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Deutschland Wohin
1. Auflage, erschienen 7-2021
Umschlaggestaltung: Romeon Verlag
Text: Luma Mayhér
Layout: Romeon Verlag
ISBN (E-Book): 978-3-96229-801-2
www.romeon-verlag.de
Copyright © Romeon Verlag, Jüchen
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LUMA MAYHÉR
Deutschland
wohin???
Inhalt
Vorwort
Einleitung
1. Deutschland nach dem Krieg bis heute (vor Corona)
1.1 Die Zeit nach dem Krieg bis zur Wiedervereinigung
1.2 Deutschland nach der Wiedervereinigung
1.3 Die Zeit der rot-grünen Regierung unter Kanzler Schröder
1.4 Die Zeit unter Kanzlerin Merkel
2. Das politische System: Schwächen, Änderungsbedarf, Zukunft?
2.1 Die Legislative
2.2 Die Exekutive
2.2.1 Sicherheitsbehörde Polizei
2.2.2 Der Überwachungsstaat?
2.2.3 Außensicherheit Bundeswehr
2.3 Die Judikative
2.4 Eigenmacht der Administration/Verwaltung
3. Der Status quo – Deutschland vor der Coronakrise
3.1 Veränderungen der politischen Landschaft
3.2 Stand und Herausforderungen der Wirtschaftsentwicklung
3.3 Finanzen/Staatsfinanzen
3.4 Soziale Spaltung
3.5 Demografischer Wandel
3.6 Migrations- und Flüchtlingspolitik
3.7 Daseinsvorsorge
3.8 Europa
3.9 Öffentlichkeit
3.10 Christliche Kirchen
3.11 Deutschland, eine Erfolgsgeschichte mit Erosionserscheinungen
4 Deutschland wohin?
4.1 Corona verändert
4.1.1 Das Konzept zur Krisenbewältigung
4.1.2 Wie die Politik handelte
4.1.3 Herausforderungen zweite Infektionswelle und neuer Lockdown
4.1.4 Wo bleibt die Handlungsstrategie ?
4.2 Wo steuert die Politik das Staatssystem hin?
4.2.1 Zum Handlungsbedarf im deutschen Staatssystem
4.2.2 Wesentlicher, wichtiger Handlungsbedarf
4.2.3 Weitere wichtige Handlungsfelder
4.2.4 Herausforderung Europa
5 Schlusswort
Quellen:
Zeitungen/Zeitschriften
Ergänzende Quellen:
Vorwort
Deutschland hatte seit der Gründung der Bundesrepublik eine enorm erfolgreiche Entwicklung. Das gilt sowohl für die Entwicklung der Demokratie als auch der Wirtschaft und des Wohlstandes der Bevölkerung. Zugleich stehen umfassende Veränderungen und Herausforderungen bevor, die nicht nur in der 2020 entfachten Coronakrise und bei deren Folgen begründet sind, sondern vor allem durch Fragen des Klima- und Umweltschutzbedarf sowie die Fragwürdigkeit der heute dominierenden neoliberalen Wirtschaftsausrichtung und -politik.
Die so erfolgreiche deutsche Entwicklung wirft aber auch Schatten voraus. Das gilt vor allem für die Verteilung des Wohlstands als auch für die Demokratie und das Staatswesen in unserem Land bis hin zu Veränderungen von Öffentlichkeit und anscheinend Infragestellung der Meinungsfreiheit. Dafür sprechen schon die Aussagen der Medien, insbesondere wenn die Inhalte im zeitlichen Verlauf gegenübergestellt werden. Es sind also letztlich die Informationen, die nahezu jedem Bürger vorliegen. Deshalb stützt sich das vorliegende Buch vorrangig auf diese jedermann zugänglichen Quellen und nicht auf umfassende Datenerhebungen und wissenschaftliche Studien und Untersuchungen. Die Ausführungen in den Tagesmedien sind mitunter alarmierend, sie geraten jedoch schnell in Vergessenheit. In der Aufreihung dieser Meldungen, die bei den meisten Lesern unterbleibt, zeigt sich aber die Brisanz mancher Entwicklungen, die hier mit zum Gegenstand der Erörterungen wurden. Durch den engen Bezug zu den Tagesmedien ist hoffentlich vieles anschaulich und damit gut verständlich dargestellt. Wir steuern auf große Herausforderungen mit hohem Handlungsbedarf zu. Es kommt nun auf richtiges Agieren von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft an, um die Gefahren dieser Entwicklung zu meistern und die Chancen, die zugleich darin liegen, zu nutzen. Das vorliegende Buch will dazu einen Anstoß geben und zugleich auch auf den Erhalt, die Sicherung sowie Weiterentwicklung unserer Demokratie hinwirken. Es gilt also nachzudenken, aber auch zu handeln.
Als Quellen wurden vorrangig die Tageszeitung der beispielhaft ausgewählten mittelgroßen Landeshauptstadt Wiesbaden, punktuell auch Zeitmagazine wie Der Spiegel und Focus und die Frankfurter Allgemeine Zeitung, verschiedentlich aber auch die Bildzeitung und weitere Zeitungen, wie auch Inhalte aus einigen wissenschaftlichen Abhandlungen, darunter auch aus meinen eigenen wissenschaftlichen Arbeiten, sowie Ergebnisse von Internetrecherchen verwendet. Diese Darlegungen sind jedoch nicht wie bei einer akribischen wissenschaftlichen Arbeit durch gründliche Recherchen mit Quellenangaben gesichert. Dieser Aufwand wurde unterlassen und somit vernachlässigt. Anderseits ist aber davon auszugehen, dass häufige Aussagen in der Tagespresse doch in etwas die reale Entwicklung wiedergeben, zumal wenn sie aus unterschiedlichen Zeitungen stammen. Zu den verwerteten Pressebeiträgen werden weitgehend der Name der Zeitung/ Zeitschrift und das Veröffentlichungsdatum angegeben, zu den anderen Quellen wie Internetrecherchen und Buchpublikationen die dafür gebräuchlichen Quellenangaben. Da einige der behandelten Schwerpunkte für mehrere Kapitel Relevanz beinhalten, wird auf die Querbezüge mit entsprechenden Seitenangaben jeweils in Klammern gesetzt in kursiver Schrift verwiesen. Die verwerteten Zeitungen sowie deren gebräuchlichen Abkürzungsformen sind am Ende der Ausführungen unter Quellen, S. 453 aufgeführt.
Die hier getroffenen Aussagen stellen wie jede Meinungsposition Wertungen dar, sind somit subjektiv. Trotz meinem Bemühen um Ausgewogenheit werden manche Darlegungen ggf. massive Widersprüche hervorrufen. Sie könnten mitunter auch als Provokation empfunden werden, gerade angesichts der Entwicklung von Öffentlichkeit, Meinungsbildung und Mainstream. Provokationen sind hier jedoch nicht beabsichtigt, sondern die konstruktive Auseinandersetzung mit den Werten und den zukünftigen Herausforderungen für eine ausgeglichene Entwicklung in unserem Land.
Luma Mayhér (Ludwig-Martin M.)
Einleitung
Auf dem deutschen Staatsgebiet vollzog sich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges eine ausgesprochen erfolgreiche Entwicklung. Das damals schwer zerstörte und hoch verschuldete Land erlebte einen grandiosen Aufbau und tiefgreifenden sozialen sowie politischen Wandel. Die neu gegründete Bundesrepublik erreichte schon in den 50er Jahren die Wirtschaftsstärke des Vorkriegsdeutschlandes , wenngleich die Entwicklung durch die Einschränkungen und Probleme der deutschen wie auch der europäischen Teilung überschattet wurde. Mit der Wiedervereinigung und der alsbald folgenden Auflösung der Sowjetunion und des Ostblocks wurde die lange Zeit der europäischen Teilung beendet.
Europa wächst seitdem zusammen. Über die Hälfte der Staaten haben sich in die Europäische Union eingebracht. Deutschland genießt ein hohes Ansehen. Das ist nicht nur auf die erlangte Wirtschaftskraft zurückzuführen, sondern auch auf das internationale Ansehen des Grundgesetzes und des daraus resultierenden demokratischen Staatswesens. Die Distanzierung der Bundesrepublik von der Ideologie und dem Staatswesen der NS-Vergangenheit überzeugte international, wenngleich begrenzte rechtsnationale politische Tendenzen das Bild etwas trüben.
Die Entwicklung hat mein Leben entscheidend geprägt und bestimmt. Im Krieg geboren, beginnen meine Erinnerungen mit den Schrecken der letzten Kriegstage und den großen Problemen der Nachkriegszeit bis hin zu lebhaften Erinnerungen an Verwandte, die damals aufgrund der schlechten Versorgungslage verhungerten. Danach habe ich die Aufwärtsentwicklung der Bundesrepublik und Westberlins miterlebt. Auch in Ostdeutschland ging es voran, wie ich in zahlreichen Besuchen und den vielfältigen gesamtdeutschen Familienkontakten mitbekam. Die deutsche Entwicklung nach dem Kriege bis zur Gegenwart war die Bühne meines Lebens. Deshalb fühle ich mich dieser Entwicklung sehr verbunden. Diese Entwicklung bot aus meiner Sicht für den Großteil der Bevölkerung bislang kaum da gewesene große Chancen, vorausgesetzt, dass der/die Einzelne die Initiative ergriff, um diese zu nutzen. Dafür spricht auch meine Berufslaufbahn, die vom Facharbeitergesellenbrief bis zum habilitierten Wissenschaftler und Hochschullehrer reicht. Diese enormen Möglichkeiten, waren letztlich das Modell, das damals die junge Bundesrepublik für die berufliche Entwicklung und den sozialen Aufstieg schuf. Zur Finanzierung meines ersten Studiums habe ich in etlichen Berufsfeldern und Branchen gearbeitet. Dadurch kann ich die Belange der „einfachen“ Bevölkerung, wie auch die der Akademiker bis hin zum gehobenen Mittelstand recht zutreffend einschätzen. Später bereiste ich mehr als jedes zweite Land der Erde. Um Erfahrungen zu sammeln, emigrierte ich für eine Zeit in ein außereuropäisches Land und suchte mir dort Arbeit. Bei meinen Auslandsaufenthalten handelte es sich größtenteils um Individualreisen. Deshalb war für mich eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen Ländern, deren Geschichte und Kultur eine Selbstverständlichkeit. Aufgrund dieser Erfahrungen und Erkenntnisse sehe ich die deutsche Entwicklung und das gesellschaftlichen Lebens immer im globalen Vergleich. Das gilt auch für die Zuwanderungen, die deutsche Aufnahmekultur und Bereitschaft der Emigranten, wie sie sich hier einbringen.
In der deutschen Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg gab es bei allen großartigen Erfolgen jedoch auch Schattenseiten und diese nicht nur in der DDR. „Nicht alles ist Gold, was glänzt“, wie ein Sprichwort sagt. Schwachstellen gibt es in jedem Staat, wie ich schon alleine in meinen vielen Auslandsaufenthalten erfahren habe. Deshalb gehöre ich auch nicht zu den Personen, die bei uns sehr vieles schlecht und im Ausland „alles besser“ finden und vom Auswandern träumen (was sie in der Regel dann aber nicht umsetzen). Vielmehr glaube ich an den Staat der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung waren endlich die Voraussetzungen für die gesamte deutsche Bevölkerung geschaffen, an der positiven Entwicklung teilzuhaben, wenngleich die lange Zeit der DDR und deutschen Teilung noch lange nachwirkte und auch zukünftig nachwirken wird. Mit der Wiedervereinigung, der alsbald die Auflösung des Ostblocks folgte, fing eine neue Epoche an, die große Chancen für viel Positives brachte und bringt.
Es ist viel erreicht worden, was inzwischen auch für Ostdeutschland gilt. Zugleich zeichnen sich aber im vereinten Deutschland auch Schatten immer deutlicher ab. Seit der politischen Neuorientierung und Umwandlung der ehemals sozialistisch geprägten osteuropäischen Staaten und der DDR musste der Westen seine Überlegenheit gegenüber sozialistischen Staatsmodelle nicht mehr unter Beweis stellen. Die frühere Systemkonkurrenz war vordem letztlich eine der Triebfedern für Ludwigs Erhards Modell der Sozialen Marktwirtschaft, unter dem in den fünfziger Jahren der wirtschaftliche Aufschwung Westdeutschlands eingeleitet wurde. Deshalb gab es zur Wiedervereinigung bereits Befürchtungen für den Beginn einer sozialen Spaltung. Diese Bedenken hatte ich damals ebenfalls. Leider haben sie sich tendenziell bestätigt. Deutschland ist längst von einer sozialen Spreizung betroffen, die sich innerhalb der letzten 20 Jahre deutlich verstärkte, so dass zunehmend schon von sozialer Spaltung gesprochen werden kann. Dabei gehe es Deutschland laut den Äußerungen von Spitzenpolitikern der regierenden Parteien so gut wie nie, aber die soziale Entwicklung wirft massive Fragen auf. Warum lebt dann in unserem wohlhabenden Land jedes sechste Kind, in Großstädten z. T. jedes fünfte Kind, unterhalb der Armutsgrenze? Warum leben ebenfalls auch 1,5 Mio. Alleinerziehende mit ihren Kindern unterhalb der Armutsgrenze? Wieso stellen Experten seit längerem in unserem Land eine zunehmende soziale Spaltung fest? Laut neueren Presseberichten ist davon längst nicht nur die Unterschicht, sondern zunehmend auch die Mittelschicht vom Niedergang betroffen.
Gleichzeitig wächst seit längerem die Anzahl der Einkommensmillionäre und die reichen Bürger des Landes erfahren enormen Vermögenszuwachs. Den geht es wohl schon „so gut wie nie“, aber bei der sozialen Spreizung eben vielen anderen nicht. Die Bundesbürger, das heißt auch der Großteil der Bevölkerung, haben in der EU mit die höchste Abgabenlast zu tragen. In den wachstumsstarken Verdichtungsräumen wird aufgrund der hohen Immobilienpreise und Mieten die Wohnversorgung für viele Bürger zum Problem. Die deutsche Industrienation liegt in der Digitalisierung unter dem EU-Durchschnitt, obwohl die Regierung erhebliche Möglichkeiten zum Gegensteuern hatte und hat. Die Teilräume Deutschlands weisen deutliche Unterschiede in der Versorgung mit Daseinsvorsorge auf, obwohl die Verfassung das Hinwirken auf gleichwertige Lebensbedingungen in den Teilräumen Deutschlands vorgibt. Warum ist so wenig passiert? Warum nutzt die Regierung ihre Einflussmöglichkeiten zum Gegensteuern so wenig?
Die Tagespresse berichtet über Ungemach für wichtige Staatsinstitutionen. Das gilt schon für die politische Parteienlandschaft wie für die Parlamente bis hin zur Ebene vom Stadt- und Gemeinderat. Politisch gefärbte Personalpolitik ist oft entscheidend und setzt sich in den Verwaltungen fort. Das Parteibuch zählt häufig mehr als Sachqualifikation. Die Verantwortung vor dem eigenen Gewissen, wie es das Grundgesetz für Parlamentarier vorgibt, wird oft hinter die Fraktionsdisziplin zurückgestellt. Das forderte selbst die Kanzlerin, wenn es um die AfD ging (wie das zweifelhafte Beispiel der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen belegt). Zugleich dominieren im Bundestag, wie in den Landtagen, immer mehr Berufspolitiker, die zudem längst nicht mehr einem Querschnitt der Bevölkerung entsprechen. Die politischen Leitungsebenen entfernen sich immer weiter vom Volk. Nach verschiedentlichen Berichten zu urteilen leben die Politiker zunehmend in einer anderen, eigenen elitären Welt und entfernen sich vom Bürger (siehe a. Hartmann, 5. Kap.). Dadurch und wegen der Flüchtlingspolitik der Regierung erhält politischer Populismus Zulauf, wie die Wahlerfolge der AfD belegen. Beispielhaft war auch die Einschätzung der Kanzlerin, dass für die Renten aktuell kein Handlungsbedarf bestehe, obwohl hier längst immer mehr ältere Menschen von Altersarmut betroffen sind. Die Merkel-Aussage erschüttert, denn zugleich betonte sie auch in einer Fernsehsendung: „So gut wie heute ging es Deutschland noch nie.“ Demnach muss der Staat über genügend Geld verfügen, um der Rentnerarmut entgegenzuwirken, aber die Regierung müsste es wollen.
Ungemach gilt auch für die Justiz und Polizei, die vor allem durch Personalausdünnung in den zurückliegenden Jahren bei gleichzeitig zugenommenem Aufgabenspektrum, wie die vielen Asylverfahren, vor schwierigen Problemen stehen. Das bedingt z.T. Probleme und schlechte Arbeitsbedingungen, die Frust erzeugen. In der Justiz kommt es aufgrund zu langer Verfahrensdauer trotz überzeugender Beweislage zu Verfahrenseinstellungen bis hin zur Haftentlassung gefährlicher Straftäter. Zugleich schwächelt die Justiz durch ihre Aufweichung verhängter Strafen. So erlischt während einer Bewährungszeit bei neuen Straftaten häufig nicht die Bewährung, sondern es werden weitere Bewährungszeiträume angehängt, anstatt einen Strafantritt zu verfügen. Gerichte ahnden z. T. vergleichbare Straftaten mit extrem unterschiedlichem Strafmaß. Bei der Dortmunder Love-Parade-Katastrophe mit hoher Opferzahl war der Justizapparat unfähig die Schuldfrage zu klären und Urteile zu fällen. Zugleich berichtet die Presse von Übergriffen gegenüber Polizisten, die nicht oder kaum geahndet werden, wie auch umgekehrt Polizeiübergriffe für die Beamten kaum Folgen haben. Die Übergriffe seitens der Polizei sind z.T. dem Führungspersonal zuzuordnen, wie bei Demonstrationen gegen Stuttgart 21. Politiker diffamieren Gerichtsanordnungen zur Rückführung abgeschobener Flüchtlinge, obwohl die Umsetzung geltender Gesetze die gerichtlichen Maßnahmen bedingt. Statt der Diffamierungen gerichtlicher Maßnahmen durch Politiker wäre die Schaffung entsprechender Gesetze der richtige und angemessene Weg. Aber die Politik hält sich zurück.
Die Verwaltung führt ein zunehmendes Eigenleben, indem sie immer mehr Bereiche bürokratischen Regelungen unterwirft. Das erfolgt teilweise weniger auf der Grundlage entsprechender Gesetze, sondern vor allem durch Verwaltungserlasse und eigenmächtiges Handeln. Das kann dazu führen, dass die Verwaltung straffällig gewordenen Personen Restriktionen und Maßnahmen auferlegt, die sowohl von den Kosten als auch den damit verhängten Einschränkungen her deutlich über die vom Gericht verhängte Strafe hinausgehen und zusätzlich zu tragen sind. Dazu können auch Kontrollvorgänge gehören, die menschenunwürdig sind, obwohl unsere Verfassung die Menschenwürde als unantastbar festschreibt. Wo bleibt da die Rechtsstaatlichkeit? Für ausstehende Steuerbeträge werden hohe Zinsen berechnet, obwohl diese auf dem Kreditmarkt seit Jahren im sehr niedrigen Bereich liegen. Das galt inzwischen teilweise selbst für kommunale Hilfen zur Bewältigung der Coronafolgen, wie z.B. in Frankfurt a.M.
Deutschland ist seit dem Ende der sechziger Jahre vom demografischen Wandel betroffen, der sich zunächst durch die niedrige Geburtenrate vor allem quantitativ, dann aufgrund steigender Lebenserwartung durch die zunehmende Zahl älterer Mitbürger und seit den sechziger Jahren auch ethnisch durch Zuwanderung ausdrückt. Dieser Wandel bedeutet erhebliche Veränderungen, die den quantitativen Bedarf wie auch die Ausrichtung der Daseinsvorsorge verändern, die Rückwirkungen auf die Wirtschaft und das Arbeitskräftepotential haben, welche die Öffentlichkeit verändern und auf die Staatsfinanzen und Ausgaben Einfluss haben. Gleichfalls sprechen die niedrigen Geburtenzahlen für erhebliche Probleme für Renten und Altersversorgung. Dazu war bislang von der Politik wenig zu hören. Erst als seit der Mitte des letzten Jahrzehnts hohe Flüchtlingszuwanderung zu politischen Kontroversen und Handlungsdruck führte, fand in der Bundesrepublik der demografische Wandel etwas Beachtung. Das hat die Regierungen aber kaum veranlasst, über mögliche Einflussnahme auf das niedrige Geburtenaufkommen oder für geburtenfördernde Gegenmaßnahmen nachzudenken, so wie mit den daraus angeleiteten Maßnahmen in einigen anderen europäischen Staaten durchaus Erfolge erzielt wurden. Die Bundesregierung sieht im Einklang mit der hiesigen Wirtschaft vor allem in Zuwanderungen größte Möglichkeiten. Damit können die ansonsten scheinbar bevorstehenden Probleme zur Sicherung ausreichender Arbeitskräfte gelöst werden.
Gleichzeitig erleben wir einen Wandel der Öffentlichkeit, letztlich auch für die Meinungsfreiheit. Personen, die ihre Abneigung gegen hohe Zuwanderungen offen äußern, werden schnell in die rechte Ecke gestellt, der Fremdenfeindlichkeit und des Fremdenhasses, ggf. auch der Volksverhetzung bezichtigt, bis hin zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Das Parteiausschlussverfahren gegen Thilo Sarrazin ist auch Teil dieser Entwicklung.
Es hat sich Weiteres verändert. Von den sexuellen Freiheiten und freizügigen Sexualdarstellungen, die die 68er Generation in dem damals noch sehr prüden Deutschland durchsetzte, bewegt sich die Gesellschaft längst wieder zurück zum prüden Spießertum. Die Tagespresse berichtete von Museumsdirektoren, die sich der Kritik stellen müssen, weil Bilder unbekleideter Frauen gezeigt wurden. Zudem geben einige Politikerinnen und Gesellschaftsgruppen lautstark ihre Meinungen und daran geknüpften Maßstäbe vor. Oft beanspruchen sie die große Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten, obwohl Umfragen etwas ganz anderes aussagen und diesen Anspruch widerlegen. Hier wird in einem Mainstream versucht, Wertmaßstäbe vorzugeben und Druck zu deren Durchsetzung zu erzeugen (Kubicki, W.: Meinungsunfreiheit). Eine Entwicklung, die auch für viel Umweltaktivisten/aktivistinnen gilt. Die Meinungsfreiheit bedeutet da wenig, wie z.T. die Attacken gegen andere Meinungen zeigen. Statt inhaltlicher Auseinandersetzung und Toleranz gegenüber abweichenden Meinungen und Äußerungen gilt dogmatisches Festhalten an den getroffenen eigenen Positionen. Mich erinnert der derzeitige Umgang mit der Meinungsfreiheit mitunter an frühere DDR-Besuche. Dort hat man in der Öffentlichkeit besser nicht das gesagt, was man dachte, sondern seine Verlautbarungen angepasst.
Der Klimaschutz ist ein weiteres Problemfeld. Die hochgesteckten Ziele bis 2020 wurden nicht erreicht. Statt einer Auseinandersetzung mit der Frage, warum die Ziele nicht erreicht wurden, setzte die Regierung neue, höhere Ziele, die jedoch erst bis 2030 erreicht werden sollen. Die nicht erreichten Klimaziele erinnern an die Digitalisierungsziele der Kanzlerin oder ihr Wahlversprechen Bürokratie abzubauen, die auch nicht erreicht wurden, weil es an Regierungsaktivitäten fehlte. Immerhin, bezüglich des Klima- und Umweltschutzes haben wir uns infolge der Coronakrise etwas auf die Ziele zubewegt, die Bürokratie hat hingegen noch erheblich zugenommen.
Für die EU zeichnen sich ebenfalls Probleme ab. Das Zusammenwachsen und gemeinsame Agieren der europäischen Staaten sind ohne Zweifel ein Segen und ohne Wenn und Aber zu begrüßen. Zugleich wächst aber auch ein europäischer Bürokratismus, der wie in Deutschland zunehmend um sich greift und z. T. nicht überzeugende Vorgaben bringt. Die Vorstellungen, die nationalen Eigenständigkeiten zum gemeinsamen Handeln zu koordinieren und sich entsprechend den Vereinigten Staaten von Amerika zu einem vereinigten Europa bei weitgehender Aufgabe der nationalen Eigenständigkeit zu entwickeln, stoßen immer stärker auf Widerstände. Die Widerstände werden vor allem durch die Europäische Zentralbank mit den Folgen ihrer Niedrigzinspolitik und Stützungsaufkäufe „fauler“ Bankkredite angeheizt. Zudem kommen die Kreditaufkäufe der Europäischen Zentralbank einer indirekten Übernahme der Schulden von Mitgliedsländern nahe, obwohl das nach den Vereinbarungen zur Sicherheit des Euro unzulässig ist. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Vorgehen zwar als legitim eingestuft, aber ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stellt sich dagegen. Bei diesem Widerspruch zwischen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des deutschen Verfassungsgerichtes hätte die deutsche Regierung klärende Antworten geben müsste, aber die taucht ins Schweigen ab.
Deutschland steht also vor hohem und dringendem Handlungsbedarf, um den vielen Herausforderungen entgegenzuwirken. Durch die Coronakrise wird der Großteil der Herausforderungen noch verschärft und auch viel deutlicher. Wir stehen wahrscheinlich vor einem tiefgreifenden Wandel, der große Gefahren, aber auch Chancen beinhaltet. Deshalb kommt es darauf an, die Chancen zu nutzen. Das gilt nicht nur für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Veränderungen und Wirtschaftsentwicklung, sondern für sämtliche Bereiche. Somit ist auch den Erosionen unseres Staates entgegenzuwirken. In diesem Sinne ist dieses Buch gemeint. Es soll zum Anstoß beitragen, sich mit der zukünftigen Entwicklung unseres Landes im kritischen, aber zugleich im konstruktiven Sinne auseinanderzusetzen.
Die hier getroffenen Ausführungen können bei der Breite der angesprochenen Thematik nicht umfassend sein und beschränken sich daher auf die Bereiche, denen hier besondere Bedeutung und hoher Handlungsbedarf zugeschrieben werden. Zunächst wird in einem zusammenfassenden Abriss die deutsche Entwicklung und die dabei auftretenden Probleme im Zeitraum bis zur Coronakrise angesprochen. Die Ausführungen beginnen mit einem kurzen Rückblick auf die deutsche Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur deutschen Wiedervereinigung. Aus dieser Zeit stammen prägende Einflüsse. So vor allem das Grundgesetz und die Entwicklung der politischen Landschaft, Öffentlichkeit und der wachsende europäische Zusammenschluss. Danach wird ausführlicher die Entwicklung unter Kanzler Schröder und Kanzlerin Merkel behandelt, da von dieser Zeitepoche wesentliche Einflüsse für die heutige Situation ausgehen. Die Ausführungen sind in Anbetracht der vielen Veröffentlichungen zu dieser Zeit nicht umfassend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber dennoch wichtig für die Gesamtzusammenhänge der hier dargelegten Überlegungen. Daran schließen als Hauptteil die kritische Auseinandersetzung mit der jüngsten Entwicklung und der derzeitigen Situation der Bundesrepublik an, um den Handlungsbedarf und die Handlungserfordernisse anhand der eingegrenzten Probleme und Fehlentwicklungen herauszuarbeiten. Die Ausführungen zur Coronakrise belegen die dadurch bedingte Erhöhung des Handlungsbedarfs. Das Schlusskapitel setzt sich mit den hier gesehenen Herausforderungen und Handlungsbedarf sowie auch evtl. Handlungsmöglichkeiten und -ansätzen auseinander.
