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Ecky Oesterhoff | Peter Gocke

Henning Schneider | Jörg F. Debatin (Hrsg.)

Digitalisierung im Krankenhaus

Gestalten statt gestaltet werden

mit Beiträgen von

M. Baehr | B. Calmer | M. Dahlweid | H. Dahnke | J.F. Debatin

A. Ekkernkamp | A. Elschenbruch | P. Gocke | J. Hagen | E. Hansis

H. Hauptmann | D. Heine | K. Heitmann | P. Kircher | S. Krumm

M. Meierhofer | E. Oesterhoff | D. Petros | W. Post | S. Radatz

H. Reichl | L. Roemheld | T. Schäfer | G. Schick | H. Schneider

T. Süptitz | D. Teichert | M. Wuttke

Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft

Die Herausgeber

Ecky Oesterhoff

Winklerstraße 36A

12623 Berlin

Dr. med. Peter Gocke

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Charitéplatz 1

10117 Berlin

Henning Schneider

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Rübenkamp 226

22307 Hamburg

Prof. Dr. med. Jörg F. Debatin

Danziger Straße 24

45470 Mülheim

MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

Unterbaumstraße 4

10117 Berlin

www.mwv-berlin.de

ISBN 978-3-95466-635-5 (eBook: PDF)

ISBN 978-3-95466-662-1 (eBook: epub)

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Informationen sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2021

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Die Verfasser haben große Mühe darauf verwandt, die fachlichen Inhalte auf den Stand der Wissenschaft bei Drucklegung zu bringen. Dennoch sind Irrtümer oder Druckfehler nie auszuschließen. Der Verlag kann insbesondere bei medizinischen Beiträgen keine Gewähr übernehmen für Empfehlungen zum diagnostischen oder therapeutischen Vorgehen oder für Dosierungsanweisungen, Applikationsformen oder Ähnliches. Derartige Angaben müssen vom Leser im Einzelfall anhand der Produktinformation der jeweiligen Hersteller und anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eventuelle Errata zum Download finden Sie jederzeit aktuell auf der Verlags-Website.

Produkt-/Projektmanagement: Bernadette Schultze-Jena, Berlin

Lektorat: Monika Laut-Zimmermann, Berlin

Layout, Satz & Herstellung: zweiband.media, Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, Berlin

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

Titelbild: ©shutterstock/elenabsl

Zuschriften und Kritik an:

MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Unterbaumstr. 4, 10117 Berlin, lektorat@mwv-berlin.de

Geleitwort

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist heute Zukunftsthema in jedem Krankenhaus. Elektronische Fall- und Patientenakten unterstützen eine sichere, intersektorale Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen, die eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen oft erst möglich machen. Anwendungen der Telemedizin, die automatisierte Auswertung von Daten („Big Data“), die Nutzung mobiler Endgeräte sowie die Digitalisierung von Prozessen öffnen den Weg zu einer besseren Versorgung und bewirken entsprechende Erwartungshaltungen der Patienten. Genauso wichtig ist es, dass digitale Lösungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten können, ein modernes Arbeitsumfeld schaffen und damit die Personalsituation im Krankenhaus verbessern.

Auch bei der Bewältigung der Corona-Pandemie spielt Digitalisierung im Krankenhaus inzwischen an vielen Stellen eine Schlüsselrolle. Von der Bereitstellung digitaler Behandlungsangebote über die Meldung von Intensivpflegekapazitäten bis hin zur Abwicklung von Wartungsaufgaben über Videokonferenzlösungen oder Fernwartungssysteme bieten digitale Systeme Lösungen, die Versorgung schwer und schwersterkrankter COVID-19-Patienten trotz pandemisch bedingter Einschränkungen in den Krankenhäusern aufrechtzuerhalten.

Die Digitalisierung im Krankenhaus hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine weitere Beschleunigung erfahren. Durch die Förderung ausgewählter digitaler Dienste und der dafür erforderlichen Infrastruktur werden die Krankenhäuser fit für die Innovationen der kommenden Jahre gemacht.

Dabei stehen Krankenhäuser vor vielen Herausforderungen: dem jahrelangen Investitionsstau, fehlendem Fachpersonal und steigenden Anforderungen an die Absicherung digitaler Systeme und Dienste – um nur einige zu nennen. Auch wenn das Krankenhauszukunftsgesetz hier Unterstützung bietet, wird eine Priorisierung in der Umsetzung der Digitalisierung im Krankenhaus notwendig werden. Mit Blick auf die starke Heterogenität der Krankenhäuser in Deutschland, die unser breit aufgestelltes Versorgungssystem kennzeichnet, muss am Ende jeder Krankenhausträger mit Blick auf die jeweils bestehenden Voraussetzungen bewerten, welche Ziele priorisiert werden sollen und welche Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen in der Organisation und darüber hinaus zur Verfügung stehen. Zentral ist aber in jedem Klinikstandort das Ziel der auch sektorenübergreifenden Vernetzung und der damit verbundene Datenaustausch.

Mit dem vorliegenden Buch geben ausgewiesene Experten ihres Fachs Hinweise zum Thema „Digitalisierung im Krankenhaus“. Sie können dabei auf ihre Erfahrungen mit der Digitalisierung im Krankenhaus zurückgreifen und präsentieren einen spannenden Gesamtblick auf dieses für die Zukunftssicherung wichtige Thema.

Gerald Gaß

Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Berlin, im Juli 2021


Dr. Gerald Gaß, Dipl-Vw., Dipl.-Soz.

Gerald Gaß leitete seit 2008 als Geschäftsführer das Landeskrankenhaus (AöR) mit Sitz in Andernach, das mit insgesamt 17 Standorten und 4.000 Beschäftigten über rund 2.200 Betten verfügt. Zuvor war er Abteilungsleiter im Bereich „Gesundheit“ des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums. Von 2018 bis Ende 2020 war er Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Seit 1. April 2021 ist er Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Geleitwort

Der Zug rollt. Nach dem Amtsantritt von Jens Spahn und einige Digitalisierungsgesetze später ist aus der Bimmelbahn der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Schnellzug geworden, der durch die Pandemie noch einen Turboantrieb bekommen hat. Die entscheidenden Fragen aber sind: Rollt der Zug in die richtige Richtung? Sind alle an Bord, die es sein sollten? Durch wen werden die Weichen gestellt und funktionieren die Sicherheitssysteme?

Weil diese Fragen von der Ärzteschaft gestellt werden, wird gerade der ärztlichen Selbstverwaltung immer wieder unterstellt, sie blockiere die Entwicklung der Digitalisierung. Natürlich gibt es Ärztinnen und Ärzte, die der Digitalisierung prinzipiell kritisch gegenüberstehen, viel häufiger aber kommt Kritik aus der arbeitstäglichen Realität. Denn leider ist es oft noch nicht so, dass durch Digitalisierung Arbeitsabläufe leichter und zeitsparend werden. Begriffe wie „Patient Journey“ und „Usability Experience“ sind vielen deutschen Krankenhäusern kein Begriff, geschweige denn Maßstab eigenen Handelns. Die Realität ist meist ernüchternd: Nicht aufeinander abgestimmte Systeme ohne Schnittstellen und Mehrfacheingaben banaler Kerndaten rauben Zeit, die anderswo dringend gebraucht wird. In der Praxis werden analoge Prozesse häufig unverändert digital nachgezeichnet und in Datenbanken statt strukturierter Daten eher unstrukturierte Dokumente abgebildet.

Dennoch verbinden Krankenhausärztinnen und -ärzte mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. In einer Umfrage des Marburger Bundes aus dem Jahr 2017 waren 80% der Teilnehmenden der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann. Krankenhausärztinnen und -ärzte sind zunehmend Treiber der Digitalisierung und wünschen sich sowohl mehr Innovationen als auch mehr Schulungen zu IT-gestützten Abläufen.

Der derzeitige Digitalisierungsstand der Krankenhäuser ist eine Art „Black Box“. Deswegen hat der Marburger Bund gemeinsam mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) Check IT entwickelt, ein Analysetool, das der Komplexität der verschiedenen Abläufe im Krankenhaus Rechnung trägt und den Nutzerinnen und Nutzern ein vollständiges Bild vom Digitalisierungsgrad ihres Krankenhauses auch im Vergleich zu anderen Krankenhäusern vermittelt. So können Innovationsnotwendigkeiten besser festgestellt und Veränderungen im Bereich der Digitalisierung von den Anwendern auf ihren Nutzen hin überprüft werden. Wir begrüßen daher, dass das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zur übergeordneten Erfolgskontrolle, aber auch als Grundlage für Investitionsentscheidungen innerhalb der einzelnen Krankenhäuser eine zeitnahe Erhebung des digitalen Reifegrads aller Kliniken in Deutschland vorsieht. Ein weiterer wichtiger Schritt wäre es, die Gründung krankenhausinterner IT-Beiräte festzulegen, damit Investitionen nicht ohne Einbezug der Ärztinnen und Ärzte bzw. der Pflegekräfte und deren Anwendersicht erfolgt.

Als Marburger Bund sehen wir die vielen Chancen, die digitale Technologien im Gesundheitswesen mit sich bringen können: von der Steigerung der Patientensicherheit durch digitales Medikationsmanagement über rasches zusätzliches Fachwissen durch Telekonsile bis zu Zeitersparnis durch das automatische Füllen von Registern oder die Nutzung von Informationsplattformen und Entscheidungsunterstützungssystemen, um nur einige Beispiele zu nennen. Gleichzeitig sehen wir aber auch Risiken, die durch die Verarbeitung und Speicherung hochsensibler Gesundheitsdaten zwangsläufig entstehen und mit höchstmöglichen Sicherheitsstandards versehen sein müssen, um nicht in die Hände unbefugter Dritter zu gelangen. Die Patienten müssen „Herr“ ihrer Daten bleiben. Es ist wichtig, ihnen bei der Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen wie z.B. Apps eine transparente und möglichst objektive Nutzenbewertung geben zu können. Die Verschreibung der Gesundheits-Apps auf dem Rezeptblock suggeriert, dass deren Risiko und Nutzen ähnlich wie bei Medikamenten überprüft sei, doch die Zulassungsbedingungen sind unscharf, und nicht alle Apps bringen einen echten Mehrwert in der Versorgung.

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche versorgungsorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Festlegung eines Ordnungsrahmens, in dem die vielen strukturellen, rechtlichen, politischen und nicht zuletzt ethischen Aspekte der digitalen Anwendungen geklärt sowie Nah- und Fernziele festgelegt werden, die sich an tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten orientieren. Wenn wir uns dieser Aufgabe nicht stellen, drohen die hohen Geldsummen, die im Bereich von E-Health investiert werden, nicht primär den Patientinnen und Patienten oder den Anwenderinnen und Anwendern zugutezukommen, sondern vor allem den kommerziellen Interessen der Anbieter digitaler Produkte. Wir müssen sorgsam prüfen, was tatsächlich einen Zusatznutzen hat und was lediglich zusätzliche Kosten verursacht. Innovationen im Bereich E-Health müssen die gleichen Maßstäbe erfüllen, die wir auch an andere Produkte im Gesundheitswesen stellen. Oder anders gesagt: Nur mit nachweislich nützlichen Innovationen stellen wir die Weichen in die richtige Richtung und geben dem Zug den nötigen Schub.

Susanne Johna

Vorsitzende des Marburger Bundes

Berlin, im Juli 2021


Dr. Susanne Johna

Seit 2019 Vorsitzende des Marburger Bund Bundesverbandes, Berlin; seit 2016 Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer und des Marburger Bund Bundesverbandes, Berlin; seit 2015 Oberärztin für Krankenhaushygiene des St. Josefs-Hospitals Rheingau; seit 2013 Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen und Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen; Fachärztin für Innere Medizin/Krankenhaushygiene, Gesundheitsökonomin.

Danksagung

Zweifelsfrei hat die Corona-Pandemie der Digitalisierung im Krankenhaus eine neue Dringlichkeit verliehen. Das Schlaglicht auf bestehende Defizite war die Basis für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das in Rekordzeit seinen Weg von den Planungsstäben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über die parlamentarischen Beratungen in das Gesetzesblatt gefunden hat. Diese Initiative eröffnet den Krankenhäusern dringend benötigte finanzielle Spielräume, mit denen notwendige Investitionen in eine digitale Zukunft getätigt werden können. So gilt an dieser Stelle Dank und Anerkennung neben den politischen Spitzen im BMG und Bundestag vor allem den Architekten des KHZG aus dem BMG-Referat 5: Stephan Krumm und Thomas Süptitz, sowie Thomas Renner und Dr. Gottfried Ludewig.

Nun sind die Krankenhäuser am Zug. Die Zeit der Ausreden ist vorbei! Jetzt geht es um Planung und Umsetzung konkreter Digitalisierungsprojekte auf Basis einer hoffentlich vorhandenen Strategie. Ziel ist eine bessere Medizin durch digitalisierte Prozesse für Patient:innen und Mitarbeiter:innen. Viel zu tun – für Geschäftsführungen und Abteilungsleiter:innen, aber auch für die von den anstehenden Veränderungen direkt betroffenen Ärzt:innen, Therapeut:innen und Pflegenden.

Bei der Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen soll dieses Buch einen möglichst konkreten Beitrag leisten. Unser Dank gilt den qualifizierten Autor:innen, die auf die verschiedenen Facetten der Krankenhausdigitalisierung – von Strategie über Projektplanung und Umsetzung – natürlich unter Berücksichtigung der klaren Strukturen und Vorgaben des KHZG in verständlicher Sprache detailliert eingehen. Zahlreiche Autor:innen und zwei Herausgeber rekrutieren sich aus dem Team des ‚health innovation hub (hih)‘. Um den Preis des Buches für die Leser:innen gering zu halten, verzichten sie auf ein Honorar. Ihre Ausführungen reflektieren ihre persönlichen Ansichten. Dank auch an die Repräsentanten der Hersteller aller relevanten Krankenhaus-Informations-Systeme (KIS), die neben einer übersichtlichen Produktbeschreibung auch einen Blick in ihre jeweilige „Zukunftswerkstatt“ erlaubt haben.

