Читать книгу: «Alltagsrassismus»
Inhaltsverzeichnis
1 Cover
2 Vorwort
3 I. Ressentiments und Methoden der Ausgrenzung Vorurteile und Feindbilder Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Rechtsextremismus als Gesinnung Populismus: Techniken der Verhetzung Integration statt Ausgrenzung
4 II. Historische Dimensionen des Rassismus Das Erbe des Kolonialismus Die Rassenlehre des Nationalsozialismus Nationalsozialistische „Volkstumspolitik“ Flucht aus Nazideutschland „Bevölkerungstransfer“: Vertreibung als Folge des Zweiten Weltkriegs
5 III. Rassismus als Ideologie Rasse und Rassismus Was ist Kulturrassismus? Islamfeindschaft Antiziganismus: Vorbehalte gegen „Zigeuner“ Antisemitismus: Ressentiment gegen „Rasse“, Kultur und Religion der Juden Antizionismus: Hass gegen Israel
6 IV. Theorie und Praxis des Rassismus: Begriffe und Postulate Abendland Apartheid Arier Asyl Ethnie und Ethnische Säuberung Ethnopluralismus Fremdenfeindschaft Heimat Leitkultur Nation „Recht des Stärkeren“ Sozialdarwinismus Völkermord Volkstum und völkische Ideologie
7 V. Rassistische Propaganda: Parolen und Phrasen Ausländerkriminalität „Ausländer raus!“ Asyltourismus „Deutschland schafft sich ab“ Lügenpresse „Stolz, deutsch zu sein“ Überfremdung Volksverräter Biodeutsche Gutmenschentum Political Correctness
8 VI. Gruppen und deren Abwertung Afro-Deutsche Hereros Jenische „Juden“ „Kopftuchmädchen“ Muslime „Neger“ Sinti und Roma „Zigeuner“ Islam Islamismus
9 VII. Akteure und Aktionsfelder des Rassismus Rechtsextreme Organisationen Pegida Alternative für Deutschland (AfD) „Die Rechte“ „Der III. Weg“ Die Neue Rechte Identitäre Soziale Medien Rassismus im Fußballstadion
10 VIII. Strukturen und Formen rassistischer Gewalt Applaus für Fremdenfeinde: Hoyerswerda 1991 Vom Bürgerzorn zum Pogrom: Rostock-Lichtenhagen 1992 Ein zerstörtes Asylbewerberheim: Dolgenbrodt 1992 Brandstiftung und Mord: Mölln 1992 Mord aus Rassenhass: Solingen 1993 Hetzjagd auf Ausländer: Mügeln 2007 Rechtsradikale machen Druck: Tröglitz 2015 Rückzug der Demokraten: Freital 2015 Angriff auf den Rechtsstaat: Heidenau 2015 Soziale Spannungen zwischen Einheimischen und Asylsuchenden: Cottbus 2017 Fremdenfeinde im Schulterschluss: Chemnitz 2018 Staatsversagen und gesellschaftliche Katastrophe: Der „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)
11 Literatur
Orientierungspunkte
1 Cover
2 Inhaltsverzeichnis
3 Fangen Sie an zu lesen
Seitenliste
1 3
2 1
3 2
4 7
5 8
6 9
7 10
8 11
9 12
10 13
11 14
12 15
13 16
14 17
15 18
16 19
17 20
18 21
19 22
20 23
21 24
22 25
23 26
24 27
25 28
26 29
27 30
28 31
29 32
30 33
31 34
32 35
33 36
34 37
35 38
36 39
37 40
38 41
39 42
40 43
41 44
42 45
43 46
44 47
45 48
46 49
47 50
48 51
49 52
50 53
51 54
52 55
53 56
54 57
55 58
56 59
57 60
58 61
59 62
60 63
61 64
62 65
63 66
64 67
65 68
66 69
67 70
68 71
69 72
70 73
71 74
72 75
73 76
74 77
75 78
76 79
77 80
78 81
79 82
80 83
81 84
82 85
83 86
84 87
85 88
86 89
87 90
88 91
89 92
90 93
91 94
92 95
93 96
94 97
95 98
96 99
97 100
98 101
99 102
100 103
101 104
102 105
103 106
104 107
105 108
106 109
107 110
108 111
109 112
110 113
111 114
112 115
113 116
114 117
115 118
116 119
117 120
118 121
119 122
120 123
121 124
122 125
123 126
124 127
125 128
126 129
127 130
128 131
129 132
130 133
131 134
132 135
133 136
134 137
135 138
136 139
137 140
138 141
139 142
140 143
141 144
142 145
143 146
144 147
145 148
146 149
147 150
148 151
149 152
150 153
151 154
152 155
153 156
154 157
155 158
156 159
157 160
158 161
159 162
160 163
161 164
162 165
163 166
164 167
165 168
166 169
167 170
168 171
169 172
170 173
171 174
172 175
173 176
174 177
175 178
176 179
177 180
178 181
179 182
180 183
181 184
182 185
183 186
184 187
185 188
186 189
187 190
188 191
189 192
190 193
191 194
192 195
193 196
194 197
195 198
196 199
197 200
198 201
199 202
200 203
201 204
202 205
203 206
204 207
205 208
206 209
207 210
208 211
209 212
210 213
211 214
212 215
213 216
214 217
215 218
216 219
217 220
218 221
219 222
220 223
221 224
Wolfgang Benz
Alltagsrassismus
Feindschaft gegen „Fremde“ und „Andere“

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© WOCHENSCHAU Verlag, Dr. Kurt Debus GmbH Frankfurt/M. 2019
www.wochenschau-verlag.de
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.
Gesamtherstellung: Wochenschau Verlag
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
ISBN 978-3-7344-0794-9 (Buch)
E-Book ISBN 978-3-7344-0795-6 (PDF)
Vorwort
Das Theater in Frankfurt am Main zeigt an seiner Fassade das Transparent „47 Nationen unter einem Dach. Für eine weltoffene Gesellschaft ohne Rassismus“. In Dresden könnten die Pegida-Leute an der Semper-Oper, neben der sie montäglich ihr Wutgebrüll erschallen lassen, ein ähnliches Signal erkennen „Für eine weltoffene Gesellschaft“, „Wir sind kein Bühnenbild für Fremdenhass“, „Wir sind keine Kulisse für Intoleranz“ (Sie wechseln die Transparente und hängen zusätzlich auch Fahnen aus etc.). „Schule ohne Rassismus“ ist längst das Gütesiegel fortschrittlicher Gymnasien. Mit souveräner Empörung weisen Funktionäre, Mandatsträger und Wähler der „Alternative für Deutschland“ den Vorwurf zurück, etwas mit Rassismus zu tun zu haben. Die Partei hat aber wegen ihrer Muslimfeindschaft, die ihr eigentliches Programm ist, Erfolg, sie duldet maulstarke Antisemiten in ihren Reihen und hat einen Flügel, in dem völkisches Denken, wie es einst Hitler und die NSDAP propagierten und praktizierten, vertreten wird.
Eine Frankfurter Rechtsanwältin, die durch die Vertretung von NSU-Opfern prominent wurde, erhält Morddrohungen per Fax, in denen es z.B. heißt „Dir hirntoten Scheißdöner ist offensichtlich nicht bewusst, was du unseren Polizeikollegen angetan hast“. Hessische Sicherheitsbehörden haben Polizeibeamte im Visier, denn die Drohschreiben enthalten Insiderwissen der hessischen Polizei. Was bedeutet es für den Zustand von Staat und Gesellschaft, dass die Beleidigung und Bedrohung einer türkeistämmigen deutschen Juristin möglicherweise in deutschen Amtsstuben ausgeheckt wurden? Deutlichere Indizien für einen weit verbreiteten Alltagsrassismus sind kaum vorstellbar.
Rassismus mit seinen Varianten Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Antizionismus, Antiziganismus und Homophobie, „Islamkritik“ oder Kulturrassismus ist überall präsent und bildet ein – gern geleugnetes oder nicht zur Kenntnis genommenes – gesellschaftliches und politisches Problem: Die Ausgrenzung von „Fremden“, der Hass gegen Migranten, die Wut über Muslime, die intolerante, undemokratische und unchristliche Haltung gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern haben den Umgang der Mehrheit untereinander verändert. Der Auftrieb rechtsradikaler Populisten beschädigt die Demokratie und die Stabilität unseres Staats- und Gesellschaftssystems.
Aufklärung über Positionen und Phänomene, Argumente und Parolen des Rassismus ist notwendig, um ihm entgegentreten zu können. Aufklärung über alltäglichen Rassismus soll in diesem Band geleistet werden durch Informationen über dessen historische Wurzeln, seine aktuellen Erscheinungsformen, über Akteure und Schauplätze, ideologische Komponente und strukturelle Voraussetzungen und emotionale Dispositionen.
Das Buch möchte verstanden werden als Kompendium, das Fakten und Begriffserklärungen bietet, Zusammenhänge erläutert, politische und soziale Dimensionen von Ressentiments auslotet und anhand von Ereignissen den Blick für rassistische Vorurteile und Feindbilder sowie deren Wirkungen schärft, damit alltäglichem Hass und daraus entstehender Gewalt begegnet werden kann.
Berlin, Februar 2019
I. Ressentiments und Methoden der Ausgrenzung
Vorurteile und Feindbilder
Vorurteile äußern sich vor allem als Zuschreibung von Eigenschaften, die unsere Wahrnehmung und unser Verständnis von Individuen, Personengruppen, Ethnien, Nationen bestimmen – als „geschäftstüchtige Juden“, „diebische Zigeuner“, „eroberungssüchtige Muslime“, „unzuverlässige Levantiner“, „kriminelle Albaner“ usw. Bausteine des Ressentiments sind Stereotype, die geläufige Vorstellungen von Personen, Kollektiven, oder auch Sachverhalten und Dingen fixieren. Stereotype, zu Formeln erstarrte Beschreibungen, besser: Zuschreibungen, erlauben rasche und nicht reflektierte Einordnung und Erklärung, sie sind in der Regel langzeitig tradiert. Das Stereotyp entzieht sich analytischem Zugriff, denn es tritt an dessen Stelle, wird nicht hinterfragt und braucht keine Begründung. Der Angehörige einer bestimmten Ethnie ist deshalb durch stereotype Klischees ein für alle Mal als listig oder verschlagen, als faul oder berechnend charakterisiert. Natürlich gibt es auch positive stereotype Bilder wie z.B. die „schöne Jüdin“ oder den „edlen Magyaren“. Funktion und Wirkung von Vorurteilen sind unabhängig von ihrer positiven oder negativen Belegung. Die pejorativen, d.h. herabsetzenden Stereotype überwiegen in der gesellschaftlichen Realität, dementsprechend sind Vorurteile in der Regel an unangenehmen Eigenschaften verankert und entfalten vor allem negative Wirkung.
Vorurteile spielen im privaten Alltag wie im öffentlichen Leben die Rolle von Katalysatoren für individuelle und kollektive Ängste, Frustrationen und Aggressionen. Vorurteile verdichten sich zu Feindbildern, die als Bestandteile politischer Ideologien instrumentalisiert werden. Das negative Fremdbild steht am Anfang der agierten Feindseligkeit, die als individuelles fremdenfeindliches Delikt, als gemeinsamer Angriff gegen stigmatisierte Minderheiten, als kollektive Raserei gegen Fremde bis hin zum organisierten und geplanten Völkermord zum Ausdruck kommt.
Diese Funktionen und Wirkungen können an historischen und aktuellen Beispielen verdeutlicht werden. Fremdenfeindliche Konstrukte aus tradierten Vorurteilen und instrumentalisierten Feindbildern gehörten beim deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941 zur Ausrüstung wie im Kalten Krieg nach 1945 zum Waffenarsenal, sie bildeten auch eine wesentliche Motivation bei der Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten und benachbarten Siedlungsräumen am Ende des Zweiten Weltkrieges. Alte und neue antisemitische Stereotype, die die Ausgrenzung und Vernichtung von Menschen vorbereiteten und ermöglichten – die semantische Grundlegung des Völkermords an den europäischen Juden erfolgte durch Begriffsbildungen wie „Judenfrage“ und „Endlösung“ –, gehören ebenso zum Aufgabenfeld der Vorurteilsforschung wie literarische Traditionen und Denkstrukturen der Verweigerung gegenüber Angehörigen fremder Kulturen wie z.B. Muslimen, Afrikanern, Roma, Asylbewerbern usw.
Ressentiments sind gefährlich, weil sie als Vorurteil beginnen mit der Tendenz, im Hass gegen stigmatisierte Individuen, gegen Gruppen, ethnische, religiöse oder nationale Gemeinschaften zu kulminieren, in Hass, der sich durch Gewalt entlädt. Ressentiments schaffen der Mehrheit, die sie lebt und agiert, das Gefühl der Zusammengehörigkeit und Überlegenheit auf Kosten von Minderheiten, die definiert, diskriminiert, ausgegrenzt werden Die Ausgrenzung stiftet Gemeinschaftsgefühl und bietet außerdem schlichte Welterklärung in einem System von Gut und Böse, in dem beliebige Minderheiten – z.B. Juden, Migranten, Muslime, „Zigeuner“, Ausländer schlechthin – für Missstände, Bedrohungen (bzw. Bedrohungsängste), Mangel, Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht sind.
