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Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik / Kriminologie
Herausgegeben von
Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a.D.,
Wolfgang Gatzke, Direktor LKA NRW a.D.
Band 24 Gewalt durch Gruppen
von
Detlef Averdiek-Gröner
Udo Behrendes
Carsten Dübbers

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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E-Book
1. Auflage 2019
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2019
ISBN 978-3-8011-0828-1 (EPUB)
Buch
1. Auflage 2019
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2019
Druck und Bindung: Druckerei Hubert & Co, Göttingen
ISBN 978-3-8011-0827-4
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Vorwort der Herausgeber
Silvester, Fußball und Demonstrationen – ausgelassenes Feiern zum Jahreswechsel, wöchentliche sportliche Großereignisse mit Choreografie und Emotionen, kollektive demokratisch legitimierte Meinungsäußerung – drei Anlässe, wie sie unterschiedlicher kaum sein können. Und doch – in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der polizeilichen Arbeitsrealität verbindet sie zunehmend eines: in aller Öffentlichkeit durch Gruppen ausgeübte Übergriffe, Randale und Gewalt.
Ein eher neues Gewaltphänomen ist das erste, geprägt vor allem durch die Ereignisse der Silvesternacht 2015/2016 in Köln mit zahlreichen Eigentumsdelikten und sexuellen Übergriffen von jungen Männern, überwiegend aus dem nordafrikanischen und nahöstlichen Raum. Im Zusammenhang mit der in dieser Zeit zunehmend geführten politischen Diskussion um wachsende Gewaltkriminalität durch Zuwanderer und Flüchtlinge hat kaum ein einzelnes Ereignis in so starkem Ausmaß Veränderungen in gesellschaftlicher Einschätzung, politischem Agieren und normativer Rechtsetzung bewirkt. Wie ist dem Phänomen polizeilich zu begegnen?
Eher altbekannt und alltäglich erscheinen dagegen die beiden anderen Phänomene.
Fußball und Gewalt sind seit langem miteinander verwoben. Nicht erst seit der Fußballweltmeisterschaft 1998 mit den Ausschreitungen deutscher Fußballfans und ihren Attacken auf den französischen Polizisten Daniel Nivel gehören Ausschreitungen und Gewalttaten rivalisierender Gruppen in Stadien, auf An- und Abreisewegen und in den Vergnügungsvierteln der Städte zum Fußballgeschehen, in zunehmendem Maße auch die gewollte Konfrontation mit Ordnungsdiensten und Polizeikräften. Im Zuge der fortschreitenden Kommerzialisierung der Eventindustrie Fußball und der damit einher gehenden Entfremdung von Fan-Gruppen sind Feindbilder und Gewaltbereitschaft gewachsen. Eskaliert die Gewalt?
Auch Ausschreitungen und Gewalt im Demonstrationsgeschehen haben eine lange Geschichte. Die „Studentenunruhen“ liegen mehr als 50 Jahre zurück. Heute sind vor allem Gewaltexzesse bei Demonstrationen anlässlich des G-20-Gipfels 2017 in Hamburg, Übergriffe auf Ausländer oder andere missliebige Personen im Zuge rechtsgerichteter Aufmärsche wie jüngst in Chemnitz, die gesuchte körperliche Konfrontation von „Linken“ und „Rechten“ oder das gewalttätige Vorgehen von „Aktivisten“ gegen die Polizei bei der Räumung und dem Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst im Oktober 2018 in aktueller Erinnerung. Führen die spürbare Polarisierung gesellschaftlicher Positionen und ein wachsendes Konfliktpotential zu mehr Gewalt in der demokratisch legitimierten Auseinandersetzung?
Gemeinsam ist allen drei Phänomenen, dass sie – so unterschiedlich sie sind – die Polizei in ihrer Aufgabenwahrnehmung vor besondere Herausforderungen stellen.
Die Autoren dieses Lehr- und Studienbriefs setzen sich in ihren Beiträgen jeweils praxisbezogen mit dem von ihnen behandelten Phänomen auseinander, gehen Ursachen nach, zeigen Entwicklungen auf und beschreiben gesellschaftliche und polizeiliche Handlungsansätze, damit verbundene Problemstellungen und ihre Wirksamkeit oder Wirkungen auf das gesellschaftliche Miteinander.
So beleuchtet der Beitrag von Dr. Carsten Dübbers das Phänomen der Gruppengewalt im Rahmen der Kölner Silvesternächte 2015, 2016 und 2017 mit einem besonderen Augenmerk auf die spezifischen gruppendynamischen Prozesse und die Frage, wie sie verhindert werden können. Die Schilderung der nach den Erfahrungen der ersten Silvesternacht abgeleiteten polizeilichen Folgerungen, der Fortentwicklung von Bearbeitungs- und Einsatzkonzepten sowie ihrer Umsetzung in Präsenz und verändertem Handeln polizeilicher Einsatzkräfte erweist sich als gelungene Fallstudie.
Ein umfassendes Bild über die Entwicklung von Gewalt im Kontext von Fußballspielen, dem Wandel ihrer Formen und ihrer Akteure über mehr als 25 Jahre sowie die ebenso lange währenden Anstrengungen von Vereinen, Veranstaltern, den Polizeien von Bund und Ländern sowie weiteren Netzwerkpartnern, diese Gewalt einzudämmen, zeichnet der Beitrag von Detlef Gröner. Ausgehend von dem wiederholt fortgeschriebenen Nationalen Konzept Sport und Sicherheit und den bundesweiten Erkenntnissen der polizeilichen Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze liegt ein Schwerpunkt der Darstellung auf den Leitlinien und Zielen polizeilichen Handelns sowie der Erörterung geeigneter, aber auch umstrittener Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Vorfeld und am Einsatztag sowie zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung.
Einen noch weiteren Bogen spannt Udo Behrendes in seinem vielschichtigen Beitrag zu Gewalt bei Demonstrationen von den 1960er Jahren bis heute. Darin reflektiert er auf der Grundlage polizeilicher Erfahrungen, sozialwissenschaftlicher Befunde und der Rechtsentwicklung u. a. die Frage, wie Gewalt bei politischen Veranstaltungen und Demonstrationen entsteht, welche Formen und Akteure sie hat, welche Wirkungen das Auftreten und Verhalten der Polizei haben und in welche „Gewaltfallen“ sie geraten kann. Sein Beitrag ist ein Plädoyer für eine dialogfähige Polizei, die – ohne reflexartige Handlungsmechanismen – professionell gegen Formen von Demonstrationsgewalt agiert, dabei aber auch eine friedliche Protestkultur im Sinne des Art. 8 GG unterstützt.
Bei aller Unterschiedlichkeit der Beiträge vermittelt dieser Lehr- und Studienbrief einen sachgerechten Überblick über drei gesellschafts- und kriminalpolitisch bedeutsame Themenfelder, die sich für die polizeiliche Ausbildung und Praxis in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch hohe Aktualität und Relevanz auszeichnen.
