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Reihe zu Klampen Essay

Herausgegeben von

Anne Hamilton

Wolfgang Kemp,

geboren 1946, war Professor

für Kunstgeschichte in Kassel, Marburg und Hamburg. Seit seiner Emeritierung lehrt er an der Leuphana Universität Lüneburg. Gastprofessuren führten ihn u. a. an die Harvard University, ans Wissenschaftskolleg Berlin und ans Getty Research Center in Los Angeles. Er hat zahlreiche Publikationen zur Kunstgeschichte, Architektur und Fotografie vorgelegt und schreibt regelmäßig für deutsche Zeitungen und Zeitschriften. Zuletzt sind von ihm erschienen: »Der explizite Betrachter. Zur Rezeption zeitgenössischer Kunst« (2015) und bei zu Klampen: »Der Oligarch« (2016).

WOLFGANG KEMP

Der Scheich

zu Klampen Essay

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

»What’s in a name?«

Halloween in Dschidda

Zurück in die »Public Library of US Diplomacy«: Botschafter Fowlers Depesche an sich selbst

Der Scheich, der erste Rentner seines Staates

Ausnahmescheichs

The Place We Call Qatar

»What’s in a name?«

DIE Personen in diesem Buch haben sehr lange Namen, sogenannte Kettennamen (nasab). Sie können heißen:

Turki bin Bandar bin Mohammed bin Abdurahman Al Saud

oder

Saud bin Saif al-Nasr bin Saud bin Abdulaziz Al Saud

oder

Sultan bin Turki bin Abdulaziz Al Saud

oder

Turki bin Saud al-Kabir Al Saud

oder, ein Frauenname,

Mishaal bint Fahd bin Mohammed Al Saud

Ein Kettenname dokumentiert die patrilineare Abstammung seines Trägers: Turki Sohn des Bandar Sohn des Mohammed Sohn des Abdurahman aus dem Haus Saud, dem Herrscherhaus Saudi-Arabiens. In Abstammung ist das entscheidende Wort enthalten: Es geht um die Namensgebung in einer Stammesgesellschaft. Nasab bedeutet deswegen auch Blutlinie eines Stammes. Mit Stamm assoziiert man, wenn es um die arabische Welt geht, fast automatisch die Beduinen. Das ist richtig und falsch zugleich. Falsch ist es, weil z. B. der Clan der Saud in der beduinischen Gegenwelt der hadar, der Sesshaften, groß wurde, in den festen Siedlungen meist entlang der Küsten.1 Schon im 14. Jahrhundert hatte der Philosoph Ibn Khaldun seine Zivilisation auf die kulturgeographischen Unterschiede von badawa und hadara zurückgeführt, von Wüste und Weide und von Siedlungsland. Er wusste auch schon, wie man sich die sozialen Folgen der verschiedenen »Erdungen« vorzustellen hat: Unter den sehr viel härteren Herausforderungen, welche Wüste und Nomadentum bedeuten, sei die Stammesbindung (asabiyyah) viel stärker ausgebildet als bei den hadar, die schon durch den Handel und die Nähe zum Meer eine ganz andere Außenorientierung hatten.

Bis heute spaltet der Gegensatz die Gesellschaften der arabischen Halbinsel, und jedem Araber, jeder Araberin am Golf ist eingeschrieben, dass sie diese Zivilisationsgrenze nur unter Sanktionen überschreiten dürfen. Ob man von beduinischer oder von hadarischer Abstammung ist, das weiß jeder / jede als erstes, und als zweites hat man den Rang seines Stammes verinnerlicht und welche Folgen daraus für eine stammesgemäße Heirat erwachsen. Studentinnen, 2008 in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten befragt, wussten bis zu acht ranggleiche Stämme zu benennen, mit denen eine eheliche Verbindung in Frage kam. Asula, die Reinheit und Echtheit der Abstammungslinie, gilt es gegen alle Versuchungen der neuen Zeit zu bewahren. Die Studentinnen sahen das nicht als gravierende Einschränkung und Vorbestimmung, sondern als Garantie ihres sozialen und materiellen Überlebens, ja, sie fanden, sehr zur Überraschung ihrer Professorin aus dem Westen, das Konzept »Stamm« an sich »cool« und markierten damit den größten Unterschied zu den Nah-Ost-Studien, denen diese Größe eher peinlich geworden ist, so dass in den großen deutschen Enzyklopädien und Lexika zur Welt des Islam der Begriff nicht mehr vorkommt – das mag eine deutsche Vorsichtsmaßnahme sein. In der »New Cambridge History of Islam« (2010) verweist der Index beim Stichwort »tribes« auf eine einzige Seite, auf der die Bedeutung dieses Aspekts schlicht geleugnet wird.2

Zurück zur Familie Saud, aus deren Rängen wir eingangs fünf Angehörige mit Namen aufgerufen haben. Die wichtigsten historischen Gestalten des Hauses bekämpften die Nomaden und ihre Kultur. Wenn aber im Zusammenhang mit diesem dominanten Stamm der Halbinsel die Assoziation Beduinen nicht zu tilgen ist, dann liegt das daran, dass die Kultur der hadar kein Leitbild hervorgebracht hat und dass es sehr viel ehrenvoller war und ist, wenn man sich in eine beduinische Genealogie einschreibt. Solange Ibn Saud, der Führer eines sesshaften Clans, mit seinen blutrünstigen Ikhwan-Kriegern die arabische Halbinsel sich untertan machte, sollten die Al Saud auf eine beduinische Abstammungslinie zurückgehen. Ibn Saud erschien somit als der oberste aller Beduinen. Später, nach der Gründung des Staates, wurde die Filiation aus einem sesshaften Stamm gepflegt, um ein Zeichen für Solidität und Staatenbildung zu setzen.3 Aber aus der Kultur der Sesshaften ließ sich wie gesagt kein symbolisches Kapital schöpfen. Die »erfundene Tradition« der Ölstaaten beruft sich auf die Beduinen. Zu ihnen werden die Söhne des Hauses Saud eine Zeitlang zur Ausbildung geschickt. Falken, Kamele und edle Pferde sind die Symboltiere des Nahen Ostens geblieben, und es werden vor einem Millionen-Fernsehpublikum enorm populäre Lyrikwettbewerbe ausgetragen, die sprachlich und gattungsmäßig an die beduinische Tradition anschließen.

Es gibt weiterhin beduinische, überwiegend sesshaft gewordene Stämme, aber deren gewissermaßen bildhafte Repräsentanz des Ganzen spiegelt sich in ihrem Status nicht wider.4 Die Männer sind meist nicht im thawb, der traditionellen Männertracht, sondern in der modernen Funktionskleidung der Sicherheitskräfte zu sehen. Schon bei den Kolonialherren dienten die Stämme als Ordnungshüter; heute stellen sie das Personal der Nationalgarden und Sicherheitsdienste, ohne jedoch in Spitzenpositionen aufzusteigen. In Kuwait existieren am Rande der Gesellschaft etwa 100 000 sogenannte Bidun, das sind zwar ehemalige Beduinen, doch bedeutet Bidun etwas anderes, nämlich Staatenlose, Outcasts. Es sind Nomaden, die es nicht geschafft haben, sich als Staatsbürger des Emirats registrieren zu lassen, als Kuwait 1961 unabhängig wurde. In die berüchtigten ashwayyat oder Slums eingepfercht lebend, ohne Pass, bürgerliche Rechte, Sozialhilfe und Zugang zu Schulen, bilden sie eine Klasse von Ausgegrenzten, die zudem den Nachteil haben, dass sie in ihrer Mehrheit der Shia, also dem Schiitentum, angehören und damit, kämen sie in den Genuss der Staatsbürgerschaft, das Gleichgewicht der Religionen im Staat verändern würden. Soviel erst einmal zur Hochschätzung des Beduinentums im Nahen Osten. Man könnte sagen, die Beduinen haben in der Geschichte verloren, in der Kulturgeschichte gesiegt.

