Читать книгу: «Schweizer Wirtschaftseliten 1910-2010»

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Inhalt

Einleitung

Methode: Wie studiert man Wirtschaftseliten?

Erster Teil: Wie wird man Wirtschaftsführer?

Kapitel 1: Zwischen Internationalisierung und Protektionismus

Die Internationalisierung der Eliten vor dem Ersten Weltkrieg

Der Rückzug ins Nationale nach 1914

Die Konsolidierung der «Alpenfestung» (1940–1980)

Kapitel 2: Die Wirtschaft als Männerbastion

Struktureller Ausschluss der Frauen

Die unsichtbare Rolle der Frauen im Familienkapitalismus

Die Wende der 1970er-Jahre

Pionierinnen in Machtpositionen

Kapitel 3: Die familiäre Herkunft als Schlüsselfaktor

Übervertretung des Grossbürgertums und der bürgerlichen Mittelklassen

Der Einfluss der Familiendynastien

Der späte Niedergang des Familienkapitalismus

Die professionellen Manager

Kapitel 4: Auswahl der Führungskräfte: Bildung und Armee

Vom Lehrling zum Doktor

Die Disziplinen der Macht

Ein Offiziersgrad in der Schweizer Armee – Vorteil oder Notwendigkeit?

Zweiter Teil: Organisierte Interessen und politisches Engagement der Schweizer Wirtschaftseliten

Kapitel 5: Das Unternehmensnetzwerk

Unternehmensnetzwerke und die Koordination der Unternehmerinteressen

Zunehmende Nationalisierung

Verbindungen zwischen Banken und der Industrie

Netzwerke und Kartelle

Die Schweizer Grossunternehmer: Eine Gruppe, die zusammenhält

Kapitel 6: Die Unternehmerverbände

Die Unternehmerverbände im Zentrum der Interessenpolitik

Die Leitungsorgane der Unternehmerverbände

Hinter den Kulissen: Die hauptamtlichen Verbandsfunktionäre

Drei wichtige «Unternehmerfunktionäre»

Kapitel 7: Unternehmer in der Politik

Milizsystem und Engagement der Unternehmer

Vielfältige Engagements

Rechtsanwälte mit Parlaments- und Verwaltungsratsmandaten

Unternehmer im Abstimmungskampf

Kapitel 8: Das Verhältnis zur Verwaltung: Zwischen Verflechtung und Lobbying

Der Einfluss der Wirtschaftseliten auf die Milizverwaltung

Verbandssekretäre an der Spitze der Bundesverwaltung

Von der Verwaltung in die Wirtschaft

Vier «Wechsler» zwischen Wirtschaft und Verwaltung

Dritter Teil: Der Umbruch im ausgehenden 20. Jahrhundert

Kapitel 9: Die neuen Eliten

Die zunehmende Internationalisierung der «Schweizer» Wirtschaftselite

Von «schweizerischen» zu «kosmopolitischen» Ressourcen

Neue Bildungswege

Die «McKinsey-Connection»

Hartnäckiger Familienkapitalismus

Stockende Feminisierung

Kapitel 10: Neuausrichtung der unternehmerischen Machtnetze

Der Niedergang des Schweizer Unternehmensnetzwerks

Von der Koordination zur Konkurrenz

Die Verstärkung transnationaler Netzwerke

Kapitel 11: Neue Spannungen in der Wirtschaftselite

Neue Gräben in der Unternehmerschaft

Schwächung der ausserparlamentarischen Kommissionen – Stärkung der Verwaltung

Professionalisierung des Parlaments und neue Formen der Interessenvertretung

Schluss: Transnationalisierung und Fragmentierung der Schweizer Wirtschaftseliten

Anhang

Anmerkungen

Bibliografie

Abkürzungsverzeichnis

Autoren

Dank

Das Netzwerk der Personenverflechtungen zwischen den 110 grössten Schweizer Firmen

Grafik 1: 1910

Grafik 2: 1980

Grafik 3: 2010

Einleitung

«Die grossen Familien, welche Geschichte gemacht haben, die Willes, Sprechers, Bührles, Sulzers, Ballys, Boveris etc. haben kein Interesse daran, ihre jüngsten Vergangenheiten ans Licht kommen zu lassen. Die Legalität ist dabei auf ihrer Seite, der Privatbesitz an Archivmitteln bekanntlich gesetzlich geschützt, so gut wie der Privatbesitz an Produktionsmitteln.»1

Ende der 1980er-Jahre schilderte Niklaus Meienberg im Detail die Schwierigkeiten, auf die er stiess, als er eine Biografie Ulrich Willes verfassen wollte. Der Oberbefehlshaber der Schweizer Armee im Ersten Weltkrieg sympathisierte offen mit dem deutschen Kaiserreich und war das berühmteste Mitglied eines in Armee und Wirtschaft einflussreichen «Clans».

Viele Faktoren hemmten die Erforschung der Wirtschaftseliten. Schwer zugängliche Informationen etwa und ein ideologisches Klima, das Diskretion zur Tugend verklärt und den Mythos einer demokratischen und egalitären Schweiz hochhält. Das heisst nicht, dass überhaupt keine Studien vorliegen. Doch beschäftigte sich die Geschichtswissenschaft in der Schweiz bisher vor allem mit den privilegierten Gesellschaftsklassen des Ancien Régime und mit dem Patriziat einiger Städte. Wo sie die jüngere Vergangenheit in den Blick nahm, konzentrierte sie sich auf spezifische Branchen oder auf Biografien der grossen «Unternehmer», welche die Erfolgsgeschichte der Schweiz prägten. Aber gerade Schlüsselbranchen der Schweizer Wirtschaft wie der Banken- und Versicherungssektor wurden vernachlässigt, weil es keinen Zugang zu den Archiven gab. Unbestritten ist, dass eine Gesamtsicht auf die Wirtschaftseliten des 19. und 20. Jahrhunderts fehlt; eine «Kollektivbiografie» dieser mächtigen Sozialgruppe bleibt ein Desiderat.2 Es gab zwar entsprechende Versuche, doch fehlte ihnen entweder die empirische Grundlage, oder sie waren stark ideologisch gefärbt.

In den 1930er- und 1940er-Jahren prangerten linke Gewerkschafter, Journalisten und Intellektuelle die Macht der Wirtschaftseliten an. Georges Bähler alias Pollux (1895–1982) untersuchte die wechselseitige Durchdringung von Wirtschaft und Politik. In einer 1944 publizierten Arbeit zeigt er, dass das Land von 200 Familien beherrscht wird, von denen viele zur alten Aristokratie und dem Patriziat gehören. 1965 beauftragte der Bundesrat den Zürcher Rechtsanwalt Georg Gautschi damit, einen Bericht über die Notwendigkeit einer Reform des Aktienrechts zu verfassen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Jahr darauf legte Gautschi einen mehr als 700 Seiten umfassenden Rapport vor, in dem er die Funktionsweise der Schweizer Grossunternehmen scharf kritisierte. Die Wirtschaftseliten, urteilt er darin, würden einen verschworenen Zirkel bilden und in den Firmen oft wenig demokratisch handeln: «Vererbung und Heirat in Unternehmerkreisen und die Verflechtung gleichartiger Interessen haben bewirkt, dass ein relativ kleiner Kreis von Personen die Verwaltungsratspositionen in den bedeutenden Unternehmungen besetzt […]. Der Kreis erweitert sich da und dort durch Bankenvertreter, die seltener auf Grund von Kreditgewährung als auf Grund der Stimmkraft von Depotkunden oder verwalteten Anlagefonds beigezogen werden.»3 Die betroffenen Milieus reagierten heftig, und der Bericht wurde nie publiziert, aus Angst, er könne eine «öffentliche Polemik» auslösen.

In den 1970er-Jahren hinterfragten mehrere kritische Darstellungen den Aufstieg des «helvetischen Imperiums» seit dem 19. Jahrhundert. Im Lauf des 20. Jahrhunderts hatte sich die Schweiz zu einer blühenden Volkswirtschaft entwickelt, deren Motor unzählige, in der ganzen Welt präsente, multinationale Konzerne waren. Autoren wie Lorenz Stucki oder François Höpflinger beklagten, dass die wirtschaftliche Macht in den Händen eines sehr kleinen Kreises konzentriert war, der im Wesentlichen aus «grossen» Familien bestand, die die wichtigsten Schweizer Firmen mit strategischen Aktienpaketen kontrollierten. Diese Analysen lieferten zwar wertvolle Informationen, blieben aber sehr allgemein. Weil es von einigen Ausnahmen abgesehen kaum weiterführende und vertiefende Studien gab, blieb die Erforschung der Wirtschaftseliten nach diesen Pionierwerken ohne Fortsetzung.