1. Deutschland nach dem Krieg bis heute (vor Corona)
Die Entwicklung der Bundesrepublik beginnt mit den enormen Anforderungen und Leistungen des Wiederaufbaus des in dem von Deutschland entfachten Krieg so zerstörten Landes und seiner Wirtschaft. Zugleich galt es das Negativimage, dass Deutschland durch die Verbrechen der unglückseligen NS-Zeit anhaftete, auszuräumen und unser Land wieder in der Staatengemeinschaft der Welt einzubringen. Dazu gehörten auch erhebliche Wiedergutmachungszahlungen an Staaten, die durch Deutschland im Zweiten Weltkrieg Zerstörungen erfuhren, bis hin zur Begleichung von Restschulden, die Deutschland noch an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges leistete. In der Londoner Schuldenkonferenz wurden die damit fälligen Reparationsleistungen festgeschrieben, ohne Einigung mit der Sowjetunion, die der DDR wesentlich höhere Leistungen auferlegte als die Westalliierten der Bundesrepublik. Die anfangs kaum zu bewältigenden Reparationsleistungen der Bundesrepublik wurden gestreckt und belasteten bis zur vollständigen Erfüllung 1988.
Die Bundesrepublik war zugleich mit Frankreich der treibende „Motor“ zur Aussöhnung und zum europäischen Zusammenschluss, der wirtschaftlich 1951 mit der Montanunion begann und 1957 zur Gründung der EG führte und schließlich 1993 in der Europäischen Union (EU) seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Entspannungspolitik und die veränderten globalen Bedingungen fanden zum Ende der 80er Jahre mit der gezielten Nutzung der einmaligen Chance der Wiedervereinigung ihre Krönung.
Die Entwicklung der Bundesrepublik begann mit der hervorragenden Verfassung, die auf eine neue Zukunft in einem demokratischen Staatssystem und die Bewältigung der NS-Vergangenheit ausgerichtet ist. Durch das darin verankerte föderale Staatssystem gab es keine Allmacht der Bundesregierung und die Bürgerrechte wurden umfassend geschützt. Die Handlungen des jungen Staates und seiner Regierung waren zunächst vor allem pragmatisch auf den Wiederaufbau, die Beseitigungen der Kriegszerstörungen und Entwicklung der Wirtschaft ausgerichtet. Dabei hatten Organisationsgeschick und Fachqualifikationen wesentlich mehr Bedeutung als die NS-Vergangenheit, wie sich anhand der Besetzung von Leitungspositionen nachweisen lässt. Es ging voran. Das Thema Vergangenheit bekam erst in den 60er Jahren mit dem Auschwitzprozess Bedeutung, was mit dem Aufbegehren der Jugend durch die 68er Generation dann erheblich, teilweise bis zum Generationskonflikt verstärkt wurde. Einen neuen Entwicklungsschub erhielt Deutschland unter der SPDRegierung unter den Kanzlern Brandt und Schmidt. Die erheblich veränderte Ostpolitik Brands führte zur Aufweichung der Ost-Westgegensätze, letztlich eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung, die dann zur deutschen Wiedervereinigung führte. Diese Entwicklung war, trotz der enormen finanziellen Belastungen für Ostdeutschland und des Konjunktureinbruchs Ende der 90er Jahre, von einer sehr erfolgreichen, expandierenden Wirtschaft mit sehr hohem Exportüberschuss begleitet. Deutschland und dem Großteil seiner Bevölkerung ging es gut, wenngleich die Angleichung Ostdeutschlands an diesen Wohlstand nur langsam voranging und bis heute nicht voll erreicht wurde.
Das schöne Bild weist jedoch, wie in der Einleitung angesprochen, seit einigen Jahren Trübungen auf, wenngleich zunächst kaum sichtbar, aber sich allmählich verstärkend. Das Zusammenspiel von Legislative, Exekutive und Judikative entfernt sich allmählich von der Demokratie, die die Verfasser des Grundgesetzes vorgaben, und wohl auch von deren ursprünglichen Vorstellungen. Diese Entwicklung hat seit dem Beginn dieses Jahrhunderts merklich zugenommen. Die Legislative wandelt sich zu einem elitären Berufspolitikertum, das z. T. den Bezug zur Bevölkerung verliert und sich selbst auch über Urteile des Verfassungsgerichtes hinwegsetzt. Ähnliches gilt für die Exekutive. Dort geben politische Seilmannschaften zunehmend den Ton an, ggf. mehr als Fachqualifikationen. Sie halten sich ebenfalls nicht immer an die Verfassung und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Die Polizei, als wichtigstes Durchsetzungsorgan staatlicher Gewalt, ist aufgrund jahrelanger politisch verfügter Personalausdünnung teilweise überfordert. Übergriffe gegen die Polizei und von Polizisten haben zugenommen, oft ohne Ahndung, was für eine Demokratie eigentlich nicht hinnehmbar ist. Die Judikative kann ebenfalls aufgrund von Personalausdünnung das in der Verfassung und Gesetzgebung verbriefte Recht nicht immer durchsetzen. Zudem sind die teilweise extrem unterschiedlichen Strafen oder fragwürdige Gerichtsurteile ebenfalls schwer mit einer funktionierenden Demokratie vereinbar. Die Verwaltung hat seit den 80er Jahren sukzessiv ihre Handlungsfelder und -vormacht ausgebaut, auch verschiedentlich unter Missachtung der Verfassung. Aus angeblichen Sachzwängen wird die Entwicklung von der Politik oft gebilligt oder gar unterstützt. Zugleich dehnt sich damit der Bürokratismus als ein möglichst alles regelndes Monster aus, nachdem langsam alles verboten ist, was nicht durch entsprechende Verwaltungsvorgaben reglementiert und ausdrücklich erlaubt wird. Diese Entwicklung erinnert schon an die staatlichen Reglementierungen in der früheren DDR. Dabei können die Verwaltungseingriffe und Vorgaben wesentlich weiter greifen. Infolge der modernen Kommunikationstechniken und Datenerhebungen wird längst der gläserne Bürger ermöglicht. Dementsprechend weitet die Verwaltung sukzessiv ihren Datenzugriff aus, obwohl das unserer Verfassung widerspricht. Die ausufernde Bürokratie wird immer mehr zum Entwicklungs- und Innovationshemmnis, was von der Wirtschaft bis hin zu den Landwirten oder aus dem Gesundheitsbereich beklagt wird. Zudem beinhaltet der Personalabbau Kow-how Verluste, was wiederum die zunehmende Einbindung externer Beratungen bedingt.
Zugleich haben sich die Defizite in der Daseinsvorsorge verstärkt. So entsprechen z. B. die Kinderbetreuungseinrichtungen oft nicht dem Bedarf der veränderten Gesellschaft, in der Frauen, auch Mütter, genauso wie Männer berufstätig sind. Deutschlands ehemals herausragende Schulen erreichen im Pisa-Vergleich nur Mittelmaß oder liegen beim Einbezug moderner Kommunikationsmedien in OECD-Vergleich in der Schlussgruppe. Die Gesundheitsversorgung steuert schon vor der Coronapandemie auf enorme Engpässe bis zum Notstand zu. Ähnliches zeichnet sich für die Arbeitsfähigkeit der Justiz aufgrund der bevorstehenden Welle von altersbedingten Ruhestandeintritten ab, auf die die Politik durch ihre Personalplanung bislang viel zu wenig und spät reagierte.
Die seit Jahren fortgesetzte soziale Spaltung und der Wandel der Öffentlichkeit gefährden den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft und damit die Demokratie. Durch die Gesetzgebung in der Regierung Schröder und späteren Einschnitte unter der Kanzlerschaft Merkel hat Deutschland in den letzten 20 Jahren eine erhebliche und anhaltende soziale Spaltung der Gesellschaft erfahren. Die gesellschaftliche Spaltung erhält in jüngster Zeit ein neues Element durch die Tendenz von Migranten, assimilierungsablehnende Parallelgesellschaften zu bilden. Die Öffentlichkeit wird heute zunehmend von lautstarken Gruppen und dem Mainstream bestimmt. Zugleich sinkt die Toleranz gegenüber anderen Meinungen und die eigene Meinung wird oft mit Tunnelblick diktatorisch als einzige Wahrheit deklariert. Eine Entwicklung, die leider auch für wichtige gesellschaftliche Gruppierungen wie für die Aktivitäten des Umwelt-, Klima- und Artenschutz zutrifft. Durch einseitige Positionen der Regierung wird diese Entwicklung noch verstärkt. Inzwischen trauen sich mehr als die Hälfte der Deutschen in der Öffentlichkeit nicht mehr ihre Meinung frei zu äußern. Hier entsteht ein enormes Gefährdungspotential, denn die Meinungsfreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie.
In Deutschland liegen die Geburtenzahlen seit etwa fünfzig Jahren unter der Sterbeziffer, so dass die Bevölkerung ohne Zuwanderungen schrumpfen muss. Die deutschen Regierungen haben dagegen nie wirklich ernsthaft angekämpft, sondern gemeinsam mit der Wirtschaft auf temporäre Zuwanderung von so genannten Gastarbeitern gesetzt, um die Wirtschaft mit Arbeitskräften zu versorgen. Aus der temporären Zuwanderung ist mit der Zeit immer mehr ein dauerhafter Verbleib der Zuwanderer geworden. Diese Entwicklung wurde seit 2014/15 durch enorme Flüchtlingszuwanderungen überlagert, die sowohl die Politik als auch die deutsche Gesellschaft spalten. Die Positionen reichen von weitgehender Ablehnung der Zuwanderungen, etwa durch die neue rechtskonservative Partei der AfD, bis hin zur Willkommenskultur durch Kanzlerin Merkel. Ein Teil der Bevölkerung stört sich vor allem an den damit verbundenen hohen Hilfeleistungen angesichts der recht begrenzten Leistungen für die ärmere deutsche Bevölkerung, weil Rentner und Alleinerziehende teilweise weniger als Flüchtlinge unterstützt werden.
Zweifel wirft auch die EU auf, wenngleich der Großteil der Bevölkerung hinter dem europäischen Zusammenschluss steht. Die hohen deutschen Zahlungen an die EU, die zunehmende bürokratischer Vorgaben der EU wie auch Folgen der zweifelhaften Geldpolitik der parlamentarisch nicht kontrollierten Europäischen Zentralbank sprechen gegen Erweiterungen der EU-Kompetenzen, zumal sich deshalb auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dagegenstellt und damit anders als der Europäische Gerichtshof urteilt. Das Vorgehen der EU zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie spricht für weiteren Konfliktstoff. Das gilt vor allem wegen der enormen Schulden, die zur Sicherung der heutigen Lebensbedingungen aufgenommen werden, für die aber vor allem die junge bzw. nachwachsende Generation aufzukommen hat.
Die Politik klammert das Konfliktpotential weitgehend aus, was vor allem auch für die Bundesregierung und die Kanzlerin gilt. Auf die Probleme, die den Großteil der Deutschen bewegen, wird kaum oder nicht eingegangen. So ist zur sozialen Spaltung nichts zu hören. Stattdessen wird der Armuts- und Reichtumsbericht (BAMS 2020) geschönt. Es gibt auch keine Verlautbarungen zur Steuerungerechtigkeit, obwohl der Großteil der Bevölkerung diese als ungerecht beklagt und dringenden Änderungsbedarf sieht. Zur Gefährdung der Meinungsfreiheit, zu der inzwischen bereits viele Publikationen erschienen und die von bald der Hälfte der Bevölkerung gesehen wird, gibt es ebenfalls keine Verlautbarungen. Genauso wenig äußert sich die Regierung zur auswuchernden Bürokratie, die längst unsere Entwicklung beeinträchtigt und sich dabei punktuell auch über die Verfassung hinwegsetzt.
Das ist jedoch kaum verwunderlich, da die Leitungsstellen politisch besetzt sind und somit diese Entwicklung von der Politik geduldet oder gar mit veranlasst wird. Zu den 2019 erfolgten, eigentlich unvereinbaren gegensätzlichen Gerichtsurteilen des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zur Finanzpolitik der EU ist von der Bundesregierung genauso wenig zu hören wie zum Gebaren der Türkei, das im Widerspruch zu Vorgaben der Vereinten Nationen oder zur EU-Politik im Mittelmeerraum sowie zu vielen Menschrechtsabkommen steht. Zu den eindeutigen, z. T. unvereinbaren Gegensätzen des Korans zum Grundgesetz ist von der Regierung und der Kanzlerin ebenfalls nichts zu hören, obwohl Moslems einen sehr hohen Anteil der hier lebenden Migranten ausmachen und Umfragen belegen, dass deren überwiegende Mehrheit den Koran über das Grundgesetz stellt. Statt klärender Worte hat die Kanzlerin den Ausspruch des Bundespräsidenten Christian Wulff „Der Islam gehört zu Deutschland“ stärker betonend wiederholt (ausführlicher 3.6, S. 265). Die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zeigt, es besteht heute erheblicher Handlungsbedarf, um diesen Erosionen zur Sicherung der Zukunft unseres Landes entgegenzuwirken.
1.1 Die Zeit nach dem Krieg bis zur Wiedervereinigung
Nach dem von Deutschland entfachten Krieg lag das Land in weiten Teilen in Trümmern und wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Viele Innenstädte waren stärker zerbombt, als es die heutigen Fernsehberichte von 2018–2019 von den Kriegsschauplätzen im Nahen Osten zeigen. Die Not war groß. In Berlin sind 1945–46 manche Bürger wegen der viel zu geringen Nahrungsversorgung verhungert. Der Winter 45/46 hatte Minustemperaturen bis 20 Grad, die bei fehlendem Heizmaterial und oft nur notdürftige verschlossenen Fenstern (Das Glas war durch Druck von Bomben oder Granaten zerborsten) zu ertragen waren. Dennoch, die Bevölkerung machte sich an den Aufbau, häufig war Tatkraft statt jammern angesagt. Die Frauen, die so genannten Trümmerfrauen, räumten die Straßen frei, denn es fehlte an Männern. Die expansive Vereinnahmungspolitik der Sowjets führte alsbald zur deutschen Teilung, Blockade Berlins und Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit der Währungsreform sowie zur Gründung der DDR mit ihrer Ostmark-Währung. In Europa fand eine stringente Teilung statt. Das sowjetisch beherrschte Osteuropa mit kommunistischer Ausrichtung stand dem demokratisch, kapitalistisch orientierten Westeuropa gegenüber. Die damit verbundene strikte Trennung wurde zutreffend als Eiserner Vorhang bezeichnet. Die sowjetische Blockade Westberlins verschärfte die Situation. Durch die Luftbrücke der Alliierten wurde die Stadt am Leben gehalten. Infolge des damals kaum behinderten Verkehrs in Berlin wurde aber durch die vielfachen Familienbeziehungen ebenfalls auch von Ostberlin die Versorgung Westberlins erheblich unterstützt. Zudem war die Ostberliner Versorgungslage während der Blockade deutlich besser als die Westberlins. Trotz aller Leistungen hätte die Luftbrücke für die Versorgung kaum ausgereicht.
Weite Teile der Bevölkerung waren zunächst sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland nach vorne ausgerichtet. Im Westen orientierte sich die Jugend vor allem an den USA. Das galt für die Musik vom Rock ’n’ Roll bis zum Jazz und gleichfalls für Kleidung (Einzug der Jeans) und die lockeren amerikanischen Umgangsformen, die im Gegensatz zur damals noch sehr konservativ ausgerichteten deutschen Gesellschaft standen. Jeans und Freizeithemden begannen Anzug, weißes Hemd und Schlips abzulösen, wenngleich nur sehr langsam und über einen jahrzehntelangen Zeitraum. Für den Westteil galt: nicht in der Vergangenheit rühren, sondern am Aufbau mitwirken. Das Überwechseln ehemaliger Nazis in die neue Entwicklung und ihr Fußfassen in der neuen Politik waren zumindest in Westdeutschland verhältnismäßig problemlos. Ein Beispiel ist der badenwürttembergische Ministerpräsident Filbinger, der als Kriegsrichter selbst noch nach der deutschen Kapitulation, also nach Kriegsende, einen fahnenflüchtigen jungen deutschen Soldaten hinrichten ließ. Zudem fanden etliche Juristen aus der NS-Zeit, einschließlich Richter und Staatsanwälte, wieder ein Unterkommen in der Justiz der neuen Bundesrepublik. Von den höchsten Bundesrichtern hatte die Mehrzahl eine NS-Vergangenheit. Die 50er Jahre waren zugleich die Aufbaujahre Westdeutschlands, in denen die wesentlichen materiellen Kriegsschäden behoben wurden. Auch in der DDR gab es trotz anderslautender Propaganda den Aufstieg von Personen mit NS-Vergangenheit, wenngleich in weitaus geringeren Anteil als in der Bundesrepublik.
Für die sechziger Jahre waren vor allem das wirtschaftliche Wiedererstarken Westdeutschlands prägend sowie die Wiederbewaffnung Deutschlands durch die neue Bundeswehr. Die erfolgte allerdings als fest integrierter Bestandteil im westlichen Militärbündnis Nato. In Ostdeutschland vollzog sich sukzessiv eine Umstellung der Wirtschaft zur Planwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Diese Entwicklung war mit umfassender Enteignung der Wirtschaft und der Landwirtschaft verbunden. Gleichfalls fand auch in Ostdeutschland eine Wiederbewaffnung als NVA (Nationale Volksarmee) statt, die vergleichbar mit der Nato in einem osteuropäischen Militärbündnis, dem Warschauer Pakt, unter Führung der Sowjetunion eingebunden war. Der Berliner Mauerbau 1961 verschärfte die politische Situation und zementierte die Teilung der Stadt. Die Sowjets drohten den Viermächtestatus der Stadt und damit das Anwesenheitsrechte der Westalliierten aufzuheben. Durch den klaren Widerstand der USA, die nach dem Mauerbau symbolisch eine zusätzliche Brigade nach Berlin entsandten, wurde die Drohung gegen Westberlin nicht mehr verfolgt. Zudem stattete der damalige Vizepräsident der USA Johnson Berlin alsbald einen symbolischen Besuch ab. Der erste Besuch des damaligen Bundeskanzler Adenauers nach dem Mauerbau fand erst Wochen später statt.
In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre begann in Deutschland endlich die juristische Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Sie war längst überfällig. Etliche andere Staaten haben auch Kriege begonnen, vor allem im Zuge des imperialistischen Kolonialismus im Jahrhundert vor der Naziherrschaft. Aber die furchtbaren Gräueltaten der Nazizeit übertreffen alles andere an Unmenschlichkeit. Deren mit der bürokratischen Akribie und Präzision von Industrieprozessen durchgeführte Mordmaschinerie in den Konzentrationslagern hat eine einmalige Dimension von Grausamkeit und ist die größte Schändung und Schande des deutschen Volkes und Deutschlands. Deshalb waren die Auseinandersetzung und Aufarbeitung dieser Zeit und juristische Ahndung der Täter unverzichtbar für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem demokratischen Rechtsstaat. Von 1963 bis 1965 fand schließlich der Auschwitzprozess statt, mit dem die Schrecken und Unmenschlichkeiten des NS-Regimes selbst für politisch nicht interessierte Bürger/-innen in ihrem furchtbaren Ausmaß deutlich wurden. In Ostdeutschland kam es damals ebenfalls zu Prozessen, so 1966 gleichfalls zu einem Auschwitzprozess. In der Folge gab es in Westdeutschland eine Vielzahl weiterer Prozess. Die angeklagten Personen, oftmals ehemalige Entscheidungsträger und Offiziere, beriefen sich häufig auf Befehlsnotstand (d. h., sie waren für die Taten nicht verantwortlich, sondern die höheren Stellen, die ihnen dazu den Befehl erteilten, den sie in ihrer soldatischen Pflicht auszuführen hatten). Die Prozesse führten daher längst nicht immer zur Verurteilung oder beinhalteten nur verhältnismäßig geringe Strafen. Sie hatten aber zur Folge, dass weiten Teilen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, die verheerenden Grausamkeiten der NS-Zeit verdeutlicht wurden. Häufig war damit die Frage nach der Vergangenheit der eigenen Eltern verbunden. Das stets auf Ordnung und Pflichterfüllung ausgerichtete Leben der Älteren bekam tiefe Risse. Ohne diese Bürokratie und bürokratische Pflichtausrichtung eines Großteils der Elterngeneration wären die schrecklichen Auswüchse der NS-Zeit kaum möglich gewesen, selbst wenn die meisten Bürger nicht unmittelbar an den Gräueltaten beteiligt waren. Der Generationskonflikt war da und eskalierte zunehmend Ende der sechziger Jahre.
Der Vietnam-Krieg verschärfte die Generationskontroverse, da manches für Kriegsverbrechen durch die Amerikaner sprach. Der Besuch des persischen Schahs in Berlin 1967 führte zum „Überkochen“. Vor dem Rathaus schlug eine persische Begleitmannschaft mit Holzlatten auf deutsche Demonstranten ein, weil diese Anti-Schah-Plakate hochhielten. Diese Handlungen erfolgten direkt vor deutschen Polizisten (die zur geordneten Absperrung der Zuschauer dort waren). Die Attacken der persischen Schlägertruppe waren ein eindeutiger Rechtsbruch, der unter den Augen deutscher Polizisten geschah, die aber in keiner Weise dagegen eingriffen. Für diese Untätigkeit hätten gegen die betreffenden Beamten strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen. Obwohl das Geschehen klar sichtbar vom Fernsehen übertragen wurde, blieben die Polizei und Justiz passiv und tatenlos. Wenig später kam es vor dem Deutschen Opernhaus dann zu dem besonders traurigen Ereignis. Der Kriminalpolizist Kujath erschoss mit einem Kopfschuss aus dichter Nähe den flüchtenden Studenten Benno Ohnesorg von hinten. Ohnesorg hatte zuvor an keinen Handlungen gegen Polizisten mitgewirkt. In Anbetracht seiner Kleidung, dünne Sommerhose und knappes T-Shirt, war auch eindeutig sichtbar, er ist unbewaffnet. Als der Todesschuss fiel, verfolgten Polizisten in Überzahl flüchtende Studenten und Passanten. Der Todesschuss war nicht zu begreifen, was wohl auch in ersten Reaktionen von anderen beteiligten Polizisten geäußert wurde. Dennoch, der Schütze wurde vor Gericht freigesprochen.
Das etablierte Berlin, einschließlich des Bürgermeisters Alberts, stand hinter dem Schahbesuch und gegen die Studenten. Einzig der damalige Präsident der Berliner Akademie der Künste, der international renommierte Architekt Hans Scharoun, wagte es Position zu beziehen. Scharoun sah die Tötung eines unbewaffneten Demonstranten durch eine gezielte Polizeikugel als ein derart gravierendes Ereignis an, dass er für die folgende Woche sämtliche Veranstaltungen der Berliner Akademie der Künste absagte. Das bekam in der vor allem durch die Bildzeitung und deren Berliner Pendant BZ (Berliner Zeitung) des Springerverlages nahezu beherrschten Öffentlichkeit kaum jemand mit. Die Reaktion der Berliner Polizeiführung war zudem äußerst zweifelhaft. Nach dem Todesschuss wurde offensichtlich gezielt das Gerücht verbreitet, von Seiten der demonstrierenden Studenten sei ein Polizist erschossen worden. Das heizte die Stimmung und Aggressivität der Polizisten noch an. Erst im Verlauf der nächsten vierundzwanzig Stunden sickerte nach und nach der wahre Sachverhalt durch, dass ein Polizist den Studenten Ohnesorg erschoss. Es ist zu vermuten, dass diese Vorgehensweise System hatte, denn die gleiche Gangart praktizierte später die Berliner Polizeiobrigkeit unter dem gleichen damaligen Innensenator Neubauer, als der terrorverdächtige, aber unbewaffnete von Rauch erschossen wurde.
Die Berliner Entwicklung ließ Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik aufkommen und war wohl letztlich auch die Initialzündung für die 68er Bewegung. Hinzu kam der Verdruss über das alte System und die Vorwürfe gegenüber den Älteren angesichts der Gräueltaten des NS-Regimes. Das Vorgehen der USA in Vietnam wurde in die Nähe der NS-Taten gerückt und entsprechend angeprangert. Gleichzeitig wandten sich die 68er gegen die traditionelle Familienstruktur. Die war geprägt durch den Mann, der als „Ernährer“ arbeiten ging und das Sagen hatte, und die Frau, deren vorrangige Aufgabe in der Haushaltsführung und Versorgung der Kinder lag. Kinder galten für Familien als Selbstverständlichkeit. Jeder hatte da seine Pflicht zu erfüllen, was auch für die Arbeitsverhältnisse galt. Die 68er sahen in dieser Grund- und Pflichtstruktur und der damit verbundenen Bürokratie eine der Wurzeln, die letztlich mit die Gräueltaten des NS-Regimes ermöglichten. Statt Unterordnung zur Pflichterfüllung wurde Selbstverwirklichung proklamiert. Die traditionelle Familie mit der eindeutigen Benachteiligung der Frauen wurde abgelehnt, bis hin zur grundsätzlichen Infragestellung. Familie stellte die Presse danach lange Zeit als „Auslaufmodell“ dar. Mit diesen Veränderungen setzten sich die 68er auch massiv für die Gleichberechtigung der Frauen ein, wie ebenfalls für die Ablösung der alten spießig, prüden Moralvorstellungen und für sexuelle Freizügigkeit. Letzteres erhielt durch das Aufkommen der Antibabypille einen zusätzlichen Schub. Der Zeitpunkt dieser Veränderungen im Rollenverständnis junger Frauen sowie die neue sexuelle Freizügigkeit (Wohnungen wurden vorher überwiegend nur an Ehepaare vermietet, Verstöße konnten nach dem sogenannten Kuppelparagraphen geahndet werden) und die unkomplizierten, sicheren Verhütungsmöglichkeiten sind identisch mit dem Zeitpunkt, von dem an in der Bundesrepublik der demografische Wandel einsetzte. Statt Bevölkerungswachstum fiel die Geburtenrate nun deutlich unter die Substanzerhaltung. Seitdem liegen die Geburten bis heute fast anhaltend etwa ein Drittel unter der Sterberate (3.7, 236, 237-238). Die 68er stellten in vielen Bereichen die Vorgaben des alten Systems in Frage, insbesondere auch das Verwaltungshandeln. Bürgerproteste und Aktionen gegen reale oder auch vermeintliche Verwaltungswillkür nahmen zu. Sie hatten damals durchaus Folgen für die Verwaltungsbürokratie und bewirkten einen Rückgang von übermächtigem Verwaltungshandeln und Verwaltungswillkür.
