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Der Autor

PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene. Betreibt mit seiner Frau Claudia das Institut Schwarzkopf, das als Dienstleister für das Gesundheitswesen und die Industrie zum Thema Mikroben und Viren tätig ist und Seminare zur Hygiene anbietet.

Andreas Schwarzkopf

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5., erweiterte und überarbeitete Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-039572-5

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-039573-2

epub: ISBN 978-3-17-039574-9

mobi: ISBN 978-3-17-039575-6

Vorwort zur 5. Auflage

Hygiene ist heute essenzieller Bestandteil des Qualitätsmanagements jeder Einrichtung des Gesundheitsdienstes. Als Herausforderung ist jetzt das Pandemie-Management hinzugekommen, mit Änderungen der Rechtsgrundlagen. Wieder ist das Amt der Hygienebeauftragten1 in der Pflege spannender und wichtiger geworden und wird in einer entsprechenden Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut gestärkt bzw. von vielen Bundesländern auch in Krankenhäusern gefordert.

Diese Auflage überträgt die Rechtsvorgaben und Empfehlungen in die Praxis und gibt gezielt Anregungen für Hygienebeauftragte in der Pflege von Rehabilitationseinrichtungen und im Krankenhaus, um diese gemäß KRINKO/RKI-Empfehlung und geltendem Landesrecht in ihrem Amt zu unterstützen.

Wieder fließen die praktischen Erfahrungen des Autors und von vielen freundlichen Menschen, die ihre Sorgen und Nöte mit dem Autor besprochen haben, in die Auflage mit ein.

Neben meiner Familie, die auch die neue Auflage geduldig mittrug, und Frau Müller-Klute, die als Hygienefachkraft noch die Praxisrelevanz sorgfältig prüfte, danke ich den zuständigen Lektorinnen vom Kohlhammer Verlag, Frau Schierock und Frau Weissenberger.

Großenbrach, Dezember 2020

PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf

1 Zugunsten einer lesefreundlichen Darstellung wird in der Regel die neutrale bzw. männliche Form verwendet. Diese gilt für alle Geschlechtsformen (weiblich, männlich, divers).

Vorwort zur 1. Auflage

Gratuliere – Sie sind Hygienebeauftragter! Auch wenn Sie sich nicht freiwillig gemeldet haben und sich nur noch dunkel aus Ausbildungszeiten an die Fachgebiete medizinische Mikrobiologie und Hygiene erinnern können, haben Sie ein wichtiges und vor allem interessantes Amt anvertraut bekommen.

Ach – Sie glauben, es ginge darum, langweilige Vorschriften zu lesen und irgendwie umzusetzen? Und es gibt viel zusätzliche Schreibarbeit? Na ja – so ganz unrecht haben Sie nicht, doch dieses Buch soll Ihnen die Arbeit erleichtern. Und es möchte Ihnen zeigen, dass Hygiene heute Infektionsmanagement zum Schutz der Betreuten und Bewohner wie der Mitarbeiter bedeutet. Sie stellt einen obligaten Bestandteil des Qualitätsmanagements in der Pflege dar.

Auch die potenziellen Gegner, die Mikroorganismen, sind gar nicht so langweilig, wenn man sie näher kennen lernt.

Wie Ihnen der Stil zeigt, handelt es sich nicht um ein herkömmliches Hygienelehrbuch. Vielmehr soll es Ihnen helfen, für Sie und die Einrichtung, für die Sie das Amt innehaben, einen praktischen Weg durch den Dschungel der Hygienegesetze, -veröffentlichungen, -empfehlungen und -auflagen zu finden.

Hygienebeauftragte haben eine Schlüsselposition innerhalb des Qualitätsmanagements einer Einrichtung inne. Ihre Tätigkeit berührt Pflegemaßnahmen, Hauswirtschaft, Küche und Arbeitsschutz. Dieses Buch liefert die erforderlichen Informationen.

Reine Hygieneinformationen gibt es reichlich in mehr oder weniger guten Büchern und im Internet. Dieses Buch will vorhandene Lücken schließen, den Praktiker in der Ausbildung zu diesem interessanten Amt begleiten und darüber hinaus als Ratgeber und Nachschlagewerk dienen.

An dieser Stelle sei allen gedankt, die zur Entstehung des Buches beigetragen haben. Neben der Hygienefachkraft Frau Barbara Dippert und Herrn Jürgen Klaffke, Geschäftsführer von atb – Die Berater GmbH, Stuttgart und Schwerin, dem ich das Kapitel 6.8 verdanke, sind dies die Teilnehmer der Hygieneakademie Bad Kissingen, Mitglieder des Arbeitskreises Hygienefachkräfte Mittelfranken, Mitarbeiter des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Gesundheit und Verbraucherschutz, Repräsentanten von Heimaufsicht, MDK und Gesundheitsamt, meine Sekretärin Frau Anni Wehner und Frau Sabine Mann vom Kohlhammer Verlag. Vor allem aber danke ich meiner Frau, Claudia Schwarzkopf, die Korrektur gelesen hat, und den Kindern für ihre Geduld beim Erstellen dieses Buches.

Großenbrach, im Sommer 2003

PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf

Inhaltsverzeichnis

1  Vorwort zur 5. Auflage

2  Vorwort zur 1. Auflage

3  Teil 1: Hygienebeauftragter – Stellenbeschreibung

4  1 Hygienebeauftragter – Status, Ausbildung und Aufgaben

5  1.1 Status des Hygienebeauftragten

6  1.2 Aufgaben des Hygienebeauftragten

7  1.3 Selbstverständnis von Hygienebeauftragten

8  1.4 Freistellung von Hygienebeauftragten

9  1.5 Stellenbeschreibung des Hygienebeauftragten

10  1.6 Ausbildung des Hygienebeauftragten

11  1.6.1 Ausbildungsinhalte

12  Teil 2: Die Grundkenntnisse des Hygienebeauftragten

13  2 Mikrobiologie – das sollte man schon wissen

14  2.1 Der Mensch als Wirt für Mikroorganismen

15  2.2 Allgemeine Eigenschaften verschiedener Gruppen von Mikroorganismen mit Erregerbeispielen

16  2.2.1 Bakterien

17  2.2.2 Viren

18  2.2.3 Pilze

19  2.2.4 Parasiten

20  2.3 Wer ist wer in der Welt der Mikroorganismen?

21  2.3.1 Meldepflichtige Krankheiten und ihre Erreger

22  2.3.2 Wer ist wer in der Bakterienwelt?

23  2.4 Die Waffen des Körpers

24  2.5 Infektiologie – vom Kontakt zur Krankheit

25  2.5.1 Typische bakterielle Infektionen

26  2.5.2 Mögliche Verlaufsformen von Virusinfektionen

27  2.6 Schutzimpfungen

28  2.6.1 Prinzip der Impfung

29  2.6.2 Wann soll nicht geimpft werden?

30  2.6.3 Wer ist im Betrieb für den Impfschutz zuständig?

31  2.6.4 Empfohlene Schutzimpfungen für das Pflegepersonal

32  2.6.5 Empfohlene Schutzimpfungen für Bewohner

33  2.7 Von Proben für die Mikrobiologie und Befunden

34  3 Juristisches – was man als Hygienebeauftragter wissen sollte

35  3.1 Kleine Rechtskunde – vom Gesetz bis zur Empfehlung

36  3.1.1 Erläuterung der juristischen Begriffe

37  3.1.2 Weitere relevante Begriffe

38  3.1.3 Rechtsgrundlagen

39  3.2 Sozialgesetzbücher, Heimgesetz

40  3.3 Infektionsschutzgesetz

41  3.3.1 § 5 Epidemiologische Lage nationaler Tragweite

42  3.3.2 Meldepflicht bei Infektionen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

43  3.3.3 § 20 Masern-Impfpflicht

44  3.3.4 § 23 IfSG

45  3.3.5 §§ 33, 34, 35 IfSG

46  3.3.6 § 36 IfSG

47  3.3.7 §§ 42, 43 IfSG

48  3.4 BiostoffV und TRBA bzw. BGW-Regel 250

49  3.4.1 BiostoffV

50  3.4.2 TRBA 400

51  3.4.3 TRBA 250

52  3.5 Medizinprodukterecht

53  3.5.1 Medizinproduktegesetz (MPG)

54  3.5.2 Verordnungen

55  3.6 Lebensmittelrecht

56  3.7 Gefahrstoffverordnung

57  3.8 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO/RKI)

58  3.9 Hygieneverordnungen, Richtlinien und Empfehlungen der Bundesländer (Stand 12/2014)

59  3.10 Ambulante Pflege und Sozialstationen

60  Teil 3: Arbeitsgrundlagen des Hygienebeauftragten

61  4 Der Hygieneplan

62  4.1 Wie soll er aussehen?

63  4.2 Woher nehmen, wenn nicht schreiben?

64  4.3 Erst mal schauen – die Ist-Erfassung

65  4.4 Grundlage der modernen Hygiene: Die Risikobewertung

66  4.4.1 Erreger

67  4.4.2 Abwehrstatus der Exponierten

68  4.4.3 Mögliche Maßnahmen

69  4.4.4 Praktikabilität

70  4.5 Arbeitsanweisungen selbst schreiben

71  4.6 Inhalte und Gliederung des Hygieneplans

72  4.7 Hygieneempfehlungen für die Pflege

73  4.7.1 Personalhygiene

74  4.7.2 Bettenaufbereitung

75  4.7.3 Injektionen und Infusionen

76  4.7.4 Wundmanagement aus hygienischer Sicht

77  4.7.5 Atemwege

78  4.7.6 Katheterismus der Harnblase

79  4.7.7 Medizinprodukteaufbereitung

80  4.7.8 Lebensmittel im Wohnbereich und auf den Stationen

81  4.7.9 Kranke oder ansteckungsverdächtige Bewohner

82  4.7.10 Meldewesen

83  4.7.11 Körperpflege

84  4.7.12 Aufbereitung von Pflegeutensilien

85  4.7.13 Fußpflege

86  4.7.14 Umgang mit Verstorbenen

87  4.8 Das Hygienekonzept des ambulanten Pflegedienstes

88  4.8.1 Inventar von Sozialstationen

89  4.8.2 Einrichtungen zum Waschen und Baden von Pflegebedürftigen

90  4.8.3 Räume zur Aufbereitung von Medizinprodukten

91  4.8.4 Hygieneplan

92  5 Empfehlungen für die Hauswirtschaft

93  5.1 Personalhygiene in der Hauswirtschaft

94  5.2 Gebäudereinigung – Organisation und Methoden

95  5.2.1 Innenreinigung, Fußböden

96  5.2.2 Reinigung von Inventar, Decken und Wänden

97  5.3 Gebäudereinigung – relevante Keime

98  5.3.1 Zimmer, Gemeinschaftsräume

99  5.3.2 Sanitärbereich

100  5.3.3 Toiletten

101  5.3.4 Durchführung der Reinigung aus hygienischer Sicht

102  5.4 Grundlagen der Desinfektion

103  5.5 Desinfektionsmittel auswählen

104  5.5.1 Desinfektionsmittellisten

105  5.5.2 Auswahlkriterien für Desinfektionsmittel

106  5.6 Wann reinigen – wann desinfizieren?

107  5.6.1 Einführung

108  5.6.2 Desinfektion – Wann?

109  5.6.3 Auswahl der Maßnahmen

110  5.7 Personalschulung zur Desinfektion

111  5.7.1 Umgang mit Desinfektionsmitteln

112  5.7.2 Wechsel des Desinfektionsmittels

113  5.8 Wäscherei

114  5.8.1 Fremdvergabe der Wäsche

115  5.8.2 Teilweise Fremdvergabe der Wäsche

116  5.8.3 Interne Wäscheaufbereitung

117  5.8.4 Wäschelogistik

118  5.9 Küche

119  5.9.1 Infektionskrankheiten aus der Küche

120  5.9.2 Hygiene und Qualitätssicherung in der Küche

121  5.10 Abfallkonzept

122  5.11 Wasserhygiene

123  5.12 Schädlinge: Befallskontrolle und Bekämpfung

124  Teil 4: Hygienebeauftragte in Aktion

125  6 Der Hygienebeauftragte vor Ort

126  6.1 Der erste Schritt – Kompetenzen abstecken

127  6.2 Bekanntgabe an die Mitarbeiter

128  6.3 Ist-Erfassung im Detail

129  6.3.1 Informationsquellen

130  6.3.2 Schriftliche Informationen

131  6.3.3 Mündliche Informationen

132  6.3.4 Inventar und Geräte

133  6.3.5 Checkliste Ist-Erfassung

134  6.4 Externe Dienstleister

135  6.5 Internes Meldewesen – wissen, was läuft

136  6.5.1 Infektionserfassung

137  6.5.2 Einführung neuer Medizinprodukte und Verfahren

138  6.6 Bildung eines Hygieneteams (Hygienekommission)

139  6.7 Herausgeben des Hygieneplans – vorläufige Erstellung und Diskussion

140  6.7.1 Einrichtungen mit größtenteils vorhandenem Hygieneplan

141  6.7.2 Einrichtungen mit vorhandenem Hygieneplan

142  6.7.3 Externe Zertifizierung der Einrichtungen

143  6.8 Hygiene und Qualitätsmanagement

144  6.8.1 Hygiene – zentrales Element der Qualitätssicherung

145  6.8.2 Die Ablauforganisation

146  6.8.3 Das Audit

147  6.8.4 Qualitätsmanagement in der Praxis

148  6.8.5 Hygiene und Wirtschaftlichkeit

149  6.8.6 Beispiel für Qualitätserfassung – der PDCA-Zyklus nach Deming

150  6.9 Etablieren und Überwachen des Hygieneplans

151  6.10 Bündelstrategie

152  7 Begehung der Einrichtung durch Hygienebeauftragte

153  7.1 Vorbereitung

154  7.2 Die Begehung

155  7.2.1 Organisation

156  7.2.2 Personalhygiene

157  7.2.3 Praktische Durchführung der Hygienemaßnahmen in der Pflege

158  7.2.4 Bewohnerzimmer und gemeinsam genutzte Einrichtungen

159  7.2.5 Lebensmittellogistik

160  7.2.6 Wäscherei

161  7.2.7 Abfallkonzept

162  7.2.8 Tierhaltung

163  7.2.9 Dokumentation

164  7.2.10 Laboruntersuchungen zur Dokumentation des Hygienestandards

165  7.3 Der Bericht des Hygienebeauftragten

166  7.3.1 Auditbericht

167  7.4 Mitwirkung des Hygienebeauftragten bei anderen Audits

168  7.4.1 Küchenaudit

169  7.4.2 Pflegeprozessaudit

170  7.4.3 Betriebssicherheitsaudit

171  7.4.4 Audit hauswirtschaftlicher Bereich

172  7.5 Laborkontrollen des Hygienestandards

173  7.5.1 Produktkontrolle und Prozesskontrolle

174  7.5.2 Vorschläge der KRINKO am RKI

175  7.6 Dokumentation

176  8 Kenntnisse weitergeben – Mitarbeiterschulung

177  8.1 Wie oft müssen welche Inhalte geschult werden?

178  8.2 Vorbereitung

179  8.2.1 Psychologische Vorbereitung

180  8.2.2 Technische Vorbereitung

181  8.3 Materialsammlung und Präsentation

182  8.3.1 Sammeln und Auswerten von Material

183  8.3.2 Erstellen von Medien

184  8.3.3 Grundsätzliche Überlegungen

185  8.4 Der Schulungstag

186  8.4.1 Letzte Vorbereitungen

187  8.4.2 Durchführung der Schulung

188  8.5 Der bequeme Weg: »Rent-a-Referent«

189  8.6 Checkliste zur Gestaltung der Personalschulung

190  9 Tiere in Einrichtungen der Pflege

191  9.1 Besuchsdienst

192  9.2 Tierhaltung

193  9.2.1 Geeignete Tierarten

194  9.2.2 Das Wohl des Tieres

195  9.2.3 Die Gesundheit des Tieres

196  9.2.4 Dokumente

197  9.3 Tiergestützte Therapie

198  9.4 Allgemeine Risikoabschätzung beim Umgang mit Tieren

199  9.4.1 Infektionsgefahr

200  9.4.2 Unfallgefahr

201  9.4.3 Allergien

202  10 »Worst case« im Leben der Hygienebeauftragten: Ausbruchsmanagement

203  10.1 Der Ausbruch

204  10.2 Die Epidemie

205  10.3 Die Pandemie

206  10.4 Ausnahmesituation vorbereiten

207  10.5 Aufgaben klar verteilen

208  10.5.1 Aufgaben der Einrichtungsleitung

209  10.5.2 Aufgaben der Pflegedienstleitung

210  10.5.3 Aufgaben der Hauswirtschaftsleitung

211  10.5.4 Aufgaben der Hygienebeauftragten

212  10.5.5 Aufgaben der Küchenleitung

213  10.6 Maßnahmen bei Erkrankungen mit Ausbruchsrisiko

214  10.6.1 Influenza

215  10.6.2 Keratokonjunktivitis epidemica

216  10.6.3 SARS-CoV-2 (COVID-19)

217  10.6.4 Skabies (Krätze, Sarcoptes scabiei hominis)

218  10.6.5 Infektiöse Gastroenteritis

219  10.7 Wenn der Ernstfall kommt

220  11 Hinweise für Physio- und Ergotherapie

221  11.1 Allgemeine Anforderungen der Hygiene an die Physiotherapie

222  11.2 Hinweise für die Ergotherapie

223  11.3 Hinweise für die Logopädie

224  Teil 5: Zum Nachschlagen und Finden

225  Anhang

226  Abkürzungsverzeichnis

227  Glossar – Begriffe aus Hygiene und Mikrobiologie

228  Checklistenverzeichnis

229  Link-Verzeichnis

230  Literaturverzeichnis

231  Stichwortverzeichnis

Zur leichteren Orientierung im Text

Definition

Merke

Hinweise/Empfehlungen

Achtung/Vorsicht

Spezielle Pflegehinweise

Beispiel

Therapie

Hinweis: Der Begriff »Bewohner« steht auch für »Patienten«, »Klienten« und »Gäste«, je nach Tätigkeitsbereich der Hygienebeauftragten.

Teil 1: Hygienebeauftragter – Stellenbeschreibung

1 Hygienebeauftragter – Status, Ausbildung und Aufgaben
1.1 Status des Hygienebeauftragten

Garanten für Qualität

Mit der 2009 erschienenen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut in Berlin (RKI) wurden Hygienebeauftragte in der Pflege nicht nur in Altenpflegeeinrichtungen, sondern auch bereichsbezogen in Krankenhäusern etabliert. In dieser Empfehlung »Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen« werden auch Einbindung in das Hygienemanagement und Aufgaben definiert. Bereits 2005 befürwortete das RKI mit seiner Empfehlung »Infektionsprävention in Heimen« das Ernennen von Hygienebeauftragten mit Stellenbeschreibung. Mit der 2011 erfolgten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde in § 23 Abs. 3 noch einmal eine Aufwertung der KRINKO-Empfehlungen vorgenommen, viele Bundesländer haben Hygienebeauftragte in der Pflege für das Krankenhaus zum Gesetz gemacht. Präzisierungen der Aufgaben erfolgten in den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI.

