Читать книгу: «Missbrauch mit dem Missbrauch»
Impressum
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Für den Inhalt und die Korrektur zeichnet der Autor verantwortlich.
© 2020 united p. c. Verlag
ISBN Printausgabe: 978-3-7103-4408-4
ISBN e-book: 978-3-7103-4701-6
Umschlagfoto: www.pixabay.com
Umschlaggestaltung, Layout & Satz: united p. c. Verlag
Innenabbildungen: Rainer Bertram
www.united-pc.eu
Inhalt
Widmung
Einleitung
Warum dieses Tagebuch?
Ist das wirklich so?
Vom Himmel zur Hölle –
nur ein Moment
Mittwoch, den 27.06.2012
Noch 216 Stunden
Doris ruft an und fragt, ob wir Lust hätten mit ihr nach Rügen zu fahren. Das Ferienhaus ihrer Mutter sei für acht Tage frei und es würden lediglich die Fahrtkosten und Verpflegung anfallen. Wir überlegen nicht lange. Die Probleme mit unserer Hausfinanzierung, dem anstehenden Prozess mit dem Nachbarn lassen einen Urlaub finanziell nicht zu. So kämen wir doch mal raus. Meine Partnerin telefoniert mit ihrer Mama, denn die muss einverstanden sein. Auch unser ehemaliges Kindermädchen und jetzt frisch ernannte Erzieherin, müssen wir fragen, denn sie hat uns sonntags eingeladen, um ihre bestandene Prüfung zu feiern. Im Laufe des Abends diskutieren wir noch über unseren Bau, den Prozess um den illegalen Anbau des Nachbarn und die möglichen Folgen, wenn er gegen alle Erwartungen gewinnen würde. Aber wir wissen auch, wer baut, baut meist kein zweites Mal, weil er sich diesen Ärger nicht noch einmal antuen will. Als wir zu Bett gehen, bringe ich wie jeden Abend unseren Sohn zur Toilette. Den kleinen Mann im Halbschlaf stelle ich vor das Becken, ein kleiner Schubs mit dem Knie an seinen Po und er steht richtig. Die Mama wischt ihn kurz ab und ich trage ihn zurück ins Bett. Dann stelle ich den Wecker für das nächste Pipimachen. Im Bett erzählt mir meine Partnerin wieder von ihren Sorgen mit dem Nachbarn. Sie erzählt von ihrer Schule, dem Kollegium, von ihren Problemen und ihren Ängsten vor der Zukunft, von dem Haus, das sie nicht liebt. Ich kann die Augen nicht mehr aufhalten. Die letzten Wochen drei oder viermal aufstehen und Sohnemann zur Toilette bringen zehren an Kraft und Nerven. Ich sage ihr, dass wir bis jetzt alle Probleme gelöst hätten, sie doch dieses Haus unbedingt haben wollte, ich jetzt aber nicht mehr könne. Sie geht nach unten, nachdem sie noch „Danke fürs Gespräch“ gemurmelt hat. Seit Wochen scheinen bei meiner Partnerin nur noch der Stress im Büro, der Stress mit der Schwester und deren angebliche Vergewaltigung, der Stress mit dem Nachbarn wichtig. Wie es mir dabei geht, steht überhaupt nicht zur Debatte. Sie hat sich verändert. Ich habe den Eindruck, dass Erfolg im Beruf, Erfolg im beruflichen Netzwerk, Anerkennung bei einzelnen Kolleginnen oder im Kollegium für sie immer wichtiger werden. Das, wovor ich immer gewarnt habe, scheint bei ihr eingetreten zu sein. Sie hat Schwierigkeiten mit der Macht ihres Amtes. Kolleginnen, die ihr widersprechen oder nicht ihren Anforderungen entsprechen, werden mithilfe der Schulaufsichtsbeamtin versetzt oder es wird ihnen ein Versetzungsersuchen nahegelegt. Meine Ratschläge zur Mäßigung verhallen zunehmend. Sie scharrt einige Gefolgsleute mit kleinen Annehmlichkeiten wie Freistunden um sich. Mich wundert manchmal, dass die Schulrätin das stützt. Sie hadert mit ihrem Alter. Sie trauert dem Mangel an Möglichkeiten zur Veränderung nach. Sie merkt, dass sie mit dem noch nicht fertigen Haus gebunden ist, dass dieses Haus zu teuer geworden ist. Sie leidet fast körperlich unter der Erkenntnis, dass alle ihre Freunde vom „Häuschen“ reden, zumal es noch in zweiter Reihe steht. Für sechs Jahre wollte sie ins Ausland, weil sie Veränderung braucht und macht mich für das Scheitern dieser Bewerbung verant-wortlich, denn die beteiligten Entscheidungsträger der einzelnen Referate kenne ich alle. Was sie einfach nicht sehen will, ist die Tatsache, dass es nicht um Wollen geht, sondern sie schlicht und ergreifend keine dazu erforderliche Stelle des gehobenen Dienstes erhalten kann. Ein Laufbahnwechsel ist nicht möglich, zumal es nach der Rückkehr dann keine Stelle für sie geben würde. Und sie hadert mit der Tatsache, dass ich älter geworden bin und seit einigen Monaten nicht mehr im aktiven Dienst. Sie empfindet das als persönlichen Abstieg. Manchmal denke ich, dass sie inzwischen unsere Verbindung mit denen anderer Paare vergleicht und nicht mehr zu ihrer Entscheidung stehen möchte. Dazu passt, dass sie sich eine Illustrierte gekauft hat, in der ein mehrseitiger Artikel über das Scheitern der Ehe eines älteren Schauspielers steht. Eine solche Zeitschrift kauft sie eigentlich nie. Mir ist der Ausspruch von ihr „die haben es auch nicht geschafft“ noch im Ohr. Und da ist der Ärger mit dem Nachbarn, mit seinem illegalen Anbau und die daraus resultierende finanzielle Belastung. Dann der unerwartet notwendige Autokauf der A-Klasse von der Mutter, weil diese kurzfristig ein neues Auto gekauft hat und die Tochter das alte von ihr abkaufen muss. Es steht nicht zur Debatte ob ich das gut finde. Meine Meinung zu der Tatsache, dass die Mutter sich das Auto bezahlen lässt, spielt keine Rolle. Bevor ich mir berechtigte Kritik für diese Meinung einhandle, möchte ich nur erwähnen, dass sie von ihrer Mutter ein Versprechen über einen sehr großen Geldbetrag für das Haus erhalten hatte. Nur deshalb haben wir vom Reihenhaus zu einem freistehenden Haus gewechselt. Als es dann daran ging, dieses Geld einzusetzen, war es erst einmal nicht da und dann ein halbes Jahr verspätet nur noch zu einem Teil. Den Kachelofen wollten die Eltern bezahlen. Als die Rechnung kam, war davon keine Rede mehr und das Budget für das Haus um einige Tausend kleiner. Deshalb erwähne ich den Kaufpreis für das Auto der Mutter. Da ist die Sorge um ihre persönlichen Probleme, die mich mehr und mehr beeinflussen. Das alles nimmt sie nicht wahr. Die Tatsache, dass egal was ich tue, egal wie richtig oder gut, letztendlich immer nur zählt, was ihre Mutter sagt, ist auch ziemlich frustrierend. Obwohl wir einen Anwalt haben, soll die Frage zum Rechtsstreit mit dem Nachbarn wieder mit der Familie – Mutter – abge-sprochen werden. Wenn Mama sagt, dass erst der Manfred gefragt werden soll, wird der auch gefragt. Manfred aber ist gerade der Mann, der angeblich die Schwester vergewaltigt haben soll. Der soll jetzt gute Ratschläge geben. Einige Tage vorher habe ich deshalb ziemlich sauer reagiert. Ich versuche den Bau für sie so gut wie möglich herzurichten und sie sagt mir, dass ihr das Haus egal sei. Dabei war sie es, die das Haus wollte. Ich frage mich, ob sie einen anderen Mann kennengelernt hat. Seit Wochen scheint sie mit ihren Gedanken eigentlich woanders zu sein, ihre Zuwendung wirkt aufgesetzt. Wir reden fast geschäftsmäßig miteinander. Sie kommt später nach Haus, legt sich schlafen oder hat dienstliche Angelegenheiten oder Internetrecherchen zu machen. Es wirkt oft so, als denke sie an jemand anderen, während sie am Tisch oder auf der Couch sitzt. Vor dem Schlafengehen schaut sie mehrmals auf ihr Handy, ob noch ein wichtiger Anruf oder eine SMS gekommen ist. Manchmal piepst das Handy nach Mitternacht. Wie sie sagt, erhält sie von Kolleginnen nachts noch Nachrichten. Aber dann zerstreut sie wieder alle Zweifel, als wir mit unserem ehemaligen Kindermädchen zusammensitzen. Meine Partnerin erzählt von unserer besonderen Liebe und wie glücklich wir sind. Sie wünscht ihr, dass sie genauso viel Glück haben möge wie sie selbst es hat. Dann wieder will ich glauben, dass sie nur stark unter Stress steht und versuche soweit mir das möglich ist, Normalität zu leben. Diese Gedanken gehen mir durch den Kopf als sie sich unten vor den Fernseher setzt. Ich kann sie nicht einfach sitzen lassen und gehe nach unten. Ich erkläre ihr, dass ich enttäuscht bin, weil sie, anstatt sich zu freuen, dass uns ein Urlaub, den wir uns nicht leisten können, ermöglicht wird, immer nur Probleme sieht. Wie oft haben wir in unserem gemeinsamen Leben Hilfe von unerwarteter Seite bekommen. Wie oft haben wir uns durchbeißen müssen und sind stärker geworden. Ein Nachbar und sein Bau können uns doch nicht so aus der Bahn werfen. Da ich durch das Wecken von Sohnemann oft wach bin, beobachte ich in den letzten zwei Wochen immer wieder ein etwas bizarres Tiefschlafverhalten meiner Partnerin. Da kriecht etwas in mir hoch, ich spüre, dass sie sich von mir entfernt und schlafe in dieser Nacht nicht mehr ein.
Samstag, 30.06.2012
noch 144 Stunden
Das Navi sieht uns bereits um 16:20 Uhr am Ziel. Wir könnten die Freundin mit ihrer kleinen Tochter sogar noch am Bahnhof abholen. Natürlich kommt es ganz anders, wir sind erst gegen 20:00 Uhr am Ferienhaus. Irgendwo Essen gehen ist nicht mehr. Wir räumen den Wintergarten um und essen gemütlich im Haus. Die Kinder werden von den beiden Mamas gemeinsam geduscht und ins Bett gebracht.
Später sitzen wir noch zusammen. Die Mamas haben beim Duschen festgestellt, dass die Kinder ihren Körper entdecken und sich sehr interessiert beim Duschen betrachten und die beiden Mütter mit Fragen gelöchert haben. Die Freundin erzählt, dass vor einigen Tagen ihre kleine Tochter zu ihr kam, weil es „da“ so kitzele. Sie hätte weinend gefragt ob sie jetzt zum Arzt müsse. Auch meine Partnerin erzählt von einer „frühen“ Entwicklung bei unserem Sohn. Aber bei Levin ist das ein anderes Problem. Unser Sohn hatte lange Zeit die Angewohnheit den Stuhlgang zurück-zuhalten. Der Kinderarzt, den wir um Rat gefragt haben, erklärte uns: „Es tut weh, also hält er zurück. Dann tut es noch mehr weh“. Er empfahl uns Movicol und eine Belohnungsspirale. Wir sollten unseren Sohn regelmäßig zur Toilette bringen und ihm helfen. Rituale – gleiches Prozedere und Belohnung. Es waren harte Wochen. Ich kniete oft vor ihm vor der Toilette, hielt ihm beide Hände bis es endlich klappte. Wund sein, im Kindergarten unbemerkt die flüssigen Pupse in die Hose und erst Stunden später am Nachmittag eine frische Hose. Viel Creme war an der Tagesordnung. Er schrie vor Schmerzen, wenn er wieder mal nach dem Kindergarten einige Stunden einen flüssigen Pups in der Hose hatte und wir versuchten den Popo sauber zu machen. Ich erinnere mich an einen Abend als er sich laut weinend wehrte, dass der Popo mit Wasser abgespült werden konnte. Am nächsten Morgen hätte er einen offenen Po gehabt und deshalb versuchte ich mit aller Überredungskunst wenigstens die Reste von Kot zu entfernen. Für die Mama war das „Weinen“ so furchtbar, dass sie sich ins Bett zurückzog. Ich hatte wieder mal allein das Problem zu lösen. Als er dann sauber und wieder lachend im Bett lag, war auch die Mama tröstend da. Heute ist das selten geworden, Er geht allein und ruft nur wenn er fertig ist. Auch das Wund sein ist seltener geworden, er duscht oder badet allein, wäscht sich auch die Haare allein. Mama oder Papa halten meist nur noch den Duschkopf. Und noch etwas ist überwunden. Der Kinderarzt hatte bei unserem Sohn eine Phimose festgestellt und gab uns eine Cortison Salbe, welche die Haut weicher machen sollte. Als Sohnemann dann der Mama beim Baden zeigte, dass die Haut zurückging, fand sie das nicht lustig, sondern ekelhaft. Für mich war das eine vermiedene OP. Einige Tage später wollte er beim Duschen von mir wissen, ob er „da“ immer waschen müsse. Ich sagte ihm, dass man das nicht jeden Tag aber immer mal wieder machen sollte und Mama stand mit skeptischem Blick daneben. Sie meinte, dass er das noch nicht müsse. Im Stillen habe ich mich damals gefragt, ab wann denn dann? Und heute frage ich mich, warum plötzlich über Dinge diskutiert wurde, die in hunderttausend anderen Familien nicht einmal erwähnenswert sind. Wir Drei sind uns insoweit einig, dass das kindliche Entdecken des Körpers in diesem Alter völlig normal sei. Die Äußerungen der Kinder unter der Dusche zu Scheide und Penis sind damit im Gespräch abgehakt. Als wir alle zu Bett gehen, wird mir bewusst, dass unser Sohn nicht ohne Probleme die steile Treppe zur Toilette hinuntergetragen werden kann. Meine Partnerin schlägt vor, am nächsten Tag einen Joghurteimer zu kaufen.
Für diese Nacht hole ich zwei Frühstücksbeutel. Die kann man gut verschließen.
Sonntag, 01.07.2012
noch 120 Stunden
Gemütliches langes Frühstück. Hängen lassen. Die problematische Beziehung der Freundin zu ihrem neuen Freund ist ein Hauptthema, die Kinder beschäftigen sich mit ihren Spielsachen, die sie beim Brötchen holen bekommen haben. Meine Partnerin erzählt, dass Sohnemann zweimal in eine Plastiktüte gemacht habe. Nachdem Christel für mich völlig unerwartet unsere bisherige Praxis kritisiert, will ich nachlesen, ob mein Verhalten nicht sogar kontra-produktiv sei. Im Gespräch mit Doris Google ich auf dem I-Pad und finde einige Beiträge in denen „zu tiefer Schlaf“ als eine Ursache des „Bettnässen“ genannt wird. Wecken, Höschen – Klingel und manch „guter“ Rat ist zu finden. Meine Partnerin, die dazu kommt, lehnt für mich völlig überraschend, gegenüber Doris das Wecken und zur Toilette tragen ab und gibt der Klingelhose den Vorzug. Ich bin der Meinung, dass Levin so tief schlafen würde, dass er die Klingel auch nicht hören würde. Richtig sauer werde ich dann, als Christel verkündet, dass ihre Mutter gesagt habe, wir sollten ihr unseren Sohn drei Wochen lassen dann wäre er trocken. Wieder, wie so oft will die Mutter alles regeln können. Ich reagiere ziemlich heftig und verweise auf den Kinderarzt, der uns doch erklärt hat, dass sich alles auswächst. Ich empfinde es frustrierend, dass nicht zählt was wir machen, sondern in den Augen der Partnerin nur die allwissende Mutter – eben das für alle Belange zuständige „B“ – als einzig kompetent gesehen wird. Unser Sohn diskutiert mit mir über die Welt, den Weltraum, den Nordpol, Schiffe und Raketen. Er ist an allem interessiert, will alles wissen und verstehen. Besonders schön ist es, dass er auch versteht. Ich erinnere mich an ein Video, das ich bei einem unserer Ausflüge in die Weinberge gemacht habe. Levin klärt mit mir den Unterschied zwischen der „Erde“ und „Muttererde“. Er interviewt seine Mama über den Ausflug und nimmt das selbst auf dem Handy seiner Mama als Video auf. Er spielt Fremdenführer in dem Weinort und erklärt uns Torbögen und Fassaden während er filmt. Diese Videos sind für mich verloren, einzig das „Erdenvideo“ auf meinem Handy habe ich noch. Aber bei all seinen kognitiven Stärken und bei aller Fähigkeit zu diskutieren, Pipi macht er ins Bett. In allen Entwicklungsberichten des Kindergartens ist aufgeführt, dass Levin Schwächen beim Einnässen und auch beim Stuhlgang zeigt. Deshalb haben wir ja mit dem Kinderarzt die langfristige Erziehung besprochen. Auch beim Anmelden in der Schule haben wir auf dieses Problem hingewiesen. Die Phimose bei Levin ist mit der Kinderarzt-Methode behoben. Gott sei Dank ohne OP und vor allem ohne Oma. Auch muss ich nicht mehr vor ihm sitzen und seine Hände halten, bis der Stinker raus ist. Mittlerweile können wir warten bis er ruft. Nur Pipi macht er ins Bett. Er schläft so tief, dass er es nicht merkt. Wir haben es mit Wecken probiert und dann während des Aufenthalts bei ihrer Familie wieder Windelhöschen benutzt. Bei der Übernachtung mit dem Kindergarten haben wir mit der Erzieherin die „heimliche Windelhose“ ausgemacht, weil er sich vor den anderen Kindern und vor allem vor seinem „Freund“ Karl schämt. Aber er will auf keinen Fall nachts eine Windel anziehen. Das bedeutet für mich mehrmals aufstehen, und ihn zur Toilette bringen. Seiner Mama ist nicht entgangen, wie oft ich nachts die Bettwäsche gewechselt habe, wenn ich trotz Wecker mal zu spät kam. Sie hat es allen Freundinnen und Freunden und Nachbarn erzählt, was ich da leiste. Deshalb bin ich über diese fast aggressiv vorgebrachte Ablehnung unserer Methode erstaunt und frustriert zugleich. Über das Gespräch haben wir die Kinder außer Acht gelassen. Die Freundin ruft nach oben und fragt die Kinder was sie machen. Sie erhält zur Antwort, dass sie spielen würden. Kurze Zeit später ruft ihre Tochter runter, dass sie nicht gestört werden möchten, wir dürften nicht kommen. Wir akzeptieren das, denn es ist nicht das erste Mal, dass sie allein spielen. Plötzlich springt die Freundin auf und rennt nach oben, kommt aber beruhigt zurück. Die Balkontür sei geschlossen und die Kinder seien ganz oben. Ich kann endlich mal wieder lesen, während sich die beiden Frauen unterhalten. Wer von Beiden gesagt hat, dass wir mal nach den Kindern schauen sollten, weiß ich nicht. Ich glaube Beide sind nach oben gegangen. Kurze Zeit später kommt die kleine Tochter die Treppe herunter und kräht lustig, sie hätten nackig gespielt. Ihre Mama kommt lächelnd hinterher, schaut mich an und fragt mich, ob ich das gehört habe. Ich lege mein Buch beiseite und gehe nach oben. Christel sitzt auf der Schlafmatratze unseres Sohnes. Ich sage ihr, dass die Kleine gerade runtergekommen sei und „gekräht“ hätte, sie hätten nackig gespielt. Meine Partnerin erwidert: „Die haben nicht nur gespielt, die haben sich auch fotografiert“.
Hanni und Levin zusammen und – wie oft – Probleme. Kann eigentlich mal etwas normal laufen, wenn unser Sohn und die kleine Freundin zusammen sind? Länger als eine halbe Stunde ohne Schreierei habe ich bei den beiden Kindern noch nicht erlebt. Wie oft haben wir uns unterhalten, dass Hanni nicht länger als eine Stunde zu ertragen ist. Wie oft haben wir die Bitte von Doris, ihre Tochter Hanni mal für einige Stunden zu betreuen, mit Ausreden abgeschlagen.
Ich setzte mich aufs Bett und höre zu. „Wir sollten den Kindern klar machen, dass man so etwas nicht macht. Wir werden mit ihnen reden und die Handys wegtun“. Meine Partnerin erzählt, dass sie das Handy gefunden und zufällig die Bilder gesehen habe. Ich frage woher die Kinder denn das Handy haben. „Das ist dein Handy!“ Eigentlich hätte ich mir das ja denken können. Es darf nur mein Handy sein. Ihr Handy sieht zwar gleich aus, aber sie lässt ja nichts liegen. Das geht ja mal gar nicht. Und mein Handy lag wohl noch auf meinem Nachttisch als „Pipiwecker“. Mit dem Wissen von heute frage ich mich, warum sie mir so eindringlich bestätigt, dass es mein Handy ist, das sie da in der Hand hält. Für mich ist es nebensächlich, ob die Kinder ihres oder mein Handy für die Fotos benutzt haben. Levin kommt die Treppe rauf. Seine Mama schaut ihn an und fragt vorwurfsvoll, ob er und Hanni die Fotos gemacht haben. Er nickt und lächelt entschuldigend. Wir erklären ihm, dass man solche Fotos nicht macht. Dass man andere Menschen so nicht fotografieren soll. Sohnemann „haut“ erst mal ab nach unten. Meine Partnerin erklärt mir, dass die Kinder sich in Pose gestellt hätten. Sie hält mir ein Bild entgegen. Nachdem ich gestern Abend so viel laienhaftes Geschwafel über das Thema sexuelle Entwicklung „ertragen“ musste, muss ich mir jetzt nicht auch noch Bilder, welche die Kinder im Spiel gemacht haben, ansehen. Ich antworte ihr:
„Die Kinder haben gespielt, wie wir das früher auch gemacht haben. Nur haben sie ein neues Medium entdeckt. Das müssen wir mit den Kindern besprechen“.
Nicht dass ich Experte in Sachen Sexualerziehung bin, nein ich ertrage dieses pseudowissenschaftliche Diskutieren, das uns Lehrern manchmal so eigen ist, nicht. Wir sind nicht allwissend, alles könnend und vor allem sind wir nicht alles besserwissend. Es tut doch nichts zur Sache, ob ich die Bilder anschaue. Kinder bewegen sich völlig unkompliziert und achten nicht darauf, wie sie aussehen. Sich nackt zu fotografieren ist das, worüber wir mit den Kindern reden müssen, nicht die Fotos selbst. Und weil sie mir sagt, dass Bilder von der kleinen Hanni drauf sind, möchte ich die Fotos schon gar nicht sehen. Das sage ich ihr auch, denn ich habe nicht die geringste Lust mit deren Mutter über die Bilder ihrer Tochter zu diskutieren. Nach einer solchen von Esoterik, Traum- und Zukunftsdeuterei erfüllten Diskussion über Inhalt der Fotos, postnatalen Entwicklungsproblemen und vielen – vielen Beispielen und Erinnerungen aus ihren eigenen und schulisch motivierten Erfahrungen wäre ich laut schreiend in die Ostsee gelaufen.
„Bitte lösch die Fotos, ich muss die nicht sehen, wir müssen mit den Kindern reden und sie davon überzeugen, so etwas zu unterlassen.“
Sie löscht die Bilder, geht kommentarlos nach unten zu Doris. Später wird sie erzählen lassen, dass sie die Fotos gelöscht habe, weil sie so geschockt war. Und erst in der Nacht auf dem Revier wird mir einfallen, dass die zweite Behauptung die Fotos vom Handy ins Netz gestellt zu haben falsch ist. Mein Rahmenvertrag (ein Überbleibsel meiner Dienstzeit) lässt das Versenden von E-Mails oder Fotos ins Netz schlicht und einfach nicht zu. Und meine Partnerin weiß das genau, denn wir haben den gleichen Vertrag. Warum also behauptet sie so etwas? Heute denke ich, dass dort beim Betrachten der Bilder die ungeheure und einmalige Chance erkannt wurde, sich und unseren Sohn so von mir zu trennen, dass sie allein für ihn sorgen kann und überall als die alleinerziehende Rektorin bewundert wird, dass sie damit ihren inneren Konflikt zu unserer Verbindung schneller als geplant lösen kann. Ihr ist beim Betrachten der Bilder spontan eingefallen, welche Möglichkeiten sich ihr damit eröffnen, dass ihr damit ein besseres Szenario als das „geplante“ geboten wird. Den Kritikern dieser Schluss-folgerung halte ich entgegen, dass der von mir vermutete innere Konflikt als ein möglicher Motor für viele der noch folgenden irrational scheinenden Aktivitäten gelten kann. In den nächsten Monaten werden aber noch andere Ursachen deutlich werden. Als ich zu den beiden Frauen nach unten komme, habe ich das Gefühl, dass wieder Vernunft eingekehrt ist. Wir verständigen uns darauf, die Kinder zu beobachten, wollen das Ganze aber nicht über-bewerten. Die beiden Frauen nehmen meinen Vorschlag an, die Kinder getrennt zu duschen.
Meine Tochter ruft an. Ich erkläre ihr, dass die beiden Kinder gerade Doktorspiele gespielt und auch noch Fotos gemacht haben und wir deshalb ein wenig angespannt seien. Dabei denke ich kurz noch einmal darüber nach, dass beide Frauen hoch gegangen sind und die Kinder doch beim Spielen gesehen haben. Vor allem die Freundin war zwischenzeitlich oben. Warum also diese Aufregung? Beide hätten doch das tun können, was alle Eltern in solchem Fall mit ihren Kindern tun, nämlich sprechen und nicht schimpfen. Beide Frauen unterrichten in der Grundschule. Beide haben Erfahrung mit diesem Thema. Warum sie so ein riesiges Problem daraus machen, ist mir ehrlich gesagt, nicht ganz verständlich. Meine Tochter möchte, dass ich Doris frage, ob sie zur Taufe ihres Sohnes kommen wolle. Und sie will wissen, ob die Absage von Svenja Schiffer, der Schwester meiner Partnerin, endgültig sei. Darüber vergesse ich den Gedanken zum Auffinden der Kinder und das Herstellen der Bilder. Heute frage ich mich, warum Svenja, die mir gegenüber so viel Wert darauflegt, gegen den Willen ihrer Mutter Kontakt zu meiner Tochter aufzubauen, so plötzlich absagt. Und ich frage mich natürlich auch, wieso meine Partnerin mir das sagt, nachdem sie mit ihrer Mutter telefoniert. Was war da bereits geplant? Das Geschenk der Fotos war doch nicht vorhersehbar. Hat es im Vorfeld des Urlaubs bereits Absprachen gegeben, die Einladung meiner Tochter schon nicht mehr anzunehmen? Meine Partnerin hatte mir ja schon länger gesagt, dass sie nicht zur Taufe meines Enkels mitgehen will und sie hatte den Wunsch meiner Tochter Taufpatin für meinen Enkel zu sein, deutlich abgelehnt. Um das Taufgeschenk habe ich mich bereits vor dem Urlaub allein kümmern müssen. Trotz allen wollen wir zum Strand fahren. Die Freundin fragt mich, ob Christel in der Vergangenheit besondere Erlebnisse hatte, ob sie vielleicht vergewaltigt oder missbraucht wurde. Sie ist der Meinung, dass die Reaktion nicht normal sei. Am Strand angekommen, nimmt meine Partnerin ihr Handy. Sie will nur etwas aus dem Auto holen. Ich sage Doris, dass sie jetzt bestimmt wieder eine Freundin oder Mama anruft. Doris fragt noch einmal eindringlich, ob es da irgendetwas bei meiner Partnerin gäbe. Ich spreche die Erfahrungen meiner Partnerin mit ihrem früheren Freund an. Der hatte nach ihren Erzählungen wohl einige Pornofilme und hunderte von Pornobildern auf der Festplatte. Deshalb hatte sie sich wohl von ihm getrennt. Ich will Christel nochmals darauf ansprechen, da mir ihre Reaktion zu heftig scheint und sage das auch. Die Freundin vermutet eine besondere Einstellung von Christel zur Sexualität. Aus meiner Betroffenheit und Verärgerung über diese „Überreaktion“ heraus erzähle ich ihr, dass sie schon eine etwas merkwürdige Art des Umgangs mit dem Thema Sex hat. Bei Besuchen der Mama sei das Thema Sex absolutes Tabu. Es wurden jedes Mal, wenn die Mutter kam, die Laken gewechselt. Es wäre peinlich, wenn die Mutter bei der Kontrolle der Wäsche in unserem Schlafzimmer eventuelle Spuren gesehen hätte. Ich vermute in einem negativen Ereignis in der Vergangenheit den Schlüssel, um die fasst pathologisch zu nennender Abhängigkeit der Tochter von der Mutter zu erklären? Ich will zu meiner Partnerin ans Auto gehen, aber Doris bittet mich, ihr noch etwas Zeit zu geben. Nach einer Weile gehe ich doch. Christel steht am Auto und

telefoniert. Sie ruft mir entgegen, dass sie mit einer Freundin, telefoniere, die ihr rät „beobachten und das Ganze nicht überbewerten“. Ich bin sauer und sage ihr das auch. „Eigentlich bin ich der Gesprächspartner, mit dem du in Ruhe über unseren Sohn sprechen solltest und nicht schon wieder mit einer Freundin“. Abrupt drehe ich um und gehe zum Strand zurück. Diese Freundin war auch diejenige, die damals die Pornos auf der Festplatte bei dem früheren Freund gesucht hatte. Sie ist Grundschullehrerin und hat wie wir Drei studiert. Ich hätte wirklich erwartet, dass wir in der Lage sind, so ein „Problem“ wie hunderttausend andere Eltern mit Verstand und nicht mit einer solchen Panikreaktion zu lösen. Heute weiß ich, dass sie nicht mit dieser Freundin, sondern mit ihrer Schwester telefoniert hat. Als meine Partnerin zurückkommt, wird noch einmal das Thema angesprochen. Wir sollen verstärkt beobachten, aber nicht überbewerten, hätte die Freundin ihr geraten. Was für eine weltbewegende Neuigkeit, denke ich im Stillen. Und ganz tief im Inneren frage ich mich, ob ich die Beiden zwei Jahre zuvor als Kolleginnen falsch beurteilt habe, als ich Ihnen Übersicht und besonnenes Handeln unter Stress in ihre Beurteilung geschrieben habe. Völlig unbeeindruckt von unseren „wichtigen Problemen“ haben die beiden Kinder zu dieser Zeit bereits am Strand mit Tang und Seesternen ganz andere viel wichtigere Spiele entdeckt. Anschließend gehe ich noch einmal wegen einer Bambusmatte ans Auto. Als ich zu unserem Platz zurückkomme ist meine Partnerin nicht da. Später auf dem Rückweg verschwinden die beiden Frauen im Gebüsch. Das erwähne ich nur, weil sie bei der Polizei angibt, ich wäre im Gebüsch verschwunden als ich Kinder gesehen habe. Ich könnte jetzt behaupten, dass sie, als sie Kinder gesehen haben, sogar zusammen im Gebüsch verschwunden sind. Solche Ideen sind krank und bedürfen der Hilfe eines Psychiaters. Aber das ganze Geschehen so darzu-stellen, wie es wirklich war, fordert beim Schreiber wie Leser gleichermaßen verständiges Ertragen. Die Kinder turnen derweil auf Mauern und Steinen umher. Als sie sehen, dass ihre Mütter „müssen“, müssen sie natürlich auch.
Durch das Verhalten von Christel ist die Stimmung gedrückt. Ich kann einfach nicht verstehen, warum jetzt Gott und Welt um Rat gefragt werden muss. Sind wir nicht selbst Herr der Handlung. Wir haben doch in unserem Beruf den Anspruch nicht nur Moderatoren von Lernprozessen zu sein, sondern auch erzieherische Funktionen zu übernehmen. Wenn wir das schon bei den eigenen Kindern nicht ohne die Meinungen von dutzenden Beraterinnen und Beratern auf die Reihe kriegen, wie sollen wir das denn mit den uns anvertrauten Kindern anderer Eltern schaffen. Später, nach der Rückkehr ins Haus spreche ich Christel noch einmal an. Auch dass es mich ärgert, wenn Themen, die unsere kleine Familie betreffen, immer zuerst mit anderen und dann mit mir besprochen werden. Dass wir meist erst dann reden, wenn sie sich Rat bei anderen geholt hat. Was soll ihr denn die Freundin sagen? Die hat zwei Mädchen und betont immer wieder, dass sie bei Jungs nicht mitreden kann. Dass sie gar nicht mit der Freundin gesprochen hat, sondern mit ihrer Schwester, erfahre ich erst später durch den Polizeibericht. Ich versuche ihr klar zu machen, dass ich das zwar ernst nehme, aber von einer „normalen“ kindlichen Entwicklungssituation ausgehe. Mein Gott, sie müsste doch im Studium während der Vorlesungen über Entwicklungspsychologie auch über kindliche Sexualität gehört haben. Nicht nur ich weiß. dass ein Kind in dem Alter unserer Beiden beginnt sich zu entdecken, seine Geschlechtsorgane zu untersuchen und dabei vielleicht sogar herausfindet, dass es sie stimulieren kann. Als uns bei Levin auffiel, dass er manchmal mit zusammengepressten Beinen saß, haben wir herzlich gelacht und das als „hoppla Sohnemann fängt ja früh an“ eingeordnet. Dass er damit nur auf den Druck seines Darmes reagiert hat, haben wir übersehen. Sie hätte die Veröffentlichungen des Bildungs- oder des Gesundheitsministeriums zum Thema Sexualaufklärung lesen sollen. Es ist eigentlich auch ihre Pflicht, denn sie behandelt das Thema in der Schule. Vielleicht hätte ihr die Veröffentlichung der Kultusministerien Tipps zum kindgemäßen Umgang mit dieser Situation gegeben. Am Abend vor diesen Fotos haben wir gerade darüber gesprochen und herzlich gelacht.
Wir haben alle drei ein Studium hinter uns, haben Sexualkunde in der Grundschule, ich in der Hauptschule unterrichtet. Die beiden Frauen unter-richten das immer noch. Wir wissen, dass Kinder zwischen drei und sechs Jahren sich mehr und mehr auch für das andere Geschlecht ihrer Spielkameraden interessieren, dass sie sich in ihrer geschlechtlichen Position absichern, indem sie sich mit Gleich-geschlechtlichen vergleichen und das andere Geschlecht erforschen. Wir haben doch gelernt, dass Kinder sich auch bei Doktorspielen mit Gleichaltrigen begreifen. Sie ziehen sich nackt aus und untersuchen sich gegenseitig von Kopf bis Fuß. Kinder wissen dabei durchaus, dass das, was sie tun, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist und ziehen sich meist dahin zurück, wo sie ungestört und unbeobachtet von Eltern und Aufsichtspersonen sind. Die Türe zum Kinderzimmer wird verschlossen, im Kindergarten trifft man sich auf der Toilette.
Diese Doktorspiele haben nichts mit dem sexuellen Begehren eines Heranwachsenden oder Erwachsenen zu tun, sondern dienen ausschließlich der kindlichen Neugier. Die Kinder erkunden das andere Geschlecht und versichern sich außerdem, dass sie genauso sind wie andere Kinder des eigenen Geschlechts. Und wir haben doch gelernt, dass Doktorspiele meist in gegenseitigem Einvernehmen stattfinden, und zwar unter Kindern, die sich mögen und dass wir, wenn wir sie beim Doktorspiel erwischen, nicht schimpfen sollen, denn so könnte den Kindern Sexualität als etwas Negatives erscheinen. Wenn die Spiele tabuisiert werden, werden die Heimlichkeiten umso interessanter. Wir haben doch den Eltern bei Elternabenden zum Thema ausgeführt, dass man eine solche Situation als normal ansehen sollte. Das steht in jedem allgemein zugängigen Lehrbuch kindliche Entwicklung. Das sage ich ihr alles, aber die gegenüberliegende Wand hört mir interessierter zu als Christel. Sie hat wohl ganz andere Gedanken im Kopf. Sie antwortet mir nicht einmal, sondern steht auf und beendet das Gespräch. Eine letzte Bemerkung zu diesem Thema erinnere ich noch:
„Die Kinder haben gespielt. Wir haben das doch früher auch alle gemacht. Nur haben die Beiden mit der Kamera ein neues Medium entdeckt. Das hatten wir nicht, hätten aber es sicher auch benutzt“.
