Читать книгу: «Dahlen - Kleine Stadt mit Geschichte(n)»
Hartmut Finger
DAHLEN
Kleine Stadt mit Geschichte(n)
Engelsdorfer Verlag
Leipzig
2017
Bildquellen Titelseite
1. Rathaus: Heimatmuseum Dahlen
2. Sackhupper: (Foto: Hartmut Finger)
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Copyright (2017) Engelsdorfer Verlag Leipzig
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Hergestellt in Leipzig, Germany (EU)
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2017
www.engelsdorfer-verlag.de
Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Die älteste Geschichte unserer Heimat
Mittlere Steinzeitliche Besiedlung (Mesolithikum)
Jungsteinzeitliche Besiedlung (Neolithikum)
Bronzezeitliche Besiedlung
Römische Kaiserzeit
Die slawische Besiedlung
Eroberung und Besiedlung durch Sachsen und Franken / Anfänge der Mark Meißen
Die Gründung und Entwicklung zur Stadt
Die Ersterwähnung
„Dolen“, Wolfersdorf und Dittersdorf
Die Zisser Gemeinde
Dahlen wird zur Stadt
Dahlen als Kreuzung von Handelswegen
Die Grundherren des mittelalterlichen Dahlen
Dahlen als entwickelte Stadt am Ende des Mittelalters
Die Entwicklung Dahlens bis zum Dreißigjährigen Krieg
Die frühe städtische Verwaltung
Die frommen Pflichten der Bürger
Der Brandschutz
Die Märkte
Das Geleit
Frondienste und Abgaben
„Heergeräte und Gerade“
Das Hutungsrecht des Grundherren
Die „Dahlische Hohe Jagt“
Das Rechtswesen
Die Sorge um die sozial Schwachen
Die Feudalherren derer von Schleinitz
Paul Horter und Thomas Osterland
Die Pest
Überregionale Ereignisse
Die Zeit der Reformation
Dahlen im Dreißigjährigen Krieg
Das politische Vorspiel
Beginn einer langen Leidenszeit für Dahlen
Eine schreckliche Bilanz
Die Entwicklung nach dem Dreißigjährigen Krieg (Ein Jahrhundert Frieden?)
Ein schwerer Neuanfang
Immer wieder Rückschläge
Ein kleiner wirtschaftlicher Aufschwung
Mord an einem Handlungsreisenden
Schon wieder Kriegsgefahr
Streitigkeiten zwischen Grundherren und Bürgerschaft
Dahlen und sein Schloss
Der Rittersitz zu Dahlen
Heinrich Graf von Bünau
In Dahlen entsteht ein Barockschloss
Die Ausstattung
Der Wohnkomfort
Die Nebenanlagen
Das Rittergut
Das Dahlener Schloss rückt in den Mittelpunkt europäischer Geschichte
Ein Hort von Kunst, Kultur und Bildung
Eine neue Gesellschaft nimmt das Schloss in Besitz
Unsere Heimat im Siebenjährigen Krieg
Die politische Lage vor dem Krieg
Die Preußen kommen
Kriegsalltag unter preußischer Herrschaft
Persönliche Schicksale
Wechselnde Besatzungen
Die Schlacht von Süptitz
Die Plünderung der Hubertusburg
Das Ende des Krieges
Friedrich II. – Regent auf Schloss Dahlen
Die Bilanz des Krieges für Dahlen und Schmannewitz
Aufbruch in die Moderne
Aufschwung in die nächste Katastrophe
Altersversorgung im Jahr 1778
Ein Prozess mit Folgen
Die Unruhen von 1790
Die Napoleonischen Kriege 1806-1813
Der Feudalstaat beginnt sich aufzulösen
Und der wirtschaftliche Aufschwung?
Die Gründung der Sparkasse
Das Postwesen
Dahlen und die Eisenbahn
Das Hospital
Bürgermeister Bautzmann und die 1848er Bewegung
Die Entwicklung von Handwerk und Gewerbe
Die Anfänge des Handwerks
Organisation des Handwerks
Innungs[un]wesen
Die Dahlener Innungen
Die Innung der Schuhmacher
Das Handwerk bekommt Konkurrenz
Die Dahlener Mühlen
Weitere Handwerksberufe in Dahlen
Die Entwicklung des Dahlener Schulwesens
Die Anfänge einer Schulbildung in Dahlen
Kleine Fortschritte im Bildungswesen
Endlich eine neue Schule
Ein weiterer Schulneubau
Das Bildungswesen im sozialistischen Dahlen
Bildung auf dem Dorf
Die berufliche Ausbildung
Am Anfang war die Katastrophe
Die Geschichte der christlichen Kirche in Dahlen
Die Anfänge christlichen Lebens in Dahlen bis zur Reformation
Die Stadtkirche „Unser Lieben Frauen“
Die Peterskapelle
Ein Kloster in Dahlen?
Frömmigkeit, Zucht und Ordnung
Dahlener Pfarrer
Traditionen, Sitten und Brauchtum
Die Schwierigkeit bei uns Traditionen zu finden
Traditionen
Trachten
Vereine
Sprache, Dialekt und Mundart
Dahlens Rathäuser
Das Wappen
Das geologische Umfeld der Stadt Dahlen
Die geologische Struktur der Dahlener Heide
Die Entstehung der Dahlener Heidelandschaft
Das Braunkohle-Flöz von Dahlen
Salzquellen in der Dahlener Heide?
Sagen und Legenden
Die Geschichte vom „Sackhupper“
Die Sage vom „Schwarzen Kater“
Die „Tote Magd“
Anhang
Zeittafel
Personenregister
Anmerkungen
VORWORT
Es gab für mich mehrere Gründe, diese Chronik zu schreiben. Zum einen habe ich festgestellt, dass ganz offensichtlich noch keine umfassende Chronik über die Stadt Dahlen veröffentlicht wurde. Zum anderen habe ich bei meiner Arbeit im Heimatmuseum sehr viel Material in Form von Akten, Briefen und anderen Handschriften wiederentdeckt, in denen sehr vieles über die Geschichte von Dahlen dokumentiert ist. Diese Erkenntnisse wiederum haben mir den Weg in zahlreiche andere Archive gewiesen. Es hat viele Jahre gebraucht, um die wichtigsten Schriftstücke, die bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts zurück reichen, aus dem Sütterlin zu übertragen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Zeit an vielen Archivarien ihre Spuren hinterlassen hat. Beim Studium all dieser Dokumente und Unterlagen, die in der Mehrzahl über persönliche Schicksale von Dahlener Einwohnern, aber auch von Bewohnern der umliegenden Ortschaften handeln, habe ich manchmal Erstaunen ebenso wie Entsetzen gespürt. Es blieb auch nicht aus, dass ich das eine oder andere Mal habe schmunzeln müssen. Trotz des umfangreichen Materials ist es unvermeidlich, dass auch diese Chronik Lücken aufweist. Die Ursache ist unter anderem darin zu suchen, dass das Material, welches uns von unseren Vorfahren bis heute überliefert wurde, oft nach dem Zufallsprinzip erhalten ist. Das Gleiche gilt ebenso für archäologische Ausgrabungen und andere Fachgebiete der Geschichtswissenschaft. Für die Erforschung der Geschichte Dahlens kommt erschwerend hinzu, dass bei einem Stadtbrand im Jahre 1680 das Kirchenarchiv und damit alle Personenstandakten bis zu dieser Zeit vernichtet wurden. Bei einer weiteren Feuersbrunst im Jahr 1719 wurden das Rathaus und auch das Wohnhaus des damaligen Bürgermeisters ein Raub der Flammen. Die in diesen beiden Häusern seinerzeit aufbewahrten Akten der Bürgerschaft von Dahlen wurden dabei vernichtet. Einen großen Teil an Informationen erhielt ich, wie bereits erwähnt, bei Recherchen in anderen Archiven, aber auch in anderen Museen.
