Читать книгу: «50 Jahre Speech-Acts»

Simon Meier / Lars Bülow / Frank Liedtke / Konstanze Marx / Robert Mroczynski
50 Jahre Speech Acts
Bilanz und Perspektiven
Narr Francke Attempto Verlag Tübingen
[bad img format]
© 2019 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5 • D-72070 Tübingen
www.narr.de • info@narr.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
ISBN 978-3-8233-8347-5 (Print)
ISBN 978-3-8233-0200-1 (ePub)
Inhalt
50 Jahre Speech Acts – Einleitung 1 Sprechakttheorie als linguistische Grundlagentheorie 2 Zur Karriere der Sprechakttheorie in der linguistischen Pragmatik 3 Neuere Tendenzen 4 Zu den Beiträgen Literatur
SAT(T?) – Ein Verwirrspiel in drei Akten1 Vorhang auf: Prolog – worum es geht und worum nicht2 Erster Akt: Der böse Wolf3 Zweiter Akt: Katz-und-Maus und Hase-und-Igel3.1 SAT in der GA? Zwei Mikrobeispiele rund um tja und denn3.2 SAT in der FP? Ein Mikrobeispiel rund um die Ankündigung Die Frage ist …3.3 SAT in Satztypen? Ein Makrobeispiel rund um Wünschen und Exklamationen3.4 SAT in der Didaktik? Ein Anriss3.5 Alle Tiere sind schon da – ein kurzes Resümee4 Dritter Akt: Die Schlange und der DrehwurmLiteratur
Vormoderne Sprechaktanalysen als Herausforderung für die moderne Sprechakttheorie1 Einleitung2 Historische Sprechaktanalysen2.1 Das Versprechen2.2 Die Drohung3 Historizität der Sprechakttheorie4 750 Jahre Sprechakttheorie?5 Ausblick: Grenzziehungen zwischen Sprechen und HandelnLiteratur
Sprechhandlung und Aushandlung 1 Einleitung 2 Ko-Konstruktion von Sprechakten 3 Kooperation und das Wir 4 Ein kritischer Einwand gegen TWIs 5 Zwei Prüffälle zur Anwendung von TWIs 6 Vervollständigung der Analyse Literatur
Sprechakte in der Interaktion – auf dem Weg zu einer interaktionalen und empirischen Sprechakttheorie1 Sprechakttheorie – interaktional und empirisch?2 Sprechakttheorie in Aktion?3 Sprechakttheorie und die Analyse verbaler Interaktion4 Intention und Intentionalität in einer interaktionalen SAT?4.1 Ko-Konstruierte gesprächsemergente Intentionen4.2 Kollektive Intentionen und kommunikative Projekte5 Die Aushandlung oder Ko-Konstruktion illokutionärer Kräfte6 Sprechakte in der Interaktion: Verabredungen in WhatsApp7 Jede Reise beginnt mit dem ersten SchrittLiteratur
Expressive Sprechakte revisited1 Einleitung2 Die Klasse der expressiven Sprechakte3 Probleme der Klasse der expressiven Sprechakte3.1 Illokutionärer Witz (wesentliche Regel)3.2 Psychischer Zustand (Aufrichtigkeitsregel)3.3 Anpassungsrichtung (Regel des propositionalen Gehalts)4 Verhältnis expressive Sprechakte – expressive Bedeutung am Beispiel Sich verabschieden5 SchlussLiteratur
Fiktionale Aussagen als Assertionen? Grenzen der Searle’schen Sprechaktklasse1 Einleitung2 Assertionen und fiktionale Aussagen bei Searle3 Fiktion, Deklarationen und Assertionen3.1 Fiktionale Deklarationen3.2 Beschreibende, fiktionale Äußerungen4 Fiktionale Äußerungen und Common Ground4.1 Common Ground und Glauben4.2 Common Ground und Akzeptanz4.3 Offizieller und inoffizieller Common Ground4.4 Interaktionen zwischen CGs4.5 Streichbarkeit von importierten Informationen5 ZusammenfassungLiteratur
Intentionalität und Äußerungsbedeutung – zwei gegensätzliche Positionen im Licht der Searle-Derrida-Debatte 1 Einleitung 2 Die Searle-Derrida-Debatte: Warum sie „nicht wirklich“ zustande kommt und schließlich abbricht 3 Jenseits der Polemik: Die Beziehung zwischen Argumentationsstil und theoretischer Position bei Searle und Derrida 4 Worum es im Kern geht: Äußerungsbedeutung und Sprecherintention 5 Intentionalitätsunterstellung als Bedingung der Möglichkeit von Kommunikation 6 Schlussbemerkung Literatur
Intentionalität ohne Intentionalismus? Entwurf eines sprachgebrauchs- und zeichenbasierten Konzepts von Denk- und Handlungsfähigkeit 1 Einleitung 2 Kritik am Intentionalismus und Desiderat eines sprachgebrauchs- und zeichenbasierten Konzepts von Intentionalität 3 Robert B. Brandoms normativer Inferenzialismus 4 T. L. Shorts intentionale Zeichen 5 Intentionale Verben 6 Fazit Literatur
Zum Verhältnis von Satztyp- und Illokutionstypinventaren1 Vorbemerkungen2 Satztyp- und Illokutionstypinventare3 Satztyp und Illokution in der kognitiven Linguistik3.1 Vorbemerkungen3.2 Satz- und Illokutionstypen bei Croft (1994)4 Satztyp, Illokution und Kognition: Rückblick und Ausblick5 ZusammenfassungLiteratur
How cool is that! Ein neuer Sprechakt aus Sicht der Grammatik/Pragmatik-Schnittstelle1 Sprechakt, Satztyp und die Rolle der Modalpartikeln2 How cool is that! Parallelen zu Exklamativen2.1 Basale Eigenschaften der W-Exklamative2.2 How cool is that! Zwischen W-Frage und W-Exklamativ3 Die spezielle Pragmatik von APQs: Modalpartikeln als illokutionäre Indikatoren4 FazitLiteratur
Eine Rekonzeptualisierung über das ...Sprechakte als prototypisch strukturierte Überkategorien sprachlicher Problemlösungen1 Einleitung2 Sprechaktklassifikation als Kernproblem der Sprechakttheorie?3 Sprechaktkategorien und Prototypentheorie4 Unterhalb der Ebene der Sprechakttypen: Ein Plädoyer für communicative tasks5 FazitLiteratur
Too little, too late – Der Sprechakt KONDOLIEREN auf Twitter durch Donald Trump1 Vorbemerkungen2 Kondolieren2.1 Kondolieren als ritualisierte soziale Handlung2.2 Kondolieren im Netz2.3 Kondolieren als Sprechakt3 Korpusgestützte Analysen3.1 Analyse I – Kondolenz-Tweets3.2 Analyse II – Kommentare in Reaktion auf einen Kondolenz-Tweet4 Diskussion5 FazitLiteratur
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
50 Jahre Speech Acts – Einleitung
Simon Meier, Lars Bülow, Frank Liedtke, Konstanze Marx & Robert Mroczynski
Abstract: Speech act theory, that has received its canonic form 50 years ago in John Searle’s seminal book Speech Acts. An Essay in the Philosophy of Language (1969), is among the most key approaches of linguistic pragmatics. The contributions of this volume address the status of speech act theory in the field of contemporary linguistics. In our introduction, we trace the career of speech act theory as a basic theory, not least from the perspective of some critical objections speech act theory is faced with since its very beginning. Then we focus on recent developments concerning both theoretical and empirical issues. Finally, we give summaries of the contributions in this volume.
1 Sprechakttheorie als linguistische Grundlagentheorie
Die Sprechakttheorie, die vor 50 Jahren in John Searles Buch Speech Acts. An Essay in the Philosophy of Language (1969) ihre kanonische Form gefunden hat, gehört zweifellos zu den zentralen Theorieansätzen der linguistischen Pragmatik. Als Theorie des sprachlichen Handelns kann sie als Explizierung des Terminus „Pragmatik“ (griech. pragma = ‚Handeln, Handlung‘) überhaupt gelten, und zusammen mit den Theorien der Deixis und der Implikaturen ist sie essentieller Bestandteil jeder noch so knappen Darstellung pragmatischer Forschungsgegenstände. Aber auch in ausführlicheren Einführungs- oder Überblickswerken zur Pragmatik steht die Sprechakttheorie buchstäblich an vorderster Stelle (vgl. etwa Finkbeiner 2015; Liedtke/Tuchen 2018). Die Grundannahmen und Grundbegriffe der Sprechakttheorie gehören zu jeder linguistischen Grundausbildung und haben auch andere Teildisziplinen wie die Textlinguistik oder die Soziolinguistik maßgeblich beeinflusst. Darüber hinaus spielen auch in Spezialfeldern wie der Politolinguistik (vgl. Girnth 2015) oder der Internetlinguistik (vgl. Dresner/Herring 2010; Marx/Weidacher 2014) sprechakttheoretisch inspirierte Analysen eine wichtige Rolle, und sogar neurolinguistische Studien untersuchen die neuronalen Prozesse bei der Verarbeitung von Sprechakten (Egorova/Shtyrov/Pulvermüller 2016). Sprechakttheoretisch fundierte Theoreme und Perspektiven sind seit vielen Jahren in der linguistischen Pragmatik omnipräsent, und sei es nur in kritischer Abhebung wie etwa in der Conversation Analysis (vgl. etwa Hutchby/Wooffitt 2008, S. 18). Tatsächlich hat die Sprechakttheorie immer schon kritische Gegenstimmen auf den Plan gerufen, und doch ist wohl nicht zuletzt durch die hierdurch ausgelösten Debatten und Profilschärfungen alternativer Ansätze die linguistische Pragmatik von Grund auf sprechakttheoretisch geprägt.
Der 50. Jahrestag des Erscheinens von Speech Acts scheint ein guter Zeitpunkt zu sein, die Karriere der Sprechakttheorie als linguistische Grundlagentheorie zu reflektieren. Welchen Status hat sie im gegenwärtigen Feld der Pragmatik, welche Schwerpunktsetzungen und Neuakzentuierungen wurden gerade auch im Lichte der kritischen Einwände und Gegenentwürfe vorgenommen, und welche empirischen Fragestellungen werden typischerweise im sprechakttheoretischen Framework adressiert? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Im Folgenden sei zunächst die Karriere der Sprechakttheorie als pragmalinguistische Grundlagentheorie in groben Zügen nachgezeichnet, wobei die Geschichte der Sprechakttheorie vor allem auch als Geschichte kritischer Einwände erzählt werden muss. Danach wird der Blick auf aktuelle Tendenzen sprechakttheoretischer Theoriebildung wie auch der sprechakttheoretisch fundierten empirischen Forschung gelenkt.
2 Zur Karriere der Sprechakttheorie in der linguistischen Pragmatik
Als eigentlicher Begründer der Sprechakttheorie kann bekanntlich John L. Austin mit seinen 1955 gehaltenen und 1962 unter dem Titel How to do things with words publizierten William James-Lectures gelten (vgl. Austin 1962). Zwar haben jüngere Forschungsarbeiten auf zahlreiche Vorläufertheorien etwa bei Adolf Reinach hingewiesen, die sprechakttheoretische Grundeinsichten vorwegnehmen (vgl. Smith 1990; Meier in diesem Band), doch erst mit den luziden und durch die gewählten Beispiele ausgesprochen lebensnahen Ausführungen Austins wurde eine allgemeine und auch ausdrücklich so genannte „Theorie der ‚Sprechhandlung‘“ (Austin 1968, S. 153) greifbar.
Austins Entfaltung der Sprechakttheorie ist ausgesprochen linguistisch perspektiviert und reflektiert beispielsweise ausführlich mögliche grammatische und lexikalische Unterscheidungsmerkmale performativer Äußerungen (vgl. Austin 1962, S. 55). Gleichwohl ist die Sprechakttheorie erst mit ihrer Systematisierung durch Searle auch seitens der Linguistik breit rezipiert worden. Hatte Austin seine Position noch mäandernd und die eigenen Erkenntnisse immer wieder prüfend und revidierend entwickelt, baut Searle seine Fassung der Sprechakttheorie auf ganz systematische Weise auf. Seine grundlegende Annahme lautet, mit Sprechakten die „basic or minimal units of linguistic communication“ (Searle 1969, S. 16) bestimmen zu können, die sich darüber hinaus als Funktion der Bedeutung von geäußerten Sätzen (vgl. Searle 1969, S. 18) beschreiben lassen. Somit erscheinen „linguistic characterizations“ (Searle 1969, S. 5) als Grundelemente einer allgemeinen Kommunikationstheorie.
Dieser enge Anschluss von Linguistik und Kommunikationstheorie oder genauer: die Erhebung von Linguistik zu einer Kommunikationstheorie dürfte damals ausgesprochen attraktiv gewesen sein. Auch die weiteren theoretischen Festlegungen Searles wie etwa die Aufgliederung von Austins lokutionärem Akt in den Äußerungsakt und den propositionalen Akt (und diesen wiederum in Referenz und Prädikation) lassen sich gut an linguistische Fragenkomplexe anschließen. Vor allem aber die Engführung der Austin’schen Glückensbedingungen als „semantic rules for the use of any illocutionary force indicating device“ (Searle 1969, S. 62) – neben den zentralen Kommunikationsverben nennt Searle auch andere, linguistisch klar beschreibbare Phänomene wie Wortstellung, Betonung, Intonation, Interpunktion und Verbmodus – macht Searles Fassung der Sprechakttheorie für die Linguistik interessant. Sprachoberflächenbezogene Phänomene werden durch ihre Rollenzuweisung für den Vollzug von Sprechakten semantisch gedeutet und zugleich durch die Beschreibung von Gebrauchsregeln und den Einbezug von kontextuellen bzw. situationalen Faktoren wie Intentionen und Präferenzen der Beteiligten grundlegend pragmatisch konturiert.1 Für eine pragmatische Semantik mit deutlichen Schnittstellen zur Grammatik ist damit ein theoretisches Fundament gelegt.
So sind denn auch die frühen linguistischen Reflexe im deutschsprachigen Raum besonders auf Indikatoren der illokutionären Rolle fokussiert, die an bekannte grammatische Kategorien wie etwa die des Satztyps angeschlossen werden können (vgl. etwa Wunderlich 1976). Searles 1976 erstmals vorlegte Klassifikation von Sprechakten (vgl. Searle 1976), die sich ebenfalls mit Satztypen in Verbindung bringen lässt, dürfte das noch weiter vorangetrieben haben (vgl. Gärtner/Steinbach in diesem Band). Hinzu kommen zahlreiche Studien kleinerer und größerer Dimension, die ganz im Stile der Searle’schen Analysen einzelne Sprechakte wie Drohungen oder Bewertungen (vgl. etwa die Beiträge in Weber/Weydt 1976; Sprengel 1977) untersuchen oder auch die in einer Sprache verfügbaren Ausprägungen von Sprechakttypen und ihre sprachlichen Realisierungsformen inventarisieren (vgl. Hindelang 1978; Liedtke 1998). Die 1983 erstmals publizierte, spezifisch germanistisch linguistische Einführung in die Sprechakttheorie von Hindelang (2010) führt diese Studien synoptisch zusammen. Darüber hinaus wird schon in den frühen Einführungs- und Überblicksdarstellungen zur linguistischen Pragmatik der für diese Teildisziplin zentrale Status der Sprechakttheorie betont (vgl. etwa Schlieben-Lange 1975; Wunderlich 1975) und ganz entlang der eben beschriebenen Argumentationslinien begründet.
Schon früh ist der Sprechakttheorie dabei ein entscheidender Einwand entgegengebracht worden, der sich auf ihre Sprecherorientiertheit oder – schärfer noch – ihre Sprecherzentriertheit bezieht. Die Analysen der Gelingensbedingungen bzw. der Gebrauchsregeln für Indikatoren der illokutionären Rolle sind allein auf die Sprechenden konzentriert, und als Beispiele werden typischerweise isolierte und an der Größe des Satzes orientierte Äußerungen präsentiert. Schon bald hat man demgegenüber auf die sequentielle Einbettung von Sprechakten hingewiesen und „Sprechaktsequenzmuster als Grundlagen von Dialogmustern“ (Hindelang 1994, S. 106) bestimmt. Vor allem aber in der durch die amerikanische Conversation Analysis inspirierten Gesprächsanalyse hat man der Sprechakttheorie vorgeworfen, mit der Konzentration auf Sprechakte den grundlegend interaktionalen Charakter sprachlicher Kommunikation zu vernachlässigen. Nicht die Sprechenden alleine könnten über ihre Äußerungen und ihren Handlungswert verfügen (vgl. hierzu Liedtke in diesem Band), vielmehr seien die Gesprächsbeiträge in Form und Funktion kollaborativ erzeugt, und „[e]rst das Gespräch als Ausgangspunkt sprachpragmatischer Forschung garantiert die unverkürzte Darstellung sprachlicher Realität“ (Henne/Rehbock 2001, S. 11). Das Gespräch aber, und auch hierauf zielt der gesprächsanalytische Einwand gegenüber der Sprechakttheorie wie auch gegenüber der sprechakttheoretischen Dialoganalyse, könne prinzipiell nicht auf dem Wege der Introspektion, sondern nur anhand von ‚natürlichen‘ Gesprächsdaten angemessen untersucht werden.
Auch wenn sich die Gesprächsanalyse seit jeher und bis heute mit diesen Argumenten von der Sprechakttheorie distanziert, scheint das grundlegende Vorgehen, bei der Analyse von Transkripten Sprechhandlungen zu bestimmen und dies an oberflächensprachlichen Merkmalen festzumachen, auch hier – wenigstens für einen „ersten Zugriff“ (Deppermann 2008, S. 55) – unverzichtbar zu sein (vgl. Staffeldt 2014, S. 111f. und in diesem Band). In ihren Details mag die Sprechakttheorie Searles zwar ihre Strahlkraft eingebüßt haben. Die Zeiten, in denen ganze Kongressbände mit immer neuen Sprechaktanalysen gefüllt wurden, liegen lange zurück, und schon 1990 kann Armin Burkhardt für die Sprechakttheorie einen allgemeinen „decline of a paradigm“ (Burkhardt 1990a) konstatieren. Dass aber sprachliche Handlungen überhaupt zentrale linguistische Gegenstände sind, die sowohl theoretisch als auch empirisch erschlossen werden müssen, wurde und wird kaum je bezweifelt. Auch jenseits von ausdrücklich sprechakttheoretisch orientierten Forschungsrichtungen lassen sich deshalb deutliche Spuren der Sprechakttheorie nachweisen.
So bauen zahlreiche Anwendungsfelder der Pragmatik wie etwa die (Un-)Höflichkeitsforschung (vgl. Brown/Levinson 1987; Bousfield 2008; Bonacchi 2017) auf erkennbar sprechakttheoretisch konturierten Begriffen wie dem des face threatening act oder dem Konzept der indirekten Sprechakte (vgl. Searle 1975) auf. Der Searle’sche Entwurf wird dabei auch weiterentwickelt, indem etwa komplexe Illokutionen im Rahmen einer sprechakttheoretischen Multi-Akt-Semantik beschrieben werden (vgl. Tenchini/Frigerio 2016). Auch in der Textlinguistik wurden Texte nicht nur als transphrastische Strukturen, sondern auch als – typischerweise hierarchisch – verknüpfte sprachliche Handlungen (vgl. Dijk 1980, S. 90) und mithin Illokutionsstrukturen (vgl. Motsch/Viehweger 1991) beschrieben oder allgemeine Textfunktionen nach dem Vorbild der Searle’schen Sprechakttaxonomie definiert (vgl. Brinker 2010). Die Phraseologie hat sich die Sprechakttheorie mit dem Begriff der Routineformel als „konventionelle[n] Äußerungsformen für den Vollzug bestimmter Sprechakte“ (Stein 2004, S. 266) zu eigen gemacht. Auf die pragmalinguistische Forschung zu Sprache und Politik, in der die Bestimmungen von Sprechhandlungen und ihrer Funktionen zentral sind, wurde bereits hingewiesen. Über die Vermittlung durch die Funktionale Pragmatik liefert der Begriff der Sprechhandlung im Sinne Austins und Searles schließlich auch für das Vorhaben einer Funktionalen Grammatik das theoretische Fundament (vgl. Zifonun/Hoffmann/Strecker 1997, S. 99–159). Die von gesprächsanalytischer Seite vorgebrachten Einwände, insbesondere die Forderung nach der Berücksichtigung sequentieller Einbettungen, werden dabei von vornherein integriert und statt isolierter Sprechhandlungen werden komplexere Handlungsmuster veranschlagt. All diese Beispiele zeigen, dass die Sprechakttheorie zum theoretischen Grundbestand, sozusagen zur Grundausrüstung jeder pragmatisch orientierten Linguistik gehört.
Eine andere Stoßrichtung der Kritik an der klassischen Sprechakttheorie zielt auf ihren universalistischen Charakter. In sprach- und kulturvergleichender Perspektive wurde auf ethnozentrische Tendenzen der Sprechakttheorie hingewiesen, welche kulturspezifische Ausprägungen von Sprechakten wie auch von Ethnotaxonomien außer Acht lasse (vgl. Gass/Neu 1996; Richland 2013). In diachroner Perspektive hat man die historische Wandelbarkeit von Sprechakten bzw. von Indikatoren der illokutionären Rolle aufgezeigt (vgl. Jucker/Taavitsainen 2008). Allerdings handelt es sich bei beiden Forschungsrichtungen mitnichten um Angriffe auf die Sprechakttheorie als solche (vgl. aber Rosaldo 1982). Im Gegenteil, ihre prinzipielle Tauglichkeit und auch die mit ihr verbundenen Heuristiken wie etwa die Inventarisierung von Indikatoren der illokutionären Rolle werden gerade nicht bestritten, sondern allenfalls empirisch ausdifferenziert und hierdurch letztlich doch bestätigt.
Die Sprechakttheorie, so könnte man diesen Abriss ihrer Karriere in der Linguistik resümieren, ist eine Normalwissenschaft im Sinne Thomas Kuhns geworden:
[…] eine Forschung, die fest auf einer oder mehreren Leistungen der Vergangenheit beruht, Leistungen, die von einer bestimmten wissenschaftlichen Gemeinschaft […] als Grundlagen für die weitere Arbeit anerkannt werden. Heute werden solche Leistungen in wissenschaftlichen Lehrbüchern, für Anfänger und für Fortgeschrittene, im einzelnen geschildert, wenn auch selten in ihrer ursprünglichen Form. Diese Lehrbücher interpretieren den Grundstock einer anerkannten Theorie, erläutern viele oder alle ihre erfolgreichen Anwendungen oder vergleichen diese Anwendungen mit exemplarischen Beobachtungen und Experimenten. (Kuhn 1967, S. 28)
Und so normal, wie die Sprechakttheorie geworden ist, so wenig scheint sie derzeit in der Linguistik noch Gegenstand ernsthafter theoretischer Auseinandersetzung zu sein – anders, als in der Philosophie, wo sie bis heute diskutiert wird (vgl. etwa Fogal/Harris/Moss 2018). Im 1990 erschienenen Band Speech Acts, Meaning and Intentions (Burkhardt 1990b), der den Stand der Sprechakttheorie 20 Jahre nach Erscheinen von Searles Buch bilanziert, sind vor allem theoretische Einwände vorgebracht worden. Nochmals 30 Jahre später, so könnte man überspitzt zumindest für die germanistische Linguistik sagen, wird die Sprechakttheorie vor allem angewendet.
3 Neuere Tendenzen
Das oben gezeichnete Bild der Sprechakttheorie als Normalwissenschaft ist natürlich ein überzeichnetes. Insbesondere im angelsächsischen Raum werden auch gegenwärtig neue und dezidierte sprechakttheoretische Modelle entwickelt (vgl. Kissine 2013). Auch neuere Theorieentwicklungen im erweiterten Bereich der pragmatischen Linguistik werfen Perspektiven auf, die – obwohl sie selbst nicht die klassischen sprechakttheoretischen Probleme adressieren – eine erneute Auseinandersetzung mit sprechakttheoretischen Grundannahmen erfordern.
In der poststrukturalen Diskurslinguistik ‚nach Foucault‘ mit ihrer Kritik am Subjekt- und Intentionsbegriff (vgl. Spitzmüller/Warnke 2011, S. 51, 67f.) müssen auch der Begriff des Sprechakts als in individuellen Intentionen verankerte sprachliche Handlung sowie die ihm eingebaute intentionalistische Theorie der Bedeutung (vgl. Grice 1957) problematisiert werden. Dem Sprechakt stellt Foucault die Aussage (énoncé) gegenüber, die dem Vollzug von Sprechakten gewissermaßen vorgelagert ist, die stets in Diskurse und Aussagennetze eingewoben ist, welche überhaupt erst bedingen, dass in einer sozialen und kulturellen Situation einzelne Aussagen möglich werden (vgl. Foucault 1973, S. 67f.).1 „Diskurshandlungen“ (Spieß 2011) sind gegenüber Sprechakten im Sinne Searles also viel stärker durch diskursive, dem Individuum vorgängige Bedingungen der Möglichkeit des Gesagten geprägt (vgl. zusammenfassend Spitzmüller/Warnke 2011, S. 69–72).2
Ebenfalls dem Subjektivismus und Intentionalismus kritisch gegenüberstehend ist die Praxistheorie, die statt „interessengeleiteten und mit einer subjektiven Rationalität ausgestatteten Handlungsakten einzelner Akteure“ (Reckwitz 2003, S. 287) routinisierte, materiale und leibgebundene Praktiken als kleinste Einheiten des Sozialen veranschlagt. Die zunächst in der Soziologie entwickelte Praxistheorie hat längst auch auf die (germanistische) Linguistik ausgestrahlt. In einer Linguistik der Praktiken interessiert weniger, welche Sprechakte als Mittel zur Realisierung von Akteursintentionen zur Verfügung stehen und wie sie sprachlich vollzogen werden, sondern „wie Sprache im leiblichen, respektive multimodalen Ausdruck inkarniert und intrinsisch in die Handlungsvollzüge in der materiellen und medial vermittelten Welt verwoben ist“ (Deppermann/Feilke/Linke 2016, S. 14). Das für gesprächsanalytische Zwecke entwickelte Konzept der kommunikativen Praktiken (vgl. Fiehler et al. 2004, S. 99–104) scheint dagegen noch eher mit sprechakttheoretischen Grundannahmen verträglich zu sein. Doch auch kommunikative Praktiken als „präformierte Verfahrensweisen, die gesellschaftlich zur Verfügung stehen, wenn bestimmte rekurrente Ziele oder Zwecke realisiert werden sollten“ (Fiehler et al. 2004, S. 99) – als Beispiele können Auskünfte, Beschwerden oder Unterweisungen genannt werden – sind gewissermaßen auf einer Ebene oberhalb von einzelnen Sprechakten angesiedelt. Der sich hier andeutende Perspektivenwechsel von einzelnen Akten hin zu umfassenderen Routinen prägt im Übrigen auch neuere, dezidiert sprechakttheoretische Ansätze. In ihrer Einleitung zum Handbuch Pragmatics of Speech Actions, das den internationalen Stand der pragmalinguistischen Sprechakttheorie dokumentiert, weisen etwa Sbisà und Turner die Verhältnisbestimmung von Sprechakten einerseits und „linguistic and cultural practices and routines“ (Sbisà/Turner 2013, S. 5) in ihrer interaktionalen Dynamik andererseits als wichtige Aufgabe einer zeitgemäßen Sprechakttheorie aus.
