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DAS MAINZER SCHLOSS

Glanz und Elend

einer kurfürstlichen Residenz

Herausgegeben von Georg Peter Karn und Matthias Müller

im Auftrag der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege und des Instituts für Kunstgeschichte und Musikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

MICHAEL IMHOF VERLAG

Umschlag vorn: Mainz, Kurfürstliches Schloss, Ansicht von Südwesten, Foto: Georg Peter Karn, GDKE, LD

Umschlag hinten, S. 15: Franz von Kesselstatt, Kurfürstliches Schloss und Martinsburg vom Rheinufer aus, nach 1806, GDKE, LMM, Inv. Nr. GS 0/2084, Foto: Ursula Rudischer

Frontispiz: Kurfürstliches Schloss mit ehem. Stiftskirche St. Peter, Lithografie von Ch. J. Hullmandel nach Samuel Prout, 1833, GDKE, LD, Foto: Helga Eckert

S. 6: Kurfürstliches Schloss, Hoffassade des Rheinflügels, Foto: Georg Peter Karn, GDKE, LD

S. 12: Kurfürstliches Schloss, nordöstlicher Kopfbau, Foto: Georg Peter Karn, GDKE, LD

S. 115: Christian Georg Schütz d. Ä., Ausblick aus der Martinsburg auf den Rhein, Ölgemälde, 1785, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inv. Nr. 6434, Foto: Artothek

S. 191: Stephan Schmitt, Kurfürstliches Schloss mit den napoleonischen Warenmagazinen, Gouache, um 1900, GDKE, LMM, Inv. Nr. GS 1959/7, Foto: Ursula Rudischer

S. 279: Kurfürstliches Schloss, Fenster auf der Hofseite des Rheinflügels, Foto: Georg Peter Karn, GDKE, LD

© 2021

Michael Imhof Verlag GmbH & Co. KG

Stettiner Straße 25 | D-36100 Petersberg

Tel.: 0661/2919166-0 | Fax: 0661/2919166-9

www.imhof-verlag.de | info@imhof-verlag.de

Bearbeitung: Georg Peter Karn, Karola Sperber

Reproduktion und Gestaltung: Patricia Koch, Michael Imhof Verlag

Lektorat: Dorothée Baganz, Michael Imhof Verlag

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

ISBN: 978-3-7319-1178-4

INHALT

Zum Geleit Heike Otto

Vorwort Thomas Metz

Grußwort Michael Ebling

Einführung Georg Peter Karn und Matthias Müller

DAS RESIDENZSCHLOSS

Vom Zufluchtsort des Erzbischofs und des Domkapitels zur kurfürstlichen Residenz. Das Mainzer Schloss und seine Baugeschichte Lorenz Frank

Schlossarchitektur als Spiegel höfischer Konkurrenz. Die barocken Erweiterungsbauten des Mainzer Schlosses und das fürstliche Baugeschehen im frühneuzeitlichen Reich Matthias Müller

Eine wohnung … gleichwie es einem grossen herren zukommet. Das Kurfürstliche Schloss und seine Innenräume Georg Peter Karn

Die „erneuerte“ Porträtgalerie am Kurfürstlichen Schloss in Mainz. Wandel vom feudalen Herrschersitz zur bürgerlichen Kulturinstitution als städtische Schatzkammer von Wissen, Bildung, Erforschung und Vermittlung Luzie Bratner

DER RESIDENZBEZIRK UND DIE STADT

Mit Weinstöcken recht lieblich bepflanzt. Der Mainzer Schlossgarten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert Georg Peter Karn

Großartige Freiraumfolgen. Zur stadträumlichen und sozialen Funktion von Gartenanlagen für die höfische Gesellschaft und ihr bürgerliches Umfeld in der Frühen Neuzeit Stefan Schweizer

Von der Residenz in der Stadt zur Residenzstadt. Das Mainzer Schloss und sein städtebauliches Umfeld im 17. und 18. Jahrhundert Christian Katschmanowski

Schlossbau und räumlicher Kontext. Zur Wechselbeziehung von Architektur, Gartenkunst und Städtebau in der frühneuzeitlichen Residenzstadt Mainz Sascha Winter

ENDE UND WANDEL DER RESIDENZ

Schlossgarten, Schlossplatz und Ernst-Ludwig-Platz. Metamorphosen zwischen 1774 und 1900 Hartmut Fischer

Mainzer Schlossplatzplanungen im städtebaulichen Umfeld des 20. Jahrhunderts Rainer Metzendorf

Tafeln

Literaturverzeichnis zum Mainzer Schloss

Autorenverzeichnis

Bildnachweis


ZUM GELEIT

Als neue Generaldirektorin für das kulturelle Erbe in Rheinland-Pfalz ist es mir ein Anliegen, dem vorliegenden Band einige Worte zum Geleit mitzugeben.

Glanz und Elend prägten gleichermaßen die Geschichte des Kurfürstlichen Schlosses in Mainz. Als Residenz eines der führenden Reichsfürsten stand es seit dem späten Mittelalter im Mittelpunkt eines bedeutenden Hofes, der zahlreiche Künstler und Gelehrte auch jenseits der Landesgrenzen anzog. Kriege und politische Ereignisse unterbrachen jedoch immer wieder den Ausbau der Anlage, die Französische Revolution, die Phase der Zweckentfremdung unter der napoleonischen Herrschaft und zuletzt die Zerstörung im Zweiten Weltkrieg vernichteten vieles von dem, was Repräsentationswille und Kunstsinn der Kurfürsten, aber auch bürgerliches Engagement im 19. und frühen 20. Jahrhundert geschaffen hatten.

Diese Schicksale teilt das Mainzer Schloss mit weiteren Hofhaltungen im deutschen Südwesten, insbesondere links des Rheines. Von einer ehemals blühenden Residenzenlandschaft aus der Zeit des Römisch-Deutschen Reiches, in die sich drei Kurfürsten- und Erzbistümer, zwei Fürstbistümer, Herzog- und Fürstentümer sowie zahlreiche kleinere Territorien teilten, ist heute – im Unterschied zu anderen Regionen in Deutschland – nicht mehr viel geblieben. Weitgehend unversehrt haben nur wenige der großen Bauten die Zeit überstanden. Manche Schlösser – wie der barocke Bischofshof in Worms, die kurfürstliche Favorite in Mainz, die kurtrierische Philippsburg in Koblenz-Ehrenbreitstein, das Leininger-Schloss in Bad Dürkheim oder das pfalz-zweibrückische Schloss Karlsberg auf der Grenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz – sind gänzlich untergegangen. Andere konnten nach dem Zweiten Weltkrieg wenigstens in ihrer äußeren Hülle wiederaufgebaut werden, darunter die Schlossbauten von Trier, Koblenz und Zweibrücken sowie in Mainz. Historische Ausstattungen mit Mobiliar und Kunstgegenständen, die einst den Reichtum und das Prestige einer Residenz sichtbar vor Augen stellten, sind fast völlig verloren.

Will man die Bedeutung des Landstrichs am Rhein in seinen politisch-historischen, geistigen und künstlerischen Leistungen verstehen, so beanspruchen die verbliebenen Zeugnisse dieser Residenzkultur einen unverzichtbaren Erinnerungswert. In ihrer meist fragmentarischen Überlieferung bedürfen sie jedoch der Vermittlung und Veranschaulichung. Gesetzlicher Auftrag der Denkmalpflege ist nicht nur, zur Erhaltung der historischen Zeugnisse beizutragen, sondern diese auch zu erforschen und in ihren geschichtlichen Dimensionen als konstituierender Bestandteil unserer gebauten und gelebten Umwelt begreifbar zu machen. Als Denkmalfachbehörde arbeitet die GDKE mit ihren Fachbereichen und Fachdiensten in unterschiedlicher Weise an dieser Aufgabe mit. Durch Veranstaltungen und Fachtagungen, wie das Kolloquium zum Mainzer Schloss im Jahre 2016, werden die Erkenntnisse und Fragestellungen weiterentwickelt und zugleich in die Öffentlichkeit getragen.

Der konkrete Bezug zum Kulturdenkmal steht für die Denkmalpflege dabei stets im Mittelpunkt. Dies gilt auch für die anstehende Sanierung des Mainzer Schlosses. Hier stellt sich die Aufgabe, angesichts der kriegsbedingten Substanzverluste die historischen Bezüge im Inneren sowie im Umfeld in die Planung mit ihren technischen sowie funktionalen Erfordernissen zu integrieren und in geeigneter Form anschaulich werden zu lassen. Die Bandbreite der Möglichkeiten dabei ist groß und reicht von der reinen Konservierung und Präsentation materiell überlieferter Spuren über die vorbildgerechte Wiederherstellung oder eine sinngemäße Ergänzung in modernen Formen bis zur virtuellen Vergegenwärtigung baugeschichtlicher Prozesse oder verlorener Zustände mit Hilfe digitaler Techniken. Voraussetzung für jede verantwortliche Entscheidung ist immer die umfängliche Kenntnis der Bau- und Ausstattungsgeschichte und deren Auswertung im Sinne der historischen Aussage und des daraus abgeleiteten Narrativs.

Das vorliegende Buch mit den Kolloquiums-Beiträgen, das die Bedeutung der Mainzer Residenz aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet, bietet eine Basis für die fachliche und öffentliche Diskussion über den weiteren Umgang mit dem Kurfürstlichen Schloss und seinem Umfeld. Gleichzeitig ist der reich bebilderte Band auch eine Fundgrube für alle Mainzer, denen ihr Schloss am Herzen liegt.

Dr. Heike Otto

Generaldirektorin Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

VORWORT

Die Denkmäler der Kunst und der Geschichte in seine Obhut und Pflege zu nehmen und gleichzeitig allen Menschen die Teilhabe an diesen Kulturgütern zu ermöglichen, ist eine Verpflichtung, die das Land Rheinland-Pfalz bereits in seiner Verfassung von 1947 eingegangen ist. Diese Verpflichtung ist Grundlage der Arbeit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, kurz GDKE genannt, und sie gilt auch für die Arbeit der GDKE als Denkmalfachbehörde. Teilhabe am kulturellen Erbe war 2016 auch Anlass für das Kolloquium „Das Mainzer Schloss – Glanz und Elend einer kurfürstlichen Residenz“.

Das Kurfürstliche Schloss in Mainz ist ein solches Kulturgut unseres Lebens, und blickt man auf seine Geschichte als Sitz des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz, der zugleich Reichserzkanzler war, zählt es zu den bedeutenden Residenzen des Heiligen Römischen Reiches. Hervorgegangen aus der spätgotischen Martinsburg, spiegelt die Anlage mit ihren Bauteilen aus Renaissance und Barock eine lange Baugeschichte und wechselvolle Schicksale wider.

Bereits im 19. Jahrhundert begeisterten sich Bürgerinnen und Bürger für das Schloss und engagierten sich für seine Pflege und seinen Erhalt. Ein hochbedeutendes Baudenkmal, das in der Geschichte von Mainz als der Zeuge einer großen Vergangenheit, in der Reihe deutscher Palast-Bauten als eine der edelsten Perlen zu schätzen sei, ein Bau, der durch seine nunmehrige Bestimmung in hervorragender Weise der Pflege nationaler Kunst-, Kultur- und Geschichts-Wissenschaft dient, nannte der Kunsthistoriker und Prälat Friedrich Schneider das Residenzgebäude in seiner 1897 veröffentlichten Denkschrift zur Herstellung des ehemaligen Kurfürstlichen Schlosses zu Mainz und bezeichnete seine Restaurierung in der That als nationale Aufgabe. Das Schloss erhielt seine Sanierung und mit der Aufnahme von kulturellen Einrichtungen eine angemessene Nutzung. Der Zweite Weltkrieg brachte seine Zerstörung und in der Folge kam es zu seinem Wiederaufbau und zu einer Neugestaltung seines Umfeldes.

Der aktuelle Zustand des Gebäudes erfordert wieder eine umfassende Sanierung und mit dem Auszug des Römisch-Germanischen Zentralmuseums (RGZM) besteht auch die Notwendigkeit einer neuen Nutzung. Der Ausbau der ehemaligen Residenz und ihres Umfeldes gehört zu den aktuell anspruchsvollsten Aufgaben der Stadt Mainz.

Diese Aufgabe steht im Interesse der Öffentlichkeit und erfährt vielfache Anteilnahme aus der Bevölkerung, sei es durch engagierte – auch finanzielle – Unterstützung bei der Sanierung der Schlossfassaden oder durch einen breiten, öffentlich ausgetragenen Diskurs über die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Schlosses und seines Umfeldes. Diese Anteilnahme, dieser Diskurs ist auch eine Form von Teilhabe am Mainzer Schloss in seiner Bedeutung als Kulturgut.

Mit der Ausstellung der GDKE „Mainz – ein Blick, viele Aussichten“ im Jahre 2016 im Landesmuseum Mainz sollte den Mainzer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, einen Blick auf ihr kulturelles Erbe zu werfen, an diesem teilzuhaben.

Das Mainzer Schloss war auch eines der Themen dieser Ausstellung und in ihrem Rahmen fand am 14. April 2016 das Kolloquium statt, mit dem im Vorfeld der anstehenden Sanierung ein Beitrag zur Aufarbeitung der bau- und kunsthistorischen Grundlagen sowie zur entwicklungsgeschichtlichen Einordnung der kurfürstlichen Residenz geleistet werden sollte. Ziel des Kolloquiums war nicht Meinung zu bilden, sondern die Grundlage für einen Meinungsbildungsprozess zu schaffen. Veranstalter waren neben der Generaldirektion Kulturelles Erbe mit ihrer Direktion Landesdenkmalpflege das Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität, der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz mit seinem Regionalverband Rhein-Main-Nahe(ehemals Mainz), der Mainzer Altertumsverein sowie der Werkbund Rheinland-Pfalz. Die Vorträge fassten nicht nur den gegenwärtigen Wissensstand zum Schloss zusammen, sondern präsentierten auch zahlreiche neue Einsichten und Forschungsergebnisse. Erstmals wurden die 1942 zerstörte Innenausstattung sowie das städtebauliche Umfeld mit dem Schlossgarten und den Nebengebäuden, die zu den elementaren Bestandteilen der kurfürstlichen Hofhaltung gehörten, zusammenhängend beleuchtet. Vorgestellt und bewertet wurden auch die Leistungen sowie die Verluste der bürgerlichen Zeit im 19. und 20. Jahrhundert. Die nun in gedruckter Form vorgelegten Beiträge schließen damit eine seit langem bestehende Lücke.

Das vorliegende Buch soll nicht nur Fachkreise ansprechen, sondern dazu beitragen, dem Schloss seinen Platz im öffentlichen Bewusstsein wiederzugeben und die Mainzer Bürgerinnen und Bürger in die Diskussionen um seine Zukunft einzubeziehen. Für sein Zustandekommen gilt der Dank allen am Kolloquium beteiligten Institutionen, aus deren Kreis ein Teil der Referenten kam, insbesondere aber dem Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität mit Prof. Dr. Matthias Müller, das auch als Mitherausgeber beteiligt ist. Gedankt sei den Vortragenden für die Bereitstellung ihrer Beiträge und die Geduld bis zum Erscheinen des Buches. Die redaktionelle Bearbeitung übernahmen Dr. Georg Peter Karn und Karola Sperber M. A. vom Fachbereich Weiterbildung und Vermittlung der Landesdenkmalpflege. Unter den Einrichtungen, die Abbildungsvorlagen zur Verfügung stellten, sind vor allem das Stadtarchiv, das Römisch-Germanische Zentralmuseum und das Dom- und Diözesanarchiv Mainz hervorzuheben. Zahlreiche weitere Abbildungen stammen aus den Fotosammlungen der zur GDKE gehörenden Direktionen Landesdenkmalpflege und Landesmuseum Mainz. Ein besonderer Dank gebührt Herrn Stefan Schmitz für die großzügige finanzielle Unterstützung der Drucklegung des Buches. In gewohnt kompetenter und zuverlässiger Weise übernahm der Michael Imhof Verlag in Petersberg die verlegerische Betreuung.

Thomas Metz

Generaldirektor Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (2007–2020)


GRUSSWORT

Wer über die Theodor-Heuss-Brücke nach Mainz kommt, dem fällt es gleich ins Auge: das markante, sandsteinrote Kurfürstliche Schloss, das an der Rheinfront eine Länge von 75 Metern einnimmt. Es ist, als wolle die Stadt ihren Besucherinnen und Besuchern den Glanzpunkt ihrer Geschichte – ihre Blütezeit als kurfürstliche Residenz – unmittelbar vor Augen führen.

Lange Zeit allerdings hielt der vermeintliche äußere Glanz des Schlosses der näheren Betrachtung nicht stand, denn allzu deutlich hatte die Zeit ihre Spuren im Mauerwerk hinterlassen. Es brauchte enorme Anstrengungen, die „gute Stubb“ von Mainz wieder zu dem zu machen, was sie immer war: eines der schönsten baulichen Zeugnisse von Mainz – und eines der geschichtsträchtigsten noch dazu!

Das Kurfürstliche Schloss steht geradezu beispielhaft für Wohl und Wehe, Glanz und Elend, Blüte und Niedergang von Mainz. Es hat Kaiser, Könige und Kurfürsten beherbergt. Es hat Mozart spielen und Revolutionäre proklamieren gehört. Und wo heute die Mainzer Narren live vor den Fernsehkameras schunkeln, wartete der „Schinderhannes“ einst auf sein Urteil.

Das Schloss steht aber nicht nur für die wechselvolle Mainzer Geschichte, es steht auch für Bürgersinn und Bürgerverantwortung. Spätestens seit den Verheerungen durch den Zweiten Weltkrieg hat der Schutz der Kulturdenkmäler für unsere Stadt eine ganz besondere Bedeutung: Wenn wir über die Qualitäten unserer Stadt sprechen – über das, was Mainz so einzigartig und unverwechselbar macht – dann sprechen wir immer auch über den inneren Kern unserer Stadt, über unsere Identität. Zu dieser Identität gehören auch und gerade die gebauten Zeugnisse unserer Geschichte, schließlich haben sie zu allen Zeiten das Lebens- und Heimatgefühl in Mainz entscheidend mitgeprägt.

Viele Mainzer Bürgerinnen und Bürger haben das klar erkannt und sich dem Erhalt der Mainzer Kulturdenkmäler regelrecht verschrieben. Ein besonderes Beispiel für diesen ausgeprägten Bürgersinn ist das Mainzer Denkmal-Netzwerk, das im Jahr 2004 gegründet wurde und sich seither mit bewundernswerter Spendenbereitschaft für die Instandsetzung und Sicherung des Kurfürstlichen Schlosses eingesetzt hat – und vieler weiterer Baudenkmäler in Mainz noch obendrein!

Mit jeder sanierten Fensterachse rückte das Schloss aber nicht nur optisch mehr und mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Mit seiner enormen historischen Bedeutung rückte es auch wieder inhaltlich in den Fokus von Forschung und Wissenschaft. Bestes Beispiel für dieses große Interesse ist nicht zuletzt dieser Tagungsband, der die vielen Facetten des Kurfürstlichen Schlosses und seines Umfelds eingehend beleuchtet.

Ich danke allen Autorinnen und Autoren, die mit ihrer Expertise dazu beigetragen haben, das Kurfürstliche Schloss zu Mainz wieder dahin zu stellen, wohin es gehört: in das Zentrum unserer Aufmerksamkeit, in den Fokus der Wissenschaft und nicht zuletzt in das Herz der Mainzerinnen und Mainzer. Ihre Unterstützung werden wir brauchen, wenn wir in den kommenden Jahren die weitere Sanierung und den Umbau des Schlosses anpacken werden.

Michael Ebling

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz

EINFÜHRUNG

Im Reigen der fürstlichen Residenzen des Römisch-Deutschen Reiches gehört das Kurfürstliche Schloss in Mainz zu den wenig bekannten und selten beachteten Bauten. Zum einen mag dies zusammenhängen mit seinem im Vergleich zu den ausgedehnten, im 17. und 18. Jahrhundert neukonzipierten Anlagen – wie etwa in Gotha, Berlin, Mannheim, Ludwigsburg oder Würzburg – irregulären und weniger monumentalen Erscheinungsbild. Bereits Georg Dehio charakterisierte das Schloss 1911 in seinem Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler in nach den Maßstäben der Zeit kritischer Würdigung seiner unbestrittenen Qualität als „kein Bau von großem Wurf, aber von einer feinen und vornehmen Kultur, wie sie in der deutschen Renaissance nicht wieder zu finden ist.“ Zum anderen tragen dazu die vielen Verletzungen und Verluste bei, die dem einst aus mehreren Bauten bestehenden Ensemble – wie so vielen Residenzen links des Rheines – durch Kriege und Revolutionen zugefügt wurden. Zu dessen prägenden, seit Anfang des 19. Jahrhunderts verschwundenen Bestandteilen zählten vor allem die mittelalterliche Martinsburg als Keimzelle und Eckpfeiler der Gesamtanlage sowie die Hofkanzlei und nicht zuletzt die Stifts- und Schlosskirche St. Gangolph aus dem 16. Jahrhundert, die sich mit der spätbarocken Deutschordenskommende und dem Neuen Zeughaus zu einer reich gegliederten Rheinfront zusammenschlossen. Nicht vergessen werden darf auch der im Bereich des heutigen Ernst-Ludwig-Platzes gelegene, bereits im späteren 18. Jahrhundert aufgegebene Schlossgarten. Schließlich lässt das Innere des Schlosses heute kaum mehr den repräsentativen Charakter erahnen, der sich in aufwendig ausgestatteten Raumfolgen manifestierte und im Sinne der zeremoniellen Abläufe für das Verständnis eines Fürstensitzes unabdingbar war. Anders als bei den Residenzen, deren Fortbestand auch unter den veränderten Vorzeichen der politischen Neuordnung infolge des Wiener Kongresses im 19. Jahrhundert gesichert war, brach in Mainz mit der Französischen Revolution und dem Untergang des Kurstaates auch die Nutzungskontinuität ab. Setzten der Verlust und die Verlagerung der mobilen Einrichtung bereits mit der Flucht des letzten Kurfürsten nach Aschaffenburg ein, so litten die Innenräume mit ihrer wandfesten Ausstattung in der französischen Zeit unter der Zweckentfremdung zum Lagerhaus, der auch das barocke Haupttreppenhaus zum Opfer fiel. Die beiden bedeutenden Hauptsäle und die verbliebenen Stuckdecken des 18. Jahrhunderts, die bei der großen Instandsetzung des Schlosses ab 1903 restauriert worden waren, wurden im Zweiten Weltkrieg bereits während des ersten Bombenangriffs auf Mainz 1942 zerstört. Der bald darauf einsetzende Wiederaufbau durch die Stadt Mainz – seit 1827 Eigentümerin des Schlosses – erfolgte zweckgerichtet und in gewissermaßen bürgerlicher Bescheidenheit.