Es gab natürlich auch in der Vergangenheit Dahlener Bürger, welche die Geschichte der Stadt Dahlen erforscht haben. Hervorzuheben ist hierbei der Lehrer und ehemalige Dahlener Bürger Joseph Fritscher†, der vor über fünf Jahrzehnten die so genannten Heimatbücher geschrieben hat. Er leistete damit einen wichtigen Beitrag zu dieser Chronik. Allerdings ist nicht immer klar, für welche Artikel in den Büchern er selbst der Autor war, da er auch zahlreiche Arbeiten anderer Heimatforscher (siehe z. B. Rundblick) übernahm. Ob diese Heimatbücher, möglicherweise eine Vorarbeit für ein geplantes Buch, einmal als Chronik veröffentlicht werden sollten, lässt sich heute nicht mehr sagen. Der überaus größte Teil des Inhaltes der Heimatbücher wurde bereits in zahlreichen Veröffentlichungen im „Rundblick“ wiedergegeben. Es ist nur natürlich, dass sich einige Aspekte der Geschichte von Dahlen seither anders darstellen. Inzwischen gibt es viele neue Erkenntnisse, die in diese Chronik eingearbeitet worden sind. Auch die Bewertung von damals vorhandenen Einblicken ist heute oftmals eine andere. Das ändert nichts an der Leistung von Herrn Fritscher, und mein Dank gilt vor allem ihm und seiner wertvollen Vorarbeit.
Zum weiteren sei Herrn Johannes Fuchs† gedankt. Er hat nicht nur das Heimatmuseum wiedergegründet und viele Jahrzehnte geleitet, sondern er hat auch durch seine Geschichtsforschung, deren Ergebnisse er in zahlreichen Aufsätzen zusammenfasste, ebenfalls wichtige Vorarbeiten zu dieser Chronik geleistet. Einige seiner Aufsätze finden sich in den Heimatbüchern wieder. Für das Kapitel „Die älteste Geschichte unserer Heimat“ konnte ich Herrn Hartwig Müller aus Schmannewitz als einen sehr versierten Fachmann auf diesem Gebiet zur Mitarbeit gewinnen. Auf Grundlage seines fundierten Wissens wurden eine ganze Reihe inzwischen überholter Ansichten und Darstellungen korrigiert. Ebenso stand mir bei der Erarbeitung des geologischen Umfeldes der Stadt Dahlen Steffen Glaser aus Sörnewitz als profunder Kenner dieses Fachgebietes zur Seite. Ein weiterer Dank gilt auch den Brüdern Claus und Gert Legal. Diese haben mich zuletzt durch ihr Buch „Friedrich II. – Preußens König – Sachsens Feind – Regent auf Schloss Dahlen” dazu inspiriert, diese Chronik zu schreiben. Auch steuerten sie zahlreiches neues Geschichtsmaterial, besonders über die Rolle Dahlens im Siebenjährigen Krieg, bei. Und schließlich stellten mir eine Reihe von Dahlenern ihre persönlichen Unterlagen und ihr Wissen zur Verfügung und leisteten einen wichtigen Beitrag bei der Erstellung dieses Buches.
Die zeitliche Gliederung der Chronik orientiert sich an den markantesten Ereignissen in der Geschichte der Stadt Dahlen. Das waren sehr oft kriegerische Ereignisse. Mancher Leser mag sich an der Einteilung der Kapitel stoßen, da hierbei gleich drei Mal dem Dreißigjährigen Krieg Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich habe sehr lange über andere Titel für diese Kapitel nachgedacht. Aber dieser Krieg stellt eine solche Zäsur in der Geschichte von Dahlen dar, dass sich die Titelbezeichnungen fast zwangsläufig ergeben haben. Es gab ein Dahlen vor und ein anderes Dahlen nach jenem Krieg. Auch der Siebenjährige Krieg wird in dieser Chronik überproportional umfangreich dargestellt. Das hat seine Gründe: zum einen durch die besondere Rolle, welche Dahlen in diesem Krieg spielte und zum anderen durch die Fülle an Material, welches sich besonders in letzter Zeit aufgetan hat. In diesem Kapitel sollen aber nicht der gesamte Kriegsverlauf, sondern vor allem die Ereignisse aufgeführt werden, die einen unmittelbaren Einfluss auf das Geschehen in und um Dahlen hatten.
Die Geschichte von Dahlen kann man natürlich nicht isoliert vom allgemeinen Geschehen in Sachsen, in Deutschland oder gar in Europa sehen. Deshalb habe ich, wo es sich anbot, den verschiedenen Themen entsprechende Ausführungen vorangesetzt bzw. eingefügt.
Was den territorialen Rahmen dieser Chronik betrifft, so wurde angestrebt, möglichst nahe an der Stadt Dahlen zu bleiben. Dies ist natürlich abhängig vom vorhandenen Material. Man muss aber auch in Betracht ziehen, dass die Stadt mit ihrem Markt für die sie umgebenden kleineren Ortschaften wie zum Beispiel Calbitz, Malkwitz, Luppa, Bucha oder Lampertswalde ein wirtschaftliches und gesellschaftliches Zentrum darstellte. Besonders eng war die Beziehung von Schmannewitz (angeschlossen Ochsensaal) zu Dahlen, da dieses Dorf zur Grundherrschaft Dahlen gehörte. An der einen oder anderen Stelle fanden auch die Orte Börln, Bortewitz, Großböhla und Kleinböhla Eingang in die Chronik, die ebenso wie Schmannewitz und Ochsensaal im Jahr 1994 nach Dahlen eingemeindet wurden.
Die chronologische Fortschreibung dieser Abhandlung endet im wesentlichen um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Ausnahmen hierbei sind spezielle Themen wie Bildungswesen, Schlossgeschichte und Kirche, aber auch Eisenbahn, Sparkasse usw. Die Geschichte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, mit der zunehmenden Industrialisierung bis in die jüngere Vergangenheit mit all den Umbrüchen des 20. Jahrhunderts bietet genügend Material, für einen weiteren ebenso umfangreichen Band.
Diese Chronik sollte auch nicht nur eine Aneinanderreihung von Geschichtsdaten sein. Mein Ziel war es vor allem, eine ganze Reihe unserer Vorfahren und deren Schicksale namhaft zu machen. Dies ergibt einen viel deutlicheren, vor allem aber einen lebendigeren Einblick, in die Lebensverhältnisse früherer Zeiten.
Zahlreiche Bildzeugnisse in dieser Chronik sollen das Geschehen vergangener Tage anschaulicher machen. Hierbei wurden, soweit vorhanden, Bilder von Dahlen und Umgebung verwendet. Waren solche nicht verfügbar, wurde auf Werke aus anderen Quellen zurückgegriffen, wobei weitgehend auf die zeitliche Zuordnung oder den regionalen Bezug geachtet wurde.
*
Touristen, die aus anderen Bundesländern eher zufällig in unsere Gegend kommen, hören und sehen oft das erste Mal etwas von der Stadt Dahlen. Besucher aus nicht so weit entfernten Gegenden oder auch aus anderen Landkreisen von Sachsen haben zumindest schon einmal von der „Dahlener Heide“ gehört. Die große Mehrheit von ihnen nimmt die Stadt lediglich als südliche Zufahrt in die Dahlener Heide wahr. Entschließen sie sich dennoch einmal für einen Halt in Dahlen, so bekommen viele den Eindruck von einem kleinen verschlafenen Städtchen. Spätestens aber, wenn die endlosen LKW-Kolonnen, die über die Bahnhofstrasse und den Markt donnern, ihre volle Aufmerksamkeit erzwingen, ziehen diese recht schnell weiter. Die wenigen aber, die sich dann hier doch intensiver umschauen, kommen recht bald zu der Erkenntnis, dass sie sich auf einem recht geschichtsträchtigen Boden bewegen. Dazu trägt nicht zuletzt das Schloss bei, das selbst noch als Ruine beeindruckt.
Dass eine Stadt, die auf rund 800 Jahre Geschichte verweisen kann, im Laufe ihrer langen Historie viele Höhen und Tiefen erlebt hat, versteht sich von selbst. Ob wir uns in der heutigen Zeit in einem Hoch oder einem Tief befinden, möchte ich nicht beurteilen. Das überlasse ich späteren Chronisten. Die Lebensbedingungen der meisten Einwohner sind so gut, wie in keiner Generation vor uns. Gleichzeitig wandern aber vor allem viele junge Menschen in zum Teil weit entfernte Regionen innerhalb und außerhalb Deutschlands ab, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Einwohnerzahlen sind rückläufig und das Durchschnittsalter nimmt immer mehr zu. In Dahlen gibt es heute bis auf wenige Ausnahmen kaum nennenswerte Industrie.

