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Soziale Arbeit in der Gesellschaft

Die Reihe »Soziale Arbeit in der Gesellschaft« macht es sich zur Aufgabe, die gesellschaftlichen Themen aufzubereiten, die eine besondere Bedeutung für die Soziale Arbeit haben – vom Recht auf Unterstützung über Teilhabe bis hin zu sozialen Problemlagen wie Armut. Die einzelnen Bände liefern das Grund- und Orientierungswissen, das Studierende und Sozialarbeiter_innen benötigen, um eine professionelle Haltung zu entwickeln und ihren Adressat_innen auf Augenhöhe zu begegnen.

Eine Übersicht aller lieferbaren und im Buchhandel angekündigten Bände der Reihe finden Sie unter:

https://shop.kohlhammer.de/soziale-arbeit-in-der-gesellschaft.html

Die Autorin


Dr. Hildegard Mogge-Grotjahn, Jg. 1953, war bis 2017 als Professorin für Soziologie an der Evangelischen Hochschule in Bochum tätig. Davor arbeitete sie in wissenschaftlichen Instituten und im Bildungsbereich. Seit 2007 berät sie als Systemischer Coach und Personzentrierte Beraterin Fachkräfte aus pädagogischen und sozialen Berufen sowie kirchlichen Handlungsfeldern.

Ausgewählte Veröffentlichungen

Soziale Inklusion. Theorien, Methoden, Kontroversen (gemeinsam mit Carola Kuhlmann und Hans-Jürgen Balz). Kohlhammer Verlag 2018

Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung (gemeinsame Herausgeberschaft mit Ernst-Ulrich Huster und Jürgen Boeckh; Autorin mehrerer Beiträge). 3. Auflage, Verlag Springer VS 2018

Hildegard Mogge-Grotjahn

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1. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-038444-6

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-038445-3

epub: ISBN 978-3-17-038446-0

Zur Reihe »Soziale Arbeit in der Gesellschaft«

Unsere Gesellschaft wird immer mehr von inneren Spannungen geprägt: Armut, eingeschränkte Teilhabe, soziale Ungleichheit oder auch Rassismus und Gewalt sind nur einige Themen, die immer wieder hitzig diskutiert werden. In diesem Debattenklima ist es schwierig zu einer faktenbasierten Bewertung dieser Problemlagen zu kommen, die einer sorgfältigen und nachprüfbaren theoretischen Begründung nicht entbehren. Gerade Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind auf solche wissenschaftliche Analysen angewiesen – schließlich sind sie es, die täglich in ihrer Arbeitspraxis mit diesen Problemen und Debatten konfrontiert werden.

Solche Analysen bietet die Reihe »Soziale Arbeit in der Gesellschaft«. In klarer, verständlicher Sprache beantworten die einzelnen Bände für die Soziale Arbeit grundlegende Fragen: Welche Bedeutung haben die Problemlagen für die Gesellschaft und welche Herausforderungen sind damit für die Soziale Arbeit verbunden? In welchen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit spielen sie eine Rolle? Welche Kompetenzen benötigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und wie können sie diese entwickeln? Und: Wie kann die Soziale Arbeit unterstützen, welche gesellschaftlichen Ziele verfolgt sie dabei und welche Handlungsansätze haben sich dafür bewährt oder müssen noch erarbeitet werden?

Die einzelnen Bände basieren auf einem breiten sozialwissenschaftlichen Fundament. Sie wollen dazu beitragen, Studierende und Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu einer kritischen Auseinandersetzung mit einschlägigen Handlungsfeldern und Arbeitsansätzen einschließlich ihrer professionellen Haltung anzuregen.

Vorwort

Teilhabe in Zeiten von Klimawandel und Flüchtlingselend, Corona und Trumpismus, oder: Plädoyer für ein inhaltlich qualifiziertes Teilhabe-Verständnis

Dieses Buch handelt von Teilhabe und Sozialer Arbeit. Es beruht auf einem umfassenden Verständnis von Teilhabe als einem Menschenrecht, dessen Verwirklichung zu einem »guten Leben« für alle in einer demokratischen und gerechten Gesellschaft beitragen kann.

Teilhabe in diesem Verständnis ist voraussetzungsvoll. Sie bedarf der politischen und sozialen Strukturen, die Teilhabe ermöglichen, und die Einzelnen müssen befähigt sein oder werden, sich aktiv an der Gestaltung der sozialen Welt zu beteiligen. Zudem ist Teilhabe folgenreich. Sie verändert nicht nur die Einzelnen durch die Erfahrung der Selbstwirksamkeit und der Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die Gesellschaft – sei es in Teilbereichen oder auch in ihrer Gesamtheit.

Um die politischen und sozialen Strukturen, Herausforderungen und Gestaltungsperspektiven verstehen und beeinflussen zu können, müssen die Einzelnen über eine Fülle von Informationen verfügen, sie überprüfen, gewichten und bewerten. Sie müssen Gelegenheiten haben und in der Lage sein, sich an argumentativen und fairen Prozessen der Meinungsbildung und der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Und sie brauchen einen positiven emotionalen Bezug zu den gemeinsamen Grundwerten der Freiheit, der Demokratie und der Menschenwürde. Dies alles ist den Einzelnen nicht ›in die Wiege gelegt‹, sondern entsteht durch Interaktion und Kommunikation, durch Erfahrungen der Wertschätzung und Anerkennung, durch das Verfügen über die nötigen Ressourcen, sowie durch die Chance, tatsächlich teilhaben und gesellschaftliche Wirklichkeiten ändern und Entwicklungen beeinflussen zu können.

Was nicht mit einem demokratischen Verständnis von Teilhabe verwechselt werden darf, sind das Verbreiten von »alternativen Fakten« oder »Fake News«, Hass und Hetze und das Sich-Berauschen an der eigenen ›Stärke‹, die auf Gewalt beruht. Solche Aktionsformen und Handlungsweisen sind weder an demokratischen Werten noch an Menschenwürde und Gerechtigkeit orientiert, sondern zielen auf die Zerstörung von Demokratie.

Zwar ist es legitim, für die eigenen Interessen zu kämpfen und unterschiedliche Ziele der gesellschaftlichen Entwicklung zu verfolgen. Aber die Veränderung des gesellschaftlichen Ist-Zustandes kann nicht losgelöst von inhaltlichen Kriterien als von Vornherein ›gut‹ betrachtet werden, und »Teilhabe«, »Selbstwirksamkeit« sowie »Empowerment« im Sinne von »Bemächtigung« müssen sich ebenso an inhaltlichen Kriterien messen lassen. Im jeweiligen Kontext geht es darum, auf der Basis von Erfahrungs- und auch von Sachwissen in demokratischen Verfahren dazu beizutragen, dass Menschenwürde und ein »gutes Leben« nicht nur für die Privilegierten dieser Erde realisiert werden können. Das schließt auch die globale Herausforderung ein, den Klimawandel zu bekämpfen und eine lebensfreundliche Umwelt zu bewahren oder wiederherzustellen.

Seit der Zeit, in der ich die Schule beendete und anfing zu studieren, also seit etwa 50 Jahren, gehört es zu meinem Selbstverständnis, mich politisch und sozial zu engagieren. Als ich mit den Vorarbeiten für dieses Buch begann, beschäftigten mich viele Aspekte der Teilhabe-Thematik ganz persönlich – allen voran der Klimawandel, die Verletzung der Menschenwürde von geflüchteten Menschen und der (wieder) erstarkende politische Populismus. Während der Arbeit am Manuskript brach die Corona-Pandemie über die Menschheit herein, und ihr Ende ist jetzt, zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Buches, noch nicht abzusehen. Oft habe ich mich gefragt, wozu ich in solchen Zeiten ausgerechnet ein Buch über »Teilhabe« schreiben sollte – schließlich ist es eine prägende Erfahrung, die diese Pandemie mit sich bringt, dass die Möglichkeiten politischer Teilhabe erschwert sind und viele Menschen sich in radikaler Weise in der Gestaltung eines »guten Lebens« für sich, ihre Familien und ihre Mitmenschen einschränken müssen. In besonderer Weise gilt dies für Menschen, die in Pflegeheimen und anderen stationären Einrichtungen leben und arbeiten sowie ihre Angehörigen. Den extremsten Ausschluss von Teilhabe erfahren diejenigen, die ohne Beistand durch ihre Nächsten sterben.

Inzwischen bin ich der Auffassung, dass gerade in diesen Zeiten das Thema »Teilhabe« von zentraler Bedeutung ist. Denn die Erfahrungen der Pandemie nötigen uns zur Besinnung auf die Grundwerte von Demokratie und Menschenrechten. Es muss immer wieder neu darüber nachgedacht und diskutiert werden, in welchem Verhältnis persönliche Freiheiten und die solidarische Rücksichtnahme zueinanderstehen. Warum und wie lange ist es gerechtfertigt, persönliche Freiheitsrechte einzuschränken, um die Menschen vor den gesundheitlichen Risiken der Pandemie und das Gesundheitswesen vor dem Kollaps zu bewahren? Über Jahrzehnte bewährte politische Strukturen wie der Föderalismus offenbaren ihre Schwachstellen. Die Bekämpfung populistischer Kampagnen in den Sozialen Medien mit ihrer Verleugnung von Realitäten einerseits, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Schutz freier und unabhängiger Medien andererseits müssen neu miteinander in Beziehung gesetzt werden. Der globale Kapitalismus beweist einmal mehr, dass die ökonomischen Prozesse politisch gesteuert werden müssen und dass ›starke‹ und ›schwache‹ Interessen nicht nur ein Thema der Sozialen Arbeit sind, sondern ein Zukunftsthema für die Staaten der Welt.

Nicht zuletzt hat es mich erschreckt, wie schnell für mich persönlich ebenso wie für die politische Öffentlichkeit die Themen des Klimawandels und der Flüchtlingspolitik aus dem Fokus der Aufmerksamkeit geraten können.

Die Antworten auf alle diese Fragen können nur mit Hilfe von Demokratie und nicht etwa gegen demokratische Grundrechte und Prinzipien gefunden werden. Das hat die Erstürmung des Weißen Hauses, dem Regierungssitz der Vereinigten Staaten von Amerika, durch gewalttätige Verächter und Verächterinnen der Demokratie Anfang Januar 2021 – den so genannten »Trumpisten« – überdeutlich gemacht.

»Teilhabe« ist auch und gerade in Zeiten der Pandemie und der globalen ökonomischen und politischen Verwerfungen kein Luxusthema, sondern von existenzieller Bedeutung für die Einzelnen wie für die Gesellschaften insgesamt. Soziale Arbeit kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Teilhabe auch denjenigen Personen und Gruppen ermöglicht wird, die nicht von vorneherein dazu privilegiert und motiviert sind. Und vielleicht, so ist meine Hoffnung, kann dieses Buch etwas dazu beitragen, die Teilhabe-Orientierung in der und für die Soziale Arbeit zu stärken.

Von der ›Rohfassung‹ bis zur hier vorliegenden Druckfassung ist das vorliegende Buch umfassend überarbeitet worden. Wesentliche Impulse und zahlreiche Anregungen hierfür verdanke ich Carola Kuhlmann und Kerstin Walther.

Weitere wichtige Hinweise kamen von Benjamin Benz, Vera Dittmar, Lilo Dorschky und Kristin Sonnenberg.

Euch allen gilt mein großer Dank!

