Читать книгу: «Psychosoziale Beratung»

Die Herausgeber
Prof. Dr. Dieter Wälte, Jg. 1956, Dipl.-Psych, Psychologischer Psychotherapeut, Habilitation 2004 in der Klinischen Psychologie. Bis 2006 Ltd. Psychologe in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der RWTH Aachen, dort Leiter der Psychotherapiestation. Seit 2006 Professur für »Klinische Psychologie und Persönlichkeitspsychologie« am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein (Mönchengladbach). Seit 2007 Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle an der Hochschule Niederrhein. Darüber hinaus seit 1998 tätig als Dozent, Supervisor, Prüfer und Selbsterfahrungsleiter in der Ausbildung von Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte: Psychotherapie, Beratung, Diagnostik, Eingliederungshilfe. Zahlreiche Veröffentlichungen u. a. zur Heimerziehung, Familientherapie, Psychiatrie und Psychosomatik.
Prof. Dr. Michael Borg-Laufs, Jg. 1962, Dipl.-Psych., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut. Dekan und Professur »Theorie und Praxis psychosozialer Arbeit mit Kindern« am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein. Darüber hinaus Dozent, Supervisor, Selbsterfahrungsanleiter und Prüfer an verschiedenen psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten. Diverse berufs- und fachpolitische Aktivitäten. Mehr als zehn Jahre Leitung einer Erziehungsberatungsstelle, langjährige Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Wuppertal. Mehr als 200 wissenschaftliche Publikationen. Arbeitsschwerpunkte: Kindeswohlgefährdung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Diagnostik, Psychische Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Jugendhilfe, Psychosoziale Beratung.
Dieter Wälte Michael Borg-Laufs (Hrsg.)
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2, aktualisierte Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-039158-1
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-039159-8
epub: ISBN 978-3-17-039160-4
mobi: ISBN 978-3-17-039161-1
Vorwort zur Reihe
Mit dem so genannten »Bologna-Prozess« galt es neu auszutarieren, welches Wissen Studierende der Sozialen Arbeit benötigen, um trotz erheblich verkürzter Ausbildungszeiten auch weiterhin »berufliche Handlungsfähigkeit« zu erlangen. Die Ergebnisse dieses nicht ganz schmerzfreien Abstimmungs- und Anpassungsprozesses lassen sich heute allerorten in volumigen Handbüchern nachlesen, in denen die neu entwickelten Module detailliert nach Lernzielen, Lehrinhalten, Lehrmethoden und Prüfungsformen beschrieben sind. Eine diskursive Selbstvergewisserung dieses Ausmaßes und dieser Präzision hat es vor Bologna allenfalls im Ausnahmefall gegeben.
Für Studierende bedeutet die Beschränkung der akademischen Grundausbildung auf sechs Semester, eine annähernd gleich große Stofffülle in deutlich verringerter Lernzeit bewältigen zu müssen. Die Erwartungen an das selbständige Lernen und Vertiefen des Stoffs in den eigenen vier Wänden sind deshalb deutlich gestiegen. Bologna hat das eigene Arbeitszimmer als Lernort gewissermaßen rekultiviert.
Die Idee zu der Reihe, in der das vorliegende Buch erscheint, ist vor dem Hintergrund dieser bildungspolitisch veränderten Rahmenbedingungen entstanden. Die nach und nach erscheinenden Bände sollen in kompakter Form nicht nur unabdingbares Grundwissen für das Studium der Sozialen Arbeit bereitstellen, sondern sich durch ihre Leserfreundlichkeit auch für das Selbststudium Studierender besonders eignen. Die Autor/innen der Reihe verpflichten sich diesem Ziel auf unterschiedliche Weise: durch die lernzielorientierte Begründung der ausgewählten Inhalte, durch die Begrenzung der Stoffmenge auf ein überschaubares Volumen, durch die Verständlichkeit ihrer Sprache, durch Anschaulichkeit und gezielte Theorie-Praxis-Verknüpfungen, nicht zuletzt aber auch durch lese(r)-freundliche Gestaltungselemente wie Schaubilder, Unterlegungen und andere Elemente.
Prof. Dr. Rudolf Bieker, Köln
Zu diesem Buch
Psychosoziale Beratung umfasst jede professionell-unterstützende Form der Interaktion mit Klienten in psychosozialen Arbeitsfeldern, die auf die Diagnostik und Intervention bei psychosozialen Belastungen, Einschränkungen, Notlagen und Krisen gerichtet ist. Als entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot mit einem ausgeprägten Bezug zum sozialen Netzwerk der Adressaten hat sie sich in vielfältigen Tätigkeits- und Aufgabenbereichen fest etabliert. Die Qualität psychosozialer Beratung wird bestimmt durch eine methodisch fundierte Diagnostik und Intervention auf dem Nährboden einer professionellen Beratungsbeziehung. Vor diesem Hintergrund verfolgt der vorliegende Band das Ziel, solche Bausteine zur psychosozialen Beratung zur Verfügung zu stellen, die in unterschiedlichen Beratungsfeldern eine systematische Fallarbeit vom Erstkontakt bis zum Abschluss ermöglichen.
Psychosoziale Beratung ist in der Praxis mit der Herausforderung konfrontiert, dass sie sich flexibel auf die verschiedenen Bedingungen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und auf die spezifische Bedürfnislage der Klientel einstellen muss. Dementsprechend variieren die Dauer und die Intensität einer Beratung erheblich. Dieser Situation möchte das vorliegende Buch dadurch entgegenkommen, dass es zum einen modular aufgebaut ist und dadurch fallspezifische Schwerpunktsetzungen in der Beratung ermöglicht und zum anderen an einem Phasenmodell der Beratung orientiert ist.
Die Module entsprechen im Wesentlichen den zentralen Wirkvariablen des psychosozialen Beratungsprozesses: Gestaltung einer professionellen Beziehung, Motivation zur Veränderung, Analyse und Klärung der Probleme im Kontext von Ressourcen, Analyse und Vereinbarung von Beratungszielen, Problemaktualisierung, Ressourcenaktivierung, Hilfen zur Problembewältigung. Für die Umsetzung dieser Wirkvariablen werden in den einzelnen Modulen Methoden und Techniken zur Verfügung gestellt, die in der psychosozialen Beratung verbreitet sind und sowohl durch Erfahrungen aus der Praxis als auch durch Forschung eine empirische Fundierung erfahren haben. Ergänzende Module zur Evaluation, zum Beratungsabschluss, zur Supervision sowie zur Reflexion und Dokumentation sollen helfen, den psychosozialen Beratungsprozess weiter zu optimieren.
Von dem Buch profitieren können
• Studierende der Sozialen Arbeit in Bachelor- und Masterstudiengängen,
• Studierende in anderen Studiengängen mit psychosozialer Ausrichtung (Psychologie, Pädagogik, Heilpädagogik, Psychotherapie, Medizin, u. a.),
• Fachkräfte in Beratungsstellen,
• Fachkräfte in anderen Arbeitsfeldern, deren Tätigkeit psychosoziale Beratung umfasst.
Inhalt
1 Vorwort zur Reihe
2 Zu diesem Buch
3 1 Grundlagen psychosozialer Beratung
4 1.1 Die Geschichte der Beratung
5 Anne de la Motte
6 1.2 Was ist psychosoziale Beratung?
7 Dieter Wälte & Anja Lübeck
8 1.3 Schulenspezifische Beratungsmodelle und deren Integration
9 Jan G. Thivissen † & Dieter Wälte
10 1.4 Wirkfaktoren
11 Dieter Wälte
12 2 Prozessmodell der Beratung
13 Michael Borg-Laufs & Dieter Wälte
14 2.1 Beratungsphasen
15 2.2 Aufbau einer Beratungssitzung
16 3 Gestaltung einer professionellen Beziehung in der Beratung
17 Dieter Wälte & Michael Borg-Laufs
18 3.1 Grundlagen menschlicher Kommunikation
19 3.2 Basisfertigkeiten der Gesprächsführung
20 3.3 Checkliste zum Erstgespräch
21 4 Änderungsmotivation
22 Barbara Beck & Michael Borg-Laufs
23 4.1 Theoretische Grundlagen
24 4.2 Motivationsdiagnostik
25 4.3 Motivierende Gesprächsführung
26 5 Analyse und Klärung der Probleme im Kontext von Ressourcen
27 5.1 Diagnostische Grundlagen zum Fallverständnis nach dem bio-psycho-sozialen Modell
28 Dieter Wälte
29 5.2 Psychosoziale Ausgangssituation
30 Julia Tiskens & Michael Borg-Laufs
31 5.3 Ressourcendiagnostik
32 Franz-Christian Schubert
33 5.4 Verhaltensanalyse nach dem SORKC-Modell
34 Michael Borg-Laufs
35 5.5 Analyse der Selbstregulation
36 Dieter Wälte
37 5.6 Analyse psychischer Grundbedürfnisse
38 Michael Borg-Laufs
39 5.7 Diagnostik des Familiensystems
40 Dieter Wälte
41 6 Analyse und Vereinbarung von Beratungszielen
42 Dieter Wälte & Melanie Meyer
43 6.1 Zielanalyse
44 6.2 Zielfestlegung und Beratungskontrakt
45 7 Problemaktualisierung
46 7.1 Rollenspiel
47 Michael Borg-Laufs
48 7.2 Konfrontative Techniken (Verhaltensexperimente)
49 Dieter Wälte & Lara Sieben
50 7.3 Schematherapeutische Interventionen in der Beratung
51 Anja Lübeck & Dieter Wälte
52 8 Ressourcenaktivierung
53 Franz-Christian Schubert
54 8.1 Theoretische Fundierung
55 8.2 Indikation von Ressourcenaktivierung
56 8.3 Basisinterventionen zur Ressourcenaktivierung
57 8.4 Schlussbetrachtung
58 9 Hilfe zur Problembewältigung
59 9.1 Methoden der Einzelberatung
60 Michael Borg-Laufs & Barbara Beck
61 9.2 Methoden der systemischen Paar- und Familienberatung
62 Franz-Christian Schubert, Dieter Wälte & Melanie Meyer
63 9.3 Einsatz von Trainings in der Beratung
64 Dieter Wälte & Michael Borg-Laufs
65 10 Evaluation des Beratungsprozesses
66 Michael Borg-Laufs & Julia Tiskens
67 10.1 Relevanz
68 10.2 Gegenstand der Evaluation
69 11 Beratungsabschluss
70 Melanie Meyer & Dieter Wälte
71 11.1 Funktionen des Beratungsabschlusses
72 11.2 Schwierigkeiten innerhalb des Beratungsabschlusses
73 12 Supervision
74 Franz-Christian Schubert
75 12.1 Begriff und Entwicklung
76 12.2 Ziele und Aufgaben
77 12.3 Settings und Reflexionsfelder
78 12.4 Kompetenzen und Haltungen
79 12.5 Standards von Supervision
80 12.6 Supervision in der Ausbildung von Beratern und Psychotherapeuten
81 12.7 Fallsupervision im Ausbildungskontext
82 13 Reflexion und Dokumentation des Beratungsprozesses
83 Michael Borg-Laufs & Dieter Wälte
84 13.1 Einleitung
85 13.2 Leitfaden für die Reflexion und Dokumentation von Beratungsfällen
86 13.3 Strukturierungshilfe für die Fallvorstellung im Team oder in der Supervision
87 Literaturverzeichnis
88 Autorenangaben
Hinweise zu Online-Materialien
In diesem Buch finden Sie einige Materialien, die Sie als Arbeitshilfen in Ihren Beratungsprozessen einsetzen können. Diese Materialien sind nicht nur im Buch abgedruckt, sondern stehen auch auf den Webseiten des Kohlhammer-Verlages zum Download bereit. Sie finden die Materialien auf der Internetseite https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-039158-1. Hier können Sie die Materialien als Pdf-Dokumente herunterladen oder direkt mit der Druckfunktion des Browsers ausdrucken.
Im Text sind alle Materialien, die online zur Verfügung gestellt werden, mit einem Hinweis »Online-Material« gekennzeichnet.
Übersicht der Online-Materialien
3.a Interpersonales Kreismodell mit Kommunikationsstilen
3.b Checkliste Erstgespräch
4.a Vierfelderschema zur Problemveränderung
5.a Biopsychosoziale Problemübersicht
5.b Netzwerkkarte
5.c Ressourcenkarte
5.d Kognitive Umstrukturierung der Erwartungen
6.a Kontrakt über Ziele
7.a Modus-Memo
7.b Imagination
9.a Wochenprotokoll der Aktivitäten
9.b Notfallplan
10.a Zielerreichungsskala
13.a Vorlage Falldokumentation 1
13.b Vorlage Falldokumentation 2
13.c Vorlage Falldokumentation 3
13.d Vorlage Falldokumentation 4
13.e Vorlage Falldokumentation 5
13.f Vorlage Falldokumentation 6
13.g Vorlage Supervisionsbogen
1 Grundlagen psychosozialer Beratung