Danken wollen wir auch der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft, in Person vor allem Bernadette Schultze-Jena und Thomas Hopfe, für die gewohnt professionelle Begleitung und zügige Umsetzung dieses Buches.

Ecky Oesterhoff, Peter Gocke, Henning Schneider und Jörg F. Debatin

Berlin, im Juli 2021

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

I Digitalisierung im Krankenhaus – Einführung

Ecky Oesterhoff und Jörg F. Debatin

II Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen

1 Die Medizin der Zukunft ist datengetrieben Peter Gocke

2 Ethische Schlaglichter der Digitalisierung Lars Roemheld

3 Die Digitalstrategie für das Krankenhaus Ecky Oesterhoff und Henning Schneider

III Das Krankenhauszukunftsgesetz

1 Krankenhauszukunftsfonds – Digitales Upgrade für die deutsche Kliniklandschaft Stephan Krumm, Daniel Petros und Thomas Süptitz

2 Öffentliche Datenschätze bereichern die Krankenhausstrategie Hannes Dahnke und Eberhard Hansis

3 Die Rahmenbedingungen des Gesetzes Ecky Oesterhoff

4 Gesetzesvorgaben zur Interoperabilität Kai Heitmann

5 Die Förderthemen im Einzelnen Axel Ekkernkamp, Heiko Hauptmann, Peter Gocke, Henning Schneider, Ecky Oesterhoff und Michael Baehr

IV Der Blick unter die Motorhaube – Voraussetzungen und Interoperabilität

1 Digitalisierung benötigt eine solide Basis Henning Schneider und Peter Gocke

2 Braucht es 2030 noch ein KIS? Peter Gocke und Jörg F. Debatin

3 Wie kommuniziert ein KIS zukünftig mit der ePA? Peter Gocke

4 Standardisierung und Interoperabilität Kai Heitmann

5 Vom Ackern und Ernten: Daten und Dokumente in der Versorgung Kai Heitmann

6 Datenschutz und IT-Sicherheit Philipp Kircher

V Der Blick der Hersteller auf die digitale Zukunft ihrer Produkte

1 Einleitung Ecky Oesterhoff

2 Die Kliniken sind hellwach Martina Götz im Interview mit Winfried Post

3 Mehr Versorgungsqualität und Zukunftssicherheit Matthias Meierhofer

4 Herausforderungen und Ansatzpunkte für erfolgreiche KHZG-Projekte Daniel Heine

5 Das KIS als Teil eines sektorübergreifenden Ökosystems Gerrit Schick

6 Klinikinformationssysteme mit mobilen Lösungen André Elschenbruch

7 Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der Krankenhausbehandlung Tobias Schäfer und Matthias Wuttke

8 Synchronizing Healthcare – 6 Hypothesen für eine digitale Medizin Hannes Reichl und Bernhard Calmer

9 Neu gedacht: Wie ein KIS zum flexiblen Rückgrat klinischer Versorgungsprozesse der Zukunft wird Stefan Radatz

VI Über den Tellerrand – Digitalisierungstrends, die in das drängen

1 Künstliche Intelligenz Lars Roemheld

Exkurs KI: Reale Anwendungen im Krankenhaus

Michael Dahlweid

2 Ein besonderer Bereich: Digitale Gesundheitsanwendungen Julia Hagen

3 Start-ups und Gesundheitswirtschaft: Chancen und Herausforderungen Julia Hagen

Exkurs: Chancen der Digitalisierung für die Versorgung

Daniela Teichert

VII Conclusio Jörg F. Debatin und Ecky Oesterhoff

Abkürzungsverzeichnis

Die Herausgeber

Die Autorinnen und Autoren

I
Digitalisierung im Krankenhaus – Einführung

Ecky Oesterhoff und Jörg F. Debatin


1.1 Warum dieses Buch?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich Deutschland auf seine Krankenhäuser verlassen kann. Gut ausgebildete, leistungsbereite Mitarbeiter:innen haben alles gegeben und durch „kreative Improvisation“ Schlimmeres verhindert. Klar wurde auch, dass Engagement und Kreativität nicht immer ausreichen. Das gilt z.B. für das Finden freier Intensivkapazitäten. Eine digitale Lösung kam zum Einsatz: das Register der Intensivbettenkapazitäten (kurz „DIVI-Register“) wurde von der Wunschliste vieler Intensivmediziner mit staatlicher Hilfe und gesetzgeberischer Verbindlichkeit in eine täglich erlebbare Realität katapultiert. Leider aber beruht diese wichtige Übersicht auch heute noch vielerorts auf händischen Meldeprozessen, deren Effizienz ebenso zu wünschen lässt wie ihre Genauigkeit und Aktualität.

Die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser lässt in jeder Hinsicht zu wünschen übrig. Das gilt für die internen Prozesse ebenso wie für die Vernetzung mit anderen Krankenhäusern oder den Leistungserbringern im ambulanten oder rehabilitativen Sektor. Trotz gut dokumentierter Leuchttürme, wie z.B. dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) oder dem Unfallkrankenhaus Berlin (UKB), die bereits vor Jahren umfassende Klinikinformationssysteme (KIS) einführten, erfolgt die medizinische Dokumentation in den meisten Krankenhäusern Deutschlands immer noch mit Papier und Stift. Leidtragende dieser Fehlentwicklung sind Patient:innen ebenso wie das Klinikpersonal. Wichtige Informationen stehen relevanten Entscheidungsträgern nicht zur Verfügung, weil sie fehlgeleitet oder gar verloren gegangen sind. Pflegende und Ärzt:innen verbringen zunächst viel Zeit mit händischer Dokumentation und anschließend mit dem Suchen nach den erstellten Dokumenten. Patient:innen bleibt häufig nicht übrig als sich in Geduld zu üben, um sich dann mit einer nicht optimalen Diagnostik und Therapie abzufinden.

Warum also dieses Buch? Sicherlich nicht um die Regale um eine weitere deprimierende Zustandsbeschreibung des Digitalisierungsnotstands in deutschen Krankenhäusern zu bereichern. Nein, den Herausgebern und Autor:innen geht es um eine Handreichung für diejenigen, die bereit sind, das Tal des Jammerns hinter sich zu lassen, um die in ihrer Verantwortung befindlichen Krankenhäuser in eine digitale Zukunft zu führen. So verbindet dieses Buch einen Überblick über vorhandene und in Entwicklung befindliche digitale Instrumente mit klaren Anleitungen zur Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Strategie für Krankenhäuser. Ein besonders hilfreicher Baustein sind dabei die detaillierten Beschreibungen im Markt vorhandener KIS-Produkte. Natürlich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den 10 digitalen Handlungsfeldern des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) – das Buch geht aber bewusst darüber hinaus und skizziert die bereits heute absehbaren digitalen Langzeittrends. Dabei sind sämtliche Beiträge von der tiefen Überzeugung getragen, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern immer nur Mittel zum Zweck einer besseren Versorgung der Patienten.

1.2 Was hat sich verändert?

Die deutsche Gesundheitsversorgung befindet sich als System an einem wahrhaften „Tipping Point“. Es geht um die Transformation von analog zu digital, oder präziser ausgedrückt, von einer Parallelwelt bestehend aus digitalen Inseln und Analogbereichen hin zu einer digital vernetzten medizinischen Versorgung. Einige Bereiche in der Medizin, wie z.B. die diagnostische Bildgebung oder die Labormedizin, haben diese Transformation bereits vor Jahren vollzogen. Auch gehören Verwaltungssysteme bereits seit geraumer Zeit zum Alltag in Arztpraxen und Apotheken. Ohne sie wären Abrechnung und Materialverwaltung gar nicht mehr vorstellbar. Und selbstverständlich nutzen auch Krankenhäuser digitale Instrumente für Leistungsdokumentation und deren Abrechnung.

Und warum jetzt ein „Tipping Point“? Der entscheidende Unterschied liegt in der Einbeziehung der eigentlichen medizinischen Versorgung in den Fokus der Digitalisierung. Nicht mehr Abrechnungsfragen, sondern Diagnostik und Therapie bestimmen die Ausrichtung digitaler Strategien. Dies erfordert eine zunächst ungewohnte Orientierung am Patienten und seiner Reise durch das Gesundheitssystem, also der sog. Patienten-Journey. Diese erstreckt sich über alle Versorgungssektoren von der Prävention über Diagnostik und Therapie bis zur Rehabilitation.

1.3 Warum jetzt?

Gefühlt ist „digital“ geradezu über Nacht zum Synonym von „systemrelevant“ und „innovativ“ geworden. In Wahrheit aber hat eine ganze Reihe von eher langfristigen Entwicklungen dazu beigetragen, diesen Tipping-Point ausgerechnet jetzt entstehen zu lassen.

Angetrieben wird die vermehrte Nutzung digitaler Technologien durch drei zentrale Trends, die ihren Ursprung in den Bedürfnissen bzw. dem Empfinden der Menschen selbst haben:

Gestiegene Souveränität der Patient:innen mit dem Bedürfnis nach Transparenz und digitaler Kommunikation gepaart mit dem Wunsch, über eigene medizinische Daten in ihrer Gesamtheit unabhängig vom Entstehungsort und Entstehungszeitpunkt zu verfügen.

Gestiegenes Bedürfnis nach Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz führt zu verstärkter Nutzung digitaler Versorgungsangebote wie Telekonsilen, Apps auf Rezept, e-AU etc.

Besseres Verständnis der biologischen Lebensgrundlagen (Entschlüsselung des genetischen Codes menschlicher Zellen) als Basis für eine individuell optimierte Diagnostik und Therapie. Die damit einhergehende Datenflut ist die entscheidende Basis der personalisierten Medizin.

Diese Trends aus dem Gesundheitsbereich treffen auf technologische Quantensprünge insbesondere im Bereich der Cloud-Technologien, die Datenspeicherung und Computing in neue Dimensionen geführt haben. Gepaart mit dem ubiquitären Zugang zu Daten über Smartphones erlauben sie einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff für alle. Aus dieser Kombination ergab sich das Potenzial einer umfassenden Transformation hin zu einer digital geprägten Medizin, der die Regulatorik in Deutschland lange Zeit hinterherhinkte.

Die Abschaffung des „Fernbehandlungsverbots“ durch den deutschen Ärztetag 2017 war eine erste Zäsur, die digitale Telemedizinanwendungen in Deutschland zunächst einmal legalisierte. Es folgte mit Beginn der ablaufenden Legislatur eine vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forcierte umfassende Anpassung der regulatorischen Grundlagen zur Unterstützung digitaler Anwendungen in der gesetzlichen Regelversorgung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) mit dem Fast Track für die „App auf Rezept“, die Neuausrichtung der gematik, die Ausweitung der Telematikinfrastruktur, die Einführung von SNOMED CT, die Einrichtung eines nationalen Forschungsdatenzentrums sowie die Vorlage des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) mit seinen Festlegungen zur Ausgestaltung der Cloud-basierten elektronischen Patientenakte (ePA) mit eAU sowie dem digitalen Rezept – so viel Fortschritt und Innovation in 36 Monaten war bis dato gar nicht vorstellbar. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit klaren Vorgaben zu Formaten und Konventionen die Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität medizinischer Daten gelegt.

Und dann kam Corona – und die damit verbundene Erkenntnis, dass digitale Lösungen für die Bewältigung der Pandemie eine essenzielle Rolle einnehmen. Die Videosprechstunde, bis Anfang 2020 eine eher exotische Ausnahme in der Interaktion zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient:in, wurde auf einmal zur gern genutzten Alternative. Über 100.000 Ärzt:innen kommen inzwischen regelmäßig virtuell in das Wohnzimmer ihrer Patient:innen. So erfolgreich und beliebt ist die Videosprechstunde, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten der telemedizinischen Interaktion vor wenigen Monaten auch auf andere Leistungserbringer wie Hebammen und Physiotherapeut:innen ausgeweitet hat.

Mit der Corona-Pandemie traten auch die digitalen Defizite in deutschen Krankenhäusern deutlich zutage. Die Politik reagierte in Rekordzeit! Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Bund und Länder für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,3 Mrd. Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser bereitgestellt. Ausgestattet mit klaren Vorgaben in 10 Handlungsfeldern schafft das KHZG die finanzielle und inhaltliche Grundlage dafür, bestehende digitale Defizite bei den deutschen Krankenhäusern zu beheben. Vom Patientenportal über Unit-Dose-Medikamentierung bis zur Pflegedokumentation: Die Förderrichtlinie kombiniert klare Vorgaben bezüglich Interoperabilität und Datensicherheit mit anwendungsbezogenen Muss-Kriterien. Ergänzt wird der Pflichtkatalog durch „Kann-Kriterien“, die auf weitere Entwicklungspotenziale verweisen. Im Vordergrund steht erfreulicherweise die strukturierte Digitalisierung patientennaher Arbeitsabläufe.


Somit profitiert die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser von einem einzigartigen zeitlichen Zusammentreffen von erkennbarem medizinischem Nutzen, artikuliertem Patientenwillen, ausgereiften technologischen Möglichkeiten, notwendigen regulatorischen Anpassungen und befristeter finanzieller Unterstützung. Ganz nach dem Motto: Jetzt oder Nie!

1.4 Gestalten statt gestaltet werden!

Die Voraussetzungen für eine aktive Gestaltung der digitalen Zukunft der Krankenhäuser waren noch nie so umfassend gegeben wie heute. Das Erreichen des Tipping-Point hin zu einer digital geprägten Gesundheitsversorgung in Deutschland muss als Weckruf für alle Manager:innen, Ärzt:innen, Pflegende, und Träger von Krankenhäusern verstanden werden. Dieses Buch unterstützt alle Entscheider:innen und Nutzer: innen bei der Umsetzung der Digitalisierung in allen relevanten Handlungsfeldern. Kurzgefasst, wird in einfacher Sprache die Digitalisierung mit verständlichen Beschreibungen und klaren Aussagen aus einer Welt der IT-Nerds in den Planungs- und Entscheidungsalltag von Manager:innen, Ärzt:innen und Pflegenden überführt. Ein Muss für alle Gestalter:innen, die auch in Zukunft noch Verantwortung für ihr Krankenhaus tragen wollen.

