Читать книгу: «Handbuch Sozialraumorientierung»

Der Herausgeber

Prof. Dr. Martin Becker lehrt und forscht seit 2007 an der Katholischen Hochschule Freiburg. Nach dem Studium der Sozialen Arbeit war er über zehn Jahre in verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit tätig. Nach dem Studium der Soziologie, Erziehungswissenschaften und Arbeits-/Organisationspsychologie wurde er an der Universität Freiburg zum Dr. phil. promoviert. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Stadt- und Quartierentwicklung, Sozialraumorientierung und Bürger*innenbeteilung. Seine wichtigsten Publikationen und Forschungsprojekte beschäftigen sich mit sozialer Stadtentwicklung auch im internationalen Kontext, Quartierstudien, Sozialraumanalysen sowie Studien zu freiwilligem Engagement.
Martin Becker (Hrsg.)
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1. Auflage 2020
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© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
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ISBN 978-3-17-037238-2
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Vorwort des Herausgebers
Sozialraumorientierung (SRO) ist ein inzwischen viel publizierter Begriff1. Darunter sind sowohl Publikationen, die sich mit SRO (z. B. Früchtel/Cyprian/Budde 2007a/b; Schönig 2008) als einem Konzept auseinander setzen, als auch solche zur Sozialraum-Forschung (u. a. Alisch/May 2017; Kessel/Reutlinger 2008;) sowie Abhandlungen zu SRO in der Praxis, vorwiegend in den Bereichen Jugendarbeit, Erziehungshilfen sowie Sozialer Arbeit mit alten Menschen und Menschen mit Behinderungen (
Tab. 1.3).
SRO ist also zwar ein bereits viel umschriebener Begriff, allerdings mit geringer inhaltlicher Stringenz und struktureller Konsistenz. Die Publikationslandschaft zum Begriff SRO ist dementsprechend durch eine große konzeptionelle und funktionelle Heterogenität gekennzeichnet, die Studierenden und Praktizierenden die Orientierung über die verschiedenen Akzentsetzungen und die Grundlagen zur Gestalt und Umsetzung des fachlichen Konzeptes auf unterschiedliche Handlungsfelder Sozialer Arbeit nicht gerade erleichtert.
An diesem Punkt setzt das vorliegende Handbuch an, das SRO als Handlungskonzept konzipiert, das für unterschiedliche Handlungsfelder Sozialer Arbeit Relevanz beanspruchen kann. Dementsprechend enthält das einführende Kapitel die Beschreibung des Handlungskonzeptes SRO in der Lesart des Herausgebers Martin Becker (
Kap. 1). Hierzu werden zunächst die theoretischen und konzeptionellen Grundlagen von SRO als Handlungskonzept Sozialer Arbeit zusammenfassend erläutert sowie ein Strukturgerüst der Methodologie sozialraumorientierter Arbeit für unterschiedliche Handlungsfelder Sozialer Arbeit entwickelt. Auf der Basis dieses Strukturgerüsts beschreiben Autor*innen aus Wissenschaft und Praxis Sozialer Arbeit in den folgenden Kapiteln, entsprechend ihrer Expertise, wie aus ihrer Perspektive das Konzept SRO im jeweiligen Handlungsfeld adaptiert und umgesetzt werden kann. Der Unterschiedlichkeit der diversen Handlungsfelder Sozialer Arbeit entsprechend sind die Beschreibungen deren Spezifika sowie deren konzeptionellen Bezüge zur SRO durch jeweilige Eigenlogiken geprägt und unterscheiden sich deshalb zwangläufig auch in Aufbau und Inhalten der Beiträge.
Mit dem vorliegenden Handbuch kann selbstverständlich nicht der Anspruch erhoben werden, eine vollständige Aufzählung bzw. Berücksichtigung aller bestehenden Handlungsfelder Sozialer Arbeit leisten zu können, sondern es handelt sich um eine Auswahl, die mit neun verschiedenen Beiträgen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit durchaus als heterogene Mischung angesehen werden darf. Dass das Handlungsfeld der Sozialen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit den Bereichen Offene Jugendarbeit, Jugendbildungsarbeit und Schulsozialarbeit hier nicht eigens behandelt wird, dürfte u. a. dadurch zu verschmerzen sein, dass genau zu diesem Handlungsfeld schon früh eine recht umfangreiche Auseinandersetzung mit SRO erfolgt ist (vgl. Deinet 2002; 2005; 2009).
Die durchaus nicht zufällige Reihung der Beiträge wird begonnen mit dem klassischen Handlungsfeld der Gemeinwesenarbeit (GWA), als wohl einem der ältesten und am spezifischsten auf SRO – im hier noch zu beschreibenden Sinne – fokussierten Handlungsfeld Sozialer Arbeit, das hier als »Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen« bezeichnet und durchaus konzeptionell konturiert wird. Martin Becker erläutert dazu, aufbauend auf historischen Quellen und Grundlagenliteratur der GWA, die in eigenen Publikationen (Becker 2008; 2014; 2016) dargestellten Begriffsverständnisse und geht auf aktuelle Weiterentwicklungen des Handlungsfeldes ein (
Kap. 2).
Sabine Triska und Mone Welsche beschreiben das Handlungsfeld »Soziale Arbeit mit verhaltensauffälligen und seelisch behinderten jungen Menschen« aus der Perspektive des Handlungskonzeptes SRO. Dabei gehen Sie sowohl auf handlungsfeldspezifische Einschränkungen ein, die der Umsetzung des Konzeptes immer noch entgegenstehen, greifen aber auch die Möglichkeiten und Chancen auf, die sich aus ihrer Erfahrung bei ernsthafter Auseinandersetzung mit dem Handlungskonzept und dessen fachlich sinnvoller Anwendung bieten (
Kap. 3).
Der Beitrag von Christian Roesler zur Paarberatung im Handlungsfeld Sozialer Arbeit mit Familien weicht wegen des in diesem Tätigkeitsfeld üblichen methodischen Einzel- und Primärgruppenbezugs (Paarberatung) von der im Einführungsartikel dargestellten Struktur der Beiträge am weitesten ab. Der Bezug zur SRO wird hier vorwiegend durch die Darstellung der gesellschaftlichen Bedeutung von Familienarbeit und Unterstützung von Paaren sowie der Berücksichtigung lebensweltlicher und sozialräumlicher Einflussfaktoren hergestellt und beschrieben (
Kap. 4).
Eine Perspektive aus praktischer Sicht liefert Ulrike Jensen mit ihren Fallbeispielen und konzeptionellen Begründungen aus der Arbeit als Bewährungshelferin, für die SRO, selbst in der vergleichsweise Individuum bezogenen Arbeit zur Resozialisierung straffällig gewordener Menschen, ein Grundstein konzeptionellen Handelns geworden ist (
Kap. 5).
In einem weiteren Kapitel stellt Fabian Frank sozialraumorientierte Soziale Arbeit im Handlungsfeld der Gemeindepsychiatrie vor und verdeutlicht, welche Implikationen das Handlungskonzept SRO für Soziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren sozialem Umfeld mit sich bringen können (
Kap. 6).
Einen Beitrag, der an die kritische Diskussion der begrifflichen und thematischen Verbindungen von Migration und Sozialer Arbeit anknüpft und deutlich macht, welche Chancen das Konzept SRO in Bezug auf die Entstigmatisierung von Migration und Migrant*innen birgt, liefert Nausikaa Schirilla (
Kap. 7).
Peter Kuhnert beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Möglichkeiten und Grenzen des Handlungskonzeptes SRO im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit mit Menschen in prekären Lebenslagen. Dabei geht er umfänglich auf die gesellschaftlichen Rahmendbedingungen von Armut, Arbeits- und Wohnungslosigkeit ein und verdeutlicht die Relevanz sozialräumlicher Kontexte in Bezug auf die Situation von Menschen in prekären Lebenslagen sowie die methodische Arbeit und Unterstützung bei deren Bewältigung (
Kap. 8).
SRO im Handlungsfeld der Suchthilfe wird von Jürgen Sehrig vorgestellt, indem er für das Feld der Suchthilfe aufzeigt, welche Relevanz dem Handlungskonzept SRO in Bezug auf Zugänge zu suchtkranken Menschen bis hin zur Nutzung virtueller Räume für Soziale Arbeit beigemessen werden sollte (
Kap. 9).
Den Abschluss und gewissermaßen den Schlussstein legt der Beitrag von Cornelia Kricheldorff und Ines Himmelsbach über SRO in gerontologischen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Darin verdeutlichen sie ihre Vorstellungen der gesellschaftlich bedeutsamen Arbeit mit Menschen in den fortgeschrittenen Altersphasen und belegen nochmals fundiert und verständlich die konzeptionellen Grundlagen sozialraumorientierten Handelns (
Kap. 10).
Im Anschluss an die einzelnen handlungsfeldbezogenen Beiträge findet sich am Ende dieses Handbuches eine kurze Vorstellung der beteiligten Autor*innen.
Martin Becker
Quellen- und Literaturverzeichnis
Alisch, Monika/Ritter, Martina (Hrsg.; 2017): Methoden der Praxisforschung im Sozialraum. Beiträge zur Sozialraumforschung. Band 15. Opladen, Berlin, Toronto: Budrich.
Becker, Martin (2016): GWA-Personalbemessung. Orientierungshilfe zur Personalbemessung professioneller Sozialer Arbeit im Handlungsfeld der Stadtteil- und Quartierentwicklung. Konstanz: Hartung-Gorre-Verlag.
Becker, Martin (2014): Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit in der Sozialen Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer.
Becker, Martin (2008): Lebensqualität im Stadtquartier. Einflussfaktoren, Wirkungen und Handlungsmöglichkeiten. Saarbrücken: VDM.
Deinet, Ulrich (2009): Methodenbuch Sozialraum. Wiesbaden: VS Verlag.
Deinet, Ulrich (2005): Sozialräumliche Jugendarbeit. Grundlagen, Methoden und Praxiskonzepte, Wiesbaden: VS Verlag.
Deinet, Ulrich/Krisch, R. (2002): Der sozialräumliche Blick der Jugendarbeit. Opladen: Budrich.
Früchtel, Frank/Cyprian, Gudrun/Budde, Wolfgang (2007a): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Textbook: Theoretische Grundlagen. Wiesbaden: VS Verlag.
Früchtel, Frank/Cyprian, Gudrun/Budde, Wolfgang (2007b): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken. Wiesbaden: VS Verlag.
Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian (Hrsg.; 2008): Schlüsselwerke der Sozialraumforschung. Traditionslinien in Text und Kontexten. Wiesbaden: VS Verlag.
1 324.000 Treffer in www.google.de [Zugriff: 03.02.2020] und immerhin 79 Treffer unter www.buchhandel.de [Zugriff: 30.03.2020].
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort des Herausgebers
2 1 Sozialraumorientierung – Ein Handlungskonzept Sozialer Arbeit
3 Martin Becker
4 1.1 Handlungskonzept – Begriffsklärung und -verständnis
5 1.2 »Sozialraum-Orientierung« – raumtheoretische und gesellschaftspolitische Betrachtungen
6 1.3 Sozialraumorientierung im Diskurs der Sozialen Arbeit
7 1.4 Sozialraumorientierung – interdisziplinäres Handlungskonzept
8 1.5 Sozialraumorientierung – Handlungskonzept Sozialer Arbeit
9 1.6 Sozialraumorientierung in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit
10 1.7 Anforderungen des Handlungskonzepts Sozialraumorientierung
11 1.8 Entwicklungsprozesse und Wegmarken zum Handlungskonzept Sozialraumorientierung
12 1.9 Dimensionen des Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung
13 1.10 Kompetenzen sozialraumorientiert arbeitender Fachkräfte
14 2 Sozialraumorientierung im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit in und mit Gemeinwesen
15 Martin Becker
16 2.1 Einleitung
17 2.2 Geschichte und Entwicklung gebietsorientierter Sozialer Arbeit
18 2.3 Begriffsklärung (Gemeinwesen, Quartier, Gemeinwesenarbeit)
19 2.4 Grundlagen Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen
20 2.5 Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit in und mit Gemeinwesen
21 2.6 Fazit und Ausblick
22 3 Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der stationären Jugendhilfeleistungen (Hilfen zur Erziehung)
23 Mone Welsche & Sabine Triska
24 3.1 Einleitung
25 3.2 Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe
26 3.3 Lebensräume der Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen
27 3.4 Orientierung am Willen der Familie?
28 3.5 Ressourcenorientierte Arbeit in der stationären Jugendhilfe
29 3.6 Partizipation in der stationären Jugendhilfe
30 3.7 Kooperation und Vernetzung
31 3.8 Qualitätssicherung und Finanzierung
32 3.9 Zusammenfassung
33 4 Sozialraumorientierung im Handlungsfeld Soziale Arbeit mit Familien: Innovative Strategien zur Prävention von Paarproblemen
34 Christian Roesler
35 4.1 Einleitung
36 4.2 Einführung in die Arbeit an Paarbeziehungen im Handlungsfeld Familie
37 4.3 Individuelle und institutionelle Ressourcen und Potenziale
38 4.4 Staatliche Bemühungen um die Ermöglichung und Förderung gesellschaftlicher Teilhabe im Angesicht der Herausforderungen für Paarbeziehungen
39 4.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
40 5 Sozialraumorientierung in der Bewährungshilfe
41 »In meinem Büro bin ich erst übermorgen wieder erreichbar!«
42 Ulrike Jensen
43 5.1 Einleitung: Der Blick von oben
44 5.2 Resozialisierung: Gemeinsam geht es besser!
45 5.3 Rückfallvermeidung: Nicht nur die Straffälligen tragen die Verantwortung
46 5.4 Bewährungshilfe: Ohne Optimismus geht es nicht!
47 5.5 Aus dem Alltag einer Bewährungshelferin
48 5.6 Zum Schluss: Sozialraumorientierung als große Chance in der Bewährungshilfe
49 6 Sozialraumorientierung in der Gemeindepsychiatrie – zwischen territorialer Steuerung und der Bildung inklusiver Gemeinwesen
50 Fabian Frank
51 6.1 Einleitung
52 6.2 Gemeindepsychiatrie
53 6.3 Sozialräumliches Arbeiten
54 6.4 Zusammenfassung
55 7 Sozialraumorientierung im Handlungsfeld Migration und Soziale Arbeit
56 Nausikaa Schirilla
57 7.1 Einführung
58 7.2 Handlungsfeld Migration und Soziale Arbeit
59 7.3 Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit zu Migration
60 7.4 Transnationale Soziale Räume
61 8 Sozialraumorientierung in durch Armut, Arbeitslosigkeit, prekärer Arbeit und Wohnungslosigkeit bestimmten Lebenslagen
62 Peter Kuhnert
63 8.1 Einleitung: Armutsbestimmte Lebenslagen als vernachlässigtes Thema in sozialräumlichen Kontexten
64 8.2 Auswirkungen von Hartz IV auf Arbeitsmarkt- und Teilhabechancen
65 8.3 Sanktionsmacht der Jobcenter, Ohnmacht der Erwerbslosen und Chancen des Fallmanagements (FM)
66 8.4 Grundsätzliche Reformierung des Hartz-IV-Systems und Stärkung schwacher Interessen
67 8.5 Soziale Netzwerke stärken die Partizipationschancen von Erwerbslosen und Armen
68 8.6 Sozialraumorientierte Gesundheitsförderung für Langzeitarbeitslose mit multiplen Gesundheitsproblemen
69 8.7 Die räumliche Konzentration von Armut und Generalisierung der Gentrifizierung
70 8.8 Zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit als Herausforderungen für die sozialraumorientierte Sozialarbeit
71 8.9 Möglichkeiten und Grenzen der sozialraumorientierten Armutsbekämpfung
72 9 Sozialraumorientierung im Handlungsfeld der Suchthilfe
73 Jürgen Sehrig
74 9.1 Das Feld der Suchthilfe
75 9.2 Relevanz einer sozialraumorientierten Suchtkrankenhilfe
76 9.3 Sozialräumliche Zugänge
77 9.4 Konsequenzen aus einer Sozialraumorientierung im Suchtbereich
78 9.5 Zusammenfassung
79 10 Sozialraumorientierung in gerontologischen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
80 Cornelia Kricheldorff & Ines Himmelsbach
81 10.1 Lebensbedingungen und Lebenswelten älterer und alter Menschen
82 10.2 Ressourcen und Potenziale im Alter
83 10.3 Partizipation und Engagement im Alter
84 10.4 Kooperation und Vernetzung als Arbeitsansatz
85 10.5 Konzeptionelle Grundlagen und Projektansätze
86 10.6 Qualitätsentwicklung und Finanzierung
87 10.7 Zusammenfassung
88 Autor*innenverzeichnis
1 Sozialraumorientierung – Ein Handlungskonzept Sozialer Arbeit
Martin Becker
In diesem einführenden Beitrag werden, beginnend mit der Klärung wesentlicher Begriffe, die Grundzüge des diesem Handbuch zugrunde liegenden Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung (SRO) zunächst zusammenfassend dargestellt. Es wird das Grundgerüst der Dimensionen des Handlungskonzeptes SRO vorgestellt, an dem sich die Beschreibungen dessen Bedeutung und Anwendung in verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit unter Berücksichtigung der jeweiligen handlungsfeldspezifischen Unterschiede ausrichten. Zunächst wird das diesem Handbuch zugrunde liegende Begriffsverständnis von Konzept, Methode und Techniken erläutert werden. Darauf folgend gilt es die Begriffsbestandteile des hier zu beschreibenden Konzeptes der SRO zu klären.
1.1 Handlungskonzept – Begriffsklärung und -verständnis
Die Fokussierung auf Handlungsfelder Sozialer Arbeit beruht auf dem »Freiburger Modell der Handlungsfeldorientierung« (Becker/Kricheldorff/Schwab 2020) und bedeutet, die aktuellen Bedingungen und Entwicklungen in bestimmten Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit in den Blick zu nehmen und die daraus abzuleitenden Aktionen und Interventionen professioneller Sozialer Arbeit, in Bezug zu den jeweils passenden Handlungskonzepten und Methoden zu entwickeln. Das diesem Handbuch zugrunde liegende und weiter unten noch zu explizierende Handlungskonzept SRO wird also auf die handlungsfeldspezifischen Charakteristika von Aufgabenstellungen, Rechtsgrundlagen, Governance, Trägerlandschaften und Situationen von Handlungsfeldern Sozialer Arbeit bezogen.
Auf der Grundlage des dreidimensionalen Kompetenzbegriffs, wie er im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)1 definiert wird, spielen sowohl theoriebegründete Handlungskonzepte als auch die Methoden der Sozialen Arbeit eine wichtige Rolle beim Kompetenzerwerb durch Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen. Die Kombination von Wissensbeständen aus Bezugswissenschaften und Erkenntnissen der Wissenschaft Soziale Arbeit (Erklärungswissen) mit Kenntnissen und Fähigkeiten der Entwicklung und Anwendung von Methoden (Handlungswissen und Analyse-/Synthese-/Kritikfähigkeit) bildet auf der Grundlage von Wertorientierungen und Haltungen die Basis der Ausbildung spezifischer Handlungskompetenzen Sozialer Arbeit. Nach Geißler und Hege (2007: 20) bezeichnet Konzept ein
»Handlungsmodell in welchem die Ziele, die Inhalte, die Methoden und die Verfahren in einen sinnhaften Zusammenhang gebracht sind. Dieser Sinn stellt sich im Ausweis der Begründungen und Rechtfertigungen dar«.
Zielen Handlungskonzepte vorwiegend auf Erklärungswissen ab, so sollten sie hierzu theoretisch begründete, plausible, erforschbare und überprüfbare Erklärungen für soziale Prozesse beinhalten. Auf der Basis dieses Erkenntnisgewinns lassen sich Entscheidungen über Handlungsbedarfe treffen, entsprechende konzeptionelle Ziele bestimmen und geeignete Methoden zur Zielerreichung auswählen. Konzepte erhalten durch den Einbezug geeigneter Methoden und Techniken und der damit verbundenen systematischen Vorgehensweisen zur Zielerreichung einen Handlungsbezug und werden somit zu Handlungskonzepten. Charakteristischerweise betonen Handlungskonzepte einen programmatischen Aspekt (wie z. B. Lebenswelt, Ressourcen, Sozialraum, Management etc.), aus dem sich Handlungsprinzipien und Arbeitsweisen ableiten lassen.
Handlungskonzepte fassen also grundlegende Ansatzpunkte einer Disziplin (hier Soziale Arbeit) theoriegeleitet zusammen und beinhalten, mit der Betonung eines bestimmten programmatischen Aspektes, eine spezifische Sichtweise der Erklärung sozialer Prozesse.
Nach engerem Verständnis bezeichnen Methoden zunächst ein planmäßiges Vorgehen zur Zielerreichung. Im Rahmen eines Handlungskonzeptes sind Methoden, auf dem oben dargelegten Konzeptbegriff basierend, jedoch nicht ›zielneutral‹, sondern abhängig von und passend zu den, im Rahmen eines jeweiligen Handlungskonzeptes gewonnenen Erkenntnissen über theoretisch und empirisch begründete Zusammenhänge auszuwählen, zu adaptieren und zu kombinieren.
Methoden sind nach dem für dieses Handbuch geltenden Begriffsverständnis im Vergleich zu Konzepten weniger komplex, sie legen den Schwerpunkt eher auf den Aspekt der Vorgehensweise, also auf Handlungen, und bedienen sich dabei eines Sets an geeigneten Verfahren und/oder Techniken.
Dementsprechend können Methoden keine starren Handlungsanleitungen sein oder bieten, die sich zur Bearbeitung jedweder Aufgaben und Probleme eignen, sondern Methoden sind situationsbezogen, offen und reflexiv auf die Eigenarten und Besonderheiten sozialer Prozesse und Menschen anzupassen.
Techniken wiederum sind als erprobte, standardisierte Verhaltensmuster zu verstehen, deren Wirksamkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagbar sind, und dienen der konkreten Bearbeitung und Realisierung von Methoden (Galuske 2007: 24ff.).
Manche Methoden und Techniken können für unterschiedliche Handlungskonzepte geeignet sein und angewandt werden. Andererseits können für jeweilige Handlungskonzepte hingegen nur bestimmte Sets an Methoden und Techniken geeignet sein und Anwendung finden.
1.2 »Sozialraum-Orientierung« – raumtheoretische und gesellschaftspolitische Betrachtungen
»Sozialraum« steht, nach obiger Definition von Handlungskonzepten, für den programmatischen Aspekt des Handlungskonzepts SRO und soll deshalb an dieser Stelle zunächst begrifflich definiert und inhaltlich expliziert werden. Mit der Aufgabe, Raum begrifflich zu fassen und dessen Bedeutung für Menschen zu erklären, beschäftigten sich Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Disziplinen und unterschiedlichen Blickwinkeln. So wies bereits Durkheim (1903) auf den Zusammenhang zwischen sozialer Struktur menschlichen Zusammenlebens und deren räumlicher Konstitution hin. Er ging jedoch von direkten kausalen Zusammenhängen zwischen Sozialstruktur und Raumstruktur aus, wodurch wiederum die Sozialstruktur reproduziert würde (Konau 1977). Georg Simmels (1908) Nachdenken über die Zusammenhänge zwischen Raum, Zeit und Substanz führten ihn zu einem neueren Raumbegriff, als synthetische Leistung des Menschen bzw. von Gesellschaften und damit auf den sozialen Ursprung des Raumbegriffs. Zwar geprägt von den newtonschen Vorstellungen eines absoluten Raums, ging auch Simmel von der Existenz des geografisch bestimmten Raumes aus, setzte diesen jedoch in Relation zu den sozialen Prozessen, durch die der geografische oder materielle Raum erst seine Bedeutung erhalte. Die Chicagoer Schule der Soziologie (z. B. Park/Burgess/McKenzie 1925) interessierte sich speziell für die empirisch nachweisbaren Einflussfaktoren der räumlichen Organisation von Gesellschaft. Hierfür wurden Städte und Stadtteile als Territorien der Lokalisierung sozialer Ordnungen untersucht. Mit ihrem »sozialökologischen Ansatz« war eine Fokussierung auf quasi naturgesetzlich determinierte Anordnungen von Menschen in geografischen Räumen verbunden, die der von Simmel bereits aufgezeigten Komplexität von Wechselwirkungen zwischen sozialen Strukturen und Prozessen in raum-zeitlicher Perspektive nicht gerecht wurden.