Die Kirche im Abendlicht
So ist die einstmals weithin berühmte Löwenbrauerei schon lange dem Verfall preisgegeben. Gastronomen fällt es ebenfalls schwer, ihr Geschäft am Leben zu erhalten. Die Errichtung solch imposanter Gebäude wie das Rathaus (1888) oder die Schule (1905) mag uns den Eindruck vermitteln, dass es der Stadt zu jener Zeit wirtschaftlich besser ging. Ob das auch für den einzelnen Bürger zutraf, ist jedoch fraglich. Was aber macht die Lebensqualität aus, nach welcher man seinen Wohnsitz wählt? Die meisten Einwohner von Dahlen haben ihre Wurzeln hier und denken, wenn sie nicht des Unterhalts wegen zum Wegzug gezwungen sind, über diese Frage nicht nach. Wer schon immer hier gelebt hat, ist mit Traditionen verwachsen, ohne dies oft selbst zu bemerken. Das beweist schon das reichhaltige Vereinsleben in Dahlen. Für viele mag aber auch die Nähe zur Natur eine große Rolle spielen. Welche andere Stadt gibt es, wo man innerhalb von fünf Minuten zu Fuß vom Markt aus den Wald erreicht? Für die meisten Einheimischen spielt die geschichtliche Entwicklung Dahlens eine eher untergeordnete Rolle, wenngleich die Stadt seit über 100 Jahren eines der ältesten Museen in der Umgebung besitzt.
Hartmut Finger
Dahlen, im August 2017
Bildquellen
1. Kirche im Abendlicht: (Foto: Hartmut Finger).
DIE ÄLTESTE GESCHICHTE UNSERER HEIMAT
Mittlere Steinzeitliche Besiedlung (Mesolithikum)
Wer waren die Menschen, die schon vor vielen Tausend Jahren in unserer Gegend lebten? Was hat sie dazu gebracht, gerade hier zu siedeln? Für unsere frühen Vorfahren muss es sich gelohnt haben ihr Lager hier, aber vor allem im weiteren Umkreis, aufzuschlagen. Erst in jüngster Zeit wurden im Leipziger Umland Siedlungsspuren gefunden, die bis zu 250.000 Jahre zurückreichen. Die Beschreibung dieser Siedlungsgeschichte des uns interessierenden Gebietes soll jedoch erst nach dem Ende der letzten Eiszeit, also vor etwa 12 000 Jahren, beginnen.
In jener Zeit, als das Klima in Europa allmählich wieder wärmer wurde, begann die kontinuierliche Besiedlung des Raumes, den wir im weiteren Sinne als unsere Heimat bezeichnen. Damit ist im wesentlichen das Territorium gemeint, welches heute das Land Sachsen ausmacht. In jener Zeit begann eine Besiedlung, die bis in die heutige Zeit eine fast ununterbrochene Fortsetzung gefunden hat.
Woher die ersten Bewohner kamen, die etwa 8 000 Jahre vor der Zeitenwende in unseren Landstrich zogen, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Es gibt aber keinen Zweifel, dass es sich um Menschen handelte, die ein nomadisches Leben führten. Die Zuwanderung erfolgte vor allem entlang der Flüsse Elbe und Mulde. Diese frühen Zuwanderer hatten keine festen Siedlungen, sondern, wie das bei Nomaden üblich ist, saisonale Rastplätze. Im Großen und Ganzen war die Siedlungsdichte sehr dünn. Bevorzugte Stellen für ihre Lagerplätze waren zumeist die angrenzenden Hügel entlang der Flüsse. Ihren Lebensunterhalt bestritten sie als Jäger und Sammler. Auch Fischfang ist denkbar. Zahlreiche Funde belegen, dass sie sich aber auch auf die Herstellung von Feuersteinwerkzeugen spezialisiert hatten.
Auf dem Gebiet des heutigen Dahlener Territoriums sind bisher keinerlei Funde dieser frühen Kultur gemacht worden. Der Dahlen am nächsten gelegene Lagerplatz aus dieser Zeit ließ sich auf dem Burzelberg in den Hohburger Bergen (ca. 15 km westlich von Dahlen) lokalisieren.
Jungsteinzeitliche Besiedlung (Neolithikum)
Die ersten Bewohner, die Feldwirtschaft im Gebiet des späteren Sachsen betrieben, wanderten etwa 5500 Jahre vor der Zeitenwende ein.
Der Ackerbau selbst hat nach heutigen Erkenntnissen seine frühesten Ursprünge in Ostanatolien. Er fand recht bald Verbreitung im Gebiet des sogenannten fruchtbaren Halbmondes im Nahen Osten und auch darüber hinaus bis nach Südosteuropa. Bei den Angehörigen dieser Kultur war die Herstellung von Keramik ebenfalls entwickelt. Im nördlichen Karpatenbecken haben diese Ackerbauern eine für sie ganz typische Art der Töpferei, die sogenannte Bandkeramik, hervorgebracht. Auf ihren Tongefäßen sind bandförmige Muster ein typisches Gestaltungselement. Anhand dieser Bandkeramik lässt sich heute sehr gut die Weiterverbreitung dieser Kultur nachverfolgen.