Die Ausgrenzung von Minderheiten erfolgt durch Vorurteile und über Feindbilder. Im 19. Jahrhundert entstand der „moderne Antisemitismus“ als Ideologie in Traktaten und Schriften, in denen stereotyp argumentiert wurde, dass Juden Fremde seien, deren Ansprüche auf Herrschaft und Dominanz abgewehrt werden müssten. Wilhelm Marr, einer der Begründer des Rassenantisemitismus argumentierte: „Ein Volk von geborenen Kaufleuten unter uns, die Juden, hat eine Aristokratie, die des Geldes, geschaffen, welche alles zermalmt von oben her, aber, zugleich auch eine kaufmännische Pöbelherrschaft, welche durch Schacher und Wucher von unten herauf die Gesellschaft zerfrisst und zersetzt. Zwischen der semitischen Oligarchie und der dito Ochlokratie [Pöbelherrschaft] wird die Gesellschaft zerrieben wie Korn zwischen zwei Mühlsteinen.“ Das war um das Jahr 1880. In der Gegenwart behauptet ein Feind des Islam, der von Interessenten als Experte gehandelt wird, der Buchautor Hans-Peter Raddatz: „Ein Christ mißbraucht seine Religion, wenn er Gewalt anwendet, und ein Muslim mißbraucht seine Religion ebenso, wenn er Gewalt nicht anwendet.“ Raddatz unterstellt damit, Muslime seien durch Gebote ihrer Religion zu Bösem verpflichtet. Ähnlich trieben einst die Propagandisten des Antisemitismus Talmudhetze, d.h. sie behaupten, es gäbe für Juden Anweisungen in den religiösen Schriften, Böses zu tun.
Eine Neuauflage des alten Vorurteils gegen eine andere Gruppe ist die Warnung vor Eroberung und Dominanz. Gegen die Juden hatte es einst geheißen: „Die Juden bilden unter dem Deckmantel der ,Religion‘ in Wahrheit eine politische, sociale und geschäftliche Genossenschaft, die, im heimlichen Einverständnis unter sich, auf die Ausbeutung und Unterjochung der nichtjüdischen Völker hinarbeitet.“ Das stand im weitverbreiteten „Antisemiten-Katechismus“ des Theodor Fritsch (1852 – 1933), der auch das folgende Klischee bediente: „Durch seine besonderen Sitten-Gesetze (Talmud und Schulchan aruch) betrachtet sich der Jude als außerhalb aller übrigen Gesetzes-Vorschriften stehend und hält sich berechtigt, alle Landesgesetze zu übertreten – aber immer auf eine solche Art, daß ihm dieser Mißbrauch nicht nachgewiesen werden kann.“ Der Antisemit Fritsch war einer der Ahnherren des Nationalsozialismus. Gegen Muslime klingt es heute ähnlich, wenn Raddatz mit dem Anspruch des Sachverständigen behauptet, „der Islam“ folge einer „eingewachsenen Tendenz zu einer ganz natürlichen und historisch vielfach bestätigten Dominanz“, die sich in einer „fortschreitenden Landnahme durch mehrheitlich türkische Muslime“ zeige, deren Bastionen in Deutschland in „hochmotivierten, untereinander vernetzten Ghetto-Komplexen mit einer entsprechend flexiblen Schlagkraft“ sichtbar seien. Oder wenn in einem Internetforum gepöbelt wird: „Ich bin weder rechts noch links, habe auch nichts gegen Ausländer. Ich habe aber etwas dagegen, wenn bildungsferne muslimische Einwanderer unsere Kultur zerstören und uns mit ihrem irrwitzigen Aberglauben das Leben vermiesen wollen. Ich habe etwas dagegen, dass immer mehr integrationsunwillige Muslime bestimmen wollen, wo es lang zu gehen hat.“
Die als negativ empfundene Eigenart der „Anderen“, kulturell, ethnisch, religiös oder wie auch immer definiert, dient der Hebung des eigenen Selbstbewusstseins und fixiert es durch die Gewissheit, dass die Anderen nicht integrationsfähig oder assimilationsbereit oder von ihrer Konstitution her kriminell, asozial und aggressiv sind. Das geht bis zu Verschwörungsphantasien, nach denen eine Minderheit nach Dominanz über die Mehrheit strebe. In der Geschichte der Judenfeindschaft ist die stereotype Vermutung seit Jahrhunderten verbreitet und wird immer wieder reproduziert, nach der „die Juden“ zu viel Einfluss in der Finanzwelt oder in der Kultur oder in den Medien oder sonst wo, wahrscheinlich sogar in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft hätten und dass sie diesen Einfluss zum Schaden der Mehrheit, aber zum eigenen Nutzen, unablässig ausübten. Diese in der Mehrheit je nach Bildungsgrad, politischer Position, Herkunft und Sozialisation oder von anderen Faktoren bestimmte Vermutung bestätigt sich immer wieder in den Ergebnissen von Meinungsumfragen und gehört zum Grundbestand antisemitischer Einstellungen.
Sinti und Roma sind Objekte anderer Vorurteile, nach denen sie z.B. den Eigentumsbegriff der Mehrheit nicht teilen würden, sexuell zügellos seien, aus angeborenem Freiheitsdurst nicht sesshaft zu machen seien, als Konfliktlösung nur Gewalt akzeptierten, nicht an die Lebensformen der Mehrheitsgesellschaft zu gewöhnen seien. Solche ausgrenzenden Vorurteile konstellieren die Lebenswelt der davon Betroffenen. So wird „Zigeunern“ nachgesagt, sie lehnten bürgerliche Wohnformen ab, weil sie lieber nomadisieren würden, tatsächlich steht am Anfang aber die Verweigerung der Wohnung, die Sinti und Roma zur Nichtsesshaftigkeit zwingt. Das gilt dann wiederum als konstitutives Merkmal der Gruppe und wird ihr als wesenseigen vorgehalten. (Dass die Sinti und Roma in Deutschland und Österreich in Wohnungen leben und nicht von der Mehrheit unterscheidbar sind, hat in der Regel den Grund, dass sie sich ihrer Umgebung nicht zu erkennen geben).
Die Stereotypen in der Wahrnehmung von Minderheiten dienen der Selbstvergewisserung der Mehrheit und der Fortdauer des prekären sozialen Status der jeweiligen Minorität. Sozialpsychologisch ist die Existenz von Vorurteilen und ihre Attraktivität leicht zu erklären, das darin gestaute Konfliktpotenzial ist erheblich und bedeutet für das Zusammenleben der Menschen in einer komplexen Gesellschaft eine latente Bedrohung. Historische und aktuelle Beispiele der Entladung von Konflikten durch gewaltsamen Protest, durch Bürgerkrieg, Pogrom, Massaker bis hin zum Völkermord sind in großer Zahl anzuführen, sie beweisen, welchen sozialen Sprengstoff Vorurteile darstellen. Daher muss Aufklärung Vorurteile entkräften und Feindbilder zerstören. Das kann nur durch Argumente geschehen, die nachvollziehbar sind, die den Nebel der Mythen, in denen Ressentiments gedeihen, auflösen und der Vernunft den Weg frei machen. Verbote helfen so wenig wie Tabuisierung oder moralische Appelle.
Was muss und was kann politische Bildung gegen Vorurteile und Feindbilder leisten? Abscheu vor Judenfeindschaft, Islamophobie oder Antiziganismus und der gute Wille, die Ressentiments zu bekämpfen und aufzulösen, sind nicht genügend taugliche Instrumente zur Behandlung des Übels. Notwendig ist vor allem die Vermittlung der Einsicht, dass es sich beim Antisemitismus wie bei anderen Vorurteilen nicht um den Reflex der Mehrheit auf Charaktereigenschaften, Bestrebungen, Handlungen der jeweiligen Minderheit handelt, sondern um die Konstruktion eines Feindbildes, das mit der Realität wenig oder nichts zu tun hat. Die Mehrheit hat bestimmte Interessen, Ängste und Wünsche, die auf „die Juden“ oder „die Muslime“ projiziert werden und ihren Sinn darin haben, das Gemeinschaftsgefühl der Mehrheit zu stärken durch Ausgrenzung der Minderheit. Die Angehörigen der Minderheit müssen dazu mit schlechten Eigenschaften ausgestattet werden. Als Beweis, dass das Kollektiv insgesamt bestimmte negative Eigenschaften hat, genügt Demagogen und denen, die ihnen glauben, der Hinweis auf einen Vertreter der jeweiligen Minderheit, der als typisch in Anspruch genommen wird. Dass alle Iren rote Haare haben ist ein Beispiel für die Wahrnehmung einer Gruppe, dass „die Bayern“ stets Lederhosen tragen, Watschentänze und ähnliches Brauchtum üben und am liebsten raufen, nachdem sie Unmengen Bier getrunken haben, ein anderes. Ein drittes Bild, weit verbreitet und tief eingelassen in das Bewusstsein der Angehörigen der Mehrheit ist die Kriminalität „der Zigeuner“, die angeblich nicht assimilierbar sind und, wie neuerdings die Muslime, angeblich gefährliche Fremdkörper in unserer Gesellschaft bilden.
Gegen solche Konstrukte, die auch als harmlose Bilder auftreten können, wie der romantische Traum vom freien Leben der Roma mit ihren stolzen Männern und lockenden Frauen, ist Aufklärung notwendig, denn Konstrukte sind gefährlich. „Die Franzosen“ oder „die Rumänen“ waren jahrhundertelang mit schlechten Eigenschaften charakterisiert, die sie zum kollektiven Erbfeind westlich des Rheins bzw. östlich der Habsburger Monarchie machten. Nach zwei Weltkriegen konnten viele Feindbilder überwunden werden, erhebliche Anstrengungen waren dazu notwendig und ihr Erfolg war in hohem Maß Ergebnis politischer Bildung.
In der Praxis bedeutet die zur Überwindung von Vorurteilen und Auflösung von Feindbildern notwendige Anstrengung zähe Kleinarbeit, die mit präzisen Informationen und rationalen Argumenten Aufklärung leistet gegen Trugbilder, Mythen, Illusionen, die politisch instrumentalisiert Schaden stiften. Der Wunsch von Zeitgenossen, die den Nationalsozialismus miterlebt haben und ein Stück privater Lebenswelt retten wollen mit positiven Vorurteilen wie z.B. der Behauptung, es sei ja nicht alles schlecht gewesen im Dritten Reich, Hitler habe ja schließlich auch die Autobahnen gebaut, die Motorisierung forciert, die Arbeitslosigkeit beseitigt oder die Rolle der Frau im NS-Staat sei doch erfreulich gewesen – dieser Wunsch ist subjektiv nachvollziehbar, ändert aber nichts an der historischen Realität des Unrechtsregimes. Wichtig ist es, die Zusammenhänge offenzulegen und Illusionen zu zerstören, denn die Autobahnen waren volkswirtschaftlich in den 1930er Jahren sinnlos, die Arbeitslosigkeit wurde vor allem durch Rüstung beseitigt, die Krieg und Staatsbankrott bedeutete, und Frauen waren ohne Einfluss, worüber sie durch einen raffiniert inszenierten Mutterkult getäuscht werden sollten. Solche Metaphern zu analysieren hat den Zweck, die Verklärung des „Dritten Reiches“, das auf Vorurteilen und Feindbildern gegründet war, zu verhindern. Beim Rückblick darf es jedoch nicht bleiben. Neue Vorurteile und Feindbilder wie der Hass gegen Muslime, die Abneigung gegen Flüchtlinge und Migranten als „Fremde“, die Revitalisierung von Nationalismus sind nicht minder gefährlich wie die Ressentiments, die den Nationalsozialismus ermöglichten.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Der in den Sozialwissenschaften ziemlich neue Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ schließt alle Verhaltensweisen gegenüber ethnischen, sozialen, kulturellen Minderheiten ein, die aus Ressentiments entstanden sind und tendenziell in Gewalt münden. Die Ressentiments können aus religiösen Gründen (Islamfeindschaft), aus rassistischen Vorbehalten (gegen Sinti und Roma, Afrikaner oder Asiaten), aus beiden Wurzeln (Judenfeindschaft) und ebenso aus politischen, sozialen und kulturellen Vorurteilen erwachsen (z.B. gegen Ausländer, Schwule und Lesben, beliebig definierte Feinde wie „Fremde“ oder „Andere“). Zur strukturellen Gemeinsamkeit der Feindschaft gegen Gruppen gehört die vermeintliche Unverträglichkeit von Eigenschaften der abgelehnten Gruppe mit den Gewohnheiten der Mehrheit, die angeblich unüberwindliche Integrationsverweigerung von Migranten oder eingesessenen Minoritäten, die Unvereinbarkeit der Religion oder das aus Angst und Unsicherheit erwachsende Gefühl der „Überfremdung“, das mit Verschwörungsphantasien gestützt wird. So behaupteten Antisemiten im 19. Jahrhundert, der Zustrom von Juden aus Osteuropa habe das Ziel, Deutschland zu unterwandern und zu dominieren. Die gleiche Sorge wird heute von Muslimfeinden geäußert und mit dem Schlagwort der Abwehr einer „Islamisierung des Abendlandes“ politisch propagiert.