Bochum, im März 2021

Hildegard Mogge-Grotjahn

Inhalt

1  Zur Reihe »Soziale Arbeit in der Gesellschaft«

2  Vorwort

3  1 Einführung

4  1.1 Zu den Begriffen Partizipation, Teilhabe und Inklusion

5  1.1.1 Partizipation

6  1.1.2 Teilhabe

7  1.1.3 Inklusion

8  1.2 Zu diesem Buch

9  2 Theoretische Grundlagen der Teilhabe-Thematik

10  2.1 Gesellschaftstheoretische Grundlagen

11  2.2 Politik- und demokratietheoretische Grundlagen

12  2.3 Kommunikation und Öffentlichkeit und die besondere Rolle der Medien in modernen Gesellschaften

13  2.4 Engagement und Teilhabe und die Theorie des Sozialkapitals

14  Studienhilfen

15  3 Übergänge zur Sozialen Arbeit

16  3.1 Entstehung des Sozialstaates und der Sozialen Arbeit

17  3.2 Konzepte des liberalen und des sozialen Rechtsstaates

18  3.3 Soziale Bewegungen, die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit in Westdeutschland und ihr Verhältnis zur Sozialpolitik

19  3.4 Anwaltschaftlich orientierte Soziale Arbeit (Starke und schwache Interessen)

20  Studienhilfen

21  4 Teilhabe-orientierte Haltung Sozialer Arbeit

22  4.1. Die Makro-Ebene

23  4.1.1 Soziale Arbeit als Profession

24  4.1.2 Politische und rechtliche Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit

25  4.1.3 Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession

26  4.2 Die Meso-Ebene

27  4.2.1 Das Partizipationsdilemma und seine Ursachen

28  4.2.2 Vertretung eigener Interessen der Sozialen Arbeit

29  4.2.3 Teilhaberechte und partizipative Strukturen

30  4.2.4 Teilhabe-förderliche Konzepte Sozialer Arbeit

31  4.3 Die Mikro-Ebene

32  4.3.1 Adressat_innen der Sozialen Arbeit

33  4.3.2 Fachkräfte der Sozialen Arbeit

34  4.3.3 Beziehungen zwischen Fachkräften und Adressat_innen

35  Studienhilfen

36  5 Teilhabe-orientiertes Handeln in der Sozialen Arbeit

37  5.1 Eckpunkte des Teilhabe-orientierten Handelns

38  5.2 Das Modell der Partizipationspyramide

39  5.3 Ausprägung und Reflexion einer Teilhabe-orientierten Haltung der Fachkräfte sowie Implementierung von Teilhabe-Strukturen bei Trägern Sozialer Arbeit

40  5.4 Teilhabeförderung durch Sozialraumorientierte Soziale Arbeit, Ressourcenorientierung und Empowerment

41  5.5 Teilhabe von Menschen in Armutslagen

42  5.6 Förderung medialer Kompetenz als Aufgabe Teilhabe-orientierter Sozialer Arbeit

43  5.7 Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

44  5.8 Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

45  5.9 Teilhabe von Menschen im höheren Lebensalter

46  5.10 Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen

47  Studienhilfen

48  Abkürzungsverzeichnis

49  Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einführung
Kapitelüberblick

In diesem Kapitel werden zunächst die Begriffe »Partizipation«, »Teilhabe« und »Inklusion« sowie ihre jeweiligen Entstehungsgeschichten erläutert. Da die Abgrenzung dieser Begriffe nicht immer eindeutig ist, wird auch auf ihre Schnittmengen eingegangen. Daran anschließend werden die inhaltlichen Schwerpunkte der folgenden Kapitel vorgestellt.

1.1 Zu den Begriffen Partizipation, Teilhabe und Inklusion

Auch wenn »Teilhabe« das zentrale Thema dieses Buches ist, beginnt die Darstellung mit dem Begriff der Partizipation. Der Teilhabe-Begriff wird erst danach erläutert, und es folgt der Begriff der Inklusion. Diese Reihenfolge orientiert sich an der Abfolge, in der die Begriffe in der fachlichen und politischen Öffentlichkeit besonders intensiv diskutiert wurden.

Allerdings werden die Begriffe »Teilhabe« und »Partizipation« im alltäglichen, politischen und auch im wissenschaftlichen Bereich oft synonym verwendet oder auch mit dem Begriff »Inklusion« gleichgesetzt. Häufig wird bei der Übersetzung von internationalen Dokumenten – z. B. der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) (Vereinte Nationen 2008) – der englische Begriff »participation« mit dem deutschen Begriff »Teilhabe« übersetzt. »Teilhabe« wiederum wird in vielen Veröffentlichungen als »zentrale(r) Anspruch von ›Inklusion‹« verstanden (vgl. Spatschek, Thiessen 2017, S. 11).

Weitere verwandte, aber nicht in gleichem Maße gehaltvolle Begriffe sind die der »Teilnahme«, »Mitbestimmung« oder »Mitsprache«. Auch der Begriff »Engagement« wird häufig in ähnlichen Zusammenhängen verwendet.

Trotz der Überschneidungen in der Bedeutung der Begriffe Partizipation, Teilhabe und Inklusion können und sollten sie unterschieden werden. Denn zum einen haben sie unterschiedliche theoretische Herkünfte, und zum anderen sind sie in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten entstanden. Dieses Buch geht davon aus, dass der Begriff der Teilhabe am umfassendsten ist und deshalb als Bezeichnung für eine generelle Ausrichtung der Sozialen Arbeit an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Adressat_innen gewählt werden sollte.

Um den vielfältigen Aspekten des Themas gerecht werden zu können, wird nicht nur auf soziologische, sondern auch auf politikwissenschaftliche sowie sozialarbeitswissenschaftliche und sozialpädagogische Quellen zurückgegriffen. Auch das Spezialgebiet der politischen Soziologie trägt zur fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe bei. Ferner gibt es inhaltliche Schnittmengen mit den Gesundheitswissenschaften und der Psychologie.

In den folgenden Abschnitten werden die Begriffe »Partizipation«, »Teilhabe« und »Inklusion« ausführlich dargestellt und miteinander in Beziehung gesetzt.

1.1.1 Partizipation

Der Begriff der Partizipation wird in erster Linie in der Politikwissenschaft, der politischen Soziologie und in politischen Zusammenhängen verwendet. Dabei geht es zunächst ganz allgemein um die Möglichkeiten von Bürger_innen, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Mit dem Hinweis auf die Entscheidungen ist der Begriff Partizipation bereits abgegrenzt von anderen Formen von Beteiligung, »bei denen die Meinung der Mitwirkenden keine Auswirkung auf das Ergebnis hat oder bei denen nicht sicher ist, dass ihre Meinung in den Entscheidungsprozess einfließt« (Straßburger, Rieger 2014c, S. 230).

Politische Partizipation

Formen politischer Partizipation sind zum einen die Mitarbeit in politischen Parteien oder die Teilnahme an Wahlen auf allen politischen Ebenen (vgl. Wimmer 2014, S. 56). Zum anderen gilt auch die aktive Beteiligung an Bürgerinitiativen, Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Online-Petitionen zu politischen Entscheidungen als politische Partizipation (vgl. Steinbrecher 2016, S. 313).

Wenn Menschen sich einfach ›nur‹ für Politik interessieren und sich über politische Vorgänge informieren, gilt dies jedoch nicht als Partizipation, da Partizipation ein aktives Verhalten erfordert (vgl. van Deth 2009, S. 141).

Partizipation stellt zum einen das Recht jedes und jeder Einzelnen dar, sich frei und gleichberechtigt an kollektiven und öffentlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, zum anderen ist sie aber auch ein Weg, eigene Interessen zu erkennen und zu verfolgen (vgl. Evers, Hirschfeld 2011, S. 190). In jedem Fall geschieht politische Partizipation als freiwillige Aktivität.

In den 1960er und 1970er Jahren setzten sich in Westdeutschland soziale Bewegungen wie die Studenten- und die Frauenbewegung für eine Demokratisierung der Gesellschaft ein. Ihre Forderungen nach mehr Demokratie bezogen sich auf so gut wie alle gesellschaftlichen Bereiche. Mehr und mehr wurde der Begriff der politischen Partizipation um den der sozialen Partizipation erweitert.

Soziale Partizipation

Während mit politischer Partizipation vorrangig die Möglichkeiten von Mitbestimmung und Mitwirkung in den vorhandenen politischen Institutionen, Organisationen und Gremien gemeint ist, bezieht sich der Begriff der sozialen Partizipation auf alle Lebensbereiche, z. B. die Institutionen und Organisationen des Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesens oder auch den gesamten Bereich der Kultur (vgl. Wesselmann 2019, S. 99).

Die Unterscheidung von »Partizipation« und »sozialer Partizipation« grenzt zudem den traditionellen Bereich der Politik von der so genannten Zivilgesellschaft ab. Mit diesem Begriff wird darauf verwiesen, dass es außer den Einzelnen und dem politisch-öffentlichen Bereich und staatlichen Institutionen ein breites Feld der Selbstorganisation und Selbstverwaltung von Bürger_innen gibt – einen staatsfreien, dennoch aber nicht einfach privaten Bereich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen gelten z. B. Sportvereine, Umweltorganisationen, Bürger_inneninitiativen, die Freiwillige Feuerwehr, Nachbarschaftsprojekte, Chöre oder Vereine aller Art. »Soziale Partizipation ist somit ein Sammelbegriff für eine Beteiligungsform, die in der Regel öffentliches, kollektives Handeln ohne direkte politische Motivation beschreibt, aber immer über die private Sphäre hinausreicht« (Roßteutscher 2009, S. 163).

Die Grenzen zwischen politischer und sozialer Partizipation sind oft fließend. Beispielsweise ist das Engagement für geflüchtete Menschen, etwa durch das Sammeln und Verteilen von Kleidung oder Spielsachen, zunächst einmal ein zivilgesellschaftliches, jenseits der politischen Institutionen. Es führt aber fast zwangsläufig auch dazu, sich an politische Institutionen, z. B. die Kommunen zu wenden und politische Forderungen zu vertreten, etwa für eine Unterbringung der Geflüchteten in Wohnungen anstatt in Containern oder für Sprach- und Integrationskurse.

1.1.2 Teilhabe

Auch die Übergänge vom erweiterten Begriff der politischen und sozialen Partizipation zu dem der Teilhabe sind fließend. Die Teilhabe-Thematik hat zum einen eine sozialpolitische und rechtliche Bedeutung. Zum anderen berührt sie grundlegende Fragen nach den gesellschaftlichen Werten. Auch für die theoretische Begründung und Entwicklung (sozial-)pädagogischer Konzepte ist das Teilhabe-Verständnis zentral.

Juristisch geht es darum, allen Bürger_innen einer Gesellschaft das Recht auf die Gestaltung des eigenen Lebens und die Mitgestaltung der allgemeinen Lebensverhältnisse einzuräumen und zu garantieren. Da hierfür sowohl materielle als auch immaterielle Ressourcen nötig sind, wird dem Staat die Aufgabe zugeordnet, die Voraussetzungen für soziale Teilhabe zu schaffen, in erster Linie für die Adressat_innen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen.

Seit den 1930er Jahren wurde – u. a. von dem Juristen Ernst Forsthoff (1902–1974) – immer wieder neu definiert, was konkret als Rechtsanspruch im Sinne von Mindeststandards für Teilhabe verstanden werden soll. Daran schließt sich die Frage an, welche Aufgaben bei der Gewährleistung dieser Mindeststandards der Ökonomie, der Politik, dem Sozialstaat und den Einzelnen zukommen und wessen Interessen besondere Berücksichtigung finden sollen. Je nach den politischen Verhältnissen – in Deutschland die Weimarer Republik, der Nationalsozialismus, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) nach 1945 – wurden unterschiedliche, weltanschaulich geprägte Konzeptionen hierzu entwickelt (vgl. Huster 2018a). Hierauf wird in Kapitel 3.1 näher eingegangen ( Kap. 3.1).

