Nutztierhaltung und -hygiene

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1.1.3Haltungsverfahren

Bei der Haltung von Milchvieh ist eine klare Tendenz von Anbindeställen hin zu Laufställen zu erkennen. Moderne Laufställe sollten kühl und zugfrei mit guter Luftdurchspülung sein. Der Trend geht zu Außenklimaställen. Sie sind kostengünstig und gesundheitsfördernd. Die Giebelseite wird nach der Hauptwindrichtung ausgerichtet. Bei Offenställen (= Außenklimaställen) zeigt die offene Seite nach Süden. Die Ställe besitzen ein hohes Raumvolumen (> 35 m3 pro Kuh) und oft einen offenen First. Der Abstand zwischen mehreren Einzelställen sollte mindestens 15 m betragen, um die Durchströmung mit Außenluft zu gewährleisten. Dies sichert eine gute Abfuhr der von den Tieren abgegebenen Wasserdampfmenge sowie der sensiblen Wärme (vgl. S. 223 ff.). Außerdem dient die ausreichende Luftdurchströmung dem Abtransport von Keimen, Staub und Gasen und senkt somit den Keimdruck. Niedrige Temperaturwerte stellen für die Kühe kein Problem dar. Milchvieh produziert neben einer hohen Milchleistung viel Wärmeenergie, die an die Umgebung abgegeben werden muss, damit die Tiere thermisch entlastet werden. Je geringer die Raumtemperatur ist, umso besser gelingt den Kühen die Wärmeabgabe über Konvektion. Allerdings muss das Auftreten von Zugluft vermieden werden. In modernen Laufställen wird das durch Windbrechnetze gewährleistet, die in Abhängigkeit von der Außentemperatur geöffnet oder geschlossen werden. Es gibt technische Systeme, bei denen die Regelung der Netze durch Klimacomputer ausgeführt wird. Bei niedrigen Stalltemperaturwerten muss allerdings das Einfrieren der Tränken und Wasserleitungen verhindert werden. Ringleitungen und Zirkulationsverfahren sorgen dafür, dass das Wasser in den Leitungen bewegt wird. Auswirkungen auf die Milchleistung und die (Euter-)Gesundheit sind beim Auftreten hoher Temperaturwerte zu erwarten. Besonders belastend wirkt sich auf die Kühe die Kombination von hoher Temperatur und hoher Luftfeuchte aus (Schwüle). Dies wird durch eine geringe Strömungsgeschwindigkeit der Luft im Stall (wenn die Luft steht) noch forciert. Bei hoher Luftfeuchte haben die Kühe zusätzlich die Schwierigkeit, die an Wasserdampf gebundene (evaporative) Wärmemenge abzuführen, da die Stallluft bei hoher Feuchte nur noch wenig Wasserdampf bis zur Sättigung aufnehmen kann (vgl. S. 223 ff.). Daher werden in den Milchviehställen große Ventilatoren aufgehängt, die im Sommer für eine ausreichende Luftgeschwindigkeit sorgen, die konvektive Wärmeabgabe der Kühe unterstützen und damit eine Entlastung der Kühe bewirken. Dann können auch in heißen Klimaten hohe Milchleistungen gewährleistet werden.

Bei Milchviehställen unterscheidet man Anbinde- und Laufställe (Abb. 1).


Abb. 1 Systematik der ­Milchviehställe

Anbindehaltung

Die Anbindehaltung ist die traditionelle Form der Kuhhaltung, die immer mehr durch die tiergerechte Gruppenhaltung im Laufstall abgelöst wird. Beim Anbindestall sind die Funktionsbereiche Fressen, Liegen, Stehen, Melken und Entmisten am selben Ort des Anbindestandes konzentriert. Die Tiere haben die Möglichkeit der Minimalbewegung. In der traditionellen Milchviehhaltung war die Anbindehaltung mit der zeitweiligen Weidehaltung verbunden.