Für die an Praktiken orientierten Zugriffe ist kennzeichnend, dass Sprache bzw. Kommunikation weniger mit Blick auf die zugrundeliegenden Regeln, sondern „nur in der sozial bestimmten performativen Qualität des Vollzugs“ (Deppermann/Feilke/Linke 2016, S. 12) interessiert. Mit dem hier anklingenden Konzept des Performativen ist freilich ein sprechakttheoretischer Grundbegriff angesprochen, welcher indes bei Austin eine weitaus größere Rolle spielt als bei Searle, wo nur am Rande performative Verben als mögliche Indikatoren der illokutionären Rolle erwähnt werden. Das Konzept der Performativität, mit dem ganz allgemein die soziale Konstruktivität symbolischer Handlungen auf den Begriff gebracht (vgl. Scharloth 2009, S. 234) und zugleich der Anschluss zu dem in der Anthropologie zentralen Begriff der performance hergestellt werden kann, ist in den Sprach- und Kulturwissenschaften zu einem Schlüsselkonzept avanciert (vgl. Fischer-Lichte 2016). Für dieses ist jedoch die Searle’sche Fassung der Sprechakttheorie kaum mehr ein theoretischer Bezugspunkt.3 Auch in unmittelbar an der Sprechakttheorie interessierten neueren Forschungsarbeiten zum Begriff der Performativität lässt sich eine Tendenz zum Rückgang auf Austin beobachten (vgl. Robinson 2013; Rolf 2015), und so erstaunt auch nicht, dass neuere Versuche, den Begriff des Sprechaktes um den des Bildaktes zu ergänzen, sich eher an Austin anschließen (vgl. Schmitz 2007; Bredekamp 2015).
Neben diesen drei Theorieentwicklungen, der Diskurslinguistik, der Theorie der Praktiken und der Performativitätstheorie, die auf die Sprechakttheorie rückwirken, lassen sich aber auch in der genuinen Sprechakttheorie einige Tendenzen ausmachen, die die neueren Diskussionen bestimmen. Diskutiert werden etwa Bezüge zwischen Kognitiver Linguistik und Sprechakttheorie, etwa indem so genannte Sprechaktszenarien, die bei Searle noch als Sets von Regeln erscheinen, als Idealized Cognitive Models beschrieben und auf ganz allgemeine kognitive Prinzipien bezogen werden (vgl. Panther/Thornburg 2005 und Gärtner/Steinbach in diesem Band). Besondere Aufmerksamkeit wird zudem – und auch hier dürfte die Kognitive Linguistik mit ihrem ausgeprägten Interesse an Emotionen (vgl. Schwarz-Friesel 2013) entscheidenden Anteil haben – den expressiven Sprechakten geschenkt. Expressivität wird als linguistische Kategorie verhandelt, die sich insbesondere auf Sprechaktebene manifestiert (vgl. d’Avis/Finkbeiner 2019 sowie Finkbeiner in diesem Band und Trotzke in diesem Band), und so sind es gerade auch empirische Arbeiten zu expressiver Kommunikation, in denen sprechakttheoretische Zugriffe zur Anwendung kommen (vgl. Marx 2018 sowie Tuchen in diesem Band).
Ebenfalls im Fahrwasser der Kognitiven Linguistik bewegen sich konstruktionsgrammatische Ansätze. Mit ihrer grundlegenden Modellierung von Konstruktionen als gebrauchsbasierten form-meaning pairs sind sie ohnehin recht nah an Searles Vorschlag, die Analyse von Sprechakten auf die Semantik von formseitig bestimmbaren Indikatoren der illokutionären Rolle abzustellen. So wurden etwa konventionalisierte indirekte Sprechakte bzw. die sprachlichen Formen ihres Vollzugs als Konstruktionen beschrieben (vgl. Stefanowitsch 2003). Besonders anschlussfähig sind indes jene vor allem in der interaktionalen Linguistik entfalteten Spielarten der Konstruktionsgrammatik, die auch pragmatische Restriktionen der Bedeutungsseite von Konstruktionen zurechnen. Konstruktionen, verstanden als rekurrente sprachliche Muster, werden an „Sprechhandlungstypen“ (Deppermann 2006, S. 240) wie etwa Empfehlungen oder Vorschläge gekoppelt, welche typischerweise durch diese Konstruktionen realisiert werden. Das ist, so scheint es, im Kern ein sprechakttheoretisches Vorgehen, und doch wird interessanterweise jeder explizite Bezug auf die Sprechakttheorie vermieden (vgl. hierzu Staffeldt in diesem Band).
Neue methodische Impulse für sprechakttheoretische Ansätze sind seitens der Korpuslinguistik, genauer der Korpuspragmatik zu erwarten, die Sprechakte – wiederum abzulesen an der Position dieses Themas in einem einschlägigen Handbuch (vgl. Aijmer/Rühlemann 2014) – zu ihren primären Gegenständen zählt. Sind diachrone Sprechaktanalysen im Rahmen der Historischen Pragmatik immer schon auf Korpora angewiesen, werden in jüngerer Zeit auch synchrone Untersuchungen korpusbasiert angelegt (vgl. McAllister/Garcia 2014; Weisser 2018 und den Überblick in Tuchen 2018, S. 21). Noch offen ist dabei die Frage, ob und wie die Identifikation von illokutionären Akten, die sich ja gerade nicht eindeutig an sprachoberflächenbezogenen Merkmalen ablesen lassen, überhaupt computergestützt oder gar automatisiert geschehen kann (vgl. Rühlemann/Clancy 2018). Allerdings kann schon eine an großen Datenmengen vorgenommene Erhebung von Gebrauchsprofilen derjenigen sprachlicher Muster, die üblicherweise als Indikatoren illokutionärer Rollen gelten, heuristisch wertvoll sein, insbesondere dann, wenn Kontextfaktoren als Metadaten zur Verfügung stehen.
Im Übrigen dürfte die Etablierung der Korpuslinguistik im (pragma-)linguistischen Methodenkanon4 und damit einhergehend die Entwicklung der Linguistik hin zu einer grundlegend empirischen, datenorientierten Disziplin auch ein Grund dafür sein, dass die theoretische Auseinandersetzung mit der Sprechakttheorie ein wenig in den Hintergrund geraten ist. Die reine Theoriearbeit, die allenfalls zu Veranschaulichungszwecken auf Sprachdaten zurückgreift, scheint an Attraktivität zu verlieren angesichts der Fülle der empirischen Details, die es zu entdecken gibt. Und dennoch: Auch das induktivste Vorgehen wird auf theoretische Konzepte zurückgreifen und den Umgang mit dem empirischen Material deduktiv ausbalancieren müssen, und wie bereits gezeigt, ist das Konzept des Sprechakts bzw. des Sprechakttyps hierfür ein oft gewählter Kandidat, auch wenn er mitunter terminologisch anders gefasst wird. Nach wie vor ist es aber nötig und auch lohnend, dieses Konzept theoretisch und methodologisch, aber auch in seiner für die Pragmalinguistik identitätsstiftenden Funktion zu reflektieren. Oder, um einen sprechakttheoretischen Klassiker (vgl. Austin 1968, S. 153) abzuwandeln: Es lohnt zu klären, was man – als Linguist*in – tut, wenn man Sprechakt sagt. Dazu leisten die Aufsätze im vorliegenden Band einen Beitrag.
4 Zu den Beiträgen
Der Band wird eröffnet von Sven Staffeldt, der in seinem Beitrag „SAT(T?) – Ein Verwirrspiel in drei Akten“ aktuelle Forschungsbeiträge zur Pragmalinguistik daraufhin sichtet, welche Rolle der Sprechakttheorie oder zumindest sprechakttheoretisch konturierten Konzepten zukommt. Insbesondere anhand von transfer- und anwendungsorientierten Arbeiten gesprächsanalytischen Zuschnitts zeigt Staffeldt, dass explizite und erst recht affirmative Bezugnahmen auf die Sprechakttheorie weithin fehlen, aber gleichwohl Analyseschritte unternommen werden, die sich an sprechakttheoretische Analysen anschließen lassen. Der Beitrag plädiert dafür, induktive und deduktive Zugänge nicht als einander ausschließende Alternativen, sondern als Stationen in einem Kreislauf sich wechselseitig bedingender Zugriffe auf Sprache und Sprachgebrauch anzusehen.
Um eine wissenschaftshistorische Einordung geht es im Beitrag „Vormoderne Sprechaktanalysen als Herausforderung für die moderne Sprechakttheorie“ von Simon Meier. Anhand von historischen Analysen von Sprechhandlungen wie z.B. Versprechungen und Drohungen wird gezeigt, dass einige wesentliche Merkmale der modernen Sprechakttheorie – etwa die Formulierung von Gelingensbedingungen – bereits lange vor Searle in den Werken vormoderner Autoren wie Thomas von Aquin, Thomas Hobbes, Samuel Pufendorf und anderen relevant gesetzt wurden. Unterschiede liegen hingegen darin, dass sich vormoderne Analysen an objektiver Gesetzmäßigkeit orientieren, während die moderne Sprechakttheorie versucht, die Regeln und Klassifikationen von Sprechhandlungen in einzelnen psychologischen Zuständen wie Präferenzen und Interessen zu begründen. So erweisen sich einige Vorannahmen der modernen Sprechakttheorie als zeitgebundene und mentalitätsgeschichtlich deutbare Prägungen.
Die folgenden beiden Beiträge widmen sich der Frage nach der Integration interaktionslinguistischer Konzepte in die Sprechakttheorie. Frank Liedtke setzt sich in seinem Beitrag „Sprechhandlung und Aushandlung“ mit einem zentralen Kritikpunkt an der Sprechakttheorie auseinander: Der Fokus auf die Intention eines Sprechers/einer Sprecherin blendet den interaktiven Charakter in Kommunikationssituationen ebenso aus wie die Sprecher-Hörer-Beziehung. Er unterbreitet einen Vorschlag dazu, wie eine Analyse erstellt werden kann, die das Ergebnis von Aushandlungen oder Ko-Konstruktionen berücksichtigt, ohne auf Begriffe wie illokutionäre Wirkung und Sprecherabsicht zu verzichten. Zu diesem Zweck wird der Begriff der kollektiven oder Wir-Intention für die Analyse fruchtbar gemacht; ebenso werden systematische Unterscheidungen unter anderem zwischen komplementären und kompetetiven sowie symmetrischen und asymmetrischen Gesprächssituationen vorgestellt.
Leonard Kohl veranschaulicht in seinem Beitrag „Sprechakte in der Interaktion“, wie die Sprechakttheorie (SAT) so modifiziert und durch gesprächsanalytische Konzepte erweitert werden kann, dass sie zur Analyse von verbaler Interaktion eingesetzt werden kann. Dabei soll aber der sprechakttheoretische Fokus auf die in den meisten gesprächsanalytischen Ansätzen abgelehnten Sprecherintentionen möglichst erhalten bleiben. An authentischen WhatsApp-Chatdaten wird dabei unter anderem veranschaulicht, wie illokutionäre Kräfte von den Teilnehmer*innen in der Interaktion gemeinsam konstruiert oder verhandelt werden.
Grundlagentheoretische Detailstudien sind das Thema der beiden folgenden Beiträge. Expressive Sprechakte, mit denen sich Rita Finkbeiner in ihrem Beitrag „Expressive Sprechakte revisited“ auseinandersetzt, stellen eine Herausforderung für ihre Klassifikation und Beschreibung dar, unter anderem deshalb, weil letztlich alle Sprechakte als Ausdruck einer propositionalen Einstellung gelten können. Es geht dann darum, das Spezifische dieser ausgewählten Klasse herauszuarbeiten, wobei für diese Aufgabe unterschiedliche Strategien gewählt werden können. Im Zuge einer kritischen Diskussion werden ältere und rezente Ansätze zu Expressiva behandelt, bevor eine Auseinandersetzung mit der semantisch geprägten Erklärungsstrategie, im Sinne von David Kaplans Begriff eines use-conditional meaning, vorgenommen wird. Aus einer sprechakttheoretischen Sicht wird demgegenüber das Spezifikum von Expressiva in der Ausformung der Einleitungsbedingung des Sprechakts gesehen. Die Voraussetzungen für seinen Vollzug im Sinne spezifischer Angemessenheitsbedingungen werden als Teil dieser konstitutiven Bedingung definiert.
Daniel Gutzmann und Katharina Turgay streben in ihrem Beitrag „Fiktionale Aussagen als Assertionen?“ eine Explikation dessen an, was eine fiktionale Äußerung ist bzw. welche definierenden Eigenschaften sie hat. Die von Searle vorgelegte pretense-Theorie des fiktionalen Diskurses, die davon ausgeht, dass für Assertionen in fiktionalen Kontexten entscheidende konstitutive Regeln außer Kraft gesetzt sind, wird mit dem Argument kritisiert, dass auch auf fiktionale Äußerungen konstitutive Regeln zutreffen. Demgegenüber werden schaffende fiktionale Äußerungen als fiktionale Deklarationen aufgefasst, beschreibende fiktionale Äußerungen als fiktionale Assertionen. Fiktionale Assertionen schaffen keine neuen Sachverhalte, sondern stellen einen Vorschlag von S dar, den jeweils für S und H geltenden Common Ground um diese Assertion zu erweitern. Um den Unterschied zwischen nicht-fiktionalen und fiktionalen Assertionen abzubilden, werden unterschiedliche Common Grounds angenommen, in diesem Fall ein realer und ein fiktionaler Common Ground.
Die beiden folgenden Beiträge fokussieren den sprechakttheoretischen und später von Searle (1983) sogar zum eigenständigen Thema erhobenen Grundbegriff der Intentionalität. Am Beginn des Beitrags von Tilo Weber zu „Intentionalität und Äußerungsbedeutung“ steht die für Searles Sprechakttheorie wie auch für die klassische linguistische Pragmatik insgesamt zentrale These, dass die sprachliche Bedeutung auf den Intentionen der einzelnen Sprecher basiert. Jacques Derrida hat diese These grundlegend in Frage gestellt. Die daraus resultierende Diskussion (Searle-Derrida-Debatte) wird in dem Beitrag genauer beleuchtet. So erfährt man, dass auf beiden Seiten in der Diskussion auf harsche persönliche Angriffe und aggressive Formulierungen nicht verzichtet wurde. Allerdings zeigen sowohl Derridas „Dekonstruktion“ des Intentionalismus als auch Searles konsequente Gegenargumentation Risse und brüchige Stellen. Obwohl man Derrida in einigen Punkten recht geben könne, sollte man Weber zufolge zumindest aus der Hörendenperspektive eine enge Korrelation zwischen Intentionen und Bedeutung annehmen.
Der intentionalistischen Auffassung sprachlicher Äußerungen, die von einer vorgängigen Intention ausgeht, stellt Joschka Briese in seinem Beitrag „Intentionalität ohne Intentionalismus?“ ein alternatives Konzept gegenüber, das diese Vorgängigkeitsannahme vermeidet und grundsätzlich die soziale und zeichenvermittelte Natur einer prozessualen Intentionalität hervorhebt. Die Grundlage des entwickelten Konzepts einer diskursiven Intentionalität bildet einerseits die Theorie der inferenziellen Semantik von R. Brandom, andererseits wird auf die zeichentheoretische Konzeption von T. L. Short rekurriert, um die bei Brandom nicht ausbuchstabierte linguistische Komponente zu ergänzen. Das in diesem Beitrag vorgestellte Modell verbindet beide Ansätze zu einem Gesamtbild der Intentionalität sprachlicher Äußerungsvollzüge in ihrer sozialen und diskursiven Einbettung.
Schnittstellen zur kognitiven Linguistik und zur Grammatikforschung werden in den folgenden drei Beiträgen beleuchtet. Hans-Martin Gärtner und Markus Steinbach greifen in ihrem Beitrag „Zum Verhältnis von Satztyp- und Illokutionstypinventaren“ die spätestens seit Searle (1976) virulente Frage nach dem Verhältnis von Satztypen und Illokutionstypen auf. Anhand neuerer Ansätze aus der kognitiven Linguistik, welche Sprechaktklassifikationen in einer Belief-Desire-Intention-Psychology fundieren, diskutieren sie mögliche Anschlüsse wie auch Diskrepanzen zu typologiebasierten Forschungsergebnissen und erarbeiten einen modifizierten Vorschlag, der sich eng an das Searle’sche Konzept der Aufrichtigkeitsbedingungen anschließt. Wie die Autoren zeigen, ist damit auch der Weg geebnet, um die Diskussion um Satz- und Illokutionstypen an neuere Erkenntnise aus der experimentellen Pragmatik anzubinden.
Andreas Trotzke zeigt in seinem Beitrag „How cool is that! Ein neuer Sprechakt aus Sicht der Grammatik/Pragmatik-Schnittstelle“, dass es eine Subklasse der W-Exklamativa gibt, welche als Affirmationsorientierte Pseudofragen (APQs) bezeichnet werden können. An den Beispielsätzen How cool is that! und der deutschen Entsprechung Wie geil ist das denn!, zeigt er, dass in den beiden Sprachen die APQ-Funktion der Äußerung durch unterschiedliche Indikatoren angezeigt wird: Im Englischen übernimmt dies die interrogative Syntax, im Deutschen sind es die Modalpartikeln. Die APQs zeigen eine gewisse Offenheit für die affirmative Reaktion des Hörers an, welche der übergeordneten Klasse W-Exklamativa abgeht. Aus diesem Grund plädiert Trotzke für eine Unterscheidung in der Sprechaktklasse der EXKLAMATIONEN durch die Merkmale „[+Adressaten-Orientierung]“ und „[-Adressaten-Orientierung]“.
Der Beitrag von Pawel Sickinger über „Sprechakte als prototypisch strukturierte Überkategorien sprachlicher Problemlösungen“ befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik von Sprechakten. Fokussiert werden aber nicht primär die Defizite der Sprechakttheorie, sondern Vorschläge zu deren Ergänzung bzw. Rekonzeptualisierung. Sickinger unterbreitet im Wesentlichen zwei Modifizierungsvorschläge im Sinne der angewandten linguistischen Pragmatik: Zunächst argumentiert er dafür, Sprechakte als Prototypenkategorien im Sinne der kognitiven Linguistik zu konzipieren. Darauf aufbauend ist sein zentraler Punkt für die empirische Pragmatikforschung, dass die Beschreibungen von kommunikativen Handlungen auf der Ebene der sogenannten communicative tasks und den entsprechenden solutions ansetzen sollte. Die communicative tasks sind allerdings kein Gegenentwurf zum Sprechaktkonzept, sondern konstituieren Sprechaktkategorien vielmehr ‚von unten‘.
Den Abschluss des Bandes bildet der Beitrag von Astrid Tuchen „Too little, too late – Der Sprechakt KONDOLIEREN auf Twitter durch Donald Trump“, in welchem der Sprechakt des Kondolierens in digitalen Kontexten fokussiert wird. Dabei wird der Sprechakt des Kondolierens zunächst aus einer theoretischen Perspektive beleuchtet, bevor im empirischen Teil Kondolenz-Tweets des US-Präsidenten Donald Trump hinsichtlich verschiedener Dimensionen inhaltsanalytisch untersucht werden. Gegenstand der Analysen sind einerseits der Zusammenhang von inhaltlichen Kategorien wie Ausdruck des Beileids, Sprecherrolle oder Hinterbliebene und verschiedenen Todesursachen (z.B. natürlicher Tod, Naturkatastrophe, Amoklauf) sowie Bewertungen der Twitter-User dahingehend, ob Donald Trumps Sprechakt des Kondolierens geglückt ist oder nicht. Tuchens Untersuchung zeigt, dass sich das Instrumentarium der Sprechakttheorie auch auf Sprechhandlungen im digitalen Kontext anwenden lässt.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen auf die Jahrestagung 2019 der Arbeitsgemeinschaft Linguistische Pragmatik e.V. zum Thema „50 Jahres Speech Acts – Bilanz und Perspektiven“ zurück, die am 5. März 2019 unter der Organisation der Herausgeber*innen an der Universität Bremen stattfand.
Literatur
Aijmer, Karin/Rühlemann, Christoph (Hg.) (2014): Corpus pragmatics: A handbook. Cambridge: Cambridge University Press.
Austin, John L. (1962): How to do things with words. Oxford: Clarendon.
Austin, John L. (1968): Performative und konstatierende Äußerung. In: Bubner, Rüdiger (Hg.): Sprache und Analysis. Texte zur englischen Philosophie der Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S. 140–153.
Bonacchi, Silvia (2017): Sprachliche Aggression beschreiben, verstehen und erklären. Theorie und Methodologie einer sprachbezogenen Aggressionsforschung. In: Bonacchi, Silvia (Hg.): Verbale Aggression. Multidisziplinäre Zugänge zur verletzenden Macht der Sprache. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 3–31.
Bousfield, Derek (2008): Impoliteness in interaction. Amsterdam, Philadelphia: Benjamins.
Bredekamp, Horst (2015): Der Bildakt. Berlin: Klaus Wagenbach.
Brinker, Klaus (2010): Linguistische Textanalyse. Eine Einführung in Grundbegriffe und Methoden. 7., durchges. Aufl. Berlin: Schmidt.
Brown, Penelope/Levinson, Stephen C. (1987): Politeness: some universals in language usage. Cambridge, New York: Cambridge University Press.
Burkhardt, Armin (1990a): Speech act theory – the decline of a paradigm. In: Burkhardt, Armin (Hg.): Speech acts, meaning and intentions. Berlin, New York: De Gruyter. S. 91–128.
Burkhardt, Armin (Hg.) (1990b): Speech acts, meaning and intentions. Critical approaches to the philosophy of John R. Searle. Berlin, New York: De Gruyter.
d’Avis, Franz/Finkbeiner, Rita (2019): Was ist Expressivität? In: d’Avis, Franz/Finkbeiner, Rita (Hg.): Expressivität im Deutschen. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 1–22.
Deppermann, Arnulf (2006): Deontische Infinitivkonstruktionen: Syntax, Semantik, Pragmatik und interaktionale Verwendung. In: Günthner, Susanne/Imo, Wolfgang (Hg.): Konstruktionen in der Interaktion. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 239–262.
Deppermann, Arnulf (2008): Gespräche analysieren. Eine Einführung. Wiesbaden: VS.
Deppermann, Arnulf/Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (2016): Sprachliche und kommunikative Praktiken: Eine Annäherung aus linguistischer Sicht. In: Deppermann, Arnulf/Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (Hg.): Sprachliche und kommunikative Praktiken. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 1–24.
Deppermann, Arnulf/Schmidt, Thomas (2014): Gesprächsdatenbanken als methodisches Instrument der Interaktionalen Linguistik – Eine exemplarische Untersuchung auf Basis des Korpus FOLK in der Datenbank für Gesprochenes Deutsch (DGD2). In: Domke, Christine/Gansel, Christa (Hg.): Korpora in der Linguistik. Perspektiven und Positionen zu Daten und Datenerhebung. Göttingen: V&R unipress. S. 4–17.
Dijk, Teun A. van (1980): Textwissenschaft: eine interdisziplinäre Einführung. Tübingen: Niemeyer.
Dresner, Eli/Herring, Susan C. (2010): Functions of the nonverbal in CMC: Emoticons and illocutionary force. In: Communication Theory 20 (3), S. 249–268.
Dreyfus, Hubert L./Rabinow, Paul (1983): Michel Foucault. Beyond structuralism and hermeneutics. Chicago: University of Chicago Press.
Egorova, Natalia/Shtyrov, Yury/Pulvermüller, Friedemann (2016): Brain basis of communicative actions in language. In: NeuroImage 125, S. 857–867.
Fiehler, Reinhard et al. (2004): Eigenschaften gesprochener Sprache. Tübingen: Narr.
Finkbeiner, Rita (2015): Einführung in die Pragmatik. Darmstadt: WBG.
Fischer-Lichte, Erika (2016): Performativität. Eine Einführung. 3., unver. Aufl. Bielefeld: transcript.
Fogal, Daniel/Harris, Daniel W./Moss, Matt (Hg.) (2018): New work on speech acts. Oxford: Oxford University Press.
Foucault, Michel (1973): Archäologie des Wissens. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Gass, Susan/Neu, Joyce (1996): Speech acts across cultures: Challenges to communication in a second language. Berlin, New York: Mouton de Gruyter.
Girnth, Heiko (2015): Sprache und Sprachverwendung in der Politik: eine Einführung in die linguistische Analyse öffentlich-politischer Kommunikation. 2., überarb. u. erw. Aufl. Berlin, Boston: De Gruyter.
Grice, H. P. (1957): Meaning. In: The Philosophical Review 66 (3), S. 377–388.
Harras, Gisela (Hg.) (2004): Handbuch deutscher Kommunikationsverben. Teil 1: Wörterbuch. Berlin, New York: De Gruyter.
Henne, Helmut/Rehbock, Helmut (2001): Einführung in die Gesprächsanalyse. Berlin, New York: de Gruyter.