Im Rückblick lässt sich heute resümieren, die 68er Bewegung hat Wichtiges vorangebracht und erreicht, aber eben nicht nur im uneingeschränkten positiven Sinne. Die deutsche Vergangenheit wurde von dieser Bewegung im Wesentlichen auf die Zeit 1933 bis 1945, mit den Naziauswüchsen in den zwanziger Jahren sowie auch mit deutlicher Kritik an die Zeit des letzten deutsche Kaiserreich reduziert. Die umfassenden kulturellen Beiträge und die Bereicherung, wie sie u. a. von Goethe und Schiller ausgingen, fanden nur sehr nachrangige Beachtung. Das Gleiche galt für viele deutsche Leistungen in Kultur und Wissenschaft, die mit der Kriegsführung des NS-Regimes nicht zu tun hatten. Die Wehrmacht und ihre Soldaten wurden fast grundsätzlich als Kriegsverbrecher oder Verbrechenbeteiligte eingestuft. Laut der Berechnung von Experten hatten sich schließlich etwa 20.000 Wehrmachtssoldaten an den Gräueltaten beteiligt. Das galt als Orientierung und nicht, dass demnach von den 3 Millionen deutscher Soldaten 2.980.000 Soldaten den Kriegsdienst leisteten, ohne sich an den Gräueltaten direkt zu beteiligen. Bei dem Großteil der Soldaten handelte es sich zudem nicht um Freiwillige, sondern um Personen, die eingezogen wurden. Dem konnten sie sich kaum entziehen, denn eine Wehrdienstverweigerung wurde damals mit der Todesstrafe geahndet.
Für die Zeit der 68er wird in den Publikationen fast immer ein massiver Generationskonflikt, vor allem zwischen Eltern und ihrem 68er Nachwuchs, unterstellt. Den hat es bestimmt vielfach gegeben, aber längst nicht in dem Ausmaße, wie ihn überwiegend die Presse und Literatur darstellen. Ich hatte selber überhaupt keine Probleme mit meinen nächsten Anverwandten über diese Zeit und Auswüchse zu reden und zu diskutieren, zumal mich meine Mutter von klein auf massiv gegen Hitler und die Taten der NS-Zeit erzog (Mein Vater, der damals wie die meisten Männer per Zwang zur Wehrmacht eingezogen wurde, fiel dem Krieg zum Opfer). Unsere Familie hat noch wenige Tage vor Kriegsende durch die auch dann noch anhaltende Bombardierung von reinen Wohngebieten ihre Wohnung und nahezu ihr gesamte/s Habe und Gut verloren. Ich war nicht der Einzige, in dessen Familien die Hitlerzeit kein Tabu war und über deren Schreckenszeit den Kindern berichtet wurde, wie mir aus den damaligen Gesprächen mit Freunden in Erinnerung ist. Es gab aber auch Gegenbeispiele. Die Mutter eines Freundes stellte an Hitlers Geburtstag ein gerahmtes Bild im Wohnzimmer auf, mit einer Kerze davor. Meine persönlichen Erinnerungen waren mit hoher Wahrscheinlichkeit keine außergewöhnlichen Ausnahmen. Vielmehr ist von sehr unterschiedlicher Betroffenheit und einem vielschichtigen Umgang mit der Vergangenheit in den einzelnen Familien auszugehen. Die Verleugnung der NS-Zeit und Vergangenheit und den daran angelehnten Generationskonflikt mag es in manchen Familien gegeben haben, aber in vielen auch nicht.
Die 68er bejubelten und glorifizierten auch den Massenmörder Mao. Gegen die Annexion Tibets gab es von ihnen genauso wenig Proteste wie von den damals etablierten Parteien. Umso stärker und intensiver waren die Proteste und Aktionen gegen die USA und den Vietnamkrieg. Die Stimmung hatte sich völlig gegen die USA gedreht. Als 1961 die USA nach der Grenzschließung und dem beginnenden Mauerbau zur symbolischen Unterstützung Westberlins über die Interzonenautobahn eine zusätzliche Brigade nach Berlin entsandten, warteten viele West-Berliner an der Autobahnkreuz Wannsee, um die Ankunft der Soldaten zu bejubeln. Ich war auch dabei. Bevor die Soldaten in amerikanische Kasernen fuhren, vollzogen die Fahrzeuge mit ihren Soldaten eine Rundfahrt über etliche Hauptstraßen Berlins. Sie wurden von der am Straßenrand wartenden begeisterten Bevölkerung beklatscht und mit Blumen beworfen. Nun, sieben Jahre später war das ganz anders. Beklatscht wurden sie nirgends mehr, aber auf etlichen Demonstrationen geschmäht. Als geborener Berliner, der die gesamte Zeit miterlebte, hatte ich ein sehr ungutes Gefühl, denn ohne die dezidierte Haltung der USA wäre wohl damals die Geschichte für Westberlin anders verlaufen. Fragwürdig war für mich auch manches Agieren der 68er Bewegung an den Universitäten, zumindest an der Technischen Universität in Westberlin. Studenten der 68er hatten zutreffend Mängel und Schwächen der Universität und deren Verwaltung aufgedeckt und vernünftige Konzepte zur Abänderung vorgeschlagen. Die wurden dann als Resolution zur Abstimmung gestellt, allerdings oft mit einem Zusatz. In dem wurde die amerikanische Politik, vor allem die Vietnam-Politik angeprangert. Studenten, die nun für die Resolution zu Verbesserungen an der Universität stimmten, gaben damit zwangsläufig auch ihre Stimme für die entsprechende antiamerikanische Resolution ab. Die antiamerikanische Haltung mag aber auch durch die Ermordung von Luther King und Kennedy verstärkt worden sein, wenngleich sich später herausstelle, dass Kennedy ein wesentlicher Befürworter für den amerikanischen Vietnameinsatz war.
Die 68erBewegung hat dann mit der Zeit an Schub und Zuspruch verloren, was zugleich mit der Radikalisierung einer kleineren Anhängerschaft einherging. In der Folgezeit bröckelte angesichts der Morde durch die RAF (Rote Armee Fraktion) die Sympathie. Auf Seiten der Ordnungskräfte fand damals die fragwürdige Erschießung des unbewaffneten von Rauch vor einem Laden in der Eisenacher Straße statt. Ich wohnte zu dieser Zeit in der Nähe und lief kurz danach zufällig die Kleistraße entlang. Erstaunt über die Polizeiabsperrung an der einmündenden Eisenacher Straße in die Kleiststraße fragte ich höflich die Polizisten nach dem Absperrungsgrund. Die Polizisten antworteten aufgeregt, die Baader-Meinhof-Terroristen haben einen Kollegen, also einen Polizisten, erschossen. Das stellte sich alsbald als völlig falsch heraus. Von Rauch war unbewaffnet und stand vor einem Laden, wo ihn die Polizei bereits fixiert hatte, und wurde dann aus unerklärlichen Gründen, vermutlich versehentlich, in deren Aufregung erschossen. Rauch war völlig unbewaffnet, denn eine Waffe wurde trotz intensiver Suche im gesamten Tatortareal nirgends gefunden. Hier sehe ich unter dem damaligen Berliner Innensenator Neubauer wieder das gleiche Verhalten der falsch gestreuten Polizeigerüchte wie bei dem oben angeführten Todesschuss auf Benno Ohnesorg. Mein Zweifel an der deutschen Rechtsstaatlichkeit bekam Nahrung.
Die unter vielen Studenten zunächst durchaus vorhandenen Sympathie für die Aktionen der Baader-Meinhof-Gruppe schwächten sich mit deren zunehmender Radikalisierung und Taten der RAF (Rote Armee Fraktion), insbesondere durch deren Nachfolgeorganisation unter Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, massiv ab. Nach der Schleyerentführung mit der Exekution der sieben begleitenden Polizisten gab es in der Studentenschaft für die RAF kaum noch Sympathie. Damit waren auch die linken Ideen zunehmend diskreditiert und diese Terrorgruppe verlor die Unterstützung als wesentliche Voraussetzungen für das Leben im Untergrund. Ihr Ende war absehbar.
Heute ziehe ich das Resümee, die 68er waren wichtig für den Aufbruch, insbesondere zur Emanzipation der Frauen, zur Reduzierung falscher Pflichtgefühle und Veränderung der Persönlichkeitshaltungen, für sexuelle Freiheit und Selbstbestimmtheit, Reflexion und öffentliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und zur Reduzierung von Bürokratie und Verwaltungswillkür. Sie haben zudem die breite Diskussion für viele Themen ermöglicht und geschaffen, die vorher eher ein Tabu waren. Umgekehrt wurden aber abweichende, gar konservative Meinungen und Gesellschaftsbilder, auch wenn diese nicht aus der rechten Ecke kamen, massiv abgelehnt, bis hin zu Beleidigungen der betreffenden Personen. Die Meinungserweiterung wurde ermöglicht, aber nicht, wenn sie anders war als die der 68er. Dann wurde die Meinungsfreiheit von dieser jungen Aufbruch-Generation nicht selten massiv missachtet.
Das Vorgehen der 68er war, wie bei den angeführten Resolutionen an der TU, außerdem nicht immer aufrichtig. Das einseitige Bejubeln von Massenmördern wie Mao, genauso wie das Ausbleiben jeglicher Kritik oder gar Proteste gegen die chinesische Annexion Tibets, ließen großen Zweifel aufkommen. Genauso kann die Quasi-Reduzierung der deutschen Geschichte auf 1890 bis 1945, oder noch gravierender auf die Zeit 1933–45 nicht überzeugen. Mit den Attentaten und Morden der Baader-Meinhof-Gruppe, RAF sowie insbesondere deren Nachfolgergruppierungen hat die 68er Generation jedoch nichts zu tun. Die anfänglichen Sympathien für diese Terroristen beschränkten sich zudem auf einen kleinen Teil dieser Generation. Sie hatte sich dann mit der Radikalisierung dieser Gruppen, wie dargelegt, sehr schnell aufgelöst. Ein großer Verdienst der 68er lag damals vor allem in den Erfolgen gegen übermächtiges, man kann fast sagen willkürliches Agieren des Staates und der Verwaltung. Davon ist leider nicht mehr viel verblieben, zumal die Digitalisierung heute der Verwaltung weit größere Möglichkeiten bietet. Die Gewaltenteilung des Staates in die drei Elemente Legislative, Exekutive und Judikative wird inzwischen z. T. von einer „Verwaltungslative“ überlagert, auf die die Judikative nur noch begrenzten Einfluss hat. Bürokratismus breitet sich immer mehr aus, wie auch der damals erkämpfte offene Sexualität zunehmend der Trend zur Rückkehr zum prüden Spießertum entgegen wirkt.
Für die 70er Jahre waren die Ablösung der bis dahin führenden CDU/CSU, durch die Kanzlerschaft von Willi Brandt und dessen Koalitionspartners FDP das prägende Ereignis. In dieser Zeit wurden umfassende soziale Verbesserungen durchgesetzt. Weite Teile der Bevölkerung hatten ein ausgeglichenes Auskommen. Es ging eindeutig weiter aufwärts. Der von der CDU/CSU in den 60er Jahren angeschobene Eigenheimbau boomte ebenfalls weiter. Das galt auch für mittlere Einkommen. Das wesentliche politische Geschehen bestimmte sich durch die Ost-Entspannungspolitik unter Brandt und die Berlin-Vereinbarungen, die den Reiseverkehr zwischen Westdeutschland und Berlin erheblich erleichterten. Konflikte bahnten sich im Umweltbereich an, insbesondere durch die kontroversen Positionen zur Energieversorgung auf Kernkraftbasis. Nach der weitgehenden Ausschaltung der Baader-Meinhof-Gruppe wurde die Öffentlichkeit jedoch durch die zunehmend radikaleren Aktionen und Morde der RAF-Nachfolgegruppierungen verunsichert, die in der Landshut-Entführung und der Ermordung von Hans Schleyer 1977 den leidigen Höhepunkt erfuhren. Dennoch, insgesamt war es ein Jahrzehnt der Aufwärtsentwicklung.
Zu dieser Zeit fand der Ausbau der Daseinsvorsorge im erheblichen Maße statt, der wegen den bereits Ende der 60er und später in den 70er Jahren zeitweilig auftretenden Schwächen im Wirtschaftswachstum zu nicht unwesentlichen Teil über Kreditaufnahmen finanziert wurde. Das entsprach damals durchaus der aktuellen, fortschrittlichen Finanztheorie. In Anbetracht steigender Preise und des zunehmenden Wirtschaftswachstums ging man davon aus, dass heute über Kredite finanzierte Ausgaben günstiger seien als ansparen. Denn der wahrscheinliche Preisanstieg in der Zeit des Ansparens ließ sich damit vermeiden und die Kreditzinsen über den so ersparten Preisanstieg finanzieren bzw. ausgleichen. Seit dieser Zeit hat sich dieses staatliche Ausgabenverhalten, quasi die Ausgaben über den staatlichen Einnahmen „auf Pump“, als Dauererscheinung und zu einer immer größeren Staatsverschuldung geführt. Diese Entwicklung galt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland sondern genauso für die meisten westeuropäischen Länder, insbesondere für die Mittelmeerstaaten, und führte dort auch zur Abwertung nationaler Währungen. Diese Entwicklung wurde in der Bundesrepublik erst durch das 2009 erlassene Haushaltsgrundsätzegesetz sowie durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU bis zum Eintreffen der Coronapandemie beendet.
In den 80er Jahre setzte sich die Aufwärtsbewegung weiter fort. Westdeutschland ging es immer besser. Die Integration und Verflechtungen der EU-Staaten verdichteten sich. Das Konfliktpotential zu Umweltfragen nahm mit der Atompolitik der Regierung zu, insbesondere zu den Fragen, wo ein Endlager für abgebrannte Atombrennstäbe einzurichten sei und was dort mit den Brennstäben erfolgen solle. Anfang der 80er Jahre fand deshalb unter dem damaligen hessischen SPD-Ministerpräsidenten Holger Börner durch die landeseigene Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft (HLT), in enger Zusammenarbeit mit der DWK (Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH. Hannover), in Nordhessen eine intensive Standortsuche statt. Damit sollte eine Lösung der Entsorgungsfrage für abgrannte Kernbrennsoffe geschaffen werden, offensichtlich um die Energiepolitik des SPD-Kanzlers Helmut Schmidt zu stützen. Diese streng vertraulichen und von der Öffentlichkeit bis heute gut abgeschirmten Aktivitäten fanden ein sehr schnelles Ende, als Kanzler Helmut Schmidt durch Helmut Kohl abgelöst wurde. Damit verlor sich sehr zügig die Unterstützungsbereitschaft der SPD-geführten hessischen Landesregierung. Die war nun bemüht, dieses konfliktreiche Thema schnell wieder loszuwerden. Dazu ist es dann sehr bald gekommen, und die Standortfrage fiel an die von CDU bzw. CSU regierten Bundesländer zurück.
Die damalige Entwicklung verunsichert, weil bei diesen wichtigen Fragen die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschaltet wurde und wohl bis heute kaum etwas über die damalige Entwicklung weiß. So berichteten damals DWK-Mitarbeiter intern, wie sie die notwendigen Vermessungsarbeiten auf den relevanten nordhessischen Flächen durchführten. Da mit dem Widerstand der Eigentümer der Fläche, also den Bauern, zu rechnen war, führte der Kreis dort unter einem anderen Vorwand Vermessungsarbeiten durch. Die Bauern konnten dem Kreis das kaum verwehren, denn der Landkreis war berechtigt bei Bedarf wie überall im Kreisgebiet Vermessungen vorzunehmen. Zeitgleich war dort jedoch eine andere Gruppe von Vermessern tätig, die im Auftrag der DWK die für die Standorteingrenzung erforderlichen Vermessungen durchführte. Letztlich war das eine illegale Tätigkeit auf den Flächen der Landwirte, die diese aber durch die legalen Parallelvermessungen nicht erkennen konnten. Die Aktivitäten zur kerntechnischen Standortsuche fanden z. T. bei internen Kontakten und Absprachen mit nordhessischen Bürgermeistern statt, die sich von einer derartigen Anlage Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in ihrem strukturschwachen Nordhessen erhofften. Als diese Kontakte dann irgendwie durchsickerten und halböffentlichwurden, stritten die betreffenden Kommunalpolitiker diese Vorgänge rundweg ab. Wesentlicher ist jedoch der Vorgang der Vermessungsarbeiten. Denn dieses Geschehen zeigt, dass ggf. staatliche Instanzen, d. h. auch von den zuständigen Verwaltungsspitzen bis zu verantwortlichen Politikern, die gesetzliche Legitimation verlassen, wenn sie es für ihre Ziele als wichtig erachten.
Im Gegensatz zur positiven westdeutschen Aufwärtsentwicklung befand sich die DDR zunehmend im Niedergang. Die DDR näherte sich dem Staatsbankrott. Das wirtschaftliche Verhältnis zur UDSSR drohte sich umzukehren. Seit Kriegsende, hatte die UDSSR nach den extrem hohen Kriegsreparationszahlungen nahezu über den gesamten Zeitraum der Existenz der DDR konstant Ressourcen aus Ostdeutschland abgezogen. Im Verhältnis zur Größe Ostdeutschlands und dessen Wirtschaftsleistung ein weitaus größerer Aderlass als die Zahlungen Westdeutschlands zur Wiedergutmachung der Nazi-Vergehen, an Israel, andere westeuropäische Staaten und ehemalige Kriegsgegner. Nun drohte sich das Verhältnis Sowjetunion zu Ostdeutschland umzukehren. Aus der maroden DDR war kaum noch etwas rauszuholen. Stattdessen wären massive Hilfen durch die UDSSR erforderlich, um dieses Staatssystem zu halten. Diese Situation hatte Gorbatschow als Wirtschaftsfachmann eindeutig erkannt und sich daher wohl aus der DDR zurückgezogen. Bei dem Aufbegehren der Ostdeutschen fand deshalb kein Eingreifen des russischen Militärs statt wie am 17. Juni 1953 in Berlin, 1956 in Ungarn oder 1968 in der Tschechoslowakei. Gorbatschow war Wirtschaftler und wollte die UDSSR und den Kommunismus im positiven Sinne durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen weiterentwickeln. Die Ereignisse haben sich alsbald überschlagen. Im Oktober 1989 fiel die Mauer. Der freie Verkehr der Bevölkerung zwischen Ostund Westdeutschland war erreicht. Damals war nicht absehbar, dass damit alsbald die Wiedervereinigung erfolgt und das Großreich der UDSSR zerfällt und auseinanderbricht.
Das Jahr 1990 war gezeichnet von der deutschen Annäherung. Nach ersten Verlautbarungen zur Bildung einer deutschen Föderation und der Ablösung von Erich Honecker kamen in Ostdeutschland die Forderung nach freien Wahlen und sehr bald nach der Wiedervereinigung Deutschlands auf. Die westeuropäischen Verbündeten, insbesondere Großbritannien unter M. Thatcher, sprachen sich deutlich dagegen aus (frühestens in 20 Jahren), aber der amerikanische Präsident Bush war dafür. Bundeskanzler Helmut Kohl, der lange belächelt und durch Witze im Volksmund verballhornt wurde, erkannte die einmalige Chance. Er hat mit seinem Außenminister Genscher die richtige Politik geleistet, um diese vermutlich einmalige Chance zu nutzen. Sein damaliger Oppositionsgegenspieler, der SPD-Chef Lafontaine, konnte mit dieser Entwicklung anscheinend wenig anfangen. Seine Äußerungen beschränkten sich vor allem auf den Verweis auf die hohen Kosten einer Wiedervereinigung.
1.2 Deutschland nach der Wiedervereinigung
Am 3. Oktober 1991 wurde Deutschland durch den Beitritt Ostdeutschlands bzw. der DDR zur Bundesrepublik wiedervereinigt. In Berlin fand dazu eine große Veranstaltung auf der Straße Unter den Linden bis zum Brandenburger Tor statt. Dort standen in Reichstagsnähe die Rednertribünen mit den Politikern. Als Besucher der damaligen Veranstaltung bin ich heute noch über so viel Unvermögen entsetzt. Als musikalische Untermalung wurde nicht etwas Heiteres gewählt, das Aufbruchsstimmung suggeriert, sondern für den Anlass eigentlich unpassende, vor allem durch dumpfes Trommeln geprägte Musik. Noch unangenehmer waren die in den Himmel gerichteten Laserstrahlen. Sie waren damals für größere Veranstaltungen modisch und gang und gäbe. Sie erinnerten aber in fataler Weise an die letzten Tage des Dritten Reiches. Berlin wurde noch bis zum 20. April 1945 von alliierten Bombern angegriffen, auch reine Wohngebiete. Die Abwehrwaffen, die bis zum Schluss funktionierten, waren die Flakgeschütze auf den großen Luftschutzbunkern, z. B. dem Bunker am Bahnhof Zoo oder am Humboldthain. Von dort wurde mit großen Scheinwerfern der Himmel abgeleuchtet, um alliierte Bomber abzuwehren. Deshalb suggerierten die Laserstrahlen ein z. T. nahezu identisches Himmelsbild wie in den letzten Tagen des Untergangs des Hitlerreiches. Berliner, die 1945 diese Zeit miterlebten, waren über die Darbietung entsetzt. Wie konnte man so etwas machen? Dem dafür zuständigen Personen fehlte es offensichtlich an Geschichtskenntnissen. Das ist zwangsläufig auch für die für die Organisation dieser Veranstaltung verantwortlichen politischen Entscheidungsträger in Frage zu stellen. Zum Abschluss der Veranstaltung fand ein gewaltiges, langes Feuerwerk statt. Es war endlos, ohne große Höhepunkte, letztlich so langweilig, als wenn es von einem betuchten Neureichen stammt, der viel Mittel verpulvern kann, aber keine kreativen Ideen hat. Diese Ausrichtung ließ ahnen, dass die Wiedervereinigung noch erhebliche Probleme nach sich ziehen wird.
Durch den Beitritt Ostdeutschlands zur Bundesrepublik galt nun das Grundgesetz für das gesamte Deutschland. Ostdeutschland wurde zügig angepasst. Die Verhandlungen, auf westdeutscher Seite von Wolfgang Schäuble geführt, waren eindeutig auf Übertragung und Angleichung Ostdeutschlands an die westdeutschen Verhältnisse ausgerichtet. Damit wurden auch wichtige Chancen vertan. Letztlich gibt es kaum ein Staatssystem, in dem alles negativ ist, wie umgekehrt kein System fehlerfrei sein, nur Positives aufweisen kann. Deshalb hätte die Wiedervereinigung auch die Chance zur kritischen Bilanz der Bundesrepublik und zur Fortentwicklung bieten können. Bei Eliminierung der negativen Ausprägungen und Erhaltung und Fortentwicklung der positiven Ausprägungen Ostdeutschlands und Westdeutschlands war diese Chance zumindest theoretisch gegeben. Das wäre sicher auch für ostdeutsche Bürger ein Signal gewesen sich aktiv einzubringen. Entsprechende Vorschläge entwickelte eine gemeinsame Arbeitsgruppe Westberliner und Ostberliner Hochschullehrer, an der ich mitwirkte, in ihrer Resolution zum 3.10.1990. Die politische Reaktion darauf war enttäuschend, höfliche belanglose Antwortschreiben, einige auch von Staatssekretären. Eine Ausnahme war der neue brandenburgische Ministerpräsident Stolpe. Er antwortete in einem vierseitigen handgeschriebenen Brief an Prof. Rainer Mackensen, den Organisator dieser Gruppe.
Zu den nicht genutzten Chancen gehört z. B. der starke Rückgang der zumindest in quantitativer Hinsicht hervorragenden Versorgung Ostdeutschlands mit Kindergärten und Krippen. Für die Krippen wurde die Versorgungsausstattung der ehemaligen DDR bis heute, also über 30 Jahre später, nicht wieder erreicht. Die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen, die zwar heute wesentlich moderner und komfortabler ist, hat aber zugleich zum massiven Rückbau des Streckennetzes geführt. Als besonders nachteilig erweist sich die damalige massive Ausrichtung auf eine privatwirtschaftlich ausgerichtete ambulante Gesundheitsversorgung durch Einzelpraxen. Dafür wurden in ländlichen Regionen die Polikliniken flächendeckend aufgelöst, obwohl sich damals westdeutsche Experten nachdrücklich für deren Erhalt aussprachen (u. a. Knieps in BZ). Inzwischen sind die Folgen verheerend, denn in ländlichen Räumen bricht immer mehr die gesundheitliche Grundversorgung weg. Das gilt inzwischen auch für westdeutsche Regionen und dort selbst für die Randbezirke von Großstädten. Nun versucht man mit vergleichbaren Einrichtungen, die jedoch privatwirtschaftlich betriebenen werden, gegenzusteuern, nur werden diese heute nicht mehr als Poliklinik, sondern als MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) bezeichnet. Ein Teil der Polikliniken hätte man damals auch privatisiert erhalten können, nur widersprach das der westdeutschen Ausrichtung. In Anbetracht der großen Probleme beginnt sich die strikte privatwirtschaftliche Ausrichtung der ambulanten medizinischen Versorgung zu lösen. Bei Bedarf kann heute ein MVZ auch in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, wie es bereits in der Gemeinde Katzenellenbogen in Hessen erfolgte. Ähnlich war die Abwicklung der ostdeutschen Gemeindeschwestern. In Anbetracht der negativen Folgen wurden später an das System der Gemeindeschwester anknüpfende neue Modelle entwickelt. Zunächst das AGnES-Konzept (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) mit dem Hausärzte Krankenbesuche EDV-gestützt an besonders ausgebildete Mitarbeiter delegieren können und einige Jahre später daran anknüpfend das Modell der (NäPa) Nicht ärztliche Praxisassistentinnen, die für ähnliche Aufgaben, nämlich vor allem für Hausbesuche , eingesetzt wird, nur anstatt Gemeindeschwester unter anderen Namen.
Die Probleme und Herausforderungen waren enorm. So fehlte das Landesrecht in den neuen Bundesländern, das erst aufgebaut werden musste. Die Zeit überbrückte man mit so genannten Vorschaltgesetzen, die aber nur begrenzt den Herausforderungen entsprachen. Außerdem fehlten dem ostdeutschen Personal auch die Praxis- und Anwendungserfahrungen. Diese Zeit wurde von den großen Handelsketten der Verbrauchermärkte genutzt, um auf der „grünen Wiese“ fernab von den Siedlungszentren ihre großen Einkaufsstätten zu errichten. In Westdeutschland waren diese Märkte wegen der nachteiligen Wirkungen für die innerstädtischen Einkaufseinrichtungen stark reglementiert. In Ostdeutschland fand in dieser „rechtsfreien“ Zeit ein derartiger Ausbau statt, so dass dort schon Ende der 90er Jahre die Verbrauchermärkte über mehr Einkaufsfläche verfügten als in Westdeutschland.