In den letzten Jahren ist das Kurfürstliche Schloss in unterschiedlicher Hinsicht wieder zunehmend in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Eine Dissertation, 1988 durch Ursula Zahler an der Universität Saarbrücken vorgelegt, fasste auf dem damaligen Stand der Forschung die Baugeschichte zusammen und trug somit zu einer ersten kunsthistorischen Einordnung der Architektur bei. Mit einer Reihe von historischen und kunsthistorischen Einzelthemen zum Schloss sowie den hier tätigen Künstlern hat sich der Mainzer Altertumsverein in Veranstaltungen und Aufsätzen in der Mainzer Zeitschrift auseinandergesetzt, u. a. mit der Martinsburg; hier sind v. a. die Beiträge von Ralph Melville, Franz Stephan Pelgen und Ulrich Hellmann zu nennen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Luzie Bratner, Georg Peter Karn und Ralph Melville, beschäftigt sich seit längerem intensiv mit dem Schloss und erarbeitete eine vom Verein 2016 im Vorfeld der anstehenden Sanierung vorgelegte, 2017 in der Mainzer Zeitschrift veröffentlichte Denkschrift; diese sieht sich in der Nachfolge der 1897 von Prälat Friedrich Schneider verfassten Denkschrift, die den Ausgangspunkt der damaligen großen Wiederherstellung bildete. In verschiedenen Arbeiten, die aus dem Forschungsprojekt „Residenzstädte im Alten Reich (1300–1800)“ der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen an seiner von Prof. Dr. Matthias Müller geleiteten Dienststelle am Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaft der Universität Mainz hervorgegangen sind, wird auch die Residenz der Mainzer Kurfürsten in die Betrachtung einbezogen. In diesem Zusammenhang entstand die grundlegende Dissertation von Christian Katschmanowski zur barocken Stadtplanung von Mainz, in deren Analyse auch dem Kurfürstenschloss und seiner Umgebung eine zentrale Bedeutung zukommt. Schließlich hat sich die Landesdenkmalpflege in ihren Jahrbüchern immer wieder mit einzelnen Aspekten zum Schloss und seiner Restaurierung beschäftigt, abgesehen von der fachlichen Begleitung aller laufenden Maßnahmen. Zahlreiche Beobachtungen zur Baugeschichte sind dabei dem Bauforscher Lorenz Frank zu verdanken, der im Auftrag der Stadt Mainz kontinuierlich anlassbezogene Untersuchungen der historischen Bausubstanz durchführt. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang aber auch das praktische Engagement des Mainzer Denkmal-Netzwerks, mit dessen Hilfe die dringend notwendige Instandsetzung der Fassaden mit ihren aufwendigen Steinmetzarbeiten entscheidend vorangebracht werden konnte.

Mit dem geplanten Auszug des Römisch-Germanischen Zentralmuseums endet 2021 eine mehr als 150 Jahre währende Phase des Schlosses als Sammlungs- und Ausstellungsort für das Mainzer Bürgertum, aus dem viele der Kultureinrichtungen und Museen der Stadt hervorgingen. Die daraus resultierende Neuausrichtung der Nutzung ebenso wie die erforderliche bauliche Instandsetzung und Anpassung fordern zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Kurfürstlichen Schloss und zu einer Neubewertung seiner Stellung innerhalb der deutschen Residenzenlandschaft heraus. Denn diese stellen eine wesentliche Voraussetzung für die angemessene Berücksichtigung der historischen Substanz des Schlosses, aber auch seiner von der historischen Bedeutung ausgehenden auratischen Wirkung bei der bevorstehenden Ausbauplanung dar. Hier geht es vor allem darum, die Residenz des ranghöchsten Fürsten im Reich einerseits in ihrer weit über Mainz hinausreichenden politischen, symbolischen und zeremoniellen Funktion und andererseits als profanes Gegenstück bzw. Ergänzung zum Dom als Machtzentrum des Erzbistums wieder verstärkt ins allgemeine Bewusstsein zu rücken und in geeigneter Form erlebbar zu machen.

Zu diesem Zweck fand am 14. April 2016 ein wissenschaftliches Kolloquium im Landesmuseum Mainz statt, das von der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE, dem Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie dem Mainzer Altertumsverein, dem Regionalverband Rhein-Main-Nahe (vormals Mainz) des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sowie dem Werkbund Rheinland-Pfalz veranstaltet wurde. In drei Sektionen beschäftigte sich die Tagung mit dem Baudenkmal und seiner Genese seit dem Mittelalter, dem Residenzviertel mit seinen funktionalen Interdependenzen und stadträumlichen Bezügen sowie mit der städtebaulichen Entwicklung des Standorts in der bürgerlichen Zeit des 19. und 20. Jahrhunderts, der bis heute durch die Nachbarschaft des rheinland-pfälzischen Parlaments und der Landesregierung herausragende Bedeutung als Regierungsviertel beansprucht. Die von Fachleuten aus verschiedenen Institutionen und Disziplinen vorgetragenen Referate fassten nicht nur die bisherigen Kenntnisse zusammen, sondern trugen zugleich viele neue Aspekte zur historischen und kunsthistorischen Einordnung des Schlosses bei. In erweiterter und überarbeiteter Fassung sowie um einen zusätzlichen Beitrag ergänzt, werden sie im vorliegenden Band nun der Öffentlichkeit präsentiert. Dank der vielfältigen Aspekte und wissenschaftlichen Expertise der Beiträge darf dieser Band als das derzeitige, aktuelle Standardwerk zum Mainzer Kurfürstenschloss gelten.

Im ersten, dem Schloss als Baudenkmal gewidmeten Abschnitt stellt der Bauforscher Lorenz Frank die Ergebnisse der bereits vor Jahren von ihm begonnenen und aktuell weitergeführten bauhistorischen Untersuchungen vor, die neben der Abwicklung der verschiedenen, ineinander verwobenen Bauphasen insbesondere die Ursprünge in der Martinsburg und den ersten, selbständig konzipierten Bauabschnitt des Neubaus unter Georg Friedrich von Greiffenclau aufschlüsseln. Matthias Müller stellt das Schloss in den überregionalen Kontext des Residenzenbaus im Alten Reich und beleuchtet die Bedeutung des Residenzschlosses als Symbol fürstlicher Autorität, die vor allem in der Bindung der Neubauteile des 17. und 18. Jahrhunderts an die mittelalterliche Martinsburg als Verkörperung des institutionelldynastischen Gedächtnisses und als architektonisches Sinnbild der altbegründeten Landesherrschaft ihren Ausdruck findet. Georg Peter Karn verfolgt anhand von schriftlichen und bildlichen Quellen systematisch die Entwicklung der Raumfolgen mit der wechselnden Lage der kurfürstlichen Repräsentations- und Wohnräume während der einzelnen Ausbaustufen und geht dabei Neuerungen und traditionellen Bindungen nach; erstmals lassen sich umfänglich die in Fotografien überlieferten Stuckdecken verorten. Mit den Porträtbüsten, die im Rahmen der Restaurierung des Schlosses zwischen 1903 und 1922 über den Fenstern angebracht wurden und in der Tradition der laureati einen bürgerlichen Wertekanon widerspiegeln, behandelt der Beitrag von Luzie Bratner ein bemerkenswertes Beispiel kommunaler Selbstdarstellung nach der Inbesitznahme der Residenz durch die Stadt.

Im zweiten Abschnitt, der sich mit dem Umfeld des Schlosses und dessen Verhältnis zur Stadt beschäftigt, beschreibt Georg Peter Karn den heute fast vergessenen Schlossgarten in seinen verschiedenen Zuständen vom 16. Jahrhundert bis zur letzten Neugestaltung vermutlich unter Kurfürst Lothar Franz von Schönborn, die auf die enge Begrenztheit der Fläche mit originellen Lösungsansätzen reagierte. Stefan Schweizer verfolgt in seiner über Mainz hinausweisenden allgemein gehaltenen Überschau unter dem Schlagwort einer „urbanistischen Gartenkunst“ die mit dem Wandel fürstlicher Repräsentationsformen einhergehende Ausstrahlung gärtnerischer Konzepte auf die Stadtplanung des 18. Jahrhunderts und untersucht Motive sowie Formen der Einbeziehung einer ständeübergreifenden Öffentlichkeit in die herrschaftlichen Gärten. Der städtebauliche Transformationsprozess des Mainzer Schlossumfeldes, der von der ursprünglich gegenüber der Stadt isolierten Martinsburg zur zunehmenden funktionalen Differenzierung und zur Integration der Residenz in den urbanistischen Kontext übergeht, sowie deren Aufwertung durch den repräsentativen Ausbau der Rheinfront stehen im Mittelpunkt des Beitrags von Christian Katschmanowski. Seine Überlegungen werden ergänzt durch Sascha Winters Untersuchung der komplexen baulich-visuellen Wechselwirkungen zwischen Architektur, Garten, Stadt und Landschaft, die sich in komponierten Sicht- und Wegeachsen manifestieren und von der anfangs ausschließlichen Orientierung der Martinsburg auf den Rhein zur Formung eines zusammenhängenden Stadtraums mit dem Schloss als Referenzpunkt führen.

Thema der dritten Sektion ist die Entwicklung des Schlosses und seines Umfeldes nach dem Untergang des Kurstaates und dem Verlust der Residenzfunktion. Die wechselvollen Schicksale des Schlossgartenareals, das nach seiner Planierung im späten 18. Jahrhundert als öffentlicher Platz sowie für militärische Zwecke genutzt wurde, schildert Hartmut Fischer in seinem Beitrag. Infolge der gründerzeitlichen Stadterweiterung rückte das ehem. Residenzviertel aus seiner bisherigen Randlage in die Mitte der Stadt und erfuhr dabei seine Wiederentdeckung. Der Wettbewerb zur Neubebauung des Schlossbereichs am Anfang des 20. Jahrhunderts, die städtebaulichen Projekte der Zwischenkriegszeit und schließlich die Planungen für den Ausbau des rheinland-pfälzischen Regierungsviertels nach dem Zweiten Weltkrieg werden von Rainer Metzendorf dargestellt.

Nach der im vorliegenden Band dokumentierten Tagung fand 2019 auf Initiative der Landesdenkmalpflege ein weiteres Kolloquium zum Umfeld des Schlosses statt, das insbesondere auch eine Bewertung der heute prägenden städtebaulichen und gestalterischen Überformung des Areals in der Nachkriegszeit vornahm und Anregungen für den zukünftigen Umgang mit dem Bestand sammelte. Im unmittelbaren Vorfeld der anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten hat die Stadt darüber hinaus vor kurzem einen Runden Tisch aus beteiligten Gruppen und Initiativen einberufen sowie einen interdisziplinär besetzten Expertenkreis, der die Planungen beratend begleiten soll. Neben der Berücksichtigung der kurfürstlichen Tradition und Funktion ist auch eine intensivere Beschäftigung mit der bürgerlichen Nutzung des Residenzschlosses seit der Mitte des 19. Jahrhunderts vorgesehen.

In dieser Hinsicht versteht sich der vorliegende Band nicht als abschließendes Resümee, sondern auch als Anregung für die weitere Erforschung der Kurmainzer Residenz und ihrer Geschichte. Darüber hinaus wäre zu wünschen, dass die Ergebnisse des Kolloquiums auch in die aktuellen Planungen der Stadt Eingang finden werden – in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ein herausragendes Kulturdenkmal, das als Zeugnis für einen der bedeutendsten fürstlichen Regierungs- und Verwaltungssitze des Alten Reichs weit über Mainz hinaus historischen Wert besitzt.

Georg Peter Karn | Matthias Müller


VOM ZUFLUCHTSORT DES ERZBISCHOFS UND DES DOMKAPITELS ZUR KURFÜRSTLICHEN RESIDENZ

Das Mainzer Schloss und seine Baugeschichte

Lorenz Frank

Das Mainzer Schloss präsentiert sich heute als fast freistehende Zweiflügelanlage, die weitgehend isoliert in der Stadt steht und keine Beziehung zu ihrer Bebauung zu nehmen scheint. Dass seine annähernd 650-jährige Entstehungs- und Veränderungsgeschichte jedoch ganz eng mit der Entwicklung der Stadt Mainz erfolgte, möchte der folgende Text erläutern.1

DER BAUPLATZ

Nach dem Ende der Zweiten Mainzer Stiftsfehde im Oktober 1463, durch die die Mainzer Bürger fast alle Freiheitsrechte verloren hatten, sollte der sogenannte Grinsturm am nördlichen Ende des rheinseitigen Abschnitts der Mainzer Stadtmauer als Zufluchtsort für den Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau (1461–1475) und das Domkapitel in den sich anschließenden Auseinandersetzungen mit den Mainzer Bürgern dienen.2 Sein unterlegener Konkurrent und späterer Nachfolger Diether von Isenburg (1459–1462 und 1475–1482) erwarb Grundstücke um den Turm herum, um dort nach dem Aufstand der Mainzer Bürger im August 1476 eine Burg3 zu errichten. Dies erfolgte in den Jahren 1478 bis 1480.

Vom rheinseitigen Abschnitt der Mainzer Stadtmauer aus römischer Zeit haben sich oberirdisch keine Reste erhalten. Von der romanischen Stadtmauer ist außer dem Erdgeschoss des Eisenturms nichts Erkennbares übriggeblieben. Erst die gotische Stadtmauer ist in Resten noch an mehreren Stellen im Stadtbild erkennbar. Insbesondere der vermutlich im Jahr 1355 (d) erbaute Holzturm4, der bis auf sein steiles Walmdach erhalten ist, lässt die Gestalt der gotischen Stadtmauer nachvollziehen. Der sechsstöckige Torturm wird über dem Erdgeschoss und auf halber Höhe jeweils von einem Gesims gegliedert sowie auf seinen vier Kanten durch kleine Türmchen mit Gliederungen aus Backstein akzentuiert. Auch der leider nicht genauer datierte obere Teil des Eisenturms, der die gleichen Fensterformen wie der Holzturm zeigt, weist jeweils ein Gesims über seinem romanischen Erdgeschoss und auf halber Höhe auf. In beiden Türmen sind die Obergeschosse durch eine in die Ecke geschobene Spindeltreppe miteinander verbunden.

Der nördliche Turm der Martinsburg wurde ebenfalls, soweit uns dies von historischen Abbildungen bekannt ist, von zwei Gesimsen gegliedert, die in ihren Höhen von den Gliederungselementen der restlichen Burg abwichen. Die älteste Abbildung von Gottfried Mascop aus dem Jahr 1575 (Abb. 1; vgl. Taf. 19)5 dürfte als seinen oberen Abschluss ein steiles Walmdach zeigen. Auf den jüngeren Abbildungen ist dies nicht erkennbar, jedoch sitzen auf den vier Kanten Türmchen, deren Gliederung sehr den Backsteingliederungen am Holzturm ähnelt. Und von den ältesten Grundrissplänen der Burg wissen wir, dass seine Obergeschosse über eine Spindeltreppe miteinander verbunden waren. Es liegt daher die Annahme nahe, dass der Zufluchtsort Grinsturm beim Bau der Burg erhalten blieb und in die Burg integriert wurde.

Südlich des besprochenen Turms knickt der Rheinflügel der Burg leicht nach Westen vom Rhein weg, was zunächst verwundert. Aufgrund der historischen Stadtpläne von Mainz wird jedoch deutlich, dass der rheinseitige Abschnitt der Stadtmauer an seinem nördlichen Ende zum Rhein hin abknickt. Es ist daher anzunehmen, dass der Rheinflügel der Burg dem Verlauf der gotischen Stadtmauer folgte oder sie sogar einbezog.

DIE SPÄTMITTELALTERLICHE MARTINSBURG

An den vermutlich integrierten Grinsturm am nördlichen Ende des rheinseitigen Abschnitts der Stadtmauer ließ der Mainzer Erzbischof Diether von Isenburg in den Jahren 1478 bis 1480 die spätmittelalterliche Martinsburg anfügen, die offensichtlich den rheinseitigen Stadtmauerverlauf berücksichtigte. Die Burg wurde bei einem verheerenden Brand in der Nacht vom 2. zum 3. März 1481 zerstört und in der Folgezeit wiederhergestellt.

Abb. 1: Mainz, Martinsburg, Ansicht von Osten, Stadtplan von Gottfried Mascop 1575 (Ausschnitt)

Nach einer erneuten Zerstörung der Anlage durch den Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach während des Aufstandes der deutschen Reichsfürsten gegen Kaiser Karl V. im Jahr 1552 ließ der Mainzer Erzbischof Brendel von Homburg (1555–1582) die Burg wiederaufbauen. Da über die Martinsburg ausschließlich historische Abbildungen Auskunft geben (Abb. 2), lassen sich keine Aussagen treffen, was noch spätmittelalterlicher Bestand war und was im 16. Jahrhundert verändert wurde. Lediglich ein Zwillingsfenster der Burg, das sich im Erdgeschoss des Rheinflügels im Schloss erhalten hat, zeigt die Wappen des Mainzer Erzbischofs Brendel von Homburg und des Domkapitels.

Abb. 2: Martinsburg, Ansicht von Norden, Zeichnung von Wenzel Hollar vor 1631

Die Martinsburg bestand aus einem annähernd L-förmigen Hauptbau mit einem nördlichen Burghof und einer westlichen Vorburg. Burghof und Vorburg waren von Wirtschaftsbauten, Mauern und Türmen umgeben. Der dicht am Rheinufer errichtete Hauptbau besaß an beiden Enden und an der Knickstelle Turmbekrönungen, die sich möglicherweise an den Formen des Grinsturms aus dem 14. Jahrhundert orientierten. Er bezog seine Verteidigungsfähigkeit vor allem aus einem hohen Sockelgeschoss auf der Rheinseite. Die Mauern von Burghof und Vorburg hingegen waren zusätzlich durch einen wasserführenden Graben gesichert, der von einem Bach gespeist wurde. Nur an einer Stelle führte eine Brücke über den Burggraben zu einem großen Platz, der die Burganlage von der Stadt trennte. In ihrer Konzeption entsprach die Martinsburg einer spätmittelalterlichen, auf Verteidigung angelegten Niederungsburg, die sich sowohl nach außen als auch zur Stadt hin sichern ließ.6

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind bereits Tendenzen zu einer Residenzbildung erkennbar. Unmittelbar nach dem Wiederaufbau der Burganlage wurde im Jahr 1555 mit der Errichtung eines Kanzleigebäudes südlich von ihr begonnen. An dessen Südseite wurde in den Jahren 1570 bis 1581 die Schlosskirche St. Gangolph angefügt.7 Einen Abschluss fanden diese Baumaßnahmen durch die Errichtung eines Zeughauses mit einer Münzprägestelle im Jahr 1603. Wenngleich diese Bauten bereits den Charakter einer Mainzer Residenz verstärkten, so befanden sie sich dennoch außerhalb des Burggeländes. Von einer zusammenhängenden Anlage kann folglich noch keine Rede sein.8

Wichtige Informationen für das Verständnis der späteren Veränderungen an der Martinsburg bietet eine Zeichnung Wenzel Hollars von 1627, welche die Hofansicht der Burg zeigt (Abb. 3). Deutlich erkennbar sind die Westseite des Hauptgebäudes mit den Erdgeschossfenstern, von denen eines bis heute erhalten blieb, und die sich südlich anschließende Mauer der Vorburg. Im Hintergrund erscheinen ein Torbau zum Burghof und mehrere Wirtschaftsgebäude nördlich davon schemenhaft.

DAS NEUZEITLICHE SCHLOSS

Eine erste Veränderung ihres spätmittelalterlichen Erscheinungsbilds erfuhr die Martinsburg durch das Anfügen eines weitgehend freistehenden Schlossgebäudes an die Südwestkante der Burg. Dieses wurde ab 1628 vom Mainzer Erzbischof Georg Friedrich von Greiffenclau zu Vollrads (1626–1629) begonnen und bis 1631 unter dem Mainzer Erzbischof Anselm Casimir Wambolt von Umstadt (1629–1647) weitgehend fertiggestellt, jedoch nicht unter Dach gebracht. Den Baubeginn hält eine Inschrift mit der Jahreszahl 1628 am rheinseitigen Fundament im Bereich des ursprünglichen Grabens fest (Taf. 13). Das Datum der Vollendung dieser Arbeiten kennzeichnen Inschriften mit der Jahreszahl 1631 auf Brüstungsfeldern der Kantenerker an seinem südlichen Ende (Taf. 18).

Das neue Schlossgebäude war mit seinen drei Geschossen und acht Fensterachsen von Anfang an als Solitär geplant und sollte die vornehmen Repräsentationsräume für den Erzbischof aufnehmen (Abb. 4). Neben den beiden Erkern an seinen Südost- und Südwestkanten dürfte er aufgrund der Baubefunde einen entsprechenden Erker an seiner Nordwestkante aufgewiesen haben, während er mit seiner Nordostkante an die Martinsburg ansetzte.9

Abb. 3: Martinsburg, Ansicht von Westen, Zeichnung von Wenzel Hollar, 1627/1628

Abb. 4: Martinsburg mit neuem Schlossgebäude, Rekonstruktionsversuch der Grundrisse von Erd- und 1. Obergeschoss nach 1631

Für seine Errichtung wurde der Mauerzug der Vorburg, der sich südlich an den Hauptbau anschloss, niedergelegt. Der Hauptbau selbst wurde kaum verändert, vermutlich wurden lediglich Durchgänge zwischen beiden Bauteilen hergestellt (Abb. 5).10 Das neue Schlossgebäude ersetzte den Mauerzug der Vorburg, ragte jedoch leicht in den vorhandenen Burggraben hinein. Die südliche Mauer der Vorburg wurde bis an den Neubau herangeführt und damit die Ummauerung der Vorburg geschlossen. Der wasserführende Graben wurde nun auch auf der Rheinseite des neuen Schlossgebäudes verlängert (Abb. 6; vgl. Taf. 21)11.