Seit den 1950er Jahren setzte sich ein Verständnis von Teilhabe als »Kernbegriff des bundesrepublikanischen Sozialstaats« (Wesselmann 2019, S. 95) durch. Die Sozialgesetzgebung hat diesen Leitgedanken im Laufe der Jahrzehnte immer wieder modifiziert und weiterentwickelt.

Beispielsweise trug das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) von 2001 den Titel »Rehabilitation und Teilhabe«, und in der Fassung von 2018 bestimmte der § 1 die »Selbstbestimmung und … volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft« als Ziel der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen (vgl. Wesselmann 2019, S. 95f). Seit dem 1. Januar 2020 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft, das umfangreiche Verbesserungen zur Unterstützung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen regelt.

Ähnliche Zielsetzungen sind auch für andere Bereiche des Sozialstaats und der Sozialen Arbeit gesetzlich fixiert, z. B. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und im »Bildungs- und Teilhabe-Paket« (BUT) für Kinder und Jugendliche.

Bildungs- und Teilhabe-Paket (BUT)

Das BUT trat 2011 in Kraft und wurde 2019 reformiert. Es soll Kindern und Jugendlichen durch zusätzliche finanzielle Leistungen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, etwa durch die Mitgliedschaft in Vereinen oder durch ihre musikalische Förderung in Musikschulen.

Allerdings kritisieren Expert_innen, dass auch das geänderte Bildungs- und Teilhabepaket viel zu niedrige Beträge umfasst, hohe Verwaltungshürden aufrichtet und bei weitem nicht von allen berechtigten Familien in Anspruch genommen wird (vgl. DPWV 2019).1

Die inhaltliche Bestimmung von Teilhabe in den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft reicht vom schlichten Dabei-sein-Können in allen möglichen Zusammenhängen bis hin zur substanziellen Mitbestimmung in Institutionen, Organisationen und politischen Gremien. Je nach Perspektive stehen die Handlungschancen der beteiligten Individuen oder der Nutzen sozialer Teilhabe für das Gemeinwohl im Mittelpunkt des Interesses (vgl. Kümpers, Alisch 2018, S. 602). Immer aber geht es um die Ursachen und um die mögliche Überwindung sozialer Ungleichheiten.

Soziale Ungleichheit

Unter sozialer Ungleichheit wird nicht nur die materielle Besser- oder Schlechterstellung von Personengruppen in der Gesellschaft verstanden, sondern auch die größeren oder geringeren Chancen, das eigene Leben zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Durch sozialstaatliche Leistungen soll deshalb der Schutz vor materieller Armut, aber auch das oben schon erwähnte »Mindestmaß an Teilhabe« garantiert werden. Über die Frage, was als dieses »Mindestmaß« gelten soll hinaus, geht es ganz grundsätzlich um das Verhältnis von Individuum und Staat sowie den ›Zwischenraum‹ des Sozialen2 im Sinne der oben schon erwähnten Zivilgesellschaft. Zu klären ist, welche Ansprüche die Einzelnen geltend machen können und welche Anforderungen des Staates an die Einzelnen dem gegenüberstehen.

Das markanteste Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Rede vom »aktivierenden Sozialstaat«, der die Adressat_innen sozialstaatlicher und auch sozialarbeiterischer Leistungen »fördern und fordern« soll. Dieses Begriffspaar wurde 2005 mit der so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung als Leitlinie sozialstaatlichen Handelns, zunächst vor allem mit Blick auf Erwerbslose, etabliert. Gemeint ist, dass die Unterstützung durch Transferleistungen daran geknüpft ist, dass die Einzelnen umfassende Mitwirkungspflichten erfüllen und ihre »Arbeitswilligkeit« unter Beweis stellen müssen (vgl. Böhmer 2013, S. 249ff).3

Noch umfassender als das Verständnis von Teilhabe im rechtlichen und sozialstaatlichen Kontext ist die Definition von Teilhabe als einem Menschenrecht. Lob-Hüdepohl spricht in diesem Zusammenhang von der »Hochform moderner politischer Herrschaft« (Lob-Hüdepohl 2013, S. 89). In der bereits erwähnten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird der Gedanke von Teilhabe als einem Menschenrecht konkretisiert. Demnach ist der Staat verpflichtet, den Bürger_innen nicht nur das erwähnte Mindestmaß an materieller und immaterieller Teilhabe zu gewährleisten, sondern für die politischen Rahmenbedingungen zu sorgen, die es allen Menschen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, Zugang zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu erhalten und sich an allen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen beteiligen zu können. »Teilhabe als Menschenrecht bedeutet, einen individuellen Anspruch darauf zu haben, aber nicht dazu verpflichtet zu sein, an allen Lebensbereichen teilzuhaben« (Wesselmann 2019, S. 98). – Um dieses Menschenrecht für alle Menschen verwirklichen zu können, müssen strukturelle Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen abgebaut werden.

1.1.3 Inklusion

»Partizipation« und »Teilhabe« weisen eine enge inhaltliche Verwandtschaft zum Thema »Inklusion« auf. Begriff und Verständnis von Inklusion (und ihrem Gegensatz, der Exklusion) wurden lange in zwei verschiedenen wissenschaftlichen und politischen Kontexten diskutiert, die erst in den letzten Jahren systematisch miteinander verknüpft wurden. Der eine Kontext ist geprägt von der Behindertenrechtsbewegung, durch die die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) vorangetrieben und politisch durchgesetzt wurde. Der Behinderungsdiskurs ist wiederum eingebettet in den größeren Zusammenhang der Diversity-Thematik4. Den anderen Kontext bilden die Armutsforschung und die politische Bekämpfung von Armut, im größeren Zusammenhang mit Fragen von Gesundheit, Bildung und Migration (zu beiden Diskursen und ihrem Zusammenhang vgl. Degener, Mogge-Grotjahn 2012).

In der UN-BRK wird Inklusion als Menschenrecht verstanden, das auf die Überwindung aller in Blick auf Behinderungen5 diskriminierenden Sichtweisen und ausschließenden Strukturen zielt. Dabei geht es um den barrierefreien Zugang zu Ämtern und Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens ebenso wie um das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen – sei es im Schul- und Bildungssystem, auf dem Arbeits- oder dem Wohnungsmarkt, im Bereich von Freizeit, Kultur und Sport.

Im Kontext der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit geht es um die strukturellen Mechanismen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen und sie von der Verfügung über materielle und immaterielle Ressourcen ausschließen oder ihnen zumindest den Zugang zu den allgemeinen Ressourcen erschweren.

Das Verbindende beider Stränge der Inklusionsbewegung ist das Ziel, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass die sehr unterschiedlichen und vielfältigen Lebenslagen aller Menschen berücksichtigt und die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe geschaffen werden (vgl. Bleck, van Rießen, Deinet 2017, S. 92).

Inklusion ist deshalb eine zentrale Forderung zur Überwindung einer Vielzahl von sozialen Problemen. Diese sind dadurch verursacht, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, und/oder Menschen, die in Armut leben, und/oder Menschen, deren Lebenslagen von Krankheit oder Erwerbslosigkeit oder Migration oder Flucht gekennzeichnet sind, strukturell benachteiligt werden. Deshalb geht es bei der Umsetzung von Inklusion darum, über die Möglichkeiten zur Teilhabe hinaus diese Strukturen zu überwinden und dafür zu sorgen, dass »möglichst alle Menschen in einer Gesellschaft das eigene Leben aktiv gestalten und ein ›gutes Leben‹ führen können« (Kuhlmann, Mogge-Grotjahn, Balz 2018, S. 12).

Soziale Zugehörigkeit wird in modernen Gesellschaften vor allem durch die Teilhabe an (Erwerbs-)Arbeit, durch verfügbares Einkommen, durch Bildung, durch verwandtschaftliche Beziehungen, durch Freundschaften und soziale Netzwerke und auch durch die Gewährleistung aller Bürgerrechte hergestellt. So scheint es zur Verwirklichung von Inklusion zunächst einmal naheliegend und wünschenswert, den Zugang zum Bildungssystem, zur Erwerbsarbeit und zum Wohnungsmarkt sowie alle weiteren Institutionen für alle gesellschaftlichen Gruppen zu gewährleisten. Dadurch sollen auch soziale Netzwerke gestärkt und die Chancen, Bürgerrechte wahrzunehmen, erweitert werden. Tatsächlich entspricht die Wirklichkeit auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt oder im Bildungswesen aber nicht immer den Wünschen und Vorstellungen der Menschen vom »guten Leben«, sodass der Zugang zu diesen Bereichen allein noch nichts über die tatsächliche Qualität der gesellschaftlichen Verhältnisse aussagt. Wenn die Forderung nach Inklusion nicht zur Anpassung an durchaus kritikwürdige Ist-Zustände verkürzt werden soll, muss sie über die soziale Zugehörigkeit zum Bestehenden hinaus auch auf die demokratischen und sozialen Qualitäten einer Gesellschaft zielen (vgl. Kronauer 2010, S. 17). Ein inhaltlich qualifiziertes Verständnis von Inklusion führt deshalb in eine gesellschaftskritische Perspektive und erfordert entsprechende Positionierungen. Ein solches Verständnis zielt über die soziale Zugehörigkeit zum Bestehenden hinaus und in umfassender Weise auch auf die demokratischen und sozialen Qualitäten einer Gesellschaft (vgl. Kronauer 2010, S. 17).

1.2 Zu diesem Buch

Im weiteren Verlauf dieses Buches kann die Unterscheidung zwischen »Partizipation«, »Teilhabe« und »Inklusion« nicht immer eingehalten werden. Viele der herangezogenen Quellen verwenden diese Begriffe mehr oder weniger synonym oder akzentuieren sie recht unterschiedlich. Insgesamt muss man sich damit abfinden, dass die Begriffe Partizipation, Teilhabe und Inklusion nicht ganz trennscharf sind, und dass alle drei sich auf schwer überschaubare Weise auf alle Ebenen der Gesellschaft beziehen. Sie werden in großen gesellschafts- und demokratietheoretischen Zusammenhängen ebenso verwendet wie in Bezug auf konkrete Handlungbereiche, z. B. denen der Bildung, der Sozialen Arbeit oder der Medienpädagogik.

Die Ausführungen dieses Buches orientieren sich möglichst konsequent an einem umfassenden Teilhabe-Begriff. Dieser umfasst neben der Teilhabe an Entscheidungsprozessen aller Art auch den Zugang der Individuen zu den verfügbaren Ressourcen und Möglichkeiten der Gesellschaft, um die eigenen Lebensentwürfe realisieren zu können (vgl. Wesselmann 2019, S. 99, unter Bezug auf Schnurr 2018, S. 634),

Wo eine Verwendung dieses Teilhabe-Begriffes wegen der Quellenlage nicht möglich ist, werden die Begriffe so verwendet wie in den jeweils herangezogenen Quellen.

Das Thema »Teilhabe« erfordert eine intensive Beschäftigung mit historischen Entwicklungen, ohne deren Kenntnis sich die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen von Teilhabe nicht verstehen lassen. Die Teilhabe-Orientierung in der Sozialen Arbeit ist zudem mit vielen weitergehenden Fragen zum Selbstverständnis und zu den Methoden der Sozialen Arbeit verknüpft. Damit die Leser_innen sich in dem komplexen Geflecht der verschiedenen historischen, theoretischen und praktischen Aspekte des Themas orientieren können, werden an vielen Stellen Querverweise zu vorausgegangenen oder noch kommenden Abschnitten gegeben.