Typisches Gefäß der Bandkeramik aus einem Grab in Sondershausen/Thüringen
In unser Gebiet wanderten die „Bandkeramiker“ aus dem Balkangebiet über Böhmen das Elbtal stromabwärts. Diese Ackerbauern waren sehr gute Spezialisten im Auffinden von besonders fruchtbaren Böden. Sie besiedelten die Gegenden, die auch heute noch als die fruchtbarsten gelten. So legten sie ihre Felder auf den ertragreichen Lößböden in der Lommatzscher Gegend – der „Lommatzscher Pflege“ – an. Auch die Gebiete des Dresdner Elbtals sowie weiter beiderseits der Elbe stromabwärts bis östlich von Torgau gehörten zu ihrem bevorzugten Siedlungsgebiet. Die meisten Teile der Elb- und Muldetäler aber waren eher dünn besiedelt. Etwas weiter – von uns aus gesehen – befand sich ein großes Siedlungsgebiet dieser Kultur: südlich, westlich und nördlich von Leipzig, im Raum von Zwenkau bis Delitzsch. Es zog sich bis in die Magdeburger Börde hin. Im Gebiet der Dahlener Heide wurden bisher keinerlei Funde, die auf Siedlungsplätze der Bandkeramiker hinweisen, entdeckt. Der bei uns vorherrschende relativ unfruchtbare Sandboden mag für diese Ackerbauern keinen Anreiz gegeben haben, sich hier niederzulassen. Die von Dahlen aus am nächsten gelegenen Siedlungsplätze von Bandkeramikern wurden bei Mügeln, Wiederoda und in der Nähe von Salbitz ausfindig gemacht. Ihre Datierung reicht bis etwa 5500 Jahre vor der Zeitenwende zurück. In Salbitz ist man auf Reste mehrerer Langhäuser gestoßen.
Was die Bodenbearbeitung angeht, so kannten die Bandkeramiker noch keinen Pflug. Sie bearbeiteten den Boden mit Grabstock oder Hacke. Neben der Anfertigung von Tongefäßen war bei ihnen aber auch noch die Herstellung von Werkzeugen aus Stein weit verbreitet.