Die größten Herausforderungen lagen jedoch in der Wirtschaftsentwicklung, der Wohnversorgung und der angemessenen Ausstattung mit funktionierender, zeitgemäßer Infrastruktur. Die Wirtschaftsentwicklung führte sehr schnell zum Zusammenbruch des Großteils ostdeutscher Betriebe, soweit diese nicht durch westdeutsche Firmen übernommen wurden. Wesentliche Bereiche der Energiewirtschaft DDR wurden aufgelöst, damals diskret als Abwicklung bezeichnet. So vor allem der Braunkohleabbau. Die Kernprobleme lagen aber in der anderen Wirtschaftsstruktur und geringeren Produktivität.
In der DDR waren ca. 52 % der Beschäftigten im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe beschäftigt und entsprechend weniger im Dienstleistungssektor. In der Bundesrepublik beschäftigte damals das produzierende und verarbeitende Gewerbe nur noch etwa 33 % der Arbeitnehmer, bei entsprechend höherer Produktivität. Allein durch die strukturelle Anpassung wurde etwa ein Drittel der ostdeutschen Arbeitskräfte, trotz guter Qualifikation, nicht mehr vom Arbeitsmarkt benötigt. Die ostdeutschen Betriebe, die diese Zeit der radikalen Umstrukturierung überlebten, hatten nun oft eine hochmoderne Ausstattung, teilweise mit höherer Produktivität als viele westdeutsche Betriebe. Deshalb war der Arbeitskräftebedarf in diesen Betrieben noch geringer. Außerdem brachen für die ostdeutschen Betriebe die Vertriebsstrukturen und der Großteil der angestammten Handlungsbeziehungen weg, denn der Großteil der Handelsverträge oblag in der DDR nicht den Betrieben, sondern dem zuständigen Ministerium. Das Ministerium und damit die nahezu ausschließlich in dessen Zuständigkeit liegenden Vertriebsstrukturen waren mit der Auflösung der DDR nicht mehr existent. Zudem befanden sich die Länder des ehemaligen Ostblocks im Umbruch mit umfassenden wirtschaftlichen Veränderungen, die ebenfalls zur weitgehenden Auflösung der alten Handelsbeziehungen Ostdeutschlands führten.
Die wirtschaftliche Umstrukturierung und Anpassung Ostdeutschlands war nicht vom uneingeschränkten Erfolg begleitet. Das Konzept, mit dem die weitgehend staatlichen Betriebe, Kombinate und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch die Treuhandgesellschaft des Bundes in einem sehr kurzen Zeitraum radikal privatisiert wurden, musste nahezu zwangsläufig zum Zusammenbruch weiter Teile der ostdeutschen Wirtschaft führen. Dadurch wurden nur Betriebe gewinnträchtig, die sich mit begrenztem Aufwand dazu hochrüsten ließen oder die westdeutsche Firmen zur Liquidierung aufkauften, um sie zur Marktbereinigung abzuwickeln (zu schließen) und sich so deren Konkurrenz zu entledigen. Zudem fand damit ein weitgehender Besitzübergang der überlebenden ostdeutschen Betriebe in westdeutsches und ausländisches Kapital statt, denn entsprechend dem Staatensystem der DDR fehlte es den Ostdeutschen an Privatkapital, um in diesen Prozess einzusteigen. In der frühen Nachkriegszeit der Bundesrepublik gab es da ganz andere Beispiele, wie die erst über einen längeren Zeitraum erfolgte Privatisierung des VW-Konzerns, zumal sich dort bis heute der Staat mit seinem immer noch bestehenden Firmenanteil Einfluss sichert. Aus dieser positiven Erfahrung hätte man lernen und die wirtschaftliche Umstellung etwas behutsamer und variantenreicher vornehmen können.
Eine wichtige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung wurde zudem vertan. Damals waren die wachstumsstarken westdeutschen Regionen bereits vom zunehmenden Fachkräftemangel betroffen. Das hätte dazu führen können, dass sie dort Filialbetriebe errichten, wo es ausreichend freie Fachkräfte gab, also in Ostdeutschland. Stattdessen verfügte die Bundesregierung, wer innerhalb eines halben Jahres keine Beschäftigung findet, muss ein Arbeitsangebot in Westdeutschland annehmen, wenn nicht wesentliche familiäre oder soziale Gründe gegen den Umzug sprechen. Diese Vorgabe nutzten viele Firmen. Zu dieser Zeit fuhren u. a. Autobusse vor den ostdeutschen Arbeitsämtern vor und warben Interessenten für Vorstellungsgespräche bei großen westdeutschen Firmen an, einschließlich des kostenlosen Hinund Rück-Transports. Die Offerten wurden häufig angenommen. Nur die westdeutschen Firmen rekrutierten längst nicht alle Interessenten, sondern vor allem die gut und überdurchschnittlich qualifizierten. Durch diese Maßnahmen fand am Arbeitsmarkt ein gewisses Ausbluten des ostdeutschen „Humankapitals“ zum Vorteil der westdeutschen Entwicklung statt. Für mich war es unbegreiflich, dass sich dagegen die ostdeutschen Landesregierungen nicht massiv zur Wehr setzten. Diese Entwicklung hat mit anderen Einflüssen zu größerer Abwanderung aus Ostdeutschland geführt. Mehr als eine Million Ostdeutsche wanderten nach Westdeutschland, vor allem jüngere Personen, bei weitaus weniger Gegenbewegungen. Die Altersstruktur hat sich dadurch umgekehrt. Die Ostdeutschen, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ein deutlich geringeres Durchschnittsalter als die westdeutsche Bevölkerung aufwiesen, haben durch diese Abwanderungen und die damals gleichzeitig stark gesunkene Geburtenquote heute ein deutlich höheres Durchschnittsalter als die Einwohner Westdeutschlands.
Ostdeutschland wies nach der Wiedervereinigung größte Probleme in der Wohnraumversorgung auf. Eine Hinterlassenschaft der DDR. Der DDR gelang es im gesamten Zeitraum ihrer Existenz trotz größter Bestrebungen nicht, dieses Problem zu lösen. Deshalb bemühte sich der Bund nach der Wiedervereinigung massiv gegenzusteuern. Vor allem mittels großzügiger Steuerabschreibung sollte Kapital nach Ostdeutschland bzw. in die neuen Bundesländer gelenkt werden, um dort die Wohnversorgung zu lösen. Außerdem erhoffte man sich davon ähnliche positive Wirtschaftsimpulse, wie sie Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg durch die massive Wohnbauförderung der 50er Jahren erfuhr. Gleichfalls gab es umfangreiche, gut dotierte Förderprogramme zur Wohnhaussanierung, um die häufig maroden Bauzustände zu beheben. Die Wohnungsnot konnte so tatsächlich in wenigen Jahren in weiten Gebieten Ostdeutschlands beseitigt werden. Sie kehrte sich nun aber in eine Überversorgung um. In Anbetracht des hohen Bevölkerungsrückgangs Ostdeutschlands durch die hohe Abwanderung der Bevölkerung schrumpfte die Einwohnerzahl. Zudem wurde diese Entwicklung noch durch den starken Geburtenrückgang verstärkt. Als Folge standen alsbald in sehr vielen Gemeinden weitaus mehr neu gebaute und sanierte Wohnungen zur Verfügung, als nachgefragt wurden. Auch diese Entwicklung war frühzeitig absehbar und Experten haben davor gewarnt. Ich gehörte damals als wissenschaftlicher Direktor eines Bund-Länder-Forschungsinstituts auch dazu. Die Bundesregierung brauchte aber noch Jahre, um zu reagieren. Es dauerte so lange, dass die Funktion des Wohnungsmarktes infolge des inzwischen weitaus zu hohen Überangebotes massiv gefährdet war. Zur Stabilisierung der Entwicklung wurde nun für Ostdeutschland ein milliardenschwer ausgestattetes Förderprogramm zum Abbruch von Wohngebäuden aufgelegt. Eine Geldvernichtung größten Ausmaßes, die bei zügiger Reaktion auf die warnenden Expertenstimmen vermeidbar gewesen wäre.
Die Entwicklung führte zu weiteren Auswüchsen. So stiegen z. B. die Verkaufspreise für neue Apartments nach der Bekanntgabe der neuen hohen möglichen Steuerabschreibungen enorm an. In einer der besonders nachgefragten ostdeutschen Metropolen erhöhten sich deshalb die Preise innerhalb einer Woche bis zu 40 %. Westdeutschen Kapitalanlegern wurden Hausprojekte durch hohe Steuerabschreibungen von Bauträgergesellschaften mit Garantiemiete von 26 DM/qm schmackhaft gemacht, obwohl damals in Ostdeutschland der durchschnittliche Mietpreis unter 6 DM/qm lag. Das wussten die meisten Westdeutschen nicht und griffen bei diesen garantierten traumhaften Offerten und hohen Steuerabschreibungsmöglichkeiten zu. Die Ernüchterung kam bald, als diese Miete bei weitem nicht am Markt realisierbar war und sich durch Auflösung der Bauträgergesellschaft die Garantie verflüchtigte. Verdruss gab es auch mit der großzügigen Sanierungsförderung. In der sächsischen Stadt Döbeln kamen z. B. Mitte der 90er Jahre die Experten zur Stadtentwicklung zu dem Ergebnis, dass bestimmte Wohnhochhäuser der ehemals städtischen Wohnungsgesellschaften (inzwischen privatisiert) zukünftig keine Marktchancen haben und deshalb aus Kostengründen abzubrechen seien. Die Vertreter der Gesellschaften waren entsetzt, denn davon waren über 80 Wohnungen betroffen, die wenige Jahren zuvor mit den günstigen Sanierungskrediten hergerichtet wurden. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie eigentlich vor einer derartigen Kreditvergabe üblich ist, wurde von der Landesaufbaubank, die die Mittel vergab, wohl nicht verlangt. Die Kreditnehmer waren damit überfordert, denn diese Zusammenhänge und die Marktentwicklung konnten sie damals als Ostdeutsche, die Jahrzehnte nur Defizite in der Wohnraumversorgung zu bewältigen hatten, nicht erkennen. Aus meiner Sicht gab es hier große Unterlassungssünden der Bank, denn diese hätte den Überblick haben und entsprechende Prüfungen einfordern müssen. Es erscheint fast so, als wenn manche dieser Banken vor allem darauf aus waren, einen hohen Umsatz an Fördermitteln zu erreichen.
Ein weiteres zwiespältiges Feld war die Infrastrukturversorgung. Ostdeutschland wies große Defizite auf, von den oft maroden Straßen, fehlenden Gewerbeflächen bis zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung oder auch den Wohnfolgeeinrichtungen der Daseinsvorsorge. Auch dagegen stemmte sich der Bund mit großzügigen, umfangreichen Förderprogrammen. Das wurde auch von unseriösen Akteuren genutzt. So wurden z. B. vielen Kommunen in Hinblick auf die hohen Fördergelder viel zu große Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abwassersysteme oder große Gewerbegebiete an Standorten, wo diese nie benötigt werden, aufgeschwatzt. Das brachte Maklern bei Grundstücksgeschäften und sonstigen Akteuren sowie den Planern und Ingenieuren hohe Profite ein. Für die Kommunen folgten daraus aber oft gewichtige Nachteile. Zu große Trinkwassersysteme und Kläranlagen verursachen hohe Unterhaltskosten, so dass auf die Einwohner unverhältnismäßig hohe Gebühren zukamen oder die Kommunen die Kosten mit hohen Zuschüssen ausgleichen mussten. Die Gewerbegebiete verursachen ebenfalls Folgekosten, die an den Kommunen hängen blieben, wenn sich kaum Betriebe ansiedelten. Zudem wurden dort häufig nur Zweigbetriebe errichtet, deren Gewinne am Stammsitz des Unternehmens, also in den alten Bundesländern und nicht in der betreffenden Gemeinde, zu versteuern waren. Hier berieten, prüften und kontrollierten die Förderstellen und Aufbaubanken viel zu wenig.
Die Akteure der vielen übergroßen „Fehlplanungen“, mit denen die Honorare in die Höhe getrieben wurden, kamen in der ersten Zeit weitgehend aus den alten Bundesländern. Ohne „Wessis“ ging nichts. Manche Ostdeutschen haben aber schnell gelernt und ebenfalls entsprechend agiert. So gab es z. B. ein Förderprogramm für kommunale Entwicklungsplanungen, das erst bei 160.000 DM gedeckelt war. Mir sind persönlich ostdeutsche Akteure in Erinnerung, die daraufhin ihnen bekannten Bürgermeistern die Wichtigkeit eines Entwicklungskonzeptes darlegten. Zugleich zeigten sie der Gemeinde auf, wie sie die Planung ohne eigene Kosten bekämen. Die Förderbestimmungen schrieben zwar der Gemeinde einen Eigenanteil von 25 % vor, aber der war zu umgehen. Dafür boten die Akteure der Gemeinde an, in dieser Höhe etwas abzukaufen. Damit es sich lohnt, sollte die Gemeinde den Höchstsatz von 160 Tsd. DM beantragen, denn damit konnte eher ein umfassendes Konzept erstellt werden. Der Eigenanteil der Gemeinde wurde z. B. damit beschafft, dass alte, nicht mehr benötigte Akten, unter der Voraussetzung der Auftragserteilung, von den Akteuren für 40.000 DM abgekauft wurden. Damit konnte die Gemeinde den vorgeschriebenen Eigenanteil für die höchste Fördersumme quasi ohne eigene Kosten leisten. Natürlich gab es neben diesem negativen Beispiel von West- und Ostakteuren etliche seriöse Akteure und Macher, die sich redlich um die Entwicklung Ostdeutschlands bemühten. Es gab aber eben auch die anderen – und dies leider häufig.
Fehlplanungen und deren bauliche Realisierung sind aber auch auf ostdeutsche Behörden zurückzuführen. Beispielhaft sind dafür die technische Infrastruktur wie auch der Neubau von Schulen. Es wurden nicht nur aufgrund falscher Beratungen zu große Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen gebaut, sondern auch weil Behörden für ländlichen Räumen häufig große zentrale Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bevorzugten. Diese Anlagen entsprachen durchaus dem zum Zeitpunkt der Planung ermittelten Bedarf. Sie waren also nicht überdimensioniert – zunächst nicht. Die zukünftige Entwicklung des enormen ostdeutschen Einwohnerrückgangs wurde aber nicht einbezogen. Mit dem Einwohnerrückgang ging auch der Bedarf an Trinkwasser sowie an der Abwasserentsorgung zurück. Die neu errichteten großen zentralen Anlagen bedingen aber in ländlichen Räumen für die Auslastung ihrer Kapazitäten sehr große bzw. weite Ver- bzw. Entsorgungsnetze. Wenn das Trinkwasser aufgrund zu geringer Entnahme in den Netzen zu lange steht bzw. nur einen sehr langsamen Durchfluss aufweist, beginnen sich in den Rohren Schwemmstoffe zu lösen, die das Wasser verunreinigen. Es kann dadurch zu einer Verkeimung kommen. Dann müssen die Netze aufwendig gespült werden. Wenn der Durchsatz (Durchfluss) des Abwassers zu gering ist, kann es zu Verstopfungen und Geruchsbelästigungen kommen, was ebenfalls aufwendige Netzspülungen erfordert. Führen die Spülungen zur deutlichen Verdünnung des Abwassers, sterben in unseren modernen, vollbiologischen Kläranlagen die dafür erforderlichen Mikroorganismen ab und die Klärfunktion bricht zusammen. Auf diese Probleme wurde angesichts der ostdeutschen Einwohnerentwicklung von Experten frühzeitig hingewiesen, mit der Empfehlung dezentrale und semizentrale Anlagen mit flexiblen Nutzungskonzepten zu errichten. Damit hätte man die Probleme vermeiden oder zumindest stark vermindern können. Diese Warnungen und Empfehlungen wurden aber längere Zeit ignoriert, wie ich selbst bei meiner Beratung eines ostdeutschen Bundeslandes erfahren musste.
Ähnlich waren letztlich auch Fehlentscheidungen in der Schulplanung. Bei der Errichtung neuer Schulen, insbesondere in ländlichen Räumen die neuen großen, zentralen Berufsschulstandorte, wurde häufig die bevorstehende Schülerentwicklung nicht beachtet. Dabei war anhand der Anzahl der in Krippen und Kindertagesstätten betreuten Kinder eindeutig der bevorstehende Schülerrückgang und damit sinkende Kapazitätsbedarf ersichtlich. Die Folgen dieser Behördenausrichtung waren dann teilweise Berufsschulen, die nur noch zum Teil genutzt wurden, aber hohe, eigentlich vermeidbare Unterhaltskosten verursachten.
Ostdeutschland wies damals sowohl hervorragende Naturgebiete auf, die sich häufig im guten Zustand befanden, als auch erhebliche Umweltschäden. Umweltschäden gab es vor allem durch den Braunkohletagebau, aber auch durch den Uranabbau der WISMUT in Sachsen und Thüringen sowie durch punktuelle Einzelfälle wie die Teerseen bei Nobitz. Allein für die Sanierung der Hinterlassenschaft der WISMUT wurden Anfang der 90er Jahre etwa fünf Milliarden DM veranschlagt, damals eine gewaltige Summe. Diese Maßnahme ist inzwischen seit langem erfolgreich abgeschlossen. Die Landschaftsschäden der Braunkohlegebiete südlich von Leipzig sind mit enormem Aufwand in eine attraktive naturräumliche Freizeit-Seen-Landschaft umgewandelt worden. Dafür erfolgten die Flutung der einstigen Abbaugruben und eine massive Aufforstung der Landschaft.
Heute kann man resümieren, unter der Regierung Kohl fand ein enormer Mitteltransfer nach Ostdeutschland statt. Es wurde viel erreicht. Es gibt dort keine Wohnungsnot mehr. Die Warenversorgung entspricht dem westdeutschen Niveau. Die Ortsbilder haben sich durch umfassende Sanierungshilfen wesentlich verbessert. Die damals marode Infrastruktur befindet sich heute überwiegend im guten Zustand. Zugleich wurde aber auch durch falsche Konzepte und oft unzulängliche oder fehlende fundierte Prüfungen in enormem Ausmaß Geld vergeudet. Das Konzept zur wirtschaftlichen Angleichung wies große Schwächen auf, wie der immer noch bestehende Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland zeigt. Viele Betriebe, die Probleme für die strukturelle Anpassung hatten oder an denen aus marktwirtschaftlicher Sicht keine Investoren aus Westdeutschland und dem Ausland Interesse fanden, wurden dichtgemacht, oder in der damaligen Sprache der dafür zuständigen Treuhandgesellschaft des Bundes „abgewickelt“. Größere ostdeutsche Investoren gab es nicht, da in der DDR nur der ostdeutsche Staat über die erforderlichen Ressourcen verfügte und der war ja mit der Wiedervereinigung aufgelöst worden. Die Entwicklung führte zur umfassenden Freisetzung ostdeutscher Arbeitskräfte. In Ostdeutschland wurde damals etwa jeder dritte Ostdeutsche, trotz seiner im europäischen Vergleich guten Ausbildung und vieler Umschulungen, dauerhaft arbeitslos. Dabei hat sich die oben angesprochene Verpflichtung zur Umsiedlung arbeitsloser ostdeutscher Fachkräfte besonders nachteilig ausgewirkt. Hiermit entfiel ein möglicher wichtiger Anreiz für westliche Firmen, Betriebsstätten in Ostdeutschland zu übernehmen oder zu errichten. Dadurch und wegen konjunktureller Einbrüche waren die 90er Jahre, insbesondere die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts, von hoher bis sehr hoher Arbeitslosigkeit geprägt. Sie betrafen nun auch Westdeutschland, wenngleich in geringerem Ausmaß. Zugleich bewirkte die Entwicklung eine anhaltende Abwanderung junger Menschen aus Ostdeutschland. Sie galt nun nicht nur wie anfangs für junge Männer, sondern später im fast noch stärkeren Maße für ostdeutsche Frauen. Diese Entwicklung hatte auch langfristige nachteilige Folgen. Spätestens seit der Jahrtausendwende bzw. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung wird die Entwicklung in den neuen Bundesländern durch den Fachkräftemangel benachteiligt.
Besonders bedauerlich sind die nicht genutzten Chancen durch die Ablehnung jeglicher Errungenschaften Ostdeutschlands zu Gunsten einer weitgehendsten Ausrichtung auf die westdeutschen Systeme. Als Beispiel sei auf die Verkehrsanbindung in ländlichen Räumen verwiesen. Heute verfügen diese Räume über hochmoderne, bequeme Verkehrsmittel, aber dafür werden etliche Ortschaften nicht mehr vom öffentlichen Personennahverkehr angefahren, z. B. in der Region Greifswald über ein Viertel der Dörfer. Die Grundversorgung im Gesundheitswesen ist wie oben angesprochen (S. 43-44) gleichfalls ein Beispiel für damaliges Versagen, vor allem die Schließung der Polikliniken und Abschaffung der Gemeindeschwestern zugunsten rein privatwirtschaftlicher ambulanter Versorgungsstrukturen. Die inzwischen aufgetretenen Versorgungsprobleme wären vermeidbar gewesen, wenn man die betreffenden DDR-Institutionen erhalten und weiter entwickelt hätte anstatt sie zugunsten einer rein privatwirtschaftlichen Ausrichtung abzuschaffen. Aber es geht nicht nur um ungenutzte Chancen, sondern um die Veränderungen in der Wirtschaftspolitik. Wie die in der Einleitung angeführten Befürchtungen verschwindet mit der Ablösung der sozialistischen Staaten die Systemkonkurrenz, die für Ludwig Erhards Modell der sozialen Marktwirtschaft wesentlich war. Damit wird eine Entwicklung in Richtung Kapitalismus begünstigt, wie das soziale Auseinanderdriften in Deutschland belegt.
1.3 Die Zeit der rot-grünen Regierung unter Kanzler Schröder
Im Verlauf der 90er Jahre stieg die Arbeitslosigkeit immer weiter an. Dieser Anstieg wurde vor allem durch den Wirtschaftsumbruch in Ostdeutschland mit den zahlreichen Betriebsschließungen und freigesetzten Arbeitskräften sowie durch größere konjunkturelle Einbrüche verursacht. Das Thema Arbeitslosigkeit hatte für Westdeutschland spätestens seit dem „Wirtschaftswunder“ der 50er Jahre nahezu keine Bedeutung. 1998 waren dann aber etwa 3,5 Mio. Menschen arbeitslos. Die Tendenzen sprachen für einen weiteren Anstieg, ggf. auf 4 Mio. Der SPDKanzlerkandidat Schröder ging mit großen Ankündigungen zum Abbau dieses Problems in den Wahlkampf. Er versprach bei seiner Wahl, die Arbeitslosigkeit sehr bald zu halbieren und danach noch weiter zu reduzieren. Schröder hat dann tatsächlich die Wahl gewonnen. Der inzwischen altbacken wirkende Kanzler Kohl war zudem gegen den jugendlich, frisch auftretenden SPDKandidaten Schröder den Wählern nicht mehr zu vermitteln.
Der neue Kanzler Schröder bemühte sich intensiv um die wirtschaftliche Belebung und den Abbau der Arbeitslosigkeit. Dazu fand ein erheblicher sozialer Umbau statt. Schröder versuchte vor allem durch große steuerliche Vergünstigungen für Konzerne und Kapitalerträge sowie durch massiven Sozialabbau sein Wahlversprechen des Abbaus der Arbeitslosigkeit und zugleich einen wirtschaftlichen Aufschwung zu erreichen. Die unter seiner Regierung erfolgten Veränderungen der Einkommen-, Körperschafts- und Erbschaftsteuern hatten erhebliche Auswirkungen. Damit fand ein Wandel zugunsten der Wirtschaft, Wohlhabenden und Reichen zulasten der breiten Bevölkerung statt (Hartmann M., S. 128). Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, der bislang dem in Dänemark entsprach, wurde um etwa einem Fünftel gesenkt (3.4, S. 225), die Körperschaftssteuer sogar um 37,5 %, also um mehr als ein Drittel. Hingegen erfuhren die Reichen mit hohen jährlichen Millioneneinkommen eine steuerliche Entlastung von etwa 25 %, die sehr Reichen um über 40 %. Aufgrund der neuen Steuergesetze verzichtete der Staat bei den reichsten Deutschen sogar auf jährliche Steuereinnahmen in der Höhe von fast 1,6 Milliarden € (Hartmann, M., S. 129).
Zugleich erfolgte unter Schröders Kanzlerschaft ein deutlicher Abbau der sozialen Errungenschaften seiner Vorgänger, insbesondere aus der Regierungszeit des Kanzlers Brandt, z. T. auch noch aus der Regierung unter Kanzler Schmidt. Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen erfuhr eine erhebliche Kürzung und es wurden die Voraussetzungen für befristet Arbeitstätigkeit und den Niedriglohnsektor geschaffen. Es waren Veränderungen, wofür die konservativen Parteien der CDU und CSU im Bundestag nie die notwendige Mehrheit erhalten hätten, solange die SPD Oppositionspartei war. Besonders gravierend waren die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung sowie die starke zeitliche Begrenzung für das Arbeitslosengeld. Es waren letztlich die Regelungen, die der damit beauftragte Akteur, der frühere VW-Betriebsrat und SPD-Mitglied Peter Hartz, entwickelte. Sie werden bis heute als Hartz-4 bezeichnet. Peter Hartz wurden später erhebliche Unregelmäßigkeiten nachgewiesen, die er als Betriebsrat bei VW beging. Das Gericht ahndete diese Straftaten mit einer Geldstrafe in Höhe von 400.000 €. Der damalige Wirtschaftsminister Clement brachte weitere Veränderungen, wie die Abschaffung der Meisterpflicht für etwa 50 Berufsrichtungen und das Entgelt der 1-Euro-Jobber. Die Abschaffung der Meisterpflicht hatte nie die daran geknüpfte Erwartung eines deutlichen Anstiegs der Beschäftigtenzahlen gebracht. Stattdessen bewirkte sie einen deutlichen Qualitätsabbau bei handwerklichen Leistungen sowie sinkende Bereitschaft, eine Lehre zur Ausbildung zu absolvieren. Auch deshalb fehlt es heute an qualifizierten handwerklichen Fachkräften. Aus diesen Gründen hatte sich in den letzten Jahren die Handwerkerschaft zur Rückkehr zur Meisterpflicht ausgesprochen, die inzwischen in einigen Berufen wieder gegeben ist. Eine weitere Ausweitung wird von der Politik diskutiert. Die Möglichkeit einer Belebung durch Förderung der Selbständigkeit im Handwerk wurde hingegen unzulänglich genutzt.
