Читать книгу: «Unternehmer in Not»
Das sollten sie wissen
Kennen Sie das Insolvenzgesetz?
Welche Insolvenzverfahren gibt es?
Wie reagiert ein Insolvenzverwalter?
Worauf sie beim Insolvenzverwalter aufpassen müssen!
Was ist eine Insolvenzverschleppung?
Was ist eine Bewährungsstrafe?
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland?
Wie erreiche ich in kürzester Zeit eine Restschuldbefreiung?
Wie ist die Vorgehensweise ihrer Bank oder Sparkasse?
Was sie ihrer Bank nicht erlauben sollten!
Dreistufenplan ihrer Bank oder Sparkasse
Wie reagieren die Behörden gegen sie?
Welche Verträge sollten sie nicht unterschreiben?
Was ist eine Zwangsverwaltung?
Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?
Viele weitere, interessante Themen!
Mit Comicfigur Pit.
Comicfigur Pit macht alles, was für ihn von Vorteil ist.
Er wehrt sich gegen die Systeme und verrät ihnen
seine unerlaubten Machenschaften.
Pits Haus wird versteigert und Pit rettet illegal seine
Küche.
Pit ist eine von mir frei erfundene Comic-Figur.
Seine kriminellen Vorschläge sind verboten und dürfen
nicht nachgeahmt werden!
Inhaltsverzeichnis
Insolvenzgesetz in Deutschland
Das Insolvenzgesetz ist eines der wichtigsten Gesetze für
einen Unternehmer, trotzdem kennen viele Unternehmer
dieses Gesetz und seine Auswirkungen nicht.
Ein Geschäftsführer muss Insolvenz anmelden, wenn das
Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist.
Die Überschuldung tritt ein, wenn die finanziellen
Verbindlichkeiten nicht mehr durch das vorhandene
Vermögen gedeckt werden können.
Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie länger als
3 Wochen mehr als 10% zahlungsunfähig sind.
3 Wochen nur 10% der Rechnungen nicht zahlen können
und schon Insolvenz anmelden?
Wenn Sie jetzt nicht Insolvenz anmelden, begehen Sie
bereits den Tatbestand der Insolvenzverschleppung
und dann wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Eine der ersten Handlung eines Insolvenzverwalters wird
es sein ihren Zahlungsverkehr auf den Tag ihrer ersten
Zahlungsunfähigkeit zu prüfen.
Wenn dieser Tag älter als drei Wochen vor ihrer Anmeldung war
wird er Ihnen eine Klage wegen Insolvenzverschleppung
mit vollem Programm anhängen.
Diese Fibel ist für jeden Unternehmer und auch für
Privatpersonen eine wertvolle Wissenssammlung.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Dieser Ratgeber wird jedem Unternehmer und auch
Privatpersonen in schwierigen Situationen eine wertvolle Hilfe
sein.
Ratschläge, Hilfen, Tipps und Tricks.
In unserer stressigen Zeit und in der Hektik des Alltages
vergessen viele Menschen, dass ihr Leben aus den Fugen
geraten kann und Sie werden von unmenschlichen Systemen
in den Ruin getrieben.
Sie sind verloren weil Sie nicht genügend Informationen
und Wissen besitzen, gegen diese Systeme anzugehen.
Sie ahnen nicht mit welcher Härte Systeme wie Banken,
der Staat mit seinen Gehilfen und die selbsternannten Abzocker
gegen Sie vorgehen und sich an Ihrem Elend bereichern.
In dieser Wissenssammlung habe ich Ihnen eine
übersichtliche Beschreibung vieler Themen klar und
übersichtlich beschrieben.
Ich habe einige Kurzgeschichten eingebaut die tatsächlich so
geschehen sind.
Ich zeige Ihnen die Gefahren und mögliche Lösungen.
Sie werden staunen, welche Möglichkeiten Sie haben, von
denen Sie jetzt noch nichts wissen.
