Читать книгу: «Geld, Krieg und Macht»


Inhalt
Vorwort
I Einleitung
1 Thema: Pensionenunruhen, Gewaltmärkte, Aussenbeziehungen
2 Fragestellung: Fremde Kriege, fremdes Geld und eidgenössische Politik?
3 Forschungsstand zu den Pensionenunruhen
4 Quellen und Methode: Netzwerkanalyse
II Die Pensionenunruhen in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich 1513–1516 – Ereignisgeschichte
1 Streit um Mailand und gescheiterte Friedensgespräche – Vorgeschichte
2 Der Könizer Aufstand in Bern
3 Der Zwiebelnkrieg in Luzern
4 Die Unruhen in Solothurn
5 Der Lebkuchenkrieg in Zürich
6 Die Konzessionen der Obrigkeit – Inhalt der Einigungsverträge
7 Zusammenfassung
III Geschäfte mit der militärischen Gewalt – Das Pensionenwesen in der Eidgenossenschaft zur Zeit der Mailänderkriege
1Die eidgenössischen Gewaltmärkte: Krieger als Handelsware
1.1 Die Ökonomisierung fremder Kriege
1.1.1 Instrumente
1.1.2 Strukturen
1.1.3 Beziehungen
1.2 Eidgenössische Pensionenpolitik
1.2.1 Städtische Verbote bis 1516
1.2.2 Der Pensionenbrief von Baden 1503
1.2.2.1 Anfänge einer gemeineidgenössischen Pensionenpolitik
1.2.2.2 Der Pensionenbrief kommt zustande
1.2.2.3 Das Reformprojekt scheitert: Der Beibrief
1.2.2.4 Exkurs: Historiografische Traditionen zum Pensionenbrief
1.2.2.5 Warum der Pensionenbrief zustande kam – Vier Thesen
2Französische Interessenpolitik 1512–1515: Akteure, Handlungsfelder und Verflechtungszusammenhänge
2.1 Pensionennetzwerke
2.1.1 Akteure und Praktiken der französischen Aussenpolitik nach dem Pavierzug
2.1.2 Bern
2.1.3 Luzern
2.1.4 Solothurn
2.1.5 Zürich
2.1.5.1 Lokales Netzwerk 1512/13
2.1.5.2 Personale Verflechtung im Feld 1515
2.1.6 Netzwerkstrukturen
2.2 Ferne Patrons – Praktiken vor Ort
2.2.1 Broker
2.2.2 Rivalitäten
2.2.3 Räume
IV Zusammenfassung und Synthese
1Zusammenfassung
2Pensionennetzwerke als Faktor für die Verdichtung der politischen Macht – Synthese
Anhang
Abkürzungen
Bibliografie
Quellen
Ungedruckte Quellen
Gedruckte Quellen
Literatur
Verzeichnis der Grafiken
Verzeichnis ausgewählter Personen
Vorwort
Das Buch handelt von Söldnern, heimlichen Geldzahlungen und den Verwicklungen der eidgenössischen Orte in die Kriege der Grossmächte in Italien als Söldnerlieferanten. Es basiert auf der Dissertation, welche im Frühlingssemester 2011 unter dem Titel Die Pensionenunruhen 1513–1516. Kriegsgeschäft und Staatsbildung in der Eidgenossenschaft am Beginn der Neuzeit von der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern angenommen wurde. Das besondere Augenmerk der Untersuchung liegt auf der Verflechtung der politisch-militärischen Eliten der Eidgenossenschaft mit den Grossmächten Europas. Die engen Beziehungen der eidgenössischen Pensionenherren mit Frankreich, Mailand, dem Kaiser oder dem Papst, welche um Mailand und die Vorherrschaft in Oberitalien rangen, führten zwischen 1513 und 1516 zu massiven Untertanenprotesten in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich. Die eidgenössischen Orte, welche von den Kriegsherren als Söldnerlieferanten heftig umworben wurden, sahen sich im Umfeld der Mailänderkriege mit massiven inneren Spannungen konfrontiert. Nach den Schlachten von Novara 1513 und Marignano 1515 traten die Untertanen in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich bewaffnet vor ihre Obrigkeiten, denen sie Verrat und Bestechlichkeit vorwarfen. Am Beispiel dieser als Pensionenunruhen bezeichneten Untertanenproteste zeigt die Untersuchung auf, dass die Eidgenossenschaft seit den Burgunderkriegen politisch, ökonomisch und militärisch stark mit dem Ausland vernetzt war. Das enge Beziehungsgeflecht der eidgenössischen Machteliten mit auswärtigen Herren und der Abschluss von Soldallianzen mit den umliegenden Grossmächten – allen voran mit Frankreich – bildeten eine wichtige Grundlage für die eidgenössischen Aussenbeziehungen bis ins 18. Jahrhundert.
Es ist Prof. Dr. André Holenstein, der mein wissenschaftliches Interesse auf diese Thematik gelenkt und mich vor einigen Jahren auf die Pensionenunruhen aufmerksam gemacht hat. Ihm möchte ich dafür danken, dass er die Arbeit mit viel Geduld begleitet und mit vielen inhaltlichen Inputs massgeblich geprägt hat. Danken möchte ich auch Prof. Dr. Arndt Brendecke, der die Arbeit als Zweitgutachter konstruktiv kritisiert hat. Mein einjähriger Aufenthalt am Sonderforschungsbereich 437 Kriegserfahrungen. Krieg und Gesellschaft in der Neuzeit an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen im Rahmen eines Personenförderungsstipendiums des Schweizerischen Nationalfonds ermöglichte mir die Bearbeitung des Themas in einem wissenschaftlich anregenden Umfeld. Für die freundliche Aufnahme in die Oberseminarien des Fachbereichs Geschichtswissenschaft an der Universität Tübingen danke ich Prof. Dr. Anton Schindling und Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Langewiesche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung für ältere Schweizer Geschichte des Historischen Instituts der Universität Bern waren stets aufmerksame Zuhörer und wohlwollende Kritiker. Ich danke an dieser Stelle besonders Prof. Dr. Andreas Würgler, Prof. Dr. Heinrich R.Schmidt, Dr. Daniel Schläppi und MA Sarah Rindlisbacher.
Ohne die grosszügige finanzielle Unterstützung durch die Burgermeinde Bern, den Friedrich-Emil-Welti-Fonds und den Schweizerischen Nationalfonds wäre eine Publikation dieses Buches nicht möglich gewesen. Ihnen bin ich zu grossem Dank verpflichtet. Mein Dank gilt auch Dr. Bruno Meier vom Verlag Hier und Jetzt, der sich dazu bereit erklärt hat, die Arbeit zu publizieren. Für die kritische Durchsicht eines frühen Manuskripts danke ich Martin Fries und Sara Steffen für das sorgfältige Lektorat.
Meiner Partnerin Susanne Fleischli, die mich stets darin bestärkt hat, meine bisweilen zeitaufwendigen historischen Studien fortzuführen, gilt mein Dank ganz besonders. Ihr und unseren drei Kindern Anna, Paula und Linus ist dieses Buch gewidmet.
Niederscherli, im Frühling 2015
Philippe Rogger
I Einleitung
1 Thema: Pensionenunruhen, Gewaltmärkte, Aussenbeziehungen
Das 16. Jahrhundert begann unruhig in der Eidgenossenschaft. Der Berner Chronist Valerius Anshelm berichtet sehr lebendig davon, wie angespannt die Stimmung im Umfeld der Mailänderkriege war.
«Wie wol nun ein from, loblich Eidgnoschaft durch den herlichen, gwaltigen sig, zu(o) Nowara gewunnen, gegen allen iren pundsverwanten hat ir glu(e)k, lob, êr und nammen ganz wider ufgericht und gestelt, so erhu(o)b sich doch ein unwiderbringlich ungfa(e)l, namlich anheimsche ufru(o)r, […] wie der merteil ufru(o)ren entstond uss der obren und ra(e)ten zwitracht, kib und blast, zu(o) der zit bi Eidgnossen zu(o) Bern und in andren orten, uss heimschs gwalts und fro(e)mds gelts gitikeit fu(e)rnemlich erwachsen, und so wit ufgetriben, dass der sak mu(o)st einmal zerrissen, und der hizig wind ein ungestu(e)eme windsbrut ufwirblen und hurren.»1
Nur wenige Tage nach dem Zusammenstoss der Eidgenossen mit Frankreich in der Schlacht von Novara am 6. Juni 1513 erhoben sich die Untertanen in Bern (Könizer Aufstand), Luzern (Zwiebelnkrieg) und Solothurn und zogen bewaffnet vor die Tore ihrer Hauptstädte.2 In Zürich waren die Untertanen ebenfalls unruhig, doch gelang es dem Zürcher Rat, die Situation vorerst zu entschärfen. Nach der Niederlage der eidgenössischen Kontingente in Marignano im September 1515 und den darauf folgenden Bündnisverhandlungen mit dem französischen König und dem römisch-deutschen Kaiser zogen allerdings auch die Zürcher Untertanen vor ihre Hauptstadt (Lebkuchenkrieg).
Diese in der Historiografie als Bauernbewegung, 3 Schweizer Bauernkrieg4 oder Pensionenunruhen5 bezeichneten Unruhen lassen sich in eine lange Reihe von Konflikten zwischen Obrigkeiten und Untertanen auf eidgenössischem Gebiet in der Vormoderne einordnen.6 Untertanenproteste stellen gewissermassen ein «Grundproblem der Alten Eidgenossenschaft» dar.7 Im Unterschied zu anderen Aufständen im 15. und frühen 16. Jahrhundert zeichnen sich die Pensionenunruhen jedoch durch einen starken aussenpolitischen Bezug aus. Die Aufstände zwischen 1513 und 1516 sind eng mit der Machtpolitik der städtischen Obrigkeiten in den Mailänderkriegen (1494–1516) und dem um 1500 aufblühenden Sold- und Pensionenwesen verknüpft. Sie entstanden, wie Anshelm im Eingangszitat sagte, «uss der obren und ra(e)ten zwitracht» und «uss heimschs gwalts und fro(e)mds gelts gitikeit». Parteiung und Geldgier innerhalb der eidgenössischen Elite waren nach Meinung dieses scharfen Beobachters die Hauptursachen für die Konflikte. Dieser Zusammenhang wird etwa auch in der Chronik des Zürchers Hans Füssli deutlich.
«Wie bald nun alle zeichen der eidgnossen von nawarien wider heim kamend, da kond der verlurst zu(o) nawarien (der glychen in manß tenken nit mer geho(e)rt begegnet syn den eidgnossen) den gmeinen man nie gnu(o)g verruwen, vermeintend och, daß sy nit den minsten teil ireß verlurstß von den tütschen frantzosen hetind, namlich von denen, die vornaher dem frantzosen groß gu(o)t an iargelt, pensionen vnd schenkungen abgenomen hatend, die hetind vilicht jetz zu(o) mal mee trurenß vnd mitlydenß mit dem frantzosen dan mit den eidgnossen.»8
Das Missfallen der Untertanen richtete sich 1513 gegen die «tütschen frantzosen», also gegen diejenigen Ratsherren, welche von Frankreich «groß gu(o)t an iargelt, pensionen vnd schenkungen» erhalten hatten. Im Zitat Füsslis lässt sich somit der Vorwurf an die «deutschen Franzosen» erkennen, sich mit Frankreich, mit dem man sich im Krieg befand, verbündet zu haben. Feldflüchtige Knechte sollen, wie Anshelm vermerkt, noch während der Schlacht ausgerufen haben: «Alles verraten und verloren!»9 Eine vergleichbare Konfliktkonstellation und der Vorwurf des Verrats zeigten sich zwei Jahre später auch im Zürcher Lebkuchenkrieg. Auch dort zielte der Untertanenprotest gegen die französischen «pensioner».10 Was aber ist unter diesem Begriff Pensionär beziehungsweise Pensionen zu verstehen?
Die ursprünglich kirchenrechtliche Verwendung des Begriffs der Pension als Recht, die Erträge eines Benefiziums zu beziehen, erfuhr im Spätmittelalter einen Bedeutungswandel und fand seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Eingang in den weltlichen Kontext. «Pensionen sind im Sprachgebrauch vom Ende des 15. Jahrhunderts an», so die Definition von Valentin Groebner, «offizielle (wenn auch oft vertraulich gehandhabte), regelmässige und in fester Vertragsform vereinbarte Zahlungen von auswärtigen Höfen an Einzelpersonen, Amtsleute, Räte und politische Körperschaften.»11 Für die Zeitgenossen um 1500 war die Begrifflichkeit dieser Transaktionen weitaus diffuser, als dies moderne Definitionen suggerieren. Dies zeigt nicht nur das Zitat von Füssli, sondern etwa auch der Zürcher Mailänderbrief von 1516. In diesem Einigungsvertrag zwischen Obrigkeiten und Aufständischen ist die Rede von «pension, provision, gnad, dienstgelt, miet, gab noch schenki, wie das namen haben möcht».12 In der Eidgenossenschaft sind solche Zahlungen von Fürsten und Königen an die eidgenössischen Eliten erstmals im Zusammenhang mit den Bündnissen gegen Karl den Kühnen belegt.13 Nach den Burgunderkriegen gewannen diese Transfers an Bedeutung, da sich die eidgenössischen Orte nach den spektakulären Siegen in Grandson, Murten und Nancy 1476–1477 zu wichtigen Rekrutierungsmärkten für Söldner entwickelten. Seither floss sehr viel Geld ins Land.14
«Sowohl als öffentliche, an offizielle Kassen bezahlte wie als geheime, an Einzelpersonen entrichtete Pensionen zielten sie darauf ab, politische Entscheidungen zu beeinflussen und den ausländischen Kriegsherren den Zugang zu den begehrten eidgenössischen Söldnern zu sichern.»15
Diese Gelder wurden als Anerkennung für geleistete Dienste und in der Erwartung künftiger Verbindlichkeiten wie Gesandten- oder Vermittlertätigkeit, Mithilfe beim Abschluss von Bündnissen, einer allgemeinen Gewogenheit oder für die Stellung von Söldnern entrichtet.16 Gelang es kriegführenden Parteien nicht, eine Soldallianz mit den Orten abzuschliessen, war schon viel erreicht, wenn diese nicht dem Gegner zuliefen.17 Der Zusammenhang zwischen der gesteigerten Nachfrage nach eidgenössischen Söldnern und dem Aufkommen des Pensionenwesens ist eng.18
Um 1500 entwickelte sich der Reislauf zu einem Massenphänomen. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts zogen zwischen 50 000 und 100 000 Eidgenossen in die Dienste fremder Kriegsherren, im 16. Jahrhundert waren es bereits gegen 400 000. Für grosse Bevölkerungskreise stellte der Reislauf einen attraktiven Zusatzverdienst dar, obwohl der Einsatz als Söldner für sie und ihre Familien mit hohen Risiken behaftet war. Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungsdrucks war die temporäre Auswanderung in Form von Solddienst nicht nur politisch wünschbar, sondern auch wirtschaftlich notwendig (Stettler). Insbesondere die Umstellung im Alpengebiet auf Viehwirtschaft setzte in grösserem Umfang Arbeitskräfte frei.19 Für die hohe Nachfrage nach eidgenössischen Söldnern um 1500 dagegen sind verschiedene Faktoren anzuführen, von denen an dieser Stelle nur die wichtigsten genannt werden sollen. Aufgrund der Ausbildung und Verfestigung grosser territorialer Machtkomplexe europäischer Fürsten und Könige nahm die Nachfrage nach Söldnern zur Verstärkung ihrer regulären Heere stark zu.20 In diesem Zusammenhang wird in der Literatur die taktische Überlegenheit der mit Spiessen und Hellebarden bewaffneten eidgenössischen Gevierthaufen hervorgehoben. Die eidgenössische Kampfweise, welche sich gegenüber den mittelalterlichen Ritterheeren als überlegen erwies, wurde zum Vorbild. Deutsche und italienische Heere haben sie übernommen.21 Die eidgenössischen Knechte hatten ausserdem den Vorteil, dass sie jederzeit in genügender Anzahl verfügbar und vor allem rasch an den jeweiligen Kriegsschauplätzen einsetzbar waren.22 Betrachtet man die geografische Lage der grossen Konfliktherde an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert, zeigt sich, dass sich diese oft in direkter Nachbarschaft zur Eidgenossenschaft befanden. So grenzten die Freigrafschaft Burgund oder auch Mailand unmittelbar an eidgenössisches Gebiet. Die Möglichkeit, schnell auf den brennenden Kriegsschauplätzen anwesend zu sein, verschaffte den eidgenössischen Knechten gegenüber den Söldnern aus der europäischen Peripherie wie Irland, Schottland oder Böhmen zweifelsohne einen Wettbewerbsvorteil. Zudem musste den königlichen und fürstlichen Kriegsherren auch daran gelegen sein, die Alpenpässe für Truppenverschiebungen nutzen beziehungsweise den militärischen Alpentransit für feindliche Heere sperren zu können.
«Die Söldner und die Pässe waren das Kapital der Eidgenossen.»23
Obwohl die Dienste der eidgenössischen Knechte im Vergleich etwa zu den deutschen Landsknechten vergleichsweise teuer waren, tat dies der grossen Nachfrage keinen Abbruch.24 Um 1500 war die Bündnispolitik der Eidgenossenschaft mithin entscheidend für Erfolg und Misserfolg der rivalisierenden Dynasten.25 Insbesondere Frankreich, das seine Machtansprüche in Neapel und in der Lombardei seit 1494 auch militärisch geltend machte, versuchte mit der Zahlung von Pensionen an die eidgenössischen Orte und an ihre politischen Führungsgruppen, die Politik zu seinen Gunsten zu beeinflussen und sich den Zugang auf die eidgenössischen Gewaltmärkte vertraglich zusichern zu lassen. Soldallianzen regelten die Modalitäten der Sold- und Pensionenzahlungen und legten unter anderem die genaue militärische Hilfeleistung fest. Details der Söldnerrekrutierung wurden fallweise in den sogenannten Kapitulationen festgehalten. Bei diesen Kapitulationen handelt es sich um Werbelizenzverträge, die von der Obrigkeit bewilligt werden mussten.26 Mit den Allianzen gingen auch politische und wirtschaftliche Absprachen einher, von denen die Eidgenossenschaft ökonomisch und politisch profitierte.27 Im Zuge der Burgunder- und Mailänderkriege entwickelten sich die Orte zu bedeutenden Rekrutierungsmärkten für Söldner und wurden somit zu Söldnerlandschaften, 28 wobei es sich jedoch nicht um offene Märkte oder Freihandelszonen handelte, zu denen alle Interessenten Zugang hatten.29 Im Unterschied zum Gewaltmarktbegriff Georg Elwerts, den er in den 1990er-Jahren am Beispiel von Räumen ohne Gewaltmonopol (er untersuchte moderne Bürgerkriege, Kriegsherrensysteme und Räubertum in afrikanischen Gesellschaften) entwickelt hatte, war der Gebrauch der militärischen Gewalt auf den eidgenössischen Gewaltmärkten in der frühen Neuzeit begrenzt und das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach den Interessen der Obrigkeiten und Kriegsherren ausgerichtet und reglementiert.30 Mit dem Instrument der Soldallianzen sollten die Söldnerströme kanalisiert und mit Reislaufverboten der freie Reislauf verhindert werden. Mit diesen Massnahmen versuchten die eidgenössischen Obrigkeiten, sich als Solddienstanbieter gegenüber anderen, «privaten» Militärunternehmern auf den eidgenössischen Gewaltmärkten durchzusetzen. Es ist ein signifikantes Merkmal der eidgenössischen Gewaltmärkte, dass die Obrigkeiten in den Orten durch die Soldallianzen eine ähnliche Position einnahmen «wie die grossen deutschen Kriegsunternehmer, die den Herrschern ganze Regimenter und Armeen zur Verfügung stellten.»31 Allerdings fanden die regulatorischen Massnahmen der Orte nicht immer Beachtung, weil die Reisläufer – also jene Eidgenossen, die für die fremden Mächte gegen Sold in den Krieg zogen (mittelhochdeutsch: in «die reis louffen») – häufig ohne Rücksicht auf bestehende Bündnisverpflichtungen oder Reislaufverbote dort ihren Dienst leisteten, wo die Aussicht auf Gewinn (Sold und Beute) am grössten war. 32
Die wirtschaftlichen Interessen der damaligen Eliten am Solddienst und an den Pensionen waren fundamental für die Praktiken der Aussenbeziehungen. Denn die Söldnerrekrutierung in der Eidgenossenschaft fand auf grenzüberschreitenden Patronagemärkten statt.33 Die königlichen oder fürstlichen Patrons verfügten in der Eidgenossenschaft, wie schon angedeutet, über Beziehungsnetze, bestehend aus Politikern, Söldnerführern und anderen lokalen Agenten, welche die Politik zu ihren Gunsten beeinflussen sollten. Pensionen sind somit auch Ausdruck asymmetrischer Aussenbeziehungen. Durch die Untersuchung der Vorgänge im Umfeld der Pensionenunruhen wird das konkrete Handeln von einzelnen Personen und sozialen Gruppen in grenzüberschreitenden Beziehungen fassbar.34 Die Prozesse im Nachgang der Unruhen verdeutlichen das Ausmass der Verflechtung der eidgenössischen Eliten mit fremden Mächten und den hohen Stellenwert der Patronage in der diplomatischen Praxis um 1500. Ausserhalb des eidgenössischen Kontexts ist die fürstliche Praxis des Pensionengebens jedoch kaum erforscht. Dieser Umstand ist insofern überraschend, als bereits Jean Bodin in Les six livres de la République (Paris 1583) die Bedeutung von finanziellen Mitteln (Tributzahlungen und Pensionen) für die Ausgestaltung der frühneuzeitlichen Aussenbeziehungen betont hatte.35
Die Verflechtung und die multiplen Loyalitäten der eidgenössischen Magistraten, welche für die Interessen Frankreichs, des Papsts oder des römisch-deutschen Kaisers Politik betrieben, bargen jedoch ein hohes Konfliktpotenzial. Spätestens im Jahr 1500 wurden die Risiken der politisch-militärischen Verwicklung der Eidgenossen in Italien offenkundig, als sich in Novara gleichzeitig eidgenössische Kontingente in den feindlichen Heeren befanden (Verrat von Novara). Im Verlauf der Mailänderkriege wurden die eidgenössischen Orte, so die Beurteilung von André Holenstein, «mit finanziellen, militärischen und auch sozialpsychologischen Folgen einer Grossmachtpolitik konfrontiert, die letztlich die Tragfähigkeit der politischen Verfassung der Eidgenossenschaft und ihrer einzelnen Glieder überforderte.»36 Die Diskrepanz zwischen der militärischen Potenz einerseits und der Unfähigkeit der Orte andererseits, eine kohärente gemeinsame Aussenpolitik zu verfolgen, wurde nach der Vertreibung der Franzosen aus der Lombardei 1512 (Pavierzug) besonders deutlich.
«Komplexe, divergierende Interessenlagen bei Obrigkeiten wie Untertanen führten dazu, dass sich das äussere militärisch-diplomatische Engagement der Orte massiv in inneren Spannungen manifestierte.»37
Das Sold- und Pensionenwesen als Ursache dieser Spannungen sind in der Historiografie sehr unterschiedlich beurteilt worden. Ähnlich disparat fallen die Erklärungen zu den Pensionenunruhen aus.
2 Fragestellung: Fremde Kriege, fremdes Geld und eidgenössische Politik?
Die Geschichte der Pensionenunruhen ist, wie im vorangehenden Einführungskapitel dargelegt wurde, eng mit der Geschichte der fremden Dienste verwoben. Es ist jedoch ein markantes Merkmal der schweizerischen Historiografie, dass sie bis in die 1970er-Jahre ein ambivalentes Verhältnis zur Sold- und Pensionenproblematik hegte. Im Gegensatz zu einigen Geschichtsschreibern des 17. und 18. Jahrhunderts (wie etwa Johannes von Müller), welche dem Solddienst viel Positives abgewinnen konnten, 38 waren die Vorbehalte und Berührungsängste der universitären Forschung gegenüber der Militärgeschichte und den fremden Diensten nach dem Zweiten Weltkrieg gross.39 Im 19. und 20. Jahrhundert dominierten moralische Debatten den wissenschaftlichen Diskurs.
Bis zum Ersten Weltkrieg galt der Reislauf vor allem protestantischen Historikern als eine pathologische Erscheinung. Diese negative Bewertung innerhalb des Fachs knüpfte unmittelbar an die humanistische Literatur der Reformationszeit an.40 Pointiert äusserte der Zürcher Wilhelm Oechsli das Unbehagen der Historiker um 1900 gegenüber dem Solddienst in seiner 1890 erschienenen Arbeit zum Pensionenbrief (auch bekannt als Badener Verkommnis) von 1503:
«Jedes Volk hat ein Recht, stolz zu sein auf die Epoche seiner höchsten Kraftentwicklung, wo sich der Ruhm der Unbesieglichkeit an seine Fersen heftet, wo Jedermann vor ihm zittert und es vor Niemandem zu zittern braucht. Was für den Griechen das Zeitalter des Perikles, für den Italiener die römische Weltherrschaft und für den Franzosen das napoleonische Kaiserreich, das sind für den Schweizer die Jahrzehnte zwischen den Burgunderkriegen und der Reformation. Mit Neid und Bewunderung blickten die Völker Europas auf die Felsenburg im Herzen des Erdteils, an der alle Stürme abprallten, deren Insassen allein frei und sicher in die umtobende Brandung des wirren Weltgetriebes hinausblicken durften. In allen Koalitionen der grossen Mächte musste auf das kriegsgewaltige Alpenvolk Bedacht genommen werden. Papst und Kaiser, Könige und Republiken buhlten um die Freundschaft der ‹grossmächtigen Herren Eidgenossen des alten grossen Bundes oberdeutscher Lande› […]. Auf sie wies auf dem Reichstag zu Lindau 1496 der Vorsitzende, der patriotische Kurfürst Bertold von Mainz, der Urheber der Reichsreform, als Vorbild hin: ‹woher es komme, dass die Eidgenossenschaft in so allgemeinem Ansehen stehe, dass sie von Italienern und Franzosen, von dem Papst, ja von Jedermann gefürchtet werde? Das rühre allein davon her, weil sie zusammenhalte und einmütig sei; einem solchen Beispiel sollte man in Deutschland folgen›. Aber so sehr wir die relative Güte der schweizerischen Staatsordnungen von damals anzuerkennen haben, so sehr uns das Herz im Leibe lacht über die Fülle von Kraft und Gesundheit, welche die Eidgenossen in ihren Heldenkämpfen bewiesen, so dankbar wir den Vätern unseres Staates sein müssen für das Erbe kriegerischen Ruhms, für das unversehrt erhaltene und glücklich erweiterte Vaterland, das sie uns hinterlassen haben, dies Gefühl des Stolzes und des Dankes ist kein reines, ungemischtes. Beim Durchlesen unserer Annalen fühlt man sich bisweilen versucht, zu fragen, ob man die Schweizer des ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts mehr als ein Volk von Helden bewundern oder als ein Bande geldgieriger Soldknechte verscheuen soll. Dieselben Männer, die bei Grandson und Murten, bei Frastenz und an der Calven mit ihren Leibern einen unübersteiglichen Wall um das Vaterland gebildet haben, im nächsten Augenblick sehen wir sie in fremden Landen, von denen ihnen kein Leid widerfahren ist, alle Gräuel des Krieges verüben, morden, schänden, brennen und rauben, bloss weil man sie dazu gemietet hat und weil ihr eigener Sinn an dem blutigen Handwerk mehr und mehr Gefallen findet.»41
Diese Darstellung der Geschichte der fremden Dienste als moralische Dekadenzgeschichte stiess zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf den Widerspruch vaterländisch-militaristischer Kreise. 1913 erschien das reich mit Bildern ausgestattete Buch von Paul de Vallière mit dem programmatischen Haupttitel Treue und Ehre. Der gewichtige Band erlebte 1940, mitten im Zweiten Weltkrieg, eine Zweitauflage.42 Mit dem Vorwort von Gonzague de Reynold in der zweiten Auflage lässt sich die Kernaussage des Buchs zusammenfassen: «Was der Fremdendienst uns bringt, ist ein einziger Heldengesang.»43 Das Werk ist Beispiel für den Versuch, die Bedeutung der fremden Dienste für die nationale Identität herauszustreichen.44 Die Thematik war durch solche Vereinnahmungen der heroisch-militaristischen und vaterländisch-patriotischen Geschichtsschreibung kompromittiert, weshalb die ideologiekritische Sozialgeschichte lange Zeit einen Bogen um dieses als politisch inkorrekt stigmatisierte Thema machte. Erst in den 1970er-Jahren wurde die moralische Auseinandersetzung von neuen Fragestellungen und neuen methodischen Ansätzen abgelöst. Mit den Arbeiten von Walter Schaufelberger oder Hans Conrad Peyer und seinen Schülern wandelte sich das bezahlte Kriegertum zum Gegenstand wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Betrachtungen.45 Inzwischen ist sich die Forschung weitgehend einig über die Wichtigkeit des bezahlten Kriegsdiensts für die Schweizer Geschichte. «Der Schweizer Solddienst im Überblick über die Jahrhunderte», so Hans Conrad Peyer 1992 anlässlich einer Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für militärhistorische Studienreisen, «ist ein sehr weites Feld, einmal weil er nur ein allerdings wichtiger Teilaspekt einer gesamteuropäischen Erscheinung ist, dann weil er nicht nur eine militärhistorische, sondern auch wirtschaftliche, soziale und staatlich-politische Seiten hat.»46 Die Rekonstruktion der Solddienste als Beruf und als Normalbefindlichkeit der frühen Neuzeit beförderte schliesslich die Einsicht, dass der Solddienst «eine gewöhnliche Erscheinung des alltäglichen Lebens» darstellte.47
Ähnlich wie mit der Geschichte des Solddiensts verhält es sich mit der schweizerischen Historiografie zu den Pensionen. Mit dem Pensionenwesen, resümiert Groebner in einem kurzen Forschungsüberblick, haben sich die Historiker lange Zeit schwer getan. Operierte die Fachliteratur des beginnenden 20. Jahrhunderts bei der Pensionenfrage noch mit Metaphern wie «politische Entartung» oder «Volkskrankheit», fiel das Urteil erst in der Zwischenkriegszeit nüchterner aus. Das Pensionenwesen wurde zunehmend als Geschäft versachlicht und verkümmerte in der Nachkriegszeit zu einem peripheren Gegenstand der Geschichtswissenschaft. Der moralisierende Diskurs brach jedoch auch dann nicht vollständig ab. Noch 1974 spricht Emil Usteri in seiner Arbeit zur Schlacht von Marignano von einer «düsteren korrumpierten Zeit».48 Die Pensionen sind inzwischen jedoch zu einem wichtigen Thema der Finanzgeschichte, der Sozialgeschichte, der neueren Kulturgeschichte und der neueren Diplomatiegeschichte geworden.49
Trotz dieser Neubeurteilung durch die neuere Forschung ist die Diskrepanz zwischen der Bedeutung des Sold- und Pensionenwesens für die ältere Schweizer Geschichte und der geringen Anzahl neuerer Publikationen augenfällig. Obschon sich verschiedene Sammelbände dem Thema angenommen haben, stellt eine aktuelle Überblicksdarstellung ein Desiderat der Forschung dar.50 Der profunde kurze Überblick Peyers über die fremden Dienste bleibt deshalb auch knapp zwanzig Jahre nach dessen Erscheinen unentbehrlich. Die dünne Forschungslage ist angesichts aktueller politischer Debatten schmerzlich. Beharrlich wird die Schweizer Geschichte im Umfeld der Schlacht von Marignano in den Diskussionen über das Verhältnis Schweiz-EU von Integrationsgegnern als Argument für eine aussenpolitische Abstinenz der Schweiz herangezogen. Die mehrteils ablehnende Haltung gegenüber den fremden Diensten ist eng verquickt mit dem von der Historiografie des 20. Jahrhunderts (Geistige Landesverteidigung) besonders plastisch inszenierten Bild des heldenhaften Hirtenkriegers des Mittelalters, der am Morgarten oder in Sempach einzig zum Schutz der Freiheit in den Schlachten gegen Habsburg seine adligen Gegner erzittern liess. Diese Vorstellung ist tief im eidgenössischen Selbstbild verankert und wird regelmässig an Gedenkfeiern medienwirksam zelebriert und aktualisiert.51 Die Niederlage von Marignano im Jahr 1515 hingegen – und mit ihr implizit auch die grenzübergreifende Verflechtung der eidgenössischen Machtelite – stellt im politischen Diskurs ein beliebtes historisches Lehrstück dar, um zu zeigen, dass Einmischungen in «fremde Händel» schlecht für die Schweiz sind.52 Die Niederlage von Marignano bedeutete jedoch keineswegs die Abkehr der Eidgenossen von der internationalen Politik – zumal sich Bern 1536 dazu anschickte, die Waadt zu erobern. Die Verflechtung der Orte mit fremden Mächten mittels Soldallianzen nahm ihren Anfang im 15. Jahrhundert und wurde nach der Niederlage in Marignano fortgesetzt und verstetigt. Mit Frankreich – dem militärischen Gegner in Marignano – schlossen die Orte 1516 den Ewigen Frieden und 1521 eine Soldallianz ab, die letztmals 1777 erneuert wurde. Weitere Soldallianzen der Orte, etwa mit Savoyen (1560, 1577), dem Papst (1565) oder Spanien (1587), kamen im Verlauf der frühen Neuzeit hinzu. Doch stehen die Instrumentalisierung Marignanos durch die Politik und die Persistenz schiefer Geschichtsbilder nicht im Interesse dieser Studie.53 Vielmehr lenken die seit 1474 mit verschiedenen Mächten abgeschlossenen Soldallianzen den Blick auf ein fundamentales Problem der älteren Schweizer Geschichte.