Hindelang, Götz (1978): Auffordern: die Untertypen des Aufforderns und ihre sprachlichen Realisierungsformen. Göppingen: Kümmerle.
Hindelang, Götz (1994): Sprechakttheoretische Dialoganalyse. In: Fritz, Gerd/Hundsnurscher, Franz (Hg.): Handbuch der Dialoganalyse. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 95–112.
Hindelang, Götz (2010): Einführung in die Sprechakttheorie: Sprechakte, Äußerungsformen, Sprechaktsequenzen. Berlin, New York: De Gruyter.
Hutchby, Ian/Wooffitt, Robin (2008): Conversation analysis. 2nd ed. Cambridge, Malden: Polity.
Jucker, Andreas H./Taavitsainen, Irma (Hg.) (2008): Speech acts in the history of English. Amsterdam: Benjamins.
Kissine, Mikhail (2013): From utterances to speech acts. Cambridge: Cambridge University Press.
Krämer, Sybille (2004): Was haben ‚Performativität‘ und ‚Medialität‘ miteinander zu tun? Plädoyer für eine in der ‚Aisthetisierung‘ gründende Konzeption des Performativen. In: Krämer, Sybille (Hg.): Performativität und Medialität. München: Fink. S. 13–32.
Kuhn, Thomas S. (1967): Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Liedtke, Frank (1998): Grammatik der Illokution. Über Sprechhandlungen und ihre Realisierungsformen im Deutschen. Tübingen: Narr.
Liedtke, Frank/Tuchen, Astrid (Hg.) (2018): Handbuch Pragmatik. Stuttgart: Metzler.
Marx, Konstanze (2018): „Gefällt mir“ – Eine Facebookformel goes kognitiv. In: Marx, Konstanze/Meier, Simon (Hg.): Sprachliches Handeln und Kognition. Theoretische Grundlagen und empirische Analysen. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 113–132.
Marx, Konstanze/Weidacher, Georg (2014): Internetlinguistik. Ein Lehr- und Arbeitsbuch. Tübingen: Narr.
McAllister/Garcia, Paula (2014): Speech acts: a synchronic perspective. In: Aijmer, Karin/Rühlemann, Christoph (Hg.): Corpus pragmatics. Cambridge: Cambridge University Press. S. 29–51.
Motsch, Wolfgang/Viehweger, Dieter (1991): Illokutionsstruktur als Komponente einer modularen Textanalyse. In: Brinker, Klaus (Hg.): Aspekte der Textlinguistik. Hildesheim, New York: Olms. S. 107–132.
Panther, Klaus-Uwe/Thornburg, Linda L. (2005): Motivation and convention in some speech act constructions: A cognitive linguistic approach. In: Marmaridou, Sophia/Nikiforidou, Kiki/Antonopoulou, Eleni (Hg.): Reviewing linguistic thought. Converging trends for the 21st century. Berlin, New York: de Gruyter Mouton. S. 53–76.
Reckwitz, Andreas (2003): Grundelemente einer Theorie sozialer Praktiken. Eine sozialtheoretische Perspektive. In: Zeitschrift für Soziologie 32 (4), S. 282–301.
Richland, Justin B. (2013): Speech act theory, ethnocentrism, and the multiplicity of meaning-making practices. In: Sbisà, Marina/Turner, Ken (Hg.): Pragmatics of speech actions. Berlin, Boston: de Gruyter. S. 339–360.
Robinson, Douglas (2013): Introducing performative pragmatics. London: Routledge.
Rolf, Eckard (2015): Der andere Austin. Zur Rekonstruktion/Dekonstruktion performativer Äußerungen – von Searle über Derrida zu Cavell und darüber hinaus. Bielefeld: transcript.
Rosaldo, Michelle Z. (1982): The things we do with words: Ilongot speech acts and speech act theory in philosophy. In: Language in Society 11 (2), S. 203–237.
Rühlemann, Christoph/Clancy, Brian (2018): Corpus linguistics and pragmatics. In: Ilie, Cornelia/Norrick, Neal R. (Hg.): Pragmatics and its interfaces. Amsterdam: Benjamins. S. 241–266.
Sbisà, Marina/Turner, Ken (2013): Introduction. In: Sbisà, Marina/Turner, Ken (Hg.): Pragmatics of speech actions. Berlin, Boston: De Gruyter Mouton. S. 1–22.
Scharloth, Joachim (2009): Performanz als Modus des Sprechens und Interaktionsmodalität. Linguistische Fundierung eines kulturwissenschaftlichen Konzeptes. In: Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (Hg.): Oberfläche und Performanz. Untersuchungen zur Sprache als dynamischer Gestalt. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 233–254.
Schlieben-Lange, Brigitte (1975): Linguistische Pragmatik. Stuttgart: Kohlhammer.
Schmitz, Ulrich (2007): Bildakte? How to do things with pictures. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik 35 (3), S. 419–433.
Schwarz-Friesel, Monika (2013): Sprache und Emotion. 2. Aufl. Tübingen, Basel: Francke.
Searle, John R. (1969): Speech acts: an essay in the philosophy of language. Cambridge: Cambridge University Press.
Searle, John (1975): Indirect speech acts. In: Cole, Peter/Morgan, Jerry L. (Hg.): Syntax and semantics vol. 3: Speech acts. New York: Academic Press. S. 59–82.
Searle, John R. (1976): A classification of illocutionary acts. In: Language in Society 5 (1), S. 1–23.
Searle, John R. (1983): Intentionality: an essay in the philosophy of mind. Cambridge: Cambridge University Press.
Smith, Barry (1990): Towards a history of speech act theory. In: Burkhardt, Armin (Hg.): Speech acts, meaning and intentions. Critical approaches to the philosophy of John R. Searle. Berlin, New York: De Gruyter. S. 29–61.
Spieß, Constanze (2011): Diskurshandlungen: Theorie und Methode linguistischer Diskursanalyse am Beispiel der Bioethikdebatte. Berlin Boston: De Gruyter.
Spitzmüller, Jürgen/Warnke, Ingo (2011): Diskurslinguistik. Eine Einführung in Theorien und Methoden der transtextuellen Sprachanalyse. Berlin, Boston: De Gruyter.
Sprengel, Konrad (Hg.) (1977). Semantik und Pragmatik. Akte des 11. Linguistischen Kolloquiums, Aaachen 1976. Bd. 2. Tübingen: Niemeyer.
Staffeldt, Sven (2014): Sprechakttheoretisch analysieren. In: Staffeldt, Sven/Hagemann, Jörg (Hg.): Pragmatiktheorien. Analysen im Vergleich. Tübingen: Stauffenburg. S. 105–148.
Stefanowitsch, Anatol (2003): A construction-based approach to indirect speech acts. In: Panther, Klaus-Uwe/Thornburg, Linda L. (Hg.): Metonymy and pragmatic inferencing. Amsterdam: Benjamins. S. 105–126.
Stein, Stephan (2004): Formelhaftigkeit und Routinen in mündlicher Kommunikation. In: Steyer, Kathrin (Hg.): Wortverbindungen – mehr oder weniger fest. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 262–288.
Tenchini; Paola Maria/Frigerio, Aldo (2016): A multi-act perspective on slurs. In: Finkbeiner, Rita/Meibauer, Jörg/Wiese, Heike (Hg.): Pejoration. Amsterdam: Benjamins. S. 167–186.
Tuchen, Astrid (2018): Methodologie der Pragmatik. In: Liedtke, Frank/Tuchen, Astrid (Hg.): Handbuch Pragmatik. Stuttgart: Metzler. S. 13–25.
Velten, Hans Rudolf (2012): Performativity and perfomance. In: Neumann, Birgit/Nünning, Ansgar (Hg.): Travelling concepts for the study of culture. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 249–266.
Weber, Heinrich/Weydt, Harald (Hg.) (1976): Sprachtheorie und Pragmatik. Bd. 1. Tübingen: Niemeyer.
Weisser, Martin (2018): How to do corpus pragmatics on pragmatically annotated data. Speech acts and beyond. Amsterdam, Philadelphia: Benjamins.
Wirth, Uwe (2002): Der Performanzbegriff im Spannungsfeld von Illokution, Iteration und Indexikalität. In: Wirth, Uwe (Hg.): Performanz. Zwischen Sprachphilosophie und Kulturwissenschaften. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. S. 9–40.
Wunderlich, Dieter (Hg.) (1975): Linguistische Pragmatik. Wiesbaden: Athenaion.
Wunderlich, Dieter (1976): Studien zur Sprechakttheorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Zifonun, Gisela/Hoffmann, Ludger/Strecker, Bruno (1997): Grammatik der deutschen Sprache. Berlin, New York: De Gruyter.
SAT(T?) – Ein Verwirrspiel in drei Akten
Sven Staffeldt
Abstract: In this paper I will discuss a few relevant things about the critical views on Speech Act Theory (SAT). First we will follow two main critical lines, taken as an example of the question which things are the most problematic ones from an outside perspective. It will be worked out that these things are not dangerous for SAT. In the main chapter of this article we are looking for SAT in two current issues of the journal Der Deutschunterricht. The point is if SAT can be used as a tool for analyzing data so it might be expected that this theory plays a role in these issues. But that’s not the case. However, there are good reasons to implement such a tool in an analyzing practice that might be called integrated pragmatic analysis.
1 Vorhang auf: Prolog – worum es geht und worum nicht
Die Sprechakttheorie (SAT) ist in die Jahre gekommen und es ist ein wenig ruhiger um sie geworden. Ihr haftet nicht mehr der frische philosophische Wind bahnbrechender Umwälzungen an. Sie hat sich im akademischen Alltag abgesetzt, wird in Seminaren in der einen oder anderen Form oder Ausprägung gelehrt, in Forschungsarbeiten und Prüfungen zur Analyse eingesetzt und wie ehedem kritisiert. Als deduktiv verfahrende, sprecherzentrierte sowie empirieferne Disziplin wurde und wird die orthodoxe SAT häufig angegriffen, um dann Erfolgsgeschichten anderer Linguistiken (also etwa die der Gesprächslinguistik(en)/conversational analysis oder der Interaktionalen Linguistik) zu erzählen. Nun scheinen sich diese Angriffe von kritischer Auseinandersetzung hin zu einer schematischen Ablehnung zu wandeln. Und es ist – provokativ gesprochen – ja auch so: Keines der ganz grundlegenden SAT-Probleme wurde bislang zufriedenstellend gelöst. Das ist eine Situation, in der man sich fragen kann, ob man genug von der SAT hat, ob man SAT-satt ist. Dieser Frage möchte ich in diesem Aufsatz in wesentlichen Punkten nachgehen. Im Vordergrund stehen hier nicht Punkte der folgenden Art:
Exegese Searle’scher Texte (auch nicht von Speech Acts),
umfassendes Referat der aktuellen SAT-Theoriefortbildungen1,
umfassendes Referat über SAT in aktuellen Forschungen2,
die Beantwortung der wichtigsten SAT-Fragen,
also: das meiste.
Sondern:
Eine Schnipsel- oder Schnitzeljagd durch SAT-Terrain wird veranstaltet.
Gefundene Schnipsel mit SAT-Angriffen u.ä. werden besprochen.
Es wird nachgewiesen, dass die SAT unnötig, gefährlich, unsexy usw. ist und dass genau dies so aber auch nicht stimmt.
2 Erster Akt: Der böse Wolf
SAT ist gefährlich. Vor ihr muss gewarnt werden, damit Studierende in ihrer akademischen Ausbildung ihr nicht die Tür öffnen und sie hereinlassen. Diesen Eindruck kann man jedenfalls bekommen, wenn man textuell als z.B. Würdigung und Kritik getarnte, letztlich aber als eine Art Warnung verstehbare Passagen der folgenden Art in einführenden sprachwissenschaftlichen Lehrwerken liest:
Würdigung und Kritik: Die Sprechakttheorie ist nicht empirisch fundiert, sondern gründet auf Introspektion und bleibt damit spekulativ. Sie arbeitet mit erfundenen Beispielen, deren Richtigkeit nicht durch Daten belegt wird, sondern der Intuition der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überlassen bleibt. Während die Sprechakttheorie versucht hat, Äußerungen abstrakt und kontextunabhängig zu klassifizieren, untersuchen die im Folgenden ausführlich behandelten Ansätze [das sind: Konversationsanalyse, Interaktionale Linguistik und Multimodalitätsforschung; Anmerkung des Verfassers] sprachliche Äußerungen in ihren tatsächlichen Verwendungskontexten. (Stukenbrock 2013, S. 220)
Geschichten dieser Art haben einen klaren Plot mit einem klaren Ausgang: SAT ist böse und verführerisch. Sie dockt an Intuitionen und nicht an Daten an, verführt zu dadurch als gerechtfertigt erscheinenden Spekulationen und interessiert sich dabei mehr oder nur für das, was man über Interaktionen denkt, und kaum oder nicht für das, was Interagierende tun. Selbst wenn man das der SAT zurecht vorhielte (also wenn alle SAT so, und nur so arbeiten würde – dass dies nicht der Fall ist, das zeigen bspw. Studien wie die von Staffeldt (2014) oder auch Kiesendahl (2011)), bliebe man aber noch mindestens ein Argument schuldig: Sind denn solche sprechakttheoretischen Spekulationen gänzlich nutzlos oder lassen sie sich nicht vielleicht doch für Weiterverwendungen benutzen? Wie schlimm ist eigentlich die intuitionsbasierte introspektive Methode, wenn es etwa darum geht, sich darüber zu vergewissern, was man unter der einen oder anderen Sprachhandlung versteht (was etwa ein VORWURF1 und was im Unterschied dazu eine BESCHULDIGUNG ist, wie man davon eine BEZICHTIGUNG abgrenzen kann usw.)?
Wer sich viel um die Enttarnung von bösen Wölfen in der Linguistik verdient gemacht hat, ist Walther Kindt. Sowohl im Bereich der Semiotik als auch in den akademisch besonders relevanten, weil lehrveranstaltungsmäßig in den Einführungen gut etablierten Unterdisziplinen der Linguistik (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik, Textlinguistik, Gesprächsanalyse) widmet er sich „wissenschaftslogischen und grundlagentheoretischen Defiziten“ (Kindt 2010, S. vii) mit dem Ziel des Aufzeigens der konkreten Probleme und deren Ursachen sowie daraus ableitbarer Lösungsvorschläge für Problembewältigungsaktivitäten. In diesem Zusammenhang behandelt Kindt auch (unter: Pragmatik) die Sprechakttheorie. Er identifiziert dabei im Bereich der Searle’schen Illokutionsklassen vier große Probleme. Als erstes habe die SAT Probleme im Bereich der Theorieformulierung. Sie habe eine nur unzureichende handlungstheoretische Grundlage, ihr fehle eine angemessene Explikation des zugrunde gelegten Handlungsbegriffs und auch die drei Kriterien von Meibauer hierfür (Veränderung in der Welt durch das Eingreifen eines Akteurs, intentionales bzw. absichtsvolles Eingreifen und im Vorhinein feststehende Möglichkeit bzw. Fähigkeit zum Vollzug; vgl. Meibauer 2001, S. 84f.) seien nur bedingt brauchbar (vgl. Kindt 2000, S. 97f.). Darüber hinaus weise die SAT ein erhebliches Empiriedefizit auf. Insbesondere die Frage, ob die postulierten Gelingensbedingungen auch interaktionale Relevanz besäßen, sei völlig unklar. Ebenso, wie genau man welche Gelingensbedingung beschreiben soll. Eines der hieraus resultierenden Probleme sei mit der Aufrichtigkeitsbedingung verbunden. Da man nicht feststellen könne, ob in S2 irgendwelche intentionalen Zustände vorlägen, sei auch das Postulat einer Aufrichtigkeitsbedingung, deren Vorliegen zum Gelingen nötig sei, gegenstandslos (vgl. Kindt 2000, S. 98f.). Ein drittes Problem resultiere aus der unreflektierten Reproduktion undifferenzierter Behauptungen von Searle, „deren Inkorrektheit bzw. mangelnde Präzision längst empirisch erwiesen ist“ (Kindt 2010, S. 99). Als Beispiel führt Kindt hier die Symbolisierung des Sprechaktes als F(P) an, wobei doch längst schon gezeigt worden sei, dass bspw. argumentative Sprechhandlungen (was immer genau Kindt da im Auge hat) nicht über eine, sondern „über zwei Propositionen operieren“ (Kindt 2000, S. 99). Als viertes schwerwiegendes Problem arbeitet Kindt taxonomische Schwierigkeiten heraus. Die Searle’sche Klassifikation genüge nicht den Hauptansprüchen an eine Klassifikation, sie sei jedenfalls nicht disjunkt und die Zuordnung zu den Klassen sei nicht sicher zu bewerkstelligen. Vielmehr seien sich einzelne sprechakttheoretisch Klassifizierende bei verschiedenen Sprechakten manchmal nicht einig, wozu der jeweilige Sprechakt gehört, zum anderen tauchten Sprechakte auch in verschiedenen oder gar mehreren Illokutionsklassen zugleich auf. Kindt macht dies an mehreren Beispielen (WARNEN, EINEN VORWURF MACHEN, ERLAUBEN) fest, von denen ich im Folgenden näher auf VORWERFEN eingehen möchte, weil gerade hier in der Tat grundlegende theoretische und methodologische Weichenstellungen erfolgen – und auch, weil dieses von Kindt als „Klassifikationschaos“ (Kindt 2000, S. 100) benannte Problem Quell verschiedener Missverständnisse ist. Kindt schreibt:
Die kommunikativ so wichtige Handlung „einen Vorwurf machen“ gilt bei Wagner (2001, S. 298) als assertiv und bei Rolf (1997, S. 238) als expressiv. (Kindt 2000, S. 100)
Dem ist Folgendes entgegenzuhalten:
Erstens: Was Kindt nicht schreibt, ist: Warum sollte es problematisch sein, wenn man sich bei der klassifikatorischen Einordnung eines Phänomens nicht einig ist, zu welcher Klasse es zu zählen ist? Man kann hier auch einfach die entgegengesetzte Position einnehmen: Gerade aus einer Perspektive wissenschaftlicher Diskursivität dürfte es eher der Normal- und methodisch-heuristisch auch interessantere Fall sein, wenn man nicht übereinstimmt, denn genau da warten doch Erkenntnisse auf einen. Falsifikation ist wissenschaftslogisch (derzeit) doch gerade einer der wichtigsten Motoren für wissenschaftliches Arbeiten. Und letztlich kommt es ja eher auf die Gründe für die verschiedenen Annahmen an und nicht nur auf die Tatsache, dass sie verschieden sind.
Zweitens: Um einen solchen Streit führen zu können, müsste man sich aber zunächst einmal sicher sein können, ob man über dasselbe redet. Es kann ja sein, dass man etwas gleich oder ähnlich benennt (hier also etwa als VORWERFEN oder VORWÜRFE MACHEN), damit aber dann doch Verschiedenes meint oder von verschiedenen Realisierungen (im introspektiven Hinterkopf) ausgeht. Wenn jemand beispielsweise eher von Schreiben ausgeht, in denen es etwa heißt „Ihnen wird vorgeworfen …“:
| (1) | Ich erhielt folgenden Brief: Ihnen wird vorgeworfen, am 29.11.2014 um 1:38, 29664 Walsrode, A7, Rtg. Hamburg, km 97, Landkreis Heidekreis als Führer des PKW XYZ XXX-ZZ 007 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §. 24 StVG begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 104 km/h. §. 41 Abs 1 IVm Anlage 2, §. 49 StVG; §. 24 StVG; 11.3.4 BKat (www.frag-einen-anwalt.de/Anhoerung-im-Bu%C3%9Fgeldverfahren,-Vorname-in-Anschrift-verkehrt--f268755.html) |
der/die wird vielleicht ein anderes Verständnis von VORWERFEN haben als der-/diejenige, der/die von Vollzugsformulierungen des Typs
| (2) | „Du hast schon wieder die Heizung nicht runtergedreht.“ (Hörbeleg Würzburg Mensa Hubland 20.02.2019) |
ausgeht.
Drittens: Um die tatsächliche Uneinigkeit und auch die Frage auszuloten, wovon ausgegangen, worüber geredet wird, könnte und sollte man mehr als nur zwei Quellen konsultieren, wenn es mehr gibt.3 Bei Wagner taucht VORWERFEN als assertiv auf, richtig. Und bei Rolf als expressiv, ebenfalls richtig. Letzterer aber diskutiert auch, welche Gründe es geben mag, VORWERFEN für assertiv, expressiv oder übrigens auch direktiv4 zu halten:
Was aber hat ein Vorwurf (a) mit Assertionen und (b) mit Aufforderungen zu tun? Ad (a): Der Illokutions-logischen Auffassung zufolge ist, wer einen Vorwurf erhebt, auf die Behauptung der von ihm thematisierten Proposition illokutionär festgelegt. Ad (b): Wer einen Vorwurf erhebt, möchte verhindern, daß sich wiederholt, was Anlaß zu dem Vorwurf gegeben hat. Nach der hier vertretenen Auffassung geht das auf dem Wege eines Direktivs nicht, es könnte jedoch mittels emotionaler Destabilisierung gehen. (Rolf 1997, S. 239)5
Viertens: Sowohl bei Hundsnurscher (1993, S. 144), der ebenfalls diese drei Möglichkeiten diskutiert, als auch bei Marten-Cleef (1991, S. 309–319) gibt es ein expressives VORWERFEN oder ist VORWERFEN expressiv. Schließlich rechnet auch das Handbuch deutscher Kommunikationsverben das Verb vorwerfen zu den expressive Sprechakte kodierenden Verben (vgl. HDKV 2004, S. 295f.). Man wird also eher konstatieren müssen, dass Sprechaktklassen des als VORWERFEN benannten Typs zwar auch unter die Klasse der Assertiva oder Direktiva eingeordnet, hauptsächlich aber zu der Klasse der Expressiva gezählt werden. Und wenn man sich die verschiedenen Beschreibungen ansieht, kann man schließlich auch einen Prototyp für VORWERFEN herausarbeiten, zu dem im Kern gehört:
vorbereitend: es ist etwas als negativ für bzw. durch S Einzuschätzendes passiert und H hat etwas damit zu tun
propositional: H ist für das Passierte verantwortlich, H hat Schuld daran
intentionaler Zustand, auf den S festgelegt werden kann: S drückt Unmut, Verärgerung, Zorn o.ä. aus
Dieses Bild stimmt in etwa mit dem überein, das man erhält, wenn man in einem großen Wörterbuch (hier das DGW: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache) den (Quer- und Rück-) Verweisungen in den Bedeutungsangaben folgt. Man kann dann Illokutionskristalle nachzeichnen:
Abb. 1:
Illokutionskristall zu (bzw. ausgehend von) vorwerfen im DGW
Oben rechts reicht es ins Expressive hinein, oben links ins neutral Assertive und unten in einen speziellen assertiven Bereich, in dem wir es mit Schuld zu tun haben. Jetzt könnte man – fünftens – auf die folgende Idee kommen: Es handelt sich hierbei nicht oder zumindest nicht nur um ein einzuordnendes Phänomen (also: wozu gehört VORWERFEN), sondern vielmehr oder auch um ein Problem der Modellierung von Sprechakten: Wenn ich Vorwürfe so modelliere, dass mir der Ausdruck von Missfallen u.ä. am wichtigsten ist, habe ich ein expressives Verständnis in den Vordergrund gestellt. Wenn ich Vorwürfe so modelliere, dass mir die Schuldzuweisung am wichtigsten ist, habe ich ein assertives Verständnis in den Vordergrund gestellt. Und es könnte sein, dass dem auch mind. zwei Typen von VORWÜRFEN entsprechen.
3 Zweiter Akt: Katz-und-Maus und Hase-und-Igel
Schauen wir uns die folgende Fußnote in einem Aufsatz des (Politikers und) Politolinguisten Josef Klein an:
Ohne dafür im Einzelnen eine methodologische Rechtfertigung zu geben, wird in diesem Beitrag versucht, Erkenntnisse und methodische Zugriffe aus den einschlägigen wissenschaftlichen Kontexten integrativ zu verknüpfen, insbesondere empirische linguistische Hermeneutik (vgl. Hermanns/Holly 2007), medienwissenschaftliche empirische Rezeptionsforschung, zeithistorische Politikanalyse, TV-bezogene Audiovisualitätsanalyse, Frame-Analyse, linguistische und rhetorische Argumentationsanalyse, politolinguistische Sprach- und Kommunikationskritik. (Klein 2015, S. 240)
Interessant ist: In der Auflistung gibt es keine Sprechakttheorie. Klein, der ansonsten sprechakttheoretischen Beschreibungen eigentlich zugeneigt ist und auch regen sowie schnellen, unkomplizierten Gebrauch von Kapitälchen- bzw. Majuskelauszeichnungen macht, hat offenbar genug von einer rein deduktiven SAT, aber auch von einer dogmatisch induktiven Gesprächsanalyse (GA):
So sehr sich eine theoretisch und methodisch reflektierte Analyse vor theorievergessener Datenfixierung hüten sollte, ebenso sehr sollte man die Tendenz zur datenvergessenen Typisierung meiden, wie sie – nicht immer zu Unrecht – der Sprechakttheorie vorgeworfen wird. (Klein 2015, S. 242)1
Hier versteckt sich SAT, aber nur halb. Sie wird gejagt, aber nicht vertrieben. Die Vorhaltung der datenvergessenen Typisierung markiert bei diesem Versteckspiel die wichtigste Spielregel: Ich möchte nicht festgelegt sein bei meinen Analysen auf deduktiv entworfene Typologisierungen bzw. Klassifikationen, weil meine erkenntnisfördernde Beschäftigung mit Mustern sprachlichen Handelns dadurch zu stark beeinträchtigt wird und ich stattdessen lieber – und ja auch zurecht – zu relevanten (und interessanten) Beschreibungen von Phänomenen und nicht zu logisch deduzierten Entwürfen begrifflicher Systeme gelangen möchte. Kurz: Eine theoretische Orientierung soll mich nicht behindern, sie soll mich vielmehr fördern. Es steht also im Grunde die Brauchbarkeit der SAT auf dem Spiel.
