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Robert Bouchal

Johannes Sachslehner

Unterirdisches

Österreich

Vergessene Stollen · Geheime Projekte




Die „Lehnersche Röhre“ im Zugangsbereich von „Bergkristall“.

Inhalt

Cover

Titel

Titelbild

Bilder zum Buch

VORWORT

I. KAPITEL: DAS UNTERIRDISCHE ERBE

Ein kriminalistisches Lehrstück

Wir haben etwas, was wir nicht wollen

Die BIG, ein Mann und 290 Stollen

Kein Spielraum für Interpretationen

Das Millionengrab

Karl Lehner erhält Verstärkung

Explosive Entdeckungen am Petersberg

Ein „Pingenfall“ in Villach

Die aktuelle Aufgabe heißt befunden und betreuen

II. KAPITEL: DIE GROSSE FLUCHT VOR DEN BOMBERN

Der SS-Rüstungsmanager: Hans Kammler

DAS UNTERIRDISCHE AMPHITHEATER

Geheimprojekt „Zement“ in Ebensee

Eine Rakete für das Reich

Die Teufelsfabrik: das Geheimobjekt „Schlier“ in Redl-Zipf

Aus „Kalk“ wird „Zement“

Bohren, Sprengen, Bohren, Sprengen

Schnecken statt Muscheln

Neue Pläne für „Zement“

Sterben wie die Ratten

Es gab weder Gnade noch Rettung

Ein Erinnerungsort: die Stollenlandschaft Ebensee heute

CODENAME „B8 BERGKRISTALL“

Das Stollenlabyrinth in St. Georgen an der Gusen

Es ist, als wenn ein Engel schiebt

Die Geschäfte der DEST und der Beginn von „Bergkristall“

Gusen II: The killing went on constantly

Karl Fiebinger, der Stollenbauer

Moder, Schweiß und Tod – der Alltag in den Stollen

In der Haft der SS: die Fiebinger-Baracke

Die ME 262 im Einsatz

Die Befreiung

Nutzen, Bewahren und Erinnern: „Bergkristall“ von 1945 bis heute

Die Sicherungsmaßnahmen

Souverän gelöst

Viel Lärm um letzte Sicherungsmaßnahmen

Atom-Gerücht und „Schatten-Gusen“

Das „Kunst- und Nutzungsprojekt“

Begegnung mit „Bergkristall“

UNTER WASSER Das Stollensystem Langenstein

Eine „Wasserbefahrung“

DECKNAME „KIESEL“

Der Grillstollen in Hallein

ÖSTERREICHISCHE STÄDTE IM LUFTKRIEG

„Luftnot“ in Linz

Von einem Pferd , das fast versunken wäre

Beten in Bunker

III. KAPITEL: HOTSPOTS VERSUS LOST PLACES: DIE STOLLEN HEUTE

IM STEIRISCHEN BERG DER DATEN

Vom Rüstungsprojekt „Syenit“ zu „ earthDATAsafe “

WELCOME TO HELL

In der Klagenfurter Stollenwelt

DAS FLEDERMAUSKABARETT

Ein Lokalaugenschein in Wimpassing

Die Fledermäuse sind noch nicht ausgestorben

ENDZEITSTIMMUNG IN DER KREMSER UNTERWELT

ALS WÄRE DER KRIEG HIER GERADE ERST ZU ENDE GEGANGEN

EPILOG

QUELLEN UND LITERATUR

BILDNACHWEIS

NACHWORT DER AUTOREN

DANKSAGUNG

Weitere Bücher

Impressum


Durch Sprengung zerstörter Stollenabschnitt in St. Georgen an der Gusen.


Stollenanlage A in Ebensee: faszinierende Sinterröhrchen.


Im Grillstollen in Hallein.


Im Sommerauerstollen, Hallein.

VORWORT

Dieses Buch lädt ein zu Entdeckungen in einer anderen Welt. Österreichs idyllische Landschaft, so seine Botschaft, zeigt sich verblüffend doppelbödig, ist nicht immer nur das, was sie zu sein vorgibt. Unter pittoresken Wohnsiedlungen, Äckern, Wäldern und Wiesen existieren verborgene, unterirdische Orte, die einst im Mittelpunkt des Kriegsalltags standen. Im Grauen des Bombenkrieges wurden sie zur letzten Zuflucht für viele; andere mussten miterleben und miterleiden, wie hier der Terror des NS-Regimes knapp vor Kriegsende einen letzten wahnwitzigen Höhepunkt erreichte. Im Schutze riesiger Gangsysteme konzentrierten sich verzweifelte Bemühungen zum Bau der vielfach beschworenen „Wunderwaffen“, mit deren Hilfe Adolf Hitler einen längst verlorenen Krieg doch noch gewinnen zu können glaubte. In taghell erleuchteten unterirdischen Hallen schufteten die „Sklaven“ des Dritten Reiches: KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter aus ganz Europa bauten Motoren, Gewehre und montierten Hightech-Waffen wie den ersten Düsenjäger der Luftfahrtgeschichte, den legendären „Strahljäger“ Me 262.

Lange Zeit blieb die Existenz dieser Stollenanlagen nahezu unbemerkt. Die Republik Österreich fühlte sich nicht zuständig. Erst ein Gerichtsurteil stellte das Eigentum der öffentlichen Hand an diesen unterirdischen Bauwerken fest. Nach Gründung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in ihrer heutigen Form zur Jahrtausendwende wurden sie dem noch jungen Unternehmen übereignet, das mit diesem Erbe eine große Herausforderung übernahm. Alleine die Sicherung der teilweise gesprengten und verfallenen Stollen hat bis heute mehr als 35 Millionen Euro verschlungen. Es wurden keine Mühen gescheut, um dieses Vermächtnis einer dunklen Zeit aufzuarbeiten. Nach über zehn Jahren sind nunmehr alle akut drohenden Gefahren für Menschen beseitigt. Sich auf den Erfolgen der vergangenen Jahre auszuruhen wäre aber trügerisch, denn absolute Sicherheit kann es aufgrund der Bewegungen im Gebirge niemals geben. Nach wie vor befinden sich mehr als 150 Stollen im Eigentum der BIG; alleine die laufende Instandhaltung dieser Bauwerke ist sehr aufwendig. Jährliche „Befahrungen“ geben Aufschluss über ihren Zustand, den Befunden entsprechend werden weitere Arbeiten durchgeführt. Letztendlich ist die kontinuierliche Sicherung der Stollen eine Aufgabe im Dienste aller.

Exklusiv für dieses Buch, vor allem um diese unterirdische Welt auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat uns die BIG dankenswerterweise die Tore zu diesen Stollenanlagen geöffnet; es wurde uns so möglich, an Hand exemplarischer Beispiele in Wort und Bild dieses bewegende Kapitel Zeitgeschichte, das lange Zeit verdrängt und totgeschwiegen wurde, zu dokumentieren. Wir besuchen die Schauplätze und schildern dunkle Anderswelten, in denen einst Angst und Verzweiflung regierten, aber auch die Hoffnung auf ein Überleben. Wir sprechen mit Zeitzeugen und präsentieren überraschende Funde aus den Stollen, die in ihrer Unmittelbarkeit das dramatische Geschehen von einst eindringlich vor Augen führen. Und wir stellen uns schließlich auch der Frage der Nachnutzung der Stollen und ihrer Bedeutung heute: von neu geschaffenen Lebensräumen für Fledermäuse bis zur Gestaltung als Museums-, Gedächtnis- und Erinnerungsort.

Robert Bouchal · Johannes Sachslehner

Herbst 2013


Chaos im unterirdischen Labyrinth von St. Georgen an der Gusen.

I. Kapitel:
Das unterirdische Erbe

Die Stollenanlagen der NS-Zeit sind außergewöhnliche Objekte. „Nutzlose Immobilien“, die keine Rendite bringen, ja, Geld verschlingen, „kostenintensive Löcher“. Unsichtbare Räume unter den Straßen der Städte, dunkle Röhren, einst kompromisslos vorgetrieben in den Fels der Berge und die Sande der Hügel. Nicht sichtbar, aber doch gegenwärtig, lost places der Nazi-Diktatur, eng verwoben mit der Landschaft, vielfach nur wenigen Eingeweihten bekannt. Architektur der Angst bar jeder Annehmlichkeit und des Gefühls von Geborgenheit, reduziert auf ihre Schutz- und Versteckfunktion, unterirdische Landschaften, die uns von der Zeit des „totalen Krieges“ erzählen, von einer Welt, die kaum mehr bewohnbar war, in der es notwendig wurde, sich zu verkriechen, um zu leben, in der das Abnormale zur Normalität wurde.

Was der französische Philosoph Paul Virilio in seiner Bunkerarchäologie für die gigantischen Bunkerbauten des „Westwalls“ konstatierte, gilt auch für die Stollen: Sie künden von „der großen Verschmelzung des Militärischen und des Zivilen“, die für die Endphase des Zweiten Weltkrieges so typisch wurde; sie sind „Spiegelbild der Kriegsindustrie“ und unsrer eigenen „Todesmacht“ und Destruktivität. Die „Kriegsmaschine“, sagt Paul Virilio“ mit Bezug auf die Bunkerbauten, ist der „Archetyp der industriellen Maschinen“, nirgendwo sonst manifestiere sich der „prometheische Wille so machtvoll wie hier“ – eine Feststellung, die auch für die NS-Stollenanlagen gilt: Sie sind geblieben als stumme Zeugnisse ungeheurer Versuche, unter den Bedingungen des Krieges Gegenwelten zu schaffen, in denen die natürlichen Bedingungen des Lebens in gewisser Weise überschritten werden: Hier gibt es weder Tag noch Nacht und hier hat das „unheilvolle Zauberspiel“ der Bombardements seine Macht verloren. Neben der Hoffnung existieren hier aber auch nackte Brutalität, Terror und Tod. Die SS-Leute wissen es und nützen dies mit kaltem Zynismus: Allein das Wort „Stollen“ löst bei vielen KZ-Häftlingen Angst und Schrecken aus; der Stollen wird zum Synonym für die Hölle schlechthin.

Ja, wer durch diese dunklen unterirdischen Gänge streift, gedacht einst als „Überlebensmaschinen“ (Paul Virilio) und letzte Rückzugsorte für wahnwitzige Rüstungsanstrengungen, wer innehält in der modrigfeuchten Stille, erhält tatsächlich so manche Antwort, mag etwas erspüren von der Verlorenheit und der Verzweiflung, die jene Menschen erfüllte, die hier Zuflucht vor den Bomben suchten, die hier unter den Peitschen und Tritten der Kapos für die „Wunderwaffen“ der Nazis schufteten.

Es ist wohl kein Zufall, dass die österreichische Gesellschaft lange Zeit die Begegnung mit diesen Orten scheute und selbst die Republik absolut nichts mit ihnen zu tun haben wollte – man ging dem Blick in den Spiegel, von dem Paul Virilio spricht, aus dem Weg, weil er schmerzhaft gewesen wäre. Er hätte sich nicht vertragen mit der Lüge, auf der man den neuen Staat erbaute: Der Blick auf die Stollen erinnert daran, dass Österreich keinesfalls hilfloses „Opfer“ des NS-Regimes war, sondern dessen Anhänger die Herrschaft des „Führers“ herbeisehnten und herbeibombten, die Aufnahme ins „Tausendjährige Reich“ begeistert feierten und im Gefolge der neuen Herren zu skrupellosen Mördern und Henkern wurden. Die NS-Stollenanlagen sind zu Mahnmalen dieser unbequemen Wahrheit geworden. Als Relikte des Dritten Reiches zeugen sie in Stein und Beton vom tödlichen Zynismus, mit dem die NS-Führung ihre pervertierte Ideologie bis in den Untergang verfolgte. Es waren Schicksalsorte für Zehntausende von Menschen, getränkt von Schweiß, Blut und Tränen, und sind heute zweifellos Orte der Erinnerung geworden, Plätze, die dazu beitragen können, dass sich aus dem beinahe instinktiven Impuls vieler Österreicherinnen und Österreicher zum „Nicht-Wissen“ (Wolfgang Sofsky) über die Nazi-Vergangenheit doch die Bereitschaft zum „Wissen“ herauskristallisiert. Denn das Wissen um jene ungeheuren Verbrechen ist eine Voraussetzung dafür, dass wir sie in Zukunft vermeiden können. So mag so manch Unsichtbares zu Sichtbarem werden, so manch Dunkles in das helle Licht des Nachforschens und Nacherzählens treten.


Stein und Beton zeugen vom tödlichen Zynismus des NS-Regimes: der Grillstollen in Hallein.