Der damalige Wirtschaftsminister Clement führte zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen die Entlohnung von 1 € / Stunde ein. Bei einer Vollbeschäftigung hätte 2002 damit der betreffenden Arbeitnehmer 165 € im Monat bzw. 1.980 € im Jahr verdient (2019 Google Angabe zur damaligen Jahresarbeitszeit von Vollbeschäftigten). Bei dem geschätzten Ministergehalt vom Wirtschaftsminister Clement hätte ein 1 €-Jobber über siebeneinhalb Jahre arbeiten müssen, um durch seine Arbeit den Betrag des Monatslohns von Minister Clement zu erreichen. Unter Einrechnung des Harz IV-Monatsregelsatzes (2005) sind immer noch je nach Regelbedarfssatz knapp zweieinhalb bis über drei Jahre Arbeit eines 1 €-Jobbers für den Monatsverdienst von Minister Clement erforderlich. In Ostdeutschland etwas mehr, weil dort die Regelsätze niedriger waren. Nun wird das verfügbare Einkommen des Ministers durch die Lohnabzüge merklich gekürzt. Das gilt aber noch stärker für 1 €- Jobber, denn die müssen von diesem schmalen Verdienst auch noch das Fahrgeld zum Arbeitsort begleichen. Unter günstigen Bedingungen sind das mindestens 2 €/Strecke, somit geht die Hälfte der 8 €, die er für 8 Stunden Arbeit erhält, an Fahrkosten drauf! Die Beschäftigung als 1 €-Jobber hat nach Presseberichten zudem für die meisten Betroffenen nicht den erhofften Wiedereinstieg in eine angestellte Berufstätigkeit gebracht. Sie ist fast eine Verhöhnung der betroffenen Personen. Es ist eigentlich unglaublich, dass diese Regelung von einer sozialdemokratischen Regierung eines SPD-Kanzlers stammt, denn zuvor war ein Leitmotiv dieser Partei soziale Gerechtigkeit.
In Anbetracht der erheblichen Ausweitung von beschäftigten Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor sowie von Kurz- und Teilzeitarbeit warnten Experten schon damals vor einer anwachsenden Altersarmut, die diese Entwicklung nach sich ziehe. Dafür kam der zukünftigen Rentenpolitik eine wesentliche Schlüsselposition zu. Die Grundannahmen für die Renten hatten sich durch die Nazizeit, die demografischen Veränderungen und den steigenden Lebezeitraum wesentlich verändert. In der ursprünglichen Version lag das Kernanliegen darin, die Altersversorgung von den Unsicherheiten privater Vorsorge in eine staatlich garantierte, ausreichende Mindestversorgung umzuwandeln. Diese Ausrichtung erfolgte aufgrund der negativen Erfahrungen, die bei Schicksalsschlägen private Vorsorge vernichten können. Das Eintrittsalter wurde bei der Renteneinführung zur vorletzten Jahrhundertwende, trotz einer wesentlich längeren Wochenarbeitszeit als heute, mit 65 Jahren festgelegt. Der deutsche Mann erreichte zu dieser Zeit im statistischen Durchschnitt nur ein Lebensalter von 46,4 Jahren, die Frauen von 52,2 Jahren. Viele Personen erreichten also die Altersgrenze nicht, so dass die Anzahl der zu versorgenden Rentner entsprechend geringer war. Für die Finanzierung der Renten wurden jährlich aufgestockte Rücklagen gebildet. Diese Rücklagen plünderten aber die Nazis und brauchten sie zweckentfremdet zur Finanzierung ihrer Rüstung auf. Die braunen Machthaber gingen davon aus, nach einem gewonnenen Krieg die verausgabten Rentenbeiträge den besiegten Ländern aufzubürden.
Mit der Kriegsniederlage war das vorbei. In dieser Situation brauchte man ein neues Modell.
Die Regierung Adenauer deklarierte den Generationenvertrag. Der beinhaltet, dass aus den Rentenbeiträgen der Beschäftigten nicht mehr Rücklagen gebildet werden, sondern dass die Beiträge der aktuell zu versorgenden Rentnergeneration dienen, da ja für deren Finanzierung die Rücklagen nicht mehr vorhanden waren. Angesichts der in den 50er Jahren hohen Geburtenzahlen, noch mehr der Geburten im Zeitraum 1960 bis 1966/67, ein durchaus vertretbares Konzept. In der damaligen Zeit begannen dennoch einige Bundesländer zumindest für die zukünftige Beamtenversorgung Pensionsrücklagen zu bilden. Diese sinnvolle Maßnahme wurde bei Konjunktureinbrüchen mit dem Verweis auf die Praxis in den meisten anderen Bundesländern aufgegeben, um mit diesen Mitteln Haushaltsdefizite auszugleichen.
Inzwischen haben sich aber die Grundvoraussetzungen verändert. Die Geburten liegen seit Ende der 60er Jahre etwa ein Drittel unter der Sterberate. Deshalb sind langfristig immer mehr Rentner von der dann verbliebenen nachwachsenden jungen Bevölkerung zu versorgen. Gleichzeitig stieg die Lebenserwartung enorm an. Je mehr sich der Geburtenrückgang als dauerhaftes Phänomen abzeichnete, desto mehr wurden die Probleme für den Generationenvertrag unübersehbar, zumal sie noch zusätzlich durch die gestiegenen und wahrscheinlich weiterhin steigenden Lebenserwartungen verschärft werden. Die Renten müssen also für immer längere Zeiträume von einer demografisch bedingt schrumpfenden Anzahl Berufstätiger gezahlt werden. Der Handlungsbedarf war eindeutig und dringlich. Zum Ende der Ära Kohl wollte deshalb der damalige Sozialminister Norbert Blüm die Rente von 67 % auf 64 % des letzten Nettolohns absenken. Dagegen lief die Opposition der SPD, geführt von Kanzlerkandidat Schröder und seinem Sozialexperten Riester, Sturm. Sie prangerten dieses Vorhaben als deutliche Verschlechterung für die Rentner an und polemisierten im Wahlkampf massiv gegen die Absenkungspläne Blüms.
Nachdem der neue Kanzler Schröder die Regierung führte, reduzierte der nun zum Sozialminister aufgestiegene Herr Riester sehr bald den Rentenanspruch sogar noch weiter, nämlich auf 60%, also unter die Marge, die er zuvor von Norbert Blüm anprangerte. Damit aber nicht genug, er reduzierte zugleich die Rentenbezüge von Witwen auf 56 % (das von Riester kritisierte Modell Blüm sah auch für Witwen 64 % vor) der Bezüge ihres verstorbenen Mannes. Für mich ein unglaubliches, unehrliches, letztlich widerliches Verhalten. Erst gegen die verhältnismäßig moderate Rentenkürzung unter Norbert Blüm massiv polemisieren und kaum an der Regierung genau das Gegenteil, mit noch größerer Rentenkürzung bei zusätzlicher Kürzung der Witwenrenten. Diese Verhaltensweise übertrifft für mich noch bei weitem besonders unlautere Werbungen in der Wirtschaft. Bei derartig unaufrichtigem Taktieren sind das niedrige Ansehen von Politikern sowie die wachsende Politikverdrossenheit in der Bevölkerung verständlich. In Anbetracht dieser Unaufrichtigkeit kann ich seit dieser Zeit keinerlei Achtung für Herrn Riester aufbringen.
Herr Riester bot als Ausgleich für seine hohe Rentenkürzung eine staatlich geförderte Versicherung an, mit dem der/die Einzelne durch Ansparen seine/ihre Rente anheben kann. Damit erfolgt eine grundlegende strukturelle Veränderung des Rentenmodells, das die Erfahrungen aus der Zeit der Renteneinführung missachtete. Ein Kernpunkt der damaligen Renteneinführung war eben die staatlich garantierte ausreichende Altersversorgung anstelle der Unsicherheit privater Vorsorge. Genau dieser zentrale Punkt wurde durch Riesters Modell ausgehebelt. Dabei belegte die reale Entwicklung damals schon die Unsicherheit privater Rentenvorsorge. Angesichts der Veränderungen des Arbeitsmarktes unter der Kanzlerschaft Schröders und seinem Wirtschaftsminister Clement, mit der hohen Anzahl Personen, die im Niedriglohn beschäftigter waren, könnten viele zudem die erforderlichen Ansparmittel für das Riestermodell, der so genannten „Riesterrente“ zur Rentenaufbesserung nicht aufbringen. Das gilt vor allem für die unteren Einkommensgruppen, die ohnehin nur niedrige Renten bekommen. Deshalb sinken deren Rentenansprüche unter das Niveau der sozialen Grundsicherung. Schröder und Riesters Rentenkonzept hat die Altersversicherung für die unteren Bevölkerungsgruppen wieder in Richtung der Altersarmut, so wie sie vor der Einführung der Rentenversicherung vor 1900 bestand, zurückgeworfen.
Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Riesterrente bei weitem nicht die beim Abschluss zugesagte Rentenhöhe bringt. Eine Zeitung berichtete, dass eine Person mit Riester-Vertrag statt der ehemals in Aussicht gestellten monatlichen Renten von 542 €/ Monat nur noch mit einer Renten von 80 bis 120 €/Monat (unterschiedliche Angaben der zuständigen Stelle) rechnen kann, vorausgesetzt, dass sie bis zur Erreichung der Altersgrenze weiterhin jeden Monat 176 € in diese Versicherung einzahlt (WK 1.10.2020). Der Bezüge der Riesterrente müssen zudem noch versteuert werden. Der Finanzexperte H. Walz verweist darauf, dass durch die Regularien der Riester-Rente „… weitaus mehr Kapital vernichtet wird, als der Sparer an Förderung erhält“ (WK 1.10.2020). Die Ursachen dafür liegen vor allem in dem falsch konzipierten Modell, dessen Mängel sich noch durch Außeneinflüsse wie die Finanzkrise 2008 oder die Einbrüche aufgrund der Coronakrise verstärkten. Dabei belegt die Richtigkeit der alten, auf garantierte staatliche Versorgungsleistungen ausgerichteten Rentenversorgung, wie verheerend und falsch die Umstellung auf eine privatwirtschaftlich basierenden Teil der Altersversorgung durch Riester war. Die Abkehr vom alten Rentenmodell ist sozialpolitisch ein katastrophaler Rückschritt sondergleichen und das von einer ursprünglich sozial ausgerichteten Partei!
Im Sozialbereich kam es unter der Gesundheitsministerin Schmidt zu weiteren Einschnitten. Um die im europäischen Vergleich hohe Anzahl der Praxisbesuche zu senken, wurde eine Gebühr von 10 € eingeführt. Sie musste je Quartal entrichtet werden, wenn darin ein Praxisbesuch erfolgte. Bei Aufsuchung mehrere Praxen z. B. von Allgemeinmedizinern und Zahnarzt entsprechend mehrfach. Für höhere und mittlere Einkommen war das unerheblich, für Personen mit niedrigem Einkommen nicht. Für Personen mit sehr niedrigen Einkommen, wie manche Rentner, war das eine massive Restriktion. Deshalb wurde ggf. selbst auf notwendige Arztbesuche verzichtet. Zudem erhielten die Ärzte für jeden Patienten pro Quartal nur noch einen Pauschalbetrag, egal wie oft der Patient zu behandeln war. Für Arztpraxen der Grundversorgung mit hohem Anteil ältere Patienten, die erfahrungsgemäß anfälliger sind und die Praxen häufiger aufsuchen müssen, wird der Betrieb unwirtschaftlich. Zudem wurde die Patientenzahl auf dem erreichten Stand festgeschrieben, damit die Praxen nicht durch Anwerbung zusätzlicher Patienten mehr Honorare einnehmen. Für die Verschreibung von Medikamenten musste sich die Arztpraxis an das zugebilligte Kontingent halten, sonst müssen sie die Kosten für die Medikamente, die das Praxiskontingent überschreiten, übernehmen, unabhängig davon wie medizinisch notwendig die Verschreibung war.
Diese Vorgaben waren ein wesentlicher Grund zur starken Orientierung von Praxen auf Privatpatienten, bis hin zur Aufgabe von Kassenzulassungen. Die Vorgaben der Ministerin Schmidt bewirkten zwar eine Kostendämpfung, die jedoch z. T. auf dem Rücken der Ärzte, aber auch der Patienten stattfand. Zudem wurde in diesen Maßnahmen nicht der anwachsende medizinische Betreuungsbedarf berücksichtig, der infolge der steigenden Lebenszeiträume der Bevölkerung entstand. Die Tagespresse zitierte damals eine Verlautbarung von Frau Ministerin Schmidt, dass der gesundheitliche Standard ohne Mehrkosten erhalten werden könne bzw. werde. Diese Verlautbarung kann nur als blanker Unsinn eingestuft werden, wenn man nicht von fehlenden Sachkenntnissen der damaligen Gesundheitsministerin ausgeht. Mit dem ansteigenden Alter der Bevölkerung nehmen eben zugleich die Erkrankungen und der Anteil multimorbider Patienten zu, die einen hohen und häufigen gesundheitlichen Betreuungsbedarf haben. Deshalb muss die Alterung zwangsläufig zu höherer Beanspruchung des Gesundheitswesens führen. Das gilt sowohl für ärztliche Betreuung als auch Medikamentenversorgung und Krankenhausaufenthalte. Unter diesen Gegebenheiten führt eine Deckelung der Kosten im Gesundheitswesen unvermeidlich zum Abbau von Versorgungsleistungen. Deshalb ist diese Verlautbarung der damaligen SPD-Ministerin für Gesundheit unglaublich, entweder falsch oder unsinnig. Die Folgen wirkten langzeitig. Der Berufsstand der Allgemeinmediziner, der im Wesentlichen die Grundversorgung trägt, hat erheblich an Attraktivität eingebüßt. Heute erreicht der jährliche Zugang junger Allgemeinärzte nur etwa die Hälfte der Anzahl ihrer älteren Kollegen, die innerhalb eines Jahres in den Ruhestand treten. Inzwischen wurden zwar einige der Vorgaben aus der Ära von Gesundheitsministerin Schmidt abgebaut, wie Deckelung der Patientenzahl von Praxen und die Entrichtung der 10 € Gebühren je Quartal, aber der Zugang an neuen Ärzten in der Grundversorgung ist weitaus zu niedrig geblieben. Heute besteht ein Notstand für die medizinische Versorgung nicht nur in manchen ländlichen Räumen, sondern erreicht zunehmend die Randlagen von Großstädten.
In dieser Zeit wurde Deutschland von zwei großen Spenden-/ Schwarzgeldaffären erschüttert. 1999 flog ein illegales Spendenkonto auf, das die CDU seit 1994 unterhielt. Auf dem Konto wurden Parteispenden, teilweise ohne diese zu versteuern, gesammelt. Die Meldung dieser Spenden an den Bundestag unterblieb, ein eindeutiger Verstoß gegen geltende Gesetze.
In dieser Angelegenheit waren höchste CDU Politiker verstrickt, wie der Ex-Kanzler Kohl, der CDU Schatzmeister Leisler-Kiep und der frühere Bundesinnenminister Kanther, selbst der hessische Ministerpräsident Koch und der CDU-Politiker Schäuble standen unter Verdacht. Deshalb wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die u. a. zur Bestrafung von Leisler-Kiep führten (Google 26.8.2020).
Im gleichen Jahr wurden aus dem Kölner Raum ebenfalls Spenden/Schmiergeldzahlungen an SPD-Politiker in leitender Stellung aufgedeckt, die sich damit teilweise sogar selber bereicherten. Die eingeleiteten Ermittlungen führten zu Verurteilungen, bis hin zu mehrjährigen Gefängnisstrafen(Google 26.8.2020). Mit diesen Auswüchsen hat jedoch die Regierung Schröder in keiner Weise etwas zu tun. Aber es sind dennoch sehr fragwürdige Erscheinungen, wenn Politiker, selbst Politiker der höchsten Ebene, zum Vorteil ihrer Partei, oder auf der kommunalen Ebene gar zum eigenen Vorteil, sich nicht an geltende Gesetze halten und strafrechtlich in Erscheinung treten.
Die Ausweitung des Euro auf Griechenland ist eine weitere unerfreuliche, teure Hinterlassenschaft der Regierungszeit des Kanzlers Schröder. Griechenland hatte damals bei weitem nicht die finanziellen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Euro-Gemeinschaft. Trotz warnender Expertenstimmen unterblieb eine verlässliche Überprüfung. Die Regierungspolitik war vorrangig auf Ausweitung der Einheitswährung Euro auf möglichst viele der EU-Staaten gerichtet. Diese Leichtfertigkeit unter Kanzler Schröder und seinem Außenminister Fischer hat dann zu den bekannten Folgen geführt. Eine massive finanzielle Unterstützung Griechenlands durch die EU wurde unerlässlich. Bis Mitte 2018 waren das 263 Milliarden Euro (Tagesschau.de, 5.7.2018). Die Bundesrepublik steht für einen erheblichen Teil der Mittel, denn sie ist am Rettungsschirm des Euro mit ca. 27 % beteiligt. Das sind Gelder, die hier fehlen. Damit hätte sich die Problematik der Renten für einen längeren Zeitraum ausgleichen oder zumindest mindern lassen.
Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder hat mit ihren steuerlichen und sozialpolitischen Maßnahmen unzweifelhaft viel zur wirtschaftlichen Erstarkung der Bundesrepublik beigetragen. In den Lohnkosten nimmt Deutschland nicht mehr die Spitzenstellung in der EU ein. In Deutschland sind Investitionen wegen der erheblichen Steuerminderungen sowohl für Konzerne als auch für Vermögen durch die hohe Senkung der Körperschaftssteuer und des Spitzensteuersatzes sehr attraktiv geworden. Zugleich war damit aber auch der größte Sozialabbau mit tiefen Einschnitten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Damit wurde zudem der Schwerpunkt der staatlichen Steuereinnahmen auf die Lohn- und Einkommensteuern verlagert, bei steuerlicher Schonung der Spitzenverdiener. Die neue Rentenausrichtung, die im krassen Widerspruch zu den SPD-Verlautbarungen vor der damaligen Wahl stand, leitet eine Abkehr von der staatlichen Versorgungsverantwortung ein. Damit wurden letztlich auch die wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung in den Regierungsjahren unter Kanzlerin Merkel geschaffen. Angesichts der damals erfolgten gravierenden sozialen Einschnitte wird die SPD von vielen Bürgern längst nicht mehr als soziale Partei wahrgenommen, wie ihre verheerenden Wahlergebnisse zeigen. In Anbetracht des langen, anhaltenden Abwärtstrends der Partei bezichtigen manche kritische Stimmen die Kanzlerschaft Schröders als den Totengräber der SPD.
1.4 Die Zeit unter Kanzlerin Merkel
Frau Merkel hat die Bundestagswahl gegen den damaligen Kanzler Schröder mit einer bis dahin historisch äußerst knappen Mehrheit gewonnen. Ohne das Zerwürfnis Schröders mit Oskar Lafontaine wäre ihr das kaum gelungen. Der abgewählte Kanzler Schröder gratulierte seiner Konkurrentin nicht zum Erfolg, wie etwa Helmut Schmidt, der nach dem Misstrauensvotum dem zukünftigen Kanzler Kohl gratulierte. Stattdessen sprach er in der Fernsehübertragung nach der Wahl von einer israelischen Lösung (Mit der der unterlege Staatschef zunächst weiter regieren kann, bis er entsprechend der zuvor getroffenen gemeinsamen Vereinbarung durch seinen siegreichen Konkurrenten abgelöst wird). Das war für damalige deutsche Situation unsinnig. Wie auch immer, durch diesen Schrödervorstoß unterblieb eine kritische parteiinterne Reflexion des sehr knappen Wahlerfolgs von Angela Merkel, vielmehr stellte sich nun die CDU voll hinter die neue Kanzlerin Merkel. Die Kanzlerschaft von Frau Merkel hatte ich damals sehr begrüßt, wie später auch die Präsidentschaft von Joachim Gauck. Damit wurden die beiden höchsten politischen Positionen Deutschlands von zwei Ostdeutschen besetzt. Das erschien mir wichtig und richtig. Denn die Ostdeutschen konnten sich zunächst parteipolitisch kaum wirksam gruppieren, zum einen wegen der abgewirtschafteten SED, die sie ja quasi grade „verjagt“ hatten, und zum anderen, weil sie bei null anfangen mussten. Sie hatten nicht die Organisationsstrukturen und waren noch nicht mit dem eingespielten politischen Parteiensystem Westdeutschlands vertraut. In Sinne einer Wiedervereinigung war es gleichfalls wichtig, eine gemeinsame Parteienlandschaft aufzubauen. Mit der ostdeutschen Besetzung der Spitzenämter war aus meiner Sicht ein sinnvoller und richtiger Anfang erfolgt. In der Kanzlerschaft von Frau Merkel sah ich einen weiteren positiven Aspekt. Damit wurde dieses Amt endlich auch mal von einer Frau besetzt.
Die Kanzlerin Merkel regierte erfolgreich von 2005 bis 2009 in einer Koalition mit der SPD, von 2009 bis 2013 mit der FDP, von 2013 bis 2018 erneut mit der SPD, mit der sie in ihrer voraussichtlich letzten Phase auch bis 2021 regieren wird. In diese Zeit war Christian Wulff, der spätere Bundespräsident, Ministerpräsident des von der CDU regierten Niedersachsen. Herr Wulf schaffte es, die Landesfinanzen von Niedersachsen durch rigoroses Sparen zu stabilisieren, u. a. auch durch massive Kürzungen der Mittel im Wissenschaftsbereich. Er setzte dann an der Universität Hildesheim die Verleihung der Ehrendoktorwürde für seinen Freund Carsten Maschmeyer durch, obwohl dieser weder über ein abgeschlossenes Studium noch über wissenschaftliche Meriten verfügte (Beward, M., 2012, Google 28.3.2019). Angeblich hatte die Bürgerschaft die Verleihung vorgeschlagen. Für die betreffende niedersächsische Universität ein heikler Vorgang. Die Behandlung dieses Vorgangs konnte ggf. Auswirkungen auf die weitere Mittelausstattung haben. Herr Maschmeyer bekam die Ehrendoktorwürde. Ministerpräsident Wulff hielt dann an der Universität die Laudatio zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an seinen Freund Maschmeyer. Als Wissenschaftler, der lange Vorsitzender der Promotionskommission seiner Fakultät war, kann ich diese Verleihung nur äußerst kritisch sehen. An meiner Universität hätte ich bei einem derartigen Vorgang mein Amt aus Protest vorher niedergelegt.
Nach dem plötzlichen Rücktritt von Bundespräsidenten Köhler 2010 wurde Christian Wulff zum neuen Bundespräsidenten gewählt. Die plötzliche Kandidatur und Wahl von Christian Wulff zum Bundespräsidenten ist irritierend. Ein Ministerpräsident ist in seinem Bundesland die Spitzenperson seiner Partei. Das spricht dafür, dass er sich mit Vollblut für das Amt und die Umsetzung der politischen Linie seiner Partei, die er letztlich selbst mitprägte und bestimmte, einsetzt. Herr Wulff konnte das anscheinend von einem Tag zum anderen ablegen und sich nun der Wahl des auf Neutralität verpflichteten Bundespräsidenten stellen. Das ist für mich absolut unglaubwürdiger Opportunismus. Frau Merkel unterstützte und befürwortete trotzdem diese Wahl. In Tageszeitungen gab es damals Mutmaßungen, dass Christian Wulf ein Konkurrent für die Kanzlerin werden könnte und sie deshalb seine Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten unterstützt. Rückblickend bin ich der Auffassung, Herr Wulff hatte nie das Format eines wirklichen Konkurrenten für Kanzlerin Merkel. Christian Wulff ist dann bekanntlich nach einer Kontroverse mit der Bildzeitung, in der er Drohungen gegenüber dieser Zeitung aussprach, sowie wegen eines gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zurückgetreten. Aus meiner Sicht war erfreulich, dass nun Joachim Gauck zum neuen Bundespräsidenten gewählt wurde.
In der Zeit unter Kanzlerin Merkel gab es einige weitere einschneidende Veränderungen. Der unter Bundeskanzler Schröder 2002 eingeleitete Einsatz der Bundeswehr als Verbündeter der Nato in Afghanistan wurde zunehmend kriegerischer (2.2.3, S. 149). In Anbetracht der wachsenden internationalen Aufgaben der Bundeswehr und der begrenzten Ressourcen erfolgt unter Verteidigungsminister von Gutenberg eine umfassende Reform mit der Abschaffung der Wehrpflicht und Umstrukturierung zu einer wesentlich kleineren Berufsarmee. Die Chance zur Umwandlung der nun erlassenen Wehrpflichtzeit in die Verpflichtung eines sozialen Jahres wurde wohl aus wahltaktischen Gründen von der Regierung nicht genutzt. Theo von Gutenberg verlor bekanntlich wegen nachgewiesener Plagiatsfälle seiner Dissertation den Doktortitel (Er hat 1919 mit einer neu erarbeiteten Dissertation zu Recht promoviert). Das führte zu seinem Rücktritt. Nicht viel später wies man der damaligen Ministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, ebenfalls Plagiatsstellen in ihrer Doktorarbeit nach. Für eine Ministerin, die für den Wissenschaftsbereich zuständig ist, war das besonders verwerflich und enttäuschend. Frau Schavan trat aber erst nach ihrem nicht erfolgreichen juristischen Widerstand zurück.
Diese Ereignisse sind der Kanzlerin Merkel in keiner Weise anzulasten. In ihrer Regierungszeit war die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großem Erfolg geprägt und vom gleichzeitigem wachsenden Einfluss Deutschlands in der EU, in besonders enger Kooperation mit Frankreich. Allerdings muss anerkannt werden, dass trotz der Kritik an Kanzler Schröder mit dessen Sozialabbau und Steuerpolitik wichtige Voraussetzungen für den Erfolg der deutschen Wirtschaft geschaffen wurden. Den von Schröder eingeleiteten Wirtschaftserfolg schrieb die breite Bevölkerung aber der Regierung Merkel zu, denn unter ihrer Kanzlerschaft wurden die Erfolge realisiert. Die sozialen Opfer blieben hingegen an der SPD hängen, da der erhebliche Sozialabbau schließlich unter dem SPD-Kanzler Schröder stattfand.
Die Kanzlerschaft Merkel war aber zugleich auch mit steigenden deutschen Beiträgen zur Finanzierung der EU verbunden. In Deutschland wuchs der Wohlstand, aber die Verteilung veränderte sich allmählich scherenartig. Die Zahl der Wohlhabenden und sehr Wohlhabenden nahm zu, aber umgekehrt auch die Personenzahl der ärmeren Bevölkerung, etwa wie das Spreizen einer sich öffnenden Schere ( 3.4 Soziale Spaltung). Mit den nominal steigenden Einkommen stieg letztlich auch die Belastung durch die Steuerprogression, obwohl sich die Inflationsquote auf verhältnismäßig niedrigem Niveau bewegte. In Anbetracht, dass in der Steuerprogression die inflationsbedingte Geldentwertung keine Berücksichtigung fand und eine Anpassung der Steuersätze an die Entwicklung weitgehend unterblieb, wurden im zeitlichen Verlauf immer mehr Personen, vor allem auch Mittelständler, von höheren Progressionssätzen betroffen. Für Spitzenverdiener veränderte sich kaum etwas. Deshalb wird die soziale Einkommensspaltung im erheblichen Maße von der Steuerpolitik der Bundesregierung mit verursacht, wie im Abschnitt „Soziale Spaltung“ näher dargelegt ist.