Was Sie in diesem Kapitel lernen können
Psychosoziale Beratung hat ihr Profil historisch entwickelt. Ein historischer Rückblick in die Geschichte der Beratung ermöglicht es, die eigene Beratungstätigkeit im Kontext der aktuellen sozialpolitischen Bedingungen besser zu verstehen. Psychosoziale Beratung hat zwar einen stärkeren Bezug zum Alltag und zum sozialen Netzwerk der Klientel, als es bei der Psychotherapie der Fall ist, jedoch weisen beide Tätigkeitsfelder erhebliche Überschneidungen auf. Deshalb kann die Praxis der psychosozialen Beratung von den schulenspezifischen Konzepten der Psychotherapie profitieren. Allerdings erfordern die vielfältigen Problemlagen der Klientinnen und Klienten die Überwindung einer einseitig ausgerichteten Orientierung an einer spezifischen Beratungsschule mit dem Ziel der Hinwendung zu einer integrativen Beratungskonzeption. Damit wird der Blick für die Faktoren geöffnet, die in der Beratung effektiv wirken. Dieses Kapitel beschäftigt sich
• mit der historischen Entwicklung der Beratung, um die eigene Beratungstätigkeit kritisch im Wandel der sozialpolitischen Bedingungen reflektieren zu können. Die historische Betrachtung der Beratung trägt dazu bei, die eigene Beratungstätigkeit im historischen Wandel zu verstehen;
• mit den grundlegenden Begriffen im Kontext der Beratung, insbesondere mit der Unterscheidung zwischen Beratung und Psychotherapie. Psychosoziale Beratung hat einen ausgeprägten Bezug zum sozialen Netzwerk der Klientel und versteht sich als Hilfe zur Bewältigung des Alltags. Dafür sind eine handlungsfeldspezifische Wissensbasis und feldübergreifende kommunikative Basiskompetenzen notwendig, die je nach den Erfordernissen des Beratungsfeldes klientenzentriert in eine Balance zu bringen sind;
• mit den schulenspezifischen Konzepten der Psychotherapie, von denen psychosoziale Beratung in der Praxis stark profitieren kann. Dabei haben sich insbesondere Konzepte aus der gesprächspsychotherapeutischen, der kognitiv-verhaltenstherapeutischen, der psychodynamischen und der systemischen Beratung bewährt. Wegen der häufig multidimensionalen Problemlage der Klientel psychosozialer Beratung reichen einseitig ausgerichtete schulenspezifische Ansätze allerdings nicht aus, sondern erfordern eine Integration unterschiedlicher Methoden und Techniken aus verschiedenen ›Beratungsschulen‹;
• mit den generellen Wirkfaktoren der Beratung, die hauptsächlich in der schulenübergreifenden Forschung zur Psychotherapie gewonnen wurden: professionelle Arbeitsbeziehung, gründliche Analyse zur Klärung der Probleme, Erarbeitung von Beratungszielen, Motivation des Klienten/der Klientin, Problemaktualisierung, Ressourcenaktivierung, Hilfe zur Problemlösung, Evaluation mit kritischer Reflexion der Ergebnisse.
1.1 Die Geschichte der Beratung
Anne de la Motte
1.1.1 Warum es Sinn machen kann, sich mit der Vergangenheit zu beschäftigen
Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit psychosozialer Beratung und beschreibt diese aus heutiger Perspektive mit ihren aktuellen Möglichkeiten und Herausforderungen. Dabei fällt auf, dass es eine unüberschaubare Anzahl wissenschaftlicher Ansätze und Beratungspraxen gibt. Die folglich entstandene Diversität und Flexibilität in der Ausgestaltung der Beratung ist allseits bekannt und wird an verschiedener Stelle artikuliert (u. a. von Engel 2003; Engel, Nestmann & Sickendiek 2007; McLeod 2004; Nestmann 2007; Nestmann, Sickendiek & Engel 2007; Sickendiek, Engel & Nestmann 2008; Schrödter 2013). Dank ihrer Vielseitigkeit kann Beratung relativ unkompliziert den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden, ist jedoch für Ratsuchende oder noch unerfahrene Theoretiker/Theoretikerinnen schwer durchschaubar. Daher erscheint es sinnvoll, sich mit der Gründung der ersten Beratungseinrichtungen und mit ihrer weiteren Entwicklung bis hin zur heutigen Vielfalt zu beschäftigen. Erst hierdurch können historisch gewachsene Überzeugungen und Handlungsweisen für die gegenwärtige Beratungsarbeit und mögliche Zukunftsperspektiven nachvollzogen werden. Dabei lässt sich erahnen, dass auch die Wurzeln der Beratungsansätze und -institutionen vielfältig sind und unterschiedlich tief reichen. Diese Wurzeln lassen sich hier jedoch nicht in aller Vollständigkeit darstellen. Stattdessen soll im Folgenden anhand einzelner, beispielhaft gewählter Beratungsinstitutionen und eigenständiger Beratungsfelder ein kurzer Überblick über die allgemeine Entwicklung der Beratungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden. Zur Begrenzung des Umfangs der Darstellung werden die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik sowie die internationale Geschichte der Beratung nicht behandelt. Beispielhaft für die internationale Entwicklung von Beratung sei auf die Entwicklung und das heutige Beratungsverständnis in den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien verwiesen, u. a. nachzuvollziehen bei McLeod (2004) oder Nestmann (1997).
Professionelle Beratung lässt sich unterschiedlich einordnen, als Querschnittsaufgabe verschiedener Berufsgruppen, als Arbeitsgebiet eines eigenen Berufsstandes, als vollständige oder partielle Aufgabe einer Einrichtung oder als Synonym für ein spezifisches Beratungsgespräch (Großmaß 2000; Thiersch 2007; Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). Des Weiteren lässt sich Beratung innerhalb des sozialen Sektors als sozial, pädagogisch, psychologisch oder psychosozial kategorisieren (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). Die Einordnung hängt zum einen davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine Beratungsstelle und ihre umgesetzte Beratungsarbeit betrachtet werden, beispielsweise in den 1920er Jahren oder den 1970er Jahren. Zum anderen liegt die Einordnung jedoch auch im Auge des/der Betrachters/Betrachterin und dessen/deren Kriterien. Dies soll beispielhaft an der Institution der Erziehungsberatungsstelle veranschaulicht werden. Nach Gröning (2009, 2010) handelt es sich um pädagogische Beratung, da junge Menschen im Fokus stehen. Schröder wiederum bezeichnet Erziehungsberatung als eines von mehreren »›klassischen‹ psychologischen Beratungsfeldern« (Schröder 2007, 50), da sie hauptsächlich von Psychologen umgesetzt wird. Und nach Großmaß (2000) ist Erziehungsberatung mit der Übernahme psychologischer Konzepte seit den 1970er Jahren psychosozial aufgestellt. Aus heutiger Perspektive sind alle in diesem Kapitel vorgestellten Institutionen – zumindest in Teilbereichen – als psychosozial einzuordnen.
1.1.2 1900er Jahre bis Ende der Weimarer Republik
Rückblickend lassen sich zwei »Gründungsphase(n)« (Großmaß 1997, 121; Großmaß 2000, 66; Nestmann, Engel & Sickendiek 2013, 1325) in der Entwicklung zur aktuellen Beratungslandschaft ausmachen. Die erste liegt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, mit Höhepunkt in den 1920er Jahren. Nach Großmaß hat das Individuum erstmalig gewisse Spielräume in seiner Lebensführung, innerhalb derer es Gestaltungsfreiheit besitzt und abwägen muss, was es tut. Bisher als fest vorausgesetzte Standards der Gesellschaft werden in Frage gestellt. Eine Orientierungshilfe bietet Beratung, unterstützt durch »die Entfaltung der Wissenschaften wie Psychologie, Erziehungswissenschaften und Soziologie« (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008, 25; Großmaß 2000). Beratung wird vorrangig als Aufklärung verstanden (Großmaß 2007). Dabei wird sie zunächst nicht von staatlicher Seite angeboten, sondern durch engagierte Bürger und deren Interessenverbände sowie Berufsstände und Einzelpersönlichkeiten. »Psychosoziale Beratung verdankt sich in ihrem Beginn den Selbsthilfepotentialen engagierter politischer Gruppierungen, die auf diese Weise – obwohl nicht über Regelungsmacht verfügend – ihren Einfluss auf die Konfliktlösungsrichtung geltend machen« (Großmaß 1997, 123). Zu den wichtigsten und heute noch vorhandenen Beratungseinrichtungen gehören u. a. die Berufsberatung, die Sexual- und Eheberatung sowie die Erziehungsberatung. Auf sie soll im Folgenden näher eingegangen werden.
Berufsberatung wird als eigener Begriff erstmals 1898 vom »Bund deutscher Frauenvereine« geprägt (Gröning 2009; Gröning 2010; Krämer 2001). Es ist die Zeit der »Umstrukturierung des Arbeits (sic!) und Berufsmarktes« (Großmaß 1997, 119; Großmaß 2000, 63). Frauen haben einen erhöhten Beratungsbedarf. Sie erringen das Recht, arbeiten zu gehen und dabei Berufsausbildung und -tätigkeit selbst zu bestimmen (Gröning 2009; Krämer 2001; Haas 2002). 1902 wird die erste »Auskunftstelle für Frauenberufe« unter Leitung von Rathenau durch den »Bund deutscher Frauenvereine« gegründet. Weitere Einrichtungen folgen (Gröning 2009; Krämer 2001; Haas 2002). Rathenau entwickelt auf eigenen statistischen Erhebungen beruhend einen Katalog zu verschiedenen Ausbildungen und Berufen (Gröning 2010). Die Idee der Berufsberatung wird anschließend von vielen anderen übernommen, u. a. von Gewerkschaften. In den 1920er Jahren bilden sich vier Kernaufgaben der Berufsberatung heraus, »(…) die Berufsaufklärung, die individuelle Einzelberatung, die Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen und die Förderung der beruflichen Ausbildung« (Schröder2007, 51). Auch öffentliche Berufsämter entstehen und führen »Berufseignungsprüfungen« (Krämer 2001, 1098) durch. Diese Prüfungen basieren auf pädagogischer und psychologischer Grundlagenforschung, dienen zur Umsetzung des »trait-and-factor-Modells«, nachdem die Anforderungen einer Arbeitsstelle und die persönlichen Eigenschaften eines Arbeitsuchenden zusammenpassen müssen (Thiel 2007). Mit dem 1922 in Kraft tretenden Arbeitsnachweisgesetz werden Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung in die Aufgaben von Arbeitsnachweisämtern, den Vorläufern der Arbeitsämter, integriert. Die Arbeitsnachweise haben verschiedene Träger, vorrangig Innungen, Gewerkschaften, Kommunen und Wohlfahrtsverbände (vgl. Krämer 2001). Im Jahr 1927 tritt das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft. Damit wird eine Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen (ebd.). Neben der Reichsanstalt dürfen nur noch nicht kommerzielle Einrichtungen Berufsberatung anbieten. Diese Monopolisierung wird zum Schutz der Arbeitssuchenden umgesetzt, die vor der Ausbeutung durch kommerzielle Arbeitsvermittler geschützt werden sollen (Haas 2002). Die Reichsanstalt richtet ihre Beratung an junge Menschen auf der Suche nach dem ersten Beruf (ebd.). Neben der Informationsvermittlung bestimmen zunehmend Eignungstestungen, sowohl körperliche als auch psychische, die Berufsberatung.
Die Sexualberatung kommt erstmals in einer Zeit großer Armut in der Bevölkerung auf. Die Zunahme von Geschlechtskrankheiten, nicht sterilen und damit tödlichen Schwangerschaftsabbrüchen sowie der Rückgang von Geburten spielen eine wichtige Rolle. Frauen haben nach dem Ersten Weltkrieg eine neue Stellung (Großmaß 1997; Gröning 2009). »Die Frauenbewegung und Teile der Sozialdemokratie kritisieren (…) die staatliche Bevölkerungspolitik (…) und gründen Sexualberatungsstellen (…)« (Abel 1998, 23). Die erste Beratungsstelle des »Bundes für Mutterschutz und Sexualreform« wird 1924 gegründet. Hier werden sowohl Männer als auch Frauen von einer Ärztin und einer Sozialarbeiterin sowie weiteren ehrenamtlichen Helfern beraten (Gröning 2010). Zu dieser Zeit kommt es zu einer ganzen Gründungswelle, sodass bis 1932 mehr als 400 Beratungsstellen entstehen, mit ca. einem Drittel öffentlicher und zwei Dritteln privater Trägerschaft. Private Träger sind insbesondere Frauenverbände, Arbeiterorganisatoren oder Sexualreformer/Sexualreformerinnen (vgl. Großmaß 1997; Großmaß 2000). Auch bei der Sexualberatung geht es vorrangig um Information, aber ebenso um Vermittlung praktischer Hilfe. Ein wichtiges Thema ist ungewollte Schwangerschaft. »Nur bei gesundheitlichen Indikationen erhielten die ratsuchenden Frauen eine Überweisung in die Klinik zum Schwangerschaftsabbruch. Bei sozialen Notlagen wurde über das Abtreibungsverbot und die Risiken einer illegalen Abtreibung (…) aufgeklärt« (Gröning 2010, 26f.). Weitere Themen der Beratung sind u. a. medizinische und Sexualaufklärung, Schwangerschaftsverhütung, das eigene Geschlecht, aber auch ein unerfüllter Kinderwunsch (Gröning 2009, Gröning 2010, Großmaß 1997, Großmaß 2000). Parallel zu Sexualberatungsstellen entstehen Eheberatungsstellen. Die erste wird 1911 gegründet (Struck 2007) und schon bald werden immer mehr solcher Beratungsstellen eröffnet. Sie sind den Gesundheitsämtern angegliedert, hier beraten Ärzte zur Erbgesundheit. Nach Überprüfung der familiären Herkunft und einer medizinischen Untersuchung wird die Ehefähigkeit bestimmt. »Im Mittelpunkt dieser Beratung stand die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses« (Gröning 2009, 111; Gröning 2010, 90).
Anders als Sexual- und Berufsberatung hat Erziehungsberatung gleich mehrere Wurzeln, die »(…) als Vorläufer der heutigen Erziehungsberatung gelten können« (Kühnl 2000, 3). 1903 gründet der Kriminalpsychiater Chimbal eine heilpädagogische Beratungsstelle und der Psychiater Fürstenheim 1906 die »Medico-pädagogische Poliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und ärztlich erzieherische Behandlung«. Es ist auch Fürstenheim, der 1916 eine »Jugendsichtungsstelle« eröffnet. Während die ersten beiden Beratungsstellen »(…) an der Besserung delinquenter Jugendlicher orientiert« (Abel 1998, 23) sind, ist die drittgenannte Beratungseinrichtung »(…) eine pädagogisch-diagnostische Beratungs- und Auskunftsstelle im Dienste der Schullaufbahn-, Erziehung- (sic!), Berufs- und Unterbringungsberatung. Gleichzeitig sollte die ›fragliche Veranlagung‹ geklärt werden« (Geib et al. 1994, 275). Die Inhalte dieser und weiterer »Vorläufer« sind vielfältig und werden an verschiedener Stelle überblicksartig zusammengestellt (vgl. u. a. Abel 1998, Specht 2000, Borg-Laufs 2007; Geib et al. 1994). Abel fasst sie in vier Entwicklungslinien zusammen, »(…) 1. die psychoanalytischen Wurzeln; 2. der psychiatrisch, kriminologische Zugang; 3. sozialpädagogische, fürsorgerische Reformansätze; 4. heilpädagogische Herangehensweisen« (Abel 1998, 25). In den 1920er Jahren werden auch in Österreich Beratungseinrichtungen eröffnet, alle unter der Bezeichnung »Erziehungsberatungsstelle«. »Seitdem hat sich der Terminus Erziehungsberatung durchgesetzt (…)« (Menne 2005, 1, Hervorhebung im Original). Diese wird zunächst nur durch freie Träger angeboten. Erst mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt 1922 wird in Deutschland auch eine öffentliche Trägerschaft möglich (Abel 1998; § 4 RJWG). Die Angebote öffentlicher und freier Träger unterschieden sich. »Öffentliche, also staatlich geförderte und eingerichtete EB-stellen übernehmen vor allem kontrollierende und selegierende Funktionen in der Jugend- und Sozialpolitik des Staates« (Abel 1998, 27). Kinder und Jugendliche werden medizinisch, psychiatrisch und psychologisch umfangreich diagnostisch untersucht und nach Klärung der Problemursache an weitere Institutionen vermittelt (vgl. Geib et al. 1994). Beratung als solche findet nicht statt. Anders arbeiten freie Beratungsstellen. »Träger sind Einzelpersönlichkeiten und medizinische bzw. psychologische Forschungs- und Fürsorgeeinrichtungen. Hierher gehören vor allem die individualpsychologischen und psychoanalytischen Beratungsstellen« (Geib et al. 1994, 277). Je nach spezifischem Träger werden über Diagnostik hinaus u. a. Therapie, pädagogische Angebote sowie »›öffentliche Erziehungsberatung‹ vor Publikum« (Abel 1998, 24) zur Schulung anderer Fachkräfte angeboten. Beratung wird als Informationsleistung eingesetzt, als »Aufklärung und Belehrung« (ebd.).
1.1.3 Nationalsozialismus bis Ende des Zweiten Weltkriegs
Mit Aufkommen des Nationalsozialismus kommt es zu einer »Gleichschaltung« und »Machtkonzentration« (beide Müller 2003, 266) zu Gunsten der Nationalsozialisten, die alle Bereiche umfasst (Abel 1998). Als einzige Partei ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erlaubt. Die allein verbleibende Gewerkschaft ist die Deutsche Arbeitsfront. Jugendverbände gehen in der Hitlerjugend auf (Müller 2003). »Die Umgestaltung der Wohlfahrtspflege im Sinne der NS-Ideologen erfolgte insbesondere durch die Gründung einer ›freien nationalsozialistischen Volkswohlfahrtsorganisation‹, abgekürzt: NSV« (Geib et al. 1994, 277ff.). Nicht mehr das Individuum mit eigenem Handlungsspielraum steht im Fokus, sondern das »Wohl der Gemeinschaft« (Abel 1998, 30), die Nützlichkeit und der Wert fürs Ganze sowie die Erziehung in »›nationalsozialistischem Geist‹« (Müller 2003, 269; Geib et al. 1994; Gröning 2010). Dies hat starke Auswirkungen auf die Beratungslandschaft, deren Inhalte und Ziele nun ebenfalls vorgegeben werden. Seit den 1930er Jahren arbeiten vermehrt Psychologen in Beratungseinrichtungen. Mit ihnen werden sowohl »der Bereich der psychologischen Messung und Diagnostik« als auch »psychotherapeutische (…) Verfahren« (beide Schröder 2007, 50, Hervorhebungen im Original) ausgeweitet. Beides wird genutzt, um »institutionelle (…) Hilfestellungen zu flankieren und die (…) Beratungsangebote theoretisch und methodisch zu fundieren« (a. a. O.). Die erste Gründungsphase und Institutionalisierung der Beratungseinrichtungen wird durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen (Großmaß 2007). Auch »die Tatsache, dass führende Theoretiker/innen (…) ins Exil gehen mussten, verhinderte (…) eine wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Beratung bis in die Nachkriegszeit hinein« (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008, 25).
Berufsberatung wandelt sich. Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung ist ihr Verlauf ab 1935 nicht mehr ergebnisoffen. Vielmehr kommt es zu einer Lenkung durch die Reichsanstalt. In Abhängigkeit von zentral festgelegtem wirtschaftlichem und kriegsbedingtem Bedarf werden Arbeitsplätze zwangsweise zugeteilt (vgl. Krämer 2010; Gröning 2009; Gröning 2010). Nach einer 1938 erlassenen Anordnung müssen »(…) sämtliche Schulabgänger bei den zuständigen Arbeitsämtern gemeldet und Einstellungen von Lehrlingen, Praktikanten oder Volontären von diesen genehmigt werden« (Krämer 2001, 1101; Gröning 2010). Ab 1939 muss auch Kündigungen von Arbeitsämtern zugestimmt werden (Krämer 2010). Um für offene Stellen den passenden Arbeitnehmer zu finden, wird Berufsberatung noch mehr als zuvor von Eignungsdiagnostik, sogenannter »Psychotechnik«, bestimmt (Gröning 2009). Psychotechnik ist ein Vorläufer oder auch ein veralteter Begriff für Arbeitspsychologie (vgl. Gröning 2010). »Die Berufsberatung erlebt so den Konflikt zwischen Beratung und Berufslenkung wie auch den Konflikt zwischen personenzentrierter Beratung und funktionaler Diagnose, ein geradezu klassischer Konflikt im Arbeitsfeld Beratung« (Gröning 2010, 18). Während des Nationalsozialismus geht dieser Konflikt zugunsten von Diagnostik und daraus folgender Lenkung zu einem bestimmten Arbeitsfeld aus. Beratung im Sinne einer Unterstützung zur eigenen Entscheidungsfindung gibt es nicht mehr.
Geburtenkontrolle widerspricht den nationalsozialistischen Zielen. Auch daher werden Sexualberatungsstellen und -institute ab 1933 verboten (Großmaß 2000; Gröning 2010). »Die deutsche Sexualreformbewegung wird zerschlagen« (Gröning 2010, 88). Eheberatungsstellen bestehen unter neuer Zielsetzung von Erb- und Rassenpflege weiter (vgl. Gröning 2009, Großmaß 2000). Das Zeugnis zur Ehefähigkeit wird zur Pflicht vor einer Hochzeit (vgl. Gröning 2009). Bei nachgewiesener Erbgesundheit können die Überprüften mit Privilegien rechnen. Umgekehrt können Kranke und Personen, die in ihren Anlagen vom Nationalsozialismus abgewertet werden, sanktioniert werden (ebd.). Im Fokus steht das »Volksganze (…)« (a. a. O., 112). In diesem Kontext wird alles bekämpft, was dem nationalsozialistischen Gedankengut entgegensteht, wie u. a. Homosexualität und Abtreibung. Durch eine zentrale »Erbgesundheitsdatei« (a. a. O., 111, zitiert nach Czarnowski 1991) kommt es zu einer totalen Überwachung. Eheberatungsstellen fungieren mit dem Auftrag »zur eugenischen Zwangsberatung« (Struck 2007, 1018).
Auch Erziehungsberatung wird zentralisiert. »Die Jugendämter beschränken die EB-Arbeit weitestgehend auf die Diagnostik. Die freien Träger vertreten zum Teil noch therapeutische Ansätze. Die ›neuen‹ Aufgaben der Erziehungsberatung übernimmt die NSV (…)« (Abel 1998, 33). Ihr werden die meisten freien Träger zwangsweise angeschlossen. Alternativ bleibt die Schließung der Einrichtungen (Abel 1998). Erziehungsberatung bekommt »rassische und eugenische Selektionsaufgaben« (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008, 25). Ein »umfangreiches Hilfs- und Kontrollsystem« (Geib et al. 1994, 278) entsteht, das hierarchisch auf drei Ebenen strukturiert ist. Während auf unterer und mittlerer Ebene Mitarbeiter der NSV als Einzelhelfer handeln, wird Erziehungsberatung als Institution allein auf Gau-Ebene umgesetzt (vgl. Geib et al. 1994; Abel 1998). Kinder und Jugendliche werden nach nationalsozialistischen Werten in Kategorien unterteilt (Gröning 2009). Nach den Vorstellungen des Dritten Reichs werden »erbgesunde« (Abel 1998, 33) als »wertvoll« (Gröning 2010, 65) eingestufte junge Menschen unterstützt und gefördert. Die anderen jedoch werden »›ausgeschieden‹ und nach Sterilisation der ›Bewahrung‹ übergeben (Bewahrung in kirchlichen Anstalten, Arbeitshäusern, später auch in Jugendschutzlagern)« (Geib et al. 1994, 279). Diese Kategorisierung wird von Psychologen vorgenommen, welche die Leitung der Beratungsstellen auf Gau-Ebene übernehmen. »Der psychologische Berufsstand gewinnt erst im Nationalsozialismus und konkret mit dem Aufbau der NSV an Bedeutung« (Abel 1998, 35). Im Nationalsozialismus hat daher auch die Arbeit in Erziehungsberatungsstellen nicht viel mit Beratung zu tun.
1.1.4 Nachkriegszeit bis Ende 1980er Jahre
Nach dem Zweiten Weltkrieg wird in Deutschland das Gesundheits- und Sozialsystem der Vorkriegszeit wiederaufgebaut, zunächst als »ein eher autoritäres Fürsorgesystem, in dem Beratung als normierende Lenkung verstanden wurde« (Großmaß 2007, 91), mit »konservativ-stabilisierende(n) Funktionen« (Großmaß 2000, 65). Dies ändert sich jedoch relativ rasch. In der Folge löst die »Phase psychotherapienaher Beratung (…) die testdiagnostische Phase und die teilweise tiefenpsychologischen Beratungsausrichtungen ab (…)« (Engel 2003, 224). Das medizinische Modell wird ab den 1960er Jahren zunehmend aufgeweicht und letztendlich vom psychosozialen Modell abgelöst (vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). Die neue Beratungslandschaft wird von psychotherapeutischen Methoden geflutet (Großmaß 2000; Großmaß 2007). Zwischen den 1950er und 1970er Jahren entstehen vielfältige neue Beratungs- und Therapieansätze (McLeod 2004). Ihren Höhepunkt hat diese Entwicklung in den 1970er Jahren. Beratung orientiert sich an den Modellen der jeweils vorherrschenden Therapieschulen und passt sich an (Nestmann 2007; Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). Eine Abgrenzung zwischen Beratung und Therapie fällt immer schwerer (Großmaß 2007). Dabei wird Beratung »(…) meist schulenübergreifend und pragmatisch-eklektisch gehandhabt« (Engel 2003, 225). Mit den neuen Beratungsmodellen und sich ausdehnenden Beratungsfeldern wird eine Fülle neuer Einrichtungen eröffnet, die in der Nachkriegszeit rechtlich als staatliche Pflichtaufgabe legitimiert werden (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). So »(…) sind die ausgehenden 60er und die 70er Jahre eine Phase intensiven Ausbaus des Beratungsangebots« (Großmaß 2007, 92; Großmaß 2000; Sickendiek, Engel & Nestmann 2008). Beispielhaft sei auf die Studierendenberatung verwiesen, deren historische Entwicklung von Großmaß (2000) gut nachvollziehbar dargelegt wird. Mit den 1980er Jahren »wird Beratung zu einer selbstverständlichen sozialpolitischen Interventionsform« (Großmaß 1997, 121). Daher gelten die 1970er und 1980er Jahre als zweite Gründungsphase (Nestmann, Engels & Sickendiek 2013).
Nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt das Monopol für Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung beim Staat. Mit dem Grundgesetz wird 1949 Berufslenkung jedoch wieder zur Berufswahl. Und mit der Novellierung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1957 wird Berufsberatung in § 44 Abs. 1 AVAVG definiert als »jede Erteilung von Rat und Auskunft in Fragen der Berufswahl«. Nach § 45 AVAVG steht weiterhin das trait-and-factor-Modell im Fokus, aber ebenso die Informationsvermittlung und Aufklärung. Die bestehende Eignungsdiagnostik wird ausgeweitet (Krämer 2001). Mit dem Arbeitsförderungsgesetz können ab 1969 regulär auch Erwachsene beraten werden, bei denen es nicht mehr um den Erstberufswunsch geht (Haas 2002). Auch wenn informative Beratung und diagnostisch ermittelte Vermittlung von Lehr- und Arbeitsstellen im Fokus bleiben, zieht die Psychotherapeutisierungswelle nicht spurlos an der Berufsberatung vorbei. Nach Schröder versteht sich Berufsberatung nicht mehr nur allein als Informations- und Stellenvermittlung, sondern auch als psychologische Beratung. »Hinzu kam seit den späten 50er Jahren (…) (, dass) Berufsberatung zu einer Art Kurzpsychotherapie uminterpretiert wurde« (Schröder 2007, 51). Verschiedene Therapieschulen nehmen in den Folgejahren Einfluss auf die Entwicklung der Beratung. »(…) In der Berufs-(Eingangs-)Beratung der Arbeitsämter haben im Laufe der Jahrzehnte klientenzentrierte, psychodynamische, entwicklungsbezogene und behavioristisch orientierte Modelle Eingang in das Methodenrepertoire gefunden« (Thiel 2007, 912).
Eheberatung besteht auch nach dem Zweiten Weltkrieg fort. Neue Institutionen werden gegründet. Die Beratung wird zunehmend in einer Einrichtung »verbunden mit Familien- und Lebensberatung oder Erziehungsberatung« (Struck 2007, 1019) angeboten. Nach Struck handelt es sich um eine psychologische Beratung, in die u. a. auch psychotherapeutische Methoden einfließen (a. a. O.). Auch Sexualberatung wird wieder angeboten. »Der Kampf der zweiten Frauenbewegung gegen das Abtreibungsverbot führte (…) zur Gründung von Pro Familia und der Einrichtung von Sexual- und Schwangerschaftsberatungsstellen (…)« (Großmaß 1997, 121; Großmaß 2000, 65). Pro Familia wird 1952 gegründet und »(…) versteht sich historisch als Nachfolgerin der Sexualberatungsstellen in der Weimarer Republik und der Gesellschaft für Sexualreform« (Gröning 2010, 109). Eine der wichtigsten Neuerungen dieser Beratungsstellen ist das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung. Eigentlich ist es ein Grundpfeiler jeder psychosozialen Beratung, dass sie freiwillig in Anspruch genommen wird (Großmaß 1997). Schwangerschaftskonfliktberatung jedoch wird seit 1976 nach §§ 218ff. Strafgesetzbuch vorgeschrieben, bevor ein Arzt straffrei einen Abbruch vornehmen darf. Auch die Schwangerschaftskonfliktberatung ist das Ergebnis der Frauenbewegung (Großmaß 2000; Koschorke 2007), ein Balanceversuch zwischen dem Recht der Frau auf ein selbstbestimmtes Leben und dem Recht des Kindes auf Leben. Nach Koschorke handelt es sich um »fachlich-psychologische Beratung«, die »ein Stück Sozialberatung einschließen« (beide Koschorke 2007, 1113) kann. Die Informationspflicht und der Hinweis auf weiterführende Hilfen sind dabei rechtlich genau geregelt (a. a. O.).
Erziehungsberatung wird wieder von freien Trägern angeboten (Abel 1998). Sie orientiert sich ab 1950 am amerikanischen Vorbild der Child-Guidance-Clinics mit klinischem, heilkundlichem Blick auf die Bedürfnisse der Beratenen. Die Mitarbeiter der Einrichtungen werden in festen Teams aus Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen, Ärzten/Ärztinnen und Psychologen/Psychologinnen gebildet. Dabei steht Diagnostik weiterhin im Fokus. Die restliche Kapazität reicht nur teilweise, um auch Beratung und Therapie anzubieten. Oft werden Ratsuchende nach der Diagnostik an andere Hilfesysteme weitervermittelt (Hundsalz 2001; Hundsalz 2006; Abel 1998; Geib et al. 1994). Die neuen Ziele sind »1. die Anpassung von Kindern und Jugendlichen an ihre jeweilige Umwelt (…) und 2. die Förderung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung« (Abel 1998, 39f.). Ab Mitte der 1960er Jahre verschiebt sich die Ausrichtung der Erziehungsberatung wie in den anderen Beratungsfeldern. Sie verändert ihr Angebot von einer eher diagnostischen, feststellenden Orientierung zu einer zunehmend psychotherapeutischen und beratenden. Das Beratungsgespräch als solches ist nicht mehr nur informativ, sondern richtet sich am psychotherapeutischen Vorbild aus. Mehr und mehr Psychologen arbeiten in den Beratungsstellen (vgl. Keupp 1998; Schröder 2007; Abel 1998). Der psychotherapeutische Boom ist in der Erziehungsberatung besonders prägend, sodass der Deutsche Bundestag 1980 dies sogar als »Gefahr« (Deutscher Bundestag 1980, 180) wahrnimmt, weil andere Hilfen hierdurch keine Berücksichtigung mehr fänden.
1.1.5 1990er Jahre bis heute
Die zweite Gründungsphase mit massivem Ausbau an Beratungsstellen ist vorüber, auch wenn weiterhin nach Bedarf neue Beratungsfelder entstehen. Wichtiger für die weitere Entwicklung der Beratungslandschaft ist das methodische Verständnis von Beratung. Dies wird u. a. stark geprägt durch das 1999 in Kraft tretende Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Es grenzt heilkundliche Psychotherapie von anderer Therapie ab, wie sie in Beratungsstellen angeboten werde. »Dies gilt (…) (u. a.) für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur Berufsförderung bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung (…)« (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie) und jedes andere Beratungsangebot außerhalb der Heilkunde. Auch sind die in den letzten Jahrzehnten in Beratungsstellen erprobten Therapierichtungen mittlerweile gut etabliert. Daher sind Beratungsstellen »(…) nicht mehr das Experimentierfeld für psychotherapeutische Innovationen« (Großmaß 2000, 27f., Hervorhebungen im Original). In Folge dessen wird die sehr therapienahe Sichtweise auf Beratung relativiert, obwohl die Abgrenzung von Beratung und Therapie bis heute schwerfällt (Großmaß 2000; Engel 2003; Schröder 2007). Neben einem »nur« psychotherapeutischen Modell oder einem »nur« informativen plädieren Nestmann und Engel 2002 für ein integratives Modell, das offen ist für verschiedenste Konzepte der Beratung. 2013 sprechen sie schon von einer mittlerweile etablierten »poly-eklektischen Praxis« (Nestmann, Engel & Sickendiek 2013, 1328, Hervorhebungen im Original), die sich herausgebildet habe, und von »vier Grundpfeilern (,) der Information und des Wissenstransfers, der Prävention und Vorsorge, der Bewältigungshilfe und Rehabilitationsunterstützung wie der Entwicklungsförderung und Ressourcenstärkung« (a. a. O., 1338), die heutige Beratungsarbeit ausmachen.
Das Berufsberatungsmonopol des Staates wird seit 1979 nach und nach für einzelne Personengruppen aufgeweicht und 1998 durch das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) zur Arbeitsförderung komplett aufgehoben (Haas 2002). »Es hat sich deshalb so lange halten können, weil der Gesetzgeber die schutzbedürftigen Belange vor allem der jugendlichen Berufswähler sichern wollte (…)« (Thiel 2007, 908f.). Im neuen Gesetz wird Berufsberatung traditionell formuliert als »Erteilung von Auskunft und Rat« (§ 30 S.1 SGB III), was nach Thiel »antiquiert« (Thiel 2007, 909) sei. Die Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit vermittelt, wenn auch Information im Fokus steht, einen psychosozialen Zugang zur Berufsberatung (Rübner & Sprengard 2011). Seit Aufhebung des Monopols gibt es immer mehr Angebote gewerblicher Anbieter und gemeinnütziger freier Träger. Ihre Arbeitsweisen sind sehr vielfältig. »Auf dem nicht staatlichen, ›freien‹ Markt ist der Methodenvielfalt keine Grenze gesetzt (…)« (Thiel 2007, 912; Gröning 2009). Zudem »(…) fehlt im neuen Gesetz jegliche Regelung des Zugangs zu(m) (…) Beruf: Jeder darf sich ›Berufsberater‹ nennen« (Haas 2002, 8). Hieraus ergeben sich unterschiedlichste Menschenbilder zu den zu Beratenen und Selbstbilder zu den Beratenden (a. a. O.). Aus der Historie heraus bleibt der Staat mit der Bundesagentur für Arbeit jedoch der größte Anbieter von Berufsberatung (Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung e. V. o. J.).
Sexual- und Eheberatung arbeiten weiterhin in meist freier Trägerschaft und mit jeweils den Methoden, die für den individuellen Beratungsfall am hilfreichsten sind. »Die Mittel der (Ehe-)Beratung sind teils etablierten wie neueren Verfahren der Psychotherapie entlehnt, teils eigenständig aus unterschiedlichen humanwissenschaftlichen Grundannahmen entworfen und weiterentwickelt worden« (Struck 2007, 1020).
Entgegen vorheriger »heilkundliche(r) Verankerung« (s. o.) wird Erziehungsberatung mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zum Kinder- und Jugendhilferecht 1990/91 klar der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet (vgl. Hundsalz 2001). Nach dem nun zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die Aufgaben 1999 beschrieben als »psychologische und psychosoziale Diagnostik«, »informatorische Beratung«, »soziale und psychologische Beratung sowie psychotherapeutische Interventionen«, »Arbeit mit dem sozialen Umfeld« und »pädagogische Hilfen« (alle Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ 1999, 18). Aus den rechtlichen Möglichkeiten des neuen Gesetzes heraus können die einzelnen Beratungseinrichtungen aus einer Fülle unterschiedlichster Methoden und Interventionen schöpfen (de la Motte 2015). Das jeweilige individuelle Beratungsangebot einer Beratungsstelle ist ebenfalls stark vom regionalen Bedarf abhängig (Hundsalz 2001).
1.1.6 Resümee und Ausblick
Die in diesem Kapitel vorgenommene Zeiteinteilung wird gewählt, weil damit vier Entwicklungsphasen voneinander getrennt wahrgenommen werden können, die letztendlich aufeinander aufbauen. Die erste Zeitspanne beinhaltet auch die erste Gründungsphase, in der sich erstmalig Beratungsstellen herausbilden. Die Einrichtungen vermitteln Wissen und Informationen, die zum Teil auf einer Form von Diagnostik basieren. Diese Entwicklungsphase wird durch die Zeit des Nationalsozialismus unterbrochen, innerhalb derer bestehende Beratungsstellen verboten oder nach den Zielen des »Dritten Reichs« ausgenutzt werden. In der dritten Zeitspanne, mit Höhepunkt der zweiten Gründungsphase, werden frühere Beratungseinrichtungen teils wiedereröffnet und sehr viele neu gegründet. Im Gegensatz zur ersten Gründungsphase wird der Institutionalisierungsprozess der Beratungslandschaft nicht künstlich gestoppt, sodass Beratung spätestens in den 1980er Jahren ein fester Bestandteil des sozialpolitischen Angebots wird (s. o.). Auch ist es diese Zeit, in der sich die Form der Beratung verändert, von einer Entscheidungshilfe unter Einbindung der Testdiagnostik zu einem Beratungsgespräch, das sich sehr an psychotherapeutischen Vorbildern anlehnt, veränderungsintendiert und damit psychosozial wird (vgl. Großmaß 1997; vgl. Großmaß 2000; Schröder 2007). Auch wenn die an dieser Stelle vorgenommene Einteilung in vier Entwicklungsphasen ein Verständnis der Abläufe erleichtert, soll dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es gerade in Bezug auf die rassistische und eugenische Anschauung des Nationalsozialismus mehr Kontinuität gibt, als es auf den ersten Blick erscheint. Schon vor dem »Dritten Reich« werden vermehrt Werte und Vorgehensweisen der Nationalsozialisten in Beratungsstellen geteilt. Und auch nach 1945 dauert es eine Weile, bis das Menschenbild und die Arbeitsweise der Beratungsstellen wirklich vom Einfluss des Nationalsozialismus frei sind (Abel 1998; Gröning 2009; Gröning 2010).
Auch wenn Beratung nach den zuvor benannten Entwicklungsschritten heute gefestigt erscheint, bleibt sie immer flexibel in ihrer Ausgestaltung, um sich an neue Erfordernisse anzupassen. Etwas zugespitzt formulieren Sickendiek, Engel und Nestmann daher am Beispiel der Erziehungsberatungsstellen, dass diese »ihr Label zwar beibehalten, ihre Inhalte aber je nach therapeutischer oder beratungskonzeptioneller Mode verändern« (Sickendiek, Engel & Nestmann 2008, 32). Ein weiteres Beispiel für die stetige Entwicklung ist die Onlineberatung, die erstmalig 1995 von der Deutschen Telefonseelsorge angeboten wird und mittlerweile ein fester Bestandteil vieler Beratungseinrichtungen geworden ist (Kühne & Hintenberger 2013; Nestmann, Engel & Sickendiek 2013). Ein ganz aktuelles Beispiel ist die Migrationsberatung, zu der auch die Flüchtlingsberatung gehört. Ihrer ganz eigenen Geschichte der Beratung, wie sie Wagner (2007) beschreibt, wird unter den heutigen weltpolitischen Geschehnissen sicherlich bald das nächste Kapitel der Entwicklung beigefügt.