II
Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen


1
Die Medizin der Zukunft ist datengetrieben

Peter Gocke

Die Digitalisierung hat längst alle beruflichen wie privaten Lebensbereiche erfasst und macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Damit einher geht eine zunehmende Generierung und Aggregierung von Daten, deren Nutzung wir auch persönlich in beiden Bereichen erfahren: Wo in Logistikunternehmen Algorithmen zukünftige Bestellungen immer präziser vorhersagen können, so erleben wir im privaten Umfeld, wie, basierend auf unserem Surfverhalten, konkrete Vorschläge zu Inhalten und Themen in unseren Webbrowsern auftauchen.


Digitalisierung generiert und nutzt Daten.

Die Vorteile, die sich aus einer konsequenten Nutzung von Daten insbesondere für eine bessere Gesundheitsversorgung ergeben können, sind leicht aufzeigbar: ein Algorithmus, der beispielsweise im Krankenhaus kontinuierlich die Nierenwerte von Patienten überprüft, kann dem medizinischen Personal rechtzeitig wertvolle Hinweise auf Befundkonstellationen geben, die einer weiteren Abklärung bedürfen, und damit die medizinische Versorgung von Patient:innen deutlich verbessern. Abbildung 1 zeigt als Beispiel einen Algorithmus, der Nierenfunktionsstörungen (AKI = Acute Kidney Injury) entdecken kann – eine solche AKI findet sich nach Literaturangaben bei 8–22% aller Krankenhauspatient:innen (Khadzhynov et al. 2019) und ist somit ein durchaus relevantes klinisches Ereignis.

Im Prinzip bringt ein solcher Algorithmus nierenärztliches Fachwissen an jedes Krankenbett – und das ist etwas, was die (sofern im Krankenhaus überhaupt verfügbaren) Nierenfachärzte so nie leisten könnten. Im englischen NHS (National Health Service) ist dieser Algorithmus daher sogar landesweit einheitlich zur Implementierung empfohlen (NHS 2021).

Abb. 1 Algorithmus zur Auslösung eines elektronischen Alarms bei AKI (Acute Kidney Injury; NHS 2021)

Der beschriebene Algorithmus ist sehr einfach aufgebaut und stellt nur geringe Anforderungen an die Datenerhebungsqualität, im Prinzip genügen bereits zwei Serum-Kreatinin-Messungen an zwei verschiedenen Tagen, sodass er sich direkt im Laborinformationssystem eines Krankenhauses abbilden lässt – zu regeln ist dann noch der elektronische Alarmierungsweg. Dennoch zeigt sich hier ein Problem, welches die datengetriebene Medizin in Deutschland hat: Algorithmen verlangen nach eindeutigen, qualitativ gesicherten strukturierten Daten. Die Fähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, solche hochwertigen klinischen Daten flächendeckend zu generieren und zu verarbeiten, ist im internationalen Vergleich gering ausgeprägt. Vielfach existieren auch innerhalb eines Krankenhauses unterschiedliche Systeme für die Erfassung und Speicherung von Daten, die dann eine gemeinsame Auswertung durch einen Algorithmus verhindern. Ganz zu schweigen davon, dass vielfach Daten nur in Form von PDF-Dateien archiviert werden, die nicht die von Algorithmen benötigten strukturierten Daten in einem genormten Standard enthalten.


Digitale Medizin ist die gemeinsame Nutzung hochwertiger strukturierter Daten in Echtzeit.

Das PDF-Dilemma wird uns noch in einem anderen Zusammenhang beeinträchtigen: Das Gesundheitssystem in Deutschland unternimmt derzeit große Anstrengungen, auf Basis der Telematikinfrastruktur für jede versicherte Person eine elektronische Patientenakte bereitzustellen. In der ersten Ausbaustufe wird diese Akte noch überwiegend PDF-Dokumente und wenige strukturierte Daten enthalten. Eine solche elektronische Akte wird bei manchen Krankheitsbildern schon nach wenigen Jahren eine Vielzahl von Dokumenten enthalten können. Diese in einer Krankenhausambulanz innerhalb der nur kurzen Zeitspanne, die dafür zur Verfügung steht, vollständig erfassen und bewerten zu können wird ohne die Unterstützung von Algorithmen nicht mehr möglich sein. Allein dieser Umstand setzt zwingend voraus, dass auch die elektronische Patientenakte zukünftig mehr strukturierte Daten enthält.

Zwar ist der Weg hier vorgezeichnet, in dem die KBV mit der Definition der sogenannten medizinischen Informationsobjekte (MIO) beauftragt ist, welche im Prinzip die erforderlichen strukturierten Datensätze enthalten. Im ersten Schritt im Jahr 2022 werden diese aber nur der elektronische Mutterpass, der elektronische Impfpass, das elektronische Zahnbonusheft und das elektronische U-Heft der Untersuchung von Kindern umfassen. Je eher wir dazu kommen, dass sämtliche relevanten Daten von Patient:innen in nach internationalen Terminologien und Standards strukturierter Form vorliegen, umso eher können Algorithmen ermitteln, welches Problem bei einer Patientin oder einem Patienten vorliegt, und die Zusammenfassung liefern, die sich heute jede Ärztin und jeder Arzt durch Lesen der einzelnen Dokumente erarbeiten müsste.

Auch die für 2024 vorgesehene sogenannte Forschungskompatibilität der elektronischen Patientenakte setzt voraus, dass alle relevanten Daten in strukturierter Form vorliegen. Die dafür nötigen Standards wie die internationale medizinische Terminologie SNOMED CT („Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms“), das ebenfalls international standardisierte Verschlüsselungssystem für medizinische Untersuchungen bzw. deren Ergebnisse LOINC („Logical Observation Identifiers Names and Codes“) und andere sind bereits lange verfügbar und seit Kurzem auch hierzulande anwendbar, nachdem Deutschland eine nationale Lizenz für SNOMED CT erworben hat.


Die Zukunft der Medizin ist datengetrieben.

Die Transformation des Gesundheitswesens in Richtung einer nicht nur in der Forschung, sondern auch in der alltäglichen Versorgung datengetriebenen Medizin ist also vorgezeichnet und hat bereits begonnen – dabei ist darauf zu achten, dass die bereits in der analogen Medizin störenden Barrieren zwischen dem ambulanten und stationären Sektor in einem digitalen Sektor nicht zugelassen werden: Die Medizin braucht Daten – Daten brauchen Strukturen – Strukturen brauchen Sicherheit.

Literatur

Khadzhynov D, Schmidt D, Hardt J, Rauch G, Gocke P, Eckardt KU, Schmidt-Ott KM (2019) The incidence of acute kidney injury and associated hospital mortality – a retrospective cohort study of over 100.000 patients at Berlin’s Charité hospital. Dtsch Arztebl Int 116, 397–404. doi: 10.3238/arztebl.2019.0397

National Health Service – NHS (2021) Acute Kidney Injury (AKI) Algorithm. URL: https://www.england.nhs.uk/akiprogramme/aki-algorithm/ (abgerufen am 24.06.2021)

2
Ethische Schlaglichter der Digitalisierung

Lars Roemheld

Vorneweg: Selbstverständlich muss nicht alles, was technisch möglich ist, auch umgesetzt werden. Investitionen in Technologie sollten klare Nutzenversprechen gegenüberstehen – Digitalisierung ist kein Selbstzweck.

2.1 Blockchain

Ein prominentes Beispiel für Selbstzwecke ist Blockchain. Die Technologie, die es immerhin bereits seit 2008 gibt, hat bisher praktisch keine neuen Anwendungen außerhalb von Kryptowährungen als Investitionsobjekten produziert (dies freilich durchaus erfolgreich). Dennoch hält sich Blockchain auch 2021 noch als ein fester Begriff im Gesundheitswesen.

Selbstverständlich gibt es vielfältige Anwendungen für Kryptografie im Gesundheitswesen:

Daten müssen sicher und ggf. revisionssicher verschlüsselt, gespeichert und übertragen werden.

Die Echtheit von digitalen Zertifikaten muss einwandfrei belegt werden können.

Anonymität spielt beim Umgang mit hochsensiblen Informationen eine große Rolle.

Die dabei zugrundeliegenden Technologien sind auch bei Blockchains von Bedeutung. Die eigentliche Innovation von Blockchain allerdings, das vertrauenslose Speichern einer dezentralen, revisionssicheren Datenbank durch die schlaue Balance kryptografischer Garantien und ökonomischer Anreize, erscheint im Gesundheitswesen unnötig: Dort mangelt es ja eben nicht an vertrauenswürdigen Zentralinstanzen. Solange wir Arztausweisen vertrauen, uns darauf verlassen können, dass Kostenträger rechtmäßige Forderungen begleichen und wir im schlimmsten Fall alle Gegenparteien gerichtlich erreichen können, ist fraglich, wofür wir vertrauenslosen Speicher brauchen.


Blockchain macht IT-Projekte teurer, aufwendiger, und unverständlicher als nötig wäre. Das kann kein Fortschritt sein.

2.2 Solidaritätsprinzip

Aber auch die langfristigeren Technikfolgen wollen bedacht sein. Mit größerer Digitalisierung steigt die Verfügbarkeit von Daten.


Mit mehr Daten und mehr Künstlicher Intelligenz steigt die Vorhersagbarkeit menschlicher Schicksale. Und Vorhersagbarkeit materialisiert Pech früher.

Wenn das spätere Auftreten einer psychiatrischen Diagnose schon heute mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagbar ist, verschlechtern sich die Konditionen für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsvertrag auf Grundlage von Vorerkrankungen ablehnen – was passiert perspektivisch, wenn die Erkrankung noch nicht eingetreten, aber praktisch schon vorhersehbar ist?

Das Solidaritätsprinzip im Gesundheitssystem gewährt, dass auch Bürger:innen mit genetischer Veranlagung für Diabetes sich eine normale Krankenversicherung leisten können. Mehr noch, die höheren Gesundheitskosten von rauchenden oder Skisport betreibenden Personen müssen diese auch nicht selbst tragen. Das sind zivilisatorische Errungenschaften, die wir nicht leichtfertig aufgeben sollten; gleichzeitig wird die Zwiespältigkeit des Versicherns gegen freiwillige Entscheidungen mit größerer Vorhersagbarkeit deutlicher.

Die moralische Problematik entsteht hier freilich nicht durch die Risikoschätzung selbst – diese kann viel Gutes bewirken, beispielsweise in der Prävention und Aufklärung. Aber die Verwendung der Schätzung zum Nachteil von Bürger:innen können wir rechtlich steuern. Das sollten wir tun, solange wir uns über die Konsequenzen von Vorhersagbarkeit nicht vollends klar sind.

2.3 Datennutzungsgebot

Wenn nun aber das Nutzenpotenzial von digitalen Lösungen sehr klar ist: Gibt es dann nicht auch ein Datennutzungsgebot? Wieso ist gerade die Medizin, die bei fast allen Interventionen am menschlichen Körper mit kalkulierten Risiken arbeitet, im Digitalen so risikoavers?

Der fast automatische medizinische Nutzen von verfügbaren Informationen zur Krankengeschichte (ePA), von koordinierter Medikation (AMTS, „Order Entry“, Medikationsplan), von klinischen Assistenzsystemen („Decision Support“), von Entlass- und Case-Management liefert gute Gründe, hier zu investieren. Können wir moralisch noch rechtfertigen, dass Missverständnisse auf der Klippe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung regelmäßig ganze Medikationspläne durcheinanderbringen, wenn es dafür längst technische (und prozessuale) Lösungen gibt? Ist es nicht geboten, die Infrastrukturen aufzubauen, um solche Missverständnisse zu reduzieren? Auch wenn dies etwas kostet?


Bei KI-Systemen wird oft zu Recht bemängelt, dass diese für in Trainingsdaten unterrepräsentierten Gruppen von Menschen schlechter funktionieren. Zu Recht interessiert man sich so für Unterschiede in der Behandlungsqualität zwischen Männern und Frauen, Ethnien oder Altersgruppen und fordert von der KI Gleichbehandlung.

Weniger gern stellen wir uns die Frage, wo KI-Systeme solche Unterschiede eigentlich „aufschnappen“: Ob die Gleichbehandlung, die wir von der KI fordern, im „natürlich intelligenten“ Gesundheitssystem schon funktioniert. Wer besorgt ist über die Behandlungsqualität von KI-Systemen, mag sich auch für eine Messung (und kontinuierliche Verbesserung!) der Qualität von menschlichen Systemen interessieren. Fallstudien und Erfahrungswerte sind dabei ein probates Mittel, das aber mit modernen technischen Möglichkeiten durch quantitative Datenauswertungen stärker unterstützt werden kann. Ein Monitoring von Behandlungsqualität anhand von Routinedaten hilft gegen schlechte KI-Systeme – es kann uns aber auch ohne solche Systeme helfen, blinde Flecken in der Versorgung zu entdecken.

2.4 Datensicherheit und Cloud

Ein anderer blinder Fleck im Gesundheitswesen ist leider weiterhin die Informationssicherheit. Dabei ist in diesem Gebiet im Jahr 2020 der „größte anzunehmende Unfall“ schon passiert: Vastaamo, eine finnische Kette von Psychotherapiepraxen, hatte offenbar schon einige Jahre zuvor die Daten von 40.000 Patient:innen verloren, inklusive intimen Behandlungsnotizen. Im Herbst 2020 begannen Kriminelle, Patient:innen der Kette mit den erbeuteten Informationen individuell zu erpressen. Wenige Monate später war Vastaamo insolvent.