Ein kriminalistisches Lehrstück

Beginnen wir unsere Reise im Jahre 1945, der angeblichen „Stunde null“: Mit der Befreiung des Landes durch alliierte Truppen endet die Arbeit an den Stollen, Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge ziehen ab, unterirdische Montagestrecken werden von Amerikanern und Russen demontiert, Luftschutzräume nicht mehr genutzt. Unmittelbar nach Kriegsende zeigt die wiedererstandene Republik noch ein gewisses Interesse an den zahlreichen NS-Stollenanlagen. Noch ist die Erinnerung an das Grauen der Bombennächte frisch und an den ungeheuren Einsatz, mit dem die Nazis bis zum Untergang an diesen Flucht- und Gegenwelten arbeiten ließen. Und es geht immerhin um „Vermögenssicherung“ und um die Frage des „Deutschen Eigentums“. So sieht sich der Bund als Verwalter der Stollen, der im Rahmen von Mietverträgen Rechtstitel für Nutzungen durch Private vergibt, etwa für die Lagerung bestimmter Güter oder das Züchten von Champignons. Dringend notwendige erste Sicherungsmaßnahmen werden daher aus Bundesmitteln finanziert; die Aufwendungen sind zum Teil beträchtlich, so dokumentiert ein Schreiben des Tiroler Landesbauamtes an die Bundesgebäudeverwaltung vom 7. Juli 1948, dass allein die Kosten für „Baumaßnahmen an Luftschutzstollen und Stolleneinbrüchen“ im Raum Innsbruck für den Zeitraum Mai 1945 bis Ende Juni 1948 584.000 Schilling betragen haben.


Stand noch lange nach Kriegsende offen: der Bahnstolleneingang Nr. 5 zu „Bergkristall“.

Aufnahme um 1970, Archiv Heimatverein St. Georgen an der Gusen.

Das ändert sich 1948 grundsätzlich, ja, es erfolgt geradezu ein Paradigmenwechsel in der Behandlung der Stollenfrage: Nun stellt sich die Bundesverwaltung auf den Standpunkt, dass sie für den Zustand der Stollen keinerlei Verantwortung trage, da auch keine Rechtsnachfolge vorliege. Die spitzfindige Begründung: Bei den Stollenbauten habe es sich um „hoheitliche Eingriffe“ des Dritten Reiches gehandelt, mit dem Untergang dieses Staates seien auch die entsprechenden Rechtstitel erloschen. Und für jene Luftschutzbauten, die von Gemeinden oder Betrieben errichtet worden seien, käme eine Rechtsnachfolge sowieso nicht in Frage.

Die neue Formel lautet: Der Bund ist nicht Eigentümer der Stollen, er trägt daher keine Verantwortung für sie und kann daher auch keine Kosten für Sanierung und Sicherung übernehmen. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 5. Jänner 1949, erhalten im Tiroler Landesarchiv (ATLR IX d 3591 – 13), lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Die Kosten der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Stollen treffen den Eigentümer. Weder das ho. Bundesministerium noch irgendeine andere österreichische Stelle ist verpflichtet, für Luftschutzstollen Aufwendungen zu machen. Mittel sind nicht vorgesehen.“ Mit dieser Antwort wird die Bitte eines Oberliegers um Sicherung eines unter seinem Grund befindlichen Stollens einfach vom Tisch gefegt.

Bleibt die Frage: Wer ist tatsächlich Eigentümer und wer muss daher zahlen?

Die Gemeinden? Die Kommunen weisen die Argumentation des Bundes mit leichter Hand zurück: Sie hätten nur die Bauführung im Auftrag des Dritten Reiches geleitet, Bauherr sei daher der NS-Staat gewesen, von einer Rechtsnachfolge könne keine Rede sein. Private Liegenschaftseigentümer? Auch sie gehen meist davon aus, dass sie für den Zustand des Stollens auf ihrem Grundstück keine Verantwortung zu tragen hätten. Bei etwaigen Problemen, wie z. B. Stolleneinbrüchen, versuchen sie diese an den Bund oder die Gemeinde zu delegieren. Das Argument: Das Grundstück sei zwar ihr Eigentum, nicht aber der Stollen darunter.

Betrachten wir dazu den Punkt „Rechtsnachfolge“ genauer: Unumstritten ist, dass das Dritte Reich der Bauherr der öffentlichen Luftschutzanlagen, aber auch der für Rüstungsbetriebe vorgesehenen Stollenanlagen war. Die Entscheidung über den Bau eines Luftschutzstollens wurde vom jeweils zuständigen „Luftgaukommando“ gefällt; das Dritte Reich finanzierte die Errichtung des Stollens und wurde zu seinem Eigentümer. Die Gemeinden sorgten vielfach für die Abwicklung: Das zuständige Bauamt projektierte die Anlage, schloss Verträge mit den Baufirmen ab und überwachte die Durchführung der Arbeiten – bezahlt wurden die Rechnungen der Firmen jedoch vom Reich, und zwar über die „Polizeikasse“, das heißt, der zuständige Polizeipräsident – er war zugleich der „Luftschutzleiter“ eines „Luftschutzortes“ – prüfte die eingehenden Forderungen und sorgte aus dem Etat der „Kriegsausgabemittel“ für die Überweisungen. Kommunale Dienststellen waren tatsächlich nur ausführende Organe. Kurios ist ein Fall aus Innsbruck: Beim Bau des Stipplerstollens (Höttinger Au – Schererschlössl, T002), einer Anlage, die immerhin 1.250 Menschen Schutz bieten sollte, speiste man die ausführende Baufirma mit einem bloßen Versprechen ab: „Bezahlung erfolgt nach dem Endsieg!“

Eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Luftschutzanlagen bildete das sogenannte „Reichsleistungsgesetz“ aus dem Jahre 1939, das es im § 10 erlaubte, dass „Grundstücke und Gebäude betreten oder sonst benutzt werden“, falls es die Bekämpfung eines „Notstandes“ verlangte. Der Grundeigentümer musste also dulden, dass auf seinem Grundstück gearbeitet wurde, dass Geräte, Vorrichtungen und Anlagen angebracht oder Aushub- und Baumaterial gelagert wurden. All dies bedeutete jedoch nicht Enteignung, die nach einer Sonderregelung des Luftschutzgesetzes nur in besonderen Fällen notwendig wurde. Leistungen dieser Art – die Inanspruchnahme eines oder mehrerer fremder Grundstücke – konnten von allen staatlichen Stellen, aber auch von der Wehrmacht und der SS verlangt werden. Das Reichsleistungsgesetz definierte also eine Art von staatlichem „Nutzungsrecht“ für private Liegenschaften.

Stollen sind nun, wie jedoch erstmals der Oberste Gerichtshof in einer Erkenntnis vom 22. März 1993, der sogenannten „ersten Grillstollenentscheidung“, ausspricht, zweifellos „Bauwerke“: Sie werden unter dem Einsatz von Arbeit und unter Verwendung von Materialien hergestellt. Das Gesetz, in diesem Fall das ABGB, § 435, definiert sie aber als ganz besondere Bauwerke: Es seien sogenannte „Superädifikate“, also „Bauwerke, die auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht stets darauf bleiben sollen“, ob nun ober- oder unterirdisch, tut dabei nichts zur Sache. Die Beschränkung des Grundnutzungsrechtes, so die Meinung der Juristen, sei mit dem Ende der „Luftkriegsgefährdung“ gegeben, damit liege eindeutig der „mangelnde Belassungswille“ vor. Das gelte sowohl für Stollenanlagen zum Schutz der Öffentlichkeit als auch für unterirdische Komplexe, die im Hinblick auf Rüstungsprojekte errichtet worden seien.

Mit 8. Mai 1945 traten nun gemäß Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung (StGBl 1945/​52) alle Gesetze und Verordnungen des Dritten Reiches zum Luftschutz außer Kraft. Für die Stollenanlagen bedeutete dies, dass sie nun ihrem Charakter nach nicht mehr Luftschutzstollen waren, sondern Bauwerke, die an diesem 8. Mai 1945 zum Finanzvermögen des Dritten Reiches zählten; die „Nutzungskategorie“ Luftschutz existierte ja nicht mehr. Noch aber war Österreich völkerrechtlich kein freies Land und besaß daher auch kein Eigentumsrecht an den Stollen: Für die alliierten Siegermächte waren die unterirdischen Anlagen Teil der „Deutschen Vermögenswerte“ bzw. „Deutsches Eigentum“, das grundsätzlich, wie im Zweiten Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946 festgelegt, von der jeweiligen Besatzungsmacht für sich beansprucht werden konnte. Erst der Österreichische Staatsvertrag, unterzeichnet am 15. Mai 1955, brachte dann die entscheidende Änderung: Im Artikel 22, Absatz 6 und Absatz 1, verzichteten die Alliierten auf das „Deutsche Eigentum“ in Österreich und übertrugen die diesbezüglichen Vermögensrechte auf die Republik Österreich, präziser gesagt auf den Bund, da die Republik als völkerrechtliches Subjekt keine Privatrechtssubjektivität besitzt.

Folge dieses Übergangs war, dass nun die Sorgfaltspflicht beim Bund lag, er haftete gemäß § 1319 ABGB für etwaige Schäden, verursacht z. B. durch den Einsturz eines Stollens (die sogenannte Gebäudehalterhaftung). Der betreffende Passus des Schadenersatzrechtes: „Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.“ Die Beweislast liegt also beim Besitzer – er muss beweisen, dass die gebotene Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden ist. Im Falle der Stollenanlagen kann dieser Beweis nur in folgende zwei Richtungen gehen: Die Gefahr war nicht abzusehen oder sie wäre auch durch zumutbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht zu verhindern gewesen.

Tatsächlich war es so, dass sich der Bund auch nach 1955 über Jahrzehnte hinweg nicht um die Stollen kümmerte, konnte doch niemand ahnen, dass sie der Oberste Gerichtshof knapp vier Jahrzehnte später als ehemaliges „Deutsches Eigentum“ qualifizieren würde. Den ersten Anstoß für eine völlig neue Regelung des „Stollenproblems“ gab eine für den Bund richtungweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24. November 1997 zur Rechtslage beim sogenannten „Grill-Stollen“ in Hallein, der 1944 im Auftrag und auf Rechnung der Organisation Todt von der Eugen Grill Werke GmbH errichtet worden war. Nach Kriegsende wurde das Stollensystem zunächst von den Alliierten genutzt und in weiterer Folge auf Grund sicherheitspolizeilicher Anordnung von der Gemeinde Hallein zugemauert. Ein privater Kläger, unter dessen Grundstück sich das Stollensystem befindet, hatte im „ersten Grillstollenprozess“ die Gemeinde Hallein noch auf Feststellung seines Eigentums am Stollen geklagt. Nachdem ihm jedoch der Oberste Gerichtshof im Rahmen der „ersten Grillstollenentscheidung“ 1993 beschieden hatte, dass weder die Gemeinde Hallein noch er, sondern in Wahrheit der Bund Eigentümer des Stollens ist, hatte er nun die Republik auf „Wiederherstellung des Zustandes der Liegenschaft vor Errichtung des Grill-Stollens“ geklagt; der OGH stellte ausdrücklich fest, dass dieser Stollenbau als „sonderrechtsfähiges unterirdisches Bauwerk zu qualifizieren“ sei, „an welchem das Deutsche Reich durch die Bauführung originär Eigentum erworben hat, das im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Art. 22 des Staatsvertrages von Wien und § 3 des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes) auf die Republik übergegangen ist, ohne dass hiezu die bei derivativem Eigentumserwerb erforderliche Urkundenhinterlegung notwendig gewesen wäre“ (OGH 24. 11. 1997, 6 Ob 2164/​96w). Pikanterie am Rande: Der OGH spricht weiter aus, dass „das hier zu Zwecken des Luftschutzes eines Rüstungsindustriebetriebes während des Krieges begründete Benützungsrecht der Liegenschaft des Klägers mit der Beendigung des Krieges als erloschen anzusehen“ ist. Damit ist der Bund zwar Eigentümer der Stollen und hat die Haftung dafür, gleichzeitig aber kein Benützungsrecht an den Stollen mehr (zumindest solange er sich nicht mit dem Grundeigentümer neu darüber einigt …)


Die Schlagzeile der „Tiroler Tageszeitung“ bringt es auf den Punkt: Die Stollen aus der Kriegszeit sind Eigentum der Republik.


Gab den Anstoß für die wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: der Grillstollen in Hallein.

Im Bild die Reste der Installationen.



Ein Urteil also, das in der Bundesgebäudeverwaltung und dem Wirtschaftsministerium erstmals die Alarmglocken schrillen ließ.

Der zweite Anstoß ließ prompt nicht lange auf sich warten – er erfolgte 1998 durch die Stadt Innsbruck. Da durch einsturzgefährdete Luftschutzstollen bereits unmittelbare Gefahr drohte und auch hier umstritten war, wer für die Sicherungsarbeiten aufkommen müsse, gab sie beim Innsbrucker Juristen Konrad Arnold ein Rechtsgutachten in Auftrag, das dieser am 1 . Juni 1999 gemeinsam mit Vizebürgermeister Norbert Wimmer und Baupolizei-Chef Theodor Greiner, dem Koordinator der Stollenuntersuchungen in der Tiroler Hauptstadt, der Öffentlichkeit präsentierte. Arnolds exakte, 140 Seiten umfassende Ausführungen, von Wimmer aufgrund der aufwändigen Faktensuche als „kriminalistisches Lehrstück“ gewürdigt, beseitigten alle Zweifel: Die Innsbrucker Stollen waren am 8. Mai 1945 „Deutsches Eigentum“ gewesen; die Eigentümerschaft der Republik war unbestreitbar. Am nächsten Tag titelte die Tiroler Tageszeitung: „Luftschutzstollen gehören dem Bund“, und verwies darauf, dass diese Erkenntnis keinen Tag zu früh komme, auf der Hungerburg sei soeben wieder ein Stollen eingestürzt, insgesamt sei es in den vergangenen zwei Monaten zu fünf Stolleneinbrüchen gekommen. Vizebürgermeister Wimmer, so erfahren die Leser, habe versprochen, „unverzüglich“ mit dem Bund Verhandlungen aufzunehmen.