Aus der mikrosoziologischen Perspektive der Phänomenologie (Schütz 1932) wird der subjektive Sinn sozialen Handelns in seiner Bezogenheit auf Situationen, Orte und Anlässe des Handelns als »lebensweltliche« Phänomene begrifflich festgehalten und ethnomethodologisch untersucht. Auch die von Goffman (1969) beschriebene und praktizierte Interaktionsforschung macht den räumlichen Charakter sozialer Phänomene und damit deren vielfältige Beziehungen deutlich. Henri Lefèbvre sorgte in den 1970er Jahren für eine Wiederbelebung der theoretischen Debatte um Raum. In seiner kapitalismuskritischen Schrift »Die Produktion des städtischen Raums« entwickelt Lefèbvre (1977) einen relationalen Raumbegriff, der zwischen sozialem und physischem Raum unterscheidet. Raum wird nach Lefèbvre von jeder Gesellschaft in spezifischer Weise produziert. Dies geschehe z. B. durch die »räumliche Praxis«, also der (Re-)Produktion von Raum durch die Aktivität der Wahrnehmung des Raums bzw. raumbezogene Verhaltensweisen. Mit der »Repräsentation von Raum« verbindet Lefèbvre die Konzeptualisierung von Raum durch Ideen, z. B. von Architekt*innen, Planer*innen oder Künstler*innen, die dem Raum eine kognitive Bedeutung und Lesart verleihen. Praxis und (Re-)Präsentation des Raumes durchdrängen einander und würden beeinflusst durch die gesellschaftliche Ordnung, die im Kapitalismus bspw. mit der Entfremdung des Handelns einhergehe. Den dritten Aspekt der Produktion von Raum sieht Lefèbvre im »Raum der Repräsentationen«, womit die Bedeutung von Symbolen für die Raumbestimmung gemeint ist. Damit verwirft Lefèbvre das Verständnis von Raum als Behälter oder absolutem Raum und will die Vielgestaltigkeit und Relationalität von Raum deutlich machen, ohne selbst einen klaren Raumbegriff anbieten zu können.
Dieter Läpple (1991) griff die Diskussion um Raum in Deutschland wieder auf, indem er, im Gegensatz zu der bis dahin für die stadtsoziologische Forschung dominierenden sozialökologisch orientierten »Kölner Schule« um Jürgen Friedrichs (1977), die Verwendung von »Behälterkonzepten« kritisierte und stattdessen folgende vier Komponenten einer Raummatrix formulierte:
• gesellschaftliche Verhältnisse als materielle Erscheinungsform,
• gesellschaftliche Interaktions- und Handlungsstrukturen,
• institutionalisiertes und normatives Regulationssystem,
• räumliches Zeichen-, Symbol- und Repräsentationssystem.
Mit dieser Differenzierung machte Läpple deutlich, dass Raum theoretisch rekonstruierbar und gesellschaftlich konstituiert wird, womit zwangsläufig eine Verständigungsnotwendigkeit über die jeweilige Bedeutung von Raum entstehe.
Martina Löw (2001) hat den raumsoziologischen Diskurs ein Jahrzehnt später weitergeführt und präzisiert, indem sie auf die Unterschiede der mit den Begriffen »Behälterraum« und »Beziehungsraum« verbundenen Konzepte hinwies. Demnach wird unter einem »Behälterraum« ein Gefäß (z. B. Saal oder Stadtteil) verstanden, das aus dem Blickwinkel von außen nach innen betrachtet mit Gegenständen, Menschen oder Eigenschaften (bspw. Möbel, Menschen, Gerüche etc. in einem Saal bzw. Gebäude, Straßen, Plätzen, Menschen und Lärm in einem Stadtteil) gefüllt sein kann. Beim »Beziehungsraum« wird, von innen nach außen betrachtet, ausgehend von den »Gegenständen« (z. B. Menschen, Aktionen, physische Körper, Organisationen, Regeln, Weltbilder) das Ergebnis der Beziehungen zwischen diesen »Gegenständen« beschrieben.
Zur Darstellung der Vielschichtigkeit und Vielgestaltigkeit der Dynamik von Räumen verwendet Löw den Begriff der (An-)Ordnung von Lebewesen und sozialen Gütern an Orten. Diese Schreibweise in Klammern soll verdeutlichen, dass Räume gleichermaßen auf der Anordnungspraxis und auf gesellschaftlichen Ordnungen beruhen. Räumliche Strukturen würden demnach durch in Räume eingeschriebene Regeln konstituiert und durch Ressourcen gesichert. Löw schlägt vor, von einer durch die Relation zwischen Strukturen und Prozessen geprägten doppelten Konstituiertheit von Raum auszugehen. Zur Analyse von Raumkonstitutionen brauche es demzufolge Kenntnisse der »Bausteine« (soziale Güter und Menschen) und deren Beziehungen untereinander. Hilfreich hierzu sei nach Löw ein Rahmenkonzept unter Verwendung eines »Raum-Zeit-Relativs«, womit im Forschungsprozess der Ausgangspunkt wahlweise auf den »Bausteinen« oder den Beziehungen liegen könne, solange beide Perspektiven einbezogen würden. Im ersten Fall, der vorrangigen Betrachtung der Strukturen, seien für Operationalisierungen die materielle Gestalt, das soziale Handeln, die normative Regulation und die kulturellen Ausdrücke zu beachten.
Aus dem Blickwinkel des Herstellungsprozesses von Raum sind nach Löw die beiden Prozesse »Syntheseleistung« und »Spacing« zu unterscheiden. »Syntheseleistung« meint das Schaffen von Räumen durch die Verknüpfung der Raumelemente (soziale Güter und Lebewesen) durch Menschen über Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Imaginationsprozesse. Unter »Spacing« wird der zweite Vorgang der Konstitution von Raum, das Platzieren von sozialen Gütern und Menschen und deren symbolischer Markierung, durch welche deren Zusammenspiel kenntlich gemacht würde, verstanden. »Syntheseleistung« und »Spacing« geschehen im Alltag der Konstitution von Raum gleichzeitig. Löw geht »(analytisch) von einem sozialen Raum aus, der gekennzeichnet ist durch materielle und symbolische Komponenten« (2001: 15).
Räume sind für Löw aufgrund der in hierarchisch organisierten Gesellschaften meist ungleichen und unterschiedlichen Bevölkerungsteile begünstigenden bzw. benachteiligenden Verteilung oft Gegenstand sozialer Auseinandersetzungen.
»Verfügungsmöglichkeiten über Geld [Ökonomisches Kapital, wie Einkommen], Zeugnis [Kulturelles Kapital, wie Bildung], Rang [Status] und Assoziationen [Inklusion/Exklusion; Soziales Kapital] sind ausschlaggebend, um (An)Ordnungen durchsetzen zu können, so wie umgekehrt die Verfügungsmöglichkeit über Räume zur Ressource werden kann« (Löw 2001: 272).2
Schroer (2006) verweist auf die etymologische Herkunft des Raumbegriffs von »räumen/abräumen/Platz schaffen« und erklärt damit die Bedeutung des »Raum [S]chaffens« als sozialen Prozess. Mit Blick auf die historische Entwicklung der Rezeption des Begriffes konstatiert Schroer eine Veränderung von absoluten (Aristoteles, Newton, Kant) über relativistische (Leibniz, Einstein) zu relationalen Raum-Verständnissen (Elias, Lefèbvre, Löw). Schroer sieht » die besondere Bedeutung Simmels für eine Soziologie des Raums darin, dass er sowohl die strukturelle Seite des Raums betont als auch die Hervorbringung des Raums durch menschliche Aktivitäten« (2006: 78). Das Verdienst der Literaturwissenschaftler um Dünne und Günzel (2006) ist es, eine interdisziplinäre Übersicht der Theorien zu Raum erstellt und dabei eine wertvolle Sammlung von Originaltexten vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart des 21. Jahrhunderts zusammengestellt, aufbereitet und kommentiert zu haben.
Die oben aufgeführten raumtheoretischen Überlegungen sind für Soziale Arbeit deshalb besonders relevant, weil daraus klar ersichtlich wird, dass Räume von unterschiedlichen Bevölkerungsteilen unterschiedlich erlebt, erfahren und bestimmt werden. Wenn mit den Raumkonstitutionen auch Chancen auf Zugang und Ausschluss von Raum einhergehen, wie von Martina Löw (2001) beschrieben, kann die Konstitution von Raum als Gegenstand sozialer Aushandlungsprozesse und sozialer Konflikte im Allgemeinen sowie sozialer Benachteiligung im Besonderen betrachtet werden. So lassen sich bspw. Nutzungskonflikte, die aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen und gesellschaftlicher Machtverhältnisse entstehen, als ver-/aushandelbare gesellschaftliche Prozesse zur Bearbeitung sozialer Probleme verstehen. Als Beispiel zur weiteren Veranschaulichung der empirischen Bedeutung der Raumtheorie eignet sich die Publikation von Emmenegger und Litscher (2011). Darin werden, in Auseinandersetzung mit öffentlichen Räumen, unterschiedliche Kontexte aus multidisziplinären Perspektiven beleuchtet und mit Beispielen von Forschungsprojekten aus der Schweiz belegt. Empirisch evident für die Lebenswirklichkeit und Lebensweise von Menschen dürften die Wohn- und Arbeitsorte sowie Orte der Freizeitbeschäftigung und Orte der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sein. Die Verbindungen solcher Orte lassen sich analytisch als Aktionsräume be- und nachzeichnen (Kaschuba u. a. 2016), während sich die Fragen der individuellen und gruppenbezogenen Bedeutungszuschreibungen im Lebensweltansatz (Thiersch 1929) wiederfinden. Präsenz und Nutzungsverhalten von Menschen an Orten divergieren je nach Lebenslagen, Lebensstilen und Milieuzuschreibungen und sind daher als relevante Aspekte sozialräumlicher Konstellationen zu berücksichtigen. Ebenso prägen empirisch relevante (Ein-)Teilungsprozesse administrativer Art (wie amtlich festgelegte statische Stadtbezirke, Wahlbezirke, Schulbezirke etc.) oder Einteilungen je nach persönlichen Merkmalen und Organisierungsgrad (Kirchenbezirke) das soziale (Er-)Leben.
Aus der Kombination der obigen (raum-)theoretischen Überlegungen mit empirischen Raumnutzungsprozessen lässt sich ein relationales (Raum-)Verständnis entwickeln, das soziale und räumliche Aspekte möglichst weitgehend einbezieht und sensibel für vorschnelle oder unpassende Verwendungen von Behälter- oder Gebietsbegriffen ist.
Dementsprechend ist der Begriff Sozialraum im oben dargelegten und diesem Handbuch zugrunde liegenden Verständnis nicht als Gebietsbegriff synonym für einen geografisch oder administrativ begrenzten Perimeter zu verwenden, wie immer wieder zu lesen ist (»das Leben im Sozialraum«, »Menschen in ihrem Sozialraum«), sondern seine Bedeutung erscheint sinnvollerweise ohne die Verwendung des Substantivs am passendsten.
Als Ergebnis der obigen begrifflichen und theoretischen Explikation wird im Rahmen des hier zu beschreibenden »Handlungskonzept Sozialraumorientierung«
»Sozialraum« als sozial und räumlich strukturierter Kontext verstanden, der von Menschen und ihren Vergesellschaftungen unterschiedlich konstruiert, produziert und interpretiert wird und zu dem Menschen in unterschiedlichen Relationen (Aufenthalt, Begegnung, Interaktion, Zugehörigkeit etc.) stehen.
Mit dem Begriffspaar Sozialraum-Orientierung wird deutlich gemacht, dass das hier zu beschreibende »Handlungskonzept Sozialraumorientierung« eine bestimmte Ausrichtung hat und die Perspektive auf den programmatischen Aspekt »Sozialraum«, in oben beschriebener Bedeutung, richtet. Diese spezifische Sichtweise bietet Orientierung im Sinne einer konzeptionellen Ausrichtung des Handelns (s. o. zu »Handlungskonzept«;
Kap. 1.5) auf Zusammenhänge sozialer und räumlicher Kontexte. Grundlage dieser Orientierung ist die Beschäftigung mit der sozialen Konstitution und Konstruktion von Räumen sowie deren unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen und gesellschaftlichen Bedingtheiten. Dabei genügt es nicht, um die soziale Bedingtheit der Konstitution und Konstruktion von Raum, entsprechend der oben beschriebenen Raumtheorien, zu wissen, sondern zur Orientierung bedarf es ebenfalls der Kenntnis und des Verstehens unterschiedlicher Raumdefinitionen gesellschaftlicher Akteure (Institutionen und Bevölkerung) und deren zugrunde liegenden Interessen. Ganz gleich, ob es sich um ein territoriales Raumverständnis, wie z. B. für behördliche Planungsräume üblich, oder um Milieu bedingt unterschiedliche Aktionsräume von Bevölkerungsteilen handelt, lassen sich die jeweiligen Prozesse des »Raum [S]chaffens« (Schroer 2006) bzw. der »(An)Ordnung von sozialen Gütern und Lebewesen« (Löw 2001) sowie der sozialen »Syntheseleistungen« nach charakteristischen Merkmalen untersuchen.
Mit dem Raumverständnis und -begriff sind auch sozialpolitische Diskurse, bspw. über den »Umbau des Sozialstaats«, vom »Welfare-State« zum »Workfare-State« oder vom »versorgenden« zum »aktivierenden« Staat, verbunden (Dahme/Wohlfahrt 2003). In deren Rahmen würde die Verantwortung für soziale Probleme und deren Bewältigung tendenziell auf die lokale Ebene und schwerpunkmäßig auf das Individuum, die Bürger*innen verlagert, wobei sich der Staat aus der Verantwortung zurückziehen und die Entwicklung den Marktmechanismen überlassen solle (Giddens 1998). In diesem Zusammenhang ist die dezentrale räumlich-territoriale Orientierung an lokalen Steuerungseinheiten (Stadt, Gemeinde, Quartier) und die sozialpolitische Orientierung an selbstverantwortlichen Individuen und leistungsfähigen Gemeinschaften (Nachbarschaft, Bürgerengagement, Kommunitarismus, vgl. Etzioni 1998) zu hinterfragen und mit den Verursachungsgründen und Bewältigungsbedingungen sozialer Probleme zu konfrontieren.
1.3 Sozialraumorientierung im Diskurs der Sozialen Arbeit
In der Formulierung aus dem Handbuch Gemeinwesenarbeit (GWA) (Stövesand u. a. 2013: 21) »GWA integriert die Bearbeitung individueller und struktureller Aspekte in sozialräumlicher Perspektive« wird auf eine grundlegende Orientierung (sozialräumliche Perspektive) hingewiesen, die als programmatischer Aspekt eines Konzeptes (hier Sozialraumorientierung) verstanden werden kann. Auch Oelschlägels (2005: 259) Definition von GWA als »sozialräumliche Strategie, die sich ganzheitlich auf den Stadtteil« richtet, lässt sich als Hinweis auf SRO als Konzept lesen. Folgerichtig konstatieren Stövesand u. a. (2013: 28) »bleibt es richtig, dass die Konzepte von GWA als sozialräumliche Soziale Arbeit bezeichnet werden können«, vermeiden aber die Verwendung des Begriffs »Sozialraumorientierung« als Konzepttitel und vermuten, »dass die Ablösung eines GWA-Konzeptes durch ein Fachkonzept Sozialraumorientierung (Hinte/Treeß 2007) vor dem Hintergrund der oben dargestellten Situation kein Gewinn zu sein scheint« (Stövesand u. a. 2013: 28). Mit dem Begriff »Sozialraumorientierung« tun sich die Herausgeber*innen des Handbuch GWA offensichtlich schwer.
»Nicht zuletzt aufgrund der vorherrschenden Verkürzung des Sozialraumbegriffs auf einen von der Verwaltung bestimmten geografischen Raum und die sich immer deutlicher abzeichnende Funktionalisierung der Sozialraumorientierung zur Einsparung öffentlicher Ausgaben, vor allem der Kinder- und Jugendhilfe« (Stövesand u. a. 2013: 28).
Ein Handlungskonzept, das die o. g. Kritikpunkte aufnimmt und konstruktiv erweitert, kann insoweit zur begrifflichen Klarheit in der Sozialen Arbeit beitragen, als zwischen SRO als Handlungskonzept und GWA als Handlungsfeld Sozialer Arbeit begrifflich differenziert werden kann, was in diesem Band praktiziert wird. Auf diesem Weg bietet das Handbuch GWA, mit seiner umfänglichen Aufarbeitung der Geschichte und Entwicklung sowie ihren Meilensteinen und Positionierungen zur GWA eine wichtige und wertvolle Grundlage.
In der einschlägigen Fachliteratur Sozialer Arbeit war in den letzten Jahrzehnten (von Brülle/Marschall 1981 über Kessel u. a. 2005 bis Noack 2015) verstärkt von »Sozialraum« oder »Sozialräumen« die Rede. In der 5. Auflage des »Wörterbuch Soziale Arbeit« von Kreft/Mielenz (2005) fand sich »Sozialraumorientierung« erstmals als Stichwort im Sachregister, ebenso in Galuskes Methodenbuch ab der 7. Auflage 2007. Kessel u. a. (2005) hatten sich mit ihrem »Handbuch Sozialraum« vorgenommen, die sozialpolitischen, stadtplanerischen, stadtsoziologischen, sozialgeografischen und sozialpädagogischen Debatten zu durchqueren und erstellten daraus eine umfangreiche Sammlung von Beiträgen unterschiedlicher Autor*innen zu Ihrer Ausgangsthese, »Sozialräume stellen immer komplexe Zusammenhänge kultureller, historischer und territorialer Dimensionen dar« (Kessl u. a. 2005: 5).
Andere Autor*innen haben Methoden für den Sozialraum (Deinet 2009) zusammengestellt, »Wege zu einer veränderten Praxis« (Budde u. a. 2006) aufgezeigt oder »Schlüsselwerke der Sozialraumforschung« (Kessl/Reutlinger 2008) gesammelt und publiziert. Zwar gab es bislang noch kein einheitliches »Handlungskonzept Sozialraumorientierung« in der Fachwelt, jedoch eine gemeinsame Grundlage und unterschiedliche Akzentsetzungen. Neben dem von Hinte und Treeß entwickelten »Fachkonzept Sozialraumorientierung« (2007), das erklärtermaßen auf Offenheit für weitere Entwicklungen und lokale Situationen angelegt ist, haben Früchtel, Cyprian und Budde (2007a/b) mit ihrem »SONI-Schema« einen integrierenden Ansatz vorgelegt, der verschiedene Ebenen (Management, politische Steuerung etc.) Arbeitsfelder, Maximen (z. B. Effizienz, soziale Gerechtigkeit, lernende Organisation) und Konzepte Sozialer Arbeit (wie Lebenswelt-, Ressourcen-, Managementorientierung) verknüpft und durch eine schematische Darstellung veranschaulicht. Seit der Vorlage des »Fachkonzept Sozialraumorientierung« (Hinte/Trees 2007) gibt es immer wieder Ansätze zur Weiterentwicklung dieses, ursprünglich schwerpunktmäßig auf die Kinder- und Jugendhilfe bezogenen Konzepts wie bspw. von Noack (2015), der sich auch intensiv mit der Kritik am »Fachkonzept Sozialraumorientierung« auseinandersetzt. Noack schlägt einen »Mittelweg« zwischen subjektorientiertem Verständnis sozialer Lebenswelten einerseits und der eher territorialen Planungsperspektive von »Systemakteuren« aus Politik und Verwaltung vor. Den Vorteil dieses Mittelwegs sieht er, aus handlungsorientierter Perspektive, in der Differenzierung nach »Planungsräumen« (territorial-)raumbezogener Steuerung sowie individuellen »Lebensräumen«, zu verstehen als Gesamtheit der räumlichen Dimensionen einer individuellen Lebenswelt.
»Sozialräume« will Noack als Schnittfläche sich überlappender individueller »Lebensräume« verstanden wissen. Die Verbindung beider Perspektiven herzustellen, erklärt er zur vermittelnden oder intermediären Aufgabe Sozialer Arbeit.
Die von Wolfgang Hinte selbst, zusammen mit Oliver Fehren, vorgenommene Beschreibung, Sozialraumorientierung (SRO) sei »keine neue ›Theorie‹, kein mit anderen ›Schulen‹ konkurrierender Ansatz, sondern eine unter Nutzung und Weiterentwicklung verschiedener theoretischer und methodischer Blickrichtungen entwickelte Perspektive, die als konzeptioneller Hintergrund (Fachkonzept) für das Handeln in allen Feldern Sozialer Arbeit dient« (Hinte/Fehren 2013: 19), geht bereits in die Richtung der Konzeptualisierung von SRO in diesem Handbuch. Dort wird zwar ebenfalls auf die unterschiedlichen Raumbedeutungen hingewiesen und Raum als Konstrukt problematisiert, allein es fehlt die letzte Konsequenz des Verzichts auf die Verwendung von Sozialraum als Perimeter oder Behälter, denn Sozialraum wird u. a. als Kunstwerk, »verinselte Lebenswelt« (ebd.: 22) und »Steuerungszone« (ebd.: 23) bezeichnet. Das »Fachkonzept Sozialraumorientierung« wird zwar von Hinte/Fehren gegenüber GWA abgegrenzt, die als Arbeitsfeld bezeichnet wird, dabei bleibt der Konzeptbegriff, als »übergreifendes Betriebssystem« bezeichnet (ebd.: 27), allerdings vergleichsweise schwammig.
Auf dem Weg zu einem handlungsfeldübergreifenden Konzept Sozialer Arbeit verfolgt Schönig (2008: 10) »das Ziel, durch eine einheitliche Terminologie und Auffassung von ›Sozialraumorientierung‹ einen Überblick zu den zentralen Fragen, Theorien und Methoden zu geben« und bezieht sich dabei auf das Verständnis von »Sozialraumorientierung als Handlungskonzept Sozialer Arbeit« von Becker (2006).
Von Kessl und Reutlinger (2013) wurde mit »Sozialraumarbeit« der bereits vorhandenen Begriffsvielfalt eine weitere Variante hinzugefügt. Sie möchten darunter eine professionelle Perspektive verstanden wissen, die auf der Basis einer reflexiven Haltung »kontinuierlich mit der Bearbeitung der Aufgabe konfrontiert ist, sich einer entsprechenden herrschaftskritischen Reflexion stellen und sich auf dieser Basis fachlich positionieren zu müssen« (ebd.: 137).
Von Wohlfahrt u. a. (2003; 2005) wurde eine allgemeine Euphorie bzgl. der SRO konstatiert und als »Verschleierungsrhetorik« des Sozialstaatsabbaus kritisiert. Gegen den Vorwurf der Missachtung und Abschaffung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets argumentieren wiederum Budde/Früchtel/Hinte (2006) und belegen dies durch bundesweite Praxisbeispiele als Wege zu einer veränderten Praxis.