Zwar gibt es Anzeichen, dass es einfacher geworden ist, über die Schweizer Wirtschaftseliten zu forschen und zu schreiben: Das Internet macht viele Informationen über Unternehmen öffentlich zugänglich. Dasselbe gilt für die «Rankings», beispielsweise die Rangliste der 300 reichsten Schweizerinnen und Schweizer, die das Magazin «Bilanz» seit 1989 jährlich zusammenstellt. Zudem müssen die Konzerne heute transparenter informieren, um die Anleger an den Börsen zu befriedigen – das geht so weit, dass die Löhne und Boni der meisten Verwaltungsratspräsidenten und CEOs heute bekannt sind. Dennoch: Liest man die (Wirtschafts-)Presse, staunt man noch immer über die häufig hagiografische und oberflächliche Berichterstattung über die Wirtschaftseliten. In ganzen Artikeln werden die Geschäftsstrategien der Wirtschaftsführer, ihre persönlichen Verdienste oder ihr philanthropisches Engagement gepriesen. Ein beliebtes Thema ist der Leistungskult der Spitzenmanager. Viel Tinte wird vergossen, um ihre sportlichen Exploits – etwa im Lauf- und Wassersport – oder ihren höllischen Arbeitsrhythmus herauszustreichen. Die Aussage, man beginne den Arbeitstag um 4 oder 5 Uhr morgens, ist zur obligaten Passage jedes Interviews mit einem Wirtschaftsführer geworden.

Nichts oder kaum etwas ist dagegen über die Bedingungen und Umstände zu erfahren, die den Erfolg der Spitzenkader erklärten. Es entsteht der Eindruck, der Erfolg der Entscheidungsträger sei allein ihren – gewiss oft grossen – persönlichen Fähigkeiten und Verdiensten zu verdanken. Die sozialen Mechanismen, die ihren Aufstieg erleichterten, werden verschwiegen. Dazu zählen das Familienvermögen, Studien an prestigeträchtigen Bildungsinstitutionen oder die Teilnahme an einflussreichen gesellschaftlichen Netzwerken.

Diese Lücken wollen wir mit unserem Buch schliessen: Die vorliegende Kollektivbiografie der obersten Kader der grossen Schweizer Unternehmen beleuchtet die Faktoren, die zur Entstehung und Reproduktion der Wirtschaftseliten beitragen, und zeigt auf, wie sich das Profil der Wirtschaftsführer über mehr als ein Jahrhundert entwickelt hat. Mit dem Buch, das als Kollektivarbeit entstanden ist und sich auf eine Datenbank mit mehr als 20 000 biografischen Einträgen stützt, legen wir erstmals eine Überblicksdarstellung zu den Schweizer Wirtschaftseliten im 20. und frühen 21. Jahrhundert vor.

Was zeigen wir in diesem Buch? Bis in die 1980er-Jahre zeichnet sich das soziologische Profil der Wirtschaftseliten durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität aus. Schematisch liesse sich ein Schweizer Wirtschaftsführer folgendermassen beschreiben: männlich, Schweizer Staatsbürger, Jurist, freisinnig, Milizoffizier, in mehreren Verwaltungsräten von Grossunternehmen (siehe erster und zweiter Teil). Doch im Lauf der letzten 30 Jahre führte die Globalisierung und die zunehmende Finanzialisierung der Wirtschaft zu grossen Umwälzungen. Die Anzahl Ausländer an der Spitze der Unternehmen nahm stark zu. Wirtschaftswissenschaftliche Studien oder ein Master of Business Administration (MBA)* – der im Idealfall an einer prestigeträchtigen angelsächsischen Universität erworben wurde – traten an die Stelle der juristischen Ausbildung. Neue Institutionen wie Business Schools und die internationalen Beratungs- und Revisionsgesellschaften mauserten sich zu wichtigen Orten der Ausbildung und Beziehungspflege. Umgekehrt lockerten sich die Verbindungen zwischen Wirtschaft und Politik. Auch die Verflechtungen zwischen den Grossunternehmen verloren stark an Bedeutung. Doch trotz des Umbruchs blieben traditionelle Auswahlmechanismen wirksam: Nach wie vor erreichen nur sehr wenige Frauen und Arbeiterkinder wirtschaftliche Spitzenpositionen. Zudem bleibt die Armee – obschon sie an Einfluss verloren hat – ein Ort, an dem Schweizer Eliten ausgebildet und sozialisiert werden.

Die Schweizer Wirtschaftseliten unterscheiden sich von denjenigen anderer europäischer Länder dadurch, dass sie gleichzeitig in mehreren Machtsphären vertreten sind. Das gilt vorab für die Politik, aber auch für die militärischen, kulturellen, wissenschaftlichen und philanthropischen Bereiche. Warum ist das so? Das Milizsystem hat den Bundesstaat seit seiner Gründung 1848 geprägt, daher die enge Verflechtung zwischen der wirtschaftlichen, militärischen und politischen Macht. Hinzu kommt die Kleinräumigkeit des Landes, die zu einer überschaubaren Eliteformation geführt hat, in der, dank einer Vielzahl von gesellschaftlichen Netzwerken, «jeder jeden kennt». Das aus der Kleinräumigkeit des Landes heraus entstandene Gefühl der Verletzlichkeit führte zu einer engen Kooperation zwischen sektoriellen und regionalen Eliten, obwohl diese nicht selten voneinander abweichende Interessen vertreten. Einige Beobachter haben das schweizerische System der «Corporate Governance» deshalb als «Alpenfestung» charakterisiert: Vom Ersten Weltkrieg bis in die 1980er-Jahre wurde Ausländern der Zugang zur Spitze von Schweizer Grossunternehmen erschwert oder ganz verwehrt. Diese relative Abschottung war in einem gewissen Sinn paradox, fand sie doch vor dem Hintergrund einer Öffnung gegenüber den Weltmärkten und einer starken Expansion der multinationalen Konzerne statt.

Das Milizsystem, die geringe Grösse des Landes und die grosse Abhängigkeit von den internationalen Märkten erklären also den Einfluss und die engen Beziehungen zu den anderen Machtsphären, die die Wirtschaftseliten hierzulande haben. In seinem Klassiker über die amerikanischen Eliten führte der Soziologe C.Wright Mills vor 50 Jahren den Begriff der «Machtelite» («power elite») ein, um die Organisation und die Funktionsweise der damals herrschenden Kreise zu erfassen. Mit dem Begriff umschrieb Mills «diejenigen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Gruppen […], die als kompliziertes Gebilde einander überschneidender Kreise an allen Entscheidungen von zumindest nationaler […] Tragweite teilhaben».4 Aufgrund ihrer Führungspositionen in den wirtschaftlichen, politischen und militärischen Einflusssphären zählen diese Akteure zu den wichtigsten Entscheidungsträgern der Gesellschaft. Ohne Zweifel gehören Schweizer Wirtschaftsführer zu einer «Machtelite», wie sie Mills für die USA definierte.

Methode: Wie studiert man Wirtschaftseliten?

Dieses Buch fasst die Ergebnisse des Forschungsprojekts «Die schweizerischen Eliten im 20. Jahrhundert: Ein unabgeschlossener Differenzierungsprozess?» zusammen. Geleitet wurde das vom Nationalfonds finanzierte Projekt von André Mach und Thomas David. Im Rahmen des Projekts entstand eine umfangreiche Datenbank mit Angaben zu Personen, die in den Jahren 1910, 1937, 1957, 1980, 2000 und 2010 Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung bekleideten. Die in diesem Buch präsentierten Daten und Analysen stützen sich auf diese Datenbank.5 Im von uns verwendeten Ansatz der Kollektivbiografie entsteht Geschichte auf der Basis von systematisch gesammelten Indikatoren zu einer sozialen Gruppe, die nach einheitlichen und transparenten Kriterien ausgewählt wurde.

Was ist im Folgenden unter Wirtschaftseliten zu verstehen? Ob eine Person zu dieser Gruppe gehört, wird über die Machtposition bestimmt, die sie besetzt. Als Wirtschaftseliten bezeichnen wir also die Führungspersonen der wichtigsten Schweizer Unternehmen, aber auch die Vorstandsmitglieder der wichtigsten Unternehmerverbände, welche in der Schweiz eine Schlüsselrolle spielen.

Wie identifizierten wir diese Individuen? Wir wählten zunächst für jedes der Stichjahre mittels einer Kombination von Umsatz, Börsenkapitalisierung und Anzahl Beschäftigte die 110 wichtigsten Unternehmen aus.6 Darauf identifizierten wir die operativen Führungskräfte (Generaldirektor, Delegierter und Präsident des Verwaltungsrats) sowie die Verwaltungsratsmitglieder dieser Firmen. Dabei gilt es zu beachten, dass das Schweizer Recht den Unternehmen einen grosszügigen Handlungsspielraum lässt, wie sie ihre Organisation gestalten. Historisch betrachtet bildet der Verwaltungsrat das wichtigste Organ, denn er ist gleichzeitig für die strategische Ausrichtung und die operative Geschäftsführung zuständig. Allerdings werden die ausführenden Funktionen meist einer separaten Generaldirektion oder Delegierten übertragen, die an den Verwaltungsratssitzungen teilnehmen und mit der operativen Leitung der Gesellschaft betraut sind.

Je nach Kapitel und behandelter Thematik verwenden wir eine andere Stichprobe:

Für die leitenden Direktoren haben wir detaillierte biografische Angaben zur sozialen Herkunft, dem Geschlecht, der Nationalität, der Ausbildung, dem militärischen Rang, dem Karriereverlauf sowie den verschiedenen wirtschaftlichen und politischen Mandaten gesammelt. Für jedes Unternehmen haben wir den Verwaltungsratspräsidenten und den Generaldirektor (oder den Verwaltungsratsdelegierten) erfasst. Diese Informationen dienen unserer Kollektivbiografie als Grundlage (siehe im Besonderen erster Teil und Kapitel 9).

