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Reinhard Stauber

Der Wiener Kongress

BÖHLAU VERLAG WIEN KÖLN WEIMAR · 2014

Reinhard Stauber lehrt als Professor für Neuere und Österreichische Geschichte an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Österreich.

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://portal.dnb.de abrufbar.

Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de.

Umschlagabbildung:

„Le gateau des rois,/tiré au Congrès de Vienne en 1815“. Satirischer Kupferstich, handkoloriert; Paris 1815 © The British Museum

© 2014 by Böhlau Verlag GmbH & Co.KG, Wien Köln Weimar

Wiesingerstraße 1, A-1010 Wien, www.boehlau-verlag.com

Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig.

Korrektorat: Julia Roßberg, Weimar

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Satz: synpannier. Gestaltung & Wissenschaftskommunikation, Bielefeld

Druck und Bindung: AALEXX Buchproduktion, Großburgwedel

Gedruckt auf chlor- und säurefreiem Papier

Printed in the EU

UTB-Band-Nr. 4095 | ISBN 978-3-8252-4095-0

Über dieses eBook

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Inhaltsverzeichnis

Cover

Über dieses eBook

Vorwort

1. Einleitung – Schlüsselbegriffe zur „Wiener Ordnung“

2. Bündnisse, Verträge und der Kongress (1813/14)

2.1 Die Entstehung der sechsten Koalition gegen Napoleon

2.2 Das Scheitern der österreichischen Vermittlung

2.3 Bündnis im Krieg und Allianz für den Frieden

2.4 Die Abdankung Napoleons

2.5 Der Friedensvertrag und der Weg zum Kongress

3. Schwierige Anfänge und drohendes Scheitern

3.1 Mächtepolitik und Organisationsprobleme im Herbst 1814

3.2 Mächtekonferenzen, Ausschüsse, Komitees

3.3 Die Krise um Polen und die Ansprüche Preußens auf Sachsen Ende 1814

4. Die Neuordnung Mitteleuropas – Verhandlungen und Ergebnisse

4.1 Das Herzogtum Warschau

4.2 Die Entschädigung Preußens

4.3 Die „Hundert Tage“ und die Absprachen gegen Napoleon

4.4 Das Königreich Hannover

4.5 Die Niederlande und Luxemburg

4.6 Salzburg oder Pfalz? Konflikte zwischen Bayern und Österreich

4.7 Festschreibung der Ergebnisse und Erstellung der Schlussakte

5. Europäische Schauplätze

5.1 Die Schweizer Eidgenossenschaft und ihre Neutralität

5.2 Die Staatenwelt Italiens

5.3 Die skandinavischen Mächte

6. Der Deutsche Bund. Das „föderative Band“ in der Mitte Europas

6.1 Die Verhandlungen um die Neugestaltung Mitteleuropas

6.2 Die Bundesakte und der Deutsche Bund

7. Die Festkultur des Kongresses

7.1 Präsenz im öffentlichen Raum

7.2 Bälle, Feste und Salons

7.3 Monarchische Festkultur und privater Rahmen

8. Völkerrecht und globale Aspekte

Karten

Zeittafel

Quellen- und Literaturverzeichnis

Archivalische Quellen

Quellenwerke

Überblicksdarstellungen zur Epoche und zum Wiener Kongress

Forschungsliteratur

Kartenverzeichnis

Register

Personenregister

Ortsregister

Rückumschlag

Vorwort

Mit dem Sturz Kaiser Napoleons im April 1814 ging, so schien es zumindest, eine Periode in der Geschichte Europas zu Ende, die von der Hegemonie Frankreichs und mehr als zwei Jahrzehnten kriegerischer Auseinandersetzungen geprägt gewesen war, die mehrere Millionen Menschenleben gekostet hatten. Der Ende Mai 1814 in Paris abgeschlossene Friedensvertrag berief einen „allgemeinen Kongress“ der kriegführenden Parteien ein, der binnen zweier Monate in Wien zusammenkommen sollte. Dort war eine territorial- und verfassungspolitische Neuordnung Europas zu vereinbaren, die auf gemeinsamer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens basierte – der erste Anlauf zur Etablierung eines zuverlässig arbeitenden sicherheitspolitischen Systems auf dem Kontinent. Die „Wiener Ordnung“ sicherte Europa in der Tat eine lange währende Friedensperiode; die maßgebliche Forschung verortet hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel der Akteure der internationalen Politik von rein konkurrenz- zu konsensorientierten Schemata.

Allerdings war der Wiener Kongress aus mehreren Gründen alles andere als eine sich selbst erfüllende Erfolgsgeschichte, und es ist ein Anliegen der hier vorgelegten Darstellung, Kontingenzen, Schwierigkeiten und Zufälle zu beleuchten, die seine Verhandlungen und Ergebnisse stärker prägten als die Intentionen der Akteure.

Die Herausbildung einer „konzertierten“ (heute würde man sagen: koordinierten) militärisch-politischen Strategie der Gegner Frankreichs in den Feldzügen von 1813 führte im Frühjahr 1814 zur formellen Allianz der Großmächte Russland, Preußen, Österreich und Großbritannien und zum militärischen Sieg über den Kaiser der Franzosen. Doch bei den sich anschließenden politischen Gesprächen, in London im Juni und danach in Wien ab September 1814, schlug die traditionelle Rivalität der Großmächte in Mitteleuropa erneut durch. Der Zar hielt seine Pläne in [<<7] Bezug auf Polen bewusst in der Schwebe, Preußen verlangte seine Wiederherstellung im territorialen Umfang von 1805 und die Briten wollten alle Agenden mit überseeischen Bezügen ausgeklammert wissen. Diese komplexen, widersprüchlichen Ereignisketten belasteten den europäischen Kongress mit einer Fülle ungelöster Probleme (Kap. 2, S. 19).

Der Kern des Kongressgeschehens wurde dominiert von der harten Konkurrenz Russlands, Österreichs und Preußens um die Sicherung von Einflusszonen in den von Frankreich geräumten Gebieten in Mitteleuropa und Italien. An der Frage der adäquaten Entschädigung Preußens für den Verzicht auf polnische Gebiete, die der Zar zur Gänze für sich beanspruchte, schienen die Verhandlungen an der Jahreswende 1814/15 so gut wie gescheitert. Erst nach einer Lösung für die Aufteilung Sachsens im Februar und unter dem Druck von Napoleons Rückkehr nach Frankreich für die Herrschaft der „Hundert Tage“ im März 1815 konnten tragfähige Kompromisse erarbeitet werden. Außerdem gab es für die Organisation einer derartig großen Zusammenkunft von Diplomaten keine Vorbilder oder Erfahrungswerte. Die Eröffnung der Verhandlungen musste mehrfach verschoben, sachgerechte Arbeitstechniken in Ausschüssen erst entwickelt werden. Auf Zeremoniell und formale Regelwerke wurde dabei recht wenig Bedacht genommen (Kap. 3, S. 47).

So ausführlich und präzise wie im vorgegebenen Rahmen möglich, dokumentiert die Darstellung den schwierigen Gang der Wiener Verhandlungen und ihre in der Schlussakte festgeschriebenen territorialen Ergebnisse bezüglich der neuen Königreiche Polen (nun im Verband des russischen Zarenreiches), Niederlande (vermehrt um Hinweise zur Interessenlage des Gesamthauses Nassau) und Hannover (dem Festlandsbesitz der britischen Könige). Der Erhalt des Königreichs Sachsens und die Neugestaltung der preußischen Monarchie durch Übernahme großer Gebiete am Rhein und in Westfalen gehören ebenso hierher wie die weniger bekannten, auf dem Kongress nicht mehr gelösten Streitigkeiten zwischen Österreich und Bayern um Salzburg und das Rhein-Main-Gebiet (Kap. 4, S. 91).

Zur Gewinnung einer dezidiert europäischen Perspektive auf die Bedeutung der Jahre 1814/15 geht die vorliegende Darstellung ausführlicher als bisher in deutschsprachigen Werken üblich auf die Neukonstitution [<<8] der schweizerischen Eidgenossenschaft, die Wiederherstellung der Staatenwelt Italiens und, etwas knapper, auf die skandinavischen Königreiche ein (Kap. 5, S. 137). Dagegen kann zu den Verhandlungen um die Ausgestaltung des vom Friedensvertrag vorgesehenen „föderativen Bandes“ für die „Staaten Deutschlands“ resümierend auf Eckhardt Treichels magistrales Werk von 2000 zurückgegriffen werden, das zugleich die einzige kritischen Ansprüchen genügende deutsche Quellenedition zum Wiener Kongress darstellt. Angefügt sind ein Abriss der Verfassung des Deutschen Bundes und einige Hinweise zu dessen kontroverser Beurteilung (Kap. 6, S. 175). Hier wie an anderen Stellen des Buchs wird dafür plädiert, die vielfach unter hohem Zeitdruck zustande gekommenen Wiener Ergebnisse in ihrem fragmentarischen, kompromisshaften Charakter zu sehen und nicht als Ausfluss eines konservativen Masterplans. Der Wandel des Deutschen Bundes zum Instrument einer konservativen Entwicklungsblockade war eine politische Entscheidung der Jahre 1819/20 und nicht als restaurativer Automatismus in der Bundesakte angelegt.

Die Darlegungen zur Wiener Festkultur verzichten auf die vielfach geübte Praxis, den Kongress mit der (Theater-)Bühne seiner Bälle, Salons, Konzerte und Theateraufführungen einschließlich galanter Boudoir-Geschichten gleichzusetzen. Vielmehr wird versucht, aus dem weiten Spektrum der vom Wiener Obersthofmeisterstab und zahlreichen Standespersonen der Residenzstadt organisierten Vergnügungen eine Typologie festlicher Veranstaltungen draußen unter freiem Himmel wie drinnen in den noblen Interieurs der Schlösser, Palais und Salons vorzuführen und dabei die neuartigen Formen monarchischer Präsenz zu akzentuieren (Kap. 7, S. 205).

Grundanliegen des Buches ist es, den Kernbereich des politischen Entscheidungshandelns (eingebettet in die zeitüblichen gesellschaftlichen Formen) bei der Darstellung und Bewertung des Kongresses hervorzuheben. In Wien ging es um Machtpolitik, um Kontrolle von Rivalität und vor allem um die Ziehung neuer Grenzen, nicht um Tanzfeste und Kulturveranstaltungen. Das Kongressgeschehen lässt sich auch kaum unter abstrakte Prinzipen fassen; die Erörterung gleichwohl gängiger Leitbegriffe der Forschung, darunter jenes besonders problematischen der „Restauration“, ist Gegenstand der Einleitung (Kap. 1, S. 11). [<<9] Gerahmt wird die Darstellung durch einen weiteren systematischen Teil, der wichtige Entwicklungen der internationalen Rechtsordnung, insoweit sie vom Kongress angestoßen wurden, vorstellt und einige Verbindungslinien zu den in der aktuellen Forschung wichtigen globalgeschichtlichen Themen auszieht (Kap. 8, S. 239).

Die hier vorgelegte Darstellung ist vor allem aus den Quellen erarbeitet und zielt auf die Vermittlung faktenbasierter Information zu den politischen Dimensionen des neunmonatigen Kongressgeschehens. Die Belege beschränken sich in der Regel auf den Nachweis wörtlicher Zitate; die eingehende Erörterung von Forschungsfragen oder eine handbuchartig breite Dokumentation der Literaturlage hätten den Vorgaben des Reihenformats widersprochen. Zitate aus dem Französischen, insbesondere aus den Quellensammlungen des 19. Jahrhunderts, wurden vom Verfasser ins Deutsche übersetzt. Nur in Ausnahmefällen, in denen es auf den genauen Wortlaut ankommt, wurden französische Wendungen im Text belassen. Ortsnamen sind in ihrer im Deutschen gewohnten Namensform angegeben; das Ortsregister nennt auch die in den slawischen Sprachen üblichen Namensformen. Die Ansetzung der Namen im Personenregister folgt der Gemeinsamen Normdatei (GND) bzw. der Library of Congress Control Number (LCCN).

Für Hilfe und Unterstützung bei der Erarbeitung des Buches danke ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Klagenfurt, vor allem Renate Kohlrusch, weiterhin Ingrid Groß, Florian Kerschbaumer, Marion Koschier, Walter Liebhart und Anton Zwischenberger.

Während der beiden letzten Jahre, als mich Dekanat und Manuskript doppelt in Beschlag nahmen, haben sich unsere Kinder Wolfgang und Magdalena ruhig und wie selbstverständlich auf den Weg in ihr eigenes Leben gemacht und sind mir gleichwohl als Ratgeber verbunden geblieben. Dafür bin ich dankbar. Und niemand schulde ich mehr Dank als meiner Frau. [<<10]

1. Einleitung – Schlüsselbegriffe zur „Wiener Ordnung“

In gängigen Lehrbüchern und Gesamtdarstellungen finden sich der Wiener Kongress und seine Wirkungsgeschichte häufig mit eingängigen Schlagworten verknüpft. Den Kontrast zu den revolutionären Ereigniskaskaden von 1789 und von 1848 hebt die bis in den Schulunterricht weit verbreitete, negativ konnotierte Wortmarke von der „Restauration“ hervor, für den deutschen Ereignisraum noch oft gekoppelt mit einem Epochensignum wie „Vormärz“ oder „Biedermeier“, beide „Inbegriff einer entpolitisierten Stillhaltekultur“.1 Die Hervorhebung des Prinzips der streng monarchisch definierten „Legitimität“ thematisiert ebenso wie die Debatte um den Erlass von Konstitutionen die neu zu findende Balance im Inneren der Staaten, die Realisierung eines Gleichgewichtssystems, die Etablierung einer stabilen Friedensordnung und der Streit um das Recht zur „Intervention“ in Drittstaaten das europäische System im Zeichen der fünf Großmächte. Einige dieser politischen Leitbegriffe zur Charakterisierung der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sollen in dieser Einleitung vorgestellt und kritisch hinterfragt werden.

„Restauration“

Die Verwendung des Begriffs „Restauration“ als Epochenbezeichnung für die europäische Geschichte zwischen 1814/15 und 1848 „steckt voller Schwierigkeiten“ und ist nicht zu empfehlen.2 Die Bezeichnung ist einem [<<11] zeitgenössischen Titel der politischen Literatur entnommen, dem altständisch argumentierenden Werk „Restauration der Staats-Wissenschaft oder Theorie des natürlich-geselligen Zustands …“ des Berner Staatsrats Karl Ludwig von Haller, dessen erster Band 1816 erschien. Die Verwendung des Begriffs zieht immer den einschränkenden Hinweis nach sich, dass 1814/15 von „Restauration“ im Sinne „einer Rückkehr zu ‚vorrevolutionären‘ Verhältnissen auf breiter Front … keine Rede sein“ könne, womit der analytische Wert des Konzepts beträchtlich sinkt.3 Eine vollständige Wiederherstellung der alten, vorrevolutionären Ordnung wurde weder durchgeführt noch überhaupt angestrebt. Was die maßgeblichen Regierungen Europas nach einer Phase unvorhersehbarer politischer Entwicklungen seit 1789 erreichen wollten, war „die Wiederherstellung einer stabilen monarchischen Herrschaft unter veränderten Bedingungen.“4 Eine wichtige Rolle spielte dabei der Wille der leitenden Staatsmänner der „Generation Metternich“, nach über zwei Jahrzehnten Krieg überall in Europa, der nicht nur enorm kostspielig gewesen war, sondern auch zwischen drei und sechs Mio. Menschenleben gekostet hatte, endlich Frieden zu schaffen.5

„Restauration“ ist keiner der programmatischen Leitbegriffe der Verhandlungen des Wiener Kongresses; dort ist die Rede von „Restitution“, um die Rückkehr einer durch Umsturz vertriebenen Dynastie an die Herrschaft zu bezeichnen. Wenn man „Restauration“ als politischen Begriff für das nachnapoleonische Europa sinnvoll einsetzen will, dann weder im Sinne des konservierenden Einfrierens eines vorgestrigen Zustandes, noch gar als bewusstes „roll-back“ in Richtung Ancien Régime, sondern in Bezug auf einen Politikentwurf wie im Frankreich des Jahres 1814. Hier wurden dem revolutionären Prinzip zentrale politische Normen der vorrevolutionären Zeit entgegen gesetzt (und dabei die Prärogativrechte des Monarchen besonders betont), kombiniert aber mit der Anpassung an gewandelte Gegebenheiten der politischen Praxis, vor allem in der Bindung an eine Verfassung. Der Erlass der „Charte constitutionnelle“ Anfang [<<12] Juni 1814 bedeutete keineswegs eine Rückkehr zum Absolutismus, denn Frankreich war nun, wie schon 1791, eine konstitutionelle Monarchie mit einer modernen Repräsentativverfassung. Nicht im Inhalt, sondern in der Art des Erlasses per Oktroi und in der Hinzufügung einer Präambel zeigt sich der Anspruch Ludwigs XVIII. auf die ungeteilte Macht politischer Entscheidung, gestützt allein auf die monarchische Legitimität. Auf einer ähnlichen Herausstellung des monarchischen Prinzips, umwoben von einer christlichen Verbrüderungsrhetorik zwischen den Monarchen als Vertretern ihrer Völker, beruhte die Heilige Allianz vom September 1815. Die Blockade aller Entwicklungsmöglichkeiten und die Verteidigung des Status quo um seiner selbst willen wurden nirgends auf dem Kongress pragmatisch niedergelegt, sie sind eine Entwicklung der Jahre ab 1819.6 Auf dem Kongress einte alle maßgeblichen Akteure der Wille, eine stabile, berechenbare Neuordnung zu schaffen.