So weit reichen die Dynastien, welche an der Spitze der zehn Staaten stehen, auf die wir hier schauen, nicht zurück: Die Familie Saud etablierte sich im 18. Jahrhundert, die Al Thani, das Herrscherhaus von Katar, in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Gleichwohl sind das genealogische Interesse und der Wunsch, die Blutlinie der Familien und Stämme noch sehr viel tiefer, über den namensgebenden Gründungsvater hinaus zu sichern, am Golf geradezu eine Obsession. Die im Auftrag der Herrscherfamilien und der großen Clans tätigen Forscher haben die Freiheiten, die eine im wesentlichen mündliche Tradition ihnen einräumt, genutzt, aber sie sind von ihren Auftraggebern auch angehalten worden, durch Ableitung die richtigen Signale zu senden.5

Dem westlichen Beobachter sagen weder die Ketten, noch die Namen der Clans, noch die Personennamen etwas. Abdulaziz heißt »Diener des Allmächtigen«, und das war der Vorname des Gründers des Staates Saudi-Arabien: erst Scheich, dann Emir, dann Sultan, dann König Abdulaziz (Diener des Allmächtigen) ibn Abd ar-Rahman (Knecht des Barmherzigen) ibn Faisal (Richter, Schlichter zwischen Gut und Böse) Al Saud. Diese Kette verrät in ihrer Übersetzung sehr schön eine Dualität, die für den Islam typisch ist: die Koexistenz von Dienerstellung gegenüber Gott auf der einen und von irdischer Stellvertretung Gottes auf der anderen Seite – und letzteres nicht durch einen Papst, sondern einen Muslim, wenn auch in diesem Fall durch einen sehr hochgestellten Gläubigen.6 Die Al Saud freilich kennt man, und dies aus dem Grund, weil besagter Abdulaziz wohl als erster in der Geschichte überhaupt das von ihm eroberte Land mit dem Stammesnamen eines lebenden Regenten belegte: Saudi-Arabien, das Arabien des Stammes Saud. Die Al Thani, Al Sabah, Al Said, Al Khalifa, Al Nayan, Al Maktoum sind dagegen im Westen kaum oder gar nicht bekannt. Aus diesen Familien gehen die Scheichs, Sultane und Emire von Katar, Kuwait, Oman, Bahrain, Abu Dhabi und Dubai hervor. In den Ländern des Nahen Ostens sind diese Namen so geläufig wie bei uns von Bismarck oder von Weizsäcker.

Nun werden die Herrscherhäuser durch Polygamie und unfassbaren Reichtum sehr groß, und so kommt es darauf an, welcher Linie ein Familienmitglied angehört. Das aber ist nur dann abzulesen, wenn der Kettenname die wichtigsten Stationen der Abstammung mitliefert. Alle Söhne Ibn Sauds, wie der Gründer der Dynastie meist kurz genannt wird, hießen hinter ihrem Eigennamen »bin Abdulaziz Al Saud«. In ihren Reihen formte sich ein Clan im Clan, eine Stammeselite heraus, die »Sudairi-Sieben«; das sind die Söhne, die Ibn Saud mit Hasa bint Sudairi hatte. Drei Könige gingen aus ihren Reihen hervor, so auch der amtierende König Salman, und sie sicherten sich und ihren Nachkommen die wichtigsten Ministerien und Gouverneursposten. Am Kettennamen ließ sich ihre privilegierte Abstammung aber nicht ablesen. Da war Wissen gefordert. Auch der zum Nachfolger Salmans zunächst bestimmte Kronprinz Mohammed bin Nayef bin Abdulaziz Al Saud stammt aus dieser Linie, was man jetzt, in der dritten Generation, dem Namen entnehmen kann. Sein Vater Nayef gehörte zu den »Sudairi-Sieben«, war Kronprinz, Erster Stellvertretender Premierminister und ewiger Innenminister, sein Sohn Mohammed vereinte bis vor kurzem die Ämter des Kronprinzen, des Ersten Stellvertretenden Premierministers und des Innenministers in seiner Person. Dem Kettennamen entsprechen in den Kreisen der Machthaber Ämterketten – und es wurden hier nur die höchsten Positionen genannt, es folgen hohe Ehrenämter. Im Moment heißt der Kronprinz aber Mohammed bin Salman und ist als Sohn König Salmans ebenfalls ein Abkömmling der »Sudairi-Sieben«.

Doch es gibt auch viele Nebenlinien und unabhängige Clans und weiterhin echte Beduinenstämme mit bedeutungsvollen Namen. Kronprinz Abdullah bin Abdulaziz Al Saud, der De-facto-König Saudi-Arabiens im Jahr 2001, näherte sich mental dem Angriff auf die Twin Towers, indem er über die Familiennamen der 15 saudischen Attentäter nachsann, also über die Al Sheri, die Al Ghamdi, die Al Hasmi usw. Man mag an eine Legende aus der Sparte »Der trauernde Landesvater und seine verlorenen Söhne« glauben, doch unter den Bedingungen des späten Tribalismus ist solches Nacharbeiten absolut plausibel. Kronprinz Abdullah war Jahrgang 1924, er hatte die Entwicklung und die Rolle dieser und anderer Clans beim Aufbau des Staates verfolgt und hatte sich als Befehlshaber der Nationalgarde (45 Jahre lang) und als Verteidigungsminister ein Bild von den Stämmen und ihren Söhnen gemacht.

Über den militärischen Wert der Nationalgarde kann man verschiedener Meinung sein, aber ihre innenpolitische Bedeutung ist außerordentlich und besteht darin, die Stämme und ihre Rangstufen mehr oder minder gerecht abzubilden und in Balance zu halten. Was der Kronprinz und oberste Nationalgardist sagte, als er zum Telefon griff und mit den Oberhäuptern der betroffenen Stämme sprach, ist nicht überliefert, aber die Rolle des obersten Stammesführers dürfte er mit anderen Inhalten ausgelegt haben als sein Innenminister und Halbbruder Nayef, der eigentlich zuständig für die 9/11-Untersuchungen war und sogleich die These von der zionistischen Verschwörung herausposaunte.7 Aber wie schon ausgeführt: Sich bei den Stämmen auszukennen, die eigene Herkunft aus den sesshaften und den nomadischen Geschlechtern und ihren sozialen Rang zu wissen, das ist nicht allein Vorrecht und Pflicht des Königs, das gehört zum sozialen Alltagswissen aller seiner Untertanen. Ihnen ist asula vorgeschrieben, die Pflege einer reinen und stammesgemäßen Genealogie.

»What’s in a name?« Die Namensforscherin Alexandra Alter hat darauf einmal die kurze und für den Kulturraum des Nahen Ostens in hohem Maße zutreffende Antwort gegeben: Stress. Das kann man unterschreiben, wenn man an Shakespeares Julia denkt, die diese Frage zuerst gestellt hat. »What’s in a name?« fragt Julia Capulet ihren Romeo, den Geliebten aus der feindlichen Familie der Montague, und fordert: »Deny thy father, and refuse thy name!« Das hat damals schon nicht funktioniert und ist in einer Kultur wie der arabischen undenkbar. Man kann weder aus dem Islam noch aus dem Familiennamen »austreten«. Der Syrer Ali Ahmad Said Esber hat das einmal versucht. Er wagte es, mit 17 Jahren den Dichternamen Adonis anzunehmen. Scheich Mohammed Seid Raslan forderte in mehreren Fatwas seinen Tod, weil der Dichter den islamischen Namen Ali abgelegt und sich nach einem Heiden benannt hatte. Der Dichter selbst bekannte sich dazu, denn er fühle sich den »vorislamischen und panmittelmeerischen Musen mehr verpflichtet« als den islamischen. Adonis lebt aus guten Gründen und hoffentlich sicher in Paris.

Selbstverständlich haben alle arabischen Männer und Frauen Anrecht auf einen Kettennamen, auch wenn er nicht mit einer so klangvollen Endnote abschließt wie bei den Scheichs. Dafür konnten sie zum Sippennamen noch geographische Herkunftsnamen oder Berufsbezeichnungen aufnehmen, was eine Scheich-Familie nicht getan hätte. Aber die sozialen Unterschiede macht nicht nur der edle Familienname deutlich, statt Kettennamen sind heute Namen üblich, die aus Personen- und Familiennamen bestehen und damit der westlichen Nomenklatur, vor allem aber den Anforderungen elektronischer Lesbarkeit entsprechen: Nabil al-Zahlawi, Iqbal Hamza, Azzam Tamini. Abkürzungen von Namensketten sind nicht üblich. Die Scheichs hingegen tragen weiter lange Namen wie eine Schleppe. Das macht ihnen keine Mühe, möglicherweise aber den Inhabern jener vielen Stiftungsprofessuren, welche die Scheichs in England und den USA eingerichtet haben. An der Universität Durham lehrt ein »His Highness Sheikh Nasser bin Muhammad bin Al Sabah Chair in International Relations, Regional Politics and Security«. Der Inhaber heißt nur Prof. Dr. Anoush Etshami, aber er braucht trotzdem eine ausklappbare Visitenkarte.