Für die Verwaltungsratsmitglieder mussten wir uns, wegen der Grösse der Gruppe, auf die Kriterien Geschlecht, Nationalität sowie wirtschaftliche und politische Mandate beschränken und konnten keine detaillierteren Analysen durchführen.

Basierend auf der Zusammensetzung der Verwaltungsräte konnten wir Netzwerkanalysen zu den Verflechtungen zwischen den Firmen erstellen (Kapitel 5 und 10).

Schliesslich haben wir die Mitglieder der Leitenden Ausschüsse und die festangestellten Sekretäre der wirtschaftlichen Spitzenverbände erhoben: der Economiesuisse (vormals Schweizerischer Handels- und Industrieverein SHIV), des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), des Zentralverbands Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (ZSAO, heute Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV), sowie des Schweizerischen Bauernverbands (Kapitel 6–8 und 11).

Für die Erhebung dieser Informationen waren uns – um nur die wichtigsten zu nennen – die folgenden Quellen und Nachschlagewerke besonders dienlich: das Historische Lexikon der Schweiz (HLS), die Diplomatischen Dokumente der Schweiz (Dodis), die Firmendokumentationen des Schweizerischen Wirtschaftsarchivs in Basel, aber auch die Reihe Schweizer Pioniere der Wirtschaft und Technik.

Erster Teil
Wie wird man Wirtschaftsführer?

Die Schweiz blieb von den beiden Weltkriegen weitgehend verschont und war während des 20. Jahrhunderts durch eine hohe soziale und politische Stabilität geprägt. Diese zwei Faktoren begünstigten das Wachstum der wichtigsten Unternehmen im Land. Auch das soziologische Profil der Schweizer Wirtschaftsführer zeichnete sich durch eine hohe Stabilität aus. Aber welche Ressourcen und Fähigkeiten waren es, die ihnen den Aufstieg an die Spitzen der grössten Unternehmen erleichterten? Im ersten Teil des Buchs, der sich auf die Jahre 1910–1980 konzentriert, beleuchten wir die sozialen Merkmale der Schweizer Wirtschaftselite. Diese widerspiegeln auch den Charakter der Grossunternehmen und geben Aufschluss über die Gesellschaftsstruktur als Ganzes.

Drei Faktoren prägten die Wirtschaftselite im 20. Jahrhundert. Erstens lässt sich von einem doppelten Ausschluss sprechen, der Frauen und Ausländer betraf. Bis in die 1980er-Jahre gab es kaum weibliche oder ausländische CEOs und Verwaltungsräte. Seit dem Ersten Weltkrieg zogen die Unternehmen – trotz ihrer frühen Internationalisierung – Schweizer Staatsangehörige vor, wenn es darum ging, die Mitglieder ihrer Leitungsorgane zu rekrutieren. Dahinter stand der Versuch, sich gegen ausländische Übernahmen zu schützen (Kapitel 1). Frauen dagegen blieben von wirtschaftlichen Machtpositionen weitgehend ausgeschlossen, was wenig überrascht, wurden ihnen doch auch politische Rechte bis in die frühen 1970er-Jahre verwehrt (Kapitel 2). So blieben Frauen und ausländische Staatsangehörige in den Schweizer Wirtschaftseliten lange Aussenseiter.

Der zweite Faktor ist die anhaltende Machtausübung und Kontrolle, die wichtige Gründerfamilien über ihre Firmen behielten. Obschon das Firmenkapital geöffnet und Firmen in Aktiengesellschaften umgewandelt wurden, hielt sich der Einfluss dieser Familien bis weit ins 20. Jahrhundert. Die Spitzen von Grossunternehmen bildeten vielfach eigentliche Dynastien. Das hatte direkte Auswirkungen auf die soziale Herkunft der Wirtschaftsführer. «Nachkommen» blieben in den Führungspositionen weiterhin präsent. Gleichwohl konnte sich auch der Typ des professionellen Managers, der nicht der Eigentümerfamilie entstammt, durchsetzen. Familienfremde Manager übernahmen – oft in Zusammenarbeit mit den Firmenerben – vermehrt operative Leitungsfunktionen (Kapitel 3).

Von Bedeutung für den Aufstieg in die Führungsspitzen von Unternehmen war, drittens, die Ausbildung. Denn obwohl Eliteschulen nach französischem Muster in der Schweiz fehlten, waren Personen, die Fächer wie Recht oder Ingenieurwissenschaften studiert hatten, im Vorteil. Einer Karriere in Grossunternehmen dienlich war zudem eine Offizierslaufbahn in der Milizarmee, die Führungsstärke attestierte und weltanschauliche Kohärenz herstellte. So stärkte die Offiziersausbildung, die wiederum Frauen und Ausländer ausschloss, die gemeinsame Weltsicht der Wirtschaftseliten (Kapitel 4).

Diese drei Faktoren ermöglichten die Entstehung eines eng verflochtenen und homogenen Wirtschaftsestablishments. Die Unternehmerelite war das Produkt einer Personalpolitik, die auf eine Logik sozialer Exklusivität und das Verfahren der Kooptation – die Wahl neuer Mitglieder durch bestehende – setzte. Der dritte Teil der Studie wird zeigen, wie diese Mechanismen ab den 1990er-Jahren zunehmend infrage gestellt wurden.

Kapitel 1
Zwischen Internationalisierung und Protektionismus

«Auf Grund unserer heutigen Besprechung bestätige ich Ihnen, dass Sie mir am 14. September telephonisch die schwerwiegenden kriegswirtschaftlichen Verhältnisse als Grund angegeben haben, weshalb meine Demission als Mitglied des Verwaltungsrates der Aktiengesellschaft der Eisen- und Stahlwerke vormals Georg Fischer dringend notwendig ist.»7

Mit diesen Worten begründete Immanuel Lauster 1939 seinen Austritt aus dem Verwaltungsrat der Firma Georg Fischer, dem er seit 1930 angehörte. Die an Ernst Homberger, den Hauptaktionär und Verwaltungsratspräsidenten, gerichteten Zeilen lassen durchblicken, dass dieser seinen deutschen Kollegen zum Rücktritt aufgefordert hatte. Um das zu verstehen, muss man Folgendes wissen: Während des Ersten Weltkriegs waren Schweizer Firmen mit deutschen Verwaltungsräten wie Maggi oder die Aluminium Industrie Aktiengesellschaft (AIAG, ab 1963 Alusuisse) von den Alliierten verdächtigt worden, für Deutschland zu arbeiten. Gewisse Firmen waren deswegen boykottiert worden, bei anderen war Guthaben beschlagnahmt worden. 1939, bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, befürchtete Ernst Homberger wahrscheinlich ähnliche Sanktionen seitens der Gegner Deutschlands, was sich bei einigen Unternehmen dann auch bewahrheiten sollte.

Diese Episode macht deutlich, wie brisant es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war, wenn Ausländer in Leitungsgremien von Unternehmen einsassen. Sie zeigt zudem, wie die Schweizer Eliten die Präsenz von Ausländern einzuschränken versuchten, obschon sich die Geschäftstätigkeit der Grossunternehmen stark internationalisierte. Das war nicht immer so. Die lange Phase des «nationalen Rückzugs», die im Ersten Weltkrieg ihren Anfang nahm und bis in die 1980er-Jahre andauern sollte, hatte einer ersten Internationalisierungsphase der Eliten ein Ende gesetzt. Diese hatte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen und war insbesondere von einer starken Präsenz deutscher Manager geprägt gewesen.

Die Internationalisierung der Eliten vor dem Ersten Weltkrieg

In der Gegenwart zeichnen sich Schweizer Grossunternehmen durch stark internationalisierte Führungsriegen aus (Kapitel 9). Diese Internationalität gilt es historisch einzuordnen. Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist die Globalisierung der Wirtschaft nicht erst eine Episode der jüngsten Geschichte. Vielmehr ist der Kosmopolitismus der Eliten wohl so alt wie der wirtschaftliche Austausch selbst.8 Allerdings wissen wir in historischer Perspektive noch wenig darüber, wie stark und in welcher Form die Schweizer Wirtschaftseliten internationalisiert waren. In diesem Kapitel konzentrieren wir uns deshalb auf die Präsenz von Ausländern in Schweizer Unternehmensleitungen. Dies ist aber nicht der einzige Indikator für die starke Internationalisierung. So absolvierten die Schweizer Eliten seit Anfang des 20. Jahrhunderts häufig auch Ausbildungen und Praktika im Ausland (Kapitel 4).

1910, wenige Jahre vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, waren 11 Prozent der Generaldirektoren, Verwaltungsratspräsidenten und -delegierten der wichtigsten Schweizer Firmen Ausländer. In der Zwischenkriegszeit nahm der Ausländeranteil rasch ab und verharrte bis in die 1980er-Jahre unter der Fünf-Prozent-Schwelle (Tabelle 1).

Tabelle 1

Staatsangehörigkeit der Spitzenmanager der 110 grössten Schweizer Unternehmen, 1910–1980 (in Prozenten)


1910(N=809) 1937(N=739) 1957(N=828) 1980(N=887)
Schweiz 71,3 84,4 80,6 81,9
Ausland 11,1 4,5 3,0 3,6
KeineAngabe 17,6 11,1 16,4 14,5
Total 100,0 100,0 100,0 100,0

Stichprobe: Verwaltungsratsmitglieder und Generaldirektoren.