In aller Deutlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass der harte Kern der Verhandlungen auf dem Wiener Kongress ein politisch-territorialer war: Es ging zunächst und vor allem um Machtpolitik, es ging um die Sicherung strategisch-militärischer Einflusszonen und günstige territoriale Konstellationen im Interesse der vier siegreichen Großmächte. Außer im Falle Polens gab es dabei einen bemerkenswert weitgehenden Grundkonsens: die Neugestaltung der Landkarte Europas in einer Gestalt, die neue Hegemonialversuche ausschloss.7 Die von den Briten verfolgte Eindämmung Frankreichs an seiner Ostgrenze durch eine Reihe verteidigungsbereiter Nachbarstaaten ist ein ebenso deutliches Indiz für diese geostrategischen Interessen wie Castlereaghs und Metternichs Bedenken gegen die Westverschiebung des Zarenreichs. Die Neubegründung Europas als politisches System 1814/15 beruhte stärker als bis dahin üblich auf kooperativen Strukturen und auf dem gemeinsamen politischen Ziel der Sicherung von Frieden und Ordnung. Die Methoden, die dazu während der knapp neun Verhandlungsmonate angewandt wurden, erinnerten allerdings eher an die Methoden des „Länderschacher[s]“ und die rein [<<13] auf Bevölkerungszahlen fixierte Ausgleichsarithmetik, nach denen im 18. Jahrhundert Friedensverträge gestaltet worden waren.8 Und durchaus häufig waren die Fälle, in denen die von Napoleon betriebene „Staatenzerstörung“ in Wien zugunsten jener Monarchen legitimiert wurde, die „dieses Zerstörungswerk als Profiteure überlebt“ und daraus für die Vergrößerung ihres Gebiets und die Zentralisierung ihrer Herrschaft Nutzen gezogen hatten.9

Legitimität, Recht, Gleichgewicht, Ordnung

Das „durch Tradition gehärtete Prinzip dynastischer Legitimität“ spielte in Wien eine zentrale Rolle;10 ins Spiel gebracht werden konnte es von den Bourbonen-Königen von Frankreich, Spanien und Neapel, die nie mit der Revolution oder Napoleon paktiert hatten. Die (keineswegs selbstverständliche) Durchsetzung der Rückkehr des Thronprätendenten Louis Stanislas aus dem angestammten Herrscherhaus nach Frankreich als Ludwig XVIII. ermöglichte es Talleyrand, auf dem Kongress „die monarchische Legitimität im allgemeinen zum Gegenprinzip gegen die Revolution zu erheben und dem Konzert der Mächte auf diese Weise einen Leitbegriff für seine Politik der Friedenssicherung an die Hand zu geben.“11

In dem wichtigen Schreiben Talleyrands an Metternich vom 19. Dezember 1814, das den Schulterschluss Österreichs und Großbritanniens mit Frankreich im Konflikt um Polen und Sachsen vorbereitete, sind die wichtigsten Programmbegriffe und Prinzipien der Kongresspolitik genannt. Von „Restauration“ ist nicht die Rede (lediglich vom „Werk der Wiederherstellung für ganz Europa“ („l’œuvre de la restitution … pour toute l’Europe“)), sehr wohl dagegen von der „Gerechtigkeit“ als „erste[r] Tugend“ („la vertu première est la justice“), von „Legitimität“ [<<14] („légitimité“), „Gleichgewicht“ („équilibre“) und der wichtigen Rolle des „öffentlichen Rechts Europas“ („le droit public de l’Europe“).12 In der Sicht Metternichs gehörten auch „Ruhe“ (als „erste[s] Bedürfniss[es] für das Leben und Gedeihen der Staaten“) und „Ordnung“ zu diesen Grundprinzipien. Der Staatskanzler qualifizierte sie in seinem um 1850 geschriebenen „Politischen Testament“ als zentrale Gegengewichte zu den von der Revolution entfesselten Freiheitsvorstellungen: „Nur auf dem Begriff von ‚Ordnung‘ kann jener der ‚Freiheit‘ ruhen.“13

Monarchie

Legitimität im Sinne des nicht hinterfragbaren, „nicht weiter ableitbare[n] Herrschaftsrecht[s] der historischen Dynastie“ verweist aus sich selbst heraus auf die zentrale Rolle von Monarchie und Dynastie im Europa der Wiener Ordnung.14

Das Europa des 19. Jahrhundert war und blieb vor allem ein monarchisches Europa. Die Monarchie überbrückte erfolgreich die Zäsur der Revolutionszeit: Sie hatte vom französischen Muster der Zentralisierung und Homogenisierung staatlicher Macht ebenso profitiert wie von einer weitgehenden Kooperation mit dem selbsternannten Kaiser der Franzosen, nun inszenierte sie sich als Garant von Frieden und Sicherheit. Die vom Kongress beschlossenen neuen Königskronen für Polen, die vergrößerten Niederlande und Hannover bezeugen die ungebrochene Attraktivität des monarchischen Grundmusters und den politischen Willen, die napoleonischen Rangerhöhungen für Bayern, Württemberg und Sachsen nachträglich zu kompensieren.

Das in der Präambel zur französischen Charte erstmals ausformulierte „monarchische Prinzip“ hatte eine doppelte Funktion: Einerseits stellte [<<15] es, etwa in der Denkfigur des Gottesgnadentums, die Kontinuität zur vorrevolutionären Epoche her, andererseits sollte es den Boden bereiten für den Nachweis der „Überlegenheit der Monarchie in der Fähigkeit … zur notwendigen Anpassung der Institutionen an die Bedürfnisse der neuen Zeit.“15 Als „Prinzip monarchischer Brüderlichkeit“ konkret zur Schau gestellt wurde es in Wien in der Inszenierung und Ikonographie der gemeinsamen Auftritte von Kaiser Franz I., Zar Alexander I. und König Friedrich Wilhelm III., der Sieger über Napoleon.16 Die Einzüge der drei Monarchen und ihre bildlichen Repräsentationen wiederholten in Frankfurt, Paris und London etablierte Muster und versinnbildlichten konkret die Praxis konzertierter Politik in Europa in den Jahren 1813–1815.

Konstitution

Im Modell der französischen Charte schloss die restaurierte Monarchie ein Bündnis begrenzter Reichweite mit dem Konstitutionalismus und akzeptierte die Bindung an ein Verfassungsdokument, betonte aber gleichzeitig den Vorrang der monarchischen Souveränität. Solche in der Regel durch einen einseitigen Willensakt des Herrschers erlassenen („oktroyierten“) Verfassungen frühkonstitutionellen Typs wurde zu einer wichtigen Signatur des vormärzlichen Europa.

Auch auf dem Wiener Kongress spielten geschriebene Verfassungen eine Rolle, etwa in der Selbstverpflichtung des Zaren, für sein neues Königreich Polen eine solche zu erlassen, oder bei der Neukonstitution der Niederlande. Von politisch zunächst durchaus erwünschter Doppeldeutigkeit war Art. 13 der Deutschen Bundesakte, der den Erlass einer „landständische[n] Verfassung“ „in allen Bundesstaaten“ vorsah. Der Streit, ob damit die Konstitutionen neuen Typs nach dem Modell der „Charte“ oder die altständischen Modelle des Ancien Régime gemeint waren, gewann in den Jahren nach dem Kongress an Brisanz und wurde [<<16] im Zuge der konservativen Wende der Bundespolitik bis 1820 im Sinne des altständischen Typus entschieden. Vorher waren freilich 1818–1820 in Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt Repräsentativverfassungen neuen Typs in Kraft gesetzt worden.

Die beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen blieben allerdings ohne Verfassung, und der Versuch, auch Drittstaaten auf solche antikonstitutionelle Politikmodelle zu verpflichten, kam nicht erst während der europäischen Mächtekonferenzen ab 1820 auf: Schon im Juni 1815 schloss Metternich einen Vertrag mit Ferdinand I., König von Neapel und Sizilien, in dem er entsprechenden Einfluss auf die Ausgestaltung der Institutionen des neu zu gestaltenden Doppelkönigreichs beider Sizilien nahm.

Intervention

Um das politisch-rechtliche Regelsystem Europas, wie es im Rahmen der „Wiener Ordnung“ entstand, als Raum gemeinsam gelebter politischer Verantwortung handhabbar zu machen, bedurfte es der Instrumente für eine konkrete Umsetzung. Hierzu zählte vor allem der Mechanismus regelmäßiger multilateraler Konsultationen, wie er sich nicht nur in den bekannten Mächtekongressen in Aachen 1818, Troppau und Laibach 1820/21 sowie in Verona 1822 manifestierte, sondern auch in den Botschafterkonferenzen in Frankfurt, Paris und London, auf denen u. a. die im deutschen Raum offen gebliebenen Territorialfragen und die Abwicklung der französischen Kriegskostenentschädigungen besprochen wurden.17

Zu diesen als legitim eingeschätzten, da der Aufrechterhaltung des Friedens dienenden Instrumenten zählten auch punktuelle Interventionen in Drittstaaten mit bewaffneter Macht. Im Gedankenhaushalt aller politischen Entscheider von 1814/15 (nicht nur in jenem Metternichs) waren innenpolitische Stabilität und Austarieren des außenpolitischen Gleichgewichts eng aufeinander bezogen. Die generelle Kriegsmüdigkeit in Europa, die angespannte Situation der Staatsfinanzen, die in [<<17] der Erinnerung aller Politiker noch lebendige Verquickung innen- und außenpolitischer Konflikte im Verlauf der Französischen Revolution sowie ein gewisser Konsens unter den „bedingt reformwilligen konservativen Machthabern und Oligarchien“ führten zur politischen Verabsolutierung des Metternichschen Wertepaars „Ruhe und Ordnung“, bezogen auf die innere wie auf die äußere Politik. Wenn innere Unruhen, wie sie etwa auch die Forderung nach einer Verfassung auslösen konnte, in der Perzeption der Entscheidungsträger das Potential kriegerischer Auseinandersetzungen in sich bargen, dann musste, immer in der Logik dieser Perzeption, die Beseitigung von Aufstandsherden zugleich der Friedenswahrung dienen: „Der kleine Krieg sollte zum Ersatz für den vermiedenen großen werden.“18

Die Praxis der internationalen Politik zwischen 1815 und 1830/31 ist viel zu komplex, als dass sie in den gängigen Schlagworten vom „System Metternich“ oder vom „Kutscher Europas“ abgebildet werden könnte. Expansive Bestrebungen der Großmächte und staatenpolitische Konkurrenz spielten weiterhin ihre Rolle, zunehmend aufgeladen durch ideologische Differenzen. Die Schemata der Interventionspolitik in diesem Zeitraum folgten keinem eindeutigen Muster. Gehandelt wurde pro forma im Kollektiv nach gegenseitiger Absprache oder zumindest Information; wer intervenierte, legte Wert auf ein „Mandat“ zur Rechtfertigung. Am gängigen Bild von den demokratiefreundlichen Westmächten und den zur Oppression neigenden Ostmächten sind etliche Abstriche zu machen: Die Franzosen intervenierten 1823 in Spanien, und die Briten erkannten wohl allen kontinentalen Mächten ein Recht zur Intervention zu, lehnten aber jedes verbindliche, sie selbst einbeziehende Regelwerk völlig ab. Außerdem legten sie in verfassungspolitischen Fragen ganz andere Maßstäbe an als Wien oder Berlin. Da unter den Hauptakteuren der europäischen Politik keine verbindlichen Vorstellungen über die Grundprinzipien einer legitimen inneren Staatsordnung existierten, blieb auch das Recht, im Namen des europäischen Friedens zu militärischen Interventionsmaßnahmen zu greifen, stets umstritten. [<<18]

1 Geisthövel, Restauration und Vormärz, S. 9.

2 Sellin, Geraubte Revolution, S. 321. Fahrmeir, Europa, S. 104 spricht von einem „problematischen Etikett“.

3 Hippel/Stier, Europa 1800–1850, S. 60.

4 Fahrmeir, Europa, S. 1.

5 Siemann, Metternich, S. 52f.; Fahrmeir, Revolutionen und Reformen, S. 143.

6 Sellin, Geraubte Revolution, S. 12–18, 275–325.

7 Lentz, Congrès, S. 63.

8 Fahrmeir, Revolutionen und Reformen, S. 132.

9 Langewiesche, Reich, Nation, Föderation, S. 116, 118.

10 Langewiesche, Reich, Nation, Föderation, S. 118.

11 Sellin, Geraubte Revolution, S. 17.

12 Angeberg, Congrès, S. 540–542 (frz.); Müller, Quellen, Nr. 51, S. 269–271 (dt.).

13 Metternich, Denkwürdigkeiten, S. 465f.

14 Sellin, Geraubte Revolution, S. 281. Vgl. Langewiesche, Reich, Nation, Föderation, S. 111–125; Paulmann, Pomp und Politik, S. 56–130.

15 Sellin, Geraubte Revolution, S. 289.

16 Fahrmeir, Revolutionen und Reformen, S. 141.

17 Pyta, Konzert der Mächte, S. 149.

18 Osterhammel, Krieg im Frieden, v. a. S. 294–302, Zitate S. 297f.

2. Bündnisse, Verträge und der Kongress (1813/14)
2.1 Die Entstehung der sechsten Koalition gegen Napoleon

Nach dem Scheitern des Russlandfeldzugs verließ Kaiser Napoleon Anfang Dezember 1812 die dezimierten Reste seiner „Großen Armee“ und kehrte nach Paris zurück. Seine Hegemonie auf dem europäischen Kontinent schien ihm trotz dieser Niederlage nicht gefährdet.

Gegen den Rat seiner führenden Militärs entschied Zar Alexander I. noch im Dezember 1812, sich nicht mit der Befreiung seines russischen Reiches zu begnügen, sondern den Krieg gegen Napoleon in Mitteleuropa fortzusetzen. Früh fasste er dabei – und dies sollte sich als Grundpfeiler seiner Politik in den kommenden zwei Jahren erweisen – einen territorialen Gewinn für das Zarenreich ins Auge, und zwar Polen in Gestalt des 1807/09 von Napoleon auf Kosten Preußens und Österreichs geschaffenen, mit der sächsischen Königskrone in Personalunion verbundenen Herzogtums Warschau. Sein diplomatischer Chefberater Karl Graf Nesselrode formulierte als Idealziel, „dass Frankreich hinter seine natürlichen Grenzen zurückgedrängt wird“ (die mit Rhein, Schelde, Alpen und den Pyrenäen umschrieben wurden).1 Dafür sei freilich die Mitwirkung Österreichs und Preußens notwendig. Warschau dagegen dürfe der Zar sich aus eigenem Recht und sofort sichern; der russische Oberbefehlshaber Kutuzov besetzte das Gebiet bis Ende Februar 1813.

