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Der Autor
Fedor Ruhose ist hauptberuflich Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Er ist zudem Policy Fellow beim Berliner Think Tank »Das Progressive Zentrum«. Zwischen 2014 und 2021 arbeitete er als Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz. Davor war der Diplom-Volkswirt in unterschiedlichen Funktionen im Leitungsstab der Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und auch schon einmal in der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz als Geschäftsführer tätig.
Fedor Ruhose
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Umschlagabbildung: Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags, Foto: picture alliance/dpa, Michael Kappeler.
1. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-041034-3
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-041035-0
epub: ISBN 978-3-17-041036-7
Für Rahel –
Danke, dass wir gemeinsam leben, was ich immer erträumte: Familie.
Für meine Kinder Noomi, Joscha und Leonid –
in der Hoffnung, dass ihr in einer starken demokratischen Gesellschaft groß werdet.
Für mich ist das Fegefeuer, wenn ich in die Fraktion muss.
(Konrad Adenauer)
Jede Bundestagsfraktion ist auch ein Kernelement im komplizierten Gewebe einer Partei.
(Hans-Peter Schwarz)
Einfache Dinge zu denken, wie zum Beispiel die Fraktion in einem modernen Parlament, ist gar nicht so einfach.
(Joachim Raschke)
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 I. Aufbau und Funktionen
3 1 Was sind Fraktionen und woher kommen sie?
4 2 Welche Funktionen haben Fraktionen?
5 3 Wie organisieren sich Fraktionen und welche Strukturen haben sie?
6 4 Wie werden Fraktionen geführt?
7 II. Arbeitsweisen in und zwischen Fraktionen
8 5 Oppositions- und Regierungsfraktionen
9 6 Fraktionen als Sprachrohre, Vermittlungs- und Rückkopplungsinstanzen
10 7 Das Spannungsverhältnis von Partei und Parlamentsfraktion
11 8 Fraktionen im Parlament: Gegnerschaft und Zusammenarbeit
12 9 Die Kontroverse um die Fraktionsfinanzierung
13 10 Fraktionen in der »komplexen Republik«
14 11 Fraktionsmanagement bei einer lagerübergreifenden Koalition
15 Ausblick: Fraktionsarbeit im pluralen Parlament
16 Literatur
Einleitung
Dieses Buch beschreibt den Maschinenraum der deutschen Politik. Denn dort arbeiten – abseits vom öffentlichen Interesse – die Abgeordneten an der Gestaltung der deutschen Politik. Oppositions- und Regierungsfraktionen tragen große Verantwortung für unser Zusammenleben. Ihr Wirkungskreis ist das Parlament, in dem es einem weitverbreiteten Mythos zum Trotz eben nicht nur um den öffentlichen Streit geht. Vielmehr sind Parlamente zusätzlich »Gesetzeswerkstatt und Kontrollinstanz« (Schäfer 2020: 2). Diese beiden wichtigen Funktionen übernehmen in unserem Parlamentarismus die sich freiwillig zu Fraktionen zusammenschließenden Abgeordneten. Doch wie kommt es zu den Ergebnissen oder der Kritik an der Regierung, über die Deutschland dann diskutiert und die in Wahlen als »gut« oder »schlecht« bewertet werden können?
Gebe es keine Zusammenschlüsse von Abgeordneten, man müsste sie wohl erfinden, um unserer parlamentarischen Demokratie eine funktionierende Arbeitsweise zu geben. Denn Fraktionen geben Abläufe, Struktur, sortieren politische Debatten vor und tragen zur politischen Meinungsbildung bei. Ein Blick in die Geschichte des deutschen Parlamentarismus weist der Möglichkeit der Bildung von Fraktionen ein klar emanzipatorisches Moment unserer Demokratisierung zu. Dennoch sind die Fraktionen »sowohl in der Parteien- als auch in der Parlamentsforschung vielfach zu kurz gekommen« (von Beyme 2000: 167).
In seinen Erinnerungen gibt Wolfgang Schäuble seine Abschiedsrede als Fraktionsvorsitzender am 22. Februar 2000 wieder. Für ihn sei die Fraktion immer »eine besonders schöne politische Führungsaufgabe« (Schäuble 2000: 278) gewesen. Gleichzeitig beschreibt er die Fraktion im Allgemeinen als »das schwierigste aller Gremien, dass ich jemals zu leiten gehabt hatte« (ebd.). Einig sind sich auch die Beobachter der Berliner Politik, »daß es kompliziertere psychologische Gruppenbildungen kaum gibt« (Hofmann 1994: 325). Auch wenn Fraktionen oftmals ein »Schattendasein« (ebd.) führen, gilt, dass sie einer der zentralsten Akteure unseres politischen Systems sind.
Sind die »Parteien im Parlament« normalerweise »Stiefkinder« (Schüttemeyer 1997) der Politikwissenschaften, so haben in jüngster Zeit insbesondere Vorgänge in den Landesparlamenten, wie beispielsweise um die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum Kurzzeit-Ministerpräsidenten von Thüringen, die Diskussionen um die Parlamentskontrolle im Verlauf der Corona-Pandemie und die Weigerung der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen, den Scheinwerfer wieder auf die Rolle der Parlamentsfraktionen in unserem politischen System gelegt. Das Zustandekommen der Ampel-Koalition auf Bundesebene hat den Blick ebenfalls auf »die wahren Machtzentren« dieser Konstellation gerichtet (Doll et al. 2021b). Fraktionen sind einer der wichtigsten und gleichzeitig unbekanntesten »Machtfaktoren« (Schwarz 2009) der Politik. Wichtige Politikerinnen und Politiker bekleideten Ämter in der Fraktionsführung – Kohl, Schmidt und Merkel waren vor ihrer Kanzlerschaft auch Fraktionsvorsitzende ihrer Bundestagsfraktionen und viele Ministerpräsidenten waren vor ihrer Amtszeit ebenfalls Vorsitzende ihrer Landtagsfraktionen.
Der ehemalige Bundestagsfraktionschef der SPD, Peter Struck, formulierte den Anspruch seiner regierungstragenden Fraktion im »Struckschen Gesetz«: Kein Gesetz verlasse das Parlament in der Form, in der es zum ersten Mal beraten wurde (Bicher 2018). Meinel (2019: 169) weist darauf hin, dass man eines Tages erfahren werde, »[w]ie weit zum Beispiel Angela Merkels Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik im Verlauf des Jahres 2016 auch aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heraus erzwungen wurde«. Die Fraktionen wissen um ihre besondere Position als wichtige Machtzentralen in unserer parlamentarischen Demokratie.