Die Präsenz ausländischer Wirtschaftsführer um 1910 lässt sich leicht erklären. Die Wirtschaft war am Vorabend des Ersten Weltkriegs bereits stark internationalisiert, sowohl was die Exporte als auch was die Direktinvestitionen im Ausland betraf. Auch entwickelte sich die Schweiz, traditionell ein Auswanderungsland, ab Ende des 19. Jahrhunderts zum Einwanderungsland. Diese Umkehr der Migrationsbewegungen war ein Ergebnis des Wirtschaftswachstums, das sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beschleunigt hatte. Die Zweite industrielle Revolution führte zu einem hohen Bedarf an neuen Arbeitskräften. So lag der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Schweizer Wohnbevölkerung 1910 bei 14,7 Prozent; in der Wirtschaftselite hatten die Ausländer einen ähnlich hohen Anteil (Tabelle 1). Noch also stand der Zugang zur Macht in den Schweizer Grossunternehmen auch Ausländern offen. Einschränkende Massnahmen wurden erst während des Ersten Weltkriegs eingeführt.

Bei den Herkunftsländern der ausländischen Wirtschaftsführer dominierten die Nachbarländer: 60 Prozent stammten aus Deutschland, 23 Prozent aus Frankreich und 6 Prozent aus Italien. Der hohe Anteil von Deutschen lässt sich durch die engen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen erklären, die die Schweiz zu ihrem nördlichen Nachbarland unterhielt. Deutschland war Anfang des 20. Jahrhunderts der wichtigste Handelspartner der Schweiz, und eidgenössische Industrieunternehmen und Finanzgesellschaften richteten sich stark am deutschen Markt aus. Zudem lebten damals viele Deutsche in der Schweiz.

Auch die weiteren ausländischen Wirtschaftsführer stammten – mit Ausnahme von zwei Amerikanern – überwiegend aus europäischen Ländern. Das internationale Einzugsgebiet der Schweizer Wirtschaftselite zu Beginn des 20. Jahrhunderts blieb also beschränkt. Man kann daher nicht von einer Globalisierung im heutigen Sinn sprechen.

Ausserdem waren nicht alle Wirtschaftszweige in gleicher Weise internationalisiert. Ausländern besonders offen stand der Banken- und Finanzsektor. So wurden 1910 17 Prozent der Direktions- und Verwaltungsratsmandate in diesen Sektoren von Ausländern gehalten. Dieser hohe Anteil erklärt sich durch die Ansiedlung von Finanzgesellschaften, die zwar eine schweizerische Rechtspersönlichkeit hatten, deren Kapital aber – zumindest teilweise – in ausländischer Hand war. Finanzgesellschaften wie die Elektrobank, die Motor AG oder die Société franco-suisse pour l’industrie électrique (SFSIE) wurden Ende des 19. Jahrhunderts von ausländischen Firmen in der Schweiz gegründet. Einerseits befand sich der Schweizer Finanzplatz damals noch in seiner Entstehungs- und Aufbauphase und war deshalb nicht immer in der Lage, der Industrie das nötige Kapital zur Verfügung zu stellen. Andererseits war der Schweizer Finanzmarkt für Ausländer attraktiv, weil die Schweiz ein neutraler und politisch stabiler Staat war. Finanzgesellschaften spielten für die Schweizer Industrie eine wichtige Rolle, vor allem für die Unternehmen der Elektrizitätsbranche mit ihrem hohen Investitionsbedarf. Beispielsweise wurde die Elektrobank – aus der 1946 die Elektrowatt entstehen sollte – 1895 in Form einer Holding von einer der wichtigsten deutschen Firmen, der Allgemeinen Elektricitäts-Gesellschaft (AEG), in Zürich gegründet. Ziel der Firmengründung war es, der Schweizer Elektrizitätswirtschaft Kredite zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig neue Absatzmärkte für die Muttergesellschaft zu erschliessen. Dieser Entstehungsprozess erklärt, wieso der Verwaltungsrat der Elektrobank auch danach lange mehrheitlich aus Deutschen bestand.

Auch die Führungsspitzen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie internationalisierten sich am Vorabend des Ersten Weltkriegs. Allerdings konzentrierten sich die Ausländer meist auf einige spezifische Unternehmen. Im Verwaltungsrat der AIAG etwa sassen acht deutsche Mitglieder (von insgesamt 16 Verwaltungsräten), weil dieser Konzern 1888 von einer überwiegend aus deutschen Financiers bestehenden Gruppe gegründet worden war. Auch bei Brown, Boveri & Cie (BBC) waren sieben von insgesamt elf Verwaltungsratsmitgliedern Engländer und Deutsche. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Firma 1891 vom Deutschen Walter Boveri (1865–1924) und vom Engländer Charles Brown (1863–1924) gegründet worden war. Dagegen fanden sich in der Chemie- und der Textilbranche nur sehr wenige Ausländer.

Diese Beispiele deuten an, wie vielfältig die Profile der Ausländer an der Spitze von Schweizer Grossunternehmen Anfang des 20. Jahrhunderts waren. Drei Hauptkategorien lassen sich unterscheiden: Zur ersten zählen Eigentümer und Gründer, sprich Personen, die ein Unternehmen gründeten oder erwarben, nachdem sie in die Schweiz eingewandert waren. Beispiele für diese Gruppe sind wiederum Walter Boveri und Charles Brown.*

Die beiden Männer trafen sich während ihrer Zeit bei der Maschinenfabrik Oerlikon (MFO), einer anderen grossen Firma der Schweizer Elektroindustrie. Bis in die 1960er-Jahre finden sich mehrere Mitglieder der Familien Brown und Boveri an der Spitze der BBC, der seit Anfang des 20. Jahrhunderts eine schnelle internationale Expansion gelang.

Zur zweiten Ausländerkategorie zählen Personen, die allmählich in der Firmenhierarchie aufstiegen, bis sie in Leitungsfunktionen gelangten. Dies war etwa beim deutschen Ingenieur Heinrich Zoelly der Fall, der bei Escher Wyss Karriere machte, bevor er dort Verwaltungsratsdelegierter wurde, oder auch beim Norweger Olaf Kjelsberg, dem Generaldirektor der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik (SLM).

Ausländer dieser beiden ersten Kategorien waren im Allgemeinen gut ins Schweizer Wirtschafts- und Sozialgefüge eingebettet. Manche von ihnen liessen sich später sogar einbürgern. Bisweilen heirateten sie auch Frauen aus mächtigen Schweizer Familien. Walter Boveri zum Beispiel heiratete sich in die in der Seidenindustrie tätige Zürcher Familie Baumann ein; der Deutsche Carl Russ vermählte sich mit der Tochter von Philippe Suchard, dem Gründer der gleichnamigen Schokoladefabrik, und wurde nach dem Tod seines Schwiegervaters 1884 Verwaltungsratspräsident der Firma.

Nur oberflächliche Beziehungen zur Schweiz pflegte dagegen die dritte Kategorie von ausländischen Eliteangehörigen. Sie war mit der bereits erwähnten Kapitalzirkulation und damit dem Finanzsektor verbunden. Meist besetzten diese Ausländer einen Verwaltungsratssitz in einer Finanzgesellschaft, um ihre Investitionen kontrollieren zu können. Nur selten aber liessen sie sich dauerhaft in der Schweiz nieder. Dies war bei Emil Rathenau der Fall, der 1838 in Berlin geboren wurde und als Gründer der AEG eine prägende Figur der deutschen Elektroindustrie war. Er zählte zu den Gründern der AIAG und der Elektrobank und sass in beiden Unternehmen auch im Verwaltungsrat. Sein Sohn Walther übernahm seine Nachfolge. Anfang des 20. Jahrhunderts trat er in das Familienunternehmen ein und besetzte wichtige Funktionen in den Schweizer Firmen, die mit der AEG verbunden waren:

Zwischen 1900 und 1918 war er Verwaltungsratsdelegierter der Elektrobank und bis 1915 Mitglied des Verwaltungsrats der BBC. Gleichwohl waren diese zwei Industriellen in erster Linie prägend für die deutsche Wirtschaftselite. Walther Rathenau wurde 1922 deutscher Aussenminister – und wurde in dieser Funktion 1923 von rechtsradikalen Gegnern der jungen deutschen Demokratie ermordet.

Der Rückzug ins Nationale nach 1914

Der Erste Weltkrieg bremste den Internationalisierungsprozess der Wirtschaftseliten. Waren Schweizer Industriebetriebe und Finanzgesellschaften Anfang des 20. Jahrhunderts noch stark grenzüberschreitend und vor allem nach Deutschland hin orientiert, führte der Krieg zu einem Rückzugsprozess und einer zunehmenden Autonomie dieser Firmen. Diese Entwicklung stand im Zusammenhang mit einer generellen Zunahme der Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz: Der hohe Ausländeranteil – vor dem Krieg gelegentlich vage als «Ausländerfrage» thematisiert – wurde nach dem Kriegsausbruch klar mit der Angst vor einer «Überfremdung» verbunden. Zudem verdächtigten französische und britische Behörden gewisse Firmen der Kollaboration mit Deutschland, weil in ihren Verwaltungsräten Deutsche sassen.