Abb. 5: Schlossgebäude, Ansicht von Westen, Visualisierung des Zustands nach 1631

Abb. 6: Martinsburg mit neuem Schlossgebäude, Vogelschauansicht von Mainz von Matthäus Merian, 1637 (Ausschnitt)

Folglich blieb die Burganlage trotz der Errichtung des neuen Schlossgebäudes in ihrer Verteidigungsfähigkeit vollkommen unverändert. Die Vorburg behielt weiterhin ihre geschlossene Ummauerung samt dem wasserführenden Graben. Der durch seine Fassadengestaltung sicherlich schwieriger zu sichernde Neubau erhielt sowohl durch sein hohes Sockelgeschoss als auch durch die Erweiterung des Wassergrabens auf der Rheinseite eine Sicherung, sodass die Verteidigungsfähigkeit der Vorburg insgesamt erhalten blieb.12

Zeitgleich sollte durch einen geplanten, aber erst später ausgeführten Verbindungsgang zwischen dem neuen Schlossgebäude und dem Kanzleigebäude der funktionale Zusammenhang der einzelnen Residenzbauten verstärkt werden. Dieser Verbindungsgang hätte den Burggraben auf mehreren Pfeilern ruhend überbrückt. Vermutlich wurde er jedoch nicht fertiggestellt, da ein Kupferstich aus dem Jahr 1669 lediglich einige Pfeiler zeigt (Taf. 20).13 Der Mainzer Erzbischof Damian Hartard von der Leyen (1675–1678) ließ das Schlossgebäude in den Jahren 1675 bis 1678 vollenden und abweichend vom ursprünglichen Konzept um acht weitere Fensterachsen in derselben Flucht nach Norden erweitern, wobei hofseitig die ursprüngliche Fassadengliederung weitergeführt, die feldseitige Mauer aber zurückversetzt ausgeführt wurde (Abb. 7). Von diesem Erweiterungsbau haben sich die acht Fensterachsen auf der Hofseite des Rheinflügels erhalten. Auch die hofseitigen Marmorportale des so entstandenen Rheinflügels gehören zu dieser Bauphase (Taf. 15).

Abb. 7: Martinsburg mit erweitertem Schlossgebäude, Rekonstruktionsversuch der Grundrisse von Erd- und 1. Obergeschoss nach 1678

Abb. 8: Martinsburg mit erweitertem Schlossgebäude, Grundriss des Erdgeschosses, um 1680 (Ausschnitt)

Abb. 9: Martinsburg mit erweitertem Schlossgebäude, Grundriss des Obergeschosses, um 1680 (Ausschnitt)

Die Erweiterung verband nun das Schlossgebäude mit älteren Wirtschaftsbauten am nördlichen Rand der Vorburg, die bisher durch einen Torbau mit dem Hauptbau der Martinsburg verbunden waren (Abb. 3). Da hierdurch der Zugang zum eigentlichen Burghof versperrt wurde, musste eine Durchfahrt im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus vorgesehen werden. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Schlossgebäudes wurde auch das turmbekrönte westliche Ende des Hauptgebäudes der Burg niedergelegt, um an dieser Stelle größere Räume und ein Treppenhaus anzulegen. Dies zeigt deutlich ein Kupferstich der Martinsburg mit dem erweiterten Schlossgebäude.14 Diesen Bauzustand geben ebenfalls zwei Grundrisspläne (Abb. 8, 9; vgl. Taf. 23, 24)15 wieder, die bisher in die Zeit um 1700 datiert wurden. Dass sie tatsächlich etwa 20 Jahre älter sein dürften, werden die folgenden Überlegungen zeigen.

Die beiden Grundrisspläne dürfen nicht als Bau- oder Bestandspläne missverstanden werden, vielmehr handelt es sich um eine Beschreibung der einzelnen Raumfunktionen, was auch für die restlichen Bereiche der Burg gilt. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass durch die Erweiterung des neuen Schlossgebäudes weder der Bereich der Ummauerung des Burghofs noch die Mauerzüge und Türme der Vorburg beseitigt wurden. Dies lässt Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit der Anlage zu. Trotz des Abbruchs des turmbekrönten westlichen Endes des Hauptbaus, der natürlich dessen Struktur schwächte, behielten die eigentliche Burg weitgehend und die Vorburg vollkommen ihre bisherige Verteidigungsfähigkeit. Mehr noch als die Errichtung des neuen Schlossgebäudes um 1630, betraf dessen Erweiterung nach 1675 nur den inneren Bereich der Burganlage. Lediglich die Vollendung des Verbindungsgangs zum Kanzleigebäude und zur Schlosskirche geht darüber hinaus.

Dass die Erweiterung des Schlossgebäudes über den tatsächlich ausgeführten Bereich im Innern der Burganlage hinausgehen sollte, zeigt der Baubestand an der Ansatzstelle des heutigen Nordflügels an den Rheinflügel im Bereich des Hofs. Hier endet der Erweiterungsbau an seinem nördlichen Ende mit einer zweifachen Stufung: Die Werksteine beider Stufen gehören eindeutig zu seinem Mauerwerk, wie an ihren Lagerfugen erkennbar ist. Folglich war an dieser Stelle bereits ein Nordflügel vorbereitet, jedoch nicht ausgeführt worden.

Unter Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim (1679– 1695) wurde dann der Anbau eines zweiten Flügels rechtwinklig an das nördliche Ende des bereits errichteten Rheinflügels vorbereitet, aber nicht ausgeführt. Davon zeugen die erhaltenen Fundament- und Sockelreste unter dem heutigen Nordflügel des Schlosses, welche an der Nordwestkante die Jahreszahl 1687 tragen (Taf. 17). Das westliche Ende dieser Fundamente zeigt mit der Diagonalstellung des Sockels eine ähnliche Gestaltung wie das südliche Ende der Fundamente unter dem Renaissanceflügel. Sie dürften damit ähnliche Kantenerker wie die Südfassade vorbereiten haben. Interessanterweise sparen die angelegten Fundamente den Bereich der älteren Wirtschaftsbauten am nördlichen Ende des rheinseitigen Schlossflügels aus, sodass diese mit Sicherheit zum älteren Bestand der Martinsburg gehörten.

Zwei wichtige Beobachtungen ergeben sich aus einem Vergleich der Lage der 1687 angelegten Fundamente (Abb. 7) mit den älteren Lageplänen der Vorburg (Abb. 8; Taf. 23). Für den geplanten Nordflügel des Schlosses hätten nicht nur die älteren Wirtschaftsbauten und der Mauerzug am nördlichen Ende der Vorburg, sondern auch der nördliche Turm im stadtseitigen Bereich der Ummauerung der Vorburg abgebrochen werden müssen. Folglich dürften die gezeigten Pläne nicht um 1700 entstanden sein, da sie einen Zustand vor der Anlage der Fundamente des geplanten Nordflügels zeigen.16 Wichtiger noch ist die Beobachtung, dass mit der Anlage der Fundamente die Verteidigungsfähigkeit der Vorburg und damit der gesamten Anlage aufgegeben werden musste. Damit unterscheidet sich diese Maßnahme deutlich von der Erweiterung des Schlossgebäudes, welche die Sicherheit der Gesamtanlage nicht in Frage stellte. Mithin ist erst in den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts die Verteidigungsfähigkeit der Burg für den geplanten repräsentativen Ausbau des Kurfürstlichen Schlosses aufgegeben worden.

DER BAROCKE AUSBAU DER RESIDENZ

Den Plan, einen zweiten nördlichen Schlossflügel zu errichten, griff erst Franz Anselm Freiherr von Ritter zu Groenesteyn um 1749 auf (Abb. 10; vgl. Taf. 28–31).17 Seine Planungen sahen vor, an den bestehenden Schlossflügel einen Nordflügel anzubauen, der sich in seiner Fassadengestaltung, insbesondere mit den Risaliten der Hofseite und den Kantenerkern, an die Formen des Rheinflügels anlehnen sollte. Darüber hinaus wurde geplant, die Martinsburg vollkommen niederzulegen und an ihrer Stelle um den Burghof herum drei weitere Flügel um einen geschlossenen Schlosshof anzubauen. Auch diese sollten sich in ihrer Gestaltung, insbesondere durch die Übernahme der Kantenerker, am älteren Schlossflügel orientieren. Auf der Nordseite, wo der Nordflügel und der nördliche Flügel des Burghofs aneinanderstoßen, wäre eine sehr lange Schaufassade entstanden, die lediglich durch einen Mittelrisalit gegliedert werden sollte (Taf. 27). Der Erdgeschossbereich dieses Mittelrisalits sollte eine dreiachsige Durchfahrt aufnehmen. Diese Pläne, die ein repräsentatives Schloss mit den Grundformen der spätmittelalterlichen Burg kombinieren sollten, wurden nicht realisiert. Der Abriss der Martinsburg und die Errichtung der drei Schlossflügel um den ehemaligen Burghof erfolgten ebenfalls nicht.

Der Mainzer Erzbischof Johann Friedrich Carl von Ostein (1743–1763) ließ von 1750 bis 1752 auf den älteren Fundamenten den Nordflügel des Schlosses errichten. Auf der Hofseite orientiert sich der Bau stilistisch an der Fassadengliederung des Renaissancebaus, während er ansonsten eine eigene, spätbarocke Gestaltung findet (Taf. 8, 10). Die Fertigstellung des Nordflügels kennzeichnen zwei Inschriften an den attikaartigen Aufsätzen der Stirnseiten, deren Chronostichon auf das Jahr 1752 verweist (Taf. 16). Der geplante Abriss der Martinsburg fand allerdings wiederum nicht statt, sodass auf der Rheinseite des Mainzer Schlosses immer noch die spätmittelalterliche Burg stand.

Zeitgleich mit der Errichtung des Nordflügels erfolgte der weitere Ausbau der Residenz (Taf. 46). Seit der Anlage einer Wasserleitung ab 1724, die mit der Aufstellung des Neubrunnens 1726 abschloss, entstand eine Residenzstadt im sogenannten Bleichenviertel. Unmittelbar an den Schlossbereich schlossen sich zunächst militärische Bauten wie der Marstall, dann adelige Höfe wie die Eltzer Höfe und zuletzt bürgerliche Wohnhäuser an. Südlich der Schlossanlage entstand in unmittelbarer Nähe zur Schlosskirche St. Gangolph in den Jahren 1749 bis 1756 der Neubau von St. Peter. Auch an der Rheinfront erfuhr die Residenz durch den Neubau der Deutschordenskommende südlich der Schlosskirche zwischen 1730 und 1740 sowie des Neuen Zeughauses südlich davon zwischen 1738 und 1740 eine bedeutende Erweiterung (s. S. 159, Abb. 12). Die barocke Deutschordenskommende, das sogenannte Deutschhaus, das aus einem Hauptgebäude (Corps de Logis), einer Kapelle und einem Verwalterhaus bestand, konnte erst durch einen Grundstückstausch zwischen dem Mainzer Erzbischof Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg (1729–1732), der zugleich Ordensmeister war, und dem Deutschen Orden erfolgen.18

DER VERLUST DER RESIDENZFUNKTION

Der bis ins frühe 19. Jahrhundert erhaltene Zusammenhang des Mainzer Schlosses mit den restlichen Residenzbauten und der Residenzstadt ging unter der napoleonischen Besatzung weitgehend verloren. So wurde 1807 zunächst die Kanzlei niedergelegt und im selben Jahr auf der Westseite der Zweiflügelanlage ein vermutlich vom französischen Architekten Eustache St.-Far entworfener, eingeschossiger Flügel als Zollmagazin errichtet, der den Schlosshof endgültig von der sich westlich anschließenden Residenzstadt abriegelte. 1809 erfolgte schließlich der endgültige Abbruch der Martinsburg und 1814 die Niederlegung der Schlosskirche St. Gangolph (Taf. 50, 51).

Abb. 10: Kurfürstliches Schloss, Grundrissplan des Obergeschosses für die Erweiterung der Schlossanlage, 1749

Die Verlängerung der Großen Bleiche bis zum Rhein in hessischer Zeit trennte das Schloss vom Deutschhaus und vom Neuen Zeughaus ab, sodass ihr ursprünglicher baulicher Zusammenhang endgültig verloren ging.

Die starken Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sowie die Bautätigkeit in der Nachkriegszeit hatten zur Folge, dass das Mainzer Schloss heute nur noch eingeschränkt im Zusammenhang mit den erhaltenen Residenzbauten wie dem Deutschhaus und dem Neuen Zeughaus sowie mit der einstigen Residenzstadt und ihren erhaltenen Bauten wie dem Marstall wahrgenommen wird.

ANMERKUNGEN

1Die vorliegenden Beobachtungen basieren auf den Ergebnissen bauhistorischer Untersuchungen, die im Auftrag der Stadt Mainz und des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz vom Autor 1996 durchgeführt wurden. Vgl. Frank, Lorenz: Ergebnisse der bauhistorischen Untersuchungen am ehemaligen Kurfürstlichen Schloß in Mainz. In: Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz. Jahresberichte, 47–51, 1992–1996, S. 66–86. Die Baugeschichte des ehemaligen Kurfürstlichen Schlosses war zuvor bereits mehrfach Gegenstand kunsthistorischer Betrachtungen. Vgl. Neeb, Ernst: Das Kurfürstliche Schloss zu Mainz. (Rheinische Kunstbücher, 1), Wiesbaden 1924; Wegner, Ewald (Bearb.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Bd. 2,2: Stadt Mainz. Altstadt, hg. im Auftrag des Kultusministeriums vom Landesamt für Denkmalpflege. Düsseldorf 1988, S. 164–169; Zahler, Ursula: Das Kurfürstliche Schloss zu Mainz. Studien zur Bau- und Stilgeschichte. (Saarbrücker Hochschulschriften, 8), St. Ingbert 1988 [zugl. Diss. Univ. Saarbrücken 1988], mit umfangreichem Verzeichnis der älteren Literatur. Bei der Beschreibung der einzelnen Bauphasen stützten sich die bisherigen Bearbeiter nicht nur auf die Interpretation der bekannten historischen Pläne, sondern vor allem auf die kurfürstlichen Wappen und Initialen, die sich in den Ornamenten der Brüstungsfelder unter den Fernstern des 1. und 2. Obergeschosses und in dem das Erdgeschoss abschließenden Metopen-Triglyphen-Fries befinden. Diese sind jedoch weitgehend im 19. Jahrhundert ausgetauscht oder neu eingesetzt worden. Diese Tatsache stellt zwar nicht die Trennung und Datierung der einzelnen Bauphasen in Frage, jedoch kann die Interpretation der Ornamente nur mit Vorsicht benutzt werden.

2 Vgl. Falck, Ludwig: Die erzbischöflichen Residenzen in Eltville und in Mainz. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte, 45, 1993, S. 61–81; Dobras, Wolfgang: Die kurfürstliche Stadt bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1462–1648). In: Dumont, Franz / Scherf, Ferdinand / Schütz, Friedrich (Bearb.): Mainz. Die Geschichte der Stadt, hg. im Auftrag der Stadt Mainz. Mainz 1998, S. 227–263.

3 Die Begriffe „Burg“ und „Schloss“ werden in diesem Text folgendermaßen benutzt: Burg meint einen in erster Linie auf Verteidigung angelegten Herrschaftssitz, Schloss eine vornehmlich zur Repräsentation dienende Anlage. Vgl. dazu Müller, Matthias: Von der Burg im Schloss! Das Mainzer Schloss und die Revision eines entwicklungsgeschichtlichen Denkmodells. In: Felten, Franz Josef (Hg.): Befestigungen und Burgen am Rhein. (Mainzer Vorträge, 15), Stuttgart 2011, S. 91–121. Die Unterscheidung ist notwendig, um die Entwicklung der Mainzer Anlage von der nach außen und der Stadt gegenüber zu verteidigenden Burg des späten 15. Jahrhunderts zum repräsentativen Schloss in der Mitte des 18. Jahrhunderts beschreiben zu können. Vgl. auch Schütte, Ulrich: Das Schloß als Wehranlage. Befestigte Schlösser der frühen Neuzeit. Darmstadt 1994.

4 Vgl. Frank, Lorenz / Mielke, Natalie: Mainz Holzturm. Bauhistorische Untersuchung 2015 (unveröffentlichtes Manuskript).

5 StA Mz, BPSP / 35 C.

6 Vgl. Biller, Thomas: Die Adelsburg in Deutschland. Entstehung, Form und Bedeutung. München 1993, S. 195– 207; Neeb 1924, S. 5; Schütte 1994 (wie Anm. 3), S. 106 f.; Zahler, Ursula: Die Martinsburg, der Vorgängerbau des Kurfürstlichen Schlosses zu Mainz. In: Berens, Michael / Maas, Claudia / Ronig, Franz (Hgg.): Florilegium Artis: Beiträge zur Kunstwissenschaft und Denkmalpflege. Festschrift für Wolfgang Götz. Saarbrücken 1984, S. 173–175.

7 Vgl. Wegner 1988, S. 164.

8 Wenngleich die Errichtung der Schlosskirche durchaus als Element der Residenzbildung angesehen werden kann, erscheint es aufgrund der räumlichen Trennung der einzelnen Bauten nicht zulässig, wie Neeb (1924, S. 6) die Martinsburg als Residenz der Mainzer Erzbischöfe zu bezeichnen.

9 Der Abstand zwischen der nördlichsten Fensterachse des Schlossgebäudes und der südlichsten Fensterachse des Erweiterungsbaus ist deutlich breiter als zwischen den restlichen Fensterachsen. Der Abstand entspricht eher dem Abstand zwischen der südlichsten Fensterachse des Schlossgebäudes und seinem südwestlichen Kantenerker. Der Erweiterungsbau weist in seiner südlichsten Fensterachse im 1. Obergeschoss ein Brüstungsfeld auf, das stilistisch zum älteren Schlossgebäude gehört. Es dürfte ursprünglich in der Nordmauer des Schlossgebäudes versetzt gewesen sein.

10 Eine Ansicht der Stadt Mainz von Wenzel Hollar aus dem Jahr 1632 zeigt die Martinsburg von der anderen Rheinseite aus mit dem bereits angefügten Schlossgebäude, das jedoch kein Dach trägt. Auf der Zeichnung ist deutlich erkennbar, dass das Schlossgebäude einen reinen Anbau darstellt, der die Bausubstanz der Martinsburg nicht angreift. Die Zeichnung befindet sich in der Nationalgalerie Prag. Vgl. Roland, Berthold (Hg.):Wenzel Hollar 1607–1677. Reisebilder vom Rhein. Städte und Burgen am Mittelrhein in Zeichnungen und Radierungen. Ausst. Kat. Mainz 1986, S. 116 und Faltblatteinlage an der vorderen Umschlagseite.

11 Merian, Matthäus: Topographia Archiepiscopatuum Moguntinensis, Trevirensis et Coloniensis. O. O. 1646.

12 Diese Beobachtungen stehen im deutlichen Widerspruch zu den Aussagen von Schütte 1994 (wie Anm. 3), S. 108. Diesen Zustand zeigt auch ein Stadtgrundriss von Mainz aus dem Jahr 1676 (s. S. 173, Abb. 7). Interessant an diesem Plan ist, dass er in der Verlängerung des an die Burg anschließenden Schlossgebäudes in gestrichelter Linie auch eine geplante Erweiterung des Schlossgebäudes zeigt. Diese Erweiterung wäre deutlich länger als das bereits bestehende Schlossgebäude und damit auch als die tatsächlich ausgeführte Schlosserweiterung von 1675–1678 geworden. Dabei sollten erkennbar keine älteren Gebäude an seinem nördlichen Ende mitbenutzt werden.

13 Der Kupferstich ist erstmals wiedergegeben bei Neeb 1924, S. 8, Abb. 4.

14 Die Rheinseite von Martinsburg und Schloss nach der Verlängerung des Schlossgebäudes zeigt ein Kupferstich von Jeremias Wolff Erben um 1720/1730. Deutlich erkennbar ist, dass bei der Erweiterung des Schlossgebäudes in die Bausubstanz der Burg eingegriffen wurde. Zumindest in den obersten Geschossen wurden die westlichen Teile der Burg abgebrochen.

15 StA Mz, BPSP / 1817.1 D; StA Mz, BPSP / 1817.2 D. Die beiden undatierten Zeichnungen wurden von Neeb (1924, S. 12) zwischen etwa 1687 und 1705 datiert.

16 Gegen eine frühere Datierung der Zeichnungen spricht sich Georg Peter Karn in seinem Beitrag zu den Innenräumen in dieser Publikation aufgrund der Beschriftung mit den Raumbezeichnungen aus. Dieser Widerspruch kann bislang nicht aufgelöst werden. Möglicherweise basieren die Zeichnungen auf älteren Plänen oder aber ältere Pläne wurden nachträglich beschriftet.

17 StA Mz, BPSP / 1840.2 C. Zahler 1988, S. 92 f., vermutet aufgrund archivalischer Dokumente, dass die beiden undatierten Zeichnungen um 1749 entstanden sind.

18 Vgl. Frank, Lorenz: Die Geschichte des Deutschhauses in Mainz. In: Das Mainzer Deutschhaus und sein Erbauer. Neues zur Baugeschichte des Landtagsgebäudes. (Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz, 65), Mainz 2016, S. 43–60.

