Читать книгу: «Verschlüsselt»

Шрифт:

Res Strehle

Verschlüsselt

Der Fall Hans Bühler


Impressum

Alle Angaben in diesem Buch wurden vom Autor nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und von ihm und dem Verlag mit Sorgfalt geprüft. Inhaltliche Fehler sind dennoch nicht auszuschliessen. Daher erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.

Weder Autor noch Verlag übernehmen Verantwortung für etwaige Unstimmigkeiten. Alle Rechte vorbehalten, einschliesslich derjenigen des auszugsweisen Abdrucks und der elektronischen Wiedergabe.

© 1994 Werd Verlag, Zürich

© 2020 Werd & Weber Verlag AG, Thun/Gwatt

Lektorat: Christina Sieg

Gestaltung: Albin Koller, Berikon

E-Book-Herstellung und Auslieferung: Brockhaus Commission, Kornwestheim, www.brocom.de

E-Book ISBN 978-3-03922-048-9

www.werdverlag.ch

www.weberverlag.ch

Der Verlag Werd & Weber wird vom Bundesamt für Kultur mit einem Strukturbeitrag für die Jahre 2016 – 2020 unterstützt.

Inhalt

Vorwort zur neuen Auflage

I

II

III

IV

V

VI

VII

VIII

IX

X

XI

XII

XIII

Dokumentarischer Anhang

Die Person

Die Technik

Die Firma

Die Gefangenschaft

Die Rückkehr

Nachwort von Hans Bühler

Über den Autor

Vorwort zur neuen Auflage

Im vergangenen Jahr erhielt der Kölner Journalist und Dokumentarfilmer Peter F. Müller Geheimdokumente aus den USA und Deutschland. Sie bestätigen nach einem Vierteljahrhundert, dass sich der Schweizer Verkaufsingenieur Hans Bühler in eine sehr gefährliche Situation begab, als er im März 1992 nichtsahnend in den Iran aufbrach. Was er nicht wusste: Seine Firma Crypto war im Gemeinschaftsbesitz von CIA und BND. Die nach ihren Vorgaben gebauten Chiffriergeräte verhalfen den westlichen Geheimdiensten dazu, die verschlüsselten Nachrichten der Kundenländer zu knacken. Das ist der Anlass dieser Neuauflage.

Das Projekt, von der CIA mit dem Namen der römischen Göttin «Minerva» getarnt, war eines der erfolgreichsten Projekte der westlichen Geheimdienste in der Nachkriegszeit. Aber unter den 130 Kundenländern waren nicht nur «Schurkenstaaten», wo der Zweck der Aufklärung das Mittel der Täuschung allenfalls heiligen mag. Belauscht und geknackt wurden über die unsicheren Chiffriergeräte auch die Nachrichten anderer Länder, deren «Vergehen» einzig darin bestand, dass sie blockfrei waren.

Nicht nur sie zahlten einen hohen Preis. Auch die Schweiz wird sich aufgrund ihres vielfach bekräftigten Anspruchs auf Neutralität und ihrer Rolle als Vermittlerin in internationalen Konflikten rechtfertigen müssen. Sie hat auf ihrem Terrain eine Firma beherbergt, die auf Täuschung der Abnehmer angelegt war und hat deren Produkten das Etikett Schweizer Technologie umgehängt. Führende lokale Politiker haben mit ihrer Präsenz im Verwaltungsrat die Glaubwürdigkeit als Schweizer Firma bestätigt. Mehrere Untersuchungsverfahren nach Hinweisen auf den geheimdienstlichen Hintergrund der Firma wurden ergebnislos eingestellt, die Ermittler geben sich im Nachhinein der Lächerlichkeit preis. Eine neue Untersuchung jetzt, wo sich CIA und BND aus der Firma zurückgezogen haben, könnte endlich klären, wer wann vom Hintergrund dieser Firma wusste. Sicher ist es nicht, dass die Schweizer Politik und Justiz dazu den Mut und den Willen aufbringen.

Den höchsten Preis für den verdeckten Hintergrund ihrer Firma bezahlten die nicht eingeweihten Beschäftigten und ihre Familien. Sie litten teils jahrelang darunter, dass sie in lebensgefährliche Situationen gerieten, ohne die Hintergründe der Gefahr zu kennen. Hans Bühler sass mehr als neun Monate in einem iranischen Militärgefängnis. Wenn sich die Ermittler bei ihm auf psychische Folter beschränkt haben, dann wohl nur deshalb, weil sie zum Schluss gekommen waren, dass er nichts wusste. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz erwogen Firma und Nachrichtendienste, ihn durch einen Gerichtsprozess so lange zu zermürben, bis er Ruhe gab. Die Drohung reichte, Bühler liess sich schliesslich angesichts des hohen finanziellen Risikos zum Stillhalten verpflichten.

Hans Bühler starb im Juli 2018. Der Fall hat ihn bis ans Lebensende beschäftigt, zeitweilig Tag und Nacht. Wer sein Nachwort in diesem Buch liest, wird auch nach 26 Jahren noch beeindruckt sein. Es ist die Tragik dieses Weltreisenden, dass er als Akteur unversehens in ein Puzzle der Weltgeschichte eingesetzt wurde, ohne das Einsetzen des letzten Puzzleteils in seiner Geschichte noch zu erleben.

I

Was wollten die von ihm? Einer hatte befohlen, den Stuhl zur Wand zu drehen. Dann war ihm eine grüne Augenbinde aufgesetzt worden. Fortan konnte er nur noch die Schuhe seiner Befrager sehen und einen Streifen Boden, vielleicht fünfzig Zentimeter. Ob er einen Dienstpass habe? Ein gutes Zeichen, die waren auf korrekten Umgang bedacht. Überhaupt schienen das Profis in Verhaftungsaktionen, keine Spur von Nervosität bei diesem Dutzend jüngerer Männer; nicht einer hatte die Hand an der Pistole.

War das zivile Polizei, Militärpolizei, oder waren es die Sepah Pasdaran, die «Revolutionswächter»? Kein Entführungskommando jedenfalls, vermutete B., sonst hätten sie keinerlei Rücksicht auf diplomatische Gepflogenheiten genommen. Hätte er einen Dienstpass oder gar Diplomatenpass vorzeigen können, er wäre vermutlich gleich wieder freigekommen, damit keine aussenpolitischen Scherereien entstanden. Vielleicht wäre er einen Tag später abgeschoben worden, weil gegenwärtig Spannungen zwischen den beiden Ländern bestanden. Aber B. hatte bloss seinen gewöhnlichen Schweizerpass. Einer blätterte in B.s Dokument und fragte nach den Personalien. B. gab bereitwillig Auskunft, sein Aufenthaltsvisum war gültig, er hatte nichts zu verbergen: Bühler, Hans, born 1941, nationality Swiss, in Teheran since 6th of March 1992, employee of Crypto AG, Steinhausen/Switzerland.

«Boru, Mister Hans!» sagte einer, es war die Aufforderung zu gehen.

B. verstand die Alltagssprache, seit er Kurse in Farsi besucht hatte. Das war von den iranischen Kunden als besonderes Interesse für ihr Land und ihre Kultur geschätzt worden. B. hatte während seiner zahlreichen Auslandaufenthalte gelernt, sich fremden Kulturen anzupassen. Um so unverständlicher war es für ihn, dass er jetzt offenbar angeeckt war. Womöglich handelte es sich nur um eine routinemässige Kontrolle. Warum wurden ihm dann Handschellen angelegt? War er der einzige, der abgeführt wurde, oder wurden auch die andern mitgenommen? Wenn er sich in Teheran irgendwo sicher gefühlt hatte, dann hier in Anwesenheit der beiden Offiziere, die zur Klärung von technischen Fragen um ein Treffen ersucht hatten. Das Geschäft stand kurz vor dem Abschluss. Es war ein Routinetreffen, wie B. in den dreizehn Jahren seiner Tätigkeit für die Chiffrierfirma schon vielen beigewohnt hatte. Man hatte sich in der Wohnung des Bruders des Teheraner Firmenvertreters getroffen. Erst hatte man geplaudert, Kaffee und Cola getrunken und sich nach dem Wohlergehen der Familie erkundigt. Man kannte sich, die beiden Offiziere waren auch schon zur Ausbildung und Evaluation in der Schweiz. Danach waren Details der Verkaufsverhandlungen besprochen worden. Seine Firma war weltweit eine der versiertesten, was die Übermittlung sensitiver Meldungen via Funk, Telefon, Telex, Telefax oder Computer betraf. Dieselben Geräte waren schon an verschiedene Ministerien verkauft worden, damit heikle Meldungen abhörsicher übermittelt werden konnten.

B. wurde hinausgeführt. Es war ein mühsames Gehen, weil er nur knapp vor die eigenen Füsse sah. Bis zur Strasse waren es vielleicht fünfzig Schritte. Sein Begleiter schien unruhig, mied das Licht und war offenkundig darauf bedacht, dass sie von Anwohnern nicht gesehen wurden. B. musste in einen Transportwagen einsteigen, einen umgebauten Kleinbus mit Sitzbank, vermutlich ein Gefangenentransporter. Der Fahrer startete den Motor. B. war im fensterlosen Laderaum allein mit einem Begleiter, noch immer in den Handschellen und mit Augenbinde. Zunächst schienen sie durchs Zentrum zu fahren, immer wieder gab es kurze Zwischenhalte vor Lichtampeln. Danach hatte der Fahrer auf einer längeren Strecke Gas geben können, jetzt ging es wohl aus dem Zentrum hinaus.

Die Fahrt dauerte mindestens eine halbe Stunde, vielleicht auch eine ganze. B. war unfähig zu einer zeitlichen Einschätzung, zuviel ging ihm durch den Kopf. Das war ihm völlig unverständlich, was hier geschah! Gleich würden sie irgendwo ankommen, seine Personalien überprüfen, und dann musste sich alles klären. In 28 Stunden ging sein Flug zurück nach Zürich, dann war B. wieder bei seiner Familie im Zürcher Vorort Oerlikon und nächste Woche schon wieder am Hock des Funkamateurvereins. Da würde er etwas zu erzählen haben nach dieser nächtlichen Verhaftungsaktion! Womöglich war dies anderen auch schon passiert, irgendwo aus heiterhellem Himmel aufgegriffen und abgeführt, bis sich der Irrtum herausstellt. B. beschloss, nach seiner Rückkehr Stillschweigen über diesen Vorfall zu bewahren. Mit solchen Räubergeschichten würde er nur seine Familie im Hinblick auf weitere Reisen beunruhigen.

Und wenn diese Sache länger dauern würde? Warum waren die mit ihm aus der Stadt hinausgefahren? Seine Personalien hätten sich auch in Teheran überprüfen lassen.

«How long will it take?» fragte er den Begleiter auf der Sitzbank.

«No talk», antwortete der Begleiter.

Dann hielt der Bus. B. wurde hinausgeführt. Hier war es auffallend ruhig und auch kälter als im Zentrum von Teheran. B. fröstelte. Er wurde in einen Vorraum geführt und musste alle Gegenstände abgeben. Wieder fiel ihm auf, wie korrekt alles ablief. Geld, Taschentuch, Zigaretten, das rote Feuerzeug mit dem Aufdruck des Restaurants «Frohsinn» – jeder Gegenstand, den sie ihm abnahmen, wurde exakt bezeichnet und in einem Inventar aufgelistet. Wenn sich der Irrtum über diesen Vorfall erst geklärt hatte, würde er sich nicht beklagen können. Jeder tat ihm gegenüber einfach seine Arbeit. Dann musste sich B. auskleiden, auch die Brille wurde ihm abgenommen. Die Krawatte fehlte, sie war offenbar neben der leeren Coladose in der Wohnung des Gastgebers liegengeblieben. B. erhielt andere Kleider, eine lange Hose aus grauer Baumwolle, eine Jacke, bis oben zuknöpfbar, ein paar Sandalen. Auffällig das Stoffmuster auf Hose und Jacke mit Hunderten von kleinen Waagen, Symbolen der Gerechtigkeit, aber darüber nicht die Justitia mit den verbundenen Augen – sondern eine Maschinenpistole!