Mit dem Ziel, Firmen vor ausländischen Investoren zu schützen, erliess der Bundesrat 1919 einen dringlichen Bundesbeschluss. In ihrem Bericht ans Parlament präzisierte die Regierung, sie beabsichtige, «nun die in der Schweiz niedergelassenen, nicht schweizerisch orientierten juristischen Personen auf den nationalen Weg zu führen oder doch ihm näher zu bringen, indem er ihre leitenden Organe nationalisiert».9 Fortan musste eine Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder einer Firma im Land wohnen, und mindestens ein Verwaltungsratsmitglied hatte Schweizer Staatsangehöriger zu sein. Weitere Schutzmassnahmen wurden getroffen oder verschärft, etwa die Vinkulierung; sie zielte darauf ab, die Übertragbarkeit von Namenaktien auf neue Anteilseigner einzuschränken. Diese Praxis war nicht neu, sie figurierte schon im Aktienrecht von 1881. Doch nach dem Ersten Weltkrieg griffen immer mehr Schweizer Industrielle aus Angst vor einer «Überfremdung» zum Mittel der Vinkulierung. Dabei weigerten sie sich insbesondere, ausländische Neueigentümer von Aktien ins Register einzutragen. Diese Massnahmen sollten mit der Revision des Aktienrechts von 1936 noch verstärkt werden.

Als Folge dieser rechtlichen Verschärfungen wurden in der Zwischenkriegszeit viele ausländische Verwaltungsräte durch Schweizer ersetzt. Weil gerade Ausländer oft nur dem Verwaltungsrat einer einzigen Schweizer Firma angehörten, trug dieser Ausschluss dazu bei, das Netz der über gemeinsame Verwaltungsratsmitglieder verbundenen Grossunternehmen zu verdichten (Kapitel 5).

Der Rückgang ausländischer Verwaltungsräte nach dem Ersten Weltkrieg war aber nicht allein eine Reaktion auf rechtliche Massnahmen. Die deutsche Niederlage und die Schwächung der wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Deutschland und der Schweiz führten in der Elektrizitätswirtschaft zu einem Bruch der finanziellen Beziehungen mit den deutschen Elektrokonzernen. Die Schweizer Grossbanken übernahmen die finanzielle Reorganisation von Gesellschaften wie Elektrobank oder Motor und wurden ihre Hauptaktionäre. Generell fielen diese Jahre mit dem Aufstieg des schweizerischen Finanzplatzes zusammen. Dieser profitierte von der Stärke des Schweizer Frankens, der politischen Stabilität und Neutralität, tiefen Steuersätzen und dem 1934 mit dem Bankengesetz institutionalisierten Bankgeheimnis. Sein Wachstum führte dazu, dass sich die Verbindungen zwischen den Schweizer Grossbanken und den führenden Industriekonzernen intensivierten. Dies resultierte wiederum in einem deutlichen Rückgang der Anzahl Ausländer in den Verwaltungsräten der Industrie.

Die Konsolidierung der «Alpenfestung» (1940–1980)

Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Abwehrmechanismen gegenüber Ausländern weiter verstärkt. Dieser Prozess setzte sich auch während des Kalten Kriegs fort, nicht zuletzt, weil sich die Unternehmen vor dem Ost-West-Konflikt zu schützen suchten. Die Schweizer Eliten befürchteten, dass im Fall einer kriegerischen Eskalation die internationalen Tätigkeiten ihrer Firmen erneut bedroht würden.

Während der zwei Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Argumente für die Beibehaltung der Vinkulierung angepasst. Die protektionistische Politik richtete sich von nun an auch gegen andere Aktionärskategorien als Ausländer. Deutlich wurde dies etwa in einem 1961 zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und den börsenkotierten Grossunternehmen beschlossenen Gentlemen’s Agreement. In diesem verpflichteten sich die Banken dazu, gewisse Aktienkategorien nicht mehr an Neuaktionäre zu übertragen, die den von der Firma formulierten Bedingungen nicht entsprachen. Mit diesem Schritt richteten die Bankeliten ihre Position – auf Kosten ihrer unmittelbaren finanziellen Interessen und im Namen des «übergeordneten nationalen Interesses» – auf diejenige der industriellen Eliten aus. Die Vinkulierung wurde nicht mehr ausschliesslich als ein Kampfmittel gegen ausländische Investoren, sondern gegen alle unerwünschten Aktionäre eingesetzt – ob Schweizer oder Ausländer. Sie ermöglichte es insbesondere den Gründerfamilien, die Kontrolle über ihr Unternehmen zu behalten und ist ein Grund für die ausgeprägte Beständigkeit des Familienkapitalismus in der Schweiz (Kapitel 3).

Auch wenn die Schweizer Wirtschaftseliten den ausländischen Einfluss in ihren Betrieben einschränkten, führten sie den internationalen Austausch durchaus weiter – während des Kriegs nicht zuletzt mit Nazideutschland.10 Die Aussenorientierung der Schweizer Wirtschaft verstärkte sich im Kalten Krieg noch.

So setzten die Schweizer Firmen zwischen 1918 und 1980 zwar ihre internationale Expansion fort, schränkten aber gleichzeitig die ausländische Teilhabe am Eigentum an und der Verfügungsgewalt über ihre Unternehmen drastisch ein. Erst unter dem Druck der wirtschaftlichen Globalisierung am Ende des 20. Jahrhunderts öffneten sich die Unternehmen erneut für Ausländer, und das noch viel stärker als zu Beginn des Jahrhunderts.

Kapitel 2
Die Wirtschaft als Männerbastion

Erst 1971 erhielten die Frauen das aktive und das passive Wahlrecht auf Bundesebene. Die im Vergleich mit anderen europäischen Ländern späte Einführung dieses Grundrechts ist aufschlussreich für ein strukturelles Profilmerkmal der Schweizer Eliten: das Fehlen von Frauen in Machtpositionen. Besonders das Wirtschaftsestablishment war – und bleibt bis heute – eine Männerbastion. Dabei beruhte die Ausgrenzung von Frauen nicht auf formellen Regeln; es war Frauen nie gesetzlich verboten, in einem Verwaltungsrat oder einem Unternehmerverband mitzuwirken. Trotzdem wurzelte die Dominanz der Männer tief. In Familienunternehmen blieb die Zuständigkeit der Frauen auf die Privatsphäre beschränkt. Für die generationelle Weitergabe von Machtfunktionen spielten sie dort eine zwar wenig sichtbare, aber unverzichtbare Rolle.

Struktureller Ausschluss der Frauen

Unzählige Studien belegen die Ausgrenzung von Frauen aus Machtpositionen. Bis heute bleibt sie im Bereich der Wirtschaft besonders stark: 2010 waren durchschnittlich 12,2 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder der grössten europäischen Firmen Frauen – mit grossen Unterschieden zwischen den Ländern.11 Um zu verstehen, warum die Frauen in den Machtpositionen der Grossunternehmen kaum präsent sind, ist zu untersuchen, wie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung entstanden ist. Die Industrialisierung, die Mitte des 18. Jahrhunderts in England begann, dehnte sich ab dem folgenden Jahrhundert auf die sogenannt entwickelten Länder aus. Sie ist zentral für die Herausbildung der Arbeits- und Rollenteilung zwischen Frau und Mann. Ersteren wurde zunehmend die unbezahlte Hausarbeit zugewiesen, während die bezahlte Arbeit zur Männerangelegenheit wurde.12 Die Hausfrauenrolle kristallisierte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts heraus: Nicht zuletzt die (männlichen) bürgerlichen Eliten beschränkten den Wirkungskreis von Frauen zunehmend auf den häuslichen Bereich. Dem weiblichen Geschlecht sprachen sie spezifische Eigenschaften zu und andere ab: So galten etwa Empathie und Fürsorge viel stärker als weibliche Qualitäten wie Intelligenz. Betont wurden die biologischen Faktoren, die die Frau zur Mutter machen. Trotz der kontinuierlichen Zunahme der Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Weltkrieg, hielt sich die im vorherigen Jahrhundert errichtete geschlechtsspezifische Arbeitsteilung weiter. Die Frauen, die beruflich tätig wurden, arbeiteten hauptsächlich in gewissen, als «weiblich» angesehenen Wirtschaftszweigen und Berufen, oder sie fanden sich auf den unteren Hierarchiestufen wieder.

Diesen generellen Tendenzen entging auch die Schweiz nicht: 1910 waren nicht einmal ein Prozent der Wirtschaftseliten Frauen (Tabelle 2). Nur vier Frauen sassen in einem der Verwaltungsräte der 110 grössten Unternehmen, und keine einzige übte eine der obersten Leitungsfunktionen aus (Verwaltungsratspräsidium oder Generaldirektion). Ihre Lage verbesserte sich in den folgenden Jahrzehnten nur unmerklich. In den vier erfassten Stichjahren 1910, 1937, 1957 und 1980 stehen 35 Frauen 3266 Männern gegenüber. Über den gesamten Zeitraum blieben Frauen von den leitenden Organen der wichtigsten Spitzenverbände der Unternehmerschaft (SHIV, ZSAO, SGV und SBVg) ausgeschlossen.

Tabelle 2

Frauenanteil unter den Spitzenmanagern der 110 grössten Schweizer Unternehmen, 1910–1980 (in Prozenten)


1910(N=809) 1937(N=739) 1957(N=828) 1980(N=887)
0,5 0,8 0,6 2,2

Stichprobe: Verwaltungsratsmitglieder und Generaldirektoren.