Sehr viel dramatischer wird es hoffentlich nicht mehr: Psychisch belastete Patient:innen, zum Teil minderjährig, werden nach einem Hack mit intimsten Daten öffentlich erpresst. Vastaamo hatte eigene IT-Systeme, Finnland unterliegt ebenso wie Deutschland der DS-GVO, und die finnische Gesundheits-IT wird üblicherweise für ihre Fortschrittlichkeit gelobt: Es gibt wenig Grund zur Annahme, dass ein ähnlich zerstörerischer Vorfall nicht auch hierzulande passieren könnte.

Die offensichtlichste Schlussfolgerung ist eher technischer Natur: Das Thema Datensicherheit muss bei IT-Projekten von Anfang an mit bedacht werden, es kostet Geld, und angesichts möglicher Angriffsvektoren hätten die sensiblen Gesprächsnotizen zusätzlich gesichert sein müssen. Nicht jede Datenbank muss an das Internet angeschlossen sein.

Aber es gibt auch eine moralische Abwägung: Vielleicht sollte das Gesundheitswesen angesichts des desaströsen Gefahrenpotenzials einfach papierbasiert bleiben? Sicher, in Arztpraxen wird auch eingebrochen, aber dann verschwinden immerhin nur einige Ordner und nicht überregionale Datenbanken. Solche Gedanken sind natürlich nicht ganz abwegig, und Risiken der Informationssicherheit sollten umso vorsichtiger behandelt werden, je schlechter sie eingeschätzt werden können.

Gleichzeitig macht dieses Buch hoffentlich deutlich, welchen konkreten Nutzen das Krankenhaus der Zukunft aus Digitalisierung ziehen kann: Den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Option mehr. Und andere Industrien kriegen ihr IT-Risiko auch kontrolliert – das kostet immer Geld und Aufmerksamkeit, aber das tun Hygiene und unterbrechungsfreie Stromversorgung auch. Vastaamo ist ein Weckruf, das Thema ernster zu nehmen. Dazu gehört, PACS-Server nicht ungesichert im Internet stehen zu lassen, als Ärztin oder Arzt Verantwortung für die Sicherung der eigenen Praxis zu übernehmen und als IT-Leiter:in auch dann auf personengebundene User Accounts zu bestehen, wenn Nutzer:innen das unbequem finden.

Dazu gehört auch die Frage, welche Infrastrukturen ein Krankenhaus selbst betreiben sollte: Moderne Cloud-Anbieter haben oft den Vorteil relativ gut gesicherter Standardeinstellungen. In den Diskussionen mit Datenschutzbeauftragten zu On-Premise-Lösungen sollten auch die Implikationen für Sicherheit pragmatisch abgewogen werden.


Die Digitalisierung wird auch im Krankenhaus nicht weniger werden. Sich den Risiken und Nebenwirkungen dieser Entwicklung mit der gebotenen Energie und Aufmerksamkeit zu widmen, um den konkreten Nutzen möglichst bewusst zu erzielen – das muss sein.

3
Die Digitalstrategie für das Krankenhaus

Ecky Oesterhoff und Henning Schneider

Braucht das Krankenhaus eine Digitalstrategie? Was ist überhaupt eine Digitalstrategie? Wird die nicht von der IT gemacht? Wir haben doch bei uns eine Medizinstrategie, der sollte doch die IT als Unterstützer folgen, oder?

Wenn wir davon ausgehen, dass es in 5–10 Jahren spürbar weniger Krankenhäuser gibt als im Jahr 2021 und wir wissen, dass wir uns gerade in diesen Jahren in einem disruptiven Prozess des Gesundheitswesens befinden, dann scheint es logisch, dass der Umgang mit dem Thema „Digitalisierung“ und der Fortbestand eines Krankenhauses eng miteinander verwoben sind. Oder um es noch klarer zu formulieren:


Ein Krankenhaus, das heute nicht zumindest einen zielorientierten Strategieprozess angestoßen hat, wird in existenzielle Nöte geraten. Die Frage ist lediglich, wann.

Die Digitalisierung wird oft mit der Erfindung der Dampfmaschine und der Industrialisierung verglichen. Auch hier entstanden neue Berufsbilder, andere verschwanden oder haben sich massiv verändert. Zudem waren die Prozesse von einer euphorischen Aufbruchstimmung, aber auch von großen Ängsten geprägt.

Die Besonderheit in der Digitalisierung der Krankenhäuser besteht darin, dass wir uns im Grunde nur umschauen müssen. Es gibt einen großen Bruch zwischen dem privaten Erleben der digitalen Welt und dem, was uns als Patientin und Patient oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern begegnet. Wer heute Kolleginnen und Kollegen für Berufe in der Pflege rekrutieren möchte, der trifft auf Menschen, die in aller Regel keine Überweisungsträger mehr zur Bank gebracht haben und denen die Karten-App deutlich vertrauter ist als die papierene Straßenkarte. Login funktioniert per Gesichtserkennung, und alle Daten sind im Zugriff, wenn sie benötigt werden.

Die meisten Krankenhäuser haben viele kleine Inseln von teilweise herausragender IT-Ausstattung. Sie haben aktuellste diagnostische Großgeräte und den neuesten Hybrid-OP im Umkreis, in dem sogar ein OP-Roboter betrieben wird. In aller Regel sind dies aber digitale Teilprozesse, die einen einzelnen Use Case oder Diagnose-, Therapie- oder Prozessschritt unterstützen. Dies hilft aber nicht gegen die fortwährenden Medienbrüche, die Zeit, Geld und Behandlungsqualität kosten. Und es hilft auch nicht, die immer komplexer werdenden Kommunikationsbeziehungen zu den Partnern außerhalb des Hauses abzubilden. Parallele Dokumentation auf Papier und am Computer ist der Alltag und führt dazu, dass IT nicht als eine Verbesserung der Arbeit wahrgenommen werden kann.


Die Welt um die Krankenhäuser herum beschäftigt sich mit KI, Big Data und Evidence based Medicine, die Krankenhäuser beschäftigen sich mit dem Faxversand der Papierakte.

Dem ist nur mit einer tragfähigen Digitalisierungsstrategie zu begegnen, die die Abläufe und Prozesse und deren disruptive Veränderung durch Einsatz von IT im Fokus hat.

Wir wissen aus Branchenumfragen, dass je nach Art der Frage oder des Fragenden etwa nur 50–70% der deutschen Krankenhäuser eine IT-Strategie haben. An dieser Stelle sei erwähnt, dass ein vermeintlich auskömmliches IT-Budget nicht mit einer Digitalisierungsstrategie gleichzusetzen ist. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe: Die Budgets der IT-Abteilungen sind in aller Regel völlig insuffizient, um von einer Elektrifizierung zu einer Digitalisierung zu kommen. Noch wichtiger als die finanziellen Mittel ist aber die notwendige Überzeugung der Entscheider:innen eines Krankenhauses zur Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie. Einige innovative Häuser sind den Weg gegangen, eine verantwortliche Person als Digitalisierer: in auf Geschäftsleitungsebene zu installieren („CDO“ oder „CIO“). Noch wichtiger ist aber, dass die gesamte Führung eines Hauses die Digitalisierung als dauerhafte und nachhaltige Motivation verstanden hat und vorleben kann. Dabei geht es nicht nur um die Einführung eines IT-Systems, sondern vielmehr darum, die Kultur, Organisation und Arbeitsabläufe so zu führen und anzupassen, dass diese überhaupt mit großen Veränderungsprozessen, neuen Technologien und auch deren Problemen und Fehlern umgehen kann. IT-Abteilungen leiden oftmals unter dem Druck, eher als Kostentreiber denn als Innovationsmotor einer Einrichtung zu gelten. Auch deshalb sollte eine Digitalstrategie nicht der IT allein überlassen sein, sondern vielmehr die Menschen einbinden, die schließlich mit den Ergebnissen arbeiten werden. Wir haben in der Fläche viel zu wenig medizinisches Personal, das sich mit Digitalisierung auseinandersetzen kann oder darf. Und vice versa auch zu wenig medizinisches Wissen in den IT-Abteilungen. In der Vergangenheit wurden möglichst kurz und möglichst spät Ärzt:innen, Pfleger:innen und Therapeut:innen in IT-Projekte eingebunden, weil deren Ressourcen ebenfalls knapp waren.


„Key User“ für IT-Projekte werden oft diejenigen, deren Fehlen im Fachbereich am wenigsten bemerkt wird.

Wünschenswert ist hier ein komplettes Umdenken hin zu digitalaffinem medizinischem Personal, das sich in Vollzeit um die Digitalstrategie des Hauses gemeinsam mit der IT kümmern kann. Die IT sollte als Werkzeug des medizinischen Personals verstanden werden, das geformt und erlernt werden muss.

Die Digitalstrategie eines Krankenhauses wird niemals „fertig“ oder „komplett umgesetzt“ sein. Diese Pläne entstehen in einem technologisch, politisch und kulturell sehr dynamischen Umfeld. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der iterativ den sich verändernden Rahmenparametern angepasst werden muss. Dennoch entstehen die Strategien in einem stark regulierten Markt, der mehr als alle anderen Branchen der regulativen Aufsicht und auch der Steuerung und den Berichtspflichten durch die Selbstverwaltung unterliegt.

Schon heute sind zu kleine und oft wenig akademisierte IT-Abteilungen viel zu wenig mit Prozessen beschäftigt, die unmittelbaren Einfluss auf die Patientenbehandlung haben. Sie stellen Rechner und Drucker auf, sie konfigurieren Netzwerke, sie administrieren Firewalls und Intrusion-Prevention-Systeme (wenn sie denn bereits eines im Einsatz haben), sie bedienen unzählige Schnittstellen zu diversen medizinischen Registern und Qualitätsdatenbanken, kümmern sich um Telefonie- und Videosysteme, verantworten das Lizenzmanagement etc. Kurzum: Das IT-Department ist komplett mit der täglichen Aufrechterhaltung des infrastrukturellen Status beschäftigt. Und dies unter stark steigenden Anforderungen bezüglich Cyber-Crime und Datenschutz:

Große Häuser (>30.000 stationäre Fälle p.a.) werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie („BSI“) als KRITIS, d.h. kritische Infrastrukturen betrachtet, also zu Recht wie Kraftwerke oder Banken. Und auch kleinere Häuser werden zukünftig ab 2022 den sog. „B3S“ anwenden müssen – ein Branchenstandard, der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Abstimmung mit dem BSI erarbeitet wurde und sich an die KRITIS-Verordnung anlehnt.


Der Umgang mit der Informationssicherheit ist dabei genauso wenig ein IT-Thema wie die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie. Beides gehört in die Verantwortung der Unternehmens- und Geschäftsführung und wird Grundlage und ein wichtiger Erfolgsfaktur zukünftiger Krankenhäuser sein.

3.1 Die ePA als Blaupause

Aber neben solchen Sicherheitsthemen bestimmen auch die Inhalte der intersektoralen Versorgung das Tun in den Häusern: Das Jahr 2021 wird davon geprägt sein, die Einrichtungen für die Teilnahme an der elektronischen Patientenakte (ePA) fit zu machen. Dieser Prozess hat im ambulanten Bereich Jahre gedauert, und die stationäre Welt soll nun zügig nachziehen. Die ePA ist ein hervorragendes Beispiel für die Details einer Digitalstrategie. Sie ist weder ein reines Thema der Hardware-Aufstellung oder von Softwareprogrammen noch ist dem Prozess allein durch das inhaltliche Befüllen durch das medizinische Personal zu begegnen. Und sie wird sich über die nächsten Jahre noch erheblich weiterentwickeln.

Der Umgang mit der ePA beginnt bereits bei der Patientenaufnahme. Die IT, aber auch die Organisation des Hauses muss so strukturiert werden, dass sie die kommenden digitalen Inhalte, die die Patientin oder der Patient mit der ePA mitbringt, auch direkt in die Kernsysteme des Hauses integrieren, verarbeiten und für den weiteren Aufenthalt nutzen kann. Nur so profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der administrativen, pflegerischen und ärztlichen Aufnahme und Anamnese. Wenn dies gelingt, dann erreichen sie einen gewaltigen Hub im Ressourceneinsatz und der Behandlungsqualität. Sie steigern die Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit. Sie unterstützen Apothekenprozesse, digitalisieren die Pflege und beginnen quasi schon in der Aufnahme mit einem strukturierten Entlassprozess. Hierzu benötigen sie selbstverständlich eine immense Anzahl von Kartenlesegeräten, ID-Verfahren, Hardware-Komponenten zur Kommunikation mit der ePA und ein komplexes und kostenintensives Projekt mit ihren wesentlichen Lieferanten. Der anspruchsvollere Teil wird aber sein, die etablierten Prozesse und mühsam erarbeiteten Routinen des Hauses infrage zu stellen und neu zu gestalten und die unterschiedlichsten Interessen und Hierarchien zusammenzubringen. An diesem Beispiel erkennt man eindrucksvoll die Herausforderungen und Chancen.

Gelingt Ihnen diese Führungsaufgabe, dann haben Sie ein Stück relevanter Digitalisierung auf den Weg gebracht. Die Selbstverwaltung gibt Ihnen vor, dass Sie das Haus an die ePA anschließen müssen. Wie Sie das tun und ob Sie dies in eine größere Strategie einfügen können, das macht den Unterschied zwischen einem nur leidlich funktionierenden und einem digital starken Krankenhaus aus.


Leider erkennt man heute in vielen Krankenhäusern eher nur den Ansatz, lediglich die minimal notwendigen Installationen vorzunehmen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, und nicht, dies als Startschuss einer Digitalisierungsinitiative zu sehen.

3.2 Wie weit bestimmt der Gesetzgeber die Digitalstrategie eines Krankenhauses?

Der Anschluss an die ePA ist gesetzlich verankert. Einrichtungen müssen dies schon allein deshalb realisieren, um Strafen zu umgehen. Das im Jahr 2020 verabschiedete KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) enthält darüber hinaus diverse Punkte, die auf der einen Seite mit förderungsfähig sind, andererseits aber auch mit Abschlägen versehen sind, wenn sie binnen 5 Jahren nicht umgesetzt werden. Es erscheint also mehr als sinnvoll, die Gesamtstrategie des eigenen Hauses vor diesem Hintergrund erneut zu betrachten.

