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Stephanie Catani

Geschichte im Text

Geschichtsbegriff und Historisierungsverfahren in der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur

Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

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Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb/dnb.de abrufbar.

Umschlagabbildung: © Jodi Harvey-Brown, Abdruck mit freundlicher Genehmigung.

Die vorliegende Studie wurde von der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg im Juli 2015 als schriftliche Habilitationsleistung angenommen. Für den Druck wurde sie leicht überarbeitet.

© 2016 · Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen

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E-Mail: info@francke.de

E-Book-Produktion: pagina GmbH, Tübingen

ISBN: 978-3-7720-0009-6

Inhalt

  Für Nils, Benedikt & ...

  1 Geschichte und Gegenwartsliteratur: Eine Einleitung 1.1 Der historische und der ›andere‹ historische Roman: Ein Forschungsüberblick 1.2 Epochenzäsur 1989: Zum Begriff der Gegenwartsliteratur 1.3 Historisch-fiktionales Erzählen nach 1989: Terminologische Prämissen

 I. Teil: Von der Geschichte zum Text2 Erzählte Geschichte zwischen Aufklärung und Historismus2.1 Literatur und Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert2.2 Friedrich Schiller: Vordenker der modernen Geschichtswissenschaft2.3 Der Historismus des 19. Jahrhunderts3 Geschichte als Text: Linguistic turn und die Folgen3.1 Der Poststrukturalismus: Roland Barthes und das Ende der res gestae3.2 Die Narrativität der Geschichte: Hayden White3.3 Die Diskursivierung der Geschichte: Michel Foucault3.4 Vom New Historicism zur historischen Kulturwissenschaft4 Geschichte in der Postmoderne – Geschichte nach der Postmoderne4.1 Der Abschied von der Geschichte4.2 Die Ethik der Geschichte4.3 Neue Wege zu einer historischen ›Wirklichkeit‹: Lucian Hölscher5 Zur Poetik historisch-fiktionalen Erzählens der Gegenwart5.1 Vorläufer im frühen 20. Jahrhundert: Lion Feuchtwanger und Alfred Döblin5.2 Historisch-fiktionales Erzählen unter Verdacht: Von Peter Härtling zu Norbert Gstrein

 II. Teil: Historisierungsverfahren in der Gegenwartsliteratur6 Die Struktur der Geschichte: Metafiktionales Erzählen6.1 Erzählstruktur(en)6.2 Das Erzählen erzählen – Prozesse literarischer Selbstbeobachtung6.3 Metahistoriografische Selbstreflexion6.4 »Am Anfang stand für mich der Mythos.« Norbert Gstreins Die englischen Jahre (1999)7 Wer erzählt die Geschichte?7.1 »So oder anders könnte es gewesen sein.« Zum Konzept der unreliable narration im historischen Roman7.2 Archivare, Chronisten, Dokumentaristen erzählen7.3 »Wer versteht diese Stimmen?« Felicitas Hoppes Johanna (2006)8 Gedächtnis – Erinnerung – Geschichte8.1 Theoretische Ansätze8.2 Das Gedächtnis (in) der Literatur8.3 Den Holocaust erinnern8.4 Das Trauma erzählen8.5 »Der Mensch als Archiv von Fakten«. Robert Menasses Die Vertreibung aus der Hölle (2001)9 Die Medien der Geschichte: Zur Ausweitung des Textbegriffes9.1 Geschichtsbilder – Geschichte im Bild9.2 Aural history: Die Stimmen der Geschichte9.3 Geschichte 2.0: Das World Wide Web als Geschichtsgenerator9.4 »Dieses Gewicht eines Familienalbums voll mit Allermenschen Schmerz.« Reinhard Jirgls Die Stille (2009)

  Was bleibt von der Geschichte? Eine Schlussbetrachtung

  Siglenverzeichnis

 Literaturverzeichnis1. Werke und Quellen2. Forschung3. Rezensionen4. Internetquellen

Für Nils, Benedikt & Juna

1 Geschichte und Gegenwartsliteratur: Eine Einleitung

1995 hält der österreichische Autor Robert Menasse die Eröffnungsrede zur Frankfurter Buchmesse und verkündet darin programmatisch: »Vielleicht war »Geschichte« der größte historische Irrtum der Menschheit.«1 Menasse beruft sich auf einen Geschichtsbegriff, der am Ende des 20. Jahrhunderts seine Sinnhaftigkeit verloren hat und als vermeintlich falsch verstandenes Modell eines teleologischen Prozesses verantwortlich zeichnet für die »Abfolge von Greuel«, die sich hinter dem Katastrophenjahrhundert verbergen:

»Geschichte« ist so oder so ein sehr zweifelhaftes Konstrukt, die Annahme, daß sie einen immanenten Sinn und ein Ziel hat, ist reiner Glaube, und daß es Techniken gibt, sinnvoll in sie einzugreifen, das ist schon religiöser Irrsinn. Alle großen Menschheitsverbrechen wurden und werden immer von geschichtsbewußten Menschen begangen, immer mit dem Gefühl, »im Auftrag der Geschichte« zu handeln, und dieses Gefühl macht skrupellos. Jede »Lehre aus der Geschichte« ist dürftig und jedes »Geschichtsziel« ist so spekulativ, daß es abenteuerlich ist, damit den Eingriff in eine lebendige Wirklichkeit zu legitimieren. Kein sogenanntes »geschichtsbewußtes Handeln« kann glaubhaft voraussetzen, daß es so logisch funktioniert wie die einfache Abfolge von Saat und Ernte. Wenn es einen ›Misthaufen der Geschichte‹ gibt, dann ist das, was am dringendsten auf diesen Misthaufen gehört, unser Begriff von Geschichte selbst.2

Pointiert fasst Menasse hier die Umstände zusammen, die den Geschichtsbegriff an der Schwelle zum 21. Jahrhundert zu einem problematischen machen. Zum einen sind spätestens mit der durch den linguistic turn fächerübergreifend postulierten Erkenntnis, dass eine der Sprache vorgängige Geschichte nur schwer zu haben ist, Geschichte und Vergangenheit unsicher geworden und Historiografie und Literatur, Fakten und Fiktion im Zeichen der Narration in ein neues Konkurrenzverhältnis getreten. Zum anderen warnt Menasse gerade angesichts dieses »zweifelhaften Konstrukts«, das sich hinter der Geschichte verberge, vor ihrer Instrumentalisierung: Als Handlungsrichtlinie könne die Geschichte am Ende eines Jahrhunderts, das von Verbrechen im Namen der Geschichte geprägt sei, keineswegs mehr funktionieren, allenfalls als Versuch, »dem Sinnlosen Sinn zu geben«3.

Menasses Plädoyer für eine Loslösung vom Konzept ›Geschichte‹ mithilfe eines auf die Gegenwart ausgerichteten Denkens und Handelns ist keineswegs als bloße Polemik oder gar als Angriff auf das akademische Feld der Historik zu verstehen, sondern führt geradewegs zu deren zentralen Einsichten: Einsichten, wie sie etwa Jörn Rüsen, einer der profiliertesten Geschichtstheoretiker der Gegenwart, in seinem programmatischen Essay Was ist Geschichte? formuliert:

Allerdings stellen die Schreckens- und Katastrophenerfahrungen des 20. Jahrhunderts eine neue Herausforderung an das historische Denken und an einen zukunftsfähigen Geschichtsbegriff: Sie lassen sich nur schwer mit den bisherigen Sinnkonzepten des Historischen vereinbaren und verlangen neue Interpretations- und Darstellungsstrategien. Die Frage nach dem Menschen und seiner ›Natur‹ als Geschichte muß radikal neu gestellt und Sinnlosigkeit selber als Element eines sinnvollen Geschichtskonzepts berücksichtigt werden. Das kann und sollte zu neuen Praktiken des historischen Denkens und der Repräsentation der Vergangenheit führen […].4

Auch Rüsens Historiker-Kollege Lucian Hölscher verabschiedet sich von einer »durchgängigen historischen Kontinuität« der Geschichte und sieht die Zukunft seines Faches dadurch bestimmt, sich »dieser neuen Bruchhaftigkeit« der Geschichte zu stellen.5 Seine 2009 veröffentlichte Aufsatzsammlung mit dem bezeichnenden Titel Semantik der Leere beschließt er mit einem Beitrag zur Hermeneutik des Nichtverstehens, der an Rüsens Plädoyer für die ›Sinnlosigkeit‹ als Element eines gegenwartstauglichen Geschichtskonzepts anknüpft:

Sie [die Geschichtswissenschaft, S.C.] muss sich der Einsicht stellen, dass sich die Ordnungen der Erfahrung in keinem denkbaren epistemologischen Raum mehr zu einem homogenen Ganzen zusammenfügen lassen, dass sie sich überlagern, bruchhaft und einander wechselseitig ausschließend aufeinanderstoßen. Die Geschichtswissenschaft muss sich daher den epistemologischen Brüchen und in ihnen insbesondere den Prozessen des Nichtverstehens als historischen Tatbeständen zuwenden, d.h. eine Hermeneutik des Nichtverstehens entwickeln.6

Rüsen wie Hölscher belassen es keineswegs bei der resignierten Einsicht in ein aus epistemologischer Sicht fragwürdig gewordenes Geschichtsmodell: Vielmehr repräsentieren sie stellvertretend, wie im ersten Teil dieser Untersuchung ausführlich dargestellt wird, das Bemühen der aktuellen geschichtstheoretischen Forschung, an einer Orientierungsfunktion historischen Wissens festzuhalten, ohne die Problematik einer aufgrund konstruktivistischer wie poststrukturalistischer Befunde unsicher gewordenen Geschichte zu verschweigen.

Auch der Autor Robert Menasse beendet seine Rede in Frankfurt nicht, ohne einen Ausweg anzudeuten – allerdings einen, den er ausschließlich im Feld der literarischen Produktion verortet:

Was können wir tun? Was Sie tun können, weiß ich nicht. Sie tun, was Sie können. Was wir Autoren tun können, ist schreiben. Unser Schreiben ist ein lautes Singen in finsteren Wäldern. Dieses Singen soll uns die Angst nehmen, nicht Ihnen. Es sind Poetische Wälder – Gefallen findet, wer sie gefällt.7

Tatsächlich, darin liegt der zentrale Ausgangspunkt der vorliegenden Studie, sind es jene ›poetischen Wälder‹, die den medialen Schauplatz vergegenwärtigen, auf dem die Konkurrenz von Fakten und Fiktionen im Zeichen historischer Narration sowie die von Hölscher skizzierte »Bruchhaftigkeit der Geschichte« verhandelt werden: vorrangig in literarischen Texten, die sich auf vermeintlich historische Fakten zu berufen scheinen.

Das Feld historisch-fiktionaler Literatur ist dabei nicht einfach bestellt: Offenbar machen sich Texte, die über Geschichte schreiben, a priori verdächtig. Dort, wo sie nicht gleich mit dem Eskapismus-Vorwurf konfrontiert werden, wird ihnen die ästhetische Qualität mit Blick auf die hinter historischem Gewand und historischer Kulisse lauernde Kitsch-Gefahr gerne abgesprochen. Dass der Graben zwischen sogenannter E- und U-Literatur auch gegenwärtig ein tiefer ist, lässt sich selten so gut beobachten wie am Beispiel des historischen Romans.

In diesem Kontext repräsentativ ist noch immer Lion Feuchtwangers unmittelbar vor seinem Tod entstandene Verteidigungsschrift Das Haus der Desdemona oder Größe und Grenzen der historischen Dichtung (1956–58). Diese antizipiert jene Selbsterklärungsversuche, zu denen sich Autoren historischer Dichtung offenbar veranlasst sehen:

Mein Thema ist die historische Dichtung. Ich darf also beiseite lassen die Fülle der Erzählungen geschichtlichen Inhalts, die nur den Zweck verfolgen, dem Leser leichte Unterhaltung und dem Schreiber seinen Unterhalt zu verschaffen. Das sind unter hundert Büchern, die sich als historische Romane bezeichnen, achtundneunzig.8

Feuchtwangers Kritik gilt jenen Vertretern der Gattung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die in seinen Augen für ihren Verruf verantwortlich sind durch triviale Texte, die mit der Darstellung einer »billige[n] romantische[n] Handlung« auf bloße Publikumswirksamkeit abzielen.9 Diese Vorbehalte gegen die Gattung haben in der Gegenwartsliteratur an Gewicht nicht verloren, sondern spiegeln sich in eindeutigen Positionierungen von Autoren, die mit dem historischen Roman aufs Schärfste abrechnen und ihre eigenen Texte gerade dort, wo sie explizit von der Historie erzählen, der Gattung mit Nachdruck entziehen. Tatsächlich, auch darauf wird im Verlauf der Untersuchung einzugehen sein, lässt sich ein drastisches Missverhältnis zwischen dem auf poetologischer Ebene vollzogenen Abschied von der Gattung und dem nicht abreißenden Erscheinen eben solcher Texte, die sie fortlaufend konstituieren, beobachten.

Allen Unkenrufen zum Trotz lässt sich die ungebrochene Tradition eines fiktionalen historischen Erzählens, auch jenseits sogenannter Unterhaltungs- und Trivialliteratur, nicht übersehen. Allein der Blick auf die Büchner-Preisträger der letzten Jahre führt die andauernde Relevanz historischer Stoffe unübersehbar vor Augen: Martin Mosebach, der Preisträger des Jahres 2007, feiert 2001 einen Erfolg mit seinem historischen Roman Der Nebelfürst, der im Wilhelminischen Deutschland der Jahrhundertwende spielt. Walter Kappacher wird 2009 nicht nur mit dem Büchner-Preis ausgezeichnet, sondern veröffentlicht im gleichen Jahr mit Der Fliegenpalast einen von der Literaturkritik enthusiastisch besprochenen historischen Künstlerroman über die Figur Hugo von Hofmannsthal. Reinhard Jirgl, Büchner-Preisträger des Jahres 2010, bereichert das Genre im Jahr 2012 mit seinem am Übergang von Historie in Zeitgeschichte verorteten Familienroman Die Stille. Das literarische Oeuvre Friedrich Christian Delius’, der den Preis im Jahr 2011 erhält, thematisiert mehrfach historische Sujets und Figuren: etwa sein Roman Die Frau, für die ich den Computer erfand (2009) über die historische Figur des Computer-Pioniers Konrad Zuse oder Der Königsmacher (2003), der die Geschichte des 19. sowie das Erzählen dieser Geschichte zu Beginn des 21. Jahrhunderts gleichermaßen behandelt. Die Büchner-Preisträgerin des Jahres 2012, Felicitas Hoppe, veröffentlicht mit Johanna (2006) und Pigafetta (1999) gleich zwei historische Romane und legt mit ihrem Erzählband Verbrecher und Versager (2004) fiktionale »Porträtstudien« historischer Figuren vor.

Dass literarischer Anspruch und Publikumswirksamkeit sich nicht ausschließen, dokumentiert eindrucksvoll der literarische Sensationserfolg des beginnenden Jahrtausends, der ebenfalls auf das Konto des historischen Romans geht: 2005 erscheint Daniel Kehlmanns Die Vermessung der Welt, der national wie international gefeiert wird und den die New York Times auf ihrer Weltbestsellerliste 2006 an Platz zwei führt.10 Gerade der internationale Literaturbetrieb macht die andauernde Dominanz historisch-fiktionalen Erzählens sichtbar. Die britische Autorin Hilary Mantel wird zweimal mit dem Bookerpreis und damit dem wichtigsten britischen Literaturpreis ausgezeichnet – 2009 für ihren historischen Roman Wolf Hall und drei Jahre später für dessen Fortsetzung Bring up the bodies (2012). »Ein großartiger Triumph des historischen Romans«, kommentiert Andreas Isenschmid die Auszeichnung der Autorin in Die Zeit und Ronald Pohl spricht im Standard gar von einer »glanzvolle[n] Rehabilitierung« der Gattung.11 Radikaler im Sinne einer grundsätzlichen Erneuerung der Gattung bespricht Andreas Kilb Mantels Wolf Hall in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sein Lob der Autorin legt jene Vorbehalte gegen die Gattung offen, von denen sich der Literaturbetrieb (auf Seiten der Autoren wie der Leser) offenbar noch immer beherrscht zeigt. So heißt es bei Kilb über Mantels Roman:

Schon in diesem Anfang wird klar, worin die besondere Qualität von Mantels Roman liegt. Es ist eine Überblendung von objektiver und subjektiver Wahrnehmung, wie es sie im historischen Roman so noch nicht gegeben hat. Seit Walter Scott mit »Ivanhoe« das Genre vor zweihundert Jahren erfand, folgen seine Fiktionen, wenn man von Ausreißern wie Tolstois »Krieg und Frieden« absieht, dem immergleichen stereotypen Muster aus Beschreibung und Wechselrede, Schlachten- oder Boudoirgemälde und drehbuchmäßigem Dialog.12

Die Lobpreisung des Mantel’schen Roman geht in Kilbs Rezension mit einer Abrechnung der Gattung des historischen Romans einher, die sie auf jene Texte reduziert, welche seit jeher das Feld der Unterhaltungsliteratur und den Buchmarkt im erklärten Bemühen dominieren, Geschichte möglichst anschaulich zu vermitteln und in Übereinstimmung mit den historischen Fakten darzustellen, ›wie es wirklich war‹. »Der gewöhnliche historische Roman, wie ihn die Buchhandlungen zwischen ›Krimi‹ und ›Fantasy‹ anbieten«, schlussfolgert Kilb, »ist einerseits unsinnlich, andererseits ungenau: Er verhunzt sowohl die Geschichte als auch die Literatur.«13

Mit dem »gewöhnlichen« historischen Roman bezieht sich Kilb wohl auf jene mittels grell gestalteter Cover angepriesene »Kitschgeschichten aus früheren Zeiten«, die, wie Susanne Beyer in ihrer Standortbestimmung zum Genre anmerkt, »am liebsten bei Raubrittern (weiches Herz unter harter Rüstung) oder testosterongesättigten Piraten« spielen.14 Daniel Fulda hat unlängst eine empirische Studie zum populären Geschichtsroman veröffentlicht, die belegt, dass der Reiz solcher Texte für den, auch akademisch geschulten Leser noch immer in der Vermittlung von historischem Wissen und einem möglichst spannungsgeladenen »Miterleben von Geschichte« liegt. Der historische Populärroman, so unterstreicht Fulda, erfüllt diese Lesererwartung, indem er seine vermeintliche »Faktentreue« hervorhebt und mit dem dargestellten Geschehen explizit auf einen ›historisch verbürgten‹ außerliterarischen Referenzbereich zu verweisen sucht.15 Mit Fulda lässt sich folglich von einer anhaltenden Spaltung im Segment des historischen Romans ausgehen, die den ›literarisch anspruchsvollen‹ vom populären historischen Roman unterscheidet – wenngleich die Grenze zwischen beiden sicherlich durchlässig und am Einzelfall zu überprüfen ist.

Trotz des anhaltenden Erfolges populärer Genrevertreter wird man, das belegt allein der Blick auf die genannten literarischen Neuerscheinungen der letzten Jahrzehnte, der Gattungsgeschichte kaum gerecht, beschränkt man sie allein auf ihre publikumswirksamsten Ausmaße. Die (wenngleich vorrangig angloamerikanische und komparatistische) gattungstheoretische Forschung erarbeitet bereits früh alternative Gattungsmodelle und richtet den Blick auf Texte, die jene in Kilbs Rezension angeführte Überblendung von objektiver und subjektiver Wahrnehmung bewusst reflektieren und damit spielen, dass man gerade nicht weiß, wie es gewesen ist. Während Hans Vilmar Geppert in seiner komparatistischen Studie schon 1976 schlicht vom ›anderen‹ historischen Roman16 spricht und Ina Schabert in ihrer Untersuchung zum historischen Roman in England und Amerika den »reflektiven historischen Roman«17 skizziert, etabliert Linda Hutcheon in ihrer Poetik der Postmoderne schließlich den programmatischen Begriff der »historiografischen Metafiktion« – und meint damit literarische Texte, die weniger auf die fiktionale Darstellung der Historie abzielen, als sie vielmehr die Fiktion der Historie bereits entlarven.18 Damit sind nur einige wenige Stationen im Bemühen der Forschung die Gattung zu konturieren bezeichnet – der sich anschließende Überblick über die Forschungsgeschichte wird vorhandene Definitionsversuche erarbeiten und zugleich die Diskrepanz zwischen einer allgemeinen Vorstellung von der Gattung und den deutlich innovativeren Modellen, welche die literaturwissenschaftliche Forschung anbietet, offen legen. Insgesamt führen die gattungstheoretische Ausweitung sowie die Ausarbeitung neuer Gattungsmodelle nur ansatzweise zu einer differenzierteren Wahrnehmung der Gattung – übertragen auf den deutschsprachigen Raum ist dem Anglo-Amerikanisten Ansgar Nünning zustimmen, wenn er festhält:

Bei wenigen Genres dürfte die Diskrepanz zwischen einem intuitiven Vorverständnis von deren Beschaffenheit und einer präzisen Benennung der konstitutiven Merkmale ähnlich groß sein wie beim historischen Roman.19

Bezeichnend ist etwa, wie wenig folgenreich der Begriff der historiografischen Metafiktion für die germanistische Literaturwissenschaft im Gegensatz zur Anglo-Amerikanistik zunächst geblieben ist – zumindest im Hinblick auf seine Bedeutung für den historischen Roman.20 Als Erzählhaltung der (Post-)Moderne findet allein der Terminus der »Metafiktion« in Einzelstudien zum Roman der Gegenwart oder zu spezifischen Autoren Eingang.21 Dem hier entstandenen Nachholbedarf möchte die vorliegende Untersuchung entsprechen, indem sie verschiedene Merkmale einer metafiktionalen wie historiografisch-metafiktionalen Problematisierung exemplarisch an historischen Romanen der Gegenwart nachzuweisen und mit den Ergebnissen aktueller geschichtstheoretischer Diskussionen konstruktiv zu verschränken sucht.

Dieser Ansatz schließt zum einen an die eingangs angedeuteten Analogien zwischen geschichtstheoretischen Reflexionen und poetologischen Autorenpositionierungen an. Zum anderen lässt sich der historische Roman grundsätzlich nicht bestimmen, ohne vorab zu klären, was der Begriff des »Historischen« bezeichnet. Zu Recht hält Hugo Aust in seiner Einführung in die Gattung fest: »Wer den historischen Roman charakterisieren will, muß wissen, was Geschichte bedeutet.«22 Hier formuliert Aust, dessen 1994 veröffentlichte Studie der bislang letzten Überblicksdarstellung zur spezifisch deutschsprachigen Gattungstradition entspricht, ein Forschungsdesiderat, das auch seine Einführung nicht zu schließen vermag. Zahlreiche Studien zur Gattung entbehren einer Auseinandersetzung mit geschichtstheoretischen Diskursen, mithin dem Begriff der Geschichte selbst, der sich im diachronen Verlauf entscheidend ändert und spätestens in der Gegenwart ebenso schwierig zu bestimmen ist wie die Gattung des historischen Romans.

Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist es somit, den Geschichtsbegriff in seiner gegenwärtigen (mit Hölscher) »Bruchhaftigkeit« kenntlich zu machen und die geschichtstheoretischen Diskussionen, die ihn im Lauf der Zeit, insbesondere mit Ausbreitung des linguistic turn im 20. Jahrhundert prägen, nachzuzeichnen. Die Argumentation lässt sich von der Prämisse leiten, dass Historiografie und Literatur im Zeichen der Narration nicht erst im 20. Jahrhundert in ein Konkurrenzverhältnis treten: Bereits die Ausdifferenzierung eines wissenschaftlich begründeten Geschichtsbegriffes im ausgehenden 18. Jahrhundert ist gekoppelt an das Ringen um die Unterscheidung zwischen historisch-fiktionalem und historisch-wissenschaftlichem Schreiben, zwischen Dichter und Historiker. Schließlich erweist sich erst die Herausbildung eines autonomen Geschichtsbildes und Geschichtsbewusstseins zu Beginn des 19. Jahrhunderts als eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Entstehung der Gattung. Vor diesem Hintergrund strebt der erste Teil der Studie die kritische Auseinandersetzung mit einem zwischen Fiktion und Fakten changierenden Geschichtsbegriff im diachronen Verlauf an, mit besonderem Schwerpunkt auf die radikalen Erschütterungen, denen er im ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhundert unterworfen ist.

Der sich anschließende zweite Teil der Untersuchung gilt der Analyse historisch-fiktionaler Gegenwartstexte und orientiert sich in seiner Argumentation an den Ergebnissen der vorab erarbeiteten geschichtswissenschaftlichen Positionen, die den Geschichtsbegriff der Gegenwart grundieren. Wie diesen ist literarischen Geschichtsdarstellungen eine autoreflexive Problematisierung historischen Erzählens und die Dekonstruktion der eigenen erzählerischen Zuverlässigkeit konstitutiv eingeschrieben. Die literarische Konstruktion (doing) wie Dekonstruktion (undoing) der Geschichte durch fiktive Geschichten ist dabei keineswegs nur an traditionelle ästhetische oder narratologische Fragen (Literarizität, Textualität und Narrativität der Geschichte) gebunden: Die Texte öffnen sich gerade für eine Lektüre vor dem Hintergrund jüngster Erkenntnisse der Neurowissenschaft und der kognitiven Psychologie (Gedächtnis und Geschichte, ›false memory debate‹), der Psychotraumatologie (Geschichte, Literatur und Trauma) sowie der Medientheorie (Medialität der Geschichte).

Indem sich die Studie mit literarischen Texten nach 1989 auseinandersetzt, sucht sie ein Forschungsdesiderat anzugehen, das im Hinblick auf die deutschsprachige historisch-fiktionale Literatur der Gegenwart auffällt und sich zudem im Widerspruch mit der gleichzeitigen Hochkonjunktur entsprechender Texte befindet. Bis ins 20. Jahrhundert hinein ist der historische Roman recht gut erforscht – im Kontext der unmittelbaren Gegenwartsliteratur wird die Gattung jenseits exemplarischer Einzelanalysen oder komparatistischer Studien deutlich weniger berücksichtigt. Aus diesem Grund versteht sich die vorliegende Studie als Überblicksstudie zur Gegenwartsliteratur und will signifikante Tendenzen historisch-fiktionalen Schreibens bewusst nicht über ein Nacheinander von Einzelanalysen, sondern ein Nebeneinander erzählstruktureller Auffälligkeiten erarbeiten. Der grundsätzliche Aufbau der Untersuchung gliedert sich nicht über die berücksichtigten Primärtexte, sondern jene Merkmale historisch-fiktionalen Erzählens, die als repräsentativ für die Gegenwartsliteratur erachtet und an unterschiedlichsten Texten bzw. Textsegmenten nachgewiesen werden. Gleichwohl wird jedes Kapitel im zweiten Teil der Studie mit einer exemplarischen Analyse beschlossen, welche die im jeweiligen Kapitel erarbeiteten literarischen Verfahren im Kontext einer Gesamtlektüre paradigmatischer Texte sichtbar macht.

1.1 Der historische und der ›andere‹ historische Roman: Ein Forschungsüberblick

Die anglistische wie amerikanistische Forschung übertrifft in Bezug auf den historischen Roman die germanistische Literaturwissenschaft an Qualität und Quantität der diesbezüglich erschienenen Arbeiten deutlich: Daher wird im Folgenden auf jene Werke der angloamerikanischen Forschung Bezug genommen, die für signifikante Zäsuren innerhalb der Gattungsforschung gesorgt haben. Diese komparatistische Ausweitung ist grundsätzlich nur unter Vorbehalt möglich, da die in den jeweiligen Werken profilierte Gattungsdefinition auf Texte rekurriert, die sich dem Gegenstandsbereich der germanistischen Literaturwissenschaft nicht nur entziehen, sondern auch eigenen, spezifischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Auf den Einbezug dieses wichtigen Forschungssegmentes ganz zu verzichten, wie etwa Aust in seiner Studie zum historischen Roman, bleibt dennoch problematisch.1 Gerade angesichts der sowohl gattungstheoretisch wie -historisch insgesamt unzureichenden Forschungslage lassen sich die angloamerikanischen Forschungsbeiträge nicht ignorieren. Vielmehr bilden sie konstruktive Versuche, den historischen Roman zu definieren und in seinen neuen Akzenten sichtbar zu machen. Hans Vilmar Geppert, der 2009 die bislang aktuellste Übersichtsstudie zur Gattung vorlegt, zollt diesem besonderen Umstand Rechnung und liefert einen komparatistischen Überblick, der nicht nur die internationale Forschungsliteratur, sondern Primärtexte der Weltliteratur aus den letzten zwei Jahrhunderten berücksichtigt. Zwangsläufig reduziert muss angesichts der Materialfülle dieser Studie gleichwohl die Auseinandersetzung mit spezifisch deutschsprachigen Erzähltexten der Gegenwart ausfallen.2

Mangelt es bis in die Gegenwart nicht an Versuchen, die Gattung bestimmen zu wollen, fallen die Antworten auf die Frage, was ein historischer Roman denn nun sei, in der Regel wenig präzise aus. Dies lässt nicht etwa auf nachhaltige Defizite der Gattungsforschung schließen, sondern gehört zur Programmatik der Gattung, die sich weniger über verbindliche Gattungsmerkmale als vielmehr über die Quantität potentieller Eigenschaften definiert. Zwei Namen fallen auf, welche die Diskussion konsequent prägen – auch, weil die Gattung in Abgrenzung von ihnen bestimmt wird. Zunächst handelt es sich dabei um Sir Walter Scott, den mutmaßlichen Begründer der Gattung, der mit seinem Waverley-Roman 1814 das Modellmuster eines historischen Romans liefert. Erst 2001 erscheint mit Frauke Reitemeiers Monografie zu den deutschen Vorläufern Scotts eine Untersuchung, die den Beginn der Gattung vor Walter Scott ansetzt und sich damit, so hält Reitemeier selbst fest, deutlich vom Tenor der entsprechenden Forschungsdiskussion absetzt.3 So wie die Gattungsgeschichte einerseits mit Scott ihren Anfang zu nehmen scheint, wird eine ernstzunehmende gattungstheoretische Diskussion andererseits erst mit Erscheinen der deutschsprachigen Übersetzung der Studie Georg Lukács’ Der historische Roman (1955) begründet und richtet sich – wenngleich äußerst kontrovers – auch gegenwärtig noch an dessen Thesen aus:

Unabhängig davon, welchen Stellenwert Lukács’ Scott-Auffassung in der wandlungsreichen Scott-Forschung einnehmen kann, darf gelten, daß seine kanonische Entscheidung für das Verständnis des historischen Romans aller Sprachen wegweisend ist.4

Lukacs’ Studie kennzeichnet Walter Scotts historische Romane als revolutionäre Literatur, die den großen realistischen Gesellschaftsroman des 18. Jahrhunderts fortführen und gleichzeitig etwas »vollständig Neues« bedeuten.5 Der streng marxistische Ansatz Lukacs’ führt zu einer ideologischen Deutung der Gattung, deren Hauptaufgabe nach Lukacs’ darin besteht, »die Existenz, das Geradeso-Sein der historischen Umstände und Gestalten mit ›dichterischen Mitteln‹ zu beweisen.«6 Dies gelinge Scott, so führt Lukacs aus, insbesondere durch die Profilierung eines »mittleren Helden«, dessen Schicksal die Wendungen der Historie, die »großen historischen Ereignisse«, erst sichtbar mache:

Der Held der Scottschen Romane ist stets ein mehr oder weniger mittelmäßiger, durchschnittlicher englischer Gentleman. Dieser besitzt im allgemeinen eine gewisse, nie überragende praktische Klugheit, eine gewisse moralische Festigkeit und Anständigkeit, die sogar bis zur Fähigkeit der Selbstaufopferung reicht, die aber niemals zu einer menschlich hinreißenden Leidenschaft erwächst, nie begeisterte Hingabe an eine große Sache ist.7

Problematisch, insbesondere mit Blick auf historische Romane des 20. und 21. Jahrhunderts, ist Lukacs’ Deutung, weil sie die Gattung im Kontext eines strengen Realismusbegriffs als Werkzeug geschichtlicher Erkenntnis begreift, die mit ästhetischen Mitteln ein Abbild der »historischen Wirklichkeit« liefern soll:

Es kommt darauf an, nacherlebbar zu machen, aus welchen gesellschaftlichen und menschlichen Beweggründen die Menschen gerade so gedacht, gefühlt und gehandelt haben, wie dies in der historischen Wirklichkeit der Fall war.8

Damit reduziert Lukacs das Genre auf seine mimetische Funktion, ignoriert das geschichts- und erkenntnistheoretische Reflexionspotential, das den historischen Roman im Koordinatensystem von Literatur und Geschichte als Gattung ausmacht.

Erst zwanzig Jahre nach Erscheinen der deutschen Übersetzung der Lukacs’schen Studie wird die Forschungsdiskussion um Wesen und Inhalt der Gattung neu belebt. Hartmut Eggert legt 1971 seine Studien zur Wirkungsgeschichte des deutschen historischen Romans 1850–1875 vor, die noch keinen neuen Definitionsversuch liefern, statt dessen eine Typologisierung der Romane nach den behandelten historischen Stoffen und Gesichtspunkten entwerfen und nach ihren strukturellen Besonderheiten unter dem Aspekt der Publikumswirksamkeit unterscheiden.9 Auch Michael Meyer verzichtet in seiner 1973 veröffentlichten Dissertation zur Entstehungsgeschichte des historischen Romans zunächst auf eine Definition der Gattung, macht vielmehr ihre Entstehung in Deutschland im Spannungsfeld zeitgenössischer Poetiken und Theorien der Geschichtsschreibung sichtbar.10

Die komparatistische Studie Walter Schiffels, Geschichte(n) Erzählen, sorgt 1975 für eine deutliche Akzentverschiebung, da sie selbstreferenzielle und -reflexive Merkmale historisch-fiktionaler Texte hervorhebt und damit auf Definitionsversuche vorbereitet, die eben darin das entscheidende Charakteristikum der Gattung sehen. Schiffels teilt Lukacs’ Einschätzung hinsichtlich der Vorbildfunktion der Scott’schen Romane, relativiert sie aber zugleich, indem er den »›klassischen historischen Roman‹ vom Typ Scott« als allein auf die Waverley Novels anwendbar begreift. Kennzeichnend für diese Form des historischen Romans ist nach Schiffels, dass Geschichte hier »zum bloßen Spannungsträger, nicht mehr zum Auskunftsträger« avanciere11 und damit gleichsam auf einen austauschbaren Kulissenhintergrund reduziert werde. Den historischen Romanen Scotts, so kann Schiffels auch im Rekurs auf die poetologischen Selbstäußerungen des Autors zu Beginn seiner Romane nachweisen, gehe es gerade nicht darum, in Konkurrenz zur Historiografie zu treten: »[I]n ihnen wird nicht Geschichte zum Roman, sondern in die Geschichte wird ein eigentlich beliebiger Roman verwoben.«12 Was erreicht wird, ist, mit Schiffels, weniger eine »Rekonstruktion« der Vergangenheit als vielmehr ihre »Verlebendigung«, die dem Leser Geschichte als ästhetischen Gegenstand nahebringe, der allein der Unterhaltung, nicht aber der Aufklärung diene. Das Scott’sche Medium dieses Verlebendigungsprozesses sei, hier schließt sich Schiffels zunächst Lucács an, tatsächlich ein Held der Mitte – dieser aber entspringe selbst gerade nicht der Geschichte, sondern verkörpere eine ahistorische, streng fiktive Figur. Bereits im Gesamtwerk Scotts zeige sich, so Schiffels, »daß die ideale Realisation der von Scott entwickelten Erzähltechniken nicht von ihm selbst geleistet worden sei.«13 Damit erteilt Schiffels dem homogenen Gattungsbegriff eine Absage und differenziert unterschiedliche Typen historisch-fiktionaler Texte, die allesamt präzise zu beschreiben seien. Die zentrale und mit Blick auf die metafiktionale Dimension der Gattung in der Gegenwart besonders relevante Schlusserkenntnis Schiffels ist die Einsicht, dass »›Historisches Erzählen‹ sich nicht durch ein signifikantes Quantum ›Geschichte‹ vor anderen epischen Texten auszeichnet, sondern nur durch dessen Thematisierung in Funktion zur Fabel des Erzählens.«14 Dieses Fazit der Studie, das nicht in der Rekonstruktion der vermeintlich historischen Fakten, sondern in der bewussten Thematisierung der Fiktionalisierung der Geschichte die eigentliche Leistung eines historischen Romans begründet sieht, antizipiert die wachsende Auseinandersetzung der literaturwissenschaftlichen Forschung mit dem von Hans Vilmar Geppert erstmals so benannten »anderen historischen Roman«.

Die komparatistisch angelegte Untersuchung Gepperts erscheint 1976 und begründet das eigene Vorgehen einleitend gerade durch die anhaltenden Definitionsprobleme, die bis dato sämtliche Versuche, die Gattung systematisch zu erfassen, kennzeichnen:

Gerade weil man tiefgreifende Unterschiede zwischen verschiedenen historischen Romanen nicht als Konsequenz einer durch jeden von ihnen hindurch laufenden kategorialen Grenze versteht, kommt es zu der eigentümlichen Situation, daß einerseits sozusagen ein offizielles Bild des historischen Romans existiert, andererseits die Einzeluntersuchungen auch da, wo sie diese communis opinio nicht als passend empfinden, niemals dazu übergehen, ›den‹ historischen Roman neu zu definieren.15

In seiner Auseinandersetzung mit gattungstheoretischen Positionen unterstreicht Geppert, dass Scott keineswegs das gültige Modell für ›den‹ historischen Roman liefere, sondern sich inzwischen eine neue Form des historischen Romans etabliert habe. Charakteristikum dieser Gattung sei, so Geppert, die metahistorische Reflexionsleistung der Texte, der es gerade nicht um eine Monumentalisierung der dargestellten Fakten, sondern um die Infragestellung historischer Referenzialität fiktionaler Texte gehe. In dieser »kritischere[n] Funktion der Geschichtsdichtung« erkennt Geppert die eigentliche Voraussetzung der Gattung: »[M]an kann sogar sagen: erst wenn er [Der historische Roman, S.C.] sie mit aufnimmt, erfüllt er seine Möglichkeiten – als Roman.«16 Unter Rückgriff auf das Kommunikationsmodell Roman Jakobsons untersucht Geppert das im historisch-fiktionalen Text kommunizierte Verhältnis von Geschichte und Dichtung und gelangt zu der zentralen Einsicht, dass das Charakteristikum historisch-literarischer Dichtung gerade in der fehlenden Übereinstimmung zwischen Fiktion und Historie zu erkennen sei – ein Phänomen, das er unter den Begriff »Hiatus von Fiktion und Historie« fasst.17 So stellt Geppert etwa mit Blick auf die Henri-Quatre-Romane Heinrich Manns fest, dass hier gezeigt werde, »daß die Bezeichnung eines Ereignisses, das heißt seine Aufnahme in ein kollektives Gedächtnis und seine Konstituierung als Faktum, immer auch bereits Interpretationen enthält.«18 Hier problematisiert er bereits den »Kollektivsingular« Geschichte, der neben den res gestae (den Fakten), immer auch die historia rerum gestarum (die Repräsentation der Fakten) meint und nimmt damit geschichtstheoretische Problematisierungen in der Folge des linguistic turn bereits vorweg.