Weiterführende Literatur
de la Motte, A. (2015). Was macht Beratung und Psychotherapie in Erziehungsberatungsstellen aus? Einblicke in Theorie und Praxis. Tübingen: dgvt.
Großmaß, R. (2000). Psychische Krisen und sozialer Raum. Eine Sozialphänomenologie psychosozialer Beratung. Tübingen: dgvt.
Gröning, K. (2010). Entwicklungslinien pädagogischer Beratungsarbeit. Anfänge – Konflikte – Diskurse. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Krämer, R. (2001). Die Berufsberatung in Deutschland von den Anfängen bis heute – eine historische Skizze. Informationen zur Beratung und Vermittlung in der Bundesanstalt für Arbeit, 16. 1097–1105.
Schubert, F.-C. (2015b): Die historische Dimension von Beratung. In: Hoff, T. & Zwicker-Pelzer, R. (Hrsg.). Beratung und Beratungswissenschaft. Baden-Baden: Nomos. 28–44.
1.2 Was ist psychosoziale Beratung?
Dieter Wälte & Anja Lübeck
1.2.1 Begriffsbestimmung
Beratung ist ein populärer Container-Begriff, der für alles und jedes verwendet wird. In Abgrenzung dazu umfasst psychosoziale Beratung jede professionell-unterstützende Form der Interaktion mit Klienten in psychosozialen Arbeitsfeldern, die auf die Diagnostik, den Umgang mit und die Bewältigung von psychosozialen Belastungen, Einschränkungen, Notlagen und Krisen gerichtet ist (vgl. Sickendiek et al. 2008). Sie lässt sich durch zwei Professionalisierungskriterien, das Vorhandensein einer handlungsfeldspezifischen Wissensbasis (z. B. gesetzliche Grundlagen, Faktenwissen zum Problem, Kausalmodelle) und einer feldübergreifenden Kompetenzbasis (z. B. Kommunikationsmethoden, Methoden der Gesprächsführung) von geringer qualifizierten Unterstützungsangeboten abgrenzen (vgl. Engel, Nestmann & Sickendiek 2004). Darüber hinaus kann psychosoziale Beratung noch durch eine besondere Prozesskompetenz beschrieben werden, bei der es dem Berater gelingt, die handlungsfeldspezifische Wissensbasis und die feldübergreifende Kompetenzbasis in eine klientenzentrierte Balance zu bringen. Dabei sind die Strukturelemente von Beratung (Klient, Berater, Setting, Thema bzw. Problem, Freiwilligkeit, Leidens- und Handlungsdruck, zeitliche Rahmenbedingungen) so vielfältig und zum Teil flexibel zu handhaben, dass sich daraus unterschiedliche Kontexte psychosozialer Beratung ergeben (Stimmer 2020). So kann psychosoziale Beratung z. B. als zentrale Aufgabe in psychosozialen Beratungsstellen, Lebens- oder Familienberatungsstellen, als kurzfristige Tätigkeit im Rahmen von konfliktintervenierender Schulsozialarbeit, als Überbrückung zu einer Psychotherapie oder als langfristige Begleitung und Beratung im Rahmen von betreutem Wohnen stattfinden. Der Fokus kann dabei auf verschiedenen Altersgruppen in der Kinder-, Erwachsenen- oder Altenarbeit liegen, in Einzel-, Familien- oder Gruppensitzungen oder im ambulanten, teilstationären und auch stationären Rahmen realisiert werden. Die Komplexität möglicher Ausprägungen psychosozialer Beratung wird bereits deutlich, wenn man lediglich zwei zentrale Dimensionen, wie z. B. die Frequenz bzw. die Dauer der Beratung sowie die Ausprägung bzw. den Schweregrad des in die Beratung eingebrachten Problems, in den Mittelpunkt stellt.
Steckbrief psychosoziale Beratung
1. Form professioneller Beratung
2. Entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot für Einzelne, Paare, Familien, Gruppen, Organisationen und Institutionen
3. Vielfältige Tätigkeits- und Aufgabenbereiche, z. B. Familien- und Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung
4. Schwerpunkte bilden herausfordernde Lebenssituationen der Klienten: Krisen, Probleme, kritische Lebensereignisse, nicht-pathologische Problemfälle
5. Ausgeprägter Bezug zum sozialen Netzwerk der Klientel
6. Alltagsorientierung, d. h. Hilfe für den Klienten zur Bewältigung des Alltages
7. Ziele sind Prävention, Rehabilitation, Problembewältigung, Krisenbewältigung, Entwicklungsförderung, Kompetenzentwicklung; nicht: Heilung von Störungen bzw. Wiederherstellung der Gesundheit
1.2.2 Verhältnis zur Psychotherapie
Obwohl einige der oben genannten Arbeitsbereiche gleichermaßen Felder der Psychotherapie sind und die psychosoziale Beratung historisch eng mit dieser verbunden ist (vgl. Sickendiek et al. 2008), ist das Verhältnis beider Disziplinen nicht einheitlich geklärt. Nestmann (2002, 2005) stellt diesbezüglich unterschiedliche Vorstellungen des Verhältnisses von Psychotherapie und Beratung dar (
Abb. 1.1).

Abb. 1.1: Verhältnis zwischen psychosozialer Beratung und Psychotherapie (eigene Darstellung)
• Integrationsmodell: Beratung ist ein Teil der Psychotherapie bzw. Psychotherapie ist ein Teil der Beratung.
• Ablegermodell: Beratung ist »kleine Psychotherapie«. Zentrale Frage: Ist das noch Beratung oder schon Psychotherapie?
• Differenzmodell: Beratung und Psychotherapie sind professionell in Therapie und Praxis völlig verschieden.
• Kongruenzmodell: Beratung und Psychotherapie unterscheiden sich nicht. Es gibt keinen Unterschied zwischen Beratung (›Counselling‹) und Psychotherapie (›Psychotherapy‹).
• Überschneidungsmodell: Beratung und Psychotherapie lassen sich theoretisch und praktisch voneinander unterscheiden. Allerdings finden sich erhebliche Überlappungen.
Die Frage nach der Stichhaltigkeit dieser Modelle kann beantwortet werden, wenn man sie bei einschlägigen Feldern der Beratung, wie z. B. der Erziehungsberatung anwendet. Diese soll »(…) bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen« (§ 28 Satz 1 SGB VIII). Demgegenüber heißt es im Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) in der Fassung vom 15.11.2019 (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) in § 1 Abs. 2:
»Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der Psychotherapie.«
Nach dem Willen des Gesetzgebers, der den Krankheitsbegriff als das wichtigste Unterscheidungsmerkmal einführt, kann das Kongruenzmodell nicht angewendet werden, weil Erziehungsberatung »individuelle und familienbezogene Probleme« zum Gegenstand hat, während Psychotherapie auf die »Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert« abzielt und außerdem nach § 1 Satz 1 PsychThG der Approbation bedarf. Noch deutlicher kommt die Unterscheidung zwischen Beratung und Psychotherapie in den »Psychotherapie-Richtlinien« in § 27 Abs. 3 zum Ausdruck: »Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn: (…) 3. sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung sowie der Paar- und Familienberatung dient.«(Psychotherapie-Richtlinie, in der Fassung vom 22.11.2019, 20). Demnach kann Psychotherapie für Beratungszwecke zwar eingesetzt, sie kann jedoch nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Psychotherapie ist nur dann eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie dazu dient, »eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern« (Psychotherapie-Richtlinie, in der Fassung vom 03.01.2015, 4).
Diese Verordnung ist auch nicht mit dem Differenzmodell vereinbar, denn Psychotherapie kann auch der »Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung« dienen. Analoges führt auch das SGB VIII (»Kinder- und Jugendhilfegesetz«) zur Erziehungsberatung als eine Form der Hilfe zur Erziehung aus: »Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen« (§ 27 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Mit dieser Formulierung stellt der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Hilfen zur Erziehung die sozialpädagogische Dienstleistung zwar in den Vordergrund, bezieht jedoch (psycho-) therapeutische Angebote explizit ein. Hier ist jedoch Psychotherapie nicht heilkundlich und am Krankheitsbegriff orientiert, sondern am Erziehungsdefizit der Eltern und am Kindeswohl. Der Wille des Gesetzgebers lässt sich im »Kinder- und Jugendhilfegesetz« am besten (theoretisch) mit dem Überschneidungsmodell vereinbaren, da Hilfen zur Erziehung wie die Erziehungsberatung zwar hauptsächlich der pädagogischen Förderung dienen, jedoch auch mit (psycho-)therapeutischen Angeboten realisiert werden können. Wie allerdings heilkundliche Psychotherapie von Psychotherapie in der Beratung als eine mögliche Form der Hilfen zur Erziehung abgegrenzt werden sollen, muss hier fraglich bleiben (vgl. dazu ausführlich de la Motte 2015).
Die gesetzlichen Vorgaben passen auch nicht so recht zu dem Ablegermodell, da Beratung nicht selten durch langfristige und intensive Kontakte mehr ist als lediglich eine »kleine« Psychotherapie und Psychotherapie durch den heilkundlichen Auftrag nicht auf Beratung reduziert werden kann. Auch das Integrationsmodell kann die Beziehung zwischen Beratung und Psychotherapie nicht abbilden, da beide Bereiche in der Praxis eine ausgesprochen hohe Ausdifferenzierung erfahren haben und deshalb nicht gleichgesetzt werden können. Nestmann (2005) benennt fünf mögliche Dimensionen, nach denen Psychotherapie und Beratung unterschieden werden können (»typische Anlässe«, »Funktion und Prozess«, Hilfeformen und -beziehungen«, »Settings und Kontexte« sowie »Zuständigkeiten und Organisationsformen«) und kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterscheidung von Psychotherapie und Beratung nur auf einem Kontinuum mit erheblichen Überlappungen abgebildet werden kann, somit am besten durch das Überschneidungsmodell repräsentiert ist. In der folgenden Tabelle (
Tab. 1.1) sind mögliche Unterschiede und Überscheidungen an dem Beispiel der Gegenüberstellung einer Beratung von Klienten mit Behinderung durch eine psychische Störung und einer ambulanten Psychotherapie verdeutlicht.
Für ein Überschneidungsmodell spricht auch die Tatsache, dass psychosoziale Beratung stark an den Methoden und Konzepten der Psychologie angelehnt ist (vgl. Nestmann 2005, Großmaß 2007, Thivissen 2014). Das Ergebnis ist ein unübersichtliches, häufig beliebig-eklektisches Vorgehen mit unterschiedlichen Interventionen in der beraterischen Praxis, die verschiedenen therapeutischen Bereichen entlehnt sind (vgl. Sickendiek et al. 2008).
Auch aktuelle Konzepte zur Professionalisierung der psychosozialen Beratung lassen sich am besten mit dem Überschneidungsmodell vereinbaren. So stellt Zwicker-Pelzer (2010) neben berufsübergreifenden Schlüsselkompetenzen die Beratungskompetenz als Handlungskompetenz ins Zentrum der Professionalisierung von Beratung. In dieser sind weitere Teilkompetenzen subsummiert (
Abb. 1.2), die auch ohne Einschränkungen für die Psychotherapie zutreffen. Dabei umfasst die Sach- und Fachkompetenz das inhaltliche Wissen, welches für die Beratung notwendig ist. Interventions- bzw. Methodenkompetenz umschließt die Fähigkeit des Beraters, Konzepte und Techniken flexibel anzuwenden, um den Beratungsprozess zu steuern. Die individuellen Einstellungen und das sich daraus ergebende Interaktionsverhalten werden als Beziehungskompetenz bezeichnet. Sie hängt eng mit der Bewusstwerdung und Selbsteinschätzung der eigenen Person sowie den sich daraus ergebenden individuellen Möglichkeiten und Grenzen zusammen. Diese Fähigkeiten werden als reflexive Kompetenz

Abb. 1.2: Kompetenzmodell der Beratung nach Zwicker-Pelzer (eigene Darstellung)
Tab. 1.1: Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Psychotherapie und Beratung; Beispiel: Beratung von Klienten mit einer psychischen Behinderung im betreuten Wohnen im Vergleich zur ambulanten Psychotherapie


Dimensionen (Unterschiede nach Nestmann 2005)Beratung von Klienten mit einer psychischen Behinderung im betreuten WohnenAmbulante Psychotherapie
Eigene Darstellung
zusammengefasst. Die Befähigung zur strukturierten Datensammlung, Hypothesenbildung und Einschätzung des Beratungsfalls charakterisieren die diagnostisch-analytische Kompetenz.
1.2.3 Psychosoziale Beratung und andere verwandte Begriffe
Während das Verhältnis von psychosozialer Beratung und Psychotherapie am besten mit einem Überschneidungsmodell abgebildet werden kann, trifft für die Beziehung zwischen Beratung und (professionellem) Coaching am ehesten das Ablegermodell zu. Demnach ist Coaching eine spezielle Form der Beratung »von Personen mit Führungs-/Steuerungsfunktionen und von Experten in Unternehmen/Organisationen. Zielsetzung von Coaching ist die Weiterentwicklung von individuellen oder kollektiven Lern- und Leistungsprozessen bzgl. primär beruflicher Anliegen« (Deutscher Bundesverband Coaching e. V. 2014, Internetseite) und wird hauptsächlich im Profit-Bereich angewendet. Nach Greif (2008) sind deshalb psychische Störungen und Probleme explizit nicht Gegenstand eines Coachingprozesses, sondern vielmehr die berufliche Rolle des Klienten und damit im Zusammenhang stehende Anliegen.
Mit dem Ablegermodell lässt sich auch die Beziehung zwischen Beratung und Mediation (›Vermittlung‹) beschreiben, allerdings hat die Mediation eine klare (eingeschränkte) Zielsetzung: »Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben« (§ 1 Abs. 1 Mediationsgesetz [MediationsG] in der Fassung vom 21.07.2012).
Schließlich kann das Verhältnis zwischen Beratung und Supervision (›Beratung der Berater‹) insofern mit dem Ablegermodell erfasst werden, dass Supervision als Beratung von Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen aufgefasst werden kann, um diese bei Fragen und Problemen in ihrem Berufsalltag zu unterstützen. Die Unterstützung kann sich dabei auf fachliche Fragen zum Klientel der Supervisanden beziehen (z. B. Supervision einer Gruppe von Schulsozialarbeitern zum Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen), jedoch auch auf die Optimierung der Interaktion zwischen den Supervisanden (z. B. Supervision von Sozialarbeitern in einer Klinik zur Optimierung ihrer eigenen Interaktionen). Abbildung 1.3 fasst die Beziehungen zu den Begriffen kurz zusammen (
Abb. 1.3).

Abb. 1.3: Psychosoziale Beratung und verwandte Begriffe (eigene Darstellung)