Die Aufgaben der Hygienebeauftragten werden ständig wichtiger, nicht nur, weil Hygiene ein obligater Bestandteil des gesetzlich geforderten internen Qualitätsmanagements ist, sondern auch, weil die »Krankenhausvermeidungspflege« immer weiter ausgedehnt wurde und damit der Anspruch an die Pflege in Alten- und Pflegeheimen, Tageskliniken, Ambulanten Diensten sowie Rehabilitationseinrichtungen weiter wächst. Dieser Trend wird auch in Zukunft anhalten.

Warum Hygienebeauftragte in Heimen?

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Forderungen im § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bzw. § 23 Abs. 3 IfSG für medizinische Einrichtungen lassen sich sowohl nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) wie auch des RKI nur durch Hygienebeauftragte mit der notwendigen Konsequenz erfüllen. Der für Gemeinschaftseinrichtungen verbindlich geforderte Hygieneplan muss einrichtungsbezogen und aktuell sein. Die Aufsichtsbehörden (Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht) werden im IfSG angewiesen, das zu kontrollieren, dabei sind auch die Belange des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen.

Merke

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass der gesetzliche Druck für Qualitätsmanagement und Hygiene gegeben ist und zunehmend konsequenter geprüft wird. Dies geschieht – neben den genannten Behörden – auch durch Organisationen wie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und die Fachstellen für Heime und Behinderteneinrichtungen, die in den Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen tragen, aber als »Heimaufsicht« angesprochen werden können. Hygienebeauftragte sollten nach entsprechender Weiterbildung und Qualifizierung Mitglied des Qualitätszirkels werden und Kenntnisse bei der Entwicklung bzw. Vollendung des Hygieneplans und der Pflegestandards einbringen.

Da ein einmal erstellter Hygieneplan aktualisiert werden und den Mitarbeitern immer wieder nahe gebracht werden muss, ist die Ernennung eines Hygienebeauftragten in Heimen und anderen Einrichtungen nach § 36 IfSG sowie für jeden einzelnen Bereich einer medizinischen Einrichtung, der sich nach einer entsprechenden Ausbildung schwerpunktmäßig darum kümmert, sinnvoll.

Nach wie vor ist aber die Aufgabe des Hygienebeauftragten »ehrenamtlich« zu betreiben. Um jedoch die umfassenden Aufgaben erfüllen zu können, sollte eine – so auch vom RKI geforderte – Freistellung durch die Einrichtung ermöglicht werden (Empfehlungen Kap. 1.4).

Haftet der Hygienebeauftragte für Hygienemaßnahmen?

Haftung und Verantwortung

Der oder die Hygienebeauftragte hat normalerweise, auch wenn als Stabsstelle z. B. für mehrere Einrichtungen etabliert, die Funktion eines internen Beraters. Die Verantwortung für die Hygiene bleibt jedoch undelegierbar bei der Einrichtungsleitung. Diese sollte den Hygienebeauftragten den Mitarbeitern in einem Rundschreiben vorstellen und ihm so viel Autorität zubilligen, dass die Mitarbeiter seinen Anweisungen bezüglich der Erstellung und Durchführung des Hygieneplans Folge leisten. Bei Schwerstpflegeeinrichtungen ist die Möglichkeit der Beratung durch einen Krankenhaushygieniker zu erwägen, z. B. bei Wohngemeinschaften für Dauerbeatmete und ambulanten Diensten der außerklinischen Intensivmedizin. Im Krankenhaus ist sie ohnehin Pflicht.

1.2 Aufgaben des Hygienebeauftragten

Was ist zu tun?

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und das RKI unterbreiten diesbezüglich Vorschläge. Aus praktischer Erfahrung und den Berichten aktiver Hygienebeauftragter ist der nachfolgende Aufgabenkatalog entstanden:

A Begehung der Einrichtung oder des Zuständigkeitsbereiches unter hygienischen Gesichtspunkten

Hierbei sollen Hygienemängel erkannt und beschrieben werden (Soll-Ist-Erfassung). Mängel müssen nach einer Prioritätenliste, die sich nach Dringlichkeit und Kosten richtet, abgestellt werden ( Kap. 6.3 und Kap. 7).

B Mitwirkung bei der Einhaltung der Hygieneregeln und Infektionsprävention

Durch regelmäßige Begehung und Besprechungen mit Mitarbeitern verschaffen sich Hygienebeauftragte einen Überblick über die praktische Umsetzung der Hygieneregeln. Bei der Formulierung der Pflegestandards beraten Hygienebeauftragte die Pflegedienstleitung; das Pflegeteam wird bei hygienerelevanten Fragen, z. B. Schleimhautdesinfektion und Geräteaufbereitung, unterstützt. Die korrekte Durchführung wird überwacht ( Kap. 7). Bei Bedarf unterstützen sie auch die Hauswirtschaft und den Reinigungsdienst beim Erstellen von Standards und Schulungen.

C Mitwirkung bei der Erkennung nosokomialer Infektionen

Erkenntnisse über Nosokomialinfektionen liefern Aufzeichnungen über Infektionskrankheiten der Bewohner/Patienten, deren Häufigkeit, die Art der Erkrankungen, Erreger, Antibiotikawirksamkeit (falls bekannt) und die Häufung in bestimmten Bereichen. Dabei sollen Hygienebeauftragte Einsicht in medizinische Unterlagen nehmen dürfen bzw. Informationen von Ärzten und Pflegepersonal einholen, soweit sie für die Erkennung von Infektionen von Bedeutung sind ( Kap. 6.5). Hilfreich ist hier der enge Kontakt zu Hausärzten und regionalen Vertretern von Home-Care-Unternehmen, die ja häufiger z. B. als »Wundexperten ICW e. V.« oder »Wundmanager« die Versorgung von chronischen Wunden unterstützen.

D Unterrichtung bei Verdachtsfällen

Die für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen und Hygienebeauftragte müssen bei Verdacht auf einen Infektionsfall unverzüglich unterrichtet werden ( Kap. 6.5).

E Beratende Funktion

Die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen gelingt durch allgemeine und bereichsspezifische Beratung.

Alle Mitarbeiter sollen in Hygienebeauftragten kompetente Ansprechpartner für Infektionskrankheiten und notwendige Hygienemaßnahmen finden. Hierzu gehört auch die Klarstellung fehlerhafter und angstauslösender Informationen, z. B. aus der Laienpresse. Für die Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, wo nachgeschlagen oder fachliche Hilfe gesucht werden kann ( Kap. 1).

F Herausgeber des Hygieneplans, Berater bei Hygienefragen in der Pflege und für die Hauswirtschaft

Der Hygienebeauftragte muss die Konzepte für Standards und Arbeitsanweisungen der einzelnen Abteilungen bzw. Funktionsbereiche sammeln, durchsehen und in Form eines Hygieneplans zusammenfügen bzw. der Hygienefachkraft oder dem Hygieniker zuarbeiten. Natürlich können auch Hygienepläne unterschiedlicher Firmen oder Rahmenhygienepläne genommen werden. Diese müssen allerdings noch individuell zugeschnitten werden ( Kap. 4; Kap. 5 und Kap. 6.7). Zu diesem Aufgabenkomplex gehört auch die jährliche Hygieneplanrevision. Dies bedeutet aber nicht, dass der Hygieneplan neu geschrieben werden muss, es wird geprüft, ob er in allen Punkten (z. B. Desinfektionsmittel, Medizinprodukte) noch aktuell ist. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob aktuelle KRINKO/RKI-Empfehlungen eingearbeitet werden müssen. Werden keine Änderungen notwendig, wird dies dokumentiert und die Prüfung ist abgeschlossen.

Merke

Ausgewogenheit ist angebracht. Nicht alles, was möglich ist, ist auch nötig!

G Dokumentation

Zur Erfolgskontrolle und zur Erlangung von Rechtssicherheit ist das Einführen (Etablieren) und Überwachen eines Dokumentationssystems erforderlich. Dies umfasst neben dem internen Meldewesen die Dokumentation z. B. von Sterilisationsmaßnahmen ( Kap. 4 und Kap. 6).

H Gründung einer Hygienekommission oder eines Hygieneteams bzw. Mitarbeit darin

Die Hygienekommission ist ein Forum, in dem notwendige Maßnahmen aller Bereiche der Einrichtung diskutiert, geplant und beschlossen werden können ( Kap. 6.6).

I Gestaltung von Personalschulungen

Das Unterbrechen von Infektionswegen erfordert besondere Maßnahmen im Bereich der Pflege, aber auch der Hauswirtschaft. Diese Maßnahmen müssen theoretisch vermittelt und praktisch geübt werden ( Kap. 8). Eine mindestens jährliche Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, i. d. R. sind aber kürzere Abstände und häufigere Wiederholungen sinnvoll.

Merke

Die Mitarbeiterschulung dient auch der Motivation der Mitarbeiter!

J Mitarbeit in Qualitätszirkeln

Da Hygiene obligater Bestandteil der Pflegequalität ist, ist für Hygienebeauftragte eine Mitwirkung in Qualitätszirkeln notwendig. Die Hygienekommission (Punkt H) kann durch einen »Qualitätszirkel Hygiene« ersetzt werden ( Kap. 6.7 und Kap. 6.9), der bei großen Trägern oder Verbünden auch hausübergreifend agieren kann.

K Praktische Anleitung während der Fortbildung

In der Weiterbildung befindliche Hygienebeauftragte für Pflegeeinrichtungen bedürfen der praktischen Anleitung. Diese Forderung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und des RKI geht davon aus, dass Hygienebeauftragte im Rahmen der Zusatzausbildung auch ein Praktikum in einer anderen Einrichtung machen sollen ( Kap. 1.6).

L Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte

Die Mitsprache bezieht sich z. B. auf Desinfektionsmittel, Einmalartikel, Medizinprodukte, Ver- und Entsorgungsverfahren. Hygienebeauftragte sollen in den Entscheidungsprozess für die Produkte verschiedener Anbieter mit einbezogen werden ( Kap. 6). Dabei geht es in erster Linie um die problemlose Aufbereitung von Medizinprodukten in der Einrichtung.

M Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen

Funktionelle Maßnahmen wie z. B. Logistikplanung, Ablaufpläne in der Pflege und in der Hauswirtschaft erfordern gelegentlich die Mitwirkung des Hygienebeauftragten.

Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Neubauplanungen sollte natürlich auch auf optimale Hygiene in den Abläufen geachtet werden. Aufgrund der zum Teil hohen Kosten solcher Maßnahmen ist es ratsam, einen hauptamtlichen Hygieniker (Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie mit entsprechenden Kenntnissen) hinzuzuziehen.

Die Liste der Aufgaben des Hygienebeauftragten erscheint lang. Sie denken, das schaffen Sie nicht? Alles ist halb so schlimm, wie es scheint.

1.3 Selbstverständnis von Hygienebeauftragten

Beraten oder belehren?

Hygienebeauftragte sind, vom rein juristischen Standpunkt aus betrachtet, interne Berater. Der Erfolg ihrer Tätigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie sie selbst ihre Rolle definieren und wie sie innerhalb der Einrichtung, vor allem durch die Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und ggf. Hauswirtschaftsleitung, soweit nicht in Personalunion mit dem Amt des Hygienebeauftragten, betrachtet und unterstützt werden. Wird die Funktion des Hygienebeauftragten zusätzlich zu einer leitenden Funktion übernommen, gibt es i. d. R. keine Probleme. Oft aber werden Hygienebeauftragte aus der Reihe der Mitarbeiter ohne leitende Funktion gewählt. Eben noch gleichberechtigtes Mitglied eines Teams sollen sie nun – mit erweiterten Aufgaben und Kompetenzen – anleiten, informieren und eventuell belehren. Dieser plötzliche Rollenwechsel gelingt bei aller Anerkennung und dem Zutrauen, eine erweiterte Tätigkeit ausführen zu können, nicht jedem Menschen auf Anhieb.

Wissen ist Überzeugungskraft

Hygienebeauftragte benötigen daher eine fundierte Fortbildung, um die ihnen zugedachten Aufgaben nicht nur mit dem nötigen fachlichen Hintergrund, sondern auch der entsprechenden – und notwendigen – Selbstsicherheit angehen zu können. Überzeugend wirkt nur, wer selbst überzeugt ist! Dies kann nicht innerhalb weniger Tage geschehen, sondern ist ein Prozess theoretischer Erkenntnis in Verbindung mit praktischer Tätigkeit, der durch Fortbildungen während der Tätigkeit (z. B. jährlich) immer wieder aktualisiert und unterstützt werden muss. Manche Einrichtungen stärken ihren Hygienebeauftragten den Rücken, indem gelegentlich eine Hygienefachkraft oder sogar ein Krankenhaushygieniker zu einer gemeinsamen Begehung mit abschließender Besprechung eingeladen wird.

Freistellung ist notwendig

Die Tätigkeit des Hygienebeauftragten ist ein Ehrenamt. Normalerweise ist sie begleitend zur regulären Tätigkeit zu erledigen. Motivierte Hygienebeauftragte opfern erfahrungsgemäß einen Teil ihrer Freizeit, was aber nicht zur Regel werden sollte. Daher ist es sehr wichtig, Hygienebeauftragten für ihr Amt eine angemessene Freistellung zukommen zu lassen ( Kap. 1.4). Neben dem Effekt, dass Hygienebeauftragte ihre Tätigkeit besser vorbereitet ausführen können, ist der Sekundäreffekt der Statusaufwertung innerhalb der Einrichtung gleichfalls unverzichtbar. Eine Freistellung für eine bestimmte Tätigkeit ist für alle Mitarbeiter ein Zeichen, dass diese Tätigkeit innerhalb der Einrichtung notwendig ist und der Einrichtungsleitung ein »Arbeitszeitopfer« wert ist. Aber auch Hygienebeauftragte selbst empfinden eine Freistellung als höchst motivierende Anerkennung ihrer Tätigkeit. Andererseits darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass nur der Hygienebeauftragte selbst für die Hygiene in der Einrichtung zuständig ist. Immer wieder muss klar gemacht werden, dass jeder Einzelne für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich ist und damit auch Verantwortung für die Hygiene trägt. Hygienebeauftragte sollten sich daher v. a. als Koordinatoren und Berater verstehen. Dazu gehört neben der Formulierung klarer Arbeitsanweisungen auch die Aufgabe, diejenigen zu überzeugen, die ihrer Tätigkeit motivierter nachgehen, wenn sie verstanden haben, warum sie etwas tun sollen. Für die Mitarbeiter, die solchen Hinweisen nicht folgen können oder wollen, mag der Hinweis auf die geltende Rechtslage sowie mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorgaben genügen. Durch wachsende Qualitätsansprüche steigen die Anforderungen ständig, dazu ist jeden Tag eine Flut von Informationen zu verarbeiten. Kein Wunder also, wenn manche Menschen auf Neuerungen wie z. B. eine zusätzliche Hygieneregel nicht begeistert reagieren. Die Kunst erfolgreicher Hygienebeauftragter besteht darin, negative Reaktionen nicht auf die eigene Person oder die Sache zu beziehen, sondern als Ausdruck des momentanen Zustandes des Betreffenden zu akzeptieren. Sie warten einen günstigeren Moment ab, um die Überzeugungsarbeit fortzusetzen.

Aufgaben klar definieren

Der Erfolg von Hygienebeauftragten hängt auch maßgeblich davon ab, welche Rolle sie innerhalb der Einrichtung zugewiesen bekommen. Hygienebeauftragte, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung und Einrichtungsleitung müssen gemeinsam die Position und Kompetenzen festlegen ( Kap. 6.1 und unten). Hygienebeauftragte betreuen zahlreiche Schnittstellen in der Einrichtung ( Abb. 1), die bei der Pflege des Qualitätsmanagements ( Kap. 6.8) von erheblicher Bedeutung sind. Wer das Amt der Hygienebeauftragten innehat, haftet dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich dann, wenn er die Funktion nicht wahrnimmt. Dem Autor ist jedoch kein solcher Fall bekannt.

Wichtig für die Arbeit der Hygienebeauftragten ist das Management von Schnittstellen in der Einrichtung. Zeitabläufe und Verfahren in Hauswirtschaft und Pflege, aber auch im Bereich Lebensmittellogistik und Küche sind zu koordinieren. Fragen aus allen drei Bereichen sind zu klären. Dabei sind die Anforderungen der Aufsichtsbehörden sowie die Integration des allgemeinen Qualitätsmanagements der Einrichtung zu beachten.

Gemeinsam wird nun festgelegt, welche Aufgaben konkret auf den oder die Hygienebeauftragte zukommen. Aus dieser Festlegung entsteht die Stellenbeschreibung, die regelt, welche Rechte und welche Pflichten der zukünftige Hygienebeauftragte in der Einrichtung hat.


Abb. 1: Schnittstellen in der Einrichtung

1.4 Freistellung von Hygienebeauftragten

Dies ist naturgemäß ein schwieriger Diskussionspunkt. Dennoch, gut Ding will Weile haben! Eine Freistellung, und sei es nur eine Stunde in der Woche, verschafft Zeit zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben und dokumentiert den Status gegenüber den Mitarbeitern.

Merke

Generell kann gesagt werden, dass die Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen und die Intensität ihrer Durchführung vom Zustand der betreuten Bewohner abhängig sind.

Hierbei können nach der KRINKO-Empfehlung »Infektionsprävention in Heimen« zwei Risikogruppen unterteilt werden (für Reha und Krankenhaus siehe Abschnitt »Berechnung der empfohlenen Freistellung«):

Übersicht 1: Infektionsbezogene Risikogruppen

Überwiegend soziale Betreuung: Geringes Risiko für Infektionen

Rüstige Senioren

Diese Personen sind (leicht eingeschränkt) mobil und leiden nicht an abwehreinschränkenden Grunderkrankungen. Betreutes Wohnen unterliegt dem bevölkerungsüblichen Risiko, solange keine Pflegetätigkeit stattfindet.

Eingeschränkt mobile Bewohner

Bewohner, die bereits einen Großteil des Tages in ruhender Position verbringen und/oder an abwehreinschränkenden Grundkrankheiten (Diabetes, Krebs, Rheuma oder Asthma, Leberzirrhose u. a.) leiden. Die Grundkrankheit kann therapeutisch im Wesentlichen beherrscht werden.

In diese Fraktion gehören auch weite Teile der außerklinischen Intensivmedizin (Wohngemeinschaften von Dauerbeatmeten, Risiken siehe unten), ein Teil der Betreuten gehört (z. B. im Wachkoma) zur folgenden Kategorie.

Pflegerische Betreuung: Erhöhtes Risiko für Infektionen

Immobile Bewohner

Diese Bewohner sind überwiegend bettlägerig. In diese Kategorie fallen auch Bewohner mit abwehrschwächenden Grunderkrankungen, die therapeutisch momentan nur schwer beherrschbar sind, sowie Bewohner mit akuten schweren Infektionen der oberen Luftwege und des Darmes.

Beatmete und stark abwehrgeschwächte Pflegebedürftige

Es handelt sich um Pflegebedürftige, die umfassend pflegerisch versorgt werden müssen, Wachkomapatienten, Bewohner mit sehr hohem Infektionsrisiko, Krebspatienten in späten Stadien, Bewohner mit ausgeprägter COPD bspw., aber auch Tracheotomierte, die häufig abgesaugt werden müssen. Betroffen sind auch Bewohner mit lokaler Abwehrschwäche, z. B. durch Lungenemphysem, Mukoviszidose, schwere Hauterkrankungen, ausgedehnte Hautulzera bzw. chronischen Wunden. Gerade diese Gruppe weist überdurchschnittlich häufig Besiedlungen mit multiresistenten Erregern auf.