»Als die Grünen sich 1998 in Bonn von einer Oppositions- in eine Regierungsfraktion wandelten, nahm Peter Struck, damals Fraktionschef der SPD, seinen grünen Amtskollegen Rezzo Schlauch zur Seite: ›Du weißt schon, dass du jetzt der zweitwichtigste Mann in Bonn bist?‹, so Struck. Für den wichtigsten Mann hielt Struck sich selbst.« (Doll et al. 2021 b: 5).
Fraktionen verrichten ihre Arbeit im Maschinenraum der Politik. Zwar geht es im Parlament natürlich um die große Rede und die großen Linien in der Politik. Es wird aber sehr schnell konkret und fassbar, wie Politik »wirklich« funktioniert, wenn man sich mit dem Alltag der Fraktionen befasst: Wie sind sie aufgebaut? Durch welche Arbeitsweise zeichnen sie sich aus?
In diesem Buch soll die Rolle von Fraktionen im parlamentarischen System vorgestellt werden. Das geschieht in zwei Teilen, die sich an den genannten Fragen orientieren: Im ersten Teil werden die juristischen und formalen Grundlagen für die Bildung und die Arbeit einer Fraktion dargestellt. Dabei wird auch das Spannungsfeld zwischen den Rechten der freigewählten Abgeordneten und ihrem Zusammenschluss zu einer schlagkräftigen Einheit, der Fraktion, beleuchtet. Der zweite Teil wirft einen Blick auf die vielfältigen konkreten Arbeitsfelder der Fraktionen im parlamentarischen Alltag und stellt dar, wie politische Meinungsbildung und Entscheidungsprozesse in der Praxis ablaufen.
Die Intention dieses Buches folgt der Einschätzung von Raschke zur Rolle der Fraktionen:
»Was heute wie ein bloßes technisches Hilfsmittel aussieht, ohne das man ein Parlament nicht betreiben kann, ist eine höchst voraussetzungsvolle Institution, die sich historisch gesehen keineswegs von selbst verstand und zu der es Alternativen gab.« (Raschke 2020: 437)
Historisch hat sich die Fraktion als die entscheidende Form der Koordination der Abgeordneten durchgesetzt. Dieses Buch ist aber keine historische Ausarbeitung zum Parlamentarismus. Es ist auch keine rein juristische Darstellung über Recht und Rechtsstellung der Fraktionen, sondern bezieht die politische Dimension mit ein. Dabei geht es um Fragen, wie Fraktionen politisch wirken, wie sie »ticken« und warum sie einen großen Einfluss auf die Politikgestaltung haben, obwohl ihre Vorsitzenden oder die Abgeordneten nur selten große mediale Wirkung entfalten. In diesem kurzen Lehrbuch sollen Fraktionen als besondere Machtfaktoren deutscher Politik dargestellt werden.
Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Fraktionen. Gerade, wie sie ihre Arbeit organisieren, unterscheidet sich oftmals sehr deutlich und es gibt keinen »verbindliche(n) Bauplan« (Schäfer 2020: 2) für Fraktionsarbeit. Aber es gibt eine Reihe von allgemeinen Entwicklungen, die, schematisch dargestellt, helfen können, die Arbeit innerhalb des politischen Systems und innerhalb der so zentralen 1. Gewalt, der Legislativen, zu verstehen. Dabei werden politikwissenschaftliche Überlegungen mit Beobachtungen aus dem parlamentarischen Alltag verbunden. Dieser Blick erscheint angebracht, da sich in der »komplexen Republik« (Höreth 2016) aufgrund des Wandels des Parteiensystems immer mehr lagerübergreifende Regierungskoalitionen herausbilden und diese der Koordination der Fraktionen eine noch größere Bedeutung verleihen. Gleichzeitig verändern sich dadurch auch die Anforderungen an die Oppositionsfraktionen.
In der politikwissenschaftlichen Literatur ist das letzte einführende Werk über die Parlamentsfraktionen von 1992 (Kretschmer 1992). Seitdem hat sich einiges getan. Zwar gibt es grundlegende wissenschaftliche Werke über die Arbeitsweise der Fraktionen (Schüttemeyer 1997, Krahnenpohl 1999) und kurze Darstellungen im Rahmen der Einführungen in das politische System. Auch gibt es umfassende Dissertationen zu dem Thema, die zeitlich im Umfeld der Konkretisierungen des Abgeordnetengesetzes Mitte der Neunziger Jahre entstanden sind. Allerdings stellt keine Monografie auf eine kurze und allgemeinverständliche Darstellung von Bedeutung, Arbeitsweise und Wandel der Aufgaben von Parlamentsfraktionen ab. Zu erwähnen sind aber die lesenswerten Blog-Beiträge von Jan-Philipp Roth (2013 a, 2013 b, 2013 c) auf dem Spreepublik-Blog, die sich sehr anschaulich mit dem Maschinenraum Fraktion befassen. Kurz gesagt: Nahezu jedes juristische Problem mit Blick auf die Fraktionen ist umfassend analysiert worden, die politische Bedeutung von Fraktionen ist jedoch selten Gegenstand der Analyse und wissenschaftlichen Darstellung. Dieses Buch soll helfen, diese Lücke etwas kleiner zu machen.
Der Autor war selbst viele Jahre als Fraktionsgeschäftsführer tätig. Er war und ist somit auch in den hier skizzierten Kontroversen eine beteiligte Partei und vertritt Interessen. Versucht wurde dennoch (und es gelang hoffentlich), neutral die Konfliktlinien darzustellen. Denn sie sind wichtig und es ist richtig, dass es darüber den öffentlichen Streit gibt. Wie sich die Mittelverwendung der Landtagsfraktion darstellt, für die der Autor Mitverantwortung getragen hat, kann transparent in den entsprechenden Drucksachen des Landtags nachgelesen werden. Der aktuelle Prüfbericht des Rechnungshofs für die Zeit seiner Arbeit in der Fraktion ist mit allem Lob und Tadel unter der Drucksache 17/13403 des Landtags Rheinland-Pfalz abrufbar.