Gerade in einer Zeit, in der die Staaten ihr Monopol auf die militärische Gewaltanwendung in zahlreichen asymmetrischen Kriegen und wegen der zunehmenden Bedeutung von privaten Sicherheits- und Militärunternehmungen aufzugeben scheinen, gewinnt die Frage nach den historischen Wurzeln der herrschaftlich-staatlichen Kontrolle der militärischen Gewalt eine besondere Aktualität.54
Von herausragender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine veränderte Wahrnehmung des Verhältnisses von Militär, Gesellschaft und Politik.55 Vergegenwärtigt man die Hypothese von Otto Hintze aus dem Jahr 1906, dass alle Staatsverfassung ursprünglich Kriegs- beziehungsweise Heeresverfassung war, und die Tatsache, dass sich in der Organisationsform des Militärs auch die politische Verfasstheit eines Gemeinwesens spiegelt, so ist die Frage nach der Verfasstheit des Krieges auch aus einer historisch-wissenschaftlichen Perspektive eminent.56 Es war Peyer, der mit Nachdruck darauf hingewiesen hatte, dass sich auch in der alten Eidgenossenschaft Heeresform und Staatsform gegenseitig bedingten. Als sichtbare Merkmale dieser Reziprozität nennt Peyer den Verzicht einer kriegerischen Aussenpolitik, die territoriale und organisatorische Straffung der einzelnen Orte und die wachsende Trennung von Regierenden und Regierten sowohl im heimischen Militärwesen als auch im Solddienst bei fremden Mächten.57 Bis zur Reformationszeit kennzeichnete sich das eidgenössische Kriegswesen dadurch aus, folgt man Peyer weiter, dass der Krieg im Spätmittelalter sowohl staatlich-obrigkeitliche als auch «private» Impulse aufwies, wobei beide Aspekte häufig miteinander verwoben waren.58 Es bestand ein Spannungsfeld zwischen Fehde, unstaatlichem, privatem, brauchtümlich geregeltem und staatlich-obrigkeitlichem, durch gesetztes Recht zunehmend geordnetem Krieg. Indessen war die Durchsetzung des staatlichen Krieges laut Peyer nicht denkbar ohne den unstaatlichen Krieg. «Am einen konnte sich, am anderen musste sich jeder kampftüchtige Mann beteiligen. Beides verschaffte auch den breiten Bevölkerungsschichten und vor allem den bäuerlichen Untertanen ein ungewöhnliches Gewicht in den werdenden Staatsgebilden der Orte und zwang die Obrigkeiten zu entsprechender Rücksichtnahme. Die Stärkung der Obrigkeit seit dem 16. Jahrhundert aber sollte nur dank Veränderungen im Kriegswesen möglich werden.»59 Entscheidend in diesem Zusammenhang waren laut Peyer unter anderem die Anstrengungen der Obrigkeit um 1500, den mittlerweile zum Massenphänomen avancierten Solddienst zu kontrollieren. Die Orte zeigten sich bemüht, «ihre in fremde Dienste ziehenden Truppen nicht völlig aus der Hand zu geben, ja geradezu staatliche Hoheitsrechte über sie auszuüben.»60 Die Organisation der fremden Dienste berührt somit die zentrale Frage nach dem staatlichen Gewaltmonopol. Es lag im genuinen Interesse der Obrigkeit, das Tun «privater» Gewaltanbieter zu kontrollieren und in Übereinstimmung mit den obrigkeitlichen Interessen zu bringen, weil der unkontrollierte Söldnerexport ein erhebliches Risiko für die innere Stabilität sowie für die innere und äussere Sicherheit der Orte darstellte.61 Um dieses Geschäft zu kontrollieren, erliess die Obrigkeit Verbote in der Absicht, den freien Reislauf zu unterbinden, den unkontrollierten Wegzug von Arbeitskräften zu verhindern und ihre eigenen Einkünfte als Solddienstvermittler (Pensionen, Sold) zu sichern. Die Versuche der Obrigkeit, den Reislauf zu kanalisieren und unter ihre Kontrolle zu bringen, erwiesen sich jedoch grösstenteils als illusorisch, profitierten doch einflussreiche Familien aus den städtischen Räten selbst in hohem Mass von der starken Nachfrage der Grossmächte nach Söldnern. Bezahlte Kriegsdienste und Aussenbeziehungen wurden um 1500 zunehmend zum Handlungsfeld von multipel vernetzten Militärunternehmern und Geschäftsmännern, die gleichzeitig in den Räten sassen. Sie nutzten die Pensionen, Soldgelder und anderen Ressourcen, die sie als Gegenleistungen für ihre politischen und militärischen Dienste von fremden Mächten erhielten, für den Auf- und Ausbau ihrer Macht. Die obrigkeitliche Sold- und Pensionenpolitik (Verbote) wurde von diesen Kreisen systematisch ignoriert. Sie hatten keinerlei Interesse an einer Einschränkung des Sold- und Pensionenwesens. Freilich stiessen die grenzübergreifenden Ressourcentransfers und Patronagepraktiken bei Teilen der Machtelite und bei Teilen der Untertanen auf Ablehnung. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Zielsetzung dieser Studie ist es nun, die «Verstaatlichung» des Krieges daraufhin zu untersuchen, welche Akteure die Regulierung des Pensionenwesens vorantrieben, welche Interessen sie dabei verfolgten und mit welchen Problemen sie sich konfrontiert sahen. Es stellt sich daran anknüpfend die Frage, welchen geopolitischen Konstellationen und ökonomischen Bedingungen sie begegneten.62
Am Beispiel der Pensionenunruhen lässt sich das Aushandeln zwischen Obrigkeit und Untertanen über Nutzen und Kosten dieses Verdichtungs- und Dynamisierungsprozesses veranschaulichen. Die klientelistischen Praktiken der Politiker wurden zwischen 1513 und 1516 massiv kritisiert, gerichtlich aufgearbeitet und schriftlich dokumentiert. Das überlieferte Material zeigt auf, wie die grenzübergreifenden Beziehungen von den Klienten und ihren fernen Patrons genutzt wurden. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig die Ressourcentransfers zwischen Patron und Klient für die inneren Machtbildungsprozesse in den Orten waren. Die Aufständischen wehrten sich, so Valentin Groebner, nicht nur gegen die Verteilungsungerechtigkeit des Sold- und Pensionengeschäfts, welche den obrigkeitlichen Pensionären in den Räten die sicheren Profite (Pensionen), den einfachen Reisläufern jedoch für unsicheren Sold hohe Risiken zuschiebt, sondern sie «verbinden diese Argumente mit der Verteidigung von Gemeinde- und Selbstbestimmungsrechten der Landschaft gegen herrschaftliche Durchdringung.»63 Die inhaltliche Verknüpfung von Verteilungsmodi im Sold- und Pensionengeschäft einerseits und Herrschaftsintensivierung andererseits lässt vermuten, dass der seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert vorangetriebene Söldnerhandel fundamentale Effekte auf «Staat» und Gesellschaft zeitigte.64 Der Untersuchung liegt die These zugrunde, dass das grenzübergreifende Beziehungshandeln der Machteliten die Verdichtung der politischen Macht in den eidgenössischen Städteorten beschleunigte.
Fragestellung und These sollen in drei Kapiteln untersucht werden. In einem ersten Schritt werden die Aufstände ereignisgeschichtlich aufgearbeitet und die Einigungsverträge vergleichend analysiert (Kapitel II). Danach werden Akteure und Praktiken auf den eidgenössischen Gewalt- und Patronagemärkten knapp skizziert und die städtischen Pensionennetzwerke in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich mikrohistorisch dokumentiert (Kapitel III). In einem Schlusskapitel werden die empirischen Befunde interpretiert und synthetisiert (Kapitel IV). Vorab gilt es jedoch, den Forschungsstand zu den Pensionenunruhen sowie die Quellen und Methoden der Untersuchung zu diskutieren.
3 Forschungsstand zu den Pensionenunruhen
Die Herrschaft der Orte über ihre Untertanen war um 1500 noch keineswegs konsolidiert. Im Verlauf des Spätmittelalters eigneten sich die eidgenössischen Städte zwar durch Eroberung, Kauf oder Pfandschaft mithin sehr grosse Territorien an, doch musste diese Expansionspolitik mittels Rückgriff auf die Ressourcen des Umlandes abgesichert und finanziert werden. Es kam zwischen den Burgunderkriegen und den Mailänderkriegen deshalb zu zahlreichen Stadt-Land-Konflikten, die häufig unter dem Eindruck einer intensivierten Territorialpolitik und einer gesteigerten Nutzung und Durchsetzung landesherrlicher Rechte standen. Die Folgen der obrigkeitlichen Mächtepolitik lasteten schwer auf den Schultern der Untertanen. Steuern und verstärkte militärische Inanspruchnahme verschlechterten das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen.65 Die enge Verknüpfung der Ereignisse zwischen 1513 und 1516 mit dem politischen und militärischen Engagement in Oberitalien, die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit von Nutzen und Kosten aus dem Sold- und Pensionengeschäft und die divergierenden Interessenlagen bei Untertanen und Obrigkeiten erschweren es indessen, die Ereignisse unter einen «klassischen» Stadt-Land-Konflikt zu subsumieren. Diese Konfliktkonstellation verleiht den Pensionenunruhen eine gewisse Exklusivität, welche einen Vergleich erschwert und bislang offenbar wenig attraktiv auf die Forschung wirkte. In der seit den 1980er-Jahren fruchtbar betriebenen Unruheforschung fanden die Pensionenunruhen jedenfalls nur am Rand Eingang in die Diskussion.66 Auch in der allgemeinen Schweizer Geschichte sind die Unruhen im Umfeld der Mailänderkriege – im Gegensatz zur bisweilen glorifizierten Grossmachtpolitik zwischen 1474 und 1515 – kein prominenter Gegenstand. Eine Monografie zu den Pensionenunruhen gibt es nicht. In jeweils sehr unterschiedlichem Umfang fanden die Ereignisse zwischen 1513 und 1516 jedoch Eingang in Handbücher und Überblicksdarstellungen zur Schweizer Geschichte (1), in die Landesbeziehungsweise Kantonsgeschichte (2), in die Militär- und Kriegsgeschichte (3) und in die neuere Sozial- und Kulturgeschichte (4).
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Die älteren Überblicksdarstellungen zur Schweizer Geschichte schenkten den Pensionenunruhen im Vergleich zum ähnlich gelagerten, aber räumlich nur auf Zürich begrenzten Waldmannhandel von 1489 wenig Beachtung.67 Die Bewertung der Historiografie des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts lässt sich mit Johannes Dierauer dahingehend zusammenfassen, dass es sich bei den Aufständen «im Grunde» um «eine berechtigte Reaktion gegen ungesunde politische und soziale Verhältnisse» handelte, «die aber doch, wie es bei Massenerhebungen zu geschehen pflegt, in leidenschaftliche und grobe Ausschreitungen überschlug.»68 In Analogie zur älteren Literatur blieb die den Unruhen zugemessene Aufmerksamkeit auch in den Gesamtdarstellungen aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bescheiden. Das 1972 erschienene Handbuch der Schweizer Geschichte widmet den Pensionenunruhen im Unterkapitel Ausbildung der Territorialhoheit lediglich sechzehn Zeilen. Schaufelberger verweist in seinem Beitrag zwar auf den Zusammenhang der Aufstände mit den Mailänderkriegen, lässt jedoch im Gegensatz zur älteren Forschung die Sold- und Pensionenproblematik vollständig ausser Acht. Dagegen unterstreicht der kurze Überblick das angeblich konservative Wesen der Bewegung.69 Weder im Rekurs der Aufständischen auf das alte Herkommen noch in dem von den Berner Untertanen eingeforderten Recht auf eine institutionelle Mitsprache in Bündnisangelegenheiten vermag Schaufelberger einen prospektiven Charakter zu erkennen. In der 1982 erschienenen und methodisch der Sozial-, Wirtschafts- und Mentalitätsgeschichte verpflichteten Geschichte der Schweiz – und der Schweizer kommen die Pensionenunruhen gar nicht vor.70 Auch andere Gesamtdarstellungen zur Schweizer Geschichte erwähnen die Aufstände im Zusammenhang mit den italienischen Feldzügen oder dem Sold- und Pensionenwesen nur kurz71 – oder überhaupt nicht.72 Im hervorragenden und wichtigsten Nachschlagewerk zur Schweizer Geschichte, dem Historischen Lexikon der Schweiz, finden sich ebenfalls nur sehr kurze auf die Ereignisgeschichte fokussierte Einträge zum Könizer Aufstand und zum Zwiebelnkrieg, nicht aber zu den Aufständen in Solothurn und Zürich.73 In anderen Einträgen interpretiert das Lexikon den Protest in den vier Städteorten als Ausdruck eines verschärften Kampfes um Ressourcen zwischen Stadt und Land und betont den aussenpolitischen Bezug der Proteste.74 Doch erst das jüngst erschienene neue Handbuch Die Geschichte der Schweiz (2014) hat die Kernproblematik der Pensionenunruhen erfasst: Mit den Aufständen «war die Frage, wer von den Kriegszügen und Soldwerbungen profitierte und wer die Kosten – vor allem an Menschenleben – zu tragen hatte, zum Politikum geworden.»75
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Ausführlicher als die Überblicksdarstellungen zur allgemeinen Schweizer Geschichte hat sich die Landes- beziehungsweise Kantonshistoriografie mit den Pensionenunruhen beschäftigt. Für Bern markiert die 1529 erschienene Berner-Chronik von Valerius Anshelm den Beginn einer intensiven Auseinandersetzung mit den Pensionenunruhen und dem Könizer Aufstand.76 Der grosse Einfluss der Chronistik aus dem 16. Jahrhundert auf die spätere Geschichtsschreibung in Bern (aber auch in Luzern, Solothurn und Zürich) ist auch der Grund für die möglicherweise merkwürdig anmutende Tatsache, dass die Chroniken in diesem Kapitel und nicht im Kapitel über die Quellen diskutiert werden. Anshelms Parteinahme für die Anliegen der Pensionengegner sind augenfällig, erkennt er doch in den «fro(e)mden pensionen, pu(e)nden und kriegen» nichts weniger als «gu(o)ten pollicien to(e)tliche hoptviend».77 Trotz seinem offenkundigen Missfallen an den von der Obrigkeit abgetrotzten Rechten, die er als einem «gu(o)tem gmeinem regiment unlidlich und verderblich»78 einstuft, bleibt sein Urteil in Bezug auf die aufständischen Gemeinden milde. Die «arbeitsamen gmeinden» werden in seiner Analyse zu eigentlichen «veldga(e)nsen», «zu(o) denen man zu(o)m jar zweimal gu(o)t ufsehen tu(o)t, namlich S.Johanstag, so man si sol uf d’hut berupfen, und um S.Martinstag, so man s’ gar sol praten; darzwischen uf d’weid an d’fu(e)chs und d’wo(e)lf wagen.»79 Seine Kritik zielt deshalb vor allem auf die in Faktionen zersplitterte Obrigkeit, 80 wenn er den Leser beispielsweise daran erinnert, «vor ougen zehaben und nimmer zu(o) vergessen, was uss nid und git in gmeinem regiment erwachse; keine herren, keine pensionen, mu(e)et, gaben noch so(e)ld mo(e)gend iro disen schaden, den si geborn hond, abtragen, aber wol meren, eigennu(e)tzig, gwaltgitig obren, und verachtlich, unghorsam undertanen machen, wie dan vor und iezt nach diser ufru(o)r me dan vor ie beschehen. Got, wie durch’s evangelium angefangen, besser’s!»81 Nur mit roher Gewalt und ohne Besinnung auf das Evangelium, so lässt sich das Urteil des sendungsbewussten Chronisten zu den Pensionenunruhen zusammenfassen, war dem Eigennutz und der Gier der Obrigkeit nach Pensionen nicht beizukommen.
Anshelms Darstellung ist in der bernischen Historiografie die wichtigste Referenz für die Deutung der Könizer Aufstände und beeinflusste folglich auch das gewichtige vierbändige Werk über die Geschichte Berns von Richard Feller aus dem Jahr 1946. Auch hier reinigte das «Ungewitter des Jahres 1513» die Sitten – in Anspielung auf die bevorstehende Reformation – noch nicht.82 «Zuerst Hitze, dann gnädiges Einlenken schwächt der Obrigkeit Gebot», beurteilt Feller Anshelm folgend den Ausgang der Aufstände.83 Einziger Ertrag der Bewegung, bilanziert Feller deshalb, war das «gesetzlich festgelegte Mitspracherecht der Landschaft in der Aussenpolitik».
Mit der Verortung des Könizer Aufstands im Kontext der städtischen Landesherrschaft beschäftigten sich ein halbes Jahrhundert später auch die beiden Untersuchungen von Peter Bierbrauer84 und André Holenstein.85 Für Bierbrauer stellt der Aufstand von 1513 im Kern einen Versuch der Bauern dar, den bernischen Staat nach ihren Vorstellungen zu prägen. Er ist der Ansicht, dass die von den rebellierenden Untertanen angestrebte politische Ordnung einer Konzeption von unten entsprach. Den Gemeinden und Landschaften ging es, so diese ständegeschichtliche Perspektive, ausschliesslich darum, einen zentralistischen Territorialstaat zu verhindern und ihre kommunalen Freiheiten zu wahren. Im Rahmen der ständischen Gesellschaft, einer societas cum imperio, blieben für einen gesamtstaatlichen Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Obrigkeit kaum mehr als das Kriegswesen und die Aussenpolitk, wobei selbst dieser Handlungsbereich 1513 dem bäuerlichen Mitspracherecht unterworfen worden war.86 Holenstein dagegen betont den nur wenig revolutionären Charakter der Bewegung, da mit der Durchsetzung einzelner Klagen und der ausdrücklichen Garantie der kommunalen Freiheiten für die beteiligten Gemeinden das Wesentlichste erreicht war. Auf die Forderung nach einer Beteiligung am städtischen Regiment, so Holenstein, wurde während der gesamten Dauer der Erhebung verzichtet.87 Auch die institutionelle Mitsprache der Landschaft in der Aussenpolitik beurteilt Holenstein im Unterschied zu Bierbrauer und Feller deutlich zurückhaltender, indem er mit Blick auf die bernischen Ämteranfragen88 zu Recht darauf hinweist, dass die Fixierung dieses Konsensrechts nicht mehr als die rechtliche Absicherung «einer eingeübten Praxis» bedeutete.89
In besonderer Weise interessierte sich auch die bernische Wirtschaftsgeschichte für den Könizer Aufstand. In seiner 1971 erschienenen Dissertation zum Thema Lebensmittelteuerungen, ihre Bekämpfung und ihre politischen Rückwirkungen in Bern stellt der Wirtschaftshistoriker Hugo Wermelinger die unterschiedlichen Marktinteressen zwischen städtischen Konsumenten und ländlichen Produzenten ins Zentrum seiner Betrachtung. Die erzwungene Deregulierung der bislang einseitig ausgerichteten, konsumentenfreundlichen Wirtschaftspolitik (Fürkaufverbot) wird bei Wermelinger zum wichtigsten Anliegen der Aufständischen (Forderung nach dem freien Kauf).90 Die monokausale Deutung der Könizer Aufstände als Reaktion der Produzenten auf die Wirtschaftspolitik der Obrigkeit unterschätzt die Bedeutung des Sold- und Pensionenwesens für den Protest. «Parteienhader und Bestechlichkeit» waren zweifellos mehr als nur der unmittelbare Anlass der Ereignisse.91
In Luzern setzt die Geschichtsschreibung zum Zwiebelnkrieg mit Renward Cysat ebenfalls im 16. Jahrhundert ein. Cysats Darstellung entstand sechzig Jahre nach den Unruhen 1573 und beeinflusste auch die luzernische Historiografie nachhaltig. Als Quellen dienten ihm Augenzeugenberichte, wobei er sich besonders auf den zur Zeit der Befragung achtzigjährigen Rudolf Lipp stützt.92 Aus seinem Unverständnis gegenüber den Anliegen der Aufständischen macht Cysat als Pensionär Savoyens, Spaniens und Frankreichs93 keinen grossen Hehl. Für ihn steht fest, dass «die puren mitt jrem trutzigen wäsen vnd vngestüme von einem ersamen rhat vil sachen vnd brieffen vßbracht, so jn künftigem vnserm fryen stand vnd gmeinem nutz hette mögen nachtheilig sin vnd zu verkleinerung dienen».94
Die luzernische Historiografie des 19. Jahrhunderts attestierte den Untertanen ein mittelalterliches Rechtsverständnis. Laut Anton Philipp von Segesser griffen die Aufständischen in Analogie zu Bern «nicht das Subject der Landeshoheit an, verlangten nicht eine democratische Organisation, wodurch sie als Eine Gemeinde mit den Räthen und den Burgern von Lucern die Herrschaft getheilt hätten, sondern sie stellten sich gegentheils als die Gesammtheit der Unterthanen der Obrigkeit gegenüber als ein gesondertes Subject von Rechten; sie verlangten aber als solches die Theilnahme an der Entscheidung über Krieg und Frieden, einem wesentlichen Attribute der Hoheit, eine Theilung der Staatsgewalt ganz im Geiste der mittelalterlichen Anschauungen.»95 Diesem eingeforderten Mitspracherecht in aussenpolitischen Fragen spricht von Segesser indessen jegliche «Ideen von democratischer Gleichberechtigung» ab und sieht das Motiv für die verlangte politische Teilhabe einzig in den «aus solchen Verbindungen hervorgehenden weitern Lasten der Unterthanen».96 Eine andere Perspektive nimmt die 1903 erschienene Arbeit von Theodor von Liebenau zur Geschichte der Stadt Willisau ein. Von Liebenau interpretiert die Unruhen in Willisau, wo die Aufstände auf der Luzerner Landschaft ihren Anfang nahmen, als Folge eines doppelten Interessengegensatzes. Nicht nur seien die Willisauer Stadtbürger «Freunde des Reislaufens» gewesen, die es «gar nicht ungern» gesehen hätten, «wenn der Rat von Luzern mit fremden Fürsten Bündnisse abschloss», sondern gleichzeitig hätten sie «dem neuen Staatsrechte» gehuldigt, das «auf Rechtseinheit, Zentralisation der Verwaltung, Erklärung der Jagd und Fischerei etc. als Regal und Einführung des heimlichen, schriftlichen Gerichtsverfahrens hinzielte».97 Die Willisauer Landgemeinde dagegen, so von Liebenau, «war allen Bündnissen mit fremden Fürsten abgeneigt» und hielt «an dem von den Vätern ererbten Rechte fest.»98 Obwohl von Liebenau 1881 auf die vorhandenen Interessengegensätze innerhalb der Luzerner Stadtbürgerschaft im Verlauf des Zwiebelnkriegs hingewiesen hatte, 99 kommen solche sich partiell überlagernden Interessenlagen von Teilen der Obrigkeit und Teilen der Untertanen in der Untersuchung zu Willisau nicht zur Sprache. Die Vorstellung von der Obrigkeit beziehungsweise von den Aufständischen als jeweils homogene und koordiniert handelnden Interessengruppen fand auch in der Geschichte des Kantons Luzern im 16. und 17. Jahrhundert von Sebastian Grüter aus dem Jahr 1945100 ihren Niederschlag. Diese wich jedoch 1994 mit der unveröffentlichen Lizentiatsarbeit von Peter Spettig über den Zwiebelnkrieg einer differenzierteren Betrachtung. Mit Blick auf die Träger der Unruhen stellt Spettig fest, dass es zwischen den beiden Konfliktparteien laufend zu Umgruppierungen gekommen sein dürfte und es folglich falsch sei, von nur zwei Konfliktparteien auszugehen.101
Die Forschungssituation zu den Unruhen in Solothurn fällt im Vergleich zu Bern und Luzern deutlich knapper aus.102 Als Erster wandte sich Adolf Lechner 1909 dem Gegenstand ausführlicher zu. Doch wie es der Titel der Arbeit, Solothurnische Nachklänge zum Dijonervertrag von 1513, andeutet, finden die Ereignisse des Sommers 1513 in der Darstellung Lechners nur am Rand Erwähnung.103 Die Arbeit behandelt vielmehr «die eigenmächtigen diplomatischen Betätigungen und militärische Aktionen Einzelner» nach der militärischen Unternehmung der Eidgenossen in Dijon im Kontext von Parteienstreit, Solddienst und französischer Diplomatie, welche Solothurn noch einige Jahre über den Aufstand hinaus in Atem hielten.104 Detailliert beleuchtet dagegen die Studie von Bruno Amiet die Ereignisse in Solothurn in den Jahren 1513.105 In komprimierter Form finden sich seine Ergebnisse in dem 1952 ebenfalls von ihm erarbeiteten ersten Band zur solothurnischen Geschichte.106 Die Bilanz der solothurnischen Kantonsgeschichte in Bezug auf die Wirkung der Unruhen fällt dabei ähnlich nüchtern aus wie für Bern und Luzern: «Wie festgefügt und wie selbstverständlich sonst die rechtliche und politische Ordnung der Stadt in den Augen der Bürger war, zeigt der Umstand, dass unter den Bauernforderungen keine einzige irgend einen Anteil des Landvolks am Regiment, etwa Ratssitze für Bauernvertreter, verlangt hätte.»107 Und das, «obwohl die solothurnischen Knechte, die so oft mit den Bauern der Urschweiz auf den vielen Kriegszügen zusammentrafen, die Einrichtung der Landsgemeinden und das politische Mitspracherecht der dortigen Landleute wohl kennen mussten.»108
Erheblich mehr Raum als in der Solothurner Geschichtsschreibung nehmen die Unruhen in der Kantonsgeschichtsschreibung von Zürich ein. Auch hier beginnt die Aufarbeitung der Ereignisse im 16. Jahrhundert. Mit Johannes Stumpf, 109 Heinrich Bullinger110 und Hans Füssli111 widmeten sich drei Zürcher Chronisten dem sogenannten Lebkuchenkrieg. Alle drei Darstellungen fokussieren nebst der Ereignisgeschichte insbesondere auf das umstrittene Verhalten der angeklagten Zürcher (Bestechungen etc.). Auffallend dabei ist, dass in keinem der drei Werke der Einigungsvertrag zwischen Obrigkeit und Aufständischen (Mailänderbrief) diskutiert wird.112 1910 diagnostizierte Karl Dändliker in seiner Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich «ein soziales oder wirtschaftliches Missbehagen»113 und kontextualisierte die Unruhen vor dem Hintergrund der Zürcher Verfassungsgeschichte. Seiner Einschätzung zufolge hatte die ökonomische Belastung der Untertanen seit dem Waldmannhandel «keine Erleichterung erhalten; die wirtschaftliche Gebundenheit und Zurücksetzung, sowie der allgemeine Notstand drückten nach wie vor.»114 Aus dem «Gefühl der Verbitterung über die Ungerechtigkeit, die darin lag, dass man die ‹Reiser›, die frei nach Sold und Beute jagten, bestrafte, ja schwer traf, während man den vornehmen Herren ruhig und ungehindert reiche Pensionen vom Auslande her zufliessen liess», 115 resultierte der Mailänderbrief, eine «der wichtigsten Verfassungsurkunden unserer älteren Kantonsgeschichte.»116 Anton Largiadèr betonte zehn Jahre später in seiner Arbeit über die zürcherische Landeshoheit, dass 1515 im Unterschied zu den Untertanenprotesten in der Reformationszeit ausschliesslich politische Fragen verhandelt worden und wirtschaftliche Beschwerden ganz in den Hintergrund getreten seien.117 In dieser Frage herrscht in der Zürcher Historiografie seither weitgehend Konsens. Dass sich der Konflikt in Zürich 1515 im Unterschied zum Waldmannhandel 1489 – aber auch im Gegensatz zu den Unruhen in Bern, Luzern und Solothurn von 1513 – auf politische Inhalte (Pensionenwesen, Schuldfrage an der Niederlage in Marignano) beschränkte, lässt sich gemäss der Arbeit von Christian Dietrich damit erklären, «dass eine grundlegende Klärung der Stadt-Land-Beziehung auf der Basis der Anerkennung der gegenseitigen Rechtsansprüche schon 1489, bestätigt im ‹anbringen› von 1513, erfolgt war.»118 Heinzpeter Stucki, welcher den Lebkuchenkrieg für die 1996 erschienene Geschichte des Kantons Zürich bearbeitete, interpretiert den Mailänderbrief deshalb als eine Ergänzung zu den Waldmannschen Spruchbriefen.119 Die politische Erschütterung habe schliesslich, so bilanzieren Dietrich wie auch Stucki, einen Wandel in der zürcherischen Regierungspraxis bewirkt. Um einen Konsens in wichtigen Fragen bemüht, griff die Zürcher Obrigkeit nun vermehrt auf das Instrument der Ämteranfragen zurück.120 Obwohl in Zürich die Kompetenz des Rats in der Aussenpolitik nicht zur Debatte stand, bedeutete der Lebkuchenkrieg für die zürcherischen Aussenbeziehungen einen Richtungswechsel. «Durch ihn ward», resümiert Guido Stucki, «der in der Limmatstadt wie anderswo recht rührigen Franzosenpartei das Rückgrat gebrochen, was sich an einer fortan noch konsequenter gehandhabten anti-französischen bzw. kaiserlichen und päpstlichen Politik manifestierte.»121
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Die ältere Militär- und Kriegsgeschichte bekundete ein reges Interesse an den Pensionenunruhen. Bereits die Dissertation von Wilhelm Gisi aus dem Jahr 1866 interpretiert die Unruhen als Folge des diplomatischen und militärischen Engagements der Orte in den Mailänderkriegen.122 Ganz in dieser Tradition beurteilte Ernst Gagliardi in seiner wichtigen Arbeit Novara und Dijon. Höhepunkt und Verfall der schweizerischen Grossmacht im 16. Jahrhundert alle Forderungen der bernischen Aufständischen, die nicht im Zusammenhang mit dem Sold- und Pensionenwesen standen, als sekundär für den Ausbruch der Unruhen.123 Erst über die Zeit, so Gagliardi, habe «die Bewegung auch den sozialen Charakter erhalten, den ein Bauernaufstand in dieser Zeit unvermeidlich gewinnt», und «mit allem Nachgeben und schnellen Eingehen auf die ursprünglichen Ziele der Empörung konnte Bern es nicht verhindern, dass auch die übrigen Wünsche in so günstiger Stunde bei seinen Untertanen sich regten».124
Eine Brücke zwischen Militär-, Wirtschafts-, Sozial- und Verfassungsgeschichte schlug Emil Dürr, indem er auf das latente Spannungsfeld zwischen aussenpolitischer Macht und innerer Verfasstheit des eidgenössischen Bündnisgeflechts zu Beginn des 16. Jahrhunderts hinwies. «Aussenpolitisch stand die Eidgenossenschaft auf der Ho(e)he ihrer Macht und ihres Ruhmes. Aber zur selben Zeit klafften in ihrem sozialen und staatlichen Gefu(e)ge so tiefe und so bedenkliche Risse auf, dass diese jene Grossmachtstellung von innen heraus problematisch gestalteten.»125 Dabei sah er einen eigentlichen «Demokratismus» am Werk, welcher sich mit einem politischen und wirtschaftlichen Konservatismus verbunden habe. So habe man «im Grunde die Ru(e)ckkehr zu a(e)lteren, u(e)berwundenen, als besser empfundenen Rechtsverha(e)ltnissen» angestrebt, wobei die Bauern und Landstädter die Kraft zum Aufstand und zum Widerstand «nicht zuletzt im Bewusstsein gescho(e)pft haben, dass es ja vor allem ihre Arme gewesen, welche die grossen Waffentaten und die politischen Erfolge der allerletzten Jahre erstritten hatten.»126
Das in sämtlichen militärgeschichtlichen Darstellungen greifbare Unbehagen gegenüber dem Sold- und Pensionenwesen illustriert etwa die breit angelegte Untersuchung Emil Usteris zu Marignano aus dem Jahr 1974.127 Obwohl die Zürcher Prozesse im Nachgang des Lebkuchenkriegs gemäss Usteri einige Blicke hinter die Kulissen der Vorgänge während der Friedensverhandlungen in Gallarate erlauben würden, seien «gewisse Hemmungen zu überwinden». Gleichwohl müsse, so Usteri weiter, «auch diese dunkle Seite im Schweizer Geschichtsbuch aufgeschlagen und unparteiisch studiert werden.»128 Die Wirkung dieses Appells war innerhalb der militärhistorischen Zunft indessen beschränkt. In der neusten Überblicksdarstellung zu den Solddiensten kommen die Pensionenunruhen nicht zur Sprache.129
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Deutlich weniger Berührungsängste mit dem Gegenstand kennt die neuere Kultur- und Sozialgeschichte. Die Habilitationsschrift Valentin Groebners mit dem Titel Gefährliche Geschenke. Ritual, Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit aus dem Jahr 2000 bedeutete einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Groebner beurteilt die Aufstände im Unterschied zum bisherigen Deutungsangebot nicht mehr als Ausdruck einer durch das Pensionenwesen verursachten Krise, sondern interpretiert sie als Folge einer Verfestigung und Arrondierung der politischen Strukturen durch das Pensionenwesen.130 In Anlehnung an Groebner wies Claudius Sieber-Lehmann auf den Umstand hin, dass sowohl bei den Pensionenunruhen als auch beim Waldmannhandel nicht die grundlegenden Parameter des Systems beziehungsweise die Verfassungsformen (Kommunalismus, Republikanismus, Demokratie) zur Debatte standen, sondern vielmehr Handlungsweisen gedeutet wurden. «‹Interesse› im doppelten Sinne stand dabei im Vordergrund: Als Teilnahme am Spiel, aber – im Sinne des lateinischen interesse – auch als Profit.»131 Diese kultur- und sozialgeschichtliche Perspektive rückt die Bedeutung eines um materielle Ressourcen geführten Verteilungskampfes innerhalb eines immer stärker zugunsten der Obrigkeit strukturierten Sold- und Pensionenmarktes ins Zentrum. Sieber-Lehmann spricht deshalb von einem Spielfeld, im Sinn Bourdieus, mit ihm eigenen Verhandlungsregeln.132 Auch die neuste Untersuchung zum Könizer Aufstand von Hans Braun zielt nicht auf die Verfassungsformen ab, sondern nimmt die beteiligten Akteure und deren Handlungsweisen in den Blick.133 Aus dem bernischen Material geht dabei deutlich hervor, dass die Angeklagten zunächst auf die Nachsicht der Obrigkeit vertrauten und glaubten, «man werde wie früher durch die Finger sehen.»134 Diese stillschweigende Übereinkunft zwischen den Reisläufern, Werbern und Pensionenverteilern auf der einen Seite und Teilen der politischen Elite auf der anderen Seite fand mit den Aufständen allerdings ein abruptes Ende. Die im Verlauf der Unruhen wegen ihrer Pensionenbezüge massiv unter Druck geratenen Ratsherren inszenierten sich mit Blick auf die anstehenden Prozesse «als Opfer der arglistigen Täuschungsmanöver der französischen Gesandten», was zur Folge hatte, dass sie sich gegenseitig die Verantwortung zuschoben.135 Simon Teuscher erkannte 1998 in seiner Dissertation über die Soziabilität und Politik in der Stadt Bern um 1500 das heuristische Potenzial der Ereignisse im Umfeld des Könizer Aufstandes und machte das überlieferte Material erstmals für die historische Klientelismusforschung fruchtbar.136 Teuschers Zugang leitet über zu einigen methodischen Überlegungen und den der Untersuchung zugrunde liegenden Quellen.