Das Anbinden bedeutet aber auch eine nicht zu unterschätzende Einschränkung für die Tiere. Vor allem das unbehinderte Aufstehen und Abliegen sowie eine arttypische Körperhaltung beim Liegen müssen möglich sein. Beim arttypischen Hinlegen nehmen Rinder zunächst den Karpalstütz ein, nachdem sie den Liegeplatz mit tief gehaltenem Kopf erkundet haben. Nach einigen trippelnden Bewegungen mit den Hinterbeinen legen die Tiere sich dann schnell ab, wobei sie etwas auf der Seite zum Liegen kommen. Beim Aufstehen holen Rinder durch eine wippende Bewegung Schwung, um dann die Hinterbeine aufzurichten und in den Karpalstütz zu gelangen. Mit einem Ausfallschritt stehen sie dann auch vorn auf. Ein völlig ungestörtes Aufstehen und Hinlegen ist den Kühen auf der Weide, in Tiefstreu- bzw. Tretmistställen und – mit Einschränkungen – in Laufställen möglich. Verhaltensuntersuchungen ergaben, dass das Abliegen auf der Weide erwartungsgemäß zügiger als im Stall verläuft. Vor allem unterbrochene Hinlegevorgänge bei der Anbindehaltung werden als Hinweis gewertet, dass die Kuh in diesem Haltungssystem Schwierigkeiten hat, ihr arttypisches Verhalten auszuleben. Auch Kollisionen mit der Ausrüstung beim Hinlegen und Aufstehen der Kuh deuten darauf hin, dass die Haltungstechnik nicht richtig auf die Tiergröße eingestellt ist. Ein pferdeartiges Aufstehen mit den Vorderbeinen zuerst ist ein Indikator für Anpassungsprobleme der Kuh.

Als Ausgleich für das Bewegungsdefizit in einem Anbindestall muss nach der Niedersächsischen Tierschutzleitlinie entweder täglich Zugang zu einem Laufhof oder zumindest in den Sommermonaten Weidegang ge­­währt werden. In begründeten Einzelfällen können für auslaufende Rinderhaltungen in beengter Dorflage Ausnahmen zugelassen werden.

Bei ausschließlicher Anbindehaltung ist infolge fehlender Bewegungsmöglichkeit der Klauenabrieb oft nicht ausreichend. Bei mangelhafter oder fehlender Klauenpflege kann es in der Folge zur Bildung von „Stallklauen“ kommen. Die ungünstigen Belastungsverhältnisse führen dann unter Umständen zu schwerwiegenden Klauen- und Gelenkerkrankungen. Regelmäßige Kontrollen und bei Notwendigkeit die Korrektur der Klauen sind daher notwendig und in einem regelmäßigen Abstand (z. B. 3- bis 4-mal pro Jahr) durchzuführen.

Stallklaue: Veränderte Klaue durch mangelnde Pflege in der Anbindehaltung. Bei der Stallklaue verlängern sich die Klauenwände und die Klauenspitze durch die zu geringe Abnutzung. In der Folge kann es zu mechanischer Überlastung und Fehlstellungen kommen.

Bei der Anbindehaltung wird zwischen Mittellang- und Kurzstand unterschieden (Abb. 1). Der traditionelle Langstand (220 bis 240 cm lang) spielt wegen verschiedener Nachteile (hoher Strohverbrauch, große Stallflächeninanspruchnahme, Verschmutzung der Kühe, hohe arbeitswirtschaftliche Aufwendungen für die Reinigung u. a.) keine Rolle mehr. Der Mittellangstand mit einer Länge von bis zu 200 cm und einer Breite von 110 cm ist durch eine erhöhte Krippe und durch ein Fressgitter zu charakterisieren (Abb. 2). Außerhalb der Fresszeit wird das Gitter geschlossen, sodass die Kuh veranlasst wird zurückzutreten und sich hinter der Krippe hinzulegen. Dieses Steuerelement soll für eine größere Sauberkeit des Standplatzes sorgen. Kühe legen – im Gegensatz zu Schweinen – keine festen Kotplätze an und verkoten den eigenen Liegeplatz, wenn das Verhalten nicht gesteuert würde. Die Verschmutzung des Liegebereiches führt zu einem größeren Aufwand für die Reinigung der Euter vor dem Melken und erhöht das Risiko von Euterinfektionen und Mastitis. Wenn das Fressgitter außerhalb der Futterzeiten geschlossen ist, kann die Kuh nicht mehr über den Tag verteilt kontinuierlich Grundfutter aufnehmen. Aus ernährungsphysiologischer Sicht ist das nicht zu akzeptieren.


Abb. 2 Mittellangstand (Prinzipskizze)

Mastitis: Euterentzündung; infektiöse Faktorenkrankheit einzelner oder aller Euterviertel, hervorgerufen durch euter- oder umweltassoziierte Krankheitskeime in Verbindung mit einer Vielzahl von Umweltfaktoren

Die Tränke ist beim Mittellangstand standplatzseitig angebracht, da die Tiere auch bei geschlossenem Fressgitter ständig Zugang zu Wasser haben müssen. Die Anbindevorrichtung darf die Bewegungsabläufe der Kühe möglichst wenig einschränken.