In der Rentenentwicklung und deren Perspektiven zeichneten sich neue Probleme und Herausforderungen ab. Durch die weiter angestiegene Dauer der Lebenszeiten und der langen Ausbildungszeiten müssen, wie oben dargestellt wurde (S. 1.3, S. 58-59), die Renten für immer mehr Rentner und diese für immer längere Zeiträume von einer demografisch bedingt rückläufigen Bevölkerung bei sinkender Lebensarbeitszeit erbracht werden. Jungen, die im Jahr 2000 geboren werden, haben statistisch eine Lebenserwartung von ca. 75 Jahren, Mädchen von ca. 81 Jahren. Für Kinder, die 2020 geboren wurden, erhöht sich die Lebenserwartung bereits auf etwa 79 bzw. 84 Jahre. Die Altersversorgung muss also immer länger gezahlt werden. Zudem haben sich die Ausbildungszeiten deutlich verlängert. Der Großteil der jungen Menschen tritt deshalb erst nach dem 20. Lebensjahr in die Berufsausübung ein. Erst dann zahlen sie Rentenbeiträge. 2010 lag die durchschnittliche Bezugsdauer der Versicherungsrenten bei 18,5 Jahren, 2018 war sie bereits auf 20 Jahre gestiegen (Angabe der Rentenversicherungsträger vom 17.6.2019). Bei Männern betrug der Anstieg 16,2 J. auf 18 J., bei Frauen von 20,9 J. auf 21,8 J. Deshalb werden für die Renten immer mehr Mittel benötigt. Zugleich steht eine ansteigende Altersarmut bevor. Aufgrund der unter Schröder und Riester eingeführten Rentenformel sind die Rentenbezüge schon heute auf durchschnittlich 48 %, also weniger als die Hälfte des letzten Nettolohns, abgesunken. Zudem sind Renten zu versteuern und ebenfalls davon Sozialabgaben zu begleichen. Bei einer Beibehaltung der Schröder-Riester-Rentenformel steht ein weiteres Absinken der Renten mit entsprechendem Anstieg der Altersarmut bevor.
In Anbetracht der absehbar ansteigenden Rentenprobleme wurden von der Regierung Merkel zwei wichtiger Schritte zum Gegensteuern eingeleitet: die Anhebung der Lebensarbeitszeit und Grenzen für den Ruhestandseintritt. Der bis dahin geltende Ruhestandseintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt zukünftig erst bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Diese Veränderung vollzieht sich aber über eine langsame, allmähliche Anhebung, so dass der Ruhestandseintritt mit 67 Jahren erst 2030 erreicht wird. Der Weg ist richtig, denn die Rentenprobleme sind im hohen Maße auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Schließlich hat sich die Lebenserwartung seit Einführung des Ruhestandseintritts von 65 Jahren um nahezu 50 % erhöht! Außerdem sind viele Personen heute auch noch im Alter leistungsfähig, wie übrigens ein Großteil der Politiker älter als 65 Jahre ist. Die Gewerkschaften liefen gegen diese Veränderungen Sturm. Sie befürchteten, dass dadurch die Kündigungszahlen älterer Arbeitnehmer steigen und es verstärkt zu deren Altersarbeitslosigkeit mit entsprechenden sozialen Folgen kommen würde. Nun sind Altersrenten und Altersbeschäftigung zwei ganz unterschiedliche Sachebenen, aber die Befürchtungen der Gewerkschaften sind aufgrund der Arbeitsmarkterfahrungen verständlich und nachvollziehbar. Die Gewerkschaften setzten deshalb mit der SPD durch, dass Personen beim Nachweis von 45 Arbeitsjahren bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahr in die Rente gehen können, also ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Unter Rentenaspekten ist das katastrophal. Das gilt umso mehr, da jüngere Arbeitnehmer, die heute die Renten für diese Art von Frühverrentung erarbeiten, diese Vergünstigung mit Sicherheit nicht erfahren werden. Im Gegenteil, es spricht vieles dafür, dass sie später länger als bis zur Vollendung des 67. Lebensjahr arbeiten müssen.
Zur Begrenzung des Absinkens der Renten wurde in der 16. Wahlperiode des Bundestages von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gesetzlich geregelt, dass bis 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 % sinken und die Rentenbeiträge der Beschäftigten nicht über 20 % steigen dürfen. Wenn es jedoch bei der unter Kanzler Schröder und seinem Sozialminister Riester geschaffenen Rentenformel bleibt, wird sich die Entwicklung danach sehr verschärfen. Nach diesen Festlegungen würden die Renten von ihrem heutigen Niveau von 48,1 % des Durchschnittslohnes bis 2030 stufenweise auf ca. 45,8 % und bis 2032 auf 44,9 % absinken(WK 29.11.2018). Die Entwicklung wird zusätzlich noch dadurch verschärft, dass immer mehr Arbeitskräfte vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden und in Rente gehen. Zum einen weil der heutige hohe Arbeitszeitdruck und Terminstress zu physischen Leiden führen, wie die hohe Zunahme an Burnout -Patienten belegt, und zum anderen wegen der durchgesetzten Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Angesichts der 2018 gezahlten Durchschnittsrenten von 1.193 € für Männer und 667 € Rente für Frauen ist das bevorstehende Absinken der Renten kaum zu verkraften, zumal von den Renten auch noch Krankenkasse und Steuern sowie die steigenden Mieten zu bezahlen sind. Außerdem werden bei Beibehaltung der Schröder/Riester Rentenformel die Renten auch nach 2032 weiter sinken. Es ist absehbar, etliche Altersbezüge würden dann unter die Höhe der Grundsicherung absinken. Daher kam die Forderung, dass das Rentenniveau zumindest bis 2025/2026 nicht unter die heutigen 48 % absinken darf. Aber wie geht es dann weiter? Die SPD versucht derzeit zumindest den Anspruch auf eine soziale Grundsicherung nach 35 Arbeitsjahren durchzusetzen. Der Arbeitnehmerflügel der CDU sprach sich dafür aus, Personen, die im Alter von der finanziellen Grundsicherung abhängen, einen Rentenzuschlag von 25 % zu gewähren. Sie argumentieren, dass Personen, die ihr Leben lang arbeiteten und für die Renten einzahlten, im Alter nicht weniger Einkommen erhalten dürfen als Personen, die nie Rentenbeiträge leisteten (WK 22.11.2018). Der SPD-Politiker und derzeitige Finanzminister Scholz forderte das Rentenniveau bis 2040 zu garantieren. Die Umsetzung dieser Forderungen würde aber erhebliche Zuschüsse an Steuermitteln erfordern, insbesondere, wenn in nächster Zeit die geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter eintreten. Immerhin hat die Kanzlerin ihre vor zwei Jahren erfolgte Verlautbarung revidiert, dass sie bis 2030 keinen Handlungsbedarf für die Renten sieht.
Von der Regierung wurde 2019 schließlich eine so genannte Expertenkommission unter dem Namen „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die zukünftige Sicherung und Gestaltung der Renten erarbeiten sollte. Der 12-köpfigen Kommission unter der Leitung des Kanzleramtschefs gehörten die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD, die Gewerkschaft, die Arbeitgeberverbände sowie Experten aus Ökonomie und dem Sozialbereich an. Außerdem nahmen die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an den Sitzungen teil. Die Vertreter von Politik und Interessenverbänden hatten somit ein merkliches Übergewicht gegenüber den Experten. Die Ergebnisse im Abschlussbericht werden eher kritisch bewertet, vor allem wegen der überwiegend nur allgemeinverbindlichen, wenig präzisen Aussagen und Empfehlungen. In der Publikation des Paritätischen Gesamtverbandes Fachinformation Arbeit-Renten, Sozialpolitik heißt es dazu „Der Bericht ist damit eine Enttäuschung, notwendige Maßnahmen zur besseren und nachhaltigen Absicherung im Alter und zur Stärkung der Rentenversicherung muss die Politik unabhängig davon treffen“. Diese Ergebnisse können eigentlich nicht verwundern, die Politik hat sein längerem um dieses brisante Thema „einen Bogen gemacht“. Mit fortschreitendem Zeitverlauf nimmt die Brisanz aber massiv zu. Deshalb wiegt es umso schwerer, dass die Politik seit Merkels Kanzlerschaft tunlichst vermeidet, sich mit diesem schwierigen Thema realistisch auseinanderzusetzen.
Die Regierung unter Kanzlerin Merkel hatte 2013/2014 eine weitere große Herausforderung zu bewältigen, den weltweiten Bankencrash. Nur mit dem Einsatz sehr hoher öffentlicher Mittel konnten die beteiligten deutschen Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt und somit auch das Geld bzw. die Einlagen vieler Bürger gerettet werden. Dabei unterlief der Regierung jedoch ein schwerwiegender Fehler. Sie versäumte es, für die Hilfeleistungen aus Steuergeldern die finanzielle Mitwirkung der Vorstände zu vereinbaren, d. h. letztlich der Personen, die für das Debakel mit verantwortlich waren. So entrichteten die betreffenden Banken wie immer am Jahresende Bonuszahlungen in Millionenhöhe an ihre Vorstände. Das sind somit Zahlungen aus Mitteln der Steuerzahler, die von der Bundesregierung zur Bankenrettung eingesetzt wurden, mit denen nun aber auch die Boni an Personen bezahlt wurden, die für das Desaster verantwortlich waren. Ein unglaubliches Versäumnis der Regierung, das zu Recht großen Verdruss bei den Steuerzahlern bzw. der Bevölkerung brachte. An dieser Art unausgewogener Wirtschaftshilfe der Merkel-Regierung knüpfte auch die 10 Mrd. € Hilfe zur Lufthansarettung an. Trotz dieser hohen Staatshilfe kam die Lufthansa zunächst ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ticket-Rückerstattungen nicht nach (WK 10.8.2020). Es bleibt völlig unverständlich, dass bei dieser hohen Staatshilfe nicht entsprechende Regelungen vereinbart wurden, die Bewilligung der Hilfe an die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch die Lufthansa zu knüpfen.
Mit fortschreitender Regierungszeit konzentrierte sich Frau Merkel zunehmend auf die EU, zumindest soweit es die Zeitungsberichte wiedergeben. Zum Thema demografischer Wandel, trotz der Wichtigkeit bezüglich der Renten und der zukünftigen Fachkräfteversorgung und vieles mehr, hat sich Frau Merkel kaum geäußert, höchstens dahingehend, dass Zuwanderungen gegen den Fachkräftemangel notwendig seien. Gleichfalls nahm in ihrer Regierungszeit die Bürokratisierung und das Verbots- und Vorschriftenwesen der Verwaltung stark zu, was letztlich auch etwas an das Staatswesen und die Regierung der DDR erinnert. Frau Merkel kündigte zwar mitunter an, dagegen vorgehen zu wollen, aber offensichtlich ohne Nachdruck und Folgen, wie die wachsende Bürokratisierung belegt.
Große Herausforderungen brachte Mitte des letzten Jahrzehnts die Flüchtlingswelle, die zu bewältigen war. Die EU-Mitglieder Italien, später auch Spanien erfuhren zwar seit langem hohe Flüchtlingszuwanderungen, aber die hatten diese Länder selbst zu bewältigen. Nach den EU-Regelungen des Dublin Abkommens ist zunächst das Land für die Flüchtlinge zuständig, in dem diese zuerst einreisten. Die anderen europäischen Nationen, auch Deutschland, hielten sich zurück. 2014 schwoll der Flüchtlingsstrom bekanntlich extrem an und erreichte 2015 einen Höhepunkt. Die Flüchtlinge kamen nun nicht mehr wie bislang vorwiegend über das Mittelmeer, sondern auch auf dem Landweg. Der Großteil der Zuwanderungen wanderte über die Türkei, Griechenland und den Balkan ein. Deren bevorzugtes Ziel war Deutschland, in dem 2015 etwa 870.000 Flüchtlinge zuwanderten (siehe Abschnitt 3.6).
Diese Zahl war schwer zu bewältigen. Von Kanzlerin Merkel kam ihr bekannter, inzwischen auch berüchtigter Ausspruch „Wir schaffen das“. Am Anfang war das aber kaum der Fall. Die zunächst nahezu unkontrollierten Zuwanderungen hatte die Verwaltung weit überlastet, zumal bei den zuvor erfolgten Personalabbau auch etliche Kräfte für Asylverfahren davon betroffen waren. Die Mutmaßung, dass mit den vielen unkontrollierten Zuwanderern auch gezielt Attentäter des IS (sogenannten Islamischen Staates) zuwandern, wies der damalige Innenminister Thomas de Maiziere als abwegig zurück. Der Innenminister hielt es für undenkbar, dass sich diese Personen den Gefahren der Meeresüberfahrt aussetzen und deshalb per Flugzeug einreisen. Für mich ein unglaublicher Unsinn , den der damalige Innenminister verlauten ließ. Es handelte sich schließlich um Personen, die bedingungslos ihr Leben für ein Attentat einsetzen wollten. Die Äußerung von de Maiziere erfolgten aber wohl kaum wegen fehlender Informiertheit und unfassbarer Fehleinschätzung, sondern im bewussten Taktieren, um der aufkommenden Kritik an der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und ihrer Regierung entgegenzuwirken. Derart unsinnige Aussagen von einem Minister sind aber schlichtweg als unwürdig und unglaublich einzustufen, zumal diese selbst einfältigen , uninformierten Bürgern auffällt und für die Glaubwürdigkeit der Regierung abträglich ist. Die späteren leidvollen Ereignisse belegen eindeutig die Fehleinschätzung der Verlautbarungen des Ministers.
In Abweichung von der Politik der Kanzlerin wollte Bayern als bundesdeutsches Grenzland die jährliche Aufnahme für die Bundesrepublik auf eine Maximalzahl begrenzen. Die Kanzlerin widersprach dem und bemühte sich um eine Quotenlösung zur Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedsstaaten, jedoch ohne die Ausrichtung zuvor hinreichend abzustimmen. Das trugen nicht alle EU-Staaten mit. Eine Flüchtlingsaufnahme stieß vor allem in den die osteuropäischen Staaten auf Ablehnung, da sie schon durch ihre junge Mitgliedschaft in der EU hoch gefordert waren. Sie mussten ihr Staatssystem wie auch die Wirtschaftsstruktur darauf umstellen und deren Bevölkerung war von den Reisebeschränkungen geprägt und daher noch längst nicht so weltoffen wie die Westeuropas. Deshalb hatten sie wegen der ganz anderen Kultur und Wertpräferenzen der meisten Flüchtlinge große Bedenken. Der Kanzlerin gelang schließlich ein Abkommen mit der Türkei. Mit hohen Hilfszahlungen und Beitritts- sowie Visabefreiungsoptionen für die Türkei sollte die Zuwanderung kontrolliert in überschaubare Bahnen gelenkt werden. Nach dem Putschversuch in der Türkei wandelte Staatspräsident Erdogan das Land zunehmend in ein undemokratisches Despotentum um, das mit den Werten der EU nicht vereinbar ist. Deshalb kam es nicht zur Visafreiheit für Türken und die Beitrittsverhandlungen mit der EU wurden quasi eingefroren, bei zunehmenden Spannungen mit Präsident Erdogan und seinem Land. Die offene, letztlich türkeifreundliche Zuwanderungspolitik der Kanzlerin und Bundesregierung führten bei dem massiven Demokratieabbau der Türkei in Deutschland zum gesellschaftlichen Verdruss und zur Polarisierung. Das gilt vor allem auch wegen der mäßigen Regierungsaktivitäten und des mäßigen Mitteleinsatzes gegen soziale Probleme in Deutschland, der zur Auseinanderspreizung der Sozialschichten führt.
Angesichts der niedriger Renten und wachsenden Armut vieler Deutscher sahen etliche Bürger die hohen deutschen Aufwendungen für Flüchtlinge und für hohe Zahlungen an die EU zunehmend kritisch. Deshalb stellt sich für viele die Frage, ob nicht ein Teil dieser Mittel besser zur Unterstützung der sozial schwachen eigenen deutschen Bevölkerung einzusetzen wäre. Das wird von der Regierung verneint, mit der Argumentation der menschenrechtlichen Verpflichtungen und der Wichtigkeit der EUBeziehungen für die deutsche Wirtschaft. Viele Unternehmen haben durch die EU evtl. Marktvorteile und erzielen so hohe Gewinne, nur kommt davon bei denen „da unten“ kaum etwas an. Thilo Sarrazin hat als ausgewiesener Finanzfachmann zudem nachgewiesen, dass sich damals mit der Einführung des Euro die Exporte der deutschen Wirtschaft nicht wesentlich erhöhten (Thilo Sarrazin: Europa braucht den Euro nicht, München 2012). Die hohen Beträge, die nun der Staat für die Flüchtlingspolitik plötzlich bereitstellen kann und die bei weitem über den Kosten einer Rentenaufwertung liegen, haben bei vielen Personen zum Umdenken geführt. Wieso sind dafür die Mittel offenbar problemlos da, aber nicht für uns, fragen sich viele aus den unteren Schichten und zunehmend auch aus der unteren Mittelschicht. Die Gesellschaft begann sich in einem Maß zu teilen, wie es seit der Gründung der Bundesrepublik nicht denkbar war (3.4 Soziale Spaltung). Diese soziale Spreizung hat in der Regierungszeit unter Kanzlerin Merkel deutlich zugenommen, ohne dass dieser Entwicklung entgegengewirkt wurde.
Insgesamt hat sich die Bundesrepublik Deutschland unter der Kanzlerschaft Merkel vor allem wirtschaftlich und von der Beschäftigungsquote her gut entwickelt, nur die ungleiche Wohlstandsverteilung wirft schwerwiegende Fragen auf. Zudem wurden selbst in der CDU kritische Stimmen gegen die Kanzlerin laut, da das ursprünglich konservative Profil dieser Partei immer weniger zu erkennen ist. Die CDU hat sich unter der Führung von Merkel zur Partei der Mitte entwickelt und ist damit in vielen Bereichen der nach der Ära Schröder veränderten SPD -Politik nahe. Diese Entwicklung und die gute Bewältigung von Differenzen mit dem Koalitionspartner SPD wurden häufig als besonderes Verdienst und Politikvermögen der Kanzlerin hervorgehoben. Kritische Stimmen führen diesen scheinbaren Verdienst jedoch eher darauf zurück, dass die politische Ausrichtung für die Kanzlerin eher nachrangig ist und ihr Agieren sowie ihre Bestreben in erster Linie aus der Absicherung ihrer Macht und Stellung als Kanzlerin resultieren. Deshalb fallen ihr Kompromisse mit der SPD leicht. Zudem hielt sie sich aus dem Regierungsgeschehen der einzelnen Ministerien immer mehr raus, was ebenfalls das Konfliktpotential mit ihren Koalitionspartnern reduzierte. Zu wichtigen Themen, die die deutsche Bevölkerung sehr bewegen, wie die Wohnungsnot in den Verdichtungsräumen, die soziale Spreizung, Defizite in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, Folgen des demografischen Wandels oder dass ein hoher Anteil der Bevölkerung die Meinungsfreiheit gefährdet sieht, hörte man kaum Verlautbarungen der Kanzlerin. Ihr Hauptinteresse hatte zunehmend die EU, wo sie aktiv an deren Entwicklung mitwirkte. Aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtungen und vielfachen Mittelbeiträge Deutschlands wurde ihre dortige Mitwirkung von etlichen Mitgliedsstaaten, wie vor allem Beneluxländer oder des Baltikums auch sehr geachtet. Nach den Berichten der deutschen Medien man kann fast sagen auch hofiert.
Bei der einseitigen Regierungspolitik, insbesondere der Bereitstellung sehr hoher Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingszuwanderungen und den teilweise gravierenden Defiziten für die Versorgungsbelange der deutschen Bevölkerung, fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger von der Politik nicht mehr vertreten. Da diese Entwicklung großenteils in einer Koalition mit der SPD stattfand, sprechen viele auch der sozialdemokratischen Partei die Vertretung sozialer Positionen ab. Der CDU und SPD wird die Migrationspolitik mit den enorm hohen Aufwendungen bei fehlender oder niedriger Unterstützung bedürftiger einheimischer Bürger angekreidet. Das gilt schon wegen der vielen Rentner, Kinder oder alleinerziehende Mütter, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Die Folgen sind ein Heer von Verdrussund Protestwählern, die sich nun oft der AfD zuwenden. Eine gefährliche Entwicklung, die im erheblichen Maße den etablierten Parteien zuzuschreiben und letztlich auch ein Resultat der Kanzlerschaft von Angela Merkel ist. Damit stellt sich wie oben angeführt die Frage: Deutschland wohin? Stimmt unser System noch? Stimmen die Bestandteile des Systems und dessen Elemente noch?
2. Das politische System: Schwächen, Änderungsbedarf, Zukunft?
Deutschland hat ein demokratisches föderales Staatssystem, das auf Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative und auf freie Wahlen der Bevölkerung basiert. Nach den verheerenden Erfahrungen aus der NS-Diktatur beschränkt der im Grundgesetz verankerte föderale Staatsaufbau die Machtbefugnisse der Regierung. Die übergeordnete Gesetzgebung obliegt dem Bundestag, an der aber der Bundesrat, der von den Bundesländern gebildet wird, beteiligt ist. Das Grundgesetz beinhaltet zudem das Subsidiaritätsprinzip, so dass im Wesentlichen nur Aufgaben, die von der Ebene der Gemeinde nicht zu bewältigen sind, von der nächst höheren Ebene, also dem Kreis, dem Bundesland oder darüber dem Bund wahrzunehmen sind. Die für Diktaturen charakteristische zentralistische Staatsführung wird damit ausgeschlossen.
Das Grundgesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor, der als hervorragend bezeichnet werden kann und international anerkannt ist. Die einzigen beiden Schwachstellen, die ich in dem Gesetz sah bzw. sehe, waren die Regelungen zur Wehrpflicht und sowie die Dauer der Kanzlerschaft. Die Wehrpflicht galt damals, pragmatisch an berufliche Ausbildungserfordernisse angepasst, nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Bevölkerung wurde aber erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig und damit als voll urteilsfähig angesehen. Das war ein Widerspruch. Wer notfalls im Auftrag des Staates töten soll, muss auch voll urteilsfähig sein. Dieses Manko ist inzwischen längst ausgeräumt.
Der andere Schwachpunkt ist die unbegrenzte Dauer der Kanzlerschaft. Das hat schon zur überlangen Regierungszeit der CDU-Politiker Kanzler Adenauer und Kanzler Kohl und letztlich jetzt von CDU-Kanzlerin Merkel geführt. In allen Fällen wirkte der/die Kanzler/in in der Endphase verbraucht und unzulänglich innovationsfähig. Das näherte die Zweifel an ihren Fähigkeiten, zukünftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Hier wäre eine Grundgesetzänderung in Anlehnung an die USA oder das Amt des Bundespräsidenten wünschenswert, bei denen die Präsidentschaft auf maximal zwei Amtsperioden begrenzt ist.
Die Demokratie gilt in vielen Teilen der Welt als das fortschrittlichste und gerechteste Staatssystem, da jeder mündige Bürger seine politischen Vertreter wählen und sich zumindest theoretisch selbst zur Wahl stellen kann. Somit bestimmen die von der Mehrheit aller Bürger/innen gewählten Vertreter/innen die Entwicklung. Das in der Theorie hervorragende Staatssystem hat in der Umsetzung jedoch auch Schwächen und Mängel. Die Umsetzung erfolgt durch Menschen und die sind eben nicht vor Schwächen gefeit. Dennoch, trotz punktueller und zeitweiliger Defizite wird die Demokratie heute zumindest von der westlichen Welt als die vorteilhafteste Staatsform angesehen, denn sie bietet für jeden einzelnen Bürger die größte Mitsprache- und Einflussmöglichkeit. Deshalb bin ich ebenfalls ein überzeugter Anhänger der Demokratie. Problematisch ist jedoch die real existierende Unausgewogenheit bei der Umsetzung der Bevölkerungsinteressen, in denen sich die Politik im hohem Maße an die Belange und Interessen der führenden Elite von Wirtschaft und Wohlstand ausrichtet, aber weitaus geringer, man muss schon sagen minimal, an denen des unteren Drittels der Bevölkerung (Hartmann, M., S. 2018–2019). Gleichfalls problematisch ist die oft kurzzeitige Ausrichtung der Politik mit dem nachrangigen Stellenwert der längerfristige Entwicklung. So orientiert sich das Regierungshandeln in der Bundesrepublik hauptsächlich und zunehmend an den offensichtlichen Handlungserfordernissen der jeweiligen Legislaturperiode, plötzlich gravierenden Ereignissen oder politischen Strömungen. Die Reaktion der Bundesregierung auf die Freitags-Schüler-Klimaproteste ist ein aktuelles Beispiel. Eine kurzzeitige Orientierung traf für Monarchien und Diktaturen längst nicht in dem Maße zu, wie ein Rückblick der Geschichte belegt. Dennoch, gerade die geschichtlichen Erfahrungen belegen auch die negativen Einflüsse von Diktaturen und mancher Monarchien wie umgekehrt die Vorteile demokratischer Staatsformen.
Ein typisches Merkmal undemokratischer Regierungsformen ist der alleinige Gültigkeitsanspruch, den der Staat beansprucht. Das war ein zentrales Element der faschistischen Staatsform bzw. Diktatur sowie der kommunistisch regierten Länder („Diktatur des Proletariats“). Der alleinige Gültigkeitsanspruch gilt aber auch heute in Ländern, die sich stark am Islam ausrichten. Dort sind die allein gültigen Vorgaben gottgewollt, so wie es der Koran und die Scharia vorgeben, oder zutreffender, wie die Führungsriege dieser Länder diese auslegen. Der alleinige Gültigkeitsanspruch wird aber inzwischen auch, wie unten angesprochen (3.9, S. 338-339), von vielen Umweltaktivisten beansprucht. Natürlich ist die Erhaltung unserer Umwelt von größter Bedeutung. Es gibt aber viele Wege dafür. Die Strategien und Konzepte zur Rettung der Umwelt werden letztlich von Menschen gemacht und Menschen unterliegen eben nicht selten Fehleinschätzungen und Irrtümern. Deshalb sind trotz deren wichtigen Bedeutung auch Umweltforderungen und Vorgaben kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren. Damit wird hier nicht gegen Umweltbelange Position bezogen, sondern für kritische Reflexionen dogmatischer Vorgaben gesprochen.
Für demokratische Staatsformen sind außerdem die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung, gerade auch um die politischen Aktionen und daraus hervorgehenden Handlungsaktivitäten kritisch zu reflektieren. Die Pressefreiheit stellt letztlich neben der Judikativen auch eine gewisse Kontrolle der Politik dar, da sie ggf. die Bürger mobilisieren kann. Zugleich bedarf es einer funktionierenden Administration, mit der die Vorgaben des frei gewählten Parlaments umgesetzt werden.
