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Brennpunkt Politik
Herausgegeben von Dr. Martin Große Hüttmann, Dr. Anna Meine, Prof. Dr. Gisela Riescher, Prof. Dr. Reinhold Weber
Die Autor:innen

Prof. Dr. Gert Pickel lehrt Religionssoziologie an der Universität Leipzig. Er ist stellvertretender Sprecher des Kompetenzzentrums für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung, Co-Leiter des Leipziger Standortes des Forschungsinstitutes Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Mitbegründer des Arbeitskreises Demokratieforschung in der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Er untersucht demokratische politische Kulturen und deren Stabilität sowie antidemokratische Vorurteile und Rassismen.

Prof. Dr. Susanne Pickel lehrt Vergleichende Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Sie ist Konsortialleiterin des BMBF-Verbundprojektes »Radikaler Islam – Radikaler Antiislam« (RIRA) und derzeit Sprecherin des Arbeitskreises Demokratieforschung der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Ihre zentralen Forschungsthemen sind Fragen nach der Messbarkeit von Demokratie, dem Demokratieverständnis und der politischen Kulturforschung.
Gert Pickel/Susanne Pickel
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Umschlagabbildung: Ausschnitt aus Marial Raysse: High Voltage Painting (1965).
1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-032811-2
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-032812-9
epub: ISBN 978-3-17-032813-6
Inhaltsverzeichnis
1 1 Einleitung: Was ist eine Demokratie und warum lohnt sich die Beschäftigung mit ihr?
2 2 Demokratietheorien der Gegenwart
3 2.1 Erste Verortungen von Demokratie
4 2.2 Liberal, sozialistisch, republikanisch? Demokratierichtungen im Widerstreit
5 2.3 Demokratie als Konkurrenz – Elitentheoretische Ansätze
6 2.4 Demokratie als Beteiligung – Partizipatorische und feministische Ansätze
7 2.5 Polyarchie – Demokratie als Bündel von Prinzipien
8 2.6 Fazit – Demokratische Vielfalt und Vielfalt der Ansprüche an Demokratie
9 3 Was ist Demokratie? Demokratieverständnis und alternative Herrschaftsformen
10 3.1 Bestandteile der Demokratie: Freiheit, Gleichheit, Partizipation und Kontrolle?
11 3.2 Die Opponenten der Demokratie: Autokratien und totalitäre Herrschaft
12 3.3 Defekte Demokratien und hybride Regime
13 3.4 Das Demokratieverständnis der Bürger:innen
14 3.5 Fazit – Was ist eine Demokratie, auch in den Augen der Bürger:innen?
15 4 Die Ausbreitung der Demokratie
16 4.1 Entstehungsmomente der Demokratie
17 4.2 Die Expansion der Demokratie nach 1945
18 4.3 Viele Wege führen zur Demokratie? Transformation und Transition zur Demokratie
19 4.4 Aktuelle Entwicklungen – Demokratie zwischen Erfolgsgeschichte und Regression
20 4.5 Fazit – Demokratisierung, Transformation und Transition
21 5 Demokratie als Organisationsform: Wie sieht demokratische Machtverteilung aus?
22 5.1 Organisationsformen und Organisationsprinzipien der Demokratie – eine Übersicht
23 5.2 Organisationsformen der Demokratie: Direkte vs. repräsentative Demokratie
24 5.3 Ordnungsprinzip 1 – Regierungssysteme: Parlamentarische versus präsidentielle Demokratie
25 5.4 Ordnungsprinzip 2 – Konfliktregelung: Proporz-, Konkordanz- oder Verhandlungsdemokratie vs. Konkurrenzdemokratie
26 5.5 Ordnungsprinzip 3 – Organisation der Machtverteilung: Konsensdemokratie versus Mehrheitsdemokratie
27 5.6 Machtverteilung extrem – Die Blockade der Veto-Spieler
28 5.7 Fazit – Organisation der Demokratie
29 6 Demokratiemessung
30 6.1 Kann man Demokratie überhaupt messen? Konzepte der Demokratiemessung
31 6.2 Instrumente der Demokratiemessung
32 6.3 Freedom House als Beispiel einer Systembestimmung mit Qualitätsabstufungen
33 6.4 Nur ein wenig demokratisch? Unterschiede im Grad und in der Qualität von Demokratie
34 6.5 Fazit – Demokratiemessung als Unterscheidungshilfe
35 7 Fazit: Demokratie als Leitbezug moderner politikwissenschaftlicher Forschung
36 Literatur
37 Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung: Was ist eine Demokratie und warum lohnt sich die Beschäftigung mit ihr?
Schaut man in die westlichen Medien, dann hat es den Anschein, als würde nicht nur jeder die Demokratie für sich in Anspruch nehmen, es scheint auch so, als würde eigentlich nur noch demokratisches Handeln und die Herrschaftsform der Demokratie weltweit auf eine hinreichende Legitimität bauen können. In den westlichen Demokratien will man durch den Ausbau und den verstärkten Einbezug der Zivilgesellschaft in die Politik »mehr Demokratie wagen«. Viele Autokratien in der Welt bezeichnen sich gerne als Demokratien und vermitteln ihren Bürger:innen1 nicht selten ein politisches System als Demokratie, das tatsächlich wenig mit dieser politischen Ordnung zu tun hat. Hinter der Einstufung eines Herrschaftssystems als Demokratie liegt anscheinend eine große normative Kraft. Liest man allerdings weiter, so scheint gerade die liberale Demokratie, so wie sie die meisten Nachkriegsbürger:innen kennen, in einer lebensbedrohlichen Krise. How Democracies Die, fragen die amerikanischen Wissenschaftler Levitsky und Ziblatt (2018), Adam Przeworski (2019) diskutiert eine Crisis of Democracy, Wolfgang Merkel (2015) Demokratie und Krise und allenthalben wird der Siegeszug des Populismus, wie auch das Absterben der liberalen Form der Demokratie beschworen, beklagt oder gar freudig erwartet – je nach der politischen und ideologischen Position, die die Beobachter:innen einnehmen. Wie es scheint, sind die Demokratie und die Haltung der Bürger:innen zu ihr seit dem Jahrtausendwechsel in Bewegung. Gleichzeitig ist das Interesse der Politikwissenschaft an der Demokratie und ihren institutionellen, strukturellen wie kulturellen Bestandteilen ungebrochen. Veranstaltungen, Vorlesungen und Seminare, die sich mit der Demokratie beschäftigen, sind in Deutschland wie in anderen Ländern der Welt in den universitären Lehrplänen zu finden und bereichern den Alltag politikwissenschaftlicher Fachkultur und außeruniversitärer Weiterbildung.
Doch was ist eigentlich eine Demokratie? Was macht sie aus? Wann ist eine Demokratie eine Demokratie – und wann nur eine Fassadendemokratie, elektorale Autokratie oder ein hybrides Regime? Welche Grundprinzipien muss sie erfüllen, um zu Recht als Demokratie zu gelten? Welche Formen kann sie annehmen – und immer noch Demokratie sein? Welche Defizite berechtigen, eine Demokratie noch als defekte Demokratie einzustufen – und welche machen sie zur Autokratie? Welche Vorstellungen von Demokratie sind möglich? Wie sehen Demokratien in der Neuzeit aus? Welche Bestandteile besitzen Demokratien? Was denken die Bürger:innen über Demokratie? Wann ist eine Demokratie ein stabiles Herrschaftssystem und wann ist sie in ihrem Bestand gefährdet? All diese Fragen sind aus unserer Sicht zu behandeln, will man sich mit Demokratie und Demokratien auseinandersetzen. Nicht alle können wir im vorliegenden Buch behandeln, allerdings zumindest eines Teils möchten wir uns annehmen. Speziell werden wir uns der Entstehungsgeschichte der Demokratie, ihrer Positionierung zu anderen Herrschaftsformen, ihren Organisationsformen und dem Verständnis der Bürger:innen von Demokratie widmen sowie der Frage nachgehen, wie man ihre Qualität bestimmt.