Wolfgang Gatzke
Horst Clages
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Herausgeber
Carsten Dübbers
1Die Dynamik von Gewalt durch Gruppen am Beispiel der Kölner Silvesternächte
1.1Die Kölner Silvesternacht 2015/2016
1.1.1Ereignisse in der Nacht
1.1.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der EG Neujahr
1.1.3Aufarbeitung im Rahmen des Untersuchungsausschusses
1.1.4Folgerungen für Polizei, Kommune und Politik
1.2Die Kölner Silvesternacht 2016/2017
1.2.1Ereignisse in der Nacht
1.2.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der AG Silvester
1.2.2.1Ziele der Arbeitsgruppe
1.2.2.2Wesentliche Ergebnisse und deren Bewertung
1.2.2.3Befragungen im Rahmen der AG Silvester
1.2.2.3.1 Expertenbefragung
1.2.2.3.2 Befragung der Besucher
1.2.2.4Fazit aus der AG Silvester
1.2.2.5Symposium „Silvester 2017“
1.2.3Schlussfolgerungen für die Einsatzvorbereitung Silvester 2017
1.3Die Kölner Silvesternacht 2017/2018
1.4Fazit
Literaturverzeichnis
Detlef Averdiek-Gröner
2Fußball und Gewalt
2.1Das Phänomen in der Entwicklung
2.1.1Gewalt und Sicherheit in den Stadien
2.1.2Nationales Konzept Sport und Sicherheit 1993
2.1.3Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze der Polizei
2.1.4Akteure und Formen der Gewalt im Wandel
2.1.5Nationales Konzept Sport und Sicherheit 2012
2.1.6Fanarbeit der Vereine und Ligen
2.1.7Feindbild Liga und Feindbild Polizei
2.2Polizeiliches Lagebild
2.2.1Allgemeines
2.2.2Störerlage
2.2.3Sicherheitslage
2.2.3.1Verletzte Personen
2.2.3.2Strafverfahren
2.2.3.3Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen und polizeilich sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstände
2.2.3.4Tatorte
2.2.3.5Störungen auf Reisewegen
2.2.3.6Drittortauseinandersetzungen
2.2.4Personelle Belastung der Polizeibehörden
2.3Polizeiliches Handeln
2.3.1Leitlinien und Ziele
2.3.2Gefahrenabwehrende Maßnahmen im Vorfeld
2.3.2.1Datei „Gewalttäter Sport“
2.3.2.2Arbeitsdatei „Szenekundige Beamte“
2.3.2.3Intensivtäter Gewalt und Sport
2.3.2.4Gefährderansprachen und -anschreiben
2.3.2.5Meldeauflagen
2.3.2.6Aufenthaltsverbote
2.3.2.7Verwaltungsrechtlicher Entzug der Fahrerlaubnis
2.3.3Einsatzmaßnahmen
2.3.3.1Allgemeines
2.3.3.2Begleitung und einschließende Begleitung
2.3.3.3Fan- und Bannermärsche
2.3.3.4Vermummung und Pyrotechnik
2.3.3.5Bildaufnahmen und Videografie
2.4Handeln der Netzwerkpartner
2.4.1Dialog und Kommunikation
2.4.2Stadionverbote
2.4.3Beförderungsverbote
2.4.4Alkoholverbot
2.4.5Kartenkontingentierung
2.5Unterschiedliche Standards in Europa
Literaturverzeichnis
Anlage 1 Gewalttäter Sport
Anlage 2 Lagebild Fußball
Gewaltbereite Störer der Kategorie B
Gewaltsuchende Störer der Kategorie C
Verletzte Polizeibeamte 1.– 3. Liga
Pyrotechnik
Öffentlicher Personenverkehr
Udo Behrendes
3Gewalt bei Demonstrationen
3.1Erkenntnisquellen zu Art und Ausmaß der Gewalt bei Demonstrationen
3.1.1Polizeiliche Kriminalstatistik und Verfassungsschutzberichte
3.1.2Polizeiliches Erfahrungswissen
3.1.3Wissenschaftliche Studien
3.2Entstehung von Gewalt bei Demonstrationen
3.2.1Geplante Gewaltaktionen
3.2.2Situative Gewaltaktionen
3.2.2.1Gewaltfalle „Verbotene Symbole“
3.2.2.2Gewaltfalle „Sitzblockade“
3.2.2.3Gewaltfalle „Vermummung“
3.3Zielrichtungen der Gewalt bei Demonstrationen
3.3.1Gewalt gegen Protestadressaten
3.3.2Gewalt gegen Meinungsgegner
3.3.2.1Gewalt im Rahmen von Gegendemonstrationen
3.3.2.2Gewalt gegen Meinungsgegner innerhalb einer Demonstration
3.3.2.3Gewalt gegen Meinungsgegner durch Angriffe von außen
3.3.3Gewaltaktionen außerhalb einer konkreten Demonstration
3.3.4Ausweitung von Gewaltaktionen zu „Riots“
3.4Sozialwissenschaftliche Befunde zu Eskalations- und Deeskalationsbedingungen bei Demonstrationen
3.4.1Binnenstrukturen von (Groß-)Demonstrationen
3.4.2Wechselseitige Selbst- und Fremdbilder von Demonstranten und Polizisten
3.4.3Situative Einflussfaktoren auf die Stimmungslage von Demonstranten und Polizisten
3.4.4Gewaltfördernde Einflussfaktoren
3.4.5Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse
3.5Das Deeskalationsprinzip
3.5.1Die Vorgaben des BVerfG
3.5.2Die Umsetzung des Kooperationsgebots
3.5.2.1Fallbeispiel: „Sternmarsch auf Bonn“
3.5.2.2Kooperation zwischen Versammlungsbehörde bzw. Polizeiführung und Veranstalterebene im Vorfeld einer Demonstration
3.5.2.3Kooperation zwischen Polizei und Veranstalterebene vor Ort
3.5.3Die Umsetzung des Differenzierungsgebots
3.5.3.1Die Heterogenität von (Groß-)Demonstrationen
3.5.3.2Differenzierungsgebot vs. „polizeiliche Standards“
3.5.3.3Isolierung gewaltaffiner Gruppen
3.5.3.4Fallbeispiel: Integration gewaltaffiner Gruppen
3.5.3.5Differenzierung zwischen unterschiedlichen gewaltaffinen Gruppierungen
3.5.4Die Ambivalenz des Deeskalationsbegriffs
3.5.4.1Die Ausgestaltung des Deeskalationsprinzips in der PDV 100
3.5.4.2Deeskalation durch Stärke
3.5.5Vertrauensbildende Maßnahmen
3.6Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Zu den Autoren
Carsten Dübbers
1Die Dynamik von Gewalt durch Gruppen am Beispiel der Kölner Silvesternächte
Dieser Aufsatz betrachtet das Phänomen der Gruppengewalt im Rahmen der Kölner Silvesternächte 2015, 2016 und 2017 und des polizeilichen Umgangs mit ihm.
Hierbei wird die Silvesternacht 2015/2016 nur kursorisch behandelt, da der Schwerpunkt des Aufsatzes darauf liegt, die Nutzung der Erkenntnisse aus dieser „ersten“ Silvesternacht in der polizeilichen Praxis in den beiden Folgejahren zu beschreiben. Die Ereignisse während und nach der ersten Silvesternacht haben diese Republik verändert und sind aus sehr unterschiedlichen Perspektiven diskutiert worden. Im Rahmen dieser Diskussionen ging es aber kaum um die Entstehung von Gewalt in Gruppen; vielmehr hatten die großen Migrationsströme insbesondere aus Nordafrika und dem Nahen Osten die öffentliche Meinung erhitzt und die Asyldebatte geprägt.
Insbesondere ist der Blickwinkel dieses Aufsatzes darauf gerichtet, wie gruppendynamische Prozesse, wie sie Silvester 2015/2016 am und im Kölner Hauptbahnhof stattfanden, verhindert werden können. Relevant ist diese Fragestellung deshalb, weil die Entstehung und Entfaltung dieser Prozesse nicht zuletzt dem Umstand geschuldet war, dass die Polizei keine Eingriffsmöglichkeiten hatte und die Anzahl der eingesetzten Kräfte und die Anzahl der Störer in einem vorher nicht zu erahnenden Missverhältnis standen. Die polizeiliche Prävention solcher gruppendynamischer Prozesse in der Zukunft ist daher von erheblichem Interesse und eine detailliertere Schilderung davon, wie das Polizeipräsidium Köln in den Folgejahren erfolgreich eine solche Entwicklung mit unterschiedlichen Konzepten verhindern konnte, bietet sich als Fallstudie an.
1.1Die Kölner Silvesternacht 2015/2016
Wenige Ereignisse haben in den letzten Jahren einen so starken kriminalpolitischen Einfluss gehabt wie die Kölner Silvesternacht 2015/2016. Die in dieser Form in Deutschland erstmalig aufgetretenen massenhaften und gemeinschaftlich begangenen Eigentumsdelikte durch zahlreiche Männergruppen sind insbesondere deshalb in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung geraten, weil sie zum Teil tateinheitlich mit sexuellen Übergriffen begangen wurden. Auch wenn die weithin publizierten zahlreichen Vergewaltigungen nicht der realen Kriminalitätslage entsprechen, haben eine offenkundige Schutzlosigkeit und die für die betroffenen Frauen extrem belastenden sexuellen Übergriffe den Blick auf die Themenfelder des sexualstrafrechtlichen Schutzes von Frauen und des Umgangs mit Flüchtlingen aus dem nahöstlichen und nordafrikanischen Raum, insbesondere den sogenannten „Maghreb-Staaten“, gelenkt.
Der Kölner Polizei wurde vorgeworfen, dass sie in der Nacht, aber auch schon bei der Lageeinschätzung und Einsatzplanung im Vorfeld, versagt habe. Gestützt wurde die Einschätzung des Versagens durch die mindestens als ungeschickt zu bezeichnende Pressearbeit der Kölner Polizei in diesem Zusammenhang.
Neben den zahlreichen Medienberichten und internen Nachbereitungsberichten hat insbesondere der Landtag NRW die Vorfälle in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet, dessen 1.352 Seiten umfassender Abschlussbericht öffentlich zugänglich ist.1
1.1.1Ereignisse in der Nacht 2
Um den Herausforderungen gerecht zu werden, die Silvester in der Kölner Innenstadt an die Wahrnehmung polizeilicher und ordnungsrechtlicher Aufgaben stellt, wurde seit Jahren eine sogenannte Besondere Aufbauorganisation (BAO) genutzt, da es auch in den Jahren vor 2015 immer wieder zu anlasstypischen Delikten kam. Hier sind insbesondere die, an jedem Wochenende mehr oder weniger intensiv stattfindenden, alkoholtypischen Gewaltdelikte zu nennen, aber auch das seit einigen Jahren bekannte Phänomen, mit Böllern und Raketen auf Menschengruppen zu zielen. Punktuell war es auch immer zu Eigentumsdelikten gekommen und auch an Silvester wurden – grundsätzlich immer zu erwartende – Sexualdelikte begangen.
Aufgrund der Erfahrung der Vorjahre, dass sich die Abwanderung von Menschenmengen nach Mitternacht immer weiter hinauszögert, wurden ca. 50 Beamte mehr als im Vorjahr in den Einsatz genommen. So standen letztlich ungefähr 170 Polizeibeamte zur Verfügung. Daneben hatte auch das Ordnungsamt wieder eigene Planungen durchgeführt. Die für den inneren Bahnhofsbereich zuständige Bundespolizei hielt dort ebenfalls zusätzliches Personal im Dienst bereit. Die Einsatzführung der Kölner Polizei lag in den Händen eines erfahrenen Dienstgruppenleiters des gehobenen Dienstes, der auch im Vorjahr schon die BAO geleitet hatte.
Der Einsatz verlief zunächst wie geplant, allerdings stellten die Einsatzkräfte eine nach ihrem Eindruck ungewöhnlich hohe Anzahl an arabisch und nordafrikanisch aussehenden kleinen Gruppen junger Männer fest. Diese fielen durch offensichtlichen Alkohol- und Drogenkonsum und wachsende Aggressivität auf. Insbesondere bewarfen sich die Gruppen ohne Rücksicht auf Unbeteiligte mit Böllern.