2.1 Die Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die der Bundestag und Bundesrat hat. Den Rahmen für die gesetzlichen Regelungen, nach denen in der Bundesrepublik das Leben, das politische Geschehen, die Gesetzgebung und deren Umsetzung vollzogen werden, gibt das Grundgesetz vor. Die Gesetze werden nach der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit für die gesamte Bundesrepublik vom Bundestag als höchstem Volksorgan beschlossen, wobei das Grundgesetz Regelungen für die Mitwirkung der Bundesländer vorgibt. Die Bundesländer verfügen wiederum, entsprechend der Rahmensetzung des Grundgesetzes, über Landesverfassungen, die von deren Parlamenten nach der Gründung der Bundesrepublik bzw. in Ostdeutschland nach dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer beschlossen wurden. Die Landesverfassungen beziehen sich im Wesentlichen auf die landesspezifische Umsetzung der Grundgesetzvorgaben. Den Bundesländern bleibt dadurch ein erheblicher Freiraum zur Regelung eigener Angelegenheiten, wie z. B. die Ausgestaltung ihrer jeweiligen Bildungspolitik.
Die Mitglieder des Bundestages wie der Landtage wählt die Bevölkerung jeweils für vier Jahre. Sie haben bei der Abstimmung zur Gesetzgebung die entscheidenden Stimmen. Das Grundgesetz gibt vor, dass die Parlamentarier einzig und allein ihrem Gewissen bzw. ihrer Verantwortung gegenüber verpflichtet sind, die sie zum Wohl des Volkes wahrnehmen und ausüben sollen. Theoretisch ist das eine hervorragende, überzeugende Regelung. Laut Presseberichten sieht die Realität aber z. T. anders aus. Bei Abstimmungen wird von den Parteien nicht selten Fraktionsdisziplin gefordert. Problematisch ist auch die personelle Zusammensetzung des Bundesparlaments wie auch der Landtage zu erachten. In der ursprünglichen Ausrichtung sollte in den Parlamenten etwa ein Querschnitt der Bevölkerung vertreten sein. Das ist längst nicht mehr und zudem zunehmend der Fall. Der Großteil der Parlamentarier hat ein Hochschulstudium absolviert, im Bundestag fast 90 % (Hartmann, M.), bei hohem Juristenanteil und viele haben nie was anderes als Politik gemacht. Das wirkt sich auch auf politische Entscheidungen aus, die längst nicht mehr ausgewogen den Interessen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen entsprechen (Hartmann, M., S. 2014, 2017– 2018) und zum „Vorbeiregieren“ an der Bevölkerung führen, wie viele Beispiele belegen, worauf noch eingegangen wird.
Die Parteien stellen weitgehend die Abgeordneten. Vor den Bundestagswahlen oder Landtagswahlen versuchen die Parteien mit ihrem Wahlprogramm Wähler zu überzeugen. Umgekehrt werden die Inhalte der Parteiprogramme konkurrierender Parteien kritisiert, um so möglichst viele Wählerstimmen für die eigene Ausrichtung und Partei zu bekommen. Außerdem beeinflusst auch das politische Image, das jede Partei entsprechend ihrer politischen Ausrichtung im zeitlichen Verlauf vieler Legislaturperioden bei der Bevölkerung erhalten hat, das Wählerverhalten. Die Parteien erwarten von ihren Abgeordneten, dass diese im Parlament bei Abstimmungen ihre Stimme im Sinne des Parteiprogramms oder der zuvor erfolgten parteiinternen Absprachen abgeben. Die Fraktionsdisziplin wird, wie oben angeführt, in der Realität nicht selten über das laut Verfassung maßgebliche Gewissen eines/einer Abgeordneten gestellt. Da die Abstimmungen größtenteils öffentlich sind, werden abweichende Stimmabgaben sofort erkannt. Wer dagegen verstößt, muss mit deutlichen Nachteilen rechnen. Ggf. stellt ihn seine Partei bei der nächsten Wahl nicht mehr als Kandidat auf oder er bekommt nur einen hinteren und damit unsicheren Listenplatz. Verschiedentlich berichtete die Tagespresse über parteiintern vorgegebene Fraktionsdisziplin in den große Parteien bei Parlamentsabstimmungen.
Das politische Handeln erfordert oft Kompromisse, um Mehrheiten zu erlangen. Das kann dazu führen, dass die/der Fraktionsvorsitzende nach interner Vorabstimmung vorgibt, bei Parlamentsabstimmungen zu einzelnen Sachbelangen sich nicht entsprechend der politischen Ausrichtung der Partei zu verhalten, wenn umgekehrt Vorhaben der eigenen Partei durch das Wahlverhalten der anderen Partei unterstützt werden. Bei einem derartigen Deal sind die Abgeordneten gefordert, sich ggf. ihrer Stimme zu enthalten oder ihre Stimme für Gesetze, unter Umständen auch gegen ihre Gewissensüberzeugung, abzugeben, also nicht allein aufgrund ihrer persönlichen Abwägung zum Wohl des Volkes, wie es das Grundgesetz vorgibt. Diese internen Vereinbarungen können wesentlich sein, insbesondere bei Regierungskoalitionen oder bei Gesetzen, die von kleineren Oppositionsparteien eingebracht werden. Zudem können bei den Parlamentsabstimmungen Sachaspekte gegenüber taktischen Wahlkampfüberlegungen nachrangig sein. Die Gesetzesinitiative der Gegenpartei soll ggf. zum Scheitern gebracht werden, weil die Gegenpartei sonst Imagevorteile bzw. Wählerstimmen gewinnen könnte. Ein Verhalten, das in den Parlamenten gegenüber der AfD häufig ist. Diese Verhaltensweise kann dazu führen, dass aus wahltaktischen Gründen gegen an sich sinnvolle Gesetzesvorlagen anderer Parteien gestimmt wird. Eine rein auf inhaltliche Sachgründen basierende Parlamentsabstimmung muss also nicht immer gegeben sein. Deshalb sind manche Gesetze, die später das Handeln der Bevölkerung bestimmen, nicht frei von Fragwürdigkeit.
Ein Beispiel könnte die Festlegung der Grenze sein, ab der eine Fahruntüchtigkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs gilt. Früher lag diese bei 1,2 Promille, was viel zu hoch war, später bei 1,0 Promille. Nach dem Regierungsantritt der Koalition der SPD mit den Grünen sollte der Wert zur Erhöhung der Fahrsicherheit erneut gesenkt werden. Zunächst standen 0,8 Promille zur Diskussion. Zu dieser Zeit erschien eine neue wissenschaftliche Studie, die belegte, die Deutschen nutzen ihren Pkw weit mehr für den Freizeitbereich als bislang vermutet für Fahrten zu Arbeitsstätten. Für den Freizeitverkehr forderte aber schon damals die Partei der Grünen, dass dieser vor allem per Fahrrad, mit dem öffentlichen Verkehrsangebot oder zu Fuß zu bewältigen ist. Von daher sprachen sie sich alsbald für 0 Promille aus, der Wert der ehemaligen DDR. Dagegen liefen die Wirtschaft, vor allem die Gastwirtschaftsbranche, Sturm. Schließlich legte man die bis heute geltenden 0,5 Promille fest. Wenn heute die seitdem enorm zurückgegangene Zahl der Verkehrstoten auf die Absenkung dieses Grenzwertes zurückgeführt wird, ist das eine einseitige nicht zutreffende Polemik. Die Reduzierung des zulässigen Alkoholkonsums für Kraftfahrer hat unbestritten einen wichtigen Beitrag geleistet, aber für den Rückgang sind andere Gründe bzw. Maßnahmen noch ausschlaggebender. Das sind neben der längst obligatorischen und nun auch stärker kontrollierten Anschnallpflicht die erheblichen Verbesserungen der Fahrzeuge wie die Weiterentwicklung der energieaufnehmenden Knautschzone, die Ausstattung mit Airbags, die inzwischen nicht nur den Frontbereich, sondern meistens auch die Seitenbereiche der Pkws umfasst, sowie auch Veränderungen, die bei Zusammenstößen mit Fußgängern deren Verletzungsgefahr mindern. Für diese Einschätzung spricht auch, dass sich trotz der Verschärfung der Alkoholwerte die Unfallzahlen kaum vermindert haben. Hingegen konnte die Anzahl der Todesopfer sehr erheblich reduziert werden, was eben vor allem für den enorm verbesserten technischen Fahrzeugschutz bei Unfällen spricht.
Das politische Geschehen wurde in der alten Bundesrepublik lange Zeit von den großen (von ihrem Stimmenanteil her) Volksparteien CDU/CSU und SPD sowie mit deutlichem Abstand der FDP bestimmt. Die meiste Zeit regierte die CDU/CSU in Koalition mit der FDP, einige Zeit die SPD mit der FDP, später auch die Koalition SPD und Grüne und in jüngerer Vergangenheit die große Koalition der CDU/CSU mit der SPD bei einer Zwischenepisode mit der FDP. Inzwischen ist die Parteienlandschaft vielfältiger geworden. Die beherrschende Dominanz der alten großen Parteienmanchen schwindet, bei wachsendem Wählerpotential der Partei der Grünen und weiteren kleineren Parteien. In dem lange Zeit mit absoluter Mehrheit der CSU regierten Bayern ist heute eine Koalition erforderlich. Die Partei der Linken ist nach der Wiedervereinigung im Bundestag und den meisten Landtagen vertreten und stellt in Ostdeutschland auch Ministerpräsidenten. Die Grünen wurden zuerst in Hessen an der Landesregierung beteiligt. In der Kanzlerschaft Schröder waren sie Koalitionspartner und stellten den Außenminister, in Baden-Württemberg seit Jahren den Ministerpräsidenten und für die 2021 anstehende Wahl stellen sie ihre Kanzlerkandidatin. Die rechten Parteien wie die DVU, Republikaner und NPD konnte sich trotz vieler Versuche nicht im Bundestag und in den Landtagen etablieren. Hingegen zog die neue rechte Partei, die AfD, in den letzten Jahren sowohl im Bundestag als auch in den meisten Landtagen ein.
Bis Ende der 90er Jahre ließen sich die großen Parteien weitgehend auch inhaltlich einordnen. Die CDU/CSU standen vor allem für eine eher konservative, zugleich wirtschaftsfreundliche Position. Sie steht auch dafür, dass Personen, die viel leisten, ein entsprechend höheres Einkommen erzielen. Zugleich strebt sie eine auskömmliche bzw. angemessene Grundsicherung für die Unterschichten an, wobei die Frage, was angemessen ist, zwischen den Parteien kontroversen Diskussionsstoff beinhaltet. Die konservativen Parteien strebten vor allem eine Unterstützung zur Selbsthilfe an.
Die SPD vertrat lange Zeit vorrangig soziale Belange. Das galt zumindest so lange, bis Kanzler Schröder regierte. Die SPD war (und ist?) die Partei der angestrebten Umverteilung. Es sollen vor allem die Lebensbedingungen der unteren Einkommensschichten bzw. der Bedürftigsten durch Umverteilung verbessert werden. Inzwischen richtet sie sich längst auch an die untere Mittelschicht. Ihre Umverteilungsforderungen zielen allein auf die Einkommensverteilung, ggf. auch den Besitz (Erbfolge) der Wohlhabenden zugunsten der niedrigen Einkommensschichten ab. Eine eigene Beteiligung wohlhabender SPD-Spitzenpolitiker (z. B. erlangte der ehemalige Kanzlerkandidat Steinbrück laut Zeitungsberichte zeitweilig jährlich bis zu 1. Mio. DM an Nebenverdienste oder Ex-Kanzler Schröder üppige Ruhestandsbezügen durch Nebenverdienste in Millionenhöhe vom russischen Staatskonzern sowie zeitweilig noch für Beraterhonorare von Weißrussland), etwa durch Spenden für Sozialprojekte, taucht in den Verlautbarungen der Tagespresse nicht auf. Ein ganz anders Beispiel ist die südamerikanische Popsängerin Shakira, die statt sozialer Sprüche in einer ärmlichen brasilianischen Region von ihrer Gagen eine Schule stiftete. Für das Image waren auch personelle Veränderungen von Spitzenämtern abträglich. Als A. Nahles den erfolglosen Parteivorsitzenden Schulz ablöste, hatte dieser Ambitionen auf den Posten des Außenministers. Deshalb musste der damalige Außenminister und frühere Parteivorsitzende Gabriel seinen Platz räumen, was er offensichtlich nur widerwillig tat. Dieses Postengeschiebe der obersten Parteiebene hatte in der Öffentlichkeit eine derart negative Wirkung, dass Schulz auf das Amt verzichtete. Angesichts der Entwicklung im Sommer 2020 scheint die Partei auch weiterhin zweifelhafte Stellenbesetzungen fortzuführen, wie die Reaktion verdrossener SPD-Politiker nach der Neubesetzung des Amtes der Wehrbeauftragten zeigt. Die SPD hat nicht nur unter Kanzler Schröder beim Wähler ihre sozialpolitische Akzeptanz eingebüßt, sondern auch das unter der Kanzlerschaft Brandt erworbene Image einer Partei des Aufbruchs. Die Einleitung neuer Wege und damit große Attraktivität für die jungen Wähler verlor sie an die Partei der Grünen.
Die FDP vertritt traditionsgemäß wirtschaftsfreundliche, vor allem mittelstandsfreundliche und liberale Positionen, wobei sie sich auch traditionsgemäß gegen Steuererhöhungen, selbst für Hochverdiener, stemmt. Außerdem widersetzt sich die FDP in vielen Bereichen der seit langem zunehmenden staatlichen Reglementierung. Sie ist die Bürgerrechtspartei, die sich am stärksten für den Erhalt von Freiräumen im Sinne des mündigen Bürgers einsetzt. Deshalb hat sie gerade in dieser Hinsicht für die Demokratie in Deutschland sehr wichtige Bedeutung. Vom Wählervolk wird das aber nur begrenzt honoriert. Viele Deutsche haben offenbar eher weniger Probleme mit der Reglementierung durch die Obrigkeiten. In den Koalitionsverhandlungen zur Bildung der letzten Regierung widersetzte sich diese Partei gegen eine Fortsetzung des Regierungshandelns im Sinne eines „weiter so“ der Kanzlerin. Das Problem dieser Partei dürfte vor allem darin liegen, dass große Teile des Mittelstandes inzwischen sozial abgerutscht sind und sich der Unterschicht nähern. Deshalb empfinden auch wachsende Anteile des Mittelstands die Steuerpolitik der Regierung als ungerecht und sprechen sich für eine Umverteilung zu Lasten der Reichen aus. Derartige Belange waren aber bislang nicht Sache der FDP. Die Steuerausrichtung der FDP dürfte letztlich mit zum starken Wählerschwund dieser Partei beigetragen haben, denn laut Umfrageergebnissen sieht ein Großteil der Bevölkerung die bestehenden Steuergesetzgebung und Steuerpolitik als ungerecht und mit hohem Änderungsbedarf an. In Anbetracht dieser Probleme und des damit in weiten Teilen der Bevölkerung bestehenden Verdrusses wird die FDP mit ihrem strikten Kurs gegen steuerliche Veränderungen kaum ihr Wählerpotential erhöhen können.
Die Grünen Partei war die Partei, die als erste massiv Umwelterfordernisse in das deutsche Politikgeschehen eingebracht, vertrat und z. T. auch durchsetzte. Diese Partei hat gleichfalls frühzeitig für die Gleichberechtigung der Frauen und anfangs auch massiv für Bürgerrechte gekämpft und ihr Spektrum längst auf den Sozialbereich ausgeweitet. Sie plädiert für die Multi-Kulti-Kultur und unterstützt diese Richtung. Damit hat sie die politische Landschaft, die in der alten Bundesrepublik über Jahrzehnte im Wesentlichen von der CDU/CSU, der SPD und der FDP bestimmt und beherrscht wurde, nachhaltig verändert. Die Grünen sind vor allem eine Partei der Jugend. Bei den letzten Wahlen erreichten sie nach der CDU/CSU die zweithöchste Stimmenzahl. Ihre Spitzenpolitiker vertreten aber teilweise nicht nur unterschiedliche, sondern auch gegensätzlichen Positionen. Dafür sind z. B. die völlig unterschiedlichen Positionen zur Erfassung der Flüchtlinge vom Ministerpräsidenten Kretschmer und von dem Parteivorstand Hofreiter anzuführen, über die die Tagespresse berichtete. Auch der grüne Spitzenpolitiker Özdemir hat trotz seines moslemischen Hintergrundes gegenüber dem Islam eine weitaus kritischere Position als viele Verlautbarungen seiner Partei. In jüngster Zeit erfährt diese Partei durch die unübersehbaren Folgen des Klimawandels und den darauf ausgerichteten Schüler-Protestaktionen der Fridays for Future Bewegung einen großen Stimmenzuwachs, vor allem durch junge Wähler. Zugleich ist aber auch umgekehrt eine Abwendung junger Menschen zu beobachten, die mittlerweile die Grünen als gutbürgerliche Leute Mitte ihres Lebens mit noch gewissen grünen Etikette einschätzen.
Die Grüne Partei entwickelt sich mit ihren teilweise radikalen Umweltschutzanforderungen seit einiger Zeit zur Verbotspartei. Vom grünen Fraktionschef Anton Hofreiter berichtete die Presse, dass er zum Schutz vor Zersiedlung, Flächenverbrauch und dem dadurch erhöhten Verkehrsaufkommen ein Verbot neuer Einfamilienhäuser fordert (WK 16.2.2021; Bild, 13.2.2021). Die Restriktionen und Verbote in immer mehr Sach- und Lebensbereichen, für die sich diese Partei ausspricht , erinnern letztlich in mancher Hinsicht etwas an DDR-Zeiten. Die Fürsprache ihres Parteivorsitzenden Robert Habeck zukünftige Verschuldungen der EU-Staaten, zumindest in bestimmten Bereichen, gemeinsam zu tragen, werfen bei manchen Bürger wohl Zweifel auf.
Als bedenklich und fragwürdig wird hier auch die Forderung des Parteivorsitzenden Habeck erachtet, Jugendlichen ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei Kommunalwahlen Stimmrecht zu gewähren. Die Arbeitsgruppe, die nach dem Zweiten Weltkrieg die hervorragende, international anerkannte deutsche Verfassung erarbeitete, hat das Stimmrecht nach den Erfahrungen aus der Nazizeit sehr bewusst an das in der Verfassung höher gesetzte Alter geknüpft. Den Nazis gelang es nachweislich, damals mit ihrer umfassenden Propaganda den Großteil der deutschen Jugend zu vereinnahmen, selbst wenn deren Eltern das braune System ablehnten. Wie die in etlichen wissenschaftlichen Studien aufgearbeiteten Erfahrungen aus dieser Zeit belegen, lassen sich Jugendliche weitaus eher und schneller beeinflussen und neigen eher zum einseitigen „Tunnelblick“, anstatt die Gesamtzusammenhänge einzubeziehen. Die angestrebte Herabsetzung des Wahlrechts erfolgt mutmaßlich vor allem aus wahltaktischen Gründen, die sich über die berechtigten Bedenken zur Altersbeschränkung des Wahlrechts in unserer Verfassung hinwegsetzen. Bei dem Zuspruch der Grünen Partei bei jungen Wählern und deren leichte Beeinflussbarkeit dürfte diese Partei damit ein erhebliches zusätzliches Wählerpotential für sich mobilisieren können. Was machen da schon eher besonnene wahlrechtliche Überlegungen und die dahinter stehenden Erfahrungen, wenn es momentan der Sache der Partei dient?
Ein aktuelles Beispiel für die einseitige Orientierung mancher junger Aktivisten sind die Freitagsklimademonstrationen gegen den Klimawandel und das Artensterben. Sie wenden sich berechtigt, jedoch einseitig gegen die Industrieproduktionen und Mobilitätsabgase Hingen werden andere Ursachen für diese negativen Veränderungen auf den Demonstrationen völlig ausgeblendet werden. Die wesentlichste Ursache für das Artensterben innerhalb der letzten 50 Jahre lag in der Vernichtung von Naturräumen durch den enormen Flächenverbrauch für zusätzliche Agrarflächen, die zur Versorgung des enormen Bevölkerungszuwachses benötigt wurden. Diese Entwicklung betraf vor allem Afrika. Sie wird zudem erheblich vom Kinderreichtum beeinflusst, den muslimische Imame ihren Gläubigen predigen (3.9, S. 341-343). Derartige Zusammenhänge werden bislang in den Freitagsdemonstrationen in ihrer Einseitigkeit völlig ausgeblendet.
Die neue Partei AfD (Alternative für Deutschland) wird als rechte Partei von den anderen Parteien grundsätzlich gemieden und ausgegrenzt. Neben dem Vorwurf des engen Bezugs zu Rechtsnationalen und Rechtsradikalen außerparlamentarischer Gruppierungen wird dieser Partei vor allem populistisches Agieren ohne echten Sachbezug und nicht hinzunehmende Instrumentalisierung der Straftaten von Migranten vorgeworfen, worauf unten noch näher eingegangen wird (3.1, S. 198). Außerdem gibt es den Vorwurf einer unangemessenen Verschärfung des Umgangstones im Parlament. Infolge der Unzufriedenheit und der Ablehnung der Flüchtlingspolitik der Regierung sowie wachsender Staatsverdrossenheit vieler Wähler, die sich durch die etablierten Parteien nicht mehr vertreten fühlen, erhält die AfD einen hohen Stimmenanteil, vor allem Stimmen von Protestwählern. Inzwischen ist sie nicht nur im Bundesparlament, sondern in allen Landesparlamenten vertreten, in Ostdeutschland z. T. als zweitstärkste Partei. Dadurch wird in Landtagsparlamenten mitunter eine mehrheitsfähige Regierungsbildung schwierig. Infolge der Rückwirkungen der Coronapandemie verlor jedoch seit 2020 die Flüchtlingsfrage erheblich an Bedeutung. Hinzu kommt ihre unklare und wechselhafte Haltung zu den Maßnahmen des Lockdowns und ein agieren, dass vor allem aus wahltaktischem Grüngen gegen das Establishment bestimmt ist und bei dem Bürger zunehmend in Frage gestellt wird. Deshalb und wegen innerparteilicher Streitigkeiten und Zerrissenheit der AfD spricht einiges für schwindendes Wählerpotential.
Im Bundestag stellen seit der Kanzlerschaft von Frau Merkel die traditionellen Parteien die Regierung. Wie oben dargelegt, regierte die meiste Zeit eine Koalition aus CDU/CSU und SPD. Durch das Zusammengehen mit der SPD hatte die Regierungskoalition anhaltend einen hohen Stimmenüberhang im Bundestag, der ihr bei Abstimmungen stets eine deutliche Mehrheit sicherte. Dadurch war grundsätzlich ein „Durchregieren“ der Koalition durch Überstimmung der kleinen Parteien möglich. Das wurde häufig praktiziert. Deshalb fehlte oftmals die politisch konstruktive Kontroverse, die eigentlich für das Funktionieren einer Demokratie wichtig ist, um aus möglichst breiter Sicht zu Entscheidungen zu kommen. Das wirkt sich anscheinend auch auf die Parlamentarier aus. Bei Fernsehausschnitten von Bundestagssitzungen war schon vor der Coronakrise nicht selten weniger als die Hälfte, teilweise noch unter einem Drittel der Parlamentariersitze besetzt. Das spricht nicht gerade für eine funktionierende Demokratie. Das Durchregieren ohne kritische Diskussionen und konstruktive Kontroverse nährt bei den Wählern auch Politikverdrossenheit. Viele Bürger sehen bei Wahlen mit ihren Stimmabgaben kaum noch Einflussmöglichkeiten. Zudem wird das politische Profil der einzelnen Parteien immer schwerer erkennbar. Das gilt vor allem für die CDU und SPD. Die SPD hat, wie oben angesprochen, unter der Kanzlerschaft Schröder ihr soziales Profil im hohen Maße verloren und für sehr viele Wähler bislang auch nicht wiedererlangt, wie die schlechten Wahlergebnisse zeigen. Die CDU hat unter Kanzlerin Merkel ebenfalls nach und nach ihr traditionelles Profil verloren. Das Regierungshandeln der Kanzlerin scheint beliebig zeitweilig eher SPD nah, als der konservativen CDU verbunden zu sein. Deshalb gab es in der Tagespresse schon Unterstellungen, der Kanzlerin gehe es vor allem um die eigene Machterhaltung und nicht um das angestammte Parteiprofil.
Das deutsche Wahlsystem ist seit längerem in der Kritik. Das Grundgesetz gibt eine zweigliedrige Wahl vor, was zum einen auf die Parteien und zum anderen auf deren Kandidaten ausgerichtet ist. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der einen kann er der Partei seine Stimme geben, die am ehesten seinen Wählerinteressen entspricht. Die zweiten kann er wiederum dem Kandidaten geben, der ihn persönlich am meisten überzeugt. Mit dieser Ausrichtung sollte zum einen die parteipolitische Ausrichtung und zum anderen die personenbezogene, persönliche Ausrichtung in der Wahl Berücksichtigung erfahren. Wenn in einer Wahl mehr Politiker persönlich gewählt werden, als ihre Partei als Ganzes an Stimmen bekam, spricht man von Überhangmandaten, da diese über der Stimmenquote liegen, die die Partei erhielt. Sämtliche Überhangmandate bekommen ebenfalls einen Sitz als Parlamentsabgeordnete. Deshalb erhalten Partei letztlich mehr Abgeordnete, als ihr von der erhaltenen Gesamtstimmenanteil der Wahl zustehen würde. Die anderen Parteien erhalten dann zum Ausgleich ebenfalls entsprechende Überhangmandate. Diese Wahlergebnisse führen nicht selten zur Verzerrung, was gleichfalls auch die Wahlergebnisse aus Bundesländern belegen. Durch die Überhangmandate werden zudem die Parlamente und damit auch die Kosten aufgebläht.
Da die Überhangmandate auf dem engen Bezug zwischen kandidierenden Politiker und den Wählern basieren, sind für dessen Wahlerfolg seine Außendarstellung und Werbung wesentlich. Das bedingt erheblichen Aufwand, da es nicht um die gesamte politische parteiliche Ausrichtung geht, sondern um die Profilierung der einzelnen Kandidaten. Deshalb können größere Parteien diesen hohen Aufwand mit ihrem funktionierenden, leistungsstarken Organisationsstab weitaus eher bewältigen als kleine Parteien. Als Folge erreichen die großen Parteien die meisten Überhangmandate. Durch diese hat sich nach der letzten Wahl die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag um 18,6 % erhöht. Dementsprechend blähen sich auch die Kosten auf, ohne positive Rückwirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Bundestagsabgeordneten erhalten zum guten Salär von über 10.000 €/ Monat und der sehr guten Altersversorgung (in Abhängigkeit zu ihrer Zeit als Parlamentsmitglied) eine Büroausstattung, Reisekosten, Sekretariat usw. Diese Ausstattung ist für den Steuerzahler mit hohen Kosten verbunden. Der Bundestag, der ursprünglich weniger als 500 Abgeordnete hatte, musste nach der Wiedervereinigung durch die zusätzlichen ostdeutschen Wahlkreise entsprechend vergrößert werden. Nach der letzten Wahl fand durch Überhangmandate eine erneute deutliche Vergrößerung um ca. 100 Parlamentssitze statt. Der Bundestag ist dadurch zu einem der größten Parlamente der Welt mit ca. 700 Abgeordnete angewachsen, bei entsprechendem Anstieg der Kosten, obwohl Deutschland von der Einwohnerzahl, noch mehr von der Fläche her nicht so groß ist.