Dies erfordert Kenntnisse über Demokratietheorie (z. B. Brodocz/Schaal 2009; 2016; Lemcke et al. 2012; 2016; Münkler/Straßenberger 2016; Pelinka 2004: 175–222; Schaal/Heidenreich 2016; Schmidt 2019) und über das gegenwärtige Funktionieren von Demokratien (z. B. Brodocz et al. 2008; Lauth 2004; Mounk 2016; Przeworski 2019; Schubert/Weiss 2016). Es gilt also ein Phänomen zu bestimmen und dann in seinen Facetten zu beschreiben. Genau hierfür wollen wir in diesem Buch Vorschläge und Grundlagen unterbreiten. Kurz gesagt, geht es uns um die Frage: Was macht eine Demokratie aus? Kompetenzen zur Beantwortung dieser Frage zu erwerben, ist aus unserer Sicht insbesondere für Studierende der Politikwissenschaften von unabdingbarer Bedeutung. Entsprechend sollen im vorliegenden Buch in kurzer und prägnanter Form die Definition von Demokratie geleistet, die wichtigsten Demokratietheorien vorgestellt und die relevantesten Erscheinungsformen real existierender Demokratien behandelt werden. Das Buch stellt übersichtlich und unter Verwendung von Schemata und empirischen Beispielen die Herrschaftsform Demokratie in ihren gegenwärtigen Facetten und ihren normativen Ansprüchen dar. Aus Platzgründen wurde im vorliegenden Buch auf die ebenfalls wichtige Bedeutung der Bürger:innen für und ihre Stellung in der Demokratie teilweise verzichtet. Aktuelle Debatten zu Postdemokratie, Politikverdrossenheit und Populismus werden an anderer Stelle, in einem eigenen Buch zur Bedeutung des Bürgers in der Demokratie in naher Zukunft (ebenfalls im Kohlhammer Verlag) behandelt werden. Im vorliegenden Buch liegt der Fokus auf der institutionellen Erscheinungsform der Demokratie, dem, was die Bürger:innen unter Demokratie verstehen, und der Frage, wie demokratisch Demokratien wirklich sind. Letzteres impliziert die Messbarkeit von Demokratie mithilfe empirischer Methoden. Speziell dort unterscheidet sich das vorliegende Buch von weiteren – guten – Einführungsbüchern, die oft der demokratietheoretischen Seite den Vorrang einräumen (siehe Salzborn 2012; Schmidt 2019; Vorländer 2010). Aufgrund der angestrebten Kompaktheit des Buches haben wir uns deshalb entschieden, auf frühzeitliche Entwicklungen, wie z. B. in der griechischen Antike, und eine breite Explikation der Vertragstheorie zu verzichten, die in anderen Werken bereits ausführlich dargestellt werden (Becker/Schmidt/Zintl 2017; Münkler/Straßberger 2016; Schwaabe 2018; Vorländer 2010).
Das Buch ist konzipiert als kompaktes Basiswerk für verschiedene Lehrveranstaltungen. Es kann aber vor allem als knappes Referenzwerk für eine zentrale Basisveranstaltung über Demokratie verwendet werden. Zielpublikum sind insbesondere Bachelor-Studierende der Politikwissenschaft sowie Lehramtsstudierende, insbesondere in den Gebieten »Politisches System der Bundesrepublik Deutschland« und »Vergleichende Politikwissenschaft«. Unser Buch soll sie in die Lage versetzen, mithilfe der erworbenen Kenntnisse eigenständig Fragestellungen zum Thema Demokratie zu erarbeiten und zu bearbeiten. Dabei danken wir unseren vielen Studierenden der letzten Jahrzehnte, die uns in Lehrveranstaltungen an der Universität Greifswald, der Europa-Universität Frankfurt (Oder), der Universität Leipzig und der Universität Duisburg-Essen nützliche Hinweise und Erkenntnisse hinsichtlich einer Gestaltung und Darstellung dieses Buches gegeben haben, sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt. Ebenfalls danken wir Franz Beensen und Julius Alves sowie den Herausgeber:innen für ihr akribisches Korrekturlesen der Arbeit und die hilfreichen Rückfragen an verschiedenen Stellen des Textes.
Weiterführende Literatur
Becker, Michael/Schmidt, Johannes/Zintl, Reinhard (2017): Politische Philosophie. Paderborn: Schöningh.
Brodocz, Andre/Schaal, Gary (2016): Politische Theorien der Gegenwart I. Opladen: Barbara Budrich (4. Aufl.).
Münkler, Herfried/Straßenberger, Grit (2016): Politische Theorie und Ideengeschichte. Eine Einführung. München: Beck.
Salzborn, Samuel (2012): Demokratie. Theorien, Formen, Entwicklungen. Baden-Baden: Nomos.
Schmidt, Manfred (2019): Demokratietheorien. Wiesbaden: Springer VS (6. Aufl.).
Schwaabe, Christian (2018): Politische Theorie. Von Platon bis zur Postmoderne. Leiden: Brill (4. Aufl.).
Vorländer, Hans (2010): Demokratie. München: Beck.
1 Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: Das vorliegende Buch ist konsequent unter Einbezug aller Geschlechtsidentitäten geschrieben. Dies geschieht durch den Doppelpunkt, der am stärksten inklusiv und zudem barrierefrei ist. Wird allein die männliche Form verwendet, geschieht dies bewusst, da hier in der Tat allein von Männern gesprochen wird. Diese Exklusion findet sich z. B. als erstes in der attischen »Demokratie«.
2 Demokratietheorien der Gegenwart
2.1 Erste Verortungen von Demokratie
Der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung mit Demokratie liegt in der griechischen Antike. Eine erste Thematisierung findet sich bei Herodot. Platon und Aristoteles haben den Begriff »Demokratie« als erste der griechischen Philosophen eingeführt und können als Urväter des Demokratiekonzeptes angesehen werden. Demokratia war im Denken der antiken Griechen eine Herrschaftsform oder Staatsverfassung unter mehreren möglichen Herrschaftsformen oder Staatsverfassungen (Schmidt 2019: 2). Sie wies in der Polis von Athen dem Volk (demos) die direkte und unmittelbar auszuübende Macht (kratos) und das Recht der Gesetzgebung zu (s. a. Vorländer 2010: 14). Zentral für die Partizipation an der attischen Demokratie waren die Volksversammlungen. Volksversammlungen sicherten dem »demos«, oder besser gesagt den freien (männlichen) Bürgern, Einfluss auf den Staat.
Gleichwohl war der »Ruf« der Staatsform Demokratie in damaligen Zeiten nicht der Beste. Sie wurde von nicht wenigen Intellektuellen eher als eine Degeneration, denn als legitime Form einer angemessenen Herrschaft angesehen. Die Herrschaft des Volkes galt eher als Machtausübung des ungebildeten Pöbels. Nicht die dafür qualifizierten Intellektuellen und Denker oder Politiker, sondern unwissender Plebs wolle da an die Macht – so einige Einschätzungen. Von Aristoteles wurde sie dann auch in der ersten Staatsformenlehre als verfehlte Variante der Beteiligung Vieler angesehen (Schmidt 2019: 16). Sein Idealbild einer (guten) Verfassung ist die Politie, die in ihren Grundüberlegungen am ehesten den heutigen Standards einer Demokratie entspricht. Ihr kommen die Aristokratie oder die Monarchie mit einer am Gemeinwohl orientierten Herrschaft noch am nächsten. Die begrenzte Akzeptanz von Aristoteles für die Demokratie als Staatsverfassung beruht auf dem historisch bedingten Verständnis, dass die Bürger mit Wohlstand (die Tüchtigen) zur Herrschaft auserwählt sind und keine Benachteiligung erfahren sollten gegenüber dem wenig für die Herrschaft geeigneten Plebs.
Diese Ausschlussregeln gegenüber Minderheiten und sozialen Gruppen der attischen Demokratie sind mit dem modernen Verständnis der Beteiligung und von Gleichheit kaum zu vereinbaren. Selbst wenn also die griechische Demokratie als historischer Ursprung der modernen Demokratie gelten darf, bedeutet dies nicht, dass sie als Vorbild verstanden werden kann bzw. von modernen Demokratien und Demokratietheoretiker:innen als Vorbild verstanden wird. Sie etablierte aber den Begriff der Demokratie, der Volksherrschaft, als eine Form staatlicher Organisation.
Politiktheoretische Auseinandersetzungen in der Neuzeit konzentrierten sich verstärkt auf die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staat, den Herrscher:innen und den Bürger:innen. Die Herrschaft wurde nicht mehr als gottgegeben oder biologisch vererbt angesehen, sondern als etwas, was zwischen Bürger:innen und Herrscher:innen durch Vereinbarungen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten geregelt wurde. Die britischen Theoretiker Thomas Hobbes und John Locke unterbreiteten ausführliche Theorien zu einem Vertrag zwischen Bürger:innen (beziehungsweise Volk) und Herrschenden und Jean-Jacques Rousseau sprach von einem Contract Social (»Vom Gesellschaftsvertrag«) (Salzborn 2012: 30). In ihrem Menschenbild des:r Bürger:in als vernunftbegabtes Wesen folgten sie den Überlegungen der Aufklärung und gaben einer säkular zu legitimierenden politischen Struktur den Vorrang gegenüber der sich auf Tradition oder Gottesgnadentum stützenden politischen Struktur. Überhaupt kam den Begriffen Legitimität und Legitimation eine nun immer stärkere Bedeutung zu. Nicht, dass die vorangegangenen Herrscher:innen nicht über eine Legitimation verfügten. Diese gründete aber weitgehend auf ihrer göttliche Auserwähltheit und der Tradition, gelegentlich auf Charisma. Nach den Vertragstheoretikern sollte die einzig gültige Legitimation diejenige sein, welche auf der Zustimmung der Herrschaftsunterworfenen beruht.2 Dabei schwankte das Menschenbild zwischen den verschiedenen Ansätzen von mündigen Bürger:innen bis zum Menschen als »des Menschen Wolf« beachtlich.