Das selbstreflexive Potenzial des historischen Romans untersucht 1981 Ina Schabert in ihrer Studie zum historischen Roman in England und Amerika. Sie geht dabei von einer Gattungsdefinition aus, die erneut auf wenig präzise Koordinaten zurückgreift und eine kaum konturierte Bedeutung des Begriffes »historisch« vergegenwärtigt:

Ein Roman gilt als ›historischer Roman‹, wenn er sich auf Geschehen oder Zustände bezieht, die in einer bestimmten, dem Leser bekannten Epoche zu lokalisieren sind. Historisch meint hier demnach ›epochenspezifische, kollektiv vorgewußte Wirklichkeit betreffend‹. Die dazu erforderlichen außerliterarischen Bezugnahmen im Text sind Angaben von Jahreszahlen, mit Zeitangaben gekoppelte geographische Festlegungen, Benennung von Personen, von denen der Leser weiß, daß sie tatsächlich gelebt haben, Hinweise auf authentische Ereignisse. Während identifizierbare Zeit- und Ortsangaben übereinstimmend für das Genre als unerläßlich postuliert werden, kann durchaus in Frage gestellt werden, daß es notwendig ist, historische Personen einzubeziehen. […] Jede der über diese Bestimmung von ›historisch‹ hinausgehende Spezifizierung erweist sich als umstritten.19

Schabert beschäftigt insbesondere die Differenzierung zwischen historischem Roman und Gegenwartsroman, die ihres Erachtens immer dann aufgehoben werde, wenn die Forschung »vom nachzeitigen Standpunkt der eigenen, späteren Rezeptionsphase«20 ausgeht und den Gegenwartsroman in einem solchen Fall als historischen liest. Sie plädiert hingegen für ein Konzept des historischen Romans, das als Zentralmerkmal ein ›nachzeitiges‹ Erzählen (statt einer allein nachzeitigen Rezeption) impliziert. Fehlen Signale eines nachzeitigen Erzählens vollkommen, dann liege, so Schabert, »kein historischer Roman mehr vor, sondern ein fingierter Gegenwartsroman aus einer früheren Epoche.«21 Indem Schabert das Bewusstmachen der nachzeitigen Erzählsituation zum konstitutiven Merkmal der Gattung erklärt, unterstreicht sie die selbstreflexiven Bezüge derselben und grenzt zugleich jene der sogenannten Trivialliteratur vorbehaltenen historischen Romane aus: Der historische Roman ist mit Schabert erst dann ein solcher, wenn er die Historie nicht nur erzählt, sondern die Tatsache, dass er dies tut, offensichtlich macht. Im Anschluss unterbreitet Schabert eine Typologie des historischen Romans, mit deren Hilfe sie zwischen verschiedenen Vertretern der Gattung zu unterscheiden versucht: Zum einen fasst sie darunter die Gruppen an Romanen, in denen das Geschichtsmaterial Personal und Haupthandlung vorgibt – aus story werde darin hier history. Texte, in denen der historische Stoff lediglich einen »Zustands- und Ereignisraum« zur Verfügung stelle, bündelt Schabert unter dem Begriff des »historischen Gesellschaftsromans«. Das dritte von ihr erarbeitete Mikrogenre des historischen Romans meint hingegen solche Texte, in denen das Entdecken und die Vermittlung der Geschichte selbst zum Thema werden und das historische Material häufig »zu multiperspektivischen, oft fragmentarischen und kontradiktorischen Ansichten desorganisiert« werde. Diesen Gattungstyp, von Schabert als »reflektiver historischer Roman« erfasst, sieht sie insbesondere in der englischsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts vertreten – damit antizipiert sie die Diagnose der jüngeren angloamerikanischen Forschung, welche die selbstreflexiven Bezüge des historischen Romans unter dem Begriff der historiographic metafiction einfangen wird.22

Raimund Borgmeier und Bernhard Reitz ziehen in ihrem 1984 erschienenen Herausgeberband zum angloamerikanischen historischen Roman des 19. Jahrhunderts die »Brauchbarkeit« der von Schabert vorgeschlagenen Typologie hinsichtlich daraus resultierender Zuordnungsmöglichkeiten in Frage, obgleich sie, ihr folgend, das nachzeitige Erzählmoment ebenfalls zum Charakteristikum der Gattung erklären und diese vom Gegenwartsroman trennen.23 Tatsächlich verzichten die Autoren bewusst darauf, eine neue Typologie zu entwerfen und bestätigen damit ihre eigene einleitend aufgestellte Beobachtung: »Jedermann weiß, was ein historischer Roman ist, ihn zu definieren wird aber dadurch offensichtlich nicht leichter.«24 Vielmehr entscheiden sich Borgmeier und Reitz, die divergierenden Merkmale, denen die Gattung mit Blick auf die unterschiedlichen Zeiten, von und in denen sie erzählt, unterworfen ist, näher zu beleuchten. Mit Blick auf die in der vorliegenden Untersuchung zu diskutierenden Texte erweisen sich die Überlegungen der Anglisten als vorausschauend, wenn sie, damit bleiben sie eine Ausnahme, einerseits die Gattung und andererseits den Geschichtsbegriff in seinem diskursiven Verlauf parallelisieren und zu dem Ergebnis kommen, dass »Zweifel an den Möglichkeiten und der Bedeutung historischer Aussagen auch auf den historischen Roman übergreifen müssen«.25 Die viel zitierte literaturwissenschaftliche Kritik an der Gattung, die sich vermeintlich an der Grenze zum Trivialen bewege und die Autonomie des literarischen Textes untergrabe, wird von Borgmeier/Reitz nicht wiederholt, sondern aus Sicht der Geschichtswissenschaft neu formuliert. Deren Einwände hätten sich, so weisen die Autoren nach, lange Zeit auf ein vermeintlich vorschnell konstatiertes Verwandtschaftsverhältnis zwischen Historiografie und Literatur bezogen. Inzwischen aber lasse sich eine Entschärfung geschichtswissenschaftlicher Kritik feststellen, die Borgmeier/Reitz zu Recht mit einem veränderten Begriff der Geschichte begründen. Spätestens mit Collingwoods »bahnbrechende[r]« Studie The idea of History (1946), welche die Subjektivität des Historikers in den Vordergrund stellt und seine Arbeit als »eine vielfältig bedingte schöpferische und imaginative Leistung« bewertet, seien Literatur und Geschichte durch die Vorstellung der kreativen, beinahe poetischen Arbeit des Historiografen neu zusammengerückt. Im unübersehbaren »Status- und Prestigeverlust« der Geschichte wie der Geschichtswissenschaft, verantwortet durch die von Hayden White und seinen Nachfolgern aufgeworfene Diskussion um die Narrativität der Geschichte, erkennen die Autoren eine Chance für die Gattung des historischen Romans, da diese »als fiktionale Literatur von sich aus zu einer subjektiv gesetzten, nur relativ gültigen Darstellung der Vergangenheit« tendiere.26

Dass ungeachtet dieser frühzeitig formulierten Sensibilisierung für die metafiktionalen und selbstreferenziellen Implikationen des historischen Romans sowie der (durch Borgmeier/Reitz formulierten) Parallelisierung eines angreifbar gewordenen Geschichtsbegriffs mit literarischen Texten die germanistische Forschung immer wieder hinter eigentlich schon aufgestellte Standards zurückfällt, zeigen Studien wie die 1986 erschienene englischsprachige Untersuchung von Bruce Broermann The german historical in exile after 1933. Broermann ignoriert die Ansätze der Forschung, die Gattung nicht allein über ihre historischen Inhalte zu definieren, wenn er feststellt: »The term ›historical novel‹ refers traditionally only to content.«27 Dem Untertitel seiner Studie Calliope contra clio folgend reduziert Broermann die Forschungsdiskussion auf Versuche, die Gattung entweder der Poesie (Kalliope) oder der Historiografie (Clio) zuzuschreiben und warnt davor, den historischen Roman fälschlicherweise als Werkzeug der Geschichtsschreibung zu verstehen.28 So richtig diese Prämisse auch ist, lässt sie sich im Hinblick auf die von der angloamerikanischen Forschung bereits erarbeiteten Ergebnisse von einem überholten Gattungsbegriff leiten.

Einem eindeutigen Gattungsbegriff verweigert sich auch Richard Humphreys englischsprachige Untersuchung der historischen Romane Alexis’, Fontanes und Döblins The historical novel as philosophy of history (1986). Diese liefert anstelle einer konkreten Gattungsdefinition zunächst einen Überblick über die gesamteuropäische Gattungsgeschichte, um im Anschluss daran festzustellen:

The shortest appropriate answer to the question, ›What is an historical novel?‹ is that an historical novel is a novel which so resembles the above family of historical novels that it makes sense to describe it in those terms rather than in others.29

Eine Gattung schlicht aus der Tradition der Gattung zu erklären, erweist sich jedoch als problematisch, zumal der von Humphrey erarbeitete gattungshistorische Überblick von einer recht begrenzten Textauswahl ausgeht, die mit Blick auf andere, von Humphrey nicht berücksichtigte Gattungsvertreter in Frage gestellt werden könnte. Desweiteren vergibt Humphrey mit seiner Begriffsbestimmung die Möglichkeit, die Gattung des Romans ausgehend von aktuellen geschichtstheoretischen, -philosophischen oder auch literarischen Modellen neu zu denken.

Wie sehr die deutschsprachige Gattungstheorie hinter den Ergebnissen oben dargestellter angloamerikanistischen Untersuchungen zurückbleibt, stellt Harro Müller in seiner 1988 erschienenen Studie zum deutschsprachigen historischen Roman des 20. Jahrhunderts heraus: Darin skizziert er einleitend die »Legitimationsnöte«, denen sich der historische Roman ausgesetzt sehe, und betont das Unbehagen der Forschung angesichts einer Gattung, die einen zweifelhaften Literaturbegriff besetze:

Den Hauptvorwurf kann man vielleicht so pointieren: Der historische Roman sei eine Zwittergattung von trauriger Gestalt. Die ganze Gattung bleibe hinter dem ästhetischen Autonomie-Postulat zurück, weil sie ästhetikfernes – referentialisierbares Material benutzen muß und auf ästhetikexterne – praktische, politische – Effekte beim Leser schiele. Der historische Roman vermenge auf unselige Weise wissenschaftlichen und literarischen Diskurs, sei ein didaktisch angelegtes, auf Unterhaltungseffekte kalkulierendes Verdopplungsunternehmen zum Transport von Erkenntnissen, die im wissenschaftlichen Diskurs besser und valider vermittelt werden könnten. Das Motto dieser Gattung: Kleine Didaktik für kleine Menschen oder wie sage ich es meinem Kinde! 30

Die hier gesammelten stereotypen Vorstellungen von der Gattung verweisen auf einen deutschsprachigen Forschungskonsens, der den historischen Roman noch immer auf seine geschichtsvermittelnde Funktion, mithin auf ein Instrument der Historiografie reduziert: Das etwa von Schabert und Geppert herausgestellte Reflexionspotenzial zahlreicher früh erschienener historisch-fiktionaler Texte bleibt hier unberücksichtigt. Müller verteidigt die Gattung gegen Vorbehalte, welche die komparatistische Gattungstheorie eigentlich schon ausgeräumt hat, wenn er unterstreicht, dass es dem historischen Roman weder um ein historisches »So-ist-es-eigentlich-gewesen« noch um die schlichte Vergegenwärtigung »aktueller Erfahrungsmomente des Autors« gehe.31 Ganz richtig stellt Müller fest, dass es die literarische Qualität des historischen Romans seit 1800 gerade ausmache, auf die Kategorie der »Potenzialität« zurückgreifen zu können, Geschichte also nicht nur zu re- sondern erst zu konstruieren und den Konstruktionscharakter der Geschichte dabei durch bestimmte ästhetische Verfahren sichtbar zu machen. Geppert analog unterscheidet Müller zwischen einem »traditionellen historischen Roman«, dem es um die Darstellung historischer Einheit gehe, und einem Textmodell, in dem die Einheit der Geschichte nachhaltig gestört und sie durch »Akzentuierung von reflexiven, metahistorischen Verfahren« in ihren Konstruktionsmechanismen offen gelegt werde.32 Diesen eben auch ›anderen‹ historischen Roman sucht Müller historisch zu verorten und sieht ihn insbesondere im 20. Jahrhundert vertreten, was er im Folgenden anhand exemplarischer Analysen (zu Heinrich Mann, Bertolt Brecht, Alfred Döblin und Alexander Kluge) nachzuweisen sucht. Ungeachtet seiner Bemühungen um einen Gattungsbegriff, der die ästhetischen, dezidiert literarischen Möglichkeiten des historischen Romans stärker bewertet als dessen vermeintliches Bemühen, historisches Wissen zuverlässig zu vermitteln, verknüpft Müller in seiner Studie seine Thesen noch nicht mit der zeitgleich stattfindenden Debatte um narrative Verfahren der Historiografie bzw. die »Poetik der Geschichte«. Diese aber weitet Einsichten der literaturwissenschaftlichen Forschung entscheidend aus, indem sie nicht allein den Konstruktionsprozessen fiktionalisierter, sondern jeder narrativ vermittelten Geschichte nachgeht.

Aus den Veröffentlichungen zum historischen Roman im Anschluss an das von Geppert vorgeschlagene Modell des »anderen historischen Romans« sticht Michael Limleis 1988 veröffentlichte Dissertation zum deutschen historischen Roman zwischen 1820 und 1890 hervor, da er explizite Kritik an Gepperts Hiatus-Modell als zentralem Gattungsmerkmal übt. Dieses ist nach Limlei keineswegs gattungsspezifisch für den historischen Roman, sondern – hier greift Limlei auf die Theorien Ingardens und Barthes’ zurück – für fiktives Erzählen grundsätzlich:

Nicht das polare Nebeneinander von Historie und Dichtung, sondern die spezifische Vermittlungsabsicht zwischen geschichtlicher Welt und individualisiertem Entwurf; nicht der Hiatus zwischen Realität und Fiktion, sondern die wie immer problematische Absicht ihrer Verschränkung innerhalb eines dynamischen und zielgerichteten Handlungsverlaufs, können als signifikante Besonderheiten des historischen Erzählens bezeichnet werden.33

In seinem ausführlichen Überblick über die Gattung im 19. Jahrhundert fühlt Limlei sich folglich weniger den Ergebnissen der jüngeren Forschung als vielmehr der Studie Lukács’ verpflichtet, wenngleich er dessen literaturpolitische Zielsetzung nicht teilt. Mit Lukács und unter Rückgriff auf das ästhetische Modell Jan Mukarosvkys begreift Limlei Literatur als genuin referenziellen Text, der »in mehrfacher Hinsicht an eine außerhalb des Werks gegebene Realität gebunden« sei; mit anderen Worten: »[…] jeder literarische Text besteht aus nichts anderem als ›historischem Material‹.«34 Im Vergleich zu seinen Vorgängern befreit Limlei den literarischen Text damit nicht von einer lediglich auf Referenzialität abzielenden Wirkungsintention, sondern schreibt sie ihm als Charakteristikum ein: »In der Vermittlungsabsicht des historischen Romans, Historie und Dichtung ineinander aufgehen zu lassen, steckt eine Aussage über die historische und mittelbar über die eigene gesellschaftliche Wirklichkeit.«35 Insgesamt kann Limleis Versuch einer Neuorientierung der Gattung nicht überzeugen – er bleibt in seinen Definitionsversuchen weit hinter dem sowohl selbstreferenziellen wie auch gattungspoetologischen Potenzial zurück, welches die Auseinandersetzung mit dem »anderen historischen Roman« aufdecken konnte. Wenn Limlei als die eigentliche Gattungsbesonderheit des historischen Romans ausmacht, »daß er sie [die Geschichte, S.C.] als einziges und unübersteigbares Feld der Bewährung für die handelnden Figuren und die von ihnen vertretenen Werte, Prinzipien und Zielsetzungen darstellt und in seine Struktur aufnimmt«,36 dann lässt sich das spätestens für jene Texte der Gegenwart, die in der vorliegenden Untersuchung in den Blick genommen werden, nicht mehr halten.

Limleis Position erweist sich mit Blick auf die sich anschließende Forschung als nicht nachhaltig. Entsprechend stellt Gerhard Kebbel in seiner 1992 veröffentlichten Dissertation zur Poetik des historischen Romans fest, dass nach der durch Gepperts Studie evozierten Zäsur keine »innovativen Forschungsergebnisse« mehr vorgelegt werden konnten.37 Blickt man auf dazwischen liegende Veröffentlichungen, wie etwa David Roberts Herausgeberband zum deutschen historischen Roman,38 zeigt sich, dass Kebbels Urteil berechtigt ist und sich das Fortschreiben der Gattungsgeschichte zumeist in einem Positionierungsversuch zwischen den konträren Ansätzen Lukács’ und Gepperts erschöpft. Im Gegensatz zu Limlei bekräftigt Kebbel die durch Gepperts Modell des anderen historischen Romans für die Forschung erbrachte Innovationsleistung und sieht die zentrale Problematik der Gattung »mit der Differenz zwischen den Kategorien des Historischen und des Fiktiven« hinlänglich bestimmt.39 Unter Rückgriff auf dekonstruktive Lektüremodelle schlägt Kebbel eine literaturwissenschaftliche Auseinandersetzung mit historischen Romanen vor, der es gerade nicht darum geht, den Gegensatz von Hiatus und Fiktion in seiner narrativen Verarbeitung aufzuschlüsseln, sondern diesen als grundsätzliches der Gattung eingeschriebenes Paradoxon aufzufassen. Die Konfrontation von fiktionalem und historischem Wissen entstehe, weil der historische Roman mit Elementen aus einem außerliterarischen Kontext arbeite, »zu denen der grundsätzliche Konsens best[ünde], daß sie vergangene Wirklichkeit wahrheitsgetreu schildern: eben der Geschichtsschreibung.«40 Mit seiner Gegenüberstellung von fiktionalen literarischen und authentischen, wirklichkeitsabbildenden historischen Texten ignoriert Kebbel die Diskussionen um die Konstruktion der Geschichte nicht erst im literarischen Text, sondern im Medium des Narrativen grundsätzlich. Gerade diese Debatten erschüttern den Begriff der Geschichte in der Folge des linguistic turn nachhaltig – und ziehen Termini wie »Wahrheitstreue« für historiografische Texte bereits in Zweifel. Dessen ungeachtet strebt Kebbel in seiner Studie eine dekonstruktive Lektüre historisch-fiktionaler Texte an, deren Ziel es sein müsse, »zu zeigen, an welchen Stellen im System des Textes die spezifische Form der Geschichtserzählung sich gegen sich selbst wendet und so das immer schon vorhandene Paradoxon akzentuiert.«41 Letztlich entspricht diese Leitfrage eben jener, mit der bereits Geppert an das Modell des »anderen« historischen Romans herangetreten war. Auf diese gattungsimmanente Differenzierung aber verzichtet Kebbel bewusst, da die selbstreferenzielle Problematisierung der Opposition von Fakt und Fiktion sämtlichen Texten inhärent und es damit Aufgabe der dekonstruktiven Lektüre sei, diese herauszufiltern. Entsprechend meint der Lektüreprozess bei Kebbel immer auch die Auseinandersetzung mit bereits stattgefundenen Textlektüren, welche eine »Rezeptionsgeschichte als eine Geschichte der misreadings« begründen soll.42 Auf das Problem einer Lektüre im Zeichen der Dekonstruktion muss Kebbel jedoch selbst hinweisen: »Die Dekonstruktion kann den Prozeß des Mißverstehens nicht beenden: Sie kann ihn nur über die Reflexion zu einem anderen Status im kritischen Bewußtsein verhelfen.«43 Neben diesem methodologischen Problem, das Kebbel stellvertretend für jede dekonstruktivistische Auseinandersetzung mit Texten formuliert, macht es seine reduzierte und kaum systematische Auswahl an Primärtexten (die sich auf Romane Scotts, Brechts und Pynchons beschränkt) unmöglich, über die jeweils spezifische Textpoetik hinaus tatsächlich repräsentative Aussagen für die gesamte Gattungsgeschichte zu formulieren. Hier liegt wohl der entscheidende Grund für die nur marginale Wirkungskraft des von Kebbel vorgeschlagenen Lektüremodells.

Mit Hermann J. Sottongs Studie zum historischen Erzählen von der Goethezeit zum Realismus erscheint 1992 eine Arbeit, die zunächst harsche Kritik an der bis dahin erschienenen Forschungsliteratur übt.44 Diese bezieht sich insbesondere auf die zu dominante Rolle, die den Romanen Scotts im Bemühen die Gattung zu bestimmen eingeräumt wurde. Damit ignoriert Sottong allerdings die Versuche der Forschung, Scotts Einfluss auf Form und Aussehen der Gattung zu relativieren, wie sie von Geppert, Reitemeier und Kebbel unternommen wurden. Hier zeigt sich im Übrigen, dass die Dominanz der Scott’schen Vorlage nicht allein in der literarischen Wirkungsgeschichte seiner Texte, sondern auch in einer Gattungsforschung begründet liegt, die nicht müde wird, die Vorreiterrolle des Schotten im Kontext der Gattungsgeschichte und -entwicklung zu betonen.

Sottong strebt seinerseits eine Revision der Gattungsdefinition an, indem er diese als »kulturrelativ« begreift und sie ausgehend von der Analyse einzelner Texte und epochenspezifisch zu schärfen versucht. Vor diesem Hintergrund gelangt er zu einer Definition des Genre »Historisches Erzählen« (das hier das historisch-fiktionale Erzählen meint), das drei Bedingungen erfüllen müsse: 1. Die dargestellten Ereignisse müssen in der Vergangenheit liegen, wobei der Erzählabstand zum dargestellten Zeitraum nicht generalisierend festzulegen, sondern abhängig »vom Denksystem derjenigen Kultur« sei, in welcher der historisch-fiktionale Text entstehe. Die auf Scotts Waverley zurückgehende Vorgabe von sechzig Jahren verweist mit Sottong auf das spezifische Geschichtsverständnis Scotts, nicht aber auf eine die Gattung dominierende Norm.45 2. Der Text müsse die aus der nachzeitigen Erzählsituation resultierenden historischen Unterschiede zwischen dargestellter und zeitgenössischer Kultur explizit machen, da nicht jeder Text, der in der Vergangenheit spiele, automatisch zum »historischen Erzählen« gehöre.46 3. Der Text müsse »implizite oder explizite geschichtstheoretische Aussagen« beinhalten. Geschichtstheoretisch nennt Sottong jene Äußerungen, die in historisch-fiktionalen Texten den Geschichtsbegriff, seine Entwicklung und seinen Fortschritt selbst verhandeln und damit »Erklärungsangebote für die innere Logik geschichtlicher Abläufe (im allgemeinen und/oder besonderen« unterbreiten.47 So ambitioniert Sottongs Bemühen um eine präzise Bestimmung historisch-fiktionalen Erzählens aus den Texten einer Epoche heraus auch ausfällt und so richtig sein Urteil über den recht unergiebigen »literarischen Dauerstreit«48 über den Gattungsbegriff anmutet, der in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Beschäftigung mit den Texten selbst stünde: Letztlich fällt auch Sottongs eigener Definitionsversuch hinter die Ergebnisse einer Forschung zurück, die in ihrer Auseinandersetzung mit dem ›anderen‹ historischen Roman bereits auf die selbstreferenziellen Bezüge und autoreflexiven Implikationen historisch fiktionaler Texte hingewiesen hatte, welche für die Entwicklung der Gattung maßgeblich sind.

Bei der Dissertation Ralph Kohpeiß’, veröffentlicht 1992, handelt es sich um einige der wenigen und zugleich jüngsten Studien zum deutschsprachigen historischen Roman der Gegenwart. Diesen sucht Kohpeiß zunächst in einem knappen Überblick über die Literatur nach 1945 und schließlich durch exemplarische Einzelanalysen zu Texten zwischen 1979 und 1989 zu erfassen. Er schlägt eine Gattungsdefinition vor, die als zentrale Elemente eines »definitorischen Minimalkonsens’« Fiktionalität, ästhetische Verfasstheit sowie historische Referenz festhält und zu einem pragmatischen Bestimmungsversuch führt:

Der historische Roman ist ein Sprachkunstwerk, dessen Spezifikum darin liegt, daß es historisch authentische Personen und/oder Tatsachen in einen literarisch-fiktionalen Rahmen integriert.49

Als Fazit aus seiner Betrachtung stellt Kohpeiß für den historischen Roman der Gegenwart einen »gegenwartsorientierte[n], kritisch-aufklärerischen[n] Umgang mit der Historie« fest, »der sich der spezifischen Probleme des historischen Erzählens bewußt bleibt«.50 Problematisch, zumindest aber nicht zutreffend hinsichtlich der Gattungsentwicklung im 21. Jahrhundert bleibt Kohpeiß’ Befund, dass die Geschichte »in einigen Texten auf die Funktion eines Ambientes reduziert oder aufs Formelhafte verkürzt« werde und eine Auseinandersetzung mit – bzw. eine Gestaltung von Geschichte weitgehend ausbleibe.51 Tatsächlich lassen sich gerade die Reduktion historischer Daten sowie die von Kohpeiß konstatierte komplexe Erzählhaltung, die Muster traditionellen Erzählens sprenge, keineswegs als bloße Marginalisierung der Historie deuten. Vielmehr sind sie auch als Signale einer bewussten Problematisierung historischen Wissens und historischer Erkenntnis im Medium der Literatur zu verstehen. Die selbstreferenzielle Bezugnahme historisch-fiktionaler Texte auf den eigenen Umgang mit der Geschichte, mithin die Thematisierung geschichtsstiftender narrativer Prozesse blendet Kohpeiß’ Studie aus – auch, weil sie sich von zeitgenössischen geschichtstheoretischen Diskursen relativ unbeeindruckt zeigt. Unerwähnt bleibt etwa Hayden Whites einflussreiche Studie Metahistory, die bereits in den 1980er Jahren nicht nur das geschichtswissenschaftliche Selbstverständnis neu ausrichtet, sondern zu einer theoretischen Problematisierung des Geschichtsbegriffs führt, wie sie seither Eingang in sämtliche Formen narrativer Geschichtsmodelle, darunter auch in die von der Geschichte erzählende fiktionale Literatur, findet.

Die aktuellste epochenübergreifende Einführung in den spezifisch deutschsprachigen historischen Roman verdankt sich Hugo Aust und seiner 1994 veröffentlichten Studie zur Gattung, die neben einem literaturhistorischen Überblick auch einen raumgreifenden Forschungsüberblick bietet. Einer engen Gattungsdefinition verweigert sich Aust, der einleitend feststellt: »Was ein historischer Roman ist, ändert sich mit dem, was ›Geschichte‹ bedeutet und Erzählkunst vermag.«52 In der Folge beschränkt er sich darauf, die »Geschichtssignale« aufzulisten, die historische Romane »für gewöhnlich« implizieren. Dazu gehören mit Aust etwa historische Daten, Figuren und häufig eine »temporale Individualisierung von Sprache«, die darum bemüht bleibt, die Figuren im historischen Gewand sprechen zu lassen. Darüber hinaus begegne, insbesondere bei Autoren des 19., aber auch noch des 20. Jahrhunderts, ein Erzählervorwort, das die Nachzeitigkeit des Erzählvorgangs zum Erzählten sichtbar mache und zuweilen das seriöse historische Bestreben der erzählenden Figur unterstreiche. Typischerweise werde der historische Roman dabei mit einem ersten Satz eingeleitet, der durch Angabe eines Datums, eines genauen Ortes, historischer Figuren etc. »das Licht im Geschichtsraum« entzündet und bemüht ist, »eine Brücke zwischen Gegebenem und Erfundenem zu schlagen und so den Daten eine poetische Funktion zu verleihen.«53 Eine ähnliche Tendenz lässt sich mit Aust für das Romanende feststellen, das den Spannungsbogen an den Anfang zurückbindet und damit ein kohärentes historisch-fiktionales Erzählen ermöglicht. Dem Vorbild Scotts eifern, so zeigt Aust an einigen Beispielen vorrangig aus dem 19. Jahrhundert, jene Autoren nach, die ihre Texte mit Anmerkungen und Fußnoten versehen und dadurch Faktentreue und einen wissenschaftlichen Anspruch simulieren, der sich die hybride Anlage der Gattung, dieses »episch-wissenschaftlichen Zwitters« verdankt.54 Hinsichtlich der im historischen Roman (mit Aust auch Geschichtsroman) erzählten Handlung finden sich, so Aust weiter, häufig politische Handlungen der realen Vergangenheit, die mit privaten Handlungen einer fiktiven Geschichte kombiniert werden: »Geschichte wird dadurch zum Integral unterschiedlicher ›Werte‹, sie gewinnt ihre konkrete Position im Koordinatenraum von Historischem, Ahistorischem und Fiktivem.«55 Insgesamt zeigt sich Austs Studie bemüht, die Gattung nicht auf eine allzu enge Begriffsdefinition zu reduzieren. Entsprechend führt er verschiedene Formen des historischen Romans an, die insgesamt das Bild der Gattung bestimmen und dabei nur schwerlich klar zu differenzieren sind. Dazu gehören etwa der Zeit- und Familienroman, die Familienchronik, die Autobiografie und die Memoirenliteratur, die sich mit Aust allesamt als Varianten der Gattungsgeschichte deuten lassen. Darüber hinaus unterscheidet er zwischen historischem »Vielheitsroman« und historischem »Individualroman«, der im Gegensatz zu ersterem näher an die biografische Form rücke. Entscheidend mit Blick auf die Gegenwart der Gattung erweist sich Austs Differenzierung von »rekonstruktivem« und »parabolischem« historischen Roman, die er selbst an die von Geppert eingeführte Unterscheidung zwischen »üblichem« und »anderem« historischen Roman anlehnt. Während es der rekonstruktiven Variante der Gattung um eine »möglichst authentische Wiederherstellung einer früheren geschichtlichen Person, Epoche oder Welt« gehe, inszeniere der parabolische Roman Geschichte auch als »Spiegel für die Gegenwart« und sei keineswegs um ein harmonisches ineinander Aufgehen von Fiktion und Historie bemüht, sondern demonstriere vielmehr ausgeprägte desillusionistische Tendenzen.56

In Austs Zusammenfassung des Forschungsstands zur Gattung57 bestätigen sich jene Tendenzen, die auch der vorliegende Forschungsüberblick bislang offen legen konnte: Die Produktion historisch-fiktionaler Literatur zwischen 1780 und 1945 ist hinlänglich dargestellt und bibliografisch erfasst worden, nicht zuletzt durch das vom österreichischen Forschungsfonds FWF geförderte und am Institut für Germanistik der Universität Innsbruck in den Jahren 1991 bis 1997 durchgeführte Projekt zum deutschsprachigen historischen Roman. Im Kontext dieses quantitativ orientierten Projekts wurde eine Datenbank mit einer vollständigen Bibliografie des historischen Romans online gestellt, die ca. 6300 Titel aufführt.58 Zur Gattungstheorie können die Ergebnisse des Projekts kaum beitragen, lautet sein erklärtes Ziel doch, den deutschsprachigen historischen Roman von 1780 bis 1945 möglichst vollständig bibliografisch zu erschließen, um damit eine »sozialhistorisch und literatursoziologisch fundierte Gattungsgeschichte zu verfassen, die nicht nur den gängigen Kanon der bekannten historischen Romane sondern die ganze Breite des Genres berücksichtigt«.59 Angesichts der oben beschriebenen, mitunter kontroversen Bestimmungsversuche der Gattung erstaunt die äußerst pragmatische Definition, die das Projekt dem von ihm verwendeten Gattungsbegriff zugrunde legt. Eine entsprechende Kurzvorstellung verweist auf gängige Definitionen der Gattung Roman sowie auf die vermeintlich »anerkannte« Definition der Anglistin Ina Schabert, wonach »die Romanhandlung nicht ›Selbsterlebtes und Erinnertes‹ enthalten dürfe.«60 Darüber hinaus führt das Projekt all jene Texte auf, die sich selbst im Titel als »historische Romane« oder »Geschichtsromane« bezeichnen. Eine nicht unbedingt ausführlichere, aber zumindest etwas präzisere Definition findet sich in dem von Günter Mühlberger und Kurt Habitzel verfassten Beitrag, der die Ergebnisse des Projekts und die Verwendung der Datenbank erläutert.61 Einleitend räumen die Autoren zwar ein: »The question of what a historical novel really is remains debatable.«, plädieren im Anschluss aber für eine pragmatische Definition, welche ihres Erachtens für die bibliografische Recherche die einzig sinnvolle ist. So gelangen sie zu folgender Kurzdefinition: »A historical novel is a work of prose fiction of at least 150 pages, set, for the most part, in a time before the author’s birth.«62 Ausgehend von dieser Minimaldefinition wurden im untersuchten Zeitraum 6300 Romane gefunden und in die online zur Verfügung gestellte Datenbank aufgenommen. Fällt das Projekt mit seiner unspezifischen Gattungsdefinition aus gattungstheoretischer Perspektive weit hinter die Differenzierungen der Forschung zurück, so sensibilisiert der raumgreifende Überblick dennoch für einige Beobachtungen, die bislang vernachlässigt wurden. Tatsächlich besteht das eigentliche Ziel des Forschungsvorhabens nicht in einer erneuten Problematisierung der Gattung als vielmehr in dem Erstellen einer Bibliografie und dem Sammeln wichtiger sozialhistorischer Daten zur Produktion, Distribution und Rezeption der historischen Romane, die anschließend mittels eines Statistik-Programms ausgewertet und interpretiert wurden. Die in dem Zusammenhang erstellten Diagramme vergegenwärtigen exemplarisch den Mehrwert quantitativer Gattungsanalysen und zeigen, dass entgegen häufiger Forschungsmeinungen die Produktion historischer Romane gemäß der vorausgesetzten Gattungsdefinition deutlich vor der Erfolgswelle der Scott’schen Romane einsetzt, wenngleich ein erster Höhepunkt sichtbar erst in den 1820er Jahren erreicht wird.63 In Bezug auf den historischen Roman der Gegenwart begnügen sich Mühlberger und Habitzel mit einem kurzen Ausblick vorrangig auf die 80er Jahre und auf Veröffentlichungen wie Sten Nadolnys Entdeckung der Langsamkeit (1983), Patrick Süskinds Das Parfum (1985) oder Christoph Ransmayrs Die letzte Welt (1988). Eine Differenzierung zwischen traditionellem und ›anderem‹ historischen Roman, zwischen jenen literarischen Modellierungen also, die für das historisch-fiktionale Erzählen der Gegenwart an Relevanz gewinnen, bleibt hingegen ausgespart – das Forschungsdesiderat, das mit Blick auf das Genre für die Jahre nach 1989 besteht, wird dadurch nicht angegangen, sondern vielmehr bestätigt.

Die insgesamt auffallend zurückhaltende Thematisierung historisch-fiktionalen Erzählens in der deutschsprachigen Literatur nach 1945, sowie im Besonderen nach 1989, lässt sich mit einem noch immer problematischen Gattungsvorverständnis begründen, das sich oftmals unbeeindruckt von den stattgefundenen Differenzierungsversuchen zeigt. Verantwortlich ist zum einen der vermeintlich prekäre, zwischen ernstzunehmender und so genannter Trivialliteratur angesiedelte Standort der Gattung, zum anderen steht das in der Gegenwart kaum noch homogene Erscheinungsbild historisch-fiktionaler Texte dem Ringen um einen eng geführten Gattungsbegriff weiterhin im Weg.

Für eine grundsätzliche Neuausrichtung gattungstheoretischer Überlegungen zum historischen Roman sorgt die 1995 erschienene zweibändige Habilitationsschrift des Angloamerikanisten Ansgar Nünning, wenngleich sie weniger Spuren in germanistischen Auseinandersetzungen als innerhalb der Anglo-Amerikanistik hinterlassen hat. Von entscheidender Relevanz für die vorliegende Untersuchung erweist sich insbesondere der erste Band der Studie, der sich ausgehend von geschichtstheoretischen Diskursen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts an einer Typologie und Poetik des historischen Romans versucht, während der zweite Band exemplarische Einzelanalysen zum englischen Roman nach 1950 liefert.64 Entschieden kritisiert Nünning die einseitige Orientierung an dem Vorbild Scotts, das zu »willkürlicher Ausgrenzung anderer Formen der Geschichtsdarstellung« in Romanen geführt habe und benennt die zentrale Problematik der Gattung, die allem voran in einem Missverhältnis zwischen einer landläufig etablierten Vorstellung der Gattung und ihren gegenwärtig tatsächlich konstitutiven Merkmalen liege.65 Die grundlegende Forderung Nünnings besteht darin, jeder Form der Auseinandersetzung mit historisch-fiktionalen Texten eine Untersuchung dessen, »was jeweils als ›Geschichte‹ angesehen wird«, vorauszuschicken und dabei den Konstruktionscharakter nicht nur der fiktionalisierten Geschichte zu berücksichtigen, sondern der Geschichte als narrativ repräsentiertem und damit immer auch schon gedeutetem Geschehen der Vergangenheit.66 Folglich plädiert Nünning für einen gattungstheoretischen Ansatz, der zum einen geschichtstheoretische Diskurse und zum anderen die narrativen Techniken, mithilfe derer Geschichte erzählt wird, in den Blick nimmt – alternativ zur Bezeichnung »historischer Roman« schlägt er entsprechend die Kategorie »Vermittlungsformen narrativ-fiktionaler Geschichtsdarstellung« vor.67 Vor diesem Hintergrund skizziert Nünning nun eine Skala, die eine Differenzierung historisch-fiktionaler Texte im Hinblick auf ihren Zeitbezug, die verschiedenen Formen und Ebenen der Geschichtsvermittlung und schließlich auf das Verhältnis des fiktionalen Geschichtsmodells zum Wissen der Geschichtsschreibung erlaubt. Am Anfang der Skala siedelt Nünning jene Texte an, die bislang mit dem Begriff des ›traditionellen‹ historischen Romans erfasst wurden, deren dominanten Referenzbereich die historisch verbürgten Fakten bilden und deren Geschichtsdarstellung sich vorrangig auf die diegetische Kommunikationsebene beschränkt.68 Dieser Variante oppositionell gegenüber befinden sich historische Romane, die durch starke selbstreferenzielle Implikationen die extradiegetische Kommunikationsebene, fiktionale sowie metafiktionale Elemente stärker in den Text einbringen als das historische Geschehen, auf das sie sich beziehen. Der eigentliche Referenzbereich ist hier nicht mehr die vermeintlich verbürgte Vergangenheit, sondern Diskurse und Prozesse der Geschichtstheorie und der Historiografie selbst. Insgesamt gelangt Nünning so zu einer Typologie des historischen Romans, die von fünf Varianten ausgeht, welche sich auf der von ihm entworfenen Skala einordnen lassen. Am Beginn derselben befinden sich der dokumentarische historische und der realistische historische Roman, in der Mitte siedelt sich der revisionistische historische Roman an, und schließlich folgen der metahistorische Roman sowie die historiografische Metafiktion. Offenbar ordnet Nünning die ersten beiden Subtypen noch dem ›traditionellen‹ historischen Roman zu, während die Varianten 3–5 bereits Spielarten des ›anderen‹ historischen Romans in der Nachfolge Gepperts darstellen.69 Dessen innovative und nicht unbedingt homogene Erscheinungsformen erarbeitet Nünning am Beispiel englischer Literatur im zweiten Teil seiner Studie. Den Begriff der historiografischen Metafktion übernimmt Nünning von der kanadischen Literaturtheoretikern Linda Hutcheon, die ihn wie folgt definiert:

By this I mean those well-known and popular novels which are both intensely self-reflexiv and yet claim to historical events and personages. […] its theoretical self-awareness of history and fiction as human constructs (historiographic metafiction) is made the grounds for its rethinking and reworking of the forns and contents of the past.70

Der Begriff der »Metafiktion« im Kontext historischen und historiografischen Erzählens avancierte in der anglo-amerikanistischen Forschung rasch zum einflussreichen Schlagwort, das wie in Nünnings Habilitationsschrift insbesondere unter Bezugnahme auf den historischen Roman weiterentwickelt wurde. Ohne die Nünning’sche Kategorisierung zwangsläufig mit sämtlichen ihrer Varianten zu übernehmen,71 fühlt sich die vorliegende Studie dennoch seiner grundlegenden Prämisse verpflichtet, den literaturwissenschaftlichen Blick auf die Gattung des historischen Romans vom »Was« (dem historischen Referenzbereich) auf das »Wie« (den narrativen Prozess der Geschichtsvermittlung) zu verlagern und die einzelnen Texte dabei auch als Aussagen über das zu ihrer Entstehungszeit herrschende Geschichtsbewusstsein zu verstehen.

An der Schwelle zum 21. Jahrhundert hat sich der historische Roman weit entfernt von den Anfängen der Gattung, den Romanen Walter Scotts oder den geschichtsvermittelnden historisch-fiktionalen Texten des 19. Jahrhunderts. Entsprechend konstatiert Hugo Aust in seinem 2004 erschienenen Beitrag zum historischen Roman im 20. Jahrhundert noch einmal die grundlegend veränderte Erscheinungsform der Gattung und stellt fest, dass der historische Roman »zur (produktiven) Infragestellung seiner eigenen Voraussetzungen« geworden sei.72 Nünnings Thesen aufnehmend unterstreicht Aust die metafiktionalen und selbstreflexiven Implikationen des Genres, die im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu konstitutiven Gattungsmerkmalen avancieren, wobei die Gattungsdefinition mit Aust grundsätzlich erschwert sei, da zum einen nicht jeder historische Roman als solcher angekündigt werde und zum anderen »Romane, die durchaus historische Romane sind, sich ausdrücklich von diesem Gattungstitel distanzieren«.73 Tatsächlich wird an späterer Stelle auf das auffällige Unbehagen zahlreicher Gegenwartsautoren angesichts einer Kategorisierung ihrer eigenen Texte als »historische Romane« eingegangen. (Vgl. Kap. 5.2) Diese Angst fällt umso mehr auf, als sie von einer Konjunktur historischer Themen in der Literatur des ausgehenden 20., insbesondere des beginnenden 21. Jahrhunderts begleitet wird. Mit Aust bleibt es eine besondere Leistung des historischen Romans im Verlauf des 20. Jahrhunderts, Instrumente der Geschichtskonstruktion, des historischen Wissenserwerbs und nicht zuletzt der Erinnerungsarbeit offenzulegen: »Erinnerung und Vergessen – sie durchziehen den Geschichtsroman des zwanzigsten Jahrhunderts von Anfang bis Ende.«74 Mit dem von Aust aufgeworfenen Erinnerungsdiskurs ist eines der Leittopoi historisch-fiktionaler Texte um die Jahrtausendwende angesprochen: Es wird sich im Verlauf der literarischen Analysen zeigen, dass historische Romane der unmittelbaren Gegenwart nicht nur unterschiedlichste Formen von Erinnerung und Gedächtnis thematisieren, sondern dabei zugleich das mitunter problematische Verwandtschaftsverhältnis von Geschichte und Erinnerung diskutieren.