Akut Erkrankte

Hierzu gehören Bewohner, die an einer Infektionskrankheit leiden, z. B. einer akuten Infektion der oberen Luftwege. Weiterhin handelt es sich um Bewohner mit abwehrschwächenden Grunderkrankungen in der Akutphase. Hinzu kommen Patienten mit abwehrschwächender Medikation, z. B. mit Kortikoidpräparaten in Kombination mit anderen Immunsuppressiva.

Berechnung der empfohlenen Freistellung

Zeitaufwand

Einleuchtend ist, dass die pflegerische Betreuung von Bewohnern einen erhöhten Aufwand gegenüber der sozialen Betreuung bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen beinhaltet. Eine offizielle Berechnung durch z. B. die KRINKO liegt bis heute nicht vor, man kann sich den Bedarf aber ableiten.

Legt man die für das Krankenhaus festgelegten Risikoabstufungen und Hinweise zur Bestimmung der Pflegeintensität aus den KRINKO-Empfehlungen zur personellen Ausstattung mit Hygienekräften zugrunde, kann für überwiegend sozial betreute Bewohner der Wert aus dem Reha-Bereich (rüstige Bewohner = eine Vollzeitstelle für 500 Betten) und dem Bereich mit Pflegeaufwand (= eine Vollzeitstelle für 200 Betten) gebildet werden. Damit ist es zulässig, für 350 Betten eine Vollzeitstelle für den Hygienebeauftragten zu veranschlagen. Für Schwerstpflegebedürftige und besonders gefährdete Bewohner wird eine Vollzeitstelle pro 200 Betten angenommen. Dies ergibt einen rechnerischen Bedarf von 11,5 Minuten für pflegerische Betreuung und 6,6 Minuten für soziale Betreuung pro Woche und Bett.

Die Krankenhausrichtlinien lassen sich nicht direkt auf Altenpflegeeinrichtungen übertragen. Daher werden die in der Klinik ermittelten Minutenwerte im Altenpflegebereich reduziert.

Empfohlene Freistellungszeit

Die empfohlene Freistellungszeit zur Durchführung des Hygienemanagements liegt bei mindestens:

• 3 Minuten pro Bewohner und Woche für soziale Betreuung und

• 6 Minuten für pflegerische Betreuung einschließlich Schwerstpflegebereiche.

Diese Anhaltswerte sind für die Kontrolle eines bereits etablierten und laufenden Hygienemanagements gültig und enthalten Schulungen, Fortbildungen für die Hygienebeauftragten selbst. Selbstverständlich erfordert die Etablierung des Hygienemanagements, die Einführung neuer Hygieneanweisungen sowie die Einweisung der Mitarbeiter wesentlich mehr Zeit.

Auch nach der Einführung und bei reibungsloser Durchführung des Hygienekonzeptes sollte eine gewisse Freistellung beibehalten werden, um die Durchführung angemessen kontrollieren und Mitarbeiterschulungen vorbereiten und durchführen zu können.

Im Rehabilitationsbereich wird von der KRINKO eine Vollzeitstelle pro 500 Betten gefordert, wobei ggf. zusätzliche Risiken zu bewerten sind. Im Krankenhaus richtet sich der Bedarf nach Betten in den einzelnen Fachgebieten und kann nach den Angaben der entsprechenden KRINKO-Empfehlung berechnet werden, wobei diese Werte bereits bei den Gesundheitsämtern einzureichen waren und sich auf Hygienefachkräfte beziehen. Dabei werden die medizinischen Fachgebiete und Maßnahmen wie Intensivpflege, Operationen und ambulante Eingriffe in verschiedene Risikogruppen eingeteilt und mit einer Vollzeitstelle von 100 bis 500 Betten verknüpft. Für Pflegeeinrichtungen gibt es dort keine Hinweise, so dass das oben Gesagte weiter gelten kann. Auch für die Funktion der Hygienebeauftragten in der Pflege für Krankenhäuser wird zwar eine Aufgabenzuordnung vorgenommen, aber keine Stundenzahl benannt.

1.5 Stellenbeschreibung des Hygienebeauftragten

Verbindliche Beschreibung der Aufgaben

Die nachfolgend dargestellte Musterstellenbeschreibung kann natürlich in dieser Form nicht für jede Einrichtung zutreffen und ist als Beispiel anzusehen. Die dazugehörigen Überlegungen sind nach den einzelnen Ziffern eingefügt. Für die effektive Tätigkeit eines Hygienebeauftragten ist es sehr wichtig, dass diese Stellenbeschreibung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern praktisch umgesetzt wird. Es macht auch nichts, wenn sie nicht gleich umfassend ist und in den Folgejahren ergänzt wird. Einrichtungen wie auch Hygienebeauftragte werden sich weiterentwickeln und neue Möglichkeiten ausarbeiten.

Stellenbeschreibung

1. Personenbezogene Daten

Name, Vorname, Geburtsdatum.

2. Berufliche Qualifikation

Z. B. examinierter Altenpfleger, Kranken- und Gesundheitspflegerin, und zusätzlich erworbene Qualifikationen wie bspw. Stationsleitung, Wohnbereichsleitung, PDL. Neben der Pflege können auch Hauswirtschaftsmeisterin, Hauswirtschaftsleitung etc. für ihre jeweiligen Bereiche die Ausbildung machen (dies ist jedoch in Krankenhäusern und Heimen nicht gefordert, obwohl durchaus sinnvoll).

3. Qualifikationen als Hygienebeauftragter

Nennung absolvierter Hygienefortbildungen mit Stundenzahlen sowie eventuell ähnliche Tätigkeiten in anderen Einrichtungen.

4. Aufgabenstellung

Hier werden aus der in Kapitel 1.2 angeführten Aufgabenstellungen diejenigen ausgewählt, die Hygienebeauftragte in der jeweiligen Einrichtung abhängig von Größe, Bewohnerzustand und Qualitätsanforderungen ausführen sollen.

5. Art der Tätigkeit und Wochenstundenzahl

Von der Funktion her handelt es sich bei der Tätigkeit der Hygienebeauftragten um eine Stabsstelle. In dieser Eigenschaft arbeiten Hygienebeauftragte der Einrichtungsleitung sowie der Pflegedienstleitung und der Hauswirtschaftsleitung zu. Die vorgenommene Freistellung wird in Wochenstunden angegeben. Man kann dem Berechnungsbeispiel in Kapitel 1.4 folgen, es können aber auch andere Werte eingesetzt werden. Aus den vorab genannten Gründen ( Kap. 1.3) sollte auf eine Freistellung jedoch nicht verzichtet werden.

6. Unterstellte Mitarbeiter

Das Amt des Hygienebeauftragten zieht normalerweise keine Unterstellung nach sich. Hygienebeauftragte fungieren als Berater für alle Mitarbeiter sowie als Ansprechpartner mit Fachwissen auf dem Gebiet der Infektiologie und Hygiene.

7. Vorgesetzte

Hier wird empfohlen, dass Hygienebeauftragte in ihrer Funktion direkt der Einrichtungsleitung unterstellt ist. Die Frage stellt sich natürlich nicht, wenn Heimleitung, Pflegedienstleitung oder Hauswirtschaftsleitung selbst das Amt des Hygienebeauftragten wahrnehmen. Sie ist aber für die Mitarbeiter von Interesse, die durch ihre Pflegetätigkeit der PDL unterstellt bleiben. Als Hygienebeauftragte sollten sie jedoch direkt der Heimleitung berichten können.

Bezüglich des Qualitätsmanagements sollte der Hygienebeauftragte eng mit dem Qualitätsmanager zusammenarbeiten, diesem aber nicht unterstellt sein. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung des Autors, Rechtsgrundlagen gibt es hierfür derzeit nicht. Das Modell hat sich jedoch in Krankenhäusern bereits bewährt und wird z. B. bei Fachkräften der Bundeswehr durchgeführt. Stabsärzte bspw. haben einen Fachvorgesetzten, nämlich den ranghöheren Arzt, in der Einrichtung aber einen Disziplinarvorgesetzten, der die Einrichtung kommandiert, ohne Arzt zu sein.

8. Regelung der Stellvertretung

Sie ist problematisch, wenn eine Einrichtung nur einen Hygienebeauftragten ausbilden kann oder will. Viele Hygienebeauftragte können im Kreise der Mitarbeiter durchaus Einzelne benennen, die sich für Fragestellungen der Hygiene mehr interessieren als die anderen. Diese kommen als potenzielle Stellvertreter auch ohne Ausbildung in Frage, wenn sie besonders gründlich in den Hygieneplan eingewiesen werden und sich mit der Thematik einrichtungsbezogen mit den ausgebildeten Hygienebeauftragten auseinandersetzen. Natürlich wird damit nicht der Status eines ausgebildeten Hygienebeauftragten erreicht, aber zur Überbrückung von Urlaubszeiten, Krankheitstagen oder anderen Fehlzeiten des eigentlichen Hygienebeauftragten steht ein weiterer Ansprechpartner zur Verfügung. Hier kann eine Hauswirtschaftsleitung mit einer Ausbildung zur Hygienebeauftragten (siehe Punkt 3) sinnvoll sein.

9. Dokumenteneinsicht

Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen Hygienebeauftragte Einsicht in alle Unterlagen der Pflegedokumentation nehmen können, einschließlich Arztbriefe, ggf. nach Rücksprache mit den zuständigen Ärzten. Sie sollten, soweit relevant, an Ausschreibungen für Medizinprodukte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie ggf. hygienerelevante Dienstleistungen wie externe Wäscherei und Gebäudereinigung beteiligt werden. Sie müssen auch die Möglichkeit erhalten, eingehende Angebote aus hygienischer Sicht zu prüfen und dazu Kommentare abzugeben. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Infektionsschutzgesetz und den Hygieneverordnungen der Bundesländer, insofern ist der Datenschutz aufgehoben.

1.6 Ausbildung des Hygienebeauftragten

Hygiene lernen braucht Zeit

Nachdem in der Anfangszeit Vorstellungen bzgl. der Ausbildung relativ unterschiedlich waren, setzt sich mittlerweile ein Konzept durch, das von einer vier- bis sechswöchigen Ausbildung in einem modularen System ausgeht. Dabei werden i. d. R. zunächst einwöchige Kurse absolviert, dazwischen liegen wiederholt Pausen von mehreren Wochen bis Monaten, in denen in der Einrichtung praktisch gearbeitet werden kann. Die Ausbildung sollte mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Im Folgenden werden die Anforderungen dargestellt, die an eine Ausbildung zu stellen sind. Auch Selbststudienteile mit Lehrmaterial oder Online-Blöcke sind sinnvoll, Fernlehrgänge sollten Präsenzzeiten haben und zertifiziert (ZFU) sein.

1.6.1 Ausbildungsinhalte
Vermitteln von Übertragungswegen zu ausgewählten Krankheitserregern als theoretische Grundlage für Hygienemaßnahmen

Dies ist erforderlich, um die Mitarbeiterfrage: »Warum soll ich das machen?« kompetent und motivierend beantworten zu können. Hierzu gehört die Darstellung der Übertragung und Aufnahme ausgewählter Erreger.

Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen und allgemeiner Kenntnisse bzgl. der Hygieneregeln

Neben der sicheren Antwort auf die Frage: »Wo steht, dass ich das machen muss?« wird die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erleichtert. Eventuelle Richtlinien oder Empfehlungen der Bundesländer sind zu berücksichtigen, ggf. die Hygieneverordnungen der Länder ( Kap. 3). Angebote der Industrie sollten kritisch hinterfragt werden, ob sie wirklich für die Einrichtung sinnvoll sind.

Die Ausbildung muss Fähigkeiten zur Risikoabschätzung beinhalten.

Dadurch sollen übertriebene Maßnahmen und unnötige Kosten vermieden, aber unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten eine möglichst optimale Hygiene eingeführt werden. Dies gilt für alle Bereiche der Einrichtungen, einschließlich Wäscherei und Küche und ggf. Schädlingsbekämpfung.

Grundkenntnisse der Krankheitslehre sowie der Symptomatik der Infektionskrankheiten, aber auch der möglichen abwehrschwächenden Grunderkrankungen älterer Menschen bzw. von Menschen mit Einschränkungen sind zu erwerben. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausärzten muss es ermöglicht werden, besondere Infektionsrisiken einzelner Bewohner bzw. Pflegebedürftiger zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Ausbildung sollte theoretische Grundlagen sowie die praktische Vorgehensweise bei Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung beinhalten.

Die hier etablierten Grundlagen der Analyse, Planung, Durchführung und Dokumentation von Maßnahmen kann auf alle Bereiche der Einrichtung übertragen werden. Ein konsequent durchgehaltener, einheitlicher Aufbau der Anweisungen erleichtert den Mitarbeitern den Zugang und der Einrichtung insgesamt eine ggf. geplante Zertifizierung.

Hierzu gehört auch die Kenntnis von Prüfverfahren, z. B. die Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen zur Kontrolle des Hygienestandards.

Die Ausbildung muss den Teilnehmer befähigen, Arbeitsanweisungen aussagekräftig, nachvollziehbar und rechtlich eindeutig zu formulieren.

Besonderer Schwerpunkt ist hier die Auseinandersetzung mit Problemen, auch als Krisenmanagement oder »Trouble shooting« bezeichnet.

Die Ausbildung muss Hinweise bzgl. besonderer Hygienesituationen, z. B. Tiere in Heimen, beinhalten.
Die Ausbildung muss Wege der Weitergabe der erworbenen Kenntnisse innerhalb der Einrichtungen umfassen.

Anhand von Fallgeschichten und Beispielen erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Infektionsrisiken plastisch und angemessen unterhaltsam (und damit motivierend!) vorzutragen, auf Angebote für Schulungsmittel wird hingewiesen. Es ist sinnvoll, eine Ausbildungsstätte zu wählen, die während der kursfreien Zeit kostenlos Fragen beantwortet oder eine Praxisanleitung zur Verfügung stellt. Weniger dringende Fragen können zu Anfang der jeweils neuen Kursblöcke gestellt werden. Immer wieder werden Praktika diskutiert und von der DGKH auch gefordert. Bis heute stehen geeignete Praktikumsplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, weshalb die KRINKO Praktika auch nicht zwingend fordert. Wegen der zunehmend engeren Personalsituation erscheint auch ein Fernlehrgang, der theoretische Inhalte vor Ort aus Lehr- bzw. Studienbriefen erlernen lässt und in einer angemessenen Zahl von Präsenzzeiten vertieft, eine sinnvolle Alternative zu gar keiner Ausbildung. Hierbei sind die Vorstellungen der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.

Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch eine Einweisung auf Computer, insbesondere für die Infektionserfassung, die Erstellung von Präsentationen und die Internetrecherche.

Merke

Wichtig ist es auch, nach Abschluss der Ausbildung und während der praktischen Tätigkeit etwa alle ein bis zwei Jahre eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, um neue Entwicklungen mitzubekommen und sich mit anderen Teilnehmern zur praktischen Umsetzung auszutauschen. Bei dieser Gelegenheit können auch neue Anregungen für Personalschulungen gewonnen werden. Für Hygienebeauftragte in der Pflege im Krankenhaus ist das gesetzlich in den Hygieneverordnungen für medizinische Einrichtungen der Bundesländer meist vorgeschrieben.

Teil 2: Die Grundkenntnisse des Hygienebeauftragten

2 Mikrobiologie – das sollte man schon wissen
2.1 Der Mensch als Wirt für Mikroorganismen

Mikroben – immer und überall präsent

Mikroorganismen leben in und auf uns. Zahlenmäßig führend sind die Bakterien, etwa 700 g unseres Körpergewichtes sind reine Bakterienmasse! Diese Bakterien sind auf und im gesamten Körper verteilt. Große Mikrobiombereiche, wie z. B. im Dickdarm, werden heute als »Mikrobiom« angesprochen. Damit ist gemeint, dass neben den anzüchtbaren Bakterien auch solche, die bisher nur molekularbiologisch erfasst wurden, einbezogen werden. Hier einige Beispiele:

Haut

• Residentes Mikrobiom: Mikrokokken, Staphylokokken (Staphylococcus-epidermidis-Gruppe), Corynebakterien.

• Kopf: Speziesmischung aus Hautmikrobiom, v. a. Propionibacterium acnes, 1.500.000 Keime/cm2.

• Rücken, Füße: Hautmikrobiom, 500 bis 1.000 Keime/cm2.

• Stirn: Hautmikrobiom, 100.000 Keime/cm2.

• Schweißdrüsenregionen: 2.000.000 Keime/cm2.

Hände

• Hautmikrobiom, transiente Flora (z. B. E. coli), 1.000 bis 5.000 Keime/cm2.

• Fingerkuppen ca. 100 Keime/cm2.

Atemwege

• Nase: Hautmikrobiom, Propionibakterien, evtl. Staphylococcus aureus.

• Rachen: wie Mund, dazu evtl. auch Meningokokken, Pneumokokken, Streptococcus pyogenes.

• Kehlkopf/Luftröhre: wie Rachen mit geringerer Keimzahl.

• Bronchien: steril.

Verdauungstrakt

• Mund: > 300 Arten, 1 bis 100 Mio. Keime/ml Speichel (vergrünende Streptokokken, Neisserien, Staphylokokken, Anaerobier, gelegentlich Haemophilus, Pneumokokken, Pilze wie Candida und Viren wie Herpes simplex).

• Oesophagus: wie Mund.

• Magen: aufgrund der Magensäure keimarm, transiente Flora (Reste der Rachenflora, aus Lebensmitteln und Getränken) in einer Menge von ca. 10 bis 1.000 Keime/ml Mageninhalt.

• Duodenum: keimarm.

• Dünndarm: wenige Arten (Bifidobakterien, Enterokokken, E. coli und andere Enterobakterien, Anaerobier), ca. 1.000 Keime/ml Darmsekret.

• Dickdarm: > 2.000 Arten, 1.000 Milliarden (1012)/g Stuhl. 99 % Anaerobier, z. B. Clostridien, Bacteroides, anaerobe sowie fakultativ anaerobe Bakterien wie E. coli; coliforme Bakterien, Enterokokken, evtl. Pilze wie Candida, Staphylokokken, Pseudomonas und andere fakultativ pathogene Keime.

Die Besiedelung des Darms beginnt mit der Geburt, zunächst fast nur Bifidobakterien und Laktobazillen, dann nach und nach die vollständige Darmflora. Ernährungsbedingt kann die Darmflora verschoben sein. Im Alter überwiegen die Clostridien, was erklärt, warum alte Menschen häufig anfällig für rezidivierende Clostridioides-difficile-Infektionen sind.

Harnwege

• Blase und Nieren: steril.

• Harn: 10 bis 10.000 Keime/ml durch Harnröhrenmündungsflora.

• Harnwege: sollten mit Ausnahme der äußeren Harnröhrenmündung steril sein.

Genitalbereich

Äußere Genitale: Besiedelung entspricht der Haut, dazu kommen apathogene Treponemen, Mykobakterien, Enterokokken und Anaerobier. Das weibliche Genital wird nach der Pubertät und vor der Menopause durch Laktobazillen vor der Besiedlung mit Enterobakterien und Hefepilzen geschützt.