Einer grundsätzlichen Revision sozialraumbezogener Sozialer Arbeit unterzog Gabriele Bingel (2011) die Entwicklung sozialraumorientierter Sozialer Arbeit, von der Settlementbewegung über sämtliche Varianten der GWA bis zum Quartiermanagement, in historischer Perspektive bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, der Sozialraumdiskurs sei der Versuch, die Diskrepanz zwischen hehren sozialen Visionen Sozialer Arbeit und ihrem begrenzten Handlungsrepertoire zu deren Verwirklichung zu verringern. Die Attraktivität des »Sozialraums« gründe auf der scheinbar idealen Möglichkeit der Verbindung von »Lebensweltlichem« und »Gesellschaftlichem«. Das Dilemma, sozial benachteiligte Menschen grundsätzlich als bewältigungsfähige und zu autonomer Lebensbewältigung fähige Menschen und Adressat*innen Sozialer Arbeit zu betrachten und damit aber gleichzeitig den Einfluss sozialstruktureller (Lebens-)Bedingungen zu relativieren, würde im sozialräumlichen Diskurs versucht dadurch aufzulösen, dass Gesellschaft grundsätzlich als gestaltbar und veränderbar betrachtet und dargestellt würde, während gleichzeitig subjektbezogene Strategien wie Bildung, Begleitung oder auch Disziplinierung zur Anwendung kämen.
Diese Kritik greift deshalb zu kurz, weil genau aufgrund der Reziprozität beider von Bingel genannter Auftragsaspekte Sozialer Arbeit (Verminderung sozialer Benachteiligung vs. Selbsthilfe und -organisation) die Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen einzufordern und im gesellschaftlichen Auftrag zu praktizieren sind. Denn benachteiligte Bevölkerung wird gerade durch sozialstrukturelle Bedingungen daran gehindert, ihre vorhandenen Ressourcen und Potenziale zu nutzen und zu erweitern (Hradil 1999). Soziale Arbeit geht dem soziale Ungleichheit nivellierenden Programm eines aktivierenden Bürgerstaats dann nicht auf den Leim, wenn Aktivierung als Aktivitätsermöglichung und -unterstützung (Noack 2015) für sozial benachteiligte Bevölkerung als gesellschaftliche Aufgabe angesehen und praktiziert sowie die Verantwortung dafür nicht alleine den Betroffenen zugewiesen wird.
Die Thematisierung sozialer Benachteiligung muss nicht in »paternalistische Bedürfnisinterpretation« und »bevormundende Kontrolle ungünstiger Lebensstile in Sozialräumen« (Bingel 2011) abdriften, wenn sie auf der Basis vertrauensvoller, lebensweltorientierter Arbeit mit Betroffenen geschieht und deren Themen und Problemsicht aufnimmt. Dennoch dürften Stigmatisierungseffekte und Insuffizienzgefühle bei Betroffenen zwar unerwünschte aber nie ganz auszuschließende Effekte sein, deren Auftreten sicher auch mit der Machtbalance der Problemdefinitionen von Betroffenen und Fachkräften Sozialer Arbeit zu tun hat.
Bingel (2011) gründet ihre Argumentationsfigur auf der problematischen Fokussierung des Gegenstands Sozialer Arbeit, der »Lösung« sozialer Probleme. Dies stellt eine weder korrekte noch notwendige Engführung der einschlägigen disziplinären Gegenstandsbeschreibung Sozialer Arbeit dar, die von Engelke (2004) als »Bewältigung sozialer Probleme« identifiziert wird. Mit dem Anspruch der »Lösung sozialer Probleme« (Bingel 2011) wird eine utopische Grundlage professioneller Mandatierung angenommen, deren Verwirklichung von vornherein als uneinlösbar erscheinen muss. »Bewältigung sozialer Probleme« (Engelke 2004) beinhaltet dagegen Aufgaben, die sich auf der Basis interdisziplinären Erklärungs- und Handlungswissens, professionell wirkungsvoll bearbeiten lassen. Auch die Darstellung des gesellschaftlichen Auftrages Sozialer Arbeit als Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft geht von einem zwar in den Sozialwissenschaften gängigen, aber nicht zwingenden Verständnis sozialer Prozesse aus. So bezeichnet Elias (1970) mit dem Begriff der »Figuration« Verflechtungsbeziehungen wechselseitig aufeinander angewiesener, weil voneinander abhängiger Menschen, deren Interdependenzgeflecht insgesamt als Gesellschaft bezeichnet werden könne und müsse, d. h. vereinfacht ausgedrückt: Gesellschaft besteht aus miteinander interagierenden Individuen.
Zum dritten geht Bingel (2011) von einem absoluten Integrationsbegriff aus, der eine vollständige Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder an deren sozialen Gütern impliziert. Vollständige Integration ist in Gesellschaften unmöglich, die sich angesichts wechselnder Machtpotenziale menschlicher Beziehungen ständig wandeln. Wenn der Auftrag Sozialer Arbeit in der »Bewältigung sozialer Probleme« besteht und Gesellschaft als Interdependenzgeflecht gegenseitig voneinander abhängiger Menschen gesehen wird, kann Soziale Arbeit als vermittelnde oder intermediäre (Fehren 2008) Instanz insofern wirksam werden, als sie die Analyse der Verteilung von Machtpotenzialen und gesellschaftlichen Gütern und Chancen, deren Thematisierung und Skandalisierung, unter Verweis auf proklamierte, gesetzlich verankerte Ansprüche und Diskrepanzen zur empirischen Wirklichkeit sowie die Entwicklung von Angeboten professioneller, theoretisch und empirisch fundierter Interventionen und deren Einsatz als ihre Aufgabe annimmt.
1.4 Sozialraumorientierung – interdisziplinäres Handlungskonzept
Das hier zu beschreibende »Handlungskonzept Sozialraumorientierung« beinhaltet die analytische Auseinandersetzung mit Raum in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit aus historischer und sozialkultureller Perspektive (Dünne/Günzel 2006). Um sozialräumliche Prozesse erkennen und verstehen zu können, sind theoretische Grundlagen aus unterschiedlichen »menschenwissenschaftlichen« Disziplinen (Elias 1970) zu berücksichtigen und nach möglichen Erklärbeiträgen zu überprüfen. Von der Sozialgeografie, deren Gegenstand der sozial angeeignete und gestaltete Raum ist (z. B. Werlen 2008, Lichtenberger 1998), werden Erkenntnisse über soziale Gestaltungsprozesse räumlich-materieller Lebensbedingungen ergänzt. Hintergründe und Wechselwirkungen zwischen menschlichen Lebensweisen und deren räumlichen Formen, wie z. B. sesshafte oder nomadische Siedlungsweisen oder die Entwicklung von Städten und Dörfern, waren bereits Gegenstand der frühen Raum- und Stadtsoziologie, von deren Arbeiten Erkenntnisse über Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung in ihren sozialräumlichen Dimensionen gewonnen werden können (u. a. Tönnies 1887, Sombart 1931, Simmel 1908). Fragen der ökonomischen Organisation, also der Wirtschaftsweise von Gesellschaften sind ebenfalls Gegenstand soziologischer und sozialpolitischer Theorien, die Erklärungen zu sozialräumlichen Aspekten der Erbringung und Verteilung gesellschaftlicher Güter liefern (u. a. Engels 1845; Marx/Engels 1872; Sombart 1902; Weber 1922). Der sozialökologische Ansatz der Chicagoer Schule (Park/Burgess/McKenzie 1925) und deren deutsche Variante, der »Kölner Schule« (Friedrichs 1977), bietet Erklärungen zur sozialen und räumlichen Organisation der Gesellschaft aus einer (sozial-)ökologischen Betrachtung der kollektiven Interaktionen von Individuen mit ihrer Umwelt. Sie erklären Selektionsprozesse mit den Prinzipien einer marktorientierten und ohne staatliche Eingriffe sich überlassenen (Stadt-)Entwicklung in vorwiegend wirtschaftsliberal organisierten Gesellschaften.
Voraussetzungen und Konsequenzen menschlichen Zusammenlebens auf engem Raum sind wiederum Gegenstand sozialpsychologischer Betrachtungen aus sehr unterschiedlichen Perspektiven (Simmel 1903; Elias 1937,1965; Sennet 1974; Beck 1986; Etzioni 1996; u. a.) und bieten für ein sozialräumliches Handlungskonzept wichtige theoretische Grundlagen zum analytischen Verständnis sozialer Prozesse gesellschaftlicher Inklusion und Exklusion.
Stadtsoziologische Erkenntnisse zur Dynamik globaler (Stadt-)Entwicklungen (Sassen 1991, Berking 2002), zum Vergleich globaler und europäischer Stadtmodelle (Häußermann 2001; Kaelble 2001), zu wesentlichen Merkmalen urbaner Lebensformen (Wirth 1938; Herlyn 1974; Prigge 1987), zum Spannungsverhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit (Bahrdt 1961) sowie zu den Kontroversen über Wirkungen von Homogenität und Heterogenität in Wohngebieten (Gans 1974; Heitmeyer/Dollase/Backes 1998; Häußermann/Oswald 1997; u. a.) sind wesentliche Grundlagen zum Verständnis früherer und aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und den diesbezüglichen sozialpolitischen Diskursen. Die räumlich-materiellen Rahmenbedingungen und deren Gestaltung sind, wie oben bereits erwähnt, Gegenstand von Stadtgeografie (Christaller 1933; Hofmeister 1999; u. a.), Architektur (Benevolo 2007; Hoffmann-Axthelm 1993; u. a.) und Stadtplanung (Streich 2011; u. a.) und geben Auskunft über Einflussfaktoren, Ideen, Möglichkeiten und Grenzen der räumlich-baulichen Gestaltung menschlicher Siedlungen wie Städten und Gemeinden.
1.5 Sozialraumorientierung – Handlungskonzept Sozialer Arbeit
Weil Handlungskonzepte nach o. g. Definition Modellierungen darstellen, in welchen Ziele, Inhalte, Methoden und Verfahren in einen sinnhaften Zusammenhang gebracht werden, bedarf das Handlungskonzept SRO einer Zielbestimmung. Diese ergibt sich aus dessen disziplinärer Zuordnung zur Sozialen Arbeit, die in dieser Publikation behandelt wird.
Mit Ernst Engelke (2004) können wir Gegenstandsbereich und Anliegen Sozialer Arbeit in der »Bewältigung sozialer Probleme« sehen und dies als permanente Aufgabe in Gesellschaften begreifen, die Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit zum ethischen Leitbild erheben. Die Frage nach dem »Sozialen« kann nach soziologischer Betrachtung dahingehend beantwortet werden, dass das »Soziale« »der zentrale Grundbegriff [ist], mit dem jede geordnete Form von Aufeinanderbezogenheit, Interdependenzen, Wechselwirkungen, Kommunikationen und Bindung zwischen Handlungen oder Systemen bezeichnet wird« (Groenemeyer 2012: 21).
In der Sozialpolitik und der Sozialen Arbeit wird das »Soziale« mit einer normativen Gemeinwohlorientierung sowie Förderung und Schutz hilfebedürftiger Menschen verbunden. Für das Phänomen sozialer Probleme existieren unterschiedliche Definitionen, die allerdings Gemeinsamkeiten in mindestens drei Punkten aufweisen. Sie thematisieren erstens eine »gesellschaftliche Störung«, die als Diskrepanz zwischen gesellschaftlichen Ansprüchen und der Wirklichkeit beschrieben werden können. Zweitens beschreiben diese Definitionen einen Prozess der öffentlichen Problematisierung sozialer Probleme im Rahmen einer kollektiven Definition bzw. Problemkonstitution. Als dritte Gemeinsamkeit identifiziert Groenemeyer (2012: 27f.) in den untersuchten Definitionen den Anspruch auf eine Problembearbeitung, oft verbunden mit einem Veränderungsappell. Soziale Probleme entstehen nach Elias (1970; 1976) aus komplexen (sozialen) Prozessen, die von vielerlei Faktoren wechselseitig beeinflusst werden.
1.5.1 Zielbestimmung sozialraumorientierter Sozialer Arbeit
Soziale Arbeit gilt als normative Handlungswissenschaft (Staub-Bernasconi 2007), weil sie sich nicht auf die Analyse ihres disziplinären Gegenstandes (soziale Probleme) beschränkt, sondern sich auf der Basis normativer Orientierung, professionsspezifische Ziele setzt und daran ausgerichtete professionelle Interventionen gestaltet. Die normative Orientierung Sozialer Arbeit ergibt sich aus deren Bezug auf allgemeine Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit, die u. a. in der Definition Sozialer Arbeit des internationalen Verbandes Sozialer Arbeit verankert sind (IFSW 2014)3. Als Handlungswissenschaft verbindet die Soziale Arbeit ihre, auf Erklärungs- und Wertewissen basierenden, normativen Ziele mit theoretisch fundiertem und durch empirische Forschung gewonnenem Veränderungswissen zu professionellen Interventionen, mittels fachgerechter Kombinationen von Methoden und Techniken. Die Schwerpunkte der Konzepte und Methoden Sozialer Arbeit haben sich im Laufe der Zeit, entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel, immer wieder verändert und werden auch in Zukunft immer wieder weiterentwickelt werden (müssen).
»Sozialraumorientierung« meint ein Handlungskonzept ganzheitlichen, nicht Individuen zentrierten Denken und Handelns, das auf sozial und räumlich strukturierte Kontexte bezogen wird und die Entwicklung menschenwürdiger und sozial gerechter Lebensverhältnisse zum Ziel hat.
1.5.2 Fachliche Verortung sozialraumorientierter Sozialer Arbeit
SRO wird in diesem Handbuch als ein Handlungskonzept verstanden, das auf anderen Handlungskonzepten Sozialer Arbeit wie Lebensweltorientierung (Thiersch 1992) oder Ressourcenorientierung (Herriger 2014) aufbaut, an diese anschlussfähig ist, mit dem jedoch kein Dominanzanspruch für die Soziale Arbeit erhoben werden kann und soll. Allerdings besitzt es Innovationspotenzial in Bezug auf die Gestaltung sozialer Veränderungen und die Zuständigkeit Sozialer Arbeit im Zusammenspiel mit disziplinär anders verorteten Akteuren, weil es auf lokaler Ebene quasi als Modell entwickelt und praktiziert werden kann (Bingel 2011: 244).
Das Handlungskonzept SRO findet selbstverständlich Anwendung im spezifischen Handlungsfeld sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen, im Rahmen von Stadt- und Quartierentwicklung, sei es direkt vor Ort in der Quartierarbeit oder dem Quartiermanagement, in Projekten oder dauerhaften Stadtteilzentren und als Handlungskonzept in anderen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit, wie z. B. der Schulsozialarbeit, der offenen Jugendarbeit oder den Allgemeinen sozialen Diensten, aber auch zunehmend in der Altenhilfe, Behindertenhilfe, Straffälligenhilfe usw. (
Tab. 1.3).
SRO als Handlungskonzept Sozialer Arbeit impliziert Notwendigkeiten der interdisziplinären Kooperation, der Verbindung verschiedener Handlungsfelder und Handlungsebenen sowie der Integration weiterer Handlungskonzepte und unterschiedlicher Methoden Sozialer Arbeit. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist insbesondere nach dem oben vorgestellten Konzeptbegriff unumgänglich, weil gesellschaftliche Transformationsprozesse, die sich auf lokaler Ebene niederschlagen, nur im gemeinsamen Strategiediskurs unterschiedlichster Institutionen, Organisationen und Disziplinen zu bewältigen sind. Ein entsprechendes Management kann dafür sorgen, so Monika Alisch (1998), dass das gemeinsame Ziel nicht aus dem Auge verloren wird (»Managementorientierung«4).
Wie bereits erwähnt, zielt das Handlungskonzept SRO überwiegend nicht auf Veränderung einzelner Menschen oder deren Lebensgewohnheiten durch erzieherische oder therapeutische Interventionen. Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen, deren Betroffenheit von bestimmten Lebenssituationen, wie z. B. Erwerbslosigkeit, häusliche Gewalt, physische oder psychische Belastungen und Einschränkungen, durchaus unterschiedlich sein können. SRO ist ausgerichtet an vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnissen, geäußerten Interessen und dem Willen der Menschen an deren Verwirklichung (Bedürfnis-/Interessen-/Willensorientierung). Diese werden dazu ermutigt und dabei unterstützt, Ihre (Menschen- und Bürger*innen-)Rechte einzufordern und sich an der Entwicklung ihrer Lebensbedingungen zu beteiligen (Teilhabe/Partizipation). Dazu werden sozialräumliche Ressourcen wie Straßen, Plätze, Parks, Gebäude, ökonomische, soziale und kulturelle Kapitalien, aber auch Ideen und Fähigkeiten der Bevölkerung sowie öffentliche und private Dienstleistungen gesucht, analysiert, aufgebaut, erweitert, vernetzt und allgemein nutzbar gemacht (Ressourcenorientierung). Die Themen sind dabei nicht vorbestimmt, sondern können so vielfältig sein wie das Leben der Menschen und deren jeweilige Deutungsmuster (Lebensweltorientierung). Grundlage des dabei zum Tragen kommenden Handlungskonzeptes der Lebensweltorientierung ist das Interesse an Situationen und Themen der Menschen und deren ›eigensinniger‹ Deutung und Bewertung. Daraus leitet sich die Anforderung an Soziale Arbeit ab, die Lebenswelt(en) von Menschen, für welche die Fachkräfte Sozialer Arbeit zuständig werden oder sind, zu erkunden, zu verstehen und akzeptieren zu lernen. Diese Zuständigkeit kann sich aus territorialen, funktionalen oder kategorialen Handlungsfeld bezogenen Beauftragungen5 ergeben.
Um die Vielfalt öffentlicher oder privater Dienste und Organisationen vor Ort überschaubar und nutzbar zu machen, braucht es entsprechende Kooperation, Koordination und Vernetzung (Vernetzung). Weil gerade benachteiligte Menschen – aufgrund geringen Einkommens, geringer Mobilität oder fehlender Arbeitsbezüge – stärker auf den sozialen (Nah-)Raum orientiert und teilweise auch angewiesen sind, halten Hinte u. a. (2007: 177ff.) den sozialen Raum für eine bedeutende Steuerungsdimension Sozialer Arbeit als Ergänzung zu bereichs- und zielgruppenorientierten Arbeitsansätzen. Soziale Arbeit könne dadurch die Menschen unterstützen, ihr sozial- und räumlich strukturiertes Lebensumfeld zu gestalten und ihnen durch Aufbau und Nutzung von Ressourcen im lokalen Nahraum wirksam helfen.
Die folgende Abbildung 1.1 bietet einen schematischen Überblick über einige Handlungskonzepte Sozialer Arbeit sowie deren wesentliche Anliegen und Aussagen (
Abb. 1.1). In diesem Kapitel werden einzelne Handlungskonzepte jeweils themenbezogen erwähnt bzw. auf diese verwiesen. Eine weitergehende Rezeption und Diskussion dieser Handlungskonzepte kann hier nicht geleistet werden, weshalb auf die einschlägige Literatur verwiesen sei.
Mit seiner sozialräumlichen Orientierung steht das Handlungskonzept SRO in der Tradition der GWA, baut auf deren Erfahrungen auf und entwickelt diese weiter. Nach dem diesem Handbuch zugrunde liegenden Verständnis und obigen Darlegungen, wird
Sozialraumorientierung (SRO) als Handlungskonzept Sozialer Arbeit beschrieben, wohin gegen Gemeinwesenarbeit (GWA) als Handlungsfeld Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen verstanden (vgl. Becker 2016) wird.
SRO und GWA sind demnach weder gleichzusetzen noch gegenseitig zu ersetzen (vgl. Fehren 2017). Im o. g. Sinne sozialräumlich orientierte Soziale Arbeit hat seit ihren Anfängen versucht eine ganzheitliche Perspektive einzunehmen, die sowohl auf Entwicklung und Erhalt hoher Lebensqualität als auch auf die Veränderung benachteiligender Verhältnisse sowie die Unterstützung und Hilfe für benachteiligte Menschen in ihrem sozialen und räumlichen Umfeld ausgerichtet ist. Dabei werden Verbindungen zwischen gesellschaftlichen Krisenerscheinungen, deren Ursachen, den jeweiligen sozialpolitischen Bewältigungsversuchen und der Lage der betroffenen Bevölkerung gezogen und für die Entwicklung und Gestaltung von Interventionen der Sozialen Arbeit berücksichtigt. Die Betonung der sozialräumlichen Orientierung als programmatischem Aspekt des Handlungskonzeptes SRO beruht weder auf der Erkenntnis, dass gesamtgesellschaftliche Probleme auf lokaler Ebene oder im »sozialen Nahraum« gelöst werden könnten, noch auf einer konzeptionellen Entscheidung zugunsten der Bearbeitung von Symptomen gesellschaftlicher Problemlagen oder auf der Präferenz pädagogischer Ziele der Verhaltensänderung von Menschen, die für ihre prekäre Lebenslage selbst verantwortlich gemacht werden. Ausgangspunkt sind die unveräußerlichen (Menschen-)Rechte auf ein menschenwürdiges Leben unter Bedingungen sozialer Gerechtigkeit. Diese lassen sich auf lokaler Ebene und im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen am greifbarsten operationalisieren. In sozialräumlicher Perspektive werden die Verbindungen zwischen Gesellschaft und Lebenswelt als von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängige Lebenslagen und von individuellen Prägungen beeinflusste Lebensräume wahrnehmbar, beobachtbar und gestaltbar.

Abb. 1.1: Handlungskonzepte Sozialer Arbeit, Quelle: Becker 2014: 30
Die sozialstrukturellen Auswirkungen z. B. des Wohnungs- und Arbeitsmarktes oder die Bedeutung einer bedarfsgerechten sozialen, verkehrlichen und ökonomischen Infrastruktur sowie die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien der jeweils von Chancen und Risiken ungleich betroffenen Bevölkerung lassen sich in sozialräumlichen Kontexten nachvollziehbar identifizieren.
1.5.3 Gesellschaftspolitische Verortung sozialraumorientierter Sozialer Arbeit
Zur Arbeit an der Verhinderung und Veränderung benachteiligender und menschenunwürdiger Lebensbedingungen bringt sozialraumorientierte Soziale Arbeit ihre Expertise auf den unterschiedlichen Ebenen gesellschaftlicher Organisation ein, indem Sie ihre Analysekompetenz den zuständigen Akteuren zur Verfügung stellt und sie dazu auffordert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, und sozial benachteiligte Menschen dabei unterstützt und ermächtigt, sich für ihre Anliegen einzusetzen und ihre (Menschen- und Bürger*innen-)Rechte einzufordern. Um diesen politischen Auftrag erfüllen zu können, wurden Arbeitsformen und Methoden entwickelt und erprobt, die es Sozialer Arbeit ermöglichen, auf verschiedenen Handlungsebenen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern jeweils adäquate fachspezifische Schwerpunkte zu setzen. Diese können sowohl in der parteilichen Arbeit zur Unterstützung der Bevölkerung auf der Quartierebene als auch in der vermittelnden Arbeit intermediärer Instanzen eher in der koordinierenden oder der programmatischen Arbeit innerhalb kommunaler Verwaltung bzw. freier Träger und Verbände liegen. Immer jedoch gilt das Primat der Sozialen Arbeit, sich im Widerstreit der Interessen für die Anliegen der am stärksten benachteiligten und hilfebedürftigen Menschen einzusetzen und in der interdisziplinären Kooperation die Sichtweise Sozialer Arbeit zugunsten einer sozialen und gerechten Gesellschaft prominent zu vertreten.