Die Problematik der Überhangmandate gilt auch für die Landesparlamente, wie das Beispiel Hessen zeigt. Dadurch ist im derzeitigen hessischen Landtag die Anzahl der Parlamentsabgeordneten um 24,5 % gestiegen. Durch diese Überhangmandate erfuhr im hessischen Landtag die heutige hessische Regierungskoalition eine Einstimmenmehrheit, mit der sie seitdem regiert. Diese Regierungsbildung ist formaljuristisch unantastbar, aber sie lässt großen Zweifel aufkommen, ob das dem Wählerwunsch und einer wirklichen Demokratie entspricht. Der Staatsrechtler von Arnim sieht deshalb dringenden Reformbedarf für das Wahlrecht. Er befürchtet sonst großen Vertrauensverlust für die Politik und damit schweren Schaden für die Demokratie, wenn eine Änderung des Wahlrechts aus Eigeninteresse der Parlamentarier bzw. Landtagsmitglieder weiterhin verschleppt wird (WK 8.7.2019). Das Beispiel Hessen zeigt, dass die vom Verfassungsgericht vorgegebene Wahlrechtsreform auf Landesebene ggf. noch zögerlicher als auf Bundesebene angegangen wird (WK 9.9.2020), weil sich dort die Koalition aus CDU und Grüne dagegen sperrt.
Die Arbeit wird durch die Parlamentsaufblähung nicht besser, denn nun sind alle Parteien proportionsgemäß in den vielen Ausschüssen zu beteiligen. Die Arbeitsfähigkeit von Ausschüssen sinkt ab einer gewissen Teilnehmeranzahl (nach meiner Erfahrung aus jahrzehntelanger universitärer Seminararbeit ab etwa 12 Teilnehmern), da dann der Abstand zwischen Redezeiten und Wortmeldungen bei der Vielzahl der Personen schnell zu lange und damit unergiebig wird. Die erhöhte Anzahl der Parlamentsmitglieder lässt also kein effizienteres Arbeiten oder bessere Lösungen erwarten, eher umgekehrt auf jeden Fall entsprechend höhere Kosten. Natürlich wird seit langem eine Wahlrechtsreform gefordert und ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben. Bis 2020 passierte aber nichts. Der zaghafte Reformansatz der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD vom Sommer 2020 wird zurecht von den Oppositionsparteien als Reförmchen bezeichnet, die nur wenig Substanz für eine tatsächliche Reform im Sinne des Urteils des Verfassungsgerichtes bringt (WK 6.10.2020) und den Bundestag ggf. sogar noch vergrößert.
Das weitgehende Festhalten an der derzeitigen Situation beinhaltet schließlich für die großen Parteien keine Nachteile, sondern eher Vorteile. Ohne Überhangmandate hätten sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger Parlamentsabgeordnete. Das bringt Nachteile bei Abstimmungen und für die Chancen zur Regierungsbeteiligung, wie das Beispiel Hessen belegt. Außerdem könnte man dann nicht so viele bewährte Parteimitglieder in die lukrative Position eines/einer Abgeordneten bringen. Deshalb mahnen Staatsrechtler dringenden Reformbedarf an. Bislang tut sich wenig (WK 8.7.2019), obwohl bereits 2012 das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht als nicht verfassungskonform beurteilte und bis 2013 die Schaffung einer Neuregelung vorgab. Die ist bis heute nicht erfolgt (s. a. Lembecke, O., Heber, F.: Vertagt, verdrängt, verfassungswidrig …). Bei einem derartigen Negieren von Gerichtsurteilen durch private Personen würden die staatlichen Stellen ganz anders und mit größtem Nachdruck reagieren. Eine derartige Ignoranz und Nicht-Beachtung des Urteils des höchsten deutschen Gerichtes durch das Parlament, als höchsten Gremien der deutschen Gesetzgebung, sind ein erschreckender Offenbarungseid für unsere Demokratie. Wenn die Spitzenpolitiker, die unseren Staat lenken, die höchste und wichtigste Rechtsprechung derart missachten, was sind dann Recht in Deutschland und damit unsere Demokratie noch wert? An dieser Ignoranz von Recht sind die Spitzenpolitiker der Parteien bis hin zur Bundesregierung und Kanzlerin beteiligt. Sonst hätten längst von dort entsprechende Aktivitäten kommen und umgesetzt werden müssen.
Die Voraussetzungen für das Handeln der Legislative, also für das Parlament, sind aber, wie dargelegt, auch aus anderen Gründen nicht immer überzeugend und fragwürdig für unsere Demokratie. Das gilt u. a. auch für Gesetze, die auf die gesamte Bevölkerung rückwirken, wie z. B. die Mehrwertsteuer (MwSt.). Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach den im Bundestag beschlossenen, rechtskräftigen Gesetzen z. B. für Mineralwasser, Babynahrung oder Damenbinden eine MwSt. von 19 %, aber für Fleisch, Zucker oder Toilettenpapier 7 % gilt. Für das Übernachtungsgewerbe hatte damals die FDP unter Guido Westerwelle die Absenkung der MwSt. auf 7 % durchgesetzt. Die Kanzlerin hatte das schließlich akzeptiert, denn sie brauchte die FDP zur Regierungskoalition. Genauso wenig kann es überzeugen, dass große repräsentative Firmenfahrzeuge sowie ihr hoher Treibstoffverbrauch zu 100 % steuerlich absetzbar, aber die Aufwendungen für ein Kind – häufigen weit unter der Absetzbarkeit eines Firmenfahrzeuges – gedeckelt sind, oder dass Arbeitnehmer für ihre Fahrt zum Betrieb lediglich 30 c/km absetzen können. Es gibt etliche dieser zweifelhaften gesetzlichen Regelungen, deren Missachtung als Straftat verfolgt wird.
Problematisch ist auch plötzliches hektisches Regierungshandeln einzustufen. Das gilt vor allem dann, wenn nach langer Handlungsuntätigkeit unerwarteter, plötzlicher Handlungsdruck auftritt. Beispiele sind die Energie- und Klimapolitik. Der staatlichen Ausrichtung auf Atomkraft standen seit langem Zweifel entgegen. Die Problematik der Sicherheit, wie der Unfall 1982 in Tschernobyl oder über die endlose Zeit erforderlichen Sicherung ihrer strahlenden Hinterlassenschaft, sind seit langem bekannt. Sie führte aber nur zu sehr begrenztem Regierungshandeln. Erst der Atomunfall 2011 in Fukushima bewirkte eine plötzliche Handlungsbereitschaft, in der durch die Bundesregierung kurzfristig die Abschaltung der Meiler verfügt wurde. Die Haftungsansprüche die Betreibergesellschaften in Milliardenhöhe an den Bund durchsetzen konnten, wurde erst Ende 2020 bekannt. Evtl. wurden auch interne Vereinbarungen getroffen, mit denen den Gesellschaften andere Vorteile eingeräumt werden. Immerhin zahlen die Haushalte in Deutschland seit längerem die höchsten Strompreise in der EU.
Unbill lässt auch die Klimahektik erwarten, die 2018/2019 die Regierung Merkel entwickelte. Obwohl sich Frau Merkel lange Zeit als Klimakanzlerin gegeben hat wurde, wie oben angeführt, in der Vergangenheit viel zu wenig für den Klimaschutz getan. Deshalb waren die von der Regierung für 2020 gesetzten Ziele unerreichbar. In Anbetracht der jüngsten Entwicklung und der politischen Gewinne der Partei der Grünen hat die Kanzlerin hektisch die Initiative ergriffen. Es erscheint zweifelhaft, ob die neuen Regelungen und Maßnahmen im Gesamtkonzept stimmig sind oder zu neuer Unausgewogenheit und ungleich verteilten Belastungen der Bevölkerung führen.
Letztlich gilt das auch für das Regierungshandeln der Kanzlerin in der Flüchtlingskrise. Viele Maßnahmen und Aktionen erscheinen als hektisch, überstürzt und wenig überlegt. Das führte dann zu der enorm hohen Zuwanderung, an deren gesellschaftlichen und finanziellen Folgen Deutschland noch lange tragen wird. Ähnliches gilt für Aussagen der Kanzlerin in der Schlussphase von Bundestagswahlen, die dann später keine Folgen haben, wie zum Bürokratieabbau oder zu der Digitalisierung oder Zielsetzungen für Elektroautos auf deutschen Straßen.
Gleichfalls können die z. T. sehr großen Unterschiede der durch Landesgesetze und Verwaltungserlasse der jeweiligen Bundesländer Vorgaben kaum überzeugen. So weichen z. B. die Vorgaben für die Mindestgröße einer Schulklasse je nach Bundesland bis zu 100 % voneinander ab oder die vorgegebenen Einsatzzeiten der Rettungsdienste bis zu 350 %. In manchen Bundesländern müssen Grundschulen geschlossen bzw. aufgegeben werden, wenn die Schülerzahl nicht für die Klassenausbildung in allen vier Jahrgangsstufen ausreicht. In anderen Ländern gilt das nicht. Dort kommen eben andere Konzepte zur Anwendung. Genauso unterschieden sich die Grunderwerbssteuern in den Bundesländern sowie die Grundsteuern in den Gemeinden, selbst innerhalb eines Bundeslandes. Größte Unterschiede gibt es auch in den Belastungen der Bürger bei Straßensanierungen, je nachdem ob und wie diese per Anliegerbeiträge umgelegt werden (siehe a. Gutachten: Kennzahlen, Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge, die für das Bundesministerium für Verkehr Bau- u. Stadtentwicklung 2010 u. 2013 erstellt wurden). Fragwürdig erscheint zudem die neu zum Schutz von Flora und Fauna erlassenen Gesetze, die z. B. für das Töten von Wespen, je nach Bundesland, zwischen 5.000 und 50.000 € (in 10 Bundesländern), bei besonders geschützten Arten zwischen 5.000 € u. 50.000 € (in 12 Ländern), vorsehen. Diese Strafhöhe liegt weiter über den Strafen, die für schwere Körperverletzungen von Menschen verhängt werden. Das gilt ggf. selbst für Fälle, in denen Menschen zu Tode kommen. Die Wespenstrafe wird vom Großteil der Bevölkerung nicht angenommen und bewirkt nicht selten eher ein gegenteiliges Verhalten.
Fazit
Deutschland wird gemäß der Verfassung in einem demokratischen System der Gewaltenteilung aus parlamentarischer Gesetzgebung, Ausführung der Gesetze und Überwachung sowie rechtliche Umsetzung und Kontrolle durch die Justiz regiert.
Das international anerkannte demokratische deutsche Staatssystem weist aber auch Schwächen auf. Besonders gravierend: Das Parlament ignorierte lange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform, um nach Jahren lediglich einen unzulänglichen Reformansatz vorzubringen. Eine schwerwiegende eigentlich unhaltbare Erosion der Legislative und Gefährdung der deutschen Demokratie, wenn die wichtigste Ebene der Gesetzgebung und Staatssteuerung den Gesetzesvorgaben des höchsten Gerichtsstandes derart unzulänglich nachkommt. Hier zählen die Vorteile der großen Parteien durch Überhangmandate offensichtlich mehr als ihre Verfassungstreue, das Verfassungsgerichtsurteil konsequent umzusetzen. Die Dominanz der Stimmenmehrheit der Koalition von CDU, CSU und SPD ermöglicht das Negieren der Oppositionsparteien mit der Tendenz zum Durchregieren der Koalition. Die Parlamentarier unterwerfen sich eher der Fraktionsdisziplin anstatt ihrer alleinigen Gewissensverpflichtung, wie es die Verfassung vorgibt. Deshalb sind Gesetze mitunter längst nicht immer frei von Fragwürdigkeit.
Die großen Parteien haben erheblichen an Profil verloren, die SPD vor allem unter Kanzler Schröder ihr traditionelles soziales Profil und CDU unter Kanzlerin Merkel ihr angestammtes konservatives Profil. Die Sorgen der Bürger wegen der sozialen Spaltung der Gesellschaft, schwindender Toleranz und Polarisierung kommen bei den Parlamentariern kaum noch an. Für Bürgerferne spricht auch der hohe Anteil von Berufspolitikern in den Parlamenten, die zunehmend eine immer mehr vom Bürger abgehobene politische Elite bilden. Durch die Kandidatenlisten geht der Bezug der Abgeordneten zum Wähler mehr und mehr verloren. Zudem werden viele Positionen der Bürgerbelange kaum noch besetzt oder nur mit Phrasen bedient. Den Parteien fehlt es auch an inhaltlichen Know-how was an dem oft einseitigen Hintergrund der Politiker fast nahe liegt. Viele Bürger sehen sich von den ehemals großen Parteien nicht mehr vertreten und wenden sich als Wähler ab, bei entsprechenden Stimmverlusten der alten/ ehemaligen Volksparteien. Das führt zur Aufspaltung der Parteienlandschaft mit hohem Stimmenzuwachs für die Partei der Grünen und die rechtsnationale AfD.
2.2 Die Exekutive
Für die Funktion des Staates sind als oberste Lenkungsebene und zur Umsetzung der Gesetzte die Bundes- und Landesregierungen sowie Behörden und Verwaltungseinheiten erforderlich. Die Bundes- und Landesregierungen stellen dabei die höchste Ebene der Staatslenkung dar, denn ihre Minister leiten die Ministerien. Die Exekutive ist nach dem Staatsmodell der bundesdeutschen Demokratie an der Gesetzgebung nicht beteiligt. Sie hat ausschließlich die Aufgabe die Gesetze sowie deren Einhaltung zu überwachen und umzusetzen. Die oberste Ebene der Exekutive, die Bundesregierung und die Landesregierungen ist aber zugleich die Ebene, die zur Wahrnehmung ihrer Staatslenkung und aus Erfordernissen der Weiterentwicklung die meisten Gesetzesvorlagen in den Bundestag und in die Landtage einbringt. Deshalb und wegen der Parteizugehörigkeiten der Parlamentarier besteht eine sehr enge Beziehung zur Legislative, aber die Bundes- und Landesregierungen haben keine gesetzgebende Gewalt, denn diese geht ausschließlich von den Parlamenten aus. Deshalb gibt es im Gesetzgebungsverfahren bei Parlamentsentscheidungen kein Stimmrecht für Regierungsmitglieder. Bei der engen Nähe von Legislative und Exekutive wurde die Zusammenhänge zwischen Regierung und Legislative bereits oben behandelt. Deshalb behandeln die folgenden Ausführungen nur die Bereiche der Exekutive, in denen sich Fragen und auch Widersprüche für das Staatsmodell Bundesrepublik aufzeigen. Die werden hier vor allem in den Sicherheitsbehörden, Überwachung/Datenschutz und Bundeswehr gesehen sowie in der Eigenmächtigkeit von Verwaltungen, die über die parlamentarisch beschlossenen gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Für die umfassenden Aufgaben der Exekutive werden diese in Sachbereichen gegliedert, die durch den dafür eingesetzten Minister politisch geführt werden. Dafür unterstehen dem Minister Staatssekretäre und diesen wiederum nach Sachgebieten gegliedert Abteilungen mit Abteilungsleitern, Dezernate und Dezernenten , Referatsleiter usw. bis hin zum „Fußvolk“ der Sachbearbeiter. In der ursprünglichen Ausrichtung des bundesdeutschen Staatsaufbaus hatte jeder Minister zwei Staatssekretäre, einen parlamentarischen, der für die Erfüllung der politischen Aufgaben zuständig ist, und einen sogenannten beamteten, dem die Umsetzung der fachlichen Aufgaben des Ministeriums obliegt. Die Stellen von Staatssekretären werden aber inzwischen vor allem parteipolitisch besetzt. Das gilt längst auch für beamtete Staatssekretäre, was nicht immer für die Fachbelange dienlich ist. Zugleich wurde die Anzahl der Staatssekretäre je Ministerium häufig erhöht. Das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat nahm nach der letzten Wahl die Spitzenstellung mit drei parlamentarischen und fünf beamteten Staatssekretären bzw. Staatssekretärinnen ein. Das sind lukrative Posten, die aber auch die Kosten der Regierung hochtreiben. Noch problematischer kann die Besetzung von Ministern sein, wenn das politische Personalkalkül weit mehr Gewicht als die Fachqualifikation hat.
Ein besonders gravierendes Beispiel ist die Besetzung des Verteidigungsministeriums. 2013 berief die Kanzlerin Ursula von der Leyen auf den Posten. Frau van der Leyen hatte sich vorher als Sozialministerin (Soziales, Frauen, Familie u. Gesundheit) sowie danach als Bundesfamilienministerin (Familie, Gesundheit, Frauen u. Jugend) profiliert. Zu Wehrthemen trat sie überhaupt nicht in Erscheinung, da die erfolgreiche Führung im Sozialbereich sie voll beanspruchte. Trotzdem berief die Kanzlerin Frau von der Leyen 2013 auf den Posten der Bundesverteidigungsministerin. Die Führung des „Kolosses“ Bundeswehr und dessen nicht einfach zu durchschauende Strukturen weiterzuentwickeln und offensichtliche Mängel abzubauen ist eine Herkulesaufgabe, die sehr wahrscheinlich auch für einen erfahrenen Wehrexperten eine schwer zu bewältigende Herausforderung wäre. Damit aber eine Politikerin zu betrauen, die auf diesem Sachgebiet weitgehend fachlich unerfahren war, konnte nicht gut gehen. Die politische Kontroverse wegen der hohen Aufwendungen von 150 Mio. € für externe Berater und Gutachter konnten eigentlich nicht verwundern. Wie soll sich die im Wehrthema kaum qualifizierte Ministerin in den übermächtigen Bundeswehrstrukturen sonst behaupten? Die Probleme sind jedoch viel gravierender. Seit Jahren berichtet die Presse über Probleme, die eher zunehmen, anstatt sich zu verringern: Flugzeuge und U-Boote sind wegen technischer Defekte nicht einsatzfähig, was gleichfalls für die Vielzahl nicht einsatzbereiter Panzer gilt, bis hin zu den völlig aus dem Ruder laufenden Sanierungskosten für das Segelschulschiff Gorch-Fock (2.2.3, S. 151). In der Wirtschaft hätte ein Geschäftsführer oder ein Aufsichtsratsvorsitzender bei diesem anhaltenden Desaster längst seinen Job verloren. Einen Fußballtrainer hätte man wohl noch viel schneller gefeuert. Dennoch, die für diese Besetzung verantwortliche Kanzlerin Merkel hielt fünf Jahre unverdrossen an ihrer Besetzung dieses Ministeriums fest.
Doch diese Glosse geht noch weiter. Nach dem Wechsel von Frau von der Leyen zur EU berief nun die Kanzlerin die neue Parteivorsitzende Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, kurz AKK genannt, auf die Führung des Verteidigungsministeriums. Frau AKK hat ebenfalls keine Qualifikationen für den Wehrbereich, jedenfalls gab es dazu bislang keine Presseberichte. Sie muss das Problemfeld Bundeswehr also ebenfalls ohne qualifizierte Sachkenntnisse und Erfahrungen mit der Bundeswehr übernehmen. Man fragt sich aber, wie soll sie mit so wenig Sach- und Vorkenntnissen die großen Probleme abbauen, die ihre Vorgängerin hinterlassenen hat? Durch diese Personalpolitik der Kanzlerin fühlen sich wohl nicht nur Soldaten, sondern auch manche Bürger verschaukelt. Nach meiner Meinung ging es der Kanzlerin vor allem um die Absicherung der eigenen Position. Laut Presseberichten rumorten in der CDU längst Stimmen, die für eine nahe Ablösung der Kanzlerin sprachen. Die nahe Ablösung wäre folgerichtig gewesen, denn dann hätte sich die oder der Nachfolger/in bis zur nächsten Wahl profilieren können, um einen Kanzlerbonus in der Wahl zu nutzen.
Mit der Berufung von AKK zur Verteidigungsministerin hatte sich Kanzlerin Merkel dieser möglichen Konkurrenz entledigt. AKK hatte nun absehbar enorme Aufgaben in der Bundeswehr zu bewältigen, um sich in diesem für sie neuen Inhaltsfeld zu behaupten. Das beansprucht Zeit. Ein zeitnahes Ausscheiden aus diesem Amt wegen einer Kanzlerkandidatur hätte sich katastrophal auf das politische Image von AKK ausgewirkt. Von daher konnte AKK an einer baldigen Ablösung der Kanzlerin nicht interessiert sein. AKK hat inzwischen die Konsequenzen gezogen und offiziell ihren Verzicht auf eine Kanzlerkandidatur erklärt und hat 2021 auch den Parteivorsitz abgegeben. Was aber anzuerkennen ist, sie arbeitet sich mit großer Intensität in ihr neues Aufgabenfeld ein. Sie scheut sich auch nicht, beherzt Forderungen zu vertreten, die deutlichen politischen Konfliktstoff beinhalten, wie mehr Mittelausstattung, die Anschaffung neuer Kampfjets oder bewaffneter Drohnen. Derartige Töne hat man von ihrer Vorgängerin von der Leyen kaum gehört. Es spricht vieles dafür, dass sich AKK als erfolgreiche verdienstvolle Verteidigungsministerin zum Vorteil der Bundeswehr entwickelt und die Mängel und Defizite in der deutschen Verteidigungsfähigkeit abbauen wird.
Die Besetzung wichtiger Ministerien ohne vorherige entsprechende Fachqualifikation hat aber seit Beginn dieses Jahrhunderts Tradition. Unter Kanzler Schröder reichte die Qualifikation als Taxifahrer und die gewisse Lebenserfahrungen eines Joschka Fischers für das Amt des Außenministers und Vizekanzlers. Immerhin, Außenminister Gabriel hatte internationale Politikerfahrungen. Sein Nachfolger, der Jurist Heiko Maas, musste sich da erst einarbeiten. Dagegen musste der damalige Wirtschaftsminister Brüderle der FDP seinen Ministerposten für den neuen Parteivorsitzenden, den Mediziner Rössler, räumen. Der FDP brachte das kaum Glück, sondern merkliche Verluste an Wählerstimmen.
Die Kritik an der Personalpolitik auf Bundesebene bzw. der bisherigen Bundesregierungen trifft auch mehr oder weniger für die Regierungsebene und Parlamente der Bundesländer zu. Mir sind z. B. persönlich Berufskarrieren bekannt, in denen allein aufgrund des Parteibuches und der persönlichen parteibedingten Bekanntschaft zum Minister Personen mit der Leitung einer Abteilung einer Landesstelle betraut wurden, die dafür nur wenig Vorkenntnisse hatten. Deshalb wurden sie erst von Mitarbeitern, die sie in ihrer Leitungsfunktion beaufsichtigen und anleiten sollten, in die wahrzunehmenden Aufgaben eingearbeitet. Es bestehen aber infolge des föderalen Staatsaufbaus durchaus Unterschiede. Deshalb müsste eine derartige Betrachtung dezidiert auf alle 16 Bundesländer und Stadtstaaten eingehen, was den Rahmen der vorliegenden Publikation sprengen würde. Es ist jedoch anzuführen, dass viele Vorgaben in den Ländern unterschiedlich sind. Deshalb weichen, wie oben angeführt, die Standards und Vorgaben der Länder für Daseinsvorsorge häufig voneinander ab. Nahezu einheitlich ist die ebenfalls oben angeführte Tendenz, möglichst viele dieser Vorgaben durch Verwaltungserlasse und nicht durch parlamentarisch beschlossene Gesetze festzulegen. Das Gleiche gilt für einzelne Sachaufgaben, die auf die Gemeinde, i. d. Regel in Abhängigkeit von deren Größe, verlegt oder auch entzogen werden, um sie beim Kreis oder Regierungspräsidium anzubinden. Kritik verdient auch der Umgang leitender Politiker mit Gerichtsurteilen des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesinnenminister und die Landesinnenminister, die höchsten Politiker, die die Exekutive leiten, setzen sich so aus pragmatischen Gründen über das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Staatstrojaner hinweg (2.2.2, S. 146-147). Ein höchst bedenkliches Verhalten von Politikern, denen die Verantwortung für die Einhaltung des Rechtssystems obliegt, wenn sie sich über höchste Bundesrechtsprechung hinwegsetzen.
Problematisch ist auch die wuchernde Bürokratie der Verwaltung. Es wird möglichst alles mit Vorgaben und Vorschriften und das möglichst detailliert geregelt. Das mag auch daran liegen, dass in der Verwaltung viele Führungspositionen mit Juristen besetzt sind. Das bedingt z. T. fehlendes Sachwissen, was noch durch die bevorzugte Stellung des Parteibuchs vor Fachqualifikation verstärkt wird. In der Verwaltung geht es offenbar nicht selten vor allem darum, Gesetze möglichst exakt umzusetzen und nicht um das Anliegen zum Wohl des Bürgers, für das die Gesetze mal erlassen wurden. Zudem neigt die Verwaltung nicht selten dazu Vorschriften und Regelungen zu entwickeln, ohne die später davon Betroffenen partiell zu beteiligt, ggf. werden sie nicht mal gehört, wie sich u. a. die Landwirte häufig beklagen. Deshalb monieren inzwischen weite und unterschiedlichste Bereiche der Wirtschaft die Entwicklungshemmnisse, die dadurch entstehen, sowie den hohen materiellen und zeitlichen Mehraufwand, der daraus hervorgeht. In der Verwaltungsbürokratie geht es anscheinend vor allem darum möglichst weitreichend und genau vorzugeben, warum etwas nicht geht, anstatt aufzuzeigen, wie etwas unter den gegebenen Gesetzen dennoch umzusetzen ist.
Auf der kommunalen Ebene rangiert bei Personalentscheidungen parteipolitisches oder auch persönliches Taktieren ebenfalls nicht selten vor Sachaspekten. Manche Aktionen liegen durchaus nahe der persönlichen Vorteilsnahme. Beispielhaft wurde das kürzlich von Hetrodt aufgezeigt (Hetrodt, E., 2019). Er zeigt am zurückliegenden Geschehen einer Großstadt auf, wie mittels der Ausgliederung von städtischen Sachbereichen neue städtische Gesellschaften geschaffen werden, in denen dann hoch dotierte Posten für langgediente Parteisoldaten geschaffen wurden, oder wie zu Gunsten bestimmter Anbieter die Vorschriften für die Ausschreibung öffentliche Leistungen umgangen werden. Der Autor, Journalist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, hält die negativen Erscheinungen in der betreffenden Landeshauptstadt aber keinesfalls für eine Ausnahme, sondern eher für ein weit verbreitetes Phänomen in deutschen Kommunen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde in der Presse gleichfalls über umfassende Strukturen der AWO (Arbeiter Wohlfahrt) berichtet, mit denen sich die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführungen in Frankfurt a. M. und Wiesbaden durch extrem hohe Gehälter und weitere Sondervergütungen bedienten. Zugleich wurde inzwischen die engere Beziehung dieser AWO-Mitarbeiter zu einigen Politikern bekannt, die daraus ebenfalls zumindest indirekt materielle Vorteile bezogen.
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