Aufgrund dieser nicht erwarteten Ansammlung von aggressiven Männern auf dem Bahnhofsvorplatz und der Domtreppe stellte der Einsatzführer seine Konzeption um. Er verlagerte die Mehrzahl der ihm zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte an diesen Brennpunkt. Hier war zunächst der Blickwinkel nicht auf Eigentums- oder Sexualdelikte gerichtet, sondern auf Gefahrenlagen wie Panik oder Treppenstürze. Auch bei den Einsatzmaßnahmen zeigte sich eine hohe Aggressivität vieler Störer. Vereinzelt wurden Einsatzkräfte bereits von belästigten Frauen aufgesucht, diese wurden zur Anzeigenerstattung an die nahe gelegenen Wachen der Landes- und Bundespolizei verwiesen. Dass dort schon ein Anzeigenstau entstanden war, der dazu führte, dass in den polizeilichen Systemen am nächsten Morgen erst wenige Anzeigen aufgenommen waren, konnte zunächst nicht erahnt werden. Dies war aber u. a. eine Ursache für eine viel diskutierte Pressemeldung am Morgen des Neujahrstages, die auf dieser Datenlage basierte.
Neben der Presseveröffentlichung war noch intensiv diskutiert worden, warum das Polizeipräsidium Köln nicht schon nach 22 Uhr die sogenannte Landeseinsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizei angefordert hatte. Bei der Entscheidung über eine solche Anforderung in der Einsatzsituation war der Einsatzleiter davon ausgegangen, dass sich nach Mitternacht die Situation wieder entspannt. Diese Prognose hat sich auch als zutreffend erwiesen. Zwischen Anforderung und Eintreffen der Kräfte liegen aber ca. drei Stunden. Es war zu diesem Zeitpunkt also schon erkennbar, dass eine Anforderung keinen positiven Einfluss auf den Einsatzverlauf mehr gehabt hätte.
Dass dies der Kölner Polizei bis heute als gravierender Fehler vorgehalten wird, ist m. E. aus einsatztaktischer Sicht nicht nachvollziehbar.
Das Ausmaß straftatbestandlicher Aktivitäten wurde erst in den Folgetagen sichtbar, da in der Silvesternacht kaum Anzeigen aufnehmende Beamtinnen oder Beamte zur Verfügung standen und daher nur wenige Anzeigen aufgenommen wurden. Dieses Versäumnis hatte die Kölner Polizei zu verantworten. Die Geschädigten wollten nach dem Erlebten in der Nacht verständlicherweise nicht mit einer Anzeigenerstattung warten, bis sie bei einer Wache vorstellig werden konnten.
1.1.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der EG Neujahr
Im Zuge der Vorfälle der ersten Kölner Silvesternacht kam es nach Stand Dezember 2016 im Bereich Hauptbahnhof und Bahnhofsvorplatz zu 1.624 erfassten Straftaten. In über 500 Fällen war ein Sexualstraftatbestand angezeigt worden, davon in 193 Fällen im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten.
Um diese erhebliche Straftatenanzahl sachgerecht aufarbeiten zu können, wurde unter Leitung des damaligen Kriminalinspektionsleiters 4 eine Ermittlungsgruppe „EG Neujahr“ eingerichtet. Deren Erkenntnisse wurden in einer 2017 in der Zeitschrift „Der Kriminalist“ beginnenden Aufsatzserie3 präsentiert und diskutiert, auf die hier ausdrücklich als Quelle Bezug genommen wird.
Diese bis zu 100 Beamte große Ermittlungsgruppe hatte von Anfang an mit erheblichen Ermittlungshemmnissen zu kämpfen. Zum einen war es in der Silvesternacht zu keinen Personalienfeststellungen oder Festnahmen gekommen, sodass es sich um unbekannte Täter handelte. Zudem konnten die Opfer nur in wenigen Fällen sagen, wer aus der Gruppe welche Tathandlung vollzogen hatte. Selbst bei Vorlage von Lichtbildmaterial kam es nur in den seltensten Fällen zu einem Wiedererkennen. Andere klassische Ermittlungsmethoden konnten nicht angewendet werden, beispielsweise war kein Spurenmaterial vorhanden. Die Ermittlungen konzentrierten sich also auf die Auswertung von Videomaterial, von Telekommunikationsdaten und von sozialen Medien.
Als erfolgreich erwies sich die Zusammenarbeit mit sogenannten „Super Recognizern“ von Scotland Yard, die durch ihre hervorragenden Identifizierungsfähigkeiten Opfer, die auf Videomaterial erkannt wurden, bis zur Tat zurückverfolgen konnten. Dies führte in der Folge zu insgesamt 44 erfolgreichen Täteridentifizierungen.
Insgesamt konnte die EG Neujahr trotz schlechter Voraussetzungen 334 Personen als Tatverdächtige identifizieren. Hauptsächlich handelte es sich um Personen aus Algerien (93), Marokko (88), dem Irak (35), Syrien (28) und Tunesien (10).
Eine organisierte Tatbegehung konnte nicht festgestellt werden.
1.1.3Aufarbeitung im Rahmen des Untersuchungsausschusses
Im Nachgang zu den Silvesterereignissen setzte der Landtag NRW einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, welcher sich am 18.2.2016 bereits konstituierte. In der 61. Sitzung am 23.3.2017 wurde der Abschlussbericht verabschiedet. Im Verfahren wurden 174 Zeugen vernommen.
Als wesentliche Ergebnisse lassen sich zusammenfassen4:
•Im Vorfeld zu Silvester hatte es keinerlei Hinweise auf die beschriebenen neuen Tatbegehungsweisen gegeben, die bei der Einsatzplanung hätten berücksichtigt werden müssen.
•Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages NRW kommt, in Übereinstimmung mit dem BKA, zu der Auffassung, dass die Straftaten der Silvesternacht keine geplanten Massendelikte waren.
•Der Polizei wurden im Vorfeld zu wenige Kräfte aus dem übrigen Land NRW zugewiesen.
•Bei ausreichender Kräftelage hätte die Polizei die Taten durch rechtzeitiges und konsequentes Einschreiten verhindern können.
•Insbesondere das im Abschlussbericht aufgeführte Gutachten des Psychologen Prof. Dr. Rudolf Egg (Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden) hat ergeben, dass sozialpsychologische Effekte zu den Taten geführt haben, wobei die hohe Anonymität bei der Tatbegehung und eine nicht zu erwartende Strafverfolgung die Hemmschwelle haben sinken lassen. Auch strafrechtlich bisher unauffällige Personen können in einer solchen Umgebung egoistisches, antisoziales und auch kriminelles Verhalten zeigen.
1.1.4Folgerungen für Polizei, Kommune und Politik
Infolge der wachsenden Kritik aus Medien, Gesellschaft und Politik an der Einsatzbewältigung und der nachfolgenden Pressearbeit der Kölner Polizei zu den Silvesterereignissen erfolgte auf Veranlassung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen ein Wechsel an der Führungsspitze des Polizeipräsidiums Köln. Der neue Polizeipräsident richtete von Anfang an alle seine Maßnahmen darauf aus, das verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung wieder zurückzuerlangen. Innerhalb der Behörde wurden alle Kräfte zusammengezogen, um eine stark erhöhte Präsenz der Kölner Polizei insbesondere im Innenstadtbereich zeigen zu können. Hinzu kamen zahlreiche Präsenzeinsätze durch die Bereitschaftspolizei und eine sehr offene – aber auch offensive – Öffentlichkeitsarbeit sowie eine deutliche operative Verstärkung der kriminalpolizeilichen Bearbeitung in Ermittlungsgruppen. Hier wurde insbesondere das kurzfristig durch die Landesregierung in der Folge von Silvester eingestellte Personal eingesetzt. Es handelte sich hierbei um Angestellte, welche die Funktionen von Polizisten, die nicht in operativen Aufgaben eingesetzt waren, übernahmen, sodass diese Kräfte für den operativen Einsatz verfügbar wurden.
Seitdem sinken sowohl die Gesamtkriminalität als auch die Kriminalität in der Innenstadt sowie die Anzahl der Gewaltdelikte im sogenannten Aktionsraum Straße.

Abbildung 1 und 2: Polizeiliche Kriminalstatistik 2017, Daten der Gesamtkriminalität, eigene Auswertung des PP Köln
Der Polizeipräsident nutzte aber nicht nur polizeiliche Möglichkeiten, sondern bezog auch die anderen Akteure, insbesondere die Stadt Köln, mit ein. Unter anderem werden nun die Probleme in sogenannten Sicherheitskonferenzen diskutiert, in denen die Stadtspitze, die Leitung der Bundespolizeidirektion, die Leitungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten und die Kölner Polizei regelmäßig zusammenkommen. Alle in Köln stattfindenden Großereignisse, wie Karneval oder die Kölner Lichter, wurden durch ein deutlich größeres Polizeiaufgebot begleitet. Grund hierfür waren aber nicht nur die Silvesterereignisse, sondern auch die Anschläge in Paris, Brüssel und Nizza, die gezeigt hatten, dass Großveranstaltungen im terroristischen Fokus lagen. Dies zeigte sich auch tragisch an der Berliner Gedächtniskirche Weihnachten 2016.
Für den Jahreswechsel plante die Kölner Polizei einen entsprechend großen Kräfteansatz vor. Insbesondere sollte durch hohe Präsenz und konsequentes Einschreiten die Entstehung eines rechtsfreien Raums verhindert werden.
Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitete die Vorbereitungen auf die im Fokus der Medien stehende Sicherheitslage der Silvesternacht. Die Pressekonferenz der Stadt Köln und der Kölner Polizei, in der die gemeinsame Einsatzkonzeption im Vorfeld vorgestellt wurde, fand internationales Interesse.
Die Polizei ging daher davon aus, dass für solche jungen Männer aus dem nahöstlichen und nordafrikanischen Raum, die Straftaten planten, kein Anreiz mehr bestand, nach Köln zu reisen. Es musste allgemein bekannt sein, dass hier die Polizei keine Ausschreitungen zulässt. Letztlich wurde erwartet, dass für die vielen Kräfte wenig zu tun sein würde. Die Rheinische Post schrieb noch wenige Tage vor dem Ereignis, dass der Einsatz einer 1.500 Kräfte starken „Silvester-Armee“ von Innenminister Jäger in Köln unnötige Symbolpolitik sei.5 Der Einsatz wurde in der Nacht sowohl durch den Polizeipräsidenten Mathies als auch durch den Innenminister Jäger in Köln beobachtet.