Ein von den Bandkeramikern hergestellter sogenannter Schuhleistenkeil
(Heimatmuseum Dahlen)
Dass die Einwanderung der ersten Ackerbauern in unser Gebiet völlig konfliktfrei geschah, ist eher unwahrscheinlich. Der Ackerbau setzt den Besitzt von Land voraus. Hierbei ist es erst einmal unerheblich, ob der „Grundbesitz“ dem Einzelnen oder der Gemeinschaft gehört. Die vor ihnen hier nomadisch lebenden Bewohner kannten keinerlei Besitzanspruch. Sie ernährten sich ausschließlich von dem, was ihnen die Natur gab. Waren die Ressourcen erschöpft, zogen sie einfach weiter an einem anderen Ort. Nun standen diese Nomaden plötzlich vor Territorien, auf denen sie früher ohne jede Einschränkung ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten. Plötzlich aber war dieses Land für sie tabu. Das wollten und das konnten sie wohl nicht verstehen. Die Folge waren oft bewaffnete Auseinandersetzungen. Diese Konflikte gab es mit großer Sicherheit aber auch schon in der Ursprungsregion des Ackerbaus: in Ostanatolien. Nicht zuletzt verweist uns die Geschichte von Kain und Abel aus dem Alten Testament auf dieses Problem.
Dass letztlich die Ackerbau treibenden Kulturen – obwohl ihr Lebensunterhalt zunächst wesentlich mühsamer erscheint – doch erfolgreicher waren, zeigt die gesamte Entwicklungsgeschichte der Menschheit danach und nicht zuletzt beweist unsere eigene Existenz dies nachdrücklich.
An dieser Stelle soll zugleich einem Vorurteil begegnet werden, dass es die ersten frühen Siedler in vielen Dingen nicht so genau nahmen und es quasi drunter und drüber ging. Für unsere fast ständig am Existenzlimit lebenden Vorfahren konnte eine einzige Missernte oder ein anderes negatives Ereignis das Überleben der gesamten Sippe bedrohen. Daher war es für sie absolut notwendig, alles was irgend möglich war, exakt zu planen sowie jede anstehende Arbeit sorgfältig und beflissen durchzuführen. Voraussetzung hierfür war wiederum, jede verfügbare Arbeitskraft jederzeit bestmöglich einzusetzen, Arbeitsmittel und Ausrüstungsgegenstände – ja sogar die persönliche Bekleidung – in bestem Zustand zu halten. Nur so war ein Überleben der Sippe möglich. Diese ersten Ackerbauern waren uns heutigen Menschen in Denken und Handeln ähnlicher als wir es oft wahrhaben wollen. Ein Leben in den Tag hinein, wie das in unserer heutigen Wohlstandsgesellschaft für viele selbstverständlich geworden ist, hätte für sie in der Regel tödliche Konsequenzen gehabt.
Etwa 2800 Jahre vor der Zeitenwende wanderten in unser Gebiet wiederum Angehörige einer Kultur ein, die vorwiegend Weidewirtschaft, aber auch schon Ackerbau betrieben. Ihr Entwicklungsstand war vermutlich ähnlich dem der Bandkeramiker. Dass es aber dennoch kulturelle Unterschiede gab, erkennt man an den von ihnen anders gestalteten Tongefäßen. Sie umwickelten die von ihnen hergestellten noch weichen Gefäße vor dem Brand mit geflochtenen Schnüren. Während des Brandprozesses verbrannten diese Schnüre, und zurück blieb das auf den Gegenständen eingedrückte aber nun fest gebrannte Schnurmuster. Man nennt die Angehörigen dieser Kultur daher die „Schnurkeramiker“.

Schnurkeramischer Becher, gefunden am Kuhturm in Leipzig/Lindenau
Um etwa 2200 Jahre vor der Zeitenwende siedelten sich bei uns Angehörige einer weiteren ackerbautreibenden Zivilisation an. Auch sie sind deutlich an der Art der von ihnen hergestellten Keramiken von den anderen Kulturen zu unterscheiden. Ihre Tongefäße haben in etwa die Form einer Glocke. Man bezeichnet sie deshalb als „Glockenbecherkultur“. Sie hat ihren Ursprung in Westeuropa, überwiegend auf der iberischen Halbinsel.

Funde aus einem Grab der Glockenbecherkultur
Die Angehörigen beider letztgenannten Gesellschaftsformen – der Glockenbecherkultur sowie der Kultur der Schnurkeramik – besiedelten ausschließlich sogenanntes Altsiedelland. Das heißt, dass sie sich nur auf solchem Land niederließen, auf dem schon die vor ihnen hier eingewanderten Bandkeramiker siedelten. Damit dürfte auch von ihnen keine Niederlassung in und um die Dahlener Heide zu finden sein.
Bronzezeitliche Besiedlung
Nach neuesten Erkenntnissen gingen die Angehörigen der Kultur der Schnurkeramiker und die der Glockenbecherkultur untereinander auf; sie vermischten sich. Um etwa 1800 bis 1500 vor der Zeitenwende erreichten sie in unserer Region eine höhere Entwicklungsstufe. Der wesentlichste Fortschritt war, dass sie sich nun auf die Produktion und Bearbeitung von Metall verstanden. In diesem Fall war es die Herstellung von Bronze.
Bronze ist eine Legierung von etwa 80 % Kupfer und 20 % Zinn. Der Anteil von Zinn kann etwas variieren. Je nachdem, ob mehr oder weniger Zinn zugesetzt wird, ist die Bronze härter oder weicher. Dies richtete sich meist nach dem Zweck der Anwendung, ob zum Beispiel Werkzeuge, Waffen oder Schmuck hergestellt werden sollten. Die Erzeugung und Verarbeitung von Bronze entwickelte sich zuerst im Mittelmeerraum.
Den Zeitraum, samt der zugehörigen Kultur, in dem im jetzigen deutschsprachigen Raum erstmalig die Fertigung und Verarbeitung von Bronze praktiziert wurde, nennt man „Ältere Bronzezeit“. Man darf jedoch nicht annehmen, dass nun in jeder Siedlung Bronze herstellt wurde. Diese Technologie war damals wie auch heute noch eine Arbeit für Spezialisten. So waren es vor allem die Herren der bronzezeitlichen Burgen, die diese Fachkräfte bei sich ansiedelten, um von dieser Technologie zu profitieren.
Auch wenn er nicht unmittelbar aus dem uns interessierenden Gebiet stammt, so soll der wohl berühmteste Fund der letzten Jahre aus dieser Kultur – die Himmelsscheibe von Nebra nebst dem dazugehörigen Observatorium – nicht unerwähnt bleiben.
Die Vertreter dieser Kultur ließen sich, wie schon die Bandkeramiker und die Angehörigen der Glockenbecherkultur, ebenfalls nur in Altsiedelland nieder. Damit haben wir in und um die Dahlener Heide auch von ihnen keine Siedlungsnachweise.
Die Kultur der „Älteren Bronzezeit“ unserer Gegend entwickelte sich in der Zeit von etwa 1400 bis 750 vor der Zeitenwende weiter. Es war aber nicht die Einführung einer neuen Technologie, die eine größere Veränderung brachte. Auch die Angehörigen dieser Kultur verstanden sich auf die Verarbeitung und Herstellung von Bronze. Entsprechend ihrer Einordnung werden diese Kulturen „Mittlere-“ bzw. „Jüngere Bronzezeit“ genannt. Das wirklich Neue dieser Kulturepoche war, dass wir erstmalig eine flächendeckende Besiedlung unserer Region vorfinden. Damit ist auch erstmals das Gebiet in und um die Dahlener Heide als Siedlungsgebiet nachgewiesen.
Die Kulturen der Mittleren- als auch der Jüngeren Bronzezeit gehören zur sogenannten „Lausitzer Kultur“. Die Angehörigen der Mittleren Bronzezeit hinterließen die zahlreichen Hügelgräber in unserer Gegend, während die Angehörigen der Jüngeren Bronzezeit ihre Toten vorwiegend in Flachgräbern bestatteten. Beide Kulturen führten ausschließlich Brandbestattungen durch. Die Hügelgräber in der Dahlener Heide erhielten zudem rundum einen Kranz großer Felsbrocken. Eine Gruppe von 17 Hügelgräbern befindet sich in der Nähe von Bucha südwestlich des Lattenberges. Im Schmannewitzer Gebiet um Dahlequelle und Jägereiche sind ebenso einige Hügelgräber noch erkennbar. Besonders markant sind die 46 Hügelgräber im „Ramschen Holz“ zwischen Ochsensaal und Forstbaumschule. Es gibt aber auch noch einige andere Stellen in der Dahlener Heide, an denen eine Häufung von Hügelgräbern zu verzeichnen ist.

Urne mit Resten von Leichenbrand, Lausitzer Typus (gefunden bei Bucha)

Hügelgrab im Ramschen Holz, Mittlere Bronzezeit (14. Jh. v.u.Z.)

Die Hügelgräber im Ramschen Holz

Hervorragend erhaltene Keramiken aus der mittleren Bronzezeit (gefunden in der Dahlener Heide)
In beiden Kulturen, der Mittleren wie auch der Jüngeren Bronzezeit, wurde Ackerbau und Weidewirtschaft betrieben, wobei hier vor allem die sogenannte Waldweide eine Rolle spielte. Aber auch die Herstellung von Werkzeugen aus Stein war in dieser Epoche trotz Bronzeherstellung noch weit verbreitet.