Ich werde Ihnen Wege zeigen, die fast kein Unternehmer
kennt und die Ihnen auch niemand sagt.
Inhaltsverzeichnis
Warum funktioniert so vieles nicht?
Warum funktioniert unser System nicht?
Warum funktioniert unsere Politik nicht?
Warum funktionieren unsere Firmen nicht?
Warum funktioniert so vieles nicht?
Diese Fragen sind in den meisten Fällen ganz einfach zu
beantworten.
Das Problem ist der Mensch.
Der Mensch strebt die Position seiner eigenen Unfähigkeit an.
Das ist das Peterprinzip, von L.J. Peter und R. Hull.
Ein Mensch in seiner Tätigkeit oft ein fähiger Mitarbeiter.
Nun wird er auf eine höhere Position befördert und meistens
beinhaltet die neue Arbeit auch neue oder andere Aufgaben.
Er verdient mehr Geld und bekommt in unserer Gesellschaft
einen höheren Stellenwert.
Wenn er bei seiner neuen Aufgabe überfordert ist und nicht
klar kommt, trifft er eine Fehlentscheidung nach der anderen.
Hier hat er nun die Position seiner eigenen Unfähigkeit erreicht.
Zu viele wichtige Entscheidungspositionen sind von
unfähigen Menschen besetzt.
Dieses Phänomen existiert in allen Bereichen der Wirtschaft,
der Politik, beim Sport und auch bei der Kirche.
Inhaltsverzeichnis
Über den Autor
Roland Maus, Jahrgang 1956.
Er war jahrelang selbstständiger Unternehmer und hat
in seinem Leben viele Erfahrungen gesammelt.
Mit seinen Ideen hat er mehrere Firmen zu großen Erfolgen
geführt.
Er hat mehrere deutsche-und europäische Patente entwickelt
und wurde mit mehreren Landesinnovationspreisen und
einem Bundesinnovationspreis ausgezeichnet.
Vom Bundeswirtschaftsminister wurde ihm eine
Goldmedaille für hervorragende, innovative Leistungen
verliehen.
Bis zu 120 Mitarbeiter arbeiteten unter seiner Leitung.
Mehr als 50 junge Menschen hat er ausgebildet,
darunter Landes- und Bundessieger.
Roland Maus hat diesen Ratgeber geschrieben,
um Unternehmer und auch Privatpersonen vor schwierigen Zeiten
zu schützen oder Ihnen in schwierigen Zeiten zu helfen.
Erfahrung hat man immer hinterher, oft zu spät.
Wissen muss man haben,
bevor man Wissen braucht!
Inhaltsverzeichnis
Rechtshinweis und Haftungsausschluss
Die Unternehmer-Fibel dient der allgemeinen Bildung
und Information, nicht der Beratung bei
individuellen rechtlichen Anliegen.
Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen.
Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aktualität,
Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten
Informationen.
Die Beiträge beziehen sich auf Deutschland, auch wenn dies
nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Haftungsansprüche gegen den Autor sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Comic-Figur Pit ist eine frei erfundene Figur.
Die Tipps und Taten von Pit sind, wie in Comics üblich,
nicht immer nach dem Gesetz.
Die Ratschläge von Comic-Pit sind keine Anstiftung zu
kriminellen Taten.
Sie müssen sich immer nach dem Gesetz verhalten.
Der Autor
Roland Maus
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Die Themen finden Sie in dem dazugehörigen Verzeichnis
Einleitung und Schlusswort:
Das sollten Sie wissen
Insolvenz-Insolvenzgesetz in Deutschland
Vorwort
Über den Autor
Rechtshinweis und Haftungsausschluss
Ein Ratgeber für Unternehmer und Privatpersonen
Schlusswort
Impressum
Banken und Sparkassen:
Warum geht der Staat und die Banken so schlecht mit
unseren Unternehmern um?