4 Quellen und Methode: Netzwerkanalyse
Geheime Pensionentransfers, politische Absprachen und die engen Beziehungen der politisch-militärischen Eliten mit auswärtigen Mächten wurden während der Pensionenunruhen zum Politikum. Die Frage, welche die Aufständischen umtrieb, war: Welche Ratsherren hatten Pensionen empfangen und wie viel? Die gewaltsam initiierten Prozesse sollten in diesen Fragen Klarheit schaffen. Während der gerichtlichen Untersuchungen zwischen 1513 und 1516 wurde der Ressoucentausch zwischen den fremden Mächten und den einheimischen Eliten rekonstruiert und in unterschiedlichen Formen und Medien schriftlich dokumentiert. In den Staatsarchiven Bern, Luzern, Solothurn und Zürich haben sich grosse Mengen an Gerichtsakten erhalten. Einen wichtigen Bestandteil des überlieferten Materials bilden dabei die Zeugenaussagen. Bei diesen Verhören handelt es sich meistens um formlose, teilweise undatierte Niederschriften von ganz unterschiedlicher Länge. Förmliche Reinschriften der Zeugenverhöre sind dabei ebenso vorhanden wie Simultanmitschriften. Trotz der günstigen Überlieferungssituation sind solche Gerichtsakten aus quellenkritischen Gründen schwierig zu deuten.137 Angesichts der misslichen Lage, in der sich die befragten Ratsherren befanden, muss davon ausgegangen werden, dass sie in der Hoffnung auf ein mildes Urteil strategisch argumentiert und deshalb die Vorgänge teilweise verzerrt oder falsch wiedergegeben haben. Ganz besonders gilt dies für die unter Folter oder Folterandrohung zustande gekommenen Aussagen. Selbst die von den Obrigkeiten initiierten umfangreichen Befragungen von Personen im Rahmen von Kundschaften, die selbst keine Strafe zu befürchten hatten, sind nicht minder problematisch. Denn gerade in denjenigen Fällen, in welchen sich viele Zeugen zum selben Sachverhalt äusserten, kommt die Widersprüchlichkeit der einzelnen Aussagen bisweilen besonders deutlich zum Ausdruck.138 Ein behutsames Vorgehen ist im Umgang mit Zeugenaussagen deshalb angebracht, damit die «Königin der Beweise» sich nicht als «Mutter grosser und zahlreicher Lügen» erweist.139 Dies gilt besonders für Zürich, wo 1515 die üblichen Verfahrensprozeduren unter dem politischen Druck der Untertanen zeitweise vollständig ausgesetzt wurden.140 Ausserdem schmälert die von den Aufständischen durch Gewalt zum Ausdruck gebrachte Erwartung an die Obrigkeit, Schuldsprüche zu produzieren, die Aussagekraft des Quellenmaterials zusätzlich. Das Problem der Zeugenaussagen wird allerdings partiell abgeschwächt, weil die Angaben aus den überlieferten Protokollen durch die Beiziehung weiterer Quellen (Chroniken, Urkunden, Urfehden, Missiven, Briefe, Ratsmanuale, 141 Pensionenlisten aus den fürstlichen Kanzleien, Eidgenössische Abschiede) teilweise überprüft werden können. Die Verschränkung unterschiedlichster Quellengattungen vermag die Problematik damit etwas zu entschärfen. Ausserdem ist die Ausgangslage insofern günstig, als vergleichbare Protestbewegungen aus einem vergleichsweise kurzen Zeitraum in einem vierfachen Zugriff untersucht werden können. Dies verspricht Einblick in generalisierbare Handlungs- und Beziehungsmuster sowie Konfliktsituationen. Einen aussichtsreichen Weg, wie man solche Praktiken eidgenössischer Pensionäre auf der Basis dieses disparaten Quellenmaterials systematisch-vergleichend untersuchen und beschreiben kann, zeigte Ulrich Pfister in einem wegweisenden Aufsatz von 1992 auf. Er stellte damals fest, dass das frühneuzeitliche Kriegswesen aufgrund der komplexen Organisationsleistungen, welche die Kapazität eines einzelnen überstiegen, und der Verbindung zur zwischenstaatlichen Politik von der Rekrutierung bis zur Kapitulation von Heereskörpern von klientelistischen Elementen durchsetzt war.142 Pfister qualifizierte den Solddienst als Quelle politischer Patronage ersten Ranges.143
Die Thematik Patronage und Klientel beschäftigt die Geschichtswissenschaft seit nunmehr über dreissig Jahren. In der Tat sind die einschlägigen Publikationen der Althistoriker, Mediävisten, Frühneuzeitler und Zeithistoriker kaum mehr zu überblicken.144 Gleiches lässt sich mit Blick auf die spezifische Forschungssituation zur älteren Schweizer Geschichte nicht behaupten. Angesichts des hohen Stellenwerts der Patronage fremder Herrscher und ihrer Vertreter vor Ort bei der Gestaltung der inneren Herrschaftsverhältnisse ist es in den Worten Christian Windlers erstaunlich, «dass die Geschichte der Aussenbeziehungen in der neueren schweizerischen Forschung fast als Tabuthema gilt und die eidgenössischen Beziehungsnetze bisher selten zum Gegenstand von Untersuchungen gemacht wurden, die mit dem Verflechtungsansatz arbeiten.»145 Publikationen, welche die eidgenössischen Eliten als Klienten auswärtiger Patrons untersuchen, liegen tatsächlich nur vereinzelt vor.146
Beim Verflechtungsansatz beziehungsweise der network analysis handelt es sich um ein sozialwissenschaftliches Konzept, das es ermöglicht, informelle Netzwerke in komplexen Gesellschaften zu untersuchen. In den 1970er-Jahren rezipierte Wolfgang Reinhard dieses von der Sozialpsychologie und Sozialanthropologie in den 1930er- und 1940er-Jahren entwickelte Konzept erstmals für die Erforschung historischer Führungsgruppen.147 Den Begriff network verdeutschte Reinhard seinerzeit mit Verflechtung. Inzwischen hat sich jedoch der Anglizismus Netzwerk in der Forschungssprache mehrheitlich durchgesetzt.148 Gegenstand der Verflechtungs- beziehungsweise Netzwerkanalyse ist die Beschreibung von Interaktionen und Beziehungen zwischen einer (theoretisch) beliebigen Anzahl von Personen. Für die Darstellung dieser Interaktionen und Beziehungen hat sie unterschiedliche grafische und mathematische Instrumente entwickelt.149 Als wichtigste Erscheinungsformen der personalen Verflechtung nennt Reinhard die Verwandtschaft, die Freundschaft, die Patronage und die Landsmannschaft. Diese vier Beziehungstypen sind nicht isoliert voneinander zu sehen, vielmehr können sie sich gleich mehrfach überlagern. Mittlerweile hat Reinhard für die Umschreibung des Phänomens den aus der Mikroökonomie entlehnten Begriff der Mikropolitik in die Diskussion eingeführt. «Dabei handelt es sich, summarisch vereinfacht, um die Erzeugung und Nutzung von persönlichen Loyalitäten, die durch Verwandtschaft, Freundschaft und klienteläre Beziehungen zustande kommen».150
Klientelismus, um den Terminus zu klären und das heuristische Potenzial der Netzwerkanalyse näher zu umreissen, bezeichnet eine persönliche Beziehung zwischen zwei sozial ungleichen Partnern, die miteinander Ressourcen austauschen.151 Der Ressourcentausch findet zwischen einem sozioökonomisch höhergestellten Patron und einem Klienten mit einem niedrigeren Status statt. Der Patron gewährt seinem Klienten beispielsweise Protektion, Kredite und Geldzahlungen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Klient gegenüber seinem Patron zu Arbeitsleistungen, versorgt ihn mit Informationen und setzt sich für politische Anliegen oder das Prestige seines Patrons ein.152 Die dominante Stellung des Patrons erklärt sich unter anderem mit der Exklusivität seiner zur Verfügung gestellten Güter und der Möglichkeit, Klienten jederzeit zu ersetzen.153 Das Modell eignet sich für die Beschreibung ganz unterschiedlicher Formen vertikaler Beziehungen. Im Fokus der vorliegenden Arbeit steht indessen alleine die klientelistische Beziehung zwischen den fremden Kriegsherren (Patrons) und ihren eidgenössischen Pensionären (Klienten).
Für die fern der Eidgenossenschaft weilenden fürstlichen Patrons war es wegen der geografischen Distanz, des sozialen Gefälles oder der Fülle ihrer Beziehungen bisweilen nicht möglich, direkte Beziehungen mit ihren Klienten in den Orten zu unterhalten. Diese Lücke wurde häufig von einem sogenannten Broker geschlossen, der als Vermittler zwischen Patron und Klient den Ressourcenaustausch vor Ort organisierte.154 In dieser Funktion kam dem Broker, der vielfach über keine eigenen Ressourcen verfügte, jedoch oft aus der lokalen Gesellschaft stammte, mitunter selbst die Rolle eines Patrons zu.155
Klientelistische Beziehungen nehmen in allen Gesellschaften entscheidende Funktionen wahr, deren formelle staatliche Organe nur schwach ausgebildet sind.156 Diese Beobachtung aus der Sozialanthropologie macht das Konzept für die Praktiken der eidgenössischen Diplomatie besonders interessant, weil die Aussenbeziehungen der Orte um 1500 nur in Ansätzen institutionalisiert waren. Allgemein ist es eminent, «die für die Zeit bis ins 18. Jahrhundert anachronistische Fixierung auf den Staat als massgebliche und geschlossen handelnde Einheit in den Aussenbeziehungen» aufzulösen und gegen eine akteurszentrierte Sichtweise einzutauschen.157 Mit diesem Perspektivenwechsel rücken die Akteure in den Vordergrund, welche die Aussenbeziehungen der Orte immer auch nach ihren Privatinteressen auszurichten suchten.158 Bei genauem Hinsehen lösen sich deshalb die Politiken der Machtzentren in Praktiken der Akteure auf, deren Handeln obrigkeitliche und partikulare Interessen gleichermassen bediente.159 So versammelten sich laut Daniel Schläppi an Tagsatzungen des 17. Jahrhunderts weniger Gesandte der eidgenössischen Orte, sondern «in erster Linie Geschäftsleute und Politunternehmer».160 In Solddienstangelegenheiten sind die wirtschaftlichen Interessen der einflussreichen Familien kaum von den Interessen ihres Orts zu unterscheiden.161 Die Pensionen- und Reislaufpolitik der Orte und der Tagsatzung bildete gewissermassen die Resultante der Familieninteressen im Bereich des Militärs.
In der frühen Neuzeit wurden diese Praktiken der politischen Einflussnahme von verschiedenen Parteien sprachlich in unterschiedlicher Weise verhandelt. Es existierten zwei konkurrierende Diskurse, welche diese Handlungsweisen rechtfertigten oder als korrupt verurteilten. Auch die historische Forschung bewertet das Phänomen unterschiedlich und stellt neben dem Patronagekonzept auch zwei unterschiedliche Konzeptualisierungen zur Diskussion: neutral beziehungsweise positiv als Patronage oder negativ als Korruption.162 Die Patronageforschung betont das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Patron und Klient, welches eine affektive Dimension beinhalten konnte.163 Insbesondere in Briefen zwischen Patrons und Klienten finden sich tatsächlich häufig Formulierungen, welche das persönliche Freundschaftsverhältnis zum Ausdruck bringen.164 1497 schreibt etwa der bernische Broker Thomas Schöni an seinen Patron Georg Supersaxo von «guoten heren, gönern und einteil geborner fründen», die er für seinen Patron in einer dringenden Angelegenheit zu aktivieren gedenke.165 Der vertikale Charakter von Patron-Klient-Beziehungen wird häufig an der Formulierung der Anrede erkennbar: «her und gfatter» nannte beispielsweise der Berner Broker Michel Glaser den Patron Supersaxo.166 Pfister spricht deshalb von einer instrumentellen Freundschaft, welche Patron und Klient verbindet.167 Im Unterschied zum Konzept der Patronage impliziert das Konzept der Korruption, dass eine persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten weitgehend fehlt.168 Gegen die verbreitete Auffassung der Patronageforschung, wie sie beispielsweise von Sharon Kettering vertreten wurde, dass es sich bei der Korruption um ein modernes Konzept handelt und folglich nicht auf Handlungsmuster frühneuzeitlicher Akteure übertragen werden kann, 169 hat Andreas Suter Einspruch erhoben. «Für den gesamten Zeitraum des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit finden wir auf allen Sprachebenen, dem gelehrten Diskurs der Staatstheoretiker, Philosophen, Juristen und Theologen, dem Diskurs der Amts- und Justizbehörden von Gemeinden, Städten, Ständen und Territorien und dem Diskurs dieser Praktiken betroffenen und zuweilen dagegen opponierenden Untertanen Belege dafür, dass das Wort Korruption verwendet wurde, dass alternativ zur Bezeichnung derselben Sache als Korruption zahlreiche Synonyme wie Bestechung usw. benutzt wurden, und dass die mit diesen Worten bezeichnete Sache sich von modernen Konzeptualisierungen korrupter Praktiken nicht grundlegend unterschied.»170
Diese Kritik an derartigen Praktiken der politischen Einflussnahme war im Umfeld der Pensionenunruhen virulent. Das führte in der politisch angespannten Zeit der Mailänderkriege zu vielen, teilweise politisch motivierten Anschuldigungen. In den überlieferten Gerichtsakten ist deshalb nur selten von freundschaftlichen Verbindungen die Rede, vielmehr dominiert eine Sprache der Korruption.171 Während der Pensionenunruhen zirkulierte beispielsweise das Gerücht, der Luzerner Schultheiss Petermann Feer hätte mehr Geld vom französischen König erhalten, als ein Ochse schwer sei.172 Um die Verflechtung der politisch-militärischen Eliten mit den auswärtigen Patrons in den vier Untersuchungsräumen um 1500 möglichst vollständig erfassen zu können, ist das Plädoyer von Suter für eine doppelte Perspektive eminent. Sowohl der positive Patronage- als auch der negative Korruptiondiskurs sollen gleichberechtigt untersucht werden.173
In der Patronageforschung besteht weitgehend Einigkeit in der Frage, dass es sich bei Netzwerken um eine funktionale und zweckmässige Entwicklungsstufe zum modernen Staat gehandelt hatte.174 Diese Ansicht hat sich seit den Arbeiten von Pfister, 175 Teuscher176 oder Windler177 auch in der schweizerischen Forschung mehrheitlich durchgesetzt. Da rationale Bürokratie- und Verwaltungssysteme fehlten, seien diese Netzwerke im Binnenbereich der Territorien zur vertikalen Integration der Herrschaft zwischen regierenden Eliten und Regierten sowie zwischen Zentrum und Peripherie eingesetzt worden.178 Dabei unterstreicht Windler die Bedeutung der Intensität der Aussenverflechtung und die dadurch vermittelten Ressourcen für die frühneuzeitliche Staatsbildung in den eidgenössischen Orten.179 Auf diesem Befund aufbauend, sollen – gemäss der in Kapitel 1.2 formulierten Fragestellung und These – die Logiken, Praktiken und Wirkungen der grenzüberschreitenden Verflechtung der eidgenössischen Eliten auf «Staat» und Gesellschaft genauer in den Blick genommen werden. Die Untertanenproteste 1513–1516 stellen in dieser Hinsicht einen Glücksfall dar. Denn der dürftige Forschungsstand zur frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft lässt sich nicht zuletzt auf ein quellenspezifisches Problem zurückführen. Wegen ihres informellen Charakters haben Klientelbeziehungen kein systematisches Quellengut hinterlassen. Private Briefe, die weitaus beste Quelle für Patronagebeziehungen, sind in der Eidgenossenschaft um 1500 vergleichsweise rar.180 Im Verlauf der Proteste wurden die Pensionäre indessen nicht nur beim Namen genannt, sondern die Untertanen erreichten durch erheblichen Druck, dass die aussenpolitischen Verstrickungen der Ratsherren mittels Verhören aufgedeckt und deren klientelistischen Beziehungen dadurch gerichtsbeziehungsweise aktenkundig wurden. Durch diese Gerichtsakten und die überlieferten Pensionenlisten aus fürstlichen Kanzleien, welche die Pensionentransfers ausführlich dokumentieren, wird das engmaschige Beziehungsnetz zwischen einheimischen Eliten und fremden Patrons systematisch nachvollziehbar. Es werden nicht wie üblich nur vereinzelte Fragmente klientelistischer Beziehungsnetze sichtbar, sondern das gesamte vertikale Beziehungsgeflecht der politisch-militärischen Elite – oder zumindest grosser Teile davon. Die Untertanenproteste in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich ermöglichen es, die Praktiken der politischen Einflussnahme um 1500 dicht zu beschreiben, die Verflechtung der Elite in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich – insbesondere mit Frankreich – in einem bislang unbekannten quantitativen Ausmass systematisch zu erfassen und als Soziogramme grafisch darzustellen. Die klientelären Netzwerke in den Orten sind jedoch nicht als voneinander isoliert zu betrachten. Aufgrund der günstigen Quellensituation im Umfeld der Unruhen wird ersichtlich, dass einzelne Akteure aus unterschiedlichen Orten in ortsübergreifende Netzwerke eingebunden waren. Die verschriftlichten Aussagen dieser Akteure spiegeln die kommunikative Praktik der französischen Diplomatie und der zwischenörtischen Netzwerke wider, welche über einzelne Schlüsselfiguren funktionierte.181
Inwieweit diese Gebilde politisch effizient182 und stabil waren, ist schwierig zu beurteilen. Der politische Output dieser Beeinflussungspraktiken steht denn auch nicht im Fokus der Untersuchung, da empirische und methodische Grundlagen für die Messbarkeit von Erfolg und Misserfolg fehlen. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass kein Automatismus zwischen Zahlung und Leistung (bzw. politischem Erfolg) bestand. Die Frage nach der Stabilität der Verflechtung hingegen wirft ein quellenkritisches Problem auf, das nicht ignoriert werden kann. Klientelistische Beziehungen waren zwar häufig von Dauer, 183 dennoch handelte es sich bei solchen Netzwerken auch um prekäre, ephemere Gebilde. Insbesondere an deren äusseren Rändern handelte es sich, so scheint es, partiell um synaptische Verbindungen, die nur kurz aufblitzten und sich dann wieder auflösten. Denn auch einmalige Zahlungen (sogenannte «Schenkinen») an verschiedenste Empfänger gehörten zur diplomatischen Praxis der Gesandten, ohne dass dadurch eine dauerhafte Beziehung zwischen einem Patron und einem Klienten konstituiert worden wäre. Bei diesen Zahlungen scheint der Verdacht auf einfache Bestechung in der Tat gerechtfertigt zu sein.184 Mit Blick auf die Quellen erweist sich die Unterscheidung in der Praxis jedoch als schwierig bis unmöglich. Die in Kapitel III.2 grafisch festgehaltenen Netzwerke von 1512/13 stellen aus diesen Gründen eine zeitlich begrenzte, gewissermassen fotografische Momentaufnahme dar, wobei insbesondere deren Kapillaren einem steten Wandel unterlagen. Ohnehin scheint eine messerscharfe Abgrenzung einfacher gesellschaftlicher Kommunikation vom Netzwerkbegriff nicht immer möglich. Der Netzwerkbegriff, der suggeriert, dass etwas Bestehendes lediglich sichtbar gemacht werden müsse, hat die Tendenz, die Nähe des Konzepts zur trivialen gesellschaftlichen Kommunikation zu kaschieren.185 Um beide Bereiche einigermassen sinnvoll voneinander unterscheiden zu können, ist der kontinuierliche Ressourcenaustausch zwischen Patron und Klient entscheidend. Dabei wirkte die Logik, dass Patron und Klient bezüglich des Leistungsaustauschs nie quitt waren, stabilisierend auf die Beziehung.186
II Die Pensionenunruhen in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich 1513–1516 – Ereignisgeschichte
1 Streit um Mailand und gescheiterte Friedensgespräche – Vorgeschichte
Im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts wurde Italien zum Ziel der expansiven Pläne Frankreichs und Spaniens. Beide Länder hatten in jener Epoche bereits ein hohes Mass an monarchischer Konzentration erreicht und strebten mit der Herrschaft über Italien die Verfügung über den Reichtum der Handelszentren und über die Agrarproduktion im Norden und in der Mitte Italiens an. Die Herrschaft über die Halbinsel versprach die Sicherung der Vormacht im Mittelmeer und war gleichzeitig der Schlüssel zur europäischen Hegemonie.1 1494 war die Konsolidierung der französischen Monarchie im Innern so weit abgeschlossen, dass Karl VIII. einen Feldzug nach Neapel in Angriff nehmen konnte. Mit diesem Feldzug beabsichtigte er, die angiovinischen Ansprüche auf die Herrschaft des Hauses Anjou in Neapel mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Der Gegensatz zwischen den Valois und Habsburg wurde nach dem Konflikt der beiden Häuser um das burgundische Erbe (1477–1493) nun auf der Apenninenhalbinsel fortgesetzt und brachte das fragile italienische Staatensystem in kurzer Zeit zum Einsturz.2
Die Jahre zwischen dem Zug Karls VIII. nach Neapel 1494 und dem Sieg von König Franz I.in Marignano 1515 zeichnen sich durch zahlreiche militärische Kampagnen sowie eine ausserordentlich dynamische Koalitions- und Bündnispolitik der involvierten Machtblöcke aus. Bereits 1494 kam Frankreich neben der Überlegenheit seiner Artillerie und seiner schweren Kavallerie auch der Einsatz eidgenössischer Reisläufer zugute.3 Bis 1509 lieferten die Orte dem französischen König die begehrten Söldner. In den Jahren zwischen 1509 und 1511 kam es allerdings zu einer aussenpolitischen Neuausrichtung der eidgenössischen Orte. Diese wandten sich von Frankreich ab, worauf die 1509 abgelaufene Soldallianz von 1499 nicht mehr erneuert wurde. Es folgten ein Bündnisschluss mit dem Papst 1510 und 1511 der Abschluss der Erbeinung mit Maximilian I.4 Der 1512 aus eigenen machtpolitischen Antrieben unternommene Pavierzug führte zur Kapitulation Cremonas, Pavias und Mailands sowie der Vertreibung der Franzosen aus der Lombardei. Dadurch spitzte sich der Konflikt um den Zankapfel Mailand merklich zu.5 Am 29. Dezember 1512 setzten die Eidgenossen ohne Rücksicht auf die Interessen des Kaisers, den formellen Oberlehensherren Mailands, Massimiliano Sforza, Sohn Ludovico Sforzas, als mailändischen Herzog ein.6 Im Gegenzug verlangten die Eidgenossen und die Drei Bünde von Mailand Geldzahlungen und Gebietsabtretungen (Lugano, Locarno, Maggiatal, Domodossola, Veltlin, Drei Pleven).7 Der französische König Ludwig XII. zeigte sich allerdings keineswegs gewillt, den Verlust des Herzogtums, auf das er erbrechtliche Ansprüche geltend machte und das er immerhin seit der Eroberung im Jahr 1499 zu halten vermochte, hinzunehmen.8 Eine militärische Kampagne gegen die Eidgenossen kam für das unterlegene Frankreich zu jenem Zeitpunkt jedoch nicht infrage. Vielmehr wandte sich Ludwig auf diplomatischem Weg an seine Widersacher, um das reiche und verkehrspolitisch bedeutsame Südalpengebiet zurückzugewinnen. Er ersuchte bei den vom Papst zu Beschützern der Freiheit der Kirche erhobenen Eidgenossen um Friedensverhandlungen. Damit begann eine Phase erhöhter diplomatischer Geschäftigkeit in den einzelnen Orten und an den eidgenössischen Gesandtenkongressen. Seit Juli 1512 haben sich verschiedene Dynasten für eine Vermittlungstätigkeit zwischen der Eidgenossenschaft und dem französischen König anerboten. An einer solchen Annäherung konnte Papst Julius II., der grosse Gewinner des Sommers 1512, kein Interesse haben und mahnte die Eidgenossen eindringlich, nicht auf die Vermittlungsangebote Savoyens oder Lothringens einzugehen.9 Der Papst schien mit seinem Anliegen bei den Boten durchzudringen. Die angebotenen Dienste wurden zwar an den Tagsatzungen verhandelt, blieben jedoch folgenlos. Es gelang den Orten nicht, sich auf einen Bedingungskatalog für die Friedensgespräche zu einigen. Die eidgenössischen Boten traktandierten die Angelegenheit bis im Herbst desselben Jahres weiter, jedoch ohne realistische Aussicht auf Erfolg.10 Daraufhin nahm Frankreich mit den Eidgenossen direkt Kontakt auf und sandte seinen Marschall Gian Giacomo Trivulzio an die Tagsatzung, um dort für Frieden und Geleit zu werben.11 Tatsächlich zeichnete sich seit November eine Wende in der Haltung der Tagsatzung ab, die aber nicht einzig auf die Leistungen des geschickten Diplomaten und fähigen Militärs zurückzuführen sind. Zu diesem diplomatischen Erfolg beigetragen haben massgeblich auch die Aktivitäten der Prinzessin von Oranien.12 Unbesehen des lautstarken Protests des Papstes (bzw. seines Interessenvertreters Kardinal Matthäus Schiner) und dem Widerstand des besorgten Mailänder Herzogs stellte die Tagsatzung am 22. Dezember 1512 Frankreich die Zulassung einer Gesandtschaft in Aussicht und verfasste einen auf den 23. Dezember datierten Geleitbrief, der die Bedingungen für den Aufenthalt der Gesandtschaft festhielt. Die Tagsatzung verlangte die Räumung von Lauis (Lugano) und Luggaris (Locarno) und untersagte die Anwerbung von Reisläufern während des Aufenthalts der Gesandten.13 Wie ist diese diplomatische Wende der Eidgenossen zu erklären?