Führten die Diskussionen der Vertragstheoretiker zu einer Verschiebung der Legitimation, waren konkrete Umsetzungen im Gemeinwesen noch weitgehend undurchdacht. Die teils chaotischen Verhältnisse in der Französischen Revolution können als Beispiel für die Suchbewegungen mit Blick auf eine tragfähige und stabile Umsetzung von Demokratie dienen. Zuerst ging es um die Ablösung der absoluten Herrschaft und den Zugang der Bürger:innen zur Macht, erst dann um die Organisation, wie diese nun gewonnene Macht im Sinne der Bürger:innen ausgeübt werden solle. Die Aufgabe, solche Verfahrensregeln auszuarbeiten, stellte sich zuerst in den Vereinigten Staaten. Ausgehend von einer Neukonzeption eines heterogenen Staatengebildes, das sich zudem aus einer nicht geringen Zahl an politischen Flüchtlingen zusammensetzte, wurden Ideen aus Frankreich und anderen Gebieten der Welt zu einem Ordnungssystem zusammengefügt, das möglichst viele Freiheiten garantieren sollte. Neben der Virginia Declaration of Rights (1776) war es die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776), die im Zusammenspiel mit der später verabschiedeten amerikanischen Verfassung (1787) Maßstäbe setzte. Eine zentrale Kontroverse drehte sich um die Umsetzbarkeit der Mitbestimmung der Bürger:innen. Während eine Seite (die Anti-Federalists) auf die Problematik verwies, dass Bürgerbeteiligung eigentlich nur in Gebieten mit einer begrenzten Größe (Jörke 2019) möglich sei, argumentierte die andere Seite (die Federalists) in Richtung eines stärkeren Staates. Dem Argument, der Volkswille sei in einem so großräumigen Gebiet kaum bis gar nicht abzubilden, begegnen sie durch ihr System der checks and balances, das bis heute eine zentrale Rolle für die sich entwickelnden Massendemokratien spielt.
In den Federalist Papers (1776) wurde – ausgehend von einem Menschenbild, in dem man das Konkurrenz- und Gruppendenken (man sprach von Faktionen) als natürlich ansah – die Idee einer repräsentativen liberalen Demokratie entwickelt. »Liberal« wird hier vor allem im Sinne der Wirksamkeit der Stimme der einzelnen Bürger:innen verstanden. Die Entscheidungen sollte nicht, wie bei Rousseau, ein teilweise identitär gedachtes Gemeinwesen oder eine Gemeinschaft treffen. Vielmehr sollte ein komplexes System von wechselseitigen Verschränkungen auf der Institutionenebene einer Vielstimmigkeit der Bürger:innen Raum geben. Die Pluralität der Bürgerschaft sollte in der Herrschaft ihren Ausdruck finden, ohne dass das Land unregierbar werde. Diesen Zweck erfüllt aus Sicht der Federalists die Bündelung von Bürgerinteressen über die Wahl von Parteien und Abgeordneten und die eingeführten Kontrollmechanismen der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Dies drückte sich in starken föderalen Rechten, Kompetenzaufteilung sowie einer unabhängigen Judikative aus. Zusammengefasst kann in den USA von der Geburt der heute noch dominanten Form der repräsentativen Demokratie gesprochen werden. Der Übergang zur repräsentativen Demokratie sowie die Einführung institutioneller Mechanismen zum Schutz der Bürger:innen (Kontrollmechanismen, Gewaltenteilung) kennzeichnen diese Phase der Demokratieentwicklung.
An dieser Stelle kann man an die Gettysburg-Ansprache (Gettysburg Address) von Abraham Lincoln (1809–1865) anschließen, die für ein liberales, repräsentatives Verständnis von Demokratie wichtig ist. Sie sieht Demokratie als politisches Herrschaftssystem an, das of, by and for the people wirkt. Obwohl Lincolns Blick auf die Vereinigten Staaten gerichtet und er vor allem darauf bedacht war, deren Einheit nach dem dort erst kurz vor der Ansprache beendeten Bürgerkrieg wiederherzustellen, bestimmte er in dieser Rede in markanter Weise die zentralen Funktionen einer Demokratie, wie wir sie heute kennen.
»It is rather for us, the living, we here be dedicated to the great task remaining before us – that, from these honored dead we take increased devotion to that cause for which they here, gave the last full measure of devotion – that we here highly resolve these dead shall not have died in vain; that the nation, shall have a new birth of freedom, and that government of the people by the people for the people, shall not perish from the earth.« (Lincoln, Gettysburg Address, Library of Congress 2020)
Wie diese Funktionen erfüllt werden und wie das Verhältnis zwischen Herrschaftssystem und Volk gestaltet werden sollte, ist – in Teilen bis heute – unter Politiker:innen wie Demokratietheoretiker:innen umstritten. Sehen die einen die Priorität des For, und beurteilen die Qualität der Herrschaft anhand ihrer Leistung für die Gesellschaft und die Bürger:innen, rücken andere Zugänge das Of und speziell das By in den Vordergrund.
Außerhalb der USA führten allerdings »erst die Wahlrechts- und Parlamentsreformen des 19. und 20. Jahrhunderts zur vollen Parlamentarisierung der konstitutionellen Monarchie und zur Demokratisierung des Parlamentes« (Vorländer 2010: 68). Zusammen mit der Etablierung eines responsible government (Vorländer 2010: 69), also eines Parlamentes, das als echte Volksvertretung agierte, entwickelte sich der Eindruck, dass das Volk sehr wohl in der Lage sei, sich selbst zu regieren. Da die Machtfülle individueller Herrscherfamilien nun faktisch Stück für Stück gebrochen wurde, gab es belastbare Indizien für eine solche Wahrnehmung. Mit dem wachsenden Einfluss der Bürger:innen kam es zu einer Weiterentwicklung im Demokratieverständnis. Dafür spielten normative Überlegungen eine bedeutende Rolle.
2.2 Liberal, sozialistisch, republikanisch? Demokratierichtungen im Widerstreit
Im Rahmen der Grundprämisse der Demokratie, einer Herrschaft des Volkes für das Volk, haben sich verschiedene moderne Formen von Demokratie ausgebildet. Diese unterscheiden sich im prozeduralen Verständnis von Demokratie, das je nach politischer bzw. ideologischer Richtung grundsätzlich anders ausfällt (
Tab. 2.1). Das heute am weitesten verbreitete Konzept ist die liberale Demokratie, die in der öffentlichen Diskussion oft mit Demokratie an sich gleichgesetzt wird. Es beruht in seiner Entwicklungsgenese stark auf dem Vorbild der US-amerikanischen Entwicklung. Die liberale Demokratie setzt ihren zentralen Schwerpunkt auf den Aspekt der individuellen Freiheit. So sollen die Bürger:innen in einer liberalen Demokratie in der Lage sein, ihre Wünsche in der Weise zu erfüllen, wie sie sich dies vorstellen. Allein die Rechte anderer Individuen und Bürger:innen schränken die eigenen Freiheitsrechte ein. Vor allem wird auf Aushandlungsprozesse eines Interessenpluralismus in einem Konkurrenzsystem gesetzt. Überhaupt sind Pluralismus und liberale Demokratie stark verzahnt. Der Pluralismus gewährt den unterschiedlichen Individuen die notwendige Freiheit, ihre Pluralität auszuleben. Es ist die Bündelung von pluralistischen Haltungen, die eine liberale Demokratie funktionsfähig macht. Der Staat ist in diesem Fall Diener der Bürger:innen und versucht, über Interessensausgleich und als Schutzinstitution der Rechte der Bürger:innen ihre Einzelinteressen gegeneinander abzuwägen. Dies impliziert zumeist eine freie Marktwirtschaft als dazu passendes Wirtschaftssystem. Auch hier setzt man auf Konkurrenz und Pluralität. In der liberalen Demokratie sind die Kontrolle der Herrschaft und der Schutz der Einzelinteressen von hoher Bedeutung. Speziell eine Rechtsstaatlichkeit, welche die Individualrechte schützt, muss vorhanden sein. Entsprechend wird in diesem Zusammenhang gerne vom demokratischen Rechtsstaat oder einer rechtsstaatlichen Demokratie gesprochen.
Diese Ausrichtung der liberalen Demokratie ist bereits stark dem Konzept der repräsentativen Demokratie verhaftet und stellt die Individuen und Bürger:innen ins Zentrum.
Erste demokratische Bewegungen, z. B. in der Französischen Revolution, gingen allerdings über den bloßen Anspruch auf Repräsentation hinaus und forderten eine quasi unbegrenzte Souveränität des Volkes im Sinne einer Volksherrschaft. Zum Beispiel präferierte die demokratische Partei in der Paulskirchenversammlung (Vorländer 2010: 77) dieses Modell der Volksdemokratie. Es sollte keine Einzelperson bzw. ausgewählte Gruppe, sondern immer der Volkswille die politischen Entscheidungen treffen. Dabei geht man davon aus, dass erstens sich das Volk immer auf die richtige Entscheidung einigen kann und zweitens keine spezifischen Einzelinteressen der Bürger:innen im Volk bestehen. Demgegenüber geht das liberale Modell von starken Einzelinteressen aus, welche allerdings gebündelt und in einen Aushandlungsprozess gebracht werden können – und zudem Kontrolle benötigen. In der Volksdemokratie ist der demokratische Staat entsprechend immer nur ein kontrollierter und eingehegter Souverän in Vertretung des Volkes. Er setzt den
Tab. 2.1: Normative Ausprägungen der Demokratie

Ausrichtung der DemokratiePrämisseDominanter Aspekt
Quelle: Eigene Zusammenstellung.