Soziale Arbeit erbringt vorwiegend personenbezogene Dienstleistungen, die in der Regel im direkten Kontakt erbracht werden müssen. Dazu bedarf es einer aufsuchenden Gestaltung der Kontaktaufnahme und einer Haltung respektvollen Interesses und Akzeptanz für den Eigensinn der Lebensdeutung und -gestaltung der Menschen, die als Expert*innen für ihre Lebenssituation angesehen werden. Diese Orientierung am Willen, den Fähigkeiten und Möglichkeiten, aber auch an den Grenzen der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit von von sozialen Problemen betroffener Menschen ist nicht gleichzusetzen mit politischen Programmen des aktivierenden Staates, wonach die Bürger*innen zu Aktivität und Selbsthilfe verpflichtet werden, während sich das Staatswesen aus der Verantwortung zurückzieht und die Frage nach Bürger*innenrechten moralisierend zurückweist (vgl. Wohlfahrt u. a. 2003). Denn dabei wird tendenziell außer Acht gelassen, dass auch Engagementpotenziale ungleich verteilt sind und die Verlagerung staatlicher Aufgabenverantwortung auf die Bevölkerung die ungleiche Verteilung sozialer Güter (»Kapitalien« nach Bourdieu 1982) verstärkt bzw. die Einforderung bürgerschaftlicher Verantwortung und Engagement – bis hin zu Sanktionen und Strafe – soziale Benachteiligung verschärft. Im Gegensatz dazu reklamiert das Handlungskonzept SRO die Unterstützung von Menschen mit geringen Engagementpotenzialen und -erfahrungen anstatt deren moralische Verurteilung oder gar Sanktionierung.
Diese würden ansonsten dreifach benachteiligt:
• durch die grundlegende strukturell ungleiche Verteilung sozialer Güter zu ihren Ungunsten,
• durch die Dominanz durchsetzungskräftiger Bürger*innen mit hohem Engagementpotenzial,
• durch die moralische Verurteilung und Sanktionierung eines Verhaltens als Folge sozialer Benachteiligung.
Auch Gemeinschaftsideologien eignen sich, trotz ihrer zeitweisen Popularität und unabhängig von ihren konservativen oder sozialrevolutionären Spielarten, nicht als Integrations-Vermittlungs-Konzepte Sozialer Arbeit (Bingel 2011: 215ff.), weil deren Inklusions- und Exklusionsmechanismen soziale Benachteiligung nicht verhindern, sondern eher verschärfen oder festigen (Sennett 1974). Denn sowohl auf gesamtgesellschaftlicher Ebene (Bürger*innenrechte, soziale Gerechtigkeit) als auch auf lokaler Ebene werden durch Gemeinschaftsideologien Interessen eher homogenisiert und Konflikte externalisiert, die dadurch innerhalb der Gemeinschaft nicht mehr ausgetragen oder ausgehandelt werden können (Sennett 2012).
Die für Soziale Arbeit permanente Herausforderung, trotz der Diskrepanz zwischen anspruchsvollen Zielen und begrenzten Handlungsmöglichkeiten einen wirksamen Beitrag zu gesellschaftlicher Integration leisten zu wollen und zu müssen, kann durch das Handlungskonzept SRO nicht aufgehoben, aber bearbeitet werden. Gesamtgesellschaftliche Problemverursachungen lassen sich auch auf lokaler Ebene analysieren und deren Bewältigungsverantwortung an die jeweilige politische Handlungsebene adressieren. Ausgehend von der Prämisse, dass gesellschaftliche Strukturen und Prozesse gestaltbar sind und die wechselseitigen Verflechtungen (Interdependenzen) menschlicher Beziehungen (Elias 1991; 1976) in sozialräumlichen Kontexten erlebbar und handlungswirksam werden (Elias/Scotson 1965), bietet das Handlungskonzept SRO Möglichkeiten der Bewältigung sozialer Probleme, in dem es die Vielfalt unterschiedlicher Aspekte sozial-räumlicher Kontexte integriert und in Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren, vorwiegend auf lokaler Ebene, bearbeitbar macht.
Im Folgenden soll Sozialraumorientierung als integratives Handlungskonzept Sozialer Arbeit in seinen Grundzügen dargestellt und erläutert werden. Dabei gilt es integrative Wirkungen zu berücksichtigen, die das Handlungskonzept SRO in Bezug auf interdisziplinäre Vernetzung und Methodenintegration erzielen kann.
1.5.4 Sozialraumorientierung als integratives Handlungskonzept Sozialer Arbeit
SRO ist nach Lesart dieses Handbuches per se ein integratives Handlungskonzept, denn es integriert sowohl die unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufträge Sozialer Arbeit, der Analyse und Veränderung benachteiligender Bedingungen einerseits und der Hilfe und Unterstützung für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen andererseits. Die Arbeit an der Verminderung, Vermeidung und Bewältigung sozialer Probleme, als Gegenstand der Disziplin Soziale Arbeit (Engelke 2004), stellt eine komplexe Aufgabe dar und bedarf daher interdisziplinärer Zusammenarbeit und der Integration unterschiedlicher Disziplinen und Professionen. SRO wirkt hierbei integrativ, weil und wenn sie geprägt ist von einer aufgaben- und zielorientierten Kooperation (vorwiegend) lokaler Akteure.
Wie in den vorigen Abschnitten bereits erwähnt, beinhaltet das hier beschriebene Handlungskonzept SRO einen Multimethodenansatz. Die konzeptadäquat anwendbaren Methoden und Techniken variieren je nach Bedarf, Zweck und Situation. Sie reichen von Forschungsmethoden (z. B. Sozialstruktur-/Sozialraumanalyse oder aktivierende Befragung) über Methoden der Beratung, Bildungs- und Kulturarbeit (z. B. Mediation, Eltern-/Kind-Bildung oder interkulturelle Begegnung), der Arbeit mit Großgruppen (z. B. »Open Space«, »Worldcafé«, »Zukunftswerkstatt« etc.) bis zu politischer Arbeit zur Veränderung von Lebensbedingungen unter Beteiligung der Bevölkerung (wie Community Organizing, Lobbying, Fundraising) auf unterschiedlichen Ebenen. So gilt Sozialraumanalyse als Methode zur Gewinnung von Erkenntnissen über Strukturen und Prozesse in sozialräumlichen Kontexten, die gleichzeitig als Aktionsforschung zu verstehen und anzuwenden ist, weil die gewonnenen Erkenntnisse jeweils wieder in den Untersuchungsprozess einfließen und damit auch in den Forschungsprozess verändernd eingegriffen wird. Die Auswahl und Anwendung von Methoden im Rahmen des Handlungskonzeptes SRO richtet und unterscheidet sich selbstverständlich auch nach den spezifischen Arbeitszielen und -formen, die je nach Handlungsfeld Sozialer Arbeit sehr unterschiedlich sein können.
Weil für das Handlungskonzept SRO die Beteiligung der Bevölkerung konstituierend ist, gehören Methoden und Techniken der Partizipationsgestaltung und Engagementförderung zu den wesentlichen Aktivitäten der Fachkräfte Sozialer Arbeit, die ihr Handeln an dem Handlungskonzept SRO ausrichten. Eine dritte Kategorie stellen Methoden und Techniken zur Kooperation und Koordination sowie zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure einschließlich der Bevölkerung dar. Eine tabellarische Übersicht von Methoden und Techniken zur Gestaltung von Interventionen entsprechend dem Handlungskonzept SRO findet sich in Becker (2014: 183ff.). Dort sind zahlreiche Methoden und Techniken stichwortartig beschrieben und mit Quellenverweisen versehen, die zu ausführlichen Beschreibungen der Methoden und Techniken führen. Die dort aufgeführten Methoden und Techniken sind den drei o. g. Anwendungszwecken der Erforschung und Entwicklung, der Beteiligung der Bevölkerung und der Vernetzung lokaler Akteure zugeordnet.
1.5.5 Rechtliche Grundlagen sozialräumlichen Handelns
Auf europäischer Ebene wurden durch den Maastrichter Vertrag 1992 sowie im Vertrag von Amsterdam 1997 den Kommunen durch die Zusicherung des »Subsidiaritätsprinzips«, Selbstverwaltungsrechte und Gestaltungsfreiheit eingeräumt bzw. zugesichert (Naßmacher 2011). Den Städten und Gemeinden wird in Deutschland gemäß Grundgesetz das Recht eingeräumt, »alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln« (Art. 28 Abs. 2 GG).
Diese Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Um ihre Aufgaben gewährleisten zu können, wird den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zur Sicherung der finanziellen Eigenverantwortung auch die Nutzung von Steuerquellen zugestanden. Hierzu dürfen Kommunen z. B. über Gewerbesteuerhebesätze eigene wirtschaftskraftbezogene Steuerquellen nutzen. Mit Artikel 72 Absatz 2 GG liegt darüber hinaus eine Rechtsgrundlage vor, die mit der »Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet« eine sozialräumlich ausgleichende Orientierung zum Ziel hat. Damit widerspricht eine Polarisierung von Regionen nach unterschiedlichen Lebensverhältnissen dem Grundgesetz nach Artikel 72.
Im Rahmen der allgemeinen Daseinsvor- und -fürsorge obliegt es den Kommunen, Aufgaben in nahezu allen Politikfeldern, von Bauen, Verkehr, Infrastruktur über Wirtschaft und Soziales bis hin zu Bildung, Kultur und Sport, zu erfüllen. Kommunen verfügen hierzu über eigene Personal-, Organisations- und Finanzhoheit. Ihre Zuständigkeiten werden nur z. T. durch Bundesgesetze wie bspw. im Baugesetzbuch oder in den Sozialgesetzbüchern (z. B. SGB II, SGB VIII und SGB XII) geregelt, denn es gilt der Grundsatz, dass durch Bundesgesetze Gemeinden und Gemeindeverbänden, nicht ohne weiteres zusätzliche Aufgaben übertragen werden dürfen (Art. 84 Abs. 1 GG). Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere durch landesrechtliche Vorgaben, die in jeweiligen Gemeindeordnungen konkretisiert werden. Dort sind auch die Gemeindeverfassungen rechtlich geregelt, die sich zwischen den Bundesländern durchaus unterscheiden und grob nach norddeutschen und süddeutschen Ratsverfassungen unterteilt werden können (vgl. Wehling 2006)6.
Im Bau- und Sozialrecht gibt es, wie die nachfolgenden Zitate zeigen, eher allgemeine Aufträge zu einer sozialräumlichen Ausrichtung:
»nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt« (BauGB § 1 Abs. 5).
»positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen« (SGB VIII § 1 Abs. 3 Satz 4).
Neben diesen eher grundsätzlichen und allgemeinen gesetzlichen Grundlagen gilt es im Rahmen des Handlungskonzepts SRO weitere gesetzliche Grundlagen, wie z. B. zur Beteiligung von Bürger*innen an ihren Angelegenheiten, zu beachten. So genießen Bürger*innen Aufenthalts-, Beteiligungs-, Versammlungs- und (Mit-)Entscheidungsrechte, die in Bundes- und Landesgesetzen bzw. den einschlägigen Gemeindeordnungen verankert sind. Im Baurecht sind u. a. Rechte und Pflichten von Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen, wie z. B. die Auskunftspflicht (§ 138 BauGB) sowie Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen (§§ 137, 138, 139 BauGB) geregelt. Neben den Beteiligungsrechten von Bewohner*innen bei Stadtsanierungsprojekten sind insbesondere die Rechtsgrundlagen von »Bürger- und Einwohnerversammlungen« (z. B. Art. 18 GO Bay, § 20a GO B-W, § 16b GO S-Hol, § 16 GO R-Pf), Anhörungsrechte bei Gemeinderatssitzungen, z. B. durch »Bürgerfragestunden« (vgl. § 16c GO S-Hol, § 16a GO R-Pf bzw. Regelungen durch Geschäftsordnungen der Stadt-/Gemeinderäte), »Bürgerantrag« (z. B. § 20b, 3 GO B-W), »Bürgerbegehren«, »Bürgerentscheid« und auch die Einrichtung von Beiräten sachkundiger Bürger*innen (wie z. B. Integrations-/Migrationsbeiräte, Senior*innenbeiräte, Jugendparlament, Quartiersbeiräte etc.) in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Aufgrund des in Deutschland geltenden Föderalismus und Subsidiaritätsprinzips können o. g. Regelungen je nach Bundesland und Kommune durchaus unterschiedlich ausfallen. Ebenfalls auf Landesebene sind die Anhörungsrechte und andere Formen des Rechtsweges, die z. B. für die Straffälligenhilfe von Bedeutung sind, geregelt. In den o. g. diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit können die rechtlichen Grundlagen sozialraumorientierten Arbeitens durchaus variieren und müssen daher Handlungsfeld spezifisch dargestellt und bewertet werden. Regelungen wie bspw. die UN-Behindertenrechtskonvention7, die in Artikel 19 die unabhängige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und deren Einbezug in die Gemeinschaft fordert, können hingegen von übergeordneter und Handlungsfeld übergreifender Bedeutung sein.
1.6 Sozialraumorientierung in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit
Soziale Arbeit orientiert sich als normative Handlungswissenschaft, wie oben bereits angeführt, an Zielen, wie der (Be-)Achtung der Würde des Menschen und der Schaffung sozialer Gerechtigkeit8. Aus ihrem disziplinären Gegenstand der Vermeidung, Verminderung und Bewältigung sozialer Probleme ergibt sich nicht nur der Auftrag zur Bearbeitung vorhandener Missstände, sondern ebenso zur Verhinderung manifester und latenter sozialer Probleme. Soziale Probleme sind Bestandteile komplexer sozialer Prozesse, die aus einer festgestellten Diskrepanz zwischen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Zielsetzungen und der empirisch wahrnehmbaren Realsituation resultieren und in Wechselwirkung von Machtpotenzialen menschlicher Beziehungen modifiziert werden. Soziale Arbeit hat Konzepte und Methoden entwickelt, die versuchen der Komplexität sozialer Wirklichkeit gerecht zu werden und gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, diese Komplexität durch Fokussierung auf bestimmte Problemaspekte oder Ebenen zu reduzieren. In der Praxis Sozialer Arbeit sind, durch gesellschaftliche (teilweise gesetzlich verankerte) Aufträge und traditionelle Organisationsformen von Hilfen und Dienstleistungen, Spezialisierungen in Bezug auf Adressat*innen, Methoden und Hilfeformen entstanden, die einer ganzheitlichen Perspektive entgegenstehen können.
Ganzheitliche Sicht und integrierte Behandlung sozialer Probleme erfordern ein vielschichtiges Vorgehen bei Situationsanalyse, Problemdefinition und der Beschreibung von Zielen, Aufgaben und Methoden. Dazu gehören neben multidisziplinären theoretischen Grundlagen zur Generierung von Erklärungs- und Handlungswissen ein Mehrebenansatz bzgl. der Gestaltung von Lebensbedingungen und -räumen sowie die Methodenintegration zur Kooperation und Vernetzung mit allen relevanten Akteuren unter Einbezug der Betroffenen.
Sozialraumorientierung hat sich mittlerweile zu einem, bislang noch nicht konsistenten Handlungskonzept Sozialer Arbeit entwickelt, das trotz oder wegen konzeptioneller und pragmatischer Unterschiede und Modifikationen in zunehmend vielen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit Anwendung zu finden scheint. Im Rahmen der Weiterentwicklung von der fallspezifischen über die fallübergreifende bis hin zur fallunspezifischen Arbeit geht der Adressat*innenkreis durch SRO über die klassische Klientel Sozialer Arbeit hinaus und bezieht potenziell alle Menschen in sozial- und räumlich strukturierten Lebens- und Aktionsräumen ein. Mit Beteiligung und Aktivitätsförderung Betroffener, Erschließung und Nutzung von Ressourcen des sozialräumlichen Lebensumfeldes sowie institutioneller und individueller Vernetzung versuchen Organisationen und Fachkräfte Sozialer Arbeit ihrer jeweiligen Aufgabenstellung gerecht(er) zu werden. So setzt bspw. die Ausrichtung der »gemeindenahen Psychiatrie« auf die Potenziale von Angehörigen, Nachbarschaft und sozialem Umfeld von Menschen mit psychischen Belastungen. Dies gilt auch für die Altenhilfe, in der ambulante wie stationäre Hilfen und nahräumliche Versorgung kombiniert und die spezifischen Angebote und Dienstleistungen geöffnet werden, um der Isolierung älterer Menschen entgegen zu wirken. In der Jugendhilfe wird mit »Mobiler Jugendarbeit« und »Straßensozialarbeit« versucht, sozialräumliche Akzente zu setzen oder Finanzbudgets für fallübergreifende oder fallunabhängige Arbeit auf »Soziale Planungsräume« (Noack 2015) zu beziehen. Über Multiplikator*innen sollen sozialräumliche Netzwerke zur besseren Integration von Migrant*innen geschaffen werden. Im Rahmen der Inklusionsbemühungen wird unter dem Begriff »Diversity Management« versucht, mit Unterschiedlichkeiten von Menschen so umzugehen, dass Teilhabe ohne systematische Benachteiligungen oder gar Stigmatisierung gelingt und der Fokus weniger auf personalen Merkmalen von Behinderung, sondern stärker auf der alltäglichen Hinderung an Teilhabe gelegt wird. Dies wird – wie oben erwähnt – auch von der UN-Behindertenrechtskonvention speziell für Menschen mit Behinderungen eingefordert. Die einzelnen Beiträge in diesem Band versuchen, den Handlungsfeldspezifischen Bezug zum hier explizierten Handlungskonzept SRO systematisch herzustellen und zu beschreiben.
1.6.1 Sozialraumorientierung und Raumbezug
SRO richtet den Blick sowohl auf territorial begrenzte Räume wie statistische Bezirke, Stadtteile oder per subjektiven Zuschreibungen zu identifizierende Quartiere als auch auf unterschiedliche Lebens- und Aktionsräume von Menschen. Stadtteile, Stadtviertel und Quartiere existieren jedoch weder isoliert für sich noch als mit Gebäuden und Menschen gefüllte Behälter, denn gesamtstädtische, regionale, nationale und globale Entwicklungen manifestieren sich auf lokaler Ebene mit z. T. gravierenden Auswirkungen (vgl. Becker 2016: Kap. 3). Das Leben von Menschen spielt sich nicht nur in ihrem räumlichen Wohnumfeld ab, je nach Interessen und Mobilität gehören ganz unterschiedliche Aktivitäten an unterschiedlichen Orten zur individuellen Lebenswelt. Neben territorialen Aspekten werden im Handlungskonzept SRO auch kategoriale Perspektiven, also die Fokussierung auf Merkmale von Personen wie Geschlecht, Ethnie oder Alter, beachtet. Daneben finden funktionale Perspektiven, rund um die Themen Infrastruktur, Arbeit, Wohnen, Gesundheit/Krankheit etc. in den diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit konstituierende Bedeutung.
Die ›Brille‹ der SRO kann und darf daher nicht zur Scheuklappe werden, die ausblendet, was außerhalb eines fokussierten geografischen oder amtlich festgelegten Gebietes und den vorwiegend institutionell zu bearbeitenden Themen liegt, sondern sie erweitert den Blick von der Mikroebene der Orientierung auf Einzelpersonen und deren Primärkontakte auf die Mesoebene sozialer Beziehungen im räumlich und sozial strukturierten Umfeld, wohl wissend, dass dieses wiederum von der Makroebene gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen beeinflusst wird.
1.6.2 Perspektivenwechsel sozialraumorientierter Sozialer Arbeit
Die Bearbeitung komplexer Zusammenhänge bedingt und erfordert ganzheitliche Herangehensweisen unter Berücksichtigung menschlicher Verhaltensdispositionen und Entscheidungen, ebenso wie deren gesellschaftlicher (Rahmen-)Bedingungen. Die Qualität sozialer, verkehrlicher und ökonomischer Infrastruktur am Lebens- und Wohnort wird für Menschen immer wichtiger, auch wenn sie bislang keine Adressat*innen Sozialer Arbeit waren oder sind. So bezieht sich das Handlungskonzept SRO nicht nur auf die Beseitigung sozialer Missstände in bestimmten Gebieten mit höheren Konzentrationen benachteiligter Menschen, sondern sieht die Verantwortung zur Bewältigung sozialer Probleme bei der gesamten Gesellschaft, sucht Ressourcen auch da, wo diese am umfänglichsten und häufigsten vorhanden sind, und versucht diese zur Verringerung der Belastungen dort einzusetzen, wo sie am ehesten gebraucht werden. Ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung menschlicher Lebensräume und -verhältnisse bedarf der gleichwertigen Betrachtung und Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Ziele, was durch eine sozialräumliche Perspektive gefördert werden kann. Interdisziplinäre Kooperation, institutionelle Vernetzung und gemeinsame Ressourcennutzung sind hierfür notwendige Bedingungen und scheinen sich, wo bislang praktiziert, zu bewähren.
Innerhalb der ausdifferenzierten Handlungsfelder Sozialer Arbeit arbeiten im Idealfall Sozialarbeiter*innen, Verwaltungsfachkräfte und Angehörige weiterer Professionen im Rahmen integrierter Handlungskonzepte beim Aufbau von Strukturen und der Gestaltung von Prozessen zusammen, um ihren jeweiligen Adressat*innen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben in ihrem sozialen und räumlichen Umfeld zu ermöglichen. Gelegentlich werden Fachkräfte und Bevölkerung durch einschlägige Europa-, Bundes- und Länderprogramme oder Stiftungsförderungen, die integrierte Handlungskonzepte befördern sollen, darin unterstützt, ganzheitliche und nachhaltige Entwicklungen in den Blick zu nehmen. Nachhaltige Entwicklungen sind allerdings nicht mit befristeten, Projekt finanzierten Maßnahmen zu erreichen. Für die Bewältigung der vielschichtigen sozialen Probleme braucht es qualitätssichernde Bedingungen, verlässliche und dauerhafte Finanzierungen und standardisierte Maßnahmen auf der Basis plausibler Konzepte.
Wegen der Veränderungen des vormals korporatistischen hin zum eher wettbewerbsorientierten Wohlfahrtsstaat sind im Hinblick auf die verschärfte Konkurrenzsituation unter den »Leistungserbringern« gerade die Finanzierungsfragen sozialräumlicher Konzepte Sozialer Arbeit derzeit noch weitgehend ungelöst und bedürfen daher der Klärung. Dazu zählen insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit (Budde u. a. 2006). Hierzu bedarf es der Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Modellen sozialraumorientierter Arbeitsgestaltung in den diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit und deren gesetzlicher Verankerung.
Mit dem Handlungskonzept SRO sind durchaus auch Anforderungen bzgl. Berufsrollen, Kompetenzen und Aufgaben verbunden. SRO bringt – wie oben erwähnt – in Ergänzung zu individueller Fallorientierung die Kombination funktionaler (Themenbezug: z. B. Behinderung, Wohnen, Arbeitslosigkeit etc.) mit kategorialen (Adressat*innenbezug: junge/alte, weibliche/männliche Menschen etc.) und territorialen Zuständigkeitsbereichen mit sich. Für interdisziplinäre Zusammenarbeit und selbstbewusstes Auftreten auf den unterschiedlichen politischen Ebenen sind sowohl Kenntnisse als auch Verständnis disziplinärer Kulturen und Fachsprachen erforderlich. Um sowohl mit Vertreter*innen staatlicher, ökonomischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen als auch mit Menschen unterschiedlicher Milieus gedeihliche Arbeitsbeziehungen gestalten zu können, braucht es entsprechende Empathie und Rollenvielfalt. Dies und noch einiges mehr an Kompetenzen sowie eine reflektierte und professionelle Haltung gehören zu den Anforderungen an Fachkräfte Sozialer Arbeit, die nach dem Handlungskonzept SRO arbeiten möchten.