Dass sich der historische Roman der Gegenwart entscheidend von seinen Vorläufern im 19. Jahrhundert abgrenzt, dokumentiert die 2007 erschienene komparatistische Untersuchung Barbara Potthasts zum historischen Roman des 19. Jahrhunderts.75 Potthast zeigt, wie in Romanen des 19. Jahrhunderts ein Geschichtsbegriff verhandelt wird, der die Fakten der Vergangenheit sowie den Auftrag des literarischen Textes, diese authentisch abzubilden, ernst nimmt. Die Gattung sei, so stellt Potthast heraus, hier noch einer unbedingten »Wirklichkeitsnähe« verpflichtet, welche sich etwa in den Romanen Wilhelm Hauffs im dort entwickelten Ideal des »treu poetische[n] Bild des Lebens« stellvertretend wiederfindet.76 Ziel der Gattung im 19. Jahrhundert ist es mit Potthast aber dennoch, Geschichte und Leben miteinander zu verbinden und zugleich eine genuine Verwandtschaft von Historiografie und Literatur zu behaupten – eine Verwandtschaft, die Potthast als Antizipation der Thesen Hayden Whites versteht.77

Mit Martin Neubauers Studie zu Geschichte und Geschichtsbewusstsein im Roman der Jahrtausendwende erscheint 2007 schließlich die bislang aktuellste Monografie zum deutschsprachigen Roman der jüngsten Gegenwart.78 Dass im Titel der Gattungsbegriff nicht auftaucht, verweist auf das gegenwärtige Unbehagen eindeutiger Kategorisierungen und vorbelasteter Genrezuschreibungen, das von den Autoren historisch-fiktionaler Texte und literaturwissenschaftlicher Positionen gleichermaßen ausgetragen wird. Neubauer seinerseits verweigert sich einer Gattungsdefinition ganz und lässt darüber hinaus die inzwischen fast kanonische Ausdifferenzierung zwischen traditionellem und ›anderem‹ historischem Roman unberücksichtigt. Gerade diese Unterscheidung hätte sich jedoch angeboten, um den mit Neubauer »trivialen historischen Roman«, den er einer »breiter rezipierten Unterhaltungsliteratur« zuordnet, von den durch Kritik und Wissenschaft gleichermaßen kanonisierten Texten abzugrenzen.79 Neubauer hingegen bezieht bewusst Beispiele aus der unterhaltenden Literatur in seine weit über dreißig Textanalysen mit ein und kommt entsprechend zu wenig homogenen Schlussfolgerungen, die Fragen der Metafiktionalität und Selbstreflexivität der Texte nur randständig behandeln.

Für die Gegenwart lässt sich mit Blick auf den historischen Roman bzw. historisch-fiktionale Texte festhalten: Dort, wo diese Texte nicht voreingenommen der Trivialliteratur zugerechnet werden, vermitteln sie das Bild einer Gattung, die gerade explizit mit dem literarischen Diskurs verknüpfte Begriffe reflektiert (Narrativität – Selbstreflexivität – Fiktionalität) und damit grundlegende Aussagen zum Literaturbegriff der Gegenwart formuliert. Zugleich ist die Frage nach dem ›historischen Gehalt‹ im Allgemeinen wie der Authentizität literarisch vermittelter historischer Ereignisse im Besonderen in den Hintergrund gerückt. Entsprechend vage müssen Definitionsansätze der Literaturwissenschaft ausfallen, wenn sie das, was einen Roman zum historischen macht, zu bestimmen suchen. Bezeichnenderweise stößt man in der unlängst erschienenen Dissertation Erik Schillings zum historischen Roman seit der Postmoderne ausgehend von Texten Umberto Ecos auf eine nur noch weit gefasste Definition, die auf eine zeitliche Grenzziehung im Sinne der Scott’schen sixty years since ganz verzichtet und solche Texte als historische Romane auffasst, »die in wenigstens einem für die Handlung fundamentalen Erzählkern auf einem historischen Ereignis, einer historischen Persönlichkeit oder einem historischen Text beruhen.«80 Das Attribut »historisch« kennzeichnet mit Schilling keine temporale Einordnung, sondern meint ein Ereignis, das »keine unmittelbaren und kollektiv wahrzunehmenden Konsequenzen mehr für die Gegenwart hat.«81 An dieser Stelle aber wird es schwierig mit dem Definitionsvorschlag Schillings, insbesondere sichtbar gemacht durch seine kurze Analyse von Ulrike Draesners Roman Spiele, einem Text über die Geiselnahme bei den Olympischen Spielen in München 1972. Draesners Roman, der 2005 erscheint, fällt einerseits mit einem reduzierten Erzählabstand zum dargestellten historischen Sujet auf, welches damit eher der Zeitgeschichte als der Historie zugerechnet würde. Zum anderen bleibt fraglich, ob Olympia ’72 tatsächlich keine unmittelbaren und kollektiv wahrzunehmenden Konsequenzen nach sich zieht – zumindest der Roman selbst, dem es gerade um die Verwebung von Mikrohistorie und Makrohistorie geht, stellt dies in Frage. Darüber hinaus bestimmt eine andauernde, sowohl individuelle wie auch kollektive Wirkungskraft ein historisches Ereignis in seiner Geschichtlichkeit: Gerade der historische Roman der Gegenwart, soviel wird noch zu zeigen sein, macht das unmittelbare Fortwirken der Vergangenheit in der Gegenwart sichtbar, indem er die zeitlichen Ebenen konsequent miteinander verschränkt. (Vgl. Kap. 6.1.2)

Schilling behauptet in seiner Studie einen Paradigmenwechsel der Gattung nach der Postmoderne, der die ausgestellte Pluralität und Multiperspektivität historischen Wissens durch die Suche nach Identität ersetze, der »offene[n] Trias von Autor, Leser und Text« mit einer prominenten Erzählerfigur begegne und das Spannungsverhältnis von Historie und Fiktion »zugunsten einer Präferenz des Fiktionalen« auflöse.82 Die vorliegende Untersuchung stimmt einer Verortung der Gattung jenseits des Postmoderne-Begriffes zu, ohne dabei die von Schilling vorgenommene Differenzierung zwischen einem postmodernen und post-postmodernen historischen Roman sowie den soeben skizzierten Befund zu teilen: Im historischen Roman der unmittelbaren Gegenwart verbinden sich, so die hier verfolgte These, identitätsstiftende Themen mit der Problematik einer ausschließlich über polyvalente Wahrnehmungsprozesse zu erfassenden Wirklichkeit. Von einer prominenten, gar glaubwürdigen Erzählinstanz kann nicht die Rede sein, ebenso wenig von einer im Zeichen des Fiktionalen gründenden endgültigen Überwindung des Hiatus zwischen Historie und Fiktion.

1.2 Epochenzäsur 1989: Zum Begriff der Gegenwartsliteratur

Unter dem Begriff der deutschsprachigen ›Gegenwartsliteratur‹ fasst die vorliegende Untersuchung historisch-fiktionale Texte, die nach 1989 erschienen sind. Zum einen legitimiert sich diese Grenzziehung durch die nach 1989 veröffentlichten und von der Geschichte erzählenden Texte selbst. Diese erlauben es, von einem anhaltenden Trend in der Gegenwartsliteratur zu sprechen, der in den 1990er Jahren und erst recht mit Beginn des 3. Jahrtausends seine Wirkungsmacht zeigt. Zum anderen ergibt sich diese zeitliche Fokussierung aus der historischen wie literaturhistorischen Bewertung der politischen Ereignisse in den Jahren 1989/90. Diese sind inzwischen nicht nur als Wendepunkt der deutschen Geschichte, sondern als eine »ganz offensichtliche Zäsur auch in der Literatur«1 erkannt worden – wenngleich als Zäsur, die kontrovers sowohl als Abgesang auf die deutsche Literatur wie als Aufbruch in ein neues literarisches Zeitalter bewertet wird.

Die Wiedervereinigung: Ringen um Identität und Versuche der Revision

Das Annus mirabilis 1989 markiert einen Epochenbruch. Der Atem der Geschichte weht durchs kollektive Bewusstsein, der frohe, aber ungläubige Ausruf »Wahnsinn!« ertönte aus aller Munde. […] 1989 ist Ausgangspunkt und Schlüsseljahr der Ausstellung, die aber keine sozialhistorische oder mentalitätsgeschichtliche Einordnung jener Jahre seit dem Ende der bipolaren Weltordnung trifft, sondern den Chiffren, Metaphern, Atmosphären und Gefühlslagen nachspürt, die mit dem Verfall eines Systems und einem politischen Umbruch verbunden sind, und die in ihrer Folgewirkung bis heute ungebrochene Aktualität besitzen.2

Die einleitenden Worte Gerald Matts, Direktor der Kunsthalle Wien, zur Ausstellung »1989. Ende der Geschichte oder Beginn der Zukunft« aus dem Jahr 2009 vergegenwärtigen programmatisch die annähernd emphatische Verkündigung eines mit der Wende von 1989/90 einhergehenden Epochenbruchs in der Kunst, hier der bildenden Kunst. Die Wiener Ausstellung ist eine von vielen, die im Anschluss an die deutsche Wiedervereinigung Auswirkungen des Zusammenbruchs des osteuropäischen Kommunismus, den Fall des ›Eisernen Vorhangs‹, auf zeitgenössische künstlerische Entwürfe untersuchen.3 Eine der zentralen Beobachtungen ist dabei jene, dass die Kunst nach 1989 Abschied von postmodernen Konzepten, insbesondere der von Lyotard postulierten Auflösung der ›großen Erzählungen‹, nimmt und mit den realgeschichtlichen Veränderungen, allen voran der deutschen Vereinigung, der Begriff einer historisch fassbaren Wirklichkeit erneut Eingang in die Kunst gefunden habe.4 Tatsächlich ist es auch im literarischen Feld gerade der Wirklichkeitsbegriff, an dem sich unmittelbar nach 1989 literaturkritische wie -wissenschaftliche Diskussionen entzünden – wie der deutsche Literaturstreit um Christa Wolfs Erzählung Was bleibt exemplarisch zeigt. Ralf Schnell pointiert in seinem literaturgeschichtlichen Überblick über die Literatur nach 1945 den zentralen Vorwurf, dem sich insbesondere die Schriftsteller der DDR stellen müssen: »Wohl nie zuvor haben so viele prominente Schriftsteller in so konzentrierter Form ein so hohes Maß an Wirklichkeitsindifferenz unter Beweis gestellt wie zum Zeitpunkt des Umbruchs in der DDR.«5 Ähnliche Vorwürfe werden zugleich auch mit Blick auf die Literatur der Bundesrepublik geltend gemacht. Heinz Ludwig Arnold klagt mit Blick auf die Literatur der 1980er Jahre den Wirklichkeitsverlust in der Gegenwartsliteratur an und konfrontiert in seiner Abrechnung mit der postmodernen Literatur gerade Autoren historisch-fiktionaler Literatur (Christoph Ransmayr, Patrick Süskind, Hanns-Josef Ortheil, Umberto Eco) mit dem Eskapismus-Vorwurf:

Geschichtlich fundiert, aus Realität, ihrer Anschauung und Erfahrung gewonnen ist solche Literatur nicht; sie gibt auch keine Verweise auf die Wirklichkeit, in der sie entstanden ist – im Gegenteil, sie meidet sie, flieht in eine Metarealität und will von einer Bindung der Literatur an die Realität bewußt nichts wissen. […] Sie dient bloß noch der Ablenkung von erdenschwerer Besorgtheit, ist eklektisch und spielerisch, ihr Genuß wird von der momentanen Laune des rezipierenden Individuums bestimmt, sie ist also weniger subjektiv als individuell im extremsten Maß – in ihr bildet sich ab die große Bewegung unserer Zeit: der Sprung aus der Verantwortlichkeit für unser Dasein, das wir schon längst nicht mehr in der Hand haben, die Flucht aus der Gegenwart ins Leere, der Sprung aus der Last in die scheinbare Lust.6

Arnold, so wird unmissverständlich deutlich, verhandelt einen Literaturbegriff, der nicht mehr vorrangig ästhetischen als nunmehr moralischen wie gesellschaftspolitischen Anforderungen unterliegt. Mit Blick auf die Wende und »angesichts einer so grundstürzend veränderten Welt«7 idealisiert Arnold eine Literatur, die sich einmischt, und fordert von Autoren »Lust auf politische Gegenrede und kritisches Engagement«8. Dieser politischen Inanspruchnahme der Literatur widersprechen jene Stimmen, die, wie etwa Frank Schirrmacher in der FAZ, den endgültigen »Abschied von der Literatur der Bundesrepublik« und eine Gegenwartsliteratur einfordern, die zu jenen politisch-moralischen Kategorien, wie Arnold sie vermisst, gerade kritisch auf Distanz geht.9 Ästhetik, so lautet der vielzitierte Vorwurf Schirrmachers, sei in den der Wende vorausgegangenen Jahrzehnten in beiden Teilen Deutschlands durch »Gesinnung« ersetzt worden – eben das müsse sich nun grundlegend ändern. Auch Ulrich Greiner erkennt in dieser vermeintlich typisch »deutschen Gesinnungsästhetik« das »gemeinsame Dritte« zwischen den Literaturen von BRD und DDR: Mit der deutschen Einheit hofft er den Aufbruch in eine neue literarische Epoche begrüßen zu können, die nicht nur die nationale Identität, sondern mit ihr die Aufgaben der Literatur, mithin den seines Erachtens moralisch wie politisch instrumentalisierten Literaturbegriff neu entwerfen könne.10

Bemerkenswert bleibt, mit welcher Vehemenz der gesamte Literaturbetrieb unmittelbar nach der Wende einen literarischen Epochenumbruch ausruft und diesen gleichzeitig für die Abrechnung mit der Literatur bis 1989 nutzt. Literarische Reaktionen auf diese vermeintlich neue Zeitrechnung bleiben nicht lange aus, sondern zeigen sich beispielhaft in Texten, die, wie Frank Thomas mit Blick auf die Erzählliteratur der 1990er Jahre konstatiert, den Fall der Mauer literarisch geradezu »zum ›unerhörten Ereignis‹ im Goetheschen Sinne« überhöhen und als Beginn einer »neuen Zeit« oder als »neues Jahr Null« ausweisen.11

Jenseits dieser emotional und mitunter polemisch geführten Diskussion hat sich in der retrospektiven literaturwissenschaftlichen wie -historischen Wertung die Einsicht, dass die Jahre 1989/90 einen Epochenumbruch innerhalb der literarischen Historiografie markieren, als wissenschaftlicher ›common sense‹ etabliert, gegen den nur vereinzelt Einspruch erhoben wird.12 Daraus resultierende Forderungen an die Literaturgeschichtsschreibung fallen heterogen aus und spiegeln sich insbesondere im nach wie vor kontrovers diskutierten Umgang mit den Literatursystemen der getrennten deutschen Staaten wider. Roswitha Skare verweist in ihrer Untersuchung der jüngsten deutschen, nach 1990 erschienenen Literaturgeschichten auf die beiden Tendenzen, die sich abzeichnen: Während die einen zwar eine kritische Revision sowohl der DDR- wie auch der westdeutschen Literaturgeschichte einfordern, jedoch an deren Trennung festhalten,13 plädieren andere dafür, die DDR-Literatur in die Geschichte der westdeutschen Literatur zu integrieren.14 Ungeachtet bestehender Kontroversen schlussfolgert Skare in ihrer Untersuchung, dass der ›Blick der Einheit‹ sich in der Literaturgeschichtsschreibung durchgesetzt habe, was nicht zuletzt auf ein neues Geschichtsbewusstsein nach dem Fall der Mauer und dem Auseinanderfallen des Ostblocks zurückzuführen sei:

Außerdem entspricht man einer Tendenz in der deutschen Gesellschaft nach 1989/90 nach erneutem Geschichtsinteresse, nach Aufklärung über die Vergangenheit und historische Zusammenhänge, zumal die meisten dieser Informationen für den ostdeutschen Teil der Bevölkerung über viele Jahre kaum oder nur sehr schwierig zugängig waren.15

Tatsächlich zeigen sich von den politischen Ereignissen in den Jahren 1989/1990 Vergangenheit und Zukunft der deutschen Literaturgeschichtsschreibung gleichermaßen beeinflusst:16 Zum einen geht es um die Genese einer kollektiven Identität, die sich nach 1990 im Hinblick auf die bislang »geteilte« deutsche Literatur neu formieren muss. Zum anderen positioniert sich die literarische Kritik neu, die im wiedervereinten Deutschland nun mit einem Literaturbegriff abrechnet, der in der DDR durchgehend »nicht in einer autonomen Wertsphäre angesiedelt, sondern unmittelbar der Lenkung und Kontrolle durch die SED unterworfen« war.17 Erst die Öffnung der staatlichen Archive in den Jahren nach 1989 (und nicht nur jene der SED und des Ministeriums für Staatssicherheit, sondern auch die des Schriftstellerverbandes, der Akademie der Künste oder der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel) macht die Verschränkung des literarischen Systems mit (macht-)politischen Interessen in ihrem ganzen Ausmaß deutlich – und fordert Korrekturen an der ›Arbeit an der Vergangenheit‹ ebenso wie innerhalb der Literaturgeschichtsschreibung ein.18 Das Feld der literarischen Historiografie, der Literaturkritik sowie der literarischen Produktion trägt Spuren der nun nicht mehr zensierten und um bislang zurückgehaltene Einsichten erweiterten Forschung: Es zeigt sich dominiert von der schwierigen Frage, wie Literatur vor 1989, insbesondere die DDR-Literatur, nach der Wende neu gelesen werden kann, bzw. muss. Rainer Benjamin Hoppe stellt in diesem Zusammenhang dar, dass jede Auseinandersetzung mit literarischen Texten vor der Epochenzäsur sich grundsätzlichen Fragen zu stellen habe, die über rein hermeneutische Kategorien hinausgehen:

Beruht ein anderes Verständnis von fiktionalen Texten, die vor 1989 geschrieben wurden, nach 1989 lediglich auf neuen Informationen, welche wiederum die Grundlage für neue Analysen oder Interpretationen bieten? Oder sind die neuen Lesarten das Produkt einer grundlegenden politischen Umorientierung? Anders ausgedrückt: Dreht es sich um eine Horizonterweiterung im Sinne der Hermeneutik, oder unterwerfen die neuen Machtverhältnisse den Diskurs der DDR-Literatur einer politisch motivierten Umwertung?19

Die vorliegende Untersuchung nimmt den Epochenumbruch von 1989 ernst und beabsichtigt zugleich, die oben beschriebene Auseinandersetzung um die Thematisierung von Wirklichkeit in der Literatur unter moralistischen Gesichtspunkten hinter sich zu lassen. In den Vordergrund rückt hingegen ein Wirklichkeitsbegriff, der nicht mehr gegen seine politische Instrumentalisierung verteidigt werden muss, sondern als extraliterarischer wie spezifisch historiografischer Referenzbereich im Medium der Literatur selbst kritisch diskutiert wird.

Welche Aufgaben sich mit der Literatur nach 1989 im Kontext der politischen Umbrüche ebenso wie dem neuen Realitätsverständnis möglicherweise verbinden, formuliert stellvertretend für die Schriftstellergeneration der 1990er Jahre Robert Menasse. Der österreichische Autor äußert sich nicht nur in seinem literarischen Oeuvre, sondern auch als Essayist wiederholt zur österreichischen wie europäischen Geschichte und fordert in einem 1995 geführten Interview für die zeitgenössische Literatur eine neue Auseinandersetzung mit dem Geschichtsbegriff ein:

Die neunziger, obwohl wir erst die erste Hälfte hinter uns haben, haben ja bereits ein bestimmtes Image. Sie begannen 1989 und sind das erste Jahrzehnt seit langem, in dem wieder Weltgeschichte passiert ist und nicht nur aufzuarbeiten oder festzuschreiben versucht wurde. Ich glaube, wenn die Literatur sich als zeitgenössisch versteht und das reflektieren will, dann wird sie sich einfach verstärkt mit dem Geschichtsbegriff auseinandersetzen müssen.20

Menasse setzt nun gerade nicht, im Unterschied zu zahlreichen Vertretern der Literaturkritik wie der Literaturgeschichtsschreibung, die neu aufkommende Relevanz politischer Realität leichtfertig und unkommentiert mit dem Ende postmoderner Vorstellungen gleich. Stattdessen koppelt er diese zunächst noch an den aktuell gültigen Geschichtsbegriff, den es literarisch einzufangen gelte:

Was ist Geschichte überhaupt? Ich meine, wenn der Glaube an einen immanenten Sinn der Geschichte, an Fortschritt und an ein Geschichtsziel verlorengeht, dann hat das Auswirkungen auf jede Geschichte, die wir jetzt erzählten wollen. Die narrativen Zusammenhänge etwa, die wir herstellen, können ja nicht unbeeindruckt bleiben von der Zerstörung der Zusammenhänge, die wir gewohnt waren und die wir vorausgesetzt haben.21

Menasse skizziert hier sehr pointiert einen Spannungsbogen, der die Produktion und die Rezeption historisch-fiktionaler Texte seit 1989 maßgeblich steuert und die Herausforderung dieser Literatur sichtbar macht, die Historie nämlich als literarisches Sujet tatsächlich ernst zu nehmen und zugleich deren einschneidende (dabei nicht allein postmodernistisch geprägte) Neuausrichtung auf inhaltlicher wie formal-stilistischer Ebene sichtbar zu machen.

Das Ende der Nachkriegszeit: Ein Generationswechsel und seine Folgen

Die Jahre nach 1989 bedeuten nicht nur mit Blick auf das politisch wiedervereinte Deutschland eine Zäsur, sondern zugleich auch angesichts der veränderten Rolle, die dem Thema der ›Vergangenheitsbewältigung‹ zukommt. Der Historiker Michael Wildt beschreibt in seiner Auseinandersetzung mit der »Epochenzäsur 1989/90« das Ausmaß der Horizonterweiterung, den diese Jahre allem voran für die Geschichtswissenschaft bedeuten:

Durch den Zusammenbruch des Kommunismus fiel nicht allein die ständige Zumutung fort, sich legitimatorisch von der marxistischen Geschichtsschreibung abgrenzen zu müssen. Vor allem wurde mit dem Fall des Eisernen Vorhangs der Blick auf Osteuropa frei, wo die Massenverbrechen des NS-Regimes überwiegend stattgefunden hatten. […] Insgesamt aber war die deutsche Historiographie zum Nationalsozialismus 1989/90 noch stark nationalgeschichtlich ausgerichtet gewesen. Nun nahm Osteuropa nicht nur seinen Platz in Gesamteuropa wieder ein, sondern auch die Geschichtsschreibung erkannte, dass das NS-Regime seine Vernichtungspläne mit besonderer massenmörderischer Vehemenz außerhalb der ehemaligen deutschen Reichsgrenzen verwirklicht hatte – nämlich in den besetzten Ostgebieten.22

Unmittelbare Folge dieser Ausweitung der nun nicht mehr allein nationalgeschichtlich bestimmten Historiografie ist mit Wildt die Europäisierung und Globalisierung des Holocaust-Diskurses, die sich in neuen Formen der Erinnerungspolitik bemerkbar machen.23 Aleida Assmann geht diesem Wandel der Erinnerungs- und Geschichtspolitik nach 1989 nach und unterstreicht ebenfalls, dass sich hier »die Gedächtnisrahmen noch einmal deutlich verschoben« haben.24 Mit Assmann ist es eben jene auch von Wildt konstatierte neue, weltöffentliche Aufmerksamkeit, die nun spezifisch nationale Gedächtniskonstruktionen verabschiede und für neue kollektive Erinnerungsformen sorge,

die nicht mehr in die Muster einer nachträglichen Heroisierung und Sinnstiftung fallen, sondern auf universale Anerkennung von Leiden und therapeutische Überwindung lähmender Nachwirkungen angelegt sind.25

Voraussetzung für diese Sensibilisierung, die Schuldabwehr durch Schuldannahme ersetzt, ist der in den 1980er und 1990er Jahren sichtbar werdende Generationswechsel, der unmittelbaren Einfluss auf die Dynamik des kollektiven Gedächtnisses nimmt. Eine gewichtige Folge dieses Generationswechsels ist die schwindende Stimme der Zeitzeugen – jener Generation der Überlebenden wie der Täter. Das Bewahren dieses Zeitzeugengedächtnisses vergegenwärtigt in den 1990er Jahren einen fundamentalen Aufgabenbereich der NS-Historiografie, ablesbar an dem Bemühen um ein möglichst umfangreiches Archiv an Dokumentationsmaterial, das dem Verstummen der ›erlebten Geschichte‹ Einhalt gebieten soll.26

Für Deutschland bedeutet der beschriebene Generationswechsel im Besonderen den Wandel vom Erfahrungs-, nicht zuletzt vom Tätergedächtnis, das sich der Vergangenheitsbewältigung und damit der Annahme eines auch negativen Gedächtnisses bis dato häufig in den Weg stellte, zu Formen einer kollektiven Erinnerung der Nachgeborenen, die – mit Assmann –

die dunklen Kapitel ihrer Geschichte nicht mehr mit Vergessen übergehen können, sondern für diese Verantwortung übernehmen, indem sie sie im kollektiven Gedächtnis stabilisieren und ins kollektive Selbstbild integrieren.27

Der Wechsel vom Erfahrungs- zum kollektiven Gedächtnis markiert den Übergang von der Zeitgeschichte zur Historie, mit unmittelbaren Konsequenzen nicht nur für das historiografische, sondern auch das literarische Erzählen nach 1989: Holocaust und Nationalsozialismus sowie die dazugehörigen literarisch sichtbar gemachten individuellen wie kollektiven Erinnerungsprozesse lassen sich fortan dem Themenfeld des historischen, nicht mehr des zeitgeschichtlichen oder Gegenwartsromans zuweisen – ein Umstand, der Aussehen und Form der Gattung in der Gegenwart maßgeblich bestimmt. Die literarische Reflexion über deutsche Geschichte erfolgt dabei aus einer zweifach veränderten historischen Perspektive, die sich durch den beschriebenen Generationswechsel ebenso beeinflusst zeigt wie durch die Umbruchsjahre nach der politischen Wende von 1989. Die in den literarischen Texten vorangetriebene ›Arbeit an der Geschichte‹, allen voran die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, wird dabei oft in ihrer Teilhabe am Prozess einer kollektiven Vergangenheitsbewältigung verstanden. Dass dieser Begriff nicht ganz unproblematisch ist, hat zu Recht Clemens Kammler angemerkt: »[…] unglücklich deshalb, weil er die Abschließbarkeit eines Reflexionsprozesses suggeriert, den wach zu halten diese Literatur gerade intendiert.«28

Insgesamt versteht sich die Epochenzäsur 1989 als Initial einer als »Vergangenheitsbewältigung« gekennzeichneten Geschichtsarbeit, die den Prozeduren des Vergessens und Verdrängens der Nachkriegsjahrzehnte eine neue Form der Erinnerungspolitik entgegensetzt – das, nach Tony Judt, »öffentliche Erinnern als zentrales Fundament der kollektiven Identität«.29 Diese institutionalisierte und zugleich kollektiv verstandene Form der Gedächtnispolitik geht mit einem gesteigerten Bewusstsein für die Konstruktion der Erinnerung, des kollektiven Gedächtnisses, schließlich der Geschichte und ihrer Medien einher. Diese erfahren nun, Aleida Assmann hat darauf hingewiesen, eine neue Bewertung:

An die Stelle der kritischen Rationalität, die Bilder vorwiegend als Mittel der Manipulation einstuft, ist die Überzeugung einer irreduziblen Angewiesenheit des Menschen auf Bilder und kollektive Symbole getreten. […] Natürlich sind nicht nur Bilder daran beteiligt, sondern auch Erzählungen, Orte, Denkmäler und rituelle Praktiken.30

Assmanns Thesen decken sich hier mit den Einsichten Wildts, der das Entscheidende der Wende von 1989 ebenfalls darin sieht, dass sie den Übergang vom Vergessen zum Erinnern markiert und damit die Medien des Erinnerns in den Blick nehmen muss. In diesem Zusammenhang spricht Wildt von der »Medialisierung der Geschichte«, die neben der bereits angesprochenen Europäisierung und Globalisierung insbesondere die NS-Historiografie entscheidend verändert und vor neue Herausforderungen gestellt habe.31 Im Medium des Textes und des Bildes kommt es zu einer Neudefinition der Erinnerungen, die einerseits als Ergänzung und Korrektiv der Geschichtsschreibung etabliert werden, zugleich aber in ihrer sinnstiftenden Funktion auch kritisch reflektiert werden müssen. Diese sich nach 1989 immer dominanter durchsetzende Perspektive auf die medial nicht erst vermittelte, sondern mitunter erst erzeugte Geschichte sowie die damit verbundenen Konstruktionsmechanismen eines kollektiven Gedächtnisses zeigt ihre Relevanz gerade im Hinblick auf die zeitgleich entstehende historisch-fiktionale Literatur. Diese steht eben nicht allein im Zeichen einer therapeutisch wie aufklärerisch verstandenen Vergangenheitsbewältigung, sondern zeichnet sich, so zumindest lautet die Prämisse der vorliegenden Studie, durch eine außerordentlich reflektierte Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten, aber auch Grenzen eines Geschichtsbegriffes aus. Dieser zeigt sich von individuellen und kollektiven Erinnerungsprozessen ebenso abhängig wie von jenen medialen Vermittlungsformen, die ihn erst sichtbar machen.

1.3 Historisch-fiktionales Erzählen nach 1989: Terminologische Prämissen

Entscheidend für die vorliegende Untersuchung ist die Ausrichtung an der von Geppert eingeführten Kategorie des ›anderen‹ historischen Romans, der die gattungstheoretische Perspektive auf das metafiktionale und selbstreflexive Potenzial der Gattung richtet. Dieses avanciert im Rahmen der sich hier anschließenden Auseinandersetzung mit der historisch-fiktionalen Literatur der Gegenwart zum entscheidenden Verbindungsglied der behandelten Texte. Der andere historische Roman, das ist dem einleitenden Forschungsüberblick zu entnehmen, sorgt für den entscheidenden Einschnitt innerhalb der Gattungstheorie: In Ina Schaberts reflektivem oder Hugo Austs parabolischem Roman hat er alternative Namen, in Nünnings revisionistischem und metahistorischen Roman ebenso wie in seiner von Hutcheon übernommenen Kategorie der historiografischen Metafiktion ergänzende Differenzierungen gefunden. Damit rücken in den Fokus der vorliegenden Untersuchung literarische Texte, die nicht einfach von der Geschichte erzählen, sondern das Erzählen dieser Geschichte bereits mitreflektieren. Sie verhandeln nicht nur die poetologische Frage nach der Möglichkeit, die Historie zu fiktionalisieren, sondern zugleich einen Geschichtsbegriff, der in seiner historischen Genese die mitunter problematische Nähe zwischen Literatur und Historiografie sichtbar macht.

Mit ihrem der literarischen Analyse zugrunde gelegten Textkorpus möchte die Studie die vorab begründete Epochenzäsur ernstnehmen und sich auf historisch-fiktionale Texte nach 1989 beschränken. Der innerhalb der Gattungstheorie unterschiedlich diskutierte, zwischen 30 und 60 Jahren liegende Erzählabstand zum dargestellten Geschehen wird ersetzt durch die Frage, welche Ereignisse als historische (im Gegensatz zu zeitgeschichtlichen, gegenwärtigen oder zukünftigen) begriffen werden. Die im vorausgegangenen Kapitel formulierten Einsichten aufgreifend, werden im Folgenden Texte als historisch-fiktionale berücksichtigt, die sich in einem weiten Sinne auf historische Ereignisse, Figuren und Epochen bis zum Beginn der Nachkriegszeit literarisch beziehen. NS-Zeit und Holocaustdarstellungen einer Nachgeborenen-Generation werden als historische Ereignisse ausdrücklich dem Gegenstandsbereich des historischen Romans zugerechnet.

Darunter fallen auch einige Texte aus dem Feld der sogenannten Erinnerungsliteratur, etwa von W.G. Sebald, Marcel Beyer, Katharina Hacker oder Günter Grass sowie von Vertretern der österreichischen Gegenwartsliteratur wie Erich Hackl, Robert Menasse und Norbert Gstrein. In Anlehnung an eine sinnvolle Differenzierung, die Aleida Assmann vornimmt, gehören nur jene Erinnerungstexte zum Gegenstandsbereich des historisch-fiktionalen Erzählens, mithin zum historischen Roman der Gegenwart, die eine bereits vermittelte autobiografische Erfahrung oder Erinnerungsprozesse fiktionalisieren, denen keine autobiografische Erfahrung zugrunde liegen.1 Die Nachgeborenen-Perspektive ist entscheidend für diese Texte: Sie verantwortet die historische Distanz zum fiktionalisierten historischen Geschehen, das kein autobiografisch erinnertes und erlebtes mehr darstellt, sondern ein im Medium der Literatur fiktional imaginiertes. Damit grenzen sich die hier untersuchten historisch-fiktionalen Texte über die NS-Zeit von dem weiter gefassten Genre der Holocaust-Literatur ab, das auch nicht-fiktionale Texte einschließt, insbesondere autobiografische Quellen von Zeitzeugen.2 Die von James E. Young in seiner programmatischen Studie Beschreiben des Holocaust (1992) berücksichtigte Autorenfigur des Holocausts-Überlebenden, der »als literarischer Chronist mit seinem Schreiben sowohl sich selbst als auch seine Erfahrungen post factum existent [macht]«,3 ist damit kein Gegenstand der vorliegenden Studie. Um von einem historischen Roman sprechen zu können, ist es unabdinglich, dass die im literarischen Text Epoche als eine historische (d.h. auch historisierte) zu verstehen ist. Dies ist im Fall der Nachgeborenen-Generation, die ihre Texte vorrangig im 21. Jahrhundert veröffentlicht, der Fall und wird von deren Autoren, wie das Beispiel Norbert Gstreins zeigen wird, explizit thematisiert.

Die innerhalb der Gattungsgeschichte bislang kaum berücksichtigte Ausweitung der Gattung auf Darstellungen der Ereignisse bis 1945 macht die üblich gewordene Diskussion ihrer metafiktionalen Dimension im Kontext eines Postmoderne-Begriffes fraglich. Stellvertretend für die wenigen aktuellen Veröffentlichungen zur Gattung beschließt etwa Hans Vilmar Geppert seine jüngste Studie mit dem historischen Roman der Postmoderne und subsumiert darunter auch Erinnerungstexte von Uwe Timm und W.G. Sebald.4 Ein postmoderner Skeptizismus und Relativismus, der sich von sämtlichen politischen und moralischen Normen freispricht, erweist sich mit Blick auf den Geschichtsbegriff der Gegenwart jedoch als ebenso problematisch wie im Kontext eines historisch-fiktionalen Erzählens, das die Katastrophen des 20. Jahrhunderts, die Vernichtungsmaschinerie des Holocausts, das Ausmaß der Kriegsverbrechen und individuelle wie kollektive Traumata der Opfer in den Blick nimmt. Eine konsequent relativistische Geschichtsauffassung muss aus epistemologischer wie ethischer Perspektive problematisiert werden, da sie die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung historischen Geschehens, auch des Holocausts, letztlich bestreitet. Auch aus diesem Grund wird die bislang übliche Vereinnahmung historisch-fiktionaler Texte der Gegenwart durch den Postmodernebegriff in der vorliegenden Studie entschieden abgelehnt: Vielmehr soll es darum gehen, das literarische Erzählen der Geschichte in seiner Teilhabe an einem Geschichtsdiskurs zu überprüfen, der die Brüchigkeit des Geschichtsbegriffes, seine im Zeichen der Narration sichtbar werdende Unzuverlässigkeit ernst nimmt und dennoch an einer Orientierungsfunktion historischen Wissens festhält – an einer Orientierungsfunktion, die, so wird zu zeigen sein, nicht zuletzt ethisch begründet ist.

Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die vorliegende Untersuchung einer grundsätzlichen methodologischen Unsicherheit stellen muss, mit der jede Studie konfrontiert ist, die in ihrem Verlauf einen Gattungsbegriff im Hinblick auf eine bestimmte Epoche zu schärfen versucht, diesen jedoch von Beginn an verwendet. Konkret bedeutet dies, fiktional-historisches Erzählen, mithin die Gattung des historischen Romans zum einen als bekannte Kategorie vorauszusetzen, zum anderen aber erst sukzessive in ihren für die Literatur der Gegenwart geltenden Koordinaten zu bestimmen. Vor dem Hintergrund dieser Problemstellung kann der einleitend erfolgte Forschungsüberblick die Frage »Was ist ein historischer Roman?« nicht erschöpfend beantworten, sondern allenfalls zeigen, wie in der Vergangenheit die Gattung bestimmt wurde, welche Merkmalszuschreibungen sich etablieren konnten und wo augenfällige Zäsuren erfolgt sind. Ansgar Nünning thematisiert in seiner Habilitationsschrift diese methodologische Problematik zu Recht und sucht sie zu lösen, indem er auf eine universalistische Gattungsbezeichnung verzichtet und stattdessen die literaturwissenschaftliche Kategorie »Vermittlungsformen narrativ-fiktionaler Geschichtsdarstellung« vorschlägt.5 Hier folgt Nünning u.a. den Anglisten Raimund Borgmeier und Bernhard Reitz, die in ihrer Studie zum historischen Roman des 19. und 20. Jahrhunderts zwischen narrativ-fiktionaler und narrativ-wissenschaftlicher Geschichtsdarstellung unterscheiden.6 Diese Unterscheidung sorgt für eine angemessene Binnendifferenzierung des historischen Erzählens, das innerhalb der Gattungsforschung vorschnell für das fiktionale Erzählen im historischen Roman angewandt wurde. Historisches Erzählen meint traditionell nicht das historisch-fiktionale Erzählen, sondern Geschichtsdarstellungen im Kontext von Geschichtstheorie, Geschichtsdidaktik und insbesondere der Historiografie.7 Insofern ist eine Vereinnahmung des Begriffes ausschließlich für die fiktionale Literatur, wie sie etwa in den Studien Hermann Sottongs und Hugo Austs auffällt, problematisch und verwischt die entscheidende Grenze zum historischen Erzählen in historiografisch-wissenschaftlichen Texten.8 Eine entsprechende Trennschärfe fordert Gérard Genette in seinem Plädoyer für eine narratologische Auseinandersetzung mit der nichtfiktionalen Erzählung zu Recht ein.9

Mit Borgmeier/Reitz und Genette hält die vorliegende Untersuchung an der Trennung zwischen einer faktual-wissenschaftlichen Geschichtsdarstellung und einem historisch-fiktionalen Erzählen in literarischen Texten fest, nicht ohne von grundsätzlichen Analogien zwischen beiden Erzählformen auszugehen. Beiden Erzählmodi gemeinsam ist die Nachzeitigkeit des Erzählstandortes. Erzähler wie Historiker sind keine objektiven Beobachter der historischen Ereignisse, auf die sie sich beziehen, sondern liefern mit ihren Versionen der Geschichtsdarstellung einen Akt der retrospektiven Sinnstiftung, der in beiden Fällen der Imagination bedarf und subjektiven Interpretationsprozessen des Historiografen wie des literarischen Autors unterworfen ist.10 Gerade die Einsicht in die Narrativität der Geschichte und die damit verbundenen fiktionsstiftenden Implikationen historischen Erzählens lösen jene kontrovers geführten Diskussionen um das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Dichtung und Geschichtsschreibung aus, denen die vorliegende Studie in ihrem ersten Teil nachgehen wird. Um das historiografische und das literarische Erzählen gegeneinander halten zu können, ist die im Folgenden vorgenommene Differenzierung des Erzählbegriffes damit auch aus pragmatischer Sicht sinnvoll.

Zudem ist die Trennung zwischen narrativ-wissenschaftlicher und narrativ-fiktionaler Geschichtsdarstellung einem entscheidenden Unterschied geschuldet, den Borgmeier und Reitz ausführen und der in der Referenzialität der jeweiligen Texte begründet liegt. Im Gegensatz zur Fiktion begreift die narrativ-wissenschaftliche Geschichtsdarstellung die in ihr geschilderten Erfahrungszusammenhänge als »offen, als falsifizierbar und als fortschreibbar«, da sie sich auf ein explizites Textäußeres, die historischen Fakten nämlich, beziehen. Das fiktionale Kunstwerk hingegen ist als geschlossenes zu verstehen, das die Frage nach der ›Wahrhaftigkeit‹ allenfalls auf die Ebene des Erzählten verschiebt, nicht aber auf jener der Erzählung stellt: Möglicherweise lässt sich die im literarischen Text dargestellte Geschichte als »falsch« bezeichnen, keinesfalls aber das Kunstwerk selbst.11 Damit ist ein zentrales Merkmal fiktionalen Erzählens bezeichnet, das Aleida Assmann als »Gesetz der ästhetischen Geschlossenheit«12 bezeichnet hat. An diesem Gesetz wird hier festgehalten und damit an die erzähltheoretischen Prämissen Matias Martinez’ und Michael Scheffels angeknüpft, die den Fiktionalitätsstatus literarischer Texte darüber definieren, dass diese »grundsätzlich keinen Anspruch auf unmittelbare Referenzialisierbarkeit, d.h. Verwurzelung in einem empirisch-wirklichen Geschehen erheben […].«13

In der vorliegenden Studie bleibt der Begriff des historischen Erzählens somit dem akademischen Diskurs, den wissenschaftlich-historischen Texten vorbehalten, während mit einem historisch-fiktionalen Erzählen die literarische Narration gemeint ist. Der historische Roman wird dem historisch-fiktionalen Erzählen zugerechnet, wobei der letztgenannte Begriff den im Rahmen der Studie favorisierten bezeichnet. Dies begründet sich zum einen durch die eingangs angedeutete Gefahr, mit einer universalistischen Gattungsbezeichnung die angestrebte Sensibilisierung für die spezifischen Merkmale historisch-fiktionalen Erzählens der Gegenwart zu verschleiern. Zum anderen ermöglicht es der weiter gefasste Begriff, den Textkorpus auf kürzere Texte, etwa Erzählungen von Felicitas Hoppe, W.G. Sebald, Günter Grass oder Erich Hackl auszuweiten. Bewusst will die Studie eine terminologische Engführung der Gattung vermeiden und die hier untersuchte historisch-fiktionale Literatur auf Texte ausweiten, welche die Ränder der Gattung markieren, dabei aber Merkmale des historisch-fiktionalen Erzählens der Gegenwartsliteratur durchaus repräsentativ vertreten. Dazu gehören etwa Texte, die an der Schnittstelle zwischen historisch-fiktionalem und autobiografischem Erzählen verortet sind (Uwe Timm, Am Beispiel meines Bruders) oder deren erzähltes Geschehen die Grenze zwischen Historie und Zeitgeschichte vergegenwärtigt (Benjamin Stein, Die Leinwand). Mit Lukas Hartmanns Bis ans Ende der Meere (2009) wird zudem einer jener historischen Romane berücksichtigt, der die Möglichkeiten einer finalen Grenzziehung zwischen dem historischen Roman als Gattung des Unterhaltungsgenre und dem vermeintlich ungleich selbstreflexiveren ›anderen‹ historischen Roman bereits in Frage stellt.