Als erster Verbündeter kam nur Preußen in Frage, dessen politische Elite in den vergangenen Jahren am Zarenhof Zuflucht gefunden hatte. Das preußische Hilfskorps zur Großen Armee hatte General Yorck für [<<19] zwei Monate neutralisiert, was den Russen ein Vorrücken ins ostpreußische Gebiet ermöglichte (Konvention von Tauroggen 30. Dezember 1812).2 Nur zögernd konnte sich der preußische König Friedrich Wilhelm III. dazu entschließen, diese Aktion anzuerkennen und den risikoreichen Schritt zu tun, ins Lager der Gegner Napoleons zu wechseln. Dies bedeutete auch, sich in die Rolle eines politischen Juniorpartners des Zaren zu fügen, der von seiner historischen Mission überzeugt war, Napoleons Hegemonie zu beenden.

Vorerst gehörten weder eine flächendeckende Wiederherstellung der vorrevolutionären Zustände auf der Landkarte Europas noch ein Regimewechsel in Frankreich zu den Zielen der entstehenden Koalition. Doch der russische Anspruch auf das ganze Herzogtum Warschau brachte unweigerlich mit sich, dass für territoriale Kompensationen, die Preußen für einen Seitenwechsel versprochen werden mussten, nicht die vormaligen polnischen Teilungsgebiete in Frage kamen, sondern Entschädigungen anderswo gesucht werden mussten. Dies wiederum bedeutete der Tendenz nach die Notwendigkeit, Napoleons Kontrolle über das deutsche Gebiet militärisch zu beenden. Anlass zur Hoffnung in dieser Richtung gab, dass die französischen Oberbefehlshaber (zunächst Murat, dann Beauharnais) ihre Truppen in den ersten Monaten des Jahres 1813 etappenweise zur Weichsel, dann zur Oder und schließlich an die Elbe zurückzogen. Am 4. März zogen russische Truppen in Berlin ein.

Die formelle Bündnisabsprache zwischen den Monarchen Russlands und Preußens wurde am 28. Februar 1813 im russischen Hauptquartier in Kalisch geschlossen. Sie stand im Zeichen einer Machterweiterung Russlands nach Westen unter gleichzeitiger Wiederherstellung der Stellung Preußens von 1806 mit militärischen Mitteln. Dazu sollte ein Heer von insgesamt 230.000 Mann aufgestellt werden. In einem Geheimartikel bekam Friedrich Wilhelm III. zur Wiederherstellung seines Staatswesens Zusagen für Gebietserweiterungen „im nördlichen Deutschland“. Ausdrücklich garantiert wurde auch der weitere Besitz des alten Herzogtums [<<20] (Ost-)Preußen; daran schloss sich die vage Zusage der Übertragung eines Gebietsstreifens an, der in „geographischer wie militärischer Hinsicht“ Ostpreußen und Schlesien miteinander verbinden sollte.3

So zeichneten sich auf der geheim gehaltenen Innenseite der Mächtepolitik zwei klare Ziele ab: eine territoriale Vergrößerung für Russland und die Wiederherstellung der früheren Machtstellung Preußens. Die nach außen gerichteten Appelle, die für einen Anschluss an die werdende Militärkoalition gegen Napoleon warben, gipfelten in der Kalischer „Proclamation an die Deutschen“ des russischen Feldmarschalls Kutuzov (25. März 1813), deren Leitlinien der Freiherr vom Stein vorgegeben hatte. Sie verlangte die als „allgemeinen Volkswunsch“ hingestellte Auflösung des Rheinbunds und kündigte den Schutz des Zaren für eine selbstbestimmte Neuordnung Mitteleuropas durch die „Fürsten und Völker[n] Deutschlands“ an, sobald die „Befreiung … vom fremden Joche“ einmal Realität sein würde. Frankreich wurde aufgefordert, sich „fernerhin mit der Beförderung seiner innern Glückseligkeit“ zu beschäftigen und die künftige „Unabhängigkeit aller Staaten von Europa“ anzuerkennen. Unter dem Motto „Ehre und Freiheit“ riefen die verbündeten Monarchen durch Kutuzov zu einer umfassenden Mobilisierung gegen den Kaiser der Franzosen auf.4

2.2 Das Scheitern der österreichischen Vermittlung

Der weitere Aufbau der Allianz gegen Napoleon erfolgte nicht mit der Dynamik, die die beiden Bündnispartner von Kalisch erwartet hatten. In Österreich schwenkte Metternich aufgrund von Bedenken wegen der Verlässlichkeit der Politik des Zaren und angesichts eines bestehenden Bündnisses mit Napoleon von 1812 vorläufig nicht auf den Konfliktkurs ein. Vorerst setzte er auf Zeitgewinn, einen neutralen Kurs zwischen den Antagonisten und das Angebot einer Friedensvermittlung an Frankreich. [<<21]

Napoleon hatte in Rekordzeit eine neue Armee von 200.000 Mann an den Main gebracht und damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass er nicht daran dachte, das Rheinbundgebiet aufzugeben. Seine Planung zielte auf einen Vorstoß Richtung Sachsen; dort begannen ab Mitte März 1813 neue Kämpfe mit den Truppen Kutuzovs und des preußischen Generals Blücher. Napoleons Erfolge ermöglichten ihm bis Mitte Mai die Besetzung der westlichen und zentralen Teile Sachsens. König Friedrich August I. erneuerte das Bündnis mit Frankreich. Um Zeit für die Neuaufstellung seiner Kavallerietruppen zu gewinnen, stimmte der Kaiser der Franzosen nach der Schlacht bei Bautzen (20./21. Mai 1813) einem von Österreich vorgeschlagenen Waffenstillstand zu (Pläswitz 4. Juni 1813).

Während dieser sich bis zum 10. August erstreckenden Waffenruhe bereitete eine Serie von Gesprächen im schlesischen Städtchen Reichenbach sowie auf verschiedenen Schlössern in Nordböhmen die Annäherung zwischen Wien und dem russisch-preußischen Bündnis vor. Der Zar, Nesselrode und Hardenberg besprachen mit den Spitzen von Politik und Militär des österreichischen Kaiserstaats ab dem 3. Juni eine Reihe gemeinsamer Forderungen an Napoleon, die am 27. Juni 1813 formalisiert wurden. Ihre Erfüllung sollte die Voraussetzung dafür bilden, dass Österreich sich weiterhin um einen Präliminarfrieden zwischen Napoleon und den beiden Ostmächten bemühen durfte. Die Bedingungen an Napoleon enthielten die Aufgabe des Herzogtums Warschau und Danzigs, die Rückstellung der Illyrischen Provinzen an Österreich, die Anerkennung des Rechts Preußens auf territoriale Vergrößerung sowie die Wiederherstellung der Hansestädte Hamburg und Lübeck. Metternich sorgte zwar einerseits dafür, dass der Waffenstillstand nochmals verlängert wurde, legte aber andererseits Mitte Juli seinen Kaiser für den entsprechenden Fall auf Kriegskurs fest.

Auch der britische Prinzregent Georg formalisierte seine Unterstützung für die Allianz in Gestalt von zwei Konventionen, die sein Gesandter beim Zaren, William Earl Cathcart, in Reichenbach mit Preußen und Russland (14./15. Juni) abschloss. Dabei ging es, einer schon länger geübten Tradition entsprechend, vor allem um Subsidienzahlungen: Über 1,1 Mio. Pfund wurden dem Zaren, über 660.000 Pfund dem Preußenkönig für Militärausgaben im Jahr 1813 zur Verfügung gestellt. Berlin bekam nun [<<22] auch von den Briten seine Wiederherstellung nach dem Territorialstand von 1806 zugesagt, und mit Nesselrode vereinbarte Cathcart eine Abstimmung künftiger militärischer Aktionen sowie den Verzicht auf einseitige Verhandlungen mit Napoleon.5

Metternich traf mit Napoleon am 26. Juni 1813 zu einem langen Gespräch in Dresden zusammen, um die Möglichkeit zur Aufnahme von Friedensverhandlungen auszuloten. Napoleon lehnte territoriale Zugeständnisse im Sinne der Reichenbacher Forderungen rundheraus ab. Auf formaler Ebene errang Metternich aber einen wichtigen Erfolg, denn der Empereur entließ Österreich aus den Verpflichtungen des Bündnisvertrags von 1812 und anerkannte seine Rolle als neutraler Vermittler.

In dieser Rolle gelang es Metternich, Zar Alexander und König Friedrich Wilhelm die Entsendung von Bevollmächtigten nach Prag abzuhandeln, wo er ab dem 11. Juli die Unterredungen aufzunehmen gedachte. Andererseits beteiligten Schwarzenberg und Radetzky sich an den militärischen Planungen der Koalition (zu der inzwischen auch Jean-Baptiste Bernadotte, ehemaliger Marschall Napoleons und seit 1810 als Karl Johann Kronprinz von Schweden, gestoßen war) für ein gemeinsames Vorgehen in Sachsen; der im niederschlesischen Trachenberg am 12. Juli 1813 fertiggestellte Operationsplan sah die Aufstellung von drei Hauptarmeen in Böhmen (unter Schwarzenberg), in Schlesien (unter Blücher) und an der Elbe („Nordarmee“ Bernadottes) vor.6

Napoleon setzte bei den Prager Verhandlungen auf eine leicht durchschaubare Verzögerungstaktik. Sein erster Vertreter war weder mit Instruktionen noch mit Vollmachten ausgestattet; erst am 22. Juli erhielt der zweite Abgesandte, Graf Caulaincourt, General, Senator und langjähriger diplomatischer Vertreter des Kaisers am Zarenhof, wenigstens erstere, blieb aber ohne Ermächtigung zu einem Abschluss. Eingehend und erfolglos wurde über Verfahrensfragen gestritten. Napoleon verlangte eine Einbeziehung der Briten und wollte auch nach eindringlicher [<<23] Erinnerung an die Reichenbacher Forderungen der Alliierten (der noch die Aufgabe des Protektorats über den Rheinbund hinzugefügt wurde) keine Veränderungen am Status quo von 1812 akzeptieren. Ernsthafte Verhandlungen kamen in Prag jedenfalls nicht zustande.

Am 10. August erklärten Preußen und Russland ihre Vollmachten für erloschen; neue, nach größerer Kompromissbereitschaft klingende französische Vorschläge wurden nicht mehr behandelt. Am 12. August 1813 erfolgte die formelle Kriegserklärung Österreichs an Frankreich. Es war offensichtlich, dass Napoleon im Sommer 1813 „nicht ernsthaft an einen Frieden der Verständigung [dachte], bei dem er … hätte Konzessionen machen müssen. Vielmehr baute er weiterhin auf seine militärische Schlagkraft …“7

Die militärischen Auseinandersetzungen flammten ab der letzten Augustwoche 1813 rund um Napoleons Zentralposition in Sachsen neu auf. Blücher hielt den französischen Marschall MacDonald erfolgreich von Schlesien ab (Schlacht an der Katzbach 26. August). Der Empereur konnte seine Stellung in Dresden gegen Schwarzenbergs Armee behaupten (26./27. August), nicht aber mit Erfolg offensiv gegen Böhmen vorgehen (Schlacht bei Kulm 29./30. August). Vorstöße der Marschälle Oudinot und Ney Richtung Berlin wehrten preußische Verbände der Nordarmee ab (Großbeeren 23. August; Dennewitz 6. September).

Anfang September flauten die Kämpfe, die Napoleon größere Verluste gekostet hatten als die drei Alliierten, wieder ab. Im nordböhmischen Teplitz kamen die Monarchen Österreichs, Preußens und Russlands zusammen, um ihre gemeinsamen politischen Ziele neu festzuschreiben. Sie wurden in einem geheimen Zusatzartikel zum Allianzvertrag vom 9. September 1813 festgehalten: Wiederherstellung Österreichs und Preußens nach dem Territorialstand von 1805, einvernehmliches „arrangement“ der drei Höfe über die neue Konfiguration Polens, Wiederherstellung Hannovers, Auflösung des Rheinbunds bei Bewahrung der Souveränität seiner Mitgliedsstaaten und, besonders wichtig, eine enge gemeinsame Abstimmung der künftigen Politik („travailler de concert“ lautete der [<<24] Fachausdruck in der Diplomatensprache Französisch).8 Großbritannien, vertreten vom Earl of Aberdeen, schloss am 3. Oktober einen weiteren Subsidienvertrag, der Österreich Zahlungen in Höhe von einer Million Pfund Sterling zusagte.

2.3 Bündnis im Krieg und Allianz für den Frieden

Die Teplitzer Vereinbarungen besiegelten den formellen Anschluss Österreichs an die russisch-preußische Koalition gegen Napoleon. In den letzten Septembertagen 1813 setzten die drei Alliierten ihre Truppen von Norden, Osten und Süden her Richtung Sachsen in Marsch; Napoleon fasste angesichts dieses Bedrohungsszenarios erst am 12. Oktober den Entschluss, seine Hauptkräfte bei Leipzig zu konzentrieren und seinen Hauptstoß gegen Schwarzenbergs Böhmische Armee zu richten.

Noch bevor es zur Konfrontation kam, wechselte der erste der Monarchen des Rheinbunds, König Max I. Joseph von Bayern, das Lager und schloss sich der Koalition an (Vertrag von Ried, 8. Oktober 1813). Gegen Zusage des Austritts aus dem Rheinbund und militärischer Hilfe für die Alliierten anerkannte Metternich den souveränen Status und die territorialen Interessen Bayerns.9 Tirol wurde sofort für militärische Operationen Österreichs geöffnet. Metternich versprach dafür, dem bayerischen König zu einer angemessenen Entschädigung für eventuelle Gebietsabtretungen zu verhelfen. Zwischen Anfang November und Anfang Dezember folgten die Souveräne von Württemberg, Hessen-Darmstadt, Baden, Nassau und Hessen-Kassel dem bayerischen Beispiel und wechselten durch vertragliche Absprachen auf die Seite der Gegner Napoleons. [<<25]

Mit dem Sieg der alliierten Truppen in der „Völkerschlacht“ bei Leipzig (16.–19. Oktober 1813) waren die bisherigen Kriegsziele der Koalition erreicht. Napoleon zog seine Truppen über Erfurt und Frankfurt Richtung Westen ab, fügte bei Hanau noch dem bayerischen Armeekorps unter General Wrede eine schwere Niederlage zu (30./31. Oktober), setzte Anfang November mit 80.000 Soldaten bei Mainz über den Rhein und ließ, zurück in Saint-Cloud, die Aushebung einer neuen Armee von 300.000 Mann anordnen.