Antisemitismus, d.h. Judenfeindschaft in jeder Erscheinungsform, ist das älteste politisch und gesellschaftlich wirksame Vorurteil mit den schlimmsten Folgen in der Geschichte. Als Antijudaismus diente ursprünglich religiös motivierte Judenfeindschaft zur Ausgrenzung der Minderheit. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich mit rassistischer statt religiöser Begründung der moderne Antisemitismus, dem nach dem Holocaust ein aus Schuld- und Schamgefühlen genährter „sekundärer Antisemitismus“ folgte. Als politisch argumentierende Judenfeindschaft trat nach der Gründung Israels der aktuelle Antizionismus hinzu.
Muslimfeindschaft, für die auch die Begriffe Islamkritik und Islamophobie benützt werden, setzt sich aus religiösen, kulturellen und rassistischen Vorbehalten zusammen und enthält ein aus Bedrohungsgefühlen entspringendes Abwehrpotential. Die strukturelle Verwandtschaft von Antisemitismus und Islamophobie wird oft nicht erkannt oder von Akteuren aggressiv geleugnet, weil die Erkenntnis verweigert wird, dass Opfergruppen beliebig austauschbar sind, die Methoden der Ausgrenzung aber gleich bleiben.
Mit den Begriffen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Probleme der Ausgrenzung von Menschengruppen – von der Verweigerung der gesellschaftlichen Teilhabe bis zur ausgrenzenden Gewalt – umschrieben. Rassismus schließt die ältere biologistische Ablehnung von Gruppen (definiert durch „Blut“ und „Volkstum“) ein, meint aber, seit sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es keine „Rassen“ gibt, auch die Ablehnung beliebig definierter Andersartigkeit (Kulturrassismus). Für die notwendige Differenzierung des irrationalen Phänomens Rassismus nutzt die Ressentimentforschung den Antisemitismus als Erkenntnis leitende Erfahrung: Judenfeindschaft in allen Formen richtet sich gegen Menschen, weil sie Juden sind, deren angebliche Vergehen und Eigenschaften von außen definiert sind, ohne Tatsachen zu beachten. Die Konsequenz des Judenhasses in der Menschheitskatastrophe des Holocaust macht den Antisemitismus einmalig.
Strukturell folgt die Islamfeindschaft jedoch den gleichen Motiven und Regeln. Muslime werden gehasst, weil sie Muslime sind, die erforderlichen negativen Eigenschaften werden erfunden, um die Minderheit ausgrenzen zu können. Eine Besonderheit besteht in der Delegation der Judenfeindschaft auf Muslime, mit der sowohl Muslimfeindschaft begründet als auch von der latenten Judenfeindschaft der christlichen Mehrheit abgelenkt wird. Die Ausgrenzung von Muslimen mit dem pauschalen Argument, sie seien Antisemiten und kämen als Flüchtlinge getarnt, um Judenfeindschaft zu verbreiten, ist abwegig, wird aber von Interessenten politisch mit einigem Erfolg instrumentalisiert. Zur Ausgrenzung von Juden und Muslimen werden sowohl rassistische als auch religiöse und kulturelle Kategorien benutzt. Der Ausschluss von Sinti und Roma („Zigeuner“) erfolgt nicht mit religiösen Argumenten, denn diese Minderheit hat die gleiche Religion wie die jeweilige Mehrheit, in der sie lebt. In Mittel- und Westeuropa sind Sinti und Roma überwiegend katholisch (und leben ihren Glauben meist mit größerer Hingabe als ihre Umgebung), im Südosten Europas und in der Türkei sind sie oft Muslime. Aufgrund jahrhundertealter Tradition gelten Sinti und Roma als sozial und kulturell unverträglich mit der Mehrheit und werden deshalb mithilfe von negativen Zuschreibungen (kriminell, nicht integrierbar, gemeinschaftsfremd usw.) genuin von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erfahren auch Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung. Auch bei offizieller Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben existieren Vorbehalte, die auch in aufgeklärt-toleranten Kreisen insgeheim gepflegt werden. Die Mehrheit verständigt sich in solchen Fällen durch Codes der Verachtung, der Preisgabe an Lächerlichkeit oder durch stillschweigende Ausgrenzung. Ähnliche Formen eines solchen heimlichen Rassismus erfahren auch Behinderte.
Versteht man – mit der notwendigen Differenzierung – Rassismus gegen ganz unterschiedliche Menschengruppen aufgrund ethnischer, religiöser, sozialer, kultureller Stigmatisierung als Summe der Begründungen von Fremdenfeindlichkeit, als Begründung von Ausgrenzung, Intoleranz und Inhumanität, als Argument zur Rechtfertigung von Gewalt, dann ist evident, dass jede daraus erwachsende Haltung undemokratisch ist.
Rechtsextremismus als Gesinnung
Die theoretisch-exakte Definition sowohl des Begriffs Rechtsextremismus als auch seiner Inhalte stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Rechtsextreme Gesinnung und daraus entspringende Bestrebungen – Organisationen, Publikationen, Aktionen – können als politische Erscheinung immer nur annähernd bestimmt werden, da ihr keine allgemein verbindliche, wissenschaftlich entwickelte und systematisch fassbare Ideologie zugrunde liegt. Es gibt nicht einmal eine Übereinkunft, ob „Extremismus“ oder „Radikalismus“ die richtige semantische Kategorie ist, unter der Gesinnung und Aktivitäten der äußersten Rechten einzuordnen wären. Ebenso wenig ist festgelegt, wo rechtspopulistische und demagogische Strömungen in Rechtsextremismus übergehen.
Aber gerade hier ist die Nahtstelle, wie schon das Beispiel des brandenburgischen Dorfes Dolgenbrodt lehrt. Die Dorfbewohner, die am 1. November 1992 das Ausländerheim abfackeln ließen, haben das, was als Ausfluss rechtsextremer Gesinnung geschah, ja nicht selbst erfunden, das Motiv nicht entwickelt, sondern sie sind Appellen und Vorbildern gefolgt. Nicht anders verhält es sich auch mit der Vorgeschichte des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen im Sommer 1992. Dolgenbrodt war kein Einzelfall und Rostock-Lichtenhagen, wo unter dem anfeuernden Beifall von Gaffern und Sympathisanten hunderte von Gewalttätern mit Molotowcocktails eine Unterkunft von Ausländern und Asylbewerbern angriffen, war nur trauriger Höhepunkt einer ersten Welle rechter Gewalt in den 1990er Jahren. Im November 1990 traten Skinheads in Eberswalde bei Berlin den Angolaner Amadeu Antonio zu Tode. Im April 1991 starb ein Afrikaner in Dresden, nachdem ihn Skinheads aus einer Straßenbahn geworfen hatten. Im September 1991 spendeten Anwohner Beifall, als Rechtsextreme ein Ausländerwohnheim angriffen. Ein halbes Jahr nach dem Mordanschlag in Mölln (Schleswig-Holstein) gegen eine türkische Familie starben im Juni 1993 bei einem nächtlichen Attentat in Solingen (Nordrhein-Westfalen) fünf Menschen türkischer Herkunft in einem brennenden Zweifamilienhaus, 17 weitere wurden schwer verletzt. In Magdeburg hetzten junge Rechtsradikale im Mai 1994 am „Vatertag“ Ausländer durch die Stadt. Im Juni 2000 trampelten in Dessau rechtsextreme jugendliche Gewalttäter einen Mann zu Tode, weil er Ausländer war.
Ohne die von Politikern verkündeten Parolen, das Boot sei voll, es strömten zu viele Ausländer ins Land, Deutschland sei kein Einwanderungsland, man müsse den Zuzug der Asylbewerber irgendwie begrenzen, ohne solche Mutmaßungen mit Aufforderungscharakter wären die Gewaltakte gegen Ausländer kaum so verlaufen. Die Wechselwirkung von Ideologie und Gewalt, die Arbeitsteilung zwischen Ideologen und Tätern zeigt sich daher so deutlich wie die Instrumentalisierung der Dümmeren, der Gewalt agierenden, durch die Klügeren, als den zur Gewalt Appellierenden. Die letzteren müssen nicht einmal das Odium rechtsextremer Gesinnung auf sich nehmen, denn mit wenig Geschick lässt sich der Zusammenhang verwischen und dementieren, der Zusammenhang zwischen dem Appell – im Parlament, vor der Fernsehkamera, im Wahlkampfgetümmel und vor allem in den „sozialen Medien“, – und den Tätern, die die Aufforderung verstehen und in gewaltsame Aktionen umsetzen.
Im günstigen Fall verhaftet die Polizei nach einem Anschlag ein paar Täter, während die Anstifter sich mit staatsmännischen Kommentaren erfolgreich zurückziehen. In der Maske des Biedermanns sind die Brandstifter, die, wenn es dann brennt, nur einer Sorge Ausdruck verliehen haben wollen oder nur das gesagt haben, was das Volk angeblich empfindet und will. Nicht nur Fanatiker verstehen das direkt als Handlungsanweisung. Die Zügellosigkeit des Demagogen ist schon ein Stück Rechtsextremismus, auch wenn der äußere Anschein dagegen spricht.
Als brauchbare Kriterien zur Einordnung politischen Verhaltens kann man die gedanklichen Inhalte, die angestrebten Ziele und die zu deren Erreichen angewandten Methoden benützen. Die drei Kategorien Gesinnung, Zielsetzung, Methoden liefern einigermaßen sichere Indizien für rechtsextremes Denken und Verhalten. Wichtige Kriterien für die Definition von Rechtsextremismus sind:
Nationalismus in aggressiver Form, verbunden mit Feindschaft gegen Ausländer, Hass gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten; militant-deutschnationales, deutschvölkisches oder alldeutsches Gedankengut,
Antisemitismus und Rassismus, biologistische und sozialdarwinistische Theorien und Überzeugungen,
Intoleranz, Unfähigkeit und Unwille zum Kompromiss in der politischen Auseinandersetzung, elitär-unduldsames Sendungsbewusstsein und Diffamierung Andersdenkender,
der Glaube an ein „Recht durch Stärke“,
Militarismus, das Streben nach einem System von „Führertum“ und bedingungsloser Unterordnung und nach einer entsprechenden autoritären oder diktatorischen Staatsform,
Verherrlichung des NS-Staats als Vorbild und Negierung oder Verharmlosung der unter nationalsozialistischer Ideologie begangenen Verbrechen,
Neigung zu Verschwörungstheorien (z. B. die Annahme, Regierung, Wirtschaft, Gesellschaft usw. seien durch irgendwelche bösartigen Minderheiten korrumpiert),
Verweigerung historischer, politischer, sozialer Realität,
latente Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele,
Anwendung der Methode des populistischen Appells an ein Publikum, dem das Bewusstsein der Mehrheit und der richtigen Gesinnung vermittelt wird, bei gleichzeitiger Stigmatisierung von „Feinden“,
Ungezügelter Drang nach Macht und Geltung, der verantwortungslos ausgelebt wird.
Monokausale Welterklärungen und Problemlösungsangebote, die Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsmodelle, klare Feindbilder und das dadurch vermittelte Gemeinschaftsgefühl machen rechtsextremes Denken zur Artikulation von Protestverhalten attraktiv.
Zum geschlossenen Weltbild verdichtete sich rechtsextremes Denken in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg. Strömungen wie Sozialdarwinismus, völkischer Rassismus, Antisemitismus flossen mit aktuellen politischen Feindbildern, mit Verlustängsten und auf Revision und Revanche zielendem Nationalismus zusammen und bildeten eine antidemokratische und antiliberale neue Weltanschauung, die sich erst deutsch-völkisch nannte und dann den Begriff Nationalsozialismus übernahm. Die äußeren sozialen, ökonomischen und politischen Umstände begünstigten die Entwicklung der Ideologie, zu deren Durchsetzung Gewalt ausdrücklich propagiert und angewandt wurde.
Die rechte Ideologie, der Glaube an die eigene Überlegenheit, an das Herrenmenschentum, an die Ungleichheit der Menschen ist also nicht neu. Diese Überzeugungen haben den Hitlerstaat überlebt, sie sind scheinbar bestätigt und ermuntert durch soziale Spannungen, durch Unsicherheit und existentielle Ängste. Dazu gehört die Gewalt auf den Straßen, die gegen Minderheiten, Ausländer und Andersdenkende gerichtet ist, die medienwirksame Selbstinszenierung von Neonazi-, Skinhead- und Faschogruppen, und die politische und soziale Situation, in der Rechtsextreme agieren und Sympathisanten rekrutieren. Dazu gehören Populismus und Demagogie.
Die Angebote von Organisationen und Ideologen entsprechen verbreiteten Stimmungen. In Parteiprogrammen, Zeitungen, Reden und im Internet wird das Verlangen nach der heilen Welt verkündet. Als politischer Kraftquell werden dazu irrationale Sehnsüchte und romantische Illusionen benutzt. Empfindungen haben den Vorrang vor rationaler Weltsicht, Affekte sind den Demagogen wichtiger als Argumente. Die Angst vor intellektuell nicht erfassbaren Bedrohungen durch nicht begreifbare Strukturen der politischen, ökonomischen und sozialen Realität der modernen Informationsgesellschaft wird durch schlichte Rezepte und Schuldzuweisungen genährt.
