Читать книгу: «Multimodale Schmerztherapie»
Herausgeberin und Herausgeber

Kristin Kieselbach
Dr. Kristin Kieselbach ist Fachärztin für Neurochirurgie, Spezielle Schmerztherapie und Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin. Sie ist seit 2012 Leiterin des Interdisziplinären Schmerzzentrums am Universitätsklinikum Freiburg. Zu dessen Etablierung und Erweiterung als eine selbständige zentrale Einrichtung hat sie entscheidend beigetragen. Die Weiterentwicklung der interprofessionellen multimodalen teilstationären Schmerztherapie, der schmerzmedizinischen Lehre QB14 und der Forschung stellt den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit dar. Sie verfügt über die volle Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzweiterbildung »Spezielle Schmerztherapie« und bildet in enger Kooperation mit der Bezirksärztekammer Südbaden aus. Als Ärztliche Fachvorsitzende des Landesbeirats Schmerzversorgung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg setzt sie sich intensiv für eine sektorenübergreifende und flächendeckende Schmerzversorgung ein. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Ethikkommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Stefan Wirz
Priv.-Doz. Dr. Stefan Wirz ist Facharzt für Anästhesiologie, Schmerz- und Palliativmedizin sowie Intensivmedizin. Als Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin leitet er das Zentrum für Schmerzmedizin der Betriebstätte Cura in Bad Honnef der GFO-Kliniken Bonn, an der die Multimodale Schmerzmedizin durchgeführt wird. Es liegen die volle Weiterbildungsermächtigung zum Erwerb der Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie und die venia legendi für die Fächer Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin an der Universität Bonn vor. Seine wissenschaftliche Expertise umfasst die Wirkung von Opioiden, die Symptomkontrolle, innovative Akutschmerzkonzepte und Schmerz-Chronifizierungsmechanismen. Als Mitglied der Deutschen Schmerzgesellschaft ist er präsent auf nationalen und internationalen Kongressen, als Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerz und bei der Erstellung nationaler Leitlinien.

Michael Schenk
Dr. Michael Schenk ist Facharzt für Anästhesiologie, Schmerzmediziner, Palliativ- und Suchtmediziner. Er ist Chefarzt des Zentrums für Integrative Schmerzmedizin am Franziskus-Krankenhaus Berlin. Er setzt sich für die Entwicklung und praktische Umsetzung integrativer Therapiekonzepte bei der Behandlung von Menschen mit chronischen und akuten Schmerzen jeglicher Genese ein. Im Berufsverband BVSD engagiert er sich als Vorstandsmitglied vor allem im Bereich der stationären Schmerzmedizin. Während seiner Tätigkeit an der Charité Universitätsmedizin Berlin war er neben der klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich der Lehre federführend bei der Implementierung des studentischen Curriculums Schmerzmedizin. Er hält zahlreiche nationale und internationale Vorträge und ist als Professor an der Nationalen Medizinischen Universität in Kharkiw (Ukraine) tätig.
Kristin Kieselbach Stefan Wirz Michael Schenk (Hrsg.)
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1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034653-6
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-034654-3
epub: ISBN 978-3-17-034655-0
Autorinnen und Autoren
Evren Atabas, Dr. med.
Zentrum für physikalische und rehabilitative Medizin – ZPRM
Berliner Freiheit 20–24
53111 Bonn
Eva Bartmann, Dr. med.
Schmerzzentrum Neu-Ulm
Mitglied des Vorstandes BVSD e. V.
Silcherstr. 36
89231 Neu-Ulm
E-Mail: eva.bartmann@sz-nu.de
Fritjof Bock, Dr. med.
Orthopädie am grünen Turm
Praxisgemeinschaft
Grüner-Turm-Straße 4-10
88212 Ravensburg
E-Mail: bock@orthopaedie-rv.de
Andreas Böger, Dr. med.
Chefarzt Schmerzmedizin, Manuelle Therapie und Naturheilverfahren
Vitos Orthopädische Klinik Kassel
Wilhelmshöher Allee 345
34131 Kassel
E-Mail: andreas.boeger@vitos-okk.de
Holger Bunzemeier, Dr. med.
DRG-Research-Group
Roeder & Partner – Ärzte PartG
Am Dorn 10
48308 Senden
E-Mail: holger.bunzemeier@roederpartner.de
Astrid Didwiszus, Dipl.-Kunsttherapeutin
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Kladower Damm 221
14089 Berlin
E-Mail: astrid.didwiszus@havelhoehe.de
Anke Diezemann-Prößdorf, Dr. rer. nat., Dipl.-Psych.
DRK Schmerz-Zentrum Mainz
Auf der Steig 16
55131 Mainz
E-Mail: anke.diezemann@drk-schmerz-zentrum.de
Jan Emmerich, Dr. med.
Sana-Kliniken Sommerfeld, Klinik für Manuelle Medizin
Fachkrankenhaus für Nichtoperative Orthopädie und Schmerzmedizin
Waldhausstraße 44
16766 Kremmen
und
Sana-Klinikum Lichtenberg
Klinik und Tagesklinik für Manuelle Medizin
Fanningerstraße 32
10365 Berlin
E-Mail: jan.emmerich@sana-hu.de
Ingrid Fauler, Dr. med., Dipl.-Psych.
Interdisziplinäres Schmerzzentrum
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 117
79106 Freiburg im Breisgau
E-Mail: ingrid.fauler@uniklinik-freiburg.de
Wolfgang Fiori, Dr. med.
DRG-Research-Group
Roeder & Partner – Ärzte PartG
Am Dorn 10
48308 Senden
E-Mail: wolfgang.fiori@roederpartner.de
Christa Foppe
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe gGmbH
Klinik für Anthroposophische Medizin
Kladower Damm 221
14089 Berlin
E-Mail: christa.foppe@havelhoehe.de
Holger Forthmann
Leitung Physikalische Therapie
Cura Krankenhaus
eine Betriebsstätte der GFO Kliniken Bonn
Schülgenstraße 15
53604 Bad Honnef
E-Mail: holger.forthmann@gfo-kliniken-bonn.de
Christoph Fox, Dipl.-Sportwiss.
Teamleitung Bewegungstherapie
Algesiologikum – Tagesklinik für Schmerzmedizin
Algesiologikum – Klinik für Schmerzmedizin Maxvorstadt
Heßstraße 22
80799 München
E-Mail: fox@algesiologikum.de
Jule Frettlöh, Dr. rer. nat.
Psychotherapiezentrum am Bergmannsheil
Bürkle-de-la-Camp-Platz 2
44789 Bochum
E-Mail: jule.frettloeh@ruhr-uni-bochum.de
Charly Gaul, PD Dr. med.
Kopfschmerzzentrum Frankfurt
Dalbergstraße 2a
65929 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kopfschmerz-frankfurt.de
Jutta Geidel
Zentrum für Integrative Schmerzmedizin
Franziskus-Krankenhaus Berlin
Budapester Str. 15–19
10787 Berlin
E-Mail: jutta.geidel@franziskus-berlin.de
Matthias Girke, Dr. med.
Medizinische Sektion der Freie Hochschule für Geisteswissenschaft
Goetheanum
CH – 4143 Dornach
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Kladower Damm 221
14089 Berlin
E-Mail: matthias.girke@havelhoehe.de
Michael Hüppe, Prof. Dr., Dipl.-Psych.
Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
E-Mail: michael.hueppe@uni-luebeck.de
Kristin Kieselbach, Dr. med.
Interdisziplinäres Schmerzzentrum ISZ
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacherstr. 117
79106 Freiburg
E-Mail: kristin.kieselbach@uniklinik-freiburg.de
Karin Kieseritzky, Dipl.-Psych.
Karl-Jaspers-Klinik
Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie
Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad Zwischenahn
E-Mail: karin.kieseritzky@karl-jaspers-klinik.de
Albrecht Kloepfer, Dr.
Gründung und Leitung des »Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung« (www.ix-institut.de)
Wartburgstraße 11
10823 Berlin
E-Mail: albrecht.kloepfer@ix-institut.de
Norbert Kohnen, PD Dr. med.
Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
E-Mail: kohnen@uni-duesseldorf.de
Matthias Kröz, PD Dr. med.
Forschungsinstitut Havelhöhe
Kladower Damm 221
14089 Berlin
Klinik Arlesheim
Forschungsabteilung und Schlafmedizin
Universität Witten Herdecke
Institut für Integrative Medizin
E-Mail: matthias.kroez@havelhoehe.de
Sarah Kükenshöner, Dr., MSc. Psychologie
Lehrinstitut Bad Salzuflen
Zentrum Ausbildung Psychotherapie
Kliniken am Burggraben/Quellenhof
Alte Vlothoer Str. 47–49
32105 Bad Salzuflen
E-Mail: sarah@kuekenshoener.info
Uwe Lange, Univ.-Prof. Dr. med.
Professur für Internistische Rheumatologie, Osteologie, Physikalische Medizin
Justus-Liebig-Universität Gießen
Kerckhoff-Klinik GmbH
Abteilung Rheumatologie und Klinische Immunologie
Benekestrasse 2–8
61231 Bad Nauheim
E-Mail: u.lange@kerckhoff-klinik.de
Michael Langenbach, PD Dr. med.
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Psychoanalytiker (DPG, DGPT)
Lindenthalgürtel 28
50935 Köln
E-Mail: praxisml@posteo.de
Anna Langenmaier, Dipl.-Soz.
Datenmanagement/Versorgungsforschung
Algesiologikum GmbH
Heßstraße 22
80799 München
E-Mail: langenmaier@algesiologikum.de
Marcel Lingen
Schmerzklinik Berlin
Schmohlstraße 24
13086 Berlin
E-Mail: marcel.lingen@posteo.de
Hermann Locher, Prof. Dr. med.
Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
Lindauer Straße 16/1
88069 Tettnang
Ulf Marnitz, Dr. med.
Rückenzentrum am Markgrafenpark
Markgrafenstr. 19
10969 Berlin-Mitte
E-Mail: marnitz@ruecken-zentrum.de
Ursula K. Müller, Dipl.-Sozarb., Dipl.-Sozialpäd.
Interdisziplinäres Schmerzzentrum
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 117
79106 Freiburg
E-Mail: ursula.mueller@uniklinik-freiburg.de
Bernd Nagel, Dr. med.
DRK-Schmerz-Zentrum Mainz
Auf der Steig 16
55131 Mainz
E-Mail: bernd.nagel@drk-schmerz-zentrum.de
Paul Nilges, Dr. rer. nat., Dipl.-Psych., Dipl.-Päd.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Klinische Psychologie
E-Mail: nilges@uni-mainz.de
Monika Nöcker-Ribaupierre, Dr. sc. mus.
Freies Musikzentrum München
Ismaninger Str. 29
81675 München
E-Mail: monikanr@yahoo.de
Heike Norda
UVSD SchmerzLOS e. V.
Ziegelstr. 25a
23556 Lübeck
E-Mail: norda@schmerzlos-ev.de
Mike Christian Papenhoff, Dr. med., MHBA
Klinik für Schmerzmedizin
BG Klinikum Duisburg gGmbH
Großenbaumer Allee 250
47249 Duisburg
E-Mail: schmerzmedizin@bg-klinikum-duisburg.de
Benjamin Reichenbach-Klinke, Dr. med.
Algesiologikum – Klinik für Schmerzmedizin
Diakoniewerk München-Maxvorstadt
Heßstraße 22
80799 München
E-Mail: reichenbach-klinke@algesiologikum.de
Winfried Rief, Prof. Dr.
Universität Marburg
Gutenbergstraße 18
35032 Marburg
E-Mail: rief@uni-marburg.de
Oliver Rommel, PD Dr. med.
Rommel-Klinik
Bätznerstr. 96-98
75323 Bad Wildbad
E-Mail: o.rommel@rommel-klinik.de
Kirstin Ruttmann, Dipl. Berufspädagogik Pflegewissenschaft (Univ.)
Universitätsklinikum Regensburg
Stabsstelle Pflegeentwicklung der Pflegedirektion
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg
E-Mail: kirstin.ruttmann@ukr.de
Michael Schenk, Dr. med.
Zentrum für Integrative Schmerzmedizin
Franziskus-Krankenhaus Berlin
Budapester Straße 15–19
10787 Berlin
E-Mail: drmichaelschenkberlin@gmail.com
Stefanie Scheuchenstuhl, M.Sc. (Psychologische Psychotherapeutin)
Zentrum für integrative Schmerzmedizin
Franziskus-Krankenhaus Berlin
Budapester Straße 15–19
10787 Berlin
E-Mail: stefanie.scheuchenstuhl@franziskus-berlin.de
Nicola Scheytt-Hölzer, Dipl.-Psych.
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Albert-Einstein-Allee 23
89081 Ulm
E-Mail: nicola.scheytt@uni-ulm.de
Christine Schiessl, Prof. Dr. med.
Privatpraxis für Psychotherapie Prof. Dr. C. Schiessl
Nußbaumstraße 14
80336 München
E-Mail: praxis@christineschiessl.de
Marcus Schiltenwolf, Prof. Dr.
|Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Paraplegiologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Schlierbacher Landstr. 200a
69118 Heidelberg
Matthias Schuler, PD Dr. med.
Diako Mannheim
Klinik für Geriatrie, Palliativmedizin, ZAT
Speyerer Straße 91-93
68163 Mannheim
E-Mail: m.schuler@diako-mannheim.de
Cordula Schwarz, Dipl.-Päd.
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Kladower Damm 221
14089 Berlin
E-Mail: cordulaschwarz@havelhoehe.de
Marc Seibolt, Dr. med., MBA
Algesiologikum – Tagesklinik für Schmerzmedizin
Heßstraße 22
80799 München
E-Mail: seibolt@algesiologikum.de
Frauke Tappmeyer, Dr. med.
Ärztliche Gutachterin
Abteilung Krankenhaus
Medizinischer Dienst Nord
Friedrich-Ebert-Straße 9
24937 Flensburg
E-Mail: frauke.tappmeyer@mdk-nord.de
Stephan Teufel, Dr. med.
Zentrum für Integrative Schmerzmedizin
Franziskus-Krankenhaus Berlin
Budapester Str. 15–19
10787 Berlin
E-Mail: stephan.teufel@franziskus-berlin.de
Reinhard Thoma, Dr. med.
Algesiologikum MVZ München – Zentrum für Schmerzmedizin
Heßstraße 22
80799 München
E-Mail: thoma@algesiologikum.de
Rolf-Detlef Treede, Prof. Dr. med.
Lehrstuhl für Neurophysiologie
Medizinische Fakultät Mannheim
Universität Heidelberg
Ludolf-Krehl-Str.13–17
68167 Mannheim
E-Mail: rolf-detlef.treede@medma.uni-heidelberg.de
Martin Vierl
Chefarzt
Rehaklinik Sonnhalde der RehaZentren Baden-Württemberg
Am Schellenberg 1
78166 Donaueschingen
E-Mail: m.vierl@rehaklinik-sonnhalde.de
Dorothea Waible
Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Paraplegiologie
Schlierbacher Landstrasse 200a
69118 Heidelberg
E-Mail: dorothea.waible@med.uni-heidelberg.de
Stefan Wirz, Priv.-Doz. Dr. med.
Abteilung für Anästhesie, Interdisziplinäre Intensivmedizin, Schmerzmedizin/Palliativmedizin
Zentrum für Schmerzmedizin, Weaningzentrum
Cura Krankenhaus – eine Betriebsstätte der GFO Kliniken Bonn
Schülgenstr. 15
53604 Bad Honnef
E-Mail: stefan.wirz@gfo-kliniken-bonn.de
Tilman Wolter, PD Dr. med.
Interdisziplinäres Schmerzzentrum
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 117
79106 Freiburg im Breisgau
E-Mail: tilman.wolter@uniklinik-freiburg.de
Eduard Zwierlein, apl. Prof. Dr.
Universität Koblenz Landau
Institut für Philosophie Campus Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
E-Mail: zwierlein@csm-drzwierlein.de
Geleitwort
Vor mehr als 20 Jahren fand sich in Bernried am Starnberger See eine kleine Gruppe engagierter Schmerztherapeuten aus Bayern zusammen. Alle hatten das Bedürfnis, sich über ihre Erfahrungen mit der multimodalen Schmerztherapie auszutauschen und die Bedeutung der einzelnen Therapieinhalte für die Therapie zu diskutieren. Dabei stellten wir überraschend fest, dass mehr als zwei Drittel der Therapieinhalte in allen Tageskliniken und Schmerzstationen bereits eingesetzt wurden. Diese wurden in der Folge weiterentwickelt und standardisiert. Im Jahr 2003 fanden sie bei Einführung der Fallpauschalen Eingang in den neuen Prozedurenkatalog (OPS) und schließlich 2005 in den Fallpauschalenkatalog, der die Finanzierung der jungen Disziplin auf sicherere Beine stellte.
In den letzten 25 Jahren konnte sich aus engagierten Einzelinitiativen im tagesklinischen und vollstationären Bereich eine standardisierte, anerkannte und sehr erfolgreiche Therapie chronischer Schmerzen in Deutschland etablieren. Sie wurde zum Goldstandard der Schmerztherapie und hat Eingang in Leitlinien und Handlungsanweisungen gefunden.
Trotzdem ist die flächendeckende Versorgung von chronischen Schmerzpatienten in Einrichtungen, die interdisziplinär multimodal arbeiten, bisher nicht gelungen. Die Covid-19-Pandemie hat bewirkt, was sich zuvor niemand vorstellen konnte: in vielen Krankenhäusern wurden im Jahr 2020 die Schmerzstationen und Tageskliniken mehrere Monate geschlossen. Einige wurden gar nicht mehr eröffnet. Nach Wiedereröffnung der Stationen und Tageskliniken konnten aufgrund der Abstandsregeln weniger und nur noch kleinere Gruppen versorgt werden. Zudem haben sich die Erlöse aus der multimodalen Schmerztherapie im Fallpauschalensystem aufgrund einer Tendenz der Krankenhäuser zu kürzeren, niedrig intensiven, ressourcensparenden und damit kostengünstigeren Therapieprogrammen verringert. In dieser Situation scheinen viele Krankenhäuser das Interesse an der multimodalen Schmerztherapie zu verlieren. Hochintensive multimodale Therapieprogramme sind wirtschaftlich meist nicht mehr abbildbar.
Die ambulante interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie steckt noch in den Kinderschuhen. Sie ist bisher auf Modellprojekte beschränkt. Die Aufnahme eines Projektes der Deutschen Schmerzgesellschaft des ambulanten interdisziplinären Assessments und einer niedrig intensiven ambulanten Therapie in den Innovationsfonds hat Hoffnung geweckt. Der Weg ist noch lang.
Um die anstehenden Herausforderungen zu meistern, braucht die multimodale Schmerztherapie auch in der Zukunft engagierte multiprofessionelle Teams, die die multimodale Schmerztherapien in den Krankenhäusern und in den Praxen aufbauen und voranbringen. Hierzu liefert das vorliegende Praxishandbuch wichtige Informationen. Es beschreibt nicht nur die wissenschaftlichen Grundlagen und die Inhalte der Therapie, sondern auch die wirtschaftlichen Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Versorgung unserer Schmerzpatienten. Ich empfehle es allen an der Versorgung von Schmerzpatienten beteiligten Fachkräften
Für die Post-Covid-Zeit fordern viele Experten eine neue Arbeitsstruktur mit kleineren, agilen Teams und einer flachen Hierarchie. In der multimodalen Schmerztherapie ist das schon lange Praxis. Deshalb bin ich guter Dinge, dass die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie die Herausforderungen der Zukunft gut bewältigen kann. Dieses Buch wird allen beteiligten Berufsgruppen im multiprofessionellen Team eine große Hilfe sein. Es kann aber auch niedergelassenen Kollegen, dem Krankenhausmanagement, den Kostenträgern und der Politik hervorragende Einblicke in diese für Krankenhäuser und Praxen ungewöhnliche interdisziplinäre und multiprofessionelle Therapie geben.
Ich wünsche dem Buch die ihm gebührende Aufmerksamkeit und viele begeisterte Leser.
Herzlichst
Dr. Reinhard Thoma, September 2021
Inhalt
1 Autorinnen und Autoren
2 Geleitwort
3 1 Einleitung
4 1.1 Warum sollten Menschen mit einer chronischen Schmerzerkrankung multimodal therapiert werden?
5 1.2 Zielsetzung und Struktur unseres Buches
6 2 Historie, Entstehung und Stellenwert
7 Kristin Kieselbach und Paul Nilges
8 2.1 Von unimodal zu multimodal
9 2.2 Entstehung und Entwicklung interdisziplinärer multimodaler Behandlungskonzepte
10 2.3 Kurzer Überblick über die interdisziplinären Therapien von der Jahrtausendwende bis heute
11 Literatur
12 3 Begriffsdefinitionen: Schmerzkrankheit – Chronifizierung
13 3.1 Schmerzkrankheit: somatische, psychische (yellow flags), soziale und biografische Faktoren – eine eigenständige Erkrankung?
14 Stefan Wirz
15 3.1.1 Definition, Epidemiologie und ICD-Kodierung
16 3.1.2 Prädiktoren und Risikofaktoren
17 3.1.3 Ätiologie und Pathogenese
18 3.1.4 Somatische Chronifizierungsmechanismen
19 3.1.5 Psychosoziale Chronifizierungsmechanismen
20 3.1.6 Psychosoziale Chronifizierungsmechanismen – Akutschmerz als Retraumatisierung?
21 3.1.7 Diagnostik
22 3.1.8 Chronifizierungsstadium und schmerzbedingte Einschränkung der Leistungsfähigkeit
23 3.1.9 Management chronifizierter Schmerzen
24 Literatur
25 3.2 Multimodal, multidisziplinär, interdisziplinär, integrativ: Wichtige Schlagworte in der Schmerzbehandlung
26 Kristin Kieselbach
27 Literatur
28 4 Abgestuftes Modell der Schmerzbehandlung
29 4.1 Vom Hausarzt zum Zentrum für Schmerzmedizin – eine Einführung
30 Reinhard Thoma
31 4.1.1 Ambulante Versorgung von Schmerzpatienten
32 4.1.2 Stationäre Versorgung
33 4.1.3 Intersektorale Versorgungs- und Behandlungskonzepte
34 4.1.3.1 Konzept der Deutschen Schmerzgesellschaft zur »sektorübergreifenden Versorgung«
35 Literatur
36 4.2 Organisationsformen der multimodalen Therapie in einem abgestuften Versorgungskonzept
37 4.2.1 Ambulante multimodale Schmerztherapie
38 Marc Seibolt, Anna Langenmaier und Reinhard Thoma
39 4.2.1.1 Bedarf einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie
40 4.2.1.2 Geeignete Patienten
41 4.2.1.3 Therapievoraussetzungen
42 4.2.1.4 Integrierte Versorgung – erste Versuche einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie
43 4.2.1.5 Ambulante multimodale Schmerztherapie in der Praxis
44 4.2.1.6 Hürden der ambulanten multimodalen Versorgung
45 4.2.1.7 Fazit
46 Literatur
47 4.2.2 Stellenwert der tagesklinischen und teilstationären Schmerztherapie
48 Christine Schiessl
49 4.2.2.1 Tagesklinische Versorgung – Prozesse und Personal
50 4.2.2.2 Tagesklinische Versorgung – Therapieprogramme
51 4.2.2.3 Welche Patienten sind für eine tagesklinische Behandlung geeignet?
52 4.2.2.4 Abgrenzung teil- oder vollstationäre Behandlung
53 4.2.2.5 Fazit
54 Literatur
55 4.2.3 Stellenwert der vollstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie
56 Benjamin Reichenbach-Klinke
57 4.2.3.1 Einführung
58 4.2.3.2 Abgrenzung zur stationären Rehabilitationsbehandlung
59 4.2.3.3 Vergütung
60 4.2.3.4 Die vollstationäre IMST in Deutschland
61 4.2.3.5 Voraussetzungen zur Durchführung einer IMST
62 4.2.3.6 Ausgewählte Indikationen für eine vollstationäre IMST
63 Literatur
64 5 Teil- und vollstationäre multimodale Schmerztherapie unter besonderer Berücksichtigung der Komplexprozeduren OPS 8-91c.ff und OPS 8-918.ff
65 5.1 Einleitung
66 Michael Schenk
67 5.2 Der OPS-Code 8-91c.ff »Teilstationäre interdisziplinäre modale Schmerztherapie« und dessen Umsetzung in die Praxis
68 Christine Schiessl
69 Literatur
70 5.3 Der OPS-Code 8-918.ff Multimodale Schmerztherapie und dessen Umsetzung in die Praxis
71 Michael Schenk
72 Literatur
73 5.4 Schmerzmedizinisches Assessment – Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik
74 Einleitung
75 Kristin Kieselbach
76 Literatur
77 5.4.1 Ärztliche Untersuchungsverfahren
78 Kristin Kieselbach
79 Literatur
80 5.4.2 Psychologische Untersuchungsverfahren
81 Paul Nilges
82 5.4.2.1 Psychologische Anamnese und Untersuchung
83 5.4.2.2 Schmerzdiagnostik Fragebögen
84 5.4.3 Physiotherapeutischer Befund
85 Jutta Geidel und Marcel Lingen
86 Literatur
87 5.4.4 Bestimmung des Therapieziels
88 Michael Schenk
89 Literatur
90 5.4.5 Entscheidung über die Aufnahme
91 Stefan Wirz und Michael Schenk
92 Literatur
93 5.4.6 Das Assessment als Zweitmeinungsverfahren
94 Kristin Kieselbach
95 Literatur
96 5.4.7 Abrechnung des schmerzmedizinischen Assessments
97 Kristin Kieselbach
98 Literatur
99 5.5 Schmerzmedizinisch-ärztliche Kompetenz
100 5.5.1 Einleitung
101 Michael Schenk
102 Literatur
103 5.5.2 Anästhesiologie
104 Stefan Wirz
105 5.5.3 Neurologie
106 Stephan Teufel
107 Literatur
108 5.5.4 Neurochirurgie
109 Kristin Kieselbach
110 5.5.4.1 Neurochirurgie und neurochirurgisch-schmerzmedizinisches Spektrum
111 5.5.4.2 Neurochirurgische Diagnostik und Therapie
112 5.5.4.3 Neurochirurgie als Teil der interprofessionellen multimodalen Schmerztherapie
113 Literatur
114 5.5.5 Orthopädie und Unfallchirurgie
115 Fritjof Bock, Kristin Kieselbach und Hermann Locher
116 5.5.5.1 Einleitung
117 5.5.5.2 Orthopädie und Schmerzmedizin
118 5.5.5.3 Anforderungsprofil für schmerzmedizinisch tätige konservative Orthopäden
119 5.5.5.4 Orthopädie und multimodale Schmerztherapie
120 Literatur
121 5.5.6 Physikalische und Rehabilitative Medizin
122 Jan Emmerich
123 5.5.6.1 Funktionsstörungen und Schmerzen im Bewegungssystem
124 5.5.6.2 Diagnostik
125 5.5.6.3 Befundgerechte Therapie aus der Sicht der PRM
126 5.5.6.4 Bewegungstherapie und Training
127 5.5.6.5 Physikalische Therapie
128 5.5.6.6 Zusammenfassung
129 Literatur
130 5.5.7 Psychiatrie
131 Ingrid Fauler und Kristin Kieselbach
132 5.5.7.1 Einleitung
133 5.5.7.2 Psychische Erkrankungen im Kontext chronischer (Schmerz-)Erkrankungen
134 5.5.7.3 Therapeutische Strategien bei psychischen Komorbiditäten im Rahmen chronischer Schmerzerkrankungen
135 Literatur
136 5.5.8 Psychosomatik
137 Michael Langenbach
138 Literatur
139 5.5.9 Rheumatologie
140 Uwe Lange
141 5.5.9.1 Aktuelle Daten zur rheumatologischen Versorgung
142 5.5.9.2 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung (MRKB)
143 5.5.9.3 Strukturbedingungen der MRKB
144 5.5.9.4 Wirkeffekte differenzialindikativer physikalischer Therapien bei rheumatischen Erkrankungen
145 Literatur
146 5.6 Aktive Therapieverfahren
147 5.6.1 Einleitung
148 Michael Schenk
149 Literatur
150 5.6.2 Psychotherapie
151 Anke Diezemann-Prößdorf
152 5.6.2.1 Psychotherapie
153 5.6.2.2 Überblick über die Inhalte der Speziellen Schmerzpsychotherapie
154 5.6.2.3 Zusammenfassung
155 Literatur
156 5.6.3 Physiotherapie
157 Marcel Lingen und Jutta Geidel
158 5.6.3.1 Einführung
159 5.6.3.2 Anforderungen an den Therapeuten
160 5.6.3.3 Zielsetzung
161 5.6.3.4 Physiotherapeutische Untersuchungsverfahren
162 5.6.3.5 Physiotherapeutische Behandlungsprinzipien
163 5.6.3.6 Fazit: Praktische Umsetzung
164 Literatur
165 5.6.4 Entspannungsverfahren
166 Anke Diezemann-Prößdorf
167 5.6.4.1 Entspannung: Wirkung und Ziele
168 5.6.4.2 Darstellung der häufigsten Verfahren
169 5.6.4.3 Umsetzung in der Praxis
170 5.6.4.4 Studien zur Wirksamkeit
171 Literatur
172 5.6.5 Ergotherapie (sensomotorisches Training)
173 Holger Forthmann
174 5.6.5.1 Einleitung
175 5.6.5.2 Pathomechanismen des sensomotorischen Systems
176 5.6.5.3 CRPS
177 5.6.5.4 Therapie der Sensomotorik
178 Literatur
179 5.6.6 Sport- und medizinische Trainingstherapie
180 Christoph Fox
181 5.6.6.1 Allgemeine Grundlagen
182 5.6.6.2 Die Leitlinien
183 5.6.6.3 Durchführung eines Übungsprogramms bei einer Patientin mit Fibromyalgiesyndrom
184 5.6.6.4 Langfristiges Training spielt sich im Kopf ab
185 5.6.6.5 Wochenplan
186 5.6.6.6 Fazit
187 Literatur
188 5.6.7 Künstlerische Therapie
189 5.6.7.1 Maltherapie
190 Astrid Didwiszus
191 5.6.7.2 Therapeutisches Plastizieren
192 Cordula Schwarz
193 5.6.7.3 Musik und Musiktherapie in der Schmerztherapie
194 Monika Nöcker-Ribaupierre und Nicola Scheytt-Hölzer
195 5.6.8 Sonstige übende Therapien
196 5.6.8.1 Biofeedback
197 Stefanie Scheuchenstuhl
198 5.6.8.2 Die spezialisierte Pflegefachkraft als Co-Therapeut in der multimodalen Schmerztherapie
199 Kirstin Ruttmann
200 5.7 Passive Therapieverfahren
201 5.7.1 Einleitung
202 Stefan Wirz
203 5.7.2 Pharmakotherapie
204 Stefan Wirz
205 Literatur
206 5.7.3 Massagetherapie
207 Marcel Lingen
208 5.7.3.1 Wirkungsweisen
209 5.7.3.2 Massageformen
210 5.7.3.3 Fazit
211 Literatur
212 5.7.4 Invasive Therapiemaßnahmen
213 5.7.4.1 Minimalinvasive Verfahren
214 Stefan Wirz
215 5.7.4.2 Neuromodulation
216 Tilman Wolter und Kristin Kieselbach
217 5.8 Umgang mit sozialen Aspekten von Schmerzerkrankungen
218 5.8.1 Sozialberatung in der multimodalen Schmerztherapie – ein unverzichtbares Angebot
219 Ursula K. Müller
220 Literatur
221 5.8.2 Patientenselbsthilfe
222 Heike Norda
223 5.8.2.1 Was ist Patienten-Selbsthilfe?
224 5.8.2.2 Wie arbeiten Schmerz-Selbsthilfegruppen?
225 5.8.2.3 Einbindung in die multimodale Therapie
226 Literatur
227 5.9 Integrative Medizin
228 5.9.1 Anthroposophische Medizin
229 Matthias Girke und Matthias Kröz
230 5.9.1.1 Warum suchen Patienten integrative Therapieangebote?
231 5.9.1.2 Erleben und Erleiden: Dimensionen der Schmerzerfahrung
232 5.9.1.3 Biografische Zusammenhänge beim chronischen Schmerz
233 5.9.1.4 Dimensionen des Schmerzes
234 5.9.1.5 Therapeutische Ziele in der Schmerztherapie
235 5.9.1.6 Arzneimittel in der Anthroposophischen Schmerztherapie
236 5.9.1.7 Äußere Anwendungen in der anthroposophischen Krankenpflege
237 5.9.1.8 Rhythmische Massage und Rhythmische Einreibung nach Wegman/Hauschka
238 5.9.1.9 Heileurythmie (Eurythmietherapie)
239 5.9.1.10 Künstlerische Therapien
240 5.9.1.11 Psychotherapie
241 Literatur
242 5.9.2 Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Akupunktur
243 Evren Atabas
244 5.9.2.1 Einführung
245 5.9.2.2 Östliche Sichtweise
246 5.9.2.3 Westliche Sichtweise
247 5.9.2.4 Akupunkturbehandlungsschemata
248 Literatur
249 6 Kommunikation in der multimodalen Schmerztherapie
250 Eduard Zwierlein
251 6.1 Vorbemerkung
252 6.2 Schmerz und Kommunikation
253 6.2.1 Grundlagen einer gelingenden Kommunikation
254 6.2.2 Grundaspekte der guten Kommunikation mit chronisch schmerzkranken Patienten
255 6.3 Kommunikation mit Patienten – spezielle Aspekte für die Praxis
256 6.4 Kommunikation mit Angehörigen und Hausärzten/Einweisern
257 6.5 Kommunikation mit Mitarbeitern und im interprofessionellen Team
258 6.6 Ausblick
259 Literatur
260 7 Prädiktoren für den Therapieerfolg
261 7.1 Umgang mit Zielkonflikten
262 Jule Frettlöh
263 7.1.1 Kurzzusammenfassung
264 7.1.2 Einleitung
265 7.1.3 Kategorien von Zielkonflikten
266 7.1.3.1 Sicherstellung von Sozialleistungen
267 7.1.3.2 Nähe-Distanz-Regulation
268 7.1.3.3 Selbstwertstabilisierung
269 7.1.4 Therapeutische Aufarbeitung von Zielkonflikten
270 7.1.4.1 Therapeutische Grundhaltung
271 7.1.4.2 Identifizierung von Zielkonflikten
272 7.1.4.3 Bewältigungsstrategien
273 7.1.5 Einfluss von Zielkonflikten auf den Therapie-Outcome
274 7.1.6 Fazit für die therapeutische Praxis
275 Literatur
276 7.2 Erfolgsparameter und Prädiktoren für den Behandlungserfolg
277 Michael Hüppe und Sarah Kükenshöner
278 7.2.1 Methodische Aspekte zur Bestimmung von Behandlungserfolg
279 7.2.2 Relevante Outcomebereiche für den Behandlungserfolg
280 7.2.3 KEDOQ-Schmerz: Ansatz zur Erfassung von Outcomes in der Schmerztherapie
281 7.2.4 Behandlungserfolg der IMST im teilstationären Behandlungssetting
282 7.2.5 Beziehung zwischen Personenmerkmalen und Behandlungserfolg
283 7.2.6 Fazit
284 Literatur
285 7.3 Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen
286 Norbert Kohnen
287 7.3.1 Schmerzlichkeit und Schmerzerwartung
288 7.3.2 Der schmerzliche Patient
289 7.3.3 Schmerzerfahrung – Schmerzerwartung – Schmerzerleben
290 7.3.4 Schmerzbewältigung in familien- und individualorientierten Gesellschaften
291 Literatur
292 8 Multimodale Therapiekonzepte bei wichtigen Schmerzerkrankungen
293 8.1 Nicht-spezifischer Kreuzschmerz
294 Ulf Marnitz
295 Literatur
296 8.2 Kopfschmerz
297 Charly Gaul
298 8.2.1 Einleitung
299 8.2.2 Historie der multimodalen Therapie bei Kopfschmerzerkrankungen
300 8.2.3 Epidemiologie von Kopfschmerzerkrankungen
301 8.2.4 Klinik und Anamnese der Kopfschmerzerkrankungen
302 8.2.5 Diagnostik von Kopfschmerzerkrankungen
303 8.2.6 Therapie von Kopfschmerzerkrankungen
304 8.2.7 Indikationsstellung zur multimodalen Kopfschmerztherapie
305 8.2.8 Assessment in der multimodalen Kopfschmerztherapie
306 8.2.9 Fallbeispiel
307 8.2.10 Bestandteile der Multimodalen Therapie von Kopfschmerzpatienten
308 8.2.11 Spezielle kopfschmerzmedizinische/-therapeutische Vorgehensweisen
309 8.2.12 Sonderfall Cluster-Kopfschmerz: Therapeutische Besonderheiten
310 Literatur
311 8.3 Complex Regional Pain Syndrome (komplexes regionales Schmerzsyndrom, CRPS)
312 Oliver Rommel
313 8.3.1 Einleitung
314 8.3.2 Geschichte
315 8.3.3 Epidemiologie
316 8.3.4 Klinik
317 8.3.4.1 Schmerz
318 8.3.4.2 Autonome und trophische Störung
319 8.3.4.3 Motorische Störungen
320 8.3.4.4 Sensorische Störungen
321 8.3.5 Pathophysiologie
322 8.3.6 Diagnose des CRPS
323 8.3.6.1 Klinische Diagnostik
324 8.3.6.2 Apparative Diagnostik
325 8.3.7 Therapie
326 8.3.7.1 Nicht-medikamentöse Therapie
327 8.3.7.2 Psychotherapie
328 8.3.7.3 Medikamentöse Therapie
329 8.3.7.4 Invasive Therapiestrategien
330 8.3.8 Das multimodale Therapiekonzept beim CRPS
331 8.3.9 Prognose
332 Literatur
333 8.4 Chronischer Tumorschmerz bei Langzeitüberlebenden
334 Stefan Wirz und Karin Kieseritzky
335 8.4.1 Einführung
336 8.4.2 Persistierender Tumorschmerz bei Langzeitüberlebenden nach onkologischer Therapie
337 8.4.3 Somatische tumorspezifische Sensitivierungs- und Chronifizierungsfaktoren
338 8.4.4 Psychologische Chronifizierungsfaktoren
339 8.4.5 Total Pain oder Chronifizierung?
340 8.4.6 Therapeutische Konsequenzen von Chronifizierungsmechanismen: Multimodale Schmerztherapie bei Tumorschmerzen
341 8.4.7 Exkurs: Konsequenzen aus der Chronifizierung von Tumorschmerzen in Hinblick auf die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung
342 Literatur
343 8.5 Psychosomatische Aspekte chronischer Schmerzen
344 Michael Langenbach
345 8.5.1 Einleitung
346 8.5.2 Krankheitsbilder
347 8.5.3 Epidemiologie
348 8.5.4 Assessment und Diagnostik unter Einbeziehung psychosomatischer Expertise
349 8.5.5 Therapie
350 8.5.6 Fallbeispiele
351 Literatur
352 8.6 Fibromyalgiesyndrom
353 Dorothea Waible und Marcus Schiltenwolf
354 8.6.1 Einleitung
355 8.6.2 Multimodale Therapie im Allgemeinen
356 8.6.3 Spezifische Aspekte der multimodalen Therapie beim Fibromyalgiesyndrom
357 Literatur
358 8.7 Besondere Aspekte des geriatrischen Patienten
359 Matthias Schuler
360 8.7.1 Der geriatrische Patient
361 8.7.2 Mobilität
362 8.7.3 Psyche
363 8.7.3.1 Depression
364 8.7.3.2 Angststörung
365 8.7.4 Kognition
366 8.7.5 Soziale Situation
367 8.7.6 Sensorik
368 8.7.7 Multimedikation und herabgesetzte Medikamententoleranz
369 8.7.7.1 Besonderheiten
370 8.7.7.2 Nichtsteroidale Antirheumatika
371 8.7.7.3 Paracetamol
372 8.7.7.4 Metamizol
373 8.7.7.5 Opioide
374 8.7.7.6 Koanalgetika
375 8.7.8 Schmerztherapie bei Bedarf
376 8.7.9 Nicht-medikamentöse Therapien
377 8.7.9.1 Aktive Übungsbehandlung
378 8.7.9.2 Kälte und Wärme
379 8.7.9.3 Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
380 8.7.9.4 Akupunktur
381 8.7.9.5 Musiktherapie
382 8.7.9.6 Aroma-Therapie
383 8.7.9.7 Psychologische Interventionen
384 8.7.9.8 Schmerzedukation der Angehörigen und Betroffenen
385 8.7.9.9 Soziale Intervention
386 8.7.9.10 Kombination verschiedener Therapien
387 Literatur
388 8.8 Umgang mit Patienten mit Sucht oder medikamentöser Fehlbehandlung
389 Michael Schenk
390 8.8.1 Einleitung
391 8.8.2 Besonderheiten bei der Behandlung von chronischen Schmerzpatienten mit Analgetika-Fehlgebrauch
392 8.8.3 Definitionen und Klassifikationen
393 8.8.4 Fehlgebrauch bei unterschiedlichen Substanzgruppen
394 8.8.4.1 NSAR
395 8.8.4.2 Opioide
396 8.8.5 Stellenwert der MMST
397 Literatur
398 9 Finanzielle Aspekte der stationären multimodalen Schmerztherapie
399 9.1 Die Einnahmeseite – aus der Sicht der Leistungserbringer
400 9.1.1 Das G-DRG-System als Grundlage der Abrechnung
401 Wolfgang Fiori und Holger Bunzemeier
402 9.1.1.1 Baustein in der Krankenhausfinanzierung
403 9.1.1.2 Abbildung der Spezialisierung
404 9.1.1.3 Anreize und deren Kontrolle
405 9.1.1.4 Zukunft des G-DRG-Systems
406 Literatur
407 9.1.2 Die Bedeutung der Diagnose »F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren« für die Codierung von Patienten mit chronischen Schmerzerkrankungen
408 Paul Nilges und Winfried Rief
409 Literatur
410 9.1.3 Die Komplexprozedur 8-918.ff mit ihren Chancen und Schwächen und ihre Abbildung im DRG-System
411 Reinhard Thoma
412 9.1.3.1 Die Abbildung des OPS-Code 8-918.ff im DRG-System
413 9.1.3.2 Die Fehlanreize des DRG-Systems führen in der IMST zu einer Unterversorgung schwer chronifizierter Patienten
414 9.1.3.3 Chancen und Risiken des OPS-Codes 8-918.ff
415 9.1.3.4 Zusammenfassung
416 Literatur
417 9.1.4 Finanzielle Aspekte der stationären IMST – zwischen Ethik und Monetik
418 Reinhard Thoma
419 Literatur
420 9.2 Die Ausgabenseite
421 Christa Foppe
422 9.2.1 Die InEK-Matrix als Vergleichssystem zwischen schmerzmedizinischen Einrichtungen und daraus folgende Implikationen
423 9.2.2 Material- und Medikamentenkosten
424 9.2.3 Kalkulation eines Stellenplanes in der Schmerzmedizin
425 Literatur
426 10 Dokumentation
427 Kristin Kieselbach
428 10.1 Allgemeines
429 Literatur
430 10.2 Formblätter (Beispiele)
431 11 Qualitätsmanagement, Messung der Ergebnisqualität
432 11.1 Einleitung
433 Michael Schenk
434 Literatur
435 11.2 KEDOQ-Schmerz – Qualitätssicherung in der speziellen Schmerztherapie
436 Bernd Nagel
437 11.2.1 Kerndatensatz KEDOQ-Schmerz
438 11.2.2 Externe Qualitätssicherung und Benchmark
439 11.2.3 Unabhängige Versorgungsforschung
440 11.2.4 Zusammenfassung
441 Literatur
442 12 Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und dem MD
443 12.1 Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
444 Frauke Tappmeyer
445 Literatur
446 12.2 Der Begutachtungsleitfaden als Konsensus- und Lösungsmöglichkeit für die stationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie
447 Andreas Böger
448 12.2.1 Einführung
449 12.2.2 Prüfung nach § 39(1) SGB V
450 12.2.3 Prüfung der OPS-Kriterien
451 Literatur
452 12.3 Beispiele für kontroverse Punkte in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und MD(K) – typische Konstellationen bei Leistungskürzungen
453 Kristin Kieselbach
454 Literatur
455 13 Herausforderungen, Perspektiven und Chancen
456 13.1 Einleitung
457 Michael Schenk
458 13.2 Ein neues Diagnosesystem für die Schmerzmedizin – die ICD-11 und mögliche Implikationen für das deutsche Gesundheitssystem
459 Rolf-Detlef Treede
460 13.2.1 Einleitung
461 13.2.2 Das Fundament der ICD-11
462 13.2.3 Umstiegsanalyse von ICD-10GM auf ICD-11
463 13.2.4 Erste praktische Erfahrungen
464 13.2.5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
465 Literatur
466 13.3 Möglichkeiten der transsektoralen Zusammenarbeit in der Schmerzmedizin im deutschen Gesundheitssystem – Realität und Perspektiven
467 Albrecht Kloepfer
468 13.3.1 Historie
469 13.3.2 Lösungsversuche
470 13.3.3 Selektivvertragliche Aktivitäten
471 13.3.4 Spezialproblem DMP
472 13.3.5 Ausblick
473 13.4 Prävention und Nachsorge, fokussiert auf multimodale Therapie
474 Kristin Kieselbach
475 Literatur
476 13.5 Heutige Möglichkeiten der ambulanten multimodalen Schmerztherapie und Erfordernisse für eine zukünftige nachhaltige Entwicklung
477 Eva Bartmann
478 Literatur
479 13.6 Multimodale Schmerztherapie in Rehabilitationseinrichtungen
480 Martin Vierl
481 13.6.1 Einleitung
482 13.6.1.1 Die Situation der Schmerztherapie
483 13.6.1.2 Zielsetzung des Beitrags
484 13.6.2 Schmerztherapie in der Rehabilitation
485 13.6.2.1 Kostenträger der Rehabilitation
486 13.6.2.2 Rehabilitationsverfahren
487 13.6.2.3 Theoretische Grundlagen der Rehabilitation
488 13.6.2.4 Fachrichtungen in der Rehabilitation
489 13.6.2.5 Statistische Unterrepräsentation von Schmerzdiagnosen in der Rehabilitation
490 13.6.2.6 Therapiekonzepte in der Rehabilitation
491 13.6.2.7 Besondere Verfahren in der Rehabilitation
492 13.6.3 Stärken der Rehabilitation
493 13.6.4 Entwicklungsmöglichkeiten aus der Sicht der Rehabilitation
494 13.6.5 Vernetzung in der Schmerztherapie
495 13.6.6 Zusammenarbeit »kurative« MMST und Rehabilitation
496 Literatur
497 13.7 Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften
498 Mike Papenhoff
499 13.7.1 Einführung
500 13.7.2 Formale Besonderheiten
501 13.7.3 Assessment in der DGUV
502 13.7.4 (Schmerz-)Therapie
503 13.7.5 Vergütung
504 13.7.6 Berichterstattung
505 13.7.7 Fazit
506 Literatur
507 Stichwortregister
1 Einleitung
1.1 Warum sollten Menschen mit einer chronischen Schmerzerkrankung multimodal therapiert werden?
Entscheidungsprozesse in Diagnostik und Therapie werden durch die Fortschritte in der Medizin allgemein und in der Schmerzbehandlung im Speziellen immer komplizierter. Welche Behandlungsmethode für den einzelnen Patienten1 die beste ist, stellt einen einzelnen Arzt oder Therapeuten oft vor schwierige Fragen. Das immer noch weit verbreitete dualistische Denken und damit die Trennung in entweder psychische oder aber somatische Erkrankungsursachen bei der Beurteilung eines Menschen, der an chronischen Schmerzen leidet, verkompliziert diese Situation zusätzlich. Auch das Schmerzmodell des Patienten selbst bildet einen Teil dieser Problematik aus. Häufig hängt die Chronifizierung einer Schmerzerkrankung nicht unwesentlich mit den genannten Faktoren zusammen.
Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts wurde anhand der erfolglosen unimodalen Therapie kriegsversehrter Patienten, die an chronischen Schmerzen litten, klar, dass die Beurteilung und Therapie durch einen Einzelnen nicht ausreichend ist. Die Verquickung von medizinischem und psychologischem Sachverstand zeigte dagegen schon in den Anfängen große Erfolge. Die daraus entstandenen ersten multidisziplinären Therapiekonzepte erwiesen sich als äußerst effektiv. Sie dienten international als Grundlage für die Entwicklung von interdisziplinären, multimodalen Behandlungsverfahren. Wenngleich die einzelnen dafür notwendigen Komponenten bis heute noch nicht bis ins Detail geklärt sind, hat die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie dennoch ihre Erfolgsgeschichte geschrieben.
Die Interdisziplinarität, d. h. die Vernetzung verschiedener Fachbereiche, und die damit verbundenen multimodalen Verfahren werden seit mindestens Anfang des Jahrtausends nicht nur in der Medizin, sondern auch in der gesamten Arbeitswelt angewendet. Die Nutzung von Synergien, die idealerweise zu einer Vereinigung des »Besten aller Mitwirkenden« führt, soll zur Lösung komplexer Probleme führen. Welche Voraussetzungen jedoch im Bereich der Behandlung chronisch schmerzkranker Menschen für eine funktionierende interdisziplinäre – oder besser: interprofessionelle – Zusammenarbeit erforderlich sind, wurde in den letzten Jahren viel diskutiert und in mannigfaltiger Weise in die Praxis umgesetzt. Multimodalität im Bereich der Schmerzversorgung, d. h. die Zusammenführung verschiedener Fertigkeiten des interdisziplinären/-professionellen Teams in der Behandlung Schmerzkranker, wird ebenfalls auf unterschiedlichste Weise ausgeführt und propagiert. Tatsächlich sind die interdisziplinären/-professionellen und multimodalen Verfahren in der Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen heute nicht mehr wegzudenken.
In dem Ihnen vorliegenden Praxishandbuch wird die multimodale Schmerztherapie aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Neben propädeutischen Abhandlungen und der historischen Einordnung von Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen werden die aktuellen Behandlungskonzepte in der multimodalen Schmerztherapie von Experten diskutiert. Die verschiedenen Sektoren, in denen eine multimodale Schmerztherapie praktiziert wird, werden vorgestellt und in das Gesamtkonzept eingegliedert. Die aktuell bekannten Behandlungsverfahren und wichtige chronische Schmerzerkrankungen werden aus ganz praktischer Sicht dargestellt. Darüber hinaus werden die mit der Interprofessionalität zusammenhängenden Herausforderungen im Bereich der Organisationsstruktur, der Qualität, der Finanzierung und des Reimbursements diskutiert. Aber auch die Aspekte einer funktionierenden Teamstruktur, die Bedeutung der Interdisziplinarität/-professionalität und der multimodalen Vorgehensweise werden ausführlich beschrieben.
Die Schmerzmedizin als noch recht junges Fach benötigt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Strukturen des Gesundheitssystems, um wirksam sein zu können: in der ärztlichen Weiterbildung die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie, in der universitären studentischen Ausbildung das Querschnittsfach Schmerztherapie, im ambulanten Sektor die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie, im teil- und vollstationären Bereich die Komplexprozeduren für multimodale Schmerztherapie im OPS-Katalog, und ganz aktuell die Integration von Schmerzdiagnosen in den neuen ICD-11-Katalog. Mit vielen dieser Aspekte beschäftigt sich unser Buch.
Ziel dieses Praxishandbuches ist es, für Sie eine praktische Handlungsgrundlage für das Thema und die Umsetzung der multimodalen Schmerztherapie zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass eine gelingende Behandlung chronischer Schmerzen nur durch eine tatsächliche interprofessionelle und multimodale Schmerztherapie möglich sein kann. Wir sind sehr froh darüber, dass viele Grundlagen dafür in einem interprofessionell gestalteten Buch, das die Fertigkeiten so Vieler miteinander in Beziehung stellt, erstmals zusammengefasst werden konnten.
Der Beginn der Sars-CoV-2-Pandemie fiel zeitlich in die Entstehungszeit dieses Buches. Die erforderlichen Einschränkungen in der gesamten Gesundheitsversorgung, insbesondere im Bereich der nicht-notfallmäßigen Versorgung, trafen auch die Schmerzmedizin. Damit wurden die zuständigen Leistungserbringer und die chronisch schmerzkranken Patienten, die einer multimodalen Schmerztherapie bedurft hätten, vor schwierige Herausforderungen gestellt. Durch die Folgen der Pandemie wurde, wie unter einem Brennglas, einmal mehr der dringende Bedarf nach einer qualifizierten multimodalen Schmerzversorgung deutlich.
1.2 Zielsetzung und Struktur unseres Buches
Im Fokus dieses Buches steht der chronisch schmerzkranke Patient. Die multimodale Schmerztherapie stellt die grundlegende Therapieform zur Behandlung schmerzkranker Menschen dar. Entsprechend der bio-psycho-sozialen Dimension dieser Erkrankung ist die multimodale Schmerztherapie eine innovative Therapieform mit vielfältigen Ausrichtungen, welche die oben ausgeführten Aspekte der Interdisziplinarität und Integration unterschiedlichster Fachrichtungen ausmachen. Die Struktur dieses Buches hat sich aus dem zugrundeliegenden Gedanken des integrativen Denkens und Handelns ergeben, welcher die Voraussetzung für eine nachhaltige und erfolgreiche Behandlung schmerzkranker Menschen ist. Die multimodale Schmerztherapie ist das Resultat einer Evolution von abgrenzendem, dichotomem Handeln zu einer integrativen Medizin.
Warum geben wir dieses Buch heraus? Trotz einer zunehmend validen Datenlage existiert bislang kein Kompendium zur multimodalen Schmerztherapie. Die Kenntnis dazu liegt in den Händen der Zentren und kann allenfalls in Einzelpublikationen in den entsprechenden Fachzeitschriften abgerufen werden. Trotz einer geschätzten Zahl von 2,2 Millionen chronifizierten Schmerzpatienten in Deutschland, die einer multimodalen Schmerztherapie bedürfen, ist die Versorgungslage in den verschiedenen Sektoren unzureichend. Insofern hoffen wir, mit diesem Buch das Wissen um die multimodale Schmerztherapie zu vermehren und damit einen Beitrag zu einer breiteren Versorgung leisten zu können. Unser Buch möchte dabei im Sinne eines weiten Bogens alle Berufsgruppen ansprechen, die an der Versorgung schmerzkranker Menschen beteiligt sind. Daher stellen wir Kapitel unterschiedlicher Ausrichtung zusammen, die sowohl theoretisch als auch praktisch ausgerichtet sind. Dies soll die Vertreter aller Fachrichtungen in ihrem therapeutischen Handeln unterstützen.
Im medizinischen Bereich richtet sich dieses Buch an die Pflege, die Therapeuten wie z. B. Physio- und Bewegungstherapeuten, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Kunsttherapeuten und an die Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen sowie an nichtmedizinische Berufsgruppen aus den Bereichen der Krankenhausverwaltung, der Krankenhausökonomie, des Controllings, der Krankenkassen und der Gesundheitspolitik.
In den Kapiteln zwei und drei wird die Entwicklung der multimodalen Schmerztherapie mit ihren wissenschaftlichen Grundlagen beschrieben (
Kap. 2, Kap. 3).
Das Kapitel vier beschäftigt sich mit der Bedeutung der ambulanten und stationären Sektoren, die im deutschen Gesundheitssystem immer noch eher trennend als verbindend wirken und der Möglichkeiten, die vorhandenen Schranken zu überwinden (
Kap. 4).
Im Kapitel fünf werden wesentliche Aspekte der Umsetzung theoretischer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das praktische Handeln beschrieben: Die praktische Umsetzung der OPS-Komplexprozeduren für teil- (8-91c.ff) und vollstationäre (8-918.ff) multimodale Schmerztherapie, das interdisziplinäre und interprofessionelle schmerzmedizinische Assessment als Instrument der Sektorenzuordnung und Therapieplanung, Beiträge verschiedener ärztlicher Fachrichtungen bei der Behandlung schmerzkranker Menschen, die Bedeutung aktiver und passiver nichtärztlicher Therapieverfahren und ergänzender Maßnahmen (
Kap. 5).
Die Kapitel sechs und sieben beschäftigen sich mit Kommunikation und mit Prädiktoren für den Therapieerfolg (
Kap. 6, Kap. 7).
Im Kapitel acht werden spezifische multimodale Therapiekonzepte bei besonders häufig vorkommenden und wichtigen Schmerzerkrankungen beschrieben (
Kap. 8).
Das Kapitel neun beschäftigt sich mit unterschiedlichen ökonomischen Aspekten, die das medizinische Handeln maßgeblich beeinflussen (
Kap. 9).
In den Kapiteln zehn, elf und zwölf geht es um Dokumentation, Qualitätsmanagement und um das hochaktuelle Thema der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und dem MD (
Kap. 10, Kap. 11, Kap. 12).
Das Kapitel dreizehn greift aktuelle wichtige Herausforderungen, Perspektiven und Chancen auf: der neue ICD-11 und dessen mögliche Implikationen für die Schmerzmedizin, Möglichkeiten der transsektoralen Zusammenarbeit, Prävention und Nachsorge, ambulante multimodale Schmerztherapie, unterschiedliche Möglichkeiten der multimodalen Schmerztherapie in Rehabilitationseinrichtungen im Vergleich zu teil- und vollstationärer MMST und die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern (
Kap. 13).
Wir danken an dieser Stelle allen Mitautoren für die gute Zusammenarbeit und ihre exzellenten Beiträge. Besonderen Dank möchten die Herausgeber an Herrn Dr. Reinhard Thoma richten, dessen Engagement in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass die multimodale Schmerztherapie als Komplexprozedur in den OPS-Katalog aufgenommen wurde. Ebenso danken wir Herrn Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, der mit der Abbildung von chronischen Schmerzerkrankungen im ICD-11 nicht zuletzt einen Grundstein für die Umsetzung der multimodalen Schmerztherapie gelegt hat.
Ihnen wünschen wir viel Freude beim Lesen dieses Buches und freuen uns, wenn wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit Menschen, die an chronischen Schmerzen leiden, unterstützen und neue, hilfreiche Aspekte aufzeigen können.
Ihr Herausgeberteam, November 2021
1 Zugunsten einer lesefreundlichen Darstellung wird in diesem Text bei personenbezogenen Bezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Diese schließt, wo nicht anders angegeben, alle Geschlechtsformen ein (weiblich, männlich, divers).
2 Historie, Entstehung und Stellenwert
Kristin Kieselbach und Paul Nilges
Schon in der griechischen Antike wurde ein Zusammenhang von Körper, Seele und dem Auftreten körperlicher Leiden auch ohne eine Ursache im Bereich der Organe vermutet. Schmerz wurde als Warnsignal verstanden, der aus einer falschen Zusammensetzung der Körpersäfte resultierte (Bozzaro 2016). Jedoch wurden sowohl in dieser Zeit als auch in den frühen antiken Hochkulturen Schmerzen auch als Ausdruck göttlichen Zorns verstanden. Das lateinische Wort »poena«, welches mit dem englischen »pain« verwandt ist, verdeutlicht dies, denn dieses wird mit der Bedeutung »Strafe« übersetzt. In unseren Breiten verfestigte sich diese Denkweise mit der Entwicklung der abendländischen Kultur: mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit negativer Ereignisse, z. B. Schmerzen, wurde nun die Religion konfrontiert. Schmerzen und das Leiden an Schmerzen wurden somit als notwendige und gerechte Strafe oder Prüfung Gottes für die Vergehen der Menschen interpretiert. Diese über Jahrhunderte gültige Erklärung trägt heute nicht mehr. Vielmehr ist die moderne Medizin die Instanz geworden, an die sich der Mensch mit seinem Schmerz und dem Leiden am Schmerz wendet.
Das dualistische cartesianische Menschenbild prägt bis heute das biomedizinisch geprägte Schmerzverständnis
Auf dem Boden eines von Descartes geprägten dualistischen Menschenbildes, das den Körper und seinen Schmerz einerseits von der Seele und dem Leiden andererseits trennt, entwickelte sich ein noch bis in die heutige Zeit einwirkendes, stark biomedizinisch geprägtes Verständnis von Schmerzen und einer stark naturwissenschaftlich orientierten, möglichst gut objektivierbaren Schmerzmedizin (Bozzaro 2015). Die Tatsache, dass jeder Schmerz und jedes Leiden eine Person immer als Ganzes, als körperlich-psychische Einheit in ihrem sozialen und kulturellen Kontext betrifft, wurde erst Mitte des 20. Jahrhunderts wieder durch die Entwicklungen im Bereich der Psychiatrie und der medizinischen Anthropologie und über die weitergehenden Erkenntnisse zu psychischen Leiden zunehmend realisiert.
Die Entwicklung differenzierter Schmerzkonzepte und damit auch der multimodalen interdisziplinären Schmerztherapie wurde durch den 2. Weltkrieg entscheidend beeinflusst. Schmerzbehandlungseinrichtungen wurden in mehreren Ländern gegründet, u. a. in Australien, Kanada, Dänemark, Japan und den USA (Gerbershagen et al. 1975). Der spätere Gründer der Internationalen Schmerzgesellschaft IASP und Pionier im Bereich der multi-/interdisziplinären Schmerzbehandlung J. J. Bonica leitete als Anästhesist während dieser Zeit 1944 in Fort Lewis am Militärkrankenhaus in Washington die Anästhesieabteilung und den OP. Hier wurden Tausende von kriegsversehrten Soldaten, die häufig unter schweren Schmerzen litten, von ihm und zwei Pflegerinnen anästhesiologisch versorgt. Bonica wandte sich neben den regionalanästhesiologischen Verfahren immer mehr der Behandlung chronischer Schmerzerkrankungen zu. Ihm wurde klar, dass chronisch Schmerzkranke zu spät Zugang zu einer Therapie finden und die Therapiestrategien oft nicht suffizient waren. Er erkannte, dass es an individueller Kenntnis zur Schmerztherapie mangelte. Er sah aber auch, dass das Wissen eines einzelnen Arztes allein unzureichend für das Verständnis der Komplexität von Schmerzerkrankungen war. In seiner Publikation (Bonica 1990) zur Entwicklung und dem aktuellen Status von Schmerzprogrammen schreibt Bonica voller Überzeugung, dass »komplexe Schmerzprobleme durch ein multidisziplinäres/interdisziplinäres Team effektiver behandelt werden können, wobei jedes [Team]Mitglied sein/ihr eigenes Spezialwissen und die eigenen Fertigkeiten beiträgt, damit das gemeinsame Ziel, eine korrekten Diagnose zu stellen und [damit] die effektivste therapeutische Strategie zur entwickeln, erreicht wird« (Bonica 1990, S. 370; Übersetzung Kieselbach).
J.J. Bonica, späterer Gründer der IASP2 und der ersten multidisziplinären Schmerzklinik
Nach dem Krieg setzte Bonica den Gedanken einer multidisziplinären Einrichtung um und versorgte für ein Jahrzehnt mit einem interdisziplinären Team Patienten, die an komplexen Schmerzerkrankungen litten. Zu diesem Zeitpunkt existierten neben zahlreichen sog. »Nerve Block Clinics« zwei weitere multidisziplinäre Einrichtung zur Schmerzdiagnostik und -therapie in den USA (Bonica 1990). Bonica begann das Prinzip der Multidisziplinarität in den USA und international wissenschaftlich und in Vorlesungen zu propagieren. Als neu berufener Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universität von Washington etablierte er 1960 eine multidisziplinäre Schmerzklinik (Benedetti and Chapman 2005, Gatchel et al. 2014). Er arbeitete dort u. a. mit dem Neurochirurgen und Anästhesisten J. D. Loeser und dem klinischen Psychologen W. E. Fordyce zusammen. Gemeinsam entwickelten sie die Vorstufen der heutigen »functional restoration« als erste evidenzbasierte Form eines interdisziplinären Vorgehens bei chronischen Rückenschmerzen (Gatchel et al. 2014, Meldrum 2003).
2.1 Von unimodal zu multimodal
Unimodale Behandlungsansätze stellen in den meisten Fällen die ersten Therapieansätze beim erstmaligen oder wiederholten Auftreten von Schmerzen dar. Ziel ist in dieser Phase die Diagnostik und Behandlung der bekannten oder vermuteten Schmerzursache. Dabei kommen Einzelverfahren, die oft auch bei der Behandlung von Akutschmerzen Anwendung finden, zum Tragen. Neben medikamentösen, interventionellen (z. B. Infiltrationen) und operativen Verfahren werden physio- und chirotherapeutische Ansätze und Akupunktur verwendet. Verschiedene Maßnahmen stehen meist singulär nebeneinander; ein aufeinander abgestimmtes Therapiekonzept existiert häufig nicht. In vielen Fällen kann diese Vorgehensweise ausreichend und zielführend in Hinblick auf eine Schmerzlinderung sein. Die Datenlage ist aber insbesondere zur Indikation für nicht-medikamentöse unimodale Verfahren unklar (z. B. Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017, Maissan et al. 2018). Auch bei anhaltenden Schmerzen, die nicht kausal therapierbar sind, werden regelmäßig über lange Zeiträume Einzelverfahren angewandt. Insbesondere im Falle von länger persistierenden Schmerzen mit Hinweisen auf eine beginnende oder bereits abgelaufene Chronifizierung sollte das therapeutische und auch das diagnostische Vorgehen diesbezüglich kritisch überprüft werden und nicht mehr allein unimodalen Kriterien unterliegen.
Multimodalität als mehrdimensionale, aufeinander abgestimmte Vorgehensweise
Im Falle eines Risikos für eine Chronifizierung, z. B. im Zusammenhang mit einem operativen Eingriff (Fletcher et al. 2015) oder bei ersten Hinweisen auf bestehende Risikofaktoren (z. B. sog. yellow flags,
Kap. 3.1), sollten (haus-)ärztlicherseits erweitere Beratungsmaßnahmen unter Einbeziehung möglicher psychosozialer Risikofaktoren und eine leitliniengerechte Versorgung erfolgen (z. B. Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017). Die größte Zahl der aktuellen Untersuchungen zu dieser Thematik konzentriert sich auf Rückenschmerzen. Die Validität der verfügbaren Parameter zur Objektivierung und Vorhersage einer potenziellen Chronifizierung ist umstritten (Karran et al. 2017). Daher werden einerseits die bislang verwendeten Messinstrumente (Donath et al. 2018, Kaiser et al. 2018, Wippert et al. 2017) und andererseits präventive multimodale therapeutische Maßnahmen, die einer Chronifizierung zu einem frühen Zeitpunkt vorbeugen können, aktuell überprüft (Fancourt and Steptoe 2018, Steffens et al. 2016). Dennoch werden schon heute multimodale teamintegrierte Verfahren im Bereich der Primärversorgung zur Prävention einer Chronifizierung empfohlen und auch eingesetzt (Arnold et al. 2009, Marin et al. 2017, Seal et al. 2017).
Bei manifesten Hinweisen für eine Chronifizierung sollen die therapeutischen Verfahren im Sinne einer multimodalen Vorgehensweise definitiv angepasst werden. Bei weiterbestehenden Risikofaktoren trotz leitliniengerechter Therapie (Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017) oder bei bereits manifester Schmerzchronifizierung sollen die komplexen Wechselwirkungen biomedizinischer, psychologischer und sozialer Einflussfaktoren ganzheitlich, d. h. unter Berücksichtigung aller Belange der Schmerzerkrankung, diagnostiziert und entsprechend des individuellen Belastungsausmaßes multimodal behandelt werden (Casser and Nagel 2016). Für die multimodale Therapie ist das enge Zusammenspiel eines interprofessionellen Teams mit speziell geschulter ärztlicher, physiotherapeutischer, psychologischer, pflegerischer und co-therapeutischer Kompetenz grundlegend, um den unterschiedlichen diagnostischen und therapeutischen Herausforderungen gerecht werden zu können (Kaiser et al. 2015). Eine längerfristige Verbesserung von Lebensqualität, Funktionalität und Schmerz soll so erzielt werden. Die zugehörige erweiterte Diagnostik findet in Deutschland im Rahmen einer standardisierten interdisziplinären algesiologischen Diagnostik (sog. Assessment, OPS 1-910) statt (Casser et al. 2013;
Kap. 5.4). Sie dient als ergebnisoffenes Verfahren u. a. zur Beurteilung, ob eine interdisziplinäre multimodale Therapie erfolgen soll. Sowohl diagnostisch als auch therapeutisch vorgegeben und unerlässlich sind dabei regelmäßige interprofessionelle Teambesprechungen mit Abstimmung des sich anschließenden Vorgehens (Arnold et al. 2009).
Interprofessionelle multimodale Vorgehensweise: hauptsächlich tagesstationär und stationär
Die Art, wie multimodale Therapie realisiert wird, richtet sich nach den beteiligten Disziplinen im Team und deren therapeutischer Ausrichtung. Im ärztlichen Bereich variieren die diagnostischen und therapeutischen Dimensionen facharztspezifisch von rein konservativen, medikamentös fokussierten über interventionelle bis zu operativen Ansätzen. Diese werden oft mit bewegungstherapeutischen und psychotherapeutischen Ansätzen kombiniert, die ebenfalls verschiedene Schwerpunkte aufweisen. Eine solche kooperative Behandlung wird im ambulanten Setting mit Hilfe von ärztlichen Verordnungen umgesetzt.
Ein umfassender und teamintegrierter multimodaler Ansatz ist in der ambulanten Regelversorgung chronisch schmerzkranker Patienten aktuell nicht abgebildet (Thoma 2018) bzw. nur im Rahmen einiger integrierter Versorgungsprogramme für wenige chronische Schmerzerkrankungen umsetzbar. Zum jetzigen Zeitpunkt beruht die Umsetzung einer multimodalen Vorgehensweise mit »gleichzeitige[r], inhaltlich, zeitlich und in der Vorgehensweise aufeinander abgestimmte[r] umfassende[r] Behandlung von Patienten mit chronifizierten Schmerzsyndromen« (Arnold et al. 2009, S. 112) auf (tages-)stationären Krankenhausbehandlungen. Weiterentwicklungen multimodaler teamintegrierter Verfahren im ambulanten Rahmen sind aktuell in Vorbereitung (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2019, Pfingsten et al. 2019).
Die multimodale Vorgehensweise unterliegt den Vorgaben des OPS und orientiert sich an Empfehlungen der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
Multimodale Therapieverfahren für chronische Schmerzerkrankungen unterliegen in Deutschland den OPS-Kriterien (Operationen- und Prozedurenschlüssel gem. deutscher Modifikation der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin [ICPM]) und orientieren sich an den Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. (Arnold et al. 2014, Arnold et al. 2009). Allerdings variieren die Angaben zu den Einzelkomponenten, die für eine erfolgreiche multimodale Therapie erforderlich sind, immer noch stark (Kaiser et al. 2017). Dabei werden Unterschiede in Hinblick auf die Struktur, den zeitlichen und personellen Rahmen und letztlich die dadurch erreichbaren Ziele deutlich. Auch standardisierte, abgestufte und ggf. krankheitsspezifische multimodale Konzepte, die den unterschiedlichen Chronifizierungsstadien und Bedürfnissen der Patienten Rechnung tragen, müssen noch detailliert erarbeitet werden (Gerdle et al. 2019, Kamper et al. 2015, Waterschoot et al. 2014).
Letztlich ist multimodale Schmerztherapie kein geschützter Begriff. Dies hat zur Folge, dass auch heute noch rein biomedizinisch fokussierte Kombinationstherapien als multimodal bezeichnet und als solche wahrgenommen werden, z. B. »multimodale Analgesie«. Der Bezug zu chronischen Schmerzen als multifaktorielles Geschehen geht bei einer solchen Vorgehensweise jedoch sowohl therapeutisch als auch hinsichtlich ihrer Effektivität und Nachhaltigkeit verloren. Die Effekte der multimodalen Therapie im eigentlichen Sinne, d. h. einer multidimensionalen Vorgehensweise, sind dagegen auch langfristig betrachtet unbestritten (Gatchel et al. 2014, Zhuk et al. 2018).
2.2 Entstehung und Entwicklung interdisziplinärer multimodaler Behandlungskonzepte
Schon Bonica war davon überzeugt, dass »deutlich mehr Forschung notwendig ist […] und dass das Verständnis für relevante Schmerzsyndrome eine multidisziplinäre/interdisziplinäre Anstrengung eines Teams von sowohl Wissenschaftlern als auch Klinikern erfordert, die ihre individuellen Kenntnisse und Fertigkeiten zu Studien beitragen.« (Bonica 1990, S. 370; Übersetzung Kieselbach). Obwohl Bonica weiterhin intensiv in Wissenschaft und Lehre über die multi-/interdisziplinäre Vorgehensweise berichtete, wurde sein Konzept der Interdisziplinarität über fast zwei Dekaden hinweg ignoriert (Bonica 1990). Es fehlte das Verständnis dafür, dass es sich bei chronischem Schmerz meist um eine komplexe eigenständige bio-psycho-soziale Erkrankung handelt, die ein ebenso komplexes therapeutisches Vorgehen erfordert. Auch Gerbershagen, der Gründer der ersten Schmerzklinik in Deutschland, wies später auf diese Problematik hin (Gerbershagen 2003, S. 304): »Allerdings verstanden die Schmerzspezialisten selten die Bedeutung der Gleichzeitigkeit und der Gleichwertigkeit der somatischen, psychischen und sozialen Bedingungsfaktoren in der Diagnostik und Therapie des chronischen Schmerzes und sicher nicht, dass alle bestehenden Schmerzbilder gleichzeitig behandelt werden müssen, wenn zufriedenstellende Langzeitergebnisse erzielt werden sollen.« Erst das steigende Interesse am Phänomen Schmerz Anfang der 1970er Jahre führte zu einem erheblichen Zuwachs an interdisziplinären Einrichtungen zur Schmerzversorgung.
Erste Klassifikationen für schmerzversorgende Einrichtungen und multimodale Programme seit Ende der 1970er Jahre.
In den Jahren 1977–79 wurden die zu dieser Zeit existierenden schmerzversorgenden Einrichtungen vom »Committee on Pain Therapy« der Amerikanischen Gesellschaft der Anästhesisten (ASA) analysiert und kategorisiert, sodass das »International Directory of Pain Centers/Clinics«, ein Verzeichnis aller Schmerzzentren/-einrichtungen (sog. Oryx-Verzeichnis; APS-AAPM-Verzeichnis) und deren Klassifikation, entstand (Carron 1979, Gerbershagen 2003):
1. Überregionales Schmerzzentrum
2. Regionales Schmerzzentrum
3. Syndrom-bezogenes Schmerzzentrum/-einrichtung, inklusive Akutschmerz-Abteilungen
4. Verfahrens-orientiertes Schmerzzentrum/-einrichtung
Die dazu gehörigen Programme wurden fünfstufig subklassifiziert:
1. Großes übergeordnetes multidisziplinäres Programm; mehr als sechs beteiligte Disziplinen; Behandlung unterschiedlicher Schmerzsyndrome; Forschung und Lehre; universitär
2. Übergeordnetes, multidisziplinäres Programm; mind. 4–6 beteiligte Disziplinen; weitere wie 1.
3. Kleines multidisziplinäres Programm; 2–3 Disziplinen
4. Syndrom-orientiertes Programm, auf die Behandlung von Patienten mit speziellen Schmerzerkrankungen spezialisiert
5. Verfahrens-/Modalitäten-orientiertes Programm, Verwendung von einzelnen Verfahren
Im Anschluss an diese ersten Vorschläge für eine Klassifikation folgten weitere Definitionen der International Association for the Study of Pain (IASP) und der damaligen Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) und heutigen Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
Die sog. »Task Force« der IASP formulierte 1990 Richtlinien für die anzustrebenden Charakteristika von schmerztherapeutischen Versorgungseinrichtungen, die den aktuellen Vorschlägen der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. in ihren Grundsätzen bereits sehr ähnlich waren (Gerbershagen 2003, IASP 2009). Sie unterstrichen die multi-/interdisziplinäre Herangehensweise für Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzsyndrome als zu präferierende Methode, um die Gesundheitsversorgung chronischer Schmerzpatienten zu gewährleisten. Die Überlegungen reichten sogar bis dahin, dass man sich fragte, ob schmerztherapeutische Einrichtungen, die nicht multi-/interdisziplinär arbeiten, weiterhin eine Existenzberechtigung haben sollten (Kröner-Herwig 2013).
Folgende Kriterien wurden von der »Task Force« der IASP vorgeschlagen:
• Therapeuten: umfangreiche professionelle Kenntnis, um der Diagnostik und Therapie der bio-psycho-sozialen Anforderungen chronischer Schmerzen gerecht zu werden
• Team: mind. zwei Ärzte (und/oder ein/e Psychiater/in), klinische/r Psychologe/in, Physiotherapeut/in, weitere (je nach Ausrichtung des Zentrums)
• Regelmäßige Besprechungen
• Organisation durch einen Zentrumsleiter
• Umfassende diagnostische und therapeutische Optionen: physikalisch-medizinisch, psychosozial, pflegerisch, physiotherapeutisch/ergotherapeutisch/sozialmedizinisch, je nach Ausrichtung weitere.
Erste interdisziplinär und multimodal arbeitende Schmerzklinik in Mainz
In Deutschland wurden diese grundsätzlichen Überlegungen mit der Gründung der ersten interdisziplinär und multimodal arbeitenden Schmerzklinik in Mainz im Jahr 1970 zunächst mit sog. »Streubetten« in anderen Fachabteilungen umgesetzt. Wie schon in den Anfängen Bonicas war auch hier die Umsetzung des multimodalen Konzeptes von zahlreichen organisatorischen und strukturellen Herausforderungen begleitet. Von besonderer Bedeutung war die Einführung qualitätssichernder und standardisierter Vorgehensweisen, z. B. bzgl. der Anamnese- und Untersuchungsverfahren und der Entwicklung eines Schmerzfragebogens als Screeninginstrument, in dem bio-psycho-soziale Faktoren detailliert erfragt wurden. Zusätzlich wurden Schmerzkonferenzen etabliert, die schon zu diesem Zeitpunkt als besonders wertvoll für die Weiterbildung erachtet wurden, denen allerdings für die Gesamtpatientenversorgung eine nur limitierte Bedeutung beigemessen wurde (Gerbershagen 2003).
Die Probleme der Etablierung eines multi- bzw. interdisziplinären Settings im ambulanten Bereich glichen vielfach den heutigen: oft wurden chronifizierungsgefährdete oder bereits chronifizierte Patienten nicht zeitgerecht zu Schmerzspezialisten überwiesen. Oft fehlten im Falle einer Überweisung wichtige und insbesondere den psychologischen und psychosozialen Teil betreffende Informationen zur bisherigen Behandlung. Die hinzugezogenen fachärztlichen Kollegen untersuchten meist fachspezifisch und ohne einen schmerzmedizinischen Überblick zu haben. Psychologen waren mangels Informationen zu den somatischen Diagnosen auf die eigene Diagnostik fokussiert. So kam es daher beiderseits zu einer Fehlinterpretation und Überbewertung der jeweiligen Seite. Und schließlich war auch damals wie heute eine interdisziplinäre Vorgehensweise in Schmerzpraxen durch fehlende Abrechnungsmöglichkeiten erschwert.
Bis zur Jahrtausendwende wurden von Gerbershagen bereits zahlreiche Kriterien für Struktur-, Leistungs- und Ergebnisqualität in der Schmerztherapie erarbeitet und schrittweise umgesetzt (Gerbershagen 1986). Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahren entwickelten sich schließlich die ersten erfolgreichen und evidenzbasierten Behandlungsprogramme für chronische Schmerzerkrankungen, insbesondere auf Basis der sog. »functional restoration«, z. B. das functional restoration-Programm von Mayer und Gatchel (Kinney et al. 1991, Mayer und Gatchel 1988) in den USA und das Göttinger Rücken-Intensivprogramm (GRIP) (Hildebrandt et al. 1996) in Deutschland. Diese Programme bildeten die Grundlage für die internationale Entwicklung von multimodalen Programmen und Studien. Zusätzlich wurde neben medizinischen und physiotherapeutischen Elementen die kognitive Verhaltenstherapie als Komponente der multimodalen Therapie chronischer Schmerzen erkannt und etabliert (Gatchel 2003, Morley et al. 1999).
Trotz der sehr positiven Entwicklung bestanden auch zu diesem Zeitpunkt weiterhin Probleme bzgl. der Validierung von Struktur und Qualität sowie der Anerkennung und Finanzierung der interdisziplinären multimodalen Therapie in den USA und in Deutschland (Gatchel et al. 2014, Kaiser et al. 2015).
2.3 Kurzer Überblick über die interdisziplinären Therapien von der Jahrtausendwende bis heute
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer interdisziplinären multimodalen Vorgehensweise für chronische nicht-tumorbedingte Schmerzerkrankungen wurde bis heute in zahlreichen Publikationen und Reviews bestätigt (z. B. Flor et al. 1992, Gatchel et al. 2014, Kaiser et al. 2013). Für tatsächlich interdisziplinär durchgeführte Programme (
Kap. 3.2) konnte eine längerfristige Wirksamkeit (Oslund et al. 2009, Scascighini et al. 2008) mit positiven Langzeiteffekten für Schmerzlinderung, Funktionalität und psychosozialem Beeinträchtigungserleben festgestellt werden. Auch eine anhaltende Kosteneffizienz (Ektor-Andersen et al. 2008), besonders bei einer frühzeitigen Behandlung (Kronborg et al. 2009), mit Reduktion von Akutbehandlungen, von Arztbesuchen (Clare et al. 2019), der Medikamenteneinnahme und einer Reduktion von Arbeitsunfähigkeitszeiten konnten vielfach gezeigt werden. Die Effektivität von interdisziplinären gegenüber weniger strukturierten bzw. schlechter koordinierten multidisziplinären oder rehabilitativen Programmen und gegenüber Einzelinterventionen wurde ebenfalls in verschiedenen Studien aufgeführt (Scascighini et al. 2008, Weiner and Nordin 2010). Insbesondere Guzman et al. weist in seiner bis heute viel zitierten Arbeit (Guzman et al. 2001) auf die Notwendigkeit einer bei chronifizierten Patienten mindestens 100-stündigen Intervention im multidisziplinären Setting hin, um einen klinisch relevanten Effekt bei Patienten mit chronischen Rückenschmerzen zu erzielen. Die teamintegrierte Anwendung einer Kombination aus medizinischen, physiotherapeutischen und psychosozialen Verfahren wird in allen genannten Arbeiten als Behandlungsgrundlage dargestellt (Gatchel et al. 2014). Schließlich wurden in Deutschland in den Jahren 2009 bis heute die Grundlagen für eine Standardisierung und Definition der multimodalen Schmerztherapie, der Indikationsstellung und der strukturellen Erfordernisse seitens der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. umfassend ausgearbeitet (Arnold et al. 2014, Arnold et al. 2009, Arnold et al. 2012, Casser et al. 2013). In einem über Jahre dauernden Konsensprozess einigten sich alle deutschen Schmerzfachgesellschaften schließlich 2016 auf eine Klassifikation schmerztherapeutischer Einrichtungen mit Kriterien für Struktur- und Prozessqualität (Muller-Schwefe et al. 2016).
Wenngleich die geschilderte Entwicklung ein sehr positives Bild für die interdisziplinäre Vorgehensweise zeichnet, kamen in den letzten Jahren auch zahlreiche kritische Stimmen auf. Die oft noch fehlende Abgrenzung von multidisziplinären zu interdisziplinären – oder besser: interprofessionellen – Programmen stellt unverändert ein Einfallstor für zahlreiche qualitativ und quantitativ nicht ausreichende Behandlungsprogramme und Studien dar (Artner et al. 2012, Kaiser et al. 2013). In diesem Zusammenhang stellen sich auch grundlegende Fragen
• nach der tatsächlich erforderlichen Behandlungsintensität,
• nach dem Beginn und der Dauer der Therapie,
• nach gruppen- oder ggf. krankheitsspezifischen Behandlungsprogrammen,
• nach den einzelnen Sektoren zugeteilten Behandlungssettings (Petit et al. 2014, Ronzi et al. 2017),
• nach den dafür erforderlichen Messparametern
• und letztlich nach der Validierung der Behandlungsqualität (Kaiser et al. 2017, Pfingsten et al. 2019).
Darüber hinaus werden aktuell zahlreiche Aspekte in Hinblick auf die Gestaltung einer bedarfsadaptierten und effektiveren interdisziplinären Behandlung bearbeitet: Die Wahrnehmung einer sich ändernden Bevölkerungsstruktur, sei es demografisch oder kulturell bedingt, erfordert beispielsweise eine daran angepasste Behandlungsstruktur und Therapie (
Kap. 7.3., Kap. 8.7.).
Die Ausweitung der Interdisziplinarität mit einer Einbindung ergänzender und über den klassisch medizinisch-psychosozialen und physiotherapeutischen Bereich hinausgehender Fachbereiche, z. B. Medizinethik, Soziologie, Linguistik, Anthropologie etc. (Kieselbach et al. 2016, Koesling et al. 2019, Schiltenwolf et al. 2016) ist ebenfalls Thema aktueller Überlegungen. Auch der lange Zeit undenkbaren Integration von Patienten und Selbsthilfegruppen in das interdisziplinäre Setting als grundlegende Erweiterung der interprofessionellen Kompetenz kommt eine wichtige Bedeutung zu.
Die Schulung sowohl der präventiv und in der Nachsorge unentbehrlichen Primärversorger (Tzortziou Brown et al. 2016) als auch der im interdisziplinären Team aktuell und zukünftig eingebundenen Mediziner und Therapeuten stellt eine relevante Herausforderung für den Erhalt einer qualifizierten interdisziplinären Schmerztherapie dar. Letztere konnte in der curricularen studentischen Lehre mit der Etablierung des Querschnittsbereiches QB14 in Deutschland schon entscheidend vorangebracht werden (Briggs et al. 2015, Kopf et al. 2014). Neben einer verbesserten ärztlichen Kompetenz werden auch die Bereiche Psychotherapie, Physiotherapie und Ergotherapie spezifisch im Bereich interdisziplinärer Schmerzversorgung zunehmend weitergebildet und etabliert. Hier sei insbesondere auf die fortschreitende Anerkennung der »Speziellen Schmerzpsychotherapie« als Zusatzweiterbildung hingewiesen.3
Aktuell und in den kommenden Jahren werden belastbare Daten erarbeitet werden müssen, auf deren Basis eine qualitativ angepasste und wirtschaftliche interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen geschaffen werden muss. Der von der WHO novellierten ICD-11 mit ihren schmerzspezifischen Diagnosen (
Kap. 13.2) wird dabei eine besondere Bedeutung zukommen. Die individuelle, die gesellschaftliche und die ökonomische Entlastung, die eine rasche und suffiziente interdisziplinäre Schmerztherapie mit sich bringt, muss in der direkten Gesundheitsversorgung, aber auch in der Gesundheitspolitik erkannt werden. Ziel muss die Entwicklung von sektorenübergreifenden und stadiengerechten Behandlungskonzepten sein.
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2 International Association for the Study of Pain
3 https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/kammer/satzungen/weiterbildungsordnung-lpk-bw.pdf
3 Begriffsdefinitionen: Schmerzkrankheit – Chronifizierung
3.1 Schmerzkrankheit: somatische, psychische (yellow flags), soziale und biografische Faktoren – eine eigenständige Erkrankung?
Stefan Wirz
Die Schmerzkrankheit ist eine eigenständige Erkrankung. Der Prozess dorthin wird als Chronifizierung bezeichnet.
Wie bei jeder Erkrankung werden methodologisch verschiedene Faktoren zusammengefasst: so hat man eine eigenständige Phänomenologie bzw. Symptomatologie mit der Beeinträchtigung bis dahin »normaler« Funktionen, eine eigenständige Ätiologie und Pathogenese, diagnostische Kriterien und therapeutische Ansätze. Insofern lässt sich die Frage, ob es sich bei der »Schmerzkrankheit« um eine eigenständige Erkrankung handelt, vorab deutlich bejahen, da methodologisch bereits die Definition einer Erkrankung gegeben ist. Den Prozess, der zur Schmerzkrankheit führt, bezeichnen wir als Chronifizierung. Häufig werden beide Begriffe synonym verwendet (Raffaeli 2017). Im Folgenden werden die verschiedenen Prädiktoren, Risikofaktoren und Begleitmerkmale der Schmerzkrankheit dargestellt.
3.1.1 Definition, Epidemiologie und ICD-Kodierung
Der Terminus »Chronischer Schmerz« fokussiert auf die zeitliche Dimension.