Abb. 3 Kurzstand (Prinzipskizze)

Beim Kurzstand (Abb. 3) steht der gesamte Raum über der Krippe den Tieren zum Abliegen, Aufstehen, Fressen, Trinken und Liegen zur Verfügung. Die Anordnung der Futterkrippe muss die arttypischen Bewegungsabläufe beim Hinlegen und Aufstehen, die ungehinderte Futteraufnahme und eine unbeeinträchtigte Körper-, insbesondere Kopfhaltung beim Ruhen ermöglichen. Kühe fressen auf der Weide in Schrittstellung und mit dadurch etwas abgesenktem Körper. Sie können bequem das Gras mit der Zunge fassen und abreißen. Bei der Anbindehaltung stellt die Krippe ein Hindernis für die Schrittstellung dar. Die Tiere sind gezwungen, mit paralleler Stellung der Vorderbeine an der Futterkrippe zu stehen. Wenn die Krippensohle zu tief (z. B. auf dem Standplatzniveau) angeordnet ist, haben die Kühe Schwierigkeiten, die gesamte Futtermenge in unbeeinträchtigter Körperhaltung aufzunehmen. Sie stemmen sich mit dem Karpalgelenk gegen die Krippenwulst, um auch das zuunterst in der Krippe befindliche Futter zu erlangen. Geschieht dies über einen längeren Zeitraum, kommt es zu pathologischen Veränderungen im Karpalgelenk und zu Verdickungen desselben. Diese krankhaften Veränderungen müssen als Technopathie bewertet werden.

Technopathie: pathologische Veränderungen am Tier, die ihre Ursache in einer nicht sachgerechten Gestaltung der Haltungsumgebung haben, z. B. Klauen- und Gliedmaßenverletzungen durch fehlerhaften Fußboden

Als Konsequenz muss beim Kurzstand die Krippensohle um 10 bis 15 cm gegenüber dem Standplatzniveau angehoben werden (Abb. 4). Untersuchungen ergaben, dass nach einer derartigen baulichen Veränderung keine weiteren Karpalgelenkschäden auftraten und bestehende Läsionen zum Teil abheilten.

 

Abb. 4 Richtwerte zur Höhe der Krippensohle beim Kurzstand

Die Krippenwulst darf beim Kurzstand nicht zu hoch sein. Die Krippe gehört mit zum Standplatz, d. h. beim Liegen hält die Kuh ihren Kopf über die Futterkrippe. Die Höhe der Krippenwulst beträgt maximal 32 bis 35 cm bei einer Dicke von höchstens 15 cm (Abb. 5), andernfalls ist die liegende Kuh gezwungen, ihren Kopf abzuwinkeln und auf die Seite zu legen. Lediglich flexible Gummistreifen dürfen höher als 32 cm sein. Allerdings darf dadurch nicht das Abliegen und Aufstehen behindert werden. Die Krippe muss genügend breit sein, um die großen Raufuttermengen aufzunehmen. Auf einer Höhe von 20 cm über dem Standplatzniveau muss zwischen dem tierseitigen Krippenrand und der futtergangseitigen Krippenwand ein Freiraum von 60 cm sein (Abb. 6).


Abb. 5 oben: Richtwerte zur Krippenwulstgestaltung beim Kurzstand


Abb. 6 unten: Richtwerte zur Tiefe der Krippe beim Kurzstand

Bei der Kurzstandhaltung gelten die in Tabelle 7 zusammengestellten Mindestabmessungen für die Standplätze von Jungvieh und Kühen. Die Maße für Milchkühe sind ausreichend für Tiere mit einer Widerristhöhe von 135 cm ± 5 cm. Für größere Tiere müssen die Abmessungen vergrößert, für kleinere Kühe dürfen sie angemessen reduziert werden. Die Breite des Kurzstandes beträgt 110 bis maximal 120 cm. Mit abnehmender Breite und Länge des Standes bei der Anbindehaltung (das betrifft den Kurz- und Mittellangstand) erhöht sich die Häufigkeit von Klauen- und Gelenkverletzungen. Ebenso kann die Häufigkeit von Eutererkrankungen – bedingt durch Trittverletzungen – bei zu schmalen Ständen ansteigen. Je nach der Länge der eigentlichen Liegefläche in Verbindung mit der Entmistungsart werden zwei Varianten beim Kurzstand unterschieden. Im Gitterrost-Kurzstand ohne Kuhtrainer ist die Liegefläche sehr kurz (1,40 m). Bei dieser strohlosen Haltung schließt sich an die planbefestigte Fläche ein (z. T. gummiummantelter) Gitterrost an, der zur Liegefläche hinzugerechnet wird. Allerdings liegt dadurch die Kuh meistens mit dem Euter und den Sprunggelenken auf dem Rost, was zu Euterentzündungen, Schleimbeutelerkrankungen im Sprunggelenksbereich bis hin zu Gelenksentzündungen führen kann. Im Stehen fußen die Hintergliedmaßen stets auf dem Rost. Dadurch können Klauendeformationen sowie Sohlengeschwüre und Klauenentzündungen entstehen. Aus Tierschutzsicht muss diese Form der Anbindehaltung mit extrem kurzer Liegefläche und hohem Verletzungsrisiko für die Haltung von Milchkühen abgelehnt werden. Für Jungtiere kann diese Aufstallungsform übergangsweise noch genutzt werden, sofern keine haltungsbedingten Schäden auftreten und im Sommer Weidegang gewährt wird. Andernfalls muss sie (in Niedersachsen) unverzüglich in eine tiergerechte Haltungsform umgebaut werden. Für Milchkühe beträgt der Richtwert für die Länge des Kurzstandes 1,65 m (Tab. 7). Die Auftrittsbreite der Gitterroststreben muss mindestens 20 mm, der Zwischenraum darf höchstens 35 mm betragen.