Das alles geht mir durch den Kopf, als ich das Geschehen kommentiere. Erschrocken stelle ich aber nur fest, dass sie aggressiv, fast bösartig reagiert. Mich beschleicht das Gefühl, dass hier etwas zum Streitthema hochstilisiert wird. Ihre Haltung, ihre Gestik und Mimik wirken gekünstelt. So kenne ich sie nicht. Ich dringe nicht zu ihr durch. Meine Frage ob sie über die Erfahrungen mit ihrem Freund hinaus noch etwas anderes Schlimmes erlebt habe, beantwortete sie empört mit “das reicht ja wohl“. Trotzdem kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass sie irgendeine schlimme Erfahrung mit sich herumträgt. Ihr Blick ist verändert. Sie schaut mir nicht in die Augen, sie schaut unter sich, als sie mir das entgegenhält. Aber dann denke ich wieder an Urlaub und die unten wartende Doris Steinel. Dieses Thema hat Zeit bis wir wieder zuhause sind. Heute denke ich nicht mehr an eventuelle schlimme Erinnerungen, sondern nehme an, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits über die sich ergebene Chance nachdachte und mir deshalb nicht mehr in die Augen sehen konnte. Die Aussagen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft und die Vorhaltungen bei der Amtsärztin bestätigen mich in dieser Annahme. Am Abend wird noch einmal über das Geschehen gesprochen, dann finden auch andere Themen wieder Platz. Die sehr problematische Beziehung der Freundin zu deren neuen Freund und unsere erheblichen Probleme mit dem Bau, die für meine Partnerin existenziellen Charakter haben, treten wieder in den Vordergrund.
Rückblickend auf das Geschehene kann ich nur noch mit Entsetzen auf das schauen, was das Ganze bei Levin bewirkt. Er fühlt sich verantwortlich für den Verlust des Vaters. Er gibt sich die Schuld. Hätte er diese Fotos nicht gemacht, wäre sein Papa noch da.
Überall muss er Fragen nach den Fotos beantworten. Das Kind ist klug genug (siehe die zornige Aussage bei seiner Schulleiterin) zu begreifen, dass dem Papa hier etwas „Böses“, „Unerlaubtes“, „Schlimmes“ unter-stellt wird. Noch viel schwerer wiegt diese Tatsache, weil alle für ihn völlig unsinnige und überflüssige Fragen stellen. Er kann damit nichts anfangen. Und dann wundert sich eine Anwältin, wenn er schweigt. Noch schlimmer, sie setzt das Schweigen gleich Bestätigung.
Kann dieses Kind wirklich noch unbeschwert eine gesunde Einstellung zur Geschlechtlichkeit und zur Sexualität entwickeln? Wird Levin später, nach diesen sich einbrennenden Erkenntnissen zu seinen Erlebnissen einer Frau ohne Misstrauen begegnen können, vor allem wenn er an die eigene Mutter denkt?
Was hat die gegnerische Anwältin, eigentlich in den diversen Arbeitsgruppen der Bundesministerien gelernt? Hat sie zugehört oder nur einen Anwesenheitsschein ausgefüllt? Wer? Wer hat unseren Sohn in den letzten Monaten missbraucht? Wer missbraucht unseren Sohn für seine eigenen Ziele? Warum gibt es keinen Paragrafen, der ein solches kinderschädigendes furchtbares Verhalten straft?
Es gibt ihn! Nur müsste man ihn anwenden.
Montag 02.07.2012
noch 96 Stunden
Doch zurück in den Urlaubsort. Heute steht Binz auf der Tagesordnung. Wir fahren los, die Kinder toben am Strand und machen sich so nass, dass wir für unseren Sohn ein T-Shirt kaufen müssen. Meine Partnerin geht zur Bank und kommt geschockt wegen der hohen Abbuchung fürs Haus zurück. Ich beruhige sie, dass die Kosten für den Urlaub doch bei mir liegen. Ihre Sorge gilt jedoch nicht den hohen Kosten, sondern ihrer Mutter. Was soll sie denn der Mutter sagen, wenn sie nicht genügend Geld zum Einkaufen im Outlet Center hat. Sie kann sich doch nicht blamieren und nein sagen, wenn ihre Mutter etwas für sie aussucht. Es ist wie früher, als wir uns kennenlernten. Mama flog mit ihr in den Urlaub. Da wurde dann von der Toilette des Hotelzimmers aus mit mir telefoniert, weil Mama nebenan im Bett lag und Zeitung las. Da wurde beim Strandspaziergang mit der Mama das Handy abgestellt, damit diese nicht mitbekam, dass eine SMS kam. Da wurde sogar ganz brav mit Männern ein Kaffee getrunken, weil die Mama diese für ihre Tochter als geeignet hielt.

Damals fand ich diese Heimlichkeiten lustig und wir haben später oft noch darüber gelacht. Damals kannte ich aber ihre Abhängigkeit von ihrer Mutter noch nicht. Was ich als amüsantes Verheimlichen einer neuen Liebe hielt, war wohl doch schlichte, von „Angst“ gekennzeichnete Abhängigkeit. Nein, die Mama darf nicht erfahren, dass ihr Töchterlein ein Problem hat. Das erfolgreiche Töchterchen, das die Karriereleiter nach oben geklettert ist, darf bei der Mama keine Schwäche zeigen. Es ist schlimm genug, dass sie immer noch nicht in der „von Mama als einzig wahr angesehenen“ Partei Karriere gemacht hat. Und noch schlimmer ist es, dass sie „so einen“ Partner hat, der noch dazu kritisch gegenüber der einzig wahren Partei ist. Von Binz aus fahren wir weiter nach Selin an den Strand. Die beiden Frauen setzen sich auf die Brückenterrasse zum Kaffee. Ich bleibe mit den Kindern erst einmal am Strand, weil die beiden lieber im Sand buddeln als auf einem Stuhl zu sitzen. Ab und zu winken die Mamas, werfen uns Kusshändchen zu und genießen die Sonne.
Später gehe ich mit den Kindern hoch und dann erst einmal weiter auf die Landungsbrücke bis zur „Nemo-Tauchglocke“. Als wir von der Glocke zurücklaufen, kommt mir meine Partnerin entgegen, strahlt mich an und lässt sich erzählen was wir da denn alles gesehen haben. Unser Sohn erzählt wie immer technisch und das Mädchen mehr das Erlebte.
„Was würdest du ohne deinen Papa machen, was der dir alles zeigen kann“.
Wir sitzen noch eine Weile zu fünft auf dem Terrassenteil zusammen, lachen, scherzen, planen den nächsten Tag. Später auf der Rückfahrt, die sie verschläft, sehen ihre Freundin und ich einen Erlebnis-Bauernhof. Wir können ihn in den nächsten Tagen besuchen. Den Abend prägen wieder Beziehungen und Haus. Doris fragt mich nach meiner Tätigkeit und wie lange ich noch arbeiten müsse. Ich antworte was Alter und Arbeitszeit betrifft sehr verschwommen. Für mich völlig überraschend antwortet Christel was mein Alter angeht das erste Mal ehrlich. Später in der Küche spreche ich sie darauf an, dass ich nicht wisse was sie vorher zu ihrer Freundin gesagt habe und mich deshalb nicht äußere. Meine Partnerin und ich verstehen uns bei diesen Fragen bisher blind und sind aufeinander abgestimmt. Deshalb wundere ich mich, dass sie plötzlich mein richtiges Alter angibt und auch erklärt, dass ich in Pension gegangen bin. Bis dahin hat sie mich überall und auch vor ihrer Familie fünf Jahre jünger gemacht.
Eine peinliche Wendung nimmt das Gespräch, als die Freundin über den vermissten Jungen auf Amrum erzählt. Bei diesem Thema wird sie hysterisch. Sie spricht ständig von dem armen missbrauchten Kind. Als die Todesursache des Jungen einen Tag später bekannt wird, reagiert sie noch hysterischer. Die Gespräche werden langsam etwas nervig. Es ist ja zu ertragen, dass die Freundin wie sie sagt, in regelmäßigen Abständen zu ihrer Wahrsagerin geht. Ich kann notfalls auch so mancher Geschichte über Geister, übersinnliche Wahrnehmung und Telepathie etwas abgewinnen. Aber so hysterisch auf eine Meldung zu reagieren, die noch nicht einmal richtig ist, geht mir schon gegen den Strich. Aber wir sind im Urlaub, und in einigen Tagen sehen wir uns wieder nur in längeren Abständen. Verwundert bin ich jedoch über die Reaktionen meiner Partnerin. Die Frau, die alle Probleme nüchtern, systematisch und planvoll angeht, die nur wenig dem Zufall überlässt, stimmt ein in diesen esoterischen „Unsinn“. Heute muss ich annehmen, dass sie wusste, dass die Freundin vorläufig ihre wichtigste Verbündete sein würde. Später, wenn man den Partner erst mal in polizeilicher Obhut hat, kann man ja wieder mehr Sinn für Realismus zeigen.
Dienstag, den 03.07.2012
noch 72 Stunden
Auch an diesem Morgen beherrscht der Tod des Jungen auf Amrum das Gespräch. Obwohl das Kind beim Spielen zu Tode kam, thematisiert die Freundin das Problem. Die Frage der Freundin, was ich mit Menschen tun würde, die Levin Gewalt antun, habe ich so beantwortet wie ich denke. Für das, was ich diesem Menschen antun würde, ginge ich ins Gefängnis. Nach langem Frühstück, ausschweifenden Gesprächen, fahren wir zum Einkaufen und danach zum Strand. Die Kinder spielen wunderschön am Wasser, wir können relaxen und machen aus, dass wir am letzten Abend hier essen wollen. In dieser Nacht fühlen wir, meine Partnerin und ich uns beim Schlafengehen endlich mal wieder frei. Sie sagt mir wie sehr sie mich liebe und dass es ihr Leid tut, es nicht immer so zeigen zu können. Im Rückblick auf ihre Reaktion auf meine Frage, ob sie früher ein schlimmes Erlebnis hatte, gewinnt eine Beobachtung zu ihrem Schlafverhalten, die ich seit einigen Monaten mache, eine andere Bedeutung. Zuerst habe ich beleidigt reagiert und einen anderen Mann hinter ihren „Träumen“ vermutet, zumal sie auch Namen rief. Nach einigen Malen habe ich sie morgens damit konfrontiert. Sie reagierte empört und wollte nicht darüber reden. Schlafforscher der Universitäten in Stanford und Minneapolis haben solche Verhaltensmuster untersucht und der Schlafforscher Schenck von der „University of Minnesota“ veröffentlichte im Fachmagazin „Sleep“ Theorien zur Erklärung. Oft können sich die Betroffenen an nichts mehr erinnern. Mit diesem Wissen konnte ich mit ihrem Verhalten umgehen, zumal sie das mittlerweile wohl selbst auch schon einige Male bemerkt hatte.
Mittwoch, den 04.07.2012
noch 48 Stunden
Die Freundin geht wie fast jeden Morgen mit den Kindern Brötchen holen. Die Tochter hat eine weitere Nixe bekommen. Die Kinder gucken KiKa. Obwohl Christel und ich den Fernsehkonsum der Kinder nicht gutheißen, lassen wir es zu. Nach den nervtötenden Gesprächen der letzten zwei Tage immer wieder über das Thema Sex und dessen Gefahren in allen Bereichen und Lebenslagen kann ich aber nicht umhin diabolisch zu der Wassernixe eine kritische Bemerkung zu machen. Nach all dem Gerede der letzten Tage über Sex und noch einmal Sex reitet mich ein wenig der Teufel. Obwohl es allein ihre Sache ist, was sie ihrer Tochter kauft und es mir nicht wichtig ist, äußere ich, dass diese Billigausgabe einer Barbiepuppe einfach zu sexistisch ist. Natürlich finden beide Frauen meine Haltung als realitätsfern. Sie finden nichts dabei und lachen mich aus. Mir sind die Antworten eigentlich egal, aber das ständige Diskutieren in den letzten Tagen über Sexualität ist mir so auf die Nerven gegangen, dass ich nicht im Traum daran denke, von meinem Standpunkt zu weichen. Heute und bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass alle Gespräche zu Sexualität und kindlicher Entwicklung von der Freundin ausgehen. Sie ist es eigentlich gewesen, die über die Sexualität der Tochter sprach. Sie machte ihre eigenen sexuellen Erfahrungen mit ihrem Partner, den sie als impotent beschreibt zum Thema. Ich denke, dass sie bei Christel die richtige Saite anschlug oder gerne in ihrem Auftrag handelte. Doris Steinel leidet seit Jahren darunter, dass wir mit Levin eine glückliche Dreiergemeinschaft sind, während sie ständig wechselnde Partnerschaften hat. Das wird mir später durch eine ehemalige Freundin von ihr auch bestätigt. Ihre Darstellung, dass alle ihre Freunde der letzten zwei Jahre impotent gewesen seien, kann ich eh nicht glauben. Diese Bemerkung von ihr amüsiert mich – natürlich nur im Stillen. Wenn die Wochenendbekanntschaften alle impotent waren, muss ich dann an das Wunder Hanni glauben und eine Kerze anzünden? Als wir nach Hiddensee fahren wollen, zeigt sich, dass wir zu wenig Zeit haben würden. Wir beschließen zu dem Erlebnis-Bauernhof zu fahren. Unser Sohn und seine kleine Freundin toben sich im „Tobeland“ aus, die beiden Frauen gehen shoppen. Bepackt mit den Jacken, Provianttaschen beider Frauen und

den Jacken beider Kinder lasse ich mich in einem Liegestuhl fallen, der vor diesem riesigen Spielbereich für Kinder steht. Irgendwann tauchen beide Frauen auf, lassen ihre gekauften „Schätze“ zurück und stürzen sich erneut in die Abteilung für Marmelade und sonstigen Leckereien. Das anschließende große Bedauern über meine tragende Rolle nehme ich lächelnd zur Kenntnis, denn wenn ich ehrlich bin, hat es mehr Spaß gemacht für einige Minuten die Augen zu schließen und dann dem Gewusel in diesem Labyrinth aus Gängen, Stufen, Leitern und Rutschen zuzuschauen. Nach einiger Zeit verlassen wir den großen Laden und gehen ins Freigelände. Sohnemann geht mit mir rutschen, klettern, Feuerwehr erkunden, wir fahren Traktor, gehen in den Streichelzoo etc. Die Kinder fühlen sich wohl. Unser Sohn hat beim Spielen wieder mal vergessen, dass er zur Toilette muss. Die Mama geht ihn sauber machen und er muss ohne Unterhöschen, nur in der normalen Hose nach Hause. Im Haus angekommen, wollen beide Kinder wieder KiKa gucken. Eine der Frauen stellt ihnen den Fernseher an. Ich lese in meinem Buch und schaue mit halbem Auge ab und zu auf den Bildschirm. Aus meiner Sicht sendet der Kanal nicht immer nur qualitative Beiträge. Aber wir sind im Urlaub. Langsam geht mir das Thema Sex wirklich auf die Nerven. Jede Bemerkung und sei sie kindlich noch so harmlos, wird von den beiden Frauen aufgegriffen, hinterfragt und diskutiert. Man könnte fast meinen, dass sie einen Kreuzzug gegen die Freizügigkeit in Film, Presse und Gesellschaft begonnen haben. Die Diskussion der beiden Frauen ist so überflüssig wie ein Kropf. Ob die Trickfiguren in dem Film angezogen sind, muss nicht im Nachhinein diskutiert werden. Dann hätten sie sich dazu setzen sollen. Es geht um Kika mit Filmen für Kleinkinder. Das sage ich auch und beende für mich das Thema mit dem Hinweis, dass die Macher vom KiKa im Unterschied zu manch anderen Sendern wohl wissen, was sie im Nachmittagsprogramm bringen dürfen.
Am Abend wird wieder die Beziehung der Freundin zu ihrem Freund Thema. Für mich wird deutlich, dass sie den Sohn des Freundes ablehnt. Der steht wohl aus Sicht von ihr durch seine Stellung zwischen seiner Mutter und seinem Vater der Beziehung zwischen ihr und dem Vater im Weg. Ich mahne an, dass nicht der Sohn das Problem ist, sondern der Freund seine Probleme in den Griff kriegen muss. Die Geschichten um Verdienst, Schulden, Urlaube des Freundes sind mir einfach zu fantastisch. Die Freundin spricht davon, dass sie in einen gemeinsamen Urlaub mit dem neuen Freund gehen will. Merkwürdig ist nur, dass ich ihr dann zuhause allein mit ihrer Tochter begegne. Auch unsere Hausgeschichte ist wieder Thema. Dann freuen wir uns jedoch auf Hiddensee. Heute muss ich zur Kenntnis nehmen, dass beide Frauen offensichtlich systematisch die Gespräche auf Sexualität und Missbrauch gelenkt haben. Die Frage, wer eigentlich die Kinder gefunden hat, wird in diesem Kontext wichtig. Hat die Freundin vielleicht schon vor meiner Partnerin gewusst, dass sich Fotos auf dem Handy befinden. Hat sie vielleicht schon bei ihrem ersten Kontrollgang wegen des Fensters gesehen, dass die Kinder fotografiert haben.
Donnerstag, den 05.07.2012
noch 24 Stunden
Das Frühstück ist heute mal etwas kürzer. Meine Partnerin und ich sind uns einig, Brot zu essen und nicht Brötchen zu holen. Nach dem Frühstück kümmere ich mich um die Wäsche. Irgendwann höre ich, dass sie telefoniert.
Nach einiger Zeit kommt sie in den Keller und fragt was sie tun soll. Ihre Schwester, wohnt bei dem Vater einer ihrer Töchter, erhebt gegen diesen aber angeblich Vergewaltigungsvorwürfe und will deshalb ausziehen. Meine Partnerin hält den Willen zum Auszug für „Blödsinn“. Jetzt hat die Schwester aber wohl doch einen Mietvertrag für eine andere Wohnung unterschrieben und will am Samstag zu uns nach Hause kommen, um mit uns darüber zu sprechen. Meine Partnerin meint, dass es ein Problem geben würde, weil wir sehr spät ankommen würden und außerdem ihre Eltern bereits im Haus wären. Zwischen den Eltern und ihrer Schwester gibt es erhebliche Differenzen wegen ihrer angeblichen „Vergewaltigung“. Ich bin der Meinung, dass wir trotzdem ja sagen sollten, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass eine Verschiebung oder Absage an die Schwester zu langer Funkstille mit ihr führt. Vielleicht sprechen sich Schwester und Eltern auf dem neutralen Boden in unserem Haus schon vor uns aus. Die Schwester hatte die Eltern einige Wochen vorher um Hilfe gebeten. Sie könne mit ihrem Freund nicht mehr zusammenleben, da er sie sexuell nötigen, sogar vergewaltigen würde. Zum Beweis zeigte sie den Eltern einen Kalender in dem wohl die „Wunschtermine“ des Freundes zum Sex oder Termine zum Sex eingetragen waren. Meine Partnerin hat mir zu dem Thema immer wieder gesagt, dass ihre Schwester schizoide Wahrnehmungen habe und niemals ausziehen werde. Zwei Wochen zuvor hatte ich bei der Geburtstagsfeier meiner Partnerin – natürlich bei den Eltern – Gelegenheit mit ihrer Schwester zu sprechen. Sie war nur zum Gratulieren gekommen, sprach mit ihren Eltern kein Wort. Ich habe ihr das Gespräch angeboten und sie entgegnete mir, dass sie nicht mehr wisse wem sie glauben könne, käme aber auf mich zu, wenn ich mal allein wäre. Jetzt wollte sie wohl einen Mietvertrag unterschrieben haben. Scheinbar hat sie diesen Schritt zum Auszug wohl gegen den Rat der Eltern und meiner Partnerin doch vollzogen. Hiddensee erkunden wir mit einer Kutschfahrt. Danach lassen wir die Kinder ans Wasser. Diese beschäftigen sich mit Quallen und ähnlichem. Wir haben doch mehr Geld als geplant ausgegeben. Trotzdem reicht es auf der Rückfahrt noch zu drei Portionen Pommes Frites für alle. Am Abend ruft die Mutter meiner Partnerin auf meinem Handy an und lässt sich erklären, wie das Wasser zum Rasen- und Blumengießen angestellt werden kann.
Freitag, den 06.07.2012
noch 10 Stunden
Frühstück, Kika und Gespräche. Wir wollen in Ruhe packen. Der tote Junge von Amrum ist wieder mal Thema. Ich gehe in den Keller und bügele die gesamte trockene Wäsche. Die Freundin hat mit den Kindern Brötchen geholt und Levin eine Angel gekauft. Die Kinder spielen vor der Tür Schnecken suchen. Die Freundin erzählt uns, dass ihre Tochter draußen einen schwarzen Mann sieht. Ich kümmere mich nicht darum, weil beide Kinder im Vorgarten und unter Aufsicht beider Mütter sind.
Meine Partnerin telefoniert. Nach dem langen Telefongespräch kommt sie nach unten und erzählt mir, dass sie mit ihrer Schwester gesprochen habe. Sie nimmt die bereits gebügelte Wäsche mit nach oben. Nachdem ich die restliche Wäsche fertig habe, gehe ich nach oben. Doris sitzt im Wohnzimmer. Wir kommen ins Gespräch über den Besuch der Schwester. Doris hatte Teile unseres Gesprächs zu dem Für und Wider mitbekommen. Ich erzähle ihr kurz, dass es schon problematisch ist, wenn die Schwester und die Eltern zur gleichen Zeit in „D“ sind. Doris kennt die Oma von Levin und hat mir oft genug gesagt, dass sie sich deren Benehmen nicht gefallen lassen würde und hat auch meine Partnerin oft darauf angesprochen, dass die Oma sich unmöglich verhält, wenn sie z. B. meine Tochter wie Luft behandelt oder mir wieder glaubt sagen zu müssen, was ich zu tun habe. Sie kennt den ungeheuren Alkoholkonsum der Oma und hat das mehr als einmal kritisch angesprochen.
Meine Partnerin kommt die Treppe hinunter. Sie hat geschlafen. In kurzen Worten erzählt sie Doris vom Vorwurf der Vergewaltigung Ihrer Schwester durch deren Partner und das daraus entstandene Zerwürfnis zwischen ihr und den Eltern. Sie stuft die Erzählungen ihrer Schwester ein wie ihre Mutter, nämlich als nicht wahr oder so nicht wahr. Dann erklärt sie aber, dass es gut sei, wenn ich mit der Schwester sprechen würde, denn ich hätte einen guten Draht zu ihr und könne manches sagen, was andere ihr nicht sagen dürften.
Ich stehe auf und gehe mit meiner Partnerin nach oben und helfe beim Packen. Das geht verhältnismäßig schnell. Als mich meine Partnerin anspricht, warum ich in den letzten Tagen manchmal so nachdenklich war, will ich ihr eigentlich erzählen, dass ich mir wirklich Sorgen um sie mache, dass ich manchmal frustriert bin, weil sie sich verändert hat, Karriere und die Wirkung nach außen für sie wichtiger wird, aber ich erzähle ihr nur, dass der bevorstehende Prozess zum Haus mir Sorgen macht. Ich will ihr auch nicht erzählen, dass mich einige Diskussionsthemen wirklich genervt haben und ihre plötzliche Ehrlichkeit, was mich betrifft, mir zu denken gibt. Ich will die gerade empfundene schöne Stimmung nicht zerstören und sage ihr nur dass ich mir vorstellen könnte, dass die Verschleppung einer Entscheidung des Gerichts zu dem illegalen Bau des Nachbarn uns richtig Geld kosten könne. Natürlich relativiere ich das gleich wieder, um ihr keine Angst zu machen. Ich gehe zu ihr und nehme sie in den Arm. Meine Partnerin schaut mich an und sagt wie sehr sie mich liebe. Sie ruft nach unten, dass wir gleich kommen werden, macht die Tür zu und zieht die Gardinen zu. Es fällt mir auf, dass sie sich von einem Moment zum anderen verändert. Ich sehe in ein verzerrtes, hochrotes mit hektischen Flecken übersätes Gesicht. „Was ist denn mit dir?“ frage ich. Ohne zu antworten reißt sie die Tür auf rennt wie in Panik nach unten. Ich rufe ihr nach, aber sie ist bereits ganz unten. Schämt sie sich plötzlich vor Doris? Das überlege ich noch und packe dann aber die Koffer fertig. Einige Koffer und Taschen bringen wir zum Auto. Doris gibt mir Geschirr, um es besonders einzupacken. Die restlichen Gepäckstücke sollen erst am Abend folgen, da ich noch eine Menge leerer Flaschen im Kofferraum habe, die weggebracht werden müssen. Wie ich später erfahre, hat Doris in der Zeit, in der wir packten, dilettantisch Bilder malen lassen. Da soll unser Sohn nur mit schwarzem Stift gemalt haben, während das Mädchen angeblich ihre Bilder in den verschiedensten Farben sehr fröhlich gemalt habe. Zwischenzeitlich habe ich zu diesem Thema recherchiert und erfahren, dass man seit langem weiß, dass Bilder denkbar ungeeignet sind Hinweis auf einen Missbrauch zu geben. Das muss auch die Psychologin, eine Freundin von Doris, die sie telefonisch kontaktiert hatte, um „Beweise“ zu erhalten, wissen. Diese Psychologin beschäftigt sich beruflich mit „antriebslosen“ Jugendlichen oder Jugendlichen aus sozial problematischem Umfeld und hat später vor dem Staatsanwalt erklärt, dass sie überhaupt nicht wusste, um was es geht. Auch heute kann ich noch nicht fassen, dass meine Partnerin von sich aus Zärtlichkeit sucht und später bei der Staatsanwaltschaft aussagt, das nur zur Ablenkung gemacht zu haben. Wenn sie so berechnend beobachtet, muss sie auch wissen, dass ich schon gar nichts von dem gemacht habe, was ich laut Aussage der Schwester getan haben soll. Wie soll sie das, was sie ihre Schwester später aussagen lässt, denn gesehen haben? Sie verschwand doch fluchtartig nach unten, um die angeblich gemalten Bilder zu begutachten. Eigentlich würde ich ja gerne wissen, wie man sich fühlt, wenn die Freundin Bilder malen lässt und genau weiß, was die andere gerade verabredungsgemäß tut. Ich würde mich in Grund und Boden schämen. Mit Abstand schäme ich mich auch für die Schwester von Christel.
Beide haben ein Studium hinter sich. Die Schwester als Dolmetscherin und sie als Lehrerin. Da muss man erwarten dürfen, dass sie der Schrift- und Umgangssprache mächtig ist. Was die Schwester sagt und wie sie es bei ihrer Anzeige ausdrückt, kann man nur unter primitiv vulgär einordnen. Der Gebrauch solcher Ausdrücke verweist die Schwester in ein sozial problematisches bildungsfernes Milieu.
06. Juli 2012 – 18:00
noch 2 Std 10 Min
Wir einigen uns auf ein Essen am Strand in Glowe. Der Tisch, an dem wir zwei Tage zuvor Kaffee getrunken hatten, ist frei. Meine Partnerin telefoniert und sagt mir, dass ihre Schwester am nächsten Tag zu uns nach Hause kommt. Die Kinder malen im Sand vor dem Tisch und gehen dann auf den Spielplatz neben dem Lokal. Plötzlich sucht Doris Ihre Tochter. Sie hat angeblich Angst, dass jemand die Tochter entführt. Hektisch rennt sie los und hat ihr Handy am Ohr. Diese Hektik verstehe ich nicht. Ich muss nur aufschauen, um unseren Sohn und ihre Tochter auf dem Spielplatz zu sehen. Meine Partnerin schaut mich an und erklärt mir kurz, dass Doris immer Angst vor einer Entführung habe. Heute denke ich, dass hier die Anzeige „Entführung“ geprobt wurde oder Doris in diesem Moment die angebliche Entführung unseres Sohnes per Telefon „gemeldet“ hat. Wir schauen noch einmal nach den Kindern. Die spielen ganz ruhig auf dem Spielplatz. Doris kommt den „Strandweg“ zurück. Mitten in unser Gespräch hinein kommt Hanni gelaufen, Sohnemann

hat sich wehgetan. Es ist nichts Besonderes. Kurze Zeit später fällt er jedoch wirklich und hat eine Schürfwunde am Knie. Ich hole den Verbandskasten aus dem Auto und mache ihm einen „Riesenverband“. Mit einem kleinen Wettrennen bringe ich ihn dazu, trotz der „großen“ Verletzung zu laufen. Und dann schauen wir alle mit Traurigkeit auf die letzten schönen Tage zurück und denken über Silvester nach. Ob ich mir vorstellen könne, Silvester wieder hier zu sein, fragt mich meine Partnerin. Ich sage ja, aber erst müssten wir noch einige Probleme mit dem Haus lösen. Die Sonne ist immer noch sehr hell und ich will meiner Partnerin die Sonnenbrille aus dem Auto holen. Als ich am Spielplatz vorbeigehe, ruft Levin von dort, dass er mitgehen möchte. Ihm fällt ein Einsatzwagen der Polizei auf. Doris steht dort im Gespräch mit einer Polizistin. Nachdem ich die Verbandstasche verstaut habe und die Sonnenbrille herausgenommen habe, will ich mit unserem Sohn an den Polizeiwagen zum Angucken gehen.
Die Lawine
Polizei (Kleinstadt): 06.07.2012 – 09:45 Uhr 3
3 Gesprächsprotokoll der Polizeidienststelle „S“
„Am Freitag, dem 06.07.2012 gegen 09:45 Uhr, wurde mir ein Telefongespräch ins Fachkommissariat vermittelt. Am Telefon war eine Frau, die angab, Frau Schiffer zu heißen und aus „B“ anzurufen. Frau Svenja Schiffer gab an, dass ihre Schwester, Frau Christel Schiffer, zusammen mit ihrem Lebensgefährten, Herrn Rainer Bertram, und dem gemeinsamen fünfjährigen Sohn Levin auf der Insel Rügen ihren Urlaub verbringen würde. Während dieses Urlaubs habe ihre Schwester auf dem Handy ihres Lebensgefährten pornografische Bilder von ihrem gemeinsamen Sohn entdeckt. Auf meine Nachfrage, um welche Art von Bildern es sich gehandelt habe, gibt Frau Svenja Schiffer an, dass wohl ausschließlich der Unterleib des Kindes mit seinem Penis zu sehen gewesen sei.
Frau Schiffer fragte, ob sie bei der Polizei in „B“ deswegen Anzeige erstatten könne. Davon wurde ihr grundsätzlich abgeraten, da sie ja nur Informationen aus dritter Hand (vom Hörensagen) weitergeben könne. Auf die Frage, ob ihre Schwester die Anzeige auch in Rügen erstatten könne, wurde ihr gesagt, dass sie diese grundsätzlich rund um die Uhr bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland erstatten könne.
Da Frau Svenja Schiffer angab, dass ihre Schwester am Wochenende nach Hause kommt und keine zeitliche Dringlichkeit bei der Erstattung einer Anzeige erkannt werden konnte, wurde ihr geraten ihre Schwester zu informieren, dass sie die Anzeige am Montag dem 09.07.2012 bei der Kriminalinspektion „S“ erstatten solle. Damit gab sich die Anruferin, Frau Schiffer zufrieden, das Gespräch wurde beendet.
Stadt „B“ in BW – 06.07.2012 – 19:19 Uhr 4
4 Anzeigeprotokoll der Polizeidiensstelle „B“
Eine Frau Schiffer, Svenja erschien gegen 19:13 Uhr auf dem Polizeirevier. Ich, PHK’in (.) wurde mit der Anzeigenaufnahme betraut „Heute am 06.07.2012 gegen 18.13 Uhr habe ich folgende SMS meiner Schwester erhalten“:
„Er plant was. Wir sitzen im Restaurant am Strand. Ruf bitte die Polizei, erzähl vorher alles, sonst verliere ich meinen Sohn. Er möchte in kidnappen und umbringen? Habe Indizien, Auto entsprechend vorbereitet, Spielzeug eingepackt (.) Geld heimlich in Hosentasche versteckt. Sie müssen ihn aber mitnehmen, auch wenn die Indizien vorerst nicht ausreichen. Wir sitzen am Rand und Rainer Bertram hat schwarzweißes Boss T-Shirt. Polizei muss in Zivil kommen.“
Die Polizei (.) auf Rügen wurde (.) vorab telefonisch unterrichtet. Diese konnte den Beschuldigten in einem Restaurant festnehmen. Die KP MV, KDD (.), sowie der PvD in „L“, wurden durch PHk S. verständigt. Die weiteren Maßnahmen erfolgen in bilateraler Abstimmung zwischen den beiden externen Dienststellen. Im Zuge der Zeugenvernehmung nahm die Zeugin telefonisch Kontakt um 19.54 Uhr zu Frau Doris Steinel auf. Diese gab an, dass sie im Beisein des Beschuldigten, Christel Schiffer, Levin und Hanni im Restaurant See (.) seien. Sie sagte, dass sie jetzt auch Angst hat, da Rainer Bertram die Bemerkung gemacht haben soll, dass morgen alles vorbei sei. Sie hat darum gebeten, dass die Polizei schnell kommt. Sie gab an, dass er ein weiß blaues Boss Shirt trägt.
Polizei „B“ 06.07.2012 – 21:38 Uhr
Um 21.38 Uhr wird die Zeugin von ihrer Schwester, Frau Christel Schiffer angerufen. Die Schwester war total aufgeregt. Er sei im Augenblick weg. Dann habe ich (PHKin T) das Telefon übernommen. Hierbei machte mir gegenüber Frau Christel Schiffer folgende Angaben:
Sie sagte, dass sie völlig verzweifelt sei. Sie gab an, dass Rainer Bertram auf dem Dachboden ein „eigenes Reich“ hat. Sie hat Höhenangst und er weiß, dass sie nicht auf den Dachboden geht. Der Levin hat seine Eisenbahn dort oben und spielt oft dort. Der Zugang zum Dachboden ist über das Kinderzimmer des Levin möglich. Sie sei total geschockt gewesen als sie die Bilder auf dem Handy von Levin und Hanni gesehen hatte. Ihr Lebensgefährte hätte mehrere Festplatten, auf die sie keinen Zugriff hat. Diese seien in seinem Arbeitszimmer und auf dem Dachboden. Er hat auch noch blaue USB Sticks zwischen seinen Schallplatten und auf dem Dachboden. Der Levin hat in der Vergangenheit auch immer Bilder von diesem Dachboden gezeichnet. Das letzte Bild, das er gemalt hat, war ein Mann mit seinem Penis den er als Strich dargestellt hat, der am Po eines anderen Menschen stand. Heute Morgen sei der Rainer Bertram mit dem Levin aufs Klo gegangen da er mal wieder Verstopfung hatte. Danach sei das Kind total apathisch gewesen und eingeschlafen. Der Junge sei auch wund am Po gewesen. Seit einiger Zeit hatte er trotz regelmäßiger Zahnpflege einen „komischen“ Mundgeruch. Sie wurde von mir angewiesen den Jungen heute Abend nicht mehr zu waschen und keine Zähne zu putzen. Sie sagte, dass er den Verlauf in seinem I-Phone gelöscht hat damit nicht nachverfolgt werden kann welche Seiten er besucht hat. Sie sagte, dass sie panische Angst hat, dass der Beschuldigte ihr und dem Jungen etwas antut. Sie hat Angst, dass er sie umbringt. Sie wurde von mir angewiesen das Ferienhaus aufzusuchen mit ihrer Freundin und den beiden Kindern und das Ferienhaus bis zum Eintreffen der Polizei nicht zu verlassen.