Das KHZG stellt innerhalb der nächsten Jahre bundesweit in Summe 4,3 Mrd. Euro allein für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung. Es besteht aus Kernthemen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie bis Ende 2024 ungesetzt sein müssen. Geschieht das nicht, dann sind Abschläge von bis zu 2% auf jede Patientenrechnung möglich. Diese Themen sollten also unbedingt ein wesentlicher Teil der Strategie sein – falls sie nicht ohnehin schon in Ihrer Einrichtung in Umsetzung sind. Es handelt sich um die Förderthemen 2–6 des § 19 KHZG: digitale Patientenportale, elektronische (sprachbasierte) medizinische Dokumentation, automatisierte Entscheidungsunterstützung, digitales Medikationsmanagement und elektronisches Leistungsmanagement.

3.3 Faktor Zeit

Natürlich gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, wie lange es dauert, eine Digitalisierungsstrategie für ein Krankenhaus zu entwickeln. Noch anspruchsvoller ist die Frage nach der Umsetzungsdauer. Auch hier kann ein Beispiel eines ohnehin schon vorgegebenen Themas aus dem KHZG zur Veranschaulichung dienen: Das digitale Medikationsmanagement. Wollen Sie diesen Teilaspekt in die Gesamtstrategie einbetten, bedarf es einer engen Abstimmung mit den unterschiedlichsten Stellen im Haus: die Apotheke, der mit der Medikation betraute ärztliche und pflegerische Dienst, die Leitung Finanzen, die Informationstechnologie, die Mitarbeitervertretung, ggf. das (Multi-)Projektmanagement und Juristen. Sie müssen klären, wie Ihre digitale und prozessuale Absprungbasis ist und welchen Grad der Digitalisierung Sie auf dieser Basis als sinnvoll und erreichbar ansehen. Und, Sie ahnen es, all das muss mit den weiteren Projekten des Hauses in Beziehung gesetzt werden.

Auch hier ein Beispiel: Neben der Medikation ist auch die Dokumentation medizinischer Leistungen Teil der Förderung durch das KHZG. Ihr Strategieprozess sollte nun differenzieren, ob sie die Medikation komplett digital abbilden möchten („closed loop medication“), was dann aber auch die digitale Dokumentation der Medikationsgabe am Bett einschließt. Gegebenenfalls hat Ihr Haus die Pflege schon digitalisiert, sodass Sie hier auf hohem Niveau ansetzen können. Oder aber Sie arbeiten in der Pflegedokumentation noch papierbasiert und sollten nun entscheiden, ob Sie in Ihrem Haus zunächst diesen Prozess angehen, da eine digitale Pflege die Basis für viele weitere digitale Vorhaben darstellt.

Der Markt der Healthcare-IT in Deutschland ist so dynamisch wie nie in den letzten Jahrzehnten, nicht zuletzt durch die Anreize des KHZG. Das ist gut so, bedeutet aber auch, dass sich Kund:innen, Hersteller:innen und Berater:innen neu zusammenfinden müssen. Sicherlich gibt es Beratungsunternehmen unterschiedlichster Qualität im Markt, und es kann sehr sinnvoll sein, sich von außen Hilfe bei der Erstellung einer Digitalstrategie zu holen. Aber unabhängig von der Art der Entstehung sind einige Zielfragen zu beachten.


Zielfragen

Hat das Haus eine digitale Kultur in der Führung und an der Basis?

Wie ist der Grad der digitalen Reife des Hauses zum aktuellen Zeitpunkt – wie kann das Zielbild sein?

Welche der ab 2025 mit Strafen belegten „Must-Haves“ aus dem KHZG habe ich bereits/kann ich bis dahin umsetzen?

Wie kann das Thema IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich und sinnvoll im Unternehmen verankert werden?

Was ist darüber hinaus der Organisation noch zuzumuten?

Wer sorgt für einheitliche Prozesse? Kann die Einrichtung diesen Prozess allein steuern, oder benötigt Sie externe Unterstützung?

Wie kann eine Organisation gestaltet werden, damit die Veränderungen durch Digitalisierung mitgetragen und gefördert werden?

3.4 Fazit

Vergessen Sie auf dem Weg nicht die einmaligen Chancen der Digitalisierung. Einmalig, weil dieser disruptive Prozess sich nur einmal in dieser Dekade vollzieht und es nicht verziehen wird, wenn Sie ihn verschlafen. Diese Lehre aus vielen anderen Branchen, die mit Blick auf die Aktienmärkte leicht zu identifizieren sind, sollten allen Entscheidern klar vor Augen führen, dass nur noch jetzt die Zeit zum Handeln ist.

In den nächsten Jahren werden die Mitarbeiter:innen aber auch die Patient:innen mit den Füßen über den Erfolg des Krankenhauses abstimmen, und beide Gruppen werden ein rückständiges Haus meiden. Ergo ist es alternativlos, eine Digitalstrategie zu haben – und diese auch zu leben. Größer als der Druck sind aber die Chancen. Sie können sich vom Wettbewerb differenzieren, das Haus kann zum digitalen Leuchtturm werden, einem Magneten für medizinische Expertise, der Personal wie Patient:innen gleichermaßen an die Einrichtung bindet. Sie haben ein Werkzeug, um dem Fachkräftemangel aktiv etwas Wirksames entgegenzusetzen. Das benötigen Sie schon allein deshalb, weil auch die Menschen in der IT-Abteilung schwer in den Tarifen des öffentlichen Dienstes für die Aufgaben zu halten oder zu finden sind. Und schlussendlich verbessern Sie neben der medizinischen Qualität und der Zufriedenheit der Mitarbeiter: innen auch noch das finanzielle Ergebnis.

Die Finanzierung der IT und der Fachkräfte, die die Digitalisierung umsetzen, ist und bleibt eine Herausforderung der Krankenhausführung. Das KHZG ist eine Chance, ganz wesentliche Impulse durch eine Förderung setzen zu können, und die Themen des Gesetzes werden ohnehin die Inhalte des Healthcare-Marktes für viele Jahre prägen. Wenn Ihr Haus aktuell keine Strategie dazu hat, dann kann die dringende Empfehlung nur heißen, mit allen verfügbaren Mitteln diesen Zustand zu ändern. Haben sie bereits eine Digitalisierungsstrategie, dann muss diese jetzt mit den im KHZG beschriebenen Kann- und Muss-Kriterien abgeglichen werden.

Ich wiederhole mich am Schluss bewusst: Ihr Haus wird nicht digitalisiert.


Das Haus muss sich aktiv und überzeugt auf den Weg begeben und verstanden haben, dass Digitalisierung den Patient:innen, den Mitarbeiter:innen und dem Management gleichermaßen hilft. Hierzu bedarf es des Mutes und der Weitsicht, heute die richtigen Entscheidungen zu treffen.

III
Das Krankenhauszukunftsgesetz


1
Krankenhauszukunftsfonds – Digitales Upgrade für die deutsche Kliniklandschaft

Stephan Krumm, Daniel Petros und Thomas Süptitz

Der vorliegende Beitrag spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wider.

1.1 Die Geburtsstunde des Krankenhauszukunftsfonds

In nationalen und internationalen Rankings landet Deutschland im Bereich der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen, vor allem derjenigen von Krankenhäusern, regelmäßig im hinteren Feld. Dies gilt insbesondere auch für den Digital Economy and Society Index (DESI) der Europäischen Kommission. Ziel von DESI ist es, verschiedene Indikatoren zusammenzubringen, um die digitale Performance der EU-Mitgliedstaaten zu bewerten. Dafür werden 30 Indikatoren aus 5 Dimensionen betrachtet. Im Bereich des öffentlichen Digitalservice, zu dem auch das Thema E-Health zählt, kommt Deutschland im aktuellen Ranking nur auf Platz 21. Ein ähnliches Ergebnis ergibt sich bei einer Betrachtung des EMRAM-Modells der HIMSS (Krankenhaus-Report 2019).

Solche Benchmarks können ganz grundsätzlich kritisch betrachtet werden. So berichtet Bannister (2004) von einem früheren Regierungsmitglied eines europäischen Staates, das sich darüber beklagt, dass entsprechende Rankings und Benchmarks nicht die wahren Anstrengungen eines Landes berücksichtigen würden. Bannister erläutert im selben Beitrag den Grund für diese Kritik: Allein die Frage, welchen Bereich ein Benchmark abbildet, ist kaum abgrenzbar. In anderen Worten: Konzentriert sich ein Benchmark beispielsweise nur auf das Vorhandensein einer digitalen Infrastruktur oder auch auf die administrativen Prozesse dahinter oder auch auf die Arbeitsabläufe der Nutzer:innen?

Ungeachtet dieser fundamentalen Kritik gegenüber Benchmarks werden diese von Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung aufmerksam betrachtet – nicht zuletzt aus Gründen der Governance (Schellong 2010).


Daher beeinflussen Benchmarks und deren Ergebnisse die öffentliche Wahrnehmung und Debatte und werden sehr häufig als Ausgangsbasis für Planungs- und Entscheidungsprozesse genutzt (Berntzen u. Olsen 2009).

Betrachtet man die Rankings der letzten Jahre, zeigen sich im zeitlichen Verlauf zwar Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dennoch wird gerade im internationalen Vergleich ein Nachholbedarf überdeutlich. Damit geht auch die Gefahr einher, dass die Chancen und Potenziale einer Digitalisierung im Gesundheitswesen verpasst werden.

Eine wesentliche Ursache für den Nachholbedarf liegt in den historisch gewachsenen IT-Strukturen. In vielen Branchen – und dabei stellt das Gesundheitswesen keine Ausnahme dar – werden IT-Systeme seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingesetzt. Dies hat dazu geführt, dass Daten – quasi siloartig – häufig redundant gespeichert und verarbeitet werden und ein Datenaustausch zwischen den Systemen – wenn überhaupt – nur in einem zu geringen Umfang erfolgen kann.

Gerade die COVID-19-Pandemie hat unterstrichen, dass die Krankenhausversorgung ein zentraler Bestandteil des Gesundheitswesens ist. Gerade durch stetig komplexer werdende Behandlungsmaßnahmen zeigt sich, dass Akteur:innen verschiedener Fachrichtungen interdisziplinär zusammenfinden und zusammenarbeiten und dadurch an vielen verschiedenen Stellen Daten anfallen. Gerade aus einem Zusammenführen dieser Daten und einem interoperablen Datenaustausch ergeben sich erhebliche Potenziale.

Um Modernisierungsimpulse auf diese gewachsenen IT-Strukturen zu setzen, hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits zu Beginn der Legislaturperiode 2017–2021 ein Modell entwickelt. Dieses sieht im Kern vor, nach außen hin erkennbare Digitalservices zu beschreiben und zu fördern, die in ihrem Zusammenspiel dazu führen sollen, eine Digitalisierung nach innen – d.h. interorganisatorisch – auszulösen. Das soll vor dem Hintergrund geschehen, dass die Erfahrungen zeigen, dass eine Binnendigitalisierung nur schwerlich durch Maßnahmen auf „mikroorganisatorischer“ Ebene ausgelöst werden kann.

Dies zeigt sich vor allem am Fördertatbestand 2 (Patientenportale) des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF). Dieser beschreibt den Behandlungsprozess aus einer Außensicht und definiert verschiedene digitale Dienste aus der Perspektive der Patient:innen. Diese digitalen Dienste erstrecken sich über den gesamten Behandlungspfad, angefangen von der Aufnahme über die eigentliche Behandlung bis hin zur Entlassung. Die in dieser Prozesskette zu erfassenden und anfallenden Daten sollen dabei zusammengefasst und auch gegenüber den Patient: innen transparent gemacht werden. Hinzu kommt, dass durch den Fördertatbestand auch deutlich wird, dass sich die Prozessdigitalisierung nicht allein auf die Krankenhäuser beschränkt, sondern ebenso auf weitere Akteure im Behandlungsprozess, insbesondere Leistungserbringer.

Da mit der Umsetzung solcher digitalen Dienste (Services) auch erhebliche Investitionsbedarfe einhergehen, wurde deutlich, dass eine entsprechende Förderung notwendig werden würde. Dies muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass Investitionen in die Krankenhäuser, die im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung in Deutschland (Finanzierung der Betriebskosten durch die Kostenträger einerseits und Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer andererseits) in die Verantwortlichkeit der Bundesländer fallen, in den zurückliegenden Jahren nicht in hinreichendem Maße getätigt wurden. Somit wurden auch Investitionen in die digitale Infrastruktur nur unzureichend vorgenommen oder sind gar unterblieben.

Wenngleich die COVID-19-Pandemie zu enormen negativen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen geführt hat und führt, wurde es durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung möglich, das skizzierte Modell auch mithilfe eines Konjunkturpakets mit den notwendigen finanziellen Mitteln zu unterlegen.

1.2 Fit für die zweite Hälfte der Dekade: Die Ziele des KHZF

Wie bereits beschrieben, ist das Zukunftsprogramm Krankenhäuser eine der Kernmaßnahmen im Bereich Gesundheit des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020. Neben der konjunkturellen Stärkung und Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie soll Deutschland mit einem umfangreichen Zukunftsprogramm gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgehen. Im Rahmen des Beschlusses sind die wesentlichen Eckpunkte und Ziele skizziert, die die Grundlage des KHZF bilden. Dass hierbei ein besonderer Fokus auf Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung liegt, ist in Anbetracht der eingangs beschriebenen Ausgangssituation folgerichtig.


Digitalisierungsmaßnahmen stehen und fallen mit der Akzeptanz derjenigen, für die sie gemacht sind.