Wir haben etwas, was wir nicht wollen

Aufgrund des Drucks aus Innsbruck musste der Bund nun handeln, und zwar schnell, drohten doch weitere Sicherungs- und Haftungsprobleme. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigte Bundeskanzler Viktor Klima, dass die Innsbrucker Stollen im „Eigentum des Bundes stehende Bauten“ seien; eine rasche bundesweite Lösung im Rahmen der angestrebten strukturellen Maßnahmen zur Neuorganisierung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes wurde gesucht. „Wir haben etwas, was wir nicht wollen“, hieß es – doch wem geben? Das Bundeskanzleramt spielte den Ball ans Wirtschaftsministerium weiter und für die zuständigen Beamten am Wiener Stubenring kam eigentlich nur ein Weg in Frage: Auch die Stollenanlagen mussten in das geplante „Bundesimmobiliengesetz“ des Jahres 2000 integriert werden. Dieses sah den Verkauf beinahe aller bis zu diesem Zeitpunkt im Wirtschaftsministerium verwalteten Immobilien an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) vor. Doch für eine geordnete Weitergabe der unterirdischen NS-Bauten fehlten zuverlässige Unterlagen – hektische Aktivitäten waren die Folge; eine eigene Stollen-Arbeitsgruppe wurde gegründet. Zur wichtigen Arbeitsgrundlage wurde eine Liste aus dem Jahre 1959, die 560 Luftschutzobjekte aus dem Zweiten Weltkrieg verzeichnete, darunter allerdings auch oberirdische Bauten wie Deckungs- und Splittergräben oder Ein-Mann-Bunker. In fieberhafter Eile, gestützt auf die Auskünfte der einzelnen Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden sowie auf Grundbuchsrecherchen und Nachforschungen vor Ort durch die – damals noch existierenden – regionalen Bundesgebäudeverwaltungen, galt es jetzt, die in Frage kommenden Objekte herauszufiltern; das wesentliche Kriterium: Die Rechtsüberleitung von „Deutschem Eigentum“ 1945 zum Eigentum des Bundes sollte nachvollziehbar und gewährleistet sein. Bei allen diesen „unverbücherten“ Stollenobjekten würde der „Eigentumsübergang“ laut Bundesimmobiliengesetz ausdrücklich unter der „Rechtsvermutung, dass der Bund zum Übertragungszeitpunkt Eigentümer war“, erfolgen – eine kleine Hintertür für möglicherweise anders gelagerte Einzelfälle: Sollte jemand beweisen können, dass ein Stollen sein Eigentum – z. B. durch „Ersitzung“ – wäre, müsste die BIG diesen Stollen herausgeben. Ein Befahren und Erkunden der Stollenanlagen war in dieser kurzen Zeit – die Liste musste bis zum November 2000 stehen – ausgeschlossen, auch konnte aus Zeitgründen der historische Hintergrund nicht näher erforscht werden, in manchen Fällen hatte man nicht einmal eine zutreffende Adresse. Hellhörig wurde man nur bei einem Hinweis: Gefahr im Verzug!


Doppelriegeltür in einem Linzer Luftschutzkeller.

Die BIG, ein Mann und 290 Stollen

Am 4. Dezember 2000 passierte das „Bundesimmobiliengesetz“ mit den Stimmen der Koalitionspartner ÖVP und FPÖ das Parlament. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sprach euphorisch von einem „Stück mehr Markt und Kostenwahrheit“, SPÖ-Wohnbausprecherin Doris Bures kritisierte es als „bestenfalls halbherzige Reform“ und Gabriele Moser von den Grünen befürchtete weitere Privatisierungsschritte.

Beschlossen hatten die Abgeordneten ein 2,4 Milliarden Euro schweres Paket, das die bereits 1992 gegründete, bisher jedoch nur mit Fruchtgenussrechten ausgestattete Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu einem wahren Immobilienriesen, dem größten Immobilieneigentümer Österreichs, wachsen ließ: Etwa 5.000 Häuser und Grundstücke, Büro- und Amtsgebäude, Schulen, Universitäten, Wohnungen und „Spezialimmobilien“ wie Kirchen, Schlösser oder eben Stollen wechselten aus dem Eigentum der Republik in jenes der BIG. Abgewickelt wurde das Geschäft in vier Tranchen, finanziert über die Begebung von Anleihen am internationalen Kapitalmarkt. Das Ziel: eine marktorientierte, erfolgreiche Bewirtschaftung dieser Immobilien, die sowohl den Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften als auch die Neuerrichtung von Bundesgebäuden vorsieht, vor allem von Schulen, Universitäten und Bürogebäuden – „Raum für die Zukunft“ ist die ambitionierte Devise.

Um diese Vorgänge weiß auch BIG-Mitarbeiter Karl Lehner bestens Bescheid, als er am 8. Jänner 2001 in sein Büro in der Neulinggasse 29 im 3. Wiener Gemeindebezirk kommt. Es ist Montag, der Weihnachtsurlaub ist vorbei und der erfahrene Techniker und „Hochbauer“ ist gespannt, was da Neues auf ihn zukommt. Die Unterlagen liegen bereits auf seinem Schreibtisch – eine 35 A4-Seiten umfassende Liste mit der harmlosen Ziffer „A.1.2“ –, die Liste der Stollenanlagen, die mit Stichtag 1. Jänner 2001 als Superädifikate ins Eigentum der BIG wechselten: 290 Objekte, fein säuberlich nach Bundesländern aufgelistet, das Danaergeschenk der Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium. Karl Lehner traut seinen Augen nicht: Von Stollen war in den Gesprächen vor Weihnachten nie die Rede gewesen, die Überraschung ist groß. Was nun? Karl Lehner, seit 1971 in der Bundesbaudirektion Wien und seit 1996 in der BIG tätig, ist klassischer „Hochbauer“, sein Spezialgebiet die Instandhaltung von Bauwerken. Und er ist ein Einzelkämpfer, der sich plötzlich 290 Stollen gegenübersieht – mysteriösen unterirdischen Objekten, die, er ahnt es noch nicht, sein Berufsleben in den nächsten zehn Jahren bestimmen werden.

Karl Lehner, Leiter, gleichzeitig aber auch einziger Mitarbeiter der „Abteilung Stollen“ in der BIG, beginnt die Liste zu studieren. Auf den ersten Blick bietet sich ihm eine bunte Palette quer über Österreich: vom Luftschutzstollen in der Mizzi-Langer-Wand in Wien-Rodaun bis zum Stollen unter dem Kloster Riedenburg in Bregenz, von einer Stollenanlage in Neusiedl/​Zaya bis zum Luftschutzraum unter der Klosterruine Arnoldstein. Es ist eine faszinierende Mischung: vom klassischen Luftschutzbau zum alten Bergwerksstollen, von der ehemaligen unterirdischen Waffenschmiede bis zum Bunker. Unter dieser großen Anzahl von Stollenanlagen befinden sich auch einige, die eindeutig nicht im Besitz des Bundes sind, wie z. B. der bei Roggendorf in der Nähe von Melk für das NS-Geheimprojekt „Quarz“ errichtete unterirdische Komplex oder der in privater Hand befindliche Wilhelm-Erb-Stollen in Schwaz.

Noch verbindet BIG-Underground-Chef Karl Lehner mit den vorliegenden dürren Daten keine konkreten Bilder und Vorstellungen, ja, die tatsächliche Dimension des Problems ist unklar, denn es fehlt an wichtigen Basis-Informationen: Wo befinden sich die Eingänge zu diesen Anlagen? Wer sind die Ansprechpartner, gibt es überhaupt welche? Und vor allem bewegt eine Frage: Wie ist der Erhaltungszustand dieser Anlagen und was gilt es zu tun? Wo ist bereits Feuer am Dach? Auch er weiß, dass nach dem Grubenunglück von Lassing am 17. Juli 1998 die Welt des österreichischen Bergwesens eine andere geworden ist. Eine neue Sensibilität hat Einzug gehalten: genauere Dokumentation, exakte Information sind notwendig geworden, vor allem aber eine zuverlässige Einschätzung des Sicherheitsrisikos – die Oberlieger wollen ruhig schlafen können.


Stollen in der Mizzi-Langer-Wand in Wien-Rodaun.




Erbaut für das Geheimprojekt „Quarz“: der Stollenkomplex bei Loosdorf.

Angesichts der gewaltigen Immobilienfülle, die es zu bewirtschaften gilt, sind die Stollen für die BIG zwangsläufig nur ein Randthema – allerdings eines, wie sich rasch zeigen wird, mit Potenzial für Ärger und hohe Kosten. Für Karl Lehner, den „Ein-Mann-Betrieb Stollen“, beginnt mit dem Jahreswechsel 2000/​2001 jedoch vorerst ein Abenteuer, eine Entdeckungsreise in unterirdische Welten, von deren Vielfalt und Ausdehnung, von deren dramatischer Geschichte und schicksalsschwerer Bedeutung für Zehntausende von Menschen er an diesem Anfangspunkt noch kaum etwas ahnt. Das Auffallende an der wie erwähnt in aller Eile erstellten Liste ist, dass sie gleichsam klinisch frei von Begleitinformation ist – da gibt es keinerlei Hinweise auf die historische Bedeutung einer Stollenanlage, ihr Status im Rahmen der NS-Luftschutzbauten bzw. der Rüstungsindustrie verbirgt sich hinter nüchternen Grundstücksnummern und Einlagezahlen und selbst diese sind nicht immer verlässlich: Da sind inzwischen Grundstücke zusammengelegt oder geteilt worden, Änderungen bei den Katastralgemeinden nicht berücksichtigt. Nicht selten wird daher die bloße Lokalisierung eines Stollens zur Herausforderung für das detektivische Gespür von Projektleiter Karl Lehner und seinen Helfern. Die Stollen sind wie erwähnt für ihn absolutes Neuland – ein Aufgabenbereich, der ihn nun auch unter Tag beschäftigen wird. Einer der ersten Schritte: sich vertraut machen mit dem traditionellen Wortschatz des Bergbaus. So nennt sich der Eingang zu einem Stollen „Mundloch“, die unterirdischen Röhren werden nicht gegraben, sondern „aufgefahren“, man begeht Stollen auch nicht, sondern „befährt“ sie, und wenn man am Ende eines Stollens angekommen ist, steht man vor seiner „Ortsbrust“; man blickt nicht zur Decke, sondern zur „Firste“; die Stollenwand nennt sich gar „Ulme“; „Überlagerung“ bezeichnet die Stärke des Gebirges über dem Stollen. Karl Lehner lernt schnell, bald ist er mit diesem Vokabular auf Du und Du.

Kein Spielraum für Interpretationen

In diesem Schwebezustand der Unklarheiten tut sich wenige Wochen später Entscheidendes: Die Unterlagen zu den Stollen – aus dem Wirtschaftsministerium ist dazu ein ansehnlicher Akt, u. a. auch mit den OGH-Urteilen, eingetroffen – stapeln sich auf den Schreibtischen der BIG-Rechtsabteilung. Nach erster Durchsicht wird rasch klar: Hier gilt es in der Sekunde zu handeln! An den beiden zum Stollenthema vorliegenden OGH-Entscheidungen werde man nicht rütteln können, um das enorme Haftungsrisiko zu senken, müsse man sofort alles tun, was das Gefahrenpotential verringern könne. Fix ist: Die Stollen sind nicht mehr im Eigentum des Bundes, die Sorgfaltspflicht als Eigentümer, das ist jetzt allen schmerzhaft klar bewusst, liegt von nun an bei der BIG, sie muss von nun an auch für die Kosten allfälliger Sicherungsmaßnahmen aufkommen. Auch tritt die BIG mit der Übernahme der Eigentümerschaft an den Stollen in die „Rechtsverhältnisse des Bundes mit Dritten“ ein, sie übernimmt also allfällige bestehende Pflichten des Bundes; nur für eventuell vor der Eigentumsübertragung angefallene Schadenersatzansprüche haften der Bund und die BIG als „Solidarschuldner“ gemeinsam.

Martin Hübner, damals verantwortlicher Jurist in der BIG: „Wir erkannten, dass es nicht den geringsten Spielraum für Interpretationen gab!“ Sensibilisiert durch Lassing und die Situation in Innsbruck, hörte man gleichsam die Zeitbombe ticken.

Erste Aufgabe: Es muss so schnell wie möglich jemand gefunden werden, der in der Lage ist, den Fragenkatalog für die dringend zu erstellenden Erstgutachten betreffend den Zustand der Stollenanlagen zu formulieren, und der dann auch noch die darauf basierenden „Über-Gutachten“ zur Bewertung des daraus entspringenden Gefahrenpotenzials erstellen kann.