Svenja Schiffer
Meine Schwester, Frau Christel Schiffer in „B“, wh. „D“, die Straße ist mir nicht bekannt, ist derzeit mit ihrem Lebensgefährten Herrn „Rainer Bertram“, (.) auf Rügen im Urlaub. Mit dabei ist ihr gemeinsamer Sohn, der Levin Schiffer, geb. 2006 (.). Des Weiteren ist Frau Doris Steinel mit ihrer Tochter Hanni mit dabei auf Rügen. Die übernachten alle im Ferienhaus der Doris Steinel. Meine Schwester ist seit Samstag den 30.06.2012 im Beisein ihrer Freundin im Ferienhaus. Bereits seit Sonntag letzter Woche, am 01.07.2012 hat es angefangen. Meine Schwester hat angerufen, da der Levin „Doktorspiele“ mit der Hanni (auch 5 Jahre, Tochter der Freundin, Frau Doris Steinel) gemacht hat. Er hat mindestens 50 Bilder in eindeutig pornografischer Haltung von sich und Hanni auf dem Handy seines leiblichen Vaters gemacht. Wie er an das Handy kam weiß ich nicht, er hört oft Musik auf dem Handy. Der leibliche Vater war im Haus mit dabei. Meine Schwester hat sich die Bilder angeschaut. Es waren eindeutig Levin und Hanni. Beide waren immer ohne Kopf auf den Bildern zu sehen. Die hatten gespreizte Beine und gespreizte Pobacken. Einmal war der Penis von Levin nach rechts über den Oberschenkel und einmal nach links über den Oberschenkel gelegt. Die Geschlechtsteile beider Kinder waren eindeutig in Großaufnahme drauf. Die Bilder sahen eher professionell aus. Sie haben gepost und bewusst sexuelle Aufnahmen gemacht. Zu einem Geschlechtsakt zwischen den Kindern kam es auf den Bildern nicht. In welchem Zimmer die Bilder gemacht wurden kann ich nicht sagen. Es waren auf alle Fälle brandaktuelle Bilder vom Morgen des 01.07.2012. Die wurden nämlich im Ferienhaus selbst gemacht. Die Kinder waren immer einzeln und nie gemeinsam auf den Bildern. Meine Schwester hat den Jungen drauf angesprochen und den Vater. Der Vater wollte die Bilder nicht sehen. Er sagte, dass das normal in diesem Alter sei. Der Levin sagte nichts dazu.
Meine Schwester war so schockiert, dass sie die Bilder auf dem I-Phone des Rainer Bertram gelöscht hat. Meine Schwester war dann total durch den Wind und hatte sich Sorgen gemacht. Sie sagte, dass ich auf gar keinem Fall zu früh zur Polizei gehen darf. Sie sagte, sie müsse erst Beweise haben bevor sie das Ganze der Kriminalpolizei meldet. Zu einem Übergriff gegen meine Schwester kam es nicht. Nur am Anfang der Beziehung (sie sind seit 2005 Herbst ein Paar) hat er ihr erigierte Penisbilder von sich geschickt. Sie hat ihm aber keine Bilder geschickt. Die Woche seitdem die zusammen auf Rügen sind, war einfach sehr auffällig und meine Schwester hat sich Sorgen gemacht. Sie ist aber nicht zur Polizei. Sie hat angefangen einen Verdacht gegen ihren Lebenspartner zu hegen, da sie vermutet, dass er auf kinderpornografische Auf-nahmen steht. Sie wollte erst Beweise sammeln und die Rechner in „D“ sichern. Sie hat herausgefunden, dass er Festplatten hat, auf die sie keinen Zugriff hat. Das wusste sie schon vorher, hat sich aber nichts dabei gedacht. Er hat mal panisch reagiert als sie sich eine von ihm ausleihen wollte. Sie bekommt seit dieser Woche ständig Emails, dass sie in YouTube Videos eingestellt hat über ihren Account. Das stimmt aber nicht.
Der Rainer Bertram hat Zugriff auf diesen Account von ihr. () Auf die Frage „was ihre Schwester ihr gegen-über bezüglich eines möglichen Missbrauchs des Sohnes durch den Vater gesagt habe“, antwortet sie: „Der Sohn nässt immer noch ein. Der Vater geht mit dem Sohn aufs Klo, und zwar Tag und Nacht. Er hat selbst eine Tochter von früher. Sie ist Borderliner und es besteht bei ihr der Verdacht, dass sie ebenfalls sexuell missbraucht wurde. Sie steht in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu dem Rainer Bertram. Meine Schwester dachte immer es sei von jemand von außerhalb der Familie passiert. Sie wäre nie darauf gekommen, dass es ihr Lebensgefährte gewesen sein könne. Auffällig ist es, dass der Rainer Bertram immer viel aufs Klo geht, wenn er mit Menschen zusammen ist. Er will dann immer in der Natur urinieren. Am Strand hat er wohl auch Kinder beobachtet. Er hatte die Hand am Schritt und ist dann immer danach aufs Klo gegangen. In wieweit sexuelle Übergriffe außer die Fotos passiert sind kann ich nicht sagen. Letzte Woche ist er nachts wohl mit dem Jungen auf dem Klo gewesen und der Junge hat gesagt „Papa lass das“. Er fragt ihn ständig ob er mit ihm aufs Klo soll. Die Frage, ob sie selbst etwas bei dem Jungen bemerkt habe, beantwortet sie mit: „Ich sehe den Jungen alle 8 bis12 Wochen. Er hat einen auffällig engen Kontakt zu Männern. Ich habe keine Bilder von Verletzungen gesehen“.
Ihre Schwester habe vorher nie einen Verdacht geäußert. Die Aussagen der Schwester halte sie für absolut glaubhaft da die Schwester eine emanzipierte, gradlinige, taffe Frau sei. Sie sei Schulleiterin einer Grundschule und aufgrund ihres Berufes mit Sicherheit nicht blauäugig in dieser Sache. Sie wisse nur, dass die Schwester eine Höllenangst vor dem Mann hat. Sie habe sich die Woche mehrfach täglich gemeldet, völlig verzweifelt und geschockt. Sie habe mit dem Rainer Bertram gestern geschlafen, um ihn abzulenken, damit Doris Steinel Bilder mit den Kindern malen kann. Hanni hat normale Kinderbilder gemalt farbenfroh und lustig, Levin hat schwarze dunkle Bilder und immer mit einem bösen Mann gemalt. Sie hat Rainer Bertram einen Orgasmus vorgetäuscht und er ist auch gekommen. Und danach hat er sich noch mal einen runtergeholt. Ich erzähle das, dass man sich vorstellen kann, was für einen starken Sexualtrieb der Mann hat. „Mehr kann ich zur Sache nicht sagen“.
Ferienhaus 07. Juli 2012 – 03.35 Uhr
Christel macht ihre Aussage
„Seit einiger Zeit habe ich den Verdacht, dass mein Sohn Levin von meinem Lebensgefährten, Rainer Bertram sexuell missbraucht wird. Das äußert sich dergestalt, dass Rainer Bertram bspw. Levin 5x in der Nacht weckt, in aus dem Bett holt und ihn zur Toilette führt. Ich schlafe zwar recht fest, doch Rainer Bertram erzählt mir das dann immer. Er stellt auch den Wecker dafür. Das macht er ganz offen. Als ich zur Rede stellte, dass das nicht so weiter ginge und wir Levin dazu bringen müssen, selbstständig seinen Rhythmus zu finden, reagierte Rainer Bertram aggressiv. Wir sind gemeinsam mit meiner Freundin Doris hier im Urlaub. Doris Tochter (5) ist auch mit. Mein Sohn ist 51/2 Jahre alt. Letzten Samstag spielten die beiden Kinder nackt gemeinsam im Haus. Am Sonntag fand ich das Handy von Rainer Bertram im oberen Zimmer. Ich wollte dort nach dem Rechten sehen und sah schließlich Hanni und Levin nackt hinterm Bett, als wenn sie sich dort versteckt hatten. Beim Aufräumen schaute ich auf das Handy und fand ca. 30 Nacktfotos von den beiden Kindern. Ich war sehr geschockt, zumal die Fotos sexuell sehr freizügig, gar nicht kindgerecht waren. Die Posen sahen aus, wie professionell ausgeführt oder angeleitet. Die Fotos kamen mir vor, wie eine fortlaufende Bildserie. So sieht man z. B. wie mein Sohn seinen Penis in der Hand hält und die Vorhaut zurückzieht. Hanni sah ich z. B. kniend auf einem Bild, wie sie mit den Händen die Hinterbacken auseinanderzieht. Auf einem Bild liegt er nackt da in Mode Pose, einen Arm aufgestützt, die Beine übereinandergeschlagen und mit einem Blick, wie ein Kind in solchem Alter nicht schaut, irgendwie fies. Hanni und Levin sind nie gemeinsam auf den Bildern. Auf Nachfrage bestätigten beide Kinder, dass Levin damit angefangen und sie aufgefordert hätte, mitzumachen. Was ich seltsam fand war, dass Rainer Bertram das überhaupt nicht interessierte, zumal, dass auch sein Handy war. Er tat das so ab, als sei das normal. Ca. zwei Stunden später sagte er am Strand, dass die Kinder doch nun wieder ganz normal miteinander spielen würden und es für sie längst erledigt sei. Wie jetzt im Urlaub habe ich auch noch nie erlebt, dass Rainer Bertram das Handy nahezu ständig bei sich trug. Er nahm es sogar mit auf die Toilette. Im Urlaub fiel mir auch auf, dass nachts auf dem Handy eine Art Synchronisierung bzw. Download läuft. Bisher hatte Rainer Bertram im Safari-Verlauf folgende Anwendungen im Urlaub auf dem Handy gehabt: „VPN-tunnel“ (vermutlich gesicherte Datenübertragung) und „homebildschirm“ und in der Suchfunktion bei Google den Buchstaben C. Gestern, am 06.07.2012 stellte ich fest, dass der Verlauf vollständig gelöscht wurde. Mit Januar dieses Jahres trägt Levin keine Windeln mehr. Seitdem nässte er ein. Mir scheint, dass Levin Angst davor hat, sein „großes Geschäft“ auf der Toilette zu verrichten. Er setzt sich dann oftmals unter den Tisch oder in eine Ecke, als müsse er sich verstecken und dann drückt er. Nach Aufforderung, doch zur Toilette zu gehen, sagt er dann er müsse nicht mehr. Rainer Bertram sagt dann z. B. „ich sehe doch, dass du musst, komm, wir “gehen schnell!“ das sagt er nachdrücklich. In letzter Zeit fiel mir auch auf, dass Levin seinen Penis beim Wasserlassen zwischen die Beine klemmt, genau wie sein Vater. Auffällig ist, dass Rainer Bertram außergewöhnlich sexuell aktiv ist. Er ist 65 Jahre alt. Mir kommt es so vor, dass er fast mit einer Dauererektion herumläuft. Er fasst sich auch häufig in den Schritt und reibt sich in unbeobachteten Momenten (so denkt er wahrscheinlich). Er tut das auch in der Öffentlichkeit. Vor ein paar Tagen erhielt ich auf meinem E-Mail-Postfach bei web.de zwei Nachrichten von YouTube mit der Bestätigung, dass meine Videos erfolgreich hochgeladen wurden. Ich habe jedoch niemals Videos hochgeladen und ich habe auch keinen Account bei YouTube. Ich gehe davon aus, dass Rainer Bertram mit meiner E-Mail-Adresse einen Account eingerichtet hat. Es wurde auch ein Link eingeblendet. Als ich den öffnete, wurde ich zu einer Viagrawerbung weitergeleitet. Seit etwa Ostern dieses Jahres fällt mir auf, dass mein Sohn, wenn er nachts geweckt wird oft auffällig apathisch und schlaff ist, so dass Arme und Beine förmlich schlenkern und er nicht selbstständig stehen kann. Levin wird dann von Rainer Bertram zur Toilette getragen. Levin sagte mir, dass er mit Papa ein Geheimnis hat, aber alle Menschen hätten ein Geheimnis. Vor zwei Tagen wurde Rainer Bertram zusehends nervöser, da die zwei Kinder immer häufiger Worte wie Popo, Penis, Kaka, Pipi äußerten. Er reagierte gereizt und wies die Kinder latent aggressiv darauf hin, dass bleiben zu lassen. Diese Wortwahl fällt seit Beginn des Urlaubs auf. Die Kinder hatten aber keinen Kontakt zu anderen Personen, außer uns. Von mir und meiner Freundin können die Kinder diese Worte nicht haben. Vor dem Urlaub waren diese Begriffe zu Hause nicht gängig. Meine Schwester hatte kurzfristig einen Besuch in „D“ angekündigt. Meine Eltern waren schon dort, um das Haus zu hüten. In der Folge wurde Rainer Bertram mir gegenüber sehr abweisend. Ich hatte den Eindruck, dass er denken könnte, dass ein Familientreffen arrangiert wurde, um ein wichtiges Problem zur Sprache zu bringen, welches sich möglicherweise auf seine Person bezieht. Am 05.07.12 fand ich einen Zettel in der Spielkiste von meinem Sohn (Bemerkung: besagter Zettel befindet sich an dieser Textstelle am Hauptvorgang) Es könnte sich um die Darstellung einer Person handeln, die ihren erigierten Penis hält. Gestern Nachmittag beim Packen sagte er mit seltsamem Unterton, dass morgen alles anders würde und meine Eltern sich sicher sehr! freuen, den Levin wiederzusehen. Mehr kann ich erst mal nicht zu Protokoll geben. Ich stehe für weitere Nachfragen unter meiner Handynummer zur Verfügung. Meine Worte wurden sinngemäß wiedergegeben“.
Ihre „Beweise“
Seit Ostern fällt mir auf, dass Rainer Levin 5x in der Nacht (.) zur Toilette führt.
Letzten Samstag spielten die beiden Kinder nackt gemeinsam im Haus.
Am Sonntag fand ich das Handy von Rainer Bertram im oberen Zimmer.
Ich sah Hanni und Levin nackt hinterm Bett.
Ich fand 30 Nacktfotos von den beiden Kindern. Die sahen aus, wie professionell ausgeführt.
Hanni und Levin sind nie gemeinsam auf den Bildern.
Mir fällt auf, dass nachts auf dem I-Phone eine Art
Synchronisierung läuft.
Auf dem I-Phone fand ich „VPN-Tunnel“ und „Homebildschirm“.
Seit etwa Ostern fällt mir auf, dass mein Sohn, wenn er nachts geweckt wird oft auffällig apathisch und schlaff ist.
Am 05.07.2012 fand ich einen Zettel. Es könnte sich um die Darstellung einer Person handeln, die ihren erigierten Penis hält.
Gestern sagte er, dass morgen alles anders würde.
Am 06.07.2013 stellte ich fest, dass der Verlauf auf seinem Handy gelöscht war.
Monatelang wurde ich vor allen Bekannten in den Himmel gelobt, wie ich dem kleinen Kerlchen beigestanden habe. Wie oft hat meine Partnerin erzählt, dass sie mich für meine Ruhe bewundert, mit der ich unserem Sohn immer wieder klarmache, dass er weniger Schmerzen hat, wenn er regelmäßig zur Toilette geht und dass die Medizin ihm hilft.
Aber wie oft habe ich dann vor ihm gekniet, seine Händchen gehalten und den kleinen vor Schmerzen weinenden Jungen getröstet, ermuntert und gelobt und wenn es endlich geklappt hat, ihm gesagt, dass er das nächste Mal nicht so lange warten soll weil er dann sicher nicht so große Schmerzen hätte. Das waren anstrengende Wochen und Monate, bis es mit Movicol, Zureden, Loben und Belohnen soweit war, dass er allein zur Toilette ging und dann, nach einiger Zeit sogar die Tür zumachte und nur noch „fertig“ rief.
„Larger than Life“ zeigt Schwächen. Die Handlungs-abläufe im Drehbuch scheinen nicht durchgeplant zu sein. Schwesterherz sagt in „B“ gegen 19:19 Uhr aus, dass die Fotos von den Kindern nachweislich am Morgen des 01.07.2012 gemacht wurden. Drei Stunden später sagt Christel aus, dass die Kinder am Samstag gespielt haben und sie die Fotos erst am Sonntag entdeckt habe. Am Samstag kamen wir erst am späten Abend an, aßen zu Abend und dann wurden beide Kinder von ihren Müttern gemeinsam geduscht und ins Bett gebracht. Da war nichts mit nackt spielen. Die Schwester sagt aus, dass es keine Hinweise gab, Christel hat angeblich seit längerer Zeit den Verdacht.
Mein Handy aktualisiert, wie auch das von Christel, alle 30 Minuten eingehende E-Mails. Sie sagt bei der Polizei aus, dass ich das Handy ständig bei mir trug, stellt aber fest, dass der Verlauf gelöscht wurde. Wie hat sie das denn gemacht? Und die Polizei fand das Handy tief vergraben in ihrer Tasche. In einem weiteren Punkt ihrer Aussage muss sie sich entscheiden. Ist ihre Aussage richtig, dass sie tief schläft und ich ihr morgens erzähle wie oft wir zur Toilette waren, dann kann sie nicht feststellen, dass er beim Wecken schlaff wirkte. Stellt sie es fest, dann war sie wach und dabei. Woran macht sie dann aber einen Missbrauchsbeweis fest und wo ist da die logische Verbindung?
Glowe – 06.07.2012 18:00 Uhr
Wir sitzen bei herrlichem Sonnenschein direkt am Meer, die Kinder spielen auf dem Spielplatz neben unserem Terrassenplatz, kommen ab und zu rüber, um ein Stück Pizza zu holen oder etwas zu trinken. Wir sitzen gemütlich am Tisch. Christel fragt mich, ob wir Sylvester wieder herkommen können und wir sprechen über die wunderschönen Urlaubstage, die jetzt zu Ende gehen. Und weil ich dann, nicht beim Packen, sondern abends am Tisch sage, dass die schönen Tage nun leider vorbei sind, stellt sie das als deutlichen Beweis dar, dass ich Levin entführen und ermorden will. So die Aussage der Schwester in „B“ um 19.19 Uhr.
Ein Drehbuch mit so schlechter Synchronisation der Aussagen hätte selbst in der billigsten Ausgabe eines Vorabendkrimis oder Soap keine Chance. Leider und wie ich bitter feststellen muss, aber bei den Polizeibeamten in „B“. Bis dort über den Inhalt der Aussagen nachgedacht wurde, war es zu spät, wobei ich bezweifle, dass überhaupt gedacht wurde. Der Fahrstuhl meines Abstiegs zum Abschaum war bereits unaufhaltsam in Bewegung. Die Mühlen der Justiz waren in Gang gesetzt und die hören bekanntlich erst nach dem restlosen Durchmalen wieder auf.
Ein Beweis, der Klebezettel mit dem Mann, der einen erigierten Penis hält. Es gibt sogar ein Video, auf dem zu sehen ist, wie Levin den Mann „mit erigiertem Penis“ zeichnet. Zuhause im Wohnzimmer auf einem kleinen Tisch. Seine Mama sitzt zwei Meter entfernt und sieht ihm zu. Der „Mann, der eine Pistole hält“, gehörte zu einem Spiel, dass Levin an diesem Abend spielte und für das er auch noch weitere Bilder gemalt hatte. Er hatte ein Polizeiauto mit Playmobilpolizisten bekommen. Bei den Polizisten konnten Taschenlampen und Pistolen in die „Hände“ eingesteckt werden. Auf dem Video ist auch zu sehen, dass er noch einen Fisch und eine Eule malt. Nebenbei bemerkt, mit sehr großem Erfolg. Der Zettel klebte an seinem Spielekoffer, den wir mitgenommen haben. Als ich vor der Rückfahrt den Spielekoffer zum Einpacken mitnahm, habe ich Christel diesen Zettel in die Hand gedrückt. Sie wollte ihn mit anderem „Müll“ entsorgen. Er ist nicht im Müll gelandet, sondern befindet sich eingeschweißt in Folie in den Akten der Staatsanwaltschaft. Levins Mama hat diesen Zettel als Beweis vorgelegt, dass Levin einen Mann mit Penis gemalt hat. Der Staatsanwalt bewertet die Interpretation der Mutter und Anwältin, gelinde gesagt, als Unsinn. Soweit in Ordnung. Nur beim Familiengericht hat sich niemand Gedanken über die Aussage der Mutter und das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung gemacht. Der Zettel lag vor…
Der Familienrichter hat nie hinterfragt, woher Levin im Urlaub einen solchen Zettel haben konnte und gerade dort darauf gemalt haben soll. Es hat niemanden interessiert, wie Levin ausgerechnet dort an einen einzigen Haftnotiz-Zettel gekommen sein soll und etwas darauf gemalt hat, wie seine Mama behauptet. Dabei hätte nur ein Blick in die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft genügt. Selbst in der niveaulosesten Soap sind die Richter gründlicher. Es sind so viele Kleinigkeiten, die zusammengefasst die Lügen der Mutter schon im Juli 2012 als solche hätten belegen können. Aber der Familienrichter interessierte sich einzig für die Darstellungen der gegnerischen Anwältin. Verständlich, denn diese ist ja eine bundesweite Größe in seinem Amtsbereich. Mit diesen Gedanken steigt Unverständnis und Zorn über die für mich nicht zu entschuldigende Subjektivität des Familienrichters in mir auf. Da behauptet die Mama, da setzt die Anwältin eigene Fantasien als Tatsachenbeweis, der Richter liest die Unterlagen nicht und das Jugendamt verharrt in Demut vor dem entscheidungsunwilligen Richter. Anders ist nicht zu erklären, dass die Mama von Levin jetzt seit 36 Monaten an dem Lügengebäude festhalten kann. Weil das so ist, muss das Kind – unser Sohn Levin – seit 36 Monaten leiden. Das interessiert weder den Familienrichter noch das Jugendamt. Im Gegenteil, auch nach einer Ohrfeige durch das Oberlandesgericht im Februar 2015 hat es der Familienrichter überhaupt nicht eilig. Er schiebt die Verhandlung, die innerhalb von vier Wochen angesetzt werden müsste, in den Juli 2015.
An dieser Stelle muss ich noch einmal auf das dilettantisch schlechte Drehbuch eingehen.
Eine Mutter sagt aus, sie hege seit einiger Zeit einen Verdacht. Sie fährt mit diesem verdächtigten Partner und dem Kind in Urlaub. Dort entdeckt sie Nacktfotos ihres Kindes. Dann löscht sie auf Bitten des bereits verdächtigten Partners die Bilder. Sie packt nicht das Handy ein. Sie setzt sich nicht ins Auto. Sie fährt nicht zur nächsten Polizeidienststelle und erstattet nicht Anzeige.
Ein solches irrationales Handeln ist nicht neu. Eine Mutter sträubt sich innerlich das Offensichtliche zu glauben. Soweit ist das nachvollziehbar. Wenn sie dann aber nach eigener Darstellung Dienstagnacht erwacht, weil der Sohn auf der Toilette angeblich „Aua, Papa lass das“ ruft, wäre spätestens in diesem Moment der Punkt erreicht, an dem sie das Kind schützen muss. Aber sie erzählt, dass sie es „gehört hat“ und schläft ruhig bis zum nächsten Morgen weiter.
Dann, zwei Tage später, am Donnerstag um 15:15 Uhr, auf der Rückfahrt mit dem Schiff von Hiddensee stellt sie erneut fest, dass der Vater gerade den Sohn missbraucht. Sie greift nicht ein, sie geht nicht zur Polizei. Am Freitagmorgen, am letzten Urlaubstag beobachtet sie, dass sich der Vater gegen 7:50 Uhr oral bei dem Sohn befriedigt. Sie lässt auch das geschehen. Den Partner liebevoll umarmend und küssend lässt sie sich vom Sohn fotografieren, wartet bis zum Abend, stellt dabei fest, dass der Vater fünfmal um das Auto herumläuft, einen Koffer noch nicht einlädt und auf dem Weg zum Restaurant anhält und die Pfandflaschen abgibt. Sie geht nicht zur Polizei. Nein! Sie schickt der Schwester eine SMS. Die Schwester hastet dann eine Stunde später zur Polizei und bittet völlig aufgelöst um sofortige Festnahme des Vaters, weil der gerade das Kind entführen und ermorden will. Und das glauben die Polizisten in dem 980 km entfernten „B“. Als der Vater im Restaurant am Tisch das Knie des Jungen verbindet und die Verbandstasche wieder ins Auto bringt, steht schon ein Polizist mit der Hand an der Waffe hinter ihm.
Das ist nicht das Drehbuch einer Soap, sondern bittere Realität und blamabel für die Polizei. Schaut man in das Polizeiprotokoll, fallen zwar Aussagen der beiden Schwestern auf, die keiner Überprüfung standhalten würden, aber zu krassen Fehleinschätzungen seitens der Beamten geführt haben. Ich gebe zu, bis zu dem Urlaub bei Polizeibeamten Professionalität voraus-gesetzt zu haben. Selbst bei fehlender Praxiserfahrung der aufnehmenden Polizisten in „B“ hätte man wenigstens, eine adäquate Ausbildung in Verbindung mit entsprechendem IQ vorausgesetzt, andere Reaktion erwarten dürfen. Da liest man in den Akten: 5
5 Aussagen der Schwestern bei der Polizei in „B“ und Breege
Der Rainer Bertram habe auf dem Dachboden ein eigenes Reich. Sie habe Höhenangst und er weiß, dass sie nicht auf den Dachboden gehe. Levin hat seine Eisenbahn dort oben und spielt oft dort. Heute Morgen ist der Rainer Bertram mit Levin zum Klo gegangen da der mal wieder Verstopfung hatte. Danach sei das Kind apathisch gewesen und sei eingeschlafen. Sie sagt, dass Rainer Bertram sein Handy ständig bei sich trug. Und sie sagt, dass sie von Rainer Bertram auf dem Handy angerufen wurde und er ihr sagte, dass er gleich wieder im Ferienhaus sei und man ihm erst nachweisen müsse, dass er pornografische Bilder der Kinder hat, da die eh nichts finden bei ihm. Die Schwester erzählt der Polizei: Bereits seit Sonntag 01.07.2012 hat es angefangen. Levin hat mit Hanni Doktorspiele gemacht. Er hat mindestens 50 Fotos auf dem Handy seines Vaters gemacht. Der Vater war im Haus. Meine Schwester hat die Bilder gesehen und beschreibt sie eindeutig pornografisch. Es waren auf alle Fälle brandaktuelle Bilder vom 01.07.2012. Meine Schwester hat den Jungen darauf angesprochen. Der Vater wollte die Bilder nicht sehen. Meine Schwester war so geschockt, dass sie die Bilder löschte. Meine Schwester wollte erst noch Beweise sammeln. Zu einem Übergriff auf meine Schwester kam es nicht. Nur am Anfang der Beziehung wollte Rainer Bertram Bilder von meiner Schwester aus dem Intimbereich. Sie hat ihm aber keine Bilder geschickt. Sie (ihre Schwester Christel Schiffer) wollte erst in „D“ Beweise sammeln. Er hat Festplatten, auf die sie keinen Zugriff hat. Meine Schwester ist eine emanzipierte geradlinige Frau. Sie ist Schulleiterin (.) und ist mit Sicherheit nicht blauäugig in dieser Sache. Sie hat mit Rainer Bertram geschlafen, damit Doris Bilder von den Kindern malen lassen kann. Auffällig ist, dass Rainer Bertram eine Tochter hat, die Borderliner ist. Es besteht der Verdacht, dass sie ebenfalls sexuell missbraucht wurde. Meine Schwester dachte immer an jemanden außerhalb der Familie. Sie wäre nie darauf gekommen, dass es Rainer Bertram war. Heute rief sie gegen 18.13 an. „Er plant etwas. Er hat das Spielzeug eingepackt. Geld in der Hosentasche. Auf meinem Handy war Google, Safari home, VPN Tunnel. Sie erhält Meldung Posteingang G: Festplatte. Sie meint der Rechner zuhause sei partitioniert und ihr Mann habe Zugang zu ihren Mails. Und Christel sagt am Urlaubsort aus: Seit einiger Zeit bringt Rainer Bertram unseren Sohn nachts bis zu 5-mal zur Toilette. Ich schlafe fest aber „Rainer Bertram“ erzählt es mir morgens. Er stellt sich den Wecker. Im Urlaub fiel mir auf, dass nachts eine Art Synchronisation auf seinem Handy lief. Mir scheint, dass Levin Angst davor hat, sein großes Geschäft auf der Toilette zu verrichten. Er setzt sich oft unter den Tisch und drückt. Nach Aufforderung zur Toilette zu gehen sagt er oft er müsse nicht mehr.
„Rainer Bertram“ sagt dann nachdrücklich. Ich sehe doch, dass du musst, also komm. Seit Ostern fällt mir auf, dass Levin, wenn er geweckt wird oft auffällig apathisch und schlaff ist, so dass Arme und Beine förmlich schlenkern und er nicht selbstständig stehen kann. Levin wird dann von Rainer Bertram auf die Toilette getragen. Die anwesende Freundin Frau Doris Steinel gibt zu Protokoll, dass die Fotos von den Kindern gemacht wurden. Ihre Tochter Hanni habe das bestätigt.
Die erste Reaktion meiner Tochter auf die Aussage der Svenja Schiffer war blankes Entsetzen, Unverständnis und dann Gang zu einem Rechtsanwalt. Aber der konnte ihr nur sagen, dass er eine Unterlassungs-verfügung beantragen kann, die aber niemanden nutze, da die Schwester das nicht in der Öffentlichkeit behaupte. Die Kosten von etwa 500,00 € solle sie sich sparen. Selbst in einem intellektuell anspruchsarmen Vorabendkrimi würden so niveaulose Behauptungen als untauglich für den Fortgang der Handlung gewertet. Die Schwester erfindet die Erkrankung eines Menschen, den sie dreimal in sieben Jahren gesehen hat und erdreistet sich, dass auch noch als Beweis für eine stattgefundene Straftat anzuführen. Sie spricht nicht von möglicher Straftat, sondern ganz konkret davon, dass sie jetzt weiß, dass ich meine Tochter ebenfalls sexuell missbraucht habe Wer hat den Verdacht geäußert? Und wer hat Borderline diagnostiziert? Dazu erinnere ich mich an den ersten Abend im Urlaubsort, als mir meine Partnerin vorhielt, dass sie sich gewundert habe, weil ich Jahre zuvor meiner Tochter Kopien für ihre Studienunterlagen gemacht habe. Sie hätten sich gewundert, dass meine Tochter eine besonders starke Papa-Bindung gezeigt habe. Ich erinnere ich mich an die gutgemeinten Vorwürfe meiner Ex-Partnerin, ich hätte mich zum Affen meiner Tochter gemacht, als ich ihr während ihres Studiums bei einer Hausarbeit geholfen habe. Jetzt im Nachhinein fühle ich mich als Figur eines Stückes ähnlich „Larger than Life“, dem experimentellen Theater. Ich bin als Zuschauer zwar in die Handlung einbezogen aber von mir nicht zu beeinflussende Handlungsinhalte werden mit aktuellen Ereignissen in einer beispiellosen Inszenierung verbunden. War meine Tochter einer der Bausteine der Verfehlungs-Kampagne in einem solchen Drehbuch? Mir ist bekannt, dass Kinder und Jugendliche, die an Borderline erkrankt sind, sich selbst verletzen, weil sie z. B. die Liebe eines Elternteils nicht wahrnehmen konnten oder einer genetischen Veranlagung folgen. Ich finde eine ganze Reihe von Faktoren und Symptomen, die überhaupt nichts mit sexuellem Missbrauch zu tun haben. Mit Missbrauch aber schon, wie z. B. mit verbalen Missbrauch oder emotionalen Misshandlungen. Da werden Ursachen wie andauernde Vernachlässigen des Kindes, ständiges Schimpfen oder Erniedrigen aufgeführt. Hat ein Mensch ein oder mehrere Traumata erleben müssen und ist sein durch seine Gene vorprogrammiertes Temperament so geschaffen, dass er diese Traumata nicht verarbeitet, kann er an einer Borderline-Störung erkranken. Er kann, er muss es aber nicht. Aber die Schwestern, Svenja und Christel Schiffer, haben „gründlich“ gearbeitet und zusammengestellt, dass 25 % der Borderline-Patienten in ihrer Kindheit Misshandlungen oder einen Missbrauch erlebt haben. Das ist auf den ersten Blick eine schlüssige Ursache für diese Erkrankung. Das Problem ist nur, dass beide Schwestern übersehen haben, meine Tochter leidet nicht an Borderline. Unverschämt, erniedrigend und menschenverachtend ist die richtige Bezeichnung für diese Behauptung. Wann haben die beiden Schwestern das alles herausgefunden und aus welchem Anlass? Faszinierend ist, wie schnell die Diagnose, Ursachenforschung und den Beleg für eine bisher ungesühnte Straftat von mir gefunden wurde. Keiner der Fallbeteiligten hat sich über das Zeitmanagement der Schwestern von den „entdeckten Fotos“ bis zur allumfassenden „Beweisführung mit sogenannten Belegen“ Gedanken gemacht. Am Freitag um 9:00 Uhr wusste die Schwester von all dem nichts. 10 Stunden später waren das bewiesene „Tatsachen“. Zurückerinnernd an den Urlaub, muss es aber schon im Drehbuch gestanden zu haben. Alles andere als faszinierend ist die daraus resultierende Erkenntnis, dass die Fotos wohl nur der willkommene Anlass waren, eine bereits in anderer Form geplante Trennung zu vollziehen. Eine Trennung, so absolut, dass der gemeinsame Sohn nur noch der Mutter und deren Familie gehört. Wenn Levin ihrer Aussage nach bereits seit Ostern immer wieder Bilder vom Dachboden gezeichnet hat, muss das ja lange vor dem Urlaub geschehen sein. Warum fallen ihr die angeblich einen Mann mit erigiertem Penis darstellenden Bilder denn erst im Juni auf? Sie hat diese doch nach eigener Darstellung bereits seit Ostern als solche identifiziert. Wenn einer Mutter solche Bilder in die Hände fallen, geht sie der Sache nach. Sofort und nicht erst Monate später. Nach Drehbuch kommt jetzt die Verbindung zwischen Fiktion und Realität zum Tragen. Ursprünglich wollten wir einen zusätzlichen Spiel-bereich auf dem Dachboden schaffen, haben aber das bereits im November 2011 ad acta gelegt. Die Bilder müssten dann doch vor November 2011 entstanden sein. Die großen Lücken zwischen Handlungsplan und den Life Einspielungen treten immer deutlicher hervor. Schlechte Life-Regie. Nur dort, wo man sie bewerten müsste – beim Familiengericht – werden sie nicht beachtet. Knapp zwei Stunden nachdem Levins Mama uns fotografiert, als ich ihn getröstet habe, zwei Stunden nachdem sie dem kleinen Mann gefragt hat, was er ohne seinen lieben Papa denn machen würde, zwei Stunden nachdem sie mich gefragt hat, ob wir Sylvester wieder herkommen können, zwei Stunden nachdem sie mir sagt, wie schön es ist, dass Levin und sie mich haben, zwei Stunden danach hat sie Todesangst und fleht die Polizei an, mich auf keinen Fall zu entlassen, denn das darf auf keinen Fall passieren. Dann hätte Doris doch noch eine Fahrkarte gebraucht und mit dem Zug fahren müssen. Schlimmer noch. Dem Partner wären bei der Ankunft in „D“ nach gemeinsamer Rückfahrt die leeren Schränke und das neue Schloss aufgefallen. Die Eltern anrufen und die Aktionen rückgängig machen wäre nicht möglich, denn der Partner hätte ja neben ihr im Auto gesessen und das Gespräch mitgehört.