Volkswillen um. Dieses auf einer kompletten Volkssouveränität beruhende identitäre Modell von Herrschaft ist allerdings zwischenzeitlich auch unter Kritik geraten. Immer noch und immer wieder gibt es Staaten, die sich auf den einen Volkswillen berufen und sich dabei selbst als Demokratien bezeichnen. Jedoch schränken diese Staaten die individuellen Freiheitsrechte oft so stark ein, dass man sie nicht mehr als Demokratien, sondern eher als Autokratien bezeichnen sollte. Dies markiert die Problemseite der Volksdemokratien: ihre starke Ausrichtung auf ein einziges (und angeblich von allen geteiltes) kollektives Gemeinwohl.3 Um dies zu finden, etablieren sich nicht selten individuelle Prophet:innen, welche in der Lage sind, dieses kollektive Moment zu bestimmen und dann gegen Widerstand durchzusetzen.
Doch wie geht man in der liberalen Demokratie mit dem Volkswillen um? Da der Wille der Individuen unterschiedlich sein kann, stützt man sich zumeist auf Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip, um den »Volkswillen« zu ermitteln. Durch Kontrollmechanismen und Vetorechte wird zugleich versucht, Minderheiten vor einer zu starken Beeinträchtigung durch die Mehrheitsinteressen zu schützen. Gleichwohl entsteht so eine Konkurrenz um die Durchsetzung von Interessen. So beschreibt z. B. Dieter Fuchs (2002) die liberale Demokratie als ein Herrschaftsmodell, in dem das Verhalten zu anderen Gesellschaftsmitgliedern durch Wettbewerb und Konkurrenz geprägt ist, aber gleichzeitig der Staat die Verantwortung für das Leben der Bürger:innen trägt. Gibt der Staat diese grundsätzliche Verantwortung (z. B. für eine Grundversorgung an sozialen Gütern, Sicherheit und Schutz) auf und verweist sie in die Hände der Individuen, dann hat man es mit dem Modell eines libertären Staates zu tun. In diesem wird der Staat zum »Nachtwächterstaat«, der den Individuen den größtmöglichen Freiraum gewährt und allein die rudimentären Grundbedingungen für ein kompetitives Mit- und Gegeneinander bereitstellt. Einfach gesagt: Der Staat vermeidet das Chaos, lässt und überlässt aber jede Person ihrem Schicksal und ihren Möglichkeiten. Es erfolgen kein Ausgleich, keine Umverteilung und keine Schutzmaßnahmen für Personen, die in Notlagen geraten. Die Verantwortung für das Lebensschicksal wird dem Individuum zugewiesen. Es trägt alle Risiken, kann aber auch ohne Einschränkungen seinen Nutzen suchen und finden. Ergebnis eines solchen Demokratieverständnisses, das den Aspekt der Freiheit quasi absolut setzt, allerdings den der Gleichheit quasi abschafft, sind hochgradig sozial ungleiche Gesellschaften.
Diesem Modell steht diametral die Konzeption einer sozialistischen Demokratie gegenüber. Die sozialistische Demokratie weist eine starke Volkssouveränität wie in den frühen demokratischen Bewegungen auf. Steht in der libertären und (etwas eingerahmter) in der liberalen Demokratie die individuelle Freiheit im Vordergrund des Wertekanons, wird in der sozialistischen Demokratie der Aspekt der Gleichheit in das Zentrum der zu erfüllenden Funktionen des Staates gerückt. Zentral für ein sozialistisches Demokratiemodell ist die Organisation von Ressourcen-
Tab. 2.2: (Idealtypische) Ordnungsmodell der Demokratie nach Dieter Fuchs

Verantwortlich für das eigene Lebensschicksal
Quelle: Fuchs 2002.
Umverteilung und dadurch der Ausgleich von entstandener sozialer Ungleichheit, die heute Industriegesellschaften und postindustrielle Gesellschaften kennzeichnet. Diese Umverteilung erfolgt zulasten persönlicher Besitzrechte, was oft zu einem Gegensatz zwischen dem Modell einer liberalen Demokratie und dem einer sozialistischen Demokratie bzw. deren Vertreter:innen führt. Für die Umverteilung ist weitgehend der Staat verantwortlich. Er soll Gleichheit und Solidarität (nach Fuchs 2002) gewährleisten. Rechtsstaatliche Prinzipien und individuelle Freiheiten bleiben auch in der sozialistischen Demokratie erhalten, allein bei der Verteilung der Ressourcen greift der Staat lenkend ein. Referiert man auf die für eine Demokratie zentralen Komponenten der Kontrolle, Freiheit und Gleichheit, dann dominiert die Gleichheit diese Demokratievorstellung. Dieses Demokratiemodell vertreten traditionell sozialdemokratische Parteien, heute allerdings mit einer abgeschwächten Relevanz. Ein Grund für diese Abschwächung liegt im wirtschaftlichen Erfolg der liberalen, marktwirtschaftlichen Demokratie und in der Entwicklung der sozialistischen Ideologie, weg von einer demokratischen Ausrichtung hin zu einer totalitären Umsetzung im real existierenden Sozialismus. Speziell die Verweigerung von individuellen Freiheitsrechten und von unabhängigen Kontrollinstanzen diskreditierte nach 1945 ein umfassendes sozialistisches Demokratiemodell als reale Herrschaftsform. Die faktische Nichtumsetzung der rhetorisch betonten Volkssouveränität durch eine von kleinen Gruppen zentralistisch geführte Herrschaft brachte die sozialistische Demokratiekonzeption nachhaltig in Misskredit. Durch die Etablierung von Führungskadern und die Aussetzung freier und fairer Entscheidungsfindung über die Repräsentanten der Bürger:innen unterliefen die Herrscher:innen die demokratischen Minimalanforderungen und machten den daraus resultierenden Sozialismus faktisch zum zentralen Gegenmodell der liberalen Demokratie. Entsprechend gelingt es zwar oft, Gleichheits- und Ausgleichaspekte in liberalen Demokratien zu etablieren, sobald diese aber größeren Raum beanspruchen und potentiell stärkere Einschnitte in die persönlichen Freiheiten mit sich bringen könnten, geraten sie unter Verdacht eines antidemokratischen Impetus.
Diesen sozialistischen Ordnungssystemen, welche keine Herrschaft durch die Bürger:innen, sondern für die Bürger:innen anstreben, stehen Konzepte der partizipativen Selbstbestimmung entgegen. Bereits früh entwickelte sich der Republikanismus als Gegensatz zu absoluten und konstitutionellen Monarchien (Llanque 2003; Richter 2004). Er zielt auf das Gemeinwohl, sieht aber eine aktive Gestaltung der Demokratie durch die (tugendhaften) Bürger:innen als erstrebenswert an. Entsprechend sind aus Sicht einer republikanischen Demokratie absolutistische Herrscher:innen überflüssig. Anders als in der liberalen Demokratie kommt es in der republikanischen Demokratie nicht zur Konkurrenz von Individuen und Gruppen um Ressourcen und politische Macht, sondern die Entscheidungen werden im politischen Raum zwischen allen Akteuren (im besten Fall gleichrangig) ausgehandelt. Die für liberale Demokratien übliche Repräsentativität, speziell die Reduktion der Mitbestimmung auf Wahlen, lehnen Anhänger:innen des republikanischen Modells ab. Sie wollen weitreichende Mitbestimmungsformen für alle Bürger:innen. Wie auch Bestandteile der sozialistischen Demokratie wurden Elemente des republikanischen Modells in den meisten liberalen Demokratien integriert. Vor allem wurde der Gedanke der Mitbestimmung auf verschiedene Felder des Lebens erweitert und durch Verfahren der Beteiligung der Bürger:innen ausgeweitet. Heute knüpfen deliberative Modelle und Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung an republikanische Überlegungen an.4 Die Schwäche republikanischen Denkens wird oft in einem zu positiven Menschenbild oder mangelnder Effizienz gesehen. Anders als das schnell in Richtung Autokratie neigende Modell der Volksdemokratie unterliegen republikanische Demokratieüberlegungen dem Vorwurf der Nichtumsetzbarkeit aufgrund einer mangelnden Effektivität und eines großen Aufwandes. Umstritten bleibt das positive Menschenbild der informierten, rationalen Bürger:innen. So hält man es für problematisch, langfristig angelegte parlamentarische Prozesse durch situative Entscheidungen (z. B. durch Volksabstimmungen) zu ersetzen, weil diese sich temporär leichter beeinflussen lassen/ließen. Als plakatives Beispiel gilt die Abstimmung hinsichtlich der Einführung der Todesstrafe. Kommt es gerade an dem Wochenende der Abstimmung zu einem medial beachteten Ereignis (z. B. Ermordung eines Kleinkindes), dann könnten Emotionen zu für eine Demokratie höchst fragwürdigen Entscheidungen führen.