Sogenanntes Flachbeil aus Bronze
(Heimatmuseum Dahlen)

Steinbeil aus der jüngeren Bronzezeit, hier hergestellt.
(Heimatmuseum Dahlen)
Im Heimatmuseum von Dahlen haben wir 3500 Jahre alte Steinbeile, welche im Ortsteil Schwarzer Kater gefunden wurden. Das Material dieser Beile besteht aus Gestein aus unserer Gegend. Daher kann man annehmen, dass sie auch hier angefertigt wurden. Wenn man sich die Bohrungen in den Beilen einmal genauer betrachtet, kommt man nicht umhin zu vermuten, dass es zu jener Zeit Spezialisten für dieses Handwerk gegeben haben muss. Die Bohrlöcher wurden mit sehr großem Geschick mittels Kernbohrtechnik angefertigt. Hierzu wurde auf die zu bohrende Stelle als Bohrmittel Quarzsand und Wasser aufgebracht und darauf ein hohler Holzstab oder auch ein Röhrenknochen gedreht. Es versteht sich, dass dies eine sehr langwierige Arbeit war, und ein solches Werkzeug für die Menschen der damaligen Zeit entsprechend wertvoll gewesen sein musste. Ob unsere Vorfahren diese Fertigkeiten selbst entwickelt haben oder ob man sie aus dem Mittelmeerraum übernommen hat, lässt sich heute nicht mehr klären. In Ägypten wendete man zur selben Zeit diese Methode des Lochbohrens beim Bau von Tempeln an. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, auch das Rad wurde mehrfach erfunden.
Wie bereits erwähnt, war diese Kultur die erste, die in unserem Gebiet flächendeckend siedelte. So ist es auch nicht außergewöhnlich, dass wir unmittelbar im Stadtgebiet von Dahlen eine Fundstelle einer Besiedlung aus der Jüngeren Bronzezeit haben. Dieser Ort befand sich auf dem nach Süden abfallenden Hang des Weinberges zwischen Jugendherberge und Eigenheimsiedlung. 1996 führte man dort eine archäologische Grabung durch, wobei eine Fläche von insgesamt 1,9 ha dokumentiert wurde. Hierbei kam einiges Interessante zu Tage.

Überblick über den nördlichen Teil des Grabungsgeländes
Im Nordteil der Ausgrabung wurden drei komplette Hausgrundrisse gefunden. Es handelt sich um rechteckige (ca. 8,6 m x 5,9 m) Häuser mit einer kreisförmigen Kochgrube aus der Jungbronzezeit (zwischen 1000 u. 800 v. Chr.). Die Datierung wurde anhand von Scherbenfunden in den Häusern vorgenommen. Dabei fand man 6 verschiedene Dekors aus der Bronzezeit (zum Beispiel Randscherben mit Daumen und Holzstäbchenabdruck). Weiterhin wurden mehrere Lehmgruben mit Feuerstelle (kleine Brandgruben) lokalisiert, die jedoch als Wohnraum zu klein erscheinen. Sie haben vermutlich als Arbeitsstelle gedient. Was hier angefertigt oder verarbeitet wurde, konnte allerdings nicht festgestellt werden. Des Weiteren entdeckte man im nördlichen Teil der Ausgrabung mindestens 10 kastenförmige Gruben mit einem Querschnitt von etwa 1 m x 0,50 m x 0,80 m, die zahlreiche Scherben enthielten. In einer Grube lag ein großer Stein von etwa 0,50 m Durchmesser. Von Fachleuten werden solche Befunde in der Regel als Erdsilos bzw. Vorratsgruben interpretiert. In ihnen standen zum Beispiel mit Getreide gefüllte Gefäße. Man geht davon aus, dass die Gruben mit Holz oder Bast abgedeckt waren, wobei ein Stein als Gewicht darauf gelegt wurde, der so zusätzlich noch für eine bessere Abdichtung der Grube sorgte. Auf Grund des gesamten Befundes der Ausgrabung kann man davon ausgehen, dass sich auf dem Dahlener Weinberg eine gut strukturierte kleine bronzezeitliche Siedlung befunden hat. Vergleichbare Funde, wie die der Dahlener Ausgrabung sind relativ selten, sodass die hiesige Ausgrabung schon etwas Besonderes darstellt. Sie ist eine der ganz wenigen Fundstellen im Gebiet der Lausitzer Kultur, in der außer Siedlungsgruben auch komplette Hausgrundrisse nachgewiesen wurden.

