Читать книгу: «Finanzplaner Berufseinsteiger»

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Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Gleich richtig loslegen

Die Weichen von Anfang an richtig stellen

Bankberatung? Gibt es nicht!

Zwischen brutto und netto

Kurzcheck Arbeitsvertrag: Worauf sollte ich achten?

Die Sozialversicherung

Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung verstehen?

Die Wahl der Krankenkasse

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!

Extras von Chef oder Chefin

VL: Der Staat spart mit

Betriebliche Altersvorsorge

Mit dem Geld klarkommen

Auto, Wohnung und Co.: Welche Ausgaben habe ich?

Geldfresser finden und Kosten sparen

Riskant: Konsum auf Kredit

Die Autofinanzierung

Konto, Karten & Co.

Girokonto: Wie finde ich das günstigste Angebot?

Banking im Alltag

Kreditkarten: Welche Karte passt zu mir?

Konto- und Kartenmissbrauch: So schützen Sie sich

Richtig versichern

Privathaftpflichtversicherung

Schutz vor Berufsunfähigkeit

Kfz-Versicherungen

Versicherungen für die Reise

Weitere Versicherungen: viele überflüssig

Sparen und anlegen

Geld anlegen bei Banken und Bausparkassen

Fondssparen: Kleine Beträge an der Börse investieren

Aktien-ETF: Der ideale Einstieg in den Vermögensaufbau

Riester-Sparen

Versicherungssparen

Crowdinvesting, Bitcoin und Robo-Advisor

Sieben Schritte zum Erfolg

Schritt 1: Die Alltagsfinanzen im Griff

Schritt 2: Risiken absichern

Schritt 3: Auf Anschaffungen sparen

Schritt 4: Immobilie – ja oder nein?

Schritt 5: Vermögen aufbauen und fürs Alter vorsorgen

Schritt 6: Freistellungsaufträge einrichten

Schritt 7: Wiedervorlage

Beispiele: Wie die Finanzplanung funktionieren kann

Hilfe

ETF günstig kaufen

Die besten ETF für Einsteiger

Stichwortverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Wie bekomme ich nach dem Start ins Berufsleben den Überblick über meine Finanzen und Versicherungen? Machen Sie sich fit für den finanziellen Alltag – auch ohne Erfahrung in Geldfragen können Sie Ihre Finanzen erfolgreich planen!

Meine Chefin bietet mir vermögenswirksame Leistungen an. Ist das sinnvoll?

Bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird ein kleiner Teil Ihres Nettogehaltes direkt vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag eingezahlt. Manche Arbeitgeber übernehmen die Sparraten sogar ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt. Und: Wer ein niedriges Jahreseinkommen hat, bekommt vom Staat noch Arbeitnehmersparzulage. Wenn Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen, sollten Sie in jedem Fall zugreifen. Azubis verdienen meist nicht so viel und erhalten deshalb die Arbeitnehmersparzulage, sodass sich vermögenswirksame Leistungen für sie ohnehin immer lohnen. Wie die VL im Detail funktionieren, finden Sie im Kapitel „VL: Der Staat spart mit) ab S. 42.

Von meinem Gehalt wird Steuer abgezogen. Muss ich jetzt eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich gilt: Wer außer seinem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit – also als Arbeitnehmer – keine weiteren Einkünfte hat, muss keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dennoch kann es sich lohnen, die Steuererklärung auf freiwilliger Basis zu erstellen (siehe „Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!“ ab S. 35). Wenn Sie hohe Werbungskosten vorweisen können, weil Sie beispielsweise teure Fortbildungen gemacht oder einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit haben, haben Sie gute Chancen auf die Rückerstattung eines Teils Ihrer abgezogenen Lohnsteuer. Ein nützlicher Helfer ist dabei die Steuersoftware, die Ihnen den Formularkrieg erleichtert.

Ich muss plötzlich Gebühren fürs Girokonto zahlen. Lohnt sich ein Bankwechsel?

Viele Banken ködern Studenten und Azubis mit kostenlosen Girokonten. Doch nach dem Abschluss werden dann die Konten gebührenpflichtig. Ist das auch bei Ihnen der Fall? Dann sollten Sie die Gebühren Ihrer derzeitigen Bank mit denen der Konkurrenz vergleichen. Wie das einfach geht, zeigen wir Ihnen ab S. 72 im Kapitel „Girokonto: Wie finde ich das günstigste Angebot?“. Bietet ein anderes Geldinstitut günstigere Konditionen, sollten Sie die Bank wechseln. Die bisherige Bank muss beim Umzug mithelfen, indem sie der neuen Bank eine Buchungsliste zur Verfügung stellt. Dann können Lastschriften automatisch geändert werden. So können Sie mit wenig Aufwand die Gebühren senken.

Welche Versicherungen brauche ich als Berufseinsteigerin?

Beim Einstieg ins Berufsleben sollten Sie sich möglichst schnell um Ihre Versicherungen kümmern. Wichtig ist das auch, weil bei manchen Versicherungen nach dem Abschluss von Ausbildung oder Studium die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern endet. Das ist beispielsweise bei der privaten Haftpflichtversicherung der Fall. Hier sollten Sie sich so schnell wie möglich selbst versichern, um sich bei einem Missgeschick vor hohen finanziellen Forderungen zu schützen. Wichtig sind darüber hinaus die Reisekrankenversicherung für die Absicherung von Behandlungskosten auf Auslandsreisen und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht, erfahren Sie ab S. 91 im Kapitel „Richtig versichern“.

Ich kann jeden Monat 500 Euro sparen. Wie lege ich das Geld am besten an?

Welches Anlageprodukt für einen Sparplan am besten geeignet ist, hängt davon ab, für welchen Zweck Sie das Geld verwenden wollen. Für den Aufbau einer ersten Geldreserve und das Sparen auf Anschaffungen wie etwa ein Auto eignet sich ein Tagesgeldkonto am besten. Haben Sie bereits den Erwerb einer Eigentumswohnung im Blick, können Sie auch über einen Bausparvertrag nachdenken. Oder Sie legen einen Teil der Sparrate gleich für den langfristigen Vermögensaufbau auf die Seite und kaufen damit Anteile an einem Aktienfonds. Welche Chancen und Risiken einzelne Anlageprodukte mit sich bringen und wofür sie sich eignen, erläutern wir ausführlich im Kapitel „Sparen und anlegen“ ab S. 117.

Ein Freund hat mit Bitcoin hohe Gewinne gemacht. Soll ich ebenfalls einsteigen?

Bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen handelt es sich um virtuelle Zahlungsmittel, die nicht von einem Staat, sondern von einer Online-Nutzergemeinschaft herausgegeben und verwaltet werden. Spezielle Verschlüsselung soll für Fälschungssicherheit sorgen. Auf Online-Marktplätzen sind der Kauf und Verkauf der virtuellen Währungen möglich. In der Tat gab es in der Vergangenheit Phasen, in denen der Bitcoin-Preis innerhalb kurzer Zeit unglaublich stark gestiegen ist. Allerdings gibt es immer wieder auch steile Kursabstürze. Weil hinter den Kryptowährungen keine realen Gegenwerte stehen, hängt deren Bewertung allein von Angebot und Nachfrage ab – für eine solide Kapitalanlage taugen sie somit nicht. Mehr zu Kryptowährungen lesen Sie ab S. 138 im Kapitel „Crowdinvesting, Bitcoin und Robo-Advisor“.

Ich möchte mit dem Geld besser klarkommen, habe aber keinen Plan. Wie kann ich vorgehen?

Die Planung der eigenen Finanzen ist gar nicht schwierig, wenn man Schritt für Schritt vorgeht und alles so einfach wie möglich hält. Beginnen Sie mit den Einnahmen und Ausgaben: Nur wenn am Ende jedes Monats etwas übrig bleibt, können Sie ein finanzielles Polster aufbauen. Dann suchen Sie für die wenigen Versicherungen, die Sie wirklich brauchen, die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im nächsten Schritt planen Sie die anstehenden größeren Anschaffungen, und dann geht es an den Vermögensaufbau. Im Kapitel „Sieben Schritte zum Erfolg“ erfahren Sie ab S. 145, wie Sie eine ganz einfache und erfolgreiche Finanzplanung auf die Beine stellen.


Gleich richtig loslegen

Wer zum ersten Mal eigenes Geld verdient, sollte sich mit einigen Finanzfragen befassen. Keine Panik: Das ist viel leichter als oftmals vermutet.

Wer nach der Schule eine Ausbildung beginnt oder nach dem Studium ins Berufsleben einsteigt, freut sich aufs erste Gehalt. Ob ein paar Hundert Euro Ausbildungsvergütung oder ein ordentlich vierstelliges Monatsgehalt als frisch gebackener Bachelor: Endlich füllt sich das Konto nicht mehr mit Bafög oder elterlicher Unterstützung, sondern mit dem selbst verdienten Lohn! Gleichzeitig kommen ganz neue Fragen auf. Was bedeuten die Sozialabgaben und Steuern auf der Gehaltsabrechnung – und kann ich dabei etwas einsparen? Wie kann ich von den Einnahmen am besten Geld für spätere Anschaffungen oder für den Vermögensaufbau auf die Seite legen? Wo bin ich noch über die Eltern versichert, und um welche Versicherungsverträge muss ich mich jetzt selbst kümmern?