Dieses Buch lebt von den vielen gemeinsamen Fraktionserlebnissen mit Alexander Schweitzer und Martin Haller, der großartigen SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz und »meinem« Team in der Geschäftsstelle. Es lebt von dem Wissen und dem freundschaftlichen Austausch mit erfahrenen Akteuren im Parlamentsbetrieb wie Volker Perne, Uschi Molka, Lars Brocker und meinem »parlamentarischen Lehrmeister«, Carsten Pörksen. Dazu gehören ebenso der Dialog mit den Koalitions- und Oppositionsfraktionen sowie meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag und den Landtagen. Alle Fehler und Ungenauigkeiten in diesem Buch liegen selbstverständlich ausschließlich in meiner Verantwortung.
I. Aufbau und Funktionen
1 Was sind Fraktionen und woher kommen sie?
Dieses Buch wagt einen Blick in den Politikalltag Deutschlands. Damit aber die Grundlagen klar sind, wird in diesem Kapitel ein Überblick über die notwendigen juristischen Begriffe und Diskussionen gegeben. Anders als in anderen Arbeiten, die nur die Bezeichnungen des Abgeordnetengesetzes oder der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wiedergeben (Kretschmer 1992: 13 f.), wird hier zu Beginn der Einführung eine Definition des Begriffs Fraktion vorgenommen.
Fraktionen werden im Grundgesetz nur an einer Stelle erwähnt, die sich zudem nicht einmal mit ihnen als Organisation oder ihren Grundlegungen im Allgemeinen befasst. Die Verfassungsmütter und -väter haben somit keine Aussage über Existenz, Bildung und Berücksichtigung von Fraktionen in unserem politischen System getroffen. Fraktionen spielen in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus seit jeher eine große Rolle (Hagelstein 1992). Es bleibt daher nur zu vermuten, dass diese Nennung (Art. 53a GG) – auch erst 1968 in das Grundgesetz eingefügt – einfach darauf hin deutet, dass Fraktionen schlicht vorausgesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Rechts- und Organisationsfragen von der Stellung der frei gewählten Abgeordneten abgeleitet werden, die im Grundgesetz festgeschrieben und konkretisiert ist (Art. 38 GG), und von der engen Verbindung zu ihren Parteien, denen ebenfalls im Grundgesetz breiter Raum gewährt wird (Art. 21 GG). Die genaue Verortung füllt Bände von Literatur, konkret hat sich aber durchgesetzt, dass Fraktionen ihre Legitimation aus dem Recht von Abgeordneten ableiten, sich zusammenzuschließen. Daraus folgt unmittelbar die Definition einer Fraktion: Fraktionen im Parlament sind freiwillige Zusammenschlüsse koalitionswilliger Abgeordneter,1 die sich an einem gemeinsamen politischen Programm orientieren und eigene parlamentarische Rechte und Pflichten haben. Dieser Zusammenschluss wird geprägt und getragen von dem gemeinsamen Willen, über die Zeit der Wahlperiode ein gemeinsames politisches Programm umzusetzen und geschlossen im Parlament abzustimmen. Dadurch geben Fraktionen dem Parlament seine »politische Struktur«, wie es der ehemalige Direktor beim Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeh, einmal ausgedrückt hat. Für die Praktikabilität der politischen Arbeit in einem Parlament – sei es nun auf kommunaler oder Landesebene und im Deutschen Bundestag – haben sich deswegen besondere herausgehobene Rechte für Fraktionen entwickelt. Deswegen werden sie in der Begründung des Abgeordnetengesetzes auch als die »wichtigsten politischen Gliederungen« des Bundestags bezeichnet (CDU/CSU-Fraktion / SPD-Fraktion / FDP-Fraktion 1993: 4).
Heute sind Parlamente ohne Fraktionen kaum arbeitsfähig. Auch in supranationalen Einrichtungen wie dem Europäischen Parlament finden sich die Abgeordneten nicht in Vereinigungen ihrer Herkunftsländer, sondern in politisch abgeleiteten Fraktionen wieder. Ein Blick in die aufregende Geschichte des Parlamentarismus zeichnet ihre Bedeutung nach.
1.1 Warum es Fraktionen gibt
Das erste frei gewählte Parlament in Deutschland, die Paulskirchenversammlung, hatte keine feste Sitzordnung. Die Abgeordneten saßen nach Regionen verteilt. Auch im Frühparlamentarismus in den Ländern kannte man keine politisch motivierten Zusammenschlüsse. Schon allein »die Angst der Fürsten vor unabhängigen Parlamenten, vor allem vor Parteigeist und Fraktionen« verhinderte so etwas wie parteiliche Zusammenschlüsse (Raschke 2020: 438). In die Vorläufer der Fraktionen, wie zum Beispiel die Badischen »Abteilungen« wurde man hineingelost (ebd.: 439). Zudem wirkten Parlamente natürlich entlang der Stände (Kramer 1968), die eine Zuordnung entlang politischer Interessen ebenfalls verhinderte. Die Rechte für die einzelnen Abgeordneten – unbegrenzte Redezeit und kein Quorum zur Einreichung von Anträgen – wurden formal hochgehalten. Sie dienten aber den Herrschenden vor allem dazu, dass es »keinen Anreiz zur Gruppenbildung« (Raschke 2020: 440) gab. Die Angst der Monarchen vor der Demokratie machte sich hier bemerkbar. Hier zeigt sich, wie wichtig auch beschränkende Regeln und Zusammenschlüsse sind, um Parlamente zu wirksamen Instrumenten werden zu lassen. »Fraktionen sind aus Widersprüchen, nicht aus einer geradlinigen Logik erwachsen« (ebd.: 443). Deswegen setzte sich der Gedanke der Fraktionsbildung am Ende durch und der Reichstag des Kaiserreichs war von Beginn an ein Fraktionenparlament (zum Wandel des politischen Systems in dieser Zeit vgl. Richter 2021).