Mit der Niederlage von Leipzig und dem Ende des Rheinbundes war Napoleons Hegemonie östlich des Rheins zusammengebrochen und damit jene Dispositionsfreiheit hergestellt, die die Verwirklichung der Absprachen von Kalisch, Reichenbach und Teplitz ermöglichte. Nun stellte sich die entscheidende Frage, ob man im Sinne der Maximalplanungen Zar Alexanders Napoleon in Frankreich angreifen sollte. Die Interessen des britischen Allianzpartners wiesen in diese Richtung, denn noch vor Leipzig, am 7. Oktober, hatte Wellington auf der iberischen Halbinsel den Grenzfluss Bidasoa in Richtung Frankreich überschritten. In den politisch-militärischen Zielen der Briten spielten im Sommer 1813 die Rückführung der angestammten Regenten von Spanien und Portugal sowie eine Vergrößerung und Stärkung der Niederlande als Barriere gegen Frankreich die wichtigste Rolle; dagegen wollten sie die Verhältnisse in Übersee aus eventuellen Verhandlungen völlig heraushalten. Vor allem aber drängte Außenminister Robert Viscount Castlereagh auf den Abschluss einer formellen Offensiv- und Defensivallianz zwischen Russland, Preußen, Schweden, Österreich und Großbritannien, um auf dieser Basis den Kampf gegen Napoleon fortzuführen.10

Im Spätjahr 1813 unternahm Metternich einen weiteren Versuch, den Krieg auf Basis des Status quo zu beenden und die Gegner an den Verhandlungstisch zu bringen. Von Frankfurt aus unterbreitete er, unter Beiziehung Nesselrodes und Aberdeens, dem Kaiser der Franzosen ein informelles Verhandlungsangebot (8./9. November 1813): Frankreich könne seine natürlichen Grenzen am Rhein, in den Alpen und in den [<<26] Pyrenäen behalten, müsse dafür aber die Unabhängigkeit Deutschlands, Spaniens, Italiens und der Niederlande anerkennen. Die Herrschaft Napoleons und seiner Dynastie in Frankreich stehe außer Zweifel. Ein bloßer Waffenstillstand ohne Aussicht auf eine Friedensabsprache komme nicht in Frage; die Koalition seiner Gegner stehe in dieser Hinsicht fest vereint durch „unauflösliche Bande“. Großbritannien müsse in eine Friedenslösung einbezogen werden. Publik wurde der Tenor dieses Angebots durch eine öffentliche Erklärung vom 4. (rückdatiert auf den 1.) Dezember 1813, der Krieg der Alliierten richte sich gegen die Hegemonialpolitik des Kaisers außerhalb des Gebiets von Frankreich, woraus sich die Absicht herauslesen ließ, „Frankreich als Großmacht zu erhalten und ihm einen günstigen Frieden anzubieten.“11

Während Paris Verhandlungen zustimmte (allerdings auch die Truppenaushebungen fortführte), gewann bei den britischen Diplomaten angesichts der „Frankfurt proposals“ die Sorge wegen zu großer Nachgiebigkeit gegenüber Napoleon die Oberhand. Premierminister Liverpool entschloss sich Mitte Dezember, seinen „Secretary of State“ (Außenminister) Castlereagh persönlich in das Hauptquartier der Koalitionsmächte zu entsenden, um auf die nun anstehenden Entscheidungen stärkeren Einfluss nehmen zu können. Dieser hatte scharfe Kritik an den „Frankfurt proposals“ geübt. Außerdem hielt Castlereagh eine möglichst umfassende, vertraglich formalisierte Allianz gegen Napoleon für äußerst wichtig, und zwar mit der hellsichtigen Begründung, den Frieden auf diese Weise nicht nur zu ermöglichen, sondern zu erhalten („not only to procure, but to preserve peace“). Auch sein Verhandlungsauftrag aus London enthielt ausdrücklich das Ziel, dass ein Allianzvertrag der gegen Frankreich verbündeten Mächte über den Abschluss eines Friedens hinausreichen und gegenseitige Hilfsverpflichtungen gegen Frankreich festlegen müsse.12 [<<27]

Am 18. Januar 1814 kam Castlereagh im alliierten Hauptquartier an, das sich damals in Basel befand. Allein dieses Reiseziel zeigt, wie dramatisch sich die politisch-militärische Lage in Europa in den letzten Wochen des Jahres 1813 verändert hatte. In Spanien erhielt der Bourbonenkönig Ferdinand VII. seinen Thron zurück; in den Niederlanden war es zu Aufständen gegen die Franzosen gekommen, die das Land bis Weihnachten räumten; hier kehrte Prinz Wilhelm VI. von Oranien-Nassau, der Sohn des letzten Erbstatthalters, als „Souveräner Fürst der Niederlande“ aus dem britischen Exil zurück. Österreichische, später auch russische Truppen rückten ab dem 21. Dezember östlich von Basel in die Schweiz ein, um von dort Richtung Frankreich vorzustoßen, und in der Neujahrsnacht 1813/14 setzte Blücher bei Koblenz über den Rhein. Trotz mancher Bedenken trugen die alliierten Truppen den Krieg nun nach Frankreich hinein. In der Hoffnung, sich seine Herrschaft über Neapel sichern zu können, wandte sich dessen König, Joachim Murat, von seinem Schwager Napoleon ab und schloss am 11. Januar 1814 eine Bündnisabsprache mit Österreich, in der er versprach, in Italien 30.000 Mann an die Seite der Alliierten zu stellen.

Nach diesen Erfolgen und der Besetzung eines breiten Gebietsstreifens in Ostfrankreich brachten die Monate Februar/März 1814 politisch wie militärisch gefährliche Krisenmomente für die Koalition mit sich. Über die Fragen, ob nun ein rascher militärischer Vorstoß gegen Paris zu führen und der Sturz der Dynastie Bonaparte zu planen sei, ergaben sich gravierende Differenzen zwischen dem Zaren auf der einen und den leitenden Ministern Großbritanniens und Österreichs auf der anderen Seite. Castlereagh und Metternich hatten im Januar in Basel abgesprochen, die Alternative Bonaparte oder Bourbon vorerst in der Schwebe zu lassen, nochmals einen Friedensschluss mit Napoleon zu versuchen und dieses Ziel durch eine langfristige Defensivallianz gegen Frankreich formal abzusichern.

Mitte Januar 1814 hatte Napoleon ein Ersuchen um Waffenstillstand formuliert, das sein Außenminister Caulaincourt mit einiger Verzögerung an Metternich weiterleitete. Die Minister der Koalition beschlossen Ende Januar bei Besprechungen in Langres, diese Verhandlungen aufzunehmen, die militärischen Operationen aber gleichzeitig fortzuführen. Ihre [<<28] Bevollmächtigten sollten nur eine, gemeinsame Instruktion bekommen und alle Agenden des kontinentalen Europa gegenüber dem französischen Kaiser vertreten. Metternich formulierte sehr bezeichnend, die Neuordnung Europas sei für die alliierten Mächte quasi ein Gegenstand der Innenpolitik.13

Um Paris zu retten, hatte Napoleon seinem Außenminister nach den verlustreichen Schlachten gegen Blücher bei Brienne und La Rothière (29. Januar/1. Februar 1814) vorübergehend freie Hand für Verhandlungen gegeben. Im burgundischen Châtillon-sur-Seine traf Caulaincourt am 5. Februar auf die Bevollmächtigten Russlands, Österreichs, Preußens und Großbritanniens und legte ihnen das Ersuchen um einen raschen Waffenstillstand vor. Schon vier Tage später wurden die Verhandlungen auf Druck des Zaren unterbrochen, der an seinen Plänen für die Weiterführung des Kriegs festhielt. Die alliierten Diplomaten wichen daraufhin am 10. Februar für eine Woche nach Troyes aus, um dort erst einmal eine gemeinsame Linie der Vier Mächte festzulegen. Dieses Vorhaben erwies sich als durchaus kritisch; der Koalition drohte die Spaltung und dies gerade in einer Phase, in der Napoleon an Marne, Aube und Seine eine ganze Reihe kleinerer, aber psychologisch wichtiger Erfolge gegen die Truppen Blüchers errang (10.–17. Februar). Während der Zar weiter auf ein Vorgehen auf Paris drängte, zog der übervorsichtige Schwarzenberg seine Truppen zurück. Das gegenseitige Misstrauen ging so weit, dass Metternich und Hardenberg insgeheim verabredeten, im Falle einer erfolgreichen Eroberung der Kapitale Frankreichs sogleich mit Bonaparte Frieden zu schließen und Ansprüche der Bourbonen nicht zu berücksichtigen (14. Februar). Doch am gleichen Tag noch gab der Zar nach.14

So gingen die Verhandlungen in Châtillon ab dem 17. Februar weiter und die Alliierten übergaben Caulaincourt einen Vertragsentwurf für einen Vorfrieden. Von einer Grenze am Rhein war keine Rede mehr; Frankreich sollte jetzt auf die Grenzen von 1792 zurückgehen – eine [<<29] deutliche Konzession an das britische Interesse an einer breiten „Barriere“ an Rhein, Maas und Schelde, das auch von Preußen unterstützt wurde. Außerdem sollte das Land an den anstehenden Beratungen über die territoriale Neugestaltung Europas nicht beteiligt werden – für Gentz „unstreitig die härteste [Klausel], die je in einer Friedensunterhandlung zur Sprache gebracht ward.“15 Im gleichen Artikel des Vertragsentwurfs waren folgende Grundsatzdispositionen bezüglich der Nachbarländer Frankreichs vorgesehen: Deutschland solle aus unabhängigen Staaten bestehen, miteinander verbunden durch ein „föderatives Band“ („lien fédératif“). Italien werde ebenfalls wieder aus unabhängigen Staaten bestehen; Holland sei zu vergrößern und der Souveränität des Hauses Oranien zu unterstellen. Spanien solle unter der Herrschaft des von Napoleon bereits anerkannten Bourbonenkönigs Ferdinand VII. in seinen alten Grenzen wiederhergestellt werden, ebenso die Schweiz, deren Status als „unabhängiger Freistaat“ („État libre, indépendant“) von allen Großmächten garantiert würde. Eine Rückgabe der meisten Überseebesitzungen an Frankreich wurde in Aussicht gestellt; die Briten sicherten sich allerdings Mauritius, die Îles des Saintes (Teil der Kleinen Antillen südlich von Guadeloupe), Tobago und Malta.

Napoleon aber hatte nach seinen militärischen Erfolgen in der ersten Februarhälfte das Interesse an Verhandlungen verloren und Caulaincourt am 17. Februar alle Verhandlungsvollmachten entzogen. Die Alliierten warteten drei Wochen, ohne eine verbindliche Antwort aus Paris auf ihren Vorschlag zu erhalten. Nach Prag im Sommer 1813 verspielte Napoleon im Spätwinter 1814 ein zweites Mal bewusst den Frieden – dieses Mal trotz eines deutlich ausformulierten Verhandlungsangebots, trotz der mehrfachen Warnungen seines Außenministers und im Angesicht von Feindestruppen im eigenen Land.

Die Verhandlungen mit Caulaincourt waren eben wieder aufgenommen, als Außenminister Castlereagh konkrete Schritte einleitete, um sein [<<30] schon angesprochenes politisches Hauptziel zu realisieren: ein langfristiges Verteidigungsbündnis zwischen den Mächten Europas, das den Frieden mit Frankreich nicht nur erzwingen, sondern auch auf lange Sicht absichern sollte, „ein Vorgang ohne Beispiel in der europäischen Staatengeschichte.“ 16 Die unsichere Situation der ersten Märztage des Jahres 1814 im Warten auf eine Antwort des Empereur (für die eine Frist bis zum 10. März gesetzt worden war) kam der Verwirklichung dieses Plans entgegen.

Kurze Verhandlungen am neuen Ort des alliierten Hauptquartiers in Chaumont führten zu jenem wichtigen Vertrag, der am 9. März 1814 abgeschlossen und auf den 1. März rückdatiert wurde. Österreich (vertreten durch Metternich), Russland (Nesselrode), Großbritannien (Castlereagh) und Preußen (Hardenberg) verbanden sich darin auf die Dauer von 20 Jahren zur sog. „Quadrupelallianz“.17 Diese Allianz diente einem doppelten Zweck: der Absprache von Regelungen zur Fortsetzung des Feldzugs einerseits, der langfristigen Sicherung des mit Frankreich zu schließenden Friedens andererseits. Ihrer Intention nach war sie ein „Instrument zur Erzwingung der Vertragstreue Napoleons“ und spiegelte die Grunderfahrung Europas mit der Rücksichtslosigkeit wider, mit der der Empereur sich „über die Spielregeln der Staatengemeinschaft hinweggesetzt hatte.“18 Falls Napoleon den alliierten Friedensvorschlägen nicht zustimmen würde, solle der Krieg in enger Abstimmung unter den Alliierten („dans un parfait concert“) fortgesetzt werden. Jede der Mächte solle dafür mindestens 150.000 Mann unter Waffen halten; die Briten zahlten für ihren Anteil den anderen Mächten eine Ablöse von fünf Mio. Pfund für das Jahr 1814. Separate Verhandlungen oder Vertragsabsprachen mit dem Gegner wurden untersagt. Nach einem Friedensschluss sollte jede Macht weiterhin 60.000 Soldaten unter Waffen halten, um neuen Angriffen Frankreichs rasch und effektiv entgegen zu treten. Gleichzeitig behielten sich die Alliierten das Recht vor, gemeinsam [<<31] über die geeignetsten Maßnahmen zu beraten, um Europa und sich untereinander die Einhaltung dieses Friedens zu garantieren. Um den im Friedensangebot angesprochenen Territorialregelungen besonderen Nachdruck zu verleihen, sollten Spanien, Portugal, Schweden und der Fürst von Oranien als designierter Herrscher der Niederlande eingeladen werden, der Allianz beizutreten.

2.4 Die Abdankung Napoleons

Trotz wiederholter Warnungen Caulaincourts zeigte Napoleon keine Bereitschaft, in Châtillon ernsthaft zu unterhandeln. Am letzten Tag der Frist verlangte er eine Rückkehr der Alliierten zu den Vorschlägen von Frankfurt, und erst am 15. März konnte der französische Minister einen schriftlichen Gegenvorschlag vorlegen, in dem der Verzicht auf die Illyrischen Provinzen, auf das rechte Rheinufer und die Gebiete südlich der Alpen formuliert waren. Da der Kaiser gleichzeitig seine Truppen östlich von Paris in einer Weise umgruppierte, die einen Vorstoß gegen die alliierten Nachschublinien erwarten ließ, brachen die vier Mächte am 19. März die Verhandlungen ab und einigten sich einige Tage später darauf, den Vormarsch auf Paris fortzusetzen (Plancy 24. März).19 Dies entsprach den Planungen Talleyrands in der Hauptstadt, der nur in einem Sturz Napoleons die Chance sah, für Frankreich Stabilität zu erreichen. Von Vitry-le-François aus erließen die Mächte im Namen einer „Europäischen Liga“ („ligue Européenne“) eine Erklärung, in der sie die Rückführung Frankreichs auf die Grenzen von 1792 mit dem Hinweis auf das aggressive Ausgreifen Napoleons auf dem Kontinent und auf die Erhebung neuer Souveräne aus seiner Familie rechtfertigten.20

Der Durchbruch der beiden jetzt vereinigten Armeen Schwarzenbergs und Blüchers bei Fère-Champenoise am 25. März öffnete den Alliierten den Weg nach Paris, um das am 29./30. gekämpft wurde, [<<32] während die Regentin Kaiserin Marie Louise und der Regentschaftsrat unter Joseph Bonaparte die Stadt verließen. Am letzten Märztag 1814 kapitulierte Marschall Marmont und übergab die Hauptstadt gegen Zusicherung freien Abzugs, Napoleon wich nach Fontainebleau aus, und um 10 Uhr vormittags zogen Zar Alexander, König Friedrich Wilhelm III. und Feldmarschall Schwarzenberg durch die Stadt Richtung Place de la Concorde.

Die politische Initiative ergriff jetzt Talleyrand, der seit seinem persönlichen Bruch mit Napoleon Anfang 1809 auf dessen Sturz hingearbeitet hatte. Eine Konferenz, die noch am Nachmittag des 31. März in seinem Wohnhaus in der Rue Saint-Florentin stattfand und an der der Zar, der preußische König und Schwarzenberg teilnahmen, traf die Entscheidung, im Sinn des Prinzips der Legitimität den rechtmäßigen Thronfolger aus dem Haus Bourbon, Louis Stanislas Xavier von Frankreich, Graf von Provence, zurückzuholen, allerdings nicht als absoluten, sondern als konstitutionellen Herrscher. Der Zar machte diesen Grundsatzbeschluss in einer auf den 2. April datierten Proklamation bekannt, in der er – zur nicht geringen Bestürzung Castlereaghs und vor allem Metternichs, die erst am 10. April nach Paris kamen – über die bisherigen Beschlüsse der Alliierten weit hinausging und eine klare Alternative formulierte: Die Person Napoleons sei das entscheidende Hindernis für den Frieden; weder mit dem Kaiser noch mit einem Mitglied seiner Familie würden die Alliierten künftig mehr verhandeln. Die Franzosen hätten „die Wahl … zwischen ihrem Kaiser und dem Frieden.“ Die Rückkehr der bourbonischen Könige wurde noch nicht erwähnt.21

Der Senat setzte am 1. April eine provisorische Regierung ein, der Talleyrand vorstand. Sie erarbeitete innerhalb einer Woche eine neue, provisorische Verfassung, die ein erbliches, konstitutionelles Königtum der Bourbonen vorsah. Auf dieser Basis erklärte der Senat am 3. April 1814 Napoleon als Kaiser der Franzosen für abgesetzt. Eine Nachfolge aus dem Kreis der Familie Bonaparte wurde ausgeschlossen. Das zentrale [<<33] politische Argument für diesen Bruch lag in der Vorgabe, dass Frankreich nur auf diese Weise ein Ende des Krieges erreichen konnte.