Eine große Sitzung mit Berg- und Tiefbau-Fachleuten aus ganz Österreich wird anberaumt, allmählich beginnt sich eine mögliche Vorgangsweise abzuzeichnen und es wird vor allem der Mann gefunden, der die Probleme kompetent zu formulieren weiß: Der Geologe Leopold Weber von der Montanbehörde wird nach ersten Gesprächen zum Generalkonsulenten bestellt und im Mai 2001 beauftragt, die Stollen zu befahren und geologisch-geotechnische Gutachten zum Grad der Gefährdung vorzulegen. Weber, ein international anerkannter Bergbaufachmann, der Letzte, der am 17. Juli 1998 die Grube von Lassing vor der Katastrophe noch lebend verlassen konnte, kommt durch Vermittlung von Gerhard Peintinger im Wirtschaftsministerium zur BIG. Der gebürtige Wiener, Jahrgang 1948, hat 1974 mit einer Arbeit über Das Alter der Sideritvererzung im Westteil der Gollrader Bucht promoviert, ist von 1973 bis 1979 Assistent an der Universität Wien und wird danach Geologe bei der Obersten Bergbehörde im Ministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. 1986 übernimmt er hier die Leitung der Abteilung Geowissenschaften und Geotechnik (heute Abteilung Rohstoffe). Mit einem Gutachten für die Finanzprokuratur über den Zustand der Innsbrucker Stollen sowie mit einer zweiten Expertise für die Bundesgebäudeverwaltung Salzburg betreffend den oben erwähnten Grill-Stollen in Hallein hat er sich als kenntnisreicher Spezialist für Stollenfragen einen Namen gemacht; mit Elan stürzt er sich auf die neue Aufgabe – auch für ihn eine absolute Herausforderung. Um die Situation von damals zu vergegenwärtigen, bringt Leopold Weber heute einen drastischen Vergleich: Man habe sich in Frühjahr und Sommer 2001 im Stollen-Team der BIG wie nach einem Flugzeugabsturz gefühlt. Überall sieht man sich mit zahlreichen Verletzten konfrontiert, weiß aber nicht um den Grad der Verletzung, sprich das Ausmaß des Sicherheitsrisikos. Denn Stollen ist nicht gleich Stollen: Jedes Stollensystem, so erklärt uns der erfahrene Bergmann, hat seine eigene Dynamik, seine ganz spezielle Charakteristik. Vor allem ist es der Zweck, der das Erscheinungsbild des Stollens geprägt hat: Er bestimmt die Höhe eines Vortriebs, die Art des Ausbaus mit Holz oder Beton. Als Tunnel gelten übrigens Röhren mit einem Querschnitt größer als 20 Quadratmeter, alles, was Querschnitte kleiner als 20 Quadratmeter aufweist, wird zu Recht als „Stollen“ bezeichnet. Und Leopold Weber findet wohl auch das richtige Wort, wenn es um die Art des Zugangs zu einem dieser lost places geht: Er spricht von „respektvoller“ Sicherung der Stollenanlagen.


„Lost place“ in der Unterwelt von Klagenfurt: der Miklinstollen.

In einem ersten Schritt erarbeitet er daher zunächst ein standardisiertes „Pflichtenheft“ für das anstehende Evaluierungsverfahren, das im Juni 2001 vorliegt. Darin entwickelt er insgesamt vier Kategorien zur „Prioritätenreihung“ des Gefährdungsgrades:

Priorität 1: „Die Stollenröhre ist ungenügend oder nicht gesichert, das Gebirge ist nicht standfest. Sicherungsarbeiten sind notwendig. (…) Auf Grund der individuellen Befundung ist Gefahr in Verzug nicht auszuschließen.“

Priorität 2: Stollenzustand wie bei Priorität 1, aufgrund der „individuellen Befundung des Stollensystems ist Gefahr in Verzug jedoch nicht gegeben“.

Priorität 3: „Das Gebirge ist ausreichend standfest oder durch Ausbau dauerhaft gesichert. Sicherungsarbeiten sind nur in geringem Umfang oder gar nicht notwendig. Regelmäßige (z. B. jährliche) Kontrollbefahrungen sind jedoch notwendig.“

Priorität 4: „Nicht überbaute Stollenobjekte, keine Nutzung der Geländeoberfläche, standfestes Gebirge. Mit Ausnahme der (allfälligen) Anbringung von Absperrgittern oder Gittertüren oder einer anderen geeigneten Mundlochsicherung sind keine weiteren Sicherungsarbeiten notwendig. Ausschluss von Tagbrüchen, keine erkennbaren Gefahren, keine weiteren Kontrollbefahrungen notwendig.“

„Sicherungsbedürftig“ sind, so Webers klares Resümee, „jene Stollen- oder Streckenabschnitte von Stollenobjekten“, die „mit Priorität 1 oder Priorität 2 behaftet sind“.

Aufgrund der Vielzahl der Stollenanlagen kommt man im Juli 2001 mit Leopold Weber überein, insgesamt sechs Sachverständige für diese „systematisierte Erstevaluierung“ zu benennen – zusammengefasst in Bundesländergruppen und ausgestattet mit entsprechenden Vollmachten der BIG, übernehmen diese Aufgabe sechs Zivilingenieure, allesamt Absolventen des Instituts für Markscheidewesen, Bergschadenkunde und Geophysik der Montanuniversität Leoben. Die Erhebungsergebnisse der sechs Fachleute werden, so der Plan, durch abschließende gutachterliche Stellungnahmen von Leopold Weber ergänzt, der darin auch die jeweilige Priorität benennt und eventuelle Sicherungsmaßnahmen empfiehlt. Wichtige erste Schritte zur Risikoverminderung sollen unkompliziert und rasch erfolgen: Die Zivilingenieure sind ermächtigt, Firmen vor Ort mit dem Anbringen von „wirksamen Verschlüssen“ der Mundlöcher zu beauftragen, damit soll verhindert werden, dass neugierige Jugendliche die Stollen weiter als Abenteuerspielplätze nutzen.

Die Arbeit beginnt also an allen Ecken und Enden. Zu bestimmten Objekte versuchen Karl Lehner und seine Gutachter, von Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften „Bestandsunterlagen“ wie alte Baupläne und Akten zu bekommen, und lernen daraus vor allem eines: Gemeindeämter sind keine Archive. Ratloses Achselzucken ist eine häufige Antwort; Originalunterlagen aus den letzten Kriegsjahren fehlen in vielen Fällen überhaupt; findet man tatsächlich noch einen Plan, so handelt es sich meist um einen Projektierungsplan, der mit dem tatsächlichen Stand der Ausführung eines Stollens nur mehr wenig gemeinsam hat. Bleibt noch die Hoffnung, von noch lebenden „Zeitzeugen“ handfeste Informationen und Hinweise oder auch nur Anhaltspunkte zu erhalten – das ist manchmal tatsächlich der Fall, manchmal lässt die Präzision der Erinnerung zu wünschen übrig: Erinnertes und Realität vor Ort passen nach knapp sechs Jahrzehnten nicht mehr exakt zusammen.

Unterstützung kommt von Martin Hübner. „Wir gewannen sehr bald den Eindruck“, so erzählt er heute, „dass es in den Ministerien teilweise zu einer Art Überreaktion gekommen war, was sich darin manifestierte, dass so gut wie jedes unterirdische Gebilde, von dem man wusste – oder vielleicht nur annahm –, dass Menschen während des Zweiten Weltkriegs darin Zuflucht gesucht haben, in die Liste aufgenommen wurde. So gelangte einerseits auch eine Vielzahl von Stollen oder stollenähnlichen Gebilden in das Gesetz, die schon lange Zeit vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, ja selbst vor dem, Anschluss‘, existierten. Das betraf z. B. vier ehemalige Bergwerksstollen im Großraum Waidhofen an der Ybbs, einen weiteren in Hallein. Andererseits wurden auch ehemalige Stollen einer Rüstungsproduktion, die auf dem Areal eines dem damaligem Eigentümer im Jahr 1943 entzogenen Zementwerkes in Ebensee gegraben worden waren, mit in das Gesetz aufgenommen, obwohl der entsprechende Betrieb schon im Jahr 1951 im Rahmen eines Rückstellungsvergleiches samt den errichteten Stollen an den früheren Eigentümer zurückgegeben wurde und dieses Zementwerk auch heute noch betrieben wird und im Eigentum derselben Unternehmerfamilie steht.“ Nach ebenso mühsamen wie umfangreichen Recherchen gelingt es der BIG tatsächlich zu beweisen, dass manche Stollen lange vor der Zeit des Dritten Reiches errichtet worden sind und deshalb keinesfalls „Deutsches Eigentum“ darstellen können. Das OGH-Urteil von 1997 könne daher eindeutig nicht darauf angewendet werden.

Besonders bemerkenswerte Fälle dieser Art sind etwa acht im Stadtgebiet von Linz gelegene Keller, deren Anlegung zumeist auf das späte 19. Jahrhundert zurückgeht und in den sogenannten „Linzer Sanden“ besonders einfach war. Diese Keller westlich der Linzer Altstadt, die sich kilometerlang im Untergrund erstrecken, stehen auch heute oftmals noch im Eigentum von Nachfahren der seinerzeitigen Errichter, wie etwa der traditionsreiche Cembrankeller in der Kellergasse im Eigentum der Weinhändlerfamilie Cembran – es gelingt sogar, ein Foto von der Eröffnung des Kellers im Jahre 191 aufzutreiben. Weiters kann die BIG zeigen, dass der Kapuzinerkeller im Eigentum des Kapuzinerstiftes steht und der Aktienkeller im Eigentum der Brau AG. Auch der „Lieblingsbunker“ der Linzer im Zweiten Weltkrieg, der Limonikeller, in dem an die 10.000 Menschen Platz finden konnten, ist älteren Ursprungs.


Luftschutzstollen in Linz: Diverse Funde vermitteln einen authentischen Eindruck von der Realität des Krieges.

Mit der ersten Novelle zum Bundesimmobiliengesetz 2003 werden daher 34 der ursprünglich übertragenen Stollen wieder aus dem Gesetz und damit aus dem Verantwortungsbereich der BIG herausgenommen, darunter auch solche Kaliber wie der Rosenmayrstollen in Hallein. Neben den Stollen, die schon von der Errichtungszeit her nichts mit dem Dritten Reich zu tun haben können, werden auch nachweislich „ersessene“ Stollen aus dem Gesetz entfernt, weiters auch Stollenanlagen, die während des Zweiten Weltkriegs „eigenverantwortlich“ durch Städte und Gemeinden angelegt worden sind und in deren Eigentum stehen.

Auch die erwähnte riesige Stollenanlage A in Ebensee (siehe dazu das Kapitel „Das unterirdische Amphitheater“) wird nach mehrmonatiger Korrespondenz mit dem Firmenanwalt des Zementwerkes, der der BIG historische Unterlagen zum Rückstellungsvergleich sendet und so nachweist, dass die Stollen dem Zementwerk gehören, aus dem Gesetz gestrichen.

Eliminiert werden nicht zuletzt ehemalige Bergwerksstollen und – als Kuriosum – auch einige Stollen, die von Kraftwerksbetreibern errichtet worden sind.

Das Millionengrab

Gleichzeitig geht es bei anderen Stollenanlagen bereits mit den Befundungen los und prompt zeichnen sich erste Schwierigkeiten ab. So auch beim Objekt OÖ 020, dem gewaltigen unterirdischen Labyrinth in St. Georgen an der Gusen, von dem man weiß, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht – noch ahnt niemand, dass es zum größten und schwierigsten Fall des BIG-Underground-Teams werden wird.

Der einzige Zugang zum Stollensystem befindet sich auf der Liegenschaft des St. Georgener Hausbesitzers und „Ortskaisers“ Rudolf P. im südwestlichen Teil des Ortes, etwa 150 Meter vom Anwesen des Herrn P. entfernt, der über die neugierigen Besucher, die da plötzlich vor seiner Tür stehen, wenig erfreut ist: Er verweigert Projektleiter Karl Lehner und seinen Begleitern den Zutritt, sein Argument: Der Stollen liege unter seinem Grund und sei daher „bis zum Erdmittelpunkt“ auch sein Eigentum – ein Irrtum, den der streitbare Mann mit anderen Grundstückseigentümern teilt. Für den gefinkelten Begriff „Superädifikat“ und die damit verbundene Rechtslage hat Herr P. wenig Verständnis. Mit dem Hinweis auf die Eigentümerhaftung der BIG gelingt es schließlich im September 2001, ihm die Zustimmung zu ersten Erkundungen des Stollensystems abzuringen; am 8. November 2001 ist es so weit: Es erfolgt die erstmalige Befahrung des Bauwerks, das von seinen Dimensionen her alle anderen Anlagen in den Schatten stellt.