Da ist noch etwas, dass anzusprechen mir schwerfällt, was aber auch kommentiert werden muss. Auch wenn es kein Tabuthema ist, für mich ist „Telefonsex“ etwas Intimes. Wenn die Schwester von Levins Mama bei der Polizei angibt, ich hätte Fotos verlangt und nur eigene geschickt, kann sie das tun. Vielleicht hat sie sich da auch ein wenig an Skandalmeldungen aus royalen Kreisen oder Facebook orientiert. Wenn Telefon-gespräche von royalen Prinzen durch die Weltpresse gehen, ist das sicher für einige Menschen interessant. Etwas anderes ist es, in theatralischer Empörung und ohne Wissen zu deklamieren, wie zwei Menschen mit diesem Thema umgegangen sind. Wer in einer Beziehung in gegenseitiger Übereinstimmung wem was erzählt, schickt oder erhält geht nur diese Zwei etwas an. Ich kann nur entsetzt feststellen, dass die Schwestern keine Scheu haben, selbst die Zeit, nach meiner Wahrnehmung geprägt von Liebe, gegen-seitiger Achtung und Verstehen – zu der auch unser wunderbarer Sohn gehört – in den Schmutz zu ziehen, zumal hier eine Phantombilddiskussion geführt wird. Glauben die Schwestern wirklich, dass der Staatsanwalt eine solch erbärmliche und niveaulose Darstellung nicht als solche erkennt. Wenn Levins Mama angeblich Fotos erhalten hat und diese als beleidigend, beschämend oder unangemessen anprangert, stellt sich die Frage, warum sie dann mit diesem „Ungeheuer“ überhaupt zusammengekommen ist. Der Dachboden sollte nach unseren Vorstellungen als Lagerraum und im vorderen Bereich als zweites Spielzimmer genutzt werden. Deshalb hatte der Bauunternehmer auch die Klappleiter im Zimmer von Levin eingebaut. Das Dach war nicht ausgebaut. Die Verkleidung fehlte und im Boden schaute noch der eine oder andere Nagel raus. Ursprünglich hatten wir gedacht, dass Levin dort seine Playmobil – Eisenbahn auf „Dauer“ aufgebaut lassen kann. Wir haben einen Spieleteppich nach oben gebracht und die Eisenbahn mit Bahnhof, Schranken, Straßen aufgebaut. Ich habe sogar ein Sicherheitsgitter konstruiert und eingebaut, damit er oder seine Spielkammeraden nicht unabsichtlich durch die geöffnete Luke fallen können und begonnen, die Dachbalken mit Sperrholzplatten zu verkleiden. Wie stolz war Levin und wie hat er sich gefreut, wenn er wie der Papa die Schrauben mit der

Maschine eindrehen durfte und es der Mama zeigen konnte. Und wie oft hat uns die Mama etwas zu trinken hochgebracht und mit dem Staubsauger den Sägestaub weggesaugt. Aber was ich als Entlastung für uns Erwachsene gesehen hatte, nämlich das „Fallgitter“, wurde zum Problem. Die Kinder sollten spielen können ohne, dass ein Erwachsener ständig in der Nähe sein musste. Aber dann zeigte sich, dass, sobald Levin und seine Freunde „allein“ waren, die Spielsachen nach kurzer Zeit einzeln durch das Sicherheitsgitter der Dachtreppenöffnung geflogen kamen. Das war nicht Sinn der Sache. Die Eisenbahn wurde wieder abgebaut. Christel selbst hat mit dem Staubsauger den Spieleteppich auf dem Dachboden gereinigt. Das war, wenn ich mich richtig erinnere, bereit im Oktober 2011 – also vier Monate nach dem Einzug ins Haus. Von da ab wurde der Dachboden als das benutzt was er ist, als Lagerraum. Die Eisenbahn wird in seinem Zimmer oder im Wohnzimmer aufgebaut. Unser Sohn spielt nicht auf dem Dachboden. Am 07.07.2012, als ich noch im Gewahrsam der Polizei war, wurde dieser Dachboden von zwei Polizisten betreten. Die haben Fotos gemacht, weil dort ja angeblich ein Computer steht, auf dem ich mit Levin Fotos angeschaut habe. Die Polizisten haben keine Toilette, keinen Computer, haben keine Eisenbahn, keine Spielecke oder andere Spielsachen gefunden. Sie haben einen Dachboden mit abgestellten Koffern, Kartons und Gerümpel fotografiert. Diese Nachweisfotos befinden sich in dem 70-seitigen Gutachten der Kriminaltechnik zu den untersuchten Medien.
Alptraum
Zurück – und kein Zuhause
Nirgendwo
Warum?
Verfahren zum Umgang
Amtsgericht 23. Juli 2012
(.) hat das Amtsgericht – Familiengericht – „S“ durch den Richter am Amtsgericht am 23.07.2012 beschlossen:
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Kosten für das Verfahren ohne mündliche Verhandlung werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert wird auf 1.500 € festgesetzt.
Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs. Im einstweiligen Anordnungsverfahren ist nur eine summarische Prüfung möglich. Das Gericht sieht sich außer Stande, angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs einen Umgang nur aufgrund einer solchen Prüfung einzuräumen. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Umgang, gleichwohl ist das Kindeswohl vorrangig zu beachten.
Donnerstag – 26. Juli 2013
Als ich die Kirche verlasse, klingelt das Handy. Herr Dexter, Rechtsanwalt bei „La“ Rechtsanwälte ist am Apparat und bittet mich um einige Angaben zu meiner geschiedenen Frau, die er in einem Versicherungsfall wegen eines ärztlichen Kunstfehlers vertritt. Ich hatte ihn früher darum gebeten, da meine Exfrau sich nicht zu helfen wusste. Er bekommt die Auskünfte von mir, bedankt sich und fragt dann wie es mir selbst geht. Mit dem was ich ihm dann erzählt habe kann er nichts anfangen, aber er bietet mir seine Hilfe an. Einige Tage später werde ich die Kirche und das Kreuz anders sehen. Meine Rechtsanwältin hatte mir gesagt, dass sie mit der gegnerischen Anwältin sprechen wolle und da sie beide bekannt seien, erwarte sie keine großen Probleme bei der Lösung aller Fragen.
Heute frage ich mich nicht mehr, wie in vielen anderen Fällen, warum sie mir das Treffen mit unserem Sohn bei der Anhörung ausgeredet hat. Obwohl ich eine einstweilige Verfügung zum Betreten der Wohnung erwirkt habe, erhalte ich von meiner Anwältin die Auskunft, erst einmal abzuwarten. Mein Vorschlag selbst einen Gerichtsvollzieher zu suchen und mit ihm die Öffnung der Wohnung zu erzwingen, lehnt sie ab und bittet mich eindringlich zu warten. Wozu habe ich dann eine solche Verfügung erwirkt? Ich verstehe die mangelnde Unterstützung nicht. Erst war sie hundertprozentig überzeugt und hat mir schon die Lösung aller Fragen innerhalb von Wochen in Aussicht gestellt und plötzlich, nach einem Gespräch mit der gegnerischen Anwältin, hat es alle Zeit. Nur ich habe keine Zeit. Die Chancen endlich dieses unsägliche Missverständnis aufzuklären schwinden mit jedem Tag. Das ist keine Unterstützung wie ich sie mir wünsche und wie sie auch angemessen wäre.
Freitag – 27. Juli 2012
Am nächsten Tag rufe ich in der Kanzlei „L“ an und bitte den Anwalt um Beistand. Die Kanzlei „L“ ist nach einem klärenden Gespräch bereit, mich in allen Belangen zu vertreten. Beide, meine Partnerin und ich sind den dortigen Anwälten bekannt. Aber einfach nur ein Mandat übernehmen will die Anwaltskanzlei nicht. Drei Stunden berichte ich, antworte auf Fragen, erkläre Situationen und stelle selbst Fragen. Die beiden anwesenden Anwälte fragen, bohren, fragen wieder und wieder und lassen keine Peinlichkeit aus. Später wird es sich auszahlen, denn auch eine Beschwerde der gegnerischen Rechtsanwältin vor der Anwaltskammer kann die Unterstützung der Kanzlei für meine Interessen nicht erschüttern. Die Beschwerde hatte, wie ich viel später erfahren sollte, keinen Erfolg – wie alle anderen noch folgenden Beschwerden. Nach dem Anwalt zieht es mich wieder zur Kirche. Ich laufe durch die Hauptstraße und sehe auf der anderen Straßenseite Doris mit Tochter und einer Freundin und deren zwei Kinder in die Stadt laufen. Sie schaut zu mir rüber, flüstert mit der Freundin und dann zeigen mir beide was für ein Abschaum ich bin. Selbst heute noch empfinde ich tiefen Zorn, wenn ich an dieses boshafte und herablassende Lachen denke. Ich merke, dass ich Menschen anders sehe. Jedem Menschen, der mir entgegenkommt, möchte ich sagen, nein ich habe nichts getan. Mein Anwalt sagt mir immer wieder, dass ich unbedingt professionelle Hilfe suchen soll? Nein, ich schaffe das schon allein. In einigen Tagen wird sich alles aufgeklärt haben. Unser Sohn hat bestimmt bei seiner Vernehmung erzählt und damit ist das Thema erledigt. Dann können wir endlich miteinander reden.
Samstag – 28. Juli 2012
Die Firma „Service K“ sucht Mitarbeiter zur Unterstützung ihres Immobiliengeschäfts. Nach einem kurzen Gespräch bin ich mit dem Firmeninhaber einig, dass ich für ihn tätig sein kann. Die Objekte, die ich erhalte, habe ich nicht nur zu vermarkten, sondern aufzunehmen, zu bewerten, zu vermieten oder zu verkaufen. Eine Provision von 20 % eröffnet mir zumindest finanziell wieder eine Perspektive. Die entsprechenden Genehmigungen zur Maklertätigkeit kann ich nach einer Eingewöhnungszeit einholen. Ich habe wieder eine Aufgabe, komme mit Menschen zusammen und kann meine Zeit wieder sinnvoll planen. Jedes Mal, wenn ich durch „D“ fahre, schaue ich, ob ich unseren Sohn irgendwo sehe, aber das passiert nicht. Das einzige, was ich im Vorbeifahren wahrnehme ist, dass entweder das Auto der Oma oder dass der Schwester oder alle im Hof stehen. Die Oma hat jetzt die gesamte Organisation des Haushalts und des Familienlebens übernommen. Einmal an einem Donnerstag kommt Levin mit seiner kleinen Schubkarre aus der Einfahrt. Ich sehe ihn von weitem. Als ich näherkomme, taucht auch der Opa mit einer Schubkarre auf. Scheinbar wollen sie Grün Müll zum Wertstoffhof bringen. Ich fahre langsamer und winke unserem Sohn im Vorbeifahren zu. Er stellt die Schubkarre ab und schaut mir nach. Im Rückspiegel sehe ich noch, dass der Opa ihn auffordert weiterzugehen. Offensichtlich hat er Angst ich könne anhalten. Dass ich das gekonnt hätte, fällt mir aber erst später ein. Ich war so überrascht, dass mir der Gedanke gar nicht gekommen ist.
Montag – 20. August 2012
Mein Rechtsanwalt informiert mich telefonisch, dass meine Partnerin bei der Kammer Beschwerde gegen ihn eingereicht hat, weil er gegen Standesrecht verstoßen hat. Sie hat durch Frau Neumann erklären lassen, dass die Kanzlei „L“ mich kostenlos vertreten würde. Es ist mir zwar aufgefallen, dass Frau N, die Mutter des kleinen Freundes von Levin bei Christel vom Status „Persona non Grata“ in den Stand „liebste Freundin“ aufgestiegen ist, aber ich habe nicht weiter darüber nachgedacht, was ich der als Information direkt nach meiner Rückkehr gegeben habe. Allerdings weiß ich eines, mit dieser Frau sprach ich, da wurde ich noch durch Rechtsanwältin S. vertreten. Ich kann überhaupt nichts von der Kanzlei „La“ erwähnt haben. Erzählt haben kann ich lediglich, dass die Kanzlei „S“. Prozesskostenbeihilfe für mich beantragt habe und ich damit weitgehend kostenlos vertreten werde. Zwei Tage später hat die Anwaltskammer die Beschwerde zurückgewiesen. Nachdem deutlich wird, dass meine Ex-Partnerin nicht bereit ist, anzuerkennen, dass ich einiges an Finanzmitteln für das Haus aufgenommen und verwendet habe und nachdem deutlich wird, dass sie sogar abstreitet einen Mietvertrag mit mir zu haben, muss ich sehen wie ich das beweisen kann. Die notwendige Nachfinanzierung für das Haus war nur durch den Mietvertrag möglich. Über ein Mannheimer Finanzierungsunternehmen haben wir im Januar 2012 die Nachfinanzierung durch die finanzierende oder andere Bank beantragt. Einige Tage später, die Rechnungen werden mehr und mehr und mir fallen eigentlich auch keine Begründungen mehr ein, warum unser Bauträger noch warten muss, teilt uns der Finanzvermittler aus Mannheim mit, dass die Bank nicht finanzieren würde, er würde es über eine andere Bank versuchen. Da kommt dann aber nichts mehr. Über eine Bausparkasse haben wir dann die Finanzierung beantragt. Einige Tage später teilt uns die Mitarbeiterin der Kasse mit, dass es abgelehnt ist. Dann schicke ich am 01.02.2012 als Einnahme steigernd den Mietvertrag an die Mitarbeiterin. Daraufhin erreicht sie bei einer Bank eine Zusage. Die Finanzierung mit 7 % ist zu teuer, ich versuche es dann über ein anderes bekanntes Finanzierungsunternehmen.
Der Repräsentant dieses Unternehmens hat den Mietvertrag als Einnahmesteigerung in den Antrag eingefügt. Daraufhin genehmigt die finanzierende Bank die Nachfinanzierung. Ich selbst erkläre bei der Antragsunterzeichnung durch meine Partnerin, dass die gemieteten Räume von mir als Büro genutzt werden sollen, da ich eine Immobilienfirma eröffnen will. An diesen Finanzvermittler erinnere ich mich und frage ihn, ob er denn den Mietvertrag noch in seinen Unterlagen habe. Er ruft zurück und teilt mir mit, dass er alles an die Bank geschickt habe und keine Kopien aufbewahre. Glaube ich ihm? Aber irgendwie muss ich doch an den Mietvertrag kommen. Sicher, auf meinem Rechner habe ich die pdf-Datei. Aber der ist in Mainz bei der Kriminaltechnik. Dann fällt mir ein, dass ja die Mitarbeiterin der Bausparkasse diese Unterlagen noch haben könnte, denn wir hatten sie ja gebeten, nichts an die damals zur Finanzierung bereite teure Bank weiterzuleiten. Also rufe ich sie an. Und ich habe Glück. Sie übergibt mir den Vertrag und sogar noch die Kopie der Mietüberweisung.
Donnerstag – 23. August 2012
Auch wenn es schwerfällt, die erste Aufstellung von persönlichen Sachen, die ich dringend benötigte, habe ich gemacht. Das Telefon klingelt. Am Apparat ist Herr KS von der Kripo „S“. Ob ich Zeit habe, zu kommen. Inzwischen vorsichtig geworden, frage ich erst einmal warum. „Die Rechner sind gekommen und sie können diese abholen, möglichst gleich“. Dreißig Minuten später halte ich vor dem Revier in der Hauptstraße. Ein ganz anderer Herr „KS“ begrüßt mich. Nicht der abweisende auf Distanz bedachte Mann steht mir gegenüber, sondern ein hilfsbereiter Mensch, der froh ist, den ganzen „Kram“ loszuwerden. Er klappt demonstrativ den Deckel der Akte zu, schreibt etwas und brummelt vor sich hin „so abschließen und weg an die Staatsanwaltschaft. Mir hilft er noch beim Einladen, dann wünscht er mir „alles Gute“!!! und verabschiedet sich herzlich. Ich sage ihm adieu, aber nicht auf Wiedersehen.
Und dann erfahre ich durch die Akte etwas. Bis dahin sah ich die Bilder, die unser Sohn gemacht hat, Bilder die angeblich auf meinem Rechner, Speichermedien oder sonst wo vorhanden sein sollen, die ich ins Netz gestellt haben soll oder zu denen ich ihn angeleitet haben soll, als Grund der Verhaftung an. Jetzt lese ich das erste Mal, dass der eigentliche Grund meiner Verhaftung die Aussage der Schwester war, dass ich unseren Sohn entführen wolle und ihn dann, um der möglichen Aufklärung zu entgehen, zu ermorden. Nur aus diesem Grund wurde die Polizei auf Rügen aktiv. Wie verquer muss denn Levins Mama denken, wenn sie den Mann mit ihrem I-Phone fotografiert, der gerade die Schürfwunde ihres Sohnes verbindet, ihn tröstet und mit ihm lachend einen kleinen „Wettlauf“ macht. Wie abstrus ist es, wenn sie dem kleinen Mann sagt: „was würdest du ohne deinen Papa machen“, dann das I-Phone ans Ohr nimmt und ihrer Schwester sagt, sie solle jetzt die Entführungs- und Mordabsichten anführen, damit die Polizei auch wirklich komme. Jetzt wird mir auch klar, warum die Polizisten auf Rügen so „freundlich“ waren, denn die „Mordabsichten“ haben sie mit Sicherheit nicht geglaubt.
Dienstag – 28. August 2012
Einige Ordner habe ich durch die gegnerische Anwaltskanzlei endlich erhalten. Bei der Durchsicht stellte ich fest, dass wichtige Papiere von mir fehlen. Diese Papiere lagen bei den Ordnern oder waren abgeheftet. Ich brauche z. B. den Bescheid über die Bezüge unbedingt für den Abschluss einer Wohnungsfinanzierung, denn mir ist inzwischen klar, eine Rate von 360 € ist leichter zu finanzieren als eine Miete von vielleicht 500 € und mehr.
Mittwoch – 29. August 2012
Mein Rechner mit allen abgespeicherten Dateien ist wieder da. Gestern und heute habe ich eine Tabelle mit den Daten der vorhandenen Belege für meine Ausgaben erstellt. Die Angewohnheit wichtige Papiere als pdf – Dokumente abzuspeichern, zahlt sich jetzt aus. Die noch vorhandenen Aufstellungen zum Hausbau und Finanzierung sind hilfreich. Auch wenn ich nur die Kontoauszüge ab Mitte 2010 gespeichert habe, sind sie jetzt Grundlage für den Nachweis vieler Ausgaben. Die gegnerische Rechtsanwältin fordert von mir, sofort alle Gegenstände aufzulisten, die mir gehören. Sie verlangt die Herausgabe aller Daten. Ich habe eigentlich kein Problem aber alle benötigten Speichermedien (Sticks und CDs oder DVDs) befinden sich im Haus von Christel. Wenn die Familie Schiffer beanstandet, dass ich noch eine Menge Eigentum im Haus habe, soll sie doch die Gegenstände auflisten und herausgeben. Warum soll ich suchen. Die sehen und wissen doch was mir gehört. Die Schulleiterin unseres Sohnes teilt mir mit, dass ich in Zukunft über Veranstaltungen, die ihm zugeordnet werden, informiert werde, denn seine Mama hält es nicht einmal für nötig, mir mitzuteilen, dass Elternabend war. Sie tritt überall als alleinerziehend auf.
Mittwoch – 29. August 2012
In zwei Tagen ziehe ich übergangsweise in eine Dachwohnung in der Nähe meiner Tochter. Aber so bald wie möglich brauche ich eine Wohnung, und zwar so, dass Levin auch dann in der Schule bleiben kann, wenn die gegenwärtige Situation sich völlig umkehrt. Ich bin überzeugt, dass die Wahrheit etwas länger braucht und furchtbare Folgen für diejenigen haben wird, die sich schon als Sieger sehen. Darum muss ich jetzt schon dafür sorgen, dass unser Sohn möglichst in der schützenden Umgebung von Schule und Schulfreunden bleiben kann. Selbst wenn es kurzfristig nötig werden sollte, kann ich ihm ein eigenes Zimmer bieten und ihn täglich zur Schule bringen und holen. Und für mich auch wichtig, er darf jederzeit, wenn er es wünscht zu seiner Mama. Er soll soweit irgend möglich, frei von Beeinflussung durch das, was zwischen seinen Eltern steht, aufwachsen.
Das Familiengericht weist den Antrag von Levins Mama auf einstweilige Anordnung, mir die elterliche Sorge von Levin zu entziehen, am 24.08.2012 zurück.
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt eine besondere Dringlichkeit voraus, da bereits ein reguläres Hauptsacheverfahren beschleunigt durchzuführen ist (.). Allein die derzeitig fehlende Kommunikation rechtfertigt keinen derartig schweren Eingriff in das Elternrecht des Antraggegners.
Es mag sein, dass seitens der Antragstellerin kein Vertrauen besteht. Andererseits besteht aber die Möglichkeit, dass sich die gegen den Antragsteller erhobenen Verdächtigungen als haltlos herausstellen; dann würde die Mitsorge entzogen ohne jegliches vorwerfbare Verhalten. (.)
Mittwoch – 29. August 2012
Ich schreibe der Schulleiterin, Frau G. eine Mail, weil ich denke, dass ich ein Recht habe über unseren Sohn von der Schule informiert zu werden.
als Anlage überlasse ich Ihnen die Kopie eines Urteils zum Sorgerecht. Damit sind alle gegen-teiligen Informationen eindeutig widerlegt. Ich habe meinem Sohn ein Päckchen an die Schule geschickt. Vielleicht ist es möglich, dass er es in der Schule geöffnet und ihm der Gruß vorgelesen wird. Im anderen Fall würde das Päckchen im Müll landen. Sehr geehrte Frau G., es macht mir Sorgen, dass ich nicht erfahre wann Elternabend ist. Es gibt keine Berechtigung mir das zu verschweigen. Es macht mir Sorge wie er zurzeit Schule und Freizeit verbringt. Das Kind wird mit Eskorte zur und von der Schule geleitet. Es wird mit Eskorte zum Training, zum Chor geleitet. Freitags wird es direkt nach der Schule nach „B“ verbracht und kommt erst sonntags spät wieder zurück. Da die Mutter sehr viele Termine wahrzunehmen hat, übernimmt entweder die Schwester der Mutter oder die Oma die Aufsicht. Bisher habe ich mich im Interesse meines Sohnes zurückgehalten, werde aber in naher Zukunft alle Mittel einsetzen müssen, um diese Fehlentwicklung zu beenden. Ich bitte Sie bei Veränderungen bei ihm um Nachricht.
Noch am gleichen Tag erhalte ich Nachricht, dass mir in Zukunft die Informationen zu Levin zur Verfügung stehen werden.
„es tut mir sehr leid, dass Sie von dem heutigen Elternabend keine Kenntnis erhalten haben, aber ich habe von Ihnen keine aktuelle Adresse, so dass ich nichts per Post schicken konnte. Ihre E-Mail-Adresse ist mir nun seit heute bekannt und nun werden wir Sie benachrichtigen. Sicherlich haben Sie den Plakaten in „D“ schon entnommen, dass wir am 8.9.12 ein Schuljubiläum feiern, und zwar von 10.00 bis 14.00 Uhr. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und grüße Sie herzlich
Freitag – 31. August.2013
Der Schwiegersohn steht im Hof und stellt Möbel bereit. Er hat bereits das Bettgestell hingestellt und wartet eigentlich nur noch darauf, dass wir die Sachen in beiden Autos verstauen. Gestern habe ich meine Koffer und die immer noch lose im Kofferraum liegenden Kleidungsstücke in die „neue“ Wohnung gebracht. Spätestens heute muss ich zur Kenntnis nehmen, dass ich ein neues, ein anderes Leben führen muss. Natürlich bin ich dankbar, dass mir die Wohnung für 200 € überlassen wird. Ich weiß auch, dass diese Lösung nur für drei Monate gedacht ist. Bis dahin, so hoffe ich, wird geklärt sein, wie die Sorgerechtsfrage ausgeht, wie die Vermögensrückgabe aussieht. Ich kann mich in Ruhe um eine neue Wohnung kümmern, ohne die Couch im Wohnzimmer bei der Tochter zu blockieren. Ich fühle mich nicht gut, wenn ich durch das offene Haus meines „Vermieters“ in meine Dachbleibe gehe. Ist er in der Küche, sehe ich ihn, geht er ins Wohnzimmer, ins Arbeitszimmer oder in andere Räume, laufe ich immer an ihm vorbei. Aber er versucht mir das leicht zu machen, grüßt kurz und wendet sich seinen Beschäftigungen zu. Wir laden die Möbel ein, und bauen diese dann in meiner Bleibe auf. Mein Vermieter hat mir einen Internetzugang geschaltet, so dass ich E-Mails schicken und empfangen kann. Das macht es mir natürlich leichter in meinem Rechner nach Unterlagen zu suchen und mit meinem Rechtsanwalt zu kommunizieren. Am Abend richtet die Tochter es so ein, dass ich noch in ihrer Wohnung bleiben soll. Am nächsten Tag ziehe ich jedoch einen Schlussstrich. Die Beiden haben jetzt lange genug Rücksicht genommen. Sie haben einen kleinen Jungen, der sie braucht. Auch wenn der kleine Mann mit meiner Unterstützung gelernt hat, seine Beinchen „sinnvoll nacheinander nach vorne zu bewegen“ und an der Hand läuft und wenn er jedes Mal weint, wenn ich gehe, muss ich wieder eine natürliche Grenze aufzeigen – auch für mich. Ich brauche langfristig eine Wohnung, möglichst in der Nähe unseres Sohnes. Wenn er zu mir kommt, soll er möglichst nahe in seinem sozialen Umfeld bleiben, seine Freunde weiterhin treffen und seine Mutter, wann immer er das möchte, sehen können. Er hat es verdient, möglichst unbelastet den Weg der Trennung seiner Eltern zu gehen. Es wäre nach meiner Überzeugung völlig falsch, ihn mit festen Besuchszeiten im Umgang mit seiner Mutter zu belegen. Nur eines geht mir immer wieder durch den Kopf. Egal was seine Mutter mir angetan hat, egal wie kriminell ihre Handlungen waren und sind, es ist seine Mutter. Aber die, die seine Mutter zu dem Menschen gemacht hat, in weiblicher Hülle – charmant und sympathisch aber kalt, herzlos und berechnend – ihre Karriere und ihr neues privates Leben planend, vor dieser Frau soll er eine Zeitlang geschützt werden. Meine Erfahrungen mit der nach eigenen Aussagen bindungsunfähigen Schwester der Mama unseres Sohnes zeigen mir, wer für diese Fehlentwicklungen verantwortlich ist. Wenn die Schwester ihren Eltern vorwirft, durch ihr eigenes vorgelebtes Eheleben schuld an ihrer Bindungsunfähigkeit zu sein, wenn die Enkeltöchter nur von der „Hexe, der Rechthaberin, der alkoholkranken Oma sprechen, wenn der Ehemann schimpfend aufbegehrt, aber dann immer wieder stillschweigend gehorcht, möchte ich nicht, dass unser Sohn lange und ohne Aufsicht in deren Einflussbereich bleibt. Wenn der Ehemann gehorcht, aus Angst oder aus dem Wissen heraus, dass seine von ihm gehassten Schwiegermutter ihm das Luxusleben garantiert hat, dass er mit seinem Gehalt nicht hätte führen können, ist auch er nicht geeignet, unserem Sohn Werte zu vermitteln.
Sonntag – 02. September 2012
Jetzt zahlt sich meine Angewohnheit, wichtige Dinge zu speichern, aus. Und es zahlt sich auch aus, dass ich oft mit Karte gezahlt habe, denn so habe ich Belege durch die Kontoauszüge im Rechner. Die Tabelle mit meinen Ausgaben für die Familie in den letzten Jahren habe ich noch einmal überarbeitet. Jetzt ist sie nach Themen geordnet und die Kosten für Urlaube sind mit aufgeführt. Lebenshaltungskosten und Kosten für Levin und Eigentum habe ich zwar aufgeführt, aber nicht in die Forderungssumme eingerechnet. Natürlich ist mir klar, dass die Kosten für Urlaub nicht 1: 1 angerechnet werden. Aber es wird deutlich, dass ich zu den Lebenshaltungskosten im Schnitt mehr als 1600 € monatlich beigetragen habe. Nur die Autokosten, Benzinkosten für das Auto meiner Ex-Partnerin sind zum großen Teil über VISA abgerechnet. Dafür habe ich jedoch keine Belege mehr. Die Rechtsanwältin stellt tatsächlich ein Ultimatum, bis wann ich alle persönlichen Gegenstände abzuholen habe. Was bildet sich die Familie eigentlich ein. Meine Ex-Partnerin hat am 06.07.2012 die Tür verschlossen und mir den Zutritt verboten. Gegenstände, die mir gehören, kann ich von fern nicht identifizieren bzw. erinnern. Wenn sie Gegenstände als mein Eigentum identifiziert, muss sie zur Kenntnis nehmen, dass ich durch ihr Verhalten gezwungen bin, eine Wohnung zu suchen und damit Platz für diese Gegenstände zu schaffen. So lange muss sie halt warten. Im Übrigen liegen viele der Sachen (Maschinen etc.) auf dem Dachboden oder im Keller, so dass sie nicht stören können. Sie geht doch, wie sie bei der Polizei ausgesagt hat, wegen Höhenangst nicht auf den Dachboden und kann sich deshalb nicht von dort gelagerten Gegenständen gestört fühlen. Heute erfahre ich von einem Nachbarn, dass sie überall erzählt, dass ich nie wieder Zugang zum Levin erhalten werde.
Verfahren zum Sorgerecht
28.08.2012
gegnerische Anwältin an Familiengericht
Namens und mit Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir, durch Beschluss wie folgt zu erkennen: Die alleinige elterliche Sorge für das Kind Levin Schiffer, geb. 2006, wird auf die Antragstellerin und Kindesmutter übertragen.
(.) Die Beteiligten sind nicht verheiratete Eltern des im Anhang näher bezeichneten Kindes Levin. Der letzte gemeinsame Wohnsitz befand sich in „D“. Seit dem 06.07.2012 leben die Beteiligten dauerhaft voneinander getrennt, der Antragsgegner wohnt an der angegebenen Adresse. Die Trennung der Beteiligten ist von Dauer, die Antragstellerin lehnt jegliche private Kontaktaufnahme zu dem Antrags-gegner ab. (.)
Anlässlich eines gemeinsamen auf der Insel Rügen durchgeführten Urlaubs vom 30.06.2012 bis 06.07.2012, bemerkte die Antragstellerin zahlreiche Auffälligkeiten in Bezug auf ihren Sohn Levin. Man verbrachte den Urlaub im Ferienhaus einer Freundin der Antragstellerin, der nachbezeichneten Zeugin Doris Steinel. Mit dabei war die 5-jährige Tochter der Frau Steinel, Hanni. Aufgrund massiver Auffälligkeiten der Kinder, insbesondere bei gemeinsamer Fertigung von 50 pornografischen Fotos, die sie gegenseitig im Spiel mit einem Fotohandy gefertigt hatten, entstand und verdichtete sich ein Verdacht gegen den Antragsgegner, unangemessen mit dem Kind Levin umgegangen zu sein. Es war der Eindruck entstanden, dass Levin die Fotos selbst professionell gefertigt hatte, was den Schluss zulies, dass er entsprechende Erfahrungen gemacht haben müsse. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsgegner wg. des Verdachts des sexuellen Missbrauchs wurde eingeleitet. Dies wird bei der Staatsanwaltschaft „Fr“ unter dem Aktenzeichen (.) geführt. Obwohl mit einer Anklageerhebung derzeit nicht zu rechnen ist, da das Kind keinerlei Angaben machte, ist das Vertrauen der Antragstellerin zum Antragsgegner vollkommen zerstört. Aufgrund der Vorkommnisse ist eine Kommunikation zwischen den Eltern derzeit ausgeschlossen. Der Kindesvater hat in einem beim Zivilgericht „S“ geführten Verfahren fälschlicherweise behauptet, einen Mietvertrag mit der Antragstellerin in Bezug auf eine im Anwesen der Antragstellerin liegende Wohnung zu haben. Er hat diesen Vortrag mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauert und im Wege der einstweiligen Verfügung Zutritt zum Anwesen der Antragstellerin begehrt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 07.08.2012 hat der Antragsteller die Hauptsache dann für erledigt erklärt, nachdem das Gericht aufgrund der ausgesprochenen fristlosen Kündigung zu erkennen gegeben hatte, dass es keinen Anspruch des Antragsgegners erkennen kann.(.) Der Antragsgegner ist mehrfach aufgefordert worden, sich von der Antragstellerin und dem Kind fernzuhalten. Exemplarisch überreichen wir insoweit ein Schreiben der zuvor bevollmächtigten Rechtsanwältin vom 11.07.2012 sowie ein weiteres Schreiben der Unterzeichnerin vom 19.07.2012. (.) Der Antragsgegner hat sich an diese Aufforderung nicht gehalten. Im Gegenteil erreichen die Antragstellerin immer wieder E-Mails, SMS und der Antragsgegner spricht mit Lehrern, Erziehern, Freunden usw., schildert das Geschehen aus seiner Sicht. Der Antragsgegner hatte sich auf Anschreiben verpflichtet, sich vom Einschulungs-termin seines Sohnes fernzuhalten, dieser Verpflichtung ist er auch nachgekommen. Aller-dings hat er in der Folgezeit dann ein Schreiben direkt an die Schule geleitet, welches dem Kind von dort aus präsentiert wurde. Da zwischen den Eltern derzeit eine Kommunikation nicht stattfinden kann, ist im Interesse des Kindes eine zeitnahe Entscheidung über den gestellten Antrag erforderlich. Beim Amtsgericht – Familiengericht – war bereits ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Sorgerechts gestellt worden. (.) Das Gericht hat diesen Antrag zurückgewiesen mit der Begründung, Eilbedürftigkeit sei nicht ersichtlich.
Eidesstattliche Versicherung
(.) Berichtigen/ergänzen möchte ich zu diesem Schriftsatz folgendes: Es sind nicht nur zahlreiche Auffälligkeiten in Bezug auf den Sohn Levin aufgetreten, sondern insbesondere massive Auf-fälligkeiten in der Person des Antragsgegners und ein verändertes Verhalten seiner Person. Weiter ist festzustellen, dass das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft „Fr“ immer noch anhängig ist. Der Antragsgegner hatte bereits kurze Zeit nach Rückkehr aus dem Urlaub in meinem privaten und häuslichen Umfeld verlautbart, die Staatsanwalt-schaft habe das Ermittlungsverfahren eingestellt, er sei unschuldig. Es liegt eine SMS an Frau Neumann vor, in der der Antragsgegner behauptet, die Einstellung sei wegen erwiesener Unschuld erfolgt. Im Ermittlungsverfahren ist beantragt worden, dieses auf Stalking auszudehnen, nachdem der Antragsgegner nicht davon ablässt, der Antragstellerin nachzustellen. Anlässlich des Schulfestes vom 08.09.12 möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass der Antragsgegner mich und Levin auch in der Menschenmenge verfolgte, nachdem wir den Ort gewechselt hatten. Darüber hinaus möchte ich bezüglich der Zeugenaussage gem. Anlage 6 des Schriftsatzes ergänzen, dass es sich bei dieser Zeugin handelt um Frau A. B. in „D“. Auf § 6 des Schriftsatzes ist aus meiner Sicht richtig zu stellen, dass mir von einer zufällig in meinem Haus anwesenden Zeugin berichtet wurde, dass der PKW des Antragsgegners auf den Hof gefahren ist. Die Zeugin hatte ihr Fahrrad im Hof vor der Haustür abgestellt und wollte gerade von innen die Haustür öffnen, als sie bemerkte, dass das Fahrzeug des Antraggegners den Hof wieder verließ. Offensichtlich hatte dieser bemerkt, dass eine dritte Person anwesend war. Ich will also richtigstellen, dass die Zeugin die Tür nicht geöffnet hatte. Was den Vorfall auf dem Schulfest vom 08.09.12 mit der Schulleiterin anbelangt, möchte ich ergänzen, dass mit in der Gruppe die Leiterin des Kindergartens stand, Frau M. Zuvor hatte ich bemerkt, dass Frau G. aus dem Schulgebäude herausgetreten war, das Päckchen in der Hand haltend. Dies hat sie dann dem Antragsgegner zugesteckt. Ergänzen möchte weiter, dass am 29.09.2012 der Antragsgegner erneut vor der Grundschule in „D“ am Eingang stand und mich dort abpasste. Er äußerte wörtlich: „ich möchte meinem Sohn guten Tag sagen und wehe, du versuchst dies wieder zu verhindern“. Diese Äußerung des Antragsgegners verstehe ich als Drohung. Der Antragsgegner, hierauf möchte ich ergänzend hinweisen, hatte einen Antrag auf Regelung des Umgangs im Wege der einstweiligen Anordnung zu Gericht gestellt. Der Richter (.) am Amtsgericht hat diesen Antrag zurückgewiesen. Auf den beigefügten Beschluss darf ich hinweisen. Ich darf weiter darauf hinweisen, dass der Antrags-gegner bis zum heutigen Tage ein weiteres Umgangsverfahren nicht eingeleitet hat. Ergänzen möchte ich weiter, dass der Antragsgegner auch ein zweites Mal bei der Musikstunde „S“ zu Zeiten aufgetaucht ist, zu welchen mein Sohn dort singt. Ich selbst habe ihn dort gesehen, wie auch die Zeugin C. Neumann. Christel Schiffer
Die Rechtsanwältin ist ihrer Mandantin verpflichtet, aber auch der Wahrheit. Sicher! Sie muss abwägen, ob die Wahrheit den Interessen der Mandantin zuwiderläuft und entscheiden ob es in den Grenzen des Rechts möglich ist, etwas zu verschweigen. Das ist Prozessrecht aber wissentlich die Unwahrheit zu behauten erscheint mir fragwürdig.