Neben Faktoren, die in allen europäischen Ländern wirksam waren, trugen auch einige spezifische Merkmale der Schweizer Eliten zum starken Ausschluss von Frauen bei. So ist etwa der Offiziersgrad in der Schweizer Armee ein Kriterium, das Männer bevorteilt, da der Militärdienst nur für sie obligatorisch ist (Kapitel 4). Die Rekrutierung von Verwaltungsratsmitgliedern über ein Kooptationssystem – bei dem schon amtierende die neuen Mitglieder bestimmen – ist ebenfalls ein Hindernis für Frauen. Dieses System stützt sich auf eine «Club-Logik»: Die Bisherigen wählen Personen aus, die denselben sozialen Kategorien angehören wie sie selbst. Frauen, aber auch Personen aus sozial bescheideneren Verhältnissen sind dabei benachteiligt. Nicht zuletzt war auch der bis in die frühen 1970er-Jahre währende Ausschluss von der politischen Mitbestimmung ein Grund, weshalb der Aktionsradius der Frauen auf die häusliche Sphäre begrenzt war.

Die unsichtbare Rolle der Frauen im Familienkapitalismus

Die wenigen Frauen in unternehmerischen Spitzenpositionen sind Ausnahmen, die die Regel bestätigen (Tabelle 2). Die Verwaltungsrätinnen grosser Unternehmen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eint ein Merkmal: Sie waren alle mit der Familie verbunden, welche die Firma kontrollierte, sei dies als Ehefrau oder als Erbin. In der Tat wurde in dieser Zeit der grössere Teil der Konzerne noch von einer Familie kontrolliert (Kapitel 3). So ist beispielsweise 1910 Elise Hoffmann (1845–1913) im Verwaltungsrat des Basler Chemieunternehmens Roche. Sie sass dort an der Seite ihres Sohnes, Fritz Hoffmann (1868–1920), der das Geschäft 1896 mit seinem Vater gegründet hatte. Gemeinsam mit ihrem Mann Gustav Hasler, der das Unternehmen von seinem Vater geerbt hatte, sass 1937 die Engländerin Marie Hasler-Simpson im Verwaltungsrat der Hasler AG (Produktion von Telegrafen und Telefonen). Ein anderes Beispiel ist Frieda Gyr-Schlüter, die holländischer Abstammung war und 1957 gemeinsam mit ihrem Bruder Otto Hermann Schlüter (Verwaltungsratsdelegierter) im Verwaltungsrat von Landis & Gyr sass. Sie war die Witwe von Karl Heinrich Gyr, der die Firma bis zu seinem Tod 1946 geführt hatte. In einer selteneren Konstellation übernahm Else Selve-Wieland (1888–1971) Anfang der 1930er-Jahre die Führung der Metallfabrik Selve in Thun; dies nach dem Tod ihres Mannes Walther, der das Unternehmen selbst von seinem Vater Gustav Selve (1842–1908) geerbt hatte. Else Selve war eine der wenigen Frauen, die bis an die Spitze einer Grossunternehmung aufstieg. Auslöser war wohl, dass in der näheren Verwandtschaft keine geeigneten männlichen Nachfolger bereitstanden, als ihr Mann starb. Der Fall zeigt, dass – anders als in der Politik – es nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen waren, die Frauen am Zugang zu Machtpositionen hinderten. Dennoch blieben ihnen die Türen zu den Entscheidungsorganen der Familienunternehmen meist verschlossen. So ging zwar 1904 die Firma Robert Schwarzenbach & Co. – damals eines der wichtigsten Seidenindustrieunternehmen der Welt – nach dem Tod von Robert Schwarzenbach auf seine Frau Mina und ihre fünf Kinder über. Doch obwohl Mina und ihre zwei Töchter Anteile an der Gesellschaft erbten, blieben sie im Unterschied zu den drei Söhnen «von der Geschäftsleitung ausdrücklich ausgeschlossen».13

Studien zur Wirtschaftselite beschränken sich – sofern sie diese Frage nicht ganz einfach ignorieren – meistens darauf, das Fehlen von Frauen in den Entscheidungsorganen der Unternehmen zu konstatieren. Dennoch zeigen einige Forschungsarbeiten, dass die Ehefrauen der Firmenchefs in Familienunternehmen eine tragende Rolle spielten. Diese war aber informeller Natur und damit schwierig zu erfassen.14 Einerseits trugen die Frauen dazu bei, das Bild der gemeinwohlorientierten Bürgerlichkeit zu stärken, indem sie gesellschaftliche Netzwerke pflegten und entwickelten – zum Beispiel über die Organisation grosser Empfänge, Familienfeste und durch wohltätige Engagements. Andererseits offenbaren zahlreiche Studien, wie wichtig Frauen für die Allianzen zwischen den Unternehmerdynastien waren. Wie Philippe Sarasin am Beispiel der Basler Eliten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigt,15 heirateten die Männer der einflussreichen Familien meistens Frauen ihres sozialen Rangs. Diese Strategie erlaubte es, das Familienvermögen zu erhalten oder zu vergrössern. Aber die Heirat hatte nicht nur eine wirtschaftliche Funktion; sie diente auch dazu, die soziale Kohäsion des Milieus zu bewahren. Ein bezeichnendes Beispiel einer solchen Heiratsstrategie war die 1896 zwischen Sidney W. Brown (1865–1941) und Jenny Sulzer geschlossene Ehe. Beide stammten aus einflussreichen Familien der Maschinenindustrie: Der Bräutigam war niemand anders als der Bruder des BBC-Gründers, die Braut gehörte der Familie Sulzer an, welche die gleichnamige Winterthurer Firma besass. Solche Heiratsallianzen verschwanden auch im 20. Jahrhundert nicht, ganz im Gegenteil. Wir nennen hier nur zwei Beispiele: 1923 heirateten Hans Hürlimann (1891–1974), der Generaldirektor der Brauerei Hürlimann, und Gertrud Anna Huber. Sie war die Tochter von Emil Huber, dem Generaldirektor der MFO und Pionier der Elektrifikation des Schweizer Eisenbahnnetzes. 1944 schlossen Louis von Planta (1917–2003) und Anne-Marie Ehinger den Ehebund. Er sollte später zum Präsidenten und Delegierten des Verwaltungsrats der Ciba-Geigy aufsteigen, sie war die Tochter von Mathias Ehinger, dem ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Basler Privatbank Ehinger. Solche Heiratsbünde zwischen mächtigen Familien spielten eine entscheidende Rolle für die Reproduktion der herrschenden Klasse. Falls keine männlichen Erben vorhanden waren, ermöglichten sie es zudem oft, den familiären Charakter eines Unternehmens dadurch zu bewahren, dass man es einem Schwiegersohn übertrug. Meistens stammte dieser selbst aus einer einflussreichen Industriellen- oder Kaufmannsfamilie. Allerdings gab es auch Fälle, in denen eine Heirat den Aufstieg eines Schwiegersohns aus sozial bescheideneren Verhältnissen erlaubte, der den «Makel» seiner Herkunft mit seinen grossen Berufskompetenzen kompensierte. So vererbte sich die Landwirtschaftsmaschinenfirma Bucher während vier Generationen vom Vater auf den Sohn, bis zu Jean Bucher (1875–1961), dessen Nachkommenschaft aus fünf Töchtern bestand. Das Unternehmen ging deshalb auf Walter Hauser-Bucher (1904–1967) über. Hauser-Bucher war Bauernsohn, verfügte aber über einen Abschluss als Maschineningenieur der ETH Zürich. 1934 heiratete er eine der Töchter von Jean Bucher, übernahm die Firma und vererbte sie danach an seine Kinder weiter. Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts spielten Mütter und Ehefrauen deshalb eine wesentliche Rolle für die Weitergabe von Machtfunktionen und Besitz innerhalb von Familienunternehmen.

Die Wende der 1970er-Jahre

Staatsbürger sein, hiess in der Schweiz bis 1971, ein Mann zu sein. Der Ausschluss der Frauen vom aktiven und passiven Wahlrecht auf Bundesebene hatte aber Auswirkungen, die über den politischen Bereich hinausgingen.16

Bis Anfang der 1970er-Jahre konzentrierten sich die Forderungen der Frauenbewegung in erster Linie auf das Frauenstimmrecht. Dies führte dazu, dass sich die Entwicklung anderer Regulierungen, die die Geschlechterbeziehungen betrafen, etwa in der Sozialgesetzgebung, verzögerten.17 Insbesondere bei der Teilnahme am Arbeitsmarkt erhöhen diese Verzögerungen die Hindernisse für Frauen. Auch bei der Unterstützung der Mütter war die Schweizer Gesetzgebung besonders stark im Rückstand, die Mutterschaftsversicherung trat erst 2005 in Kraft – 60 Jahre, nachdem das entsprechende Prinzip in der Bundesverfassung verankert worden war.