Die zeitliche Unterscheidungsgrenze zwischen Akutschmerz und chronischem Schmerz zieht man bei drei Monaten. Beide werden eher als Symptom denn als Erkrankung angesehen. So stellt der Akutschmerz ein »Begleitsymptom einer körperlich fassbaren Erkrankung bzw. einer Nervenschädigung sowie ›außergewöhnliche Schmerzen‹ z. B. bei Stumpf- und Phantomschmerzen oder im Rahmen eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS)« (Leitlinie Schmerzbegutachtung 2017) dar.
Chronifizierter Schmerz als Wechselspiel somatischer, psychischer und sozialer Faktoren
Chronifizierter Schmerz dahingegen weist einen eigenständigen Krankheitswert auf. Es kommt dabei zu einem Verlust der Leit- und Warnfunktion des (Akut-)Schmerzes, wie sie bei »symptomatischen« Schmerzen sinnvoll ist. Unterscheiden muss man diesen wiederum von Schmerzen als Ausdruck einer primär psychischen Erkrankung bzw. ausschließlichen Somatisierungsstörungen. Chronifizierung ist somit ein eigenständiger Begriff, der ein komplexes Krankheitsbild chronisch schmerzkranker Patienten beschreibt. Hierbei kommt es gemäß des bio-psycho-sozialen Modells (
Abb. 3.1) zu einer »Chronizität« anhaltender Schmerzen von sowohl somatischen als auch psychischen Faktoren mit Auswirkungen auf die sozialen Funktionen der Betroffenen. Laut der Formulierung von Casser et al. liegt ein »Wechselspiel zwischen somatischen, psychischen und sozialen Faktoren vor«, die sich »in einem komplexen Geschehen bedingen, unterhalten und verstärken […]. Alle genannten Dimensionen sind dabei als integrale Teile des Schmerzes und nicht nur als Folge der Nozizeption zu verstehen« (Casser et al. 2013).
Bekannte Beispiele sind die sogenannte Fibromyalgieerkrankung oder der chronifizierte Wirbelsäulenschmerz – Erkrankungsbilder also, welche häufig zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. Es entsteht eine »Algopathie«, also eine eigenständige Schmerzkrankheit (Cohen et al. 2013).

Abb. 3.1: Bio-psycho-soziales Modell
Die Merkmale chronifizierter Schmerzen (Gerbershagen 1986;
Tab. 3.1) sind folgende:
• Dauerschmerz
• Multilokalisiert
• Inadäquate Medikamenteneinnahme
• Häufiger Therapeutenwechsel
• Assoziation mit psychozialen Problemen
Unterschiede bei Patienten mit chronischen Schmerzen
Nach den Publikationen von Breivik und von Häuser leiden 14–23 Mio. Menschen in Deutschland unter chronischen Schmerzen, wovon allerdings nicht alle Patienten eine »Behandlungsbedürftigkeit« aufweisen, da die Schmerzintensität und das Ausmaß des »Leidens am Schmerz« eine unterschiedliche Beeinträchtigung verursacht. Andererseits wird die Zahl von chronisch »Schmerzkranken« mit einem hohen Beeinträchtigungsgrad auf 2,2 Mio. Menschen in Deutschland geschätzt, wobei die Versorgung auf Grund einer Unterversorgung mit Schmerzmedizinern unzureichend ist (Häuser et al. 2014, Breivik et al. 2006).
Tab. 3.1: Chronifizierungsmodell nach Gerbershagen (mit freundlicher Genehmigung des DRK-Schmerzzentrums)

Komponente/AchseStadium 1Stadium 2Stadium 3
Sechs Millionen Deutsche erfüllen die Kriterien eines chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. bezieht sich auf diese Publikation und schreibt in ihrer Signatur: »… so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die Zahl chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker Beeinträchtigung und assoziierten psychischen Beeinträchtigungen (Schmerzkrankheit) liegt bei 2,2 Mio. Deutschen« (https://www.schmerzgesellschaft.de/topnavi/bewusstsein-schaffen).
Allein durch muskuloskelettale Erkrankungen werden direkte und indirekte Behandlungskosten auf 28,5 Mio. Euro veranschlagt, was zu volkswirtschaftlichen Verlusten führt (Statistisches Bundesamt 2008). Die Annahme, dass ein Großteil dieser Patientengruppe unter chronischen Schmerzen leidet, verdeutlicht deren Bedeutung (Göbel 2001).
Über die ICD-10 kann die Schmerzkrankheit mit der Diagnose F45.41 »Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren« kodiert werden. Daneben findet sich die ICD-10 F45.40 »Anhaltende somatoforme Schmerzstörung« mit der Formulierung: »… tritt in Verbindung mit emotionalen Konflikten oder psychosozialen Belastungen auf, denen die Hauptrolle für Beginn, Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen zukommt.« Zusammengefasst bedeutet dies, dass somatische oder psychische Ursachen der Schmerzerkrankung für die Kodifizierung relevant sind. Gerade diese Unterscheidung ist bei fortgeschrittener Chronifizierung mitunter nur erschwert vorzunehmen.
Im ICD-11 kann chronifizierter Schmerz differenziert codiert werden
Im ICD-11 wird diese unzureichende Darstellung chronifizierter Schmerzen deutlich verbessert. Hierbei wird »chronic pain« über einen Zeitverlauf von länger als drei Monaten definiert, wobei »chronic primary pain« von »chronic secondary pain« unterschieden wird und weitere schmerzbedingte Beeinträchtigungen und Faktoren als »extension codes« in die Kodierung einfließen. Beispiele für »chronic primary pain« wären die Fibromyalgieerkrankung und für »chronic secondary pain« chronischer postoperativer Schmerz. In die »extension codes« fließen die Schmerzintensität, der »distress«, die schmerzbedingte Einschränkung von Aktivitäten und die u.g. psychosozialen Faktoren ein. Somit kann man in diesem Konzept den deutschen Chronifizierungsbegriff gut abbilden. Es ist dabei festzuhalten, dass im englischen Sprachraum kein Wort für den Begriff Chronifizierung existiert (Treede et al. 2019).
3.1.2 Prädiktoren und Risikofaktoren
Yellow Flags als psychosoziale Risikofaktoren
Prädiktoren und Risikofaktoren der Schmerzchronifizierung sind mit Evidenznachweis gesichert. Oft werden sie als »yellow flags« bezeichnet.
Yellow Flags mit einem hohem Evidenzgrad, also einer hohen prädiktiven Vorhersagekraft, sind das Vorliegen einer Depression, einer Angsterkrankung, von erhöhtem Stress bzw. einer erhöhten Vulnerabilität für Stress und Verhaltensweisen wie Katastrophisieren, eine passive Verhaltensweise mit Hilf- oder Hoffnungslosigkeit angesichts des Schmerzerlebens oder Angst-Vermeidungsverhalten. In diesem Zusammenhang werden häufig die sogenannten »Fear-avoidance beliefs« aufgeführt, bei denen aufgrund schmerzbedingter Angst und als Folge von Vermeidungsverhalten Schmerzen aufrechterhalten werden und eine Aktivierung verhindern.
Eine mittlere Evidenz weisen Reaktionsmuster mit Überaktivität, Durchhaltestrategien (Endurance), Unterdrückung des Gedankens an den Schmerz oder Somatisierungstendenzen auf. Eine Somatisierung ist charakterisiert durch persistierende körperliche (somatische) Beschwerden, wie z. B. Schmerzen im Extremitätenbereich, als Ausdruck psychischer Phänomene bei gleichzeitiger kognitiv bzw. emotional bedingter Fehlanpassung (Maladaptation) mit entsprechendem Schmerzverhalten (
Kap. 3.1.5).
Weitere Risikofaktoren sind beruflich bedingte Merkmale wie Arbeitsmonotonie, geringes Qualifikationsniveau, körperlich anstrengende Arbeit, Arbeitsunzufriedenheit, aber auch Konfliktsituationen oder Arbeitsplatzverlust. Häufig nicht ausreichend beachte Faktoren sind iatrogener Natur. So kann ein simples, auf »Reiz-Reaktion«-Verhaltensweisen basierendes Behandlungsschema dazu führen, dass die einzelnen bio-psycho-sozialen Komponenten nicht ausreichend beachtet werden. Ein Beispiel stellt die Fokussierung auf unimodale Therapieansätze, wie z. B. das »Zücken« des Rezeptblockes oder die unkritische wiederholte Anwendung minimalinvasiver Verfahren ohne umfassendes Behandlungskonzept dar. Auch die Förderung der passiven Grundhaltung der Patienten durch Ausstellung längerer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder passiver Maßnahmen, wie z. B. der Verschreibung von Massagen, begünstigen Chronifizierungsprozesse. Ebenso können eine intensive Diagnostik ohne konkrete Indikationsstellung oder konkrete Zielsetzung – wenn schwerwiegende Befunde, sogenannte »Red flags«, ausgeschlossen wurden – zur Chronifizierung beitragen.
Zuletzt seien noch häufig anzutreffende »Lifestyle«-Merkmale von chronifizierten Schmerzpatienten zu nennen, wie Nikotin- und/oder Alkoholabusus, Adipositas, schlechter körperlicher Trainingszustand und niedrige soziale Stellung.
Es empfiehlt sich, diese Risikofaktoren frühzeitig zu erfassen. Häufig ist in der ambulanten hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung der Rahmen für eine umfassende Diagnostik solcher Risikofaktoren begrenzt. Allerdings gehört sie zu den grundlegenden Bestandteilen einer schmerzmedizinischen Untersuchung, wenn der Schmerzmediziner involviert wird (Grotle et al. 2006, Ritzwoller et al. 2006, Andrews et al. 2012, Hinrichs-Rocker et al. 2009, Kehlet et al. 2006, Nicholas et al. 2011).
3.1.3 Ätiologie und Pathogenese
»Biologische« somatische, psychische und soziale Mechanismen können zur Chronifizierung beitragen.
Chronifizierter Schmerz beginnt – »naturgemäß« – mit einem definierten umschriebenen Schmerzereignis, entweder als zeitlich eng umgrenztes Schmerztrauma oder sich kontinuierlich entwickelnder Schmerz. Ausgangspunkt einer Schmerzchronifizierung ist häufig ein Akutschmerzereignis. Gemäß des bio-psycho-sozialen Charakters der Schmerzkrankheit führen sowohl »biologische« somatische als auch psychische und soziale Mechanismen zur Chronifizierung. Dabei spielen Hypersensitivierungsmechanismen eine erhebliche Rolle.
Chronifizierung kann sowohl bei Nicht-Tumorschmerzen als auch bei Tumorschmerzen auftreten.
3.1.4 Somatische Chronifizierungsmechanismen
Zahlreiche somatische Faktoren haben das Potenzial, zur Schmerzchronifizierung beizutragen.
Befunde wie vorbestehender bzw. anhaltender Schmerz vor Einsetzen des Akutschmerzes, eine unzureichende initiale Schmerzkontrolle, repetitive Schmerzreize und -erfahrungen, z. B. im Rahmen von operativen Folgeeingriffen, als auch anhaltender neuropathischer Schmerz nach Nervenläsion sowie demografische Faktoren wie Alter, Geschlecht und genetische Ursachen sind als initiale schmerzverstärkende Faktoren identifiziert. Dabei kommt es sowohl zu peripheren als auch zentralen Sensibilisierungsphänomenen (
Abb. 3.2), die somatisch zur Schmerzchronifizierung beitragen. Unter Vermittlung verschiedener inflammatorischer Mediatoren, wie u. a. NGF (»nerve growth factor«), Zytokine, Interleukine und Tumornekrosefaktor, kommt es zu Ionenkanalveränderungen, einer Veränderung der Nozizeptoraktivität, neuronalen Rekrutierungsphänomenen, Bahnungsvorgängen (»wind-up«), einer Veränderung der Genexpression und letztendlich zu einer anatomischen Umorganisation (Neuroplastizität) auf spinaler und supraspinaler Ebene mit der Erweiterung zerebraler rezeptiver Felder. Dadurch kommt es zu einem erhöhten nozizeptiven Input mit einer erhöhten Perzeption von Schmerz und einer Verminderung der deszendierenden Schmerzhemmung (Carvalho et al. 2008, Vandermeulen und Brennan 2000).
Anatomische und physiologische Korrelate von Hypersensitivierungsmechanismen:
• Ionenkanalveränderungen (Natriumkanal)
• Modulation der Nozizeptoren
• Rekrutierungsphänomene auf Rückenmarksebene
• Bahnungsvorgänge (wind-up)
• Veränderung der Genexpression
• Anatomische Umorganisation/neuroplastische Veränderungen
• Erweiterung rezeptiver Felder im ZNS

Abb. 3.2: Periphere und zentrale Sensibilisierungsphänomene
Postoperativer Akutschmerz als häufiger Auslöser für chronifizierende Schmerzen
Als »klassisches« Beispiel für einen Akutschmerz mit Chronifizierungstendenz kann postoperativer Schmerz angeführt werden. So kann dieser in 10–50 % der Fälle zu einem chronischen Schmerz führen, wobei ein ausgeprägter chronischer Schmerz in 2–10 % der Fälle die Folge ist. Oft ist eine initial unzureichende Akutschmerzkontrolle mit dem Zustandekommen von chronischem Schmerz assoziiert. Allerdings spielen regelhaft auch psychosoziale Faktoren eine Rolle, so dass es sich um ein multifaktorielles Geschehen handelt (Kehlet et al. 2006, Hinrichs-Rocker 2009;
Tab. 3.2).
Zusammenfassend liegen als somatische Chronifizierungsmechanismen Hypersensitivierungsphänome vor, die zu einem verstärkten nozizeptiven Input führen und bei denen
Tab. 3.2: Beispiel der Chronifizierung von Akutschmerzen: Auswahl von Chronifizierungsprädiktoren aus chirurgischer Sicht bei Nicht-Tumorschmerzpatienten (nach Treede et al. 2019)

Präoperative FaktorenIntraoperative FaktorenNachoperative Faktoren
die endogene Schmerzinhibition unzureichend ist.
3.1.5 Psychosoziale Chronifizierungsmechanismen
Psycho-soziale Befunde können zur Entstehung einer Schmerzerkrankung beitragen.
Eine vorbestehende Depressions- oder Angsterkrankung ist mit dem Auftreten chronifizierter Schmerzen häufig verknüpft und werden als Prädiktoren für eine Schmerzchronifizierung angesehen. Ebenso sind berufliche Aspekte wie Arbeitsunzufriedenheit und andere soziale Determinanten mit chronifiziertem Schmerz assoziiert (Anderson 1999).
Psychische Prädiktoren:
• Depression bzw. Angsterkrankungen
• Chronische Unzufriedenheit mit der Arbeit
• Geringe Selbsteinschätzung
• Mangelhafte Copingstrategien
Besondere Rolle der Fear-avoidance beliefs bei der Chronifizierung
Bestimmte Persönlichkeitstypen, Verhaltensmuster und Copingstrategien können ebenso eine Schmerzchronifizierung begünstigen. So beschreibt das Konzept der Fear-avoidance beliefs (Philips 1987, Swinkels-Meewisse et al. 2006, Pfingsten et al. 2001) Kognitionen, die zu einer Vermeidung körperlicher Aktivität, Dekonditionierung und einem Vermeidungsverhalten führen, was wiederum den Prozess der Schmerzchronifizierung im Sinne eines »circulus vitiosus« mit psychosozialen Folgen unterhält. Das Endurance-Modell (Hasenbring 1993) führt weitere maladaptive Verhaltensweisen auf, die zu Schmerzverstärkungen durch »Überlastungserscheinungen« führen können.
Ebenso spielen Aspekte wie Strategien der Krankheitsbewältigung bzw. Coping-Verhalten eine große Rolle bei der Schmerzchronifizierung. Katastrophisierungsverhalten ist, verbunden mit Hilflosigkeitsgefühlen und passiver Grundhaltung, häufig mit Schmerzchronifizierung verknüpft (Pavlin et al. 2005).
Auch unbewältigter chronischer Stress ist mit Schmerz assoziiert (Bansevicius et al. 2001).
Bedeutsamkeit biografischer Erfahrungen im Kontext einer Schmerzerkrankung
Als weitere psychische Prädiktoren liegen Körperschema- oder Somatisierungsstörungen, Traumata und biografische Ereignisse vor, die mit psychosozialen Problemen und Rückzugsverhalten assoziiert sind.
Ein psychosomatisches Modell der Schmerzchronifizierung beschreibt die Entwicklung der Schmerzkrankheit im Zusammenhang mit biografischen Faktoren bzw. Ereignissen (Egle und Hoffmann 1993).
Im Verlauf einer Chronifizierung treten Ausbreitungsphänomene bis zur Panalgesie bzw. »wide-spread-pain« auf, häufig begleitet von Somatisierungsbefunden ohne objektivierbare organische Erklärung wie z. B. Globusgefühl, Tinnitus, Schwindel, Insomnie, Übelkeit, unspezifische Thorax- oder abdominelle Beschwerden. Oft führt dies zu einem verstärkten Krankheitsverhalten bzw. Schmerzverhalten mit vermehrter Inanspruchnahme des Gesundheitswesens. Ein zunehmendes Rückzugsverhalten, sowohl auf psychosozialer wie körperlicher Ebene, bedingt im Sinne eines Feedback-Mechanismus einen Trainingsverlust bzw. weitere Dekonditionierung mit den Folgeerscheinungen eines Leistungsverlustes mit erheblicher Beeinträchtigung der Alltagsfähigkeiten und Rollenfunktion in Familie, sozialem Umfeld und Berufsleben. Dies wiederum ist von einer depressiven Affektlage bzw. einer ängstlichen Haltung bis hin zu Angststörungen begleitet, welche diesen Regelkreislauf verstärken (Buchner et al. 2007, Pfingsten und Schöps 2004, Schmidt et al. 2007, Forseth et al. 1999, Arnold et al. 2009, McBeth et al. 2003, Neubauer et al. 2006, EFIC).
Psychosozialer Leidensdruck chronifizierter Patienten
Am Konzept der Schmerzkrankheit wird häufig kritisiert, dass die Datenlage zur Epidemiologie unzureichend sei und die Beschreibungskonzepte der Schmerzkrankheit international unterschiedlich seien (Cohen et al. 2013, Häuser et al. 2014).
Dennoch kann diese Kritik an mangelnden epidemiologischen Daten weder den psychosozialen Leidensdruck der Patienten noch die Bedeutung chronifizierter Schmerzen für das Sozialsystem und die Nachfrage an der Behandlung dieses Erkrankungsbildes im klinischen Alltag negieren, vor allem vor dem Hintergrund zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen zu den Entstehungsmechanismen, zur Diagnostik und Therapie (Treede et al. 2019).
Exkurs: Somatoformer Schmerz
Chronifizierter Schmerz weist oftmals somatoforme Komponenten auf, wobei eine somatoforme Störung davon abgegrenzt werden sollte, auch in Hinblick der Zuständigkeit der Fachbereiche. Somatoforme Störungen stellen komplexe Erkrankungen mit Störung der zentralen Schmerz- und Stressverarbeitung dar. Es kommt zu einem mehr als sechs Monate andauernden, stark ausgeprägten und quälenden Schmerz, der durch einen somatophysischen Prozess oder eine körperliche Störung nicht hinreichend erklärt werden kann. Es besteht eine Beziehung zu emotionalen Konflikten oder psychosozialen Belastungen, denen die Hauptrolle für Beginn, Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen zukommt. Die Folge ist meist eine beträchtlich gesteigerte Inanspruchnahme persönlicher oder medizinischer Hilfe und Unterstützung, wobei innerlich entlastende Prozesse wie primärer oder sekundärer Krankheitsgewinn eine Rolle spielen können (Dilling et al. 2000, Saß et al. 1996).
3.1.6 Psychosoziale Chronifizierungsmechanismen – Akutschmerz als Retraumatisierung?
Ein Akutschmerzereignis kann bei Patienten mit bio-psycho-sozialen Risikofaktoren einen Circulus vitiosus in Gang setzen, der zu einer Schmerzchronifizierung führen kann.
Die oben beschriebenen somatischen Chronifizierungsfaktoren und Hypersensitivierungsphänomene sind potenziell bei allen Patienten mit akuten Schmerzen nachweisbar. In Zusammenschau der somatischen und psychosozialen Chronifizierungsfaktoren und Prädiktoren erhebt sich die Frage, ob Akutschmerzen, bedingt z. B. durch ein Unfalltrauma oder eine akute Erkrankung wie eine postzosterische Neuralgie, bei Personen mit vorbestehenden psychischen Prädiktoren bzw. Belastungsfaktoren die Funktion einer genuin somatischen »Retraumatisierung« einnehmen können, welche aber erheblich psychosoziale Auswirkungen bei diesen Patienten aufweist. Es kommt – wie oben beschrieben – zu einer gegenseitigen Verstärkung somatischer und psychosozialer Chronifizierungsfaktoren im Sinne eines »circulus vitiosus«. Daher handelt es sich bei einer chronifizierten »Schmerzerkrankung« nicht um eine psychiatrische Erkrankung, sondern um ein eigenständiges Krankheitsbild, welches ein spezifisches – schmerzmedizinisches – Behandlungskonzept erfordert. Hierbei ist das multimodale Behandlungskonzept chronifizierter Schmerzen aufgrund seiner integrativen, interdisziplinären und »ganzheitlichen« Ausrichtung am besten geeignet (Nicholas et al. 2011).
3.1.7 Diagnostik
Diagnostische Maßnahmen bei chronifizierten Schmerzpatienten sollten die bedeutsamen bio-psycho-sozialen Einflussfaktoren auf das Schmerzgeschehen erkennen und in ihrer Bedeutung bewerten.
In diesem Kapitel wird nicht der gesamte notwendige diagnostische Gang bei chronifizierten Schmerzpatienten geschildert. Ziel der Chronifizierungsdiagnostik ist die Darstellung somatischer, psychischer und sozialer Befunde schmerzerkrankter Patienten, um eine adäquate Therapieplanung vornehmen zu können. Dabei sollten Ätiologie und Pathophysiologie der Schmerzen herausgestellt, die Befunde objektiviert, »Befunde und Befinden« korreliert und jene die Schmerzerkrankung aufrechterhaltenden Faktoren erkannt werden. Daraus folgt, dass ein interdisziplinäres Assessment notwendig ist unter Einbeziehung verschiedener ärztlicher und nicht-ärztlicher Fachdisziplinen. Nach der Nationalen Versorgungsleitlinie zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz empfiehlt sich ein solches Assessment in einem abgestuften Vorgehen (
Kap. 5.4), welches als OPS kodierbar ist (OPS-Codierung 1-910 Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik) (Bundesärztekammer et al. 2017, Casser et al. 2013).
Expertenempfehlung zur Durchführung des interdisziplinären Assessments bei Beschwerdenpersistenz am Beispiel des unspezifischen Kreuzschmerzes (Bundesärztekammer et al. 2017)
Ein interdisziplinäres Assessment zur weiteren Therapieempfehlung soll durchgeführt werden (Empfehlungsgrad ⇑⇑):
• nach sechs Wochen Schmerzdauer, alltagsrelevanten Aktivitätseinschränkungen und unzureichendem Therapieerfolg trotz leitliniengerechter Therapie sowie dem Vorliegen von psychosozialen und/oder arbeitsplatzbezogenen Risikofaktoren zur Chronifizierung;
• nach zwölf Wochen Schmerzdauer, alltagsrelevanten Aktivitätseinschränkungen und unzureichendem Therapieerfolg trotz leitliniengerechter Therapie;
• bei chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerzen mit erneuter therapieresistenter Exazerbation.
Gerade für die Planung einer multimodalen Schmerztherapie ist dieses Vorgehen sinnvoll. Dagegen steht allerdings in der Realität die mangelnde Verfügbarkeit einer solchen Vorgehensweise.
Darüber hinaus es wichtig, sogenannte »Red flags«, also gravierende Befunde mit spezifischem Handlungsbedarf, zu erkennen. In der umfassenden organbezogenen Untersuchung müssen somatische ätiologische und schmerzunterhaltende Ursachen verifiziert werden. Dies erfolgt z. B. bei Schmerzen im Wirbelsäulenbereich oder der Extremitäten über eine standardisierte neuro-orthopädische Untersuchung, und/oder entsprechend der Schmerzmanifestation im jeweiligen Fachbereich. Apparative bzw. labormedizinische Untersuchungen werden bei entsprechender Indikation durchgeführt. Eine psychologische Exploration ist bei chronifizierten Schmerzen grundlegend.
Validierte Fragebögen sollten bei der Diagnostik zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus kommt bei der Schmerzkrankheit der strukturierten Erfassung über validierte Fragebögen eine hohe Bedeutung zu, denn hierüber können die erfassten Items verglichen und auch für die Qualitätskontrolle genutzt werden. Inhalte dieser Fragebögen sind u. a. die Erfassung der Schmerzqualität und Schmerzintensität, der Funktionalität, der psychischen und sozialen Parameter bzw. Begleitumstände. Beispielhaft dafür seien Systeme wie der Deutsche Schmerzfragebogen oder auch das digital anwendbare painDETECT genannt. Für Näheres sei auf die entsprechenden Kapitel zur Diagnostik verwiesen (
Kap. 5.4.2.2).
3.1.8 Chronifizierungsstadium und schmerzbedingte Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Als grundlegende Diagnostikinstrumente der Schmerzchronifizierung sollen das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung (MPSS) und der von Korff Questionnaire als Beispielmodelle strukturierter Assessment-Instrumente aufgeführt werden.
Das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung (MPSS) und der von Korff Questionnaire
Vier Achsen zur Differenzierung des Chronifizierungsstadiums eines Schmerzpatienten werden im Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung von Gerbershagen angeführt. Diese beinhalten den zeitlichen Verlauf, die Schmerzlokalisation, das Medikamenteneinnahmeverhalten und das Ausmaß der Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, nach denen sich drei Stadien unterscheiden lassen. Die praktische Anwendung ist bisweilen problematisch, weil nach dieser schematischen Erfassung verschiedene somatische und psychische Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt werden und nicht differenziert werden kann, ob z. B. eine starke Inanspruchnahme des Gesundheitswesens auch iatrogen oder durch eine unzureichende bzw. ineffektive Behandlung bedingt ist. Daher empfiehlt es sich, neben dem MPSS diese fehlenden Aspekte mit Hilfe weiterer Assessment-Werkzeuge zu erfassen. Allerdings existiert trotz der genannten Einschränkungen im deutschsprachigen Raum kein alternatives Erfassungsinstrument des Chronifizierungsstadiums (Wurmthaler et al. 1996, DGN et al. 2007).
In der Schmerzgraduierung nach von Korff werden schmerzbedingte Funktionsbeeinträchtigungen abgestuft dargestellt, wodurch neben dem Chronifizierungsstadium der Aspekt der Leistungsfähigkeit eingebracht wird (von Korff et al. 1992).
Als problematisch wurde bei beiden Erfassungsinstrumenten die Subjektivität der auf den Patientenangaben beruhenden Einschätzungen kritisiert. Andererseits kann sich die Diagnostik von Schmerz per se naturgemäß nur auf subjektive Angaben beziehen, weshalb diese Kritik nur auf den ersten Blick berechtigt ist. Dennoch wird daraus klar, dass neben der Erfassung eines Stadiums und Schweregrades einer schmerzbedingten Beeinträchtigung die Erfassung weiterer Merkmale erforderlich ist.4
So müssen sowohl die somatischen als auch psychischen Befunde in die Diagnostik einbezogen werden. Insbesondere müssen das Ausmaß einer möglichen Somatisierung oder Erkrankungsbefunde wie Angst, Depression oder »Stress« erfasst werden.
3.1.9 Management chronifizierter Schmerzen
Die Prävention einer Schmerzchronifizierung sollte eines der Hauptziele bereits bei dem Zustandekommen akuter Schmerzen sein. So sollte eine suffiziente Akutschmerzbehandlung sowohl perioperativ oder bei nicht-traumatologisch bedingten Schmerzen gemäß dem physiologischen Korrelat als antinozizeptive bzw. antineuropathische Therapie erfolgen.
Gemäß dem bio-psycho-sozialen Modell der Schmerzchronifizierung bieten sich multimodale Behandlungsprogramme an, da die verschiedenen Faktoren und Aspekte in ihren wechselseitigen Auswirkungen adressiert werden. Dabei liegen Behandlungsprinzipien in der Aktivierung des Patienten, mit einer Mobilitätssteigerung und der Erschließung von körperlichen und psychosozialen Ressourcen, die im Krankheitsverlauf »verloren« gegangen sind.
Ziel ist die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit (»functional restoration«). Dazu werden über Techniken wie »graded activity« oder »graded exposure« eine schrittweise Kompetenzerweiterung und ein Mobilitätszuwachs vermittelt. Dies kann im Rahmen der multimodalen Bausteine Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinischen Trainingstherapie erfolgen. Eine gleichzeitige schmerzpsychotherapeutische, oft verhaltenstherapeutisch fokussierte Behandlung ist dabei zwingend erforderlich, ebenso die Vermittlung aktiver Entspannungsverfahren, einer Kunst- oder Musiktherapie und weiterer aktivierender Therapieverfahren.
Passiv ausgerichtete Therapiemethoden stehen eher im Hintergrund. So weist die Anwendung invasiver Verfahren bei chronifizierten Patienten keine nachhaltigen Effekte auf. Die ausschließlich medikamentöse Behandlung ist ebenso ein passives Verfahren und birgt überdies Gefahren hinsichtlich eines Medikamentenfehlgebrauchs oder der Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung. Zu beachten ist, dass bei chronifizierten Schmerzen ähnliche psychosoziale Prädiktoren wie für eine Abhängigkeitserkrankung bestehen.
Psychosoziale Risikofaktoren für eine Abhängigkeitserkrankung (nach Jage 2005) sind:
• Somatisierung und Persönlichkeitsstörung
• Stress Vulnerabilität, Neurotizismus, chronische somatische Symptome
• Angst, Depression
• Drogenabhängigkeit/Missbrauch in der Anamnese
In der AWMF-Leitlinie Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen (LONTS) wird auf diese Gefahr hingewiesen. Beispielsweise sollten bei primären Kopfschmerzerkrankung, somatoformen Störungen, dem Fibromyalgiesyndrom und bei Schmerzen als Ausdruck einer affektiven Erkrankung generell keine Opioide verwendet werden. Auch der Einsatz von kurzwirksamen Opioiden kann eine Toleranzentwicklung fördern. Eine Besonderheit von LONTS ist, dass die Verfasser dem klinisch tätigen Arzt nützliche Praxiswerkzeuge liefern wie einen Handzettel zur Fahrtüchtigkeit, zum Vorgehen bei Niereninsuffizienz, zur Behandlung der opioidinduzierten Obstipation, etc. (LONTS 2020).
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3.2 Multimodal, multidisziplinär, interdisziplinär, integrativ: Wichtige Schlagworte in der Schmerzbehandlung
Kristin Kieselbach
Schmerz wird von der International Association for the Study of Pain (IASP, Internationale Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes) in einer Definition aus dem Jahr 1964 folgendermaßen beschrieben: »Pain is an unpleasant sensory and emotional experience associated with actual or potential tissue damage, or described in terms of such damage« (Merskey und Bogduk 1994). Weltweit leidet jeder fünfte Mensch in seinem Leben mindestens einmal unter chronischen Schmerzen: Chronische Schmerzen stellen in Ihrer Vielschichtigkeit und Häufigkeit eine erhebliche Belastung für den betroffenen Menschen selbst, aber auch eine große ökonomische und gesundheitspolitische Herausforderung dar. Die Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte führten zu einer differenzierteren Wahrnehmung der Gesamtproblematik. So lautet ein Aktualisierungsvorschlag für die bisherige Definition für chronische Schmerzen auch wie folgt: »Pain is a distressing experience associated with actual or potential tissue damage with sensory, emotional, cognitive, and social components« (Williams und Craig 2016).
Die weitere Optimierung versorgungs- und gesundheitspolitischer Faktoren erfordert ein besseres Verständnis für den chronischen Schmerz und seine Komplexität. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe in Diagnostik und Therapie stellen eine Verständigungsgrundlage dafür dar. Sie sollen im Folgenden geklärt und eingeordnet werden.
Bio-psycho-soziale Ursachen für chronische Schmerzen
Die Chronifizierung von Schmerzen unterliegt multifaktoriellen Entstehungsmechanismen, die bereits in Kapitel 3.1 ausführlich dargestellt wurden (
Kap. 3.1). Zusammengefasst können folgende Faktoren als besonders relevant für eine Schmerzchronifizierung gelten: anhaltende nozizeptive Schmerzen, die Entwicklung neuropathischer Schmerzen, Veränderungen in der Signalvermittlung im peripheren und zentralen Nervensystem, als auch auf zellulärer, immunologischer, genetischer, epigenetischer und umweltbezogener Ebene. Darüber hinaus spielen psychologische, psychosoziale und psychiatrische Einflussfaktoren eine wichtige Rolle (Edwards et al. 2016, Heinricher 2016).
Behandlungsansätze müssen sowohl die Verhinderung oder Prävention einer Chronifizierung (
Kap. 13.4) als auch – bei bereits bestehender Chronifizierung – die individuellen Entstehungsmechanismen, die pathophysiologischen und phänotypischen Veränderungen berücksichtigen. Sowohl die Diagnostik als auch die Therapie muss das gesamte Spektrum der Schmerzerkrankung berücksichtigen.
Die durch vielfältige Auslöser bedingten oder multifaktoriellen Entstehungsmechanismen, durch die chronische Schmerzen generiert werden, zeigen individuell starke Unterschiede und Charakteristika. Sie werden in das sog. bio-psycho-soziale Schmerzmodell eingeordnet, welches für chronische Erkrankungen allgemein 1977 von Engel beschrieben wurde (Engel 1977, 1981). Das bio-psycho-soziale Krankheitsmodell gilt auch für den chronischen Schmerz: Der gesamte Mensch wird in seiner Integrität inklusive seiner Umgebung durch chronische Schmerzen beeinträchtigt. Chronische Schmerzen involvieren körperliche, psychische, verhaltensbedingte und soziale Aspekte. Die individuelle Entwicklung chronischer Schmerzen ist von zahlreichen Chronifizierungsfaktoren abhängig und kann in einer erheblich beeinträchtigenden Schmerzerkrankung münden (Hauser et al. 2014) (
Abb. 3.3).
Unimodale (auch: monomodale) Verfahren nur mit begrenztem Effekt in der Behandlung
Unimodale Verfahren sind einzelne Verfahren oder Maßnahmen, die auf lediglich eine Schmerzdiagnose oder einen Schmerzmechanismus ausgerichtet sind. Sie beziehen sich in der Regel auf medikamentöse, interventionelle (z. B. Infiltrationen), operative, physiotherapeutische oder auch psychotherapeutische Verfahren. Sie zeigen für komplexe Schmerzerkrankungen einen meist nur begrenzten Effekt (
Kap. 2.1).
Eine rein empirisch-pragmatische und hauptsächlich biomedizinische Vorgehensweise trägt nur sehr bedingt zu einer ausreichenden Behandlung chronischer Schmerzen bei (Loeser und Cahana 2013). Die somatisch-fokussierte unimodale Behandlung klammert den multifaktoriellen Aspekt und Behandlungsbedarf chronischer Schmerzen aus: somatische oder bildgebende Befunde werden überbewertet oder

Abb. 3.3: Chronische Schmerzen – eine bio-psycho-soziale Erkrankung mit multifaktorieller Schmerzgenese
passive Verfahren favorisiert. Operative Verfahren zeigen bei Hinweisen auf eine Chronifizierung bzw. Risikofaktoren für eine Chronifizierung, z. B. beim Vorliegen einer depressiven Symptomatik, deutlich schlechtere Behandlungsergebnisse (Chaichana et al. 2011, Chou 2013, Schiltenwolf und Klinger 2008, Willems et al. 2013). Einer weiteren Schmerzchronifizierung kann so unter Umständen Vorschub geleistet werden.
Eine Steigerung der Effektivität kann durch Subgruppenanalysen der betroffenen Patienten (Cherkin et al. 2018) und die Kombination individuell angepasster Therapieverfahren (Sowah et al. 2018, Steffens et al. 2016) erreicht werden. Spezifische Messinstrumente, die den Effekt der Verfahren ausreichend objektivieren können, sind erforderlich (Ballantyne und Sullivan 2015, Taylor et al. 2016).
Multidisziplinäre oder -professionelle Behandlung mit multimodalem therapeutischem Vorgehen
Unimodale bzw. monokausale und in Anlehnung an die Therapie bei Akutschmerz durchgeführte Behandlungsverfahren chronischer Schmerzen werden den vielschichtigen, den chronischen Schmerz auslösenden, aber auch den chronischen Schmerz erhaltenden Faktoren oft nicht ausreichend gerecht. Immer noch sind zahlreiche singulär durchgeführte Therapieformen letztlich darauf fokussiert, ein greifbares, sichtbares oder messbares Schmerzkorrelat zu finden und als Ursache zu identifizieren – und zu beseitigen (Goldberg 2015). Auch chronische Schmerzen, die nicht ursächlich behandelbar sind, werden oft langzeitig mit Einzelverfahren behandelt. Während aber im Falle von Akutschmerzen eine unimodale, auf eine Ursache ausgerichtete Vorgehensweise hilfreich sein kann, sollte bei einer beginnenden oder bereits abgelaufenen Chronifizierung das diagnostische und therapeutische Vorgehen nicht mehr allein unimodalen Kriterien unterliegen. Vielmehr sollte eine Kombination verschiedener und individuell auf den Patienten abgestimmter Therapieverfahren erfolgen. Der von einem Arzt oder Therapeuten durchgeführte gleichzeitige Einsatz verschiedener Behandlungskomponenten oder Verfahren zur Behandlung unterschiedlicher Schmerzmechanismen wird als multimodale Therapie bezeichnet.
Außer in Modellvorhaben und -projekten (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2019) existiert ein aufeinander abgestimmtes Therapiekonzept für Einzelverfahren im ambulanten Bereich nicht. Die einzelnen Therapien werden im ambulanten Setting von Ärzten oder Therapeuten verschiedener Fachgruppen oder Spezialisierungen durchgeführt. Jeder einzelne Arzt oder Therapeut arbeitet eigenständig und gemäß der eigenen therapeutischen Ausrichtung. Eine standardisierte Kommunikation i. S. von regelmäßigen Teambesprechungen mit den anderen beteiligten Fachdisziplinen ist nicht vorgesehen, wird aber teilweise informell und ohne Finanzierungsgrundlage durchgeführt.
Die beschriebene Vorgehensweise wird als multidisziplinäre oder -professionelle Therapie bezeichnet (Arnold et al. 2009). Mit multidisziplinär wird im deutschen Sprachraum meist Bezug auf die Fachdisziplinen im ärztlichen Bereich genommen, während multiprofessionell sich auf das erweiterte Behandlerteam, z. B. Psychologen und Physiotherapeuten und andere Co-Therapeuten, bezieht.
Multidisziplinäre/-professionelle Diagnostik und Therapie findet in den meisten Fällen im ambulanten Setting, als Konsiliarsystem im stationären Bereich oder in Rehabilitationskliniken statt. Ein teamintegrierter Ansatz mit entsprechenden Vorgaben oder Regelungen fehlt. Eine ausreichend intensive Kommunikation und Vernetzung ist im ambulanten Sektor zudem häufig durch verschiedene Standorte limitiert. Zusammenfassend ist die multiprofessionelle Therapie durch nicht abgestimmte diagnostische und therapeutische Vorgehensweisen und unterschiedliche Behandlungsziele (»Multikomponententherapie ohne interdisziplinäre Abstimmung« [Arnold et al. 2009]) geprägt (
Abb. 3.4). Eine Synthese der verschiedenen Behandlungsverfahren zu einer ineinandergreifenden Einheit fehlt (Gatchel et al. 2014, Kaiser et al. 2015). Die Effekte der multimodalen Behandlung, die in diesem Fall im Sinne einer Addition parallel erfolgender Einzelinterventionen gewertet werden muss, bleiben vor allem in Hinblick auf Schmerzlinderung, aber auch Funktionsfähigkeit und psychosoziale Beeinträchtigung hinter denen teamintegrierter Verfahren zurück (Arnold et al. 2014, Guzman et al. 2001, Kamper et al. 2015, Waterschoot et al. 2014).
Die interdisziplinäre/-professionelle Diagnostik und Therapie basiert auf einem teamintegrierten Ansatz
Die Wahrnehmung der chronischen Schmerzerkrankung als bio-psycho-soziale Problematik mit ineinander verwobenen und aufeinander bezogenen Schmerzanteilen erfordert eine der Komplexität angemessene Behandlung (
Kap. 2.2). Grundlage dafür ist zum einen das Verlassen des dualistischen oder dichotomen Menschenbildes. Dieses von dem Philosophen Descartes geprägte Denken trennt den Körper und dessen Schmerz von der Seele und ihrem Leiden am Schmerz. Es führt bis in die heutige Zeit zu einem stark biomedizinisch geprägten Verständnis. Für eine adäquate und nachhaltige Behandlung chronischer Schmerzerkrankungen muss daher der in den 1970er bis 1990er Jahren entstandene bio-psycho-soziale Behandlungsansatz verfolgt werden
Abb. 3.4: Multidisziplinäre/-professionelle Therapie: Eine »Multikomponententherapie ohne interdisziplinäre Abstimmung« (Arnold et al. 2009)
(
Kap. 2.2). Der primäre Gedanke der Multidisziplinarität wurde durch die Entwicklung der Grundlagen für interdisziplinäre Diagnostik und Behandlungsprogramme vertieft und spezifiziert (Gatchel et al. 2014;
Abb. 3.5). Die Entwicklung und die Inhalte sowie die Abgrenzung der interdisziplinären Diagnostik und Therapie wurden bereits ausführlich dargestellt (
Kap. 2.2, Kap. 2.3).
Basierend auf den von der IASP und insbesondere den von der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ausgearbeiteten Kriterien können folgende wichtige Voraussetzungen für die interdisziplinäre/-professionelle Versorgung chronischer Schmerzpatienten zusammengefasst werden (zusammengestellt aus Arnold et al. 2014, Arnold et al. 2009, IASP 1990, 2009):
Behandlerteam:
• Eng koordinierte Einbindung verschiedener (mind. 2) ärztlicher Fachdisziplinen, Therapeuten und Pflege
• Psychiatrische oder psychotherapeutische und physiotherapeutische Kompetenz sind obligat, sozialmedizinische Kompetenz inkl. Berufsberatung sind wünschenswert
• Umfangreiche schmerzspezifische Kenntnis
• Gleichberechtigte Verfahren und Therapeuten unter ärztlicher Leitung
Therapeutische Basis:
• Bio-psycho-soziales Schmerzmodell
• Multimodaler Ansatz
• Gleichzeitige Anwendung körperlich und psychologisch übender Therapieverfahren
• Im Team abgestimmtes identisches Therapieziel
Teamintegrierter Ansatz:
• Enge Kooperation und tägliche Kommunikation im Team (»Verzahnung«)
• Regelmäßige und geplante Teambesprechungen
• Inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Vorgehensweise
Abb. 3.5: Interdisziplinäre/-professionelle Therapie: Teamintegrierte Kommunikation und Einbeziehung des Patienten
Individueller Gesamtbehandlungsplan:
• Unterordnung der fachspezifischen Einzelinteressen (»Ziehen an einem Strang«)
• Gemeinsame Behandlungsphilosophie
• Aktive Einbeziehung der Patienten
Voraussetzung:
• Interdisziplinäre Diagnostik (z. B. Assessment)
• Kleingruppen (max. 8 Patienten)
• Behandlungsplan
Ziel:
• Wiederherstellung von objektiver und subjektiver Funktionsfähigkeit (functional restoration)
• Schmerzlinderung
• Krankheitsverständnis.
Die interdisziplinäre / -professionelle multimodale Therapie stellt eine umfassende und effektive Therapie für chronische Schmerzerkrankungen dar, die Einzelinterventionen und multidisziplinären- / professionellen Verfahren überlegen ist (Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017, Guzman et al. 2001, Kamper et al. 2015, Scascighini et al. 2008). Dennoch besteht bis heute insbesondere international kein klarer Konsens zur Abgrenzung einer multidisziplinären von einer interdisziplinären Vorgehensweise. Diese Problematik wird durch zahlreiche qualitativ nicht ausreichende Behandlungsprogramme und Studien unterstrichen (Dragioti et al. 2018). Darüber hinaus bestehen u. a. Unklarheiten zur Behandlungsintensität, Therapiebeginn und -dauer und adäquaten Messparametern zur Validierung der Behandlungsqualität (Kaiser et al. 2017, Kamper et al. 2015) (
Kap. 2.3).