1.2Die Kölner Silvesternacht 2016/2017
1.2.1Ereignisse in der Nacht
Sehr schnell stellte sich in der Silvesternacht 2016/2017 die Erkenntnis ein, dass der Einsatz gut geplant und die Kräftezahl angemessen war. Es strömte erneut eine erhebliche Anzahl an jungen männlichen Migranten mit nordafrikanischem oder nahöstlichem Aussehen nach Köln. Viele waren stark alkoholisiert und sehr aggressiv. In Absprache mit der Bundespolizei hatte sich die Kölner Polizei darauf verständigt, dass schon bei der Anreise im Hauptbahnhof eine Auswahl von Gruppen stattfand, welche ohne eine polizeiliche Kontrolle in die Innenstadt gelangten und welche auf dem Bahnhofsplatz einer genaueren polizeilichen Kontrolle, insbesondere Identitätsfeststellungen, unterzogen werden sollten. Das Auswahlkriterium für die Zuweisung zu polizeilichen Kontrollen basierte auf Erkenntnissen aus der EG Neujahr und war dann erfüllt, wenn eine Gruppe aus jungen Männern mit nordafrikanischem und nahöstlichem Aussehen bestand. Auf dem Bahnhofsvorplatz zeigte sich folgendes Bild:

Abbildung 3: Bildmaterial der Kölner Polizei aus dem Abschlussbericht der AG Silvester

Abbildung 4: Screenshot aus Facebook
Daraufhin entschied sich der Polizeiführer, die Gruppen junger alkoholisierter Männer mit dem entsprechenden Aussehen, die also das Täterprofil der EG Neujahr erfüllt hatten, auf dem Bahnhofsvorplatz intensiv zu kontrollieren. Der Polizeipräsident selbst, der den Einsatz vor Ort beobachtete, sagte gegen Mitternacht der Presse, dass er große Sorge habe, dass der Einsatz noch „kippt“6. Nur durch die intensiven Kontrollen, welche die Männergruppen längerfristig an den Bahnhofsvorplatz gebunden hatten, konnte nach Einschätzung vor Ort eine Eskalation wie im Vorjahr verhindert werden. Es kam zu keinen nennenswerten Taten, insbesondere zu keinen Sexualdelikten im Einsatzraum.
In der Nacht gab es jedoch eine Fehlkommunikation: den „NAFRI-Tweed“, den die Pressestelle der Kölner Polizei absetzte.
Die Kontrollen, die unter den Vorgaben der Erkenntnisse der EG Neujahr an Gruppen junger Männer mit nordafrikanischem und nahöstlichem Aussehen durchgeführt wurden, in Verbindung mit der Abkürzung NAFRI, welche für ein Auswerteprojekt „Nordafrikanischer Intensivtäter“ bei der Kölner Polizei steht, führte in den Folgetagen zu einer intensiven öffentlichen Debatte um den Vorwurf des „Racial Profilings“ bei der Kölner Polizei.
Auch wenn sich der Kölner Polizeipräsident für den „NAFRI-Tweed“ am folgenden Morgen öffentlich entschuldigte, war die Diskussion sowohl im Internet in den sozialen Medien als auch in der Presse kontrovers. Hier stellte sich daher die Frage, ob der Vorwurf gerechtfertigt war, aber auch die Frage, warum entgegen aller Vorhersagen wieder so viele junge Männer nach Köln gekommen waren.
1.2.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der AG Silvester 7
Durch die Lageentwicklung ergaben sich insbesondere mit Blick auf zukünftige Großveranstaltungen wie Karneval und Silvester 2017 Fragestellungen, zu deren Bearbeitung der Behördenleiter die Arbeitsgruppe „Silvester 2016“ einrichtete. Darüber hinaus galt es, die Öffentlichkeit bzw. die Medien zu informieren.
1.2.2.1Ziele der Arbeitsgruppe
Durch den Auftraggeber wurden zunächst folgende Ziele formuliert:
•Hinweise auf Motivationslage und Absichten der angereisten Gruppen junger Männer mit z. T. nordafrikanischer Herkunft sowie darauf, ob Verbindungen bzw. Absprachen zwischen den Gruppen bestanden, erlangen.
•Ansätze für weitere Ermittlungen gegen Beschuldigte, deren gegen sie gerichtete Strafverfahren im Rahmen der EG Neujahr die StA Köln gem. § 154f StPO vorläufig eingestellt hat, prüfen.
•Die erlangten Daten hinsichtlich Staatsangehörigkeit und kriminalpolizeilicher Erkenntnisse aufbereiten und auswerten.
•Daten für die Öffentlichkeitsarbeit des PP Köln zur Verfügung stellen.
•Bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes auf ausländerrechtliche Verstöße sind Ermittlungsverfahren einzuleiten.
1.2.2.2Wesentliche Ergebnisse und deren Bewertung
Die AG Silvester hatte Daten von Personen ausgewertet, die im Rahmen des Silvestereinsatzes 2016 (31.12.2016, 18:00 Uhr bis 1.1.2017, 06:00 Uhr) Adressaten polizeilicher Maßnahmen waren. Daneben wurden Daten von Personen berücksichtigt, bei denen Kontrolleure der DB AG ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben haben, weil sie ohne gültigen Fahrausweis Züge der DB AG von und nach Köln genutzt hatten.
Wie die Personendaten, die der AG Silvester nach Abschluss der Einsatzmaßnahmen zugeleitet wurden, erhoben worden waren, ist nicht in allen Fällen nachzuvollziehen. Das ist damit zu erklären, dass die Einsatzkräfte nicht durchgängig dokumentiert haben, ob und welche Ausweisdokumente vorgelegt wurden, insbesondere wenn eine durchgeführte Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr gem. § 12 PolG NRW und anschließende Fahndungsabfrage keinen Anlass für weitergehende Maßnahmen ergaben. Bei Strafanzeigen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen hingegen ist die Dokumentation vorgelegter Ausweisdokumente die Regel. Erfahrungsgemäß ist darüber hinaus davon auszugehen, dass einige Personendaten auf mündlichen Angaben oder nicht amtlichen Dokumenten beruhen, insbesondere weil in Deutschland keine Verpflichtung besteht, einen Pass, Passersatzpapiere, Aufenthaltstitel oder entsprechende Bescheinigungen mitzuführen. Insoweit waren die Personendaten dahin gehend zu bewerten, ob sie für eine weitere Bearbeitung durch die AG Silvester mit Blick auf deren Zielsetzung geeignet waren.
Ohne dass hier jede Möglichkeit zur Ermittlung von Personendaten berücksichtigt wird, lassen sich die Hauptquellen der erhobenen Personendaten wie folgt eingrenzen:
•Polizeiliche Datenanwendungen, die in der Silvesternacht zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wurden
•Noch vorhandene kurzfristige Aufzeichnungen eingesetzter Beamter, welche diese zur Überprüfung nutzten
•Daten der Bundespolizei
•Daten aus in der Silvesternacht aufgenommenen Strafverfahren
•Daten der DB AG
•Hinweise aus der Bevölkerung
Die hiernach vorliegenden 711 Datensätze hat die AG Silvester um offensichtliche Doppelerfassungen bereinigt. Diese sind entstanden, weil einzelne Personen in der Silvesternacht mehrfach kontrolliert und daher auch in verschiedenen Listen erfasst wurden. Weiterhin mussten die Daten, die von der BPOL und der Deutschen Bahn stammen, um für weitere Überprüfungen ungeeignete Datensätze bereinigt werden. Insgesamt verblieben 640 Datensätze, die für weitere Recherchen geeignet waren.
Durch Aufbereitung der Daten konnten bei den überprüften bzw. identifizierten Personen folgende Staatsangehörigkeiten festgestellt werden:
| Staatsangehörigkeit | Anzahl |
| Irak | 125 |
| Syrien | 123 |
| Deutschland | 112 |
| Afghanistan | 74 |
| Iran | 32 |
| Guinea | 28 |
| Marokko | 21 |
| Pakistan | 17 |
| Eritrea | 14 |
| Algerien | 11 |
| Indien | 10 |
| staatenlos | 8 |
| Italien | 4 |
| Tunesien | 4 |
| Türkei | 4 |
| Russ. Föderation | 4 |
| Gambia | 3 |
| Rumänien | 3 |
| Somalia | 3 |
| Äthiopien | 3 |
| Libanon | 3 |
| Staatsangehörigkeit | Anzahl |
| Bangladesch | 2 |
| Tadschikistan | 2 |
| Frankreich | 2 |
| Luxemburg | 2 |
| Polen | 2 |
| Mali | 2 |
| Serbien | 2 |
| Bulgarien | 2 |
| Jemen | 2 |
| Mazedonien | 2 |
| Niederlande | 2 |
| Saudi-Arabien | 2 |
| Kasachstan | 1 |
| Elfenbeinküste | 1 |
| Aserbaidschan | 1 |
| Israel | 1 |
| Kamerun | 1 |
| Albanien | 1 |
| Ukraine | 1 |
| Sudan | 1 |
| VAE | 1 |
| Senegal | 1 |
Die Reihenfolge der am meisten vertretenen Staaten hat sich gegenüber der Auswertung mit Stand 11.1.2017 nicht wesentlich verändert. Demnach wurden in der Silvesternacht 2016 vor allem Iraker, Syrer, Deutsche und Afghanen kontrolliert.