In diesem Essay ist pauschal die Rede vom Scheich. Mit diesem Begriff wurde ursprünglich das Oberhaupt eines Stammes bezeichnet. Im Fall großer Macht, auch Oberhoheit über andere Stämme, hieß der Scheich dann Emir oder Sultan. Es gab nur sehr wenige Träger dieses Titels, so wie es im Westen eben auch nur wenige Fürsten oder Könige gab. Das änderte sich, als die Territorien des Nahen Ostens zu eigenständigen Staaten aufstiegen und das Große Öl floss. Zum einen bediente man sich daraufhin westlicher Titel wie König, Kronprinz, Prinz und Prinzessin, Hoheit, oder man machte alle Mitglieder einer regierenden Dynastie zu Scheichs und Scheichas. Insofern ist der generische Gebrauch des Wortes, wie er in Titeln wie »Die Scheich-AG«, »After the Sheikhs«, »Wer den Scheich küsst« zum Ausdruck kommt, nicht nur westlich nachlässig und pauschal. Der Titel Scheich ist zum Inbegriff eines orientalischen Würdenträgers also auch durch seine extrem hohe Verbreitung geworden. Woran man allerdings seltener denkt, ist die Tatsache, dass der Ehrentitel auch geistlichen Führern zukommen kann, also Religionsgelehrten oder spirituellen Meistern im Sufismus. In Saudi-Arabien ist die Funktion der Religionsführer effektiv vererbbar. Sie rekrutieren sich aus einer Familie, die den Ehrentitel Scheich in ihrem Namen verewigt hat: Sie heißen die Al Scheich. Von dieser geistlichen Klasse der Scheichs wird hier nur die Rede sein, wenn sie Einfluss auf das Wirken ihrer weltlichen Pendants nimmt.

Die Staaten am Golf wurden unabhängig, Saudi-Arabien bereits 1932, die anderen erst in den sechziger und siebziger Jahren, und gleichzeitig lieh man sich bei den westlichen Kolonialmächten Anreden, Ränge und die Essentials eines höfischen Protokolls aus. Man imitierte noch sehr viel mehr, aber man imitierte nicht alles. Institutionell blieb man bei der Polygamie, und patrilinear heißt in der Nachfolgeordnung nicht automatisch Primogenitur wie im Westen. Die älteren Söhne haben zwar Vorrechte und Pflichten, aber der Nachfolger des Oberhauptes wird nominiert, also nach dem Ratschluss der Familie (shura) aus den Männern des Stammes ausgewählt. Nominierung ist der Beweis dafür, dass nicht der Fürst, sondern die Sippe die höchste Instanz im zentralarabischen Raum darstellt und dass wir deswegen von der merkwürdigen Regierungsform der konsultativen Erbautokratie sprechen können. Noch schwieriger klingt »religiös-tribal-royalistische Staatsform« (Bassam Tibi).

Die Wahl zu haben, setzt Reichtum voraus, und das ist vielleicht das stärkste Movens in einer Kultur, die bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts im Mangel gelebt hat. Im Mangel, den man durch sein Gegenteil, den Überfluss, und oft durch den Exzess zu bekämpfen suchte. Als Ibn Saud das riesige Gebiet der arabischen Halbinsel eroberte, ging er Ehen mit Frauen aus vielen ehemals verfeindeten Stämmen ein. Die Zahl seiner Gattinnen und Konkubinen lag bei etwa 22, die Zahl der Kinder bei knapp 100, darunter 45 Söhne. Er erheiratete sich im großen Stil den inneren Frieden seines Territoriums. Und nach dieser gewaltigen Streuung der Erbmasse setzte die klassische Umkehr ein und genetischer und materieller Reichtum wurde innerfamiliär verteilt. Die Heirat unter Cousinen und Cousins war und ist die Regel. Das muss aber nicht mehr über Kreuz geschehen wie in den beduinischen Stammesgesellschaften, denn die Sippe ist groß geworden, sehr groß: Im Fall der Al Thani liest man hier und dort die Zahl 20 000, konservativere Schätzungen sprechen von 5–6 000 Prinzen und Prinzessinnen. Mai Yamani, als Tochter eines Ölministers eine Kennerin der saudischen Verhältnisse, schätzte vor zehn Jahren die gesamte königliche Familie Saudi-Arabiens auf 20 000 Mitglieder, das ergibt ein Verhältnis Royals zu Nicht-Royals von 1:1 000, in Großbritannien liegt es bei 1 : 5 000 000.8

Was erbbiologisch akzeptabel ist, kommt ökonomisch und politisch zunehmend einer Plage gleich. Vielleicht auch in religiöser Hinsicht, denn es heißt in Sure 8, Vers 28: »Und wisset, dass euer Gut und eure Kinder nur eine Versuchung sind, und dass bei Allah gewaltiger Lohn ist.« Die Familie, die nach Stammesbrauch gehalten und erhalten werden soll, selbst wenn ihre Größenordnung alle Vorstellungen sprengt, ist eine von drei Achsen dieses Buches.

Stamm, Islam, Öl: die unheilige Dreieinigkeit

Die beiden anderen Achsen sind der Islam und das Öl. Beide Faktoren tragen generell zum enormen Bevölkerungswachstum am Golf und speziell zur inflationären Vermehrung der Prinzen- bzw. Scheichkaste bei: der Islam, weil sein Expansionsverlangen unter anderem auf der Förderung größtmöglicher Fruchtbarkeitsraten beruht, und das Öl, weil es den Reichtum bringt, der den Unterhalt riesiger Familien ermöglicht und ein langes Leben garantiert. Die einheimische Bevölkerung hatte schon seit den siebziger Jahren das Anrecht, ihre Krankheiten im Ausland behandeln zu lassen. Dieses Privileg besteht in einigen Golfstaaten bis heute, obwohl sich in der Region längst Kliniken mit höchsten Standards etabliert haben. Die Lebenserwartung liegt heute in Bahrain bei 79, in Afghanistan bei 50 Jahren.

Öl-Staaten sind fast alle Problemstaaten. Das hat nicht nur mit Preisschwankungen und Monokultur zu tun. Außenpolitisch heißt das für den Nahen Osten: Großer Reichtum verlangt nach großen Sicherheitsvorkehrungen, und Emirate von der Größe 11 627 km2 (Katar) lassen sich militärisch nicht verteidigen. Die Abnehmer des Öls steigen zu Schutzmächten auf, und das führt islambedingt dauerhaft zu Spannungen, denn die Beschützer sind die »Ungläubigen«. Und diese können die Ölstaaten nicht nur aus der Luft oder aus dem All verteidigen, sondern sie brauchen Basen – Basen im Heiligen Land.

Innenpolitisch ist bedenklich, dass das Öl von Anfang an nicht als Gemeineigentum der Nation behandelt wurde. Die Erträge aus der Ölförderung werden nach einem von der Herrscherfamilie bestimmten Schlüssel auf die Staatskasse und auf die Familienkasse verteilt. Die Geschichte der neuen Staatsform, die wir Rentenstaat nennen und zu der wir noch ausführlicher kommen, begann im Iran nach dem Zweiten Weltkrieg. Anders als dort, wo 1951 die Einkommen aus dem Ölexport (die Rente) verstaatlicht und zum Aufbau einer etatistischen Regierungsform, eines Staatssozialismus, verwandt wurden, flossen am Golf die Einnahmen dem regierenden Stamm zu und wurden von ihm der einheimischen Bevölkerung zugewiesen (Allokation der Rente).

Es gab und gibt freilich verschiedene Stile des Umgangs mit den Petrodollars in höchster Hand: knauserige oder freigiebige, verschwenderische oder auf bauende, aber die Familienfürsorge hat immer die Priorität. Gerne erzählt man am Golf Geschichten von Scheich Shakhbut bin Sultan Al Nahyan, der glaubte, den neuen Ölstaat Abu Dhabi ohne Ausbau der Infrastruktur führen zu können. Er hielt die Schatztruhen einfach verschlossen. Banken, sprich: andere Truhen, ließ er nicht zu. Dass er ihr Wesen nicht verstand, zeigte sich, als er sie schließlich doch in sein Emirat holte. Er nahm Kredite auf und wollte sie nicht zurückzahlen, denn er hielt sie für Geschenke. 1965 wurde er entmachtet. Wie danach sich das Verhältnis von »Truhe« und Staatshaushalt gestaltete, wird uns später ausführlicher beschäftigen. Und dann wird es auch um den Faktor Islam gehen.