Insgesamt folgt das vorliegende Buch einer Systematik, die von den großen Zusammenhängen über mehrere Zwischenschritte bis zu konkreten Handlungsweisen und Praxisbeispielen führt. Die gleichen Themen tauchen also wie in konzentrischen Kreisen immer wieder auf, aber die jeweilige Darstellung weist unterschiedliche Abstraktionsniveaus auf.

Dieses Vorgehen spiegelt sich auch in der Gliederung des Textes: Die Kapitel 2 und 3 sind in größere Sinnzusammenhänge unterteilt, die Kapitel 4 und 5 kleinschrittiger gegliedert.

Im zweiten Kapitel dieses Buches geht es um die theoretische Fundierung der Teilhabe-Thematik. Dazu gehören gesellschaftstheoretische Grundfragen sowie Teilhabe-bezogenes Grundlagenwissen aus Politik- und Demokratietheorien sowie der Politischen Soziologie. Ausführlich wird sodann auf den für Teilhabe zentralen Bereich der Kommunikation und Öffentlichkeit und die besondere Rolle der Medien in modernen Gesellschaften eingegangen. Den Abschluss dieses Kapitels bilden ausgewählte Aspekte aus der Forschung zu Engagement und Teilhabe und die Theorie des Sozialkapitals ( Kap. 2).

Das dritte Kapitel nimmt zunächst eine historische Perspektive ein und fragt, wie die heutigen Strukturen des politischen Systems, des Sozialstaates und der Sozialen Arbeit entstanden sind. Eine wichtige Rolle spielten dabei soziale Bewegungen, in deren Zusammenhang auch die Vorläufer der heutigen Sozialen Arbeit entstanden sind. Die unterschiedlichen Konzepte des »liberalen« und des »sozialen« Rechtsstaates werden dargestellt. Für Deutschland ist eine starke Stellung der Wohlfahrtsverbände charakteristisch, woraus die Soziale Arbeit für lange Zeit ein Selbstverständnis als »Anwältin schwacher Interessen« abgeleitet hat. Dieses Verständnis hat sich zunehmend mit einer deutlicheren Teilhabe-Orientierung verbunden ( Kap. 3).

Im vierten Kapitel werden die gesellschaftstheoretischen Grundlagen und die historisch-systematischen Erkenntnisse mit Blick auf eine Teilhabe-orientierte Soziale Arbeit verdichtet. Auf der Makro-Ebene geht es um die Soziale Arbeit als Profession und ihre politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf der Meso-Ebene geht es um das so genannte »Partizipationsdilemma«, um die Interessensvertretung und institutionellen Strukturen der Sozialen Arbeit sowie Teilhabe-förderliche Konzepte. Auf der Mikro-Ebene geht es um die Adressat_innen und die Fachkräfte der Sozialen Arbeit und ihre Beziehungen zueinander ( Kap. 4).

Das fünfte Kapitel konkretisiert und bündelt die Themen und Aussagen der vorhergegangenen Kapitel mit Blick auf das konkrete Handeln der Sozialen Arbeit. Zunächst wird das Modell der »Partizipationspyramide« vorgestellt. Es folgen Ausführungen zur Förderung einer Teilhabe-orientierten Haltung von Fachkräften und der Implementierung entsprechender Strukturen in den Einrichtungen und Organisationen der Sozialen Arbeit. Daran schließen sich Hinweise und Beispiele für die Konzepte der Sozialraumorientierung, der Ressourcenorientierung und des Empowerments sowie für die Teilhabe-orientierte Arbeit mit Menschen in Armutslagen an. Die Bedeutung der (digitalen) Medien für die Eröffnung von Teilhabechancen wird im nächsten Abschnitt unterstrichen. Abschließend werden Teilhabe-Konzepte für bestimmte Zielgruppen der Sozialen Arbeit vorgestellt: Menschen mit Migrationsgeschichte, Kinder und Jugendliche, Menschen im höheren Lebensalter sowie Menschen mit Beeinträchtigungen ( Kap. 5).

Noch einige weitere Hinweise

Das Buch verwendet den »Unterstrich« als eine von mehreren Möglichkeiten der geschlechtersensiblen Sprache, also beispielsweise: Leser_innen. Gemeint sind über weibliche und männliche Personen hinaus auch alle Personen, die sich entweder anderen geschlechtlichen Identitäten oder gar keiner geschlechtlichen Identität zuordnen. Wenn in zitierten Quellen andere Möglichkeiten genutzt wurden oder ganz auf eine geschlechtersensible Schreibweise verzichtet wurde, so wird dies in den Zitaten originalgetreu übernommen.

Kürzere Zitate sind durch An- und Abführungszeichen im laufenden Text gekennzeichnet. Zitate, die vier oder mehr als vier Zeilen umfassen, sind im Layout hervorgehoben.

Die Quellenangaben zur wörtlich oder sinngemäß zitierten Literatur finden sich jeweils an entsprechender Stelle in Klammern im Text. In einigen Fußnoten sind weitere Quellen angegeben. Im Literatur- und Quellenverzeichnis werden alle verwendeten oder erwähnten Quellen alphabetisch aufgeführt.

Die Fußnoten enthalten über die Informationen und Gedankengänge im Text hinaus weiterführende inhaltliche Kommentare oder Erläuterungen und sollten deshalb auch gelesen werden.

Fachbegriffe sind bei ihrer ersten Nennung durch An- und Abführungszeichen gekennzeichnet. Auch solche Begriffe, deren (nicht immer alltagsvertraute) Verwendung hervorgehoben werden soll, werden in An- und Abführungszeichen gesetzt.

Bei Autor_innen, die als ›Klassiker_innen‹ gelten, werden die Lebensdaten bzw. das Geburtsjahr angegeben.

Die Kapitel 2 bis 5 werden jeweils mit einer Zusammenfassung, Fragen und Anregungen zur Diskussion sowie ausgewählten und kommentierten Tipps zum Weiterlesen abgeschlossen. Die Zusammenfassungen markiert mit einem Piktogramm, das einen Stift darstellt, die Abschnitte »Fragen zur Anregungen zur Diskussion finden Sie über Sprechblasen am Seitenrand, die Tipps zum Weiterlesen über ein aufgeschlagenes Buch.

1 Weitere finanzielle Leistungen für benachteiligte Familien werden durch das »Starke-Familien-Gesetz« und das »Gute-Kita-Gesetz« (beide seit 2019 in Kraft) gewährleistet.

2 Der Begriff des »Sozialen« verweist auf einen komplexen theoretischen Zusammenhang. Das historisch entstandene Verständnis von Politik und Staat spiegelt die Strukturen wieder, die sich im Zuge der Entwicklung moderner Nationalstaaten herausgebildet haben. Diese werden in Kapitel 2 ausführlich dargestellt ( Kap. 2). Es sind aber auch ganz andere Gesellschaftskonzepte denkbar, die von den alltäglichen Beziehungen der Gesellschaftsmitglieder ausgehen und zu anderen Strukturen, Institutionen und Regeln ihres Zusammenlebens führen (vgl. hierzu Lütke-Harmann 2019, S. 18ff).

3 Die sozialpolitischen Transformationen seit den frühen 2000er Jahren wurden und werden immer wieder kritisch diskutiert und in den Kontext ethischer Grundfragen, z. B. die nach der historisch wirksamen Unterscheidung von »würdigen« und »unwürdigen« Armen gestellt. Auch die Folgen für die betroffenen Subjekte – werden sie in ihrer Eigenaktivität und Ausschöpfung ihrer Ressourcen gestärkt oder unter entwürdigenden Bedingungen zur Anpassung gezwungen? – werden unterschiedlich beurteilt (vgl. zur Thematik insgesamt Böhmer 2013; Lob-Hüdepohl 2013). – Der Soziologe Stefan Lessenich vertritt die Auffassung, dass die Ablösung des »versorgenden« durch den »aktivierenden« Sozialstaat dazu führe, dass das Versprechen moderner Gesellschaften, allen Bürger_innen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, zugunsten der Erfordernisse eines flexiblen Kapitalismus aufgegeben werde. Somit müsse ein grundlegend neues Verständnis des »Sozialen« formuliert werden (vgl. Lessenich 2008).

4 Der Diversity-Begriff verweist auf die Vielfältigkeit menschlichen Lebens und kritisiert bewertende Vorstellungen davon, was als ›normal‹ und was als ›abweichend‹ zu verstehen sei. Er hebt hervor, dass Unterschiede und Besonderheiten respektiert und als Ressource (nicht als Problem) betrachtet werden sollten.

5 Der Begriff »Behinderung« ist bereits Teil des politischen Problems. In jahrzehntelangen nationalen und internationalen Auseinandersetzungen haben die »Krüppelbewegung« der 1960er Jahre, die spätere Behindertenrechtsbewegung und schließlich die Bewegung »Selbstbestimmt Leben« das Verständnis von Behinderung verändert. Das lange Zeit vorherrschende medizinische Modell wurde zunächst von dem sozialen Modell und schließlich vom menschenrechtlichen Modell von Behinderung abgelöst. Heute herrscht die Auffassung vor, dass Behinderung als soziale Konstruktion zu betrachten ist, die durch die Interaktion zweier Komponenten entsteht: »einer Beeinträchtigung und einer Barriere. Erst das Ergebnis der Wechselwirkung wird als Behinderung gefasst: die Behinderung der Teilhabe an der Gesellschaft« (Hirschberg, Köbsell 2017, S. 11). – Zur gesamten Thematik vgl. Degener 2015 sowie Schildmann, Schramme 2018.

2 Theoretische Grundlagen der Teilhabe-Thematik
Kapitelüberblick

In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen für ein umfassendes Verständnis von Teilhabe gelegt. Aus soziologischer Sicht geht es vor allem darum, wie das Zusammenleben von Menschen in Gesellschaften erklärt und verstanden werden kann. Wesentlich sind die Fragen nach dem Verhältnis von Stabilität und Veränderbarkeit von Gesellschaften sowie nach den Ursachen und Strukturen gesellschaftlicher Ungleichheit. In modernen Gesellschaften spielt die Gerechtigkeit als normatives Versprechen eine wesentliche Rolle. Grundwerte von Gesellschaften sind in Verfassungen festgeschrieben, die in konkrete Politik und rechtliche Strukturen übersetzt werden müssen und der emotionalen Verankerung in der Bevölkerung bedürfen. Politikwissenschaft und Demokratietheorien befassen sich mit den unterschiedlichen politischen Systemen moderner Gesellschaften – z. B. dem Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland – und den Aufgaben der verschiedenen politischen Akteur_innen – z. B. den politischen Parteien. Die Handlungsmöglichkeiten der Nationalstaaten sind in internationale Staatenbündnisse und globale Wirtschaftsstrukturen eingebunden. Den Medien kommt eine besondere Bedeutung für Kommunikation, politische Willensbildung und Teilhabe zu. Der letzte Abschnitt dieses Kapitels behandelt die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Teilhabe an der Gesellschaft.

2.1 Gesellschaftstheoretische Grundlagen

Menschen sind gesellschaftliche Wesen. Ohne Fürsorge und Zuwendung kann ein neu geborener Mensch nicht überleben und ohne Interaktion und Kommunikation, ohne gemeinsame Deutung von Wirklichkeit, ohne Sinngebung des eigenen und des gemeinsamen Tuns kann keine menschliche Gemeinschaft längerfristig existieren. Selbst Einsiedler_innen tragen die Gesellschaft in sich, in die hinein sie geboren und in der sie sozialisiert worden sind, bevor sie sich entschieden, alleine zu leben.