Zu der Bewertung der Nationalitäten ist anzumerken, dass eine Vielzahl der Personen offensichtlich ohne Vorlage eines Ausweisdokuments nach Deutschland eingereist ist. Die AG Silvester hat festgestellt, dass bei 289 der insgesamt 394 Asylantragsteller unter den 640 Personen, zu denen weitere Recherchen erfolgten, im AZR-Datensatz kein Ausweisdokument hinterlegt ist. Das entspricht 73 % der Asylantragsteller.
Weiterhin haben Ermittlungen ergeben, dass von den 394 festgestellten Asylantragstellern 221, also mehr als die Hälfte, nicht aus Köln und dem angrenzenden Einzugsgebiet (Hürth, Bergheim, Bergisch Gladbach, Euskirchen, Frechen, Leverkusen, Langenfeld, Rösrath, Siegburg, Bonn, Bornheim, St. Augustin, Wesseling, Brühl, Rheinbach, Pulheim), sondern aus dem gesamten restlichen Bundesgebiet angereist waren.
Als besondere Herausforderung im Rahmen der Analyse hat sich die vielfältige Erfassung von Alias-Personalien erwiesen.
Zu 217 Personen waren im polizeilichen Datenbestand Alias-Personalien erfasst. Personendaten werden als Führungspersonalien im polizeilichen Datensystem bei der ersten Erfassung einer Person generiert. Diese werden nur dann geändert, wenn rechtmäßige Ausweisdokumente vorgelegt werden. Alle anderen abweichenden Daten werden als Alias-Personalien gespeichert.
Auf Grundlage von Erfahrungswerten und polizeilichen Erkenntnissen sind für die kriminalfachliche Bewertung von Alias-Personalien folgende Unterscheidungen und Hinweise zu beachten:
•In 59 Fällen wichen die Alias-Personalien erheblich (z. B. anderer Name, deutlich abweichende Schreibweise oder andere Staatsangehörigkeit) von der Führungspersonalie ab. In diesen Fällen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die tatsächliche Identität verschleiert werden soll, um z. B. bestehende Suchvermerke und Fahndungsausschreibungen zu unterlaufen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verhindern oder mehrfach Sozialleistungen zu beziehen. 14 dieser 59 Personen waren bereits vor Silvester wegen anderer Straftaten (keine aufenthaltsrechtlichen Verstöße) erkennungsdienstlich behandelt worden, zu 25 Personen lag bereits eine Kriminalakte vor.
•In acht Fällen lagen Alias-Personalien mit einem Geburtsdatum vor, gemäß dem die Personen jünger als 18 Jahre waren. In diesen Fällen ist erfahrungsgemäß in Erwägung zu ziehen, dass die Behandlung als unbegleiteter Minderjähriger angestrebt wird. Diese unterliegen nicht dem allgemeinen Verteilerschlüssel nach dem AufenthaltsG, sondern verbleiben in der Kommune, in der sie einen entsprechenden Asylantrag stellen. Im Falle strafrechtlicher Beurteilung findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Zudem bietet der Rechtsstatus der Minderjährigkeit einen hohen Schutz vor Abschiebung.
•In 150 Fällen wiesen Alias-Personalien nur geringfügige Abweichungen von den rechtmäßigen Personalien auf. In diesen Fällen ist es einerseits möglich, dass bei unterschiedlichen Behördenkontakten in verschiedenen IT-Anwendungen oder Dokumenten aufgrund von Verständigungs-, Übertragungs- oder Tippfehlern fehlerhafte Personalien erfasst wurden, andererseits kann die falsche Angabe auch bewusst erfolgt sein. Um die unterschiedlichen Personalien zu einer Person zusammenzuführen, werden die Alias-Personalien der jeweiligen Führungspersonalie in den polizeilichen Systemen zugeordnet.
Des Weiteren wurden erkennungsdienstliche Behandlungen und Kriminalakten ausgewertet.
Von den 641 überprüften Personen wurden 515 vor Silvester 2016 bereits erkennungsdienstlich behandelt, davon:
•im Rahmen des Asylverfahrens (AsylG): 394 Personen,
•wg. Verstoß gegen das AufenthG: 140 Personen,
•wg. anderer Straftaten: 87 Personen.
Asylantragsteller sind aufgrund einschlägiger Bestimmungen erkennungsdienstlich zu behandeln. Die AG Silvester hat festgestellt, dass 394 der 641 Personen im Rahmen des Asylverfahrens erkennungsdienstlich behandelt wurden.
Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben, unterliegen dem AufenthaltsG. Wenn keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorgelegt werden können, besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts/der illegalen Einreise und eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt wegen des Verstoßes gegen das AufenthaltsG. Dies ist bei 140 Personen der Fall gewesen. Wenn Ausländer danach einen Asylantrag stellen, werden diese „Ursprungsverfahren“ in der Regel eingestellt.
Unter den 87 Personen, die wegen anderer Straftaten erkennungsdienstlich behandelt wurden, befanden sich 42 Deutsche und drei EU-Ausländer. Die 87 Personen wurden insgesamt 129 Mal wegen anderer Straftaten auf Grundlage des § 81b StPO erkennungsdienstlich behandelt. Im Einzelnen waren die Gründe:
•Diebstahlsdelikte 45
•Körperverletzungsdelikte 19
•Raubdelikte 18
•Sexualdelikte 10
•BTM-Delikte 8
•Betrugs-, Urkundenfälschungsdelikte 8
•Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 7
•Sonstige Delikte 14
Von Interesse war auch die Frage, ob es Wiederholungstäter aus dem letzten Silvestereinsatz gab. Die Staatsanwaltschaft Köln hat hinsichtlich der Verwendung der Daten der überprüften Personen in Strafverfahren vorgegeben, dass ein Abgleich auf die Daten der Beschuldigten der EG Neujahr zu begrenzen ist, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß § 154f StPO wegen Abwesenheit oder eines anderen in ihrer Person liegenden Hindernisses vorläufig eingestellt wurde. Ein entsprechender Abgleich der AG Silvester ergab keinen Treffer. Insoweit ergaben sich keine neuen Ermittlungsansätze für die EG Neujahr.
Um Hinweise auf die Motivationslage und Absichten der angereisten Gruppen junger Männer mit z. T. nordafrikanischer Herkunft sowie auf etwaige Verbindungen bzw. Absprachen zwischen den Gruppen zu erlangen, wertete die AG Silvester verschiedene Quellen aus und bat Polizeibehörden im In- und Ausland um Erkenntnismitteilung. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt:
Zu den heutigen Standardmaßnahmen gehört auch eine Recherche in sozialen Netzwerken.
Die Recherchen im Rahmen der BAO Silvester ergaben keine Erkenntnisse in Bezug auf genutzte Messenger-Dienste oder Internet-Accounts. In sozialen Medien konnten keine öffentlichen Einladungen in Chat-Gruppen (Facebook o. Ä.) festgestellt werden.
Recherchen bei Facebook und Twitter ergaben auch nach dem 31.12.2016 keine Hinweise auf gezielte Verabredungen in sozialen Netzwerken in der Zielgruppe. In Facebook-Gruppen wurde rege über die allgemeine Polizeiarbeit am Silvesterabend und den Begriff „NAFRI“ diskutiert. Jedoch war laut den Einträgen keiner der Gruppenmitglieder am Silvesterabend persönlich in Köln im Bereich Dom/HBF anwesend, sodass sich hier keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Zielgruppe und die Anzahl der reisenden Personen ziehen ließen.
In einem Forum der Website www.maroczone.de, das hauptsächlich von Deutschen mit marokkanischem Migrationshintergrund genutzt wird, sind in der Nachbetrachtung der Silvesterereignisse zwei Gruppen mit Silvesterbezug festgestellt worden:
•NAFRIS vs. NAZIS
•„Es geht um den Ruf unseres Landes“ – Marokkaner über die Silvesternacht
Somit konnten insgesamt Hinweise zu gezielten öffentlichen Verabredungen in sozialen Netzwerken hinsichtlich der Ereignisse an Silvester 2016 nicht festgestellt werden.
In die BAO Silvester waren Mitarbeiter der Landesinitiative „klarkommen!“ als Sprach- und Kulturmittler eingebunden. Diese stellten im Rahmen einer Nachbesprechung am 5.1.2017 ihre Eindrücke dar. So schilderte ein Streetworker, dass er im Rahmen der Kontrollmaßnahmen am HBF Köln Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt habe und Gespräche mit Syrern, Irakern, Afghanen und Nordafrikanern übersetzt und z. B. Platzverweisungen erklärt habe. In seiner Wahrnehmung seien darunter Gruppierungen gewesen, die sehr stark alkoholisiert waren bzw. unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen gestanden hätten.
Insgesamt wurde von den Sprach- und Kulturmittlern zum einen die hohe Aggressivität, die von den Gruppen ausging, geschildert. Zum anderen gaben diese an, dass es sich nach ihrer sprachlichen Einschätzung insbesondere um Menschen aus dem nordafrikanischen Raum gehandelt habe. Die Erfassung der Nationalität im Asylverfahren bei nicht mehr vorhandenen Ausweisdokumenten könnte zu der Differenz in Bezug auf die oben dargestellten erfassten Nationalitäten geführt haben.
1.2.2.3Befragungen im Rahmen der AG Silvester
Um das für die Polizei neue Phänomen der Teilnahme einer Vielzahl von Gruppen junger Männer nordafrikanischer oder nahöstlicher Herkunft an den Silvesterfeierlichkeiten zu erforschen, erschien es erforderlich, auch andere Möglichkeiten der Analyse zu nutzen.
Neben der Aufbereitung der polizeilichen Daten und den Erkenntnissen in den anderen Arbeitspaketen wurden zwei Befragungen im Rahmen der AG Silvester durchgeführt. Zum einen wurde Kontakt mit wissenschaftlichen Experten aufgenommen, zum anderen wurde ein Teil der durch Erhebung der Adressdaten im Rahmen des Einsatzes festgestellten Besucher des Silvestereinsatzes 2016 mit einem Fragebogen befragt.