Nicht berücksichtigt wird das erst in jüngerer Zeit so benannte Genre der ›kontrafaktischen literarischen Geschichtsdarstellung‹. Darunter sind Texte zu verstehen, deren primäres Ziel »das erkennbare Abweichen von tradierten Auffassungen über Verlauf und Hergang vergangener Ereigniskonstellationen,« mithin das Imaginieren einer alternativen Vergangenheitsversion darstellt.14 Die Wirkungsdimension solcher Texte ist mit Andreas Martin Widmann durch die in ihnen angelegte provozierte »Differenz zwischen dem als bekannt und faktisch vorausgesetzten Wissen über historische Vorgänge und Zusammenhänge und der im fiktionalen Erzähltext dargestellten Version ebendieser Vorgänge und Zusammenhänge« bestimmt. Damit aber fordern solche Texte implizit das Wissen des Rezipienten um das vermeintlich ›richtige‹ historische Geschehen ein – nur in Abgrenzung dazu kann die dargestellte kontrafaktische Geschichtsdarstellung ihre Wirkungskraft entwickeln. Anders sieht es bei den in der vorliegenden Studie untersuchten Texten aus, die auch dort, wo sie eine ›erfundene‹ Geschichtsversion ausstellen, die Problematisierung historischer Eindeutigkeit unabhängig vom historischen Vorwissen des Rezipienten im literarischen Erzählen selbst verankern. Die besondere Leistung historisch-fiktionaler Texte der Gegenwart liegt darin begründet, die Fiktionalisierung der Historie ebenso zu reflektieren wie die der Geschichtsschreibung inhärenten fiktionsstiftenden Merkmale. Bisherige Forschungspositionen, die den ›anderen‹ historischen Roman als kritisches Instrument begreifen, den grundsätzlichen Hiatus zwischen Geschichte und Fiktion sichtbar zu machen, möchte die vorliegende Studie erweitern: Sie lässt sich von der Prämisse leiten, dass dieser Hiatus in dem Geschichtsbegriff begründet liegt, den die Gattung kritisch prüft und dessen Reflexion ihre Teilhabe am Geschichtsdiskurs der Gegenwart unterstreicht.

I. Teil: Von der Geschichte zum Text
2 Erzählte Geschichte zwischen Aufklärung und Historismus

Die Problematisierung eines historisch-fiktionalen wie -faktualen Erzählens reicht an den Beginn der modernen Geschichtsschreibung und die Ausdifferenzierung des Geschichtsbegriffs im 18. und 19. Jahrhundert zurück. Die Entwicklung der Historik zur wissenschaftlichen Disziplin ist immer schon an die Frage gebunden, wie sich die sprachliche Konstitution der Historie mit ihrer gleichzeitig behaupteten epistemologischen Bedeutung vereinbaren lässt. Zudem lässt sich inzwischen eine »Rehabilitierung«1 des Rhetorischen in der Geschichtswissenschaft beobachten, die mit der Einsicht in die narrative Struktur historischen Wissens unmittelbar in jene Zeit zurückführt, die rhetorische Elemente noch nicht aus der Geschichte verbannt, sondern als eines ihrer konstitutiven (wenngleich nicht unproblematischen) Merkmale angesehen hat.

Für die Wiederbelebung der sogenannten Aufklärungshistorie sprechen jene Forschungsunterfangen, die sich in den letzten Jahren den Anfängen der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft gewidmet und zahlreiche der um 1800 erschienenen Texte mit Blick auf die Problematisierung eines historischen Erzählens im Anschluss an die Thesen Hayden Whites neu geprüft haben. Der Fokus wurde dabei weniger auf die tatsächliche historische Erkenntnis durch historiografische Texte als vielmehr auf die Darstellungsform historischer Wissensvermittlung gelegt, mithin auf das Erzählen der Geschichte. Die daraus resultierende Forschungskontroverse lässt sich exemplarisch anhand zweier Studien beschreiben, die im Abstand weniger Jahre veröffentlicht worden sind: Zum einen legt der Germanist Daniel Fulda 1996 eine Dissertation vor, die unter dem programmatischen Titel Wissenschaft aus Kunst den Interferenzbereich zwischen Geschichte und Literatur im 18. Jahrhundert beleuchtet.2 Fulda leitet die Etablierung der modernen Historiografie aus poetologisch-ästhetischen Diskussionen des 18. Jahrhunderts her, indem er deren »weitreichende Folgen für die Selbstwahrnehmung beider Wissensformen im 19. Jahrhundert« nachzuweisen sucht.3 Die nicht minder programmatisch argumentierende Dissertation Geschichtsschreibung oder Roman des Historikers Johannes Süssman (2000) wendet sich entschieden gegen Fuldas Thesen, die seines Erachtens »ein durch und durch schiefes Bild vom Verhältnis zwischen Geschichtsschreibung und Roman« vermitteln.4 Im Gegensatz zu Fulda sucht Süssmann, in kritischer Auseinandersetzung mit den Thesen Hayden Whites, einen Erzählbegriff zu profilieren, der nicht zwangsläufig an ein literarisches Erzählen gekoppelt ist, sondern an Kategorien des Erzählens, die »zwar zuerst an fiktonalen Erzählungen erkannt und beschrieben wurden, nur deswegen aber keineswegs selbst fiktionaler Natur sind.«5 Eine Ästhetisierung der Historie durch das Erzählen bestreitet Süssmann ebenso wie die vermeintliche Fiktionalität der Geschichtsschreibung – wenngleich er selbst relativierend einräumen muss:

Es gibt kein absolutes Kennzeichen, das Geschichtsschreibung und Geschichtsdichtung, pragmatische und fiktionale Texte voneinander unterscheidet. Alle Erzählmerkmale, die man konventionellerweise für solche Kennzeichen halten möchte, erweisen sich bei näherem Hinsehen als uneindeutig.6

Dennoch hält Süssmann an einer klaren Differenzierung zwischen literarischem und historischem Erzählen von Beginn der Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert an fest: Er schlägt vor, den Status der Texte über die Art ihres Gebrauchs, mithin die von ihnen intendierte Wirkungsabsicht zu definieren, welche er allem voran von der Beschaffenheit der Erzählinstanz abzuleiten versucht.7 Diese nämlich stelle, so Süssmann, endlich ein »immanentes Kriterium für die Beurteilung der verschiedenen Textsorten« zur Verfügung, entscheide über Wissenschaftlichkeit oder Unwissenschaftlichkeit des jeweiligen Textes und führe zu einer inneren Konstitutionslogik historiografischer Texte, die stets der »größtmögliche[n] Annäherung an die historische Wahrheit« verpflichtet sei.8

Diese hier kurz skizzierte Kontroverse erweist sich in zweifacher Hinsicht als repräsentativ im Hinblick auf die gegenwärtig literatur- wie geschichtswissenschaftlich virulent gewordene Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis von Literatur und Historiografie: Zum einen, weil sich beide der dargestellten Positionen ganz grundsätzlich auf die oft beschworene »Sattelzeit«9 des auslaufenden 18. Jahrhunderts beziehen und nicht zufällig von hier aus ihre Argumentation entwickeln. Zum anderen, weil die Kontroverse zwischen dem Germanisten Fulda und dem Historiker Süssmann die anhaltende Brisanz der Debatte und damit einhergehende, fachspezifisch begründete Sensibilisierungen vor Augen führt.

2.1 Literatur und Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert

In seinem Versuch einer Critischen Dichtkunst entwirft Johann Christoph Gottsched unter Berufung auf Aristoteles ein Mimesis-Konzept, das den Poeten als »geschickte[n] Nachahmer aller natürlichen Dinge« begreift.1 Dieser wirklichkeitsimitierende Charakter der Dichtung, so Gottsched, dürfe jedoch nicht voreilig zu einer Gleichsetzung von Dichter und Geschichtschreiber verleiten, denn:

Ein Geschichtsschreiber soll nicht nachahmen, was die Menschen zu thun pflegen oder wahrscheinlicher Weise getan haben koennten, thun sollten, oder thun wuerden, wenn sie in solchen Umstaenden befindlich waeren: sondern man fordert von ihm, daß er getreulich dasjenige erzaehlen solle, was sich hier und da, fuer Begebenheiten zugetragen haben.2

Hier schließt sich ein Vergleich des Dichters mit dem Geschichtsschreiber an, der um eine deutliche Aufwertung der Poesie bemüht ist, da diese, wie Gottsched bereits in seiner Schauspiel-Rede (1729) betont, gerade aufgrund der ihr inhärenten Möglichkeit, Begebenheiten hinzuzuerfinden, »noch lehrreicher als die bloße Historie« sei.3 Wie annähernd sämtliche Dichtungstheoretiker des 18. Jahrhunderts beruft sich auch Gottsched auf die aristotelische Poetik und die dort vorgenommene Differenzierung von Geschichtsschreibung und Dichtung:

Aufgrund des Gesagten ist auch klar, dass nicht dies, die geschichtliche Wirklichkeit <einfach> wiederzugeben, die Aufgabe des Dichters ist, sondern etwas so <darzustellen>, wie es gemäß <innerer> Wahrscheinlichkeit oder Notwendigkeit geschehen würde, d.h., was <als eine Handlung eines bestimmten Charakters> möglich ist.

Denn ein │Historiker und ein Dichter unterscheiden sich nicht darin, dass sie mit oder ohne Versmaß schreiben […], der Unterschied liegt vielmehr darin, dass der eine darstellt, was geschehen ist,│der andere dagegen, was geschehen müsste. Deshalb ist die Dichtung auch philosophischer und bedeutender als die Geschichtsschreibung. Die Dichtung nämlich stellt eher etwas Allgemeines, die Geschichtsschreibung Einzelnes dar.4

Gottsched unterstreicht die Aufwertung der Dichtkunst durch Aristoteles und verbindet dessen Urteil mit der eigenen Poetik der Nachahmung und dem Wirkungspostulat moralischer wie sittlicher Besserung. Während die Geschichtsschreibung dem »großen Haufe der Menschen viel zu mager und zu trocken« sei, vergegenwärtige die Dichtung gerade das »Mittel zwischen einem moralischen Lehrbuche, und einer wahrhaftigen Geschichte«, und ist, mit Gottsched »so erbaulich, als die Moral und so angenehm, als die Historie; sie lehret und belustiget, und schicket sich fuer Gelehrte und Ungelehrte«.5 Die Historie, bei Gottsched in ihrer zeitgenössisch typischen Bedeutung von ›Geschichtsschreibung, Geschichtsforschung, Geschichtsphilosophie und -theorie‹ verwendet,6 erzähle hingegen

lauter besondre Begebenheiten, die sich das tausendstemal nicht auf den Leser schicken; und wenn sie sich gleich ohngefaehr einmal schickten; dennoch viel Verstand zur Ausdeutung bey ihm erfordern wuerden.7

Deutlich wird, dass Gottsched hier von einem eng gefassten Geschichtsbegriff ausgeht, der Geschichte als die Summe einzelner Geschichten begreift – »lauter besondre Begebenheiten« eben, die noch auf keinen übergeordneten kohärenzstiftenden Kollektivbegriff verweisen, sondern das subjektiv Erfahrene lediglich aneinanderreihen.

Die deutliche Bevorzugung der Dichtung vor der Geschichtsschreibung entspricht einem zeitgenössischen Konsens: Einen informativen Überblick über die anerkanntesten Poetiken des 18. Jahrhunderts (Gottsched, Bodmer, Breitinger, Batteux/Ramler, Lessing) stellt Michael Meyer seiner Dissertation zur Entstehung des historischen Romans voran. Er untersucht deren Abgrenzungsversuche von der zeitgenössischen Geschichtsschreibung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Dichtung insgesamt als die der Historiografie überlegene Gattung bewertet wird, sowohl in poetischer wie auch in moralischer und philosophischer Hinsicht. Während sich die Autoren, so Meyer, meist einig seien in ihrer Ablehnung einer ›poetischen‹ Form’ der Geschichtsschreibung, räumen sie der Dichtung durchaus die Möglichkeit ein, ihrerseits historische Stoffe zu verwenden.8

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, wie Gottsched mit der Einsicht umgeht, dass Geschichte und Literatur durch die sie jeweils ausmachenden narrativen Strukturen unweigerlich verbunden sind. Er fasst die unter Umständen durchaus ›poetisch‹ anmutenden Eigenarten der Geschichtschreibung explizit nicht als Merkmal derselben auf, sondern wertet sie gleichsam als ›Fremdanleihen‹ aus der Dichtkunst, denn: »[N]icht alles, was ein Geschichtsschreiber thut; das thut er als ein Geschichtsschreiber.«9 Zwar müsse der Historiograf nach Gottsched auch die »Regeln der Sprachkunst« berücksichtigen, dies aber nicht, weil die Rhetorik tatsächlich »zum Wesen der Historie« gehöre, sondern die Geschichtsschreibung auf eine ihrem Wesen genuin fremde Grammatik angewiesen sei, die wie die Dichtkunst bestimmten Regeln unterliege.10 Gerade »Bilder und erdichtete[] Reden, so in Geschichtsbüchern vorkommen« sind nach Gottsched keineswegs selbstverständlicher Bestandteil der Historie, sondern vielmehr »poetische Kunststuecke, die ein Geschichtsschreiber nur entlehnet, um seine trockene [sic] Erzaehlungen dadurch ein wenig anmuthiger zu machen.«11 Geschichtsschreibung, so lautet die Schlussfolgerung Gottscheds, ist qua natura nicht poetisch – sollte sie dennoch versuchen es zu sein, belege dies nur ihre erneute Unterlegenheit der Dichtkunst gegenüber, da der Historiker offenbar »einer andern Kunst Huelfe braucht, seine Arbeit zur Vollkommenheit zu bringen.«12 Dieses Streben nach poetischer Vollkommenheit bleibt mit Gottsched ausschließlich dem Dichter vorbehalten, »weil es einem aufrichtigen Verfasser historischer Nachrichten nicht zusteht; das geringste in den wahren Begebenheiten zu aendern, auszulassen oder hinzuzusetzen.«13

Hier fällt Gottsched ein Urteil, das ihn – ungeachtet ihrer Auseinandersetzungen in poetologischen und wirkungsästhetischen Fragen – mit Gotthold Ephraim Lessing verbindet, der in seinem 52. Literaturbrief (1759) ebenfalls Dichter und Geschichtsschreiber voneinander abgrenzt:

Ich kann Ihnen nicht Unrecht geben, wenn Sie behaupten, daß es um das Feld der Geschichte in dem ganzen Umfange der deutschen Litteratur, noch am schlechtesten aussehe. Angebauet zwar ist es genug; aber wie? – Auch mit Ihrer Ursache, warum wir so wenige, oder auch wohl gar keinen vortrefflichen Geschichtschreiber aufzuweisen haben, mag es vielleicht seine Richtigkeit haben. Unsere schönen Geister sind selten Gelehrte, und unsere Gelehrte selten schöne Geister. Jene wollen gar nicht lesen, gar nicht nachschlagen, gar nicht sammlen [sic!]; kurz, gar nicht arbeiten: und diese wollen nichts, als das. Jenen mangelt es am Stoffe, und diesen an der Geschicklichkeit ihrem Stoffe eine Gestalt zu erteilen.

Unterdessen ist es im Ganzen recht gut, daß jene sich gar nicht damit abgeben, und diese sich in ihrem wohlgemeinten Fleiße nicht stören lassen.14

Geschichte meint mit Lessing das vergangene Geschehen (res gestae), das als Sujet einer Erzählung unweigerlich zum »Umfange der deutschen Literattur« gezählt werden müsse. Die Differenzierung zwischen wissenschaftlich-historischen und historisch-fiktionalen Texten geht bei ihm in dem der Dichtung zugeordneten Begriff der Erzählung auf. Dennoch ist auch Lessing, hierin Gottsched folgend, um eine Ausdifferenzierung eines literarischen im Gegensatz zu einem historischen Erzählen bemüht: Diese mündet schließlich in der Erkenntnis, dass der Geschichtsschreiber den Quellen verpflichtet sei und jegliche subjektive Ausgestaltung der historischen Fakten vermeiden müsse. Entscheidend ist für Lessing, dass der »vollkommene[] Geschichtschreiber[]« die Treue den Quellen gegenüber bewahre, welche zudem nicht »so verderbt und unrein« sein dürfen,

daß man sich aus ihnen zu schöpfen scheuen muß; hier, wo man erst hundert Widersprüche zu heben und hundert Dunkelheiten aufzuklären hat, ehe man sich nur des kahlen, trokkenen Factums vergewissern kann […].15

Lessing warnt vor eben jenem Geschichtsschreiber, der die mangelnden oder unzuverlässigen Quellen durch poetisches Talent und eigene Erfindungen zu ersetzen gedenkt und seine »Vermutungen für Wahrheiten« verkaufe:

O weg mit diesem poetischen Geschichtschreiber! Ich mag ihn nicht lesen; Sie mögen ihn auch nicht lesen, als einen Geschichtschreiber wenigstens nicht; und wenn ihn sein Vortrag noch so lesenswürdig machte!16

Lessings wie Gottscheds Ausführungen belegen exemplarisch das Verhältnis von Literatur und Geschichtsschreibung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts: Die Einsicht, dass Geschichte und Literatur gleichermaßen durch die narrative Form ihrer Repräsentation bestimmt und damit einander durchaus verwandt sind, wird als Angriff auf eine der ›Wahrheit‹ verpflichteten Historiografie wie auf den poetischen Zuständigkeitsbereich literarischer Texte gewertet. Entsprechend kommt es zu einer Idealisierung frühaufklärerischer Formen der Geschichtsschreibung, die chronikalisch arbeitet und ihre »vornehmste Aufgabe in der Erarbeitung von Herrschergenealogien, Kirchen- und Fürstengeschichten« erkennt.17 Darüber hinaus unterliegt die Historie, wie auch die Dichtkunst, wenn sie Geschichte (be-)schreibt, geltenden poetologischen Regeln – Ansprüche an Formen und Inhalte der Dichtkunst werden auf den Gegenstand der Geschichtsschreibung übertragen und verantworten ein Konkurrenzverhältnis zwischen historischer und dichterischer Darstellung, wie Gottsched und Lessing es stellvertretend beschreiben.

Aus diesem die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts noch dominierenden Konkurrenzverhältnis von Literatur und Geschichtsschreibung entwickelt sich sukzessive ein Ringen um die Selbständigkeit beider Disziplinen, die im Verlauf des 18. Jahrhunderts und endgültig erst im 19. Jahrhundert zu eigenständigen, nun auch wissenschaftlich differenzierten Fächern ausgebildet werden. Die zunächst fehlende Trennschärfe zwischen Geschichte und Dichtung macht sich insbesondere im akademischen Bereich bemerkbar, wo die Fächer nicht nur, wie etwa im Stundenplan der Jesuiten, zusammengehören, sondern die ersten Lehraufträge für Geschichte von Poetik-Professoren übernommen werden.18 Wesentliche Impulse für das Entstehen einer modernen Geschichtswissenschaft gehen dabei von der Reformuniversität Göttingen aus, die bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bekannte zeitgenössische Historiker wie August Ludwig von Schlözer, Ludwig Thimoteus Spittler, Arnold Hermann Ludwig Heeren oder Johann Christoph Gatterer versammelt und einen geschichtswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt entwickelt. Andernorts jedoch dominieren nach wie vor die Fächer Theologie und Jurisprudenz die akademische Ausbildung und kann sich die im universitären Betrieb als selbständiges Fach lediglich als Hilfswissenschaft etablieren.19

Als erklärtes Ziel spätaufklärerischer Historik erweist sich daher die Entwicklung fachspezifischer Methoden, insbesondere im Bereich der Quellenkritik und der Quellenedition. Zugleich wird der Geschichtsbegriff neu formuliert – im Sinne eines überzeitlichen Prozesses, der nicht in der chronikalischen Auflistung einzelner Begebenheiten, sondern in kohärenzstiftenden Erzählungen vermittelt wird. Im Übergang von der alteuropäischen zur modernen Gesellschaft kommt es dabei fachübergreifend zu einer Etablierung innovativer Begrifflichkeiten, die eine Vielzahl verstreuter Erscheinungen nun »als kontinuierliches Ganzes« präsentieren, sprachlich in Form von Kollektivsingularen erfasst. Darunter fällt auch der Geschichtsbegriff, der bis weit in das 18. Jahrhundert hinein wie bei Gottsched noch in der (zumindest gedachten) Pluralform dominiert und die moderne, polyvalente Bedeutung erst einer grundsätzlichen Neuausrichtung im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts verdankt.20 Reinhart Koselleck, der die Wandlung des Geschichtsbegriffes im Detail nachvollzogen hat, unterstreicht dessen semantische Neuorientierung, die auf dem Weg von ›den Geschichten‹ zur ›Geschichte‹ mit einem gestiegenen Abstraktionsgrad einhergeht. Das vom Subjekt individuell Erfahrene, bei Gottsched noch unter die »hier und da« zugetragene Begebenheit gefasst, verliert sukzessive an Bedeutung im Gegensatz zu einem entindividualisierten und überzeitlichen Begriff der Geschichte als

das weite Feld menschlicher Fähigkeiten, als Raum von Handel und Wandel, von tastenden und entschiedenen Versuchen, sich aus der ›selbstverschuldeten Unmündigkeit‹ (Kant) herauszuarbeiten und unter der Weisung der Vernunft den höchstmöglichen Grad an Vervollkommnung, an Perfektibilität des Menschengeschlechts zu erreichen.21

Erst der Kollektivsingular schreibt der Geschichte einen bis zu diesem Zeitpunkt kaum berücksichtigten prozesshaften Charakter ein – durch den Wandel der einzelnen Geschichte(n) zur »Geschichte überhaupt« avanciert die Geschichte vom Objekt, noch einmal mit Koselleck, »zu ihrem eigenen Subjekt«.22

Mit der Einsicht, dass Geschichte von der Form ihres Erzähltwerdens abhängig ist, gerät die narrative Form der Geschichtserzählung nun unweigerlich in den Fokus geschichtswissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Entsprechend wird gerade der Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert als Schwellenzeit für den modernen Geschichtsbegriff wie das akademische Fach erkannt und mit der Frage nach der Repräsentation von Geschichte und ihren textuellen Verfahren eben hier angesetzt.23 Beispielhaft problematisiert Johann Martin Chladenius, durch Koselleck als »Vorbote der Neuzeit« hinreichend gewürdigt,24 in seinem Werk Allgemeine Geschichtswissenschaft, worinnen der Grund zu einer neuen Einsicht in allen Arten der Gelahrtheit gelegt wird (Leipzig 1752) die reziproke Verschränkung von Geschichte und Erzählung:

§ 16. Geschichte und Erzehlungen gehören zusammen.

Weil historische Sätze, Erzehlungen und Nachrichten nicht stattfinden, wo nicht die dadurch ausgedruckten Begebenheiten und Geschichte vorausgesetzt werden (§ 15.): hingegen Begebenheiten und Geschichte, die uns nicht vorgestellt werden, auch kein Vorwurff unserer Betrachtung seyn können; so gehören zum Begebenheiten auch Erzehlungen und Nachrichten und wiederum zum Erzehlungen und Nachrichten gehören Geschichte. Mithin gehören diese Dinge so zusammen, daß eins ohne das andere nicht seyn kan. Sie müssen aber dennoch voneinander unterschieden werden; weil die historischen Schwierigkeiten bald aus der Geschichte und Begebenheit selbst, bald aber aus den Nachrichten und Erzehlung entspringen.25

Einmal mehr dokumentieren die Ausführungen Chladenius’, wie deutlich die Narrativität historischen Wissens bereits zu Beginn der Fachgeschichte einen Gegenstand disziplininterner Reflexionen darstellt. Darüber hinaus bereitet die hier noch versuchte Differenzierung zwischen den Begriffen der Geschichte (als den stattgefundenen Begebenheiten) und der Erzählung bzw. der Nachricht (als den Berichten von den Begebenheiten) auf die entscheidende semantische Neueinschreibung im auslaufenden 18. Jahrhundert vor, die an die Seite der bereits skizzierten Ausweitung des nun als Kollektivsingular etablierten Geschichtsbegriffs tritt. Geschichte, ursprünglich – von Lessing zu Chladenius – als res gestae (die vergangenen Ereignisse) verstanden, meint nun zunehmend auch die historia rerum gestarum (historische Beschreibungen der vergangen Ereignisse), bezieht sich damit gleichzeitig auf das Sujet der Geschichtsschreibung wie auf das Medium derselben.26 Damit avanciert Geschichte unweigerlich vom ›Wirklichkeitsbegriff‹ zum ›Reflexionsbegriff‹, der, indem er sich auf die sprachliche Vergegenwärtigung der Vergangenheit bezieht, bereits kritisch auf die Voraussetzungen und Bedingungen der eigenen ›Geschichtsarbeit‹ verweisen muss.27 Koselleck macht diesen entscheidenden Wandel an der terminologischen Unschärfe zwischen den Begriffen der historie (Wissenschaft und Erzählung von der Geschichte) und Geschichte (vergangener Ereignis- und Handlungsbereich) fest, der sich im Verlauf des 18. Jahrhunderts durch ein langsames Verschwinden der historie bemerkbar macht: Deren Bedeutung wird nun sukzessive auf die Geschichte übertragen.28 Sind es zu Beginn des Jahrhunderts Poesie und historie, die sich im Konkurrenzverhältnis befinden, etwa bei Gottsched, wenn er feststellt: »Sie [die Fabeln der Poesie, S.C.] sind dabei noch lehrreicher als die bloße Historie, weil sie ausdrücklich dazu erfunden worden […]«,29 ist es zur Jahrhundertwende der Begriff der Geschichte schlechthin, der jenem der Dichtung entgegengehalten wird.

Diese semantische Neuausrichtung des Geschichtsbegriffs, der nun das tatsächlich Ereignete wie das retrospektive Erzählen davon gleichermaßen benennt, sorgt gegen Ende des 18. Jahrhunderts für neue Bewertungen hinsichtlich des Verhältnisses von Literatur und Geschichte bzw. Geschichtsschreibung. Deutlich pragmatischer als noch Gottsched und Lessing urteilt etwa Goethe, wenn er in den Maximen und Reflexionen pointiert:

Die Frage, wer höher steht, der Historiker oder der Dichter? darf gar nicht aufgeworfen werden; sie concurriren nicht mit einander, so wenig als der Wettläufer und der Faustkämpfer. Jedem gebührt seine eigene Krone.30

Auch die von Gottsched und Lessing problematisierte narrative Form der Geschichtserzählung, die durch das Einbringen fiktionaler Elemente die Wirklichkeit verstelle, wird von Goethe gänzlich anders bewertet:

Die Pflicht des Historikers ist zwiefach; erst gegen sich selbst, dann gegen den Leser. Bey sich selbst muß er genau prüfen was wohl geschehen seyn könnte, und um des Lesers willen muß er festsetzen was geschehen sey. Wie er mit sich selbst handelt, mag er mit seinen Collegen ausmachen; das Publicum muß aber nicht ins Geheimniß hineinsehen, wie wenig in der Geschichte als entschieden ausgemacht kann angesprochen werden.31

Goethe verwendet den Geschichtsbegriff hier bereits in seiner ambivalenten Bedeutung, welche die Geschichte als Erzählung der historischen Fakten, mithin als Objekt wie Subjekt der Repräsentation, bereits reflektiert. Mit der Einsicht, »wie wenig in der Geschichte als entschieden ausgemacht kann angesprochen werden«, antizipiert Goethe gleichsam die moderne Erkenntnis, dass der narrativen und immer schon nachzeitigen Repräsentation der Fakten eine genuine Unzuverlässigkeit eingeschrieben ist, die nicht zuletzt aus den subjektiven Selektions- und Interpretationsverfahren des Geschichtsschreibers resultiert. Gänzlich anders als Lessing und Gottsched bewertet Goethe hier die Frage nach der Wahrscheinlichkeit des historischen Geschehens. Hatten erstere über diesen Begriff Dichtung und Geschichtsschreibung gerade voneinander abgegrenzt, überträgt Goethe Gottscheds wie auch Aristoteles’ Ideal der dichterischen Tätigkeit (»etwas so <darzustellen>, wie es gemäß <innerer> Wahrscheinlichkeit oder Notwendigkeit geschehen würde«)32, auf den Geschichtsschreiber. Um die Unzuverlässigkeit der Geschichte bereits wissend, überwindet Goethe die naive Forderung, Geschichte müsse erzählen, was ›wirklich‹ geschehen ist und erkennt, dass eine der zentralen Aufgaben des Historiografen darin besteht, über die ›Wahrscheinlichkeit‹ des von ihm Beschriebenen (wenngleich nach wissenschaftlichen Grundsätzen) zu entscheiden und damit die zwangsläufig eingebrachten Selektions- und Interpretationsverfahren der Historiografie sichtbar zu machen.

2.2 Friedrich Schiller: Vordenker der modernen Geschichtswissenschaft

Niemand repräsentiert die Schnittstelle zwischen Dichtung und Geschichtsschreibung im auslaufenden 18. Jahrhundert derart nachdrücklich wie Friedrich Schiller, der in den Jahren zwischen 1787 und 1793 als Verfasser historischer Schriften, allen voran der Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung und der Geschichte des Dreißigjährigen Kriegs, außerordentliche Erfolge feiern kann. Dessen ungeachtet sorgt diese ›historiografische Zeit‹ innerhalb der literatur- wie geschichtswissenschaftlichen Forschung als »graue Zone im Leben Schillers«1 lange Zeit für Unbehagen, so dass sich noch 1995 in einem Aufsatzband zu »Schiller als Historiker« einleitend folgendes Urteil findet:

Keine der hier zuständigen Wissenschaften fühlte sich bisher dafür verantwortlich. Die Literaturwissenschaften haben sich für die Geschichtsprosa Schillers bisher nie recht zuständig gefühlt; denn sie waren und sind auf die fiktive Literatur, die Dichtung und damit auch auf den Dichter Schiller fixiert. Innerhalb der Geschichtswissenschaft ist Schiller noch nie recht beachtet worden.2

Kritik erfährt Schillers historiografische Tätigkeit insbesondere im 19. Jahrhundert, allen voran durch Vertreter des Historismus, die Schillers historische Texte ausgehend von den eigenen Ansprüchen an eine möglichst gewissenhafte Quellensichtung und akribische Archivarbeit gerne verwerfen – ablesbar an Leopold von Rankes vielzitiertem Urteil: »Schiller hatte keinen Beruf zum Geschichtsschreiber«.3

Diese Vorwürfe jedoch greifen zu kurz und ignorieren, dass, wie Peter-André Alt in seinem Kommentar zu den historischen Schriften Schillers zu Recht betont, die »am methodischen Ideal der exakten Quellenprüfung ausgerichteten Arbeiten eines Niebuhr, Mommsen oder Droysen […] Maßstäbe [setzten, S.C.], mit denen Schillers Studien nicht zu erfassen waren.«4 Wie die Geschichtswissenschaft grundsätzlich, so ist die Geschichtsschreibung in ihrem Selbstverständnis im 18. Jahrhundert weit von inzwischen standardisierten methodischen Prämissen entfernt. Daniel Fulda folgt Alts Urteil und unterstreicht, dass die im 19. Jahrhundert laut werdende Kritik an der vermeintlich schlecht recherchierten sowie quellenkritisch kaum reflektierten Form der Geschichtsdarstellung keineswegs Schiller im Besonderen zur Last gelegt werden könne. Vielmehr entspreche sie den wissenschaftlichen oder besser: noch nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten der damaligen Zeit.5

In jüngster Zeit hat sich die Forschungslage sowohl aus geschichts- wie literaturwissenschaftlicher Perspektive verändert und ist die lange Zeit marginalisierte historische wie historiografische Tätigkeit Schillers als »entscheidender Schritt in die historiographische Moderne« neu gewertet worden.6

Die ›Renaissance‹ des Historikers Schiller zu Beginn des dritten Jahrtausends verdankt sich nicht zuletzt der Neuausrichtung der Geschichtswissenschaft selbst. Diese muss sich in der Folge des linguistic turn der kritischen Einsicht stellen, dass eine der Sprache vorgängige Geschichte nur schwer zu haben ist, und unterzieht davon ausgehend die für die Konstitution historischen Wissens verantwortlichen narrativen Strukturen neuen Analysen. Geschichte und Literatur geraten durch die sie ausmachende narrative Repräsentation in ein verwandtschaftliches Verhältnis, das leicht an jene Einsichten Schillers rückzukoppeln ist, die sein Denken im Grenzraum von Literatur und Geschichte prägen. Programmatisch versteht sich in diesem Zusammenhang das berufliche Selbstverständnis, das Schiller etwa im Briefwechsel mit dem Freund Gottfried Körner entwirft. So verteidigt er sich am 7. Januar 1788, zur Zeit der Fertigstellung seines Manuskripts zur Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande in einem Brief an Körner gegen dessen Kritik an der vermeintlich ›prosaischen‹ historiografischen Tätigkeit Schillers und legt seinen eigenen Begriff einer ›schöpferischen‹ Geschichtsschreibung dar:

Deine Geringschätzung der Geschichte kommt mir unbillig vor. Allerdings ist sie willkührlich, voll Lücken und sehr oft unfruchtbar, aber eben das willkührliche in ihr könnte einen philosophischen Geist reitzen, sie zu beherrschen; das leere und unfruchtbare einen schöpferischen Kopf herausfordern, sie zu befruchten und auf dieses Gerippe Nerven und Muskeln zu tragen.7

Indem Schiller die Geschichte hier anthropomorphisiert und in das Zeichensystem des menschlichen Körpers übersetzt, macht er ihren prozesshaften, im Verlauf subjektiven Beeinflussungen ausgesetzten Status sichtbar. Geschichte lässt sich mit Schiller nicht als in sich abgeschlossene, linear nachvollziehbare Faktensammlung begreifen, sondern liefert lediglich ein körperloses »Gerippe«, das erst durch den Schöpfungsakt des Historiografen, insbesondere aber den »philosophischen Geist« des Dichters zum funktionstüchtigen Körper avanciere.

Schiller nimmt das Bild der auf ein menschliches Skelett reduzierten Geschichte noch einmal auf, wenn er die Geschichte des dreissigjährigen Kriegs mit einem Ausblick auf die noch zu schreibende Geschichte des Westfälischen Friedens (die er selbst allerdings nicht mehr verfassen wird) wie folgt beschließt:

[U]nd so ein großes Ganze die Kriegsgeschichte war, so ein großes und eignes Ganze ist auch die Geschichte des Westphälischen Friedens. Ein Abriß davon kann mit der hier nöthigen Kürze nicht gegeben werden, ohne das interessanteste und charaktervolleste Werk der menschlichen Weisheit und Leidenschaft zum Skelet entstellen, und ihr gerade dasjenige zu rauben, wodurch sie die Aufmerksamkeit desjenigen Publikums fesseln könnte, für das ich schrieb, und von dem ich hier Abschied nehme.8

Hier wird deutlich: Im Gegenteil etwa zu Gottscheds oder Lessings Warnungen vor einer poetischen ›Anreicherung‹ historiografischer Darstellungen erkennt Schiller gerade darin die Pflicht einer Geschichtsschreibung, wenn sie überhaupt Wirkung beim Publikum zu erzielen beabsichtigt. In der narrativen Form, die jedes historisches Geschehen erst vermittelbar macht, sieht Schiller für sich selbst die Chance, die Geschichte »aus einer trockenen Wissenschaft in eine reitzende« zu verwandeln und sich mittels einer historischen Einbildungskraft von genaue jenen »seichte[n], trockne[n] und geistlose[n] Bücher[n]« abzuheben, die er selbst zum Quellenstudium heranziehen musste.9

Golo Mann bleibt eine Ausnahme unter den frühen Urteilen zu Schillers historiografischer Arbeit, wenn er dessen Leistung als Historiker gerade darin erkennt, zu wissen

daß Erzählen selbst dessen, was sich wirklich begeben, immer auch Dichtung ist, weil es so, wie es wirklich gewesen, in seiner formlosen Unendlichkeit, sich ja doch nicht ergreifen läßt; daß, wer etwas erzählen will, es schön erzählen muß, und sein eigenes Ich mit einsetzen, und Worte zu Rhythmen fügen und so den Chaosdrachen bannen für eine Zeit.10

Entscheidend ist, dass Schiller die erzählerisch-stilistische Aufwertung einer Geschichtserzählung dabei nicht (wie etwa Lessing) mit der Verminderung ihrer wissenschaftlichen Seriosität gleichsetzt – auf diese nämlich besteht er mit Nachdruck, etwa in seiner Vorrede zur Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung:

Meine Absicht bei diesem Versuche ist mehr als erreicht, wenn er einen Teil des lesenden Publikums von der Möglichkeit überführt, daß eine Geschichte historisch treu geschrieben seyn kann, ohne darum eine Geduldprobe für den Leser zu seyn, und wenn er einem andern das Geständniß abgewinnt, daß die Geschichte von einer verwandten Kunst etwas borgen kann, ohne deswegen nothwendig zum Roman zu werden.11

Dass eine solche, mit Versatzstücken aus der »verwandten Kunst« bestückte Geschichtsschreibung die Historie jedoch nicht einfach rekonstruiert, sondern unter Umständen neu konstituiert, ist Schiller durchaus bewusst – wie er in einem Brief an Körner im Februar 1788 selbstbewusst zugibt:

Eigentlich, lieber, finde ich doch mit jedem Tage, daß ich für das Geschäft, welches ich jetz treibe, so ziemlich tauge. Vielleicht gibt es beßere, aber nenne mir sie. Die Geschichte wird unter meiner Feder, hier und dort, manches, was sie nicht war. Das sollst Du am Ende selbst erkennen, wenn Du erst mein Buch gelesen haben wirst.12

Die Schiller’sche Erkenntnis, dass der historiografische Prozess (und darin dem literarischen gleich) immer auch ein sinnstiftender ist, reflektiert zum einen den bereits skizzierten polyvalenten Geschichtsbegriff, der sowohl den Kollektivsingular »Geschichte« als Verdichtung einzelner historischer Ereignisse, die res gestae, wie auch deren nachträgliche Repräsentation, die historia rerum gestarum, meint. Zum anderen antizipiert die bei Schiller formulierte Einsicht, dass dem Weg von den historischen Fakten zur narrativen Repräsentation dieser Fakten ein genuine Unzuverlässigkeit eingeschrieben ist, bereits Resultate des linguistic turns, der den Wirklichkeitsbegriff als erst sprachlich repräsentiertes und damit performativ erzeugtes Phänomen begreift.