Aber auch Viren fühlen sich bei uns wohl. Fast jeder Bundesbürger wird bereits im Kleinkindalter mit dem Herpes-simplex-Virus infiziert, das den Betroffenen dann ein Leben lang begleitet. Auch das Varizella-Zoster-Virus verlässt den Körper nicht mehr. Diese Viren bevorzugen Nervengewebe als Rückzugsbereich und können über lange Zeitintervalle so gut wie gar nicht in Erscheinung treten.

Im Winter gehäuft auftretende Infektionen

Regelmäßig treten auch saisonale Infektionshäufungen auf, und zwar meist im Winter. Gute Beispiele sind die Influenzaviren A und B, Noro-, Rotaviren und natürlich in jüngerer Zeit das Coronavirus SARS-CoV-2. Auch die »banale Erkältung« z. B. durch Rhinoviren gehört dazu.

2.2 Allgemeine Eigenschaften verschiedener Gruppen von Mikroorganismen mit Erregerbeispielen
2.2.1 Bakterien
Welche Umgebung mögen Bakterien?

Bakterien: klein, schnell, überall

Bakterien sind Kleinstlebewesen mit eigenem Stoffwechsel. Möchte man sich die Größe von Bakterien vergegenwärtigen, muss man sich vorstellen, dass auf einen Stecknadelkopf etwa 100 Millionen Bakterien passen. Ihre Größe beträgt 0,5–20 µm (1 µm = 0,001 mm) und sie wiegen ca. 0,45 pg (pg = picogramm = ein billionstel Gramm).

An ihre Nahrung stellen sie die gleichen Ansprüche wie wir Menschen. Auch sind sie auf Wasser bzw. eine gewisse Feuchtigkeit angewiesen, um überleben und sich vermehren zu können. Einige, wie der Wasserkeim Pseudomonas aeruginosa, sind sehr genügsam. Die Lebenserwartung von Bakterien ohne Feuchtigkeit und Nährstoffe richtet sich nach der Bakterienart und der unmittelbaren Umgebung (z. B. Sekrettropfen, Blutfleck). Sie reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten. Sporen vermögen viele Jahre zu überleben.

Aerobier und Anaerobier

Unterschiedlich ist auch das Verhalten gegenüber Sauerstoff: Aerobe Bakterien benötigen Sauerstoff zum Leben, fakultative Anaerobier, z. B. einige unserer Darmbakterien, können sowohl mit als auch ohne Sauerstoff in ihrer Umgebung leben. Für sog. obligate Anaerobier ist Sauerstoff sogar Gift. Der weitaus größte Teil der Darmbakterien, aber auch der Tetanus- und der Gasbranderreger gehören in diese Gruppe.

Von pH und Temperatur

Auch der pH-Wert (Säure-Basen-Maß, Wasserstoffionenkonzentration) hat Einfluss auf Bakterien. Die meisten menschenpathogenen Keime bevorzugen pH-Werte zwischen 6 und 9. Sie finden demzufolge in Wasser (neutraler pH-Wert von 7) und Blutplasma (pH 7,4) ideale Lebensbedingungen. Sie können aber auch in leicht saurem bzw. leicht alkalischem Milieu überleben und sich vermehren.

Nur wenige Bakterien und einige Pilze vermögen sich im Kühlschrank bei 6 ± 2 °C noch zu teilen. Tieffrieren (-18 ± 2 °C) stoppt jedes Wachstum, nach dem Auftauen sind die meisten Bakterien aber wieder vermehrungsfähig. Die Lieblingstemperatur – und damit die höchste Vermehrungsrate – der meisten menschenpathogenen Keime liegt bei 37 °C, entsprechend unserer Körperkerntemperatur. Jedoch können sich Bakterien auch bei Raumtemperatur und bei Temperaturen über 37 °C durchaus noch vermehren.

Wie vermehren sich Bakterien?

Bakterien vermehren sich generell durch Teilung. Eine Generationszeit liegt dabei zwischen 20 Minuten und einem ganzen Tag. Ein kleines Rechenbeispiel mag zeigen, was dies für die Praxis bedeutet:

Beispiel

Wir nehmen an, ein Darmbakterium wie Escherichia coli würde sich unter optimalen Bedingungen alle 20 Minuten teilen. Die Vermehrung verläuft exponenziell, d. h., jede Generation bringt eine Verdoppelung (1, 2, 4, 8, 16, …). Jedes Bakterium ist sofort nach seiner Entstehung wieder teilungsfähig. In der ersten Stunde entstehen aus einem Keim 8 Bakterien. Nach zwei Stunden sind es bereits 64. Nach drei Stunden haben sich bereits 512 Bakterien entwickelt. Am Ende eines Arbeitstages, also nach acht Stunden, sind unter optimalen Bedingungen aus einer einzigen Bakterie bereits 16.777.216 Stück entstanden!

Allerdings sind die Verhältnisse für die Bakterienvermehrung selten optimal, denn Trockenheit und Nahrungsmangel setzen dem rasanten Wachstum dieser Mikroorganismen Grenzen bzw. verhindern eine Vermehrung, jedoch kann die Infektionstüchtigkeit so lange wie das Leben erhalten bleiben, also bis zu mehreren Monaten.

Wie wirken Bakterien auf ihre Umgebung ein?

Stoffwechsel findet auch draußen statt

Zur Nahrungsbeschaffung und Aufrechterhaltung ihres Stoffwechsels verfügen die Bakterien über eine Reihe von Stoffen, die sie nach außen abgeben können. Es handelt sich um Enzyme, die Körpergewebe abbauen und den Bakterien Nährstoffe zuführen: Proteasen (eiweißspaltende Enzyme), Lipasen (fettspaltende Enzyme) und Nukleasen (erbgutspaltende Enzyme). Einige Bakterien verfügen darüber hinaus über Substanzen mit toxischer Wirkung, die sie aktiv nach außen abgeben können. In diesem Fall spricht man von Exotoxinen. Sog. Endotoxine werden vor allem von gramnegativen Erregern freigesetzt, wenn das Bakterium nach seinem Tod zerfällt.

Ferner ist erwähnenswert, dass einige Bakterien in der Lage sind, sich mit langen, dünnen Proteinfäden, sog. Geißeln, fortzubewegen. Die Haftorgane Pili und Fimbrien ermöglichen es ihnen, sich an Oberflächen und Geweben anzuheften ( Abb. 2).

Abb. 2: Haftorgane der Bakterien: Mittels ihrer Haftorgane, den Pili und Fimbrien, können sich Bakterien an Oberflächen anheften.

Überlebensstrategien im Wirt

Manche Bakterien erzeugen Schleimkapseln, mit denen sie sich vor der körpereigenen Abwehr und Antibiotikawirkung schützen können ( Abb. 3). Wenige Bakterienarten verfügen über die außerordentliche Fähigkeit, selbst in den Fresszellen (Makrophagen), die der Körper aussendet, um Bakterien zu vernichten, zu überleben und sich darin sogar noch zu vermehren.


Abb. 3: Schleimkapsel der Pneumokokken. Die »Diplo-Lanzettform« ist typisch für Streptococcus pneumoniae (Pneumo-kokken). Ebenso charakteristisch ist die ausgeprägte Schleimkapsel (Schemazeichnung nach mikroskopischem Bild).

Sporen – bakterielle Konserven

Einige Keime, die man häufig im Staub findet, sind in der Lage, durch Teilung eine dauerhafte Lebensform (Spore) hervorzubringen, die mit einer »Konserve« vergleichbar ist. Sie können auf diese Weise Jahrzehnte überdauern und sind vor Trockenheit, alkoholischen und anderen Desinfektionsmitteln sowie Hitzeeinwirkung, z. B. durch Kochen geschützt.

Was macht Bakterien zu Erregern?

Pathogenität und Virulenz

Erreger, die Erkrankungen bei Mensch und Tier hervorrufen können, werden als pathogen bezeichnet. Pathogenität wird durch sog. Pathogenitätsfaktoren wie Pili und Fimbrien, Kapseln, Exo- und Endotoxine und die Fähigkeit zur intrazellulären Vermehrung vermittelt. Die Stärke der Pathogenität wird als Virulenz bezeichnet.

Kontagiosität

Kontakt und Infektion

Diese Eigenschaft sagt aus, wie infektiös einzelne Erreger sind. Nicht immer kommt es nämlich nach Erregerkontakt zur Infektion. Der Manifestationsindex (MI) beschreibt diese Tatsache:


Merke

Je höher der Manifestationsindex, desto größer die Infektiosität.

So hat Scharlach bspw. einen MI von ca. 25 %, die Masern dagegen von ca. 95 %.

Multiresistenz

Wenn Therapie schwierig wird

Multiresistente Erreger stellen ein zunehmendes Problem dar. Von Multiresistenz wird gesprochen, wenn ein Keim gegen mehr als vier Antibiotikagruppen, gegenüber denen Bakterien der gleichen Spezies normalerweise sensibel sind, resistent (unempfindlich) geworden ist. Auch wenn es bekannte und »typische« multiresistente Erreger gibt: Jede Bakterienspezies ist in der Lage, einzelne multiresistente Stämme hervorzubringen! Die hierzu benötigten Gene können entweder über Plasmide (ringförmige DNA-Moleküle), die von Bakterien zusätzlich zum eigenen Ringchromosom aufgenommen und verwertet werden oder durch Spontanmutation erworben werden. Die Resistenzmechanismen reichen von der Produktion von Enzymen, die die Antibiotikamoleküle spalten, bevor sie das Bakterium erreichen können (z. B. Beta-Laktamasen gegen Penizilline und Cephalosporine), über die Verkleinerung von Poren, durch die Antibiotikamoleküle in die Bakterienzelle eindringen bis zur Veränderung der Zielmoleküle, an denen die Antibiotika wirken sollen.

Multiresistente Keime werden oft von Mensch zu Mensch oder über Flächen übertragen und sind dann für einige Zeit Bestandteil der Flora des Besiedelten. Diese Fähigkeit bezeichnet man als Kolonisationsvermögen.

Spezielle Bakteriologie: Diese Keime trifft man häufiger

Wichtige Vertreter der Bakterienwelt

Im Folgenden sollen einige Erreger detailliert vorgestellt werden. Bewusst wurde auf die klassische Einteilung der Bakterien verzichtet und nach hygienerelevanten Merkmalen wie Klinik und Herkunft eingeteilt. Eitererreger werden hauptsächlich über die Atemluft und durch Kontakt mit Menschen übertragen. Umweltkeime dagegen können z. B. in Blumentopferde, auf Lebensmitteln und in Hausstaub gefunden werden. Darmkeime kommen natürlich auch in der Umwelt vor, werden aber aufgrund ihrer typischen Eigenschaften in einer eigenen Gruppe dargestellt. Wasserkeime kommen hauptsächlich in Wasser und wasserreichen Aerosolen vor. Bei ihnen muss Wasser, z. B. in Medizinprodukten, als Übertragungsweg in die Überlegungen einbezogen werden.

2.2.1.1 Eitererreger

Die Gruppe der Eitererreger verursacht Infektionen wie z. B. Tonsillitis (Mandelentzündung), Osteomyelitis (Knochenentzündung), Wundinfektionen, Abszesse und Pneumonien (Lungenentzündungen, v. a. nach Virusinfektion im Bereich der oberen Atemwege).


Abb. 4: Kokken unter dem Mikroskop: Grampositive Kokken sind typische Eitererreger. Auf der linken Seite sind Staphylokokken zu sehen. Sie sind in Haufen oder traubenförmig angeordnet, wodurch auch der Name entstand (»staphylos«, griechisch: die Traube). Auf der rechten Seite sind Streptokokken zu sehen, die üblicherweise kettenförmig (»streptos«, griechisch: die Kette) angeordnet sind.

Staphylococcus aureus

Virulente Staphylokokken

Diese Bakterien kolonisieren v. a. die Nasenschleimhaut. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt- oder Tröpfcheninfektion. Die grampositiven Keime verfügen über eine massive Zellwand und sind relativ resistent gegen Trockenheit. Staphylokokken bleiben oft drei Tage, manche Stämme monatelang ohne Wasser vermehrungsfähig.

Staphylococcus aureus besitzt eine ganze Reihe von Pathogenitätsfaktoren und kann Infektionen auslösen. Gefährdet sind vor allem chronisch Kranke (Diabetiker, Dialysepatienten) und Patienten mit Hautschädigungen (Ekzeme, Wunden, aber auch Kathetereintrittsstellen). Einige Stämme sind Lebensmittelvergifter, deren Toxin Brechdurchfall auslöst. Resistente Varianten sind die MRSA (methicillinresistente Staph. aureus), die zunehmend als Besiedler in Pflegeeinrichtungen erscheinen. Leider haben diese Erreger auch den Weg in die Allgemeinbevölkerung gefunden. Dort entdeckte Stämme werden auch als CA-MRSA (Community associated) bezeichnet. Einige davon sind durch einen speziellen Wirkstoff (Panton-Valentine-Leukozidin, PVL+) besonders virulent. Sie werden auch zunehmend bei Haus- und Nutztieren nachgewiesen und dann als LA-MRSA (für Livestock (= Tiermast) associated MRSA) bezeichnet.

Streptococcus pyogenes

Streptokokken

Diese kettenförmig angeordneten Bakterien verursachen ein breites Spektrum an Infektionen, z. B. Wundinfektionen, Erysipel (»Wundrose«), Angina u. a. Einige Stämme können mit sog. erythrogenen Toxinen Scharlach auslösen. In mikrobiologischen Befunden werden sie auch als »Streptokokken der serologischen Gruppe A« bezeichnet.

Streptococcus pneumoniae

Pneumokokken

Die sog. Pneumokokken liegen paarweise zusammen und sind von einer schützenden Kapsel umgeben. Sie lösen schwerpunktmäßig Infektionen im HNO-Bereich (Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung), aber auch Bindehautinfektionen und u. U. Infektionen der Augenhornhaut aus. Gefährlich ist die Lungenentzündung vor allem für den älteren Menschen, daher wird eine Pneumokokkenimpfung empfohlen. Bei Erwachsenen und älteren Menschen vermögen Pneumokokken auch Hirnhautentzündungen auszulösen. Kleine Kinder tragen häufig Pneumokokken im Rachen, ohne zu erkranken, können sie aber übertragen. Dies ist beim Besuch der Enkel bzw. Urenkel »erkälteter« älterer Menschen zu berücksichtigen.

Die Umweltresistenz von Pneumokokken ist geringer als die von Staphylokokken. Das Personal hat normalerweise keine Infektion zu befürchten.

Haemophilus influenzae

Kein Virus – sondern Bakterie

Dieses gramnegative Stäbchenbakterium erhielt seinen Namen, weil man es fälschlicherweise für den Erreger der Influenza (Grippe), eigentlich das Influenzavirus, hielt. Es nutzt die Gelegenheit, wenn eine Virusinfektion die Abwehr von Luftröhre und Lunge geschwächt hat. Dann entsteht eine eitrige Bronchitis oder sogar eine Lungenentzündung. Auch hier gibt es relativ selten Resistenzen, die Umweltresistenz ist relativ gering. Haemophilus influenzae Typ B kann bei Kindern Hirnhautentzündung auslösen, weshalb eine Impfung angeboten wird. Kinder können diesen Keim ohne Symptome im Rachen tragen.

2.2.1.2 Darmbakterien
Enterobakterales

Darmkeime – fakultativ pathogen

Die offiziell als Enterobacteriaceae bezeichneten gramnegativen Stäbchen sind Teil der fakultativ anaeroben Darmflora. Die im Darm völlig harmlosen Keime können an falscher Stelle (z. B. in der Harnröhre) Probleme verursachen. Sie werden daher als fakultativ pathogen bezeichnet.

Am häufigsten treten Escherichia coli und Co. bei Harnwegsinfekten auf. Sie besiedeln aber auch chronische Wunden, Trachealsekret und können außerdem akute Wunden infizieren. Einige, z. B. Klebsiella pneumoniae, können eitrige Bronchitis und Lungenentzündung auslösen. Zu dieser Gruppe gehören außerdem die Gattungen Enterobacter, Citrobacter, Klebsiella, Salmonella, Serratia und andere.

Enterobakterales sind normalerweise nicht desinfektionsmittelresistent.

Leider treten zunehmend sehr resistente Vertreter aller Gattungen, vor allem E. coli und Klebsiella, als Träger von ß-Laktamasen mit erweitertem Spektrum (ESBL) auf. Hochresistente Varianten der ESBL sind zusätzlich gegen Carbapenem-Antibiotika resistent, was nur noch wenige Therapieoptionen offen lässt. Seit Ende 2012 werden sie in 3MRGN und 4MRGN eingeteilt, wobei MRGN für Multiresistente Gramnegative Stäbchen steht. 3MRGN sind gegen die Antibiotika Piperacillin, Cefotaxim/Ceftriaxon und Ciprofloxacin resistent, 4MRGN zusätzlich noch gegen Imipenem und/oder Meropenem. Am 01.03.2019 erfolgte eine Reform des MRGN-Systems, die zulässt, dass die Resistenzstufe »Intermediär« nicht mehr als resistent, sondern als »sensibel bei erhöhter Exposition (= Dosis)« gewertet wird.

Salmonellen

Populäre Lebensmittelinfektionserreger

Eine pathogene Art der Enterobacterales sind die Salmonellen (Salmonella enterica subspecies enterica mit über 2.000 verschiedenen Biovaren). Man unterscheidet die in Deutschland verbreitete Enteritis-Gruppe und die eher im außereuropäischen Ausland heimische Typhus-Gruppe, bestehend aus Salmonella typhi und paratyphi A, B und C.

Lebensmittel wie rohes Fleisch, nicht durchgegartes Geflügel, rohe Eier und Speisen mit rohem Ei sind die Hauptquellen für die Salmonelleninfektion. Eine Übertragung durch ungewaschene Hände ist möglich.

Achtung

Zu beachten ist, dass die Infektionsdosis bei Kindern, älteren Menschen und Kranken niedriger ist als bei gesunden Erwachsenen.

Nach einer Inkubationszeit von einem halben bis zwei Tagen setzen Durchfall, Erbrechen und erhöhte Temperatur ein, die etwa ein bis fünf Tage anhalten.

Campylobacter

Campylobacter coli und jejuni werden durch Lebensmittel übertragen und verursachen nach 1- bis 3-tägiger Inkubationszeit eine fieberhafte Lebensmittelinfektion.

Helicobacter pylori, ein naher Verwandter, wird im Zusammenhang mit Magengeschwüren gesehen.

Clostridioides difficile

Auch die grampositiven Clostridien gehören zu den Darmbakterien. Der am häufigsten als Krankheitserreger auftretende Vertreter dieser Gattung ist Clostridioides difficile. Vor allem nach Antibiotikagaben, aber auch Zytostatikatherapien löst es Durchfälle aus, die typischerweise selten von Erbrechen begleitet werden und besonders auffallend riechen. Dabei reicht die Symptomatik von einfachen Durchfällen bis zum Vollbild der Pseudomembranösen Colitis, die massive Komplikationen wie toxisches Megacolon und Darmperforationen verursachen und tödlich enden kann. Bei alten Menschen treten häufig Rezidive auf, so dass mehrmals therapiert werden muss. Bei schweren Krankheitsverläufen besteht Meldepflicht durch das behandelnde Krankenhaus.