Sie schreibt:
„Der Kindesvater hat in einem beim Zivilgericht geführten Verfahren fälschlicherweise behauptet, einen Mietvertrag mit der Antragstellerin in Bezug auf eine im Anwesen der Antragstellerin liegende Wohnung zu haben. Er hat diesen Vortrag mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauert“ Sie weiß genau, dass sie nicht die Wahrheit schreibt. Sie hat ja diesen Vertrag in der Hand und behauptet vor Gericht, dass es ihn nicht gibt. Ich habe den Vertrag und sogar noch die Kopie der Mietüberweisung und konnte dem Gericht das Dokument überlassen und wie ich glaubte, eine erste Lüge feststellen lassen.6 Sie hat den Mietvertrag in der Hand, das Gericht hat ihn gesehen und sie schreibt trotzdem, „er behauptete fälschlicherweise“. Die Anwältin weiß natürlich, dass der Antrag kaum Chancen hat durchzugehen. Also schiebt sie noch eine Erklärung hinterher. Für mich drängt sich beim Lesen die Frage nach dem Co-Autor dieses Schreibens auf. Ist es der Partner der Schwester von Levins Mama, der Rechtsanwalt ist, oder ist es ein Dritter. Eine Mutter, die um die Unversehrtheit ihres Kindes fürchtet, schreibt so nicht. Diese Mutter schreibt nicht geschäftsmäßig, sie kann nicht sachlich kühl und distanziert berichten. Sie könnte es einfach nicht!
6 Abb. S. 72
Dass die Mama unseres Sohnes die an einer Sache ausgerichtete und völlig emotionslose Gesprächs-führung beherrscht, wusste ich immer. Die schnörkellose Art Probleme anzugehen und einer Lösung zuzuführen, habe ich dienstlich an ihr geschätzt. Hier geht es aber nicht um eine Sache, um ein dienstliches Problem, um eine Mitarbeiter-beurteilung oder Beschwerde. Hier geht es um ein Kind – um unser gemeinsames – also auch ihr Kind. Die Darstellungen in ihrer Erklärung zeigen keine Empathie. Eine Mutter, die um das Wohl ihres Kindes kämpft, die fürchtet, dass ein anderer ihrem Kind etwas angetan hat, die fürchtet, dass, wenn sie nicht aufpasst, sie das Kind nicht schützen kann, zeigt in Wort und Schrift Emotionen. Aber wo zeigt sie diese? Wo zeigen sich in ihren Aussagen, Schilderungen, in der Wortwahl und bei den aufgeführten Beispielen, Wut, Furcht, Feindseligkeit, Gehässigkeit oder Leidenschaft. Bei ihr müssten sich doch Reaktionen auf die angeblichen Handlungen, die Gedanken, Emotionen, Absichten und Persönlichkeitsmerkmale des anderen schlimmen Menschen zeigen. Dazu gehört das Einfühlen in die eigene Reaktion wie Selbstmitleid, Trauer, Schmerz, ohnmächtige Hilflosigkeit oder Suche nach Hilfe. Empathie, ursprünglich definiert als Beschreibung einer intensiven Gefühlsregung lässt sich in dieser Erklärung nicht finden. Frau Schiffer schreibt das, was sie schreibt ohne erkennbare persönliche Betroffenheit nieder. Diese Erklärung ist ein Bericht, distanziert sachlich, emotionslos. Formulierungen wie
„Es sind … aufgetreten…“ – „Weiter ist festzustellen…“ – „er hatte verlautbart…“ – „möchte ich ergänzend darauf hinweisen …“ – „ist aus meiner Sicht richtig zu stellen …“ – dass mir von einer zufällig in meinem Haus anwesende Zeugin berichtet wurde“ – „zuvor hatte ich bemerkt …“ – Ergänzen möchte ich weiterhin …“ – „hierauf möchte ich ergänzend hinweisen…“ – „Ich darf weiter darauf hinweisen …“ – „ich selbst habe … wie auch die Zeugin –
fallen mir auf, weil mir ihre Art zu schreiben, persönlich betroffen oder distanziert geschäftsmäßig, dienstlich wie privat bekannt sind. Ihre Distanz zu dem Geschehen tritt im Beispiel „der Zeugin“ deutlich hervor. Es geht hier nicht um einen Diebstahl oder eine zerbrochene Scheibe, sondern um das Schicksal unseres Sohnes und das seines Vaters. Sie schreibt: „Eine zufällig anwesende Zeugin“. Die zufällige Zeugin ist ihre Mutter. Die war auch nicht zufällig da, sondern hat über Wochen die Führung des Haushaltes übernommen. Eine betroffene Mutter erzählt oder beobachtet, aber sie berichtet nicht. So wie sie schreibt, schreibt eine Nachrichtenredakteurin eine zu verlesende Nachricht oder die Rechtsanwältin eine Erwiderung auf einen Schriftsatz, aber nicht die Mutter, die um das Leben ihres Kindes fürchtet.
Eine liebende Mutter schreibt in einer solchen Erklärung „bei meinem Sohn fällt mir auf“ oder „mir ist aufgefallen, dass er“. Sie selbst ist doch betroffen, sie ist es doch, die wahnsinnige Angst hat! Ich habe nicht Germanistik studiert, aber so viel weiß ich. Angst, Sorge oder Betroffenheit drückt man nicht dadurch aus, dass man schreibt:
„ist beantragt worden, dieses auf den Tatbestand des Stalkings auszudehnen nachdem der Antragsgegner nicht davon ablässt, der Antragstellerin nach-zustellen“.
Sie ist doch betroffen und dann schreibt von sich in der dritten Person. Nein! Sie ist emotional nicht im Geringsten betroffen. Sie führt weiter, rational und überlegt, was sie lange vor dem Urlaub geplant und durch das „Geschenk“ der Fotos für sich „problemloser“ zu Ende bringen kann. Sie plant im Voraus. Wenig Tage später werde ich noch einschneidend und schockierend erfahren, wie lange im Voraus. Für sie stellen sich nur drei Probleme, die es zu beherrschen gilt, die einer Lösung bedürfen.
Sind ihre Finanzmittel so weit ausreichend, dass sie den Vater durch immer neue Prozesse in die Knie zwingen kann? Kann sie durch immer neue Vorwürfe die möglichen Entscheidungen des Gerichts so lange hinziehen, dass unser Sohn seinen neuen Vater als Partner sieht und den „alten Vater“ vergisst, oder dass bei diesem – altersbedingt oder weil dem Stress nicht gewachsen eine natürliche Lösung erreicht werden kann? Mit welchen Maßnahmen kann erreicht werden, auch die Schwester von Levin auf Abstand zu halten? Die könnte sonst durch ihre Erzählungen die Pläne durchkreuzen.
Kühl, sachlich überlegend kann sie die Dinge angehen. Ihre Eltern übernehmen die finanzielle Absicherung. Jetzt kann sie ja bei der Mutter den Partner für alle finanziellen Defizite verantwortlich machen und damit das Gesicht wahren. Die Untersuchung von neuen – frei erfundenen – Vorwürfen kann sie im Laufe des Verfahrens neu postulieren, weil sie sich unter Anleitung ihrer Freundin und Anwältin, zunehmend mit der einschlägigen Literatur vertraut macht. Das „Geschenk der Fotos“ war überraschend und forderte „gefährliche“ – weil spontane – Änderungen des Drehbuchs. Ob die jeweiligen Vorwürfe einer Prüfung standhalten, ist nicht wichtig. Hauptsache ist, dass jeder Vorwurf eine Verzögerung von Wochen oder Monaten bedeutet. In dieser Zeit kann der Sohn weiter einer „Gehirnwäsche“ unterzogen werden. Und wenn sie es schafft, dass der Vater eine Kontaktsperre erhält, kann sie ihn zwingen aus „D“ zu verschwinden. Dann hat sie freies Feld. Und weil sie aus ihren Erfahrungen während des gesamten vorherigen Familienlebens genau weiß, dass dieser die Trennung vom Sohn nicht überwinden wird, löst sich das Problem von allein.
Bis der Sohn, wenn überhaupt, nach Jahren über diese Trennung nachdenkt und kritische Fragen stellen kann, wird sie andere Erklärungen haben. Bis er dann daran denken könnte, seine totgeschwiegene Schwester zu fragen, hat man die räumliche Trennung so weit ausgedehnt, dass auch das keine Gefahr mehr darstellt. Während ich diese Gedanken niederschreibe habe ich wie so oft, das Gefühl der Unwirklichkeit. Und ich stelle fest, dass ich die emotionale Betroffenheit beim Schreiben mehr und mehr zurückdränge und durch aufbauenden Zorn ersetze. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, was da seit längerer Zeit in ihrem Kopf vorgegangen ist. Aber ich muss mit dieser Erkenntnis leben, ich muss mich damit abfinden, dass die Organisation der Trennung wohl nur deshalb so reibungslos funktioniert hat, weil Eltern, Tante – die Familie – rechtzeitig und geplant hilfreich zur Stelle waren. Manchmal denke ich darüber nach wann das Schloss besorgt und ausgewechselt wurde. Am Tag meiner Verhaftung war es bereits drin. Da musste das Drehbuch für den letzten Urlaubstag geschrieben werden und die Aussagen vor der Polizei aufeinander abgestimmt werden, Die Eltern und die Schwester mussten in „D“ meine Sachen zusammensuchen, damit das Auto beim Eintreffen sofort beladen werden konnte. Katastrophal wäre es gewesen, wenn die Polizisten in „B“ nachgedacht hätten. Nachdem ich überraschend nicht festgehalten wurde, hätte ein Stau auf der langen Strecke den Zeitvorsprung zur Bahn empfindlich schrumpfen lassen oder sogar aufheben können. Nicht auszudenken, wenn ich früher als erwartet vor dem Haus auftauchen würde. Die anderen Autos mussten bereits abfahrbereit, Wäsche für Sohn und Mutter eingepackt sein. In der kurzen Zeitspanne mussten sämtliche Bekannten und Freunde für mich nicht mehr erreichbar geredet werden. Das zeugt von einer hervorragenden Logistik. Das Kindermädchen erzählt mir, dass sie von meiner Ex-Partnerin bereits vor der Abfahrt von Rügen telefonisch aufgefordert wurde, mich nicht mehr in ihre Wohnung zu lassen und nicht mehr mit mir zu sprechen. Wer hat eigentlich mein Auto gefahren? Wenn man sich die Situation in Stralsund bei der Untersuchung von Levin vorstellt, kommt man ins Grübeln.
Da sitzt eine Mutter bei der Amtsärztin und lässt ihr Kind auf möglichen Missbrauch untersuchen. Sie spricht nicht von Missbrauch, sondern ganz deutlich von Vergewaltigung. Die Mutter von Levin behauptet das sogar mit Zeitangabe. Eine Mutter, die so etwas befürchtet, kann doch nur einen Gedanken haben: Bitte lass es nicht wahr sein, bitte nicht mein Kind. Nur diese Angst, dieser Gedanke beherrschen ihr Denken. Sie bangt dem Ergebnis entgegen. Alles andere um sie herum tritt zurück. Sie sitzt, wartet, sie wartet auf die Ärztin, nichts ist wichtiger als ihr Kind. Sie hat keine Ruhe, von Furcht beherrscht fiebert sie dem Ergebnis der Untersuchung entgegen.
Sie aber hat keine Angst Sie ruft nach Liste alle Bekannten und Freunde an. Sie weiß, dass die Amtsärztin nichts finden wird. Deshalb kann sie nur wenige Stunden nach der Anzeige und am Sonntag Gespräche mit Moderatorinnen, Psychologen, Rechtsanwalt und Jugendhilfe per Telefon führen, Kontakte per Mail und SMS nutzen und den Aufenthalt in „B“ organisieren. Es wäre wünschenswert, wenn andere Mütter im Fall von wirklich stattgefundener körperlicher Gewalt oder erlebten Missbrauch die Chance auf so schnelle Hilfe hätten. Viele müssen erst diese Hilfe, diese Ansprechpartner suchen, Levins Mama braucht das nicht. Sie hat die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern bereits gespeichert und muss nur noch wählen. Was mich bei diesen Gedanken, Überlegungen und Vorstellungen nicht loslässt, ist die Frage, wie sie die absolute Trennung vom Vater und Partner ohne das Geschenk der Fotos geplant hatte. Wie war das Drehbuch „Trennung“ geschrieben? Eines ist sicher, ich sollte nicht mehr gemeinsam mit Partnerin und unserem Sohn in meinem Auto zurückfahren. Das gesamte Gepäck der Freundin, die ja mit dem Zug nach Rügen gefahren war und mit ihrer Tochter auch am nächsten Tag wieder mit dem Zug zurückfahren sollte, war bereits in meinem Auto. Auch die Gepäckstücke, die sie eigentlich bei der Zugfahrt gebraucht hätte. Erst später wird mir auffallen, dass die Freundin überhaupt nicht wusste, wann ihr Zug abfährt.
Mein Rechtsanwalt bittet mich, nicht an der Einschulungsfeier teilzunehmen, da die Familie erklärt habe, sie werde einen öffentlichen Skandal herbeiführen. Das würde sich auf unseren Sohn sehr negativ auswirken. Und mit einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren hätte ich schlechte Karten im öffentlichen Streit. Außerdem hätte die gegnerische Anwältin eine schnelle Umgangsregelung in Aussicht gestellt. Das sollten wir jetzt erst einmal im Interesse ihres Sohnes nicht gefährden. Schweren Herzens gebe ich nach.
Levin beim Singen
+ 1272 Std
Als ich den Raum betrete strahlt Levin. Obwohl Erwachsene eigentlich nicht im Raum bleiben sollten, erlaubt der Chorleiter meine Anwesenheit. Levin zeigt wie sehr er sich freut, arbeitet dann mit dem Chor weiter. Beim Abschied nehme ich Levin wieder auf den Arm. Er klammert sich an mich und sagt mir, heute seien die alle ja nicht dabei. (er meint Oma, Opa, Tante und Mama) Er erzählt mir, dass die Oma deshalb ja nicht schimpfen kann. Er will nicht, dass die Oma dafür sorgt, dass ich ihn nicht mehr sehen darf. Offensichtlich hat er Gespräche zwischen seiner Mama und deren Mutter mitbekommen. Und Levin fragt, ob ich ihm wegen der Bilder böse bin. Als ich ihm sage, dass ich gar nicht weiß warum ich ihm böse sein sollte und dass ich es nicht zulassen werde, dass er mich nicht mehr sehen darf, drückt er mich nur noch fester und sagt, dass er das auch nicht will. Das alles geschieht unter Tränen. Levin geht weinend weg. Er geht, weil die Mama seines Freundes wartet und ihn nach Haus bringt. Levin macht auch deutlich, dass unsere Begegnung beim Schulfest auch ihm gegenüber von der Oma aufs Schärfste verurteilt wurde. In seiner Körperhaltung, seinem Winken, seinem stillen Weinen und seinen Blicken kann man nichts anderes sehen als Traurigkeit, Resignation und Gehorsam der Familie gegenüber und so sehr er sich nach mir sehnt, hat er wohl zunehmend Angst vor der Reaktion in der Familie.
Dienstag – 04. September 2012
Sehr verehrte Frau Kollegin,7
7 Mein Anwalt an gegn. Anwältin wegen Vermögensauseinandersetzung
Ihr Schreiben vom 29.08.2012 liegt mir zur Beantwortung vor. Da mein Mandant derzeit gerade im Begriff ist umzuziehen, ist es für ihn untunlich, sämtliche Sachen, die sich im Anwesen Ihrer Mandantin befinden, heraus zu verlangen. In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht, warum Sie eine Frist setzen, bis zu der mein Mandant sämtliche in seinem Eigentum befindlichen Gegenstände benennen soll, da mein Mandant wohl auch nach Fristablauf weiterhin Eigentümer sein dürfte. Da Ihre Mandantin sich weigert, im Rahmen einer Begehung zu ermitteln, welche Sachen meines Mandanten sich noch in ihrem Haus befinden, wird es meinem Mandanten nicht zu einem Stichtag möglich sein, sich an alles zu erinnern. Vielmehr werden meinem Mandanten sukzessive weitere Sachen einfallen, welche sich noch bei Ihrer Mandantin befinden. Sollte Ihre Mandantin darauf bestehen, alle Sachen sofort an meinen Mandanten herausgeben zu wollen, so mag sie hierzu eine Liste, der sich noch in ihrem Anwesen befindlichen Sachen anfertigen und diese an mich übersenden. Im Hinblick auf die Forderungen, welche meinem Mandanten zustehen, überlasse ich Ihnen beiliegende Liste. Hierauf sind sämtliche Zahlungen meines Mandanten, welche nicht bar gebucht wurden. Im Hinblick auf die Barzahlungen wurde Ihre Mandantin bereits aufgefordert, sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Original-rechnungen an meinen Mandanten auszuhändigen. Als Käufer der entsprechenden Waren stehen die korrespondierenden Belege ebenfalls im Eigentum meines Mandanten. Hiermit fordere ich letztmalig auf, die sich im Besitz Ihrer Mandantin befindlichen Quittungsbelege im Original bis spätestens zum 11.09.2012 an meinen Mandanten auszuhändigen, bzw. diesem jedenfalls gemäß § 810 BGB Einsicht in die Urkunden durch Übersendung von Kopien zu gewähren. Zwischenzeitlich konnte mein Mandant eine vorläufige Liste erstellen, welche seine Ausgaben im Hinblick auf das gemeinschaftliche Leben beinhalten. Hierbei handelt es sich vorläufig ausschließlich um Ausgaben, welche mein Mandant durch seine EC oder Kreditkarte tätigte. (.) Den Spalten Geschenk können Sie entnehmen, dass mein Mandant diese nicht berücksichtigt. Die Betreuungskosten für das gemeinsame Kind Levin übernahm mein Mandant ganz allein, obwohl Ihre Mandantin in gleichem Maße zum Unterhalt verpflichtet gewesen wäre. Kollegialiter verweise ich in diesem Zusammenhang darauf, dass, entgegen Ihrer mir gegenüber geäußertem Zweifel, mein Mandant bis zu seiner Pensionierung im letzten Jahr monatliche Nettoeinkünfte von (.) erwirtschaftete und daher sehr wohl wirtschaftlich in der Lage war, den Lebensunterhalt der Familie weitgehend aus seinem Einkommen zu bestreiten. Somit ist Ihre Behauptung, mein Mandant habe aufgrund geringer Einkünfte nichts zum Unterhalt beitragen können schlichtweg hanebüchen. Im Hinblick auf die von Ihrer Mandantin begehrten Dateien kann ich keine Anspruchsgrundlage erkennen, welche das Verlangen Ihrer Mandantin tragen könnte. Nichtsdestotrotz ist mein Mandant entgegenkommend bereit, die angeforderten Dokumente zu übermitteln. In diesem Zusammen-hang wird darum gebeten zu präzisieren, was mit „die auf dem PC noch gelagerten beruflichen Dinge unserer Mandantin“ gemeint ist. Mit dieser Bezeichnung kann mein Mandant nichts anfangen. Weiterhin wurde meinem Mandanten mittlerweile aus verschiedenen Richtungen berichtet, dass Ihre Mandantin öffentlich kundtut, meinem Mandanten sei das Sorgerecht entzogen worden und er werde sein Kind nicht mehr sehen und es sei ihm verboten mit seinem Sohn zu reden. Entweder Ihre Mandantin hat den Ausgang des familiengerichtlichen Eilverfahrens noch nicht zur Kenntnis genommen, dann mögen Sie bitte hierfür Sorge tragen, oder Ihre Mandantin beschädigt durch die Verbreitung von Unwahrheiten den Ruf meines Mandanten. Wie dem auch sei, ist mein Mandant nicht länger bereit die Verbreitung derartiger Äußerungen hinzunehmen, sodass ich Ihre Mandantin auffordere zu erklären, dass sie sich derartiger Äußerungen für die Zukunft enthalten werde. So lange Ihrer Mandantin gemeinsam mit meinem Mandanten das Sorgerecht für das Kind zusteht, mag Ihre Mandantin der Tatsache ins Auge blicken, dass sie nicht ohne überzeugende Begründung meinem Mandanten den Umgang mit seinem Sohn verbieten kann. Gleichfalls besteht ein Kontaktverbot weder aktuell, noch ist ein solches für die Zukunft zu erwarten, weswegen sich Ihre Mandantin gewahr werden mag, dass sie entgegen Ihrer Bekundungen gerade nicht alleinerziehend ist. Schließlich darf ich Ihre Mandantin auffordern, einen umsetzbaren Vorschlag für den Umgang meines Mandanten mit seinem Sohn Levin zu unterbreiten. Mein Mandant könnte sich vorstellen, eine Regelung zu treffen, wonach er jedes zweite Wochenende Kontakt zu seinem Sohn hat und wöchentlich einen Nachmittag gemeinsam mit seinem Sohn verbringt. Darüber hinaus beabsichtigt mein Mandant Umgang für die Hälfte der Ferienzeit zu erhalten.
Samstag – 08. September 2012
+ 1524 Std
An diesem Tag bin ich schon früh auf und laufe ruhelos von einer Zimmerecke in die andere. Heute sehe ich unseren Sohn – hoffentlich. Dann aber bin ich wieder fast sicher, dass er gar nicht am Schulfest teilnimmt, denn die Mutter vermeidet es ja um jeden Preis, dass er mich sehen könnte. So hat sie es beim Tennis gemacht, so hat sie es beim Chorsingen gemacht. Dort wo ich auftauchen könnte, wird er nicht mehr hingelassen. Als ich auf dem Schulhof ankomme, schaue ich direkt ins Gesicht von C. Neumann, der noch vor Wochen von Levins Mama meist gehassten Mutter von Karl und jetzt neuer Freundin. Die wendet sich betont gelangweilt ab und geht in Richtung Bühne. Tatsächlich, da steht Levin mit seiner Mutter und schaut dem Geschehen auf der Bühne zu. Ohne Frau C. Neumann hätte ich gar nicht gewusst wo ich schauen müsste. Ich wäre wieder gegangen, weil mir die Blicke der Leute zu viel gewesen wären. Die haben sich in Wirklichkeit überhaupt nicht für mich interessiert.
Warum auch. Die Mama nimmt Levin an die Hand, spricht mit ihm und geht von der Bühne weg zu einem Tisch, an dem der Partner von C. Neumann mit Karl, dem „Freund“ unseres Sohnes und dessen Schwester sitzt. Ich muss dort vorbei und dann sieht mich Sohnemann. Er winkt mir zu, erst ganz verschämt und als ich mich ihm direkt zuwende, lachend. Ich sage ihm, dass er mir ruhig Guten Tag sagen dürfe. Er springt auf, klettert über eine Bank und im nächsten Augenblick umschlingen zwei Ärmchen meinen Hals und lassen nicht mehr los. Dieses Gefühl kann ich nicht beschreiben. Ich weiß nicht wer von uns beiden mehr Tränen vergossen hat. Ich weiß nur, dass ich kniete und er fast eine dreiviertel Stunde erst vor mir stand und dann auf meinem Arm saß. Seine Arme hat er nicht einen Moment von meinem Hals gelassen.
Einige Tage später sehe ich auf der Homepage der Schule ein Foto vom Schulfest. Dieses Foto, von wem auch immer gemacht, beweist, dass die Mutter lügt. Sie wird in einer Strafanzeige wegen Stalking behaupten, dass ich das Kind festgehalten habe, dass er weinend um Hilfe rief und sie vor Angst und Sorge um das Kind verzweifelt nach Hilfe gesucht hat. Der Richter interessiert sich nicht für das Foto. Sie wird in der Anzeige auch behaupten, dass ich ihr beim Elternabend nachgestellt und sie bedrängt habe. Sie wird noch viel mehr behaupten. Dabei fällt mir die Rolle der Klassenlehrerin ein. Alles was ich tue oder sage, gibt sie an die Oma oder Mutter weiter. Sie ist es, die sich zur Wächterin der seelischen Gesundheit von Levin macht. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Vorwürfe ausgeräumt sind und die wahren Schuldigen feststehen, werde ich das Verhalten dieser Lehrerin zur Sprache zu bringen, denn in dieser exponierten Stellung darf sie nicht aufgrund parteilicher und unbewiesener Schilderungen handeln. Aber ihr Verhalten sehe ich als Resultat der gegenwärtigen Diskussion zum Thema Missbrauch und deshalb als verzeihlich. Sie wird sich am Ende der Geschichte nicht gut fühlen.
Sonntag – 09. September 2012
Sehr geehrte Frau G.,8 zu dem gelungenen Schuljubiläum möchte ich Ihnen und Ihrem Kollegium herzlich gratulieren. Nach dem emotional stark beeinflussten Wiedersehen mit meinem Sohn hatte ich zu einem späteren Zeitpunkt Gelegenheit die vielfältigen Aktivitäten und Angebote wahrzunehmen. Es tut mir leid, dass Levin bei der geplanten Aufführung nicht mehr teilnehmen durfte. Er hatte mir gesagt, dass er noch auf die Bühne wollte. Die Oma hatte aufgrund meiner Anwesenheit entschieden, dass Levin umgehend das Schulgelände zu verlassen hat. Ich konnte noch beobachten, dass sie versuchte Levin das Paket abzunehmen, er das aber nicht zugelassen hat. Verzeihen Sie bitte, wenn ich Anlass für eine Störung des Ablaufs gewesen sein sollte. Dass ich ihm die Frage „ob ich ihm böse sei“ mit „nein“ beantworten konnte, zeigt aber wie wichtig es für das Kind war, von mir nach acht Wochen in den Arm genommen und getröstet zu werden.
8 Mail an Schulleiterin von Levin vom 9.09.2012
Sehr geehrter Herr Bertram, schön, dass Ihnen das Schulfest gefallen hat und Sie trotz Ihrer schwierigen Situation dafür noch einen Blick hatten. Die Begegnung mit Levin und Ihnen war für mich sehr beeindruckend. Levin vermisst Sie, das war eindeutig. Ich wünsche Levin so sehr, dass bald eine Regelung gefunden wird, denn er braucht beide Elternteile – wie jedes Kind! Ich sprach vor einiger Zeit mit unserem Schulpsychologen über die Situation von Levin und holte mir Rat, wie wir uns als Schule verhalten sollen. Sein Tipp war, dass wir dafür sorgen sollen, dass Levin in der Schule einen absoluten Schonraum erfahren soll, in dem wir dieses Thema nicht ansprechen, was wir bisher – außer bei der Aushändigung des ersten Päckchens – auch getan haben. Gibt es für Sie vielleicht eine private Schiene, auf der Sie Levin in Zukunft etwas zusenden könnten??? Welche Rolle spielt Familie Neumann? Hat sich das Ehepaar Neumann. um Frau Schiffer gekümmert, als Levin bei Ihnen auf dem Arm war??? Ich kann Ihnen auf jeden Fall sagen, dass Levin ein aufgewecktes Kerlchen ist, das über den Schultag hinweg ein fröhliches Kind ist und wir hoffen natürlich, dass dieser Tatbestand noch sehr lange anhält. Ihnen wünsche ich weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen,
PS: Sie haben den Ablauf des Festes zu keinem Zeitpunkt gestört
Sehr geehrte Frau G., vielen Dank für Ihre Antwort. Die Meinung des Schulpsychologen kann ich nachvollziehen. Ich habe mich während meiner Dienstzeit oft genug in ähnlicher Situation befunden und nicht anders gehandelt. Da die Familie Schiffer alle Kontakte aus der Vergangenheit abgebrochen hat, habe ich keine Möglichkeit in irgendeiner Form an den Jungen heranzukommen. Selbst das völlig unbeteiligte ehemalige Kindermädchen von Levin darf das Haus nicht mehr betreten. Post von mir wird dem Jungen nicht ausgehändigt. Ich werde jetzt selbst mit Levin Verbindung aufnehmen. Auch wenn Frau Schiffer am Samstag Levin zum Abschied von mir mit den Worten „ihr seht euch ja bald“ überredete, weiß ich, dass das mit Mutter und Frau Neumann verabredet war. Nur so konnte das Kind von mir getrennt werden.
Familie Neumann: Als wir Levin an der Schule angemeldet haben, war die größte Sorge von Levin Mutter, dass Karl N. und Levin in eine Klasse kommen, weil durch den Kindergarten angesprochen und durch eigene Beobachtungen verifiziert, Karl den Levin in ein Abhängig-keitsverhältnis zu sich gebracht hatte. Das wirkte sich in einer als bedenklich zu bezeichnender Fehlentwicklung der sozialen Kompetenzen bei Levin aus. Ich habe das bei „C N“ angesprochen und ein Jahr mit dem Kindergarten im Auftrag von Levins Mama (auch aus eigener Überzeugung) alle Möglichkeiten ausgeschöpft Levin und Karl zu trennen. Frau Schiffer sah sich und Levin von Frau Neumann unzulässig vereinnahmt und fürchtete einen zu großen Einfluss durch Frau Neumann. Frau Neumann ist jetzt wohl in Verbindung mit der Mutter von Frau Schiffer die „stützende“ Freundin und kann mir die „Schmach“ meiner Kritik an ihrem Verhalten bei Lösungsversuchen des angesprochenen Problems heimzahlen. Frau Neumann hat Levin immer als ihr drittes Kind bezeichnet, was bei Frau Schiffer helles Entsetzen und Angst ausgelöst hatte. Offensichtlich hat Frau Neumann jetzt eine Leitfunktion für sie übernommen. Sie hat wohl auch, als Levin bei mir auf dem Arm war, die Mutter von Frau Schiffer angerufen. Nein, Frau Neumann kümmert sich nicht wirklich um Frau Schiffer. Sie ist aus eigennützigen Motiven an dem „Skandal“ interessiert. Sie kann ihr „Helfersyndrom“ ausleben, sich in der Öffentlichkeit gut darstellen und von den eigenen Problemen und denen ihrer Familie ablenken. Wie Sie ja wissen, ist eine Kollegin Ihrer Schule die Oma von ihrem Sohn Karl. Diese Kollegin weiß nicht, dass ihr Enkel an dieser Schule ist.
Ein Freund, dessen Tochter wohl als engste Freundin von Levin bezeichnet werden kann, erzählt mir, wie entsetzt er über die neue Freundschaft zwischen der Mutter von Karl und der Mutter von Levin ist. Er kennt die Aussagen von Levins Mutter über diese Frau, er weiß, dass sie die Frau Neumann als für sich existenzbedrohend in ihrer Mutterrolle gesehen hat. Er weiß, wie sie unter den Ansprüchen der Frau gelitten hat und dass sie sogar überlegt hat, wieder wegzuziehen, da sie diese Frau als gefährlich für Levin und für sich gesehen hat. Er wäre in der Lage und bereit, das auch vor Gericht und Jugendamt zu bestätigen. Aber als ich es dort zur Sprache bringe, will das niemand wissen. Es würde ja Arbeit, Nachfragen und Stellungnahme bedeuten.
Montag – 10. September 2012
Sehr geehrte Frau G., als ich Levin verabschieden musste, wurde dem Kind gesagt es würde mich ja bald sehen. Heute erfahre ich, dass die Mutter bereits am Donnerstag erneut einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts gestellt hat. Soweit zur Ehrlichkeit.
Von: S. G. Es ist einfach nur ein Trauerspiel…ein schlechtes Spiel!
Dienstag – 11. September 2012
Es ist lieb gemeint, aber die Lösung mit der Dachwohnung kann nicht von Dauer sein. Ich muss zurück nach „D“. Wenn unser Sohn dann zu mir kommt, wird er nicht aus seinem sozialen Umfeld genommen. Er kann seine Freunde behalten, die Schule weiter besuchen und er kann seine Mama sehen, wann immer er das will. Aber wie finde ich eine passende Wohnung? Miete ist zu teuer, Kauf ist monatlich erträglich, aber erst muss ich mal eine Finanzierung haben. Es gibt eine Wohnung, die mit 120 000 € finanzierbar sein müsste. Also setze ich mich an meinen wieder angeschlossenen Rechner und suche. Die Bank, bei der ich ja bereits den Privatkredit für das Haus aufgenommen habe, fragt nicht weiter nach, sie hat ja alle Unterlagen von mir. Also stelle ich dort eine Anfrage. Mit der Maklerfirma habe ich auch schon geklärt, dass ich diese Wohnung nehmen werde. Das geht alles so reibungslos, dass es mir fast Angst macht. Und dann funktioniert alles. Die Lage der Wohnung ist nicht schlecht, ein Garten zur Mitbenutzung ist da. Er könnte sogar zur Mama laufen. Dann der Schock! Die Wohnung ist aus einer Konkursmasse und hat nicht den Balkon, der im Plan eingezeichnet ist. Die in der Beschreibung vorhandenen Räume sind nicht vorhanden, das Haus wird in den nächsten Jahren aufwendig zu sanieren sein. Bis jetzt konnte ich nicht in die Wohnung, weil der Besitzer in Urlaub war. Aber nun beim Rundgang zeigt sich, dass die verfügbaren Mittel bei weitem nicht ausreichen werden. Diese Wohnung wäre finanziell ein Fass ohne Boden und scheidet damit aus. Schade! – Weitersuchen.
Mittwoch – 12. September 2012
Heute teilt mir die Schulleiterin unseres Sohnes mit, dass sie ihn gestern lange beobachtet und festgestellt hat, dass Levin in der Mittagspause allein und völlig in sich versunken im Sandkasten ein tiefes Loch gegraben hat. Sie schließt nicht aus, dass er unter den vermuteten Maßnahmen und Gesprächen zwischen Mutter und Oma zunehmend offen leidet. Sie sagt mir, dass er einnässt. Das hatten seine Mutter und ich ihr gegenüber bereits bei der Anmeldung im Februar dieses Jahres geschildert. Die Mama hat das bei der Anzeige als Indiz für einen Missbrauch angeführt. Sie hat bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass er trocken war und erst in der Zeit kurz vor dem Urlaub wieder einnässen würde. Die Schulleiterin teilt meine Sorge, dass er zunehmend unter der Situation leidet. Sie geht davon aus, dass er nach meinem Treffen mit ihm beim Chor wohl auch davon ausgeschlossen wird. Vom Tennis wird er bereits ferngehalten, nachdem ich ihm versprochen hatte, dass ich ihn besuchen würde. Die neue „Freundin“ Frau Neumann hat das wohl gehört. Es ist für mich schon bemerkenswert, dass gerade diese Frau eine so bestimmende Rolle spielt. Aber eine Frau, die ihrem eigenen Kind nicht sagt, dass seine Oma als Lehrerin an seiner Schule unterrichtet und auch der Oma den Enkel unbekannt sein lässt, ist in dieser Situation bestens geeignet, Ratschläge zu geben. Und solche Unterstützer braucht Levins Mama.
Die Klassenlehrerin lädt die Eltern zu einem ersten Kennenlernen ein. Ich trage mich in die Liste ein. Natürlich sehe ich einige Tage später, dass sich die Mama auf einen anderen Tag umgetragen hat. Trotzdem gehe ich hin. Die Lehrerin betont, fast schon penetrant nervend, dass sie sich jeder Wertung enthält, keine Stellung bezieht und völlig neutral sei. Verwunderlich! Ich hatte sie zu keiner Wertung gedrängt. Die Tatsache der „Trennung“ musste ich ja nicht thematisieren. Es ging mir ja um Levin. Nur beschleicht mich während des Gesprächs das Gefühl, dass die Dame eigentlich nicht mit mir sprechen will. Sie lässt sich jedes Wort zur Entwicklung unseres Sohnes förmlich aus der Nase ziehen. Freundlichkeit definiere ich anders. Ich erfahre eigentlich nichts. Eine solche Gesprächsführung an meiner Schule hätte zu einem ernsten Kritikgespräch mit der Lehrkraft geführt. Als ich gehe, lasse ich eine erleichterte Dame zurück. Die Mama hat der Lehrerin Feuer gemacht. Sie hat sie angerufen und sich beschwert, dass diese es gewagt hat, mir die Teilnahme zu erlauben. Ich hatte die Lehrerin auch nicht um Erlaubnis gebeten, sondern nur mein Recht eingefordert. Aber sie war sauer, weil sie von Levins Mama angegriffen wurde, machte mich für diese Beschwerde verantwortlich. Immerhin hat sie mich um Einverständnis gebeten, Levin eine Lern-therapeutin zur Seite zu stellen und wird auch die Mama fragen. Da diese Therapeutin jedoch nur für ihn da sein wird und weder der Mutter noch mir gegenüber Rechenschaft ablegen muss, wird die Mutter wohl ablehnen. Wirklich schön an diesem Besuch war, dass ich meinen Sohn wiedergesehen habe. Er hat sich bei unserer Begegnung herzlich gefreut, weil ich ihm sagen konnte, dass ich wieder in seiner Nähe bin. Die Schulleiterin sagt mir einige Tage später, er wäre richtig froh durch die Schule gelaufen. Sein Papa ist wieder in der Nähe. Das macht mir es wieder leichter. Ich weiß ja an diesem Tag noch nicht, was dann als Nächstes kommt. Er fragt mich ja auch erst einige Wochen später, ob ich wieder ins Gefängnis zurück muss. Nach Meinung der Lehrerin zeigt Levin keine Belastungsstörungen, er vermisst nur seinen Papa. Aber das ist allen, mit Ausnahme der Familie Schiffer bekannt.