»Ich hatte bald die Erfahrung gemacht, daß ein vereinzelt Stehender nicht nur ohne allen Einfluß, ohne Aussicht in eine Kommission zu kommen, und selbst fast vom Worte ausgeschlossen sei, sondern es nicht einmal erfahre, was vorgehe.« (Mohl 1902 zit. nach Raschke 2020: 464)
Durch die Erfordernisse, die eine moderne Politikgestaltung und -vermittlung mit sich bringt, haben die zu Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten immer größer werdende Fraktionsgeschäftsstellen, die bei der Planung, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit von Politik zentral unterstützen. Ein Zusammenschluss mit anderen Abgeordneten ermöglicht es dem einzelnen Abgeordneten auch, sich zu fokussieren und so inhaltlich an Schwerpunkten orientiert zu arbeiten. Fraktionen sind somit auch Zusammenschlüsse von Fachpolitikern unterschiedlicher Bereiche, die sich gegenseitig entlang eines gemeinsamen politischen Programms unterstützen – eine Errungenschaft, die gerade durch die zunehmende Europäisierung der deutschen Politik noch einmal an Bedeutung gewonnen hat.
1.2 Rechtliche Grundlagen
In der Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT oder GO-BT), sozusagen der Arbeitsgrundlage unseres Parlaments, ist die Fraktion von Beginn an vorgesehen. Sie regelt neben den »Verkehrsregeln« im Parlament auch explizit die Fraktionsbefugnisse im Parlament. Hierzu gehören:
• Das Recht zur Benennung der Mitglieder des Ältestenrats und der Ausschüsse;
• Das Recht zur Einbringung von Vorlagen und Beantragung von Aktuellen Stunden.
Am Anfang steht die Absicht, eine Fraktion zu bilden. Der freiwillige Zusammenschluss von Abgeordneten zu einer Fraktion ist im Bundestag (und in den Landesparlamenten) dem Parlamentspräsidenten mitzuteilen. Wenn also am Abend des Wahltags die Balken des Wahlergebnisses nach oben gehen, folgt daraus nicht automatisch, dass sich die von den Parteien entsandten Abgeordneten in den jeweiligen Fraktionen im Bundestag wiederfinden. Der besondere Schutz des freien Mandats verbietet natürlich eine automatische Fraktionsbildung aller der gleichen Partei zugehörigen Abgeordneten. Daher erfolgt nach jeder Wahl die (erneute) Konstituierung der Fraktionen und die Identifikation ihrer (neuen) Mitglieder. Konkret kann eine Fraktion erst nach der Konstituierung des Parlaments entstehen, da Fraktionen – wie gesehen – »Gliederungen des Bundestags« sind. Behelfsmäßig kommen die Abgeordneten daher zwischen Wahltag und Konstituierung in sogenannten »Vorfraktionen« zusammen. Schon vorher im Bundestag vertretene Fraktionen treten bei einer Neukonstituierung die Rechtsnachfolge an. Die AfD-Fraktion nach der Bundestagswahl 2021 hat die Rechtsnachfolge der ersten Fraktion angetreten, die 2017 in den Bundestag einzog. Die FDP hingegen entschied sich 2017, nicht die Rechtsnachfolge der 2013 ausgeschiedenen Fraktion anzutreten.
Fraktionen können also nur aufgrund bestimmter Voraussetzungen gebildet werden. Die verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen ist abzuleiten aus dem freien Mandat, der Selbstorganisation und dem Recht der einzelnen Abgeordneten, sich mit anderen Abgeordneten zusammenzuschließen (vgl. zu diesem Spannungsfeld Demmler 1994). Fraktionen übernehmen und kollektivieren sozusagen die Abgeordnetenrechte für ihre Mitglieder. Neben dem freien Entschluss der Mitglieder ist eine Bedingung, dass alle »derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land im Wettbewerb stehen« (§ 10 Abs. 1 S. 1 GOBT). Dies kann man unter der Bedingung der politischen Homogenität zusammenfassen. Davon leitet sich auch ab, dass es keine Doppelmitgliedschaften geben kann. Darüber hinaus muss der Zusammenschluss die Mindeststärke von »mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestags« erreichen (ebd.). Dies dient der Funktionsfähigkeit des Bundestags. In der GOBT gibt es sogar die Formulierung von ausschließlichen Fraktionsrechten. Mit der Bildung einer Fraktion schränken die Abgeordneten selbst ihre individuellen Rechte ein, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Abgeordnetengesetz, welches in seinem elften Abschnitt die Regelungen für die Fraktion von deren Bildung bis zur Beendigung trifft. Im Jahr 1994 wurde dieser Teil als
Tab. 1: Übersicht über AbgG, Abschnitt 11: Fraktionen

Quelle: Eigene Darstellung nach AbgG, Abschnitt 11.
»Fraktionsgesetz« ins Abgeordnetengesetz aufgenommen. Er regelt vor allem die Rechtstellung der Fraktion in ihren Außenbeziehungen und ihre Finanzierung. Das Binnenrecht des Parlaments und damit der Fraktionen regeln weiterhin die GOBT und die einzelnen Geschäfts- oder Arbeitsordnungen der Fraktionen, die es gesondert zu bewerten gilt.
Fraktionen können auf viele Weisen beendet werden. Sollte der Wille zum Zusammenschluss nicht mehr bestehen, können sich Fraktionen innerhalb einer Wahlperiode auflösen oder es können so viele Mitglieder die Fraktion verlassen, dass sie nicht mehr die formale Hürde von 5 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestags erfüllt. Und natürlich hört sie auf zu existieren, wenn ihre Partei den Wiedereinzug in das Parlament bei der nächsten Wahl nicht schafft.
Die Rechtsnatur der Fraktionen ist dem Parlamentsrecht und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen (Stevens 2000: 149; Kürschner 1995: 74). Wichtig ist, dass Fraktionen rechtsfähig sind und somit am allgemeinen Rechtsverkehr teilnehmen. Außerdem können sie Verfassungsbeschwerde einlegen.
Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse. Die Abgeordneten können aufgrund seiner Mitgliedschaft nicht in ihrer Ausübung des freien Mandats eingeschränkt werden (Hagelstein 1992: 133 ff., Kürschner 1995: 61 ff.; Stevens 2000: 182 ff.). Die Abgeordneten können sich nur untereinander binden, aber nicht gebunden werden. Daraus kann man die Regelungskraft der Fraktionsgeschäftsordnung gegen ihre Mitglieder ableiten, mit der Einschränkung, dass die effektive parlamentarische Arbeit der einzelnen Abgeordneten sichergestellt ist. Fraktionsdisziplin ist also eine selbstauferlegte Pflicht, die gewährleisten soll, dass Fraktionen nach außen geschlossen auftreten und abstimmen. Gleichzeitig sehen die Geschäftsordnungen Regelungen vor, dass abweichendes Stimmverhalten gegenüber der Fraktionsführung anzuzeigen ist. Auch als Fraktionsmitglied steht es dem Abgeordneten jederzeit frei, den Abstimmungsempfehlungen nicht zu folgen. Im wiederholten Falle muss es den Fraktionen aber gestattet sein, Sanktionen zu verhängen. Am Ende steht dann der Ausschluss eines Mitglieds, mit allen rechtlichen Hürden, die es zu beachten gilt (grundlegend dazu Bäcker 2011). Fraktionszwang aber ist in Deutschland verboten. Er ist auch nicht notwendig. Die Gestaltungsrechte, die der einzelne Abgeordnete aufgrund seiner Fraktionszugehörigkeit erhält, und die drohenden Sanktionen sichern Geschlossenheit und Arbeitsfähigkeit. Hinzu kommt die Verständigung aller Mitglieder auf ähnliche politische Ziele.
1.3 Ein Blick in die Woche der Fraktionsarbeit
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags treffen sich mindestens zwanzig Mal im Jahr zu den so genannten Sitzungswochen im Reichstag in Berlin. Fraktionen und ihre Gremiensitzungen strukturieren diese Wochen genauso wie die Sitzungen des Bundestags und seiner Ausschüsse.
Montags und dienstags sind vor allem durch die Fraktionsarbeit geprägte Arbeitstage. Hier finden die internen Besprechungen statt. Montags tagt der Fraktionsvorstand oder der Geschäftsführende Fraktionsvorstand. Die Mitglieder dieser Gremien bereiten die anstehenden Sitzungen vor, beraten über politische Initiativen ihrer Fraktion und erarbeiten die Beschlussfassungen für die Fraktionssitzung. Die Fachpolitiker treffen sich dienstags mit ihren Kollegen aus den Fachbereichen zu den Arbeitskreis- oder Arbeitsgruppensitzungen.
Die finalen Entscheidungen der Fraktion werden immer in der Fraktionssitzung (formal: Fraktionsversammlung) getroffen. Diese trifft sich als Abschluss der »Fraktionstage« dienstagnachmittags.
Ab Mittwoch beginnt die Parlamentswoche. Es tagen die Ausschüsse – eigentlich den ganzen Tag über – und am Nachmittag beginnt die Plenarsitzung. Hier haben die Fraktionen ihre Initiativen eingebracht und beraten nun Gesetze, Anträge und befragen die Regierung. Da der Bundestag ein Arbeitsparlament ist, hört aber die Gremienarbeit nicht auf, wenn das Parlament zusammentritt. Der Journalist Roger Willemsen hat dieser Arbeitsweise ein schönes literarisches Portrait gewidmet – Das Hohe Haus (2014) –, in dem er auch der Frage nachgeht, was die Abgeordneten eigentlich machen, wenn sie nicht im Saal sind und ihren Kollegen bei der Diskussion zuhören. Dafür hat er sich ein Jahr lang während der Sitzungswochen Tag für Tag ins Parlament begeben und auf der Tribüne die Debatten verfolgt. Er hat sich unmittelbar einen Eindruck über den Zustand unserer Debattenkultur im Parlament verschafft und nachgezeichnet, wie Rede und Gegenrede unser politisches System prägen.

Abb. 1: Ablauf einer Sitzungswoche. Quelle: Eigene Darstellung nach Schäfer 2020: 13.
2 Welche Funktionen haben Fraktionen?
Fraktionen sind politische Machtzentren, sie sind »Kraftzentren und Motoren« (Hölscheidt 2001: 246 ff.) und sie arbeiten im Maschinenraum unseres politischen Systems. Für Regierungsmitglieder kann ein Besuch der Fraktionssitzung mit dem Fegefeuer vergleichbar enden, wie Konrad Adenauer es einmal bezeichnete. Fraktionen ist es zu verdanken, dass unser politischer Meinungsbildungsprozess in geordneten Bahnen abläuft und der Bundestag zu seinen Beschlüssen kommt. Aufgrund der besonderen Rechte der Fraktionen gilt der Bundestag als ein »Fraktionenparlament« (Thaysen 1976: 69) in dem der einzelne Abgeordnete in den Hintergrund getreten ist.
Die Fraktionen haben als Teil des Parlaments die Aufgabe, die parlamentarische Arbeit zu gewährleisten. Die Aufgaben einer Fraktion hängen somit unmittelbar mit denen des Parlaments zusammen. So lautet auch die gesetzliche Vorgabe: Die Fraktionen haben an der Erfüllung der Aufgaben des Bundestags mitzuwirken. Daraus leiten sich unmittelbar die Aufgaben der Fraktionen ab. Sie übernehmen wertvolle Mitwirkungs- und Koordinierungsfunktionen bei der Gesetzgebung, insbesondere, wenn sie die Regierung tragen und so der Mehrheit angehören. Die Minderheitsfraktionen fokussieren sich besonders auf die Kontrolle der Regierung und inhaltlich auf das, was in der Oppositionsforschung »Alternativfunktion« genannt wird. Dabei stellen sie ihre eigenen Antworten auf politische Fragestellungen vor und in den Debatten zur Abstimmung. Dies kann über eigene Gesetzesinitiativen oder inhaltliche Anträge zu einem Themenfeld erfolgen. Früher sprach man davon, dass sich so eine »Regierung im Wartestand« präsentieren konnte. Dies ist in Zeiten von Großen Koalitionen, aber auch aufgrund der Fragmentierung des politischen Systems (Marquard 2020: 9; Meinel 2019: 36 f.) schwierig, daher ist dieses Element in den vergangenen Jahren etwas in den Hintergrund gerückt, schimmerte aber immer dann durch, wenn in den Umfragen zur Bundestagswahl 2021 die GRÜNEN eine führende Position einnahmen. Alle Fraktionen gemeinsam nehmen die Wahl- und die Öffentlichkeitsaufgaben des Parlaments wahr.