Tab. 7 Mindestabmessungen von Standplätzen für Jungvieh und Milchkühe (Schweizer Tierschutzverordnung, Niedersächsische Tierschutzleitlinie)
Standplatz
Breite cmLänge cm
Jungtiere bis 200 kg im Kurzstand70120
Jungtiere bis 300 kg im Kurzstand80130
Jungtiere bis 400 kg im Kurzstand90145
Jungtiere über 400 kg im Kurzstand100155
Milchvieh im Kurzstand110165/180
Milchvieh im Mittellangstand110200
Die Maße für Milchvieh gelten für Tiere mit einer Widerristhöhe von 135 ± 5 cm

Der Kurzstand mit langer Liegefläche und Kuhtrainer ist bis 1,80 m lang. Die Liegefläche ist üblicherweise eingestreut (ungefähr 1 kg/Tier und Tag), und es schließt sich ein bis zu 30 cm tiefer Kotgraben für den entstehenden Festmist an. Die lange Liegefläche kann aber auch mit einem Gitterrost kombiniert werden. Sowohl die Kante des Kotgrabens als auch der Gitterrost besitzen ein Verletzungsrisiko für Klauen, Sprunggelenke und Euter. In einer Reihe von Betrieben wird noch ein Kuhtrainer (Abb. 7) eingesetzt, um die Verschmutzung der Liegefläche zu verhindern.


Abb. 7 Kuhtrainer

Kuhtrainer: elektrisch geladener Leiter als Steuerelement, um die Tiere zu veranlassen, vor dem Koten und Harnen einen Schritt zurückzutreten und somit den Liegebereich sauber zu halten

Dabei handelt es sich um einen individuell einstellbaren Elektrobügel, der bei Berührung einen Stromschlag als Strafreiz erzeugt. Die Berührung findet im Zusammenhang mit dem Koten und Harnen statt, indem die Tiere dabei in arttypischer Weise ihren Rücken krümmen. Durch die Bestrafung werden die Kühe konditioniert (= dressiert), vor dem Kot- und Urinabsatz einen Schritt zurückzutreten.

Operante Konditionierung: Lernverhalten, bei dem die Tiere durch Belohnung oder Bestrafung lernen, bestimmte Verhaltensweisen zu zeigen oder auch zu unterlassen

Problematisch ist, dass die Kühe auch bei anderen bewegungsintensiven Verhaltensweisen, vor allem beim Brunstverhalten, Strafreize empfangen. Der Kuhtrainer stellt somit durchaus eine Belastung für die Tiere dar und beeinträchtigt das Körperpflege- und das Brunstverhalten. Allerdings er­­laubt das Gerät im Vergleich zu früher etwa 20 cm längere Standplätze, ohne dass stärker verschmutzte Tiere oder ein größerer Reinigungsaufwand zu verzeichnen sind. Wegen der Auswirkungen auf das Verhalten und möglicher gesundheitlicher Schäden darf das Steuerelement Kuhtrainer in Niedersachsen und in anderen Bundesländern grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden. Sofern bei Altbauten ein Bestandsschutz für Anbindehaltungen mit Kuhtrainer besteht, die nur mit unvertretbar hohem Aufwand umgestaltet werden können, ist seine Verwendung (in Niedersachsen) in Ausnahmefällen unter folgenden Bedingungen weiterhin zugelassen:

 nur Einsatz von geprüften und bewilligten Geräten,

 individuelle Anpassung für jeden Standplatz,

 Abstand zwischen Widerrist und Kuhtrainer-Bügel minimal 5 cm,

 Anwendung nur bei Kühen und Rindern ab 18 Monaten,

 kein Dauerbetrieb; Empfehlung: Einsatz an einem oder zwei Tagen pro Woche,

 vor der Abkalbung bis einige Tage danach kein Einsatz, ebenso nicht einige Tage vor der zu erwartenden Brunst, Einstellung des maximalen Abstandes zur Kuh,