Verschwundene Söhne und Töchter

Um zu den vier männlichen Namen zurückzukommen, an denen wir eingangs die arabische Nomenklatur erläutert haben: Es sind die Namen von vier saudi-arabischen Prinzen, derer wir hier gedenken wollen. Der erste, Sultan bin Turki, bestieg am 1. Februar 2016 in Paris ein Flugzeug mit dem Ziel Kairo. Es wurde nach Riad umgeleitet. Die Begleiter des Prinzen wurden entlassen, er selbst wird nach heutiger Erkenntnis irgendwo in Saudi-Arabien festgehalten.9 Das Kuriose an seinem Fall ist, dass der Mann bereits 2003 aus seinem Schweizer Wohnort Genf in einem sehr aufwendigen Verfahren und unter Mitnahme seiner Papiere und Akten nach Riad verschleppt wurde, wo er sich später wohl unter Zusage konformen Verhaltens wieder freimachen konnte. Prinz Sultans zweite Entführung war kausal mit seiner ersten verbunden: Er hatte 2015 vor einem Schweizer Gericht Klage gegen seinen Cousin Prinz Abdulaziz bin Fahd erhoben.10 Dieser habe seine erste Verschleppung veranlasst. Noch nie hatte einer aus dem inneren Kreis der Enkel Ibn Sauds ein anderes Familienmitglied in aller Öffentlichkeit belangt, und noch dazu vor einem Gericht im »Lande der Ungläubigen«. Bevor der Prozess beginnen konnte, war der Prinz weg.

Der zweite der Prinzen, Turki bin Bandar, wurde zum letzten Mal im Juli 2015 gesehen. Sein Reiseziel Marokko war offenbar nicht sicher genug, um seine Auslieferung nach Saudi-Arabien zu verhindern. Prinz Saud bin Saif, der Dritte im Bunde, bestieg nach Angaben seiner Freunde im Herbst 2015 den Privatjet eines russisch-italienischen Konsortiums, um zu einem Treffen angeblich in Italien zu fliegen. Er ist seitdem vermisst. Wenige Tage vorher hatte er den Rücktritt seines Großonkels König Salman verlangt. Er unterhielt einen sehr aktiven Twitter-Account mit stark regimekritischer Tendenz.

Auch diese beiden Prinzen waren als Kritiker ihrer Familie und des politischen Systems ihres Landes an die Öffentlichkeit getreten. Das wird der Grund ihrer Entführung gewesen sein. Das saudische Königshaus hatte schon einmal den Auf tritt einer Gruppe von sogenannten Freien Prinzen erlebt. Auf eine Wiederholung war man im Diwan nicht erpicht. Hinzu kommt, dass das Klima im Palast zu Riad gerade 2015/2016 aufs äußerste angespannt war: König Salman hatte 2015 mit 80 Jahren den Thron bestiegen. Als einer der »Sudairi-Sieben« musste er erst einmal die Günstlinge seines Vorgängers entmachten und seinen Clan im Clan wieder mit den Schlüsselpositionen ausstatten. Und jetzt kam die Familie Saud um eine Nachfolgeregelung nicht herum, die zum ersten Mal die Generation der Enkel Ibn Sauds einbezog – und das sind abstrakt betrachtet Tausende von Prinzen, alle so zwischen 40 und 60 Jahren, von denen sich freilich 95 Prozent sofort ausmendelten, weil sie nicht den Hauptlinien angehörten. Dieser Gruppe, vor allem den von Ressentiments und Langeweile erfüllten Prinzen am Rande, erteilte der Palast eine Warnung, indem er drei von ihnen quasi chirurgisch entfernte. Das früher erprobte Mittel einer Ausfinanzierung der Konflikte, also des Kaufs von Loyalität, genügt heute nicht mehr, denn viele Prinzen sind mittlerweile finanziell unabhängig von den regelmäßigen Zuwendungen aus der Palastkasse. Und dieser Fundus dürfte mehr als strapaziert sein. Verschwinden lassen kommt billiger.

Die drei Prinzen sind keine Ausnahme. Erzwungenes Verschwinden (forced disappearance, incommunicado detention) ist eine leider im Nahen Osten weitverbreitete Form staatlicher Willkür, und wir sprechen hier nicht von den mehr oder minder gescheiterten Staaten Libanon, Irak, Syrien, Jemen, sondern von den Boom-Staaten am Golf, von Ländern, deren Besuch nicht nur bei den Staatsoberhäuptern des Westens hohe Priorität hat, sondern auch bei ihren Untertanen: 83,6 Millionen Fluggäste fertigte der Flughafen von Dubai 2016 ab. Und irgendwo in der Wüste, oft gar nicht weit von den internationalen Flughäfen entfernt, könnte man die mafqudin, die »fehlenden Menschen«, antreffen, so sie nicht schon im Sand verscharrt worden sind. Die Emirate und die anderen Golfstaaten sind Mitglieder der Vereinten Nationen, aber sie haben die wichtigsten Konventionen des Völkerbundes nicht unterschrieben. In der Praxis heißt das: Außer Geldbußen und Gefängnisstrafen sind Körperstrafen wie Auspeitschen, Verstümmeln oder Steinigen ebenso zulässig wie Foltern und öffentliche Hinrichtungen durch Feuer und durch das Schwert. Jahrelange Verschleppung von Prozessen und die Nichtentlassung nach Absitzen einer Strafe oder nach einem Freispruch gehören zu den eher lässlichen Sünden des Unrechtssystems.

Dass zahlreiche Menschen in diesen Regionen verschwinden, so wie ihre Vorfahren früher in der Wüste einfach verloren gingen, das ist lediglich Gegenstand von speziellen Berichten der Menschenrechtsorganisationen.11 Als erste verschwinden Aktivisten aus dem politischen Widerstand, dann Arbeitsmigranten, weil man sich die Mühe einer formalen Anklage nicht gemacht hat und die Herkunftsländer sich nicht kümmern oder schlicht nicht informiert werden. Da verwundert es nicht, dass die Staaten am Golf von den Menschenrechtsorganisationen ganz unten eingestuft werden, was bürgerliche Freiheiten und die Beteiligung am politischen Leben angeht: Saudi-Arabien rangiert in der Einschätzung von Freedom House am Ende der Liste, gemeinsam mit Syrien, Nordkorea, Somalia und der Zentralafrikanischen Republik.

Es gehen aber ebenso Ausländer, »Ungläubige«, verloren, wenn sie irgendeinem Scheich in die Quere gekommen sind. Nehmen wir den Fall des deutschen Filmemachers Hans Peter Schneider-Döll. Er war ohne Anklage im Emirat Abu Dhabi quasi in staatliche Geiselhaft genommen worden, um seinem Arbeitgeber, einem Scheich aus dem Clan Maktoum, der Herrscherfamilie im benachbarten Dubai, einen Schadensersatz abzupressen. Sieben Monate Haft in den sechs Haftanstalten von Abu Dhabi, darunter in dem berüchtigten Wüstengefängnis, folgen. Dann kommt es zu einer Szene, die uns sehr genau den »Verschwundenen« in seiner Aporie vor Augen führt. Nach monatelangem Betteln und Hungerstreiken wird Schneider-Döll einem Beamten der Gefängnisverwaltung zugeführt. Sein Begehr ist, mit einem Anwalt telefonieren zu dürfen. »Der Assistent hat Peters Akte vor sich liegen und blättert sie durch. Dann sagt er erstaunt: ›Aber es gibt doch überhaupt keine Anklage gegen Sie. Wofür brauchen Sie dann einen Anwalt?‹« Das ist der Kafka-Moment. Nicht angeklagt, wer begehrt da noch einen Rechtsbeistand, fragt zu Recht der Hüter des Gesetzes. Der Tatbestand monatelanger Freiheitsberaubung bleibt unmarkiert: Schlafen auf Betonfußboden, Zellen mit Fenstern ohne Glas, schwere Erkrankungen, Hungerstreik – das ist die fraglose Realität im Wüstengefängnis.

Dann nähert sich der Deutsche im Dialog einer gefährlichen Klippe, die den Sturz in das Schattenreich der ewig Verschwundenen bedeuten könnte.

»Der Assistent fragt nach: ›Und was erwarten Sie von einem Anwalt? Was soll er für Sie tun?‹ Peter ist in eine Falle geraten. Natürlich kann er nicht sagen, dass er ein Verfahren gegen seine Inhaftierung anstrebt. ›Ich will mich nur beraten lassen.‹ ›O.k., Sie können gehen. Werden Sie nun wieder essen?‹«12

Die Falle würde in der Tat zuschnappen, wenn ein Festgenommener das Unaussprechliche, also das Unrechtssystem, zur Sprache bringen würde: hier vor Ort und möglicherweise irgendwann danach, nach seiner Entlassung. Solcher Einspruch würde aber nur von denen zu erwarten sein, die mit dem ungemein kreativen Katalog der Verbrechen und Strafen, der Scharia heißt, und der von ihr abgeleiteten staatlichen Gesetze nicht vertraut sind. Zuerst einmal: Die Gesetzeslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten räumt den Sicherheitskräften das Recht ein, Verdächtige 106 Tage »zurückzuhalten«, wenn sie ausreichend suspekt sind, »den Staat zu unterminieren oder die Einheit der Gesellschaft in Gefahr zu bringen«.13 Wenn dann Anklage erhoben wird, dauert es oft Jahre, bis der Prozess stattfindet. Das wäre sozusagen die offizielle Freiheitsberaubung.