Banken und Sparkassen
Darlehen-Sicherheiten
Darlehen und seine Gefahren
Raumsicherungsübereignung
Dreistufenplan der Sparkasse oder Bank
Verwertungsrecht Ihrer Bank
Falsches Spiel einer Sparkasse
Restschuld und Restschuldbefreiung
Behörden und Versicherungen:
Finanzamt nicht bezahlen
Kraftfahrzeugversicherung nicht bezahlt
Krankenkasse nicht bezahlt
Comicfigur Pit:
Vorstellung Comicfigur Pit
Pit legt eine Kriegskasse an
Firma und Privat:
Warum funktioniert so vieles nicht?
Investitionsfalle
Wagniskapital
Darlehn nicht bezahlen
Geldsorgen
Media Verträge
Oneline-Verträge
Handy nicht bezahlt
Vereine, Verbände und Clubs
Privatvermögen sichern
Ehevertrag abschließen
Liquidität
Inkasso
Schufa
Was ist Stärke?
Investitionen-Kundenbezogen
Leasing
Leasingfahrzeuge bei Insolvenz
Leasingrückgabe mit Folgen
Ihr Umfeld
Gericht:
Gerichtlicher Mahnbescheid
Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid
Gerichtsvollzieher
Zwangsverwaltung
Immobilienversteigerungen-Wertgutachten
Zwangsversteigerung von Immobilien
Versteigerung-geringstmögliches Ergebnis
Insolvenzverschleppung-Strafen
Gerichtsdiel-Geld statt Buße!
Bewährungsstrafe
Bewährungsstrafe Berechnungsbeispiel
Pflichtverteidiger
Insolvenz:
Privatinsolvenz-wann ist sie sinnvoll?
Privatinsolvenz-was spricht dagegen?
Privatinsolvenzverfahren in Deutschland
Privatinsolvenz im europäischen Ausland
Privatinsolvenz in Elsass-Lothringen
Privatinsolvenz als Planinsolvenz
Insolvenzantrag durch Gläubiger
Insolvenz-GmbH
Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung
Planinsolvenz
Insolvenzverwalter
Insolvenzanfechtung
Insolvenzantrag-Mangels Masse abgelehnt!
Insolvenzversteigerung
Insolvenzverschleppung
Ein Ratgeber für Unternehmer
und Privatpersonen
Besonders wichtig ist es für mich, unsere Unternehmer zu
schützen und ihnen in schwierigen Situationen zu helfen.
Ich bezeichne diese Gefahren als „das System“
Ich teile ich Ihnen mit, wie diese Systeme gegen Sie und
Ihre Firma vorgehen, wenn Sie existenzielle Probleme
haben.
In dieser Fibel finden Sie Wissen, Tipps und Tricks,
die Sie jetzt unbedingt brauchen.
Comicfigur Pit zeigt Ihnen auch unerlaubte Wege, die nur er
als frei erfundene Comicfigur gehen darf.
Ich werde Ihnen Vorgehensweisen „dieser Systeme“
offenlegen, die Sie nicht für möglich halten, aber besser auch
nie kennenlernen sollten.
Ich werde Ihnen Wege zeigen, die fast kein Unternehmer
kennt und die Ihnen auch verschwiegen werden.
Welche Mittel wenden die Systeme gegen mich an?
Wie ist die Rechtslage wirklich? Dürfen die das?
Wie soll ich mich verhalten?
Wann ist meine Firma insolvent?
Wann und wo soll ich Privatinsolvenz anmelden?
Wie bin ich in kürzester Zeit schuldenfrei?
Man hat nur so viel Recht, wie man Geld hat.
Inhaltsverzeichnis
Vorstellung Comicfigur Pit
Pit ist eine frei erfundene Comicfigur und wehrt sich gegen
diese Systeme.
Er soll alles verlieren und das sieht er nicht ein.
Seine Taten und Vorschläge sind nicht immer nach dem
Gesetz.
Er macht alles, was für ihn von Vorteil ist.
