Читать книгу: «Einführung in die Tierethik»
| UTB 4917 | |
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
W. Bertelsmann Verlag · Bielefeld
Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Wilhelm Fink · Paderborn
A. Francke Verlag · Tübingen
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Ernst Reinhardt Verlag · München
Ferdinand Schöningh · Paderborn
Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart
UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK/Lucius · München
Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen
Waxmann · Münster · New York
Philipp Bode
Einführung
in die Tierethik
BÖHLAU VERLAG WIEN KÖLN WEIMAR · 2018
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de.
Umschlagabbildung:
Stock-Fotografie-ID: 187935436/damedeeso
© 2018 by Böhlau Verlag GmbH & Cie, Wien Köln Weimar
Kölblgasse 8–10, A-1030 Wien, www.boehlau-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig.
Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
Korrektorat: Rebacca Wache, Castrop-Rauxel
Satz: büro mn, Bielefeld
EPUB-Erstellung: Lumina Datamatics, Griesheim
UTB-Band-Nr. 4917 | ISBN 978-3-8252-4917-5 | eISBN 978-3-8463-4917-5
Für Matthias und Inga,
die mich fortwährend lehren,
was Freundschaft ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.Einleitung
2.Grundpositionen der Tierethik
2.1Positionen theoretischer Tierethiken
2.1.1Anthropologische Differenz
2.1.2Reichweite moralischer Relevanz
2.1.3Moralisch relevante Eigenschaften
2.1.4Aufnahme in die moralische Gemeinschaft
2.1.5Gewichtung moralisch relevanter Belange
2.2Positionen praktischer Tierethiken
2.2.1Die traditionelle Tierschutzethik
2.2.2Abolitionismus
2.2.3Reformismus
2.2.4Tierbefreiung
3.Ethische Grundbegriffe
3.1Deontologische und utilitaristische Ethik
3.2Positive und negative Pflichten
4.Egalitaristische Positionen
4.1Tierrechte
4.1.1Moralische Rechte
4.1.2Formen des Egalitarismus
4.2Schwacher Egalitarismus
4.2.1Der präferenzutilitaristische Ansatz: PETER SINGER
4.2.2Der autonomiebasierte Ansatz: ALISON HILLS
4.3Erweiterter Egalitarismus
4.3.1Der fähigkeitsbasierte Ansatz: MARTHA NUSSBAUM
4.3.2Der mitleidsethische Ansatz: URSULA WOLF
4.4Starker Egalitarismus
4.4.1Der deontologische Ansatz: TOM REGAN
4.4.2Der kontraktualistische Ansatz: MARK ROWLANDS
4.5Absoluter Egalitarismus
4.5.1Politische Rechte
4.5.2Der zoopolitische Ansatz: SUE DONALDSON/WILL KYMLICKA
4.6Kritik an Tierrechten
4.6.1Strukturelle Kritik
4.6.2Begriffliche Kritik
5.Hierarchische Positionen
5.1Interessenshierarchismus
5.1.1Der interessenfundierte Ansatz: NORBERT HOERSTER
5.1.2Der tugendethische Ansatz: LAWRENCE C. BECKER
5.2Gemeinschaftshierarchismus
5.2.1Der affektiv-kommunitaristische Ansatz: MARY MIDGLEY
5.2.2Der kausal-kommunitaristische Ansatz: CLARE PALMER
5.3Artenhierarchismus
5.3.1Der gerechtigkeitstheoretische Ansatz: MICHAEL WREEN
5.3.2Der kategoriale Ansatz: CARL COHEN
6.Moralischer Anthropozentrismus
6.1Der kontraktualistische Ansatz: PETER CARRUTHERS
6.2Der Nicht-moralische Interessen-Ansatz: TIMOTHY HSIAO
7.Schluss
8.Glossar
Literatur
Danksagung
Abkürzungsverzeichnis
| AA IV | Immanuel Kant. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. |
| AHR | Do Animals Have Rights? (Alison Hills) |
| AL | Animal Liberation (Peter Singer) |
| AR | The Case for Animal Rights (Tom Regan) |
| ARTP | Animal Rights. Moral Theory und Practice (Mark Rowlands) |
| CC | Why Animals Do Not Have Rights (Carl Cohen) |
| CP | Animal Ethics in Context (Clare Palmer) |
| EI | Ethik und Interesse (Norbert Hoerster) |
| EMTB | Ethik der Mensch-Tier-Beziehung (Ursula Wolf) |
| GG | Grenzen der Gerechtigkeit (Martha Nussbaum) |
| LB | Der Vorrang menschlicher Interessen (Lawrence Becker) |
| MB | Wie lässt sich Moral begründen? (Norbert Hoerster) |
| MM1 | Beast and Man (Mary Midgley) |
| MM2 | Animals and Why They Matter (Mary Midgley) |
| MM3 | Personen und Nicht-Personen (Mary Midgley) |
| MW1 | In Defense of Speciesism (Michael Wreen) |
| MW2 | My Kind of Person (Michael Wreen) |
| PC | Warum Tiere moralisch nicht zählen (Peter Carruthers) |
| PE | Praktische Ethik, 3. Auflage (Peter Singer) |
| SRT | In Sachen Rechte der Tiere (Tom Regan) |
| TG | Theorie der Gerechtigkeit (John Rawls) |
| TH | In Defense of Eating Meat (Timothy Hsiao) |
| UT | Ungerechtigkeit und Tiere (Cora Diamond) |
| TW | Haben Tiere eine Würde? (Norbert Hoerster) |
| UW | Haben wir moralische Verpflichtungen gegenüber Tieren? (Ursula Wolf) |
| ZO | Zoopolis. Eine politische Theorie der Tierrechte (Sue Donaldson/Will Kymlicka) |
1.Einleitung
Was möchte dieses Buch erreichen? Es möchte eine systematische Einführung in die Tierethik geben. Das Gewicht liegt auf dem Wort Einführung. Das Buch ist gedacht für alle, die mit tierethischen Argumentationen bisher nicht oder nur sehr oberflächlich in Berührung gekommen sind und eine Orientierung wünschen, worum es hier eigentlich geht. Diesen Anspruch zu erfüllen, ist deswegen nicht ganz einfach, weil die moderne Tierethik eine Vielzahl wichtiger und zum Teil sehr ausdifferenzierter Argumente hervorgebracht hat, die sich unmöglich noch im Rahmen einer solchen Einführung bändigen und bündeln lassen.
Die Tierethik teilt sich traditionell in zwei thematische Kernbereiche: (1) in theoretische Fragen nach moralischem Status, moralischen Rechten, Würde und Geist von Tieren, also Fragen danach, ob und, wenn ja, in wie weit wir es überhaupt mit moralisch relevanten Wesen zu tun haben, und (2) in anwendungsorientierte Fragen, was traditionell Tiere zu Nahrungszwecken sowie Tiere zu Wissenschaft- und Ausbildungszwecken betrifft, also Fragen danach, was wir mit Tieren tun und wie wir sie zu unseren Zwecken gebrauchen dürfen. Ein begrüßenswerter Trend ist dahingehend zu vernehmen, dass immer häufiger auch Tiere zu Unterhaltungszwecken ethisches wie öffentliches Thema werden, man denke an Zoos, Zirkusse, Wettkämpfe und, was selten beachtet wird, auch an Haustiere.
Es ist vermutlich offenkundig, dass der zweite Bereich, die anwendungsorientierten Fragen, den ersten zur Voraussetzung hat. Eine solche Einführung muss also über weite Strecken theoretisch sein, da sie eine Einführung in die Tierethik ist, die Ethik eine philosophische Disziplin ist und philosophische Disziplinen der Sache nach zunächst theoretisch sind. Argumente müssen entwickelt und begründet werden. Und hinter manchen Begründungen stehen ganze philosophische Traditionen. Das ist ein theoretischer Vorgang, der manchmal fraglos anstrengend ist. Doch ist dies ein Vorzug: Es zeigt wie ernst viele Tierethiker*innen ihre Sache nehmen und wie viel Mühe sie sich mit der Begründung ihrer Argumente geben. Das gilt es zu würdigen.
Die vorliegende Einführung versteht sich als systematisch oder, um diesen etwas unattraktiven Begriff nochmal zu gebrauchen: theoretisch. Sie möchte einen Überblick über die Moraltheorien geben, die sich in den vergangenen 50 Jahren der Tierethik angenommen haben. Diese Moraltheorien stehen vor allen anwendungsorientierten Fragen. Wenn wir zu den dringlichen Problemen unseres Umgangs mit Tieren fundiert Stellung beziehen wollen, und das sollten wir fraglos tun, dann müssen wir unsere Position begründen können. Begründen können wir sie aber nur, wenn uns eine Basis für diese Begründung zur Verfügung steht, eine theoretische und begriffliche Basis, damit unsere Argumente widerspruchsfrei und stabil werden. Hierfür eine Anleitung an die Hand zu geben, ist das Anliegen dieser Einführung.
Die Tierethik hat sich in den letzten Jahren im akademischen Betrieb etablieren können (vgl. Ferrati/Petrus 2015; Böhnert/Köchy/Wunsch 2016–2017; Grimm/Wild 2016). Gegenwärtig drängen nahezu im Wochentakt neue Arbeiten zu den verschiedensten tierethischen Fragestellungen auf den Markt. Hier einen Überblick zu behalten, ist kaum noch möglich.1 Daher verstehe ich dieses Buch als Vorschlag für ein grundsätzliches Raster tierethischer Positionen. Dieses Raster ist notwendig vorläufig, wiewohl ich glaube, dass es die Basis tierethischer Debatten gut darzustellen vermag. Zweifellos werden neue, originäre Positionen entwickelt werden, die eine Reformulierung dieses Rasters früher oder später erforderlich machen, doch für den Moment mag es als Orientierung dienen.
Das (zu begrüßende) Überangebot an tierethischen Beiträgen zwingt mich zu einer Begrenzung der hier vorzustellenden Argumentationen. Wiewohl meine Auswahl natürlich subjektiv bleibt, scheinen mir die vorgestellten Autor*innen eine sinnvolle Mixtur aus ‚klassischen‘ tierethischen Texten und solchen neueren Datums zu sein. Kenner der Materie werden trotzdem manche Autorin oder manchen Autor vermissen. Das lässt sich nicht vermeiden. Insofern bleibt die folgende Übersicht meine Auswahl, obgleich mir die Häufigkeit der Zitationen und manches Mal auch die Originalität der Argumente die Auswahl zu rechtfertigen scheint.
Ebenso fallen die Darstellungen unterschiedlich umfangreich aus. Manche Argumentationsstrategien benötigen eine ausführlichere Darstellung als andere, manche sind komplexer als andere, manche lassen sich auch nur einfach besser zusammenfassen. Hier spiegelt sich also keine eigene Bewertung dieser Positionen wieder.
Ich möchte in einem ersten Schritt aufzeigen, wie wir die Tierethik grundsätzlich strukturieren können. Anschließend gebe ich einen groben Überblick über die philosophischen Begriffe, die uns durch das Buch hindurch begleiten werden. Alsdann erfolgt der eigentliche Akt, die Darstellung der sich im Raster befindlichen Argumentationsstrategien. Ich habe mir dabei gestattet, jede dieser Strategien, die zugleich auch als allgemeine ethische Einführung in die jeweilige Moraltheorie gelesen werden können, an einen bestimmten Namen zu knüpfen. Damit ist nicht ausgesagt, dass nur diese Autorinnen oder diese Autoren eine solche Position vertreten. Ich versuche auf möglichst viele weitere zu verweisen, derer sich Leser*innen dann im Selbststudium annehmen können.
Was ich in diesem Buch nicht behandeln werde, sind historische und kulturelle Exkurse sowie theologische Positionen. Ebenfalls unerwähnt lasse ich naturalistische Argumente in der Tierethik, also Argumente, die unseren Tiergebrauch mit Verweis auf menschliche Kulturleistungen, ‚die Evolution‘, ‚Arterhaltung‘, ‚Nahrungsketten‘ oder das Verhalten von Tieren untereinander zu rechtfertigen versuchen. Diese Argumente laufen allesamt ins Leere und finden daher keine Berücksichtigung (vgl. Bode 2017).
_______________
1Einen sehr hilfreichen Versuch stellen allerdings die Buchbesprechungen der Zeitschrift TIERethik dar: www.tierethik.net (Zugriff: 17. 07. 2017). Ebenfalls empfehlenswert ist folgende Übersicht über tierethische Publikationen: http://www.tier-im-fokus.ch/info-material/literatur_und_links/tierrechte#zwischentitel_a06 (Zugriff: 17. 07. 2017).
2.Grundpositionen der Tierethik
2.1Positionen theoretischer Tierethiken
Mit den theoretischen Elementen der Tierethik sind jene gemeint, die für unseren tatsächlichen Umgang mit Tieren den systematischen theoretischen Unterbau ausformulieren. Sie befassen sich in der Hauptsache mit vier Fragen: Welche Dinge auf dieser Welt sind überhaupt moralisch von Belang? (→ Kap. 2.1.2, S. 20) Welche Eigenschaften muss ein Lebewesen aufweisen, um moralische Berücksichtigung zu verdienen? (→ Kap. 2.1.3, S. 22) In welcher Form kann die Aufnahme in die moralische Gemeinschaft vorgenommen werden? (→ Kap. 2.1.4, S. 23) Und schließlich: Wie lassen sich menschliche und tierliche Belange moralisch gewichten? (→ Kap. 2.1.5, S. 25)
Dies sind die Fragen, die diese Einführung prägen, an ihnen orientiere ich mich in der Folge. Die in Kap. 2.2, S. 27 vorgestellten Positionen praktischer Tierethiken befassen sich mit den konkreten gesetzlichen Handlungsanleitungen oder Handlungsforderungen, die aus einer Theorie folgen. Sie dienen in dieser Einführung aber zuvorderst der Vollständigkeit und werden nur vereinzelt wieder aufgegriffen. Praktische Aspekte werden insbesondere dann bedeutsam, wenn sich die Tierethik im Detail den Anwendungsfragen zuwendet (Massentierhaltung, Tierversuche, Tiere zu Forschungs- oder Unterhaltungszwecken etc.). Nicht jede Tierethik bietet allerdings ausgearbeitete Konsequenzen der eigenen Theorie an. Folglich kann und will diese Einführung in die Details der Praxis aber nur bei Bedarf eintauchen. Ihr Ziel ist vielmehr die systematische Entfaltung tierethischer Positionen und diese organisiert sich entlang der im Folgenden skizzierten vier Fragestellungen. Dort, wo sich theoretische Tierethiken indes deutlich zu praktischen Konsequenzen positionieren, lassen sie sich in aller Regel einer der vier praktischen Tierethiken zuordnen.
2.1.1Anthropologische Differenz
Aus tierethischer Sicht gab es einmal eine Zeit, in der die Mensch-Tier-Beziehung relativ einfach organisiert war. Dort herrschte, zumindest in westlichen Traditionen, lange die Überzeugung vor, es gäbe eine klare Grenze zwischen den Menschen (also uns) und den Tieren (den anderen). Begründet wurde diese Grenze mit dem Verweis auf bestimmte Eigenschaften bzw. Fähigkeiten, die der Mensch dem Tier voraushabe, und die eine asymmetrische moralische Hierarchie rechtfertigten, sprich: die den Menschen wertvoller machten als das Tier und damit die Nutzung von Tieren zu menschlichen Zwecken moralisch zulasse.
Die traditionellen Kandidaten für derart ausschlaggebende Eigenschaften bzw. Fähigkeiten waren für gewöhnlich Werkzeuggebrauch, Sprachvermögen, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zu moralischem Handeln und immer wieder die Rationalität. Insbesondere die Rationalität hatte (und hat womöglich immer noch) die größte Anhängerschaft.