Den Darstellungen des Berner Chronisten Ludwig Schwinkhart zufolge hatten die Franzosen das Geleit mit Geld erkauft. Dieses «wardt ouch geteilt allen denen, die reyerer vnd regenten oder vo(e)gt warendt».14 Ausführlicher werden die Ereignisse in der Chronik Anshelms beschrieben.15 Philiberta von Luxemburg, Prinzessin von Oranien und Gemahlin von Johann von Châlon, habe Ende Juli ihren Hofmeister Simon de Courbouson16 in die Eidgenossenschaft geschickt, der, so Anshelm, «mit stillen worten und kronen so vil zu(o)wegen bracht» habe.17 In welchem Ausmass das Wirken Courbousons die Verhandlungen konkret beschleunigt hatte, ist schwierig abzuschätzen. Es ist durchaus denkbar, dass die ausgeteilten Gelder Bewegung in die stockenden Verhandlungen brachten. Jedenfalls erschien am 11. Februar 1513 die französische Gesandtschaft unter der Leitung des Feldherrn Louis de La Trémoille, Fürst von Talmont und Gouverneur von Burgund, vor den eidgenössischen Boten in Luzern. In seinem Gefolge befanden sich Claude de Seyssel, Bischof von Marseille, Imbert de Villeneuve, Präsident des Parlaments in Dijon, Gaucher de Dinteville, Bailli von Troyes, und Jean de Baissey, Gruyer von Burgund.18
Das Misstrauen gegenüber den französischen Gesandten war von Anbeginn der Gespräche gross, denn gleichzeitig mit ihrem Auftritt vor der Tagsatzung erreichten die Boten erste Warnungen aus Mailand, die Franzosen beabsichtigten, erneut in Mailand einzufallen.19 Aus diesem Grund schien es den eidgenössischen Boten ratsam, der im Geleitbrief verschriftlichten Vereinbarung Nachdruck zu verleihen. So sah sich La Trémoille zur Besiegelung eines von Courbouson ausgestellten Dokuments genötigt, das den anwesenden französischen Gesandten sämtliche Söldnerrekrutierungen auf eidgenössischem Gebiet untersagte.20 Eine Annäherung zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft kam während der Verhandlungen nicht zustande. Die Machtpolitik der Orte konfligierte in hohem Mass mit den Interessen Frankreichs im oberitalienischen Raum. So beharrten die Eidgenossen auf der vollständigen Räumung der beiden Schlösser Mailand und Cremona und forderten die Aufgabe aller Ansprüche Frankreichs in der Lombardei. Einzig Asti sollte allenfalls dem König überlassen werden.21 Mit Spannung erwarteten insbesondere der Papst und der Kaiser den Ausgang der Verhandlungen. Nachdem der Kirchenstaat bereits im Januar gegen die Zulassung von französischen Gesandten protestiert hatte, agierten auch die kaiserlichen Diplomaten, die ihrerseits 6000 eidgenössische Söldner begehrten, gegen einen französisch-eidgenössischen Ausgleich.22 Es war für die Grossmächte evident, dass Ludwig XII. den Verlust des lombardischen Gebiets, auf das er erbrechtlichen Anspruch erhob, niemals akzeptieren würde. Das «nahm man gewiss nur in der Schweiz an».23
Mit Unterstützung Trivulzios, der zwischenzeitlich unter dem Vorwand privater Angelegenheiten nach Luzern gereist war, 24 wurden die Pensionen an die anwesenden Boten ausgeteilt. Diese politischen Beeinflussungsversuche sollten durch die getrennte Unterbringung der Gesandten in Luzern verhindert werden: «Sr. de la Tremouille est loigé à ung bout de la ville et le Sr. Jehan Jacques à l’autre, et qu’ils ne peustant aller ny converser ny parler les ungs avec les autres… et sont les six principaulx de l’ambassade en six maisons separées l’ung de l’autre, et comme les ungs ne osent parler avec les autres».25 Bis Februar 1513 soll La Trémoille 15 000 Dukaten an einflussreiche Magistraten ausgeteilt haben.26 Obwohl einige Orte dem Anliegen Frankreichs inzwischen weniger ablehnend gegenüberstanden, zeigte sich, dass das Interesse Frankreichs an Verhandlungen abnahm.27 Die Anzeichen für eine erneute militärische Konfrontation der beiden ungleichen Kontrahenten verdichteten sich. Mit diplomatischen Mitteln war Mailand für die Eidgenossen nicht zu halten.
Im Februar 1513 begannen die Rüstungen unter Gian Giacomo Trivulzio und dem Marquis von Montferrat. Unter dem Oberbefehl von Louis de La Trémoille sollten Trivulzio, Charles de Bourbon und Robert de la Marck den französischen Ansprüchen in der Lombardei gewaltsam Geltung verschaffen.28 Aus einem späteren Geständnis von Imbert de Villeneuve geht hervor, dass für dieses Vorhaben geplant gewesen sei, 12 000 eidgenössische Knechte anzuwerben.29 Diesbezügliche Gerüchte mehrten sich und wurden im März offiziell bestätigt. Nachdem der mailändische Herzog die Tagsatzung am 15. März darüber informiert hatte, dass sich in Lyon unter eidgenössischer Beteiligung französische Truppen sammeln würden, erreichte die eidgenössischen Boten am 21. März ein Schreiben Zürichs, das die Präsenz von Eidgenossen auf französischer Seite bestätigte und vor weiteren Rekrutierungen warnte.30 Die mit diesen Nachrichten konfrontierten französischen Gesandten wiesen noch am 15. März sämtliche Anschuldigungen von sich. Derweil wurden die Orte umgehend von der Tagsatzung angewiesen, weitere Werbungen für Frankreich zu verhindern und bereits angeworbene Krieger zurückzuhalten.31
Am 1. April entliess man La Trémoille aus den Verhandlungen. Er wurde mit einem von der Tagsatzung gefassten Beschluss zum König geschickt und angehalten, sich «im besten vermögen» dafür einzusetzten, «dz sölcher friden beslossen vnd vom küng angenommen werd».32 Bis Pfingsten sollte er mit einer Antwort vor der Tagsatzung erscheinen. Der übrigen Gesandtschaft wurde das Geleit in der Zwischenzeit verlängert, «damit die vnsern niendert hinloufen vnd wir Eidgnossen deß dester sicherer sient».33 Doch das Gegenteil geschah. Die Franzosen intensivierten ihre Werbeanstrengungen und reisten von Luzern aus nach Solothurn, Freiburg und Basel, um dort interessierten Kreisen lukrative Hauptmannstellen anzubieten.34 Vier Tage nach der Abreise La Trémoilles gestatteten die eidgenössischen Boten in Zürich dem Herzog von Mailand den Zuzug von 4000 Kriegern.35 Dies kam dem Abbruch der Verhandlungen gleich.
Das Verhalten der Tagsatzung – einzig Zürich verlangte am 15. März aufgrund der Werbungen der Franzosen konsequenterweise die Aufkündung des Geleits – ist aus heutiger Sicht nur schwer nachvollziehbar.36 Abweichende Interessen der Orte hinsichtlich der Expansionspolitik in Italien und divergierende Interessen, Abhängigkeiten und Loyalitäten innerhalb der politischen Eliten dürften gleichermassen zur Eskalation des Konflikts beigtragen haben. Nur wenige Monate nach Pavia befanden sich die Eidgenossen erneut im Krieg mit Frankreich. Die eidgenössischen Rüstungsanstrengungen liefen seit April auf Hochtouren.37 Den Orten gelang es dabei jedoch nur mit Mühe, die in Richtung Frankreich ziehenden Kriegsknechte zurückzuhalten. Am 6. Juni kam es vor den Mauern des westlich von Mailand gelegenen Städtchens Novara zur Schlacht, aus welcher die Eidgenossen erneut siegreich hervorgingen. Das Heer Ludwigs XII. umfasste 14 000 Mann mit einem grossen Anteil von Reiterei und Artillerie. 4000 Eidgenossen trotzten diesem Aufmarsch in Novara bis sich am 5. Juni das zweite, ebenfalls ungefähr 4000 Mann umfassende Aufgebot mit diesen vereinigte. Daraufhin wichen die Franzosen nach Ariotta zurück. Am frühen Morgen des 6. Juni wurde das Heer der Landsknechte aufgerieben und die französische Infanterie und Reiterei in die Flucht geschlagen.38
Trotz diesem Sieg bildete die Schlacht den Anlass für die gewaltsamen Untertanenproteste in der Eidgenossenschaft. Auslöser waren Gerüchte, wonach die Eidgenossen in Novara «grossen schaden entpfiengend».39 Gleichzeitig, so berichtet unter anderem der Luzerner Chronist Renward Cysat, ging «ein sag vnd geschrey vß, wie ettlich der räten zuo Lucern ein heimliche practick vnd verräterischen anschlag wider dieselbigen Eidtgnoßen, so domalen vor oder zuo Nauerren gelegen, gegen dem künig von Franckrych söllten gemacht vnd dahin geschriben haben, namlich das der künig die Eidtgnoßen nun dapfer angryffen vnd sy nütt entsitzen söllte, dann es wären nur kuemelcher vnd ein schlecht, vnachtbar volck».40 Mit Praktik und Verrat benennt Cysat diejenigen Gegenstände beim Namen, welche den aussenpolitischen Ereignissen in Italien ihre innenpolitische Sprengkraft in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich verliehen. Verrat und grosser Schaden, schreibt auch Anshelm, veranlassten die Knechte dazu, den dafür verantwortlichen Schelmen zu drohen und auch in der Heimat «etlich darum zu(o) ersu(o)chen».41 Daraufhin kam es zu ersten kleineren Protestaktionen der Untertanen in Luzern, gefolgt von vereinzelten, räumlich begrenzten Aktionen in Solothurn und in Bern.42 Obgleich die lokalen Proteste unterschiedliche Dynamiken und Charakteristiken aufwiesen, hatte der Widerstand eine grenzübergreifende Struktur. Der erste gewaltsame Massenauflauf empörter Untertanen fand am 26. Juni 1513 in Bern statt. Es folgten die Belagerungen Luzerns am 4. Juli 1513 und Solothurns am 3. August 1513. Um die Rekonstruktion dieser Ereignisse soll es im Folgenden gehen. Anschliessend kommen die Ereignisse in Zürich im Umfeld von Marignano zur Sprache.
2 Der Könizer Aufstand in Bern
Bereits mehrere Monate vor den Pensionenunruhen machten Reden über die korrupten Praktiken verschiedener Magistrate die Runde in der Eidgenossenschaft. So seien der Solothurner Niklaus Conrad und der Luzerner Petermann Feer die grössten Bösewichte in der Eidgenossenschaft, gaben im Februar 1513 mehrere Befragte vor dem solothurnischen Rat zu Protokoll.43 Solche diffusen Verdächtigungen nahmen in Bern mit den Verstrickungen der Familie Hetzel erstmals deutlichere Konturen an – und erhielten mit Hans Rudolf Hetzel, Vogt zu Erlach, ein prominentes Gesicht. Der Sohn des Berner Altvenners Kaspar Hetzel liess sich von den Franzosen als Hauptmann anwerben und hatte heimlich 2000 Reisläufer zusammengezogen.44 Hans Rudolf unterstützte damit ausgerechnet jenen Kriegsherrn, gegen den die Eidgenossen in Mailand Krieg führten.
In Bern war die Empörung darüber gross: «Pfuch der grossen schand, die du uns hast ton!», schrieb der zutiefst verstörte Vater seinem Sohn, nachdem er erfahren hatte, dass dieser mit dem Feind kollaborierte.45 Die Vorwürfe, die der Altvenner an Hans Rudolf richtete, waren in der Tat gravierend: «Des ersten, des va(e)nlis halb, das du verkleibt hast, hat man dir bim eid boten miessig zegon; hastu brochen; demnach zu(o) unsern vigenden gezogen, ouch ufgewiglet und gelt ussgen, wer das tu(o)t, halt man fu(e)r ein schelmen». Dann ermahnte er ihn mit väterlicher Autorität: «ist dir din kopf feil, so kum har!» Hetzel verstieg sich dabei zu folgender Verwünschung: «ha(e)t si [die Mutter, PR] dich im ersten bad ertra(e)nkt!» Trotz seinem Zorn unterliess es der Altvenner nicht, sich bei seinem nunmehr «verlornen sun» zu vergewissern, dass dieser ihm doch vor seinem Aufbruch noch selbst gesagt habe, dass er nach Grandson und nicht nach Frankreich reite.46 Vor Rat und Burgern beteuerte der Altvenner eindringlich, «dass ich nu(e)t drum gewisst» und auch dass «ich mich nit um die Franzosen versehen hon verdienet.»47 Die geradezu panische Reaktion des Altvenners war nicht unberechtigt, wie sich noch herausstellen sollte.48 Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass die Verstrickungen einzelner Akteure zwischen Politik, Geschäft und Familienbanden selbst zu Brüchen innerhalb eines Familienverbands führen konnten.
Der unerlaubte Auszug von Hans Rudolf Hetzel und die beunruhigenden Nachrichten aus Italien führten in Bern zu gewaltsamen Protesten gegen die französische Partei in den Räten, die sich kurz darauf vor den Zinnen und innerhalb der Stadt bedrohlich manifestierten. Ihren Anfang nahmen die Unruhen am 26. Juni 1513 an der Kirchweihe im nur wenige Kilometer vor Bern gelegenen Dorf Köniz.49 Dort hatten verschiedene anwesende Ratsherren die Empörung über den offenen Verrat des jungen Hetzels mit Reden über die Bestechlichkeit einzelner Ratsherren vorsätzlich angeheizt. Ein Zeuge gab in einer Kundschaft von 1520 über die Ereignisse an der Kirchweihe zu Protokoll: «wo min herren nit hinuß kommen, so wa(e)rent sÿ nie in die statt kommen, dann sÿ daruor nit ein wort, sonnders sobald min herren kommen, do fiengent sy all an zu(o)reden vnnd wisten dis von dem vnnd der von dem gellt zesagen.»50 Problematisch war ausserdem, dass an der «Chilbi» auch Reisläufer anwesend waren, die sich für einen Zug Kaiser Maximilians gegen den französischen König hatten anwerben lassen. Es ist anzunehmen, dass die Gewaltbereitschaft der Anwesenden dadurch drastisch gesteigert wurde.51
Der Berner Rat war offenbar auf mögliche Ausschreitungen anlässlich der Kirchweihe gefasst gewesen und entsandte noch an diesem Sonntagmorgen Boten in die Ämter, welche die Bestrafung (Todesstrafe) unerlaubterweise ausgezogener Reisläufer in Hetzels Auszug und ein Pensionenverbot in Aussicht stellten.52 Diese Ankündigung erreichte Köniz allerdings zu spät, um dort die erhitzten Gemüter noch beruhigen zu können. 300 Kirchweihbesucher zogen bewaffnet nach Bern, drangen – nach hastig gemachten Zusagen der Umzugsteilnehmer am Stadttor, auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten und am selben Tag die Stadt wieder zu räumen – in die Stadt ein und veranstalteten dort vor den Augen der Obrigkeit ein bedrohliches Spektakel. Der als Franzosenfreund bekannte Venner Peter Dittlinger, der vom Rat beauftragt gewesen wäre, mit den Aufständischen am Stadttor zu verhandeln, war kurzerhand geflohen. In der Stadt überfielen die Aufständischen die Häuser der «deutschen Franzosen» und «Kronenfresser». So bezeichnete später der Berner Chronist Valerius Anshelm die Empfänger französischer Pensionen unter den Ratsherren.53
Zunächst suchten die Eindringlinge das Haus des ebenfalls als «Franzosenfreund» bekannten Löwenwirts Michel Glaser auf, dem jedoch, wie Dittlinger, die Flucht gelang. Während der Plünderung seines Hauses fand er Schutz in der Freistätte des Johanniterhauses in Buchsee. Auch vor dem Haus des Altvenners Hetzel spitzte sich die Lage bedrohlich zu. Der Besitz Hetzels wurde unter den Augen seiner Ehefrau – der Altvenner selbst hielt sich zum Zeitpunkt der Ereignisse als Vermittler in den Unruhen in Solothurn auf – geplündert.54 Auffallend friedlich ging es dagegen vor dem Haus des von zahlreichen Mächten mit Pensionen ausgestatteten und einflussreichen Magistraten Wilhelm von Diesbach zu. Mit viel rhetorischem Geschick und reichlich Freiwein gelang es dem langjährigen Schultheissen, seine Haut, sein Haus und sein Mobiliar vor den Aufständischen zu retten.
Als Schultheiss Jakob von Wattenwyl und Junker Albrecht vom Stein unter Sturmgeläut die Bürger der Stadt unter dem Berner Banner an der Kreuzgasse versammelten, zeichnete sich eine Wende zugunsten der Obrigkeit ab.55 Doch anstatt zu flüchten, stellten sich auch die Eindringlinge in die Reihen der Berner Stadtbürger. Nach Meinung der Landleute gehörten sie «eben so wol darzuo, als die in der stat; si ha(e)ttid nit vermeint, dass man so(e)lte wider si die paner ufgericht und gestu(e)rmt haben […].»56 Nachdem sich die Situation beruhigt hatte und sich die Räte und Burger im Rathaus eingefunden hatten, machte die Obrigkeit den Aufständischen erste Zugeständnisse. Altschulteiss Wilhelm von Diesbach verkündete den obrigkeitlichen Beschluss, dass man bereit sei, die von den Aufständischen vorgebrachten Anschuldigungen gerichtlich zu prüfen. Bedingung sei jedoch, dass die Aufständischen die Stadt unverzüglich verlassen und von weiteren Anschlägen absehen würden. Gegen Abend räumten die Aufständischen die Stadt. An einen friedlichen Ausgang des Konflikts glaubte die Obrigkeit allerdings nicht mehr. Bern rüstete sich zum Krieg gegen seine Untertanen.
Nachdem sich die Könizer Kirchweihbesucher nach ihrem Zug in die Stadt wieder nach Köniz zurückgezogen hatten, warteten sie dort an der Nachkirchweihe auf Zuzug. Tatsächlich erhoben sich nun auch die Berner Oberländer aus Frutigen, Aeschi, Unterseen, Thun und dem Simmental und schlossen sich den bislang mehrheitlich aus den Dörfern der stadtnahen Landgerichte stammenden Aufständischen an. Die Oberländer machten sich zunächst auf den Weg nach Klein-Wabern.57 Gleichzeitig wurde Trachselwald geplündert und Brandis belagert, wobei die hitzigen Emmentaler, Burgdorfer und Wangener nur knapp von einem Weiterzug vor die Mauern Berns abgehalten werden konnten. Lediglich Hasli, Aarberg und Huttwil hielten noch zur Stadt. Die Boten von Hasli und Aarberg waren es schliesslich, die am 29. Juni von der nun unter massivem Druck stehenden Obrigkeit die Zusage erhielten, dass die obrigkeitlichen Pensionenempfänger bestraft werden und dass diese ihre von Frankreich erhaltenen Kronen umgehend an die Stadt abgeben würden. Mit diesen wenig konkreten Zusagen gaben sich die Oberländer indessen nicht zufrieden. Immerhin konnten Gesandte des Rats, unter anderem Kaspar Wyler und Stadtschreiber Niklaus Schaller, sie zu einem Umzug von Klein-Wabern nach Köniz überreden.
Die Beilegung der Unruhen fiel zunächst eidgenössischen, von der Tagsatzung nach Bern entsandten Vermittlern zu. Die Mission stand unter erheblichem Erfolgsdruck, denn die Ereignisse hatten mittlerweile auch bei den Untertanen in den benachbarten Orten Luzern und Solothurn Eindruck gemacht.58 Entsprechend entgegenkommend zeigten sich die Vermittler (aus Zürich, Luzern, Zug, Freiburg, Solothurn, Biel und La Neuveville) gegenüber den Anliegen der Untertanen. Der Preis für die schnelle Einigung war hoch, was zeigt, wie schwierig die Lage für die Berner Obrigkeit geworden war. Nachdem die Stadt bereits am 1. Juli in einem Schreiben an die Landschaft ihren Willen bekräftigt hatte, gegen den freien Reislauf und die heimlichen Pensionen konsequent vorzugehen, sah sie sich am nächsten Tag zu weiteren Konzessionen genötigt.59 Der Berner Rat bekräftigte am 2. Juli nicht nur seine Bereitschaft, die Pensionenempfänger zu bestrafen, sondern sagte den Aufständischen auch die Übernahme der angefallenen Verpflegungskosten von 2000 Pfund sowie Straffreiheit zu. Der Stadt blieb lediglich das Recht, über die angeklagten Berner selbst zu richten. Gemäss der Einschätzung von Anshelm wäre dieser materielle Schaden allein noch zu verkraften gewesen, wenn nicht «einer loblichen und bisshar unverlezten stat Bern an ir hohen achtung und herlikeit ewiger und unwiderbringlicher schad da entsprungen wa(e)re.»60
Den Höhepunkt des Aufstands bildete der Auftritt von Stadtschreiber Schaller in Köniz. Dieser musste vor die Untertanen treten und diesen die Namen all jener Personen bekanntgeben, die französisches Geld von Löwenwirt Glaser und Grossrat Niklaus Huber, den beiden Pensionenverteilern im Dienste Frankreichs, erhalten hatten. Mit der theatralisch inszenierten Verlesung der Namen der Pensionenempfänger und des Kronenbetrags, den diese jeweils erhalten hatten, wurden die Verdächtigungen zur Gewissheit. Die Fäden zwischen der bernischen Elite und dem König von Frankreich verdichteten sich vor den zuhörenden Untertanen zu einem engmaschigen Beziehungsnetz.61 Die Liste führt über 160 Pensionäre auf, darunter 17 Kleinräte. Somit haben mehr als die Hälfte der insgesamt 27 Kleinräte französische Pensionen empfangen. Am 3. Juli wurden die öffentlich denunzierten Ratsmitglieder wegen ihres fehlbaren Verhaltens abgesetzt und zur Ablieferung der französischen Gelder an die Stadtkasse verurteilt, darunter auch die Venner Peter Dittlinger, Niklaus von Graffenried, Gilian Schöni und (ein paar Tage später) Rudolf Baumgartner. Die abgesetzten Räte hatten zusätzlich mit weiteren Strafen zu rechnen.62
Ebenfalls zu den abgesetzten Amtsträgern gehörte Altvenner Kaspar Hetzel. Für ihn hatte der leichtsinnige Auszug seines Sohnes tragische Folgen: Da er als Vermittler in Solothurn weilte, legte ihm Bern in einem Schreiben vom 4. Juli dringend nahe, mit einer allfälligen Rückkehr zuzuwarten. Der «vnwill» gegen ihn sei noch zu gross, warnte die Stadt.63 Die Räte befürchteten deshalb, dass sie ihn «nitt wol möchten schirmen».64 Als in Solothurn 500 aufgebrachte Solothurner und Berner Untertanen vor der Stadt Hetzels Hinrichtung forderten, verschlechterte sich dessen Lage dramatisch. Vorerst verweigerten sich die Solothurner Obrigkeiten allerdings, «den gu(o)ten herren vf den fleyschbank» zu geben.65 Weil eine Rückkehr nach Bern zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ausgeschlossen war, blieb Hetzel einzig die Flucht. In einer Nacht- und Nebelaktion machte er sich in Begleitung eines Stadtreiters auf den Weg Richtung Baden, wo er den Schutz der Tagsatzung zu erlangen hoffte und seine Unschuld beweisen wollte.66 Seine Flucht endete jedoch bereits im Gäu. Zwischen Solothurn und Olten fielen die beiden Reiter in die Hände aufgebrachter Zofinger, Aarauer, Aarburger und Wangener, die ihm in Olten einen improvisierten Prozess machten und ihn dabei schwer folterten. Die Intervention Berns und Solothurns wie auch die Mahnung der Tagsatzung vermochten nichts für den Berner Altvenner auszurichten.
Im Zuge des zweiten unter brutaler Folter durchgeführten Verhörs durch den Solothurner Scharfrichter gestand der Altvenner schliesslich die – bis dahin stets bestrittene – Mittäterschaft am heimlichen Aufbruch seines Sohnes nach Frankreich und wurde unmittelbar danach enthauptet.67 Auch wenn der Prozess gegen Hetzel kurz war, handelte es sich nicht, wie von der älteren Geschichtsschreibung dargestellt, um einen Gewaltexzess eines entfesselten Mobs.68 Das durchgeführte peinliche Verhör und die darauf folgende Hinrichtung entsprachen der damaligen Gerichtspraxis.69 Dennoch liefert der Fall ein erschütterndes Beispiel dafür, dass das Soldgeschäft auch für Angehörige der Eliten mit hohen Risiken verknüpft sein konnte.
Im Verlauf des Sommers bekamen noch weitere Herrschaftsträger den Zorn der Untertanen zu spüren. So wurde der Schenkenberger Vogt Hans Kuttler von einer wütenden Menge in dessen Burg oberhalb von Thalheim belagert, beraubt und gefangen.70 Geplündert wurden auch der Fischweiher und der Weinkeller von Rudolf Nägeli in Heimberg sowie die Spiezer Besitzungen von Ludwig von Diesbach, der damals als Landvogt in Neuenburg amtete.71 Inwieweit in diese gewaltsamen Aktionen neben der Sold- und Pensionenproblematik auch andere Konflikte hineinspielten, muss aufgrund der Quellenlage offen bleiben.72 Die Bedrohung des Klosters Thorberg lässt sich jedoch kaum mit den damaligen Kriegsverwicklungen erklären.73 Vom «stillen bernischen Gewissen für Eigentum und Sachwert», das Feller für die Ereignisse des 26. Juni noch ins Feld führte, war spätestens zu diesem Zeitpunkt kaum etwas übrig geblieben.74
Die Stimmung auf der Landschaft blieb angespannt und die Obrigkeit war noch immer nicht Herrin der Lage. Mitte Juli mehrten sich die Gerüchte, dass die Berner Untertanen aus dem Aargau einen weiteren Zug vor die Stadt ins Auge fassen würden.75 In Thun wurde der Berner Amtmann Ludwig von Büren von der Bevölkerung für ratsunfähig erklärt, weil er französische Pensionen erhalten hatte.76 Auch die Mahnungen der Obrigkeit an die Ämter, sich gegen die Aufständischen zu wehren, zeugen von einem nach wie vor angespannten Klima.77
Zur Beruhigung der Lage verhängte der Rat exemplarische Strafen gegen einzelne Exponenten im Geschäft mit dem Reislauf und Pensionen. Michel Glaser, der Wirt des Gasthauses Löwen, in welchem die Gelder aus Frankreich an die Ratsherren verteilt worden waren, wurde ebenso hingerichtet wie der Söldnerführer Anthoni Wyder. Pikanterweise sass mit Schultheiss Wilhelm von Diesbach jener Mann über diese zu Gericht, der selbst die grössten Summen an Pensionen empfangen hatte. Die Beteuerung von Glaser auf der Richtstätte, «er ha(e)tte nu(e)t getan, wen das in die venner und fu(e)rnemen ra(e)t geheissen ha(e)ttid», 78 verhallte ungehört. Wilhelm von Diesbach zeigte sich gegenüber dem Pensionenverteiler unerbittlich. Er ermahnte ihn harsch, «an der not gedult zehaben, dultig in Kristus namen zeliden, und nit witer, so im kein nuz, unru(o)w zemachen.»79 Erst ein paar Jahre später erfuhr der Hingerichtete eine gesellschaftliche Rehabilitation, als zu seinem Gedenken von einem bislang unbekannten Wohltäter ein Fresko (Tod und Tochter) in Niklaus Manuel Deutschs Totentanz gestiftet wurde.80 Den entscheidenden Ausgleich zwischen den Konfliktparteien brachte schliesslich der sogenannte Könizbrief. Am 28. Juli 1513 wurde unter Anwesenheit von Boten aus den bernischen Gemeinden ein 17 Punkte umfassendes Vertragswerk präsentiert.81
Die Aufstände wurden auch von den auswärtigen Mächten zur Kenntnis genommen. Der mailändische Gesandte verfolgte die Ereignisse des Sommers 1513 sehr genau und rapportierte seine Beobachtungen in kurzen Abständen an seinen Herrn.82 Die innere Schwächung der eidgenössischen Orte, die den Grossmächten nicht verborgen blieb, behinderte deren Handlungsspielraum im europäischen Mächtespiel und veranlasste die Tagsatzung deshalb zu einem strategisch geschickten Schachzug. Am 2. August erklärten die in Zürich versammelten Orte Frankreich den Krieg, wodurch der innere Konflikt geografisch ausgelagert wurde. Damit erreichten die Obrigkeiten zwei Ziele: Es gelang ihnen einerseits, ihre anti-französische Haltung gegenüber ihren unruhigen Untertanen unter Beweis zu stellen, und andererseits schafften sie es, einen grossen Teil des vorhandenen Gewaltpotenzials in den Orten aus dem Land zu führen. Mit dem Kriegszug nach Dijon dominierte die Eidgenossenschaft die europäische Mächtepolitik wie nie zuvor.83 Obwohl die Eidgenossen auch in Burgund militärisch nicht aufzuhalten waren, 84 verpassten sie es, diesen militärischen Erfolg auch politisch auszunutzen. Der mit dem Verteidiger von Dijon, Louis de La Trémoille, ausgehandelte Friede vom 13. September 1513 fiel für die Orte sehr günstig aus. Er verpflichtete Frankreich zur Bezahlung von 400 000 Kronen und garantierte den Orten ihre Ansprüche in Mailand. La Trémoille war jedoch lediglich für die Ausarbeitung des Abkommens ermächtigt, die Ratifizierung oblag allein dem König. Nach dem ungeordneten Abzug der eidgenössischen Truppen sah Ludwig XII. schliesslich keinen Grund mehr, diesen für Frankreich ungünstigen Vertrag zu ratifizieren. Am 24. Oktober 1513 lehnte der Kronrat in Corbeil unter Anwesenheit des Königs den ausgehandelten Frieden ab.85
In Bern kam es nach dem Könizerbrief nur noch zu punktuellen und lokal begrenzten Ausschreitungen.86 Ein grösserer Zwischenfall ereignete sich in Murten, als die Grasburger und Guggisberger Herrschaftsleute in das Städtchen eingefallen waren.87 Jedoch sorgten die anhaltenden Unruhen in Luzern und Solothurn dafür, dass die Lage nach wie vor angespannt blieb.88 Erst während der Friedensverhandlungen mit Frankreich 1515/16 entspannte sich die Situation so weit, dass der Berner Rat in Rücksprache mit den Ämtern damit beginnen konnte, einzelne Ratsmitglieder zu rehabilitieren. 1516 wurden die Venner Dittlinger, von Graffenried, Baumgartner und Schöni begnadigt.89 Um 1517/18 gelang auch Hans Rudolf Hetzel die Rückkehr aus der Verbannung.90
3 Der Zwiebelnkrieg in Luzern
In Luzern nahmen die Unruhen bereits einige Tage früher als in Bern ihren Anfang. Erste Informationen über ausserordentliche Vorkommnisse gelangten sechs Tage vor der Könizer Kirchweihe, am 20. Juni 1513, nach Bern. Mit einem Schreiben informierte Wilhelm Schindler, Schultheiss von Huttwil, die Berner Obrigkeit darüber, «dass unser eignossen von Lüzern mitt den iren von Willisow in grosser […] unnru(o)w und wider stan sind und hatt sich geben das die von Lüzern hand uf samstag ver gangen sind mitt ein(n)er zall knechtten us zogen und under stan die von Willisow us dem amtt wellen strafen».91 Doch darauf seien sämtliche Ämter und Herrschaften wider ihre Herren «zu(o) semen gestanden» und an die 3000 Aufständische hätten in Willisau «an wild rummor» veranstaltet. Besonders brisant an der Nachricht war, dass «ettlich herschafftt der üweren im (E)rgöw […] den herschaftten von Lüzern ettwas zu(o) gesseit inenn in irem fürnemen ettwas bistan zu(o) tu(o)n» und «eb es sich geb(,) so weten […] sÿ inenn u(o)ch bistendig sin».