Wenn Sie mit dem Start in den Beruf aus dem Elternhaus ausziehen, gilt es, die Einnahmen und Ausgaben solide zu planen und günstige Strom- und Telefonverträge zu finden. Und vielleicht träumen Sie davon, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, und überlegen, wie das klappen kann.

Die Weichen von Anfang an richtig stellen

Konzentrieren Sie sich auf die Verträge und Finanzprodukte, die Sie wirklich brauchen. Dann lichtet sich der Angebotsdschungel schnell. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt.

Steuern, Versicherungen, Finanzplanung, Geldanlage – damit fühlen sich so manche frisch durchgestarteten Berufseinsteiger und -einsteigerinnen erst einmal überfordert. Man denkt an unverständliche Gesetzestexte, komplizierte Vertragsklauseln und wenig prickelnde Rechenarbeit – und würde das ganze Thema am liebsten möglichst weit wegschieben. Damit steigt jedoch die Gefahr, das perfekte Opfer für diejenigen zu werden, die uninformierten Verbrauchern teure, nutzlose und riskante Geldprodukte aufschwatzen. Wenn Sie solche Reinfälle vermeiden wollen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich Grundwissen rund ums Geld anzueignen.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Der Aufwand, um den Durchblick zu bekommen und teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist weit geringer, als viele vermuten. Sie müssen weder Wirtschaftswissenschaften studieren noch zehn Finanz-Blogs täglich lesen, um mit Ihrem Geld klarzukommen, Vermögen aufzubauen und finanzielle Risiken verlässlich einschätzen zu können.

Der Trick dabei: Konzentrieren Sie sich auf die Verträge und Finanzprodukte, die Sie wirklich brauchen. Den Rest können Sie links liegen lassen. Am Ende werden Sie überrascht feststellen, dass ein ordentliches Maß an Minimalismus nicht nur Ihren Lern- und Informationsaufwand drastisch verringert, sondern auch für die optimale Übersicht in allen Geldangelegenheiten sorgt.

Um welche Bereiche geht es?

Die Finanzplanung lässt sich in vier Bereiche aufteilen:

Die Einnahmen und Ausgaben im Griff behalten,

Risiken absichern,

Guthaben für spätere Ausgaben und Notfälle bilden sowie

Vermögensaufbau und Altersvorsorge.

Die Übersichtsgrafik zeigt, dass Sie für jeden einzelnen Bereich mit wenigen Finanzprodukten auskommen. Es genügt also voll und ganz, wenn Sie über die Produkte Bescheid wissen, die Sie wirklich brauchen – den Rest können Sie ignorieren. Wie beispielsweise ein Rolling-Discount-Zertifikat auf den japanischen Nikkei-Aktienindex funktioniert, mag für Finanz-Nerds interessant sein. Was Sie darüber wissen sollten, ist hingegen nur, dass Sie keines brauchen.

30

SEKUNDEN

FAKTEN

45 %

der jungen Menschen schätzen

ihren Wissensstand über die

Börse als schlecht ein.

38

VON 100

jungen Menschen informieren

sich bei ihren Eltern oder

anderen Familienangehörigen

zu Geldfragen.

77 %

der jungen Menschen halten

Finanzbildung für

„eher wichtig“ oder für

„sehr wichtig“

Quelle: Finanzbildungsstudie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Immer wieder zeigen Untersuchungen, dass es nur wenigen Schulen gelingt, ihre Schüler für die finanziellen Anforderungen im Alltag fit zu machen.


Darüber hinaus ist es noch sinnvoll, in Grundzügen informiert zu sein, wie die Einkommensteuer und die Sozialversicherung funktionieren. Auch hier ist es längst nicht notwendig, sich mühsam und langwierig das ganze Expertenwissen anzueignen. Aber wenn Sie in der Lage sind, Ihre Steuererklärung selbst oder mithilfe einer kostengünstigen Steuer-Software auszufüllen, sparen Sie sich das teure Honorar für Steuerberatung und können gezielter dafür sorgen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.

Bildungslücke an Schulen

Leider ist es so, dass an den Schulen kaum Alltagswissen zum Thema Finanzen vermittelt wird – das zieht sich durch alle Schularten von der Hauptschule bis zum Gymnasium. Immer wieder zeigen Untersuchungen und Studien, dass es nur wenigen Schulen gelingt, ihre Schülerinnen und Schüler für die finanziellen Anforderungen im Alltag fit zu machen.

Wer sein Abitur in der Tasche hat, kann vielleicht Integralrechnen oder lateinische Texte interpretieren. Aber viele wissen nicht, mit welchen einfachen Maßnahmen sie in ihrem späteren Alltag ihre laufenden Ausgaben senken können, wie eine private Haftpflichtversicherung funktioniert oder wo die Gefahren bei der Aufnahme von Konsumkrediten lauern. Wenn solche Alltagskompetenzen in der Schule vermittelt werden, resultiert das eher aus dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer als aus dem Lehrplan. Kein Wunder also, dass junge Leute in einschlägigen Umfragen meist angeben, dass sie ihre Informationen zu Geldanlage eher von Eltern und Freundinnen und Freunden als aus der Schule beziehen.

Daher brauchen Sie sich nicht schlecht zu fühlen, wenn Ihre Wissenslücken rund um die persönlichen Finanzen das gefühlte Ausmaß eines offenen Scheunentors erreichen. Es ist nicht so, dass Sie es nicht kapiert haben – man hat lediglich versäumt, es Ihnen beizubringen.

Bankberatung? Gibt es nicht!

Banken und Finanzvermittler werben gerne mit kompetenter Beratung. Doch deren Interesse gilt nur allzu oft der Maximierung ihrer Erträge aus dem Verkauf von Finanzprodukten.

Keine echte Hilfe sind Banken und Finanzvertriebe, wenn es um neutrale Informationen zu Finanzprodukten geht. Deren Angestellte kennen sich zwar mit der Materie aus, empfehlen jedoch nur die Produkte, die ihnen von ihrem Arbeitgeber vorgeschrieben werden. Damit ist die „kompetente Beratung“, mit der die Geldhäuser gerne werben, im Grunde eine Mogelpackung.

Wenn Ihnen beispielsweise eine Bankberaterin empfiehlt, für den langfristigen Vermögensaufbau einen Fondssparplan einzurichten, dann mag dies grundsätzlich richtig sein. Allerdings wird sie Ihnen nur Fonds empfehlen, die ihre Bank im Sortiment hat und für deren Verkauf sie eine Provision erhält. Dass ein Sparplan mit ETF viel kostengünstiger sein kann oder Sie beim Abschluss des Fondssparplans bei einer Direktbank im Lauf einiger Jahre mehrere Hundert Euro an Ausgabeaufschlägen einsparen können, wird sie Ihnen geflissentlich verschweigen.

Es gibt keine kostenlosen Beratungen, sondern nur Verkaufsgespräche.


Warum ist das so? Banken und Finanzvertriebe leben davon, dass sie an den verkauften Verträgen verdienen – vor allem in Form von Provisionen. So erhält etwa eine Bank von der Fondsgesellschaft den Ausgabeaufschlag, wenn sie Ihnen einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder einen Riester-Sparplan verkauft. Dasselbe gilt auch für Finanzvertriebe, auch wenn deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne behaupten, dass sie „bankenunabhängig“ sind. Sie sind vielleicht nicht abhängig von einer einzelnen Bank, aber sie leben von den Provisionen, die sie für den Verkauf ihrer Spar- und Anlageverträge oder Versicherungen erhalten. Das heißt: Es gibt keine kostenlosen Beratungen, sondern nur Verkaufsgespräche.

Zwar gibt es auch wirklich unabhängige Finanzberaterinnen und -berater, die ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und entweder nur provisionsfreie Produkte empfehlen oder die erhaltenen Provisionen komplett an die Kunden weiterreichen. Allerdings rechnen diese Fachleute ihre Leistungen in der Regel nach Zeitaufwand ab – und der ist bei kleineren Anlagebeträgen oft nur unwesentlich geringer als bei höheren Summen. Für eine Beratung zu Altersvorsorge oder Finanzplanung kommen dann schnell einige Hundert Euro an Honorar zusammen, was bei Azubis oder Berufsneulingen mit kleinem Vermögen häufig in einem ungünstigen Verhältnis zur Anlagesumme steht.

Preiswerter sind die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen, die entweder in den Beratungsstellen oder telefonisch durchgeführt werden. So kostet etwa bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine 90-minütige individuelle Beratung zu Geldanlage und Altersvorsorge 165 Euro.

Schritt für Schritt vorgehen

Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie sich von Finanzverkäufern unabhängig machen und die für Sie sinnvollen Produkte selber herausfiltern können. Schritt für Schritt bekommen Sie Ihre Geldangelegenheiten in den Griff und können Ihre persönliche Finanzplanung aufbauen:

In den beiden folgenden Kapiteln erhalten Sie Basiswissen über Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung und mögliche Extraleistungen vom Arbeitgeber.

Danach folgt als erster Schritt der Umgang mit den Einnahmen und Ausgaben – denn nur wer am Monatsende vom Einkommen noch etwas übrig hat, kann Geld auf die Seite legen.

Wie viel Provision kassieren Banken und Finanzvertriebe?

Die Tabelle zeigt näherungsweise, was Banken oder Finanzvertriebe von den Produktanbietern wie Fondsgesellschaften, Versicherungen oder Bausparkassen an Provision erhalten, wenn Kunden einen Vertrag unterzeichnen.