SCHLOSSARCHITEKTUR ALS SPIEGEL HÖFISCHER KONKURRENZ

Die Barocken Erweiterungsbauten des Mainzer Schlosses und das fürstliche Baugeschehen im frühneuzeitlichen Reich

Matthias Müller

SCHLOSSARCHITEKTUR ALS „VISITENKARTE“ FRÜHNEUZEITLICHER TERRITORIALSTAATEN UND IHRER INSTITUTIONEN

Bundeskanzler Helmut Kohl hat das neue, maßgeblich durch ihn selbst initiierte und von 1997 bis 2001 errichtete neue Bundeskanzleramt in Berlin (Abb. 1) als ein Haus charakterisiert, „mit dem die Bundesrepublik identifiziert wird“1 und die Aufgabe der für den Entwurf verantwortlichen Architekten, Axel Schultes und Charlotte Frank, dahingehend beschrieben, dass die von ihnen gestaltete Architektur allen Betrachtern einen anschaulichen Begriff vom wiedervereinigten, weltoffenen und zugleich selbstbewussten Deutschland vermitteln solle. Überdies hatte das neue Bundeskanzleramt die Aufgabe zu erfüllen, mit Hilfe der Architektur nicht nur der „angemessenen protokollarischen Bewältigung“ zu dienen, sondern auch die „hervorgehobene Stellung“ des deutschen Bundeskanzlers zu „dokumentieren“, wie es der damalige Kanzleramtsminister Friedrich Bohl in einer Pressekonferenz formulierte.2

Der von Helmut Kohl ins Spiel gebrachte Gedanke, dass Architektur gewissermaßen als „Visitenkarte“ eines Staates und seiner Institutionen dienen könne, greift letztlich auf eine sehr alte, seit der Antike bestehende Tradition zurück, die der Florentiner Humanist und Architekt Leon Battista Alberti in der Mitte des 15. Jahrhunderts in seinem Architekturtraktat De Architectura bzw. L’Architettura reflektierte. In diesem Traktat erinnerte er seine Zeitgenossen und herrschaftlichen Auftraggeber daran, dass kein Medium besser geeignet sei, den Rang eines Fürsten zu demonstrieren, als die Baukunst. Sie sei letztlich beeindruckender, glaubwürdiger und nachhaltiger als jede historiografische, schriftlich fixierte Überlieferung. Unter Rückgriff auf antike Topoi und die Schriften Vitruvs sowie unter Bezug auf den griechischen Historiografen Thukydides lobt Alberti die Klugheit der Alten, die ihre Stadt mit jeder Art von Gebäuden derart ausschmückten, dass sie weit mächtiger schienen, als sie waren.3 Direkt anschließend spricht Alberti das Motiv des Fürstenruhms an und stellt die rhetorische Frage: Und welchen gab es unter den mächtigsten und weisesten Fürsten, der nicht unter die vornehmsten Mittel, seinen Namen und Nachruhm zu verbreiten, die Baukunst gezählt hätte? 4

Abb. 1: Berlin, Bundeskanzleramt

Abb. 2: Wenzel Hollar, Martinsburg in Mainz im Jahr 1627 (kurz vor der ab 1628 erfolgten Errichtung des neuen Südflügels)

Diese Einschätzung, dass Baukunst Fürsten und ihren Staaten sprichwörtlich ein Gesicht geben und staatliche Autorität verbildlichen könne, zieht sich wie ein roter Faden durch die Frühe Neuzeit. Rund zweihundert Jahre nach Alberti, in der Mitte des 17. Jahrhunderts, weist Jean-Baptiste Colbert, der für Ludwig XIV. als Finanzminister und Surintendant des Bâtiments du Roi tätig war, anlässlich der Louvre-Erweiterung ausdrücklich darauf hin, dass die Gestalt des königlichen Palastes die Menschen von der Stärke königlicher Macht überzeugen und zu untertänigem Gehorsam anhalten müsse.5 Nochmals einhundert Jahre später bringt der hessische Jurist und Diplomat Friedrich Carl von Moser die Sinnbildlichkeit von Schlossarchitektur als Ausweis fürstlich-königlicher Autorität auf eine prägnante Formel. So schreibt er in seinem Teutschen Hof-Recht von 1754: In der Residenz erscheinet der Fürst als Haupt seines Volcks und in dem Glanz der angebohrnen oder erlangten Würde.6

Abb. 3: Ansicht von Mainz mit alter Martinsburg und neuem Südflügel, 1633 (Ausschnitt aus: Matthäus Merian: Topographia Archiepiscopatuum Moguntinensis, Trevirensis et Coloniensis, 1646)

DAS MAINZER KURFÜRSTENSCHLOSS ALS VISITENKARTE VON ERZBISCHOF UND ERZSTIFT

Die Neubaukampagne von 1628 ff.

Als diese Auffassungen von der staatstheoretischen Sinnbildlichkeit eines fürstlichen oder königlichen Residenzschlosses formuliert wurden, befand sich das Residenzschloss der Mainzer Erzbischöfe und Kurfürsten gerade in einer großangelegten Umbauphase, die das Aussehen und die innere Raumorganisation des aus dem späten 15. und der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts überlieferten alten Residenzschlosses, der Martinsburg, deutlich verändern sollte. Dieser Umbau geschah ab 1628. Bis dahin blieb die ab 1477/1478 unter Kurfürst Diether von Isenburg neuerbaute und ab 1556 aufgrund von umfassenden, am 27. August 1552 im Markgräflerkrieg entstandenen Kriegsschäden7 unter Kurfürst Brendel von Homburg wiederaufgebaute Martinsburg in ihrer spätmittelalterlichen Gestalt (Abb. 2) äußerlich vollkommen unangetastet. Vor allem von der Rheinseite präsentierte sich das Mainzer Kurfürstenschloss als ein monumentaler Kubus, an dessen Ecken zinnenbekrönte Türme für das typische Bild spätmittelalterlicher Burgbzw. Schlossarchitektur sorgten.8 Aufgrund der L-förmigen Grundgestalt des Schlossbaus konnten Betrachter von der Rheinseite dabei durchaus den Eindruck erhalten, auf ein Schloss mit der vor allem im Mittelalter und der beginnenden Frühen Neuzeit prestigeträchtigen rechteckigen bzw. quadratischen Kastellform zu blicken (Abb. 3; vgl. Taf. 22)9. Dass zu dieser Form zwei Flügel fehlten, wurde durch die Anordnung der beiden übereck gestellten Flügel zur Rheinseite und die Ausbildung von zwei Turmaufsätzen auf der Westseite geschickt kaschiert. Zur Stadt hin war dem Kernbau eine Vorburg aus einzelnen Wirtschaftsgebäuden und zwei Rundtürmen vorgelagert. In dieser Form präsentierte sich der Bau bis 1628 äußerlich unverändert, wie auch Zeichnungen von Wenzel Hollar, darunter aus dem Jahr 1627/1628, belegen (vgl. Abb. 2).10 Wenn es bis dahin zu Neubauten kam, dann wurden diese – wie etwa das Kanzleigebäude von 1575 oder die ebenfalls ab 1575 erbaute Schlosskirche St. Gangolph – in den an das engere Burgareal angrenzenden Bereichen errichtet (vgl. auf Abb. 3 die Gebäude links von der alten Martinsburg und dem neuen Ostflügel sowie Taf. 26).11

Abb. 5: Mainz, erzbischöfliches Residenzschloss, Ansicht des Nordwestflügels (oberhalb des Sockelmauerwerks zwischen 1750 und 1752 errichtet) mit dem Sockelmauerwerk von 1687

Abb. 4: Mainz, erzbischöfliches Residenzschloss, Ansicht von der Rheinseite (heutiger Zustand nach Abriss der Martinsburg unter Napoleon 1809)

1628, mitten im Dreißigjährigen Krieg, entschloss sich Kurfürst Georg Friedrich von Greiffenclau zu einer großangelegten Neubaukampagne.12 Der Verlauf dieser Baukampagne sollte jedoch bereits drei Jahre später durch den Einmarsch des schwedischen Königs Gustav Adolf und seiner Truppen in Mainz abrupt unterbrochen werden. Dennoch gelang es den Bautrupps des Mainzer Erzbischofs bis dahin, an das südöstliche Ende der Martinsburg einen achtachsigen und drei Geschosse hoch aufragenden Neubau anzufügen, der bis an die Südmauer der Martinsburg heranreichte. Allerdings konnten bis 1631 zunächst nur die Außenmauern – vermutlich nur mit einem Notdach abgedeckt – fertiggestellt werden (vgl. hierzu Abb. 3, Taf. 22), während unter der schwedischen Besatzung die Baustelle ruhte. Doch auch danach, 1647, erfolgte kein Weiterbau, dieses Mal offensichtlich wegen zwischenzeitlich festgestellter Probleme mit dem durch den nahe gelegenen Rhein und Hochwasser durchfeuchteten Baugrund (weil man dn [sic] Boden nicht allzu gut befunden hat). So begründet jedenfalls Balthasar de Moncony in seinem Reisebericht vom 16./17. Januar 1664 die Ursache für den damals immer noch unfertig als Bauruine herumstehenden neuen Schlossflügel (Taf. 20).13 Beinahe wäre das unvollendete Bauwerk deswegen durch den damals amtierenden Fürstbischof Johann Philipp von Schönborn wieder abgetragen worden, um seine sehr schön aus jenem roten Stein ausgeführt[en] Mauern anschließend im Bereich der Mainzer Zitadelle neu aufzubauen. So schildert es der Jesuit Daniel Papebroch 1660 in seinem Reisebericht.14

Ob dieser neue Flügel, dessen Architekt nach wie vor nicht identifiziert werden konnte,15 von vornherein nach Norden weitergeführt werden sollte oder – wie es Lorenz Frank rekonstruiert16 – zunächst als abgeschlossener, achsensymmetrischer Gebäudetrakt mit zur Stadtseite hin sichtbarem nördlichem und südlichem Eckerker sowie Walmdach konzipiert war, muss derzeit offen bleiben.17 In den Jahren zwischen 1675 und 1678 ließ dann Kurfürst Damian Hartard von der Leyen das im Dreißigjährigen Krieg begonnene Werk des Kurfürsten Georg Friedrich von Greiffenclau fortsetzen und den neuen Schlossflügel um weitere acht Achsen nach Norden (Abb. 4; vgl. Taf. 4) erweitern. Direkt anschließend war ein weiterer Flügel geplant, der an der Nordwestseite der Martinsburg ansetzen sollte. Dieser unter Kurfürst Anselm Franz von Ingelheim ab 1687 in den Fundamenten und im Sockelmauerwerk vorbereitete Nordwestflügel18 (Abb. 5; vgl. Taf. 10, 17) blieb aber für viele Jahrzehnte – u. a. auch als Folge des Pfälzischen Erbfolgekrieges – ebenfalls als Bauruine stehen und konnte erst zwischen 1750 und 1752 unter Kurfürst Johann Friedrich Carl von Ostein im aufgehenden Mauerwerk errichtet und vollendet werden.19 Damit war die 1628 in Angriff genommene Modernisierung und Erweiterung des Mainzer Residenzschlosses – immer wieder durch schwere Kriege unterbrochen – nach immerhin 124 Jahren Bauzeit zumindest äußerlich im Gebäudebestand abgeschlossen. Dass in dieser Schlussphase des Schlossausbaus aber die alte Martinsburg schließlich doch noch für den Abriss freigegeben werden sollte, wie in der Literatur behauptet wird, ist sehr zweifelhaft und dürfte auf einer Fehlinterpretation einer Schriftquelle beruhen.20 Stattdessen ist über alle Ausbauphasen hinweg und ungeachtet der Bemühungen um eine bauliche Modernisierung und ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der frühneuzeitlichen Erweiterungsbauten die konsequente Bewahrung des spätmittelalterlichen Kernbaus des Mainzer Residenzschlosses zu beobachten. Die Ursachen für dieses auffällige Festhalten an der alten Martinsburg sind in der politischen und historiografischen Erinnerungsfunktion des geschichtsträchtigen Altbaus zu suchen, auf die weiter unten, im dritten Kapitel des vorliegenden Beitrags, nochmals zurückzukommen sein wird.

Abb. 6: Dresden, Schloss, Ansicht nach Antonius Weck, 1680

Abb. 7: Berlin, Residenzschloss, Innenhof, Zeichnung von J. Stridbeck, 1690

Die Neubaukampagne ab 1628 als Reaktion auf das fürstliche Baugeschehen im Reich?

Wie lässt sich der Entschluss zu dem ab 1628 vorgenommenen großangelegten Ausbau des alten Mainzer Residenzschlosses erklären? Wenn wir die eingangs zitierten Äußerungen der frühneuzeitlichen Historiker und Staatstheoretiker oder des französischen Staatsministers und königlichen Baudirektors Ludwigs XIV., Jean-Baptiste Colbert, ernst nehmen, demzufolge die Schlossarchitektur ein Sinnbild fürstlicher oder königlicher Autorität und Würde sei, dann liegt der Gedanke nahe, dass dieses Sinnbild im Falle des alten Mainzer Schlosses zu Beginn des 17. Jahrhunderts nicht mehr so recht funktionierte. Doch war das Mainzer Schloss mit der alles beherrschenden Martinsburg 1628, dem Zeitpunkt der Neubaukampagne, tatsächlich schon so veraltet, dass die Mainzer Kurfürsten und das Erzstift befürchten mussten, bei ihren für die Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte notwendigen Repräsentationsbauten den Anschluss zu verlieren? Damit diese Frage geklärt werden kann, ist ein Blick auf die höfische Bausituation im deutschen Reich erforderlich, um in Erfahrung zu bringen, wie es um die Residenzschlösser der übrigen deutschen Fürsten und Fürstbischöfe oder des Königs und Kaisers bestellt war.

Ein solcher Blick sorgt zunächst für eine Überraschung. Denn wer geglaubt hat, dass das Mainzer Kurfürstenschloss 1628 bereits hoffnungslos veraltet war und daher im Vergleich mit den Residenzen des Kölner oder Trierer Erzbischofs, des sächsischen, brandenburgischen oder pfälzischen Kurfürsten oder gar des Kaisers in Wien einer dringenden Auffrischung bedurfte, sieht sich mit einem überraschenden Befund konfrontiert: Im Jahr 1628 residierten noch nahezu alle der genannten Amtskollegen und politischen Konkurrenten in ihren alten, oftmals aus dem Mittelalter tradierten Burgen, Schlössern und Stadtresidenzen. Dies gilt beispielsweise für Dresden, wo der sächsische Kurfürst und immerhin Erzmarschall des Reiches immer noch im zuletzt 1548 erweiterten Stadtschloss (Abb. 6) residierte, oder für Berlin, dessen kurfürstliches Residenzschloss der brandenburgischen Markgrafen damals – 70 Jahre vor dem Umbau unter Andreas Schlüter – noch aus einer Anhäufung von unterschiedlichen Gebäuden unterschiedlicher Jahrhunderte bestand (Abb. 7), oder für das kurpfälzische Heidelberg (Abb. 8), auf dessen Schlossberg sich ähnlich wie in Berlin eine Vielzahl einzeln stehender Gebäude um den Schlosshof gruppierten.

Allerdings bemühte sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts besonders Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, mit dem überaus ehrgeizigen und aufwendigen Projekt des Hortus Palatinus (Abb. 9) zumindest im Bereich der Gartenanlagen ein im Reich damals einzigartiges und umso prestigeträchtigeres Bauprojekt zu verwirklichen.21 1616 nach Plänen des Gartenarchitekten Salomon de Caus begonnen, sollte der Hortus Palatinus vor allem im Medium des Bildes – durch de Caus‘ 1620 publiziertes und mit 31 ganzseitigen Abbildungen ausgestattetes Stichwerk sowie Jacques Fouquières‘ Gemälde und Matthäus Merians danach angefertigte Kupferstichdarstellung – europaweite Beachtung erfahren.22 Die werbewirksame Publikation dieses Bauprojekts im Medium der Bilder war auch dringend geboten. Denn vollendet wurde der Hortus Palatinus nie, da dies der Dreißigjährige Krieg und die politisch-militärische Niederlage Friedrichs V., der sich 1619 zum König von Böhmen hatte wählen lassen, gegen die katholische Liga in der Schlacht am Weißen Berg 1622 verhinderten. Inwieweit diese von der Forschung immer noch zu wenig beachtete mediale Form des fürstlichen Architekturwettbewerbs auf das Baugeschehen am Mainzer Kurfürstenhof Einfluss ausübte, kann nach derzeitigem Kenntnisstand nur unzureichend eingeschätzt werden und bedürfte einer genaueren Untersuchung. Vermutlich hatten der Mainzer Kurfürst und sein Domkapitel aber den pfälzischen Kurfürsten selbst kurz zuvor mit einem ausgesprochen ehrgeizigen Bauprojekt unter Druck gesetzt, indem sie mit dem von Georg Riedinger ab 1604 anstelle der mittelalterlichen Burg neu errichteten Schloss Johannisburg in Aschaffenburg (Abb. 10) einen im Reich damals singulären und Maßstäbe setzenden Schlossbau realisierten und zusätzlich durch eine aufwendige, von Riedinger gestaltete Kupferstich-Publikation ab 1616, und damit im Jahr des Baubeginns des Hortus Palatinus, öffentlich bekannt machten.23

Abb. 8: Heidelberg, Schloss, Innenhof nach einer Ansicht des 17. Jahrhunderts vor der Zerstörung im Pfälzischen Erbfolgekrieg

Abb. 9: Heidelberg, Schloss mit Hortus Palatinus in einer Ansicht von Jacques Fouquières aus dem Jahr 1620

Abb. 10: Aschaffenburg, Schloss Johannisburg

Die Situation von nicht oder nur wenig modernisierten Residenzschlössern gilt aber erstaunlicherweise selbst für das wichtigste Residenzschloss des Kaisers aus dem Hause Habsburg, die Wiener Hofburg (Abb. 11), die nach den letzten Erweiterungen im 16. Jahrhundert bis etwa 1665 – und damit fast vierzig Jahre länger als das Mainzer Schloss – auf ihre Erweiterung durch Neubauten warten musste.24 Nur in Trier und Koblenz war einige wenige Jahre vor den Mainzer Erweiterungsmaßnahmen damit begonnen worden, die Residenzschlösser der Trierer Kurfürsten durch Neubauten zu ergänzen. So wurde in Trier ab 1615 unter der Bauherrschaft von Fürstbischof Lothar von Metternich die bestehende, noch aus dem Mittelalter überlieferte Schlossanlage einer tiefgreifenden Veränderung unterzogen und in das Areal der konstantinischen Palastaula eine neue Vierflügelanlage gesetzt.25 Von diesen Baumaßnahmen haben sich noch der Nord- und Ostflügel (Abb. 12) im heutigen Bestand erhalten. In Koblenz (Abb. 13), das in der Folge des Dreißigjährigen Krieges an die Stelle von Trier als Hauptresidenz der Trierer Kurfürsten trat, ließ Fürstbischof Philipp Christoph von Sötern ab 1626 am Rheinufer, gegenüber der Stadt und unterhalb der Festung Ehrenbreitstein, eine komplett neue, in ihren Ausmaßen monumentale Schlossanlage errichten – die Schaufassade besaß die eindrucksvolle Länge von 160 Metern!26

Abb. 11: Die Wiener Hofburg in einer Ansicht des 16. Jahrhunderts

Abb. 12: Trier, Kurfürstliches Residenzschloss, Ostflügel (ca. 1615–1635), links anschließend der Südflügel von 1756 ff.

Damit wird deutlich, dass die Neubaumaßnahmen am Mainzer Schloss von 1628 ff. zeitlich unmittelbar auf die entsprechenden Maßnahmen im benachbarten Kurtrier erfolgten und es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine direkte Reaktion des mit Kurtrier konkurrierenden Mainzer Erzbischofs und Erzstifts auf die Neubauprojekte in Trier und Koblenz handelte. Man könnte auch sagen, dass Kurmainz durch Kurtrier unter Zugzwang gesetzt wurde, das Erscheinungsbild seines nach Aschaffenburg wichtigsten Residenzschlosses in Mainz dem durch Trier und Koblenz vorgegebenen Anspruchsniveau anzupassen, um so weiterhin den von den Staatstheoretikern und Zeremonialwissenschaftlern des 17. und 18. Jahrhunderts formulierten Anspruch zu erfüllen, in der Pracht der Residenzarchitektur zugleich die Autorität und Würde des Fürsten widerzuspiegeln.27 Weitere wichtige Gründe dürften in Mainz die beengten Räumlichkeiten der alten Schlossanlage und die dringend benötigten repräsentativen Wohn- und Zeremonialräume gewesen sein, um auch künftig Staatsgäste in gebührender Weise empfangen und unterbringen zu können. Auf diesen Aspekt wird abschließend nochmals zurückzukommen sein.

Abb. 13: Koblenz-Ehrenbreitstein, Residenzschloss „Philippsburg“ des Kurfürsten von Trier unterhalb der Festung Ehrenbreitstein (Joseph Gregor Lang: Reise auf dem Rhein, 1789)

Abb. 14: Victori van Prag is seer kranck / Zustant des H. Römischen Reichs im Jahr 1622, Kupferstich 1622 (Herzog August-Bibliothek Wolfenbüttel, Inv. Nr. IH 102)

Nach allem was sich anhand der historischen und baugeschichtlichen Überlieferung erkennen lässt, war der Kurtrierer Fürstbischof gewissermaßen der Stachel im Fleisch des Mainzer Amtskollegen als Bauherr und trieb diesen zur Erneuerung seiner Residenz. Andererseits hatten der Mainzer Kurfürst Johann Schweickardt und das Mainzer Erzstift mit dem Neubau ihres Residenzschlosses Johannisburg in der Nebenresidenz Aschaffenburg (vgl. Abb. 10) erst wenige Jahre zuvor selbst Kurtrier unter Zugzwang gesetzt. Darauf reagierte nun offensichtlich ab 1615 bzw. 1626 Kurtrier, was wiederum Kurmainz zu einer erneuten Reaktion – dieses Mal in der Hauptresidenz Mainz – zwang. Bezeichnenderweise kamen die bedeutenden Bauprojekte aller anderen deutschen Fürstenhöfe erst mit gebührendem zeitlichem Abstand zum Zuge, was nicht zuletzt eine Folge des Dreißigjährigen Krieges und – in Wien – der Bedrohung durch die Türkenheere war.

Die vor allem durch den Dreißigjährigen Krieg verursachten katastrophalen politischen Verhältnisse, die im Reich für längere Zeit größere Bauprojekte in den Residenzstädten behinderten, wenn nicht gar verhinderten, vermag auf pointierte Weise ein Flugblatt zu illustrieren, das 1622 entstand, nur sechs Jahre vor Beginn der Neubaumaßnahmen am Mainzer Schloss.28 Das Flugblatt (Abb. 14) zeigt Germania, die Personifikation des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, auf dem Krankenlager liegend, umstanden von Reichsvertretern, die sich auf der linken Seite scheinbar hingebungsvoll mit Aderlass und Wadenwickeln um ihre Genesung bemühen (gleichwohl sich der Kaiser von links mit einem Giftfläschchen nähert), während ihr von der rechten Seite genau das Gegenteil widerfährt und ihr mit offensichtlich roher Gewalt in Herz und Kopf der Todesstoß versetzt wird. Victori van Prag is seer kranck ist dieses Flugblatt am oberen Rand betitelt, und die Fußzeile weist den Betrachter ganz unverblümt darauf hin, dass er auf den Zustant des H. Römischen Reichs im Jahr 1622 blickt. Es ist das Schicksalsjahr 1622, in dem die kaiserlichen Truppen der katholischen Liga in der Schlacht am Weißen Berg die Truppen der aufständischen protestantischen böhmischen Stände vernichtend schlugen und in der Folge nicht nur die Vertreter der böhmischen Stände, sondern auch der zum böhmischen König gekrönte Friedrich V. von der Pfalz, der sogenannte Winterkönig, aus Prag flüchten mussten.