Die Nachricht über die Unruhen in Luzern verbreitete sich in den nächsten Tagen in der ganzen Eidgenossenschaft. Die genauen Hintergründe der Ereignisse in der Innerschweiz waren wegen «mengerlaÿ red» und «unglicher main(ú)g» nur vage bekannt.92 In einem weiteren Schreiben an seine Obrigkeit in Bern vom 27. Juni erwähnte Schindler allerdings, dass sich der Widerstand der Luzerner Ämter (und der Berner Untertanen) auch gegen die deutschen Franzosen, also diejenigen Ratsherren, die von Frankreich Pensionen bezogen hatten, richten würde.93
Für Schindlers Befund finden sich jedoch in den Verhandlungen zwischen dem freien Amt Willisau und Luzern, die Ende Juni (zwischen dem 19. und 25.) und Anfang Juli (vor dem 2.) unter Vermittlung der Orte Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurn stattfanden, keine Belege. Weder das politisch-militärische Engagement der Orte in Italien noch die Praktiken des Pensionenwesen kamen während der Vermittlung zur Sprache. Die Untertanen verlangten Einsichtsrecht in das Amtsbuch, es wurde um die althergebrachte Rechtsprechungspraxis in den Twingherrschaften gestritten, über Fisch- und Jagdrechte verhandelt und ein Rechtstag für den Willisauer Schultheissen Heinrich Iberg eingefordert.94 Was ging im luzernischen Amt Willisau vor sich?
Die Konfliktkonstellation in Willisau war stark vom Antagonismus zweier Persönlichkeiten geprägt: Schultheiss Heinrich Iberg und Rudolf Mettenberg, genannt Mieschbühler.95 Heinrich Iberg war seit über vierzig Jahren Ratsherr in Willisau und bekleidete das Amt des Schultheissen alternierend seit 1499. In der Funktion des Schultheissen amtierte Iberg als Statthalter des Landvogts.96 Die Spannungen zwischen Ibergs Gegenspieler Mieschbühler und der Willisauer Obrigkeit lassen sich bis 1499 zurückverfolgen, als er wegen Steuerfragen in der Luzerner Kanzlei aktenkundig wurde. Laut einer Kundschaft hatte er sich über die Steuerpraktik der Sechser des Amts Willisau beklagt. Diese hätten die zu entrichtenden Steuern «keÿblich vnd nit fromklich angeleit», weshalb er ausgerufen haben soll, «das der helsch flam vnd der tonner vom heitterrem himel alle die verbro(e)nn, so rat vnd tatt zu(o) der stur gerett vnd gtan haben.»97 Verfasser der Kundschaft war Heinrich Iberg.
1512 flammte der Konflikt zwischen Willisau Stadt und Willisau Land erneut auf, als das freie Amt den Amtsweibeln die Entlöhnung verweigerte und Einsicht in das Amtsbuch verlangte. Die Forderung nach einer Konsultation des Amtsbuches wurde bereits ein Jahr später erneut erhoben. Im Sommer 1513 sah sich Schultheiss Iberg mit dem Verdacht konfrontiert, er enthalte dem freien Amt vorteilhafte Satzungen, etwa Jagd- und Fischrechte, vor. Mieschbühler und das freie Amt forderten deshalb, dass das Amtsbuch auf der Laube oder dem Landtag verlesen werden soll. Die Weigerung Ibergs, dieser Forderung nachzukommen, brachte schliesslich das Fass zum Überlaufen. Die Untertanen des Freiamts drangen in das Städtchen ein und verschafften sich gewaltsam Zugang zum Amtsbuch, in welchem sich zu ihrer Enttäuschung jedoch keine der erhofften Satzungen finden liess. Sie bezichtigten daraufhin den Schultheissen und die Stadträte, ihnen eine Fälschung vorgelegt zu haben. Iberg wurde unter Arrest gesetzt. Nachdem ihm die Zusicherung, sein Leben und sein Eigentum zu schonen, verweigert worden war, floh der Schultheiss nach Luzern, wo er unverzüglich gefangen genommen wurde.98
Schultheiss Iberg war ein Günstling der Luzerner Obrigkeit und seit 1508 der führende Kopf der Franzosenpartei in Willisau.99 Dieser Umstand erklärt möglicherweise die Beteiligung der Luzerner Ämter am Konflikt zwischen dem freien Amt Willisau und der Stadt Willisau. Inwiefern die persönlichen Beziehungen des Willisauer Schultheissen nach Luzern und angeblich auch nach Frankreich tatsächlich in den Konflikt hineinspielten, lässt sich mit den bekannten Quellen jedoch nicht schlüssig beantworten. Die Vorgänge im Luzerner Hinterland machen aber deutlich, dass man im Sommer 1513 als Initiant von umstrittenen Reformen (Verschriftlichung des Rechts, Zentralisierung der Rechtsprechung, Etablierung der städtischen Regalhoheit) und als vermeintlicher Anhänger Frankreichs mit gewaltsamem Widerstand rechnen musste. Der Prozess gegen den Schultheissen wurde für den 5. Juli in Luzern anberaumt.100 Dieser fand aber nie statt, da am 2. Juli die Sechser und die ganze Gemeinde des freien Amts Willisau in einem Schreiben an Luzern erklärten, dass sie ihre Zeugen nicht nach Luzern bringen werden und «das wir den recht tag ouch nitt haltenn wellennt inn kein weg vff den tag, sunder vnnser ämpter vor hin wÿtter Ratt haben, was wir harjnn thu(o)n vnnd lassen söllennd».101 Diese Erklärung bedeutete das Ende der Vermittlungsbemühungen.
Der lokale Konflikt in Willisau ging wenige Tage später im überregionalen Widerstand der Luzerner Ämter gegen die Obrigkeit auf. Der «vnwill vnder den puren vnd minen herren vnderthanen» war «vast groß» und wuchs «von tag zuo tag ye lenger ye meer», kommentierte Cysat das Geschehen.102 Da und dort kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. So entkam etwa das Kloster St.Urban nur knapp dem Sturm aufgebrachter Pfaffnauer Herrschaftsleute.103 Am 4. Juli schliesslich versammelten sich um die 3000 Untertanen bei St.Ulrich nahe Ruswil. Die beiden Ämter Willisau und Entlebuch hatten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und den Entschluss gefasst, «für die statt zu zühen».104 An der Spitze der Bewegung befanden sich der Willisauer Mieschbühler und der Entlebucher Landesfähnrich Hans Heid.105
Nachdem dieser Plan der Willisauer und Entlebucher sowie weiterer Untertanen aus den restlichen Ämtern (jedoch ohne Kriens und Horw) in Luzern bekannt geworden war, schickte die Obrigkeit ihren Grossweibel Hans Meyenberg von Sursee auf Kundschaft und traf erste Kriegsvorbereitungen.106 Als Meyenberg nach seiner Rückkehr die Obrigkeit über die heranrückenden Untertanen informierte, soll dies dem Schultheissen Petermann Feer «allso zu hertzen» gegangen sein, dass er, mit wehendem Banner in der Hand, in Tränen ausbrach. So zumindest ist die dramatische Szene bei Cysat überliefert.107
Am Abend des 4. Juli gelangten die Aufständischen nach Luzern. Sie hätten sich, so Cysat, wie «die hünd oder schwyn» rund um die Kleinstadt verteilt, «namlich vff der Schützenmatt, Nidergrund, Bruch, Obergrund vnd daselbs allenthalben harumb».108 Um sich zu verpflegen, hätten sie Kraut und Zwiebeln «abgemäyet, allso das der krieg genempt ward der Zwibelenkrieg.»109 Gleichzeitig soll es innerhalb der Stadtbürgerschaft vereinzelt zu gewalttätigen Übergriffen gegen Franzosenfreunde gekommen sein.110
Bereits einen Tag zuvor, am 3. Juli, als klar wurde, dass die Vermittlung in Willisau gescheitert war und deshalb neue Unruhen zu befürchten waren, wandte sich Luzern mit der Bitte um Beistand an die Eidgenossen.111 Der Solothurner Gesandte Peter Hebolt, der Luzern am 5. Juli erreichte, schätzte die Zahl der Belagerer auf 6000 Personen. Unter den Aufständischen sollen sich auch 500 bis 600 Personen aus Wangen und Zofingen befunden haben.112 Anshelm zufolge waren ausserdem auch Leute aus dem solothurnischen Gäu unter den Aufständischen zu erkennen.113 Die Belagerer forderten gemäss Hebolt die Verhaftung verschiedener Ratsherren. Die Verhandlungen zwischen Luzern und den eidgenössischen Boten waren bereits in vollem Gang, 114 mit den Aufständischen fanden hingegen noch keine direkten Gespräche statt. Trotz der angespannten Lage liessen sich weder die Untertanen noch die Ratsherren zu gewalttätigen Aktionen hinreissen.115
Am dritten Tag der Belagerung, am 6. Juli, schickte die Obrigkeit schliesslich Boten zu den Belagerern vor die Stadt. Sie sollten in Erfahrung bringen, «was meinung sy da sigen, oder was sy an min herren vordrend».116 Die beiden Anführer der Aufständischen, Heid und Mieschbühler, wurden daraufhin in die Stadt gelassen. Ihre vorgetragenen Beschwerden richteten sich unter anderem gegen die intensivierte Territorialpolitik (Neuerungen im Bereich des Rechts), gegen die Bündnispolitik und gegen einzelne Franzosenfreunde im Rat.117 Sieben Räte wurden im Anschluss an diese Verhandlungen verhaftet, darunter auch Schultheiss Feer. Zwei der Verhafteten kamen allerdings nach kurzer Befragung wieder frei.118 Der Vorwurf an die Gefangenen war unmissverständlich: Man beschuldigte sie, «das sy an dem zug jn Nawerren oder disen kriegs sachen schuld tragen. Jtem, das sy pensioner wären vnd von deß Franzosen vnd Meylanders gesandten gaben vnd schenckungen gnomen haben söllten.»119
Noch am selben Tag zogen die Ämter ab. Zwei Tage später, am 8. Juli, wurden die Luzerner Beschlüsse auf der Tagsatzung diskutiert. Dazu gehörten unter anderem auch der erzwungene Einsitz der Ämter und Gemeinden an der Seite der Abgeordneten von Rat und Hundert in den Untersuchungsausschuss für die anstehenden Prozesse sowie die Ansetzung eines Prozesses für Heinrich Iberg vor einem eidgenössischen Schiedsgericht.120
Am 21. Juli gelangten die Verhandlungen im Beisein von 28 Boten aus elf Orten zum Abschluss. Die am 6. Juli vorgebrachten Forderungen beziehungsweise die schriftlich festgehaltenen Antworten der Stadt auf die Beschwerden wurden bereinigt, eine Pensionenordnung nach Berner Vorbild in die Bestimmungen integriert und der Vertrag offiziell aufgesetzt. Lediglich die Ausführungen zum Fall Iberg wurden gestrichen.121 Dieser war zwischenzeitlich vom eidgenössischen Schiedsgericht verhört und anschliessend verbannt worden. Er hatte überdies die gesamten Kosten der Plünderung seines Hauses sowie eine Busse von 1000 Gulden zu tragen. Die Untertanen drangen mit sämtlichen Forderungen durch. Sie erreichten die Weiterführung einer dezentralisierten Rechtsprechung, die Wahrung des alten Herkommens und sie erhielten die Zusage, dass das gegenwärtig gültige Amtsbuch bei Auftauchen des alten ersetzt werde.122
Noch während der Verhöre gegen die inhaftierten Ratsherren wurde der Ruswiler Landvogt Arnold Moser – «in yl vnd jn der hitz», wie Cysat meint – hingerichtet.123 In Anwesenheit der Amts- und Gemeindevertreter wurden die übrigen Gefangenen schwer gefoltert, und zwar so sehr, «das man sch[ultheiß] Feeren heim tragen muoßt vnd j st deß jn langer zyt nit wider komen.»124 Die Untersuchungen brachten eine Liste hervor, die die Namen derjenigen Räte enthielt, die von Frankreich Pensionen empfangen hatten. Das Dokument wurde jedoch nicht überliefert.125 Aufgrund der Beweislast verloren Schultheiss Petermann Feer und Seckelmeister Hans Ratzenhofer Amt und Ehre und hatten ausserdem hohe Geldstrafen zu entrichten.126 Ihre rasche Rehabilitation stiess an der Tagsatzung 1515 (und auch 1517) auf entschiedene Ablehnung.127 Glimpflicher kamen die anderen Angeklagten Jacob Schmid, Hans Feer und Ulrich Huser davon. Sie wurden wegen illegaler Söldnerdienste zu einer Busse von 300 Gulden verurteilt. Conrad Hasfurter ging gänzlich straffrei aus.128 Mit der Verurteilung der Ratsherren in Luzern kam die Unruhe in der Bevölkerung indessen noch nicht zu einem Stillstand, sondern schwelte im Zusammenhang mit dem Dijonerzug weiter.
Im Anschluss an die Prozesse verkündete die Obrigkeit den Entschluss, dass 1300 Luzerner an der Seite der übrigen Eidgenossen in Burgund einfallen sollten.129 Nach der erfolgreichen Belagerung Dijons und dem Friedensschluss mit Frankreich wurde an der Zürcher Tagsatzung vom 13. September jedoch berichtet, dass drei Eidgenossen vor Friedensschluss vermummt in die besetzte Stadt geritten seien.130 Zudem sollen 50 000 Kronen Soldgelder unterschlagen worden sein, «die im abzug von Dysion vsgeben sin söllen».131 Bei den Vermummten soll es sich um die drei Luzerner Renward Göldli, Jacob Schmid und Ulrich Huser gehandelt haben.132 Um die Jahreswende 1513/14 nahmen deshalb die Spannungen in Luzern erneut zu.133 Im Januar 1514 versammelte sich eine Handvoll Aufständischer auf einem Hof (Willisegg) nahe Willisau, wo man gemeinsam «ein nidlen essen» wollte.134 Die luzernischen Ämter wollten mit Hilfe der bernischen Nachbarn aus dem Simmen- und Saanetal nach Willisau und Luzern ziehen, um dort zu «ertöden, insunnders zu(o) Willisöw, wer inen werden möchte».135 Doch der geplante Überfall flog frühzeitig auf und 60 Personen wurden verhaftet. Trotz diesem Erfolg der Stadt beruhigte sich die Lage keineswegs. 10 000 Luzerner, Berner Oberländer und Aargauer wolle man zusammenbringen, so die Rede zweier Willisauer ein paar Wochen später, falls der Friede von Dijon nicht gehalten werde.136 Willisau nahm sich der Angelegenheit umgehend an.137 Die Anstrengungen der Landstadt blieben jedoch ohne Wirkung. Ende Mai sah sich Luzern gezwungen, die Tagsatzung um Schutz anzugehen.138 Im Herbst 1514 kam es zu einer erneuten Vermittlung, da sich die Ämter in St.Ulrich bei Ruswil versammelt hatten. Deren Vertreter erschienen am 30. Oktober an der Tagsatzung in Luzern. Dort stiessen ihre Anliegen allerdings auf wenig Verständnis, vielmehr machte die Stadt ihren Standpunkt unmissverständlich klar: Sie hatte von der permanenten Missachtung der am 21. Juli 1513 getroffenen Vereinbarung genug und wollte auch von möglicherweise unterschlagenen Soldgeldern im Zusammenhang mit dem Dijonerzug nichts wissen. Ausserdem liess die Stadt keinen Zweifel daran, dass sie keinesfalls ohne gesamteidgenössischen Auszug nach Frankreich ziehen werde, wie das die Aufständischen verlangt hatten. Hingegen zeigte sich die Obrigkeit bereit, über allfällige Rechtsansprüche der Ämter zu verhandeln. Man habe ja, so der Rat, inzwischen bereits mit Willisau und dem Entlebuch entsprechende Verträge geschlossen. Auch die Klage Ruswils über die mangelnde Kompromissbereitschaft der Stadt wies die Luzerner Obrigkeit entschieden zurück. Man sei den Anliegen aus Ruswil (und Rothenburg) immer offen gegenübergestanden. Für die Unruhen der letzten Monate machte die Obrigkeit allein Mieschbühler und Heid verantwortlich. Die Verhandlungen dauerten zwischen den Obrigkeiten und Ämtern noch mehrere Wochen an. Während in Luzern gestritten und gefeilscht wurde, kam es in Sursee und St.Ulrich zu weiteren geheimen Zusammenkünften unzufriedener Untertanen. Die Ämter stellten sich jedoch hinter die Stadt und schworen Treue und Gehorsam, wodurch ein geplanter Grossaufmarsch der Untertanen in Ruswil verhindert werden konnte. Anstatt 6000 kamen in Ruswil lediglich noch 300 Aufständische zusammen. Auch der anschliessende Versuch, die Unruhen nach Unterwalden und Bern zu tragen, scheiterte.139 Heid wurde nach weiteren Verhandlungen der Tagsatzung gefasst und enthauptet.140 Mieschbühler tauchte derweil im benachbarten Bern unter, um von dort aus seine letzten verzweifelten Aktionen zu planen.141 Der mit Ufhusen und Luthern geplante Überfall auf Willisau endete im Januar 1515 in einem Fiasko. Drei der Aufrührer wurden hingerichtet und über 50 Personen verhaftet.142 Mieschbühler entkam erneut. Seine Gefangennahme im November 1516 in Aarburg und die anschliessende Hinrichtung in Bern bedeuteten schliesslich das definitive Ende der Unruhen auf der Luzerner Landschaft.143
Die politischen Errungenschaften der Ämter im Zwiebelnkrieg waren von kurzer Dauer. «Da nun», schreibt ein selbst aus der Distanz von sechzig Jahren über den Ausgang der Unruhen sichtlich erleichterter Cysat, «die sachen widerumb gestillet, die zwen rechten houptvffwigler vnd redlifüerer Möschpüler vnd Heyd jren gebürenden lon empfangen vnd man angefangen den sachen nachsinnen, hatt man dahin trachtet, wie söllche der puren jn der vffruor vnbillich erlangte brieff vnd sachen wider heruß gebracht werden möchten.»144 In der Tat war es der Obrigkeit gelungen, die vierzehn Ämter zur Rückgabe der Spruchbriefe zu bewegen. Sie liegen heute wieder in der Luzerner Kanzlei – mit abgetrennten Siegeln. Allerdings ist der genaue Zeitpunkt der Rückgabe schwierig zu ermitteln. Die Aussage Cysats, dass die Rückgabe 1525 erfolgte, weil es angesichts der Reformation in Zürich zu einer Annäherung zwischen Obrigkeit und Untertanen gekommen sei, lässt sich nicht überprüfen. Jedoch befanden sich die Urkunden nachweislich spätestens 1536 wieder in Luzern.145
4 Die Unruhen in Solothurn
In Solothurn wurden im März 1513 erste Anzeichen für die Unzufriedenheit der Untertanen aktenkundig. Ein Wirt von Selzach und sein Begleiter drohten beim abendlichen Schlaftrunk auf der Pfisternzunft, man wolle «die in den langen schuben vberfallen vnnd die ouch ein wÿl anlegen vnnd wellen ein buntschu(e) vffwerffen».146 Die Ursachen für die angespannte Stimmung im Frühjahr 1513 auf der Solothurner Landschaft sind vielfältig. Zur Verschlechterung des politischen Klimas führten etwa die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Furnohandel, 147 die Verwicklung von Niklaus Conrad, Schultheiss zwischen 1494 und 1520, in einen aufsehenerregenden Bestechungsprozess, 148 die geheimen Treffen solothurnischer Ratsherren mit französischen Gesandten in städtischen Wirtshäusern149 und die illegalen Söldnerwerbungen Frankreichs auf solothurnischem Gebiet im Vorfeld von Novara.150 Solothurn nahm die Signale der Untertanen ernst und führte am 2. April bezüglich der Frage, ob man mit Frankreich Friedensverhandlungen aufnehmen solle, eine Ämteranfrage durch.151 Nach der Schlacht von Novara nahm die Anspannung jedoch erneut zu, da dringend erwartete Nachrichten über das Schlachtgeschehen ausblieben.152 Dies sorgte nicht nur wegen Gerüchten über eine vermeintliche Niederlage für Empörung, sondern verunsicherte darüber hinaus insbesondere die Leibeigenen der Stadt, weil niemand mit Sicherheit sagen konnte, «wer die sinen noch oder verloren hat».153 Diese Unsicherheit bezüglich der Identität der Toten in der Schlacht von Novara führte zu Unklarheiten darüber, für wen die Totenmessen zu lesen waren und wer den Todfall zu entrichten hatte.