Faktisch gilt für alle Demokratiemodelle die Einschränkung, dass sie nur dann als wirklich demokratisch einzuschätzen sind, wenn sie neben ihrem dominanten Ziel auch die anderen Zielvorgaben einer Demokratie erfüllen. Nur wenn neben individueller Freiheit auch Gleichheit, Partizipation und Kontrolle berücksichtigt werden, kann man von einer liberalen Demokratie sprechen. Gleiches gilt für die sozialistische Demokratie. Sie mag ihren Schwerpunkt auf Gleichheit setzen, darf dabei aber die individuellen Freiheitsrechte oder Kontrollmöglichkeiten nicht grundsätzlich einschränken. So wie alle Rechte gewährt bleiben müssen, ist die Umsetzung von Gleichheit und Kontrolle allerdings variabel. Dass eine Überschreitung dieser Grundbedingung möglich ist, zeigt der jahrzehntelange ideologische und Systemgegensatz zwischen dem Sozialismus als unvollendeter Form des Kommunismus und der (kapitalistisch ausgerichteten) liberalen Demokratie in Europa oder in anderen Gebieten der Welt. Während der Aspekt der Gleichheit in realsozialistischen Systemen nur durch eine autoritäre Führung für das Volk umsetzbar erschien, war auf der anderen Seite die reale liberale Demokratie nicht grundsätzlich vor autoritären Avancen auf dem Gebiet der Kontrolle gefeit. Dabei soll durch diese Hinweise nicht die Legitimität entsprechender Auseinandersetzung um die »richtige« Gewichtung der unterschiedlichen Aspekte von Demokratie bestritten werden, nur die Gefahr einer zu starken Dominanz eines ideologischen Zugriffs für die Existenz einer Demokratie herausgestellt werden. Außerdem können Gewichtungen sich in Reaktion auf die Umwelt- und Gesellschaftsverhältnisse ändern.
Selbst wenn mittlerweile, nach 1989, diese Systemauseinandersetzung als entschieden – und lange Zeit als »Ende der Geschichte« (Fukuyama 1992) – betrachtet wurde und wird, verbleibt doch ein ideologischer Gegensatz aus dieser Zeit, der für demokratische Systeme zu lösen ist – der zwischen Freiheit und Gleichheit. In der Bundesrepublik Deutschland hat man versucht, diese Polarisierung durch die Verbindung von sozialer Marktwirtschaft und liberal-repräsentativer Demokratie aufzulösen. Gleichzeitig war es gerade das geteilte Deutschland, das wie kein anderes Land den Systemgegensatz seit dem Zweiten Weltkrieg abbildete. Dass Gleichheitselemente auch heute noch in der Bevölkerung eine Rolle spielen, zeigen Umfrageergebnisse. In ihnen sehen immer noch knapp 70 % der derzeit auf dem Gebiet Ostdeutschlands lebenden Bürger:innen den »Sozialismus als gute Idee, die nur schlecht ausgeführt wurde« (Allbus-Studienreiche 1991–2018). Mindestens genauso bemerkenswert ist allerdings der seit drei Jahrzehnten relativ konstante Zustimmungsgrad von 40 % in Westdeutschland zu dieser Aussage. Zusammen mit den – später noch zu besprechenden – sich ausbreitenden Wünschen nach mehr Bürgerbeteiligung, ist es nicht ausreichend, wenn eine repräsentative Form der liberalen Demokratie sich alleine auf die Prämisse, individuelle Freiheit zu garantieren, beruft und die anderen Merkmale vernachlässigt.
2.3 Demokratie als Konkurrenz – Elitentheoretische Ansätze
Neben den Grundlinien der Demokratieentwicklung, die für das Verständnis von Demokratie (
Kap. 4) von zentraler Bedeutung sind, entwickelten sich verschiedene weitere Theorien mit Relevanz für das Verständnis von Demokratie. Die meisten von ihnen bauen auf der Grundlage einer liberalen Demokratie auf. Von besonderer Bedeutung blieb die Auseinandersetzung zwischen Vertreter:innen einer effektiven Demokratie mit Steuerung durch Eliten mit denen einer stärker partizipativen Demokratie. Beide Pole lassen sich in der Demokratietheorie, aber auch in der Parteipolitik wiederfinden. Dabei gelangten Teile der Überlegungen Macchiavellis hinsichtlich guter Herrschaft in Einklang mit Ideen der sich ausbreitenden Marktwirtschaft. Am stärksten verbunden mit dieser Wahrnehmung von Demokratien als Konkurrenzsystemen ist der Name Joseph Schumpeter (1883–1950). Angelehnt an bereits vorliegende Überlegungen Max Webers, stellte er die funktionale Leistungsfähigkeit der Demokratie als zentrales Ziel in den Vordergrund (Schumpeter 1942). Diese sei am besten durch klare Führungsstrukturen, Entscheidungsbefugnisse und Durchsetzungsfähigkeiten der Herrschaft gewährleistet. Gleichwohl sollten diese politischen Eliten durch einen demokratischen Prozess ausgewählt und in der Folge kontrolliert werden. Wahlen dienen nicht mehr vorrangig der Beteiligung der Bürger:innen am demokratischen System, sondern vor allem der Auswahl besonders geeigneter politischen Eliten in einem System konkurrierender politischer Eliten und Parteien. Demokratische Wahlen sind das Mittel zum Zweck einer Auswahl von Herrscher:innen (Schaal 2012: 455). Ein solches Denken ist aus Sicht Schumpeters deswegen als realistischste Demokratietheorie zu verstehen, weil der Ungleichheit der (kognitiven) Fähigkeiten der Bürger:innen genauso Rechnung getragen wird wie der ungleichen Information und Manipulierbarkeit der Massen. Zudem ist das stark auf den individuellen Nutzen orientierte Menschenbild, welches hinter Schumpeters Überlegungen steht, aus seiner Sicht eine realistischere Einschätzung der Bürger:innen als ein grundsätzlich positives, auf Gemeinwohl ausgerichtetes Menschenbild.
Viele Demokratietheoretiker schätzen den Input der Bürger:innen als das zentrale Merkmal der Demokratie ein und bemessen sie daran. Im Gegensatz dazu betonen elitentheoretische Ansätze den Output und die Effizienz der demokratischen Regierung. Beispiele für elitentheoretische Ansätze sind der Ansatz von Helmut Schelsky (1961) und die Arbeiten in der Tradition Schumpeters. Ziel dieser Ansätze ist eine effiziente und effektive Herrschaftsform für die Bürger:innen, weniger durch sie. Der Input beschränkt sich auf die Auswahl der besten Eliten durch Wahlen. Dies schließt andere Formen der Reaktion auf den seitens der Systeme und ihrer Regierungen produzierten Output nicht aus. So gibt es nach dem von David Easton (1965) konstruierten Input-Output-Modell immer demands (Forderungen) der Bürger:innen an ihr System. Die Erfüllung dieser Forderungen wird von der Masse der Bevölkerung evaluiert und im Falle einer positiven Evaluation mit support (Unterstützung) für die Eliten belohnt. Werden die Eliten negativ evaluiert, dann kommt es zu einem Unterstützungsentzug, der entweder in Stimmenentzug bei Wahlen oder gar in Demonstrationen und Absetzung der regierenden Elite münden kann. Einfach gesagt: Es wird ein austauschtheoretisches Modell von politischem Angebot und Nachfrage auf einem politischen Markt etabliert, das Politik als Konkurrenz um Einfluss und Macht darstellt. Demokratien sind die Systeme, die dies am besten gewährleisten, weil sie über einen offenen Markt – auch in der Politik – verfügen.
Damit setzen sich aber Aspekte wie Effizienz und eine starke Elitenorientierung in die Betrachtung von Demokratie fest. Eine solche Ansicht ist, gerade wenn man die 1950er und 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet, realitätsnah. Konzentrierte sich die Entscheidungsgewalt doch stark bei der regierenden Partei und Konrad Adenauer als ihrem durchsetzungsstarken Bundeskanzler. Dies drückt sich in der sich auf die technische Umsetzung eines funktionalen Outputs für die Bürger:innen konzentrierenden Elitentheorie aus (Schelsky 1961; siehe Salzborn 2012: 52–52).
Seine Zuspitzung fand das von Schumpeter angelegte ökonomische, auf Output angelegte Verständnis von Demokratie bei Anthony Downs (* 1930). Neben dem politischen Markt als Handlungsort der Demokratie wird nun auch die Sicht auf Bürger:innen als rationale Wähler:innen fixiert (Downs 1957). Sie suchen ihren eigenen Nutzen zu maximieren und gestalten ihr Wahlverhalten entsprechend. Bringt es Wähler:innen wenig bis nichts, eine bestimmte Partei oder Kandidat:in zu wählen, weil z. B. das Wahlergebnis bereits klar ist, dann wird sie auf den Wahlgang verzichten. Die (eher geringen) Kosten des Wahlgangs übersteigen nicht den Nutzen der Stimmabgabe, die vermutlich keine Wirkung erzielt. So kann man erklären, warum in engen Abstimmungen häufiger Wähler:innen an die Wahlurne gehen. Auch in den anderen Punkten verhalten sich Wähler:innen rational. Sie entscheiden entlang ihrer privaten, im Kopf angelegten Präferenzenliste, welche Partei und welche Politiker:innen sie bevorzugen. Ziel der Wähler:innen ist es immer, ihren Nutzen zu maximieren. Dabei wägen die Wähler:innen Kosten und Nutzen ab und treffen ihre Entscheidung entlang dieses kalkulierten Ergebnisses für unterschiedliche, mögliche Entscheidungen. Dabei wird nach dem besten Kosten-Nutzen-Saldo ausgewählt. Die Folge dieser rationalistischen Kalkulationsweise ist, dass Wähler:innen (eigentlich) unter gleichen Bedingungen immer die gleichen Entscheidungen treffen müssten – und sie diese Entscheidungen immer bewusst treffen (Behnke 2009: 499). Dabei bleibt den Rational-Choice-Modellen des Wahlverhaltens immer eine elitistische Komponente erhalten. In diesem Denkmodell sind es Elitenangebote, welche durch die Wähler:innen mit strengem Blick auf den Output – den persönlichen Nutzen, den man daraus zieht – beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Angebote an Effizienz und nicht an demokratischen Werten orientiert. Die Politikergebnisse kommen bei Downs durch die Konkurrenz der Parteien zustande, deren Ziel es ist, an die Macht zu kommen, nicht, normative Ziele zu erreichen. »Parteien haben im Downsschen Modell keine originären inhaltlichen Interessen, sie sind keine Gesinnungsparteien« (Behnke 2009: 505).