Diese eigentlich banale Feststellung kann vermutlich jeder bestätigen, der schon einmal eine Smartphone-App installiert, sie nicht auf Anhieb verstanden und dann nie wieder angesehen hat. Im privaten Kontext mag diese Möglichkeit bestehen, im beruflichen Kontext für im Gesundheitswesen Beschäftigte gilt dies nicht. IT-Produkte im Gesundheitswesen sind hoch spezialisiert, häufig teuer und in der jeweiligen Einrichtung in der Regel verpflichtend anzuwenden. Umso wichtiger ist daher, dass die Perspektive der Nutzer:innen von Beginn an und durchgehend berücksichtigt wird.

Akzeptanz geht damit einher, den Nutzen von technischer Unterstützung herauszustellen und gleichzeitig erlebbar zu machen. Dies gilt für Angestellte im Gesundheitswesen wie für Versicherte oder Patient: innen. Im KHZF steht die Patientenorientierung entlang des gesamten Behandlungspfades daher im Kern der Digitalisierungsmaßnahmen sei es in der Notfallversorgung, der elektiven Aufnahme, der eigentlichen Behandlung oder der Entlassung.

Entscheidend für die Akzeptanz von Anwendungen ist hierbei zudem, dass Daten interoperabel – also ohne doppelte Eingaben – zwischen den verschiedenen digitalen Diensten ausgetauscht und weiterverarbeitet werden können. Datenaustauschprozesse sind nur so gut wie das schwächste Glied in der Verarbeitungskette. Wenn es an einem Punkt zu Medienbrüchen oder Informationsverlusten kommt, kann dies in späteren Prozessschritten nicht korrigiert werden. Insofern eröffnet das Zukunftsprogramm Krankenhäuser mittels der Umsetzung von Förderprojekten Spielraum, nachhaltig die Binnendigitalisierung der Kliniken zu stärken und die internen Prozesse fit für die zweite Hälfte des Jahrzehnts zu machen.


Neben Akzeptanz ist Vertrauen ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur erfolgreichen Implementierung neuer technischer Lösungen.

IT-Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Jahren (z.B. 2016 Lukaskrankenhaus in Neuss, 2019 Krankenhäuser Rheinland-Pfalz und Saarland, 2020 Universitätsklinik in Düsseldorf) haben gezeigt: Mit zunehmender Digitalisierung muss auch vermehrt in IT-Sicherheit investiert werden. Eine der wesentlichen übergeordneten Anforderungen des KHZF an Förderprojekte ist daher, IT-Sicherheitsmaßnahmen in jedem Projekt ausdrücklich mit zu berücksichtigen. Hierfür sind mindestens 15% der beantragten Förderung für entsprechende Maßnahmen einzusetzen und nachzuweisen.

Neben diesen für alle Digitalisierungsprojekte geltenden Anforderungen besteht zudem die Möglichkeit, dezidiert Maßnahmen mit dem ausschließlichen Ziel, die IT-Sicherheit zu stärken, fördern zu lassen. Durch die feste Ausgabenquotierung von Sicherheitsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die neuen Digitaldienste konsequent in der IT-(Sicherheits-)Strategie der jeweiligen Klinik nach dem Paradigma „Security by Design“ verankert werden – und dies nicht nur bei sogenannten KRITIS-Häusern.

1.3 Ungleiche Geschwister: Strukturfonds und Zukunftsfonds

Das Ziel des Konjunkturprogramms im Allgemeinen und des Zukunftsprogramms Krankenhäuser im Besonderen war es, entsprechende Maßnahmen schnell und zielgerichtet umzusetzen. Vor diesem Hintergrund stellte es sich als zweckdienlich heraus, bei der Umsetzung der Förderung nach dem KHZF auf bereits bestehende und etablierte Verfahren zur Förderung von Investitionen in Krankenhäusern zurückzugreifen und entsprechend vorhandene Expertise nutzbar zu machen. So wurden die näheren Voraussetzungen für das Förderverfahren des KHZF in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) festgelegt. Die KHSFV wurde bereits mit der Errichtung des Krankenhausstrukturfonds (KHSF) zum 1. Januar 2016 erlassen. Der KHSF dient dazu, die Strukturen in der Krankenhausversorgung zu verbessern. Er war zunächst auf die Förderung von Schließungen, Konzentrationen sowie Umwandlungen von Krankenhäusern fokussiert, wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz jedoch für die Jahre 2019 bis 2022 (mit dem KHZG mittlerweile sogar bis 2024) verlängert, hinsichtlich seiner bisherigen Förderzwecke geschärft sowie um weitere Zwecke wie die Bildung von Zentren, telemedizinischen Netzwerkstrukturen oder integrierten Notfallstrukturen, (IT)-technische Anpassungsmaßnahmen sowie die Erhöhung pflegerischer Ausbildungskapazitäten in Krankenhäusern erweitert.

Im Rahmen des KHSF konnten sowohl beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wie auch aufseiten der Länder und Krankenhausträger bereits wichtige Verfahrensabläufe und Prozesse etabliert werden, an denen sich die Förderung nach dem KHZF anlehnen konnte. Gleichzeitig war es jedoch notwendig, gezielt Anpassungen vorzunehmen, um der besonderen Bedeutung einer zeitnahen und effektiven Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen gerecht zu werden:

Anders als beim KHSF werden die Mittel des KHZF nicht aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, sondern aus Bundesmitteln aufgebracht. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die Länder erfolgt analog der Regelungen zum KHSF nach dem Königsteiner Schlüssel. Vorgesehen ist ebenfalls, dass die Länder Förderanträge beim BAS stellen, welches diese entsprechend bescheidet und die Fördermittel bewilligt. Mit dem Ziel, Fördervorhaben kurzfristig auf den Weg zu bringen und zu gewährleisten, dass die verfügbaren Bundesmittel in Höhe von 3 Mrd. Euro schnell und möglichst umfassend genutzt werden, ist eine Antragsfrist der Länder bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. Um gleichzeitig sicherzustellen, dass mit den Fördermitteln ausschließlich neue, aus Anlass der Errichtung des Krankenhauszukunftsfonds initiierte Vorhaben gefördert werden, ist Fördervoraussetzung des Weiteren, dass die Umsetzung des jeweiligen zu fördernden Vorhabens frühestens am Tag des Kabinettbeschlusses des KHZG, dem 2. September 2020, begonnen haben darf.

Im Hinblick auf die Planung der entsprechenden Fördervorhaben aufseiten der Krankenhausträger ist vorgesehen, dass diese ihren entsprechenden Förderbedarf formalisiert beim jeweiligen Land anmelden, bevor dieses auf dieser Grundlage die Entscheidung trifft, für welche Vorhaben ein Förderantrag beim BAS gestellt werden soll. Um eine zeitnahe Antragstellung durch die Länder sicherzustellen, wurde diesen hierfür eine dreimonatige Frist nach Eingang der Bedarfsanmeldung vorgegeben. Innerhalb dieser Frist haben die Länder der Krankenkassenseite Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – ein Einvernehmen der Kassen wie beim KHSF hingegen ist, da die Fördermittel nicht originär aus Beitragsmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung entstammen, nicht vorgesehen. Abweichend vom KHSF haben die Länder bzw. die Krankenhausträger lediglich eine Kofinanzierung der förderungsfähigen Kosten in Höhe von 30% je Vorhaben zu leisten, wodurch ein größerer Anreiz gegeben werden soll, Vorhaben zu initiieren. Anders als beim KHSF kann die Kofinanzierung der Kosten auch vollständig vom betroffenen Krankenhausträger – gegebenenfalls unter Inanspruchnahme eines Kredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – geleistet werden, da ein Vorhaben nicht aufgrund eines fehlenden Investitionsanteils des Landes ausgeschlossen sein soll.

Im Übrigen soll auch im Rahmen des KHZF ausgeschlossen werden, dass die Länder die Mittel des Fonds zum Anlass nehmen, die Höhe ihrer eigenen Mittel für die Investitionsförderung im Krankenhausbereich zu reduzieren. Aus diesem Grund sind sie auch im Rahmen des KHZF verpflichtet, das durchschnittliche Niveau ihrer Fördermittel im Referenzzeitraum für die Dauer der Laufzeit des Fonds beizubehalten.

Auch länderübergreifende Vorhaben können nach dem KHZF gefördert werden – für diese besteht anders als beim KHSF keine Eingrenzung auf 5% der Fördermittel. Schließlich sind auch Vorhaben von Hochschulkliniken sowie solche unter deren Beteiligung nach dem KHZF förderfähig: Anders als beim KHSF besteht hierbei keine Eingrenzung auf bestimmte Fördertatbestände; gleichwohl ist vorgesehen, dass die Länder maximal 10% der ihnen zustehenden Fördermittel für entsprechende Vorhaben verwenden dürfen.

Entsprechend seinem Auftrag nach der KHSFV hat das BAS zum 30. November 2020 die „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ veröffentlicht. In dieser Fördermittelrichtlinie werden die Voraussetzungen für eine Förderung der einzelnen digitalen Dienste konkretisiert. Ebenfalls vorgesehen ist, dass das BAS ab dem 1. Januar 2021 geeignete Mitarbeiter:innen von IT-Dienstleistern berechtigt, festzustellen, ob die einem Förderantrag eines Landes zugrunde liegenden informationstechnischen Maßnahmen die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln ausgewählter Fördertatbestände erfüllen. Die Länder haben im Rahmen ihrer jährlich gegenüber dem BAS zu erbringenden Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel unter anderem auch den Nachweis des beauftragten und berechtigten IT-Dienstleisters zu erbringen, dass die Förderrichtlinien des BAS eingehalten wurden.

1.4 Die Vermessung des Digitalisierungsgrads

Der KHZF bietet durch die Breite an möglichen Förderthemen und die zu erwartende hohe Beteiligung von Kliniken die einmalige Chance, in Deutschland ein flächendeckendes Instrument zur Messung des Digitalisierungsgrades und der digitalen Reife zu etablieren. Insofern besteht eine weitere Besonderheit gegenüber dem bisherigen KHSF darin, dass eine breiter angelegte gesetzlich verankerte Begleitevaluation des KHZF (§ 14b KHG) unter Mitwirkung eines jeden geförderten Krankenhauses erfolgt. Das Vorhaben dient dem Zweck, ein digitales Reifegradmodell zu entwickeln, welches Kriterien bestehender und anerkannter Reifegradmodelle aufgreift und damit den Digitalisierungsgrad der deutschen Krankenhauslandschaft misst. Den Krankenhäusern wird im Rahmen des Forschungsvorhabens ein Tool für eine strukturierte Selbsteinschätzung zur Verfügung gestellt. Mittels des Modells soll der Reifegrad der Digitalisierung der Krankenhäuser auf aggregierter Ebene festgestellt sowie eine Evaluation der Wirkung des Krankenhauszukunftsfonds erreicht werden.


Das Modell wird sich hierbei im Spannungsfeld aus Aussagekraft, niedrigschwelliger Umsetzbarkeit und internationaler Vergleichbarkeit bewegen. Dabei soll es nicht nur den zuvor beschriebenen übergeordneten Zielen dienen, sondern Krankenhäusern auch die Möglichkeit der Orientierung und des Vergleichs mit anderen Kliniken bieten – ohne dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse auf Einzelebene erfolgt.

Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens ein Modell geschaffen werden soll, welches internationale Vergleiche ermöglicht. Auch wenn Deutschlands Gesundheitswesen weitläufig den Ruf als eines der besten weltweit genießt, gilt es durch die zunehmende paneuropäische Digitalisierung des Gesundheitswesens (z.B. europäischer Gesundheitsdatenraum), auch in Bezug auf Reifegradmodelle Interoperabilität herzustellen.

Die Begleitevaluation ist als Längsschnittanalyse angelegt und wird zu den Stichtagen 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 durchgeführt. Erste Ergebnisse werden im 4. Quartal 2021 erwartet. Für die Datenerhebung zum zweiten Stichtag werden Reifegradmodell und Erhebungsinstrument entsprechend den Erfahrungen und Erkenntnissen der ersten Erhebung überarbeitet, weiterentwickelt und angepasst werden. Hierbei wird auch den grundsätzlichen Fortschritten der Digitalisierung des Gesundheitswesens Rechnung getragen, um eine Verwendung des Modells über die Projektlaufzeit hinaus grundsätzlich zu ermöglichen.

1.5 Interoperabilität als Herausforderung und Chance

Der KHZF und die daran anknüpfende Förderrichtlinie geben einen Ausblick darauf, welche digitalen Dienste Patient:innen in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts in der Krankenhausbehandlung erwarten werden. Es ist anzunehmen, dass insbesondere die nach § 5 Abs. 3h KHEntgG abschlagsbewährten Dienste durch die Fördermöglichkeiten des KHZF eine stärkere Verbreitung in der praktischen Versorgung erreichen und diese damit nachhaltig verändern werden.

Krankenhäuser unterliegen aktuell einer Vielzahl von technischen Entwicklungen, die sich nicht zuletzt aus den Gesetzesänderungen der letzten Jahre ergeben. Neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dem seit 1. Januar 2021 bestehenden gesetzlichen Anspruch der GKV-Versicherten auf eine elektronische Patientenakte erfolgt insbesondere aus dem von der gematik koordinierten Bestätigungsverfahren Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern (ISiK) gemäß § 373 SGB V eine Standardisierung der Datenhaltung und Informationsflüsse. Die im Rahmen dieses Verfahrens getroffenen Festlegungen richten sich zunächst „ausschließlich [an] Softwareprodukte, die als zentrales Informationssystem für ein Krankenhaus hergestellt und üblicherweise als Krankenhausinformationssystem (KIS) oder Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) bezeichnet werden. In diesen werden regelmäßig Patientendaten, Diagnosen und Prozeduren zum Zwecke der Abrechnung oder im Sinne einer elektronischen Patientenakte zusammengefasst“ (DKG 2021). Gleichwohl deutet dieser Prozess jedoch schon an, wie Standardisierungsverfahren zukünftig gestaltet werden.