Am 3. Juli 1513 erreichte Bern ein besorgtes Schreiben aus Solothurn. Bernische Untertanen hätten, so der Inhalt des Schreibens, die Stadt während der Nacht überfallen – wahrscheinlich um Kaspar Hetzel herauszufordern –, seien aber im Verlauf des nächsten Tages wieder abgezogen.154 Bern riet Solothurn deshalb, «die vwern von statt vnnd land durch ir bottschafften zu(o) vch vnnd in vwer statt ouch zu(o)beru(o)ffenn vnnd harinn mitt derselben ratt zu(o)handlenn» und wenn nötig die Angelegenheit vor die Tagsatzung zu bringen.155 Berns Rat an die solothurnische Obrigkeit, frühzeitig auf einen Ausgleich mit den Untertanen hinzuwirken und Verhandlungen aufzunehmen, blieb ohne Wirkung.156 Um eine Eskalation des Konflikts in Solothurn zu verhindern, wies die Berner Obrigkeit ihren Vogt Rudolf Senser in Wangen an, die rebellierenden Berner Untertanen von einer weiteren Besetzung Solothurns abzubringen. Doch auch diese Bemühung Berns war vergeblich.157
Inmitten dieser angespannten Lage wurde Niklaus Conrad, der derzeitige Hauptmann im Feld, verdächtigt, mit Frankreich in brieflichem Kontakt gestanden zu sein. Conrad verteidigte sich mit einem Brief aus Italien, in dem er jeglichen Kontakt zu Frankreich verneinte. Vielmehr unterstrich er seine vorbildliche Haltung in der Schlacht von Novara: «so bin ich im fordristen gelid mit min speiß gestanden»!158 Auch der Solothurner Rat wies die Verdächtigungen gegen Conrad zurück.159 Am 8. Juli 1513 verlangte die Solothurner Obrigkeit von ihren Untertanen die eidliche Zusage, «kein heimlich samlung noch antrag und geru(i)n ze haben und zetu(o)nd, und kein gelu(i)ptniß, versprechnu(i)ß, pu(i)ntniße mit einanderen zetu(o)nd, noch ze machen, so wider einen schultheissen, cleinen und grossen rate und die gantzen gemeind, gemeinlich noch sonderlich, der statt Solotrenn diesen schaden, u(i)bels und args oder ufru(o)r und widerwerttikeit bringen möcht.»160 Zudem erliess die Stadt eine Pensionenordnung nach dem Vorbild der Berner Ordnung.161 Der Ausbruch des gewaltsamen Untertanenprotests liess sich mit diesen Massnahmen jedoch nicht verhindern.162 Nachdem sich den Solothurner Aufständischen auch Berner Untertanen angeschlossen hatten, überfielen sie am 14. Juli das Landhaus des Solothurner Venners Hans Stölli in Messen im Bucheggberg und fassten für den folgenden Tag eine Ausdehnung ihrer Aktionen ins Auge, falls man sie am Ausfischen seines Weihers hindern sollte.163 Am 15. Juli kündeten die Untertanen aus den oberen Vogteien der Stadt ihre Gefolgschaft und wiesen das Pensionenverbot zurück. Sie verwiesen dabei auf den von ihnen geleisteten Treueeid vom 8. Juli («den wellent sy halten»).164 Angesichts dieser Ereignisse versammelten sich die eidgenössischen Boten in Zofingen, um zwischen Obrigkeit und Untertanen zu vermitteln.165
Am 17. Juli begannen die von den Aufständischen geforderten Prozesse gegen diejenigen Räte, die unter Verdacht standen, sich im Frühjahr heimlich mit der französischen Gesandtschaft getroffen zu haben. Die Angeklagten, Venner Hans Stölli, Seckelmeister Niklaus Ochsenbein, Spitalvogt Heinrich Gasser, Grossrat Niklaus Irmi sowie der Vogt von Falkenstein Hans Hugi, wurden für den Verlauf der Prozesse von ihren Funktionen entbunden. Zudem war es ihnen verboten, sich aus der Stadt zu entfernen, wo sie die nächsten Schritte des Verfahrens abzuwarten hatten. Der in Italien weilende Niklaus Conrad blieb von der Strafuntersuchung vorerst verschont.166 Die Untertanen verlangten eine Bestätigung ihrer alten Freiheiten und stellten weitere Forderungen, etwa die Aufhebung der Leibeigenschaft. Anschliessend versprachen sie dem Rat, ihren Protest einzustellen.167
Doch das Gegenteil traf ein: Am 3. August rückten 4000 Aufständische vor die Stadttore Solothurns, darunter auch Berner Untertanen aus dem Aargau, und verlangten Einlass. Bern rief Solothurn erneut dazu auf, umgehend Verhandlungen mit den Untertanen aufzunehmen, um «damitt inenselbs zu(e) ru(e)wen zu(e)uerhelffenn, alls wir dann mitt den vnnsernn ouch gethan habenn».168 Im Gegensatz zu den Ereignissen im Juli befanden sich nun mehrheitlich Leute aus den unteren Herrschaften – das Tractatenbuch nennt Falkenstein, Bechburg, Gösgen, Olten und Dorneck – unter den Aufständischen.169 Solothurn sah sich angesichts der militärischen Übermacht der Aufständischen dazu gezwungen, den Rat Berns zu befolgen und mit den Untertanen zu verhandeln. Nachdem sich die oberen Vogteien für die Sicherheit der Stadt verbürgt hatten, wurden 600 Delegierte für die Verhandlungen eingelassen.170 Die Gespräche zwischen der Obrigkeit und den Belagerern fanden im Baumgarten des Barfüsserklosters statt. Boten aus Bern, Freiburg, Biel und Zofingen waren ebenfalls angereist, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Der Anführer der Aufständischen, Ulrich Straumann von Olten, liess im Vorfeld der Verhandlungen an der überlegenen Position der Untertanen keinen Zweifel: «Ir sind herrenn, wir puren sind aber meister»!171
Einen Tag nach der Besetzung, am 4. August 1513, wurden die Mitte Juli abgesetzten Räte Stölli, Ochsenbein, Irmi und Spitalvogt Gasser verhört. Dabei stand die Klärung der Frage, was mit der französischen Gesandtschaft (in Hans Kislings Haus und im Gasthaus Storchen) verhandelt worden war, im Zentrum der Untersuchung.172 Während der Verhöre wurden die Befragten schwer gefoltert. Aufgrund dieser harten Prozedur erklärten die Befragten, dass sie lieber «wellent von huß, hoff, wib und kind gan, e dz si sich wyter wellent lassen martren vnd inen die ko(e)pff abhowen».173 Nachdem am 6. August zwischen den Parteien ein Ausgleich zustande gekommen war, zogen sich die Untertanen in ihre Dörfer zurück. Der Einigungsvertrag legte das weitere Verfahren mit den Angeklagten fest und regelte Streitigkeiten im Bereich der Leibeigenschaft, der Steuern und dem Bürgerrecht. Die Gefangenen wurden, nachdem sie eine Urfehde abgelegt und Bürgen gestellt hatten, aus der Haft entlassen. Während gegen den Vogt von Falkenstein, Hans Hugi, auf ein Verfahren verzichtet wurde, 174 behielten sich die Aufständischen weitere Untersuchungen gegen die anderen Angeschuldigten, die ausserdem für amtsunfähig erklärt wurden, vor.175 Es war ihnen allerdings erlaubt, sich frei zu bewegen, und sich auf ihre Landgüter am See, vermutlich zur herbstlichen Weinernte an den Juraseen, zu begeben. Die Versuche Stöllis, Entschädigung für seinen ausgefischten Weiher und die geplünderten Vorratskammern zu erhalten, führten jedoch nicht zum Erfolg.176
Für Niklaus Conrad war eine Rückkehr nach Solothurn zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Während er im Ausland ausharrte, 177 liess ihn die Obrigkeit am 17. August wissen, «dz min hernn im gern wo(e)ltent helffen. So sind sy nit meister vnd dorumb mag er sich wol enthalten an siner gewarsami, biß man jetz mit der paner wider har heim komet vnnd mit den landtluten wyter mugent reden».178 Seine Rehabilitation erfolgte erst am 6. September an der Zürcher Tagsatzung.179 Im Anschluss daran verlangten Irmi, Gasser, Stölli und Ochsenbein die Herausgabe der Urfehde (20. November). Stölli und Ochsenbein forderten wenige Wochen später ihre Rückkehr in den Rat. Man vertröstete die beiden allerdings auf die Neuwahlen im nächsten Jahr, um «merer nach red vnnd vnru(o)wen» zu vermeiden.180 Niklaus Conrad gelang die Rückkehr in die Politik spätestens am 12. Oktober 1513, als er in der Funktion eines Unterhändlers an den Verhandlungen über die künftige Vogteiverwaltung, die von den Untertanen während der Unruhen beanstandet worden war, teilnahm.181 Stölli und Ochsenbein schafften die Wahl in den Rat am 24. Juni 1514 ohne vernehmbaren Widerspruch der Untertanen.182 Einzig die Tagsatzung hielt die Rückkehr Stöllis, Ochsenbeins und Conrads in die Politik für verfrüht.183
Angesichts der anhaltenden Spannungen um 1513/14 sind die Bedenken der Tagsatzung nachvollziehbar. So hatte sich der Schultheiss Daniel Babenberg im Zusammenhang mit den Dijoner Friedensverhandlungen wegen der Bestechungsvorwürfe vor der Tagsatzung zu verantworten.184 Es zirkulierte das Gerücht, dass Frankreich gemäss den Bestimmungen des Dijoner Friedensvertrages 50 000 Kronen bezahlt habe, das Geld jedoch in unbekannten Kanälen versickert sei. Diese Reden brachten die Obrigkeiten in Solothurn, Bern und Luzern erneut in Bedrängnis. Weitere Untersuchungen über den Verbleib dieser Summe wurden an der Tagsatzung Ende 1513 und im Februar 1514 angestrengt, nachdem insbesondere auf der Berner Landschaft der Verdacht geäussert wurde, dass die eidgenössischen Obrigkeiten «mitt dem Franzossen deheinen friden wellen anna(e)men», umgekehrt aber der französische König «des willens sin so(e)lle, bÿ dem abgeredten friden von Dision zu(o)beliben».185 Urheber dieser Gerüchte war gemäss den Zeugenaussagen von Hans Schindler und Thomas Lüti Jean de Baissey, Gruyer von Burgund. Nicht einig waren sich die beiden allerdings in der Frage, ob 50 000 Kronen (Schindler) oder bereits über die Hälfte der im Dijoner Vertrag zugesagten 400 000 Kronen (Lüti) ausbezahlt worden waren.186
Die Ereignisse im Umfeld des Dijonerzuges hatten in Solothurn ein längeres Nachspiel zur Folge, das hier nur kurz umrissen werden soll: Gerold Löwenstein, Kaufmann aus Solothurn und Schwager des Berner Junkers Ludwig von Erlach sowie des Berner Löwenwirts Michel Glaser, 187 befand sich 1514 auf einer Handelsreise nach Dôle, um Schweine zu kaufen.188 Am 11. Februar wurde in Bern bekannt, dass sich Löwenstein in Dijon aufgehalten hatte. Dort soll er von La Trémoille erfahren haben, dass der König den Frieden halten und den geschuldeten Sold ausrichten wolle.189 Am selben Tag erging ein Schreiben gleichen Inhalts von Bern an Solothurn. Ausserdem enthielt dieses den Hinweis, dass er dies angeblich mit «schrifften unnd schin» belegen könne.190 Eine weitere Meldung in dieser Sache erreichte Solothurn ebenfalls an diesem Samstag im Februar aus Huttwil. Der dortige Schultheiss Wilhelm Schindler informierte den Solothurner Rat über den genauen Auftrag, den Löwenstein von Frankreich erhalten haben soll: «Er so(e)lle eis tu(o)n und so(e)l illentz wider hin us ritten fu(e)r die gmeinen in der eygnoschaftt und inen semlich meinung zu(o) erkennen geben und welle ein gmein dem frantzosen ein gleitt gen, so wellen sy har uss kon und wellen mitt dem gmeinen man under ston ein friden zu(o) machen, den sy wüssen mitt den heren nütt zu(o) machen, der küng der ko(e)nni innen nitt geltz genu(o)g geben, do mitt sy zu(o) friden sigin.»191 Der Verdacht bestand also darin, dass nicht der französische König an der Missachtung des Dijoner Friedensvertrags Schuld trage, sondern dass die Geldgier der eidgenössischen Eliten die Einhaltung des Friedens behindern würde.192 Ein Brief des Herzogs von Bourbon, der an der Zürcher Tagsatzung am 16. Februar 1514 verlesen wurde, enthielt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass der König beabsichtigt hätte, den Vertrag zu halten. Bourbon verlangte lediglich Geleit, um einen neuen Frieden auszuhandeln.193 Es ist nicht eindeutig zu klären, inwiefern Frankreich an diesen Geschehnissen überhaupt Anteil hatte.194
Löwenstein setzte die Solothurner Obrigkeit über seine Begegnung in Frankreich in Kenntnis und machte sich daran, in Balsthal eine Gemeinde einzuberufen. Die Balsthaler waren jedoch skeptisch und verlangten schriftliche Nachweise. Ein Dokument, das die Aussagen Löwensteins offiziell bestätigen würde, soll sich zu diesem Zeitpunkt in Frankreich befunden haben. Löwenstein, so die spätere Aussage von Hans Gerber, Untervogt zu Falkenstein, habe es bei seinem ersten Aufenthalt in Frankreich jedoch nicht gewagt, das brisante Schreiben an sich zu nehmen. Er befürchtete, «alz er durch keysers land ryten mu(o)ste, man mo(e)cht in an ein ast hengken».195 In Begleitung von Bernhard Sässeli und Bernhard Gerber zog Löwenstein erneut nach Frankreich, worauf Sässeli mit einem Schreiben des Herzogs von Bourbon nach Solothurn zurückkehrte.196 Der Inhalt des Schreibens entpuppte sich aber als bedeutungslos. Sässeli liess das vermeintliche Beweisstück vom solothurnischen Stadtschreiber übersetzen. Es wurde schnell klar, «daz Gerolds red unnd der brieffe nit glich stünden unnd daz die erber lüte allenthalben verfürt wurdent.»197 Davon unbeirrt ritt Sässeli nach Balsthal und besprach sich mit der dortigen Gemeinde, die jedoch mit dem auf Französisch verfassten Schreiben nicht viel anzufangen wusste. Sässeli verzichtete wohlweislich darauf, die Balsthaler Untertanen über die Einschätzung des Solothurner Stadtschreibers zu informieren. Gerber aber würde, versicherte er, ebenfalls Briefe und Siegel des Königs vorlegen.198 Als dieser in der Nacht vom 6. auf den 7. März 1514 mit leeren Händen aus Frankreich nach Balsthal zurückkehrte, entsandte man Boten, um das von Gerber in Frankreich zurückgelassene Schreiben nach Balsthal zu bringen. Bern nahm die Boten jedoch in Grandson gefangen und schickte gemeinsam mit Solothurn eine Delegation nach Balsthal. Gleichzeitig liess die Tagsatzung die Balsthaler Untertanen wissen, «Gerold Löwenstein und Bernhart Sässeli wärent verlogen, verdorben lüt unnd triben verräterisch luginen».199 Man vermutete hinter der Aktivität Löwensteins und Sässelis den Versuch des Königs, illegal Söldner anzuwerben. Tatsächlich waren die Kriegsabsichten Frankreichs in der Eidgenosseschaft zu diesem Zeitpunkt bekannt.200 Die Unruhen in Solothurn erfassten zwischen März und Mai 1514 erneut auch Luzern und Bern.201 Die Tagsatzung fasste deshalb den Beschluss, Löwenstein und Sässeli unverzüglich festzunehmen.202 Nachdem sich in Lostorf (Verweigerung der Burgrechtsbeschwörung) und in Kestenholz erneut offener Widerstand formiert hatte203 und Reden über einen erneuten Zug der Untertanen bis nach Solothurn durchgedrungen waren, 204 plante Solothurn ein militärisches Vorgehen gegen die unruhigen Untertanen. Bern gelang es jedoch, die solothurnische Obrigkeit von diesem Vorhaben abzubringen.205 Am 13. Mai 1514 kam es unter Beizug der eidgenössischen Boten zu einem Ausgleich mit den aufständischen Herrschaften Falkenstein, Bechburg sowie denjenigen, die steuerlich Lostorf angehörten. Der Einigungsvertrag regelte Fragen zu Burgrecht, der Leibeigenschaft, Steuer und Allmend und legte eine Bestrafung für Straumann, Sässeli und Löwenstein fest. Unter der Bedingung, in Zukunft keine der Stadt loyal gesinnten Untertanen zu verfolgen, gingen die Anführer der Aufstände straffrei aus.206
Die Unruhen in Solothurn schwelten noch einige Zeit weiter. Dabei hatten möglicherweise auch Stadtbürger, welche die Untertanen laut Klagen des Rats etwa in Aedermannsdorf aufgewiegelt haben sollen, ihre Hand im Spiel.207 In Plombières kam es im Juni (oder Anfang Juli) 1514 zu einem Treffen, an dem unter anderem der Berner Peter Dittlinger, der Luzerner Hans Ratzenhofer, Gerold Löwenstein und ein Kalbermatter aus Basel teilnahmen.208 Über den Inhalt dieser Zusammenkunft ist jedoch fast nichts bekannt, ausser dass man sich «mitt abuertigung der post bottenn zu(o) vnnsrenn vyenndenn gan Dysionn vnnd sundrenn practikenn» befasste.209 Sässeli war an diesem Treffen nicht anwesend. Er kehrte im Juli, nachdem er noch am 1. April mit Thoman Schmid von Olten nach Frankreich gezogen war, 210 nach Balsthal zurück. Danach begab er sich, offenbar ohne weiterhin für Frankreich zu agitieren, 211 ins Elsass, wo er im September 1514 aufgegriffen wurde. Um die Jahreswende 1515/16 kam er nach einem langwierigen Prozess in Ensisheim frei.212 Peter Dittlinger wurde im Anschluss an die Zusammenkunft in Plombières von der Basler Obrigkeit verhaftet.213 In einem Schreiben Berns an Basel vom 13. Juli nahm die Stadt die Verhaftung mit Befriedigung zur Kenntnis, teilte jedoch besorgt mit, «wie dann ein annschlag vorhanndenn».214 Im Juli und August verbreitete sich das Gerücht, dass 6000 Luzerner, Berner und Solothurner sich in Liestal versammeln wollten, um den ausstehenden Dijoner Sold eigenmächtig beim französischen König einzufordern.215 Ein Zusammenhang dieser Reden mit dem Treffen in Plombières ist sehr wahrscheinlich. Der zweite Dijonerzug kam jedoch nicht zustande. Obwohl es in der Folge auf der Solothurner Landschaft verschiedentlich zu Zusammenkünften der Untertanen kam (Olten, Härkingen), 216 beruhigte sich die Lage allmählich.217 Am 7. September erfolgte die Begnadigung von Ulrich Straumann.218 Löwenstein, der für eine Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich lobbyiert hatte, fand an der Tagsatzung kein Gehör. Die eidgenössischen Boten erklärten, «dz der erberkeit in vnser löblichen Eydgnoschaft sölich verräterschen swer handlungen leid syent.»219 In einem Schreiben wandte sich Löwenstein deshalb am 17. Oktober 1514 an Schultheiss Niklaus Conrad und den Rat von Solothurn. Darin warnte er seine Heimatstadt, «das seltzam groß anschläg beschend uff ein eydtgnon».220 Nach weiteren Details bat er die «gnedigen, min frommen herren, so wyt ich do(e)rff zu(o) úwern wyßheit komen, wo(e)lt ich úch eigenlich underrichten.»221 Dann fügte er an: «Mo(e)cht etlicher sprechen: ich tätt dorumb, domit ich heim käm, ist nit, an ich wär von gantzem hertzen gern heim; dann ein gu(o)t eydtgnoß wil ich ersterben unnd in sunderheit ein gu(o)tter Soloturner.»222 Die Tagsatzung lehnte sein Geleitsersuchen jedoch vorerst ab, 223 weshalb die Rückkehr nach Solothurn erst zwei Jahre später, im August 1516, gelang.224
5 Der Lebkuchenkrieg in Zürich
Zürich überstand die Ereignisse im Sommer 1513 relativ unbeschadet. Im Gegensatz zu den anderen drei Städten gelang es der Zürcher Obrigkeit, die militärisch-diplomatischen Verwicklungen in Oberitalien durch ein hohes Mass an innenpolitischer Integrationsfähigkeit aufzufangen. Christian Dietrich verweist hierfür auf die gradlinige Zürcher Aussenpolitik sowie auf eine – im Gegensatz zu den anderen Orten – geglückte Rückkoppelung problematischer Entscheidungen an die Haltung der Untertanen mittels Ämteranfragen.225
Bereits 1512 ging der städtische Rat gegen Auswüchse im Soldgeschäft vor (Stapfer-Prozess)226 und schritt 1512/13 entschieden gegen die französische Interessenpolitik ein. «Vor ettwas tagen», teilten Bürgermeister und Rat am 21. März 1513 den anderen Orten mit, «ist in vnser stat vilerleÿ red vsgangen, wie die Franzosen sondrigen personen ettlich sunnen kronen ingeantwurt vnd denen befolhen habent, sollich kronen vnder personen vnsers kleinen vnd grossen rates ouch der gemeind vszu(o)teilen vnd da mit zu(o)erlangen, das zwuschent dem franckrichisten kung vnd vnser loblichen Eidgnosschaft ein frid vnd bericht gemacht vnd dadurch vnser Eidgnosschaft knecht in des kungs dienst vffbra(e)cht».227 Der Rat fasste deshalb den Beschluss, «so(e)llicher handlung nach zegond», und verlangte, dass «so(e)llich practicieren, gelt geben vnd ne(a)men abgestelt werde».228 Nach Meinung der Obrigkeit war nämlich «zu(o) besorgen, das es vnser loblichen Eidgnosschafft zu(o) mindrung vnser eren, lobs vnd harkomens traffenlich dienen vnd mercklichen grossen widerwillen, vffru(o)r vnd zweytre(a)cht werd stifften, dem aber wir vnnsersteils gern vor sin vnd halten welten».229 Ihre Tagherren wies die Stadt an, dass sie mit der französischen Gesandtschaft «weder essen, trincken, och kein vererung von Inen nemen noch gar keinerley gmeinsamy mit ihnen haben» sollten.230 Zürich lehnte im März 1513 eine Geleitserteilung für die französische Gesandtschaft ab231 und liess im Juli im Grossmünster ein Verbot der privaten Pensionen beschwören.232 Die von der Obrigkeit eingeleiteten Untersuchungen «vff die vnru(o)w ouch das nachgon des frantzösischen geltz vnd der hoptlutten halb» wurden mit viel Aufwand betrieben und förderten umfangreiches Beweismaterial zu Tage.233 Selbst der Landvogt im Thurgau wurde damit beauftragt, entsprechende Untersuchungen anzustellen.234 Die Anstrengungen Zürichs wurden von den mit Frankreich verfeindeten Mächten, etwa vom mailändischen Gesandten, wohlwollend zur Kenntnis genommen.235 Zu Beginn des Jahres 1513 schienen die anti-französischen Kreise in Zürich die Zügel der Politik fest in der Hand zu halten.236
Im zeitlichen Umfeld der Schlacht von Novara blieb es ruhig auf der Zürcher Landschaft. Lediglich im Zusammenhang mit dem Zug der Eidgenossen nach Dijon meldeten sich die Untertanen mit dem sogenannten «Anbringen» zu Wort.237 Dieser von einer Delegation vermutlich mündlich vorgebrachte, harmlose Frage- und Klagekatalog umfasste ganz unterschiedliche Themenbereiche, etwa die Berücksichtigung der Landschaft bei der Besetzung von Unterführerposten oder die Modalitäten bei Soldauszahlungen und Kriegsentschädigungen. Zudem forderten die Untertanen ein Pensionenverbot und verlangten, dass das Reislaufen jedem freistehen müsse. Das Dokument schliesst mit der pauschalen Forderung, dass das alte Herkommen der Gemeinden garantiert werden soll. Diese Garantie wurde den Untertanen in einem Antwortschreiben zugesagt, wobei auch die anderen Punkte zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt werden konnten.238 Erst die politisch-militärische Konstellation in der Eidgenossenschaft nach der Schlacht von Marignano am 13./14. September 1515 führte zu massiven inneren Spannungen in Zürich. Gegen 10 000 Eidgenossen, nahezu die Hälfte der für diese Kampagne angeworbenen Knechte, hatten insgesamt vor den Toren Mailands ihr Leben gelassen.239 Auch in Zürich war der Blutzoll ungewohnt hoch: Während der Stadtstaat nach der Schlacht von Novara 69 Gefallene zu beklagen gehabt hatte, handelte es sich bei Marignano um rund 800 Tote.240 Die Schuldigen für dieses Gemetzel waren rasch gefunden. «Nachdem nun die Eydgnossen so ubel zu Marian verloren hattend und mencklich umb die synen truwret», so Stumpf, «da ward allermeyst die schuld des verlürsts uff die tütschen Franzoßen gelegt».241 Es gibt in diesem Zusammenhang Anzeichen dafür, dass bei der Eskalation des Konflikts in Zürich auch auswärtige Mächte ihre Hände im Spiel hatten.
Unmittelbar nach der Niederlage in Marignano begannen die Friedensverhandlungen mit Frankreich in Genf. Doch anstatt den eidgenössischen Orten harte Friedensbedingungen zu diktieren, machte der siegreiche König dem unterlegenen Gegner – wohl mit Blick auf die eidgenössischen Söldnermärkte – grosszügige finanzielle und handelspolitische Angebote sowie weitgehende territoriale Zugeständnisse.242 Gleichzeitig verstärkte auch Maximilian I. seine Bemühungen um die Gunst der Eidgenossen, da er beabsichtigte, die Franzosen mit Hilfe eidgenössischer Söldner aus Mailand zu vertreiben. Aus diesem Grund schickte er seinen Rat Doktor Wilhelm von Reichenbach in die Eidgenossenschaft.243 Die gewünschte Allianz mit den Orten blieb jedoch aus. Möglicherweise veranlasste dieser Misserfolg die kaiserliche Diplomatie dazu, ihre Strategie zu ändern. An der Tagsatzung Mitte Dezember wurde der Vorwurf an die Adresse des Kaisers laut, sein Gesandter Reichenbach habe unter den Angehörigen von Zürich «etwas vffwysung gethan, das man vngezwifelt sye, sy sigent deß in sölich vnruw kommen.»244 Auch in Bern soll Reichenbach die Untertanen aufgewiegelt haben.245 Glaubt man dem Chronisten Schwinkhart, hätten dadurch die Friedensverhandlungen mit Frankreich torpediert werden sollen. Reichenbach, so Schwinkhart, «forcht der fryden wo(e)llte ein fürgang na(e)men vnd verschreyb deren von Zürych landtlüten, wie grosse betrugnus jn der Eydtgnoschaft wa(e)re, dardurch der künig jn Lompardy kommen wa(e)re vnd denen Eydtgnossen grossen schaden zu(o)gefüegt h(e)tte.»246 Auf diese Weise habe Reichenbach mit «denen worten vnd ander vil luginen» die Untertanen gegen die Obrigkeit aufgebracht.247 Sehr lebendig berichtet auch Bullinger von der negativen Stimmung gegen die pro-französischen Kreise: «Vnd alle die ÿe frantzo(e)sisch gewesen vnd vom ko(e)nig pensionen gehept, die wurdend gar ha(e)fftig gehassen vnd inen vil schuld dess verlursts ga(e)ben. Insonders schallt ÿederman die houptlüth […] vnd ward geredt, die Eÿdtgnossen werind von iren selbs lüthen verradten».248 Bereits wurden erste Namen angeblicher Verräter laut. Leute wie Caspar Bachli249 aus Zürich oder Albrecht vom Stein250 aus Bern hatten sich daraufhin wegen Kollaborations- und Korruptionsvorwürfen gerichtlich zu rechtfertigen. Die Verbreitung von Gerüchten und Anschuldigungen nahm dabei ein solches Ausmass an, dass sich die Tagsatzung gezwungen sah, unbegründete Verdächtigungen unter Strafe zu stellen.251
Die Zürcher Obrigkeit zeigte sich ob dieser Konfliktverschärfung verunsichert. Am 27. November wandte sich die Stadt mit der Frage an ihre Landschaft, ob man dem Genfer Friedens- und Bündnisentwurf zustimmen solle.252 Diese Rücksprache mit den Untertanen führte jedoch nicht zu einer Beruhigung, sondern zu einer Zuspitzung des Konflikts. In dieser Situation musste die Anfrage bezüglich des französischen Angebotes, das «den Eidgenossen ihre italienischen Ansprüche geradezu ‹abzukaufen› versuchte, wie einen Beweis für die ungeheure Wirkung des französischen Geldes auf die verantwortlichen Obrigkeiten und Hauptleute wirken, wie eine Antwort auf die brennende Frage, ob bei der Schuld an der Niederlage Korruption im Spiel war.»253 Die Untertanen erteilten den fremden Herren und ihren Bündnisangeboten eine Absage und verlangten von der Obrigkeit, dass «si irs vatters lands, lut der punden, was die zu(o) gebent, wo(e)llent acht haben».254
Am 6. sowie am 8. Dezember erliess der Rat erste Haftbefehle und leitete Ermittlungen gegen verschiedene Vertreter der militärischen Führung in Marignano ein. Es handelte sich dabei um Rudolf und Heinrich Rahn, Onoffrius Setzstab, Hans Haldenstein, Cornel Schultheiss und Clewi Kienast. Ihnen wurde der widerrechtliche Empfang von Pensionen und militärische Fehlleistungen vorgeworfen. Setzstab war bereits zu einem früheren Zeitpunkt verhaftet worden, kam damals jedoch gegen Kaution frei und musste nun zum zweiten Mal inhaftiert werden. Schultheiss und die Gebrüder Rahn flohen indessen vorzeitig in die Nachbarkantone Luzern und Zug. Ihre Häuser wurden verschlossen.255 Diese geglückte Flucht der Gebrüder Rahn und von Schultheiss entfachte in der Landschaft ein «gemein geschrey» und befeuerte den Widerstand.256
Am 10. Dezember nahmen die gewaltsamen Proteste in Zürich ihren Anfang. An diesem Tag «lieff ein puwr am sew von Talwyl gon Horgen, fiel an die gloggen zu stürmen. Darmit gieng der sturm durch gantz Zürchpiet, deßwegen sich das folck uß allen gmeinden zu(o)samen rottet und sich für die statt Zürch schlu(o)g».257 An jenem Morgen eilte auch Jacob Jäckli, Untervogt von Küsnacht, hastig nach Zürich und überbrachte Bürgermeister Marx Röist die Nachricht, dass sich vor allem in den Seegemeinden die Untertanen sammeln würden. Röist, welcher sich gerade in der Frühmesse befand, verkannte jedoch den Ernst der Lage und stellte die nahende Gefahr vor Rat und Burgern in Abrede.258 Kurze Zeit später sah sich der Bürgermeister an der Seite des Altbürgermeisters Felix Schmid und des Konstanzer Bischofs, der sich zufällig in der Stadt aufgehalten hatte, 3000 bewaffneten Untertanen gegenüber, die sich vor der Stadt eingefunden hatten.259 Am offenstehenden Oberdorftor versuchten sie, die Aufständischen davon abzuhalten, in die Stadt einzudringen.260 Die Untertanen liessen sich jedoch nicht ohne Weiteres von ihrem Vorhaben abbringen. Das Angebot der Obrigkeit, eine unbewaffnete Delegation in die Stadt zu lassen, sofern die Jugendlichen261 und restlichen Untertanen heimgeschickt würden, wurde abgelehnt: «Dan nüt dan schrÿen sÿ bega(e)rind nüt dan das bloss ra(e)cht vnd das man die houptlüth vnd kronenfra(e)sser gfengklich anneme vnd sÿ thürerer dan vff den eÿdt froge».262 Die Obrigkeit sah sich gezwungen, den Rebellen Einlass in die Stadt zu gewähren. Der Untertanenprotest wurde ähnlich wie in Bern, Luzern und Solothurn von einem Teil der Zürcher Bürgerschaft unterstützt.263 Die Aufständischen zeigten sich entschlossen, «das bo(e)ß vom gu(o)tten thu(o)n».264 Sie betonten allerdings auch ihren Willen, «das bo(e)ß zu straffen mit recht und nit mit gwalt». Daraufhin liess man am 12. Dezember weitere Personen verhaften. Bei den Verhafteten handelte es sich vor allem um bekannte Hauptleute.265 In mehreren Schreiben betonte Zürich seine Absicht, die Unruhen aus eigener Kraft und ohne eidgenössische Intervention beizulegen.266
Am 13. Dezember zeichnete sich zwischen Obrigkeit und Untertanen eine erste Annäherung ab. Auf Initiative Conrad Schufelbergers, «der puwren künig und reder», wie ihn Stumpf bezeichnet, 267 kam eine formale Verständigung zustande. Der Meier aus dem Grüningeramt forderte vom Rat einen schriftlichen «Anlass», welcher das Verfahren der gerichtlichen Verhandlungen regeln sollte und der vom Rat schliesslich zum Beschluss erhoben wurde. Die Konfliktparteien einigten sich auf gleichberechtigte Kompetenzen bei den Ermittlungen, eine paritätische Vertretung beider Parteien bei den Verhören, eine gegenseitige (schriftliche) Informationspflicht über die Ergebnisse der Verfahren und eine Aufteilung des verfallenen Besitzes der Verurteilten je zur Hälfte zwischen Stadt und Land.268
Das drängendste Problem der Obrigkeit war damit jedoch nicht gelöst. Solange Zürich besetzt blieb, war es den Räten nicht möglich, die Zügel in den Verhandlungen mit den Untertanen in die Hand zunehmen. Die politischen Behörden hatten der militärischen Übermacht der Untertanen nichts entgegenzusetzen. Auch für die übrigen Stadtbewohner stellten die 3000 Besatzer eine grosse Belastung dar, wobei insbesondere die Verpflegung der Rebellen hohe Kosten verursachte. So hatten «ir iung volck vnd ouch der allten ettlich allen bÿmenza(e)llten bÿ den kra(e)meren in der statt vffa(e)ssen, das sich ouch vff ein hüpsche sum kostens vflüff».269 Von dieser eigenmächtigen Verköstigung der Aufständischen mit Lebkuchen rührt auch der Name des Aufstandes. Die Situation der Bevölkerung war in der Tat prekär. Im Verlauf der Besetzung radikalisierte sich ein Teil der Aufständischen und fasste eine Plünderung der Stadt ins Auge. Sie versammelten sich auf dem Lindenhof, dem grossen Festplatz der Stadt, und verlangten, «man solte in der statt sackman machen und plündern».270 Dem Untervogt Jäckli gelang es jedoch, die drohende Katastrophe abzuwenden. Er appellierte an die Ehre der Aufständischen und erinnerte sie an ihre gegenüber der Obrigkeit eingegangenen Verpflichtungen (Eid, Bünde, Recht). Anschliessend fasste man den Beschluss, dass zwei Drittel der Untertanen wieder in ihre Dörfer zurückkehren sollten. 1000 Aufständische sollten in der Stadt bleiben und die Durchführung der anstehenden Verfahren überwachen.271 Der Umstand, dass es einem Untervogt gelang, in dieser heiklen Situation eine Beruhigung herbeizuführen und eine Plünderung zu verhindern, ist bezeichnend für die Ohnmacht der politischen Führung Zürichs.
Die Verhöre gegen die Inhaftierten begannen am 14. Dezember.272 Obschon der «Anlass» vorgesehen hatte, die Untersuchungskommission paritätisch zu besetzen, stellte der Rat zunächst sechs und die Landschaft nur vier Mitglieder. Diese Übervertretung des Rats vermag allerdings nicht über die tatsächlichen Machtverhältnisse zu Beginn der Verfahren gegen die Beschuldigten hinwegzutäuschen. So erkundigte sich der Rat bei den Untertanen, ob sie die bisherige Rechtspraxis des Folterverbots bei Aussagen unter Eid in den Prozessen beizubehalten gedachten. Diese zaghafte Anfrage lässt erahnen, dass die Ausgestaltung des Prozessverfahrens nicht beim Rat, sondern weitgehend in den Händen der Belagerer lag.273
Die Ohnmacht des Rates in dieser Phase des Aufstands zeigt sich auch an anderer Stelle. Stumpf berichtet, dass die Hälfte der Räte den Ratssitzungen wegen selbsterklärter Befangenheit fernblieb. Selbst die Bürgermeister stahlen sich aus der Verantwortung und liessen die Sitzungen jeweils von Oberzunftmeister Rudolf Binder präsidieren.274 Die Regierungsfähigkeit des Gremiums war dadurch nicht gewährleistet. Am 15. Dezember berief Bürgermeister Röist den Grossen und Kleinen Rat «samentlich», und es wurde der Beschluss gefasst, dass man angesichts des schlechten Ratsbesuchs in Krisenzeiten «in diesen hendlen on alle wal sölle bi dem eid in den rat gebieten».275 Zwei Tage nachdem Röist einen Antrag von Uri, das einen Rechtstag gegen Onoffrius Setzstab begehrte, mit dem Rat behandelt hatte, trat er bereits wieder in den Ausstand. Diese Führungsschwäche der Obrigkeit verschlechterte deren Position, und die Belagerer setzten am 18. Dezember die faktische Parität in den Untersuchungskommissionen durch. Ausserdem forderten sie die Wiederholung bereits durchgeführter Zeugenverhöre, bei denen die Obrigkeit noch die Mehrheit (mit sechs Vertretern) gestellt hatte. Auch kam nun die Folter zur Anwendung.276 Onoffrius Setzstab wurden während des peinlichen Verhörs am Seil «by 400 pfundt schwer angehenckt», und die Richter «zugend in nackend uß, der meynung: ob er ettwaß by im verborgen hette, das in an vergicht der warheit hinderte.»277
Am 20. Dezember formierte sich innerhalb der Zürcher Führungsschicht erstmals Widerstand gegen das harte Vorgehen der Untertanen. Der Rat kritisierte die Anwendung der Folter bei eidlichen Aussagen sowie bei unzureichenden, nur durch «nebent reden» erhobenen Verdachtsmomenten.278 Der Rat verwies auf die Bestimmungen der Stadtsatzung und auf das alte Herkommen. Mit seiner Fürsprache für die inhaftierten Hauptleute Peter Füssli und Hans Ziegler, gegen die bislang keine konkreten Anschuldigungen vorlagen, drang er allerdings nicht durch. Auch entspann sich eine Diskussion über den Geltungsbereich der beschworenen Pensionenordnung. Streitpunkt war die Frage, ob die Annahme von Pensionen zuhanden der Stadtkasse ebenfalls gegen das Verbot verstosse.279 Bezüglich der Folter beriefen sich die Untertanen darauf, dass ihnen die Obrigkeit die Anwendung der Folter freigestellt hatte und sie daher keine Schuld an allfälligen Verletzungen des Stadtrechts treffe: Es «syg inen anfengklich nach glan also zu(o) fragen yetz in diser handlung, darvmb sy der statt recht kein abbruch thuyent».280 Zudem vertraten sie den Standpunkt, dass jeglicher Empfang fremden Geldes zum Ehrverlust führe. Wurde der Geldempfang aufgrund der Befragung am Seil eingestanden, war die Anwendung der Folter, so die Argumentation der Untertanen, rechtens.281 Die Abgeordneten der Untertanen standen offensichtlich unter einem erheblichen Erfolgsdruck. So ist der Grund für die unnachgiebige Haltung der Aufständischen unter anderem darin zu suchen, dass «sy besorgint, wo sy also sollint heimfaren vnd witers nit bringen, sy mugint die sach nit verantwurten vnd besorgind, es wurd witers vnd boßers darvß erston».282 Die Drohung an den Rat war unmissverständlich: Wenn sie mit einem aus ihrer Sicht unbefriedigenden Ergebnis in ihre Dörfer zurückkehren müssten, sei mit neuen Erhebungen zu rechnen. Der Rat stimmte daraufhin der Fortführung der Folterungen notgedrungen zu. Mit Blick auf die 1000 Aufständischen innerhalb der Stadtmauern blieb ihm keine andere Wahl.283
Für die bevorstehenden Feiertage wurde eine Gerichtspause anberaumt. Um an Weihnachten nicht mit leeren Händen in die Dörfer zurückkehren zu müssen, sollten am 24. Dezember die ersten Urteile gefällt werden.284 Die Urteilsfindung überliessen die Aufständischen nun allerdings gänzlich dem Rat. Das Strafmass fiel vergleichsweise mild aus. Onoffrius Setzstab, der Hauptangeklagte, verlor seine Ehre, hatte die empfangenen Kronen der Obrigkeit auszuhändigen und eine Busse von 200 Kronen zu entrichten. Dasselbe Urteil wurde auch über die Angeklagten Hans Haldenstein und Clewi Kienast ausgesprochen, während die übrigen Gefangenen gegen Urfehde und Bürgschaft freikamen. Die Fortführung der Prozesse wurde auf den 7. Januar 1516 angesetzt.285 Mit dieser Pause zeichnete sich eine Wende im Konflikt ab.