In Fontainebleau reagierte Napoleon auf diese Entwicklungen mit neuen Kriegsplänen. Zum entscheidenden Faktor wurde jetzt die Loyalität der Armee, und sie ging dem Kaiser nun verloren: Am 4. April verweigerten die Marschälle unter Ney den Gehorsam und forderten ihn zur Abdankung auf. Napoleon wollte diese zunächst von Bedingungen (wie dem Nachfolgerecht seines Sohnes) abhängig machen, erklärte dann aber am 6. April seinen bedingungslosen Rücktritt unter Einschluss seiner Erben, der (nach dem Abschluss vertraglicher Regelungen über die Versorgung seiner Person und seiner Familie; 11. April) am 13. April in Kraft trat. Offiziell stilisierte der Empereur seinen Rücktritt, bevor er sich am 20. April zur Abreise Richtung Elba aufmachte, zu einem persönlichen Opfer, das er im Interesse Frankreichs darbringe. Er nahm dabei auf Alexanders Erklärung Bezug, seine (Napoleons) Person bilde „das einzige Hindernis auf dem Wege zur Wiederherstellung des Friedens in Europa.“22 Napoleon wurde wie ein herrschender Souverän behandelt und deswegen mit der Herrschaft über ein neues, freilich sehr kleines Territorium, das Fürstentum Elba, abgefunden. Metternich hielt die Übertragung dieser Insel, die ihm viel zu nahe an Frankreich und Italien zu liegen schien, für einen Fehler des Zaren – mit Recht, wie sich im Frühjahr 1815 zeigen sollte. Ansehnliche Pensionszahlungen in Höhe von viereinhalb Mio. (für das Kaiserpaar allein zwei Mio.) Francs jährlich sicherten der verzweigten Familie Bonaparte „ein komfortables Exil“.23

2.5 Der Friedensvertrag und der Weg zum Kongress

Am 12. April 1814, dem Tag vor Napoleons formeller Abdankung, war der jüngere Bruder des bourbonischen Thronprätendenten, Charles [<<34] Philippe de Bourbon, Graf von Artois (der spätere König Karl X.), in Paris angekommen. Auch in seinem Namen schloss Talleyrand nach Verhandlungen von wenigen Tagen Dauer am 23. April 1814 einen Waffenstillstand mit den vier alliierten Großmächten, dem auch noch Portugal beitrat. Darin wurde auch die Räumung jener etwa 50 befestigten Plätze vereinbart, die in Mitteleuropa noch in der Hand von französischen Truppen waren.24

Die freundliche Aufnahme seines Bruders in Paris brachte den Thronprätendenten Louis, Bruder des 1793 hingerichteten Königs Ludwig XVI., auf die Idee, entgegen den Empfehlungen Talleyrands und des Zaren die vom französischen Senat verabschiedete Verfassung nicht zu akzeptieren. Am 20. April verließ er sein Exil nahe Oxford, setzte auf einem britischen Schiff über den Kanal und erklärte, sich unter Berufung auf seine ererbte Machtstellung ohne weiteres als Ludwig XVIII., von Gottes Gnaden König von Frankreich und Navarra bezeichnend, am 2. Mai in St. Ouen, am Stadtrand von Paris, dass er die Verfassung nicht anerkennen werde. Er versprach die Wahrung gewisser Grundrechte und die Einrichtung einer Volksrepräsentation, machte aber deutlich, dass er nicht gewillt sei, sein Königtum zu Bedingungen zu übernehmen, die andere ihm diktiert hatten. Am 3. Mai hielt er seinen Einzug in Paris.

Der neue, aus eigener Machtvollkommenheit agierende König akzeptierte gleichwohl eine Verfassungsurkunde, die unter Wahrung seiner Prärogativrechte, also in einem von ihm als Souverän angestoßenen und kontrollierten Verfahren, entstand. Er beteiligte sich in der zweiten Maihälfte persönlich an der Ausarbeitung einer „Charte constitutionelle“ für Frankreich, die am 4. Juni 1814 feierlich proklamiert wurde. Sie wahrte, etwa bei der Entscheidung über Krieg und Frieden, die königlichen Rechte gegenüber dem Zwei-Kammer-Parlament und wurde mit der von Jacques Claude Beugnot ganz im Sinn des monarchischen Prinzips formulierten Präambel „eines der klassischen Dokumente der Restaurationsideologie.“25 [<<35]

In diese bewegten Tage der französischen Innenpolitik fiel die formelle Beendigung des Kriegszustandes zwischen Frankreich und seinen Gegnern. Talleyrand, den Ludwig XVIII. am 13. Mai im Amt des Außenministers bestätigte, verhandelte mit Razumovskij und Nesselrode als Bevollmächtigten des russischen Zaren, mit Metternich und Stadion in Vertretung des österreichischen Kaisers, Castlereagh, Aberdeen, Cathcart und Stewart für den britischen König bzw. Prinzregenten sowie Hardenberg und Humboldt für den König von Preußen. Ein österreichischer Entwurf hatte die wenigen bisher getroffenen territorialen Absprachen des Frühjahrs 1814 zusammengefasst: Rückkehr der Bourbonen auf den spanischen Thron; Unabhängigkeit und territoriale Vergrößerung der Niederlande; Umgestaltung der Schweizer Eidgenossenschaft unter Beteiligung und Garantie der Großmächte sowie Wiederherstellung der Staatenwelt Italiens, während für die deutschen Gebiete eine Ergänzung der souveränen Fürstenstaaten um ein föderales Band zur Garantie von Unabhängigkeit und Sicherheit vorgesehen war.

Für die Verhandlungen hatte es einen großangelegten Plan zur Neuverteilung der politischen Kräfte in Europa gegeben, den der preußische Staatskanzler Hardenberg nach eingehenden Besprechungen mit dem österreichischen Gesandten Stadion und mit Billigung Castlereaghs Ende April 1814 ausgearbeitet hatte. Er sah noch substantielle Abtretungen von polnischen Gebieten zugunsten von Preußen (bis zur Warthe; ca. 1,3 Mio. Menschen) und Österreich (um Krakau und Zamość; ca. 300.000 Menschen) vor. Preußen verlangte außerdem das ganze Königreich Sachsen, die Herzogtümer Berg, Westfalen und Nassau sowie Entschädigungsgebiete beiderseits des Rheins zwischen Mainz und Wesel. Für beträchtliche Unruhe sorgte Preußens Anspruch auf die bisher unter dem Dach des Rheinbundes souveränen Kleinfürstentümer Waldeck-Pyrmont, Lippe-Detmold, Reuß und Schwarzburg. Österreich sollte nicht nur Tirol, Salzburg und das Innviertel wieder erhalten, sondern durch einen breiten, über Vorarlberg und Breisgau bis an den Oberrhein reichenden Gebietsstreifen wieder im deutschen Südwesten verankert werden. Für die süddeutschen Mittelstaaten Bayern (mit geschlossenem Territorialbesitz zwischen Franken und der Pfalz), Württemberg, Baden (das weit nach Nordwesten an die Mosel verschoben wurde), Hessen-Darmstadt [<<36] und Hessen-Kassel erarbeitete Hardenberg detaillierte Entschädigungskonzepte, die auch das linke Rheinufer einbezogen. Für die Niederlande schlug er eine beträchtliche Vergrößerung um Belgien, eine Grenze an der Maas zwischen Venlo und Lüttich sowie südlich der Maas einen Gebietskorridor bis Luxemburg vor. In Übereinstimmung mit den Interessen der Briten begründete er: „Holland, dessen Bedeutung für die Abstützung des Systems, das man in Europa einzurichten beabsichtigt, und besonders für die Unabhängigkeit Norddeutschlands und Preußens allgemein anerkannt wird, muß stark gemacht werden und eine territoriale Kraft erhalten, die es befähigt, sich erfolgreich gegen jeden Angriff zu verteidigen.“ König Vittorio Emanuele I. von Sardinien-Piemont, der im Mai 1814 nach Turin zurückkehren konnte, sollte Genua, Nizza und einen Teil seiner savoyardischen Stammlande erhalten. Für die Westgrenze Frankreichs schlug Hardenberg einige Korrekturen vor, u. a. die Abtretung der Festung Landau in der Pfalz. Der schwedische König sollte, wie im Kieler Frieden von Anfang 1814 vereinbart, Norwegen übernehmen, die monarchischen Staaten in der Mitte und im Süden Italiens wiederhergestellt werden und „Deutschland … einen Bund souveräner, aber untereinander durch einen Bundesvertrag wohl geeinter Staaten bilden.“26

Am Rhein freilich wollte Metternich den Preußen eine begehrte Schlüsselposition, die Festung Mainz, nicht zugestehen und dort lieber Bayern verankert sehen, mit dessen Vertreter Wrede er in Paris eingehende Gespräche führte. Der Zar lehnte allerdings alle Abstriche an seinen Ansprüchen auf Polen Anfang Mai rundheraus ab. Und mit der Etablierung Ludwigs XVIII. war auch der Versuch der Siegermächte obsolet, Frankreichs Mitsprache bei der Neuordnung Europas zu verhindern. Graf Münster, der Vertreter Hannovers, schrieb dem englischen Prinzregenten am 5. Mai, ein wieder von den Bourbonen regiertes Frankreich könne auf keinen Fall als besiegte Macht behandelt werden.27

Der zwischen Frankreich und den vier genannten Mächten jeweils wortgleich abgeschlossene Vertragstext (geheime Zusatzabreden betrafen [<<37] je unterschiedliche bilaterale Punkte), datierend vom 30. Mai 1814, wird heute in der Regel als „Erster Pariser Friede“ bezeichnet, um ihn von jenem „Zweiten“, für Frankreich ungünstiger ausfallenden Friedensvertrag zu unterscheiden, den die Alliierten nach Napoleons Herrschaft der „Hundert Tage“ und seiner endgültigen militärischen Niederlage am 20. November 1815 mit Ludwig XVIII. abschlossen. Dem Vertrag vom 30. Mai traten auch die übrigen kriegführenden Parteien Schweden, Portugal (mit einem Vorbehalt wegen Grenzziehungen in Südamerika) und Spanien (erst am 20. Juli 1814) bei.28

Das Vertragswerk nannte neben der Wiederherstellung des Friedens in seiner Präambel eine gerechte Kräfteverteilung unter den Mächten, die Sicherheit und Stabilität Europas und die Fixierung möglichst dauerhafter Bestimmungen als politische Ziele. In einem Zusatzartikel wurden alle Friedensverträge der napoleonischen Zeit und ihre territorialen Regelungen nochmals ausdrücklich außer Kraft gesetzt.

• Frankreich bekam seinen Gebietsstand vom 1. Januar 1792 mit einigen geringfügigen Korrekturen garantiert. An der Saar und in Savoyen wurden sogar Gebietserweiterungen gegenüber dem Stichtag zugestanden, etwa der Besitz der rechtsrheinischen Festung Landau in der Pfalz, der Gebiete von Chambéry und Annecy in Savoyen, von Mühlhausen, Mömpelgard und der südfranzösischen Grafschaften Avignon und Venaissin. Für den Zugang zur Stadt Genf von der Schweiz her wurden Regelungen über die gemeinsame Nutzung von Straßen getroffen. In Art. 18 wurde auf die Zahlung einer Kriegsentschädigung, an der vor allem Preußen interessiert gewesen wäre, ausdrücklich verzichtet. Den Käufern von außerhalb der alten Grenzen gelegenen französischen Nationalgütern wurde die Rechtsgültigkeit ihrer Erwerbungen ausdrücklich zugesagt.

• Die nördlichen Niederlande (der Vertragstext spricht in Art. 6 von „La Hollande“) wurden unter die Herrschaft des Hauses Oranien-Nassau [<<38] in Person des Prinzen Wilhelm VI. von Oranien, der seit 1813 den Titel eines Souveränen Fürsten der Niederlande führte, gestellt; sie sollten eine substantielle Gebietsvergrößerung erhalten.

• Der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden Unabhängigkeit und Selbstregierung nach von den Großmächten garantierten Grundsätzen zugesagt.

• Frankreich anerkannte die Regelungen des Kieler Friedens zwischen Großbritannien, Dänemark und Schweden vom 14. Januar 1814, der u. a. den Übergang Norwegens von Dänemark an die Krone Schweden festlegte, um diese für den Verlust Finnlands zu entschädigen.

• Auch die koloniale Welt war in die Gebietsregelungen des Friedensvertrags einbezogen. Frankreich erhielt seine überseeischen Besitzungen zurück; ausdrücklich genannt wurden das südamerikanische Guayana und Guadeloupe, für das der König von Schweden, seit 1813 Besitzer dieser Antilleninsel, eine hohe Entschädigungszahlung kassierte. Den 1795 übernommenen Ostteil der Insel Hispaniola/Santo Domingo (das Gebiet der heutigen Dominikanischen Republik) sollte Frankreich an Spanien zurückgeben. Die Briten behielten allerdings Tobago, St. Lucia und die „Île de France“ (Mauritius samt den Seychellen) für sich und ließen sich auch die Verdrängung des Johanniterordens von der Insel Malta förmlich anerkennen.

• Die britische Regierung verpflichtete die Franzosen in einem Zusatzartikel zu unterstützenden Maßnahmen bei der Durchsetzung des Verbots des Sklavenhandels binnen einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

• Für Rhein und Schelde wurde die Errichtung eines Regelwerks vereinbart, das eine grundsätzliche Freiheit der Schifffahrt und eine akkordierte Erhebung von Abgaben garantieren sollte. Solche Regularien sollten später auch für andere Flussläufe getroffen werden.

• Noch sehr unbestimmt fielen die territorialen Rahmenbedingungen für den mitteleuropäischen Raum nördlich und südlich der Alpen aus. Art. 6 schrieb eine staatenbündische Lösung für den deutschen Raum fest („Les Etats de l’Allemagne seront indépendans et unis par un lien fédératif“). Auf der Apenninenhalbinsel wurde Österreich eine Einflusszone im Norden vorbehalten (ein geheimer Zusatzartikel nannte die Flüsse Po und Ticino sowie den Lago Maggiore als Grenzen der [<<39] künftigen österreichischen Besitzungen in Italien), südlich davon sollte es zur Wiederherstellung selbständig-souveräner Staatswesen kommen („L’Italie … sera composée d’Etats souverains“).

Weitere territoriale Dispositionen, die als Richtschnur bei den noch zu treffenden Entscheidungen im Sinne der ausdrücklich so genannten Herstellung eines wirklichen und dauerhaften Gleichgewichts-Systems in Europa („un système d’equilibre réel et durable en Europe“) dienen sollten, wurden in geheimen Zusatzabsprachen getroffen. Hier wurden die Besitzansprüche Österreichs in Norditalien festgeschrieben, ebenso die Entschädigung von Sardinien-Piemont mit dem Gebiet von Genua. Die Grenzen für die Vergrößerung der Niederlande, durch die sichergestellt werden sollte, dass dieses Land sich künftig mit seinen eigenen Ressourcen verteidigen konnte, wurden vorläufig durch Kanalküste, Frankreich und Maas umschrieben, die Regelung des künftigen Grenzverlaufs rechts der Maas noch aufgeschoben. Die früher zum Reich gehörigen Gebiete links des Rheins, deren Besetzung und territoriale Integration zu Frankreichs ersten erfolgreich realisierten Kriegszielen gehört hatte und die es jetzt zurückgeben musste, sollten der weiteren Vergrößerung Hollands sowie der territorialen Entschädigung deutscher Staaten dienen, von denen vorerst nur Preußen namentlich genannt wurde.