Abschluss Provision
Aktienfonds-Sparplan über 10 Jahre mit 150 Euro monatlicher Sparrate 1 460 Euro
Private Rentenversicherung mit 30 Jahren Laufzeit und 150 Euro monatlicher Sparrate 2 430 Euro
Einmalanlage von 20 000 Euro in Form eines Beteiligungsmodelles (geschlossener Fonds) 2 000 Euro
Einmalanlage von 10 000 Euro in einen offenen Immobilienfonds 810 Euro

Im nächsten Schritt ermitteln Sie, welche Versicherungen Sie benötigen und worauf es beim Anbietervergleich ankommt.

Nun sehen Sie, welchen Betrag Sie regelmäßig anlegen können. Dieses Geld sollten Sie dann entsprechend Ihrem Bedarf auf das Bilden einer finanziellen Notreserve, das Sparen auf spätere Anschaffungen und den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge aufteilen.

Mit diesen einfachen Schritten, die wir Ihnen in den folgenden Kapiteln konkret erläutern, haben Sie Ihre Geldangelegenheiten ohne große Mühe im Griff. Zukünftig sparen Sie dadurch nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Nach der Lektüre wissen Sie nämlich, welche unnötigen Finanzprodukte Sie ausklammern, und können damit so manches Beratungsgespräch (besser: Verkaufsgespräch) von vornherein dankend ablehnen.


Zwischen brutto und netto

Klauseln im Arbeitsvertrag, die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer müssen keine böhmischen Dörfer sein. Wer den Durchblick hat, kann ordentlich Geld sparen.

Dem Einstieg in das Berufsleben geht in aller Regel der Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags voraus. Häufig verwenden Betriebe dabei vorgefertigte Vertragsmuster, in die nur Stellenbeschreibung und Gehalt sowie bei Bedarf noch individuelle Vereinbarungen eingetragen werden. Solche weitgehend vorformulierten Arbeitsverträge werden beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern oder den Arbeitgeberverbänden zur Verfügung gestellt.

Im zeitlichen Ablauf bildet der Abschluss des Arbeitsvertrags den letzten Schritt nach der Bewerbung, dem Vorstellungsgespräch und der Zusage des neuen Arbeitgebers. Wenn dann der oft mehrseitige, mit juristischen Fachbegriffen gespickte Vertragsentwurf eintrifft, kann Kandidatinnen und Kandidaten schon mal ein mulmiges Gefühl beschleichen. Findet sich im Vertrag auch wirklich das wieder, was zuvor mit dem künftigen Chef, der künftigen Chefin vereinbart worden ist?

Kurzcheck Arbeitsvertrag: Worauf sollte ich achten?

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob dieser die mündlich vereinbarten Konditionen enthält. Bei klaren Abweichungen ist es ratsam, eine Korrektur zu verlangen.

Stimmt das Gehalt? – Das ist die magische Zahl, der meist der erste Blick beim Durchlesen des Arbeitsvertrags gilt. Aber auch andere Vereinbarungen, die zuvor mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt worden sind, sollten sich im Vertrag wiederfinden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Klauseln:

Tätigkeitsbeschreibung. Die Beschreibung der auszuführenden Arbeiten sollte möglichst klar und eindeutig sein. Je schwammiger die Ausführungen, umso höher ist das Risiko, dass Sie auch Arbeiten übernehmen müssen, für die Sie überqualifiziert sind und ursprünglich gar nicht eingestellt wurden.

Arbeitszeit. Je nach Branche und Betrieb können bei einem Vollzeitjob die Arbeitszeiten unterschiedlich ausfallen. Während die eine Stelle mit 35 Arbeitsstunden pro Woche verbunden ist, kann anderswo die Regelarbeitszeit auch mal 40 oder sogar 42 Stunden wöchentlich betragen. Innerhalb des Betriebs wird die Standard-Arbeitszeit meist über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Überstunden. Große Unterschiede gibt es in der betrieblichen Praxis auch bei den Überstunden. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn dies die betrieblichen Umstände erfordern und die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden beträgt. Werden Überstunden abgegolten, kann dies entweder in Form von zusätzlichem Lohn oder über ein Arbeitszeitkonto erfolgen. Wenn laut Arbeitsvertrag Überstunden mit dem regulären Gehalt abgedeckt sind, muss der Arbeitgeber klarstellen, wie viel Mehrarbeit maximal enthalten ist – beispielsweise bis zu 10 Überstunden pro Monat.

Urlaub. Laut Gesetz haben Angestellte Recht auf einen Mindesturlaub. Dieser beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. Meist sieht der Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vor, häufig sind es 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Probezeit. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit zwei Wochen Frist kündigen. Arbeitgeber müssen in diesem Fall keine besonderen Gründe wie etwa einen Auftragseinbruch oder persönliches Fehlverhalten anführen. Üblicherweise dauert die Probezeit sechs Monate.

Befristung. Arbeitsverträge können entweder befristet oder unbefristet sein. Beim befristeten Job ist ein Datum festgelegt, an dem die Anstellung endet. Dreimal dürfen Arbeitgeber ohne Grund verlängern – aber nur so, dass die Laufzeit insgesamt nicht mehr als zwei Jahre ergibt. Anders ist es, wenn es einen zulässigen Grund für die Befristung gibt. Das kann zum Beispiel die Vertretung für Kollegen sein, die dauerhaft krank sind. In diesem Fall kann ein Arbeitsvertrag mehr als dreimal befristet werden, und die Laufzeit darf zwei Jahre überschreiten. Bei einer sogenannten Zweckbefristung endet der Vertrag, wenn dieser Zweck erfüllt ist, beispielsweise ein Projekt abgeschlossen ist. Das Projekt selbst muss im Vertrag stehen.

Je nach vorheriger Vereinbarung können Arbeitsverträge noch Regelungen etwa zu Dienstwagen, Fahrtkostenerstattung, vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder anderen Sonderleistungen enthalten. Auch können im Vertrag individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn nicht die gesetzlich vorgesehenen Fristen zum Einsatz kommen sollen. Dabei gilt jedoch, dass Arbeitgeber bei einer Kündigung mindestens die gesetzliche Frist einhalten müssen. Deren Länge hängt in erster Linie von der Dauer der Beschäftigung ab.

Befristung statt Probezeit

Haken Sie nach, wenn man Ihnen keinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit anbietet, sondern zunächst nur einen befristeten Vertrag, der dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden soll, wenn Sie sich bewährt haben. Diese Konstruktion hat den entscheidenden Nachteil, dass der reguläre Arbeitsvertrag nach der Befristung komplett neu ausgehandelt werden muss. Setzt dann die Firma beispielsweise ein niedrigeres Gehalt an als ursprünglich in Aussicht gestellt, müssen Sie die ungünstigeren Konditionen zähneknirschend akzeptieren, wenn Sie bleiben wollen.

Konkurrenzverbot und Nebenjob

Manchmal enthalten Arbeitsverträge eine Klausel, die es Arbeitnehmern verbietet, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für direkte Wettbewerber tätig zu werden. Damit möchten Betriebe verhindern, dass Mitarbeiter zu Konkurrenten wechseln und dabei Kunden mitnehmen oder mit ihrem Wissen über betriebliche Interna die Wettbewerbssituation des Ex-Arbeitgebers verschlechtert. Zulässig sind solche Verbotsklauseln allerdings nur, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

Das Wettbewerbsverbot darf sich höchstens auf zwei Jahre nach dem Ausscheiden erstrecken, und

im Kündigungsfall müssen Sie eine Entschädigung dafür erhalten, dass Sie im Anschluss daran Ihre neue Stelle nicht frei auswählen dürfen. Deren Höhe muss laut § 74 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) für die Dauer des Verbots mindestens die Hälfte der bisherigen Bezüge betragen. Darauf darf jedoch in gewissem Umfang das neue Einkommen angerechnet werden.

Eine weitere Klausel, die oft in Arbeitsverträgen vorkommt, betrifft Nebentätigkeiten, entweder in Form eines Nebenjobs oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Hier können zwei Interessen miteinander in Konflikt geraten. Auf der einen Seite haben Firmen das Recht, von ihren Angestellten die ungeschmälerte Arbeitsleistung zu verlangen. Auf der anderen Seite steht es Ihnen frei, womit Sie Ihre Freizeit verbringen.

Daher gilt der Grundsatz: Nebentätigkeiten sind erlaubt, solange sie die Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigen und keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellen. Wer also mehrmals pro Woche im Nebenjob Nachtschichten schiebt und aus diesem Grund tagsüber bei der Arbeit häufig Fehler macht, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten. Unproblematisch wäre es hingegen, wenn eine Büroangestellte ab und zu auf Minijob-Basis an Sonntagmittagen im Restaurant ihrer Eltern als Bedienung aushelfen würde.

Unzulässig ist es somit, wenn man Ihnen im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit komplett verbietet. Oft sehen Arbeitsverträge einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt vor. Das bedeutet, dass Sie bei der Aufnahme eines Nebenjobs oder einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Zustimmung Ihres Chefs oder Ihrer Chefin einholen müssen. Diese dürfen die Nebentätigkeit aber nicht willkürlich ablehnen, sondern nur dann, wenn entweder eine Konkurrenzsituation entsteht oder Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptberuf beeinträchtigt wird.