Die Kritik an diesem Modell, das dem sozialwissenschaftlichen Zweig der Rational-Choice-Theorien zuzuschlagen ist, beruht auf drei Säulen. Zum einen wird es als unrealistisch angesehen, dass alle Bürger:innen über die vollständigen Informationen verfügen, welche ihnen eine rationale Wahl ermöglichen. Sie agieren weniger auf der Grundlage sicherer Erkenntnis, sondern vielmehr oft unter Unsicherheit. Nun kann man entgegnen, dass auf Basis ihrer Informationen und Präferenzlisten natürlich jede Wahlentscheidung trotzdem eine rationale Wahl aus der Sicht der:s einzelnen Wähler:in ist. Hier greift aber das zweite Argument, dass affektive, manchmal sehr kurzfristige Entscheidungen unberücksichtigt bleiben oder nachträglich eingepasst werden. Der dritte Kritikpunkt liegt in der mangelnden Berücksichtigung der Mitbestimmungsebene, also des Inputs, für die Funktionalität einer Demokratie. Nun ließen sich Wünsche nach mehr Input in Kosten-Nutzen-Modellen durchaus modellieren, wenn man den Wunsch nach Partizipation als einen wichtigen Punkt auf der individuellen Präferenzliste bestimmt. Gleichwohl bleiben Fragen offen. In besonderem Maße aber sind das strenge handlungstheoretische Erklärungsmodell von Downs sowie die daran anknüpfenden Rational-Choice-Theorien aufgrund ihrer starken Ausrichtung auf Ex-Post-Erklärungen in die Kritik geraten. Damit ist gemeint, dass sie Ergebnisse zwar immer zeitlich nach dem Ereignis (ex post), niemals aber, bevor diese Ereignisse eintreten (ex ante), erklären (können). Manch Kritiker:in stellte sich die Frage nach dem wirklichen Nutzen solcher Analysen (Behnke 2009: 522).
Insgesamt unterliegen die elitentheoretischen und stark auf den Output der Demokratie fokussierten Demokratietheorien einigen Kritikpunkten. So bleibt die herausgestellte Dichotomie zwischen zur Regierung unfähigem Volk und entscheidungsfähigen Eliten oft wenig begründet. Zudem dominiert eine Orientierung an Kosten-Nutzen-Kalkulationen, die aufgrund ihrer Individualität oft nicht wirklich nachvollziehbar sind. Dennoch bringen diese Ansätze wichtige Elemente eines realistischen Menschenbildes mit in die Betrachtung von Demokratie ein. So ist der Mensch zwar nicht nur, aber doch auch ein Nutzenmaximierer. Und selbst Theorieansätze, welche ein normativ-positives Menschenbild aufweisen, gestehen Menschen rationale Entscheidungen zu. Dies mit Blick auf die Stabilität und den Erhalt einer Demokratie zu berücksichtigen, ist heute wie vor Jahrzehnten ein nicht zu unterschätzendes Element des Umgangs mit Demokratie. Das Problem der Elitentheorien und der Konkurrenztheorien der Demokratie bleibt die alleinige Fixierung auf die Effizienz und Funktionalität der Demokratie als Herrschaftssystem. Die Aspekte der Partizipation und Mitwirkung, also die Input-Seite der Demokratie, gerät dabei weitgehend aus dem Blick. Allerdings ist eben gerade Input ein zentrales Merkmal für Demokratien, ist deren Kerndefinition doch die »Volksherrschaft«, also die Mitregierung der Bürger:innen.
2.4 Demokratie als Beteiligung – Partizipatorische und feministische Ansätze
Und so ist es wenig überraschend, dass ab den 1970er Jahren, im Zuge der Proteste von 1968, partizipative Modelle und Demokratietheorien an Bedeutung gewannen. Bei diesen Ansätzen steht, abgesehen von einer Vielzahl an kleineren Differenzen, die Prämisse der Beteiligung als Zentralmerkmal der Demokratie im Vordergrund. So sollten es eben die Bürger:innen sein, die nicht nur einmal in einem bestimmten Zeitraum als Wähler:innen ihr Recht auf Mitbestimmung ausüben und ihre Stimme transferieren, sie sollten aktiv die demokratische Gemeinschaft mitgestalten. Partizipatorische Demokratieansätze fordern, gewissermaßen in Rückgriff auf frühe attische Überlegungen zur Demokratie, vor allem einen Zuwachs an direktdemokratischen Verfahren. Dabei unterscheiden sich partizipatorische Demokratietheorien entlang des Grades an Beteiligung, den sie fordern. Während Norberto Bobbio (1988) und Anton Pelinka (1972) eher weitreichende Ergänzungen zum Repräsentativsystem und seinem Vorgehen empfahlen, hatte Benjamin Barber (1984) die Vision einer strong democracy mit vielfältigen Möglichkeiten der direkten Beteiligung der Bürger:innen von kommunalen bis hin zu nationalen Entscheidungen. Seine Zuversicht lag in der Ausweitung der digitalen Kommunikation begründet, welche nicht nur digitale Bürgerforen oder gemeinsame Diskussionsräume, sondern vielfältige Abstimmungen selbst in Massendemokratien möglich machen würden. Für Anhänger:innen partizipativer Demokratietheorien ist es wichtig, nicht nur direkt mit abstimmen zu dürfen, sondern demokratische Lebensformen in allen Teilen der Gesellschaft (z. B. Arbeitsmitbestimmung, Aufhebung von Geschlechterrollen) zu entwickeln.
Gerade dieser breite Rahmen bot einen Anschlusspunkt für sich eigenständig entwickelnde feministische Demokratietheorien, welche mit Blick auf Partizipation und Gleichheit vor allem die Geschlechterungleichheit zwischen Frauen und Männern – auch in Demokratien – thematisieren (siehe Holland-Cunz 1998). Carol Pateman (1970), Anne Phillips (2001), Nancy Fraser (2003), Judith Butler (1991) und Seyla Benhabib (1995) thematisieren in unterschiedlichster Weise die Benachteiligungsstrukturen von Frauen in demokratischen Gesellschaften. Ihre Ansätze behandeln auf Anerkennung basierende Theorien, welche neben Forderungen nach Gleichheit für moderne Demokratien, vor allem Teilhaberechte und Teilhabechancen von Frauen und auch anderen bislang wenig beteiligten Gruppen der Gesellschaft ins Zentrum rücken. Neben ihrer Orientierung an der Demokratiepraxis ist es das Streben nach Gleichheit, welches feministische Demokratietheorien trägt (Ritzi 2012: 63). Um allerdings diese Gleichheit bzw. Gerechtigkeit zu erreichen, bedarf es Eingriffe seitens des Staates in individuelle Freiheiten (von Männern). Dies kann im Sinne einer Herstellung von Gleichheit verstanden werden (Phillips 2001), aber gleichzeitig auch im Sinne einer gezielten Ungleichheit (Young 2000). Um es zugespitzt auszudrücken: Es bedarf in Teilen aktuell ungleicher Behandlungen verschiedener sozialer Gruppen, um bislang bedrängten und benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft – zu denen auch Frauen zählen – in der Gesellschaft Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Beispielsweise darf oder muss man bei der Einstellung von Arbeitskräften vom Kriterium der fachlichen Eignung abweichen, sollte dies auf einen Mann hinauslaufen, wenn nur 15 % der Beschäftigten Frauen sind – und dies eben aus einer vorher ungerechten – durch die Gesellschaft bedingten – Bevorteilung von Männern für diese Stelle entstanden ist. Gesellschaftliche Ungerechtigkeiten manifestieren sich z. B. in bestehenden Rollenbildern, welche dazu geführt haben, dass Frauen der Zugang zu höherer Bildung verwehrt wurde oder dass viele Frauen vorzeitig – aufgrund der Erwartung, Kinder zu gebären und großzuziehen – aus dem entsprechenden Arbeitsmarkt ausgeschieden sind. An diesem Beispiel wird ein verbindendes Merkmal verschiedener feministischer Demokratietheorien deutlich: Sie setzen auf Gleichheitsansprüche zwischen Frauen und Männern und beherbergen oft weitreichendere normative Gleichheitsansprüche für weitere soziale Gruppen. Feministische Demokratietheorien umfassen oft auch die Einforderung von mehr Rechten für nicht-binäre Partnerschaftsformen. Dabei spielt der Begriff der Macht und die kritische Betrachtung existierender Machtverhältnisse eine wichtige Rolle. So schließt z. B. Judith Butler an Michel Foucaults (1978) Überlegungen zu Macht und Diskurs an und betont den Aspekt der Handlungsfähigkeit als wichtiges Ziel feministischer Theorie, die dann (aus ihrer Sicht) feministische Partizipationstheorie sei. Entsprechend zeichnet der Aspekt der »Ermächtigung« zu politischem und partizipatorischem Handeln feministische Demokratietheorien aus.