Man spricht in diesem Zusammenhang von der sog. anthropologischen Differenz. Dieser Begriff bringt eben jene Annahme zum Ausdruck, dass es zum Wesen des Menschen gehöre, aufgrund des Besitzes spezieller Fähigkeiten oder Eigenschaften in einer grundsätzlichen Weise wertvoller zu sein als ein Tier. Die moralische Grenze zwischen Mensch und Tier ist in dieser Annahme absolut und Tiere seien, wenn überhaupt, nur indirekt zu schützen, etwa damit ihr Nutzen für den Menschen nicht Schaden nehme. Viele große Namen westlicher Philosophie haben in der einen oder anderen Weise eine solche anthropologische Differenz angenommen, etwa RENÉ DESCARTES (1596–1650), DAVID HUME (1711–1776) oder Immanuel Kant (1724–1804).
Der Kerngedanke der anthropologischen Differenz besagt also, dass es eine moralisch relevante Eigenschaft (oder Eigenschaftsgruppe) gibt, die allen, und zwar ausschließlich Menschen zukommt. Die US-amerikanische Philosophin Lori Gruen, eine der wichtigsten tierethischen Stimmen im englischsprachigen Raum, hat daraus zwei Implikationen destilliert. (1) Zum einen impliziert diese Annahme, dass auch tatsächlich kein nichtmenschliches Tier (also kein Lebewesen, das nicht zur Spezies Homo sapiens gehört) diese Eigenschaften ebenfalls aufweist. (2) Zum anderen impliziert diese Annahme, dass keinem Mitglied der Spezies Homo sapiens selbst diese Eigenschaften fehlt (vgl. Gruen 2011).
Es ist unschwer zu erkennen, wie attraktiv eine solche Position ist, will man die Mensch-Tier-Beziehung möglichst überschaubar gestalten. Im ‚besten‘ Fall wird damit jede tiefere Tierethik überflüssig. Doch spätestens seit Mitte des 20. Jahrhunderts war es um diese Überschaubarkeit geschehen. Seitdem ist es kompliziert geworden, sehr kompliziert (vgl. Petrus 2013).
Plötzlich wurde eine moralisch relevante Vergleichbarkeit der eigentlich doch dem Menschen vorbehaltenen Eigenschaften mit denen der Tiere propagiert. Und damit standen auch die von Gruen skizzierten zwei Implikationen der Annahme einer anthropologischen Differenz in der Kritik, denn es wurde immer offensichtlicher, dass auch etliche Tiere über jene Eigenschaften bzw. Fähigkeiten verfügen, die man lange nur dem Menschen eigen wähnte. Die Verhaltensforschung konnte Verhaltensformen bei etlichen Tieren nachweisen, die denen der Menschen erstaunlich nahe kamen (manche sogar übertrafen), sei es der Werkzeugbau, die Kommunikation, das soziale Netz oder die Fähigkeit zu strategischen Verhaltensweisen.
Und auch die zweite Implikation wurde durch die Zulassung eines Vergleichens (und damit eines moralischen Abwägens) zwischen menschlichen und tierlichen Eigenschaften bzw. Fähigkeiten im Fundament erschüttert, denn gibt es nicht auch Menschen, denen die entsprechenden exklusiven Eigenschaften (etwa Selbstbewusstsein oder Vernunft) fehlen? Denken wir nur an Embryonen, Komapatienten, stark geistig behinderte oder schwer demente Menschen (die Ethik spricht mit Blick auf diese Gruppe von Menschen von den sogenannten nicht-paradigmatischen Fällen oder auch Grenzfällen). Müssten wir diese Menschen dann nicht ebenso moralisch ein-, also herabstufen, wie wir es mit den Tieren tun?
Es stand nun also eine sehr gewichtige ethische Frage in neuem Facettenreichtum im Raum: Gibt es nicht vielleicht doch gute Gründe für die moralische Berücksichtigung von Tieren, und wenn ja, welche sind das und auf welche Tiere treffen sie zu?
2.1.2Reichweite moralischer Relevanz
An dieser Stelle ist es sinnvoll, das Bild etwas weiter aufzuziehen und das bisher Gesagte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Ich möchte die Leser*innen an dieser Stelle mit ein paar Begriffen vertraut machen, die ich in der Folge immer wieder gebrauchen werde und deren Klärung daher früh vorgenommen werden muss.
Der Tierethik, wie auch der Bio-, Umwelt- oder Naturethik (wie auch immer sie im ethischen Theoriespektrum untereinander eingeordnet werden) liegt die Frage zugrunde, ob und in welchem Umfang wir Dingen ‚der Natur‘ einen Wert zusprechen. Ich habe ‚die Natur‘ in einfache Anführungszeichen gesetzt, weil eigentlich nicht wirklich klar ist, was wir damit meinen. Zumeist wird der Begriff der Natur eher intuitiv gebraucht und sich darauf verlassen, dass jeder in etwa weiß, was gemeint ist.
Gemeinhin werden die Positionen in der Natur- oder Umwelt- und Tierethik nach ihrer Reichweite unterschieden, also nach der Frage, wie viel oder welche Objektgruppen der Natur wir moralisch berücksichtigen müssen.
Die radikalste Form wäre hier der Anthropozentrismus (gr. άνθρωπος, ánthropos, Mensch), der allein Menschen um ihrer selbst willen als moralisch wertvoll erachtet und die Gemeinschaft moralisch schützenswerter Wesen auf den Menschen beschränkt. Der deutsche Philosoph KLAUS PETER RIPPE hat den Vorschlag eingebracht, besser von Ratiozentrismus zu sprechen, was etwas präziser die alleinige moralische Relevanz vernünftiger Lebewesen zum Ausdruck bringen soll (vgl. Rippe 2008).
Eine etwas weiter gefasste und vermutlich die am häufigsten anzutreffende Form der Tierethik ist der Pathozentrismus (gr. πάθος, páthos, das Leid). Gelegentlich wird diese Position auch Sententismus (lat. sentire, empfinden, fühlen) genannt. Ihr zufolge besitzen nicht nur Menschen, sondern alle empfindungsfähigen Lebewesen, also Wesen, die leiden können – worunter auch viele Tiere fallen –, einen moralischen Wert, den es zu berücksichtigen gilt. Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft moralisch zu berücksichtigender Entitäten hängt also von der Fähigkeit ab, leiden zu können.
Der Biozentrismus von (gr. βίος, bíos, Leben) geht noch einen Schritt weiter und spricht nicht nur empfindungsfähigen Lebewesen, sondern allem Lebendigen einen moralischen Eigenwert zu, was insbesondere die gesamte Pflanzenwelt miteinschließt. Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft moralisch zu berücksichtigender Entitäten hängt in diesem Fall also von dem Umstand ab, lebendig zu sein.
Dem Anthropozentrismus bzw. Ratiozentrismus am anderen Ende des Spektrums gegenüber steht schließlich der Physiozentrismus. Dieser kann als individueller Physiozentrismus tatsächlich jedem einzelnen Gegenstand einen moralischen Eigenwert zusprechen, also belebter wie unbelebter Materie, womit alles Existierende ein Recht auf Fortbestand hätte. Oder er kann als Holismus (gr. ὅλος, holos, ganz) die umfassendste Position einnehmen und die Natur als Ganzes für moralisch wertvoll erachten.
Soweit so gut. Es muss an dieser Stelle nun allerdings eine wichtige Unterscheidung getroffen werden. Bisher habe ich die vier möglichen Objektgruppen benannt, denen wir moralische Berücksichtigung zukommen lassen können. Diese Objektgruppen zeichnen sich, erinnern wir uns an das im vorherigen Teilkapitel Gesagte, durch bestimmte Eigenschaften aus, als da wären: ein menschliches Lebewesen zu sein (Anthropozentrismus), ein leidensfähiges Lebewesen zu sein (Pathozentrismus), überhaupt ein Lebewesen zu sein (Biozentrismus) und allgemein existent zu sein (Physiozentrismus).
Solche natürlichen Eigenschaften sagen allerdings noch nichts über irgendeine moralische Relevanz aus. Oder genauer gesagt: Die alleinige Benennung der moralisch relevanten Objektgruppen sagt noch nichts darüber aus, warum wir diese Objektgruppen moralisch berücksichtigen sollten. Wenn ein Anthropozentrist also sagt, dass nur menschliche Lebewesen moralisch zu berücksichtigende Objekte darstellen, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum dies so sei. Gleiches gilt auch für den Pathozentristen, den Biozentristen und den Physiozentristen.
Ethiker müssen an dieser Stelle Argumente vorlegen, die ihre moralisch schützenswerte Objektgruppe begründen. Was zeichnet den Menschen für den Anthropozentristen als moralisch relevant vor allen anderen Lebewesen aus? Was zeichnet leidensfähige Wesen für den Pathozentristen als moralisch relevant vor allen anderen Lebewesen aus, usw.?
2.1.3Moralisch relevante Eigenschaften
Jede Tierethik muss zunächst die eine Grundfrage klären, die verschieden gestellt werden kann: Gibt es überhaupt Gründe, Tiere in die Gesellschaft moralisch relevanter Wesen aufzunehmen? Haben wir Tieren gegenüber überhaupt moralische Verpflichtungen? Müssen wir ihre Belange, sofern sie denn welche haben, überhaupt moralisch berücksichtigen? Diese Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Wird sie mit Nein beantwortet, dann werden tierliche Belange als moralisch irrelevant eingestuft. In diesem Fall hätten wir lediglich indirekte Pflichten gegenüber Tieren, was bedeutet, dass wir Tiere als Sachen ansehen, die irgendjemandem gehören. Indirekt sind die Pflichten deswegen, weil etwa Tierquälerei dann kein moralisches Vergehen an den Tieren selbst wäre, sondern entweder am Besitzer des Tieres oder an uns selbst, weil unsere Grausamkeit gegen das Tier etwas über unseren eigenen Charakter verriete.
Beantworten wir die Frage indes mit Ja, erkennen wir tierliche Belange zunächst einmal grundsätzlich als moralisch relevant an. Doch welchen Grund könnten wir haben, diese Frage mit Ja zu beantworten? Wie kommen wir darauf, dass Tiere moralisch zu berücksichtigende Wesen sind?
Tierethiken beantworten diese Frage in der Hauptsache mit dem Verweis auf bestimmte moralisch relevante Eigenschaften, welche Tiere in einer dem Menschen hinreichend ähnlichen Ausprägung besitzen. Die Frage ist dann nur, welche Eigenschaften hier die ausschlaggebenden sind.
Die wohl auf häufigsten genannte Eigenschaft ist dabei die Empfindungs- bzw. Leidensfähigkeit. Fühlende Wesen, so die Annahme, verdienen grundsätzlich moralische Rücksichtnahme. Dabei darf allerdings nicht der Fehler begangen werden, die Fähigkeit, etwas empfinden zu können nur auf Schmerzempfinden zu reduzieren. Lebewesen können in vielfältiger Weise empfinden und leiden, auch ohne körperlichen Schmerz (vgl. Rollin 2008, 45). In diesem umfassenden Sinn gelte es folglich, alle Lebewesen, denen es besser oder schlechter gehen kann, moralische Rücksicht zukommen zu lassen.
Viele dieser Tierethiken begründen dies mit dem Hinweis darauf, dass empfindungsfähige Lebewesen ein Interesse am eigenen Überleben haben. Dieses Interesse muss keinesfalls ein bewusstes sein, aber, so die Überlegung, wir haben Grund zu der Annahme, dass empfindungsfähige Lebewesen sich selbst, wenn auch nur rudimentär, als existent ansehen.
Der Bereich moralisch relevanter Eigenschaften kann allerdings auch enger gefasst werden, indem zur reinen Empfindungsfähigkeit weitere hinzutreten. Konkret geht es um die Fähigkeiten des Selbstbewusstseins (Bewusstsein des eigenen Wohls) und Zeitbewusstseins (Erinnerungen und Wünsche). Die Idee dahinter ist, dass nur solche Lebewesen, die diese beiden Fähigkeiten zumindest in rudimentärer Form aufweisen, ein Interesse am eigenen Wohlbefinden ausprägen können. Lebewesen, die diese beiden Fähigkeiten nicht aufweisen, sind zwar immer noch empfindungsfähig, können aber kein Interesse am eigenen wohlbefindlichen Überleben haben, weil sie sich selbst nicht als existent erfahren. Dieser Bereich von Wesen wird in aller Regel mit dem Begriff der Person markiert. Eine derartige Tierethik würde allein Personen einen moralischen Status zuerkennen, eben weil sie über bestimmte (moralisch relevante) Eigenschaften verfügen, die andere Lebewesen nicht aufweisen. Ob es sich bei Personen ausschließlich um Menschen handelt, ist dabei noch völlig offen.
Tierethiken, die Tieren aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Fähigkeiten einen moralischen Status zuerkennen, erkennen damit zeitgleich an, dass es notwendigerweise zu Konflikten zwischen tierlichen und menschlichen Belangen oder Interessen kommen kann, und müssen somit stabile Argumente für eine Lösung dieser Konflikte entwickeln. Moralkonzeptionen, die solche Konflikte nicht zulassen, werden entweder immer zugunsten der Menschen also anthropozentristisch argumentieren (was eigentlich immer der Fall ist) oder sie argumentieren immer zugunsten der Tiere (was eigentlich nie der Fall ist). Die große Mehrheit tierethischer Moralkonzeptionen aber lässt solche Konflikte zu und ist um entsprechende, unterschiedlich verbindliche Lösungen bemüht.
2.1.4Aufnahme in die moralische Gemeinschaft
Wenn Moraltheorien Konflikte zwischen menschlichen und tierlichen Belangen zulassen, dann deshalb, weil sie die prinzipielle Aufnahme bestimmter Tiere in die moralische Gemeinschaft befürworten. Im Wesentlichen nutzen diese Moraltheorien eine von zwei Begründungs-strategien, um diese Aufnahme zu begründen.
(1) Die eine Begründungsstrategie haben wir bereits kennengelernt. Sie versucht die zu Beginn erwähnte anthropologische Differenz durch das Zugeständnis zu überwinden, dass viele Tiere mit Blick auf die zur Debatte stehenden Fähigkeiten bzw. Eigenschaften (Empfindungsfähigkeit, Rationalität, Personalität usw.) dem Menschen hinreichend ähnlich genug sind, um in die Gruppe moralisch zu berücksichtigender Wesen mit aufgenommen zu werden. Statt trennender Merkmale werden nun Gemeinsamkeiten herausgestellt, und zwar in der Absicht, die Speziesgrenze als moralische Trennlinie zwischen Mensch und Tier zu überwinden. Die moralische Gemeinschaft soll folglich, so die Forderung, erweitert werden. Man spricht daher vom Extensionsmodell (vgl. McReynolds 2004).
Es ist also nicht mehr eine Gruppenzugehörigkeit ausschlaggebend für moralische Berücksichtigung (zum Beispiel die biologische Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens), sondern die jeweiligen individuellen Eigenschaften bzw. Fähigkeiten. Und das bedeutet umgekehrt: Sobald zwei Wesen ungleiche moralische Berücksichtigung erfahren, muss dies auch mit Bezug auf die individuellen Eigenschaften dieser Wesen gerechtfertigt werden (vgl. Rachels 1990, 173). Das Extensionsmodell sagt allerdings noch nichts über die Bedeutung und die Konsequenzen einer solchen Erweiterung aus. Wie wir sehen werden, kann die Erweiterung der moralischen Gemeinschaft durchaus unterschiedlich aussehen, will sagen: unterschiedlich radikal sein. Das ist allein schon deswegen der Fall, weil das Extensionsmodell in jedem Fall eine moralische Begrenzung menschlichen Handelns impliziert.
Die Begründungsstrategie, wonach Wesen nicht mehr aufgrund bestimmter Gruppenzugehörigkeit, sondern aufgrund ihrer individuellen, für eine moralische Berücksichtigung relevanten Eigenschaften zusammengefasst werden, heißt moralischer Individualismus. Wie wir noch sehen werden, ist der moralische Individualismus die mit Abstand am häufigsten anzutreffende tierethische Moraltheorie. Das ist auch nicht überraschend, gestattet sie doch „einen leicht nachzuvollziehenden und übersichtlichen Zugang zu der Frage […], wie Tiere begründet in die moralische Gemeinschaft aufgenommen werden können“ (Grimm/Wild 2016, 52–53).