Zwischenzeitlich entfernte die Obrigkeit Zunftmeister Heinrich Winkler, welcher mit den Aufständischen kollaboriert haben soll, aus dem Rat.286 In den Augen von Stumpf war er «den puren das krefftigest liecht».287 Gleichzeitig initiierte die Obrigkeit einen juristischen Diskurs, der darauf abzielte, die Interpretation des geltenden Pensionenverbots der Untertanen zu demontieren. Ins Zentrum der Auseinandersetzung rückte dabei einmal mehr die Frage, ob der Bezug von Pensionen zuhanden der Stadtkasse – um die es in den Prozessen vorwiegend ging – im Widerspruch mit der geltenden Pensionenordnung stehe. Mit der grundsätzlichen Verneinung dieser Frage entzog der Rat dem Protest der Landleute das juristische Fundament und jegliche strafrechtliche Legitimität der ausgesprochenen Urteile. Man las den Untertanen nicht nur das 1513 von Stadt und Land beeidete Pensionenverbot vor, sondern verwies sie auch auf Artikel 14 der Waldmannschen Spruchbriefe, der besagt, «dz min herren mugint pensionen nemen in ir statt seckel on verhindert der vssern».288 Dieser Argumentation hatten die Untertanen nichts entgegenzusetzen. Nach einer kurzen Auszeit erklärte die Verhandlungsdelegation am 9. Januar kleinlaut, sie «syent ouch nit hye, dz sy begerint herren zesind».289
Beide Seiten waren nun daran interessiert, den Konflikt möglichst rasch beizulegen. Der zweifache Druck, unter dem die Verhandlungsdelegation der Landschaft stand, machte sich dabei jedoch erneut bemerkbar: Einerseits forderten die Aufständischen nach wie vor, «dz die vßgestellt werdint, so gellt genomen habint on erlouben».290 Andererseits verlangten sie, «dz min herrn in etlichen weg inen begegnint, damit wen sy heym komint, dz sy dagegen ouch etwas gu(o)ts erlangen mugint».291 Ganz ausgestanden war der Konflikt für die Obrigkeit aber noch nicht. Die Aufständischen hielten sich nach wie vor in der Stadt auf, und es zirkulierten aufrührerische Reden. So wurden Drohungen laut, «ein fur in die statt zestoßen vnd biderben luten villicht vber die buch zu(o) louffen».292 Davon liess sich der nunmehr wieder vollzählig tagende Rat allerdings nicht beeindrucken.293 Er begann am 9. und 10. Januar damit, die verurteilten Zürcher zu rehabilitieren (Ziegler, Füssli und Konrad Engelhard), obwohl dieses einseitige Vorgehen den Bestimmungen des «Anlasses» widersprach.294 Zudem erteilte die Obrigkeit Rudolf Rahn und Cornel Schultheiss die Erlaubnis, nach Zürich zurückzukehren.295 Am 11. Januar übergaben die offenkundig verunsicherten Untertanen dem Rat ihren Kompromissvorschlag zur Lösung des Konflikts. Sie verlangten den vereinbarten Anteil an den Bussengeldern zur Deckung ihrer angefallenen Kosten (1), die Amtsunfähigkeit der Verurteilten beziehungsweise noch zu Verurteilenden (2) und eine generelle Amnestie für die Untertanen (3).296 Die Obrigkeit stimmte dem Vorschlag zu und bezahlte den Untertanen 4500 Pfund (5000 hatten die Aufständischen verlangt).297 Am 12. Januar 1516 kam der sogenannte Mailänderbrief zustande, mit dem die Unruhen definitiv beigelegt wurden.298 Einzelne Klagen, die im Anschluss an die Einigung aufgebracht worden waren, stellten für diesen Ausgleich zwischen Obrigkeit und Untertanen keine ernsthafte Gefährdung dar.299 Die herrschenden Machtverhältnisse in Zürich wurden mit dem Mailänderbrief nicht infrage gestellt, und die Obrigkeit erholte sich rasch von den Aufständen. Bereits am 26. Januar schickte Winterthur, das mit Stein am Rhein den Mailänderbrief im Namen der Landschaft gesiegelt hatte, 300 seinen Anteil der Entschädigung an die Stadt zurück und erklärte, «dz si nie willens gewesen sÿent, vtzit wider min herrn zethu(o)nde».301 Zudem führten alle weiteren Prozesse zu Freisprüchen. Die Rehabilitation von Setzstab, Kienast und Haldenstein (post mortem) erfolgte zwei Jahre später (1517).302
6 Die Konzessionen der Obrigkeit – Inhalt der Einigungsverträge
Auch wenn sich die Aufstände hinsichtlich Verlauf, Trägern, Ereignissen und Konfliktlösung unterscheiden, zeigt bereits ein flüchtiger vergleichender Blick auf die Texte der Einigungsverträge, dass der Untertanenprotest gegen das Pensionenwesen mit der Verteidigung der alten Freiheiten gegen herrschaftliche Durchdringung verknüpft worden war.303 Eine Ausnahme stellen einzig die Ereignisse in Zürich 1515 dar. Die strukturelle Ähnlichkeit der Verträge verdeutlicht die folgende Tabelle.


Tabelle 1: Einigungsverträge 1513–1516304
Der Inhalt der Einigungsverträge lässt sich grob in drei Themenbereiche zusammenfassen, die im Folgenden knapp ausgeleuchtet werden sollen: Ein Pensionenverbot sowie die Bestrafung der Pensionenempfänger und -verteiler (1), das Konsensrecht der Landschaft in Bündnisangelegenheiten (2) und schliesslich die Garantie der korporativen Freiheiten der Gemeinden (3).
1
Auf der Berner, Luzerner, Solothurner und Zürcher Landschaft bestand ein breiter Konsens in der Frage nach einer harten Bestrafung der Pensionenbezüger und -verteiler. Ausserdem sollte der heimliche Geldfluss durch ein Pensionenverbot untersagt und die ungleich höhere Gewinnbeteiligung der Obrigkeiten aus dem Sold- und Pensionengeschäft abgestellt werden. Die Untertanen waren sich des engen Konnexes zwischen Pensionen und Aussenpolitik sehr genau bewusst. Entsprechend lautete die Kritik der Luzerner Ämter, dass die Obrigkeiten «mitt fürsten und herren» einzig «durch gu(o)tts gelltts und eignen nutzes willen, pu(e)ndtüss und vereinnung» abschliessen würden.305 Die Luzerner Bestimmung zielte dabei einzig auf die privaten Pensionen ab, das heisst auf die «sunndrer personen pensionen [,] mietten[,] gaben».306 Das Luzerner Verbot orientierte sich an einer Berner Ordnung, die einige Tage zuvor während der Könizer Unruhen erlassen worden war: «lutt einer ordnung unnd geschrifft, so unnser lieben eidtgno(sse)n von Bernn, ouch uff sich genomen». Der Zürcher Mailänderbrief von 1516 wiederholte eine bestehende Pensionenbestimmung, die vorschrieb, dass «kein sondre person […] von niemans überal kein pension, provision, gnad, dienstgelt, miet, gab noch schenki, wie das namen haben möcht, zu(o) irem nutz nit nemen noch empfachen söll, heimlich noch offenlich, in kein wyss noch weg».307 In Solothurn kam es dagegen zu keinem Verbot der Privatpensionen. Trotz Bestrafung der fehlbaren Räte liessen sich die Solothurner Untertanen nicht auf ein von oben angestossenes Pensionenverbot ein und forderten es offensichtlich auch während der Einigungsverhandlungen nicht.308 Der Bezug von öffentlichen Pensionen wurde in keinem der Orte infrage gestellt.
2
In Bern wurde die Mitsprache der Landschaft in Bündnisangelegenheiten institutionell verankert. In aussenpolitischen Fragen sollte künftig ein möglichst breiter Konsens zwischen Stadt und Land erreicht werden. Bern verpflichtete sich dazu, «hinfu(e)r mit niemant kein pu(e)ntnu(e)ss, noch einung, darin dan hilf ervordret wurde, anzenemen anders, dan mit der iren von stat und land gmeiner botschaften biwesen, und der selben geha(e)ptem rat.»309 Mit dieser Klausel wurde in der Aarestadt eine bereits gängige politische Praxis (Ämteranfragen) rechtlich abgesichert.310 Für Luzern war die Einmischung der Untertanen in die Bündnispolitik dagegen neu. Die Ämter begehrten im Vertrag vom 21. Juli, dass «söllich pu(e)ndtnüss[,] einungen unnd da by die pensionen, und den eignen nutz, dar umm söllich pünndtnüssen, und einungen gemacht werden abzestellen» seien.311 Die Ämter positionierten sich damit, so von Segesser, «als die Gesammtheit der Unterthanen der Obrigkeit gegenüber als ein gesondertes Subject von Rechten» und verlangten «als solches die Theilnahme an der Entscheidung über Krieg und Frieden, einem wesentlichen Attribute der Hoheit».312 In Luzern wurde den Untertanen mit dieser Klausel zwar keine institutionalisierte Mitsprache in bündnispolitischen Belangen eingeräumt, doch wurde der Abschluss von Soldallianzen mehr oder weniger verunmöglicht und die alleinige Entscheidungsgewalt der Obrigkeit über Krieg und Frieden stark relativiert.313 Obwohl sich die Forderung der Landschaft nach einer Mitsprache in Bündnisfragen nur in zwei Orten in konkreten Bestimmungen niederschlug, entsprach das Begehren nach einer aussenpolitischen Partizipation vermutlich einem generellen Bedürfnis der Untertanen in den untersuchten Gebieten. So äusserten die Zürcher Untertanen im Anbringen vom Jahr 1513 die Bitte an die Obrigkeit, «den herren und frömbden kriegen müssig zu(o) gand, so vestest man könn und möge.»314 Doch gelang es dem Rat, das Begehren abzuweisen, indem er erklärte, man habe «sich von andern Eidtgnossen nit können sündern».315 Erst mit den Kappelerbriefen, knapp zwanzig Jahre später, sah man sich schliesslich auch in Zürich gezwungen, den Vogteien und Ämtern ebenfalls eine institutionalisierte Mitsprache in Bündnisfragen einzuräumen.316
3
In allen vier Orten wurde die verfassungsmässige Begrenzung der städtischen Landesherrschaft thematisiert. Die Aufständischen wehrten sich gegen den wachsenden Herrschaftsanspruch entgegen den althergebrachten Freiheiten und Rechten der Gemeinden. In Bern, Luzern und Solothurn wurden aus diesem Grund Freiheitsbriefe für die Gemeinden ausgestellt. So erhielten in Luzern Willisau und Entlebuch vertragliche Zusicherungen, 317 während es in Bern vor allem die Oberländer Gemeinden waren, die nachdrücklich auf ihre althergebrachten korporativen Freiheiten pochten. Allein für das Obersimmental wurden vier Urkunden ausgestellt, und schon im Juli 1513 erreichte die Gemeinde die Zusage, dass den Beschwerden gegen die «nüwen zusa(e)tze» ihres alten Landrechts entsprochen würde.318
Am weitesten ging die Klärung der Stadt-Land-Beziehung in Solothurn. Dort stand neben dem Burgrecht, dem Gerichts-, Steuer- und Jagdwesen auch die Frage nach der Ablösung der Leibeigenschaft zur Debatte.319 Die Solothurner Untertanen erhoben damit als einzige eine Forderung, die nicht mit dem alten Recht, das seit den Arbeiten von Günther Franz als definitorisches Merkmal des bäuerlichen Widerstands im Spätmittelalter gilt, 320 zu legitimieren war. Die wirtschaftliche Last, mit der die Leibeigenschaft um 1500 primär verbunden war, sollte aufgehoben werden. Im Unterschied zu Solothurn besass die Leibeigenschaft in den anderen Orten keine nennenswerte Bedeutung mehr.321 Mit Verweis auf ihre Nachbarn forderten die solothurnischen Untertanen deshalb, ihre Herren «wellent die eigenlut so in iren hauchen vnnd nidren gerichten gesessen sind geben abzelo(e)sen vnnd halten wie min hernn von Bernn gemacht hant mit iren eignen luten in der herschafft Bipp der burgrechtz vnd eigenschafft halb».322 Im Verlauf der Aufstände erreichten sie schliesslich, dass die Ablösungssumme der Leibeigenschaft bindend festgelegt wurde.323
In Zürich verzichteten die Untertanen auf die Ausstellung von vertraglichen Zusicherungen. Das Verhältnis zwischen Stadt und Land war seit den Waldmannschen Spruchbriefen aus dem Jahr 1489 weitgehend geklärt.324 Dennoch erachtete man es als notwendig, die Obrigkeiten im Mailänderbrief – sozusagen als regulatorischer Nachschub zu den Spruchbriefen – pauschal auf die Achtung des alten Herkommens zu verpflichten.325
Weder in Bern, Luzern, Solothurn noch in Zürich liess es der Rat auf eine militärische Kraftprobe ankommen. Vielmehr zeigten sich die Obrigkeiten zu weitgehenden Konzessionen bereit. Denn auch wenn die Aufständischen die obrigkeitlichen Kompetenzen (Aussenpolitik) teilweise stark infrage stellten, verzichteten sie darauf, grundlegende Reformen des politischen Systems einzufordern. Möglicherweise erschwerte auch die stark variierende Rechtsstellung der einzelnen Gemeinden die gemeinsame Formulierung eines weitergehenden politischen Programms. Da sich die Gemeinden mit der Durchsetzung ihrer partikularen Positionen begnügten, 326 blieb der Herrschaftsanspruch der Städte über ihr Territorium in der Folge weitgehend unangefochten. So sollten beispielsweise die Luzerner Ämter nach dem Wortlaut der Einigung «den eid so sy jarlichen jren herren, unnsern eidtgno(ssen) von Lucern swerrent trülich halltten».327 Das Vorgehen der luzernischen, bernischen, solothurnischen und zürcherischen Gemeinden während der Pensionenunruhen widerspricht somit der Beobachtung Peter Blickles, dass ländliche Gemeinden in Konfliktlagen dazu tendieren, die autonomen Bereiche institutionell mit der Forderung nach einer territorialen Repräsentation (Landstandschaft) weiter abzusichern.328 Für die Schweizer Geschichte stellt dieser Befund zu den Pensionenunruhen indessen keine Ausnahme dar, denn kommunale Staaten beziehungsweise Republiken kennen im Unterschied zu Fürstentümern und Monarchien allgemein keine ständische Repräsentation.
1513–1516 wurde die Verfassung nicht infrage gestellt.329 Vielmehr verknüpften die Einigungsverträge den Anspruch der Gemeinden auf ihre althergebrachten Freiheiten mit den massiven Verteilungsungerechtigkeiten der Einkünfte und der Lasten zwischen den obrigkeitlichen Pensionären einerseits und der reislaufenden Bevölkerung andererseits, die ihr Leben gegen vergleichsweise geringes Geld in Italien aufs Spiel setzte. Exemplarisch beklagt der Einigungsvertrag von Luzern vom 21. Juli 1513 deshalb, «wie ein zitt daher, unnd je lennger jemer iren herren unnd obern, mitt fürsten und herren durch gu(o)tts gelltts und eignen nutzes willen, pu(e)ntüss und vereinnung darhar kommen, das man den selben hillfflich sin, und zu(o) zitten krigen müssent, sy die iren da hin schicken, das sy umm ir su(e)n fru(e)nnde unnd ander lu(e)tt kommen».330 Den höchsten Blutzoll hatten die Untertanen zu entrichten, wobei das Zitat die Perspektive der Väter widerspiegelt, die ihre Söhne (also ihre Erben und Arbeitskräfte) in den Solddiensten verloren.331
7 Zusammenfassung
Die Aufstände in Bern, Luzern, Solothurn und Zürich weisen hinsichtlich Ursachen, Verlauf und Akteure Unterschiede auf. Den Bewegungen gemeinsam war jedoch ihre Kritik am Solddienst, an den geheimen Praktiken der politischen Einflussnahme (Pensionen) und an der obrigkeitlichen Herrschaftsintensivierung.
In allen vier untersuchten Untertanenprotesten zogen tausende Aufständische vor die Zinnen ihrer Hauptstädte. Auslöser für die Unruhen bildeten jeweils Gerüchte über angebliche militärische Niederlagen, hohe Opferzahlen und geheime Pensionenzahlungen, wobei den politischen Eliten oder militärischen Führungspersonen Verrat und Bestechlichkeit vorgeworfen wurde. Insbesondere die französischen Praktiken der politischen Einflussnahme mittels Pensionen nach dem eidgenössischen Sieg in Novara vom 6. Juni 1513 und den Ereignissen im Umfeld der Schlacht von Marignano am 13./14. September 1515 hatten in den vier Städteorten für Empörung gesorgt. Die rasche Verbreitung der Gerüchte in der Eidgenossenschaft, die die zahlreichen Vergehen der politischen und militärischen Eliten zum Inhalt hatten, zeugt von gut funktionierenden Informationssystemen. Über diese Kommunikationszusammenhänge und die Kommunikationswege zwischen den Aufstandsbewegungen in den verschiedenen Orten geben die Quellen jedoch keinen Aufschluss. Briefe oder andere schriftliche Dokumente sind nicht überliefert (sofern solche überhaupt existierten). Zu vermuten ist, dass bei der Verbreitung von Gerüchten die örtlichen Wirtshäuser eine zentrale Rolle einnahmen.332 Es ist auch anzunehmen, dass die geografische Nähe der Aufstandsgebiete (v.a. Solothurn, Bern und Luzern) die Kommunikation zwischen den Untertanen begünstigte und ein teilweise koordiniertes Vorgehen der Aufrührer ermöglichte. Seit Beginn der Erhebungen lassen sich personale Verknotungen feststellen, so etwa als Solothurner Untertanen vor den Mauern Luzerns oder Berner Untertanen vor den Toren Solothurns erschienen und sich dem Protest anschlossen. Im Zusammenhang mit dem Aufstand in Solothurn lässt sich feststellen, dass sich einzelne Akteure (Sässeli, Löwenstein) zeitweilig in Frankreich aufhielten und in verschiedenen Orten (Bern, Luzern) den Protest mit Aussagen über die angeblich verräterischen Umtriebe der Obrigkeit gezielt befeuerten. Ähnliches lässt sich auch 1515 im Zusammenhang mit den Unruhen in Zürich beobachten, als der habsburgische Kaiser seinen Agenten Reichenbach in die Eidgenossenschaft entsandte. Ob es sich im Falle Sässelis und Löwensteins ebenfalls um Agenten handelte, die von einer fremden Macht beauftragt worden waren, oder ob die beiden auf eigene Faust agierten, lässt sich mit dem überlieferten Quellenmaterial nicht beantworten. Geheime Treffen, wie etwa dasjenige in Plombières, an dem unter anderem der Berner Dittlinger, der Luzerner Ratzenhofer, der Solothurner Löwenstein und der Basler Kalbermatter teilgenommen hatten, verdeutlichen jedoch, dass die ortsübergreifenden Verflechtungen der Akteure für die Widerstandsbewegungen eminent waren.
Die Anführer der Aufstände sind uns nur in Luzern (Mieschbühler und Heid) und Zürich (Schufelberger) bekannt. Lediglich im Fall von Mieschbühler lassen sich Mutmassungen über die persönliche Motivation anstellen (persönliche Feindschaft mit dem Willisauer Schultheissen). Über politische Einstellungen der Anführer, deren Haltung gegenüber dem Sold- und Pensionenwesen oder deren Beziehungen zu fremden Mächten schweigen sich die Quellen hingegen aus. Man kann sich insgesamt nur ein diffuses Bild von den Trägern der Unruhen machen. Tausende Untertanen nahmen an den Aufständen teil, wobei aber offenbar auch Stadtbürger und Angehörige der städtischen Eliten wie Heinrich Winkler in Zürich, welche die Anliegen der Untertanen offen unterstützten, eine wichtige Rolle spielten.333 Die ausgestellten Freiheitsbriefe in Bern, Luzern und Solothurn lassen indessen vermuten, dass die Verhandlungen zwischen Obrigkeiten und Untertanen nach dem anfänglichen Massenprotest mittels Boten der einzelnen Gemeinden und Ämter abgewickelt wurden. Es ist anzunehmen, dass zumindest während der Einigungsverhandlungen mit den Obrigkeiten die Vertreter der dörflichen Eliten die Verhandlungen anführten, es also letztlich die Interessen dieser ländlichen Schicht waren, die Eingang in die Einigungsvertäge fanden.334
Bemerkenswert an den Pensionenunruhen ist auch die Tatsache, dass die Untertanenproteste in keinem der Orte zum offenen Krieg führten. Anstatt die Untertanen mit kriegerischen Mitteln in die Schranken zu weisen, sahen sich die Obrigkeiten zu weitreichenden politischen Zugeständnissen gezwungen. In allen Aufstandsgebieten wurden die Unruhen mit Einigungsverträgen zwischen Obrigkeiten und Untertanen formal beigelegt. Dieser unblutige Ausgang der Konflikte verweist auf zweierlei: (1) Es wird deutlich, dass die regierende Stadt der bevölkerungsreichen Landschaft in Zeiten der Krise militärisch nichts entgegenzusetzen hatte, sofern sich die Untertanen auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten und koordiniert handelten. Eine Obrigkeit, die wie die eidgenössischen Städteorte in einem hohen Ausmass auf die steuerlichen und militärischen Kräfte ihrer Untertanen zurückgriff, war einfach unter Druck zu setzen und musste deshalb in ihrer Politik auf die «subtile Austarierung der Interessen in der alltäglichen Kommunikation der Macht bedacht sein».335 Durch erhebliche politische und rechtliche Zugeständnisse an die Aufständischen sowie durch die Bestrafung der Pensionäre in den Räten sicherten sich die städtischen Obrigkeiten ihre Herrschaft und die grundlegenden Parameter des bestehenden politischen Systems. (2) Bedeutsam für diesen friedlichen Ausgang war eine aktive Friedensdiplomatie verschiedener Akteure innerhalb der Orte und zwischen den Orten. In Bern schalteten sich etwa die Boten der unbeteiligten Ämter Hasli und Aarberg ein, um eine Einigung herbeizuführen. In Zürich war es ein Untervogt, der die Aufständischen vom Plan einer Plünderung der Stadt abbringen konnte. Die ohnmächtigen Eliten zeigten sich nicht in der Lage, aus eigener Kraft eine Konfliktlösung herbeizuführen. Hingegen zeigen die Aufstände aber auch, dass nicht nur die Aufständischen, sondern auch die in Bedrängnis geratenen Obrigkeiten ortsübergreifend agierten. Die Berner Obrigkeit intervenierte beispielweise während der solothurnischen Unruhen, indem sie Kaspar Hetzel als Vermittler nach Solothurn schickte und sich mehrmals schriftlich an den Solothurner Rat wandte, um diesem konkrete Handlungsvorschläge zur Deeskalation der Situation zu unterbreiten. Wichtig war in diesem Zusammenhang aber insbesondere die Friedensdiplomatie der Tagsatzung. Eidgenössische Boten waren in Luzern, Solothurn und Bern (Einigung vom 2. Juli 1513) als Vermittler involviert und bisweilen massgeblich an der Ausarbeitung der politischen Lösungen der Konflikte beteiligt.336
Um die Zusammenhänge zwischen Pensionen, Staat und Gesellschaft klären zu können, müssen die beteiligten Akteure und ihre Praktiken, welche für aussenstehende Zeitgenossen während der wechselvollen italienischen Feldzüge kaum mehr nachvollziehbar waren, in den Blick genommen werden. So berichtet der Luzerner Chronist Cysat im bereits weiter oben aufgeführten Zitat, Luzerner Ratsherren hätten «ein heimliche practick und verräterischen anschlag wider dieselbigen Eidtgnoßen» gemacht. «Practick» meint gemäss Groebner immer das, was man nicht sehen kann.337 Im folgenden Kapitel III soll es nach einer knappen Skizzierung der eidgenössischen Gewaltmärkte um 1500 deshalb auch darum gehen, sichtbar zu machen, was eigentlich unsichtbar bleiben sollte.
III Geschäfte mit der militärischen Gewalt – Das Pensionenwesen in der Eidgenossenschaft zur Zeit der Mailänderkriege
1 Die eidgenössischen Gewaltmärkte: Krieger als Handelsware
Beim Sold- und Pensionengeschäft handelte es sich in mancherlei Hinsicht um einen entgrenzten Markt. Über geografische, ständische und soziale Grenzen hinweg sowie über allfällige Bündnisschranken hinaus wurde mit der militärischen Gewalt gehandelt. Entscheidend für die Nachfrage nach eidgenössischen Söldnern waren einerseits militärisch-taktische Innovationen und andererseits die Konfliktlage in Europa. So generierte der Kampf der Grossmächte um die Vorherrschaft in Norditalien einen hohen Bedarf an Söldnern. Diese internationalen Zusammenhänge stiessen auf ein lokales Handlungsfeld, auf dem Diplomaten, Politiker und Söldnerführer das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bestimmten. Mit subtilen Praktiken der politischen Einflussnahme versuchten die Kriegsherren, Zugang auf die eidgenössischen Gewaltmärkte zu erhalten. Doch nicht nur vor Ort in Bern, Luzern, Solothurn oder Zürich wurden Patronagebeziehungen angebahnt oder gepflegt. Auch während den Friedensverhandlungen in Vercelli oder Gallarate im Vorfeld der Schlacht von Marignano flossen Gelder in die Taschen der politisch-militärischen Elite (Zürich 1515).
Die Akteure und ihre Handlungsweisen auf den eidgenössischen Patronagemärkten sollen ausführlich anhand der überlieferten Gerichtsakten der Pensionenunruhen zur Sprache kommen (2), nachdem die Ökonomisierung fremder Kriege um 1500 grob skizziert (1.1) und die Pensionenpolitik der Orte und der Tagsatzung diskutiert (1.2) worden ist.
1.1 Die Ökonomisierung fremder Kriege
1.1.1 Instrumente
Ein wichtiges Instrument zur Abwicklung des Söldnerexports war die Bündnispolitik. Bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts waren mit Ausnahme der regelmässig erneuerten Waffenstillstände mit Österreich bedeutende Vertragsschlüsse der Orte mit anderen Mächten rar. Das änderte sich erst mit dem Alten Zürichkrieg. Die schmerzliche Erfahrung, einem überlegenen, koalierten Gegner (Frankreich-Österreich) gegenüberzustehen, förderte die Intensivierung des politischen Dialogs nach aussen. Die Aussenbeziehungen entwickelten sich in der Folge zu einem wichtigen Traktandum auf der politischen Agenda der eidgenössischen Gesandtenkongresse. Als wichtige Pfeiler der frühen eidgenössischen Bündnisarchitektur sind unter anderem die Verträge mit Frankreich 1452/53, mit Burgund 1467, mit Württemberg 1469, mit Österreich 1474 (Ewige Richtung, die 1511 als sogenannte Erbeinung erneuert wurde ), mit Mailand 1479, mit Savoyen 1512 und schliesslich der Ewige Friede mit Frankreich von 1516 zu nennen.1 Generell verpflichteten sich die Vertragsparteien in diesen Bündnissen zur Friedenswahrung und sagten sich gegenseitig Hilfe im Konfliktfall zu. Sollte es zu Krieg kommen, so war es verboten, den Gegner des Vertragspartners mit Söldnern oder mit Durchpass zu unterstützen. Gerade Zweiteres war für die werbenden Mächte im Hinblick auf die Schweizer Pässe zentral. Im Gegenzug liessen sich die Eidgenossen die Einfuhr von Waren (Salz, Wein, Korn) sowie den Vieh- und Textilexport, meist in Verbindung mit zahlreichen wichtigen Zollvorteilen, zusichern.2 Die Regelungen der militärischen Unterstützungsmassnahmen blieben in diesen allgemeinen Bündnistexten jedoch meistens sehr vage. So hielt die Erbeinung mit Österreich von 1511 die Eidgenossen im Falle eines Angriffs lediglich «zu getreuem Aufsehen» an, was etwa die Verpflichtung zur Leistung guter Dienste, zu Freundschaft und die Nichtunterstützung der Feinde des Bündnispartners bedeutete.3
Das Bündnis mit Frankreich 1474 stellte einen Wendepunkt in den eidgenössischen Aussenbeziehungen dar. Bereits der Chronist Anshelm hatte den Streit der Eidgenossen mit dem Burgunderherzog Karl dem Kühnen als Zäsur für die eidgenössischen Aussenbeziehungen hervorgehoben:
«Mit obgemeltem Frankrichischen punt ist ein nu(e)wer gwerb durch nu(e)we und keiser Julio unbekante kouflu(e)t in ein fromme Eidgnoschaft ankommen, dises punds und kriegs ouch aller nachkommen pu(e)nden und kriegen die fu(e)rnemste ursach und urhab, mit nammen die grossma(e)chtige, huldriche pension, einfach gmeine und ofne, aber zwifach sundre und heimliche, und so stark ingesessen, dass weder babst noch keisers, noch einicher gwalt, denn geltsmangel, nu(e)t wider si hat vermo(e)gen.»4
Die Deutung der Burgunderkriege als Heldensieg oder aber als Sündenfall ist ein in der Geschichtsschreibung äusserst kontrovers diskutiertes Thema.5 Wilhelm Oechsli etwa verurteilte die Entwicklung scharf:
«Noch 1453 hatten die Eidgenossen den Bewerbungen Frankreichs um Söldner den Grundsatz entgegengestellt, sie seien nicht gewohnt, ihre Knechte ausser Landes an fremde Orte hinzulassen; aber zwei Jahrzehnte später gelang es den Bemühungen des Bernerschultheissen Nikolaus von Diesbach, ein neues Element in die eidgenössische Politik einzuführen, das französische Geld. Als erste Frucht des Sündenfalls der schweizerischen Magistratur kam 1474 jenes Bündnis mit Ludwig XI. von Frankreich zu stande, das moralisch und politisch kaum höher zu stellen ist, als die Verträge, durch welche deutsche Landesfürsten im letzten Jahrhundert ihre Unterthanen als Kanonenfutter an England verkauften.»6
Anshelm und Oechsli zeichnen zwar ein sehr einseitiges und negatives Bild von den Folgen der Burgunderkriege, doch ist ihre Analyse richtig.7 Auf der diplomatischen Grundlage der Verträge von 1452/53 nahm die Kommerzialisierung des eidgenössischen Gewaltpotenzials während der Burgunderkriege ihren Anfang.8 Das Bündnis mit Frankreich von 1474 wurde prägend für die Aussenbeziehungen der Eidgenossenschaft, weil dieses nach ersten Ansätzen in der Jahrhundertmitte9 eine vertraglich geregelte Möglichkeit für die Anwerbung eidgenössischer Söldner durch eine fremde Macht unter der Kontrolle der eidgenössischen Orte gestattete.10 Zugangsrechte auf die eidgenössischen Gewaltmärkte mittels Soldallianzen und Kapitulationen11 wurden zum Gegenstand diplomatischer Verhandlungen im Rahmen der eidgenössischen Aussenbeziehungen. Fortan waren Pensionen und Solddienst eng miteinander verquickt.12 Wichtigste vertragliche Abnehmer von eidgenössischen Söldnern waren bis 1521 der französische König, der Kaiser und der Papst. Soldallianzen und Kapitulationen mit Frankreich kamen auch 1480, 1495, 1499 und 1521, mit dem Reich 1496 sowie 1516 und mit dem Papst 1479, 1486, 1505, 1510 und 1514/16 zustande.13 Interessenten gab es hingegen zahlreiche. Gagliardi zeichnet ein lebendiges Bild vom Wettbewerb der Grossmächte um die eidgenössischen Söldner: «In den Ratsstuben drängten sich die fremden Gesandten. Der Kaiser und Ludwig XI., Friedrichs III. Sohn Maximilian und sein Vetter Herzog Sigmund, Matthias Corvinus von Ungarn, der Papst, die Herzöge von Lothringen und Mailand, die Regentin von Savoyen, die Stände der Freigrafschaft, die Niedere Vereinigung – sie alle begehrten Hilfe, Bündnis, Frieden, Vereinigung oder Soldaten; die Kongresse und Verhandlungen nahmen kein Ende.»14 Dass die Anzahl der abgeschlossenen Soldverträge trotz der grossen Nachfrage begrenzt blieb, lag unter anderem daran, dass das demografische Potenzial der Orte beschränkt war und sie – auch aus Gründen der eigenen Sicherheit – nicht beliebig viele Söldner stellen konnten.