2.2.1.3 Umweltkeime

Keime aus der Umwelt

Zu den Umweltkeimen, die den Menschen beeinträchtigen, gehören zunehmend multiresistente Varianten von Acinetobacter (meist A. baumannii oder lwoffi). Dieses gramnegative Stäbchenbakterium, das auf Pflanzen, in Blumenerde, in Wasser und Tee gefunden werden kann, fällt vor allem als Besiedler von Trachealsekreten und Erreger von Harnwegs- und Wundinfektionen auf. Es hat jedoch keine Desinfektionsmittelresistenz und kann mit den üblichen Hygienemaßnahmen, vor allem einer sorgfältigen Flächendesinfektion, gut beherrscht werden. Auch diese werden wie die Enterobakterien in 3MRGN und 4MRGN eingeteilt.

Zu den Keimen, die in Erde und Staub zu finden sind, gehören darüber hinaus die grampositiven Sporenbildner-Familien Bacillus und Clostridium. Bei der aeroben Bazillusfamilie tritt vor allem Bacillus cereus als Erreger von Wundinfektionen, auch bei chronischen Wunden, selten in Erscheinung. Gleichzeitig kann er Lebensmittelvergiftungen hervorrufen.

Clostridien

Die Sporenbildner, die auch im Darm vertreten sind, können nur in sauerstofffreiem Milieu überleben. Geeignete Verhältnisse finden sich z. B. auch in nekrotischen Wundbereichen oder sehr schlecht durchbluteten Quetschwunden.

Bei den Clostridien, die obligat anaerob sind, treten vor allem Clostridium perfringens als Lebensmittelvergifter und (heutzutage selten) als Erreger des Gasbrandes in Erscheinung. Sehr stark zugenommen hat Clostridium difficile, der Erreger der pseudomembranösen oder Antibiotika-assoziierten Kolitis.

Zu den Erdkeimen gehört neben Clostridium perfringens, dem Gasbranderreger, auch Clostridium tetani, die in Zeiten schneller, hygienischer Wundversorgung keine große Rolle mehr spielen. Clostridium botulinum, ein Lebensmittelvergifter, der schlaffe Lähmungen auslösen kann, tritt in Deutschland praktisch nicht mehr auf.

2.2.1.4 Wasserkeime

Keime in der Feuchtigkeit

Bei der Pseudomonasfamilie, hier v. a. Pseudomonas aeruginosa, handelt es sich um klassische Wasserkeime. Von Natur aus schon relativ resistent, werden noch resistentere in 3MRGN und 4MRGN eingeteilt. 3MRGN sind gegen drei der Antibiotika Piperacillin, Ceftazidim, Meropenem und Ciprofloxacin resistent, 4MRGN gegen alle genannten Antibiotika.

Einige Stämme entwickeln Toleranzen gegen Desinfektionsmittel einschließlich Silber. Bei Anwendung zeitgemäßer Flächendesinfektionsmittel mit Wirkstoffkombinationen ist das allerdings nur selten zu beobachten.

Spezieller Pflegehinweis

Pseudomonas besiedelt vor allem Sputum von Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen, Trachealsekret von (Dauer-)Beatmeten, erzeugt Wundinfektionen und selten bei mit Sondenkost Ernährten auch Darminfektionen. Die Übertragung erfolgt durch Leitungswasser, älteren Tee und Aerosoltröpfchen, z. B. aus verkalkten Duschen.

Stenotrophomonas maltophilia

Auch dieser Keim bereitet häufig Probleme im Krankenhaus. Er ist in der Lage, Wundinfektionen und Harnwegsinfektionen auszulösen sowie Trachealsekret zu besiedeln.

Legionella pneumophila

Legionellen lieben Wasserleitungen

Dieses Stäbchenbakterium lebt im Wasser, bevorzugt in Amöben, die sich im Wasser aufhalten. Es wird in fast jeder Wasserleitung und auch in Oberflächengewässern, sofern sie nicht salzhaltig sind, nachgewiesen. Bei älteren und abwehrgeschwächten Menschen kann es eine Pneumonie (die sog. Legionärskrankheit) verursachen. Diese verläuft sehr schwer, oft unter Beteiligung von Nieren, Leber und mit neurologischen Symptomen und/oder Durchfall. Die Übertragung erfolgt v. a. über den feinen Wassernebel, der z. B. von verkalkten Brauseköpfen ausgeht, im Einzelfall auch über andere Übertragungswege. Eine zweite Verlaufsform ist das sog. Pontiac-Fieber, das klinisch nicht von einer fieberhaften Erkältung zu unterscheiden ist. V. a. zur Bekämpfung dieses Bakteriums werden die Wasserleitungen von Alten- und Pflegeheimen und allen anderen pflegerischen und sozialen Einrichtungen mindestens einmal im Jahr untersucht, wie es seit 01.01.2003 in der Trinkwasserverordnung, die zuletzt 2018 novelliert wurde, auch vorgesehen ist.

2.2.1.5 Sonstige Erreger
Chlamydien (Chlamydophila)

Chlamydien wurden lange Zeit für Viren gehalten, weil sie sich wegen eines Defektes des Erregerstoffwechsels immer in den Wirtszellen vermehren. Chlamydienbedingte Krankheitsbilder sind Harnröhreninfektionen (durch Chlamydia trachomatis) und durch Chlamydophila pneumoniae hervorgerufene Lungenentzündungen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Chlamydophila psittaci verursacht die sog. Ornithose, daher müssen bei der Einrichtung einer Voliere ornithosefreie Vogelbestände eingesetzt werden.

Mycobacterium tuberculosis, Tuberkulosekomplex

Tuberkulose – noch immer aktuell

Genau wie in früheren Zeiten bilden auch sozialer Wohlstand und ein hoher persönlicher Hygienestandard keinen sicheren Schutz vor der Infektion. Mykobakterien verfügen über einige bemerkenswerte Eigenschaften. Die Generationszeit beträgt im Gegensatz zu vielen anderen Bakterien 18 bis 24 Stunden. Die Zellwand ist sehr komplex aufgebaut und enthält Lipide, die die Bakterien u. U. gegen bestimmte Desinfektionsmittel tolerant machen und bewirken, dass sie in einem komplizierten Verfahren für die Mikroskopie gefärbt werden müssen. Die Zusammensetzung der Zellwand ermöglicht auch außerhalb des menschlichen Körpers ein relativ langes Überleben (mehrere Wochen bis Monate). Verschiedene Spezies, vor allem Mycobacterium tuberculosis, bilden den Tuberkulosekomplex. Es gibt jedoch noch andere Mykobakterienarten, die z. B. im Wasser vorkommen. Diese MOTT (Mycobacteria other than tubercle bacilli) werden heute als nicht tuberkulöse Mykobakterien (NTM) bezeichnet und lösen andere Krankheitsbilder wie z. B. Lungeninfektionen bei Aidskranken oder Lymphknotenschwellungen bei Kindern aus. Sie lassen sich besser anzüchten und werden anders therapiert.

Inkubationszeit und Therapie

Die lange Generationszeit bedingt eine lange Inkubationszeit (Zeit vom Erregerkontakt bis zum Auftreten der ersten Symptome), was bedeutet, dass auch die Kultur im Labor erst nach sechs Wochen für negativ erklärt werden kann, wenn keine Mykobakterien gewachsen sind. Entsprechend lang verläuft die Therapie. Sie muss über mindestens sechs Monate durchgeführt werden, wobei drei bis vier Antibiotika zeitgleich zu verabreichen sind. Grund für die Kombinationstherapie ist die Fähigkeit der Mykobakterien, gegen einzeln verabreichte Antibiotika rasch Resistenzen zu entwickeln. Die Mykobakterien werden therapeutisch an der Vermehrung gehindert; die körpereigene Abwehr kann sie buchstäblich einmauern (Verkäsung, Verkalkung). In diesem Zustand können sie jahrzehntelang infektiös bleiben und reaktiviert werden.

Rechtzeitiges Erkennen einer Tuberkulose

Zu Beginn der Erkrankung stehen Müdigkeit und Abgeschlagenheit im Vordergrund, gelegentlich ist die Körpertemperatur erhöht. Die Patienten sind gleichgültig und antriebsarm. Bei etwa der Hälfte der Erkrankten ist eine zunächst schleichende, dann immer rascher fortschreitende Gewichtsabnahme zu beobachten. Im weiteren Verlauf des Krankheitsbildes stellt sich Nachtschweiß und ein trockener Husten ein, den charakteristischen blutigen Auswurf haben nur noch ca. 5 % der Patienten, nur etwa 20 % haben überhaupt Auswurf. Daher wird die Diagnose häufig bronchoskopisch gestellt. Molekularbiologische Verfahren aus der gewonnenen Spüllösung wie die Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) beschleunigen die Diagnostik erheblich. Schon nach 24 Stunden kann die Diagnose Tuberkulose gestellt werden. Die Infektion kann aber auch völlig unbemerkt ablaufen und endet mit der Einkapselung der Erreger am lokalen Infektionsherd und den regionalen Lymphknoten. Für Exponierte (Angehörige und Mitarbeitende mit Kontakt) kann der Interferon-Gamma-Nachweis (IGRA) einen Verdacht aufzeigen, der im positiven Falle dann spezifisch weiteruntersucht werden muss.

Gelingt es der körpereigenen Abwehr nicht, die Erreger einzukapseln, breiten sie sich in der Lunge aus und bilden schließlich eine Abszesshöhle, die sog. Kaverne. Diese Kaverne kann Zugang zum Bronchialsystem erhalten. In diesem Fall hat der Patient bakterienhaltigen Auswurf und ist spätestens dann als infektiös anzusehen (offene Tuberkulose). Darüber hinaus können Mykobakterieninfektionen außerhalb der Lunge, bspw. als Infektion von Wirbelkörpern, als tuberkulöse Meningitis, Nierentuberkulose, Genitaltuberkulose und Knochentuberkulose auftreten.

Merke

Risikofaktoren für die Infektion sind Immunschwäche, z. B. AIDS, bereits vorhandene chronische Erkrankungen der Lunge, starker Stress über einen längeren Zeitraum, ungünstige soziale Verhältnisse, Alkoholismus und Drogensucht. Auch sind Reaktivierungen überstandener Tuberkulosen im höheren Alter ein zunehmendes Risiko. Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht bei Erkrankung und Tod.

2.2.2 Viren

Stoffwechsel auf Pump – Viren

Viren besitzen keinen eigenen Stoffwechsel, sie bestehen praktisch nur aus ihrem Erbgut (DNA oder RNA) und der Trägerhülle, dem Kapsid. Daher benötigen sie zur Vermehrung immer eine Wirtszelle. Außerhalb eines Organismus überleben sie nicht lange. Trotzdem ist nahezu jeder denkbare Infektionsweg für Viren geeignet. Am häufigsten ist die Tröpfcheninfektion. Die Viren werden dann i. d. R. über die Hände aufgenommen und z. B. in Körperöffnungen eingebracht. Von dort gelangen sie zu ihren Zielzellen (z. B. die Schleimhaut der Atemwege). Nun laufen die Phasen der Vermehrung ab:

Adsorption: Die Viren lagern sich mit dem Kapsid oder der zusätzlichen Hülle, über die manche Viren verfügen, an spezifische Rezeptoren ihrer Wirtszelle an ( Abb. 5A).

Penetration: Das Virus dringt über Rezeptoren («Türchen) ins Zellinnere ein. Dort wird das Genom aus der Hülle freigesetzt, die Hülle zerfällt (»Uncoating«) ( Abb. 5B).

Synthese neuer Virusbestandteile: Die Wirtszelle wird nun gezwungen, das Virusgenom zu vermehren und mit ihren Organellen Hüllenteile zu erzeugen ( Abb. 5C). Das dazu erforderliche Material nimmt die Wirtszelle aus ihren eigenen Vorräten.

Eine Sonderform sind die Retroviren, deren RNA zuerst mit dem Enzym »reverse Transkriptase« in der DNA kopiert und dann in das Genom der Wirtszelle eingebaut wird. Virus-DNA wird in das Genom der Zelle eingebaut, dort transkribiert und die komplementäre DNA als »Bauanleitung« für die Hülle verwendet.

Reifung: Die neu produzierten Virusbestandteile werden nun zusammengesetzt.

Ausschleusung: Die fertigen Viren können nun über die Zellwand ausgeschleust werden, die Wirtszelle stirbt ab ( Abb. 5D). Durch die Zerstörung der Zellen kommt es zu klinischen Symptomen, z. B. einem Schnupfen. Die ausgereiften Viren infizieren rasch neue Zellen. Ein Teil der Viren verlässt den Körper (z. B. durch Husten, Niesen). Einige finden dabei einen neuen Wirt, die meisten gehen aber zugrunde. Behüllte Viren können die Wirtszelle verlassen, ohne sie zu zerstören.


Abb. 5: Vermehrung von behüllten und unbehüllten Viren A: Die Viren docken an den Zellrezeptoren an und dringen in die Zelle ein. B: In der Zelle wird das Kapsid zerstört und das Erbgut des Virus freigesetzt. C: Die Virusbestandteile werden in der Zelle vermehrt. D: Zahlreiche neu entstandene Viren werden evtl. unter Zerstörung der Zelle ausgeschleust.

Diagnostik von Virusinfektionen

Viren finden

Da die Untersuchungen zum spezifischen Virusnachweis sehr aufwändig sind, wird in aller Regel darauf verzichtet und die Diagnose aufgrund des Krankheitsbildes gestellt. Zum Virusnachweis stehen prinzipiell drei Wege zur Verfügung:

Viren oder deren Komponenten (z. B. das Erbgut) werden im Patientenmaterial oder in Abstrichen von möglicherweise infizierten Regionen, z. B. dem Rachen direkt nachgewiesen (hierzu gibt es verschiedene Tests, dies wird als Antigennachweis bezeichnet), Viren können in Zellkulturen gezüchtet oder indirekt durch Bestimmung der Antikörper im Blut der untersuchten Personen nachgewiesen werden. Durch die Unterscheidung von Antikörpern der Klassen IgM (akute Infektion) und IgG (länger zurückliegende Infektion) kann der Infektions- und Schutzstatus bestimmt werden.

Therapie von Virusinfektionen

Therapieformen

Während virusbedingte Erkältungen und die klassischen Kinderkrankheiten meistens rein symptomatisch behandelt werden, z. B. durch Anwendung abschwellender Nasentropfen, Acetylsalicylsäure oder mit Mitteln gegen Juckreiz bei Ausschlägen, kann bei schweren Viruserkrankungen die kausale Therapie erfolgreich sein.

Die Entwicklung der Virustatika, wie die Medikamente gegen Viren genannt werden, hat nach der Entdeckung des HI-Virus einen enormen Aufschwung erfahren. Heute stehen verschiedene gegen Viren wirksame Präparate, auch als feste Kombinationen, zur Verfügung. Bei der Herpes-simplex-Infektion, z. B. im Lippenbereich, können lokal wirksame Virustatika zur Bekämpfung der Symptome eingesetzt werden.

Achtung

Die Antibiotikagabe bei einer reinen Virusinfektion ist sinnlos, begünstigt das Auftreten multiresistenter Erreger und schädigt darüber hinaus das Darmmikrobiom!

Komplikationen von Virusinfektionen

Wenn Bakterien Chancen nutzen …

Die häufigste Komplikation einer Virusinfektion, besonders im Bereich der oberen Luftwege, ist die bakterielle Zweit- oder Sekundärinfektion. Der Virusbefall schwächt die Zellen der lokalen Abwehr, führt zu Gewebeschäden und ermöglicht es Bakterien, wie z. B. Haemophilus influenzae, sich anzusiedeln.

Spezieller Pflegehinweis

Ältere Menschen sind z. B. durch Besiedelung mit Pseudomonas aeruginosa oder Staphylococcus aureus gefährdet, die zur Sekundärinfektion der Bronchialschleimhaut führt. In diesem Fall verschlechtert sich das Krankheitsbild, eine Antibiotikagabe nach ärztlicher Anordnung ist indiziert.

Auch virale Hautauschläge wie Herpes simplex und Herpes zoster (Gürtelrose) können durch Eitererreger wie Staphylokokken und Streptokokken verstärkt werden. Hier werden zweckmäßigerweise lokale Antiseptika angewandt.

Viren und Tumorerkrankungen

Virusinfektionen und Karzinome

Einige Viren können Karzinome auslösen. Ein Beispiel hierfür ist das Epstein-Barr-Virus, der Erreger der infektiösen Mononukleose (Pfeiffer’sches Drüsenfieber), das ein nasopharyngeales Karzinom verursachen kann.

Chronische Infektionen mit verschiedenen anderen Viren vermögen das Gewebe so zu schädigen, dass eine Entartung entsteht. Ein Beispiel hierzu ist das Leberzellkarzinom, das als Folge einer chronisch-aggressiven Hepatitis B entsteht.

Viren aus hygienischer Sicht

Viren: ohne Hüllen resistenter!

Ein Kapsid, in dem das Erbgut »verpackt« ist, haben alle Viren. Aus hygienischer Sicht ist es jedoch wichtig, zwischen behüllten und unbehüllten Viren zu unterscheiden. Die behüllten Viren besitzen zusätzlich zum Kapsid eine Hülle, deren Struktur der unserer Zellmembranen ähnelt. Unbehüllte Viren widerstehen Desinfektionsmitteln und Tensiden, z. B. in Spülmittel, deutlich besser.

Tab. 1: Behüllte und unbehüllte Viren (Beispiele)


BehülltUnbehülltNameKrankheitNameKrankheit

2.2.2.1 Prione

Noch weniger als Viren: Prione

Prione sind infektiöse Partikel, die in der Lage sind, sich durch Umfalten körpereigener Eiweißmoleküle zu vermehren. Sie bringen also kein eigenes Erbgut mit, sondern beeinflussen die für die Funktion wichtige Faltung vorhandener Proteine so, dass jeweils ein weiteres pathogenes Protein entsteht. Das häufigste Krankheitsbild heißt Creutzfeld-Jakob-Erkrankung und ist bei Verdacht, Erkrankung und Tod meldepflichtig.

Die Krankheit ist durch Funktionsstörungen des Zentralnervensystems gekennzeichnet. Anfangs sind unspezifische Gedächtnisstörungen, Schwindelgefühl, depressive Verstimmung u. ä. Symptome zu beobachten. Schließlich entwickelt sich das Vollbild einer Demenzerkrankung.

Die Übertragung erfolgte früher durch neurochirurgische Transplantate (z. B. Augenhornhaut, Dura mater) und in neuerer Zeit durch Aufnahme der Prione über den Verdauungstrakt (BSE). Eine Ausbreitung gibt es in Deutschland nicht. Erkranken kann nur, wer eine bestimmte genetische Disposition hat.