Noch in Paris regelten Österreich und Bayern wenigstens einen Teil ihrer nachbarschaftlichen Differenzen in einer Vertragsabsprache vom 3. Juni 1814. Bayern gab mit sofortiger Wirkung Tirol und Vorarlberg an Österreich zurück und erhielt dafür Würzburg und Aschaffenburg. Ferner war die Rückstellung der größeren Teile Salzburgs sowie des Innviertels an Österreich vorgesehen, aber erst, wenn Bayern dafür in ausreichender Weise anderswo (in Aussicht genommen wurden Mainz, das Gebiet des alten pfälzischen Kurfürstentums und Teile des Großherzogtums Frankfurt) entschädigt worden sei.29 Um den Besitz Salzburgs sollte sich allerdings noch ein zwei Jahre währendes, zähes Ringen unter den beiden Nachbarmächten anschließen. Vorerst wurden Österreich und [<<40] Bayern gemeinsam beauftragt, die Gebiete links des Rheins und südlich der Mosel gemeinsam in provisorische Verwaltung zu nehmen, während nach Mainz vorerst eine gemischt preußisch-österreichische Garnison gelegt werden sollte.

Schon zu Beginn der Verhandlungen, Mitte April, ist in Castlereaghs Korrespondenz die Idee zu greifen, an den Abschluss des Friedens einen allgemeinen Kongress („general Congress“) anzuschließen, auf dem auch Frankreich vertreten sein sollte.30 Die Idee fand Eingang in Art. 32 des Friedensvertrags, der diesen „congrès général“ aller Teilnehmer am vorausgehenden Krieg binnen zweier Monate nach Wien berief, um dort die Regelungen des Friedenswerks im Sinne des gewünschten Gleichgewichtssystems zu vervollständigen.

Damit ergab sich allerdings die Frage nach dem Einfluss, der dem „Verlierer“ Frankreich und den „kleinen Siegermächten“ Spanien, Portugal und Schweden auf einem solchen Kongress zukommen würde. In der Sicht der vier Großmächte (die sie im ersten geheimen Artikel festhielten) waren nur sie selbst dazu berufen, den Entscheidungen des Kongresses Richtlinien vorzugeben („bases arrêtées par les puissances alliées entr’Elles“). Sowohl Castlereagh als auch Metternich wollten deshalb alle wesentlichen Entscheidungen (vor allem über Polen) in einer weiteren exklusiven Verhandlungsrunde treffen; als Vehikel dafür diente eine von Castlereagh mit langem Vorlauf geplante Einladung des britischen Prinzregenten an die Monarchen Russlands, Österreichs und Preußen nach London. Der Kongress wäre dann nur noch ein „ratifying instrument“ für die dortigen Entscheidungen der Großmächte geworden.31 In diesem Sinn ist die Einschätzung Metternichs eine Woche vor Unterzeichnung des Friedens zu verstehen: „Mit Anfang August wird der Congreß in Wien eröffnet. Da wir uns in der Zwischenzeit … mit den deutschen Fürsten einverstehen werden und unsere Ausgleichung unter den Großmächten definitiv in England stattfinden wird, so wird dieser Congreß weniger zum Negociiren als zum Unterfertigen bestimmt sein [<<41] und sich in der ersten Hinsicht … auf die Erwägung einiger durch ganz Europa laufenden gesellschaftlichen Fragen beschränken.“32 Diese Einschätzung sollte sich freilich als viel zu optimistisch erweisen.

Auf Einladung des britischen Prinzregenten Georg reisten Zar Alexander I., König Friedrich Wilhelm III. und Metternich von Paris aus Anfang Juni 1814 nach London, um dort zwischen dem 6. und dem 22. Juni im Kreis der Vier über weitere Grundsatzentscheidungen zu beraten, die dem nach Wien einberufenen Kongress vorgelegt werden sollten. Der Zar und seine jüngere Lieblingsschwester, Großfürstin Katharina, brachten durch eine Reihe persönlicher und diplomatischer Ungeschicklichkeiten die konservative Regierung des Earl of Liverpool gegen sich auf. Nicht zuletzt deswegen konnte über die wichtige Causa Polen nicht offiziell verhandelt werden, und die Pläne des Zaren hinsichtlich einer Verbindung des Herzogtums Warschau mit den früheren Gebietsgewinnen aus den polnischen Teilungen blieben den Verbündeten unklar. In den offenen Fragen um Polen, aber auch hinsichtlich der künftigen Verfassung Deutschlands, setzte Metternich stark auf eine Kooperation mit Preußen und signalisierte deshalb wiederholt seine Bereitschaft zu Zugeständnissen hinsichtlich des preußischen Interesses an Sachsen.33

In London erfolgte nur eine wichtige Präzisierung der Pariser Regelungen, bei der die Briten erfolgreich Regie führten: die Übergabe der vormals Österreichischen Niederlande („Belgique“) an Prinz Wilhelm, Souveränen Fürsten der Niederlande („Hollande“), und die Verbindung beider („amalgame“) zu einem neuen niederländischen Staatswesen, dessen Grenzen rechts der Maas vorerst noch nicht genau festgelegt waren. Die Bestimmungen zur provisorischen Verfassung vom Juli 1814 legten fest, dass diese Union eine „tiefgehende und vollständige“ („intime et complète“) sein und auf der Basis der in den Niederlanden gültigen Verfassungsregelungen erfolgen sollte; faktisch ging es also um einen „Anschluss“ der belgischen Gebiete an die Niederlande. Großbritannien sicherte sich für diese Vermittlungsdienste aus dem überseeischen Besitz [<<42] der Niederlande die Kolonie am Kap der Guten Hoffnung, Cochin an der indischen Malabarküste und einen Teil des südamerikanischen Niederländisch-Guayana (Essequibo, Demerara und Berbice).34

Abgesprochen wurde weiterhin, im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten mit Frankreich Truppen in Kriegsstärke von je 75.000 Mann mobilisiert zu halten und in den besetzten Gebieten keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen, bevor über deren künftige Zugehörigkeit vertraglich entschieden sein würde. Die Wichtigkeit dieser Zusage erhellt aus der Tatsache, dass russische Truppen in Sachsen und preußische auf dem linken Rheinufer standen. Die umstrittene Zuordnung der Festungsplätze Mainz und Luxemburg wurde noch nicht festgelegt. Metternich und Hardenberg führten eine Reihe von Gesprächen über die mögliche Ausgestaltung des „föderativen Bands“ für die deutschen Staaten.

Es erwies sich bald, dass die ursprüngliche Terminplanung, den großen Kongress in Wien Ende Juli 1814 zu beginnen, nicht zu halten war. Eine erste Verschiebung gab es Mitte Juni, denn der Zar wollte noch einmal zurück nach Russland und Castlereagh brauchte Zeit für die politische Vertretung seiner Anliegen im britischen Unterhaus. Um Organisation und Ablauf des Kongresses festzulegen, sollten die Bevollmächtigten der vier Mächte ab Anfang August zusammenkommen, aber auch dieser Termin wurde nochmals verschoben, da der Zar, der London am 22. Juni verließ, apodiktisch verkündete, er werde erst am 27. September in Wien erscheinen.

Metternichs Planung am Ende der Londoner Verhandlungen sah schließlich den 10. September als Termin für die Aufnahme der Vorgespräche zwischen Castlereagh, Hardenberg, Nesselrode und ihm selber vor, die Ankunft des Zaren, des Preußenkönigs und der übrigen Monarchen für Ende September und den Kongressbeginn mit 1. Oktober. Vorher wollte er mit Preußen „den Plan der deutschen Verfaßung ins Reine bringen“ und anschließend Hannover, Bayern und Württemberg zur Diskussion dieses Planes zuziehen. Diese Idee hatte Metternich von [<<43] Humboldt übernommen, der die Einsetzung eines „Vorbereitenden Komitees für die deutsche Verfassung“ in Wien empfohlen hatte, um schon zur Eröffnung des Kongresses einen Verfassungsentwurf für einen Deutschen Bund vorliegen zu haben. Darum sollte Humboldt sich im August in Wien kümmern. Mit weiterhin übertriebenem Optimismus hinsichtlich des Kongressverlaufs schrieb Metternich an den Kaiser: „Wenn der rußische Kaiser sich nicht ganz auf Abwegen verliert, so unterliegt es keinem Zweifel, daß wir dieses große Werk in weniger als 6 Wochen beendigen werden.“35

Zusammen mit Hardenberg unternahm Metternich zwischen dem 30. Juni und dem 2. Juli 1814 die Rückreise auf den Kontinent, die die beiden leitenden Minister zunächst nach Paris führte. Im Gespräch mit König Ludwig XVIII. warb Metternich für die Idee eines „unabhängigen Polen“ – gemeint war: möglichst unabhängig von Russland.36 Über das badische Bruchsal, wo er nochmals mit Alexander I. zusammentraf, Ludwigsburg und München kehrte Metternich am 20. Juli 1814 nach Wien zurück.

Außenminister Talleyrand konzipierte inzwischen, gewissermaßen an die eigene Adresse gerichtet, die französischen Instruktionen zum Kongress.37 Er spielte darin das Prinzip der Legitimität stark in den Vordergrund. Mit den Beispielen Frankreich und Spanien im Rücken und mit dem Eintreten für die Rechte weiterer alter Monarchien wie Neapel und Sachsen konnte Talleyrand „am unauffälligsten die spezifischen Interessen Frankreichs unter dem Regime der restaurierten Bourbonenherrschaft verteidigen.“38 Dabei half ihm auch die Tatsache, dass Frankreich keinerlei territoriale Ansprüche stellen und Talleyrand sich deswegen auch als Anwalt jener Staaten gerieren konnte, die wie Polen oder Sachsen im Fokus der Forderungen der Großmächte lagen, darüber hinaus als Fürsprecher der Interessen der Klein- und Mittelstaaten. [<<44]

Kontakte nach England erwiesen sich für die Franzosen dabei als besonders nutzbringend. Auf Empfehlung des Herzogs von Wellington lud Talleyrand Castlereagh ein, auf seiner Reise zum Wiener Kongress in Paris Station zu machen, und der britische Außenminister akzeptierte diese Einladung trotz einiger Bedenken. Man sprach über die Niederlande und Schweden, und Castlereagh versicherte sich des Rückhalts in Paris gegen die polnischen Pläne des Zaren. Aus der Sicht Frankreichs bedeuteten diese Gespräche, die Castlereagh Ende August 1814 mit Ludwig XVIII. und seinem Außenminister in Paris führte, einen ersten Schritt zur Anerkennung als Gesprächspartner im europäischen Mächtekonzert.

Metternich verbrachte den August und die erste Hälfte des September 1814 auf seinem Sommersitz in Baden südlich von Wien. Das in Aussicht genommene Vorbereitungstreffen mit seinen alliierten Kollegen kam nicht mehr zustande. Über den Berliner Gesandten Graf Zichy hielt er Verbindung mit Hardenberg und dachte über einen möglichen Kompromiss mit dem Zaren nach: Ein Anfall der Gebiete östlich der Weichsel an Russland schien ihm, unter der Voraussetzung, dass damit nicht ein Königstitel für Polen verbunden würde, vertretbar. Zu seiner Beunruhigung war man in Berlin nicht bereit, im Gegenzug eine Abschwächung des Anspruchs auf Sachsen auch nur zu erwägen. Auch die zwischen Berlin und Wien vereinbarte Erarbeitung eines Grundlagenplans für die Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland machte keine Fortschritte. Zwar war Wilhelm von Humboldt seit der zweiten Augustwoche in Wien, doch Hardenbergs „Entwurf der Grundlagen einer deutschen Bundesverfassung“ (die sog. „41 Artikel“ in ihrer zweiten Fassung)39 erreichten ihn dort erst Ende August und die offizielle Übergabe an Metternich in Baden verzögerte sich bis zum 9. September.

So beschäftigte sich der leitende Minister Österreichs im August mit der Reorganisation seiner Staatskanzlei, in der die Vorbereitungen auf den Kongress bereits auf Hochtouren liefen, und bestimmte den mit den deutschen wie mit den italienischen Verhältnissen vertrauten Diplomaten Johann Freiherr von Wessenberg zum zweiten Vertreter Kaiser [<<45] Franz’ I. auf dem Kongress, nachdem Johann Philipp Graf von Stadion diese Funktion abgelehnt hatte.

Als Metternich die Nachricht erhielt, dass der britische Außenminister Castlereagh und der Chefberater des Zaren Nesselrode am 13. September 1814 in Wien eingetroffen waren, machte er sich am 15. auf die kurze Reise von Baden in die Hauptstadt. Am 17. vervollständigte Hardenberg den Kreis der leitenden Minister der vier alliierten Mächte. Bis zur geplanten Kongresseröffnung am 1. Oktober blieben noch zwei Wochen, und in den kritischen Fragen Polen, Sachsen, Neuverteilung der Gebiete am Rhein sowie bei der Gestaltung des deutschen Staatenbundes war man noch keinen Schritt vorangekommen. [<<46]

1 Lieven, Russland gegen Napoleon, S. 349f.

2 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 7, S. 60f.

3 Geheimartikel bei Angeberg, Congrès, S. 1f.

4 Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 8, S. 63.

5 Angeberg, Congrès, S. 9–12.

6 Angeberg, Congrès, S. 25f.

7 Sellin, Geraubte Revolution, S. 73.

8 Angeberg, Congrès, S. 50–52; Treichel, Quellen, Nr. 5, S. 25–36; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 9, S. 65–68.

9 Treichel, Quellen, Nr. 7, S. 41–48; Demel/Puschner, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, Nr. 10, S. 69–71. Art. 4 garantierte Bayern „la souveraineté pleine et entière“, der Geheimartikel 1 „l’indépendance entière et absolue“.

10 Webster, British Diplomacy, Nr. 3–31, S. 3–56, Nr. 54–60, S. 94–107.

11 Angeberg, Congrès, S. 73–82, v. a. S. 76f., 78f. (Deklaration); Sellin, Geraubte Revolution, S. 84 (Zitat).

12 Webster, British Diplomacy, Nr. 32–33, S. 56–63, Zitat S. 58; Instruktion für Castlereagh vom 26. Dezember 1813 ebd., Nr. 70, S. 123–128.

13 Fournier, Châtillon, S. 56–79, 286–288 (Zitat S. 287), 306–308; Demelitsch, Actenstücke, S. 240–252.

14 Fournier, Châtillon, S. 105–138.

15 Wittichen/Salzer, Briefe Gentz, Nr. 145, S. 244; Vertragsentwurf: Angeberg, Congrès, S. 110–113. Vgl. Fournier, Châtillon, S. 146–174; Demelitsch, Actenstücke, S. 254–287; Kerautret, Les grands traités, S. 104–117.

16 Sellin, Geraubte Revolution, S. 114. Vgl. Webster, British Diplomacy, Nr. 82, S. 157 (18. Februar).

17 Text: Angeberg, Congrès, S. 116–120; Kerautret, Les grands traités, S. 118–123.

18 Sellin, Geraubte Revolution, S. 114f.

19 Fournier, Châtillon, S. 183–232; Demeltisch, Actenstücke, S. 127–143, 374–391.

20 Angeberg, Congrès, S. 143–146 (25. März 1814).

21 Sellin, Geraubte Revolution, S. 121–142, Zitat S. 141; Willms, Talleyrand, S. 200–204.

22 Angeberg, Congrès, S. 156.

23 Angeberg, Congrès, S. 148–151; Kerautret, Les grands traités, S. 126–133; Fahrmeir, Revolutionen und Reformen, S. 140 (Zitat).

24 Angeberg, Congrès, S. 156–161; Kerautret, Les grands traités, S. 139–144.

25 Sellin, Geraubte Revolution, S. 195–273, Zitat S. 272.

26 Müller, Quellen, Nr. 1, S. 33–59 mit Karte 1, Zitate S. 44f., 34.

27 Webster, Congress, S. 46 Anm. 1.

28 Text: Treichel, Quellen, Nr. 27, S. 153–168 (preuß. Exemplar), Angeberg, Congrès, S. 161–178, 206f. (österr. Exemplar plus Geheimartikel aller Verträge); dt. Übersetzung bei Grewe, Fontes Bd. 2, Nr. 34, S. 278–294 (preuß. Exemplar).