Weiterführende Literatur
Nestmann, F. (2002). Verhältnis von Beratung und Therapie. Psychotherapie im Dialog, 3 (4), 402–409.
Zwicker-Pelzer, R. (2010). Beratung in der sozialen Arbeit. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Sickendiek, U, Engel, F. & Nestmann, F. (2008). Beratung. Eine Einführung in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Weinheim: Juventa.
1.3 Schulenspezifische Beratungsmodelle und deren Integration
Jan G. Thivissen † & Dieter Wälte
1.3.1 Einleitung
Obgleich in der Literatur zur psychosozialen Beratung die Ableitung von Beratungskonzepten bzw. -modellen aus den psychotherapeutischen Konzepten kritisch diskutiert wird, orientiert sich die Beratungspraxis nach wie vor sehr stark an den wichtigsten schulenspezifischen Konzepten der Psychologie und Psychotherapie (Nestmann 2013, Klemenz 2014, Hoff & Zwicker-Pelzer 2015). Da andere Bezugswissenschaften wie Erziehungswissenschaften, Soziologie, Philosophie, Theologie, Neurologie, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Medizin psychosoziale Beratungskonzepte zwar bereichert haben, diese jedoch nicht so stark beeinflusst haben wie die Psychotherapieschulen, sollen im Folgenden die verschiedenen schulenspezifischen Modelle der Psychotherapie vorgestellt sowie deren mögliche Integration beschrieben werden.
Hintergrund: Seitdem es die Psychotherapie als wissenschaftlich fundiertes Angebot zur Heilbehandlung gibt, flammen immer wieder Auseinandersetzungen darüber auf, welche Form von Psychotherapie für die Patienten die bessere sei. Differenzen erlebte bereits Sigmund Freud mit seinen Schülern über psychopathologische Konzepte und Methoden sowie über die Ideen, wie die Psyche am besten zu heilen sei. Da sich Freud und seine Schüler nicht einig wurden, entwickelte z. B. Carl Gustav Jung sein eigenes Therapiemodell. Konkurrenz von außen erhielt die Psychoanalyse dann von einer neuen Denkrichtung, dem behavioristischen Ansatz. Im Laufe des 20. Jahrhunderts kamen immer mehr Modelle und Ansätze hinzu, die sich mal nur marginal von anderen unterschieden und mal gänzlich anders waren. Diese Vervielfältigung nimmt bis heute ihren Lauf. Weil sich die Vertreter der einzelnen Konzepte zu gerne voneinander abgrenzen, sind die ideologischen Gräben zwischen ihnen bisweilen tief. Seit Jahrzehnten spricht man daher von Grabenkämpfen oder, im Englischen, von »turf war«. Die Integration dieser Ansätze und die damit verbundene Überwindung der Gräben ist indes mit Blick auf Klienten und Patienten ein lohnenswertes und unabdingbares Bestreben.
1.3.2 Überblick
Mit »Schulen« sind die verschiedenen psychotherapeutischen Ansätze gemeint. Allgemein bekannt sind vor allem Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Jedoch ist die Anzahl der Konzepte weitaus größer, Herink (1980) identifizierte bereits eine Anzahl von mehr als 250 verschiedenen Ansätzen, die sich aus der Perspektive von Garfield (1982) allerdings um die Hälfte reduzieren lassen. In aller Regel lassen sich diese jedoch einer von fünf Grundrichtungen zuordnen und mit folgenden Adjektiven umschreiben:
• Psychodynamisch,
• Verhaltenstherapeutisch,
• humanistisch-existentialistisch,
• systemisch,
• körperorientiert.
Schon diese Aufteilung und die Zuordnung verschiedener Ansätze zu diesen Grundrichtungen sorgen für wissenschaftstheoretische Auseinandersetzungen. Dennoch wird im Folgenden eine Auswahl von vier Konzepten (aus den fünf Grundrichtungen) vorgenommen, die in der psychosozialen Beratung eine große Verbreitung gefunden haben. Die Beschreibung dieser vier Ansätze wird bewusst kurzgehalten, um den Leserinnen und Lesern einen ersten groben Überblick zu geben. Für weitergehende Literatur sei an dieser Stelle auf entsprechende Lehrbücher verwiesen, wie z. B. auf das Buch »Praxis der Psychotherapie« von Senf & Broda (2020).
Psychodynamische/-analytische Beratung
Entsprechend den zuvor beschriebenen Entwicklungen ist es nicht möglich, von ›der‹ psychodynamischen Beratung/Psychotherapie zu sprechen, da sich viele verschiedene Entwicklungsstränge innerhalb dieser Schule aufgetan haben. Ihre Wurzeln liegen jedoch in der Psychoanalyse von Sigmund Freud und ihren Weiterentwicklungen. Nach Freud lassen sich psychische Störungen aus den in der Lebensgeschichte entstandenen unbewussten Konflikten erklären (Mertens 2020). Diese entfalten sich im Wechselspiel, also der Psychodynamik der Persönlichkeit, von drei psychischen Systemen, dem Es, dem Ich und dem Über-Ich. Das Es liefert die gesamte Energie für das psychische Geschehen, das durch zwei Triebe gesteuert wird, dem Eros (Lebenstrieb) und dem Thanatos (Todestrieb). Entsprechend dem Lustprinzip sucht das Es nach unmittelbarer Befriedigung der Triebe (z. B. Sexualtrieb, Hunger). Im Laufe der kindlichen Entwicklung entstehen aus dem Es das Ich und das Über-Ich. Während das Ich diejenige psychische Instanz beschreibt, die durch selbstkritisches Denken nach einer Vermittlung zwischen dem Es und dem Über-Ich strebt, umfasst das Über-Ich denjenigen Teil der psychischen Struktur, der sich aus den verinnerlichten Normen und Wertvorstellungen der Umgebung (»Gewissen«) entwickelt hat.
Störungsverständnis
Psychische Störungen entstehen aus unbewussten intrapsychischen Konflikten zwischen dem Es und dem Über-Ich, die von dem Ich als vermittelnde Instanz nicht aufgelöst werden können. Der Arbeitskreis der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik (OPD) unterscheidet acht Grundkonflikttypen, die auf den folgenden Extrempolen eingeordnet werden können. Dabei lassen sich die Pole durch einen passiven (Resignation) oder aktiven (Abwehr) Verarbeitungsmodus unterscheiden:
1. Abhängigkeit vs. Individuation: Personen können sich in Beziehungen zu anderen Menschen durch eine passive Haltung in eine (extreme) Abhängigkeit begeben oder in einem aktiven Modus Bindungswünsche (vollständig) unterdrücken, um emotional unabhängig zu sein.
2. Unterwerfung vs. Kontrolle: In dem einen Extrem unterwirft sich die Person passiv ihrem Schicksal und zeigt Unterwerfung und Gehorsam, während im anderen Extrem aktive Kontrolle und Auflehnung im Mittelpunkt stehen.
3. Versorgung vs. Autarkie: In dem Extrem der Versorgung wirkt die Person aufgrund von Geborgenheitswünschen anklammernd und passiv, während in dem Extrem der Autarkie alle Versorgungswünsche durch Eigenaktivität abgewehrt werden.
4. Selbstwert vs. Objektwert: Menschen können ihre Selbstwertkonflikte im Extremen auf zwei Arten lösen: Im passiven Modus erscheint das Selbstwertgefühl eingebrochen bzw. brüchig, während im aktiven Modus die Person den Anschein von Selbstsicherheit zu erwecken versucht.
5. Über-Ich- und Schuldkonflikte: Bei dem einen Extrem neigt die Person zur (völligen) Schuldübernahme, während sie im anderen Extrem Schuld (völlig) von sich weist und auf andere Menschen attribuiert.
6. Ödipal-sexuelle Konflikte: Im passiven Modus nimmt die Person ihre Erotik und Sexualität nicht wahr, während sie im aktiven Modus davon in allen Lebensbereichen okkupiert wird, ohne allerdings Befriedigung zu erlangen.
7. Identitätskonflikte: Betroffene Personen können keine hinreichende Identität ihrer Person entwickeln. Im passiven Modus kopiert die Person Identitätsanteile anderer Menschen, während im aktiven Modus Brüche in der Identität überspielt werden.
8. Fehlende Konflikt- und Gefühls-Wahrnehmung: Die Person kann Gefühle bei sich und anderen nicht wahrnehmen, Konflikte werden übersehen (passiver Modus) oder durch sachliche Beschreibungen ersetzt (aktiver Modus).
Vorgehen in der Beratung
In der Beratung geht es im Wesentlichen um die Aufdeckung und Bearbeitung der unbewussten psychischen Prozesse, eine Neu-Strukturierung der Persönlichkeitsanteile wird allerdings in der Regel nur in einer langfristigen Psychotherapie möglich sein. Die Prozesse zeigen sich dabei auch in der Interaktion zwischen Klient/Klientin und Berater/Beraterin. Durch eine professionelle Interaktion kann der Klient neue positive Erfahrungen machen, die sich korrigierend auswirken. In diesem Zusammenhang spielen auch die bekannten Konzepte von Widerstand, Übertragung und Gegenübertragung eine zentrale Rolle. Hierbei hat sich aus psychodynamischer Perspektive sowohl eine neutrale Haltung gegenüber den Aussagen des Ratsuchenden als auch eine Abstinenz gegenüber den durch die Gegenübertragung entstandenen Wünschen bewährt. In der Arbeit mit Kindern kommen vor allem spieltherapeutische Methoden sowohl als diagnostisches (z. B. der Sceno-Test) als auch als therapeutisches Mittel (z. B. das Sandspiel) zur Anwendung. Bei Jugendlichen orientiert sich die psychoanalytische Therapie im Besonderen am Entwicklungsstadium der Adoleszenz inklusive der Konflikte um die eigene Identitätsbildung und der Ablösung vom Elternhaus.
Kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierte Beratung
Auch innerhalb der Verhaltenstherapie bzw. ›KVT‹ (Kognitive Verhaltenstherapie) gibt es eine Reihe verschiedener Strömungen, bei denen zumindest drei ›Wellen‹ unterschieden werden können. Die erste Welle ist mit der Einführung behavioristischer Erkenntnisse in die psychotherapeutische Arbeit Mitte des 20. Jahrhunderts verbunden und stark an den Lerntheorien ausgerichtet. Besonders bekannt ist hier B. F. Skinner, der als Ursache menschlichen Handelns das erlernte Verhalten sah, das bei Störungen durch Psychotherapie wieder modifiziert werden kann. Die zweite Welle (ab den 1970er Jahren), auch als kognitive Wende bezeichnet, integrierte das Konzept, das menschliches Verhalten stark durch Kognitionen (Wahrnehmen und Denken) beeinflusst ist. Die Hauptvertreter der kognitiven Wende wie Ellis, Beck und Meichenbaum haben die Verhaltenstherapie bis heute nachhaltig beeinflusst (Wilken 2018). Die dritte Welle schließlich beschreibt eine weitere Integration: die der emotionalen Konzepte, wie z. B. in der ›Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)‹. Hier werden u. a. fernöstliche Lehren zur Meditation in die therapeutische Arbeit integriert (Einsle & Hummel 2015).
Störungsverständnis
Zu Beginn einer jeden Therapie und Beratung stehen die horizontale und vertikale Verhaltensanalyse, die darüber Aufschluss geben, welche Bedingungen das Problemverhalten kontrollieren und aufrechterhalten (
Kap. 5.4). Psychische Störungen sind dementsprechend eine Funktion von ungünstigen respondenten (klassische Konditionierung), operanten (operante Konditionierung) und kognitiven (dysfunktionale Kognitionen) Prozessen, die in der Lerngeschichte der Person ihren Ursprung genommen haben (Reinecker 2011).
Vorgehen in der Beratung
Für das verhaltenstherapeutische Vorgehen in Psychotherapie und Beratung hat sich das 7-Phasen-Modell von Kanfer et al. (2012) bewährt (
Kap. 2):
1. Eingangsphase: Schaffung günstiger Ausgangbedingungen,
2. Aufbau von Änderungsmotivation und vorläufige Auswahl von Veränderungsbereichen,
3. Verhaltensanalyse und funktionales Bedingungsmodell,
4. Vereinbarung therapeutischer Ziele,
5. Planung, Auswahl und Durchführung spezieller Methoden,
6. Evaluation therapeutischer Fortschritte,
7. Endphase: Erfolgsoptimierung und Abschluss der Therapie.
Kognitiv-behaviorale Methoden (Phase 5) liegen für so gut wie jedes Störungsbild und Problemlagen von Klienten vor. Übliche Methoden (
Kap. 7 und 9.1) sind u. a. Rollenspiele, verschieden operante Verfahren (z. B. Verstärkerpläne), Methoden der Selbstkontrolle, kognitive Verfahren (z. B. sokratische Gesprächsführung) und Methoden zur Steigerung der Sozialkompetenz. Während in der Verhaltenstherapie hauptsächlich störungsspezifische Interventionen (z. B. systematische Desensibilisierung, konfrontative Verfahren, traumafokussierte Methoden) mit dem Ziel der Heilung von psychischen Störungen zum Einsatz kommen und in die Hände von ausgebildeten Psychotherapeuten gehören, bedient sich die verhaltenstherapeutisch orientierte Beratung im Wesentlichen dem störungsübergreifenden Methodenrepertoire (z. B. Verhaltensanalyse, Selbstmanagement).
Klientenzentrierte Beratung/Gesprächspsychotherapie
Begründet wurde die Gesprächspsychotherapie von Carl Rogers (Rogers et al. 2009, Eckert et al. 2012), dem es vor allem darum ging, die direktive und hierarchische Beziehung zwischen dem »wissenden« Therapeuten und dem »defizitären« Klienten gänzlich anders zu gestalten. Zudem wollte Rogers weg vom psychoanalytischen Interpretieren hin zu einem offenen therapeutischen Dialog, in dem Klient wie Berater an einem gemeinsamen Prozess Teil haben. Ihren besonderen Einfluss hat die klientenzentrierte Beratung durch die drei grundlegenden Bedingungen des psychotherapeutischen Handelns gewonnen, die heute zu den wesentlichen Komponenten einer professionellen Beziehungsgestaltung gehören: Empathie, positive Wertschätzung und Kongruenz (
Kap. 3.2). In der Gesprächspsychotherapie liegt der Fokus ganz auf dem emotionalen Erleben des Ratsuchenden. Erklärungen und Deutungen der Psychotherapeutin/Beraterin sind nicht das Ziel klientenzentrierter Gesprächsführung.
Störungsverständnis
Die Persönlichkeitstheorie dieses humanistischen Ansatzes befasst sich mit dem Selbst eines jeden Menschen, das die wesentliche innere Struktur des Menschen darstellt. Es entwickelt sich in der Interaktion mit der Umwelt und verändert sich als Folge von Erfahrungs- und Reifungsprozessen. Jeder Mensch besitzt eine Tendenz zur Selbstaktualisierung, d. h., er strebt nach Integrität, Autonomie und Wertschätzung des eigenen Selbst. Neue Erfahrungen werden mit dem Selbstkonzept vereinbart oder ggf. verändert, erweitert oder flexibilisiert. Gelingt dies nicht, kommt es zu Prozessen der Verleugnung, Verzerrung und Verdrängung. Man spricht hier von der Inkongruenz zwischen dem Selbstkonzept und den organismischen Erfahrungen.
Vorgehen in der Beratung
Das Vorgehen in der Beratung basiert auf den zuvor genannten Basisvariablen des therapeutischen Handelns. Gespräche dienen der »Selbst«-Aktualisierung des Klienten in Richtung einer ›Fully Functioning Person‹. Die Beraterin begibt sich mit dem Klienten in einen offenen Suchprozess, um dessen Inkongruenz-Erlebnisse aufzuspüren. Dabei spricht sie den Klienten auch auf solche Gefühle und Wünsche an, die der Klient noch nicht äußern konnte. Indem sie sich in die Welt des Klienten einfühlt, versucht sie so gut wie möglich, die Bedeutungs- und Sinnzusammenhänge beim Klienten zu verstehen. Dem Klienten wird es dadurch möglich, Inkongruenzen im Selbst zu überwinden.
Systemische Beratung
Während mit der Psychoanalyse die Entstehung der Psychotherapie verbunden ist, die Verhaltenstherapie die meisten empirischen Befunde vorzuweisen hat, hat die Gesprächstherapie einen besonderen Beitrag in der Beziehungsgestaltung zwischen Klientin und Beraterin geleistet. Die systemische Beratung/Therapie zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Blick von der intrapsychischen auf die interaktionelle Perspektive erweitert hat. Gegenwärtige Konzepte Sozialer Arbeit sind eng mit den systemischen Ansätzen verbunden (Staub-Bernasconi 2007). Ähnlich wie bei den anderen Grundorientierungen hat sich der systemische Ansatz aus einer Reihe von Strömungen entwickelt, wobei von der wachstumsorientiert-humanistischen Familientherapie (z. B. Satir), den Konzepten des Mental Reserach Institut (z. B. Watzlawick), der strukturellen Familientherapie (z. B. Minuchin), der strategischen Familientherapie (z. B. Haley), der Mailänder Gruppe (z. B. Palazzoli), dem systemisch-konstruktivistischen Ansatz (z. B. Boscolo) und von der lösungsorientierten/hypno-systemischen Therapie (z. B. de Shazer) die wichtigsten Impulse ausgingen (von Schlippe & Schweitzer 2013).
Störungsverständnis
Störungen werden als Ausdruck von dysfunktionalen Beziehungen unter Systemteilnehmern verstanden. Nicht ein Einzelner, sondern das System und seine Kommunikation ›krankt‹. Das kann an der unterschiedlichen Wahrnehmung oder Definition von Beziehungsstrukturen liegen und/oder an mangelnder oder konflikthafter Interaktion. Der Problemdefinition des Systems selbst wird ein besonderer Stellenwert beigemessen. So ›entsteht‹ ein Problem erst dann, wenn es im System als solches kommuniziert wurde. Zunächst muss also mindestens eine Person ein Problem als solches wahrgenommen haben. Von Interesse ist auch, welche Funktion das Problem für das System möglicherweise hat. Z. B. kann die gemeinsame Sorge über das Störverhalten des Kindes die Eltern auf ihrer Paarebene (wieder) näherbringen.
Vorgehen in der Beratung
Ziel systemischer Beratung ist es, die sogenannte Homöostase oder das Fließgleichgewicht des Systems zu unterstützen. Die Beraterin hilft zunächst den Beteiligten (z. B. Paar, Familie) dabei, die ›Funktion‹ einer Störung im System zu erkennen. Dafür ist es hilfreich, dass alle Teilnehmer ihre Wirklichkeitskonstruktionen zum Problem einbringen können, die häufig schon auf bereits vorhandene Ressourcen und Lösungsmöglichkeiten im System verweisen. Durch die Erweiterung der Möglichkeiten und Handlungsspielräume der Klienten sollen problemaufrechterhaltende Prozesse durchbrochen werden.
Systemische Interventionsstrategien basieren auf der theoretischen Erkenntnis, dass Systeme operational geschlossen und daher nicht von außen beeinflussbar sind und dass Entwicklungen einzelner Elemente immer Auswirkungen auf das ganze System haben. Klassische Interventionen sind z. B. (
Kap. 9.2):
• Joining (Beziehungsgestaltung zwischen Berater und Klienten),
• Reframing (Umdeutung oder Neubewertung des wahrgenommenen Problems, z. B. durch zirkuläre Fragetechniken),
• Familienskulptur (Beziehungssysteme werden symbolisch dargestellt),
• Familienanamnese (graphische Darstellung wichtiger Systeminformationen, z. B. durch Genogramm).
1.3.3 Integrative Ansätze
Obwohl die überwiegende Mehrheit der Praktiker wegen der Vielschichtigkeit der Probleme ihrer Klientel integrativ handelt (u. a. Orlinsky et al. 1999; Schindler & Schlippe 2006), sind Ansätze, die explizit als ›integrativ‹ entwickelt wurden, nicht so verbreitet und bekannt wie die zuvor beschriebenen Schulen. Integrativen Ansätzen ist der Versuch gemeinsam, die mit einer einseitigen Schulenorientierung verbundenen Einschränkungen in der Beratung und Psychotherapie zu überwinden, um den vielschichtigen Problemlagen der Klienten besser gerecht zu werden. Das Gros der Entwicklungen beinhaltet die Aufnahme von Modellen, Techniken oder Ideen, die außerhalb der eigenen Schule entwickelt wurden. Die oben beschriebenen Integrationswellen der Verhaltenstherapie sind ein passendes Beispiel dafür. Integrative Ansätze intendieren jedoch nicht nur eine eklektische Kombination von bereits entwickelten Interventionsstrategien, nach dem Motto ›viel hilft viel‹, sondern sie verstehen sich auch als eine Bewegung innerhalb der Psychotherapie/Beratung mit dem Ziel einer schulen- und methodenübergreifenden oder sogar schulenüberwindenden Psychotherapie/Beratung, welche die bestmögliche Intervention für den jeweiligen Klienten anstrebt. Aktivitäten, die mit diesem Ziel in Verbindung stehen, sind unterschiedlicher Natur. Sie nehmen oft ihren Ausgangspunkt bei der Beschreibung, wie Beraterinnen und Therapeutinnen vorhandene Ansätze in der Praxis bereits kombinieren, und münden in Forschungsaktivitäten, bei denen integrative Behandlungskonzepte einem wissenschaftlichen Diskurs unterzogen werden. Dieser Diskurs kann dazu beitragen, die Effektivität von Beratung und Psychotherapie zu steigern, allerdings nur dann, wenn der Integrationsversuch nicht wieder eine weitere Therapieschule ins Leben ruft (Thivissen 2014).
Drei Konzepte integrativer Beratung und Psychotherapie
Integrative Konzepte haben bisher verschiedene Wege eingeschlagen, um die Synergieeffekte verschiedener Schulen zu nutzen:
• Adaptive Integration: Methoden werden bei der Integration an ein bestehendes Verfahren angepasst, wie es u. a. die Verhaltenstherapie praktiziert.
• Technische Integration/technischer Eklektizismus: Strategien für die Auswahl von Methoden ohne Rücksicht auf deren Ursprungskonzept (z. B. die »Multimodaltherapie« von Lazarus 1986).
• Orientierung an allgemeinen und spezifischen Wirkfaktoren: Unabhängig von spezifischen Schulen werden solche Faktoren identifiziert, die den Veränderungsprozess in Beratung und Therapie positiv beeinflussen. (z. B. das »Common Factor Model« von Weinberger 1995).
• Theoretische Integration: Konzeptionen, die verschiedene Schulen (in Metatheorien) auch theoretisch zu verbinden suchen (z. B. die »Personenzentrierte Systemtheorie« von Kritz 2010).
• Störungsorientierte Integration: Methoden werden hinsichtlich eines Krankheitsbildes/einer Problemstellung zu einem Verfahren zusammengetragen (z. B. die »Dialektisch-Behaviorale-Therapie« für Personen mit Borderlinestörung von Linehan 1996).
Drei besonders gut ausgearbeitete Konzepte werden im Folgenden kurz skizziert. Das erste ist der theoretischen, die anderen beiden der technischen Integration zuzuordnen.
Allgemeine Psychotherapie nach Klaus Grawe
Grawe ist die Person, mit der im deutschsprachigen Raum integrative Psychotherapie am ehesten verbunden wird. Mitte der 1990er Jahre hat Grawe, aufbauend auf einer der umfangreichsten Metastudien zur Wirksamkeit von Psychotherapie, das Konzept der Allgemeinen Psychotherapie entworfen. Es wurde stetig weiterentwickelt und im Zuge dieser Entwicklung zunächst »Psychologische Therapie« (Grawe 1998) und dann »Neuropsychotherapie« (Grawe 2004) genannt. Das Konzept ist dabei als eine Art Leitbild zu verstehen, mit welchem Psychotherapie in Wissenschaft und Praxis umgesetzt werden sollte.
Die verschiedenen Schulen werden dabei als sich ergänzend verstanden und mit einer Metatheorie in Beziehung gesetzt, die auch das Störungsverständnis ermöglicht. Sie wird Konsistenztheorie genannt und beschreibt die Entstehung von psychischen Störungen durch die Unvereinbarkeit von gleichzeitig aktivierten psychischen/neuronalen Prozessen (Lutz & Bittermann 2010). Leitend sind hier die empirisch herausgearbeiteten Dimensionen Klärungs-, Problembewältigungs- und Beziehungsperspektive. Basierend auf einer ausführlichen Diagnostik nutzt der Therapeut verschiedene zielführende Interventionen.
Vorgehen in der Beratung
Für die Psychotherapie ist eine auf die Konsistenztheorie aufbauende Fallkonzeption entworfen worden, anhand derer ersichtlich wird, wie Methoden aus verschiedenen Schulen eingesetzt werden können (Grawe 1999). Diese Fallkonzeption lässt sich auch für die Beratung nutzen:
1. Bestimmung der wichtigsten Determinanten des psychischen Geschehens durch:
a. Schemaanalyse,
b. Problemanalyse und
c. interpersonale Analyse.
2. Um mögliche therapeutische Ansatzpunkte zu bestimmen, werden die sogenannten funktionalen Beziehungen zwischen den Attraktoren (Motivation, störungs-/problembezogenes, interpersonelles Geschehen) analysiert. Genutzt wird dazu
a. die Inkonsistenzanalyse,
b. die motivationale Problemanalyse,
c. die Analyse der Probleminteraktionen und
d. die interpersonale funktionale Analyse.
3. Schließlich erfolgt die Therapieplanung mit konkreten Schlussfolgerungen und mit einem auf den Patienten zugeschnittenen Vorgehen.
Transtheoretisches Modell nach James Prochaska und Carlo DiClemente
Im Transtheoretischen Modell wird davon ausgegangen, dass Veränderungen am besten erreicht werden können, wenn der Berater/Therapeut sowohl den Zeitpunkt der Veränderung (Stadien) als auch die Wirkprinzipien, also wie eine Veränderung erzeugt wird (Prozessvariablen), vor Augen hat. Das Transtheoretische Modell unterscheidet sechs Stadien der Veränderung (vgl. Prochaska & DiClemente 2019), die (auch wiederholt) durchlaufen werden können: Precontemplation (Sorglosigkeit/Absichtslosigkeit), Contemplation (Bewusstwerden/Absichtsbildung), Preparation (Vorbereitung einer Handlung), Action (Handlung), Maintenance (Aufrechterhaltung) und Termination (Beendigung). Darüber hinaus werden zehn ›Wirkprinzipien‹ unterschieden: Consciousness Raising (Steigerung des Problembewusstseins), Self-Reevaluation (Selbstneubewertung), Self-Liberation (Selbstverpflichtung), Counterconditioning (Gegenkonditionierung), Stimulus Control (Kontrolle der Umwelt), Reinforcement Management (Selbst-Verstärkung), Helping Relationships (Nutzen hilfreicher Beziehungen), Dramatic Relief (emotionales Erleben), Enviromental Reevaluation (Neubewertung der persönlichen Umwelt) und Social Liberation (Wahrnehmen förderlicher Umweltbedingungen).
In dieses Rahmenkonzept lassen sich die etablierten Interventionen nach Prochaska & Norcross (2010) einordnen und deren Einsatz prozesshaft steuern. Das Modell wird bereits in verschiedenen Bereichen genutzt, wie z. B. bei der sozialpädagogischen Arbeit mit Menschen im Zwangs- oder Pflichtkontext entsprechend den Veränderungsstadien (Klug & Zobrist 2016). In der Zukunft muss sich das Transtheoretische Modell für die Integration von psychotherapeutischen und beraterischen Konzepten allerdings noch weiter bewähren.
Vorgehen in der Beratung
Der Verlauf der Beratung ist entlang der Veränderungsstadien organisiert. Je nach Stadium und fokussierter Problemebene werden Techniken aus verschiedenen Verfahren angewandt. Im Verlauf der Beratung werden der Klientin dann kontinuierlich Rückmeldungen zu ihrer Entwicklung gegeben.
Fallbeispiel: Transtheoretisches Modell
Das Beispiel ist an einem Beratungsprozess angelehnt, welcher sich im Rahmen der Schulsozialarbeit an einem Gymnasium einer mittelgroßen Stadt abgespielt hat. Der vierzehnjährige Richard fällt mehreren Lehrenden immer wieder durch seine herablassende Art gegenüber Erwachsenen sowie durch unregelmäßige Leistungsverweigerung auf. Gespräche mit den Eltern und Richard wurden vom Vater mit dem Vermerk abgebrochen, dass die Schule ihren Job machen und seine Familie in Ruhe lassen solle. Schließlich willigte er aber in Gespräche zwischen Richard und dem Schulsozialarbeiter ein.
Dem Transtheoretischen Modell folgend fanden sechs Beratungsgespräche statt. Analog zum Verhalten des Vaters befand sich Richard zunächst in den ersten beiden Phasen der Sorglosigkeit und der Bewusstwerdung. Dies wurde durch Aussagen ersichtlich wie »Ich weiß nicht, was ich hier soll (…) was wollen die (Lehrkörper) denn (…), so schaffe ich die Stufe nie.« Endsprechend wartete der Schulsozialarbeiter mit motivationaler Gesprächsführung auf und verbalisierte u. a. den anklingenden Missmut über Richards Rolle in der Klasse sowie dessen Beziehung zu den Lehrerinnen.
Gegen Ende des zweiten Gespräches ließen sich Richards Aussagen entsprechend der Phase der Vorbereitung einordnen: »Ich muss gegenüber Frau X einfach mal auf die Zunge beißen und durchhalten, ist nur ein Nebenfach.« Eine kognitive Technik (automatische Gedanken identifizieren) wurde nun vom Berater angewandt: »Wenn Frau X dich so ansieht, welche Gedanken kommen dir zuerst (…), was fühlst Du (…), wie sähen alternative Gedanken aus?«
Vor dem vierten Gespräch wurde ein Rückschritt auf vorherige Phasen ersichtlich, als Richard in der Pause zum Sozialarbeiter ging und vermerkte: »Frau X kann mich wirklich am Arsch. Ich sehe nicht ein, mich für so Eine zu verändern.« Beim Telefonat am Nachmittag konnte der Kollege nur die Mutter erreichen, welche ihren Sohn aber dazu anhalten konnte, den nächsten Gesprächstermin wahrzunehmen. Der Berater nutzte erneut motivationale Techniken. Im Anschluss wurde die aktuelle Auseinandersetzung mit Hilfe der »automatischen Gedanken« analysiert.
In den Beratungsgesprächen fünf und sechs sind schließlich Methoden der Verhaltenstherapie und der Systemischen Beratung zur Anwendung gekommen. Verhaltensorientiertes Training zur Emotionsregulation bot sich als Übung zur Wahrnehmung aufkommender Wut und alternativer Verhaltensweisen (vornehmlich verbaler Art) an. Systemische Aufstellungsarbeit verdeutlichte Richard Wünsche und Ziele unterschiedlicher Protagonisten in seiner Klasse.
Systematic Treatment Selection nach Larry Beutler
Ein weiteres Konzept zur integrativen Behandlungsplanung ist das Konzept von Beutler et al. (2005). Sie haben jahrzehntelang Untersuchungen zur Passung zwischen Patienten (»Patientenvariablen«) und Beratungsmethoden durchgeführt. Die Passung ist dabei das zentrale Element des Konzepts, es folgt dabei einer ›technisch-integrativen‹ Herangehensweise und bezieht sich daher nicht auf einen neuen theoretischen Entwurf, auch wenn Beutel 1986 die ›Persuasion Theory‹ als ein auf der Basis von empirischen Beobachtungen entworfenes Rahmenkonzept vorgestellt hat.
Vorgehen in der Beratung
Für die Praxis der Psychotherapie wird eine strukturierte vierstufige Vorgehensweise zur Behandlungsplanung empfohlen, die sich auch für die Beratung nutzen lässt. Dabei wird die Wechselbeziehung zwischen Diagnostikprozess und Intervention betont:
1. ausführliche Anamnese (Klientin, Problem, Umfeld),
2. Auswahl des Settings,
3. Aufbau einer stabilen, vertrauensvollen therapeutischen Beziehung,
4. exakte Anpassung der Behandlung an den Klienten und seine Bedürfnisse anhand von vier Dimensionen:
a. optimale Passung zwischen dem Ausmaß der funktionellen Beeinträchtigung und der Behandlungsintensität,
b. Auswahl von direktiveren bzw. weniger direktiven Techniken, die zu eher externalisierenden bzw. internalisierenden Bewältigungsmustern passen,
c. auf der Basis der Evaluation des Widerstands des Klienten entscheidet sich die Beraterin für eine bestimmte Rollenausprägung: direktiv bei geringerem Widerstandsgrad vs. weniger kontrollierend und die Selbstverantwortung des Patienten fördernd bei höherem Widerstandsgrad,
d. mit Blick auf den Leidensdruck des Klienten entscheidet die Beraterin zudem, ob sie unterstützend oder mehr konfrontativ auftritt.

Weiterführende Literatur
Heim, E. (2009). Die Welt der Psychotherapie. Entwicklungen und Persönlichkeiten. Stuttgart: Klett-Cotta.
Hoff, T. (2015). Konzepte in der Beratung. In: Hoff, T. & Zwicker-Pelzer, R. (2015). Beratung und Beratungswissenschaft. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. 147–207.
Norcross, J. C. & Goldfried, M. R. (2005). Handbook of Psychotherapy Integration. New York: Oxford Univ. Press.
Senf, W. & Broda, M. (Hrsg.) (2020). Praxis der Psychotherapie. Ein integratives Lehrbuch. 6., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme.
Thivissen, J. (2014). Integrative Beratung und Psychotherapie. Woher sie kommt. Was sie will. Was sie kann. Tübingen: dgvt.
1.4 Wirkfaktoren
Dieter Wälte
Je ausgeprägter die Problemkonstellationen bei einzelnen Klienten, Paaren oder Familien in den verschiedenen Settings psychosozialer Beratung, wie z. B. Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle oder Klinik sind, desto dringender stellt sich für die Fachkraft die Frage, mit welchen Interventionen eine möglichst schnelle Hilfe herbeigeführt werden kann: Welche Intervention ist bei welchem Klienten mit welchen Problemen wann am besten geeignet? Mit dieser differentiellen (Indikations-)Frage ist psychosoziale Beratung zwar täglich beschäftigt, die jeweiligen spezifischen bio-psycho-sozialen Fallkonstellationen erlauben jedoch kaum ein manualisiertes Vorgehen wie bei der Umsetzung von Kochbuchrezepten. Während man sich beim Kochen nach Rezept einigermaßen sicher sein kann, dass bei Beachtung der Zutaten und Gebrauchsanweisungen das gewünschte Gericht herauskommt, ist die Prognose bei schwierigen Fallkonstellationen in der psychosozialen Beratung nur mit erheblichen Unsicherheiten möglich. Diese Situation vermag bei komplexen Fällen nicht nur den Anfänger in der psychosozialen Beratung unter Druck zu setzen, sondern auch der in der psychosozialen Beratung Erfahrene kommt nicht selten an die Grenzen seiner Profession und schürt damit die Angst, dass »beim Fall etwas anbrennen könnte«. In dieser Situation können die Ergebnisse der Psychotherapieforschung weiterhelfen, da sie nach dem Überschneidungsmodell (
Kap. 1.2) im Wesentlichen auch auf den Bereich der psychosozialen Beratung übertragen werden können.
1.4.1 Ergebnisse der Psychotherapieforschung
Angetrieben durch den Leidensdruck der Klienten bemühen sich Psychotherapieforscher schon seit Jahrzenten um die Beantwortung der Frage, durch welche Faktoren eine positive Wirkung bei möglichst gleichzeitigem Ausschluss von unerwünschten Nebenwirkungen auf die Probleme und Störungen von Klienten erzielt werden kann. Allerdings hat sich die Hoffnung auf eine einfache Klärung der differentiellen Indikationsfrage bald zerschlagen und dabei die Wissenschaftler in zwei Lager gespalten, obwohl kein Zweifel mehr darin besteht, dass Psychotherapie und Beratung deutliche positive Effekte erzielen und damit Eysencks (1952) aufgestellte provokative These nach der Wirkungsgleichheit von Psychotherapie und spontanen Heilungsprozessen eindeutig widerlegt wurde (vgl. Lambert 2013). Die eine Gruppe lässt sich von der Spezifitätsannahme leiten, welche besagt, dass bestimmte Psychotherapietechniken bei den einzelnen Störungen eine besondere Wirksamkeit entfalten und daher störungsbezogene Therapierichtlinien gerechtfertigt sind. Nahrung hat das Spezifitätsmodell zum einen durch den Befund erhalten, dass z. B. Exposition (mit Reaktionsverhinderung) bei Phobien, Panikstörungen und Zwangsstörungen zu schnelleren und besseren Therapieerfolgen geführt hat als andere Psychotherapietechniken (vgl. DeRubeis et al. 2005), und zum anderen durch die Beobachtung, dass submissive (unterwürfig) Patienten besser von strukturiertem und autonome Patienten besser von non-direktivem Vorgehen profitieren (vgl. Beutler et al. 2004). Demgegenüber argumentieren Vertreter des allgemeinen Wirkfaktorenmodells, dass bisher nur geringe Wirksamkeitsunterschiede zwischen den Psychotherapieschulen oder einzelnen Techniken gefunden wurden. Die Wirkung von Psychotherapie wird nach diesem Modell hauptsächlich auf therapeutische Faktoren zurückgeführt, die implizit in allen Psychotherapieverfahren enthalten sind und nicht bloß einer Therapietechnik oder einer Therapieschule eigen sind (vgl. Luborsky et al. 1975).
Nach der Übersicht zu den empirischen Befunden von Lambert (2013) erklären diese Faktoren (›common factors‹) grob geschätzt immerhin 30 % in der Summe aller Therapiefaktoren auf, hinter denen sich hauptsächlich die therapeutische Beziehung verbirgt (
Abb. 1.4). Demgegenüber entfalten Techniken (›techniques‹) lediglich 15 % der Varianz von Therapieeffekten, ebenfalls 15 % entfallen auf den Faktor ›Hoffnung‹ (›expectancy‹), also darauf, ob der Klient daran glaubt, dass seine Beratung/Therapie auch erfolgreich verlaufen wird. Am meisten Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis einer Psychotherapie haben jedoch Klienten- und Umgebungsfaktoren (z. B. Bereitschaft zur Veränderung und Mitarbeit) bzw. seine bisherigen Lebensereignisse (›client‹/›life‹). Genau dieser Befund spiegelt die alltägliche Situation in der Praxis der psychosozialen Beratung mit Klienten wider, die durch ihre Biographie (kritische Lebensergebnisse) und soziale Situation (z. B. Armut) unverschuldet in extreme Notlagen geraten sind und denen durch die einseitige Konzentration auf spezifische Beratungstechniken nur unzureichend geholfen werden kann. Schubert (2014a) fordert deshalb in diesem Zusammenhang ein erweitertes transaktionales Verständnis von Beratung, das den Klienten in seinen komplexen kulturellen und gesellschaftlichen Einbindungen begreift und ihn bei seiner Lebensgestaltung im Kontext gesellschaftlicher Problemlagen unterstützt, statt ihn vorschnell zu pathologisieren. Die Einbeziehung der Lebenswelt des Klienten mit seinen ökonomischen und ökologischen Beziehungen gehört zum genuinen Auftrag psychosozialer Beratung und setzt mit der Betonung der sozialen Komponente einen anderen Schwerpunkt als eine Richtlinienpsychotherapie, die stärker intrapsychische Aspekte beim Klienten fokussiert.
Die Polarisierung der Psychotherapieforschung durch den Kampf um den Beweis des Spezifitätsmodells oder des allmeinen Wirkfaktorenmodell hat bisweilen den Blick dafür verstellt, dass es in der Praxis eine Interaktion zwischen den allgemeinen Wirkfaktoren und den spezifischen Techniken gibt, die nach dem ›Generic Model of Psychotherapy‹ (Orlinsky et al. 2004) lediglich verschiedene Ebenen des gesamten Beratungs- und Therapieprozesses beleuchten (vgl. Pfammatter et al. 2012). Die Interaktion zwischen den allgemeinen Wirkfaktoren und den Techniken lässt sich so darstellen, dass die allgemeinen Wirkfaktoren über spezifische Techniken realisiert werden und eine Technik nicht aus dem Kontext allgemeiner Wirkfaktoren herausgelöst werden kann. Bildlich gesprochen könnte man auch sagen, dass die allgemeinen Wirkfaktoren das »Feuer der Psychotherapie« ausmachen und die Techniken den »Brennstoff für die Psychotherapie« liefern. So kann z. B. der allgemeine Wirkfaktor ›Problemklärung‹ etwa durch verhaltenstherapeutische