2.1 Funktionen der Fraktionen: Gesetzgebung, Kontrolle, Strategie und Öffentlichkeitsarbeit
Die klassische Unterteilung in der Literatur definiert vier Funktionen: die Gesetzgebungsfunktion, die Kontrollfunktion, die Kreationsfunktion und die Öffentlichkeitsfunktion (Schliesky 2016). Dies kann man noch einmal weiter zusammenfassen zu drei Oberbegriffen: Fraktionen übernehmen Strukturierungs-, Wahl-, und Strategiefunktionen. Unter die Strukturierungs- und Wahlfunktionen fällt dann die Verantwortung für die Bereiche Gesetzgebung, Besetzung von Positionen und die Kontrolle der Regierung. Unter dem Begriff der Strategiefunktionen werden die zusammengehörenden Bereiche der Kreations- und Öffentlichkeitsfunktion gefasst. Denn in diesen Bereichen geht es um die Formulierung von politischen Initiativen oder alternativen Entwürfen zu Vorlagen der parlamentarischen Gegenseite und die Information der Öffentlichkeit über eigene Initiativen oder die Kritikpunkte an den Initiativen der anderen Fraktionen.
Mit den juristischen Werken können Fraktionen – wie oben dargestellt wurde – als Kraft definiert werden, die die Abläufe des Parlaments strukturiert und so erst seine Arbeitsfähigkeit konstituiert (Strukturierungsfunktion). Die Vertreter der Fraktionen treffen zusammen, beraten intern und mit den anderen Fraktionen. Dabei steht die Frage nach dem Ablauf der Debatten im Mittelpunkt. Die Verteilung von Redezeiten und die Rednerreihenfolge sind wichtige Bedingungen, die es auszuhandeln gilt. Daneben ist für die Strukturierung eine Verabredung über die Themen, die die jeweiligen Fraktionen diskutiert sehen wollen, genauso wichtig wie die Einigung darüber, dass man nicht bei jeder Sitzung über dieselben Themen diskutiert. Raschke fasst es prägnant zusammen: Die Fraktionen sind Ergebnis der Vermeidung von »Unordnungsstress« (Raschke 2020: 442).
Fraktionen steuern also den technischen Ablauf der politischen Abstimmungen und erleichtern so Entscheidungsfindungen. Dafür werden sie gebildet und dafür haben sie gesetzlich normierte Rechte und Pflichten. Diese Aufgabenwahrnehmung hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Entscheidungen immer wieder herausgestellt, zum Beispiel in seinem »Wüppesahl«-Urteil (BVerfG 1989).
Zur Strukturierungsfunktion zählt auch die Gesetzgebungsinitiative: In Deutschland können Gesetze von Bundesregierung, Bundesrat und »aus der Mitte des Parlaments« eingebracht werden. In der GOBT wird dieses Initiativrecht für die ›Mitte des Parlaments‹ konkretisiert: Nur Fraktionen oder eine Gruppe von Abgeordneten, die mit mindestens fünf Prozent der Abgeordneten Fraktionsstärke erreicht, haben dieses zentrale Recht in unserer parlamentarischen Demokratie. Diese Regelung – von einigen kritisiert – bedeutet in der parlamentarischen Praxis, dass der einzelne Abgeordnete Anträge und Gesetze nur über seine Fraktion einbringen kann und für seine Initiativen also im Vorfeld in seiner Fraktion werben muss.
»Im Durchschnitt werden zwei Drittel der Gesetzentwürfe von der Regierung oder von den Fraktionen der Koalition eingebracht. Der politisch-inhaltliche Ursprung dieser Initiativen liegt oft in den Koalitionsvereinbarungen, die zu Beginn einer Wahlperiode getroffen werden.« (Schüttemeyer 2007).
Neben dem Einbringen wird auch die Beratung von Gesetzesinitiativen durch die Fraktionen geprägt. Sie benennen die Sachverständigen für die Anhörungen zu Gesetzen oder Anträgen, sie formulieren Änderungsanträge und sie setzen die Aussprachen fest. Diese Rechte verdeutlichen, dass von Fraktionen erwartet wird, den notwendigen Gesetzgebungsprozess zu kanalisieren, mit der Zivilgesellschaft zu beraten und so eine effiziente Gesetzesarbeit zu gewährleisten.
Die Politikvermittlung steht natürlich im Mittelpunkt allen politischen Tuns. So hat das Parlament die Aufgabe, in öffentlicher Debatte seinen Willen zu bilden. Hier wird erklärt, warum und auf welchem Wege politische Initiativen ergriffen werden. Gleichzeitig wird im Plenum jede politische Initiative der Kritik ausgesetzt – sowohl der berechtigten als auch der unberechtigten Kritik. Dies zählt zu den höchsten Gütern in unserer parlamentarischen Demokratie. Durch die Debatte erreichen Gesetzesinitiativen auch erst ihre volle Legitimation, die nur durch ein reines Beschließen nicht erreicht werden könnte.
Des Weiteren gehört die Kontrolle der Regierung zu den wesentlichen Aufgaben in unserem Parlamentssystem. Die Regierung wird in ihrem Handeln beeinflusst – sowohl durch parlamentarische Äußerungen als auch durch Fragen oder Initiativen. Im Verlauf der Euro-Rettungspolitik hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechte des Bundestags gegenüber der Bundesregierung noch einmal gestärkt. Die Kontrollfunktionen nehmen dabei nicht nur die Oppositionsfraktionen, sondern auch die regierungstragenden Fraktionen war, oftmals sogar wesentlich effizienter, als in der Öffentlichkeit unterstellt wird. Wie schnell eine Fraktion von einem »Abnicken« der Regierungspolitik in den deutlichen Widerstand umschalten kann, zeigt der Vorgang um den Vorschlag von Kanzleramtsminister Helge Braun zur Corona-Schuldenpolitik. Der Christdemokrat hatte vorgeschlagen, die Regeln der Schuldenbremse im Grundgesetz zu lockern, und damit den »letzten politischen Kernbestand« der Unionsfraktionen angegriffen (Bernau et al. 2021). Schnell wurde ihm bescheinigt, dass man das nicht an Partei oder Fraktion vorbei machen könne und er wurde inhaltlich deutlich kritisiert. So kann man zusammenfassen, dass die Opposition deutlich sichtbar durch Fragen, Debatten und Gesetzesanträge die Regierung fordert und kontrolliert. Die Kontrollfunktion der regierungstragenden Fraktionen ist vornehmlich durch eine Mitwirkung an der Regierungspolitik gesichert, bereits im Vorfeld oder durch Änderungsanträge zu Gesetzesinitiativen der Regierung (die dem besagten Struckschen Gesetz Wirksamkeit verschaffen).