Seine kriminellen Vorschläge sind verboten und
dürfen nicht nachgeahmt werden!
Nicht immer sind seine Ideen und Vorschläge verboten.
Pit kennt die Hintertüren und viele illegale Wege.
Pit arbeitet gegen diese Systeme auf kriminelle Art.
Pit lügt und betrügt und hat am Ende die Systeme überlistet.
Menschen werden oft unverschuldet in den Ruin getrieben
und man fragt sich, ob die Gesetzgebung hier nicht versagt.
Die Systeme interessieren sich nicht dafür, was sie bis zum
Anfang ihrer Probleme geleistet oder bezahlt haben.
Neid ist oft der Antrieb,
Dummköpfe zerstören Leistungsträger!
Inhaltsverzeichnis
Warum geht der Staat und die Banken so
schlecht mit unseren Unternehmern um?
Diese Frage hat mich inspiriert, diese Unternehmer-Fibeln zu
schreiben.
Die Systeme sind erbarmungslos.
Selbst verschuldet oder unschuldig?
Wenn Sie nach den Regeln dieser Systeme nicht
mehr funktionieren, wird von meist unfähigen Menschen
Ihre Vernichtung angeordnet.
Ohne Unternehmer würde es keine Wirtschaft und keine
soziale Gesellschaft geben.
Viele von ihnen bringen jahrelang große Opfer für sich und
ihre Familien.
Sie kämpfen um die eigene Existenz und die ihrer Mitarbeiter.
Oft ein verlorener Kampf.
Sie kennen alle den Spruch:„Selbst und Ständig“
Oder Sie haben einen Halbtagsjob: 12 Stunden.
Wer von ihnen hat schon einen 8 Stundentag oder eine
5-Tagewoche?
Ihr Risiko wird mit dem abfälligen Wort „Unternehmerrisiko“
abgetan.
Die Politik versagt auf ganzer Linie.
Unfähige haben alles getan, den Unternehmern das Leben
schwer zu machen.
Misstrauen, Überwachung und Existenzzerstörungen gehören
zum Alltag dieser Systeme.
Raffinierte Systeme finanzieren den Start ins Hamsterrad,
aus dem man nicht mehr herauskommt. Finanz,
Rechts-und Steuersysteme saugen und beuten sie aus.
Was geschieht, wenn Ihre Firma Probleme bekommt?
Sind Sie sicher, dass es Sie nicht treffen kann?
Was geschieht, wenn Sie Pech haben, einen Fehler machen
oder sogar krank werden?
Was, wenn ein Corona-Virus Ihre Firma zum erliegen bringt?
Zahlungsunfähig, nicht kreditwürdig, Inkasso, Mahnbescheid,
Rechtsabteilung, Insolvenz, Insolvenzverwalter,
Insolvenzverschleppung, Zwangsverwaltung,
Zwangsversteigerung, Gericht, Vorstrafe, Privatinsolvenz usw.
Viele dieser Worte werden auf Sie zukommen.
Wenn Sie jetzt kein verfügbares Geld haben sind Sie verloren.
Inhaltsverzeichnis
Pit legt eine Kriegskasse an!!!
Jede Firma, die in massive Probleme gerät, braucht Geld.
Geld das man ihr nicht sperren oder beschlagnahmen
kann.
Sparkassen, Banken und auch der Staat weiß, dass Sie ohne
Geld, kein Gegner sind.
Sie können dann ihre erbarmungslosen Systeme gegen
Sie zur Anwendung bringen.
Jeder große Feldherr hatte sich eine Kriegskasse zugelegt,
bevor er in den Krieg zog.
Wenn Sie Probleme haben, sperrt die Bank ganz schnell und
ohne Vorwarnung Ihre Firmenkonten und auch Ihr Privatkonto.
Es interessiert sie nicht, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt
bezahlen.
Wenn Sie jetzt kein Geld haben, sind Sie verloren.