Will man die Wirkungen der feministischen Demokratietheorie einschätzen, so kann man das »erfolgreiche Scheitern der feministischen Demokratietheorie« (Holland-Cunz 1998: 122; vgl. auch Ritzi 2012: 89) anführen, welcher Befund die (immer noch ungenügenden) Fortschritte in der Gleichstellungspraxis mit einer gewissen Nachrangigkeit feministischer Demokratietheorien in öffentlichen wie politikwissenschaftlichen Diskursen bündelt. Gemeint ist damit, dass die Kritik an der Ungleichheit der Geschlechter für moderne Demokratien äußerst relevant ist – und dies nicht nur von einem feministischen Standpunkt. Die demokratietheoretischen Ansätze, die sich damit befassen, erfahren aber oft nicht genug öffentliche wie akademische Aufmerksamkeit. Im Gegenteil werden sie – meist von politisch konservativer oder neurechter Seite – nicht selten als Nischentheorien behandelt. Ihre Kritik an den gesellschaftlichen Zuständen mündet dann in einem begrenzten gesellschaftspolitischen Einfluss. Und dies, obwohl immer noch viele Frauen in Deutschland Gewalt und Abwertung oder ungleiche Bezahlung erfahren und traditionale Rollenmodelle, verschiedenen Fortschritten in der Gleichstellungspolitik zum Trotz, nicht aus den europäischen Nachbargesellschaften verschwunden sind. Die beachtliche Bedeutung feministischer Positionen wird an unerwarteter Stelle sichtbar: So sind gerade Feminist:innen mit der Ausbreitung neuer rechtspopulistischer Bewegungen von diesen zu einem zentralen Feindbild auserkoren worden. Nur wenig scheint reaktionär und autoritär ausgerichteten Bürger:innen, Populist:innen und Rechtsextremist:innen mehr Unbehagen zu bereiten als Erfolge des Feminismus. Feministische Demokratietheorien sind somit – nicht immer bewusst – Kennzeichen einer erweiterten Modernisierung (Norris/Inglehart 2004)
2.5 Polyarchie – Demokratie als Bündel von Prinzipien
Jenseits der normativen Bestimmungsgründe entwickelte sich mit Ausbreitung der Demokratie und einer wachsenden Unübersichtlichkeit demokratischer Regimeformen der Wunsch, Demokratie sowohl differenzierter zu betrachten als auch ihre Einzelkomponenten treffsicherer bestimmen zu können. Der Gedanke hinter diesem Ansatz ist der einer prozeduralen Demokratie, also einer Demokratie, die sich über ihre Prozeduren definiert. Sind diese demokratisch und vorhanden, dann haben wir es mit einer Demokratie zu tun. Diesem Problem widmete sich Robert Dahl (1915–2014). Dahl ist allerdings zurückhaltend und bezeichnete den auf diese Weise bestimmten Typus der Demokratie als Polyarchie oder »polyarchischen Demokratie« (Dahl 1998: 90; vgl. auch 1971). Eine Verständnismöglichkeit ist: Demokratie ist der theoretisch beschreibbare Idealtyp und die Polyarchie der umsetzbare Realtyp. Die Typologisierung von Polyarchie durch Robert Dahl gilt mittlerweile als ein Hauptbezugskonzept prozeduralistischer Definitionen von Demokratie und als theoretischer Bezugspunkt der Demokratiemessung. Dahl definiert Polyarchie in Abgrenzung von älteren Verwendungen dieses Begriffs als institutionelles Arrangement, das öffentliche Opposition ermöglicht und das Recht, in der Politik zu partizipieren, festschreibt. Damit bewegt er sich auf der Plattform eines funktionalen Verständnisses von Demokratie. Eine existierende Polyarchie ist in seinen Augen …
1. ein Ergebnis historischer Entwicklungen, die den Bemühungen um Liberalisierung und Demokratisierung politischer Institutionen der Nationalstaaten geschuldet sind;
2. ein bestimmter Typ politischer Ordnungen oder Regime, die sich in wichtigen Punkten von allen nicht-demokratischen Systemen ebenso unterscheidet wie von frühen Demokratien mit kleinen Bevölkerungszahlen;
3. ein System politischer Kontrolle, in dem die hohen Regierungsmitglieder eines Staates ihre Ämter in Wahlen gewinnen müssen, die dem politischen Wettbewerb mit anderen Kandidat:innen, Parteien und politischen Gruppierungen unterworfen sind;
4. ein System bestimmter politischer Rechte;
5. ein Set politischer Institutionen, die für eine Demokratie mit großer Bürgerschaft notwendig sind (Dahl 1989: 218–219).
Die Polyarchie weist zwei Charakteristika auf, die sie von anderen politischen Systemen unterscheidet: Ein relativ hoher Anteil der Erwachsenen genießt die Rechte der Bürgerschaft (im Unterschied zu Exklusivsystemen, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen von den Bürgerrechten ausgenommen sind) und diese Rechte umfassen die Möglichkeit, die höchsten Regierungsmitglieder aus dem Amt zu wählen (im Unterschied zu modernen autoritären Regimen; Dahl 1989: 220–221). Von der Demokratie unterscheidet sich die Polyarchie durch …
1. Imperfektionismus: Demokratie ist das Ideal, das kein Staat bisher erreicht hat. Polyarchie ist ein institutionelles Arrangement, das diesem Ideal nahekommt, es aber nicht erreicht (vgl. Dahl 1971: 9–10).
2. den dimensionalen Charakter: Es gibt verschiedene Qualitätsstufen der Polyarchie, die von Hegemonie – Abwesenheit von Polyarchie – bis zu voller Polyarchie reichen.
3. relativ moderate Kriterien, d. h., weil Polyarchie sich mit nicht perfekten Annäherungen beschäftigt, ist der verlangte Standard für die meisten polyarchischen Regime eher niedrig. Das Konzept beschränkt sich auf die grundlegenden institutionellen Anforderungen der Demokratie (eigentlich Polyarchie).
4. den allgemeinen Bezug auf die nationale Ebene des politischen Regimes sowie Demokratiequalitäten auf den diversen Ebenen des politischen Gemeinwesens, z. B. Länderstruktur oder betriebliche Mitbestimmung.
5. den Verzicht auf die Voraussetzung bestimmter Erfolge bei der Herstellung sozioökonomischer Gleichheit für die Einstufung als volle Polyarchie. Polyarchie bezieht sich einzig auf den politischen, nicht auf den sozialen oder wirtschaftlichen Aspekt von Gleichheit.
Ehe ein politisches System Polyarchie genannt werden darf, müssen nach Dahls Ansicht mindestens folgende acht Institutionen verankert sein (Dahl 1971: 3, vgl. 10–14):
1. Freiheit, Organisationen zu gründen und ihnen beizutreten
2. Meinungsfreiheit
3. aktives Wahlrecht
4. passives Wahlrecht
5. Recht politischer Führer, um Unterstützung zu werben
6. Informationsfreiheit
7. freie und faire Wahlen
8. Institutionen für die Politikgestaltung der Regierung (Exekutive) unterliegen der Wahl und anderen Möglichkeiten, Präferenzen auszudrücken
In Massendemokratien befähigen diese Rechte die Bürger:innen, ihre Präferenzen zu formulieren, diese deutlich zu machen und für diese Präferenzen bei der Regierung gleichgewichtete Berücksichtigung zu finden (S. Pickel/G. Pickel 2006). Die Liste beinhaltet somit sowohl Freiheitsrechte (1, 2, 6, 7) als auch Partizipationsrechte (1, 3, 4, 5, 8).
Dadurch, dass diese Rechte über Verfahren abgesichert werden sollen, entstehen prozedurale Kontrollen von Rechtsstaatlichkeit, welche die Polyarchie (und übertragen die Demokratie) sichern sollen. Da sie für die Existenz als Polyarchie alle grundlegend sind, werden die institutionellen Arrangements, die obige Rechte absichern, als »prozedurale Minima« bezeichnet. Sie dienen als die »minimale« Grundlage der Absicherung von Polyarchie und bieten zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung des Ideals einer Demokratie. Zentrale Bedeutung wird in Dahls Modell dem politischen Wettbewerb eingeräumt (Lauth 2004). Diesem von Schumpeter stammenden Element der Konkurrenzdemokratie (
Kap. 2.3) wird die Partizipation der Bürger:innen zur Seite gestellt.
In einem späteren Beitrag thematisiert Dahl (1989) die Bedingungen, unter denen eine Polyarchie entstehen und sich in der Folge erhalten kann. Dabei handelt es sich um …
1. die Zerstreuung oder Neutralisierung von Mitteln zur Gewaltausübung, eine Bedingung, die sich insbesondere in der zivilen Kontrolle des Militärs und der Polizei ausdrückt.
2. die Existenz einer modernen, dynamischen und pluralistischen Gesellschaftsform. Sie spiegelt sich u. a. in einem relativ hohen Wohlstandsniveau, einem hohen Verstädterungsgrad sowie einer breiten Verteilung von hohen Bildungsabschlüssen wider.