B. wurde die Sache zunehmend ungemütlicher. Es musste jetzt gegen Mitternacht sein, vermutlich würde er hier übernachten müssen. Mit verbundenen Augen und wieder in Handschellen wurde er über einen Hof in einen andern Trakt geführt. Dort brachten ihn die Betreuer in einen kleinen Raum. Einen Moment lang stand er verloren da.

«Do you know where you are?» fragte ein Betreuer.

«It looks like a prison», sagte B.

«It is a prison!» sagte der Betreuer im Hinausgehen, und B. vermeinte kurz, ein Lachen gehört zu haben.

Als B. allein war, nahm er die Augenbinde ab und schaute sich um. Die Zelle mass vielleicht zwei auf drei Meter, war vier Meter hoch und auf der Höhe von drei Metern auf zwei Seiten offen, wenn auch mit Eisenstäben versperrt. Von der Gangseite kam schwaches Licht herein, von aussen kühle Luft. Auf dem Steinboden war ein dünner Filz ausgelegt, darauf lagen zwei Wolldecken, ein Kopfkissen, ein Kartonstreifen, vielleicht dreissig Zentimeter lang, ein kleines Frottiertuch. Zwei Plastikkübel standen da, einer gefüllt mit Wasser, der andere offenbar für die Notdurft, und ein Trinkbecher. An der Wand war die Gefängnisordnung angeheftet, dreisprachig, in Farsi, Arabisch und Englisch. B. versuchte, im schwachen Licht den englischen Text zu entziffern: «The accused» – das bedeutete wohl «Angeklagter», vielleicht auch nur «Beschuldigter» – war verpflichtet, in der Zelle absolute Stille zu bewahren. Die Zelle war sauberzuhalten, es durfte nicht auf die Wände geschrieben werden, die Wolldecken waren wöchentlich zu reinigen. Der Beschuldigte musste sich ausserdem regelmässig waschen. Wenn er etwas brauchte, hatte er den Kartonstreifen unter der Gefängnistüre durchzuschieben. Jedes Klopfen oder Rufen war strikte untersagt. Wurde vom Gefängnispersonal das Guckloch in der Zellentüre geöffnet, so hatte der Beschuldigte aufzustehen, die Augenbinde anzulegen und auf Anweisungen zu warten. Damit sollte wohl verhindert werden, dass das Gefängnispersonal erkannt und später allenfalls ein Opfer von Rache wurde. Aber B. hatte keine Rachegefühle, bis jetzt war man korrekt mit ihm verfahren.

B. versuchte sich hinzulegen. Sollte er die Wolldecken als Unterlage nehmen und so die Härte des Bodens mildern oder sich zudecken, damit ihn nicht fröstelte? Wie lange würden sie ihn hier festhalten? Für eine Nacht war das auszuhalten, aber länger? B. versuchte zu ruhen, aber zu viele Gedanken gingen ihm durch den Kopf. Jetzt musste es noch rund 24 Stunden dauern bis zu seinem Rückflug nach Zürich. Das hatte er nicht erwartet, für die zweitletzte Nacht in Teheran das Hotelbett mit einem Steinboden zu tauschen! Langsam bohrten sich ihm die Knochen in den Leib, er wechselte die Seite, stand auf, ging ein paar Schritte und legte sich wieder hin. Es wollte nicht klappen mit Schlafen, aber das war nicht weiter schlimm, er würde sich im Flugzeug auf der Rückreise ausruhen und sich nach der Ankunft in Zürich von den Strapazen nichts anmerken lassen. Was die zu Hause in der Schweiz jetzt machten? Ob die wussten, wie schön das war, in einem Bett zu liegen?

II

B. wurde von lautem Gebetsgesang aus dem Schlaf geschreckt. Er musste gegen Morgen doch eingenickt sein, vielleicht aus Erschöpfung, nachdem er immer wieder aufgestanden war und die drei Meter Länge seiner Zelle abgeschritten hatte, wenn ihn die Härte des Bodens zu sehr geplagt hatte. Aber jetzt war die Nacht vorbei, durch die Zellenöffnung schimmerte fahles Tageslicht. B. war gewohnt, früh aufzustehen, das störte ihn nicht. Die Koransuren dröhnten aus dem Lautsprecher, aber auch das machte ihm nichts aus. Er war Fremder hier und hatte die Gebräuche dieser Kultur zu akzeptieren.

Wie gerädert machte B. ein paar Dehn- und Streckübungen, legte die Wolldecken zusammen und wartete. Die Zelle war wieder exakt so, wie er sie betreten hatte. Bald würden sie an seine Türe klopfen, B. hatte die Augenbinde schon bereitgelegt. Er würde möglichst rasch das Missverständnis zu klären suchen, notfalls auch darauf bestehen, dass die schweizerische Botschaft eingeschaltet würde, damit die Angehörigen kontaktiert werden konnten. Alle würden sie das morgige Rückflugdatum bestätigen können. Die Firma würde auf ihre jahrelangen Geschäftsbeziehungen mit dem Iran und die Kontakte mit höchsten Regierungs- und Armeestellen verweisen können.

Nun wurde das Guckloch geöffnet. B. sah eine Hand, die ihm Brot und ein Stück Käse hereinreichte. Kurz danach ging das Guckloch wieder auf. «Tschai», hörte B. unter der Augenbinde, das musste Tee sein. B. hielt den Trinkbecher hin. Draussen herrschte seit Ende der Gebete eine gespenstische Stille, nur hin und wieder waren Schritte über den Gang zu hören. Eine Türe wurde geöffnet, ging wieder zu, danach wieder Schritte, das musste Gefängnispersonal sein. Nach vielleicht einer Stunde ging das Guckloch erneut auf. Kaum hatte B. die Augenbinde wieder hoch, wurde er hinausgeführt. Über den Hof ging es zurück in die Richtung, wo er gestern seine Kleider und persönlichen Gegenstände abgegeben hatte. Womöglich hatte sich alles schon geklärt, und sie würden ihm gleich die Sachen zurückgeben. Sein Betreuer war uniformiert, den braunen Hosen und Schuhen nach zu schliessen, vielleicht Militärpolizei. Als B. den Kopf allzu stark hob, um unter der Augenbinde hervorzusehen, drückte ihm der Begleiter kräftig den Kopf nach unten. Er wollte auf keinen Fall erkannt werden, das wäre ja auch über Besonderheiten an Hosen und Schuhen möglich gewesen.

B. wurde in ein anderes Gebäude geführt und dort in einem Verhörraum auf einen zur Wand gekehrten Stuhl gesetzt. Seitlich am Stuhl war eine Schreibunterlage befestigt, ähnlich wie sie Studierende in Hörsälen haben. Eine Stimme begrüsste ihn in einwandfreiem Englisch, den Formulierungen nach in den USA erlernt. Sie stellte sich als «Investigator» vor. Was sollte das bedeuten: Polizeiverhörer? Ermittler? Untersuchungsrichter?

«How are you?» fragte die Stimme.

«Thank you for asking me», antwortete B. freundlich und unverbindlich.

Dann wurde B.s Lesebrille gebracht, die erst im Depot hatte geholt werden müssen. B. durfte unter der Augenbinde die Brille aufsetzen und direkt nach unten auf die Schreibunterlage sehen. Vor ihm lag ein Schriftstück. Was B. las, traf ihn wie ein Schlag: «Strafrechtliche Tatbestände: Spionage, Bestechung, Teilnahme an einem illegalen Treffen und Alkoholkonsum.»

«Wir wissen, Sie sind ein Spion der Schweizer Polizei. Was haben Sie dazu zu sagen?» fragte die Stimme.

B. sackte zusammen, diesen Vorwurf hatte er nicht erwartet! Gut fünfzig Jahre seines Lebens rasten im Schnellgang an ihm vorbei, wie ein auf Hochtouren zurückgespulter Film. Die dreizehn Jahre bei der Firma in Steinhausen, die zahllosen Reisen mit den zähen Verhandlungen in Europa, Lateinamerika, Afrika und Mittelost, die Berichterstattungen und technischen Erklärungen in Hotelzimmern und auf Flugreisen, die Missionen fürs Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Nigeria und Jemen, die Arbeit als Fernmeldetechniker in Kuwait, Papua-Neuguinea und Senegal, die Jahre als Funker auf Hochseeschiffen, als Fleet Manager in der Hochseefischerei im südchinesischen Meer, die Managementschule und technische Ausbildung in England, die Lehre als Fernmeldebeamter bei den PTT, die Handelsschule in Neuenburg, die ersten Funkerlebnisse mit zwölf Jahren, die Kindheit in Uster. Alle tauchten sie kurz auf und verschwanden wieder, die ihm Eindruck gemacht hatten: der deutsche Kaufmann, der ihn auf der Luxusjacht als Schiffsfunker angestellt hatte, sein Chef bei den PTT, die Frau mit der kleinen Tochter, die er vor dreizehn Jahren kennengelernt hatte, das Mädchen, das ihn Vater nannte und für ihn wie eine eigene Tochter war, die Geschwister mit ihren Familien, die Mutter, die schon über achtzig war und den Lieblingssohn behütete wie einen kleinen Jungen, wenn er jeweils in die Schweiz zurückkehrte, und immer gesagt hatte, er solle auf sich schauen, wenn er auf Reisen ging. Und jetzt war der Film aufgerollt, die Leinwand flimmerte unter B.s Augenbinde wie am Ende einer Vorführung.

«Nein», sagte B. abrupt in die eingetretene Stille, «das ist eine Verwechslung. Ich bin Verkaufsingenieur!»

«Was geschieht, wenn die Schweizer Grenzpolizei Pässe von Einreisenden auf eine Glasscheibe legt?» fragte der Verhörer unbeirrt.

«Ich weiss nicht, womöglich werden die Pässe kopiert.»

Was sollte diese Frage? Wollten die Befrager von ihm erkunden, wie man mit gefälschten Papieren in die Schweiz einreisen konnte? Warum ausgerechnet von ihm? Oder wollten sie testen, was er über solche Details wusste?

«Welche Grenzübergänge in die Schweiz werden am besten bewacht?»

«Ich kann das nicht beurteilen», antwortete B., «vielleicht Genf oder die Südschweiz.»

«Als Polizist müssen Sie das wissen!»

«Ich bin nicht Polizist!»

«Sie lügen!»

«Hören Sie!» antwortete B. erregt, «ich bin Verkaufsingenieur, technical salesman. Seit dreizehn Jahren besuche ich den Iran. Selbst während des Kriegs mit dem Irak, als der Teheraner Flughafen zeitweilig geschlossen war, bin ich unter schwierigsten Umständen ins Land eingereist. Ich habe Kontakte in die höchsten Amtsstellen des Aussenministeriums, zu Militär, Polizei und Gendarmerie. Noch vor meiner letzten Abreise in den Iran war ich anlässlich der Jubiläumsfeier zum Jahrestag der Revolution von der iranischen Botschaft in Bern eingeladen, habe dort mit dem Botschafter und dem Militärattaché gesprochen. Einige Tage später kam der Attaché in unsere Firma. Der Direktor und ich haben ihn betreut. Es gibt an meiner Tätigkeit nichts, das den Vertretern des iranischen Staates hätte verborgen sein können. Ich bin am 6. März zusammen mit einem Kollegen und rund 250 Kilogramm technischem Material, verschiedenen Modellen von Chiffriergeräten samt Zubehör, in Teheran angekommen. Wir sind am Flugplatz durch einen Kunden abgeholt worden. Seither haben wir verschiedene Kunden besucht, unter anderem die Einkaufsstelle der Armee. Konkrete Aufträge wurden bearbeitet und Bestellungen lagen vor, waren aber auf Anweisung des Parlaments pendent zu halten, solange Spannungen zwischen der Schweiz und dem Iran bestanden. Diese Vertragsabschlüsse sind für Ihr Land von grösster Bedeutung!»