Schiller selbst problematisiert diese der Geschichte genuin eingeschriebene Unzuverlässigkeit noch nicht, sondern löst sie in seiner Gegenüberstellung von ›historischer‹ und ›poetischer‹ Wahrheit auf. Programmatisch entfaltet er diesen Gegensatz in einem Brief an Caroline von Beulwitz im Dezember 1788:

Was Sie von der Geschichte sagen ist gewiß ganz richtig, und der Vorzug der Wahrheit, den die Geschichte vor dem Roman voraushat, könnte sie schon allein über ihn erheben. Es fragt sich nur ob die innre Wahrheit, die ich die philosophische und Kunstwahrheit nennen will, und welche in ihrer ganzen Fülle im Roman oder in einer andern poëtischen Darstellung beherrschen muß, nicht eben soviel Werth hat als die historische. […] Die Geschichte ist überhaupt nur ein Magazin für meine Phantasie, und die Gegenstände müssen sich gefallen laßen, was sie unter meinen Händen werden.13

Hier deutet sich jener Geschichtsbegriff an, den Schiller in seiner Jenaer Antrittsvorlesung Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte? etablieren wird und der die Geschichte nicht mehr als reine Ansammlung von Fakten, sondern als »ganze moralische Welt« verstehen will.14 In seiner Vorlesung entfaltet Schiller ein universalhistorisches Systemdenken, das Geschichte als kohärenten, teleologisch ausgerichteten Prozess aufzufassen sucht, der das Gegenwärtige nur aus der Vergangenheit fassbar macht: »[D]ie ganze Weltgeschichte würde wenigstens nöthig seyn, dieses einzige Moment zu erklären.«15 Tatsächlich sind es jedoch nicht dieser in der Antrittsvorlesung emphatisch vorgetragene Geschichtsoptimismus und das teleologische Geschichtsmodell, die Schillers Ruf als modernen Geschichtsschreiber begründet haben. Vielmehr ist Daniel Fulda zuzustimmen, wenn er mit Blick auf die Schiller-Rezeption schlussfolgert: »Modernität wird Schillers Ansicht vom Geschichtsprozeß nur dort zugemessen, wo er sie einer (Selbst-)Kritik unterzieht.«16

Für die Frage nach den historischen Zusammenhängen von Geschichtsschreibung und Dichtung können die geschichtsphilosophischen Überlegungen Schillers außer Acht gelassen werden. Vielmehr sollen abschließend seine Ausführungen zu narrativen Strukturen der Historiografie berücksichtigt werden, die einmal mehr in der Antrittsvorlesung auffallen, wenn Schiller hier Prozesse der schriftlichen und mündlichen Überlieferung als Quellen historischer Erkenntnis ausführlich problematisiert:

I. […] Die Quelle aller Geschichte ist Tradition, und das Organ der Tradition ist die Sprache. Die ganze Epoche vor der Sprache, so folgenreich sie auch für die Welt gewesen, ist für die Weltgeschichte verloren. II. Nachdem aber auch die Sprache erfunden und durch sie die Möglichkeit vorhanden war, geschehene Dinge auszudrücken und weiter mitzutheilen, so geschah diese Mitteilung anfangs durch den unsichern und wandelbaren Weg der Sagen. […] Die lebendige Tradition oder die mündliche Sage ist daher eine sehr unzuverläßige Quelle für die Geschichte, daher sind alle Begebenheiten vor dem Gebrauche der Schrift für die Weltgeschichte so gut als verloren. III. Die Schrift ist aber selbst nicht unvergänglich […]. Bey weitem der größre Theil ist mit den Aufschlüssen, die er uns geben sollte, für die Weltgeschichte verloren. IV: Unter den wenigen [Quellen, S.C.] endlich, welche die Zeit verschonte, ist die größere Anzahl durch die Leidenschaft, durch den Unverstand und oft selbst durch das Genie ihrer Beschreiber verunstaltet und kennbar gemacht. […] – Die kleine Summe von Begebenheiten, die nach allen bisher geschehen Abzügen zurückbleibt, ist der Stoff der Geschichte in ihrem weitesten Verstande.17

Indem Schiller hier nicht nur die Abhängigkeit der Geschichte von der Sprache, sondern darüber hinaus die Unzuverlässigkeit mündlicher Überlieferung sowie den häufig fragmentarischen Charakter schriftlicher Quellen und zuletzt die Figur des Geschichtsschreibers als subjektiven Interpreten der Geschichte problematisiert, stößt er mitten in den modernen geschichtswissenschaftlichen Diskurs vor, dessen Selbstverständnis mit der Einsicht in die ›sprachliche Verfasstheit‹ der Geschichte radikal erschüttert wird. Insofern lässt sich Schiller durchaus als Vorbote eines im Zeichen von Poststrukturalismus wie Postmoderne problematisierten Geschichtsbegriffes verstehen und von hier aus ist die auffällige Wiederentdeckung seiner historischen Schriften gerade zu Beginn des 21. Jahrhunderts erklärbar.18

Schiller selbst nimmt die daraus resultierende Literarisierung der Historie mit Blick auf die moralischen wie ästhetischen Wirkungsabsichten seiner historischen Schriften gerne in Kauf. Es ist, mit Johannes Süssmann, gerade sein kulturpolitisches Engagement, das »die Historie aus dem akademischen Ghetto vor die Augen der Nation« führt.19 Dass Schiller trotz seines Wissens um die narrative Modellierung historischen Wissens an dem historischen Erkenntnisgewinn einer auch poetisch angereicherten Geschichtsschreibung festhält, macht ihn zum Vordenker einer neuen Epoche der Geschichtswissenschaft und insofern stellt »das Bekenntnis zur Konstruktivität jeder Historiographie nach Maßgabe des jeweiligen Perspektivpunkts […] eine epochale geschichtstheoretische Leistung speziell Schillers dar.«20

2.3 Der Historismus des 19. Jahrhunderts

Das aufklärerische 18. Jahrhundert vergegenwärtigt, so konnte gezeigt werden, jene Epoche, die den Beginn der Geschichtswissenschaft als autonome akademische Disziplin markiert und von einem entsprechenden Bemühen um ihre Professionalisierung geprägt ist. Zu diesem gehört die Differenzierung zwischen einer sich erst entwickelnden wissenschaftlichen Historiografie und der zeitgenössischen Poesie, mithin zwischen Historiker und Dichter.

Im 19. Jahrhundert hingegen rücken beide Bereiche im Zuge der Etablierung der Geschichte als eigenes Wissenschaftsfach und einer damit verbundenen Ausweitung fachinterner Reflexionen zumindest vorgeblich auseinander. Die historische Forschung gewinnt an Relevanz und löst, so hält etwa Hans Schleier in seinem Epochenüberblick fest, die didaktisch-rhetorischen Funktionen ab, die man im 18. Jahrhundert etwa mit der Dichtkunst Gottscheds verbunden hatte. Nun avancieren eine sorgfältige Editionsarbeit, die Verwertung neuer Quellen sowie die Archivarbeit zum neuen Maßstab historischen Erkenntnisgewinns.1 Als Historismus im engeren Sinn bezeichnet Schleier dieses neue geschichtswissenschaftliche Selbstverständnis, das nun mit Vertretern wie Wilhelm von Humboldt, Leopold von Ranke oder Georg Waitz die Geschichtsauffassungen und die Historiografie durchdringe und »die Suche nach genauem Detailwissen und neuen Quellen« fördere.2 Diesen enger gefassten Historismus-Begriff scheint auch Hans-Jürgen Goertz zu meinen, wenn er in Aufklärung und Historismus jene Epochen erkennt, die – gerade in ihren Differenzen – auf noch anhaltende Diskussionen um die Darstellbarkeit einer ›historischen Realität‹ und dabei auf einen Umgang mit der Wirklichkeit verweisen, »der heute noch eine Rolle spielt«. 3

Die Gleichsetzung neuer geschichtstheoretischer Überlegungen wie geschichtswissenschaftlicher Praktiken des 19. Jahrhunderts mit dem Begriff des Historismus ist hingegen nicht unumstritten: Noch immer herrscht in Bezug auf ihn kein Konsens, allen voran die 1990er Jahre stehen für die Brisanz der Debatte, wenngleich Daniel Fulda zuzustimmen ist, der diesbezüglich anmerkt, dass die Anzahl der Historismus-Begriffe »glücklicherweise« hinter die Menge der Fachvertreter zurückfalle, die sich an der Diskussion beteiligen.4

Einflussreich erweist sich in diesem Zusammenhang das Bemühen einer Gruppe von Historikern um Jörn Rüsen, die den Historismus, im Sinne der oben formulierten Epochenbezeichnung Schleiers, als Begriff für eine grundsätzliche ›Verwissenschaftlichung‹ historischen Denkens und Forschens etablieren. Diese habe mit der Spätaufklärung eingesetzt, präge insbesondere die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und habe hier einen »Prozeß dauernden Wissenszuwachs in Gang gesetzt«.5 Die besondere Leistung eines so verstandenen Historismus’ sei es gerade, die Historiografie jenseits einer rein »literarischen Veranstaltung« neu begründet und dem historischen Denken »seine spezifisch moderne Form« verliehen zu haben – »nach den Prinzipien methodischer Rationalität organisiert, die in der neuzeitlichen Kultur notwendige Bedingungen wahrheitsfähiger Erkenntnis sind.«6

Daneben existiert eine zweite, weiter angelegte Begriffsdefinition, die den Historismus auf philosophische Debatten im ausgehenden 19. Jahrhundert und in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bezieht. Historismus wird hier nicht auf den Bereich der Geschichtswissenschaft begrenzt, sondern interdisziplinär ausgeweitet und bezeichnet als ein konstitutives Phänomen der Moderne die Überzeugung von der historischen Bedingtheit aller kulturellen Erscheinungen.7 In die Krise ist dieser Historismus-Begriff geraten, weil er mitunter (und allzu vorschnell) mit Relativismus und Positivismus gleichgesetzt wurde, mithin reduziert wurde auf eine

zur Stoffhuberei entartete Tatsachenforschung – eine Geschichtsforschung, die jedes Beliebige aus der Vergangenheit thematisieren kann, ohne jemals nach der Bedeutung des Vergangenen für die eigene Gegenwart zu fragen, eine handlungslähmende Geschichtsforschung mithin, die den Grundsatz, der Historiker müsse sich von den geistigen und politischen Auseinandersetzungen seiner Zeit distanzieren, zu ihrem Postulat erhebt.8

Gerade dieser relativistisch und positivistisch gefärbte Historismusbegriff, schlagwortartig verknüpft mit dem Diktum Rankes, Aufgabe der Geschichtsschreibung sei es, zu zeigen, »wie es eigentlich wirklich gewesen« 9, hat zu erklärten Angriffen auf die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts geführt: Sichtbar gemacht nicht erst durch Vertreter einer strukturalistischen (Roland Barthes) oder narrativistischen (Hayden White) Geschichtsauffassung, sondern bereits durch Zeitgenossen wie Friedrich Nietzsche. Dieser verhandelt bekanntermaßen in seinen Unzeitgemässen Betrachtungen den Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben und verurteilt darin die seines Erachtens dominierende einseitige Orientierung an historischen Fakten, jenes alles und jeden »verzehrende[] historische[] Fieber«.10 Die Kritik Nietzsches am »überhistorischen« Menschen und an dessen konsequenter Deutung gegenwärtiger wie künftiger Phänomene aus dem Geist der Vergangenheit heraus verbindet sich mit einer kritischen Reflexion historischer Authentizität. Mit Nietzsche ist es Merkmal sowohl der monumentalischen wie der antiquarischen Historie (die zusammen mit der kritischen die nietzscheanische Trias an »Arten der Historie« repräsentieren), auf fiktionsbildende Verfahren nicht verzichten zu können, welche ihrerseits das Aussehen der Historie maßgeblich verzerren.11 Gerade das den historischen Menschen ausmachende Bemühen, der Vergangenheit nachzueifern, gegenwärtiges Handeln nach ihr auszurichten oder sie zumindest dankbar zu bewahren, steht einem objektiven historischen Wissen im Weg. Bereits am Beispiel des antiquarischen Geschichtsbegriffes, hinter dem sich mit Nietzsche der Wunsch des Menschen verbirgt, »die Bedingungen, unter denen er entstanden ist, für solche [zu] bewahren, welche nach ihm entstehen sollen«,12 macht er die Instrumentalisierung der Historie sichtbar: die Tatsache nämlich, »dass die Vergangenheit selbst leidet, so lange die Historie dem Leben dient und von Lebensdiensten beherrscht wird.«13 Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erkennt Nietzsche, dass eine als Dienst an der Gegenwart verstandene Historiografie historisches Wissen nicht einfach objektiv rekonstruiert, sondern subjektiven Maßstäben unterwirft, die von der Gegenwart, in der sie entstehen, entscheidender geprägt sind als von der Vergangenheit, die eigentlich festgehalten werden soll. Noch deutlicher wird Nietzsche im Hinblick auf den monumentalischen Geschichtsbegriff, der sich von der Überzeugung leiten lässt, dass »das Große ewig sein solle«,14 der also ausgehend von den Errungenschaften und Leistungen der Vergangenheit die Möglichkeiten und Hoffnungen für die Gegenwart formuliert:

Solange die Seele der Geschichtsschreibung in den großen Antrieben liegt, die ein Mächtiger aus ihr entnimmt, […], ist sie jedenfalls in der Gefahr, etwas verschoben, in’s Schöne umgedeutet und damit der freien Erdichtung angenähert zu werden; ja es giebt Zeiten, die zwischen einer monumentalischen Vergangenheit und einer mythischen Fiktion gar nicht zu unterscheiden vermögen […].15

Hier warnt Nietzsche ganz ausdrücklich vor den Manipulationsversuchen, welchen die historischen Fakten in den Händen derjenigen ausgesetzt sind, die mit dem Beschwören der Vergangenheit ein bestimmtes Ziel zu erreichen suchen. Diese geschichtskritischen Reflexionen weiten sich im späteren Werk Nietzsches zu einer expliziten Kritik des Positivismus aus – erneut problematisiert Nietzsche die Deutung sämtlicher Phänomene aus ihrem historischen Charakter heraus, indem er die Zuverlässigkeit historischer Erkenntnis entschieden relativiert:

Gegen den Positivismus, welcher bei dem Phänomen stehen bleibt »es giebt nur Thatsachen«, würde ich sagen: nein, gerade Thatsachen giebt es nicht, nur Interpretationen. Wir können kein Factum »an sich« feststellen: vielleicht ist es ein Unsinn, so etwas zu wollen. »Es ist alles subjektiv« sagt ihr: aber schon das ist Auslegung, das »Subjekt« ist nichts Gegebenes, sondern etwas Hinzu-Erdichtetes, Dahinter-Gestecktes. – Ist es zuletzt nöthig, den Interpreten noch hinter die Interpretation zu setzen? Schon das ist Dichtung, Hypothese.

Soweit überhaupt das Wort »Erkenntniß« Sinn hat, ist die Welt erkennbar: aber sie ist anders deutbar, sie hat keinen Sinn hinter sich, sondern unzählige Sinne »Perspektivismus.«16

Nicht zuletzt in der interdisziplinären Rezeption der geschichtskritischen Schriften Nietzsches ist einer der Gründe für die hartnäckige Verurteilung des Historismus und seiner vermeintlich überholten positivistischen Positionen zu suchen. Dabei wird gerne übersehen, dass die Trennung zwischen den Fakten der Geschichte und ihrer nachzeitigen Repräsentation, mithin die Konstruktivität der Geschichtswissenschaft schon von Humboldt, Ranke (wenngleich hier weniger ausgeprägt), insbesondere aber Johann Gustav Droysen reflektiert wird.17 Ein Blick in Droysens Grundriss der Historik belegt, dass dessen Ringen um eine systematische Darstellung der Geschichtswissenschaft, ihrer Methoden und Funktion, keinesfalls blind für die nur unzureichend zur Verfügung stehenden historischen Fakten ist:

§. 28. Die [historische, S.C.] Kritik sucht nicht die »eigentliche historische Thatsache«; denn jede sogenannte Thatsache ist, abgesehen von den Mitteln, Zusammenhängen, Bedingungen, Zwecken, die mitthätig waren, ein Complex von oft unzähligen Willensacten, die, als solche mit dem Moment, dem sie angehörten, vergangen, nur noch entweder in den Ueberresten von dem, was damals und damit geformt und gethan wurd, oder in Auffassungen und Erinnerungen vorliegen.18

Ausgehend von der Problematisierung jeder historischen Tatsache, die retrospektiv nicht mehr zur Verfügung stehen kann, geht es der Historik, mit Droysen, keineswegs um die schlichte Rekonstruktion dieser Tatsachen, sondern lediglich um die Genese eines »geistigen Gegenbilds« der verlustig gewordenen res gestae:

§. 26. Das Ergebnis der Kritik ist nicht »die eigentliche historische Thatsache«, sondern dass das Material fertig gemacht ist, aus dem das geistige Gegenbild derselben zu gewinnen ist.19

Die Schwierigkeiten, die sich im Zuge der Überführung vermeintlich historischer Fakten in die von ihnen berichtende Geschichtserzählung einstellen, veranlassen Droysen zum Entwurf eines wissenschaftlichen Modells historischer Quellenkritik, dessen Prämisse gerade in der Erkenntnis beruht, dass sich eine verlässliche Auskunft über die res gestae nur selten im vorhandenen Quellenmaterial findet: »Jedes historische Material ist lückenhaft, und die Schärfe in der Bezeichnung der Lücken ist das Maas [sic!] für die Sicherheit der Forschung.«20

Noch deutlicher wird Droysen in seiner dem Grundriss der Historik beigelegten Beitrag zu Kunst und Methode, der das »zweideutige Glück« der Historie problematisiert, »zugleich auch Kunst sein zu sollen«.21 Droysens Überlegungen gelten in dem Beitrag einem zeitgenössischen Publikum, das historische Aufklärung vorrangig aus einer an den historischen Roman angelehnten Historiografie, wenn nicht gleich aus historischen Romanen selbst bezieht. Das neue wissenschaftliche Selbstverständnis des Faches stoße, so Droysen, beim potentiellen Leser auf nur wenig Gegenliebe: »Freilich dem grossen Publikum war mit dieser Richtung unserer Historie nicht eben gedient; es wollte lesen, nicht studiren.«22 Droysen aber plädiert für einen Geschichtsbegriff wie für eine Historik, die sich vom Publikumsgeschmack freisprechen und die Grenze zwischen Kunst und Wissenschaft endgültig vollziehen. Blind für das fiktionasaffine Potenzial der Geschichte ist Droysen jedoch nicht: Vielmehr besteht er auf eine historische Methode, die sich kritisch mit den Quellen auseinandersetzt, wohlwissend, dass die Quellen keineswegs als authentisches Zeugnis der res gestae zu verstehen sind:

Diese kritische Ansicht, dass uns die Vergangenheiten nicht mehr unmittelbar, sondern nur in vermittelter Weise vorliegen, dass wir nicht ›objektiv‹ die Vergangenheiten, sondern nur aus den ›Quellen‹ eine Auffassung, eine Anschauung, ein Gegenbild von ihnen herstellen könne, dass die so gewinnbaren und gewonnenen Auffassungen und Anschauungen Alles sind, was uns von der Vergangenheit zu wissen möglich ist, dass also ›die Geschichte‹ nicht äusserlich und realistisch, sondern nur so vermittelt, so erforscht und so gewusst da ist – das muss, so scheint es, der Ausgangspunkt sein, wenn man aufhören will in der Historie zu naturalisiren.23

Die von Droysen hier kritisch reflektierte Differenzierung zwischen res gestae und historia rerum gestarum vergegenwärtigt ein wissenschaftliches Problembewusstsein, das mit seiner These einer ›objektiv‹ nicht zur Verfügung stehenden Historie bereits weit über den an Ranke orientierten positivistischen Historismus hinausgeht.

Wie gewinnbringend eine Auseinandersetzung mit der historistisch und positivistisch geprägten Forschung des 19. Jahrhunderts für literaturwissenschaftliche Reflexionen, gerade auch in Hinblick auf historisch-fiktionale Texte, sein kann, führt die von Moritz Baßler, Christoph Brecht, Dirk Niefanger und Gotthart Wunberg gemeinsam verfasste Untersuchung zu Historismus und literarische Moderne (1996) vor Augen.24 Grundlage der Studie bildet ein über den geschichtswissenschaftlichen Kontext hinausführender Historismus-Begriff, der sich auf die Isolierung der Fakten durch eine historisch wie positivistisch orientierte Forschung bezieht, und nun anschlussfähig gemacht werden soll für ein bestimmtes Text-Verfahren moderner Literatur: das Phänomen der Lexemautonomie. Gerade in ihrer Auseinandersetzung mit historischen Stoffen entwickle die moderne Literatur, so die These der Autoren, »eine eigene Lexik, die erst in der Erledigung der Geschichte als ihres Gegenstandes zu sich selbst kommt.«25 Mit dem Begriff der Lexemautonomie wird die ›Unverständlichkeit‹ moderner Texte beschrieben, die sich hermeneutischen Ansätze scheinbar verschließt, das fehlende Referenzsystem zwischen Signifikant und Signifikat, »eigentlich die Dispensierung der gesamten herkömmlichen Semantik« sichtbar mache.26 Diese Loslösung der Fakten von ihrer Beschreibung formuliere jedoch nur scheinbar einen Widerspruch zur Dominanz der Fakten im positivistisch geprägten Historismus, tatsächlich aber resultiere sie eben daraus: »Die Geschichtswissenschaften, die gerade erst entstehenden Wissenschaften überhaupt, erreichen folglich zugleich, was sie keineswegs wollen.«27 Was innerhalb der Geschichtswissenschaften die ›Krise des Historismus‹ begründet, versteht sich für die Literatur der Moderne damit als Befreiungsschlag:

Der Favorisierung der Fakten in historischer Forschung korrespondiert die Autonomie der Lexeme im historischen Roman – in der Literatur aber führt das damit initiierte Verfahren zu Konsequenzen, die die methodischen Begrenzungen des Positivismus auf unabsehbare Weise sprengen.28

Die These von der Lexemautonomie im historischen Roman erstaunt zunächst, handelt es sich doch gerade dabei um eine Gattung, die, so räumen die Autoren selbst an anderer Stelle ein, ausschließlich »unter der Voraussetzung narrativer Heteronomie«29 funktioniere. Gerade hier bleiben sprachliche Zeichen als Träger semantischer Bedeutung eng auf bestimmte Erscheinungen der außerliterarischen Wirklichkeit bezogen, etwa auf historische Figuren und Fakten. Tatsächlich aber weisen die Autoren nach, wie literarische Texte, die sich vordergründig auf historistische Verfahren beziehen und unter dem Begriff des technischen Historismus figurieren, ihre Lexeme dem historischen Kontext entlehnen und im Anschluss autonomisieren. So werden Darstellungsmodi historischer Forschung, im Zuge der literarischen Moderne und endgültig im Kontext avantgardistischer Literatur, auf den poetischen Text übertragen und dort als innovative Textverfahren sichtbar gemacht. Zu solchen Darstellungsweisen gehören etwa: »der Katalog, die hyperdetaillierte Beschreibung, der disgressive Exkurs, name-dropping, Essayistik«. Diese ursprünglich der positivistischen Historiografie, »einer auf bessere Verständlichkeit der Welt zielenden Wissenschaft«, entlehnten Textverfahren avancieren nun zu einem literarischen Verfahren, »das in seiner Radikalität unverständliche Texte produziert« und autonome Lexeme hervorbringt, die schlussendlich auf kein textexternes Referenzsystem mehr verweisen.30 Diese Entwicklung eines technischen Historismus, der, so die Autoren, zu einer Auflösung der Sinnkategorie, zu der finalen Autonomie der Lexeme erst in der Literatur der Jahrhundertwende führe, problematisiert von Beginn an die Kohärenz literarischer Repräsentation. Dies hat unübersehbare Folgen für den historischen Roman bereits im 19. Jahrhundert, sowohl für Vertreter einer streng an den historistischen Positivismus angelehnten Gattung (genannt werden Dahn, Ebers und, mit Einschränkung, Scheffels) als auch im Besonderen für jene Autoren, die das historisch-fiktionale Erzählen bereits mit geschichtskritischen Reflexionen verbinden (etwa Fontane oder Raabe).31

3 Geschichte als Text: Linguistic turn und die Folgen

Noch immer versteht sich der linguistic turn als der ›Mega‹-Turn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – häufig auch als Paradigmenwechsel aufgefasst, dem sämtliche sich anschließende und vorrangig kulturwissenschaftliche turns verpflichtet bleiben.1 Die dieser sprachlichen Wende zugrunde liegende zentrale Erkenntnis fasst Richard Rorty, dessen Herausgeberband The linguistic turn 1967 für die Namensgebung verantwortlich zeichnet, in seiner Einleitung pointiert zusammen:

Since traditional philosophy has been (so the argument goes) largely an attempt to burrow beneath language to that which language expresses, the adoption of the linguistic turn presupposes the substantive thesis that there is nothing to be found by such burrowing.2

Wenn aber mit Rorty jenseits der Sprache keine Realität zu finden ist und man sich der Wirklichkeit ausschließlich über die Einsicht in ihre sprachliche Verfasstheit zu nähern vermag, hat das unmittelbare Konsequenzen für gerade jene Wissenschaft, die sich der (Re-)Konstruktion einer vergangenen Wirklichkeit verschreibt – die Geschichtswissenschaft eben. Das viel zitierte positivistische Bemühen Rankes zu »zeigen, wie es eigentlich gewesen,« führt spätestens jetzt nicht mehr zu den Fakten der Vergangenheit, den res gestae, sondern ausschließlich zu ihrer sprachlichen Vermittlung (historia rerum gestarum) zurück, welche die Fakten erst konstituieren. Mit dem linguistic turn gerät die Geschichtswissenschaft in eine Legitimations- und Existenzkrise: Nicht zufällig werden der linguistic turn und die Frage nach dem »Ende der Geschichte als Wissenschaft« häufig in einem Atemzug genannt.3 Von einer zeitnahen Reaktion der (zumindest deutschsprachigen) Geschichtswissenschaft auf den vermeintlichen Paradigmenwechsel kann dabei schwerlich die Rede sein, vielmehr werden Einsichten des linguistic turn erst verspätet rezipiert und reflektiert.4

Der Begriff selbst, darauf wurde in jüngster Zeit hingewiesen, ist durchaus missverständlich, insbesondere wenn er vorschnell zu einer Übersetzung mit »die linguistische Wende« führt.5 Um eine solche handelt es sich bei dem Paradigmenwechsel innerhalb der Geschichtswissenschaft im Eigentlichen nicht – vielmehr bietet sich hier der Ausdruck narrative, zumindest aber sprachliche Wende an.6 Denn hinter den geschichtswissenschaftlichen bzw. -theoretischen Überlegungen im Anschluss an den linguistic turn verbergen sich in der Regel keine die Linguistik als Struktur- oder Systemwissenschaft reflektierenden oder rein semiotische Fragestellungen, sondern erzähltheoretische, hermeneutische und textanalytische Ansätze. Dementsprechend ist die Referenzgröße in den seltensten Fällen Ferdinand de Saussure, mitunter Roland Barthes, vor allem aber Hayden White. Gerade letzterer fällt hingegen, wie noch zu zeigen sein wird, in seinen frühen, zugleich aber am stärksten rezipierten Schriften, hinter die Radikalität textsemiotischer Analysen, wie sie etwa Barthes vollführt, zurück.

Die sprachliche Wende der Geschichtswissenschaft ist in ihrer ambivalenten Auswirkung zu begreifen, die auf die grundsätzlich Polyvalenz des Geschichtsbegriffes zurückzuführen ist: Zunächst leitet die Fokussierung auf die ›Sprache der Geschichte‹ zur Geschichtsschreibung als dem Diskurs über, der die historischen Fakten im Medium der Erzählung, der historia rerum gestarum, erst verfügbar macht. Die Einsicht in die rhetorische Verfasstheit der Geschichte und die Gleichsetzung des Historikers weniger mit dem ›Entdecker‹ als vielmehr dem Interpreten der Geschichte sind im Ganzen dabei nicht neu. Sie finden sich, wie bereits dargelegt wurde, im auslaufenden 18. Jahrhundert, allen voran bei Schiller, und später im Kontext der Diskussion um einen weiter gefassten Historismusbegriff und die Positivismus-Kritik Nietzsches. In der Tat erfolgt das eben dargestellte, neu entdeckte Interesse der Geschichtswissenschaft an der Aufklärungshistorie nicht zufällig zu einer Zeit, in der Geschichte als Text und damit mit seiner narrativen Qualität diskutiert wird. Diese Diskussion steht dem Selbstverständnis der Geschichtsschreiber um 1800 deutlich näher als den positivistischen Zugriffen auf die historischen Fakten, wie sie im Verlauf des 19. Jahrhunderts von den Vertretern eines positivistischen Historismus verteidigt wurden. Neben dieser Problematisierung der Geschichtsschreibung im Besonderen, der sprachlichen Verfasstheit der Geschichte, zielt der linguistic turn – gerade in seiner Fortführung durch poststrukturalistische Ansätze – auf eine weitere, ungleich brisantere Diskussion, in der nun die historischen Fakten selbst, die res gestae, verhandelt werden: Wenn eine der Sprache vorgängige Wirklichkeit in Frage gestellt wird, wenn das Signifikat, mit Derrida, »seit je als ein Signifikant« fungiert,7 dann wird die bis dato vollzogene scharfe Trennung zwischen den res gestae und der historia rerum gestarum hinfällig. Da auch das historische Faktum als erst ›gemacht‹ und nicht etwa immer schon vorhanden gedacht werden muss, geraten sowohl die Konstitutions- wie Konstruktionsbedingungen der Geschichtserzählung wie auch das von ihnen Bezeichnete unter den Verdacht der Unzuverlässigkeit.

Erst in dieser zweifachen Rückführung zur ›Sprache der Geschichte‹ und der damit verbundenen gleichzeitigen Problematisierung von res gestae und historia rerum gestarum versteht sich das Ausmaß der Erschütterung, die das Fach in der Folge prägt.

3.1 Der Poststrukturalismus: Roland Barthes und das Ende der res gestae

Als programmatisch erweist sich in diesem Zusammenhang Roland Barthes Aufsatz Historie und ihr Diskurs, der im Original 1967 und ein Jahr später in seiner deutschen Übersetzung erscheint.1 Barthes ist einer der ersten Vertreter des französischen Poststrukturalismus, der sich mit dem historischen Erzählen (das bei Barthes die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts meint) im Unterschied zu einem literarischen auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang wirft Barthes die Frage auf, ob das historische Erzählen sich tatsächlich »durch irgendeinen spezifischen Zug, durch eine zweifelsfreie Relevanz von der imaginären Erzählung, wie man sie in der Epopöe, dem Roman, dem Drama findet«, unterscheide.2

In einem ersten Schritt differenziert Barthes zwischen dem Akt des Aussagens (énonciation) und der Aussage (énoncé), schließt also an die bereits bekannte Problematisierung des Kollektivsingulars Geschichte an, der sowohl die historischen Fakten (res gestae) als auch das Erzählen davon (historia rerum gestarum) meint. Um die Subjektivität jedes Aussageaktes nachzuzeichnen, untersucht Barthes die »Umschaltelemente« (shifters), die den Übergang zwischen énoncé und énonciation markieren, etwa die (subjektive) Auswahl der Quellen, auf die sich der Akt des Aussagens stützt, vor allem aber die Konfrontation der unterschiedlichen Zeitebenen, die sprachlich ausgedrückt werden: die (präsentische) Zeit des Aussagens und die (vergangene) Zeit des ausgesagten Stoffes. Als Beispiel für jene Diskurselemente, die das Verhältnis dieser Zeiten steuern, führt Barthes die Geschichtsraffung, den Zickzackkurs oder Sägezahnstil (Unterbrechung der Handlungschronologie) sowie die Einleitung des historischen Diskurses an, in der »der Anfang des ausgesagten Stoffes mit dem Beginn des Aussagens zusammenfällt.«3 Relevant sind mit Barthes diese Verschränkungen von erzählter Zeit und der Zeit des Diskurses (mit Barthes auch Papierzeit) nicht, weil sie subjektive Selektionsverfahren des Historikers, sondern ein Erzählverfahren sichtbar machen, das jedes historische Geschehen entchronologisiert und einer »komplexen, parametrischen« Zeit eingliedert. Diese verlaufe nicht mehr linear und werde allein vom Historiker, der über beide Zeitebenen verfügt, überschaut. Ein solches Erzählen ist mit Barthes ein genuin mythisches: Mythos und historischer Diskurs vereinen sich im Bestreben, »das chronologische Abspulen der Ereignisse durch Bezüge auf die seinem Wort zugehörige Zeit zu doppeln.«4

Bezugnehmend auf das Kommunikationsmodell Jakobsons widmet Barthes sich im Anschluss den im Diskurs vorhandenen Zeichen des Aussagenden/Absenders, jenen Signalen also, die den Historiker als Subjekt des Aussageaktes sichtbar machen. Mit Blick auf die um einen gesteigerten Realismus und Objektivität bemühte Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts stellt Barthes fest, dass ein »objektiver« historischer Diskurs niemals existieren könne, sondern dass ein Mangel an Zeichen, die auf den Aussagenden verweisen, im Gegenteil als Referenzillusion (illusion référentielle) zu verstehen sei – als Versuch des Historikers also, sich selbst als die den Diskurs ordnende Distanz verschwinden und allein das Bezugsobjekt (référent) sprechen zu lassen. Dieser Versuch ist mit Barthes, beim Historiker wie beim Romancier, zum Scheitern verurteilt, denn: »Wir wissen, daß der Mangel an Zeichen ebenfalls bezeichnend ist.«5

Nach der Analyse des Aussageaktes geht Barthes zur Auseinandersetzung mit der historischen Aussage (énoncé), dem im Aussageprozess Bezeichneten, über. Diese setzt sich aus inhaltlichen Einheiten zusammen, die als Kollektionen zusammengesetzt und durch den Historiker strukturiert werden. Hier liegt die für das Selbstverständnis der Geschichtsschreibung brisante Einsicht Barthes verborgen: Denn dem Aussageakt analog verweist auch das Bezeichnete keineswegs auf eine objektiv erfahrene Wirklichkeit, sondern bleibt von seiner sprachlichen Konstitution determiniert: »Die Benennung stärkt die Struktur des Diskurses, weil sie diesem eine starke Artikulation gestattet.«6 Und erst die Benennung lässt das historische Faktum entstehen, jenseits des Wortes kann eine historische Wirklichkeit nicht existieren: »Das historische Faktum ist, linguistisch gesehen, an ein Privileg des Seins gebunden: Man erzählt, was gewesen ist; nicht, was nicht oder was zweifelhaft gewesen ist.«7

Weil die Fakten der Geschichte immer schon auf ein Auswahlverfahren, nämlich »das der Erinnerung Würdige, d.h. das [sic!] Bemerkens und Notierens Würdige« rekurrieren, vergegenwärtigt der historische Diskurs mit Barthes den einzigen, »bei der das Bezugsobjekt als etwas außerhalb des Diskurses Liegendes aufgefaßt wird, ohne daß es indessen je möglich wäre, es außerhalb des Diskurses in den Griff zu bekommen.«8

Diese von Barthes beschriebene Genese des historischen Faktums erweist ihre Modernität gerade im Vergleich mit unmittelbaren Vorgängerstudien wie der 1961 veröffentlichten und lange Zeit als Standardeinführung in das Studium der Geschichte (zumindest im angloamerikanischen Kontext) geltende Untersuchung Was ist Geschichte des britischen Historikers Edward Hallet Carr. In seinem ersten Kapitel (»Der Historiker und seine Fakten«) wendet sich Carr, hier noch in Übereinstimmung mit Barthes, vehement gegen die Auffassung, es gebe »gewisse grundlegende und für sämtliche Historiker verbindliche Fakten, die sozusagen das Rückgrat der Geschichte ausmachten«.9 Im Gegensatz zur Barthes’ sprachkritischer Problematisierung der Fakten im Kontext einer modernen Semiotik konzentriert Carr sich allerdings ganz auf die Figur des Historikers und seine subjektiven Selektionsverfahren, die über Form und Aussehen der Geschichte entscheiden:

Die Tatsachen sprechen für sich selbst, pflegte man zu sagen. Aber das stimmt natürlich nicht. Die Tatsachen sprechen nur, wenn der Historiker sich an sie wendet: er nämlich entscheidet, welchen Fakten Raum gegeben werden soll und in welcher Abfolge oder in welchem Zusammenhang.10

Das historische Faktum – im Gegensatz zum Faktum an sich, an dem Carr im Unterschied zu Barthes festhält – unterliegt mit Carr immer schon einer a-priori-Entscheidung des Historikers. Damit ist die Geschichte als historia rerum gestarum der Interpretation des Historiografen ausgeliefert, ebenso wie die Entscheidung, welche Fakten der Vergangenheit zu historischen Fakten im Zuge ihrer wissenschaftlichen Historisierung werden. So stellt mit Carr etwa die Schlacht von Hastings 1066 nur deshalb ein historisches Faktum dar, weil »dieser Umstand von den Historikern als ein bedeutendes historisches Ereignis angesehen wird.«11 Obwohl Carrs Relativismus hinter der kurze Zeit später aufkommenden poststrukturalistischen, später dann postmodernen Problematisierung jeglicher Wirklichkeit zurückbleibt, ist es doch bemerkenswert, wie entschieden dem zuverlässigen Zugriff auf historische Fakten durch den Historiografen eine Absage erteilt und damit die historische Referenzialität in Frage gestellt wird – wenngleich ausschließlich bezogen im Hinblick auf subjektive Entscheidungen des Historikers:

Der Glaube an einen festen Kern historischer Fakten, die objektiv und unabhängig von der Interpretation des Historikers bestehen, ist ein lächerlicher, aber nur schwer zu beseitigender Trugschluß.12

Carrs Plädoyer für einen soziologischen Zugang zur Geschichte, der zunächst die Figur des Historikers erforschen müsse und im Anschluss daran die von ihm ›konstruierten‹ Fakten, ist im Zuge einer streng poststrukturalistischen Geschichtswissenschaft unter Beschuss geraten, allen voran seine Differenzierung zwischen den keineswegs in Frage gestellten Fakten der Vergangenheit (facts from the past) und den historischen Fakten (historical facts) als Ergebnis unterschiedlicher Historisierungsprozesse.13

Tatsächlich bleibt es Barthes’ Essay vorbehalten, den zentralen logischen Widerspruch, den Carrs Thesen aufrufen, konsequent aufzulösen. Carr, der an den Tatsachen der Geschichte festhält und nur deren Historisierung wie historische Repräsentation zum Problem macht, bleibt die Antwort auf die daraus resultierende Frage schuldig, wie diese angeblichen Tatsachen jenseits ihrer Versprachlichung im Zuge historischer Rekonstruktion überhaupt zu denken sind. Eben hier setzt die Kritik Barthes’ an, der das historische Faktum als tautologisches Phänomen entlarvt, das »zugleich Zeichen und Beweis der Realität« sei.14 Die Historie ist demnach immer schon, nicht nur als historia rerum gestarum (wie bei Carr), sondern auch als Abfolge der res gestae mit Bedeutung aufgeladen, so sehr der Historiker auch darum bemüht ist, das Bedeutete aus seinem objektiven Diskurs zu verbannen und das Reale zu bezeichnen:

Der historische Diskurs folgt nicht dem Realen, er läßt dieses nur bedeuten, wiederholt unablässig das das ist geschehen, ohne daß diese Behauptung je etwas anderes zu sein vermöchte als die be-deutete Kehrseite der ganzen historischen Erzählung.15

Damit liegt dem historischen Diskurs nicht mehr das Reale selbst, sondern mit Roland Barthes lediglich der Effekt des Realen (l’effet de réel) zugrunde.16 Die historische Erzählung als die der fiktionalen entgegengesetzte kann mit Barthes nicht bestehen, solange sie sich darauf beruft, das Reale zu bezeichnen. Denn das Zeichen der Historie ist, nach Barthes, fortan »weniger das Reale als das Intelligible.«17 Erstaunlich bleibt: So bahnbrechend Barthes Thesen hinsichtlich einer Geschichtsauffassung scheinen, die zwischen den Fakten der Vergangenheit und dem narrativen Modus, diese Fakten zu vergegenwärtigen, deutlich unterscheidet – sein Essay erweist sich als deutlich weniger wirkungsmächtig als etwa die Texte Hayden Whites.18

3.2 Die Narrativität der Geschichte: Hayden White

Hayden Whites 1973 veröffentlichte Studie Metahistory etabliert die These einer ›Poetik der Geschichte‹ und problematisiert den Wert einer eigenständigen ›historischen‹ Erkenntnis, da diese erst im Medium der Sprache sichtbar werde und damit bereits einer historischen Rekonstruktion unterworfen sei, die nach White eine grundsätzlich fiktive ist. Whites Überlegungen zur genuinen Verwandtschaft von Literatur und Geschichtsschreibung – programmatisch erfasst in seiner These von dem »historischen Text als literarisches Kunstwerk«1 und textanalytisch in seiner Untersuchung narrativer Strukturen der Geschichtsschreibung umgesetzt2 – führten in der Folge zu einer Revision und Repositionierung geschichtswissenschaftlicher Methoden und Überzeugungen.

Wie Roland Barthes argumentiert Hayden White in Metahistory zunächst ausgehend von der Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts und dem hier etablierten Geschichtsbegriff, welchem er »eine Art bewußter methodischer Naivität« unterstellt.3 Im Unterschied zu Barthes allerdings konzentrieren sich Whites Ansätze vorrangig auf den narrativen Charakter der Geschichtsschreibung, während die den polyvalenten Geschichtsbegriff ernstnehmende strukturalistische Differenzierung zwischen Signifikant und Signifikat (und deren letztliche Negierung) eine untergeordnete Rolle spielt.4 Es bleibt auffällig, mit welchem Nachdruck White als Begründer, zumindest aber Hauptvertreter des linguistic turn in der Geschichtswissenschaft wahrgenommen und auch kritisiert wird, obgleich er selbst weder zum turn an sich noch zu (sprach-)philosophischen Vertretern desselben Bezug nimmt. Tatsächlich liegt, so hat Frank Ankersmit festgestellt, der Ausgangspunkt seiner Reflexionen weniger in der Sprachphilosophie als vielmehr in der Literaturtheorie.5 Entsprechend wird White, das belegt die Wirkungsgeschichte seiner Studien, nur in den Anfängen seiner Rezeption als Historiker wahrgenommen, dann jedoch verstärkt von der literaturwissenschaftlichen Forschung berücksichtigt.6 Der ungewöhnliche Erfolg Whites setzt nicht unmittelbar nach der Veröffentlichung von Metahistory ein, sondern erreicht seinen Höhepunkt erst in den 1980ern und frühen 1990er Jahren. Während die geschichtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen früh erfolgen und primär auf Whites Analysen der Geschichtsschreiber im 19. Jahrhundert eingehen, interessiert sich die Literaturwissenschaft auch gegenwärtig primär für Whites methodische Überlegungen, die er in seinem Einleitungskapitel zur »Poetik der Geschichte« und später in seinem Aufsatz Der historische Text als literarisches Kunstwerk programmatisch entwickelt. Insgesamt wird deutlich, dass mit der Rezeption der Thesen Whites, die in eine kontrovers geführte Diskussion um die Fiktionalität geschichtlicher Darstellungsweisen und ihrer poetischen modi resultiert, der linguistic turn endgültig zum narrative turn, wenn nicht gar zur »literarischen Wende«7 ausgeweitet wird.