Die aktuellen Bestrebungen zielen daher auf eine genauere Analyse dieser Problematik und belastbare Daten für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche interdisziplinäre Diagnostik und Therapie. Dazu gehören neben der Entwicklung spezifischer Messinstrumente (Kaiser et al. 2018) auch gesundheitsökonomische Überlegungen zur sektorenübergreifenden und an das Chronifizierungsstadium adaptierten Einordnung interdisziplinärer/-professioneller Therapieverfahren (Hauser et al. 2014, Pfingsten et al. 2019). Schließlich sollen künftig auch bislang zu wenig beachtete Einflüsse auf die Effektivität einer interdisziplinären Vorgehensweise einbezogen werden. Sie gehen in Richtung einer Erweiterung und eines Umdenkens für interdisziplinäre / -professionelle Behandlungsverfahren, die das Selbstverständnis der betroffenen Patienten als auch der Ärzte und Therapeuten im Sinne einer sog. transformativen Versorgung mit der Nutzung innovativer Konzepte einbeziehen (Fricton 2015).
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4 Abgestuftes Modell der Schmerzbehandlung
4.1 Vom Hausarzt zum Zentrum für Schmerzmedizin – eine Einführung
Reinhard Thoma
Das deutsche Gesundheitswesen ist in Sektoren aufgeteilt, die die kontinuierliche Betreuung von Schmerzpatienten erschweren können
Das deutsche Gesundheitswesen ist in die Sektoren ambulant, stationär und Rehabilitation geteilt. Die Sektoren unterliegen völlig unterschiedlichen Mechanismen der Bedarfsplanung und der Vergütung. Die Abstufung im Gesundheitssystem ist durch den Grundsatz ambulant vor teilstationär vor stationär in § 39 SGB V festgelegt. Seit Inkrafttreten des SGB V (SGB V) am 01.01.1989 gab es Gesetzesinitiativen, Modellprojekte, Studien und Gutachten darüber, wie eine abgestufte Versorgung im deutschen Gesundheitswesen aussehen müsste, damit vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen durchgängig über die Sektorengrenzen hinweg besser versorgt werden können (Schmid et al. 2018, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. 2017, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg 2018).
Über die Jahre hinweg wurden immer wieder Zukunftsperspektiven entworfen (Schmid et al. 2018, Ferdinand et al. 2018), die allerdings nie umgesetzt wurden. Am besten sollte es eine gemanagte Versorgung sein. Dabei stellt sich die Frage, wer der Manager dieser Versorgung ist. Ist es der Hausarzt als »Lotse«? Welche Rolle haben die Fachärzte?
Gerade chronische Schmerzpatienten brauchen eine kontinuierliche Betreuung und Führung durch das Gesundheitssystem. Dabei ist Schmerzpatient nicht gleich Schmerzpatient. In der schmerzmedizinischen Versorgung können die Patienten nicht nur in ihrer gegenwärtigen Situation und dem gegenwärtigen Ausmaß der psychosozialen Chronifizierung gesehen werden. Sie benötigen eine ihren Bedürfnissen angepasste patientenorientierte Langzeitbehandlung. Für einige Patienten wird der niedergelassene Schmerztherapeut zum »Schmerz-Hausarzt«.
4.1.1 Ambulante Versorgung von Schmerzpatienten
Die ambulante Schmerzbehandlung erfolgt in der Regel monodisziplinär: In der ambulanten Versorgung steht der Hausarzt an erster Stelle. Er ist meist der erste Ansprechpartner für die Schmerzen und wird die Beschwerden des Patienten einordnen und bewerten. Gegebenenfalls leitet er weiterführende diagnostische Schritte ein, wie zum Beispiel radiologische Diagnostik oder Überweisung zum Facharzt. Gleichzeitig beginnt er im Bedarfsfall eine medikamentöse Therapie.
Auf der nächsten Stufe wird der Patient häufig einem Facharzt (zum Beispiel für Orthopädie oder Neurologie oder Neurochirurgie) zugewiesen, um fachbereichsspezifische Diagnostik bezogen auf das dem Schmerz zugrundeliegende Krankheitsbild durchzuführen. Der Facharzt leitet je nach Fachspezialisierung und Qualifikation diagnostische und therapeutische Maßnahmen ein.
In einigen Fällen wird ein Facharzt mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« hinzugezogen. Meist erfolgt dies aufgrund der häufig komplexen Medikation der Schmerzpatienten oder zur Weiterverordnung von Opioiden bzw. Cannabinoiden und zur Entlastung des hausärztlichen Budgets. Der Facharzt mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« sollte an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerz der KV teilnehmen. Die ambulante fachärztliche Schmerztherapie ist in der Regel monodisziplinär.
Die ambulante Versorgung kann in einer nächsten Stufe auch über eine Schmerzambulanz am Krankenhaus erfolgen. Meist ist diese Behandlung ebenfalls monodisziplinär, an die Ermächtigung des Chefarztes gebunden oder erfolgt im Rahmen einer Institutsambulanz. Auch hier ermöglicht die Vergütung keine interdisziplinäre Versorgung.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind multidisziplinär besetzt, arbeiten aber zumeist monodisziplinär
Größere ambulante Strukturen wie medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind häufig multidisziplinär ausgestattet: meist sind Fachärzte mehrerer Fachgebiete unter einem Dach ambulant tätig. Damit wären die fachärztlichen Voraussetzungen für eine interdisziplinäre Teamstruktur gegeben, die die Grundlage für die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist. Allerdings erfolgt auch in den MVZ die interdisziplinäre Abstimmung meist sporadisch und unkoordiniert oder in den Arbeitspausen. Dabei wäre die für eine IMST essenzielle Teamstruktur mit regelmäßiger Abstimmung unter den verschiedenen Berufsgruppen und einer interdisziplinären Teambesprechung organisatorisch umsetzbar. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist jedoch keine Gebührenziffer für die aufwändige Organisation und Koordination der Therapie und des Therapeuten-Teams sowie z. B. für ärztliche Edukation im Gruppensetting vorgesehen.
Die Forderung nach der »Ambulantisierung der Medizin« setzt das Vorhandensein entsprechender Strukturen voraus, die eine qualitativ hochwertige, den wissenschaftlichen Standards entsprechende, medizinische Versorgung im ambulanten Setting ermöglicht.
Dies ist im Bereich der ambulanten Operationen abbildbar. Daher können operative ambulant-sensitive Krankheitsfälle (ASK) aus dem stationären Sektor nach ambulant verlagert werden, ohne dass dabei die optimale Behandlungsqualität eingeschränkt wird (Sundmacher 2015 und 2016).
Keine räumlichen und personellen Strukturen für eine ambulante IMST
Das Thema ASK trifft in letzter Zeit häufig auch die voll- und teilstationäre IMST. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beruft sich in seinen gutachterlichen Äußerungen häufig darauf, dass die Therapie auch ambulant hätte durchgeführt werden können, und stuft somit den teil- oder vollstationären Fall als primäre Fehlbelegung ein. Dabei könnte eine IMST problemlos bei Patienten, die bestimmte Kriterien erfüllen, im ambulanten Setting durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben wären, die notwendigen räumlichen und personellen Strukturen zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Dies war im Bereich der ambulanten Operationen lange Zeit auch nicht denkbar, bis durch eine Förderung des ambulanten Operierens entsprechende ambulante OP-Kapazitäten geschaffen wurden. Im Falle der IMST müsste es aber ambulanten Einrichtungen wie Praxen, MVZ oder Netzwerkstrukturen möglich sein, auch die entsprechenden personellen Ressourcen vorzuhalten. Nur dann kann die im Barmer Krankenhausreport 2015 geforderte flächendeckende Versorgung mit »ambulanten, teilstationären und stationären multimodalen Strukturen in Deutschland« (Bitzer et al. 2015) erreicht werden.
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung ist die korrekte Identifizierung von Patienten mit chronischen oder akuten bzw. subakuten Schmerzen mit Chronifizierungsrisiko. Hierzu schlägt die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. als grundsätzliche Merkmale, die erfasst bzw. beurteilt werden sollen, vor: Schmerzen unterschiedlicher Lokalisation, Schmerzdauer trotz fachspezifischer Behandlung von mindestens sechs Wochen, die Einschränkung des Lebensvollzugs und Hinweise auf Risikofaktoren für eine Chronifizierung der Schmerzen (Pfingsten et al. 2019).
Wagner et al. konnten in einer Studie zeigen, dass bei Rückenschmerzpatienten mit vergleichsweise langer anfänglicher Arbeitsunfähigkeitsdauer, die algorithmusgestützt identifiziert wurden, eine IMST über 20 Tage nicht nur signifikant wirksam war, sondern für die Krankenkasse durch hohe Krankengeldeinsparungen eine knappe Refinanzierung der Therapiekosten möglich war (Wagner et al. 2019). Ein möglicher Algorithmus zur Identifikation chronifizierungsgefährdeter oder chronifizierter Patienten ist in Abb. 4.1 dargestellt (
Abb. 4.1).

Abb. 4.1: Algorithmus zur Identifikation chronifizierungsgefährdeter oder bereits chronifizierter Schmerzpatienten (modifiziert nach Pfingsten et al. 2019)
4.1.2 Stationäre Versorgung
Die ersten Konzepte der IMST wurden bereits in den 1990er Jahren als Modellprojekte in München und Münster erarbeitet. Es wurden Schmerztherapie-Tageskliniken in einem teilstationären Setting aufgebaut. In Bayern wurde das Konzept in den letzten 20 Jahren flächendeckend mit 30 Schmerztageskliniken umgesetzt.
In den Schmerztageskliniken (
Kap. 4.2.2) werden hochintensive interdisziplinäre multimodale Therapieverfahren für bereits chronifizierte Schmerzpatienten in einem multiprofessionellen interdisziplinären Ansatz durchgeführt. Vorausgehend ist immer ein multidisziplinäres Assessment. Der Ansatz ist teamorientiert und erfordert den täglichen Austausch unter den verschiedenen am Patienten tätigen Berufsgruppen. Der Vorteil der teilstationären Versorgung ist, dass der Patient täglich in sein häusliches Umfeld zurückkehrt und dort die erlernten Strategien zum Umgang mit seinem Schmerz schrittweise umsetzen kann. Die Therapie findet meist in geschlossenen Gruppen von bis zu acht Patienten statt. Dies bedeutet, dass in Schmerztherapie-Tageskliniken nur wenige Patienten versorgt werden können: bei zwölf Gruppen über jeweils vier Wochen mit je acht Patienten pro Gruppe werden therapeutisch pro Jahr 384 Patienten versorgt.
Die Versorgung mit Schmerztherapie-Tageskliniken ist in den verschiedenen Bundesländern äußerst unterschiedlich ausgeprägt: es gibt Bundesländer, die das Konzept der Tageskliniken ablehnen. Andere Bundesländer haben eine sehr gute flächendeckende Versorgung mit Schmerz-Tageskliniken. Schmerz-Tageskliniken müssen vom jeweiligen Landes-Krankenhausplanungsausschuss bewilligt werden.
Negative Folgen der Ökonomisierung in der Schmerzmedizin
Im Gegensatz dazu kann die vollstationäre IMST (
Kap. 4.2.3) von jedem Krankenhaus durchgeführt werden, das die Qualitätsanforderungen des OPS 8-918.ff erfüllt. Seit Einführung der Fallpauschalen Vergütung im Krankenhaus im Jahr 2003 begann die zunehmende vollstationäre Versorgung von chronischen Schmerzpatienten. Im Jahr 2005 wurden die ersten Schmerztherapie-Fallpauschalen eingeführt und im Laufe der Jahre immer weiter diversifiziert (Thoma 2018). Dadurch konnten durch die multimodale Schmerztherapie leerstehende Betten gefüllt werden. Die Kostengewichte der Fallpauschalen stiegen. Dies machte die IMST auch wirtschaftlich interessant. Leider führte die Ökonomisierung der IMST dazu, dass es wirtschaftlich interessant wurde, multimodale Schmerztherapie möglichst kurz zu betreiben, da bei gleichem Fallpauschalenpreis die Tagesvergütung deutlich ansteigt. Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Studien und Metaanalysen, die bei chronifizierten Schmerzpatienten eine hohe Therapieintensität verlangen, um eine ausreichende Wirkung zu erzielen.
In der Zwischenzeit übersteigt die Zahl der vollstationär versorgten Schmerzpatienten die der tagesklinischen Patienten um ein Vielfaches. Dies widerspricht der Forderung der Ambulantisierung und des »ambulant vor stationär«-Gesetzes des SGB V.
In einer Studie von Oberender und Partner (Baierlein und Leibinger 2019, S. 47) wird die Angebotssituation und die Inanspruchnahme der vollstationären IMST sowie die Patentenherkunft analysiert und der zukünftige Bedarf an vollstationärer IMST ermittelt. Im Jahr 2016 wurden demnach 65.219 Patienten im Rahmen einer vollstationären IMST behandelt (Prävalenz 79,2, Auslastung 90 %, 858.947 Belegungstage, 2.615 Betten). Auf dieser Datenbasis wurde die benötigte zukünftige Bettenkapazität im Jahr 2025 für drei Szenarien berechnet:
• Szenario 1: Der Demografieeffekt wird berücksichtigt, die Prävalenz nach Altersgruppen bleibt gleich:
– bei einer Fallzahl von 66.985 und 882.207 Belegungstagen werden 2.686 Betten benötigt.
• Szenario 2: Der Demografieeffekt wird berücksichtigt, die höchste Prävalenz von 2016 wird angenommen sowie auf Gesamtdeutschland übertragen:
– die Fallzahl steigt in diesem Fall auf 108.736. Es werden 1.432.075 Belegungstage in 4.359 Betten erbracht.
• Szenario 3: Der Demografieeffekt wird berücksichtigt, Anstieg der Prävalenz mit jährlicher Wachstumsrate von 8,9 % (wie in den Jahren 2012–2016):
– die Fallzahl steigt auf 139.663, die Prävalenz auf 170,7. Es werden 1.839.392 Belegungstage in 5.599 Betten erbracht.
Für alle Szenarien galt eine Auslastung von 90 %.
Im Falle des Szenario 3 würden im Jahr 2025 doppelt so viele Betten für die vollstationäre multimodale Schmerztherapie benötigt als im Jahr 2016. Welches Szenario realistisch ist, bleibt in Anbetracht der Entwicklungen unter der Covid-19-Pandemie und deren nicht absehbaren Folgen offen.
4.1.3 Intersektorale Versorgungs- und Behandlungskonzepte
Die existierenden Strukturen führen zu Langzeitbehandlungen und wiederholten KH-Wiederaufnahmen. Das zeigen Zahlen der Barmer (Grobe et al. 2016). Im ambulanten Therapiesetting (Kap 30.7.1 des EBM) werden demnach fast 20 % der betroffenen Patienten über elf Quartale vom speziellen Schmerztherapeuten behandelt. Von den ambulant beim speziellen Schmerztherapeuten behandelten Patienten werden ca. 1,5 % im Quartal 1 nach der amb. Erstbehandlung mit einer IMST stationär behandelt. 0,1–0,6 % der betroffenen Patienten wurden schon vor der ersten ambulanten schmerztherapeutischen Konsultation mit einer IMST stationär behandelt. Eine wiederholte multimodale stationäre IMST war bei ca. 25 % der Betroffenen notwendig.
Die Daten der Barmer zeigen, dass die ambulante Schmerztherapie sehr spät in Anspruch genommen wird. Dadurch finden vollstationäre IMST schon viele Quartale vor dem ersten Kontakt des Patienten mit dem speziellen Schmerztherapeuten statt. Das könnte darauf hindeuten, dass es sich bei diesen Patienten um schwer chronifizierte Patienten handelte, die regelmäßig stationär zur IMST aufgenommen wurden.
Zu kurze Behandlungszeiten können zu einem »Drehtüreffekt« führen.
Wenn man allerdings berücksichtigt, dass die vollstationäre IMST zunehmend mit einem höheren Anteil von niedrigintensiven IMST (Behandlungsdauer 7–13 Tage) behandelt wird (
Kap. 9.1.4), lassen die Daten die Vermutung zu, dass es auch bei der IMST einen Drehtür-Effekt durch wiederholte Krankenhausaufnahmen geben könnte. Da die Daten aus Routinedaten der Krankenkasse stammen, lässt sich der Grad der Schmerzchronifizierung und der Schweregrad der körperlichen oder psychischen Einschränkungen nicht darstellen.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass durchgängige Versorgungskonzepte chronifizierter Schmerzpatienten mit einem intersektoralen Ansatz Fehlversorgung vermindert und den Nutzen für die Patienten verbessern könnte.
Bei der intersektoralen Behandlung werden die Patienten in einem durchgängigen Therapie- und Versorgungskonzept langzeitbetreut und je nach Therapiebedarf im geeigneten Sektor behandelt.
Der Begriff »sektorübergreifend« beschreibt die gemanagte Versorgung von chronischen Schmerzpatienten über alle Behandlungssektoren hinweg nicht korrekt. »Sektorübergreifend« bedeutet, dass Behandler aus einem Sektor in den anderen Sektor greifen, um sich Patienten oder Budget abzuholen. Der Begriff »intersektoral« trifft den Bedarf besser, da er bedeutet, dass die Patienten mit einem durchgängigen Therapie- und Versorgungskonzept langzeitbetreut werden und je nach Therapiebedarf im geeigneten Sektor behandelt werden können.
Der Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen hat bereits 2009 in seinem Jahresgutachten die Vision eines Übergangs von einem anbieter- und sektororientierten Versorgungssystem zu einem populationsbasierten sektorübergreifenden Zukunftskonzept gefordert (Wille et al. 2009). Dabei wurde bereits 2009 postuliert, dass die sektorale Abgrenzung an Bedeutung verlieren würde und regionale Strukturen über den Ort der Leistungserbringung entscheiden. Im Gegensatz zum anbieter- und damit sektorenorientierten medizinischen System mit Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus, Pflege, Arzneimittel, Prävention, Hospiz haben die Gutachter ein populationsorientiertes und sektorenübergreifendes Zukunftskonzept skizziert. Populationsorientiert sollte nach Meinung der Gutachter vor allem die Versorgung im ländlichen Raum sein. Diese sollte zwischen den einzelnen Akteuren und Strukturen des Gesundheitswesens abgestimmt sein und eine über die Sektorengrenzen hinwegreichende Versorgung der Patienten gewährleisten.
Leider sind die Grenzzäune zwischen den einzelnen Versorgungssektoren unvermindert hoch. Die Sektoren ambulant und stationär sind grundsätzlich unterschiedlich in ihrer Struktur, ihren gesetzlichen Vorgaben, ihrer Erlösmechanik und in den Trägerstrukturen der Einrichtungen (Krankenhaus versus Praxis, Krankenhausarzt vs. niedergelassener Arzt). Dies führt dazu, dass auch die kulturelle Prägung der Mitarbeiter in den ambulanten und stationären Einrichtungen unterschiedlich ist. Dies macht es häufig einem Krankenhausarzt nicht einfach, vom Krankenhaus in die Praxis zu wechseln. Traditionell führt das dazu, dass die Akteure in den einzelnen Sektoren sich hinter den Sektorengrenzen verschanzen. Dies zeigt sich auch in den Selbstverwaltungsstrukturen der Landes-Krankenhausgesellschaften und kassenärztlichen Vereinigungen.
Seit vielen Jahren ist die Rede von »Ambulantisierung«. Für wenig komplexe Vorgänge/Therapiemaßnahmen wie Operationen ist das schon umgesetzt. Hier gibt es die Paragraf-115-Listen der stationsersetzenden Maßnahmen. Dabei handelt es sich aber selten um chronische Patienten. Bei chronischen Schmerzpatienten ist die Versorgung durch die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie komplex und derzeit an Krankenhäusern angesiedelt.
Die wenigen Modellprojekte und Verträge der besonderen Versorgung (Paragraf 140a SGB V, früher »IV-Verträge«) wurden meistens nicht evaluiert und sind später aus betriebswirtschaftlichen Gründen beendet worden.
Durch die 2016 eingeführten und ab 2020 bis 2024 verlängerten Innovationsfondsprojekte (Gemeinsamer Bundesausschuss 2019) keimt neue Hoffnung auf. Für die Schmerztherapie sind zwei große Projekte im Innovationsfond verankert: das Projekt Rise-uP (Rise-uP Schmerznetz Bayern 2019) und Pain2020 (Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. Barmer 2019).
Innovationsfondprojekte wie »Pain2020« können die schmerzmedizinische Versorgung verbessern.
Das Projekt Pain2020 hat das Potenzial, die ambulante schmerztherapeutische Versorgung Chronifizierung gefährdeter Patienten deutlich zu verbessern, wenn es in die Regelversorgung übernommen werden sollte. Das Projekt basiert auf einem ambulanten interdisziplinären multimodalen Assessment (IMA) und niedrig frequenten und niedrigintensiven interdisziplinären multimodalen Therapieprogrammen.
Rise-uP ist eine Versorgungsforschungsstudie, die sich an der Nationalen Versorgungseitlinie orientiert und verschiedene Behandlungsebenen (Hausarzt-, Facharzt-, Schmerzmedizin-Ebene) miteinander vernetzt. Die Patienten werden frühzeitig nach Chronifizierungsrisiko (niedrig, mittel, hoch) in Risikogruppen unterteilt. Bei Patienten mit hohem Risiko kommen Telekonsile zum Einsatz. Wenn Yellow Flags bestehen und keine Besserung der Rückenschmerzen nach sechs Wochen erreicht werden konnte, werden die Patienten einem IMA zugeführt.
4.1.3.1 Konzept der Deutschen Schmerzgesellschaft zur »sektorübergreifenden Versorgung«
Die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. hat ein Konzept der sektorübergreifenden Versorgung vorgestellt (Pfingsten et al. 2019). Nach den Vorstellungen der Deutschen Schmerzgesellschaft sollten auf Facharztebene die Aufgreifkriterien der drohenden oder bestehenden Chronifizierung geklärt werden. Die Patienten sollten nach diesem Algorithmus (
Abb. 4.1) bei drohender Chronifizierung ambulant, bei manifester Chronifizierung teil- oder vollstationär mit einem interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie Programm (IMST) versorgt werden.
Die Prozess-, Patienten- und Strukturkriterien für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre IMST sind differenziert dargestellt.
Die Prozesskriterien fordern dabei für alle drei Versorgungsstrukturen ein interdisziplinäres multimodales Eingangs-Assessment und einen festgelegten Behandlungsplan. Die ambulante IMST ist niedrigschwellig, eine berufsbegleitende Therapie ist möglich. Das Ziel ist die Verhinderung einer weiteren Chronifizierung. Die teilstationäre IMST ist hochintensiv (OPS 8-91c.ff), kann alltagsbegleitend erfolgen und hat das Ziel der »functional restoration«. Die vollstationäre IMST ist ebenfalls hochintensiv (OPS 8-918.ff), kann weder alltags- noch berufsbegleitend durchgeführt werden und hat ebenfalls das Ziel der »functional restoration«.
Die Strukturkriterien umfassen für alle drei Versorgungsstrukturen mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, die ärztliche Leitung mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« und einen psychologischen Psychotherapeuten mit Qualifikation »Spezielle Schmerzpsychotherapie« sowie einen Physiotherapeuten mit Qualifikation »Spezielle Schmerzphysiotherapie«.
Problematisch ist hierbei, dass es zum einen immer weniger ambulant tätige Schmerztherapeuten gibt: Überalterung, geringe Attraktivität, da kein Facharzt, ambulante Durchführung der Schmerztherapie nur im Rahmen eines anderen Fachgebietes. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung (die facharztbezogen ist) und dadurch auch auf die Vergütung. In Bundesländern wie Bayern, in denen die EBM-Ziffern der schmerztherapeutischen Versorgung extrabudgetär sind, hat dies keine Auswirkungen auf die Vergütung. In Bundesländern, in denen die schmerztherapeutische Versorgung als qualitätsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) ausgewiesen ist, variiert die Vergütung in den einzelnen Fachgebieten.
Eine echte Alternative: Das Konzept der integrierten Behandlungseinheit
Bei der integrierten Behandlungseinheit (IBE) arbeitet das therapeutische Team intersektoral (
Abb. 4.2): Eine echte intersektorale Versorgung setzt ein Behandlungsteam voraus, das die Patienten hauptsächlich ambulant am besten interdisziplinär behandelt und bei

Abb. 4.2: Behandlungspfad einer intersektoralen schmerzmedizinischen Versorgung in einem Integrierten Behandlungszentrum (IBE) (eigene Darstellung)
Notwendigkeit einer teil- oder vollstationären IMST auch im tagesklinischen und vollstationären Setting präsent ist. Dieses Konzept wurde von Porter (Porter und Teisberg 2006) als integrierte Behandlungseinheit (IBE) beschrieben.
Das Konzept der IBE ermöglicht den intersektoralen Einsatz von Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Physio-, Ergo- und Trainingstherapeuten im ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungssetting. Therapie- und Informationsbrüche wie auch Mehrfachuntersuchungen können so vermieden werden. Die Möglichkeit der langfristigen und intersektoralen Betreuung kann zudem die Arzt-Patienten-Bindung fördern und sog. Doctor-hopping vermeiden (Bitzer et al. 2015).
Zusammenfassung
Die Effektivität der teil- und vollstationären IMST ist wissenschaftlich nachgewiesen: Die IMST ist eine komplexe Therapieform, deren Effektivität in Studien und Reviews national und international nachgewiesen ist. Die Versorgung in den einzelnen Sektoren ist sehr unterschiedlich umgesetzt. Anfangs wurde die IMST hauptsächlich teilstationär in Schmerztherapie-Tageskliniken durchgeführt. Heute werden die meisten Patienten vollstationär behandelt. Im ambulanten Setting ist die IMST derzeit nur in Modellprojekten und seit 2016 vor allem in Innovationsfonds-Projekten dargestellt. Ein breites Angebot der IMST im ambulanten Setting scheitert vor allem an der fehlenden Vergütung der Koordination der Teams und der Teamleistungen an sich, insbesondere der interdisziplinären Teambesprechung. Neben der fehlenden Vergütung fehlen auch ausreichend große Strukturen wie interdisziplinäre schmerzmedizinische MVZ oder Netzwerke, um chronifizierungsgefährdete Patienten rechtzeitig zu behandeln und dadurch die Chronifizierung zu stoppen.
Bezüglich Behandlungsdauer, -inhalten und -intensität der IMST im ambulanten Setting gibt es keine Evidenz und kaum klinische Erfahrung. Die Innovationsfondsprojekte Rise-uP und Pain2020 haben die Hoffnung geweckt, dass die Begleitforschung ihre Wirksamkeit zeigen kann und somit der Weg für die Umsetzung in die Regelversorgung geebnet werden kann.
Für die Lanzeitversorgung chronifizierter Patienten kann die Integrierte Behandlungseinheit eine echte Alternative darstellen.
Literatur
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4.2 Organisationsformen der multimodalen Therapie in einem abgestuften Versorgungskonzept
4.2.1 Ambulante multimodale Schmerztherapie
Marc Seibolt, Anna Langenmaier und Reinhard Thoma
4.2.1.1 Bedarf einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) gilt, wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln erwähnt, als unbestrittener Goldstandard bei der Behandlung von chronischen Schmerzen. Die Definition der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie findet sich in der Ad-hoc-Kommission der DGSS wieder und ist als eine »gleichzeitige, inhaltlich, zeitlich und in der Vorgehensweise aufeinander abgestimmte umfassende Behandlung von Patienten mit chronifizierten Schmerzsyndromen, in die verschiedene somatische, körperlich übende, psychologisch übende und psychotherapeutische Verfahren nach vorgegebenem Behandlungsplan mit identischem, unter den Therapeuten abgesprochenem Therapieziel eingebunden sind« definiert (Arnold et al. 2009, S. 112).
Die ambulante IMST erfordert ein komplexes Vorgehen.
In Deutschland wird diese hochwertige und v.a. intensive multimodale Schmerztherapie bislang nahezu ausschließlich im tagesklinischen und stationären Sektor erbracht, mit dem Ziel, einer bereits bestehenden Chronifizierung sowie den Schmerzen an sich entgegenzuwirken. Außerdem wird im Rahmen von tagesklinischer und stationärer Versorgung eine Akutschmerzbehandlung mit kurzstationärem Aufenthalt angeboten.
Grundsätzlich wird die Behandlung von noch nicht chronifizierten Schmerzpatienten im ambulanten Sektor von unimodalen Therapieansätzen wie bspw. nicht aktivierenden Maßnahmen, Medikamenten, interventionellen Therapien oder Operationen dominiert. Diese werden oft auch parallel von verschiedenen Fachbereichen und ohne eine gemeinsame Abstimmung verordnet. Um aber einer Manifestierung von Schmerz effektiv entgegenzuwirken, wäre ein koordinierter Therapieplan mit einem von den beteiligten Ärzten und Therapeuten gemeinsam abgestimmten Therapieziel unabdingbar (Niemier und Mallwitz 2018). Die Schmerzbewertung, psychische Belastung, soziale Faktoren und Lebensqualität spielen nämlich auch schon in diesem Stadium eine wesentliche Rolle. Werden multimodale Therapiemaßnahmen unter Berücksichtigung des bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells frühzeitig, also bereits im Rahmen der ambulanten Versorgung, angewandt, können sie das Fortschreiten einer Chronifizierung eindämmen oder diese sogar gänzlich vermeiden (Sendera und Sendera 2015).
Im ambulanten Sektor besteht für chronische Schmerzpatienten oft eine Unter- und Fehlversorgung.
Tendenziell besteht im Bereich der ambulanten Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen nicht nur eine Fehlversorgung im Sinne der unimodalen Schmerztherapie, sondern auch eine Unterversorgung. Die ambulant tätigen Speziellen Schmerztherapeuten dürfen je Quartal maximal 300 Schmerzpatienten behandeln, was die Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten in den meisten Regionen Deutschlands bei weitem unterschreitet und v. a. in Gebieten mit schwachen Versorgungsstrukturen zu langen Wartezeiten für Termine führen kann (Langenmaier und Thoma 2016).
Viele Betroffene entschließen sich erst nach mehreren Wochen der Arbeitsunfähigkeit oder nach mehrfach frustran durchgeführten Therapieversuchen, eine weiterführende Versorgungsform wie eine spezialisierte Schmerzpraxis in Anspruch zu nehmen. In diesen Praxen werden die Patienten eingehend hinsichtlich der Red flags und Yellow Flags untersucht. Liegen keine Anzeichen für eine Chronifizierungsgefährdung vor, können die Betroffenen durchaus im unimodalen Therapiesetting eingestellt und behandelt werden. Für Patienten mit Chronifizierungsgefährdung trifft dies nicht zu. Obwohl eine multimodale Behandlung für sie sinnvoll wäre, müssen sie im Prinzip tatenlos oder mit einzelnen »Therapiebröckchen« darauf warten, dass sich ihre Schmerzmanifestierung verschlimmert, bis die Chronifizierung tatsächlich eingetreten ist. Genau während dieser ungenutzten »Wartezeit« besteht eine Behandlungslücke, die mit einem ambulanten multimodalen Therapieangebot sinnvoll genutzt werden und ggf. sogar tagesklinische oder stationäre Therapiemaßnahmen vermeiden könnte (
Abb. 4.3).
Alles in allem besteht also eine erhebliche Lücke in der Versorgung von episodisch oder subchronifizierten Schmerzpatienten. Dies kommt vor allem in großen Schmerzzentren immer wieder deutlich zum Vorschein. Eine sinnvolle ambulante Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Vergütungskriterien des EBM ist nicht mehr möglich, und gleichzeitig ist eine tagesklinische oder stationäre Therapie noch nicht indiziert.
4.2.1.2 Geeignete Patienten
In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein multimodales Therapieprogramm im ambulanten Setting vor allem für niedrig chronifizierte Schmerzpatienten mit »Yellow Flags« (psychosoziale Chronifizierungsrisiken) geeignet
Abb. 4.3: Behandlungslücke zwischen den Sektoren im schleichenden Prozess der Chronifizierung (Quelle: Algesiologikum MVZ München; mit freundlicher Genehmigung)
wäre. Zu diesen zählen erwiesenermaßen das Vorliegen von (Bundesärztekammer et al. 2017, S. 17):
• Depressivität, Distress (negativer Stress, vor allem berufs-/arbeitsplatzbezogen);
• schmerzbezogenen Kognitionen: z. B. Katastrophisieren, Hilf-/Hoffnungslosigkeit, Angst-Vermeidungs-Überzeugungen (Fear-avoidance beliefs);
• passivem Schmerzverhalten: z. B. ausgeprägtes Schon- und Angst-Vermeidungsverhalten;
• überaktivem Schmerzverhalten: beharrliche Arbeitsamkeit, suppressives Schmerzverhalten;
• schmerzbezogenen Kognitionen: Gedankenunterdrückung und
• Neigung zur Somatisierung.
Patienten mit »Yellow Flags« sind besonders für eine ambulante IMST geeignet.
Um eine ambulante multimodale Schmerztherapie möglichst vielen Patienten ermöglichen zu können, sollte die Einschlusshürde relativ niedrig sein. Außerdem hat die praktische Erfahrung gezeigt, dass durchaus Patienten mit verschiedenen Schmerzbildern (nicht nur Rückenschmerzen, auch z. B. neuropathische und Beckenbodenschmerzen) an einem Gruppenprogramm teilnehmen können.
4.2.1.3 Therapievoraussetzungen
Vor Therapiebeginn muss im Rahmen des interdisziplinären Assessments zunächst die Therapiefähigkeit abgeklärt werden. Wichtige Kriterien sind hier eine Schmerzdauer von mehreren Wochen, die körperliche Belastbarkeit für die intensiven physiotherapeutischen Therapieeinheiten sowie die psychosozialen Belastungsfaktoren im Sinne der Yellow Flags. Zudem müssen die Patienten mindestens 18 Jahre alt sein.
Im EBM gibt es keine Therapieziffer, um ambulante multimodale Schmerztherapie abzurechnen.
Komplizierter wird es bei den durch das Abrechnungssystem vorgegebenen Leistungsbedingungen. Im ambulanten Sektor werden für Kassenpatienten alle Leistungen über den EBM abgerechnet. Bislang gibt es hier keine Ziffer für eine multimodale Schmerztherapie, also ein kombiniertes Therapiesetting, bestehend aus ärztlichen, psychologischen und bewegungstherapeutischen Leistungen. Somit kann eine solche Therapie ausschließlich auf Basis der bereits bestehenden Ziffern abgerechnet werden, wobei diese unter den derzeitigen Rahmenbestimmungen ein ambulantes multimodales Therapieprogramm nicht ohne weiteres zulassen.
Die Patienten dürfen bspw. vor Therapiebeginn keine Physiotherapierezeptierung innerhalb der vorangehenden drei Monate erhalten haben, da ansonsten die hochintensiven physiotherapeutischen Übungseinheiten nicht über den EBM erbracht werden können. Ein weiteres Problem besteht bei der Therapiedichte. Die Physiotherapie darf in den meisten Fällen mit einer maximalen Frequenz von zwei Behandlungen je Woche verordnet werden. Dieser Zeitrahmen lässt definitiv keine intensive multimodale Schmerztherapie zu. Hier wäre eine deutliche Anhebung der Therapieintensität auf beispielsweise zwei Gruppenstunden pro Woche und 60 Minuten Einzeltherapie je Woche sinnvoll. Außerdem dürfen Rezeptierungen nur ausgestellt werden, wenn bislang keine Besserung eingetreten ist. Somit schließen schon allein die Rahmenbedingungen der Verschreibung und der EBM-Abrechnung die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie im ambulanten Setting aus.
Für den Bereich der Psychotherapie setzt der EBM voraus, dass auch bei eigentlich geeigneten Patienten keine ambulante psychotherapeutische Behandlung innerhalb der letzten zwei Jahre stattgefunden haben darf. Hier wird nicht differenziert, ob eine solche Behandlung mit dem Voranschreiten der Schmerzchronifizierung in Zusammenhang oder ein gänzlich anderes Problem im Fokus steht. Notwendigerweise müssen Patienten, die aktuell in einem solchen Programm behandelt werden, eine psychotherapeutische Kurzzeittherapie durchlaufen, damit die Mindestanforderungen an eine psychotherapeutische Edukation eines Schmerzpatienten gegeben sind. Die Kurzeitpsychotherapie mit 12 Sitzungen muss vorher bei der GKV beantragt werden und erfordert aktuell vor Beginn der Therapie zwingend drei probatorische Sitzungen. Hier können viele Problemfelder des Patienten schon vorab thematisiert werden, was im laufenden Programm eine fokussiertere Zielbearbeitung ermöglicht.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerz der KBV (2016) lässt leider den schmerztherapeutischen Arzt in Bezug auf einen ambulanten multimodalen Therapieansatz im Regen stehen. Viele sinnvolle unimodale Verfahren werden als Angebot für den Patienten formuliert. Eine Intensivierung der Therapien ist im ambulanten Bereich nicht vorgesehen. Zudem müssen, wie schon erwähnt, die Patienten erst auf eine manifeste Chronifizierung warten, um in ein weiterführendes IMST-Programm aufgenommen zu werden.
Es wird deutlich, dass diese Rahmenbedingungen im Sinne einer effektiven multimodalen Behandlung im ambulanten Bereich kontraproduktiv sind, und leider auch geeignete Patienten systematisch ausgeschlossen werden müssen.
Gruppentherapien lassen sich nur schwierig durchführen.
Ein weiteres Problem bei der praktischen Umsetzung des Programms besteht hinsichtlich der Gruppenbehandlung. Diese kann nur abgerechnet werden, wenn ein Minimum von drei Patienten tatsächlich zur Gruppentherapie erscheint. Ist dies nicht der Fall, bspw. aus Krankheitsgründen, kann die Therapieeinheit zwar erbracht, aber für keinen der anwesenden Patienten abgerechnet werden. Somit ist der finanzielle Anreiz, die Therapieeinheit abzusagen, sehr hoch. Für alle anderen Gruppenteilnehmer hingegen ist eine Unterbrechung der Therapie kontraproduktiv.
In personeller Hinsicht müssen für eine multimodale Schmerztherapie den Anforderungen entsprechend qualifizierte Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Bewegungstherapeuten als Team eng zusammenarbeiten (
Tab. 4.1).
Tab. 4.1: Qualifikation zur Durchführung eines ambulanten multimodalen Therapieprogramms (Quelle: Algesiologikum MVZ München; mit freundlicher Genehmigung).

QualifikationFunktion/ Aufgabe
Das Vorhalten sowie die Koordination dieser Ressourcen setzen entweder sehr gut vernetzte Praxen oder eine Großpraxis wie bspw. ein MVZ voraus. Falls die Leistungen im Rahmen einer Kooperation von mehreren Praxen erbracht werden, ist es sinnvoll, dass diese nicht weit voneinander entfernt liegen, da neben der Therapie an sich auch mindestens eine Teambesprechung zum Abgleich des Fortschritts und ggf. zur Anpassung der Therapieziele erfolgen muss, wenngleich in der Zwischenzeit durch die Einführung der Videosprechstunde 2018 auch eine Online-Teamkonferenz möglich wäre.
4.2.1.4 Integrierte Versorgung – erste Versuche einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie
Integrierte Versorgungskonzepte sind durch ihre Kurzlebigkeit kein zuverlässiges Instrumentarium.
Erste Ansätze in Richtung einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie brachten eine sinnvolle Versorgung in Form von integrierten Versorgungsverträgen. Diese Programme beinhalteten interdisziplinäre multimodale Strukturen wie bspw. Assessment, Einzel- und Gruppentherapie im ärztlichen, psychologischen und physiotherapeutischen Bereich sowie regelmäßige Teamsitzungen. Die meisten IV-Verträge im Bereich Versorgung von chronischen Schmerzpatienten sahen eine wesentlich höhere Therapiedichte vor, als der EBM möglich macht. Dafür waren Leistungserbringer notwendig, die eine entsprechende Infrastruktur im ambulanten Sektor vorhielten. Auf diese Weise wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, Schmerzpatienten auch im ambulanten Sektor hochintensiv und dennoch wirtschaftlich zu behandeln. Da die Vergütung für jeden IV-Vertrag individuell zwischen den jeweiligen Kassen und den Leistungserbringern festgesetzt wurde, musste jeder Leistungserbringer für seine eigene Infrastruktur prüfen, ob ein Kosten- und Finanzierungsmodell eines bestimmten IV-Vertrags für ihn sinnvoll war.
Mit IV-Programmen wie dem integrierten Versorgungskonzept Rückenschmerz (IV-R) der IMC konnten mit hochintensiven multimodalen Programmen im ambulanten Sektor gute Ergebnisse erzielt werden. Neben der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zeigten viele Patienten innerhalb des Behandlungszeitraums nicht nur signifikante und klinisch relevante Linderung bezüglich Schmerzintensität, schmerzbedingter Beeinträchtigungen, körperlicher und seelischer Komorbiditäten, Funktionsbeeinträchtigungen und Lebensqualität, sondern auch bezüglich ihrer erkrankungsrelevanten Einstellungen, Erwartungen und Verhaltensmuster (Überall et al. 2015).
Leider haben sich die Teilnehmenden GKV im Bereich der multimodalen Schmerztherapie mittlerweile überwiegend aus dieser Versorgungsform zurückgezogen. Da natürlich dennoch ein Bedarf besteht und im Rahmen der bereits durchgeführten IV-Programme die Wirksamkeit einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie bewiesen wurde, haben vereinzelte Zentren aufbauend auf den bestehenden ambulanten Rahmenbedingungen und der für die multimodale Schmerztherapie bestehenden Definition eigene Programme konzipiert, wobei eine Überführung in das Vergütungssystem des EBM wünschenswert wäre.
4.2.1.5 Ambulante multimodale Schmerztherapie in der Praxis
Das Algesiologikum MVZ in München hat durch eigene Finanzierung ein solches Modell zur ambulanten Versorgung von Schmerzpatienten im multimodalen Setting entwickelt und führt dieses seit 2018 erfolgreich durch. Die Herausforderung besteht in erster Linie darin, dass bisher allein, also unimodal, agierende Bereiche eng verzahnt und mit einem gemeinsamen Ziel in der Patientenbehandlung antreten müssen.
Patientenkollektive für das multimodale Programm werden entweder aus der ambulanten Sprechstunde oder durch Zuweisungen von gut geschulten niedergelassenen Kollegen rekrutiert. Diese Vorauswahl der Patienten ist essentiell für ein vielversprechendes Assessment mit einem relativ hohen Anteil an geeigneten Patienten.
Für eine effektive ambulante multimodale Schmerztherapie übernimmt hier grundsätzlich ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie die Leitung des Programms. Nicht weniger wichtig für das Behandlungsteam sind jedoch die approbierten (Schmerz-)Psychotherapeuten und Physiotherapeuten mit einem speziellen Schwerpunkt in der Schmerztherapie.
Zunächst wurde eine Assessmentstruktur etabliert, in deren Rahmen sowohl die Therapiefähigkeit als auch die Aufnahmekriterien der Patienten überprüft werden. Wenn sowohl der Arzt als auch der (Schmerz-)Psychotherapeut und der Physiotherapeut nach einer gemeinsamen Besprechung eine ambulante multimodale Schmerztherapie als indiziert ansehen und die Aufnahmekriterien erfüllt sind, werden die Patienten umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms informiert. Sollte ein Patient nicht für ein entsprechendes Programm in Frage kommen, wird er in der Regelversorgung weiterbehandelt oder in eine tagesklinische oder vollstationäre Einrichtung überwiesen.
Entsprechend der tagesklinischen und stationären multimodalen Schmerztherapie hat sich das Modell der geschlossenen Gruppentherapie auch im ambulanten Sektor bewährt. Eine Gruppengröße von vier bis acht Patienten ist auch in einer Praxis noch gut umsetzbar, da sich einerseits der planerische Aufwand in Grenzen hält, und sie andererseits in die reguläre Sprechstunde, bspw. an einem Vormittag, gut integriert werden kann.