3. eine kulturell möglichst homogene Gesellschaft. Sie zeichnet sich durch die Abwesenheit von größeren Subkulturausbildungen aus bzw. durch eine »consociationale« Ausprägung der Subkulturen in heterogenen Gesellschaften.5
4. das Bestehen einer breiten Unterstützung in der Bevölkerung oder die Existenz einer die Institutionen der Polyarchie unterstützenden politischen Kultur.
5. ein Ausbleiben von Interventionen fremder (feindlicher) Mächte.
Diese Bedingungen werden in drei allgemeine Bedingungskonstellationen überführt: günstige Bedingungen, ungünstige Bedingungen, gemischte bzw. schwankende Bedingungen. Die theoretische Bedeutung der Dahl’schen Bestimmung von Polyarchie (und Demokratie) wird von ihrem richtungsweisenden Charakter für die Demokratiemessung übertroffen (
Kap. 6). So sind die acht Prinzipien der Polyarchie als Kernbestandteile demokratischer Systeme in fast allen neueren Versuchen der Demokratiemessung aufzufinden.
Problematisch ist, dass eine Polyarchie etymologisch die »Herrschaft der Vielen« – aber nicht von Allen – bezeichnet. Entsprechend wird ein Akzent in Richtung eines repräsentativen politischen Systems gesetzt. Dies drückt sich in der Ausrichtung der Kriterien aus, die eher an eine »elektorale Demokratie« erinnern. Rechtliche Prämissen werden nicht als eigenständige Indikatoren fixiert und es wird ein (zu) starker Fokus auf die Freiheiten im politischen Prozess gelegt. Soziale sowie individuelle Freiheiten und humanistische Grundbedingungen (Menschenrechte) finden begrenzt Einlass in die Konzeption von Dahl. Zudem wird der institutionelle Kontrollsektor, bspw. Verfassungsgerichte, nicht berücksichtigt. Nach Lauth (2004: 273) wird »der gesamte Bereich der accountability und der rechtsstaatlichen Kontrolle […] durch die acht Garantien nicht angemessen berücksichtigt«. Gleichwohl stellen die Überlegungen von Dahl so etwas wie den Übergang von einer normativ geprägten Beschäftigung mit Demokratie zu einer empirischen Beschäftigung mit Demokratie und ihren unterschiedlichen Realisierungsstufen dar (S. Pickel/G. Pickel 2006).
2.6 Fazit – Demokratische Vielfalt und Vielfalt der Ansprüche an Demokratie
Mit den modernen Demokratietheorien entstand Schritt für Schritt eine größere Pluralität an Anforderungen an die Einschätzung eines politischen Systems als Demokratie. Neben die oft normativ geprägten Betrachtungsweisen der Frühzeit traten institutionelle und funktionalistische Überlegungen der Umsetzung und Gestaltung von demokratischen Staatsformen. Diese erweitern das Bild von Demokratie in unterschiedliche Richtungen und auch historisch gesehen traten Staaten mitunter hinsichtlich des in ihnen dominierenden Demokratiemerkmals in Gegensatz zueinander. So gewann z. B. die ideologische Ausrichtung auf Gleichheit in einem sozialistischen Demokratiemodell an Bedeutung, während in den aufstrebenden Marktwirtschaften der westlichen Welt die Gedanken der demokratischen Konkurrenz und der persönlichen Freiheiten (im Markt) als Merkmale einer liberalen Demokratie die dominierende und gestaltende Position übernahmen. Bloße Fragen der Gewichtung der Kerngedanken einer Demokratie stellen den Status als Demokratie nicht infrage. Werden aber einzelne Aspekte wie Rechtsstaatlichkeit oder Freiheit massiv eingeschränkt, dann handelt es sich um Staatsformen, die man nicht mehr Demokratie nennen darf. Republikanische Ansätze und deren Erweiterungen legen ihren Schwerpunkt auf die Partizipation der Bürger:innen. Volksdemokratien gehen dagegen von einem erfassbaren und kollektiven Volkswillen aus, was aufgrund ihrer zügigen Übergänge zu nicht-demokratischen Staatsformen zu einer Diskreditierung des Begriffs führte. Als gemeinsamer Kern der Akzeptanz eines Staatswesens als Demokratie können die Merkmale individuelle Freiheit, Gleichheit, Partizipation und Kontrolle gelten. Diese sind nicht immer gleich gewichtet, stellen aber das Kerngerüst jeder Demokratie dar.
Als prägender Konflikt in der Demokratietheorie etablierte sich die Diskrepanz zwischen einer elitengesteuerten Effektivität und einer größtmöglichen Legitimität der demokratischen Systeme durch erhöhte politische Partizipation. Sowohl partizipative als auch deliberative Demokratiekonzepte schließen heute an die zweite Tradition an. Sie stehen im Gegensatz zu rein funktionalen Output-Orientierungen, wie sie in den Theorien von Downs oder Schumpeter zu finden sind. Gleiches gilt für feministische Demokratietheorien. Auch sie zählen zu den normativen Demokratietheorien, die Partizipation hochschätzen, aber vor allem betonen sie die Prämisse der Gleichheit. Damit stehen sie wiederum im Gegensatz zu den konkurrenztheoretischen Ansätzen, die teilweise den Schritt von liberalen in libertäre politische Regime vollziehen und auf einen möglichst weiten Rückzug des Staates aus der Steuerung von Wirtschaft und teilweise sogar von politischen Teilbereichen setzen. Den Rational-Choice-Überlegungen von Antony Downs entspricht die Annahme: Der Markt regelt alles. Wenn unter Bedingungen eines elitären Demokratiemodells die Wähler:innen eher apathisch und zufrieden sind, dass politische Eliten die Probleme lösen, bedarf es dringend verschiedener Kontrollmechanismen, um das Abgleiten der (elitären) Demokratie in eine Autokratie zu verhindern. Freien und fairen Wahlen wie auch der Gewaltenteilung kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Da liegt es nahe, deren Organisation sowie die Zugangsrechte der Bürger:innen zur Beteiligung am politischen Leben zum Qualitätsmerkmal von Demokratien zu machen.
Genau dies unternimmt Robert Dahl in seinem Konzept, das er als Polyarchie – quasi die realpolitisch erreichbare Variante der idealtypischen Demokratie – bezeichnet. Es markiert den zentralen Ausgangspunkt für die inzwischen große Anzahl an Zugängen zur Messung der Demokratiequalität und der graduellen Einschätzung eines politischen Systems als Demokratie (
Kap. 6). Dahl kommt durch seine pluralistische Aufstellung und den Einbezug von Input-Komponenten zumindest in die Nähe partizipatorischer Demokratiemodelle. Gleichzeitig begrenzt er den normativen Radius von Demokratie durch seine messbaren Funktionsmerkmale. Gleichheit und Kontrolle spielen nur eine nachgeordnete, konzeptionell sogar nicht einmal sicht- (und mess-)bare Rolle. Gleichwohl stellen Dahls Überlegungen den Versuch einer Brückenbildung zwischen Demokratietheorie und empirischer Auseinandersetzung mit Demokratie dar, wie sie in der aktuellen Demokratieforschung von großer Bedeutung sind (Lemcke et al. 2016).
Weiterführende Literatur
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Holland-Cunz, Barbara (1998): Feministische Demokratietheorie. Thesen zu einem Projekt. Opladen: Leske+Budrich.
Lemcke, Oliver W./Ritzi, Claudia/Schaal, Gary S. (Hrsg.) (2012): Zeitgenössische Demokratietheorie. Band 1: Normative Demokratietheorien. Wiesbaden: Springer VS.
Lemcke, Oliver W./Ritzi, Claudia/Schaal, Gary S. (Hrsg.) (2016): Zeitgenössische Demokratietheorie. Band 2: Empirische Demokratietheorien. Wiesbaden: Springer VS.
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Sartori, Giovanni (1987): The Theory of Democracy Revisited. Chatham: Chatham House Publishers.
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Weber, Florian (2012): Selbstbestimmung durch Teilhabe. In: Lemcke, Oliver W./Ritzi, Claudia/Schaal, Gary S. (Hrsg.): Zeitgenössische Demokratietheorie. Band 1: Normative Demokratietheorien. Wiesbaden: Springer VS: 223–254.
2 Die hier verwendete Differenzierung von Legitimität und ihren Quellen findet sich bei Max Weber (1972) wieder, war aber im Grundgedanken bereits bei den Vertragstheoretikern angelegt.
3 In seiner schärfsten Ausprägung wird der Gedanke der Volksgemeinschaft zum dominanten Begriff der Rechtfertigung eines Systems, so z. B. geschehen im Nationalsozialismus, aber auch in anderen Autokratien des letzten Jahrhunderts. Hier wird sich gelegentlich der Anstrich von Demokratie gegeben, oft aber diese bewusst und vor allem in ihrer liberalen und pluralistischen Form abgelehnt. Denn bei einem gemeinsamen Volkswillen, kann es keinen Pluralismus geben.
4 Deliberative Demokratiemodelle setzen auf den weitreichenden Einbezug der Bürger:innen in öffentliche Diskurse und Entscheidungsprozesse. Dabei wird auf die Konzepte Vernunft, Aushandlung und Bürgerbeteiligung gesetzt.
5 Bei der »consociationalen« Polyarchie handelt es sich weitgehend um ein Analog zu einer sogenannten Konsensdemokratie, in der Konkurrenz durch Verhandlungen zu einem allgemeinen Konsens umgewandelt wird (
Kap. 5.3).
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