Nun ist aber auch den gewöhnlich gut informierten Menschen am Golf bewusst, dass Verschwindenlassen und Inhaftierung ohne Anklage im Rechtssystem der freien Welt nicht zulässig sind. Und an dieser Stelle droht die größte Gefahr, denn jetzt greift unweigerlich der Mechanismus einer Scham-und-Schuld-Kultur. Da man in ihr kaum selbst schuld sein und nicht zugeben kann, dass Kerker ohne Anklage ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist, und man von der Kanzel oft genug gehört hat, dass den kuffar, den »Ungläubigen«, ohnehin nichts Besseres geschehen könne, lässt man den Corpus delicti verschwinden. Habeas corpus? Exit corpus! Dieses Schicksal erleiden immer wieder Frauen, die in den Emiraten vergewaltigt werden und diese Tat anzeigen. Sie werden dafür inhaftiert oder unschädlich gemacht, indem man sie verschwinden lässt, damit den Männern die ungeheure Last genommen wird, sich schuldig zu bekennen.14

Und in dieser verhängnisvollen Klemme sitzen auch die verschwundenen Prinzen. Ihr Vergehen heißt in der Scharia fitna und meint Unruhe, Chaos, sozialen Unfrieden stiften. Im Westen schwerlich ein Straftatbestand, im obrigkeitsorientierten Islam ein Kapitalverbrechen und von Mohammed, der es nicht mochte, wenn man ihm widersprach, eigentlich als das höchste aller Vergehen eingeordnet. Salman Rushdi, der Verfasser der »Satanischen Verse«, und Kurt Westergaard, der Zeichner der Mohammed-Karikatur, das sind zwei schwere Fälle von fitna. In einem islamischen Staat hat der Herrscher den göttlichen Auftrag, für Harmonie und Frieden zu sorgen. Wer dem zuwiderhandelt, muss aus der Gemeinschaft entfernt werden. Das widerfuhr den aufmüpfigen Prinzen, das kann aber vor der Welt nicht verhandelt werden. Dass fitna in den eigenen Reihen auf tritt und dass der Herrscher sich deswegen gezwungen sieht, Familienmitglieder zu kidnappen: Schande über Schande auf der einen, nicht kommunizierbare Scham auf der anderen Seite. Exeunt regis filii.

Über die Privilegien der Prinzen und Scheichs wird noch ausführlicher zu sprechen sein. Wir werden aber auch weiterhin und angeregt durch die zuletzt angerissenen Fälle die These verfolgen, dass die Prinzen, sprich Scheichs, hervorragend als Phänotypen ihrer Epoche und ihrer Kultur taugen. Denn an ihnen wird exerziert, was jedem anderen zustoßen kann. Spurlos verschwinden z. B. Und sie tun Dinge, die für ihre Zeit- und Altersgenossen ebenfalls höchst charakteristisch sind oder von diesen sehr gerne getan würden: im Exzess leben, aber auch Widerstand leisten. Oder – und auch davon wird zu sprechen sein – Vorrechte zum eigenen Vorteil missbrauchen.

Wenn die saudischen Prinzen entführt und weggesperrt wurden, dann lässt sich das als Symbol einer Entwicklung zur totalen Überwachung und Repression lesen. Die Geheimpolizei Mabahith schien den Wüstenstaat immer schon stasimäßig im Griff zu haben, aber in Reaktion auf den Arabischen Frühling hat man doch eine neue »Sicherheitsarchitektur« erarbeitet, die in jeder Hinsicht state of the art ist. Gemeint sind die Künste der Überwachung, Kriminalisierung, Folterung und Bestrafung. Die Saudis hatten seit den neunziger Jahren für ein staatenübergreifendes Überwachungssystem der Ölmonarchien geworben, was die anderen Golfstaaten aber abgelehnt haben, weil sie darin einen weiteren Machtgewinn Riads voraussahen. Nach 2011 wurden diese Widerstände aufgegeben.15 »Big Brother« wacht nun über die ganze Region, und die Taktik der Null-Toleranz ist Standard. Die 500 000 Mitarbeiter des saudi-arabischen Innenministeriums, davon etwa ein Drittel für die innere Sicherheit zuständig, wollen beschäftigt werden. 2014 trat ein Anti-Terrorismus-Gesetz in Kraft, das die Reichweite des Tatbestands Terror weit in die Sphäre der fitna ausdehnt und damit fern von Gewaltverbrechen ansiedelt.16 Es reicht, Paragraph 8 zu zitieren, der des Terrorismus für schuldig befindet, wer »versucht das Gewebe des sozialen Zusammenhalts zu erschüttern oder zu Sit-ins, Protesten, Versammlungen oder Gruppenstatements gleichwelcher Art aufruft, an ihnen teilnimmt oder sie fördert oder die Einheit und Stabilität des Königtums durch irgendwelche Akte verletzt«. Wer solche Taten im Ausland begeht, macht sich gleichfalls schuldig. Das würde also für die königsuntreuen und politisch andersdenkenden Prinzen gelten. Wir wollen diese hier nicht zu Opfern des Widerstands stilisieren. Es ging hier lediglich darum, das Argument zu stärken, dass sich am Umgang mit den Prinzen sehr charakteristische Entwicklungen ablesen lassen.

2016 wurde zum ersten Mal seit 1975 wieder ein Prinz enthauptet. Turki bin Saud al-Kabir Al Saud, der vierte auf unserer Liste, hatte nicht wie sein Vorgänger den König ermordet, sondern »nur« einen Freund im Streit erschossen. Sein Fall erregte wie auch das Verschwinden seiner drei Prinzenkollegen kein großes Aufsehen. Ganz anders die Hinrichtung der 19-jährigen Prinzessin Mishaal bint Fahd bin Mohammed Al Saud im Jahr 1977. Zwangsverheiratet mit einem älteren Cousin, hatte sie eine Beziehung mit einem Diplomatensohn angefangen. Sie wurde erschossen, ihr Geliebter enthauptet – nach ihr und neben ihr, auf einem Parkplatz in Dschidda, nicht auf der offiziellen Richtstätte, dem sogenannten Chop-Chop-Platz in Riad. Die Angelegenheit wurde offenbar in aller Eile, ohne Gerichtsverfahren und von einem Stümper als Scharfrichter geregelt – die These, dass eine Stammesfehde ausgetragen und nicht nur das Paar bestraft werden sollte, hat viel für sich.

Auch die zweifache Entführung von Prinz Sultan darf man in den Kontext interfamiliärer Machtspiele und Rachefeldzüge einordnen: Unter den hochprivilegierten »Sudairi-Sieben« war sein Vater Turki der Geächtete, das übliche schwarze Schaf, das es etwa 2010 gewagt hatte, seiner Familie und der regierenden Klasse zu empfehlen: »The only door open is now the exit door of no return. Let us go before it closes.«17 (Das Statement wurde widerrufen. Der Prinz kehrte nach Riad aus dem Exil zurück.)

Mit dem Gemetzel am 15. Juli 1977 war der Fall der Prinzessin Mishaal nicht zu Ende. Das darauf aufbauende Dokudrama »Death of a Princess«, das die BBC in England und PBS in den USA 1980 ausstrahlten, hatte die Ausweisung des britischen Botschafters und die Rückholung von 400 saudischen Royals aus England zur Folge, die, so alt wie die hingerichtete Prinzessin, an englischen Universitäten und Militärakademien studierten. Mobil Oil versuchte die Ausstrahlung des Films auf PBS zu verhindern und prangerte in einer ganzseitigen Anzeige in der »New York Times« die geschäftsschädigende Wirkung des Streifens an. Des Prinzen Turki Enthauptung im Jahr 2016 hatte auch einen Sinn über die Sühnung seines Verbrechens hinaus. Wurde an der Prinzessin vermutlich eine Art von stammesinterner Blutrache verübt, so ermöglichte das Todesurteil für Prinz Turki dem neu an die Macht gekommenen König Salman, seiner Familie gegenüber die harte Linie zu signalisieren und gleichzeitig nach außen den Anschein eines überparteilich gerechten Monarchen zu erwecken.