Regional gut funktionierende Pilotprojekte lassen sich aufgrund unterschiedlicher Regelungen in verschiedenen KV-Bezirken nicht immer übertragen.
Im Algesiologikum MVZ München wird ein dreiwöchiges multimodales Therapieprogramm an drei Tagen je Woche á vier Stunden angeboten. Dieses besteht aus je einem Einzeltermin bei jedem mitwirkenden Arzt und Therapeuten pro Woche sowie einer ärztlichen und je zwei psychologischen und physiotherapeutischen Gruppenterminen. Zudem kommt mindestens einmal pro Woche das Behandlungsteam zu einer gemeinsamen Besprechung zusammen. Bei dieser Teambesprechung werden alle Patienten jeweils hinsichtlich ihrer Krankengeschichte, Überzeugungen, ihres Verhaltens, ihrer Biografie und körperlichen Befunde vorgestellt. Therapiefortschritte und auch medikamentöse Therapieoptionen werden ebenso wie Schwierigkeiten bei der Behandlung diskutiert. Ziel ist es, eine gemeinsame Sprache gegenüber dem Patienten zu finden.
In Tabelle 4.2 sind die Therapiebausteine und Erlöse einer ambulanten multimodalen Schmerztherapie mit einem Arzt und einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten am Beispiel eines Assessments und eines Behandlungstags exemplarisch dargestellt (
Tab. 4.2).
Tab. 4.2: Ambulantes interdisziplinäres Assessment und Behandlungstag mit Vergütung nach EBM. (Quelle: Algesiologikum MVZ München). Eigene Darstellung auf der Basis des EBM 2020 (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2020).


TherapiebausteinEBM-BezeichnungEBM-ZifferVergütungAnmerkungSumme
Die Erlöse gelten allerdings nur in KV-Bezirken, in denen die schmerztherapeutische Versorgung als freie Leistung vergütet wird. Die Physiotherapeutische Leistung wird mittels Rezeptierung durch den Heil- und Hilfsmittelkatalog bestimmt und möglich gemacht (
Tab. 4.3).
Tab. 4.3: Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen nach Heilmittelkatalog (Gemeinsamer Bundesausschuss 2020; GKV Spitzenverband 2019). Eigene Darstellung

KassenartEinzelbehandlungTherapieeinheit (TE)Tagessatz bei 2 TEGruppenbehandlungTherapieeinheit (TE)Tagessatz bei 2 TE
4.2.1.6 Hürden der ambulanten multimodalen Versorgung
Durch die strikte Reglementierung des EBM, die Vorgaben der KBV sowie die erheblich divergierenden Vergütungsstrukturen der schmerztherapeutischen Leistung, ist derzeit eine ambulante multimodale Versorgung nahezu nicht zu realisieren.
Folgende Hürden bei der Durchführung eines ambulanten multimodalen Therapieprogramms sind bei der praktischen Umsetzung unbedingt zu beachten:
• Die ärztlichen Leistungen sind grundsätzlich nicht in der Gruppe abrechenbar (z. B. 30708)
• Die restriktive physiotherapeutische Versorgung mit maximal drei Rezeptierungen á sechs Therapien, wobei Folgerezeptierungen nur bei Misserfolg der vorangegangenen Therapie möglich sind
• Die Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung der Patientin durch die mangelnde Möglichkeit, innerhalb der vorgeschriebenen 2-Jahres-Grenze eine neue Psychotherapie zu beginnen
• In der Psychotherapie ist nur die beantragte Gruppengröße möglich
• Bei Erkrankung oder Fernbleiben von Teilnehmern ist eine Abrechnung der Gruppen nicht möglich
• Hoher Koordinierungsbedarf ohne eine Möglichkeit der Rückvergütung
4.2.1.7 Fazit
Eine multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Regelversorgung ist bisher nicht standardmäßig etabliert worden, da entsprechende abrechnungsrelevante Ziffern hierfür nicht existieren und das vorhandene System den hohen Aufwand bei der Planung und Durchführung solcher Programme nicht abbildet. IV-Verträge waren zwar ein erster Vorstoß in diese Richtung, wurden aber trotz positiver Behandlungsergebnisse nicht langfristig in die Regelversorgung integriert. Aktuell wird ein multimodaler Therapieansatz im ambulanten Bereich im Rahmen des Projektes Pain2020 zur Verbesserung der Versorgungsqualität und -effizienz von Menschen mit Risikofaktoren für eine Schmerzchronifizierung durch eine neue Versorgungsform gefördert. Hier werden zwei Formen der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie, ein Edukationsmodul und ein Modul mit berufsbegleitender Therapie angeboten und vom Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert. Ob sich dieses Angebot auch langfristig hält, bleibt jedoch abzuwarten. Unabhängig davon wäre es wichtig, dass von politischer Seite her Rahmenbedingungen für eine effiziente und rentable ambulante multimodale Schmerztherapie geschaffen werden, um schon in den Vorstufen einer Chronifizierung von Schmerzen entgegen zu wirken und damit die Folgekosten für den Eintritt einer chronifizierten Schmerzerkrankung zu mindern.
Literatur
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Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (2017) Nationale VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz. Langfassung. 2. Auflage, Version 1. S. 17
Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) (2020) Heilmittelrichtlinie in der Fassung vom 19.5.2011, zuletzt geändert 17.09.2020, https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2265/HeilM-RL_2020-09-17_iK-2020-10-01.pdf. (zugegriffen am 30.12.2020)
GKV Spitzenverband (2019) Heilmittelpreise nach § 125b SGB V. https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp. (zugegriffen am 30.12.2020)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2016) Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie). (https://www.kbv.de/media/sp/Schmerztherapie.pdf. (zugegriffen am 30.12.2020)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2020) Onlineversion des EBM. https://www.kbv.de/html/online-ebm.php. (zugegriffen am 30.12.2020)
Langenmaier A, Thoma R (2016) Versorgungsstrukturen. In Meißner W: Aktuelle Schmerzmedizin. Moderne Konzepte medizinischer und psychologischer Behandlungsstrategien, Akuter und chronischer Schmerz, Palliativmedizin. Lose Blattsammlung. Landsberg a. Lech: ecomed Medizin. 26. Erg.Lfg. 02/16 Kap. 6.2
Niemier K, Mallwitz J (2018) Die aktuelle monomodale Regelversorgung von Patienten mit chronischen Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems. In Niemier K, Seidel W, Psczoall M, Ritz W, Steinmetz A, Holtschmit J (Hrsg.) Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems: Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung. Berlin/Boston: De Gruyter. S. 78-87
Sendera M, Sendera A (2015) Mechanismus der Chronifizierung. In: Chronischer Schmerz. Springer, Wien. S. 11-15
Überall A, Müller-Schwefe GHH, Nolte T, Kletzko H (2015) Das integrierte Versorgungskonzept Rückenschmerz (IV-R) der IMC – Ergebnisse der ersten 10.000 Patienten. Schmerzmedizin 2015; 31 (3): S. 28
4.2.2 Stellenwert der tagesklinischen und teilstationären Schmerztherapie
Christine Schiessl
»Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht« (§ 39 (1) SGB V). Mit dieser Leistungsumschreibung legt der Gesetzgeber konkret die möglichen Behandlungsformen innerhalb eines Krankenhauses fest.
Unter einer teilstationären Behandlung versteht man eine medizinische Maßnahme, die im Gegensatz zur vollstationären Behandlung nicht über 24 Stunden im Krankenhaus durchgeführt wird. Der Patient muss bei dieser Behandlungsart nur an einem Teil des Tages stationär behandelt werden. Für die restliche Zeit des Tages oder der Nacht wird der Patient in der Regel nach Hause entlassen. Während einer teilstationären Behandlung hat der Patient dabei, ebenso wie bei einem anderen stationären Aufenthalt, Anspruch auf Verpflegung und medizinische Versorgung. Damit ist zum Beispiel das Mittagessen oder die medikamentöse Versorgung gemeint.
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist ein seit über 20 Jahren bewährtes Verfahren im teilstationären Sektor. Die ersten Einrichtungen in Deutschland boten die IMST vor allem im tagesklinischen Setting an. Die zunehmende Verbreitung der Therapieform führte vor allem zu einer Zunahme der vollstationären Therapie. Aktuell wird die vollstationäre IMST zehnmal häufiger als die teilstationären IMST durchgeführt (Pfingsten, Arnold et al. 2019)
Die regionale Versorgung mit Schmerztageskliniken in Deutschland ist inhomogen.
Die Versorgungsdichte mit Schmerztageskliniken in Deutschland ist sehr inhomogen. Überall gibt es ein klares Stadt-Land-Gefälle. Größere Unterschiede gibt es allerdings aufgrund unterschiedlicher gesundheitspolitischer Förderung zwischen den Bundesländern. Während in Bayern die tagesklinischen Plätze in den Krankenhausbedarfsplan des Landes aufgenommen werden und damit die Erlössicherheit auf gesetzlicher Grundlage steht, wird dies andernorts vermieden. Zum Beispiel wurde die erste Tagesklinik in Hessen erst 2016 eröffnet (Böger und Arnold 2018). Insgesamt ist die Versorgungssituation mit tagesklinischen Plätzen bundesweit sicher als unzureichend zu bezeichnen.
Die Effektivität der tagesklinischen Versorgung ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Tagesklinische Programme in Deutschland wurden – gerade zu Beginn der Einführung dieser Versorgungsform – intensiv evaluiert. Es gibt zahlreiche Belege für ihre Wirksamkeit (Schiltenwolf et al. 2006, Mattenklodt et al. 2008, Pohlmann et al. 2009). Ein hoher und langanhaltender Therapieeffekt konnte dabei nicht nur für die subjektiven Parameter, wie z. B. Schmerzintensität und Lebensqualität, sondern auch für objektive Parameter wie etwa die Rückkehr an den Arbeitsplatz gezeigt werden.
Codierung und Abrechnung der teilstationären multimodalen Schmerztherapie erfolgen über die OPS-Ziffer 8-91c.
Grundlage für die Kodierung und Abrechnung und damit Ausgestaltung der teilstationären multimodalen Schmerztherapie ist die OPS 8-91c.ff »Teilstationäre multimodale Schmerztherapie«. Die Ziffer wurde 2009 in den offiziellen Prozedurenkatalog medizinischer Leistungen aufgenommen. Die Vorgaben der Ziffer beschreiben detailliert die Zusammensetzung des interdisziplinären bzw. multiprofessionellen Teams und deren Qualifikation. Sie nehmen Stellung zum therapeutischen Vorgehen, dem Therapieziel und den Therapiebausteinen (
Kap. 5.2).
Diese klar und sehr differenziert formulierten Kriterien der Struktur und Prozessqualität einer teilstationären multimodalen Schmerzbehandlung decken sich in weiten Teilen mit der Definition und den Arbeiten der Ad-hoc-Kommission »IMST« der DSG und geben damit Raum und Möglichkeit für die Umsetzung dieser intensiven Therapie auf einem hohen Qualitätsniveau.
Die Kodierung im teilstationären Sektor erfolgt tageweise. Die Vergütung hängt von dem zwischen den jeweiligen Tageskliniken und den Krankenkassen verhandelten klinik-individuellen Tagessätzen ab. Bisher hat die Therapieintensität am einzelnen Tag keine Erlösrelevanz.
4.2.2.1 Tagesklinische Versorgung – Prozesse und Personal
Der tagesklinischen Therapie geht, ebenso wie der IMST im vollstationären Setting eine differenzierte multidisziplinäre Diagnostik, das sogenannte schmerzmedizinische Assessment, voraus.
Formal ist zur Aufnahme in eine Tagesklinik die Einweisung durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt notwendig. In aller Regel wird das Assessment durch die therapeutische Einrichtung selbst durchgeführt. Hierfür werden meist 1–2 Tage veranschlagt, in denen – bei gegebener Indikation einer tagesklinischen IMST – das genaue Procedere und die Aufnahme in die Tagesklinik festgelegt bzw. mit dem Patienten abgestimmt werden.
Das therapeutische Team ist interdisziplinär.
Das therapeutische Team setzt sich aus mehreren Disziplinen zusammen. Die drei Kerndisziplinen sind: Ärzte, Psychologen und Sport- bzw. Physiotherapeuten. Darüber hinaus gehören häufig – je nach Ausrichtung der Klinik oder besonderem Schwerpunkt – andere Disziplinen zum Team, z. B. Kunst-, Musik- oder Soziotherapeuten.
Die Zusammensetzung, Qualifikation und Verfügbarkeit der Vertreter dieser Disziplinen ist im OPS 8-91c.ff sehr detailliert geregelt: die verantwortliche Behandlungsleitung der Therapie obliegt einem Facharzt mit der Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie«. Zum Team gehört verpflichtend ein »ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut«. Wechselnde Besetzungen oder die rein konsiliarische Mitbetreuung durch Mitarbeiter einer anderen Abteilung erfüllen das Kriterium damit nicht ausreichend. Die Behandlung muss explizit »teamintegriert« und nach einem festgelegten, im Team abgestimmten Behandlungsplan erfolgen.
Der gegenseitige Austausch unter den Teammitgliedern ist tragendes Element der interdisziplinären Zusammenarbeit im Team. Die OPS sieht eine tägliche »Teamsitzung oder ärztliche Visite« vor. Der Raum zur teaminternen Abstimmung ist sicher die Teamsitzung. Die Frequenz und Länge richten sich nach einrichtungsinternen Spezifika. Vorstellbar ist, neben einer ausführlichen Besprechung aller Patienten in einer wöchentlichen Teambesprechung auch Raum zum Austausch und Abstimmung im Team in kürzeren Abständen vorzuhalten. In der Praxis haben sich neben rein ärztlichen Visiten auch multiprofessionelle Visiten bewährt.
Eine schmerzbezogene Zusatzqualifikation der nicht-ärztlichen Teammitglieder sieht die OPS nicht vor.
4.2.2.2 Tagesklinische Versorgung – Therapieprogramme
Die OPS 8-91c.ff gibt eine Reihe von möglichen Verfahrensarten innerhalb der IMST vor. Sie sind in vier Bereiche gegliedert:
1. Körperlich übende Verfahren, wie z. B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie
2. Psychotherapeutische übende Verfahren, wie z. B. Muskelrelaxation
3. Ärztliche oder psychologische psychotherapeutische Verfahren, wie z. B. Edukation
4. Sonstige Verfahren, wie z. B. Kreativtherapie (DIMDI).
Innerhalb dieses Rahmens steht es den Einrichtungen grundsätzlich frei, welche Verfahrensarten wie oft bzw. mit welcher Schwerpunktsetzung innerhalb der Gruppenprogramme kombiniert werden. Auch die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Therapiebausteine durch die jeweils ausführende Disziplin bzw. den Therapeuten unterliegt sicher größerer Variabilität. Eine zunehmende Verbreitung schmerzbezogener Weiterqualifikation auch in den Berufsgruppen der Psychologen und Physio- bzw. Sporttherapeuten kann hier sicherlich zu einer Standardisierung und Qualitätssicherung beitragen.
Ein Konsensuspapier der Ad-hoc-Kommission der DSG aus dem Jahre 2014 widmet sich sehr ausführlich den im Rahmen der IMST regelhaft zur Anwendung kommenden Maßnahmen. Es beschreibt und differenziert berufsgruppenspezifisch die verschiedenen Behandlungsinhalte, entsprechende Therapieziele und deren methodische Umsetzung (Arnold et al. 2014)
Grundsätzlich macht es Sinn die Programme diagnoseübergreifend anzubieten, da IMST die zugrundeliegenden Mechanismen und Auswirkungen der Chronifizierung adressiert – unabhängig von der primären Störung oder Schmerzlokalisation.
Die Zusammenstellung der Therapiegruppen kann sich nach der Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit und Zielsetzung der Teilnehmer ergeben.
Gleichwohl hat es sich in der Praxis bewährt, darüber hinaus Gruppen mit unterschiedlichem Fokus anzubieten. Die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppen ergeben sich weniger aus der zugrundeliegenden Schmerzerkrankung, sondern vielmehr aus der physischen und/oder psychischen Belastbarkeit, der Anpassungsfähigkeit des Einzelnen oder der individuellen Zielsetzung. So werden in vielen Tageskliniken Extra-Programme für Kopfschmerzpatienten, Kinder oder Senioren bzw. Gruppen für Patienten mit hoher psychischer Belastung angeboten. Durch die homogenere Gruppenzusammensetzung können Themenfokus, Methoden, Tempo und Therapiedauer dem individuellen Behandlungsplan besser angepasst werden. Es hat sich auch bewährt, eine offene Gruppe, d. h. mit wechselnder Zusammensetzung, zur Therapieerprobung bzw. Klärung der Adhärenz anzubieten.
Grundsätzlich gibt die tageweise Kodierung der OPS 8-91c.ff einen vergleichsweise großen Spielraum für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Therapieprogramms. Üblich ist eine Gesamttherapiedauer von 20–25 Tagen. Diese kann am Stück, also an fünf Tagen pro Woche, oder auch fragmentiert über einen längeren Zeitraum gestreckt erfolgen. Überwiegend werden Therapieprogramme von 4–5 Wochen mit fünf Therapietagen pro Woche angeboten. An den Wochenenden sind die Patienten zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld.
Durch Auffrisch- oder Boosterwochen kann das therapeutische Ergebnis verfestigt werden.
Zum therapeutischen Angebot vieler Tageskliniken gehört auch eine »Auffrisch-« oder »Boosterwoche«, eine therapeutische Wiederholungswoche ca. zehn Wochen, teilweise auch wenige Monate nach Abschluss der Therapie. Die Durchführung ist mit einem relativ hohen logistischen Aufwand verbunden und durch die Kürze der Therapiedauer von wenigen Tagen erfahrungsgemäß auch eine therapeutische Herausforderung. Diese Auffrischwochen werden auch in der internationalen Literatur beschrieben und gelten als nachhaltiges Element der tagesklinischen Angebote (Pfingsten et al. 2010)
Die meisten Programme werden wohl im geschlossenen Gruppensetting angeboten. Eine Gruppe mit den gleichen Personen bleibt (außer ein Patient scheidet während des Programms aus) für die Dauer der Therapie zusammen. Offene Gruppen, also Gruppen mit wechselnder Zusammensetzung, können natürlich nicht in diesem Maße eine Gruppenzusammengehörigkeit schaffen. Bei einer Therapiedauer für ein derartiges Setting von mehr als acht Terminen ist es in der Praxis so, dass dem einzelnen Patienten der größere Teil der Gruppe jeweils bekannt ist. Dieses Setting kann für eine zeitnahe Aufnahme bzw. variable Therapiedauer zur Therapieerprobung von großem Vorteil sein. Die Gruppengröße ist (wie bei vollstationärer Therapie) auf max. acht Patienten begrenzt.
4.2.2.3 Welche Patienten sind für eine tagesklinische Behandlung geeignet?
Nach § 39(1) SGB V kann eine Krankenhausbehandlung teil- oder vollstationär erbracht werden. Der Anspruch auf vollstationäre Behandlung ist dann gegeben, wenn »das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, (…) oder ambulante Behandlung (…) erreicht werden kann«. Patienten mit anhaltenden, beeinträchtigenden Schmerzen, deren Persistenz durch körperliche Ursachen nicht ausreichend erklärt werden kann oder deren somatische Ursachen nicht ausreichend behandelt werden können, müssen im Sinne des bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells beurteilt und behandelt werden. Da bis dato interdisziplinäre Strukturen, im Sinne einer IMST, in der Regelversorgung des ambulanten Sektors fehlen, ist diese Behandlung erst auf der Ebene der teilstationären Versorgung möglich.
Während die OPS-Ziffer 8-918.ff die Patientenkriterien für den vollstationären Bereich genau vorgibt, enthält die OPS 8-91c.ff keine patientenseitigen Kriterien. Auch der Begutachtungsleitfaden der sozialmedizinischen Expertengruppe 4 (SEG 4) der MDK-Gemeinschaft widmet sich ausschließlich der OPS 8-918.ff, und damit der Behandlung im vollstationären Sektor.
Nach den »Empfehlungen zu Struktur- und Prozessparametern« einer sektorenübergreifenden IMST der Ad-hoc-Kommission der DSG ist eine teilstationäre IMST für folgende Patienten geeignet: Patienten ab einer Schmerzdauer von 8–12 Wochen, mit bereits eingetretener Chronifizierung (der Chronifizierungsstadien MPSS Stadien II und III, Schmerzgraduierung nach von Korff 2 bis 4), die vorhandenen schmerzbezogenen psychosoziale Faktoren sind ausgeprägt und/oder relevant für die Aufrechterhaltung des Schmerzgeschehens. Weitere Merkmale sind eine AU-Dauer von über sechs Wochen und eine »im Wesentlichen stabile komplexe Komorbidität«. (Pfingsten et al. 2019).
Das tagesklinische Programm kann auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Patienten zugeschnitten werden.
Grundsätzlich bietet das tagesklinische Setting das adäquate Setting für eine breite Anwendung der IMST. Durch die variable Gestaltung in der Kombination der Therapieverfahren und der Verteilung der Therapietage über die gesamte Behandlungszeit (
Kap. 4.2.2.2, Kap. 5.3) kann sich die Ausgestaltung der Programme in hohem Maße am wirklichen Bedarf des individuellen Patienten orientieren. Dies ist von besonderem Vorteil für Patientengruppen, die längerer Anpassungszeiten oder Lernzeiten bedürfen, z. B. Senioren oder psychisch belastete Patienten, die einer täglichen Therapie nicht gewachsen wären; bei Therapiepausen von 1–2 Werktagen zusätzlich zum Wochenende ist es auch ihnen möglich, dem Programm zu folgen. Solange vorhandene Komorbiditäten die körperliche Mobilität und psychische Belastbarkeit nicht allzu sehr einschränken, kann die IMST auch für diese vulnerablen Gruppen in einer Tagesklink realisiert werden. Bei potenziell destabilisierenden Komorbiditäten (psychisch oder physisch) sind den Möglichkeiten der Tagesklinik klare Grenzen gesetzt.
Ein Vorteil der tagesklinischen Behandlung ist, dass das während der Therapie Erlernte bei Rückkehr in das private Umfeld theoretisch direkt umgesetzt werden kann.
Die allabendliche Rückkehr ins gewohnte Umfeld unterstützt den für einen längerfristigen Therapieerfolg so essenziellen Alltagstransfer. Dabei auftretende Probleme können zeitnah und durch das therapeutische Team unterstützt angegangen werden. Eine Verhaltensänderung beim Patienten, die therapeutisch gewollt ist, konfrontiert häufig das engere und auch weitere soziale Umfeld mit einer neuen Situation. Durch den weiterhin täglichen Kontakt und die gemeinsame Zeit am Wochenende können die Familienmitglieder mit der Entwicklung Schritt halten und am Prozess beteiligt werden. Nicht selten werden entsprechende Fragen von den Patienten thematisiert. Dies ist ein klarer Vorteil des tagesklinischen Settings.
Ist die tägliche An- und Abreise entweder wegen der Entfernung/Reisezeit oder einer Einschränkung von Seiten des Patienten nicht oder nur mit dem Risiko eines negativen Effekts auf den Therapieerfolg möglich, ist eine tagesklinische Behandlung nicht sinnvoll.
4.2.2.4 Abgrenzung teil- oder vollstationäre Behandlung
Liegen die Kriterien für eine IMST im Krankhaussektor vor und sind parallel beide Settings (teil- und vollstationär) verfügbar, wird im Rahmen des multiprofessionellen Assessments eine Entscheidung für die im individuellen Fall beste Versorgungsform getroffen. Die Entscheidung ist nicht anhand eines einzelnen Kriteriums zu treffen, z. B. dem Chronifizierungsstadium, sondern wird unter den Rahmenbedingungen des Paragraphen 39 (1) SGB V und der Merkmale der jeweiligen OPS (8-918.ff bzw. 8-91c.ff) am besten in Zusammenschau der Untersuchungsergebnisse, der vorliegenden Befunde und deren Beurteilung gemeinsam durch das interdisziplinäre Team getroffen. In der Praxis sind die Übergänge fließend, es ist und bleibt eine bestmögliche Entscheidung im individuellen Kontext des Patienten.
Die Ad-hoc-Kommission IMST empfiehlt (insbesondere in der Abgrenzung zur teilstationären Therapie) für folgende patientenseitigen Kriterien eine vollstationäre Behandlung (Pfingsten et al. 2019):
• komplexere medikamentöse Um- oder Neueinstellung. Dies insbesondere bei Polypharmazie, sowohl durch komorbide Erkrankungen als auch durch schmerzbedingte Polypharmazie (Interaktionen), bereits bestehende oder zu erwartende hohen Dosen zentral wirksamer Medikamente (Fahrsicherheit)
• Fehl- oder Missbrauch von Substanzen und/oder Medikamenten
• (komplexerer) Medikamentenentzug
• Relevante, potenziell destabilisierende Komorbiditäten
• Abhängigkeit von Hilfsmitteln
Für eine teilstationäre IMST ist eine angemessene psychophysische Leistungsfähigkeit Voraussetzung.
Weitere Kriterien für eine vollstationäre IMST liegen vor allem im Bereich der psychophysischen Leistungsfähigkeit des Patienten, die eine tägliche An- und Abreise zur teilstationären Einrichtung primär nicht zulässt oder die durch das Programm möglichen positiven Behandlungseffekte reduziert. Die Anreise kann zwar bewältig werden, der Patient ist durch die Belastung der tagtäglichen An- und Abreise aber so beansprucht, dass die eigentlich möglichen Therapieerfolge dadurch geschmälert werden.
Diese Einschränkungen liegen bei Älteren häufiger im Bereich der körperlichen Leistungsfähigkeit, z. B. bei Vorliegen einer grundsätzlichen oder schmerzbezogenen Mobilitätseinschränkung bzw. funktionsrelevanter kardiopulmonaler Begleiterkrankungen, bei jüngeren Patienten spielen ggf. psychische Begleiterkrankungen eine große Rolle.
Destabilisierende psychische Begleiterkrankungen sollten stationär behandelt werden.
Zwar kann im tagesklinischen Setting diesen Einschränkungen in Teilen damit begegnet werden, dass die Therapietage über einen längeren Zeitraum gestreckt angeboten werden und damit zwischen 2–3 Therapietagen jeweils 1–2 therapiefreie Tage zur Erholung liegen. Kann jedoch die Einschränkung der psychophysischen Belastbarkeit mit Blick auf die Erreichung des Therapieziels damit nicht ausreichend kompensiert werden, sollte die Indikation für eine vollstationäre Therapie gestellt werden. In aller Regel sind dann auch die im OPS 8-918.ff geforderten Aufnahmeindikationen (
Kap. 5.2, Kap. 5.3) gegeben. Bei Vorliegen einer ausgeprägten oder potenziell destabilisierenden psychischen Begleiterkrankung sollte grundsätzlich dem stationären Setting der Vorzug gegeben werden.
Ein weiteres Entscheidungskriterium betrifft den Verbleib bzw. die Trennung vom gewohnten familiären und sozialen Umfeld. Grundsätzlich ist die allabendliche Rückkehr in die Familie bzw. das nähere soziale Umfeld im Rahmen der IMST wünschenswert und der Therapie zuträglich – geht es doch um die Übertragung von Verhaltensänderungen aus dem therapeutischen Setting in den Alltag. Die Herausforderungen des Alltagstransfers bzw. die dabei auftretenden Probleme können im tagesklinischen Setting durch das Behandlungsteam begleitet werden.
Besteht jedoch ein insgesamt problematisches familiäres Umfeld oder ist das soziale Umfeld des Patienten insgesamt dem Therapieprozess nicht zuträglich, kann die Trennung von Patienten und Familie während des stationären Aufenthalts eine erfolgreiche Therapie überhaupt erst möglich machen. Für die Dauer des stationären Aufenthalts können die Einflüsse aus dem familiären Umfeld, die einem Therapieerfolg entgegenstehen, minimiert werden.
4.2.2.5 Fazit
Schmerztageskliniken bilden eine wichtige Säule in der Versorgungslandschaft der IMST in Deutschland. Das Setting einer Tagesklinik ist für eine große Gruppe der Schmerzpatienten mit breitem Indikationsspektrum geeignet. Durch die Möglichkeit, die Programme unterschiedlicher Dauer, Intensität, Fragmentierung genau auf die Bedürfnisse der Zielgruppe auszurichten, können auch Patienten mit eingeschränkter körperlicher Leistungsfähigkeit oder psychischer Belastbarkeit ebenso wie frühchronifizierte Patienten bedarfsgerecht behandelt werden. Die tägliche Rückkehr ins gewohnte Umfeld, die Familie, den Freundeskreis stellt bei ausreichend stabilen Patienten einen zusätzlichen positiven Wirkfaktor für die Lern- und Veränderungsprozesse dar. Allerdings sind dem Setting Grenzen gesetzt bei Patienten mit komplexem medikamentösen Behandlungsbedarf, Patienten mit potenziell destabilisierender Begleiterkrankung und einer Versorgung in dünn besiedelten Regionen mit langen Anfahrtswegen.
Ihre Wirksamkeit zeigt sich in der täglichen Arbeit mit den Patienten und wurde in zahlreichen Studien und Reviews belegt. Zur Qualitätssicherung sollte ihre Wirksamkeit durch weitere Studien untersucht werden.
Die Schmerztagesklinik sollte sinnvollerweise ergänzt werden durch multimodale Angebote im ambulanten Bereich, vor allem aber durch eine intersektorale Organisation der Behandlungspfade (Pfingsten et al. 2019).
Literatur
Arnold B, Brinkschmidt T, Casser H-R, Diezemann A, Gralow I et al. (2014) Multimodal pain therapy for treatment of chronic pain syndrome. Consensus paper of the ad hoc commission on multimodal interdisciplinary pain management of the German Pain Society on treatment contents. Schmerz 28(5): 459-472.
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4.2.3 Stellenwert der vollstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie
Benjamin Reichenbach-Klinke
4.2.3.1 Einführung
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist der Goldstandard in der Behandlung chronischer Schmerzzustände und wissenschaftlich gut fundiert (Kamper et al. 2014).
Bei der IMST werden Therapien unterschiedlicher Berufsgruppen abgestimmt in hoher Intensität durchgeführt.
Das Kernelement der Behandlung bilden die nach einem Gesamtkonzept eng aufeinander abgestimmten Therapien durch unterschiedliche Berufsgruppen (multiprofessionell und interdisziplinär). Charakteristisch ist die gleichzeitige Anwendung der Therapien, welche das Behandlungsteam – zusammengesetzt aus gleichberechtigten Professionen unter ärztlicher Führung – inhaltlich festlegt und im Verlauf regelmäßig überprüft.5 Als gemeinsames Ziel der unterschiedlichen Therapien wird eine Funktionsverbesserung auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene verfolgt.6
4.2.3.2 Abgrenzung zur stationären Rehabilitationsbehandlung
Vollstationäre IMST unterscheidet sich von Rehabilitationsbehandlungen unter anderem durch die höhere therapeutische Intensität und die engmaschige ärztliche Betreuung.
Von einer vollstationären IMST ist eine stationäre Rehabilitationsbehandlung abzugrenzen. Die Unterschiede in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch V verankert (SGB V Krankenhausbehandlung, SGB V Leistungsarten). Während die Rehabilitation dazu dient, Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, verfolgt die akutstationäre Behandlung andere Ziele. Eine klare Indikation zur akutstationären IMST ist gegeben, wenn eine engmaschige ärztliche Betreuung erforderlich ist (Medikamenteneinstellung, überwachungsbedürftige Komorbiditäten etc.) oder die Multidimensionalität der Schmerzerkrankung einen interdisziplinär abgestimmten Therapieplan mit speziellen Qualifikationen des Behandlerteams notwendig macht (Arnold et al. 2015, Bundesärztekammer et al. 2017).
4.2.3.3 Vergütung
Die Vergütung der stationären IMST erfolgt in Form einer Pauschale, welche seit 2005 im Prozedurenkatalog OPS aufgenommen ist (Prozedurenschlüssel 8-918.ff für mindestens sieben Behandlungstage bzw. 8-91b für weniger als sieben Behandlungstage) (DIMDI). Zu verdanken ist dieser Umstand nicht zuletzt den intensiven Bemühungen der Ad-hoc-Kommission »Versorgungsfragen« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., die sich kontinuierlich für eine adäquate Vergütung der IMST einsetzt. Seit 2005 wird die vollstationäre IMST als Fallpauschale, die abhängig von der codierten Hauptdiagnose ist, vergütet. Seit 2017 existiert auch für die »Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren« eine Fallpauschale, nachdem diese bis dato in Form von Tagessätzen von den Krankenhäusern mit den Kostenträgern individuell verhandelt werden musste.
4.2.3.4 Die vollstationäre IMST in Deutschland
Aus den Krankenhausplänen der Länder geht nicht hervor, wie viele Krankenhäuser IMST anbieten. Dies liegt vor allem daran, dass in den Krankenhausplänen der Länder die Schmerztherapie nicht als eigene Fachabteilung aufgeführt ist. Die Krankenhausbetten der schmerztherapeutischen Abteilungen sind in der Regel internistischen Abteilungen zugeordnet. Es ist jedoch anhand der abgerechneten Prozedurenschlüssel (8-918) aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ersichtlich, dass z. B. im Jahr 2016 in 430 Krankenhäusern in Deutschland stationäre IMST angeboten wurde (Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2016). Es bestehen hier allerdings zum Teil große Differenzen zwischen den Bundesländern. Im Allgemeinen werden die OPS-Ziffern mit niedriger Therapieintensität deutlich häufiger abgerechnet. Das hat u. a. Kosteneffizienzgründe, da die Pauschale nach Behandlungstagen vergütet wird und nicht nach Therapieintensität. So wird eine niederfrequente Behandlung mit einer Dauer von sieben Tagen genauso vergütet wie eine 13-tägige Behandlung mit hoher Therapieintensität. Die Ziffer 8-918.227, die eine hochintensive Therapie abbildet, wird in nennenswerter Anzahl nahezu ausschließlich in Bayern abgerechnet (Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2016). Insgesamt kann man in Bezug auf die vollstationäre IMST nicht von einer flächendeckenden Versorgung in Deutschland sprechen.
4.2.3.5 Voraussetzungen zur Durchführung einer IMST
Der Prozedurenschlüssel 8-918 enthält eine Definition der Kodiervoraussetzungen und Strukturanforderungen (DIMDI). Dass diese Definition jedoch in vielen Punkten unpräzise formuliert ist, führt zu diskrepanten Interpretationen bei den Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und auch den Leistungserbringern. Gemeinsam mit dem Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V. (BVSD) hat die sozialmedizinische Expertengruppe IV »Vergütung und Abrechnung« der MDK-Gemeinschaft (SEG 4) einen Begutachtungsleitfaden verfasst (SEG 4 2012). Dieser Leitfaden sollte einerseits die im OPS definierten Kriterien schärfen und ergänzen sowie andererseits durch eine flächendeckende Umsetzung einen hohen Qualitätsstandard sichern. Ende 2017 wurde ein aktualisierter Begutachtungsleitfaden herausgegeben (SEG 4 2017), worin einzelne Punkte noch klarer herausgearbeitet werden.
Die Bestimmungen zur stationären Aufnahme sind im SGB V sowie im OPS 8-918.ff festgelegt.
Im Februar 2018 veröffentlichte die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ergänzend detaillierte Empfehlungen zu den einzelnen laut OPS 8-918.ff geforderten Kriterien (Arnold et al. 2018).
Eine stationäre Behandlung kann dann durchgeführt werden, wenn das Therapieziel weder ambulant noch teilstationär erreicht werden kann [§ 39 (1) SGB V] (SGB V). Im Sinne der sektoralen Versorgung haben grundsätzlich ambulante Leistungen Vorrang vor teilstationären und diese wiederum Vorrang vor stationären Leistungen [§ 13 (1) SGB XII] (SGB XII). Voraussetzung für eine stationäre Behandlung ist demzufolge, dass die Leistung weder ambulant noch teilstationär erbracht werden kann bzw. deren Durchführung ambulant oder teilstationär unzumutbar ist. Weiterhin muss ein Arzt die Notwendigkeit einer stationären Behandlungsbedürftigkeit festgestellt haben und die Behandlung muss die besonderen Mittel eines Krankenhauses erfordern.
Nach OPS 8-918.ff müssen drei von fünf Merkmale zur stationären Aufnahme erfüllt sein.
Um eine IMST durchführen zu können, müssen definierte Mindestkriterien erfüllt sein (DIMDI, SEG 4 2017,
Infokasten). Zudem gelten die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 39 SGB V (SGB V) wie oben ausgeführt. In der Praxis bedeutet dies für den Fall, dass drei der fünf geforderten Eingangskriterien im Sinne des OPS (DIMDI) erfüllt sind, nicht automatisch, dass die Behandlung zwingend stationär erfolgen muss. Hierzu bezieht der aktuelle Begutachtungsleitfaden Stellung (SEG 4 2017). In den Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. werden die einzelnen Kriterien detailliert kommentiert (Arnold et al. 2018).
Infokasten: Voraussetzungen für die Durchführung einer IMST gemäß OPS 8-918.ff (8)
Checkliste (drei der fünf Kriterien müssen erfüllt sein)
1. drohende oder manifeste Einschränkung der Lebensqualität und/oder Arbeitsfähigkeit
2. schmerzunterhaltende psychische Komorbidität
3. gravierende somatische Komorbidität
4. Medikamentenfehlgebrauch oder -abhängigkeit
5. Fehlschlag einer unimodalen Schmerztherapie
4.2.3.6 Ausgewählte Indikationen für eine vollstationäre IMST8
Eine Indikation für eine stationäre Behandlung ist beispielsweise die akute Exazerbation einer chronischen Schmerzerkrankung. In diesem Fall ist es wichtig, möglichst frühzeitig die etwaigen Auslöser der Exazerbation, die nicht immer somatischer Natur sein müssen, herauszufinden und entsprechend in die Schmerztherapie mit einzubeziehen. Insbesondere stark belastende Faktoren aus dem psychosozialen Bereich oder auch eine psychische Dekompensation aufgrund von Überlastung etc. sind möglich, und es ist essenziell, diese Faktoren im Rahmen eines interdisziplinären schmerztherapeutischen Assessments zu erfassen. Ein Ignorieren gravierender psychosozialer Faktoren kann sich im weiteren Verlauf chronifizierungsfördernd auswirken und ist prognostisch relevant.
Auch dann, wenn trotz erfolgter ambulanter Therapien keine suffiziente Schmerzkontrolle erreicht wird bzw. sich die Beschwerden progredient zeigen, kann die Indikation zur stationären Therapie gegeben sein.
Somatische Komorbiditäten können eine ambulante Schmerzbehandlung erschweren oder unmöglich machen.
Bei eingeschränkter Mobilität (Abhängigkeit von Hilfsmitteln wie Rollator, Rollstuhl oder Gehhilfen) ist die Indikation einer stationären Behandlungsform in der Regel gegeben, ebenso bei somatischen Vorerkrankungen, die entweder aufgrund eines möglichen Interventionsbedarfs eine kontinuierliche ärztliche Präsenz erfordern oder die so gravierend sind, dass eine Überwachung unter körperlich aktivierenden Verfahren notwendig ist. Beispiele sind eine kompensierte Herzinsuffizienz mit dem Risiko einer Dekompensation, Diabetes mellitus mit Blutzucker-Entgleisungsgefahr oder ein labiler Hypertonus. Eine kontinuierliche ärztliche Präsenz kann z. B. auch aufgrund einer medikamentösen Einstellung mit der Gefahr beeinträchtigender Nebenwirkungen (insbesondere zentralnervöse Nebenwirkungen wie Schwindel mit Sturzgefahr etc.) oder wegen Medikamentenwechselwirkungen unerlässlich sein. Da es sich bei Medikamenten zur Behandlung chronischer Schmerzzustände nahezu ausschließlich um ZNS-wirksame Medikamente handelt, besteht hier ein besonders hohes Risiko zentralnervöser Nebenwirkungen wie etwa Schwindel, erhöhte Sturzgefahr (insbesondere bei älteren Menschen mit Polymedikation) oder erhöhte Tagesmüdigkeit in der Einstellungsphase.
Medikamentenfehlgebrauch, z. B. von Opioiden oder von Triptanen, kann eine stationäre Therapie begründen.
Neben einem Entzug bei einem Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch (eine Ausnahme stellt hierbei der Triptanentzug dar, der bei fehlender psychischer Komorbidität i. d. R. ambulant durchführbar ist) ist eine weitere Domäne der stationären Schmerztherapie der Opioidentzug. Ferner kann bei geplanter Opioidreduktion oder -rotation bei höheren Opioiddosierungen ein stationäres Setting angezeigt sein. In solchen Fällen sind Entzugssymptome zu erwarten. Diese müssen konsequent behandelt werden, woraus sich eine stationäre Überwachung ergibt. Zudem kann ein Analgetikaentzug und insbesondere Opioidentzug zu einer psychischen Dekompensation bei einer vorbestehenden Angsterkrankung oder Depression führen, unter Umständen auch zur Demaskierung einer solchen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass eine intensive psychologische Betreuung vorgehalten wird. Abzuraten ist von Entzügen bei Abhängigkeit von mehreren Substanzen, insbesondere bei begleitender Benzodiazepinabhängigkeit. Erfahrungsgemäß ist ein Opioidentzug bei gleichzeitigem Benzodiazepinübergebrauch nicht zielführend. Dies ist eine Domäne spezialisierter stationärer psychiatrischer Einrichtungen.
Generell ist ein Opioidentzug unter gleichzeitiger IMST durchaus erfolgversprechend, da der Patient einerseits alternative Strategien im Umgang mit seinen Beschwerden erlernt und andererseits durch gezielte aktive Beübung wieder Vertrauen in seinen Körper gewinnt. So kann der Patient Bewegungsangst abbauen und positiv auf seine Beschwerden Einfluss nehmen.
Laut der aktuellen Leitlinie zur Langzeitbehandlung von Nicht-Tumorbedingten Schmerzen (LONTS) ist bei persistierenden starken Schmerzen oder Beeinträchtigungen unter Langzeitbehandlung mit Opioiden ein Opioidentzug im Rahmen einer IMST empfohlen (Empfehlungen der S3-Leitlinie LONTS 2015).
Eine stationäre Behandlung kann für Patienten aus dysfunktionaler sozialer Umgebung sinnvoll sein.
In manchen Konstellationen kann eine Herausnahme aus der alltäglichen Umgebung für die Therapie förderlich sein. Dies ist z. B. der Fall, wenn das unmittelbare familiäre Umfeld sekundär krankheitsaufrechterhaltend wirkt, ebenso bei ausgeprägten Durchhaltestrategien und Selbstüberforderungstendenzen des Patienten. Das tagesklinische Setting ist für diese Konstellationen nicht geeignet und kann für die letztgenannte Problematik kontraproduktiv sein, da der Patient u. U. sein übliches Tagespensum der alltäglichen Erledigungen (Haushaltsversorgung etc.) komprimiert in den Abendstunden nach der Therapie erledigt.
Psychische oder psychiatrische Begleiterkrankungen sollten im Rahmen der IMST behandelt werden.
Komplexe chronische Schmerzerkrankungen mit psychiatrischer Komorbidität stellen eine weitere relative stationäre Indikation dar. Die stationäre Überwachung kann notwendig sein im Falle einer medikamentösen Einstellung der begleitenden psychischen Komorbiditäten unter paralleler Schmerztherapie. Zudem ist hierbei eine kontinuierliche psychotherapeutische Präsenz wichtig.
Bestimmte schwerwiegende Schmerzsyndrome wie etwa das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) erfordern eine hohe Therapiedichte mit mehrfach täglichen Einzeltherapien. Dies kann nur in stationärem Rahmen gewährleistet werden. Auch in der aktuellen CRPS-Leitlinie findet die vollstationäre IMST explizit Erwähnung (Birklein et al. 2018). Empfohlen wird diese bei Verschlimmerung oder Stagnation der Symptome unter laufender ambulanter Therapie.
Bei Fibromyalgie findet sich in der aktuellen Leitlinie die explizite Empfehlung zur Durchführung einer vollstationären IMST bei bestehender somatischer oder psychischer Komorbidität und bei frustraner vorangegangener ambulanter Therapie oder schwerer Ausprägung der Erkrankung (Deutsche Schmerzgesellschaft 2017).