Achtung

Durch die üblichen Sterilisations- und Desinfektionsmaßnahmen können diese Erreger nicht beseitigt werden, was im Krankenhaus bei neurochirurgischen und HNO-Operationen berücksichtigt wird. Der Übertragungsweg über den Magen-Darm-Trakt soll durch aufwändige Untersuchungen tierischer Lebensmittel unterbrochen werden. Insgesamt fehlt bisher aber jede Evidenz für eine Übertragung durch Endoskope oder Instrumente. In Deutschland gibt es auch keine Hinweise auf Infektionen über Lebensmittel, die Inzidenz der Creutzfeld-Jakob-Erkrankung ist seit Jahrzehnten unverändert, was selbst bei einer mittleren Inkubationszeit von 24 Jahren eher gegen Übertragungen in Deutschland spricht.

Spezielle Viren
2.2.2.2 Hepatitisviren

Risiko für Pflegepersonal – Hepatitis

Es handelt sich um unterschiedliche Viren, die aufgrund der Ähnlichkeit der Krankheitsbilder zusammengefasst und alphabetisch geordnet wurden. Hinsichtlich der Hygiene können wegen der identischen Übertragungswege Hepatitis-A- und Hepatitis-E-Erreger sowie die anderen in jeweils eine Gruppe zusammengefasst werden.

HAV (Hepatitis-A-Virus)

Nach fäkal-oraler Übertragung und einer Inkubationszeit von 15 bis 40 Tagen die Hepatitis A in etwa 5 % der Fälle mit akut auftretenden Krankheitszeichen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit und hellem Stuhl. In etwa 10 % der Fälle tritt Gelbsucht (Ikterus) auf, vor allem im Bereich der Augäpfel (Sklerenikterus) und der Haut. Die Infektion hinterlässt i. d. R. keine Folgeschäden.

Mögliche Übertragungswege sind direkter Hautkontakt, Infektion durch kontaminiertes Trinkwasser bzw. Lebensmittel.

Ansteckung durch Badewasser oder Geschlechtsverkehr (selten).

Die Diagnose erfolgt durch Nachweis des Virus im Stuhl und/oder der Antikörper im Blut.

HBV (Hepatitis-B-Virus)

Hier erfolgt die Ansteckung durch Blut und Sexualverkehr. Die Inkubationszeit beträgt 30 bis 120 Tage, dann beginnt die Erkrankung schleichend. Die Symptome entsprechen denen der Hepatitis A, Gelbsucht ist jedoch häufiger zu beobachten. Folgeschäden und Verbleib des Virus im Körper werden in 5 bis 10 % der Fälle beobachtet. Nach längerem Krankheitsverlauf entsteht eine Leberzirrhose, aus der ein Hepatom (Hepatozelluläres Karzinom, Leberzellkarzinom) resultieren kann. Heute ist die Infektion nicht nur impfpräventabel, sondern gilt auch als heilbar.

HCV (Hepatitis-C-Virus)

Am häufigsten erfolgt die Ansteckung durch Blut, allerdings bleibt in 40 % der Fälle der genaue Infektionsweg unbekannt. Die Inkubationszeit beträgt ein bis fünf Monate, meist etwa zwei Monate. Nach unspezifischem Beginn tritt in einem Drittel der Fälle Gelbsucht auf. Chronische Verläufe sind relativ häufig. Eine Impfung gibt es durch die hohe Mutationsrate des Virus nicht, jedoch steht heute eine Therapie zur Verfügung.

HDV (Hepatitis-Delta-Virus)

Das Deltavirus ist auf die Helferfunktion des HBV angewiesen und tritt nur dann auf, wenn bereits eine Hepatitis-B-Infektion besteht. Nach einer Inkubationszeit von 21 bis 90 Tagen verschlimmert dieses inkomplette Virus die bestehende Infektion.

HEV (Hepatitis-E-Virus)

Der Krankheitsverlauf ist dem der Hepatitis A ähnlich. Das HEV kommt in tropischen Ländern wie Afrika, dem Nahen Osten, Mexiko und Indien vor. Allerdings treten zunehmend Fälle auch in Deutschland auf – im Jahr 2013 wurden 459 Fälle an das RKI gemeldet und damit 18 % mehr als im Vorjahr. Dieser Trend setzte sich ungebrochen fort, 2018 waren es bereits 3.396 Meldungen. Im Jahr 2019 wurde mit 3.724 Fällen nur noch eine moderate Steigerung beobachtet.

2.2.2.3 HIV (Human immunodeficiency virus)

HIV – 100-mal weniger infektiös als HBV

Von HIV (humanes Immundefizitvirus) sind bisher zwei Typen (HIV-1 und HIV-2) bekannt. Derzeit leben nach Schätzung des Robert Koch-Institutes etwa 46.500 mit HIV-infizierte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Hauptinfektionsquellen sind ungeschützter Geschlechtsverkehr, Ansteckung durch kontaminierte Injektionskanülen und Blutkontakte. Die Erkrankung wird als AIDS (erworbenes Immundefektsyndrom) bezeichnet.

Nach einer Inkubationszeit von sechs bis 40 Tagen ist ein dem Pfeiffer’schen Drüsenfieber (infektiöse Mononukleose) ähnliches Krankheitsbild zu beobachten. Dies kann jedoch so leicht ausgeprägt sein, dass es entweder kaum bemerkt wird oder aber nicht zu einer weiterführenden Diagnostik führt. Danach bleibt die Infektion u. U. bis zu mehreren Jahren asymptomatisch. Gelegentlich auftretende Lymphknotenschwellungen oder Milzvergrößerungen werden beschrieben. Beschwerden können unspezifisch sein, Veränderungen an Haut und Schleimhäuten werden sichtbar, u. U. treten gastrointestinale Beschwerden auf. Gelegentlich zeigen sich auch neurologische Symptome. Im Vollbild der Erkrankung treten opportunistische Infektionen mit an sich relativ harmlosen Erregern wie Pneumocystis jerovici, Toxoplasma gondii und Candida albicans auf. Vorhandene Tuberkuloseerreger können reaktiviert werden.

Therapie

Inzwischen stehen viele unterschiedliche Medikamente zur Verfügung, die an verschiedenen Stellen des Virusvermehrungszyklus angreifen und in Kombination gegeben werden. Eine vollständige Heilung, also Viruselimination, ist noch nicht möglich, jedoch kann unter Dauertherapie eine normale Lebensspanne erreicht werden.

2.2.2.4 Adenoviren

Augenerkrankungen

Adenoviren sind Verursacher der Keratokonjunktivitis epidemica, einer schweren Binde- und Hornhautentzündung des Auges. Zu beachten ist, dass Adenoviren auch außerhalb des Organismus, z. B. auf dem Instrumentarium und dem Inventar, lange infektiös bleiben können. Sie führen gelegentlich zu Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen. Mehr dazu in Kapitel 10.4.2.

2.2.2.5 Herpesviren

Anhängliche Viren – Herpes

Alle hier genannten Herpesviren lieben ihren Wirtsorganismus so, dass sie sich gar nicht mehr von ihm trennen wollen. Sie verbleiben nach einmal erfolgter Infektion wahrscheinlich lebenslang im Körper, wobei sie Nervengewebe bevorzugen.

Herpes-simplex-Virus Typ 1 (HSV 1)

Erreger des Herpes labialis (Lippenherpes). Auf Haut und Schleimhaut kommt es zu Bläschen, die mit klarem Sekret gefüllt sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, aber auch Tröpfchen- und Schmierinfektion sind möglich. Werden die Bläschen aufgekratzt, kommt es zur bakteriellen Superinfektion. Der generalisierte Herpes (Herpessepsis) und die Hirnentzündung (Herpesenzephalitis) kommen nur bei abwehrgeschwächten Patienten vor.

Herpes-simplex-Virus Typ 2 (HSV 2)

Erreger des Herpes genitalis. Der Genitalbereich ist überwiegend betroffen, der Verlauf gleicht dem bei Infektion mit HSV 1.

Varizella-Zoster-Virus (VZV)

VZV – ein Virus, zweiKrankheiten

Erreger der Windpocken (Erstinfektion) und der Gürtelrose (Rezidiv). Die Ansteckung erfolgt meist durch Tröpfcheninfektion. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis drei Wochen entwickelt sich ein stark juckendes Exanthem, das sich vom Rumpf ausgehend über den ganzen Körper einschließlich der Kopfhaut ausbreitet. Zunächst entstehen rote Flecken, dann Papeln, später wasserklare Bläschen, die nach Krustenbildung abheilen. Gleichzeitig bestehen Effloreszenzen unterschiedlicher Stadien (»Sternenhimmel«). Komplikationen wie Meningoenzephalitis und Pneumonie sind selten, aber gefährlich.

Jahrzehnte nach der Erstinfektion kann es zum Rezidiv in Form der Gürtelrose kommen. Dabei ist das Exanthem auf ein Hautsegment (entsprechend ein oder zwei Dermatomen), meist im Rumpfbereich, beschränkt. Die Hauterscheinungen sind grundsätzlich als infektiös anzusehen, d. h. es kann bei nicht immunen Personen zur Windpockenerkrankung (nicht zur Gürtelrose!) kommen. In letzter Zeit treten vereinzelt Fälle einer Zweitinfektion mit Windpockenmanifestation bei über 50 Jahre alten Personen auf. Die Ursache ist noch nicht klar.

2.2.2.6 Influenzaviren

Influenza – echte Grippe

Influenzaviren sind die Erreger der Virusgrippe. Man unterscheidet drei verschiedene Typen, die mit Großbuchstaben (A, B und C) bezeichnet werden. Eine erweiterte Bezeichnung erfolgt nach vorhandenem Typ des Hämagglutinins und der Neuraminidase (z. B. H1N1). In Deutschland sind vor allem A (Hauptsaison meist November bis Januar) und B (Hauptsaison meist Dezember bis März) vertreten. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Nach kurzer Inkubationszeit (ein bis drei Tage) entwickelt sich das typische Krankheitsbild mit hohem Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Als Komplikation kann eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis), eine Hirnhautentzündung (Meningoenzephalitis) oder eine Lungenentzündung (Pneumonie), entweder durch das Virus selbst oder eine bakterielle Superinfektion entstehen. Mehr dazu in Kapitel 10.4.1. Die Influenzaviren erweisen und erwiesen sich als Pandemie-fähig.

2.2.2.7 Papillomviren

Warzen

Papillomviren sind die Erreger der Dornwarzen. Ständig werden aktive Viren über die Warzen abgegeben. Bei einer Blutung steigt die abgegebene Virusmenge noch. V. a. zur Bekämpfung dieser Viren ist es erforderlich, den Fußboden eines von mehreren Bewohnern bzw. Patienten genutzten Badezimmers regelmäßig viruswirksam (viruzid) zu desinfizieren, insbesondere, wenn Warzen nachgewiesen wurden.

2.2.2.8 Rotaviren

Niedrige Infektionsdosis

Diese unbehüllten und damit relativ stabilen Viren gehören zur Familie der Reoviridae. Bemerkenswert ist ihre sehr niedrige Infektionsdosis (10 Viren sind für eine Infektion ausreichend) bei gleichzeitig sehr hoher Ausscheidung (109 bis 1011 Viren pro Gramm Stuhl). Neben der fäkal-oralen Übertragung kommt offenbar auch eine aerogene Übertragung in Frage. Nach einer Inkubationszeit von ein bis drei Tagen treten wässrige Durchfälle in Verbindung mit Erbrechen und Fieber auf. I. d. R. halten die Symptome zwei bis sechs Tage an. Gelegentlich treten begleitend schnupfenähnliche Symptome auf.

2.2.2.9 Noroviren

Erfolgreichstes Enteritisvirus: von ca. 9.000 (2001) auf weit über 200.000 Fälle (2008) gestiegen

Diese zur Familie der Caliciviridae gehörenden Viren sind eine der häufigsten Ursachen für akute Gastroenteritisfälle in Pflegeeinrichtungen. Die sehr niedrige Infektionsdosis liegt bei 10 bis 100 Viren. Die Infektion erfolgt auf fäkal-oralem Weg oder durch Aerosol, das beim Erbrechen entsteht. Die Übertragung durch kontaminierte Lebensmittel und andere Gegenstände ist ebenfalls möglich. Die Inkubationszeit beträgt ein bis ca. drei Tage. Neben Erbrechen und starkem Durchfall fällt ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl auf, das durch Bauch-, Kopf- und Muskelschmerzen gekennzeichnet ist. Fieberhafte Temperaturen werden selten beobachtet. Im Normalfall dauert die Erkrankung etwa zwölf bis 72 Stunden. Das Virus kann aber noch bis zu zwei Wochen nach Abklingen der Symptomatik ausgeschieden werden. Die Anzahl der Ausbrüche und Erkrankungen schwankt i. d. R. von Jahr zu Jahr.

Spezieller Pflegehinweis

Die Händehygiene mit Alkoholkombinationspräparaten kann versagen, daher Herstellergutachten anfordern. Als Testvirus im Gutachten sollte das murine Norovirus (MNV) verwendet worden sein. Einwirkzeiten länger als 30 Sekunden sind nicht mehr Stand der Technik. Sie soll über einen Zeitraum von zwei Wochen (nach Abklingen der Symptome) bei jedem möglichen Stuhlkontakt bzw. Toilettengang fortgeführt werden.

2.2.2.10 Coronaviren

Noch ein pandemiefähiges Virus

Diese unbehüllten Viren gehen von Tieren auf den Menschen über. Es gibt auch »einheimische« Coronaviren, die keine Schlagzeilen machen und meist bei Kindern banalen Schnupfen und Durchfall auslösen. Schlagzeilen machte das SARS-Coronavirus, das wohl von Schleichkatzen zum Verzehr auf den Menschen in China überging. MERS dagegen wurde wohl von Dromedaren in der arabischen Welt übertragen. Das SARS-CoV-2 stammt dagegen wieder aus China, als Überträger gelten Fledermäuse, die zum Verzehr gedachte Tiere infizierten. Coronaviren werden über Tröpfchen (5 µ oder größer) übertragen. Selten sind wohl auch Schmierinfektionen möglich. Das Virus ist nicht hochkontagiös, bei Tests im Rahmen von Studien wurden nur 6 bis 16 % Antikörperträger gefunden, das legt nah, dass es selbst in den Corona-Hotspots wie bei der Influenza eine natürliche Immunität gibt. Sicher ist das allerdings nicht, da die Antikörper möglicherweise zumindest bei einigen nicht lange vorhalten. Noch dazu wird der Verlauf durch humangenetische Komponenten bestimmt, wie jüngste Forschungsergebnisse zeigen.

2.2.3 Pilze
2.2.3.1 Sprosspilze

Besiedler und Infektionserreger

Wie der Name schon andeutet, vermehren sie sich durch Sprossung, d. h. eine kleine Tochterzelle sprosst aus der Mutterzelle. Die Erreger werden auch als Hefepilze bezeichnet. Manchmal ziehen sich die Sprosspilzzellen in die Länge, sog. Pseudomyzel. Sie sind etwa zehnmal so groß wie Staphylokokken. Auch Sprosspilze haben Haftorgane und Endotoxine.

Candida albicans und andere Candida-Spezis

In geringeren Mengen sind sie physiologische Bewohner des Verdauungstraktes. Erst ihre durch eine Störung der normalen Flora (Antibiotikabehandlung!) oder der regionalen Abwehr hervorgerufene massenhafte Vermehrung führt zu Candidose oder Soor.

Auf Schleimhäuten (z. B. Mund, Zunge) bildet sich ein weißlicher Belag. Die Candidose des Darms ist symptomarm (eventuell Blähungen, gelegentlich leichte Durchfälle) und wird oft erst bemerkt, wenn die Analhaut oder die Genitalien mit befallen werden. Zunehmend zeigt sich ein Zusammenhang zwischen Mundsoor und Pneumonien, daher sollte bei der Mundpflege auf Candida geachtet werden.

Merke

Im Pflegebereich treten vor allem Mundsoor und Windeldermatitiden als typische Hefepilzinfektionen auf. Aber auch andere Hautbereiche sowie Zehen- und Fingernägel können befallen sein. Katheter und Implantate können mit Pilzen besiedelt sein.

Zur systemischen Infektion (Sepsis mit Absiedelungen in Organen und Augenhintergrund) kommt es nur bei schwerer Grunderkrankung mit Immunsuppression. Charakteristischerweise entwickelt sich ein schleichendes Krankheitsbild mit geringen Temperaturerhöhungen.

2.2.3.2 Schimmelpilze

Überall und feuchte-liebend – Schimmelpilze

Die meisten Schimmelpilze sind eher lästige Verunreiniger von Lebensmitteln und Besiedler von feuchten Gegenständen, als dass sie gefährlich für Menschen wären. I. d. R. werden »nur« Allergien ausgelöst. Schimmelpilze vermehren sich durch Sporen, die im Gegensatz zu den Bakteriensporen keine resistenten Dauerformen sind. Eine typische Schimmelpilzkolonie besteht aus Substratmyzel (echtes Myzel, bestehend aus spezialisierten Zellen) zur Ernährung der Kolonie und aus in die Luft gestreckten Myzelien (für Atmung und Vermehrung, daher das »pelzige« Aussehen der Kolonien).

Medizinisch wichtig sind die Aspergillus - Gruppe (Gießkannenschimmel) und die Mucor - Gruppe (Köpfchenschimmel). Beide Gruppen können verletzte Haut befallen sowie mit Fremdkörpern in tiefere Hautschichten gelangen. Die Gehörgänge können besiedelt werden. Die Lunge kann nach Einatmen der Sporen infiziert werden, insbesondere vorgeschädigte Bezirke (TBC-Kavernen). Aspergillen können als Allergene für Asthma fungieren. Mucor besitzt eine besondere Affinität zu Blutgefäßen, dies kann zu Thrombosen führen. Aspergillus-Arten können Aflatoxine erzeugen, die lebertoxisch sind. Verschimmelte Lebensmittel, vor allem Nüsse, daher immer verwerfen.

Merke

Schimmelpilze können Ursache für allergische Beschwerden bis hin zu Asthma sein. Dabei verursachen Stoffwechselprodukte der Pilze in der Luft (MVOCs – microbial volatile organic compounds) die Beschwerden.

2.2.3.3 Dermatophyten

Lästige Liebhaber von Haut, Haaren und Nägeln

Diese Pilzgruppe ernährt sich von Bestandteilen der menschlichen Haut, Haare und Nägel. Auf häufigsten tritt sie als »Fußpilz « in Erscheinung. Wie bei den Schimmelpilzen erfolgt die Vermehrung durch Sporen, die als Konidien bezeichnet werden. Prophylaktisch wirkt schonendes Waschen mit tensidhaltigen Waschlösungen, therapeutisch stehen verschiedenste Präparate zur Verfügung. Bei alten Menschen sind Infektionen der Fußnägel mit Dermatophyten häufig. Die Anwendung von Salbenpräparaten ist i. d. R. hierbei nicht erfolgreich. Ist der Nagel noch nicht komplett befallen, kann mit speziellen, gegen Pilze wirksamen Lösungen oder Nagellacken versucht werden, den Nagel zu retten. Haben die Pilze das Nagelbett erreicht, wächst der Nagel fortan bereits pilzbefallen. In diesem Fall ist nur eine systemische Therapie mit Tabletten erfolgversprechend.

Spezieller Pflegehinweis

Pflegepersonal bzw. Fußpfleger, die Fußpilz und pilzbefallene Nägel behandeln, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Eine Keimverschleppung ist durch geeignete Desinfektions-/Sterilisationsmaßnahmen und das Tragen von Einmalhandschuhen zu verhindern.