1.7 Anforderungen des Handlungskonzepts Sozialraumorientierung
Um eine Orientierungshilfe zur Klärung der fachlichen Anforderungen, Aufgaben und Arbeitsweisen erstellen zu können, bedarf es der Klärung des Auftrages für den Einsatz professioneller Sozialer Arbeit nach dem Handlungskonzept SRO. Daraus ergibt sich der konzeptionelle Rahmen der spezifischen Aufgabenstellung des jeweiligen Handlungsfeldes.
Der Auftrag zu professionellem Handeln ergibt sich für Soziale Arbeit zunächst aus dem in den vorigen Abschnitten bereits benannten und diskutierten disziplinären Gegenstand Sozialer Arbeit: der Vermeidung, Verminderung und Bewältigung sozialer Probleme (Engelke 2004). Aus dem Verständnis sozialer Probleme ergibt sich sowohl ein prospektiv-präventiver Auftrag, im Sinne der Förderung von sozialem Wandel, als auch ein eher reaktiv-korrektiver Auftrag, im Sinne der Veränderung von gesellschaftlich als unerwünscht geltender Zustände.
Im Rahmen des prospektiv-präventiven Auftrags geht es darum, sozialen Wandel insofern zu fördern, als die Lebens- und Handlungsbedingungen von Menschen so gestaltet oder verändert werden, dass diese gleiche Zugangschancen zu gesellschaftlich als wertvoll geltenden Gütern erhalten.
Der im Rahmen der Bewältigung sozialer Probleme eher reaktiv-korrektive Auftrag Sozialer Arbeit ist mit der Veränderung gesellschaftlich als unerwünscht geltender Zustände verbunden und zielt vorwiegend auf die Beseitigung sozialer Benachteiligung. Menschen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihr Zugang zu gesellschaftlich als wertvoll geltenden Gütern aufgrund ihrer Stellung in gesellschaftlichen Beziehungsgeflechten regelmäßig eingeschränkt ist. Beurteilung und Bewertung sozialer Benachteiligung kann an den von Hradil (1999) beschriebenen Dimensionen sozialer Ungleichheit orientiert und betrachtet werden. Die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Einflussfaktoren/Determinanten und deren Auswirkungen in den Dimensionen sozialer Ungleichheit sind in Becker (2016: Kap. 6) zusammenfassend beschrieben.
Weil soziale Probleme aus sozialen Prozessen der Vergesellschaftung unter Menschen durch kollektive Problemkonstitution zur Veränderung eines als unerwünscht erklärten gesellschaftlichen (Störungs-)Zustandes hervorgehen (Albrecht/Groenemeyer 2012), bedarf es zur Bearbeitung sozialer Probleme eines gesellschaftlichen Auftrags (Mandat). Ein solcher gesellschaftlicher Auftrag kann im Rahmen eines Staatswesens, z. B. durch Erlass eines Gesetzes, erteilt werden, in dessen Folge Einsatz und Finanzierung fachlicher Interventionen Sozialer Arbeit in Form von Einrichtungen oder Dienstleistungen und Maßnahmen per Verordnungen oder Durchführungsbestimmungen geregelt und festgelegt werden können. Solch einer Beauftragung durch Gesetzeskraft geht in der Regel ein sozialer Prozess der Konstitution eines sozialen Problems voraus, in dessen Verlauf beteiligte Akteure (Betroffene, Fachleute, Medien, politische Parteien, zivilgesellschaftliche Institutionen etc.) staatliches Handeln zur Bearbeitung eines (an-)erkannten sozialen Problems einfordern und eine politische Entscheidung dazu herbeiführen (»Gesellschaftsmandat«). Je nach Verfassung des Staatswesens und gesetzlicher Ausgestaltung können unterschiedliche Behörden (»Ressortzuständigkeit«9) Gebietskörperschaften10 (»Dezentralisierung«) oder auch freie Träger (»Subsidiaritätsprinzip«) einen Handlungsauftrag zur Bearbeitung des konstituierten sozialen Problems erhalten (»Leistungsvereinbarung«). Diese Organisationen können sodann im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz die Ausgestaltung des Auftrages durch Stellen- und Aufgabenbeschreibungen konkretisieren und beeinflussen (»Organisationsmandat«). Die Fachkräfte Sozialer Arbeit werden auf der Grundlage solcher Stellen- und Aufgabenbeschreibungen tätig und können, je nach deren Konkretisierungsgrad, ihr Handeln planen und gestalten. Dabei orientiert sich ihr professionelles Handeln an den durch ihre Ausbildung (Studium) vermittelten und durch Fach- (z. B. DGSA11) und Berufsorganisationen Sozialer Arbeit (z. B. DBSH12) beschriebenen Standards, dem fachlichen »State oft the Art« (»Professionsmandat«) und den individuellen Haltungen und Überzeugungen sowie persönlichen Erfahrungen und Kompetenzen der Fachkräfte Sozialer Arbeit (»Selbstmandat«). In der konkreten Arbeit mit dem »Klientel« stoßen Fachkräfte Sozialer Arbeit wiederum auf Deutungen sozialer Probleme, Interessen, Motive und Vorstellungen über Bewältigungsoptionen und -maßnahmen der Betroffenen, die ebenfalls als Handlungsaufträge verstanden werden können (»Bürger*innenmandat«). Die im Rahmen des vorliegenden Handbuches zu beschreibende Ausgestaltung des Handlungskonzepts SRO bezieht sich auf professionelle Soziale Arbeit (nach o. g. Verständnis) im jeweiligen Handlungsfeld.
Zwar finden möglicherweise einzelne der in diesem Band aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten auch im Rahmen sozialraumorientierter Arbeit in anderen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit Anwendung, sie sind in Art und Umfang allerdings nicht unmittelbar übertragbar, denn die einzelnen Tätigkeiten ergänzen sich innerhalb des Handlungsfeld spezifischen Aufgabenspektrums und erzeugen damit Synergieeffekte, die bei isolierter Anwendung im Rahmen eines anderen Handlungsfeldes nicht entstehen. So kann bspw. eine Gemeinwesenarbeiter*in für ihre Tätigkeit als Moderator*in eines Beteiligungsgremiums auf eine Vertrauensbasis zu den beteiligten Bewohner*innen zurückgreifen, die auf ihre kontinuierliche aufsuchende Arbeit, z. B. durch »Streetwork« und viele persönliche Gespräche, die sie dabei mit Menschen aus der Bevölkerung geführt hat, zurückzuführen ist. Auf solche Vorarbeit kann z. B. eine vorwiegend mit Methoden der Einzelfallhilfe arbeitende Bewährungshelfer*in, die aktuell ein Gremium von Bürger*innen zur kommunalen Kriminalitätsprävention zu moderieren hat, nicht ohne weiteres bauen.
Auf die grundsätzliche Mandatierung zum Einsatz Sozialer Arbeit wurde oben bereits eingegangen. Die konkreten Bedingungen und Ausgestaltungen der unterschiedlichen Mandatierung bzw. Auftragsstellung Sozialer Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld werden von den Autor*innen in ihren jeweiligen Beiträgen in diesem Handbuch ausgeführt. Diese können sich auf geltende rechtliche Grundlagen, die Einordnung von Pflichtleistungen und sog. »freiwilligen Leistungen«, die Finanzierung sowie die Spezifika der jeweiligen Adressat*innen und die Ausgestaltung der zum Einsatz kommenden Methoden und Techniken professioneller Arbeit beziehen.
1.8 Entwicklungsprozesse und Wegmarken zum Handlungskonzept Sozialraumorientierung
Nach den eher grundsätzlichen Ausführungen zur Mandatierung Sozialer Arbeit, die für alle Handlungsfelder Sozialer Arbeit gelten, werden einige Wegmarken und Entwicklungsprozesse zur Genese sozialraumorientierter Sozialer Arbeit ausgeführt. Die wesentlichen Prinzipien des Handlungskonzeptes SRO wurden oben bereits vorgestellt und sollen hier nochmals kurz zusammengefasst werden. Diese fußen auf dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« von Boulet/Krauss/Oelschlägel (1980) und den »Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumorientierter Arbeit« nach Hinte u. a. (Hinte/Lüttringhaus/Oelschlägel 2007; Hinte/Treeß 2007) sowie den darauf aufbauenden »Leitstandards der Gemeinwesenarbeit« von Lüttringhaus (2007), die in der Fachwelt bekannt und weitgehend anerkannt zu sein scheinen (vgl. Handbuch GWA, Stövesand u. a. 2013).
Erfahrungen und Kenntnisse aus der GWA wurden vor allem von Oelschlägel Anfang der 1980er Jahre zu einem Handlungsfeld übergreifenden »Arbeitsprinzip« Sozialer Arbeit formuliert (vgl. Boulet/Krauss/Oelschlägel 1980). Dabei konnte sich Oelschlägel auf ältere Quellen von Steinmeyer (1969) beziehen, der schon Ende der 1960er Jahre ein über den Methodenbegriff hinaus gehendes Verständnis von GWA vorschlug. Auch auf den Tagungen der Victor-Gollancz-Stiftung wurde GWA bereits in den 1970er Jahren als Form einer stadtteilbezogenen, kooperativen und methodenintegrativen Sozialarbeit beschrieben (Graf 1976). GWA als Arbeitsprinzip war demnach als eine Grundorientierung, Sichtweise und Haltung professionellen Handelns, die eine grundsätzliche Herangehensweise an soziale Probleme im Rahmen professioneller Sozialer Arbeit impliziert, zu verstehen. Mit dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« nach Boulet/Krauss/Oelschlägel (1980) sind folgende Merkmale verbunden: Zunächst die Einordnung zu bearbeitender sozialer Probleme in ihrer historischen und gesellschaftlichen Einbettung. Zur Erklärung der feststellbaren Phänomene und deren Wechselwirkungen seien Theorien aus unterschiedlichen Disziplinen zu integrieren. Aus dieser geforderten Interdisziplinarität folge die Integration von Methoden Sozialer Arbeit, der Sozialforschung und des politischen Handelns in Strategien professionellen Handelns. Mit ihren Analysen, Theorien und Strategien habe Soziale Arbeit einen territorialen Bezug und sozialräumlichen Kontext der Menschen zu berücksichtigen (Sozialraumorientierung). Lebensverhältnisse und -zusammenhänge seien dabei nicht aus einer quasi Expert*innenperspektive von außen zu betrachten, sondern aus der Perspektive der von sozialen Problemen Betroffenen und unter Berücksichtigung deren Bedeutungszuschreibung und Bewältigungsstrategien. Diese Lebensweltorientierung ermögliche Sozialer Arbeit, Bewältigungshilfen unter Nutzung vorhandener individueller, sozialer und räumlicher Ressourcen und Potenziale (Ressourcenorientierung). Dies wiederum bedinge eine Offenheit für Anliegen und Themen einer themenübergreifenden Sozialen Arbeit. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe wird nach dem Arbeitsprinzip GWA zur »Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt« konkretisiert (Oelschlägel 2013: 191), womit auch politisch aktives Lernen und Handeln gemeint ist. Dazu sei die Aufgabe scheinbarer Neutralität zugunsten von Parteilichkeit für die jeweilige Klientel erforderlich.
Gesellschaftliche Entwicklungen im vierten Quartal des 20. Jahrhunderts, wie ökologische Krisen, Massenarbeitslosigkeit, neue Armut, Jugendproteste, Veränderungen der Parteienlandschaft, Entstehung alternativer oder hedonistischer Milieus, stärkere Individualisierung etc. (Beck 1986), haben in den Sozialwissenschaften zu einer Ausdifferenzierung und Suche nach neuen Gesellschaftsbeschreibungen geführt (Pongs 1999; 2000). Mit der Orientierung an Alltag und Lebenswelt bzw. der Beachtung subjektiver Deutung, Sinngebung und Bewertung von Lebensqualität aus Sicht der Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation ist »Lebensweltorientierung« (Thiersch 1992) seit den 1980er Jahren zu einem zentralen Handlungskonzept der Sozialen Arbeit geworden.
In Gesellschaften mit großer Wertepluralität und -vielfalt können unterschiedliche Werte möglicherweise unsicher und ängstlich machen. Deshalb würde Kontakt und Konfrontation mit Fremden und Fremdem von manchen Menschen tendenziell eher vermieden, wodurch Unverständnis, Missverständnis und Misstrauen eher noch anwüchsen (Sennett 1983; Hinte/Lüttringhaus/Oelschlägel 2007: 102ff.). Im Gegensatz zu »Verteilungskonflikten« wirken »Wertekonflikte« nach Fehmel (2014) eher sozial desintegrativ, wenn und weil kein Wertekonsens, also eine Verständigung über allseits geteilte Werte, hergestellt werden kann. Wenn Wertehomogenität und Wertekonsens, angesichts unterschiedlicher Lebensentwürfe und pluraler Lebensstile, nicht (mehr) herstellbar sind, gehört gerade die Aushandlung von Regeln, etwa im Sinne der von Norbert Elias (1976) beschriebenen Zivilisationsprozesse, des Ausbalancierens von Machtpotenzialen mittels Diskussionen über Alltägliches, Einigendes und Strittiges, zum gesellschaftlichen Auftrag Sozialer Arbeit in Gemeinwesen, in denen Menschen unterschiedlicher Herkunft, sozialer Lage und Lebensstile auf vergleichsweise engem Raum zusammen leben (müssen).
Während Oelschlägel und andere begrifflich an »Gemeinwesenarbeit« festhielten, verwendeten Hinte u. a. zunächst Begriffe wie »Stadtteilarbeit« oder »stadtteilbezogene Soziale Arbeit« (Hinte/Metzger-Pregizer/Springer 1982) und entwickelten ein sog. »Fachkonzept«, das zur Anwendung in einigen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit, vorwiegend der »Jugendhilfe« (Hinte/Treeß 2007), der »Offenen Jugendarbeit« (Deinet 2005) oder der »Hilfe zur Erziehung«, (Peters/Koch 2004) ausgearbeitet wurde.
Etwa ab Ende der 1990er Jahre erfuhr der Terminus »Stadtteilorientierung« eine Umformulierung in »Sozialraumorientierung«, verbunden mit zunehmender Verbreitung und Potenzial zu einem integrativen Handlungskonzept, mit Wirkungen über die Soziale Arbeit hinaus auch in anderen Disziplinen, wie weiter oben bereits ausgeführt.
Zu den Prinzipien sozialraumorientierter Arbeit nach Hinte u. a. (2007: 9) gehört zunächst, die Adressat*innen Sozialer Arbeit nicht als Bittsteller*innen, sondern als leistungsberechtigte Menschen anzusehen und zu ›behandeln‹. Dementsprechend ginge es darum, deren Willen bzw. Interessen zum Ausgangspunkt jeglicher Arbeit zu machen, nach vorhandenen und mobilisierbaren Handlungsmotiven zu suchen und nicht auf unspezifische Wünsche oder Bedarfe zu bauen. Weiterhin habe unter Berücksichtigung und zur Förderung der Selbstwirksamkeitserfahrungen hilfebedürftiger Menschen aktivierende Arbeit Vorrang vor betreuender Tätigkeit. Bei der Gestaltung von Arrangements spielten personale und sozialräumliche Ressourcen eine entscheidende Rolle, weil die Gestaltung von Hilfen, die sich in erster Linie an vorhandenen standardmäßigen Angeboten und Dienstleistungen oder den Institutionstraditionen und Organisationslogiken orientieren, zu oft ins Leere führten, d. h. nicht angenommen würden und damit unwirksam blieben. Weil sich die sozialen Kreise von Menschen in aller Regel weder auf das handlungsfeldspezifische Klientel Sozialer Arbeit noch auf die Themen sozialer Problemlagen beschränken, also Menschen, aus ganzheitlicher Sichtweise, nicht auf Merkmale oder Symptome sozialer Problematiken reduziert werden könnten, seien Aktivitäten Sozialer Arbeit immer zielgruppen- und bereichsübergreifend anzulegen. Diese handlungsfeldübergreifende Ausrichtung erfordere die Vernetzung und Integration verschiedener sozialer Dienste als Grundlage einer nachhaltig wirksamen Sozialen Arbeit.
Maria Lüttringhaus (2007: 277ff.) entwickelte aus der Diskussion mit Hinte und Oelschlägel sog. »Leitstandards der Gemeinwesenarbeit«, die als Operationalisierung der Ziele sozialraumorientierter Sozialer Arbeit verstanden werden können. Diese bauen sowohl auf dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« von Boulet/Krauss/Oelschlägel (1980) als auch auf Hinte/Treeß’ »Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumbezogener Arbeit« (2007) auf. Im Folgenden werden diese Leitstandards zusammengefasst und mit eigenen Ergänzungen des Autors dieses Beitrages erweitert dargestellt.
Als ersten Leitstandard benennt Maria Lüttringhaus zielgruppenübergreifendes Handeln als sozialraumbezogene Betrachtungs- und Herangehensweise, die Themen ganzheitlich angeht und grundsätzlich alle Menschen in den Blick nimmt, nicht nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe und ein bestimmtes Thema. Mit der Orientierung an Interessen, Bedürfnissen und Themen der Menschen ist ein weiterer Leitstandard beschrieben, bei dem die Motivation der Menschen den Ausgangspunkt bildet. Hierzu seien Themen aufzugreifen, die von den Menschen vor Ort als wichtig erachtet und deklariert werden. Fachkräften Sozialer Arbeit komme dabei die Aufgabe zu, nach den Veränderungsmotiven der Menschen aktiv zu suchen, anstatt sie für ihre fachlich-professionellen Ziele zu motivieren. Durch die Förderung der Selbstorganisation und der Selbsthilfekräfte könnten Menschen dazu ermutigt und unterstützt werden, ihre Angelegenheiten vor Ort selbst zu gestalten. Hilfreich dazu seien ein Ermöglichungs- und Unterstützungsmanagement sowie die Schaffung von Öffentlichkeit und die Initiierung öffentlicher Diskurse. Dabei handelten Fachkräfte Sozialer Arbeit nicht für, sondern mit den Menschen vor Ort und ermöglichten damit Kompetenz- und Lernerfahrungen. Angestrebt würden somit die selbstbestimmte, aktive Gestaltung der eigenen Lebensbedingungen, mehr Lebensqualität und Gesundheit.
Ressourcenorientierung meint nach den von Lüttringhaus erstellten Leitstandards, in sozialräumlichen Kontexten vorhandene Ressourcen zu finden, zu nutzen, zu aktivieren, zu fördern und auch neue Ressourcen zu erschließen, aufzubauen und systematisch zu entwickeln. Gemeint sind persönliche Ressourcen einzelner Menschen, soziale Ressourcen von mehreren Menschen in Beziehungsnetzen wie Fähigkeiten und Ideen, aber auch materielle Ressourcen, wie Räume und Geld oder infrastrukturelle Ressourcen von Organisationen, Diensten, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Verkehr etc.
Um solcher Art wirksame Arbeit leisten zu können, bedürfe es nach Lüttringhaus ressortübergreifenden Handelns, als weiterem Leitstandard sozialräumlichen Arbeitens, dessen Horizont über den Bereich des Sozialen hinausreiche. Dazu sei seitens der Fachkräfte Sozialer Arbeit die Suche und Förderung bereichsübergreifender Kooperationen unter Berücksichtigung so unterschiedlicher Bereiche wie Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur, Wohnen, Gesundheit, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt nötig. Die Verpflichtung zu offensiver sozialer Kommunalpolitik ergebe sich aus der Zielsetzung Sozialer Arbeit, zur Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen beizutragen, und könnte als sektorenübergreifende SRO integraler Bestandteil kommunalpolitischer Strategie werden.
Mit Vernetzung und Kooperation ist ein letzter Leitstandard bezeichnet. Dabei geht es um die Schaffung und Stärkung sozialraumorientierter sozialer Netzwerke sowohl unter der Bevölkerung als auch zwischen Fachkräften Sozialer Arbeit und anderen lokalen Akteuren, nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zur Entwicklung gemeinsamer Lösungen durch Kooperationen. Die Balance zwischen Austausch und gemeinsam vereinbartem Handeln, also gemeinsamen oder abgestimmten Aktivitäten sei dabei beachtenswert und wichtig. Im Zuge der Aktivierung der Bevölkerung sei nicht die Gewinnung von ›Daueraktiven‹ anzustreben, sondern die Entwicklung eines (jederzeit) mobilisierbaren Netzwerkes unterschiedlicher Menschen. Hierbei könne eine Infrastruktur, »die niedrigschwellige, informelle soziale Alltagskontakte ermöglicht und den Aufbau und die Erweiterung sozialer Netze und Stützungssysteme im Quartier fördert« (Lüttringhaus 2007: 280) unterstützend wirken.
Aus den wesentlichen Merkmalen des »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« nach Oelschlägel und den »Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumorientierter Arbeit« nach Hinte/Treeß sowie den »Leitstandards der Gemeinwesenarbeit« von Lüttringhaus, lässt sich folgende tabellarische Synopse entwickeln (
Tab. 1.1).
Diese Übersicht macht die thematischen Überschneidungen der aus unterschiedlichen Zugängen entwickelten Prinzipien und Standards deutlich, die als fachlicher Konsens gelten und als Kern des »State of the Art« bzgl. sozialraumorientierter Sozialer Arbeit angesehen werden können (Becker 2016).
Tab. 1.1: Synopse zu Arbeitsprinzipien Gemeinwesenarbeit (GWA), Prinzipien der Sozialraumorientierung (SRO) und Leitstandards GWA

Quelle: Becker, Martin (2016): GWA-Personalbemessung. Orientierungshilfe zur Personalbemessung professioneller Sozialer Arbeit im Handlungsfeld der Stadtteil- und Quartierentwicklung (255). Konstanz: Hartung-Gorre Verlag
1.9 Dimensionen des Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung
Auf der Basis der o. g. Grundlagen von Prinzipien und Leitstandards sozialraumorientierter Sozialer Arbeit können im Folgenden die wesentlichen Aspekte und spezifischen Aufgaben zu »Dimensionen des Handlungskonzeptes Sozialraumorientierung« zusammengefasst (
Tab. 1.2) und beschrieben werden, die das Spektrum der in das Konzept SRO einzubeziehenden Aufgaben13 strukturieren und auf alle Handlungsfelder Sozialer Arbeit übertragbar machen.
Dimension I. Lebensbedingungen und Lebenswelt
Analyse und Monitoring der sozialräumlichen Lebensbedingungen und deren Bedeutungszuschreibungen seitens der Adressat*innen sowie Orientierung an deren Interessen und Willen zum Handeln
Ausgehend von dem oben beschriebenen prospektiv-präventiven Auftrag Sozialer Arbeit an Lebensbedingungen mit dem Ziel des Erhalts und der Weiterentwicklung der Lebensqualität sowie entsprechend dem reaktiv-korrektiven Auftrag Sozialer Arbeit an Lebensbedingen und -situationen mit dem Ziel der Verbesserung ungenügender Lebensqualität sozial und räumlich strukturierter Lebenswelten ergeben sich Aufgaben der »Analyse und Monitoring sozialräumlicher Lebensbedingungen und deren Bedeutungszuschreibungen seitens der Adressat*innen sowie Orientierung an deren Interessen und Willen zum Handeln«. Dazu gehören die Sichtung oder Erstellung für das jeweilige Handlungsfeld relevanter Datenerhebungen, die Durchführung von Befragungen oder die Erkundung und Beschreibung von Lebens- und Aktionsräumen, die mit erprobten Methoden wie Sozialstrukturanalyse, Sozialraumanalyse oder »Weitwinkelscan«14 fachlich qualifiziert angewandt werden können. Ein »kontinuierlich durchgeführtes und standardisiertes Monitoring der Entwicklung handlungsfeldspezifischer Parameter« schafft einen permanenten Überblick zur Entwicklung von Lebensbedingungen und -situationen, macht Veränderungen frühzeitig erkennbar und ermöglicht angepasste Interventionen. Das Wissen um die Strukturen von Lebensbedingungen und der Verteilung von Merkmalen der Lebenslage von Menschen alleine ist jedoch nicht hinreichend zum Verständnis der subjektiven Lebenswelten (Thiersch 1992). Die Erschließung der Bedeutung, die Menschen ihren Lebensbedingungen zuschreiben, und wie sie diese bewerten, erfordert neben einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung eine entsprechend empathische Haltung seitens der Fachkräfte Sozialer Arbeit sowie den Einsatz geeigneter Methoden. Dazu gehört ebenfalls, sich den Interessen der Adressat*innen zu nähern und sich an ihrem Handlungswillen zu orientieren.