Dann finde ich eine Wohnung im Nachbarort. Die Wohnung ist schön, man muss kaum etwas renovieren. Sie ist preislich wie die in „D“ zu bewerten. Aber jetzt kommen mir doch Zweifel. Wenn ich eine Wohnung im Nachbarort kaufe, habe ich eine geringe monatliche Belastung, aber die Wohnung steht schon seit zwei Jahren zum Verkauf. Was tue ich, wenn es notwendig wird, mit unserem Sohn doch weiter weg zu ziehen? Ich hoffe zwar auf eine friedliche Lösung, aber bin ja nicht blind oder taub? Ich merke, wie Bekannte beginnen sich vorsichtig von mir zurückzuziehen. Die Gerüchte zeigen langsam Wirkung. Ich sage den Kauf ab.
Dienstag – 18. September 2012
Sehr geehrte Frau G., Sie hatten Recht. Levin war nicht mehr in der Chorprobe. Dafür hat Frau Neumann ihren Sohn wohl als Ersatz zum Spielen zum Levin gebracht. In der Schule war Levin ja wohl nicht. Ich habe morgen einen Termin beim Jugendamt. Ansonsten ist mir zurzeit eine Schweigeverpflichtung auferlegt, deren Sinn ich sehr gut verstehen kann.
Von: S. G. Sehr geehrter Herr B
… ich hätte gerne nicht Recht gehabt (.) kommt die Schweigeverpflichtung von Ihrem Rechtsanwalt??? Ich werde in dieser Woche noch nichts sagen, aber wenn Levin in der nächsten Woche wieder nicht zum Chor geht, werde ich evtl. seine Mutter ansprechen, denn im Moment hintergeht sie unsere Absprache. Für das morgige Gespräch wünsche ich Ihnen gute Nerven und viel Glück.
PS: Auf unserer Homepage können Sie in Zukunft auch die Termine der Klasse 1 abrufen – unter der Rubrik 1
Verfahren nach Gewaltschutzgesetz 9 +1788 Std
9 Eilantrag vom 19.09.2012 an AG „S“
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir, wegen Eilbedürftigkeit ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss wie folgt zu entscheiden: Der Antragsgegner hat es zu unterlassen das Anwesen der Antragstellerin gehörende Anwesen “D“, zu betreten.
sich im Umkreis von 100 Metern dem Anwesen der Antragstellerin, ohne deren vorherige Zustimmung zu nähern oder sich in diesem Umkreis aufzuhalten.
sich der Grundschule in „D“, die vom Sohn der Beteiligten Levin Schiffer, geb. 06, besucht wird, „D“ zu nähern und die Schule zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit dem Kind Levin zu betreten. Insbesondere ohne Vereinbarung mit der Antragstellerin das Kind zu kontaktieren bei seinen schulischen und/oder privaten Aktivitäten, insbesondere bei dem Besuch der Musik, auf seinem Weg zur Schule oder zurück es zu kontaktieren, ihm aufzulauern, es zu beobachten sowie Kontakt zu ihm aufzunehmen.
ein Zusammentreffen mit der Antragstellerin oder dem Sohn Levin herbeizuführen. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat sich der Antragsgegner unverzüglich zu entfernen. Der Antragsgegner ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen diese Schutzanordnungen gem. § 4 Gewaltschutzgesetzt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
(.)Die Antragstellerin beantragt, gegen den Antragsgegner Maßnahmen nach Gewaltschutz zu erlassen. Bei der Antragstellerin und dem Antragsgegner handelt es sich um ehemalige Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie haben ein am (.) 2006 geborenes Kind gemeinsames Kind. Levin Schiffer, welches bei der Antragstellerin wohnt. Seit dem 06.07.2012 leben die Partner dauerhaft voneinander getrennt, der Antragsgegner wohnt unter der angegebenen Adresse. Die Trennung der Partner ist von Dauer, die Antragstellerin lehnt aus nachgenannten Gründen derzeit jegliche private Kontaktauf-nahme zum Antragsgegner ab.
Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines gemeinsamen auf der Insel Rügen durchgeführten Urlaubs vom 30.06.2012 bis 06.07.2012, bemerkte die Antragstellerin zahlreiche Auffälligkeiten in Bezug auf ihren Sohn Levin. Man verbrachte den Urlaub im Ferienhaus einer Freundin der Antragstellerin, der nachbezeichneten Zeugin Doris Steinel. Mit dabei war die 5-jährige Tochter der Frau Steinel, Hanni. Aufgrund massiver Auffälligkeiten der Kinder, insbesondere bei gemeinsamer Fertigung von 50 pornografischen Fotos, die sie gegenseitig im Spiel mit einem Fotohandy gefertigt hatten, entstand und verdichtete sich ein Verdacht gegen den Antrags-gegner, unangemessen mit dem Kind Levin umgegangen zu sein. Es war ein Eindruck entstanden, dass Levin die Fotos selbst professionell gefertigt hatte, was den Schluss zuließ, dass er entsprechende Erfahrungen ge-macht haben müsse. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsgegner wg. des Verdachts des sexuellen Missbrauchs wurde eingeleitet. Dies wird bei der Staatsanwaltschaft „Fr“ unter dem Aktenzeichen 5--121Js./12 geführt. Obwohl mit einer Anklageerhebung derzeit nicht zu rechnen ist, da das Kind keinerlei Angaben machte, ist das Vertrauen der Antragstellerin zum Antragsgegner vollkommen zerstört. Aufgrund der Vorkommnisse ist eine Kommunikation zwischen den Eltern derzeit ausgeschlossen. Der Antragsgegner war mehrfach aufgefordert worden, sich von der Antragstellerin und dem Kind fernzuhalten. Exemplarisch überreichen wir insoweit ein Schreiben der zuvor bevollmächtigten Rechtsan-wältin vom 11.07.2012 sowie ein weiteres Schreiben der Unterzeichnerin vom 19.07.2012. Der Antragsgegner hat sich an diese Aufforderung nicht gehalten. Im Gegenteil erreichen die Antrag-stellerin immer wieder Emails, SMS und der Antragsgegner spricht mit Lehrern, Erziehern, Freunden usw. schildert das Geschehen aus seiner Sicht. Aus diesem Grunde wurden die Bevoll-mächtigten des Beschuldigten mehrfach darauf hingewiesen, dass nunmehr ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet werde, sollten die Nachstellungen des Beschuldigten nicht aufhören. Anlässlich der Einschulung des Kindes hat der Beschuldigte dann über seine Anwälte mitteilen lassen, dass er dort nicht erscheinen werde. Aus diesem Grunde wurden die beabsichtigten Anträge nicht gestellt. Nun benutzt der Beschuldigte die Direktorin der Grundschule, der Schule, in welcher Levin eingeschult wurde, als „Briefkasten“. Mit Anwalt Schreiben vom 18.08.2012 an die Direktorin, welche in der Urlaubszeit der Unterzeichnerin von ihrem in der Kanzlei tätigen Vertreter gefertigt wurde, wurde die Direktorin der Grundschule gebeten, die Kontaktwünsche des Kindsvaters nicht umzu-setzen. Der Beanzeigte setzte sein Tun fort, er hält sich in „D“ auf, obwohl er nach seinen Angaben wohnhaft in M. ist. Er beobachtet sowohl die Kindesmutter als auch das Kind, er kontrolliert die Nachbarn der Familie Schiffer. Er erweckt Aufmerksamkeit, indem er direkt vor der Hauseinfahrt des Anwesens der Kindsmutter parkt und hupt. Am 08.09.2012 fand in der Grundschule von Levin ein Schulfest im Schulhof statt, es handelte sich um eine Pflichtveranstaltung.
Der Beschuldigte tauchte dort auf und näherte sich sowohl der Kindsmutter als auch dem Kind. Er umklammerte das Kind und redete 30 Minuten auf das Kind ein. Levin fing an zu weinen und zu zittern und bat die Mutter, nach Hause gehen zu dürfen. Das Kind war noch zu Schuldiensten während des Festes und zu Auftritten eingeteilt, weigerte sich jedoch, weiter an dem Schulfest teilzunehmen, die insoweit von der Kindsmutter kontaktierte Schulleiterin, der vorbezeichneten Frau G., befand sich zu diesem Zeitpunkt im intensiven Gespräch mit dem Kindsvater, dem Beschuldigten. Sie hatte ein Päckchen vom Beschuldigten entgegengenommen, wohl mit der Zusage, dieses an das Kind weiterzugeben. Nachdem die Kindesmutter sich mit dem Kind genähert hatte, gab sie das Päckchen an Herrn Bertram zurück und dieser übergab es seinem Sohn. Er verfolgte die Kindesmutter und Levin noch, als diese zu ihren Fahrrädern gingen, um nach Hause zu fahren und rief hinter ihr her. Am 11.09.2012 erschien der Beschuldigte dann bei einer Chorprobe gegen 14.30 Uhr, an welcher das Kind Levin teilnahm. Auch weiterhin beobachtet er das Kind und fährt durch „D“, er wird dort immer wieder und wiederholt gesehen. (.) Die Mütter der übrigen Kinder äußern sich besorgt, Levin zeigt massive Verhaltensauffälligkeiten. Der Kinderarzt des Kindes befürwortet eine psycho-logische Betreuung von Levin. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist ebenfalls erfüllt. Das Anwesen steht im Alleineigentum der Kindsmutter. Dennoch erfuhr die Kindsmutter von einer zufällig sich in ihrem Haus befindlichen Zeugin, dass der Beschuldigte mit seinem PKW in den Hof gefahren war und das Grundstück nur deshalb wieder verließ, weil der Zeuge aus dem Haus trat. Der Antragsgegner lauert dem Kind Levin immer wieder auf, er versucht Kontakt aufzunehmen und beeinträchtigt das Kind hierdurch und irritiert es. Beim Familiengericht „S“ ist ein Antrag auf Regelung des Sorgerechts anhängig gemacht worden. Auch das Verhalten wegen Stalkings und Haus-friedensbruchs wurde bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Wegen der Eilbedürftigkeit wird gebeten, ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.
Donnerstag – 20. September 2012
Sehr geehrte Frau G., heute habe ich versucht Levin Guten Tag zu sagen. Da seine Mutter ihn dann in der Schule gehalten hat, habe ich in seinem Interesse und um den schulischen Bereich nicht zu beschädigen, verzichtet. Das Gespräch beim JA war positiv, aber die Zeitabläufe, die aus meiner Sicht zu lang sind, lassen mich ungeduldig werden.
Freitag – 21. September 2012
Sehr geehrter Herr Bertram, gestern ist Levin relativ pünktlich durch den Kindergarten nach Hause(?) gegangen. Er wurde von seiner Mutter und Familie Schiffer begleitet. Es freut mich, dass Sie Gehör beim JA gefunden haben und einen positiven Eindruck mitnehmen konnten.
Weiterhin viel Geduld!
21. September 2012
Schreiben des Amtsgerichts zum Antrag GewSchG, eA
Sehr geehrter Herr Bertram,
in obiger Sache weist das Gericht darauf hin, dass ein Erlass der in Ziffer 3 – 5 (Ziff. 5 in Hinblick auf das gemeinsame Kind) beantragten Anordnungen nicht in Betracht kommt. Nach bisherigem Vortrag ist davon auszugehen, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, dass GewSchG findet demnach keine Anwendung.
Auf $ 3 GewSchG wird hingewiesen. In Bezug auf die die Antragstellerin persönlich betreffenden Anträge wird darauf hingewiesen, dass der bisherige Vortrag wenig substantiiert und nicht glaubhaft gemacht ist.
Dienstag – 25. September 2012
+1932 Std
mein Rechtsanwalt 10
10 Brief meines Anwaltes an Amtsgericht „S“ – Familiengericht -Teilabschrift, 25.09.2012
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind Levin Schiffer, geb. 2006 wird auf den Antragsgegner übertragen.
Zutreffend ist, dass die Antragstellerin nicht mit dem Antragsgegner verheiratet ist und das Kind in dem vor der Trennung gemeinsam bewohnten Anwesen in „D“ lebt.
Während dieser Zeit hat der Antragsgegner die Erziehung des gemeinsamen Kindes nahezu ausschließlich übernommen, da er pensioniert ist.
Er kann aufgrund seiner zeitlichen Spielräume als Pensionär eine Betreuung des Kindes –auch in Krankheitsfällen – sicherstellen. Die Antrag-stellerin hingegen geht einer Vollzeitbeschäftigung als Rektorin nach und hat häufig auch abends und am Wochenende Termine, weswegen sie sich auch in der Vergangenheit bereits aus zeitlichen Gründen nur in geringem Umfang um den gemeinsamen Sohn kümmern konnte. Aus diesem Grund ist auch die emotionale Bindung des gemeinsamen Kindes an den Antragsgegner viel stärker ausgeprägt als an die Antragstellerin. Dies wird die Stellungnahme des Jugendamtes zeigen. Der Antragsgegner ist derzeit dabei, sich eine neue Wohnung zu suchen. Derzeit bewohnt er eine Wohnung, in welcher ein weiteres Zimmer für den gemeinsamen Sohn zur Verfügung steht. Hierbei wird der Antragsgegner sich in jedem Fall eine Wohnung in „D“ suchen, damit er seinen Sohn in jedem Fall in seiner gewohnten Umgebung belassen kann. Es ist somit weder ein Wechsel sozialer Kontakte noch ein Schulwechsel im Falle der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner zu befürchten.
II. Geschehnisse im Urlaub
Die von der Antragstellerin beschriebenen „Auffälligkeiten“ anlässlich eines gemeinsamen Urlaubs sind unzutreffend. Vielmehr dürfte zutreffend sein, dass die Antragstellerin mit diesem Vorwurf versuchte, eine möglichst einfache Trennung vom Antragsgegner zu erreichen, indem sie die unwahre Behauptung aufstellte, dieser habe in mehreren Situationen die Tendenz gezeigt, in sexueller Weise auf das gemeinsame Kind eingewirkt zu haben. Zutreffend ist lediglich, dass die Tochter der Frau Steinel und der gemeinsame Sohn nach dem Duschen ein Fotohandy dazu nutzten, um sich gegenseitig zu fotografieren. Was jedoch der Antragsgegner mit den Fotos zu tun haben soll, ist nicht klar. Er hat diese auch niemals gesehen, vielmehr löschte die Antragstellerin die Fotos derart, dass nicht einmal die Kriminalpolizei diese wiederherzustellen vermochte. Von daher ist es wenig einleuchtend, dass die Antragstellerin anhand von ihr gelöschter Fotos, Rückschlüsse auf einen unangemessenen Umgang mit dem gemeinsamen Sohn ziehen will. Auch die unterstellte „Professionalität“ kann lediglich eine Behauptung bleiben.
Allerdings scheint in diesem Zusammenhang von Interesse woraus die Antragstellerin ihre überlegene Sachkenntnis schöpft, die sie kompetent macht, zu erkennen, wann eine Nacktaufnahme eines Kindes professionell pornographisch und wann harmlos ist. Das Ermittlungsverfahren konnte keinen der Vorwürfe der Antragstellerin erhärten und ist einstellungsreif.
Eine Einstellung ist derzeit jedoch noch nicht möglich, da noch nicht alle Banddiktate aus dem Verfahren von der Geschäftsstelle der Ermittlungs-richterin geschrieben wurden. Allerdings wurde das Ermittlungsverfahren nur deswegen eingeleitet, weil die Antragstellerin den Antragsgegnerin mit massiven unwahren Tatsachenbehauptungen überzog.
So beauftragte die Antragstellerin am Morgen des 06.07.2012 ihre Schwester mit einem Anruf bei der Polizeiinspektion „S“. Diese berichtete im Auftrag der Antragstellerin darüber, dass der gemeinsame Sohn Levin im Zuge einer Reise Nacktaufnahmen von sich und seiner Freundin gemacht habe und wollte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsgegner eingeleitet wird.
Der zuständige Beamte erklärte der Schwester der Antragstellerin, dass er keinen dringenden Handlungsbedarf sehe und bat, nach Urlaubs-rückkehr erneut vorstellig zu werden. Dieser Geschehensablauf ist in der Ermittlungsakte auf Seite 52 beschrieben. Nachdem die Antragstellerin mit den möglicherweise noch wahren aber nicht mehr überprüfbaren Tatsachenberichten; – unter-stellt die Fotos, welche lediglich die Antragstellerin gesehen haben will, existierten tatsächlich – keine Strafverfolgung und insbesondere keine Festnahme erreichen konnte, schickte die Antragstellerin ihre Schwester am selben Tag am frühen Abend zu einer anderen Polizeidienstelle mit einer „aufpolierten“ Schilderung. Gegenüber der Polizeidirektion „B“ gab die Schwester der Antragstellerin an, der Antragsgegner zeige Anzeichen, welche es vermuten ließen, dass er das gemeinsame Kind Levin zunächst entführen, sodann vergewaltigen und umbringen wolle. Diese Vorwürfe stammten direkt von der Antragstellerin; die Schwester der Antragstellerin zeigte die SMS den Beamten, was sich aus Seite 6 der Ermittlungsakte ergibt. Sie untermauerte ihre Vorwürfe mit allerlei Beobachtungen, welche sie im Laufe des Urlaubs gemacht haben will (siehe Seiten 24-27 der Ermittlungsakte), welche jedoch alle bereits vor dem Anruf am Morgen getroffen worden sein sollen. Der Geschehensablauf ist daher schlüssig nur dadurch zu erklären, dass die Antragstellerin sich bereits durch die Schilderung der Bilder erhoffte, den Antragsgegner loszuwerden. Als der erste Anruf nicht den gewünschten Erfolg zu bringen vermochte, dachte sie sich eine Geschichte aus, welche letztlich tatsächlich geeignet war, eine Strafverfolgung gegen den Antragsgegner zu erreichen.
Bereits in der Vergangenheit gab es einige Anzeichen, dass die Antragstellerin sich vom Antragsgegner trennen wollte. So führte die Antragstellerin während der Beziehung zum Antragsgegner mehrfach Schwangerschaftstests durch, obwohl der Antragsgegner sich einer Vasektomie unterzogen hatte und bereits nicht mehr zeugungsfähig war. Es ist zu vermuten, dass die Antragstellerin mit einer für sie leichten und nach außen gut kommunizierbarer Geschichte versuchen wollte, einen bereits vorhandenen neuen Lebenspartner in ihr Leben zu integrieren unter gleichzeitiger Entfernung des Antragsgegners.
III. Mietvertrag
Dem Antragsgegner ist völlig schleierhaft, welche Relevanz dem zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag mit dem gegenständlichen Verfahren in diesem Verfahren zukommen mag. Lediglich der guten Ordnung halber stelle ich klar, dass die Antragstellerin fortwährend behauptet, zwischen den Parteien sei kein Mietvertrag zustande gekommen. Selbst als der Antragsgegner, die von der Antragstellerin unterzeichnete privatschrift-liche Urkunde vorlegte, hielt die Antragstellerin ihren wahrheitswidrigen Vortrag aufrecht.
IV. Kontaktverbot
Ebenfalls nicht eingängig ist, warum sich der Antragsgegner von seinem Sohn fernhalten soll. Allein der Umstand, dass die Antragstellerin mit ihren tollkühnen Behauptungen die Basis für ein Ermittlungsverfahren schuf, vermag ein derartiges Kontaktverbot nicht zu begründen. Exemplarisch sei darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner beim Schulfest des gemeinsamen Sohnes zugegen war. Als das Kind seinen Vater erkannte, fiel es ihm um den Hals und blieb für etwa eine Stunde auf dem Arm und weinte, weil es seinen Vater vermisste. Dies konnten sämtliche anwesenden Personen erkennen und es wurde sogar bildlich dokumentiert. Das in Anlage beigefügte Foto befindet sich auf der Internetseite der Schule. Obwohl die Antrag-stellerin im Nachhinein nicht müde wurde zu betonen, dass sie Angst um ihren Sohn hatte während der Antragsgegner mit seinem Sohn auf dem Arm dem Fest beiwohnte, unterhielt sie sich – ebenfalls auf dem Bild erkennbar – lachend mit einer Freundin. Während der gesamten Feier mag die Antragstellerin sich darüber geärgert haben, dass sie nicht erneut erfolgreich den Umgang mit dem Kindesvater unterbinden konnte, jedoch ist in Anbetracht des gesamten Verhaltens schlichtweg unglaubhaft, dass sie Angst um ihren Sohn hatte. Die Antragstellerin ist seit Wochen darauf bedacht, dem Antragsgegner ein Treffen mit seinem Sohn dadurch unmöglich zu machen, dass sie den Sohn nicht mehr seinen gewöhnlichen Hobbies nach-gehen lässt. So war der gemeinsame Sohn in den vergangenen Wochen nur noch unregelmäßig bei der Chorprobe und im Tennistraining. Für die Ferienzeiten entfernt die Antragstellerin ihn gar ganz aus seinem gewohnten Umfeld und verbringt ihn zu ihren Eltern und ihrer Schwester nach B. Anzumerken ist, dass die Eltern der Antragstellerin einen deutlichen Hang zu übermäßigem Alkohol-genuss haben, weswegen zu bezweifeln ist, dass der Aufenthalt des Sohnes dort kindgerecht ist. Weiterhin hat der Sohn auch keine Möglichkeit in den Ferienzeiten mit seinen Freunden zu spielen, sondern wird von der Antragstellerin zunehmend isoliert, da sie um jeden Preis den Umgang mit dem Antragsgegner verhindern will. Die Isolation und der fehlende Kontakt zum Vater, welcher zuvor die Erziehung aufgrund der Berufstätigkeit der Antragstellerin fast ausschließlich übernahm, haben das Kind derart verunsichert, das es neuerdings einnässt. Zusätzlich macht Levin einen traurigen und antriebslosen Eindruck. Dies hat die Rektorin der Schule, Frau S. G., beobachtet.
V. Erziehung
Vor der Trennung hat der Antragsgegner die Erziehung des gemeinsamen Sohnes fast ausschließlich übernommen. Die Antragstellerin ist als Rektorin tätig und kommt mittags meist zwischen 16 und 17 Uhr nach Hause. Häufig hat sie auch abends Termine, sodass sie bereits zeitlich nicht in der Lage ist, das gemeinsame Kind adäquat zu betreuen. Bevor der Antragsgegner pensioniert wurde, hatten die Beteiligten ein Kindermädchen, welches den gemeinsamen Sohn bis in die Abendstunden im ersten Jahr betreute. Anschließend war der Antragsgegner bis zu seiner Pensionierung in Heimarbeit tätig, sodass er eine ganztätige Betreuung des gemeinsamen Sohnes Levin leisten konnte. Die ganztägige Betreuung durch den Antragsgegner dauerte nach dessen Pensionierung bis zum Tage der Trennung an. Seit der Trennung spannt sie hierzu zunehmend ihre Eltern und ihre Schwester ein. Weder zu den Eltern noch zu der Schwester der Antragstellerin besteht eine derart gefestigte Beziehung, dass die Betreuung als dem Kindeswohl gleichwertig dienend im Vergleich zu, der durch den Antragsgegner bezeichnet werden kann. Im Zuge des Sommerfestes hat der gemeinsame Sohn seinem Vater mehrfach erklärt, wie sehr er ihn vermisse und nahm ihm das Versprechen ab, er solle unbedingt während des Tennistrainings und der Chorprobe zum Zuschauen kommen.
Diesen Kontakt unterband die Antragstellerin jedoch dadurch, dass sie den Sohn von den entsprechenden Aktivitäten fernhielt. Im Gegensatz dazu ist dem Antragsgegner in hohem Maße daran gelegen, dass sein Sohn trotz der Trennung in einem familiär gefestigten Umfeld aufwächst und Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Da die Kindesmutter jedoch offensichtlich jeglichen Kontakt zum Antragsgegner unterbinden will, bleibt zu bezweifeln, dass für den Fall der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Antrag-stellerin, der für die Entwicklung des Kindes wichtige Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten bliebe.
Bereits zu Beziehungszeiten spielte die Antragstellerin mit dem Gedanken, sich beruflich ins Ausland versetzen zu lassen und wollte den Antragsgegner dazu überreden, mit ihr zu gehen. Der Antragsgegner befürchtet nun, dass die Antragstellerin im Falle der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie, ihren Plan in die Tat umsetzt und ohne Rücksicht auf die sozialen Bindungen des Kindes in Deutschland ihren Willen durchsetzt und ins Ausland geht. Dies will der Antragsgegner in jedem Fall verhindern.
VI. Verfassung der Antragstellerin
Schließlich haben sich in der Vergangenheit mehrfach Probleme der Antragstellerin im Umgang mit ihrem Kind gezeigt. Zum einen präsentierte sie sich bei Schwierigkeiten hilflos und zeigte diese Hilflosigkeit gegenüber dem Kind. So erinnert sich der Antragsgegner an eine Situation, als der gemeinsame Sohn Levin sich eine Verletzung zugezogen hatte. Anstatt die Wunde zu versorgen und zu verbinden begann die Antragstellerin laut zu weinen und zog sich in das Schlafzimmer zurück und war erst nach einiger Zeit wieder ansprechbar.
Bei diesem Vorfall war das gemeinsame Kindermädchen, Denise zugegen. Der gemeinsame Sohn leidet an einer angeborenen Stoffwechsel-krankheit, welche es notwendig macht, dass er mehrfach nachts zur Toilette gebracht wird. Dieser Verpflichtung wollte die Antragstellerin nicht nachkommen, sondern bat vielmehr den Antragsgegner hierum, da sie ansonsten morgens nicht ausgeruht genug war, um ihrer Arbeit nachzugehen.
Sie war mehrfach verzweifelt und depressiv darüber, dass der Sohn unter einer derartigen Krankheit zu leiden habe. Insgesamt hinderte die Antragstellerin dies jedoch nicht daran, gegenüber der Polizei zu beschreiben, sie habe es verdächtig gefunden, dass der Antragsgegner nachts häufig mit dem Sohn auf der Toilette verschwunden sei; hierbei hatte die Antragstellerin jedoch vergessen zu erwähnen, dass Levin krankheitsbedingt nachts zur Toilette begleitet werden musste. Insgesamt hat der Antragsgegner den Eindruck, dass die Antragstellerin insbesondere während akut depressiver Episoden in eine Starre verfällt, welche es ihr unmöglich macht, sich um das gemeinsame Kind zu sorgen. Aus diesem Grund befürchtet er im Falle eines Verbleibs bei der Antragstellerin, dass das Kind mangelhaft versorgt wird.
VII. Zusammenfassung
Die Antragstellerin ist nach Meinung des Antragsgegners weder zeitlich noch persönlich in der Lage, die Versorgung des gemeinsamen Sohnes Levin zu übernehmen. Ferner besteht auch aufgrund des Umstandes, dass der Antragsgegner bislang die Betreuung und Erziehung des Sohnes nahezu allein übernommen hatte, zu diesem auch eine wesentlich stärkere Bindung. Da jedoch zu befürchten ist, dass die Antragstellerin, nicht zuletzt aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit gezeigten Verhaltensmuster, eine gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Kräften unmöglich macht, ist das Aufenthalts-bestimmungsrecht auf den Antragsgegner zu übertragen.
Auch wenn es der eigene Anwalt ist, der da schreibt, muss das, was richtig ist, auch so benannt sein. Bei dem geschilderten Vorfall der Verletzung unseres Sohnes war das ehemalige Kindermädchen nicht dabei. Sie hatte eine andere, von meinem Rechtsanwalt ebenfalls beschriebene, Episode erlebt. Und unser Sohn leidet nicht an einer Stoffwechselkrankheit, sondern nach Aussage des Kinderarztes sind bei ihm, wie bei vielen Jungen, die Nerven zur Steuerung des Darmes und der Blase noch nicht gänzlich ausgebildet.
Dienstag – 11. September 2012
in dieser Sache teilen wir auf ihr Schreiben vom 03.09.2012 Folgendes mit: 11
11 gegn. Anwältin zum Vermögensausgleich vom 11.09.2012
Bezüglich der vorgetragenen und aufgelisteten Kosten ergibt sich eine differenzierte Betrachtung. Zunächst ist festzustellen, dass keinerlei Nachweise dahingehend erbracht sind, dass die aufgelisteten Beträge in der Tat einzig und allein von Ihrem Mandanten, und zwar von dessen eigenen Einkünften bezahlt worden sind. Die Parteien besaßen ein Baukonto, zu welchem Herr „Rainer Bertram“ Zugriff hatte. Dort hat er Abbuchungen und Abhebungen getätigt. Es ist auch nachprüfbar, dass teilweise Abhebungen vom Baukonto erfolgen und zeitnah identische Einzahlungen auf dem Konto Ihres Mandanten. Sollte Herr „Rainer Bertram“ daher in der Tat irgendwelche Forderungen darstellen und einfordern, müssten sämtliche Schritte vorgetragen und nachgewiesen werden. Es dürfte unbestritten sein, dass Herr Rainer Bertram während des Zusammenlebens der Parteien verpflichtet war, sich an Miet-, Neben-, Lebenshaltungs-, sowie Kind bezogene Kosten zu beteiligen, in sämtlichen Positionen zumindest hälftig. Unbestritten und nachweisbar wurden während des Zusammenlebens der Parteien ab März 2006 sämtliche Kosten für die damalige Wohnung sowie die Lebenshaltungskosten aus-schließlich von unserer Mandantin bezahlt. Nach Geburt des Kindes mieteten beide Parteien dann eine größere Wohnung in der Dr. Straße an. Miete und Nebenkosten liefen ebenfalls vom Konto unserer Mandantin als Dauerauftrag. Die Zahlungen der Nebenkosten erfolgten nachweisbar bis einschließlich 2009. Erst danach beteiligte sich Herr Rainer Bertram an diesen verbrauchs-abhängigen Kosten. Auch die Lebenshaltungs- kosten wurden überwiegend von unserer Mandantin bezahlt. Bezüglich der persönlichen Gegenstände Ihres Mandanten wird die Abnahme offensichtlich verweigert. Wir können dies schlechterdings nicht nachvollziehen, da Herr Rainer Bertram nach Ihrer Darlegung im vorbezeichneten Schreiben im Umzug begriffen ist und mittlerweile wohl umgezogen ist. Es dürfte daher kein Problem sein, nun die persönlichen Gegenstände heraus zu verlangen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Aufklärung, welche Quittungen und Belege Herr Rainer Bertram noch benötigt. Unsere Mandantin ist bereit, bei Abholung der persönlichen Gegenstände des Herrn Rainer Bertram ihm die aufgelisteten Bauhausbelege im Original herauszugeben. Ihr Mandant mag daher die Liste seiner Gegenstände nochmals offenlegen und einen Abholungstermin bekannt geben, bzw. einen Termin vorschlagen, von welchem wir dann einen Termin zur Abholung bestätigen können. Bezüglich der angesprochenen auf dem PC Ihren Mandanten noch befindlichen Dateien unserer Mandantin, dürfte es unschwer möglich sein, dies an unsere Mandantin herauszugeben. Herr Rainer Bertram weiß schon, um was es sich handelt. Einer der Rechner wurde von unserer Mandantin genutzt, im Wesentlichen für berufliche Belange. Die auf diesem Rechner gespielte Dateien und Ordner sind an Frau Schiffer herauszugeben. Wir schlagen vor, dass die Dateien und Ordner auf CD gebrannt werden. Diese können in unserer Kanzlei abgegeben werden. Bezüglich des Kindesumgangs hat sich unsere Mandantin nicht verweigert. Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass Herr Rainer Bertram Umgang mit Levin haben kann. Allerdings vermissen wir in Ihrem vorbezeichneten Schreiben einen konkreten Vorschlag. Nachdem sich Ihr Mandant allerdings ohne das Bemühen, eine angemessene und kindgerechte Lösung zu suchen, immer wieder unmittelbar in den privaten Bereich unserer Mandantin hereindrängt ohne Vorankündigung trotz vorangegangener Abmahnung und der ausgesprochenen Distanzgebote, sind wir der Auffassung, dass hier eine gerichtliche Klärung unabdingbar erscheint. Levin ist durch das immer wieder feststellbare unvermittelte Auftauchen Ihres Mandanten irritiert. So äußerte er nach dem Kontakt während des Schulfestes unvermittelt nach Hause zu wollen. Er brach dann auf seinen Wunsch hin das Schulfest ab, obwohl er selbst noch bei verschiedenen Aufführungen beteiligt gewesen wäre. Es ist festzustellen, dass das Verhalten Ihrer Partei das Kindeswohl nachhaltig schädigt. Vorbehaltlich einer weitergehenden Regelung erwarten wir, dass Herr Rainer Bertram sich in der Tat von unserer Mandantin und dem Kind unmittelbar fernhält und nicht ohne einverständliche Regelung die Nähe des Kindes und/oder unserer Mandantin sucht. Zu guter Letzt weisen wir darauf hin, dass Herr Rainer Bertram ausdrücklich hiermit erneut Hausverbot im Hinblick auf das Anwesen unserer Mandantin erhält. Herr Rainer Bertram war erneut am 31.08.2012 mit seinem Fahrzeug auf das Anwesen unserer Mandantin gefahren. Zu welchem Zweck dies geschah, liegt völlig im Dunkeln. Ihr Mandant wird aufgefordert, mitzuteilen, was er dort unternehmen wollte. Nur weil die Mutter unserer Mandantin anwesend war, hat er hiervon offensichtlich abgelassen. Darüber hinaus wird Herr Rainer Bertram zum wiederholten Male aufgefordert, auch keine Mails oder SMS an unsere Mandantin zu verschicken. Es erscheint im hohen Maße irrational, dass Herr Rainer Bertram bewusst und absichtlich immer wieder gegen diese Aufforderungen verstößt. BITTE klären Sie ihn doch auf, dass er dies zu unterlassen hat.
Die letzte SMS hatte ich drei Monate zuvor geschickt, als ich noch immer an ein Missverständnis glaubte. Da war sie noch bei ihren Eltern. Am 19.09.2012 hat die Anwältin bereits einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach Gewaltschutzgesetz gestellt. Damit soll erreicht werden, dass ich unseren Sohn überhaupt nicht mehr sehen oder sprechen kann. Nur so scheint es der Familie möglich, ihn soweit zu beeinflussen, dass er seinen Papa nicht mehr sehen will. Nach dem Lesen des Schreibens an das Gericht erheben sich Fragen. Was gilt? Da schreibt die Anwältin:
So äußerte er nach dem Kontakt während des Schulfestes unvermittelt nach Hause zu wollen. Er brach dann auf seinen Wunsch hin das Schulfest ab, obwohl er selbst noch bei verschiedenen Aufführungen beteiligt gewesen wäre. (.)
Daneben die Schulleiterin:
Die Schule gewinnt den Eindruck, die Mutter versuche vieles zu verschleiern. So verließ Levin beispielsweise mit der Mutter das Schulfest, obwohl er noch einen Auftritt mit der Klasse hatte, vorzeitig nachdem der Vater dort angetroffen wurde mit der Begründung man müsse noch Verwandte besuchen (.)
Natürlich sind auch die Äußerungen der gegnerischen Anwältin zu den angeblichen Beteiligungskosten im Haushalt zu Recht oder zu Unrecht für mich existenziell aber im Vergleich zu unserem Sohn völlig nebensächlich. Dieser Streit hat für mich wenig Bedeutung im Vergleich mit dem ungeheuren und anmaßenden Umgang mit dem Kind. Was erzählen Oma, Opa, Tante und Mutter dem Kind eigentlich über mich? Sehen Außenstehende, die nichts von dem wissen, was da vor sich geht, allein in der Begegnung unseres Sohnes mit mir mehr als die sogenannten Fachleute? Da spricht mich eine Mutter, die mich vom Kindergarten her kennt, in der Pausenhalle an und fragt, was denn passiert sei. Levin hätte am Tag zuvor weinend in der Halle gestanden und seinen Papa gesucht. Aber der wird ja nach Darstellung der gegnerischen Anwältin durch meine Anwesenheit traumatisiert, hat schwerste Angsträume, leidet unter Einschlafstörungen und nässt ein. Wenn ich so einen Schriftsatz lese, frage ich mich, wie ein Gericht, ein Richter mit langjähriger Erfahrung so etwas überhaupt ernst nehmen kann.