Tierethiker haben mit Blick auf den moralischen Individualismus also einiges zu tun: Sie müssen nicht nur klären, welche Eigenschaften warum moralisch relevant sein sollen – das sind ethische Fragen. Sie müssen auch angeben können, auf welche Tiere das eigentlich zutrifft – und das sind in erster Linie empirische Fragen. Hier ist also nicht nur philosophisches, sondern auch biologisches, psychologisches und wohl auch kognitionswissenschaftliches Wissen gefragt.
(2) Es hat sich allerdings früh Skepsis bemerkbar gemacht hinsichtlich der Abhängigkeit einer moralischen Berücksichtigung allein von Eigenschaften bzw. Fähigkeiten. Insbesondere aus dieser Skepsis speist sich die zweite Begründungsstrategie für eine moralische Berücksichtigung von Tieren. Diese Strategie legt ihr Gewicht nun nicht auf faktische Eigenschaften (wie etwa den Umstand, ein empfindungsfähiges Lebewesen zu sein), sondern auf die tatsächlichen, in der Praxis gelebten Beziehungen zwischen Menschen und Tieren. In diesen realen Beziehungen würden ebenfalls normative Regeln zum Vorschein kommen, die sich nicht auf Eigenschaften eines Individuums reduzieren ließen.
Eine solche Position, die ihren Fokus auf die praktischen Beziehungen zwischen Mensch und Tier legt, nennt man Relationismus. Ein solcher Relationismus kann unterschiedlich stark ausfallen. Manche Relationisten konzentrieren sich allein auf die normativ geregelte Praxis, andere kombinieren ihren Relativismus mit dem moralischen Individualismus. Auch diese Positionen werden wir kennenlernen.
2.1.5Gewichtung moralisch relevanter Belange
Erinnern wir uns: Zunächst hatten wir die typischen Eigenschaften kennengelernt, mit denen die Erweiterung der moralischen Gemeinschaft (das Extensionsmodell) gängigerweise operiert. Im Anschluss haben wir gesehen, dass es neben dem moralischen Individualismus, auf dem das Extensionsmodell beruht, noch eine zweite Argumentationsstrategie für die Aufnahme von Tieren in die moralische Gemeinschaft gibt, den Relationismus.
Wenn wir es also mit einer Argumentationsstrategie zu tun haben, die Tiere in die moralische Gemeinschaft mit aufnimmt, und wenn eine diese Strategien nutzende Moraltheorie Konflikte zwischen menschlichen und tierlichen Belangen zulässt (und das tun beide), dann bleibt für den Moment noch eine letzte Frage zu klären, nämlich die jeder auf Gleichheit ausgerichteten Moraltheorie zugrunde liegende Frage, ob alle Mitglieder der moralischen Gemeinschaft auch tatsächlich als Gleiche anerkannt und respektiert werden, oder ob womöglich begründbare Hierarchien dieser Lebewesen existieren, was bedeutet, dass zwar die moralische Gemeinschaft durchaus Tiere mit einschließt, innerhalb dieser Gemeinschaft allerdings Abstufungen des moralischen Status begründbar wären. Also wieder eine Frage mit zwei Antwortmöglichkeiten.
(1) Die erste Möglichkeit besagt, dass moralische Ungleichbehandlungen von Mensch und Tier nicht begründet werden können. Es gibt keinerlei moralisch relevante Abstufungen zwischen Mensch und Tier – zumindest mit Blick auf eine bestimmte Gruppe von Tieren. Welche Gruppe das genau ist (alle Säugetiere, alle Wirbeltiere usw.), kann sich je nach Moraltheorie durchaus unterscheiden. Eine solche Moraltheorie nennt man egalitaristisch (franz. Égalité, von lat. aequalitas, Gleichheit).
Insbesondere aus egalitaristischen Positionen ist ein Vorwurf gegen all jene erhoben worden, die sich der grundsätzlichen moralischen Gleichstellung von Mensch und Tier verweigern. Es handelt sich hierbei um den sog. Speziesismus-Vorwurf, den der australische Philosoph Peter SINGER populär gemacht hat. Damit ist eine Form der Diskriminierung gemeint, die immer dann vorgenommen wird, wenn das moralische Gewicht des Tieres lediglich aufgrund einer Spezieszugehörigkeit zugunsten des Menschen abgewertet wird. Für SINGER stellt die Spezieszugehörigkeit für eine moralische Berücksichtigung einen ebenso zufälligen wie trivialen Umstand dar wie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht oder einer bestimmten Ethnie. Zwischen Sexismus, Rassismus und eben Speziesismus sehen viele Tierethiker keinen Unterschied.
(2) Die zweite Möglichkeit besagt, dass innerhalb der Gruppe moralisch zu berücksichtigender Lebewesen eine begründbare Hierarchie existiert, was bedeutet: Es gibt durchaus die Möglichkeit, menschliches Wohlergehen stärker zu gewichten als tierliches Wohlergehen und es lässt sich trotz Miteinschlusses vieler Tiere in die Gemeinschaft moralisch zu berücksichtigender Lebewesen die Nutzung von Tieren zu menschlichen Zwecken rechtfertigen. Eine solche Position nennt man Hierarchismus.
Was hierarchische Moraltheorien nun zu leisten haben, ist die Angabe von Gründen für eine solche moralische Hierarchie, also für eine „Abstufung in Bezug auf die moralische Bedeutung“ (Rippe 2003, 410). Wie sich diese Begründungsversuche sortieren lassen, und ob auch die hier vorgestellten, die gegenwärtig Konsens sind, ausreichend differenzieren, darüber besteht durchaus Uneinigkeit.
Damit können wir den Überblick über die Positionen theoretischer Tierethiken für den Moment abschließen.
Systematik der Positionen theoretischer Tierethiken

2.2Positionen praktischer Tierethiken
Mit den praktischen Elementen der Tierethik sind jene gemeint, die unseren tatsächlichen Umgang mit Tieren im gesellschaftlichen Kontext verorten und konkrete gesetzliche Handlungsvorschläge unterbreiten. Dabei sind die Intentionen durchaus unterschiedlich: Geht es den einen um einen möglichst umfassenden gesetzlichen Schutz der Tiere vor Leid (Tierschutzethik), zielen andere auf die völlige Abschaffung jeglichen Tiergebrauchs ab, sei es sofort (Abolitionismus), schrittweise (Reformismus) oder auch ohne notwendigen Verweis auf Recht und Gesetz (Tierbefreiung).
Es gibt allerdings bei den Positionen praktischer Tierethiken ein ziemliches Durcheinander an Begriffen, was vor allem daran liegt, dass die Bezeichnungen Tierbefreiung, Tierschutz oder Tierrechte häufig synonym gebraucht werden. Das hat viele Gründe. Manche dieser Gründe liegen sicher in der Geschichte der jeweiligen tierethischen Bewegungen, also in einer Zeit, die noch keine uns heute bekannte Ausdifferenzierung an Positionen vorzuweisen hatte. Vor diesem Hintergrund ist eine klare begriffliche Unterscheidung unverzichtbar. Die folgende Gliederung soll daher ein Systematisierungsvorschlag für die vier grundsätzlichen Positionen praktischer Tierethiken darstellen.
2.2.1Die traditionelle Tierschutzethik
Das erklärte Ziel der traditionellen Tierschutzethik, die in den 1970er Jahren auch in Deutschland schnell an Gewicht gewann, war und ist, die rechtlichen Bedingungen, nach denen Tiere gehalten werden – sei es zu Nahrungs-, Forschungs- oder Unterhaltungszwecken – möglichst zu optimieren, um so etwas wie eine ‚artgerechte Haltung‘ zu erreichen. Der Grundgedanke ist dabei klar pathozentristisch, was bedeutet, dass die Leidensfähigkeit der Tiere als primäres bindendes moralisches Kriterium anerkannt wird: Im Vordergrund steht das Wohlbefinden der Tiere. Der traditionellen Tierschutzethik ist es um eine möglichst große Leidensfreiheit der Tiere zu tun.
Exemplarisch für diese Position sei der deutsche Philosoph MANUEL SCHNEIDER angeführt, der in seinem Aufsatz Über die Würde des Tieres (2001) zunächst dem Tier einen kreatürlichen Eigenwert zuspricht, es sogar mit einer Würde versieht und die Forderung stark macht, Tiere „um ihrer selbst willen als schützenswert“ (Schneider 2001, 233) zu achten, dennoch aber mit den Worten schließt: „Das Anerkennen eines Eigenwertes des Tieres verbietet uns keineswegs kategorisch jede Form der Instrumentalisierung und Nutzung von Tieren“ (Schneider 2001, 234). Als Begründung führt Schneider an, dass dann nicht nur „jede Form der Domestikation ein Frevel“ sei, sondern auch „höhere Maßstäbe als im zwischenmenschlichen Umgang“ angelegt würden, immerhin lebe auch die menschliche Gesellschaft von „wechselseitigen Indienstnahmen“ (Schneider 2001, 234).
Ähnlich argumentiert der deutsche Philosoph ROBERT SPAEMANN. In seinem Aufsatz Tierschutz und Menschenwürde (1984) richtet sich SPAEMANN ausdrücklich gegen Gewalt an Tieren und verweist auf ihre Schutzbedürftigkeit. Auch (die damals in Deutschland noch legalen) Tierversuche für die Kosmetikindustrie lehnt er hier entschieden ab. In seinen Forderungen indes geht es SPAEMANN aber nicht um eine moralische Gleichstellung von Mensch und Tier, er fordert vielmehr, dass die „Maßstäbe für das ‚unumgängliche Maß‘ an Leiden […] neu gesetzt werden [müssen], und zwar so, dass dieses ‚Nur-Leid-sein‘ des Tieres nicht den wesentlichen Teil seines Lebens definiert“ (Spaemann 1984, 79).
Im Prinzip ist die Grundhaltung der traditionellen Tierschutzethik vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ideal ins Wort gegossen. Zum Thema Tierschutz heißt es dort: „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Für das BMEL ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Das Ministerium entwickelt die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes stetig weiter“ (BMEL 1). Und zum Thema ‚artgerechte Haltung‘: „Für die deutsche Landwirtschaft sind Tierzucht und Tierhaltung wichtige Standbeine. Die Tiergesundheit ist dabei ganz zentral für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit der Tiere. Dazu tragen sichere Futtermittel, die verantwortungsvolle Anwendung von Tierarzneimitteln und eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bei“ (BMEL 2).
Wir sehen, dass sich ungeachtet des Einsatzes für verbesserte Lebensbedingungen der Tiere an der Grundannahme, dass Tiere menschliches Eigentum sind und ihnen unter gewissen Umständen Leid zugefügt werden darf (etwa durch Tötung in der Nutztierhaltung), nichts ändern muss und im Übrigen auch nicht ändern soll. Die Rechtfertigung speist sich ja gerade aus der erstrebten nachweislichen ‚artgerechten‘ Haltung, ob als Nutz- oder Forschungstier.
2.2.2Abolitionismus
Was der Tierschutz in den Augen vieler Tierethiken nicht beantworten kann, ist die Frage, warum Tiere einen Schutz vor dem Menschen verdienen. Es fehlt der theoretische Unterbau, das Fundament, auf welchem wir schließlich die Praktiken der Nutztierhaltung plausibel als moralisch thematisieren dürfen.
Ein gängiges Konzept besteht darin, Tieren moralische Rechte zuzuerkennen. Zumeist basieren diese Rechte auf der Tatsache, dass viele Tiere ebenso wie Menschen empfindungsfähige Lebewesen sind, denen es besser oder schlechter gehen kann. Manche Tierethiken berufen sich in ihrer Argumentation auf hinreichende Ähnlichkeiten zwischen bestimmten Tieren und Menschen, um Tierrechte zu begründen. Andere sehen allein in der Empfindungsfähigkeit Grund genug, Tieren einen prinzipiellen Anspruch auf Leben und Unversehrtheit zuzuschreiben.
Einig sind sich Tierrechtspositionen allerdings in ihrer Kritik, Tierschutzethiken ginge es lediglich um die Behandlung von Tieren, aber nicht um ihren Gebrauch. Dabei sei der Gebrauch von Tieren das eigentliche und tiefer liegende Problem, dem sich die Tierethik zuzuwenden habe.
Die stärkste Ausprägung der Tierrechtsbewegung ist der sog. Abolitionismus (von engl. abolition, Abschaffung). Er verlangt unter Verweis auf die unhintergehbaren moralischen Rechte der Tiere (a) die sofortige Abschaffung aller Tierhaltung und allen Tiergebrauchs zu menschlichen Zwecken, sowie (b) die vollständige Abschaffung jeglicher Besitzansprüche auf Tiere. Abolitionisten sehen zwischen den moralischen Rechten von Mensch und Tier keinen Unterschied und keine Graduierung. Es gibt für den Abolitionismus schlichtweg keine Rechtfertigungsmöglichkeit, Tieren zum Nutzen des Menschen Leid zuzufügen bzw. sie zu töten. Prominente Vertreter einer abolitionistischen Tierrechtstheorie sind der US-amerikanische Philosoph TOM REGAN und sein Landmann, der Rechtswissenschaftler GARY L. FRANCIONE.
Die Anerkennung moralischer Grundrechte für Tiere muss allerdings nicht zwingend zum Abolitionismus führen, also zur gänzlichen Einstellung des Gebrauchs von Tieren (vgl. etwa Miligan 2015, Kap. 7). Zumindest argumentiert so der britische Philosoph ALASDAIR COCHRANE. Jede Tierbefreiungsbewegung fußt auf der Annahme, Nutztiere seien unfrei. Und genau diese Annahme ist in COCHRANES Augen falsch. Um nämlich unfrei sein zu können müssten Tiere ein Interesse an Freiheit haben. Und ein Interesse an Freiheit können nur Wesen aufweisen, die ein Interesse an freien Entscheidungen und Selbstständigkeit haben. Das ist der Grund, weshalb wir es auch dann für falsch halten, an Menschen zu forschen, wenn diese Versuche zwar schmerz- und folgenfrei sind, aber ohne Zustimmung erfolgen, also ohne freiwilliges Einverständnis. Tiere sind aber keine selbstbestimmten Wesen, folglich können sie auch nicht frei oder unfrei sein (vgl. Cochrane 2012, 72–76).
COCHRANE, das sei sofort ergänzt, erkennt Tieren zweifelsfreie Rechte auf Leben und Unversehrtheit zu. Nichts darf demnach mit Tieren geschehen, was ihnen Leid zufügt oder ihr Leben beendet. Das ist allerdings nicht der Fall, weil Tiere andernfalls unfrei wären, sondern weil der leidvolle Gebrauch gegen ihre Grundrechte verstößt. Es verbleiben für COCHRANE also durchaus legitime Praktiken des Tiergebrauchs, nämlich diejenigen, die nicht gegen moralische Grundrechte der Tiere verstoßen. Beispiel Tierversuch: Immer dann, wenn ein Tier (a) nicht aus einem gewohnten Habitat entfernt wird, (b) vor und während des Versuchs kein Leid verspürt und (c) auch nach dem Versuch keinerlei Schäden verbleiben, immer dann ist der Gebrauch des Tieres moralisch in Ordnung. Dezent weist COCHRANE darauf, dass wir etwa bei der Erforschung der Verhaltensweisen von Kleinkindern oder der kognitiven Fähigkeiten von Dementen ganz ähnlich vorgehen. Diese Menschen wissen zumeist gar nicht, dass sie Teil eines wissenschaftlichen Versuchs sind. Es wird ihnen aber vor und nach dem Versuch sowie während des Versuchs keinerlei Leid verursacht, also gehen für uns solche Versuche in Ordnung. Ähnliche (wenige) Fälle des moralisch legitimen Tiergebrauchs ergeben sich in der Landwirtschaft oder im Haustierbereich (vgl. Cochrane 2012, Kap. 5–8).