Pit legt sich seine Kriegskasse in guten Zeiten an.
Pit steckt seine Kriegskasse auf keinen Fall in den Versuch
seine Firma zu retten oder bezahlt Verbindlichkeiten.
Pit ist klug, er weiß, dass nur das Geld, das auf keinem
Konto zu finden ist, für seine Kriegskasse geeignet ist.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz- wann ist sie sinnvoll?
Wer auf längere Sicht keinen Weg findet, seine Schulden zu
begleichen und sich mit den Gläubigern nicht einigen kann,
sollte in die Privatinsolvenz gehen.
Normalerweise dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland
mindestens 7 bis 8 Jahre.
Die Verfahrenskosten betragen ca. 2.000 bis 3.000 Euro.
Diese können Sie sich vom Gericht stunden lassen.
Sie müssen Ihre Vermögensverhältnisse offen legen und
Ihr pfändbares Vermögen wird Ihnen gepfändet,
um Anteile Ihrer Schulden zu begleichen.
Auch der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird bis zu
Ihrer Restschuldbefreiung gepfändet.
Hier gibt es eine Pfändungstabelle, nach der Ihnen
ein nichtpfändbarer Betrag Ihres Einkommens zusteht.
Ihr Verdienst darüber hinaus wird Ihnen abgezogen.
Arbeitgeber und Vermieter werden vom Gericht
über Ihre Privatinsolvenz informiert.
Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber und Vermieter
zu reden, bevor die behördlichen Systeme das tun.
Wandeln Sie schnellstmöglich Ihr Girokonto in ein
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.
Sie zahlen dafür keine Mehrkosten.
Das P-Konto ist genauso leistungsfähig wie ein normales
Girokonto, hat aber im Fall einer Kontopfändung erhebliche
Vorteile.
Ihr Kontoguthaben ist dann in der Höhe eines festgesetzten
Freibetrages geschützt.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das
Insolvenzgericht für ein Pfändungsschutzkonto, auf das
nur unpfändbare Bezüge des Schuldners eingehen,
anordnen, dass diese Bezüge Ihnen uneingeschränkt
zur Verfügung stehen.
In der P-Konto-Bescheinigung berücksichtigt der Aussteller
die Zahl der Unterhaltspflichten und sonstige monatliche
Freibeträge wie z.B. Kindergeld.
Mit der Insolvenzeröffnung beginnt auch Ihre
Wohlverhaltensphase.
Diese dauert bei einer normalen Privatinsolvenz 6 Jahre.
In diesen Jahren müssen Sie sich redlich verhalten und
erst danach wird das Insolvenzgericht Ihre
Restschuldbefreiung anordnen.
Nach der Restschuldbefreiung sind Ihnen Ihre Schulden
erlassen.
Sie können wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben
teilnehmen und sich frei am Markt entfalten.
Ihre negativen Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht.
Ihr Score-Wert wird bei der Schufa auf unverschuldete Person
gesetzt.
Sie können wieder ein Auto leasen und Sie bekommen auch
wieder einen Handyvertrag.
Leider interessiert das viele Anbieter solcher Verträge nicht.
Trotz Ihrer Restschuldbefreiung werden Sie keinen Vertrag bekommen.
Versuchen Sie auf „diese Systeme“ zu verzichten.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz- was spricht dagegen?
Eine Privatinsolvenz ist ein gravierender Einschnitt in Ihr
zukünftiges Leben.
Wenn Sie Möglichkeiten sehen, dass Sie Ihre Schulden
zahlen können, sollten Sie den Weg in die Privatinsolvenz
vermeiden.
Viele Unannehmlichkeiten kommen auf Sie zu.
Arbeitgeber und Vermieter werden informiert und man wird
Ihnen Ihr Einkommen bis auf den gesetzlich
vorgeschriebenen Freibetrag pfänden.