Die Ausdehnung des «allgemeinen» Stimmrechts auf die Frauen 1971 stellte die Weichen für ihren künftigen Zugang zu Machtpositionen in der Gesellschaft. Denn selbst wenn diese Verfassungsänderung keine direkte Wirkung auf den wirtschaftlichen Bereich hatte, begünstigte der Eintritt der Frauen in die Politik doch eine gewisse Öffnung in den Unternehmen. So veränderte sich die Präsenz von Frauen in den 110 grössten Unternehmen ab den 1980er-Jahren deutlich: Zum einen waren sie zahlreicher vertreten. Auch wenn dieser zahlenmässige Anstieg von einem bescheidenen Niveau ausging (fünf Frauen im Jahr 1957), so sind die 20 weiblichen Verwaltungsrätinnen und Direktorinnen 1980 für die Schweiz beachtenswert. Zweitens veränderte sich ihr Profil: Zwar waren einige dieser Frauen immer noch Firmenerbinnen – so sass beispielsweise die 1926 geborene Hortense Anda-Bührle im Verwaltungsrat von Oerlikon-Bührle. Die Mehrheit der Frauen jedoch gelangte an die Spitze von Unternehmen, die sich nicht in Familienbesitz befanden. Häufig hatten sich diese Verwaltungsrätinnen des neuen Typs in der politischen Arena einen Namen als Frauenrechtlerinnen gemacht und sich für einen (bürgerlichen) Feminismus engagiert.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts öffnete sich die Welt der Grossunternehmen langsam auch für Frauen. Diese Öffnung war allerdings stark vom Fortwirken gewisser Geschlechterstereotypen geprägt: Von den 20 1980 erfassten Frauen waren 13 im «weiblich» konnotierten, dem (Haushalts-)Konsum verbundenen Sektor der Grossverteiler tätig. Allein dem Verwaltungsrat der Migros gehörten fünf Frauen an. Die Migros war damit das einzige Unternehmen, dessen Strategieorgan mehr als ein weibliches Mitglied hatte. Die übrigen Frauen verteilten sich auf die Verwaltungsräte von Coop, Grand Passage, Innovation, Jelmoli und andere im Detailhandel tätige Unternehmen. Gänzlich fehlten in den berücksichtigten Stichjahren Frauen übrigens in den Branchen Versicherungen, Lebensmittel, Bau, Energie, Uhren und Transport.

Eine Kombination von Faktoren führte dazu, dass Frauen bis in die 1980er-Jahre von Machtpositionen in Schweizer Grossunternehmen ausgegrenzt wurden: die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, das Kooptationssystem und die Bedeutung der Militärkarriere. In eigentümlicher Weise begünstigte der Familienkapitalismus – in dieser Ära die vorherrschende Logik der Corporate Governance – in den Grossfirmen zugleich den Aus- und den Einschluss der Frauen. Einerseits bevorteilte ein patriarchalisches System die männlichen Familienmitglieder in den Familienbetrieben. Umgekehrt stammten die wenigen Verwaltungsrätinnen vor 1970 ausschliesslich aus den Besitzerfamilien. Das Frauenstimm- und Wahlrecht war ein wichtiger Wendepunkt. Seine Einführung 1971 brach das Monopol der Männer auf Führungspositionen in der Wirtschaft und ermöglichte es einer Handvoll Pionierinnen, die gläserne Decke zu durchbrechen. Trotzdem blieb in der Wirtschaft der Widerstand gegen eine Feminisierung der Machtpositionen stärker und hartnäckiger als in der Politik. Tatsächlich verlief das Vorrücken von Frauen in Führungspositionen der Grossbetriebe ab den 1970er-Jahren deutlich langsamer als im Parlament (Kapitel 9).

Pionierinnen in Machtpositionen
Annie Dutoit (1909–1999)

Weil ihre Eltern dagegen waren, musste Annie Dutoit sich ihr Jurastudium selbst finanzieren. Als Rechtsanwältin und Selfmadewoman trat sie 1972 in den Verwaltungsrat des Warenhauses Innovation ein und übernahm 1979 dessen Präsidium. Sie war damit die zweite der in Tabelle 2 (S. 35) aufgeführten Frauen, der es gelang, die gläserne Decke zu durchbrechen und ins Präsidium einer Grossfirma vorzustossen. Im Übrigen war Annie Dutoit Mitglied der Liberalen Partei und präsidierte 1968 als erste Frau den Gemeinderat von Lausanne.

Rosmarie Michel (*1931)

Rosmarie Michel übernahm 1956 die Leitung der 1869 in Zürich gegründeten Confiserie Schurter, ein Familienunternehmen, das bis anhin ihrer Mutter gehört hatte. Sie hatte also bereits ein Standbein in der Geschäftswelt, als sie in der Frauenbewegung aktiv wurde. Dort setzte sie sich für eine bessere Vertretung der Frauen in der Wirtschaft ein und gehörte von 1977 bis 1989 dem Vorstand der International Federation of Business and Professional Women an, die sie von 1983 bis 1985 präsidierte. Anfang der 1980er-Jahre war sie Mitglied des Verwaltungsrats der Merkur AG, einem Detailhändler, der über ein schweizweites Filialnetz Kaffee und Schokolade verkaufte.

Mary Paravicini-Vogel (1912–2002)

Mary Paravicini-Vogel besuchte als Tochter eines Kaufmanns eine Handelsschule und heiratete 1937 einen Rechtsanwalt. 1942 trat sie dem Landesring der Unabhängigen (LdU) bei und gründete 1957 den Schweizerischen Bund der Migros-Genossenschafterinnen. Auch sie war eine politisch engagierte Persönlichkeit, von 1946 bis 1956 Vorstandsmitglied der Vereinigung für Frauenstimmrecht Basel und Umgebung, sowie von 1947 bis 1957 Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht. Zudem leitete sie 1955 die eidgenössische Delegation am Weltkongress der Frauen in Ceylon (heute Sri Lanka). Zusätzlich zur Frauenbewegung war sie auch im Konsumentenschutz stark engagiert.

Kapitel 3
Die familiäre Herkunft als Schlüsselfaktor

«Die Fälle werden immer seltener, da man von einem alten, erfolgreichen Unternehmen sagen kann, dass die Nachkommen der Gründer nach weit über einem Jahrhundert noch immer an der Führung der Geschäfte beteiligt sind. Bei Gebrüder Sulzer ist dies das stabile Moment durch volle 125 Jahre hindurch geblieben; die Gesellschaftsformen im rechtlichen Sinne haben sich verändert, die Grundsätze der Führung jedoch blieben durch Generationen hindurch die gleichen.»18

Dieser Ausschnitt aus der 1959 erschienenen Festschrift zum 125. Jahrestag der Gründung der Firma Sulzer hebt die Bedeutung und Langlebigkeit von Familiendynastien an der Spitze von Schweizer Grossunternehmen hervor. Um die soziale Herkunft von Wirtschaftsführern zu verstehen, ist es notwendig, die Kontrollstrukturen der Unternehmen zu analysieren. Denn ob sich die Aktien eines Unternehmens im Besitz einer Familie befinden oder im Gegenteil breit gestreut sind, hat offensichtlich Auswirkungen auf das Profil des Führungspersonals.

In den 1930er-Jahren entwickelten Adolf Berle und Gardiner Means am Beispiel der USA die These, dass der «Managerkapitalismus» den «Familienkapitalismus» – die seit der ersten industriellen Revolution dominante Form der Corporate Governance – abgelöst habe.19 Die zunehmende Grösse und der Modernisierungsdruck zwingen Unternehmen, so Berle und Means, ihr Aktienkapital externen Investoren zu öffnen, was zu einer breiteren Streuung der Aktien und damit zum Ende der Familienherrschaft führt. Eingeläutet wurde der Niedergang des Familienkapitalismus nach der These von Berle und Means dadurch, dass «professionelle Manager» in den Unternehmen die Macht übernahmen. Mit dieser Interpretation des Wandels vom Familien- zum Managerkapitalismus geht implizit die Hypothese einher, der Zugang zu Machtpositionen in der Wirtschaft sei demokratisiert worden: An die Stelle der Familienzugehörigkeit als entscheidendes Aufstiegskriterium sei das individuelle Leistungsvermögen getreten. Seit den 1970er-Jahren wird die Hypothese einer solchen «Managerrevolution» allerdings von vielen Forschenden zunehmend infrage gestellt, auch in der Schweiz. Mehrere Studien zeigen die Hartnäckigkeit, mit der sich die besitzenden Familien im 20. Jahrhundert in den wichtigsten Schweizer Unternehmen hielten, oft über mehrere Generationen.

Übervertretung des Grossbürgertums und der bürgerlichen Mittelklassen

Um die soziale Herkunft der Wirtschaftsführer zu «messen», stützen wir uns auf den Beruf des Vaters als wichtigsten Indikator. Auf dieser Grundlage ordnen wir die soziale Herkunft der Wirtschaftsführer vier Kategorien zu. Das Grossbürgertum umfasst die Eigentümer und Chefs der Grosskonzerne, die mächtigste Gruppe der Politiker – wie etwa Bundesräte – sowie einige Berufe in Spitzenpositionen der öffentlichen Hand (Bundesrichter und hochrangige Chefbeamte). Die bürgerlichen Mittelklassen umfassen Eigentümer und Leiter mittlerer Unternehmen, mittlere Kader und die unterschiedlichen freien Berufe wie Arzt, Anwalt, Pfarrer, Architekt, Ingenieur oder Lehrer. Zum Kleinbürgertum gehören die kleinen Selbstständigen, Handwerker und Bauern. Schliesslich fasst die Kategorie der Arbeiter und Angestellten Facharbeiter, unqualifizierte Arbeiter sowie Angestellte in subalternen Funktionen in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst zusammen. Diese Kategorien sind natürlich nur Annäherungen an die soziale Realität, und ihre Anwendung unterliegt immer auch dem Ermessen der Forscherinnen und Forscher. Wann immer möglich wurden deshalb ergänzend dazu qualitative Informationen zur Familie berücksichtigt. Daten über die soziale Herkunft sind schwierig zu beschaffen, weil die Bestimmungen des Persönlichkeits- und Privatsphärenschutzes in der Schweiz ausserordentlich streng sind. Unsere Datenbasis ist deshalb nicht immer vollständig. Trotzdem bietet Tabelle 3 einen überschlagsmässigen Überblick zur sozialen Herkunft von Schweizer Konzernchefs. Wenig überraschend zeigt sich dabei ein starkes Übergewicht der höheren sozialen Kategorien, sprich des Grossbürgertums und der oberen Mittelklasse. Der Anteil der Unternehmensführer, die aus dem Grossbürgertum stammen, verharrt zwar auf einem hohen Niveau, nimmt aber gegen Ende des untersuchten Zeitraums deutlich ab, sodass 1980 die bürgerliche Mittelklasse das stärkste Kontingent stellt. Der Anteil von Wirtschaftsführern aus dem Kleinbürgertum oder dem Arbeiter- und Angestelltenmilieu bleibt über die ganze Periode sehr tief.