2.2.3Reformismus
Eine Argumentationslinie, die sich zwischen die Tierschutzethik und den Abolitionismus stellt, wird heute Reformismus (manchmal auch Meliorismus, von lat. meliorare, verbessern) genannt. Sie geht über die traditionelle Tierschutzethik insofern hinaus, als sie nicht auf dem Stand einer ‚lediglich‘ (wenn auch stark) verbesserten Lebensbedingung von Nutztieren stehen bleiben möchte, sondern durchaus das abolitionistische Ziel einer vollständigen Abschaffung aller Nutztierhaltung anstrebt. Sie gedenkt dies allerdings schrittweise zu tun, durch eine sukzessive Anpassung der rechtlichen Bestimmungen durch jeweils kleine Reformen.
Der Reformismus impliziert also einen kausalen Zusammenhang zwischen schrittweisen rechtlichen Reformen und der finalen Abschaffung aller tierlichen Nutzhaltung unter Zuerkennung von Rechten. Als Kernargument dient dem Reformismus dabei die Annahme, dass radikale ‚Ad-hoc-Umstellungen‘, sei es bei der Ernährung oder im Tierversuch, schlichtweg unrealistisch seien (vgl. Newkirk 1992, 43–45) und damit ein von Beginn an notwendig zu verfehlendes Ziel darstellten.
Überhaupt sehen viele Reformisten zwischen der Forderung nach Tierrechten und dem Vorgehen des Reformismus keinerlei Diskrepanz, das gemeinsame Ziel sei doch dasselbe, allein der programmatische Weg dorthin unterscheide sich, mehr noch: Der Versuch, die abolitionistische Tierrechtsbewegung vom Reformismus argumentativ zu trennen, sei vielmehr artifiziell.
Den Reformismus zeichnen bestimmte Charakteristika aus, etwa die Überzeugung, dass Tierschutz nicht lediglich die Minimierung von Schmerz und Leid bzw. eine ‚humane‘ oder ‚artgerechte‘ Haltung impliziere, sondern auf lange Sicht tatsächlich die Einstellung aller Tiernutzung in der Massentierhaltung oder im Tierversuch. Da Reformisten in aller Regel der Ansicht sind, dass abolitionistische Tierrechtsbefürworter keine plausible Agenda zur Erreichung des Ziels anzubieten haben, bieten sie selbst als Argument den kausalen Zusammenhang zwischen schrittweisen Verbesserungen in der Nutztierhaltung an. Eine zeitlich begrenzte Instrumentalisierung von Tieren zu menschlichen Zwecken müsse also hingenommen werden, um das langfristige Ziel erreichen zu können.
Reformisten können diesen ‚langen Weg‘ unterschiedlich gestalten. Ich möchte als Beispiel den österreichischen Tierschützer MARTIN BALLUCH wählen (vgl. VGT 1, VGT 2). Dieser vertritt die Ansicht, dass der Abolitionismus den Umstand verkennt, dass rationale Argumente in aller Regel keinen Einfluss auf das Verhalten von Menschen nehmen. Wir wissen ja vermutlich alle um die Umstände der Massentierhaltung und der tierlichen Lebensmittelproduktion und kaufen (zumindest die meisten von uns) dennoch Fleisch, Milch und Eier im Supermarkt.
Eine solche Diskrepanz zwischen Wissen und Handlung ist für den Reformisten dadurch zu erklären, dass in speziesistischen Gesellschaften wie der unsrigen der Aufwand für eine vegane oder auch vegetarische Lebensweise um ein Vielfaches höher ist, als einfach mit dem Strom zu schwimmen. Und dieser Mehraufwand an Energie wird, zumindest aus der Gesellschaft heraus, nirgends honoriert oder gespiegelt. Es gibt keine Tiere, die sich bei uns bedanken, es gibt keinen erkennbaren Effekt im Supermarkt. Die Regale bleiben zunächst weiter voll von tierischen Produkten und, womöglich das Schwierigste, der Aufwand wird in aller Regel mit der Zeit nicht abnehmen, es ist (zumindest heutzutage) ein permanenter Energieaufwand nötig, um vegan oder vegetarisch zu leben.
Unter diesen Umständen, so BALLUCH, ist der häufige Effekt zu beobachten, dass die Bereitschaft zu einem solchen Energieaufwand mit der Zeit sinkt und sich die Menschen von ihrer veganen oder vegetarischen Lebensweise wieder abwenden, weil ihre Kraft für andere Lebenssituationen gebraucht wird. Das ist ja auch problemlos möglich, denn die Supermarktregale sind, wie erwähnt, weiterhin voll von tierischen Produkten.
Es sei demnach also ein Irrglaube der abolitionistischen Tierrechtsbefürworter, davon auszugehen, eine philosophische Überzeugungsarbeit mittels rationaler Argumente könne Menschen von der Falschheit des Konsums tierischer Produkte überzeugen und eine fundamentale Umordnung des Mensch-Tier-Verhältnisses zur Folge haben, gleichsam von unten nach oben. Der Weg führe vielmehr von oben nach unten. In kleinen Schritten müssten den Menschen Zugänge zu tierischen Produkten abgeschnitten werden, damit der Nichtkonsum tierlicher Produkte sich im Verhalten niederschlägt.
Reformisten bauen daher häufig nicht auf philosophische Argumente (die dann gern als Ideologien abgetan werden), sondern auf psychologische und politische Effekte, in der Überzeugung, dass diese Effekte einen kausalen Einfluss auf unser Verhalten nehmen. Erst der langsame Weg vom Tiergebrauch über den Tierschutz führe schließlich zur Anerkennung von Tierrechten. Ad-hoc-Maßnahmen auf der Basis rationaler Argumente seien in aller Regel sinnlos. Es geht also nicht primär darum, die Einstellung von Menschen, sondern das gesellschaftliche System zu ändern, in dem sie leben, die entsprechende Einstellung würde diesem dann folgen.
Der Reformismus beinhaltet aus Sicht des strikten Abolitionismus allerdings ein unüberwindbares Problem: Wer heute schon weiß, dass Tieren durch den Gebrauch zu menschlichen Zwecken Unrecht getan wird, und dennoch bereit ist, dieses Unrecht zugunsten gesellschaftlicher Umgewöhnungseffekte (und sei es auch für begrenzte Zeit) aufrechtzuerhalten, der vergehe sich am eigentlichen abolitionistischen Kern.
Aus diesem Einwand heraus hält FRANCIONE dem Reformismus einen argumentativen Defekt vor: Sollte das Ziel der kleinschrittigen Reformen tatsächlich die totale Abschaffung aller Tierversuche sein und sollte damit die Zuerkennung von Tierrechten einhergehen, wie es sich der Reformismus ja auf die Fahne geschrieben hat, sprich: dass wir Tierversuche nicht allein aus Mitgefühl (also aus unserer Perspektive), sondern aus Anerkennung ihrer Rechte (also aus deren Perspektive) ablehnen, dann bekommen wir ein eigenartiges Problem, denn dann müssten wir Tieren während des schrittweisen Prozesses ihre Rechte absprechen, ihnen diese aber nach erfolgreichem Prozess wieder zusprechen.
Anders ausgedrückt: Aktuell haben sie keine Rechte, aber zukünftig. Das sei, als würden wir uns vor eine Gruppe von Sklaven stellen und sagen: ‚Wir wissen, dass euch großes Unrecht widerfährt, aber gebt uns noch ein paar Jahre Zeit, bis das auch alle anderen begriffen haben.‘ Dem hält der Abolitionismus entgegen, dass Rechte keine temporäre Angelegenheit sind, sondern eine permanente. Rechte können nicht zeitweise außer Kraft gesetzt oder für die Zukunft geplant werden, eine Theorie muss sich entscheiden: Entweder hat man Rechte oder man hat sie nicht. Für FRANCIONE kann somit kein kausaler Zusammenhang zwischen Reformen im Tierschutz und der abolitionistischen Anerkennung von Rechten bestehen, indem das eine zum anderen führt. Eine solche ‚Überführung‘ ist aufgrund der notwendigen Permanenz von Rechten unmöglich und Reformismus und Abolitionismus somit nicht dasselbe, nur mit verschiedenen Strategien, sie sind vielmehr unvereinbar. Demnach gäbe es zum Abolitionismus keine Alternative, wollte man die Akzeptanz von Tierrechten erreichen.
2.2.4Tierbefreiung
Dass es Möglichkeiten gibt, abolitionistische Ziele auch ohne die Grundlage von Tierrechten, ja eventuell sogar ohne jegliche Gesetzesgrundlage einzufordern, zeigt die Tierbefreiungsbewegung. Die Tierbefreiungsbewegung, die in den 1960er entstand und sich in den folgenden Jahrzehnten weltweit etablierte, verfolgt zunächst eben genau jenes Ziel: Sie wollte Tiere befreien, im wörtlichen Sinn, sie befreien aus Käfigen und Laboren, aus Ställen und künstlichen Jagdrevieren (vgl. Petrus 2013, 11–29). SINGERS Buchtitel Animal Liberation beringt genau diesen Habitus zum Ausdruck: Nutztiere sind unfrei und verdienen Freiheit. Mit diesem Schlagwort arbeiten viele einschlägige populärwissenschaftliche Arbeiten, prominent zu sehen an dem Bestseller Artgerecht ist nur die Freiheit (2014) der deutsch-türkischen Publizistin HILAL SEZKINS.
Gespeist hat sich die Tierbefreiungsbewegung seit jeher aus einer tiefen Skepsis gegenüber staatlich eingesetzten Machtinstrumenten und Herrschaftsverhältnissen. Mit einer solchen Befreiung müssen nicht zwangsläufig auch Rechte einhergehen (vgl. Singer 1975; 2011), manche Vertreter einer Tierbefreiung erachten das Rechtekonzept sogar als überflüssig (vgl. Schmitz 2015), insbesondere dann, wenn aus moralischen Rechte auch tatsächliche Gesetze folgen sollen. Die Skepsis gegenüber staatlicher Gewaltmonopole betrifft natürlich auch den Schutz entsprechender gesetzlich verankerter Grundrechte für Tiere. Zusätzlich bestehen innerhalb der Tierbefreiungsbewegung Zweifel an der praktischen Durchsetzbarkeit gesetzlicher Vorhaben: „Schon jetzt wird das geltende Tierschutzgesetz kaum durchgesetzt“ (Schmitz 2015, 95). Vertretern der Tierbefreiungsbewegung ist daher oft gar nicht an Gesetzen gelegen, würden diese die Herrschaftsverhältnisse doch nur in anderer Form aufrechterhalten.
Die umfangreiche Ausbeutung von Tieren ist in den Augen der Tierbefreiungsbewegung ein gesamtgesellschaftliches Problem, das zu großen Teilen durch Profitgier, Technisierung und Globalisierung geprägt ist, und keine isolierte Ungerechtigkeit oder Teildisziplin einer akademischen Philosophie. Unser Umgang mit Tieren findet in einer prinzipiellen Geringschätzung tierlichen Leides seinen Niederschlag und macht keine komplizierte Debatte um Tierrechte, sondern grundsätzliches gesellschaftliches Umdenken erforderlich, sei es in der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie, in Forschung, Landschafts- und Städteplanung: Es geht „um eine Befreiung aus dem bestehenden Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnis. Eine zentrale Forderung betrifft die Beendigung der kommerziellen Nutztierhaltung und die Abschaffung des Eigentumsstatus der Tiere“ (Schmitz 2015, 95).
3.Ethische Grundbegriffe
3.1Deontologische und utilitaristische Ethik
Stellen Sie sich vor, Sie stünden bei einem Spaziergang plötzlich vor einer Weiche. Schnell wird Ihnen klar, dass Sie unvermittelt in eine dramatische Situation geraten sind: Von rechts fährt ein (leerer) Zug mit hoher Geschwindigkeit auf fünf Ihnen völlig unbekannte Gleisarbeiter zu, die sich weiter links von Ihnen befinden. Sofern nichts geschieht, wird der Zug diese fünf Personen erfassen und töten, sie stehen viel zu weit weg, um von Ihnen noch rechtzeitig gewarnt zu werden. Die Weiche aber, vor der Sie stehen, versetzt Sie durch einfaches Umlegen eines Hebels in die Lage, den Zug auf ein Nebengleis umzulenken und die fünf Personen zu verschonen. Unglücklicherweise befindet sich auf diesem Nebengleich ebenfalls eine Ihnen völlig unbekannte Person, die Gleisarbeiten nachgeht. Sie haben nun die Wahl: Entweder legen Sie die Weiche nicht um, dann wird der Zug die fünf Personen erfassen und töten. Oder Sie legen die Weiche um, dann wird der Zug die eine Person auf dem Nebengleis erfassen und töten. Die Frage nun lautet: Was werden Sie tun?
Dieses Gedankenexperiment stammt in seiner Grundidee von der britischen Philosophin PHILIPPA FOOT (vgl. Foot 1967) und nennt sich Trolley-Problem (von engl. trolley, ‚Straßenbahn‘). Dieses Dilemma (ein Dilemma bezeichnet eine Situation, in der zwei Entscheidungswege offen stehen, die beide ein unerwünschtes Resultat zur Folge haben) eröffnet im Kern zwei Handlungsalternativen:
(1) Eine erste Option wäre, ein Eingreifen dadurch zu rechtfertigen, dass diese Handlung mehr Menschen nützt, als würde man die Weiche unberührt lassen. In einem Fall profitieren fünf Menschen von der Handlung, im anderen Fall ‚bloß‘ einer. Der Gesamtnutzen für die fünf Gleisarbeiter – die Rettung ihrer Leben – würde nach dieser Argumentation den Nutzen für den Einzelnen – die Rettung seines Lebens – übersteigen und die Tat moralisch rechtfertigen.
(2) Eine zweite Option wäre, zu behaupten, es sei tatsächlich irrelevant was man tue. Und zwar deshalb, weil jeder ‚gleich zähle‘ und einen unverletzlichen Eigenwert besitze, ein unveräußerliches Recht auf Leben. Und das wiederum bedeutet, dass kein Menschenleben zugunsten anderer Interessen, egal um wie viele andere Menschen es geht, geopfert werden darf. Und ein moralisches Recht legt uns die Pflicht auf, dieses Recht zu respektieren. Doch wenn es nicht möglich ist, Menschenleben zu ‚zählen‘, wie Option (1) es tut, dann ist es egal, was wir tun. Dann gibt es keine bessere und keine schlechtere Handlungsoption, egal wie viele Menschen sich in dem Szenario auf den Gleisen befinden.
Diese Unterscheidung wird noch einmal deutlicher, wenn wir das Szenario erweitern. Dies hat die US-amerikanische Philosophin JUDITH JARVIS THOMSON getan (vgl. Thomson 1976). Es ist als das ‚Dicke-Mann-Problem‘ bekannt und geht in etwa so: Angenommen, Sie stehen auf einer Brücke, die über Gleise führt, eigentlich nur, um den Ausblick zu genießen, und sehen von dort oben das Ihnen bekannte Dilemma mit dem Zug und den fünf Gleisarbeitern, die, sofern kein Wunder geschieht, von dem Zug erfasst und getötet werden. Nun stehen Sie aber nicht allein dort oben, neben Ihnen bemerken Sie einen sehr dicken Mann, der ebenfalls die Überführung zur Aussicht nutzen möchte. Ihnen wird sofort klar: Der Mann wäre dick genug, den Zug zum Entgleisen zu bringen. Sie müssten ihn allerdings von der Brücke stoßen und er würde dabei sterben. Auch hier stellt sich die Frage: Was werden Sie tun?
Diese beiden Szenarien unterscheiden sich in einem sehr bedeutungsschweren Punkt. Sollten wir die Weiche umstellen, dann deswegen, weil wir die fünf Gleisarbeiter retten möchten. Dass der einzelne Gleisarbeiter in der Folge sterben wird, ist weder unsere Absicht noch unser Ziel. Es ist wirklich bedauerlich und unerwünscht, aber unausweichlich, einfach weil es diesen einen Gleisarbeiter auf dem Nebengleis gibt. Kurz gesagt: Wir wären gezwungen, den Tod des einen Gleisarbeiters in Kauf zu nehmen.