Folgend möchte ich mich in den beiden aktuellsten Pragmatikheften der Zeitschrift Der Deutschunterricht (nämlich: Liedtke/Wassermann 2019 und Niehr/Schlobinski 2017) auf SAT-Suche begeben. Die Idee dabei ist: Wenn SAT als eine pragmatische Richtung irgendeine gefestigte Analyserelevanz besitzt (also eine Brauchbarkeit bei der Analyse authentischer Sprachdaten), darf man sie in einer Zeitschrift erwarten, die genau solche Eignung als Analyseinstrumentarium in den Mittelpunkt stellen müsste. Und falls SAT dort irgendwo vorkommt: wie und mit welcher Ausrichtung? Festzustellen ist zunächst einmal, dass SAT in den Aufsatztiteln beider Hefte nicht (oder vielleicht doch ein einziges Mal, s.u.) vorkommt, auch wenn auf dem Cover von Liedtke/Wassermann (2019) in Form einer stehenden Laufschrift zu lesen ist: „Indirekte Kommunikation │ Interkulturelle Missverständnisse │ Sprechakte │ Implikaturen“. Bei Niehr/Schlobinski (2017) hingegen: „Hermeneutik │ Gesprächsanalyse │ Sprechhandlungsanalyse │ Foucault’sche Diskursanalyse.“
3.1 SAT in der GA? Zwei Mikrobeispiele rund um tja und denn
Günthner/Wegner (2017) zeigen in ihrem Aufsatz mittels Beispielanalysen von Ausschnitten aus schulischen Sprechstundengesprächen, wie die Konversationsanalyse (folgend auch als GA geführt) die Fragen angeht,
wie soziale Phänomene von Interagierenden erzeugt werden, mittels welcher sprachlich-kommunikativer Verfahren sie die soziale Wirklichkeit, in der sie leben und die sie erfahren, also konkret konstruieren. (Günthner/Wegner 2017, S. 38)
Greifen wir uns eine dieser Analysen heraus. Der folgende Ausschnitt stammt aus „einem Gespräch an einer Gesamtschule“ (Günthner/Wegner 2017, S. 41). Hier „informiert der Lehrer die Mutter über die negativen Resultate ihrer Tochter Jessi in den Klausuren“ (Günthner/Wegner 2017, S. 40). Von Interesse ist insbesondere das in diesem Transkriptausschnitt 3 vorkommende tja in der Intonationsphrase 009, darauf werden wir am Schluss der Besprechung der Analyse dieses Ausschnittes wieder zurückkommen:
Abb. 2:
Beispiel aus Günthner/Wegner (2017, S. 41)
In den Analysebemerkungen zu dieser Stelle (vgl. Günthner/Wegner 2017, S. 40f.) finden sich zunächst die folgenden (hier nicht bloß sinngemäß wiedergegebenen) Zuschreibungen (durch Fettdruck hervorgehoben sind die dort jedenfalls so vorkommenden Formulierungen):
L stellt eine Frage, worüber M informiert werden möchte (001)
M kommuniziert ihr Anliegen (003–004)
M legt dar, dass sie Informationen dazu haben möchte, ob sich ihre Tochter verbessert habe (003) und ob sie mehr am Unterricht teilnehme (004)
L beginnt in 008 die Übermittlung der Nachricht
L bricht vor einem syntaktischen Abschlusspunkt ab (Aposiopese) und formuliert dann weiter keine Beurteilung oder Bewertung
Diese ersten Analysezugriffe auf das Geschehen sind sehr interessant. Es wird hier nämlich – ganz im Gegenteil zum Modell des gegenseitigen Aushandelns von Sinn und des gemeinsamen Konstruierens von Wirklichkeit – ein einfaches Containermodell der Kommunikation bedient: L und M übermitteln oder kommunizieren sich gegenseitig Informationen bzw. Nachrichten. Man könnte nun sagen, das sei einer gewissen didaktischen Reduktion geschuldet. So verstehe man erst einmal ganz unbefangen, was hier als Geschehen rekonstruiert wird.1 Aber dann heißt es weiter (und nun kommen wir zu tja):
Auffällig ist, dass die Mutter die Äußerung dennoch als eine in pragmatischer Hinsicht vollständige behandelt und damit die Interpretation als Aposiopese (und nicht etwa als Anakoluth) bestätigt: Mittels eines sehr leise geäußerten „tja“ (Z. 009) tut sie ihr Bedauern ob der Tatsache kund, dass es sich ganz offensichtlich um eine schlechte Leistung des Kindes handelt, und liefert damit eine „Verstehensdokumentation“ (Deppermann/Schmitt 2009) des Gesagten. Sie verdeutlicht also, dass sie in der Lage ist, das von der Lehrkraft nicht Explizierte zu inferieren. (Günthner/Wegner 2017, S. 40)
Zweifelsohne ist die Analyse alles andere als unplausibel. Aber ebenso zweifelsohne ist sie alles andere als methodisch abgesichert. Woher will man als Analysierende wissen, dass M hier mit dem leisen tja Bedauern ausdrückt (i. Ü. versteckt sich auch hier die SAT: BEDAUERN AUSDRÜCKEN ist ein expressiver Sprechakt par excellence)? Wie sollen SchülerInnen oder auch Studierende zu dieser Analyse gelangen können? Das gilt nicht nur hier. Auch die Frage, ob M ein Anliegen hat, darf gerade im Hinblick auf den für Eltern sicher nicht immer präferierten Gesprächstyp Sprechstundengespräch wohl noch einmal neu gestellt werden: Hat M ein Anliegen oder muss sich M irgendetwas einfallen lassen nach der (auf mich beim Lesen, aber nicht unbedingt auch auf M in der Interaktion krude wirkenden) Frage in 001, um nicht nichts zu sagen? Dann hat sie kein Anliegen, sondern sie wurde dazu gedrängt, sich eines einfallen zu lassen, damit das Gespräch weitergehen kann (eine alternative Variante wäre ja, dass L einfach erst einmal alles sagt, was aus L’s Sicht wichtig wäre zu wissen über Jessi und ihre schulischen Leistungen). Noch einmal: Diese Analyse ist plausibel, aber sie ist nicht methodisch transparent und genau das könnte ein Problem für SchülerInnen und Studierende sein oder werden. Das trifft auch auf die GA-Analyse als Verstehensdokumentation zu. Wie kommt man zu der Analyse, dass sie in der Lage ist, das nicht Gesagte inhaltlich zu inferieren? Woher kommt die (bei SchülerInnen und Studierenden ja nicht vorauszusetzende) Sicherheit bei diesen Funktionszuschreibungen? Man kann dies auch anders formulieren: Hier werden Funktionen auf der Basis der gut geschulten Intuition professioneller Analysierender zugeschrieben, ohne Rechenschaft darüber abzulegen, wie man das macht. Empirisch ist diese Analyse hier an der Stelle nur deshalb, weil sie sich auf erhobene Daten bezieht. Nicht aber etwa deswegen, weil sie methodisch mit diesen Daten transparent umgeht. Das ist nicht zu verteufeln, aber dann ist auch nicht zu verteufeln, wenn die SAT überlegt, was ein Vorwurf sein könnte. Und – das werde ich weiter unten vorschlagen – man kann diese beiden Zugriffe auch als aufeinander abstimmbare komplementäre Methoden kombinieren.
Ich möchte nicht dahingehend missverstanden werden, die Günthner’schen Beschreibungen ganz generell für verfehlt zu halten. Ganz im Gegenteil. Ihre Analysen zeichnen sich in der Regel durch eine wünschenswerte Klarheit aus, durch den Willen zur adäquaten und auch explizit reflektierten Beschreibung natürlichsprachlicher Daten aller Art. So schreibt sie in einer früheren Arbeit zu Vorwurfshandlungen im Rahmen der Frage, wie man Vorwurfshandlungen überhaupt findet in den Daten:
Sich bei der Identifikation von Vorwurfspassagen auf jene Sequenzen zu konzentrieren, die von Teilnehmenden explizit als „Vorwurf“ bezeichnet werden [also sog. Ethnokategorien; Anmerkung des Verfassers], erweist sich als ungenügend, da zum einen nur in wenigen Fällen Vorwürfe explizit als solche markiert werden, und zum anderen […] Interagierende sich gelegentlich bei der Zuordnung einer „Äußerung“ als „Vorwurf“ nicht einig sind, bzw. gelegentlich ihre Äußerungen mit „das ist jetzt kein Vorwurf, aber …“ einführen, doch diese vom Gegenüber als Vorwurf interpretiert und behandelt werden. Folglich ist es unumgänglich, zunächst einmal über einen Vorbegriff von „Vorwurf“ sämtliche untersuchungsrelevante Sequenzen aus dem Datenmaterial herauszufiltern. Da dieser Vorbegriff im Fortgang der Untersuchung durch empirisch begründete Bestimmungen ersetzt wird, genügt als Vorbegriff eine alltagssprachliche Bestimmung, wie „Kritik am Verhalten einer anwesenden Person“. (Günthner 2000, S. 52)
Wahrscheinlich wird man sich recht schnell darauf einigen können, dass nicht jede Kritik am Verhalten einer anwesenden Person ein Vorwurf sein muss. Man wird also – wenn man mit dem Versprechen der empirisch begründeten Bestimmungen ernst macht – zu einer engeren Fassung des Vorwurfsbegriffs gelangen müssen. Der eigentliche Punkt ist: Wenn man Vorwurf durch ‚Kritik am Verhalten einer anwesenden Person‘ bestimmt, muss man – sonst kann diese als alltagssprachlich hingestellte Bestimmung nicht funktionieren – auch sicher sein können, was eine Kritik ist (und natürlich auch, was genau alles als Verhalten gilt, in welcher Form diese Person anwesend sein muss usw.). Und je mehr man sich mit diesem alltagssprachlichen Vorwurfsbegriff beschäftigt, umso differenzierter wird die dann klar sprechakttheoretische Arbeit – man wird hier also von einem sprechakttheoretischen Fundament sprechen können, das gelegt werden müsste. Das Problem nun ist, dass dafür kaum Operationalisierungen vorliegen. Schauen wir uns ergänzend einen Transkriptausschnitt mit Analysebemerkungen dazu aus Günthner (2000) an (das erste längere Analysebeispiel in dem Buch):
Abb. 3:
Transkriptausschnitt und Analysebemerkungen dazu (Scan-Zitat aus Günthner 2000, S. 75)
Wie kommt man zu der Analyse, dass in Z. 23–25 ein Vorwurf, also eine Kritik am Verhalten einer anwesenden Person vorliegt? Die anwesende Person ist du, also die angeredete Clara, ok. Das fragliche Verhalten ist hast … nichts gesagt, ok. Aber wo ist die Kritik? Hier spielen zwei Analyseressourcen eine Rolle: erstens das intuitive Verständnis der Analysierenden und zweitens das Wissen (und eigentlich auch Verstehen), dass zum Vollzug von Vorwurfshandlungen warum-Fragen (die in der genannten Schrift dann folgend auch eine wichtige Rolle spielen) und bestimmte Partikeln (hier denn2) anzusetzen sind – also stabile Vorstellungen über Realisierungsmöglichkeiten bestimmter Sprechakte, über illokutionäre Indikatoren. Man kann Z. 23–25 ansonsten auch sehr gut (und das heißt: an der wahrnehmbaren Oberfläche) als Begründungsfrage ansehen, auf die es im i. Ü. ja auch die – aufgrund konditionaler Relevanz erwartbare – begründende Antwort gibt: Clara nennt den fraglichen Grund, warum sie nichts gesagt hat und markiert dies auch deutlich mittels eines selbstständigen weil-VL-Satzes in Z. 26. Dass dies eine Entschuldigung sei, die die Interpretation der warum-Äußerung als Vorwurf verdeutliche, ist also ebenfalls nicht methodisch eingelöst. Auch hier gilt: Die Analyse ist nicht unplausibel (allerdings könnte es sich auch gut um ein inszeniertes Vorwurf-Entschuldigungs-Spiel Babs gegenüber handeln). Aber sie kommt eben auch nicht ohne die gezielt eingesetzte Intuition der Analysierenden aus, die hier – und zwar letztlich unabhängig von etwaigen Aufzeigehandlungen der Interagierenden – etwas als Vorwurf verstehen (können/wollen).
Schauen wir als nächstes, ob sich die SAT in der FP (= Funktionalen Pragmatik) versteckt.
3.2 SAT in der FP? Ein Mikrobeispiel rund um die Ankündigung Die Frage ist …
In dem Aufsatz von Redder (2017) zur Diskursanalyse – handlungstheoretisch (so der Titel) werden zunächst die Tradition (Abschnitt 1) und die theoretische Basis (Abschnitt 2) behandelt. Man findet dort (hier schnipselartig zusammengestellt) ein paar Bezüge zu namhaften Größen, deren Ansätze die FP dann weiterentwickelt habe:
[…] revolutionäre Einsicht von John L. Austin […] der Ausdrucks- und Sprachpsychologe Karl Bühler […] Nach Austin ist besonders Speech Acts (1969) seines US-amerikanischen Schülers John R. Searle bekannt. […] Eine konsequente Fortführung der skizzierten handlungsanalytischen Ausführungen von Austin sowie Bühler liegt in der Funktionalen Pragmatik vor, einer durch Konrad Ehlich und Jochen Rehbein in den 1970’er Jahren begründeten Handlungstheorie von Sprache […]. Im Unterschied zu anderen pragmatischen oder diskursanalytischen Ansätzen bleibt die Illokution als eine der wesentlichen Dimensionen sprachlichen Handelns erhalten und wird im komplexen interaktiven Handeln als sprachliche Wirklichkeit rekonstruiert. Sprache hat nämlich ihre Existenzform in der konkreten sprachlichen Handlungspraxis, genuin im mündlichen Diskurs. (Redder 2017, S. 21f.)
Auch wenn sich hier nicht alle Dinge sogleich erschließen (das betrifft beispielsweise den genauen Verknüpfungssinn des Konnektors nämlich im letzten Satz), so ist eines in Bezug auf die Namen sicher auffällig: Aus Austin+Bühler+Searle als Tradition begründende Ahnengemeinschaft wird wenig später Austin+Bühler. Die Frage ist: Wo ist Searle geblieben? Dass dies nicht unbedingt ein bloß textstilistisches Kürzen oder eine Unachtsamkeit sein muss, wird klar, wenn man den folgenden abgrenzenden Satz zur Kenntnis nimmt:
Verglichen mit Austins rechtspraktisch angeregten Überlegungen zur Interaktion betreibt er [d.i. Searle; d. Verf.], stimuliert durch sprechhandlungsbezeichnende Verben, eine Sprechhandlungssemantik. (Redder 2017, S. 21)
Auch wenn nicht unbedingt sofort klar sein dürfte, was genau eine Sprechhandlungssemantik sein soll (was ist die Semantik einer Sprechhandlung bspw. im Unterschied zu einer Äußerungssemantik oder einer Semantik sprechhandlungsbezeichnender Ausdrücke?), so wird hier aber klar: Searle hat mehr mit Semantik zu tun, wohingegen Austin und Bühler eher die eigentlichen Ahnherren für eine – mal ad-hoc-gebildet – Sprechhandlungspragmatik sind. Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass sich Searle eher mit der Bedeutung von Ausdrücken als mit Interaktionen beschäftigt (was richtig ist und auch einen der wichtigsten Pfeiler sprechakttheoretischer Beschreibungsansätze darstellt), wohingegen Austin und Bühler mehr auf den Gebrauch abzielen (wenngleich sie natürlich auch nicht Sprachgebrauch i. e. S. untersuchen).
Betrachten wir auch hier ein Beispiel (es handelt sich um „einen mehrsprachigen Ausschnitt aus einer unterrichtsexternen Aufgabenstellung an eine Mathematikfördergruppe des 7. Jahrgangs im Zuge einer Interventionsstudie“ (Redder 2017, S. 28)):
Abb. 4:
Beispielausschnitt aus dem Diskursausschnitt B1 in Redder (2017, S. 29)
Redder schreibt dazu:
Die mündlich formulierte Aufgabenstellung von FLMC erfolgt in Segment22 #131. Bei differenzierter, propositionaler und illokutiver Betrachtung muss man die Äußerung in zwei Teilsegmente zerlegen, nämlich in die ‚Ankündigung‘ (Rehbein 1981)23 („Sorunuz şu:“) und die ‚Aufgabenstellung‘ im engeren Sinne. Insofern erfolgt ein diskursiv sorgfältig abgesicherter Einstieg in das Handlungsmuster ‚Aufgabenstellen-Aufgabenlösen‘. […] Im Diskursausschnitt (B1) wird das Muster einer ‚Erläuterung‘ (Bührig 1996)24 initiiert, um ein zentrales propositionales Element der Aufgabenstellung, den Ausdruck ‚zar‘, im gemeinsamen Diskurswissen abzusichern (#132: […]).
[Die Fußnoten dazu lauten:]
| (22) | Hier liegt eine erste grobe, digital unterstützte Segmentierung im Sinne von Rehbein et al. (2005) vor. |
| (23) | Eine Ankündigung dient der Synchronisierung von Handlungsplänen und Sicherung kooperativer Handlungsbereitschaft des Interaktanten. |
| (24) | Mittels einer Erläuterung wird so viel Wissen für einen Hörer nachgeliefert, wie dieser für die gemeinsame, verständige Diskursfortführung benötigt. Die mentale Antizipation des unzureichenden H-Wissens durch S wird hier in Form einer Frage verbalisiert, sodass eine diskursive Bearbeitung erfolgt. (Redder 2017, S. 30) |
Die spannende Frage (die auch SchülerInnen und Studierenden zugetraut werden dürfte): Wie betrachte ich das Segment #131 differenziert, propositional und illokutiv? Und was kommt dabei raus? Das Transkript selbst legt eine Interpretation dieser Stelle bereits nahe, nämlich die, dass es sich bei Sorunuz şu: um eine einen neuen Satz beginnende Einheit handelt, die aber – und das zeigt der Doppelpunkt an – dem restlichen Satz gegenübergestellt ist. In der deutschen Übersetzung handelt es sich dabei um einen valenziell unvollständigen Satz, bei dem nur das Prädikativ zu der Kopula realisiert ist (zusammen: die Frage sein) und das Subjekt fehlt (also: Was ist denn nun die Frage?). Dadurch wird syntaktisch eine Erwartungshaltung aufgebaut (mit Auer: eine Projektion eröffnet), die der restliche Satz dann auch einlöst (es folgt das satzförmige Subjekt), das durch die W-Fragesatzform zudem propositional direkt an Frage anschließt. Vielleicht ließe sich eine solche Beschreibung zumindest als differenziert betrachten. Nun charakterisiert Redder diese Stelle mit Rehbein (1981) als Ankündigung und liefert dazu in Fußnote 23 eine Definition, die auf Sprachplanungs- / Sprachproduktionsprozesse abzielt (Auer (2000): Projektion, Günthner (2008): Projektorkonstruktion). Von einer Ankündigung zu reden, ist sowohl alltagssprachlich als auch sprechakttheoretisch nicht ganz unproblematisch oder zumindest auf den ersten Blick irritierend1, weil es sich hier ja um die Funktionszuschreibung zu einer Einheit beim Aufbau einer syntaktischen Konstruktion handelt und nicht um eine durch eine sprachliche Äußerung vollzogene eigenständige Handlung. Um Sprechhandlung sein zu können, bedürfte es schon einer potenziell selbstständigen funktionalen Einheit (vgl. Fiehler 2016, S. 1240–1243). Was Redder hier im Blick hat, ist in der Systematik Fiehlers eine projizierende funktionale Einheit. Insofern man die Ankündigung als Ankündigung der gleich folgenden Frage versteht, kann sie zwar als illokutionärer Indikator (als Handlungsverdeutlichung) angesehen werden. Der Operator zeigt dann die Illokution des Ganzen an, ist selbst aber nicht eine separat durch Ankündigung zu erfassende Sprechhandlung auf derselben Ebene. Innerhalb der FP-Methodik, sowohl die sprachlichen Oberflächen als auch die mit ihnen verbundenen Handlungsabfolgen funktional bis zu den allerkleinsten Einheiten zu zerlegen, macht es natürlich Sinn, eine solche Funktion zu definieren und durch einen Terminus wie Ankündigung greifbar werden zu lassen. Dieser Terminus aber – und das ist dann doch etwas problematisch – sieht so aus, als ließe er sich an sprechakttheoretische Beschreibungen andocken (die sich ja gerade darum kümmern, was ANKÜNDIGUNGEN sind), was aber nicht der Fall ist. Und in der Tat ist die Fußnote 23 ja überhaupt nicht auf Sprechaktbeschreibungen bezogen. An die oben im Zitat erwähnte Bührig’sche Erläuterung ließen sich ähnlich kritische Bemerkungen anschließen.
Auch hier gilt wieder: Die Beschreibungen sind alles andere als unplausibel. Sie beziehen sich auf die sprachliche Oberfläche und sind bemüht, alles funktional zu erfassen, wobei größere Einheiten immer weiter untergliedert werden, bis man bei den kleinsten Einheiten angelangt ist. Nur hat das mit sprechakttheoretischen Beschreibungen recht wenig zu tun. Insbesondere sind die situational verankerbaren Gelingensbedingungen als methodologischer Beschreibungskern suspendiert.2 Eine Berufung auf die Sprechakttheorie schlägt hier also fehl. FP betreibt funktionale Gesprochene-Sprache-Forschung und hat einen eher – wenn man das so sagen darf – technischen Handlungsbegriff. Mit der Sichtweise auf verbale Kommunikation als soziale Arbeit hat die FP zudem auch ein von dem der GA verschiedenes Erkenntnisinteresse. Letztere dockt ja eher an soziologische und sozialphilosophische Strömungen an, wohingegen die FP sich gern auf musterhafte, ritualisierte Handlungsabläufe im Rahmen gesellschaftlich wiederkehrender Handlungsbedürfnisse stürzt3 (und nicht zuletzt deshalb u.a. auch stark an Formen institutioneller Kommunikation interessiert ist). Die Stoßrichtung könnte kurz so erfasst werden: Was macht man alles (für gewöhnlich oder in diesem Fall), wenn man sprachlich handelnd das Muster X zur Abarbeitung des übergeordneten Musters Y realisiert?
3.3 SAT in Satztypen? Ein Makrobeispiel rund um Wünschen und Exklamationen
Der Titel des DU-Beitrags von d’Avis (2019) Satztyp und Illokution verspricht SAT-haltige Inhalte. Überhaupt ist die Integration sprechakttheoretischer Funktionszuschreibungen in die funktionale Beschreibung von Formen und Typen von Sätzen ein Schauplatz grammatisch wohlwollender Vereinnahmung.1 Es geht hier einerseits um den grammatisch wohlplatzierten Einbau sprechakttheoretischer Komponenten bei der formalen Rekonstruktion von hierarchisch strukturierten Satz- und Äußerungsbedeutungen, wie etwa schon Bierwisch (1979) einzelsprechaktübergreifend eine Komponente des kommunikativen Sinns in seine satz- bzw. äußerungssemantische Formel eingebaut hatte, die in Schwarz-Friesel/Chur (2014, S. 33) folgendermaßen wiedergegeben wird (mit „ct“ = ‚Kontext‘, „m“ = ‚Bedeutung (meaning)‘, „ias“ = Interaktionssituation und „ks“ = ‚kommunikativer Sinn‘):
(((äuß(phon,syn, sem))ct,m)ias,ks)
Andererseits steht aber auch die sich von alters her in den Bezeichnungen für Satztypen niederschlagende Funktionszuschreibung zu Satztypen auf dem Programm. Letzteres verfolgt d’Avis (2019). Für die Zwecke des DU-Aufsatzes geht d’Avis von Folgendem aus – eine allerdings durchaus gewagte Vermutung:
Der intuitive Zugang zu dem, was ein Sprecher mit der Äußerung eines Satzes tut, ist sicher für Schülerinnen und Schüler etwas leichter als die Beschreibung formaler Eigenschaften der zugrundeliegenden Sätze. (d’Avis 2019, S. 30)
Hieraus gewinnt d’Avis wohl die Berechtigung, sich zunächst (und intensiver) mit Satztypen zu beschäftigen und dann (weniger intensiv) mit Sprechaktklassen. Er unterscheidet zunächst topologisch die drei verschiedenen Verbstellungstypen und reichert diese um weitere Kategorien (etwa: das Vorhandensein einer w-Phrase im Vorfeld, der Modus des Verbs, der Tonhöhenverlauf, das Vorhandensein bestimmter Subjunktionen und Partikeln usw.) an und gelangt so zu einer Differenzierung in die Satztypen: Deklarativsatz, Interrogativsatz, Imperativsatz, Optativsatz und Exklamativsatz (mit einigen wenigen weiteren Unterteilungen wie z.B. V1- vs. ob-VL- vs. w-V2- vs. w-VL-Interrogativsatz oder Imperativsatz der 2. Pers. vs. Höflichkeitsimperativsatz vs. dass-VL-Imperativsatz oder w-Eklamativsatz vs. dass-VL-Exklamativsatz). Im Bereich der Sprechakte referiert d’Avis knapp die fünf Searle’schen Illokutionsklassen und kommt dann zum Zusammenhang zwischen beidem, was nicht nur schuldidaktische, sondern auch ganz allgemein spracherwerbsrelevante Aspekte hat:
Das Ziel des Spracherwerbs können wir in diesem Zusammenhang also so formulieren, dass Sprachlerner lernen, welche Satztypen zur Realisierung eines bestimmten Sprechaktes geeignet sind. Eine Defaultbeziehung können wir damit auch dadurch beschreiben, dass wir uns fragen, welchen Satztyp man typischerweise wählt, um einen bestimmten Sprechakt zu vollziehen. (d’Avis 2019, S. 32)
Dabei kommt er dann zu folgenden Zusammenhängen: assertive Illokution und Deklarativsatz (und erfragend Interrogativsatz), direktive Illokution und Imperativsatz, Expressiv und Optativsatz sowie Exklamativsatz. Schauen wir uns die Beschreibungen zu den letzten beiden Typen etwas genauer an (die zu den Assertiva und Direktiva funktionieren genauso):
![]() | ![]() |
Abb. 5:
Scanzitat (mit handschriftlichen Markierungen) aus d’Avis (2019, S. 33)
Als SprechakttheoretikerIn ist man zunächst erstaunt über den Sprechakt des Wünschens. Man würde eher sagen wollen, dass wünschen wohl ‚einen Wunsch haben (und diesen evtl. auch äußern)‘ o.Ä. bedeutet, wobei Wünsche also ganz klar intentionale (= auf Weltsachverhalte oder Vorgänge/Handlungen usw. gerichtete) Zustände sind, die als solche Aufrichtigkeitsbedingungen für bestimmte Illokutionen sind (etwa für direktive). Aber ein Wunsch als solcher ist erstens keine Emotion (deswegen dürfte auch der Ausdruck eines Wunsches kein expressiver Sprechakt sein) und meines Erachtens dürfte es sich hier zweitens auch nicht um einen ausgedrückten Wunsch handeln, sondern eher um Bedauern, dass etwas nicht ist.2 Wenn man allerdings optativ übersetzt, landet man bei ‚einen Wunsch ausdrückend‘ und man sieht: Hier ist ein sehr eng gestellter Zirkel am Werk. Wunsch äußern = Benutzen von Optativsätzen und Benutzen von Optativsätzen = Vorliegen eines Sprechaktes des Wünschens. Während man beim Wünschen als einem potenziellen expressiven Sprechakt vielleicht noch an die (traditionell-grammatisch ja bereits gut erfassten) irrealen Verwendungen denken kann, scheint mir das bei dem noch kürzer gezirkelten Pärchen Sprechakt Exklamation und Exklamativsatz noch schwieriger zu sein – ich spare mir hier weitere Ausführungen und verweise nur ganz grundlegend auf die Figur der petitio principii.