«Schreiben Sie alle Kontakte auf, die Sie je zu Iranern gehabt haben», befahl der Verhörer.

Gehorsam schrieb B. auf dem ihm gereichten Papier alle Kontakte zu Iranern auf, an die er sich in den dreizehn Jahren seiner Geschäftstätigkeit erinnerte. Es lag in seinem Interesse, möglichst lückenlos über seine Kontakte Bericht zu erstatten! Wenn er keinen Namen verschwieg, würden sie merken, dass er aufrichtig war. Gleichzeitig würden Sie erkennen, wie wichtig seine Tätigkeit für das Land war. Armee, Innenministerium, Aussenministerium und selbst parastaatliche Organisationen wie die Revolutionswächter waren auf die Geräte der Firma angewiesen. Die abhörsichere Übermittlung sensitiver Meldungen war von höchstem Interesse für die verschiedensten Amtsstellen. B. beschrieb unter der Augenbinde Seite um Seite auf dem Schreibbrett am Stuhl, der Randabstand links nahm gegen unten zu, weil er sonst zu nahe am Körper hätte schreiben müssen.

Am Mittag wurde er in die Zelle zurückgeführt. Ein Mann mit freundlicher Stimme und einem Suchempfangsgerät besuchte ihn, das musste der Gefängnisdirektor sein. Dem Mann schien daran gelegen, dass sich B. wohl fühlte. B. eröffnete ihm, dass sein Flug für die kommende Nacht, Abflugzeit 02 Uhr, gebucht sei und dass er dieses Flugzeug unbedingt erwischen müsse. Der Gefängnisdirektor schien davon Kenntnis zu haben und sah keinerlei Problem.

«Machen Sie sich keine Sorgen, das geht schon in Ordnung!»

Am Nachmittag aber stellte sich rasch heraus, dass es mit dem geplanten Rückflug nichts werden würde. B. sprach die Verhörer gar nicht mehr darauf an, es wäre zwecklos gewesen. Das Verhör war gleich zu Beginn härter geworden. Der Chefverhörer hatte einen Zacken zugelegt, einzig sein Assistent, ein der Stimme nach jüngerer Ermittlungsbeamter, war freundlich geblieben. Der Assistent sprach ein sehr gepflegtes Englisch, brauchte nicht die saloppen Wendungen «sure» oder «come on» aus dem Amerikanischen wie der Verhörer, dafür hatte er B. aufgefordert, alles «very succinctly» niederzuschreiben – das hiess sinngemäss «aufs Tüpfchen genau» und zeugte von einem Aufenthalt an einer englischen Sprachschule.

Vielleicht war der Ältere auch schlecht gelaunt, weil sie ihn am iranischen Neujahr, einem hohen Feiertag im islamischen Kalender, verhören mussten. Oder hatten sie ganz einfach ihre Rollen gemäss professioneller Verhörtechnik verteilt? Der Jüngere, kollegial, verständnisvoll und lieb, sollte von B. ins Vertrauen geschlossen werden, der Ältere, väterlich streng, notfalls auch drohend, sollte Autorität markieren? «Mister Hans» nannte ihn kollegial und freundschaftlich der Jüngere, «Mister Buhler» streng der Ältere.

«Mister Buhler», hatte der Verhörer den Nachmittag eröffnet, «wir wissen, dass Sie am Morgen gelogen haben. Jetzt werden Sie uns die Wahrheit erzählen. Wem haben Sie Geld zwecks Bestechung gegeben? Und was erhofften Sie sich von den Bestechungen? Vergessen Sie nicht, dass wir Sie behalten können, so lange, wie wir wollen.»

Weniger diese Drohung hatte B. erschreckt als eine andere Bemerkung, die der Verhörer kurz danach machte, wonach sie «many methods» hätten, um die Wahrheit herauszufinden. Aber B. hatte nichts zu verbergen, er hatte nichts Krummes getan. Wenn er Iranern Geld gegeben hatte, dann war dies stets legal erfolgt. Seitenweise schrieb er auf, wem er während Ausbildungskursen am Firmensitz in Steinhausen Taggelder zu 30 Dollar ausbezahlt hatte. Würde er nur einen Namen oder einen Kontakt verschweigen, so konnte dahinter eine Absicht vermutet werden. Das Verschwiegene würde ihm später vorgehalten werden und seine Haft auf unabsehbare Zeit verlängern.

«Und Nuri, wieviel haben Sie ihm ausbezahlt?» forschte der Verhörer.

Nuri, wer war das? Nuri hiess der iranische Innenminister, dann gab es im Innenministerium einen Einkaufschef dieses Namens, aber beide waren nach B.s Erinnerung nie in Steinhausen gewesen.

«Welchem Nuri?» fragte B.

«Nuri», sagte der Verhörer streng, «Sie kennen ihn ganz genau! Er war bei Ihnen zu Hause. Wieviel Geld haben Sie ihm gegeben?»

Jetzt erinnerte sich B., dass er einst an einem Samstag einen Kursteilnehmer dieses Namens zusammen mit dem Delegationsleiter bei sich zu Hause eingeladen hatte. Während der Woche waren die beiden bei der Firma in Steinhausen in der Bedienung der bestellten Chiffriergeräte angeleitet worden. Eingabe und Wechsel der Chiffrierschlüssel waren so lange geübt worden, bis die Iraner die Geräte im Griff hatten. Am Wochenende war B. beauftragt worden, den Gästen ein Unterhaltungsprogramm zu bieten. Weil die beiden Iraner am Satellitenfunk interessiert waren, hatte B. von seinem Haus in Oerlikon aus Satelliten in mehreren tausend Kilometer Höhe angepeilt und auf Ultrakurzwelle weltweit Funkverbindungen hergestellt. Mit einer Sendeleistung von einem Watt, der Stärke einer Taschenlampenbirne, hatte er die Satelliten als Relais benutzt. Nuri war beeindruckt gewesen. Was technisch alles möglich war! Danach waren sie in eine Apotheke gefahren und hatten ein paar Medikamente eingekauft, die im Iran nicht erhältlich sind.

«Nichts, ich habe ihm ein paar Medikamente in einer Zürcher Apotheke gekauft.»

War dieser Nuri schon verhaftet worden und hatte ihn belastet? B. musste sich noch exakter an alle Namen zu erinnern versuchen. Jedes unabsichtliche Verschweigen konnte ihm zum Verhängnis werden!

Die folgende Nacht lag B. wach. Zwanzig unbeschriebene Blätter waren ihm in die Zelle mitgegeben worden, damit er Vergessenes unverzüglich nachtragen konnte, wenn es ihm einfiel. B. benutzte die Sandalen als Schreibunterlage und füllte Seite um Seite. Er berichtete von seiner ersten Reise nach Teheran als Tourist 1972, von der Stadttour in Teheran, dem Besuch im Museum. Acht Jahre später war er erstmals als Verkaufsingenieur für die Firma im Iran, hielt die ersten Vorträge und präsentierte Geräte. Wie in seinen ersten Schulaufsätzen reihte er Episode an Episode und überliess die Gewichtung dem Beurteiler. Er war vom Verhörer angewiesen worden, nur Grossbuchstaben zu verwenden.

«ICH HABE SEHR VIELE LEUTE GETROFFEN. ICH KANN MICH NICHT MEHR AN ALLE NAMEN ERINNERN. DOCH, DIE HAUPTVERANTWORTLICHEN INGENIEURE UND REGIERUNGSBEAMTEN, DEREN NAMEN KENNE ICH. WIR HABEN UNS ÜBER DIE JAHRE SO OFT GESEHEN. VIELE WAREN JA AUCH BEI DER FIRMA ZU BESUCH. AM WOCHENENDE WAREN WIR ZUSAMMEN AUF DEM JUNGFRAUJOCH, AUF DER STERNWARTE IN ZÜRICH ODER IM VERKEHRSHAUS IN LUZERN, WENN ES REGNETE. WIR KANNTEN UNS GUT, ES WURDEN MIR IHRE FAMILIEN VORGESTELLT. DER ADMIRAL HAT MICH IN SEINE WOHNUNG EINGELADEN, WIR WAREN ZUSAMMEN AUF VERSCHIEDENEN KRIEGSSCHIFFEN FÜR UNSERE GERÄTE. ICH SCHLOSS CHIFFRIERGERÄTE AN TELEFONAPPARATE IM GEBÄUDE DES VERTEIDIGUNGSMINISTERIUMS AN. ICH WURDE IN EINEN EINSATZRAUM DER STREITKRÄFTE TIEF UNTER DER ERDE GEFÜHRT, WO ICH DAS GLEICHE TAT. ICH SOWIE WEITERE MITARBEITER DER FIRMA ABSOLVIERTEN MEHRERE HELIKOPTERFLÜGE, UM DAS GUTE FUNKTIONIEREN UNSERER GERÄTE ZU ZEIGEN. AUCH HATTEN WIR INSTALLATIONEN IN ANDEREN FLUGZEUGTYPEN VORZUNEHMEN. DIE IRANISCHEN FERNMELDESPEZIALISTEN WAREN SEHR DARAUF BEDACHT, ALLE MÖGLICHEN ANWENDUNGEN VOR EINEM KAUF VON GERÄTEN GESEHEN UND ERPROBT ZU HABEN. NEIN, ICH HABE NICHT SPIONIERT, WIE VIELE HELIKOPTER DIE IRANISCHE ARMEE HATTE, SONDERN HABE IM LAUF UNSERER GESPRÄCHE GEFRAGT, WIE VIELE GERÄTE FÜR DIE VERSCHIEDENEN FLUGZEUGTYPEN DENN IN FRAGE KÄMEN. DIE VERANTWORTLICHEN OFFIZIERE FÜR FERNMELDE- UND CHIFFRIERFRAGEN WAREN BEGEISTERT VON DEN GUTEN RESULTATEN. SIE SAHEN, DASS ES MIT UNSEREN GERÄTEN NUN MÖGLICH WAR, DASS DIE PILOTEN DER LUFTWAFFE UNTER SICH UND MIT BODENSTATIONEN FUNKVERKEHR ABWICKELN KONNTEN, OHNE DASS SIE VOM FEIND ABGEHÖRT WERDEN KONNTEN. DIE FIRMA HATTE DEN AUFTRAG GEWONNEN GEGEN ALLE KONKURRENTEN VON ANDERN EUROPÄISCHEN LÄNDERN. «SWISS QUALITY», DIES GAB ARBEIT IN DER FABRIK IN STEINHAUSEN-ZUG.»

Diese Geschichte würde endlos! Kein Zweifel, seine Firma musste so rasch wie möglich orientiert werden. Ende März stand schon die nächste Verkaufsreise nach Mexiko bevor. Die detaillierte Reiseplanung war zu machen, das Nötige vorzukehren, dass die Swiss Quality an der Ausstellung «America’s Telecom 92» ihrem Ruf gerecht wurde. Es musste dringend dafür gesorgt werden, dass ein anderer Frontverkäufer diese Aufgabe an die Hand nahm.