In der Einleitung zu seinem Hauptwerk Metahistory formuliert White zunächst eine Prämisse, die an jene Positionen anzuschließen scheint, die sich seit Entstehung der modernen Geschichtsschreibung immer wieder selbstreflexiv mit der vermeintlichen Objektivität der Geschichtschreibung auseinandergesetzt haben:

Es ist öfter gesagt worden, das Ziel des Historikers sei es, die Vergangenheit zu erklären, indem er die »Geschichten«, die in den Chroniken verborgen liegen, »findet«, »erkennt« oder »entdeckt«, und der Unterschied zwischen »Historie« und »Fiktion« bestehe darin, daß der Historiker seine Geschichten »finde«, während z.B. der Romancier die seinen »erfinde«. Diese Vorstellung verschleiert jedoch, in welchem Ausmaß die »Erfindung« auch die Arbeit des Historikers prägt.8

Whites hier geäußerte Grundüberzeugung von der genuinen Verwandtschaft zwischen Literatur und Geschichtsschreibung aufgrund der sie einenden narrativen Verfahrensweisen erklärt noch nicht die zum Teil heftigen Vorwürfe, mit denen die Geschichtswissenschaft, allen voran die amerikanische, zunächst auf seine Thesen reagiert hat.9 Tatsächlich greifen Whites Thesen auf die Einsicht in die Fiktionalität historischer Darstellungen zurück, wie sie etwa in Deutschland in den 1970er Jahren (und damit lange vor der Übersetzung der Werke Whites ins Deutsche) von Historikern, insbesondere aber von Literaturwissenschaftlern vertreten wird. Programmatisch dokumentiert diese Positionen der von Reinhart Koselleck, Heinrich Lutz und Jörn Rüsen herausgegebene Band zu Formen der Geschichtsschreibung, der auf eine Tagungssequenz in den Jahren 1979/80 zurückgeht.10 Hans Robert Jauss etwa verabschiedet hier, bemerkenswerterweise mit Verweis auf die Positionen Reinhart Kosellecks und nicht etwa Hayden Whites, das Ideal eines »naiven historischen Realismus« und fordert die Historiker auf, die an sämtlichen historiografischen Prozessen beteiligten Fiktionalisierungsverfahren ernst zu nehmen. Eine Trennung zwischen res factae und res fictae sei, so Jauss, nicht möglich, sondern allenfalls Resultat eines unhaltbaren Vorurteils:

Dieses Vorurteil hat die hermeneutische Reflexion mit der Einsicht aufgelöst, daß die res factae kein Erstes sind, sondern als ergebnishafte Tatsachen schon in den bedeutungsstiftenden Akten ihrer Konstitution elementare Formen der Anschauung und der Darstellung geschichtlicher Erfahrung voraussetzen. Deren fiktionalen Status zu klären, sind historische und literarische Hermeneutik in diesem Kolloquium gemeinsam aufgerufen.11

Es lässt sich also davon ausgehen, dass die deutschsprachige ›Hochphase‹ der White-Rezeption in den 1980er und 1990er Jahren nicht dadurch zu erklären ist, dass der Historiker einen Angriff auf die Faktizität historischer Darstellung wagt, wie er vorher nicht versucht wurde. Vielmehr ist die leidenschaftliche Debatte wohl mit dem von White »behauptete[n] Ausmaß der Sprachlichkeit bzw. besser: Literarität der Historiographie«12 zu erklären, das die Unterschiede zwischen Dichtung und Historie vollkommen einzuebnen droht.13 Darüber hinaus geht es White weniger um die seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert thematisierte Subjektivität des Historikers und deren Einfluss auf Form und Inhalte der Geschichtsschreibung als vielmehr um die jedem historischen Darstellungsversuch genuin inhärenten (und damit unvermeidbaren) modi narrativer Strukturierung, die in Whites Vorstellung einer allgemeinen Poetik der Geschichtsschreibung münden. Zuletzt verantwortet die Anzahl der White’schen Veröffentlichungen, die sich von den späten 1960er Jahren bis in die Gegenwart mit der Narrativität und Poetizität geschichtlicher Darstellungen beschäftigen, seine Stellung als ›Aushängeschild‹ der damit verbundenen Diskussion.

Wie nun gelangt White zu seiner Einsicht in die ›poetische Beschaffenheit‹ historischer Texte? Zusammengefasst interessiert er sich für die Tiefenstruktur historischer Darstellung, die er als emplotment, als Einbindung der »rohen historischen Aufzeichnung« (bei White das historische Feld) in einen plot begreift.14 Die »Geschicklichkeit des Historikers […], mit der er eine bestimmte Plotstruktur und eine bestimmte Menge von historischen Ereignissen, denen er eine bestimmte Bedeutung verleihen will, einander anpaßt«, entscheidet über den Modus der Darstellung und verantwortet mit White ein genuin literarisches respektive fiktionsbildendes Verfahren, das wie folgt aussieht:

Zunächst werden die Elemente des historischen Feldes durch die Anordnung der zu erörternden Ereignisse in der zeitlichen Reihenfolge ihres Auftretens zu einer Chronik organisiert; dann wird die Chronik durch eine weitere Aufbereitung der Ereignisse zu Bestandteilen eines »Schauspiels« oder Geschehniszu-sammenhangs, in dem man klar einen Anfang, eine Mitte und einen Schluß glaubt unterscheiden zu können, in eine Fabel umgewandelt. Diese Transformation der Chronik in eine Fabel wird durch die Kennzeichnung einiger Ereignisse der Chronik als Eröffnungsmotive, anderer als Schlußmotive und wieder anderer als Überleitungen bewirkt.15

Die Aufbereitung der historischen Ereignisse zu einer Fabel erfolgt nach White mit Blick auf die Wirkungsabsicht der von ihm zu schreibenden Geschichte sowie den damit verbundenen Lesererwartungen und ist mit einer dreifachen Interpretationsleistung des Historikers verbunden. Dieser müsse sich erstens für eine Erzählstruktur entscheiden, die der dargestellten Handlung Bedeutung verleiht. White kann sich dabei auf die von Northop Frye unterschiedenen archetypischen Erzählformen der Romanze, der Tragödie, der Komödie und der Satire berufen.16 Zweitens lege sich der Historiker, so White, vorab auf eine spezifische Argumentation fest, die an die zugrundegelegte »formale Schlußfolgerung« gebunden sei. Hier schlägt White in Anlehnung an Stephen C. Pepper formativistische, organizistische, mechanistische und kontextualistische Argumentationsmodelle vor.17 Drittens sei mit jeder historischen Darstellung eine ideologische Dimension verbunden, die White mit den vier (ursprünglich sind es fünf) ideologischen Grundpositionen Karl Mannheims zu erfassen sucht (Anarchismus, Konservatismus, Radikalismus und Liberalismus).18

Neben die hier ausgeführte Interpretationsebene des Historikers, die die konstituierende Grundlage jedes emplotment darstellt, tritt eine zweite, sprachliche Ebene, die mit White den Prozess bezeichnet, in dem der Historiker die rohen Aufzeichnungen des historischen Feldes in seine eigene Sprache überführt, um es »so für die Erklärung und Darstellung vorzubereiten, die er danach in seiner Erzählung geben wird.«19 Diesen Prozess versteht White als das Erstellen eines vorbegrifflichen sprachlichen Protokolls, das durch den in ihm dominierenden Tropus charakterisiert ist. Logisch stringenter als noch in Metahistory führt White diesen Prozess, den er ausdrücklich als ›poetischen Akt‹ begreift, in seinem ein Jahr nach Veröffentlichung der Monografie erschienenem Aufsatz Der historische Text als literarisches Kunstwerk aus. White bestreitet hier jegliche mimetische Auffassung historischer Erzählungen als »maßstabgetreue« Modelle einer historischen Wirklichkeit. Vielmehr charakterisiert er unter Rückgriff auf die Sprachphilosophie Charles S. Peirces und dessen Begriff des Ikons als Zeichen, das sich auf seinen bezeichneten Gegenstand durch das Merkmal der Ähnlichkeit bezieht, auch historische Erzählungen als Zeichensysteme. Diese verweisen, so White, sowohl auf die in der Erzählung beschriebenen historischen Ereignisse wie auch auf »den Typ von Geschichte oder Mythos, den der Historiker als Ikon der Struktur der Ereignisse gewählt hat«.20 Die Entschlüsselung der ikonischen Struktur einer historischen Erzählung lege schließlich jene »prägenerischen Plotstrukturen« offen, die verwendet werden, um unvertraute Ereignisse und Situationen mit Bedeutung aufzuladen. Dazu bedient sich der Historiker einer figurativen Sprache, deren Grundformen (in Metahistory als Tropen ausgeführt) White ausgehend von den Überlegungen Giambattista Vicos in der Metapher, der Metonymie, der Synekdoche und der Ironie auszumachen glaubt.21 In dieser Theorie der Tropen meint White das geeignete Instrument gefunden zu haben, mit dessen Hilfe er hofft, die Geschichtsschreibung und das vorherrschende Geschichtsdenken, »wie es im Europa des 19. Jahrhunderts Gestalt annahm«, analysieren zu können.22 Während Metahistory – und gerade die in Bezug auf dieses Werk »äußerst oberflächliche«23 Rezeption differenziert hier nur wenig – in erster Linie ein Beitrag zur Historiografiegeschichte des 19. Jahrhunderts bleibt und als solcher zumindest von den Historikern zunächst wahrgenommen wurde, bezieht White in seinem bereits im Titel programmatischen Aufsatz Der historische Text als literarisches Kunstwerk eine deutlich verschärfte Position. Der Text pointiert die Grundaussagen von Metahistory noch einmal, radikalisiert Whites (zumal hier nicht mehr nur für das 19. Jahrhundert beanspruchte) Thesen aber gerade dort, wo sie das Verwandtschaftsverhältnis von Literatur und Geschichtsschreibung berühren, etwa wenn White hier über die historischen Quellen feststellt, sie seien

nicht weniger intransparent als die Texte, die der Literaturwissenschaftler untersucht. Und auch die Welt, die diese Dokumente darstellen, ist nicht zugänglicher. Das eine ist nicht mehr ›gegeben‹ als das andere.24

Diese Relativierung der wissenschaftlichen Aussagekraft historischer Quellen (die als Angriff auf die Wissenschaftlichkeit des Faches an sich gewertet wurde) mündet in die Nivellierung jeglichen Unterschieds zwischen Literatur und den historischen Erzählungen, die mit White nichts anderes sind als

sprachliche Fiktionen (verbal fictions), deren Inhalt ebenso erfunden wie vorgefunden ist und deren Formen mit ihren Gegenstücken in der Literatur mehr gemeinsam haben als mit denen in den Wissenschaften.25

Historische Erzählungen wie literarische Texte zeichnen sich mit White gleichermaßen dadurch aus, »daß sie die metaphorischen Ähnlichkeiten zwischen Folgen von realen Ereignissen und den konventionellen Strukturen unserer Fiktion ausnutzen.«26 Beide Genres laden, indem sie eine Folge von Ereignissen zu einer nachvollziehbaren Geschichte konstituieren, diese Ereignisse mit der symbolischen Bedeutung auf, die sich in der Aufschlüsselung ihrer tropologischen Grundform erschließt.

3.2.1 Hayden White in der Kritik

Bis in die Gegenwart gilt Hayden White als Initiator einer systematischen, »meta«-historischen Auseinandersetzung mit den Bedingungen historischen und literarischen Erzählens und wird in jüngeren Veröffentlichungen entsprechend gewürdigt.1 Dies soll jedoch nicht blind machen für die berechtigte Kritik, die Whites Thesen sowohl von Seiten der Geschichtswissenschaft wie auch durch Vertreter der Literaturwissenschaft erfahren haben.

Die entscheidenden Vorwürfe aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive äußert mit Blick auf die recht spät einsetzende White-Rezeption in Deutschland der Historiker Jörn Rüsen schon früh.2 Zum einen vermisst er in Whites Untersuchung die im Rahmen der Historik, also der systematischen Selbstreflexion der Fachhistorie, »unerläßliche Frage nach der Wissenschaftsspezifik von Geschichtsschreibung«, die im Kontext einer streng textlinguistischen Untersuchung, wie White sie unternehme, zwangsläufig ausgeblendet bleiben müsse.3 Zum anderen wirft Rüsen White vor, die historische Dimension narrativer Verfahren der Geschichtsschreibung zu ignorieren, indem er sich auf eine Typologie berufe, die unhistorisch arbeitet. Die für den Wandel historischer Darstellungsformen so relevante zeitliche Dynamik bleibe dadurch unberücksichtigt.4

Insbesondere der Vorwurf, Hayden White unterschlage in seiner Profilierung eines Geschichtsbegriffes, der auf seine narrative Form als konstitutives Merkmal reduziert wird, das wissenschaftliche Selbstverständnis und die damit einhergehenden Ansprüche des Faches, wird bis in die Gegenwart diskutiert. So beklagt etwa Chris Lorenz die Unfähigkeit des von White etablierten metaphorischen Narrativismus, »das historische Schreiben mit der historischen Forschung zu verbinden.«5 Lorenz verteidigt einen Geschichtsbegriff, der den Wahrheitsanspruch des Historikers ernst nimmt, und warnt davor, die stilistischen wie rhetorischen Merkmale der Geschichtsschreibung mit der Geschichte als solche zu verwechseln und diese auf einen »Zweig der Ästhetik oder der Literaturwissenschaft« zu reduzieren:

Das ist im wesentlichen, was in den vergangenen zwei Jahrzehnten geschehen ist, und es ist kein Zufall, daß viele Bücher zur Philosophie der Geschichte heutzutage in literaturwissenschaftlichen Instituten geschrieben werden.6

Der von Lorenz hier stellvertretend geäußerte Anspruch der Historiker auf die wissenschaftliche Selbständigkeit ihres Faches in Abgrenzung von der Literaturwissenschaft spiegelt sich im literaturwissenschaftlichen Bemühen um eine Differenzierung des Geschichts- vom Literaturbegriff. Diesbezüglich hat der Anglist und Narratologe Ansgar Nünning eine der ausführlichsten literaturwissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit den Thesen Whites vorgelegt.7 Im Einzelnen nennt er vier zentrale Kritikpunkte an Whites Thesen, die, so Nünning, nicht nur fundamentale Unterschiede zwischen historisch-wissenschaftlichen und fiktionalen Texten ignorieren, sondern zudem einen nur wenig präzisen Literaturbegriff formulieren würden. Zunächst unterstreicht Nünning, Jörn Rüsen folgend, die Wissenschaftsspezifik historischer Darstellungen sowie den historischen Texten inhärenten Wahrheitsanspruch, der die Diskurse Geschichte und Literatur grundsätzlich voneinander trenne. Tatsächlich profiliere White einzig den narrativen Modus als gemeinsames Charakteristikum historischer und literarischer Texte, ignoriere damit aber, dass beide Diskurse einen vollkommen differenten Wahrheitsanspruch für sich beanspruchen und grundsätzlich für »die Produktion und Rezeption literarischer Werke ganz andere Konventionen gelten als für geschichtswissenschaftliche«.8 Nünnings Kritik zielt auf einen in Whites Ausführungen installierten Literaturbegriff, der aus Sicht einer um die Autonomie des literarischen Kunstwerks bemühten Literaturwissenschaft heikel anmutet. White nämlich verteidigt seine Lektüre des historischen als literarischen Text mit dem Hinweis, dass beide doch ein ähnliches Ziel verfolgen: die Wirklichkeit zu erklären und Weltwissen zu vermitteln. So heißt es explizit in einem seiner Aufsätze jüngeren Datums:

It is literature’s claim to manifest, express, or represent reality, to summon up and interrogate the real world in all its complexity and opacity, that brings it into conflict with writers of historical discourse.9

Hier bringt White einen Realismusbegriff ein, der nicht geeignet ist, den Begriff der Literatur zu erklären – vielmehr droht er die Literatur auf ein Werkzeug der Historiografie zu reduzieren und damit ihren autonomen Status einzuebnen. Ähnlich deutlich wird White in seinem Beitrag zum »historischen Text als literarisches Kunstwerk«, wenn er darin den erkenntnisstiftenden Status der Historiografie zu verteidigen sucht:

Es würde ihn [den Status der Erkenntnis historiografischer Texte, S.C.] nur mindern, wenn wir der Meinung wären, daß die Literatur uns nichts über die Wirklichkeit lehrte, sondern Produkt einer Phantasie sei, die nicht von dieser Welt, sondern von einer anderen, nichtmenschlichen Welt wäre. Meines Erachtens erfahren wir die Fiktionalisierung der Geschichte als eine »Erklärung« aus demselben Grunde, wie wir große fiktionale Literatur als Erhellung einer Welt, in der wir zusammen mit dem Autor leben, erfahren. In beiden Fällen erkennen wir die Formen, mit denen das Bewußtsein die Welt, in der es sich einrichten will, sowohl konstituiert als auch kolonisiert.10

Die fehlende Abgrenzung der erkenntnisleitenden Intention eines historiografischen Textes (und seiner damit verbundenen Wissenschaftlichkeit) von jeglicher Art literarischer Texte erlaubt White, relativ unbedarft von den Gemeinsamkeiten beider auszugehen – führt jedoch zu einem prekären, engen Korsett, in das der Literaturbegriff gezwängt wird.

Ähnlich undifferenziert, führt Ansgar Nünning in seiner Kritik an White weiter aus, gehe der Historiker bei seiner Einebnung des Unterschieds zwischen literarischen Verfahren und fiktionalem Aussagemodus vor. In der Tat wäre mit Nünning etwa zu fragen, ob ein literarischer Text, der realistische/dokumentarische Erzählelemente verwendet, zwangsläufig an Fiktionalität einbüßen muss. Drittens kritisiert Nünning die seines Erachtens »nicht haltbare[] Gleichsetzung von emplotment mit Literarizität und Fiktionalität«.11 Hier liegt tatsächlich eine entscheidende Schwäche der White’schen Argumentation verborgen, da es ihm nicht gelingt, überzeugend nachzuweisen, inwiefern das emplotment (nämlich »die Kodierung der in der Chronik enthaltenen Fakten als Bestandteile bestimmter Arten von Plotstrukturen«), so wie White es mit Bezug auf Frye verstanden haben will, tatsächlich nur Literatur und Historiografie vorbehalten ist. Vielmehr ließe sich dieser Konstruktionsprozess auch auf journalistische und dokumentarische Texte ebenso wie auf jede Art von Fallbeschreibungen (juristische, klinische, psychologische) übertragen – die deshalb noch lange keine fiktionalen oder literarischen Texte darstellen.

Zuletzt, hier setzt Nünning seinen vierten Kritikpunkt an, begegne bei White ein deutlich überstrapazierter Fiktionalitätsbegriff, der sich zumindest für die literaturwissenschaftliche Arbeit nicht eignet. Zu leichtfertig setze White den Konstruktionscharakter historiografischer Texte mit deren fiktionaler Beschaffenheit gleich. Statt von den Konstruktionsmechanismen eines Textes auf seine literarische Dimension zu schließen, wäre es (zumindest aus literaturwissenschaftlicher Sicht) sinnvoller, nach jenen Unterschieden zu fragen, die möglicherweise die narrative Konstruktion der Geschichte in literarischen Texten von jener in historischen trennt.

Die Kritikpunkte an Whites Argumentation ließen sich fortführen, etwa mit Blick auf die Tatsache, dass White in Metahistory seine Thesen ausschließlich über eine Analyse der Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts entwickelt, die in den Folgeveröffentlichungen apodiktisch auf die geschichtliche Darstellung generell übertragen wird. Darüber hinaus ignoriert White, wenn er die tropische Struktur des Plots (der diegetischen Ebene) untersucht, eine zweite Ebene, die der erzählenden Distanz, die in historischen wie literarischen Darstellungen jenseits der diegetischen Ebene positioniert sein und diese extradiegetische Position selbstreflexiv zum Ausdruck bringen kann. Zuletzt haben auch Whites oben ausgeführte Ansätze einer Narrationsanalyse und die darin vorausgesetzte Kombination der dominierenden Plotstruktur (Romanze, Komödie, Tragödie, Satire) mit Formen der ideologischen Implikation (konservativ, liberal, anarchistisch, radikal) literaturwissenschaftliche Vertreter in ihrer Logik nur bedingt überzeugt.12

Ungeachtet dieser, gerade aus literaturwissenschaftlicher Perspektive durchaus berechtigten Einwände bleibt Hayden White, und zwar deutlicher noch für Literaturwissenschaftler als für seine Historiker-Kollegen, die zentrale Referenz, wenn es um die Diskussion narrativer Verfahren der historiografischer Darstellungen geht: Tatsächlich wird seinem Werk bereits der Status eines »cultural icon« zugesprochen.13

3.2.2 Hayden White und die postmoderne Geschichtswissenschaft

Die nahezu unüberschaubare, affirmative wie kritische Rezeption Hayden Whites in literaturwissenschaftlichen und geschichtswissenschaftlichen Beiträgen zur Narrativität historischer Darstellungen hat dafür gesorgt, dass White als Vorreiter einer postmodernen Kritik am positivistischen Begriff der Geschichte wahrgenommen wird – auch White selbst gibt sich (wenngleich vorrangig in seinen späteren Veröffentlichungen) namentlich als ›Postmodernist‹ zu erkennen.1 Diese Fremd- und Selbstetikettierung hat dazu geführt, dass White für einen Repräsentanten jener poststrukturalistischen Ansätze gehalten wird, wie Roland Barthes, Jacques Derrida und Richard Rorty sie vertreten. Diese Positionen jedoch, so stellt ein genauer Blick insbesondere in Whites Veröffentlichungen der 1970er und 1980er Jahre klar, liegen dem Historiker fern. Entsprechend rechnet er in einem frühen Aufsatz mit der seines Erachtens »absurdistischen«, durch dekonstruktivistische Ansätze geprägten Literaturkritik der französischen Theoretiker ab, allen voran mit Jacques Derrida, dem, so White polemisch, »derzeitigen Magus der Pariser Intellektuellenszene«.2 Die Schärfe seiner Argumentation lässt keinen Zweifel daran, dass ihm der radikale Entwurf Derridas, in dem »der Welt jegliche Substanz abgesprochen wird und die Wahrnehmung blind ist«,3 zu weit geht.

Vor diesem Hintergrund erklären sich die offensichtlichen Unterschiede, die zwischen White und der poststrukturalistischen Infragestellung jeglicher realer Ereignisse, wie sie etwa Roland Barthes in Historie und ihr Diskurs vertritt, bestehen. Barthes erklärt die Trennung zwischen res gestae (als Signifikat der Geschichte) und historia rerum gestarum (als Signifikant) für obsolet, da er wie Derrida die Existenz eines »Text-Äußeren«4 bestreitet und die historischen Fakten nicht als Realität, sondern »Be-deutetes« erkennt. Hayden White jedoch gibt die historische Referenzialität nicht preis, sondern hält an der Existenz einer historischen Wirklichkeit fest – wenngleich er die Möglichkeit, diese mimetisch abbilden zu können, hinterfragt. Hier ist dem deutschen Historiker Hans-Jürgen Goertz zuzustimmen, der als einer der wenigen Fachvertreter darauf hinweist, dass White gerade nicht der postmodernen Neigung nachgibt, »die Wirklichkeit […] dem Text zu opfern«.5

Deutlich wird dies, wenn White in Metahistory als sein erklärtes Arbeitsziel angibt,

das Geschichtswerk in seinem offensichtlichsten Aspekt [zu] erschließen, nämlich als sprachliches Gebilde in der Form alltäglicher Rede, welches ein Modell oder Abbild vergangener Strukturen und Prozesse zu sein und auf dem Weg ihrer Darstellung das »wirkliche Geschehen« zu erklären beansprucht.6

Hier wird die bei White noch aufrecht erhaltene Differenzierung zwischen der Geschichtserzählung und den ihr möglicherweise zugrunde liegenden Fakten offensichtlich – White problematisiert die historische Erkenntnis aufgrund der poetischen Eigenschaften der Geschichtsdarstellung, nicht aber die Existenz historischer Tatsachen an sich. Diesen jedoch entzieht Roland Barthes bereits den Boden, wenn er dem historischen Diskurs nicht mehr das Reale, sondern lediglich dessen Effekt (l’effet de réel) zugrunde legt. Auch in späteren Veröffentlichungen hält Hayden White an der von ihm nicht weiter hinterfragten Existenz so genannter ›realer Ereignisse‹ oder ›realer Ereignisreihen‹ fest, etwa in seinem 1987 erschienenem Aufsatz zum Problem der Erzählung in der modernen Geschichtstheorie, in dem er sich explizit mit Barthes poststrukturalistischen Thesen auseinandersetzt.7 Darin skizziert White die »›Dekonstruktion‹ von Narrativität, wie sie von Barthes und den Poststrukturalisten betrieben worden war,« und lässt keinen Zweifel an seiner Distanz zu deren Positionen, wenn er Barthes’ Schlussfolgerungen als das Resultat »einer Menge höchst problematischer Theorien« versteht, »die insbesondere mit den Namen von Jacques Lacan und Louis Althusser verbunden sind.«8

Umso erstaunlicher ist, dass Hayden White und Roland Barthes nicht nur häufig in einem Atemzug genannt werden, sondern Whites Positionen gerade wegen ihrer vermeintlichen Nähe zu poststrukturalistischen Ansätzen und deren Dekonstruktion des Wirklichkeitsbegriffes attackiert werden.9 Noch im Jahr 1995 reagiert White in Journal of Contemporary History auf einen solchen Angriff, der in der gleichen Zeitschrift in der vorausgegangenen Ausgabe erschienen war. Arthur Marwick, Historiker und überzeugter Kritiker der aus seiner Sicht überbewerteten Diskussion um die Narrativität der Geschichtsschreibung bzw. der Geschichte, vollzieht darin eine Abrechnung mit postmodernen Theoretikern und spannt seinen Bogen von Lévi-Strauss, Lacan, Barthes, Foucault bis hin zu Hayden White und Antony Easthope. Ihnen allen unterstellt er die Instrumentalisierung und Banalisierung der anspruchsvollen, gewissenhaften, einer seriösen Quellenkritik verpflichteten historischen Tätigkeit im Dienste eines fragwürdigen postmodernen Geschichtsbegriffes.10 Hayden White nimmt Bezug auf diese Kritik, wirft Marwick (zu Recht) einen insgesamt undifferenzierten Umgang mit dem Begriff der Postmoderne vor und positioniert sich in bezeichnender Weise zu Barthes’ theoretischen Standpunkt, indem er diesen zwar nicht angreift, jedoch in seinem Sinne umdeutet.

I have been criticized elsewhere for my agreement with Barthes’s remark: ›Le fait n’a jamais qu’une existence linguistique‹. This has been taken to suggest that ›events‹ are only linguistic phenomena, that events have no reality, and that therefore there are not and possibly never were any such things as historical events. Now, such a view, if anyone ever held it, is manifestly absurd. By ›history‹ (considered as an object of historical research), we can only mean the sum total of all the events (including the interconnections between them) that happened in ›the past‹. The events have to be taken as given; they are certainly not constructed by the historian. It is quite otherwise with ›facts‹. They are constructed: […] It is the ›facts‹ that are unstable, subject to revision and further interpretation, and even dismissible as illusions on sufficient grounds. Thus, Barthes’s statement that ›facts have only a linguistic existence‹ I construe as an assertion that ›facts‹ – unlike events – are linguistic entities […].11

White gibt hier weder die historische Referenzialität noch den Wirklichkeitsbegrifft preis, da er zwar die Fakten des Historikers als Konstrukt, die dahinter liegenden historischen Ereignisse (events) jedoch weiterhin als objektiv gegeben begreift.

Zuletzt hat Hayden White sich an einer Differenzierung zwischen historical fact und historical event in einem 2008 veröffentlichten Gespräch mit der polnischen Historikern Ewa Domanska versucht. Unter Rückgriff auf Arthur C. Danto bezeichnet White facts hier als »linguistic phenomena or concepts because the fact is an event under description« und gibt damit die herkömmliche Trennung zwischen den res gestae und der historia rerum gestarum, wie sie auch Barthes bestritten hatte, scheinbar doch auf.12 Den Prozess, in dem ein Historiker aus dem tatsächlich Ereigneten das historische Faktum generiert, nennt White »factualization« und begreift diesen als performative Äußerung. Er nimmt damit implizit Bezug auf Barthes, der den historischen Diskurs ebenfalls als »verfälschte[n] performative[n] Diskurs« enttarnt hatte.13 Tatsächlich scheint White sich hier deutlich stärker an die Positionen Roland Barthes anzulehnen als in seinen frühen Veröffentlichungen – seine Interviewpartnerin bezeichnet sein Konzept des historischen Faktums entsprechend (und ohne dass White widerspricht) als »inherited from Barthes«.14 Und dennoch: White beharrt darauf, sich, anders als Barthes, auf etwas außerhalb des Diskurs Liegendes zu beziehen, das nicht mehr die Fakten, sondern die events meint. Hier scheint ein auffälliger Widerspruch im Denken Whites zu liegen, der – obgleich er die sprachliche Gestaltung, die Selektions- und Interpretationsverfahren, denen die historischen Fakten unterliegen, immer wieder unterstreicht – nach wie vor an seinem Begriff der events als »things that really happened«15 festhält. Die Aufgabe des Historikers ist es mit White gerade, jene historischen Ereignisse (events) zu interpretieren, die

do not conform to the factual records that we already have processed. They fall outside and they are asking to be classified. This is what a historian does in his/her research about a given event.16

Wie aber lässt sich zwischen facts und events differenzieren, wenn sämtliches Wissen um ein vergangenes Geschehen, wie auch White betont, Prozesse der Repräsentation und der Erklärung voraussetzt? Das vergangene Geschehen ist jenseits seiner, mit White, Faktualisierung nicht zu haben und steht damit ausschließlich als »event under description« zur Verfügung. Mit dieser Einsicht aber ist eine Beschäftigung mit dem, was White als given event bezeichnet, nicht mehr möglich, da die Geschichte sich nicht mehr, mit Barthes, auf das Reale, sondern lediglich das Intelligible zurückrechnen lässt.

Whites Bedeutung für die Geschichts- wie die Literaturwissenschaft liegt, das lässt sich abschließend feststellen, weniger in seiner Relativierung der historischen Wirklichkeit – das vollziehen (auch vor ihm) andere konsequenter. Vielmehr bleibt das entscheidend Neue seiner Arbeit die konsequente Analyse historischer Texte mithilfe einer Untersuchung ihrer rhetorischen Struktur und damit die analoge Betrachtung literarischer und historischer Texte. Die Reaktionen auf Whites Thesen durch die Geschichts- wie die Literaturwissenschaft fallen bis in die Gegenwart äußerst unterschiedlich aus, erweisen sich jedoch gerade in ihrer Heterogenität als konstruktiv: Im Versuch, Whites Argumentation zu entkräften und die Unterschiede zwischen Geschichtsschreibung und Literatur aufrecht zu erhalten, wird eine fruchtbare Diskussion über das Verhältnis von Literatur und Geschichte, eine Poetik der Historie und das historische Wissen der Literatur angestoßen.

3.3 Die Diskursivierung der Geschichte: Michel Foucault

Die inzwischen nahezu unüberschaubare fachübergreifende Rezeption der Werke Michel Foucaults spiegelt sich in seiner geschichtswissenschaftlichen Berücksichtigung, allen voran im deutschsprachigen Raum, nur bedingt. Hier setzt eine Auseinandersetzung mit dem Franzosen erst in den 1990er Jahren ein und bringt zunächst Einzelanalysen hervor, die etwa machtanalytische und genderorientierte Ansätze für geschichtswissenschaftliche Untersuchungsfelder fruchtbar zu machen suchen oder an Foucaults archäologische Studien zur Geschichte des Wahnsinns, der Pathologie sowie der Kriminalität anknüpfen.1 Die Entdeckung des Historikers Foucault verdankt sich vorrangig der umfangreichen, 1998 erschienenen Studie Ulrich Brielers, die zu folgendem Ergebnis kommt:

In summa: Die Historie Foucaults kann als der radikalste Versuch zeitgenössischen Geschichtsdenkens verstanden werden, die vermeintliche Objektivität der historischen Gegenstände und ihrer theoretischen Fassungen zu brechen.2

Inzwischen sind Brielers Untersuchung weitere Arbeiten gefolgt, die das Werk Foucaults aus einer breiteren geschichtswissenschaftlichen Perspektive beleuchten.3

Von Interesse für die vorliegende Untersuchung ist die Frage, inwieweit Foucaults Ausführungen zur Geschichte an der tiefen Verunsicherung der Geschichtswissenschaft angesichts der postmodernen Einsicht in die sprachliche Verfasstheit der Wirklichkeit teilhaben, inwieweit also eine positivistisch vorausgesetzte historische Realität in Foucaults Diskursbegriff aufgeht. Diesbezüglich findet eine frühe Verurteilung durch die Geschichtswissenschaft statt, indem Foucaults Konzept der Diskursanalyse hier ausdrücklich als Signal des linguistic turn und als Ansatz verstanden wird, den außersprachlichen Kontext unberücksichtigt zu lassen – mithin die historische Referenzialität einmal mehr aufzugeben.4

Als vermeintlich exponierter Vertreter des (Post-)Strukturalismus wird Foucault zum einen (insbesondere von Vertretern eines um politische Intervention bemühten Marxismus) die Flucht aus der Realität in einen apolitischen Szientismus unterstellt. Zum anderen – und dies ist das aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive entscheidendere Argument – wird ihm die grundsätzliche Infragestellung historischer Kontinuität zugeschrieben sowie die Absage an die Möglichkeit des Einzelnen zur historischen Veränderung und damit das »Ende des Subjekts«.5 Offenbar zeigt sich innerhalb dieser Diskussion eine ähnliche Undifferenziertheit, wie sie bereits die oben ausgeführte Vereinnahmung der Thesen Hayden Whites durch poststrukturalistische Positionen (und der Kritik daran) sowie die fehlende Trennschärfe zwischen der Narrativitätsdebatte und dem vermeintlich postmodernen Abschied von den historischen Fakten kennzeichnet. Zum Teil verführt wohl der Foucault’sche Diskursbegriff dazu, ihn analog zu dem von Barthes profilierten und damit ganz im Sinne des Poststrukturalismus zu verstehen. Tatsächlich aber ist Philipp Sarasin zuzustimmen, wenn er mit Blick auf das Foucault’sche Gesamtwerk behauptet: »Wir werden sehen: Diskursanalyse nach Foucault hat kaum etwas mit dem linguistic turn zu tun […].«6 Wie Barthes entwickelt Foucault den Diskursbegriff ausgehend von der Unterscheidung der Ebene des Geschehens (histoire) und der Ebene seiner sprachlichen Darstellung (discours), löst sich in der Folge jedoch von dem streng linguistischen Entwurf und hält beide, wie Hans-Jürgen Goertz im Blick auf die sich wandelnden Positionen Foucaults unterstreicht, in »einer Spannung, die neue Perspektiven für die historische Arbeit zu eröffnen vermag«.7 Diese Spannung wird insbesondere im Übergang von Die Ordnung der Dinge (1966) zu Die Archäologie des Wissens (1969) nachvollziehbar, jenen Schriften, die im Kontext geschichtswissenschaftlicher Auseinandersetzungen am stärksten rezipiert worden sind.8 Foucaults Einordnung als Poststrukturalist verdankt sich unübersehbar dem früheren der beiden Werke, in dem Foucault eine Archäologie der Humanwissenschaften (so der Untertitel der Studie) entfaltet, welcher er seinen Begriff der Episteme zugrunde legt, jenes Ordnungschema, das »im Raum der Gelehrsamkeit« die Bedingungen konfiguriert, »die den verschiedenen Formen der empirischen Erkenntnis Raum gegeben haben.«9 Als Episteme der Renaissance begreift Foucault die Ähnlichkeit, welche die Signatur und das von ihr Bezeichnete verbindet – beide sind hier noch »von genau gleicher Natur«.10 Das Prinzip der Ähnlichkeit fungiert damit als das erkenntnisstiftende Zwischenglied, das Zeichen und Bezeichnetes miteinander verknüpft: »Den Sinn zu suchen, heißt an den Tag zu bringen, was sich ähnelt.«11 Das heißt auch, dass die Sprache als epistemologisches Instrument hier zum einen nicht in Frage gestellt wird, und zum anderen Hermeneutik (als die Suche nach dem bedeuteten Sinn) und Semiologie (als Auseinandersetzung mit den deutenden Zeichen) ineinander übergehen.12

Im Übergang zum klassischen Zeitalter, im auslaufenden 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts, beginnen Signifikat und Signifikant sich, mit Foucault, voneinander zu lösen. Um eine Verbindung zwischen beiden herzustellen, dominiert nun die Episteme der Repräsentation und später, im modernen Zeitalter, die des Menschen und der (subjektiven) Bedeutung, die er den Dingen verleiht. Von nun an, so Foucault, wird

man sich fragen, wie ein Zeichen mit dem verbunden sein kann, was es bedeutet. Auf diese Frage wird das klassische Zeitalter durch die Analyse der Repräsentation antworten, und das moderne Denken wird mit der Analyse des Sinnes und der Bedeutung antworten. Aber genau dadurch wird die Sprache nichts anderes mehr sein als ein besonderer Fall der Repräsentation – für die klassische Epoche – oder der Bedeutung – für uns. Die tiefe Zusammengehörigkeit der Sprache und der Welt wird dadurch aufgelöst.13

Das im klassischen Zeitalter etablierte Ordnungssystem der Repräsentation stellt dabei ein selbstregelndes Zeichensystem zur Verfügung, welches das Bezeichnete im repräsentierenden Bezeichnenden unmittelbar aufgehen lässt und die Erkenntnisfunktion der Sprache weiterhin aufrecht hält. Foucault verweist in seiner Argumentation auf das in der Logik von Port-Royal angegebene Beispiel der Landkarte, die dem von ihr bezeichneten Raum nicht ähnelt, sondern allein über die abstrakte Idee der Repräsentation funktioniert:

Tatsächlich hat das Bezeichnende als alleinigen Inhalt, als alleinige Funktion und als alleinige Bestimmung nur das, was es repräsentiert: es ist völlig danach geordnet und transparent; aber dieser Inhalt wird nur in einer Repräsentation angezeigt, die sich als solche gibt, und das Bezeichnete liegt ohne Rückstände oder Undurchsichtigkeit im Innern der Repräsentation des Zeichens.14

Dieser Glaube an eine Naturgeschichte, in der die Erkenntnis der Wesen aus der Möglichkeit ihrer Namensgebung resultiert und das Prinzip der Repräsentation den Dingen eine Realität gibt, erfährt im modernen Zeitalter, im Umbruch zwischen dem 18. und dem 19. Jahrhundert, eine radikale Erschütterung. Diese wird, folgt man Peter Sloterdijk, ausgelöst durch die Einsicht in die »den Dingen selbst inhärenten Grenzen, […] die Autonomie der sachlogischen Ordnungen und ihre Irreduzibilität auf die Weise ihrer Vorstellung«.15 Repräsentation und Realität fallen nun mit Foucault auseinander, veranschaulicht an den Bereichen der Arbeit, des Lebens und der Sprache. Jedes Sprechen ist von nun an durch den historischen und sozialen Ort determiniert, in dem es stattfindet – der Diskurs als die (zunächst noch sprachlich gefasste) Erscheinungsform der Episteme rückt in den Vordergrund der Foucault’schen Argumentation und meint nun eine Denk- und Aussagepraxis, die jene Dinge, von denen sie spricht, erst produziert.