Rekonstruktion der bronzezeitlichen Siedlung von Dahlen. Wie hoch die Häuser waren, ob sie Fenster besaßen und aus welchem Material diese waren, muss offen bleiben
(Zeichnung B. Richter).
Warum diese Siedlung letztlich wieder aufgegeben wurde, konnte nicht geklärt werden. Ein kriegerisches Ereignis scheint allerdings nicht in Frage zu kommen, da keine Brandrückstände von den Häusern gefunden wurden. Diese sind offensichtlich im Laufe der Zeit von selbst verfallen. Denkbar ist eine Klimaveränderung als Ursache für den Wegzug der hiesigen Bewohner. Nachgewiesen ist, dass die bronzezeitliche Bevölkerung aus der Dahlener Heide, ebenso wie aus der Dübener Heide, am Ende der Bronzezeit abgewandert ist. Die Menschen sind vermutlich in die Niederungen der Elbe oder anderer Flüsse gezogen.
An den noch verbliebenen bzw. den neuen Siedlungsplätzen der Bronzezeitlichen Kultur zeigte sich ab etwa 750 vor der Zeitenwende, dass deren Bewohner eine neue Technologie übernommen hatten. Es handelt sich hierbei um die Herstellung und Verarbeitung von Eisen. Es ist die Kultur der „Frühen Eisenzeit“, die sogenannte „Billendorfer Kultur“, benannt nach einer Fundstelle dieser Kultur, die im jetzigen Polen liegt. Die Billendorfer Kultur steht in direkter Nachfolge der Lausitzer Kultur. Damit handelt es sich um die gleiche Bevölkerung bzw. die direkten Nachfahren der Angehörigen der Lausitzer Kultur. Ihre bevorzugten Siedlungsplätze waren vor allem in der Lausitz sowie beiderseits der Elbe.
Im 6. und 5. Jahrhundert vor der Zeitenwende zeigten sich wiederum bevölkerungspolitische Veränderungen, die auf äußere Einflüsse hinweisen. Diesmal jedoch kam die Zuwanderung nicht – wie zumeist – aus dem Südosten, sondern aus dem Nordwesten. Damit sind es aber auch gänzlich andere Volksstämme, die in unser Gebiet einwanderten. Es handelte sich um Angehörige der „Jastorfkultur“ (benannt nach einer Fundstelle südlich von Hamburg) die man zu den germanischen Volksstämmen zählt. Bei ihnen spricht man auch von den sogenannten „Elbgermanen“. Von ihnen wurde bisher eine starke Besiedlung beiderseits von Elbe und Mulde nachgewiesen. Was unsere Gegend betrifft, so fand man westlich von Cavertitz eine Urne dieser Kultur. Südlich und östlich von Oschatz wurden ebenso Siedlungen dieser germanischen Stämme lokalisiert. Zum Schutz ihrer Gemeinschaft errichteten die Angehörigen dieser Kultur oft mächtige Festungsanlagen, welche meist auf günstig gelegenen Berghöhen lagen und in der Regel aus Erdwällen, Gräben und Palisaden bestanden. Diese Wallanlagen waren so bemessen, dass in Kriegszeiten alle Stammesmitglieder mit ihrem Hab und Gut, einschließlich ihrem Vieh, Zuflucht in ihnen finden konnten. Eine besonders große Anlage dieser germanischen Kultur wurde auf dem Burzelberg in den Hohburger Bergen entdeckt. Hierbei handelt es sich um eine 6 ½ ha große Wallanlage. Die eisenzeitliche Bevölkerung stand außerdem auch unter starkem kulturellen Einfluss keltischer Gebiete aus dem Südwesten Deutschlands sowie aus Böhmen.
Im gesamten Raum der Dahlener Heide selbst hat man bisher keinen Siedlungsplatz dieser Kultur gefunden.
Römische Kaiserzeit
Alle bisherigen geschichtlichen Aussagen basierten auf archäologischen Funden bzw. Befunden. Nun aber kommen Informationen aus Quellen hinzu, die ein wesentlich vielfältigeres Bild unserer Vorfahren zeichnen. Von nun an berichten auch schriftliche Zeugnisse über das Geschehene in unserer Region. Ab dieser Zeit ist es möglich, über Einzelschicksale oder auch ganz spezifische Ereignisse detaillierte Kenntnis zu erhalten. Damit avancieren diese Quellen zu einem ungleich wichtigeren Teil der Überlieferungen. Natürlich gab es in anderen Zivilisationen (Mesopotamien, Ägypten, Kreta) die Schrift schon Jahrtausende früher. Dass diese schriftlichen Hinterlassenschaften jedoch nichts über unser Gebiet enthalten, liegt aber auf der Hand.
Die Ersten, die schriftliche Zeugnisse über unsere Vorfahren verfassten, waren allerdings auch Schreiber anderer Zivilisationen, vornehmlich aus dem Mittelmeerraum. So stammen die frühesten schriftlichen Hinterlassenschaften über unsere Urahnen fast ausschließlich von griechischen Geschichtsschreibern, welche aber zumeist auch nur vom Hörensagen berichteten. Später, in der Epoche der Zeitenwende, wurden die Berichte von römischen Chronisten wie Tacitus oder Cäsar verfasst, welche aber eher die Sichtweise des Gegners und kulturell überlegenen Eroberers wiedergaben. Sie prägten über viele Jahrhunderte das Bild, wonach hier sehr primitive, zum Teil in einer Urgesellschaft lebende Völker, siedelten. Die Römer bezeichneten das Land zwischen Rhein und Elbe als Germanien. Aber erst Jahrhunderte später kam der Begriff von „den Germanen“ auf. Deshalb soll zunächst an dieser Stelle erst einmal Folgendes vorangestellt werden:
„Die Germanen“ als ein Volk zwischen Rhein und Elbe hat es als solches nie gegeben. Die Bezeichnung „Germanen“, verbunden mit den in Germanien lebenden Völkern, wie wir es im allgemeinen heute verstehen, wurde erst im 19. Jahrhundert üblich. Wer diesen Ausdruck „Germanien“ erstmalig verwendete, ist nach wie vor umstritten. Klar ist nur, dass die Römer dieser Provinz, welche sie zunächst als einen noch unzivilisierten Teil Galliens betrachteten, diesen Namen gaben. Im Siedlungsgebiet Germaniens lebte eine Vielzahl unterschiedlicher Volksstämme, die zumeist ständig gegeneinander Krieg führten. Ein wie auch immer geartetes geeintes Staatswesen hat es zu jener Zeit nie gegeben. Auch die Sprachverwandtschaft der Stämme untereinander brachte keine gemeinsame Identität. Dennoch besaßen diese Stämme und Völkerschaften eine Reihe kultureller Gemeinsamkeiten. Wenn im Folgenden diese Übereinstimmungen beschrieben werden, wird der Begriff Germanen verwendet, auch wenn dies von manchem Historiker als nicht korrekt angesehen wird. An dieser Stelle soll auch gleich noch angefügt werden, dass die Germanen nicht „die ersten Deutschen“ waren. Die Bezeichnung „theodiske“, von dem sich später das Wort „deutsch“ ableitete, taucht erstmals im Jahr 786 in einem Synodalbericht auf. Dieses „theodiske“ hat seinen Ursprung im althochdeutschen „Thiota“ bzw. „Diutisc“, was „zum Volke gehörig bedeutet“. Es gibt aber auch andere Erklärungen zum Ursprung des Wortstammes „Deutsch“, wobei hier verzichtet wird, darauf näher einzugehen.
Der Beginn der „Römischen Kaiserzeit“ wird im Allgemeinen auf das Jahr 15 vor der Zeitenwende festgelegt, jenes Jahr, in dem der römische Imperator Augustus den vollen Umfang seiner Machtbefugnisse erhielt, obwohl er im eigentlichen Sinn kein Kaiser war. Wie bereits erwähnt, war dies in etwa der Beginn der Zeit, von der uns auch schriftliche Überlieferungen über unsere Vorfahren zur Verfügung stehen. Dementsprechend gibt es daher auch eine wesentlich größere Fülle an Informationen. Es ist etwas ganz anderes, wenn wir direkt aus Berichten von Zeitgenossen unserer Vorfahren etwas über die Art und Weise ihres Lebens erfahren und dabei eben auch die Schicksale und Namen Einzelner eine Rolle spielen. Dennoch sind die archäologischen Funde aus dieser wie auch aus späteren Zeiten ein wichtiger Bestandteil historischer Forschungen.
Die Epoche der schriftlichen Überlieferungen eröffnet uns ein weiteres Novum bei der Erforschung der Geschichte unserer Vorfahren: die Benennung der Volksgruppen in unserer Region durch deren Zeitgenossen. Allen bis zu diesem Zeitpunkt bei uns lebenden Völkern wurden die entsprechenden Namen zumeist nach archäologischen Funden von Historikern oder Archäologen gegeben. Dabei verwendeten sie in der Regel typische kulturelle Merkmale, wie „Glockenbecherkultur“ oder auch „Bandkeramiker“. Auch eine Benennung nach geografischen Fundorten wie „Billendorfer Kultur“ oder „Elbgermanen“ ist typisch. Das sind natürlich moderne Klassifikationen. Vergangene Lebenswirklichkeit spiegeln sie nicht wieder, auch wenn Keramikscherben Produkte solcher Lebenswirklichkeiten sind. Daher lassen sich rekonstruierte archäologische „Kulturen“ nicht mit realen Völkern gleichsetzen.
Wie aber haben unsere Vorfahren, etwa in der Epoche der Zeitenwende oder in den Jahrhunderten unmittelbar danach, ihr Leben gestaltet?
Die germanischen Stämme in unserer Heimat lebten zu dieser Zeit überwiegend noch in einer Gentilgesellschaft. Das heißt, es war eine Gesellschaft, deren Strukturen auf Sippen bzw. Verwandtschaftsverhältnissen basierte. Hatte eine Reihe von Sippen bzw. Verwandtschaftsgruppen eines bestimmten Gebietes einen ähnlichen bzw. gleichen kulturellen Entwicklungsstand, der auch zu verschiedenen Kooperationen führte – denkbar ist ein kleiner Handel, aber auch der Tausch von Frauen – so spricht man von einem Stamm. Mehrere dieser Stämme bildeten einen Stammesverband. Stämme und Stammesverbände sind es nun, von denen uns erstmalig die Namen durch Zeitgenossen überliefert wurden. Hierbei soll die Herkunft dieser Namen nicht näher erläutert werden. Diese können zum einen Eigennamen sein, aber auch Namen, die ihnen von Angehörigen anderer Kulturen gegeben wurden. Es sind vor allem römische Geschichtsschreiber, welche jetzt erstmalig Namen einzelner Völkerstämme erwähnen, die die Gebiete nördlich der Donau und östlich des Rheins besiedelten.
Aus den Beschreibungen der Römer ergibt sich in etwa folgendes Bild der Siedlungsgebiete der einzelnen germanischen Stämme zwischen Rhein und Weichsel: An der Weser siedelten die Sachsen und zwischen Saale und Mulde die Warnen; die Langobarden lebten an der mittleren Elbe, die Sueben zwischen Elbe und Oder, die Vandalen an der Oder und die Goten an der Weichsel; die Thüringer, auch Hermunduren genannt, siedelten zwischen Werra und Saale, aber vor allem im Thüringer Becken. Ihr Siedlungsgebiet erstreckte sich darüber hinaus bis in unser Gebiet um Elbe und Mulde. Damit ist der Siedlungsraum der Germanen lediglich in groben Umrissen gezeichnet. Auch sind bei weitem nicht alle germanischen Stämme genannt. Es handelt sich bei dieser Aufzählung um das uns interessierende Gebiet und die für unsere Geschichte relevanten Stämme und Stammesverbände.
Aus römischen Quellen erfahren wir auch, dass die Germanen noch kein Königtum kannten. In Zeiten des Krieges wählten sie einen Stammesfürsten, der damit auch ihr Heerführer war. In Friedenszeiten standen bei ihnen die Sippen- und Stammesältesten sowie ihre Häuptlinge an der Spitze. Nicht zu vergessen ist der Einfluss der Druiden bzw. Medizinmänner. Es wird aber auch berichtet, dass die einzelnen Sippen und Stämme in ständiger Konkurrenz zueinander lebten, was zu häufigen bewaffneten Konflikten untereinander führte. Hier könnte die diesen Stämmen oft nachgesagte kriegerische Mentalität ihren Ursprung haben. Die Versuche der Römer, die germanischen Siedlungsgebiete östlich des Rheins ihrem Weltreich einzugliedern, endeten bekanntlich in der Varusschlacht im Jahr 9 unserer Zeitrechnung mit einem Desaster. Der Freiheitswille der Germanen unter ihrem Anführer Arminius war stärker als ihre internen Zwistigkeiten, Cherusker und Chatten schlugen gemeinsam das römische Heer. Danach blieb der Rhein die Ostgrenze des Römischen Reiches.
Wovon lebten nun die hiesigen Germanen?
Eine wichtige Quelle für die Versorgung mit Nahrungsmitteln war der Ackerbau. Zeugnisse einer Feldwirtschaft dieser Epoche wurden bisher jedoch nur wenige gefunden. Hinzu kam noch eine umfangreiche Viehhaltung, die aber fast ausschließlich als Weidewirtschaft betrieben wurde. In den immer noch riesigen und dichten Wäldern um die Siedlungen spielte die Jagd für die Versorgung mit Fleisch eine entscheidende Rolle und auch die verschiedensten Früchte des Waldes trugen zum Unterhalt bei. Für die an den Flüssen gelegenen Siedlungen hat sicher auch der Fischfang eine Rolle gespielt.
Aus Funden wie auch aus schriftlichen Überlieferungen erfahren wir, dass die hier lebenden germanischen Stämme schon Handel betrieben. Es wurde mit tierischen Produkten – Häuten, Pelzen – und auch mit Bernstein gehandelt. Verbreitet war vor allem der Handel mit Kriegsgefangenen.
Über die Handelsbeziehungen mit den Mittelmeerländern wurde auch praktisches Wissen importiert. So führte die Verarbeitung des Eisens recht bald zu einer Blüte des Schmiedehandwerks in unserer Heimat. Im Gegensatz zur Bronzeherstellung, die nur von wenigen Spezialisten an ausgewählten Orten durchgeführt wurde, fand die Eisenherstellung eine wesentlich größere Verbreitung. Das belegen Funde an zahlreichen Orten. Die benötigten Rohstoffe dafür konnte und kann man auch heute noch überall in den Talniederungen als Raseneisenerz an der Oberfläche finden. Die Versorgung der für die Produktion benötigten Holzkohle war beim Waldreichtum unserer Region sicher auch kein Problem. So fand man in unserer Nähe Plätze, wo man Eisen produziert hat. An der Döllnitz bei Leuben (in der Nähe von Oschatz) wurden mehrere sogenannte Rennöfen, in denen Eisen geschmolzen wurde, nachgewiesen. Gleichzeitig mit der Technologie der Eisenherstellung entwickelte sich das Schmiedehandwerk. So schmiedeten unsere Vorfahren zum Beispiel hochwertige Schwerter, deren Knäufe oft mit Elfenbein, Gold oder Bernstein verziert waren.