Damit menschliche Gesellschaften über einen längeren Zeitraum hinweg fortbestehen können, müssen sie eine Reihe von Aufgaben erfüllen. Der amerikanische Soziologe Talcott Parsons (1902–1979) gilt als der Begründer der »struktur-funktionalen Systemtheorie«6.

Struktur-funktionale Systemtheorie

Die Begriffe »Struktur« und »System« verweisen auf den Grundgedanken dieser Theorie: Gesellschaften werden als soziale »Systeme« betrachtet, deren »Strukturen« geeignet sind, bestimmte »Funktionen«, also Aufgaben für die Gesellschaft zu erfüllen. Die einzelnen funktionalen Bereiche werden als »Subsysteme« der Gesellschaft bezeichnet. Diese entsprechen einerseits den allgemeinen Funktionsweisen und Werten der jeweils betrachteten Gesellschaft, können aber auch eigene Logiken ausprägen und dadurch in Konkurrenz oder Konflikt miteinander geraten (vgl. Parsons 2009/1972) – beispielsweise können sich die Leistungsorientierung des ökonomischen Subsystems und die Orientierung der Sozialen Arbeit an den Bedürfnissen ihrer einzelnen Adressat_innen widersprechen.

Als erste Grundaufgabe müssen Gesellschaften ›Lebensmittel‹ im weitesten Sinne, also Nahrung, Kleidung, Wohnraum, materielle Güter aller Art herstellen und verteilen. Diesem Bereich wird das Subsystem der Ökonomie zugeordnet. Zweitens geht es darum, Entscheidungen über gemeinsame Angelegenheiten zu treffen und mögliche Konflikte zu regulieren, wofür in modernen Gesellschaften die Subsysteme der Politik und des Rechts zuständig sind. Drittens ist es erforderlich, dass über Generationen hinweg die Gesellschaftsmitglieder so in die Gesellschaft hineinwachsen, dass gemeinsame Werte und Normen sowie verbindliche Verhaltensmuster entstehen. Hierfür sorgen außer der Familie sämtliche Institutionen der Erziehung und Sozialisation, der Bildung und Kultur. Ob und wie weit diese gesellschaftlichen Institutionen jeweils eigene Subsysteme bilden oder ob sie alle einem sehr weit verstandenen Subsystem »Kultur« zuzuordnen sind, wird unterschiedlich definiert. Viertens muss jede Gesellschaft Beziehungen zu der sie umgebenden Welt und anderen Gesellschaften aufbauen sowie sich gegen mögliche Bedrohungen von außen schützen, wofür wiederum in erster Linie das politische Subsystem zu sorgen hat (vgl. hierzu: Mogge-Grotjahn 2011, S. 66f). – Hinzu kommen viele weitere Aufgaben, die ökologisches Handeln, religiöse Sinndeutung und anderes mehr betreffen; hierauf kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.

Die hier nur grob skizzierten Grundannahmen der strukturfunktionalen Systemtheorien sind absichtlich sehr abstrakt gehalten. Denn in verschiedensten Epochen und unterschiedlichsten Kulturkreisen sind viele verschiedene Gesellschaftstypen entstanden, die alle auf ihre je eigene Art und Weise diese Grundaufgaben erfüllen. Bis man konkrete Fragen zum Verständnis einer ganz bestimmten Gesellschaft beantworten kann, z. B. die Frage danach, welche Werte und Normen in dieser Gesellschaft gelten, wie ihre Mitglieder in sie hinein sozialisiert werden oder auf welchen Funktionsweisen ihre ökonomischen und politischen Entscheidungen und Handlungen beruhen, bedarf es vieler weiterer Informationen und Analysen.

Talcott Parsons und viele Systemtheoretiker_innen nach ihm interessierte besonders die Frage, wie sich gesellschaftliche Systeme selbst erhalten, wie und wodurch sie ihre Mitglieder integrieren bzw. inkludieren7, und unter welchen Umständen sie sich verändern lassen.

Sozialkonstruktivistische Theorien

Eine grundsätzlich andere Perspektive nehmen »sozialkonstruktivistische Theorien« ein, zu deren Begründern George Herbert Mead (1863–1931) gehörte. Diese gehen von den Subjekten aus und versuchen zu verstehen, wie die Individuen durch Interaktion und Kommunikation ihre soziale Welt selbst »konstruieren«. Erst durch verbale und nonverbale, vor allem symbolische Kommunikation entsteht demzufolge die für die Menschen bedeutsame Wirklichkeit. Für dieses Verständnis von Kommunikation prägte Mead den Begriff des »Symbolischen Interaktionismus« (vgl. Mead 1978/1900). Diese theoretischen Konzepte sind weniger an der Stabilität als vielmehr an der Dynamik und stetigen Veränderung gesellschaftlicher Systeme orientiert.

Das Spannungsverhältnis zwischen »objektiver« und »subjektiver« Wirklichkeit, zwischen »Tatbeständen« und »Konstruktionen« ist auch in der Gegenwart noch oder wieder ein brisantes Thema. Ein Beispiel hierfür sind die politischen und medialen Auseinandersetzungen um so genannte »Fake News«. – In einem anderen Kontext stellen sich ähnliche Fragen, wenn es darum geht, ob es »Behinderung« tatsächlich gibt oder ob sie erst dadurch entsteht, dass einzelne Merkmale von Personen als Behinderung gedeutet werden (vgl. Fußnote 5 in Kap. 1.2; Kap. 5.10).

Aus einer wissenssoziologischen Sicht setzen sich Peter Berger und Thomas Luckmann mit dieser Frage auseinander und rücken die Alltagswelt und die subjektiven Wirklichkeiten in den Mittelpunkt des Interesses (vgl. Berger, Luckmann 1989). Hieraus ergeben sich vielfältige Verbindungen zum Konzept der »Lebenswelt« und der »Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit«, das in Kapitel 4.3.1 erläutert wird ( Kap. 4.3.1).

Der Begriff und das Verständnis des »guten Lebens« sind ein zentrales Thema verschiedener Gesellschaftstheorien und Philosophien. Woher kommen die Vorstellungen vom »guten Leben«? Welche normativen Maßstäbe gibt es? In welchem Verhältnis zueinander stehen die Selbstverwirklichung des oder der Einzelnen und die Erfordernisse des Zusammenlebens? Ist das ›Gute‹ auch das ›Gerechte‹? Was soll geschehen, wenn unterschiedliche Konzepte des »guten Lebens« miteinander in Konflikt geraten? Gibt es irgendwelche religiösen und/oder säkularen Werte, die für alle Menschen in einer Gesellschaft oder sogar für die Weltgesellschaft verbindlich sind – z. B. die von den Vereinten Nationen vereinbarten Menschenrechte? Wie können die Subjekte an der Entwicklung und Verwirklichung der gemeinsamen Vorstellungen vom »guten Leben« teilhaben?

Die Art und Weise, in der diese Fragen formuliert sind, entspringt einem modernen, ›aufgeklärten‹ Denken und Verständnis von Gesellschaft, das sich seit der Mitte des 17. Jahrhunderts vor allem in Westeuropa entwickelte. Die christlich-jüdische religiöse Tradition ist eine wesentliche Wurzel des modernen Verständnisses von Menschenwürde, die jedem einzelnen Individuum ohne Vorbehalte zukommt8. Zugleich gehören die Religionsfreiheit und die Trennung von religiösen und politischen Bereichen in Gesellschaft und Politik zu den Grundelementen modernen Denkens und moderner Gesellschaftstheorie. Ein wesentliches Element ist die Auffassung, dass Staat, Gesellschaft und Religion je eigenen Gesetzlichkeiten unterliegen (vgl. Jonas 1974, S. 11ff).

Mit dem Konzept der Menschenwürde ist die Frage der Gerechtigkeit eng verbunden9. Für das Selbstverständnis der meisten heute existierenden Gesellschaften ist es von großer Bedeutung, was ihre Mitglieder als »Gerechtigkeit« empfinden (vgl. Liebig u. a. 2013). Davon, ob Gerechtigkeit zumindest prinzipiell als erreichbar empfunden und erlebt wird, hängt es ab, ob die Gesellschaftsmitglieder sich der Gesellschaft positiv zugehörig fühlen und die jeweiligen politischen Machtverhältnisse als legitim betrachten.

Grundsätzlich gibt es zwei Quellen für gesellschaftliche Gerechtigkeit: die als gerecht betrachtete Verteilung von materiellen Ressourcen sowie die als gerecht betrachtete Verteilung von immateriellen Ressourcen im Sinne von Chancengleichheit, Status, Wertschätzung und »Anerkennung«10. Daraus folgen zwei zentrale Ursachen von Ungleichheit und gesellschaftlicher Hierarchiebildung: zum einen die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen ökonomischen »Klassen«, die in erster Linie in den Mechanismen des Wirtschaftssystems verwurzelt sind; zum anderen die unterschiedlichen »Status«-Positionen, die überwiegend auf institutionalisierten kulturellen Wertmustern basieren und zu mehr oder weniger Anerkennung führen (vgl. Fraser in Fraser, Honneth 2017, S. 250).

Klasse und Status können zusammenpassen, wenn beispielsweise gutverdienende Berufsgruppen zugleich gesellschaftlich hohes Ansehen genießen. Sie können aber auch auseinanderfallen. Beispiele hierfür sind:

• vermögende Personen, die ihren Reichtum auf gesellschaftlich nicht angesehene Weise erworben haben;

• erwerbslose, aber akademisch ausgebildete und alleinerziehende Personen (überwiegend Frauen), die zwar gesellschaftlich anerkannt sind, aber von sozialstaatlichen Leistungen leben müssen;

• Geflüchtete, die zwar eine berufliche Qualifikation aufweisen, in der Aufnahmegesellschaft aber einen ungesicherten Rechtsstatus haben und einem Arbeitsverbot unterliegen.

Wie schon an diesen Beispielen deutlich wird, sind die beiden Grundmuster von Ungleichheit (Ökonomische Hierarchie und Status-Hierarchie) mit vielfältigen weiteren Ungleichheitsursachen verbunden, wie z. B. der rechtlichen Position, der Geschlechtszugehörigkeit, der Lebensform u. a. m. Diesen Zusammenhängen und Wechselwirkungen geht die »Intersektionalitätsforschung« nach.

Intersektionalität

Intersektionalität ist ein theoretisches Konzept, das im Kontext der internationalen Frauenbewegungen und der feministischen Wissenschaft entstanden ist und erstmals 1989 von der schwarzen US-amerikanischen Juristin Kimberlé W. Crenshaw (geb. 1959) formuliert wurde (vgl. Crenshaw 2013/1989). Im Mittelpunkt intersektionaler Forschung steht die Frage nach den mehrdimensionalen Begründungszusammenhängen von Machtverhältnissen und den daraus resultierenden sozialen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten (vgl. Mogge-Grotjahn 2016).

Als Folge der ungerechten Machtstrukturen sind die Chancen der Gesellschaftsmitglieder, an allen Bereichen der Gesellschaft und an gesellschaftlicher Anerkennung teilzuhaben, ungleich verteilt. Dies widerspricht dem »kulturellen Gleichheitspostulat« der Moderne, demzufolge allen Menschen von Geburt an die gleichen Rechte zukommen (vgl. Liebig u. a. 2013, S. 287, unter Bezug auf Schimank 2005). Fraser spricht im gleichen Zusammenhang vom Grundsatz der »partizipatorischen Parität«, der durch strukturelle soziale Ungleichheiten verletzt wird (vgl. Fraser in Fraser, Honneth 2017, S. 250).