Man trifft auf Islamversteher, welche die Exekutionen überhaupt nur als Zeichen gedeutet wissen wollen, als Warnung an die einheimischen Eliten, die sich dem Westen anzunähern versuchen und dann erfahren, wie tief der Westen den Islam und damit auch sie verachtet, wenn er von diesen Bluttaten hört.18 In der Kirche der Diskurstheoretiker und der Zeichengelehrten ist das die Freisprechung des »Islam«. Es sind allerdings ziemlich viele Zeichen, die da ausgesendet werden. Prinz Turkis Enthauptung am 18. Oktober war die 135. und nicht die letzte Hinrichtung im Jahr 2016.

Halloween in Dschidda

WIKILEAKS hat uns zu treuen Händen eine Datensammlung übergeben, welche die Organisation etwas keck mit »Public Library of US Diplomacy« überschrieben hat. Die »Library« enthält etwa zwei Millionen »cables«, Depeschen der US-amerikanischen Botschaften und Konsulate an das State Department in Washington. Sie reichen von 1973 bis 2010. Die Depeschen aus der Kissinger-Ära waren schon vor 2013 deklassifiziert worden, die späteren wurden durch WikiLeaks 2010 sukzessive freigegeben (Cablegate, Cables Leak) und zusammen mit dem älteren Material in einer großen Datenbank vereinigt. Die Library besteht mehrheitlich aus monatlichen Lageberichten, aus Hintergrundinformationen und Protokollen von Begegnungen auf höchster Ebene.

Man hat das gewaltige Material der Depeschen schnell auf »Stellen«, auf »dirty details« durchgesehen, so wie man einen erotischen Roman überfliegt, und hat im wesentlichen auf beleidigende, abschätzige Beurteilungen von politischen Größen in Ost und West abgehoben oder extreme politische Forderungen der Gegenseiten aufgespießt: »The Saudi King pressed for a U. S. attack on Iran.« Nach diesem ersten Ansturm zählte die »Bibliothek« nur noch wenige Besucher.1 Das ist schade, denn hier findet man ein erstklassiges ethnographisches Material, eine doppelte Fremdwahrnehmung, die in hoch kodifizierter Form abbildet, wie die Amerikaner ihre Gastländer sehen und wie die Gastländer die Welt sehen, in Anwesenheit der Amerikaner, versteht sich.

Wir konzentrieren uns hier auf zwei Texte amerikanischer Diplomaten aus und über Saudi-Arabien. 2009 berichtet Generalkonsul Martin A. Quinn aus Dschidda über das nächtliche Treiben der Jeunesse dorée. Er schreibt ein wenig wie ein Puritaner – oder wie ein Mitglied der saudischen Religionspolizei, der »Behörde für die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern«: »The full range of worldly temptations and vices are available – alcohol, drugs, sex – but strictly behind closed doors. This freedom to indulge carnal pursuits is possible merely because the religious police keep their distance when parties include the presence or patronage of a Saudi royal and his circle of loyal attendants.«

Vielleicht lernt man das in der hohen Schule der Diplomatie, aber Formulierungen wie »wordly temptations and vices« oder »to indulge carnal persuits« überleben eigentlich nur noch in Traktätchen, die einem an der Tür angereicht werden. Doch vielleicht ist das eine Sprache, derer sich Diplomaten zu gegenseitiger Erheiterung bedienen.

Es waren jedenfalls Beamte des Konsulats zu einer Halloween-Party bei Prinz Faisal al-Thunayan eingeladen, der das Ereignis zusammen mit Kizz Me sponserte, einem Energy-Drink-Hersteller der Vereinigten Staaten, der in Saudi-Arabien seine Auslieferung hat. Lassen wir den Lasterkatalog erst einmal beiseite und beobachten wir zusammen mit unseren amerikanischen Fremdenführern, wie das Betragen der Prinzen, diesmal zu Hause, uns zu einigen Essentials der religiösen und politischen Verhältnisse in einem arabischen Land bringt. Beginnen wir beim scheinbar belanglosen Stichwort Halloween. Kaum eine Leserin oder ein Leser im Lande des Unglaubens (bilad al-kufr) wird – so glaube ich – sich klarmachen, welcher Verstoß gegen die Glaubensgrundsätze sich hier anbahnte – und das ist in Dschidda nicht ein Islam, dessen Doktrinen in der Bibliothek nachgelesen werden können, sondern der draußen in Gestalt der Religionspolizei patrouilliert. Der Umgang mit den Festtagen der anderen hat schon die islamischen Geistlichen des Mittelalters umgetrieben. Zu Recht. Feste waren nun einmal Höhepunkte des religiösen Lebens, und sie waren und sind ansteckend. »Wenn man sie [die Ungläubigen] in äußerlichen Dingen nachahmt, besteht die größte Korruption darin, dass im Inneren sich eine Art von Liebe und Nähe einstellt, und diese Liebe und Unterstützung ist gegen den Glauben.«2 So das Handout einer US-Moschee zur größeren Frage der Teilnahme oder Nachahmung heidnischer Festbräuche. Im Ursprungsland solcher Lehren, in Saudi-Arabien, werden die Schülerinnen der 10. Klassen bereits davor gewarnt, einen »Ungläubigen« aus Anlass eines seiner Festtage zu beglückwünschen. Jeder, der dergleichen tue, könnte selbst ungläubig werden oder zumindest »eine große Sünderin«.3

Will man an der berühmten »Mauer der Selbstabgrenzung und des Ressentiments« weiterbauen und am unüberwindbaren Gegensatz von Gläubigen und »Ungläubigen« festhalten, muss man früh und am besten überall ansetzen. So beginnt die Scharia-Polizei schon einmal mit den »äußerlichen Dingen«. Sie kontrolliert vor dem 31. Oktober, ob irgendwo Kostüme angeboten werden. Am Valentinstag ist die Liebesfarbe Rot verboten: »Die Religionspolizei verhindere den Verkauf roter Rosen, roter Plüschteddys, roter Glückwunschkarten und anderer roter Geschenkartikel, berichteten Ladenbesitzer.«4

Halloween aber darf vielleicht als das gefährlichste aller heidnischen Feste gelten, da nicht nur der Nachahmungstrieb angeregt wird, sondern der Inhalt geradezu Anathema ist, nach einem religiösen Bann verlangt. Scheich Idris Palmer, der Verfasser des »Brief Illustrated Guide to Understanding Islam«, hat die Gründe für die Ablehnung klar benannt: »Halloween is a Western celebration originated by Celtic pagans and traditionally applied to the evening of October 31. It is completely based on rituals involving dead spirits and devil worship.«5

Er hat recht: Halloween hat sehr viel mit Spuk, Wahrsagerei und Hexenzauber zu tun. Ein Anathema eben. Die Religionspolizei geht erratisch, aber dann mit um so größerer Wucht gegen Zauberer, Wahrsager und Heiler vor. Nach der vorletzten Kampagne von 2010 kam es zu mindestens drei Hinrichtungen; der ebenfalls zum Tode verurteilte Moderator einer libanesischen Wahrsageshow, Ali Hussain Sibat, wurde auf Druck der libanesischen Regierung und von Menschenrechtsorganisationen wieder freigelassen. Man hatte ihn auf der Pilgerfahrt nach Mekka festgenommen. Die Iraner, und zwar alle, müssen jetzt sehr aufpassen, nachdem 2016 der saudische Großmufti sie zu Söhnen Zarathustras und damit für Magier erklärt hat: Apostasie (ridda) mit Todesfolge wäre das einzig konsequente Urteil (takfir). Das ist eben das große Problem der Haddsch, der Pilgerfahrt nach Mekka, dass dort Strömungen des Islam einkehren, die z. B. an okkulte Praktiken glauben. Scheich Ahmed Al Ghandi, der Chef der Religionspolizei von Mekka, sagte vor kurzem: »Unser Hauptproblem ist die Zauberei. Es gibt über hundert Teufelsanbeter in dieser Stadt. Sie verfluchen und verwünschen Menschen – und sie verdienen Geld damit. Dieser Gefahr gilt unser größtes Augenmerk.«6

2013/2014 startete in Saudi-Arabien eine weitere Verhaftungswelle mit diesmal 191, zum Teil noch andauernden Gerichtsverfahren,7 und kurze Zeit später nahm der IS den Kampf gegen die Zauberer mit dem Richtschwert, dem »Halsabschneider« (raqban), auf.

Man könnte nun der Frage detaillierter nachgehen, warum der Islam sich vor Zauberei so sehr fürchtet, fast genauso stark wie vor Frauen. Es mag vielleicht reichen, wenn wir darauf verweisen, dass die Überwindung von Magie und Mythos, die Transformation von Aberglauben in Glauben eine Religion zu einer absoluten Religion befördert – allerdings war dieser Stand doch wohl schon im 7. Jahrhundert erreicht. Das Gesagte dürfte aber genügen, um den besonderen »Charme« (von carminare = verzaubern) zu verstehen, den die Veranstaltung und die Teilnahme an einer Halloween-Party im Saudi-Arabien des Jahres 2009 auslöste.