Freitag – 28. September 2012
Ihr Schreiben vom 11.09.2012, heute bei mir eingegangen, habe ich zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf alle anstehenden Verfahren teile ich Ihnen mit, dass mich mein Mandant umfassend mandatiert hat. 12
12 mein Anwalt an gegn. Anwältin am 28.09.2012
Die Ausführungen im Hinblick auf Gegen-forderungen aus der „Beteiligung am Zusammenleben“ sind nicht überzeugend. Bitte erläutern Sie, aus welchem Rechtsgrund Sie glauben, es bestehe ein Anspruch Ihrer Mandantin. Die Rechtsprechung im Hinblick auf die Rückforderung von Lebenshaltungskosten halte ich für eindeutig. Vor diesem Hintergrund halte ich Ihre Einwendungen für unerheblich. Was Sie mit „familienbezogenen Kosten“ meinen, verstehe ich ebenfalls nicht. Interessant ist, dass Sie eine Warmmiete für die Nutzung des Anwesens angeben, jedoch in sämtlichen Verfahren das Bestehen eines Mietvertrages beharrlich bestreiten. Das ist meines Erachtens widersinnig; wofür glaubt Ihre Mandantin eine Warmmiete vereinnahmen zu können? Es ist zutreffend, dass Herr Rainer Bertram Verbindlichkeiten aufgrund des mit seiner früheren Ehefrau erworbenen Anwesens hatte. Die Einstellung Ihrer Mandantin im Hinblick auf einen Umgang meines Mandanten mit seinem Sohn halte ich für geradezu bigott. Während Sie in Ihrem Schreiben auf die Bereitschaft, meinem Mandanten Umgang zu gewähren verweisen, haben Sie bereits vor einer Woche eine einstweilige Anordnung beantragt, mit welcher Sie meinem Mandanten verbieten lassen wollten, sich seinem Sohn zu nähern. Es entspricht nicht dem Eindruck meines Mandanten, dass sich der Sohn durch seine Besuche irritiert fühlt, vielmehr hat Levin meinem Mandanten gegenüber mehrfach seine Trauer über den durch Ihre Mandantin verhinderten Umgang zum Ausdruck gebracht. Dass Ihre Mandantin auch in diesem Punkt erst nach einer gerichtlichen Klärung einlenken wird, ist im Hinblick auf das Kindeswohl traurig; der Bitte Ihrer Mandantin wird jedoch entsprochen. Allerdings mag Ihre Mandantin zur Kenntnis nehmen, dass Sie eine Kontaktaufnahme meines Mandanten zu seinem Sohn nicht verbieten kann. Ihrer Mandantin steht es jedoch frei, wenn sie Ihren Sohn von sämtlichen Aktivitäten, bei welchen er meinem Mandanten begegnen könnte, fernhalten mag.
Die hierdurch entstehende Isolation mag Ihre Mandantin dem gemeinsamen Sohn erklären. Die zu guter Letzt erfolgten Hinweise wurden in dem von Ihrer Mandantin betriebenen Gewaltschutz-verfahren kommentiert. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diesen Vortrag verwiesen. Mein Mandant hat kein Interesse daran, sich Ihrer Mandantin zu nähern, allerdings habe ich meinen Mandanten darüber aufgeklärt, dass ihm das Recht zusteht, sich seinem Sohn zu nähern. Möglicherweise können Sie Ihrer Mandantin einen altersgerechten Umgang mit einer Trennung nahelegen und ihr erklären, dass ihr Kind trotz der Trennung Umgang mit beiden Elternteilen verdient. Bitte erklären Sie mir zeitnah, ob Sie für die Rückforderung der für den ansprechenden Lebensstil aufgewendeten Zahlungen zustellungs-bevollmächtigt sind. Gleiches mögen Sie für den Kindesumgang tun. Ihre Mandantin wird außerdem letztmalig darauf hingewiesen, dass Sie mehr Präzision im Hinblick auf Tatsachenäußerungen gegenüber Dritten walten lassen mag.
Wie Ihre Mandantin gegenüber der Rektorin des gemeinsamen Sohnes glaubt behaupten zu können, sie habe das alleinige Sorgerecht (siehe dem Antrag beigelegten Schreiben) für das Kind, ist ebenso schleierhaft, wie die Äußerungen Ihrer Mandantin gegenüber Nachbarn, auf welche anstandshalber an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll. Bei der nächsten Verfehlung dieser Art sieht sich mein Mandant gezwungen, die Äußerungen Ihrer Mandantin gerichtlich prüfen zu lassen.
Dienstag – 02. Oktober 2012
+2100 Std
Beschluss einstweilige Anordnung § 1 GewSchG 13
13 Beschuss Gewaltschutzgesetz Amtsgericht –Familiengericht vom 08.10.2012
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Die Beteiligten sind ehemalige Lebenspartner und leben seit 06.07.2012 getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind, den am (.) 2006 geborenen Levin Schiffer Dieser lebt seit der Trennung der Beteiligten bei der Mutter. Die Beteiligten üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Ein im Rahmen einer einstweiligen Anordnung gestellter Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter wurde durch das Amtsgericht am 24.08.2012 zurückgewiesen. (Az. 42F./12 eA). Ebenfalls zurückgewiesen wurde mit Beschluss vom 23.07.2012 ein Antrag des Vaters auf einstweilige Regelung des Umgangs (Az. 42F./12 eA). Die Antragstellerin beantragt, es dem Antragsgegner zu untersagen, sich dem der Antragstellerin gehörenden Anwesen in „D“ zu nähern oder dieses zu betreten. Weiter beantragt sie, es dem Antragsgegner zu untersagen, Kontakt zu dem gemeinsamen Sohn aufzunehmen, sich der Schule zu nähern oder ein Zusammentreffen mit ihr oder dem gemeinsamen Sohn herbeizuführen.
Der Antragsteller beantragt den Antrag zurück zu weisen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §§ 1,2 GewSchG war zurück zu weisen. Ein Erlass der im Hinblick auf das gemeinsame Kind beantragten Anordnungen kam gem. § 3 GewSchG nicht in Betracht.
Die Beteiligten haben das gemeinsame Sorgerecht, insoweit sind also die Regelungen zu Sorge und Umgang vorrangig. Ein Erlass, der im Hinblick auf die Antragstellerin beantragten Anordnungen kam nicht in Betracht, da der diesbezügliche Vortrag der Antragstellerin substantiiert, nicht glaubhaft gemacht und im Übrigen vom Antragsgegner bestritten war. Die Antragstellerin hat insoweit lediglich vorgetragen, der Antragsgegner halte sich in „D“ auf, beobachte die Kindesmutter und parke vor der Hauseinfahrt. An einem nicht näher beschriebenen Tag sei er mit seinem PKW auf den Hof der Antragstellerin gefahren. Er schreibe Emails und SMS. Am 08.09.2012 habe er sich der Antragstellerin auf dem Schulfest genähert, er habe sie verfolgt und hinterhergerufen.
Donnerstag – 04. Oktober 2012
Kollateralschaden
Dann kommt das Urteil zum Mietvertrag. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Der bei Gericht vorgelegte Vertrag ist kein Vertrag. Der bei der Finanzierung bei der Bank vorgelegte Vertrag ist kein Vertrag. So das Gericht. Meine Reaktion darauf: Nimm es hin. Einspruch überflüssig. Lass gut sein! Es wäre auch sinnlos, die Einhaltung einzufordern. Ich müsste ständig damit rechnen, dass sie nachts die Polizei ruft, mit „zerrissenem Schlafanzug“ Hilfe schreit und den Untermieter als „Täter“ präsentiert. Nein das Risiko einzugehen, wäre gleichbedeutend mit Selbstmord. Dann aber bei Kabel Deutschland mit Vorlage des nicht vorhandenen Mietvertrages zu behaupten, dass der Herr Bertram einen Anschluss im Haus hat, sie für sich einen neuen Anschluss einrichten möchte, weil sie den bestehenden Anschluss nicht nutzen und damit auch nicht bezahlen wolle, das zeugt von Unverfrorenheit. Kabel Deutschland ist das egal, sie nehmen meine Kündigung zum 01.09.2013 an und fordern bis dahin die Überweisung der monatlichen Gebühren für Fernsehen, Telefon und Internet von mtl. ca. 60 €. Dass Kabel Deutschland damit für ein und denselben Anschluss doppelt kassiert, interessiert niemanden. Ich bin gespannt, wie das weitergeht, denn zahlen werde ich mit Sicherheit nicht.
Mittwoch – 10.Oktober 2012
Es wird Zeit. Wenn überhaupt noch eine Chance besteht mit Schulden von über 90 000 €, wieder Fuß zu fassen, muss ich mich finanziell sanieren. Es hilft nicht, darauf zu warten, dass ich die Gelder aus dem Bau zurückerhalte. Das kann dauern. Ich muss nach dem Spatzen und Taube Vergleich verfahren. Ein kleineres Auto tut es auch. Ich brauche aber den Fahrzeugbrief und der befindet sich mit allen anderen persönlichen Unterlagen im Haus. Also schreibt mein Anwalt wieder mal einen Brief und bittet um Herausgabe des Briefes. Da kommt natürlich nichts. Meine Ex-Partnerin weiß, dass sie mit Besitz des Briefes auch Besitzerin des Autos ist. Mein Anwalt sieht nur den Klageweg zur Erlangung des Briefes. Aber auch das kann dauern. Manchmal ist es gut, wenn man Fehler beim Ablegen von Papieren macht. Alle Ordner, die ich zurückerhielt, waren durchgesehen, Belege für finanziellen Aufwendungen, die ich für Haus und Familie aufgewendet habe, waren herausgenommen und mancher Beleg war einfach „verschwunden“. Nur die Unterlagen zu einer abgelaufenen Lebensversicherung waren scheinbar als nicht wichtig angesehen. Der Brief dazwischen war nicht aufgefallen und deshalb konnte ich ihn später bei der Behörde als gefunden abgeben.
Donnerstag – 11. Oktober 2012
+2316 Std
Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten, Levin Schiffer 14
14 mein Anwalt an AG – FG – Umgangsrecht am 11.10.2012
Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantrage ich, das Umgangsrecht wie folgt zu regeln:
Der Antragsteller hat das Recht, den gemeinsamen Sohn Levin Schiffer
1 an jedem 1. Und 3. Wochenende im Monat von Samstagmorgen 10.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr
2 In den letzten 3 Wochen der Sommerferien
3 zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten an jedem 2. Feiertag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu sich zu nehmen.
Der Antragsteller holt den Sohn zur Ausübung des Umgangsrechts bei der Antragsgegnerin ab und bringt ihn wieder pünktlich zurück. Die Antragsgegnerin hat den Sohn pünktlich zur Abholung durch den Antragsteller bereitzuhalten. Jeder Beteiligte ist verpflichtet, den anderen Elternteil unverzüglich zu informieren, wenn die Umgangstermine aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden können; gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen.
Ermittlungsverfahren wegen Stalking
Freitag – 02. November 2012 +2844 Std
Mein Anwalt an die Staatsanwaltschaft wegen Stalking
hiermit zeige ich an, dass mich der Beschuldigte Rainer Bertram mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen betraut hat. Zunächst darf ich mich für die gewährte Akteneinsicht bedanken.
Nachfolgend erlaube ich mir, das tatsächliche Geschehen, welches in der Strafanzeige vom 18.09.2012 beschrieben wird, aus Sicht des Beschuldigten richtig zu stellen. Da ich davon ausgehe, dass das unter dem Aktenzeichen 5121Js/12 geführte Ermittlungsverfahren bekannt ist, erlaube ich mir auf umfangreiche Ausführungen zur Vorgeschichte zu verzichten. Es ist zutreffend, dass die Anwältin der Anzeigeerstatterin den Beschuldigten wiederholt aufgefordert hatte, sich vom gemeinsamen Sohn Levin sowie von ihr fernzuhalten. Allerdings hat Frau Schiffer mit dem Beschuldigten das gemeinsame Sorgerecht für das Kind Levin Schiffer.
Frau Schiffer verwehrt dem Beschuldigten seit der Trennung im Juni dieses Jahres den Umgang mit dem gemeinsamen Kind. Die Anzeigeerstatterin Christel Schiffer beantragte zur Vermeidung des Kontaktes des gemeinsamen Kindes zum Beschuldigten eine einstweilige Anordnung. Der Antrag von Frau Schiffer wurde mit Beschluss zurückgewiesen (siehe Anlage B2), da gemäß § 3 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz für den Fall, dass sich der Antrag gegen eine Person richtet, welche Sorgerechtsinhaber ist, der Vorrang der für das Sorgerecht maßgeblichen Vorschriften statuiert wird.
Die Anzeigeerstatterin hat, dies soll nicht verschwiegen werden, auf den Beschluss nunmehr die mündliche Verhandlung über den Antrag beantragt. Auch dieser Antrag ist bereits aus Rechtsgründen unbegründet. Eine Entscheidung des Familiengerichts, die dem Beschuldigten verbietet, mit seinem Sohn in Kontakt zu treten, existiert nicht. Lediglich die Vorstellung der Anzeigeerstatterin rechtfertigt es, dass dem Beschuldigten seit mehreren Wochen jeglicher Umgang zu seinem Kind unmöglich gemacht wird. Unzutreffend ist weiterhin, dass ich für meinen Mandanten gegenüber der Rechtsanwältin der Anzeigeerstatterin telefonisch erklärte, dass mein Mandant der Einschulung nicht beiwohnen werde. Dies war dadurch motiviert, dass mir die Anwältin der Frau Schiffer eine Einigung über ein Umgangsrecht meines Mandanten in Aussicht stellte und ich aus Rücksicht auf Frau Schiffer nicht wollte, dass das erste Zusammentreffen des Kindes mit seinem Vater in der Öffentlichkeit stattfindet. Nachdem die Frau Schiffer jedoch zwischenzeitlich beschlossen zu haben scheint, dem Beschuldigten keinen Umgang gewähren zu müssen, habe ich für diesen einen Antrag auf Umgang gestellt. Der Beschuldigte sandte seinem Sohn zu dessen Geburtstag ein Paket. Hierzu gab er dieses der Rektorin der Grundschule, Frau S. G. ab und bat sie, das Geschenk dem gemeinsamen Sohn zu überreichen.
Im Hinblick auf den Vorwurf, der Beschuldigte stelle der Anzeigeerstatterin nach, darf ich mitteilen, dass es nicht stimmt, dass der Beschuldigte vor dem Anwesen der Anzeige-erstatterin geparkt hat. Zwar ist es nicht möglich, den Vorwurf substantiiert auszuräumen, da Frau Schiffer weder einen Tag noch eine Uhrzeit nennt, jedoch hat der Beschuldigte seit der Trennung kein einziges Mal vor ihrer Haustüre geparkt, geschweige denn in ihrer Einfahrt. Es ist lediglich zutreffend, dass er mehrfach durch die Straße gefahren ist. Dies hatte zum Grund, dass mein Mandant für ein Unternehmen zur Immobilien-vermarktung tätig ist. Da er in „D“ in den letzten drei Monaten drei Immobilien versuchte zu vermitteln, welche sich lediglich einige Straßen weiter befinden, befuhr der Beschuldigte die Straße, in welcher die Frau Schiffer wohnt. Als er seinen Sohn sah, den – das sei an dieser Stelle nochmal mit Nachdruck erwähnt – die Anzeigeerstatterin seit über zwei Monaten unberechtigt vorenthält, winkte er dem Sohn, sodass dieser ihn wahrnahm. Auch ist zutreffend, dass der Beschuldigte am Schulfest des gemeinsamen Sohnes teilnahm.
Die Beschreibung des Ablaufes ist jedoch tendenziös und unwahr. Während der Veranstaltung stand die Rektorin der Grundschule „D“, Frau „S. G“, in der Nähe des Beschuldigten und seines Sohnes. Es ist unwahr, dass dieser sich der Anzeigeerstatterin und dem gemeinsamen Sohn genähert hat, vielmehr kam das Kind auf seinen Vater, den Beschuldigten zu und wollte nicht mehr von dessen Seite weichen. Erst nach ca. einer Stunde trat die Anzeigeerstatterin hinzu und überredete den gemeinsamen Sohn, mit ihr nach Hause zu fahren. Insofern ist weder zutreffend, dass der Beschuldigte sich dem Sohn genähert hat und diesen umklammert, noch dass er sich der Anzeigeerstatterin näherte; vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Beschreibung, der gemeinsame Sohn habe geweint und gezittert und habe daher die Mutter gebeten nach Hause zu dürfen, sind frei erfunden. Es wird vorgeschlagen, eine Stellungnahme der Rektorin einzuholen, oder diese als Zeugin zu anzuhören Auch trifft zu, dass der Beschuldigte zur Chorprobe des gemeinsamen Sohnes erschien. Dies tat er, da er starke Sehnsucht nach seinem Sohn hatte.
Auch zutreffend ist, dass der Beschuldigte sich bisweilen mit Nachbarn unterhalten hat. Dies ist jedoch dadurch begründet, dass die Nachbarn den Beschuldigten anriefen, um ein Treffen zwischen den eigenen Kindern und dem Sohn meines Mandanten zu vereinbaren. Als

er ihnen erzählte, dass er aktuell keine Möglichkeit habe, zu seinem Sohn Kontakt aufzunehmen und er darum bitte, die Anzeigeerstatterin anzurufen, wurde er von zwei Nachbarn eingeladen, welche im Rahmen des Telefonats seine Trauer über den Kontaktverlust zu seinem Sohn wahrnahmen. Diesen Einladungen kam der Beschuldigte nach. Die Aussagen, welche als Anlage beigefügt sind, hat die Anzeigeerstatterin vermutlich teilweise unter Entstellung halbwahrer Tatsachenbehauptungen erreicht.
Dem Beschuldigten ist bekannt, dass sie massiv versuchte, eine ähnliche Aussage von Frau T. Siflan in „D“ zu erreichen, welche sich allerdings weigerte, diffuse Behauptungen aufzustellen, um der Anzeigeerstatterin bei ihren „Verfahren zu helfen“, wie diese ihre Bitte selbst formulierte. Im Übrigen sind weder die Vorwürfe noch die Aussagen ergiebig. Das Aufsuchen seines Sohnes tut für den Vorwurf nichts zur Sache. Hinsichtlich des Vorwurfes des Hausfriedensbruchs wurde weder genannt, wer den Beschuldigten wann gesehen hat, noch wurde gesagt, dass dieser das befriedete Besitztum der Anzeigeerstatterin betreten hat. Was die in Anlage 6 beigefügte Äußerung zur Sache tun soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Ich behalte mir vor, für den Fall der Präzisierung der Darstellungen der Anzeigeerstatterin, zu diesen dann ebenfalls präzisiert Stellung zu beziehen.
Montag – 05. November 2012
Mit Schreiben vom 05.November an das Amtsgericht fordert mein Anwalt die Zurückweisung des Antrags auf Gewaltschutz. Er erklärt mir, dass der Antrag der Mutter keine Aussicht auf Erfolg habe und er deshalb auch nicht noch einmal auf die Vorwürfe eingehen wird. Auch die neue Richterin kann an den Tatsachen nicht vorbei. Als ich ihm vorschlage, dass es doch unabhängige Zeugen gibt, die alle Behauptungen widerlegen können, winkt er ab und erklärt mir, dass der Ausgang des Verfahrens aus seiner Sicht bereits feststeht. Ich habe zwischenzeitlich schon so oft erlebt, dass die natürlichsten Erklärungen und Vorgänge von den falschen Leuten so genutzt werden, dass sie sogar als Beleg für das Gegenteil gelten. Dabei denke ich an die neue Freundin von Levins Mama. Diese Erzfeindin ist es doch, die jetzt als Zeugin für meine angebliche Gewalt dem Jungen gegenüber genannt wird. Aber er ist der Meinung, dass wir weder das Foto vom Schulfest noch die beobachtende Schulleiterin oder Leiterin des Kindergartens benötigen. Ich bleibe skeptisch.
Mein Anwalt an das Amtsgericht wegen Gewaltschutz
beantrage ich für den Antragsgegner weiterhin: Der Antrag wird zurückgewiesen.
Zur Begründung erlaube ich mir kurz auszuführen was folgt: Die Antragstellerin mag im Hinblick auf die den gemeinsamen Sohn gestellten Anträge § 3
Abs. 1 GewSchG zur Kenntnis nehmen. Da die Antragstellerin keinen Sachverhalt schildert, welcher einen Anspruch auf Erlass der beantragten Verfügung rechtfertigen könnte, bedarf es nach Auffassung des Antragsgegners auch keiner Beweiserhebung. Für eine solche fehlt es bereits an streitigem Vortrag. Im Übrigen wird nicht beschrieben, zum Beweis welchen Umstandes die Zeugen benannt wurden, weswegen es sich um Ausforschungsbeweise handeln dürfte.
Lediglich der guten Ordnung halber stelle ich für diesen klar, dass er die Antragstellerin weder verfolgt noch ihr aufgelauert hat; außer der bloßen Behauptung eine Bedrohung und Belästigung kann die Antragstellerin hierzu auch nichts ausführen. Die Antragstellerin mag sich die Mühe machen und darlegen an welchem Tag sie sich durch welches Verhalten des Antragsgegners verfolgt gefühlt haben mag. Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass es bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für den Sohn Levin mitunter zu Zusammentreffen der Beteiligten kommen mag. So erschien der Antragsgegner zu einem Elternabend, worüber die Antragstellerin offensichtlich erbost war. Es darf jedoch darauf verwiesen werden, dass der Antragstellerin kein Recht zusteht, die elterliche Sorge allein auszuüben, auch nicht über den Umweg, eine Gewaltschutzverfügung zu beantragen.
Vielmehr möge die Antragstellerin der Tatsache ins Auge sehen, dass bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts dieses auch gemeinsam auszuüben ist. Es trifft im Übrigen zu, dass die Antragstellerin Strafanzeige gestellt hat. Die Ausführungen entsprachen denen der Antragsschrift. Auch diesen ist kein strafbares Verhalten zu entnehmen, die beigelegten schriftlichen Aussagen sind entweder anonym oder neben der Sache.
Für die Mutter von Levin wird es eng. Die bisher vorgebrachten Vorwürfe laufen ins Leere. Die Verantwortlichen sprechen freundlicher mit dem Vater als mit ihr. Seitens der Staatsanwaltschaft wird signalisiert, dass ihre Vorhalte nicht den gewünschten Erfolg haben werden. Was sie benötigt, ist die Unterstützung eines Psychologen. Dazu glaubt sie einen geeigneten Fachmann am Stiftskrankenhaus gefunden zu haben. Mit dem Stiftskrankenhaus arbeitet sie dienstlich eng zusammen, die persönlichen Beziehungen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Stiftskrankenhauses könnten ihr diese Unterstützung gewährleisten. Ihre Anwältin schreibt am 5. November 2012 erneut an meinen Anwalt und droht mit Maßnahmen. Da findet man im Text deutliche Hinweise auf mögliche Schritte:
Gegenanwältin an meinen Anwalt
05.11.2012
Hier: Exploration des Levin Schiffer, geb. 2006
auf Ihr Schreiben vom 19.10.2012 ist mitzuteilen, dass Ihnen die ärztliche Verfügung des Kinderarztes vorliegt. Daraus wird ersichtlich, dass es sich um eine fachlich geführte Exploration des Kindes handelt. Erst nach Durchführung der Exploration werden auf Anraten des Arztes weitere Maßnahmen durchgeführt werden, sollten diese als erforderlich angesehen werden. Wir sind derzeit nicht in der Lage, weitergehende Informationen zu erteilen. Sollten uns nunmehr bis zum 12.11.2012 die Zustimmung Ihrer Partei nicht vorliegen, werden wir den Vorgang einer gerichtlichen Klärung zuführen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der leitende Arzt im Stiftskrankenhaus, Herr Dr. G unzweifelhaft ein Experte für diese Exploration ist. Zweifel können daher sinnvollerweise nicht erhoben werden.
Selbstverständlich wird bei der Exploration keiner der Elternteile anwesend sein. Als Mitsorge-rechtsinhaber ist Ihre Partei verpflichtet, die Gesundheitsfürsorge, welche im Sorgerecht enthalten ist, im Rahmen des Kindeswohls auszuüben. Dass Ihr Mandant dies nun mit Zweifeln belegt, erstaunt einigermaßen, zumal das Schreiben über Sie, Herr Kollege Dexter, fachlich begleitet ist. Was die übrigen Ausführungen anlangt, so entstehen hier zahlreiche Fragezeichen. Unsere Mandantin übt die Alltagssorge im Interesse des Kindes aus, darin ist selbstverständlich jedweder Besuch der entsprechenden niedergelassenen Ärzte enthalten. Einer Zustimmung Ihres Mandanten hierzu bedarf es unter keinem Gesichtspunkt. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Freizeitgestaltung des Kindes, hier bedarf es keiner Mitsprache Ihres Mandanten.
Im Übrigen liegt uns ein Mailschreiben vor, dass Ihre Schilderungen auf S 2 des vorbezeichneten Schreibens unkorrekt sind. Offensichtlich hat Ihr Mandant hier nichtzutreffend informiert, bzw. weiß selbst nicht genau, was Tatsache ist. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass festzustellen ist, dass sich Ihr Mandant immer wieder in den privaten Raum unserer Mandantin „hineindrängt“. So torpediert er die Gespräche mit der Klassenlehrerin und hat sich an dem genannten Elternabend entgegen der Wegweisung und des hier ausgesprochenen Distanzgebots erneut an unsere Mandantin herangedrängt und sie verbal attackiert. Wir waren bisher davon ausgegangen, dass Herr Rainer Bertram sich an das Distanzgebot unserer Mandantin gegenüber hält, zumindest sollte einem anwaltlich vertretenen Mandanten dies geläufig sein. Ihr Mandant hält sich nicht an die üblichen Gepflogenheiten im Fall der Uneinigkeit eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Er handelt eigenmächtig, taucht immer wieder im Nahbereich unserer Mandantin und insbesondere des Kindes auf und irritiert dadurch Levin erheblich. So taucht der Kindesvater z. B. in der Schule auf und setzt sich über sämtlichen schulischen Gepflogenheiten eigenmächtig hinweg was nicht nur Levin erheblich irritiert, sondern auch dritte Personen. Es wäre wünschenswert, dass Sie Ihrem Mandanten hier aufklären, dass dies nicht zielführend ist.
Dienstag – 06. November 2012
Hallo Herr Bertram, habe seit Monaten nichts mehr von ihnen gehört. Sie sind so still. Hoffe es geht Ihnen und Ihrer Familie gut und es ist Alles wohlauf. Nette Grüße V. M. 
Die SMS einer ehemaligen Schülerin erreicht mich am Abend. Meine Tochter meint, ich solle doch mal antworten. Aber was soll ich schreiben? Soll ich schreiben: „schön, dass Sie an mich denken, ich bin nach Meinung der Familie meiner Ex-Partnerin gerade als Kinderschänder entlarvt. Grüßen Sie Ihren Mann und den Rest der Familie“? Ich kann doch nicht sagen, dass es mir schlecht geht. Sie hat doch über Jahre, wenn mal ein Gruß von ihr kam, kurze Rückmeldungen von mir erhalten, in denen ich höflich geantwortet habe. Sie weiß von mir nur, dass ich immer weiter die Karriereleiter hochgeklettert bin, dass ich nach meiner Scheidung eine neue Partnerin habe und einen kleinen Sohn. Als sie mal ein Buch für ihn geschickt hatte, war seine Mama so sauer, dass ich mich noch nicht einmal richtig bedankt habe. Eine kurze höfliche Mail mit einem Dankeschön war das einzige Lebenszeichen von mir. Soweit ich weiß, hat sie drei Kinder, einen Partner und einen Hund. Sie hatte mir vor einiger Zeit mal eine E-Mail mit einem Foto ihrer Familie geschickt. Ich kann nicht antworten und schließe die Nachricht. Und sehr viel später werde ich erfahren, dass ich besser geschwiegen hätte. Nicht weil es falsch war, sondern weil ich die Erkenntnis gewinnen werde, dass ich selbst die Grenze der erträglichen Belastung durch mein inzwischen mehr als auffälliges Misstrauen und den Zwang alles, was ich tue erklären und rechtfertigen zu müssen, überschreite. Die Erkenntnis erschreckt mich.
An mir selbst erlebe ich, wie sich ein Mensch unter dem Druck eines ungerechtfertigten Vorwurfs – gerade auch noch eines so schlimmen Vorwurfs – verändert. Auch wenn ich heute nicht mehr in jedem Menschen, dem ich begegne, einen Frager oder Beobachter sehe, bewege ich mich anders. Wo ich früher frei, freundlich und offen einem Kind im Supermarkt oder auf der Straße mit einem Lächeln begegnete, wende ich meinen Blick ab, weiche aus. Ich weiß, dass ich falsch denke, ich weiß, dass niemand an einem Lächeln Anstoß nehmen würde, dass ich sogar als unfreundlich wahrgenommen werde, aber dieses Wissen hilft mir nicht. Deshalb weiß ich auch, dass ich selbst für Menschen, die mir mit Offenheit und Sympathie begegnen, irgendwann als belastend empfunden werde. Es wird noch lange dauern, bis ich das in den Griff bekommen werde.
Mittwoch – 07. November 2012
Durch eine Indiskretion erfahre ich, dass meine Ex-Partnerin mit Levin bereits lange vor diesen Anwaltsschreiben einen Untersuchungstermin im Stiftskrankenhaus hatte. Mir platzt der Kragen. Ich setzte mich ins Auto und spreche direkt in der Jugendpsychiatrie vor.
Der Chefarzt empfängt mich und erklärt mir ohne Umschweife, dass er Levin nicht untersucht hat und nicht untersuchen werde. Das habe er auch der Mutter bei ihrem Vorstellungsgespräch mitgeteilt. Er habe kein Verständnis, dass er von der Anwältin als untersuchender Arzt angegeben wird, da er unmissverständlich seine Befangenheit erklärt habe. Er bittet mich, noch einige Minuten zu warten, bis ein entsprechendes Schreiben für mich gefertigt würde. Dieses Schreiben habe ich sofort nach Rückkehr meinem Anwalt ausgehändigt. In seinem Schreiben an die gegnerische Anwältin vom 08.11.2012 ist dieses Schreiben des Arztes dann Grundlage seiner Antwort. So führt er u. a. aus:
Chefarzt des Stiftskrankenhauses
07.11.2012
+2964 Std
nachdem Sie mich heute hier aufgesucht haben, habe ich Ihnen erläutert, dass
Frau Schiffer hier am 30.10.2012 ein Gespräch mit mir geführt hat,
ich Ihren gemeinsamen Sohn Levin Schiffer weder gesprochen noch untersucht habe, noch beabsichtige dies künftig zu tun,
ich mich bez. einer evtl. Gutachterlichen Stellungnahme bez. Ihres Sohnes gegenüber Frau Schiffer am 30.10. 12 und Ihnen heute für befangen erklärt habe.
Vor diesem Hintergrund vermag ich den Satz im mir von Ihnen heute vorgelegten Schreiben von Rechts-anwältin Schwarzenberger vom 05.11.12,“dass der leitende Arzt des Stiftskrankenhauses Dr. G unzweifelhaft ein Experte für diese Exploration ist“ nicht nachvollziehen. Ich war, bin und kann auch künftig aus o. g. Gründen im genannten Verfahren nicht beteiligt sein. Dafür bitte ich alle Seiten um Verständnis und auch Rücksichtnahme auf meine Person.
Mein Anwalt an die Gegenanwältin
08.11.2012
Ihr Schreiben vom 05.11.2012 liegt mir zur Beantwortung vor.
Darin bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie die dem Überweisungsschein zu entnehmenden Infor-mationen als ausreichend empfinden. Entgegen Ihrer Ausführungen ist dort keine Rede von einem Explorationsgespräch. Vielmehr ist dort das Feld „kurativ“ angekreuzt. Als Diagnose ist aufgeführt „psychogene Belastungsreaktion“. Meinem Mandanten ist weder bekannt, wie es um den aktuellen Zustand des gemeinsamen Sohnes bestellt ist, noch welche Symptome genau auftreten. Weiterhin hat er keinen Eindruck davon, wie dringend eine Behandlung notwendig ist. Ihre Mandantin verfügt jedoch über die notwendigen Informationen, da sie zumindest beim Kinderarzt Dr. „E“ zu einem Besprechungstermin, welcher zur Ausstellung des vorliegenden Überweisungsträgers führte, mit dem gemeinsamen Sohn erschien. Sollte Ihre Mandantin weiterhin der Auffassung sein, die Zustimmung meines Mandanten einer gerichtlichen Klärung zuführen zu wollen, im Gegenzug jedoch nicht bereit sein, meinen Mandanten über die Beschwerden des Sohnes zu informieren, so möge Ihre Mandantin dies tun. Ob allerdings eine Exploration im Stiftskrankenhaus durchgeführt werden kann, darf angesichts des angelegten Schreibens bezweifelt werden. Dort erklärt sich der von Ihrer Mandantin berufene Arzt als befangen und erklärt, nicht tätig werden zu wollen. Zwar ist nicht nachvollziehbar, wie Ihre Mandantin auf die Idee kommt, meinen Mandanten unter dem 05.11.2012 um die Zustimmung zu einer Maßnahme zu ersuchen, welche sie bereits am 30.10.2012 durchführen lassen wollte; jedoch ging mein Mandant aufgrund der Informationspolitik Ihrer Mandantin ohnehin davon aus, dass seine Zustimmung lediglich pro forma eingeholt werden soll und Ihre Mandantin kein Interesse an der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, wie sie das Gesetz vorsieht, hat. Die Behauptung, Ihre Mandantin verfüge über keine weiteren Informationen als den Überweisungsschein, überzeugt nicht. Ebenso unzutreffend ist, dass aus dem Überweisungsschein ersichtlich ist, dass es sich um eine fachlich geführte Exploration handelt. Im Übrigen darf ich mitteilen, dass mein Mandant sich sehr wohl darüber bewusst ist, dass er seine elterliche Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben hat. Gerade deshalb prüft mein Mandant sorgfältig, bevor er seine Zustimmung zu einer psycho-logischen Behandlung erteilt. Wenn ihm weder über die Art der Beschwerden noch über deren Auftreten im Alltag oder deren Schwere etwas bekannt ist, kann mein Mandant diese Entscheidung nicht vernünftig treffen. Aus diesem Grund wird mein Mandant erst nach Vorliegen dieser Informationen, sofern diese eine Exploration oder ein kuratives Vorgehen rechtfertigen, seine Zustimmung selbstverständlich erteilen. Die Ausführungen, dass Ihre Mandantin über sämtliche Besuche niedergelassener Ärzte allein entscheiden kann, stehen Ihrer Mandantin exklusiv zu. Weder die Justiz noch die Kommentarliteratur teilt diese, zumindest nicht sofern es sich nicht um Alltags-erkrankungen handelt. Es dürfte Einvernehmen darüber herrschen, dass eine kurative psycho-logische Behandlung keine Alltagserkrankung ist, weswegen die Ausführungen Ihrer Mandantin insoweit redundant sind. Welche Mailschreiben Ihnen vorliegen weiß ich leider nicht. Insofern wäre es spekulativ über deren Inhalt zu streiten. Darüber, dass mein Mandant das Recht hat, an Elternabenden teilzunehmen, kann vernünftiger-weise kein Zweifel besteht. Sollte Ihre Mandantin anderer Auffassung sein, so steht es ihr frei, den Rechtsweg in diesem Punkt auszuschöpfen; allerdings mag sie sich vorher Gedanken über die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise machen. Im Übrigen stelle ich fest, dass eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz ausschließlich von einem Gericht erlassen werden kann. Was Ihre Mandantin gegenüber meinem Mandanten in außergerichtlichen Schreiben an Distanzansinnen äußert ist daher – soweit dürfte Einvernehmen bestehen – für meinen Mandanten völlig unmaßgeblich. Mein Mandant hat es nie darauf angelegt, Ihrer Mandantin nachzustellen oder sie zu verfolgen. Allerdings wird mein Mandant sich nicht durch Vorhaltungen Ihrer Mandantin davon abhalten lassen, die gemeinsame elterliche Sorge wahr-zunehmen. Das kann Ihre Mandantin meinem Mandanten dann verbieten, wenn sie mit ihrem Antrag auf Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts Erfolg hat – vorher nicht. Insofern verstehe ich persönlich schwer, warum Sie mir suggerieren, ich solle meinen Mandanten anhalten, sich an ein nicht bestehendes Distanzgebot halten. Das von ihrer Mandantin gezeichnete Bild ist völlig überzogen. Bei Lichte betrachtet war mein Mandant bei einem Elternabend, beim Schulfest und besuchte Levin einmal während der Chorprobe. Ihre Mandantin hätte die einfache Möglichkeit, sich derartiger „Überraschungsbesuche“ dadurch zu entledigen, dass sie meinem Mandanten eine Regelung hinsichtlich eines Umgangsrechts anbietet.