Dimension II. Ressourcen und Potenziale
Erschließung, Förderung und Ausbau persönlicher (individueller) und sozialräumlicher (institutioneller) Ressourcen und Potenziale
Weil sozialraumorientierte Soziale Arbeit mit der Bevölkerung, entsprechend den o. g. Ausführungen zu Prinzipien und Standards, am Willen und den Interessen der Menschen ansetzt, wird die Orientierung an den Ressourcen und Potenzialen zu einer weiteren wichtigen Dimension. Neben der Analyse und Förderung individueller Stärken von Menschen in ihrem sozial und räumlich strukturierten Umfeld (vgl. Dimension I), müssen auch »persönliche (individuelle) und sozialräumliche (institutionelle) Ressourcen und Potenziale erschlossen, berücksichtigt und ausgebaut« werden. Hierfür gibt es eine Fülle erprobter Methoden, wie »Ressourcencheck«, »Kompetenzkartierung«, »Eco-Mapping« etc. (vgl. Becker 2014: 185f.), mittels derer sich sowohl individuelle und soziale als auch materielle und infrastrukturelle Ressourcen und Potenziale erschließen und entwickeln lassen. Der Ausbau von Ressourcen und Potenzialen kann im Rahmen des Handlungskonzeptes SRO ein breites Themen- und Aufgabenspektrum umfassen. Diese reichen von der Schaffung und Sicherung adäquaten und bezahlbaren Wohnraums über die Sicherung und Förderung des Arbeitsplatz- und Grundversorgungsangebotes (Lebensmittel, Mittagstisch, Kleiderladen, haushaltsnahe Dienste, Tauschbörsen etc.) unter dem Stichwort »lokale Ökonomie« (Elsen 2011) bis hin zur Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen (Bürger-/Quartierzentren etc.), speziellen handlungsfeldbezogenen Angeboten (Jugendtreffs, Erwachsenenbegegnungsstätten, Tagestätten etc.) oder der Nutzung öffentlicher Räume (Plätze, (Spiel-)Straßen, Parks).
Dimension III. Partizipation und Engagement
Ermöglichung und Förderung gesellschaftlicher Teilhabe sowie von bürgerschaftlichem Engagement und Selbstorganisation
Auf der Basis fundierter Analysen zu Lebensbedingungen, Lebenssituationen und Ressourcen in einem sozial und räumlich strukturierten Kontext (vgl. Dimensionen I + II), gehört die »Ermöglichung und Förderung gesellschaftlicher Teilhabe sowie von bürgerschaftlichem Engagement und Selbstorganisation« zu den Aufgaben sozialraumorientierter Sozialer Arbeit, die zur »Dimension Partizipation und Engagement« zusammengefasst werden können. Partizipation, verstanden als Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bezieht sich sowohl auf ökonomische und politische als auch auf kulturelle und soziale Teilhabe von Menschen, trotz möglicher Einschränkungen. Wie in der obigen Übersicht zu Prinzipien und Standards erkennbar, ist die zielgruppenübergreifende Arbeit konstitutives Merkmal sozialraumorientierter Betrachtungs- und Herangehensweise, die alle Menschen in sozial und räumlich strukturierten Kontexten in den Blick nimmt. Dabei bilden Motivation und Wille zum Handeln der Menschen den Ausgangspunkt der Orientierung an deren Interessen und Themen. Die Herausforderung professioneller Arbeit besteht u. a. darin, »vorhandene Handlungsmotive der Menschen vor Ort herauszufinden«, anstatt sie für (fremdbestimmte) Ziele Anderer zu überreden.
Unter die »Dimension Partizipation und Engagement« fällt auch die Aufgabe der »Förderung von Selbstorganisation und Selbsthilfekräften der Bevölkerung«. Hierzu bedarf es erfahrungsgemäß der Ermutigung und Unterstützung der Menschen vor Ort, ihre Angelegenheiten soweit möglich selbst zu gestalten. Dies bedarf eines systematischen Ermöglichungs- und Unterstützungsmanagements sowie der Schaffung von Öffentlichkeit und öffentlicher Diskurse. Dabei handeln Fachkräfte Sozialer Arbeit grundsätzlich nicht für, sondern mit den Menschen vor Ort und ermöglichen damit Kompetenz-, Selbstwirksamkeits- und Lernerfahrungen. Gelegenheiten selbstbestimmter, aktiver Gestaltung der eigenen Lebensbedingungen werden geschaffen, erhalten und gefördert, wenn erforderlich auch durch Unterstützung und Anregungen zur Entwicklung des soziokulturellen und politischen Lebens. Die »Schaffung und Erhaltung transparenter und verlässlicher Beteiligungsmöglichkeiten« sowie die »Sorge um Wertschätzung und Anerkennung für gemeinnütziges Engagement« gehören ebenso zu den Aufgaben der Fachkräfte Sozialer Arbeit wie die »politische Einforderung von Beteiligung in allen gesellschaftlichen Bereichen«.
Ein weiteres Aufgabenfeld sozialraumorientierter Sozialer Arbeit im jeweiligen Handlungsfeld stellt die »Unterstützung Engagement-ungeübter Bevölkerungsteile« dar, um Benachteiligungen vorzubeugen oder solche, wo vorhanden, durch geeignete Maßnahmen zu beheben oder auszugleichen. Auch für die Ausführung der unter dieser Dimension zusammengefassten Aufgaben gibt es zahlreiche fachliche Methoden (z. B. »Zukunftswerkstatt«, »Jugendplanungszelle«, »Community Organizing«, »Planning für Real«), Formate (»Bürgerversammlung«, »Selbsthilfeinitiativen« etc.) und Hilfsmittel (z. B. »Beteiligungsmatrix«)15, die auf Passung für das jeweilige Handlungsfeld überprüft bzw. überarbeitet werden können.
Dimension IV. Kooperation und Vernetzung
Entwicklung und Förderung ressort- und disziplinübergreifender Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren, die Einfluss auf die im jeweiligen Handlungsfeld zu bearbeitenden sozialen Prozesse ausüben
Weil eine integrierte und nachhaltige sozialraumorientierte Soziale Arbeit die Einbindung und Kooperation aller involvierten Akteure erfordert, stehen »Entwicklung und Förderung ressort- und disziplinübergreifender Kooperation und Vernetzung mit allen relevanten Akteuren« im Fokus dieser Aufgabenstellung. Als Akteure einzubeziehen sind Institutionen und Organisationen, die Einfluss auf die für das jeweilige Handlungsfeld zu bearbeitenden sozialen Prozesse ausüben. Dies können Kommunen (Landkreis, Stadt, Gemeinde), Institutionen wie Schule, Kirche, Polizei, Arbeits- und Sozialverwaltung, aber auch Bürger*innen, Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Wohlfahrtsverbände, Bürgervereine sowie Organisationen der Wirtschaft wie Unternehmen, Handwerksbetriebe, Einzelhändler und Freiberufler*innen sein. Die Koordinations- und Vernetzungsaufgaben können je nach Auftrag an den »Leistungserbringer« und beruflicher Stellung, Aufgabe und Rolle der Fachkräfte durchaus variieren. Während Sozialer Arbeit in Behörden meist Gewährleistungs- und übergreifende Koordinationsaufgaben obliegen, können beauftragte Organisationen und Fachkräfte Sozialer Arbeit, für die »Schaffung von Treffpunkten und Anlaufstellen für Adressat*innen oder die Stärkung sozialer Netze der Bevölkerung sowie die Nutzung fachlicher Koordinationsgremien unter Professionellen« zuständig sein. In all diesen Fällen geht es darum, als verlässliche Ansprechpartner*innen zu fungieren, aufgabengerechte Vernetzungs- und Koordinationsformate zu entwickeln und zu betreiben sowie Kommunikationswege und Informationsfluss möglichst transparent, pragmatisch und verlässlich zu gestalten. Neben moderierenden Tätigkeiten zählt die »Unterstützung zum konstruktiven Umgang in Konfliktsituationen« zu den professionellen Aufgaben, verbunden mit Tätigkeiten der Vermittlung von Interessenkonflikten und der Anwendung von Konfliktbearbeitungsmethoden (z. B. Mediation). Aus der sektorenübergreifenden SRO als integralem Bestandteil kommunalpolitischer Strategie ergibt sich die Verpflichtung zu offensiver sozialer Kommunalpolitik und damit der »Einmischung in lokale Politik(-prozesse)«, verbunden mit der Gewinnung von Kooperationspartner*innen und der Bildung von Koalitionen sowie der »Indikation von Bedarfen und der Reklamation von Investitionen und Ressourcen für das jeweilige Handlungsfeld«.
Dimension V. Themen- und Projektarbeit
Zielgruppenübergreifendes Bearbeiten von Themen mit Relevanz für und im Interesse der Bevölkerung
Eine sozialraumorientierte Betrachtungs- und Herangehensweise, die Themen ganzheitlich angeht und die Bevölkerung in sozialräumlichen Kontexten in den Blick nimmt, beschäftigt sich mit Themen, die von den Menschen vor Ort als wichtig erachtet werden. Solche Themen werden »situativ aufgegriffen, beteiligungsorientiert aufbereitet und lösungsorientiert bearbeitet«. Die Orientierung an Interessen und Motiven bringt es mit sich, dass diese Themen je nach Relevanz und Interesse der Bevölkerung wechseln können.
Weil die jeweils wichtigen Themen situations- und interessenbedingt wechseln und zeitlich begrenzte Aktualität besitzen können, kommen Methoden der Projektarbeit häufig zur Anwendung, zumal es für sozialraumorientierte Soziale Arbeit in den diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit unterschiedliche und oft auch keine dauerhaft gesicherten Finanzierungen (Regelfinanzierung) gibt, sondern diese über Projektfördermittel finanziert werden muss (siehe hierzu Dimension VI). Die methodische Vielfalt zur Bearbeitung von Themen geht jedoch über die Projektarbeit weit hinaus und kann Großgruppenmethoden wie »Worldcafé«, »Open Space« oder »Stadtteil-/Quartiererkundungen« ebenso beinhalten wie diverse aktivierende Befragungs-/Planungsmethoden oder Straßentheater bis hin zu konventionellen Formen wie Arbeitsgruppen und politischen Aktionen (vgl. Becker 2014: 183–187).
Dimension VI. Qualitätsentwicklung und Finanzierung
Entwicklung und Sicherung qualitätsvoller Arbeit nach Standards sozialraumorientierter Arbeit sowie der Finanzierung fallübergreifender und fallunspezifischer Arbeit
Die »Sicherstellung und Weiterentwicklung von Finanzierung, Professionalität und Qualität der fachlichen Arbeit« dürfte für alle Handlungsfelder Sozialer Arbeit relevant sein. Die Finanzierung von Leistungen Sozialer Arbeit ist oft noch weitgehend an Problem-/Defizitindikatoren wie delinquentem Verhalten, Schulproblemen, Grad der Behinderung, Entwicklungsverzögerungen, Integrationsdefiziten etc. orientiert. Die entsprechenden gesetzlichen Hilfen beziehen sich meist auf Leistungen für Individuen oder Primärgruppen (z. B. Einzelperson, Haushaltsgemeinschaft, Familie) und auf spezifische Maßnahmen für die jeweilige »anspruchsberechtigte« Person. Deshalb gibt es gerade für sog. fallübergreifende oder fallunspezifische Arbeiten oft (noch) keinen gesetzlichen Pflichtleistungsanspruch. In einzelnen Handlungsfeldern, wie der GWA oder für Einrichtungen wie Frauenhäuser, gibt es bisher noch überhaupt keine gesetzlich gesicherte Regelfinanzierung.
Neben der fachlichen Erstausbildung durch Bachelor- und weiterführende Masterstudiengänge, in denen das Handlungskonzept SRO gelehrt wird, gibt es einschlägige Fort- und Weiterbildungen16, die Gelegenheiten zum Erwerb erforderlicher Kompetenzen zum Handlungskonzept SRO bieten und damit zur Grundlegung und Erweiterung der fachlichen Qualität der Professionellen Sozialer Arbeit geeignet sind. Ergänzend zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen steht den Fachkräften Sozialer Arbeit auch eine breite Palette einschlägiger Fachliteratur zum Selbststudium zur Verfügung17. Supervision und Teamentwicklung sorgen für kontinuierliche Reflexionsschleifen zur Qualitätsentwicklung der anspruchsvollen professionellen Aufgaben. Passend zu den hier zur Dimension »Qualität und Finanzierung« zusammengefassten Aufgaben hat Galuske (2007: 163f.) »indirekt interventionsbezogene« sowie »struktur- und organisationsbezogene« Methoden und Techniken zur Analyse und kritischen Überprüfung der eigenen fachlichen Arbeit sowie zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit von Fachkräften und zur qualitätsvollen Entwicklung der Organisation zusammengefasst. Gerade aufgrund der (noch) eher prekären gesetzlichen und finanziellen Absicherung sozialraumorientierter professioneller Sozialer Arbeit gehört eine »kontinuierliche und wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit« ebenfalls zum Aufgabenspektrum der professionellen Fachkräfte.
Tab. 1.2: Dimensionen, Aufgaben und Interventionen (Methoden und Instrumente) professioneller Sozialer Arbeit im Handlungskonzept Sozialraumorientierung (SRO)

Quelle: eigene Bearbeitung und Darstellung, Becker 2020
Anmerkungen: Die obige Tabelle zeigt die Zuordnung von Aufgaben und Interventionen zu den jeweiligen Dimensionen des Handlungsauftrages Sozialer Arbeit nach dem Konzept SRO entsprechend den obigen Ausführungen.
1.10 Kompetenzen sozialraumorientiert arbeitender Fachkräfte
Professionelle Arbeit in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit erfordert spezifische Kenntnisse sowie ein differenziertes Verständnis sozialer Probleme. Hierzu bedarf es der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Strukturen und Prozessen, die problematische Lebenslagen produzieren können. Grundlage hierfür sind Fähigkeiten, gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie demografische, ökonomische, politische und ökologische Strukturen und Prozesse analysieren und kritisch interpretieren zu können. Im Einzelnen geht es darum, wesentliche demografische Trends (wie Bevölkerungswachstum und -schrumpfung, Bevölkerungsmigration, Bevölkerungsalterung), ökonomische Entwicklungen (wie Globalisierung, Tertiarisierung, Polarisierung von Regionen und Stadtgesellschaften, Arbeits- und Wohnungsmarkt), politische Veränderungen (wie z. B. »unternehmerische Stadtpolitik« und »interkommunaler Wettbewerb«) und deren gesellschaftliche Auswirkungen zu kennen und diese vor dem Hintergrund entsprechender Theorien erklären sowie Interventionen im Rahmen staatlicher Sozial-/Wohlfahrtsregime konzipieren und bewerten zu können.
Organisationen und Fachkräfte Sozialer Arbeit brauchen Zugang zu den für ihr Handlungsfeld jeweils relevanten Institutionen (Politik, Verwaltung, Wirtschaft etc.), um auf die entsprechenden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen zu können. Sie weisen an entsprechenden Stellen auf die aus sozialräumlichen Kontexten ihres Handlungsfeldes erkannten Bedarfe hin, versuchen Ressourcen zu bündeln und in das jeweilige Handlungsfeld zu lenken. Dabei geht es darum Kooperationspartner*innen zu gewinnen und somit zu einem*r wichtigen Akteur*in sozialer Aushandlungsprozesse zu werden.
Darüber hinaus gilt es, die politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für effektive Interventionen Sozialer Arbeit analysieren, bewerten und, auf sozialräumlich strukturierte Gegebenheiten übertragen, nutzen zu können. Das Wissen um individuelle Lebenslagen, aber auch sozialpsychologische und soziologische Erkenntnisse über menschliche Lebensformen und Milieus sind hilfreich, um Beteiligungs- und Aktivierungsprozesse in den sozialräumlichen Kontexten der jeweiligen Handlungsfelder Sozialer Arbeit entwickeln, initiieren und durchführen zu können, die den betroffenen Menschen, unter Einbezug ihrer Interessen und Fähigkeiten, mehr Handlungsoptionen eröffnen und ihre Selbstwirksamkeitserfahrungen erweitern.
Sich als Fachkraft weniger als ›Problemlöser*in‹, sondern eher als ›Unterstützer*in‹ von Menschen, Potenzialen und Interessen, die teilweise bereits vorhanden, aber noch nicht zur Geltung gekommen sind, zu verstehen, ist dabei Teil der professionellen Haltung. Der Aufbau einer professionsbezogenen Identität kann durch eine Verständigung über die Geschichte und die Entwicklungsphasen des Handlungsfeldes ermöglicht und gefördert werden. Dazu ist die Reflexion des beruflichen Selbstverständnisses und der Wertvorstellungen, an denen sich das berufliche Engagement orientiert, erforderlich.
Die eigene Rolle als sozialraumorientierte Sozialarbeiter*in im jeweiligen Handlungsfeld Sozialer Arbeit definieren und gegenüber Kolleg*innen der eigenen und anderer Berufsgruppen/Professionen sowie Adressat*innen verständlich darstellen zu können, gehört zu den professionellen Kompetenzen. Dies impliziert, die für sozialraumorientierte Soziale Arbeit wesentlichen Handlungskonzepte (wie Lebenswelt- und Ressourcenorientierung) und Methoden (Empowerment18, Netzwerkarbeit, Beteiligungsformen, Streetwork, Projektarbeit etc.) kennen und situations- bzw. personengerecht anwenden zu können.
Grundlegend sind Fähigkeiten, die für das Handlungsfeld wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse recherchieren, analysieren, interpretieren und anwenden zu können. Hilfreich ist auch ein Repertoire an analytischen Methoden und Techniken wie Sozialstruktur- und Sozialraumanalyse, oder Instrumente der Aktionsforschung (z. B. aktivierende Befragung) zu kennen, konzipieren, durchführen und auswerten zu können.
Ein nicht unerheblicher Teil sozialraumorientierter Interventionen in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit wird in Kooperation mit Institutionen, Verbänden und Vereinigungen organisiert. Für die Bearbeitung sozialer Probleme sind in diesem Kontext unterschiedliche institutionelle und disziplinäre Perspektiven relevant. Zur Akquise und Durchführung von Projekten kommt der institutionellen Vernetzung besondere Bedeutung zu. Fachkräfte Sozialer Arbeit müssen Kommunikations- und Arbeitsformen konzipieren können, die lokale Akteure und Bevölkerung miteinander in Verbindung bringen, um die Belange der Adressat*innen auf unterschiedlichen sozialräumlichen Ebenen (Einrichtung Sozialer Arbeit, privates und berufliches Umfeld, Wohnumgebung, Aktionsräume, Kommune, Bundesland) zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, Projekte initiieren, entwickeln und durchführen, auswerten und öffentlichkeitswirksam darstellen zu können.
Sowohl für die Gestaltung verschiedener Beteiligungs- und Aktivierungsformen als auch für die Präsentation von Projekten und deren Ergebnissen werden grundlegende medienpädagogische Handlungs-, Ausdrucks- und Kommunikationskompetenzen für den Interaktionsprozess mit Einzelnen und Gruppen gebraucht. Fachkräfte sind in der Lage, Zusammenhänge übersichtlich und anschaulich zu visualisieren und dabei ggf. auch ein größeres Publikum einzubeziehen. Sie kennen Moderationstechniken für Großgruppen und Beteiligungsformen, die unterschiedliche Bildungsstände und Erfahrungen von Bürger*innen mit Beteiligungsformen berücksichtigen und sind in der Lage, diese situations- und personenadäquat zu konzipieren und einzusetzen.
Die o. g. Kompetenzerfordernisse an sozialraumorientiert arbeitende Fachkräfte Sozialer Arbeit sind selbstverständlich an die dem jeweiligen Handlungsfeld Sozialer Arbeit entsprechenden Anforderungen anzupassen. Diese werden in den folgenden Darstellungen zu den jeweiligen Handlungsfeldern und deren spezifischen Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend dem Handlungskonzept SRO aufgegriffen und erläutert.
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Tab. 1.3: Publikationen zu Sozialraumorientierung in Handlungsfeldern Sozialer Arbeit

Quelle: eigene Bearbeitung und Darstellung, Becker 2020
Anmerkungen: Die aufgeführten Publikationen stellen lediglich eine Auswahl dar, ohne
Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Bewertung.
1 Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR 2008) (englisch: European Qualifications Framework, EQF) ist eine Initiative der Europäischen Union, die berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer machen soll.
2 Einfügungen in [Klammern] durch den Autor MB, stellen den Bezug zu den Kapitalarten nach Bourdieu (1983) dar.
3 Die deutschsprachige Version lautet: »Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte [1] Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung [2] von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt [3] bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit [4], der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen [5]. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein [6].« (Erläuterungen zu den Fußnoten und weitere Hinweise siehe unter: https://www.dbsh.de/profession/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassung.html; Zugriff: 06.02.2020).
4 Managementorientierung: Aufbau und Betrieb von Einrichtungen und Dienste sowie Programmen der Stadtteil-/Quartierentwicklung; Soziale Netzwerke (von lokalen Akteuren, Individuen und Institutionen) fördern, pflegen, aufbauen etc. Kontakt und Austausch zwischen den unterschiedlichen Ebenen (Quartier-Stadtteil-Gesamtstadt) sowohl vertikal (Bürger*innen – Verwaltung) als auch horizontal (Bürger*innen – lokale Akteure).
5 Zur Beschreibung und Bedeutung territorialer, funktionaler und kategorialer Beauftragungen siehe Abschnitt weiter unten.
6 Zu den Besonderheiten und Unterschieden der Ratsverfassungen in Deutschland siehe Wehling (2006).
7 https://www.behindertenrechtskonvention.info/, Zugriff: 05.02.2020.
8 http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf; Zugriff: 05.02.2020. Siehe auch oben zur internationalen Definition Sozialer Arbeit!
9 Z. B. Justizbehörden für die Straffälligenhilfe, die Agentur für Arbeit für die Berufshilfe oder die jeweiligen Jugendbehörden für die Jugendhilfe (vgl. Becker/Kricheldorff/Schwab 2020).
10 Unter Gebietskörperschaften werden Körperschaften verstanden, deren Zuständigkeit sich auf ein geografisch und administrativ begrenztes Gebiet bezieht (z. B. Gemeinde, Landkreise, Bundesland).
11 Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit e. V. (http://www.dgsainfo.de/; Zugriff: 05.02.2020).
12 Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (http://www.dbsh.de/; Zugriff: 05.02.2020).
13 Die spezifischen ›Aufgaben‹ sind im Text durch Kursivschrift hervorgehoben.
14 Diese und weitere Beispiele von Analysemethoden finden sich in Becker (2014: 183ff.).
15 Dieses und weitere Beispiele finden sich in Becker 2014: 185f.
16 Beispiel: http://www.ba-kd.de/programm/weiterbildung-forum-quartiermanagement/ (Zugriff: 06.02.2020).
17 Beispiel: https://www.sozialraum.de/literatur.php; (Zugriff: 06.02.2020).
18 Empowerment wird hier unter Methoden subsumiert, was in der Fachwelt und einschlägigen Literatur kontrovers diskutiert wird. In diesem Handbuch wird Ressourcenorientierung als Konzept und Empowerment eher als Begriff für Methoden verwendet (vgl. Becker 2014; Becker 2016).