Rudolf P., der von der „Nachnutzung“ des Nazi-Bauwerks – durch den Abbau von Quarzsand 1947 bis 1985 sowie durch Verpachtung dieser Quarzsandgewinnung bis 1997 an eine St. Georgener Firma – nicht wenig profitiert hat, will indes doch nicht so schnell klein beigeben: Über seinen Linzer Anwalt erhebt er Anspruch auf das „uneingeschränkte Eigentum“ an den Stollen, dieser Rechtstitel sei durch „Ersitzung“ gegeben. Die Argumentationslinie des Anwalts: „Dass die Republik Österreich das gegenständliche Stollensystem ab dem Jahre 1945 in keinster Weise genutzt oder gar nur in Anspruch genommen hätte, dass die Republik Österreich als Gewerbebehörde meinem Mandanten mehrfach gewerberechtliche Bewilligungen in Bezug auf die Nutzung des Stollensystems einräumte, lässt wohl unzweifelhaft darauf schließen, dass die Republik Österreich ihre (wie auch immer gearteten) Rechte an diesem Stollensystem nie in Anspruch genommen, sondern erkennbar aufgegeben und damit derelinquiert (sic!) hat.“ Für eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung, die „einzig sinnvolle Lösung des Problems“, räumt er der BIG eine Frist von einem Monat ein, anderenfalls sei er bereit, seinen Anspruch auch gerichtlich zu verfolgen; eventuell würde er sogar Anspruch auf die „gänzliche Entfernung“ des Superädifikates erheben.

Die BIG – inzwischen hat Karl Lehner in Begleitung von Konsulenten am 8. November 2001 das ca. 7,3 km lange System erstmals befahren – stimmt dieser Rückführung prompt zu und stellt die Erkundungsarbeiten ein. Jetzt wird Rudolf P. jedoch klar, was es hieße, Eigentümer des gesamten Stollensystems zu sein und dafür zu haften – er schränkt seine Eigentumsansprüche auf jene unter seiner Liegenschaft gelegenen Stollenabschnitte ein, also einen Bereich von etwa 250 Metern Länge. Da eine „Teilersitzung“ und damit geteiltes Eigentum jedoch nicht möglich ist, muss die BIG diesen Vorschlag ablehnen; schließlich einigt man sich mit Rudolf P. darauf, dass er das zeitlich unbefristete Nutzungsrecht für die Stollenbereiche unter seinen Liegenschaften behält, dafür der BIG allerdings das Wegerecht für einen direkten Zugang zur Stollenanlage eingeräumt wird.

Im April 2002 werden in St. Georgen die Erkundungsarbeiten wieder aufgenommen, die Zeit drängt, denn es drohen neue Verbrüche – so ereignet sich Mitte Mai 2002 in der Stollenstrecke Aa – A0 ein Nachbruch, der den einzigen Zugang zur Anlage gefährdet. Und die mit Rudolf P. getroffene Nutzungsvereinbarung hält nicht lange: Als ihm von der BIG mitgeteilt wird, dass die Kosten für Sicherungsarbeiten an den Stollenbereichen unter seinen Liegenschaften etwa 110.000,- Euro betragen würden, tritt er von der Nutzungsvereinbarung zurück; das Wegerecht bleibt bei der BIG, die im Juni 2002 auf Grundlage der Empfehlungen von Leopold Weber mit umfangreichen Sicherungsarbeiten beginnt. Das Maßnahmenbündel sieht u. a. die vollständige Verfüllung von Streckenabschnitten und die Errichtung eines zweiten Tagzuganges vor – geplant und schließlich auch errichtet wird ein schachtförmiger neuer Zugang. In einer ersten Phase werden sowohl obertage als auch untertage Bohrkerne entnommen, um die statischen Verhältnisse in den Röhren der von den Nazis mit dem Codenamen „Bergkristall“ bezeichneten Stollenanlage zu klären. Dann gilt es den einzigen Zugang zum Stollensystem zu sichern, Karl Lehner findet eine perfekte technische Lösung: Aus Einzelelementen verschraubte Wellstahlröhren, die im Winter 2002/​03 montiert werden, gewährleisten von nun an ein sicheres Betreten des Systems. Mit leicht spöttischem Unterton als „Lehnersche Röhren“ bezeichnet, werden sie zu einem running gag in der Underground-Szene, ihre Effizienz zweifelt bald niemand mehr an.


Für immer sicher verschlossen: „Geobarriers“ in St. Georgen an der Gusen.

In einem nächsten Schritt werden jene Bereiche gesichert, die besonders gefährdet sind, vor allem die Abschnitte unter der Wohnsiedlung Hasenfeld. Hier bleibt nur die vollständige Verfüllung, wobei man an den beiden Enden der zu verfüllenden Stollenstrecke so genannte „Geobarriers“ zum Einsatz bringt: Dabei werden Kunststoffschläuche von obertage über eine Schlauchleitung unter Druck mit einer Zementsuspension aufgefüllt; die Suspension härtet aus und bildet nun im Zusammenwirken mit der außen liegenden Kunststoffarmierung des Geobarriers einen absolut dichten Verschluss, sodass die Stollenstrecke bis zum oberen Rand des Geobarriers mit Beton aufgefüllt werden kann – dann folgen der nächste Geobarrier und die nächste Schicht Beton, bis der Stollen bis zum First „vollständig und kraftschlüssig“, wie es im Jargon der Tiefbauer heißt, verfüllt ist. Bis zum Juni 2005 werden so 73.000 m3 Beton verarbeitet, weitere 55.200 m3 folgen in einer nächsten Phase bis zum November 2009, in der auch die gefährdeten Stollenbereiche unter landwirtschaftlich genützten Flächen gesichert werden, vor allem dort, wo die „Überlagerung“ nur 15 bis 25 Meter beträgt – bei einer Höhe der Stollen von 6,5 Metern und einer Höhe einzelner „Sprengdome“ bis zu 10 Metern ein gefährlich niedriger Wert.

Millionen von Euro werden in den unterirdischen Röhren verbaut. Karl Lehner, der alle technischen Entscheidungen trifft, hat sich inzwischen bei der BIG-Geschäftsführung eine „Jahresrate“, also ein Limit, ausbedungen, das er alljährlich verbauen darf. Allein für „Bergkristall“ beträgt der Sicherungsaufwand bis zum Oktober 2006 etwa acht Millionen Euro; die Gesamtkosten bis heute (2013) für alle 290 Stollen belaufen sich auf über 35 Millionen Euro und werden weiter in die Höhe klettern: Das unterirdische Erbe der NS-Zeit fordert von uns Nachgeborenen seinen Tribut …

Karl Lehner erhält Verstärkung

Im Sommer 2002 erhält das BIG-Underground-Team weitere Unterstützung: Bei einer Baustellenbesichtigung in Innsbruck lernt Karl Lehner einen jungen Ingenieur kennen: Martin Scheiber ist Leiter der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) der Firma ILF Planende Ingenieure Innsbruck, die von der BIG und der IMB-Landesdirektion Tirol mit den Sicherungsarbeiten an den „fünf gefährlichsten“ Innsbrucker Luftschutzstollen T002 (Höttinger Au – Schererschlössl), T005 (Höttinger Au – Schottergrube), T009 (Lohbachsiedlung), T016 (Innstraße) und T022 (Igls – Föhnegg) beauftragt worden ist. Die ILF ist aus einem Ideenwettbewerb als Sieger hervorgegangen, das von ihr vorgelegte Konzept zur Sicherung der Stollen wird ab Herbst 2001 konsequent umgesetzt, die vier vorgesehenen Arbeitsschritte: Erkunden der Stollen durch Bohrungen von Obertage und mit Hilfe einer Bohrlochkamera – Abmauerung der von außen zugänglichen Stollenabschnitte an den Verbruchstellen – Verfüllen der nicht standsicheren Stollenabschnitte – Verpressen der Resthohlräume unterhalb von Wohngebäuden, Zufahrten und Verkehrsflächen.

Martin Scheiber über die Begegnung mit dem Hochbauer Karl Lehner heute: „Ich wusste nicht, wer er war – er stand vor einem Container und hatte einen Doppelpacker in der Hand, wie er im Bohrloch zur Verpressung von Injektionsmaterial verwendet wird, und rang nach einer Erklärung, was denn das sein solle. Ich versuchte ihm dies zu erklären, was jedoch kläglich scheiterte. Es galt die Brücke Hochbauer zu Tiefbauer/​Tunnelbauer zu überwinden, was erst durch einen daneben stehenden Arbeiter gelang – dieser erklärte bildlich, wie denn das, Teil‘ wirklich funktioniert. Von da an war der Bann gebrochen und Karl entwickelte sich zu einem gebrauchsfähigen Tiefbauer am zweiten Bildungsweg.“


„Mr. Underground“: Karl Lehner, der Leiter des BIG-Stollenteams.

Trotz dieser anfänglichen sprachlichen Missverständnisse – Karl Lehner interpretiert das tirolerisch intonierte „Packer“ als „Bagger“ – passt die Chemie zwischen Hochbauer und Tiefbauer auf Anhieb. Karl Lehner war von der Kompetenz und dem Organisationstalent des Tiroler Kollegen schwer beeindruck. Nachdem Martin Scheiber sich 2002 mit seiner Firma S Consult Management GmbH selbständig gemacht hat, wird er zum verlässlichen Partner der BIG: Von nun an steuert er als Projektmanager die Sicherungsarbeiten an den Stollen – von der Ausschreibung und der Vertretung vor den zuständigen Behörden über die Bauaufsicht bis zur Rechnungsverwaltung. Ihm obliegen nicht zuletzt die vorgeschriebenen Sicherheitsbefahrungen und die Dokumentation derselben, Aufgaben, die ihn heute, nach der Pensionierung Karl Lehners, wohl zu einem der besten Kenner der österreichischen Stollenwelt machen. Sein neuer Aufgabenbereich führt ihn bald auch in den Osten Österreichs, wo in den Tälern von Schwechat, Triesting, Piesting und Schwarza zahlreiche Stollen angelegt worden sind; Ziel der NS-Rüstungsmanager war es dabei, die Fertigung von wichtigen Rüstungsgütern wie z. B. Flugzeugkomponenten in „bombensichere“ unterirdische Bereiche zu verlegen.

Explosive Entdeckungen am Petersberg

So findet sich auf der Liste unter der Ordnungsnummer NÖ090 eine Stollenanlage in Rohrbach am Steinfeld mit den ergänzenden Hinweisen „Peterwald, bei Spinnerei Rohrbach“ und „Eingänge gesprengt“, auch die Adresse ist wenig aussagekräftig: „B17 – Feldweg“. Die Zugänge zu dem im „Rohrbacher Konglomerat“ aufgefahrenen Stollensystem werden schließlich von den Sachverständigen der BIG lokalisiert – sie liegen im Naturschutzgebiet am Petersberg über dem Peterwald, zwischen Neunkirchen und Ternitz. Von drei Mundlöchern A, B und C in etwa 380 m Seehöhe aus führten parallele Stollen in westsüdwestliche Richtung; diese drei Stollenröhren waren durch sieben normal dazu verlaufende Stollenachsen verbunden; ein viertes Mundloch bildete einen „rampenartigen“ seitlichen Zugang – eine aufwändig mit Betonformsteingewölbe ausgeführte Stollenanlage, die sicherlich nicht nur Luftschutzzwecken diente. Dazu passt die Beobachtung, dass offenbar mit „Demolierungssprengungen“ an den Kreuzungspunkten versucht worden ist, die gesamte Anlage zu zerstören. Noch gut erkennbare Bombentrichter im Gelände lassen weiters darauf schließen, dass das Stollensystem Ziel eines Luftangriffs war. Was bewog die alliierten Bomberpiloten, hier auf dem Petersberg ihre todbringende Fracht abzuwerfen?

Die Frage nach dem Warum bewegt das BIG-Underground-Team jedoch noch kaum, jetzt geht es darum, der unmittelbaren Gefahr Herr zu werden, und die ist nicht zu unterschätzen: Bei ihrer Befahrung der zum Teil verbrochenen Stollen kommen sie plötzlich auf rostigem Metall zu stehen – eine Entdeckung, die alsbald ein mulmiges Gefühl bewirkt: Die im Verbruchsmaterial auftauchenden Metallkörper entpuppen sich als 250-kg-Fliegerbomben, die alle Sprengversuche „überlebt“ haben und nun vorsichtig vom Entminungsdienst entschärft und geborgen werden müssen. Insgesamt sieben Bomben werden von den Experten behutsam freigepinselt und aus den Stollen gezogen, alles läuft ohne Zwischenfall ab.