Schärfer als Honneth und Fraser kritisiert Maren Schreier die Ungerechtigkeiten als Ausdruck von »Unterdrückung, Ausbeutung, Kulturimperialismus und Gewalt« und verweist darauf, dass diese Strukturen vor allem dadurch aufrechterhalten werden, dass sie »als Normalitäten unreflektiert und unwidersprochen bleiben« (Schreier 2019, S. 70f).

Mit dem von Nancy Fraser und Axel Honneth geprägten Ausdruck der »partizipatorischen Parität« sind Verhältnisse und Strukturen gemeint, in denen alle Individuen das gleiche Maß an Autonomie erfahren und ihre Lebensziele verwirklichen können. Dabei sollen sie weder strukturell benachteiligt noch in ihrem Ansehen unterschiedlich behandelt werden (vgl. Honneth in Fraser, Honneth 2017, S. 298). Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen zum einen wirtschaftliche Ungleichheiten und die ihnen zugrunde liegenden Strukturen überwunden und Ressourcen umverteilt werden. Zum anderen müssen auch Status-Hierarchien in Hinblick auf unterschiedliche Lebenslagen, Lebensentwürfe und Identitäten abgebaut werden, um ihnen zur Anerkennung zu verhelfen.

Hieraus ergibt sich die Frage, wie in einer gegebenen Gesellschaft dafür gesorgt werden kann, dass sowohl die strukturellen als auch die kulturellen und subjektbezogenen Hindernisse der partizipatorischen Parität überwunden werden können.

»Welche Politik und Reform kann zugleich Status- und Klassenungleichheiten mindern? Welche programmatische politische Ausrichtung kann sowohl den berechtigten Ansprüchen auf Umverteilung als auch denen auf Anerkennung genügen, während sie zugleich die negativen Wechselwirkungen minimiert, die entstehen, sobald man beiden Arten von Ansprüchen zugleich zu genügen versucht?« (Fraser in Fraser, Honneth 2017, S. 97)

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass diejenigen, die von den bestehenden Verhältnissen und Hierarchien profitieren, sie bereitwillig aufgeben würden – die Forderungen nach Umverteilung und Anerkennung sind mit Machtfragen eng verknüpft.

Selbst wenn Machtverhältnisse sich so verändern lassen, dass die rechtlichen, politischen und ökonomischen Voraussetzungen und Strukturen von Gerechtigkeit und Teilhabe hergestellt werden können, ist das allein noch keine hinlängliche Antwort auf die Frage nach dem »guten Leben« für alle. Denn diese Frage zielt auf tiefergehende anthropologische, philosophische und gesellschaftstheoretische Dimensionen der Thematik – und auf die Werte und Ziele, um die es einer Gesellschaft geht.

Gesellschaftliche Ziele und Grundwerte sind zumeist in Verfassungen festgeschrieben und rechtlich geschützt.

Die Grundwerte in der Bundesrepublik Deutschland

Die ersten drei Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definieren als Grundwerte des demokratischen Zusammenlebens die Menschenwürde jedes und jeder Einzelnen, die Freiheit und die rechtliche Gleichheit aller Bürger_innen (vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland).

Für die deutsche Philosophin Hannah Arendt (1906–1975) ist Freiheit das Ziel allen politischen Handelns. Sie unterschied zwischen »Befreiung«, etwa von ungerechtfertigten Zwängen, und »Freiheit« als dem politischen Recht, sich an allen öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen. Im historischen Rückblick sieht Arendt die Befreiung von Armut als eine der wesentlichen Voraussetzungen politischer Freiheit (vgl. Arendt 2018/1963). Freiheit, auch und gerade die des Individuums, kann nach Arendt nur im Rahmen einer staatlichen Ordnung gewährleistet werden. Sie besteht also nicht in völliger »Souveränität« bzw. Loslösung des oder der Einzelnen von sozialen Beziehungen, sondern darin, die Beziehungen so zu gestalten, dass ein Höchstmaß an Freiheit und Autonomie für alle gewährleistet wird (vgl. Arendt 1958).

Diese grundlegenden Fragen nach dem gesellschaftlichen Miteinander und dem »guten Leben« für alle beschäftigen auch die amerikanische Philosophin Martha Nussbaum (geb. 1947). Sie betrachtet den Menschen als ein bedürftiges und verletzliches Wesen, das über ein bestimmtes Fähigkeitspotenzial verfügt. Dieses Potenzial stellt ihr zufolge eine »anthropologische Konstante« dar, d. h., es ist allen Menschen gemeinsam, unabhängig von der Kultur und Gesellschaft, in der sie leben. In Zusammenarbeit mit Amartya Sen (geb. 1933)11 hat sie dieses Fähigkeitspotenzial in zehn Punkten zusammengefasst12. Die Fähigkeiten werden in Interaktionen mit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, häuslichen und politischen Umfeld eingeübt und ausgeprägt (vgl. Nussbaum 2015, S. 30) – aber die Möglichkeiten und Bedingungen zur Ausprägung aller Fähigkeiten unterliegen vielfältigen Benachteiligungen, die u. a. an das Geschlecht, die Position im sozialen und ökonomischen Gefüge oder die ethnische Herkunft geknüpft sein können.

Nussbaum geht es um die Möglichkeit zur Ausprägung dieser Fähigkeiten und die dafür notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, nicht aber unbedingt um ihre tatsächliche Realisation. Ob und wie weit Menschen ihre grundlegenden Fähigkeiten entwickeln und einsetzen wollen, ist ihnen selbst überlassen. Nussbaum unterscheidet deshalb zwischen Fähigkeiten (»capabilities«) und den tatsächlich realisierten Tätigkeiten in der konkreten Lebenspraxis (»functionings«) (vgl. Nussbaum 2016, S. 57).

In Nussbaums Theorie wie auch bei Amartya Sen werden die Freiheit des oder der Einzelnen, die Chancengleichheit und die Gerechtigkeit miteinander verbunden und in einen globalen Kontext eingebettet (vgl. Huster 2018a, S. 120ff). Vor allem für Nussbaum spielt der Staat eine entscheidende Rolle. Er muss rechtliche und politische Rahmenbedingungen schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten auszuprägen und, sofern sie dies wünschen, auch zu realisieren. Die für die Realisierung nötigen Ressourcen – allen voran Bildung, politische Rechte und Freiheiten sowie gesundheitsförderliche Lebensbedingungen – müssen vom Staat bereitgestellt und rechtlich garantiert werden. – Auf diese und auch auf andere Auffassungen von den Aufgaben des (Sozial-)Staates wird in Kapitel 3.1 und 3.2 näher eingegangen ( Kap. 3.1; Kap. 3.2).

Selbst wenn Rahmenbedingungen und Ressourcen so ausgestaltet und zugänglich sind, dass sie ein Höchstmaß an Freiheit und Lebenschancen für alle ermöglichen, bleibt eine zentrale Frage offen: Wie und unter welchen Bedingungen können und wollen sich Menschen über ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen hinaus mit dem Gemeinwesen und dem Staat, den Menschenrechten und dem allgemeinen Guten identifizieren? Eine ausschließlich kognitive Einsicht in die Notwendigkeit von verbindlichen Maßstäben und Regeln des Zusammenlebens reicht nach Nussbaum hierfür nicht aus. Vielmehr bedarf es solcher »politischer Emotionen«, durch die sich Menschen positiv mit den Grundwerten der Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde identifizieren können und motiviert sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen (vgl. Nussbaum 2016, 17f).

In ihrer allgemeinen Theorie der Emotionen bezieht Nussbaum sich auf kognitionspsychologische und neurowissenschaftliche Forschung. Zentral für ihre Argumentation ist die Erkenntnis, dass Emotionen – anders als Instinkte – stets an kognitive und bewertende Inhalte gekoppelt sind. Emotionen können dazu beitragen, wichtige Ziele eines Landes bzw. einer Nation voranzutreiben – z. B. das Ziel, Not und Elend zu überwinden, die Menschenwürde aller Menschen zu achten und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu realisieren. Auf der anderen Seite sind es aber gerade auch Emotionen, die genau solche politischen Ziele behindern, indem sie gesellschaftliche Spaltungen herbeiführen und Konflikte auslösen oder verstärken (vgl. Nussbaum 2016, S.11f). Hierfür gab und gibt es immer wieder Beispiele, wie etwa Gewalt und Übergriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte oder Menschen mit Migrationsgeschichte, gegen Angehörige jüdischen Glaubens, gegen Menschen, die andere als heterosexuelle Orientierungen leben, sowie die in der Einleitung erwähnten gewaltbereiten und antidemokratischen Bewegungen.

Nussbaum setzt sich dafür ein, eine »öffentliche Gefühlskultur« zu fördern, durch die Emotionen wie Mitgefühl und Zuneigung unterstützt werden (vgl. Nussbaum 2016, S. 13). Nur so könne eine Spaltung der Gesellschaft in solche, die ›dazugehören‹, und solche, die ausgegrenzt werden, vermieden werden. Durch Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung können und müssen demnach die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Zugehörigkeit und Respekt sowie Teilhabe für alle zu garantieren und zu erhalten.

2.2 Politik- und demokratietheoretische Grundlagen

Im vorangegangenen Abschnitt wurden moderne Grundwerte wie Menschenrechte, Freiheit, Gerechtigkeit und Teilhabe angesprochen. Im Folgenden geht es nun um die politischen Strukturen moderner Gesellschaften. Seit dem 16. Jahrhundert entwickelten sich, vorwiegend in Westeuropa, neuartige Herrschaftsstrukturen, die sich u. a. durch eine Zentralisierung der Macht und die Entwicklung ebenfalls zentraler Verwaltungsstrukturen auszeichneten. Die staatliche Herrschaft bezieht sich auf ein bestimmtes Territorium, das so genannte »Staatsgebiet«, dessen Bevölkerung das »Staatsvolk« bildet (vgl. de Wall 2016, Sp. 1470ff).

Die meisten Staaten sind »Nationalstaaten«, d. h., das zu ihnen gehörende und von ihnen organisierte Gemeinwesen ist gleichbedeutend mit einer Nation.

Nation

Der Begriff der Nation zielt eher auf die kulturelle Identität ab, die häufig durch eine tatsächliche oder vermeintliche gemeinsame Abstammung, eine gemeinsame Sprache und/oder religiös und historisch begründet wird. Mit dem Begriff des Staates ist dagegen die Gesamtheit der politischen, rechtlichen und bürokratischen Strukturen gemeint. Beides bezieht sich in der Regel auf das gleiche Staatsgebiet, doch gibt es in Geschichte und Gegenwart auch immer wieder Beispiele dafür, dass »Staat« und »Nation« nicht identisch sind13.

Immer wieder gab und gibt es politische und häufig sogar bewaffnete Auseinandersetzungen über die Gründung neuer Staaten, weil die Bevölkerung eines bestimmten Territoriums sich nicht der Mehrheitsbevölkerung im vorhandenen Staatsgebiet zugehörig fühlt und/oder als Minderheit politisch und kulturell unterdrückt wird. Aktuelle Beispiele für solche Auseinandersetzungen sind etwa die Unabhängigkeitsbewegung der baskischen Bevölkerung im Norden Spaniens oder der Kampf der in der Türkei, in Syrien und auch im Irak lebenden Kurd_innen um einen eigenen Staat. – In der Regel verbinden sich der Wunsch nach einer Übereinstimmung von Staatsgebiet und kultureller Zugehörigkeit bzw. nationaler Identität mit politischen und ökonomischen Interessen. Umgekehrt gilt dies auch für die staatliche Bekämpfung solcher regionaler Autonomiebestrebungen.