2 Sozialraumorientierung im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit in und mit Gemeinwesen
Martin Becker
2.1 Einleitung
Im folgenden Beitrag wird das Handlungsfeld Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen1 vorgestellt und erläutert, welche Bedeutung darin dem diesem Handbuch zugrunde liegenden Handlungskonzept Sozialraumorientierung (SRO) zukommt. Dazu wird zunächst die historische Entwicklung der Gemeinwesenarbeit (GWA) hin zu einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit aufgezeigt werden, um daran anschließend einige wesentlichen Begriffe zu diskutieren, zu klären und zu definieren. Im Anschluss daran werden die für das Handlungsfeld Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen prägenden theoretischen und empirischen Grundlagen und Rahmenbedingungen aufgezeigt. Dazu ist einschränkend zu bemerken, dass im Rahmen dieses Handbuches ein Handlungsfeld spezifischer Beitrag nicht die vollständige Breite und Tiefe der Thematik abdecken kann, sondern weitgehend mit deskriptiven Darstellungen auskommen muss, deren fundierte Herleitung und Faktendokumentation an anderer Stelle geleistet wurde, welche durch Verweis auf zugrunde liegende Quellen und weiterführende Literatur den interessierten Leser*innen empfohlen wird.
Weil SRO für das hier im Mittelpunkt stehende Handlungsfeld das maßgebliche Handlungskonzept darstellt, bilden die programmatischen Aspekte des Handlungskonzeptes SRO den Mittelpunkt des vierten Abschnitts dieses Beitrages. Darin werden, entlang der im Einführungskapitel hergeleiteten und erläuterten Dimensionen des Handlungskonzeptes SRO und basierend auf empirischen Studien, Empfehlungen zum konzeptionellen Handeln formuliert. Diese richten sich sowohl an Verantwortliche für die Beauftragung und Implementation professioneller Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen als auch an professionelle Fachkräfte in diesem Handlungsfeld. Mit einem Fazit zur gesellschaftspolitischen Bedeutung und der Relevanz Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen und einem Ausblick auf weiterführende und vertiefende Literatur zur Thematik schließt dieser Beitrag.
2.2 Geschichte und Entwicklung gebietsorientierter Sozialer Arbeit
In diesem ersten Abschnitt werden diejenigen Entwicklungen »gebietsbezogener Sozialer Arbeit« in den Blick genommen, die als historische Wurzeln heutiger professioneller Sozialer Arbeit in und mit Gemeinwesen angesehen werden können. Dabei wird der Blick von den als »Settlements« im anglo-amerikanischen Raum und unter dem Begriff »Nachbarschaftshäuser« in Deutschland bekannten Entwicklungen bis zum heutigen Stadtteil- und Quartiermanagement gerichtet.
Gebietsorientierte Soziale Arbeit hat eine über 150-jährige Tradition. Im 19. Jahrhundert gab es bereits Beispiele gebietsorientierter Organisation kommunaler Sozialer Arbeit, wie die Beispiele des »Hamburger Armensystems« mit seinen 60 Bezirken oder das »Elberfelder Modell«, wonach im heutigen Stadtteil Wuppertals die städtische Armenführsorge dezentralisiert wurde, zeigen (Becker 2016a). Als professionelle GWA im heutigen Sinne (vgl. Stövesand/Stoik/Troxler 2013) können diese Beispiele allerdings nicht gelten, denn es handelte sich um Einzelfallhilfe und wurde vor Ort von ehrenamtlichen Helfer*innen umgesetzt.
GWA als Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen2 hat ihre Wurzeln in der Phase der Industrialisierung und des Städtewachstums in den entwickelten Industrieländern im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert. Industriearbeitsplätze in den Städten und in zunehmendem Maße auch Dienstleistungsarbeiten erzeugten einen Sog von Menschen aus agrarwirtschaftlich geprägten ländlichen Gebieten in die zunehmend industrialisierten Städte. Dort konnten die Menschen nicht mehr auf die für ländliches Leben typischen familiären, verwandtschaftlichen und nachbarschaftlichen Hilfsnetze zur Sicherung der Lebensrisiken wie Missernten, Krankheit, Morbidität etc. zurückgreifen (Becker 2016a; 2014; 2008). Den »neuen Arbeitern« in den Städten standen die traditionalen bürgerlichen Formen sozialer Sicherung wie Zünfte, Gilden, Stiftungen und Spitäler wegen fehlender Zugehörigkeit nicht zur Verfügung. Daher wuchsen in den Städten mit jeder Struktur- und Konjunkturkrise Armuts- und Elendspopulationen, deren Hilfe- und Unterstützungsbedarf erst nach und nach durch zunehmend professionelle Hilfen von Wohlfahrtsverbänden der Kirchen oder der Arbeiterbewegung aufgebaut und geleistet wurde. Neben Übernachtungsmöglichkeiten, Kleiderspenden und Suppenküchen sollten auch soziale Kontakte innerhalb der Bevölkerung in den Armutsvierteln sowie Gelegenheiten zu geselliger und kultureller Betätigung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen (Müller, C. W. 2009).
So entstanden in großen Städten nicht nur Europas und den USA soziale Initiativen von Bürger*innen, die in die »Elendsviertel« zogen und dort versuchten die Situation der Menschen mit diesen gemeinsam zu verändern und zu verbessern, in Großbritannien und den USA bekannt als »Settlementbewegung« aus Hochschul- und Kirchenkreisen3, in Deutschland bekannt als »Nachbarschaftshäuser«4. Aus diesen Anfängen entwickelten sich unter den Begriffen »Community-Work« mit seinen Richtungen »Community-Organization« und »Community-Development« in den USA, das »Opbouwwerk« in den Niederlanden sowie die »Gemeinwesenarbeit« in Deutschland ähnliche Formen Sozialer Arbeit (Oelschlägel 2013). Oelschlägel erinnert daran, dass im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts seitens der damals sog. »kommunalen Fürsorge« und der »Freien Wohlfahrtspflege« bereits inhaltliche und organisatorische Grundsätze einer »stadtteilbezogenen sozialpraktischen Arbeit« gefordert und praktiziert wurden. Pionier*innen der Sozialen Arbeit wie Alice Salomon oder Marie Baum erkannten schon früh die Bedeutung des Einbezugs des sozialen und räumlichen Umfeldes von Wohnquartieren, Nachbarschaften und kommunaler Politik in Ergänzung zur Einzelfall- und Familienhilfe5. Neben staatlicher Fürsorge und freien Wohlfahrtsverbänden hatte auch die Arbeiterbewegung, insbesondere die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), mit ihrer Stadtteilarbeit in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts GWA in Deutschland praktiziert (Müller, C. W. 1971: 238). Während sich in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus die GWA – wie auch andere Formen fortschrittlicher Sozialer Arbeit – nicht weiterentwickeln konnte, erlebte sie in den 1970er Jahren einen durchaus politisch motivierten Aufschwung, der in den 1980er Jahren wieder nach ließ (Odierna 2004; Oelschlägel 1989; 2013).
Zunächst dauerte es etliche Jahre, bis im Nachkriegsdeutschland GWA als Begriff und methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit durch Rezeption der zwischenzeitlichen Entwicklungen in USA, Großbritannien und den Niederlanden wieder Fuß fassen konnte. Erste Publikationen in den 1950er Jahren (Kraus 1951; Lattke 1955) und Tagungen (Mayer-Kulenkampff 1962; Friedländer 1962) beschäftigten sich mit der Thematik und dem Ziel, GWA in Deutschland wieder für die Soziale Arbeit bekannt und nutzbar zu machen (Vogel/Oel 1966). Das Spektrum der inhaltlichen Beschreibungen und Zielsetzungen von GWA bewegte sich dabei zwischen eher systemkonformen Lesarten, wonach GWA die Aufgabe habe, latente Defizite bekannt zu machen und dafür Hilfsquellen des Gemeinwesens zu erschließen und systemkritischem Verständnis der Aufdeckung von und Kritik an gesellschaftlichen Widersprüchen und Konflikten (Oelschlägel 2013).
Oelschlägel (2013) benennt folgende drei Gründe für den Anstieg praktischer GWA in den 1950er und 1960er Jahren:
• Erstens konnten die Träger sozialer Dienste den steigenden Hilfebedarf mit den gegebenen materiellen und methodischen Maßnahmen nicht mehr decken, so dass eine methodische Weiterentwicklung erforderlich wurde.
• Zweitens kamen Staat und Kommunen durch die wachsende Kritikfähigkeit der Bürgerschaft und die Konkurrenz zwischen dem kapitalistischen System in der BRD und dem sozialistischen Regime in der DDR zunehmend unter Legitimationsdruck, der eine Orientierung am Gemeinwohl und Gemeinwesen nahelegte.
• Drittens forderten die professionellen Sozialarbeiter*innen neue Strategien, um der zunehmenden Diskrepanz zwischen erhöhter Leistungsnachfrage und offensichtlichen Leistungsdefiziten sozialer Dienste zu entgehen.
Nichtstaatliche Organisationen und Initiativen engagierten sich in Obdachlosensiedlungen, um dort »Hilfe zur Selbsthilfe« zu leisten. Später forcierten insbesondere christliche Kirchengemeinden in Neubaugebieten der 1960er Jahre den Ausbau einer diakonisch verstandenen Gemeinde-/Gemeinwesenarbeit, in dem z. B. Gemeindehäuser errichtet wurden, die für die gesamte Bevölkerung des Gemeindegebietes oder Stadtteils offen sein sollten6. Bereits Ende der 1960er Jahre wurde in der bundeszentralen Fort- und Weiterbildungsstätte der evangelischen Kirche, dem Burckhardthaus Gelnhausen, das erste Weiterbildungsprogramm zu Gemeindeaufbau und Gemeinwesenarbeit mit Pfarrer Manfred Dehnen als erstem Dozenten gestartet, das in langer Tradition bis in das 21. Jahrhundert fortgeführt wurde (Müller, C. W. 2009: 218ff.).
Die ersten Erfahrungen mit GWA in Neubaugebieten (frühe Beispiele waren Stuttgart-Freiberg, Wolfsburg und Baunatal bei Kassel), insbesondere mit dem Großsiedlungsbau der Trabantenstädte (z. B. »Osdorfer Born« in Hamburg; »Märkisches Viertel« in Berlin; »Neu-Perlach« in München; »Landwasser« in Freiburg), offenbarten die Mängel der bis dahin gewöhnlich »top-down« angelegten Stadtplanung ohne Bürgerbeteiligung (Hubbertz 1984; Gronemeyer/Bahr 1977). GWA sollte dazu beitragen, dass die Bevölkerung in die Planungen zur Gestaltung ihres Lebensumfeldes einbezogen und nicht über ihre Köpfe hinweg geplant und entschieden wird. Damit verbunden war die Forderung an professionelle Soziale Arbeit, sich in Stadt-(Teil-)Planung einzumischen und das Feld nicht alleine den »Bauplanern« zu überlassen (Wendt 1989).
In diesem Entwicklungsstadium der GWA wurde deren gesellschaftspolitische Bedeutung offensichtlich und entsprechend kontrovers diskutiert. Während GWA einerseits obrigkeitsstaatliches (hier kommunales) Handeln durch Information der Bevölkerung legitimieren und die Menschen von der Notwendigkeit und Richtigkeit planerischer Entscheidungen, wie z. B. Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, überzeugen sollte, wurde von anderer Seite die gesellschaftskritische Rolle der GWA und die Aufgabe der Demokratisierung der Gesellschaft reklamiert (Müller, W. 1972).
Ziel der GWA war damals die Organisation der Menschen im Stadtteil. Die Wege zur Zielerreichung variierten allerdings zwischen der Selbstorganisation der Betroffenen, wobei professioneller GWA die Aufgabe zukommt, Möglichkeiten der Selbstorganisation zu initiieren und zu unterstützen und der von anderen damaligen Akteuren intendierten Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, durch Engagement für die »Arbeiterklasse« und in deren Organisationen (Oelschlägel 2013). Die Diskussionen über GWA und innerhalb der professionellen GWA spiegelten sich in den Fachpublikationen, womit sich zunehmend eine eigenständige deutsche GWA-Rezeption entwickelte. Die GWA-Klassiker von Murray Ross (1968) und Joe Boer (1970) wurden von C. W. Müller (1971) und dem Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (AKS 1974) für ihre »systemerhaltende« Ausrichtung kritisiert. Die Schriften von Saul Alinsky (1973; 1974) wurden neben anderen damals wesentlichen Ansätzen in einem Reader zur Theorie und Strategie von GWA der Victor-Gollancz-Stiftung7 (1974) rezipiert.
Bereits zu Beginn der 1970er Jahre wurden empirische Untersuchungen zu den Wirkungen der GWA durchgeführt, die u. a. den damals hohen politischen Anspruch in der Praxis als nicht einlösbar beurteilten, sondern die GWA im Spannungsfeld zwischen Behördenzielen und Bevölkerungsinteressen verortet sah (Victor-Gollancz-Stiftung 1972; Mesle 1978). Schon damals wurde als Erkenntnis aus den Untersuchungen die Notwendigkeit der Verbindung zwischen Stadtplanung/-entwicklung und GWA als kommunalpolitische Aufgabe erkannt (Müller, C. W. 2009: 223ff.).
Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen in Deutschland war als »Gemeinwesenarbeit« (GWA) also zuerst eine weitere Methode, neben Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit (1950er Jahre), danach eine revolutionäre Vision (Ende 1960er und 1970er Jahre) und durchlief seit den 1980er Jahren weitere Entwicklungen. Zunächst führte die unter dem Begriff »Ölkrise« bekannte Wirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre zur Beendigung der Reformzeit im Bildungs- und Sozialwesen. »Radikalenerlass« und Berufsverbote, als Reaktion auf die Gewaltakte der »Rote Armee Fraktion (RAF)«, bremsten darüber hinaus die Aktivitäten konfliktorientierter Gemeinwesenarbeiter*innen und führten zu einer Ernüchterung bzgl. der Bedeutung von GWA in Deutschland. Als Zeichen dieser Ernüchterung wurde im Herbst 1975 im Rahmen einer Tagung über konfliktorientierte GWA in Berlin eine symbolische Todesanzeige auf die GWA mit folgendem Wortlaut veröffentlicht:
»Nach einem kurzen, aber arbeitsreichen Leben verstarb unser liebstes und eigenwilligstes Kind GWA an Allzuständigkeitswahn, Eigenbrötelei und Profilneurose, methodischer Schwäche und theoretischer Schwindsucht, finanzieller Auszehrung und politischer Disziplinierung. Wir, die trauernden Hinterbliebenen, fragen uns verzweifelt, ob dieser frühe Tod nicht hätte verhindert werden können?« (Müller, C. W. 2009: 229)
Dass Mitte der 1970er Jahre, trotz erfolgreicher Arbeit, sowohl die Victor-Gollancz-Stiftung aufgelöst, als auch das Burckhardthaus Gelnhausen organisatorisch umstrukturiert wurde, scheint für Oelschlägel (2013) kein Zufall, sondern Folge der Zerreißproben zwischen meist ehrenamtlichen Vorständen der mehr oder weniger traditionellen Wohlfahrtsorganisationen und deren professionellen, vorwiegend progressiven Mitarbeiter*innen gewesen zu sein. Aus der Phase des politischen Aufbruchs zu mehr Demokratie und stärkerer Beteiligung der Bürger*innen an der sie betreffenden Politik, durch »Studentenbewegung« und »außerparlamentarische Opposition« wuchsen in der Folgezeit neue soziale Bewegungen8 heran, die das Bewusstsein für die Gestaltung der Lebensbedingungen und einen lokalen Bezug unter dem Slogan »global denken – lokal handeln« schärften.
Erfahrungen und Kenntnisse aus der GWA wurden vor allem von Oelschlägel Ende der 1970er Jahre zu einem Handlungsfeld übergreifenden »Arbeitsprinzip« Sozialer Arbeit formuliert (vgl. Boulet/Krauss/Oelschlägel 1980). Dabei konnte sich Oelschlägel auf ältere Quellen von Steinmeyer (1969) beziehen, der schon Ende der 1960er Jahre ein über den Methodenbegriff hinaus gehendes Verständnis von GWA vorschlug (Oelschlägel 2013). Auch auf den Tagungen der Victor-Gollancz-Stiftung wurde GWA bereits in den 1970er Jahren als Form einer stadtteilbezogenen, kooperativen und methodenintegrativen Sozialarbeit beschrieben (Graf 1976). »Gemeinwesenarbeit als Arbeitsprinzip« war demnach zu verstehen, als eine Grundorientierung, Sichtweise und Haltung professionellen Handelns, die eine grundsätzliche Herangehensweise an soziale Probleme im Rahmen professioneller Sozialer Arbeit impliziert (
Kap. 1).
Mit dem »Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit« sind folgende Merkmale verbundenen:
• »Das Arbeitsprinzip GWA erkennt, erklärt und bearbeitet, soweit das möglich ist, die sozialen Probleme in ihrer historischen und gesellschaftlichen Dimension. Zu diesem Zweck werden Theorien integriert, die aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen stammen. Damit ist das Arbeitsprinzip GWA auch Werkzeug für die theoretische Klärung praktischer Zusammenhänge.
• Das Arbeitsprinzip GWA gibt aufgrund dieser Erkenntnisse die Aufsplitterung in methodische Bereiche auf und integriert Methoden der Sozialarbeit (Casework, Gruppenarbeit usw.), der Sozialforschung (z. B. Handlungsforschung) und des politischen Handelns (Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerversammlungen etc.) in Strategien professionellen Handelns in sozialen Feldern.
• Mit ihren Analysen, Theorien und Strategien bezieht sich GWA auf ein ›Gemeinwesen‹, d. h. den Ort, wo die Menschen samt ihrer Probleme aufzufinden sind. Es geht um die Lebensverhältnisse und Lebenszusammenhänge der Menschen, wie diese sie selbst sehen (Lebensweltorientierung). GWA hat eine hohe Problemlösungskompetenz aufgrund ihrer lebensweltlichen Nähe zum Quartier. Als sozialräumliche Strategie, die sich auf die Lebenswelt der Menschen einlässt, kann sie genau die Probleme aufgreifen, die für die Menschen wichtig sind, und sie dort lösen helfen, wo sie von den Menschen bewältigt werden müssen. Dabei kümmert sich GWA prinzipiell um alle Probleme des Stadtteils und konzentriert sich nicht, wie oft Bürgerinitiativen, auf einen Punkt. Damit schafft sie Kontinuität, auch wenn es in dem einen oder anderen Fall Misserfolge gibt.
• Das Arbeitsprinzip GWA sieht seinen zentralen Aspekt in der Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt. Es will sie zu Subjekten auch politisch aktiven Lernens und Handelns machen, will selbst zu einer ›Handlungsstrategie für den sozialen Konflikt‹ (Hummel 1978: 175) werden. Das bedeutet allerdings, dass GWA die scheinbare Neutralität vieler GWA-Konzepte aufgibt und parteilich wird.« (Oelschlägel 2013: 191)
Während Oelschlägel und andere begrifflich an »Gemeinwesenarbeit« festhielten, verwendeten Hinte und andere (Hinte/Metzger-Pregizer/Springer 1982) zunächst Begriffe wie »Stadtteilarbeit« oder »stadtteilbezogene Soziale Arbeit« und entwickelten ein »Fachkonzept«, das zur Anwendung in einigen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit, wie bspw. der »Jugendhilfe« (Hinte/Treeß 2007), der »Offenen Jugendarbeit« (Deinet 2005) oder der »Hilfe zur Erziehung« (Peters/Koch 2004) weiter schriftlich ausgearbeitet wurde.
Im Laufe der 1990er Jahre erfuhr der Terminus »Stadtteilorientierung« eine Umformulierung in »Sozialraumorientierung«, verbunden mit zunehmender Verbreitung und Potenzial zu einem integrativen Handlungskonzept mit Wirkungen über die Soziale Arbeit hinaus auch in anderen Disziplinen (
Kap. 1).
Die Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumorientierter Arbeit sind nach Hinte:
• der Wille bzw. die Interessen der leistungsberechtigten Menschen als Ausgangspunkt jeglicher Arbeit und nicht Wünsche oder Bedarfe
• Vorrang aktivierender Arbeit vor betreuender Tätigkeit
• personale und sozialräumliche Ressourcen spielen bei der Gestaltung von Arrangements eine entscheidende Rolle
• Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt
• Vernetzung und Integration verschiedener sozialen Dienste sind Grundlage einer nachhaltig wirksamen Sozialen Arbeit (Hinte in: Hinte/Lüttringhaus/Oelschlägel 2007: 9)
Zwischenzeitlich wird GWA nicht nur in Stadtteilen und Quartieren eingesetzt, die zu »Problemgebieten« geworden sind, sondern bereits in neu aufzubauenden Stadtteilen zur Förderung des sozialen Lebens und zur Vermeidung von Problemkonstellationen implementiert (Maier/Sommerfeld 2005)9. Gegen Ende der 1990er Jahre hat sich in der Fachwelt der Begriff »Stadtteil- oder Quartiermanagement« entwickelt und im Laufe der 2000er Jahre weiterverbreitet. Dabei geht es um die Beantwortung der Fragen, wer und wie für die Entwicklung von Stadtteilen bzw. Quartieren verantwortlich sein soll und kann (Alisch 1998). Grimm, Hinte und Litges (2004) legten mit Ihrer Publikation »Quartiermanagement. Eine kommunale Strategie für benachteiligte Wohngebiete« einen Vorschlag zur Systematisierung der sehr inkonsistent verwendeten Begrifflichkeiten von »Stadtteil-/Quartiermanagement«, »Gemeinwesen-/Stadtteilarbeit« vor. Hintergrund für die Management-Orientierung waren u. a. Stadtentwicklungsprogramme wie das Bund-Länder-Programm »Soziale Stadt« (2019) und der Trend zu neueren Steuerungsmodellen der öffentlichen Verwaltung (Becker 2014: 109ff.). In deren Rahmen spielen sowohl die verwaltungsinterne Koordination der Kommunalpolitik als auch die »Akzentverschiebung kommunaler Leitbilder« (Hinte/Lüttringhaus/Oelschlägel 2007: 179) von der Kund*innen- zur Bürger*innenorientierung eine Rolle (Becker 2016a/b).
Zwischenzeitlich ist die Implementation von Quartiermanagement unter Einsatz von Fachkräften Sozialer Arbeit auch im Rahmen von Projekten der Wohnungswirtschaft feststellbar. Neben den klassischen Aufgaben des Beschwerdemanagements und der Wohnberatung, stehen dabei auch allgemeine Sozialberatung, Konfliktmoderation sowie Anregungen zu und Organisation von gemeinsamen Aktivitäten der Bewohner*innen bis hin zur Initiierung von sozialen Netzwerken gegenseitiger Hilfe bei der Betreuung von Kindern, alten Menschen oder Menschen mit Behinderungen, auf der Liste der Tätigkeitsbeschreibung von Gemeinwesenarbeiter*innen im Dienste von kommunalen Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften.10
2.3 Begriffsklärung (Gemeinwesen, Quartier, Gemeinwesenarbeit)
In der Darstellung der Historie sowie der Entwicklungslinien gebietsbezogener Sozialer Arbeit, wurden bereits eine Vielzahl einschlägiger Begriffe und deren Varianten erwähnt, ohne jedoch auf deren Unklarheiten, Brisanz oder Strittigkeit näherer einzugehen. Dies soll in diesem zweiten Abschnitt nachgeholt werden, weil für das Verständnis eines Handlungsfeldes professioneller Sozialer Arbeit die Grundlage eines fachlichen »State of the Art« als notwendige Bedingung erachtet wird. In der Einleitung und dem ersten Abschnitt wurde der Gegenstandsbereich, das hier zu betrachtende Handlungsfeld Sozialer Arbeit, zunächst mit »gebietsbezogener Sozialer Arbeit« umschrieben und unter Berücksichtigung historischer Wurzeln, unter Verwendung des Begriffs Gemeinwesen als »Soziale Arbeit in und mit Gemeinwesen« bezeichnet. Diese Begriffe sind zunächst als vorläufige Arbeitsbegriffe zu verstehen, die durch die folgenden Ausführungen problematisiert, diskutiert und für die Verwendung in diesen Beitrag definiert werden.