Hierdurch konnten sowohl neue Erkenntnisse gewonnen als auch vorhandene Einschätzungen und Vermutungen verifiziert werden.
1.2.2.3.1Expertenbefragung
Zunächst hat die AG Silvester mit folgenden Institutionen Kontakt aufgenommen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe eine hohe Expertise entweder in dem infrage kommenden Kulturkreis oder in der grundsätzlichen Frage zur Entstehung von Gewalt im öffentlichen Raum haben:
•Institut für Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld (IKG)
•Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum
•Institut für Integrations- und Migrationsforschung der HU Berlin
•Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück
•Verein „180 Grad Wende“
Die Experten wurden in strukturierten Interviews zumeist telefonisch befragt. Fragen und Zusammenfassungen der Antworten werden im Folgenden dargestellt:
•Ist Köln ein Ort mit besonderer Anziehungskraft für die genannten Gruppen?
Köln ist als multikulturelle Partystadt mit einer „open society“ weltweit bekannt. Köln wird als bedeutende Metropole in Westeuropa wahrgenommen und ist verkehrsgünstig gelegen. Die Zielgruppe verfügt über sehr geringe Geldmittel und hat nur geringen Zugang zu Kraftfahrzeugen. Daher erfolgt die Anreise in sehr vielen Fällen mit der Deutschen Bahn.
Bei den anreisenden Gruppen handelt es sich insbesondere um junge Männer, die Spaß und eine Partyatmosphäre suchen und Frauen kennenlernen wollen. Köln ist daher nicht nur zu Silvester, sondern auch im übrigen Jahr durchaus Anlaufpunkt für die häufig im ländlichen Raum in Flüchtlingsunterkünften untergebrachten jungen Männer. Sie wollen etwas erleben und sicherlich auch andere Menschen aus ihrer Peer Group treffen.
•Welche kulturellen Bedeutungen haben die gemeinschaftlichen Silvesterfeiern?
Silvester hat im arabischen oder nordafrikanischen Raum keine besondere Bedeutung. Allerdings ist es einer der wenigen Anlässe, welcher sowohl in der westlichen als auch in der östlichen Welt gefeiert wird. Während Karneval für die Peer Group unattraktiv ist, bietet Silvester den Vorteil, dass auch ohne finanzielle Mittel (Eintrittsgelder, Mindestverzehr in Clubs etc.) gefeiert werden kann. Hier wollen die Gruppen am „social life“ teilhaben.
•Finden im Vorfeld Absprachen statt oder wird sogar zur Teilnahme aufgerufen (z. B. über soziale Medien) oder sind es eher zufällige spontane Entscheidungen zu Anreise?
Hier gab es durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Nutzung von sozialen Medien in Bezug auf die Vernetzung. Während einerseits von einer starken Vernetzung und Nutzung von Facebook ausgegangen wurde, sprachen sich andere eher für eine persönliche Vernetzung in den Unterkünften und durch persönliche Kontakte (auch Telefon und WhatsApp) aus.
Einig waren sich die Experten darüber, dass es keine zentrale Organisation oder Steuerung der Teilnehmer, sondern viele einzelne Verabredungen gab, welche spontan in kleinen Gruppen getroffen wurden.
•Warum zeigen sich die Teilnehmer zum Teil so aggressiv? Welche Rolle spielen Alkohol und Drogen?
Die Einsatzkräfte schilderten vor Ort eine deutlich aggressive Stimmung, die von den Gruppen ausgegangen sei. Dieser Eindruck mag sich zum Teil aus der expressiven nonverbalen Ausdrucksweise der Gruppen erklären. Die tatsächlich vorhandene Aggressivität der Teilnehmer lässt sich nach den Ausführungen der Experten auf zwei Faktoren zurückführen:
Zum einen ist dies der Konsum von Alkohol und (vermutlich) weiteren Drogen. Alkohol ist in vielen islamischen Ländern nur beschränkt verfügbar. Es ist unüblich, im öffentlichen Raum Alkohol zu trinken. Im Deutschland gibt es eine hohe und preisgünstige Verfügbarkeit, sodass in der Gruppe Alkohol leicht konsumiert werden kann. Es fehlt aber der sozial gelernte Umgang mit Alkohol, sodass hohe Mengen in kurzer Zeit konsumiert werden, an die die jungen Männer nicht gewöhnt sind. Hierdurch kommt es zu den typischen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und zur gruppendynamischen Verstärkung von negativem Verhalten, wie es auch anlässlich von Fußball- oder Karnevalseinsätzen bekannt ist.
Zum anderen sind es situative und gruppenpsychologische Aspekte, die auch ohne den verstärkenden Alkohol zu einer aggressiven Stimmung führen konnten. Die Gruppen wurden nach Bewertung der Experten bereits auf der Anreise durch die Bundespolizei einem hohen Kontrolldruck unterworfen. Dann wurden sie nach der Ankunft am Hauptbahnhof auf dem Bahnhofsvorplatz einer Kontrolle unterzogen. Hier kam es bei den Gruppen zu der Wahrnehmung, dass die meisten am Bahnhof ankommenden Besucher über die Domtreppe in Richtung Innenstadt gehen durften. Die Gruppen junger nahöstlich bzw. nordafrikanisch aussehender Männer wurden jedoch in einem abgesperrten Bereich des Bahnhofsvorplatzes festgehalten. Hierbei kam eine hohe Anzahl junger Männer in einem eng umgrenzten Raum zusammen. Die gewünschte freie Entfaltung der Betroffenen und die Gelegenheit, den Abend zum Feiern zu nutzen, wurden zunächst unterbunden. Insbesondere durch die Besonderheit der Örtlichkeit (der Bahnhofsvorplatz gleicht einer Arena, bei der die Domtreppe die Zuschauerränge darstellt) konnte sich für die Betroffenen der Eindruck einstellen, von den übrigen sich frei bewegenden Besuchern auf den „Zuschauerrängen“ der Domtreppe als „Verlierer“ wahrgenommen zu werden. Diese Wahrnehmung fördert Aggressivität. Hinzu kommt, dass für sie die Situation und der weitere Ablauf unklar waren, was die Problematik zusätzlich erhöhte.
Die Situation auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bahnhof selbst führte zu „intergroup dynamics“. Dieser Begriff bezeichnet den Umstand, dass in Gruppen Haltungen herrschen können, die auf persönlicher Ebene von den einzelnen Mitgliedern der Gruppe nicht geteilt werden, die aber zu einer Anpassung führen und verhaltensleitend wirken. Sie können zu Handlungen führen, die von Mitgliedern der Gruppe in anderen Situationen nicht ausgehen würden oder von ihnen sogar abgelehnt würden. So ist es möglich, dass Menschen Taten begehen, die sie nicht vorher geplant haben und die sie unter anderen Bedingungen sogar moralisch ablehnen würden.
•Welchen Grund haben die Teilnehmer, geht es eher um das „Event“ oder will man Staat und Gesellschaft vorführen?
Eindeutig stehe das Event im Vordergrund. Der Alltag in Deutschland ist für diese Personen oft von Langeweile bestimmt. Sie kommen, um sich mit Freunden und Verwandten zu treffen. Dass politische Motive bestehen, etwa den Staat nach den Silvesterfeiern des Vorjahres vorführen zu wollen, sei eine völlig abwegige Annahme. Die meisten Besucher dürften von den Ereignissen des Vorjahres wenig gehört haben, da sie sich vermutlich vorrangig aus arabischsprachigen Medien informieren. Ein geringer Teil der Besucher möchte durchaus gezielt das Event zur Begehung von Straftaten nutzen wollen, insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte, aber der größte Teil komme zum Feiern.
•Entsteht das gemeinschaftliche Begehen von Straftaten, insbesondere die in diesem Zusammenhang festgestellten Eigentumsdelikte und sexuellen Übergriffe, situativ oder geplant?
Nur eine sehr kleine Gruppe würde gezielt, z. T. auch als Bande verabredet, die Feierlichkeiten zum Begehen von Straftaten nutzen wollen. Kriminalistische Erfahrungen insbesondere aus der Silvesternacht des Vorjahres legen den Verdacht nahe, dass in diesen Fällen junge Männer insbesondere aus Nordafrika gezielt die Anonymität der Masse suchen, um Diebstahls- oder Raubstraftaten zu begehen.
Delikte in größerer Zahl seien aber nur möglich, wenn die Nichtsichtbarkeit oder das Einschreitverhalten der Polizei diese zulassen. Es dürfe kein rechtsfreier Raum bestehen, denn durch massenpsychologische Effekte sei es immer möglich, dass das ahndungsfreie Begehen von Straftaten und insbesondere sexuelle Übergriffe einzelner in einer aus psychologischer Sicht überhitzten Masse zu einem Massenphänomen werden. Diese Dynamik könne sich innerhalb von Sekunden situativ entfalten.
•Wir hatten erwartet, dass Köln aufgrund der auch medial im Vorfeld bekannten polizeilichen Einsatzmaßnahmen gemieden worden wäre. Warum war das nicht so?
Es sei nicht davon auszugehen, dass die angetroffene Klientel deutsche Zeitungen/Medien nutzt und somit Kenntnis von den polizeilichen Vorbereitungen hatte.
Fraglich erscheine auch, wie ernst der Personenkreis die Vorgehensweise der deutschen Polizei nähme. Im Nahen Osten haben die Menschen (berechtigte) Angst vor der Polizei. Die rechtsstaatliche Vorgehensweise der deutschen Polizei könne dazu führen, dass der Personenkreis, anders als in den Heimatländern, das polizeiliche Vorgehen als schwach bewerte und es deshalb als möglich empfinde, sanktionsfrei Grenzen zu überschreiten. Zudem haben die meisten der Anreisenden im Vorfeld keine Straftaten begangen, sodass sie eigentlich nichts zu befürchten haben. Aber dies läuft möglicherweise bisherigen Erfahrungen entgegen.