Wenn Formulierungen im Arbeitsvertrag den gesetzlichen Mindestvorgaben widersprechen, sind sie unwirksam. Der Vorteil für Sie ist, dass dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Enthält der Vertrag beispielsweise nur 15 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, stehen Ihnen automatisch 20 Urlaubstage zu. Dass nicht der Arbeitsvertrag als Ganzes hinfällig wird, sichert eine „salvatorische Klausel“ (salvatorisch bedeutet „bewahrend“) im Vertragstext. Diese lautet in etwa wie folgt: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.“

Die Sozialversicherung

Bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Eine Wahl haben Sie nur bei der Krankenversicherung.

Als Sozialversicherung bezeichnet man die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit sowie nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell absichern. Dazu kommt noch die gesetzliche Unfallversicherung, die Behandlungskosten oder Rentenzahlungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer beruflich verursachten Krankheit übernimmt.

Bei der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der Finanzierung der Beiträge beteiligen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen Arbeitgeber sogar die vollen Kosten, sodass Sie davon gar nichts mitbekommen. Die Beiträge, die Betriebe an die für ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft zahlen, hängen in erster Linie von der Zahl der Beschäftigten ab.

Welcher Anteil des Gehalts in die Kassen der Sozialversicherung fließt, legt der Gesetzgeber jährlich neu fest – mit einer Ausnahme: Über die Höhe des Zusatzbeitrags dürfen die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. DieTabelle „Beiträge für die Sozialversicherung“ auf S. 26 zeigt die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeweils bezogen auf das Bruttogehalt. Je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und einem möglichen Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung müssen Sie knapp 20 Prozent des Bruttogehalts für die Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

Die prozentualen Abgaben an die Sozialversicherung gelten nur bis zu einer bestimmten Höhe des Gehalts. Diese bezeichnet man als Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Frage, ob der Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat, werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld mit einbezogen und im Regelfall auf die sozialversicherungspflichtigen Monate des Kalenderjahres umgelegt.

Für das Jahr 2021 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 7 100 Euro pro Monat in den alten und 6 700 Euro in den neuen Bundesländern und

in der gesetzlichen Krankenversicherung 4 837,50 Euro pro Monat.

Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung verstehen?

Wer die erste Gehaltsabrechnung in den Händen hält, schaut meistens erst einmal auf den Netto-Auszahlungsbetrag – denn das ist das Geld, das der Arbeitgeber aufs Girokonto überweist. Doch was haben die anderen Zahlen und Abkürzungen zu bedeuten? Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Informationen, die in der Zahlenwüste der Gehaltsabrechnung versteckt sind. Die Grafik rechts zeigt ein Muster der weit verbreiteten Version der Gehaltsabrechnung des Steuer- und Abrechnungsdienstleisters Datev. Je nach Unternehmen können auch anders gestaltete Abrechnungen zum Einsatz kommen.

Hinter der Abkürzung „StK“ verbirgt sich die Steuerklasse des Arbeitnehmers.

In besonderen Fällen – etwa bei behinderten Kindern in der Familie – können Freibeträge bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. In diesem Fall sind keine Freibeträge vorhanden.

Die Abrechnung enthält auch Informationen über beanspruchte und bestehende Urlaubstage.

Hier finden sich Sozialversicherungs-Nr., Krankenkasse und Beitragssatz der Krankenkasse.

Zum regulären Bruttogehalt können noch weitere Gehaltsbestandteile kommen, in diesem Fall der Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Hier finden Sie die Berechnungsbasis für den Lohnsteuerabzug sowie die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und – sofern dieser anfällt – den Solidaritätszuschlag.

In dieser Zeile erscheinen nach der Berechnungsbasis für die Sozialversicherung die Abzüge für die Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV).

Hier werden die Angaben zu Bruttogehalt und Abzügen nochmals zusammengefasst.

Nach Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben werden noch die vermögenswirksamen Leistungen vom Nettolohn abgezogen.

Den Auszahlungsbetrag überweist der Arbeitgeber als Nettogehalt aufs Girokonto.


Beiträge für die Sozialversicherung

1) Eine Ausnahme bei der Finanzierung der Pflegeversicherungsbeiträge bildet das Bundesland Sachsen, wo Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung 2,025 und Arbeitgeber nur 1,025 Prozent einzahlen.

Wenn Ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber für den über der Grenze liegenden Gehaltsanteil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bedeutet dies, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Altersrente die Auszahlungen maximal auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze erfolgen, auch wenn Sie zuvor mehr verdient haben sollten.

In der Krankenversicherung kommt noch die Versicherungspflichtgrenze hinzu, die auch als „Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)“ bezeichnet wird. Wer mit seinem Gehalt über dieser Grenze liegt, kann frei entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in die private Krankenversicherung wechselt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für das Jahr 2021 bei einem Monatseinkommen von 5 362,50 Euro.

Welche Ansprüche habe ich als Mitglied der Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung kostet nicht nur Geld, sondern erbringt auch konkrete Leistungen, von denen Sie profitieren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ansprüche, die Sie im Bedarfsfall an die Sozialversicherung haben:

Gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist die Auszahlung der gesetzlichen Altersrente. Durch die Beiträge, die während Ihres Berufslebens an die Rentenversicherung abgeführt werden, bilden Sie Ansprüche. Die spätere Rente errechnet sich aus einem komplizierten Punktesystem, das unter anderem die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, die Dauer der Einzahlungen sowie weitere anerkennungsfähige Zeiten wie Elternzeit oder Ausbildungen berücksichtigt. Darüber hinaus zahlt die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Versicherte aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Diese ist allerdings meist so niedrig, dass Sie sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe „Schutz vor Berufsunfähigkeit“, S. 97) ergänzen sollten.

Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie 60 Prozent des Nettolohns als Arbeitslosengeld. Für Arbeitslose mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den 30 Monaten vor dem Jobverlust mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Dauer der Zahlung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und beträgt im Regelfall maximal zwölf Monate. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung auch das Kurzarbeitergeld, wenn Betriebe aufgrund mangelnder Auslastung ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken.

Gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für die ambulante und stationäre Behandlung, soweit diese im Leistungskatalog enthalten sind. Lebenspartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert. Sind Versicherte längere Zeit krank, dann gilt folgende Regel: Sechs Wochen lang sind Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Pflegeversicherung. Falls Sie später Pflege benötigen sollten, kommt dieser Zweig der Sozialversicherung für Pflegeleistungen auf oder bezahlt im Bedarfsfall pflegenden Angehörigen ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt und Ihnen einen bestimmten Pflegegrad zuordnet.

Die Wahl der Krankenkasse

Wichtige Auswahlkriterien bei der Wahl der Krankenkasse sind Zusatzbeiträge und Sonderleistungen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, darf seine Krankenkasse selbst auswählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Krankenkassen bundesweit aktiv sind, sondern manche ihre Angebote auf ein Bundesland oder eine Region beschränken. Typisches Beispiel sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die ihre Aktivitäten auf elf eigenständige regionale Kassen verteilen. Insgesamt bemühen sich bundesweit rund 100 Krankenkassen um die Gunst ihrer Mitglieder.

Zusatzbeiträge: Prüfen und Geld sparen

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen. Die Bandbreite reicht dabei von Anbietern, die einen Zusatzbeitrag von 0,4 Prozent erheben, bis hin zu Krankenkassen, die rund zwei Prozentpunkte aufschlagen. Damit kann sich bei teuren Kassen der Beitragssatz für die Mitglieder auf 16,0 bis 16,5 Prozent des Bruttoeinkommens erhöhen.

Das bedeutet in konkreten Zahlen: Eine Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent fordert, verursacht bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 45 000 Euro Mehrkosten von fast 700 Euro pro Jahr im Vergleich zu einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von nur knapp 0,4 Prozent. Diese Zusatzaufwendungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte finanzieren.

Kassenleistungen: Auf die Extras kommt es an

Die Basisleistungen der Krankenkassen in der ambulanten und stationären Behandlung sind einheitlich, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Blinddarmentzündung ins Krankenhaus müssen, macht es weder für Sie noch für die Klinik einen Unterschied, ob Sie bei einer günstigen oder einer teureren Krankenkasse versichert sind.

Anders sieht es hingegen mit Extraleistungen aus, die Krankenkassen anbieten dürfen. Hierbei handelt es sich meist um die Kostenübernahme in begrenztem Umfang für Leistungen, die medizinisch sinnvoll, aber oft nicht unbedingt notwendig sind. Häufig sind die Extraleistungen mit dem Abschluss eines sogenannten Wahltarifs verbunden. Für jüngere Leute können insbesondere die folgenden Leistungen interessant sein:

Reiseimpfungen. Wer in exotische Länder reist, benötigt unter Umständen spezielle Impfungen – beispielsweise gegen Gelbfieber, Hepatitis, Tollwut oder Typhus. Manche Krankenkassen übernehmen bei solchen Impfungen einen Teil der Kosten.

Professionelle Zahnreinigung. Das Entfernen von Zahnstein und Verfärbungen sowie das anschließende Polieren der Zähne sollte wenigstens einmal pro Jahr durchgeführt werden – allerdings zählt diese Leistung nicht zum Standardprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Kassen geben jedoch einen Zuschuss, der dann etwa 30 bis 50 Prozent der Kosten, teilweise sogar noch mehr, deckt.