B. verfasste auf den leer gebliebenen Seiten ein Schreiben an die Firma. Er musste so rasch wie möglich über die Vorwürfe orientieren, die ihm hier gemacht wurden. Das würde sie genauso unerwartet treffen, wie es ihn getroffen hatte! Auch den Verkaufskollegen und den Mitarbeitern im Innendienst wollte sich B. erklären. Was ihm passiert war, konnte jedem passieren. Er schilderte detailliert, wie er aus völlig unerfindlichen Gründen in Teheran verhaftet worden war. Dass ihm illegale Kontakte zu Militärpersonen, Bestechung, Konsum von Alkohol und Spionage vorgeworfen würden. Dabei seien seine Kontakte durchaus im üblichen Rahmen der Verkaufsverhandlungen der Firma gelaufen. Dass man sich abends in einer Privatwohnung getroffen habe, sei angesichts des Zeitdrucks auf einer solchen Reise nicht aussergewöhnlich. Auch der Vertriebschef sei übrigens schon in dieser Wohnung gewesen. Im Cola müsse ein Schuss selbstgebrauter Wodka drin gewesen sein, aber auch das sei nicht aussergewöhnlich. Iranische Gastgeber böten ihren Gästen stets vom Besten an, was sie haben – da werde sich der Vertriebschef zweifellos daran erinnern. B. habe ausserdem nicht danach gefragt, sondern nur, ob er einen «Drink» haben könne, was im Englischen irgendein Getränk bedeute.

Bestochen habe er niemanden. Die beiden kleinen Geldbeträge, die er iranischen Bekannten gegeben habe, einmal 200000 Rial (umgerechnet vielleicht 200 Franken) für einen Medikamentenkauf kurz vor dem iranischen Neujahr zur Behandlung eines erkrankten Kindes, ein zweites Mal 20 000 Rial (20 Franken) für eine Taxifahrt nach einer unerwartet langen Sitzung, könnten angesichts der Dimension dieser Geschäftsabschlüsse doch nicht ernstlich als Bestechungsversuche gewertet werden. Und die Taggelder, die er iranischen Teilnehmern an Trainingskursen in der Schweiz ausgehändigt habe, seien im Rahmen der Kundenbetreuung üblich und auch ganz normal über das Buchhaltungskonto der Firma abgerechnet worden. Spionage schliesslich sei als Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen.

B. zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Dinge in den nächsten Tagen klären würden, er definitiv in die Schweiz zurückkehren und die Arbeit wieder aufnehmen könne. Ob die Firma trotzdem seine Frau und Tochter informieren könnte?

Sie mussten sich Sorgen machen, denn in den dreizehn Jahren ihrer Lebensgemeinschaft war er wohl hin und wieder verspätet nach Hause gekommen, aber nie, ohne zu telefonieren. Er hatte seiner Tochter zugesagt, dass er am Samstag, dem Besuchstag der Kantonsschule, auf jeden Fall da sein werde, und sie hatte in der Englischstunde wohl Zeichen gemacht in Richtung der Mutter: Wo bleibt er bloss? Jetzt ist er wieder nicht da, kein einziges Mal im Jahr kommt er, obwohl er doch immer wieder sagt, dass ihn meine Schule interessiere und dass Fremdsprachen wichtig seien! Und wer würde den Rasen mähen am Wochenende, wenn er nicht da war? Wenn es nur nicht die Tochter selber versuchen würde!

In diesen Gedanken und Befürchtungen war B. eingenickt. Noch im Traum sah er den Fuss der Tochter eingeklemmt zwischen den Messern des Rasenmähers. Vom Schrei der Tochter und den Koransuren geweckt, schreckte er hoch. Sein Zellenguckloch war schon geöffnet, eine Hand reichte Brot herein.

Beim folgenden Verhör gab B. die zwanzig beschriebenen Seiten ab. Noch während der Verhörer die Seiten überflog, bat B., unverzüglich in die Schweiz telefonieren zu dürfen. Firma und Familie würden sich grosse Sorgen machen, wenn er nicht auf dem gebuchten Flug sei. Falls ein Telefon in die Schweiz unmöglich sei, müsse jedenfalls das Schreiben an die Firma unverzüglich weitergeleitet werden.

Der Verhörer schwieg und las B.s Zellenaufzeichnungen zu Ende. Dann beschied er, dass ein solches Schreiben unmöglich an die Firma weitergeleitet werden könne. B. bat darum, wenigstens die Schweizer Botschaft in Teheran in einem kurzen Brief anzuweisen, seine Hotelrechnung zu begleichen. Der Betrag würde nach seiner Freilassung umgehend zurückerstattet. So war die Botschaft immerhin auch über seine Verhaftung orientiert, ohne dass sich B. gleich auf sein Recht auf einen Botschaftsbesuch berufen hatte, was ihm die iranischen Behörden nachteilig hätten auslegen können. Auch den Anspruch auf einen Verteidiger wollte B. vorderhand nicht stellen. Die iranischen Behörden wären ohnehin nicht darauf eingegangen und hätten ihn danach womöglich als abgebrühten Professionellen behandelt, der nichts ohne Anwalt macht. Es war ja noch immer denkbar, dass B. von einem Tag auf den andern freikam, wenn die Befrager alles wussten.

III

In aller Herrgottsfrühe wurde an B.s Zellentüre gehebelt.

«Birun», sagte der Gefängniswärter schroff – es war die Aufforderung herauszukommen. B. musste den Toilettenkübel leeren und Wasser nachfüllen. Er hatte in der ersten Woche seiner Gefangenschaft gelernt, dass das Farsi-Wort für «Heraus» völlig unterschiedlich gesagt wurde, je nach Wärter und auch Stimmung. Hiess es freundlich und melodiös «Biiiirun», so erhoffte sich B. einen Fortschritt seines Falles, womöglich hatte sich seine Unschuld inzwischen herausgestellt. Ein barsches «Birun!» verdarb ihm den ganzen Tag, schien neue Härten im Verhör und eine Verschärfung der Haftbedingungen anzukündigen.

B. ging hinaus und tastete sich mit Kübel, Krug und Frottiertuch Richtung Waschraum. Am besten konnte er sich orientieren, wenn er der Wand entlang ging. Bei Richtungswechseln zupfte ihn der Begleiter am Ärmel, bis sie am Ziel waren. Würde er genügend Zeit für seine Notdurft haben? Nach kurzer Zeit schon polterte der Wärter an die WC-Türe. B. erbat sich noch eine Minute, aber dann wurde schon wieder geklopft, und er brach ab. Verärgern wollte er die Wärter nicht, sonst wäre es wohl vorbei gewesen mit den freundlichen «Biiiirun» auf alle Zeiten.

Am Abend wurde B. unprogrammgemäss von ein paar Soldaten aus der Zelle geführt. Die Soldaten hatten Henkersmützen mit kleinen Sehschlitzen an, um nicht erkannt zu werden. B. erschrak – wo wollten sie hin mit ihm? Sie führten ihn in den Waschraum. B. wurde aufgefordert zu duschen. Während er duschte, vergnügten sich die Soldaten auf besondere Art: Einer signalisierte mit einfacher Handbewegung, dass B.s Kopf abgeschnitten würde, und dann begannen sie mit dem Kopf Fussball zu spielen – imaginär, einer jonglierte B.s Kopf ein paarmal gekonnt in der Luft und dann passte er ihn einem Kollegen zu, wie Jungen eben Fussball spielen.

Waren die Soldaten in den Henkersmützen übermütig? B. erschrak, einer hatte eine Rasierklinge in der Hand. Er reichte sie B. und forderte ihn auf, alle Körperhaare wegzurasieren. Wozu das? Hygiene oder Schikane? Hassten sie ihn, weil er Schweizer war? Ein paar Tage vor B.s Verhaftung war in der iranischen Presse gegen die Schweiz Stimmung gemacht worden. Die Schweiz habe einen unbescholtenen iranischen Staatsbürger verhaftet und beabsichtige, ihn nach Frankreich zu deportieren, wo seine Verwicklung in die Ermordung des Oppositionellen Schapur Bachtiar behauptet wurde. Vergeltungsmassnahmen gegen Schweizer waren angedroht worden. Womöglich hatte diese Scharfmacherei bei den Soldaten ihre Wirkung hinterlassen.

War B. ein weiteres Opfer der angedrohten Vergeltungsmassnahmen? Bereits war die Bewegungsfreiheit der schweizerischen Diplomaten in Teheran eingeschränkt und eine Schweizer Delegation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz des Landes verwiesen worden. B. beeilte sich unter der Dusche, um möglichst rasch wieder in der Zelle zurück zu sein. War er gar Geisel, um die Auslieferung Sarhadis zu verhindern? Dann hätten sie ihn doch einfach aufs Eis legen können und nicht so auszuquetschen brauchen, wie sie das in den Verhören taten. B. war inzwischen klar, dass es in den kommenden Tagen und womöglich Wochen physisch und psychisch ums Überleben ging. Für ihn persönlich war der Ernstfall eingetreten.

Jetzt war soldatische Haltung gefragt, wie sie B. in der Bülacher Rekrutenschule bei der Übermittlungstruppe gelernt hatte. B. begann seinen Überlebenskampf straff zu organisieren. Morgens um drei Uhr wurde er geweckt. Danach erdröhnten die Koransuren. Kehrte Stille ein, so kniete sich B. zu seinen Gebeten nieder: ein Vaterunser für seine Frau, eines für die Tochter, eines für die Mutter, je eines für Bruder und Schwester, deren Partner und Kinder. B. kam so jeden Morgen auf zehn Vaterunser. Die erste Viertelstunde des Tages war vorbei. Er war als Bub Ministrant gewesen, seither aber kaum mehr in der Kirche. B. erbat sich nichts Spezielles in den Gebeten, sondern wollte einfach die Verbindung zu den Angehörigen aufrechterhalten. Dann musste alles richtig kommen.

Um sechs Uhr wurde Brot und Käse durchs Guckloch gereicht, ein- oder zweimal war Konfitüre im Brot. Noch bevor sich B. erlaubte zu frühstücken, absolvierte er sein Turnprogramm. Er plagte sich zunächst mit Liegestützen, ging langsam nach unten, blieb unten, bis es weh tat, und kam erst dann wieder langsam hoch, viermal mindestens. Dann horchte er, ob nicht Gefängnispersonal im Gang unterwegs war, und liess den Körper aus ordentlicher Distanz gegen die Wand kippen, so dass er sich verletzt hätte, wenn er nicht im letzten Moment die Arme zum Abstützen nach vorne gerissen hätte. Das wiederholte er zehnmal, um die Reflexe wachzuhalten. Danach ging B. zehnmal tief in die Hocke, bis die Gelenke knackten, blieb einen Moment unten und kam wieder hoch. Zum Schluss trabte er an Ort, zunächst langsam, dann schneller und immer schneller, bis zur totalen Erschöpfung nach vielleicht fünfzig Malen. Nach diesem Programm hatte B. richtig Hunger und freute sich auf das Frühstück.

Um sieben Uhr legte sich B. kurz hin. Das war seine schönste Stunde, nochmals kurz zu dösen, bis er um neun oder halb zehn Uhr zu den Verhören abgeholt wurde.

«Funkoffizier, arrangieren Sie, dass 007 heute abend an Bord kommt!»