•Ist auch zukünftig mit weiteren gemeinschaftlichen Anreisen zu rechnen? Welche Ereignisse ständen dann außer Silvester noch im Fokus (z. B. Karneval, Kölner Lichter)?
Die Attraktivität Kölns bleibe für die jungen Männer erhalten. Denn die Kulisse vor dem Dom und die Nähe zur Innenstadt sei weiterhin ein großer Magnet, zumal die Stadt es vielen Flüchtlingen ermögliche, sich mit Bekannten und Freunden zu treffen. Allerdings bleibe abzuwarten, welche Wirkung die stark repressiven polizeilichen – zum Teil aus Sicht der Besucher ausgrenzenden – Maßnahmen im Bereich des Bahnhofs- und Domumfelds bei der letzten Silvesternacht auf die Gruppe haben wird.
Möglicherweise würden diese Personen nicht mehr am Hauptbahnhof in einer hohen Anzahl aussteigen, um der von ihnen erwarteten „Kontrollfalle“ im Kölner Hauptbahnhof zu entgehen.
Zukünftige gemeinschaftliche Anreisen könnten sich jedoch auch auf andere gut zu erreichende Großstädte ausweiten.
Die Experten gingen überwiegend davon aus, dass dieses Phänomen nur an Silvester auftrete, da die anderen Ereignisse für die Gruppen eher unattraktiv seien. Karneval sei zu Deutsch und wirke auf den Personenkreis eher befremdlich.
Nach Prof. Dr. Yurdakul, Migrationsforscherin an der Humboldt-Universität zu Berlin, sei bei allen großen Ereignissen/Events (z. B. Fußball-WM) mit gemeinschaftlichen Anreisen zu rechnen. Es könne grundsätzlich immer problematisch werden, wenn größere Männergruppen gemeinschaftlich im öffentlichen Raum agieren.
•Was kann die Polizei dazu beitragen, um sowohl die Feiern aller Besucher zu ermöglichen als auch mögliche Übergriffe zu verhindern?
Die befragten Experten waren sich zunächst einig, dass die im letzten Silvestereinsatz gewählte niedrige Einschreitschwelle und das konsequente Vorgehen der Polizei sinnvoll waren, um von vornherein keine problematischen Situationen entstehen zu lassen.
1.2.2.3.2Befragung der Besucher
Mit den in der Silvesternacht vor Ort erhobenen Daten von polizeilich kontrollierten oder von sonstigen Maßnahmen betroffenen Personen konnte eine größere Anzahl von Personen mit Anschriften identifiziert werden. Diese Personen sollten mit einem Fragebogen zu ihrer Motivationslage befragt werden. Zunächst wurden aus den Datensätzen die Personen herausgefiltert, gegen die ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Silvester lief. Zudem musste der Wohnort, der in Deutschland liegen musste, zweifelsfrei ermittelt werden. Hiernach blieben 398 Personen übrig, die für eine Befragung in Betracht kamen.
Da die Übersendung eines Fragebogens mit der Bitte um Rücksendung nicht erfolgsversprechend erschien, wurde ein ungewöhnlicher Weg der Befragung gewählt: Die AG Silvester hat einen Fragebogen entwickelt, welcher in die arabische, englische und französische Sprache übersetzt wurde. Der Fragebogen bestand insbesondere aus Multiple-Choice-Fragen, es konnte aber auch ein Freitextfeld ausgefüllt werden. Diese Fragebögen wurden an die Polizeibehörden im gesamten Bundesgebiet übersandt, in deren Zuständigkeitsbereich die Personen gemeldet waren. Die Polizeibehörden wurden gebeten, den Teilnehmern die Bögen persönlich zu überbringen und sie auch wieder abzuholen bzw. auf deren Beantwortung zu warten. Hierbei wurde darum gebeten, dass die Maßnahme möglichst entweder durch zivile Kräfte oder durch örtlich bekannte Kräfte durchgeführt wird, z. B. den für das Flüchtlingsheim zuständigen und dort persönlich bekannten Bezirksdienstbeamten.
Ausdrücklich wurde vor Ort nur kurz durch Befragung festgestellt, ob die angetroffene Person sich tatsächlich in Köln befand. Eine Personalienfeststellung im polizeilichen Sinne wurde nicht durchgeführt, auf dem Fragebogen wurden keinerlei Personalien eingetragen. Die Bögen wurden ohne weitere Kommentierung an das PP Köln zurückgesandt. So konnte den Befragten Anonymität zugesichert und eine individuelle Zuordnung der im Fragebogen erhobenen Daten zu einzelnen Personen ausgeschlossen werden.
Die Befragten kamen zu 43,46 % aus Köln und den Bezirken der anliegenden Polizeibehörden (KPB Rheinisch-Bergischer Kreis, KPB Rhein-Erft-Kreis und KPB Rhein-Sieg-Kreis), zu 42,97 % aus NRW und zu 13,57 % aus dem übrigen Bundesgebiet. Einige der genannten Adressdaten stellten sich als nicht korrekt heraus, mitunter war die Person bereits in andere Unterkünfte verzogen, sodass sich die absolute Zahl der im Zuge der Befragung Angetroffenen auf etwa 350 Personen reduzierte. 158 Fragebögen sind beim PP Köln wieder eingegangen, sodass die AG Silvester von ca. 45 % Rücklaufquote ausgeht.
Diese hohe Rücklaufquote ist einerseits erstaunlich, jedoch müssen bei der Einschätzung der Signifikanz einige Umstände berücksichtigt werden.
Die Anschriften wurden insbesondere in Bezug auf ein polizeiliches Verfahren vorselektiert. Die Menschen sollten nicht durch die Polizei aufgesucht werden, wenn sie sich gleichzeitig als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren befinden. Sicherlich hat die Befragungssituation, also das Überbringen durch und die Rückgabe der Bögen an Polizeikräfte, einen Effekt auf den Befragten; es stellt sich die Frage, ob die Probanden unter dem Eindruck des Polizeikontaktes so geantwortet haben, wie sie es für sozial erwünscht hielten. Viele Fragen jedoch, zum Beispiel zum Anreiseverhalten, dürften wahrheitsgemäß beantwortet worden sein. Hier gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund, eine falsche Angabe zu machen. Bei den Fragen zum Alkoholkonsum und zur Staatsangehörigkeit ist jedoch von weniger wahrheitsgemäßen Aussagen auszugehen. Zudem muss angemerkt werden, dass trotz hoher Rücklaufquote der Rücklauf nur einen kleinen Teil der vor Ort befindlichen Personen abbildet.
Auch wenn nicht der Anspruch wissenschaftlich validierter Daten erhoben wird, so sind die gewonnenen Erkenntnisse doch höchst interessant und in dieser Form einmalig.
Die Ergebnisse der Befragung sind hier grafisch dargestellt:

Im Fragebogen bestand die Möglichkeit, den Aufenthalt in Köln in einem Freitextfeld zu bewerten bzw. zu dem Abend zu berichten, davon machten 55 % der Befragten Gebrauch.
Einige der Freitexte sind in nordafrikanischen Dialekten des Arabischen beantwortet worden, obwohl als Staatsangehörigkeit Syrien, Afghanistan oder Irak angegeben worden war. Wenige sind auch auf Französisch beantwortet worden, was auch eher für eine nordafrikanische Herkunft spricht, da für Syrien, Afghanistan und Irak der Französischgebrauch untypisch ist, dagegen aber in Tunesien, Algerien und Marokko noch häufig Französisch gesprochen wird.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Besucher Köln für eine sehr schöne, attraktive und sympathische Stadt halten. Sie haben sich aufgrund der Polizeipräsenz sicher gefühlt, auch wenn mehrheitlich in den Freitexten bekräftigt wird, dass viele der Besucher vom hohen Polizeiaufgebot überrascht waren, da sie bereits auf der Anreise von der Polizei begleitet worden waren und am Kölner Bahnhof kontrolliert worden sind. Viele der Besucher wussten nichts von den letztjährigen Ereignissen. Köln ist für viele unkompliziert und günstig zu erreichen und die Großstadt bietet ihnen eine einfache Verständigung mit den Menschen vor Ort. Mehrere Besucher gaben in ihren Freitexten an, dass sie trotz der Kontrollen am Silvesterabend gern im nächsten Jahr wiederkommen möchten, da sie schon viel Positives über Köln gehört haben oder sich schon positive Eindrücke, etwa durch den Besuch von Bekannten und Verwandten, verschaffen konnten. Einer der Besucher äußerte, dass die Kontrollen im nächsten Jahr doch bitte vor 24 Uhr stattfinden sollen, „damit man noch etwas vom Feuerwerk mitbekommt“. Aufgrund der lang anhaltenden Maßnahmen der Polizei verpassten viele der Besucher das Feuerwerk, was sie als „sehr schade“ empfanden, da sie sich auf dieses Ereignis sehr gefreut hatten.
Abschließend wurden einige soziodemografische Daten erhoben. Die Staatsangehörigkeit gaben 41 Personen nicht an. Am häufigsten wurden Staatsangehörigkeiten aus Irak, Afghanistan und Syrien angegeben, während die nordafrikanischen Staaten praktisch nicht vorkamen. Diese Angaben sind allerdings aufgrund der asylrechtlichen Lage als wenig glaubhaft einzuschätzen. Zudem korrespondieren die Angaben in keiner Weise mit den Eindrücken vor Ort, bei denen sprachkundige Beamte oder auch Sprachmittler eher nordafrikanische Dialekte feststellten, die sich von anderen arabischen Dialekten deutlich unterscheiden lassen. Die resultierende Vermutung, dass sehr viele der Besucher aus dem nordafrikanischen Raum stammen, wird durch die oben beschriebenen Erkenntnisse aus den Freitextfeldern untermauert.