Leopold Weber kommt in seinem Gutachten zu einer Einstufung in „Priorität 2“ und empfiehlt als „Sofortmaßnahme“, die „befahrbaren Bereiche auf Explosiva zu sondieren“; nach der Entfernung der Bomben seien die ersten ca. 5 m der Tagzugänge mit einer Betonplombe, die „in das anstehende Konglomerat kraftschlüssig einzubauen ist“, zu verschließen; der Zutritt müsse für „Unbefugte und Abenteurer dauerhaft wirksam“ unterbunden werden. „Knapp bergseits der Streckenkreuze A1, B1 und C1“ seien „statisch bemessene (Kies-)dämme zu errichten und der tagnahe Bereich der Hohlräume von obertage aus über Bohrungen zu verfüllen“. Erst nach Durchführung aller Sicherungsmaßnahmen könne eine „Rückreihung auf Priorität 4“ erfolgen. Inzwischen ist auch die lokale Presse auf die Tätigkeit der BIG am Petersberg aufmerksam geworden; Reporter Thomas Santrucek spricht vor Ort mit Karl Lehner; dann schockt er die Leser des Schwarzataler Bezirksboten vom 25. Juli 2002 mit der Schlagzeile: Nach Bombenalarm zittert eine Stadt! und zitiert prompt einen Zeitzeugen, der zu berichten weiß, dass zwei Bomben von den Russen in den „Bunker“ gebracht worden seien, er habe dies selbst beobachtet; Mitte der 1950er-Jahre habe er Baumaterial aus der Stollenanlage geschafft und sei dabei wiederum auf die Bomben gestoßen. Inzwischen ist auch ein Plan des Systems aus dem Jahre 1947 im Maßstab 1 : 200 bzw. 1 : 500 aufgetaucht und man weiß nun endlich, was es mit ihm tatsächlich auf sich hatte: „Allg. Teilebau f. Vormontage“ liest man in einer streng geheimen Aufstellung zur Untertage-Verlagerung der Wiener Neustädter Flugzeugwerke vom 15. November 1944; der Tarnname des Projekts im „Rohrbach Stollen“ sei „Cyanid“, der Deckname selbst lautet „Hans Bauer & Karl Schranz Schrauben & Nietenfabrik“, Betriebsführer – zumindest auf dem Papier – ein Ing. Bauer. Die Produktionsfläche im Stollen wird mit 3.100 m2 vermerkt, die Zahl der Belegschaft mit 1.653 angegeben, der Sollstand mit 1.400 Arbeitern. Davon arbeiten allerdings nur 53 direkt im Stollen; eingesetzt werden auch Zwangsarbeiterinnen, vor allem Russinnen, aus dem Frauenlager in Rohrbach, das sich in der Nähe des Rohrbacher Steinbruchs befindet und in seinen Anfängen bis auf den Sommer 1941 zurückgeht.


Fliegerbomben warten beim Entminungsdienst auf ihre Entsorgung.


Der „Schwarzataler Bezirksbote“ schockt seine Leser mit einer Aufsehen erregenden Schlagzeile.

Der Standort, zu dem auch die Gebäude der Rohrbacher Spinnerei mit einer mechanischen Werkstätte für die Rumpfvormontage zählen, ist neben Betrieben in Waldegg, Launsdorf, Breitenau, Kottingbrunn, Obergrafendorf, Rabenstein, Zwölfaxing und Wien Teil des „Fertigungsringes Nieder-Donau“; die „Teile“, die hier gefertigt werden, gehören zur Messerschmitt Bf 109, dem meistgebauten Jagdflugzeug der Geschichte, mit dem während des Zweiten Weltkrieges auch die meisten „Luftsiege“ errungen werden. Pro Monat, so der Plan, sollen 500 Rümpfe produziert werden. Die Entscheidung für eine Untertag-Fertigung im „Rohrbach Stollen“ fällt vermutlich irgendwann im Herbst 1943 – wann genau mit den Bauarbeiten am System begonnen worden ist, bleibt noch zu erforschen.

Am Ostersonntag 1945, man schreibt den 1. April, besetzen Soldaten der Roten Armee das Werksgelände der Rohrbacher Spinnerei und damit ist wohl auch die Arbeit im Stollen zu Ende; alle noch vorhandenen Flugzeugteile und Maschinen werden von den Russen beschlagnahmt. Die Demontage und die Räumung dauern bis zum April 1947, dann soll das Stollensystem mit Hilfe von Fliegerbomben gesprengt werden – ein Vorhaben, das wie oben geschildert nur zum Teil gelingt: Die drei Eingangsbereiche zu den Stollen werden zwar vollkommen zerstört, die tiefer liegenden Stollenabschnitte bleiben jedoch intakt.

Die endgültige Entscheidung über die Stollen am Petersberg fällt schließlich am 26. Februar 2003. Bei einem „Gipfel“ mit dem Neunkirchner Bürgermeister Herbert Kauz und Leopold Lindebner von der Bundesforstinspektion Neunkirchen erklärt Karl Lehner, dass eine Nachnutzung der Stollenanlage auf Grund der Versprengungen ausgeschlossen sei, sein Vorschlag daher: Wie von Leopold Weber empfohlen, sollen die drei ehemaligen Haupteingänge nach Bergung aller Explosiva mit 5 Meter starken „Betonpfropfen“ für immer versiegelt und verbrochene Stollenbereiche verfüllt werden, zuvor würde man die Anlage noch genau vermessen und die Daten bei der BIG hinterlegen. Abschließend werde man das in Anspruch genommene Gelände rekultivieren. Das Sicherungskonzept wird angenommen und umgesetzt.


Künstlich geschaffener Zugang für die Sicherungsmaßnahmen am Petersberg.

Der Tiroler Stollenexperte steuert die Arbeiten mit gewohnter Perfektion: Umfangreichen Erkundungsbohrungen, wobei auch Kamerabefahrungen der aufgefundenen Hohlräume vorgenommen werden, folgen ab dem 8. Juli 2003 die Verfüllarbeiten; bis zum 6. August 2003 werden ca, 2.500 m3 Dämmermaterial eingebracht. Der „Bohrraster“ der Verfüllbohrungen wird dabei so engmaschig gewählt, dass, wie Martin Scheiber in seinem Abschlussbericht feststellt, die betroffenen Stollenbereiche „dauerstandsicher“ gestellt sind. Inzwischen sind auch die Spuren der Sanierungsarbeiten am Petersberg verwischt, der Wald ist zurückgekehrt; die letzten Geheimnisse des Geheimprojekts „Cyanid“ werden hier für immer verborgen und begraben bleiben.

Ein „Pingenfall“ in Villach

Man schreibt Freitag, den 3. Mai 2002. Die Villacher Psychotherapeutin Vera Fritz genießt im Garten des Familienanwesens am Jakominirain den strahlend schönen Frühlingstag. Mit von der Partie ist ihre Rottweilerhündin Yucca, die wie immer ausgelassen über den gepflegten Rasen tollt. Doch plötzlich zeigt das Tier ein eigenartiges Verhalten: Es versucht, sein „Herrl“ von einer bestimmten Stelle im Garten, nur wenige Meter vom Swimmingpool entfernt, „wegzubellen“; Frau Fritz ist genervt und geht ins Haus; als sie Sekunden später in den Garten blickt, traut sie ihren Augen nicht: Wo sie zuvor noch mit Yucca gespielt hat, hat sich nun ein Krater im Durchmesser von drei Metern und einer Tiefe von 2,5 Metern gebildet – wäre sie im Garten geblieben, wäre sie wohl mit in das „Loch“ gerutscht. Nicht auszudenken auch, wenn sich der Krater im Bereich des Swimmingpools gebildet hätte …

Der Schock währt nur kurz: Sie alarmiert sofort den Villacher Magistrat, der Katastrophendienst der Stadt ist wenig später zur Stelle und nimmt den Krater in Augenschein, die Diagnose: ein Fall für die BIG. Der Einbruchsbereich wird abgezäunt, am Montag, dem 6. Mai, verständigt man den Geologen Immo Cerny, der mit der Befundung der Kärntner Luftschutzstollen beauftragt ist. Einen Tag später trifft Cerny zu einem Lokalaugenschein am Jakominirain ein und erkennt sofort: Hier gilt es zu handeln. Er informiert Leopold Weber über den Vorfall, für den 10. Mai wird eine Begehung anberaumt, an der auch Gerhard Bachitsch, der Besitzer des Nachbargrundstücks, teilnimmt. Leopold Weber ist sich über die Situation rasch im Klaren und erstellt noch am selben Tag ein vorläufiges Gutachten: Die „Pinge“ – so nennt man im Fachjargon der Bergmänner den Einbruchsbereich – im Garten von Frau Fritz erkläre sich durch das darunter liegende Stollensystem „St. Martin-Am Hügel“, das auf der BIG-Liste die Nummer K113 trage. Der größte Teil dieses Stollensystems sei zwar verbrochen und nicht mehr befahrbar, offenbar gebe es aber noch „Resthohlräume“, die nun für Gefahr sorgen würden. Da sich im „möglichen Beeinträchtigungsbereich“ Wohngebäude, öffentliche Straßen und Gärten befänden, liege somit „ein subjektives und objektives Gefährdungspotential“ vor, es gelte also Priorität 2, dringender Handlungsbedarf sei gegeben.


Der „Pingenfall“ in Villach: Schlagzeile in der „Kleinen Zeitung“.

Leopold Weber ordnet umfangreiche Sofortmaßnahmen an: Da Nachbrüche erwartet werden, wird der Garten der Familie Fritz ab Höhe Swimmingpool abgesperrt; bevor weitere Erkundungsarbeiten gestartet werden können, muss eine Beweissicherung des Wohngebäudes und auch des Gartens erfolgen; aufgetretene Risse im Gebäude sollen mit Hilfe von Glasspionen beobachtet werden. Vor allem benötigt man rasch verlässliche Unterlagen über den Verlauf der Stollenröhren – keine einfache Aufgabe, denn alle vier Eingänge zu den Hauptstollen sind verbrochen; die gesamte Stollenanlage mit einer Gesamterstreckung von etwa 500 Metern befindet sich unterhalb von dicht besiedeltem städtischem Wohngebiet und öffentlichen bzw. privaten Verkehrsflächen. Die Nachforschungen im Villacher Stadtarchiv fördern zwar eine alte Planskizze aus dem Jahre 1944 zutage, doch diese auf einen Maßstab verzichtende Zeichnung deckt sich, wie erste Erkundungsbohrungen zeigen, nur im Wesentlichen mit der Realität; immer neue unbekannte „Stollenäste“ werden entdeckt.

Dass tatsächlich höchste Eile nottut, beweist ein weiteres „Pingenereignis“: Am 15. Juli 2002, inzwischen laufen schon die Verfüllarbeiten, bildet sich auch auf dem Grundstück der Familie A. eine Bodensenkung; Probebohrungen mit tragbarem Bohrgerät in der Nähe des Wohnhauses lassen auf bisher unbekannte Stollenabschnitte schließen; das Schadensbild lässt einen Stollenverbruch vermuten. Unbekannte Hohlräume zeigen auch die Bohrungen auf dem Grundstück der Familie Bachitsch; die verbrochenen Eingänge zum Stollensystem werden mit Schrägbohrungen erkundet, Bohrlochkameras liefern wichtige Informationen über den Zustand des Stollens und die Art des Ausbaus. Für den Bereich unter einem der Grundstücke kann so ein noch intakter Stollen mit Gasschleuse in einer Gesamtlänge von über 100 Metern in Richtung St.-Martiner-Straße nachgewiesen werden.

Unverzüglich werden umfassende Sicherungsmaßnahmen geplant, die Durchführung der Arbeiten erfolgt durch die STRABAG. Der Aufwand ist beträchtlich: Wie der Schlussbericht der ILF Beratende Ingenieure ausweist, werden insgesamt rund 3.000 lfm Verfüll- und Erkundungsbohrungen sowie 100 lfm Kernbohrungen und etwa 700 lfm Verpressbohrungen durchgeführt; über „verlorene Verfüllschläuche“ bringt man ca. 3.200 m3 Verfüllmaterial – den Baustoff „Dämmer Ro V 5016“ der Firma Rohrdorfer Baustoffe – in die gefährdeten Stollenabschnitte ein. Dazu sind begleitende Kontrollen notwendig: Die Grundwasserverträglichkeit des Verfüllmaterials muss ebenso überprüft werden wie seine Druckfestigkeitsentwicklung.

In der Nähe von Wohngebäuden und Verkehrsflächen beschränkt man sich auf Verpressbohrungen – das gilt auch für die „Pinge Fritz“, die so wie die Pinge der Familie A. mit Schotter verfüllt wird, ehe man am 6. Juni 2002 mit Erkundungsbohrungen beginnt; auch hier arbeitet man mit tragbarem Bohrgerät. Verpressbohrungen setzt man nun am Rand des Pools, wo Messungen noch immer geringfügige Setzungen des Bodens – indiziert werden sechs Millimeter – anzeigen; durch eine verstärkte Nachverdichtung sollen mögliche Gefährdungen endgültig ausgeschaltet werden.