Mit der Gewalt auf den Straßen, Anschlägen auf Mahnmale und Friedhöfe und auf KZ-Gedenkstätten geht die Verleugnung historischer Realität einher. Das zeigen die Diskurse in den sozialen Medien: Trotzig und zunehmend dreister behaupten die einen, die Schrecken der Verfolgung von Dachau bis Auschwitz hätte es gar nicht gegeben, andere bezweifeln den Umfang der Verbrechen, oder wollen sie mit Grausamkeiten alliierter Kriegsführung gegen Deutschland aufrechnen. Und monoton ertönt seit Jahrzehnten, einst bei der NPD, jetzt bei der „Alternative für Deutschland“ der Ruf nach einem Schlussstrich unter die Erinnerung. Gegen Muslime wird gehetzt, sie werden wie einst die Juden als angeblich feindselige Minderheit diskriminiert und als Sündenböcke in Anspruch genommen.
Feindbilder spielen eine zentrale Rolle bei der Definition rechtsextremer Programme. Mit Feindbildern werden aber auch die Brücken geschlagen vom politischen Extremismus zu den alltäglichen Sorgen der Bürger. Über Feindbilder und Verschwörungsphantasien lassen sich Existenzängste und Furcht vor gesellschaftlicher Deklassierung in Zeiten, die von ökonomischer Unsicherheit und sozialem Stress charakterisiert sind, artikulieren und in politische Aktion umsetzen. Das praktiziert die vulgäre Pegida-Bewegung mit Stimmungsmache gegen Muslime und die „Lügenpresse“, und das propagiert die AfD unter dem Jubel von Gesinnungsgenossen.
Rechtsextremes Denken wird aus vielen Wurzeln gespeist, wobei Realitätsverweigerung gegenüber geschichtlicher Erfahrung und Gewaltlatenz wesentliche Faktoren sind. Rechtsextremes Denken ist bestimmt von aggressiven Phantasien mit rassistischen, nationalistischen und militaristischen Inhalten; rechtsextreme Ideologien propagieren die Ausgrenzung von Minderheiten, den Glauben an Recht durch Stärke, politische und gesellschaftliche Ordnung durch „Führertum“ und „Gefolgschaft“. Zum aktuellen Phänomen des Rechtsextremismus gehört seine Militarisierung durch eine Generation, die keine lebensgeschichtliche Erfahrung mit der Realität des Nationalsozialismus und seinen unmittelbaren Folgen hat, ihn aber als politisches Ideal begreift. Rechtsextremes Denken speist sich aus Angst und Gefühlen des Bedrohtseins: Das Plädoyer für „einfache Lösungen“ angesichts unübersichtlicher Problemzusammenhänge, schwieriger Situationen und ökonomischer und sozialer Krisen gehört zum elementaren Politikverständnis im Rechtsextremismus. Es äußert sich in Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Ablehnung von Kompromiss und Toleranz und in zunehmender Gewaltbereitschaft.
Populismus: Techniken der Verhetzung
Man nannte sie früher Demagogen, d.h. Aufwiegler, heute wird Volksverhetzung mit dem Wort Populismus umschrieben und verharmlost. Die Erscheinung selbst, Stimmung für politische Interessen zu machen und dazu Ressentiments zu stimulieren, die Sachverhalte vereinfachen und verallgemeinern, Schuldige denunzieren und damit vermeintliche Erklärungen für komplizierte Probleme anbieten, ist nicht neu. Adolf Hitler predigte in den Anfängen der NSDAP nach dem Ersten Weltkrieg seinen von Ängsten geplagten Zuhörern, dass die Juden an Deutschlands Unglück schuld seien, dass die Deutschen mehr Lebensraum bräuchten und dass „Rasse“ und „Volksgemeinschaft“ die höchsten Werte und dass „Fremde“ gefährlich seien.
Die Gefolgschaft der Populisten, die Pegidademonstranten und die Wähler der AfD legen Wert auf bürgerlichen Habitus und sie wollen sich nicht als rechtsextrem beschimpfen lassen. Aber auch sie sollten begreifen, dass die Lehren aus der Katastrophe des Nationalsozialismus für den Umgang mit allen Minderheiten gelten müssen. „Fremde“ dürfen nicht als Störenfriede spießbürgerlichen Behagens und dumpfpatriotischen Selbstgenügens stigmatisiert werden. Der Pogrom von Rostock-Lichtenhagen im Stress der Wende 1992 war ein Menetekel. Brennende Wohnheime von Asylbewerbern, grölende und gegen verängstigte Flüchtlinge pöbelnde Dorfbewohner wie in Clausnitz, jubelnde Fremdenfeinde in Bautzen, die Feuerwehrleute am Löschen einer brennenden Flüchtlingsunterkunft hindern wollen sind Zeichen einer vom Populismus geschürten Menschenfeindlichkeit, die zutiefst erschreckt.
Rechtspopulisten, die sich in Sekten zusammenfinden und wieder auseinanderlaufen, die sich spalten und neue Bünde gründen, sind nicht „das Volk“. Sie sind randständig, bieten aber dem Rechtsextremismus das Einfallstor und kultivieren die Schmähung des Gegners anstelle von Diskurs, genügen sich in stummer Verweigerung, statt Argumente auszutauschen und pflegen Gemeinsamkeit durch Hasstiraden. Die Abwesenheit jeder konstruktiven Idee ist ersetzt durch stumpfes Bramarbasieren und Wutgeheul. Für Pegida-Mitläufer wie für Anhänger der „Alternative für Deutschland“ und ähnliche Gruppierungen im bürgerlichen Gewand, die sich nicht als Rechtsradikale verstehen und die nicht Neonazis genannt werden wollen, gilt: Mit Hassparolen wird man kriminell, Volksverhetzung, Beleidigung, Rassismus ist nicht Politik sondern von Demagogen gesteuerte Pöbelei.
Was also ist Populismus und wo geht er in politischen Extremismus über? Angesichts der nationalromantischen und xenophoben Tiraden der Demagogen von Pegida und AfD, angesichts der Bereitschaft im Publikum, den Parolen zu folgen und irrationales Wutmenschentum auszuleben, ist die Frage nach der Gefahr des Rechtspopulismus für die Demokratie leicht zu beantworten. Das gab es auch schon einmal, Chauvinisten im Gehrock und Antisemiten mit guten Manieren. Sie bildeten die Deutschnationale Volkspartei des Geheimrats Hugenberg und richteten die Weimarer Republik zugrunde. Man war bürgerlich und nationalkonservativ, berauschte sich an nationalen Phrasen (die immer fremdenfeindlich sind) und verhalf Hitlers NSDAP in den Sattel.
Gegen irrationale Demagogen hilft nur Vernunft. Notwendig ist Aufklärung mit dem Ziel, Einsicht in schwierige Zusammenhänge zu gewinnen, um rational mit Problemen umzugehen, auf Vernunft und Logik gegründete Politik zu treiben und zu verstehen. Das ist immerwährendes Gebot des Zusammenlebens. Aufklärung ist eine Haltung, kein schnell wirkendes Wundermittel. Gegen den Krakeel Ratloser, Verführter, habituell Unzufriedener, die sich von Populisten gängeln lassen, hilft keine einmalige Anstrengung, kein „Aufstand der Anständigen“, kein Ruck, keine Aufwallung, sondern nur stetige und alltägliche Aufklärung als demokratisches Prinzip. Das ist mühsam, aber erfolgreich, wie die bisherige deutsche Geschichte nach Hitler lehrt. Vernunft muss allerdings jeden Tag aufs Neue durchgesetzt werden.
Integration statt Ausgrenzung
Deutschland ist de facto seit 1945 ein Einwanderungsland, das als Territorium unter alliierter Besatzung in den vier Zonen, die von den USA, Großbritannien, der Sowjetunion und Frankreich regiert und verwaltet wurden, etwa zwölf Millionen Heimatvertriebene und Flüchtlinge aus den verlorenen Ostgebieten aufnehmen musste. Auf Beschluss der Alliierten mussten die unfreiwilligen Zuwanderer aus Ostpreußen, Schlesien, Pommern sowie anderen ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder und Neiße, aus der Tschechoslowakei, Ungarn und weiteren Territorien, in denen ihre Vorfahren als „Volksdeutsche“ seit Jahrhunderten gelebt hatten, in die deutsche Nachkriegsgesellschaft eingegliedert werden. Dieser Integrationsprozess gelang trotz erheblicher kulturell und emotional bedingter Reibungen zwischen Eingesessenen und Ankommenden in erstaunlich kurzer Zeit innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren. Die ankommenden Flüchtlinge und Heimatvertriebene galten nicht als Immigranten. Sie waren zwar Deutsche, wurden aber als unerwünschte Fremde wahrgenommen. Druck der Besatzungsmächte, nicht Solidarität mit den Opfern des Hitlerkrieges, war der Motor der Integration.
Die Teilung Deutschlands ab 1949 führte dann zu einem Flüchtlingsstrom aus der DDR, der bis zum Bau der Mauer 1961 auf 4,3 Millionen anstieg und erhebliche Integrationsleistungen der Bundesrepublik erforderte. DDR-Flüchtlinge erhielten sofort die BRD-Staatsbürgerschaft, waren auf dem Arbeitsmarkt willkommen und genossen soziale Eingliederungshilfen. Mit der Anwerbung von „Gastarbeitern“ wurde seit Ende der 1950er Jahre dem Arbeitskräftemangel entgegengesteuert, nach Italienern, Spaniern, Portugiesen, Griechen kamen als letzte große Gruppe Türken. Die Annahme, Gastarbeiter würden wie anfangs die Italiener nur auf Zeit und ohne Familien nach Deutschland kommen und dann in die Heimat zurückkehren, erwies sich als irrig. Aus der befristeten Arbeitsmigration wurde Zuwanderung auf Dauer, insbesondere Türken bildeten eine neue Kategorie von Bürgern der Bundesrepublik. Die DDR vermied durch Ghettoisierung und Befristung des Aufenthalts der „Vertragsarbeiter“ aus Vietnam, Mozambique oder Angola, dass aus dem Arbeitsmarktproblem ein Einwanderungsprojekt entstand. Die wirtschaftliche Rezession in der Bundesrepublik wurde 1973 mit einem Anwerbestopp für Gastarbeiter und Rückkehrprämien beantwortet.
Zuwanderer in der Größenordnung von ca. zwei Millionen Menschen waren die Russlanddeutschen, die seit den 1990er Jahren als „Spätaussiedler“ aus der Sowjetunion aufgrund ihrer Abstammung in der Bundesrepublik Aufnahme fanden, ebenso wie Juden aus der Sowjetunion aufgrund eines der letzten Gesetze der Volkskammer der DDR, die 1990 als Geste der Wiedergutmachung eingeladen waren, nach Deutschland zu kommen. Jüdische Kontingentflüchtlinge wanderten daraufhin von 1991 bis 2004 in das vereinigte Deutschland ein.
Als politisches Asyl war die Bundesrepublik aufgrund des großzügigen Verfassungsartikels und der ökonomischen Perspektiven so attraktiv, dass Möglichkeiten des Zugangs auf Betreiben konservativer Politiker durch Grundgesetz-Änderungen sukzessive erschwert wurden. Der Slogan „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ sorgte für Wählerstimmen, das Fehlen eines Einwanderungsgesetzes und mangelnde Anstrengungen zur Eingliederung von Migranten in die deutsche Gesellschaft erwiesen sich gegenüber türkischen Arbeitsmigranten in den 1980er Jahren ebenso wie gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen aus Jugoslawien in den 1990er Jahren als folgenreich: Bei vielen Deutschtürken ist das Bewusstsein gespalten in Zugehörigkeitsgefühle einerseits und Empfindungen der Unerwünschtheit andererseits. Mangelnder Bildungserfolg bei Jugendlichen bedeutet vielfach deren soziale und ökonomische Perspektivlosigkeit. Humanitäre Hilfe für bosnische Bürgerkriegsopfer mündete, nach Jahren des Aufenthalts oft in Abschiebung in eine „Heimat“, in der die Flüchtlinge fremd und unerwünscht waren, in der aber kein Krieg mehr herrschte. Die juristische Begründung der Verweigerung weiteren Aufenthalts in Deutschland war unanfechtbar, bedeutete aber für die inzwischen heranwachsende zweite Generation mit Deutsch als Muttersprache, entsprechender Sozialisation und keinerlei Bindung an die Herkunftsnation der Eltern eine Katastrophe. Die ganze Zwiespältigkeit politischen Handelns wurde im Schicksal Jugendlicher deutlich, die aus der Schule heraus in ihre „Heimat“ deportiert wurden. Viele sahen in der illegalen Rückkehr nach Deutschland den einzigen Ausweg, machten sich dadurch aber strafbar und nährten das politische Ressentiment der „Ausländerkriminalität“.
In dieser Situation, in der politische Konzepte und Perspektiven angesichts tatsächlicher Einwanderung fehlten, Parolen wie „das Boot ist voll“ oder der traditionelle rechte Schlachtruf, Deutschland sei kein Einwanderungsland, die Angst vieler Bürger vor „Überfremdung“ angesichts tatsächlicher sozialer Probleme, vor allem aber Gefühle der Unsicherheit steigerten, und verbreitetes – von Demagogen geschürtes – Unbehagen nach dem Terroranschlag des 11. September 2011 in den USA herrschte, das von interessierter Seite als bedrohliches Szenario beschworen wurde, ergab sich 2014 die humanitäre Notwendigkeit, einer Million Menschen, vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien, die deutschen Grenzen zu öffnen. Das Vertrauen der deutschen Kanzlerin auf die solidarische Mitwirkung der europäischen Nationen bei der Lösung des Problems – das die über das Mittelmeer drängenden Flüchtlinge aus Afrika steigerten – wurde getäuscht. Die Notwendigkeit der Integration der Immigranten wurde umso dramatischer deutlich, als gleichzeitig reaktionäre Kräfte mit der ausländerfeindlichen Bewegung „Alternative für Deutschland“ sensationell erfolgreich waren.