Hier gibt es eine aktuelle Pfändungstabelle, auf dieser ist
aufgelistet, wie viel Geld Sie monatlich behalten dürfen.
Ist abzusehen, dass Sie in den kommenden Jahren mehr Geld
zur Verfügung haben, sollten Sie unbedingt überlegen, was
für Sie der bessere Weg ist.
Überstunden oder Mehrarbeit machen auch mehr Spaß wenn
man das Geld behalten darf.
Ob Sie Ihre Schulden zahlen oder ob man Ihnen das Geld
pfändet, bleibt für Sie das Gleiche.
Sie sollten sich aber ganz sicher sein, dass Sie es schaffen
können, sonst verlieren Sie wertvolle Zeit.
Lassen Sie sich von Schuldnerberatungsstellen beraten.
Reden Sie mit Ihren Gläubigern.
Sie sollten versuchen, eine Schuldenreduzierung zu erreichen.
Ihr Gläubiger weiß auch, wenn Sie in eine Privatinsolvenz
gehen, bekommt er wahrscheinlich weniger Geld von Ihnen
zurück, als wenn Sie Ihre Schulden reduziert oder in kleineren
Raten abzahlen.
Ich werde Ihnen in den folgenden Kapitel zeigen, welche
Wege es gibt, wesentlich schneller restschuldbefreit zu sein
und das europaweit.
Diesen Weg sollten Sie auch bedenken.
Auch bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern kann dieses
Wissen von Vorteil sein.
Ihre Gläubiger hoffen darauf, dass Sie in den vielen Jahren der
Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz, in der Lage sein
werden, die gesamte Schuld zu begleichen.
Ihre Gläubiger wollen nicht, dass Sie in wenigen Monaten
restschuldbefreit sind und Sie Ihre Schulden nicht mehr zu
zahlen brauchen.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenzverfahren in Deutschland
Laut dem deutschen Staat dauert eine normale
Privatinsolvenz 6 Jahre???
Dieses Procedere wird insgesamt 7 bis 8 Jahre dauern
und Sie laufen immer noch Gefahr, dass Ihnen die
Restschuldbefreiung versagt wird.
Wenn z. B. ein Gläubiger Ihnen Fehlverhalten nachweisen
kann, kann die Restschuldbefreiung verwehrt werden.
Vor Antragstellung auf Eröffnung eines
Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf Erteilung der
Restschuldbefreiung gibt es einige Bedingungen, die Sie
erfüllen müssen.
Sie müssen versuchen, sich mit Ihren Gläubigern über eine
außergerichtliche Schuldenrückführung zu einigen.
An diesem Einigungsversuch muss eine geeignete
Insolvenzberatungsstelle oder eine geeignete Person,
meistens ein Rechtsanwalt, mitwirken.
Bei der Antragstellung beim Insolvenzgericht müssen Sie eine
Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen
Einigungsversuches vorlegen.
Außerdem muss eine persönliche Beratung mit Prüfung Ihrer
Einkommens- und Vermögensverhältnisse stattgefunden
haben.
Es können auch noch pfändbare Vermögenswerte verwertet
werden und der Erlös wird an die Gläubiger gezahlt.
Erst danach können Sie einen Insolvenzantrag stellen.
Wenn das Gericht Ihrem Antrag zustimmt, beginnt
jetzt Ihr Insolvenzverfahren mit einer 6 jährigen
Wohlverhaltensphase.
Laut Gesetzgeber ist es unter bestimmten Voraussetzungen
möglich, die Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz
auf 3 oder 5 Jahre zu verkürzen.
Bei einer reduzierten Wohlverhaltensphase von 3 Jahren
gibt der Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens 35% der
Gesamtschuld, sowie die Verfahrenskosten gezahlt haben.
Die Reform 2014 hat die Vergütung des Insolvenzverfahrens
in Verbraucherinsolvenzsachen stark angehoben.
Jetzt sind bei diesem Verfahren regelmäßig weit mehr als
35 % der Schuldsumme zu zahlen.