 Nutzung aller Möglichkeiten für regelmäßigen, ausgiebigen Weidegang oder Auslauf,

 regelmäßiges, gründliches Putzen der Tiere, da das arttypische Körperpflegeverhalten der Kühe eingeschränkt ist,

 Einhaltung der Anforderungen ist ggf. durch ein entsprechendes Gutachten des Amtstierarztes zu belegen.

Bei der Kurzstandhaltung können im vorderen Bereich des Standplatzes Trennbügel zwischen jeder zweiten Kuh angebracht sein. Diese Bügel richten die Tiere auf den Standplätzen aus und verhindern ein Diagonalstehen über zwei nebeneinanderliegende Standplätze hinweg. Die Rangordnung der Kühe kann dazu führen, dass ranghohe Tiere sich quer auf die Standplätze stellen und legen. Im Extremfall werden benachbarte rangniedere Tiere daran gehindert, sich hinzulegen. Aus der Diagonalstellung resultiert wiederum eine stärkere Verschmutzung des Liegebereiches mit den oben geschilderten Konsequenzen für Euterreinigung und -gesundheit.

Über der Krippe angebrachte Fressgitter schränken den Raum über der Futterkrippe ein und sind somit beim Kurzstand kritisch zu betrachten. Die Tränke wird beim Kurzstand krippenseitig zwischen zwei Standplätzen angebracht. Hohe Durchflussmengen sind notwendig, um den Wasserbedarf der Kühe zu decken.

Der Fußboden bei der Anbindehaltung kann eingestreut sein. Dies funktioniert allerdings nur beim Kurzstand mit Kotgang. Die Entmistung erfolgt dann mit Seilzugschieber oder Schubstangenentmistung. Falls die Entmistung mit Traktor und Schiebeschild vorgenommen wird, muss der Kotgang 180 bis 220 cm breit sein. Beim Gitterrost-Kurzstand kann eine Gummimatte als Liegefläche verwendet werden. Sie kann mit etwas Strohmehleinstreu betrieben werden, um die Feuchtigkeit zu binden.

Das Melken der Kühe erfolgt am Standplatz der Tiere mit einer Eimer- oder Rohrmelkanlage (s. Jungbluth et al. 2005). Bei der Anbindehaltung muss eine Möglichkeit bestehen, die Tiere gruppenweise zu lösen, um sie in einer Havariesituation schnell aus dem Stall treiben zu können.

Laufstallhaltung

Im Laufstall sind die Funktionsbereiche Füttern, Melken, Entmisten und Liegen getrennt. Die Tiere werden nicht am Standplatz, sondern im Melkhaus gemolken. Das Füttern erfolgt am Fressband – getrennt vom Liegebereich. Gegenüber der Anbindehaltung besitzt der Laufstall eine Reihe von Vorteilen:

 Rinder sind sozial lebende Tiere – der Laufstall ermöglicht eine artgerechte Haltung in Gruppen,

 die Bewegung hat bei ganzjähriger Stallhaltung positive Auswirkungen auf Fruchtbarkeit und Gesundheit,

 die Brunst der Tiere kann im Laufstall besser als bei Anbindehaltung erkannt werden,

 die Melkarbeit im Melkstand ist bequemer, hygienischer und geht schneller (kurze Wege von Melkplatz zu Melkplatz, aufrechte Körperhaltung),

 in größeren Kuhbeständen sinkt der Arbeits- und Kostenaufwand pro Kuh bzw. pro Liter erzeugte Milch,

 bei geschickter Anordnung des Melkhauses sind einfache Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden,

 das Unfallrisiko beim Melken (Schlag- und Trittverletzungen) ist ge­­ringer

 und Altgebäude können besser genutzt werden.