Die Verpressung der festgestellten „Auflockerungszonen“ erfolgt mit einem „Blitzdämmer“ – insgesamt 64 Tonnen werden von diesem Gemisch aus Zement, Bentonit und Steinmehl, hergestellt von W & P Wietersdorfer, injiziert; auch bei diesen Verpressarbeiten gilt es, genau auf die Entwicklung der Druckwerte zu achten. Damit das Verfüllmaterial nicht in Kanäle oder Kabelschächte gelangen kann, zieht man unter Tag Verschlüsse aus Mauern oder Betonwänden ein, gleichzeitig wird damit auch ein „sauberer Übergang“ zwischen standsicheren ausgebauten und sanierten Stollenabschnitten geschaffen. Elf Jahre danach zeigt sich Eigentümer Hans Fritz noch immer von der Intensität dieser Sicherungsarbeiten beeindruckt: Ein Jahr lang hätten die Mannen da gewerkt, „zehn Kräne standen da in unserem Garten“, erzählt er und spricht von „Riesentankwägen“, von denen aus die gefährdeten Bereiche verfüllt worden seien, bis hinab in „25 – 30 Meter Tiefe“ – aufwändige Maßnahmen, die sich jedoch ausgezahlt hätten: Ihren Garten kann die Familie Fritz seitdem wieder in Ruhe genießen …

Die aktuelle Aufgabe heißt befunden und betreuen

Auch wenn die aufregende, von Entdeckungen und Überraschungen geprägte „Pionierzeit“ für das BIG-Underground-Team nun vorbei – Karl Lehner wechselt 201 in die wohlverdiente Pension – und man in eine ruhigere Phase eingetreten ist, so gilt es doch auch weiterhin, ein wachsames Auge auf die unterirdischen Anlagen zu haben. „Stollen“, so erklärt uns Leopold Weber im Gespräch, „sind etwas Dynamisches.“ Die ungesicherten, nicht ausgebauten Abschnitte mancher Stollen verfallen weiter, es kann zu Nachbrüchen kommen und zur Bildung neuer Hohlräume. Regelmäßige Sicherheitsbefahrungen und Inspektionen sind daher unumgänglich, eine Aufgabe, der sich Martin Scheiber, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Tunnel/​Stollenbau, als Partner der BIG mit großem Engagement widmet. Von einem „reinen Verwalten“, wie wir Laien vermuten, könne daher, so schärft uns Martin Scheiber ein, beileibe keine Rede sein, da jede Stollenanlage ihre Besonderheiten habe und individuell zu betreuen sei. Aufmerksame Kontrolle sei daher das oberste Gebot, um eventuelle Schäden durch rasche Reaktion hintanzuhalten. Daneben bestehe sein Alltag aus einer Fülle von anderen Tätigkeiten, wie z. B. Fragen zur Nachnutzung von Stollenanlagen zu klären oder Anfragen von Grundstückseigentümern betreffend Änderungen der Überbauung zu prüfen – damit verbunden sei wiederum eine „gebirgsmechanische“ Beurteilung der Stollenanlage. Vor allem seine Rolle im Zusammenspiel von Grundeigentümer und Eigentümer des Superädifikats sei nicht immer frei von Spannungen.


Ein wachsames Auge ist notwendig: Sicherheitsbefahrung in St. Georgen an der Gusen.


Für den Besucher nicht zugänglicher Gangabschnitt in St. Georgen an der Gusen.


Heimatforscher Rudolf Haunschmied bei einer Führung durch „Bergkristall“.

Das ist die technische Seite der NS-Stollenwelt heute – eine vielfältige Herausforderung. Ihr gegenüber steht ein mächtiges „Narrativ“: Mythen und Erzählungen, Geschichten, Gerüchte und Spekulationen, die sich um die Erbauung und Zweckbestimmung dieser Bauwerke, um das Schicksal der hier arbeitenden Menschen ranken. Erinnerungen und Zeitzeugenberichte, engagierte Forschungsarbeiten und Dokumentationen haben in jüngster Zeit einige Stollen in helles Licht getaucht; so manche Frage ist jedoch noch unbeantwortet, so manches Rätsel bleibt noch zu lösen …


Amerikanischer B-17-Bomber „Flying Fortress“ im Einsatz über dem „Reich“.

II . Kapitel:
Die große Flucht vor den Bombern

„Die Stollen“, so schreibt der tschechische KZ-Häftling Drahomír Bárta, der im KZ Ebensee als Lagerschreiber überlebt, „wurden für die Häftlinge zu einem verfluchten Ort, vor dem jeder Angst hatte.“ Das Wort „Stollen“, so Barta, habe bei ihnen ein „größeres Unbehagen“ ausgelöst als das Wort „Steinbruch“; die SS habe um diese Angst gewusst und Häftlinge gezielt terrorisiert. Und diese gefürchteten Stollen, so hat man das Gefühl, sind spätestens ab dem Winter 1943/​44 überall – in der ganzen „Ostmark“ beginnt in fieberhafter, ja verzweifelter Eile und unter Einsatz aller Kräfte, vor allem mit KZ-Häftlingen, die Arbeit an unterirdischen Anlagen: in Klagenfurt und Villach, in einem Kalksteinbruch bei Aflenz und in Peggau ebenso wie in Kapfenberg und in Ternitz, in Krems und Steyr, in Hallein und Innsbruck und auch in Bregenz. Wo nur irgendwie möglich, werden Berge und Hügel durchlöchert, Höhlen ausgebaut, Bunker betoniert, man sucht Schutz, will sich verkriechen vor den Bomben, nur unter Tage fühlt man sich noch sicher. Der Tod vieler Menschen wird dafür kaltblütig in Kauf genommen.

Wie kam es dazu? Schon 1943 ist die deutsche Luftwaffe nicht mehr in der Lage, die Angriffe der alliierten Bomberverbände entscheidend zu stören, geschweige denn zu verhindern. Dazu kommt, dass auch die deutsche Flugzeugindustrie in einer Krise steckt – man hat zum Teil auf falsche Flugzeugtypen gesetzt und ist mit der laufenden Produktion ins Hintertreffen geraten; gezielte Angriffe der Alliierten auf die wichtigsten Flugzeugwerke – etwa im August 1943 auf die Messerschmitt-Werke in Regensburg und die Wiener Neustädter Flugzeugwerke (Operation „Juggler“) – tun ein Übriges.

Nach der massiven alliierten Luftoffensive vom Februar 1944, der Big Week, in der 6.000 britische und amerikanische Bomber und 3.670 Jäger zum Einsatz kommen, verschärft sich die Situation weiter: 75 Prozent der Flugzeugzellen- und -endmontagewerke sind zerstört; das Reichsluftfahrtministerium ist nicht mehr in der Lage, die nun anfallenden Aufgaben – Wiederaufbau der zerstörten Anlagen, Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen und Untertagverlagerung der Flugzeugindustrie – alleine zu bewältigen: Reichsluftfahrtminister Hermann Göring, der einst großspurig verkündet hat, dass er „Maier“ heißen wolle, sollte sich ein alliierter Bomber über dem Reichsgebiet zeigen, braucht nun Hilfe und tatsächlich stehen zwei Helfer bereit, die allerdings auch ihren eigenen Vorteil suchen: Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der mit den KZ-Häftlingen über ein Heer von Arbeitskräften verfügt, und Albert Speer, der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Rasch zeigt sich, dass die Initiative an den dynamischen Planer und Organisator Speer übergehen wird. Am 1. März 1944 wird per Erlass Görings ein Krisenstab eingesetzt, der sogenannte „Jägerstab“; sein Vorsitzender wird Albert Speer. Ziel des Jägerstabs, der von Vertretern der beiden Ministerien, der SS und der Industrie gebildet und mit 1. August 1944 befristet wird, ist die Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen, nicht zuletzt möglich gemacht durch den Bau unterirdischer Fabriken. Speziell mit dieser Aufgabe betraut Speer den SS-Obergruppenführer Hans Kammler, der sich bereits beim Ausbau des „Mittelwerkes“ im Kohnstein für die V2-Raketenproduktion bewährt hat. Kammler soll einerseits die KZ-Häftlinge in den Produktionsprozess einbinden, andererseits in allen bautechnischen Fragen den Kontakt mit dem Rüstungsministerium halten – so will Speer verhindern, dass zu viel Macht und Einfluss im Flugzeugbau an die SS wandert. Die effiziente Arbeitsweise des Jägerstabs soll durch einen neuen Stil garantiert werden: „Ohne bürokratische Hemmungen“, nur durch „unmittelbare Befehlsgebung“ sollen die notwendigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Der Technokrat Hans Kammler ist der geeignete Mann dafür.


Rüstungsbetriebe werden unter Tag verlegt: Stollenanlage des Geheimprojekts „Syenit“ in Kapfenberg.

Geplant werden riesige „Großbunker“, auch „Jägerfabriken“ genannt, so das „Projekt Ringeltaube“, das den Bau von drei gigantischen unterirdischen Fabriken im Frauenwald bei Landsberg am Lech vorsieht. In die Planung des Jägerstabs fallen schließlich auch die Errichtung der unterirdischen Produktionsanlage „B8 Bergkristall“ in St. Georgen an der Gusen und der Bau von „Zement“ in Ebensee für die Raketenrüstung.

Die treibende Kraft ist Hitler persönlich, er drängt weiter energisch auf die Verlagerung der Rüstungsindustrie in Höhlen und „Großbunker“; Rüstungsminister Albert Speer ist lange skeptisch, denn Bomber, so sein Argument, könnten nicht mit Beton bekämpft werden, auch in „vieljähriger Arbeit“ könne man die Rüstung „nicht unter die Erde oder unter Beton“ bringen. Als Hitler auf dem Bau von „Großbunkeranlagen“ beharrt, schreibt ihm der gekränkte Speer, gegen den die Parteigrößen Göring, Bormann und Himmler heftig intrigieren, am 19. April 1944 einen Brief, in dem er noch einmal darauf hinweist, dass es „illusorisch“ sei, angesichts der allgemeinen Lage derart große Bauvorhaben zu beginnen, denn „nur mit Mühe“ könne „den primitivsten Anforderungen auf Unterbringung der deutschen werktätigen Bevölkerung, der ausländischen Arbeitskräfte und der Wiederherstellung unserer Rüstungsfabriken gleichzeitig entsprochen werden“. Für den Fall, dass Hitler nicht seiner Meinung sei, bitte er um seinen Rücktritt. Der „Führer“ zeigt sich zwar ungehalten über dieses Schreiben, spricht jedoch Speer sein Vertrauen aus, auch die Vertreter der Industrie drängen diesen zu bleiben – Speer bleibt Rüstungsminister und kehrt zurück in den engen Kreis um Hitler. In seinen Erinnerungen wird er später gestehen: „Trotz aller Bereitschaft zu resignieren, hätte ich nur ungern auf die Stimulans eines jeden Führungsrausches verzichtet.“ Hitler zeigt sich versöhnlich und akzeptiert auch die Ernennung von Speers Mitarbeiter Franz Xaver Dorsch (1899 – 1986) zum Leiter des Bausektors und zum Chef der „Organisation Todt“. Der schwäbische Bauingenieur Dorsch, ein Parteigenosse der ersten Stunde, ist damit auch für den Einsatz von Zwangsarbeitern im gesamten Reichsgebiet verantwortlich.


Konnte von den Häftlingen nicht mehr abgebaut werden: der stehen gebliebene Kern eines Gangabschnitts im Loosdorfer Fabriksstollen.

Insgesamt 20 Projekte des Jägerstabs werden der SS übertragen, es sind dies aufwändige Großbauvorhaben, für die SS-Obergruppenführer Hans Kammler eine eigene Organisation einrichtet, den „SS-Sonderstab Kammler“ mit Sitz in Berlin. Die 20 Bauvorhaben werden als A- oder B-Projekte definiert, wobei die Bauten der A-Gruppe bereits nach acht Wochen bezugsfertig sein sollen, bei den Projekten der Gruppe B handelt es sich um Bauten, die bis Ende 1944 fertiggestellt sein sollen. Dem „Sonderstab Kammler“ unterstehen vier regionale „Sonderinspektionen“, darunter auch die „Sonderinspektion IV Wien“, die für die Projekte B7 (= „Esche II“), B8 (= „Bergkristall“), B9 (= „Quarz“), B10 (= „Quarz II“) und „Zement“ in Ebensee zuständig ist. Jedes einzelne Projekt wird von einem „SS-Führungsstab“ betreut; das Gesamtvolumen ist gigantisch: Die Pläne des Jägerstabs von Ende Mai 1944 sehen die Schaffung von etwa 980.000 m2 bombensicherer Fertigungsfläche vor. Hans Kammlers ursprünglicher Plan, angesichts des extremen Zeitdrucks auch die zivilen Arbeitskräfte einer gleichsam militärischen Disziplin zu unterwerfen und eigene, für den Sonderstab Kammler tätige „Baukompanien“ zu schaffen, scheitert jedoch am Widerstand der Baufirmen, die befürchten, ihr Personal an die SS-Bauleitungen zu verlieren. So bleibt auch Kammler auf private Baufirmen und die Unterstützung der Bergbaubehörden angewiesen; zusätzlichen Handlungsspielraum bietet ihm einzig die Verfügungsgewalt über die KZ-Häftlinge, die er auch skrupellos ausnützt.

Der SS-Rüstungsmanager: Hans Kammler

Als „Technokrat der Vernichtung“ wurde er bezeichnet und als Handlanger Heinrich Himmlers, als „rücksichtsloser, kalter Rechner“ und „Fanatiker in der Verfolgung eines Zieles, das er so sorgfältig wie skrupellos zu kalkulieren wusste“ (Albert Speer): SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Hans Kammler. Ein Mann, der lange Zeit im Schatten anderer steht, doch dann, in der Krise des Dritten Reiches, gelingt ihm ein phänomenaler Aufstieg: Er wird zur Schlüsselfigur im Wettlauf um die „Wunderwaffen“, ja, als „Generalbevollmächtigter“ des Führers für die Flug- und Raketenproduktion ist er in den letzten Kriegswochen so etwas wie „Hitlers graue Eminenz“ – vom ehemaligen Flugzeugkonstrukteur wird er zum letzten Vollstrecker des Willens des „Führers“.