Der Wunsch des deutschen Luxusjachtbesitzers war für B. Befehl. Das Schiff befand sich kurz vor dem Einlaufen in den Hafen von Marbella. Ein Gast auf der Jacht war Golflehrer und hatte dem Schauspieler Sean Connery einst Golfspielen beibringen müssen, damit er als James Bond auf dem Golfplatz neben Gert Fröbe keine schlechte Figur machte. Der Golflehrer hatte den Vorschlag gemacht, Connery zum Aperitif auf die Jacht einzuladen, und B. hatte diesen Auftrag übernehmen müssen. Das war ihm recht, denn B. war fasziniert von James Bond, seit er zu Beginn der sechziger Jahre «Liebesgrüsse aus Moskau» im Kino gesehen hatte. Aus der russischen Gesandtschaft in Istanbul wird eine Dechiffriermaschine vom Typ «Lektor» entwendet – inzwischen war dieses Filmszenario für B. Realität. Geheimdienste interessieren sich mit Vorliebe für Chiffriergeräte, dort sind die Schlüssel zum Abhören von Nachrichten. B. hatte Erfolg, Connery kam zum Aperitif pünktlich um acht Uhr, unterhielt sich angeregt mit Schiffspassagieren und Besatzung und wurde zwei Stunden später höflich hinauskomplementiert, denn für 22.00 Uhr hatte der Schiffseigner Nachtruhe und Lichterlöschen in den Gemeinschaftsräumen verordnet. Die Passagiere hatten sich auf ihre Kabinen zurückzuziehen und zu schlafen.

«Birun!» – B. wurde aus dem Traum aufgeschreckt und zu neuen Verhören gerufen. Was hätte er dafür gegeben, in der marineblauen Schiffsfunkeruniform aufzuwachen!

Auf dem Weg ins Verhörzimmer musste B. zusammen mit dem Gefängniswärter zwei Kontrollschleusen passieren und dabei jedesmal seine Gefängnisnummer nennen: «Zifer, yek, do, do, hascht – yek» (01228-1). Daraufhin wurden ihm Handschellen angelegt, und es ging über den Hof Richtung Verwaltungsgebäude. Dort musste B. zusammen mit anderen Gefangenen in einem Raum warten, bis ihn sein Verhörer abholte. Sprechen war auch hier strengstens verboten, oft mussten die Arme über dem Kopf an die Wand gehalten werden. Das ging jeweils zehn Minuten ganz gut, wurde dann aber zu einer harten Bewährungsprobe, so dass die Ankunft des Verhörers geradezu wie eine Erlösung empfunden wurde.

Trotzdem schien B. in den Augen seiner Befrager seine Lage noch immer nicht richtig begriffen zu haben. In der zweiten Woche der Verhöre wurde ihm vom Assistenten ein Blatt über die Schulter gereicht. B. wurde angewiesen, den handschriftlich geschriebenen Text genauestens zu lesen.

«Im Namen Gottes. Mister Hans, wir wollen, dass Sie realisieren: Sie sind in einem iranischen Gefängnis. Wir können Sie behalten, solange wir wollen. Die 52 US-Geiseln waren 1979/80 während 444 Tagen unsere Gefangenen. Sie waren Diplomaten. Sie, Mister Hans, sind kein Diplomat. Es hat keinen Sinn, weiter zu lügen.»

B. las die Sätze zweimal. Hatte er noch immer etwas verschwiegen? Wieder begann er zu einzelnen Anklagepunkten Stellung zu nehmen, schrieb eine Viertelstunde, ohne sich unterbrechen zu lassen. Die Befrager wurden ungeduldig, schauten ihm über die Schultern und wiesen ihn an, sich kürzer zu fassen, speziell, wenn sie feststellten, dass er dieselben Ereignisse schilderte wie in früheren Protokollen. Inzwischen hatte B. während der Verhöre und in der Zelle mehr als hundert Seiten beschrieben. Auffällig war, dass alle auf die Seite 1 folgenden Protokollbogen oben links mit der Seitenzahl 2 markiert waren. Sollte es damit möglich werden, einzelne Seiten aus den Akten zu entfernen?

Um die Gebetszeit am Mittag wurden die Verhöre jeweils unterbrochen. B. wurde in die Zelle zurückgebracht. Auf einem Tablett bekam er meist Reis, gedämpft mit irgendeiner Beilage, jeden Tag. B. ass vielleicht die Hälfte, je nach Stimmung tadelte ihn das Gefängnispersonal oder erkundigte sich nach seinem Befinden. Häufig brachte er keinen Bissen herunter, nicht weil das Essen eintönig war, sondern weil sein Magen nicht aufnahmebereit war. Die Angst sitzt im Magen – das wusste B. seit den ersten Tagen seiner Haft. Je grösser seine Besorgnis, um so grösser der Klumpen im Magen, der für nichts anderes mehr Platz liess. B. krümmte sich, turnte, tigerte in der Zelle auf und ab. Der Klumpen blieb.

Am Nachmittag gingen die Verhöre in der Regel weiter, ausser am Wochenende, nach dem islamischen Kalender Donnerstag und Freitag. B. hatte sich eine Strategie zurechtgelegt, um die Woche zu verkürzen. War das letzte Verhör am Mittwochnachmittag gut, so folgte am Donnerstag kein weiteres mehr. Dann war Wochenende. Am Samstag gingen die Verhöre wieder los, aber jetzt war Wochenende in der Schweiz. War Montag, so war schon bald wieder Mittwoch, und damit stand erneut das islamische Wochenende vor der Tür. Leider waren die Tage ohne Verhöre nicht einfacher durchzustehen als jene mit Verhören. Ein Morgen ohne Verhör bedeutete einen ganzen Morgen in der Zelle – die Stunden kamen B. vor wie eine ganze Woche. Am islamischen Sonntag hatten die Gefangenen ein Recht auf Unterhaltung, aus dem Lautsprecher im Gefängnisgang schepperte eine Komödie.

«Frau, wo bist du?»

«Ich komm’ ja schon, ihr Männer seid alle gleich!»

Es waren harmlose Szenen aus dem iranischen Alltag, aber fremdes Lachen verängstigte B. inzwischen genauso wie die Drohungen des Verhörers – vielleicht eine Folge des ersten Lachens seines Betreuers beim Verlassen der Zelle: «It is a prison!»

Zeitweilig gelang es B., seine eigene Unterhaltung zu organisieren. Vorab die Zeit als Schiffsfunker gab viel her.

«Funkoffizier, arrangieren Sie, dass Friseur Schmitz aus Wien am Dienstag nachmittag an Bord kommt!»

Der Friseur musste für den deutschen Schiffseigner generalstabsmässig nach Cannes geholt werden. Er wurde eingeflogen und hatte sich im Hotel bereitzuhalten. Auf exakte Anweisung des Schiffseigners war er um 14.55 Uhr abzuholen, auf direktem Weg zum Schiff zu bringen und hatte für 15.15 Uhr zum Haarschnitt bereit zu sein. Zehn Minuten später war der Spuk vorbei.

Mehr als zehn Minuten trug auch die Erinnerung nicht. An den Nachmittagen durfte B. meist eine Viertelstunde «Luft essen». Das hiess, im Innenhof zehn Meter mit Augenbinde auf- und abgehen, neben anderen, die ebenfalls Augenbinden aufgesetzt hatten. B. stellte sich den rundum von Gebäuden umrahmten Innenhof ähnlich vor wie jenen im Stockalperpalast von Brig, den er einst als Tourist besichtigt hatte. Um den geraden Weg zu halten und den anderen nicht in die Quere zu kommen, musste er sich an den Rillen im Boden orientieren. Ausserdem diente ein Drahtzaun, der den Innenhof in zwei Teile teilte, zur Orientierung. So war es möglich, dass mehrere Gefangene gleichzeitig «Luft assen».

Abends gab es meist wieder Reis und Suppe, hin und wieder wurde auch eine gekochte Kartoffel und ein hartgesottenes Ei durchs Guckloch gereicht. B. hatte Zahnschmerzen, weil sein Zahnarzt in Zürich eine Wurzelbehandlung kurz vor der Abreise nur provisorisch abschliessen konnte und das Provisorium nun hätte ersetzt werden müssen. Ausserdem hatte er Rückenschmerzen, hervorgerufen durch die harte Unterlage, schlief nachts kaum mehr und verlor innerhalb des ersten Monats nach und nach dreissig Kilo seines Körpergewichts. Der Klumpen im Magen war so gross geworden, dass er zeitweilig keinen Bissen mehr herunterbrachte. War das Zeitvertreib, dass er in der Zelle schon versuchte, Käfer zu jagen, oder hätte er die grosse schwarze Kakerlake wirklich gegessen, wenn er sie mit der Sandale erwischt hätte? B. wusste es nicht und war froh, dass sie es geschafft hatte, sich in der Wandritze in Deckung zu retten.

B. beneidete die Kakerlake dafür, dass sie sich verkriechen konnte. Was hätte er dafür gegeben, sich in ein Loch verkriechen zu können! Die Wolldecken schützten ihn zwar vor Blicken durch den Spion, wenn er sie über den Kopf zog und heulte wie ein kleines Kind, aber sie boten keinen Schutz vor dem «Birun!» B. versuchte sich unter den Wolldecken klein zu machen, krümmte sich wie ein Embryo in der Gebärmutter.

«Birun!» – hinaus ging es zu neuen Verhören.

Auf das stereotype «How are you?» des Verhörers antwortete B. inzwischen ebenfalls stereotyp und abwesend mit «Thank you». Als die Verhörer seine wachsende Nervosität feststellten, das ununterbrochene Fusswippen, und seinen Zusammenbruch befürchten mussten, führten sie ihn in die «Klinik» in einem Trakt im ersten Stock des Gefängnisses. B. erhielt auf einem Krankenbett eine Infusion mit einer weisslichen Flüssigkeit.

«Was wird mir gegeben?»

«Etwas, was dir gut tut», antwortete der Verhörer.

B. fragte nicht weiter, es war allein schon ein herrliches Gefühl, auf einem Bett zu liegen. Er versuchte Zeit zu schinden, solange es ging, verwickelte den Klinikarzt in ein Gespräch, fragte, ob er eine Familie habe und wie viele Kinder – ein Lieblingsthema, das Gespräche endlos ausdehnen konnte. Eine Weile unterhielten sie sich, aber dann war der Arztbesuch zu Ende. B. musste aufstehen und wurde hinausgeführt. Während fünf Tagen musste er nun morgens und abends in Anwesenheit eines Gefängniswärters Beruhigungs- und Schmerztabletten schlucken.

Nun konnte B. wenigstens wieder ein paar Stunden schlafen. Kein Zweifel, die Befrager wollten ihn bei Sinnen halten. Je länger die Verhöre dauerten, um so mehr rückte der Vorwurf der Spionage ins Zentrum des Befragerinteresses. Nachdem der Terminkalender, den er im Hotel liegen gelassen hatte, ausgewertet worden war, hielten sie B. der Reihe nach vor, Spion für Ägypten, China, die BRD und – als Krönung gewissermassen – für die USA zu sein.

«Ich bin kein Spion!» antwortete B. auf alle Vorhaltungen und schrieb stereotyp unter jede Aufzeichnung in diesem Zusammenhang: «I AM NO SPY!»

«Und was bezweckten die Telefonate mit Mexiko?»

B. hatte kurz vor seiner Verhaftung vom Hotel in Teheran aus nach Mexiko telefoniert, um sich zu vergewissern, dass das Ausstellungsmaterial für «America’s Telecom 92» rechtzeitig in Acapulco eintraf. Ausserdem hatte er im Dezember von Mexiko aus nach Teheran telefoniert, um sich bei der iranischen Vertretung der Firma nach Angeboten der Konkurrenz zu erkundigen. Das schweizerische Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) war entgegen seiner langjährigen Praxis nur noch bereit, Ausfuhrbewilligungen für die Geräte seiner Firma zu erteilen, wenn der Iran dieses Material auch aus anderen Ländern bekommen konnte. Chiffriergeräte galten zwar nicht als Kriegsmaterial, doch als strategisch wichtige Exporte unterlagen sie in Nato-Staaten und assoziierten Ländern wie der Schweiz strengen Ausfuhrbestimmungen. Der iranische Vertreter hatte B. am Telefon keine Auskunft geben wollen, weil solche Informationen von militärischer Bedeutung seien. Rechnete er damit, dass sein Telefon abgehört wurde?