Was hier an den Formulierungen des Typs Ein Sprechakt XY liegt vor, wenn Satztyp Z deutlich wird, das ist der theoretisch unbefangene (und auch wenig nützliche) Einbezug von Illokutionen (oder das, was man für solche hält). Die Beschreibungen der Sprechakttypen, für die dann typischerweise Satztypen verwendet werden (können), sind paradoxerweise gar nicht an den Beschreibungen von Sprechakttypen orientiert, sondern anders herum: sie gehen von Satztypen aus. Es gibt Imperativsätze und beim Vollzug direktiver Sprechakte bedient man sich typischerweise derer, es gibt Deklarativsätze und beim Vollzug assertiver Sprechakte bedient man sich typischerweise derer usw. Die Richtung ist also: Was haben Satztypen mit Illokutionen zu tun? (so geht d’Avis vor) und nicht: Was haben Illokutionen mit Satztypen zu tun? (so beschreibt d’Avis aber etwa das oben erwähnte und theoretisch zu rekonstruierende Ziel des Spracherwerbs). Beide Richtungen haben ihre Berechtigung, aber man muss sich klar darüber sein, welche man wofür einschlägt. Hier fällt man zudem hinter die gut etablierte Erkenntnis zurück, dass Satztypen ein und ein mal mehr und mal weniger guter Indikator für den Vollzug von Sprechakttypen sind – mehr nicht. Es ist kein definierendes Merkmal eines direktiven Sprechakts, dass man einen Imperativsatz äußert, und erst recht kein definierendes Merkmal eines assertiven Sprechakts, dass man einen Deklarativsatz äußert (so aber formuliert es d’Avis), sondern der Satztyp ist zum Vollzug eines illokutionären Aktes geeignet (aber nicht notwendig) und beim Vollzug eines illokutionären Aktes kann man sich des einen bedienen (muss es aber nicht). Auch hier steckt in den diesmal aber vergeblichen SAT-Beschreibungen also wenig SAT.
3.4 SAT in der Didaktik? Ein Anriss
Die Hallenser KollegInnen Matthias Ballod und Sarah Stumpf bringen die SAT an zwei zentralen didaktischen Punkten, dort allerdings lediglich programmatisch, ins Spiel:
Das Wissen, warum kommunikative Prozesse gelingen oder scheitern, kann aus einer sprechakttheoretischen Perspektive vermittelt werden. […]
Das besondere Potenzial der Pragmatik liegt darin, dass durch pragmatische Kerntheorien – wie z.B. die Sprechakttheorie – die Dichotomie zwischen Sprach- und Literaturdidaktik überwindbar wird und Deutschdidaktik eine einheitliche Zieldimension erfährt. (Ballod/Stumpf 2019, S. 84f.)
Doch bevor das gelingen kann, muss die SAT eines noch verstärkt unter Beweis stellen: ihre Nützlichkeit und Praktikabilität beim Analyseeinsatz. Darum muss es in der nächsten Zeit gehen: SAT fit machen für die adäquate Analyse natürlichsprachlicher Daten.
3.5 Alle Tiere sind schon da – ein kurzes Resümee
Vielleicht kann man zunächst zwei Dinge festhalten: Einerseits gibt es SAT-Einbezüge, ohne dass man sich klar darüber ist, hier SAT einzubeziehen (und es auch wohl ablehnen würde; so bei der GA und der IL), andererseits gibt es weit von SAT wegführende Weiterentwicklungen, bei denen die SAT im Grunde verlorengeht (so bei der FP), und SAT-Einbezüge, die keine sind (so bei den Satztypen des unter 3.3 rezipierten Ansatzes). Insbesondere hinsichtlich der unbemerkten oder/und ungewollten SAT-Einbezüge in der GA und IL1 möchte ich an dieser Stelle mittels der erneuten Wiedergabe eines Schaubildes aus Staffeldt (2014) dafür plädieren, hier keine sich ausschließenden alternativen Zugänge zur funktionalen Analyse zu sehen. Vielmehr scheint es mir vorrangig eine Frage des unterschiedlichen Startpunktes zu sein. Man kann aber beides auch als ineinandergreifend modellieren und erhält auf diese Weise eine kreislaufartige Spirale funktional orientierter Erkenntnisgewinnung (s. Abb 6). Etwas zugespitzt kann man die komplementären Zugänge auch so charakterisieren:
| GA/IL(Ausgangspunkt: eher Formen) | SAT(Ausgangspunkt: eher Funktionen) |
| Welche strukturell beschreibbaren Muster zeigen sich im Sprachgebrauch?Welche Funktionen können diesen zugeordnet werden?Grundfrage könnte sein: Was meinst du, wozu dient dieses Muster in der Interaktion? | Welche sprachlichen Handlungen können angenommen werden?Wie werden sprachliche Handlungen realisiert und in Realisierungen als diese indiziert?Grundfrage könnte sein: Was ist für dich alles ein xy und was nicht mehr? |
Tab. 1:
Grundlegende methodische Weichenstellungen für GA/IL und SAT (vergröbert)
Abb. 6:
Startpunkte für SAT und GA im spiralartigen Kreislauf einer letztlich vielleicht gemeinsamen Methode zur funktionalen Beschreibung von Sprachvorkommen – Scanzitat aus Staffeldt (2014, S. 112)
4 Dritter Akt: Die Schlange und der Drehwurm
Zum Abschluss sei – in aller Kürze, der Aufsatz ist bis hierher ja nun schon lang genug eigentlich – noch auf eine nicht nur wissenschaftsgeschichtliche Kuriosität eingegangen, die noch einmal, diesmal aber von ganz anderer Seite kommend deutlich macht, dass SAT-Einbezüge unbemerkte Wiedereinbezüge sein können, und auch, dass SAT-Orientierungen weder unnütz noch methodisch verstaubt oder gegenstandsunangemessen sein müssen.
Vor 44 Jahren haben Gerd Fritz und Franz Hundsnurscher einen Aufsatz veröffentlicht, in dem sie sich mit den verschiedenen Fortsetzungsmöglichkeiten nach einem VORWURF im ersten Zug in einer Interaktionssequenz befasst haben (was man in der GA wohl konditionale Relevanz genannt hat und nennen würde). Es war dies einer der ersten Schritte1 von einer einzelsprechaktbezogenen SAT hin zu einer Dialoganalyse, die sich mit Sequenzen von aufeinander bezogenen Sprechakten beschäftigt (vgl. Fritz/Hundsnurscher 1975). Dort sind sowohl mögliche Sprechaktfortsetzungen im zweiten und dritten Zug skizziert als auch Beispiele für die Vollzüge aller Sprechakte der ersten, zweiten oder dritten Position angegeben. Diese ausgedachten Beispielformulierungen sind es, die eine GA/IL-Angriffszielscheibe abgeben. Es sind eben konstruierte, interaktional vereinzelte Beispiele, die genau danach klingen, ausgedacht zu sein. Befund: Empiriedefizit. Es sei – zur augenfälligen Verdeutlichung – nur eines der vielen Beispiele zum Vollzug von Vorwürfen herausgegriffen, nämlich das erste:
(3) Du hast mich angelogen!
Nun ist es so, dass vor einigen Jahren (in erster Auflage 2015)
eine erste Konkretisierung der Vorschläge des Europarats zur Beschreibung der sechs Niveaustufen der Sprachbeherrschung, wie sie im „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ vorgestellt werden“ (Glaboniat et al. 2017, S. 5),
vorgelegt wurde. Hier sind verdienstvollerweise auch diverse Sprachhandlungen (Niveau A1 bis B2) enthalten, auf die man durch Nutzung der mitgelieferten Datenbank-CD zugreifen kann. In der Gruppe Beurteilen von Zuständen, Ereignissen, Handlungen findet man auch Vorwürfe machen, beschuldigen. Und hier sind – ganz dem sprechakttheoretischen Kernanliegen entsprechend, ohne dass man sich auf SAT hier bezöge – auch Vorschläge für musterhafte Formulierungen und schließlich ganz konkrete einzelne Formulierungen vorzufinden. Aus der Mustergruppe Sie haben „x“ kaputtgemacht sei als Beispiel – zur augenfälligen Verdeutlichung – herausgegriffen:
(4) Sie haben nicht aufgepasst und den Kopierer kaputtgemacht.
Meiner Einschätzung nach müsste auch dieser Beleg genügend Angriffsfläche bieten. Die Beispielformulierung ist deutlich als kontextlos ausgedachte zu brandmarken (nach meinem Dafürhalten ‚noch schlimmer‘ als das erwähnte Hundsnurscher-Beispiel, das noch halbwegs sprachrealistisch sein dürfte). Und wieder heißt der klare Befund: Empiriedefizit.
Nur: Auf diesen letzteren Ansatz kommt Joachim Scharloth auf der IDS-Jahrestagung 2015 folgendermaßen zu sprechen. Im Rahmen der von ihm vorgestellten Entwicklung einer computergenerierten Mensch-Maschine-Trost-Kommunikation (also Computerprogramme als tröstende Interaktanten)
wird auf eine Taxonomie von Sprachhandlungen zurückgegriffen, die für handlungstheoretisch fundierte Ansätze im Bereich Deutsch als Fremdsprache entwickelt wurde (Glaboniat et al. 2015). (Scharloth 2016, S. 325)
Es gibt hier also das Bedürfnis, sprachlernende Programme mit Daten zu füttern, damit sie auf sprachliche Ressourcen zurückgreifen können. Als solche Daten eignen sich aus funktionaler Perspektive ganz hervorragend Beispiele für den Vollzug von Sprechakten. Damit sind zumindest Bedürfnisse aus der Computerlinguistik und aus dem Sprachlehrbereich genannt, die in den SAT-Kernbereich hineinreichen. Was den computerlinguistischen Rückgriff auf Vollzugsformulierungen angeht, lässt sich abschließend sagen: Wenn es nicht im ersten Anlauf klappt, dann vielleicht 44 Jahre später im zweiten. Oder noch später. Einstweilen kann man sich als SAT’ler beruhigend zurufen: SATT bin ich noch lange nicht.
Literatur
Auer, Peter (2000): On line-Syntax – oder: Was es bedeuten könnte, die Zeitlichkeit der mündlichen Sprache ernst zu nehmen. In: Sprache und Literatur 85 (Themenheft: Die Medialität der Gesprochenen Sprache), S. 43–56.
Austin, John L. (1986 [1961]): Ein Plädoyer für Entschuldigungen. In: ders.: Gesammelte philo-sophische Aufsätze. Übers. u. hrsg. v. Joachim Schulte. Stuttgart: Reclam. S. 229–268.
Ballod, Matthias/Stumpf, Sarah (2019): Sprachhandlungskompetenz. In: Liedtke, Frank/Wassermann, Marvin (Hg.): Sprachliches Handeln und Pragmadidaktik. (= Der Deutschunterricht; 1/LXXI). S. 75–86.
Bierwisch, Manfred (1979): Wörtliche Bedeutung – eine pragmatische Gretchenfrage. In: Grewendorf, Günther (Hg.): Sprechakttheorie und Semantik. Frankfurt: Suhrkamp. S. 119–148.
d’Avis, Franz (2019): Satztyp und Illokution. In: Liedtke, Frank/Wassermann, Marvin (Hg.): Sprachliches Handeln und Pragmadidaktik. (= Der Deutschunterricht; 1/LXXI). S. 24–35.
DGW = Dudenredaktion (Hg.) (42012): Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Mannheim. (Ausgabe auf CD-Rom).
Engel, Ulrich (22009): Deutsche Grammatik. Neubearbeitung. München: iudicium.
Fiehler, Reinhard (92016): Gesprochene Sprache. In: Wöllstein, Angelika/Dudenredaktion (Hg.): Die Grammatik. Unentbehrlich für richtiges Deutsch. Berlin: Dudenverlag. S. 1181–1260.
Fritz, Gerd/Hundsnurscher, Franz (1975): Sprechaktsequenzen. Überlegungen zur Vowurf/Rechtfertigung-Interaktion. In: Der Deutschunterricht 2 (27), S. 81–103.
Glaboniat, Manuela/Müller, Martin/Rusch, Paul/Schmitz, Helen/Wertenschlag, Lukas (22017): Profile deutsch. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen. Stuttgart: Klett. [mit CD-Rom].
Günthner, Susanne (2000): Vorwurfsaktivitäten in der Alltagsinteraktion. Grammatische, prosodische, rhetorisch-stilistische und interaktive Verfahren bei der Konstitution kommunikativer Muster und Gattungen. Tübingen: Niemeyer.
Günthner, Susanne (2008): „die Sache ist …“: eine Projektor-Konstruktion im gesprochenen Deutsch. In: Zeitschrift für Sprachwissenschaft 27 (1), S. 39–71.
Günthner, Susanne/Wegner, Lars (2017): Der konversationsanalytische Ansatz. In: Niehr, Thomas/Schlobinski, Peter (Hg.): Diskursanalyse(n). (= Der Deutschunterricht; 6/LXIX). S. 35–43.
Harras, Gisela/Winkler, Edeltraud /Erb, Sabine/Proost, Kristel (2004, Teil 1) und Harras, Gisela/Proost, Kristel/Winkler, Edeltraud (2007, Teil 2): Handbuch deutscher Kommunikationsverben. Teil 1: Wörterbuch. Teil 2: Lexikalische Strukturen. Berlin/New York: de Gruyter.
HDKV = Harras et al. (2004)
Helbig, Gerhard (1988): Lexikon deutscher Partikeln. Leipzig: Enzyklopädie.
Imo, Wolfgang/Fladrich, Marcel (2019): Mobile Messengerkommunikation als Gegenstand des Deutschunterrichts. In: Liedtke, Frank/Wassermann, Marvin (Hg.): Sprachliches Handeln und Pragmadidaktik. (= Der Deutschunterricht; 1/LXXI). S. 55–64.
Hundsnurscher, Franz (1993): Streitspezifische Sprechakte: Vorwerfen, Insistieren, Beschimpfen. In: Protosoziologie 4 (1993), S. 140–150.
Kiesendahl, Jana (2011): Status und Kommunikation. Ein Vergleich von Sprechhandlungen in universitären E-Mails und Sprechstundengesprächen. Berlin: Schmidt.
Kindt, Walther (2010): Irrtümer und andere Defizite in der Linguistik. Wissenschaftslogische Probleme als Hindernis für Erkenntnisfortschritte. Frankfurt a.M.: Lang.
Klein, Josef (2015): AUSWEICHEN und AUSWEICHEN KASCHIEREN. Multimodale Performanz, Framing-Kniffe und Publikumsresonanz. In: Girnth, Heiko/Michel, Sascha (Hg.): Polit-Talkshow. Interdisziplinäre Perspektiven auf ein multimodales Format. Stuttgart: ibidem. S. 239–283.
Krifka, Manfred (2004): Sprechakte und Satztypen (Online als PDF verfügbar unter: https://amor.cms.hu-berlin.de/~h2816i3x/Sprechakte2004.pdf).
Liedtke, Frank (2018): Sprechakttheorie. In: Liedtke, Frank/Tuchen, Astrid (Hg.): Handbuch Pragmatik. Stuttgart: Metzler. S. 29–40.
Liedtke, Frank/Wassermann, Marvin (Hg.) (2019): Sprachliches Handeln und Pragmadidaktik. (= Der Deutschunterricht; 1/LXXI).
Marten-Cleef, Susanne (1991): Gefühle ausdrücken. Die expressiven Sprechakte. Göppingen: Kümmerle.
Meibauer, Jörg (22001): Pragmatik. Tübingen: Stauffenburg.
Niehr, Thomas/Schlobinski, Peter (Hg.) (2017): Diskursanalyse(n). (= Der Deutschunterricht; 6/LXIX).
Rehbein, Jochen (1981): Announcing. On formulating plans. In: Coulmas, Florian (Hg.): Conversational routine. The Hague. S. 215–259.
Rolf, Eckard (1997): Illokutionäre Kräfte. Grundbegriffe der Illokutionslogik. Opladen: WdV.
Rosengren, Inger (Hg.) (1992/1993): Satz und Illokution. 2 Bände. Tübingen: Niemeyer.
Scharloth, Joachim (2016): Praktiken modellieren: Dialogmodellierung als Methode der Interaktionalen Linguistik. In: Deppermann, Arnulf/Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (Hg.): Sprachliche und kommunikative Praktiken. IDS-Jahrbuch 2015. Berlin/Boston: de Gruyter. S. 311–336
Schwarz-Friesel, Monika/Chur, Jeanette (62014): Semantik. Ein Arbeitsbuch. Tübingen: Narr.
Staffeldt, Sven (2014): Sprechakttheoretisch analysieren. In: Staffeldt, Sven/Hagemann, Jörg (Hg.): Pragmatiktheorien. Analysen im Vergleich. Tübingen: Stauffenburg. S. 105–148.
Stukenbrock, Anja (2013): Sprachliche Interaktion. In: Auer, Peter (Hg.): Sprachwissenschaft. Grammatik – Interaktion – Kognition. Stuttgart: Metzler. S. 217–259.
Tuchen, Astrid (2018): Methodologie der Pragmatik. In: Liedtke, Frank/Tuchen, Astrid (Hg.): Handbuch Pragmatik. Stuttgart: Metzler. S. 13–25.
Wagner, Klaus R. (2001): Pragmatik der deutschen Sprache. Frankfurt a. M.: Lang.
Vormoderne Sprechaktanalysen als Herausforderung für die moderne Sprechakttheorie
Simon Meier
Abstract: This contribution focusses on historical analyses of speech acts, that is theoretical reflections on speech speech acts like promises and threats, as they can be found in the works of premodern authors like Aquinas, Thomas Hobbes, Samuel Pufendorf and others. It is shown that some major traits of modern speech act theory, namely the formulation of felicity conditions, seems to be anticipated in the premodern analyses. However, there are differences, too: While modern speech act theory seeks to ground the rules and classification of speech acts in individual psychological states like preferences and interests, premodern analyses are oriented towards objective lawfulness. Thus, some presuppositions of modern speech act theory turn out to be historically bound and discursively shaped.
1 Einleitung
Die Sprechakttheorie ist von Beginn an mit einem dezidierten Anspruch auf Neuheit in Erscheinung getreten. Deutlich wird dies etwa in den berühmten ersten Sätzen der 1962 erstmals publizierten Harvard-Lectures von John L. Austin, in denen er in dezenter Beiläufigkeit die These formuliert, dass sich bislang noch niemand wirklich um das Phänomen des sprachlichen Handelns gekümmert habe:
The phenomenon to be discussed is very widespread and obvious, and it cannot fail to have been already noticed, at least here and there, by others. Yet I have not found attention paid to it specifically. (Austin 1962, S. 1)
In der sieben Jahre später von Searle (1969) vorgelegten Systematisierung der nun auch so genannten Sprechakttheorie wird dieser Neuheitsanspruch subtil fortgeschrieben, etwa durch den weitgehenden Verzicht auf Literaturverweise jenseits eines recht engen Kreises von Arbeiten der zeitgenössischen sprachanalytischen Philosophie. Auch in der Linguistik wurde und wird dieser Anspruch auf Neuheit dankbar aufgenommen. Die Sprechakttheorie wird typischerweise als Initialzündung der so genannten pragmatischen Wende gerahmt, nach der „Sprache […] nun nicht mehr ausschließlich als abstraktes System betrachtet, sondern im Hinblick auf ihre Gebrauchsbedingungen und als Instrument des Handelns untersucht“ (Stukenbrock 2013, S. 218, Hervorhebung vom Autor) wird. Endlich, so wird gerade auch in einführenden Darstellungen wie dieser vermittelt, verfügte man nun über eine Theorie, die es möglich macht, solche Phänomene wie Versprechen angemessen zu erfassen und etwa durch die Formulierung von Gelingensbedingungen adäquat zu beschreiben.
Eine Kehrseite dieser oft behaupteten, aber kaum je wirklich belegten Neuheit der Sprechakttheorie ist eine tendenziell ahistorische Grundhaltung in verschiedener Hinsicht. Zum einen scheint wenigstens die philosophisch orientierte Sprechakttheorie von einer überzeitlichen Stabilität von Sprechakten und ihrer Regeln auszugehen, wie es besonders deutlich etwa in Habermas’ (1971) Entwurf einer Universalpragmatik zum Ausdruck kommt. Zum anderen fällt eine wissenschaftshistorische Kurzsichtigkeit oder zumindest Indifferenz auf, die kaum weiter als bis zum Logischen Positivismus der 1920er und 1930er Jahre zurückblickt und zu der sich die Sprechakttheorie und die so genannte ordinary language philosophy insgesamt dann gerne als Gegenentwurf darstellen (vgl. Levinson 1983, S. 227).
Das wurde natürlich bald gesehen und kritisiert. Gegen die Universalitätsannahme von Sprechakten hat man auf die historische Wandelbarkeit sprachlicher Handlungen hingewiesen und für eine „historische Analyse von Sprechakten“ (Schlieben-Lange 1976) plädiert. In der bis heute lebendigen Historical Pragmatics (vgl. Jucker/Taavitsainen 2010) wird genau das zum Programm gemacht. In verschiedenen Forschungsarbeiten wurde gezeigt, wie sich etwa für bestimmte Sprechakte die Indikatoren der illokutionären Rolle wandeln und wie umgekehrt stabile sprachliche Formen zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche illokutionäre Kräfte haben (vgl. Jacobs/Jucker 1995, S. 13). Sprachgeschichte wird so als Sprachgebrauchsgeschichte beschreibbar und ganz im Sinne des Searle’schen Entwurfs analysierbar. Weitgehend unhinterfragt bleibt dabei aber die Sprechakttheorie selbst, die als gleichsam über der Zeit stehendes theoretisches Grundgerüst auf historische Sprechhandlungen projiziert wird.
Auch die wissenschaftshistorische Kurzsichtigkeit wurde bald korrigiert. Es wurde an wichtige Vorläufertheorien etwa bei Georg von der Gabelentz (vgl. Staffeldt 2014), Adolf Reinach (vgl. Burkhardt 1986) oder Erwin Koschmieder (1965) erinnert, die als Etappen einer Protopragmatik beschrieben werden können (vgl. Nerlich/Clarke 1996; Max 2018). Die pragmatische Wende erweist sich im Spiegel dieser Arbeiten mitnichten als jener plötzliche und radikale Bruch, als der sie üblicherweise dargestellt wird (vgl. Staffeldt 2014, S. 230).
Im vorliegenden Beitrag möchte ich diese Historisierungsbemühungen aufgreifen, aber auch weiterentwickeln, indem ich historische Sprechaktanalysen in den Blick nehme. Mit „historischen Sprechaktanalysen“ meine ich ausdrücklich nicht Analysen historischer Sprechhandlungen, wie sie typischerweise die Historical Pragmatics vornimmt, sondern theoretische Reflexionen über sprachliche Handlungen, wie ich sie in vormodernen Quellen finde und die es anders, als dies etwa Austin behauptet, eben sehr wohl gibt. Und zwar handelt es sich dabei weniger um abstrakte sprachtheoretische Entwürfe, wie sie in den Forschungen zur Protopragmatik beschrieben werden, sondern um ungleich konkretere Reflexionen über einzelne sprachliche Handlungen wie etwa das Versprechen, die Drohung, den Tadel oder das Verbieten, die sich gut mit neueren sprechakttheoretischen Analysen vergleichen lassen. Dabei werden sich einige Gemeinsamkeiten zeigen, aber natürlich auch Unterschiede. Gerade die Unterschiede werde ich zum Anlass nehmen, aus dem historischen Kontrast heraus nach zeitgebundenen, mentalitätsgeschichtlich deutbaren Prägungen der Sprechakttheorie Searle’scher Provenienz zu fragen, die durch den Universalitätsanspruch der Sprechakttheorie, sogar in ihrer Anwendung in der konventionellen Historical Pragmatics, meist verdeckt bleiben.
Dazu werde ich zunächst an zwei Fallbeispielen zeigen, wie solche historischen Sprechaktanalysen aussehen und welche Parallelen und Unterschiede zu modernen Sprechaktanalysen sich hier zeigen lassen (2). Davon ausgehend werde ich nach der Historizität der Sprechakttheorie fragen (3) und anschließend die Frage nach der Neuheit der Sprechakttheorie nochmals aufgreifen (4). In einem Ausblick werde ich schließlich diskutieren, welche Konsequenzen sich aus dem in den historischen Quellen ganz anders als heute darstellenden Verhältnis von Sprechen und Handeln für neuere Diskussionen um eine Theorie der Praktiken ergeben können (5).