In vielen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass es bei richtiger Ge­­staltung des Laufstalles zu einer Verbesserung von Gesundheit und Leistung der Kühe gegenüber der Anbindehaltung kommt. Das am weitesten verbreitete System der Laufstallhaltung ist der Liegeboxenlaufstall. Zwischen 90 und 100 % der Spitzenbetriebe wenden diese Haltungsform an. Daneben gibt es gelegentlich Fressboxenställe und selten Tieflaufställe (Abb. 1). Vor allem in Süddeutschland findet man sehr selten den Tretmist­stall als Einraum- oder Zweiraumstall. Außerdem gibt es die ersten Kompostierungsställe, zu denen aber aktuell (2015) intensive Untersuchungen stattfinden, um mögliche lebensmittelhygienische Risiken auszuschließen (s. S. 35). Die Laufstallhaltung kann ausschließlich im Stall – zunehmend als Außenklimastall – oder in Verbindung mit einem Laufhof außerhalb des Stalles durchgeführt werden. Im Liegeboxenlaufstall sind Liege- und Laufbereich baulich-funktionell voneinander getrennt. Für jede Kuh soll eine Liegebox vorhanden sein.


Tab. 8 Mindestabmessungen für die Gruppenhaltung von Jungvieh und Milchkühen (Schweizer Tierschutzverordnung, Niedersächsische Tierschutzleitlinie)
StandplatzBodenfläche je Tier m2
Breite cmLänge cmLiegefläche mit Einstreu
Jungtiere bis 200 kg1,8
Jungtiere bis 300 kg2,0
Jungtiere bis 400 kg2,5
Jungtiere über 400 kg3,0
Milchvieh4,5
Milchvieh, wandständige Liegebox120240–250
Milchvieh, gegenständige Liegebox120220–240
Die Maße für Milchvieh gelten für Tiere mit einer Widerristhöhe von 135 ± 5 cm

Bei der Laufstallhaltung müssen (in der Schweiz bzw. in Niedersachsen) die in Tabelle 8 zusammengestellten Mindestabmessungen für die Standplatzgestaltung und die Bodengestaltung eingehalten werden. Die Werte gelten für Jungvieh und für Milchkühe. Bei der Liegeboxengestaltung wird zwischen wandständiger und gegenständiger Liegebox unterschieden. Die Liegeboxen müssen ein ungehindertes Aufstehen, Ablegen und Ruhen ermöglichen, ohne zu stark zu verschmutzen. Die wandständige Liegebox (Abb. 8) befindet sich – wie aus dem Namen ableitbar – an einer Stall- oder einer Zwischenwand. Die Wand kann das Aufstehen und Ablegen behindern, sodass die wandständige Liegebox länger als die gegenständige Liegebox sein muss. Bei dieser steht der Freiraum zwischen den beiden sich gegenüber befindlichen Boxen zum Schwungholen beim Hinlegen und Aufstehen zur Verfügung. Die wandständige Liegebox ist insgesamt von der Wand bis zur Kotkante 240 bis 250 cm lang (empfohlen bis 2,80 m). Eine Bugkante als Steuerelement in mindestens 45 cm Abstand von der Wand verhindert, dass die Kuh zu nahe an die Wand rutscht und dann Probleme beim Aufstehen hat. Ein zweites Steuerelement ist das Nackenrohr (auch als Nackenbügel bezeichnet). Es wird etwa 70 bis 80 cm von der Wand entfernt in 115 bis 130 cm Höhe über der Liegefläche angebracht. Das Nackenrohr veranlasst die Kuh, beim Aufstehen einen Schritt zurückzutreten. Da Kühe häufig nach dem Aufstehen Kot absetzen, dient das Steuerelement der Sauberhaltung der Liegefläche. Die Liegeplatzlänge beträgt, analog dem Mittellangstand, mindestens 185 cm. Die Liegebox wird durch eine Kotkante (bei der Tiefbox) bzw. eine Kotstufe (bei der Hochbox) begrenzt. Kot- und Bugkante sind jeweils etwa 10 bis 20 cm hoch. Die Tiefbox (vgl. Abb. 8 und 9) wird auf dem Niveau der Lauffläche angelegt und eingestreut (0,5 bis 1 kg täglich bei Spaltenboden und etwa 3 kg pro Tier und Tag bei Festmist). Die Hochbox (vgl. Abb. 9) ist gegenüber der Lauffläche um 20 bis 25 cm erhöht. Sie wird mit einer weichen Matte oder Matratze ausgelegt und mit etwas Strohmehl (bis 0,5 kg täglich pro Box) zum Binden der Feuchtigkeit betrieben. In den Spitzenbetrieben sind Hochboxen deutlich häufiger als Tiefboxen anzutreffen.