«Sie haben militärisch geheime Informationen beschaffen wollen! Warum?»

B. versuchte den Verhörern die Änderung der schweizerischen Ausfuhrbestimmungen begreiflich zu erklären. Diese Information war Voraussetzung, dass die Firma überhaupt in den Iran liefern durfte!

«Warum wollten Sie wissen, wie viele militärische Fahrzeuge der verschiedenen Typen die iranische Armee hat? Das hat nichts mit den schweizerischen Ausfuhrbestimmungen zu tun!»

Solche Fragen hatte B. den iranischen Kaufinteressenten stellen müssen, wenn er Garantie leisten wollte, dass die Chiffriergeräte in den Fahrzeugen befestigt werden konnten. Die Firma musste die exakten Masse kennen, um zusätzliche mechanische Befestigungen anzubringen.

«Ich musste mich vergewissern, dass die Geräte nach der Lieferung montierbar waren. Andernfalls hätten sie die iranischen Kunden mit Schnüren anbinden müssen!»

B. konnte in solchen Phasen der Verhöre seine Wut nur schlecht verbergen. Der bedingungslose Einsatz für die Kunden und letztlich für die Sicherheit des Landes wurde ihm als Spionage ausgelegt! Er durfte sich keine Ungeduld anmerken lassen, wenn seinen Beteuerungen nicht geglaubt wurde.

«Haben Sie gewusst, dass der Vertreter Ihrer Firma in Teheran im Besitz einer Pistole war?»

«Ja, er hat sie mir einmal gezeigt. Es war alles korrekt, er hatte einen Waffentragschein und deponierte die Waffe bei Besuchen in Regierungsstellen stets bei der Sicherheitskontrolle am Gebäudeeingang.»

B. war froh, sich so ausführlich erklären zu können, das würde seiner Sache dienlich sein. Jedesmal, wenn B. in den Raum geführt wurde, wo er beim Gefängniseintritt seine Sachen hatte abgeben müssen, hegte er die Vermutung, dass seine Freilassung unmittelbar bevorstand. Jetzt werden sie dir gleich alles zurückgeben, dachte B., vielleicht steht schon der Gefängnisdirektor da und wünscht gute Heimkehr. Aber das eine Mal wurden ihm Fingerabdrücke genommen, ein zweites Mal hatte er in einen Stuhl zu sitzen und die Füsse an einen bezeichneten Ort zu stellen, damit ein Fotograf mit Henkersmütze und Sehschlitzen ein Bild schiessen konnte. Ein drittes Mal musste er seine exakte Adresse in der Schweiz aufschreiben und ein kleines Plänchen zeichnen, wie sie die Firma in der Schweiz finden konnten.

Wollten sie seine Kleider in die Schweiz zurückschicken? Oder gar seine Leiche?

IV

«B. in schlechtem Zustand. Er ist stark abgemagert, hat Zahnweh und weiss nicht, warum er festgehalten wird. Die Dauer der Haft hänge von seiner Kooperationsbereitschaft ab, sagt er.»

Die Notiz, die der Diplomat der Schweizer Botschaft Mitte Mai dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern übermittelte, war kurz. Er hatte B. nach zwei Monaten Gefangenschaft im Gebäude der Militärjustiz in Teheran während vier Minuten sehen dürfen. Sie hatten sich auf englisch unterhalten müssen und kein Wort zum Fall sprechen dürfen. B. war überzeugt, dass der iranische «Übersetzer», der diesem Treffen beiwohnte, mehr war als bloss Übersetzer. Er war auch überzeugt, dass das Gespräch mit dem Diplomaten der Schweizer Botschaft im Nebenzimmer mitgehört werden konnte, weil eine Öffnung in der Wand nur notdürftig mit einem Holzbrett abgedeckt war.

B. war vor dem Treffen von einem Soldaten rasiert worden, auch die Haare waren ihm geschnitten worden. Er hatte dabei um einen Blick in den Spiegel gebeten. Der Soldat hatte mürrisch eingewilligt, den Raum verlassen und B. eine Minute Zeit gegeben, sich im Spiegel zu betrachten. B. war schlimm erschrocken über das, was er im Spiegel sah. Das war nicht er selber, der ihm aus dem Spiegel entgegenblickte. Das war einer, der starr geradeaus schaute. Die Eindrücke aus den beiden Augen ergänzten sich nicht zu einem dreidimensionalen Bild, die Blicke trafen sich in einer Distanz von vielleicht zwei Metern hinter dem Spiegel. Das musste die Folge der Konzentrationsanstrengung in den bis zu fünf Stunden täglich dauernden Verhören mit der Augenbinde sein. War er irre geworden?

Als B. dem Diplomaten gegenübersass, gab er sich alle Mühe, sich nichts anmerken zu lassen und dem Diplomaten das Gefühl zu geben, er würde ihn anschauen. Zweifellos würde dieser seine Eindrücke in die Schweiz vermitteln, und die Angehörigen wären wohl zusätzlich beunruhigt. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut, sagte B. Er habe einzig schwer auszuhaltende Zahnschmerzen und bitte den Zahnarzt in Zürich, ihm ein bewährtes Schmerzmittel zu verschreiben.

Der Diplomat überbrachte Briefe aus der Schweiz, die vom iranischen «Übersetzer» mit der Zusicherung entgegengenommen wurden, dass sie B. ausgehändigt würden, wenn darin keine unzulässigen Mitteilungen stünden. Ausserdem brachte der Diplomat eine Schachtel mit Schokolade, B.s Nachspeise für den nächsten Monat. B. entnahm seinem Blick, dass der Diplomat die schlimmsten Befürchtungen in bezug auf seine Haftsituation hegte – bis zur Folter. Er fragte allerdings nicht, vermutlich war ihm dies verboten worden, und überdies hätte er B. mit einer solchen Frage in eine heikle Situation bringen können.

Schon vor dem ersten Treffen mit einem Angehörigen der Schweizer Botschaft nach einem Monat Haft war B. von den Verhörern gesagt worden, dass ungehörige Äusserungen seine Haftsituation verschlechterten. Der Botschaftsbesuch war ausserdem von B.s Kooperationsbereitschaft bei der Produktion eines Videos abhängig gemacht worden. Dieses Videoband war wohl für übergeordnete Verantwortliche bestimmt, die den Gang ins Gefängnis scheuten oder für zu beschwerlich hielten. B. hatte vorgängig ein Drehbuch verfassen müssen, in dem er zu den Anschuldigungen Stellung nahm. Das Drehbuch war nach mehreren Streichungen von den Befragern genehmigt worden. Gestrichen werden musste, dass B. am Morgen seiner Verhaftung eine iranische Fabrik besucht hatte, welche inskünftig für die Endmontage der Firmengeräte in Frage kam. Das sei im Zusammenhang mit seinem Verfahren nicht von Bedeutung, sagten die Zensoren.

Die Aufnahme musste viermal wiederholt werden, weil den Verhörern daran gelegen war, dass B. nicht gequält wirkte. Mit der fünften Version von B.s Rezitat gaben sich die Verhörer schliesslich zufrieden, obwohl ihnen lieber gewesen wäre, B. hätte nicht vom Blatt abgelesen, sondern frei gesprochen. Dazu fühlte er sich angesichts der Verschlechterung seines Gesundheitszustands allerdings nicht fähig.

Waren die Verhörer über B.s Verhalten vor und nach dem ersten Besuch aus der Schweizer Botschaft befriedigt? Zunächst schien es so. B. wurde im zweiten Monat seiner Haft in eine grössere Zelle verlegt, nachdem seine erste Zelle hatte geräumt werden müssen, weil sie neu gestrichen wurde. Die zweite Zelle war ebenfalls ebenerdig gelegen, unangenehm war indessen, dass sie unmittelbar an den Toilettenraum grenzte, wo eine schwere Eisentüre immer wieder laut ins Schloss fiel. B. versuchte, früh zu schlafen, damit die Nächte rascher vorbeigingen. Obwohl Gewohnheitsraucher, wartete er die allabendlich durchs Guckloch gereichte Zigarette nicht ab, sondern legte sich nach dem Nachtessen erschöpft schlafen. Er hätte gemäss Gefängnisordnung Anspruch auf zwei Zigaretten pro Tag gehabt, jeweils eine nach dem Mittag- und Abendessen.

Der Diplomat hatte beim ersten Treffen gefragt, wie lange B. noch in Haft bleiben müsse; der «Übersetzer» hatte nicht geantwortet. Warum war er überhaupt noch hier? Warum hatten sie ihn in eine andere Zelle verlegt? Und warum wurde ihm dort das Kopfkissen vorenthalten? War es einfach vergessen worden? B. mochte nicht daran glauben, weil die Betreuer mit ihm sonst sehr pflichtbewusst umgingen und er schon mehrfach auf das fehlende Kopfkissen hingewiesen hatte. Zahnpasta und Zahnbürste hatten nach einer ersten Bitte fein säuberlich in einem Kästchen beim Zelleneingang gelegen, sein Löffel lag auch stets vor der Zellentüre und wurde mit den Mahlzeiten hereingereicht.

Warum also kein Kopfkissen? B. schlief ohne Kopfunterlage nachts kaum mehr. Wolldecken konnte er nicht entbehren, und der Plastikkübel war zu hoch. Er versuchte, mit dem Rücken an die Wand gelehnt zu schlafen, fürchtete aber, vom Gefängnispersonal auf den halbstündigen Kontrollgängen beobachtet und zurechtgewiesen zu werden. Er fühlte sich elend, geschunden von den Demütigungen, heulte ganze Nächte hindurch, obwohl vor seinem inneren Auge ein Satz wie eine Warntafel stand: DO NOT DESPAIR! NICHT VERZWEIFELN!

Während seiner Verkaufstrainings war B. in «positivem Denken» ausgebildet worden, er hatte gelernt, aus jeder Situation das Beste zu machen. Er rechnete sich aus, wie lange sie ihn maximal im Gefängnis behalten konnten. Ein Engländer war unter Spionageverdacht im Iran fünf Jahre lang festgehalten worden. Also musste sich auch B. auf eine fünfjährige Haftzeit einstellen! Das war zwar lang, doch wenigstens war ein Ende absehbar. Inzwischen waren bereits zwei Monate vorbei, bald war es ein Vierteljahr, dann ein halbes, dann ein Jahr, und mit der Gewöhnung an die Haft würde die Zeit schneller vorbeigehen.

Bis zum Ende des zweiten Monats wurde B. in der Haft physisch nicht gefoltert, auch wenn ihm verschiedentlich «körperliche Bestrafung» angedroht worden war. B. hatte nicht protestiert, er war um jeden Preis auf das Wohlwollen des Verhörers angewiesen. Wenn der Verhörer vom Verlauf der Befragungen nicht befriedigt war, obwohl B. längst alles gesagt und mehrfach aufgeschrieben hatte, was er wusste, musste er versuchen, sich noch exakter zu erinnern und die Ereignisse, die interessierten, noch detaillierter wiederzugeben.