2 Historische Sprechaktanalysen1
2.1 Das Versprechen
Am Beispiel des Versprechens, das auch Searle als Probefall für die Explizierung seiner Theorie wählt, lässt sich gut veranschaulichen, was ich hier als historische Sprechaktanalysen beschreiben möchte. Die philosophische Reflexion über das Versprechen hat eine lange Tradition (vgl. Habib 2018) und nimmt im Hochmittelalter bei Thomas von Aquin erstmals systematische Form an. In dessen Hauptwerk Summa theologica (ca. 1266–1273), also ziemlich genau 700 Jahre vor Searle, findet sich ein Kapitel (eine so genannte quaestio) zum Gelübde (votum) (vgl. Thomas von Aquin o.J.: II, 2, 88).1 Als Versprechen gegenüber Gott ist es für monastische Zusammenhänge höchst relevant, wird von Thomas von Aquin aber zunächst am Modell des Versprechens anderen Menschen gegenüber veranschaulicht.
Das Gelübde wird dabei definiert als ein Akt (actum) der Selbstverpflichtung durch ein Versprechen (per modum promissionis), das wiederum nur vermittelst Worten geschehen kann – eine Definition, die sich leicht an die in der Sprechakttheorie als Illokution begrifflich gefasste indem-Relation anschließen lässt: Indem man bestimmte Worte äußert, verpflichtet man sich. Weiterhin nimmt Thomas von Aquin eine Art Komponentenanalyse des Versprechens vor, das mehrere Teilhandlungen erfordert: Die Überlegung (deliberatio), den Vorsatz des Willens (propositum voluntatis) – heute würde man wohl von der Intention sprechen –, das Aussprechen (pronuntiatio) und schließlich auch das Zeugnis der anderen (testimonium aliorum) (II, 2, 88, a. 1). Gerade der letzte Punkt ist aufschlussreich, denn die in der Linguistik oft geforderte hörer_innenseitige Ergänzung der allzu sprecher_innenzentrierten Sprechakttheorie – Henne/Rehbock (2001, S. 11) etwa setzen als Komplement zum Sprechakt den Hörverstehensakt an – scheint hier schon angedeutet.
Schließlich formuliert Thomas von Aquin Bedingungen für gültige Versprechen. So muss das Versprechen das zum Gegenstand haben, was man für einen anderen aus freien Stücken tue (quod quis pro aliquo voluntarie facit). Dagegen ist es eine Drohung, wenn es sich gegen einen anderen richtet (se contra aliquem facturum) und das Versprochene diesem unannehmlich ist (quod ei non esset acceptum). Auch kann Thomas von Aquin zufolge nichts Gegenstand des Versprechens sein, was bereits notwendig ist, also ohnehin geschehen würde wie etwa das eigene Sterben (II, 2, 88, a. 2). Zugleich wird Möglichkeit für das Versprochene verlangt (II, 2, 88, a. 3), und niemand kann sich zu etwas verpflichten, was nicht in seiner eigenen Macht (potestas) steht. Jemandem untergeben (subiectus alicui) zu sein, so folgert Thomas von Aquin, schränkt somit auch die möglichen Gegenstände des Versprechens ein (II, 2, 88, a. 8). Bedeutsam ist bei alldem die Feststellung, das Versprechen, bei denen diese Bedingungen nicht gegeben sind, nichtig oder unnütz (vana) sind (II, 2, 88 a. 2) – ein Aspekt, der sich gut an die spätere Unterscheidung zwischen falschen Aussagen einerseits und misslungenen Sprechakten andererseits anschließen lässt.
Ganz systematisch werden also die – in neuerer Terminologie gesprochen – Gelingensbedingungen von Versprechen herausgearbeitet, und viele der von Thomas von Aquin genannten Punkte lassen sich auch in Searles Analyse wiederfinden.2 Nahezu wortwörtlich wiederholt sich etwa die Differenzierung zwischen Versprechen und Drohungen:
One crucial distinction between promises on the one hand and threats on the other is that a promise is a pledge to do something for you, not to you; but a threat is a pledge to do something to you, not for you. (Searle 1969, S. 58)
Der Ausschluss von Notwendigkeiten als Gegenständen des Versprechens kehrt in abgeschwächter Form wieder, wenn Searle als Einleitungsbedingung anführt, dass es nicht offensichtlich sein darf, dass das Versprochene ohnehin getan würde (vgl. Searle 1969, S. 59). Auch die – von Searle zwar nicht ausdrücklich genannte, aber parallel zu weiteren Analysen Searles zu ergänzende (vgl. Staffeldt 2009, S. 54) – Bedingung, dass man in der Lage sein muss, das Versprochene zu tun, hat in Thomas von Aquins Verweis auf die Macht, das Versprochene auch umzusetzen, eine Entsprechung.
Thomas von Aquins Analyse war äußerst einflussreich und hat ausgehend von seiner Bemerkung, dass die durch Versprechen eingegangenen Verpflichtungen unter die Gesetze des Anstands und mithin unter das Naturrecht fallen (II, 2, 88 a. 3), besonders die frühneuzeitlich-naturrechtlichen Staatstheorien geprägt. In Thomas Hobbes’ Leviathan (1651) etwa finden sich Ausführungen zum mutuall transferring of Right (Hobbes 1651, S. 66), das im Wesentlichen durch wechselseitige Versprechen vollzogen wird.3 In einer grammatischen Feinanalyse bestimmt Hobbes Versprechen als words of the future (Hobbes 1651, S. 66) und unterscheidet dabei klar zwischen der bloßen Kundgabe eines Willensaktes (I will that this be thine to morrow in volitiver Bedeutung) und dem tatsächlichen Versprechen (I will give it thee to morrow in kommissiver Bedeutung), das die Aussage über den zukünftigen Akt erst verbindlich werden lässt. Und auch Hobbes führt weitere Bedingungen an, welche die beteiligten Akteure (to make Covenants with bruit Beasts, is impossible (Hobbes 1651, S. 68)) und die möglichen Gegenstände von Versprechen betreffen:
The matter, or subject of a Covenant, is alwayes something that falleth under deliberation ; and is therefore alwayes understood to be something to come ; and which is judged Possible for him that Covenanteth, to performe. And therefore, to promise that which is known to be Impossible, is no covenant. (Hobbes 1651, S. 69)
Ausführlicher noch wird Samuel Pufendorf in seinem Werk Vom Natur- und Völcker-Rechte (lat. 1672, dt. 1711) in den Kapiteln über die Bündnisse. Auch Pufendorf trifft eine grundlegende Unterscheidung zwischen der berichtenden Kundgabe eines Entschlusses und der Zusage (Pufendorff 1711, S. 652) (lat. promissio), welche sich durch den Modus der Verbindlichkeit unterscheiden. Sind Kundgaben wahrheitsfähig und mithin allenfalls um der Wahrheit willen bindend, folgen echte Zusagen vielmehr ethischen Prinzipien. So sei ein
unvollkommenes Versprechen geschehen / wenn jemand sich folgender massen vernehmen lassen : Ich habe mir ernstlich vorgenommen dir dis und das zuthun oder zu erweisen / bitte also du wollest es mir glauben und zutrauen. Bey so gestalten Sachen ist der Versprecher / mehr der Wahrheit als der Gerechtigkeit halben / sein Wort zu halten verbunden (Pufendorff 1711, S. 659)
Die später prominent von Austin getroffene Unterscheidung zwischen wahrheitsfähigen Konstativa einerseits und Performativa andererseits deutet sich hier bereits an. Auch zu Holdcrofts (1998) Versuch, den deontischen Gehalt von Sprechakten von bloßen Willensbekundungen zu unterscheiden, lassen sich Parallelen ziehen. Und wie schon Thomas von Aquin vor ihm, wenn auch ungleich ausführlicher, fächert Pufendorf die Bedingungen gültiger Versprechen noch weiter auf. Sie seien hier durch eine Auswahl von Kapitelüberschriften wiedergegeben:
Furcht macht Zusagen und Bündnisse ungültig. […] Wir können nur zu möglichen Dingen verpflichtet werden. Die Zusage unmöglicher Sachen ist eitel. Ob jemand verpflichtet werden könne etwas auszustehen / das menschliche Beständigkeit und Tapferkeit übertrifft. In unerlaubten und unzugelassenen Dingen gilt keine Verbindlichkeit. Schändliche Pacten verpflichten nicht […]. Die Zusage frembder Dinge ist umsonst und vergebens. (Pufendorff 1711, S. 668, 703)
Auf knapp 50 Druckseiten werden alle möglichen Konstellationen und Fehlerquellen erwogen, die ein Versprechen missglücken lassen, wie man in Anlehnung an Austins Verfahren der Demonstration von möglichen „infelicities“ (Austin 1962, S. 16f.) formulieren könnte, und so wird ex negativo ein überaus differenziertes Bild des gelungenen Vollzugs von Versprechen gezeichnet – ein Bild, in dem im übrigen auch den Rezipierenden eine tragende Rolle zugewiesen wird, da ausdrücklich Beyfall oder Einwilligung (Pufendorff 1711, S. 668) (lat. consensus) beider Seiten gefordert wird.
Die von Pufendorf und seinen Vorgängern angestellten Überlegungen werden schließlich im 47. Band von Zedlers Universal-Lexicon (1746) gebündelt zusammengetragen (zu dieser Quelle vgl. Schneider 2013). Der Eintrag beginnt wie folgt:
Versprechen, Versprechung, Verheissung oder Zusage […] ist nichts anders, als eine solche Rede, wodurch man sich, einem oder mehr andern, mit seinem oder ihrem Wissen und Bewilligung, etwas gewisses zu erweisen, verbindlich machet. […] Es mag […] das Versprechen, ein, zwey, oder mehr seitig seyn, wo es anders verbindlich seyn soll, von allen denen, so daran Theil haben, eine gemeinschaftliche Bewilligung (consensus) nothwendig erfordert: welche auf Seiten des Versprechenden den Namen Versprechung; auf der andern Seite aber eine Annehmung, oder Genehmhaltung, (acceptatio) genennet wird. (Zedler 1746, Bd. 47, Sp. 1933f.)
Die Formulierung eine Rede, wodurch lässt sich wiederum an die sprechakttheoretisch so wichtige indem-Relation anschließen, und auch hier werden die rezipient_innenseitigen Handlungen von Beginn an mit einbezogen. Sehr ausführlich und systematisch werden dann Bedingungen eines gültigen Versprechens (Zedler 1746, Bd. 47, Sp. 1935) geäußert, welche die Personen sowie die Materie des Versprechens betreffen. Zu ersteren zählen etwa die hinlängliche Erkenntniß der Sache selbst, die versprochen oder bedungen wird, weshalb etwa Betrunkene zu Versprechen untüchtig sind. Auch setzen gültige Versprechen Freyheit voraus, was 1) den unrechtmäßigen Gezwang sowohl, als 2) die demselben sehr nahekommende Furcht, als Hindernisse eines verbindlichen Versprechens, ausschliesset. Die so genannten materialen Bedingungen betreffen zum einen die Billigkeit, so dass nur versprochen werden kann, was nur keinem Gesetz, es mag dieses Göttlich oder Menschlich seyn, zuwieder läuft, aber auch nicht einem andern zum Nachtheil, seinem Rechte und Freyheit entgegen steht. Zum anderen betreffen die materialen Bedingungen die Möglichkeit, weil sonst das Versprechen vergeblich seyn und zu keiner Würckung kommen würde. Der Artikel schließt mit einer Bemerkung zur äußeren Form des Versprechens: Wenn es aber allzu dunckel und zweydeutig ist, wird es entweder vor nicht geschehen, oder doch nicht vor so verbindlich geachtet.
Man sieht sich hier in vielem an die stil- und traditionsbildende Analyse von Searle erinnert – schon die ausdrückliche Rede von Bedingungen erscheint wie ein Vorgriff, zumal sie tatsächlich das meiste von dem abdecken, was auch Searle als Gelingensbedingungen des Versprechens formuliert. Die materiale Bedingung der Möglichkeit des Versprochenen, auf die schon Hobbes und Pufendorf hingewiesen haben, kann als Einleitungsbedingung der Form „S ist in der Lage, A zu tun“ formuliert werden. Die von Pufendorf und im Zedler für gültige Versprechen geforderte Abwesenheit von Furcht und Zwang wie auch eine hinreichende Klarheit über das eigene Tun fasst Searle wenigstens in der 1965 erstmals publizierten Vorfassung seiner Analyse des Versprechens ganz explizit als „Normal input and output conditions“ (Searle 1971, S. 48):
Together they include such things as that the speaker and hearer both know how to speak the language; both are conscious of what they are doing; the speaker is not acting under duress or threats […]. (Searle 1971, S. 48)
Somit wird im Zedler zumindest indirekt auch die von Searle veranschlagte Aufrichtigkeitsbedingung angeführt, der zufolge S tatsächlich die Absicht haben muss, sich zu verpflichten. Denn ein unter Zwang ausgesprochenes Versprechen entbehrt ja gerade solcher Aufrichtigkeit. Im Eintrag zur Zusage (Zedler 1750, Bd. 60, Sp. 496–498), der sich wie eine kondensierte Zusammenfassung des Eintrags zum Versprechen liest, wird sogar ausdrücklich gefordert, dass bey Ertheilung der Zusagen und Verträge alle Aufrichtigkeit beobachtet werden muss. Schließlich kann die im Zedler angesprochene Unzweideutigkeit der Worte mit den „normal input and output conditions“ in Verbindung gebracht werden.
All diese Gemeinsamkeiten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es natürlich auch deutliche Unterschiede gibt. Besonders auffällig ist der schon von Thomas von Aquin angedeutete ausdrückliche Einbezug der Genehmhaltung auf Seiten der Rezipierenden. Erst durch eine gemeinschaftliche Bewilligung, und nicht schon durch die bloße Äußerung wird ein Versprechen verbindlich und auch einklagbar. Die einzelnen Bestimmungen gültiger Versprechen wie etwa der Ausschluss von Zwang werden ausdrücklich auch auf deren Annahme ausgeweitet. Der Vorwurf der Sprecherzentriertheit, welcher der Searle’schen Sprechakttheorie gerne entgegengebracht wird, trifft die historischen Analysen also weit weniger.4 Zum anderen fällt auf, wie viel Raum in den historischen Analysen der Aspekt der Rechtmäßigkeit (Billigkeit im Zedler) und der Schicklichkeit des Versprochenen einnimmt. In Searles Analyse hat dieser Aspekt keine Entsprechung und tritt ganz hinter der subjektivistischen und als Präferenz beschreibbaren Bedingung zurück, dass H die Ausführung der versprochenen Handlung ihrer Unterlassung vorzieht. Zwar wird im Zedler die Bedingung formuliert, dass nichts einem andern zum Nachtheil, seinem Rechte und seiner Freyheit entgegen versprochen werden kann. Doch gerade der zweite Teil der Formulierung zeigt, dass dieser Nachteil gerade keine Angelegenheit rein subjektiver Präferenzen ist, sondern sich aus dem geltenden Recht vielmehr objektiv ergibt. Ich werde auf diesen Punkt später zurückkommen.
2.2 Die Drohung
Als zweites Fallbeispiel wähle ich den Sprechakt der Drohung, der bei Searle selbst zwar nicht eigens behandelt wird, dafür aber gerade in der linguistischen Rezeption ein beliebter Analysegegenstand gewesen ist (vgl. den Überblick in Muschalik 2016). Im 7. Band des Zedler findet sich ein Artikel zur Drohung, der hier mit nur wenigen Kürzungen in voller Länge wiedergegeben werden soll.
Drohung, ist diejenige Handlung, da man einen in Ansehung einer bevorstehenden Verrichtung unter der Vorstellung eines gewiß zu erwartenden Uebels, in wie ferne derselbe dem Verlangen sich nicht unterwerfen wird, entweder anzutreiben oder abzuhalten suchet. Die Drohungen können entweder vernünfftig oder unvernünfftig seyn. Vernünfftig sind dieselben 1) in Ansehung derer, die sie thun. Entweder es hat einer, der dem anderen drohet, eine rechtmäßige Gewalt über den andern, daher er ihn denn durch die Furcht einer zu erwartenden Straffe, welche allmahl ein Gesetz voraus setzet, zum guten antreiben, und von dem bösen abschrecken kan. […] oder die Personen sind einander gleich, da denn einer dem andern in Ansehung des, beyde verbindenen Gesetzes, mit einer aus dem Gesetz flüssenden Straffe, wenn einer seiner Pflicht nicht nachzukommen gedencket, drohet […]. Aus diesen flüsset, daß die Drohungen nur als Mittel etwas zu würcken bey unvernünfftigen und ihren eitlen Begierden ergebenen Menschen Statt haben. […] 2) Sind die Drohungen vernünfftig in Ansehung der Art und Weise, wie sie geschehen. Einmahl muß das gedrohte Uebel würklich durch uns erfolgen können, denn wenn es von uns heißt: vana est sine viribus ira, so erlangen wir durch dieselben gerade das Gegenteil, indem wir uns lächerlich und verächtlich machen. Hernachmahls müssen wir es offtermahls nicht nur bey der Drohung bewenden, sondern unsre Kräffte durch Erfolgung des Uebels fühlen lassen. 3) Sind die Drohungen vernünfftig in Ansehung derer Sachen, weswegen man drohet, wenn nemlich dieselben wieder die Gesetze streitende Handlungen sind. Aus diesem kann man hingegentheil, was unvernünfftige Handlungen sind, leichte erkennen. (Zedler 1734, Bd. 7, Sp. 1469)
Der Artikel – im Wesentlichen eine stilistisch gestraffte Fassung des gleichnamigen Eintrags in Johann Georg Walchs Philosophischem Lexicon von 1726 – liefert eine erstaunlich subtile Analyse der ausdrücklich als Handlung aufgefassten Drohung, die sich unter Verwendung bewusst modern gehaltener Termini wie folgt systematisieren lässt:
Situationsmerkmale: in Ansehung einer bevorstehenden Verrichtung
Sprecher_innenintentionen: da man einen […] entweder anzutreiben oder abzuhalten suchet / zum guten antreiben, und von dem bösen abschrecken
Mittel zum Zweck: unter der Vorstellung eines gewiss zu erwartenden Uebels / durch die Furcht einer zu erwartenden Straffe
Institutioneller Rahmen: rechtmäßige Gewalt / Gesetz
Auf dem so abgesteckten Feld werden dann die – wie man in Anlehnung an den Begriff der Gelingensbedingung formulieren könnte – ‚Vernünftigkeitsbedingungen‘ von Drohungen bestimmt:
Akteure (Ansehen derer, die sie tun) und ihr asymmetrisches bzw. symmetrisches Verhältnis: rechtmäßige Gewalt bzw. ein beyde verbindene[s] Gesetz
Gegenstand der Drohung und seine Durchführbarkeit (Art und Weise, wie sie geschehen): muß das gedrohte Uebel würklich durch uns erfolgen können und unsre Kräffte durch Erfolgung des Uebels fühlen lassen
Anlass der Drohung und seine Illegitimität (Sachen, weswegen man drohet): wieder die Gesetze streitende Handlungen
Moderne Analysen kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Typischerweise werden Drohungen dabei als „[h]ybride Sprachakte“ (Klein 1981) gefasst, die kommissive und direkte Aspekte in sich vereinen. Eine Reihe solcher Analysen, die sich ganz im Searle’schen Theorierahmen bewegen und untereinander nur in Nuancen unterscheiden, habe ich geprüft. Die Parallelen zur Analyse im Zedler gebe ich hier tabellarisch mit ausgewählten Passagen aus den modernen Analysen wieder (teilweise im Wortlaut vereinfacht):
| Sprechakttheorie nach Searle | Zedler 1734 |
| Es gibt eine Situation und einen antizipierbaren durch H herbeigeführten Verlauf (Apeltauer 1977) H ist dabei, eine Handlung zu begehen, die gegen die Interessen von S gerichtet ist (Henriksson 2004) | in Ansehung einer bevorstehenden Verrichtung |
| S will durch die Drohung eine Situation bewahren, verändern, hervorbringen, unterdrücken (Apeltauer 1977) S äußert die Drohung in der Absicht, dass H die Handlung unterlässt (Henriksson 2004) | da man einen entweder anzutreiben oder abzuhalten suchet |
| S’ intention to commit an act which will result in an unfavourable state of the world for H (Fraser 1998) S will bewirken, dass H erkennt, dass S P tun will, wenn H nicht bestimmte Bedingungen C erfüllt; P ist nicht im Interesse von H. (Harras/Proost/Winkler 2007) S sagt zukünftigen Akt von S oder durch S veranlasstes Ereignis voraus und verpflichtet sich zur Ausführung bzw. Herbeifühung des Angedrohten (Henriksson 2004) | durch Vorstellung eines gewiss zu erwartenden Uebels, in wie ferne derselbe dem Verlangen sich nicht unterwerfen wird |
| the speaker must have real power to bring about the stated consequences (Harris 1984) S hat die Möglichkeit/die Macht, die angedrohte Handlung auszuführen (Henriksson 2004) | muß das gedrohte Uebel würklich durch uns erfolgen können |
Tab. 1:
Analysen der Drohung im Vergleich: Parallelen
Doch auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede. Auffällig ist abermals, dass die in den modernen Analysen genannten Bedingungen, welche die Präferenzen der Beteiligten betreffen, in der Analyse im Zedler keine direkte Entsprechung haben. Zwar wird hier wiederholt von dem Uebel gesprochen, welches durch die Drohung in Aussicht gestellt wird, doch leitet sich dieses Übel vornehmlich aus objektiv geltenden, durch Gesetze abgesicherten und mithin auch vernünftig einsehbaren Wertmaßstäben her. Letztlich besteht das Übel in einer aus dem Gesetz abgeleiteten Strafe für unbotmäßiges Verhalten, wie es allein unvernünftige Menschen an den Tag legen. Erst wieder die Gesetze streitende Handlungen und nicht schon bloße Dispräferenzen geben für Drohungen Anlass, und so ist die Analyse im Zedler ganz vom geltenden, objektiven Rechtssystem her perspektiviert. Demgegenüber wird in den modernen Analysen ganz auf subjektive Präferenzen umgestellt. Um nur ein Beispiel zu nennen: Apeltauer (1977) zufolge bewertet S den zu erwartenden Situationsverlauf negativ und präferiert einen anderen; H wiederum bewertet das angedrohte negativ, so dass er seine ursprünglichen Präferenzen zurückstellt und in seinem eigenen Interesse die des Sprechers übernimmt.
| Sprechakttheorie nach Searle | Zedler 1734 |
| Subjektive Bewertungen und Präferenzen | objektive, d.h. vernünftig einsehbare Rechtmäßigkeit |
Tab. 2:
Analysen der Drohung im Vergleich: Unterschiede
Der prototypische Situationsverlauf der Drohung wird in den modernen Analysen also ganz aus der Perspektive des Individuums und seiner Präferenzstrukturen erfasst.
3 Historizität der Sprechakttheorie
Gerade diese Unterschiede möchte ich nun zum Anlass nehmen, gegen den üblichen Universalitätsanspruch des sprechakttheoretischen Frameworks nach seiner zeitgebundenen Prägung zu fragen. Dass die systematisierende Reflexion über Gelingens- und Misslingensbedingungen von Handlungen wie dem Versprechen oder der Drohung mitnichten ein völlig neuer theoretischer Analysezugang ist, haben die beiden voranstehenden Fallstudien gezeigt (ähnliches kann auch für Handlungen wie Entschuldigungen oder Ratschläge gezeigt werden, denen im Zedler lange und ähnlich systematische Einträge gewidmet sind). Und selbst sprachliche Details des Vollzugs dieser Handlungen werden, wie beim Versprechen gesehen, wenigstens andeutungshaft einbezogen. Wie aber die Gelingensbedingungen identifiziert und formuliert werden und was hierbei Berücksichtigung findet und was nicht, hängt von einer Reihe von historisch-kulturell geprägten Vorannahmen ab.
So erscheinen bei Thomas von Aquin das bessere Gut (melius bonum) und mithin Tugendwerke (opera virtutis) als bevorzugte Gegenstände von Versprechen (II, 2, 88 a. 2), womit Gottgefälligkeit als entscheidendes Richtmaß für die theoretische Reflexion dieser Handlung ausgewiesen ist und auch die Formulierung der Bedingungen gültiger Versprechen prägt. In den frühneuzeitlichen Analysen spiegelt sich dagegen das naturrechtlich geprägte Weltbild wider, in dem geltendes Recht in der ständegesellschaftlichen Grundordnung als vernunftmäßig erkennbares Recht gefasst und legitimiert wird (vgl. Döring 2001, S. 35f.), so dass auch in der theoretischen Reflexion über Handlungen auf eben dieses Recht Bezug genommen werden muss. Vor diesem Hintergrund erscheinen nun die modernen Sprechaktanalysen, die bei der Analyse und Klassifikation von Sprechhandlungen ganz auf individuelle Glaubenszustände und subjektive Präferenzen abstellen, als individualistisch und, so meine These, auch ökonomisch-liberal geprägt. Ähnlich wie in utilitaristischen Ethiken mit ihrem Konzept der Nutzenkalküle (Kutschera 1999; Riley 2008) ist zentraler Bezugspunkt das letztlich ökonomisch räsonierende Individuum. So prägen Ausdrücke wie benefit, to prefer und interest die modernen Analysen, und ganz ausdrücklich schreibt Searle zu dem Teil seiner Analyse des Versprechens, der sich den Präferenzen der Sprecher_innen widmet und diese noch genauer als „needs, desires“ (Searle 1969, S. 58) fasst:
I think a more elegant and exact formulation would require the introduction of technical terminology of the welfare economics sort. (Searle 1969, S. 59)1
Gerade dieser beiläufige Rekurs auf die Wohlfahrtsökonomie, die wie der eng verwandte Utilitarismus im Liberalismus des 19. Jahrhunderts wurzelt (vgl. Kleinewefers 2008, S. 35–37), macht deutlich, wie sehr der Searle’sche Entwurf durch historisch gebundene Vorannahmen geprägt ist – und mit ihm auch neuere Ansätze, die allen Modifikationen zum Trotz doch zumindest die Zentralität präferenz- und interessensbezogener Begriffe übernehmen.