Alternativmedizin. Einzelne Kassen bieten Kostenübernahme von homöopathischen oder anthroposophischen Behandlungen, Akupunktur, Osteopathie oder anderen naturheilkundlichen Verfahren an.

Beitragsrückzahlung. Bei manchen Krankenkassen haben die Versicherten die Möglichkeit, am Jahresende bis zu einem Monatsbeitrag wieder gutgeschrieben zu bekommen, wenn sie keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen beeinträchtigen den Erstattungsanspruch nicht. Solche sogenannten Wahltarife können auch mit einem Selbstbehalt kombiniert werden.

30

SEKUNDEN

FAKTEN

89 %

der Bundesbürgerinnen und

-bürger sind Mitglied der gesetzlichen

Krankenversicherung.

239 MRD. EURO

haben die Krankenkassen im

Jahr 2019 für

die medizinische Versorgung

ausgegeben.

80 MRD. EURO

entfallen davon auf

Krankenhausbehandlungen.

Mit jeweils rund 40 Milliarden

Euro bilden ambulante Behandlungen

und Arzneimittel den

nächstgrößten Kostenblock.

Quelle: GKV Spitzenverband

Die passende Kasse finden

Bei der Suche nach der passenden Krankenkasse hilft Ihnen unser Produktfinder. Sie finden ihn unter test.de/krankenkassen. Gegen ein geringes Entgelt können Sie hier rund 70 Kassen nach Extraleistungen filtern. Mit unserem Beitragsrechner können Sie ermitteln, wie viel Sie mit einem Kassenwechsel sparen. Den Kassenwechsel können Sie ganz einfach in drei Schritten erledigen.

Kündigung. Sie müssen nur der neuen Kasse mitteilen, dass Sie bei ihr Mitglied werden möchten. Eine schriftliche Kündigung bei Ihrer alten Kasse ist nicht nötig. Meist haben die Kassen Onlineanträge auf ihrer Website.

Bestätigung. Die neue Kasse setzt sich mit Ihrer bisherigen Kasse in Verbindung. Ist ein Wechsel möglich, teilt die neue Kasse Ihnen dies mit. Eventuell nennt sie einen anderen Versicherungsbeginn – etwa, wenn die Bindungsfrist erst später endet.

Arbeitgeber. Danach müssen Sie nur noch Ihrem Arbeitgeber formlos mitteilen, dass Sie eine andere Krankenkasse gewählt haben. Der Arbeitgeber meldet Sie dann bei der neuen Kasse an. Diese bestätigt Ihrem Betrieb die Mitgliedschaft.

Wann ein Wechsel möglich ist

Wenn Sie mit den Leistungen oder Beiträgen Ihrer Krankenkasse nicht mehr zufrieden sind, können Sie in eine andere Kasse wechseln, sofern Sie mindestens zwölf Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Der Kündigungszeitraum beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Bei einer Kündigung Ende Januar, können Sie ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert werden.

Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, werden Ihre Kündigungsrechte eingeschränkt. Frühestens ein Jahr nach dem Abschluss des Wahltarifs können Sie die Krankenkasse verlassen. Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt beträgt die Mindestdauer sogar drei Jahre.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag neu erhebt oder erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied sind. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem Ihre Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Es gilt der reguläre Kündigungszeitraum von zwei Monaten. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Sie einen Wahltarif haben und die Mindestdauer noch nicht abgelaufen ist. Ausgenommen sind nur Selbstständige, die sich für den Krankengeld-Wahltarif entschieden haben und daran drei Jahre gebunden sind.

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Für Angestellte bringt die private Krankenversicherung auch viele Nachteile. Für Beamte hingegen ist die Entscheidung klar.

Soll ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Diese Frage kann sich für Sie in zwei Fällen stellen:

Sie zählen zu den gut verdienenden Angestellten, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, oder

Sie haben die Beamtenlaufbahn eingeschlagen. Dann übernimmt der Staat einen Teil der Behandlungskosten, und den Rest sichern Sie im Regelfall über die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung ab.

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung. Während die Leistungen der Krankenkassen in weiten Teilen gesetzlich vorgegeben sind, können private Krankenversicherer ihren Leistungskatalog individueller zusammenstellen. Oft übernehmen die privaten Versicherer mehr Leistungen als die Kasse – etwa wenn es um die Behandlung vom Chefarzt, die Unterbringung im Einzelzimmer in der Klinik oder um die Kostenbeteiligung beim Zahnersatz geht. Auch in Arztpraxen und Krankenhäusern sind privat Versicherte gerne gesehen, da sie deutlich höhere Honorarabrechnungen ermöglichen als Kassenmitglieder. Das führt häufig dazu, dass privat Versicherte schneller einen Arzttermin bekommen, weil sich mit ihnen bessere Gewinne erzielen lassen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Berechnung der Beiträge. Im Gegensatz zur Krankenkasse, die ihren Beitrag als Prozentsatz des Einkommens festlegt, verlangt die private Krankenversicherung eine fixe monatliche Prämie – egal ob die Versicherten gar kein Einkommen haben oder 100 000 Euro pro Monat aufs Gehaltskonto fließt. Die Höhe des Beitrags legt die Versicherung Jahr für Jahr neu fest. Die langjährige Erfahrung dabei zeigt: Meistens wird es im nächsten Jahr teurer.

Auch bei der Aufnahme neuer Versicherter agieren die privaten Versicherungsunternehmen anders als die Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, alle Antragsteller aufzunehmen, auch wenn sie chronisch krank oder schwer behindert sind. Wer sich privat krankenversichern will, muss vor der Aufnahme zuerst einen umfangreichen Katalog an Gesundheitsfragen ausfüllen. Schwerere Vorerkrankungen oder Allergien können dazu führen, dass die Versicherung entweder einen Prämienaufschlag verlangt oder den Aufnahmeantrag gänzlich ablehnt.

Bei Gesundheitsfragen niemals schummeln!

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen, sollten Sie die Fragen nach Vorerkrankungen und Ihrem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wer schummelt, setzt im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz aufs Spiel: Der Vertrag wird dann nichtig, und die bereits eingezahlten Prämien sind weg.

PKV für Angestellte: Eine Entscheidung fürs Leben

Vor allem junge Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden von den privaten Krankenversicherern mit günstigen Einstiegstarifen gelockt. Bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenkasse – das ist das schlagkräftigste Verkaufsargument der Privaten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass die langfristige Rechnung ganz anders aussehen kann. Wenn sich Nachwuchs einstellt, sind die Kinder nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert, sondern benötigen ihren eigenen kostenpflichtigen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung. Ist Ihr Lebenspartner oder die Partnerin gesetzlich versichert und legt dann eine längere berufliche Erziehungspause über die Elternzeit hinaus ein, werden weitere Kosten für seine oder ihre Krankenversicherung fällig.

Wird die private Krankenversicherung im Lauf der Jahre zu teuer, dann gestaltet sich die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse schwierig bis unmöglich. Nur wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder Versicherte arbeitslos werden, tritt wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein. Wer 55 Jahre oder älter ist, kommt nur in wenigen Ausnahmefällen aus der privaten Versicherung raus, selbst wenn er oder sie Hartz IV bezieht. Die einzige Möglichkeit der Kostenreduzierung ist dann der Verzicht auf die Extras und der Wechsel in einen günstigen Tarif, dessen Leistungen in etwa denen der Krankenkassen entsprechen.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich aus dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem verabschieden wollen, selbst wenn Sie so gut verdienen, dass Sie die Möglichkeit dazu hätten. Vor allem dann, wenn Sie später einmal eine Familie gründen wollen, kann die private Krankenversicherung zur teuren Kostenfalle werden.

Checkliste
Private Krankenversicherung

Billige PKV-Verträge können teuer werden – nämlich dann, wenn die Leistungen lückenhaft sind und Versicherte im schlimmsten Fall auf nicht mit eingeschlossenen Behandlungskosten sitzen bleiben. In ihren Vergleichen achtet die Stiftung Warentest darauf, dass die privaten Krankenversicherungen für Angestellte und Selbstständige die folgenden Mindestleistungen bieten:

Die Versicherten haben freie Arzt- und Krankenhauswahl, und das Versicherungsunternehmen erstattet mindestens:

im Krankenhaus die Kosten für das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung,

die Kosten für stationäre Psychotherapie für bis zu 30 Behandlungstage im Jahr,

Krankentransportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus bis 100 Kilometer Entfernung,

Arzt- und Zahnarzthonorare bis zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnungen (3,5-facher Satz),

Honorare für Zahnbehandlungen zu 90 Prozent,

Kosten für Zahnersatz und Inlays: sowohl zahnärztliche Leistungen als auch Material- und Laborkosten zu 65 Prozent,

Honorar für ambulante Psychotherapie zu 70 Prozent für 50 Sitzungen im Jahr,

Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung,

Kosten für Heilmittel für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie zu 75 Prozent,

Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel,

Kosten für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen): 75 Prozent für technische Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung bei einem offenen Hilfsmittelkatalog, der medizinische Neuentwicklungen einschließt.

Sonderregelung für Beamte

Für Beamte und Beamtenanwärter gelten in der Krankenversicherung andere Spielregeln als für Angestellte. Der Staat – also die Kommune, das Land oder der Bund – übernimmt bei medizinischen Behandlungen einen Teil der Kosten. Dieser Anteil, der meist zwischen 50 und 70 Prozent liegt, wird auch als „Beihilfe“ bezeichnet. Diese Regelung gilt übrigens auch für kindergeldberechtigte Kinder und für Lebenspartner mit keinem oder geringem eigenen Einkommen.