Abb. 1.4: Prozentuale Verteilung therapeutischer Wirkfaktoren (nach Lambert 2013, 200)
Techniken der kognitiven Umstrukturierung oder durch die gesprächspsychotherapeutische Technik der Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte realisiert werden, jedoch wird der Klient sich nur ungern auf spezifische Techniken einlassen, wenn vorher nicht der allgemeine Wirkfaktor der therapeutischen Beziehung zur Entfaltung gekommen ist. Weiter lässt sich z. B. der allgemeine Wirkfaktor ›Problemaktualisierung‹ (unmittelbare Erfahrung der Probleme, die verändert werden sollen) etwa durch die verhaltenstherapeutische Technik der Exposition oder durch die Technik des Fokussierens (Gesprächstherapie) umsetzen, aber nur dann, wenn vorher die Basis für eine hilfreiche therapeutische Arbeitsbeziehung geschaffen wurde. Bei diesen beiden Beispielen wird auch deutlich, dass unterschiedliche Techniken verschiedener Therapieschulen äquifinal zur Optimierung eines allgemeinen Wirkfaktors beitragen können. Jedoch vermögen verschiedene allgemeine Wirkfaktoren auch die Grundlage dafür zu schaffen, dass der Klient bei einer speziellen Therapietechnik aktiv mitmacht. So kann z. B. nicht nur der allgemeine Wirkfaktor der therapeutischen Beziehung die Bereitschaft des Klienten für eine Traumaexposition erhöhen, sondern auch die Ressourcenorientierung, durch die der Klient sehen kann, was er schon alles kann oder bereits erreicht hat.
Die Ausrichtung psychosozialer Beratung an allgemeinen Wirkfaktoren ermöglicht über die Äquifinalität unterschiedlicher Techniken sowohl eine konzeptionelle Begründung psychosozialer Beratungsstrategien als auch eine flexible Anpassung an die jeweiligen besonderen Bedürfnisse des Klienten. Weil allgemeine Faktoren einen hohen Anteil am Veränderungsprozess in der psychosozialen Beratung haben, können diese hier auch die Funktion von Meilensteinen im Zielerreichungsprozess übernehmen. Doch welche allgemeinen Wirkfaktoren sind die wichtigsten für die Beratung und Psychotherapie?
Negative Effekte
Auch wenn die bisherige Forschung keine Zweifel an der Wirksamkeit von Psychotherapie und Beratung aufkommen lässt, ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass Klienten sich im Verlauf des Beratungsprozesses auch verschlechtern können. Die Studienlage über negative Effekte in der Psychotherapie ist zurzeit noch unterbelichtet, Lambert (2013) schätzt jedoch den Anteil von Klienten, die sich im Verlauf der Psychotherapie verschlechtern, mit immerhin ca. 8 % ein. Auch der Anteil der Klienten/Patienten von fast 57 %, die keine Veränderung erfahren, erscheint auf den ersten Blick zunächst einmal ernüchternd. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Verhinderung der Verschlechterung durch Psychotherapie bei bestimmten Patientengruppen als Erfolg gewertet werden kann. Eine ähnliche Situation finden Beraterinnen und Berater in ihren Tätigkeitsfeldern (z. B. Drogenberatung, Bewährungshilfe, betreutes Wohnen) vor, die oft nicht mehr erreichen können als ihre Klientel vor einer weiteren Verschlechterung ihrer Situation zu bewahren.
1.4.2 Wirkfaktoren in der psychosozialen Beratung
Seit der ersten Konzeption von Rosenzweig (1936) sind eine Reihe weiterer sich zum Teil überschneidender Taxonomien entwickelt worden. Wälte (2019) hat deshalb die wichtigsten allgemeinen Wirkfaktoren zusammengetragen und in ein drei-dimensionales Rahmenmodell für die psychosoziale Beratung eingefügt, in das auch die empirisch fundierten allgemeinen Wirkfaktoren von Grawe et al. (1994) sowie Aspekte des 7-Stufen-Modells von Kanfer et al. (2012) eingeflossen sind (
Abb. 1.5). Während die erste Dimension Beratung danach unterscheidet, ob sie präventive, akut intervenierende oder rehabilitative Funktionen erfüllt, erfasst die zweite Dimension die Adressaten, also z. B. den einzelnen Klienten, das Paar oder die ganze Familie. Die dritte Dimension bezieht sich auf eine Zusammenstellung von sieben allgemeinen Wirkfaktoren, die im Folgenden näher dargestellt werden. Es muss an diese Stelle jedoch auch betont werden, dass psychosoziale Beratung zur Optimierung der allgemeinen Wirkfaktoren alle Bereiche des Kompetenzmodells von Zwicker-Pelzer (2010) benötigt.
1. Die Gestaltung einer professionellen Beziehung: Zu den wichtigsten Elementen einer effektiven psychosozialen Beratung gehören der Aufbau und die Gestaltung einer professionellen Arbeitsbeziehung zwischen Berater und Klient über den gesamten Verlauf des Beratungsprozesses. Die meisten bisher in der Psychotherapieforschung entwickelten Taxonomien betonen die Wichtigkeit einer vertrauensvollen Therapiebeziehung (z. B. Frank 1971, Garfield 1995, Orlinsky & Howard 1987, Omer & London 1989, Grencavage & Norcross 1990, Weinberger 1995, Miller et al. 2000, Luborsky 2003, Lambert 2013). Nach dem

Abb. 1.5: Rahmenmodell psychosozialer Beratung (Wälte 2019, 198)
7-Phasen-Modell von Kanfer et al. (2012) ist die ›Bildung einer kooperativen Arbeitsbeziehung‹ einer der Schlüsselvariablen für die Eingangsphase jeder Therapie und zielt auf die Schaffung günstiger Ausgangsbedingungen für die weiteren sechs Therapiephasen ab. Dafür muss der Berater/die Beraterin eine Begegnungshaltung einnehmen, die auf der Basis von Präsenz (Gegenwärtigkeit) und Kongruenz (Authentizität und Transparenz) bedingungslose positive Wertschätzung und Empathie realisiert. Diese Haltung, die nicht unabhängig von der Persönlichkeit des Therapeuten/Beraters gesehen werden kann, ist der Nährboden dafür, dass sich die anderen Wirkfaktoren in der Interaktion mit den eingesetzten Techniken entfalten können.
2. Analyse und Klärung der Probleme: Mindestens zu Beginn der Beratung steht eine sorgfältige Exploration der Probleme des Adressaten unter Berücksichtigung seiner Verhaltensweisen, Gefühle und Interaktionen in der sozialen Umgebung im Mittelpunkt. In dem Modell von Kanfer et al. (2012) wird dieser allgemeine Wirkfaktor durch die situative (Mikro-Ebene) und kontextuelle (Makro-Ebene) Verhaltensanalyse realisiert, die in ein funktionales Bedingungsmodell einmünden. Mit der Klärung und Analyse der Probleme wird das Ziel verfolgt, dass der Klient seine vergangene oder aktuelle Situation besser versteht und sich über sich selber klarer wird, damit er sich im Verlauf der psychosozialen Beratung besser annehmen kann. Einzubeziehen sind dabei auch die subjektiven Krankheitskonzepte des Klienten, die unter Umständen von den Erklärungskonzepten des Beraters abweichen können. Die Analyse und Klärung der Probleme ist eine wichtige Voraussetzung für die Analyse und Vereinbarung der Beratungsziele und der darauf bezogenen Interventionen. Im Laufe des Klärungsprozesses wird der Klient immer mehr zum Verständnis seiner Problemsituation angeregt, das nach dem ›Common Component Model‹ von Frank (1971) in ein plausibles Erklärungsschema einmünden kann und damit auf mögliche Lösungswege verweist. Die Entwicklung eines Erklärungsmodells weckt darüber hinaus Vertrauen in die Kompetenz des Therapeuten und regt den Patienten an, sich mit seinen Problemlagen intensiv zu befassen. In der Taxonomie von Grawe (1995) findet sich ein ähnlicher Wirkfaktor, der als ›motivationale Klärung‹ bzw. ›Intentionsveränderung‹ bezeichnet wird, und damit solche Therapieprozesse umschreibt, die den Patienten dabei unterstützen, dass er die Bedeutung seines Erlebens und Verhaltens vor dem Hintergrund seiner bewussten und unbewussten Ziele und Werte besser versteht.
3. Analyse und Vereinbarung von Beratungszielen: Die gemeinsame Analyse von Beratungszielen bildet in dem 7-Phasen-Modell von Kanfer et al. (2012) die 4. Phase ab. Sie dient der Klärung der Therapieziele und soll in einen Konsens zwischen Beraterin und Klientin über die möglichen Zielperspektiven einfließen. Dafür deckt der Berater zunächst mögliche Differenzen zwischen Klient und ihm auf und bringt Klarheit darüber, welche kurz- und langfristigen Ziele der Klient mit seiner Unterstützung erreichen möchte. Insbesondere in Beratungssettings, bei denen ein Paar oder die ganze Familie teilnehmen, sind die Ziele auf die einzelnen Personen abzustimmen. Eine genaue Zielanalyse ermöglicht auch das Setzen von Prioritäten in der Beratung und schafft damit für beide Seiten einen transparenten Behandlungsfokus. Allerdings muss bedacht werden, dass die am Anfang erarbeiteten Zielvorstellungen sich im Laufe des Beratungsprozesses ändern können. Hier ist aber Vorsicht geboten, damit der Beratungsprozess nicht von einem Ziel zum anderen oszilliert und dann keines der Ziele erreicht wird. Insofern begleitet die Zielanalyse und Zielvereinbarung ähnlich wie die Problemanalyse den gesamten Beratungsprozess. Insbesondere die vom Klienten selbst erarbeiteten Ziele haben eine stärkere Auswirkung auf die Motivation als solche, die vom Berater festgelegt werden oder sogar von außen delegiert werden. Darüber hinaus haben sich solche Ziele bewährt, die konkret, spezifisch und verhaltensnah festgelegt werden (vgl. Miller et al. 2000).
4. Motivation zur Veränderung: Nach dem Modell von Kanfer et al. (2012) knüpft der Aufbau von ›Veränderungsmotivation‹ direkt an die Eingangsphase an und dient der Reduktion einer möglicherweise vorhandenen Resignation des Klienten über seine Problemsituation durch Einsatz spezieller Motivierungsstrategien, die in eine vorläufige Auswahl der Problembereiche müden kann. Nach Miller & Rollnick (2015) wird die Motivation zur Veränderung der Problemlagen von den Komponenten Absicht (Wichtigkeit einer Veränderung), Fähigkeit (Zuversicht für eine Veränderung) und Bereitschaft (Priorität) beeinflusst. Um den Veränderungsprozess in der Beratung in Gang zu bringen, ist deshalb häufig eine motivierende Gesprächsführung angezeigt. Sowohl ungünstige soziale Ausgangsbedingungen als auch die Eigendynamik des Problems können dabei potentielle Hindernisse für die Umsetzung von Veränderungen beim Klienten sein. Freiwilligkeit zum Beratungskontrakt und die erlebte Selbstwirksamkeit des Patienten sind als weitere wichtige Stellglieder für die Motivation zu sehen. Ebenso kann auch die Klärung der Probleme und Ziele einen positiven Einfluss auf die Veränderungsmotivation des Klienten nehmen, da er erkennt, wofür er sich einsetzt. Motivierend dürfte schließlich eine positive Erwartung eines Therapieerfolges sein, die von Weinberger (1995) als einer der fünf wichtigsten allgemeine Wirkfaktoren bezeichnet wird und auch in anderen Taxonomien zu den allgemeinen Wirkfaktoren wie etwa in dem Quartett von Omer und London (1989) einen Platz gefunden hat, hier jedoch zusätzlich auch die Erwartungshaltung des Therapeuten impliziert, dass seine Therapie funktioniert.
5. Problemaktualisierung: Grawe und Casper (2012, 35) gehen davon aus, dass »die problematischen Bedeutungen, die das Leiden des Patienten ausmachen, dann am wirksamsten verändert werden können, wenn diese Bedeutungen in der Therapie real zum Erleben gebracht werden«. Ähnliches postuliert Weinberger (1995) ›Konfrontation‹ als einen allgemeinen Wirkfaktor, der sich durch die Auseinandersetzung des Patienten mit seinen Problemen konstituiert, während Karasu (1986) mit dem Begriff des ›affektiven Erlebens‹ stärker die Folgen von Konfrontation betont. Auch der Wirkfaktor ›emotionales Abreagieren‹ aus der Liste von Jørgenson (2004) passt in den Bedeutungshorizont des Konzeptes der Problemaktualisierung, weil es hier um die Freisetzung emotionaler Blockaden geht. Je umfassender das jeweilige Problem aktualisiert wird, desto besser kann es bearbeitet werden. Für eine möglichst effektive Beratung ist es notwendig, dass der Klient seine Probleme in der aktuellen Hier-und-Jetzt-Situation des Beratungsprozesses erleben und zur Steigerung seiner Selbstwirksamkeit bewältigen kann.
6. Ressourcenaktivierung: Die Diagnostik der Probleme, Konflikte und Schwierigkeiten beim Klienten kann mit einer zu starken Fokussierung auf seine Schwächen und Defizite einhergehen mit der Gefahr einer Destabilisierung und dem Erleben von Insuffizienzgefühlen. Um diesen negativen Effekten entgegen zu steuern, ist nach Grawe (1995) ein besonderes Augenmerk auf die Aktivierung der Ressourcen des Klienten, wie auf die besonderen Fähigkeiten und positiven Eigenschaften, zu legen, damit er besser mit belastenden Lebensumständen und persönlichen Problemkonstellation umgehen kann (vgl. Willutzki 2008). Die Ressourcenaktivierung bewirkt, dass die Aufmerksamkeit weg von den Defiziten und Schwächen des Klienten hin zu seinen eigenen Stärken gelenkt wird mit der Folge einer positiven Grundstimmung für den weiteren Beratungsverlauf. Außerdem kann nach Fiedler (2004) eine gezielte Wissensvermittlung und die Erweiterung der Bewältigungskompetenzen dazu beitragen, dass der Klient eigenständig neue Ressourcen erschließen kann.
7. Hilfe zur Problembewältigung: Im Rahmen der Hilfe zur Problembewältigung wird nach Grawe (1995) der Klient von dem Berater/der Beraterin durch den Einsatz geeigneter Methoden und Techniken darin unterstützt, seine vorhandenen Probleme, Schwierigkeiten und Konflikte zu überwinden oder zumindest besser mit ihnen fertig zu werden. Hilfe zur Problembewältigung korrespondiert mit der 5. Phase des Modells von Kanfer et al. (2012), da es hier neben der Planung und Auswahl auch um die Durchführung spezieller Methoden mit dem Ziel der aktiven Bewältigung von Schwierigkeiten und Lösung von Problemen geht. Die Hilfe zur Problembewältigung kann dabei auf verschiedenen Ebenen erzielt werden, die an verschiedenen Stellen in den bisherigen Taxonomien zu den allgemeinen Wirkfaktoren aufgeführt werden. Dazu zählt im Wesentlichen
– die kognitive Bewältigung, bei der die Veränderung dysfunktionaler Kognitionen angestrebt wird (vgl. Karasu 1986). In einem weiteren Sinn ist damit auch die Förderung der Mentalisierung angesprochen, die den Klienten dazu befähigen soll, eigene mentale und emotionale Zustände bei sich und bei anderen zu erkennen (vgl. Jørgensen 2004). Auf einer noch höheren Stufe kann das auch zur ›Selbstnarration‹ führen, bei welcher der Klient eine Neufassung seiner Lebensgeschichte und Identität konzipiert (vgl. Jørgensen 2004);
– die Verhaltensregulation, die auf eine verbesserte Verhaltenskontrolle oder neue Verhaltenskompetenzen abzielt (vgl. Karasu 1986);
– die Exposition und Desensibilisierung mit den Effekten der Abschwächung der physiologischen Reaktion und des Vermeidungsverhaltens (vgl. Jørgensen 2004);
– die Korrektur emotionaler Erfahrungen im Anschluss an Exposition und Desensibilisierung, dadurch dass die gefürchteten Konsequenzen nicht eintreten (vgl. ebd.);
– die Emotionsregulation mit dem Ziel der Kontrolle über emotionale Prozesse (vgl. ebd.).
Der Faktor ›Hilfe zur Problembewältigung‹ kann nur dann erfolgreich realisiert werden, wenn er auf eine kontinuierliche Erfolgsoptimierung ausgerichtet ist, die in dem Modell von Kanfer et al. (2012) zwar mit »Erfolgsoptimierung und Abschluss der Therapie« bezeichnet wird, jedoch wegen der Rekursivität des Modells auch auf die vorhergehenden Phasen Anwendung findet. So sind etwa die Stabilisierung und der Transfer therapeutischer Fortschritte sowie das Erlernen von Selbstmanagement nicht lediglich Ziele der Endphase der Therapie oder Beratung.
Entsprechend dem Modell von Kanfer et al. (2012) könnte man für die psychosoziale Beratung vielleicht noch die »Evaluation der Fortschritte in der Beratung« als einen 8. allgemeinen Wirkfaktor in Erwägung ziehen, bei dem es um die kontinuierliche Bewertung des Beratungsprozesses geht, wodurch eine Steuerung der Therapieabläufe optimiert werden kann. Allerdings liegt dieser Faktor auf einer anderen logischen Ebene, da hier nicht die unmittelbare interaktionelle Arbeit mit dem Klienten im Mittelpunkt steht, sondern die Beurteilung der Ergebnisse des Beratungsprozesses auf der Metaebene. Aus konstruktivistischer Perspektive gelangt man damit wie bei der Supervision in eine Kybernetik 2. Ordnung, da die Evaluation sich nicht auf sich selber bezieht, sondern auf das Ergebnis und den Prozess der Psychotherapie. Diese Beobachtungsperspektive 2. Ordnung kann wichtige Impulse für den gesamten psychosozialen Beratungsprozess liefern, ist aber ebenfalls selbstreferentieller Natur und kann ihr eigenes Operieren nicht selber beobachten, so dass sich der mögliche blinde Fleck der Beobachtung lediglich verschiebt, jedoch auf keinen Fall aufheben lässt.

Weiterführende Literatur
Grawe, K. & Caspar, F. (2012). Allgemeine Psychotherapie. In Senf, W. & Broda, M. (Hrsg.). Praxis der Psychotherapie. Ein integratives Lehrbuch. Stuttgart: Thieme. 33–46.
Lambert, M. J. (2013). The Efficacy and Effectiveness of Psychotherapy. In: Lambert, M. J. (Hrsg.). Bergin and Garfield’s Handbook of Psychotherapy and Behavior Change. 6. Auflage. Wiley: New Jersey. 169–218.
Luborsky, L. Singer, B. & Luborsky, L. (1975). Comparative Studies of Psychotherapies: Is It True That »Everyone Has Won and All Must Have Prices«? In: Archives of General Psychiatry, 32 (8), 995–1008.
Pfammatter, M., Junghan, U. M. & Tschacher, W. (2012). Allgemeine Wirkfaktoren der Psychotherapie: Konzepte, Widersprüche und eine Synthese. Psychotherapie, 17, 1, 17–31.
2 Prozessmodell der Beratung
Michael Borg-Laufs & Dieter Wälte

Was Sie in diesem Kapitel lernen können
Das Sieben-Phasen-Modell von Kanfer et al. (2012) ermöglicht aus einer Makroperspektive die Strukturierung eines psychosozialen Beratungsprozesses vom Anfang bis zum Ende. Es orientiert sich an einem integrativen Beratungskonzept und lässt sich für unterschiedliche Interventionen auf verschiedenen Systemebenen (Einzel-, Paar-, Familienberatung) nutzen. In diesem Kapitel können Sie erfahren,
• in welcher Reihenfolge verschiedene Phasen des Beratungsprozesses im Mittelpunkt der beraterischen Bemühungen stehen sollten;
• wie sie einzelne Beratungssitzungen sinnvoll strukturieren können.
Der Beratungsprozess kann aus einer Mikro-, einer Meso- und einer Makroperspektive betrachtet werden. Die Makroperspektive bezieht sich auf den gesamten Beratungsprozess von der ersten bis zur letzten Beratungsstunde. In der Mesoperspektive steht eine einzelne Beratungsstunde im Mittelpunkt der Betrachtung, im Rahmen einer Mikroperspektive würden einzelne beraterische Interventionen in den Mittelpunkt gestellt. Im Rahmen dieses Kapitels soll vor allem der beraterische Prozess als Gesamtprozess betrachtet werden. Überlegungen zur Gestaltung einzelner Beratungsstunden schließen sich daran an. Mikroprozesse (einzelne Beratungsinterventionen) werden nicht im Rahmen dieses Kapitels behandelt, sondern in den Methodenkapiteln dieses Buches.
Psychotherapeutisches Prozessmodell von Orlinsky et al. 2004, Orlinsky 2009
In dem ›Generic Model of Psychotherapy‹ (GMP) haben Orlinsky et al. 2004 den Therapieprozess in eine kontextuelle Klammer (Input und Output) eingebettet, die durch die Gesellschaft (z. B. das Gesundheitssystem) sowie die Patienten- und Therapeutenvariablen gebildet wird. Der Therapieprozess wird dabei durch sechs Variablen bestimmt:
1. Therapeutischer Vertrag (formale Aspekte der Therapie, z. B. Häufigkeit der Sitzungen)
2. Therapeutische Interventionen (Interaktionen von Therapeut und Patient bezüglich der Interventionen)
3. Therapeutische Beziehung (Therapeut-Patient-Beziehung und Motivation von Patient und Therapeut)
4. Selbstbezogenheit von Patient und Therapeut (Offenheit, Selbstwahrnehmung und Zufriedenheit beider Therapiepartner)
5. Realisationen von Patient und Therapeut (Einflüsse in und zwischen den Therapiesitzungen)
6. Zeitliche Aspekte der Therapie (Behandlungsverläufe)

Abb. 2.1: Beratungsprozess nach Kanfer et al. im Rahmenmodell des GMP (stark vereinfacht) (eigene Darstellung)
Das Prozessmodell von Orlinsky et al. (2004), das hauptsächlich für die Prozess- und Ergebnisforschung in der Psychotherapie entwickelt wurde, lässt sich auch auf den Beratungsprozess übertragen und bildet ein allgemeines Rahmenmodell für das im Folgenden dargestellte Sieben-Phasen-Modell von Kanfer et al. (2012). Es betont die Eingebundenheit von Berater und Klient in der Gesellschaft, ein Aspekt, der für eine Alltagsnähe der Beratung immer wieder betont wird, und die Bedeutung der Klienten- und Beratervariablen (
Abb. 2.1). Allerdings ist das Phasenmodell nach Kanfer et al. (2012) für die praktische Fallarbeit besser geeignet, weil es konkreter beschreibt, wie eine Beratung Schritt für Schritt zu realisieren ist. In der Literatur zur psychosozialen Beratung finden sich dementsprechend ähnliche Modelle, die von dem Sieben-Phasen-Modell jedoch inkludiert werden. Z. B. unterscheiden Müller & Hochuli Freund (2017) zwischen Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation. Bei Spiegel (2018) findet sich die Unterscheidung zwischen Analyse der Rahmenbedingungen, Situations- oder Problemanalyse, Zielentwicklung, Planung und Evaluation. Und schließlich beschreibt Klemenz (2014) den Beratungsprozess in vier Phasen: Eingangsphase, Interventionsphase, Abschlussphase, Evaluationsphase.
2.1 Beratungsphasen
Kanfer et al. (2012) legen aufbauend auf den Vorarbeiten von Kanfer (z. B. Kanfer & Grimm, 1980) ein psychotherapeutisches Prozessmodell vor, welches von Schmelzer und Trips (1996) und Schmelzer (2000) sowie Borg-Laufs (2004) auch auf den Beratungskontext und von Borg-Laufs und Hungerige (2010) auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien übertragen wurde. Es handelt sich dabei um ein Modell, welches den Beratungsprozess insgesamt in sieben aufeinander folgende Beratungsphasen unterteilt, die jeweils die Bedeutung unterschiedlicher Zielsetzungen und Interventionsschwerpunkte zu verschiedenen Zeitpunkten herausstellen. Selbstverständlich kann ein solches Modell Beratungsprozesse nicht vollständig abbilden. Es geht vielmehr darum, eine praktische Orientierungshilfe zu bieten. Die Phasen des Beratungsprozesses werden in Abbildung 2.2 dargestellt (
Abb. 2.2).