Die Autoritarismus-Studie von Sozialwissenschaftlern der Universität Leipzig aus dem Jahr 2018 macht die Perspektive der Mehrheitsgesellschaft auf Zuwanderer deutlich: 35 % der Deutschen glauben, es sei das Motiv der Immigranten, den Sozialstaat auszunützen. Etwa gleich viele lehnen diese These ab, 30 % haben keine eindeutige Meinung zum Problem. Daraus folgt, dass zwei Ansätze zur Lösung erforderlich sind: Der eine muss auf die Aufklärung der einheimischen Bevölkerung zielen, über Motive der Zuwanderer und die rechtlichen, politischen und sozialen Strukturen informieren, innerhalb derer Einwanderung in Deutschland möglich ist. Der andere Ansatz verfolgt die Integration der Ankommenden (sofern die Voraussetzungen für ihren dauernden Aufenthalt gegeben sind).
Integration bedeutet generell die Eingliederung von Zuwanderern in die Gesellschaft des Aufnahmelandes, d.h. Spracherwerb, Akzeptanz der Kultur, soziale und politische Partizipation, Teilhabe am Bildungssystem und Zugang zum Arbeitsmarkt. Sozialwissenschaftler unterscheiden vier Dimensionen der Integration: erstens die Kulturation im Sinne von Sprach- und Wissenserwerb, zweitens die Platzierung in der Aufnahmegesellschaft im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt, drittens die Interaktion, d.h. die Teilnahme am sozialen Leben im Alltag und viertens die Identifikation als Gefühl der Zugehörigkeit als Individuum zur Aufnahmegesellschaft.
Ziel und Erfolg der Integration einer Person besteht darin, dass diese nicht nur handlungsfähig und teilhabeberechtigt ist, sondern sich auch als anerkannt und wertgeschätzt fühlt. Integration als Akkulturationsstrategie besteht im Erfolg der Anstrengung beider Seiten, der aufnehmenden Gesellschaft ebenso wie des Strebens nach Zugehörigkeit der Ankommenden. Integration ist nicht zu verwechseln mit Assimilation, d.h. vollkommener Preisgabe eigener kultureller Werte. Zur Integration gehört einerseits die Wertschätzung der Herkunftskultur durch die Aufnahmegesellschaft, andererseits jedoch die Anerkennung deren Werte und Normen durch Zuwanderer wie Gleichberechtigung der Geschlechter, unbedingter Vorrang der Verfassung und der Gesetze vor religiösen, sozialen, kulturellen Praktiken der individuellen oder familiären Sozialisation.
II. Historische Dimensionen des Rassismus
Das Erbe des Kolonialismus
Die historische Herrschafts- und Wirtschaftsform des Kolonialismus, die mit der Entdeckung und Eroberung des Kontinents Amerika durch Spanien und Portugal zu Beginn der Neuzeit entstand und im 19. Jahrhundert als imperialistische Ausbeutung Afrikas und Asiens durch die europäischen Staaten Großbritannien und Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien und zuletzt Deutschland den Höhepunkt erreichte, war zutiefst von der Ideologie des Rassismus geprägt. Kolonialismus gründete sich auf das Bewusstsein der „rassischen“ Überlegenheit der Europäer als „Weiße“. Sie fühlten sich als Herrenmenschen, die das Recht beanspruchten, Menschen angeblich minderen Wertes zu beherrschen, ihrer Ressourcen zu berauben und bei Verstößen gegen die auferlegten Regeln und Strukturen nach Belieben zu bestrafen. Gerechtfertigt und dargestellt wurde die koloniale politische Praxis als Mission der Zivilisierung und der Kulturvermittlung. Der angebliche Zivilisierungsauftrag schloss körperliche Gewalt („väterliche Züchtigung“ bei Vergehen gegen die von der Kolonialherrschaft verfügte Ordnung) und Brechung von Widerstand bis zum Völkermord (an den Hereros in Südwestafrika 1904, im Maji-Maji-Aufstand in Ostafrika 1905/06) ein, um nur zwei Beispiele aus der deutschen Kolonialgeschichte zu nennen.
Die Ideale der Aufklärung, Freiheit und Gleichheit aller Menschen, verwirklicht in der Französischen Revolution und im Unabhängigkeitskrieg der Vereinigten Staaten von Amerika, galten für Europäer bzw. Weiße europäischer Abstammung, nicht für die aus Afrika verschleppten Sklaven auf den Plantagen der Gründungsväter der USA, nicht für die autochthone Bevölkerung in den Kolonien der europäischen Nationalstaaten in Afrika, Asien oder Lateinamerika. Diesen war die demütige Hinnahme der Dominanz europäischer Händler, Missionare und Kolonialbeamten als gottgewolltes Schicksal zugedacht. Die Zerstörung indigener, politischer und sozialer Strukturen, von eigener Tradition und Kultur galt als Voraussetzung eines notwendigen Kulturtransfers. Die Ausbeutung der Ressourcen der „unterentwickelten“ Regionen der Erde wurde als gerechtfertigt durch die überlegenere weiße „Rasse“ verstanden und die Kolonialisierung als Hilfe zur Entwicklung stilisiert. „Rasse“ wurde von den europäischen Eroberern durch körperliche Merkmale definiert und durch anthropologische Vermessung, durch Körperabformungen, durch Bestimmung der Augenfarbe usw. „wissenschaftlich“ fixiert. Das diente der Legitimierung der Herrschaftspraxis. Der Völkerkunde und dem Kolonialgedanken gewidmete Museen bewiesen mit ihren Exponaten die „rassische“ und kulturelle Unterlegenheit der „Wilden“. Um 1900 erfreuten sich „Völkerschauen“, wie sie der Hamburger Zoodirektor Hagenbeck präsentierte (und seinem Vorbild folgten andere Unternehmer) großer Beliebtheit. Menschen wurden in ihrer exotischen Andersartigkeit zur Schau gestellt, um die Überlegenheitsgefühle der europäischen Betrachter zu bestätigen.
Carl Peters und Adolf Lüderitz, die deutschen Kaufleute, die als Vortrupp der Kolonisation in Afrika mit Eingeborenen Handel trieben und ihnen zu dubiosen Bedingungen Land abkauften, das später als deutsches Staatsgebiet deklariert wurde, werden immer noch als Entdecker und Pioniere gefeiert, weil sie den Anfang des deutschen Kolonialismus in Afrika verkörpern. Die Verbrechen an den Völkern der Herero und Nama in Südwestafrika sind ungesühnt. Für die Landnahme gab es keine Entschädigung. Ein Bewusstsein für das Unrecht und seine Folgen steht, einhundert Jahre nach dem Ende der deutschen Kolonialherrschaft, erst in den Anfängen.
Als Postkolonialismus wird das Fortwirken der ökonomischen und politischen Dominanz der ehemaligen Kolonialherrschaften bezeichnet. Die Debatte über Restitutionsleistungen und den Umgang mit der jeweiligen Kolonialgeschichte kam erst lange nach dem formalen Ende der Abhängigkeit und den afrikanischen Staatsgründungen seit den 1960er Jahren in Gang. Auf der politischen Agenda stehen drei Komplexe aus dem Erbe des Kolonialismus. Erstens die offizielle Bitte der deutschen Regierung an die Adresse der Regierung Namibias um Vergebung für den Völkermord an den Herero und Nama. Zweitens der Umgang mit Kunstschätzen und anderen Kulturzeugnissen, die zur Kolonialzeit geraubt und in die Museen Europas verschleppt wurden. Drittens die Entwicklung von solidarischen Umgangsformen und daraus resultierenden seriösen Antworten auf die ökonomischen, sozialen und politischen Probleme des Kontinents Afrika: Armut und Fluchtbewegungen, zu der die Ausbeutung zur Kolonialzeit den Grund gelegt hat. In Sachen Entschuldigung für den Völkermord – d.h. Anerkennung kolonialer Verbrechen – taktiert die Bundesregierung seit Jahr und Tag. Spät bat im Sommer 2018 der Berliner Justizsenator für die genozidalen Grausamkeiten deutscher Truppen in den Jahren 1904 – 1908 in „Deutsch-Südwestafrika“ Vertreter aus Namibia um Vergebung. Ein Jahr zuvor hatte das schon der Hamburger Kultursenator getan, ihnen folgte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Michelle Müntefering. Es waren stets Gelegenheitsanlässe, nicht die große Zeremonie. Die Bundesregierung verhandelt seit Jahren hinter verschlossenen Türen, auf Wunsch der namibischen Regierung ohne die wichtigsten Opferverbände. Dafür gibt es einen Afrikabeauftragten der Bundesregierung. Dieser, ein prominenter Bürgerrechtler der DDR, zog im Herbst 2018 Kritik auf sich, als er in einem Zeitungsinterview Ahnungslosigkeit angesichts des kolonialen Erbes erkennen ließ und sich Parolen der einstigen Kolonialpropaganda („Zivilisationsmission“) zu eigen machte. Ansätze zur entschiedenen politischen Reaktion auf die historischen Folgen des kolonialen Rassismus, die den Regierungen und Gesellschaften Afrikas wirksame Hilfe leisten würde, sind noch nicht zu erkennen.
Über den Umgang mit Kulturgut kolonialer Herkunft ist eine Debatte in Gang gekommen, die durch die Neueröffnung des Afrika-Museums im belgischen Tervuren, einem Ort an der Peripherie Brüssels, einen wichtigen Impuls empfing. Das Museum wurde 1898 von König Leopold gestiftet als Werbemaßnahme zur Kolonisierung des Kongos, der Privatbesitz des Königs war. Durch die Renovierung sollte das Museum ein Ort der Auseinandersetzung über den Kolonialismus werden. Das ist jedoch kaum in Ansätzen gelungen. Nicht nur der Denkmalschutz des Gebäudes ist daran schuld, dass die koloniale Sichtweise nicht recht überwunden wurde. Mit der belgischen Retrospektive korrespondiert das Zögern deutscher Kultureinrichtungen hinsichtlich der Rückgabe des Kunstraubes. Zwar gibt es seit kurzem den Entwurf eines offiziösen „Leitfadens des Deutschen Museumsbundes“, wie mit kolonialen Sammlungen in deutschen Museen zu verfahren sei. Aber für das Humboldt-Forum im rekonstruierten Berliner Schloss gab es kurz vor der Eröffnung noch keine Anzeichen für ein Umdenken. Das riesige aus Afrika stammende Dinosaurierskelett im Berliner Naturkundemuseum ist eine weltweite Attraktion. Aber wem gehört sie wirklich? Wie geht man mit Ritualobjekten um, die in europäischen Museen profaniert und ausgestellt sind?
Besonders sensibel sind menschliche Überreste, die aus Kolonialraub stammen. In feierlichem Ritual der Diplomatie wurden 2011 einige Schädel an die Regierung von Namibia zurückgegeben. Sie waren zu rassistischen Forschungen vor einem Jahrhundert aus Südwestafrika nach Deutschland gebracht worden. NGO-Vertreter hatten den Akt der Rückgabe durch die Forderung nach einer Entschuldigung für die Kolonialverbrechen gestört. Damit sich das nicht wiederholen sollte wurden im Sommer 2018 Aktivisten gar nicht eingeladen, als im französischen Dom in Berlin menschliche Überreste (Schädel, Knochen, Hautstücke), einer Delegation aus Namibia zurückgegeben wurden. Mit dem Rückzug auf interne Provenienzforschung schotten sich deutsche Museumsleute gegen Rückgabeforderungen ab und spielen auf Zeit, verweigern Transparenz und Konsequenz der Erwerbungsgeschichte ihrer Kunstwerke aus Übersee. Frankreichs Präsident Macron beauftragte dagegen zwei Experten, die Berliner Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy und den Wirtschaftswissenschaftler Felwine Sarr mit einem Gutachten über den Umgang mit geraubter Kunst aus den Kolonien. Sie kamen ohne Umschweif zum Schluss, Raubkunst müsse restituiert werden und zwar vollständig. Der Präsident begann unverzüglich mit der Umsetzung der Empfehlung.
Der deutsche Kolonialismus endete nicht im Ersten Weltkrieg. Das Problem hatte eine weitere Dimension: Dem Verlust der spät erworbenen Kolonien Deutsch-Südwest- und DeutschOstafrika (heute Namibia bzw. Tansania, Ruanda, Burundi, Kionga-Dreieck in Mosambik), Kamerun und Togo sowie dem Besitz in der Südsee trauerten nach dem Ersten Weltkrieg der „Reichskolonialbund“ und die NSDAP nach. Sie pochten unter der Parole „Volk ohne Raum“ auf einen vermeintlichen deutschen Anspruch zur Expansion, der ersatzweise für die verlorenen Gebiete in Übersee in Osteuropa befriedigt werden sollte. Das geschah im Zweiten Weltkrieg, der gegen die Bevölkerung slawischer „Rasse“ in Polen, in der Ukraine, in Russland und Weißrussland als Ausrottungskrieg geführt wurde.