Ob alle Menschen, die in einem Staatsgebiet leben, auch als dessen »Staatsbürgerinnen und Staatsbürger« gelten, hängt von der Verfassung und den Gesetzen des betreffenden Staates ab14. Mitglied einer Gesellschaft zu sein, ist also nicht immer gleichbedeutend damit, Bürgerin oder Bürger des Staates zu sein, auf dessen Territorium sich diese Gesellschaft befindet. Dieser Tatbestand kann erhebliche Auswirkungen auf die Teilhabechancen von Personen oder Personengruppen haben. So werden Geflüchteten oder Menschen, die in einem anderen Staat geboren wurden als dem, in dem sie dauerhaft leben, häufig die staatsbürgerlichen Teilhaberechte nicht zugestanden. Ebenso ist es möglich, dass Personengruppen zwar über die Staatsbürgerschaft verfügen, aber als Angehörige kultureller oder religiöser Minderheiten diskriminiert und von Teilhaberechten ausgeschlossen werden.

Staaten verfügen über politische Institutionen, durch die die Wege der Entscheidungsfindung und die Verfügung über Macht und Einfluss in ihren Staatsgrenzen festgelegt sind. Der heute in Europa vorherrschende Staats- und Gesellschaftstypus ist der eines demokratisch verfassten Nationalstaates mit einer hochgradig arbeitsteiligen Ökonomie und einem mehr oder minder umfassenden System sozialstaatlicher Versicherung, Versorgung und Fürsorge (vgl. Boeckh u. a. 2017, S. 154ff). Im Einzelnen gibt es aber große Unterschiede in den Verfassungen und Regierungsformen (vgl. Kimmel 2000).

»Demokratie« bedeutet die Herrschaft bzw. Machtausübung des Volkes.15 Demokratische Regierungen müssen auf eine geregelte und auf Konsens beruhende Weise vom Volk gewählt werden und kontrollierbar sein, wobei die Wahlsysteme große Unterschiede aufweisen können. Demokratieformen unterscheiden sich darin,

• wie stark die repräsentativen und die direktdemokratischen Elemente ausgeprägt sind;

• welche Rolle politische Parteien spielen;

• ob die Parlamente mehrere Ebenen umfassen; ob es sich um zentralistische oder um föderale Staaten handelt;

• welche Rolle dem Staatsoberhaupt zukommt;

• wie und von wem dieses gewählt wird, u. a. m.

Diese vielen verschiedenen Systeme zu analysieren und miteinander zu vergleichen, ist einer der Gegenstände politikwissenschaftlicher und insbesondere demokratietheoretischer Forschung. Sie trägt auch dazu bei herauszufinden, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Systeme in Blick auf die Teilhabechancen der Bevölkerung haben (vgl. Schmidt u. a. 2007; Schmidt 2010).

Entscheidende Kriterien dafür, ob es sich bei einem gegebenen Staat um eine Demokratie handelt, sind das Vorhandensein einer (zumindest kumulativen16) Verfassung (Grundgesetz) und eine funktionierende Gewaltenteilung. Letztere sorgt dafür, dass die Gesetzgebung (»Legislative«), die ausführenden Organe der Regierung und der Verwaltung (»Exekutive«) und die Rechtsprechung (»Judikative«) unabhängig voneinander arbeiten und sich gegenseitig kontrollieren

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und des Nationalsozialismus kam den vier Siegermächten, also den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), der Sowjetunion (SU), Frankreich und Großbritannien, die Aufgabe zu, für einen demokratischen Wiederaufbau der deutschen Gesellschaft zu sorgen. Zwischen 1945 und 1949 entstanden in konfliktreichen Prozessen die Grundstrukturen der beiden deutschen Staaten, also der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Osten Deutschlands. Diese beiden Staaten gehörten unterschiedlichen weltpolitischen Bündnissen an. Während in der DDR ein sozialistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem etabliert wurde, entstand die BRD als parlamentarische Demokratie mit einem kapitalistischen Wirtschaftssystem, das als soziale Marktwirtschaft ausgestaltet werden sollte. Nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zur jetzigen Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahr 1990 wurden das bis dahin in Westdeutschland etablierte politische und ökonomische System und auch die wohlfahrtsstaatlichen Strukturen des früheren Westdeutschlands zur Basis der weiteren Entwicklung der gesamten BRD gemacht.17

Die wiederholten Bemühungen darum, in Deutschland eine demokratische Gesellschaft entstehen zu lassen, waren geprägt von den Erfahrungen zunächst des Kaiserreiches (1871–1918) und dann des Nationalsozialismus (1933–1945) nach dem Scheitern der demokratisch verfassten Weimarer Republik (1918–1933), aber auch von den damals aktuellen Entwicklungen in den kommunistischen Staaten der SU (1917–1991) und des sich nach 1945 bildenden Ostblocks. Um zukünftig die demokratischen Strukturen vor totalitären Machtübernahmen und antidemokratischen Bewegungen zu schützen, wurde die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« entwickelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung zeichnet sich dadurch aus, dass über die schon erwähnte, allgemeine Gewaltenteilung hinaus föderalistische Strukturen eingeführt, die Bedeutung der politischen Parteien gestärkt und, zumindest auf der zentralen Bundesebene, plebiszitäre, d. h. direktdemokratische Elemente begrenzt wurden. Dadurch sollte die Macht auf die verschiedenen politischen Ebenen des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen verteilt und der Einfluss antidemokratischer Kräfte begrenzt werden (vgl. Rudzio 2019, S. 25ff).

Dass die Bundesrepublik Deutschland ein föderal gegliederter Staat ist, bedeutet, dass die zentrale Ebene der Bundesregierung in einem Wechselspiel steht mit der dezentralen Ebene der Bundesländer. Innerhalb der Bundesländer wird wiederum den Kommunen ein großer Handlungsspielraum zugestanden.

Bundespolisch werden die Rahmenbedingungen durch Gesetze vom Deutschen Bundestag festgelegt, die (je nach Politikfeld) von der Vertretung der Bundesländer, dem Bundesrat, gebilligt und von den Ländern umgesetzt und ausgestaltet werden müssen. Dies betrifft etwa die Sozial-, Wirtschafts- und Steuerpolitik, nicht aber die Außenpolitik, die »Bundessache« ist und daher vom Bundestag allein verantwortet wird. Unter anderem in der Bildungs- und Kulturpolitik haben die einzelnen Bundesländer auch eigenständige gesetzgeberische Aufgaben, ebenso bei der Gestaltung der öffentlichen Verwaltung und in Teilen der Gesundheits- und Sozialpolitik (vgl. Rudzio 2019, S. 35f)18.

Über die Vor- und Nachteile dieser föderalen Struktur wurde und wird immer wieder kontrovers diskutiert – zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab 2020, als die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich getroffen wurden. Aber auch in der Ausgestaltung der Schulpolitik oder der Kinderbetreuung werden die unterschiedlichen politischen Zielvorstellungen der in den jeweiligen Landesparlamenten vertretenen politischen Parteien sehr deutlich.

Das Grundgesetz (GG) sieht eine starke Stellung der Kommunen vor. So wird ihnen in Artikel 28 Absatz 2 das Recht eingeräumt, »alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln«, wobei sie verpflichtet sind, »gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet« herzustellen (GG Art. 72 Abs. 2). Auch auf europäischer Ebene werden den Kommunen der Mitgliedsstaaten starke Selbstverwaltungsrechte und Gestaltungsfreiheiten zugesichert (vgl. Becker 2020a, S. 32).

Den Kommunen kommt vor allem die Aufgabe der »Daseinsvor- und -fürsorge« zu. Dazu gehört die Versorgung der Bürger_innen mit allen für sie nötigen Gütern und Dienstleistungen. Diese umfassen

• den Bereich der Bildung und Kultur (z. B. Schulen, Volkshochschulen, Theater, Bibliotheken, Museen etc.),

• die soziale und gesundheitliche Hilfe und Versorgung (z. B. Kindertagesstätten, Jugendzentren, Altenheime, Krankenhäuser etc.),

• den Wohnungsbau,

• die technische Versorgung (z. B. öffentlicher Nahverkehr, Müllentsorgung, Feuerwehr, Friedhofsverwaltung etc.) sowie

• Einrichtungen der Freizeit und Erholung (z. B. Grün- und Sportanlagen, Schwimmbäder, Spielplätze etc.) (vgl. Rudzio 2019, S. 321f).

Weil diese Bereiche die alltägliche Lebensqualität der Bürger_innen unmittelbar betreffen, ist die politische Ebene der Kommunen sowohl für die Soziale Arbeit als auch für die politische Teilhabe der Bürger_innen von zentraler Bedeutung. Allerdings konkurrieren die kommunalen Angebote der Daseinsvorsorge gerade im sozialen und gesundheitlichen Bereich häufig mit privatwirtschaftlichen Angeboten der Daseinsvorsorge, zumal viele Kommunen aus finanziellen Gründen einen Teil ihrer Aufgaben privatisiert haben. Das wiederum hat Rückwirkungen sowohl auf die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards als auch auf die Teilhabemöglichkeiten der Bürger_innen (vgl. Burmester 2018).

Auf der nationalstaatlichen, also der Bundesebene, ist die Direktdemokratie in Deutschland nur schwach ausgeprägt; hier überwiegen die repräsentativ-demokratischen Mechanismen. So wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht direkt gewählt. Dagegen sind in den Landesverfassungen der Bundesländer Initiativrechte und Volksabstimmungen als direktdemokratische Elemente vorgesehen. Am stärksten ausgeprägt ist die unmittelbare Bürgerbeteiligung auf der kommunalen Ebene.

Die Rechte der Bürger_innen, z. B. Versammlungs- und Beteiligungsrechte, sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen sowie in den Gemeindeordnungen verankert. Auf kommunaler Ebene gehören dazu je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltete Bürger_innen- oder Einwohner_innenversammlungen, Bürger_innenfragestunden oder Bürger_innenbegehren sowie »Beiräte sachkundiger Bürgerinnen und Bürger«, etwa Integrations- bzw. Migrationsbeiräte, Senior_innenbeiräte, Jugendparlamente, Quartiersbeiräte u. a. m. (vgl. Becker 2020a, S. 33f).

Die erwähnten Teilhabemöglichkeiten von Bürger_innen, vor allem auf kommunaler Ebene, sind nur ein Element des hier grob skizzierten gesamten Systems der geteilten Staatsfunktionen und -gewalten. In diesem System bewegen sich die politischen Akteur_innen, Parteien und Organisationen, durch die die einzelnen Staatsbürger_innen Einfluss nehmen können auf die politischen Entscheidungen.

Politische Parteien

Politische Parteien formulieren und vertreten die Interessen und den politischen Willen ihrer Mitglieder und ihrer Wähler_innen und bringen diese in repräsentativer Art und Weise in die politischen Institutionen, vorzugsweise in Parlamente, ein.

Allerdings haben es bestimmte Bevölkerungsgruppen schwerer als andere, ihre Interessen mithilfe der repräsentativ gewählten Gremien zu verfolgen – hierauf wird in Kapitel 3.4 im Abschnitt über »starke und schwache Interessen« näher eingegangen ( Kap. 3.4).

Außerdem gibt es auch politische Akteur_innen, die nicht gewählt sind. Dazu gehören Lobbyisten, die ihre zumeist ökonomischen Interessen dadurch verfolgen, dass sie durch persönliche Kontakte oder sonstige Anreize versuchen, Einfluss auf die Gesetzgebung und/oder das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten zu nehmen. Schwer kontrollierbar ist auch der Einfluss von Expert_innen wie Wissenschaftler_innen oder anderen fachkundigen Personen. Je komplexer die Sachverhalte sind, um die es im Gesetzgebungsverfahren gilt, desto notwendiger, aber unter Teilhabe-Gesichtspunkten und im Sinne der parlamentarischen Demokratie problematischer erscheint das. Dieses Dilemma wurde während der Corona-Pandemie besonders deutlich (vgl. Kropp 2020).