Doch der Tod des dicken Mannes ist kein unausweichliches In-Kauf-Nehmen. Sein Tod wird vielmehr gebraucht zur Rettung der fünf Gleisarbeiter. Wenn er den Zug zum Entgleisen bringen soll und dafür mit seinem Leben zu bezahlen hat, dann ist sein Tod kausal notwendig für die Rettung. Oder anders: Der dicke Mann muss erst sterben, damit die fünf Gleisarbeiter gerettet werden können. Der Tod des dicken Mannes wird also nicht lediglich in Kauf genommen, sondern herbeigeführt. Und an einer aktiven Herbeiführung ist nichts Unausweichliches mehr.
Das ‚Trolley‘- und das ‚Fetter-Mann-Problem‘ eignen sich gut, um auf einen fundamentalen Unterschied in der moralischen Begründung von Handlungen aufmerksam zu machen. Der Unterschied besteht in der Frage, ob man den Folgen einer Tat – Option (1) – oder der Tat selbst – Option (2) – mehr Gewicht beimisst.
Eine Ethik, welche sich auf die Bewertung der Tat selbst stützt, nennt man eine deontologische Ethik. Im Begriff Deontologie steckt das griechische Wort δέον(deon), ‚die Pflicht‘, und wird daher auch Pflichtethik genannt. Die Deontologie bezeichnet eine Klasse von ethischen Theorien, die Handlungen unabhängig von ihren Folgen bewerten, weil sie aus sich selbst heraus oder um ihrer selbst willen gut oder schlecht sind.
Entscheidend für die Bewertung dieser Handlungen ist, ob sie einer verpflichtenden Regel entsprechen und ob sie aufgrund dieser Verpflichtung begangen werden. Deontologische Ethiken arbeiten daher für gewöhnlich mit moralischen Ge- und Verboten („Du sollst …“, „Du sollst nicht …“). Wenn Option (2) also das Stoßen des dicken Mannes mit dem Hinweis darauf ablehnt, dies verstoße klar gegen eine moralische Pflicht, nämlich die Pflicht, das Recht auf Leben eines anderen Menschen zu achten, dann steht dahinter ein Verbot, welches das Töten von Menschen grundsätzlich untersagt. Insofern ist es für den Deontologen unerheblich, ob fünf, fünfhundert oder fünf Millionen Menschen auf den Gleisen sterben, der dicke Mann darf nicht getötet werden.
In diesem Zusammenhang wird gern der Kategorische Imperativ des deutschen Philosophen IMMANUEL KANT (1724–1804) herangezogen: Gebrauchet einen anderen Menschen nie nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck an sich (vgl. Kant 1968). Das bedeutet, dass ich bei allen zwischenmenschlichen Handlungen darauf Acht zu geben habe, dass ich einen anderen Menschen nicht nur instrumentalisiere. Ich sage ‚nicht nur‘, weil ich etwa einen Arzt natürlich ‚gebrauche‘, er soll mir ja beispielsweise Schmerzen nehmen. Ich habe ihn aber zugleich um seiner selbst Willen und damit seinen Eigenwert zu achten und darf ihn nicht bloß als Mittel zum Zweck verstehen.
Neben der Pflichtethik gibt es ein zweites großes ethisches Theoriegebäude, jenes des Konsequentialismus. Dieser richtet sich nicht nach einem der Tat innewohnenden Wert aus, sondern nach ihren Konsequenzen. Und wenn mit Blick auf Konsequenzen insbesondere der Nutzen im Fokus steht, spricht man vom Utilitarismus (von lat. utilitas, ‚Nutzen‘). Dieser ist eine Form der Ethik, wonach eine Tat dann moralisch geboten ist, wenn ihre Folgen das größtmögliche Glück (Nutzen, Wohlbefinden) für alle an der Tat Beteiligten herbeiführt. Der Utilitarismus denkt additiv, es ist quasi ein Summenspiel.
Ein Utilitarist müsste, nach unserer bisherigen groben Definition, das Umstellen der Weiche befürworten, da mit dieser Handlung die Zahl der vor dem Tod bewahrten Menschen größer wird. Er müsste mit derselben Begründung allerdings auch das Stoßen des fetten Mannes befürworten, da die Summe der damit vor dem Tod bewahrten Menschen identisch wäre. Der Tod weniger Menschen dürfte also zugunsten der Rettung vieler Menschen in Kauf genommen, unter Umständen (wenn auch nicht immer) sogar herbeigeführt werden.
3.2Positive und negative Pflichten
Ein Deontologe indes kann zumindest nicht ohne weiteres aus dem ‚Weichen-Dilemma‘ ausbrechen. Er sieht sich mit zwei konkurrierenden Pflichten konfrontiert: Auf der einen Seite gibt es positive Pflichten, auch Hilfspflichten genannt. Sie benennen Handlungen, die wir auszuführen haben. Manche Philosophen benennen positive Hilfspflichten als solche, die wir anderen Menschen in Not schuldig sind – wohlbemerkt nur in Not, nicht als pure Wohltätigkeit (vgl. Höffe 2001, 18; Mieth 2012, 120–122). Wenn wir etwa vor uns jemanden in einem See sehen, der zu ertrinken droht, und wir ohne weiteres zur Hilfe fähig sind, dann besagt die positive Pflicht, dass wir diesem Menschen zu helfen haben. Auf der anderen Seite stehen die negativen Pflichten, auch Unterlassungspflichten genannt. Sie benennen Dinge, die wir nicht tun dürfen, also zu unterlassen haben. Das trifft insbesondere auf Schadensvermeidung zu. Ein moralisches Recht auf Unversehrtheit etwa impliziert die negative Pflicht, keinem Leben zu schaden.
Nun sehen wir, dass im ‚Fetter-Mann-Dilemma‘ diese zwei Pflichten kollidieren: Auf der einen Seite steht die positive Pflicht, die Gleisarbeiter zu retten. Auf der anderen Seite steht die negative Pflicht, niemandem zu schaden, folglich auch nicht dem Gleisarbeiter auf dem Nebengleis.
Was also soll jemand tun, der in solcher Art zwischen zwei Pflichten gestellt wird? Hierzu hat die deontologische Ethik einen Lösungsvorschlag entwickelt. Er besteht in dem Versuch, Pflichten zu hierarchisieren. Tatsächlich entspricht es einem gewissen Konsens in weiten Teilen der Ethik, negativen Pflichten vor positiven ein stärkeres Gewicht einzuräumen. Eine mögliche Begründung könnte darin bestehen, dass Handlungen auch von ihrer Zumutbarkeit abhängen. Positive Pflichten sind solche, die uns nicht unter allen Umständen zur Handlung verpflichten – die Pflicht zu helfen etwa kann nur dann von uns eingefordert werden, wenn wir dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommen können. Von einem Rollstuhlfahrer zu verlangen, er möge einen Ertrinkenden retten, wäre zu viel verlangt, unabhängig davon, ob er gern helfen möchte.
Wenn wir Pflichten aber nach den zugrunde liegenden zumutbaren Bedingungen hierarchisieren, ist es durchaus sinnvoll, von allen Anwesenden zu verlangen, einen Ertrinkenden zu retten. Sollte indes ein Rettungsschwimmer unter den Anwesenden sein, hätte dieser einen Vorrang – genau genommen sogar einen doppelten: Er selbst brächte sich weniger in Gefahr als alle anderen und die Erfolgsaussichten wären um ein Vielfaches höher, als würde jemand anderes zur Rettung ins Wasser springen. Sofern wir also selbst nicht der Rettungsschwimmer sind, wäre unsere negative Pflicht, etwas nicht zu tun (und somit nicht die Rettung zu versuchen), der positiven Pflicht, etwas zu tun (die Rettung selbst zu versuchen), vorgeordnet.
Eine solche Hierarchisierung könnte dem Deontologen im Weichen-Dilemma helfen: Die stärkere negative Pflicht, die Weiche nicht umzustellen und damit niemandem zu schaden, überwiegt die schwächere positive Pflicht, die Weiche umzustellen und damit die fünf Personen zu retten.
Mit diesen Skizzen können wir die Einführung in die zentralen ethischen Grundbegriffe abschließen. Alle weiteren für unseren Zusammenhang wichtigen Begriffe werde ich an entsprechender Stelle vorstellen.
4.Egalitaristische Positionen
4.1Tierrechte
Es gilt, den moralischen Status von Tieren und den Begriff der Tierrechte sorgsam auseinanderzuhalten. Wenn wir nach dem moralischen Status von Tieren fragen, dann wollen wir wissen, ob Tiere für uns überhaupt moralisch von Belang sind bzw. damit einhergehend unsere (wie auch immer geartete) Rücksicht verdienen.
Die Idee eines Tierrechts geht indes weit darüber hinaus. Für gewöhnlich meint der Ruf nach Tierrechten moralische Rechte. Unglücklicherweise bietet die Ethik keinen einheitlichen Begriff des moralischen Rechts an, was zur Folge hat, dass verschiedene Tierrechtstheorien durchaus Verschiedenes einfordern. Das ist zwar umständlich, aber nicht dramatisch, zumal ein durchaus stabiler Kreis an Überschneidungen sichtbar werden wird. Es verlangt von uns allerdings eine aufmerksame Lektüre dieser Theorien inklusive ihrer Begriffsdefinitionen.
4.1.1Moralische Rechte
Die Grundidee moralischer Rechte kommt sicher idealtypisch in den allgemeinen Menschenrechten zum Ausdruck. Menschenrechte sind universelle Rechte, die jedem Menschen individuell zukommen, und zwar allein dadurch, dass er ein Mensch ist (vgl. Koenig 2005). Man könnte sagen, diese Rechte sind angeboren (vgl. Fritzsche 2009). Sie werden als vorstaatlich (keine staatlichen Einschränkungen möglich), egalitär (jeder hat dieselben Menschenrechte) und eben auch und ausdrücklich als moralisch verstanden (vgl. Fritzsche 2009, 18).
Es gibt eine ganze Reihe von (offiziellen) Menschenrechten, das höchste und fundamentalste aber ist das Recht auf Leben, was vermutlich auch unserer Intuition entspricht. Demnach ist jeder Mensch, qua Menschsein, von der Wiege bis zur Bahre Träger moralischer Rechte, allen voran dem Recht auf Leben. Zwar kann man explizit moralische Rechte nicht einklagen, man kann sie aber einfordern.
Die erste Schwierigkeit springt uns schon an diesem frühen Punkt förmlich an und soll zunächst nur skizziert werden (neben der Frage, ab wann genau dieses Recht eigentlich wirken soll, einer Frage, die den Diskursen etwa über vorgeburtliche Selektion oder den Schwangerschaftsabbruch zugrunde liegt). Die Idee unveräußerlicher, völlig egalitärer, universeller Rechte setzt einen ebenso unveräußerlichen und egalitären menschlichen Eigenwert voraus. Ich weise so dezidiert auf diesen Umstand hin, weil nicht alle Ethiktheorien mit der aus der Deontologie stammenden Idee eines Eigenwertes etwas anfangen können.
Eine der häufigsten Auffassungen von moralischen Rechten wird gerne mit einem bildlichen Vergleich des US-amerikanischen Philosophen RONALD DWORKIN (1931–2013) illustriert. Er schlug vor, sich moralische Rechte als eine Trumpfkarte vorzustellen (vgl. Dworkin 1984, 433). Was auch immer für Anliegen, Wünsche oder Interessen andere Menschen vorbringen, sobald es meine moralischen Rechte bedroht, dient mir dieser Trumpf als Schutz. Damit wird der Möglichkeit, zum Nutzen einzelner oder der Allgemeinheit geopfert zu werden, das Wasser abgegraben.
Ein moralisches Recht sagt nach diesem Verständnis aus: ‚Bis hierhin und nicht weiter.‘ Dem US-amerikanischen Philosophen JOEL FEINBERG (1926–2004) zufolge ist ein moralisches Recht ein solches, das nicht das Ergebnis einer Gesetzgebung oder einer sozialen Übereinkunft darstellt, sondern eines, das selbst bei einer dem moralischen Recht zuwiderlaufenden Gesetzgebung oder Übereinkunft fortbesteht und das die unverrückbare Grenze vorschreibt (die ‚Bis-hierher-und-nicht-weiter‘-Grenze), die weder von Einzelpersonen noch von Kollektiven bei der Verfolgung ihrer Ziele überschritten werden darf (vgl. Feinberg 1992, 197–219).
Es herrscht in der Ethik ein weitgehender Konsens, darüber, dass sich aus Rechten ihnen unmittelbar korrespondierende Pflichten ergeben (vgl. Frey 1980; Benton 2014; Birnbacher 2007). Wenn ich das Recht auf Leben genieße, dann hat jeder andere Mensch automatisch die Pflicht, dieses Recht zu respektieren und es nicht zu verletzen (und umgekehrt). Diese Auffassung moralischer Rechte genießt eine intuitive Plausibilität: Denn was wäre etwa ein moralisches Recht auf Leben schon wert, wenn meine Mitmenschen nicht an die Achtung dieses Rechtes gebunden wären (wie wir noch sehen werden trifft diese Plausibilität allerdings nur auf moralisch handelnde Wesen zu)?
Wenn wir dieser offenkundig notwendigen Korrespondenz von moralischem Recht und moralischer Pflicht zustimmen, gilt es, vier wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
(1) Zunächst einmal wäre die Frage nach dem Rechtsinhalt zu klären, also die Frage, was genau moralische Rechte eigentlich alles umfassen. Hier gibt es fraglos einige Zweifelsfälle, einig ist man sich aber recht flächendeckend darin, dass diese Rechte in jedem Fall das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit umfassen. Das soll uns hier auch genügen, da sich die meisten entsprechenden Tierrechtsargumentationen auf diese Rechte beziehen.
(2) Der zweite Aspekt hängt unmittelbar vom ersten ab, da stets die Gruppe der Rechtsträger mitbestimmt werden muss. Gelten solche Rechte (oder gar nur eines von ihnen) für alle Lebewesen? Oder nur für empfindungsfähige Wesen, wohl gar nur für Säugetiere? Oder nur für Menschen, vielleicht noch für bestimmte Primaten? Und welche Kriterien müssen erfüllt sein, um an diesen Rechten partizipieren zu können? Trifft dies auf alle Lebewesen zu, oder womöglich nur auf rationale Wesen, die ihre Rechte auch verstehen und einfordern können? Oder kommen als moralische Rechtsträger nur solche Wesen sinnvollerweise in Betracht, die ihre Rechte (und die aller anderen) nicht nur verstehen, sondern sich auch gemäß solcher Rechte verhalten können? Doch wie steht es dann mit Embryonen, Neugeborenen, Komapatienten oder schwer Dementen, die zu beidem nicht (noch nicht oder nicht mehr) fähig sind? Kurz: Brauchen Lebewesen bestimmte Befähigungen, um ein Recht auf Leben zu genießen?
(3) Der dritte Aspekt betrifft nun die Rechtsadressaten, also jene Akteure, denen gegenüber moralische Rechte geltend gemacht und denen entsprechend korrelierende Pflichten zugeschrieben werden. Bei diesen Pflichten kommt nun die uns bereits bekannte Unterscheidung zum Tragen: Zum einen die negative Pflicht (oder Unterlassungspflicht), jemand anderem nicht zu schaden und seine Rechte nicht zu verletzen. Die Ethik spricht hier von Freiheits- oder Abwehrrechten auf Seiten des Rechtsträgers. Zum anderen die positive Pflicht (oder Handlungspflicht), jemandem aktiv zu helfen und dessen Rechte zu befördern oder zu verteidigen. Hier spricht die Ethik von Anspruchsrechten auf Seiten der Rechtsträger.
Wir sehen, in welche Lage wir kämen, würden wir als Korrespondent moralischer Rechte vorrangig die positiven Pflichten verstehen: In jeder Sekunde wird millionenfach moralisches Recht auf dieser Welt verletzt. Es wäre absurd, von uns zu verlangen, allen diesen Menschen zu helfen, ihre Rechte einzufordern. Ja, viele Menschen können ihre moralischen Rechte gar nicht einfordern. Diese Menschen sind fraglos auf ‚Anwälte‘ ihrer Rechte angewiesen, es wäre aber dennoch zu viel von uns verlangt (sofern denn überhaupt möglich), würden wir unser Leben auch nur ansatzweise dieser Aufgabe widmen.