In der Nationalen Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz wird für eine IMST eine starke Empfehlung ausgesprochen für Patienten mit subakuten oder chronischen nicht-spezifischen Rückenschmerzen, »wenn weniger intensive evidenzbasierte Therapieverfahren unzureichend wirksam waren« (Bundesärztekammer et al. 2017).
Literatur
Arnold B, Böger A, Brinkschmidt T, Casser H-R, Irnich D et al. (2018) Umsetzung der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie nach OPS 8-918. Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft. Schmerz 32: 5–14.
Arnold B, Brinkschmidt T, Casser H-R, Diezemann A, Gralow I et al. (2014) Multimodale Schmerztherapie für die Behandlung chronischer Schmerzsyndrome. Ein Konsensuspapier der Ad-hoc-Kommission Multimodale interdisziplinäre Schmerztherapie der Deutschen Schmerzgesellschaft. Schmerz 28: 459–472.
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Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz – Langfassung, 2. Auflage. Version 1. 2017. DOI: 10.6101/AZQ/000353. http://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/145-004.html (Zugriff am 24.11.2018).
Deutsche Schmerzgesellschaft (2017) Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie des Fibromyalgiesyndroms. 2. Aktualisierung 2017. http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/145-004.html (Zugriff am 22.11.2018).
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Empfehlungen der S3-Leitlinie »Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen – »LONTS«, aktueller Stand 9/2014, Überarbeitung 01/2015. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/145-003l_S3_LONTS_2015-01.pdf (Zugriff am 24.11.2018).
Kamper SJ, Apeldoorn AT, Chiarotto A, Smeets RJEM, Ostelo RWJG et al. (2014) Multidisciplinary biopsychosocial rehabilitation for chronic low back pain. Cochrane Database Syst Rev 2014 Sep 2; (9): CD000963. doi: 10.1002/14651858.CD000963.pub3.
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Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2016, aufbereitet von Transact im Programm Q.B.2018
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung § 11 (2) SGB V Leistungsarten https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/11.html (Zugriff am 29.10.2018).
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Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe § 13 (1) Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/13.html (Zugriff am 29.10.2018).
Sozialmedizinische Expertengruppe »Vergütung und Abrechnung« der MDK-Gemeinschaft (SEG 4) Beurteilung des OPS-Komplexcodes 8-918 Multimodale Schmerztherapie, abgestimmte Fassung November 2012. https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/22_eBGL_Schmerztherapie.pdf (Zugriff am 1.12.2018).
Sozialmedizinisches Begutachtungswissen SEG 4 Sozialmedizinische Expertengruppe 4 »Vergütung und Abrechnung« der MDK-Gemeinschaft: Begutachtung des OPS-Komplexkodes 8-918 Multimodale Schmerztherapie Abgestimmte Endfassung vom 28.11.2017.
5 Vgl. hierzu Arnold et al. (2009): Die Ad-hoc-Kommission »Multimodale interdisziplinäre Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. veröffentlichte 2009 Definitionskriterien der IMST.
6 Vgl. Arnold et al. (2014) zur detaillierten Beschreibung der Behandlungsziele und Therapieinhalte. Die Merkmale der Struktur- und Prozessqualität der IMST sind in Nagel et al. (2012) beschrieben.
7 Der Prozedurenschlüssel 8-918.22 bildet eine vollstationäre IMST mit mindestens 21 Behandlungstagen und mindestens 84 Therapieeinheiten und davon mindestens 21 psychotherapeutischen Einheiten ab. Darüber hinaus existiert keine weitere Pauschale für eine Therapie mit noch mehr Einheiten respektive eine längere Therapiedauer (DIMDI).
8 Der aktuelle Leitfaden (»Sozialmedizinisches Begutachtungswissen«) zur Begutachtung des OPS-Komplexkodes 8-918.ff der SEG 4 der MDK-Gemeinschaft konkretisiert Konstellationen, für die eine vollstationäre Therapie indiziert sein kann (SEG 4 2017).
5 Teil- und vollstationäre multimodale Schmerztherapie unter besonderer Berücksichtigung der Komplexprozeduren OPS 8-91c.ff und OPS 8-918.ff
5.1 Einleitung
Michael Schenk
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit unterschiedlichen bedeutsamen Aspekten der multimodalen Schmerztherapie. Wie im gesamten Buch geht es auch hier um medizinische Inhalte und um ökonomische Rahmenbedingungen sowie um formelle Regelungen. Die hieraus resultierende Herausforderung besteht darin, diese Aspekte in einem kreativen Prozess und im Sinne eines maximalen Patientennutzens unter Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Bedingungen angemessen zu berücksichtigen.
Chronische Schmerzpatienten können neben dem ambulanten Sektor auch im teil- oder vollstationären Sektor schmerzmedizinisch behandelt werden. Im stationären Bereich gibt es formell definierte Strukturen, im deutschen System als OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) bezeichnet, die organisatorische, prozessuale und strukturelle Qualitätskriterien definieren. Deren Anwendung ermöglicht eine interdisziplinäre und multimodale Behandlung.
Im Jahr 2002 wurden die stationäre multimodale Schmerztherapie (MMST) mit dem OPS-Code 8-918.ff und die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (OPS-Code 1-910) in den offiziellen Prozedurenkatalog aufgenommen, 2006 dann die multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung (OPS-Code 8-91b) und 2009 die teilstationäre multimodale Schmerztherapie (OPS-Code 8-91c.ff).
Komplexprozeduren multimodale Schmerztherapie (OPS 8-91c.ff, OPS 8-918.ff)
Ohne die Darstellung der multimodalen Schmerztherapie im OPS-Katalog wäre dieser komplexe Therapieansatz praktisch bedeutungslos, da nicht vergütet und somit undurchführbar. Voraussetzung zur Durchführung ist die Darstellung im Vergütungssystem. Die diesbezüglichen Definitionen und Anforderungen finden sich im OPS-Katalog im Kapitel 8 »Nicht operative Therapeutische Maßnahmen« wieder. Die stationäre multimodale (OPS 8-918.ff) und die teilstationäre multimodale (OPS 8-91c.ff) Schmerztherapie werden hier detailliert beschrieben und definiert. Für beide Therapieformen werden die formellen OPS-Anforderungen mit den inhaltlichen Bedürfnissen in Bezug gesetzt und ausführlich diskutiert (
Kap. 5.2 und Kap. 5.3).
Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik/Schmerzmedizinisches Assessment
Das schmerzmedizinische Assessment (SMA) soll, angelehnt an das bio-psycho-soziale Schmerzmodell und in dessen unterschiedlichen Dimensionen, den aktuellen Zustand des Patienten und dessen Behandlungsbedarf erfassen. Hierzu gehört eine eingehende und gründliche, auf den Schmerz und die hieraus resultierenden funktionellen Defizite ausgerichtete, ärztliche, psychotherapeutische und physiotherapeutische Untersuchung (
Kap. 5.4 und folgende).
Wesentliches Ergebnis des SMA ist die Erarbeitung eines oder mehrerer Therapieziele, die im Laufe der Behandlung üblicherweise einer gewissen Variation unterliegen. Das SMA soll ergebnisoffen die Frage klären, welche Therapieform in welchem Behandlungssektor (ambulant, teil-, vollstationär) für den Patienten den größten Nutzen hat und dabei ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Das Assessment kann als Zweitmeinungsverfahren verwendet werden, um zum Beispiel Fragen nach der besten Therapieform, z. B. konservativ versus operativ, zu klären (
Kap. 5.4.6).
Das SMA ist aufwändig und erfordert viele Ressourcen, woraus sich die Frage nach der Art der ökonomischen Kompensation (der Abrechnung) ergibt (
Kap. 5.4.7).
Schmerzmedizinisch-ärztliche Kompetenz
Patienten mit anhaltenden chronischen Schmerzen stellen sich in der Regel zuerst beim Hausarzt und anschließend, im Falle von nicht ausreichender Beschwerdelinderung, bei einem Facharzt vor. Die multikausale Schmerzätiologie wird nicht immer berücksichtigt und es folgt oft eine monokausale Therapie mit nicht immer vorhandenem Austausch der Fachrichtungen. Multimodale Schmerztherapie hat als ein Kernelement den Gedanken, komplexe Probleme angemessen komplex zu therapieren.
Prominente Vertreter von Fachrichtungen, die besonders intensiven Kontakt mit chronischen Schmerzpatienten haben, stellen hier die Fähigkeiten und die Rolle ihres Faches bei der Behandlung chronischer Schmerzpatienten dar, besonders auch im Hinblick auf eine Tätigkeit innerhalb eines interdisziplinären Teams. Hierbei soll es mehr auf das Miteinander und die Schnittstellen und weniger um Abgrenzung gehen. Die Fächer (Aufzählung nicht vollständig) sind die Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Psychiatrie, Psychosomatik und die Rheumatologie (
Kap. 5.5 und folgende).
Aktive Therapieverfahren
Dieser Terminus stammt aus dem OPS-Katalog und bezieht sich auf von Therapeuten angeleitete Therapien, mit denen sich der Patient sinnvollerweise auseinandersetzen kann, die Verfahren erlernen und dann selbst anwenden kann.
Die aktiven Therapien, von nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt, sind wesentlicher und eigener Teil des Therapiekonzeptes und den ärztlichen Behandlungsverfahren ebenbürtig.
Zu allen im OPS 8-918.ff genannten Therapieverfahren nehmen erfahrene und prominente Vertreter der jeweiligen Therapierichtungen Stellung (
Kap. 5.6 und folgende). Hierbei handelt es sich um die Fächer Psychotherapie, Physiotherapie/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie und sensomotorisches Training, Medizinische Trainingstherapie/Sporttherapie, künstlerische Therapien wie Maltherapie oder therapeutisches Plastizieren, Musiktherapie und sonstige übende Therapien (hier: Biofeedback). Auf die besonders wichtige Rolle der Pflege als Ko-Therapeuten bei aktivierenden Verfahren (Bezugspflege, Pain Nurse, Bewegungskonzepte, Headache Nurse etc.) wird ebenfalls eingegangen.
Passive Therapieverfahren
Bestimmte Therapieverfahren, die der Aktivierung und einem Lernprozess entgegenstehen können, werden von Patienten immer wieder energisch nachgefragt, sind aber dennoch kein primärer Teil des multimodalen Therapiekonzeptes (
Kap. 5.7 und folgende). Dieses sind invasive Therapieverfahren und zum Beispiel die Massagetherapie, deren Stellenwert und mögliche Indikationsstellung hier erörtert wird. Die analgetische Pharmakotherapie und die neuromodulative Therapie, die ja zweifellos, angemessen durchgeführt, die Lebensqualität der Patienten verbessern können, können auch das Risiko der Förderung passiven Verhaltens beinhalten.
Weitere wichtige Bausteine zum Therapieerfolg!
Der soziale Teil im bio-psycho-sozialen Schmerzmodell wird erfahrungsgemäß zumeist vernachlässigt, obwohl extrem relevant für die Re-Integration von chronischen Schmerzpatienten in das soziale und das Berufsleben. Dieser Anteil wird hier unter der Überschrift »Sozialarbeit« berücksichtigt (
Kap. 5.8.1). Verfahren wie die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), die Akupunktur und Verfahren der Anthroposophischen Medizin, die oft nachgefragt und angewendet werden, werden hier diskutiert (
Kap. 5.9 und folgende).
Patientenselbsthilfe
Diese ist ein bedeutsamer Baustein im Umgang mit chronischen Schmerzen und ergänzt sehr sinnvoll das ärztliche und das therapeutische Handeln (
Kap. 5.8.2).
5.2 Der OPS-Code 8-91c.ff »Teilstationäre interdisziplinäre modale Schmerztherapie« und dessen Umsetzung in die Praxis
Christine Schiessl
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist die therapeutische Umsetzung des bio-psycho-sozialen Schmerzmodells. Sie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schmerzgrundlagenforschung und hat ihre Wirksamkeit in vielen nationalen und internationalen Studien bewiesen. Sie bildet den Goldstandard in der Behandlung von Patienten mit chronifizierenden und bereits chronifizierten Schmerzen.
Dieses komplexe Therapieverfahren ist aufwendig, fokussiert auf aktivierende Maßnahmen und bedarf intensiver Patientenzuwendung. Dies, vor allem aber die zentrale Bedeutung eines integrativen Teamkonzepts, lässt eine ausreichende Darstellung unter den Rahmenbedingungen des ambulanten Sektors bislang nicht zu. Die Angebote der IMST in der Regelversorgung beschränken sich daher – bis auf die Ausnahme weniger Selektivverträge – auf den teil- oder vollstationären Bereich (mehr zur Behandlung in den verschiedenen Sektoren in
Kap. 4).
Seit 2009 Aufnahme des Komplexcodes 8-91c.ff »Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie« in den OPS.
Zur Verschlüsselung der Leistung einer teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde die Komplexziffer OPS 8-91c.ff im Jahre 2009 in den offiziellen Prozedurenkatalog der medizinischen Maßnahmen aufgenommen. Die Ziffer beschreibt (1) die Mindestmerkmale der Struktur- und Prozesskriterien, (2) die entsprechenden Verfahrensarten und unterscheidet (3) zwischen einer »Basisbehandlung«, einer »Umfassenden Behandlung« und einer »Intensivbehandlung«. Anders als im Komplexcode 8-918.ff der vollstationären multimodalen Schmerztherapie enthält der Code 8-91c.ff keine Angaben zu Patientenkriterien (DIMDI 2019).
Die Kodierung der OPS 8-91c.ff mündet nicht (anders als die Komplexziffer 8-918.ff) in eine DRG. Jeder einzelne Behandlungstag wird extra kodiert und extra abgerechnet. Die jeweilige Vergütung wird krankenhausindividuell mit den Kostenträgern, im Sinne eines Tagesatzes, verhandelt. Die Intensität der Programme bzw. der Umfang der pro Tag erbrachten Leistungen spielen bislang für die Vergütung keine Rolle. Für alle drei unterschiedenen Behandlungen (Basisbehandlung, umfassende Behandlung und Intensivbehandlung) wird immer der gleiche, im Budget verhandelte, Tagessatz bezahlt.
Die in der Komplexprozedur 8-91c.ff benannten Mindestmerkmale und weiteren Kriterien der teilstationären IMST berücksichtigen in hohem Maße die Ausführungen zur Definition multimodaler Schmerztherapie der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft. Ihre Aufnahme in den offiziellen Prozedurenkatalog ermöglicht damit die praktische Umsetzung einer hochintensiven, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden, effektiven Schmerztherapie in der Regelversorgung.
Die teilstationäre IMST findet in Tageskliniken statt, die regional zahlenmäßig stark variieren.
Die teilstationäre Versorgung von Schmerzpatienten in Deutschland findet in sogenannten Tageskliniken statt. Tagsüber, während der Therapiezeiten und den dazwischenliegenden Pausen, verbringen die Patienten ihre Zeit in der Tagesklinik – dies beinhaltet auch Verpflegung und medikamentöse Versorgung. Therapiefreie Zeiten am Abend bzw. die Nacht und das Wochenende verbringen die Patienten in ihrem gewohnten Umfeld zuhause (Details zu tagesklinischer Versorgungsstruktur
Kap. 4.2.2).
Die Anzahl der tagesklinischen Einrichtungen variiert stark, je nach Region, vor allem aber zwischen den Bundesländern. Manche Länder verweigern die Aufnahme in den Bettenbedarfsplan und schaffen damit eine unsichere Erlössituation. In Bayern wurde diese Form der Versorgung durch die Aufnahme der tagesklinischen Plätze in den Bettenbedarfsplan des Landes gefördert. Dies führte hier zu einer erfreulich hohen Dichte an Schmerztageskliniken, insbesondere in den Städten. In anderen Bundesländern sind Tageskliniken bis heute eine Rarität. So wurde beispielsweise in Hessen erst im Jahre 2016 die erste Tagesklinik eröffnet.
Die Umsetzung der teilstationären IMST richtet sich stark nach den Mindestmerkmalen im OPS-Code 8-91c.ff aus. Im Folgenden sollen diese Mindestmerkmale und die verschiedenen Kodierungen innerhalb des Komplexcodes näher beschrieben und vor dem Hintergrund der praktischen Umsetzung diskutiert werden. Dabei wird auch Bezug genommen auf die Formulierungen (s. flächige Kästen) in den Codes 8-918.ff (vollstationäre) Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie und 1-910 Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik.
Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren.
Im Unterschied zur Anwendung des OPS-Codes 8-918.ff der vollstationären multimodalen Schmerztherapie, der einmal pro Aufenthalt kodiert wird und dann in eine DRG mündet, ist im teilstationären Setting die Kodiereinheit der einzelne Behandlungstag. Jeder dieser Tage ist »einzeln zu kodieren« und nur Tage, an denen alle Kriterien erfüllt sind, können abgerechnet werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass an jedem abgerechneten Behandlungstag auch alle Kriterien erfüllt sein müssen. Bei der Vorbereitung des Behandlungsplans und der Patienten-Arzt-Kontakte bzw. den Zeiten für Visiten oder Besprechungen muss dies berücksichtigt werden. Die grundsätzliche erste Bedingung ist eine Mindestaufenthaltsdauer des Patienten von 240 Minuten in der teilstationären Einrichtung.
Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Code 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind.
Die Indikationsstellung für eine teilstationäre Behandlung erfolgt durch eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (schmerzmedizinisches Assessment, SMA). Eine Kodierung des SMA ist allerdings nur bei Erfüllung der dafür erforderlichen Mindestmerkmale möglich.
Im Kapitel 1 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (»Diagnostische Maßnahmen«) existiert unter dem Code »1-910 Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik« (
Kap. 5.4) eine Ziffer zur speziell für »Patienten mit chronischen Schmerzzuständen« indizierten ausführlichen Diagnostik. Der Code verlangt – praktisch identisch zu den diagnostischen Anforderungen innerhalb des Codes 8-918.ff bzw. der Mindestmerkmale des Codes 8-91c.ff – ein interdisziplinäres Vorgehen im Wortlaut »von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin), sowie eine psychometrische und physische Funktionstestung mit anschließender Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes«. Dieser Code ist bei vollstationärer Behandlung zwingend zu erfüllen, bei teilstationärer Behandlung kann die vor Beginn der Behandlung stattfindende Diagnostik mit diesem Code verschlüsselt werden. Dies allerdings nur, wenn die Patienten mindestens drei der folgenden Merkmale aufweisen:
• manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
• Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
• bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
• schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
• gravierende somatische Begleiterkrankung
Erfahrungsgemäß sind nicht alle fünf Punkte bei allen Patienten gegeben, für die eine medizinische Indikation zur tagesklinischen Behandlung besteht. Während die ersten zwei Punkte in der Praxis auf beinahe alle chronischen Schmerzpatienten zutreffen, trifft der letzte auf Patienten, die in der Tagesklinik behandelt werden, so gut wie nie zu – denn mit »gravierender somatischer Begleiterkrankung« können diese in der Regel nur vollstationär behandelt werden. Die Frage, ob der Code 1-910 im tagesklinischen Setting angewandt werden kann, verengt sich daher in der Praxis meist auf das Vorhandensein einer Medikamentenabhängigkeit, eines Medikamentenfehlgebrauchs oder einer schmerzunterhaltenden psychischen Begleiterkrankung (detaillierte Kommentierung der einzelnen patientenseitigen Kriterien
Kap. 5.3; zur Kommentierung der psychischen Diagnosen und ihre Einordnung als Haupt- oder Nebendiagnose
Kap. 9.1.2, Kap. 9.1.3). Es bleibt festzuhalten: der Code 8-91c.ff enthält keine zwingend zu erfüllenden patientenseitigen Kriterien.
Mindestmerkmal: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) […] abgeschlossen.
Obwohl nach OPS 8-91c.ff »jeder schmerztherapeutische Behandlungstag […] einzeln zu kodieren« ist, kann die Diagnostik natürlich nicht täglich erfolgen. Dem wird hier durch die Formulierung »vor Beginn« und »abgeschlossen« Rechnung getragen. In der Praxis werden dafür 1–2 Tage veranschlagt. An diesen Tagen wird ein umfängliches, interdisziplinäres Assessment durchgeführt (
Kap. 5.4). In dieser ausführlichen Untersuchung durch das interprofessionelle Team wird neben der Einschätzung der Schmerzerkrankung vor allem die Frage beantwortet, ob eine multimodale Therapie indiziert ist oder andere Möglichkeiten der spezialisierten schmerztherapeutischen Versorgung bei diesem Patienten angezeigt sind (
Kap. 4). Ist die Indikation für ein multimodales Vorgehen gegeben, ist dies bis dato in der Regelversorgung leider nur teil- oder vollstationär möglich. Das Assessment muss also bei gegebener Indikation auch die Frage nach dem besten Therapiesetting für den individuellen Patienten beantworten. Soweit beide Settings – teil- und vollstationär – zur Verfügung stehen, gibt es durchaus Kriterien für oder gegen die eine oder andere Möglichkeit zur individuell besten Passung von Krankheitsbild, persönlichen Rahmenbedingungen des Patienten und Therapieangebot. In der Praxis stellt sich die Frage leider häufig nicht, da es in vielen Bundesländern an teilstationären Angeboten mangelt und nur vollstationäre Angebote zur Verfügung stehen (zur Abgrenzung der teil- oder vollstationären Behandlung
Kap. 4.2.2).
Eine Behandlung im tagesklinischen Setting umfasst üblicherweise zwischen 20 und 30 Therapietage. Am häufigsten sind wohl blockweise Angebote in geschlossener Gruppe mit 4–5 Wochen Dauer (also 20–25 Therapietage). Die tageweise Kodierung und Vergütung der OPS 8-91c.ff erlaubt an dieser Stelle jedoch auch eine vergleichsweise hohe Flexibilität. Kürzere Angebote, aber auch fragmentierte, in denen die Gesamt-Therapietage über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, sind vorstellbar und werden auch so angeboten. So wird z. B. für ältere oder psychisch schwer belastete Patienten die gesamte Therapiedauer von 20 Tagen auf sechs oder sogar zehn Wochen gestreckt und dadurch das Angebot – bei eingeschränkter körperlicher oder psychischer Belastbarkeit – vielleicht erst nutzbar gemacht.
Die hier geforderte »Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik« muss im Wortlaut der OPS »von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)« durchgeführt werden. Dieses Kriterium ist damit identisch mit den Formulierungen im Code 1-910 und 8-918.ff Vor dem Hintergrund eines gemeinsamen bio-psycho-sozialen Schmerzverständnisses ergibt es sich von selbst, dass die somatisch ausgerichteten Fächer einer diesem Modell adäquaten Einschätzung des Schmerzgeschehens allein nicht gerecht werden. Am häufigsten ist die psychologisch-schmerztherapeutische Perspektive in der Praxis wohl durch einen psychologischen Psychotherapeuten vertreten.
Mindestmerkmale: … Diagnostik mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung …
Auch diese Forderung ist identisch mit dem Code 1-910, während sie im Passus zur Diagnostik innerhalb des Codes 8-918.ff fehlt. Sie verweist neben den grundsätzlichen Elementen ärztlicher und psychologischer Diagnostik, wie Anamneseerhebung, Sichtung und Bewertung der Vorbefunde und körperliche Untersuchung, auch auf den Einsatz psychometrischer Tests und fordert explizit den Einsatz »physischer Funktionstestung«.
Zur psychometrischen Testung eignen sich sicher die im Deutschen Schmerzfragebogen enthaltenen Instrumente. Sie haben sich in jahrelanger Anwendung bewährt und sind durch die damit betraute Arbeitsgruppe der Deutschen Schmerzgesellschaft auch immer wieder überarbeitet und angepasst worden. (
Kap. 5.4.2)
Die diagnostischen Mindestmerkmale der OPS verlangen nicht explizit die Beteiligung einer Disziplin aus dem Bereich Bewegungstherapie, gemeint sind hier vor allem Sport- oder Physiotherapeuten. Es ist in der Praxis aber sinnvoll und sicher auch häufig der Fall, die ärztliche Einschätzung des Bewegungsapparats, in struktureller wie funktioneller Hinsicht, durch die Perspektive dieser Berufsgruppen zu ergänzen. Sport- und Physiotherapeuten bilden die dritte Säule des schmerztherapeutischen Kernteams (
Kap. 5.5.6,
Kap. 5.6.3 und
Kap. 5.6.6).
In der Praxis wird »die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik« damit häufig durch drei Disziplinen Medizin, Psychotherapie und Bewegungstherapie durchgeführt. Dies ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass der Patient zu diesem Zeitpunkt bereits Vertreter der drei Kerndisziplinen kennenlernt.
An die diagnostischen Kontakte zwischen Therapeuten und Patient schließt sich zwingend eine »abschließende Teambesprechung« an, in der die Perspektiven aus den jeweiligen Berufsgruppen und Spezialisierungen zusammengetragen und diskutiert werden. Die gemeinsamen therapeutischen (ggf. auch weiteren diagnostischen) Strategien leiten sich aus der Erarbeitung eines individuellen Erklärungsmodells für das Beschwerdebild des untersuchten Patienten ab. Dieses Kriterium spiegelt in besonderer Weise die Bedeutung des in der multimodalen Schmerztherapie so zentralen Teamgedankens wider.
Das Ergebnis der Teambesprechung wird im Einzelfall mit dem Patienten nach schmerztherapeutischen, häufig aber auch ganz praktischen Erwägungen (nächster freier Termin, Vereinbarkeit mit beruflichen und privaten Verpflichtungen) besprochen. Arzt und Patient vereinbaren dabei gemeinsam einen Plan für das weitere Vorgehen.
Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten unter fachärztlicher Behandlungsleitung …
Der »teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie« nach OPS 8-91c.ff liegen die Konzepte der IMST zugrunde. Die IMST ist von der zuständigen Ad-hoc-Kommission der Deutschen Schmerzgesellschaft definiert als eine integrative »gleichzeitige, inhaltlich, zeitlich und in der Vorgehensweise aufeinander abgestimmte« (Arnold et al. 2009, S. 112) vernetzte Therapie. Der Teamgedanke umfasst dabei mehr als ein Hinzuziehen der entsprechenden Disziplin, wie man es aus dem Konsiliarwesen kennt; gemeint ist ein konstantes, für den Patienten verantwortliches und in den gesamten Behandlungsverlauf integriertes Therapeutenteam (Arnold et al. 2009).
Die fachärztliche Behandlungsleitung stellt den »Facharztstandard« für Diagnostik und Therapie sicher. Sie umfasst die initiale Befunderhebung mit Überprüfung der Behandlungsindikation, die Erfassung der Komorbiditäten, Risikofaktoren und Kontraindikationen, sowie die Einleitung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen bei relevanter Symptomänderung oder Verschlimmerung.
Behandlungsleitung meint darüber hinaus die Steuerung der Therapie sowie letztlich die medizinische und rechtliche Verantwortung für die Therapie.
Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten unter fachärztlicher Behandlungsleitung nach festgelegtem Behandlungsplan.
Behandlungsplan zur Durchführung der IMST nach patientenspezifischen Zielvorgaben und OPS-Kriterien
Die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. versteht den Behandlungsplan als das »integrierte Zusammenwirken verschiedener somatischer, psycho- und bewegungstherapeutischer Behandlungsansätze«. Die Behandlung soll neben der Schmerzlinderung auch das bio-psycho-soziale Krankheitsverständnis des Patienten fördern und seine objektive und subjektive Funktionsfähigkeit verbessern.
Der »festgelegte Behandlungsplan« innerhalb der teilstationären multimodalen Schmerztherapie muss das Behandlungsziel und die patientenspezifischen Aspekte (zum Beispiel Komorbiditäten) berücksichtigen. Er muss zudem gleichzeitig die entsprechenden Kriterien der OPS über die Art und Anzahl der angewandten Therapieverfahren zur Anwendung bringen.
Der Begriff »festgelegt« darf an dieser Stelle nicht statisch interpretiert werden. Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. eine individuelle Anpassung des Behandlungsplans und dessen entsprechende Dokumentation verstehen sich von selbst.
Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut.
Die OPS fordert an dieser Stelle eindeutig die »psychotherapeutische« Expertise, entweder im Rahmen einer entsprechenden Facharztqualifikation bzw. ärztlichen Zusatzbezeichnung oder als abgeschlossene psychologische Weiterbildung. Die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ist an dieser Stelle auch ganz klar: sie hält »die Einbindung mindestens eines approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten in das therapeutische Team (für) unverzichtbar« (Arnold et al. 2018, S. 8).
Es sei noch angemerkt, dass beides über die Vorgabe der OPS 8-918.ff, in der lediglich die »Einbeziehung« einer »psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Disziplin« gefordert wird, hinausgeht.
Mindestmerkmale: Der verantwortliche Arzt besitzt die Zusatzweiterbildung »Spezielle Schmerztherapie«.
Diese Formulierung entspricht dem OPS 8-918.ff für die vollstationäre Schmerztherapie, auch der Code 1-910 enthält diese Bedingung (
Kap. 5.3). Die ärztliche Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« muss also zumindest durch den/die Verantwortliche/n nachweisbar sein.
In der Praxis verfügen die direkt betreuenden Ärzte sicher nicht alle über diese Zusatzbezeichnung – gerade auch deshalb, da die Weiterbildung der Zusatzbezeichnung eine einjährige Praxiszeit beinhaltet. Es versteht sich von selbst, dass die Tätigkeit dieser Kollegen unter Supervision und Kontrolle eines erfahrenen Arztes mit Zusatzbezeichnung steht.
Für die anderen an Diagnostik und Therapie beteiligten Berufsgruppen fordert die OPS in diesem Sinne nicht explizit eine schmerzspezifische Weiterqualifikation. Erfreulicherweise existieren in Deutschland entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten, mit aufeinander abgestimmten Curricula, in den Fachdisziplinen »Psychologische Psychotherapie«, »Bewegungstherapie« und »Pflege«. Auf dem 33. Deutschen Psychotherapeutentag (2018) wurde die »Spezielle Schmerzpsychotherapie« sogar in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer aufgenommen.
Die Basiscurricula und grundständigen Ausbildungen der verschiedenen Berufe decken gerade die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Behandlung chronischer Schmerzpatienten unzureichend ab. Eine spezifische Weiterbildung ist sicher mit einem Mehrwert für den Patienten verbunden. Laut Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ist für die Zukunft eine entsprechende Qualifizierung in allen beteiligten Fachdisziplinen anzustreben (Arnold et al. 2018)
Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung.
Auch wenn der Zusatz »täglich« hier fehlt, bedeutet es in der Logik der tagesklinischen OPS-Kodierung, in der jeder Abrechnungstag alle Kriterien erfüllen muss, dass jeden Tag entweder eine ärztliche Visite oder eine Teambesprechung stattzufinden hat. Inhalte von Visite wie Teambesprechung sind der Blick auf das jeweils Erreichte und die von da ausgehende weitere »Behandlungsplanung« für jeden Patienten. Und dies kann im Kontext einer IMST nur in einer »Zusammenschau« durch das interdisziplinäre Team geschehen – interdisziplinäres Vorgehen erfordert eben auch interdisziplinäre Abstimmung.
Die OPS 8-918.ff der vollstationären multimodalen Schmerztherapie enthält an dieser Stelle zusätzlich die Forderung der »Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein therapeutisches Assessment« und »eine interdisziplinäre wöchentliche Teambesprechung«. Beides fehlt (in dieser Deutlichkeit) in der tagesklinischen OPS. In der Praxis wird es – je nach Einrichtung – üblich sein, zusätzlich zu den täglichen Besprechungen eine umfangreichere Besprechung mit dem gesamten Team einmal pro Woche abzuhalten. Ebenso gehören auch in einer Tagesklinik »Zwischen-Assessments« während eines laufenden Behandlungsplans zum üblichen, weil sinnvollen Vorgehen – hier vielleicht noch mehr, weil sich die gesamte Behandlungsdauer meist über größere Zeiträume (4–8 Wochen) erstreckt als in der vollstationären Therapie. Es empfiehlt sich hier, die subjektiven Beobachtungen der Teammitglieder durch den Einsatz eines standardisierten Erhebungsinstruments zu ergänzen, z. B. des Verlaufsfragebogens des Deutschen Schmerzfragebogens. (
Kap. 5.3 zur Überprüfung des Behandlungsverlaufs,
Kap. 10).
In der Begutachtungshilfe der Sozialmedizinischen Expertengruppe (SEG 4) der MDK-Gemeinschaft zur Begutachtung des OPS-Komplexcodes 8-918.ff (2017) wird zur Dokumentation von Visiten und Teambesprechungen Folgendes festgehalten und kann sicher auf die Dokumentation im Rahmen der teilstationären Therapie übertragen werden: »Die Durchführung einer Visite oder Teambesprechung muss dokumentiert und durch Handzeichen bestätigt sein. Visite und Teambesprechung setzen die persönliche Anwesenheit der Beteiligten im Krankenhaus voraus« (MDS 2017, S. 13;
Kap. 10.1).
»Die Dokumentation einer interdisziplinären wöchentlichen Teambesprechung ist für den Gutachter des MDK nachvollziehbar, wenn folgende Inhalte enthalten sind: Namen der Teilnehmer mit Berufsbezeichnung, Inhalt der Teambesprechung (für alle Teilnehmer einmaliges gemeinsames Ausführen aller Inhalte ausreichend), Handzeichen aller Teilnehmer.[…] Hinweis: Die Dokumentation der Namen der Teilnehmer zusätzlich zu ihrer Berufsbezeichnung ermöglicht die direkte Klärung offener Fragen im Fallgespräch des MDK-Gutachters bei einer Krankenhausbegehung« (ebd.).
Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten.
Vier Stunden Mindestanwesenheit eines Patienten in der Einrichtung sind ein weiteres Kriterium der OPS 8-91c.ff. Zur Gesamtaufenthaltsdauer zählen neben der Therapiedauer auch die Erholungszeiten. Bewährt hat sich eine kürzere Pause (von 20–30 Minuten) nach zwei Einheiten bzw. eine Pause von 60 Minuten um die Mittagszeit. Das gemeinsame Mittagessen der Patienten hat in vielen Fällen einen sehr positiven Einfluss auf den Gruppenprozess.
Angaben zur Dauer einzelner Therapieeinheiten, wie z. B. die »durchschnittlich 30 Minuten« in der OPS 8-918.ff gibt es für die teilstationäre multimodale Schmerztherapie nicht. Das ermöglicht eine bedarfsgerechte und flexible Gestaltung der Therapiemodule, zum Beispiel 30 Minuten Entspannungsübungen oder 90 Minuten Edukation.
Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt.
Die multimodale Schmerztherapie, sei es teil- oder vollstationär, wird im Regelfall als Gruppentherapie auf der Basis eines curricularen Programms durchgeführt. Zur Erreichung der Therapieziele bei Patienten mit einer chronischen Schmerzerkrankung ist das Setting der Gruppe eine die Wirksamkeit der Therapie unterstützende Rahmenbedingung. Die Gruppengröße darf auch aus therapeutischer Sicht weder zu groß noch zu klein sein. In zu großen Gruppen fällt die Wahrnehmung des Einzelnen zu gering aus. In zu kleinen Gruppen leiden die Gruppenprozesse – das Voneinander profitieren, der Austausch unter den Patienten und nicht zuletzt die Erkenntnis, mit seiner Erkrankung nicht allein zu sein.
Vorhandensein folgender Verfahren: Physiotherapie oder Sporttherapie oder andere körperlich übende Verfahren; Ärztliche oder psychologische Psychotherapie.
Physio- oder sporttherapeutische sowie psychotherapeutische Verfahren (seien sie durch einen Arzt oder einen Psychologen durchgeführt) bilden gemeinsam mit der schmerzmedizinischen Behandlung den Kern jeder multimodalen Schmerztherapie. Diese Grundauffassung des OPS 8-91c.ff spiegelt sich auch in den vorher diskutierten Anforderungen für die Teamzusammensetzung und die interdisziplinäre Diagnostik.
Der folgende Abschnitt des OPS 8-91c.ff gliedert bzw. spezifiziert die zur Erreichung des Behandlungsziels anzuwendenden Verfahren. Es werden vier Gruppen unterschieden, innerhalb derer jeweils Beispiele genannt werden. Ziel aller Behandlungsverfahren ist neben der Schmerzlinderung die Förderung eines bio-psycho-sozialen Krankheitsverständnisses sowie die Verbesserung der objektiven und subjektiven Funktionsfähigkeit.
• Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z. B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining
• Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Ko-Therapeuten erbrachte Verfahren wie z. B. Muskelrelaxation, Autogenes Training
• Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z. B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie
• Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z. B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- oder Musiktherapie)
Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren.
Die genannten Verfahren leiten sich aus dem bio-psycho-sozialen Schmerzverständnis ab bzw. sollen von den jeweiligen Disziplinen mit einem entsprechenden Verständnis angewandt werden. Dies beinhaltet z. B. die Fokussierung auf aktivierende Therapieansätze.
Die zielorientierte und effektive Umsetzung kann nur durch eine aus den verschiedenen Perspektiven beleuchtete und unter den Vertretern der verschiedenen Disziplinen abgestimmte Therapieplanung und -steuerung gelingen. Die hohe Bedeutung des Teamgedankens unterstreicht die OPS an dieser Stelle noch einmal mit der Formulierung »teamintegrierte Anwendung«. Zu den Kerndisziplinen Medizin, Psychologie und Bewegungstherapie können hier weitere kommen. Beispielhaft nennt die OPS Ergotherapie, Kreativtherapie u. a. (
Kap. 5.5,
Kap. 5.6,
Kap. 5.7).
Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren.
Die zugehörigen OPS-Codes finden sich im OPS-Katalog unter Kapitel 1 »Diagnostische Maßnahmen« und Kapitel 3 »Bildgebende Diagnostik«. Ähnlich sind, je nach Prozedur, anhand des OPS-Katalogs akutmedizinische Behandlungen zu codieren.
Gliederung der tagesstationären IMST in drei unterschiedlich intensive und umfangreiche Programme, die sich bislang im Tagessatz nicht unterscheiden
8-91c.0f. Basisbehandlung
Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der genannten Verfahren. Mindestmerkmale: Mindestens 120 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie.
• 8-91c.00 Zwei übende oder sonstige Verfahren
• 8-91c.01 Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten
• 8-91c.02 Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
8-91c.1f. Erweiterte Behandlung
Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens drei der genannten Verfahren. Mindestmerkmale: Mindestens 180 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie.
• 8-91c.10 Drei übende oder sonstige Verfahren
• 8-91c.11 Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten
• 8-91c.12 Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
8-91c.2f. Intensiv-Behandlung
Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens vier der genannten Verfahren. Mindestmerkmale: Mindestens 240 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie.
• 8-91c.20 Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren
• 8-91c.21 Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten
• 8-91c.22 Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
• 8-91c.23 Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
Literatur
Arnold B, Brinkschmidt T, Casser H-R, Gralow I, Irnich D et al. (2009) »Multimodal pain therapy: principles and indications.« Schmerz 23(2): 112-120.
Arnold B, Böger A, Brinkschmidt T, Casser H-R, Irnich D et al. (2018) »Implementation of interdisciplinary multimodal pain therapy according to OPS 8-918: Recommendations of the ad hoc commission for interdisciplinary multimodal pain therapy of the German Pain Association.« Schmerz 32(1): 5-14.
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Operationen- und Prozedurenschlüssel, Version 2019. https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-90…8-91.htm.
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) – SEG 4 (2017) »Begutachtung des OPS-Komplexkodes 8-918 Multimodale Schmerztherapie, Endfassung: 28.11.2017.«
5.3 Der OPS-Code 8-918.ff Multimodale Schmerztherapie und dessen Umsetzung in die Praxis
Michael Schenk
Die multimodale Schmerztherapie ist durch formelle, inhaltliche und ökonomische Aspekte geprägt. Sie stehen in Wechselwirkung.
Die Komplexprozedur OPS 8-918.ff Multimodale Stationäre Schmerztherapie (MMST) ist ein, wie es der Name sagt, komplexes Therapiekonzept zur Behandlung von Menschen mit schwer zu behandelnden Schmerzen. Sie definiert sich auf zwei Ebenen: einerseits über ihre formellen, im OPS festgelegten Inhalte, aber vor allem über ihre medizinischen Inhalte, die über den therapeutischen Bedarf der Patienten festgelegt werden. Andererseits wird die Therapie auch durch ökonomische Aspekte beeinflusst, die sowohl durch beschränkte ökonomische Ressourcen als auch durch den möglichen Wunsch nach Erlösoptimierung definiert sein können. Diese drei Aspekte (formeller Aspekt nach OPS, inhaltlicher Aspekt und ökonomischer Aspekt) stehen miteinander in Wechselwirkung.
Die individuelle bio-psycho-soziale Dimension bestimmt sowohl den Chronifizierungsgrad als auch den multimodalen Behandlungsbedarf.
Inhaltlich wird die Erkenntnis, dass chronische, aber auch akute Schmerzen stets eine biologische, psychische und soziale Dimension haben, in der Komplexprozedur berücksichtigt. Diese drei Faktoren tragen in unterschiedlichem Maße zum Schmerzerleben und zum Leid der Patienten bei. Sie definieren den Grad einer Chronifizierung und so auch den erforderlichen Behandlungsbedarf. Die Therapie sollte bezüglich der Qualität und der Quantität (Intensität und Zeitdauer) so ausgerichtet sein, dass sie der jeweiligen Komplexität Rechnung trägt und die unterschiedlichen Aspekte, die zum Schmerzgeschehen beitragen, therapeutisch berücksichtigt werden, also in adäquater Weise die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten reflektiert.
Bei einer komplexen Schmerzerkrankung mit bio-psycho-sozialen Anteilen birgt eine unimodale Therapie, welche die Komplexität des Schmerzgeschehens nicht erfasst und die sich nur auf einen Aspekt des Schmerzgeschehens bezieht, das Risiko, durch ihre therapeutische Insuffizienz zu einer weiteren Chronifizierung beizutragen (
Kap. 3.2). In diesem Sinne bedarf ein Patient mit einem somatischen (körperlichen) Schmerz, der auch unter erheblichen psychischen Komorbiditäten (egal, ob sie schon vorbestehen oder sich erst mit dem Schmerz entwickelt haben) und entsprechenden sozialen Konsequenzen leidet, einer Behandlung, die sich gleichermaßen des somatischen, als auch des psychosozialen Schmerzanteiles annimmt.
Therapeutisch muss bei einer chronischen Schmerzerkrankung ein psychischer als auch somatischer Neglect vermieden werden.
So wäre eine per se sinnvolle und indizierte Therapie, die sich ausschließlich auf den somatischen Schmerzanteil bezieht (z. B. ausschließlich durch Medikamente, Injektionen oder Operationen) und bedeutsame psychische und soziale Aspekte, die bei der Aufrechterhaltung der Erkrankung eine bedeutsame Rolle spielen, unberücksichtigt lässt (psychischer Neglect), sehr kritisch zu beurteilen. Umgekehrt wäre eine ausschließlich psychosomatische (rein psychologische) Behandlung, welche nur den psychischen Schmerzanteil berücksichtigt, nicht angemessen und würde ebenso zu einer Chronifizierung (somatischer Neglect) führen.
Bezogen hierauf wäre eine isolierte Behandlung mit der Kombination mehrerer unterschiedlichen Analgetika oder eine Kombination verschiedener Bewegungstherapien (Wassergymnastik mit manueller Therapie) oder eine Kombination verschiedener psychotherapeutischer Verfahren nicht multimodal. Die Berücksichtigung und Anwendung des bio-psycho-sozialen Schmerzmodells bedeutet also, dass alle drei Aspekte angemessen in der multimodalen Schmerztherapie berücksichtigt werden:
»Zentrales Kriterium dieser umfassenden Behandlung chronischer Schmerzsyndrome ist die eng abgestimmte Einbindung verschiedener medizinischer Disziplinen und Berufsgruppen auf der Basis eines biopsychosozialen Modells der Schmerzerkrankung« (Arnold et al. 2014, S. 459).
Der OPS- Code 8-918.ff nimmt die genannten Aspekte sinnvoll auf (
Kap. 5.2).
Die bei dieser Anwendung erforderlichen Aufwendungen sind mit einem finanziellen Erlös kompensiert, der es ermöglicht, diese sehr wirksame Therapieform in adäquater Weise den Patienten zukommen zu lassen, die sie benötigen.
Der OPS-Code 8-918.ff ist komplex, weshalb im Folgenden die einzelnen Bestandteile (s. flächige Kästen) besprochen und bezüglich ihrer formellen Ausgestaltung und ihrer medizinischen Implikationen kommentiert und diskutiert werden.