Es ist sinnvoll, einen der vergleichsweise günstigen Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung abzuschließen.


Für die Finanzierung des Anteils, den die Beihilfe im Behandlungsfall nicht übernimmt, benötigen Beamte und Beamtinnen eine Krankenversicherung. Dabei haben sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Hier haben jedoch gesetzlich Versicherte einen Nachteil: Sie müssen den regulären Beitragssatz der Krankenkasse komplett aus eigener Tasche zahlen, einen Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht. Die privaten Krankenversicherer bieten hingegen Verträge an, die speziell auf die Beihilfeberechtigten zugeschnitten und deutlich kostengünstiger sind, weil sie aufgrund der Kostenübernahme des Staates geringere Ausgaben haben.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Verbeamtete nur dann günstiger, wenn sie eine hohe Anzahl kostenlos mitversichertere Kinder haben und in eine niedrige Besoldungsgruppe eingestuft sind, in der der Kassenbeitrag entsprechend niedriger ist. Hinzu kommt, dass es für Beamte kein Mindesteinkommen gibt, wenn sie sich privat krankenversichern wollen.

Folglich ist die Entscheidung für Beamte und Beamtinnen in den allermeisten Fällen klar: Sinnvoll ist es, einen der vergleichsweise günstigen Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung abzuschließen und damit automatisch auch noch komfortabler versichert zu sein als ein Mitglied der Krankenkasse. In einigen Bundesländern können neu Verbeamtete inzwischen aber auch eine pauschale Beihilfe erhalten und so kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Unter test.de/pkv finden Sie einen Test der privaten Krankenversicherungen. Wir haben sowohl spezielle Beamten- als auch andere Tarife untersucht. Für Flatratekundinnen und -kunden ist der Abruf kostenlos.

Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!

Mit der Steuererklärung können Sie sich unter Umständen mit wenig Aufwand ordentlich Geld vom Staat zurückholen.

Wer als Azubi erstes eigenes Geld verdient, bleibt oftmals noch von der Lohnsteuer verschont: Erst wenn der monatliche Bruttolohn deutlich höher ist als 1 000 Euro, zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer ab und überweist diese ans Finanzamt. Wenn Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet werden, kann auch bei niedrigerem Bruttoentgelt Lohnsteuer anfallen, wenn im Monat der Auszahlung die Gesamtsumme den steuerpflichtigen Bereich erreicht. Ob Sie bereits Lohnsteuer zahlen, sehen Sie auf der Gehaltsabrechnung, wo die einbehaltene Lohnsteuer als Abzug aufgeführt ist.

Eigentlich haben Sie Ihre Pflicht gegenüber den Steuerbehörden erfüllt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Sofern Sie keine anderweitigen Einkünfte haben, sind Sie nicht extra noch zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn Sie

steuerpflichtige Nebeneinnahmen haben, etwa aus Vermietung oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit,

Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben,

einen Freibetrag, etwa über Sonderausgaben, für die Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug eingetragen haben oder

andere spezielle Kriterien zutreffen, beispielsweise, dass Sie parallele Arbeitsverhältnisse haben oder Sie und Ihr Ehepartner in besonderen Steuerklassen sind.

Trotzdem ist es häufig sinnvoll, auf freiwilliger Basis eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Der Lohnsteuerabzug ist nämlich – auch in Bezug auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld – so ausgelegt, dass er der Steuerbelastung entspricht, die bei einem konstanten Einkommen und keinen steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben anfallen würde.

Wann lohnt die Steuererklärung?

Immer dann, wenn Ihr Einkommensverlauf vom Standard abweicht oder Sie besonders steuerwirksame Ausgaben hatten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie von einer Steuerrückzahlung profitieren, wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben. Bei jungen Leuten machen vor allem die folgenden Konstellationen die Steuererklärung lohnenswert:

Kein ganzjähriges Einkommen. Wenn Sie im Sommer Ihr Studium abgeschlossen haben und im September oder Oktober den ersten Job antreten, haben Sie gute Chancen, einen großen Teil der Lohnsteuer wieder zurückzubekommen.

Hohe Werbungskosten. Diese Kosten haben nichts mit Werbung und Marketing zu tun, sondern sind Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Anstellung anfallen – beispielsweise Fahrtkosten oder selbst bezahlte Fortbildungen. Bereits einkalkuliert ist bei der Lohnsteuer der gesetzliche Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr. Nur wenn Ihre Werbungskosten höher liegen, können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen und erhalten anteilig die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Geförderte Altersvorsorge. Wenn Sie einen Riester-Sparplan eingerichtet haben, bekommen Sie zwar über den Zulagenantrag automatisch Ihre Zulagen. Doch für Sparer ohne Kinder kommt je nach Einkommen oftmals noch eine Steuerrückzahlung obendrauf. Und die gibt es nur, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben.

Längere Frist bei freiwilliger Erklärung

Gegenüber denjenigen, die zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können die „Freiwilligen“ von einem wichtigen Vorteil profitieren: Während bei Abgabepflicht die Erklärung bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen muss, kann auf freiwilliger Basis die Abgabe noch bis zu vier Jahre nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres erfolgen, Sie können also die Erklärung für das Jahr 2021 noch bis Ende 2025 abgeben.

Durchblick im Formularwust

Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen, die je nach angefallenen Einkünften und Aufwendungen im Baukastensystem zusammengefügt werden. Die einzelnen Formulare bezeichnet man im Beamtendeutsch als „Anlage“. Gut zu wissen: Als Berufsstarterin oder -starter können Sie sich dabei auf die für Sie relevanten Anlagen konzentrieren. Der weniger wichtige Teil wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Zunächst einmal müssen Sie den Hauptvordruck ausfüllen, der Angaben zu Ihrer Person wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Steuernummer enthält. Diesen Kernbestandteil reichern Sie dann nach und nach mit den „Anlagen“ an.

Auf der Einkommensseite ist für Angestellte die Anlage N maßgebend. Hier tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein sowie die Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit angefallen sind. Dazu kommt noch die Anlage VL, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen und dafür Arbeitnehmersparzulage erhalten wollen. Zwar gibt es noch einige weitere Anlagen für Einkünfte, etwa die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte, aber die können die allermeisten Berufseinsteiger erst mal links liegen lassen.

Wichtig ist auf der Ausgabenseite die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier tragen Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung ein. Auch private Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-Haftpflicht) können Sie hier geltend machen. Wenn Sie einen Riester-Sparplan besitzen, tragen Sie die darin eingezahlten Beiträge in die Anlage AV ein. Dann erhalten Sie unter Umständen zusätzlich zur Riester-Zulage noch eine Steuerrückzahlung. In der Anlage Sonderausgaben können Sie unter anderem Ausbildungskosten, Spenden an politische, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen sowie die Kirchensteuer geltend machen.

Weitere Anlagen wie die Anlage Kind, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen bei hohen Krankheitskosten oder die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen können je nach persönlicher Situation noch hinzukommen. Allerdings ist dies bei jungen Leuten eher selten der Fall.

Steuerprogramme: Digitale Helfer lichten den Formular-Dschungel

Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können ganz analog die Papierformulare ausfüllen und mit der Post ans Finanzamt schicken, die Erklärung online auf der Finanzamtsplattform elster.de ausfüllen oder ein Steuerprogramm zu nutzen. Wer sich partout nicht mit Steuerkram befassen will, kann auch die Dienste einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Belege nur auf Anforderung: Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Steuerpflichtige müssen bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung keine Belege beifügen. Nur wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung bestimmte Belege anfordert, müssen Sie diese nachträglich einreichen. Daher sollten Sie steuerrelevante Belege unbedingt aufbewahren.

Die wichtigsten Werbungskosten von A bis Z


Aufwendung Das können Sie absetzen
Beiträge an Berufsverbände Dazu zählen unter anderem Beiträge an Ärzte- oder Anwaltskammern, aber auch Gewerkschaftsbeiträge.
Berufskleidung Anerkannt werden Kleidungsstücke, die Sie nicht im Alltag tragen – zum Beispiel Uniformen, Blaumann, Arztkittel oder Sicherheitsschuhe.
Bewerbungskosten In der Bewerbungsphase fallen unter anderem nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche, Porto, Telefonkosten und Copyshop-Kosten an. Diese können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Doppelte Haushaltsführung Hier können Kosten für eine zweite Wohnung angesetzt werden, wenn Sie Wochenendpendler sind.
Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und Arbeitsort, ab dem 21. Kilometer sind es 0,35 Euro. Anerkannt werden bei einer 5-Tage-Woche meist 225 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche meist 280 Arbeitstage. Bei 20 km Entfernung und fünf Arbeitstagen pro Woche wären dies bereits 1 350 Euro pro Jahr. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Fachliteratur Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich beruflich genutzt werden.
Fortbildungskosten Alle Kosten für Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt.
Pauschale für Kontoführung Meist erkennt das Finanzamt 16 Euro pro Jahr ohne Nachweis als Kostenpauschale für die Führung des Gehaltskontos an.
Reisekosten Nicht vom Arbeitgeber übernommene Fahrtkosten mit allen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen.
Umzugskosten Ist ein Umzug beruflich veranlasst, steht Singles eine Umzugskostenpauschale von einmalig 860 Euro zu. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese anstatt der Pauschale als Werbungskosten absetzen. Anerkannt wird in der Regel die Aufnahme eines neuen Jobs in einem weiter entfernten Ort oder die Versetzung innerhalb des Unternehmens.
Verpflegungsmehraufwand Pauschale für mehrtägige Reisen in Höhe von je 14 Euro für den An- und Abreisetag und 28 Euro für alle weiteren Tage. Bei eintägiger Abwesenheit 14 Euro, wenn diese mindestens 8 Stunden sowohl von der Wohnung als auch von der Arbeitsstätte beträgt.
Werbungskostenpauschale Für jeden Arbeitnehmer pauschal 1 000 Euro ohne gesonderten Nachweis. Die Pauschale wird bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher, gilt der nachgewiesene höhere Betrag.