Abb. 2.2: Das Modell der Selbstmanagementtherapie nach Kanfer et al. (eigene Darstellung)
Phase 1 Beziehungsaufbau: Der Schwerpunkt der beraterischen Bemühungen muss zu Beginn des Beratungsprozesses darauf liegen, dass die Klienten und Klientinnen Vertrauen zum Berater bzw. zur Beraterin fassen und ihn oder sie als professionellen Helfer zur Selbsthilfe akzeptieren und nicht etwa als »Freund der Familie« oder »Kummerkasten« betrachten. Gleichzeitig werden Setting, Vorgehen und organisatorische Fragen geklärt und bereits erste problembezogene Informationen gesammelt.
Phase 2 Aufbau von Änderungsmotivation: Aufbauend auf der beraterischen Beziehung muss im nächsten Schritt die häufig zu beobachtende Mutlosigkeit und Resignation der Ratsuchenden verringert werden und ihnen die Hoffnung auf positive Veränderungen vermittelt werden. Gleichzeitig muss dies so erfolgen, dass die Klienten und Klientinnen erkennen können, dass diese Veränderungen nur durch eigene Anstrengungen zu erreichen sind. Mit ersten Ansätzen einer Zielklärung wird versucht, eine »Zugmotivation« (im Gegensatz zu der durch Leidensdruck entstehenden »Druckmotivation«) herzustellen.
Phase 3 Diagnostik: Erst wenn eine geeignete professionelle Arbeitsbeziehung hergestellt wurde und eine hinreichende Änderungsmotivation realisiert werden konnte, werden die Ratsuchenden so offen und konstruktiv mitarbeiten, dass sie auch tabuisierte und peinliche Inhalte offen aussprechen. Obschon von Beginn des beraterischen Prozesses an auch Informationen gesammelt werden, kann diese Informationssammlung erst nach erfolgreichem Beziehungs- und Motivationsaufbau erfolgreich (vorläufig) abgeschlossen werden.
Phase 4 Zielvereinbarung: Auch über Ziele wird vermutlich schon direkt zu Beginn des beraterischen Prozesses gesprochen. Eine abschließende Festlegung der Ziele kann aber erst dann erfolgen, wenn neben erfolgreichem Beziehungs- und Motivationsaufbau auch die relevanten Informationen vorliegen, aus denen hervorgeht, welche Ziele angesichts der Lebenssituation und der persönlichen Lage der Klientin oder des Klienten realistisch sind.
Phase 5 Planung, Auswahl und Durchführung spezieller Methoden: Vor dem Hintergrund aller vorhandenen diagnostischen Informationen und der erfolgten Zielklärung sind nun spezifische beraterische Strategien und Interventionen auszuwählen und durchzuführen. Je nach den zu verfolgenden Zielen, der Lebenssituation und den persönlichen Voraussetzungen werden unterschiedliche Methoden einzusetzen sein. Wann immer möglich, sollte aus den Erkenntnissen der Beratungs- oder Psychotherapieforschung abgeleitet werden, welches methodische Vorgehen im vorliegenden Fall am ehesten erfolgversprechend zu sein scheint.
Phase 6 Evaluation: Wenn die Zielklärung erfolgt ist, wird mit der Evaluation begonnen. Vorher ist dies nicht möglich, denn ohne klar operationalisierte Ziele ist keine sinnvolle Ergebnisevaluation möglich. Diese Überprüfung der erreichten Fortschritte im Hinblick auf die vereinbarten Ziele sollte während des gesamten beraterischen Prozesses erfolgen, aber der Schwerpunkt der Evaluation mit der abschließenden Bewertung, ob etwa die Beratung beendet oder weitergeführt werden soll oder ob die Hinführung zu einer anderen Hilfeform (z. B. Jugendhilfe oder Psychotherapie) sinnvoll ist, kann ja erst dann erfolgen, wenn die beraterischen Interventionen durchgeführt wurden (Phase 5).
Phase 7 Erfolgsoptimierung und Abschluss: Im Vordergrund der Beratung muss am Ende der Alltagstransfer und die Stabilisierung der bisher erlangten Fortschritte stehen. Schwerpunktmäßig muss also darauf geachtet werden, dass die Klienten möglichst weitgehend die Fähigkeit erworben haben, in der Beratung Gelerntes auch im Alltag selbstständig umsetzen und ggf. auch mit Rückschlägen umgehen zu können (Rückfallprophylaxe). Darüber hinaus muss möglicherweise ein besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, die beraterische Beziehung vorsichtig aufzulösen (
Tab. 2.1).
Bei dem 7-Phasen-Modell handelt es sich einerseits um ein aufeinander aufbauendes, andererseits aber auch um ein rekursives Modell. Das bedeutet zunächst, dass die einzelnen Beratungsphasen (im Idealfall) aufeinander folgen: Die Grundlage für alles beraterische Handeln ist die professionelle Beziehung (Phase 1); erst wenn diese etabliert ist, kann die Motivationsarbeit im Vordergrund stehen (Phase 2). Wenn die Beziehung stimmt und die Klientinnen motiviert sind, kann eine angemessene Diagnostik erfolgen (Phase 3), die wiederum Grundlage für die Zielklärung ist (Phase 4). Nur wenn die Beziehung stimmt, die Klientinnen motiviert sind, eine angemessene Diagnostik durchgeführt wurde und die Ziele der Beratung zwischen Klienten und Beratern geklärt sind, verspricht die Durchführung spezifischer Interventionen auch erfolgreich zu sein (Phase 5). Deren Beitrag zu einer Verbesserung der Problematik des Klienten muss dann überprüft werden (Phase 6). Sofern sich tatsächlich Erfolge eingestellt haben, kann an einer Stabilisierung und dem Abschluss der Beratung gearbeitet werden (Phase 7). Mit anderen Worten: Die Reihenfolge der Beratungsphasen ist durchaus zwingend, andere Reihenfolgen scheinen wenig sinnvoll zu sein. Dennoch – oder gerade deswegen – ist das Modell auch rekursiv. Zu jedem Zeitpunkt der Beratung kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, zu einer früheren Beratungsphase zurückzukehren. Wenn ein Berater oder eine Beraterin etwa in Phase 5 die für die vorliegende Problemkonstellation nach dem augenblicklichen Stand der Forschung optimal passende Intervention ausgewählt hat und diese kompetent und legis arte durchführt, es aber trotzdem nicht zu den zu erwartenden Fortschritten kommt, so muss er überprüfen, ob die Ziele der vorausgegangenen Beratungsphasen immer noch als verwirklicht gelten können: Ist die Beratungsbeziehung noch angemessen oder hat sie sich wieder verschlechtert? Ist der Klient immer noch hinreichend änderungsmotiviert oder hat seine Motivation einen Dämpfer erhalten? War die Diagnostik angemessen oder wurden wichtige Informationen übersehen? Sind Zielkonflikte übersehen worden? Häufig wird sich bei einer hinsichtlich des Erfolges stagnierenden Beratung zeigen, dass an einer der genannten Stellen Probleme aufgetreten sind, welche der Grund dafür sind, dass trotz geeigneter Interventionen kein weiterer Fortschritt zu erzielen ist. In diesem Fall kann und muss der Berater bzw. die Beraterin zu derjenigen Beratungsphase zurückkehren, deren Ziele aktuell nicht mehr verwirklicht sind und z. B. erneut die beraterische Beziehung oder die Motivation des Klienten in den Mittelpunkt der Bemühungen stellen, weitere diagnostische Informationen einholen oder erneut die Ziele gemeinsam mit dem Klienten klären. Erst danach wird es sinnvoll sein, sich wieder der Interventionsdurchführung zuzuwenden.
Tab. 2.1: Beispiel: Beratung eines 15 Jahre alten Jugendlichen mit sozialer Ängstlichkeit durch eine Schulsozialarbeiterin

PhaseSchulsozialarbeiterin (Ausschnitte aus einer Audioaufzeichnung)
Eigene Darstellung
Wie schon erwähnt, kann ein solches Modell nur als Orientierungsrahmen gelten. Es dürfte deutlich sein, dass die einzelnen Phasen des Selbstmanagementmodells nicht klar voneinander abgrenzbar sind. So muss natürlich die Beraterin-Klient-Beziehung während der ganzen Zeit beachtet werden, die Evaluation wird ebenfalls nicht nur in einer Therapiephase durchgeführt und während des ganzen Beratungsprozesses, nicht erst in Phase 7, sollte die Beratung alltagsorientiert erfolgen. Das Phasenmodell impliziert allerdings, dass zu verschiedenen Zeitpunkten des Änderungsprozesses unterschiedliche Schwerpunkte verfolgt werden.
In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist dieses Modell ebenfalls hervorragend geeignet, um den beraterischen Prozess, etwa in der Erziehungsberatung, zu strukturieren. Allerdings müssen neben den entwicklungsbezogenen Besonderheiten der Vorgehensweise (etwa: unterschiedlicher Beziehungsaufbau mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) noch weitere Spezifika bei der Arbeit mit Familien beachtet werden. Insbesondere ergeben sich beachtliche Unterschiede im Vergleich zur Arbeit mit einzelnen Klientinnen und Klienten dadurch, dass eine größere Anzahl von Personen an der Beratung beteiligt ist. Zusätzlich zu Berater/Beraterin und Klient/Klientin kommt noch das Familiensystem hinzu (insbesondere Eltern, ggf. aber auch Geschwister und andere Verwandte, etwa die Großeltern). Häufig sind auch noch weitere Systeme (Schule, Kindertageseinrichtung, Jugendhilfeeinrichtung) zu berücksichtigen. In der Regel ist es notwendig, dass auch diese zusätzlichen Beteiligten sich verändern. Daraus ergibt sich, dass der hier beschriebene Beratungsprozess in der Erziehungs- oder Familienberatung ggf. mit verschiedenen Personen durchlaufen werden muss, denn auch mit den Eltern (und möglicherweise auch mit anderen Beteiligten) muss die Beziehung stimmen, Änderungsmotivation aufgebaut werden (was häufig gerade bei den Eltern als schwierig erlebt wird, vgl. Borg-Laufs 1996), Diagnostik betrieben werden, Ziele geklärt werden usw. Der beraterische Prozess ist also durch die Beteiligung verschiedener »Subsysteme« (Kind/Jugendlicher, Eltern/Familie, beteiligte Institutionen) erheblich komplexer. Hierzu trägt vor allem auch bei, dass die parallel zu durchlaufenden Beratungsprozesse mit den unterschiedlichen Personen nicht unabhängig voneinander sind, sondern sich gegenseitig beeinflussen (Borg-Laufs & Hungerige 2010). So ist z. B. der Beziehungsaufbau zu einem Kind oder Jugendlichen nicht unabhängig vom Beziehungsaufbau zu den Eltern: Wenn zu diesen keine gute Beziehung etabliert werden kann, werden sie möglicherweise ihr Kind negativ beeinflussen. Scheint die Beziehung hingegen »zu gut« zu sein, so könnte das Kind zu dem Eindruck gelangen, dass der Berater oder die Beraterin der/die Verbündete der Eltern ist, was wiederum die Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen negativ beeinflusst. Ebenso ist vorstellbar, dass die Beziehung zum Kind sehr gut ist und dies die Eltern zunächst negativ gegen den Berater oder die Beraterin einnimmt, da sie ihn oder sie als Konkurrent/Konkurrentin in der Beziehung zu ihrem Kind erleben. Auch in den folgenden Beratungsphasen gibt es diese Wechselwirkungen: Wenn es etwa nicht gelingt, die Eltern zu Veränderungen zu motivieren, so wird das Kind möglicherweise reaktant reagieren, da es sich nicht als einziges Familienmitglied verändern will (und damit möglicherweise zeigt, dass es sich vorher problematisch verhalten hat, während die anderen, die sich nicht ändern müssen, vorher alles richtiggemacht haben).
Auch bei der Zielklärung spielen die unterschiedlichen Voreinstellungen, Befürchtungen, Erwartungen und Ausgangslagen der beteiligten Systeme eine große Rolle. Die Ziele der verschiedenen Beratungsbeteiligten müssen kompatibel miteinander sein (vgl. Michels & Borg-Laufs 2007). Schwieriger ist etwa, wenn Eltern und Kind bzw. Jugendliche/r Ziele verfolgen, die nicht gleichzeitig realisierbar sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Eltern eines Jugendlichen wünschen, dieser möge mehr mit der Familie unternehmen und sich integrieren, der Jugendliche selbst sich aber stärker von der Familie lösen will. Hier sind Zielkonflikte vorhanden, die im Rahmen der Beratung bearbeitet werden müssen.
2.2 Aufbau einer Beratungssitzung
Der Aufbau einer Beratungssitzung – als kleinere Prozesseinheit (Mesoebene) – folgt in der Regel auch einem bestimmten Ablauf. Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Sitzungsstruktur als sinnvoll erwiesen:
1. Eingangsphase,
2. Bearbeitung der zentralen Thematik,
3. Zusammenfassen der zentralen Ergebnisse und Alltagstransfer,
4. Abschlussphase.
Der Beginn eines Beratungskontaktes sollte dazu dienen, die Klientinnen und Klienten dabei zu unterstützen, dass sie sich auf die spezielle Beratungssituation einlassen und nicht im vielleicht gerade erlebten Alltagsstress (z. B.: Parkplatzsuche) verhaftet bleiben. Dabei hilft ein ritualisierter Beratungsbeginn. Der Klient oder die Klientin wird im Wartezimmer abgeholt, Berater/Beraterin und Klient/Klientin nehmen ihre (gewohnten) Plätze im Beratungszimmer ein. Die Rahmenbedingungen sollten in der Regel ähnlich gestaltet sein, etwa, dass der Berater oder die Beraterin sein Papier und seinen Stift zur Hand nimmt und sich dann z. B. danach erkundigt, wie es mit den Vereinbarungen aus der letzten Beratungsstunde geklappt hat. Ein anderer Bestandteil der Eingangsphase könnte die standardmäßige Bearbeitung der Zielerreichungsskalen (
Kap. 10) zu Beginn der Beratungssitzung sein.
Nach diesem leicht ritualisierten Beginn der Stunde folgt die Bearbeitung der zentralen Thematik dieser Beratungsstunde. Dies sollte die intensivste Phase der Beratungssitzung sein. Je nach Stand und Verlauf der Beratung wird hier der Klient bzw. die Klientin ein aktuelles Anliegen besprechen wollen oder der Berater bzw. die Beraterin folgt einem einzelfallspezifischen Plan und hat eine Thematik vorbereitet, die sich an die vorhergehenden Beratungsstunden anschließt.
Nach dieser Bearbeitung der zentralen Thematik sollte stets eine Rekapitulation des Erarbeiteten durch die Klientin oder den Klienten erfolgen, um zu überprüfen, was aus Sicht des oder der Ratsuchenden »hängengeblieben« ist. Daran anschließend überlegen Berater/Beraterin und Klient/Klientin gemeinsam, welche Konsequenzen sich aus dem Erarbeiteten für den Alltag bis zur nächsten Beratungsstunde ergeben. Im Idealfall werden möglichst konkrete Vereinbarungen geschlossen, wie das Erarbeitete in den Alltag übertragen wird.
Der Abschluss einer Beratungsstunde fällt im Anschluss daran kurz aus und besteht in einer freundlichen Verabschiedung mit möglicherweise ebenfalls ritualisiertem Ablauf (Begleitung zur Tür des Beratungszimmers oder der Beratungsstelle, o. Ä.).

Weiterführende Literatur
Borg-Laufs, M. & Hungerige, H. (2010). Selbstmanagementtherapie mit Kindern. 2. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta.
Kanfer, F., Reinecker, H. & Schmelzer, D. (2012). Selbstmanagementtherapie. Ein Lehrbuch für die klinische Praxis. 5. Auflage. Heidelberg: Springer.
Orlinsky, D. E. (2009). The ›Generic Model of Psychotherapy‹ after 25 Years: Evolution of a Research-Based Metatheory. Journal of Psychotherapy Integration, 19 (4). 319–339.
3 Gestaltung einer professionellen Beziehung in der Beratung
Dieter Wälte & Michael Borg-Laufs