Dabei wird Bezug genommen auf die wegweisenden Publikationen der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. inklusive des Begutachtungsleitfadens zur Umsetzung der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie nach OPS 8-918.ff (Arnold et al. 2009, Arnold et al 2014, Arnold et al 2018, Casser et al 2014, SEG 4 2017), sowie auf die Empfehlungen zur Begutachtung des OPS-Komplexcodes 8-918.ff Multimodale Schmerztherapie, erstellt von der Sozialmedizinischen Expertengruppe »Vergütung und Abrechnung« (SEG 4) der MDK-Gemeinschaft in Zusammenarbeit und fachlichem Austausch von MDK mit dem BVSD (Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V.), der DGS (Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.) und der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
Die Behandlungsdauer definiert die Länge der Behandlung und somit die Behandlungsintensität. Behandlungszeiten von 14–21 Tagen werden für die MMST als angemessen betrachtet.
Mit einem Code aus diesem Bereich ist eine mindestens siebentägige interdisziplinäre Behandlung …
Chirurgische Prozeduren beziehen sich häufig auf eine Intervention am Anfang der Behandlung, zumeist eine Operation und deren Nachsorge.
Hingegen ist die MMST dadurch definiert, dass es nach der Eingangsdiagnostik, der Anamneseerhebung und Untersuchung zwar auch zu punktuellen Interventionen kommt (z. B. medikamentöse Schmerzbehandlung), es jedoch in erster Linie um einen aktiv übenden, lernenden Prozess geht. Dieser wird über die Therapieeinheiten definiert, deren Anzahl von der Behandlungsdauer abhängt. Im OPS 8-918.ff wird eine Behandlungsdauer von mindestens sieben Tagen vorgegeben.
Diese Zeit ist für die Behandlung dieser Patientenpopulation in der Regel zu kurz. Behandlungsdauern von 14, 21 oder mehr Tagen mit entsprechenden Therapieeinheiten (Bendix 1997, Härkäppäa 1990, Guzmann 2001) werden oft als angemessener betrachtet (Arnold 2018). Seit 2016 sind die Schmerz-DRGs I42 und B47 in intensivere (»A«-DRGs) und weniger intensive (»B-DRGs) gesplittet (Schenk 2016): Die intensiveren A-DRGs sind über eine Behandlungsdauer von 14 Tagen und mehr definiert und geben mehr Spielraum für eine wirksame Therapie als die weniger intensiven B-DRGs mit einer Behandlungsdauer von sieben bis maximal 13 Tagen.
Die Behandlung hat interdisziplinär zu erfolgen. Dieses wird weiter unten noch ausgeführt.
Die Zeitspanne einer Chronifizierung variiert stark. Die Notwendigkeit einer MMST muss sich neben dem zeitlichen Aspekt nach dem individuellen Behandlungsbedarf richten.
… von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) …
Neben der Behandlung von Patienten mit Nicht-Tumorschmerzen gibt es auch die Möglichkeit, Patienten mit Tumorschmerzen multimodal zu therapieren. Wichtig ist hier eine sinnvolle Aufgabenteilung mit der Palliativmedizin.
Der Begriff »chronisch« bezieht sich auf den Zeitaspekt, aber auch auf den der Chronifizierung. Vom Zeitaspekt her wird chronischer Schmerz formell zumeist über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten definiert. Eine Chronifizierung mit dann intensivem akutem Versorgungsbedarf kann bereits sehr viel schneller eintreten. Beispiele sind neu aufgetretene Schmerzen bei begleitenden bedeutsamen psychischen oder somatischen Komorbiditäten, ein CRPS (Complex Regional Pain Syndrome) mit drohendem körperlichen Funktionsverlust (
Kap. 8.3) u. a.m. Auch kurz andauernde Schmerzen können durch ungünstige Interaktionen somatischer und psychischer Faktoren schnell chronifizieren und benötigen, um weitere Verschlechterung abzuwenden, eine möglichst umgehende hochintensive multimodale Schmerztherapie (SEG 4 2017).
Die MMST erfordert ein teamintegriertes Behandlungskonzept. Sie entspricht keiner konsiliarischen Vorgehensweise
… unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, …
Diese Anforderung reflektiert die Notwendigkeit, die verschiedenen individuell unterschiedlich ausgeprägten bio-psycho-sozialen Anteile des Schmerzes angemessen behandeln zu können. Neben der somatischen medizinischen Disziplin wie zum Beispiel der Anästhesie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie, Physikalischen Medizin (alphabetische Aufzählung unvollständig) ist auch eine »P«-Disziplin erforderlich. Dieses kann eine ärztliche (Psychiatrie oder Psychosomatik) oder therapeutische Disziplin sein (Psychologische Psychotherapie). Hierzu schreibt die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie«: »Die interdisziplinäre Behandlung ist definiert als eine integrative, gleichzeitige, inhaltlich, zeitlich und in der Vorgehensweise aufeinander abgestimmte, vernetzte Therapie. Es handelt sich dabei nicht um ein Vorgehen im Sinne des Konsiliarwesens, sondern um ein konstantes, für den Patienten verantwortliches und in den gesamten Behandlungsverlauf integriertes Therapeutenteam.« (Arnold 2018, S. 7 f.).
Der Behandlungsplan richtet sich nach OPS-Vorgaben und individuellen Voraussetzungen. Er wird während der MMST regelmäßig überprüft und angepasst.
… nach festgelegtem Behandlungsplan mit ärztlicher Behandlungsleitung zu kodieren.
Der Behandlungsplan setzt sich aus den geplanten Behandlungsmaßnahmen zusammen. Sie finden sich in dem für die jeweilige Patientenpopulation erstellten Stundenplan wieder. Die Behandlungsmaßnahmen werden als Gruppen- oder Einzeltherapien mit höchstens acht Teilnehmern durchgeführt. Bei der Auswahl der Therapien ist darauf zu achten, dass sich immer die Kerndisziplinen der MMST wiederfinden, welche neben der ärztlichen Schmerztherapie die Bewegungstherapie (Schmerzphysiotherapie) und die Schmerzpsychotherapie und andere wichtige Therapieformen, z. B. Kunsttherapie, integrieren. Je nach Behandlungsbedarf werden die einzelnen Therapiebausteine individuell zusammengesetzt. Das zu Therapiebeginn festgelegte individuelle Therapieziel ist wichtiger Bestandteil des Behandlungsplans. Dessen Erreichbarkeit sollte während des Aufenthaltes regelmäßig überprüft werden (
Kap. 5.4.4).
Die Verantwortung für die Behandlungsleitung der MMST liegt beim zuständigen Facharzt. Erforderlich hierfür sind angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie spiegeln sich unter anderem durch das Vorhandensein der Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie«, aber auch durch die Kenntnis des bio-psycho-sozialen Schmerzmodells und die Fähigkeit, dieses diagnostisch und therapeutisch anzuwenden, wider.
Die Indikationsstellung für eine MMST muss durch eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (Assessment) erbracht werden.
Mit Beginn der Therapie muss eine ausführliche Diagnostik, eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (sog. Assessment, OPS 1-910) erfolgen, welches interdisziplinär bzw. interprofessionell durchzuführen ist (
Kap. 5.4,
Kap. 5.2). Die Kodierung und Abrechnung des Assessments kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Mindestmerkmale erbracht werden. Im Assessment werden die Aufnahme- bzw. Behandlungsindikation nach SGB V und nach OPS 8-918.ff überprüft. Ein individuelles Therapieziel wird in der abschließenden Teambesprechung und gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet.
Der ärztliche Aufgabenbereich in der MMST umfasst koordinative, diagnostische, schmerzmedizinisch-edukative und juristische Aspekte. Aufwändige diagnostische Verfahren sollten vermieden werden.
Während des Aufenthaltes koordiniert der Arzt die therapeutischen Maßnahmen, die darauf fokussiert sein sollen, das Therapieziel zu erreichen.
Mögliche diagnostische Maßnahmen werden durch den Arzt indiziert und beauftragt und/oder selbst durchgeführt. Begleitende körperliche Komorbiditäten werden diagnostiziert und angemessen behandelt. Der Schwerpunkt der Therapie sollte stets auf der Schmerzbehandlung liegen. Insbesondere zeitaufwändige apparative diagnostische Maßnahmen sollten nach Möglichkeit vor dem stationären Aufenthalt durchgeführt und während des Aufenthalts nur sparsam eingesetzt werden, um die Therapie nicht massiv zu beeinträchtigen.
Für einen Teil der schmerzmedizinischen Edukation sind die Ärzte verantwortlich. Mögliche Themen sind Verfahren der »medikamentösen und nichtmedikamentösen Schmerztherapie«, »chronischer Schmerz – bio-psycho-soziales Schmerzmodell« u. a.m. Die Leitung der Behandlung setzt einen regelmäßigen direkten oder indirekten täglichen Kontakt mit dem Patienten voraus.
Die medizinische und juristische Verantwortung liegt für alle Maßnahmen, die während des Aufenthalts geschehen, bei dem Facharzt, der die Behandlung leitet.
Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
• manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
• Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
• bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
• schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
• gravierende somatische Begleiterkrankung
Hier wird die Aufnahmeindikation definiert, für die drei der fünf aufgezählten Merkmale erfüllt sein müssen. Diese entsprechen den Merkmalen für die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (Assessment;
Kap. 5.2,
Kap. 5.4) zu Beginn der MMST.
Beeinträchtigungen von Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit müssen sowohl anamnestisch als auch psychometrisch erfasst werden.
Manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit.
Die Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder Arbeitsfähigkeit sollte im Kontext der spezifischen Lebenssituation des Patienten bedeutsam sein. Sie kann verschiedene Aspekte umfassen, die sich auf biologische, psychische und soziale Anteile beziehen können.
Die Beeinträchtigungen lassen sich zum einen über Aspekte des körperlichen, psychischen und sozialen Lebens erfassen, zum anderen aber auch über validierte Testverfahren zur Lebensqualität.
Biologisch können Einschränkungen der Mobilität vorliegen, wie die der Fähigkeiten des Gehens, Stehens, Sitzens, Liegens, dazu Einschränkungen des Schlafens, Einschränkungen der Denkfähigkeit durch Schmerzen etc. Psychisch kann unter anderem eine Beeinträchtigung der Stimmung durch Angst, Depression oder Störungen des Antriebs bestehen. Sozial können Probleme im Erwerbsleben, z. B. eine temporäre oder endgültige Arbeitsunfähigkeit, die zu einem Grad der Behinderung oder zu einer vorübergehenden oder endgültigen Erwerbsunfähigkeit führt, auftreten. Im individuellen und familiären Kontext können sich sozialer Rückzug und Isolation mit Beeinträchtigung privater und professioneller sozialer Beziehungen sowie Beeinträchtigungen in Freundschaften, Paarbeziehungen und in der Familie zeigen.
Es existieren verschiedene validierte und anerkannte Testverfahren, mit denen sich die Lebensqualität und die Beeinträchtigung durch den Schmerz messen lassen.
Zur Erfassung der Lebensqualität findet sich im Deutschen Schmerzfragebogen im »Modul L« hierzu der VR-12 (Veterans RAND 12) (Kazis LE 2006) zu den Einschränkungen in der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Der VR-12 löste den SF-12 (Short-Form 12) ab.
Ferner kann die Erfassung von Schweregrad und Beeinträchtigung durch den Schmerz nach von Korff (Deutscher Schmerzfragebogen, S. 11 und S. 12) (veränderungssensitiv) herangezogen werden.
Der Grad der Chronifizierung kann auch durch das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung erfasst werden, aus dem sich der Behandlungsbedarf ableiten lässt. Dieser Test ist allerdings teilweise nicht veränderungssensitiv.
Andere Tests zur Beurteilung der Beeinträchtigung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität durch Schmerz sind der PDI – Pain Disability Index (Tait et al 1990), der Funktionsfragebogen Hannover Rücken (FFBH-R; Kohlmann und Raspe 1994), das Roland & Morris Questionnaire (Roland und Morris 1983) und das Oswestry-Questionnaire (Fairbank et al. 1980).
Es wird empfohlen, bei Aufnahme sowie zur Verlaufskontrolle routinemäßig sowohl die individuellen Beeinträchtigungen zu erfragen und zu dokumentieren als auch validierte Tests einzusetzen.
Der Fehlschlag unimodaler Therapieverfahren ist durch das Ausbleiben des gewünschten und situativ möglichen Behandlungserfolges gekennzeichnet.
Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung.
Eine Therapie ist fehlgeschlagen, wenn sie nicht den gewünschten und in der spezifischen Situation möglichen klinischen Erfolg erbringt. Dies kann sich vordergründig auf die Schmerzintensität, vor allem aber auf in Zusammenhang mit dem Schmerz stehende Funktionseinschränkungen beziehen.
Es stellt sich die Frage, über welche Behandlungsdauer eine ambulante Therapie durchgeführt werden sollte, um deren Fehlschlag oder Wirksamkeit beurteilen zu können.
Bei drohender oder bereits eingetretener Chronifizierung unter laufender intensiver ambulanter Therapie scheint eine Verlängerung dieser Therapieform nicht sinnvoll. Unter der Fortführung einer unwirksamen Therapie würde es nur zu einer weiteren Chronifizierung mit weiterer Verschlechterung des Zustandes des Patienten kommen. Auch ethisch wäre ein solches Vorgehen nicht vertretbar.
Ein Behandlungsfehlschlag kann sich auch in der persistierenden Notwendigkeit einer leiliniengerecht durchgeführten ambulanten Behandlung ohne Therapieerfolg zeigen. Letztlich wird die ausgeschöpfte ambulante Behandlung und die Notwendigkeit einer MMST auch durch das Ausstellen einer Krankenhauseinweisung seitens des ambulanten Mitbehandlers unterstrichen.
Die Erfüllung des Merkmals Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch muss unter genauer Beachtung von Anamnese und Definitionskriterien erfolgen.
Bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch.
Diese Diagnose setzt eine ausführliche, genaue Medikamentenanamnese und eine umfassende Kenntnis von den Begriffen Abhängigkeit und Fehlgebrauch voraus, wobei es hier unterschiedliche Definitionen gibt.
Von einem Medikamentenmissbrauch gemäß ICD-10 wird gesprochen, wenn eine Substanz nicht mehr bestimmungsgemäß eingenommen und der Konsum fortgesetzt wird – trotz psychischer, körperlicher oder sozialer Folgeschäden.
Die Abhängigkeit wird gemäß ICD-10 anhand von sechs Kriterien definiert, von denen mindestens drei innerhalb des zurückliegenden Jahres erfüllt gewesen sein müssen. Diese Kriterien sind: starker Wunsch und/oder Zwang, das Medikament zu konsumieren, verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Menge und/oder der Beendigung der Einnahme, körperliche Entzugssymptome, Toleranzentwicklung (Wirkverlust) bzw. Dosissteigerung und erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen oder sich von den Folgen des Konsums zu erholen, verbunden mit der Vernachlässigung anderer Interessen, fortgesetzter Konsum trotz Folgeschäden. Es ist offensichtlich, dass sich verschiedene dieser Punkte nicht auf Patienten mit einer ärztlich verordneten Opioidtherapie anwenden lassen.
Ein Medikamentenfehlgebrauch kann auch als ein Zustand definiert werden, bei dem Analgetika nicht bestimmungsgemäß, also für einen anderen Zweck als den intendierten, nämlich zur Analgesie, eingenommen werden. Es kommt dabei zu einer Abhängigkeit oder Suchtentwicklung, um ein anderes Bedürfnis zu befriedigen. Dieses wäre beispielsweise der Fall, wenn Opioide oder bestimmte Antikonvulsiva (z. B. Pregabalin), die auch anxiolytische Wirkungen haben, vom Patienten primär zur Anxiolyse und nicht zur Analgesie verwendet werden.
Die therapeutische Abhängigkeit von der analgetischen Wirkung von Medikamenten würde jedoch hierunter nicht fallen, genauso wenig wie ein Abstinenzsyndrom (Entzugssyndrom) beim Absetzen einer korrekt durchgeführten Opioidtherapie.
Ein Medikamentenfehlgebrauch kann dann diagnostiziert werden, wenn Analgetika zwar im Rahmen der primären Intention (Analgesie) und im Rahmen der Zulassung, jedoch in der Dosierung über der erforderlichen und zugelassenen Dosis eingenommen werden, die über derjenigen einer optimalen Wirkung liegt oder wenn die festgelegten Höchstdosen überschritten wurden. Bei den NSAR und den Coxiben kann man bei Überschreiten der jeweiligen festgelegten Höchstdosen von einem Fehlgebrauch ausgehen. Für Opioide gibt es zwar keine definierten Höchstdosen, allerdings findet man hier einen Hinweis in der LONTS-Leitlinie: Bei Überschreiten einer Höchstdosis von 120 mg Morphin-Äquivalent kann ein Fehlgebrauch in Erwägung gezogen werden (Häuser et al. 2015). In der Kopfschmerztherapie wird eine Triptaneinnahme an mehr als zehn Tagen als Fehlgebrauch bezeichnet. Hierbei spielt es praktisch keine Rolle, ob der Medikamentenfehlgebrauch iatrogen, vom Patienten oder von Behandler und Patienten gemeinsam getriggert wurde.
Psychische Begleiterkrankungen müssen fachspezifisch klinisch und unterstützend psychometrisch erfasst werden.
Schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
Psychische Erkrankungen können einen verstärkenden Einfluss auf das Schmerzgeschehen haben und es unterhalten. Dies kann durch direkten Einfluss auf die Schmerzwahrnehmung geschehen. Einfluss auf den Schmerz im Sinne einer Verstärkung kann durch Angst, Anpassungsstörungen, Depression, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), somatoforme Störungen oder Stress erfolgen. Daneben tragen dysfunktionale psychische Verhaltensweisen zur Chronifizierung bei.
Psychische Begleiterkrankungen können aber auch die Therapie bzw. deren Erfolg beeinflussen. Sie können zur Chronifizierung beitragen. Beispielsweise kann mangelnder Antrieb bei Depression körperliche Aktivitäten, die auch bei einer Bewegungstherapie erwünscht sind, erschweren. Angst bei einer generalisierten Angststörung kann die Einnahme zentral wirksamer Medikamente unmöglich machen. Bindungsstörungen, die bei einer PTBS oder einer Borderline-Erkrankung vorkommen, können eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Therapeuten erschweren oder eine PTBS kann selbst zu einer Bindungsstörung beitragen.
Zur Diagnostik empfiehlt sich zunächst ein Screening durch Fragebögen. Die Diagnosestellung erfordert aber auch eine psychische bzw. psychiatrische Exploration, welche die Voraussetzung ist, um eine solche Diagnose zu stellen.
Im Deutschen Schmerzfragebogen findet sich zum Screening von Depression, Angst und Stress die Depression, Anxiety and Stress Scale (DASS; Nilges und Essau 2015), die diese Störungen erfasst. Weitere Screeninginstrumente sind der Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS), der Angst und Depression bei Patienten mit körperlichen Erkrankungen oder (möglicherweise psychogenen) Körperbeschwerden erfasst. Psychische Begleiterkrankungen bzw. Komorbiditäten erfordern immer einen erhöhten therapeutischen Aufwand und sind so auch eine Indikation für eine intensive multimodale Therapie.
Eine klinische Untersuchung wird hierdurch nicht ersetzt.
Gravierende somatische Begleiterkrankungen verhindern eine ambulante Weiterbehandlung und erfordern eine stationäre Überwachung.
Gravierende somatische Begleiterkrankung
Hierzu ist eine ausführliche somatische Anamnese erforderlich. Somatische Begleiterkrankungen sind dann gravierend, wenn sie eine suffiziente ambulante Behandlung erschweren oder gar unmöglich machen, sodass sich im ambulanten Rahmen kein adäquates therapeutisches Ergebnis erzielen lässt.
Zur Durchführung der Therapie ist eine stationäre Überwachung erforderlich. Einschränkungen der Mobilität, z. B. durch ein Sturzrisiko verkompliziert, oder Multimorbidität verhindern eine ambulante oder auch tagesstationäre Behandlung.
Die gleichzeitige somatische, psychotherapeutische und bewegungstherapeutische Fachkompetenz spiegelt diagnostisch und therapeutisch in der MMST das Prinzip des bio-psycho-sozialen Schmerzmodells wider.
Diese Codes erfordern eine interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) …
Diese Aussage reflektiert die grundsätzliche Philosophie der MMST, dass das bio-psycho-soziale Schmerzmodell nicht nur in der Therapie, sondern auch in der Diagnostik Anwendung finden sollte. Somatische und psychosoziale Faktoren, die das Schmerzgeschehen definieren, sollen exploriert, diagnostiziert und in ihrer jeweiligen Bedeutung eingeschätzt werden. Die Diagnostik erfolgt durch »mindestens zwei Fachdisziplinen«, eine »somatische« und eine sogenannte »P«-Disziplin (also eine psychologisch-psychotherapeutische, psychosomatische oder psychiatrische Disziplin).
Der »somatische« Teil der Diagnostik erfolgt durch eine medizinische Fachdisziplin. Vorteilhaft ist es, wenn es sich um eine Disziplin handelt, bei der sich somatische Probleme, die mit Schmerz assoziiert sind, als Basiskompetenzen wiederfinden. Dieses sind z. B. die Fächer (alphabetisch) Anästhesie, Innere Medizin, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädie und Physikalische Medizin, aber natürlich auch andere klinische Fächer. Die Psychologische Psychotherapie ist obligater Bestandteil des Therapieprogramms der multimodalen Schmerztherapie. Die Durchführung der Diagnostik durch Psychologische Psychotherapeuten mit anschließender Therapie ermöglicht eine Konstanz im Patienten-Psychologen-Verhältnis.
Als dritte Disziplin sollte die Eingangsdiagnostik auch durch Bewegungstherapeuten durchgeführt werden, die eine therapeutische Kerndisziplin sind.
Um einen möglichst guten therapeutischen Kontakt mit dem Patienten zu haben, sollte nach Möglichkeit die medizinische, physiotherapeutische und psychologische Therapie durch denjenigen erfolgen, der auch die Diagnostik durchgeführt hat.
Der Zeitpunkt der Diagnostik sollte mit Beginn der Behandlung erfolgen, um möglichst zu Anfang einen sinnvollen, auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmten Behandlungsplan zu erstellen.
Die somatische Diagnostik besteht aus einer ausführlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung, die sich auf die Aspekte des Schmerzgeschehens fokussiert, zu der aber auch eine internistische, orthopädische und neurologische Untersuchung gehört.
Der Deutsche Schmerzfragebogen (DSF) sollte verwendet und vom Patienten ausgefüllt werden. Die ergänzende Verwendung eines Schmerz-Anamnesebogens, über den fokussiert die individuellen Probleme gründlich erfasst und berücksichtigt werden, ist dabei sehr hilfreich (
Kap. 5.4).
Die Mindestanforderungen der aktiven Therapieverfahren sollten individuell und nach medizinischen Erfordernissen ausgewählt werden. Passive Verfahren stehen nicht im Vordergrund und müssen sorgfältig indiziert und in die MMST eingeordnet werden.
… sowie die gleichzeitige Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatztraining, künstlerische Therapie (Kunst- oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien.
Der OPS-Code gibt die gleichzeitige Anwendung einer Mindestanzahl von drei Therapien vor. Diese sollen aktiv sein. Die Therapieverfahren werden definiert.
Die Behandlung sollte sich nach den medizinischen Erfordernissen richten – die Vorgaben des OPS sind Mindestanforderungen. Bei der Auswahl der Therapien gilt, dass Bewegungstherapie (Physiotherapie) und Psychotherapie »gesetzte« Kerntherapien sind. Entspannungsverfahren sind ebenso fast immer integraler Bestandteil des schmerzmedizinischen Konzepts. Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie und sensomotorisches Training haben spezifische Indikationen. Die künstlerischen Therapien sind als überwiegend non-verbale Verfahren eine äußerst wertvolle Ergänzung des therapeutischen Programms.
Wichtig ist, dass die aktiven Therapien synergistisch darauf ausgerichtet sind, den Patienten beim Erreichen seines Therapieziels zu unterstützen. Dieses setzt regelmäßige Kommunikation der beteiligten Akteure im Rahmen eines strukturierten Konzepts voraus. Dies wird im OPS dadurch vorgegeben, dass regelmäßige wöchentliche Therapeutenbesprechungen gefordert werden (
Kap. 5.6).
Bezüglich der Mindestanzahl von drei Therapien gilt, dass diese bei entsprechender medizinischer Indikation in der Regel überschritten wird und oft vier oder fünf Therapieverfahren gleichzeitig zur Anwendung kommen.
Die Therapien sollen aktiv sein, weil chronischer Schmerz klassischerweise zu Inaktivität führen kann, welche dann den Krankheitsprozess weiter verstärkt. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig und beginnen oft mit dem Fear Avoidance Behavior (durch Angst bedingte Vemeidung körperlicher Aktivitäten), welches dann zu körperlicher Dekonditionierung mit den Folgen von Reduktion von Kraft, Ausdauer und Koordination führen kann. Dieser negative Prozess wird verstärkt durch die häufigen begleitenden psychischen Komorbiditäten.
Eine nicht-aktive Therapie ist die analgetische Pharmakotherapie, die eigentlich immer integraler Bestandteil der Therapie, aber nicht der Hauptbestandteil, sein soll. Zu den passiven Verfahren zählen auch Injektionstherapien, die in der MMST äußerst zurückhaltend angewendet werden sollten (
Kap. 5.7).
Die MMST erfordert spezifische zeitliche Strukturkriterien und standardisierte Vorgehensweisen mit Verlaufsassessment, Visiten bzw. interdisziplinären Teambesprechungen und spezifische Gruppengrößen.
Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten.
Das ist selbsterklärend. Es gibt bestimmte Therapien, für die zu überlegen ist, sie in einem längeren Therapiezeitraum durchzuführen.
Diese Codes umfassen weiter die Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment, …
Hiermit ist nicht das interdisziplinäre multimodale Assessment bzw. die Eingangsdiagnostik, sondern die Überprüfung des Verlaufs der Behandlung gemeint. Je engmaschiger diese geschieht, umso besser ist der Kontakt zum Patienten und dem Behandlungsteam und umso wirksamer lässt sich auch die Therapie steuern. In diesem Sinne ist zu überlegen, den Behandlungsverlauf täglich, z. B. im Rahmen der Visite, zu überprüfen. Da es vom bio-psycho-sozialen Schmerzmodell abgeleitet verschiedene Dimensionen des Schmerzes gibt, kann man überlegen, diese strukturiert abzufragen. Hierfür können verschiedene Instrumente verwendet werden. Die tägliche Verwendung eines sehr aufwändigen, komplexen Fragebogens ist nicht unbedingt praktikabel.
Die Qualität der Behandlung sollte mit Ende der Behandlung allerdings wieder strukturiert abgefragt werden, zum Bespiel durch den Verlaufsfragebogen des Deutschen Schmerzfragebogens.
… eine tägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung und eine interdisziplinäre wöchentliche Teambesprechung …
Die Durchführung der täglichen ärztlichen Visite ist Standard jeder stationären Behandlung. Im Kontext der schmerzmedizinischen Behandlung fokussiert sie auf den Fortschritt beim Erreichen des Therapieziels und auf mögliche Komplikationen, die während einer Behandlung auftreten können.
Die interdisziplinäre wöchentliche Teambesprechung bietet die Gelegenheit für das gesamte Behandlerteam sich über die Patienten auszutauschen. Die MMST lebt von einem intensiven Austausch der beteiligten Disziplinen. Erst dieser Austausch ermöglicht durch Abstimmung einen Synergieeffekt der Therapien.
Teilnehmen sollten nach Möglichkeit alle Disziplinen, die in nennenswerter Weise an den Therapien mitwirken. Die Teilnahme der Kerndisziplinen wie der ärztlichen Behandler, des Teams der Bewegungstherapie (Physiotherapie), der Psychotherapie und der Pflege, ist obligat.
Der Teambesprechung kommt als Qualitätsindikator der MMST eine entscheidende Rolle zu. Der ökonomische Aufwand für die Durchführung von Teambesprechungen scheint zwar primär hoch, der Nutzen wiegt diesen Aufwand jedoch auf jeden Fall auf.
Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt.
Bei einer Gruppentherapie ist es erforderlich, dass der Therapeut in engem Kontakt mit den einzelnen Patienten in seiner Gruppe steht und der Wahrnehmung des Einzelnen gerecht werden muss, weshalb eine Gruppe nicht zu groß sein darf. Die Gruppe sollte auch nicht zu klein sein, da darunter die Gruppenprozesse selbst leiden würden.
Die Anwendung dieser Codes setzt die Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« bei der/dem Verantwortlichen voraus.
Das Vorhandensein der schmerzmedizinischen Qualifikation, die durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung erworben wird, ist die Voraussetzung, um eine MMST durchzuführen.
Folgende Anforderungen werden an einen Facharzt gestellt, um die Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« zu erwerben: Die Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung mit Patientenbezug erfordert eine 12-monatige ganztägige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung und die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer. Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer.
Die MMST kann auch durch einen Arzt ohne Zusatzbezeichnung durchgeführt werden. Dies ist insbesondere sinnvoll, um eine Ausbildung zu ermöglichen. Der Auszubildende muss durch einen Arzt supervidiert werden, der über die Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« verfügt.
Die Intensität der Supervision sollte so erfolgen, dass sie den Anforderungen zur Vermittlung der Komplexität der chronischen Schmerzerkrankung gerecht wird. Ein täglicher Kontakt erscheint daher sinnvoll und notwendig.
Gleiches gilt für den Einsatz eines Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung, der analog durch einen approbierten Kollegen supervidiert werden sollte.
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5.4 Schmerzmedizinisches Assessment – Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik
Einleitung
Kristin Kieselbach
Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik (sog. »Assessment«) ist im OPS mit dem Code 1-910 verankert. Es stellt eine umfassende und ergebnisoffene Diagnostik bei Vorliegen einer manifesten chronifizierten Schmerzerkrankung oder einer Schmerzerkrankung mit hohem Risiko für eine Chronifizierung dar. Die Indikationsstellung für ein multimodales Behandlungsprogramm oder andere Behandlungsansätze wird dadurch unterstützt und begründet (Arnold et al. 2018, Casser et al. 2013).
Darüber hinaus werden im Assessment schon wichtige Hinweise für die patientenspezifischen Behandlungserfordernisse selbst, deren Gestaltung und die notwendige Intensität deutlich. Es sollte somit schon als erster Behandlungsschritt und als eigenständiges Entscheidungskriterium für eine spezifische nachfolgende Behandlung verstanden werden. Diese nachfolgende Behandlung kann, aber muss nicht einer multimodalen Schmerztherapie entsprechen (Sens et al. 2017).
Für die Durchführung des Assessments ist die ergebnisoffene Beurteilung der Schmerzerkrankung von großer Bedeutung. Die darin erbrachte umfassende und qualitativ hochwertige interdisziplinäre Diagnostik könnte speziell bei solchen Schmerzerkrankungen, die vielfach durch operative Eingriffe behandelt werden, vor einer Operation auch im Sinne eines Zweitmeinungsverfahrens genutzt werden (
Kap. 5.4.6).
Ein Assessment muss als standardisiertes teamintegratives Verfahren vor einer multimodalen Schmerztherapie (OPS 8-918.ff, OPS 8-91c.ff) als Aufnahmekriterium erbracht werden (Arnold et al. 2018, Casser et al. 2013). Das Vorgehen innerhalb eines Assessments zeichnet sich durch mehrere grundlegende Charakteristika aus, die im OPS und der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz ausführlich beschrieben werden und in den Artikeln der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ausführlich diskutiert und erläutert werden (Arnold et al. 2018, Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017, Casser et al. 2013, Pfingsten et al. 2019).
Das Assessment als ergebnisoffene algesiologische Diagnostik kann mittels OPS 1-910 kodiert werden.
Im OPS 1-910 wird das Assessment folgendermaßen ausgeführt:
»Mit diesem Code ist die standardisierte interdisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen zu kodieren, die mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
• manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
• Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
• bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
• schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
• gravierende somatische Begleiterkrankung
Dieser Code erfordert:
• die Mitarbeit von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
• eine psychometrische und physische Funktionstestung mit anschließender Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes
• Die Anwendung dieses Codes setzt die Zusatzqualifikation Spezielle Schmerztherapie bei der/dem Verantwortlichen voraus.«
Zusätzlich werden in den Nationalen Versorgungsleitlinien Kreuzschmerz folgende Empfehlungen zur Indikation und zum Zeitpunkt der Durchführung des Assessments ergänzt (Bundesärztekammer (BÄK) et al. 2017, s. dort Kap. 3.7., Kap. 4.2. mit Abb. 2):
»Ein multidisziplinäres Assessment zur weiteren Therapieempfehlung soll durchgeführt werden:
• nach sechs Wochen Schmerzdauer, alltagsrelevanten Aktivitätseinschränkungen und unzureichendem Therapieerfolg trotz leitliniengerechter Therapie sowie dem Vorliegen von psychosozialen und/oder arbeitsplatzbezogenen Risikofaktoren zur Chronifizierung;
• nach zwölf Wochen Schmerzdauer, alltagsrelevanten Aktivitätseinschränkungen und unzureichendem Therapieerfolg trotz leitliniengerechter Therapie;
• bei chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerzen mit erneuter therapieresistenter Exazerbation.«
Von entscheidender Bedeutung bei der Durchführung des Assessments ist die umfassende, unabhängige und ergebnisoffene interprofessionelle Beurteilung des Patienten. Dabei sollte möglichst die gesamte Anamnese mit bisheriger Diagnostik und Therapie einbezogen werden. Die formalisierte Durchführung und die inhaltliche Abstimmung der Untersuchungsinhalte erfordern für den Ablauf einen sowohl zeitlich als auch räumlich engen Zusammenhang. Das Assessment beinhaltet die schmerzmedizinische, schmerzpsychologische und physiotherapeutische bzw. statisch-dynamische Bewegungsdiagnostik, ggf. auch eine gesonderte sozialmedizinische Erfassung, und eine psychometrische Diagnostik. Es folgt die Teambesprechung, in der alle Befunde thematisiert, diskutiert und eingeordnet werden und ein Therapieplan erstellt wird. Das Assessment schließt mit dem Patienteninformationsgespräch ab.
Die finanzielle Vergütung muss angesichts des hohen personellen, zeitlichen und inhaltlichen Anspruchs und Aufwands adäquat sein.
Aktuell wird das Assessment im tagesstationären und vollstationären Bereich finanziell entgolten, ambulant steht bisher keine entsprechende Vergütung zur Verfügung (
Kap. 5.4.7).
Literatur
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5.4.1 Ärztliche Untersuchungsverfahren
Kristin Kieselbach
Vor Aufnahme eines Patienten in ein interdisziplinäres multimodales Therapieprogramm ist die Durchführung einer umfassenden schmerzbezogenen Diagnostik im OPS-Katalog vorgesehen (Kapitel 1 Operationen- und Prozedurenschlüssel »Diagnostische Maßnahmen«, OPS 1-910: Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik [sog. »Assessment«]). Bei komplexen Schmerzerkrankungen ist eine umfassende interprofessionelle Diagnostik im Sinne eines Assessments sinnvoll und erforderlich, um die Indikation für eine geeignete Behandlung sicherzustellen. Sowohl somatische als auch nicht-somatische bzw. funktionelle Befunde werden integrativ evaluiert. Die ärztliche Diagnostik führt durch diese Integration zur Indikationsstellung für das erforderliche Schmerztherapieverfahren.
Das Assessment kann bei Erfüllung der notwendigen Merkmale kodiert werden.
Das Assessment wird zur Beurteilung von Patienten, die ein Risiko für eine Schmerzchronifizierung tragen, aber noch nicht »chronifiziert« sind, oder für diejenigen, die bereits eine chronische Schmerzerkrankung aufweisen und bei denen die bisherige Therapie nicht erfolgreich verlaufen ist, herangezogen. Beispiele für die erste Fallkonstellation könnten ein CRPS im Frühstadium sein oder eine deutliche Schmerzexazerbation im muskuloskelettalen Bereich bei gleichzeitigem Vorliegen starker psychosozialer Prädiktoren. Beispiele für die zweite Fallgruppe wären langanhaltende LWS-Schmerzen mit bereits stattgehabten unimodalen Therapieansätzen, die bislang ineffektiv blieben. Wie bereits in den Kapiteln 5.2 und 5.3 erläutert, ist die Durchführung eines Schmerzassessments vor und während einer vollstationären multimodalen Schmerztherapie sinnvoll (
Kap. 5.3). Vor einer teilstationären Schmerztherapie kann die zuvor stattfindende Diagnostik als Assessment kodiert werden, wenn die dort angegebenen Merkmale nachweislich erfüllt wurden (
Kap. 5.2).
Ein Assessment ist als ambulante Leistung im OPS nicht vorgesehen.
Ambulant ist das Assessment im OPS nicht abgebildet. Es gilt als Leistung, die im OPS der jeweiligen stationären Behandlungsform ohne eigenständige Erlösmöglichkeit inkludiert ist. Das stationär durchgeführte Assessment ist gemäß OPS kodierbar und kann innerhalb maximal 1–2 Tagen durchgeführt werden.
Neben dieser zeitlichen Vorgabe ist auch eine angemessene räumliche Verbindung der teilnehmenden Personen sinnvoll, um dem vernetzten und teamintegrierten Ablauf Rechnung tragen zu können. Das Assessment basiert auf einer eng verzahnten Diagnostik mit Möglichkeiten zur Besprechung der Untersuchungsinhalte mit einzelnen Teammitgliedern einerseits und einer abschließenden Besprechung sämtlicher Untersuchungsergebnisse im gesamten Team andererseits.
Ziel ist die Erfassung der gesamten bio-psycho-sozialen Komplexität der chronischen Schmerzerkrankung eines Patienten. Dies erfordert eine breite personelle Kompetenz, die neben mindestens einer ärztlichen Fachdisziplin schmerzspezifische psychotherapeutische Diagnostik und physische Funktionstestung garantiert. Die Voraussetzungen und Inhalte der ärztlichen Diagnostik wurden in den Konsensuspapieren der Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. zusammengestellt (Arnold et al. 2014, Casser et al. 2013).
Voraussetzung ärztlicher schmerzbezogener Diagnostik ist ein ausreichendes Zeitkontingent.
Voraussetzung für die ärztliche schmerzspezifische Diagnostik ist das möglichst vollständige Vorliegen sämtlicher Vorunterlagen mit Befunden aller zuvor mitbehandelnden Ärzte und mit den Arztbriefen zu allen Klinikaufenthalten und etwaigen Operationen. Ärztlicherseits muss ein ausreichend langes Zeitfenster für das Studium der teilweise sehr umfangreichen Akten eingeplant werden. Möglicherweise ist auch ein persönliches Gespräch bzw. Telefonat mit den Vorbehandlern, Fachärzten bzw. dem Hausarzt zu berücksichtigen. Zusätzlich sollten sowohl der ggf. bei Erstvorstellung des Patienten ausgefüllte Deutsche Schmerzfragebogen als auch der zum Zeitpunkt des Assessments zeitnah aktualisierte Deutsche Schmerzfragebogen einbezogen werden. Letzteres ist insbesondere bei längerer Wartezeit zwischen Ausfüllen des ersten Fragebogens bis zum Assessment sinnvoll und auch gemäß OPS obligate Vorgabe für die Abrechnung des Assessments. Schließlich ist die Vorlage der aktuellen Bildgebung mit den zugehörigen Befunden zur Mitbeurteilung erforderlich. Hier sollte bei fehlender eigener ausreichender Sicherheit hinsichtlich der Beurteilung entsprechende Fachkompetenz hinzugezogen werden.
Im Assessment werden die bio-psycho-sozialen Faktoren Schmerzerkrankter interprofessionell erfasst. Die ärztliche Diagnostik muss dabei vollständig und umfassend erfolgen.
Eine sorgfältige Vorab-Sichtung der Vorbefunde ermöglicht die Auswahl eines für den Fall fachärztlich-schmerzmedizinisch spezifizierten Kollegen aus dem Team. So können das Patientengespräch und die ärztliche Diagnostik effizienter gestaltet werden.
Für das Gespräch mit dem Patienten selbst sind ein ausreichend langes Zeitfenster und eine ruhige und ungestörte Atmosphäre grundlegend. Diese gewährleistet sowohl ärztlicherseits als auch patientenseitig die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und zu beantworten (
Kap. 6). Dabei werden die aktuellen schmerzbezogenen Beschwerden mit Angabe der Lokalisation und potentieller Schmerzausbreitungen bzw. -ausstrahlungen, dadurch bestehende funktionelle Einschränkungen, schmerzverstärkende und -lindernde Faktoren inklusive zeitlicher Betonung und spezifischer Schmerzcharakteristika sowie die jeweiligen minimalen, maximalen und erträglichen Schmerzstärken auf der Schmerzskala dokumentiert. Die Abklärung neuer oder möglicherweise bedrohlicher Symptome (»Red flags«) auf sämtlichen Ebenen muss – ungeachtet der Chronizität der Schmerzerkrankung und der umfangreichen Diagnostik – beachtet werden und zur weiteren Abklärung führen.
Darüber hinaus wird die Krankheitsgeschichte mit erstmaligem Schmerzbeginn und den damaligen Begleitumständen sowie den damaligen und aktuellen Auswirkungen der chronischen Schmerzerkrankung inklusive subjektivem Schmerzmodell erhoben. Die gesamte Krankengeschichte mit allen Behandlungsansätzen im ambulanten und (teil-)stationären Bereich inklusive operativen Eingriffen und deren Folgen sollte hinsichtlich der Schmerzentwicklung mit dem Patienten nachvollzogen und im Überblick mit den entsprechenden Befunden (zitiert oder zusammenfassend) dokumentiert werden. Dies kann sowohl eigenanamnestisch erfolgen als auch, falls im individuellen Fall von Vorteil, ggf. fremdanamnestisch durch Begleitpersonen unterstützt werden.
Die Erhebung der Sozialanamnese sollte zumindest kursorisch vom zuständigen ärztlichen Teammitglied erhoben werden, da die sozialmedizinische Situation des Patienten in die Gesamtanamnese einfließt und diese beeinflusst. Je nach Teamaufbau kann eine detailliertere Sozialanamnese im schmerzpsychologischen Teil des Assessments oder – sofern im Team vorhanden – vom Sozialarbeiter erhoben werden. Erfragt werden die biografische, familiäre, berufliche und finanzielle Situation inklusive aktuelle Lebensumstände. Informationen zur individuellen Tagesstruktur, zum Freizeitverhalten, zur Wohnsituation und zu möglichen laufenden Klage- und Rentenverfahren werden ergänzt und können wichtige Hinweise auf die »Funktion« und Bedeutung der Schmerzen liefern.
Die spezifische Medikamentenanamnese, wenn möglich mit Dauer und Dosierung der bisherigen Medikation inklusive der aktuellen Medikation, ist von großer Bedeutung. Das Medikamenteneinnahmeverhalten mit potentiellen Hinweisen auf einen Über- oder Fehlgebrauch muss beachtet werden.
Die vegetative Anamnese beinhaltet eine differenzierte Befragung zum Tages- und Nachtschlaf mit Erfassung von Bettzeiten und möglichen Schlafunterbrechungen, seien sie schmerzbedingt oder durch andere Faktoren verursacht. Zusätzlich werden nächtliches Schnarchen mit Hinweisen auf ein Schlafapnoesyndrom, nächtliche Hyperkinesien (z. B. Restless-Legs-Syndrom, periodische Beinbewegungen), einen Bruxismus und die Verwendung einer Aufbissschiene evaluiert. Ein anamnestischer und aktueller Nikotin-, Alkohol- und Drogenabusus inklusive möglicher Entzugstherapien werden abgefragt. Die Blasen-, Mastdarm- und Sexualfunktion werden erfasst. Hinweise auf funktionelle Störungen (z. B. unspezifische Palpitationen, Schwindel etc.) werden abgefragt und zusammen mit den oben erhobenen Befunden in ein spezifisches Schmerzmodell eingegliedert.
Schließlich folgt die Erhebung der erweiterten Anamnese mit Analyse von schmerzunabhängigen oder aus der Schmerzerkrankung entstandenen Komorbiditäten, weiterer nicht schmerzassoziierter Erkrankungen und Voroperationen inklusive der Familienanamnese, früherer nicht-invasiver und invasiver Diagnostik (z. B. Biopsien, interventionelle Verfahren, Lumbalpunktionen etc.) und das Vorliegen spezifischer, ggf. medikamentenbezogener Allergien und Nahrungsmittel- oder zusatzstoffbezogener Allergien oder Unverträglichkeiten.