(4) Der vierte Aspekt schließlich betrifft das Verhältnis von moralischem Status zu moralischem Recht. Es scheint offenkundig zu sein, dass letzteres ohne ersteres nicht zu haben ist. Aber folgt letzteres auch notwendig aus ersterem? Viele Ethiker*innen sind der Ansicht, dass tierliche Belange zwar moralisches Gewicht haben (können), dass sich daraus aber keinerlei Rechte ableiten lassen und somit auch keine direkten Pflichten gegenüber einem Tier (maximal indirekte Pflichten gegenüber dem Tierbesitzer). Auch eine solche Position muss, wie die drei vorherigen, im Rahmen einer Argumentation zu Tierrechten sorgfältig begründet werden.
4.1.2Formen des Egalitarismus
Für gewöhnlich werden die egalitaristischen Positionen in einen starken und einen schwachen Egalitarismus unterschieden. Diese Differenzierung scheint mir aber begrifflich etwas zu grob zu sein, weswegen ich es mir gestatte, diese beiden Positionen um zwei weitere zu ergänzen. Die erste Ergänzung wird zwischen den schwachen und den starken Egalitarismus eingezogen und in der Folge erweiterter Egalitarismus genannt. Die zweite Ergänzung nenne ich den absoluten Egalitarismus, womit ich die über moralische Rechte hinausgehende Forderung nach politischen Rechten meine.
Während der schwache Egalitarismus zwar gleiche moralische Rücksichtnahme auf alle leidensfähigen Lebewesen fordert, geht damit aber nicht notwendig auch ein Recht auf Leben einher. Interessensabwägungen können auf Basis verschiedener weiterer Eigenschaften (Selbstbewusstsein, Zukunftsvorstellungen etc.) oder aufgrund gradueller Unterschiede der Leidensfähigkeit erfolgen, weshalb die stärkere Gewichtung menschlicher Interessen gegenüber manchen tierlichen durchaus gerechtfertigt ist – und so auch die Tötung eines Tieres rechtfertigen kann. Eine solche Position vertritt der Utilitarist PETER SINGER. Für den schwachen Egalitarismus in SINGERS Sinn kann im Rahmen einer Güterabwägung im Konfliktfall ein einzelnes Individuum zugunsten einer Gruppe bzw. eines höherrangingen Wohls geopfert werden. Wenn schwache Egalitaristen daher von ‚Rechten‘ sprechen, dann tun sie das eher im Sinne eines ‚Rechts auf gleiche Rücksichtnahme der Interessen‘ oder gebrauchen den Begriff lediglich als öffentliches Schlagwort.
Der erweiterte Egalitarismus hebt sich nun in einer entscheidenden Weise vom schwachen ab. Ich denke hier an die Ethikerinnen URSULA WOLF und MARTHA NUSSBAUM. Beide sprechen sich zwar für ein deutlich stärkeres moralisches Lebensrecht aus, tun dies auch mit Nachdruck und zielen, auch unter Zuhilfenahme klarer negativer (und einiger positiver) Pflichten gegenüber den Tieren, auf umfangreiche Veränderungen in unseren Mensch-Tier-Beziehungen ab. Sie sehen aber ebenfalls bestimmte Möglichkeiten der Tötung von Tieren zur menschlichen Nutzung, sofern die Bedingungen das Wohlbefinden möglichst wenig einschränken, die durchaus komplexen Fähigkeiten der Tiere in ihrer Entfaltung Berücksichtigung finden und die Tötung kurz und schmerzlos geschieht. Mit anderen Worten: Es gibt zwar ein Recht auf Leben, das über das bloße Recht auf moralische Rücksichtnahme hinausgeht, dieses Recht aber bleibt prinzipiell verletzlich.
Der starke Egalitarismus schließlich fordert nicht nur eine gleiche moralische Berücksichtigung der Interessen leidensfähiger Lebewesen, sondern auch ein unverletzliches gleiches Recht auf Leben, was bedeutet, dass es eine Gruppe von Lebewesen gibt, deren Leben außerhalb tragischer Notsituationen (wie etwa Notwehr) nicht zugunsten der Interessen anderer Lebewesen geopfert werden und niemals Mittel zum Zweck sein darf. Tierrechte funktionieren in diesem Licht analog zu Menschenrechten, die genau diesen unverletzlicher Lebensschutz für Menschen formulieren. Wenn Tiere wie Menschen in diesem Sinn moralische Rechte besitzen, dann ist eine an Eigenschaften orientierte Interessensabwägung zwischen menschlichen und tierlichen Interessen nicht mehr zulässig. Zwischen dem Leidzufügen und dem Töten eines Tieres sieht der starke Egalitarismus somit keinen moralisch relevanten Unterschied mehr. Empfindungsfähigkeit wird hier also weitaus umfassender verstanden als im schwachen oder erweiterten Egalitarismus.
Wie radikal sich der starke Egalitarismus darstellt, variiert. Er muss nicht allen empfindungsfähigen Lebewesen ein solches Recht zuerkennen. Er kann sich durchaus auf empfindungsfähige Lebewesen begrenzen, von denen noch zusätzlich bestimmte Fähigkeiten verlangt werden (etwa rudimentäre Formen des Selbst- oder Zeitbewusstseins). Es wäre für den starken Egalitaristen dann aber immer noch irrelevant, wer sich in dieser Gruppe befindet, der Grundsatz wäre derselbe: Gleiches Recht für alle.
Einen starken Egalitarismus vertreten – in verschieden radikaler Form – etwa TOM REGAN, CAROL J. ADAMS, GARY L. FRANCIONE, MARK ROWLANDS und ALASDAIR COCHRANE. Oftmals (aber nicht notgedrungen) geht mit dieser Position auch die abolitionistische Forderung nach Abschaffung jeglicher Besitzansprüche auf Tiere einher (→ Kap. 2.2.2, S. 30).
Ein absoluter Egalitarismus basiert zwar auf der Anerkennung universeller moralischer Rechte für empfindungsfähige Lebewesen, möchte aber weder an dieser Stelle stehenbleiben noch sich mit der sich evtl. anschließenden Forderung nach Abschaffung jeglichen Besitzanspruchs auf Tiere zufrieden geben. Der absolute Egalitarismus erkennt in der Zuerkennung unverletzlicher moralischer Rechte vielmehr die Notwendigkeit an, diesen Tieren darüber hinaus auch einen politischen Status innerhalb und außerhalb menschlicher Gemeinschaften zuzuweisen, mit welchem über die universellen moralischen Rechte hinaus noch jeweils spezifische Rechte und Pflichten einhergehen. Damit stellt sich der absolute Egalitarismus als starke kommunitaristische Tierrechtstheorie dar, leitet also Rechte und Pflichten aus verschiedenen Mensch-Tier-Beziehungen ab.
4.2Schwacher Egalitarismus
4.2.1Der präferenzutilitaristische Ansatz: PETER SINGER
Der australische Philosoph PETER SINGER gehört sicherlich zu den bekanntesten und umstrittensten Denkern der Gegenwart. Verantwortlich hierfür ist sein ethisches Konzept, der sog. Präferenzutilitarismus, den er in zahlreichen Publikationen seit den 1970er Jahren entwickelt hat. Mit ihm nimmt SINGER Stellung zu zentralen Fragen, die direkt oder indirekt mit dem Leidzufügen und Töten von Lebewesen zu tun haben, etwa zum Schwangerschaftsabbruch, zur Euthanasie und eben auch zu unserem Umgang mit Tieren.
SINGERS Ethik ist mit den Jahren derart heftigen Angriffen ausgesetzt gewesen, dass es neben den akademischen Auseinandersetzungen zahlreiche außerakademische Proteste gab, die insbesondere in Deutschland so heftig ausfielen, dass in die zweite deutschsprachige Auflage seines vermutlich wichtigsten Buches, der Praktischen Ethik, ein eigenes Kapitel mit dem Titel Wie man in Deutschland mundtot gemacht wird eingefügt wurde. Bis heute ist das Arbeiten mit SINGERS Texten von gewissen Spannungen begleitet, und zwar einfach deswegen, weil seine Thesen Konsequenzen gestatten, die in ihrer Radikalität, milde ausgedrückt, gewöhnungsbedürftig sein können. Das macht diese Konsequenzen natürlich weder unplausibel noch falsch. Vermutlich gibt es nicht viele Philosophen, die in der Öffentlichkeit derart häufig mit aus dem Kontext gerissenen oder sachlich nicht korrekten Vorwürfen konfrontiert wurden wie SINGER. Das macht seine Thesen umgekehrt allerdings weder plausibel noch richtig.
Wir dürfen PETER SINGER sicher als den philosophischen Gründungsvater der modernen Tierbefreiungsbewegung ansehen, zumindest als denjenigen, der das Thema am wirksamsten auf die öffentliche Agenda zu setzen vermochte. Sofern mir der Begriff des ‚Gründungsvaters‘ gestattet ist, stellt sein Buch Animal Liberation (erstmals 1975 veröffentlicht und in deutscher Übersetzung mit dem Untertitel Befreiung der Tiere versehen) das ‚Gründungsdokument‘ dar, die ‚Bibel der Tierbefreiungsbewegung‘ (vgl. Magel 1988, 103).
In Animal Liberation entfaltet SINGER erstmals seine Tierethik, stellt allerdings weniger das eigentliche Kernargument ins Zentrum, sondern eine detaillierte und beeindruckend recherchierte Menge an Belegen für das Unrecht, das Menschen Tieren antun, indem sie diese zu Nahrungszwecken und Versuchen missbrauchen. Ihre eigentliche systematische Gestalt bekommt SINGERS Tierethik in seinem moralphilosophischen Hauptwerk, der Praktischen Ethik, die 1979 in erster, 1993 in einer überarbeiteten zweiten und seit 2011 in einer erneut erweiterten dritten Auflage vorliegt. Diese leichte Dissonanz begründet sich aus dem Umstand, dass Animal Liberation, im Gegensatz zur Praktischen Ethik, dezidiert nicht für ein philosophisches Fachpublikum geschrieben wurde (vgl. AL 15). Ich werde mich in der Folge an diesen beiden Hauptwerken orientieren und die in ihnen enthaltenen Gedanken zur Tierethik bzw. zum Präferenzutilitarismus mehr oder weniger symbiotisch zur Darstellung bringen. Auf relevante Unterschiede zwischen den Werken wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
Präferenzutilitarismus
SINGERS Auffassung von Ethik besagt, kurz gesprochen: Sie muss begründbar, universell gültig und utilitaristisch sein (PE 35–37). Ohne diese Basisannahmen müsse eine Moraltheorie scheitern. Als universelle Ethik erscheint SINGER aber nur der (Präferenz-)Utilitarismus. Wer die Idee einer universalen Ethik zu akzeptieren bereit ist, teile damit auch die Annahme, dass den Bedürfnisse, Wünsche und Interessen – SINGER spricht zusammenfassend von Präferenzen – anderer Personen genauso viel moralisches Gewicht beigemessen wird wie den eigenen. Die Abwägung, die nun im Falle einer Handlungsentscheidung vorzunehmen ist, ist die zwischen meinen Präferenzen und denen aller anderen von meiner Entscheidung betroffenen Personen, denn ihre und meine Präferenzen verdienen gleiche Berücksichtigung.
Es ist also derjenige Handlungsverlauf zu finden, „von dem es am wahrscheinlichsten ist, dass er die Präferenzen der Betroffenen weitestgehend befriedigt“ (PE 40) – um welche Präferenzen genau es sich bei den Betroffenen handelt, bleibt freilich je nach Situation neu herauszufinden, aber grundsätzlich heißt das: Es geht um die für alle Betroffenen besten Konsequenzen – damit ist die Kernidee des Utilitarismus skizziert: „Die utilitaristische Position ist eine minimale, eine erste Grundlage, zu der wir gelangen, indem wir den vom Eigeninteresse geleiteten Entscheidungsprozess universalisieren“ (PE 43). Und da es SINGER darum geht die Präferenzen der Betroffenen zu fördern, ist diese Form des Utilitarismus als Präferenzutilitarismus bekannt.
Präferenzen
Bereits an dieser frühen Stelle sollten wir uns allerdings die Frage stellen, was präzise SINGER eigentlich unter Präferenzen versteht. Wir werden später sehen, wie dringlich diese Frage ist. Bisher äußert er sich recht intuitiv, indem er schlicht „Bedürfnisse, Wünsche und Interessen“ (PE 39) als Präferenzen zusammenfasst. Dies sind für ihn etwa „die Vermeidung von Schmerz“, die „Befriedigung elementarer Bedürfnisse wie Nahrung und Behausung“, der „Genuss freundschaftlicher Beziehungen mit anderen“ und die „Freiheit, eigene Pläne zu verfolgen, ohne dass man unnötigerweise von anderen gestört wird“ (PE 54)2, wobei das Interesse, nicht zu leiden, unter allen Präferenzen offenbar die stärkste ist (AL 36). Wie stark er hier auf das intuitive Verständnis seiner Leser hofft, und wie allgemein er den Begriff der Präferenz somit offenbar verstanden wissen möchte, zeigt sich in der Bemerkung: „Wir alle wissen, was Präferenzen sind“ (PE 44).
Gleichheit
Wenn SINGER feststellt, dass aus präferenzutilitaristischer Perspektive den Präferenzen anderer Personen genauso viel moralisches Gewicht beigemessen wird wie den eigenen, dann schwebt ihm eine bestimmte Form der Gleichheit vor.
Was SINGER nicht unter Gleichheit verstanden wissen möchte, ist alles, was faktische Gleichheit auszudrücken versucht, denn, und hier dürfte er einen unbestreitbar wahren Sachverhalt benennen, Menschen sind nun einmal in faktischer Hinsicht nicht gleich. Wir alle weisen unterschiedliche biologische Voraussetzungen, unterschiedliche Begabungen und Fähigkeiten und natürlich auch unterschiedliche Wünsche und Interessen auf.
Insbesondere mit Blick auf gängige Diskriminierungsformen wird uns deutlich, wie irrelevant solche faktischen Unterschiede für eine moralische Urteilsfindung sind. Afrikaner etwa neigen aufgrund genetischer Ursachen stärker zu Sichelzellenanämie als Europäer. Und Männer neigen eher zu Gewalt als Frauen. Das ist nachgewiesen, bekannt – und moralisch unerheblich. Wenn solche faktischen Unterschiede tatsächlich moralisch ausschlaggebend wären, dann könnten wir, so SINGERS treffende Beispiele, genauso gut als Unterscheidungskriterium wählen, „ob jemand in einem Schaltjahr geboren wurde“ oder „ob jemand mehr als einen Vokal im Familiennamen“ (PE 53) trägt.
Worum es SINGER also geht, ist das „Prinzip der gleichen Interessenabwägung“ (PE 52), und vom universalistischen Standpunkt aus betrachtet ist es dabei völlig unerheblich, wessen Interessen das sind: „Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag“ (PE 52). Somit funktioniert der Präferenzutilitarismus wie eine Waage: „Interessen werden unparteiisch abgewogen. Echte Waagen begünstigen die Seite, auf der das Interesse stärker ist oder verschiedene Interessen sich zu einem Übergewicht über eine kleinere Anzahl ähnlicher Interessen verbinden; aber sie nehmen keine Rücksicht darauf, wessen Interessen sie abwägen“ (PE 53).
Wenn also im Folgenden von Gleichheit die Rede ist, so versteht SINGER darunter keine faktische Gleichheit, sondern eine Gleichheit der moralischen Rücksichtnahme, die durch das Prinzip der gleichen Interessenabwägung (zumindest prinzipiell) gewährleistet wird: „Das Prinzip der Gleichheit aller Menschen ist nicht die Beschreibung einer angenommenen tatsächlichen Gleichheit der Menschen, sondern es ist eine Vorschrift, die uns sagt, wie wir andere Menschen behandeln sollen“ (AL 32).