Was Sie in diesem Kapitel lernen können
In dem vorhergehenden Kapitel wurde der Aufbau einer professionellen Beziehung zwischen Klientin und Beraterin als erste Phase im Beratungsprozess beschrieben, die ein Fundament für die weitere Beziehungsgestaltung im gesamten Beratungsprozess darstellt. Auch die Psychotherapieforschung konnte mit einschlägigen Befunden zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Therapie- und Beratungseffekte auf die Beziehung zwischen dem Ratsuchenden und dem Berater zurückzuführen ist. Dieses Kapitel informiert
• über die Kernelemente einer professionellen Beratungsbeziehung: ein kongruentes Muster verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen, Reflexion der Beziehungsebene in der Kommunikation, wechselseitige Interpunktion des Gesprächsablaufes, Symmetrie zwischen analoger und digitaler Kommunikation;
• über die komplementäre Beziehungsgestaltung zwischen Berater/Beraterin und Klient/Klientin mit dem Ziel, das zentrale Motiv (Anerkennung, Wichtigkeit, Verlässlichkeit, Solidarität, Autonomie, Grenzen) des Klienten/der Klientin zu befriedigen, das in den Beratungsprozess hereingetragen wird;
• darüber, wie im Gesprächsablauf mögliche Asymmetrien zwischen dem Senden und Empfangen einer Nachricht auf den vier Ebenen von Sachinhalt, Beziehung, Selbstoffenbarung und Appell aufgespürt werden können;
• darüber, wie durch die Analyse des Interaktionsverhaltens des Klienten/der Klientin mit den Dimensionen der ›Zuneigung‹ (Extreme: feindselig vs. freundlich oder liebevoll) und ›Kontrolle‹ bzw. ›Dominanz‹ (Extreme: dominierend vs. unterwürfig) wertvolle Hinweise für das Interaktionsverhalten mit dem Klienten/der Klientin gewonnen werden können;
• über bewährte Gesprächstechniken zum Aufbau einer professionellen Beziehung: Offene Fragen stellen, Zusammenfassen, Paraphrasieren, Konkretisieren, Verstärken, Explorieren, Ich-Botschaften geben und Metakommunizieren;
• über Gesprächstechniken in spezifischen Situationen, die mit Konfrontieren, Abgrenzen und einem konstruktiven negativen Feedback einhergehen;
• über die Realisierung der drei Basisvariablen (Wertschätzung, Empathie, Kongruenz) als Richtschnur einer professionellen Beratung. Aktives Zuhören und die Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte sind dabei zwei zentrale Techniken auf dem Weg zu einem empathischen Verhalten des Beraters/der Beraterin;
• über systemische Konzepte und Techniken, die sich für das Arbeiten mit einem System von Klienten (z. B. Paar oder Familie) bewährt haben: ›Joining‹ mit allen Teilnehmern, Neutralität bzw. Allparteilichkeit und Betrachtung der Anwesenden als ›Kunden‹;
• darüber, wie der Klient/die Klientin über den Rahmen und die Organisation der Beratung (Funktion des Beraters, Institution, Ablauf der Gespräche, Rollenklärung, Vertraulichkeit, Schweigepflicht, Terminplanung) aufgeklärt werden kann.
Die besondere Bedeutung einer positiven professionellen Beziehung für den gesamten Beratungsprozess wurde in der Psychotherapieforschung schon früh erkannt. Sie kann dadurch definiert werden, dass Klient und Berater ähnliche Gefühle der Sympathie, der Achtung und des Vertrauens haben, mit der Folge: Je besser die professionelle Beziehung ist, desto stärker wird der Klient seine Gefühle in ganzer Tiefe preisgeben und desto stärker wird er auch die Hilfen des Beraters zur Problemlösung annehmen können (vgl. Goldstein 1977). Eine gelungene professionelle Beziehung zwischen Klientinnen und Klienten einerseits und psychosozialen Beraterinnen und Beratern andererseits unterliegt zunächst denselben Regeln wie jede andere Form menschlicher Kommunikation, bei der die Vermittlung und die Aufnahme von Informationen zwischen Menschen im Vordergrund stehen und entspricht dem grundlegenden psychischen Grundbedürfnis des Menschen nach Bindung (Grawe 2004). Im Folgenden sollen deshalb zunächst die wichtigsten Grundlagen menschlicher Kommunikation dargestellt werden, die in den Konzepten von Watzlawick et al. (1980) und Schulz von Thun (2005a, 2005b) ihren Niederschlag gefunden haben. Zur Beurteilung der Interaktionsprobleme von Klientinnen und Klienten ist auch das Circumplex-Modell von Leary (1957) hilfreich. Im Mittelpunkt dieses Kapitels stehen jedoch die Basistechniken der Gesprächsführung, ohne die eine professionelle Beratungsbeziehung nicht hergestellt werden kann.
Kernelemente einer professionellen Beratungsbeziehung, vgl. Stucki 2004
Eine professionelle Beratungsbeziehung lässt sich durch vier Kernelemente beschreiben.
1. Arbeitsbeziehung: Klient(in) und Berater(in) nehmen in der Beratung klare Rollen ein und arbeiten an gemeinsamen Zielen.
2. Basiskompetenzen: Die Beraterin realisiert Empathie, Wertschätzung und Echtheit.
3. Komplementäre Beziehungsgestaltung: Der Berater gestaltet die Beratungsbeziehung komplementär zu den individuellen Grundbedürfnissen des Klienten.
4. Beziehungsbearbeitung: Die Beraterin erkennt und bearbeitet problematische Beziehungsmuster, die sich aus dem Beratungsprozess ergeben.
3.1 Grundlagen menschlicher Kommunikation
Watzlawick et al. (1980) haben fünf pragmatische Axiome über das Gelingen und über Störungen der Kommunikation unter der Grundannahme formuliert, dass die beteiligten Interaktionspartner jeweils eine eigene Interpretation der Kommunikation haben:
1. Axiom: »Man kann nicht nicht kommunizieren« (Watzlawick et al. 1980, 53). In psychosozialen Beratungssituationen ist es wichtig, nicht nur auf die sprachlichen Anteile der Kommunikation des Klienten zu achten, sondern auch sensibel für andere Gestaltungsformen der Kommunikation zu sein, die z. B. im Tonfall, der Geschwindigkeit der Sprache verbunden mit Pausen, der Körperhaltung oder der Gestik und Mimik zum Ausdruck kommen können. Selbst in der »Sprachlosigkeit« sagt der Klient oft mehr als mit Worten, er kann also nicht nicht kommunizieren, was in der John Cage nachgesagten semantischen Paradoxie zum Ausdruck kommt: »Ich sage nichts, und das sage ich.«
Fallbeispiel: Axiom 1
Die Beraterin erfährt von Frau Müller (85 Jahre alt), dass sie sich in dem Altenheim mittlerweile gut eingelebt habe. Nach dem Schlaganfall wäre es ihr auch nicht mehr möglich gewesen, ihren Haushalt alleine zu bewältigen. »Meine Wohnung konnte ich nur über 51 Stufen erreichen, die habe ich auch vor meiner Krankheit kaum noch geschafft.« Ihr gefalle es besonders gut, dass ihr Zimmer hell sei und nebenan eine nette Nachbarin eingezogen sei. Als die Beraterin fragte, wie der Kontakt zu ihren beiden Kindern sei, konnte Frau Müller nichts mehr sagen und starrte wie versteinert aus dem Fenster. Die Beraterin spürte durch das Schweigen von Frau Müller sofort, dass sie bei ihr ein großes Problem angesprochen hatte und hier besonders sensibel sein musste.
2. Axiom: »Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt, derart, dass letzterer den ersteren bestimmt und daher eine Metakommunikation ist« (Watzlawick et al. 1980, 56). Dieses Axiom schärft die Wahrnehmung des Beraters bzw. der Beraterin in der psychosozialen Beratungssituation dafür, zwei Seiten einer Kommunikation im Klientengespräch deutlich zu unterscheiden und diese nicht zu verwechseln. Die eine Seite bezieht sich auf das, was der Klient sagt, also auf den Inhaltsaspekt, und die andere Seite beleuchtet, wie die Klientin etwas sagt und somit, welche Beziehung sie damit zum Ausdruck bringen möchte. Mit diesem Axiom liefern Watzlawick et al. (1980) den Beraterinnen und Beratern ein wichtiges Instrument, mit dem erkannt werden kann, ob der Aufbau einer professionellen Beratungsbeziehung gelungen ist. Z. B. kann ein Klient, der im Beratungsgespräch mit akribischer und übertriebener Genauigkeit jedes Detail seines Lebenslaufes schildert, damit auf der Beziehungsebene zum Ausdruck bringen, dass er über die dahinterliegenden Gefühle und persönlichen Gedanken noch nicht sprechen möchte. Damit bestimmt der Klient auf einer Metaebene den Verlauf der Exploration des Beraters, der im Gespräch über den Lebenslauf eigentlich intendierte, mehr über die psychische Verfassung des Klienten zu erfahren. In Umkehrung der semantischen Paradoxie von John Cage könnte man auch sagen: »Ich sage alles, und damit nichts.« Allerdings werden auch alle Aussagen der Beraterin von dem Klienten auf der Beziehungsebene übersetzt. Wenn etwa der Berater wegen seines übervollen Terminkalenders inhaltlich sagt: »Ich gebe Ihnen den nächsten Termin in drei Wochen«, könnte der Klient das auf der Beziehungsebene so übersetzen: »Der Berater gibt mir deshalb so einen späten Termin, weil er mich und meine Probleme nicht ernst nimmt.« Schließlich lässt sich aus dem 2. Axiom auch noch einmal die besondere Wichtigkeit des Wirkfaktors »Gestaltung einer professionellen Beziehung« (
Kap. 1.4) ableiten: Wenn die Beziehung zwischen Beraterin und Klient in der psychosozialen Beratung nicht tragend ist, dann kann der Berater das auf der Inhaltsebene (in Form von besonders guten Techniken und Methoden) nicht kompensieren. In der psychosozialen Beratung kann der Einsatz von Techniken gar nicht von der Beziehung getrennt werden, da die professionelle Beziehung sich durch Anwendungen von Gesprächstechniken entwickelt und die Technik erst durch die Einbettung in der Beziehung zur Anwendung kommen kann (Hoffmann 2018). Insofern ist die Kommunikation in der Beratung durch die Interaktion zwischen den Inhalten der Beratung (Techniken und Methoden) und der Berater-Klient-Beziehung geprägt.
Fallbeispiel: Axiom 2
Ein Student sagt bei einem Termin in der Psychosozialen Beratungsstelle der Hochschule: »Ich bin ja zu Ihnen gekommen, weil ich Angst vor Referaten habe. Ich habe mich immer davor gedrückt. Weil ich Ihnen aber vertraue, mache ich hier ein Rollenspiel mit. Ok, Sie können auch die Kamera einschalten, bei Ihnen kann mir nichts passieren.«
3. Axiom: »Die Natur einer Beziehung ist durch die Interpunktion der Kommunikationsabläufe seitens der Partner bedingt« (Watzlawick et al. 1980, 61). Psychosoziale Beratungsgespräche unterliegen wie alle Formen von Interaktionen dem Gesetz, dass alle Gesprächsteilnehmer (Sender und Empfänger) zu dieser Interaktion eine eigene Interpretation haben, die als Interpunktion von Ereignisfolgen interpretiert werden kann. Dabei legen die Gesprächspartner für sich fest, welche Ereignisse für sie einen besonderen Wert haben und deshalb als Ursache oder Anlass für weitere Ereignisse genommen werden. Dementsprechend interpretieren die Gesprächsteilnehmer ihr eigenes Verhalten als Reaktion auf das Verhalten des anderen in der Form, dass das Verhalten des anderen die Ursache für das eigene Verhalten ist. Das 3. Axiom kann besonders für die Analyse von schwierig verlaufenden Beratungsgesprächen wertvolle Dienste leisten, weil Berater und Klient eigene Interpunktionen der Kommunikationsabläufe vornehmen. So könnte z. B. ein Klient einen Berater wegen eines besonders ausgeprägten Wunsches nach vielen Gesprächen unter Termindruck setzen mit der Folge, dass der Berater nur deshalb weniger flexibel auf die Terminwünsche des Klienten eingeht, um sich dem Druck des Klienten zu entziehen. Beide könnten sich für die Probleme mit der Terminvereinbarung verantwortlich machen, ohne dass es angesprochen wird.
Fallbeispiel: Axiom 3
»Die Versuchsratte, die sagte: ›Ich habe meinen Versuchsleiter so abgerichtet, dass er jedes Mal, wenn ich den Hebel drücke, mir zu fressen gibt‹, weigerte sich, die Interpunktion anzunehmen, die der Versuchsleiter ihr aufzuzwingen versuchte« (Bateson & Jackson 1964, 277).
Digital und analog
Die hier benutzte Wortwahl »digital« und »analog« hat in Jahren seit Erscheinen des Buches von Watzlawick et al. (1. Auflage 1969) einen Bedeutungswandel erlebt. Heute würde man wohl den Inhalt des gesprochenen Wortes kaum mehr als »digital« bezeichnen wollen. Im vorliegenden Text wird aber die ursprüngliche Wortwahl beibehalten.
4. Axiom: »Menschliche Kommunikation bedient sich digitaler und analoger Modalitäten. Digitale Kommunikationen haben eine komplexe und vielseitige logische Syntax, aber eine auf dem Gebiet der Beziehungen unzulängliche Semantik. Analoge Kommunikationen dagegen besitzen dieses semantische Potential, ermangeln aber die für eindeutige Kommunikation erforderliche logische Syntax« (Watzlawick et al. 1980, 68). Mit dem 4. Axiom werden zwei zentrale Aspekte der menschlichen Kommunikation unterschieden, die im Alltag auch gerne einfach so ausgedrückt werden: »Der Ton macht die Musik.« Während die digitale Kommunikation in der Sprache zum Ausdruck kommt und auch in abstrakter Form vermittelt werden kann, kommt die analoge Modalität ohne Worte aus und kleidet ihre Botschaft in Gesten, Mimik und den Ton der Sprache. Bei dieser Form der Kommunikation besteht oft ein größerer Spielraum bei der Interpretation als bei der digitalen Kommunikation, denn nonverbale Kommunikation erschließt sich oft nur aus dem Kommunikationskontext, abgesehen von spezifischen Gesten und Symbolen, denen in der Gesellschaft eine eindeutige Bedeutung beigemessen wird, z. B. wie »jemanden einen Vogel zeigen«. Das 4. Axiom liefert einen wichtigen Maßstab für den Professionalisierungsgrad, den die Beziehung zwischen Klient und Berater in der Beratung erreicht hat: Je höher die Symmetrie zwischen analoger und digitaler Kommunikation sowohl auf Klientenseite als auch bei der Beraterin/dem Berater ist, desto besser ist die Beratungsbeziehung. Eine Klientin, die bei ihrem Berater häufig eine Differenz zwischen digitaler und analoger Kommunikation feststellt, wird sich auf Dauer in der Beratungssituation nicht gut aufgehoben fühlen. Wenn z. B. ein Berater einer Klientin gegenüber verbal äußert, er könne ihr in ihrer Situation helfen, jedoch gleichzeitig eine skeptische Miene zeigt, wenn sie ihr Problem schildert, wird er wohl kaum damit rechnen können, dass sie ihm vertraut. Aus der Perspektive des Beraters bietet die Unterscheidung zwischen diesen beiden Kommunikationsmodalitäten wertvolle diagnostische Informationen, insbesondere dann, wenn diese nicht kongruent zueinander sind.
Fallbeispiel: Axiom 4
Auf die Frage des Beraters nach dem Befinden des Klienten heute in der Beratung antwortet dieser mit einem gequälten Lächeln bei gleichzeitig gesenktem Blick zum Boden: »Mir geht es hier gut.« Der Berater hat diese wahrgenommene Differenz zwischen digitaler und analoger Botschaft angesprochen und konnte vom Klienten erfahren, dass er sich heute in der Sitzung gar nicht wohl fühle, weil ein belastendes Thema angesprochen wurde. Im Verlauf der Sitzung stellt der Klient für sich fest: »Im Kontakt zu anderen Menschen versuche ich meistens, negative Gefühle aus Angst vor Ablehnung zu unterdrücken.«
5. Axiom: »Zwischenmenschliche Kommunikationsabläufe sind entweder symmetrisch oder komplementär, je nachdem ob die Beziehung zwischen den Partnern auf Gleichheit oder Unterschiedlichkeit beruht« (Watzlawick et al. 1980, 70). Das letzte Axiom beschreibt die mögliche Ausgestaltung von Beziehungen, die entweder gleich oder ungleich sein können. Während bei einer symmetrischen Beziehung beide Partner in ihrer Interaktion sich ›auf Augenhöhe‹ begegnen und ebenbürtig sind, ist hingegen die komplementäre Interaktion dadurch gekennzeichnet, dass eine der Personen eine untergeordnete Stellung einnimmt. Die Unterschiedlichkeit zwischen den Interaktionspartnern darf nicht in eine negative Richtung missinterpretiert werden, sondern beruht oft auf Rollenunterschieden, wie z. B. das Verhältnis von Mutter und Kind oder die Beziehung zwischen Chef und Mitarbeiter. Auch die Beziehung zwischen dem Klienten und der Beraterin beruht nicht auf Gleichheit, sondern auf Unterschiedlichkeit: Nicht die Beraterin benötigt Hilfe, sondern der Klient. Die Reflexion dieses ungleichen Beziehungsverhältnisses kann der Beraterin besonders in solchen Situationen hilfreich sein, in denen der Klient die Grenzen der Beraterin überschreitet und wegen vorhandener sozialer Defizite die Beratungsbeziehung in Richtung Freundschaft ausweiten möchte. Der Aufbau einer komplementären Beziehungsgestaltung wird in der Beratung und Psychotherapie als sine qua non gesehen. Komplementär wird dabei im Sinne von motivbefriedigend gesehen, indem der Berater das zentrale Motiv (Anerkennung, Wichtigkeit, Verlässlichkeit, Solidarität, Autonomie oder Grenzen) des Klienten befriedigt, das der Klient in den Beratungsprozess hereinträgt (vgl. Sachse 2016).
Fallbeispiel: Axiom 5
Ein Klient sagt zu seinem Berater: »Beim letzten Termin haben Sie gesagt, dass Sie es toll finden würden, dass ich wieder mit meinen Freunden zum Fußball unter die Leute gehe. Ich glaube, Sie sind auch ein Fan von der Borussia. Ich finde, wir sollten beim nächsten Spiel zusammen dort hingehen.« Berater: »Ja, in der Tat finde ich es klasse, dass Sie sich wieder unter die Leute trauen. Da haben Sie so einen richtigen Sprung nach vorne gemacht. Weiter so! Es geht Ihnen richtig gut damit und am liebsten möchten Sie, dass ich dabei bin. Ich freue mich, dass Sie sich hier in der Beratung so gut aufgehoben fühlen, ich denke, wir arbeiten hier sehr gut zusammen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihr Angebot nicht annehmen kann, denn ich verabrede mich nie privat mit Klienten.« Klient: »Ja, stimmt, das macht ja auch kein Arzt.«
Schulz von Thun (2005a) baut auf den Axiomen von Watzlawick et al. (1980) auf und postuliert, dass jede Nachricht, die ein Sender bewusst oder unbewusst einem Empfänger zuteilwerden lassen möchte, zugleich vier Aspekte bzw. Seiten eines ›Nachrichtenquadrates‹ impliziert. Die ersten beiden knüpfen direkt an das 2. Axiom von Watzlawick et al. (1980) an und unterscheiden den Sachinhalt (das, worüber gesprochen wird) von dem Beziehungsaspekt (das, was man von seinem Gegenüber hält). Darüber hinaus macht der Sender auch noch eine Selbstoffenbarung (das, was er von sich selber preisgibt) und richtet einen möglichen Appell (das, wozu man sein Gegenüber veranlassen möchte) an den Empfänger. Der Empfänger wiederum hat ebenso vier Möglichkeiten, die Botschaft zu entschlüsseln. Schulz von Thun (2005a) symbolisiert diese durch ein ›Vier-Ohren-Modell‹, mit dem der Empfänger für sich vier Fragen zu klären sucht. Auf dem ›Sach-Ohr‹ geht es um die Frage, wie der Sachverhalt zu verstehen ist, während das ›Beziehungs-Ohr‹ die Botschaft danach abklopft, was der Sender von ihm hält bzw. wie er ihn behandelt. Demgegenüber konzentriert sich das ›Selbstoffenbarungs-Ohr‹ darauf, was die Nachricht über den Sender aussagt und schließlich klärt der Empfänger mit dem ›Appell-Ohr‹ für sich ab, wozu der Sender ihn auffordern möchte. Die Komplexität menschlicher Kommunikation wird besonders deutlich, wenn man das ›Nachrichtenquadrat‹ und das ›Vier-Ohren-Modell‹ in eine zweidimensionale Matrix überträgt (
Tab. 3.1). Lediglich bei vier der 16 möglichen Kombinationen gibt es eine Symmetrie zwischen dem Sender und dem Empfänger, die Ebene, die der Sender intendiert, wird auch vom Empfänger aufgegriffen. Wenn z. B. der Sender die Beziehungsebene anspricht, dann konzentriert sich der Empfänger ebenfalls auf die Beziehungsebene, unabhängig davon, dass immer auch auf den anderen Ebenen gesendet und empfangen wird.
Tab. 3.1: Sender-Empfänger-Matrix über die Aspekte menschlicher Kommunikation

Sender: ›Nachrichten-quadrat‹Empfänger: ›Vier-Ohren‹
Eigene Darstellung
Wie im Alltagsleben ergibt sich aus dieser Matrix auch für die Gestaltung einer professionellen Beziehung in der psychosozialen Beratung eine äußerst komplexe Kommunikationssituation, die erklärt, warum es zwischen Berater und Klientin zu unterschiedlichen Bewertungen des Beratungsprozesses kommen kann. Selbst wenn der Empfänger die Botschaft mit dem ›Ohr‹ empfängt, das der Sender auch erreichen möchte (z. B. Sachinhalt und ›Sach-Ohr‹), ist eine Filterung der Nachricht durch den Empfänger bis hin zu einem Missverständnis nicht ausgeschlossen. Ausgeprägte Kommunikationsprobleme sind jedoch wahrscheinlich, wenn der Empfänger immer nur auf einem ›Ohr‹ hört oder auf einem bestimmten ›Ohr‹ eine überzogene Sensibilität entwickelt hat. So kann z. B. der Berater den Wunsch haben, einer Klientin eine Information zu geben, während die Klientin diesen Sachinhalt ausschließlich auf der Beziehungsebene so deutet, dass der Berater sie belehren möchte. Die Gestaltung einer professionellen Beziehung hängt nun davon ab, wie gut der Berater in der Lage ist, klare Botschaften zu senden, zu antizipieren, ob die Klientin vielleicht eine gewisse Präferenz für ein bestimmtes ›Ohr‹ hat und Missverständnisse durch die Asymmetrie zwischen der Nachricht und dem ›Empfängerohr‹ klären kann.
Fallbeispiel: Sender und Empfänger
Die 16-jährige Marita wird gegen ihren Willen von ihren Eltern zur Erziehungsberatung gebracht. Im Beratungszimmer nimmt sie Platz, dreht aber der Beraterin den Rücken zu und sagt auch auf freundlich vorgebrachte Fragen nichts. Hier wird besonders deutlich, dass das Axiom »Man kann nicht nicht kommunizieren« zutrifft, denn: Die Beraterin empfängt den Appell »Lass mich bloß in Ruhe«, die Beziehungsaussage »Mit dir will ich nichts zu tun haben« und die Selbstoffenbarung »Ich lass’ mich doch von meinen Eltern nicht zwingen!« Hieraus kann die Beraterin ableiten, dass es wenig sinnvoll ist, Marita weiter zu drängen. Sie entschließt sich, auf die von ihr wahrgenommene Selbstoffenbarung zu reagieren und sagt »Na das kann ich mir vorstellen, dass du sauer auf deine Eltern bist, wenn die dich hier hin zwingen und dass du dir das nicht gefallen lassen willst. Da würde ich wahrscheinlich auch nichts sagen wollen.« Durch diese Äußerung der Beraterin fühlt sich Marita von ihr in ihrer Selbstaussage verstanden. Gleichzeitig merkt sie, dass auch ihr Appell ankommt (die Beraterin fragt sie nicht und drängt sie nicht) und dass die Beraterin die Beziehungsaussage akzeptiert und verstehen kann. Sie entspannt sich etwas und dreht sich um, sodass sie die Beraterin mal in Augenschein nehmen kann … »Die sieht gar nicht so blöd aus«, denkt sie. Und dann wagt sie einen Vorstoß, um zu schauen, wie die Beraterin reagiert. Sie sagt »Und glauben Sie mal ja nicht, dass das das erste Mal wäre, dass die Eltern einfach ignorieren, was ich will.«

Abb. 3.1: Interpersonales Kreismodell von Leary (1957); außen: Kommunikationsstile nach Schulz von Thun (2005b, 15) (eigene Darstellung) Siehe Online-Material 3.a
Viele Beschwerden, die Klienten in die psychosoziale Beratung führen, sind interpersoneller Natur (Horowitz 1994, Horowitz et al. 1984) und können sich auch auf die Interaktion zwischen Beraterin und Klient auswirken. Für die Einschätzung des Verhaltens des Klienten dem Berater gegenüber hat sich das interpersonale Kreismodell von Leary (1957) bewährt, das durch zwei Dimensionen gebildet wird: ›Zuneigung‹ (Extreme: Zuneigung vs. Abneigung) und ›Dominanz‹ (Extreme: Dominanz vs. Unterwerfung). Die Bezeichnung der Achsen erfolgt der Tradition nach von A bis P beginnend bei zwölf Uhr mit PA, BC, DE usw. (
Abb. 3.1). Bei einem dominanten Klienten z. B. wird der Berater andere Schwerpunkte in der Gestaltung der professionellen Beziehung setzen als bei einem Klienten, der durch extrem unterwürfiges Verhalten auffällt. Darüber hinaus hilft das Kreismodell auch dem Berater, mögliche eigene Gegenreaktionen (Gegenübertragung) abzufedern, die ohne professionelle Reflexion in eine ›Beziehungsfalle‹ führen könnten. Noch deutlicher kann der Berater mögliche ›Beziehungsfallen‹ erkennen, wenn in das Kreismodell von Leary (1957) noch zusätzlich die acht Kommunikationsstile projiziert werden, die Schulz von Thun (2005b) idealtypisch vorgestellt hat. Man kann sich leicht vorstellen, dass der Kontakt zu einem ›aggressiv-entwertenden‹ Klienten andere Reaktionen beim Berater hervorruft, als wenn er einen Klienten mit einem ›bedürftig-abhängigen‹ Kommunikationsstil vor sich hat.
3.2 Basisfertigkeiten der Gesprächsführung
Gespräche sind in der Gestaltung der Beratungsbeziehung das wichtigste Medium. Deshalb benötigen Beraterinnen und Berater neben den Grundlagenkenntnissen über die menschliche Kommunikation besondere Basisfertigkeiten, die bei Gesprächen mit Einzelklienten oder mit einem Klientensystem (z. B. Paar oder Familie) eingesetzt werden können. Während für Beratungsgespräche mit Einzelnen in der Gesprächspsychotherapie grundlegende Haltungen und Techniken entwickelt worden sind, bereichern Konzepte und Methoden aus der systemischen Therapie die Basisfertigkeiten, wenn mehrere Personen zur Beratung kommen.
3.2.1 Basisfertigkeiten der Gesprächsführung mit Einzelklienten
Rogers (1942) hat in seinem Werk »Counceling and Psychotherapy« nicht nur die Grundlagen für die Gesprächspsychotherapie gelegt, sondern Basisfertigkeiten der Gesprächsführung beschrieben, die in keiner Beratung oder Psychotherapie fehlen dürfen. Nach der Auffassung von Rogers (1942) können Gespräche die ›Selbstaktualisierung‹ beim Klienten fördern, also seine Integrität, Autonomie und Wertschätzung optimieren, allerdings nur dann, wenn drei Basisvariablen realisiert werden:
»Je mehr der Klient den Therapeuten als real oder echt, als empathisch und ihn bedingungsfrei akzeptierend wahrnimmt, desto mehr wird sich der Klient von einem statischen, gefühlsarmen, fixierten, unpersönlichen Zustand psychischer Funktionen auf einen Zustand zu bewegen, der durch ein fließendes veränderliches, akzeptierendes Erleben differenzierter persönlicher Gefühle gekennzeichnet ist.« Rogers (1977, 128)
• Empathie (griechisch: empatheia, einfühlendes Verstehen) bedeutet die Fähigkeit, sich in die Gedanken, Gefühle und das Weltbild von anderen Menschen hineinzuversetzen und auch einzufühlen. Nach Truax & Carkuff (1967) ist die höchste von fünf Stufen so definiert: »Die Reaktionen des Helfers fügen den Gefühlen und dem Sinn der Äußerungen des Klienten in der Weise entscheidend etwas hinzu, dass er Gefühle genau auf einer Ebene ausdrückt, auf der der Klient sich selbst nicht äußern konnte, oder dass er in den tiefsten Momenten ganz beim Klienten ist, wenn dieser sich weiter und intensiv selbst exploriert. Beispiel: Der Helfer reagiert genau auf alle tiefen Empfindungen und Oberflächengefühle des Klienten. Er ist auf die ›Wellenlänge‹ des Klienten eingestimmt. Der Helfer und der Klient können gemeinsam vorher unexplorierte Bereiche menschlicher Existenz explorieren. Insgesamt reagiert der Helfer in vollem Bewusstsein dessen, wer die andere Person ist und mit einfühlsamem und genauem einfühlendem Verständnis auf die tiefsten Gefühle dieses Menschen« (Übersetzung: Goldstein 1977, 33).
Komponenten der Empathie
›Empathie‹ ist nicht nur eine Basisvariable für die Gestaltung einer professionellen Beratungsbeziehung, sondern eine notwendige Bedingung für soziales Verhalten schlechthin. In der aktuellen Forschung werden mindestens zwei Aspekte der Empathie unterschieden. Bei der kognitiven Komponente steht die Fähigkeit im Mittelpunkt, intellektuell die Perspektive eines anderen Menschen zu übernehmen (Theory-of-Mind), während mit der affektiven Komponente die Fähigkeit angesprochen wird, Emotionen von anderen Menschen mit dem ganzen affektiven Programm nachzuempfinden. Die bisherigen neurobiologischen Studien weisen darauf hin, dass für die Empathie ein neuronales Netzwerk zuständig ist, mit Schwerpunkten für die kognitive und die affektive Seite der Empathie. Während bei der kognitiven Verarbeitung der dorsale anteriore midzinguläre Kortex (aMCC) eine Schlüsselstruktur darstellt, ist bei der affektiven Komponente eine Aktivierung der rechten anterioren Insula zu beobachten (vgl. Fan et al. 2011).
• Positive Wertschätzung (Akzeptanz, Wärme) ist der Versuch, dem Gesprächspartner Achtung, Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen und ihm zu vermitteln, dass er mit seinem Anliegen ernst genommen wird. Ein Optimum wäre wieder auf Stufe 5 realisiert: »Auf Stufe 5 vermittelt der Therapeut Wärme ohne Einschränkung. Er respektiert voll den Wert des Patienten als Person und seine Rechte als ein freier Mensch. Auf dieser Stufe hat der Patient die Freiheit, er selbst zu sein, selbst wenn das heißt, dass er sich regressiv verhält, abwehrt oder sogar den Therapeuten selbst ablehnt oder nicht leiden kann. Auf dieser Stufe nimmt der Therapeut zutiefst Anteil am Patienten als Person, aber es ist ihm gleich, welche Wahl der Patient im Hinblick auf sein Verhalten trifft. Er nimmt echt am Patienten Anteil und schätzt seine menschlichen Möglichkeiten ohne Einschränkung und ohne sein Verhalten oder seine Gedanken zu bewerten. Er ist bereit, mit dem Patienten dessen Freuden, Sehnsüchte oder Depressionen und Misserfolge zu teilen. Die einzige Lenkung durch den Therapeuten kann darin bestehen, dass er den Patienten auffordert, persönlich relevantes Material mitzuteilen« (Goldstein 1977, 40–43).
Neurobiologie sozialer Ausgrenzung
Menschen haben ein sensibles Gespür dafür, ob sie sozial akzeptiert sind oder von anderen ausgeschlossen werden. Die Fähigkeit, bereits kleine Hinweisreize für soziale Ausgrenzung erkennen zu können, scheint für das psychische und biologische Wohlergehen von Menschen von zentraler Bedeutung zu sein. Mit dieser Fähigkeit einher geht ein neurobiologisches Netzwerk. Eine Studie von Kawamoto et al. (2012) konnte die Ergebnisse anderer Studien belegen, nach denen der dorsale anteriore cinguläre Cortex (dACC) für die Detektion sozialer Ausgrenzung eine erhöhte Aktivierung zeigt und der rechte ventrolaterale präfrontale Cortex (rVLPFC) auf die Regulation von sozial schmerzhaften Erfahrungen anspricht. Hingegen wird die Wahrnehmung von emotionaler Unterstützung durch den ventralen Teil des anterioren Cingulums (vACC) prozessiert.
• Echtheit (Kongruenz, Selbstaufrichtigkeit) impliziert, dass der Berater einen Zugang zu seinem eigenen Empfinden hat und es in den Beratungsprozess mit dem Klienten einbringt, wenn es angemessen ist (vgl. Rogers 1977). Im Gespräch mit dem Klienten baut der Berater keine Fassade auf und sein Handeln passt zu seinen Gefühlen. Dadurch wirkt der Berater auch als Modell für den Klienten und ermutigt ihn, sein eigenes Erleben selbstaufrichtig zu spüren und mitzuteilen, es entsteht somit eine positive Interpunktion der Kommunikationsabläufe zwischen Berater und Klient im Beratungsprozess (siehe 3. Axiom von Watzlawick et al. 1980).
Bei allen drei Basisvariablen ist eine Kommunikation durch den Berater nicht nur auf verbaler, sondern auch auf nonverbaler Ebene nötig, damit der Klient durch die Mimik, Gestik und Körperhaltung die Botschaft des Beraters auch nachspüren kann. Darüber hinaus können noch eine Reihe weiterer Bedingungen förderlich sein, damit die drei Basisvariablen voll zur Entfaltung kommen können, insbesondere Einigkeit in den Rollenerwartungen, Zuversicht in den Erfolg der Beratung, Ähnlichkeiten in der sozialen bzw. kulturellen Herkunft und Ähnlichkeiten in der Sprache (vgl. Goldstein 1977).
Mentalisierung
Empathie und Echtheit beruhen stark auf der Fähigkeit und inneren Haltung des Beraters zur Mentalisierung, das heißt, die genaue Beobachtung und Reflexion des eigenen inneren psychischen Prozesses als Voraussetzung für ›Echtheit‹ und das Erkennen, welche Intentionen dem Verhalten anderer Menschen zugrunde liegen, als Voraussetzung für ›Empathie‹ (vgl. Brockmann & Kirsch 2015).
In der Weiterentwicklung der Beratungsmethoden wurde zwar nie die Bedeutung der Empathie angezweifelt, jedoch bemühte man sich um eine Präzisierung der Methoden, wie Empathie in der praktischen Arbeit umgesetzt werden kann, auch wenn damit die Gefahr einer gewissen Verkürzung des Konzeptes als innere Haltung des Beraters nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Gordon, ein Schüler von Rogers, schlägt als Methode das sogenannte ›aktive Zuhören‹ vor, das man für die psychosoziale Beratung so übersetzen kann: Beim aktiven Zuhören konzentriert sich der Berater auf die Rückmeldung (das Spiegeln) der unmittelbar vorausgehenden Botschaft des Klienten in einer Form, dass er dem Klienten aktiv zeigt, dass er den Klienten akustisch und sinngemäß verstanden hat. »Er beweist dem Sender das dadurch, dass er die Bedeutung der gesendeten Botschaft ›rückmeldet‹« (Gordon 1978, 54). Erst durch die Rückmeldung des Beraters kann der Klient abschätzen, ob er richtig verstanden wurde oder auch nicht, jedoch löst die mit dem aktiven Zuhören verbundene innere Haltung der Aufmerksamkeit des Beraters bei dem Klienten bereits aus, dass er sich auf eine positive Interpunktion des weiteren Beratungsprozesses einlassen kann.
Eine weitere Operationalisierung der Empathie wurde von Tausch (1973) mit dem Konzept der ›Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte‹ (VEE) vorgeschlagen, das sich auf den emotionalen Erlebnisanteil beim Klienten bzw. bei der Klientin konzentriert und für die psychosoziale Beratung so definiert werden kann: Bei der VEE verbalisiert der Berater bzw. die Beraterin die in den Aussagen des Klienten enthaltenen Emotionen mindestens oder noch intensiver und differenzierter in der Weise, wie sie der Klient schon selber zum Ausdruck gebracht hat (
Tab. 3.2). Allerdings ist die ›Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte‹ (VEE) lediglich ein Aspekt der Empathie des Beraters, die sich auf den gesamten Bezugsrahmen des Klienten mit seinen Einstellungen und Interpretationen seiner Wirklichkeit bezieht.
Tab. 3.2: Stufen der VEE (Verbalisieren Emotionaler Erlebnisinhalte)