Die Rassenlehre des Nationalsozialismus
Im Wörterbuch der Nationalsozialisten gehörte der Begriff „Rasse“ zu den wichtigsten Vokabeln. An den Schulen und Universitäten wurde „Rassenkunde“ als Fach gelehrt und der Kernsatz dieser Lehre lautete, dass die Menschheit in ethnische Gruppen von verschiedenem Wert einzuteilen sei. Ganz oben in der Werteskala stand die „nordische Rasse“ der Germanen, und zwar am schönsten und edelsten verkörpert im deutschen Herrenmenschen. Ganz unten standen die Juden, sie waren in der NS-Ideologie als „Untermenschen“ diffamiert und verachtet.
Als Klassiker verehrten die Rassenideologen den französischen Diplomaten und Schriftsteller Arthur Graf Gobineaù (1816 – 1882), der ein vierbändiges Werk über die Ungleichheit der menschlichen Rassen publiziert hatte. Prophet des damit begründeten Rassismus war dann der Kulturphilosoph Houston Stewart Chamberlain (1855 – 1927), der als Schwiegersohn Richard Wagners im Dunstkreis Bayreuths lebte und schrieb. Er hatte 1899 sein Hauptwerk „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ veröffentlicht. Darin wurde die Rassenideologie der zu höherem als andere berufenen „Arier“ weiterentwickelt.
Gobineaù und Chamberlain waren als Dilettanten und Denker Außenseiter (wie später der Buchautor Thilo Sarrazin), aber ihre Ideen blieben nicht ohne Wirkung. Unter ihrem Einfluß stand auch Adolf Hitler, der das Rassedenken zur Heilslehre machte und das „Recht des Stärkeren“ im Umgang mit vermeintlich minderen „Rassen“ predigte. Die allgemeine Verbreitung des Rassenwahns als politischer Kult, wie er im nationalsozialistischen Deutschland mit entsetzlichen Konsequenzen gepflegt wurde, war aber nicht ohne weiteres möglich. Die schwer lesbaren Wälzer Gobineaùs und Chamberlains waren zwar im Bildungsbürgertum geschätzt, aber nicht für jedermann verständlich. Es gab jedoch ein handliches Büchlein, das mit wissenschaftlichem Anspruch auftrat und in leicht fasslicher Form einen Überblick bot. Im November 1936 meldete der Verleger Lehmann stolz das Erscheinen des 150.000. Exemplars der kleinen Schrift. Sie war seit 1928 in immer neuen Auflagen auf dem Markt. „Kleine Rassenkunde des deutschen Volkes“ lautete der Titel. Als Verfasser zeichnete ein Professor Dr. Hans F. K. Günther. Er hatte 1922 eine „Rassenkunde des deutschen Volkes“ veröffentlicht, die ebenfalls bis zum Zusammenbruch des Dritten Reiches ein Bestseller war und ihrem Verfasser zu Ansehen und Erfolg verholfen hatte.
Das Buch verstand sich als eine Art Wegweiser, in dem die Merkmale und Eigenschaften der europäischen Menschenrassen aufgeführt waren, aber nicht zum Selbstzweck, sondern mit engagiertem Bekenntnis zum „Nordischen Gedanken“ und mit deutlichen Vorschlägen zur Nutzanwendung. Reich bebildert sind die Unterschiede der nordischen, der westischen, der dinarischen, der ostischen, der ostbaltischen, der fälischen und der sudetischen Rasse beschrieben. Der Aufzählung körperlicher Unterscheidungsmerkmale – „breit- und hochgewachsen, wuchtig“ die einen, „hochbeinig, derb-schlank“ die anderen – folgt die Beschreibung der seelischen Eigenschaften. Viele Passagen lesen sich heute wie Erzeugnisse unfreiwilligen Humors, etwa die folgende Charakterisierung der Ostbalten: Sie „neigen zum Massengeist und Geführtwerden und werden dadurch bei angemessener Führung, zumal ihnen zumeist ein lebhafter Vaterlandssinn eignet, zu willigen Untertanen, deren Anhänglichkeit an sie leitende Menschen sich bis zur Unterwürfigkeit steigern kann. Nahestehenden gegenüber sind ostbaltische Menschen meist hilfreich und gastfrei, oft überschwenglich entgegenkommend, zu ihren Angehörigen zärtlich. Fernerstehenden gegenüber neigen viele ostbaltische Menschen zur Verschlagenheit und bei Anlässen dazu auch zu berechnender Rachsucht. Eine Neigung zu Rohheit und Hinterlist ist unverkennbar, sie bedingt es wahrscheinlich, daß Ostpreußen, Posen und Schlesien „kriminell stark belastet“ erscheinen, vor allem durch gefährliche Körperverletzung und einfachen und schweren Diebstahl.“ Oder: „Der fälische Mensch ist im Seelischen ebenso wuchtig schwer geartet wie im Leiblichen: wuchtiges Standhalten, unerschütterliche Ausführung ruhig gefaßter Entschlüsse, Drang zu Gewissenhaftigkeit und Rechtschaffenheit, ja ein gewisses Bedürfnis, sich treu zu erweisen, kennzeichnen ihn. Erscheint der nordische Mensch als vordringend, von kühner, angreifender Willenskraft, so der fälische als beharrend von trotziger Willenskraft, die ihn zu stoßkräftiger Abwehr befähigt, aber auch zu Starrköpfigkeit werden kann.“ Wie im Horoskop waren die Eigenarten von Menschen nach „Rassen“ unterschieden als Mischung von gut und böse dargestellt.
Ideologen und Politiker setzten die wissenschaftlich klingenden Erkenntnisse in die Praxis von Diskriminierung und Verfolgung um. Die Gesetze zur „Rassenhygiene“ bildeten den Anfang, unter Begriffen wie Aufartung, Auslese, Ausmerze, Rassereinheit und Rassenschande wurde der Rassengedanke als Weg nach Auschwitz, zum Völkermord praktiziert. „Rasse“ war der wichtigste Begriff der NS-Ideologie. Davon abgeleitet spielten mit positiver Bedeutung „Rassenkunde“, „Rassenpflege“, „Rassenhygiene, „Rassereinheit“ eine erhebliche Rolle. Negativ besetzt waren „Rasseverrat“ und „Rassenschande“. Zur sozialen Praxis gehörten die Begriffe, mit denen die Anwendung der „Rassenhygiene“ umschrieben wurden: Auslese und Ausmerze.
Mit der Idee der Rassenreinheit wurde die Eugenik begründet, die in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg unter der Bezeichnung „Rassenhygiene“ propagiert wurde. Protagonisten waren der Mediziner Wilhelm Schallmayer (1857 – 1919), der mit seinem Buch „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker“ 1903 der nationalsozialistischen Rassenhygiene das Programm vorgab, und Alfred Ploetz (1860 – 1940), ebenfalls ein führender Vertreter des Sozialdarwinismus. Er gründete die „Gesellschaft für Rassenhygiene“ (1905) und wurde 1936 von Hitler zum Professor ernannt. Das war der Lohn für den akademischen Außenseiter, der sich ganz dem germanischen Rassegedanken verschrieben hatte.
Die jüngeren Vertreter der Rassenlehre, Fritz Lenz (1887 – 1976), der 1923 in München den ersten Lehrstuhl für „Menschliche Erblehre“ (Rassenhygiene) in Deutschland erhielt, und der Psychiater Ernst Rüdin(1874 – 1952), Abteilungsleiter eines Kaiser-Wilhelm-Instituts und vielfacher Funktionär und Experte in Diensten des NS-Staats, entwickelten das Fach weiter zum Instrument nationalsozialistischer Ideologie. Fritz Lenz erfuhr aus seiner Nähe zum NS-Regime auch nach 1945 kein Nachteil, er wirkte 1946 bis 1955 als Professor für Humangenetik in Göttingen.
Als positive Maßnahme der Eugenik sollten durch „Auslese“ erwünschte Volksteile gefördert, d.h. zur Ehe und zum Kinderreichtum stimuliert werden. Der Auslese stand ein negativer Maßnahmenkatalog gegenüber, der Unerwünschte (nach „rassischen“ und sozialen Kriterien oder aus beiden Gründen) durch Sterilisation und Heiratsverbot bis hin zur wörtlich verstandenen „Ausmerze“ an der Fortpflanzung hindern oder sie physisch beseitigen sollte.
Als Kampfbegriff der äußersten Rechten bezeichnete „Rassenschande“ auch schon vor dem NS-Regime in eindeutig herabsetzender Absicht sexuelle Kontakte zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“. Insbesondere die Denunziation von Juden als „Rassenschänder“ war als antisemitisches Ressentiment verbreitet. Mit dem Begriff „Rassenschande“ wurden im selbstbewussten Stolz, einer überlegenen, der weißen „Rasse“ anzugehören, sexuelle Kontakte mit Angehörigen anderer „Rassen“ umgangssprachlich gebrandmarkt. Als rabiater Vertreter des völkischen Antisemitismus publizierte Artur Dinter (1876 – 1948) 1917 den Erfolgsroman „Die Sünde wider das Blut“, in dem er die Folgen von Verstößen gegen die „Rassereinheit“ anprangerte. Die „Rheinlandbastarde“ – Kinder deutscher Frauen und Angehöriger französischer Kolonialtruppen aus Afrika bei der Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg – galten als verachtenswerte Resultate der Rassenschande. Zum kriminellen Delikt wurde Rassenschande mit dem „Blutschutzgesetz“ 1935, einem der nationalsozialistischen Nürnberger Gesetze, dessen § 2 „Mischehen“ und jeden Geschlechtsverkehr zwischen „Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ unter Strafe stellte. Der neue Straftatbestand entsprach einer Forderung des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“ und wurde von der NS-Justiz exzessiv ausgelegt und angewendet. Eine Anzeige wegen Rassenschande vernichtete mit Sicherheit die Existenz des beschuldigten Juden. Dass beteiligte Frauen wegen des Deliktes nicht verurteilt werden durften umgingen Justiz und Gestapo durch Einweisung ins KZ (wozu es keiner Begründung bedurfte) oder durch eine Strafe wegen angeblichen Meineides oder Begünstigung.
Dem Professor Günther, der 1929 auch eine „Rassenkunde des jüdischen Volkes“ veröffentlicht hatte, wurde später, nach dem Zusammenbruch des NS-Staats, gerichtlich bescheinigt, er habe niemals antisemitische Hetze betrieben, er habe niemals die Grenze von Wissenschaft und Gelehrsamkeit überschritten. Nach eigenem Bekunden war er auch nie Mitglied der NSDAP gewesen. Die Partei hatte sich ihm gegenüber trotzdem sehr erkenntlich gezeigt für die Popularisierung und Propagierung der Rasseforschung. Schon 1930 ernannte ihn der nationalsozialistische thüringische Minister Frick zum Professor an der Universität Jena. Seriöse Wissenschaftler betrachteten das als Skandal. 1935 erhielt Günther beim Nürnberger Reichsparteitag den von Hitler gestifteten Preis der NSDAP für Wissenschaft. In der Begründung hieß es: „Das Ringen der NSDAP hat sich von ihrem ersten Tage an aus den Erkenntnissen der Rassenkunde und des Schutzes des gesunden deutschen Blutes aufgebaut. In diesem Kampf hat der Forscher Dr. Hans Günther Entscheidendes für die Gestaltung dieser Rassenkunde und der Ausbildung des heldigen Gedankens unserer Zeitepoche beigetragen. In seinen vielen Schriften und vor allen Dingen in seiner ,Rassenkunde des deutschen Volkes‘ hat er geistige Grundlagen gelegt für das Ringen unserer Bewegung und für die Gesetzgebung des nationalsozialistischen Reiches.“
So wenig originell und so wissenschaftlich wertlos die Publikationen des akademischen Amateurs Günther waren, so haben sie mit ihren hohen Auflagen tatsächlich die geistigen Grundlagen gelegt für den Kern der nationalsozialistischen Politik. Nämlich für den rassistischen Vernichtungskrieg gegen angeblich Minderwertige.
Den ersten Schritt dazu bildete der Krankenmord. Die Tötung unheilbar Kranker wurde als Erlösung und als Gebot der „Erbgesundheit“ im „Dritten Reich“ öffentlich thematisiert und in Filmen wie „Das Erbe“ (1935) oder „Ich klage an“ (1941) und in Schulbüchern mit Rechenexempeln über unnütze Esser propagiert. Die seit 1933 praktizierte sozialdarwinistische Bevölkerungspolitik gegen Behinderte, die als „Ballastexistenzen“, „Defektmenschen“, „leere Menschenhülsen“ diskriminiert waren, wurde nach der Besetzung Polens erstmals gegen arbeitsunfähige Insassen polnischer Pflegeanstalten praktiziert. Ein mobiles „Sonderkommando“ tötete mit Kohlenmonoxyd aus Stahlflaschen. In Posen wurden Geisteskranke in einer Gaskammer ermordet. Eine SS-Einheit erschoss in einem polnischen Waldgebiet Kranke aus Pommern und Westpreußen.