Dem Familiengericht liegt das Schreiben des Chefarztes im Original bei. Nur kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass man dort diese Belege für das kindeswohlschädigende Verhalten der Mutter nicht sehen will. Ich denke, der Richter wird den Manipulationsversuch mit dem Stiftskrankenhaus nicht beachten und ich frage mich wieder einmal, ob ich über Klüngelgruppen genug weiß. Monate später werde ich dazu auch Belege finden. Hätte man gelesen und in Verbindung mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nachgedacht, wären dem Kind Monate Trennung, Monate Traumatisierung erspart geblieben.
Mittwoch – 14. November 2012
Die Idee mit Kontaktsperre funktioniert nicht. Die Idee mit Verhinderung meiner Zahlungsfähigkeit funktioniert auch nicht. Ab 01. November brennt in der Wohnung in „D“ Licht. Was kann man denn noch tun, um diesen Mann endlich aus „D“ wieder raus zu kriegen? Man geht zum Jugendamt und fordert entgegen aller früheren Äußerungen im Freundes- und Bekanntenkreis Unterhalt. Dann kann der seine Miete nicht mehr finanzieren, muss in eine Ein-Zimmer-Sozialwohnung und ist nicht mehr in der Lage für den Sohn ein eigenes Zimmer zu bieten. Bei der Berechnung der Unterhaltzahlungen wird nämlich die Kreditrate für den Hauskredit nicht mindernd angerechnet. Das Geld steckt zwar zum größten Teil im Haus, aber das muss der ja erst beweisen. Und das kann dauern. Nach den Erfahrungen mit dem Stiftskrankenhaus scheint es dringend nötig, diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Zwischenzeitlich erfahre ich von verschiedener Seite, dass Levin wöchentlich ein oder zweimal zu einer Therapiesitzung gebracht wird, ich erfahre, dass er zu verschiedenen Ärzten und Psychologen gebracht wird, die alle nur eines bestätigen sollen, der Junge leidet an den Folgen eines sexuellen Missbrauchs, der durch Bettnässen, Stuhlproblemen, Angstträumen und aggressiven Verhalten als bewiesen gilt. Dass es sich um Auffälligkeiten handelt, die auch durch die nicht erklärte und plötzliche Trennung vom Vater bedingt sind, darf dabei natürlich nicht zur Sprache kommen. Deshalb regt mein Anwalt beim Familiengericht an, die Gesundheitsfürsorge dem Jugendamt zu übertragen.
So schreibt er am 14.11.2012:
In der Sorgerechtssache rege ich zunächst an, der Antragstellerin das Recht zur Gesundheitsfürsorge zu entziehen und dieses fürsorglich auf das Jugendamt zu übertragen.
Erlaube ich mir zur weiteren Begründung des bereits gestellten Antrags und der oben ausgeführten Anregung für den Antragsgegner auszuführen was folgt: Die Antragstellerin ist nicht bereit, das gemeinsame Sorgerecht mit dem Antragsgegner auszuüben, sondern trifft eigenmächtig in Angelegenheiten, in welchen gemäß § 1687 einvernehmlich zu entscheiden wäre, die Entscheidungen allein. So bat die Antragstellerin den Antragsgegner unter dem 19.10.2012 um die Zustimmung zu einer „psychologischen Exploration“ des gemeinsamen Sohnes Levin Zur Veranschaulichung der Notwendigkeit legte sie einen ärztlichen Überweisungsschein vor, aus welchem die Informationen zu entnehmen sind, dass eine „psychogene Belastungsreaktion“ diagnostiziert wird und eine „kurative“ Behandlung seitens des Kinderarztes Dr. „E“ empfohlen wird. Die ist dem Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin nebst Anlagen vom 17.10.2012 zu entnehmen; (.) Insofern stimmen die Informationen auf dem Überweisungsschein nicht mit den von der Antragstellerin kommunizierten Informationen überein. Aus diesem Grund erbat sich der Antragsgegner die fehlenden Informationen, also insbesondere aufgrund welcher Verhaltensweisen die Diagnose erfolgte, welche Form der Behandlung angedacht ist und er schlug vor, das Kind gemeinsam einem niedergelassenen Psychologen vorzustellen. Daraufhin forderte die Antragstellerin mit einem weiteren Schreiben vom 05.11.2012 ohne die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, erneut zur Zustimmung auf (.). Daraufhin bat der Antragsgegner das Krankenhaus um die entsprechenden Informationen, da diese sich aus der Patientenakte ergeben müssten. Zwar ist dem Antragsgegner bewusst, dass man auch – wie von der Antragstellerin angekündigt – das erkennende Gericht den Streit hätte entscheiden lassen können. Allerdings ist dem Antragsgegner nicht daran gelegen, das erkennende Gericht mit weiteren vermeidbaren Verfahren des vorliegenden Rubrums zu belasten, welche letztlich vor allen Dingen auf fehlende Kommunikationsbereitschaft der Kindes-mutter zurückzuführen sind. Als Antwort auf sein Auskunftsverlangen erhielt der Antragsgegner ein Schreiben des Stiftskrankenhauses, aus welchem hervorgeht, dass die Antragstellerin auch ohne die Zustimmung des Antragsgegners das Krankenhaus um eine Behandlung bat. Der zuständige Chefarzt lehnte es jedoch aus Gründen der Befangenheit ab, den gemeinsamen Sohn Levin zu explorieren oder zu therapieren. Offensichtlich versuchte die Antragstellerin auf diesem Wege Beweise für die bislang völlig haltlosen Missbrauchsvorwürfe zu gewinnen. Hierbei nimmt sie in Kauf, dass das Kind einer psychologischen Behandlung unterzogen wird, um ihrem juristischen Vorgehen gegen den Antragsgegner weiteren Nährboden zu bereiten. Dieses Vorgehen stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Weiterhin ist zu besorgen, dass die Antragstellerin das Kind weiteren Psychologen vorstellen wird, mit dem Ziel ihre Vorwürfe in irgendeiner Form bestätigt zu bekommen, allerdings ohne Rücksicht auf das Kindeswohl zu nehmen. Im Übrigen ist zu erwarten, dass im Falle, der von der Antragstellerin beantragten Über-tragung des Sorgerechts auf sie, dem Vater auch weiterhin ein Umgang mit dem gemeinsamen Sohn – wo es geht – erschwert oder unmöglich gemacht wird. In der Korrespondenz bringt die Antrag-stellerin zum Ausdruck, dass sie sich jegliches Zusammentreffen mit dem Antragsgegner verbittet, also insbesondere auch auf Elternabenden oder Schulfesten. Gegenüber Dritten, wie der als Zeugin benannten Rektorin des Sohnes, Frau S. G., geriert sie sich sogar als Inhaberin des alleinigen Sorgerechts. So wollte die Antragstellerin der Rektorin verbieten, dem Sohn Levin ein Paket an den Vater aus Anlass des Geburtstages auszuhändigen und wandte sich hierzu über ihre Verfahrensbevollmächtigte an diese. Im Übrigen verbietet die Antragstellerin dem Antragsgegner auch Zusammentreffen mit dem gemeinsamen Sohn. So hat sie auf den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts „S“, wo sie einen Antrag auf eine Verfügung nach § 1 Gewaltschutzgesetz stellte, nunmehr die mündliche Verhandlung beantragt, mit dem Ziel, dem Antragsgegner das Nähern an seinen Sohn zu verbieten. Hieran zeigt sich nach Auffassung des Antragsgegners, dass die Antrag-stellerin nicht in der Lage ist, die Umgangsebene ihres Sohnes mit dem Antragsgegner und ihre eigene zu trennen, weswegen dauerhaft zu erwarten ist, dass die Antragstellerin dem Kind den Umgang mit dem Vater ausreden wird und das Kind vom Umgang versuchen wird abzuhalten. So hält die Antragstellerin das Kind auch davon ab, an Chorproben, sowie am Tennistraining teilzu-nehmen, weil sie fürchtet, das Kind könnte in diesem Forum Kontakt zu seinem Vater haben. Auch im Hinblick auf die sportliche Betätigung und die musikalische Förderung hielt die Antragstellerin es nicht für nötig, diese mit dem Antragsgegner abzusprechen. Hierbei stellt sie sich auf den Standpunkt, dass es sich um Entscheidungen des Alltags handele, welche sie allein treffen könne. Allerdings mag dies lediglich für die Wahrnehmung einzelner Veranstaltungen gelten; die grund-sätzliche Entscheidung ob dem Kind weiterhin die Möglichkeit geboten werden soll, seinen Hobbies nachzugehen wäre gemeinschaftlich zu treffen. Nach Auffassung des Antragsgegners hingegen ist es unumgänglich, dass der gemeinsame Sohn trotz der Trennung seiner Eltern zu beiden Elternteilen Kontakt hat und diese auch beide als Eltern über die gemeinsame Zukunft des Kindes nach Absprache entscheiden. Der Antragsgegner befürchtet, dass die Antragstellerin unter allen möglichen fadenscheinigen Argumenten versuchen wird, aus dem Leben des gemeinsamen Sohnes zu verbannen, obwohl sie selbst überhaupt nicht die Zeit hat, sich angemessen um das Kind zu sorgen und daher die Wahrnehmung elterlicher Aufgaben entweder ihren Eltern oder Freunden überlassen muss. Zwischenzeitlich konnte der Antragsgegner auch seine Umzugspläne in die Tat umsetzen, sodass der gemeinsame Sohn Levin auch bei der beantragten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner weiterhin in seiner gewohnten Umgebung bleiben könnte und örtlich unwesentlich von der Antragstellerin entfernt wäre und diese ohne Probleme jederzeit besuchen könnte. Der Antragsgegner hat keine Bedenken, wenn der gemeinsame Sohn die Antragstellerin seinen eigenen Wünschen entsprechend besucht, sodass auch eine feste Umgangsregelung aus Sicht des Antragsgegners nicht zwangsläufig notwendig wäre. Vielmehr würde der Antragsgegner versuchen, dem gemeinsamen Kind ein gutes Verhältnis mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, obwohl diese getrennt sind. Der Antragsgegner hat jedoch das Gefühl, dass die Antragstellerin sich in die Vorstellung verrannt hat, er habe sich dem gemeinsamen Sohn sexuell genähert und aus diesem Grund nun verzweifelt nach Beweisen für ihre Vorstellung sucht, ohne hierbei Rücksicht auf das Kindeswohl zu nehmen. Das erklärt auch, warum der Sohn Levin zwar jede Gelegenheit nutzt und sich freudig auf den Arm seines Vaters begibt, gleichzeitig jedoch ganz augenscheinlich ein schlechtes Gewissen gegenüber der Antragstellerin hat, da sie ihm vermutlich versucht, den Vater schlecht zu reden. Diese Situation wird das Kind dauerhaft unter Druck setzen und ist mit Blick auf das Kindeswohl aus meiner Sicht bedenklich.
Erst sehr viel später werde ich auch darüber nachdenken, ob die Aura einer Anwältin bis in verschiedene Ebenen des Jugendamtes reichen kann.
Donnerstag – 15. November 2012
Völlig unerwartet reagiert die gegnerische Anwältin mit einem Antrag auf begleiteten Umgang. Ich sehe diesen Antrag im Gegensatz zu meinem Anwalt nicht als Angebot, sondern als Trick. Sie vermutet, dass der Antrag auf Gewaltschutz nicht durchgehen wird. Sie hat den für die Mutter gefährlichen Antrag auf Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf dem Schreibtisch und kennt die Aktenlage der staats-anwaltlichen Ermittlungen. Bietet sie jetzt einen betreuten Umgang an, zeigt sie Verantwortung für das Kind. Das kann später für den Fortgang der Verfahren sehr wichtig werden, denn Levin reagiert ganz anders als von Mutter und deren Familie trotz ungeheurem Aufwand an Brainwashing erwartet. Er will seinen Papa sehen, er will, dass der Papa ihn besucht. Wahrscheinlich artikuliert er das zuhause mehr als mir bekannt. Mit einem Angebot zum Betreuten Umgang geht die Mama von Levin kein Risiko ein. Sie hat über ihre Anwältin, maßgebend verantwortlich im Verein „Alleinerziehender Mütter“, direkten Einfluss auf die verfügbaren Stellen. Und sie weiß, dass die Verfügbarkeit von Kapazitäten von vielen Faktoren beeinflusst wird. Wenn das Gericht einen solchen Umgang beschließt, wird die Umsetzung auf lange Sicht einfach nicht möglich sein. Später wird sich diese, meine Annahme bestätigen.
Gegenanwältin an das Amtsgericht
15.11.2012
Es wird ein begleiteter Umgang des Antragstellers mit dem Kind Levin Schiffer, geb.2006, angeordnet.
Der Kinderschutzbund Schaffersen wird beauftragt, nach entsprechenden Vorgesprächen mit den beteiligten Kindeseltern sowie mit dem Kind Levin eine Umgangsbegleitung, vorläufig für den Zeitraum von 6 Monaten, durchzuführen.
Die Beteiligten sind Eltern des Kindes Levin Schiffer, sie leben seit Anfang Juli 2012 dauerhaft voneinander getrennt, nachdem es während eines Urlaubaufenthalts der Beteiligten mit dem Kind Levin und der nachbenannten Zeugin Doris Steinel, welcher vom 30.06.2012 bis 06.07.2012 auf der Insel Rügen stattfand, zu massiven Auffälligkeiten gekommen war. Aus diesem Grunde hat die Antragsgegnerin dieses Verfahrens mit Antrag vom 07.08.2012 die alleinige Sorge für das Kind Levin auf sich beantragt. Dieser Antrag erfolgte zunächst im Wege der einstweiligen Anordnung und mit Antragsschrift vom 28.08.2012 im Hauptsache-verfahren. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird darauf verwiesen, dass das Kind Levin Schiffer mit der damals 5-jährigen Tochter der Urlaubsbegleiterin Doris Steinel, Hanni, sich mehrfach zurückzog, sich selbst vollständig entkleidete wie auch das Kind Hanni zur vollständigen Entkleidung aufforderte und von Hanni pornografische Fotos machte, wie auch sich in pornografischen Posen von Hanni fotografieren ließ. Die Fotos wurden mit dem Handy des Antragstellers gemacht, die Erwachsenen konnten die Fotos einsehen. Dem Antragsteller sind diese Fotos bekannt. Die Antragsgegnerin war verhältnismäßig fassungslos und erlebte die Reaktion des Antragstellers auf diesen Vorgang als unangemessen und nachgerade als schuldbewusst. Dem Antragsteller war ersichtlich nicht daran gelegen zu erfahren, wie das Kind Levin in seiner Vorstellungswelt derart pornografische Prägungen erhalten haben konnte. Er versuchte mit keinem Wort, den Sohn hierzu zu befragen oder eine Aufklärung der Situation herbeizuführen. Aufgrund der auffälligen Reaktion des Antragstellers verdichtete sich bei der Antragsgegnerin der Verdacht, dass dieser, der Antragsteller, mit den Vorgängen in Kontakt stand dergestalt, dass ein unangemessenes Verhalten des Antragstellers Ursache für das Tätigwerden des Kindes sein musste. Vielmehr war er die restlichen Tage des Urlaubs damit beschäftigt, mit seinem Handy zahlreiche Dateien zu löschen und nahezu pausenlos aktiv an seinem Handy zu arbeiten. Nach Rückkehr aus dem Urlaub trennten sich die Kindeseltern, ein strafrechtliches Ermittlungs-verfahren wurde eingeleitet, dieses befindet sich noch in der Schwebe. Zu begrüßen ist, dass der Kindesvater endlich ein Umgangsverfahren über das Gericht einleitet, nachdem mehrfach darauf hingewiesen worden war, dass wir das für das Richtige halten. Problematisch war das Verhalten des Antragstellers in der Vergangenheit und ist es derzeit noch, als er trotz Wegweisung durch die Antragsgegnerin immer wieder überraschend auf die Antragsgegnerin zukommt und in ihr persönliches Umfeld eindringt, sei es im schulischen Bereich des Kindes, sei es im persönlichen Bereich sowie bei außerschulischen Aktivitäten des Kindes. Der Antragsteller ließ über seinen Bevollmächtigten in zahlreichen außer-gerichtlichen und in anderen Dingen gefertigten gerichtlichen Schriftwechsel vorlegen aus dem sich der wesentliche Streitstand im Übrigen ergibt: Das Kind legt ein ungeniertes sexualisiertes Verhalten an den Tag, was für Beteiligte auffallend ist. Dem Kind fehlt die natürliche Scham eines Kindes seines Alters. Die Antragsgegnerin hat sich hier viele Gedanken gemacht und zahlreiche Gespräche geführt, auch mit Ärzten und Psychologen. Immer wieder kam die Vermutung auf, dass der Antragsteller möglicherweise pädophile Neigungen haben könne. Die weiteren Auffälligkeiten des Kindes bezüglich seines Einnässens und Einkotens, welche ebenfalls nicht als altersgerecht zu bewerten sind, ließ den Kinderarzt Dr. E anraten, das Kind zu explorieren, um mögliche Ursachen zu benennen oder auch auszuschließen. Dem Antragsteller wurde die Überweisung des Kinderarztes zugeleitet, verbunden mit der Aufforderung, seine Zustimmung für eine Exploration des Kindes zu erteilen. Auf die Stellungnahme wurde umfangreich erwidert, was auf die Antragstellerseite zur Folge hatte, dass der Antragsteller im Stiftskrankenhaus bei Herrn Dr. G vorstellig wurde, was diesen dazu veranlasste, dem Antragsteller mitzuteilen, dass er für eine Exploration nicht mehr zur Verfügung steht. Allerdings erscheint es vorliegend unabdingbar, die Verdachtsmomente auszuschließen. Hier ist nicht bekannt, ob es im näheren Umfeld einen Fachmann/bzw. Fachfrau für die Beantwortung einer derartigen Frage nämlich der, ob beim Antragsteller pädophile Neigungen bestehen und daraus ein Risiko für das betreffende Kind entstehen könnte, gibt. Es ist allerdings bekannt, dass Herr Prof. Dr. Dr. Klaus Beier, Charité, Universitäts-medizin Berlin/Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin ein anerkannter Fachmann für die Exploration zur Frage der Pädophilie ist. Es wird daher beantragt, ein Sachverständigengutachten des genannten Professors Dr. Dr. Klaus Beier, Berlin, zur Frage der pädophilen Neigungen des Antragstellers einzuholen. Die Antragsgegnerin hat große Sorge einen unbeaufsichtigten Umgang des Kindes mit dem Kindesvater zuzulassen. Es fehlt jegliches Vertrauen. Das Verhalten des Antragstellers nach den geschilderten Vorfällen war derart abweichend von dem früher sehr zugewandten und empathischen Verhalten des Antragstellers. Er beschäftigte sich nur noch mit sich selbst und mit seinem Handy, war aufgeregt und schwitzte und konnte am Strand ersichtlich seine Augen nicht von nackten Kindern abwenden. Hätte der Antragsteller sich „normal“ wie ein verantwortlicher Vater gezeigt und versucht, aufzuklären, wie sein Sohn zu solchen Handlungen und Kenntnissen gekommen ist, ob er möglicherweise von dritter Seite „angeleitet“ wurde und auch in welchen Situationen er derartige „Posings“ gesehen bzw. selbst ausgeführt hat, so wäre die Antragsgegnerin nicht im Traum auf die Idee gekommen, der Antragsteller könne irgendetwas damit zu tun haben. Das Gegenteil ist nun derart manifest, dass zwischen den Eltern eine Vertrauensbasis in Bezug auf den unbegleiteten Umgang des Kindes nicht mehr vorhanden ist. Um einen Kontaktabbruch des Kindes mit seinem Vater in dieser derzeitigen Situation nicht zu manifestieren, wird daher zunächst ein begleiteter Umgang vorgeschlagen.
Und um dem Ganzen noch einen seriösen Anstrich zu geben, fügt die Anwältin noch zwei Erklärungen von Mutter und Schwester an Eides statt an, die das auffällige sexualisierte Verhalten des Jungen belegen. 17; 18
17 Eidesstattliche Erklärung der Mutter vom 21.10.2012
18 Eidesstattliche Erklärung der Schwester vom 22.10.2012
Ich war mit meinem Enkel Levin am Samstag, den 28.07.2012 im Freibad. Nach dem Schwimmen hatte er die nasse Badehose ausgezogen und saß unbekleidet auf der Liegewiese auf dem Handtuch. Es war 12.00 Uhr mittags und die Sonne schien. Ich bat Levin sich mit Sonnenschutzmittel einzucremen. Levin nahm sich die Sonnenschutzcreme auf die Hand, mit der anderen Hand griff er an seinen Penis und seine Hoden und cremte sich dort zuerst ein.
21.10.2012
Bärbel. Schiffer
Am 21.07.2012 bin ich mit meiner Tochter, Sahra, unserem Nachbarssohn Jordan. (4), meiner Schwester Christel Schiffer und deren Sohn, meinem Neffen Levin ins benachbarte Freizeitgelände gefahren (Indore Spielplatz mit Attraktionen wie Raumschiff, Irrgarten, Märchen-schloss, Piratenschiff) Nach dem Märchenschloss stehen rechts und links vom Eingang 2 ca. 2 m große Pferde aus Metall, eine Stute und ein Hengst. Meine Tochter kletterte auf die Stute zusammen mit Jordan. Levin setzte sich unter den Hengst, legte beide Hände um den Penis des Hengstes und imitierte Vor- und Zurückbewegungen. Auf meine Frage hin, was er da mache, meinte er, er müsse noch das letzte Pipi ausdrücken.“
22.10.2012
Schiffer, Svenja
Mit den „Schlussfolgerungen“ der Anwältin in diesem Brief habe ich ernsthafte Probleme. Nicht dass ich für diesen wie den vielen anderen Briefen und deren Inhalt Verständnis aufbringen kann, bei diesem wird es einfach zu viel. Unser Sohn und die kleine Freundin haben Fotos gemacht. Entweder war ich in diesem Urlaub an einem anderen Ort, an einigen Tagen nicht anwesend, oder der Urlaub hatte eine andere Zeitdimension. Es gab nur einen Sonntag. Die Fotos entstanden beim Spielen an diesem Sonntag. Frau Rechtsanwältin aber schreibt:
„Zur Vermeidung von Wiederholungen wird darauf verwiesen, dass das Kind Levin Schiffer mit der damals 5-jährigen Tochter der Urlaubsbegleiterin Doris Steinel, Hanni, sich mehrfach zurückzog, sich selbst vollständig entkleidete wie auch das Kind Hanni zur vollständigen Entkleidung aufforderte und von Hanni pornografische Fotos machte, wie auch sich in pornografischen Posen von Hanni fotografieren ließ“
Woher hat die Mutter diesen geschilderten Ablauf? Selbst die Freundin Doris spricht nur von Fotos, die am Sonntagvormittag entstanden sind. Das passiert wahrscheinlich bei Kindern vieler anderen Familien auch. Entweder die Eltern merken davon überhaupt nichts oder sie reagieren so, wie es richtig ist, nämlich unaufgeregt, verständnisvoll und gleichzeitig aufklärend. Dieses Problem ist ein Thema der Aufklärung und Erziehung. Darüber redet man mit den Kindern, und spricht ohne Vorwurf mit ihnen. Ich habe in meiner ersten Reaktion gesagt, dass wir das mit ihm nach dem Urlaub zu besprechen haben. Wir müssen sowieso mit dem Kinderarzt die „Pipifrage“ klären und dann sollten wir ihn auch mit einbeziehen. Wir haben Beide den Kindern gesagt, dass solche Fotos nicht schön seien und Christel hat noch ergänzt, dass man ohne die Erlaubnis des anderen niemanden so fotografieren darf. Damit war für den Moment alles gesagt. Die Kinder sprangen schon wieder mit ganz anderen Ideen durchs Haus. Woher um Gottes willen soll ich denn wissen, dass die Mama aufgrund meiner ruhigen Reaktion „einen Verdacht aufbaut“ den ich hätte zerstreuen müssen. Im Zweiergespräch war sie doch mir gegenüber normal, zumindest habe ich das insgesamt so empfunden. Und beim Kuscheln Mittwochnacht habe ich sicher auch nicht merken können, dass da irgendein aufkeimender Verdacht im Raum steht. Also, woraus hätte ich denn schließen sollen, dass sie mich verdächtigt. Und noch etwas ist völlig verzerrt dargestellt. Die Fotos wurden von Levins Mama gelöscht. Ich habe keines gesehen und sie nur gebeten, diese Fotos zu löschen. Waren es 20, 30, 50 oder150? Die Zahl ist ja jeweils abhängig vom Verfahren und dem verfolgten Zweck. Solche Fotos sind einfach Unsinn und mir wäre es peinlich gewesen, Bilder des Mädchens dann auch noch mit deren Mutter zu diskutieren. Wenn die Bilder also auf meinem Handy waren, frage ich mich gerade heute, wie Christel Schiffer vor mir sitzen kann, die Fotos löscht und Doris später behaupten kann, sie seien eindeutig pornografisch. Die war doch in diesem Moment zwei Stockwerke tiefer und hat sich mit Hanni und Levin beschäftigt. Noch mehr irritiert mich die Behauptung, ich hätte das Handy ständig bei mir. Das Handy befand sich in der Regel zusammen mit meinem Geldbeutel in der Handtasche meiner Partnerin, genau da, wo es auch die Polizisten bei der Verhaftung gefunden haben. Auf keinem Blatt der polizeilichen Protokolle findet sich ein Hinweis auf „die Kinder zogen sich mehrfach zurück“. Weder Christel noch Doris haben eine solche Behauptung aufgestellt noch eine genaue Schilderung des Geschehensablaufs gegeben. Dann wäre eine der Mütter dabei gewesen. Bei der Rechtsanwältin ist es Tatsache. Und dann behauptet die Anwältin, dass die Polizei schlampig ermittelt hat. Nein, die Polizisten auf Rügen haben sich aufgrund ihrer Beobachtungen und der konfusen Schilderungen von Levins Mama einfach ihren Reim gemacht. Die haben doch gesehen, dass da ein Vater mit seinem Sohn an ein Auto geht, eine Verbandstasche zurückbringt, dann mit dem Sohn nach vorne ans Auto geht, eine Sonnenbrille herausnimmt und sich mit dem Sohn auf den Rückweg macht, nicht ohne mit ihm noch an einem dort stehenden Polizeifahrzeug Halt zu machen. Da ist nichts mit „Entführen und Ermorden wollen“. Damals habe ich das nicht mitbekommen, aber in der Rückschau sehe ich sehr wohl ein gewisses Maß an Mitleid bei meiner Behandlung in dem Polizeirevier. Ich wiederhole mich, die Beamten dort wären sicher nicht so naiv handelnd auf die Informationen der Schwester eingegangen. Die gegnerische Anwältin fordert mit ihren Schriftsätzen ein ständiges Richtigstellen. Nicht in Form der Rechtfertigung, sondern Richtigstellen von bewusster Falschaussage oder unkonzentriertem Arbeiten. Ein Beispiel ist der Gutachter im Stiftskrankenhaus. Sie weiß, dass Levins Mama ohne mein Wissen im Stiftskrankenhaus war. Sie hat es schließlich selbst veranlasst. Und dann schreibt sie, wider besseres Wissen, gerade das Gegenteil. Nicht ich habe etwas veranlasst, sondern der „Gutachter“ hat mir mitgeteilt, dass er der Mama bereits bei Ihrem Vorstellungstermin gesagt hat, wegen Befangenheit nicht zur Verfügung zu stehen. Wo habe ich da denn Einfluss genommen? Die Beobachtungen der Oma und Tante zu unserem Sohn zu kommentieren, hieße sie ernst zu nehmen. Bei meinen Schülern habe ich früher mal einen Ausdruck als Kurzkommentar gehört, der mir hier passend scheint. „Schwachfug“. So etwas kann man nicht ernsthaft kommentieren. Was tut ein Kind, wenn es nackig auf einer Decke sitzt und sich eincremen soll. Es überlegt nicht, sondern fängt einfach an zu cremen. Beobachtet man Kinder, die am Strand oder auf dem Spielplatz ein Eis essen oder an einer Trinkflasche nuckeln, zeigt sich, dass diese Kinder gedankenverloren ihr Eis lecken, aus der Flasche trinken und vielleicht gleichzeitig am T-Shirt oder Röckchen ziehen. Die Kinder tun etwas, ohne darüber nachzudenken, ob das gerade sinnvoll ist. Aber Oma weiß das! Oma ist Expertin in der Sexualaufklärung. Sie hat ihren Töchtern so viel an Wissen mitgegeben, dass die Tochter sogar Spermatücher erkennt. Ich bin ehrlich erstaunt über meine Unwissenheit und die vieler anderer. Es scheint, ich bin nur von Unwissenden umgeben. Keiner den ich frage, kann mir sagen, was ein Spermatuch ist. Am Eisenpferd im Freizeitpark – das, mit dem angeblich für unsern Sohn so „interessanten Penis“ waren Levin, der Opa und ich im Frühjahr. Und ich erinnere mich, dass der Opa uns Beide, auf dieses Pferd, genau deshalb, aufmerksam gemacht hat. Sohnemann hat damals schon mit dem Opa hingeschaut und es hat ihn überhaupt nicht interessiert. Aber es geht ja nicht um die angeführten Verhaltensweisen oder Handlungen. Nach dem Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen und Eides-stattlichen Versicherungen der Familie bin ich nicht einmal sicher, ob er im Schwimmbad oder bei den beiden Pferden war. Die Aussagen sind nur Zeugnis der Tendenz noch einmal zu überlegen, ob da nicht doch noch etwas an verwertbarem Schmutz angeführt werden kann.
Ich erinnere mich an die Eidesstattliche Versicherung der Oma zu meinem angeblichen Einfahrmanöver auf das Grundstück ihrer Tochter. Erst will sie mich durch ihr Auftauchen vertrieben haben, dann in der nachgeschobenen zweiten Erklärung werden zwar Datum und Uhrzeit aufgeführt, aber da war Oma angeblich nicht sichtbar. Wie sie mich da vertreiben konnte, wird nicht ausgeführt. Tatsache aber ist, dass ich an diesem in der zweiten Erklärung benannten Tag mit mehr als 10 Menschen 28 km entfernt an einem ganz anderen Ort war, wobei einige der Leute mir an diesem Tag erstmalig begegnet waren, also auch eine Gefälligkeitsbestätigung ausgeschlossen ist. Leicht-fertig nimmt der Richter die Eidesstattliche Versicherungen hin und hinterfragt nicht. Wären die Versicherungen von Christel, Doris, der Frau Neumann, Oma, Schwester und Herrn Krug mit Tinte geschrieben worden, die bei einer Lüge verblasst, hätte der Richter nur leere Blätter gesehen. Vielleicht hat er sie deshalb nicht beachten können. Und wenn sich das Gericht im Verfahren zum Stalking die Mühe gemacht hätte, sich ein Bild von den jeweiligen Örtlichkeiten zu vergegenwärtigen, hätte es diesem Blödsinn nicht geglaubt und dem Steuerzahler eine ganze Menge Geld gespart. Dann hätte sich nämlich das OLG nicht wochenlang mit einem völlig überflüssigen Verfahren beschäftigen müssen. Aber wir sind an einem Gericht, an dem eine Verdienstkreuzträgerin als Klage-vertreterin agiert und den „Missbrauchsvorwurf“ allenthalben zum Thema macht.
Jetzt wo ich diese Aufzeichnungen überarbeite, damit ich die Anonymisierung durchführen kann, Zeilen einfüge, pdf-Dateien umwandle oder in Word durch Abschriften ersetze, werden die Ungereimtheiten deutlicher. Als ich die eidesstattlichen Erklärungen der Schwester und der Oma das erste Mal gelesen habe, fiel mir eigentlich nur die Bewertung „Schwachfug“ ein. Geradezu abartig aber sind die Schlussfolgerungen der Anwältin und wecken ernsthafte Zweifel an ihrer Qualifikation, wenn sie schreibt: Hätte der Antragsteller sich „normal“ wie ein verantwortlicher Vater gezeigt und versucht, aufzuklären, wie sein Sohn zu solchen Handlungen und Kenntnissen gekommen ist, ob er möglicherweise von dritter Seite „angeleitet“ wurde und auch in welchen Situationen er derartige „Posings“ gesehen bzw. selbst ausgeführt hat, so wäre die Antragsgegnerin nicht im Traum auf die Idee gekommen, der Antragsteller könne irgendetwas damit zu tun haben.
Ich folge mal dieser Argumentation.
Wenn es, wie sie nicht müde wird zu behaupten, Tatsache wäre, dass ich solche Neigungen habe, wäre es für Levin doch existenziell wichtig, dass ich nicht durch große Worte beruhigen könne. Da versteigt sich die Anwältin zu dem Schluss, dass ich mir die ganze Geschichte – „Verdacht, Anzeige, Ermittlungsver-fahren, Trennung vom Kind selbst eingebrockt habe, weil ich unseren Sohn nicht im Sinne eines Ermittlungsverfahrens befragt habe“. Ich folge dieser „irren“ Logik weiter.
Die Kinder haben sich gegenseitig nackt fotografiert. Ich nehme das zum Anlass, um mit den beiden Kindern nachhaltig über die Verwerflichkeit dieser Fotos zu sprechen, sie gemeinsam mit den beiden Müttern einer genauen Befragung „wann“, „wer“, „warum“ zu unterziehen und akribisch zu untersuchen, wo wessen Handy lag, wer es genommen hat und wer welche Aufnahme warum und wie gemacht hat.
Dann!
Dann gäbe es keine Verfahren. Dann wären alle vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Beobachtungen zu
VPN Tunnel, Speichermedien, Pornobilder auf dem Dachboden, Fotos in der Dusche, Masturbieren, orale Befriedigung, also alle genannten Beispiele für einen Missbrauch hinfällig. Alle Aussagen zu Entführung, Mordabsicht von Mama, Schwester, und Freundin wären dann erfunden und alle Anschuldigungen von Mama zu bereits früher stattgefundenen Missbräuchen wären dann zwangsläufig gegenstandslos.
Eine solche Argumentation macht die Anwältin, macht alle Vorwürfe unglaubwürdig. Die Fotos sind unstrittig. Nur die Interpretation ist einzig die der Mama. Wofür streitet sie eigentlich? Meine Reaktion auf diese Fotos ist eine Frage der Erziehung, nicht die eines Gerichts. Unbestritten ist, dass die Kinder nur einmal allein waren, nämlich an diesen Sonntagmorgen. Und wer wen angestiftet hat, ist nur aus dem Mund der Mutter von Levin bekannt. Sie war zwar nicht dabei, weiß das aber. Und die Einzige, welche die Bilder gesehen hat und bewerten kann, ist Levins Mutter. Kein anderer Erwachsene kennt die Bilder.
War es wirklich mein Handy? Das ist zwar marginal, aber wissen wollte ich es schon.
Im Herbst 2013 wird mir zugetragen, dass auch Oma und Schwester den eindeutig pornografischen Charakter der Fotos bestätigen. Die dazu passende Begründung unterlag wohl einem langandauernden Brainstorming. Wo und wann haben Oma und Schwester denn mehr gesehen als die kriminaltechnische Forensik? Warum überlassen sie diese „Beweise“ nicht dem Staatsanwalt? – Weil es keine gibt!
Der kleine Fünfjährige wird rücksichtslos instrumentalisiert.
„Der Sohn hat sich so verhalten“.
„Der Sohn zeigt dieses Verhalten“.
„Der Sohn kann das nicht“.
„Der Sohn ist das und das und das!“
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