 

Abb. 8 Wandständige Liegebox

Bei der gegenständigen Liegebox (Abb. 9) werden zwei Liegeboxen so aneinandergebaut, dass die Kühe mit den Köpfen einander zugewandt liegen. Der Freiraum zwischen den Boxen kann von beiden Tieren genutzt werden, sodass die Box etwa 20 cm kürzer als die wandständige Variante sein kann. Der grundsätzliche Aufbau ist mit der wandständigen Liegebox vergleichbar. Um das Durchlaufen beider Liegeboxen zu verhindern, muss eine Begrenzung dazwischen sein (z. B. ein Rohr in 60 bis 70 cm Höhe), ohne jedoch das Abliegen und Aufstehen sowie die Kopfhaltung im Liegen zu beeinträchtigen. Der Raum zwischen den beiden Boxen kann zur Bevorratung von Stroh, Strohmehl oder Sägespänen genutzt werden (Abb. 10).


Abb. 9 Gegenständige ­Liegeboxen


Abb. 10 Gegenständige Liegeboxen mit Einstreu

Die Maße für die Liegeboxen sind – wie auch bei der Anbindehaltung – für Tiere mit einer Widerristhöhe von 135 ± 5 cm vorgesehen. Für größere Tiere (z. B. Deutsch Holstein mit Kreuzhöhe = 145 cm) sollten die Abmessungen vergrößert, für kleinere Tiere dürfen sie verringert werden. Die in Tabelle 8 dargestellten Funktionsmaße gelten für den Herdendurchschnitt. Diese Anforderungen können aus verschiedenen Körpermaßen der Kühe abgeleitet werden. Die wichtigsten Maße sind die schräge Rumpflänge (gemessen zwischen Bugspitze und Sitzbeinhöcker) und die Schulterbreite (Abb. 11). Aus den folgenden Formeln können die tierindividuellen Idealmaße berechnet werden:

Standplatzbreite = schräge Rumpflänge × 0,922 + 23 cm

Standplatzbreite = 2 × Schulterbreite + 5 cm.


Abb. 11 Körpermaße bei Kühen, aus denen Funktionsmaße für die Stalleinrichtung abgeleitet werden können

A = Bugspitze

B = Sitzbeinhöcker

Gelegentlich werden geringfügig davon abweichende Maße angegeben (s. Jungbluth et al. 2005).

Die Boxenmaße sollten sich an den großen Tieren der Herde orientieren. Das Problem ist allerdings, dass die freie Liegeboxenwahl die individuelle Anpassung erschwert und kleinere Tiere die Boxen verschmutzen. Zwischen den einzelnen Liegeboxen befinden sich Trennbügel, die im vorderen Bereich fest verankert sind. Im Hüftbereich sollen sich keine Stützen befinden, damit die Tiere sich nicht verletzen bzw. einklemmen können. Die Bodenfreiheit zwischen dem Standplatz und dem unteren Querholm soll 40 cm betragen.

Seit einigen Jahren kommt dem Kuhkomfort eine große Be­deutung zu. Kühe liegen täglich etwa 12 h in bis zu 9 Perioden. Somit muss die Liegefläche weich und angenehm sein. Druckstellen sollen nicht auftreten. Für die Liegeboxen steht eine Vielzahl an Bodenbelägen zur Verfügung: Kuhmatratzen (Granulat aus verschiedenen Materialien mit einem Deckbelag bespannt), Weichbetten (Gummi- und Schaumstoffunterlage), Gummimatten (mit Profil oder Noppen auf der Unterseite), Ethyl-Vinyl-Acetat (EVA)-Matten, Wasserbetten u. a. Wahlversuche haben eindeutig gezeigt, dass Kühe zum Liegen ein weiches und verformbares Material bevorzugen, das sich dem Körper anschmiegt. Sand ist ebenso ein gutes Material für die Liegebox. Allerdings gibt es das praktische Problem, dass Sand in den Güllekanal geraten kann und von dort nur schwierig zu entfernen ist.

Die Raumstruktur muss einen stressfreien Kuhverkehr von den Liegeboxen zum Melkstand und zu den Fressplätzen ermöglichen. Es dürfen keine Sackgassen und Engstellen auftreten. Rangniedere Tiere müssen die Möglichkeit haben, in einer sozialen Mindestdistanz an ranghohen Tieren vorbeigehen zu können. Bei beengten räumlichen Verhältnissen schränken vor allem rangniedere Kühe ihre lokomotorische Aktivität ein, um nicht ständig Begegnungen mit ranghohen Tieren auf engem Raum zu haben. Für die maßliche Gestaltung des Laufstalles bedeutet das, dass die Laufgangbreite entlang des Fressbereiches mindestens 350 cm betragen muss. Manche Berater empfehlen Maße bis 400 cm. Laufgänge zwischen den Liegeboxen sollten 250 cm breit sein. Bei freitragenden Bügeln, die nicht bis zur Kotkante reichen, ist ein maximal 40 cm kleineres Maß möglich. Bei mechanischer Entmistung muss beachtet werden, dass die fressenden Tiere mit den Hinterbeinen bei etwa 150 cm ab Krippe stehen. Quergänge und Zugänge zum Melkstand oder zum Auslauf werden entweder für die Breite eines Tieres (die Tiere können nur nacheinander diesen Gang passieren) oder für die Begegnung von zwei Tieren ausgelegt. Daraus ergibt sich eine Gangbreite von 80 bis 90 cm bzw. von 180 cm (Abb. 12). Werden jedoch Tränken in diesen Gängen platziert, müssen diese auf 240 cm verbreitert werden.