Im Gebiet des Deutschen Reiches begann die Mordaktion mit der euphemistischen Tarnbezeichnung „Euthanasie“ (griechisch: „Schöner Tod“) Ende Oktober 1939 unter größter Geheimhaltung. Formale Grundlage bildete erst eine mündliche Ermächtigung Hitlers, die dann, auf einem Briefbogen der Privatkanzlei des „Führers“ schriftlich fixiert, auf den 1. September 1939, den Kriegsbeginn, zurückdatiert war. Karl Brandt, Hitlers Leibarzt, und Philipp Bouhler, der Chef der „Kanzlei des Führers“, waren von Hitler „ermächtigt“, unheilbar Kranken bei „kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes den Gnadentod“ zu gewähren. Meldepflicht für missgestaltete Neugeborene bestand ab August 1939, Meldebögen und ärztliche Gutachter sorgten für ein geregeltes Verfahren des nun einsetzenden Massenmords, der in den Heil- und Pflegeanstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein betrieben wurde. Unter der Tarnbezeichnung „Aktion T 4“ war eine nahezu perfekt arbeitende Organisation tätig, die in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihre Zentrale hatte.
Eigene Standesämter beurkundeten den Tod, die Leichen wurden sofort eingeäschert. Erkennbar falsche Angaben der Todesursache weckten bei der Benachrichtigung jedoch oft das Misstrauen der Angehörigen und der ständige Betrieb der Krematorien in den Euthanasie-Anstalten erregte die Aufmerksamkeit der Umgebung.
Die Justizbehörden erhielten erst im Sommer 1940 durch Hinweise aus der Bevölkerung Kenntnis von den Vorgängen. Reichsjustizminister Gürtner, den sowohl die Vorgänge selbst als auch das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage beunruhigten, drängte auf die sofortige Einstellung der heimlichen Tötung Geisteskranker. Nach seinem Tod im Januar 1941 warb sein kommissarischer Nachfolger Schlegelberger, der den Typ des reaktionären Bürokraten, keineswegs den des fanatischen Nationalsozialisten verkörperte, jedoch bei den nachgeordneten Stellen seines Ressorts ausdrücklich um Verständnis und Unterstützung für die „Euthanasie“.
Proteste aus der Bevölkerung wurden von den Kirchen aufgenommen. Der katholische Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, machte am 3. August 1941 den Krankenmord zum Thema einer Predigt. Daraufhin wurden die Tötungen erwachsener Behinderter eingestellt, die Kinder-„Euthanasie“ mit unauffälligeren Methoden wie Injektionen oder durch verhungern lassen dauerte an, ebenso die planmäßige Tötung kranker KZ-Häftlinge mit Giftgas in der „Aktion 14 f 13“ (so genannt nach ihrem Aktenzeichen). Bis zum offiziellen Stopp der „Euthanasie“ im Sommer 1941 sind 70.000 Kranke getötet worden, danach noch einmal bis zu 200.000.
Die „Aktion Gnadentod“ war der Auftakt zum systematischen Massenmord im Zeichen rassistischer Ideologie. Die Erfahrungen und das Personal der Aktion T 4 wurden wenig später, 1942, unmittelbar in den Vernichtungslagern in Polen bei der „Endlösung der Judenfrage“ eingesetzt. Der Krankenmord ab 1939 aus rassistischen Motiven gegenüber der „arischen“ Bevölkerung war ein Experimentierfeld des Judenmords, der 1941 begann.
Zu den „positiven“ Mythen des NS-Rassismus gehört die Geschichte des „Lebensborn“. Die Vorstellung, in „Begattungsheimen“ des SS-Vereins „Lebensborn“ würden blonde deutsche Mädchen mit schneidigen jungen Männern der SS zur Erzeugung rassereinen „arischen“ Nachwuchses zusammengeführt, regte die Phantasie nicht nur der Autoren von Illustrierten-Serien nach 1945 an, auch Thomas Mann hat, wie sein Tagebuch verrät, über die literarische Verarbeitung des Stoffes der „flüchtigen Stundenehe“ zur Förderung der nordischen Rasse nachgedacht. Zeitgenossen wie Nachgeborene sind zwar einem Gerücht erlegen, Rassismus war aber doch dessen Ursache.
Der Verein „Lebensborn e.V.“, vom Reichsführer SS Heinrich Himmler 1935 gegründet, folgte zwar tatsächlich bevölkerungspolitischen und „rassehygienischen“ Intentionen wie dem Kampf gegen die Abtreibung und der Erhöhung der Geburtenrate, aber Menschenzüchtung wurde im „Lebensborn“ nicht betrieben. Himmler rief zwar 1936 alle SS-Führer und drei Jahre später sämtliche Angehörige der SS (einschließlich der Polizei) dazu auf, fleißig Nachkommen zu erzeugen (vier Kinder je Familie waren erwünscht), aber die Heime des „Lebensborns“ hatten nicht die Aufgabe der operativen Umsetzung dieser Forderung. Nach der Satzung hatte der Verein, der sich durch die Zwangsmitgliedschaft aller hauptamtlichen SS-Führer finanzierte, den Zweck „den Kinderreichtum in der SS zu unterstützen, jede Mutter guten Blutes zu schützen und zu betreuen und für hilfsbedürftige Mütter und Kinder guten Blutes zu sorgen“. Die Entbindungsheime ermöglichten es unverheirateten Müttern, diskret Kinder zur Welt zu bringen. Voraussetzung war die erbbiologische Untersuchung durch SS-Ärzte. Eigene Standesämter registrierten die ca. 8000 Geburten in „Lebensborn“-Heimen. 1940 existieren neun Heime in Deutschland, elf weitere wurden in Norwegen, Belgien und Frankreich errichtet. Ab 1941 wurde vom Verein „Lebensborn“ auch die „Eindeutschung“ von „rassisch wertvollen“ Kindern aus den besetzten Gebieten vorgenommen, deren Eltern z.B. deutschen Kriegsverbrechen zum Opfer gefallen waren wie bei der Vernichtung des Dorfes Lidice als Rache für das Attentat auf Reinhard Heydrich 1942.
Die verhängnisvollste Rechtsnorm, die in der Praxis nationalsozialistischer Rassenpolitik gesetzt wurde, bildeten die „Nürnberger Gesetze“. Im September 1935 wurden vom NS-Regime auf dem „Reichsparteitag der Freiheit“ in Nürnberg die beiden „Nürnberger Gesetze“ erlassen, mit denen die deutschen Juden zu Einwohnern minderen Rechts degradiert wurden. Das „Reichsbürgergesetz“ unterschied jetzt „arische“ Vollbürger mit politischen Rechten und „Nichtarier“ als „Staatsangehörige“ ohne politische Rechte. Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verbot Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden und stellte sexuelle Beziehungen zwischen „Deutschblütigen“ und Juden nach dem neu im Strafgesetzbuch eingeführten Delikt „Rassenschande“ unter drakonische Strafe.
Mit den Nürnberger Gesetzen war die Emanzipation, die 1871 Juden als gleichberechtigte Bürger des Deutschen Reiches anerkannt hatte, rückgängig gemacht und der Weg zur physischen Vernichtung der Minderheit bereitet worden. Die mörderischen Konsequenz der Nürnberger Gesetze war freilich noch nicht zu erkennen, auch nicht von den Betroffenen, die jetzt ausschließlich nach rassistischen Kategorien behandelt wurden, unabhängig davon, ob sie sich selbst als Juden verstanden, einer jüdischen Kultusgemeinde angehörten oder überhaupt von ihrer jüdischen Abstammung wussten. Komplizierte Definitionen, wer Jude im Sinne der neuen Gesetze war, wer als „Mischling“ ersten oder zweiten Grades eingestuft, wer zum „Geltungsjuden“ deklariert wurde, wer den Makel „jüdisch versippt“ zu tragen hatte, wer in „privilegierter Mischehe“ (ein nichtjüdischer Ehepartner und Kinder, die getauft waren) vor Verfolgungen (nicht vor Diskriminierung) geschützt war, bestimmten den Alltag der Minderheit bis 1938, als mit dem Novemberpogrom („Reichskristallnacht“) die Entrechtung und Verfolgung bis zur Vernichtung im Holocaust einsetzte. Die nach den Nürnberger Gesetzen definierten „Mischlinge“ waren nur vorläufig vom Schicksal der Juden ausgenommen. Ebenso die jüdischen Partner in „privilegierten Mischehen“. Der Tod des christlichen Ehepartners oder Scheidung beendete den „privilegierten“ Status. Die „Nürnberger Gesetze“ sind Manifeste von staatlich verordnetem Rassismus in extremer Form. Sie trassierten den Weg nach Auschwitz: Die Ermordung der Juden begann mit ihrer Degradierung von Reichsbürgern zu Staatsangehörigen minderen Rechts.
Nationalsozialistische „Volkstumspolitik“
Die Chiffre „Lebensraum“, dem Arsenal völkischer und alldeutscher Phrasen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg entnommen, wurde in der nationalsozialistischen Ideologie zur Motivierung des Expansionsdranges benutzt. Der Begriff taucht 1901 als Titel eines Essays des Geographen Friedrich Ratzel auf, wurde dann verdichtet in den sozialdarwinistischen Überlegungen der geopolitischen Schule Karl Haushofers und wurde populär durch den in den 1920er Jahren viel gelesenen Roman „Volk ohne Raum“ von Hans Grimm. Der Roman gab Hitler das Motto für das imperialistische Projekt, im Osten Europas Territorium durch koloniale Aneignung zu gewinnen. Eingebettet in die Ideologie von Blut und Boden und das „Recht des Stärkeren“ sowie die rassistische Überzeugung von der Höherwertigkeit der Germanen gegenüber slawischen Völkern, war die Vorstellung, „Lebensraum“ für das deutsche Volk erkämpfen zu müssen, eine zentrale Forderung nationalsozialistischer Außenpolitik, die durch kriegerische Auseinandersetzung eingelöst werden sollte. Die rassistische Komponente und die Richtung unterschieden die nationalsozialistische Konzeption vom traditionellen deutschen Nationalismus, der „Lebensraum“ durch Kolonien in Übersee erstrebte und nach dem Ersten Weltkrieg die Grenzen von 1914 wiederherstellen wollte. Die nationalsozialistische Vorstellung von „Lebensraum“ war untrennbar verbunden mit der Idee des Herrenmenschentums und dem daraus abgeleiteten Anspruch der Eroberung, Unterdrückung und Vernichtung von Menschen, die aufgrund ihrer „Rasse“ als minderwertig galten.
Der „Reichsführer SS“ Heinrich Himmler war seit 7. Oktober 1939 auch „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“. Damit hatte er den größten Teil der Kompetenzen zur ethnischen Neuordnung Europas nach den Vorstellungen nationalsozialistischer Ideologie, und er verfügte mit der SS über den Apparat zur Durchsetzung der „Volkstumspolitik“. Anknüpfend an seine Ende 1939 verfassten Gedanken „über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten“ gab Himmler den Befehl zur Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption der Germanisierungspolitik in den besetzten und noch zu erobernden Gebieten Osteuropas. Das Ergebnis wurde Himmler Ende Mai 1942 vorgelegt, eine erste Fassung war Mitte 1941 entstanden. Die Denkschrift war unter Federführung des SS-Standarten-führers Konrad Meyer im Reichssicherheitshauptamt und im Stabshauptamt/Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums ausgearbeitet worden. Der Verfasser Konrad Meyer war im Zivilberuf Professor der Agrarwissenschaft. Die Denkschrift mit dem Titel „Generalplan Ost“ trug den Untertitel „Rechtliche, wirtschaftliche und räumliche Grundlagen des Ostaufbaus“ und sah als Voraussetzung ein neues Bodenrecht mit einem Bodenmonopol der SS im Osten, der „Belehnung“ germanischer Siedler auf „Siedlungsmarken“ und in 36 „Siedlungsstützpunkten“ vor.
Das Programm des „Generalplans Ost“ sollte in fünf Jahresabschnitten realisiert werden. Vier Millionen „Germanen“ sollten die Hegemonie über die verbleibende autochthone Bevölkerung in den Siedlungsmarken „Ingermanland“ (das Gebiet um Petersburg), dem „Gotengau“ (Krim und Chersongebiet) sowie in der Memel-Narev-Region ausüben. Der „Generalplan Ost“, der auf eine Umsiedlung unerwünschter Völker nach Sibirien bzw. auf deren Versklavung oder Vernichtung zielte, hatte nie eine Chance der Realisierung, bestimmte aber die Intentionen der deutschen Besatzungspolitik und war Ausdruck der rassistischen Herrenmenschen-Ideologie des Nationalsozialismus, die die Deportation und Vernichtung ethnischer Gruppen und ganzer Völker kalkulierte und ansatzweise praktizierte.