Abb. 15: Gotha, Schloss, Ansicht von der Landseite

Abb. 16: Das Weimarer Schloss als Dreiflügelanlage, Stahlstich von J. W. Appleton nach einer Vorlage von Otto Wagner, um 1845

Abb. 17: Schloss Weißenfels (Sachsen-Anhalt), Ansicht des Schlosshofs mit restaurierten und nicht restaurierten Flügeln (Zustand 2007)

Angesichts solcher Zustände ist es nicht weiter verwunderlich, dass außer in Trier und im wenig später nachfolgenden Mainz bedeutende Neubaumaßnahmen an bestehenden fürstlichen oder königlich-kaiserlichen Residenzschlössern im Reich erst kurz vor und nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in Angriff genommen wurden. Hierzu gehören in dieser zeitlichen Reihenfolge folgende Schlossbauten, von denen auffälligerweise die meisten in den ehemaligen Herzog- bzw. Kurfürstentümern Thüringen und Sachsen liegen: 1642 das anstelle einer auf kaiserlichen und kursächsischen Befehl geschleiften Burganlage neu errichtete Schloss Friedenstein oberhalb von Gotha (Abb. 15), das den Herzögen von Sachsen-Weimar-Gotha als Residenz diente; 1651 das nach einem Brand neu errichtete, ebenfalls den Herzögen von Sachsen-Weimar-Gotha zugehörige Residenzschloss in Weimar (Abb. 16); 1660 Schloss Neu-Augustusburg oberhalb von Weißenfels (Abb. 17), dass als Residenzschloss der sächsischen Sekundogeniturherrschaft von Sachsen-Weißenfels diente; ab 1664 das als Nebenresidenz der brandenburgischen Kurfürsten genutzte Schloss in Potsdam (Abb. 18); gegen 1665 schließlich die Wiener Hofburg, an die Kaiser Leopold I. einen neuen Flügel, den nach ihm benannten Leopoldinischen Trakt (Abb. 19), anbauen ließ. Erst ab 1688 errichtete Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel sein neues und durch Stichwerke weithin bekanntgemachtes Residenzschloss Salzdahlum (Abb. 20),29 und noch später, ab 1697, erfolgte der monumentale Ausbau der Residenz des Bamberger Fürstbischofs (Abb. 21), Lothar Franz von Schönborn, der seit 1695 in Personalunion zugleich Kurfürst von Mainz war.30 Damit kann mit hinreichender Deutlichkeit aufgezeigt werden, dass das Mainzer Kurfürstenschloss mit seinen Erweiterungsmaßnahmen von 1628 ff. eines der wichtigsten und frühesten Neubauprojekte höfischer Regierungsarchitektur im deutschen Reich des 17. Jahrhunderts überhaupt gewesen ist. Wie gesagt: Nur die Neubauten der Residenzschlösser in Trier bzw. Koblenz erfolgten wenige Jahre früher.

Abb. 18: Potsdam, Stadtschloss, Ansicht um 1700, Kupferstich (Amsterdam, Rijksmuseum)

Abb. 19: Die Wiener Hofburg in einer Ansicht des 18. Jahrhunderts, Gesamtanlage mit der alten staufischen Kastellburg (sog. Schweizerhof) und dem Leopoldinischen Trakt, Ausschnitt aus einer Ansicht Wiens von Joseph Daniel Huber, 1769–1772 (Albertina, Wien)

Abb. 20: Salzdahlum, Residenzschloss, Ansicht um 1700, Kupferstich (Berlin, Staatliche Museen, Kupferstichkabinett)

DAS ANFÜGEN VON LANGGESTRECKTEN FLÜGEL - BAUTEN ALS MUSTER FÜR SCHLOSSERWEITERUNGEN IM 17. UND 18. JAHRHUNDERT

Nachdem die architekturgeschichtliche Bedeutung oder, um in der höfischen Terminologie der Frühen Neuzeit zu sprechen: der architekturgeschichtliche „Rang“ des Mainzer Kurfürstenschlosses geklärt werden konnte, gilt die abschließende Frage der konkreten baulichen Gestalt, die der Neubaumaßnahme in Mainz zugrunde lag. Denn anders als beim Aschaffenburger Schloss Johannisburg, das nur wenige Jahre vorher, ab 1604, die vorhandene ältere Burganlage nahezu vollständig dem Erdboden gleichmachte und nur noch den mittelalterlichen Burgturm im Neubau bewahrte, wurde in Mainz die nach der Mainzer Stiftsfehde von 1461/1462 ab 1477/1478 errichtete und ab 1556 nach Kriegszerstörungen umfassend erneuerte Martinsburg weitgehend unangetastet belassen und stattdessen von Süden her ein neuer Flügel an die spätmittelalterliche Burg angebaut (Taf. 1). Dass dieser Verzicht auf einen weitgehenden Abriss der Martinsburg sich nicht einfach mit ökonomischen Gründen erklären lässt, sondern vermutlich dem politischen Symbolcharakter der alten Bischofsburg geschuldet war, belegt ein Blick auf die bereits gezeigte Wiener Hofburg (vgl. Abb. 11).31 Schon im 17. und 18. Jahrhundert wollten eine Reihe namhafter Architekten, darunter so klangvolle Namen wie Fischer von Erlach und Lukas von Hildebrandt, die bestehende, im Kern noch stauferzeitliche Hofburg abbrechen, um an ihre Stelle ein Prachtschloss zu setzen, dessen imperiale Ausmaße selbst Schloss Versailles in den Schatten gestellt hätten. Doch nichts geschah. Jeder Kaiser, von Leopold I. über Kaiserin Maria Theresia bis hin zu Joseph II. ließ sich zwar immer wieder verlockend schöne Entwurfszeichnungen vorlegen, doch der vor ihnen in Gestalt der Pläne ausgebreiteten Verführung zu einem radikalen Bruch mit dem Altüberlieferten erlagen sie nie. Stattdessen ließen sie an die mittelalterliche Hofburg moderne langgestreckte und prachtvoll durchfensterte Flügelbauten anbauen, als Erstes um 1665 den sogenannten Leopoldinischen Trakt (Abb. 22), ganz so, wie es auch bei der Mainzer Martinsburg geschah!32

Wie lässt sich dieses Verhalten selbst kaiserlicher Bauherren, denen es ganz sicher nicht an finanziellen Ressourcen für komplette Neubauten gemangelt hat, erklären? Wie die Quellen zeigen, ist das im deutschen Reich, aber auch in den anderen europäischen Territorien der Frühen Neuzeit übliche Verfahren, traditionsreiche Schlossbauten nur in seltenen Fällen für Neubaumaßnahmen komplett abzureißen, vor allem dem familien- oder institutionengeschichtlich geprägten Verständnis von Schlossarchitektur geschuldet.33 So waren Schlossbauten – wie auch Ahnengalerien und fürstliche Sammlungen – Teil der adligen „Erinnerungskultur“34 und hatten Anteil am dynastischen oder institutionellen Gedechtnuß.35 In diesem System des dynastischen oder institutionellen Gedechtnuß wurde das Schloss wie ein architektonischer Körper – beispielsweise eines Erzstiftes – verstanden.36 Als ob die Mauern des alten Schlosses eine materielle Hülle, eine Art architektonischer corpus für den von alters her bestehenden Familien- oder Institutionenverband bilden sollten, wurden sie in der Regel bei Neubaumaßnahmen zwar verjüngt und aufgefrischt und auch mit Neubauten ergänzt, doch nie vollkommen zerstört. Man könnte auch von einer besonderen Form adeliger bzw. fürstlicher Denkmalpflege sprechen und hierin eine wichtige Grundlage der modernen staatlichen Denkmalpflege erkennen!

Mit diesen Prämissen der adelig-fürstlichen Erinnerungskultur lässt sich auch die Bewahrung der Mainzer Martinsburg erklären, wobei in Mainz noch der besondere Symbolcharakter als Erinnerung an die Mainzer Stiftsfehde von Bedeutung gewesen sein dürfte.37 Die überlieferten Quellen machen darüber hinaus sogar explizit deutlich, dass die alte Martinsburg das architektonische Sinnbild für die mit dem Erzbistum und Erzstift verbundene Landesherrschaft war, deren Rechte nach damaliger Rechtsauffassung materiell mit der Burg als Mittelpunkt des Territoriums verbunden waren.38 So betitelt ein gedrucktes Gratulationsschreiben, das anlässlich des Mainzer Stadteinzugs des neuen Erzbischofs Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid am 13. März 1673 erschien, das steinnern Schloß/ zu Mayntz ahm Rhein=Strom als Schmuck deß Landes, in dessen Mauern in Gestalt des Erzbischofs das Liecht deß Ertzstifftes […] wohnt.39 Und nach der Aufhebung des Erzbistums durch Napoleon wies 1819 der Historiker Franz Joseph Bodmann – mit Blick auf die Inbesitznahme der Martinsburg durch einen neuen Fürstbischof als Höhepunkt der zeremoniell bedeutsamen Inthronisationsfeierlichkeiten – darauf hin, dass die feyerliche Überantwortung dieser […] Burg […] das Symbol der Besitzergreifung der gesammten erzstift. Landen, und der Stadt Mainz gewesen war.40

Ungeklärt bleibt allerdings, weshalb sowohl in Mainz als auch in Wien bei den an die alten Burganlagen angefügten Neubauten die Form der auffällig langgestreckten Flügelbauten gewählt wurde. In Mainz sind es zwei Flügel: der unter Kurfürst Georg Friedrich von Greiffenclau 1628 begonnene Südostflügel und der unter Kurfürst Anselm Franz von Ingelheim 1687 begonnene und erst sehr spät, 1752, unter Kurfürst Johann Friedrich Carl von Ostein vollendete Nordwestflügel. Der Grund für die Errichtung langgestreckter Flügelbauten ist in neuen, gegenüber dem 15. und 16. Jahrhundert deutlich veränderten Raumansprüchen zu sehen, die nicht nur die Größe der Räume betraf, sondern vor allem auch deren Abfolge. Raumgröße und Raumabfolge wiederum waren nicht einfach nur dem Wunsch nach mehr Platz und Komfort geschuldet, sondern besaßen ihre Ursache in der repräsentativen und zeremoniellen Funktion eines Residenzschlosses als Regierungs- und Verwaltungsgebäude für den Fürsten und seine Regierung, bei nichtgeistlichen Fürstenherrschaften auch noch für die Familie des Fürsten. Und nicht zu vergessen ist die Funktion als Empfangsgebäude und Gästehaus für mehr oder minder hochrangige (Staats-)Gäste, die je nach Rang und Titel angemessen empfangen und unter Umständen auch für mehrere Nächte untergebracht werden mussten.41 Vor allem im 17. Jahrhundert hatte sich der Raumbedarf für diese vielfältigen Funktionen enorm gesteigert, was insbesondere den Bereich der Empfänge, Audienzen und der Unterbringung der Gäste betraf. Hier mussten die deutschen Fürsten sich seit dem 17. Jahrhundert zunehmend an den Maßstäben des französischen Königshofes und seines Zeremoniells sowie Protokolls orientieren, selbst wenn die jüngere Residenzenforschung nachweisen konnte, dass die deutschen Fürstenhöfe das französische Vorbild nur in eng begrenztem Umfang übernahmen.42 Im Vergleich zu den Ansprüchen des französischen Hofes wie sie in Paris oder später in Versailles zelebriert wurden, blieben die deutschen Höfe – selbst des Kaisers in Wien – immer noch bescheiden!

Abb. 21: Bamberg, Neue Residenz, Ansicht vom Domplatz

Abb. 22: Wien, Hofburg mit 1665 angebautem Leopoldinischem Trakt, Kupferstich, Ausschnitt aus Daniel Suttinger: Türkische Belagerung, 1683

Zu den von Frankreich her übernommenen Raumansprüchen gehörte die dort schon seit längerem übliche Einrichtung von mehrräumigen Appartements, die sowohl aus der Aneinanderreihung als auch der Verbindung mehrerer Räume bestanden. Zu den charakteristischen Bestandteilen dieser Appartements gehörten mindestens eine den Haupträumen vorgelagerte Anti-Chambre, ein Vorzimmer, in dem der Fürst beispielsweise seinen Gast – je nach Rang und Status – warten lassen oder ihm entgegenkommen konnte, sowie das Audienzzimmer und ein Kabinettraum. Letzterer war ein besonders exklusiver und zumeist kleinerer Raum, in den nur hochrangige oder besonders umworbene Gäste geführt und dort im Rahmen eines „privater“ gehaltenen Zeremoniells empfangen wurden.43

Über alle diese Räume sollte offensichtlich auch das Mainzer Kurfürstenschloss durch den Anbau zunächst des neuen Südostflügels von 1628 ff. verfügen und dabei nicht nur dem französischen Vorbild folgen, sondern in besonderer Weise auch dem Vorbild des kaiserlichen Hofes in Wien, der das französische Raumsystem bereits adaptiert und dabei zugleich modifiziert hatte. Wie ein Blick auf den aus der Zeit um 1700 überlieferten Grundriss (Taf. 24) des Mainzer Schlosses zeigt,44 befand sich im ersten Obergeschoss des Ostflügels neben dem Gardesaal (Salle des Gardes) und dem für die herrschaftlichen Essen vorgesehenen „Tafelzimmer“ auch das Appartement des Kurfürsten (Abb. 23)45, das, und darauf sei hier ausdrücklich hingewiesen, nicht einfach nur eine Privatangelegenheit war, sondern vor allem staatsrepräsentativen Zwecken diente. Dieses Appartement bestand aus insgesamt sieben Räumen, die sich in eine linke und rechte Raumfolge gliederten. Betreten wir das Appartement – wie es für die Gäste vorgesehen war – vom Tafelzimmer aus, dann betrat man zunächst das Vorzimmer, die Anti-Chambre, um von dort weiter in das Audienzzimmer zu gelangen, sofern der Kurfürst einen dort zu empfangen gedachte. Wer bis ins Audienzzimmer gelangt war, konnte – vorausgesetzt der Rang und die politische Bedeutung waren hoch genug – darauf hoffen, weiter in die Kabinetträume und das kurfürstliche Schlafzimmer vorgelassen zu werden, das nicht nur praktische, sondern auch zeremoniell-repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Linkerhand des Schlafzimmers befand sich der Raum für den Kammerdiener, was der französischen „Garderobe“ entsprach. Vom Schlafzimmer aus gelangte man in einen ersten exklusiven Kabinett-Raum, der den Gast zugleich – sofern er dort Zugang erhielt – auf den repräsentativen Höhepunkt dieser Raumfolge vorbereiten sollte: ein „Spiegel-Zimmer“. Entsprechend der damals in Frankreich aktuellen Mode waren die Wände dieses Raumes mit vielen kleinen Spiegeln verkleidet, auf denen, so darf vermutet werden, auf Konsolen wertvolle Stücke aus der Kunstkammer oder aber – in späteren Zeiten – auch ostasiatische Porzellane präsentiert wurden. Und noch eine weitere Auszeichnung erfuhr dieser Raum: Wie auch das benachbarte Oratorium besaß er einen Eckerker, aus dem sich einstmals sicherlich sehr schöne Aussichten auf den Rhein und den Burggraben boten, während man heute aus diesen Räumen auf die mehrspurige Rheinstraße blickt und der Rhein hierdurch und durch die anschließende Uferpromenade nur noch entrückt wahrgenommen werden kann. Ob das Mainzer Spiegelzimmer auch schon 1628 vorgesehen war oder erst eine Veränderung des späten 17. Jahrhunderts darstellt, lässt sich nicht mehr sicher rekonstruieren, da wir über keine Grundrisse des frühen 17. Jahrhunderts verfügen, sondern nur über diejenigen um 1700. Die von Lothar Franz von Schönborn gegründete Spiegelmanufaktur in Lohr kann jedenfalls nicht unbedingt als terminus post quem gelten, wäre es doch für den Fürstbischof möglich gewesen, Spiegelglas aus anderen Manufakturen (so etwa aus Paris) zu beziehen. Neben diesen vor allem zeremoniell genutzten Räumen gab es auch noch ein für Andachtszwecke vorgesehenes Oratorium, das entweder direkt vom Audienzzimmer aus oder über das Spiegelzimmer erreicht werden konnte.

Wie sehr es für die Mainzer Kurfürsten notwendig war, die Raumfolgen stets auf einem für die Staatsgeschäfte aktuellen Niveau zu halten, belegt im Übrigen die Planungsvariante eines Grundrisses für das erste Obergeschoss des erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts realisierten Nordflügels. Dieser Grundrissentwurf (Taf. 30) stammt aus einem größeren nicht verwirklichten Projekt von 1749, für dessen zeichnerischen Entwurf Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn verantwortlich zeichnete. Bei diesem Projekt war auch für die Martinsburg ein Neubau vorgesehen, der aber – vermutlich aus den oben genannten Gründen – nie umgesetzt wurde.46 Wer sich in diesen Grundriss vertieft, wird feststellen, dass hier um die Mitte des 18. Jahrhunderts komplette Parade-Appartements vorgesehen waren, die einen Vergleich mit den zeitgleichen Parade-Appartements der kaiserlichen Wiener Hofburg nicht zu scheuen brauchten. Das Parade-Appartement im Nordflügel (Abb. 24)47, dem ein als Kurfürstliches Tafel-Zimmer bezeichneter Raum vorgelagert werden sollte, war als Appartement des Kurfürsten vorgesehen und sollte offensichtlich das ältere Appartement im Ostflügel ersetzen. Im Unterschied zu diesem verfügt das neue, im Nordflügel vorgesehene Appartement nun gleich über zwei Anti-Chambres und zwei Kabinetträume (ein Sommer- und ein Winter-Kabinett) sowie – neben Audienz- und Schlafzimmer – auch über ein eigenes Wohn-Zimmer. Wie auch schon beim Ostflügel kennzeichneten die beiden Kabinett-Räume Eckerker mit entsprechend schönen Ausblicken, die in diesem Fall auf den Schlossgarten ausgerichtet werden sollten.

Abb. 23: Mainz, Martinsburg und neuer Schlossflügel, Grundriss des 1. Obergeschosses, um 1700, Ausschnitt mit dem Appartement des Kurfürsten

Abb. 24: Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn, Ausschnitt (kurfürstliches Appartement) aus dem Grundrissplan des 1. Obergeschosses (vgl. Taf. 30) für die nicht realisierte Erweiterung des Mainzer Schlosses, um 1749

Abb. 25: Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn, Ausschnitt (Gäste-Appartement?) aus dem Grundrissplan des 1. Obergeschosses (vgl. Taf. 30) für die nicht realisierte Erweiterung des Mainzer Schlosses, um 1749

Doch nicht nur der gesteigerte Raumaufwand des kurfürstlichen Appartements im Nordflügel fällt bei der Analyse der Entwurfszeichnung von Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn ins Auge (vgl. Taf. 30), sondern auch die Raumfolge des gegenüberliegenden Flügels, der anstelle der mittelalterlichen Martinsburg neu entstehen sollte. Dieser vom Nordflügel durch den Garde-Saal getrennte Bereich des Schlosses (Abb. 25)48 besitzt im Prinzip die gleiche Raumfolge wie das kurfürstliche Appartement, nur sind hier alle Räume hintereinandergeschaltet. Da wir nicht annehmen können, dass der Mainzer Kurfürst gleich über zwei für zeremonielle Anlässe geeignete Appartements verfügte, stellt sich die Frage, wer für dieses zweite Parade-Appartement als Nutzer vorgesehen war. Das Vorhandensein von zwei Parade-Appartements erinnert an die Doppelstrukturen in anderen bedeutenden fürstbischöflichen Residenzen, wie das kurz zuvor nach Plänen von Balthasar Neumann und Lukas von Hildebrandt erbaute Residenzschloss der Würzburger Bischöfe. Dort existiert neben dem fürstbischöflichen Appartement noch ein solches für den Kaiser. Ich möchte daher auch für Mainz einen hochstehenden Gast, möglicherweise den Kaiser selbst, dessen Stellvertreter im Reich immerhin der Mainzer Kurfürst als Erzkanzler war, zur Diskussion stellen, selbst wenn sich in den Quellen dazu keine entsprechenden Hinweise finden lassen. Doch diese weitreichenden Neubaupläne des Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn wurden nie realisiert, und so fand unter Kurfürst Johann Friedrich Carl von Ostein nur der Nordflügel zwischen 1750 und 1752 zu seiner Vollendung. Als neues Gästeappartement könnte daher das bisherige Appartement des Kurfürsten im Ostflügel genutzt worden sein.

Die alte Martinsburg hingegen blieb auch die folgenden Jahrzehnte als Sinnbild und architektonische Verkörperung des Mainzer Erzstifts bestehen und sollte zuletzt unter Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal im späten 18. Jahrhundert sogar nochmals aufwendig im Inneren umgebaut49 und auf diese Weise den Anforderungen der beiden letzten in Mainz amtierenden und residierenden Kurfürsten – nach Friedrich Karl Joseph von Erthal folgte noch Karl Theodor von Dalberg, bevor Napoleon das Erzstift auflöste – angepasst werden. Erst nach der Aufhebung des Mainzer Kurfürstentums im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und nach der Umwandlung des Mainzer Residenzschlosses in ein Zollfreilager unter Napoleon war das Schicksal der Martinsburg besiegelt und musste 1809 der Anlage eines Zollfreihafens am Rhein weichen.

ANMERKUNGEN

1 Helmut Kohl am 6. November 2000 im Gespräch mit dem Journalisten Heinrich Wefing, zit. nach: Wefing, Heinrich: Kulisse der Macht. Das Berliner Kanzleramt. Stuttgart / München 2001, S. 22.

2 Entsprechend den Notizen Heinrich Wefings aus der Pressekonferenz vom 14. Dezember 1994, zit. nach Wefing 2001 (wie Anm. 1), S. 22.

3 Alberti, Leon Battista: Zehn Bücher über die Baukunst. Ins Deutsche übertragen, eingeleitet und mit Anmerkungen und Zeichnungen versehen durch Max Theuer. Wien / Leipzig 1912, S. 13.

4 Ebd.

5 Il est nécessaire […] que la qualité de leur palais puisse servir à contenir les peuples dans l’obéissance qu’ils leur doivent, sans toutefois qu’il soit nécessaire de construire pour cela une forteresse, mais seulement d’observer que les entrées ne puissent estre facilement abordées et que toute la structure imprime le respect dans l’esprit des peuples et leur laisse quelque impression de leur force (Clément, Pierre (Hg.): Lettres, Instructions et mémoires de Colbert, 8 Bde. Paris 1861–1882, hier: Bd. 5, Nr. 19, S. 240).