Eine vertragliche Einigung zwischen den Kriegsherren und den eidgenössischen Orten konnte unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen. Das musste etwa der französische König Karl VIII. erfahren, für dessen Soldallianz von 1495 insgesamt über acht Jahre lang verhandelt wurde (Februar 1487 bis November 1495). Der König bot den zehn Orten für das Recht, 3500–4000 Reisläufer rekrutieren zu können, 10 000 Franken Pensionen jährlich, was aber nicht den Erwartungen der Orte entsprach. Zudem sabotierte Mailand die Verhandlungen zwischen den Eidgenossen und Frankreich mit rivalisierenden Bestrebungen. Unter diesen Bedingungen blieb dem König letztlich nichts anderes übrig, als wie sein Vorgänger Ludwig XI. die bisher üblichen 20 000 Franken Pensionen zu bezahlen.15
Um den Abschluss von Werbelizenzen gegnerischer Mächte in der Eidgenossenschaft zu verhindern oder zu verzögern, wie das Mailand mit der französischen Allianz 1495 versucht hatte, zeigte sich Venedig beispielsweise bereit, Pensionen zu entrichten, ohne dafür ein vertragliches Werberecht auf den eidgenössischen Söldnermärkten einzufordern. Venedig stand damals aufgrund der Angriffspläne der Liga von Cambrai (Papst, Kaiser, Frankreich und Spanien) massiv unter Druck. Ausgerechnet in dieser prekären Lage verhandelte Frankreich mit den eidgenössischen Orten über eine Erneuerung der Soldallianz von 1499. Der venezianische Gesandte Hieronymus Savorgnano bot den Orten 12 000 rheinische Gulden an, was als Gnadengeld und Pension zu verstehen sei, wie er betonte. Aussergewöhnlich am venezianischen Angebot war, dass die Eidgenossen weder Knechte zu schicken noch Werbungen zu gestatten hatten, sondern sich lediglich dazu verpflichteten, den französischen König in Mailand zu überfallen. Zudem unterstrich Savorgnano, dass die Eidgenossen die eroberten Städte, Schlösser und Dörfer in Mailand behalten dürften. Auf diese Weise versuchte er, das französische Angebot zu überbieten und dadurch die Verhandlungen mit Ludwig XII. zu hintertreiben.16
Diese unterschiedlichen Bündnisangebote führen zu der Frage, welche Punkte in Soldverträgen geregelt wurden. Dies lässt sich mit einer Auswahl von Vertragstexten mit Frankreich aus den Jahren um 1500 beantworten:

Tabelle 2: Die Soldverträge mit Frankreich 1474, 1499 und 152117
Mit dem Vertrag von 1474 wurde ein Instrument geschaffen, das es erlaubte, die Vertragsdauer, die Pensionen, den Sold, die Hilfestellung im Kriegsfall, die Truppenbestände oder die Einsatzmodalitäten der Truppen zu regeln. Der Vertrag von 1474 wurde zum Vorbild für alle weiteren Soldallianzen mit Frankreich (und anderen Mächten).18 Bis 1777 wurde die eidgenössisch-französische Allianz regelmässig erneuert.19 Die Söldnerwerbungen fanden jeweils unter der Kontrolle der eidgenössischen Orte statt und wurden durch den Abschluss von sogenannten Kapitulationen genau geregelt. Die Verträge von 1474 und 1499 machen die Verpflichtung der Hilfeleistung davon abhängig, dass die Eidgenossen nicht mit «eigenen Kriegen beladen sind».20 1521 wurde mit dem Rückrufrecht der Knechte im Kriegsfall dafür gesorgt, dass das Sold- und Pensionengeschäft nicht mit den sicherheitspolitischen Bedürfnissen der Orte kollidierte.
Neben der Sicherheit stellte auch die Versorgung mit wichtigen Handelsgütern einen zentralen Aspekt der Verträge dar. Im Vertrag von 1521 verschafften sich die Orte mit der Salzeinfuhr einen wichtigen handelspolitischen Vorteil, da für die Viehwirtschaft und Käseherstellung, beispielsweise im Greyerzerland, Salz von ausserordentlicher Bedeutung war.21 Der Grund, weshalb sich die Regelung wirtschaftspolitischer Bereiche im Vertrag von 1521 auf die Salzeinfuhr beschränkte, ist damit zu erklären, dass schon mit dem Ewigen Frieden von 1516 diverse handelspolitische Privilegien der Eidgenossen im Herzogtum Mailand und in der Messestadt Lyon erneuert und der freie Handel zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft garantiert worden war.22 Die Verknüpfung des Solddiensts mit wirtschaftspolitischen Interessen lässt sich hingegen bereits vor 1516/1521 feststellen. Obwohl der Vertrag von 1499 keinen entsprechenden Artikel aufweist, spielten handelspolitische Überlegungen direkt in die Verhandlungen mit König Ludwig XII. hinein. So wandte sich die Stadt St. Gallen mit der Bitte an die Eidgenossen, während der Verhandlungen auf den alten Messefreiheiten der Stadt zu insistieren. Mit der Ratifikation des Vertrages erneuerte Ludwig tatsächlich die den eidgenössischen Kaufleuten und den Händlern aus St. Gallen, Appenzell und Wil seit Karl VIII. gewährte Verlängerung der Messefreiheit auf zehn Folgetage. Ausserdem waren die genannten Händler während dieser Zeit für den Transfer von Waren, Geld und Juwelen von sämtlichen Zöllen befreit. Im Gegenzug verpflichteten sich diese lediglich dazu, die Messen von Genf nicht zum Schaden derjenigen von Lyon zu bevorzugen.23 Der vertraglich geregelte Solddienst war somit Teil eines grenzüberschreitenden Handelssystems, das nicht nur den Export eidgenössischer Söldner organisierte, sondern darüber hinaus auch den übrigen Warenfluss zwischen der Eidgenossenschaft und ihren Allianzpartnern regulierte. Mit dem 1516 zustande gekommenen Ewigen Frieden und der darauf folgenden Soldallianz von 1521 festigte sich die vertragliche Beziehung zwischen diesen ungleichen Partnern in politisch-militärischer, aber auch in diplomatischer und ökonomischer Hinsicht.24
Die Finanzknappheit der Kriegsherren bot indessen immer wieder Anlass für Konflikte zwischen den Vertragspartnern. «Ein stat Bern», heisst es beispielsweise bei Anshelm für das Jahr 1509, «hiesch im 7 jar versessne pension, 11,000 franken, iren von des grossen, heiligen punds wegen, vom babst Alexander gemacht, ussta(e)ndig bliben.»25 Die Zahlungsrückstände der Kriegsherren waren notorisch, denn Kriege kosten Geld. Diese zugegebenermassen triviale Feststellung gilt für alle Epochen der Geschichte gleichermassen. Der Einsatz von Feuerwaffen oder der massierte Einsatz von Söldnerheeren allerdings führten seit Beginn der frühen Neuzeit zu einer markanten Verteuerung der Kriegsführung. Die Aufbringung der notwendigen Mittel für Sold und Pensionen stellte die häufig klammen Kriegsherren vor grosse Schwierigkeiten. «That individual or detached units went unpaid for long periods of time or that campaigns were always hampered by a lack of funds», so James B.Wood, «should come as no surprise: it was the normal state of affairs for all European armies during the sixteenth century.»26 Liquiditätsengpässe bargen für den Kriegsherrn ein unkalkulierbares Risiko, weil es sich beim Solddienst um ein verdinglichtes Dienstleistungsverhältnis handelte. Ein definitorisches Merkmal des Söldners ist es, dass er seine Dienste seinem Kriegsherrn nicht primär aus Loyalitätsgründen oder feudalen Verpflichtungen zur Verfügung stellte, auch wenn dies durchaus der Fall sein konnte, sondern gegen Geld.27 Konnten nun die geschuldeten Pensionen und Soldgelder nicht in der notwendigen Frist aufgebracht werden, war damit zu rechnen, dass die Söldner ihren Dienst verweigerten, desertierten und im schlimmsten Fall einem finanziell potenteren Kriegsherrn zuliefen. Zudem waren aufgrund der ausbleibenden Zahlungen Plünderungen, Brandschatzungen und Gewaltexzesse gegen die Zivilbevölkerung zu befürchten.28 Es ist davon auszugehen, dass die Kriegsherren die finanziellen Ansprüche ihrer Gläubiger nicht leichtfertig in den Wind schlugen. Der Erfolg der werbenden Mächte auf den eidgenössischen Gewaltmärkten war abhängig von der Finanzkraft und der Zahlungsmoral der Grossmächte. Sobald die vereinbarten Zahlungen einmal ausblieben, «wurden d’Eidgnossen unlidig».29 Im Falle des päpstlichen Zahlungsrückstands von 1511 nach dem misslungenen Chiasserzug mahnten sie dessen Interessenvertreter Matthäus Schiner täglich «um ussta(e)ndige bzalung, namlich pensionen, so(e)ld und botschaftskosten».30 Die Tatsache jedoch, dass die Vertragsparteien nie quitt waren, führte indessen auch, so ist zu vermuten, zu einer engeren Bindung zwischen den Bündnispartnern, da die Aufkündigung einer Soldallianz wegen ausbleibender Zahlungen die Aussicht auf Begleichung der Schulden drastisch gemindert hätte. Mit anderen Worten: Schulden wirkten auch als Kitt zwischen den Bündnispartnern.31
Die Praxis der Orte, Soldverträge und Bündnisse mit verschiedenen Mächten abzuschliessen, war problematisch, weil sie kaum je koordiniert erfolgte. So hielt Art. 10 des französischen Bündnisses 1499 ausdrücklich fest, dass die Orte «verbieten, dass irgend welche unsere Untertanen, welchen Ranges sie auch sein mögen, während der Dauer dieses Bündnisses gegen den König die Waffen ergreifen oder auch jemandem vertragsmässige Hilfe oder Förderung gewähren, die die vorerwähnte kgl. Mt irgendwie bekriegen wollten.»32 Die Eidgenossen versicherten dem König in Artikel 12, dass sie mit Ludovico Sforza und dessen Erben «keinerlei Verbindung Verständnis noch Einung haben, List und Betrug vollkommen ausgeschlossen».33 Dieses Bekenntnis entsprach jedoch nicht ganz der Wahrheit. Am 1. Oktober 1498 hatten Bern, Luzern, Schwyz und Unterwalden mit dem mailändischen Herzog ein Kapitulat abgeschlossen, welches die Bestimmung enthielt, dessen Feinden «favorem consensum et juvamen», das heisst Förderung, Zustimmung und Unterstützung, zu versagen.34 Dieser Widerspruch macht auf ein entscheidendes Element der eidgenössischen Aussenbeziehungen aufmerksam: Die Aussenpolitik lag in der Kompetenz der einzelnen Orte. Problematisch daran war, dass sich die wirtschafts- und machtpolitischen Interessen der Orte gegen aussen häufig widersprachen.
1.1.2 Strukturen
Bei der Eidgenossenschaft handelte es sich um ein Geflecht von souveränen Orten und Bündnisnetzwerken. Insofern gab es nicht eine Eidgenossenschaft, sondern ein ganzes Bündel von rechtlich uneinheitlichen Eidgenossenschaften. Es fehlte ein Machtzentrum, das die unterschiedlichen Interessen der Orte hätte auffangen und bündeln können, um die Aussenbeziehungen in eine gemeinsame Richtung zu lenken.35
Die Forschung unterscheidet für die eidgenössischen Aussenbeziehungen einen inneren und einen äusseren Bereich. Die innere Aussenpolitik regelte das Verhältnis der Orte untereinander, wie dies etwa im Bundesbrief von 1315 der Fall war. Die äussere Aussenpolitik hingegen umfasste die Beziehungen der Orte zu den fremden Mächten wie dem Haus Habsburg, dem Reich, dem Papst oder Frankreich. Der gesamten Aussenpolitik lag dabei das Gesetz einer variablen Geometrie (Georg Kreis) zugrunde. Das heisst, dass nicht alle Orte hinsichtlich der Beziehungen zu fremden Herrschern gleichgestellt waren.36 Im Gegensatz zur uneingeschränkten Bündnisfreiheit Zürichs, Berns und Zugs machten Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden Bündnisse von der gegenseitigen Zustimmung abhängig. Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell waren ohne Zustimmung der Mehrheit ihrer eidgenössischen Verbündeten überhaupt nicht bündnisfähig.37 Basel verfügte in der inneren Aussenpolitik beispielsweise über ein geringeres Mass an Autonomie, da seine Bundesmitgliedschaft 1501 von der Bedingung abhängig gemacht worden war, äussere Kriege nur mit Zustimmung der Tagsatzungsmehrheit zu beginnen. Zudem zeigt die Verpflichtung Basels zu Neutralität und Vermittlung bei inneren Streitigkeiten, wie komplex dieses Bündnisgeflecht war.38
Die bündischen Strukturen und die komplexen inneren Herrschaftsverhältnisse hatten «dramatische Auswirkungen auf die diplomatische Praxis».39 Die fremden Mächte und ihre Vertreter vor Ort nahmen die eidgenössischen Orte in erster Linie als Patronagemarkt wahr, auf denen die Attraktivität der Angebote, etwa der Umfang der öffentlichen und privaten Pensionen oder die Anstellungsbedingungen für Söldner, die Dauer und Intensität der Bindungen bestimmte.40 Bündnisabsichten, Kriegserfolge oder -misserfolge führten in der Eidgenossenschaft jeweils zu erhöhter diplomatischer Betriebsamkeit. Der Zug der Franzosen nach Genua im April 1507 ist nur eines unter vielen Beispielen, an welchen sich die engen Bezüge zwischen der Politik der Grossmächte und den Umtrieben auf den eidgenössischen Gewaltmärkten veranschaulichen lässt. Die Kampagne Ludwigs XII. in Genua, an der auch eidgenössische Söldner beteiligt waren, veranlasste Maximilian I.umgehend dazu, den Rückhalt Frankreichs in den eidgenössischen Orten zu untergraben. Zu diesem Zweck beauftragte er den Sittener Bischof Matthäus Schiner und den mächtigen Walliser Politiker Jörg auf der Flüe, «weg, mitel und handlung furzenemen», um für die beabsichtigte Wiedereinsetzung der mailändischen Herzöge aus der Familie Sforza die notwendige Unterstützung zu erhalten.41 Die dafür vorgesehenen Pensionen sollten in Konstanz zur Verteilung in Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden hinterlegt werden.42
Wie wichtig die äusseren Aussenbeziehungen für die Orte geworden waren, zeigt sich unter anderem auch an der Tätigkeit der Tagsatzung. Der um 1500 durchschnittlich 20 Mal pro Jahr einberufene eidgenössische Gesandtenkongress – eine Zahl, die nach der Reformation nicht mehr erreicht wurde – behandelte in zahlreichen Traktanden aussenpolitische Geschäfte.43 Die Aussenbeziehungen entwickelten sich seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts zum beherrschenden Politikfeld der Sitzungen. Dabei rückten zwischen 1470 und 1520 die Verhandlungen über Handelsprivilegien, Zölle, Rechtshilfegesuche und weitere Angelegenheiten in den Hintergrund, da die fürstlichen oder kaiserlichen Diplomaten primär das Ziel verfolgten, Soldverträge abzuschliessen.44 «Die Schweizer auf unsere Seite ziehen» lautete folglich die Losung, die der habsburgische Kaiser seinem Enkel Karl, dem künftigen König und Kaiser, hinterliess.45 Die Tagsatzung entwickelte sich zu einem wichtigen Markt- und Tummelplatz der internationalen Gewaltmakler. Dem scharfen Urteil Anshelms zufolge waren die Tagsatzungsboten deshalb nichts weiter als «meßherren» und «koufherren», die in «eignen nammen und gwinn» agierten.46 Angebot und Nachfrage auf den eidgenössischen Gewaltmärkten pendelten sich während der Sitzungsperioden oftmals bereits vor oder erst nach den offiziellen Verhandlungen ein – im Wirtshaus beim gemeinsamen Essen und Trinken, im Badehaus oder in anderen öffentlichen Räumen der ständig wechselnden Tagungsorte.47 Die Tagsatzung war ein wichtiger Umschlagplatz für das Geschäft mit der militärischen Gewalt. Das hatte vor allem praktische Gründe: Aus jedem Ort waren meist ein bis zwei Boten, häufig einflussreiche Persönlichkeiten wie Landammänner oder Bürgermeister, an den Sitzungstagen anwesend. Für die auswärtigen Gesandten war dies daher eine ideale Gelegenheit, in kürzester Zeit und ohne lange Wegstrecken in die Orte zurücklegen zu müssen, neue Kontakte zur politisch-militärischen Elite zu knüpfen oder bereits bestehende Beziehungen zu pflegen.
Um einen Bündnisabschluss zu erreichen, reichten die Aktivitäten der Diplomaten an den eidgenössischen Gesandtenkongressen allein jedoch nicht aus, da die Tagherren weisungsgebunden waren und die getroffenen Entscheide des gesamteidgenössischen Gremiums jeweils ad referendum vor die politischen Entscheidungsgremien der Orte gebracht werden mussten.48 Die bündische Struktur und der geringe Monopolisierungsgrad der eidgenössischen Aussenbeziehungen zwangen die Gesandten zum Aufbau persönlicher Netzwerke in den Orten, wobei gegebenenfalls Ratsparteien, Landsgemeinden, Söldnerklientele oder auch die Bevölkerung in die diplomatischen Bemühungen einbezogen werden mussten.49 Wegen der Entscheidungskompetenz der Landsgemeinden in aussenpolitischen Belangen und dem Verfahren der Ämteranfragen in den Städteorten (Bern, Zürich) wurden auch die Untertanen zu wichtigen Adressaten fürstlicher Diplomatie.50 Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der weiter oben erwähnte venezianische Gesandte Hieronymus Savorgnano 1509 um Geleit ersuchte, das ihm auch erlauben sollte, in die Orte zu reiten.51 Das diplomatische Handlungsfeld in der Eidgenossenschaft war kompliziert, doch gingen die Mächte mit dieser Herausforderung kreativ um, indem sie etwa ihre diplomatischen Aktivitäten einheimischen Akteuren anvertrauten. So beauftragte beispielsweise Maximilian I. im April 1507, um auf das weiter oben erwähnte Beispiel zurückzukommen, mit Matthäus Schiner, Bischof von Sitten, und Jörg auf der Flüe zwei Walliser, damit «hilf und beistande beschehe, uns selbst, auch unser lieben swagrs und fürsten, herzog Ludwigen von Maylande, süne».52 Die Befugnisse der beiden Agenten waren weitreichend. Schiner und auf der Flüe erhielten von Maximilian die Vollmacht, «daz sy an unser stat gemain Aydgenossen, etlichen orten oder sondern personen aus inen, desgleichen andern communen oder sondern personen derselben, die uns zu berürtem furnemen dienen und nutzlich sein mugen, jerlich provision auf leben lang, auch von den guttern, so uns von bestimbs herzogtumbs ungehorsamen und denen, die den kung von Franckreich bisher angehangen, confiscirt und heimfallen werden, bis in die 300 000 gulden wert und 10 000 gulden par zusagen mugen, wie dann das unser brief, daruber ausgangen, die sy uns jetzo widerumben zu unsern handen uberantwurt, klerlichen ausweisen.»53
Die Bedeutung der Eidgenossenschaft für die französische Diplomatie zeigt sich nicht nur an den enormen Summen, die für die Praktiken der politischen Einflussnahme aufgewendet wurden. Auch die Herkunft, der soziale Status und die Bildung der in die Eidgenossenschaft gesandten Diplomaten verweist auf den hohen Stellenwert, welcher die französische Krone der Eidgenossenschaft um 1500 beimass. Die Diplomaten entstammten dem hohen Klerus, dem Hochadel oder waren universitär gebildete Persönlichkeiten des Adels und des Bürgertums.54 1512/13 waren es französische Feldherrn, Fürsten, Gouverneure, Bischöfe oder Parlamentspräsidenten, die zu Verhandlungen in die Eidgenossenschaft reisten. Die Eidgenossen hingegen unterhielten weder permanente Gesandtschaften im Ausland noch gehörte die Entsendung eigener Gesandten zum eingeübten diplomatischen Repertoire.55 Nach der Eroberung der Lombardei 1512 sah sich Papst Julius II. beispielsweise gezwungen, der eidgenössischen Gesandtschaftsdelegation seinen Gardehauptmann, Kaspar von Silenen, nach Florenz entgegen zu schicken, «dass er iedem ein sidin rok da schankte, damit, so si schlecht nach irs lands siten bekleidt ka(e)mid, dass si nit vom sidinen Ro(e)mschen hofgsind, zu(o) ba(e)bstlicher heilikeit ho(e)he verachtung, verspotet wurdid.»56 Um Missverständnissen in der diplomatischen Korrespondenz vorzubeugen, legten die auswärtigen Gesandten für ihre Missionen an die Tagsatzung ihren lateinischen Kredenzschreiben häufig deutsche Übersetzungen bei.57
Ein Blick auf die Bündnispolitik der eidgenössischen Orte mit drei wichtigen Akteuren im Konflikt um Mailand zwischen 1494 und 1521 macht das Problem der geringen Monopolisierung der Aussenbeziehungen sichtbar.

Tabelle 3: Uneinheitliches Bündnisverhalten der eidgenössischen Orte mit dem Heiligen Römischen Reich, Mailand und Frankreich im Zeitraum 1495–152158
Die divergierenden Interessen der Orte im Bezug auf die Italienpolitik hielt auch nach dem Ausbruch der mailändischen Feldzüge an: Wir «hend ghein kes, ziger, anken in Meiland ze ferkofen», bemerkte der Solothurner Schultheiss Niklaus Conrad noch im April 1500 trocken zu der von den Urkantonen geforderten Besetzung von Bellinzona und Lugano.59 Es lässt sich diesbezüglich eine westlich orientierte und eine südlich orientierte Gruppe von Orten ausmachen, deren macht- und handelspolitische Interessen erheblich miteinander kollidierten. Gegen Frankreich agitierte vor allem Bern, weil die Stadt nur gegen den Willen des französischen Königs ihre Interessen in Savoyen durchsetzen konnte. Die französische Partei stand hingegen unter der Führung Luzerns und Uris, deren Interessen in Richtung Süden, auf die ennetbirgischen Täler, fokussierten. Beide Parteien umwarben in der Folge mit Unterstützung mailändischer oder französischer Diplomaten die unentschlossenen Orte. Laut Bernhard Stettler kann deshalb gegen Ende des 15. Jahrhunderts von einer eidgenössischen Politik «nicht mehr die Rede sein».60
Die Folgen dieser Problematik lassen sich an einem Beispiel illustrieren: Während Bern am 1. März 1496 als einziger Ort das sechste Kapitulat mit Mailand abgeschlossen hatte – Wilhelm von Diesbachs Privatpensionen wurden umgehend auf 300 fl. verdreifacht61 –, verpflichteten sich die Schwyzer und Obwaldner in einem Pensionenabkommen, kein Bündnis mit Frankreich abzuschliessen und dem Land keine Krieger zu liefern. Die Aussicht auf 5000 Franken Pensionen war in Schwyz und Obwalden ein starkes Argument, um für Mailand Partei zu ergreifen.62 Mit dem mailändischen Bündnis von 1498 wurde diese bisher unverbindliche Annäherung formell in einem Vertrag festgehalten. Ungeachtet dessen gelang es Karl VIII. 1495/96, mit Zürich, Luzern, Uri, Nidwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn einen Soldvertrag nach dem Muster der Vorlage von 1474 abzuschliessen – allerdings ohne die kaisertreuen Berner, Schwyzer und Obwaldner.63 Am 16. August 1496 beklagte sich Maximilian beim Abt von Pfäffers über das französische Bündnis, das laut dem König ausgerechnet in dem Moment geschlossen wurde, als «vns die erberkeit in den Eidgnossen hat zu(o)fallen wellen».64 Zerknirscht fügte der König an, es sei nun so, dass «beid kung vnser gelt vnder vnd by in [den Eidgenossen, PR] haben vnd vnser jeder sÿ ersu(o)cht iren anzug zetu(o)n».65 Zu allem Übel sei der französische König bereits mit «vil tusend mannen» nach Italien unterwegs mit der Absicht, «wider vns dar in zu(o)ziechen».66 Die gleichzeitige Verbindung der Orte mit rivalisierenden Mächten war politischer Alltag in der alten Eidgenossenschaft. Diese Zersplitterung begrenzte die aussenpolitischen Optionen der Eidgenossenschaft als «politisches Quasisystem», dessen «evolutiver Vorgang noch offen angelegt war», 67 und erschwerte es, die Söldnerströme zu kanalisieren.
Es gab also nicht einen eidgenössischen Gewaltmarkt, sondern so viele Gewaltmärkte wie es Orte gab. 1496 bewilligten Bern und Uri beispielsweise Maximilian I. ein Kontingent von 4000 Mann.68 Der Kampf der Grossmächte fand damit, fasst Stettler die Situation zusammen, «seine Entsprechung in jedem einzelnen Ort mit Auseinandersetzungen, in denen Pensionen bei den Führenden und Soldgelder beim Kriegsvolk mit den Ausschlag für die Parteinahme gaben.»69 Die eidgenössischen Gewaltmärkte waren von ganz unterschiedlicher Qualität. Mit 80 000 Einwohnern zu Beginn der Mailänderkriege war die bernische Bevölkerung beispielsweise zwei- oder gar dreimal so gross wie in Luzern oder Zürich. Bern verfügte deshalb über den weitaus attraktivsten Söldnermarkt in der Eidgenossenschaft. Das vorhandene Reservoir an potenziell mietbaren Kriegern übertraf die Kapazität der anderen Orte deutlich. So stellte der bernische Stadtstaat bei offiziellen Auszügen gewöhnlich einen Sechstel der eidgenössischen Truppen und war notfalls in der Lage, 10 000 Krieger zu mobilisieren. Dagegen war in Solothurn das maximale Kontingent an regulären Truppen mit 1500 Mann erreicht.70
Ausserdem ist zu bedenken, dass für die Mächte auch die Möglichkeit bestand, sich ohne vertragliche Einwilligung der Obrigkeiten am örtlichen Gewaltpool zu bedienen und heimlich Krieger zu rekrutieren. Ein solcher Fall ist mit dem unerlaubten Auszug von Hauptmann Hans Rudolf Hetzel im Zusammenhang mit dem Könizer Aufstand dargestellt worden. Die Söldnerdienste, so lässt sich bilanzieren, gründeten weniger auf der Bündnisarchitektur als auf den politischen und finanziellen Interessen aller am Krieg interessierten Orte, Institutionen, Gruppen und Einzelakteure, von deren Machtposition in den Orten der Einfluss der fremden Diplomatie abhängig war.71 So kam etwa der Soldvertrag von 1474 mit Ludwig XI. lediglich einmal (1480) zur Anwendung, da sich Frankreich mit den Freiwilligen begnügte, die dem König unter stillschweigender Genehmigung durch die eidgenössischen Obrigkeiten, oder auch gegen deren Willen, zuströmten.72 Den freien Reislauf versuchte man zu kontrollieren, indem man etwa 1484 im Vertrag mit Karl. VIII. festlegte, «dass der allerchristlichste König der Franzosen während diesem Bündnis und freundschaftlichen Verständnis niemand von den Leuten oder Mannen der vorgenannten Herren Eidgenossen zum Dienst in Kriegen und Schlachten seiner kgl. Majestät annehmen noch verleiten noch durch andere verleiten lassen soll gegen den Willen derselben Herren Eidgenossen, ohne List und Betrug wie oben.»73 Mit solchen Klauseln war dem Problem indessen nicht beizukommen. Dies zeigt ein Schreiben Karls VIII. vom August 1494: «Allerlibsten»!, wandte sich der König an seine Bündnispartner, «dass wir üwer brieff empfangen, in denen ir ettlicher mäß erklagent, das wir wider die pundt und vereinung, zwüschen lobl. gedächtnuß unserm vatter und nach sinem abgang zwüschn uns und üch ingegangen ettwas kriegbarer mannen zu erfüllung unsers zugs durch ettlich unser houptlüt, als ir meldent, ân üwern gunst, uß üwern landen gefürt haben söllen.»74 Karl wurde also vorgeworfen, er habe für seinen Zug nach Neapel illegal eidgenössiche Reisläufer rekrutiert. Der König verneinte die Indienstnahme keineswegs, er verweist aber darauf, dass ihm die eidgenössischen Söldner ihre Dienste aus eigenen Stücken angeboten hätten: «Daruff hat sich verfügt, das in kurzen zitt uß vil landen kriegbar mannen […] zu uns kommen sind, die wir umb notturft willen des kriegs und irem guten willen gegen uns angenommen, und die, so wir in söllichem gescheft zu houptlüten gemacht, haben es früntlichen angenommen, under denen ettlich der üwern, uns dienstlich ze sind, sich villicht erbotten haben.»75 Von einem Bündnisverstoss könne aus Sicht des Königs deshalb keine Rede sein: «Wir meinen ouch nit, das wir wider die pundt gret haben, ob wir die gutwilligen und die, so sich ân einich unserm erfordern uns in so großer krieglicher uffruf zu dienen erbieten, angenommen haben». Zwischen 1499 und 1528 lassen sich zehn verbotene freie Auszüge ausmachen.76 Die Texte der Soldallianzen kaschieren die realen Machtverhältnisse und lenken mithin davon ab, wie wichtig die persönlichen Beziehungen des Königs mit lokalen Politikern und Militärunternehmern für das Soldgeschäft war.
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