»Eine Sause unter dem ›Schutz der Prinzen‹« –

»Frolic under ›princely protection‹«

Der mit diesen Worten überschriebene konsularische Bericht wendet sich zuerst dem Gastgeber, dem Prinzen, zu. Es gebe mehr als 10 000 Prinzen in Saudi-Arabien, die sich je nach Geburtsfolge und Nähe zur herrschenden Linie der Familie Saud als »Royal Highnesses« (»Saheb al Sumou al Maliki«) und bloße »Highnesses« (»Saheb al Sumou«) unterschieden. Letzteres ist korrekt, die zuvor genannte Zahl ist unsicher: In der Literatur schwanken die Angaben zwischen 7 000, 10 000 und 22 000. Man beachte: Die saudischen Genealogien führen in der Regel die Prinzessinnen nicht mit auf.

Der Gastgeber des Abends war eine »Highness«, die Konsularbeamten haben ihn korrekt im saudischen »Gotha« nachgeschaut: Der Prinz stammt von Thunayan ab, einem Bruder des Mohammed ibn Saud, des Gründers der Dynastie (1725–65), und der war vor sechs Generationen einer der direkten Vorfahren des 2009 regierenden König Abdullah. Die sechs Generationen zurückliegende Abweichung von der Hauptlinie macht aus Prinz Faisal nur einen »zweitrangigen Prinzen der jüngeren Linie«, was aber nicht heißt, dass er auf die Grundausstattung einer standesgemäßen Existenz verzichten müsste: Haus, Luxuswagen, lebenslange Zuwendungen und Leibwache seien garantiert. An dieser Stelle setzt der Berichterstatter eine anscheinend nebensächliche Information in Klammern: Es sei üblich, dass die saudischen Prinzen von Kindestagen an mit Leibwächtern aus Nigeria aufwüchsen, mit Männern, die sie bis ins Erwachsenenalter begleiteten und mit denen sie eine familiäre Bindung eingingen. Khawi sei die Bezeichnung, was sowohl bester Freund, Bruder als auch Leibwächter bedeute.

Die amerikanischen Konsularbeamten wenden sich dem Party-Geschehen zu, an dem etwa 150 junge Frauen und Männer teilnehmen. Sie registrieren nicht das Faktum, dass solches Zusammenfeiern der Geschlechter nicht erlaubt ist, ganz bestimmt nicht im Partydress, den wir hier voraussetzen. Ein Jahr nach dem Ereignis hatte der auf die 90 zugehende Scheich Abdul-Rahman Al Barrak noch einmal das alte Verbot der »Vermischung der Geschlechter« in einer Fatwa erneuert. Wer an solcher Promiskuität teilhabe, falle vom Islam ab: »Entweder er lässt es, oder er muss getötet werden.« Das »er« wirft die Frage auf, ob auch Prinzessinnen an solchen Partys teilnehmen oder gar selbst solche gestalten. Darüber erfahren wir nichts. Eine solche Verfehlung würde die Sünden der Prinzen bei weitem übersteigen, denn die Familienehre definiert sich im Islam über das Verhalten der Frauen und Töchter, das Verhalten vor allem in sexueller Hinsicht.

Die Officers notieren statt dessen, dass verbotener Alkohol reichlich fließe, dass rings um die Bar Top-Marken aufgestellt seien, dass aber vermutet werde, die Flaschen seien längst mit dem einheimischen Fusel sadiqi (pro Flasche 50 Dollar) und nicht mit Marken-Whisky (pro Flasche 500 Dollar) aufgefüllt worden. Die Beamten lassen sich weiterhin sagen, dass viele der anwesenden Frauen keine geladenen Gäste, sondern »working girls«, also Prostituierte seien, dass es sehr oft zu Drogenkonsum komme und dass Partys dieser Art mittlerweile in vielen Häusern der Reichen und der Prinzen statt-fänden – dies sei eine Folge der zunehmend restriktiveren Innen- und Religionspolitik: Der private Partykeller sei die Antwort auf den Fundamentalismus. So summiert Konsul Quinn die Berichte seiner Kundschafter mit den Worten: »Elite party like the rest of the world, just underground.« (Man beachte bitte die anti-orientalistische Note; der Konsul verbietet sich am Schluss jedes selbstzufriedene Urteil über »typisch orientalische Ausschweifungen«. Edward L. Saids »Orientalism« gehörte vielleicht schon zur Basisausrüstung der Nahost-Diplomaten.)

Das Kizz-Me-System des Neuen Materialismus im Kill-Me-System des orthodoxen Islam

Mit Blick auf das nächtliche Treiben in Dschidda verbietet es sich, zu Konzepten wie »Gegenkultur« oder »Alternativer Islam« oder »Ambiguität des Islam« zu greifen. Der Gelehrten-Islam hat immer schon ein großes Betätigungsfeld in der Sichtung und Verwerfung der Volksüberlieferungen und Brauchtümer gefunden. Richtig ist: Es gab Zeiten und Gegenden des Islam, da war das Zusammentreffen von »Wein, Weib und Gesang« ein hohes Kulturgut, eine »kulturelle Kristallisation« (Arnold Gehlen), und wurde dementsprechend offen gelebt und besungen – und verworfen. Der »Untergrund« von Dschidda ist weder politisch noch kulturell wertvoll, noch »anders islamisch«, er ist ein Statussymbol und ganz dem Faktor Genuss, Geltungsgenuss in Gemeinschaft, hörig (siehe bzw. schmecke Kizz Me) – Genuss und Kitzel muss man wohl sagen. Die Folgen einer solchen Nacht können grundverschieden sein. Beim Modell »Under princely protection« wacht man in seinem weichen Bett mit schwerem Kopf auf und überlegt, was man mit dem angebrochenen Tag anfangen soll. Beim Modell »Hier ist die Religionspolizei« hockt man des Morgens auf dem Betonfußboden einer Zelle mit 40 anderen Häftlingen und wartet vermutlich jahrelang auf sein Urteil.

Alle »Schulen«, die im sunnitischen und wahhabitischen Islam von den Quietisten bis zu den Jihadisten reichen,8 hätten das Treiben am Halloweenstag im Hause des Prinzen Faisal Al Thunayan aufs schärfste verurteilt. Sie hätten eine lange Liste an Gesetzesverstößen aufmachen können und dem Richter vielleicht eine öffentliche Auspeitschung oder eine Kreuzigung empfohlen. Allein der Alkoholgenuss hätte als Verbrechen in der Kategorie hudud acht Peitschenhiebe eingebracht. Kultursoziologisch aber muss man sagen: Die massive Gesetzesüberschreitung erhöht nicht nur den Kitzel, sie lässt nicht nur die Brust der beschützenden Prinzen anschwellen, das Kizz-Me-System verhält sich reziprok zum Kill-Me-System der saudischen Theokratie. Beide sind extrem und stacheln einander an. Wir haben uns einmal das Logo der Marke Kizz Me angeschaut: ein Emoji-Gesicht mit einem zwinkernden Auge, aber auch mit den spitzen Ohren eines Teufels! Ging das in Saudi-Arabien durch oder musste daran gebastelt werden? So wie am Logo von Starbucks, wo die Mermaid als Frau mit zwei Schwänzen ausgetauscht werden musste. Jetzt schwimmt da nur noch ihre von einem Stern bekrönte Krone auf hoher See. Die Wahrheit des Bildes wird die Zeit weisen.

Ein nicht gering einzustufendes Verbrechen waren auf jeden Fall die Heimlichkeit und Unehrlichkeit der jungen Leute. Der Islam gibt sich als eine extrem auf Wahrhaftigkeit (ikhlaas) erpichte Religion und droht dem Doppelleben über und unter dem Grund die höchste Strafe an – Sure 9 in einer neuen gender-korrigierten Übersetzung: »Allah hat den Heuchlern (munafiqun) und Heuchlerinnen und den Ungläubigen das Feuer der Hölle versprochen, ewig darin zu bleiben.« (Sure 9, 68) »Wissen sie denn nicht«, so könnte man im Hinblick auf die Prinzen von Dschidda fragen, »dass Allah ihr Geheimes und ihre vertraulichen Gespräche kennt und dass Allah der Allwisser der verborgenen Dinge ist?« (Sure 9, 78) Ja, der Prinz aus dem Hause Saud, das sich als »Hüter der Heiligen Stätten« legitimiert, kehrt sein verborgenes Tun mit einer gewissen Zeigelust (riyaa) einem »Ungläubigen« gegenüber nach außen – Sünde über Sünde.