Moralische Gleichheit
Tatsächlich ist die Kernidee der moralischen Gleichheit bzw. der gleichen moralischen Rücksichtnahme verblüffend simpel. Sie lautet: Zu berücksichtigen ist, wer leiden kann – wir erkennen die Grundidee des Pathozentrismus. Und leiden können definitiv auch Tiere, zumindest sehr viele von ihnen. Damit betreten wir SINGERS Tierethik.
Doch was genau versteht SINGER unter moralischer Gleichheit bzw. gleicher moralischer Rücksichtnahme, wenn er faktische Gleichheit als Basis einer gleichen Interessensabwägung so vehement ausschließt?
Die Leidensfähigkeit als zentrales Kriterium der moralischen Rücksichtnahme hat SINGER nicht aus der Luft gegriffen, sondern von dem englischen Philosophen JEREMY BENTHAM (1748–1832) übernommen. BENTHAM und mit ihm SINGER sehen in der Leidensfähigkeit „jene entscheidende Eigenschaft […], die einem Lebewesen Anspruch auf gleiche Interessensabwägung verleiht“ (PE 101, vgl. AL 35–37). Und hier gilt es, vor einem Missverständnis zu warnen. Es wäre ja der Einwand denkbar, dass SINGER hier lediglich einen Taschenspielertrick zur Anwendung bringt und mit der Leidensfähigkeit letztlich ebenso willkürlich – aber eben clever durch eine historische Autorität im Nacken gestützt – in den Topf von Eigenschaften bzw. Fähigkeiten greift, wie es auch jene tun, die etwa das Geschlecht oder die Intelligenz herausfischen, und denen SINGER daher Diskriminierung vorwirft. Was also unterscheidet Leidensfähigkeit von Sprach- oder Denkfähigkeit, sodass diese Fähigkeit für SINGER zum absoluten Leitkriterium wird?
Der Unterschied besteht darin, dass die Leidensfähigkeit nicht eine Fähigkeit unter vielen darstellt, sondern die Voraussetzung dafür ist, um überhaupt Interessen ausbilden zu können; „eine Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor wir überhaupt sinnvoll von Interessen sprechen können“ (PE 101, vgl. AL 36). Erst wenn etwas leiden kann, kann es auch Interessen ausbilden und erst dann ist es sinnvoll, dieses Etwas in die gleiche Interessenabwägung mit aufzunehmen. Bei einem Stein etwa wäre es unsinnig, zu meinen, es verletze dessen Interessen, wenn er getreten oder für einen Hausbau gebraucht würde.
Umgekehrt aber, und das ist nun der entscheidende Schritt, bedeutet dies auch, dass das Kriterium der Leidensfähigkeit mitnichten nur Menschen aufweisen, sondern Millionen und Abermillionen von Tieren auch. Die Leidensfähigkeit fungiert gleichsam wie ein kleinster gemeinsamer Nenner: Wer immer diese Fähigkeit aufweist, verdient Berücksichtigung bei der gleichen Interessenabwägung. Interesse ist Interesse, und jedes Interesse zählt gleich. Dies verlangt von uns, dass wir die Interessen von dieser enorm großen Menge von Wesen, den Tieren, in unsere alltäglichen Entscheidungen und in unsere gleiche Interessenabwägung miteinbeziehen. SINGER stellt klar:
Leidet ein Wesen, so kann es keine moralische Rechtfertigung dafür geben, sich zu weigern, dieses Leiden zu berücksichtigen. Es kommt nicht auf die Natur des Wesens an – das Gleichheitsprinzip verlangt, dass sein Leiden ebenso zählt wie das gleiche Leiden – soweit sich ein ungefährer Vergleich ziehen lässt – irgendeines anderen Wesens. Ist ein Wesen nicht leidensfähig oder nicht fähig, Freude oder Glück zu erfahren, dann gibt es nichts zu berücksichtigen. (PE 103, vgl. auch AL 37–38)
SINGER, dies als begriffliche Anmerkung, trennt nicht immer scharf zwischen Leidens- und Empfindungsfähigkeit (vgl. PE 102, AL 38). Generell versteht er die Empfindungsfähigkeit als „bequeme, wenngleich nicht ganz genaue Abkürzung für die Fähigkeit, Leid oder Freude bzw. Glück zu empfinden“ (PE 102), und in diesem allgemeinen Sinn sollten wir sie auch verstehen.
Doch wann kann ein Wesen leiden? SINGER bietet für das Tierreich zwei Kriterien an, die erfüllt sein müssen, um bei einem Tier sinnvoll von Leid sprechen zu können: „das Verhalten des Tieres, sei es, dass es sich windet, schreit, der Schmerzquelle zu entkommen versucht und anderes mehr; und die Ähnlichkeit seines Nervensystems mit unserem eigenen“ (AL 277–278).
Speziesismus
Natürlich ist die Weigerung, leidensfähige Lebewesen moralisch zu berücksichtigen, gang und gäbe, das weiß auch SINGER. Allerdings würden sich diese Menschen einer speziellen Form der Diskriminierung schuldig machen, die SINGER Speziesismus nennt. Den Begriff hat er vom britischen Psychologen RICHARD D. RYDER übernommen, der ihn 1970 erstmals gebrauchte (vgl. Ryder 2000, 6). Die Struktur des Speziesismus als Form der Diskriminierung sieht SINGER analog zu Rassismus oder Sexismus: In allen diesen Fällen bevorzugen wir demnach eine Gruppe von Lebewesen vor einer anderen auf Basis zufälliger und damit moralisch irrelevanter Merkmale – sei es nun die Ethnie, das Geschlecht oder eben die Spezies.
Jeder, der sich weigert, die Interessen empfindungs- bzw. leidensfähiger Wesen in eine gleiche moralische Interessensabwägung mitaufzunehmen, macht sich in SINGERS Augen des Speziesismus und damit der – quantitativ betrachtet – größtmöglichen Diskriminierung schuldig.
Sind menschliche Leben unterschiedlich wertvoll?
Nun gilt es etwas sehr Wichtiges an dieser Stelle zu bedenken: SINGER sagt nicht, dass alle Wesen, die in die gleiche Interessensabwägung mit einbezogen werden, auch gleich zu behandeln seien. Nur weil Schweine oder Hunde moralische Rücksichtnahme verdienen, heißt dies nicht, dass es nun sinnvoll sei, ihnen bspw. ein Wahlrecht einzuräumen (vgl. AL 29). Vielmehr ist er davon überzeugt, dass es durchaus möglich ist, Interessen gegeneinander abzuwägen (daher das Bild der Waage), und eine solche Abwägung kann und wird auch zu Nachteilen für die jeweils ‚leichtere‘ (um im Bild der Waage zu bleiben) Gruppe ausfallen. Häufig wird man sich für das kleinere zweier Übel zu entscheiden haben, diese Konsequenz weist der Utilitarismus zwangsläufig auf.
Die Pointe besteht vielmehr darin, dass die Speziesgrenze für diesen Wiegevorgang unerheblich ist. Nicht die Spezieszugehörigkeit entscheidet darüber, ob die jeweiligen Interessen Berücksichtigung finden, sondern der Umstand, dass ein Wesen überhaupt Interessen ausbilden kann. Was SINGER also entwickeln muss, ist ein überzeugendes Argument für eine Grenze zwischen Wesen, die Interessen zumindest rudimentär ausbilden können, und solchen, die es nicht können. Nur die erste Gruppe von Wesen ist folglich für den Präferenzutilitarismus moralisch relevant.
Um diese Argumentation entwickeln zu können, geht SINGER einen Schritt zurück und betrachtet zunächst nur menschliches Leben. Dabei mutet er seinen Lesern im vierten Kapitel der Praktischen Ethik (wie auch in seinem umstrittenen Buch Muss dieses Kind am Leben bleiben?, 1993, im Original Should the Baby Live?, 1988) einen radikalen Gedanken zu: Nicht jedes menschliche Leben ist gleich wertvoll. Und daraus folgt: Es gibt Fälle, in denen die Tötung eines Menschen moralisch legitim sein kann. Das ist SINGERS Gnadenstoß für die ‚Heiligkeit des Lebens‘, worunter er zunächst einmal nur die Annahme versteht, „dass menschliches Leben einen ganz besonderen Wert hat, der deutlich verschieden ist vom Wert des Lebens anderer Lebewesen“ (PE 138). Da diese Annahme vermutlich die Intuitionen sehr vieler Menschen einfängt, bedarf es großer Sorgfalt, das Gegenteil zu begründen.
Personales und nichtpersonales Leben
Um dies leisten zu können, unterscheidet SINGER zunächst zwei Bedeutungen von ‚menschliches Wesen‘ oder einfacher, ‚Mensch‘: einmal im Sinne von ‚Mitglied der Spezies Homo sapiens‘ und einmal im Sinne von ‚Person‘. Die Mitgliedschaft zur Spezies Homo sapiens ist empirisch prüfbar und, das überrascht uns nach dem bisher Gesagten nun nicht mehr, kein guter Grund für eine moralische Sonderstellung, schon gar nicht vor anderen Spezies (das wäre nämlich Speziesismus). Eine ‚Person‘ zu sein indes bedeutet für SINGER über mindestens zwei Grundeigenschaften zu verfügen: (1) eine zumindest rudimentäre Rationalität und (2) ein minimales Bewusstsein seiner selbst mit einem Sinn für Vergangenheit und Zukunft (vgl. PE 143–146, AL 52).
SINGERS These: Personales Leben (empfindungsfähig, rational und selbstbewusst) ist wertvoller als nichtpersonales Leben (zwar bewusst und empfindungsfähig, aber weder rational noch selbstbewusst) und im Zweifel können personale Präferenzen nichtpersonale Präferenzen überwiegen. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass nichtpersonales Leben wertlos wäre. Damit ist nur gesagt, dass es die Möglichkeit der Interessensabwägung zugunsten personalen Lebens gibt.
Warum also, so muss SINGER nun begründen, macht es einen moralisch relevanten Unterschied, ob man eine Person ist oder nicht?
SINGERS Argument ist in Kürze dieses: Personale Wesen können etwas, was nichtpersonale Wesen nicht können. Sie können „Wünsche hinsichtlich [ihrer] eigenen Zukunft“ (PE 146) ausbilden. Sie können also Präferenzen entwickeln, die sich nicht nur auf eine aktuelle, sondern auch auf eine Vielzahl zukünftiger Situationen erstrecken. Einen aktuellen Schmerz zu vermeiden ist zwar eine basale, aber meistens punktuelle Präferenz. Doch das eigene Leben so weiterzuführen, wie es den eigenen Vorstellungen gemäß gewünscht wird, beinhaltet eine Vielzahl an Präferenzen. Die Tötung einer Person würde somit „gegen ihren Willen ihren wichtigsten Wünschen zuwiderlaufen“ (PE 146).
Nichtpersonale Wesen, so SINGER, können keine solchen zukunftsbezogenen Wünsche ausbilden, ihre Tötung würde womöglich punktuellen Präferenzen, aber nicht ihren Wünschen zuwiderlaufenden, weil nichtpersonale Wesen keine in die Zukunft gerichteten Wünsche ausbilden können.
Natürlich möchte auch ein nichtpersonales Lebewesen nicht sterben, das weiß SINGER auch. Aber dies ist eine jeweils punktuelle „Präferenz für das Aufhören eines Zustandes, der Schmerz oder Angst verursacht“ (PE 152). Sofern also etwa die Tötung nichtpersonalen Lebens nicht notwendig ist, sollte sie tunlichst unterlassen werden. Eine schnelle und schmerzlose Tötung indes ist bei entsprechender Not aus präferenzutilitaristischer Sicht durchaus in Erwägung zu ziehen, in jedem Fall aber besser als die Tötung personalen Lebens.
Das Problem der nicht-paradigmatischen Fälle
Die moralisch relevante Grenze zwischen personalem und nichtpersonalem Leben zu ziehen, birgt ein folgenschweres Problem: Nach SINGERS Definition wären nicht nur Embryonen und Föten, sondern auch Säuglinge, Bewusstlose, schwer geistig behinderte Menschen, Komapatienten und Demenzkranke unter Umständen keine Personen – in manch radikaleren Konzeptionen könnte dies sogar auf Schlafende zutreffen, also auf die nicht-paradigmatischen Fälle (manchmal auch Quasi-Personen, vgl. Birnbacher 1997). Sie zu integrieren ist oftmals die schwerste Aufgabe für Ausnahmen vom allgemeinen Tötungsverbot.
Wie kompliziert diese nicht-paradigmatischen Fälle werden, zeigt SINGERS Beschäftigung mit der Frage nach einem Recht auf Leben. SINGER zieht hier den US-amerikanischen Philosophen MICHAEL TOOLEY heran, der in seinem kontrovers diskutierten Aufsatz Abortion and Infanticide (1972) sowie dem titelgleichen Buch von 1983 die Ansicht vertritt, dass ein Recht nur verletzt werden kann, wenn ein entsprechender Wunsch existiert, und folglich nur Wesen Rechte beanspruchen können, welche die Fähigkeiten besitzen, relevante Wünsche auszubilden. Das gilt damit auch – grob zusammengefasst – für das Recht auf Leben: Nur wer wünschen kann, als distinktes Wesen weiter zu existieren, hat das Recht darauf, als distinktes Wesen weiter zu existieren. Will sagen: Nur Personen können diese Wünsche hegen, und damit besitzen auch nur Personen ein Recht auf Leben (vgl. Tooley 1972).
Doch was ist mit den dauerhaften oder zumindest aktuellen Nichtpersonen, also etwa mit Säuglingen oder Komapatienten? Nun, es ist natürlich korrekt, dass ein Säugling keine selbstbewusste Präferenz seiner eigenen Weiterexistenz entwickeln kann. Aber einem Wesen, das zumindest irgendwann die Vorstellung einer fortdauernden Existenz gehabt hat, können wir problemlos unterstellen, dass es diese Vorstellung und den Wunsch seiner Weiterexistenz aufweisen kann (vgl. PE 154–157). Die bedeutsame Konsequenz dieser Annahme besteht nun darin, dass mit TOOLEYS und SINGERS Auslegung des Rechts auf Leben Embryonen, Föten und Säuglinge im Gegensatz zu Bewusstlosen, Schlafenden, Komapatienten oder Demenzkranken aus der Gruppe jener Wesen, die ein Recht auf Leben beanspruchen können, herausfallen.
Die Tötung personalen Lebens
Die eigentliche Pointe der Tierethik SINGERS wird im ersten Kapitel von Animal Liberation grundsätzlich, im fünften Kapitel der Praktischen Ethik dann systematisch entfaltet und besteht schlicht und ergreifend in der durch eine große Menge an empirischen Belegen gestützten Behauptung, dass es sich bei sehr vielen Tieren ebenfalls um personales Leben handelt, wir also bei sehr vielen Tieren ebenfalls eine Form von Rationalität sowie eine Form von Selbstbewusstsein in der für SINGER relevanten Art und Weise finden können.
Diese Behauptung bildet das Epizentrum der Tierethik SINGERS. Nun verläuft die moralisch relevante Grenze nicht mehr wie bisher gewohnt entlang der Speziesgrenze. Sie verläuft nun vielmehr quer dazu entlang der Grenze zwischen personalem und nichtpersonalem Leben. Und sowohl auf Seiten des personalen als auch auf Seiten des nichtpersonalen Lebens finden sich Menschen und Tierarten wieder.
Wir finden in diesem präferenzutilitaristischen Konzept also personales menschliches und personales tierisches Leben. Zu letzterem zählt SINGER natürlich nicht alle Tierarten, aber zumindest alle, die durch Massentierhaltung und Tierversuche unmittelbar betroffen sind, etwa Menschenaffen, Bären, Rinder, Schafe, Delphine, Elefanten, Schweine, Seehunde, Hühner, Hunde und Katzen (vgl. PE 174–191, 218). Möglicherweise kommen auch Vögel und bestimmte Fischarten hinzu. Und es besteht durchaus Grund zu der Annahme, dass insbesondere die Gruppe der Säugetiere, auf welche die Definition personalen Lebens zutrifft, noch deutlich umfangreicher sein dürfte (vgl. PE 187).