6 Moser, Friedrich Carl von: Teutsches Hof-Recht in zwölf Büchern. 2 Bde. Frankfurt / Leipzig 1754/1755, hier: Bd. 1 (1754), S. 274.

7 S. hierzu den Bericht über die Belagerung von 1552 aus der Chronik des Prädikanten Markus Sebander über die Geschichte der Dreikönigskirche. In: Jung, Rudolf Ernst J. (Bearb.): Frankfurter Chroniken und annalistische Aufzeichnungen der Reformationszeit. Nebst einer Darstellung der Frankfurter Belagerung von 1552. (Quellen zur Frankfurter Geschichte, 2), Frankfurt am Main 1888, S. 402–417, hier: S. 414. S. zur Belagerung und Zerstörung von Mainz auch die Neuhaus’sche Chronik über die Belagerung von 1552. In: Ebd., S. 432–467.

8 Eine frühe, recht detaillierte Ansicht zeigt die Mainzer Stadtansicht von Franz Behem in dessen Meyntzischen Almanach von 1565. Zur Stadtansicht s. Dobras, Wolfgang (Red.): Gutenberg. aventur und kunst. Vom Geheimunternehmen zur ersten Medienrevolution. Ausst. Kat. Mainz 2000, S. 32–33.

9 Merian, Matthäus: Topographia Archiepiscopatuum Moguntinensis, Trevirensis et Coloniensis. O. O. 1646.

10 Zu der 1627/1628 entstandenen und die Schmalseite des Westflügels wiedergebenden Zeichnung s. die Diskussion bei Melville, Ralph / Heberer, Pia: Die Mainzer Martinsburg. Schritte zu ihrer historischen Rekonstruktion. In: Mainzer Zeitschrift, 105, 2010, S. 21–37, hier: S. 25–30. Eine erstmalige eingehendere Besprechung der Zeichnung erfolgte in Roland, Berthold (Hg.): Wenzel Hollar 1607–1677. Reisebilder vom Rhein. Städte und Burgen am Mittelrhein in Zeichnungen und Radierungen. Ausst. Kat. Mainz 1986, S. 114, Kat. Nr. 68. Zu Hollars Zeichnungen von Mainz s. im selben Ausstellungskatalog auch Melville, Ralph: Hollar in Mainz. In: Ebd., S. 29–38.

11 Der Baubeginn für das Kanzleigebäude und die St. Gangolphskirche erschließt sich durch einen Brief des Mainzer Hofbaumeisters Joris Robyn, den dieser am 15. Juni 1575 an Graf Wolfgang von Hohenlohe schrieb. Darin wird davon berichtet, dass beide Bauten begonnen, aber noch nicht über die Fundamente hinausgekommen wären (welche noch zur Zeit nicht auss dem fundament gefürt; zit. nach Freeden, Max H. von: Zum Leben und Werk des Baumeisters Georg Robin. In: Zeitschrift für Kunstgeschichte, 11, 1943/1944, Heft 1/2, S. 28–43, hier: S. 41).

12 Das Baudatum ergibt sich auch aus dem Wappenstein im rheinseitigen Sockelmauerwerk, auf dem neben dem Wappen Kurfürst Georg Friedrichs von Greiffenclau die Jahreszahl 1628 erscheint; s. Taf. 13.

13 An dem unteren Ende der Stadt liegt des Churfürstens Schloß/ ist aber nichts sonderlichs. Es ist ein neu Gebäude nechst daran angefangen worden/ aber hernach unausgebauet liegen blieben/ weil man dn [sic] Boden nicht allzu gut befunden hat (zit. nach Moncony, Balthasar de: Des Herrn de Monconys ungemeine und sehr curieuse Beschreibung seiner in Asien und das gelobte Land / nach Portugall / Spanien / Italien / in Engelland / die Niederlande und Teutschland gethanen Reisen, übersetzt von Christian Juncker. Leipzig / Augsburg 1697, S. 747).

14 Er [d. i. der Kurfürst, Anm. des Verf.] will ein neues Schloß an dieser Stelle [d. i. die Zitadelle, Anm. des Verf.] errichten. Daher plant er auch, den unbenutzten Flügel des alten Schlosses hierher zu übertragen. Dessen Errichtung wurde durch den schwedischen Krieg unterbrochen. Es stehen nur die Wände, sehr schön aus jenem roten Stein ausgeführt, der für jene Gegend eigentümlich ist und sich gut meißeln läßt (zit. nach Arens, Fritz: Mainz im Jahre 1660. In: Mainzer Zeitschrift, 39/40, 1944/1945, S. 41–54, hier: S. 47).

15 Es fehlen hierzu sämtliche schriftlichen Quellen. Ursula Zahler hat vor vielen Jahren in ihrer Dissertation über das Mainzer Schloss den Aschaffenburger Bürger und Hofzimmermann Matthias Abel als Architekten bzw. Baumeister vorgeschlagen; vgl. Zahler, Ursula: Das Kurfürstliche Schloss zu Mainz. Studien zur Bau- und Stilgeschichte. (Saarbrücker Hochschulschriften, 8), St. Ingbert 1988 [zugl. Diss. Univ. Saarbrücken 1988], S. 86–89. Immerhin war Abel im fraglichen Zeitraum am Mainzer Kurfürstenhof tätig und wurde 1628 zunächst zum Hofwerkmeister und 1630 auch zum kurfürstlichen Baumeister ernannt. Zuvor war er mit Bauangelegenheiten beim Aschaffenburger Schloss des Mainzer Erzstifts und Erzbischofs beschäftigt. Inwiefern er aber auch für den Entwurf des neuen Schlossflügels verantwortlich zeichnete oder doch nur die Bauausführung zu beaufsichtigen hatte, muss beim derzeitigen Kenntnisstand reine Spekulation bleiben.

16 Vgl. den Beitrag von Lorenz Frank in vorliegendem Band sowie den in Anm. 17 genannten Aufsatz von Frank.

17 Lorenz Frank rekonstruiert für den Erweiterungsbau von 1628 neben den an der Südseite befindlichen beiden Eckerkern auch an der zum Schlosshof gelegenen Nordseite einen Eckerker, der damit – zum Schlosshof bzw. der Stadtseite hin – ein vollkommen symmetrisches Fassadenbild ergeben hätte (s. S. 21, Abb. 5). Vgl. (allerdings ohne weitere Diskussion dieser Rekonstruktion hinsichtlich möglicher Befunde) Frank, Lorenz: Das Kurfürstliche Schloss in Mainz. In: Burgen und Schlösser in den Niederlanden und in Nordwestdeutschland. (Forschungen zu Burgen und Schlössern, 8), München / Berlin 2004, S. 135–146, hier: S. 138, Abb. 4.

18 Zum bauarchäologisch gesicherten Bauzustand von 1687 ff. s. Frank, Lorenz: Ergebnisse der bauhistorischen Untersuchungen am ehemaligen Kurfürstlichen Schloß in Mainz. In: Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz. Jahresberichte, 47–51, 1992– 1996, S. 66–86, hier: S. 81 sowie Frank 2004, S. 140–144.

19 Jahn, Gunther: Der kurmainzische Hofkavalierarchitekt Anselm Franz Reichsfreiherr von Ritter zu Groenesteyn 1692– 1765. (Genealogie und Landesgeschichte, 29), Frankfurt am Main 1977, S. 236–237, Nr. 49; Pelgen, Franz Stephan: Johann Friedrich Karl von Ostein und die Baufortschritte am Kurfürstlichen Schloss in Mainz. In: Mainzer Zeitschrift, 104, 2009, S. 49–54, hier: S. 51–53. Als Termin für das Richtfest ist der 17. April 1752 überliefert (Jahn 1977 (wie Anm. 19), S. 236–237, Nr. 49).

20 Die zuletzt von Pelgen 2009 anhand einer archivalisch belegten Aussage des damaligen Bauverwalters geäußerte Annahme, dass im Zuge der Vollendung des Nordwestflügels die alte Martinsburg abgerissen werden sollte und sich die für den 26. Juli 1752 überlieferte Grundsteinlegung daher auf den zum Rhein hin verlängerten Nordwestflügel nach dem Plan Anselm Franz Ritter zu Gronesteyn bezogen habe, entbehrt sehr wahrscheinlich der Grundlage. Denn wie Christian Katschmanowski in seiner kürzlich erschienenen Dissertation mit guten Argumenten darlegen konnte, bezieht sich die Aussage des Bauverwalters, dass der alte giepfell abgebrochen werden sollte (s. Jahn 1977 (wie Anm. 19), S. 237) nicht auf die Martinsburg, sondern auf die Küchenbauten (Kuchel Stuben und Speisgewölb). Diese befanden sich am nördlichen Ende des Südflügels (vgl. den in Taf. 24 wiedergegebenen Grundrissplan von ca. 1680) und standen dort sowohl der Vollendung der östlichen, zum Rhein bzw. zur Martinsburg hin gelegenen risalitartig vorspringenden Schmalseite des ab 1749/1750 weitergebauten Nordwestflügels als auch der Vollendung der rheinseitigen Fassade des 1675–1678 nach Norden verlängerten Südflügels im Wege. Vor diesem Hintergrund stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine Realisierung des Gronesteyn’schen Plans überhaupt je ernsthaft von dem damaligen Kurfürsten Johann Friedrich Carl von Ostein vorgesehen war oder ob dieser Plan – wie so viele andere Architektenpläne für barocke Schlossbauten – nicht eher als Planspiel und weniger als Ausführungsplanung zu bewerten ist. S. hierzu Katschmanowski,Christian: Die Stadt als Raum des Fürsten? Zur Baupolitik der Mainzer Kurfürsten in ihrer Residenzstadt ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. (Residenzforschung. N. F.: Stadt und Hof, 7), Ostfildern 2020, S. 111–112.

Die Annahme, dass die Martinsburg im Zuge der Neubauplanungen von 1749 ff. und 1760 ff. nicht nur durch die entwerfenden Architekten, sondern auch von Seiten der Kurfürsten „zum Abbruch bestimmt“ war, findet sich zuletzt auch in der grundsätzlich zutreffenden, den aktuellen Forschungsstand resümierenden Darstellung von Karn, Georg Peter: Martinsburg und Kurfürstliches Schloss. Die Mainzer Residenz zwischen Konzept und Kontinuität. In: 800 Jahre Veste Oberhaus. Mächtig prächtig! Fürstbischöfliche Repräsentation zwischen Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Ausst. Kat. Passau. Regensburg 2019, S. 351–359, hier: S. 356. Demgegenüber sollte in der Forschung stärker der Konflikt beachtet werden, der sich bei solchen höfischen Neubauplanungen geradezu zwangsläufig zwischen den Idealen einer theoriegeleiteten Architekturgestaltung sowie der Realität pragmatischer, von symbolischen, politisch-juristischen und historiografischen Aspekten bestimmten fürstlichen Baupolitik ergab (s. hierzu u. a. Müller, Matthias: Warum die Könige von ihren Architekten beim Schloßbau so viel Rücksicht auf die Geschichte forderten. In: Jussen, Bernhard (Hg.): Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit. München 2005, S. 326–349).

21 Zum Hortus Palatinus s. zuletzt Hanschke, Julian: Ein unbekannter Lageplan des Heidelberger Schlosses und des Hortus Palatinus von 1689. Neue Erkenntnisse zum Ausbauzustand des Heidelberger Schlosses sowie des Hortus Palatinus im 17. Jahrhundert. In: Die Gartenkunst, 30, 2018, Heft 1, S. 29–38.

22 S. hierzu Völkel, Michael: Das Bild vom Schloß. Darstellung und Selbstdarstellung deutscher Höfe in Architekturstichserien 1600–1800. (Kunstwissenschaftliche Studien, 92), München / Berlin 2001, S. 37–41.

23 Ebd., S. 28–37.

24 S. hierzu auch die Ergebnisse eines langjährigen Forschungsprojekts an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften: Karner, Herbert (Hg.): Die Wiener Hofburg 1521–1705: Baugeschichte, Funktion und Etablierung als Kaiserresidenz. (Veröffentlichungen zur Bau- und Funktionsgeschichte der Wiener Hofburg, 2), Wien 2014.

25 Trouet, Dorothe: Die Modernisierung des Trierer Kurfürstlichen Palastes unter Johann Philipp von Walderdorff (1756– 1768) und seinem Architekten Johannes Seitz. In: Hahn, Stephanie / Sprenger, Michael H. (Hgg.): Herrschaft – Architektur – Raum. Festschrift für Ulrich Schütte zum 60. Geburtstag. Berlin 2008, S. 147–164.

26 Zum Neubau des Kurfürstlichen Residenzschlosses in Koblenz-Ehrenbreitstein s. zuletzt Fachbach, Jens: Schönheit ohne Ziererei und Pracht ohne Prunk. Das Koblenzer Schloss als Residenz des aufgeklärten geistlichen Kurfürsten Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739–1812). In: Ausst. Kat. 800 Jahre Veste Oberhaus Passau 2019 (wie Anm. 20), S. 341–349.

27 Vgl. weiter oben mit Anm. 5 u. 6.

28 Herzog August-Bibliothek Wolfenbüttel, Inv. Nr. IH 102. S. hierzu Harms, Wolfgang (Hg.): Deutsche Illustrierte Flugblätter des 16. und 17. Jahrhunderts. Bd. 2: Historica. (Sammlung der Herzog August Bibliothek in Wolfbüttel), München 1980, S. 352–353, Nr. II, 199; Brandt, Bettina: Germania und ihre Söhne. Repräsentationen von Nation, Geschlecht und Politik in der Moderne. (Historische Semantik, 10), Göttingen 2010, S. 51.

29 S. hierzu Völkel 2001 (wie Anm. 22), S. 87–95.

30 Zu Lothar Franz von Schönborn und seiner Bedeutung als politischer Akteur und kunstinteressierter Mäzen s. die Beiträge in Hartmann, Peter Claus (Hg.): Die Mainzer Kurfürsten des Hauses Schönborn als Reichserzkanzler und Landesherren. (Mainzer Studien zur neueren Geschichte, 10), Frankfurt am Main u. a. 2002.

31 Müller, Matthias: Von der Burg im Schloss! Das Mainzer Schloss und die Revision eines entwicklungsgeschichtlichen Denkmodells. In: Felten, Franz Josef (Hg.): Befestigungen und Burgen am Rhein. (Mainzer Vorträge, 15), Stuttgart 2011, S. 91–121.

32 Zu den Hintergründen s. ausführlich und mit weiterer Literatur: Müller, Matthias: Der Anachronismus als Modernität. Die Wiener Hofburg als programmatisches Leitbild für den frühneuzeitlichen Residenzenbau im Alten Reich. In: Dmitrieva, Marina / Lamprecht, Karen (Hgg.): Krakau, Prag und Wien. Funktionen von Metropolen im frühmodernen Staat. (Forschungen zur Geschichte und Kultur des östlichen Mitteleuropas, 10), Stuttgart 2000, S. 313–329; ders.: Warum die Könige von ihren Architekten beim Schloßbau soviel Rücksicht auf die Geschichte forderten. In: Jussen, Bernhard (Hg.): Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit. München 2005, S. 326–349. S. auch grundlegend Lorenz, Hellmut: „… Im alten Style glücklich wiederhergestellt …“. Zur repräsentativen Rolle der Tradition in der Barockarchitektur Mitteleuropas. In: Wiener Hofburg. Neue Forschungen. (Sonderdruck. Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege, 51, 1997, Heft 3/4), S. 475– 483; ders.: Die Wiener Hofburg im 18. Jahrhundert. Legitimation durch Tradition. In: Kampmann, Christoph / Krause, Katharina / Krems, Eva u. a. (Hgg.): Bourbon – Habsburg – Oranien. Konkurrierende Modelle im dynastischen Europa um 1700. Köln 2008, S. 96–106. Zum aktuellen Stand der Baugeschichte s. Karner 2014 (wie Anm. 24).

33 S. hierzu umfassend Müller, Matthias: Das Schloss als Bild des Fürsten. Herrschaftliche Metaphorik in der Residenzarchitektur des Alten Reichs (1470–1618). (Historische Semantik, 6), Göttingen 2004.

34 Graf, Klaus: Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Kritische Überlegungen aus der Perspektive des Historikers. In: Löther, Andrea / Meier, Ulrich u. a. (Hgg.): Mundus in imagine. Bildsprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner. München 1996, S. 389–420; ders.: Fürstliche Erinnerungskultur. Eine Skizze zu neuen Methoden des Gedenkens in Deutschland im 15. und 16. Jahrhundert. In: Grell, Chantal / Paravicini, Werner / Voss, Jürgen (Hgg.): Les princes et l’histoire du XIVe au XVIIIe siècle. Bonn 1998, S. 1–11.

35 Diesen Begriff verwandte u. a. Kaiser Maximilian I. in seinem Entwurf zum ewigen Gedenken an die Taten fürstlicher Regenten (s. hierzu grundlegend Müller, Jan-Dirk: Gedechtnus. Literatur und Hofgesellschaft um Maximilian I. (Forschungen zur Geschichte der älteren deutschen Literatur, 2), München 1982; s. auch Berns, Jörg Jochen / Neuber, Wolfgang (Hgg.): Seelenmaschinen. Gattungstraditionen, Funktionen und Leistungsgrenzen der Mnemotechniken vom späten Mittelalter bis zum Beginn der Moderne. (Frühneuzeit-Studien, N. F., 2), Wien 2000).

36 S. hierzu Müller, Matthias: Schloss – Körper – Territorium. Aspekte der Visualität und Materialität legitimer Herrschaft im französischen und deutschen Schlossbau des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit. In: Ganzert, Joachim / Nielsen, Inge (Hgg.): Herrschaftsverhältnisse und Herrschaftslegitimation. Bau- und Gartenkultur als historische Quellengattung hinsichtlich Manifestation und Legitimation von Herrschaft. (Sonderband von Hephaistos. Kritische Zeitschrift zu Theorie und Praxis der Archäologie und angrenzender Gebiete), Berlin 2015, S. 201–218.

37 S. hierzu auch Müller 2011. Eine weitere Vertiefung der historisch-politischen Aspekte – vor allem für die Zeit nach 1784 – findet sich bei Karn 2019, S. 357–358.

38 Zu der Verbindung von landesherrlichem Schloss bzw. Burg und landesherrlichen Rechten s. Zedler, Johann Heinrich: Großes vollständiges Universal Lexicon. Bd. 1–64. Halle / Leipzig 1732–1754, hier: Bd. 35, 1743, Art. „Schloß“, Sp. 210– 211; s. hierzu auch Müller 2015 (wie Anm. 36).

39 Die Textpassage, die mit der Überschrift An das churfürstliche Residens=Hauß St. Marthins=Burg versehen ist, lautet im vollen Wortlaut: Du steinnern Schloß / zu Mayntz ahm Rhein=Strom erhoben / Ich muß auch deinen Pracht und schöne Zimmer loben / Du Churfürstliches Hauß / du Außzug / Ruhm / und Zir / Das Liecht deß Ertzstifftes / das wohnt jetz und in dir / […]. Fahr wohl du Burg Sanct Marthin / der Rheingauer Zir / Herr Lotharius Friederich / bleibe in dir / Noch manches liebes Jahr. Dich wolle nicht verletzen / Feur / Wasser / Wetter / Krieg / und was sonst pflegt zu setzen Die Schlösser ins Verderb / Marthins=Burg wolst allein Ein Wohlgesegnets=Hauß / und Schmuck deß Landes seyn (Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Regierungsarchiv [MRA], K Metternich 472/2, 1/L7). Für diesen Hinweis danke ich Dr. Christian Katschmanowski, der auf diese Quelle auch in seiner Dissertation zur barocken Mainzer Stadtplanung (s. Anm. 20) eingeht.

40 Bodmann, Franz Joseph: Rheingauische Alterthümer oder Landes= und Regiments=Verfassung des westlichen oder Niederrheingaues im mittlern Zeitalter. Bd. 1. Mainz 1819, S. 27.

41 S. zu diesen vielfältigen zeremoniellen, repräsentativen und alltäglichen Raumfunktionen von Residenz- und Lustschlössern des 17./18. Jahrhunderts die beiden grundlegenden exemplarischen Studien von Beck, Marina: Macht-Räume Maria Theresias. Funktion und Zeremoniell in ihren Residenzen, Jagd- und Lustschlössern. (Kunstwissenschaftliche Studien, 189), Berlin 2017 und Herz, Silke: Königin Christiane Eberhardine – Pracht im Dienst der Staatsräson. Kunst, Raum und Zeremoniell am Hof der Frau Augusts des Starken. (Schriften zur Residenzkultur, 12), Berlin 2020.

42 S. hierzu Beck 2017 (wie Anm. 41). Zur begrenzten Übernahme des politischen Modells des französischen Absolutismus s. die Beiträge in Schilling, Lothar (Hg.): Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz. (Pariser historische Studien, 79), München / Oldenbourg 2008, hier besonders auch den Beitrag von Schilling, Lothar: Vom Nutzen und Nachteil eines Mythos. Ebd., S. 13–31, der mit einer Fülle an Literaturhinweisen zugleich den Forschungsstand und die unterschiedlichen Forschungspositionen resümiert.

43 S. hierzu auch am Beispiel des Wiener Stadtpalais des Prinzen Eugen die Studie von Seeger, Ulrike: Stadtpalais und Belvedere des Prinzen Eugen. Wien 2004, S. 100–108 (Ausstattung des Kabinetts im Stadtpalais des Prinzen Eugen), S. 424–426 (Nutzung für zeremonielle Anlässe). Zur zeremoniellen Nutzung höfischer Raumfolgen in der Frühen Neuzeit s. ebd., S. 417–431, sowie die grundlegende Studie zur zeremoniellen Raumnutzung in der kaiserlichen Wiener Hofburg von Beck 2017 (wie Anm. 41).

44 S. zu diesem Plan (mit einer Umzeichnung) und seiner nicht ganz sicheren und daher überwiegend auf „um 1700“ eingegrenzten Datierung auch Neeb, Ernst: Das Kurfürstliche Schloss zu Mainz. (Rheinische Kunstbücher, 1), Wiesbaden 1924, S. 12. Zur Datierung in die letzten Jahre des 17. und die ersten Jahre des 18. Jahrhunderts (d. h. in die Zeit des zwischen 1695 und 1729 regierenden Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn) s. Karn 2019, S. 358, Anm. 16; s. auch S. 81, Anm. 8 in diesem Band. Karn begründet seine Datierung mit der Einzeichnung eines Spiegelkabinetts, dessen Stuckdecke das Schönborn`sche Wappen trug, und der seit 1699 durch den Kurfürsten mit der Produktion von Spiegelglas beauftragten Glasmanufaktur in Lohr am Main.