Gleichzeitig ergeben sich aus den Interoperabilitätsbedingungen des Förderprogramms, welche in der zugrundeliegenden Förderrichtlinie beschrieben sind, Anforderungen an die grundsätzliche IT-Infrastruktur der Kliniken. Insofern ist es sinnvoll, die Fördermaßnahmen in die individuelle Gesamt-IT-Strategie des Krankenhauses einzubetten und über die Laufzeit des KHZF hinweg anzupassen.


Der KHZF eröffnet folglich Spielräume, die eingangs beschriebene siloartige Datenhaltung im Krankenhaus zu überwinden und zukunftsfähige Strukturen aufzubauen.

Literatur

Bannister F (2004) Deep e-government. EGPA 2004, Annual Conference. Bannister, Frank & College, Trinity & Bannister@tcd, Frank & Ie, URL: https://www.researchgate.net/publication/228927155_Deep_e-government (abgerufen am 24.06.2021)

Berntzen L, Olsen MG (2009) Benchmarking e-Government – A Comparative review of three international benchmarking studies. Proceedings of the 2009 Third International Conference on Digital Society. DOI: https://doi.org/10.1109/icds.2009.55

Deutsche Krankenhausgesellschaft – DKG (2021) Bestätigungsrelevante Systeme. URL: https://simplifier.net/guide/​ImplementierungsleitfadenIsiK-Basismodul/​UebergreifendeFestlegungen​BestaetigungsrelevanteSysteme (abgerufen am 24.06.2021)

Schellong A (2007) Benchmarking EU e-government at the crossroads: A framework for e-government benchmark design and improvement. Transforming Government People Process and Policy 4(4):365-385

2
Öffentliche Datenschätze bereichern die Krankenhausstrategie

Hannes Dahnke und Eberhard Hansis

Daten gelten als „das neue Öl“. Heute ist es Konsens im Krankenhauswesen, dass gute Entscheidungen auf einer breiten Datenbasis getroffen werden. Es gibt unzählige Datenquellen, die helfen, jedes Krankenhaus von innen und auch von außen in seinem Wettbewerbsumfeld besser zu verstehen. Täglich erzeugt jedes Krankenhaus große Datenmengen. Diese proprietären Daten eines Hauses sind sein wertvoller Rohstoff für eine optimale medizinische Versorgung, faktenbasierte Unternehmensführung sowie für effiziente Prozesse.

Jedoch passt bei öffentlichen Daten die Öl-Metapher weniger gut. Denn dieser Rohstoff ist für jeden frei verfügbar. Hier kommt es nicht auf den Besitz, sondern auf die Veredelung der Daten an: ihre sachkundige Analyse und Auswertung durch geeignete Werkzeuge. Wer öffentliche Daten profund nutzt, dem liefern sie tiefe Erkenntnisse für datenbasierte Entscheidungen zur Krankenhausstrategie.

2.1 Reiche Datenlage im deutschen Krankenhaussektor

In Deutschland ist der Rohstoff öffentlicher Daten reich vorhanden: In kaum einem anderen Land findet sich eine solche Transparenz des Krankenhaussektors. Hier nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Seit 2005 sind die Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Seit 2014 geschieht dies jährlich.

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind die wichtigste öffentliche Datenquelle, um das Leistungsgeschehen im stationären Sektor zu analysieren. Sie liefern vielfältige Basisdaten des Hauses (z.B. Fachabteilungsstruktur, Bettenzahl, stationäre Fallzahl, Personalzahlen) sowie die Fallzahlen zu Hauptdiagnosen und Operationen/Prozeduren. Die zweite Komponente der Berichte sind Qualitätsindikatoren und Qualitätssicherung.

Wie können diese reichen Datenrohstoffe veredelt werden? Und wie können Leitungsteams in Krankenhäusern die öffentlichen Datenschätze für ihre strategischen Entscheidungen nutzen?

2.2 Daten bereinigen für verlässliche Ergebnisse

Manchmal werden Zweifel an der Qualität der berichteten Zahlen geäußert. Wir beobachten allerdings, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser über die Jahre kontinuierlich zuverlässiger geworden sind. Zudem können Fehler durch interne Konsistenzprüfungen gefunden und ggf. aus der Analyse herausgenommen werden. Auf diese Weise bereinigte Daten liefern verlässliche Ergebnisse.

2.3 Mehrere öffentliche Datenquellen kombinieren

Die Qualitätsberichte sind aber nur eine der zahlreichen öffentlichen Datenquellen, mittels derer der Krankenhaussektor analysiert werden kann. Kombiniert man verschiedene Datenquellen, gepaart mit passenden Algorithmen, eröffnet sich eine breite Vielfalt von Analysemöglichkeiten, um ein genaues Bild von jedem deutschen Krankenhaus zu erhalten. Beispiele dafür zeigt Abbildung 1.

Dies erläutern wir im Folgenden anhand einiger relevanter Themen.

Abb. 1 Öffentliche Datenquellen (grau) und abgeleitete Informationen (grün) für das Krankenhauswesen

2.4 Demografische Prognosen hausspezifisch erstellen

In der langfristigen Krankenhausplanung spielt ein Faktor eine wichtige Rolle: die zukünftige Fallzahlentwicklung durch den demografischen Wandel. Diese lässt sich gut aus öffentlichen Daten modellieren. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen regelmäßig Berechnungen der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung. Kombiniert man diese mit alters- und geschlechtsspezifischen Inzidenzdaten, kann man die Entwicklung der Krankheitsbilder bzw. Prozeduren vorhersagen, die ein Krankenhaus berichtet. Somit lässt sich eine demografische Fallzahlprognose berechnen, die die regionale demografische Entwicklung und das medizinische Profil eines Hauses mit einbezieht.

Diese Prognose fällt je nach Region und Fachbereich stark unterschiedlich aus: Während beispielsweise in Freiburg im Breisgau mit einem Anstieg der Geburtenzahl von mehr als 5% über die nächsten 10 Jahre zu rechnen ist, sinkt diese am westlichen Rand des Saarlandes um mehr als 10%. Die Nachfrage nach geriatrischer Versorgung steigt im Saarland jedoch um knapp 15% in dem gleichen Zeitraum, während sie in Freiburg um etwa 20% steigt.

2.5 Zuverlässiges Maß für die Marktposition berechnen

Für die Ausrichtung jedes Krankenhauses ist es wichtig, den „Markt“ und die „Kunden“ genau zu kennen, also Mitbewerber und Patient:innen. Häufig wird der „Marktanteil“ als kritische Maßzahl für die Position eines Hauses im Markt benutzt. Dazu wird berechnet, welcher Anteil der Patient: innen aus einem (manuell festgelegten) „Einzugsgebiet“ im Haus versorgt wird. Dieses Maß ist aber problematisch: Das Einzugsgebiet ist generell schwer abzugrenzen und variiert zwischen den Fachbereichen eines Hauses. Zudem ist der Marktanteil zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen kaum vergleichbar. Beispielsweise hat das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) einen Marktanteil von etwa 15% an allen stationären Behandlungen in Hamburg. Das Krankenhaus St. Elisabeth Damme, ein Grund- und Regelversorger in einer ländlichen Region Niedersachsens, hat in seinem Landkreis einen Marktanteil von etwa 50%. Diesen Unterschied von einem Faktor 3 könnte man leicht missverstehen, wenn man die regionalen Gegebenheiten nicht kennt.

Stattdessen lässt sich aus öffentlich verfügbaren Daten eine konsistent interpretierbare Maßzahl für die Marktposition berechnen: Dazu modelliert man zuerst die lokale Krankheitslast aus der Bevölkerungsdichte, den regionalen Demografiedaten und Inzidenztabellen. Dann berechnet man die Pkw-Fahrzeit aller modellierten Patient:innen zu allen passenden Versorgern. Nimmt man nun an, dass die Patient:innen mit größerer Wahrscheinlichkeit ein nahegelegenes Haus aufsuchen als ein weiter entferntes, so kann man simulieren, wie sich die Patient:innen auf die relevanten Versorger aufteilen würden, wenn die Fahrzeit das entscheidende Kriterium wäre. Daraus ergibt sich eine modellierte Patientenzahl pro Haus, die die regionale Krankheitslast sowie die Lage und Verteilung der Mitbewerber repräsentiert. Liegt nun die berichtete Fallzahl eines Hauses über seiner modellierten, so zeigt dies eine starke Marktposition an – das Haus zieht mehr Patient:innen an als erwartet. Liegt sie darunter, präferieren die Patient:innen eher weiter entfernt liegende Häuser, was eine schwächere Marktposition zeigt.

Dieses neu berechnete Maß für die Marktposition kommt ohne die willkürliche Festlegung von Einzugsgebieten aus und ist zwischen ländlichen Regionen und Ballungsgebieten direkt vergleichbar. Um im obigen Beispiel zu bleiben: Wir berechnen, dass sowohl das UKE in Hamburg als auch das Krankenhaus Damme jeweils etwa 50% mehr Fälle berichten, als wir es anhand der Modellrechnung erwarten würden. Beide Häuser spielen also eine ähnlich wichtige Rolle in der Versorgung, bezogen auf ihr jeweiliges Patientenspektrum (welches an der Uniklinik wesentlich breiter ausfällt), die regionale Bevölkerungsstruktur und die Zahl der Mitbewerber.

2.6 Matrixanalysen liefern den strategischen Überblick

Im nächsten Schritt kann aus der berechneten Marktposition und der Marktentwicklung (inklusive demografischer Prognose) eine umfassende Matrixanalyse erstellt werden. Sie liefert den strategischen Überblick über jedes Krankenhaus. Diese stellt zudem den Erlös pro Fachdisziplin dar, den man aus öffentlichen Daten schätzen kann. So kann man die strategische Position der einzelnen Fachbereiche ablesen und die gesamte Ausrichtung eines Hauses zuverlässig überblicken.

Abb. 2 Matrixanalyse eines Grund- und Regelversorgers mit einer Spezialisierung in der Kardiologie. Diese Darstellung erlaubt einen guten Überblick über die strategische Position des Hauses. Ihre Einfachheit steht im Kontrast zu den komplexen Algorithmen ihrer Berechnung. Es müssen u.a. fünf der in Abbildung 1 gezeigten Datenquellen miteinander kombiniert werden, um die Marktposition zu berechnen. Dazu kommt noch die Berechnung der Demografieprognose und der Case-Mix-Punkte für das Patientenspektrum des Hauses.

Abbildung 2 zeigt ein Beispiel einer solchen Analyse. In diesem Beispiel gelingt es dem Haus, in vielen Bereichen mehr Fälle zu versorgen, als man es angesichts der Bevölkerungsdichte und des Wettbewerbsumfeldes erwarten würde. Insbesondere bei der Kardiologie nehmen Patient:innen einen weiteren Weg in Kauf, um sich an diesem Haus behandeln zu lassen. Auch trägt die Kardiologie die meisten Case-Mix-Punkte zum Gesamtergebnis bei.

2.7 Mit öffentlichen Daten mehr Transparenz schaffen

Den Ministerien und Planungsbehörden der Länder stehen besondere Datenquellen zur Verfügung. Beispielsweise wurde das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019 auf Basis der Leistungsdaten gemäß § 21 KHEntgG aller Krankenhäuser in NRW erstellt. Mittels solcher Daten können Analysen erstellt werden, die in ihrer Spezifität über das hinausgehen, was mit öffentlichen Daten erreicht werden kann.

Problematisch wird es, wenn die Ergebnisse solcher Gutachten kommuniziert werden sollen: Da sie auf nichtöffentlichen Daten der Häuser beruhen, werden die Ergebnisse nur stark vereinfacht dargestellt. Aussagen über einzelne Häuser sind nicht möglich, und eine transparente Diskussion ist erschwert. Außerdem beschränkt sich eine solche Analyse zwangsweise auf ein Bundesland.

Jedoch wenn man – wie in diesem Beispiel aus NRW – die Leistungsgruppensystematik auf Basis öffentlicher Daten nachvollzieht, können alle Ergebnisse kommuniziert und länderübergreifend diskutiert werden. Auf diese Weise schafft die Nutzung öffentlicher Daten mehr Transparenz in der deutschen Krankenhauslandschaft.

2.8 Komplexe Analysen mit passenden Werkzeugen

Die hier vorgestellten Berechnungen sind komplex, da sie die gemeinsame Analyse einer Vielzahl von Datenquellen erfordern, relativ große Datenmengen verarbeiten und fortgeschrittene Algorithmen nutzen. Aber während teures Equipment benötigt wird, um Öl zu fördern, sind alle Werkzeuge frei verfügbar, mit denen öffentliche Daten veredelt werden können (Näheres dazu in den „Anmerkungen“; s. unten). Wer sie beherrscht, schmiedet aus diesem nicht versiegenden Rohstoff erleuchtende Analysen. Mit dem neu gewonnenen Wissen können sich Krankenhäuser in der Zukunft gut aufstellen und ihre Patientenversorgung optimieren.

2.9 Anmerkungen von Nerd zu Nerd

Für qualitativ hochwertige Ergebnisse in der Datenanalyse sollte man sich an den Best Practices der Softwareentwicklung orientieren. Dazu gehört die Versionskontrolle aller Verarbeitungsschritte und die komplette Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der Datenverarbeitung. Daneben sind automatische Tests unabdingbar, um Fehler zu minimieren: Tests einzelner algorithmischer Komponenten (Unit- und Integration-Tests) und Konsistenzchecks auf allen Zwischen- und Endergebnissen. Bei diesen Anforderungen stoßen gängige Tabellenkalkulationsprogramme und Business Intelligence Tools schnell an ihre Grenzen, unter anderem weil automatische Tests und Versionskontrolle nur schwer zu realisieren sind.

Zum Glück steht aus der Open Source Community eine breite Palette exzellenter Werkzeuge zur Verfügung. Insbesondere die Programmiersprache Python mit ihrem großen Ökosystem an Paketen hat sich als De-facto-Standard für die Datenanalyse etabliert.