2.2.4 Parasiten

Prinzipiell unterscheidet man Endo- und Ektoparasiten. Endoparasiten sind z. B. Spulwürmer, Bandwürmer, Echinokokken, Einzeller wie Lamblien und Kryptoporidien, kurz also Parasiten, die im Inneren des menschlichen Körpers bzw. in seinen Organen leben.

Dem gegenüber stehen Ektoparasiten wie Läuse, Krätzmilben und Flöhe, also Parasiten, die auf oder in der Haut und auf Haaren leben.

Während Endoparasitosen in Deutschland insgesamt nicht mehr oft auftreten, dafür aber immer wieder übersehen werden, sind Ektoparasiten nach wie vor relativ häufig.

Endoparasiten von Bedeutung sind Giardia lamblia (mit ca. 3.000 gemeldeten Fällen pro Jahr) und die Kryptosporidien (mit ca. 1.000 gemeldeten Fällen pro Jahr). Beide können über Wasser (z. B. in Badeseen) oder durch Haustierkontakt mit mangelnder Händehygiene vor der nachfolgenden Nahrungsaufnahme übertragen werden.

Ektoparasiten von Bedeutung sind die Kopflaus, die Kleiderlaus und die Filzlaus. Noch häufiger tritt in Pflegeeinrichtungen die achtbeinige Krätzmilbe Scabies auf. Hausstaubmilben können durch ihren Kot Allergikern das Leben schwer machen, den Menschen jedoch nicht direkt besiedeln.

Wo Haustiere gehalten werden, können auch Flöhe auftauchen. V. a. der Katzenfloh weist keine sehr hohe Wirtsspezifität auf und befällt auch mal gerne Menschen. Pulex irritans, der eigentliche Menschenfloh, ist sehr selten geworden.

2.2.4.1 Endoparasiten
A Protozoen (Einzeller)

Protozoen sind im Gegensatz zu Bakterien Eukaryonten, d. h. sie besitzen einen Zellkern, daneben noch Organellen und meist Geißeln. Häufig kommen sie bei Mensch und Tier vor, einige werden durch Insekten übertragen. In der Bundesrepublik Deutschland sind im wesentlichen Toxoplasmen, Trichomonaden und seltener Lamblien und Amöben von Bedeutung.

Toxoplasma gondii

Gefährlich für Schwangere – Toxoplasmen

Dieses bananenförmige Protozoon bevorzugt neben dem Menschen noch Jungkatzen, andere Haustiere und Vögel als mögliche Wirte. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch den Umgang mit Haustieren und durch den Genuss von rohem Fleisch und Salat. Die Infektion bleibt i. d. R. symptomarm (Abgeschlagenheit, Lymphknotenschwellung, evtl. leichtes Fieber). Gelegentlich bilden sich kleine, verkalkte Zysten im Gehirn. Die Infektion in der Schwangerschaft (2. und 3. Trimenon) ist hingegen für den Embryo gefährlich. Gleichfalls stark bedroht sind AIDS-Patienten.

Achtung

Zu beachten ist, dass auch alte, symptomarm oder symptomlos verlaufene Toxoplasmoseinfektionen bei einer späteren Abwehrschwäche, z. B. bei einer HIV-Infektion reaktiviert werden können. Nachfolgende Komplikationen sind z. B. Netzhaut-, Lungen- oder sogar Hirnschäden.

Trichomonas vaginalis

Trichomonaden

Dieser Flagellat kommt bei Frau und Mann in der Genitalregion vor. Er wird beim Geschlechtsverkehr von Mensch zu Mensch übertragen. Bei der Frau ruft er eine Zervizitis (Gebärmutterhalsentzündung), beim Mann eine Harnröhrenentzündung hervor.

Lamblien – auch in Europa heimisch

Giardia lamblia (Lamblia intestinalis) besiedelt den oberen Dünndarm des Menschen, nachdem die Zysten (umweltresistente Form) mit kontaminiertem Wasser (Fäkalien) oder durch Fliegenkot kontaminierten Lebensmitteln aufgenommen wurden. Die Klinik reicht von Beschwerdelosigkeit bis zu schweren wässrigen Durchfällen. Der Nachweis erfolgt im Stuhlnativpräparat (Beweglichkeit der Lamblien oder Zysten).

Amöben

Chlorresistent und Legionellentaxi – Amöben

Tatsächlich befinden sich in unserem Trinkwasser verschiedene Amöbenspezies. Das ist darauf zurückzuführen, dass Amöben in der Lage sind, Zysten zu bilden. Diese Zysten sind gegen Chlor, das in Deutschland das gebräuchlichste Wasserdesinfektionsmittel ist, relativ resistent. Als Krankheitserreger spielen sie hier keine große Rolle, sie sind jedoch als Transportorganismen für Legionellen bekannt. In Deutschland heimische Amöben wie Endolimax nana können zumindest bei disponierten Menschen leichte Durchfälle hervorrufen. Die Amöbenruhr (Entamoeba histolytica) wird gelegentlich aus dem Ausland eingeschleppt.

B Helminthen (Eingeweidewürmer)

Große Würmer – heute selten

Die klassischen Bandwürmer wie der Schweine- und Rinderbandwurm und der Fischbandwurm sind durch die heute üblichen Lebensmittelkontrollen selten geworden. Die Parasiten, die die beachtliche Länge von über zehn Metern erreichen können und z. T. eine hohe Lebenserwartung (mehrere Jahre) haben, werden daher kaum noch gefunden. Bandwürmer erkennt man an der Ausscheidung sog. Proglottiden (Bandwurmteile), die den ausgedehnten, verzweigten Uterus der Parasiten enthalten. Diese meist beweglichen, breiten und abgeflachten Wurmteile und der Ei-Nachweis im Stuhl sichern die Diagnose. Eine Wurmkur schafft schnell Abhilfe.

Echinokokken – eine OP-Indikation

Weitaus gefährlicher sind der Hunde- und der Fuchsbandwurm (Echinococcus granulosus und Echinococcus alveolaris). Diese Würmer wandern über die Darmwand in das Lebergewebe ein, wo sie sich ähnlich einem Tumor ausbreiten oder große zystische Blasen bilden. Die Therapie erfolgt chirurgisch durch Entfernung der Zysten und der befallenen Leberbezirke. Hunde- und Fuchsbandwurm kann durch Waldbeeren, Fallobst und Pilze übertragen werden. Werden diese Nahrungsmittel gekocht, besteht keine Ansteckungsgefahr.

Haustiere entwurmen

Haustiere können z. B. Spulwürmer wie Toxocara canis übertragen. Werden Haustiere in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gehalten oder kommen diese zu Besuch, ist eine regelmäßige Entwurmung nachzuweisen ( Kap. 9).

Oxyuren – oft bei Kindern

In der Bundesrepublik Deutschland sind Oxyuren (Enterobius vermicularis) verbreitet. Die Madenwürmer können über Eier, die das Weibchen nachts in der Analregion ablegt, die daraufhin stark zu jucken anfängt, von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, aber auch den gleichen Menschen immer wieder infizieren. Der Nachweis der Würmer erfolgt durch den Klebestreifentest. In der Analregion wird ein Klebestreifenabklatsch mit klarem Klebefilm vorgenommen; anschließend werden die Eier mikroskopisch nachgewiesen.

Therapie

Durch die Verabreichung von Vermiziden (Wurmmitteln) werden die Parasiten abgetötet und rasch eine Heilung herbeigeführt.

2.2.4.2 Ektoparasiten
Sarcoptes scabiei hominis (Krätzmilbe)

Bei Krätzmilbenbefall unterscheidet man die klassische Krätze (Scabies) von der krustösen Krätze (Scabies crustosa). Die unterschiedlichen Krankheitsbilder werden von der gleichen Milbenspezies ausgelöst. Gemäß § 34 IfSG sind die Erkrankungen in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Einzelfall, sonst bei Ausbrüchen meldepflichtig. Die Anzahl der Milben pro betroffenen Patienten entscheidet über den Verlauf. Bei der krustösen Krätze ist der Faktor um das 20- bis 100 fache höher. Die Milbe, die sich vom Ei über das Larven- und Nymphenstadium zum erwachsenen Tier entwickelt, gräbt Gänge in die oberste Hautschicht (Stratum corneum) des Menschen.

Symptome

Die Betroffenen verspüren einen oft heftigen Juckreiz, der weniger durch die Milbe selbst als durch ihren Kot ausgelöst wird. Wenn sie kratzen, kann durch das Aufkratzen der Gangmündungen und nachfolgende bakterielle Infektionen das Bild so verändert werden, dass die Skabiesdiagnostik stark erschwert wird. Die Milbe verhungert ohne Wirt nach vier bis fünf Tagen. Die Übertragung der Milben findet durch begattete Weibchen statt. Innerhalb von 30 Minuten haben sie sich in die Hornschicht der Haut eingebohrt. Bei niedrigen Temperaturen (12 °C) und feuchter Luft sind sie sogar bis zu 14 Tage überlebensfähig. Ab 16 °C werden sie immobil. Milben sitzen gelegentlich auf Hautschuppen und werden dann buchstäblich verloren. Dies erklärt, weshalb mögliche Übertragungswege außer dem direkten Kontakt von Mensch zu Mensch auch Matratzen, Handtücher, Waschlappen, ja sogar Polstermöbel oder Hautcreme sein können. (Zur Bekämpfung Kap. 4.7.9.6)

Kopfläuse

Kopfläuse können jedes behaarte Körperteil befallen

Befall mit Kopfläusen ist heute noch relativ häufig, vor allem in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die sechsbeinige Kopflaus klebt ihre Eier, die sog. Nissen, an die Kopfhaare, kann aber auch andere behaarte Körperstellen befallen. Nach 18 bis 21 Tagen ist der Lebenszyklus Ei – Larve – vermehrungsfähige Laus abgeschlossen. Mit einer Größe von 2,5 bis 3 mm sind Läuse mit bloßem Auge erkennbar; bei der Suche ist jedoch eine Lupe hilfreich. Untersucht werden müssen Schläfen, Ohren- und Nackengegend, bei starkem Befall oder entsprechenden Hautläsionen auch Barthaar und Brustbehaarung.

Kopfläuse übertragen in Deutschland keine Krankheitserreger, ihr Speichel führt aber zu ausgeprägtem Juckreiz. Durch Kratzen mit nachfolgender bakterieller Sekundärinfektion entsteht ein ekzemähnliches Bild mit kleinen, eiternden Wunden, ggf. mit Schwellung der betreffenden regionalen Lymphknoten.

Neben der direkten Übertragung »von Kopf zu Kopf« werden Läuse über Kleidung, Kämme, Haarbürsten, Kopfkissen, Decken und Plüschtiere übertragen. (Zur Bekämpfung Kap. 4.7.9.7)

2.3 Wer ist wer in der Welt der Mikroorganismen?
2.3.1 Meldepflichtige Krankheiten und ihre Erreger

In der nachfolgenden Tabelle werden verschiedene Krankheitsbezeichnungen genannt und Erreger, Übertragungswege und Leitsymptome angegeben. Diese Tabelle soll die Zuordnung meldepflichtiger Erkrankungen (entsprechender Paragraph des IfSG in Klammern) mit den notwendigen Schutzmaßnahmen erleichtern.

Tab. 2: Meldepflichtige Erkrankungen




Krankheit (§ IfSG)ErregerÜbertragungswegLeitsymptom

Länderregierungen können die Meldepflicht jederzeit ausweiten, weshalb man sich beim lokalen Gesundheitsamt nach ggf. bestehenden weiteren Meldepflichten erkundigen sollte, beispielhaft seien die Borreliose-Meldepflicht in Bayern und die für Carbapenemasebildner in Hessen genannt. In bestimmten Fällen kann auch das Gesundheitsamt die Meldung bestimmter Erreger zusätzlich verlangen (z. B. MRSA-Erfassung zur Datenerhebung für ein Netzwerk). Bei CDI sind schwere Verläufe, z. B. toxisches Megacolon oder Darmperforation, meldepflichtig. Das Labor muss einige gramnegative Stäbchenbakterien mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit (= Resistenz) melden.

2.3.2 Wer ist wer in der Bakterienwelt?

Mikrobiologische Befunde weisen oft fachlich korrekte Bakteriennamen auf, die man aber leider nicht kennt. Diese Tabelle soll helfen, den Keim richtig zuzuordnen, um dann eine angemessene Risikoabschätzung vornehmen zu können.

Tab. 3: Krankheitserreger und ihre Herkunft




BakteriennameHerkunft des ErregersUmweltmenschliches Mikrobiom oder ÜbertragungDarmkeimtierassoziierter KeimWasser

2.4 Die Waffen des Körpers

Unwillige Wirte: Abwehrmechanismen

Nach dieser Masse von Erregern mit all ihren Tricks und Kniffen könnte man meinen, wir Menschen stünden auf verlorenem Posten. Weit gefehlt, unsere körpereigene Abwehr ist ein Wunderwerk der Natur, durchaus sehr vielen Herausforderungen gewachsen. Sie besteht aus der:

Barrierefunktion der Haut und Schleimhaut

Begrenzung und Außenweltkontakt

Haut und Schleimhaut grenzen unseren Körper nach außen ab und schützen ihn v. a. mechanisch vor Infektionen. Wird die Haut oder die Schleimhaut verletzt, sorgt eine mehr oder weniger starke Blutung dafür, dass Schmutzpartikel aus der Wunde »gespült« werden. Durch die Blutgerinnung wird die Wunde rasch verschlossen, um weitere Erreger abzuhalten.

Die Luftwege können durch Nasenbehaarung zur Grobfilterung der eingeatmeten Luft sowie Flimmerephithelien in der Luftröhre auf mechanischem Wege Erreger aus der physiologischerweise sterilen Lunge fernhalten.

Der Gastrointestinaltrakt verfügt über Kolonisationsresistenz (siehe unten) und das lymphatische System. Das schleimhautassoziierte Abwehrsystem kann durch bestimmte Zellen darüber hinaus als »Trainingslager« für die gesamte körpereigene Abwehr dienen.

Die Harnwege sind bis auf die Harnröhrenmündung steril und verfügen gleichfalls über eine Art »Fresszellen«, mit denen sie aufsteigende Bakterien abwehren können. Regelmäßige Spülung durch den abfließenden Harn, besonders, wenn er schwach sauer ist, trägt darüber hinaus zur Aufrechterhaltung der Sterilität in den Harnwegen bei. Schleimhäute verfügen noch über eine Antikörperschicht aus sekretorischem Immunglobulin A (IgA).

Kolonisationsresistenz

Definition

Der Schutz durch Flora

Unter diesem Begriff versteht man die Besiedlung von Haut und Schleimhäuten mit der natürlichen Bakterienflora. Die dabei erzielte Keimdichte ist beträchtlich ( Kap. 2.1). Manche Erreger besiedeln ohne das Auftreten von Infektionszeichen oder Bildung von Antikörpern.

Die Funktion »Kolonisationsresistenz« kann sehr gut plastisch dargestellt werden, indem man sich einen Parkplatz bei einer Großveranstaltung vorstellt. Überall dort, wo schon ein Auto steht, kann keines mehr abgestellt werden. Das Gleiche gilt für das Standortmikrobiom auf menschlicher Haut und Schleimhäuten. Wo sich bereits große Mengen von Bakterien befinden, haben es Eindringlinge schwer, noch einen Platz zu finden. Wiederholt auftretende Infektionen zeigen jedoch, dass es nicht unmöglich ist.

Die »chemischen Waffen« des Blutes

Chemische Abwehr

Erreger in der Blutbahn führen nicht zwangsläufig zu einer Infektion. Im Gefäßsystem steht eine »Proteinkaskade« bereit, das sog. Komplementsystem. Das normalerweise aus mehreren Proteinkomplementen bestehende System wird durch Erregerstrukturen aktiviert und bildet den sog. »Membran - Attacke-Komplex«, der in der Lage ist, die Bakterienzellwand zu durchbrechen. Die Bakterien, die ja nicht über innere Organe verfügen, laufen buchstäblich aus und werden so getötet. »Chemotaxis» nennt man das Anlocken von Makrophagen (Fresszellen) durch die Spuren der ausgelaufenen Bakteriensubstanz. Die chemische Abwehrfunktion des Blutes wird insgesamt als »unspezifische humorale Abwehr« bezeichnet.

Darüber hinaus kann das Komplementsystem auch in Teilen Erreger für Fresszellen Makrophagen (siehe unten) markieren.

Rufbereite Zellen – die unspezifische zelluläre Abwehr

Killerzellen

Makrophagen stehen nicht nur im Blutstrom zur Verfügung, sondern auch regional in Organen, zum Beispiel in der Lunge.

Die sog. natürlichen Killerzellen eliminieren virusbefallene Zellen. Von Viren befallene Zellen »verraten« sich durch veränderte Oberflächenstrukturen und werden angegriffen und zerstört.

Natürliche Killerzellen können über Neurotransmitter und Zytokine mit dem zentralen Nervensystem Informationen austauschen. Die relativ neue Wissenschaft der Psychoneuroimmunologie beschäftigt sich mit diesen Fragestellungen. Das Wissen unserer Vorfahren, dass der Zustand der Psyche die Infektionsabwehr mitbestimmt, kann nun biochemisch bewiesen werden.

Den Steckbrief übergeben – die Funktion der antigenpräsentierenden Zellen

Vom Antigen zur spezifischen Abwehr

Die Aufgabe der unspezifischen Abwehr besteht in der Bekämpfung von Mikroorganismen, die in den Körper gelangen. Die spezifische Abwehr dagegen bekämpft bestimmte Erreger, die eine Infektion im Körper auslösen konnten. Die sog. antigenpräsentierenden Zellen vermitteln den Übergang zur spezifischen Abwehr. Diese Zellen sind in der Lage, z. B. bakterielle Antigene zusammen mit anderen Proteinen auf ihrer Oberfläche zu präsentieren. Damit gibt die Zelle den »Erregersteckbrief« an Zellen (Lymphozyten aus der sog. B- und T-Reihe) weiter. Diese Zellen sind aufgrund ihrer genetischen Ausstattung befähigt, eine große Zahl von Erregerantigenen zu »bearbeiten« und eine passende Immunantwort einzuleiten. Im Falle der B-Zellen wird die Antikörperproduktion aufgenommen, im Falle der T-Zellen werden spezialisierte Helfer- (CD4-) und Effektor- (CD8-)Zellen entwickelt.

Die Helferzellen unterstützen dabei die Zusammenarbeit von B-und T-Effektorzellen, deren Aufgabe das Vernichten von Erregern und virusbefallenen, körpereigenen Zellen ist.

Merke

Wurde die Infektion erfolgreich bekämpft, hinterlassen virale Infektionen und manche Bakterienerkrankungen einen langanhaltenden Immunschutz, der durch sog. Gedächtniszellen aufrechterhalten wird. Gedächtniszellen ermöglichen bei erneutem Erregerkontakt eine rasche Abwehrreaktion.

Bakterielle Infektionen hinterlassen seltener eine lang dauernde Immunität, meist nur dann, wenn das Krankheitsbild nicht durch das Bakterium selbst, sondern z. B. durch sein Toxin (wie bei Tetanus oder Keuchhusten) ausgelöst wurde.

Den Effekt der Gedächtniszellen macht man sich auch bei der Impfung zu Nutze ( Kap. 2.6).

Wann lässt die Abwehr nach?