So wäre bei einer Schuldensumme von 35.000 Euro ein
Betrag von fast 19.000 Euro zu zahlen.
Das sind über 50%.
Von diesen 19.000 Euro kassiert schon der
Insolvenzverwalter ca. 6.000 Euro.
Vor der Reform 2014 war es die Ausnahme, dass Ansprüche
aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen sowie
Steuerschulden oder Ordnungsgelder von der
Restschuldbefreiung ausgeschlossen wurden.
Durch die neue Reform sind diese Forderungen von
Restschuldbefreiung immer ausgeschlossen.
Das heißt, dass Sie diese auch nach der Restschuldbefreiung
zahlen müssen.
Bei einer Wohlverhaltensphase von 5 Jahren gibt der
Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens die Verfahrenskosten
begleichen.
Die vorläufige Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie
beim Insolvenzgericht beantragen.
Den Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Verfahrenskosten
vollständig bezahlt haben und die 5 Jahre noch nicht
abgelaufen sind.
Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens
redlich verhalten hat, erteilt das Insolvenzgericht die
Restschuldbefreiung.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz im europäischen Ausland
In wenigen Monaten europaweit schuldenfrei!
Es gibt mehrere europäische Mitgliedstaaten, in denen ein
Insolvenzverfahren vorteilhafter abläuft als in Deutschland.
Um einen Insolvenzantrag zu stellen ist es egal, welche
Nationalität Sie haben.
Sie müssen 6 Monate in diesem Land wohnen und Ihren
Lebensmittelpunkt dort haben.
Schon der Schritt über die Grenze erschwert jedem Gläubiger
den Zugriff auf Sie.
In verschiedenen Ländern haben sich Rechtsanwälte darauf
spezialisiert, Ihnen zu helfen.
So zum Beispiel in Lettland.
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist nach der Verteilung
der Masse durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und
sollte nicht länger als 6 Monate dauern.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase bis zur
Restschuldbefreiung richtet sich nach der Höhe Ihrer
Schulden und dem prozentualen Anteil der bezahlten
Forderungen.
Die Gläubiger müssen beim lettischen Gericht ihre
Forderungen anmelden.
Nur angemeldete Forderungen werden bei der Bewertung
berücksichtigt.
Diese Forderungsanmeldung kostet den Gläubiger
erfahrungsgemäß ca.1500 Euro.
Viele Gläubiger verzichten in Lettland wegen der hohen
Anmeldekosten auf die Anmeldung ihrer Forderungen, was
natürlich ein großer Vorteil für den Schuldner ist.
Die Wohlverhaltensphase beträgt:
6 Monate, wenn mindestens 50% der Forderungen bezahlt
sind.
12 Monate, wenn mindestens 35% der Forderungen bezahlt
sind.
8 Monate, wenn mindestens 20% der Forderungen bezahlt
sind.
Wenn Sie weniger als 20% zahlen können, sind folgende
Fristen:
12 Monate, wenn die angemeldeten Forderungen kleiner sind
als 30.000 Euro.
24 Monate, bei Forderungen von 30.001 Euro bis 150.000 Euro.
36 Monate, wenn die Forderungen grösser als 150.000 Euro
sind.
Das größte Problem für viele Deutsche, ist die Sprache.
Hier wird Lettisch oder Russisch gesprochen.
Es gibt keine Grenze zu Deutschland und Sie müssen in dem
Land leben.
Verfahrenskosten und Lebenshaltungskosten sind in Lettland
sehr günstig.
Meine Empfehlung ist Frankreich!
Grenznah mit der deutschen Sprache in 9 bis 18 Monaten
restschuldbefreit und das europaweit.
Das funktioniert aber nur in den französischen Departements
Elsass und Lothringen.
Wissen muss man haben,
bevor man Wissen braucht!
Inhaltsverzeichnis
Бесплатный фрагмент закончился.