Der Begriff „Volksgemeinschaft“ der im Dritten Reich idealisiert war, spielt als rassistisches Politikangebot in der Werbung rechter Parteien auch heute eine Rolle. Im nationalsozialistischen Parteiprogramm von 1920 hieß es: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ Damit war das Ideal einer „völkischen“, das heißt auf rassistischer Definition beruhenden, Gesellschaft – der „Volksgemeinschaft“ – propagiert. Aus der Volksgemeinschaft waren damit von vorne herein „fremdvölkische“ Menschen ausgeschlossen, nach Willkür konnten auch „Asoziale“, Behinderte, Homosexuelle, politisch Unerwünschte und andere zu Gegnern der nationalsozialistischen Weltanschauung Erklärte aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen und als „Volksschädlinge“ verfolgt werden. Mit Parolen wie „Du bist nichts, Dein Volk ist alles!“ oder „Gemeinnutz geht vor Eigennutz!“ wurde die Idee einer Staats- und Gesellschaftsordnung beschworen, die den angeblichen germanischen Ständestaat wiederbeleben sollte, in dem es keine Klassen und sozialen Schranken gegeben habe, „im Blute fundiert, durch ein 1000jähriges Leben zusammengefügt, durch das Schicksal auf Gedeih und Verderb verbunden.“
Das waren inhaltsleere Phrasen, denn auch in der NS-Gesellschaft gab es erhebliche soziale Unterschiede. Durch die „Blut und Boden“-Ideologie, die Verklärung bäuerlichen Lebens und die Darstellung deutschtümelnder Folklore bei Festen, Aufmärschen, Kundgebungen mit dem Ziel, die Menschen zu einem willenlosen und gefügigen Block zusammenzuschweißen, wurde die „Volksgemeinschaft“ inszeniert. Als Gefühlsgemeinschaft sollten die Deutschen zusammenstehen, nach außen durch Feindbilder abgegrenzt, innerlich stabilisiert in der Wahnvorstellung „arteigener“ Tradition, in einer pseudogermanischen, rassistischen Lebenswelt von „gesundem Volkstum“, im Bewusstsein, „Herrenmenschen“ zu sein. Die Ideologie der „Volksgemeinschaft“ stand zu allen Anforderungen der modernen Industriegesellschaft in krassem Gegensatz.
Flucht aus Nazideutschland
In einer ersten Emigrationswelle entzogen sich ab Frühjahr und Sommer 1933 Gegner des Nationalsozialismus, die durch parteipolitische, publizistische oder sonstige Aktivitäten exponiert waren, durch Massenflucht der Verfolgung. Es waren vor allem Funktionäre der Arbeiterbewegung, Kommunisten, Sozialdemokraten, Angehörige sozialistischer Parteien links der SPD, Journalisten und Literaten, Künstler und Intellektuelle, die den zur Macht gekommenen Nationalsozialismus fürchten mussten. Ende 1935 waren nach Angaben des Flüchtlingskommissars des Völkerbunds 6 – 8000 Kommunisten, 5 – 6000 Sozialdemokraten und etwa 5000 andere aus politischen Gründen emigriert. Insgesamt waren es etwa 30.000 Personen, die zwischen 1933 und 1939 das Deutsche Reich (einschließlich des 1938 angeschlossenen Österreich und der annektierten Sudetengebiete) verlassen hatten.
Die politische Emigration verlief in mehreren Wellen. Die erste setzte mit dem Terror der „Machtergreifungs“-Zeit ein, und zu ihr gehörten auch die Errichtung von Stützpunkten und Auslandsvertretungen bzw. des Exilvorstandes der Sozialdemokratie in Prag (Mai 1933), die Verlegung der KPD-Zentrale nach Paris und dann nach Moskau. Eine zweite politische Emigrationswelle erfolgte 1934, als einige tausend Protagonisten der österreichischen Arbeiterbewegung vor allem in die Tschechoslowakei flohen. Die dritte Welle brachte die Saar-Abstimmung 1935, als wiederum in erster Linie Angehörige der Arbeiterbewegung aus dem Saargebiet u.a. nach Frankreich fliehen mussten, weil das Territorium ihres Exils nach dem Plebiszit an das Deutsche Reich fiel. Unter diesen ca. 4000 politischen Flüchtlingen befanden sich viele, die bereits in der ersten Emigrationswelle das Deutsche Reich verlassen hatten. Nach dem Anschluss Österreichs im Frühjahr 1938 flohen nicht nur die Reste der Sozialdemokraten und Kommunisten, sondern auch christlich-soziale Anhänger des Ständestaats, bürgerliche Konservative vor Hitler vor allem in die Tschechoslowakei. Die letzte Emigrantenwelle folgte der Annexion der Sudetengebiete, 4 – 5000 Sozialdemokraten und etwa 1500 Kommunisten begaben sich im Herbst 1938 ins Exil, Aufnahmeländer dieser Gruppen waren namentlich Großbritannien und Schweden.
Die Emigration war sowohl Flucht vor Verfolgung als auch Vertreibung. Traf das erste vor allem für die Gegner des Nationalsozialismus zu, die sich im politischen Exil „mit dem Gesicht nach Deutschland“ mindestens bis zum Krieg als Kämpfer und Widerstandleistende verstanden und dann in den Exilländern in aller Welt versuchten, „das andere Deutschland“ zu verkörpern und Pläne für eine Gesellschafts- und Staatsordnung Deutschlands nach Hitler schmiedeten, so war die Emigration der deutschen Juden, die aus rassistischen Gründen diskriminiert und entrechtet wurden, immer Vertreibung. Auch wenn die Auswanderung in den ersten Jahren des Regimes freiwillig erfolgte, so geschah sie unter dem Druck des NS-Regimes.
Bis in die Kriegsjahre hinein war es erklärtes Ziel nationalsozialistischer Ideologie, die Juden aus dem Land zu treiben, dazu diente die gesetzliche und soziale Diffamierung der Minderheit. Die nationalsozialistische Politik gegenüber den Juden war indes widersprüchlich, sie forcierte deren Auswanderung durch Diskriminierung, und sie behinderte die Ausreise durch systematische Ausplünderung in Gestalt von Kontributionen, Sondersteuern, ruinösen Bestimmungen des Vermögenstransfers. Die jüdische Emigration stand unter ganz anderen Vorzeichen als der Exodus der Politiker, Wissenschaftler, Literaten und Künstler. An deren Exil hatten die Nationalsozialisten kein Interesse, im Gegenteil. Die Eingliederung „bekehrter“ Sozialisten und anderer Regimegegner in die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ war erklärtes Ziel des Staats, und ebenso hätte man sich mit den Schriftstellern, Schauspielern und Musikern und anderer exilierter Prominenz (sofern sie nicht jüdisch war) gerne vor der Welt geschmückt.
Das politische Exil, und das gleiche galt in hohem Maße für Künstler und Wissenschaftler, lebte auf Zeit in der neuen Umgebung des Aufnahmelandes. Die Juden aus Deutschland überschritten die Grenzen jedoch im Gefühl der Endgültigkeit ihrer Ausreise. Sie erhofften, mit Gefühlen der Bitterkeit über die erfahrenen Demütigungen und Kränkungen, den Heimatverlust, die Verweigerung des gesellschaftlichen Status’ und politischer Rechte, neue und endgültige Existenzmöglichkeiten in der Fremde. Natürlich gab es, zumal in der ersten Emigrationswelle aus NS-Deutschland, Überschneidungen; nicht wenige Emigranten waren sowohl aus politischen Gründen wie als Juden auf der Flucht. (Und nicht wenige kehrten nach enttäuschender Emigrationszeit nach ein oder zwei Jahren sogar nach Deutschland zurück.) Die unterschiedliche Ausgangslage der politischen und der jüdischen Emigration, der konträre Erwartungshorizont änderte freilich nichts an der Gemeinsamkeit der elenden materiellen Lebensumstände. Alle Emigranten – die dünne Schicht der begehrten Prominenz ausgenommen, die wie Albert Einstein oder Thomas Mann Deutschland früh verlassen hatte und internationales Prestige genoss – waren überall nur geduldete Asylanten oder Einwanderer auf den unteren Rängen der sozialen Skala des Gastlandes, und die meisten Juden unter ihnen hatten nicht einmal die Illusion der späteren Heimkehr.
Flucht und Vertreibung der Juden aus Deutschland spiegeln in ihrer Intensität die nationalsozialistische Politik wider. 1933 verließen als Reflex auf die terroristischen Begleiterscheinungen des „Machterhalts“ 37–38.000 Juden Deutschland. Ihnen folgten 1934, in dem Jahr, in dem die Konsolidierung der NS-Herrschaft abgeschlossen war, 22 – 23.000. 1935 emigrierten 20–21.000 Juden. Das einschneidende Ereignis dieses Jahres, die Nürnberger Gesetzgebung, die Juden zu Staatsangehörigen minderen Rechts herabstufte, wirkte sich erst in der Statistik des Jahrs 1936 mit 24 – 25.000 jüdischen Emigranten aus. Die scheinbare Beruhigung der Situation im Olympiajahr 1936, als nach dem Eindruck vieler Juden der antisemitische Aktionismus des Regimes sich gemäßigt zu haben schien, zeigte sich in nur 23.000 Emigranten im folgenden Jahr 1937. Die Verschärfung der judenfeindlichen Politik, ihr Umschlagen von Diskriminierung und Verfolgung durch legislatorische Akte in brachiale Gewalt, demonstriert durch die Austreibung der polnischen Juden im Oktober 1938 und durch die Pogrome der „Reichskristallnacht“ im November 1938, führte zur größten Auswanderungswelle mit 33 – 40.000 Menschen bis Ende 1938 und 75 – 80.000 im Jahre 1939. Es war die Zeit des stärksten Auswanderungsdrucks, der durch die Inhaftierung von ca. 30.000 jüdischen Männern in Konzentrationslagern unmittelbar nach dem 9. November 1938 und durch die „Arisierung“ noch vorhandener jüdischer Unternehmen, durch die 1933 beginnenden Berufsverbote und durch die fortschreitende Entrechtung im öffentlichen und privaten Leben forciert wurde.
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bedeutete das Ende der meisten Auswanderungsmöglichkeiten durch Schließung der diplomatischen Vertretungen und durch den Wegfall von Schiffspassagen und anderen Reisemöglichkeiten. 1940 konnten nur noch 15.000 Juden Deutschland verlassen, 1941 waren es noch 8.000. Trotz des Auswanderungsverbots, das am 23. Oktober 1941 erging – sechs Wochen. nach der Polizeiverordnung, die den deutschen Juden das Tragen des Judensterns befahl –, entkamen in den Jahren 1942 bis 1945 noch etwa 8.500 Juden aus Deutschland. Die Zahl der jüdischen Emigranten aus Deutschland wird auf insgesamt 278.500 geschätzt, die Zahl der Ermordeten auf 160.000.
Wegen ihrer Sozialstruktur waren die deutschen Juden in der Mehrzahl kaum auswanderungsfähig; für Akademiker und Intellektuelle bestand in den Immigrationsländern wenig Bedarf, auch kaufmännische Fähigkeiten waren nicht gefragt (wenn sie nicht mit Kapitalbesitz verbunden waren), die handwerklichen oder landwirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die man in Palästina brauchte und die auch in südamerikanischen Einwanderungsgebieten verlangt wurden, waren unter deutschen Juden aber selten. Der „Hilfsverein der deutschen Juden“ organisierte als zentraler Wohlfahrtsverband Kurse zur „Umschichtung“ der Berufsstruktur, d.h. im Eilverfahren wurden handwerkliche Grundkenntnisse vermittelt und die (vor allem jugendlichen) Zionisten gingen auf Hach’schara („Ertüchtigung“), um das für das Siedlerleben in Palästina erforderliche landwirtschaftliche Rüstzeug, aber auch Sprachkenntnisse in Hebräisch zu erwerben.
Nach dem „Anschluss“ 1938 wurde Österreich Experimentierfeld für die durch die nationalsozialistischen Behörden forcierte Auswanderung der jüdischen Minderheit Nach der Volkszählung vom März 1934 lebten in Österreich 191.481 Personen israelitischer Konfession. Nach der rassenideologischen Definition der Nürnberger Gesetze gab es einige Tausend Juden mehr; ihre Gesamtzahl wurde auf 206.000 geschätzt Die Volkszählung vom 17. Mai 1939 wies noch 94.601 Juden im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie und 84.214 „Glaubensjuden“ aus. Es waren also rund 130.000 österreichische Juden zwischen dem „Anschluss“ und dem Beginn des Zweiten Weltkriegs emigriert (65.459 österreichische Juden wurden ermordet).
Bis 1939 forcierte und bremste der NS-Staat gleichermaßen die Auswanderung der deutschen Juden. Die Verdrängung aus der Wirtschaft förderte den Emigrationswillen, aber die Ausplünderung durch Vermögenskonfiskation und ruinöse Abgaben hemmte die Auswanderungsmöglichkeiten. Kein Immigrationsland war an verarmten Einwanderern interessiert, und eine besondere Heimtücke des Regimes bestand darin, dass es den Antisemitismus zu exportieren hoffte, wenn die aus Deutschland vertriebenen Juden zum sozialen Problem in den Aufnahmeländern würden.
Die Welt verhielt sich gleichgültig gegenüber der Not der Juden. Im Juli 1938 fand in Evian am französischen Ufer des Genfer Sees eine Internationale Konferenz statt, die den Problemen der jüdischen Auswanderung aus Deutschland gewidmet war. Eingeladen hatte der amerikanische Präsident Roosevelt, gekommen waren Vertreter von 32 Staaten und vieler jüdischer Organisationen. Außer der Etablierung eines „Intergovernmental Committee on Political Refugees (IGC)“ mit Sitz in London und der vagen Zusicherung einiger Staaten, die bestehenden Einwanderungsquoten könnten in Zukunft voll ausgeschöpft werden, geschah jedoch nichts, was die Emigrationsmöglichkeiten der Juden aus Hitlers Machtbereich verbessert hätte.
Бесплатный фрагмент закончился.