Diese historische Prägung der modernen Sprechakttheorie mag dadurch kaschiert werden, dass sie sich in naturalistischer Weise auf vermeintlich überzeitliche „expressed psychological states“ (Searle 1969, S. 70) beruft.2 Der Kontrast mit den vormodernen Analysen, die im Prinzip ähnlich, aber doch ganz anders vorgehen, zeigt jedoch, wie viel an historisch-kulturell geprägten Vorannahmen dieser Engführung auf individuell verfügbare psychische Zustände schon vorausgeht. Dass in den vormodernen Analysen die subjektiven Präferenzen kaum ausschlaggebend sind, ist für diese Zeit so bezeichnend wie für die heutige die Tatsache, dass gesellschaftliche Rangordnungen und erst recht solche Aspekte wie Schicklichkeit tendenziell für irrelevant gehalten werden oder zumindest das eigentliche Regelset für den Vollzug von Sprechakten nicht unmittelbar betreffen.
In ganz ähnlicher Weise hat die Anthropologin Rosaldo (1982) die Searle’sche Theorie aus ethnologisch-kulturvergleichender Perspektive einer grundlegenden Kritik unterzogen (vgl. auch Richland 2013). In nur unzureichend reflektierter Weise sei die Sprechakttheorie an ganz grundlegende, aber kulturspezifische Vorannahmen über „human agency and personhood“ (Rosaldo 1982, S. 203) gebunden, und gerade in seiner Analyse des Versprechens „Searle […] himself falls victim to folk views that locate social meaning first in private persons“ (Rosaldo 1982, S. 212). Die vermeintlich universellen Termini seien deshalb Ergebnis einer nicht als solche erkannten Generalisierung von „culturally particular views of human acts, intentions, and beliefs“ (Rosaldo 1982, S. 212). Grundlage für Rosaldos Kritik sind ethnographische Beobachtungen der Ilongot auf den Philippinen, und ihr Argument lautet wohlgemerkt weniger, dass dort Sprechhandlungen selbst anders vollzogen würden als in ihrer eigenen Gesellschaft in den USA. Vielmehr erweist sich der sprechakttheoretische Zugriff mit seinen individualistischen Grundannahmen als inadäquat für die ethnographische Beschreibung. Umgekehrt wird dadurch die Sprechakttheorie selbst als Ethnographie der eigenen Gesellschaft lesbar:
Searle uses English performative verbs as guides to something like a universal law. I think his efforts might better be understood as an ethnography – however partial – of contemporary views of human personhood and action as these are linked to culturally particular modes of speaking. (Rosaldo 1982, S. 228)
Dieser metatheoretischen Wendung folgend und ganz im Sinne von Foucaults Verständnis von Geschichte als Ethnologie der eigenen Kultur (vgl. Foucault 2001, S. 766f.) können die hier diskutierten vormodernen Sprechaktanalysen Anlass sein, die moderne Sprechakttheorie als mentalitätsgeschichtliche Etappe zu lesen (vgl. Meier 2016b), in der subjektiven Präferenzen der Vorrang gegenüber gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und erst recht gegenüber einer göttlichen Macht eingeräumt wird. Diesen Vorrang aber nicht in naivem Fortschrittsoptimismus als größere Entsprechung mit den Tatsachen, sondern eben als Produkt historisch gebundener Diskurse zu sehen, scheint mir die eigentliche Herausforderung der vormodernen Sprechaktanalysen zu sein.
4 750 Jahre Sprechakttheorie?
Wenn sich nun schon bei Thomas von Aquin ganz systematische und mit modernen Ansätzen vergleichbare Analysen von dem finden, was sich in neuerer Terminologie als Sprechakt bezeichnen lässt – müssen wir dann statt des 50-jährigen nicht vielmehr das 750-jährige Jubiläum der Sprechakttheorie feiern? Nein, natürlich nicht. Schon die Textsorten sind völlig andere. Thomas von Aquins Analysen und deutlicher noch die im Zedler sind explizit normative Handreichungen für gute Christen bzw. für gute Bürger.1 Gerade die hier gewählten Beispiele des Versprechens und der Drohung sind schließlich auch juristisch relevante Handlungen,2 für die die Analysen im Zedler eben auch praxisrelevantes Wissen bereitstellen.3 Das für die moderne Sprechakttheorie charakteristische sprachtheoretische Interesse, das am Beispiel konkreter Sprechhandlungen die weitreichendere These ausarbeitet, dass Sprechen überhaupt Handeln ist, und auch die Pointe, selbst in den Konstativa noch performative Aspekte aufzuspüren (vgl. Austin 1968) – all das hat in den vormodernen Analysen keine Entsprechung (vgl. Wichter 1996). Für die Linguistik besonders interessant sind schließlich die semantischen Engführungen der Sprechakttheorie bei Searle, welche die Semantik etwa von sprechhandlungsbezeichnenden Verben als Gebrauchsregeln für oberflächensprachliche Indikatoren der illokutionären Rolle beschreibbar macht (vgl. Harras/Proost/Winkler 2007). Auch das hat keine Entsprechung in den vormodernen Analysen.
Mit anderen Worten: Die Eigenständigkeit der Sprechakttheorie und auch ihre zentrale Rolle für die Gegenstandskonstitution der linguistischen Pragmatik sollen hier nicht in Abrede gestellt werden. Erst recht nicht sollen der linguistischen Pragmatik die Analysen von Thomas von Aquin und anderen als Vorbilder anempfohlen werden. Und so wird hier auch nicht gefordert, dass die moderne Sprechakttheorie ihre Prägung durch individualistischen und ökonomisch-liberalen Vorannahmen überwinden müsse. Es geht nur (und das ist nicht einmal wenig) darum, dass diese Prägung bewusst gemacht wird, um vorschnellen theoretischen Generalisierungen, auch in den eigentlich partikularisierenden Anwendungen wie der Historical Pragmatics, vorzubeugen.
5 Ausblick: Grenzziehungen zwischen Sprechen und Handeln
Noch etwas fällt auf, wenn man vormoderne Sprechaktanalysen mit modernen vergleicht: Die Grenzen zwischen Sprechen und Handeln wurden offenbar zu verschiedenen Zeiten ganz unterschiedlich gezogen. Insgesamt findet man in den vormodernen Analysen ein ausgesprochen intrikates Verhältnis von Sprechen und Handeln (für Thomas von Aquin vgl. Nissing 2006). Dazu sei hier noch ein Eintrag aus dem Zedler zum Verbieten herangezogen, in dem es heißt:
Verbieten […] heißt eigentlich so viel, als einem etwas untersagen, oder nicht verstatten wollen, welches ihm sonst gar wohl frey gestanden, und er auch ausserdem ohne Bedencken tun mögen. Und zwar geschieht solches auf zweyerley Art, mit Worten, oder mit der That. Jenes heisset insgemein ein Verbot, dieses aber eine Gewalt, welche entweder mit der blossen Hand, oder auch wohl mit Gewehr und Waffen, u. s. w. geschiehet. Eigentlich ist ein Verbieten ein Wehren von demjenigen, welcher das Recht hat, einen andern, darzu zu verbinden, etwas zu thun oder nicht zu thun. Wehren aber heisset, einem andern seinen Willen, daß er etwas nicht thun solle, dergestalt zu erkennen zu geben, daß man seiner Willkühr nicht gesetzt seyn lässet, ob er dasselbige unterlassen wolle oder nicht. (Zedler 1746, Bd. 47, Sp. 161f.)
Verbieten wird hier als Handlung eingeführt, die sich sprachlich wie nichtsprachlich vollziehen kann. In beiden Fällen jedoch ist es kommunikatives, bedeutungsvolles Handeln in dem Sinne, dass es einen Willen zu erkennen gibt.1 Ähnliches lässt sich für Beleidigungen zeigen, womit in den frühneuzeitlichen Quellen nicht nur die sprachliche Beleidigung – die sogenannte Verbal-Injurie –, sondern jede Tat bezeichnet ist, durch welche man einem vermittelst der Unterlassung einer ihm schuldigen Pflicht, sein gebührendes Recht versaget (Zedler 1733, Bd. 3, Sp. 1013; vgl. hierzu auch Meier 2015). Und Konversation umfasste weit über das Gespräch hinaus überhaupt alle Formen geselligen Umgangs (vgl. Linke 1996, S. 133). Dass Sprechen überhaupt Handeln ist, wie es geradezu ein Axiom der gegenwärtigen, pragmatisch orientierten Linguistik ist, ist wohl kaum standardmäßiges frühneuzeitliches Gelehrtenwissen gewesen. Aber umgekehrt sind zahlreiche Typen von Handlungen Reflexionsgegenstand gewesen, die sich sprachlich ausprägen können, aber nicht müssen, und deren Einbettung in gesellschaftliche Machtzusammenhänge im Übrigen immer mitgedacht wird.
Demgegenüber sind die moderne Sprechakttheorie und auch die durch sie inspirierten diskurstheoretischen Ansätze etwa bei Habermas (1971) von einer konsequenten Versprachlichung des Sozialen gekennzeichnet (vgl. Deppermann/Feilke/Linke 2016, S. 13f.). Soziales Handeln wird konsequent von der Sprache her gedacht, und selbst Institutionen und die von ihnen ausgehende Macht bzw. Machteinschränkung werden im sprechakttheoretischen Framework als sprachlich konstituiert vorgestellt (vgl. Leezenberg 2013, S. 295). In neueren Diskussionen um die Theorie der Praktiken, die sich üblicherweise von der als zu intentionalistisch kritisierten Sprechakttheorie distanziert, wird dies längst moniert. Statt „bewussten, zweckrationalen Akteursintentionen“ gilt die „Einsozialisierung in kontextgebundene Gepflogenheiten“ (Deppermann/Feilke/Linke 2016, S. 8) als Grundlage für gelungene Realisierungen von Praktiken. Gegen ein allzu abstraktes Verständnis von sprachlichem Handeln (vgl. Deppermann 2015, S. 328) und gewissermaßen für eine Re-Sozialisierung von Sprache wird darauf hingearbeitet, Sprache wieder zu erden, ihren leiblichen Vollzug, aber auch ihre Prägung durch außersprachliche und dispositive (vgl. Spieß 2012) Faktoren grundlegend zu berücksichtigen. Es wäre auch hier ganz sicher übertrieben zu sagen, dass die untersuchten historischen Quellen hierfür ein Vorbild sein können. Denn aller Detailliertheit zum Trotz sind sie als theoretische Reflexionen zu weit entfernt von Zeugnissen konkreter kommunikativer Praxis, die Gegenstand empirischer Analysen werden könnte. Dennoch können sie in ihrer Andersartigkeit vor Augen führen, welche historisch situierten Wissensbestände die heutige, tendenziell versprachlichte Sicht auf das Soziale grundieren. Und das dürfte dann auch zur Dekonstruktion dieser Sicht einen Beitrag leisten.
Literatur
a) Quellen
Hobbes, Thomas (1651): Leviathan or the matter, forme, & power of a common-wealth ecclesiasticall and civill. London: Crooke.
Pufendorff, Samuel von (1711): Acht Bücher vom Natur- und Völcker-Rechte. Franckfurt: Knochen. Original: Samuelis Pufendorfii De iure naturae et gentium libri octo. Londoni Scanorum: Junghans 1672.
Walch, Johann Georg (1726): Philosophisches Lexicon […]. Leipzig: Gleditsch.
Thomas von Aquin (o.J.): Summe der Theologie. In: Emmenegger, Gregor (Hg.): Bibliothek der Kirchenväter. Online unter: www.unifr.ch/bkv/summa/
Zedler, Johann Heinrich (Hg.) (1732–54): Grosses Universal Lexicon aller Wissenschafften und Künste […]. Halle, Leipzig: Zedler.
b) Forschungsliteratur
Apeltauer, Ernst (1977): Drohen. In: Sprengel, Konrad/Bald, Wolf-Dietrich/Viethen, Heinz Werner (Hg.): Semantik und Pragmatik. Bd. 2. Tübingen: Niemeyer. S. 187–198.
Austin, John L. (1962): How to do things with words. Oxford: Clarendon.
Austin, John L. (1968): Performative und konstatierende Äußerung. In: Bubner, Rüdiger (Hg.): Sprache und Analysis. Texte zur englischen Philosophie der Gegenwart. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. S. 140–153.
Boulter, Stephen J. (2006): Aquinas and Searle on singular thoughts. In: Paterson, Craig/Pugh, Matthew S. (Hg.): Analytical Thomism: Traditions in dialogue. London, New York: Ashgate. S. 59–78.
Bülow, Lars/Bung, Jochen/Harnisch, Rüdiger/Wernsmann, Rainer (Hg.) (2016): Performativität in Sprache und Recht. Berlin, Boston: De Gruyter.
Bung, Jochen (2016): Sprachperformanz als Grundlage des Gesellschaftsvertrags. In: Bülow, Lars/Bung, Jochen/Harnisch, Rüdiger/Wernsmann, (Hg.): Performativität in Sprache und Recht. Berlin, Boston: De Gruyter.
Burkhardt, Armin (1986): Soziale Akte, Sprechakte und Textillokutionen: A. Reinachs Rechtsphilosophie und die moderne Linguistik. Tübingen: Niemeyer.
Deppermann, Arnulf (2015): Pragmatik revisited. In: Eichinger, Ludwig (Hg.): Sprachwissenschaft im Fokus. Berlin, München, Boston: De Gruyter. S. 323–352.
Deppermann, Arnulf/Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (2016): Sprachliche und kommunikative Praktiken: Eine Annäherung aus linguistischer Sicht. In: Deppermann, Arnulf/Feilke, Helmuth/Linke, Angelika (Hg.): Sprachliche und kommunikative Praktiken. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 1–24.
Derrida, Jacques (1988): Limited Inc. Evanston, IL: Northwestern University Press.
Döring, Detlef (2001): Samuel Pufendorf (1632–1694). In: Klassiker des politischen Denkens 2. Von Locke bis Max Weber. München: Beck. S. 31–40.
Foucault, Michel (2001): Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits. Band I. 1954–1969. Hg. v. Daniel Defert und François Ewald. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Fraser, Bruce (1998): Threatening revisited. In: Forensic Linguistics 5 (2), S. 159–173.
Grice, H. P. (1957): Meaning. In: The Philosophical Review 66 (3), S. 377–388.
Habermas, Jürgen (1971): Vorbereitende Bemerkungen zu einer Theorie der kommunikativen Kompetenz. In: Habermas, Jürgen/Luhmann, Niklas (Hg.): Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie: Was leistet die Systemforschung? Frankfurt a.M.: Suhrkamp. S. 101–141.
Habib, Allen (2014): Promises. In: Zalta, Edward N. (Hg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy. Online unter: https://plato.stanford.edu/archives/spr2018/entries/promises/.
Harras, Gisela/Proost, Kristel/Winkler, Edeltraut (2007): Handbuch deutscher Kommunikationsverben. Teil 2: Lexikalische Strukturen. Berlin, New York: de Gruyter.
Harris, Sandra (1984): The form and function of threats in court. In: Language & Communication 4 (4), S. 247–271.
Henne, Helmut/Rehbock, Helmut (2001): Einführung in die Gesprächsanalyse. Berlin: de Gruyter.
Henriksson, Carola (2004): Konfliktäre Sprechhandlungen: Eine Untersuchung der Sprechakte „Vorwurf“, „Drohung“ und „konfliktäre Warnung“. Stockholm: Almqvist & Wiksell International.
Holdcroft, David (1998): Words and deeds. In: Kasher, Asa (Hg.): Pragmatics. Critical concepts. Vol. II: Speech act theory and particular speech acts. London, New York: Routledge. S. 366–394.
Jacobs, Andreas/Jucker, Andreas H. (1995): The historical Perspective in Pragmatics. In: Jucker, Andreas H. (Hg.): Historical Pragmatics: Pragmatic developments in the history of English. Amsterdam: Benjamins. S. 3–33.
Jucker, Andreas H./Taavitsainen, Irma (Hg.) (2010): Historical pragmatics. Berlin: de Gruyter Mouton.
Klein, Norbert (1981): Hybride Sprechakte. Warnen, Drohen, Erpressen. In: Hindelang, Götz/Zillig, Werner (Hg.): Sprache: Verstehen und Handeln. Tübingen: Niemeyer. S. 227–236.
Kleinewefers, Henner (2008): Einführung in die Wohlfahrtsökonomie: Theorie – Anwendung – Kritik. Stuttgart: Kohlhammer.
Koschmieder, Erwin (1965): Beiträge zur allgemeinen Syntax. Carl Winter.
Kutschera, Franz von (1999): Grundlagen der Ethik. 2. Aufl. Berlin, New York: De Gruyter.
Leezenberg, Michiel (2013): Power in speech actions. In: Sbisà, Marina/Turner, Ken (Hg.): Pragmatics of Speech Actions. Berlin, Boston: de Gruyter.
Levinson, Stephen C. (1983): Pragmatics. Cambridge: Cambridge University Press.
Linke, Angelika (1996): Sprachkultur und Bürgertum. Zur Mentalitätsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Stuttgart: Metzler.
Max, Ingolf (2018): Pragmatische Forschung unter wissenschaftsgeschichtlichem Aspekt. In: Liedtke, Frank/Tuchen, Astrid (Hg.): Handbuch Pragmatik. Stuttgart: J.B. Metzler. S. 3–12.
Meier, Simon (2015): Honour or face – which theoretical concepts should we use for the (historical) study of insults? In: Tuomarla, Ulla et al. (Hg.): Miscommunication and verbal violence. Helsinki: Société Néophilologique. S. 141–152.
Meier, Simon (2016a): Historizität der Sprechakttheorie. Zur diskursiven Einbettung von Sprechhandlungskonzepten. In: Kämper, Heidrun/Warnke, Ingo H./Schmidt-Brücken, Daniel (Hg.): Textuelle Historizität. Interdisziplinäre Perspektiven auf das historische Apriori. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 47–68.
Meier, Simon (2016b): Lebensvorgang oder interaktives Verfahren. Zur mentalitätsgeschichtlichen Selbstverortung der Gesprächslinguistik. In: Kreuz, Christian/Mroczynski, Robert (Hg.): Sprache, Mentalität, Kultur. Berlin: Lit. S. 13–41.
Muschalik, Julia (2016): „Performance“ ohne Performative Über Kraft und Wirkung krimineller Drohungen. In: Bülow, Lars et al. (Hg.): Performativität in Sprache und Recht. Berlin, Boston: De Gruyter. S. 101–128.
Nerlich, Brigitte/Clarke, David D. (1996): Language, action, and context: The early history of pragmatics in Europe and America, 1780–1930. Amsterdam: Benjamins.
Nissing, Hanns-Gregor (2006): Sprache als Akt bei Thomas von Aquin. Leiden, Boston: Brill.
Richland, Justin B. (2013): Speech Act Theory, ethnocentrism, and the multiplicity of meaning-making practices. In: Sbisà, Marina/Turner, Ken (Hg.): Pragmatics of speech actions. Berlin, Boston: de Gruyter.
Riley, Jonathan (2008): Utilitarianism and economic Theory. In: Durlauf, Steven/Blume, Lawrence E. (Hg.): The new palgrave dictionary of economics. London: Palgrave Macmillan. S. 567–577.
Rosaldo, Michelle Z. (1982): The things we do with words: Ilongot speech acts and speech act theory in philosophy. In: Language in Society 11 (2), S. 203–237.
Schlieben-Lange, Brigitte (1976): Für eine historische Analyse von Sprechakten. In: Weber, Heinrich/Weydt, Harald (Hg.): Sprachtheorie und Pragmatik. Bd. 1. Tübingen: Niemeyer. S. 113–119.
Schneider, Ulrich Johannes (2013): Zedlers Universal-Lexicon und die Gelehrtenkultur des 18. Jahrhunderts. In: Döring, Detlef/Marti, Hanspeter (Hg.): Die Universität Leipzig und ihr gelehrtes Umfeld 1680–1780. Basel: Schwabe. S. 195–213.
Searle, John R. (1969): Speech acts: an essay in the philosophy of language. Cambridge: Cambridge University Press.
Searle, John R. (1971): What is a speech act? In: Searle, John R.: The philosophy of language. Oxford: Oxford University Press. S. 39–53.
Searle, John R. (1976): A classification of illocutionary acts. In: Language in Society 5 (1), S. 1–23.
Spieß, Constanze (2012): Das Dispositiv als Erweiterungspostulat linguistischer Diskursanalyse – ein Vorschlag zur Analyse öffentlich-politischer Mediendiskurse. In: Dreesen, Philipp/Kumięga, Łukasz/Spieß, Constanze (Hg.): Mediendiskursanalyse. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 77–111.
Staffeldt, Sven (2009): Einführung in die Sprechakttheorie: ein Leitfaden für den akademischen Unterricht. 2. Aufl. Tübingen: Stauffenburg.
Staffeldt, Sven (2014): Die Sprechakttheorie und Georg von der Gabelentz. In: Kennosuke, Ezawa/Hundsnurscher, Franz/von Vogel, Annemete (Hg.): Beiträge zur Gabelentz-Forschung. Tübingen: Narr. S. 229–238.
Storey, Kate (2013): The language of threats. In: International Journal of Speech Language and the Law 2 (1), S. 74–80.
Stukenbrock, Anja (2013): Sprachliche Interaktion. In: Auer, Peter (Hg.): Sprachwissenschaft. Grammatik – Interaktion – Kognition. Stuttgart: Metzler. S. 217–259.
Wichter, Sigurd (1996): ‚Sprache, Rede, Loquelia‘ in Zedlers Universal-Lexicon. In: Höfinghoff, Hans (Hg.): Alles was Recht war. Rechtsliteratur und literarisches Recht. Festschrift für Ruth Schmidt-Wiegand zum 70. Geburtstag. Essen: Item. S. 235–246.
Zifonun, Gisela/Hoffmann, Ludger/Strecker, Bruno (1997): Grammatik der deutschen Sprache. Berlin, New York: De Gruyter.
Sprechhandlung und Aushandlung
Frank Liedtke
Abstract: The analysis of speech acts as presented by John R. Searle is criticised for its ignorance towards the speaker-hearer-relation and its consequences for the investigation of speech behaviour in conversation. The fact that illocutionary effects often are the result of bargaining or co-construction between S and H has to be investigated within a complete theory of linguistic communication. A proposal is made as to how such an analysis can be elaborated without foregoing such notions as illocutionary effect and speaker-intention. This is undertaken by means of the notions of we-intentions and collective actions, which are applied to conversational encounters.
1 Einleitung
Ein Sprechakt ist gelungen, wenn die kommunikative Intention erkannt ist, mit der er vollzogen wurde. Diese Grundannahme steht im Zentrum der Sprechakttradition seit Erscheinen von J.R. Searles Speech Acts. In der Definition des ‚illocutionary effect‘ kondensiert sich diese Auffassung in deutlicher Form:
S utters sentence T and means it = S utters T and
(a) intends (i-1) the utterance U of T to produce in H the knowledge (recognition, awareness) that the states of affairs specified by (certain of) the rules of T obtain. (Call this effect the illocutionary effect, IE) […] (Searle 1969, S. 49f.)
Eine weitere Bedingung (b) bezieht sich auf den reflexiven Charakter der Sprecherintention, wonach der illokutionäre Effekt aufgrund der Erkenntnis von i-1 eintritt, und die dritte Bedingung (c) fordert, dass dies auf der Basis der Regelkenntnis für den produzierten Satz geschieht (vgl. Searle 1969, S. 49f.).
Diese Grundannahme ist in vielfältiger Weise kritisiert worden, vor allem mit dem Argument, sie sei zu eng und würde viele Fälle des Sprechaktvollzugs ignorieren. Eine verbreitete Kritikfigur benennt vor allem das Defizit, dass der interaktive Charakter außer Acht gelassen werde.1 Die Rolle von A (bei Searle H) besteht lediglich darin, den Sachverhalt zu erkennen, dass der illokutionäre Effekt realisiert ist. Die zitierte Definition baut somit auf der solitären Sprecherintention auf ohne Rücksicht darauf, dass ihre Realisierung grundsätzlich das Resultat eines kooperativen Prozesses ist, der zwischen A und S stattfindet. Die letztlich gültige Illokution ist eine Frage der Aushandlung der A- und der S-Perspektive, der illokutionäre Effekt das Resultat einer Ko-Konstruktion des illokutionären Effekts von S und A. Die Äußerungsbedeutung des vollzogenen Sprechakts ist somit emergent, sie entsteht erst im Gespräch, und dieser Prozess kann nicht von S restlos vorherbestimmt werden. Programmatisch liest sich diese Auffassung wie folgt:
Die interaktiv gültige Bedeutung von Äußerungen ist nicht durch Interpretationskonventionen verbürgt und wird auch nicht durch Sprecherintentionen abschließend festgelegt. Interaktive Bedeutung wird in wechselseitigen Interpretationsprozessen ausgehandelt und elaboriert. […] Adressaten können nicht nur signalisieren, daß sie Äußerungen hören und verstehen, sondern auch, ob bzw. inwieweit sie sie akzeptieren. (Deppermann 2005, S. 19; Hervorhebung vom Verf.)
Genau genommen findet sich in dieser Passage jedoch keine Aussage zu Äußerungsbedeutungen schlechthin, sondern lediglich zu einem Untertyp, nämlich den interaktiven Bedeutungen. Andere Bedeutungstypen, etwa denotative, expressive oder evaluative Bedeutungen, aber auch Illokutionen wie ‚unilaterale‘ Direktiva und Deklarationen werden nicht berücksichtigt. Da diese bei Sprechaktvollzügen aber durchaus eine Rolle spielen, führt die alleinige Sicht auf interaktive Bedeutungen dazu, dass nur ein Teilaspekt der gesamten Äußerungsbedeutung erfasst wird.
Hinzu kommt ein definitorisches Problem: Bezieht man sich allein auf den interaktiven Bedeutungstyp, dann ist die Feststellung, dass diese Bedeutung wechselseitig ausgehandelt und elaboriert wird, ein Truismus; es handelt sich um ein Definitionsmerkmal interaktiver Bedeutung, nicht um eine Feststellung über diese. Der Anspruch der zitierten Bestimmung sowie des ganzen Buches, aus dem sie zitiert ist, geht freilich weit über eine Definition eines bestimmten Bedeutungstyps hinaus, denn der Rolle von Konventionen und Intentionen wird grundsätzlich nur ein geringer Stellenwert zugebilligt.