Unterteilt nach Alterskohorten waren die Befragten insbesondere junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren (59 %), Männer zwischen 25 und 40 Jahren (27 %) und Minderjährige (10 %).
Die Mehrheit der Befragten wohnt in Gemeinschaftsunterkünften (55 %), einige wohnen bei ihrer Familie (12 %) und nur 21 % in einer eigenen Wohnung.
Bezüglich der Aufenthaltsdauer in Deutschland ist die Gruppe derjenigen, die seit ein bis zwei Jahren in Deutschland sind, mit 42 % am größten. 16 % sind zwischen einem halben und einem Jahr und 7 % weniger als ein halbes Jahr in Deutschland. Insgesamt sind also 65 % der Besucher seit weniger als zwei Jahren in Deutschland. 30 % sind seit zwei Jahren oder länger hier, 5 % machten keine Angaben.
1.2.2.4Fazit aus der AG Silvester
Die AG Silvester hat nach entsprechenden Ermittlungen eine Teilmenge der im Zusammenhang mit dem Silvestereinsatz erhobenen Personendaten ausgewertet. Eine Vielzahl von Personendaten war nicht eindeutig genug, um Personen zweifelsfrei identifizieren zu können. Daneben wurden nicht alle identifizierten Besucher befragt, weil die AG Silvester u. a. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Silvesterereignissen geführt wird, außen vor gelassen hat. Auch wenn hier nicht der Anspruch auf wissenschaftliche Signifikanz erhoben werden kann, haben die Aussagen nach hiesiger Bewertung einen durchaus hohen Erkenntniswert. Nach den Ergebnissen der Expertenbefragung als auch der Befragung der Besucher war eine deutlich überwiegende, wenn auch nicht exakt quantifizierbare Mehrzahl der Besucher junge Männer, die zumeist in Flüchtlingsunterkünften untergebracht und noch nicht lange in Deutschland sind.
Anfragen an in- und ausländische Polizeibehörden, Internetrecherchen sowie Kontaktaufnahmen mit Verantwortlichen von Moscheen haben keine Erkenntnisse ergeben, nach denen etwa eine gesteuerte Anreise nach Köln oder Absprachen größerer Personengruppen erfolgten. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Experten- und Besucherbefragung. Demnach erfolgten Verabredungen ganz überwiegend auf der Grundlage persönlicher Kontakte über Telefon und WhatsApp. Die Anreise erfolgte zumeist recht spontan, unkoordiniert und nicht abgesprochen in kleinen Gruppen bis fünf Personen. Es gibt keinerlei Hinweise auf in den Medien schon wenige Tage nach dem Ereignis erwähnte Hintermänner, welche die Anreise gesteuert und zu ihr aufgerufen hätten. Nach den Befragungsergebnissen reiste auch nur eine Minderheit nach Köln, um gezielt Straftaten zu begehen. Im Fokus standen vielmehr eine Gelegenheit zu Unterhaltung und zum Feiern sowie die Möglichkeit, durch Erlebnisse in einer Großstadt der täglichen Langeweile zu entfliehen.
Das Vorjahresereignis spielte nahezu keine Rolle; unter den Befragten waren nur wenige Wiederkehrer. Die Gewalt im Vorjahr übte auch keine „Attraktivität“ aus, die zu einer Anreise nach Köln geführt hätte. Nach Einschätzung des IKG lag den Silvesterereignissen des Vorjahres eine sehr spezifische und mit dieser Silvesternacht nicht vergleichbare Situation zugrunde. Silvester 2015 hatte sich eine Eigendynamik in einem nahezu rechtsfreien Raum entwickelt („crowds change their behaviours“, wie Prof. Dr. Zick, Gewaltforscher am Institut für Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld bei einer Arbeitsgruppensitzung der AG Silvester anmerkte). Dieser Befund entspricht dem Rechtsgutachten von Prof. Egg für den Landtag NRW, der hierzu sagt:
„Vereinfachend und salopp gesagt geht der Sachverständige nicht davon aus, dass sich am Silvesterabend 2015 in Köln Hunderte von gewaltbereiten und rücksichtslosen Kriminellen vorsätzlich und organisiert versammelt hatten, um Frauen sexuell zu demütigen und Männer wie Frauen zu bestehlen, sondern dass im Schutze der Dunkelheit und der großen Menschenmasse sukzessive eine ‚anomische‘ Situation entstanden war, die – ausgehend von einer kleinen Gruppe zielbewusster Täter – mehr und mehr Personen veranlasste, sich ebenfalls an Straftaten zu beteiligen.“8
Zu einem beachtenswerten Anteil der überprüften und identifizierten Personen liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Für 22,7 % der Personen hat die Polizei eine Kriminalakte angelegt, 13,6 % sind außerhalb von Asylverfahren und ausländerrechtlichen Verstößen erkennungsdienstlich behandelt worden und bei 10,5 % sind von den Führungspersonalien erheblich abweichende Alias-Personalien erfasst. Daraus kann sicher kein unmittelbarer Schluss auf die Absichten für den Aufenthalt in Köln während der Silvesternacht abgeleitet werden, jedoch ist zu folgern, dass ein signifikanter Anteil der überprüften Personen in der Vergangenheit aus strafprozessualen Gründen Kontakt mit der Polizei hatte.
Es bestehen in vielen Fällen Zweifel daran, dass die kontrollierten Personen mit ihren tatsächlichen Personalien und Staatsangehörigkeiten in den Systemen von Polizei, Ausländer- und Einwohnermeldeämtern erfasst sind. Die Zweifel werden durch den hohen Anteil der Asylbewerber begründet, für die im AZR kein Ausweisdokument hinterlegt ist, die also offensichtlich bei ihrer Asylantragstellung keine Ausweisdokumente vorgelegt haben. Weiterhin ergeben sie sich aus dem Anteil an Alias-Personalien, den Ausführungen in arabischer Sprache in dem Freitextfeld des Besucherfragebogens und letztlich auch den Eindrücken der Sprach- und Kulturmittler im Einsatzgeschehen. Diese Beobachtungen stehen im Widerspruch dazu, dass gemäß den Ermittlungsergebnissen ein vergleichsweise geringer Anteil von Personen algerischer, marokkanischer und tunesischer Staatsangehörigkeit ist. Aufgrund polizeilicher Erfahrungen und auch der Erfahrungen der Ausländerämter ist davon auszugehen, dass Personen gegenüber den Behörden falsche Personalien und Staatsangehörigkeiten angegeben haben, um insbesondere ihre Chancen im Asylverfahren zu verbessern. Da der weitere Verlauf des Asylverfahrens und die Überprüfung der Herkunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier nicht bekannt sind, kann diese Annahme nicht weiter verifiziert werden.
Resümierend seien im Folgenden die für die polizeiliche Lagebeurteilung und -bewältigung wichtigen Ursachen für das von den Einsatzkräften, aber auch von neutralen Beobachtern wahrgenommene aggressive Verhalten zusammengefasst.
Ein großes Problem besteht darin, dass die jungen Männer den Umgang mit Alkohol nicht gelernt haben. Hinzu kommen eine hierzulande hohe und preisgünstige Verfügbarkeit von Alkohol sowie vermutlich der Konsum von Drogen aus ihrem Kulturkreis, insbesondere von Cannabis. Die AG Silvester geht auch davon aus, dass im Fragebogen ein geringerer Alkoholkonsum angegeben wurde, als tatsächlich vor Ort stattfand. Die enthemmende und aggressionssteigernde Wirkung von Alkohol und Drogen, ggf. verstärkt durch gruppendynamische Prozesse, erzeugt bekanntermaßen ein erhebliches Aggressionspotenzial. Dies ist jedoch eine für die Adoleszenz nicht untypische Wirkung und keine kulturell spezifische Erscheinung.
Auffällig ist die von den Befragten angegebene hohe Kontrolldichte schon auf der Anreise, welche nach Meinung des IKG bereits eine deutliche Erhöhung der Grundaggressivität zur Folge hatte, falls sie als diskriminierend wahrgenommen wurde.
Daneben lässt sich ein Eskalationspotenzial aus einer Fehlinterpretation der für Westeuropäer ungewohnt expressiven nonverbalen Kommunikation ableiten.
Von Bedeutung sind ebenfalls die Hinweise zu den besonderen räumlichen Eigenschaften des Bahnhofsvorplatzes (Stichwort „Arenacharakter“) unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zum Phänomen „intergroup dynamics“, die die Experten des IKG als wichtigen Faktor für einen Aggressionsaufbau bewerten.
Hinsichtlich der polizeilichen Taktik ist, gestützt auf Expertenwissen und polizeiliche Erfahrungen zu konstatieren, dass sichtbare polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit, eine niedrige Einschreitschwelle und hoher Kontrolldruck bei polizeilich relevantem Verhalten größerer Personengruppen erfolgskritisch sind. Die befragten Experten weisen darauf hin, dass auch kleinen kriminellen Gruppen kein „rechtsfreier Raum überlassen“ werden darf, um zu verhindern, dass sich die anonyme Tatbegehung Einzelner zu einem Massenphänomen entwickelt. Die verstärkende Wirkung des Ausbleibens polizeilicher Aktionen gegen Störer spielt in diesem Kontext ebenfalls eine Rolle.
Silvester hat im nordafrikanischen und nahöstlichen Raum keine besondere Bedeutung, wird aber in Europa als Partyanlass wahrgenommen. Die Teilhabe am sozialen Leben ist den Besuchern wichtig. Die befragten Besucher halten Köln für eine attraktive und sympathische Stadt, die für viele einfach zu erreichen und auch nach Bewertung der Experten weltweit als multikulturelle Partystadt mit einer offenen Gesellschaft bekannt ist. Daher ist auch in Zukunft bei entsprechenden Anlässen wie Silvester mit Anreisen nach Köln in erheblichem Umfang zu rechnen.
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