«HABE ICH AUSSERHALB DES IRAN JEMANDEM GELD GEGEBEN? JA. VOR EINIGEN JAHREN KAM EIN HOHER TECHNISCHER FERNMELDEOFFIZIER ALLEIN FÜR EINEN MONAT ZU EINEM SPEZIAL-INSTRUKTIONSKURS ZUR FIRMA. ER BEKAM DAS NORMALE TAGGELD, DAS IN VIELEN VERTRÄGEN IM PREIS MITEINGESCHLOSSEN WAR UND ZU LASTEN DER FIRMA GING, TOTAL ETWA 1500 FRANKEN. ER NUTZTE DIE ZEIT AUCH, UM EINIGE MALE ABENDS AM UNIVERSITÄTSSPITAL SEINEN ARM DURCH EINEN SPEZIALARZT UNTERSUCHEN ZU LASSEN, FÜR EINE MÖGLICHE WEITERE BEHANDLUNG. DIE FIRMA HATTE WOHL EINE VERSICHERUNG, ABER DIE DECKTE NICHT ALLES. ER BRAUCHTE MEHR GELD. JA, WIEVIEL GELD WAR DIES? ICH ERINNERE MICH NUN GENAU, 4000 DOLLAR. DIE VERTRETUNG IN TEHERAN GAB MIR DIE ANWEISUNG, VON IHREM REGULÄREN PROVISIONSKONTO BEI DER FIRMA DEM MANN AUSZUHELFEN. DIE VERTRETUNG BEKOMMT FÜR JEDEN VERKAUF EINE PROVISION. FÜR WAS SIE DIESES GELD BRAUCHT, IST IHRE SACHE. ZUERST MUSS EINE SOLCHE FIRMA EINMAL IHRE KOSTEN DECKEN FÜR PERSONAL, BÜRO…»

«Don’t make it too long!» wurde B. jetzt immer wieder unterbrochen, wenn er zu lange am Schreiben war. Der Verhörer war in diesen Tagen zunehmend ungeduldig geworden, verliess den Raum häufiger als früher, teilweise mitten im Verhör. B. musste während der Abwesenheit der Befrager aufstehen und die Hände hinter dem Kopf hochnehmen. Das war Demütigung und Peinigung, fast schon Tortur, wenn die Abwesenheit eine halbe Stunde dauerte, B.s Arme langsam runtersackten und der Verhörer plötzlich wieder im Raum stand und ihn anherrschte, die Hände hochzunehmen.

B. tat alles, um den verbliebenen Rest des Wohlwollens beim Verhörer nicht aufs Spiel zu setzen. Er durfte diesen Mann nicht hassen! B. spürte andererseits auch keinen Hass in der Stimme des Verhörers, im Unterschied zu einem Vorgesetzten, der den Gang der Verhöre offenbar überwachte. Diesem Chefverhörer war B. vereinzelt in den Gängen des Verwaltungsgebäudes begegnet und war über den zynischen Unterton in dessen Stimme jedesmal erschrocken.

«Wir wissen alles über Sie! Sie sind ein Spion. Wir wissen, dass Sie lügen! Sie werden jetzt reden. Sonst werden wir Ihnen die Augen ausbrennen, und Sie werden singen wie ein Vogel!»

Die Drohung mit dem Blenden traf ins Schwarze. Seit Wochen war B. die Augenbinde aufgesetzt, nur wenn er in der Zelle allein war, durfte er sie abnehmen. Nachts waren ihm Fasern der Wolldecke ins Auge geraten, er hatte Mühe, das eine Auge überhaupt zu öffnen. Sah er noch richtig? Worauf war der mit der zynischen Stimme aus? War seine Drohung ernst gemeint? Zwar hatte ihm auch sein Verhörer verschiedentlich gedroht, dass sie ihn «umbringen» könnten, hatte die Drohung aber stets zurückgenommen, wenn er merkte, dass B. erschrak.

«Alles nur Spass!»

Der Verhörer hatte Phasen, in denen er eine Panik von B. befürchten musste, stets mit einem herzlichen Lachen entspannt und wiederholt betont, dass er es gut meinte. Als er die Briefe aus der Schweiz aushändigte, stellte er es als sein besonderes Verdienst dar, dass sie die Gefängniszensur passiert hatten. Durch die Lebenszeichen der Verwandten sollte B.s Erinnerung an die Schweiz wachgehalten werden und damit auch der Wunsch, in die Schweiz zurückzukehren. Wenn B. endlich die Wahrheit sage, werde er umgehend an den Flughafen gebracht und gegen einen iranischen Staatsbürger ausgetauscht, der in den USA inhaftiert sei. Es hänge einzig von ihm ab, ob er schon am nächsten Tag bei Frau und Tochter sei.

Seine Frau hatte geschrieben, sie würden ihn sehr vermissen. Um nicht den ganzen Tag verzweifelt auf ein Telefon zu warten, hätten sie begonnen, die Räume im Haus neu zu streichen. Christina versuche den Vater zu ersetzen, würde in seinem Bett schlafen und samstags den Rasen mähen. Den achtzigsten Geburtstag der Mutter hätten sie in seiner Abwesenheit bei seinem Bruder zu feiern versucht, um nicht einfach zu Hause zu sitzen und zu warten. Die Mutter sei jetzt täglich bei ihnen, und sie versuchten sie zu beruhigen, so gut es eben ging.

«Mein lieber Sohn Hans», hatte seine Mutter geschrieben, «ich mache mir Sorgen um Dich. Hast du das Nötigste? Hoffe ja. In Gedanken bin ich immer bei Dir.»

«Kämpfe weiter, Vater!» stand im Brief der Tochter.

Göttikind Fränzi schickte Zeichnungen und berichtete vom jungen Elefanten und den kleinen tolpatschigen Braunbären im Basler Zoo. Ausserdem sei sie eben aus dem Blauringlager zurückgekehrt: «Es war sehr lustig, wir machten eine Yetijagd im Schnee.»

Die Schwester schrieb, dass in der Schweiz inzwischen die ersten richtig warmen Tage gekommen seien. Der Schwager habe eben seine erste Frühlingspfeife auf der Terrasse geraucht. Der kleine Matthias sitze ununterbrochen im Sandkasten.

In seinen Gedanken schweifte B. während der Verhöre immer öfter in die Schweiz zurück. Die Ungeduld des Verhörers wuchs. Die Wendung, wonach sie «viele Methoden» hätten, um die Wahrheit herauszufinden, tauchte während des dritten Verhörmonats häufig auf – genauso wie jene, wonach ihm nun «körperliche Bestrafung» bevorstünde.

Eines Tages wurde B. im langen Gang mit den Verhörzimmern bis zur zweitletzten Türschwelle geführt. War dahinter der Folterraum? B. wurde geheissen einzutreten und versuchte unter der Augenbinde durchzusehen. Dieser Verhörraum unterschied sich in der Einrichtung nicht von den früheren, bloss durch die Geräusche. B. hörte Schläge und immer wieder eine winselnde Stimme. Worte konnte er nicht verstehen, doch dem Tonfall nach schien einer seine Verhörer anzuflehen, ihn nicht weiter zu quälen, er werde alles sagen. B. befand sich offenbar im Raum neben der Folterkammer, die nur durch eine dünne Zwischenwand von ihm getrennt war.

«Morgen bist du an der Reihe», sagte der Verhörer, «du wirst körperliche Bestrafung erhalten.»

B. wurde in seine Zelle zurückgeführt. Diese Nacht quälte er sich mehr als in den früheren Nächten. Körperliche Bestrafung? Würde er nach islamischem Recht eine Anzahl Peitschenhiebe erhalten gemäss der Schwere seines Vergehens? Für unerlaubten Alkoholkonsum würden sie ihm vielleicht vierzig Peitschenhiebe geben, mehr nicht. B. hatte nach zwei Monaten Haft ein Buch über islamische Morallehre erhalten. Die Regeln hatten ihm durchaus eingeleuchtet. Ehebruch streng zu ahnden in einer ländlichen Siedlungsstruktur, wo die Höfe weit auseinanderliegen und die Männer während der Arbeit oft wochenlang fort sind, schien ihm richtig. So stand es schliesslich auch im Alten Testament. Und Alkoholkonsum war hier nun einmal verboten. Er war zwar nicht Moslem, aber wenn er die Sitte des Landes übertreten hatte, musste er dafür die entsprechende Anzahl Peitschenhiebe hinnehmen.

Und wenn sie ihn foltern würden? B. war unschuldig, das konnte ihn davor bewahren, etwas zu gestehen, was er nicht getan hatte. Aber würde unter der Folter nicht jeder sagen, was die Peiniger hören wollen? Würde nicht auch er notfalls etwas erfinden, damit sie aufhörten? Wenn sie ihm tatsächlich die Augen ausbrennen würden? Die Augenbinde hatte ihn schon nahezu blind gemacht, würden sie vor dem nächsten Schritt zurückschrecken? Was, wenn die Soldaten im Duschraum mit ihrem makabren Fussballspiel nicht bloss übermütig waren, sondern ihm angedeutet hatten, was die logische Konsequenz eines ausbleibenden Geständnisses sein würde? B. hatte noch ein zweites Buch in der Zelle erhalten: «The Voice of Justice» – eine heilige Kriegsgeschichte aus der Zeit der frühen Ausbreitung des Islams gegen alle Widerstände, voller Martyrien, Mord und Totschlag. Sollte ihm diese Stimme der Gerechtigkeit einen versteckten Hinweis darauf geben, was ihm bevorstand, wenn er sich den Interessen des islamischen Staates nicht beugen würde?

Am andern Tag wurde B. wieder in den gewohnten Verhörraum geführt. Die Befragungen gingen im bisherigen Stil weiter. Es sollte sich wohl erst zeigen, ob die Drohung mit körperlicher Bestrafung genügt hatte, um B. zu einem Geständnis zu bewegen. B. versuchte die Fragen, die ihm der Verhörer wieder und wieder gestellt hatte, mit neuen Formulierungen zu beantworten. Vielleicht war es ihm bis anhin einfach nicht gelungen, sich exakt verständlich zu machen? Aber ein Geständnis konnte und wollte er nicht ablegen; er war kein Spion, da hätten sie ihm tausendmal mit körperlicher Bestrafung drohen können!

«Okay», sagte der Verhörer, «wie du willst. Du kannst in deine Zelle gehen und mittagessen. Am Nachmittag wird es körperliche Bestrafung geben.»

B. ass an diesem Mittag noch weniger als sonst, vielleicht ein Viertel des Reises. Zunge und Mund waren trocken, und er war kaum in der Lage, die Reiskörner herunterzuschlucken. Hatten sie ihn am Morgen nur deshalb nicht gefoltert, weil der Raum belegt war? Erhielt dort erst ein anderer körperliche Bestrafung? Vielleicht derjenige, den er gestern gehört hatte? Konnte eine solche Tortur mehrere Tage dauern?

Am Nachmittag brachten sie ihn erneut in die Verhörzelle. Wieder und noch eindringlicher wurden B. dieselben Fragen gestellt. Für welches Land er nachrichtendienstlich tätig war? Welche Informationen er sich mit Bestechung erkauft habe? Etwa gar Codes? An wen er solche Informationen weitergegeben habe? Wieder begann B. zu schreiben.