Der Vize-Präsident des Deutschen Bundestags in der 19. Wahlperiode, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, hat über die Kontrollfunktion und das Versagen der Regierungspolitik aus Sicht der Opposition zwei streitbare Bücher verfasst (2020/21). Dies verdeutlicht, wie streitbar unsere Demokratie trotz aller Kritik an Gleichförmigkeit der Politikerinnen und Politiker ist. Außerdem zeigt es, wie übertrieben die Warnung vor einer breiten Einschränkung der Meinungsäußerungen eigentlich ist, die gesellschaftlich wahrgenommen wird (Petersen 2021: 8). Dass Kubicki diese Bücher schreiben kann und sie rezipiert werden, zeigt ein ganzes Stück weit, dass die dort vertretenen Thesen übertrieben sind. Hier muss die Opposition sich fragen lassen, ob die Kritik, dass man nichts mehr sagen dürfe, zielführend ist oder ob sie einfach kontinuierlich formulieren sollte, was sie anders sieht. Die Bühnen stehen bereit dafür – sowohl in der politischen als auch der medialen Arena. Die im Parlament institutionalisierten Instrumente dafür sind in der beigefügten Grafik dargestellt (
Abb. 2).
Die große Trennlinie zwischen den Fraktionen ist oftmals ihre Rolle. Gehören Sie dem Regierungslager an oder stehen sie in Opposition zur Regierung?2 Gemäß dieser Teilung übernehmen Fraktionen entweder Mehrheitsbeschaffungsfunktionen oder Oppositionsfunktionen. Regieren lässt es sich am besten auf Basis eines stabilen parlamentarischen Fundaments. Deswegen hat sich in Deutschland die Form der Koalitionsregierung durchgesetzt, in der sich unterschiedliche Parteien über ein Regierungsprogramm einigen und die Fraktionen dies durchzusetzen helfen und sich als »Wächter des Koalitionsvertrags« für ihre jeweilige Partei positionieren. Fraktionen sind also »Mittel zur Erfüllung von Zwecken, die mit dem Parlamentarischen Regierungssystem entstehen« (Raschke 2020: 442). Dies gilt auf der anderen Seite nämlich auch für die Opposition. Hier versammelt sich Kontrolle und Kritik in Fraktionen und auch wenn es in der Opposition keine formale Zusammenarbeit zwischen den

Abb. 2: Parlamentarische Kontrollrechte. Quelle: Eigene Darstellung.
Fraktionen gibt, so gibt es doch überwiegend gleichlautende Auffassungen über die Aufgaben der Oppositionsfraktionen im »Gegenüber« zur Regierung. Fraktionen machen durch die Wahrnehmung der Mehrheitsbeschaffungs- und der Oppositionsfunktion unser politisches System »dauerhaft, berechenbar und demokratisch« (ebd.: 442).
Das Verhältnis der Fraktionen zu ihren Parteien ist von vielen Spannungen geprägt, aber es ist klar, dass der Bezug einer Fraktion zu ihrer Partei stark ins Parlament wirkt. Fraktionen übernehmen eine Wahlfunktion. Sie verschaffen den Personen ihrer Parteien, aber auch der sachpolitischen Agenda einer Partei Einfluss in der Regierung und im Parlament. Fraktionen ermöglichen es nämlich, Wählerstimmen für die Parteien in parlamentarisches Handeln zu übersetzen.
Fraktionen sind die Kanzler-Macher. Wie wichtig die Bundestagsfraktion von CDU/CSU im Verständnis »der« Regierungspartei Deutschlands ist, zeigt sich in der Geschichte an vielen Stellen (Schwarz 2009: 282). Angela Merkels Zug, Friedrich Merz den Fraktionsvorsitz zu entreißen, kann als ein wesentlicher Schritt zu ihrer Kanzlerschaft gewertet werden. Auch Armin Laschet wird sich auf dem Weg zu seiner Kanzlerkandidatur mit einem Bundestagsmandat versehen lassen müssen, will er als Kanzler als »einer von ihnen« gelten und so die notwendige volle Unterstützung erfahren. Gleichzeitig ist die Kanzlerfraktion aber natürlich in der Hand des Kanzlers und seiner Regierung. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wichtige Instrumente sind eben auch das scharfe Wort oder die »Standpauke« von Regierungsmitgliedern in der Fraktionsversammlung. Die Kanzlerfraktion hat somit immer auch eine Art »Ober-Vorsitzende[n]« (Schwarz 2009: 283). Die eigene Kontur zu erhalten, ist daher für die kleineren Partner in den Koalitionen einfacher, aber auch ein zweischneidiges Schwert.
Fraktionen haben eine Strategiefunktion. Fraktionen dienen nicht nur der parlamentarischen Teilung und der parteipolitischen Repräsentanz. Sie sind selbst autonome und spannungsgeladene Akteure des Parlaments. Sie verfügen über eigene Mittel, eigene rechtliche Verfassungen und formen eigene Identitäten. So übernehmen sie im Rahmen der Fraktionsautonomie eigene Aufgaben und entwickeln ein Eigenleben. Mit Raschke (2020: 443) kann man davon sprechen, dass Fraktionen über »strategisch nutzbare Spielräume« verfügen. Wie sie diese nutzen, wirkt sich auf die Frage aus, wie sie ihre Rolle in der Regierungskoalition wahrnehmen, welche Form der Opposition gewählt wird und wie sie ihr Verhältnis zur Partei entwickelt. Wie sich zeigen wird, haben Fraktionen auch Entscheidungen zu treffen, wie sie mit der Zivilgesellschaft interagieren. Hier entwickelt sie Strategien zur Verkopplung mit außerparlamentarischen Kräften. Aus dieser Funktion kann auch eine Legitimation der Fraktionsdisziplin abgeleitet werden. Schlagkräftig agieren kann der einzelne Abgeordnete im politischen Raum vor allem dann, wenn er sich zusammenschließt. Dann kann er seine politischen Vorstellungen mit Gleichgesinnten formulieren und strategische Wege zu deren Durchsetzung entwickeln. Damit dies in allen Politikfeldern gelingt, spezialisieren sich die Abgeordneten in ihren Fraktionen – die in Österreich deswegen auch passend als »Klubs« bezeichnet werden. Entsprechend müssen sich die übrigen Mitglieder auf die Spezialisten für den jeweiligen Bereich verlassen und ihrem Votum folgen. Uneinigkeit und Disziplinlosigkeit führt sonst zu politischem Misserfolg.