Grundsätzlich wird in den meisten Demokratietheorien davon ausgegangen, »dass ein politisches System dann gut ist, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen teilhaben können« (Wurzbacher 2014, S. 100). Damit ist aber kein naives Verständnis von Demokratie gemeint, das sich ausschließlich auf die Verfahren zur Mehrheitsgewinnung bezieht. Vielmehr geht es immer auch um die Bewahrung und/oder Realisierung der demokratischen Grundwerte der Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland definiert diese und weitere Grundwerte in seinen ersten Artikeln und stellt diese ausdrücklich unter Schutz. Dadurch soll verhindert werden, dass antidemokratische Kräfte Mehrheiten gewinnen können, so wie es nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg und der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre in Deutschland geschehen ist. Damals verloren die demokratischen Parteien der Weimarer Republik die parlamentarische Mehrheit, und die Nationalsozialisten konnten, durch Wahlen formal legitimiert, die Macht ergreifen (zunächst erst mithilfe einer bürgerlich-rechtsextremen Koalition). Wie leicht die Demokratie gefährdet werden kann, zeigen die aktuellen Erfolge populistischer Bewegungen, die sich nicht an den Grundrechten der Menschenwürde und der Demokratie orientieren (vgl. Rudzio 2019, S. 30ff). Dies gilt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für viele andere demokratisch verfasste Gesellschaften.

Trotz – oder gerade wegen – dieser kritisch zu beurteilenden Tendenzen ist an dem Ziel möglichst umfassender Teilhabechancen für alle Bürger_innen festzuhalten. Dieses Ziel geht über eine Repräsentation vielfältiger Interessen in Parteien und politischen Entscheidungsgremien weit hinaus. Die empirische Parteienforschung zeigt, dass das Spektrum der demokratischen Parteien weder in ihrer Mitglieder- noch in ihrer Wählerschaft die Gesamtbevölkerung repräsentiert (vgl. Schäfer 2015) und einen solchen Anspruch auch gar nicht erfüllen könnte (vgl. Rudzio 2019, S. 136ff). Schon aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll und notwendig, dass es über die politischen Parteien hinaus weitere Organisationsformen zur Interessenvertretung und Teilhabe breiter Bevölkerungsgruppen gibt.

In beteiligungstheoretischer Perspektive geht es nicht allein um das korrekte Zustandekommen politischer Entscheidungen, sondern Teilhabe gilt als Wert an sich und als das eigentliche Ziel eines umfassenden, alle gesellschaftlichen Bereiche umfassenden Politikverständnisses.

Allerdings muss es dann auch tatsächlich etwas zu entscheiden – und nicht nur mitzureden – geben. So merkt Wurzbacher kritisch an, dass auf der kommunalen Ebene die direktdemokratischen Elemente zu einem Zeitpunkt ausgebaut wurden, als die tatsächlichen Handlungsspielräume der Kommunen aus finanziellen Gründen deutlich zurückgingen: »Zugespitzt könnte man sagen, die BürgerInnen dürfen jetzt zwar mehr mitentscheiden, faktisch gibt es aber immer weniger zu gestalten, weil das Geld dazu fehlt« (Wurzbacher 2014, S. 107). Teilhabe, die diesen Namen verdient, braucht auch ausreichende Ressourcen.

Der britische Soziologe Thomas Humphrey Marshall (1893–1982) hat bereits 1950 eine umfassende Theorie über die Bürgerrechte und den Wohlfahrtsstaat vorgelegt. In seiner Theorie wird deutlich, dass es mehr als nur der repräsentativen politischen Institutionen und des Wahlrechtes bedarf, um wirklich allen Bürger_innen zur Teilhabe zu verhelfen. Ausgangspunkt für Marshall ist die Spannung zwischen der durch die kapitalistische Ökonomie verursachten sozialen Ungleichheit einerseits und dem Gleichheitsanspruch der politischen Demokratie andererseits. Für diesen Anspruch steht bei Marshall der Begriff der »Citizenship«, d. h., dass durch die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft allen Bürger_innen die gleichen Rechte garantiert werden.

Marshall unterscheidet verschiedene »Ebenen« bzw. Arten von Rechten:

• »Civil rights«, das sind die individuellen Rechte zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens, z. B. das Versammlungs- und das Vertragsrecht sowie die Redefreiheit.

• »Political rights«, das sind die Partizipationsrechte in der Politik, z. B. das aktive und das passive Wahlrecht und das Recht, politischen Parteien oder Organisationen anzugehören.

• »Social rights«, das sind die Rechte und Ansprüche auf wohlfahrtsstaatliche Leistungen und Unterstützung.

• »Industrial rights«, das sind die Arbeitnehmerrechte, die u. a. in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden (vgl. Marshall 1992/1950, S. 40f).

Erst durch die Sicherstellung der »Social Rights« wird die mit der Staatsbürgerschaft versprochene Teilhabe aller Bürger_innen an der Gesellschaft sichergestellt. Wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen sollen nach Marshall die Lebensbedingungen der Armen verbessern und dazu führen, dass soziale Ungleichheit verringert wird. Vor allem das Bildungssystem, das Gesundheitssystem und das System der sozialen Sicherheit sollen so ausgestaltet werden, dass alle Menschen »ein kulturell angemessenes, dem allgemeinen gesellschaftlichen Wohlstand entsprechendes Lebensniveau« genießen können (Kronauer 2010, S. 29, unter Bezug auf Marshall 1992, S. 40).

Die meisten Staats- und Demokratietheorien setzen den Nationalstaat als Grundeinheit voraus, innerhalb dessen Grenzen dann Fragen der Verteilung von Ressourcen, der Gerechtigkeit und Anerkennung sowie Fragen der Repräsentativität und Teilhabe gelöst werden müssen. Tatsächlich aber sind »viele der drängendsten Probleme …, vor denen Menschen stehen, die in Nationalstaaten leben, … heute auch internationale Probleme« (Nussbaum 2016, S. 31). Dazu gehören internationale Wirtschaftsstrukturen und Konzerne, Zoll- und Handelsfragen, Finanzpolitik, aber auch die Umwelt- und Klimapolitik, die Flüchtlings- und Asylpolitik, Menschenrechtsfragen und vieles mehr. Neben weltweit agierenden Institutionen, wie etwa der Welthandels- und der Weltgesundheitsorganisation, gibt es regional begrenzte Institutionen, wie z. B. den Verband Südostasiatischer Staaten. Die Europäische Union umfasst im Vergleich solcher regionalen Zusammenschlüsse ein besonders umfangreiches Gefüge von Institutionen (etwa das direkt gewählte Europäische Parlament), Regelungskompetenzen (etwa in der Geld- und der Gleichstellungspolitik) sowie deren Nutzung (Vereinbarung europäischer Mindeststandards etwa in der Steuer- und Umweltpolitik) und weist damit staatsähnliche Strukturen auf (vgl. Rudzio 2019, S. 369).

Die Bundesrepublik Deutschland ist in diese vielfältigen internationalen Systeme eingebunden, wodurch viele Fragen aufgeworfen werden, z. B.: Welche Rolle spielen EU-weite Abkommen und Gesetze bei der Ausgestaltung der bundesrepublikanischen Sozial- und Wirtschaftspolitik? Wie weit kann und will die Europäische Union Einfluss nehmen auf die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit in einzelnen ihrer Mitgliedstaaten? Was bedeutet es für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, dass die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und ratifiziert hat?

Generell führt die »Mehr-Ebenen«-Struktur von föderaler, nationalstaatlicher, europäischer und globaler Politik dazu, dass die nationale Politik überfordert ist und in zunehmende Legitimationszwänge gerät (vgl. Huster 2018a, S. 125). Auch die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit lässt sich nicht mehr ohne Weiteres im Rahmen von Nationalstaaten beantworten, denn zu den ungleichen und damit tendenziell ungerechten Strukturen innerhalb der einzelnen Gesellschaften kommen die ebenso ungleichen und damit tendenziell ebenso ungerechten Strukturen zwischen den verschiedenen Gesellschaften und auch zwischen den verschiedenen Regionen der Welt hinzu. Vor allem für die Sozialpolitik und in der Folge für die Soziale Arbeit haben diese internationalen Verflechtungen erhebliche Konsequenzen (vgl. Mau, Verwiebe 2013).

Die Europäische Union versucht diesen Problemen mit unterschiedlichen Instrumentarien und Strategien zu begegnen. Diese reichen von umfangreichen Berichtspflichten bis zu gemeinsam beschlossenen und umzusetzenden Programmen, beispielsweise zur Armutsbekämpfung oder auch zur Stärkung politischer und gesellschaftlicher Partizipation (vgl. Zimmermann, Boeckh 2018, S. 794ff).

Für die Bevölkerung sind mit der Internationalisierung und Globalisierung von Ökonomie, Politik, digitalen Medien und vieler anderer Bereiche Vorteile wie Mobilität und weltweite Kommunikationsmöglichkeiten verbunden. Andererseits führen diese Entwicklungen zu großen Hürden für die Teilhabe der Einzelnen. Das liegt vor allem daran, dass ihre Einflussmöglichkeiten, ebenso wie die der nationalstaatlich organisierten politischen Institutionen, auf internationaler Ebene gering sind. Zwar werden regelmäßig Wahlen zum Europaparlament durchgeführt, doch bleibt diese Politikebene dem Verständnis und der realen Einflussnahme der Bevölkerung in den einzelnen Staaten weitgehend entzogen. Die oft sehr abstrakten Zusammenhänge sind nur schwer zu durchschauen, und es gibt wenige Möglichkeiten der Einflussnahme. Zudem ist es schwierig, sich auch emotional mit diesen europäischen und sogar weltweiten Strukturen und Wirklichkeiten zu verbinden bzw. sich mit ihnen zu identifizieren. So entsteht eine zunehmende und

»frustrierende Diskrepanz zwischen unentwegt beschworenen bürgerschaftlichen Kompetenzen einerseits und kaum noch durchschaubaren und beeinflussbaren Verhältnissen der formellen und informellen Mehrebenensteuerung in den modernen Demokratien andrerseits. Auch die verschiedentlich als Heilmittel angepriesenen Mittel ›Dezentralisierung‹ und ›mehr Beteiligung‹ sind zweischneidig: sie vermindern nicht die Komplexität, sondern vergrößern sie« (Schmidt 2010, S. 500).

Ein Beispiel für die Problematik der politischen Teilhabe der Bevölkerung in der Europapolitik war der so genannte »Brexit«, also der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. An einer Volksabstimmung im Jahr 2016 beteiligten sich 72,2 % aller Wahlberechtigten, von denen 52 % für den Brexit stimmten und 48 % dagegen. In den darauf folgenden vierjährigen Austrittsverhandlungen gab es immer wieder Initiativen für eine erneute Volksabstimmung, da sich in der Zwischenzeit deutlich mehr als die ursprünglich 72,2 % an der Meinungsbildung beteiligen wollten und viele Bürger_innen sich im Nachhinein nicht ausreichend über die Konsequenzen der Austrittsentscheidung informiert fühlten. Das konnte aber nichts mehr daran ändern, dass Großbritannien am 31. Januar 2021 die EU verlassen hat (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2020a).

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18 декабря 2025
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257 стр. 12 иллюстраций
ISBN:
9783170384460
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