Hier erst setzen jene sprach- und erkenntnistheoretischen Reflexionen Foucaults an, die seine Wahrnehmung als Poststrukturalist primär verantworten. Exemplarisch zeigt das die Rezeption durch Hayden White, der einen Schulterschluss mit Foucault bereits früh übt. In einem 1973 veröffentlichten Beitrag setzt er sich mit Die Ordnung der Dinge und Die Archäologie des Wissens auseinander und deutet Foucaults Aussagen dabei als erkenntnistheoretische Prämissen einer Geschichtswissenschaft, die sich der sprachlichen Konstitution ihres Sujets stellen müsse. Denn Foucault schreibe, so White,

»die Chronik des Verschwindens und Wiederauftauchens der Sprache – ihr Verschwinden in der Repräsentation und ihr Wiederauftauchen anstelle der Repräsentation, als diese ihr Ende gefunden hat in der Erkenntnis des abendländischen Bewußtseins seiner eigenen Unfähigkeit, Humanwissenschaften hervorzubringen, die auch nur annähernd die Überzeugungskraft ihrer Gegenstücke in den Naturwissenschaften besitzen.«16

Foucault gilt White als »der Philosoph des französischen Strukturalismus«17, er versäumt zwar nicht auf Foucaults eigene Ablehnung dieser Kategorisierung hinzuweisen, schreibt der Ordnung der Dinge jedoch jene Prämissen ein, die seine These von einer durch den Historiker »erfundenen« Geschichte stützen:

Der eigentliche Grund, warum man über manche Dinge schweigen muß, ist der, daß wir bei jeder Bemühung, die Ordnung der Dinge in der Sprache zu erfassen, einen bestimmten Aspekt dieser Ordnung ausblenden. Da die Sprache ein »Ding« wie jedes andere ist, ist sie ihrem Wesen nach intransparent. Der Sprache die Aufgabe zuzuschreiben, die Welt der Dinge zu »repräsentieren«, als könne sie diese Aufgabe angemessen erfüllen, ist daher ein tiefgreifender Irrtum. Jede gegebene Diskursform kann daher nicht danach, was sie dem Bewußtsein über die Welt zu sagen erlaubt, bestimmt werden, sondern danach, was sie von ihr zu sagen verbietet, nach dem Erfahrungsbereich, den der sprachliche Akt selbst von der Repräsentation in der Sprache ausschließt. Sprechen ist ein repressiver Akt, als spezifische Form der Repression identifizierbar anhand des Erfahrungsbereichs, den es zum Schweigen verurteilt.18

Im Unterschied zu der Vereinnahmung durch White begründet Foucault den Repressionscharakter der Sprache jedoch nicht ausgehend von zeitgenössischen strukturalistischen Überzeugungen, sondern indem er, spätestens in der Archäologie des Wissens, einen Diskursbegriff etabliert, der »die diskursiven Praktiken in ihrer Komplexität und in ihrer Dichte« nachzeichnet und dabei zu zeigen sucht, »daß Sprechen etwas tun heißt.«19 Im Gespräch mit Raymond Bellour versucht Foucault den entscheidenden Unterschied zwischen strukturalistischen Ansätzen und der eigenen Diskursanalyse auszuführen:

Ich bin im Unterschied zu jenen, die man als Strukturalisten bezeichnet, nicht so sehr an den formalen Möglichkeiten eines Systems wie der Sprache interessiert. Mich persönlich reizt vielmehr die Existenz der Diskurse, die Tatsache, daß Äußerungen getan worden sind, daß solche Ereignisse in einem Zusammenhang mit ihrer Ursprungssituation gestanden haben, daß sie fortbestehen und mit ihrem Fortbestand innerhalb der Geschichte eine Reihe von manifesten oder verborgenen Wirkungen ausüben.20

Entsprechend distanziert Foucault in Archäologie des Wissens sein diskursanalytisches Konzept explizit von der bloßen »Übertragung einer strukturalistischen Methode […] auf das Gebiet der Geschichte und insbesondere der Geschichte der Erkenntnisse.«21 Stattdessen profiliert Foucault eine Analysemethode, die nicht den linearen Verlauf der Geschichte, sondern die Gleichzeitigkeit (Häufung) diskursiver Formationen untersucht – ein Verfahren, das er selbst als »den Typ von Positivität eines Diskurses zu definieren«22 bezeichnet; augenzwinkernd erfolgt eben hier die Selbstausweisung Foucaults als »glücklicher Positivist«.23 Dabei geht Foucault von der Vorstellung eines positiv zu bestimmenden diskursiven Feldes aus, als »die stets endliche und zur Zeit begrenzte Menge von allein den linguistischen Sequenzen, die formuliert worden sind.«24 Damit stellt die Diskursanalyse, die sich auf endliche und bestimmbare Mengen von Aussagen konzentriert, grundsätzlich andere Fragen als die sich auf ein »beliebiges« diskursives Faktum beziehende strukturalistische Sprachanalyse:

[G]emäß welchen Regeln ist eine bestimmte Aussage konstruiert worden und folglich gemäß welchen Regeln könnten andere ähnliche Aussagen konstruiert werden? Die Beschreibung der diskursiven Ereignisse stellt eine völlig andere Frage: wie kommt es, daß eine bestimmte Aussage erschienen ist und keine andere an ihrer Stelle?25

Whites Einsicht, der »versteckte Protagonist« der frühen Schriften Foucaults sei die Sprache, greift folglich ebenso wie seine Analyse Foucaults als »eschatologischen Strukturalisten«, für den »das ganze menschliche Leben als ein ›Text‹ zu behandeln« sei, zu kurz.26 Die Vereinnahmung Whites erklärt sich aus seinem Bemühen, Foucault als Verwandten Giambattista Vicos zu deuten, da er »eine ähnliche Art tropologischer Reduktion« in Foucaults Analyse der humanwissenschaftlichen Archäologie vorzufinden glaubt. Mit dieser Erkenntnis sieht White sich legitimiert, Foucault seine eigene These einer »Poetik der Geschichte« zuschreiben zu können, so dass er schlussfolgert:

Die Prosa in Dichtung umzuwandeln ist Foucaults Absicht und so geht es ihm vor allem darum zu zeigen, wie alle Denksysteme in den Humanwissenschaften als wenig mehr denn als terminologische Formalisierungen des poetischen Sich-Arrangierens mit der Welt der Wörter statt mit den Dingen, die sie zu repräsentieren und zu erklären behaupten, gesehen werden können.27

Eine solche Reduktion der Thesen Foucaults, wie White sie exemplarisch vorführt, ist, wie wir gesehen haben, mit Blick auf das eigentliche Ziel der Diskursanalyse, wie Foucault es in Archäologie des Wissens spezifiziert, freilich irreführend. Tatsächlich verweigert sich Foucaults Werk einer strengen Subsumierung unter den linguistic turn oder den Strukturalismus, da die von White gänzlich ausgesparte diskursive Praxis sukzessive eine größere Rolle einzunehmen scheint als die Sprache.28 Foucault schärft einen Diskursbegriff, der über eine rein sprachliche Dimension hinausgeht und die praktische Ebene des Handelns mit einbezieht. Unmissverständlich wird diese Ausweitung der sprachlichen Ebene, wenn Foucault es in Archäologie des Wissens nicht als seine primäre Aufgabe begreift,

die Diskurse als Gesamtheiten von Zeichen (von bedeutungstragenden Elementen, die auf Inhalte oder Repräsentationen verweisen), sondern als Praktiken zu behandeln, die systematisch die Gegenstände bilden, von denen sie sprechen. Zwar bestehen diese Diskurse aus Zeichen; aber sie benutzen diese Zeichen für mehr als nur zur Bezeichnung der Sachen. Dieses mehr macht sie irreduzibel auf das Sprechen und die Sprache. Dieses mehr muß man ans Licht bringen und beschreiben.29

Mit der Diskursanalyse schreibt Foucault Geschichte neu, schreibt sie – indem er das nicht Ausgesprochene, die den Diskurs steuernden »Ausschließungssysteme«30 in den Blick nimmt – von ihren Rändern her. Das ist der lose historiografische Faden, der sein frühes Werk mit dem späten verbindet. Damit bleibt Foucault trotz seines Denkens, »das uneinheitlich war und unruhig war, das Widersprüche oder zumindest konzeptionelle Spannungen zuließ und das sich auch ständig veränderte, ohne seine Grundlinien zu verlassen«,31 dem Leitsatz seiner frühen Veröffentlichung Wahnsinn und Gesellschaft treu, in der es heißt:

Man könnte die Geschichte der Grenzen schreiben – dieser obskuren Gesten, die sobald sie ausgeführt, notwendigerweise schon vergessen sind –, mit denen eine Kultur etwas zurückweist, was für sie außerhalb liegt; und während ihrer ganzen Geschichte sagt diese geschaffene Leere, dieser freie Raum, durch den sie sich isoliert, ganz genau soviel über sie aus wie über ihre Werte; […] Eine Kultur über ihre Grenzerfahrungen zu befragen, heißt, sie an den Grenzen der Geschichte über eine Absplitterung, die wie die Geburt ihrer Geschichte ist, zu befragen.32

Es bleibt zentrales Anliegen Foucaults, die gesellschafts- und wertkonstituierenden Institutionen wie Praktiken der Macht sowie deren Ausschließungsmechanismen (Wahnsinn, Krankheit, Tod, Sexualitätsdiskurs, Anomalie, Gefängnis) ins Auge zu fassen, die er allesamt als Resultat einer dialektisch verstandenen Aufklärung begreift. Dem Nachvollziehen dieser »Geschichte über eine Absplitterung« verpflichtet sich Foucault, wenn er in Wahnsinn und Gesellschaft der Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft nachgeht, in Die Anormalen das Aufkommen von ›Normalisierungstechniken‹ und die von ihnen Ausgeschlossenen untersucht oder in Der Wille zum Wissen die »polymorphen Techniken der Macht« des abendländischen Diskurses über die Sexualität herausstellt.

Nicht zufällig zitiert Philipp Sarasin in seinem Essay zur ›Zukunftsträchtigkeit‹ Foucaults aus einem Artikel, den Foucault 1979 mit Blick auf die iranische Revolution der Jahre 1978/79 verfasst. Darin beschreibt Foucault die geschichtsmächtige Kraft jener Stimmen, die sich vom Rande der Gesellschaft und gegen die Machtinstanzen, die sie als Ausgeschlossene (Strafgefangene, Irre, unterdrücktes Volk) erst produzieren, erheben. Warum nun ist, mit Foucault, das Vernehmen dieser Stimmen so wesentlich?

Niemand muss glauben, diese wirren Stimmen sängen schöner als andere und sagten die letztgültige Wahrheit. Es genügt, dass sie da sind und alles sie zum Schweigen zu bringen versucht, damit es sinnvoll ist, sie anzuhören und verstehen zu wollen, was sie sagen. Eine Frage der Moral? Ganz sicher eine Frage der Realität. Daran ändern auch all die Enttäuschungen der Geschichte nichts. Weil es solche Stimmen gibt, hat die Zeit des Menschen nicht die Form der Evolution, sondern die der ›Geschichte‹.33

Indem Foucault darauf beharrt, Geschichte unter Berücksichtigung dieser Stimmen zu schreiben und zu verstehen, weil sie, mit Sarasin, »die Wirklichkeit prägen und weil sich in ihnen Subjekte manifestieren«,34 erweist er sich längst nicht als jener »Verleugner der Geschichte und Verächter des Subjekts«, auf den ihn Kritiker reduzieren.35 Vielmehr nimmt Foucault, obgleich er die historische Metaerzählung, allen voran jene der Aufklärung, ablehnt, die Geschichte ernst, nicht als lineare, dem Fortschritt verpflichtete kohärente Entwicklung, sondern mit ihren Widersprüchen, Rückfällen, Zäsuren – und in der Gleichzeitigkeit von Disparatem, Zufälligem und Ähnlichem. Das Werkzeug, eine solche Geschichte aufzuschlüsseln, liefert er mit der Diskursanalyse und bereitet damit den Boden für jenen theoretischen Ansatz, der den narrativen Charakter der Geschichte mit der historischen Bedingtheit des Textes verbinden wird – dem New Historicism.

3.4 Vom New Historicism zur historischen Kulturwissenschaft

Der in den 1980er Jahren in den USA aufkommende Theorieansatz des New Historicism verschränkt Fragestellungen einer unter dem Signum der Postmoderne stehenden Literatur- wie Geschichtswissenschaft programmatisch. Zunächst scheint er von geringer Relevanz für die Geschichtswissenschaft zu sein, da er ausdrücklich als literaturwissenschaftliche Theorie bzw. Methode implementiert wird. Als entscheidendes Bindeglied zwischen einer poststrukturalistisch verstandenen Postmoderne und der kulturanthropologisch begründeten Auffassung von »Kultur als Text« erweist sich der New Historicism insofern als interdisziplinärer Schnittpunkt der Fächer Geschichte und Literaturwissenschaft, als er, über spezifische Fächergrenzen hinaus, kulturwissenschaftliche Perspektiven, mithin den cultural turn der 1990er Jahre, mitbegründet.

Die relevantesten theoretischen Voraussetzungen des New Historicism macht Louis Montroses programmatischer und vielzitierter Bestimmungsversuch des neuen Ansatzes sichtbar:

Die poststrukturalistische Ausrichtung auf Geschichte, die jetzt in der Literaturwissenschaft aufkommt, kann mit einem Chiasmus bezeichnet werden als ein reziprokes Interesse an der Geschichtlichkeit von Texten und der Textualität von Geschichte.1

Die erste hier angesprochene Prämisse von der Geschichtlichkeit der Texte ist vorrangig, Moritz Baßler hat darauf hingewiesen, im Kontext einer amerikanischen Literaturwissenschaft zu verstehen, die seit den 1930er Jahren eine verstärkt textimmanente Auseinandersetzungen mit literarischen Texten, ein so genanntes close reading bevorzugt, welches in Deutschland zur selben Zeit eine eher untergeordnete Rolle spielt.2 Hier ist das Wissen um die »Geschichtlichkeit von Texten« längst etabliert und bildet die Voraussetzung geistes-, ideologie- und sozialgeschichtlicher Ansätze, die den literarischen Text grundsätzlich nicht jenseits eines historischen Kontextes rezipieren, sondern ihn in Bezug zu außerliterarischen Wirklichkeiten setzen. Nachholbedarf besteht unter deutschsprachigen Literaturwissenschaftlern vielmehr (im Gegensatz zum theoretisch ›progressiveren‹ amerikanischen Raum) im Bezug auf die von Montrose konstatierte Textualität von Geschichte, die auf Ergebnisse der oben umrissenen poststrukturalistischen Debatte fußt, welche in Deutschland, so urteilt Baßler noch im Jahr 2001, »nach wie vor nicht den theoretischen Status quo« bezeichne.3

Mit ihren Thesen zur »Textualität von Geschichte« erweisen sich die Vertreter des New Historicism als klare Erben jener Ansätze, die im vorausgegangenen Kapitel beleuchtet wurden. Sie teilen Hayden Whites Überzeugung von der poetischen Beschaffenheit des historischen Textes und gehen mit Jean-François Lyotard vom postmodernen Ende dominanter Metaerzählungen aus – etwa tradierter Mythen, der aufklärerischen Erzählung von der kontinuierlichen Emanzipation des Menschen und einem vermeintlich logischen Fortschritt der Geschichte.4 Auch beerbt der New Historicism die Foucault’sche Skepsis hinsichtlich der Linearität der Geschichte und einer vermeintlich konsequent fortschrittlichen Vernunftentwicklung. Das geeignete Instrument für eine Auseinandersetzung mit Texten, die den oben zitierten Chiasmus ernst nimmt, finden New Historicists in der Foucault’schen Diskursanalyse, welche die diachron-historische Perspektive um den synchronen Schnitt durch das diskursive Feld ergänzt, da nun, mit Foucault,

an die Stelle der Suche nach den Totalitäten die Analyse der Seltenheit, an die Stelle des Themas der transzendentalen Begründung die Beschreibung der Verhältnisse der Äußerlichkeit, an die Stelle der Suche nach dem Ursprung die Analyse der Häufungen [tritt].5

Daneben erweisen sich die Prämissen der anglo-amerikanischen interpretativen Kulturanthropologie6 als entscheidender Einfluss, allen voran deren Vertreter Clifford Geertz und James Clifford. Legt Hayden White für die Analyse historischer Texte ein literaturwissenschaftliches Verfahren nahe, fordert dementsprechend der amerikanische Ethnologe Clifford Geertz eine Sensibilisierung für den literarischen Charakter der Anthropologie sowie ein Verständnis des »Anthropologen als Schriftsteller«. Dieser wird nun nicht mehr als Vermittler empirisch nachweisbarer anthropologischer Details, sondern als Interpret einer Realität verstanden, die im Medium des anthropologischen Textes ausschließlich als vom Ethnologen bzw. Ethnografen bereits gedeutete begegnet.7 Dieses interpretative, immer schon reflektierende Beschreiben nennt Geertz thick description (dt. Dichte Beschreibung) und legt es als implizite (auch unbewusste) Strategie jedes ethnografischen Textes offen:

Dieser Sachverhalt – daß nämlich das, was wir als unsere Daten bezeichnen, in Wirklichkeit unsere Auslegungen davon sind, wie andere Menschen ihr eigenes Tun und das ihrer Mitmenschen auslegen – tritt in den fertigen Texten der ethnologischen Literatur […] nicht mehr zutage, weil das meiste dessen, was wir zum Verständnis eines bestimmten Ereignisses, Rituals, Brauchs, Gedankens oder was immer sonst brauchen, sich als Hintergrundinformation einschleicht, bevor die Sache selbst direkt untersucht wird.8

Das Resultat solcher dichten Beschreibungen bezeichnet James Clifford, im Unterschied zum Ethnologen Geertz selbst Historiker, als Halbwahrheiten (partial truths) – und hebt in seiner programmatischen Studie Writing Culture die Trennung zwischen Fiktion und ethnografischem Text vollends auf:

To call ethnographies fictions may raise empiricist hackles. But the word as commonly used in recent textual theory has lost its connotation of falsehood, of something merely opposed to truth. It suggests the partiality of cultural and historical truths, the ways they are systematic and exclusive. Ethnographic writings can properly be called fictions in the sense of »something made or fashioned,« the principal burden of the word’s Latin root, fingere. […] Ethnographic truths are thus inherently partial – committed and inclompete.9

Bei Clifford wie bei Geertz wird die Ethnologie im Kontext eines anthropologisch begründeten Kulturbegriffs ausgeweitet und in der Folge einer Semiotisierung unterworfen, die mit der Vorstellung einer empirischen, allein an naturwissenschaftlichen Gesetzen orientierten kulturanthropologischen Arbeit bricht.

Der Kulturbegriff, den ich vertrete und dessen Nützlichkeit ich in den folgenden Aufsätzen zeigen möchte, ist wesentlich ein semiotischer. Ich meine mit Max Weber, daß der Mensch ein Wesen ist, das in selbstgesponnene Bedeutungsgewebe verstrickt ist, wobei ich die Kultur als dieses Gewebe ansehe. Ihre Untersuchung ist daher keine experimentelle Wissenschaft, die nach Gesetzen sucht, sondern eine interpretierende, die nach Bedeutungen sucht.10

Mit Blick auf den hier konstatierten grundsätzlich diskursiven Charakter anthropologischer Befunde und ethnografischer Texte lässt sich, in Anlehnung an die geschichtstheoretische Diskussion, ein ähnlicher Verlust ethnologischer Referenzialität für die Anthropologie konstatieren. Die Ethnografie verweist, darin historischen Aussagen ähnlich, nicht mehr auf eine materielle Wirklichkeit, die sie genau abzubilden in der Lage wäre. Vielmehr legen auch anthropologische Texte ihren Sinn immer erst »über eine lange Kette von Übersetzungsprozessen, über ihre zunehmende Aufladung mit wechselnden Symbolen und Bildern, über ihre Überlagerungen mit neuen Bedeutungsschichten«11 offen, lassen sich dabei nicht auf den Prozess der Interpretation reduzieren, sondern vergegenwärtigen, mit Doris Bachmann-Medick, »kollektiv verankerte Deutungsinstanzen und tragen als solche dazu bei, handlungsorientierte und gefühlsausbildende ›Konzepte‹ zu entwickeln.«12 Dieser interpretive turn der Kulturanthropologie mit seinem semiotisch grundierten, zugleich aber transdisziplinär ausgeweiteten Verständnis von »Kultur als Text« formuliert unterschiedlichste Ansprüche an eine neue Art der Auseinandersetzung mit kulturellen/ethnologischen Beschreibungen, die häufig an der Grenze zu literaturwissenschaftlichen Fragestellungen angesiedelt sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Ethnologie und Geschichtswissenschaft gleichermaßen von einer narrativen Wende geprägt sind, die das Selbstverständnis beider Disziplinen nachhaltig aufwühlt, gleichzeitig jedoch neue Formen sowohl der historischen/ethnografischen Repräsentation wie auch ihrer Interpretation hervorgerufen hat.

Der New Historicism, allen voran Stephen Greenblatt mit seinem Konzept einer »Poetik der Kultur«, setzt unmittelbar am semiotischen Kulturbegriff der angloamerikanischen interpretativen Kulturanthropologie an und überträgt deren Ansätze auf literaturwissenschaftliche Perspektiven. In welches Verhältnis treten Literatur und Geschichte im Zeichen des New Historicism? Zunächst einmal scheint der New Historicism mit dem traditionellen Historismus13 die historische Ausrichtung seines Interpretationsansatzes zu teilen. Greenblatt jedenfalls begründet sein Interesse an Shakespeares Werk gerade mit Verweis auf dessen extraliterarische Bezüge und grenzt sich damit klar von den streng textimmanenten Lektüren des New Criticism ab. Vordergründig scheint der New Historicism die Geschichte damit wieder in die Literatur, in die Literaturwissenschaft hineinzuholen, allerdings unter klaren poststrukturalistischen Prämissen. So heißt es etwa in der Einleitung zu Greenblatts programmatischstem Werk, Shakepearean Negotiations:

The question then was how did so much life get into the textual traces? Shakespeare’s plays, it seemed, had precipitated out of a sublime confrontation between a total artist and a totalizing society. […] The result of this confrontation between total artist and totalizing society was a set of unique, inexhaustible, and supremely powerful works of art.14

Hier bekundet Greenblatt zwar sein Interesse an der Geschichtlichkeit der Shakespeare’schen Texte, dennoch: In deutlicher Abgrenzung vom engeren, positivistisch geprägten Begriff des Historismus, der die historischen Fakten als Referenzbereich der Geschichtsschreibung voraussetzt, begreift Greenblatt den Geschichtsbegriff in seiner Textualität, der, ebenso wie der literarische Text, einer Interpretation bedarf und durch die Interpretation erst definiert wird. Greenblatt verortet den literarischen Text in einem Feld von »Resonanztexten«, die nicht einfach den historischen Hintergrund im Sinne sozialgeschichtlicher oder positivistischer Ansätze abbilden, sondern die ihrerseits ein Netz an intertextuellen Bezügen bilden, das in ein reziprokes Verhältnis mit literarischen Texten tritt:

Jeder dieser Texte wird als Brennpunkt konvergierender Kraftlinien der Kultur des 16. Jahrhunderts gesehen; ihre Bedeutung für uns liegt nicht darin, daß wir durch sie hindurch auf ihnen zugrundeliegende und vorausgehende historische Prinzipien sehen können, sondern vielmehr darin, daß wir das Wechselspiel zwischen ihren symbolischen Strukturen und denen, die in den Viten ihrer Autoren und der umfassenderen gesellschaftlichen Welt wahrnehmbar sind, interpretieren können als Konstituierung eines einzigen komplexen Selbstbildungsprozesses; denn über eine solche Interpretation kommen wir einem Verständnis näher, wie literarische und gesellschaftliche Identitäten in dieser Kultur geformt wurden.15

So werden die zur Lektüre literarischer Texte herangezogenen historischen Quellen oder andere Texte gemeinsam mit dem literarischen Text einem close reading unterworfen, das die intertextuellen Bezüge zwischen beiden aufdecken soll – ausgehend von dem Intertextualitätsbegriff Julia Kristevas, der den Text, über darin bewusst angelegte Verweise auf andere Texte hinaus, grundsätzlich als »Mosaik von Zitaten, […] Absorption und Transformation eines anderen Textes« versteht.16

In einem solchen Verfahren scheinen die Grenzen von Literatur und Geschichte, von literarischem Text und historischer Quelle erneut zu verwischen, gar bis zur Ununterscheidbarkeit ineinander aufzugehen. Greenblatt selbst ist diese fehlende Trennschärfe bewusst, die insbesondere die spezifischen Merkmale des literarischen Textes einzuebnen droht. Daher beharrt er auf den Unterschieden zwischen literarischem Text und historischen bzw. kulturellem Kontext, wenn er an »den Implikationen künstlerischer Darstellung als einer besonderen menschlichen Aktivität«17 festhält, wobei zunächst unklar bleibt, was sich hinter dem Besonderen dieser »menschlichen Aktivität« verbirgt. Als Literaturwissenschaftler zeigt Greenblatt sich bemüht, an einer wenngleich eingeschränkten Autonomie des literarischen Texts festzuhalten, indem er einen Literaturbegriff formuliert, der Prämisse jeder Lektüre im Zeichen des New Historicism darstellen solle:

Literatur funktioniert innerhalb dieses Systems auf drei miteinander eng verbundene Weisen: als Manifestation des konkreten Verhaltens ihres jeweiligen Autors, als eigenständiger Ausdruck der verhaltensformenden Codes und als Reflexion auf diese Codes.18

Diese drei Funktionen müssen, so Greenblatt, unter allen Umständen gleichberechtigt ernst genommen werden, um nicht in einen autorfokussierten Biografismus, in sozial- bzw. ideologiegeschichtliche Ansätze oder auch poststrukturalistische Lektüren zu verfallen, die jeglichen Rekurs auf eine außersprachliche Einbettung des literarischen Textes verwerfen. Literatur rekonstruiert im Kontext des New Historicism nicht einfach den ihr zugrunde liegenden historischen Hintergrund, sondern konstituiert ihn in einer dem Medium eigenen Weise neu:

Es geschieht etwas mit Dingen, Überzeugungen und Praktiken, wenn sie in literarischen Texten dargestellt, neu imaginiert und inszeniert werden, etwas oft Unvorhersehbares und Beunruhigendes. Dieses »etwas« verweist sowohl auf die Macht der Kunst als auch auf das Eingebettetsein der Kultur in die historischen Kontingenzen.19

Dass die praktische Umsetzung dieses von Greenblatt formulierten Anspruches mitunter nicht leicht fällt, dokumentieren einige jener Interpretationen, die sich der neuhistoristischen Lektüre verpflichten – etwa Sabine Schütlings im Zeichen des New Historicism druchgeführte Auseinandersetzung mit »viktorianischen Verhandlungen urbaner Prostitution«.20 In Schütlings Studie wird zwischen den von ihr untersuchten literarischen Texten, theologischen, sozialwissenschaftlichen, medizinischen und anderen Studien nicht mehr differenziert, sondern diese werden in ihrer gemeinsamen Teilhabe an einer gesellschaftlichen Inszenierung der Prostituierten begriffen, die auf eine patriarchal bestimmte Machtausübung verweist Inwiefern Literatur innerhalb des zeitgenössischen Diskurses über Prostitution die mit Greenblatt »verhaltensformenden Codes« nicht nur bestätigt, sondern möglicherweise bereits kritisch reflektiert, kann der Beitrag nicht beantworten. Greenblatt selbst bestätigt spätestens mit seiner 2004 auf Deutsch veröffentlichten Shakespeare-Biografie Will in der Welt, wie schwer sich der von ihm propagierte New Historicism als Lektürepraxis (literarischer und nicht-literarischer Texte) umsetzen lässt, ohne entweder in eine biografistische Werkdeutung oder psychologisierende und mitunter spekulative Deutungsmuster zu verfallen. Mit einem close reading des literarischen Werkes und der historischen Quellen oder einem Ansatz, der intertextuelle, reziproke Verhandlungen zwischen beiden ernst nimmt, hat Greenblatts eigene Zielsetzung nur wenig zu tun:

Es [Das Buch, S.C.] verfolgt das Ziel, den wirklichen Menschen zu entdecken, der das wichtigste Korpus fiktionaler Literatur geschrieben hat, das in den letzten 1000 Jahren entstanden ist. Oder vielmehr sucht es, da der wirkliche Mensch wohldokumentiert und aktenkundig ist, die schattenhaften Wege zu beschreiten, die von dem Leben, das er führte, zu der Literatur hinleiten, die er schuf.21

Mit der Absicht, den »wirklichen Menschen« Shakespeare zu entdecken, fällt Greenblatt ebenso wie mit der Überzeugung, dass dieser »wohldokumentiert und aktenkundig« sei, hinter die Prämissen seines eigenen Ansatzes zurück, der einen zuverlässigen historischen Referenzbereich, mit Hayden White ebenso wie mit Clifford Geertz, in Frage stellt. Das Aufdecken intertextueller Bezüge gerinnt hier zu einer spekulativen Interpretation, die weniger ein sorgfältiges close reading als vielmehr die eigene Vorstellungskraft bemüht: »Und damit wir verstehen, wie Shakespeare seine Phantasie gebrauchte, um sein Leben in seine Kunst zu verwandeln, ist es wichtig, daß wir von unserer eigenen Phantasie Gebrauch machen.«22

Mit seinem Vorhaben, Shakespeares Werk aus Shakespeares Leben zu erklären, tappt der ›Erfinder‹ des New Historicism in die durch seinen Ansatz selbst gestellten Fallen – und hat wohl deshalb die Literaturkritik in ihrem Urteil über Greenblatts Studie zu ungewöhnlich harschen Tönen verleitet: »Derart grob ist der notorische Zirkelschluss des Biographismus wohl lange nicht mehr exerziert worden.«23

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der New Historicism dem Verhältnis von Literatur und Geschichte nur bedingt Neues hinzuzufügen hat, da er auf eine differenzierte Begriffsbestimmung beider Diskurse sowie jener Textsorten, die sie konstituieren, verzichtet und damit ähnliche Kritik herausfordert wie die Ansätze Hayden Whites, etwa die fehlende Berücksichtigung der genuin unterschiedlichen Ansprüche literarischer und historischer Texte, was ihre Wissenschaftsspezifik, ihren implizierten Wahrheitsanspruch und die unterschiedlichen Bedingungen ihrer Rezeption und Produktion betrifft.24 Eine Marginalisierung des Literaturbegriffes wie auch des Geschichtsbegriffes kann im Rahmen neohistorischer Lektüren nicht ausbleiben, da der Einzeltext, etwa der literarische, gegenüber der Textualität der gesamten Kultur bzw. jeglicher kultureller Repräsentation an Relevanz verliert. Diesen Verlust des ›spezifisch Literarischen‹ als Folgeerscheinung des New Historicism sowie im erweiterten Sinne der Medienkulturwissenschaft kennzeichnet Oliver Jahraus entsprechend als »Aushöhlung und Entleerung des Textbegriffes«.25

Moritz Baßlers Auffassung liest sich vergleichsweise optimistisch, wenn er das innovative Potential des New Historicism im Bezug auf die Begründung einer neuen Auffassung der Geschichte zu beschreiben versucht:

Jeder neohistoristische Text gibt in seiner rhetorisch strukturierten Verknüpfung diskursiver Zusammenhänge zugleich eine Grammatik mit, eine Grammatik für jenes Sprachspiel, das man auf dem schwankenden Boden poststrukturalistischer Theorie noch und jeweils als historisches, als »Geschichte« bezeichnen kann.26

Tatsächlich aber unterliegt der Geschichtsbegriff hier bereits einer Überlagerung durch jenen der Kultur. Die eigentliche Innovation des New Historicism zeigt sich gerade dort, wo seine Ansätze zu einer neuen Bestimmung des Kulturbegriffs einladen. Entsprechend ersetzt Stephen Greenblatt die Bezeichnung New Historicsm in seinen späteren Schriften durch jenen Begriff, welchen er zu Beginn schon favorisierte: den einer »Poetik der Kultur«.27

In fast sämtlichen seiner Schriften thematisiert Greenblatt weniger das historische Subjekt als das kulturell geprägte bzw. konstituierte: Indem Greenblatt Kultur als »Ensemble von Überzeugungen und Praktiken« definiert, die als »eine umfassende Kontrolltechnologie, eine Reihe von Beschränkungen, in denen sich das Sozialverhalten zu bewegen hat, ein Repertoire von Modellen, mit denen die Individuen konform gehen müssen« fungiere,28 lenkt er den Blick auf die sinnkonstituierende, performative Dimension von Kultur. In Anlehnung an den anthropologisch begründeten Begriff der Kultur Clifford Geertz’ als »selbstgesponnenes Bedeutungsgewebe« begreift Greenblatt Kultur als Form einer Machtausübung, die, indem sie normierte Verhaltensweisen vorführt, Einschluss- und Ausschlussmechanismen nach sich zieht. Für die Literaturwissenschaft (wie auch die Geschichtswissenschaft) bedeutet diese Einsicht, ihre Texte als »wichtiges Vehikel der Übertragung von Kultur« aufzufassen und jene Wege zu untersuchen, »auf denen die Verhaltensrollen kommuniziert und von Generation zu Generation weitergegeben werden, nach denen Männer und Frauen ihr Leben strukturieren sollen.«29 Hier erkennt Greenblatt die Herausforderung einer interpretativen Methode, an der Geschichts- wie Literaturwissenschaft gleichermaßen beteiligt sind und fordert ein Ende der konsequenten Trennung des Geschichtsstudiums vom Literaturstudium. Tatsächlich finden, mit Greenblatt, Geschichts- und Literaturbegriff im Kontext einer Poetik der Kultur neu zusammen und

entwickeln Historiker in immer stärkerem Maße ein Gespür für die symbolischen Dimensionen gesellschaftlicher Praxis, während sich die Literaturwissenschaftler in den letzten Jahren mit wachsendem Interesse den gesellschaftlichen und historischen Dimensionen symbolischer Praxis zuwenden.30

Die problematischen Konsequenzen dieser Annäherung beider Disziplinen und der von ihnen produzierten Texte im Kontext eines neu formulierten Kulturbegriffes reflektiert Greenblatt kaum: Tatsächlich wird mit der Fokussierung auf das subversive Potenzial von ›kulturschaffenden‹ Texten die Autonomie des literarischen Textes weniger beschnitten als das wissenschaftliche wie methodologische Selbstverständnis der Historiografie, der es nicht nur um Fragen der historischen Repräsentation, sondern immer auch um das Erkenntnisinteresse einer historischen Forschung gehen muss.

Die Spezifik historiografischen Schreibens im Verbund mit einer historischen Forschung bleibt durch den New Historicism, gerade weil er gleichberechtigt Spuren unterschiedlichster Diskurse kreuzt, im Grunde unberücksichtigt – auch er unterstreicht in erster Linie die in der Folge des linguistic turn sichtbar gewordene Unsicherheit der Geschichte. Seine zukunftsweisende Fortsetzung findet der Ansatz allerdings in der in den 1990er Jahren ausgerufenen anthropologischen, später auch kulturwissenschaftlichen Wende der Geisteswissenschaften, die mit dem New Historicism eingeleitet wird. Denn mit dem neuen Kulturbegriff, der den diachronen Faden der großen historischen Metanarration durch die Netzstruktur synchron verlaufender Diskursfäden ersetzt, geraten zum einen die unterschiedlichen kulturellen Repräsentationsmechanismen, zum anderen die damit verbundenen normativen Prozesse und die von ihnen erzeugten ›Ränder‹ der Geschichte in den Blick. Eben hier liegen etwa die Ansätze der Genderforschung verborgen, die nach den kulturellen, historischen wie politischen Repräsentationsformen der Geschlechter fragt und deren patriarchal geprägte Steuerung zu dekonstruieren sucht. Insbesondere aber leitet der Kulturbegriff des New Historicism zu den postkolonialen Perspektiven über, die (wie Edward Said in seinem Gründungstext Orientalism)31 den Blick auf die eurozentrische Konstruktion hierarchisch strukturierter Binäroppositionen von Fremdem und Eigenem (Prozesse des so genannten ›Otherings‹) richten und anschließend nach Wegen suchen, diese Differenzstruktur und das in ihr gespiegelte hegemoniale Mächte- und Kräfteverhältnis durch den Entwurf neuer, hybrider Ordnungen zu unterlaufen.32

Dass es bei dieser neuen Fokussierung auf kulturelle Repräsentationsprozesse keineswegs um eine Profilierung der Kulturgeschichte als einer neuen »großen Erzählung«33 der Geschichtswissenschaften geht, sondern im Gegenteil um ein Festhalten am poststrukturalistischen Abschied von der Meistererzählung, verdeutlicht Stephen Greenblatts Veröffentlichung Wunderbare Besitztümer aus den 1990er Jahren. Hier begibt sich Greenblatt auf die Spuren der Reisenden und Entdecker und versucht, deren »Erfindung des Fremden« nachzuzeichnen. Als literarische Gattung scheint ihm die Anekdote hilfreich zu sein, die er als Gegenbegriff zum »grand récit einer totalisierenden, integrativen, progressiven Geschichtsschreibung, die weiß wohin sie will«, versteht.34 Anekdoten, die mit Greenblatt die Welt nicht »in würdevoller und harmonischer Ordnung« präsentieren und »eher mit dem Rand verbunden sind als mit dem unbeweglichen und lähmenden Zentrum«, avancieren hier zum wichtigsten Medium »zur Aufzeichnung des Unerwarteten und daher auch zur Beschreibung der Begegnung mit der Differenz«.35 Die Anekdoten werden damit zu Mikrogeschichten der Geschichtsschreibung und als solche einer kulturanthropologischen Lektüre unterworfen, die sie als »wichtigste[] Erzeugnisse[] der Repräsentationstechnologie einer Kultur« begreift.36 Damit ist Greenblatt bei einer neohistoristischen Lektürepraxis angelangt, die den Bogen von den ethnologischen Befunden Geertz’ zu den postkolonialen Theorien Homi K. Bhabas spannt. Die im Kontext des linguistic turn und des New Historicism konstatierte Unzuverlässigkeit der Geschichte aufgrund ihrer sprachlichen Verfasstheit wird hier um einen weiteren Aspekt bereichert. Greenblatt weist darauf hin, dass sich hinter dem Text der Geschichte stets kulturelle Diskursformationen verbergen, denen ein genuin eurozentrischer Blick eingeschrieben ist – ein Blick, der letztlich weniger über die verrät, die er zu beschreiben sucht, als vielmehr über diejenigen, die für die Beschreibung verantwortlich zeichnen:

Es geht mir in den folgenden Kapiteln weniger darum, zwischen wahren und falschen Darstellungen zu unterscheiden, als um eine Untersuchung der Repräsentationspraktiken als solcher, welche die Europäer nach Amerika mitnahmen, um ihren Landsleuten daheim zu beschreiben, was sie dort sahen und taten. Ich habe mich davor gehütet, die geschriebenen und gezeichneteten Repräsentationen der Europäer als genaue und verläßliche Dokumente über Land und Leute der Neuen Welt anzusehen. […] Fest steht nur, daß die europäischen Darstellungen der Neuen Welt etwas über die europäische Repräsentationspraxis aussagen.37

Mit diesem Interpretationsansatz landet Greenblatt bei einer postkolonialen Lektüre im Sinne Saids – und damit bei einer kritischen Auseinandersetzung mit historischen wie fiktionalen Texten, welche die Loslösung des Signifikats vom Signifikanten nicht mehr allein semiotisch begründet, sondern als Folge kultureller Einschreibungs- wie Ausgrenzungsprozesse begreift, die Form und Inhalt der Texte prägen. Eine solche Perspektive auf Texte in ihrer Teilhabe an einer fächerübergreifenden Kulturgeschichtsschreibung führt erneut zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit historischer bzw. historiografischer Narration – deren Referenzebene, darin stimmen Foucault, Said wie Greenblatt überein, keine eindeutig zu definierende historische Wirklichkeit und Wahrheit bezeichnet, sondern politische wie gesellschaftliche Machtverhältnisse, die ihren hegemonialen Ausdruck auch in den Texten finden.