Zur strategischen Ebene gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Grundsätzlich muss das Parlament als »Sprachrohr oder Artikulationsorgan der Repräsentierten« (Marschall 2017: 124) fungieren. Wenn Fraktionen also ihre politischen Ideen und Ansätze in der Öffentlichkeit präsentieren, stellen sie »Transparenz im politischen Prozess« (ebd.) sicher und füllen das Parlament als den zentralen Ort der öffentlichen politischen Debatte mit Leben. Neben dem Parlament vermitteln sie ihre Positionen auch über die anderen Kanäle unserer Mediengesellschaft und halten so das zentrale Prinzip unserer Demokratie hoch, den Austausch unterschiedlicher Positionen und das Werben um gesellschaftliche Mehrheiten.
Fraktionen übernehmen, wenn sie die Regierung tragen, mitunter die Rolle eines Innovationstreibers in der sonst eher an administrativen Bedürfnissen ausgerichteten Regierungspolitik. Initiativen gehen oftmals von juristischen oder verwaltungsbürokratischen Notwendigkeiten aus. Entgegen der weitverbreiteten Sichtweise, dass »die Politik« nicht wisse, was die Menschen bewegt, sind Fraktionsversammlungen oftmals sehr »nahe dran« an den Menschen in den Regionen des Landes und dem, was ihnen auf dem Herzen liegt. Und im Abstimmungsprozess mit der Regierungsbürokratie sind es die Fraktionen, die »die Politik« in Entscheidungsprozesse hineintragen, die von Verwaltungsbeamtinnen und -beamten oft nur vor dem Hintergrund fachlicher Notwendigkeiten verstanden werden. Fraktionen ergänzen deren fachliche Expertise um politische Sichtweisen und Wertungen, auch um (im positiven Sinne) ideologische Komponenten. Dieser Aspekt steht meist nicht in den politischen Lehrbüchern, da er in den allgemeinen Befund der Stärkung der Exekutive aufgrund internationaler und intranationaler Vernetzung nicht gut einzuordnen ist.
2.2 Ein weitender Blick auf die Funktionen von Fraktionen
Die beschriebenen Funktionen der Fraktionen im parlamentarischen Ablauf werden vor allem aus den juristischen Regelungen und der Sicherstellung des parlamentarischen Betriebs abgeleitet. Patzelt (2020: 132) weist in seiner allgemeinen Einführung in die Parlamentarismusforschung auf ein Problem bei dieser – sehr deutschen – Betrachtungsweise hin. Das »populär gewordene Funktionssyndrom von legitimierender Repräsentation, Gesetzgebung, Regierungskontrolle und […] Regierungsbildung« würde tiefergehende »Funktionsbestimmungen« außer Acht lassen, die beispielsweise »im amerikanischen Schrifttum« zu einem viel breiteren Begriff des Parlamentarismus geführt hätten (ebd.). In diesem Sinne noch einmal auf die Fraktionen zu schauen, ermöglicht es, drei weitere Funktionen zu identifizieren, die sich unmittelbar aus ihrer Rolle im gesamten politischen System ergeben.
Fraktionen übernehmen eine Mitgliederfunktion. In dieser Funktion koordinieren sie die parlamentarischen Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Dies obliegt letztinstanzlich der Fraktionsversammlung, in der über die vorbereiteten Initiativen abgestimmt, gemeinsame Ziele vereinbart und durchgesetzt werden. Zur Vorbereitung von Initiativen organisieren die Fraktionsmitglieder die Arbeitsteilung zwischen ihren Mitgliedern und deren unterschiedlichen Fachbereichen. Über die Mitarbeiter der Fraktion stellt sie die Informationsbeschaffung und -aufbereitung sicher. Wie dies organisiert ist, hängt stark davon ab, ob es sich um eine Regierungs- oder eine Oppositionsfraktion handelt.
Fraktionen übernehmen eine parteifördernde Funktion. Dies hat natürlich direkt damit zu tun, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Aufgaben von Fraktionen und Parteien nicht möglich ist. Da die politischen Standpunkte von Fraktionen und »ihren Parteien« weitgehend übereinstimmen und es zudem starke Überschneidungen im Führungspersonal von Partei und Fraktion gibt, haben alle Fraktionsaktivitäten mittelbar unterstützende Wirkung. Dies erfordert nicht zuletzt mit Blick auf die staatliche Fraktionsfinanzierung eine Grenzziehung, die in den Aktivitäten deutlich werden muss.
Fraktionen informieren die Öffentlichkeit über ihre parlamentarischen Schwerpunkte nicht nur im Parlamentsdebatten, sondern auch durch die Nutzung verschiedenster Medien. Zu dieser Außenfunktion von Fraktionen ist zu ergänzen, dass sich Fraktionen mit dem Wandel der Politikvermittlung durch die sozialen Medien befassen müssen. Aufgrund sich wandelnder Ansprüche an politische Akteure bedarf es aber im Gesamten einer Neubewertung. Denn die Außenfunktion ist nicht erst durch die sozialen Medien zu einer eigenen Vermittlungsfunktion erweitert worden. Fraktionen stehen unvermittelt im direkten Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen, aber natürlich auch durch die öffentlichen Auftritte ihrer Führungsmitglieder im gesamten Land. Insbesondere dieser Punkt ist aufgrund der Abgrenzung zur Aufgabe der Parteien heikel und bedarf klarer Grundsätze, die transparent sind und eingehalten werden. Daran soll an einem späteren Zeitpunkt angeknüpft werden (
Kap. 7).
Die Aufgaben von Fraktionen unterliegen einem stetigen Wandel. Medienwandel, Anforderungen an Bürgerbeteiligung und komplexere Regelungsgehalte führen zu einer ständigen Fortschreibung des Aufgabenkanons der Fraktionen im Parlament. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Fraktionsfinanzierung. Durch die Finanzierung muss stets eine sachgemäße und effektive Arbeit der Fraktionen gewährleistet werden. Fraktionen müssen unabhängig und für sich beurteilen können, ob eine bestimmte parlamentarische Maßnahme erforderlich und notwendig ist.
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