29 Teile des Vertrags in Übersetzung bei Müller, Quellen, S. 164 Anm. 5.

30 Webster, British Diplomacy, Nr. 98, S. 177.

31 Webster, Congress, S. 45.

32 Müller, Quellen, Nr. 2, S. 59f.

33 Müller, Quellen, Nr. 5, S. 66–70.

34 Angeberg, Congrès, S. 182f. (Datierung und Ortsangabe dort falsch, richtig: London 21. Juni), 207–209 (21. Juli), 209–213 (13. August).

35 Müller, Quellen, Nr. 4, beide Zitate S. 65; Treichel, Quellen, Nr. 28, S. 168f.

36 Fournier, Studien und Skizzen, S. 303.

37 Müller, Quellen, Nr. 14, S. 121–144 (10. September 1814); vgl. Willms, Talleyrand, S. 223f.

38 Willms, Talleyrand, S. 227.

39 Müller, Quellen, Nr. 65, S. 314–336.

3. Schwierige Anfänge und drohendes Scheitern
3.1 Mächtepolitik und Organisationsprobleme im Herbst 1814

Die ersten politischen Gespräche in Wien (zwischen Vertretern Preußens und Hannovers) fanden am 5. September 1814 statt. Die leitenden Minister der vier alliierten Mächte trafen zwischen dem 13. und 17. September ein, die wichtigsten Monarchen zwischen dem 22. und dem 27. September. Der Höhepunkt dieser Woche war für Sonntag, den 25. September reserviert, an dem Kaiser Franz I. den Zaren Alexander I. von Russland und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen mit großem zeremoniellen Aufwand willkommen hieß und in einem langen Paradezug zur Hofburg geleitete.

Die Vorabsprachen der vier Alliierten

Zur ersten Besprechung über den Geschäftsgang des Kongresses, dessen Eröffnung immer noch für den 1. Oktober vorgesehen war, kamen Nesselrode und Castlereagh am 16. September 1814 in die Amtsräume von Metternichs Staatskanzlei am Ballhausplatz. Es gab keinerlei Erfahrungswerte für die Abwicklung einer multilateralen diplomatischen Konferenz dieser Größenordnung, und bei allen Vorbesprechungen im Lauf des Jahres 1814 waren nicht nur wichtige Sachfragen offen geblieben, sondern auch das Problem, wie man den nach Wien berufenen Kongress organisieren sollte – als eine Art diplomatisches Parlament mit Rede- und Abstimmungsrecht aller Delegierten oder als bloßes Forum der Ratifikation für die Entscheidungen jener Mächte, die den Pariser Frieden unterschrieben hatten. Auch der Umgang mit der besiegten [<<47] Macht Frankreich und mit den Vertretern der mediatisierten Reichsstände war unklar. Klar war nur, dass die vier Großmächte auf ihrer Rolle als Hauptentscheider beharrten.

Die britisch-russisch-österreichische Dreierrunde identifizierte zwei große Problemkomplexe und beschloss ihre Behandlung in zwei unterschiedlichen Gremien. Alle deutschen Angelegenheiten sollten von einer eigenen „Kommission“ beraten werden, die aus Bevollmächtigten der wichtigsten deutschen Staaten zusammengesetzt war. Diese Kommission unterstand einem „Komitee“ der vier Großmächte, das für die Fragen der europäischen Politik zuständig war und auch über die Zulassung von Delegationen und Verhandlungsgegenständen zu befinden hatte. Zu diesem „Kleinen Ausschuss“ der vier Allianzmächte Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland1 sollten „gleichermaßen die Bevollmächtigten Frankreichs und Spaniens zugelassen werden“. Dieses Gremium sollte sich fallweise mit den übrigen Kongressdelegierten in Verbindung setzen und seine Arbeitsergebnisse schließlich „allen Mächten zur Annahme“ vorlegen.2

Diese Aufteilung der Sachfragen in zwei Gruppen, ihre Behandlung in zwei getrennten Gremien, die Rolle der „Großen Vier“ als Leitungskollegium sowie die Zuziehung Frankreichs und Spaniens gingen auf Überlegungen Castlereaghs zurück, der zum einen auf praktikable Verfahrensordnungen bedacht war, zum anderen eine Sonderrolle für die kriegführenden Mächte von 1813/14 gewahrt sehen wollte. Castlereagh zielte darauf, in der „special Commission“ „for the consideration of German affairs“ neben Österreich und Preußen die süddeutschen Mittelstaaten Bayern und Württemberg sowie das britische Hannover vertreten zu sehen. Die organisatorische Arbeit müsse in den Händen einer „general commission“ der „six powers in Europe most considerable in population and weight“ liegen, wozu der britische Minister [<<48] neben den vier Allianzmächten auch Spanien und Frankreich rechnete. In die gleiche Richtung argumentierte Humboldt; er lieferte auch, der Wichtigkeit nach gereiht, ein Verzeichnis aller wesentlichen Verhandlungspunkte.3

Aus Castlereaghs bemerkenswerter Überlegung, Frankreich als große, wenngleich militärisch besiegte Macht in die Überlegungen zur politischen Neuordnung nach dem Friedensschluss einzubeziehen, ergab sich allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten für das ohnehin komplizierte Vorhaben, den Fahrplan für die Verhandlungen aufzustellen.

Am 22. September beschlossen die Vertreter der vier Siegermächte die Einsetzung eines Gremiums der sechs Großmächte (Österreich, Russland, Großbritannien, Preußen, Frankreich, Spanien) für „die großen Interessen Europas“ bzw. eines Ausschusses der fünf deutschen Mächte Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Württemberg „für die Organisation der deutschen Bundesverfassung“ und die Ausarbeitung der „Grundlagen für“ einen „deutschen Bund“. Die vier alliierten Sieger erinnerten an ihr im ersten Geheimartikel des Pariser Friedens festgeschriebenes Recht, Vorabsprachen über die territorialen wie die rechtlichen Grundsätze zur Ausgestaltung der europäischen Friedenordnung zu treffen und sprachen sich den ersten Zugriff auf diese Fragen im Viererkreis zu; erst danach würden die Vertreter Spaniens und Frankreichs informativ hinzugezogen.4 Castlereagh verlangte unmissverständlich: „the conduct of the business must practically rest with the leading Powers.“5 Frankreich habe inzwischen wieder eine legitime Regierung und solle deshalb als besiegte, gleichwohl „befreundete“ Macht an der Neugestaltung Europas beteiligt werden. Allerdings gebe es einen Statusunterschied zu beachten: die französische Vertretung habe keinen Anspruch auf „sofortige Theilnahme an der Verhandlung mit völlig gleichem Einfluß“, sondern sei [<<49] erst dann hinzuzuziehen, „wenn die andern Theile sich bereits untereinander verständigt haben.“6

Noch deutlicher formulierte Humboldt in einem separaten Protokollzusatz vom 23. September das Recht der „Großen Vier“ auf eine Vorabverständigung untereinander und berief sich dazu auf das Recht der militärischen Eroberung. Er empfahl auch, keine förmliche Eröffnungsversammlung aller in Wien anwesenden Bevollmächtigten abzuhalten, um Streit über Zulassungs- und Rangfragen zu vermeiden. Vielmehr sollten die Großmächte allen anderen diplomatischen Vertretern lediglich Informationen zukommen lassen.7

In insgesamt fünf oder sechs Zusammenkünften am Ballhausplatz (nicht alle sind schriftlich dokumentiert) versuchten Metternich, Nesselrode, Hardenberg, Humboldt und Castlereagh in der Woche nach dem 16. September, die politischen wie organisatorischen Fäden in der Hand zu halten und unter Berufung auf den Ersten Pariser Frieden den prinzipiellen Vorrang der vier Großmächte festzuschreiben. Gentz arbeitete bis zum 30. September eine entsprechende Erläuterung für die Vertreter Frankreichs, Spaniens und Portugals aus; überdies rechnete man damit, dass der Zar auch König Karl XIII. von Schweden, seinen ersten Bündnispartner des Jahres 1812, hinzugezogen sehen wollte.

Talleyrand und die Frage der Zulassung Frankreichs

Der französische Außenminister erreichte Wien nach einwöchiger Reise am 23. September 1814. Im Versuch, die diplomatische Isolation seines Landes zu überwinden, wollte er sich besonders für die Interessen der mittleren und kleinen Staaten einsetzen, vor allem für eine Zulassung Sachsens zu den Verhandlungen. Unter den Vertretern der Großmächte, [<<50] deren Anspruch auf Kongressregie er auf diese Weise zu unterlaufen drohte, setzte Talleyrand vor allem auf Castlereagh.

Die erste Zusammenkunft des Sechs-Mächte-Gremiums fand am Nachmittag des 30. September 1814 in Metternichs Villa am Rennweg statt, wohin der Hausherr Talleyrand als Vertreter Frankreichs und Labrador als Vertreter Spaniens zu einer „vorläufigen Conferenz“ geladen hatte, um beide über den Stand der Vorbereitungsarbeiten in Kenntnis zu setzen.8

Der Konferenz „als bloß privilegierter Beobachter … vom Katzentisch aus bei[zu]wohnen“ konnte für den Virtuosen des diplomatischen Geschäfts keine verlockende Perspektive sein.9 Talleyrand zelebrierte am Nachmittag jenes 30. September einen denkwürdigen Auftritt, mit dem er, wie Gentz notierte, alle bisherigen Verfahrensplanungen zunichte machte. Auf Anweisung Castlereaghs überreichte Metternich Talleyrand zunächst das Protokoll der Vier-Mächte-Konferenz vom 22. September. Der Franzose nahm sogleich Anstoß an der Bezeichnung „Verbündete“, mit dem die vier Allianzmächte sich darin bezeichneten – als „ob kein Friede geschlossen wäre, ob eine Feindseligkeit bestehe und gegen wen?“ Zwischen dem Pariser Frieden, in dem die Einberufung eines Kongresses nach Wien festgelegt worden sei, und der bevorstehenden Eröffnung des Kongresses könnten keine ihn bindenden Absprachen getroffen worden sein: „Alles, was inzwischen geschehen ist, ist mir fremd und existiert für mich nicht.“ Metternich nahm den Ablaufplan wieder an sich und legte ihn „beiseite, und es war nicht mehr davon die Rede.“10 Damit waren die Verfahrensplanungen wieder auf dem Nullpunkt angelangt und der geplante Eröffnungstermin des Kongresses am Folgetag, Samstag, dem 1. Oktober, natürlich Makulatur.

Als nächstes übergab Metternich Talleyrand jenes Papier, in dem Gentz die bisherigen Verfahrensabsprachen, die Abtrennung zwischen europäischen und deutschen Agenden und das Prinzip der Vorabverständigung [<<51] der „Großen Vier“ festgehalten hatte. Der Franzose verlangte dagegen, rasch ein Kongressplenum einzuberufen; nur in dessen Auftrag könne ein engeres Gremium, zusammengesetzt aus den acht Signatarmächten des Pariser Friedens, dann die Erörterung von Grundsatzfragen und die Vorbereitung von Entscheidungen in verschiedenen Ausschüssen in Angriff nehmen, „denn die acht Mächte seien nicht der Congreß, sondern nur ein Theil desselben.“ Dies ging in Richtung der von Castlereagh befürchteten Blockadepolitik, und auch Hardenberg ereiferte sich, die Fürsten Leyen und Liechtenstein hätten „nicht bei der Ordnung der allgemeinen Angelegenheiten Europas mitzusprechen.“11

Um Talleyrand den Wind aus den Segeln zu nehmen, lehnten die vier Siegermächte eine eröffnende Plenarsitzung ab und spielten eine Woche lang auf Zeit. Zunächst legte Castlereagh einen neuen, ganz abstrakt gehaltenen Entwurf für eine Verfahrensordnung des Kongresses vor. In den Auseinandersetzungen darüber wuchs die Runde der Sechs durch Zuziehung der Vertreter Portugals (Palmella) und Schwedens (Löwenhielm) am 8. Oktober zu jenem Gremium der Acht Mächte an, das für den weiteren Ablauf dann entscheidende Bedeutung gewinnen sollte. Talleyrand verlangte immer noch eine formale Regelung der Frage der Zulassung zu den Verhandlungen, während Metternich einfach nur die Verschiebung des Auftakts um einige Wochen bekanntmachen wollte. Als Metternich – ungewohnt eindeutig – drohte, es werde andernfalls gar keinen Kongress geben, steckte Talleyrand schließlich zurück. Vorher brach er freilich, am 8. Oktober, noch eine fast handgreiflich endende Diskussion mit dem preußischen Staatskanzler vom Zaun, indem er ausdrücklich die „Grundsätze des öffentlichen Rechts“ als Leitlinie für die Verhandlungen des Kongresses verankert sehen wollte, was Hardenberg zu Recht als Spitze gegen die preußischen Interessen an Sachsen interpretierte.12 Zweifelsohne kam die „Kleinteiligkeit des Konferenzgeschehens“ gerade im September/Oktober Talleyrands Taktik und seinem diplomatischen Talent entgegen, doch hat [<<52] er die von ihm gespielte Rolle in seinen Berichten wie in seinem Memoirenwerk systematisch überhöht und damit auch verzeichnet.13

Die Verschiebung der Eröffnung

Am Abend des 8. Oktober ließ das Gremium der Acht offiziell verkünden, die Eröffnung des Kongresses werde auf den 1. November 1814 verschoben, um weitere Zeit für „freie und vertrauliche Erörterungen“ zur Vorbereitung zu gewinnen.14 Man brauchte in der Tat, wie Castlereagh formulierte, Zeit für weitere Diskussionen ohne die Formalia einer Geschäftsordnung. Die Organisation des Kongresses als parlamentsähnliche, beratende Versammlung („deliberative assembly“) mit Ausschüssen und plenaren Entscheidungen nach Mehrheitsprinzip schien dem Briten organisatorisch unmöglich zu bewältigen. Nun sei vorerst in kleinerer Runde weiter zu verhandeln. Die schwierigste und deshalb entscheidende Frage sei Polen.15

Den Aufschub im Oktober nützten die vier Siegermächte für den Versuch, vor der Befassung des Achtergremiums und unter Ausschaltung Frankreichs die Chancen auszuloten, die bisher verpassten Vorabsprachen zu fixieren. Für den „kleinen Ausschuß“, wie Gentz ihn nannte, mit Metternich, Castlereagh, Nesselrode sowie Hardenberg und Humboldt standen die russischen Ansprüche auf das Herzogtum Warschau und die damit zusammenhängenden Folgen für die Gebietsumverteilung in Deutschland im Fokus, vor allem die preußischen Entschädigungsansprüche. Ohne dass offizielle Sitzungsprotokolle überliefert wären, können wir uns aus einem Bericht Castlereaghs ein Bild davon machen, welche Themen die vier Siegermächte im Oktober 1814 beschäftigten:16 [<<53]

• „The affairs of Poland“ würden (mit Konsens Frankreichs) vorerst nur im Kreis der Vier behandelt. Formal agiere Großbritannien als Vermittler zwischen Russland, Preußen und Österreich. Die Klärung aller weiteren territorialen Fragen in Mitteleuropa hänge von der Lösung dieses Problems ab.

• In den „German affairs“ habe „a species of commission“ bereits die Arbeit aufgenommen und bemerkenswerte Erfolge bei der Ausarbeitung einer „confederation for Germany“ erzielt.

• „The affairs of Switzerland“ würden von einer eigenen „commission“ der vier alliierten Mächte behandelt, die alle Schweizer Gesandtschaften anhöre und ihre Vorschläge mit dem französischen Gesandten Dalberg abstimme.

• „The affairs of Italy“ stellten eine weitere „subdivision“ dar. Hier werde man zunächst, um Zeit in der umstrittenen Frage des Königtums in Neapel zu gewinnen, die Umgestaltung Norditaliens behandeln. Dabei solle der Auftakt gemacht werden mit der Regelung des Anschlusses von Genua an Piemont-Sardinien; auch hierfür gebe es bereits eine „preparatory commission“.

Festzuhalten bleibt – Castlereagh wies ausdrücklich darauf hin –, dass trotz ungeklärter Interessenlagen in der Mächtepolitik und der Verschiebung der formellen Kongresseröffnung bereits im Oktober offizielle Verhandlungen stattfanden: Am 14. Oktober 1814 begannen die Sitzungen des Komitees für „die Angelegenheiten, welche die künftige Gestaltung Deutschlands betreffen.“17 In dem Gremium vertreten waren Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Württemberg, das Protokoll führte der Göttinger Völkerrechtler und hannoversche Kabinettsrat Georg Friedrich von Martens. In dichter Frequenz fanden in den vier Wochen vom 14. Oktober bis zum 16. November 13 Sitzungen statt. [<<54]

Kongress oder Plenum?