Papierformular und Elster-Plattform sind zwar kostenlos, bieten jedoch wenig Übersichtlichkeit und keinen Komfort bei der Eingabe der Daten. Immerhin führt die Elster-Plattform eine Plausibilitätsprüfung durch und weist Sie darauf hin, wenn Sie wichtige Angaben vergessen haben. Doch die offizielle Onlineversion der Steuererklärung ähnelt in weiten Teilen dem Papierformular, sodass Sie sich erst mal schlau machen müssen, welche Daten Sie an welcher Stelle einzugeben haben.

Verständliche Eingabeführung statt unübersichtlicher Formulare

Weitaus nutzerfreundlicher sind Steuerprogramme, die die Nutzer in einem gut verständlichen Eingabedialog durch die Steuererklärung führen. Statt unübersichtlicher Formulare bekommen Sie hier klar strukturierte Aufstellungen und Zusammenfassungen zu Gesicht – damit geht das Erstellen der Steuererklärung nicht nur schneller vonstatten, sondern birgt auch weniger Fehlerquellen.

Bei der Nutzung von Steuerprogrammen gibt es zwei Varianten: Entweder Sie installieren die Software auf Ihrer Hardware – also PC, Tablet oder Smartphone –, oder sie läuft im Internetbrowser. Beides hat jeweils Vor- und Nachteile:

Bei der Installation auf der eigenen Hardware bleiben die Daten bei Ihnen. Allerdings müssen Sie dann immer dasselbe Gerät nutzen, um an Ihrer Steuererklärung zu arbeiten.

Bei der Nutzung über den Browser werden die Steuerdaten auf den Servern des Anbieters gespeichert. Bei manchen hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass auch persönliche Daten gesendet werden, die für das Funktionieren des Programms nicht unbedingt notwendig sind. Vorteil ist jedoch, dass Sie Ihre Steuererklärung an unterschiedlichen Geräten bearbeiten können.

Wiso-Steuerprogramme schneiden gut ab

In den Tests der Stiftung Warentest haben die Steuerprogramme der Wiso-Familie regelmäßig mit die besten Bewertungen erzielt. Neben dem Wiso-Steuer-Sparbuch und der Onlineversion Steuer-Web hat im letzten Test 2019 auch die abgespeckte und dafür preisgünstigere Version Tax die Note „Gut“ erzielt. Den kompletten Test finden Sie unter test.de/thema/steuerprogramm/.


Extras von Chef oder Chefin

Mehr Netto vom Brutto: Mit diversen Extraleistungen lässt sich das Gehalt so gestalten, dass vom Bruttolohn unterm Strich mehr Gegenwert übrig bleibt.

Gehalt und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht alles: Mit der geschickten Nutzung von Extraleistungen können Sie von zusätzlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig Steuern sparen. Manche Sachbezüge oder Vorsorgeleistungen sind nämlich entweder steuerfrei oder werden pauschal versteuert. Alternativ dazu können wie beim vermögenswirksamen Sparen auch staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage winken, sofern Ihr Gehalt die dazugehörigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Ob und in welchem Umfang Ihre Chefin oder Ihr Chef bei solchen Mini-Steuersparmodellen mitmacht, können sie oder er weitgehend frei entscheiden. Lediglich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind Unternehmen seit dem Jahr 2019 gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Gehaltsumwandlung eine Vorsorgemöglichkeit anzubieten und die eingezahlten Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zu bezuschussen.

Darüber hinaus können Extraleistungen wie Arbeitgeberbeteiligungen bei den vermögenswirksamen Leistungen in Tarifverträgen vereinbart sein. Ansonsten läuft es nach dem Motto: Eine Pflicht gibt es für Arbeitgeber nicht, aber es lohnt immer, nach Extraleistungen zu fragen.

VL: Der Staat spart mit

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) helfen im Idealfall Arbeitgeber und Staat beim Sparen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) – der Begriff klingt ziemlich angestaubt. In der Tat wurde dieses Modell schon im Jahr 1961 erfunden, als das erste Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in Kraft trat. Dass das VL-Sparen auch heute noch beliebt ist, liegt daran, dass die alte Idee gar nicht so altbacken ist: Arbeitnehmer zweigen etwas Geld von ihrem Gehalt auf einen Sparplan ab, die Arbeitgeber legen noch was drauf, und am Ende gibt es noch Zulagen vom Staat – und nach sieben Jahren dürfen sich die Sparer über ein schönes Guthaben freuen.

Beim VL-Sparen gibt es ein paar Grundregeln, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen:

Erlaubt sind nur Sparprodukte, die für das VL-Sparen zugelassen sind. Dabei handelt es sich vorrangig um Aktienfonds, Bausparverträge, Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen.

Sie können Ihren VL-Sparplan frei wählen und melden diesen dann bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers an.

Die Sparraten zieht die Firma vom Nettolohn ab und überweist sie auf den Anlagevertrag. Ob sie noch einen Zuschuss gewährt, entscheidet sie selbst.

Sie zahlen sechs Jahre lang ein, danach ruht der Vertrag noch ein weiteres Jahr. Erst dann können Sie über das Guthaben verfügen.

Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht für alle Anlageformen. Nur Aktienfonds und Bausparverträge werden begünstigt. Für Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen gibt es keine staatliche Förderung.

So viel schon vorweg: Das VL-Sparen lohnt sich immer dann, wenn entweder Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht oder Arbeitgeber sich an den Sparraten beteiligen. Ist beides der Fall, profitieren Sie sogar doppelt.

Wie die Arbeitnehmersparzulage funktioniert

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparplan oder Bausparvertrag einzahlen, können Sie vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Förderkriterien.

Beim Bausparen gilt: Die Zulage beträgt 9 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 470 Euro. Verdienen dürfen Sie maximal 17 900 Euro pro Jahr, wenn Sie ledig sind. Verheiratete dürfen 35 800 Euro verdienen.

Beim Aktiensparen gilt: Die Zulage beträgt 20 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 400 Euro. Die Höchstgrenze beim Einkommen beträgt 20 000 Euro pro Jahr für Ledige und 40 000 Euro für Verheiratete.

Zunächst einmal erscheinen die Einkommensgrenzen extrem niedrig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Maßstab das zu versteuernde Einkommen dient – und das ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Bei Angestellten ohne weitere Einkünfte und Werbungskosten wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr abgezogen. Auch ein Teil der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen.

Somit können Ledige davon ausgehen, dass sie rund 5 000 Euro jährlich mehr verdienen dürfen, um noch in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen. Wer Kinder hat, kann die Freibeträge dafür zusätzlich geltend machen, was den Einkommensspielraum noch erweitert.

Wenn Sie eine Ausbildung als Azubi beginnen, sollten Sie auf jeden Fall einen geförderten VL-Sparvertrag abschließen. In den allermeisten Fällen liegt die Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildungszeit unterhalb der Einkommensgrenzen, sodass Sie mehrere Jahre lang von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Ob der Arbeitgeber einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen übernimmt, hängt ganz davon ab, in welchem Betrieb Sie arbeiten. Wenn die Firma in einem Branchenverband organisiert ist und der mit der Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag eine VL-Beteiligung vorsieht, wird sie sich im Regelfall daran halten. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Branche ab: So sieht der Tarifvertrag für Bankangestellte einen Arbeitgeberanteil von 40 Euro pro Monat vor, im Kfz-Gewerbe in Westdeutschland gibt es 26,59 Euro und in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes 6,65 Euro. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt einen anteilig gekürzten Zuschuss.

Doppelte Förderung ist beim VL-Sparen möglich, wenn Sie sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag parallel besparen. Als Single zahlen Sie dann pro Jahr 470 Euro in den Bausparvertrag und 400 Euro in den Fondssparplan ein, um in Summe die maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr mitzunehmen – vorausgesetzt, Sie halten die Einkommensgrenzen ein.

Welcher VL-Sparplan passt zu mir?

Die Tabelle gibt einen Kurzüberblick über die Anlageformen, in die man prinzipiell vermögenswirksame Leistungen stecken kann. Sie zeigt, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen und für wen sie geeignet sind. Detaillierte Erläuterungen zu den Anlageprodukten finden Sie im Kapitel „Sparen und anlegen“ ab S. 117.