«ALLE GERÄTE WERDEN VON DER FIRMA NEUTRAL, ALSO UNPROGRAMMIERT AN DEN KUNDEN GELIEFERT. DIESER GIBT EINEN VON IHM SELBST ERZEUGTEN CODE EIN, DIESEN KENNT DER FABRIKANT ALSO AUCH NICHT. JETZT ERST IST DAS GERÄT «SCHARF» UND WIRD GEHEIM. MAN KANN DIESE ELEKTRONISCHE SCHLÜSSELINFORMATION INNERT SEKUNDEN MIT EINEM KNOPFDRUCK WIEDER LÖSCHEN. WENN BEI GEWISSEN GERÄTEN JEMAND VERSUCHEN SOLLTE, DAS GERÄT AUF IRGENDEINE ART ZU ÖFFNEN UND ELEKTRONISCH AUS DEN ELEKTRONISCHEN GEDÄCHTNISSPEICHERCHIPS DIE GEHEIMEN CODES HERAUSZULESEN, SO WIRD DIESER CODE SOFORT AUTOMATISCH GELÖSCHT. WENN EIN MODERNES GERÄT MIT GELÖSCHTEN SCHLÜSSELN IN UNBEFUGTE HÄNDE FÄLLT, DANN IST ES FÜR DIESEN WERTLOS GEWORDEN. WENN EIN GERÄT MIT NOCH INTAKTEN SCHLÜSSELN IN UNBEFUGTE HÄNDE FÄLLT, SO WEISS DIES SEIN EHEMALIGER BESITZER JA DOCH MEI-STENS! ER WIRD SICH DAMIT ABSICHERN, DASS ER IN REGELMÄSSIGEN ODER UNREGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN NEUE SCHLÜSSEL PROGRAMMIERT. DAMIT AUCH NOCH EIN VERRAT DURCH DEN BENÜTZER SELBER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT ES GERÄTSCHAFTEN, WELCHE Z. B. MIT EINER SCHLÜSSELPISTOLE PROGRAMMIERT WERDEN KÖNNEN, VON DEREN INHALT AUCH DER BENÜTZER KEINE KENNTNIS HAT. DAS PROGRAMMIERGERÄT FÜR EINEN SOLCHEN SCHLÜSSELLADEZUSATZ ERZEUGT AUCH VERSTECKT DIE ZUFÄLLIG ERZEUGTEN CODES. DAMIT IST ALSO AUCH EIN VERRAT AUSGESCHLOSSEN ODER GESTÄNDNISSE UNTER FOLTER. NIEMAND KENNT NICHTS.»

Nach kurzer Zeit wurde B. in die Zelle zurückgebracht. Er war an diesem Tag nicht in den Folterraum geführt worden. Wollten sie es doch nicht darauf ankommen lassen, ihn direkt physisch zu peinigen? Fürchteten sie die körperlichen Spuren? In zwei Wochen war wieder ein Treffen mit einem Schweizer Diplomaten fällig. Sie hätten es ausfallen lassen können, aber bis jetzt hatte ihm die iranische Militärjustiz den monatlichen Besuchstermin zugestanden. Würde B., wenn er aus dem Gefängnis herauskam und in die Schweiz zurückkehrte, nicht über eine allfällige Folter berichten? War das ein Schutz für ihn, oder hiess es im Gegenteil, dass sie ihn nicht mehr hinauslassen würden, wenn sie ihn erst einmal gefoltert hatten?

Am nächsten Tag wurde B. in den Raum am Ende des Ganges geführt, aus dem er die Schläge und das Winseln des anderen gehört hatte. Dieser Raum hatte dieselbe Eisentüre wie die Verhörräume, denselben Hebel zum Öffnen, aber davor hing ein schweres Hängeschloss. B. versuchte angestrengt, unter der Augenbinde hervorzusehen, was sich in diesem Raum befand, und wurde von seinen Begleitern für einmal auch nicht daran gehindert. Er sah, dass der Raum halbdunkel war, sah die Beine eines schweren Holzstuhles mit Lederriemen, um Arme und Beine festzubinden. War das ein elektrischer Stuhl? B. suchte nach Stromkabeln, sah aber nichts. Neben dem Stuhl war eine Bettstatt aus Brettern.

«You lay here», herrschte ihn der Verhörer an.

Bedeutete «lay» liegen oder hiess es «lie» für lügen oder bewusst beides? Im Slang des Verhörers war dies schwer auszumachen.

«For what?!» schrie B.

«Lay here!»

Diesmal hiess es klar, B. solle sich auf die Bettstatt legen, vor die er geführt worden war. B. legte sich auf den Bauch. Der Verhörer fesselte ihm Hände und Füsse und band die Stricke an der Bettstatt fest.

«Du musst keine Sorge haben, ein Geistlicher ist anwesend», sagte der Verhörer.

B. hatte vermutet, dass sich neben dem Assistenten noch ein weiterer Mann im Raum befand, im Hintergrund meinte er, eine leise Bemerkung vernommen zu haben. Der Hinweis, dass es sich um einen Geistlichen handelte, schien B. allerdings wenig Grund zur Beruhigung, denn seine Anwesenheit hier konnte auch bedeuten, dass er ihn notfalls in den Tod zu begleiten hatte. Der Verhörer hielt B. Auszüge aus den Verhörprotokollen seitlich hin.

«Lies vor, was du geschrieben hast: Du hast Iranern während Trainingskursen in der Schweiz Geld gegeben, ‹Taggelder› nennst du sie – dies ist Bestechung! Sie haben dir dafür Codes von verschlüsselten Übermittlungen verkauft. Wem hast du die Schlüssel weitergegeben? Du hast ein Agentennetz im Iran aufgebaut – wir wissen es!»

B. erwiderte ruhig, dass dies nicht wahr sei. Er habe keine Codes erhalten und sei auch nie von einem Nachrichtendienst oder von Drittpersonen in solcher Absicht kontaktiert worden.

«Du lügst!» schrie der Verhörer, «wir wissen, dass du mit den USA und Deutschland zusammenarbeitest, ausserdem mit Ägypten und China. Deine Firma ist ein Spionagezentrum und verkauft Informationen weiter.»

Die Stimme des Verhörers wurde drohend und überschlug sich.

«Was ist der Zusammenhang zwischen deiner Firma und Siemens?»

B. kam das Grauen. Darauf wollte der Verhörer also hinaus! Man vermutete, dass seine Firma zur Siemens-Gruppe gehörte und mit deren Verbindungen zum deutschen Bundesnachrichtendienst Teil des westlichen Spionagenetzes sei – mit vollem Wissen und aktiver Mitarbeit von ihm selber. Vermutlich hatten die iranischen Behörden Kenntnis erhalten, dass seine Firma in deutschem Besitz war und im Beirat zwei Siemens-Leute sassen, darunter einer aus dem Bereich «Sicherungstechnik».

B. versuchte ruhig zu bleiben, wies sachlich darauf hin, dass die Firma von Siemens Fernschreiber und Fernmeldecomputer bezöge. Es sei wichtig, hochwertiges Material einzukaufen, damit sichergestellt sei, dass die Informationen nicht von der Tastatur oder vom Bildschirm abstrahlen würden wie bei normalen Geräten und so mit Hilfe von Funkempfängern «mitgelesen» werden könnten. Damit wäre jede Chiffrierung wertlos.

«Sie ist auch wertlos, wenn die Schlüssel verraten werden!» schrie der Verhörer.

«Als technischer Verkäufer kenne ich die Schlüssel verkaufter Chiffriergeräte nicht!»

«Verstell dich nicht. Du hast die Chiffrierschlüssel von Libyen an die USA verraten.»

Auch das wollten sie ihm anhängen! Nach der Bombardierung der libyschen Hauptstadt Tripolis durch die US-Luftwaffe im April 1986 war eine Kontroverse um seine Firma entstanden. Die deutsche Presse hatte damals gemeldet, dass ein Funkspruch von Tripolis an das libysche Volksbüro in Ost-Berlin zum Bombenanschlag auf die GI-Diskothek «La Belle» von einer Anlage «im Herzen der Bundesrepublik» abgehört worden sei. Der deutsche Bundesnachrichtendienst habe den libyschen Geheimcode knacken können und dem US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) die nachträgliche Entschlüsselung der Ankündigung des Anschlags ermöglicht. Der damalige US-Präsident Ronald Reagan bezeichnete daraufhin die Beweise für Moamar al-Kathafis Urheberschaft des Attentats als «unwiderlegbar». In der «Financial Times» hiess es danach, dass Libyen Geräte von B.s Firma zur Verschlüsselung brauche. Eine deutsche Konkurrenzfirma hatte die Anschuldigung genüsslich ausgeschlachtet und ihren Kunden in einem Rundbrief bekanntgegeben. Hatten auch iranische Stellen dieses Schreiben erhalten? B.s Firma hatte danach umgehend dementiert. Sie hatte zwar Libyen beliefert, doch die fraglichen Geräte des Aussenministeriums waren bei der Konkurrenz geordert worden.

«Mit dieser Sache habe ich nicht das Geringste zu tun», antwortete B., «was ich weiss, weiss ich aus der Presse.»

Es folgten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Bachtiar. Ein französisches Nachrichtenmagazin hatte Ende des vergangenen Jahres berichtet, dass die Anfrage des iranischen Geheimdienstes VEVAK am 7. August 1991 an die Botschaft in Paris, ob «Bachtiar tot sei», ebenfalls entschlüsselt worden war. Der ehemalige iranische Ministerpräsident Schapur Bachtiar, eine prominente Schlüsselfigur der iranischen Opposition im Exil, war einen Tag zuvor in Paris ermordet worden, die Polizei hatte Bachtiars Tod aber noch nicht gemeldet. Wegen Verdachts auf Beteiligung an dieser Tat wurde der iranische Staatsbürger Zeynol Abedin Sarhadi am 23. Dezember 1991 nach Verlassen der iranischen Botschaft in Bern verhaftet. Frankreich verlangte seine Auslieferung. B.s Fall schien demnach indirekt mit dem von Sarhadi zu tun zu haben. Wenn er direkt Geisel gewesen wäre, um die Auslieferung Sarhadis zu verhindern, hätten sie ihn nicht an die Bettstatt fesseln brauchen!

«Auch damit habe ich nicht das Geringste zu tun», antwortete B. noch immer ruhig.

«Wir wissen, dass du jahrelang spioniert hast. Sogar während des Kriegs mit dem Irak bist du in den Iran gekommen, um Nachrichten zu beschaffen. Ein einfacher Verkäufer hätte das nicht gemacht!»

Tatsächlich war B., als Teheran während des Krieges mit dem Irak zeitweilig nicht mehr angeflogen werden konnte, im Mai 1986 über Abu Dhabi geflogen, von dort nach Bandar-Abbas und Shiraz und dann rund 1 000 Kilometer mit dem Auto gefahren, um die iranischen Kunden während der Bombardierung Teherans nicht im Stich zu lassen. Das war damals von zahlreichen Regierungsstellen besonders geschätzt worden.

Der anwesende Geistliche war die ganze Zeit über ruhig geblieben und hatte sich nur ein- oder zweimal flüsternd mit dem Verhörer ausgetauscht. War er einverstanden mit dieser Tortur? Konnte B. nicht wenigstens von ihm Verständnis erwarten? B. hatte schliesslich gute Beziehungen zur iranischen Geistlichkeit, seit 1987 ein Ayatollah die Firma in Steinhausen besucht hatte. Der frühere Stadtpräsident von Zug, inzwischen Verwaltungsratspräsident der Firma, hatte im familieneigenen Hotel ein spezielles Mittagessen nach iranischen Essgepflogenheiten servieren lassen. B. hatte dem Ayatollah medizinische Betreuung vermittelt und dafür ein iranisches Goldstück geschenkt bekommen. Womöglich würde sich der Geistliche für ihn verwenden, wenn er auf diese Ehrung hinwies?

«Weisst du, was das ist?» fragte der Verhörer unvermittelt und zeigte in B.s seitlichem Blickfeld unter der Augenbinde einen aufgerollten Strick.

«Das ist eine Geissel», sagte B.

«Ja», sagte der Verhörer, «du wirst jetzt bestraft.»

Der Verhörer schob B.s Gefängnisjacke hoch, so dass der Rücken frei wurde. Dann holte er aus und knallte den Strick mit fürchterlicher Wucht – auf die Bettstatt, gleich neben B.s Füsse.

«So, jetzt weisst du, was auf dich zukommt», sagte der Verhörer und band B. los, «next time it will be real.»

Бесплатный фрагмент закончился.

1 356,95 ₽
Возрастное ограничение:
0+
Объем:
238 стр. 64 иллюстрации
ISBN:
9783039220489
Издатель:
Правообладатель:
Bookwire
Формат скачивания:

Похожие книги