3
Die Rahmenbedingungen des Gesetzes

Ecky Oesterhoff

Der 29. Oktober 2020 beschreibt einen besonderen Tag für die Krankenhäuser in Deutschland und auch sogar noch über deren stationäre Grenzen hinaus. Vermutlich war auch nicht allen Entscheidungsträger:innen an diesem „Tag eins“ des Krankenhauszukunftsgesetzes klar, wie sehr die dort gelisteten Förderthemen das Geschehen in der Digitalisierung der Versorgung auf viele Jahre bestimmen werden.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels werden ausgewiesene Expert: innen aus der Praxis auf die Chancen und Aspekte der einzelnen Fördertatbestände eingehen.

Durch das gesamte Gesetz zieht sich ein Grundgedanke: Die Krankenhäuser sollen gestärkt werden, und zwar insbesondere in den Gebieten, die den Patient:innen und Angestellten zugutekommen. Der Vorgang der direkten Investitionsförderung durch den Bund in IT & Digitalisierung im stationären Bereich ist einmalig. Gleichzeitig wird aber auch nicht nur gefördert, sondern eben auch gefordert – und dies unabhängig davon, ob ein Haus Mittel aus dem KHZG-Topf beantragt. Die ganz wesentlichen Voraussetzungen, um überhaupt eine Bedarfsmeldung stellen zu können, ist einfach: Das Haus muss im Bettenplan des Bundeslandes (§ 8 KHG) gelistet sein, also einen stationären Versorgungsauftrag für die Patient:innen erfüllen. Dies bedeutet also, dass alle regulären Krankenhäuser generell Zugang zu den Mitteln haben. Hier sei darauf hingewiesen, dass es keinen expliziten Anspruch auf die Förderung gibt, der gesetzlich festgeschrieben ist, da letztlich das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) über die Bewilligung der Mittel entscheidet. Auf der anderen Seite stehen die Mittel beispielsweise Rehakliniken, Pflegediensten, ambulanten Therapeut:innen, niedergelassenen Ärzt:innen etc. nicht zur Verfügung. Viele dieser Bereiche sind in vorherigen Gesetzen berücksichtigt worden, was u.a. dazu geführt hat, dass das deutsche Gesundheitssystem hinsichtlich der „Patient Journey“ gerade Gefahr läuft, zwischen den Sektoren des Gesundheitswesens unterschiedliche Geschwindigkeiten zu etablieren. Im ambulanten Sektor ist die ePA (elektronische Patientenakte) mit viel Mühe am Anfang des Jahres 2021 in einen vorsichtigen Start eingetreten, und sie basiert auf dem sicheren Netz der TI (Telematik Infrastruktur). Das heißt, in den allermeisten deutschen Arztpraxen stehen die notwendigen Geräte (sog. Konnektoren), und die Praxissoftware bekommt Updates, damit die Ärzt:innen mit der digitalen Akte des Patienten arbeiten können. Krankenhäuser hängen derzeit dieser Entwicklung noch hinterher, und wenn die Patient:innen von der Praxis in das Krankenhaus überwiesen werden, dann wird der Bruch sehr deutlich. Dies ist ein Beispiel, warum es ein eigenes Gesetz für die Krankenhäuser benötigt hat.

Das KHZG hat eine klare Aufteilung sowohl bezüglich des Beantragungsweges und der Höhe der Mittel pro Bundesland als auch der Inhalte, die förderfähig sind.

3.1 Aufteilung der Gesamtmittel

Die Gesamtförderhöhe beträgt 4,3 Mrd. Euro und setzt sich zusammen aus 3 Mrd. Euro des Bundes und 1,3 Mrd. Euro, die die Bundeländer selbst beibringen müssen. Jedes geförderte Projekt muss zu 30% aus Landesmitteln und/oder Eigenanteil der Häuser finanziert werden. Die Gesamtsumme wird durch den Königssteiner Schlüssel geteilt. Dieser Schlüssel richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungsanzahl eines Bundeslandes und legt so fest, wie die Verteilung zu erfolgen hat. Das KHZG beschreibt explizit keine Höchstgrenze der Mittel. Das heißt: Sollte sich ein Bundesland entschließen, über die 30% hinaus seine Krankenhäuser für die Digitalisierung fördern zu wollen, so ist dies selbstverständlich möglich.

Eine weitere Finanzierungskomponente ist die Förderung durch die KfW: Ab dem 01.01.2021 unterstützt sie die Krankenhäuser mit zinsverbilligten Förderkrediten, indem sie das bestehende Kreditprogramm „Digitale Infrastruktur“ erweitert. Krankenhäuser, die Förderungen aus dem Krankenhausstrukturfonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Anspruch nehmen möchten, können damit den verpflichtenden Eigenanteil aufbringen.

Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, wird noch eine weitere elementare Festlegung getroffen: 85% der Mittel fließen in die branchenspezifischen inhaltlichen Themen, und 15% der Mittel eines jeden Fördertatbestands müssen für die IT-Sicherheit aufgebracht werden.


Abb. 1 Verteilung der Mittel nach KHZG

3.2 Förderfähige Inhalte

Der § 19 KHZG beschreibt die inhaltlichen Themen, die sich die Häuser fördern lassen können, die sog. Fördertatbestände. Insgesamt handelt es sich dabei um elf Themenblöcke, die alle technisch ähnlich aufgebaut sind. Zunächst wird das Ziel formuliert, dann werden Muss-Kriterien genannt, gefolgt von Kann-Kriterien (s. Abb. 2). Erweiternd gibt es in einigen Tatbeständen eine deutliche Festlegung zur Berücksichtigung von Interoperabilität, Standardisierung und der Berücksichtigung bestehender und zukünftiger Konzepte der ePA und TI (s. Kap. IV.4).


Abb. 2 Kriterien der Fördertatbestände am Beispiel der Medikation

3.3 Welches Haus bekommt welche Förderhöhe? Und warum?

Aus dem Gesetz, aus der Fördermittelrichtlinie oder irgendeinem anderen korrespondierenden Dokument lässt sich nicht ableiten, in welcher Höhe das einzelne Krankenhaus mit einer Förderung rechnen kann. Gleichzeitig ist genau dies aber eine zentrale Frage der Geschäftsführung und IT-Leitung der Einrichtungen. Die Verteilung der Mittel unterhalb des Königsteiner Schlüssels (s.o.) obliegt den Bundesländern. Hier zeigen sich alle Herausforderungen der föderalen Struktur des Gesundheitswesens. Wünschenswert wäre sicherlich gewesen, nicht nur die Fördertatbestände durch den Bund zu beschreiben, sondern darüber hinaus auch die Schwerpunkte und die Gewichtungen zwischen den einzelnen Themen. Auch wäre es denkbar gewesen, die Förderhöhe an die Umsetzungswahrscheinlichkeit in einem Haus zu binden. Sicherlich ist es von einem bis dato komplett papierbasiert arbeitenden Krankenhaus deutlich überambitioniert, innerhalb weniger Jahre die komplette Organisation mit den elf Themen des KHZG zu beschäftigen. Auf der anderen Seite gibt es selbstverständlich schon heute herausragend gut digitalisierte Klinken, die nur noch einen Teil der Themen überhaupt noch auf ihre Agenda schreiben müssen – hier werden Investitionen schon deshalb auf fruchtbaren Boden fallen, weil diese Organisationen darin geübt sind, innovative Projekte der Digitalisierung in Ihren Häuser erfolgreich durchzuführen.

In der Frühphase des Gesetzes war man sich einig, dass die Mittel nicht „mit der Gießkanne“ verteilt werden sollen. Leider ist dies in den meisten Bundesländern nun doch der Fall. Teilweise wurden Briefe versendet, in denen vorab die zu fördernde Summe mitgeteilt wurde. Hierfür wurden dann einfache Herleitungen benutzt, wie beispielsweise der „Königsteiner Schlüssel“, geteilt durch die Betten im Bundesland, multipliziert mit den Betten des Hauses = Fördersumme.

Aber vieles stimmt auch positiv. Die meisten Häuser haben in der Zwischenzeit ihre Hausaufgaben gemacht und an digitalen Agenden gearbeitet. Die IT-Leitungen der Häuser wissen sehr gut, welches ihre priorisierten Projekte sein sollen, und das Feld der Softwarehersteller ist sehr bemüht, die nie gekannte Menge an Projekten und Innovationen möglichst smart in die Kundenlandschaft zu tragen. So wird eine der großen Sorgen nicht eintreten: Eine Analogie zum „Digitalpakt Schule“. Auch dort wurden vom Bund Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt, diese aber u.a. aufgrund der fehlenden Strukturen und der noch schlechteren digitalen Absprungbasis gar nicht erst beantragt. Beim KHZG hingegen formulieren die Krankenhäuser bereits flächendeckend ihre Bedarfsmeldungen und Förderanträge, sodass davon auszugehen ist, dass die Gesamtsumme zum Ende des Jahres 2021 nahezu ausgeschöpft sein wird.

3.4 Fördern und Fordern

Von den insgesamt elf Fördertatbeständen des Gesetzes haben die Themen 2–6 des § 19 KHZG eine besondere Gewichtung bekommen:

FTB 2: Patientenportale

FTB 3: Digitale Kommunikation

FTB 4: Entscheidungsunterstützung

FTB 5: Medikamentenmanagement

FTB 6: Digitale Leistungsanforderung

Diese Inhalte sind in der Art der Förderung identisch zu den restlichen Themen des § 19, allerdings führen sie zu Abschlagszahlungen, wenn sie nicht bis 2025 umgesetzt worden sind. Dabei beträgt die maximale Höhe des Abschlags 2% auf die Rechnungsbeträge von voll- und teilstationären Fällen. Wie hoch die Abschläge dann zu diesem Zeitpunkt tatsächlich werden, muss über ein Stufensystem von den Vertragspartnern, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, vereinbart werden. Grundlage sollen die unterschiedliche Umsetzung der Förderthemen 2–6 im Haus sein sowie der Nutzungsgrad durch die Patientinnen und Patienten.

Hierbei ist weiterhin unbedingt zu beachten, dass diese Regelung völlig unabhängig von der angestrebten Förderung des jeweiligen Hauses greift. Das bedeutet, auch wenn sich ein Krankenhaus nicht um all die Themen mit Förderanträgen bewirbt bzw. nur eine Untermenge positiv beschieden wird oder ein Haus gar nicht an der Förderung nach dem Gesetz teilnimmt, so wird es dennoch zu den Abschlägen kommen, die das Gesetz fixiert.

Aus dieser Tatsache lassen sich mehrere Folgen ableiten: Die Vermeidung von Erlösverlust wird sicherlich ein erstrebenswertes Ziel einer jeden Krankenhausleitung sein. Auch wenn die Digitalisierung nicht aus inhaltlicher Überzeugung der Geschäftsführung in der Unternehmensstrategie fixiert sein sollte, so wird sie nun schon allein aus wirtschaftlichen Erwägungen in die strategischen Ziele Einzug halten. Gleichzeitig bedeutet es auch, dass durch den drohenden Abschlag zunächst diese Fördertatbestände als absolute „must haves“ definiert werden, während die anderen 6 eher optional betrachtet werden.

Häuser, die vor dem Gesetz noch gar keine Digitalisierungsstrategie etabliert hatten, werden diese eng am Gesetz formulieren bzw. die Gewichtung der Einzelthemen mehr oder weniger aus dem Gesetz ableiten. Häuser, die auf dem Weg weiter fortgeschritten sind, werden ihren Ist-Status und ihre Umsetzungspläne bis 2025 gegen das Gesetz abgleichen und dort nachsteuern, wo offene Flanken hinsichtlich Förderung oder Abschlagszahlungen bestehen.

In vielen Diskussionen mit Entscheidern der Häuser, IT-Leitungen, Herstellern und Beratern zeichnet sich ab, dass es wenig ratsam erscheint, sehr viele Themen anzugehen, um die Förderung maximal auszuschöpfen. Vielmehr müssen die Themen zur digitalen Absprungbasis des Hauses passen und die personelle Ausstattung so gestaltet werden, dass die Projekte auch tatsächlich umgesetzt werden können.

Es ist schon fast eine Binsenweisheit in den digitalen Projekten auch und gerade im Krankenhausumfeld:

Digitalisierung bedeutet nicht, die vorhandenen und etablierten Prozesse zu elektrifizieren – also z.B. papierene Formulare in computerlesbare Entsprechungen zu übertragen. Die Aufgabe liegt viel stärker darin, eben diese Prozesse kritisch infrage zu stellen und mit den Hilfsmitteln der Digitalisierung für Patient:innen und Mitarbeiter:innen neu zu modellieren. Nur so werden diese immensen Anstrengungen auf Akzeptanz stoßen und sowohl die Zufriedenheit als auch die Behandlungsqualität erhöhen.

4
Gesetzesvorgaben zur Interoperabilität

Kai Heitmann

Bei der Digitalisierung im Krankenhaus kommt dem Zusammenspiel der (neuen) digitalen Komponenten eine große Bedeutung zu. Gesundheitsdaten sollen in den Komponenten nicht eingeschlossen sein, sondern auch und vor allem mit anderen Systemen ausgetauscht werden. Damit wird die Bedeutung der Interoperabilität deutlich, also der Fähigkeit von zwei oder mehr Systemen, Informationen auszutauschen, diese zu verstehen und wiederzuverwenden. Wissenswertes dazu findet sich im Kapitel IV.4 wieder.

Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch im Gesetz wider: Von den elf Fördertatbeständen sind neun nur förderfähig, wenn die Vorgaben zur Interoperabilität eingehalten werden. Zweifelsohne kann man hier nicht von heute auf morgen nur fertige Lösungen erwarten, sicher ist Einiges nur schrittweise zu erreichen und muss nach der Einführung iterativ optimiert werden. Zudem gibt es für sehr spezielle Anforderungen möglicherweise noch keine ausreichend standardisierten Lösungen, man muss sie erst schaffen. Damit man sich für diese Entwicklungen nicht den Weg verbaut, hat das Gesetz eine Art Kaskade vorgesehen, wie umfassende Interoperabilität erreicht werden kann.

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22 декабря 2023
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ISBN:
9783954666621
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