45 StA Mz, BPSP / 1817.2 D (hier: Ausschnitt).

46 S. hierzu auch meine ausführlichen Hinweise in Anm. 20!

47 StA Mz, BPSP / 1840.2 C (hier: Ausschnitt).

48 StA Mz, BPSP / 1840.2 C (hier: Ausschnitt).

49 S. hierzu auch den Reisebericht von Gercken, Philipp Wilhelm: Reisen durch Schwaben, Baiern, die angränzende Schweiz, Franken, die Rheinischen Provinzen und an der Mosel etc. in den Jahren 1779–1785. Teil 3: von verschiedenen Ländern am Rhein, an der Mosel und an der Lahn etc. Stendal 1786. Gercken notiert hier zur Martinsburg: Der jetzige Herr [Friedrich Karl Joseph von Erthal, Anm. d. Verf.] hat sie [die Martinsburg, Anm. d. Verf.] von neuem abputzen, und inwendig bequem einrichten lassen, so daß jetzo würkliche Wohnzimmer, Bibliothek, Schildereien, Cabinet u. darin sind (ebd., S. 12).

EINE WOHNUNG … GLEICHWIE ES EINEM GROSSEN HERREN ZUKOMMET

Das Kurfürstliche Schloss und seine Innenräume

Georg Peter Karn

[…] so Viel kann Versichern, dass ihro Churfürstl. gnadten sich zu seiner Zeit Einer wohnung zu flatieren haben, gleichwie es einem grossen herren zukommet, ich glaube dass schwerlig die in würzburg neue kostbahre gebaute besser und bequemlicher sein wird als die zukünftige hießige […].1

Mit diesen Worten warb der Mainzer Oberbaudirektor Anselm Franz Reichsfreiherr von Ritter zu Groenesteyn in einem Schreiben vom zweiten Weihnachtstag 1749 an Franz Wolfgang von Ostein, Oberamtmann von Amorbach und Bruder seines Dienstherrn, des Kurfürsten Johann Friedrich Carl von Ostein, für seine Erweiterungsplanung zum Kurfürstlichen Schloss. Mag auch Ritters Einschätzung allzu euphorisch wirken und das Ergebnis dem Vergleich mit der Residenz in Würzburg als dem Schön born‘schen Hauptwerk doch nicht ganz standhalten, so weist sie darauf hin, dass die Mainzer Residenz den Ansprüchen einer kurfürstlichen Hofhaltung im 18. Jahrhundert gerecht zu werden hatte.

Betrachtet man heute die bürgerlich bescheidenen, im derzeitigen Zustand fast ein wenig tristen Innenräume der Nachkriegszeit, fällt es schwer, sich die kurfürstlichen Wohnverhältnisse auszumalen. Die Zerstörung 1942, aber auch die wechselnden Nutzungen im 19. Jahrhundert haben vom Glanz der Residenz nichts mehr übriggelassen (Abb. 1). Bei der Belagerung 1793 hatte man das Schloss als Lazarett genutzt und dabei so verwüstet, dass der Kurfürst bei seiner vorläufigen Rückkehr nicht mehr einziehen konnte. Das kostbare Mobiliar sowie die wertvollen Wandbekleidungen waren schon ab 1792 nach Aschaffenburg geflüchtet worden und wurden später nicht mehr zurückgebracht.2 In der folgenden französischen Zeit verschwand neben der mittelalterlichen Martinsburg auch das repräsentative Haupttreppenhaus im rheinseitigen Ostflügel. Nach der Nutzung als Zolllager unter Napoleon wurde das Schloss ab den 1840er Jahren durch die Stadt zwar wieder hergerichtet, doch zugleich umgebaut, sodass bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Nordflügel bis auf die beiden Hauptsäle keine Innenräume der kurfürstlichen Zeit mehr vorhanden waren.3 Dagegen hatte sich im Ostflügel eine Reihe von Stuckdecken erhalten, die – ebenso wie die Festsäle – im Rahmen der großen Instandsetzung zwischen 1903 und 1925 eine Restaurierung erfuhren. Von ihnen sind heute – bis auf ein paar klägliche Stuckreste in den Fensternischen – nur noch Fotos geblieben, die sich bisher nicht einmal eindeutig in den Grundrissen verorten ließen.

Abb. 1: Kurfürstliches Schloss, Rheinflügel, Innenansicht nach der Zerstörung 1942 mit ehem. Spiegelzimmer (unten)

Abb. 2: Kurfürstliches Schloss, Grundriss des 1. und 2. Obergeschosses im Rheinflügel nach den Planaufnahmen von 1803 (vgl. Taf. 34, 35 und Abb. 16) mit Ergänzung der barocken Hauptstiege und Nummerierung der Innenräume (Umzeichnung Bernd Klotz/Marco Heeg (2007/2020), GDKE, Landesdenkmalpflege)

Die eingehendere Beschäftigung mit den Innenräumen erscheint dennoch lohnenswert, sogar unerlässlich, da sie nicht nur Zeugnis von der Bau- und Ausstattungsgeschichte geben, sondern in ihrer Abfolge und ihrem Aufwand auch den zeremoniellen Anspruch sowie die höfische Selbstinszenierung eines der führenden deutschen Reichsfürsten spiegeln (Abb. 2; die Raumnummern entsprechen der Nennung im Text und in den Bildunterschriften).

Aus dem 17. Jahrhundert und der Frühzeit des Schlosses ist leider kaum etwas über die Innenausstattung der Residenz überliefert. Über den Dreißigjährigen Krieg hinweg war der 1628 unter Georg Friedrich von Greiffenclau (reg. 1626–1629) begonnene Neubau unvollendet liegengeblieben. Dass die Ausstattung der herrschaftlichen Wohnung damals eher bescheiden blieb, belegt eine von Friedrich Carl von Moser 1755 im Teutschen Hof-Recht überlieferte Anekdote über den ersten Schönborn-Kurfürsten (reg. 1647–1673): Von Chur-Fürst Johann Philippen zu Mayntz, einem Herrn von ausnehmenden Verdiensten, aus dem Patrioten-Stamm der Schönborne, erzehlt man, daß ein Schwedischer General ihn befragt: warum die Chur-Fürstliche Zimmer nicht besser tapezirt seyen? worauf er ihm aber geantwortet: Seyne Tapezereyen wären seine Unterthanen.4 Moser schließt mit der resignierten Erkenntnis: Mit Landes-Gravaminibus und Seufzern seiner Unterthanen würde mancher Fürst, wann es möglich zu machen wäre, mehr als ein Schloß tapezieren können. Johann Philipps Nachfolger Kurfürst Damian Hartard von der Leyen (reg. 1675–1678), der den Rheinflügel vollendet, eingerichtet und auf der Hofseite erweitert hatte, ließ – obwohl er für seine Sparsamkeit und Bescheidenheit bekannt war – der Überlieferung nach den Neubau möblieren und durch Wandteppiche ausschmücken.5 Ernst Neeb erwähnt 1924, dass sich bei den zurückliegenden Restaurierungsarbeiten noch wenige Reste von Wandmalereien sowie Bruchstücke von farbigen Wandfliesen aus dieser Bauphase gefunden hätten.6 Einen Hinweis gibt auch ein 1780 aufgestelltes Inventar, das die auf dem Speicher des alten Schloßflügels in dasiger Meubles-Kammer gelagerten Einrichtungsgegenstände aufführt, darunter mehrere Tapisserien aus der Leyen-Zeit in nemlichem Dessein, wie selbige im Taffelzimmer des alten Baus sind.7

DER OSTFLÜGEL UND DAS ERSTE KURFÜRSTLICHE APPARTEMENT

Die ältesten überlieferten Grundrisse des Schlosses entstammen wohl dem späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert, vermutlich aus der Regierungszeit von Lothar Franz von Schönborn (reg. 1695–1729) (Abb. 3; Taf. 23, 24).8 Sie bestehen zwar nur aus schematischen Umrisszeichnungen, doch geben die Eintragungen der Planlegende wesentliche Hinweise auf die damalige Funktion der Räume. Neben der spätgotischen Martinsburg und der Hofkanzlei mit der Schlosskirche St. Gangolph wird der Rheinflügel des Schlosses wiedergegeben, der in zwei Bauabschnitten errichtet wurde: dem aus acht Fensterachsen bestehenden, unter Greiffenclau begonnenen Kopfbau, der unmittelbar an die Burg stieß, und den anschließenden acht Achsen, die Damian Hartard von der Leyen anstelle der westlichen Teile der Martinsburg dem von ihm fertiggestellten Bauteil anfügte. Wie die innere Aufteilung des ersten Bauabschnitts aussehen sollte, der unter Greiffenclau als in sich geschlossener, palastartiger Baukörper geplant war, ist nicht bekannt.

Die beiden Grundrisse zeigen einerseits, dass die im 16. Jahrhundert unter Daniel Brendel von Homburg wiederaufgebaute Martinsburg nach wie vor in die repräsentative Nutzung eingeschlossen war und andererseits, dass die wesentlichen kurfürstlichen Repräsentations- und Wohnräume mittlerweile in das erste Obergeschoss des neuen Flügels verlegt worden waren. Dabei lässt sich nicht eindeutig entscheiden, ob die wiedergegebene Raumdisposition in ihren Grundzügen bereits unter Kurfürst von der Leyen entstanden war oder erst unter seinen Nachfolgern. Vermutlich war es jedoch gerade die Erweiterung des Raumprogramms gewesen, die von der Leyen zur Verlängerung des Ursprungsbaus von 1628 veranlasst hatte.9

Im Erdgeschoss des neuen Flügels befanden sich Verwaltungsräume wie die Registratur, das Rechnungszimmer, das Zahlamt und die Kanzlei, die durch einen Gang mit der benachbarten Hofkanzlei kommunizierte, während in der Martinsburg die Küchen, Speisekammern und Lagergewölbe untergebracht waren. Einziger repräsentativer Raum war dort die ursprünglich möglicherweise als Empfangsraum und öffentliche Tafelstube genutzte Ritterstube, von der sich bis heute innerhalb des Schlossflügels das im Grundriss ausdrücklich vermerkte gewölb mit seiner aufwendigen, wappengeschmückten Fenstergruppe erhalten hat.10 Eine über Pfeilern gewölbte Durchfahrt mit drei Toren schuf die Verbindung zwischen dem Schlosshof sowie dem engen Hof der Martinsburg.

Ausgangspunkt der neuen kurfürstlichen Raumfolge im Obergeschoss war die Treppe, die wohl im Rahmen der Erweiterungsarbeiten unter Kurfürst von der Leyen ab 1675 entstanden war. Sie ging von der dreitorigen Durchfahrt im Schlosshof aus und bestand aus drei Läufen mit geschlossenen Treppenschächten und gewölbten Podesten um einen – wie spätere Pläne belegen11 – massiven Mauerkern. Von hier aus gelangte man in den Gardesaal, der nahezu durch die gesamte Flügeltiefe reichte und damit – nach dem Martinus-Saal in der Martinsburg – der größte repräsentative Raum des Schlosses war.12 Er gewährte Zugang in das noch zur Martinsburg gehörige Cavalier-Speis-Zimmer und in das kurfürstliche Tafell-Zimmer, das im Bereich des ersten Bauabschnitts des Schlossflügels lag und ebenfalls die Flügeltiefe ausnutzte. Position und Größe des Tafelzimmers, welches in der Regel zugleich als erstes Vorzimmer diente, entsprachen seiner zeremoniellen Bedeutung im Rahmen der öffentlichen Tafeln. Die eigentlichen kurfürstlichen Wohngemächer gruppierten sich im Kopfbau des Rheinflügels in zwei parallelen Fluchten: Auf der Hofseite reihten sich die Räume des Paradeappartements, bestehend aus der Anti-Chambre als Vorzimmer sowie dem Audienz-Zimmer. Den Abschluss der Enfilade bildete das geräumige Oratorium, zu dem auch der stadtseitige Eckerker gehörte. Auf der Rheinseite schloss sich das Privatappartement an, beginnend mit dem Spiegel-Zimmer, einem kleinen Cabinet sowie dem kurfürstlichen Schlafzimmer. Diesem war wie üblich das Kammer-Diener-Zimmer zugeordnet.

Abb. 3: Kurfürstliches Schloss mit Martinsburg und Hofkanzlei, Grundriss des 1. Obergeschosses (der zweite Stock), Raumnutzung um 1700 (Ausschnitt)

Bis auf das für einen Betraum oder eine Privatkapelle ungewöhnlich geräumige und prominent gelegene Oratorium entspricht die Raumfolge ganz dem zu dieser Zeit im Heiligen Römischen Reich verbreiteten Schema fürstlicher Appartements. So schreibt Friedrich Carl von Moser im Teutschen Hof-Recht: Die Herrschafftliche Personen haben ihre eigene Apartemens. Manchmal wird hierunter nur das zur eigentlichen Wohnung gewidmete Zimmer verstanden, richtig und Hof-mäßig aber davon zu reden, besteht ein Apartement aus einem oder zwey Anti-Chambres, einem Praesenz- oder Audienz-Gemach, dem Cabinet, dem Schlaf-Gemach und der Garderobbe.13 Anders als in Frankreich wurde – dem Vorbild des kaiserlichen Zeremoniells in der Wiener Hofburg folgend – das Schlafzimmer nicht als Teil des Paradeappartements verstanden, sondern hinter das ins Privatappartement überleitende Kabinett verlegt. Im Kabinett wurden, jenseits des offiziellen Audienz-Gemaches, die Privataudienzen abgehalten.14

Die Raumfolge dieses Appartements blieb bis zur Zerstörung 1942 ablesbar. Einen Eindruck vom Aufwand, der unter Lothar Franz von Schönborn die Ausstattung der Räume mit Deckengemälden und Tapisserien beherrschte, gewährt der Reisebericht des niederländischen Gesandtschaftssekretärs Joseph de Blainville aus dem Jahre 1705: Die Treppe hat nichts besonders, allein die Decken der Zimmer sind köstlich ausgezieret und das Geräthe ist sehr prächtig und kostbar.15 Zu den ältesten bis zum Zweiten Weltkrieg erhaltenen Elementen der Raumausstattung gehörte die Stuckdecke des ehemaligen Spiegelzimmers, die dem Mainzer Stuckateur Johann Jakob Vogel zugeschrieben wird (Abb. 4; Taf. 36, 37).16 Sie ging auf Kurfürst Lothar Franz von Schönborn zurück, dessen Wappen eine der Ecken schmückte und in den anderen durch das Kurmainzer Rad und den Bamberger Löwen ergänzt wurde. Man wird davon ausgehen dürfen, dass Lothar Franz auch die übrigen Räume des Appartements dekorieren ließ und sich damit, anders als immer wieder unterstellt wird, durchaus für den Ausbau seines Residenzschlosses engagierte.17 Ihm war wohl ebenso die Neugestaltung des Schlossgartens zu verdanken.18

Abb. 4: Kurfürstliches Schloss, Rheinflügel, 1. Obergeschoss, ehem. Spiegelzimmer [I.6], Stuckdecke, Hauptfeld, Teilansicht, vor 1942

Abb. 5: Jean Lepautre, Entwurf für eine Stuckdecke, Mitte 17. Jh. (Quarts de plafons nouvellement inventés)

Hierzu passte auch der Stil der Ornamente mit dem von Festons aus Früchtewerk gerahmten Ovalfeld im Zentrum, das von Rollwerk-Kartuschen gestützt und von Akanthus-Laub begleitet wurde. Anregend wirkten hier wohl vor allem die verbreiteten französischen Ornamentstichvorlagen von Jean Lepautre aus der Mitte des 17. Jahrhunderts, aus denen das Zentralmotiv abgeleitet ist (Abb. 5).19 Eine nahverwandte Decke findet man im Kabinett der Prälatur der Abtei Seligenstadt, die die gleichen, im Oval angeordneten Puttengruppen aufweist und ebenfalls Johann Jakob Vogel zugewiesen wird.20 Vergleichbare Formen zeigen auch die unter Lothar Franz ausgestatteten Innenräume der Bamberger Residenz.21

In einer Neujahrsschrift zum Jahre 1705 wird das Mainzer Kabinett ausdrücklich wegen seiner Spiegel erwähnt, die ein wunderbares Licht zurückwerfen (admirabilem lucem reflectunt).22 Voraussetzung hierfür war die von Lothar Franz betriebene, seit 1699 in der Herstellung von Spiegeln erfolgreiche Glas- und Spiegelmanufaktur in Lohr am Main, die über das gesamte 18. Jahrhundert hinweg für eine angemessene Ausstattung der Kurmainzer sowie der Schönborn‘schen Schlossbauten sorgte.23 Der Raum gehörte damit zu den frühesten Vertretern der bekannten Reihe von Spiegelkabinetten der Schönborn-Zeit, die dann in den Kabinetten der Schlösser von Pommersfelden (1719) und Würzburg (1740–1745) gipfelte. Eine differenziertere Vorstellung des Raumes gewährt der Reisebericht Blainvilles aus dem gleichen Jahr: Am Ende dieses ersten Zimmers ist ein großes und kostbares Spiegelcabinet, welche in kleine vergüldete Vierecke gefasset sind. Die Untergestelle sind mit zierlichen Schildern gezieret, in welchen artige Landschaften gemalet sind, welche sich so wol als die Personen, die sie ansehen, in den Spiegeln unzählige mal vervielfältigen. Von hier hat man eine Aussicht auf den Rhein, den Main und die ganze umliegende reizende Gegend.24 Landschaftsdarstellungen waren auch auf den kleinen Deckengemälden im Erker zu sehen, während die zentralen Bilder hier und in der Mitte des Raumes Puttengruppen mit Blütenkränzen zeigten (Taf. 37).

Wie die noch heute erhaltenen stuckierten Akanthusranken in den Fensternischen des Ostflügels belegen, gehörten auch das Oratorium mit dem stadtseitigen Erker sowie das Kabinett auf der Rheinseite in die Zeit des Spiegelzimmers (Abb. 6–8). Deren Decken sind jedoch nicht dokumentiert.25 Das bereits erwähnte Inventar der ausgemusterten Stücke von 1780 führt darüber hinaus verschiedene Einrichtungsgegenstände auf, die zur älteren Ausstattungsphase vor den Veränderungen der Mitte des 18. Jahrhunderts unter Kurfürst Johann Friedrich Carl von Ostein gehörten: So waren die Wände des Tafelzimmers durch aufwendige, mit Goldfäden gewirkte Tapisserien geschmückt, die nach der Schilderung Blainvilles die Geschichte von Aeneas und Dido darstellten.26 In die Decke waren offenbar vier als Blaffons bezeichnete Tafelbilder eingelassen, auf denen Szenen aus der Legende des Bistumspatrons St. Martin wiedergegeben waren.27 Aus dem Gardesaale des alten Baues 2ten Stocks stammten 1 großes Blaffon sowie 4 darzugehörige kleine Blaffons ohne Rahm.28

Abb. 6: Ehem. Spiegelzimmer [I.6], stuckierte Fensternische


Abb. 7: Ehem. Oratorium [I.5], stuckierte Fensternische

Abb. 8: Ehem. Kabinett [I.7], stuckierte Fensternische

Auch die Räume im zweiten Obergeschoss, die später als Gästeappartement überliefert sind, wurden – zumindest zeitweilig – vom Kurfürsten selbst genutzt. So verortet Blainville – in offenbarem Widerspruch zu den Angaben im beschriebenen Grundriss – das kurfürstliche Schlafzimmer im zweiten Obergeschoss: Das zweyte Stockwerk hat nichts besonders, als des Churfürsten Schlafzimmer. Dasselbe ist sehr klein für einen Churfürsten, aber prächtig bekleidet. Die Tapete ist ausgesucht schön und stellet in sechs Stücken die Geschichte des Perseus und der Andromeda vor. Das Bette ist von Cramoisin Brocad auf güldnen Grund, und der Betthimmel ganz mit Perlen bedeckt. Die Stühle sind von Schnitzarbeit und vergüldet und mit Gold besetzten rothen Sammit, mit güldenen Franzen überzogen. Es ist nichts im ganzen Zimmer, was nicht mit rothem Sammit mit Gold besetzt bekleidet wäre, als der Rahm des Spiegels, der acht Fuß hoch ist. Ich war sehr begierig zu fragen, ob die Apostel unsers Heilandes, dessen Nachfolger diese neuern Leviten zu seyn begehren, eben so kostbar gewohnet und eben so prächtig gelebt hätten, als sie thun.29 Ob und wann hier eine Veränderung innerhalb des Raumprogramms stattgefunden hat, lässt sich nicht abschließend klären. Ein Grundriss des zweiten Obergeschosses aus dieser Zeit ist nicht überliefert. Die Erweiterungspläne von 1749 (Taf. 31) zeigen – abgesehen vom einleitenden Gardesaal und dem Tafelzimmer – im Kopfbau den exakt gleichen Grundriss wie das erste Stockwerk, dessen Raumabfolge sich bis dahin nicht verändert hat. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass auch im obersten Geschoss die Anordnung der Zimmer weiterhin dem Zustand des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts entsprach.