Hans Kammler, 1901 in Stettin geboren, Sohn eines Offiziers, ist Architekt und Doktor der Ingenieurwissenschaften, noch vor seiner Promotion an der TH Hannover im November 1932 tritt er der NSDAP bei; wenig später, im Mai 1933, schließt er sich der SS an und startet seine Karriere als Leiter der Abteilung für Wohnungs- und Siedlungswesen in der Gauleitung Groß-Berlin; 1936 wird er Referent für Bauangelegenheiten im Reichsluftfahrtministerium; 1940 wechselt er zum „SS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft“ und damit „hauptberuflich“ in die Dienste der SS. Sein außergewöhnliches Organisationstalent und seine Energie beeindrucken Himmler, am 1. Juni 1941 wird Kammler Chef des „SS-Hauptamtes Haushalt und Bauten“, im Februar 1942 überträgt ihm Himmler die Leitung der für das Bauwesen zuständigen „Amtsgruppe C“ im SS-Hauptamt für Verwaltung und Wirtschaft. Damit ist er nun für alle Bauvorhaben in den Konzentrationslagern zuständig; auch die Errichtung von Krematorien und Gaskammern wird von ihm überwacht. Unzufrieden mit der geplanten „Kremierungsleistung“ von 2.650 Leichen am Tag in den neuen Krematorien von Auschwitz-Birkenau, ordnet er im Herbst 1942 an, die Pläne noch einmal zu überarbeiten.

Kammler ist ein SS-Offizier, wie er im Buche steht: „Blond, blauäugig, mit langem Schädel, immer gut gekleidet“, umgibt ihn, wie Albert Speer später schreibt, jene „Kälte“, die auch Heinrich Himmler auszeichnet; als Rüstungsminister sieht sich Speer plötzlich mit einem Rivalen konfrontiert, der die stärkste Trumpfkarte der SS – die beinahe grenzenlos scheinende Verfügbarkeit von „billigen“ Arbeitskräften – geschickt auszuspielen weiß. Himmler erkennt dies und forciert seinen Vertrauensmann beim „Führer“; bald tauchen Gerüchte auf, dass der Reichsführer-SS Kammler als Nachfolger Speers aufbauen wolle.


Die Schlüsselfigur im Wettlauf um die „Wunderwaffen“: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Hans Kammler.

Obwohl von ihm zunehmend unter Druck gesetzt, gefällt Speer die „sachliche Kühle“, mit der Kammler agiert; ganz richtig erkennt er im fulminanten Aufstieg des SS-Ingenieurs zu einem der mächtigsten Männer des Dritten Reiches ein Spiegelbild seiner eigenen Karriere. Mit der Entscheidung zur Verlagerung der Rüstungsindustrie unter Tag schlägt für Kammler die große Stunde: In atemberaubendem Tempo zaubert der „Sonderbeauftragte des Reichsführers-SS für das A 4-Programm“ – so ab 1. September 1943 seine offizielle Funktion – Ersatzstandorte für die Waffenschmieden mit Spitzentechnologie aus dem Hut: das „Mittelwerk“ im Kohnstein, Redl-Zipf, Ebensee, St. Georgen an der Gusen. In Kammlers Hand konzentriert sich die Macht über diese unterirdischen Rüstungsbetriebe und in seinem Blickpunkt stehen auch revolutionär neue Technologien wie etwa die Nutzung der Atomkraft für den Antrieb von Flugzeugen und Lenkwaffen – ein Aspekt, der fantasievollen Spekulationen Tür und Tor geöffnet hat: Und angeblich gibt es auch Dokumente, die Beweise in diese Richtung liefern …

Was den Bau der unterirdischen Anlagen betrifft, so hat Kammler mit dem jungen Wiener Ingenieur Karl Fiebinger einen zuverlässigen Planer und Partner gefunden; auch den letzten großen Auftrag, das geheimnisumwitterte Sonderbauvorhaben „S III“ im Jonastal, vergibt er an das Büro Fiebinger.

Zwischen Jänner und März 1945 hält sich Kammler häufig in Ebensee und St. Georgen an der Gusen auf; am 3. April spricht er in Berlin ein letztes Mal mit Hitler und offenbar gelingt es ihm, beim „Führer“ für bessere Stimmung zu sorgen – „Kammler macht sich ausgezeichnet, und man setzt auf ihn große Hoffnungen“, notiert Goebbels in seinem Tagebuch. Am 23. April 1945 findet in Ebensee ein letztes Treffen Kammlers mit SS-Offizieren statt, bereits zuvor hat er Speer bei einem Gespräch in Berlin erklärt, dass der Krieg verloren sei und es besser wäre sich abzusetzen. Am 9. Mai begeht Hans Kammler in der Nähe von Prag angeblich Selbstmord – unterschiedliche Versionen dieses Suizids wecken jedoch bald Zweifel, es taucht die Vermutung auf, dass der „kühle Planer und Rechner“ (Reiner Merkel) seinen Tod nur vorgetäuscht haben könnte. 1948 lässt ihn seine Frau Jutta für tot erklären, danach verschwindet auch sie spurlos …

Das unterirdische Amphitheater
Geheimprojekt „Zement“ in Ebensee

„Im Salzkammergut, da kann man gut lustig sein“ singt der Kellner Leopold in Ralph Benatzkys berühmtem Singspiel Im weißen Rößl. Am 8. November 1930 wird das Stück, das auf einer Vorlage von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg aus dem Jahre 1896 basiert, im Großen Schauspielhaus in Berlin uraufgeführt und beginnt von hier aus seinen Siegeszug um die Welt; die Salzkammergut-Klischeebilder werden von nun an von den Evergreens aus dem Weißen Rößl unterfüttert, daran ändert auch der Krieg nichts: Johannes Hesters und Peter Alexander, Johanna Matz und Waltraut Haas trällern die Erfolgsmelodien in den 1950er Jahren fröhlich weiter; vergessen scheint, dass die Nazis auch das Salzkammergut in ihre „ostmärkische“ Todeslandschaft rund um Mauthausen einbezogen hatten. Aus der heiter-idyllischen Welt mit blaugrünen Seen und firngleißenden Bergen war eine düster-bedrohliche Kulisse für das große Sterben geworden. Im Brennpunkt: der alte „Salzflecken“ Ebensee am Südufer des Traunsees, in der Monarchie Knotenpunkt des Sommerfrischeverkehrs nach Bad Ischl, nun auserkoren zum Standort für eine geheime Waffenschmiede.

Als am 13. März 1938 die ersten deutschen Wagen in Ebensee eintreffen, so vermerkt die Ortschronik, bricht die Menge in jubelnde „Heil Hitler!“-Rufe aus – sieben Jahre später stehen die Ebenseer Parteigenossen fassungslos vor den Leichenbergen vor ihrer Haustür: Die US-Befreier zwingen sie, dem Grauen, das mit ihrer Unterstützung möglich geworden ist, ins Auge zu sehen und beim Begraben der Toten in den Massengräbern zu helfen. Eine, wie die GIs meinen, pädagogisch richtige „Erziehungsmaßnahme“, heute betrachten wir die Fotos, die dieses Vorgehen dokumentieren, mit gemischten Gefühlen.


Eines der mächtigen Eingangstore zur Stollenanlage in Ebensee.

Auf der Liste „Anhang 1.2.1“ zum Bundesimmobiliengesetz 2000 erscheint Ebensee so wie viele andere Orte unter einer unscheinbaren Nummer; mit der 1. Novelle 2003 wird das „Objekt“ am Traunsee wieder von der BIG-Liste gestrichen – Martin Hübner gelingt es zu zeigen, dass die Bestimmung „Deutsches Eigentum“ hier nicht zutrifft: Aufgrund eines Rückstellungsvergleiches aus dem Jahre 1951, in dem auch die errichteten Stollen an die Firma „Hatschek Zementwerke“ mitübertragen werden, stellt die Anlage eindeutig keinen Anwendungsfall für den Erwerb durch die Republik, wie im Staatsvertrag bzw. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1955 definiert, dar.

Eine Rakete für das Reich

Im Sommer 1943 hoffen Hitler und sein Rüstungsminister Albert Speer noch immer auf eine Wende durch die „Wunderwaffen“ – dazu zählt vor allem die A4-Rakete, auch „V2“ genannt, die in der Heeresversuchsanstalt Peenemünde auf der Ostseeinsel Usedom von Wernher von Braun und seinen Ingenieuren entwickelt wird. Am 3. Oktober 1942 gelingt erstmals ein erfolgreicher Start, die Rakete erreicht eine Geschwindigkeit von 4.824 km/​h und fliegt immerhin 190 km in Richtung Ziel; der Durchbruch scheint endlich geschafft. Ursprünglich von den Peenemünder „Monsterraketen“ nicht sonderlich begeistert, setzt nun auch der „Führer“ auf die revolutionäre Technik, die Dringlichkeitsstufe eins (DE 1) zugesprochen erhält. Die Vision einer „Fernbombardierung“ Londons oder vielleicht sogar New Yorks lässt ihn nicht mehr los. Es ist die Rakete, die ihn und seine Herrschaft retten soll. Und die Pläne stimmen ihn optimistisch: Bereits im Oktober 1943, so die kühne Prognose des „Sonderausschusses A4“, sollen 900 Raketen die Montagewerke in Peenemünde, Friedrichshafen und den Wiener Neustädter Rax-Werken verlassen, im Jänner 1944 soll die Produktionsziffer auf monatlich 1.500 Raketen steigen, im April 1944 auf 1.800. Noch im Herbst 1943 soll die „Raketenoffensive“ gegen England gestartet werden.

Der große Rückschlag erfolgt in der Nacht vom 17. zum 18. August 1943 : 433 britische Bomber greifen im Rahmen des Unternehmens „Hydra“ die Anlagen in Peenemünde an, über 800 Menschen, unter ihnen auch Walter Thiel, der Leiter der Triebwerkentwicklung, kommen ums Leben, die Zerstörungen sind schwerwiegend. Jetzt gilt es zu handeln, will man die neue Hochtechnologie nicht weiterhin den Alliierten schutzlos ausgeliefert sehen. Die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung eines unterirdischen Werkes zur Raketenforschung fällt daher schon in einer „streng geheimen“ Besprechung am 26. August 1943 in Berlin: Rüstungsminister Albert Speer, SS-General Hans Kammler, Direktor Gerhard Degenkolb vom Sonderausschuss A4 und Hauptdienstleiter Karl Otto Saur von Speers Ministerium beschließen die Trennung von Serienfertigung und Forschung; die Massenproduktion der Rakete soll in einem Stollensystem im Kohnstein in der Nähe von Nordhausen in Thüringen, später „Mittelwerk“ genannt, erfolgen; aber auch die weitere Entwicklungsarbeit soll unter Tag verlagert werden. Zuständig für das Bauprogramm ist grundsätzlich das Amt Bau im Rüstungsministerium, 20 der größten und arbeitsintensivsten Projekte werden jedoch der SS übertragen; Reichsführer-SS Himmler beauftragt Kammler, seinen besten Mann, mit der operativen Umsetzung, am 1. September 1943 ernennt er ihn zum „Sonderbeauftragten des Reichsführers-SS für das A 4-Programm“. Im März 1944 wächst die Macht des SS-Technokraten weiter: Ein „Sonderstab Kammler“ wird gebildet. Der skrupellose 42-Jährige aus Stettin, Leiter der Amtsgruppe C im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt, hat sich bei der Organisation von „Arbeitsabläufen“ bereits einen Namen gemacht; für Himmler ist Kammler der Mann, der der SS den Weg zur Rüstungsindustrie bahnen soll, die stärkste „Waffe“ gegen den verhassten Rivalen Albert Speer.


Hans Kammler lanciert Ebensee als Ersatz für Peenemünde: in einem der Hauptstollen der Anlage A.

Kammler enttäuscht seinen Chef nicht. Bereits im Herbst 1943 hat er erste Lösungen für Wernher von Braun und seine Ingenieure parat: Die anstehenden Tests der A4-Triebwerke, so sein Vorschlag, könne man mit relativ wenig Aufwand in die Keller einer Brauerei im „Gau Oberdonau“ verlagern; als neuen Standort für die Raketenversuchsanstalt Peenemünde schlägt er die geplante Stollenanlage von Ebensee im Salzkammergut vor, mit dem Einsatz von KZ-Häftlingen verspricht er den Ausbau in fünf Monaten fertigzustellen. Am 20. September 1943 fällt – gegen den Widerstand Wernher von Brauns – die endgültige Entscheidung: Peenemünde soll zumindest in Teilen durch Ebensee ersetzt werden, daran ändert auch eine Denkschrift von Brauns vom 2. Oktober 1943 nichts, in der er sich entschieden gegen den Standort Salzkammergut ausspricht. Das Entwicklungsprogramm für Ebensee steht jedoch fest: Geplant wird die Fertigstellung der Interkontinentalrakete A9 und der visionären Flakrakete „Wasserfall“, einer auf dem Reißbrett bereits existierenden Flugabwehrrakete, auch „C2“ genannt.

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23 декабря 2023
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9783990402221
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