Im Anschluss folgt die fachärztlich-schmerzmedizinische körperliche Untersuchung, die ebenfalls umfassend und nicht nur symptombezogen ist. Die Untersuchung der schmerzhaften Regionen selbst wird durch die körperliche Diagnostik der von Schmerzfolgen und der von Komorbiditäten betroffenen Bereiche ergänzt. Die Untersuchung umfasst eine ausführliche neurologische, orthopädische und internistisch-angiologische Untersuchung. Die Ergänzung von laborparametrischen und apparativen Untersuchungen gehört nicht zwingend zur Assessmentuntersuchung selbst und sollte vom Einzelbefund und der Dringlichkeit einer weitergehenden Untersuchung abhängig direkt durchgeführt oder empfohlen werden. Prinzipiell ist aufgrund der bekannten hohen Anzahl psychiatrischer Komorbiditäten bei chronischen Schmerzerkrankungen neben einer psychologischen (
Kap. 5.4.2) bzw. psychosomatischen Diagnostik (
Kap. 5.5.8) auch eine ergänzende psychiatrische Diagnostik in Erwägung zu ziehen (
Kap. 5.5.7).
Ziel der ärztlichen Diagnostik ist somit die ergebnisoffene Untersuchung aus somatisch-strukturellem und funktionellem Blickwinkel. Früher erhobene klinische, apparative und bildgebende Befunde dürfen nicht kritiklos übernommen werden: die unabhängige und kritische Bewertung der vorliegenden und aktuell erhobenen Befunde ist grundlegend für eine umfassende und angemessene schmerzmedizinische Interpretation der komplexen Zusammenhänge. Sowohl mögliche ursächliche Aspekte als auch – bei chronifizierten Erkrankungen – die Erfassung multilokulärer Einzelaspekte in Abgrenzung zu Ganzkörperschmerzen müssen sorgfältig und unter Beachtung der Differentialdiagnosen eingeordnet werden.
In Zusammenschau mit den schmerzpsychologischen, sozialmedizinischen und physiotherapeutischen Aspekten lässt sich im diagnostischen Prozess die Krankheitsentwicklung für alle Beteiligten und den Patienten selbst transparent und nachvollziehbar machen (
Abb. 5.1). In der gemeinsamen Teambesprechung, die unter Leitung eines erfahrenen Schmerzmediziners und psychologischen Psychotherapeuten erfolgen sollte, werden die jeweils erhobenen Befunde dargestellt und mögliche Erkrankungsursachen bzw. -verläufe analysiert und diskutiert. Das weitere Vorgehen inklusive ggf. notweniger Zusatzdiagnostik wird festgelegt. Schließlich werden auch Empfehlungen zur Weiterbehandlung ausgesprochen. Im Falle einer (tages-)stationären Abrechnung des Assessments erfolgt die möglichst vollständige ICD-Kodierung aller erhobenen Befunde unter Berücksichtigung der bio-psycho-sozialen Erkrankungsaspekte.

Abb. 5.1: Ablauf einer interdisziplinären algesiologischen Diagnostik (»Assessment«) mit möglichem therapeutischem Vorgehen.
Das Abschlussgespräch mit dem Patienten wird in den meisten Fällen vom verantwortlichen ärztlichen Schmerzmediziner, ggf. unter Beteiligung des Teams, geführt. Die erhobenen Befunde und Therapieempfehlungen der Teambesprechung werden zusammengefasst und das nun entstandene Krankheitsmodell und die Empfehlungen zur Weiterbehandlung mit dem Patienten überprüft und abgestimmt. Weitere diagnostische Empfehlungen und Hinweise zur Medikation können erfolgen, sodass im Falle einer nachfolgenden multimodalen Therapie die Diagnostik möglichst vorher abgeschlossen ist und der Fokus auf der Schmerztherapie selbst liegen kann.
In einem vom beteiligten Team gemeinsam erstellten abschließenden Arztbrief werden Diagnostik, Empfehlungen und ggf. die Indikation für ein multimodales schmerztherapeutisches Vorgehen ausführlich dargelegt. Im Einzelfall ist auch ein nochmaliges Telefonat mit den zuweisenden Mitbehandlern sinnvoll.
Zusammenfassend stellt die ärztliche Anamnese und Untersuchung nicht nur bzgl. der Gesprächsführung und der differenzierten Untersuchungsverfahren selbst einen umfassenden Anspruch an den Untersucher. Der ärztliche Untersucher muss als Bindeglied zwischen allen Beteiligten des interprofessionellen Teams fungieren und damit inhaltlich und in seiner Haltung gegenüber dem Patienten und im Team das bio-psycho-soziale Krankheitsmodell der chronischen Schmerzerkrankung vertreten und koordinieren.
Literatur
Arnold B, Brinkschmidt T, Casser HR, Diezemann A, Gralow I et al. (2014) Multimodal pain therapy for treatment of chronic pain syndrome. Consensus paper of the ad hoc commission on multimodal interdisciplinary pain management of the German Pain Society on treatment contents. Schmerz 28, 459-472.
Casser HR, Arnold B, Brinkschmidt T, Gralow I, Irnich D et al. (2013) Multidisciplinary assessment for multimodal pain therapy. Indications and range of performance. Schmerz 27, 363-370.
5.4.2 Psychologische Untersuchungsverfahren
Paul Nilges
5.4.2.1 Psychologische Anamnese und Untersuchung
Das Interdisziplinäre Team als konzeptioneller Rahmen
Die psychologische Untersuchung ist, zusammen mit der ärztlichen, Voraussetzung und verpflichtender Bestandteil für eine interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST; neben der Abkürzung IMST wurde häufig auch MMST benutzt). Die IMST gilt als Goldstandard für die Behandlung von Patienten mit chronifizierten Schmerzen. Einige Kriterien für Diagnostik (Interdisziplinäres Assessment, IMA) und IMST sind im OPS durch die Komplexziffern 1-910, 8-918 und 8-91c festgelegt (Thoma 2018).
Kennzeichen dieser Form der Zusammenarbeit sind gemeinsame kollegiale Verantwortung sowie gemeinsame eigenverantwortliche Untersuchung und Befunderhebung. Weitere Merkmale sind (nach Strumpf et al. 1999):
• transparenter Kommunikationsprozess
• Integration der Informationen innerhalb des Teams
• keine diagnostischen oder therapeutischen »Auftragsarbeiten«
Schmerzpsychotherapeutische Diagnostik ist, unabhängig vom erlernten psychotherapeutischen Verfahren, interdisziplinäre Diagnostik auf der Grundlage eines bio-psycho-sozialen Schmerzkonzepts.
Spezifische Merkmale psychologischer Untersuchung und Anamnese im interdisziplinären Assessment
Psychologische Schmerzdiagnostik unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht vom »klassischen« psychotherapeutischen Zweier-Setting, von Konsiliar- und Liaisondiensten bzw. von multidisziplinären Strukturen:
• Sie findet nicht ausschließlich als dyadische Interaktion mit den Patienten statt, ist gleichzeitig Arbeit für das Team und mit dem Team, setzt den regelmäßigen Austausch voraus.
• Vorinformationen durch die im DFS enthaltenen Screeningverfahren sowie die vorab von Patienten eingereichten Befunde werden genutzt, um diagnostische Schwerpunkte festzulegen und vorzubereiten.
• Assessment im Team setzt hohe personelle, räumliche und fachliche Ressourcen voraus, und damit einen vergleichsweise hohen Anteil an nicht direkt patientenbezogener Zeit.
Interdisziplinäre Diagnostik steht in deutlichem Kontrast zu den herkömmlichen hierarchischen Strukturen im Gesundheitswesen. Insbesondere die Forderung »keine Auftragsarbeiten« kann zu Konflikten führen, wenn die jeweiligen fachlichen Kompetenzen der Teammitglieder und die eigenen Grenzen nicht respektiert werden. Psychologische Themen scheinen dafür besonders anfällig zu sein. Das Risiko von »Grenzverletzungen« nimmt mit zunehmender schmerztherapeutischer Qualifikation der Teammitglieder ab.
Die Spezialisierung auf Schmerz erfordert für alle im Team eine Erweiterung der fachlichen und wissenschaftlichen Perspektive hin zu einem bio-psycho-sozialen Verständnis von Schmerz. Alle Bereiche haben deshalb bereits spezifische Fort- bzw. Weiterbildungen organisiert oder sind in der Planung für entsprechende fachspezifische Curricula. Bei jeder dieser Fort- bzw. Weiterbildungen ist Interdisziplinarität ein zentrales Lernziel.
Die Weiterbildung Spezielle Schmerzpsychotherapie (SSPT) ist seit 2018 in der Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer enthalten und wird derzeit auf Länderebene umgesetzt. Sie stellt spezifische Anforderungen an Psychotherapeuten: Notwendig ist der Erwerb von Kooperationswissen auf Gebieten, die nicht zu den Kernbereichen und -kompetenzen psychotherapeutischer Aus- bzw. Weiterbildung zählen.
Anforderungen an die Psychologische Untersuchung durch DRGs und OPS
Durch das DRG-System werden für die Anamnese und den gesamten diagnostischen Prozess formale Rahmenbedingungen vorgegebenen. Voraussetzung für eine Behandlung (und damit auch für die notwendige Honorierung der erbrachten Leistungen) ist eine Diagnose nach ICD10-GM.
Vorausgesetzt wird zudem die Beantwortung folgender Fragen:
• besteht eine sinnvolle Indikation für eine (teil)stationäre IMST?
• welche weiteren diagnostischen Verfahren sind u.U. vor der IMST notwendig?
• sind die bisherigen Behandlungen ausreichend?
• sind alternative Behandlungen sinnvoll (weitere somatische, psychotherapeutische, physiotherapeutische Verfahren)?
• welche spezifischen Inhalte und Schwerpunkte für die IMST sind erkennbar?
• sind die Motivation, kognitive Fähigkeiten, körperlichen Voraussetzungen gegeben?
Durch eine nach Empfehlung der Fachgesellschaften zwei- bis dreitägige ergebnisoffene prästationäre psychosoziale Diagnostik, soll zunächst eine »primäre Fehlbelegung« für (teil-)stationäre IMST verhindert werden. Berichtet wird, dass die Indikation zur IMST für weniger als die Hälfte der Patienten tatsächlich gestellt wird (Lutz et al. 2011). Mehrheitlich werden alternative somatische oder psychologische Behandlungsempfehlungen ausgesprochen.
Konsens besteht bei den Fachgesellschaften, dass diese Diagnostik eine Voraussetzung für gute Behandlungseffekte ist (Pfingsten et al. 2019). Sie ist allerdings noch immer die Ausnahme: Während 2017 etwa 25 % der knapp 2.000 Kliniken in Deutschland die IMST als Leistung angeben, wird die IMA als explizite Leistung bei weniger als 10 % der Kliniken durchgeführt (Weiße Liste 2019).
Im OPS sind zwar die Behandlungsintensität und der jeweilige Anteil der beteiligten Fachdisziplinen quantitativ geregelt. Für die diagnostischen Maßnahmen selbst findet sich, abgesehen von der Bedingung »psychotherapeutisches und ärztliches Assessment« keine Konkretisierung. Für den ambulanten Bereich fehlen sie noch vollständig.
Die meisten Kliniken praktizieren einrichtungsbezogene Formen der Eingangsdiagnostik. In der Regel erfolgt sie ambulant und monodisziplinär. Die Entscheidung über die Teilnahme an stationären Programmen wird häufig im ambulanten Einzelkontakt durch einen Ambulanzarzt getroffen. Kontraindikationen (z. B. akute somatische Erkrankung, Alkoholabhängigkeit, Suchtproblematik, erheblich psychische Störungen und problematische Persönlichkeitsakzentuierungen) müssen bei der Indikationsentscheidung sorgfältig geprüft werden, eine bei monodisziplinärer Diagnostik kaum leistbare Aufgabe. Diagnostische Informationen sollen in Entscheidungen resultieren, die einerseits möglichst sorgfältig erarbeitet und andererseits möglichst frühzeitig getroffen werden sollen. Die Gefahr besteht, dass unter dem zunehmenden ökonomischen Druck auch Patienten mit zweifelhafter Indikation in Behandlungsprogramme aufgenommen werden bzw. bleiben. Zudem ist aufgrund der unbestimmten Angaben nicht sichergestellt, dass für das Assessment ausreichend Ressourcen bestehen, wenn die Therapie bereits parallel mit der Diagnostik beginnt.
Ziele und Inhalte der psychologischen Untersuchung und Anamnese
Ziel der psychologischen Anamnese ist die Exploration von Umfang und Entwicklung gegenwärtiger und vergangener Beschwerden. Das betrifft die Erfahrungen, Einstellungen und Erwartungen in Hinsicht auf Entstehungsbedingungen und Änderungsmöglichkeiten von Schmerz. Weitere Bereiche sind gegenwärtige Einflüsse durch Lebensumstände, Bezugspersonen und für die Therapie unmittelbar entscheidende Aspekte wie Änderungsmotivation und -möglichkeiten von Patienten. Der Schwerpunkt liegt, im Unterschied zur biografischen Anamnese, nicht auf historischen Aspekten der lebensgeschichtlichen Entwicklung. Ziel ist es vielmehr, die für die Chronifizierung der Schmerzen bedeutsamen Faktoren zu identifizieren, die aktuell relevanten Teile des »Puzzles« Schmerz gemeinsam zu erarbeiten. Die Biografie der Patienten ist dabei ein Aspekt. Für die meisten Patienten mit chronifizierten Schmerzen lassen sich weder eindeutige somatische noch psychische kausale Faktoren identifizieren. Analog zu Funktionsstörungen bei somatischen Problemen sind auch die relevanten psychischen Faktoren bei Patienten mit chronifizierten Schmerzen überwiegend nicht den in der ICD-10 definierten psychischen Erkrankungen zuzuordnen. Die Erweiterung der ICD-10-GM um die Diagnose F 45.41 trägt der Tatsache Rechnung, dass es sich meist um Beeinträchtigungen handelt, die subklinischen Normvarianten und nicht eindeutig diagnostizierbaren Störungen zuzuordnen sind. Die Frage »Was hat den Schmerz ursprünglich verursacht?« tritt in den Hintergrund gegenüber der Frage »Was hat akute Schmerzen daran gehindert, wieder zu verschwinden, welche Risikofaktoren waren und sind Barrieren gegenüber einer Remission?« Als zu explorierende aufrechterhaltende psychische Faktoren können vorliegen:
• »Stress« und Belastungssituationen, ggf. in Verbindung mit ungünstigen psychischen Verarbeitungsprozessen
• zunehmende Passivität, Schon- und Fehlhaltungen und daraus resultierende körperliche Dekonditionierung, Durchhaltestrategien als dysfunktionale Verhaltensmuster
• maladaptive Kognitionen in Form von gedanklicher Einengung auf das Schmerzerleben, Katastrophisieren von Körperempfindungen und Krankheitsfolgen, Grübeln über schmerzassoziierte Inhalte und rigide Attribution der Ursachen auf organische Faktoren.
• Ausgeprägte emotionale Belastungen sind nachweisbar, zum Beispiel Verzweiflung oder Demoralisierung.
• Ungünstige familiäre, soziale und existenzielle Konsequenzen mit veränderten Rollen in Familie, sozialem Rückzug und zunehmenden Problemen im Beruf (nach Nilges und Rief 2010).
Eine frühzeitige psychologische Diagnostik ist notwendig, um Patienten zu erkennen, bei denen eine dringende und vorwiegende Indikation für Psychotherapie besteht. Psychotherapeutische Einzelgespräche sind zwar regelhaft Bestandteil der IMST, sie können eine (ambulante oder stationäre) Psychotherapie nicht ersetzen. Für Patienten mit akuten und ausgeprägten psychischen Störungen ist IMST unter Umständen nicht ausreichend. Bei sehr belasteten Patienten, die bereits zur Schmerztherapie aufgenommen wurden, kann es ein Ziel sein, die Weiterbehandlung im Anschluss motivational und organisatorisch zu unterstützen. Auch die Entscheidung, eine Behandlung vorzeitig zu beenden, kann notwendig werden. Im Interesse des Patienten und der Mitpatienten ist es eine manchmal notwendige aber für alle Beteiligten unbefriedigende und ungern vollzogene Maßnahme. Eine regelhafte psychosoziale Diagnostik zum möglichst frühen Zeitpunkt ist aus diesen Gründen dringend erforderlich.
Inhalte der psychologischen Diagnostik sind die Detektion:
• psychosozialer Belastungen oder Problemstellungen
• schmerzunterhaltender oder schmerzfördernder Haltungen und Anschauungen
• maladaptiver Verhaltensweisen
• emotionaler Belastungen
• psychischer Komorbiditäten
Das Risiko psychischer Komorbiditäten ist bei Menschen mit chronifizierten Schmerzen nach den vorliegenden epidemiologischen Studien zwar erhöht, der Anteil ohne eine diagnostizierte psychische Störung liegt allerdings bei über 80 % (Demyttenaere et al. 2007) Mit zunehmender Chronifizierung der Schmerzen und Spezialisierung von Behandlungseinrichtungen nimmt die Häufigkeit komorbider psychischer Störungen allerdings zu.
Psychotherapeuten erleben die Patienten in der IMST nicht nur im Einzelgespräch sondern auch als Gruppenteilnehmer. Damit erweitert sich der diagnostische Rahmen erheblich durch das in unterschiedlichen sozialen Situationen beobachtbare Verhalten mit Kongruenzen aber auch Inkongruenzen gegenüber den in der therapeutischen Zweiersituation erhaltenen Informationen. Eingangsdiagnosen und psychologische Untersuchungsbefunde werden im Laufe der Behandlung immer wieder durch Teaminformationen über Mitteilungen und Verhalten der Patienten ergänzt, bestätigt oder revidiert. Anamnese und Diagnostik sind somit kein klar abgegrenzter Abschnitt lediglich zu Beginn der IMST, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Entwicklung und Überprüfung diagnostischer Hypothesen zur Lenkung der Therapie.
Die Anamnese kann standardisiert mit vorgegebenen Fragen, aber auch in Form eines offenen Gesprächs erhoben werden, orientiert an einer thematischen Gliederung, aber ohne vorformulierte Fragen. Strukturierte Interviews für spezifische diagnostische Fragestellung sollten herangezogen werden, wenn Hinweise auf eine Erweiterung des diagnostischen Rahmens durch Vorbefunde, Screeningverfahren oder im direkten Kontakt mit den Patienten bestehen.
Eine wesentliche Aufgabe der Anamnese als in der Regel erster persönlicher Kontakt zum Patienten ist der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung. Patienten, die schmerztherapeutisch behandelt werden, haben in der Regel konflikthafte Vorerfahrungen mit Behandlern, womit besondere Schwierigkeiten hinsichtlich von Behandlungszielen und -möglichkeiten verbunden sind. Das wiederholt erlebte Wechselbad von Hoffnungen und Enttäuschungen führt bei vielen Menschen zu einer Abwärtsspirale mit zunehmender Skepsis gegenüber einer psychologischen Herangehensweise an den Schmerz (Hausteiner-Whiele und Schaefer 2013). Vorbehalte gegenüber einer psychologischen Anamnese sind bei Patienten mit primär somatischen Symptomen nachvollziehbar, sie sind ein typisches, aber lösbares Problem, das akzeptiert und angesprochen werden sollte. Im persönlichen Kontakt können direkte Reaktionen von Patienten (Irritation, Erstaunen, Ablehnung oder »Verstanden werden«, Interesse, Überraschung) wahrgenommen und thematisiert werden. Offenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit nehmen zu, wenn die psychologische Untersuchung möglichst frühzeitig Teil der Schmerzdiagnostik ist. Patienten äußern ihre Skepsis gegenüber einer psychologischen Anamnese selten direkt. Sie befürchten negative Konsequenzen bei einer offenen Ablehnung. Deshalb ist zu Beginn der psychologischen Anamnese eine kurze Erläuterung des Ziels, der Inhalte sowie der voraussichtlichen Dauer des Gesprächs sinnvoll.
Weitere »Regeln« können als grobe Orientierung dienen und können helfen, häufige und typische Fehler zu vermeiden (nach Nilges und Diezemann 2018):
• Symptomatischer Zugang, d. h. Beginn mit den Schmerzen selbst
• Wechsel zwischen Information und Exploration
• keine Kategorisierung in psychogen vs. somatogen
• Integration der Vorbefunde, d. h. möglichst viele Vorinformationen nutzen
• Prozessanalyse, d. h. der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und den aufrechterhaltenden Faktoren, auslösende Situation und »eigentliche« Ursache sind oft nicht mehr rekonstruierbar oder irrelevant
• Fremdanamnese, wenn möglich.
Chronifizierter Schmerz ist (meist) kein »kompliziertes«, sondern ein »komplexes« Problem. Monokausale psychologische/psychiatrische Erklärungen greifen in der Regel zu kurz. Weder »Schmerzpersönlichkeit« noch Schmerz als »Variante von Depression« sind pathognomonisch für Menschen mit chronischen Schmerzen. Für das spezielle Problem chronifizierter Schmerz ist auch eine Änderung dieser Haltung bzw. Einstellung notwendig: Statt primär detektivisch nach »Auffälligkeiten« und Hinweisen auf (Psycho-)Pathologie zu fahnden, ist die Haltung, zusammen mit Patienten »wissenschaftlich« und bewertungsfrei die bestehenden Probleme zu »erforschen«, zielführender. Themenschwerpunkte, ergänzende diagnostische Verfahren und praktische Hinweise finden sich u. a. bei Pfingsten und Nilges (2012) sowie Nilges und Diezemann (2018).
Organisatorische Aspekte
Angaben zum Zeitaufwand für die Psychologische Untersuchung, Anamnese und weitere Diagnostik fehlen im OPS. Durch interne Vereinbarungen legen Kliniken meist einen Rahmen fest. Untersuchungstermine frühzeitig und mit ausreichender Zeit einzuplanen ist unumgänglich. Bestehen ausgeprägte komorbide psychische Störungen wie Angststörungen, affektive Störungen und Posttraumatische Belastungsstörungen, kann der diagnostische Bedarf deutlich höher werden. Je unzureichender die Eingangsdiagnostik zur Indikationsstellung war, desto größer ist der anschließende diagnostische Aufwand.
Für den ersten psychotherapeutischen Termin sollte mindestens eine volle Stunde eingeplant werden. Auch Doppelstunden sind üblich. Die Situation der Patienten variiert allerdings erheblich. Bei durch Medikamente eingeschränkter Konzentration, starken Schmerzen oder hoher Belastung durch weitere Erkrankungen können kürzere, aber mehrfache Termine günstiger sein. Die im OPS vorgegebene »Zeittaktung« von 30 Minuten ist in der Regel nicht ausreichend. Eventuell notwendige weitere Termine und diagnostische Maßnahmen werden im Anschluss an das Erstgespräch festgelegt. Die Entscheidung darüber erfolgt in Absprache mit dem Patienten und dem Team. Letztlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Psychotherapeuten, ob, wann und wie lange weitere Einzeltermine stattfinden. Denn nach der Berufsordnung sind Psychotherapeuten verpflichtet, »die professionelle Qualität ihres Handelns unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu sichern und weiterzuentwickeln« (Bundespsychotherapeutenkammer 2018).
Für einige Patienten, die bisher ausschließlich somatisch behandelt wurden, ist die psychologische Untersuchung eine neue Erfahrung. Skepsis und Misstrauen sind mögliche Reaktionen. Für manche Patienten ist dieser Termin die erste Möglichkeit, von belastenden und teilweise traumatisierenden Erfahrungen zu berichten. Für diese Patienten sind weitere Behandlungsindikationen wie ambulante Psychotherapie oder stationäre psychosomatische Therapie zu klären.
Personelle Voraussetzungen und notwendige Mindestzeiten für Teambesprechungen sind als quantitative Kriterien im OPS definiert und können überprüft werden. Die qualitative Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen variiert erheblich. Wie gut Teams »funktionieren«, wie erfolgreich sie für Patienten arbeiten und wie zufriedenstellend die Arbeit selbst ist, kann durch Regeln beeinflusst werden, hängt aber eng von den beteiligten Personen ab.
Die Voraussetzung für gute schmerztherapeutische Arbeit ist die Entwicklung gemeinsamer Konzepte und einer gemeinsamen Sprache. Das bedeutet über den Erwerb schmerzspezifischen Wissens hinaus die Entwicklung von Einstellung und Haltungen hinsichtlich Schmerzen, Patienten und Team. Schmerztherapie ist für alle Beteiligten eine Möglichkeit, über den eigenen »Tellerrand« zu schauen. Professionelles Handeln erfordert Offenheit, Interesse, Akzeptanz und hohe soziale Kompetenz im Umgang mit vielen »spannenden« Situationen und Konflikten, mit Erfolgen und Misserfolgen im Team und im Patientenkontakt. Auch dies ist vermutlich einer der Gründe für die Faszination und das hohe Engagement, durch das sich viele Teams auszeichnen. Die Psychotherapeutin Kelly Egan und der Neurochirurg John Loeser, beide prominente Vertreter der IMST der Gründergeneration, erklärten vor über 30 Jahren (1989) niemand könne länger als ein Jahr mit Schmerzpatienten arbeiten, weil man zu oft in einem Meer von Verzweiflung versinke. Diese Feststellung klingt angesichts der Entwicklung in den letzten 30 Jahren heute etwas anachronistisch.
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Strumpf M, Zenz M, Willweber-Strumpf A (1999) Chronische Schmerzen: Organisatorische Aspekte bei der Behandlung. Schmerz. 13:409-422
Thoma R (2018) Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie 2020. Adäquate Strukturen und leistungsgerechte Vergütung. Schmerz 32:1–4
Weiße Liste: https://www.weisse-liste.de/de/ (4.5.2019)
5.4.2.2 Schmerzdiagnostik Fragebögen
Fragebögen und Skalen sind inzwischen Standardverfahren in der Schmerzdiagnostik. Sie erfassen so unterschiedliche Aspekte wie Schmerzintensität und -qualität, emotionale Belastungen, Behinderung im Alltag und Lebensqualität. Eingeschätzt werden durch den Patienten selbst das erlebte Ausmaß an schmerzbedingter Belastung sowie Beeinträchtigung in Alltagsverrichtungen und Aktivitäten des täglichen Lebens. Sie eröffnen den Zugang zur Perspektive der Betroffenen: Selbstbeschreibungen, also »subjektive« Schilderungen, tragen mehr zum Verständnis von Schmerz als individueller Erfahrung bei als »objektive« Befunde wie Laborwerte oder Bildgebung. Psychosoziale Faktoren mit Bedeutung für die Chronifizierung von Schmerzen und für das Ergebnis von Behandlungen zu erfassen, ist eine weitere wichtige Funktion. Auch wenn damit keine Diagnosen gestellt werden dürfen: Die Angaben sind von hohem diagnostischem und prognostischem Wert und als Nachweis therapeutischer Effizienz bedeutsam.
Sie sind auch deshalb sinnvoll, weil sie dem »klinischen Blick« hinsichtlich Zuverlässigkeit im Vergleich überlegen sind (Grevitt et al. 1998). Zudem stehen die mit Selbstschilderungen gewonnenen Informationen auch bei eindeutig somatisch verursachten Erkrankungen in engerer Beziehung zum emotionalen Erleben und zu Einschränkungen von Patienten als Expertenschätzungen oder »objektive« Befunde.
Für eine zuverlässige und sinnvolle Anwendung müssen Fragebögen reliabel und valide sein: Sie müssen verschiedene Kriterien für Zuverlässigkeit der Messungen erfüllen und müssen tatsächlich das messen, was sie als Zielvariable angeben.
Die Ziele im Rahmen der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (IMST) sind vielfältig:
• Als Screening-Instrumente und Bestandteile eines Assessments zur Indikationsstellung und Therapiesteuerung
• Als Verlaufsmessung bei unterschiedlichen Behandlungsformen zur Einschätzung von Behandlungsergebnissen
• Als Katamnesedaten zur Bestimmung der Stabilität von Behandlungsergebnissen
• In epidemiologischen Studien zu protektiven und Risikofaktoren für die Entwicklung und Chronifizierung von Schmerz
Für Deutschland hat die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. mit KEDOQ ein umfassendes und gleichzeitig detailliertes System entwickelt, mit dem diese Ziele erreicht werden sollen. Es erfasst Angaben aus Patientenbefragungen sowie diagnose- und therapierelevanten Daten. Vorgaben zu Fragebögen und Messzeitpunkten legen den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen fest. Im Beitrag werden die wichtigsten Verfahren vorgestellt, sowie ihre Grenzen und Möglichkeiten.
Mehrere Gruppen arbeiten an einer Festlegung der Kernbereiche und Messinstrumente für die Diagnostik (IMPACT, OMERAC). Relevanz für Klinik und Forschung, aber auch Ökonomie und Zumutbarkeit sind dabei Aspekte, die Kompromisse erfordern. Bei diesem Prozess werden Patienten inzwischen als Experten direkt in die Auswahl und Entscheidungsfindung einbezogen.
Schmerzmessung
Intensität
Schmerzen können stark oder schwach, anhaltend oder anfallsartig sein. Intensität und zeitliche Muster können mit Schmerzskalen erfasst werden. Im Deutschen Schmerzfragebogen (DSF; Nagel et al. 2002) enthalten und in der Praxis leicht anwendbar sind Schätzungen (numerische Ratingskala, NRS) von 0 = kein Schmerz bis 10 = stärkster vorstellbarer Schmerz. Im Vergleich zu Schulnoten oder Begriffen wie schwach, mäßig, stark oder sehr stark ist diese Schätzung einfacher zu treffen und weniger mit impliziten Bewertungen assoziiert.
Auch bei solchen numerischen Schätzungen sind die Angaben von Patienten manchmal irritierend (»Bei mir ist der Schmerz immer bei 10«). In diesen Situationen ist es notwendig nachzufragen und die Bedeutung irritierender Aussagen verstehen zu lernen, statt eine »richtige« Zahl zu fordern. Diese Angabe kann beispielsweise bedeuten »Solange ich überhaupt Schmerzen habe, ist die 10 richtig, damit ich ernst genommen werde«. Auch inkonsistente, also logisch falsche Angaben – z. B. maximaler Schmerz geringer als der momentane – kommen bei einigen Patienten vor. Hier sollte ebenfalls nachgefragt werden statt über die »wahren Motive« von Patienten zu spekulieren. Etwa 10 % der muttersprachlich Deutschen zählen zu den funktionalen Analphabeten, die bei der Beantwortung von Fragebögen erhebliche Verständnisprobleme haben. Die Wahrscheinlichkeit solcher »Verständnisschwierigkeiten« korreliert negativ mit der Schulbildung (Nilges & Gerbershagen 1999). Zudem sind unsere Patienten mit der aus dem englischen Sprachraum stammenden Skalierungen von 1–10 wenig vertraut.
Aktuelle Angaben der Schmerzstärke mit mehreren Messzeitpunkten sind zur Bewertung von Behandlungsmaßnahmen sinnvoll. Geeignet sind Schmerztagebücher mit bis zu vier Zeitpunkten pro Tag. Bei stationären oder teilstationären Schmerzbehandlungen ist diese Form der Dokumentation inzwischen zwingend erforderlich. Zwar konnte die dadurch befürchtete Fokussierung von Patienten auf Schmerz nicht belegt werden (von Baeyer 1994), die Messung bzw. Dokumentation sollte aber zumutbar sein. Im DSF werden die momentane, die durchschnittliche sowie die größte Schmerzintensität erfragt.
Zu Forschungszwecken können zur Verbesserung der Stabilität und Zuverlässigkeit der Messung diese Werte »aggregiert« werden, d. h. es wird ein Summenwert gebildet.
Die visuelle Analogskala (VAS), eine 10 cm lang Linie mit Benennung der beiden Endpunkte, hat keine wirklichen Vorteile und ist für die Arbeit mit Patienten nicht mehr empfehlenswert (Williams 1996).
Fragebogendiagnostik beinhaltet die Erfassung
• der Schmerzintensität
• der Schmerzqualität
• des Vorliegens von Angst, Depression, anderen psychologischen Faktoren, Stressfaktoren
• psychosozialer Faktoren
• des Chronifizierungsgrads
• schmerzbezogener Funktionsbeurteilung
Schmerzqualität
Schmerz kann nicht nur unterschiedliche Intensitäten, sondern auch verschiedene Qualitäten haben. Die Schmerzdefinition der IASP nennt sensorische und emotionale Aspekte. Sie wurden erstmals im MPQ von Melzack (1975) erfasst. Eine ursprünglich ebenfalls erfasste dritte Dimension »evaluativ« erwies sich als nicht ausreichend unabhängig (Main 2016) und wurde in die affektive Skala integriert.
Die beiden zentralen Dimensionen von Schmerz – sensorisch und affektiv – werden in der Schmerz-Empfindungs-Skala mit 24 Adjektiven erfasst (Geissner 1996). Die affektive Dimension beschreibt dabei den »Leidensaspekt« und steht in enger Beziehung zu Angst, Depression und Hilflosigkeit. Angegeben werden Normwerte, anhand derer eine Interpretation der Ergebnisse möglich ist. Im aktuell geltenden DSF wurde die Skala auf insgesamt zwölf Adjektive reduziert. Die Skala affektives Schmerzerleben besteht jetzt aus vier Items (elend, schauderhaft, scheußlich, furchtbar), die Werte von 0 (trifft nicht zu) bis 4 (trifft genau zu) werden addiert. Ein hoher Wert kann auf hohe schmerzspezifische emotionale Belastungen hinweisen, die bei globaleren Verfahren (z. B. Depressionsfragebögen) nicht zu erkennen sind. Summenwerte ab 8 erfordern eine weitere Exploration im direkten diagnostischen Gespräch. Der Hinweis, dass der Leidensaspekt besonders ausgeprägt ist, bietet bei vielen Patienten einen akzeptablen Einstieg in die Exploration der emotionalen Aspekte von Schmerz.
Fragebögen zur Erfassung der Schmerzchronifizierung
Für die Einschätzung der Chronifizierung stehen zwei anerkannte Verfahren zur Verfügung.
Mainz Pain Staging System (MPSS)
Das Mainzer Stadiensystem nach Gerbershagen (1995) erfasst auf vier Achsen (Zeit, Lokalisation, Medikamenteneinnahme, Patientenvorgeschichte) die Ausprägungen der Chronifizierung. Die Daten werden durch den Arzt bzw. Untersucher erhoben. Das Ergebnis ist die Zuordnung des Patienten in eines von drei Stadien.
Graded Chronic Pain Scale (GCPS)
Die Schmerzgraduierung (von Korff et al. 1992) ist im DSF vollständig enthalten. Sie enthält sieben Merkmale, die mit einem Fragebogen durch die Angaben des Patienten erfasst werden: Die Zahl der Ausfalltage im letzten halben Jahr, das Ausmaß der Behinderung in drei Bereichen sowie drei Schätzungen der Schmerzintensität, jeweils mit Hilfe einer numerischen Skala von 0 bis 10. Die Angaben werden in einen Wert transformiert, der zur Einordnung in einen von vier Schweregraden führt. Dabei werden Schweregrad 1 und 2 als funktionaler chronischer Schmerz bezeichnet, der zu geringen Einschränkungen führt, während Grad 3 und 4 dysfunktional genannt werden, mit deutlichen Einschränkungen in Beruf, Freizeit und Familie. Da allerdings wesentliche Merkmale des Konzeptes »chronischer Schmerz« die damit verbundenen Einschränkungen und Belastungen sind, wäre eine Begrenzung der Bezeichnung »chronisch« auf die Grade 3 und 4 sinnvoll. Die Grade 1 und 2 mit »funktionalen« Schmerzen erfassen dagegen weniger »chronischen«, sondern persistierenden Schmerz.
Emotionale Belastungen und Behinderungen im Alltag
Schmerzen machen nicht automatisch depressiv, erhöhen allerdings das Risiko für depressive Störungen (Banks & Kerns 1996). Zur Depressionsmessung existieren viele verschiedene Fragebögen, die alle an Personengruppen normiert sind, die nicht primär unter körperlichen Beschwerden leiden. Schmerzen und andere somatische Symptome sind mit erhöhten Werten für psychische Belastungen verbunden, die jedoch häufig mit den körperlichen Symptomen der Grunderkrankung zusammenhängen und weniger als Kriterien einer psychischen Störung zu werten sind. Schlafstörung, Erschöpfung und Anspannung treten auch als Konsequenzen somatischer Erkrankungen oder als unerwünschte Wirkung von Medikamenten auf. Bei der Interpretation psychologischer Testverfahren bei Patienten mit chronifizierten Schmerzen besteht deshalb die Gefahr einer vorschnellen Psychopathologisierung.
Das Problem falsch positiver Werte wurde durch höhere Cut-off-Werte gelöst, d. h. ein auffälliger Wert für Depressivität wird für Patienten mit Schmerzen höher angesetzt (z. B. beim ADS 28 statt 23 und beim HADS 10 statt 8; vgl. Nicholas et al. 2008). Im Schmerzfragebogen der Deutschen Schmerzgesellschaft ist der DASS (Depression, Anxiety and Stress Scale; Nilges & Essau 2015) enthalten, der die Merkmale Depressivität, Angst und Stressbelastung erfasst und mit dem Ziel entwickelt wurde, die Konfundierung mit somatischen Symptomen zu vermeiden. Der DASS ist direkt für Schmerzpatienten validiert. Die Cut-off-Werte für die einzelnen Skalen entsprechen einem Prozentrang von >75 hinsichtlich der Ausprägung des Merkmals bei Patienten mit chronischen Schmerzen (Depression = 10, Angst = 6, Stress = 10).
Speziell für Patienten mit Schmerzen wurde der Pain Disability Index entwickelt. Die deutschsprachige Übersetzung erfasst zuverlässig sieben Bereiche (Dillmann et al. 1994, Mewes et al. 2009), für die Patienten den Einfluss der Schmerzen auf die einzelnen Lebensbereiche angeben. Es handelt sich jeweils um eine 11-stufige Ratingskala von »0 = keine Behinderung« bis »10 = völlige Behinderung«. Drei dieser Skalen wurden im DSF übernommen und bilden gleichzeitig einen Teil der GCPS.
Ebenfalls erprobt und weit verbreitet ist der Funktionsfragebogen Hannover (FFbH), der für unterschiedliche Schmerzformen vorliegt und die Quantifizierung subjektiv erlebter Beeinträchtigung bei verschiedenen Alltagsaktivitäten erlaubt (Kohlmann & Raspe 1994). Berechnet wird der prozentuale Anteil der Funktionskapazität im Vergleich zu nicht beeinträchtigten Menschen. Die durch Patienten erlebte Behinderung ist ein zentrales Ziel der Schmerztherapie und Resultat komplexer Einflussfaktoren (Lee et al. 2015).
Zur Diagnostik weiterer Merkmale, die mit Schmerz assoziiert sein können, liegt inzwischen eine kaum überschaubare Fülle von Fragebögen und weiteren Materialien vor. Dazu gehören Fragebögen, die Akzeptanz, Copingstile, Bewegungsangst, Katastrophisieren, Einstellungen zu Schmerz, zur Schmerzbehandlung und erlebte Ungerechtigkeit erfassen.
Selbstbeschreibungen sind in der Diagnostik die am häufigsten angewandte Methode. Darüber hinaus sinnvoll sind standardisierte Verfahren zur Verhaltensdiagnostik, Bildmaterialien zur Erstellung von Angsthierarchien (für Patienten mit Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen; Dubbers et al. 2003) und physiologische Messungen (z. B. der Muskelspannung). Sie leisten einen Beitrag zur Absicherung der in ICD oder DSM geforderten Kriterien für Schmerzdiagnosen. Eine ebenfalls wichtige Funktion: Sie helfen uns dabei, die komplexen Beziehungen verschiedener schmerzrelevanter Faktoren besser zu verstehen und sinnvolle Ansätze für therapeutische Interventionen zu finden.
Nicht in KEDOQ gelistet aber eine gute Möglichkeit, das Schmerzverständnis der Patienten zu untersuchen, ist der aktuell auf Deutsch publizierte NPQ (Richter et al. 2019). Vordergründig erfasst er neurophysiologisches Wissen. Die Fragen zielen allerdings auch auf konzeptionelle Grundlagen und Inhalte, die im Rahmen von Schmerzinformations- und -edukationsgruppen vermittelt werden. Zu prüfen, ob die Informationen beim Empfänger angekommen sind, kann zur Verbesserung auch dieser Komponente der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie beitragen.
Abschließende Hinweise
Schmerztherapeutische Einrichtungen müssen innerhalb eines festgelegten formalen zeitlichen Rahmens Behandlungen anbieten. Sie unterscheiden sich allerdings hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung durchaus und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Fragebögen und Tests sollten sich über den erforderlichen Grunddatensatz hinaus an diesen inhaltlichen Zielsetzungen orientieren. Das gilt insbesondere für Verlaufsuntersuchungen und Katamnesen. Es ist beispielsweise sinnvoll, bei Programmen mit bewegungstherapeutischen Schwerpunkten wie Abbau von Angst-Vermeidungsverhalten auch diese Merkmale spezifisch zu erfassen. Entsprechende Verfahren wie der Fragebogen zur Erfassung der »Fear-avoidance beliefs« (FABQ; Pfingsten et al. 1997) sind hier angebracht. Verfahren, die detaillierte Veränderungen von Kognitionen und emotionalen Belastungen erfassen, wären hier weniger sinnvoll.
Niedrige Effektstärken in vielen Studien lassen sich auf Messungen zurückführen, die keinen eindeutigen Zusammenhang mit den Behandlungszielen haben, sondern »aus Tradition« angewandt werden. Auch der Forschungseifer selbst führt gelegentlich zu absurden Ergebnissen: Die Schmerzakzeptanz, Veränderungsbereitschaft oder komplexe kognitive Variablen bei Kurzprogrammen mit Prä-Post-Messungen zu untersuchen, ist inhaltlich unsinnig und für Patienten eine Zumutung.
Summenwerte von Fragebögen dürfen nicht isoliert interpretiert werden. Besonders zurückhaltend sollte die Interpretation bei Patienten sein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die Anwendung von Normwerten, die für muttersprachlich deutsche Patienten entwickelt wurden, verbietet sich in der Regel, wenn Zweifel an der über eine alltagssprachliche Verständigung hinausgehende Sprachkompetenz bestehen.
Notwendig ist es zudem, nicht nur die Übersicht mit den Auswertungen zu kennen, sondern auch die vom Patienten bearbeiteten Fragebögen selbst anzuschauen. »Korrekturen«, Kommentare, Anmerkungen finden sich immer wieder (solange nicht alle Tests nur elektronisch bearbeitet und ausgewertet werden). Sie sind in der Rohfassung eine wertvolle Quelle für Nachfragen und Explorationen von Patienten.
Onlinematerialien
Den DASS 21 Schmerzfragebogen, die Schmerzgradierung nach von Korff und das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung (Mainz Pain Staging System, MPSS) nach Gerbershagen können Sie als Zusatzmaterialien9 unter folgendem Link herunterladen: https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-034653-6
Literatur
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5.4.3 Physiotherapeutischer Befund
Jutta Geidel und Marcel Lingen
Bevor ein Patient physiotherapeutisch behandelt wird, muss der Physiotherapeut zuerst eine Befunderhebung (Assessment) durchführen. Diese dient dazu, den Patienten umfassend und ganzheitlich kennenzulernen.
Dieser physiotherapeutische Untersuchungsgang ist an das mit der Deutschen Schmerzgesellschaft diskutierte physiotherapeutische Assessment angelehnt. Da jeder Physiotherapeut einen anderen Fortbildungshintergrund hat, sind unterschiedliche physiotherapeutische Untersuchungstechniken möglich. Diese sollten aber immer gründlich durchgeführt und dokumentiert werden. Ebenfalls muss jede Behandlungseinheit dokumentiert werden (
Kap. 5.6.3).
Erst nach diesem gründlichen physiotherapeutischen Assessment kann die Behandlung beginnen.
Die Befunderhebung könnte so aussehen, wie im Folgenden in beschrieben:
• Name:
• Vorname:
• Geburtsdatum:
• Adresse:
• Krankenkasse
Бесплатный фрагмент закончился.