Anlageform Vor- und Nachteile Empfehlung
Aktienfonds Vorteile: Hohe Sparzulage von 20 %, gute Renditechancen. Nachteile: Nebenkosten bei Kauf und für die Depotführung, Wertschwankungsrisiko. Geeignet vor allem für jüngere Sparer, die das Geld auch länger liegen lassen können. Pluspunkt: Die Zulage federt in schlechten Börsenphasen die Verluste ab.
Bausparvertrag Vorteile: Sparzulage von 9 %, kein Verlustrisiko, freie Verwendung des Geldes auch beim Bezug von Wohnungsbauprämie bei Vertragsabschluss bis 25 Jahre. Nachteile: Nebenkosten beim Abschluss, Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen nur für Investitionen ins Eigenheim. Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer bis 25 mit Anspruch auf die Zulagen. Mit Arbeitnehmersparzulage plus Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen wird die Rendite attraktiv.
Banksparvertrag Vorteile: Keine Nebenkosten, kein Verlustrisiko. Nachteile: Geringe Rendite, keine Sparzulage. Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt und kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.
Kapitalbildende Lebensversicherung Vorteile: Keine Nachteile: Keine Sparzulage, geringe Transparenz, niedrige Rendite, mangelnde Flexibilität. Nicht geeignet für VL-Sparer

Darüber hinaus können die Modalitäten beim VL-Sparen auch per Betriebsvereinbarung oder ganz individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden. Übernimmt das Unternehmen nicht die komplette mögliche Sparrate, steht es Ihnen frei, die Einzahlungen aus eigener Tasche aufzustocken.

Bei einem Jobwechsel bereiten die vermögenswirksamen Leistungen keine Probleme. Auch nach der Kündigung beim alten Arbeitgeber gehört das Geld Ihnen – unabhängig davon, ob er sich an den Sparraten beteiligt hat oder nicht. Im neuen Job können Sie dann den Vertrag weiterführen, je nach Angebot des Arbeitgebers mit dessen Unterstützung oder auf eigene Rechnung.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Rente ist noch ewig weit weg. Dennoch kann es sinnvoll sein, schon in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Wer gerade erst frisch nach dem Studium oder als Azubi in das Berufsleben eingestiegen ist, befasst sich naturgemäß eher weniger mit der Betriebsrente. Doch einiges spricht dafür, das Thema schon in jungen Jahren auf den Schirm zu holen:

Je früher Sie mit Einzahlungen in einen betrieblichen Vorsorgesparplan beginnen, umso höher sind später einmal die Ansprüche.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie in der Einzahlungsphase Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Seit 2019 sind Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen dazu verpflichtet, die Einzahlungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die betriebliche Altersvorsorge zu bezuschussen.

Zugegeben: Das Thema ist etwas kompliziert, und die betriebliche Altersvorsorge kann Ihr Arbeitgeber in verschiedenen Varianten gestalten, von denen jede wiederum ihre Besonderheiten hat. Daher gilt es zunächst einmal herauszufinden, welches Modell Ihre Firma anbietet. Wenn Ihnen dazu die wichtigsten Fakten vorliegen, können Sie fundiert entscheiden, ob Sie gleich mit dem Berufseinstieg in das betriebliche Vorsorgesparen einsteigen. Die erste wichtige Frage ist, ob die Einzahlungen vom Unternehmen finanziert werden oder ob Sie selbst in Form der Gehaltsumwandlung Sparbeiträge leisten.

Betriebsrente: Die Anlageformen im Überblick


Wenn das Unternehmen die Betriebsrente finanziert

Wenn Ihr Arbeitgeber für seine Angestellten eine Betriebsrente finanziert, können Sie sich glücklich schätzen. Dann müssen Sie nichts machen, weil die Finanzierung über das Unternehmen im Hintergrund läuft, und eigene Beiträge werden Ihnen auf Ihrer Gehaltsabrechnung nicht abgezogen.

Ob Firmen eine Betriebsrente für ihre Belegschaft finanzieren, können sie selbst entscheiden.


Allerdings bleiben Ihre Ansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, wenn Sie die Stelle wechseln. Erst wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre besteht, gehört Ihnen das vom Arbeitgeber eingezahlte Kapital endgültig. Das wird im schönsten Beamtendeutsch als „Unverfallbarkeit“ bezeichnet.

Ob Firmen eine Betriebsrente für ihre Belegschaft finanzieren, können sie selbst entscheiden. In der Praxis zeigt sich, dass vor allem größere Unternehmen dies als Extra anbieten.

Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung

Während die unternehmensfinanzierte Vorsorge freiwillig ist, haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil Ihres regulären Gehalts in Einzahlungen für die Altersvorsorge umzuwandeln. Dabei gilt:

Von der Einkommensteuer befreit sind Gehaltsanteile bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die in Beiträge für einen betrieblichen Vorsorgesparplan umgewandelt werden.

Von den Sozialabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit sind umgewandelte Gehaltsanteile bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden, müssen sich Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmer-Sparbeitrags beteiligen.

In Tarifverträgen können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für Betriebe mit Tarifbindung den Satz nach oben oder unten verändern. Im Gegensatz zur rein unternehmensfinanzierten Altersvorsorge können Ansprüche aus Gehaltsumwandlung und Zuschuss nicht verfallen.

Gehaltsumwandlung: Die Auswirkung aufs Nettogehalt

Da Beispiel zeigt: Aufgrund der eingesparten Sozialabgaben sinkt durch den Sparbeitrag von 100 Euro das Nettogehalt nur um 51,63 Euro. Allerdings reduzieren sich wegen der niedrigeren Sozialabgaben auch die Zahlungen der Sozialkassen im Leistungsfall – das betrifft gesetzliche Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld.


Ohne Gehaltsumwandlung Mit Gehaltsumwandlung
Monatsbrutto 4 000 Euro 4 000 Euro
Gehaltsumwandlung — 100 Euro
Basis für Steuern und Sozialabgaben 4 000 Euro 3 900 Euro
Abzug Lohnsteuer 676,58 Euro 648,08 Euro
Beitrag Rentenversicherung 372 Euro 362,70 Euro
Beitrag Kranken- und Pflegeversicherung 375 Euro 365,63 Euro
Beitrag Arbeitslosenversicherung 48 Euro 46,80 Euro
Nettogehalt 2 528,42 Euro 2 476,79 Euro
Differenz netto – 51,63 Euro

Wichtig: Bei der Gehaltsumwandlung dürfen die Arbeitgeber das Anlageprodukt und den Anbieter bestimmen. Wenn Sie sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden, müssen Sie also das Anlageprodukt akzeptieren, das Ihnen die Firma vorlegt. Bietet sie von sich aus keine Möglichkeit für die Gehaltsumwandlung an, so dürfen Sie zumindest den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Wie die Gehaltsumwandlung dafür sorgt, dass die Sozialabgaben sinken, sehen Sie im Beispiel in der Tabelle „Gehaltsumwandlung“ oben.

Verlust bei Jobwechsel

Häufige Jobwechsel können für die betriebliche Altersvorsorge ein Renditekiller sein: Das sollten Sie bedenken, bevor Sie sich dafür entscheiden. Grund ist, dass sich bei vielen Verträgen die Abschlusskosten auf die gesamte Spardauer beziehen, aber bereits in den ersten Sparjahren mit den Beitragszahlungen verrechnet werden. Damit ist anfangs das gutgeschriebene Kapital oft deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, erst nach Jahren kommt der Vertrag in den grünen Bereich.

Wenn Sie schon nach zwei oder drei Jahren den Job wechseln, können Sie Ihren Vorsorgevertrag nur dann mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber bereit ist, die Gehaltsumwandlung beim gleichen Anbieter weiterzuführen. Alternativ dazu können Sie das bereits vorhandene Guthaben auf den vom neuen Arbeitgeber ausgewählten Versicherer übertragen. Das kann jedoch Gebühren verursachen und einen ungünstigeren Tarif mit sich bringen. Ohne erneute Abschlusskosten ist das nur möglich, wenn die alte und die neue Versicherung einem Übertragungsabkommen beigetreten sind.

Ob die Gehaltsumwandlung lohnenswert ist, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie Ihrem Arbeitgeber auf lange Zeit die Treue halten wollen. Wenn ja, können Sie damit Ihre gesetzliche und private Altersvorsorge ergänzen. Wenn Sie hingegen planen, sich selbstständig zu machen oder öfter die Stelle zu wechseln, sollten Sie lieber verstärkt auf den privaten Vermögensaufbau setzen.

Wie steht es um die Sicherheit?

Abgesehen vom Verlustrisiko durch häufigen Jobwechsel birgt die betriebliche Altersvorsorge nur geringe Risiken. Je nach Produkt greifen unterschiedliche Sicherungssysteme wie der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bis zum Rentenbeginn eventuelle Verluste ausgleichen. Nur beim Sozialpartnermodell gibt es keinen Schutz vor möglichen Verlusten bei der Anlage des Vorsorgekapitals.

Abzüge im Rentenalter: Wer als Ruheständler Betriebsrente bekommt, muss diese in voller Höhe als Einkommen versteuern. Darüber hinaus müssen oberhalb des Freibetrags Krankenkassenbeiträge in voller Höhe entrichtet werden. Der Freibetrag liegt im Jahr 2021 bei monatlich 164,50 Euro. Beiträge für die Pflegeversicherung werden ab dem ersten Euro Betriebsrente fällig.

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0+
Дата выхода на Литрес:
21 февраля 2025
Объем:
271 стр. 102 иллюстрации
ISBN:
9783747103784
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Правообладатель:
Bookwire
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