Unehrlich sein und Heucheln sind Angriffe auf das zentrale Axiom einer totalen Durchdringungskraft der Religion, die keine Trennung der Sphären privat – öffentlich, profan – sakral, verborgen – offen erlaubt. Und natürlich besteht auch der Anspruch dieser Religion darin, dass der Gläubige ihre Gebote nicht nur äußerlich anerkennt, sondern verinnerlicht, so dass auch das Außen und das Innen des Gläubigen eins sind.

Der Prophet und seine Gefährten hegten einen tiefen Argwohn gegenüber den »Wüstenbeduinen«, die sie für geborene Heuchler hielten. Ist diese DNA im Stamme Saud weiterhin virulent (obwohl nicht-beduinischen Ursprungs)? Aus einem Gespräch mit dem radikalen saudischen Prediger Muhsin Al Awaji überliefert Volker Perthes die folgende Aussage zum Thema »Arrangement zwischen dem Haus der Saud und dem religiösen Establishment«: »Dass die herrschende Familie am konservativen, wahhabitischen Islam festhalte, bedeute nicht, dass sie religiös ist. […] Die großen Prinzen fürchteten sich davor, die religiöse Grundlage ihrer Herrschaft aufzugeben.«9

Dem Kleriker ist sofort zuzustimmen, wozu sonst wenig Anlass besteht. Man schaue sich nur einmal an, wie die Familie Saud zusammen mit hohen Gästen die berühmte tawaf, die siebenmalige Umrundung der Kaaba in Mekka, vollzieht – im YouTube-Film über die Haddsch 2016 sehr gut zu beobachten. Schnell, fast gestresst, auf jeden Fall ohne innere oder äußere Andacht, werden die Runden von den Royals absolviert, bevor sie in Begleitung der Leibwächter wieder in den Untergrund der Umbauung abtauchen. Eine Pflichtübung vor der Öffentlichkeit; man glaube nicht, dass die obligaten Anschlussumrundungen um die Hügel Safa und Marwa auch noch geleistet wurden.

Die regimekritischen Theologen, die 1992 dem König das berühmte »Ratgeber-Memorandum« vorlegten, klagten über die »Weiße Leere«, die zwischen dem vorgetäuschten Islam der Herrscherfamilie und dem wahren Islam auf klaffe. Aber die Al Saud sind nur die ersten Ungläubigen ihrer Kirche. Zur paradoxen Realität des Islam gehören der feste Glaube an ihn als ein normatives System und der gelebte Regelverstoß. Wie die Anhänger Allahs es gegenüber der Orthodoxy an Orthopraxy fehlen lassen, erinnert an den Kommunismus, unter dem Glaube und Nicht-Glaube Brüder waren. Der Islam versucht sich da selbst zu helfen, indem er eine Literatur der Schliche und Kniffe (hiyal) hervorgebracht hat, mit der man z. B. das lästige Zins-Verbot umgehen kann. Die Forschung hat der »Heuchelei« durchaus positive Seiten abgewonnen, denn sie »erlaubt es den Gläubigen, sich zu verhalten, wie sie wollen, und damit die Vorstellung aufrecht zu erhalten, die Gesellschaft als ganze verkörpere weiterhin das Ideal«.10 Privater Regelverstoß rettet und garantiert die Religion als Idee – zwei Ausrufezeichen:!! Doch Gesetzesverstöße setzen immerhin noch Gesetze voraus, sonst könnte man Koran und Scharia auf das Regal kulturgeschichtlich interessanter Texte stellen. Und während dies geschrieben wird, dürften einige hundert Fatwas die Entscheidung zwischen halal und haram, zwischen »erlaubt« und »unerlaubt« getroffen haben. Gerade wird in »Fatwa.online« die Frage geklärt, ob man im Schlafzimmer beten darf, wenn dort auch eine Waschgelegenheit ist. (Ja, man darf!)

So wie wir nach jedem Terrorakt gesagt bekommen, dieser entspreche nicht dem »Geist des Islam«, so ist auch die westliche Forschung entschieden mehr an der idealen Statur des Islam interessiert als an der paradoxen Realität seiner strukturellen Unwahrhaftigkeit – wenn sie nicht gleich vor allem Gegenwärtigen abtaucht in eine Art von Blümchen-Islam à la Annemarie Schimmel oder Shahab Ahmed, der am Islam nichts Normatives findet, sondern ihn ausruft als »the exploration of ambiguity, the celebration of ambivalence, the fascination of contradiction«.11 Nun ist auch dem Autor des viel beachteten Buches »What is Islam?« (2016) die Diskrepanz von öffentlicher Religion und privater Religionsanwendung aufgefallen, aber er hat das Problem gleich theologisch wegerklärt: »the Islamic ideal«, so seine These, sei »embedded in the inherent spatiality of Revelation«.12 Es gebe höchste Wahrheiten, die nur Auserwählten zugänglich seien und nicht kommuniziert werden könnten; für sie stehe das Wort khass, das sowohl »privat« wie »auserwählte Klasse der Wissenden« bedeute, während der Gegenbegriff amm die »einfachen Leute« und »öffentlich« bezeichne. Für die Sphäre der Öffentlichkeit sei die Wahrheit des Glaubens in die »einfachen«(!) Regeln des normativen Islam gegossen worden. Was Ahmed nicht mitdenkt, ist die Konsequenz, dass es dann zwei Reaktionen im Innenraum gibt: die schiere Innerlichkeit einer hohen Religiosität und den privat gelebten Regelverstoß.

Soziale Atomisierung durch segmentäre Raumordnung

Wie Shahab Ahmed glauben auch wir, dass der Islam über eine besondere »Spatialität« verfügt, allerdings wäre das, wenn wir vom Nahen Osten sprechen und in die Sozialgeographie überwechseln, eine »externe«, nicht eine »inhärente«, und die Vermutung wäre zu prüfen, ob Islam und Moderne nur auf Grund dieser ganz speziellen »Spatialität« gemeinsam überleben können.

Weiträumig und großzügig ist diese Raumordnung nicht. Die islamische Welt hatte nie viel übrig für Durchgangsstraßen, Plätze oder sprechende und durchsichtige Fassaden. Heute finden wir die Tendenz zu Abschottung und Verkapselung im erweiterten Modell des Compound wieder, des eingezäunten Lagers, das vielleicht vom Camp in der Wüste, von der Oase, von Kasernen oder von US-amerikanischen gated communities sich herleitet. Immer geht es um Abgrenzung, Schutz und um Zonen eigenen Rechts. In den Emiraten und in Saudi-Arabien leben die Scheichs in kleinen, hoch ummauerten Bezirken, in denen der Scheich und seine Frauen und möglicherweise weitere Familienmitglieder jeweils ihre eigenen Häuser haben. Und so darf man das Wort Underground in bezug auf die Fete von Dschidda nicht zu wörtlich nehmen und an einen katakombenartigen Partykeller denken. Ein kleiner Palastbezirk im Schutz von Mauern und Sicherheitsdienst, den standesgemäßen khawi, den Leibwächtern aus Nigeria, das tut es auch.

Wir könnten jetzt eine große Tour veranstalten und mit Google Maps die Paläste der Mächtigen und Reichen am Golf besuchen. Einer muss reichen, ein besonders spektakulärer Fall: der Palast der königlichen Familie in Dammam (Saudi-Arabien).13 Denken wir einen Moment daran, dass im alten Orient die Paläste im Grunde allen offen standen, dass sie eine Art Bazar zum Handel mit Gunsterweisungen und Ehrerbietungen und ein Barometer des Politischen waren. Wie sich diese offene Struktur nach 1950 änderte, kann man am Palast in Dammam exemplarisch studieren. Es handelt sich um eine zirkuläre Struktur, die wie ein Fort am Rande der Stadt und in der Nähe des Meeres und der Wüste liegt. Es gibt eine Umgangs- und vier Zugangsstraßen und zwei Ringmauern, eine innere und eine äußere. Die Servicebauten liegen zwischen den Mauern, während im Zentrum zwei Paläste aufragen und in beiden Richtungen durch große Vorhöfe vorbereitet werden: zweimal Versailles, aber mit je zwei Vorhöfen. Auf fällig die große Zahl der Nebenbauten, die wie Reihenhäuser aufgestellt und die wie in den kleineren Compounds den Frauen und älteren Kindern gewidmet sind. Die Bauaufgabe Schloss wird einfach vervielfacht – was ein erster Hinweis auf die Figur der »Mehrung« ist, ein Paradigma dieser Kultur, das uns noch ausführlicher beschäftigen wird –, und sie wird wieder in den vom Schloss eigentlich überwundenen Typus der Burg bzw. des Forts zurückgeführt.

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23 декабря 2023
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9783866747043
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