Auch wenn die zitierte Kritikposition an der Sprecherzentriertheit der Sprechakttheorie auf schwachen Füßen steht, so ist die dahinterstehende Intuition, dass S nicht solitär die Verfügungsgewalt über den illokutionären Effekt seiner Sprechakte hat, durchaus zutreffend. Weiterhin muss man feststellen, dass dies in der Searle’schen Definition des IE zwar nicht explizit ausgeschlossen ist, aber weder theoretisch expliziert noch deskriptiv berücksichtigt wird.
Ist man also gezwungen, die Sprechakttheorie aufzugeben, da sie die falschen Vorhersagen macht? Ich möchte in einem ersten Zugriff dafür argumentieren, dass diese Konsequenz überzogen ist und letztlich zu einem sehr einseitigen Bild sprachlicher Interaktion führt. An zweiter Stelle soll der grundsätzlich berechtigten Kritik an der Sprecherzentriertheit dadurch begegnet werden, dass der illokutionäre Effekt eines Sprechakts in manchen Fällen als Ergebnis der Kooperation zwischen S und A aufgefasst wird, ohne auf den erklärungsstarken Begriff der Sprecherintention zu verzichten. Hier kommen die Begriffe der Wir-Intention und der kollektiven Intention resp. kollektiven Handlung ins Spiel, wie sie von Winfried Sellars (1974), Raimo Tuomela und Kaarlo Miller (1985, 1988; Tuomela 2005, 2013), John R. Searle (1990) sowie Susan Miller (2001) eingeführt worden sind. In den letzten Jahren erfährt dieses Thema wieder vermehrte Aufmerksamkeit, wie sich an verschiedenen Handbüchern, Sammelbänden und Monografien zeigt (vgl. Schmid 2005, 2008; Chant/Hindriks/Preyer 2014; Jankovič/Ludwig 2018; Ludwig/Jankovič 2019).
Im Ergebnis soll gezeigt werden, dass diese Ansätze in der Tat einen guten Weg aufzeigen, illokutionäre Effekte als potenziell gemeinsam von S und A hergestellte Lesarten von Gesagtem zu konzipieren, wobei allerdings gewisse Einschränkungen an dem Konzept der Wir-Intention vorgenommen werden müssen, wenn man es auf Sprechaktperformanzen anwenden möchte. Zuvor jedoch soll eine ausführlichere Auseinandersetzung mit der interaktionstheoretischen Sprechaktkritik unternommen werden.
2 Ko-Konstruktion von Sprechakten
Eine über die sprechakttheoretische Konzeption hinausgehende Auffassung lässt sich mit dem Stichwort der Ko-Konstruktion des illokutionären Effekts kennzeichnen. Was ist damit genauer gemeint? Wir hatten im vorigen Abschnitt unter Einklammerung der explanativen Schwäche die interaktional geprägte Idee akzeptiert, dass Sprecher_innen nicht die alleinige Autorität besitzen, welches der illokutionäre Effekt des vollzogenen Sprechakts ist, sondern dass sie sich gegebenenfalls einem Prozess der expliziten oder impliziten Aushandlung unterziehen müssen, an dessen Ende etwas Anderes stehen kann, als sie eingangs intendiert hatten. So kann sich herausstellen, dass das Gesagte vor dem Hintergrund spezieller Kontextinformationen, die ihnen nicht zugänglich waren, eine bestimmte nicht vorhergesehene Lesart annimmt. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein vom intendierten vollkommen abweichender illokutionärer Zweck realisiert wird, zu dem sich S dann auch bekennen muss, will er/sie nicht als weltfremd oder irrational gelten. Der Begriff der Ko-Konstruktion bezieht sich somit nicht (nur) auf das gemeinsame Herstellen des Äußerungsaktes mit seiner syntaktischen Struktur durch S und A, etwa wenn beide jeweils ein Satzfragment produzieren, was zusammengenommen einen vollständigen Satz ergibt. Er wird vielmehr weiter gefasst, sodass er auch die Ebene der Illokution betrifft und diese als gemeinsam konstruierte versteht.1
Der Fall der sprecherseitigen Revision des illokutionären Zwecks führt zur schwachen These der Ko-Konstruktion: Es ist möglich, dass S sich in der Annahme, einen bestimmten illokutionären Indikator gewählt oder einen bestimmten Sprechakt vollzogen zu haben, geirrt hat und sich der besseren Interpretation von A beugt. Diese schwache These stellt für eine sprecherzentrierte Auffassung von illokutionären Effekten keine Schwierigkeit dar, denn eine nachträgliche Selbstkorrektur durch S ist durchaus möglich, ohne dass die S-Autorität bezüglich des vollzogenen Sprechakts infrage gestellt würde. Es gibt allerdings eine stärkere These, die darauf hinausläuft, dass grundsätzlich die Festlegung des illokutionären Effekts erst dann gelingt, wenn S und A sich auf diesen ‚geeinigt‘ haben, entweder explizit im Zuge eines Aushandlungsprozesses oder implizit durch die Zuweisung des interaktionalen Stellenwerts, den der Sprechakt in der Folgekommunikation hat.
Die starke These der Ko-Konstruktion ist durchaus geeignet, das traditionelle Sprechaktmodell ins Wanken zu bringen, denn es wurde schon gesagt, dass in der zitierten Searle’schen Definition der Sprecherbedeutung dieser Fall nicht vorgesehen ist. Hier geht es lediglich um die Intention von S und ihre Erkenntnis durch A. Wenn wir uns mit der Adäquatheit dieser Definition beschäftigen wollen, dann müssen wir uns folglich mit der starken These auseinandersetzen. Eine frühe Fassung hat Herbert Clark vorgelegt, indem er einer sprachlichen Äußerung lediglich den Status der presentation phase zuweist, auf die dann die acceptance phase durch den jeweiligen Adressaten folgt. Hier wird kollaborativ die Bedeutung dieser Äußerung akzeptiert oder auch modifiziert, woraufhin sie dann als Bestandteil des common ground, des gemeinsamen Hintergrunds, verbucht wird, auf den sich die Gesprächsteilnehmer_innen beziehen (vgl. Clark 1992; vgl. hierzu Deppermann 2002, S. 20). In einem Beitrag der Herausgeber_innen zum einschlägigen Sammelband „Ko-Konstruktionen in der Interaktion“ (Dausendschön-Gay/Gülich/Krafft, 2015b) wird ein entsprechend weites Verständnis von Ko-Konstruktion vertreten,
das alle Formen der interaktiven Herstellung einer Handlung bis zu dem Zustand umfasst, bei dem alle Beteiligte [sic!] davon ausgehen, dass die aktuell zu erledigende gemeinsame Handlung abgeschlossen ist und man sich folglich einer neuen Interaktionsaufgabe zuwenden kann. (Dausendschön-Gay/Gülich/Krafft 2015a, S. 28f.)
Noch weiter geht Jörg Bergmann in seinem Beitrag, wenn er diesem Begriff Analytizität zuschreibt: „Ko-Konstruktion [ist] die Bezeichnung für ein Merkmal von sprachlich-sozialen Handlungen, das gar nicht negierbar oder vermeidbar ist.“ (Bergmann 2015, S. 40)
Im Folgenden soll die starke These der Ko-Konstruktion näher diskutiert werden. Zu diesem Zweck sollen zunächst zwei Klassen von Sprechakten unterschieden werden. Eine in diesem Kontext relevante Unterscheidung wird – eher beiläufig – schon im Rahmen der Searle’schen Taxonomie eingeführt, und sie beruht auf dem Kriterium des Sprecher- bzw. Adressateninteresses, wonach man Gratulieren (S-Interesse) von Kondolieren (nicht S-Interesse) abgrenzen kann (vgl. Searle 1982, S. 23; vgl. den Beitrag von Astrid Tuchen in diesem Band, S. 293-317). Anders als bei Searle soll hier die Beziehung zwischen S und A im Vordergrund stehen: Es geht einerseits um asymmetrische Sprechakte – wie ich sie nennen möchte –, deren illokutionärer Effekt im Interesse von S, aber nicht im Interesse von A liegt, und andererseits um symmetrische Sprechakte, bei denen die Interessenlage von S und A übereinstimmt. Ein asymmetrischer Sprechakt ist beispielsweise jmd. KÜNDIGEN, ein symmetrischer PROGNOSTIZIEREN. Haben sich S und A einmal darauf geeinigt, dass es sich im letzteren Fall tatsächlich um diesen Sprechakt handelt, dann besteht grundsätzlich kein Dissens darüber, dass eine solche Prognose aufgestellt wurde, und A kann sich mit dem illokutionären Effekt identifizieren – wenn auch nicht unbedingt mit dem Zutreffen des propositionalen Gehalts. A kann sagen: „Gut, nehmen wir an du hast Recht: Was würde daraus folgen?“ A hat sich damit, wenn auch nur vorübergehend, die Illokution zu eigen gemacht und spielt diese nun durch. Beide, S und A, sind in dieser Phase gemeinsame Konstrukteure des Sprechakts und baden die Konsequenzen gemeinsam aus. Am Ende kann sich A natürlich wieder aus dieser Gemeinschaft verabschieden und die Prognose insgesamt bestreiten.
Dies sieht bei jmd. KÜNDIGEN durchaus anders aus. Wenn die Arbeitgeberin S dem Angestellten A kündigt, dann fällt es schwer, sich ein Szenario wie beim PROGNOSTIZIEREN vorzustellen. Abgesehen von dem seltenen Fall, dass A schon lange gehen wollte und sich nur nicht getraut hat, von sich aus zu kündigen, handelt es sich hier um einen extrem asymmetrischen Sprechakt, der sich einer einseitig verteilten Macht verdankt. Auch wenn A unbedingt dabeibleiben möchte, hat S die Macht, seine Mitgliedschaft einseitig zu beenden – vorausgesetzt, es unterläuft kein Rechtsfehler, der die Kündigung unwirksam macht. Würde man auch hier sagen wollen, dass der Sprechakt der Kündigung von S und A ko-konstruiert wurde? Ich halte dies für eine Fehleinschätzung, die neben ihrer sachlichen Falschheit auch dazu führt, dass es kein Analyseinstrument mehr gibt, mittels dessen asymmetrische Sprechakte und diesen unterliegende Machtkonstellationen identifiziert werden können. A hätte den entsprechenden illokutionären Zweck mit hergestellt und somit keine Möglichkeit, gegen diesen zu opponieren, denn dann würde er gegen sich selbst opponieren.
In der eingeführten Terminologie kann man beim jetzigen Stand Folgendes festhalten: Die starke These der Ko-Konstruktion des illokutionären Effekts durch S und A ist für symmetrische Sprechakte möglichweise zutreffend. Im Fall von asymmetrischen Sprechakten scheitert sie jedoch, unter anderem deswegen, weil sie A, dem machtlosen Part, im Falle einer Ko-Konstruktion irrationales Verhalten unterstellen müsste, das ihn letztlich als den eigenen Unterdrücker zu kennzeichnen hätte. Eine solche Unterstellung ist mit einer adäquaten Theorie sprachlichen Handelns nicht vereinbar.
Auch wenn es schwerfallen mag: Lässt sich die starke These gegen diesen Einwand verteidigen? Für Anhänger der Ko-Konstruktionsthese gibt es die Möglichkeit, auf eine begriffliche Ungenauigkeit der Argumentation abzuheben. Bei der Frage der gemeinsamen Konstruktion geht es nicht um die Frage, ob sowohl S als auch A sich möglicherweise mit dem illokutionären Akt der Kündigung identifizieren, so als hätten sie ihn beide ausgeführt; es geht vielmehr darum, dass beide zu der Einsicht gelangen, die Kündigung hätte als Sprechakt stattgefunden, sie sei nun ein soziales Faktum, an dem man nicht mehr vorbeikommt, unabhängig davon, ob man sie gut findet oder nicht. Auf einer allgemeinen Ebene muss man also den illokutionären Effekt im Sinne einer sozialen Tatsache von der illokutionären Sprecherintention des Inhalts, diesen illokutionären Effekt herzustellen, unterscheiden. Wenn man dies tut, lässt sich die Idee der Ko-Konstruktion eines gemeinsam als Faktum akzeptierten illokutionären Effekts auch bei asymmetrischen Sprechakten vermeintlich aufrechterhalten. A muss sich in diesem Fall nicht selbst kündigen und bleibt ein rationaler Sprecher bzw. Adressat.
Es ist natürlich wichtig, zwischen der Sprecherintention und dem intendierten illokutionären Effekt, den man anerkennen kann, ohne sich mit der Sprecherintention zu identifizieren oder etwa sie selbst zu haben, konsequent zu unterscheiden. Wenn man dies tut, lässt sich die starke These der Ko-Konstruktion prima facie aufrechterhalten. Ich möchte allerdings dafür argumentieren, dass sie damit weitgehend ihre theoriekritische Wirkung einbüßt, denn das von Searle aufgestellte Sprechaktschema wird dadurch in keiner Weise berührt. Wenn man es auf den Fall des KÜNDIGENS anwendet, sieht man vielmehr, dass das Searle’sche Schema nur spezifiziert, nicht aber modifiziert werden muss. Es lautet dann:
S äußert den Satz T „Ihnen wird hiermit gekündigt“ und meint ihn = S äußert T und intendiert, dass die Äußerung U von T bei A das Wissen (das Anerkennen, das Bewusstsein) hervorruft, dass der Sachverhalt der Kündigung, der durch die T betreffenden Regeln angezeigt ist, besteht (illokutionärer Effekt).
Der illokutionäre Effekt besteht also in dem wechselseitigen Wissen von S und A, dass die Kündigung ausgesprochen ist und damit gilt. Eine wechselseitige oder geteilte Intention ist dafür weder erforderlich noch erwünscht, zumindest seitens A.
Trifft diese Diagnose zu, dann befindet sich der Ko-Konstruktivist in einem theoretischen Dilemma: Wenn die interaktionale Auffassung auf alle Arten von Sprechakten anwendbar sein soll, dann unterscheidet sie sich nicht wesentlich von der Sprechaktanalyse, wie sie seit 50 Jahren im Sinne Searles durchgeführt wird. Wird dies bestritten und soll die Ko-Konstruktionsthese doch einen Gegenentwurf zur Sprechaktanalyse der letzten 50 Jahre bilden – etwa weil die Unterscheidung von Sprecherintention und illokutionärem Zweck für irrelevant gehalten wird – dann trifft sie nicht auf alle Arten von Sprechakten zu, sondern bestenfalls auf eine Teilklasse, nämlich die symmetrischen. Die asymmetrischen Sprechakte werden von ihr nicht erfasst. Dies hat zur Folge, dass die ko-konstruktivistische Annahme zu einer deskriptiv unzureichenden Auffassung führt, die nur einen Teil des gesamten Phänomenbereichs zu erfassen in der Lage ist. Zu der theoretisch unzureichenden Charakterisierung von Äußerungsbedeutung, die ebenfalls nur einen Teilbereich von Bedeutungstypen in den Blick nimmt, kommt also eine deskriptive Verkürzung hinzu.
Welche Konsequenz ist aus diesem Befund zu ziehen? Wenn man an dem genannten Vorsatz festhalten möchte, Sprecherintentionen als grundsätzlich sozial aufzufassen, und zwar so, dass sie sich in der Interaktion bewähren müssen und keine Ereignisse innerhalb einer kommunizierenden Monade sind, dann bietet es sich an, einen Begriff der Intention zu suchen, der genau dies berücksichtigt. Es wurden einige Ansätze innerhalb der handlungstheoretischen Literatur erwähnt, die dies leisten können. Es soll im Folgenden geprüft werden, ob die Konzepte der kollektiven oder der Wir-Intention in der Lage sind, diese soziale, interaktive Seite von Sprecherintentionen zu berücksichtigen, ohne in das beschriebene deskriptive Dilemma und/oder die theoretische Unzulänglichkeit zu geraten. Nicht unwichtig ist hier der Begriff der Kooperation, der in einem engen Zusammenhang mit dem Gedanken des interaktiven Charakters des Sprechhandelns steht.
3 Kooperation und das Wir
Die Searle’sche Definition des illokutionären Effekts ist in Auseinandersetzung mit H. P. Grices Theorie der Sprecherbedeutung entstanden, was sich an dem zentralen Stellenwert der Sprecherintention für jeden Meinensakt zeigt. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist der ebenfalls von H. P. Grice eingebrachte Begriff der Kooperation zwischen S und A. Wenn mit Grice ein Gespräch als kooperatives Unterfangen aufzufassen ist, dann sollte es möglich sein, die Sprecherzentriertheit der frühen Sprechakttheorie mithilfe dieses Begriffs aufzubrechen und eine S und A einbeziehende Auffassung des illokutionären Zwecks sowie der relevanten Intentionen zu erreichen. Ein Rückblick auf den klassischen Aufsatz „Logic and Conversation“ macht Grices Position noch einmal deutlich:
Our talk exchanges do not normally consist of a succession of disconnected remarks, and would not be rational if they did. They are characteristically, to some degree at least, cooperative efforts; and each participant recognizes in them, to some extent, a common purpose or set of purposes, or at least a mutually accepted direction. (Grice 1989, S. 26)
Die wechselseitig akzeptierte Richtung eines Gesprächs sollte sich nicht nur darin wiederfinden, dass es eine woraus auch immer resultierende Dynamik gibt, sondern sie sollte sich auch im Bewusstsein von S und A zeigen, denn nach Grice erkennen die Teilnehmenden ja den gemeinsamen Zweck oder die Richtung des Gesprächs, und sie unternehmen eine entsprechende kooperative Anstrengung. An diesem Punkt kommt wiederum der Begriff der Sprecherintention ins Spiel, und es stellt sich die Frage, inwiefern Gesprächsziele oder -richtungen jeweils Inhalt einer Sprecherintention sein können. Zu diesem Zweck muss grundsätzlich geklärt werden, inwiefern von mehreren Personen verfolgte, kooperative Ziele im engeren Sinne intendiert werden können, denn der Intentionsbegriff ist in seiner traditionellen Definition individualistisch geprägt.
Um diese Frage beantworten zu können, soll eine kurze Darstellung und Diskussion des Begriffs der Wir-Intention unternommen werden, denn dieser erweist sich als höchst relevant für das Problem der Ko-Konstruktion. Winfried Sellars ist einer der ersten, die sich mit diesem Konzept näher auseinandergesetzt haben, und zwar aus einer moralphilosophischen Perspektive. Der Begriff der Wir-Intention (we-intention), die nicht auf eine Ich-Intention (I-Intention) zurückführbar ist, wird deshalb notwendig, weil beide Intentionsarten erkennbar im Konflikt miteinander stehen können (vgl. Sellars 1974). Raimo Tuomela schließt in seinen – auch mit Kaarlo Miller verfassten – Schriften an das Sellars’sche Konzept der Wir-Intention an, nicht ohne es wesentlich zu erweitern. Seine und Millers Fassung dieses Begriffs sei hier kurz erläutert, und dies anhand des Aufsatzes „We-Intentions“, in dem sich ihre Auffassungen konzise bündeln und der für die gesamte Diskussion einen locus classicus darstellt (vgl. Tuomela/Miller 1988).
Im Fokus ihres Ansatzes stehen gemeinsam ausgeführte Handlungen wie diejenigen, ein Klavier die Treppe hochzutragen, Tennis zu spielen, einen Toast für einen Freund auszusprechen oder ein Gespräch zu führen (vgl. Tuomela/Miller 1988, S. 369). Der einzelne Handelnde trägt in diesem Fall seinen Anteil dazu bei, dass die kollektive Handlung gelingt. Des Weiteren bildet er eine Reihe von Intentionen und Annahmen aus (intentions/beliefs). Ausgangspunkt ist eine paradigmatische Situation, in der die Handelnden gemeinsam und intentional agieren, indem sie ein gemeinsames Ziel verfolgen, das üblicherweise die gesamte Handlung umfasst. Sieht man die gemeinsam Handelnden als ein Kollektiv, dann lässt sich mit Tuomela/Miller festhalten: „[…] that every participant in the collective must believe that every other participant will do his part and, paradigmatically, shares the relevant, action-prompting we-intention to do X and has the beliefs relevant to carrying out the intention.” (1988, S. 371) Unter einem Kollektiv können dabei unterschiedlich komplexe Personenkonstellationen verstanden werden, also soziale Gruppen, Organisationen, Institutionen bis hin zu sozialen Gemeinschaften.
Intentionen dieser Art sollen im Folgenden Tuomela-Wir-Intentionen, kurz TWI, genannt werden. So verstandene Wir-Intentionen erfüllen eine Standardbedingung von Ich-Intentionen nicht, die darin besteht, dass die intendierte Handlung auch individuell ausgeführt werden kann. Das kollektiv intendierte Ergebnis besteht darin, dass es von einer einzigen Person gerade nicht alleine ausgeführt werden kann.1 Andererseits sind TWIs anspruchsvoller, denn wenn ich meinen Anteil an der kollektiven Handlung erbringe, dann muss ich den gesamten Prozess aufmerksam verfolgen und meinen spezifischen Beitrag mit dem gemeinsam angestrebten Ziel laufend abgleichen. Außerdem kommt ein Minimum an Vertrauen in die andere Person hinzu, der ich zutrauen muss, dass sie ihren Anteil an der kollektiven Handlung ebenfalls erbringen kann (vgl. Tuomela/Miller 1988, S. 373).
Die Analyse in Tuomela/Millers Ansatz umfasst folgende Wir-Intention: „A member Ai of a collective G we-intends to do X if and only if …” (1988, S. 375), woraufhin die im obigen Zitat informell eingeführten intention- und belief-Bedingungen folgen. Man kann dies für überzogen halten, weil hier von der gesamten kollektiven Handlung X die Rede ist und nicht nur von dem eigenen Anteil an ihrer Realisierung. Kann ein Individuum so etwas überhaupt intentional in den Blick nehmen? Die Autoren stellen beispielsweise die Frage, ob von einem Orchestermitglied sinnvoll gesagt werden kann, dass es die-und-die Mozart-Symphonie zu spielen intendiert? Sie bejahen dies und vertreten damit eine holistische Sicht auf Wir-Intentionen. Dies entspricht offenbar der Art und Weise, wie über Wir-Intentionen gesprochen wird; ein Mitglied des – sagen wir – Leipziger Gewandhaus-Orchesters wird berechtigterweise sagen können, dass es im vergangenen Jahr die-und-die Mozart-Symphonie gespielt hat, auch wenn jeder weiß, dass es dies nicht alleine getan haben kann. Das Gesamtergebnis muss in der individuellen Intention repräsentiert sein, denn wenn es nicht so wäre, könnte die Aufführung wohl kaum gelingen (vgl. Tuomela/Miller 1988, S. 375f.).
Im Analysans der TWI sind eine intention- und zwei belief-Bedingungen enthalten, die nun genauer betrachtet werden sollen. Sie lauten auszugsweise:
| (i) | Ai intends to do his part of X; |
| (ii) | Ai has a belief to the effect that the joint action opportunities for X will obtain, especially that at least a sufficient number of the full-fledged and adequately informed members of G … will … do their parts of X; |
| (iii) | Ai believes that there is … a mutual belief … to the effect that the joint action opportunities for X will obtain. (Tuomela/Miller 1988, S. 375) |
Die belief-Bedingung (ii) enthält den Begriff der hinreichenden Anzahl von Gruppen-Mitgliedern, die an der Handlung mitwirken. Die belief-Bedingung (iii) enthält den wechselseitigen Glauben, dass die belief-Bedingung (ii) erfüllt ist. Wenn diese Bedingung einen solch zentralen Stellenwert hat, dann sollte geklärt sein, was unter einer „hinreichenden Anzahl“ zu verstehen ist. Zum Teil legt sich dies aus physikalischen Gründen nahe – zum Klaviertragen benötigt man einen bis drei zusätzliche Beteiligte. Allerdings spielen auch soziale Gründe für eine Mindestanzahl eine Rolle oder auch explizite Vereinbarungen bezüglich geteilter Lasten. Die Frage der Untergrenze kann also physisch oder sozial festlegbar sein; was ist aber mit einer Obergrenze? Bei sehr großen Gruppen wie einer Massenhandlung (mass action) ist es nicht nötig, eine präzise Anzahl von G-Mitgliedern anzusetzen, so dass eine ungefähre Angabe genügt. Allerdings stellt sich die Frage der maximalen Komplexität von G, denn sie ist Teil des propositionalen Gehalts des Glaubens von Ai als Bestandteil der Wir-Intention. Sie unterliegt also kognitiven Restriktionen.
Ein herausforderndes Beispiel sind Sprechchöre, wie sie bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen auftreten. Der eigene Anteil am Ruf der Menge, die mehrere tausend Mitglieder betragen kann, ist hier so gering, dass die individuelle Sprechhandlung stark hinter dem Kollektiven zurücktritt. Der Unterschied zwischen einem Cellisten im Gewandhaus-Orchester und dem einzelnen Rufer in einem Sprechchor besteht in dem Beitrag der individuellen Handlung zum Gesamtziel. Damit man von einer holistischen Wir-Intention sprechen kann, die die Ich-Intention beinhaltet, muss letztere einen wesentlichen und erkennbaren Beitrag zur kollektiven Handlung leisten. Ich nenne dies die Wesentlichkeits-Bedingung. Wenn man nicht oder nur schlecht davon sprechen kann, dass der einzelne Fußballfan intendiert, einen Sprechchor zum Anfeuern der eigenen Mannschaft auszuführen, dann ist dies auf die Verletzung der Wesentlichkeits-Bedingung zurückzuführen.2
Hiermit soll die Darstellung des ausführlichen Ansatzes von Tuomela/Miller vorerst abgeschlossen werden. Der behandelte Aufsatz ist nur eine von einer ganzen Reihe von Publikationen, die in dem Buch „A Theory of Social Action“ (1984) von Raimo Tuomela gebündelt sind. Im Folgenden soll gefragt werden, ob dieser Ansatz eine tragfähige Grundlage für eine nicht-sprecherzentrierte Theorie der Sprechakte bieten kann – und somit kehren wir wieder zur Grundfrage dieses Beitrags zurück.
Бесплатный фрагмент закончился.