Abwehrstörungen

Diese normalerweise gut funktionierenden Abwehrfunktionen sind im Alter, aber auch bei bestimmten Erkrankungen, herabgesetzt. Abwehrschwäche liegt i. d. R. vor bei:

• hohem Alter (Nachlassen der Eiweißproduktion, also auch der Antikörperproduktion),

• Immobilität (Nachlassen der Flimmerhärchenaktivität in der Lunge, verminderter Sekretabtransport etc.),

• Nikotin- und Alkoholmissbrauch (Beeinträchtigung des Stoffwechsels),

• Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus mit Beeinträchtigung des Stoffwechsels),

• chronischen Erkrankungen (z. B. Asthma, Arthritis, COPD, Psoriasis, lokale Abwehrstörungen, Dialyse),

• Krebserkrankungen (Stoffwechselbeeinträchtigung),

• Immunschwächeerkrankungen wie HIV u. a.,

• nach Transplantationen (abwehrschwächende Therapie zum Schutz des Transplantates),

• Leberschäden (verminderte Eiweißproduktion, reduzierte Stoffwechselleistung),

• offenen chronischen Wunden (gestörte Barrierefunktion, herabgesetzter Allgemeinzustand),

• medikamentöser Therapie mit Kortisonpräparaten, Immunsuppressiva u. a.,

• Depression (Bewegungsmangel, negativer Einfluss psychischer Störungen)

• genetischer Disposition (z. B. Mutationen oder Stückverluste (Deletion)).

Darüber hinaus erleichtern akute Virusinfektionen Bakterien die Infektion. Jeder »unnatürliche Weg« im Körper, z. B. Venenkatheter, Tracheostoma, Harnwegskatheter etc. führt gleichfalls zu einem erhöhten Risiko, bedingt durch die Wunde an der Eintrittsstelle und das Fremdkörpermaterial, das vor allem Bakterien Schlupfwinkel bietet. Weitere Beispiele in Kapitel 4.

2.5 Infektiologie – vom Kontakt zur Krankheit

Woher Erreger kommen

Die Infektionswege, auf denen die Erreger zu uns gelangen, sind vielgestaltig:

• über Lebensmittel und Wasser,

• durch Kontakt von Mensch zu Mensch oder von Tier zu Mensch, direkte Kontaktinfektion,

• über Insektenstiche,

• über kontaminierte (mit Erregern behaftete) Gegenstände und Flächen (indirekte Kontaktinfektion,

• über die Luft (Einatmen von erregerhaltigem Aerosol).

Infektionsablauf

Der Infektionsablauf ist entsprechend unterschiedlich, kann aber allgemein so dargestellt werden:

Bakterien gelangen in den Körper und heften sich an das Gewebe ihres Wirtes. Mit Hilfe ihrer nach außen abgegebenen Stoffwechselenzyme und Toxine verdauen sie das Gewebe und vermehren sich durch Teilung. Die körpereigene Abwehr des Wirtes beginnt mit Gegenmaßnahmen (chemische Abwehr, Makrophagen, Granulozyten, Fieber). Die Symptome richten sich nach Erreger und Infektionsort. Eventuell unterstützt durch Antibiotika besiegt die Infektionsabwehr schließlich die Erreger, der Wirtsorganismus wird gesund. Nur wenn die Abwehrfunktion nicht ausreichend ist, schreitet die Infektion fort, meist, indem die Keime in die Blutbahn gelangen und sich im ganzen Körper ausbreiten (Sepsis).

Kolonisationsmodell »Biofilm«

Schleimiger Bakterienmix

Als Ursache chronischer Infektionen wie z. B. Parodontitis (Zahnfleischentzündung mit Zahnfleischschwund) sowie für die unreine Phase chronischer Wunden als Folge eines Dekubitus bzw. venöser oder arterieller Mikrozirkulationsstörungen hat sich das Kolonisationsmodell, von einigen Autoren als »Biofilm« bezeichnet, herausgestellt.

Biofilme entstehen durch die Anlagerung genetisch befähigter Bakterien der gleichen Art, die sich mittels ihrer Haftorgane am Wundgrund anlagern. Das Gen führt – vereinfacht ausgedrückt – zur »Schleimbildung«. Wissenschaftlich wird dieser Schleim als Matrix oder Glykokalix bezeichnet und bewirkt:

Schutz der Bakterien vor Antibiotikawirkung.

Zusätzlich vor der Einwirkung von Antiseptika und Besiedelung mit weiteren Keimen.

Im Biofilm herrscht ab einer gewissen Schichtdicke ein Sauerstoffgefälle. Auf dem Wundgrund siedeln sich so vielleicht Anaerobier an, Bakterien, die unter Sauerstoffabschluss leben. Diese verraten sich durch einen unangenehmen Geruch. Andere Bakterien bilden im Biofilm quasi »Nester«, die als Mikrokolonien bezeichnet werden.

Spezieller Pflegehinweis

Der Biofilm muss auf chronischen Wunden vor der weiterführenden Therapie durch den Einsatz von Antiseptika entfernt werden. Hierzu bieten sich im Wundbereich intensive Spülungen mit physiologischer Kochsalzlösung und ggf. eine mechanische Reinigung mit einer sterilen Kompresse an. Wasserstoffperoxid (3 %ig) kann durch die Freisetzung von Sauerstoff zur Ablösung des Biofilms beitragen, ist aber heute dank moderner Spüllösungen veraltet und sollte nicht mehr verwendet werden.

Der Biofilm bildet sich auch in flüssigkeitsführenden Systemen wie in Katheterlumina von Harnwegs- wie auch Venenkathetern.

2.5.1 Typische bakterielle Infektionen

Infektionsmuster der Bakterien

Typische bakterielle Infektionen sind:

Abszess

Der Abszess ist eine Eiteransammlung in einer durch Gewebeeinschmelzung entstandenen Höhle. Abszesse können bspw. in der Muskulatur (Spritzenabszess) auftreten. Sie können spontan aufbrechen, wobei der Eiter nach außen abfließt, oder chirurgisch gespalten werden (Eröffnung und Abfluss des Eiters (Drainage)). Eine Antibiotikatherapie ist bei Abszessen i. d. R. nicht sinnvoll.

Empyem

Als Empyem wird eine Eiteransammlung in bereits vorhandenen Körperhöhlen wie Gelenken, dem Pleuraspalt oder der Kieferhöhle bezeichnet. Die jeweilige Körperhöhle füllt sich dabei ganz oder teilweise mit Eiter.

Phlegmone oder Erysipel

Hier breiten sich Bakterien wie Staphylococcus aureus oder Streptococcus pyogenes (Erysipel) ohne Eiterbildung flächenhaft in der Haut aus. Die betroffenen Hautabschnitte sind hoch gerötet, überwärmt und schmerzempfindlich. Im Gegensatz zu Abszess und Empyem, wo nur eine Drainage Erfolg bringen kann, muss diese Erkrankung auf jeden Fall antibiotisch angegangen werden.

Andere bakterielle Infektionen

Merke

Andere bakterielle Infektionen werden meistens allgemein als Entzündung bezeichnet und mit der Endung »-itis« bedacht.

Sepsis

Eine besondere Form der bakteriellen Infektion, die den ganzen Körper erfasst, ist die Sepsis. Hier sind Keime in großer Anzahl in die Blutbahn eingedrungen und werden in die Organe geschwemmt. Der bakterielle Stoffwechsel kann dabei zu einem septischen Schock führen oder Embolien auslösen.

Bakterielle Pneumonie

Die Pneumonie (Lungenentzündung) wird meist durch Streptococcus pneumoniae ausgelöst und ist i. d. R. auf einen Lungenlappen (Lobärpneumonie) begrenzt. Sie geht mit hohem Fieber, rostbraun-eitrigem Auswurf und typischen Atemgeräuschen einher. Diesem Krankheitsbild steht die sog. atypische Pneumonie gegenüber, die i. d. R. nicht auf einen Lungenlappen begrenzt ist, mit mäßigem Fieber, überwiegend trockenem Husten und geringen Rasselgeräuschen beim Abhören einhergeht.

Merke

Bakterielle Infektionen verlaufen häufig akut. Nur wenige verlaufen sehr langwierig wie die Tuberkulose oder chronisch wie z. B. die Endokarditis, wenn sie nicht behandelt wird. Außer dem Abszess und – mit Einschränkung – dem Empyem werden bakterielle Erkrankungen wirkungsvoll durch die Gabe von Antibiotika bekämpft. Entscheidend ist, ob das Bakterium für das entsprechende Antibiotikum sensibel (empfänglich) ist oder ob sich bereits Resistenzen gebildet haben.

2.5.2 Mögliche Verlaufsformen von Virusinfektionen

Virusinfektionen – nicht immer nach »Schema F«

Fast jeder denkbare Infektionsverlauf durch Viren ist möglich. Prinzipiell kann man folgende Unterteilungen treffen:

Stille Infektion

Nicht immer folgt dem Viruskontakt auch eine Infektion, oder die Infektion verläuft symptomarm bzw. symptomlos. Der Körper setzt sich aber dennoch mit dem Erreger auseinander und bildet Antikörper, die oft noch nach Jahren nachgewiesen werden können.

Akuter Verlauf

Hier wird die Infektion offensichtlich. Die Krankheit klingt jedoch vollständig ab, ohne Spätschäden zu hinterlassen. Zurück bleiben Antikörper, die oft über viele Jahre oder sogar lebenslang nachgewiesen werden können. Ein verzögerter Krankheitsverlauf ist möglich, d. h., nach einer zunächst eintretenden Besserung verschlechtert sich das Krankheitsbild noch einmal, um dann vollständig abzuklingen.

Chronisch rezidivierende Infektion

Nach der initialen und symptomatischen Infektion verlassen die Viren den Organismus nicht, sondern kapseln sich in Zellen ab, in denen sie gewissermaßen »ruhen« können. Die Infektion kann i. Abh. v. der Abwehrlage des Wirtsorganismus wieder aufflammen.

Chronisch persistierende Infektion

Diese Form der Infektion führt nach Virusbefall des entsprechenden Organs zu einem schleichenden Verlauf. Obwohl die Symptomatik des Krankheitsbildes sehr schwach ausgeprägt oder fast gar nicht vorhanden sein kann, werden ständig neue Viren produziert. Der betroffene Patient ist also dauerhaft infektiös. Diese Verlaufsform ist z. B. bei Hepatitis B und Hepatitis C möglich, die Infektionsgefahr variiert dabei mit der Viruslast.

Chronisch aggressive Infektion

Die chronisch aggressive Infektion stellt eine Virusinfektion über einen langen Zeitraum dar. Zellen werden dabei permanent geschädigt, das Leben des infizierten Patienten wird durch Organfunktionsstörungen oder -versagen verkürzt. Dauerhaft werden relativ große Mengen an Viren erzeugt, der Betroffene ist bis zu seinem Lebensende infektiös. Beispiele für solche Infektionsabläufe stellen bestimmte Formen der Hepatitis-B- und die HIV-Infektion dar.

2.6 Schutzimpfungen
2.6.1 Prinzip der Impfung

Impfung – »Training« für die Abwehr

Durch inaktive Teile, selten abgeschwächte, lebende Infektionserreger wird die körpereigene Abwehr »trainiert«. Gegen diese Impfkeime findet eine Antikörperbildung statt, die beim Auftreten der »echten« Krankheitskeime eine schnelle Antikörpervermehrung bewirkt und die eindringenden Mikroorganismen unschädlich macht. Im Falle der Diphtherie- und Tetanusimpfung werden die Giftstoffe (Toxine) der jeweiligen Bakterien chemisch verändert ( Toxoide). Die entsprechenden Antikörper bieten Schutz bei einer Infektion.

Merke

Schutzimpfungen können die jeweilige Infektion vollständig verhindern oder aber stark abschwächen. Komplikationen und Nebenwirkungen sind bei den öffentlich empfohlenen Impfungen, die im Impfplan der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut angegeben sind, relativ selten. Die Grundimmunisierung besteht meist aus mehreren Impfungen; zur Auffrischung, falls erforderlich, reicht i. d. R. eine Impfung. Bei sehr schnell zugelassenen Impfungen (< 6 bis 8 Jahre, ausgenommen Impfung gegen die saisonale Grippe) ist Vorsicht geboten, die Schweinegrippeimpfung z. B. zeigte überdurchschnittlich viele Nebenwirkungen, z. T mit chronischen Schäden.

2.6.2 Wann soll nicht geimpft werden?

Kontraindikationen

Die beste Wirkung von Impfungen wird erzielt, wenn der Körper gesund ist.

Impfungen sollten daher nicht durchgeführt werden

• während akuter Infektionen,

• bei anderen akuten Erkrankungen, z. B. im akuten Schub einer Neurodermitis,

• bei vorbekannten heftigen Impfreaktionen (mit Fieber und/oder Hautreaktionen).

Bei bekannter Allergie sowie während einer hoch dosierten Kortisonbehandlung ist eine Risikoabwägung vor der Entscheidung zur Impfung notwendig. Bei Dialysepatienten kann die Antikörperbildung nach der Impfung vermindert sein.

2.6.3 Wer ist im Betrieb für den Impfschutz zuständig?

Zuständigkeiten

Gemäß der TRBA 250 (BGR 250) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer über Präventionsmaßnahmen wie stichsichere Kanülen, Schutzimpfungen und Postexpositionsprophylaxe (PEP, Medikamenteneinnahme nach vermutetem Erregerkontakt, um eine Infektion zu verhindern) aufzuklären. Die Impfung ist jedoch freiwillig, da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt. Die Kosten für die Betriebsärztliche Vorsorge muss der Arbeitgeber tragen (Ziffer 10 TRBA 250). Die Impfungen werden vom Betriebsarzt festgelegt, der auch die Voruntersuchung durchführt und die korrekte Durchführung überwacht, die Postexpositionsprophylaxe (PEP) kann mit einem Fachzentrum individuell abgesprochen werden.

2.6.4 Empfohlene Schutzimpfungen für das Pflegepersonal

Funktion

Die derzeit von der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes empfohlenen Impfungen haben den Zweck, Pflegepersonal und Bewohner vor schweren Infektionen zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt sind derzeit die im Folgenden aufgeführten Schutzimpfungen sinnvoll.

Hepatitis-B-Impfung

Hepatitis-B-Impfstoffe haben den Nachteil, dass sie in Einzelfällen schlecht wirken (sog. »Nonresponder«) und daher nach relativ kurzer Zeit eine Nachimpfung erforderlich sein kann.

Beachte

Dennoch ist die Hepatitis-B-Impfung für Pflegepersonal zu empfehlen, da Infektionsgefahr bei Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten und Stuhl besteht. Die Wirkung verbessert sich bei Kombination mit der Impfung gegen Hepatitis A (in der gleichen Spritze), weswegen die Kombinationsimpfung heute allgemein empfohlen ist.

Evtl. schlechte Wirkung des Impfstoffes

Die Hepatitis-B-Impfung erfolgt durch Applikation der Erstdosis. Vier bis acht Wochen später wird die zweite und nach sechs Monaten die dritte Dosis verabreicht. Nach der dritten Impfung ist eine Titerkontrolle erforderlich, die eine Beurteilung des Impferfolgs und der Antikörperbildung erlaubt. Der ermittelte Titerwert erlaubt eine Abschätzung, wann eine Kontrolluntersuchung bzw. eine Nachimpfung erforderlich ist. Wurde jedoch ein ausreichender Titer erreicht, wird die Impfung heute ohne Titer-Bestimmung alle zehn Jahre aufgefrischt.

Hepatitis-A-Impfung

Zunehmend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Hepatitis-A-Impfung auch in Deutschland eine sinnvolle Ergänzung ist. Die Hepatitis A wird auf verschiedensten Wegen übertragen und ist dadurch schneller zu akquirieren als die Hepatitis-B. Sie wird relativ häufig aus dem Ausland eingeschleppt, und auch in Deutschland werden regelmäßig Neuerkrankungen beobachtet. Die Hepatitis-B- und die Hepatitis-A-Impfung werden kombiniert in einer Spritze angeboten, können aber auch einzeln verabreicht werden.

Die Hepatitis-A-Impfung (zweimalige Gabe) ist fast immer erfolgreich, Titerkontrollen sind daher nicht erforderlich.

Tetanusschutzimpfung

Hinweis

Die Tetanusimpfung wirkt in aller Regel umgehend und schützt vor der spastischen Lähmung nach Infektion. Sie muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden, bei ausgedehnten Verletzungen früher. Es ist zweckmäßig, die Tetanusimpfung mit einer Diphtherieimpfung zu kombinieren. Dies kann durch eine Injektion geschehen.

Diphtherieimpfung

Auch gegen Diphtherie besteht normalerweise durch eine Impfung im Kindesalter Impfschutz. Allerdings geht dieser nach zehn Jahren verloren, so dass regelmäßige Auffrischungen erfolgen sollten. Obwohl die Diphtherie in Osteuropa wieder rückläufig ist, sollte der Schutz wieder aufgefrischt werden. Nach Grundimmunisierung und Auffrischungsinjektion besteht der Impfschutz für weitere zehn Jahre.

Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung muss jährlich neu durchgeführt werden, da die Grippeerreger dazu neigen, ihre Oberflächenantigene stark zu verändern. Eine einmalige Injektion gewährt ausreichend Schutz für die jeweilige Saison.

Merke

Die Grippeschutzimpfung ist im Altenpflegebereich besonders empfehlenswert, da die Grippe bei älteren Menschen tödlich verlaufen kann. Jüngere, sonst gesunde Menschen erkranken gleichfalls relativ schwer, und Komplikationen wie eitrige Bronchitis und Lungenentzündung sind nicht selten. Nach Möglichkeit sollten daher Pflegende und Bewohner geimpft werden.

Pertussis-Schutzimpfung

Weil zunehmend Erwachsene an Keuchhusten erkranken, wurde eine Meldepflicht nach § 6 IfSG eingeführt und die Impfung für Personen, die keinen Keuchhusten hatten, empfohlen. Kritisch kann die Erkrankung für Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen und Lungenvorschädigung sein. Neuere Daten führen zur Empfehlung für die Impfung von Menschen mit vor langer Zeit durchgemachtem Keuchhusten.

Spezieller Pflegehinweis

Der Anhang 3 der TRBA/BGR 250 (2018) enthält eine Übersicht über empfohlene Impfungen für Praktikanten in verschiedenen medizinischen Einrichtungen. Er kann herangezogen werden, um Mitarbeitende einer Einrichtung des Gesundheitsdienstes bei der Auswahl von Impfungen zu beraten.

2.6.5 Empfohlene Schutzimpfungen für Bewohner

Auch Bewohner brauchen Impfschutz

Auch die Bewohner sollten über ausreichenden Impfschutz verfügen. Neben Tetanus, Diphtherie und Influenza ist die Impfung gegen Pneumokokken sinnvoll. Sie richtet sich gegen die Kapsel der Pneumokokken. Die Impfung schwächt den Verlauf der Pneumokokkenpneumonie und verhindert Komplikationen wie die Meningitis und hält i. d. R. drei bis sechs Jahre. Bei Bedarf sollte auch die Pertussis-Impfung durchgeführt werden.

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Дата выхода на Литрес:
18 декабря 2025
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421 стр. 69 иллюстраций
ISBN:
9783170395749
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