OSTEINS GROSSES PROJEKT UND DER BAU DES NORDFLÜGELS

Weit umfangreichere Baumaßnahmen als unter Lothar Franz von Schönborn erlebte das Schloss in der Mitte des 18. Jahrhunderts unter dessen Großneffen Johann Friedrich Carl von Ostein (reg. 1743–1763). Verantwortlich für Planung und Ausführung war der kurfürstliche Oberbaudirektor Anselm Franz Freiherr von Ritter zu Groenesteyn. Nun wurde der Nordflügel errichtet, der bereits 1687 unter Anselm Franz von Ingelheim (reg. 1679–1695) begonnen worden war. Zuvor hatte man noch die Räume im alten Flügel wenigstens in Teilen erneuert. So sind für 1749 Arbeiten überliefert, die offenbar das für hohe Gäste genutzte Appartement im zweiten Obergeschoss betrafen. Am 25. März berichtete Ritter in einem Schreiben an den Kurfürsten, dass das obere Audienz zimmer bereits weitgehend fertiggestellt, die übrigen Räume aber wegen der Abwesenheit des Stuckateurs Johann Peter Jäger noch nicht abgeschlossen seien.30 Der vielbeschäftigte, auch als Baumeister tätige Jäger war mit den Stuckarbeiten im Schloss unter Ostein insgesamt beauftragt. Die Korrespondenz zwischen Ritter und dem Kurfürsten lässt einige weitere Rückschlüsse auf die sonst nicht überlieferte wandfeste Raumausstattung zu. So fragte der Architekt im genannten Schreiben an, ob der Anstrich der Vertäfelung mit öhl wie Eichen holtz oder mit weiss und Leimfarbe geschehen solle; ingleichen ob die Susportes mit schreiner und druck oder Stoccatur arbeith zu verfertigen seye. Ostein antwortete ihm am 29. März, dass wir dem anstrich mit oel wie eichenholz als gar dunkel nicht sondern weißlicht mit verguldeten leisten wie es dermalen üblich und mode ist mehr lieben.31 Weiter berichtete Ritter von bereits vorhandenen Tapeten mit grossen Figuren, die den neu eingerichteten Räumen angepasst werden sollten, ebenso über eine Tapisserie, die von Aschaffenburg übernommen wurde.32

Abb. 9: Ehem. Vorzimmer [I.3] als Museumsraum des RGZM, vor 1942

Abb. 10: Ehem. Vorzimmer [I.3], Stuckdecke, vor 1942

Abb. 11: Ehem. Vorzimmer [I.3], stuckierte Fensternische

Abb. 12: Ehem. Audienzzimmer [I.4], Stuckdecke, vor 1942

Abb. 13: Ehem. Audienzzimmer [I.4], stuckierte Fensternische

Wie man den historischen Fotografien entnehmen kann, erhielten auch das auf dem alten Plan wiedergegebene Vorzimmer und das anschließende Audienzzimmer des kurfürstlichen Appartements im ersten Obergeschoss auf der Hofseite des Rheinflügels Decken in reichem Rokokostuck, der Johann Peter Jäger zugeschrieben wird (Abb. 9).33 Die Mittelrosette des Vorzimmers bestimmte das mit Bischofsstab, Schwert und Kurhut als Insignien der kurfürstlichen Würde ausgestattete Ostein‘sche Wappen (Abb. 10, 11; Taf. 43). Die Mittelrosette im anschließenden Audienzzimmer zeigte inmitten von Rocaillen und Blütenketten das von Hunden, den Ostein‘schen Wappentieren, gehaltene Mainzer Rad, zu denen sich in den Ecken weitere springende und sitzende Hunde gesellten; in den bis heute erhaltenen Fensternischen erscheinen Waffentrophäen (Abb. 12, 13; Taf. 42, 44). Arbeiten fanden wohl auch in den anderen Räumen statt, lassen sich aber nicht so klar fassen. Der Gardesaal, das Tafelzimmer sowie das Oratorium wurden bereits im 19. Jahrhundert unterteilt und damit auch an den Decken verändert (Abb. 14; Taf. 57).34

Mit dem Bau des Nordflügels, den der Kurfürst im Herbst 1749 veranlasste, ergaben sich auch erhebliche Folgen für die funktionelle Struktur des Inneren. Vor allem bewirkte die Verlegung des kurfürstlichen Appartements in den Neubau eine neue Großzügigkeit, wie aus einer Äußerung Ritters vom 11. Oktober 1749 hervorgeht: die übrige Eintheilung des appartement in Einrichtung einer doppelten wohnung die Eine für den winter gegen den hoff und die andere gegen den Rhingau wird sehr commode auch die zimmer alle Viel grösser, als wo Ihro Churfürstl. Gnadten dermahlen wohnen, dass also höchst dieselbe sich zu seiner zeit zu flatieren haben logiert zu sein, wie es einem grossen herrn zu kombt.35 Ritters erstes Projekt sah einen Neubau mit der doppelten Länge des heutigen Flügels vor, dem die Martinsburg weichen sollte (Abb. 15; Taf. 27– 31).36 Hinter dem Mittelrisalit der breit gedehnten, zum Gartenfeld orientierten Fassade und über der Tordurchfahrt platzierte er als größten Raum des Schlosses den Gardesaal, der beidseitig in ausgedehnte Appartements überleitet. Die nach Westen abgehende kurfürstliche Wohnung gestattet den Ausblick auf den hier angrenzenden Schlossgarten, auf den sich – nach Vorbild des rheinseitigen Flügels – zwei Eckerker orientieren. Mit zwei parallel zueinander verlaufenden Fluchten entspricht die Zimmerfolge dem Schema eines Appartement double. Offensichtlich blieb das Raumprogramm des alten Paradeappartement im Grundsatz verbindlich. Dies entsprach dem geltenden höfischen Standard und berücksichtigte wohl auch das Reglement des heimischen Zeremoniells. Die Zahl der Räume wird dabei um ein weiteres Vorzimmer sowie ein Kabinett erweitert, während das Oratorium nun wegfällt; die kleine Privatkapelle auf der Hofseite wird vom Tafelzimmer sowie vom ersten Vorzimmer aus betreten. Das neue, in den alten Ostflügel vordringende Haupttreppenhaus führt als Teil der offiziellen Raumfolge nur bis in das erste Obergeschoss. Ritter bot die Treppe in zwei Varianten an, von denen die als Klappe hinzugefügte Version um eine Fensterachse breiter auf Kosten der Tordurchfahrt in den Küchenhof im Bereich der ehemaligen Martinsburg angelegt ist. Wie im Ostflügel bilden Gardesaal und Tafelzimmer, die wiederum die gesamte Flügeltiefe durchmessen, den Eingang in die Kurfürstenzimmer. Auf der Gartenfeldseite reihen sich die Räume des Paradeappartements, das – der Sonne abgewandt – zugleich als Sommerwohnung dient. Es besteht aus erster und zweiter Antichambre, Audienzzimmer sowie dem geräumigen Sommerkabinett, das einen der beiden Erker einschließt. Im Audienzzimmer eingezeichnet ist die Position des Baldachins, der – wie Moser im Teutschen Hof-Recht ausführt – den höchsten Reichsfürsten vorbehalten blieb: Kayser, Könige, Chur- und Fürsten erscheinen bey Audienzen, (letztere bey solennen Audienzen) unter einem Baldachin.37 Auf der nach Süden und Westen orientierten Hofbzw. Gartenseite folgt das Privatappartement mit dem kleineren, durch den Eckerker erweiterten Winterkabinett, dem Schlaf- und dem Wohnzimmer. Das im Plan eingetragene Bett ist wie üblich in der Mitte der den Fenstern gegenüberliegenden Wand aufgestellt. Das anschließende Kammerdienerzimmer, hinter dem ein Flur die Versorgung der Öfen in den beiden herrschaftlichen Räumen ermöglicht, steht mit einer Nebentreppe in Verbindung. Diese führt ins Erdgeschoss, wo auf der Hofseite in zwei Räumen die garde Robe vor ihro Churfürstl. gnaden untergebracht ist. Als einziger repräsentativer Raum ist hier die Sala Terrena im Kopfbau des Flügels vorgesehen, die mit einer doppelläufigen Freitreppe an den Schlossgarten angeschlossen ist und zugleich als winderunck vor den gärdner zur Aufnahme der empfindlichen Orangenbäumchen in der kalten Jahreszeit dient.38 Ansonsten nimmt das Erdgeschoss neben untergeordneten Räumen die geheime Kanzlei mit der Repositur sowie einem Konferenzzimmer unmittelbar neben der Sala Terrena auf. Im zweiten Obergeschoss reihen sich entlang der Außenseite des neuen Flügels sowie an dessen Kopfbau mehrere Appartements, die in Gruppen von jeweils einem zentralen Vorplatz bzw. einem Vorzimmer aus erschlossen werden (Taf. 31).39

Abb. 14: Ehem. Oratorium [I.5] als Museumsraum des RGZM, vor 1942

Abb. 15: Anselm Franz von Ritter zu Groenesteyn, Entwurf zur Erweiterung des Kurfürstlichen Schlosses, 1749, Grundriss des ersten Obergeschosses (Zweythen Stockwerck), Zustand mit Klappe

Abb. 16: Kurfürstliches Schloss, Grundriss des ersten Obergeschosses, 1803

Wie die mit Bleistift im kurfürstlichen Appartement eingetragenen Korrekturen verraten, überlegte Ritter nachträglich, das Tafelzimmer um eine Fensterachse zu erweitern. Mit der nun nahezu quadratischen Grundform hätte der Raum, der anfangs wie sein Vorgänger im alten Flügel zweiachsig angelegt war, infolge der größeren Tiefe des Nordflügels jedoch sehr schmal gewirkt hätte, eine verbesserte Proportion gewonnen und dem repräsentativen Anspruch der ihm zugedachten Nutzung stärker entsprochen. Tatsächlich berichtete Ritter am 11. Oktober 1749 in einem Schreiben an den Bruder des Kurfürsten, den Amorbacher Oberamtmann Franz Wolfgang von Ostein, er sei auch meines hochgeertesten herrn bruders fournirtes gutes concept den speißsall umb Ein gantzes fenster zu Erweithern gefolget, welche Enderung Einen über die maaßen guten effect machet.40 Durch diesen Eingriff rückten die beiden Vorzimmer der nördlichen Enfilade um je eine Achse nach Westen, auf Kosten des dreiachsigen Audienzzimmers, das nun um ein Fenster verkürzt wurde. In der südlichen, hofseitigen Raumfolge fanden keine Verschiebungen statt, was zur Folge hatte, dass die unmittelbar an das Tafelzimmer grenzende Kapelle durch den Wegfall einer Achse räumlich entwertet wurde. Als Konsequenz wurde der Betraum nun deutlich bescheidener im südlichen, zum Winterkabinett gehörigen Eckerker untergebracht, wie sich der nachträglichen Bleistifteintragung des Altars entnehmen lässt.

In den Flügeln, die anstelle der zum Abbruch vorgesehenen Martinsburg einen quadratischen Binnenhof umschließen, sind in Ritters Planung keine herrschaftlichen Räume vorgesehen. Im Erdgeschoss enthalten sie ausschließlich Funktionsräume wie die Küchen, die Bäckerei, das Schlachthaus und die Zimmer zum Aufenthalt der Lakaien. Innerhalb des ersten Obergeschosses finden auf der prominenteren Rheinseite die höheren Hofbedienten – Kammerdiener, Marschall, Haushofmeister und Hofkaplan – sowie das Kavalierspeisezimmer Platz, während an der Front zum Graben die Zuckerbäckerei untergebracht ist. Das zweite Obergeschoss besetzen die Wohn- und Schlafräume für den Leibarzt und Zimmer für die Pagen und für Fremde.41 Für den alten Rheinflügel weisen die Grundrisse Ritters keine Raumbezeichnungen auf.42 Damit lässt sich nicht eindeutig klären, wie das bisherige, gerade erst renovierte kurfürstliche Appartement im ersten Obergeschoss verwendet werden sollte. Gegenüber der neuen Hauptwohnung im Nordflügel wirkt es gleichsam abgehängt, da es vom neuen Haupttreppenhaus aus nur über einen Flur und die zur Nebentreppe degradierte alte Stiege erreichbar ist. Gegenüber dem älteren Zustand lässt die Darstellung jedoch auf Veränderungen hinsichtlich der Raumfunktionen schließen. So weist das im früheren Oratorium eingetragene gestrichelte Rechteck auf ein Bett oder einen Baldachin hin.43

Abb. 17: Kurfürstliches Schloss, Ostflügel, ehem. Nebentreppenhaus

Die Ausführung der Ritter‘schen Planung erfolgte bekanntlich in deutlich reduziertem Umfang.44 Auf die rheinseitige Verlängerung des Nordflügels verzichtete man völlig und ließ die Martinsburg zumindest in ihren dem Fluss zugewandten Teilen unangetastet. Leider ist kein Grundriss der Beletage vor dem Einbau des Akademiesaales in den 1780er Jahren überliefert, aus dem die gesamte Raumeinteilung der Ostein-Zeit ablesbar wäre. Die Situation vor den eingreifenden Umbauten des 19. Jahrhunderts sind immerhin auf einer Bauaufnahme der französischen Zeit um 1800 wiedergegeben (Abb. 16; Taf. 33–35)45. Der neue Gardesaal besetzte nun das Gelenk zwischen beiden Flügeln. Da die unmittelbar angrenzende Haupttreppe nur die Beletage erschloss, entstand zur Anbindung des zweiten Stockwerks eine neue Nebenstiege anstelle der alten Treppe im Rheinflügel; sie hat sich bis heute erhalten (Abb. 17). Zur Raumfolge des kurfürstlichen Appartements im Nordflügel ergeben sich immerhin einige Andeutungen aus dem Bericht zum Empfang des Freiherrn Karl Franz Friedrich Forstmeister zu Gelnhausen, Gesandter des Hoch- und Deutschmeisters des Deutschen Ritterordens, durch Friedrich Karl Joseph von Erthal am 5. November 1780.46 Demnach begab sich der Kurfürst aus dem Marmor-Saal47 durch den Festin-Saal in die Gallerie und von dort in die darneben gelegene Antichambre. Die Abfolge von Gardesaal und Tafelzimmer entspricht dem Schema, das bereits der frühe Grundriss und das große Projekt Ritters zeigten. Eine Galerie wiederum ist – allerdings nach Einbau des Akademiesaales – hofseitig auf dem französischen Grundriss wiedergegeben (Abb. 16; Taf. 34).48 Im Rahmen der Ausstattung des neuen Appartements wurde der Frankfurter Maler Christian Georg Schütz d. Ä. mit 80 gemalten Supraporten beauftragt, die Landschaftsszenen darstellten und von denen sich mehrere im Landesmuseum Mainz sowie in Aschaffenburg erhalten haben (Taf. 3).49

Von besonderem Interesse sind die Haupträume der neuen Bauteile, allen voran das Stiegenhaus und der Saal. Da die Treppe auf einem bauzeitlichen Grundriss des Erdgeschosses erscheint, lassen sich wenigstens zu dieser verlorenen Prunkstiege konkretere Aussagen treffen (Abb. 18; gesamter Plan Taf. 32).50 Ausgehend von der größeren der beiden in Ritters Plänen entworfenen Varianten (Abb. 15; Taf. 30) nahm sie nun den gesamten Raum der ehemals dreibogigen Durchfahrt ein. Durch die doppelte Brechung der beiden unteren Treppenarme, die bereits auf der Eingangsseite ansetzten und die Außenwände begleiteten, sowie die Verkürzung des mittleren Repetierlaufs gestattete sie die Vergrößerung des Podests im Obergeschoss mit dem Zugang zu den herrschaftlichen Räumen. Als Durchgangstreppe ermöglichte sie die Zufahrt zum angrenzenden Hof der Martinsburg und unterschied sich damit vom Typus der sogenannten Kaisertreppe, die sich – wie die Stiegenhäuser Balthasar Neumanns in Brühl oder Würzburg – über einem mittleren Antrittslauf in zwei seitliche Repetierläufe teilt.51 Ritter zu Groenesteyn selbst hatte mit dem Bau des Stadioner Hofes 1728 eine solche Treppe in Mainz eingeführt (Abb. 19), die den Planvarianten des Schlossprojekts von 1749 entspricht (Abb. 15, 20; Taf. 28).52 Der Typus der Durchgangstreppe verbindet sich im süddeutschen Raum vor allem mit den Bauten des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn. Prominentestes Beispiel ist die 1713 von Johann Dientzenhofer errichtete Prunktreppe des Schlosses von Pommersfelden, die Lukas von Hildebrandt mit einem Umgang kombinierte; während hier die Treppenläufe wie in der Mainzer Ausführungsversion zweifach abknickend den Umfassungswänden folgen, verbleibt sie jedoch ohne mittleren Repetierlauf. Erstmals in Süddeutschland wurde die Durchgangstreppe 1705 von Leonhard Dientzenhofer im Stiegenhaus des Schönborn‘schen Schlosses von Gaibach verwirklicht. Sie ist heute nur noch in einem Stich überliefert.53 Trotz ihrer geschlossenen und massigen Wirkung ist die Verwandtschaft zu den späteren Treppen unverkennbar. Auch für die nächstfolgenden Vertreter des Typus waren durchgängig Bauherren, Baumeister oder Hofkavaliersarchitekten verantwortlich, die – wie Ritter zu Groenesteyn – zu den Baudirigirungsgöttern des Erzbaumeisters Lothar Franz zählten, jenem berühmten Planungsstab, den der Kurfürst zu vielen schönbornschen Bauvorhaben hinzuzog: 1710 entstand Maximilian von Welschs Treppe im Deutschordenshaus in Frankfurt am Main,54 zwischen 1714 und 1719 die von Johann Dientzenhofer für Wolf Philipp von Schrottenberg errichtete Treppe in Schloss Reichmannsdorf unweit von Pommersfelden.55 Bereits in die 1730er Jahre gehört das Stiegenhaus des Erthaler Hofes in Mainz, das wohl auf den Entwurf des Bauherrn Philipp Christoph von Erthal selbst zurückgeht und wie der Stadioner Hof freitragende Läufe französischer Provenienz aufweist.56 Schließlich bediente sich auch Balthasar Neumann der Durchgangstreppe in freier Weiterbildung für seine Entwürfe zum Neuen Schloss in Stuttgart (1747–1749) sowie zu Schloss Schönbornlust bei Koblenz.57

Abb. 18: Kurfürstliches Schloss, Grundriss des Erdgeschosses, um 1751, Ausschnitt mit Haupttreppenhaus (vgl. auch Taf. 32)

Abb. 19: Mainz, Stadioner Hof, Treppenhaus, Foto vor 1923

Der sich anschließende quadratische Gardesaal war eingeschossig angelegt, ragte mit seiner flachen Decke jedoch bis in die Brüstungsebene des zweiten Obergeschosses hinein (Abb. 21; Taf. 39). Die Stuckdecke Johann Peter Jägers war nach den Quellen im September 1754 vollendet, der Stuckmarmor im Oktober gerade in Arbeit.58 Einen Eindruck von der Farbigkeit des Raumes, der sonst nur in Schwarz-Weiß-Fotografien überliefert ist, vermittelt ein Gemälde von Franz Joseph Kauffmann, das die Gründonnerstags-Fußwaschung und Speisung der zwölf Stadtarmen durch Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal im Jahre 1779 zeigt (Taf. 38).59 Die förmlich wirkende architektonische Gliederung mit den umlaufenden, weiß von den roten Stuckmarmoroberflächen abgesetzten Doppelpilastern und den rundbogigen Fensternischen, die über die Binnenwände als Blendbögen weitergeführt wurden, entsprach ganz dem öffentlichen Charakter des Raumes als erstem Vorsaal. Hierin spiegelt sich die künstlerische Orientierung Ritters an französischen Vorbildern aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts, etwa dem 1709–1713 entstandenen Treppenhaus des Petit Luxembourg in Paris von Germain Boffrand60, das wiederum auf die Stiege des Stadioner Hofes vorausweist. Die pilastergerahmte Arkade findet man auch in einem der Entwürfe für die Würzburger Residenz, der Balthasar Neumann oder dem Wiener Architekten Lucas von Hildebrandt zugeschrieben wird.61

Abb. 20: Anselm Franz von Ritter zu Groenesteyn, Entwurf zur Erweiterung des Schlosses, 1749, Grundriss des ersten Obergeschosses, Zustand ohne Klappe, Ausschnitt mit Variante zum Haupttreppenhaus

Abb. 21: Kurfürstliches Schloss, Marmorsaal, um 1925

Sie gliedert dort ebenfalls den Gardesaal, wenn sie auch nicht wie in Mainz auf allen Seiten gleichmäßig umläuft. Die in reifen Rokokoformen stuckierte Decke zeigte in den Ecken die vier Erdteile, die wie üblich durch ein Pferd für Europa, ein Dromedar für Asien und einen Löwen, einen Elefanten sowie ein Krokodil für Afrika charakterisiert waren (Taf. 40 a–c). Allein der für Amerika stehende Bär wich von der sonst vorherrschenden Darstellungsweise mit einem Alligator oder einem Gürteltier ab (Taf. 40 d).62 Das Zentrum der ausgedehnten Mittelrosette nahm eine sitzende mythologische oder allegorische weibliche Gestalt ein (Abb. 22; Taf. 41). Hinter dieser erhob sich ein gemauerter Pfeiler, den eine Sphinx bekrönte. Die durch Lorbeerkranz und Pfeilköcher gekennzeichnete Figur63 wurde von zwei sitzenden Gestalten mit Lautenspiel und Gesang unterhalten. In den rahmenden Rocaillen verbargen sich zahlreiche Musikinstrumente sowie eine Theatermaske. An den äußeren Rändern der Decke tummelten sich musizierende Putten, während in der Voute neben weiteren Instrumenten auch kriegerische Motive erschienen, die auf die Bestimmung des Saales hinwiesen.

Als Gardesaal hatte der Raum die Funktion des ersten Vorsaals für das Appartement. Hier wachte die kurfürstliche Garde über den Eintritt in die kurfürstlichen Gemächer. Wie die der Musikwelt entlehnten heiter-beschwingten Motive der Stuckdecke sowie die im späteren 18. Jahrhundert überlieferte Bezeichnung Marmorsaal nahelegen, scheint er als größter Saal des Schlosses aber auch für repräsentative Anlässe genutzt worden zu sein.64 Zugleich lässt der ursprüngliche Name die anhaltende Verbindlichkeit zeremonieller Traditionen aufscheinen, die bereits in der Raumfolge des Rheinflügels formuliert worden waren und offensichtlich in das neue Appartement übernommen wurden. Der Gardesaal war fester Bestandteil in den Raumprogrammen fürstlicher Schlösser.65 Eine vergleichbare Raumabfolge und Funktionszuweisung kennzeichnete auch die Residenzen der beiden anderen geistlichen Kurfürsten: So nahm etwa der Gardesaal des ab 1697 bzw. 1715 ausgebauten kurkölnischen Residenzschlosses in Bonn als zentraler und größter Raum eine ähnlich bedeutende Stellung ein. Diese wurde auf das ab 1725 für die Kölner Kurfürsten errichtete Schloss Augustusburg in Brühl übertragen, das mit der Abfolge von Gardesaal, Speisesaal, erstem und zweitem Vorzimmer, Audienzzimmer, Schlafzimmer und Kabinett der Mainzer Situation sehr nahekam.66 Auch das kurfürstliche Palais in Trier zeigte eine vergleichbare Raumfolge.67

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22 декабря 2023
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9783731911784
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