2.3.1 Gemeinwesen
Der Begriff »Gemeinwesen« wird im deutschen Sprachgebrauch sowohl für Gebietskörperschaften des Staatswesens (Nation, Kommune, Gemeinde) als auch für Personalverbände11 benutzt (Duden 1995). Begrifflich ist mit »Gemeinwesen« nach demokratiepolitischem Verständnis das ›Wesen des (All-)Gemeinen‹, also aller körperschaftlich miteinander verbundenen Menschen gemeint, womit der öffentliche, politische Rahmen angesprochen ist. Ein »Gemeinwesen« kann also so unterschiedliche territorial begrenzte und politisch verfasste Einheiten umfassen wie ein gesamtes Staatswesen, ein Bundesland, eine Kommune oder einen Teil einer Kommune. Das fachliche Verständnis von Gemeinwesen aus der Perspektive der Sozialen Arbeit wird im Handbuch Gemeinwesenarbeit (Stövesand u. a. 2013) folgendermaßen expliziert:
»Mit Gemeinwesen bezeichnen wir einen sozialen Zusammenhang von Menschen, der über einen territorialen Bezug (Stadtteil, Nachbarschaft), Interessen und funktionale Zusammenhänge (Organisationen, Wohnen, Arbeit, Freizeit) oder kategoriale Zugehörigkeit (Geschlecht, Ethnie, Alter) vermittelt ist, bzw. darüber definiert wird« (ebd.: 16).
In dieser Definition finden sich mit dem territorialen Bezug, der Betonung funktionaler Zusammenhänge sowie kategorialer Zugehörigkeiten von Menschen Merkmale, die in der Sozialen Arbeit auch für Gemeinwesenarbeit reklamiert werden. Anders als rein territoriale oder geografische Gebietsbeschreibungen wie Stadtbezirk, Stadtteil, Stadtviertel impliziert der Begriff Gemeinwesen einen sozialen und politischen Zusammenhang von Menschen, die in einem (gewissen) Territorium leben. Ebenso wenig wie Individuen und Gesellschaft (Elias 1991) unabhängig voneinander existieren, können Raum und Soziales zwar getrennt betrachtet, aber nicht getrennt voneinander verstanden werden, worauf im einführenden Kapitel zum Handlungskonzept SRO (
Kap. 1) bereits näher eingegangen wurde. Auch im Handbuch GWA wird mit der Feststellung »Gemeinwesen ist gleichzeitig Handlungsraum [administrativ begrenztes Gebiet von Dorf bis Staat; Einfügung des Autors M. B.] und Sozialgefüge« (Stövesand u. a. 2013: 24) einerseits die Bedeutung des Gebietsbezuges bestätigt und gleichzeitig mit der Aussage »Raum ist demnach immer schon Sozialraum« (ebd.: 25) auf die Verbindung zwischen materieller und sozialer Bedeutung von Raum hingewiesen.
2.3.2 Gemeinwesen als Territorium (Stadt/Stadtteil/Stadtviertel)
Die Begrifflichkeiten für die territoriale Eingrenzung von Gemeinwesen sind sowohl in der Praxis als auch in der Fachliteratur sehr heterogen. Die Problematik der Begriffsverwendung besteht u. a. darin, dass die Eingrenzung von Stadtteilen und Stadtvierteln meist auf amtlichen statistischen Bezirken (z. B. Wahlbezirke, Schulbezirke, Planbezirke, Programmgebiete etc.) beruhen, die weder immer untereinander deckungsgleich sind, noch mit der Einschätzung und Definition des unmittelbaren sozialen und räumlichen Lebensumfeldes der Bevölkerung übereinstimmen müssen. Verwaltungsbezirke in Großstädten sind, nach ihrer Bevölkerungszahl, oft größer als eine deutsche Mittelstadt (20.000–100.000 Einwohner) und Stadtteile in Großstädten können, gemessen an der Bevölkerungszahl, der Größenordnung einer Kleinstadt (5.000–20.000 Einwohner) entsprechen (Statistisches Jahrbuch 1999: 63). Deshalb werden im Rahmen dieses Beitrages …
… Stadtteile und Stadtviertel als administrative Territorien verstanden, deren Raumabgrenzungen zu Planungs- und Organisationszwecken vorwiegend nach statistischen und geografischen Indikatoren erfolgen.
2.3.3 Quartier/e
Im Gegensatz zu den nach territorialen (Plangebiete, Verwaltungsbezirke, Stadtteile etc.) oder funktionalen (Wahl-, Schulbezirke, Postleitzahlbereiche etc.) Kriterien erfolgenden Begrenzungen von und in Kommunen lassen sich »Quartiere« als subjektiv konstruierte soziale Räume verstehen, die mit unterschiedlichen Zuschreibungen an Bedeutungen und Begrenzungen seitens der Bevölkerung verbunden sind. Das Leben der Menschen spielt sich schließlich nicht nur in ihrem Wohnbereich und ihrer Nachbarschaft ab, sondern je nach Interessen und Mobilität gehören ganz unterschiedliche »Aktionsräume«12 zur individuell-subjektiven Lebenswelt. Quartiere können und müssen demnach nicht deckungsgleich mit amtlichen Gebietszuordnungen sein, sondern bilden quasi eine empirische Zuordnung ab, die z. B. durch die informellen Begriffe wie »Kiez« in Berlin, »Veedel« in Norddeutschland oder »Grätzel« in Österreich unterstrichen wird. Während in Deutschland »Quartier« in einem älteren Verständnis für einen Schlafplatz (»das Quartier bereiten«) verwendet und in neuerem Sprachgebrauch auch für einzelne Bauobjekte (Marketingbegriff zur Investoren-/Käuferwerbung) verwendet wird, gilt das »Quartier« im schweizerischen und französischen Sprachgebrauch, auch in der Bevölkerung, eher als Stadtviertel und wird entsprechend benutzt (Becker u. a. 2019).
Als »Quartiere« werden (in diesem Beitrag) gesellschaftliche Räume betrachtet, die sowohl von baulich-materiellen Strukturen als auch von gesellschaftlichen Handlungsstrukturen sowie Interaktionsprozessen beeinflusst und geprägt werden und von der Bevölkerung nach ihren räumlichen und sozialen Dimensionen als relativ überschaubar empfunden werden.
2.3.4 Gemeinwesenarbeit
»Gemeinwesenarbeit« wurde, wie erwähnt, in der Vergangenheit sehr unterschiedlich verstanden und definiert (vgl. Übersicht in Galuske 2007: 99ff.). Wie im ersten Abschnitt zu den geschichtlichen Hintergründen bereits beschrieben, hat sich im deutschsprachigen Raum »Gemeinwesenarbeit« als Fachbegriff Sozialer Arbeit im Laufe von mehr als 150 Jahren entwickelt. In den Niederlanden setzte sich der Begriff »Opbouwwerk« durch, im englischsprachigen Raum wird dagegen von »Communitywork«, mit den Differenzierungen in »Community Organization« und »Community Development«, gesprochen, während es im französischen Sprachgebrauch keine genaue Entsprechung zum Begriff »Gemeinwesenarbeit« gibt und sich daher die Umschreibung »travaille social sur le commun« (Becker 2015: 93; 2017) anbietet.
Mit dem Begriff »Gemeinwesenarbeit« war in seiner historischen Entwicklung zunächst eine Methode, dann ein Arbeitsfeld und schließlich ein Arbeitsprinzip verbunden. Kennzeichnend für GWA ist dabei, dass der Fokus nicht auf einem Individuum oder einer Kleingruppe liegt,
»sondern in einem großflächigeren sozialen Netzwerk, das territorial (Stadtteil, Nachbarschaft, Gemeinde, Wohnblock, Straßenzug), kategorial (bestimmte ethnisch, geschlechtsspezifisch, altersbedingt abgrenzbare Bevölkerungsgruppen), und/oder funktional (d. h. im Hinblick auf bestimmte inhaltlich bestimmbare Problemlagen wie Wohnen, Bildung etc.) abgrenzbar [ist]« (Galuske 2007: 101).
Wie aus der oben dargestellten historischen Entwicklung durchgängig erkennbar, bezieht sich GWA meist auf eine territoriale Einheit (Stadtteil, Stadtviertel oder kleinere Gemeinde). In den Anfangszeiten der Settlementbewegung waren Armen- oder sog. »Elendsviertel« die Einsatzgebiete der GWA. Pionier*innen der Sozialen Arbeit wie Alice Salomon oder Marie Baum haben schon früh die Notwendigkeit des Einbezugs des sozialen und räumlichen Umfeldes hilfebedürftiger Menschen für die Bearbeitung und Bewältigung sozialer Probleme erkannt und gefordert.
In den Großwohnsiedlungen der Nachkriegszeit wurde, als diese auf dem Planungsmodell Le Corbusiers (1957) basierenden »Trabantenstädte« im Laufe der 1980er Jahre sowohl baulich renovierungsbedürftig als auch infrastrukturell vernachlässigt waren und sich zunehmend sozial entmischt bzw. homogenisiert hatten, GWA für die sog. »sozialen Brennpunkte« oder »benachteiligten Wohngebiete« eingesetzt. Im Rahmen der sozialen Stadtentwicklungsprogramme wie »Soziale Stadt« (2008) wurden und werden »Gebiete mit besonderem Erneuerungs- bzw. Entwicklungsbedarf« ausgewiesen und administrativ festgelegt.
In den 1970er Jahren führten in Deutschland Forderungen nach Einmischung Sozialer Arbeit und Beteiligung von Bürger*innen an der Stadtplanung dazu, dass mehr Beteiligungsrechte im Baugesetzbuch aufgenommen wurden (Becker 2008: 444). Die Relevanz einer territorialen Perspektive Sozialer Arbeit für die Beurteilung und (präventive und korrektive) Bearbeitung sozialer Probleme ergibt sich grundsätzlich aus der empirisch beobachtbaren Tatsache, dass sich globale, nationale und regionale Entwicklungen je nach gesellschaftlicher Bewältigungsstrategie mehr oder weniger auf lokaler Ebene in Form räumlicher Konzentrationen abbilden können. Gesellschaftliche Polarisierungs- und Spaltungsprozesse können zu räumlichen Konzentrationserscheinungen führen, die sich in wahrnehmbaren »Verlierer-« und »Gewinnerräumen« abzeichnen (Becker 2008). Erkenntnisse über Wirkungen räumlich-baulicher Strukturen auf Nutzungsqualitäten von territorial bestimmbaren Räumen und die Zusammensetzung der Bevölkerung in solchen Räumen belegen die Bedeutung räumlich-baulicher Gestaltung von Siedlungsräumen (Farwick 2004). Nahräumliche Infrastruktur ist insbesondere für entfernungssensible Menschen, z. B. mit körperlichen oder finanziellen Mobilitätseinschränkungen, mitentscheidend für deren ökonomische, kulturelle und soziale Teilhabechance am gesellschaftlichen Leben. Gelegenheiten für soziale Kontakte beeinflussen die Bewältigungsmöglichkeiten von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Die genannten Wirkungen und Effekte der »sozialwirksamen Raumstruktur« und »negativer Ortseffekte« werden in der Fachwelt nicht widerspruchslos geteilt, sondern mit Verweis auf unklare Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in Frage gestellt (Ziegler 2011). Für die Untersuchung der komplexen Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Entwicklungen und deren möglichen Auswirkungen in territorial bestimmbaren Räumen auf lokaler Ebene scheinen eindimensionale Ursache-Wirkungs-Vermutungen weder als Beleg noch als Gegenbeweis für (negative) »Ortseffekte« geeignet. Hinzu kommt, dass räumliche Konzentrationen von Armut und prekären Lebenslagen nur dann empirisch signifikant feststellbar sind, wenn die Untersuchungsgebiete (Perimeter) entsprechend groß genug sind, was bei relativ kleinräumiger Mischung städtischer Siedlungen in Bezug auf bauliche Nutzungsformen, Baustruktur und damit auch Bevölkerungsstruktur in den Staaten Mitteleuropas im Gegensatz zur USA in der Regel nur selten vorkommt.
In Bezug auf die territoriale Perspektive von GWA wird auch Kritik an der »(Re-)Territorialisierung des Sozialen« (Kessl/Otto 2007) geübt, d. h. an dem Versuch, die Lösung sozialer Probleme in Gebieten mit benachteiligter Bevölkerung zu verorten, obwohl dort die geringsten Ressourcen zur Lösung vorhanden sind. Damit wird nicht nur die Annahme kritisiert, soziale Probleme ließen sich an ihren Erscheinungsbildern und Auswirkungen kurieren, sondern es wird auch eine Governance-Strategie angeprangert, die den ohnehin belasteten und benachteiligten Menschen die Lösung von Problemen, die sie nicht verursacht haben, aufbürdet und ihren Lebensraum obendrein auch noch als Problemgebiet stigmatisiert. Allerdings erweckt die Kritik an der »(Re-)Territorialisierung des Sozialen« den Eindruck, eine territoriale Perspektive an sich sei das Problem und nicht die Fokussierung auf Problemgebiete bei gleichzeitiger Ausblendung der (Mit-)Verantwortung von (Stadt-)Gebieten mit guter Ausstattung an räumlichen und sozialen Ressourcen. Deshalb ist eine gesamtstädtische Betrachtung sozialer und räumlicher Aspekte im Rahmen einer integrierten (disziplin- und ressortübergreifenden) Stadt- und Quartierentwicklung angeraten, die die gesamte Stadt mit all ihren (Stadt-)Teilen und Quartieren und nicht nur die sog. Problemgebiete in den Blick nimmt und bearbeitet (entwickelt).
Nach den o. g. einschlägigen Definitionen sind »Gemeinwesen« (Stövesand u. a. 2013: 16) bzw. »soziale Netzwerke« (Galuske 2007: 101) neben territorial-geografischen Merkmalen auch nach funktionalen und/oder kategorialen Kriterien abgrenzbar. Von funktionaler Ausrichtung wird gesprochen, wenn Aufgaben wie die Verbesserung der Verkehrs- (Straßenführung, -lärm, ÖPNV-Angebot etc.), Versorgungs- (Einkaufsmöglichkeiten, Gesundheitsdienstleistungen etc.) oder sozialen Infrastruktur, Arbeitsmöglichkeiten oder die Wohnsituation der Bevölkerung (Bausanierung, Miethöhen etc.) im Vordergrund stehen. Kategoriale Zugehörigkeit wird in der Fachliteratur verstanden als Arbeit mit Menschen unterschiedlicher personenbezogener Merkmale wie z. B. Geschlecht, Ethnie, Alter etc.
Dieses Verständnis von GWA und deren Differenzierung nach territorialer, funktionaler und kategorialer Ausrichtung widerspricht gewissermaßen den o. g. Merkmalen des »Arbeitsprinzips GWA« nach Oelschlägel, wonach sich GWA ganzheitlich und themenübergreifend »um alle Probleme des Stadtteils [kümmert] und […] sich nicht auf einen Punkt [konzentriert]« (2013: 191). Auch nach den Prinzipien stadtteilbezogener bzw. sozialraumbezogener Arbeit nach Hinte sind »Aktivitäten […] immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt« (2007: 9). Dementsprechend wäre strenggenommen eine (kategoriale) Ausrichtung auf eine bestimmte »Zielgruppe« oder eine Konzentration auf einen bestimmten funktionalen Zusammenhang wie z. B. »Wohnen« mit den o. g. Prinzipien ganzheitlicher, themen- und Zielgruppen übergreifender Arbeit von GWA unvereinbar. Dieser Widerspruch wird auch im Handbuch GWA nicht aufgelöst, wenn bspw. nach der Aufzählung der als »Handlungsebenen« bezeichneten Differenzierung in territoriale, funktionale und kategoriale GWA festgestellt wird, GWA arbeite »jedoch häufig eher zielgruppenübergreifend, themenbezogen und fallunspezifisch« (Stövesand u. a. 2013: 22). Wenn GWA, wie im Handbuch GWA, als ein ganzheitliches, themen- und zielgruppenübergreifendes Konzept verstanden werden soll, kann dieses Konzept weder auf einen Gebietsbezug verzichten noch sich ausschließlich auf eine Funktion oder Kategorie von Menschen als Adressat*innen beschränken. Auflösen ließe sich dieser Widerspruch, wenn klar getrennt würde zwischen einem Konzept für GWA und GWA als Arbeitsfeld. Während ein Konzept für GWA auf Basis theoretisch und empirisch fundiertem Erklärungswissen die Gesamtheit programmatischer Aussagen, Handlungsprinzipien und Arbeitsweisen bereitstellen muss13, kann GWA als Arbeitsfeld je nach situativer Gegebenheit und Interessen der Bevölkerung territoriale, funktionale und kategoriale Schwerpunkte setzen, die jedoch grundsätzlich veränderbar sein und stets reflektiert und angepasst werden müssten14.
Neben der territorialen, funktionalen und kategorialen Ausrichtung von GWA gelten die unterschiedlichen politischen Zielrichtungen, auch »Ansätze« genannt, sowie deren entsprechender Methodeneinsatz ebenfalls als charakteristische Merkmale von GWA. In Theorie und Praxis variierten die Zielsetzungen und der Einsatz von Methoden stark nach der jeweiligen politischen Ausrichtung zwischen Ansätzen konservativer Systemerhaltung (wohlfahrtsstaatliche/integrative GWA), evolutionärer (katalytische/aktivierende GWA) oder revolutionärer Systemveränderung (aggressive GWA) (Galuske 2007: 101-106). Stövesand u. a. (2013) problematisieren die Wirkungen der beiden politisch gegensätzlichen (sozialrevolutionären und konfliktorientierten vs. systemerhaltend-harmonisierenden) Ansätze der GWA in der Vergangenheit. Während marxistisch ausgerichtete Theorieansätze in der Praxis auf konfrontative, skandalisierende Techniken setzten, wären die subjektiven Bedürfnisse und Probleme der betroffenen Menschen tendenziell missachtet oder vernachlässigt worden. Auf Seiten der konservativen und heute eher pragmatisch-manageriellen Ansätze würden die benachteiligenden gesellschaftlichen Strukturen und Prozesse ignoriert und wirkten in ihren Interventionsformen und Techniken ausschließlich kollektiv-kooperativ und konsensorientiert (ebd.: 19f.). Mit beiden Beschreibungen könnte der Eindruck entstehen, der Einsatz von Methoden und Techniken wäre ausschließlich von der politischen Haltung der Professionellen abhängig und nicht auch eine Frage der sozialen Konfliktlage, d. h. der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Akteure einerseits und des Willens zur Veränderung dieser andererseits sowie der Entscheidung von Professionellen bzgl. der Parteilichkeit für bestimmte Bevölkerungsteile oder Themen.
Einen breiten Konsens in der Fachwelt scheint es bzgl. der für GWA konstituierenden Merkmale zu geben. Die Festschreibung gesellschaftlich konstatierter Missstände und sozialer Konflikte als Ausgangspunkt von GWA scheint mittlerweile insofern ergänzungsbedürftig, als damit nicht ausschließlich reaktive Arbeit im Sinne der Skandalisierung und Bearbeitung offenkundiger und latenter Konflikte und Missstände, sondern auch prospektive Arbeit zur Vermeidung von Missständen zu verstehen wäre. Dass Probleme stets im Kontext lokaler, regionaler oder gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Ursachen gesehen werden, gehört ebenso zum »State of the Art« der Profession Soziale Arbeit, wie die Kooperation und Koordination lokaler Akteure, die trägerübergreifende Vernetzung von Diensten und Einrichtungen sowie die Beteiligung und Aktivitätsunterstützung der Bevölkerung und die Methodenintegration. Weniger Konsens gab und gibt es in der Scientific Community bzgl. der Verwendung und Einordnung der Begrifflichkeiten rund um GWA und SRO. Neben immer noch bestehenden akademischen Uneinigkeiten zur Unterscheidung von Konzept und Methode (Geißler/Hege 2007; Galuske 2007; von Spiegel 2008; Kreft/Müller 2010; Heiner 2010) in der Sozialen Arbeit, gibt es Beschreibungen von GWA als Arbeitsprinzip, Arbeitsfeld, Methode oder Konzept, die mit anderen Begriffen wie Fach- oder Handlungskonzept SRO, Sozialraumarbeit oder Quartiermanagement/-arbeit um die ›Lufthoheit‹ über den Schreibtischen und Lehrsälen sowie um die Dominanz in den einschlägigen Publikationsdiskursen zu konkurrieren scheinen (
Kap. 1).
Stövesand u. a. (2013) haben in ihrem Handbuch den Versuch unternommen, die unterschiedlichen Verständnisse und Zielrichtungen der GWA unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Rezeption in der Fachliteratur zu systematisieren und schlagen vor, GWA als grundlegendes übergreifendes Konzept Sozialer Arbeit zu verstehen. GWA wird demnach als eigenes Konzept Sozialer Arbeit deklariert, das von einer generellen Grundorientierung auf Individuen ausgehend »die Entwicklung gemeinsamer Handlungsfähigkeit und kollektives Empowerment bezüglich der Gestaltung bzw. Veränderung von infrastrukturellen, politischen und sozialen Lebensbedingungen fördert« (Stövesand u. a. 2013: 16).
Mit Verweis auf die von Geißler/Hege (2007) vorgeschlagene Unterscheidung von Konzepten, Methoden und Techniken bezeichnen Stövesand u. a. (2013) die von Boulet, Kraus und Oelschlägel (1980) als »Arbeitsprinzip« beschriebene GWA als »übergreifendes Konzept«. GWA wird nach Stövesand u. a. nicht nur als »vielfältiges Konzept«, sondern gleichzeitig auch als »Handlungsfeld« bezeichnet, » insofern es Einrichtungen und Projekte gibt, die explizit Konzepte der GWA anwenden« (2013: 21). In der Verwendung des Plurals »Konzepte der GWA« wird eine weitere Unschärfe des Konzeptbegriffs der Herausgeber*innen des Handbuch GWA deutlich, die einerseits GWA als eigenständiges Konzept Sozialer Arbeit bezeichnen und gleichzeitig einräumen, dass es mehrere Konzepte der GWA gibt und GWA ebenfalls als Handlungsfeld zu verstehen sei.
Demnach lautet die Definition von GWA im Handbuch Gemeinwesenarbeit folgendermaßen:
»Gemeinwesenarbeit richtet sich ganzheitlich auf die Lebenszusammenhänge von Menschen. Ziel ist die Verbesserung von materiellen (z. B. Wohnraum, Existenzsicherung), infrastrukturellen (z. B. Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Grünflächen) und immateriellen (z. B. Qualität sozialer Beziehungen, Partizipation, Kultur) Bedingungen unter maßgeblicher Einbeziehung der Betroffenen.
GWA integriert die Bearbeitung individueller und struktureller Aspekte in sozialräumlicher Perspektive. Sie fördert Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation im Sinne von kollektivem Empowerment sowie den Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen. GWA ist somit immer sowohl Bildungsarbeit als auch sozial- bzw. lokalpolitisch ausgerichtet« (ebd.).
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