Abb. 12 Grundrissschema eines Laufstalles

Die Stallböden im Laufbereich müssen trittsicher und rutschfest sein und eine gute Reinigungseignung aufweisen. Spalten- und Lochböden sind dabei durch die Hersteller dem Gewicht der Tiere anzupassen. Sie müssen plan und die einzelnen Balken unverschiebbar verlegt sein. Die Kanten der Balken dürfen keine vorstehenden Grate haben oder müssen vor der Erstbelegung abgeschliffen werden. Für Milchkühe soll eine Spaltenweite von 25 mm im Fressgang und von 30 bis 35 mm im sonstigen Laufbereich bzw. ein Lochdurchmesser von 55 mm nicht überschritten werden. Die Mindestauftrittsbreite der Balken beträgt 80 mm. Spaltenböden sind wesentlich häufiger als planbefestigte Laufflächen in deutschen Spitzenbetrieben zu finden. Etwa 70 bis 90 % dieser Betriebe haben perforierte Laufflächen.

In planbefestigten Laufgängen wird rau abgezogener Beton oder Guss­asphalt eingesetzt. Durch die Kot-Urin-Schicht werden Betonflächen im Laufe der Zeit glatt. Laufgänge können dann saniert werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: das Aufrauen mittels Fräsen, die Beschichtung mit Kunstharz oder die Sanierung durch eine Gussasphalt-Beschichtung. Die letzte Variante ist am teuersten, hält jedoch am längsten und bietet eine anhaltend gute Trittsicherheit.

Laufflächen (auch Spaltenböden) können mit Gummimatten beauflagt werden. Auf diesem tierfreundlichen, weichen Belag laufen die Tiere zügiger mit größeren Schritten. Die Verformbarkeit der Lauffläche (gemessen durch die Einsinktiefe) sorgt für eine bessere Standsicherheit bei der Körperpflege. Beim Lecken in der Anogenitalregion stehen die Tiere nur auf drei Beinen. Ein glatter Boden kann zum Ausgleiten führen, sodass dieses arttypische Verhalten auf diesen Böden nicht mehr oder nur eingeschränkt gezeigt wird. Es liegen noch keine Ergebnisse zur Haltbarkeit und zur Hygiene der Gummimatten nach längerer Einsatzzeit vor.

Zur Raumstruktur gehört auch, dass Abkalbe- und Krankenbox (bzw. -stall) nahe dem Melkstand einzuordnen sind, um kurze Treibewege für die euterkranken Kühe beim mehrmaligen täglichen Melken bzw. für die klauenkranken Tiere zu gewährleisten. Als Fläche für den Warteraum vor dem Melkstand sind mindestens 1,4 bis 2 m2 je Kuh zu veranschlagen, maximal jedoch 3,5 m2.

Die Fressplatzbreite beträgt am Fressgitter 70 bis 80 cm, für hochtragende Tiere bis 100 cm. Das Tier-Fressplatz-Verhältnis sollte 1 : 1 betragen. Beim Einsatz von Total-Misch-Rationen (TMR) kann die Relation auf 1,2 bis 1,5 : 1 erweitert werden, da alle Tiere ständig Zugang zu einer ausgeglichenen Futterration haben. Neben der oben beschriebenen Krippe ist in vielen Betrieben ein Futtertisch anzutreffen, der mit dem Futterverteilwagen befahren wird. Die Futterfläche aus Beton mit Kunstharzbeschichtung oder aus Steinzeugschalen soll glatt und leicht zu reinigen sein. Beim Futtertisch muss das Futter mehrmals täglich nachgeschoben werden. Dazu gibt es selbstfahrende Geräte. Die Beleuchtung des Fressbereiches erfolgt über mindestens 16 h pro Tag (80 bis 100 lx), um eine kontinuierliche Futteraufnahme zu ermöglichen.

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