Tabelle 3

Soziale Herkunft der Spitzenmanager der 110 grössten Schweizer Unternehmen, 1910–1980 (in Prozenten)


1910(N=211) 1937(N=218) 1957(N=215) 1980(N=186)
Grossbürgertum 41,0 37,6 34,4 20,4
Bürgerliche Mittelklasse 27,1 36,7 29,8 31,7
Kleinbürgertum 5,2 7,3 7,0 6,5
Arbeiter und Angestellte 2,9 2,3 2,8 5,4
Keine Angabe 23,8 16,1 26,0 36,0
Total 100,0 100,0 100,0 100,0

Stichprobe: Generaldirektoren, Verwaltungsratspräsidenten und -delegierte.

Selbst wenn die Zugehörigkeit der Wirtschaftseliten zu den sozial gehobenen Schichten ins Auge fällt, gilt es, zwei Kategorien zu unterscheiden: «Familienunternehmer», die selbst Erben und Nachkommen von Gründerfamilien sind, und «professionelle Manager», die keine direkte Verbindung zu diesen Familien haben.

Der Einfluss der Familiendynastien

Bis in die 1980er-Jahre blieben die grossen Schweizer Konzerne vom starken Einfluss einiger weniger Familien geprägt. Carl Holliger und François Höpflinger versuchten in den 1970er-Jahren, ein Porträt dieser mächtigen Familien in der Schweiz zu zeichnen.20 Dabei lassen sich zuerst die «alten Geschlechter» unterscheiden, deren materieller Wohlstand auf vorindustrielle Zeiten zurückgeht. Sie unterteilen sich in eine Gruppe von Familien, die an der Industrialisierung im 19. Jahrhundert kaum beteiligt war, deren Nachkommen aber dennoch wichtige Stellen in den grössten Unternehmen bekleiden. In dieser Kategorie finden sich klingende Namen aus Basel (Iselin, Burckhardt, Staehelin und Merian), Genf (Turrettini), Zürich (von Schulthess, Stockar und Syz), Neuenburg (de Meuron und de Pury) und Bern (von Wattenwyl und Marcuard). Andere dieser «alten Geschlechter» wussten ihre Geschäfte zu diversifizieren und am Aufschwung der Wirtschaft im 20. Jahrhundert als Bankiers, Industrielle oder Händler teilzuhaben. In dieser Kategorie finden sich patrizische Geschlechter aus Basel (Hoffmann, La Roche, Vischer und Sarasin) und Genf (Pictet, Lombard und Naville) genauso wie Familien ähnlicher Herkunft aus anderen Regionen der Schweiz, etwa die Pestalozzi, von Muralt und Escher aus Zürich oder die de Coulon aus Neuenburg. Die Einflusssphäre dieser Dynastien blieb keineswegs auf die Wirtschaft beschränkt, sondern erstreckte sich auch auf politische, kulturelle und philanthropische Aktivitäten. Zudem kam es zu zahlreichen Eheschliessungen zwischen Mitgliedern dieser Familien (Kapitel 2).

Die zweite Kategorie bilden «Industriepioniere», denen es seit dem 19. Jahrhundert gelungen war, eigentliche Dynastien aufzubauen. Von sozial tieferer Herkunft als die Angehörigen der «alten Geschlechter» gründet der Reichtum dieser Familien in der ersten industriellen Revolution (insbesondere im Textil- und Textilnebengewerbe); dies gilt für die Familien Bühler, Rieter, Abegg, Bodmer, Schwarzenbach, Honegger, Bally, Sulzer, Volkart oder Reinhart. Weitere Familien erwarben ihr Vermögen im Zug der zweiten industriellen Revolution (Chemie, Maschinen- und Elektroindustrie etc.), beispielsweise die Schmidheiny, Huber, von Moos, Geigy, Sandoz, Schindler, Hürlimann und Boveri.

Eine dritte Kategorie formen schliesslich diejenigen Familien, die sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten und denen es ebenfalls gelang, regelrechte Familienimperien aufzubauen. Einige dieser neuen Patrons stammten aus sozial sehr bescheidenen Verhältnissen und können daher als Selfmademen betrachtet werden. Karl Schweri (1917–2001) ist hier ein gutes Beispiel. Der Sohn eines Metzgers und Landwirts gründete nach dem Krieg die Firma Plabag, die Kugelschreiber herstellte. Anfangs der 1950er-Jahre erwarb er die Aktien der Import- und Grosshandel AG, die er 1969 in die Denner AG umwandelte, wobei er gleichzeitig das Preiskartell für Markenartikel sprengte. Anfangs der 2000er-Jahre ging die Leitung der Gruppe an seinen Enkel Philippe Gaydoul über.

Der Familienkapitalismus blieb aber nicht auf die Gründerdynastien allein beschränkt. Gelegentlich lösten neue Familien Gründerfamilien ab, die die Kontrolle über ihre Firmen verloren hatten. Solche «Neugründerfamilien» erwarben einen Aktienanteil, der es ihnen ermöglichte, die unternehmerische Kontrolle zu übernehmen und an ihre Nachkommen zu vererben. Zuweilen nisteten sie sich auch in Firmen ein, die ursprünglich keine Familienunternehmen gewesen waren.21 Ein Bespiel hierfür ist der Eintritt der Familie Dübi in die Firma Von Roll. Deren Gründerfamilie erlosch 1859 mit dem Tod von Franz von Roll, dem letzten männlichen Nachkommen. 1873 trat Johann Dübi (1850–1934) als Buchhalter in den Betrieb ein. In 20 Jahren stieg Dübi, ein Mann von bescheidener Herkunft, auf der Karriereleiter vom Buchhalter zum Generaldirektor auf und wurde später Verwaltungsratsmitglied. 1914 trat sein Sohn Ernst (1884–1947), ein an der ETH ausgebildeter Ingenieur, ebenfalls in das Unternehmen ein. Wie zuvor sein Vater avancierte er 1927 zum Generaldirektor, von 1935 bis 1947 war er Mitglied des Verwaltungsrats. Ernst Dübi war eine zentrale Figur im Schweizer Unternehmertum, der 1937 entscheidend an der Erarbeitung und Unterzeichnung des «Friedensabkommens» in der Maschinenindustrie beteiligt war. Diese Form des Familienkapitalismus ist schwieriger zu erkennen, weil der Name der neuen Familie sich oft vom Namen der übernommenen Firma unterscheidet und so gegen aussen unsichtbar bleibt. Dies ist mit ein Grund, wieso das Gewicht der Familien in den Grossunternehmen oft unterschätzt wird.

Über die Frage der hier identifizierten Kategorien von Familien hinaus ist die Vielfältigkeit der Formen, eine Firma zu kontrollieren, zu betonen: Sie kann auf die Kontrolle des Eigentums, sprich der Aktien, und auf eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat beschränkt bleiben oder sich auch auf die exekutiven Funktionen erstrecken. Am stärksten ist die Kontrolle, wenn Familien im Lauf der Generationen gleichzeitig das Unternehmen als Besitzer halten und die Leitungsfunktionen ausüben. Dies war der Fall bei Konzernen wie Sulzer, BBC, Bobst, Schindler, Holcim-Holderbank, Heberlein, Hero, Von Moos, Bally, Hürlimann, Lindt & Sprüngli sowie Landis & Gyr, aber auch bei mehreren Privatbanken wie Bär, Sarasin, Pictet und Lombard-Odier. In diesen Fällen stützte sich die Langlebigkeit der familiären Kontrolle auf eine konsequente Nachwuchsförderung. Die Nachkommen erwarben universitäre Bildungstitel und wurden dann schrittweise in die Unternehmensführung einbezogen.

In anderen Fällen beschränkte sich der Einfluss der Familie auf die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, weil die Nachkommen sich aus der operativen Führung zurückgezogen hatten. Dies war bei den Chemieunternehmungen Sandoz (Familie Sandoz und später Landolt) und Geigy (Familien Geigy und Angeheiratete), aber auch bei Firmen wie Saurer oder Escher Wyss der Fall. Seltener kam es vor, dass sich Familien auf eine einfache Beteiligung am Aktienkapital beschränkten und auf einen Verwaltungsratssitz verzichteten. Schliesslich unterschied sich das Ausmass der Familienmacht in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. Während sie in den industriellen Branchen (namentlich Textil, Maschinen und Chemie) und bei den Privatbanken besonders stark war, spielte sie in den Grossbanken und Versicherungen kaum mehr eine Rolle.

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