So gewinnbringend, wie sich die verschiedenen Ansätze des cultural turns für die Literatur- wie Kulturwissenschaft der letzten Jahrzehnte daher erweisen – die mit dem linguistic turn einsetzende Frage nach der historischen Referenzialität radikalisieren sie, gerade weil, wie der Historiker Lucian Hölscher zu Recht anmerkt, sie nun von einer methodischen zu einer ethischen Frage avanciert.38 Um den Begriff der Wirklichkeit als zuverlässigen Referenten historischen Erzählens ist es am Ende des 20. Jahrhunderts schlecht bestellt. Mit Hölscher steht die »wissenschaftliche Rationalität« der Geschichtswissenschaft ebenso auf dem Spiel wie das traditionelle historische Wirklichkeitsverständnis, das im Kontext dieser neuen Kulturgeschichtsschreibung, so prophezeit der Historiker, vor seiner Auflösung steht.39

4 Geschichte in der Postmoderne – Geschichte nach der Postmoderne

Die Frage nach der Verwandtschaft von Geschichte (als narrative Repräsentation der Fakten) und Dichtung mündet im ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhundert in eine Standortbestimmung der Geschichtswissenschaft in und nach der Postmoderne. Diese vergegenwärtigt sich in scharf formulierten öffentlichen Kontroversen, wie sie etwa in der renommierten Zeitschrift History and Theory zu Beginn des neuen Jahrtausends geführt werden. Allen voran Vertreter der angloamerikanischen Geschichtstheorie machen in ihren Beiträgen deutlich, wie verhärtet sich die Fronten zwischen Anhängern einer modernen Auffassung von Geschichte und jenen der postmodernen darstellen, vor allem aber, wie sehr diese theoretische Auseinandersetzung bisweilen an der Praxis historischer wie historiografischer Arbeit vorbeiläuft. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Brisanz der Auseinandersetzung im angloamerikanischen Raum nicht immer eine vergleichbare Entsprechung in Deutschland findet. Der vorrangige Grund ist in den prekären Schlüssen zu suchen, die sich mit der Idee einer postmodernen Historiografie mitunter verbinden: Mit Derridas These, dass man sich auf das Reale nur noch in der »Praxis der Interpretation« beziehen könne,1 geraten Geschichtsbegriff wie historiografische Tätigkeit zu Deutungsverfahren, deren zugrunde gelegte Fakten nicht mehr zuverlässig zu ermitteln sind. Dieser Gedanke lässt sich nur schwer mit dem dringenden Auftrag der deutschen Geschichtsschreibung vereinbaren, eine möglichst lückenlose, wissenschaftlich angemessene Aufarbeitung der Katastrophengeschichte des 20. Jahrhunderts, allen voran des Holocausts, zu gewährleisten. Gerade die Tatsache, dass die Ereignisse der NS-Zeit zum Ende des 20. Jahrhunderts vom zeitgeschichtlichen zum historischen Thema avancieren,2 führt zu Auseinandersetzungen unter deutschen Historikern. Die kontroverse Debatte um die Historisierung des Holocausts, die häufig mit seiner Relativierung gleichgesetzt wurde, ist hier beispielhaft.3 (Vgl. Kap. 4.2.3) In dieser besonderen Sensibilisierung mag, gerade im direkten Vergleich mit den ungleich ›streitlustigeren‹ britischen und amerikanischen Historikern, eine leichte Theorie-Müdigkeit deutscher Geschichtswissenschaftler, zumindest aber der grundsätzliche Vorbehalt gegenüber einer sich als postmodern ausweisenden Geschichtswissenschaft gründen. Dabei sind die Fragen, die in und außerhalb Deutschlands an die Historiografie der NS-Zeit gestellt werden, oft die gleichen – unterschiedlich aber sind ihre Kontextualisierungen. Diese Differenzen benennt der aus Deutschland stammende und in den USA lehrende Historiker Wulf Kansteiner präzise, wenn er den mit dem Generationswechsel einhergehenden Prozess der 1990er Jahre darstellt, im Zuge dessen die NS-Zeit und ihre Verbrechen von einer außergewöhnlichen (exceptional) zu einer beispielhaften (exemplary) historischen Periode avancieren.4 Dieser Prozess, erläutert Kansteiner in seinem programmatischen Beitrag, schlage sich in Deutschland im Historikerstreit und in einer emotional geführten Diskussion um die Singularität des Holocausts nieder. In den USA hingegen sei er mit der enormen Popularität strukturalistischer und poststrukturalistischer Ansätze innerhalb der Geschichtswissenschaft verknüpft – mit theoretischen Positionen also, welche den epistemologischen Rahmen maßgeblich destabilisieren, welcher die Idee der Singularität (»notion of singularity«) gestärkt habe.5

In Deutschland wird die poststrukturalistische Beschneidung des Geschichtsbegriffes vorerst nicht mit den Diskussionen um die Darstellbarkeit des Holocausts verknüpft – theoretische Positionsversuche fallen hier insgesamt reservierter aus. So kann Richard J. Evans im Vorwort seines programmatischen Bandes In Defence of History (der im Deutschen bezeichnenderweise den deutlich neutraleren Titel Fakten und Fiktionen trägt) noch im Jahr 1998 anmerken, dass der »Hauptstrom der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft« weiterhin »sehr stark auf den in den 70er Jahren verbreiteten sozialwissenschaftlichen Modellen« beruht.6

4.1 Der Abschied von der Geschichte

Exemplarisch für die angloamerikanische Debatte liest sich die theoretische Auseinandersetzung zwischen dem amerikanischen Historiker Perez Zagorin, Vertreter eines modernen Geschichtsverständnisses, und dem britischen Historiker Keith Jenkins, einem erklärten Repräsentanten der Postmoderne, der in verschiedenen Veröffentlichungen den Standpunkt stark macht, dass Postmodernität keine Frage der Entscheidung oder der Ideologie, sondern die Bedingung der Gegenwart, folglich ohne Alternativen sei.1 1999 veröffentlicht Zagorin in der Zeitschrift History and Theory seinen Beitrag History, the Referent, and Narrative, in dem er die postmodernen Schlussfolgerungen der Geschichtswissenschaft vergangener Jahrzehnte pointiert zusammenfasst und deren Vertreter, darunter allen voran Keith Jenkins, mit Nachdruck angreift.2 Zagorin erkennt in der postmodernen Zurückweisung historischer Referenzialität und vermeintlichen Ablehnung jeder Form von Realismus die Hauptthesen der postmodernen Geschichtstheorie, die er in den Schlagworten »anti-realism« und »narrativism« zu erfassen sucht. Beide führen mit Zagorin zu einer problematischen Gleichsetzung von Fiktion und historischer Wirklichkeit, mithin von Dichtung und Geschichte:

According to this thesis, the fictional stories invented by writers and the narrations fashioned by historians do not differ from one another in any essential respect because both are made out of language and equally subject to the latter’s rules in the practice of rhetoric and the construction of narratives. […] By the same token they also place historical narratives in the same category as the fictional discourses of novelists and artists, so that it is impossible to make a distinction between histories and fiction or to adjudicate between different historical interpretations on the basis of facts or evidence.3

Zagorins Kritik an den postmodernen Positionen bezieht sich sowohl auf wissenschaftsspezifische wie moralisch-politische Kategorien: Zum einen blende die postmoderne Narrativitätsdebatte der Historiografie, so Zagorin in Anlehnung etwa an die White-Kritik durch Jörn Rüsen (vgl. Kap. 3.2.1), wesentliche wissenschaftsspezifische Merkmale des Faches (Analyse, Reflexion, Quellenkritik) vollkommen aus und reduziere die Historiografie irrtümlicherweise auf »a mimesis, description, or picture in words.«4 Zum anderen warnt Zagorin davor, dass sich der postmoderne Skeptizismus und Relativismus allen politischen und moralischen Normen entziehe, die Geschichtsschreibung demzufolge nicht überprüfbar und keiner historischen Realität verpflichtet sei. Um die prekären Folgen einer solchen von allen Auflagen befreiten und mit Fiktion gleichgesetzter Geschichtsschreibung zu vergegenwärtigen, führt Zagorin das Beispiel historischer Holocaust-Darstellungen an.5

Im darauffolgenden Jahr erscheinen im zweiten Band von History and Theory sowohl eine umfangreiche Stellungnahme Keith Jenkins zu Zagorins Kritik wie auch die erneute Antwort Zagorins auf diese Replik.6 Jenkins begegnet Zagorins Vorwürfen, indem er zum einen dessen vermeintlich falsche Lesart postmoderner Theorien zu entlarven und das durch die Postmoderne ausgerufene ›Ende der Geschichte‹ als Chance für einen Neuanfang positiv zu werten sucht.7 Den Vorwurf Zagorins, die postmodernen Theorien seien »anti-realistic« und »antic-referentialistic«, weist Jenkins als »ridiculous accusation«8 zurück. Statt dessen besteht er darauf, dass die postmodernen Theoretiker die Materialität eines ›Außerhalb des Textes‹ keineswegs bestreiten würden, sondern lediglich die Möglichkeiten, ein solches mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln (der Sprache) jemals erkennen und einen objektiven Zusammenhang zwischen Welt und Wort herstellen zu können. Postmoderne Historiker seien damit weder Antirealisten noch Anti-Referenzialisten, sondern, wie Jenkins im Rückgriff auf eine Terminologie Richard Rortys bekräftigt, einzig »antirepresentationalists«.9 Tatsächlich lässt sich diese Behauptung Jenkins’ mit Blick auf die geschichtstheoretischen Standpunkte des auslaufenden 20. Jahrhunderts kaum aufrecht halten. Vielmehr ist Zagorin zuzustimmen, wenn dieser in seiner Antwort dem Briten einen konfusen Umgang mit dem Begriff des philosophischen Realismus unterstellt.10 Mit seiner Unterscheidung zwischen Realisten und Repräsentationalisten ignoriert Jenkins in der Tat die Differenzierung zwischen einem ontologischen und einem philosophischen Realismusbegriff, der in einem erkenntnistheoretischen Sinne nicht allein die Materialität der Dinge, sondern Prozesse ihrer Wahrnehmung, ihres Beschreibens und ihrer Erfahrung bezeichnet.11 Während der ontologische Realismus lediglich die Existenz der Dinge an sich behauptet, baut der erkenntnistheoretische Begriff auf dem ontologischen auf, behauptet jedoch zusätzlich die Erkennbarkeit des ontologisch Seienden. Postmoderne Theoretiker sind insofern als Anti-Realisten zu verstehen, als sie einen epistemologischen Realismus, nämlich die Möglichkeit, zutreffende Erkenntnisse über die Wirklichkeit gewinnen zu können, entschieden negieren. Allen voran Roland Barthes, den Jenkins in seinem Beitrag indirekt mit seinem Verweis auf den »reality-effect« zitiert, steht für einen solchen geschichtstheoretisch bedeutsamen Anti-Realismus, wenn er dem historischen Diskurs nicht mehr das Reale selbst, sondern, wie bereits ausgeführt wurde, lediglich den Effekt des Realen (l’effet de réel) zugrundelegt. Jenkins’ Verteidigung der postmodernen Theoretiker als Repräsentationalisten (statt Anti-Realisten) greift an dieser Stelle nicht nur zu kurz, sondern sie überführt seine eigene Argumentation genau jener theoretischen Naivität, die er ursprünglich Zagorin zu unterstellen versucht.

Mit der Postmoderne etabliert sich innerhalb der Geschichtswissenschaften demzufolge ein im epistemologischen Sinne historischer Anti-Realismus, der in letzter Konsequenz nicht nur das Ende der Geschichte bedeutet, sondern dieses positiv im Sinne eines Befreiungsschlages (»enormous liberating potential«) interpretiert.12 Das insbesondere von Jenkins an verschiedenen Stellen ausgerufene ›Ende der Geschichte‹ im Sinne der Postmoderne ist dabei keinesfalls mit dem Ende der Geschichte im Kontext der Posthistoire-Diskussion zu verstehen, wenngleich Jenkins selbst auf eine Differenzierung verzichtet und beide Begriffe synonym verwendet.13 Lutz Niethammers programmatischer Studie folgend wird Posthistorie hier als Begriff verstanden, der

eine sich seit einem halben Jahrhundert ausbreitende Zeitdiagnose und Form rückbezüglichen Geschichtsdenkens [bezeichnet], wonach am ›Ende der Geschichte‹ ein geronnener Zustand der technisierten Massengesellschaft eintrete, der sich durch ›stationäre Beweglichkeit‹ ohne sinnhafte Alternative oder erinnerungswürdige Ereignisse auszeichne.14

Dieser durch den konservativen Soziologen und Philosophen Arnold Gehlen bereits in den 1950er Jahren in dessen kulturkritischen Schriften eingeführte Begriff erfährt im Jahr 1992 eine äußerst fragwürdige und kontrovers diskutierte Erneuerung durch Francis Fukuyama. Fukuyama stellt in The End of History and the last man die These auf, dass nach dem Zusammenbruch der Ostblock-Staaten das Ende der Geschichte mit dem US-amerikanischen Modell liberaler Demokratie erreicht sei, »as it conquered rival ideologies like hereditary monarchy, fascism, and most recently communism.«15 Dabei lässt Fukuyama sich von einem entschieden nicht postmodernen Geschichtsverständnis leiten, das Geschichte als singulären, kohärenten und evolutionären Prozess versteht, der mit dem alternativlosen »ideal of liberal democracy« an sein Ende gelangt sei, denn: »[…] all of the really big questions had been settled.«16

Jenkins’ Begriff eines »Endes der Geschichte« ist nicht durch die posthistoire, sondern die Postmoderne bestimmt, entsprechend versammelt er gemeinsam mit Alun Munslow in dem Herausgeberband The Nature of History Reader unter der Kapitelüberschrift Endisms jene Beiträge, die das postmoderne Ende der Geschichte diskutieren.17 Dieses Ende der Geschichte beruft sich darauf, dass die Vergangenheit nicht mehr zuverlässig zur Verfügung stehe, erteilt den »großen Erzählungen« (metanarratives) eine Absage, bestreitet einen Hoheitsanspruch der Historiker über die Geschichte und plädiert für einen grundsätzlichen Relativismus:

In that sense the past is now seen as being overtly promiscuos; it will go with anybody, obey any ›order‹: Marxists, Whigs, empiricists, racists, feminists, structuralists, phenomenologists, postmodernists – anybody can have it.18

Dieses im Sinne postmoderner Auffassungen prognostizierte Ende der Geschichte läuft auf die endgültige Einebnung der Differenz von Fiktion und Wirklichkeit, Geschichte und Literatur hinaus, die Zagorin kritisiert und Jenkins historischem Denken vorgeworfen hatte. Tatsächlich ist Geschichte mit Jenkins ausschließlich als Text aufzufassen, der sich zusammensetzt aus »things ontologically unconnected« und der dabei nicht zurückzuführen ist auf »empirically verifiable ›epistomological‹ elements.«19 Eine Unterscheidung zwischen historischen Fakten und subjektiv imaginierter Fiktion ist demnach nicht mehr möglich:

In the end, therefore, history is best seen as an act of the imagination, a fictive product; a figure, a shape, a way of carving up ›the past‹ that the past ›itself‹ has no way of determining not only ›once and for all‹ but at all.20

Zu dieser Auffassung der Geschichte als einem allein ästhetischen Diskurs existiert mit Jenkins keine Alternative – die postmoderne Erkenntnis versteht sich insofern nicht als Nachfolger eines modernen Geschichtsverständnisses, sondern als Korrektur einer immer schon falschen (modernen) Auffassung von Geschichte:

And I think we should accept this homecoming; should recognize that it was just an enormous category mistake to have ever thought of histories as being not of an aesthetic but of an epistemological kind; that it was just a mistake to make histories in ways which were ›modern‹.21

Das Ende der Geschichte, wie sie bislang gedacht wurde, will Jenkins als Beginn einer neuen Zeitrechnung verstehen – sämtliche Prozesse des »endism« (die Jenkins keineswegs nur auf die Geschichte beschränkt) signalisieren einen Neuanfang, der endgültig von der »Last der Geschichte« (burden of history) befreie. Jenkins feiert die Postmoderne als Befreiungsschlag für die Geschichtswissenschaft wie für den Geschichtsbegriff, schließt damit an jenen Lobgesang an, der von Beginn an den postmodernen Abschied von den Meta-Erzählungen begleitet hatte, etwa bei Wolfgang Welsch:

Diese großen Erzählungen sind für uns – nicht zuletzt angesichts moderner Totalitarismen – unglaubwürdig geworden. Das postmoderne Denken hat daraus die Konsequenz gezogen. Es reagiert auf den Verlust der großen Erzählungen nicht mit Trauer, eben weil es die Kehrseite all solcher Ganzheiten erkannt und eingesehen hat, daß deren »Verlust« eher einen Gewinn bedeutet. Die Kehrseite von Ganzheit ist Zwang und Terror, ihr »Verlust« hingegen ist mit einem Gewinn an Autonomie und Befreiung des Verschiedenartigen verbunden. Daher sieht die Postmoderne […] keinen Anlaß zur Betrübung.22

Konkreten Fragen allerdings, welche Aufgaben sich etwa mit diesem Befreiungsschlag für den Historiker und Historiografen in der Praxis verbinden, wie eine Geschichte als ›Wissenschaft‹ und deren Texte nach dem Ende der Geschichte überhaupt auszusehen haben, bleibt Jenkins eine klare Antwort schuldig. Entsprechend konturlos, fast schon tautologisch, mutet sein die Replik auf Zagorin beschließender Ausblick auf eine Geschichtswissenschaft im postmodernen Gewand an: »[…] to me postmodernism seems to be a vehicle through which […] a little bit of newness may be entering our world.«23

4.2 Die Ethik der Geschichte

Die im Kontext und in der Folge des linguistic turn aufgeworfene Frage nach der Zuverlässigkeit historischer Narration und die poststrukturalistische Skepsis im Bezug auf außerhalb des Textes liegende historische Referenten führen am Ende des 20. Jahrhunderts zu einer Standortbestimmung historischen Erzählens, die, darauf wurde bereits hingewiesen, nicht allein methodische, sondern explizit ethische Positionen verhandelt. Verantwortlich dafür ist insbesondere die neu bewertete Figur des Historikers bzw. des Historiografen, der nun nicht mehr als ›Schreiber‹ der Geschichte, sondern als ›Interpret‹, wenn nicht gar als ›Erfinder‹ der Geschichte vorausgesetzt wird. Aus dieser Prämisse resultiert die Diskussion um die Verantwortung des Historikers seinem historischen Sujet gegenüber: Angesichts seiner subjektiven Einflussnahme auf die von ihm vermittelten historischen Fakten avanciert die Geschichtsschreibung zu einer Herausforderung, die im Hinblick auf darin implizierte Prozesse der Selektion, auf die narrative ›Aufbereitung‹ der Fakten sowie die Anpassung auf ein in der Gegenwart verortetes Rezipientenbild (den potenziellen Leser) nun auch ethisch begründet ist.

Andererseits versteht sich der Eingang spezifisch ethischer Fragestellungen in die Diskussion um die narrativen wie fiktionalen Implikationen der Historiografie als unmittelbare Reaktion auf die oben skizzierten postmodernen Zweifel an der epistemologischen Bedeutung der Geschichte. Diese nämlich sorgen dafür, dass sich ethische Fragestellungen gerade nicht mit dem Geschichtsbegriff des 21. Jahrhunderts verbinden, sondern ethischen Überlegungen manchenorts eine radikale Absage erteilt wird.

4.2.1 Ende der Geschichte – Ende der Ethik?

Mit der Postmoderne ist, will man Keith Jenkins glauben, nicht nur das Ende der Geschichte, sondern auch das der Ethik erreicht. Dieses Ende leistet mit Jenkins einem Neuanfang Vorschub, der, befreit vom Korsett der Geschichte und damit einhergehender ethischer Normen, zu einem Zustand neuer Entscheidungsfreiheit führt. So jedenfalls lautet die Hoffnung, die Jenkins in seiner programmatischen Studie zum Thema enthusiastisch stark macht:

[T]his book is not just an argument against modernist histories but also a welcoming of the collapse of ethical certainties, because that allows us to embrace a radically undecidable morality that is ultimately relativistic, and thus open up new possibilities.1

Der Abschied von der Ethik stößt bei Kritikern des Jenkins’schen Postmoderne-Konzepts auf ähnlich scharfe Kritik wie sein Abgesang auf die Geschichte. Jenkins und seine Mitstreiter müssen sich dem Vorwurf stellen, dass der von ihnen postulierte postmoderne Relativismus und generelle Skeptizismus zur Legitimation einer jeglicher Verantwortung enthobenen Geschichtsschreibung wie Geschichtswissenschaft führe, die Historik damit, da die Geschichte als solche ohnehin nicht mehr zur Verfügung stünde, weder fachspezifischen Regeln noch moralischen Wertvorstellungen mehr unterliege.

Jenkins relativiert die Radikalität seiner Aussagen insofern, als das Verschwinden der Ethik bei ihm mit einer Aufwertung der Moral einhergeht: »So my argument is that we are now in a situation where we can (and do) live outside of ›ethics‹ but in ›morality‹«.2 Diese Differenzierung zwischen Ethik und Moral entwickelt Jenkins unter Rückgriff auf Derrida, wobei er in einer recht frei anmutenden Aneignung dessen Begriff des vorgegebenen Regelsystems, auf das sich eine Entscheidung beruft, als »ethical system« oder schlicht »ethics« begreift und Derridas Terminus der freien, verantwortlichen Entscheidung unter den Begriff der Moral fasst.3

Derrida seinerseits macht in seinem zentralen Text zur Gesetzeskraft jegliche ethischen Entscheidungen und Verantwortungen abhängig von Strukturen der Unentscheidbarkeit, die diesen zugrunde liegen müssen. Moralisch und verantwortlich könne, so Derrida, nur ein freies Individuum agieren: »Wenn ein Wesen nicht frei ist, wenn es bei dieser oder jener Tat sich nicht frei verhält, sagen wir wohl kaum, daß seine Entscheidung gerecht oder ungerecht ist.«4 Gerechtigkeit kann jedoch nicht allein heißen, sich an bestehenden Regeln und Gesetzen zu orientieren, sondern muss zugleich darüber hinausgehen, ansonsten wäre der Richter mit Derrida nichts anderes als eine »Rechenmaschine«.5 Eine gerechte Entscheidung impliziere damit, hier greift Derrida auf einen Begriff Stanley Fishs zurück, ein ›fresh judment‹:

Dieses »fresh judgment« kann mit einem bereits vorgegebenen Gesetz übereinstimmen, es muß und soll damit wahrhaft übereinstimmen; doch die Deutung, die wieder eine Gründung, die wieder eine Erfindung, die ein frei Entscheidendes ist und in der Verantwortung des Richters steht, ja über dessen Verantwortlichkeit entscheidet, erfordert, daß ihre »Gerechtigkeit« nicht nur in der Übereinstimmung, in der erhaltenden und reproduzierenden Wirksamkeit des Urteils besteht. Kurz: damit eine Entscheidung gerecht und verantwortlich sein kann, muß sie in dem Augenblick, da sie getroffen wird, […] einer Regel unterstehen und ohne Regel auskommen.6

Eben hier knüpft Jenkins an und macht, Derrida vermeintlich folgend, die Unentscheidbarkeit zur Basis jeder moralischen Entscheidung (so übersetzt er die »freie« und später »gerechte« Entscheidung Derridas, der selbst den Begriff der Moral hier ausdrücklich vermeidet).7 Mit dieser Deutung jedoch reduziert Jenkins die Argumentation des französischen Philosophen entscheidend und ignoriert das durch ihn aufgeworfene Paradox, welches gerade darin besteht, dass eine freie Entscheidung sowohl das Unentscheidbare wie auch vorgegebene Regeln braucht.8 Eine Entscheidung, die sich jeder Regel entzieht, ist mit Derrida weder frei noch moralisch und insofern irrt Jenkins’, wenn er schlussfolgert: »A moral decision thus escapes any and every rule; the decision has to be grounded only in itself, in its own singularity.«9 Tatsächlich denkt Jenkins das von Derrida aufgeworfene Problem nicht mit: Denn im Moment ihres Ereignens wird aus dem Einzelfall der freien Entscheidung unweigerlich wieder die Regel, so dass die eigentliche Schlusserkenntnis Derridas wie folgt lautet:

Aus diesem Paradox folgt, daß man niemals in der Gegenwart sagen kann: eine Entscheidung oder irgend jemand sind gerecht (das heißt frei und verantwortlich); und noch weniger: »ich bin gerecht«.10

Das mit dem Ende der Geschichte einhergehende Ende der Ethik und die Geburt der Moral im Moment des Unentscheidbaren wird von Jenkins mit Bezug auf Derrida als Befreiungsschlag begrüßt, der sich von der Last des Tradierten löse, konventionelle Binäroppositionen unterlaufe und die Mündigkeit des Subjekts verspreche. Überzeugen kann diese Derrida-Lektüre nicht, da sie zentrale Begriffe des Franzosen instrumentalisiert und ihrem Zweck entfremdet. Derrida selbst unterstreicht in aller Deutlichkeit: Kaum hat sich die freie Entscheidung der »Prüfung des Unentscheidbaren« unterzogen, hat sie erneut nach Regeln gehandelt, möglicherweise neu aufgestellten, damit zugleich nicht verbürgten, oder sie befolgt wiederum vorgegebene Regeln, die ihrerseits die Freiheit der Entscheidung beeinträchtigen. Damit gibt es mit Derrida kein Entrinnen aus dem moralischen Paradox – eine gerechte Entscheidung ist bereits im Moment ihres Ereignens keine mehr.11

Aus der Erkenntnis, dass ethische Entscheidungen übergeordnete Gesetzmäßigkeiten benötigen und gleichzeitig ohne sie auskommen müssen, ergibt sich Derridas Kritik an der Ethik – die jedoch keineswegs mit einem Abschied von der Ethik gleichzusetzen ist. Derrida selbst bekräftigt 1994 in einem Interview die »ethisch-politische[n] Bejahung«, die sein eigenes Denken seit jeher grundiere.12 Allerdings weist er herkömmliche Auffassungen der Ethik entschieden zurück und begreift dieselbe als Hoffnung auf ein künftiges, noch nicht eingelöstes Denkmodell, das nicht zuletzt mithilfe dekonstruktivistischer Methoden erreicht werden soll:

Zunächst möchte ich unterstreichen, daß die Dekonstruktion weit davon entfernt ist, der amoralische oder unethische Nihilismus zu sein, als der sie oft dargestellt wird. Die Dekonstruktion ist ein affirmatives Denken einer möglichen Ethik, eines Engagements jenseits der Technik des Kalkulierbaren. Die Sorge um die Verantwortlichkeit steht im Zentrum der dekonstruktiven Erfahrung.13

Die vielfach konstatierte ethische Wende in Derridas Denken sowie innerhalb dekonstruktivistischer Theorien grundsätzlich versteht sich als Ansatz, der sich nicht einer schlichten Neukonstitution des Begriffes verschreibt, sondern der, in Anlehnung an den französischen Philosophen Emmanuel Lévinas, nach den Bedingungen fragt, unter denen Ethik überhaupt möglich wird.14

Mit Emmanuel Lévinas ist der zentrale Einfluss bezeichnet, der Derridas ›ethische‹ Überlegungen nachhaltig prägt und der mit der Figur des Anderen eine neue Ethik begründet, die Derrida in seinem Nachruf auf Lévinas emphatisch feiert:

Already, well beyond France and Europe […] the reverberations of this thought will have changed the course of the philosophical reflection of our time and of the reflection on philosophy, on that which orders it according to ethics, according to another thought of ethics, responsibility, justice, the state, and so on, another thought of the other, a thought that is newer than so many novelties because it is ordered to the absolute anteriority of the face of the Other.15

Die Figur des Anderen ist es, welche die dekonstruktivische »Idee einer unendlichen Gerechtigkeit« denken lässt, die sich nicht auf übergeordnete Regeln und Gesetzmäßigkeiten reduzieren lässt, sondern stets vom Anderen aus entworfen werden muss.16 Das Denken eines absolut Anderen ermöglicht eine ethische Erfahrung, die Gerechtigkeit als Zukunftsvision etabliert – mit ihm ist keineswegs das Ende der Ethik erreicht, sondern wird, ganz im Gegenteil, eine ethische Wende eingeleitet.

4.2.2 Ethische Wende – ethical turn

Tatsächlich zeigt sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts, dass sich das durch postmoderne Vertreter wie Keith Jenkins ausgerufene »Ende der Ethik«, keineswegs bewahrheitet – vielmehr finden ethische Fragestellungen verstärkt Einzug in die Geisteswissenschaften. Das postmoderne ›anything goes‹ führt den pluralistischen und relativistischen Tendenzen zum Trotz zu einer selbstreflexiven Auseinandersetzung mit dem Gehalt der einzelnen Wissenschaften und ihrer spezifischen Aussagekraft.1 Selbst überzeugte Theoretiker der Postmoderne, wie der deutsche Philosoph Wolfgang Welsch, unterstreichen die immer auch ethische Komponente der Postmoderne: »Die Postmoderne ist von ihrem ganzen Ansatz her ethisch grundiert. Sie tritt mit Entschiedenheit für das Eigenrecht der unterschiedlichen Orientierungen und Lebensformen ein.«2 Mit Welsch führen die pluralistischen Tendenzen unweigerlich zu einer Akzeptanz des Differenten und zur Einsicht in das Recht des Anderen. Postmoderne Ethik im Sinne Welschs bedeutet dann erstens »die Wahrnehmung der eigenen Begrenztheit und […] Anerkennung des Anderen«. Zweitens resultiere daraus ein besseres Verständnis für »die Schlüssigkeit ihrer [der Anderen, S.C.] Forderungen und Argumentationen, aber auch Adäquanz ihrer eventuell ungewohnten oder anstößigen Äußerungsformen.«3

Die Denkfigur des Anderen lässt sich als die entscheidende Schnittstelle lesen, an der sich ethische Neupositionierungen und kulturwissenschaftliche Ansätze treffen. Ethical turn und cultural turn begegnen sich in ihrer gemeinsamen Fokussierung auf Figurationen des Anderen, des Dritten sowie insbesondere auf das im Kontext hegemonialer wie logozentrischer Repräsentationen nicht mehr Repräsentierte. Mit Levinas und seiner Rezeption durch Derrida wird innerhalb der (politischen Philosophie) eine auf ethische und moralphilosophische Fragestellungen fußende Diskussion angestoßen, die eine Innovation versprechende Brücke zwischen dekonstruktivistischen und kulturwissenschaftlichen Ansätzen errichtet.4 Im Mittelpunkt der ethischen Position Levinas steht die asymmetrische, nicht-reziproke Beziehung zwischen dem Ich und einem Anderen, dessen als grundsätzlich gedachte Anwesenheit das Ethische erst hervorbringt:

Die Begegnung mit dem Anderen ist die bedeutende Erfahrung oder das bedeutende Ereignis schlechthin. Die Begegnung mit dem Anderen lässt sich nicht auf den Erwerb eines zusätzlichen Wissens reduzieren. Ich kann den Anderen niemals vollständig erfassen, gewiss, doch die Verantwortung ihm gegenüber, in der die Sprache und auch die Gemeinschaft mit ihm ihren Ursprung nimmt, übersteigt selbst das Wissen, auch wenn unsere griechischen Lehrer diesbezüglich vorsichtig geblieben sind.5

Damit avanciert der Andere zum einzig möglichen Korrektiv des Selbst, erst durch die Begegnung mit ihm werden Prozesse der Selbstreflexion angeregt, die Grundpfeiler des Levinas’schen Ethikverständnisses bilden:

Eine Infragestellung des Selben – die im Rahmen der egoistischen Spontaneität des Selben unmöglich ist – geschieht durch den Anderen. Diese Infragestellung meiner Spontaneität durch die Gegenwart des Anderen heißt Ethik.6

Ausgehend von der als ursprünglich begriffenen Präsenz des Anderen und dem Ort, an dem sie erfahrbar wird, dem »Antlitz«, begreift Levinas Ethik als die »Anerkennung der Heiligkeit« – und meint mit »Heiligkeit« die Sorge für den Anderen, die über die Sorge um sich selbst siege. Erst über die Akzeptanz dieses Vorrangs des Anderen definiert sich »Menschlichkeit« und kann eine »Liebe zum Anderen« entstehen, die »geistiger ist als die Wissenschaft«.7

Die Sorge um den Anderen im Sinne Levinas’ lässt sich leicht zu jener Kritik am Ethnozentrismus weiterdenken, wie sie in postkolonialen Positionen formuliert wird. Tatsächlich radikalisieren Levinas’ Überlegungen die postkoloniale Kritik – auch wenn sein Plädoyer für die ethisch grundierte Besinnung auf den Anderen weniger aus einer Auseinandersetzung mit eurozentrischen Vereinnahmungen als in seinen biografischen Erfahrungen als Überlebender des Holocausts begründet liegt.8 Postkoloniale Theoretiker wie Homi K. Bhaba beziehen sich ausdrücklich auf Levinas’ ethische Begründung des ›Anderen‹, etwa dort, wo sie Figurationen oder Orte des Dritten (third space) entwerfen, mit denen hegemoniale Ordnungen nachhaltig gestört werden sollen.9

Perspektiven des Anderen (Levinas) oder des Dritten (Bhaba) sind es, welche den Einzug ethischer Fragestellungen in die Geschichtswissenschaft nach sich ziehen. Beispielhaft liest sich in diesem Zusammenhang die im Jahr 2002 veröffentlichte Studie Jörn Rüsens, Geschichte im Kulturprozeß, die das historische Denken von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart beleuchtet. Der dritte und letzte Teil der Untersuchung setzt sich mit Fragen der »Identität und [des] Anderssein[s] im Spiegel der Geschichte« auseinander und verhandelt dabei die Kritik an ethnozentrischen Vereinnahmungen aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive ebenso wie die Aufgaben einer »interkulturellen Kommunikation«, die mit Rüsen, »das Gebot der Stunde im Bereich der Geschichtskultur« darstellt.10 Die ethische Herausforderung der Geschichte liegt Rüsen zufolge darin, ihre Rolle jenseits aller postmodernen Einwände als »Medium des Selbstverständnisses, der Artikulation und Hervorbringung der eigenen (personalen und sozialen) Identität und der Konzipierung des Andersseins des Anderen außerhalb und innerhalb des Lebensraums der eigenen Gruppe«11 ernst zu nehmen – zugleich aber auch sich der daraus resultierenden Verantwortung zu stellen. Diese meint ein Nachdenken über neue Formen der »Meistererzählungen des Westens« – deren Gültigkeit Rüsen allein aufgrund ihrer ethnozentrischen Implikationen und keineswegs in Übereinstimmung mit der postmodernen These vom Ende der Geschichte einschränkt. Das Wissen um die identitätsstiftende Funktion der Geschichte lässt ihn mit Nachdruck am Fortbestehen historischer Meistererzählungen festhalten, weil es ohne sie, so Rüsen, »keine kulturelle Identität« gebe.12 Angesichts eines historischen Denkens aber, das »zutiefst ethnozentrisch« sei, liege die Herausforderung einer ethischen Prinzipien unterstellten Geschichte bzw. Geschichtsschreibung gerade darin begründet, neue Erzählungen zu formulieren, »die sagen können, wer wir jetzt sind, da wir das nicht bleiben können und wollen, was wir einmal waren.«13 Merkmal dieser neuen Meistererzählungen müsse eine Haltung sein, die sich dem Anderen nicht mehr aus der Sichtweise der eigenen Kultur nähert, sondern Geschichte ausschließlich als Konglomerat unterschiedlicher Perspektiven begreift, welche auch da, wo sie sich zu widersprechen scheinen, »keine Schmälerung, sondern eine Bekräftigung von Wahrheit ist.«14

Insgesamt macht sich der ethical turn in der Geschichtswissenschaft im Versuch bemerkbar, radikale postmoderne Ansätze mit dem wissenschaftlichen Selbstverständnis der Historik zu versöhnen.15 So wird nun die bereits von Carr hervorgehobene Subjektivität des Historikers sowohl beim Blick auf die res gestae wie auch beim Verfassen der Geschichte, der historia rerum gestarum in Bezug auf ihre ethischen Implikationen untersucht. Führte man die in historischen Texten zwangsläufig enthaltenen moralischen Urteile lange Zeit als Argument gegen die Wissenschaftlichkeit von Geschichte an, erfolgte in den letzten Jahren eine Neubewertung dieser moralischen Dimension historiografischer Tätigkeit, etwa durch Frank Ankersmit. Der niederländische Geschichtstheoretiker fordert nicht nur mit Nachdruck die Subjektivität des Historikers ein, sondern unterstreicht die handlungs- und erkenntnisleitende Relevanz ethischer Positionen in historischen Texten:

[A] historical writing that has successfully eliminated all traces of moral and political standards from itself can no longer be of any help to us in our crucial effort to distinguish between good and bad moral and political values. Having knowledge of the past surely is one thing; but it is perhaps no less important to know what ethical and political values we should cherish. So both our insight into the past and our orientation in the present and towards the future would be most seriously impaired by a historical writing which tries […] to avoid all moral and political standards.16

Der hier zitierte Text Ankersmits aus dem 2004 erschienenen Herausgeberband The Ethics of History dokumentiert ebenso wie der im gleichen Band veröffentlichte Beitrag Jörn Rüsens zur ethischen Dimension der historiografischen Tätigkeit, wie sehr ethische Fragen an die Geschichte und Geschichtswissenschaft mit einer neuen Aufmerksamkeit für die Figur des Historikers wie Historiografen verknüpft sind.17 Für Jörn Rüsen sind diese Fragen zudem der Ausgangspunkt für sein Modell historischer Vernunft und Verantwortung, das er, wie im Nachfolgenden zu zeigen ist (vgl. Kap. 4.2.5), dem postmodernen Abschied von der Geschichte entgegensetzt.

4.2.3 Den Holocaust erzählen

Die unbestritten nachhaltigste Brisanz entwickelt die Diskussion um die ethische Wende in der Geschichtswissenschaft im Kontext der Frage nach der historischen Aufarbeitung des Holocausts. Diese Diskussion wird ungleich deutlicher unter internationalen Vertretern des Faches ausgetragen, da in Deutschland, aus naheliegenden Gründen, die postmodernen Stimmen zur Unverfügbarkeit der nationalen Geschichte spürbar verhaltener ausfallen:

In the discourse of the defenders of history as a reconstructive enterprise, the gas chambers constitute a fixed point of reference for the assessment of historiographical theories in the face of the uncertainties introduced by the linguistic turn.1

Richard J. Evans geht in diesem Zusammenhang so weit, das postmoderne »intellektuelle Klima« als (wenngleich unfreiwilligen) Katalysator für die seit Mitte der 70er Jahre zunehmenden Aktivitäten der Holocaust-Leugner zu bewerten. Insbesondere in den USA werde, so Evans, der postmoderne Relativismus häufig instrumentalisiert, um propagandistischen Bemühungen um eine Revision der nationalsozialistischen Geschichte Vorschub zu leisten.2

Der israelische Historiker Omer Bartov, einer der profiliertesten Forscher zum deutschen Nationalsozialismus, insbesondere zur deutschen Wehrmacht, problematisiert wie Evans die postmoderne Negierung historischer ›Wahrheit‹ und verlangt von seinen Historiker-Kollegen, sich ihrer moralischen Verantwortung im Kontext der historiografischen Aufarbeitung des nationalsozialistischen Völkermordes zu stellen. In diesem Kontext fordert er, die postmodernen Theorien im Lichte dieser Verantwortung neu zu prüfen und gegebenenfalls zu revidieren:

But a murder has taken place; we did not construct it in our imagination. In that sense, it is not relative. […] The historian cannot escape the responsibility of acting as judge in this context. […] Perhaps what we believed to be interesting, intellectually stimulating, even playful, when applied to an extreme case proves to be morally dubious. And then, perhaps, we should admit that we had made an error, and that if our theory does not work here, it can no longer be called a theory, and might have to be discarded, or at least radically modified.3

In Deutschland, wo die Kontroverse zwischen postmodernen und modernen Historikern leiser und mit größerer Kompromissbereitschaft ausfällt, wird mit Blick auf historische Darstellungen des Holocausts die Frage nach ihrer Referenzialität eher vorsichtig gestellt – mit Nachdruck hingegen die Frage nach ihrer narrativen Darstellbarkeit im Grenzraum von Dichtung und Historiografie. Bezeichnend für die ungebrochene Aktualität der Debatte sind etwa die Beiträge und Diskussionen im Rahmen des 2011 vom Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts veranstalteten Symposiums Den Holocaust erzählen. Mit Hayden White, Saul Friedländer, Christopher R. Browning und Dan Diner sind in Jena einige der Protagonisten zugegen, die bereits 20 Jahre zuvor in Los Angeles zusammengekommen waren, um die Möglichkeit, den Holocaust (fiktional wie faktual) darzustellen, kritisch und äußerst kontrovers zu diskutieren.4 Insbesondere zwischen Friedländer und White entflammt während des kalifornischen Kolloquiums eine Kontroverse um die These des Amerikaners, dass kein historisches Ereignis über das Medium der Sprache objektiv zur Verfügung stehe, sondern im Rahmen eines historisch-faktualen Textes als Interpretation der Wirklichkeit und damit als fiktionaler Text gelesen werden müsse. Friedländer problematisiert die relativistische Geschichtsauffassung Whites aus epistemologischer wie ethischer Perspektive, da sie die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung des Holocausts letztlich bestreite.5 Als Relativierung seiner früheren, als postmodern gekennzeichneten Position wertet Friedländer hingegen Whites eigenen Beitrag in Los Angeles, in dem jener aller Skepsis zum Trotz das Modell einer historiografischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus entwickelt, das sich am literarischen Stil der Moderne orientieren und gleichzeitig auf eine realistische Schreibweise, wie White sie als typisch für sowohl die Literatur als auch die Historiografie des 19. Jahrhunderts wertete, verzichten müsse.6

20 Jahre nach dieser Ausgangsdiskussion bekräftigt White in Jena seine Position erneut und plädiert für einen an der literarischen Moderne orientierten Darstellungsstil des Holocausts, wie er ihn ausgerechnet in Saul Friedländers zweibändiger Studie Nazi Germany and the Jews wiederzufinden glaubt.7 Unmittelbar vor Whites Tagungssbeitrag stellt Wulf Kansteiner in seinem Eröffnungsvortrag die These auf, dass der 2006 erschienene zweite Band des Friedländer’schen Monumentalwerks, The Years of Extermination, die theoretischen Prämissen Whites geradezu praktisch einlöse – eine Auffassung, die Kansteiner bereits zuvor in einem Interview öffentlich gemacht hat:

Meiner Ansicht nach geht Friedländer ein Stück weit in Richtung der Dekonstruktion der wichtigsten Grundelemente geschichtswissenschaftlichen Erzählens. Und das ist Zeit, Raum und Kausalität. Und er schafft durch eine komplexe literarische erzählte Welt Widersprüche in diesen Grundparametern historiografischen Erzählens, die – das ist der Clou an seinem Schreiben – die den Leser ein Stück weit in die Gefühlswelt der Opfer des Holocaust hineinversetzen soll. Das heißt, Zeit und Ort ist so konstruiert, so unübersichtlich, so verstörend zum Teil, dass der Leser ein Echo der Ängste, der Befürchtungen der Opfer erleben kann. 8

Tatsächlich verwehrt sich Friedländer im Rahmen der auf die Beiträge folgenden Diskussion dieser Vereinnahmung seiner historiografischen Studie durch Whites narratives Modell und spricht sich ausdrücklich gegen eine Einebnung der Grenze zwischen literarischem und historiografischem Erzählen aus.9 Friedländers Projekt einer »integrierten Geschichte des Holocausts« geht es zwar um eine Fokussierung auf die Opferperspektive innerhalb der Geschichtserzählung, keineswegs aber um deren Ästhetisierung mittels literarischer Stilmittel. Sein Misstrauen einer Historiografie gegenüber, die sich zur »Lust am geschichtlichen Erzählen« bekennt, äußert Friedländer wiederholt – nicht zuletzt in seinem Briefwechsel mit Martin Broszat zur Historisierung des Nationalsozialismus, in welchem Friedländer betont, dass seiner Auffassung nach »die Möglichkeiten historischer Erzählung in Bezug auf den Nationalsozialismus eher begrenzt sind.«10 (vgl. dazu Kap. 8.3)

Die Diskussion zwischen den Teilnehmern des Jenaer Symposions dokumentiert insgesamt, auch im Vergleich mit der 20 Jahre zuvor stattgefundenen Begegnung in Los Angeles, das anhaltende Ringen um die Positionierung der Historiografie zwischen Fakten und Fiktion – und zeigt, dass die Auseinandersetzung gerade angesichts der Frage nach der Darstellbarkeit des Holocausts schwerlich eindeutige Antworten finden kann. Diese Uneindeutigkeit bezieht sich allein auf die durch den linguistic turn angestoßene Frage nach der Narrativität der Geschichte – nicht aber auf die postmoderne Absage an die historischen Fakten als einer jenseits des Textes verorteten Referenzebene der Geschichtserzählung. An dieser muss, gerade unter Berücksichtigung ethisch begründeter Ansprüche und insbesondere mit Blick auf das Erzählen des Holocausts festgehalten werden: Die Frage nach der Verantwortung des Historikers für die von ihm (re-)konstruierte Geschichte erhält moralische Bedeutung nur dort, wo ihr Bezug auf die Vergangenheit, ihr gegenwärtiges Wirkungspotenzial sowie ihre handlungsleitende Richtlinie für die Zukunft an einer historischen Wahrheit gemessen wird, die ohne die Annahme von Fakten, die dem historischen Text vorausgehen, keinen Sinn macht.

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