SINGER gibt sich viel Mühe bei der Darstellung und Auswertung einer Vielzahl an Experimenten, bei denen Tiere Formen von Selbstbewusstsein, Antizipation oder Vernunft gezeigt haben. Dabei wird auch deutlich, dass es Tierarten gibt, auf welche die Kriterien für personales Leben offenbar nicht zutreffen: Womöglich könnten bestimmte Fischarten darunter fallen (vgl. PE 188–189). SINGER ist völlig klar, dass es „schwierig [ist], exakt zu definieren, wann ein anderes Wesen über ein Bewusstsein seiner selbst oder einen Sinn für Vergangenes und Zukünftiges verfügt“ (PE 189). Sollten wir uns also nicht sicher sein oder sollte es zumindest schwache Anzeichen für Personalität geben, dann fordert SINGER nach dem bekannten Grundsatz ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ vorzugehen und die Tötung dieser Tiere zu unterlassen (vgl. PE 189, AL 281–282).
Die Konsequenz dieser Auslegung von Personalität liegt nun auf der Hand: Schweine, Rinder, Pferde oder Hühner zum Zweck der Nahrungsaufnahme zu töten oder ihnen im Tierversuch Leid zuzufügen, ist moralisch ebenso verwerflich, als würden wir dies mit menschlichen Personen tun, die sich auf einem vergleichbaren rationalen Niveau bewegen. Umgekehrt heißt dies aber auch, dass nichtpersonales Leben sowohl Tierarten als auch bestimmte Gruppen von Menschen umfasst, die wir, bei entsprechender Interessensabwägung, durchaus töten dürfen, sofern dies schnell und schmerzlos geschieht. Hierzu gehören für SINGER konsequenterweise nun auch Embryonen, Föten (bis zu einem bestimmten Alter) und bestimmte schwerst geschädigte Neugeborene.
Die Tötung nichtpersonalen Lebens
SINGER bietet also eine Begründung dafür an, die Präferenzen personalen Lebens denen nichtpersonalen Lebens moralisch vorzuziehen. Es ist damit moralisch schwerwiegender, personales Leben zu beenden als nichtpersonales.
Die Tötung nichtpersonalen Lebens verstößt nämlich nicht gegen zukunftsorientierte Präferenzen, sie würde keine Pläne durchkreuzen oder Wünsche vereiteln. Es würde – und dies ist nun die heikle, aber konsequente Annahme – nicht einmal der Präferenz, nicht sterben zu wollen, zuwiderlaufen, weil nichtpersonales Leben nicht weiß, dass der Tod droht: „Das bloß bewusste, also nicht selbstbewusste Wesen hat keine Präferenz in Bezug auf die Fortdauer seines Lebens“ (PE 161). Es würde also ‚lediglich‘ der aktuellen Präferenz, keine Schmerzen zu leiden, zuwiderlaufen. Und diese Präferenz könnte durch einen schnellen und schmerzlosen Tod berücksichtigt werden: „Urteilen wir also lediglich unter dem Aspekt der Vereitelung von Präferenzen, so erscheinen für ein bloß bewusstes Wesen die schmerzlose Tötung und die Verabreichung eines Betäubungsmittels gleichwertig“ (PE 162).
Aber heißt dies nun im Umkehrschluss, dass wir bewusstes, aber nicht selbstbewusstes, also nichtpersonales Leben bedenkenlos töten dürfen? Nein, das heißt es nicht. Auch nichtpersonale Wesen sind empfindungsfähige Wesen und diesen Wesen Leid zuzufügen hieße, gegen ihre, wenn auch nur punktuellen Präferenzen zu verstoßen. Und sobald auch nur gegen irgendeine Präferenz verstoßen wird, gilt es, die Handlung zu rechtfertigen. Allerdings lässt SINGERS Konzept des Präferenzutilitarismus Interessensabwägungen zu. Sollte es also Präferenzen personaler Wesen geben, die jene nichtpersonaler Wesen aus guten Gründen überwiegen, dann ist die Tötung nichtpersonalen Lebens moralisch zu rechtfertigen (eine solche Abwägung ist grundsätzlich natürlich auch zwischen Interessen personalen Lebens möglich).
Der Punkt der Tötung nichtpersonalen Lebens ist von Beginn an eine Sollbruchstelle in SINGERS Argumentation gewesen, das hat er selbst gesehen. In Animal Liberation vertrat er noch die recht allgemeine Auffassung, dass die Frage, „wann es falsch ist, ein Tier (schmerzlos) zu töten, keine [ist], auf die wir eine präzise Antwort geben müssen“ (AL 56). Die grundsätzliche Beachtung der Gleichbehandlung personalen bzw. nichtpersonalen Lebens sei eine Haltung, mit der „wir nicht viel falsch machen [können]“ (AL 56).
Nach einer längeren Argumentation, die wir hier nicht im Detail nachzeichnen müssen, kommt SINGER allerdings zu der Annahme, dass personales Leben nicht ‚ersetzbar‘ ist (denn dieses genießt durch die zukunftsorientierten Präferenzen einen besonderen moralischen Wert), personales Leben aber schon. Nichtpersonales Leben ist alles in allem ‚ersetzbar‘, wenn ein Tier „durch ein anderes Tier ersetzt wird, das ein ebenso angenehmes Leben führen kann“ (PE 219) wie das getötete. Kein direktes Unrecht geschieht indes, wenn ein nichtpersonales Leben getötet wird, das „alles in allem kein angenehmes oder erfreuliches“ (PE 218–219) Dasein genießen konnte, Stichwort ‚Gnadentod‘. Somit ist es für SINGER „möglich, bewusste, aber nicht-selbstbewusste Wesen als untereinander austauschbar zu betrachten in einer Weise, wie Wesen mit einem Begriff von ihrer eigenen Zukunft es nicht sind“ (PE 219, vgl. AL 365–368).
Tieren Leid zufügen und Tiere töten
In Animal Liberation misst SINGER einem bestimmten Punkt sehr viel mehr Gewicht bei als in der Praktischen Ethik, nämlich der Unterscheidung zwischen Leidzufügen und Töten. Tieren Leid zuzufügen ist, wir haben es gesehen, zunächst einmal immer falsch, sofern es sich um empfindungsfähige Wesen handelt. Deren Präferenzen zu berücksichtigen, ist moralisch geboten, auch wenn diese im Falle einer Abwägung durchaus zugunsten anderer Präferenzen nachgeordnet werden können – was aber Menschen auch passieren kann. Und um dieses Leid ist es SINGER insbesondere in Animal Liberation zu allererst zu tun.
Tiere zu töten ist aber für SINGER etwas anderes. Die Tötung schwach personaler oder nichtpersonaler Tiere könnte immer dann gerechtfertigt sein, wenn das Leben des Tieres angenehm gewesen ist und die Tötung schnell und absolut schmerzfrei geschieht. Wenn es sich also um eine wirklich artgerechte Aufzucht nichtpersonaler Tiere handelt, und das Tier durch ein anderes gleichartiges Tier ersetzt wird, dass ein ebenfalls angenehmes Leben führen kann. Damit wäre der Idee der maximalen Glückssumme des Utilitaristen genüge getan. Es wäre durchaus möglich, dass das Argument, „man tue den Tieren etwas Gutes, indem man ihnen zum Leben verhilft“, es rechtfertigt, „im Freien lebende Tiere (eine Spezies, die keine zukunftsgerichteten Wünsche haben kann) zu essen, die ein erfreuliches Leben in einer ihren Verhaltensbedürfnissen angemessenen sozialen Gruppe verbracht hätten und dann schnell und schmerzlos getötet würden“ (AL 367).
Zwischenfazit
Wir können an dieser Stelle also zusammenfassen: Grundsätzliche moralische Berücksichtigung bei der gleichen Interessensabwägung haben alle Lesewesen zu erhalten, die empfindungsfähig sind, und das bedeutet, dass sie Leid und Freude verspüren können. Hierzu hatte SINGER, zumindest für das Tierreich, zwei Kriterien angeboten, die erfüllt sein müssen, um bei einem Tier sinnvoll von Leid sprechen zu können: „das Verhalten des Tieres, sei es, dass es sich windet, schreit, der Schmerzquelle zu entkommen versucht und anderes mehr; und die Ähnlichkeit seines Nervensystems mit unserem eigenen“ (AL 277–278). Alle Lebewesen, die diese beiden Kriterien nicht erfüllen, brauchen keine Berücksichtigung zu erfahren, weil sie keine Interessen ausbilden können, die es zu berücksichtigen gäbe.
Innerhalb der Gruppe empfindungsfähiger Wesen gilt es also, im Konfliktfall Abwägungen vorzunehmen, wobei personales Leben als grundsätzlich wertvoller eingestuft werden kann als nichtpersonales Leben. Was SINGER aber völlig bewusst ist, ist der Umstand, dass sich Personalität graduell verhält. Ein erwachsener Mensch ist nicht in identischem Sinn personal wie ein Rind, und ein Rind ist nicht in identischem Sinn personal wie ein Huhn usw. Dass es hier Abstufungen gibt, muss und soll gar nicht bestritten werden, auch wenn diese oft wenig randscharf sind. Es heißt nur, dass im Konfliktfall, das bedeutet: bei besonders dringlichen und guten Gründen, auch hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ein Tier leiden zu lassen und es zu töten, nur um es zu essen, ist für SINGER aber in allen Fällen, wo es nicht um das unmittelbare Überleben des Menschen geht, kein guter Grund.
SINGER weist immer wieder darauf hin, dass die Interessenabwägung unter Lebewesen auf einer prinzipiellen Vergleichbarkeit basiert. Die Kernidee lautet stets: ‚Stellen wir uns ein menschliches und ein nichtmenschliches Wesen mit vergleichbaren Eigenschaften vor‘. Erst aus diesem Vergleich gewinnen die Analogien SINGERS ihre Kraft. Sobald der Speziesismusvorwurf SINGERS sowie sein Prinzip der gleichen Interessenabwägung ernst genommen werden, ist es also weniger aufregend, die Präferenzen eines erwachsenen Menschen (‚Ich habe Hunger auf Fleisch‘) und die eines Rindes (‚Ich möchte nicht leiden und sterben‘) zu vergleichen, denn da schneidet der Mensch auffallend schlecht ab. Knifflig wird es immer da, wo sich Eigenschaften (ob personal oder nichtpersonal) besonders ähneln: Warum essen wir Rinder, aber keine Säuglinge, obgleich sie in pucto Rationalität und Selbstbewusstsein vergleichbar sind? Warum forschen wir an Affen aber nicht an Kleinkindern, obgleich sie in puncto Rationalität und Selbstbewusstsein vergleichbar sind?
Insbesondere mit Blick auf den Mensch-Tier-Vergleich stellt SINGER klar: „Ich habe niemals die absurde Behauptung aufgestellt, es gebe keine bedeutsamen Unterschiede zwischen normalen erwachsenen Menschen und anderen Tieren. Ich behaupte nicht, dass Tiere moralisch handeln können, sondern dass der moralische Grundsatz der gleichen Berücksichtigung von Interessen ebenso anzuwenden ist wie auf Menschen“ (AL 360). Wie sinnvoll es ist, auch Wesen zu berücksichtigen, die keine moralischen Akteure sind, sehen wir ja immer dann, wenn wir auf die nicht-paradigmatischen Fälle schauen.
Müssen alle Lebewesen gleich berücksichtigt werden?
Es wäre nicht korrekt, SINGER, wie oft geschehen, zu unterstellen, er würde jedem Tier auf der Welt den gleichen moralischen Wert beimessen und wir dürften nun im Prinzip keinen Schritt mehr tun, weil die mögliche Tötung eines Insektes am Boden dessen Präferenzen in gleichem Maß verletzen würde, als würden wir einen Menschen tottreten. Diese Konsequenz wäre auch in SINGERS Augen absurd. Es gibt gute Gründe dafür, die Präferenzen personalen Lebens denen nichtpersonalen Lebens vorzuziehen. Und es kann natürlich auch gute Gründe geben, die Präferenzen personalen menschlichen Lebens den Präferenzen personalen tierlichen Lebens vorzuziehen, auch das gestattet der Präferenzutilitarismus. Allerdings gestattet der Präferenzutilitarismus in SINGERS Sinn durchaus auch den Fall, dass es gute Gründe gibt die Präferenzen personalen nichtmenschlichen Lebens denen personalen menschlichen Lebens vorzuziehen.
Lassen wir uns auf ein zwar langweiliges, aber effektives Gedankenspiel ein, um dies zu veranschaulichen: Sie haben zu entscheiden, ob Sie einen Menschen oder einen Hund aus einem brennenden Haus retten, Sie können nicht beide retten. Nun gibt es zwei denkbare Prototypszenarien.
(1) Nehmen wir an, in dem brennenden Haus befände sich ein Neugeborenes mit einem Hirnschaden, der es ihm unmöglich macht, in den wenigen ihm noch verbleibenden Wochen irgendetwas anderes außer Schmerzen zu empfinden, sowie ein ausgewachsener gesunder Hund. In diesem Fall könnte es aus präferenzutilitaristischer Sicht moralisch vertretbar sein, den Hund zu retten, weil dieser (personal) das Kind (nichtpersonal) an Rationalität und Selbstbewusstsein überträfe und zudem eine sehr viel höhere Lebenserwartung hat, die mit der Möglichkeit des Glückempfindens einhergeht, alles Dinge, die wir von dem Neugeborenen nicht sagen können.
(2) Nehmen wir nun an, der Mensch und der Hund wären sich hinsichtlich Rationalität und Selbstbewusstsein sehr ähnlich (es würde sich um einen ausgewachsenen Hund und, ich spreche etwas ungenau ins Blaue, ein Kind im Alter von einem Jahr handeln), dann ergäbe sich eine Pattsituation. Wir hätten es in beiden Fällen mit einer, wenn auch schwächeren Form personalen Lebens zu tun. Was nun? Es wäre denkbar, dass es unerheblich sei, was wir tun, da beide Leben gleich wertvoll sind. Doch aus dem Umstand, dass beide Leben gleich wertvoll sind, folgt nicht, dass es unerheblich ist, was wir tun. Erinnern wir uns: Es ging und geht stets um das Abwägen von Präferenzen und dieses Abwägen ist natürlich auch in diesem Fall des brennenden Hauses möglich. Und je nachdem, wer sich in diesem Haus befindet, kann es enorm gute (utilitaristische) Gründe geben, das Kind zu retten (etwa, wenn es unser eigenes ist). Es könnte aber auch sehr gute (utilitaristische) Gründe geben, den Hund zu retten (etwa, wenn es ein Spürhund ist, der innerhalb weniger Minuten eine Bombe zu finden hat, die eine Millionenmetropole in die Luft sprengen würde).
Wir sehen schon: Gründe für die Bevorzugung des Hundes zu finden verlangt mehr Fantasie, aber das ist wenig überraschend, weil (a) uns menschliche Kinder zumeist näher stehen als Hunde (vgl. AL 55) und (b) personales Leben Graduierungen aufweist. Wir dürfen nicht vergessen, aus welchem Anlass SINGER eigentlich argumentiert hat: Es geht ihm um die Berücksichtigung tierlicher Interessen, insbesondere mit Blick auf Massentierhaltung und Tierversuche. Er will, dass wir Tiere überhaupt in unsere Interessensabwägungen mit einbeziehen und zwar in demselben Maß, wie wir dies bei Menschen tun. Daraus folgt aber nicht, dass wir in allen Fällen Menschen und Tiere auch tatsächlich gleich zu gewichten haben (vgl. AL 360). Daraus folgt nicht einmal, dass wir Menschen gleich zu gewichten haben. Es wäre völlig plausibel, bei der Rettung einen geliebten Verwandten einem Fremden vorzuziehen, genauso wie es plausibel wäre, einen Menschen einem Hund vorzuziehen.
Бесплатный фрагмент закончился.