Am 30./31. Oktober endlich erfolgten die Beschlüsse der Acht zur förmlichen Aufnahme der Verhandlungen. Entsprechend einem Vorschlag Talleyrands übernahm Metternich am 31. Oktober 1814 „den Vorsitz dieser Versammlung“. Die Eröffnung am 3. November 1814 vollzog sich freilich in denkbar unspektakulärer Form. Drei Vertreter der Großmächte (Preußen, Russland und Großbritannien wurden dazu ausgelost) bezogen an diesem Tag ein Büro in der Staatskanzlei am Ballhausplatz und begannen mit der Überprüfung der Vollmachten aller Gesandten. Zu den offenen Organisationsfragen wurde am 1. November lediglich mitgeteilt, die Minister der Acht Mächte würden „Maaßregeln in Vorschlag bringen, die sie für die zweckmäßigsten halten werden, um den fernern Geschäftsgang des Congresses zu bestimmen.“18

Noch einmal hatte Talleyrand die Bildung einer „Generalkommission“ vorgeschlagen. In ihr sollten alle in Wien anwesenden Vertreter von Höfen im kaiserlichen oder königlichen Rang, des Papstes und des Hauses Oranien Sitz und Stimme haben; sie sollte einerseits die Arbeit von drei Unterkommissionen (zuständig für Deutschland, Italien bzw. die Schweiz) anleiten und prüfen, andererseits die Vollversammlung aller in Wien akkreditierten Diplomaten regelmäßig informieren. Damit erkannte auch Talleyrand letztlich die Unterscheidung zwischen zwei großen Gruppen von Kongressteilnehmern an: solchen mit Entscheidungsrecht und solchen, die lediglich Informationen beziehen sollten. Nach wie vor stieß die Idee einer mit bestimmten Rechten auszustattenden Generalversammlung auf den Widerstand zunächst Nesselrodes, dann auch Hardenbergs.19 Auch Metternich und Castlereagh waren der Ansicht, die Großmächte könnten und dürften sich nicht der Willensmeinung einer entscheidungsbefugten Versammlung unterwerfen: „a Congress [<<55] never could exist as a deliberative assembly, with a power of decision by plurality of voices.“20 Dahinter stand die Befürchtung, die bereits am Rande des Scheiterns balancierende Abstimmung der vier Siegermächte über Polen würde in einer solchen Konstellation (und angesichts der misstrauisch beobachteten Aktivitäten Talleyrands) vollends unmöglich. Anfang November endlich entschieden die Acht, dass es auf dem Kongress keine nach Mehrheitsprinzip entscheidende Generalversammlung geben werde.21

„Einmal“, will Talleyrand danach zu Metternich gesagt haben, „muss er ja doch zusammentreten“22, doch sollte er sich täuschen. Nach Abschluss der Prüfung der Vollmachten wandten sich die Acht in ihrer nächsten Sitzung am 13. November erstmals einem Sachthema zu und besprachen das Vorgehen in der Genua-Frage. In kurzen Worten machte das Sitzungsprotokoll nun außerdem bekannt, eine „allgemeine Zusammenkunft aller Bevollmächtigten“ sei gegenwärtig „nicht nützlich“ und deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt. Sie sollte nie einberufen werden.

Ein „Europa ohne Distanzen“

In Form eines Generalplenums ist der Wiener Kongress nie zusammengetreten. Gentz hatte zur Zeit der eben dargestellten Verhandlungen im Oktober 1814 wenigstens noch zwei oder drei Generalversammlungen erwartet, die die Beschlüsse der Kommissionen sanktionieren und diesen so zu „mehr Ansehen und Feierlichkeit“ verhelfen würden. Doch denke „keine souveräne und unabhängige Macht“ im Ernst daran, sich in Fragen der „großen Interessen Europas“ den Entscheidungen einer Diplomatenversammlung zu unterwerfen.23 [<<56]

Auch als repräsentativer Rahmen für die Sanktionierung bereits getroffener Entscheidungen trat der Kongress nie in Erscheinung; es gab weder eine offizielle Auftakt- noch eine Schlussveranstaltung. Es waren neue Faktoren, die diesen Kongress prägten: der vertraute Stil des Umgangs dieser politischen Entscheidungsträger untereinander, der Vorrang der Sacharbeit vor Fragen des Zeremoniells, die kurzen Verbindungen zwischen privaten und offiziellen Erörterungen. Die Chefdiplomaten der großen Höfe, die einen Großteil des Spätjahres 1813 und das erste Halbjahr 1814 praktisch durchgehend miteinander verbracht hatten und sich deswegen gut kannten, führten den eingeübten „English style of conducting business“ mit vertraulichen Begegnungen ohne zeremoniellen Aufwand und freien mündlichen Erörterungen fort.24 Im Gegensatz zu den großen diplomatischen Kongressen des 17. und 18. Jahrhunderts kamen in Wien keine weisungsgebundenen Gesandten zusammen, sondern alle wichtigen leitenden Politiker, was die politischen Optionen vergrößerte und das persönliche Ausloten von Kompromissen in kritischen Situationen ermöglichte.

Von Mitte September bis Anfang November 1814 waren die Unterzeichner des Pariser Friedens in Wien scheinbar mit Fragen der Geschäftsordnung beschäftigt. Dahinter verbargen sich jedoch schwierige Grundsatzfragen: Gleichbehandlung aller Teilnehmer, Rolle einer Plenarversammlung, Steuerungsfunktion der Großmächte. Neben dem halben Dutzend offizieller Sitzungen liefen in dieser Phase auch Gespräche der vier Alliierten über das Herzogtum Warschau, in denen es nicht gelang, den Zaren zu einer Berücksichtigung der Ansprüche Preußens zu bewegen. Das Komitee für die Angelegenheiten des Deutschen Bundes dagegen steckte bereits mitten in der Arbeit und hielt allein im Oktober sieben Sitzungen ab.

Der Wiener Kongress war weder eine Friedenskonferenz (der völkerrechtliche Friedensvertrag datierte vom 30. Mai 1814) noch eine entscheidungsberechtigte Versammlung im Sinne der heutigen Vereinten Nationen. Er war ein „Arbeitskongress“ und bildete den Rahmen für viele bi- und multilaterale Gespräche, die vor allem von den Großmächten Russland, Österreich, Großbritannien und Preußen geführt wurden, mit [<<57] ad-hoc-Konsultationen, wo und mit wem auch immer es den „Großen Vier“ angebracht schien. Politisches Ziel war die Weiterentwicklung der Pariser Bestimmungen zu einer tragfähigen Friedensordnung für Europa, wofür zunächst aber eine Reihe strittiger Territorialfragen zu klären waren.

Nach außen hin prägte der Kongress die Bühne der Kaiserstadt Wien gerade in den Monaten Oktober und November mit einer Fülle großer und glanzvoller Festlichkeiten. Die Eröffnung der Verhandlungen hingegen musste um sechs Wochen verschoben werden. Was am 3. November 1814 dann tatsächlich von statten ging, war keine prunkvolle Sitzung in einem der großen Repräsentationsräume der Hofburg oder in Schönbrunn, sondern die Eröffnung eines Akkreditierungsbüros in der Staatskanzlei am Ballhausplatz: „Am 3. November 1814 fand dessen [des Kongresses] Eröffnung in einer den Erwartungen des schaulustigen Publicums nicht entsprechenden prunklosen Conferenz statt.“

Die erst 1852 niedergeschriebenen Erinnerungen des alten Metternich an die Eröffnung des Kongresses, aus denen die eben zitierte Passage stammt, sind von besonderem Interesse in ihrer Vermischung von korrekter und falscher Erinnerung. Der Staatskanzler fährt fort: „Die Bevollmächtigten der verschiedenen Staaten und Länder ersuchten mich, die Oberleitung der Verhandlungen zu übernehmen. Ich unterzog mich diesem Geschäfte in der Ueberzeugung, daß die dem Congresse gestellten Aufgaben nur in einer geregelten Reihenfolge unter strenger Beseitigung alles Nichtnöthigen … gelöst zu werden vermochten. Ich stellte den Antrag auf eine Geschäftsordnung, welche zu umfassen hatte: a) Die Berathungen unter den Mitgliedern der Quadrupel-Allianz und Frankreichs unter der Bezeichnung des Comité des cinq Puissances; b) die Versammlung der Bevollmächtigten dieser fünf Mächte mit denen von Spanien, Portugal und Schweden in erweiterter Form unter der Benennung der Assemblée des huit Cours und deren Berührungen mit den Vertretern der übrigen Staaten; c) die Errichtung einer der Regelung der deutschen Zustände speciell gewidmeten, aus Bevollmächtigten der deutschen Staaten zu bildenden Commission.“25 [<<58]

Die Übernahme der „Oberleitung“ ist korrekt geschildert. Allen Versammelten war klar, dass dem leitenden Minister der Habsburgermonarchie als ranghöchstem Vertreter des gastgebenden Kaisers Franz I. eine hervorgehobene Rolle zukommen musste, auch im Hinblick auf den Zugriff auf die bürokratischen Kapazitäten der Wiener Staatskanzlei. Doch Talleyrand brachte erst am 30. Oktober den Vorschlag ein, Metternich zum „Organ“ der Acht Mächte zu bestimmen, und dieser übernahm tags darauf, nach Rücksprache mit dem Kaiser, die „Ehrenstellung“ („fonctions honorables“) des, wie er nun formulierte, „Vorsitzes dieser Versammlung“ („présidence de cette assemblée“).26 Doch am 3. November fand gar keine offizielle Konferenz der Acht statt und das Gremium der Fünf war keineswegs von Anfang an eingerichtet, sondern kam erst Anfang Januar 1815 zur Aufarbeitung der polnisch-sächsischen Krise zustande. Gerade in der Phase des Kongressauftakts war Metternich alles andere als der sattelfeste „Kutscher Europas“. Abwarten, Taktieren ohne Festlegen und Absicherung nach allen Seiten war ihm von je wichtiger gewesen als Sachinhalte. Nun, in der unklaren Situation der Wiener Herbsttage, gab es gar keine andere Möglichkeit, als bei dieser Taktik zu bleiben. Welchen Anschein auch immer Metternich später zu erwecken suchte, er kam ohne Masterplan auf den Kongress, wie Castlereagh Anfang Oktober ausdrücklich festhielt: „I found Prince Metternich without any fixed plan.“27

Talleyrand, dessen Worte mit weit größerer Vorsicht zu bewerten sind als jene Castlereaghs, kritisierte Metternich wegen einer kurzen Rede, die dieser wahrscheinlich am 31. Oktober hielt. Diese Ansprache sei „verschwommen“ und „sehr zerfahren“ gewesen, und der Staatskanzler habe gesagt, dieser Kongress sei eigentlich kein Kongress, deswegen sei auch seine Eröffnung eigentlich keine Eröffnung. Dennoch habe die Versammlung der Mächte in Wien eine große Chance: Es sei die vorteilhafte Situation eines „Europa ohne Distanzen“ („l’avantage d’une [<<59] Europe sans distances“), in der man zu einer Einigung über die neuen politischen Grundlagen des Kontinents kommen könne.28

Dieses schöne Bild vom „Europa ohne Distanzen“, ebenso Metternichs Stoßseufzer, er finde „ganz Europa in seinem Vorzimmer versammelt“29 oder Isabeys Sammelportrait der Bevollmächtigten der Acht kennzeichnen die Einzigartigkeit der Wiener Verhandlungssituation 1814/15 mit ihren Herausforderungen, Schwierigkeiten und Chancen. Es gab kein festes Drehbuch, um mit dieser Ausnahmesituation umzugehen; der Kongress erfand seine Arbeitsmethoden im „learning by doing“.

3.2 Mächtekonferenzen, Ausschüsse, Komitees

Ein Spezifikum der Wiener Verhandlungskultur ist die wichtige Rolle der Ausschüsse und Kommissionen. Die Bewältigung einer Vielzahl zeitlich wie sachlich anspruchsvoller Agenden in synchron führbaren Gesprächen, eine gewisse Formalisierung der Verhandlungsführung auch ohne formellen Geschäftsverteilungsplan sowie eine „Bündelung von Expertise“30 durch die Beiziehung von Fachleuten oder regional einschlägig erfahrenen Diplomaten erwiesen sich als zentral wichtig für den Erfolg der Verhandlungen. Der gleichberechtigte Wiedereinstieg Frankreichs in das diplomatische Konzert der Großmächte vollzog sich im Spätjahr 1814 in Wien über die Mitarbeit in drei Kommissionen, und der Ausschuss für die deutschen Angelegenheiten spielte mit seiner Arbeit ab Mitte Oktober eine Vorreiterrolle bei der Aufnahme themenbezogener Gespräche. [<<60]

Die Konferenzen der Acht Mächte

Zentral für die Vorbereitung und Sanktionierung von Beschlüssen auf dem Wiener Kongress waren zwei Gremien. Am Anfang stand das Acht-Mächte-Kollegium der Signatarstaaten des Pariser Friedens, zwischen dem 22. September und dem 8. Oktober 1814 in zwei Erweiterungsschritten (von Vier zu Sechs, von Sechs zu Acht) etabliert. Mit dem Scheitern einer Lösung für Polen im Kreis der Großmächte und mit der Zulassung Portugals, Schwedens und Frankreichs Anfang Oktober hatte die Runde der „Großen Vier“ ihren formalen Führungsanspruch vorerst verloren. In Castlereaghs Sicht diente die Achterrunde als eine Art Lenkungsausschuss („directing body“) zur Vorverhandlung aller europäischen Fragen. Gentz spricht ebenfalls vom „leitende[n] Ausschuß des Kongresses“, der unter Metternichs Vorsitz in einem der Räume am Ballhausplatz tagte; wenn von „allgemeinen Konferenzen“ die Rede sei, sei diese Runde gemeint.31 Die mögliche Besetzung der Achter-Runde lag zwischen neun und 21 Personen. Das bekannte Bild Jean-Baptiste Isabeys, auf der Grundlage von Einzelportraits zusammengesetzt, „zeigt die vollste Besetzung des Achtmächtegremiums bei der Ankunft Wellingtons, Anfang Februar [1815]“ mit 21 Diplomaten und zwei Sekretären.32

Als die Acht am 31. Oktober die offiziellen Beschlüsse über die Aufnahme der Verhandlungen fassten, waren die Mächte durch 16 Personen vertreten: Metternich und Wessenberg für Österreich, Castlereagh, Cathcart, Stewart und Clancarty für Großbritannien, Humboldt für Preußen, Nesselrode für Russland, Talleyrand, Dalberg und La Tour du Pin für Frankreich, Labrador für Spanien, Palmella, Saldanha und Lobo für Portugal und Löwenhielm für Schweden.33 Später nahmen auch Noailles für Frankreich, Razumovskij und Stackelberg für Russland, Hardenberg für Preußen und Wellington für Großbritannien an [<<61] diesen Besprechungen teil. Ausweislich der in den „Kongressakten“ des Wiener Archivs aufbewahrten Protokolle34 tagte die Achter-Konferenz im November einmal, im Dezember, im Zeichen der sich zuspitzenden sächsischen Krise, dreimal. Mit der Blockade der Verhandlungen um die Jahreswende und deren Überwindung Mitte Januar trat die neue Fünfer-Runde ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen; die Acht dagegen traten in den ersten beiden Monaten des Jahres nur dreimal zusammen, um Kommissionsberichte entgegenzunehmen. Erst nach Napoleons Rückkehr von Elba gewannen die Acht Mächte ihre Koordinationsfunktion, jetzt mit deutlich militärischem Akzent, zurück, tagten im März viermal und erklärten u. a. am 13. März (unter Beteiligung der französischen Gesandten) die Ächtung Napoleons. Es folgten zwei letzte Sitzungen am 9. und am 18./19. Juni, die der Verabschiedung der Schlussakte und deren Formalia galten.

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