StufeVEE
Eigene Darstellung
Die fünfte Stufe wird oft durch die Gesprächstechnik des ›Vorwegnehmens‹ realisiert, bei der die Gefühle, die der Klient zwar noch nicht geäußert hat, jedoch auf Grund der Problematik des Klienten naheliegen, vom Berater angesprochen werden.
Das ›Aktive Zuhören‹ und die ›Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte‹ stellen zwar oft den Königsweg zur Optimierung einer professionellen Beziehung dar, jedoch sind nicht alle Klienten immer dazu in der Lage, über ihre Gefühle zu sprechen. So können z. B. Klienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung am Anfang der Beratung noch eine ausgesprochen hohe Affektlabilität aufweisen und mit der Bearbeitung der Gefühle überfordert sein. In solchen Situationen kann der Berater jedoch auf andere bewährte Gesprächstechniken zurückgreifen, die in der Tabelle 3.3 aufgeführt sind (
Tab. 3.3).
Jedoch zeigen diese Techniken erst dann ihre Wirkung, wenn Berater und Beraterinnen eine komplementäre Beziehungsgestaltung zu ihrer Klientel entfalten, die insbesondere bei Klienten mit Persönlichkeitsstörungen notwendig ist (Sachse 2000, 2013, 2016, 2019). Sie begegnen ihren Beratern in einer Weise, dass sie ihre (unerfüllten) interaktionellen Grundbedürfnisse (wie z. B. Anerkennung oder Autonomie) befriedigen sollen. Allerdings können die Klienten diese Grundbedürfnisse (auf der ›Motivebene‹) oft nur verschleiert (auf der ›Spielebene‹) mit maladaptiven Strategien zum Ausdruck bringen, auf die ein Berater nicht fachgerecht reagieren könnte, wenn er die ›doppelte Handlungsregulation‹ seiner Klientel nicht kennt. Sachse et al. (2011) unterscheiden in ihrem Modell der doppelten Handlungsregulation drei verschiedene Ebenen: die Motivebene, die Ebene der dysfunktionalen Schemata und die Spielebene. In dem Modell wird angenommen, dass jede Person verschiedene zentrale Beziehungsmotive (z. B. Anerkennung) erfüllen möchte. Dafür setzt sie gewöhnlich für den Interaktionspartner authentische und transparent erscheinende Verhaltensweisen ein, die im günstigen Fall zur Befriedigung der Motive führen. Klienten mit Persönlichkeitsstörungen haben jedoch durch die Verletzung ihrer psychischen Grundbedürfnisse eine Reihe von dysfunktionalen Schemata (z. B. »Ich bin ein Versager.«) entwickelt, die sie daran hindern, ihre Bedürfnislage bei Interaktionspartnern transparent zum Ausdruck zu bringen. Stattdessen setzen sie manipulative Strategien (auf der ›Spielebene‹) ein und kompensieren ihre dysfunktionalen Schemata durch weitere dysfunktionale Schemata (z. B. kompensatorische Selbstschemata wie z. B. »Ich bin hochgradig kompetent.«). Berater haben bei diesen Klienten zunächst die Aufgabe, die interaktionellen Ziele (auf der ›Motivebene‹) von den intransparenten manipulativen Strategien (auf der ›Spielebene‹) zu unterscheiden, um dann komplementär und damit bedürfnisbefriedigend auf die authentischen Verhaltensweisen (entsprechend der ›Motivebene‹) des Klienten zu reagieren. Dem liegt der Grundgedanken zugrunde, dass die Klienten im Verlauf der Beratung immer mehr auf ihr Problemverhalten (auf der ›Spielebene‹) verzichten können. Die ›Spielebene‹, die von den dysfunktionalen Kognitionen des Klienten gespeist wird, soll von dem Berater möglichst nicht verstärkt werden.
Tab. 3.3: Weitere hilfreiche Techniken der Gesprächsführung zur Gestaltung einer professionellen Beziehung



TechnikDefinitionFunktion(en)
Eigene Darstellung
3.2.2 Basisfertigkeiten der Gesprächsführung mit einem System von Klienten
Die bisher dargestellten Methoden und Haltungen sind zwar hauptsächlich in der Arbeit mit Einzelklienten entstanden, sie lassen sich jedoch ohne weiteres bei Gesprächen mit Paaren, Familien oder Teilsystemen der Familie (z. B. Eltern und Kind) nutzen. In der Praxis psychosozialer Beratung haben Gespräche gemeinsam mit dem signifikanten Bezugssystem der Klientinnen und Klienten den Vorteil, dass der einzelne Klient, der oft lediglich Symptomträger eines Systems ist, im Netz seiner Beziehungen gesehen werden kann. Bei Gesprächen mit dem ganzen Beziehungssystem besteht auch nicht so schnell die Gefahr, dass die Symptomentstehung dem Indexklienten (als die Person des Systems, die Symptomträger ist bzw. auf die das Problem attribuiert wird) alleine zugeschrieben wird, sondern sie eröffnen den Blick für eine zirkuläre Sichtweise, bei der entsprechend dem 3. Axiom von Watzlawick et al. (1980) über die Interpunktion von Ereignisfolgen die Interaktion und Kommunikation zwischen den Teilnehmern des Systems für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Symptoms stärker in den Blick genommen werden können. Diese Sichtweise kann zu einer enormen Entlastung des Indexklienten führen, weil das Problem nicht unweigerlich ihm anhaftet, sondern auch ein Indikator für eine Störung im Gesamtsystem sein kann. Bei diesen (systemischen) Gesprächen gelten zwar auch die oben bereits erläuterten Grundlagen menschlicher Kommunikation und Gesprächsführung, jedoch gestaltet sich die Kommunikation weitaus komplexer und bringt die Beraterin in eine ähnliche Situation wie einen Jongleur, der mehrere Teller gleichzeitig in der Luft halten muss. Für die Optimierung dieser Aufgabe sind im systemischen Ansatz eine Reihe von grundlegenden Konzepten und Methoden entwickelt worden, die sich daran orientieren, dass sich mehrere Personen gleichzeitig in Beratung befinden (von Schlippe & Schweitzer 2013). Selbstverständlich ist eine systemische Sichtweise auch in einem Setting möglich, bei dem lediglich der Einzelklient zu den Gesprächen kommt, allerdings kann der systemische Ansatz seine Effektivität besonders bei Gesprächen mit einem Klientensystem entfalten (von Schlippe & Schweitzer 2013).
Von Anfang an besteht die Aufgabe der Beraterin/des Beraters, aktiv zu allen anwesenden Systemmitgliedern eine kooperative Beziehung zu gestalten, denn nicht nur der Indexklient muss mit ins ›Beratungsboot‹ genommen werden. Bei diesem ›Joining‹ (engl.: verbinden) werden die Voraussetzungen für eine tragfähige Beziehung zu jedem Teilnehmer des Systems aufgebaut, indem der Berater/die Beraterin sich inhaltlich, sprachlich und gefühlsmäßig auf die Bedürfnisse des Einzelnen einstellt und so den Gesprächsteilnehmern Sicherheit vermittelt (Schwing 2014a). Der Blick der Beraterin oder des Beraters richtet sich aktiv auf alle im Raum anwesenden Personen, nimmt zu ihnen durch persönliche Ansprache Kontakt auf und signalisiert damit, dass jedes Systemmitglied willkommen und wichtig ist (Schwing & Fryszer 2012). Gleichzeitig achtet der Berater nicht nur auf die Beziehung, die das System zu ihm aufnimmt, sondern auch auf die Beziehung der Ratsuchenden untereinander. Die Klienten und Klientinnen haben dabei gleichzeitig die Möglichkeit, sich auf die gesamte Beratungssituation einzustellen.
Bei allem Wohlwollen Einzelnen gegenüber darf sich der Berater jedoch nicht auf die Seite eines Einzelnen ziehen lassen, da Rivalitäten und Spannungen zwischen den Systemangehörigen eher die Regel als die Ausnahme sind. Stattdessen lässt er sich von den Prinzipien der Neutralität und Allparteilichkeit leiten, indem er allen Systemteilnehmern zuhört, sich in sie hereinfühlt und die Anliegen und Erwartungen der Anwesenden würdigt (Schwing 2014a). In diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, wenn der Berater eine innere Haltung des »Nichtwissens« einnimmt, um mit Neugier die Standpunkte zum Problem und mögliche Lösungsansätze der Anwesenden zu explorieren (vgl. Hanswille 2015). In klassischen Ansätzen der Ehe- und Familientherapie bezog sich die Neutralität lediglich auf die innere Haltung des Beraters, alle Teilnehmer gleichwertig zu behandeln bei gleichzeitiger Distanz zu den Einzelnen mit ihren jeweiligen Wirklichkeitskonstruktionen. Die systemische Perspektive erweitert die neutrale Haltung auch gegenüber den Problemen, sodass Beraterinnen und Berater von der Funktion entlastet werden, die Probleme unter allen Umständen lösen zu müssen. Da Beratung aber durch ihre institutionelle Eingebundenheit oft mit definierten Veränderungsaufträgen einhergeht (z. B. Wohl des Kindes in der Jugendhilfe), kann die neutrale Haltung in der Praxis nicht immer umgesetzt werden. Boszormenyi-Nagy und Spark (1981) haben deshalb den inhärent hohen Anspruch der Neutralität mit dem Begriff der ›Allparteilichkeit‹ etwas abgeschwächt, nach dem die Beraterin zumindest die verschiedenen Wirklichkeitskonstruktionen der Gesprächsteilnehmer beachten und würdigen kann. Allerdings schließt Neutralität nicht aus, dass der Berater seine Meinung sagen darf, solange er diese nicht doktrinär vertritt. Darüber hinaus gibt es auch Situationen in der Beratung, in denen eine neutrale Haltung bewusst aufgegeben werden muss, wie das z. B. bei Gewalt in der Familie der Fall ist.
Neben ›Joining‹, ›Neutralität‹ und ›Allparteilichkeit‹ wird aus systemischer Perspektive die Gestaltung einer professionellen Beratungsbeziehung bei der Arbeit mit Systemen durch eine innere Haltung gefördert, die das System als Kunden sieht, der als ›Kundiger‹ für die Lösung der Probleme viel Erfahrung und Wissen mitbringt. Die Aufgabe des Beraters besteht nun darin, diesen Wissensschatz zu heben, damit das System in eine Situation (zurück-)gebracht wird, in der es den Beteiligten wieder besser geht. Das Verknüpfen der Äußerungen der Teilnehmer würdigt nicht nur jeden Einzelnen, sondern kann auch zu einer neuen Sichtweise im System führen, die eingeschliffene Wirklichkeitskonstruktionen und die damit verbundenen Probleme zur Auflösung führt.
Schließlich gibt sich systemische Beratung aus konstruktivistischer Perspektive den Klienten gegenüber als äußerst bescheiden: Auf welcher Stufe sich die Ratsuchenden auch befinden, intervenieren kann die Beratung nicht unmittelbar, sie kann allenfalls im Sinne einer Verstörung einen Anstoß für neue Erfahrungen geben. Das Klientensystem ist also selbst der Experte für sich und sein Leben, der Berater steht im Beratungsprozess ›nur‹ als interessierter Dritter dem System wohlwollend bei und unterstützt es, neue Ressourcen zu erschließen oder vorhandene Ressourcen zu nutzen.
3.3 Checkliste zum Erstgespräch
Die dargestellten Basisfertigkeiten liefern den Nährboden für die Gestaltung einer professionellen Beratungsbeziehung, auf die der Berater im gesamten Prozess der Beratung zurückgreifen kann. Sie erleichtern bereits im Erstgespräch, auch notwendige formale Aspekte der Beratung anzusprechen, wie z. B. Erläuterungen über den Rahmen und die Organisation der Beratung (Funktion des Beraters, Institution, Ablauf der Gespräche, Rollenklärung, Vertraulichkeit, Schweigepflicht, Terminplanung) sowie Daten zur Person. Erläuterungen des Beraters über den Rahmen der Beratung sind insofern notwendig, weil viele Klienten keine klaren Vorstellungen über den Ablauf und die Organisation der Gespräche haben. Darüber hinaus werden die Klientinnen bzw. Klienten darüber aufgeklärt, dass personenbezogene Daten die Funktion haben, die Organisation der Beratung zu optimieren (z. B. Rückruf bei Terminverschiebungen), jedoch streng vertraulich sind und nicht weitergegeben werden (
Abb. 3.2).

Abb. 3.2: Checkliste Erstgespräch (hier: Einzelklient) (eigene Darstellung) Siehe Online-Material 3.b
Die Basisfertigkeiten der professionellen Gesprächsführung erleichtern es den Klientinnen und Klienten, in der Beratung ihre Probleme offen darzustellen. Dabei achtet der Berater darauf, dass er nur so tief in die Problemdarstellung einsteigt, dass der Klient durch seine Schilderungen nicht destabilisiert wird. Es erfordert viel Fingerspitzengefühl, eine Balance zwischen notwendiger Exploration der Probleme und Vermeidung einer möglichen Destabilisierung der Ratsuchenden herzustellen. Dafür ist eine ressourcenorientierte Haltung hilfreich, bei der auch die Stärken des Klienten und seine bisherigen Lösungsversuche angesprochen werden (
Kap. 8: Ressourcenaktivierung).

Weiterführende Literatur
Goldstein, A. P. (1977). Methoden zur Verbesserung von Beziehungen. In: Kanfer, F. H. & Goldstein, A. P. (Hrsg.). Möglichkeiten der Verhaltensänderung. München: Urban & Schwarzenberg. 17–55.
Hanswille, R. (2015). Haltungen systemischer Therapeuten und Therapeutinnen. In: Hanswille, R. (Hrsg.). Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Göttingen: Vanderhoeck & Ruprecht. 23–69.
Rogers, C. R. (1977). Therapeut und Klient. Grundlagen der Gesprächspsychotherapie. München: Kindler.
Sachse, R. (2016). Therapeutische Beziehungsgestaltung. 2. Auflage. Göttingen: Hogrefe.
Schulz von Thun, F. (2005a). Miteinander Reden. Störungen und Klärungen. 42. Auflage. Reinbek bei Hamburg: rororo.
Watzlawick, P., Beavin, J. H. & Jackson, D. D. (1980). Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien. 5. Auflage. Bern: Huber.
4 Änderungsmotivation
Barbara Beck & Michael Borg-Laufs

Was Sie in diesem Kapitel lernen können
›Motivation‹ ist ein mehrdimensionales Konstrukt, wobei in der Beratungspraxis die Unterscheidung zwischen Beratungsmotivation, Beziehungsmotivation und Änderungsmotivation zu beachten ist. In diesem Kapitel können Sie erfahren,
• in welchen Phasen sich Motivation entwickeln kann,
• wie verschiedene Motivationshemmnisse zu unterscheiden sind und wie in der Beratung auf die spezifischen Motivationsprobleme reagiert werden kann,
• welches die Grundhaltung einer »Motivierenden Gesprächsführung« ist.
4.1 Theoretische Grundlagen
Warum und wozu nehmen Menschen psychosoziale (professionelle) Beratung in Anspruch? Die Gründe hierfür sind vielfältig. Verallgemeinert kann man mit Stimmer und Ansen (2016) sagen, Menschen suchen dann professionelle Hilfe auf, wenn das Alltagswissen nicht mehr ausreicht, um mit aufkommenden Herausforderungen zurechtzukommen, wenn die Menschen im Umfeld keine hilfreichen Hinweise geben können oder wenn bisherige Veränderungsversuche fehlgeschlagen sind. Weiterhin gibt es Beratungsanlässe, die von außen bestimmt werden, die sogenannte angeordnete Beratung bzw. Zwangsberatung (z. B. durch richterliche Auflagen oder im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung). In der Regel sind Menschen, die Kontakt zu einer psychosozialen Beratungsstelle aufnehmen, auf der Suche nach Unterstützung zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten, die sich im Alltag in ihrer Lebenswelt zeigen. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Bewältigung ihrer psychischen und/oder sozialen Probleme. Sie kommen entweder aus eigenem Antrieb oder werden von Dritten (z. B. durch gerichtliche Auflagen, Eltern, Schule, Freunde etc.) geschickt.
Bei vielen Menschen besteht die zu besprechende Problematik schon sehr lange. Die Versuche, damit allein zurechtzukommen und die Schwierigkeiten zu bewältigen, sind fehlgeschlagen. Die Hoffnung, dass sich die Probleme von alleine lösen, ist inzwischen aufgegeben worden. Resignation und Hoffnungslosigkeit sowie Demotivation bezüglich eines erneuten Änderungsversuchs sind häufig die Folge. Zum Zeitpunkt des Erstkontakts zur Beratungsstelle besteht in vielen Fällen eine Zuspitzung eines psychischen, sozialen und/oder ökonomischen Konflikts oder eine akute Krisensituation. Der Leidensdruck ist in diesen Situationen häufig sehr ausgeprägt und die zur Verfügung stehenden Bewältigungsstrategien scheinen nicht mehr auszureichen (Stimmer & Ansen 2016, Schulte 2015).
Die Gründe für die Aufnahme einer Beratung könnten also dafürsprechen, dass die Ratsuchenden motiviert an dem Prozess mitwirken – sei es, um die eigenen problematischen Denk- und Verhaltensweisen zu verändern, oder sei es, um den Auflagen von außen gerecht zu werden und die negativen Folgen ihres Verhaltens zu verringern. Aus der Psychotherapieforschung weiß man jedoch inzwischen, dass diese zugeschriebene Motivationserwartung unrealistisch ist. Zwischen 15 und 50 % der Therapieabbrüche sind einer motivationalen Problematik geschuldet (Schulte 2015). Hierbei sind diejenigen, die unfreiwillig in die Beratung kommen, noch gar nicht berücksichtigt. Auch der Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird eine besondere Rolle aufgrund der anstehenden Entwicklungsaufgaben zugesprochen. Charakteristisch für sie ist die Abgrenzung und Ablösung von Erwachsenen, z. B. durch die Ablehnung von Ratschlägen und gut gemeinten Hinweisen (vgl. Naar-King & Suarez 2012). Bereits vor dreißig Jahren hob Miller die Bedeutung der Motivationsvariablen im therapeutischen Prozess hervor, bevor er auf diesen Erkenntnissen aufbauend das Konzept der motivierenden Gesprächsführung entwickelte (Arkowitz et al. 2010). In Modellen zu Beratungs- und Therapieprozessen wie beispielsweise dem Transtheoretischen Modell nach Proschaskas und Di Clemente (1984) und dem Selbstmanagementansatz von Kanfer et al. (2012) werden diese Erkenntnisse ebenfalls aufgegriffen.
Schulte (2015) beschreibt Motivation als ein facettenreiches Gebilde. In einer Vielzahl von motivationspsychologischen Ansätzen wurde versucht, das multifaktorielle Konstrukt zu definieren. In den jeweils sehr komplexen Modellen werden zum Teil ganz unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund gestellt (vgl. Mackowiak 2007). In früheren Konzepten ging man beispielsweise mehr von trieb- und bedürfnistheoretischen Ansätzen aus. In neueren Modellen schreibt man kognitiven Variablen eine größere Rolle zu (Mackowiak 2007, Schulte 2015), z. B. der Erwartung im Motivationsmodell nach Heckhausen (2018).
Die Schwierigkeit bei der Begriffsbestimmung liegt u. a. auch darin begründet, dass Motivation nicht unmittelbar beobachtbar ist. Es bleibt ein hypothetisches Konstrukt, das nur indirekt über das Verhalten erschlossen werden kann. Beobachtet werden z. B. die Intensität und zeitliche Dauer des Verhaltens, der gezeigte Widerstand gegenüber möglichen Ablenkungen und das Ausmaß der Kosten und Mühen, die die jeweilige Person einzusetzen bereit ist (Mackowiak 2007).
Für die Gestaltung des Beratungsprozesses können insbesondere drei Perspektiven hilfreich sein: der Aspekt der Erwartung, die Unterscheidung zwischen intrinsischer und extrinsischer Motivation sowie die spezifische Beratungsmotivation.
4.1.1 Erwartung
Das erweiterte Motivationsmodell nach Heckhausen (2018) baut auf dem Aspekt der Erwartung auf. Unter Erwartung wird hier die Vorwegnahme zukünftiger Zustände verstanden. Diese entscheide maßgeblich über die Richtung, Intensität und Planung einer Handlung. Als zentral für die Förderung einer angemessenen Beratungsmotivation kann daher der Aufbau situationsangemessener Erwartungen angesehen werden, deren Realisierung mit bestimmten Handlungen verknüpft ist. Problematische Erwartungen sind etwa:
• Das Problem löst sich von selbst.
• Ich werde die an mich gestellten Anforderungen in der Beratung nicht erfüllen können.
• Beratung wird mir nicht helfen können, mich zu ändern.
• Selbst wenn ich mein Verhalten ändern kann, wird dies keine positiven Effekte für mein Leben haben.
Bei der Motivationsdiagnostik (s. u.) ist es ggf. notwendig, genau herauszubekommen, ob und welche der genannten dysfunktionalen Erwartungen eine ausreichende Beratungsmotivation verhindern.
4.1.2 Intrinsische versus extrinsische Motivation
Eine weitere nützliche Perspektive ist die Unterscheidung zwischen intrinsischer und extrinsischer Motivation. Unter intrinsischer Motivation kann zusammenfassend all das Verhalten verstanden werden, das um seiner selbst willen ausgeführt wird. Mit dem Begriff der extrinsischen Motivation wird das Verhalten beschrieben, welches aufgrund von Bekräftigungen, also indirekter oder direkter Belohnung und Bestrafung, gezeigt wird.
Der Aufbau intrinsischer oder auch selbstregulatorischer Motivation sollte als langfristiges Ziel in der Beratung angesehen werden, denn Menschen, die ihre selbstgesetzten Ziele erreichen, verspüren ein hohes Maß an Befriedigung. Darüber hinaus steigt bei selbst gesetzten Zielen die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung (
Kap. 6).
Externe Verstärkung und Motivation
In verschiedenen Studien wurde der Einfluss der externen Verstärkung auf die intrinsische Motivation untersucht, wobei sich ein sogenannter Korrumpierungs- oder Überveranlassungseffekt zeigte (Mackowiak 2007, Arkowitz et al. 2010). Materielle Belohnungen oder auch Lob für Tätigkeiten, die aus freien Stücken ausgeführt wurden, können zur Abnahme der intrinsischen Motivation führen. Angenommen wird, dass die externe Verstärkung dazu führt, dass die Menschen glauben, sie hätten ihr Verhalten gezeigt, um andere Menschen und weniger um sich selbst zufriedenzustellen. Genau diese Annahme sei es, die dazu führe, dass das Verhalten weniger gezeigt werde (ebd.). In weiteren Studien konnte festgestellt werden, dass der Wunsch nach Veränderung abnimmt, wenn Personen von Dritten hierzu überredet oder gar gezwungen werden. Bekannt ist, dass Menschen mit Reaktanz reagieren, wenn sie sich in ihrer persönlichen Freiheit subjektiv bedroht fühlen (vgl. Arkowitz et al. 2010).
Bei manchen Klienten ist es jedoch günstig, zunächst die extrinsische Motivation in den Vordergrund des Beratungsprozesses zu stellen. Hierunter fallen z. B. Menschen, die unfreiwillig die Beratung aufsuchen, da sie von Dritten geschickt wurden, sowie Personen, die noch keine Ziele entwickeln konnten oder ihr Verhalten nicht selbst regulieren können. Über gezielte Interventionen (z. B. Wiederholungen von Übungen und das Erteilen von korrektem Feedback) kann das Aufkommen intrinsischer Motivation erhöht werden (Mackowiak 2007, Borg-Laufs & Hungerige 2010).
4.1.3 Spezifische Beratungsmotivation
Im Kontext von Beratung spielen die Beweggründe, die zum Aufsuchen einer Beratungsstelle geführt haben, sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit mit dem Ziel der Verhaltensveränderung eine zentrale Rolle. Veith (1997) unterscheidet in Bezug auf Psychotherapie Therapiemotivation, Beziehungsmotivation und Änderungsmotivation. Diese Unterscheidung ist auch für den Kontext der Beratung sinnvoll, hier würden wir den Begriff ›Therapiemotivation‹ durch ›Beratungsmotivation‹ ersetzen. Die Beratungsmotivation beschreibt zunächst das Motiv, überhaupt eine Beratung aufzusuchen, das sich in der Regel aus den negativen Folgen vorhandener Probleme ergibt. Eine Bereitschaft, in der Beratung intensiv mitzuarbeiten, ist dabei noch nicht zwingend impliziert. Beziehungsmotivation beschreibt dann das Interesse daran, die Beziehung zum Berater oder zur Beraterin zu erleben. Ein Klient oder eine Klientin kann sich gut aufgehoben und verstanden fühlen und genießt dieses Gefühl, kommt deswegen regelmäßig zur Beratung – aber auch hier ist noch nicht impliziert, dass er oder sie auch wirklich intensiv mitarbeitet. Was hingegen für den Beratungsprozess wichtig ist, ist die Änderungsmotivation. Damit ist die Bereitschaft gemeint, aktiv in dem Beratungsprozess mitzuwirken und die Mühen eigener Verhaltensänderungen auf sich zu nehmen.
Im Selbstmanagementansatz spielt die Änderungsmotivation eine zentrale Rolle im beraterischen Prozess (vgl. Borg-Laufs 2004). Der Selbstmanagementansatz von Kanfer et al. (2012) ist ein Modell zur Strukturierung von Therapie- und Beratungsprozessen. In diesem Modell wird der Therapie- bzw. Beratungsprozess in sieben aufeinander aufbauenden Stufen eingeteilt (
Kap. 2), wobei der Aufbau von Änderungsmotivation die zweite Phase des Prozesses darstellt, wohingegen der Beziehungsaufbau (
Kap. 3) am Anfang des Prozesses steht. Grundlegend für die Zusammenarbeit ist daher der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Klienten und Beraterin. Erst nachdem diese geschaffen wurde, kann versucht werden, die Änderungsmotivation aufzubauen.
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