Rekonstruktion der Arbeitsweise mit einem Rennfeuerofen; vom Rösten des herausgebrochenen Raseneisenerzes (2) bis zum Verdicken des Eisens (10) (n. Jöns 1993)

Eisenschlacke von Leuben: ein Überbleibsel der vorgeschichtlichen Eisenverhüttung
Cäsar (100–44 v.u.Z.), der römische Feldherr und Eroberer, welcher sich auch als Geschichtsschreiber hervortat, berichtete um 50 v.u.Z., dass die Germanen nicht vollkommen sesshaft gewesen wären. Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu Cäsars weiteren Angaben, denn er schreibt weiter: „Der Ackerbau sei bei ihnen nur primitiv entwickelt. Sie lockern den Boden nur etwas auf und bebauen ihn nur zwei Jahre hintereinander. Danach lassen sie das Land brach liegen und bebauen neuen Boden. Die Germanen kennen kein Privateigentum von Grund und Boden. Der Boden ist Eigentum der ganzen Sippe, und dementsprechend werden die Felder gemeinsam bestellt und abgeerntet. Ebenso werden die Felderträge auch gleichmäßig verteilt.“ Wer Ackerbau betreibt, muss aber zwangsläufig sesshaft sein. Cäsar berichtet weiter, dass die Grundnahrungsmittel nur zu einem geringen Teil vom Ackerbau kämen. Das Sammeln, die Jagd und eine entwickelte Viehzucht (Weidewirtschaft) bildeten die Basis für die Ernährung. Die Tierhaltung ermöglichte bereits eine kontinuierliche Versorgung mit Milch, Käse und Fleisch.
Dass die hoch entwickelte römische Lebensart aber doch einen Einfluss auf die eher einfache Lebensweise der Germanen ausübte, zeigt sich, wenn man die Berichte des römischen Schriftstellers Tacitus, der 100 Jahre nach der Zeitenwende lebte, liest. Er berichtet, dass die Germanen sesshaft seien und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Ackerbau bestreiten. Damit wird die Sesshaftigkeit der Germanen noch einmal bestätigt, wobei wir jedoch registrieren, dass in den 150 Jahren von Cäsar bis zu Tacitus, der Feldbau die Weidewirtschaft als Haupternährungsquelle abgelöst hat. Das ist historisch gesehen eine kurze Zeitspanne für eine derartige Veränderung. Es gab aber weiterhin kein Privateigentum an Grund und Boden. Das Land war immer noch Gemeineigentum der Sippen und Stämme, und ebenso wurde es gemeinsam bearbeitet. Aber auch Cäsar berichtete schon, dass die Erträge nicht grundsätzlich gleichmäßig verteilt wurden. Einige „Würdenträger“ bekamen ganz offensichtlich größere Anteile zugesprochen. Es hatte sich also schon ein Stammes- oder Sippenadel herausgebildet. Ein Teil der germanischen Adeligen ließ die mühsame Feldarbeit von Kriegsgefangenen bzw. von Sklaven durchführen.
Tacitus berichtet weiter, dass die Germanen ihre Felder mit Mergel1 oder kalkhaltigem Boden düngten. Auch der eiserne Pflug hatte schon Eingang in die Landwirtschaft gefunden. Angebaut wurden vor allem unsere heutigen Getreidesorten, aber auch Erbsen, Linsen, Bohnen, Möhren, Flachs, Hanf und Mohn. Das einzige Obst, das die Germanen kannten, waren Wildäpfel. Das Anpflanzen von Steinobst wurde erst nach und nach von den Römern übernommen, ebenso der Anbau von Weinstöcken, der sich sehr rasch im jetzigen Deutschland ausbreitete. Was wiederum einen Hinweis auf den kulturellen Austausch zwischen Germanen und den westlich des Rheins herrschenden Römern gibt. Von Tacitus erfahren wir zudem, dass die Hauptnahrungsmittel der Germanen nun neben Milch, Käse und Fleisch auch Hafergrütze und Butter sind sowie ungesäuerte Brotfladen, die auf heißen Steinen gebacken wurden. Ihren Durst löschten die Germanen hauptsächlich mit einem aus Gerste, Weizen oder Hafer gebrauten bierähnlichen Getränk. Der viel besungene Met wurde aus Honig und Wasser bereitet. Andererseits aber lernten die Römer Butter erst durch die Germanen kennen.
Die Germanen, die aus der bereits hier lebenden bronzezeitlichen Bevölkerung hervorgegangen sind, waren ebenfalls sesshaft. Sie errichteten viereckige Holzhäuser, deren Ritzen sie mit Lehm ausfüllten, bzw. eine Art Fachwerkbau, deren Gefache mit einem meist lehmverschmierten Weidengeflecht ausgefüllt waren. Städte bildeten sich jedoch noch nicht heraus. Die Siedlungen waren einzelne Höfe oder Dörfer, die oft zum Schutz vor wilden Tieren umzäunt wurden. Als Sicherung gegen Überfälle feindlicher Stämme errichtete man auch Pfahlbauten auf dem Wasser.
Im Allgemeinen wird immer noch an dem Irrglaube festgehalten, dass zwischen Rhein und Elbe nur undurchdringlicher Urwald vorherrschte. In vielen Regionen dominierten zum Beispiel Buchenwälder, die aber kaum dichten Bewuchs unter ihren Baumkronen zulassen. Zudem gab es auch zahlreiche offene Landschaften. Gerade durch diese Gegenden in den germanischen Siedlungsgebieten zogen sich schon in vorrömischer Zeit Handelswege. Diese waren allerdings nicht befestigt. So gab es zum Beispiel die „Bernsteinstraße“, die von der Ostsee zur Adria führte oder auch den „Hellweg“, der vom Niederrhein zur Elbe lief. Auch die zahlreichen Flüsse wurden als Transportwege genutzt. So ist es kein Wunder, dass, nachdem die Römer bis zum Rhein vorgedrungen waren, sich auch ein reger Handel mit den östlich des Rheins lebenden Völkern entwickelte. Römische Kaufleute drangen weit in germanisches Gebiet vor und kamen die Elbe und Saale aufwärts auch in unsere Heimat. Die Germanen bezogen von den Römern vornehmlich Metallgegenstände, Wein, Glasgefäße, Schmuck, Stoffe sowie Waffen. Dafür lieferten sie vor allem Kriegsgefangene, Felle, blondes Frauenhaar und Gänsefedern neben Honig und Bernstein. Durch den Handel kamen aber auch verbesserte Technologien wie zum Beispiel in der Eisenverarbeitung nach Germanien.
Bei der nun eingeleiteten gesellschaftlichen Arbeitsteilung war es insbesondere das Schmiedehandwerk, das bei den Germanen in hohem Ansehen stand. Einen Hinweis darauf geben noch heute die Sagen von „Wieland dem Schmied“ und die „Siegfriedsage“, in denen das Schmiedehandwerk eine besondere Geltung erfährt2. Bei Ausgrabungen sind vor allem Hämmer, Ambosse, Feilen und Zangen gefunden worden. Diese Gegenstände lassen erkennen, dass die germanischen Schmiede umfangreiche Fertigkeiten beim Gießen, Schmieden, Nieten, Stanzen, aber auch beim Löten und Gravieren, hatten. Das Schmiedehandwerk war zu jener Zeit „die Hochtechnologie“, wie wir das heute bezeichnen würden.
Auch das Handwerk der Töpferei war, wenn zunächst noch ohne Töpferscheibe, bei den Germanen weit verbreitet. Privateigentum gab es, wenn man einmal von Waffen, Schilden und persönlichem Schmuck absieht, nach wie vor nicht. Die Kleidung der Germanen bestand, wie in den letzten Jahren Ausgrabungen von Moorleichen zeigten, hauptsächlich aus gewebten und oftmals auch bunt gemusterten Stoffen. Felle und Leder wurden ebenso weiterhin verwendet.
Kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen, so traten die Germanen in Sippen- oder Stammesverbänden auf. Diese hatten sogar Bestand, wenn sie für die Römer in einer Auxiliareinheit (Hilfstruppe) kämpften. Bei wichtigen Ereignissen, wie zum Beispiel Eheschließungen oder auch Gerichtsverhandlungen, waren alle Sippenangehörigen anwesend. Die Frauen der Germanen nahmen eine geachtete Stellung ein. Die Angehörigen einer germanischen Sippe verfügten alle über die gleichen Rechte. Das wenige Eigentum was die Germanen besaßen, wurde, wenn es nicht als Grabbeigabe Verwendung fand, vom Vater auf den Sohn vererbt. Das änderte sich auch nicht, als privates Eigentum mehr und mehr zur Regel wurde.
Der sich herausbildende Sippen- und Stammesadel beanspruchte die besten Ackerflächen für sich. Da sie diese von Kriegsgefangenen oder Knechten bearbeiten ließen, konnten sie sich verstärkt dem Kriegshandwerk widmen, was schließlich ihre Hauptbeschäftigung ausmachte. Die reicheren Erträge ihrer Böden versetzten sie in die Lage, sich mit Gefolgsleuten zu umgeben, wodurch sie wiederum ihre Macht vergrößern konnten. Später ging aus der Mitte dieses Kriegsadels ein Stammesfürst hervor. Alle wichtigen Angelegenheiten wurden aber weiterhin in der Vollversammlung des Stammes, dem „Thing“, besprochen. Auch die Entscheidung über Krieg und Frieden wurde hier gefällt. Beim „Thing“ verkündeten die militärischen Führer oder die Adligen ihre Meinung, während die einfachen Stammesangehörigen ihre Zustimmung oder Ablehnung mittels Zuruf oder dem Aneinanderschlagen der Waffen zum Ausdruck brachten.
Der „Thing“ galt auch als oberstes Gericht. Hier konnte man Klage erheben. Hier wurde Recht gesprochen und wurden Entscheidungen über Leben und Tod gefällt. Das größte Verbrechen, was ein Germane begehen konnte, war Feigheit vor dem Feind und Verrat durch Überlauf. Während Überläufer kurzerhand aufgehängt wurden, bestrafte man Feiglinge durch Versenken im Sumpf. Diese beiden Vergehen waren aber die einzigen, auf welchen die Todesstrafe stand. Alle anderen Sünden, Mord und Totschlag eingeschlossen, konnten durch Bußzahlungen, vor allem durch Abgabe von Pferden und anderem Vieh, gesühnt werden.
Auch die Germanen glaubten, so wie alle Völker, die nicht einem Monotheismus huldigten, an vielerlei Götter. So gab es für Naturgewalten, denen sie sich ausgeliefert sahen, einen „zuständigen“ Verantwortlichen = Gott. Freya oder Frigga (Freitag) war die Mutter- und Fruchtbarkeitsgöttin. Wotan (Odin) war der Gott des Sturmes und Donar der Gott des Donners (Donnerstag). Die zuständige Göttin des Feuers hieß Loki, während Baldur als Sommergott angebetet wurde. Besondere Zuwendung dürfte auch die Göttin des Frühlings und der Liebe, Ostara (Ostern), erfahren haben. So könnten wir die Namen der germanischen Gottheiten noch weiter fortsetzen. Ihren Göttern opferten sie vor allem Nahrungsmittel, die sie ihnen zumeist in Sümpfen oder Seen, aber auch heiligen Hainen darbrachten.
Der Zerfall der Gentilgesellschaft und die Herausbildung eines Adelsstandes brachte aber auch im Glauben der Germanen Änderungen. Wenn die Menschen jetzt einen Herren hatten, mussten die Götter ebenso einen Übergott haben. So bildete sich zum Beispiel der Wotanskult heraus.
Der Totenkult der Germanen ähnelte in gewisser Weise dem der Römer. Sie verbrannten ihre Toten auf dem Scheiterhaufen. Gehörte der Verstorbene zu den Privilegierten, der zu Lebzeiten sogar ein Pferd besaß, so wurde dieses mit begraben. Die Asche des Verblichenen kam in eine Urne, die man zusammen mit den Waffen, dem Schmuck und anderen Gegenständen aus dem Besitz des Toten beisetzte.
Diese Zeit, in der sich die germanischen Stämme im jetzigen Deutschland gewissermaßen eingerichtet hatten, sollte jedoch ein jähes Ende finden. Es sollte sogar soweit kommen, dass faktisch beinahe alle Völker Ost-, Mittel- und Westeuropas in Bewegung gerieten. Hervorgerufen durch ein Volk, das bis dahin keiner auf der Rechnung hatte, ja welches bis dahin noch nicht einmal dem Namen nach bekannt war. Diese Eindringlinge kamen auf ihren Pferden so schnell, dass sie ihrem Ruf vorauseilten. Die im Jahr 375 durch sie ausgelöste Wanderungsbewegung führte letztendlich auch zum Ende des Römischen Reiches3 Dieses war zu dieser Zeit auf Grund seiner inneren Widersprüche sehr stark geschwächt und dadurch kaum noch wehrfähig.
Die slawische Besiedlung
Es waren die Hunnen, die im 4. Jahrhundert aus den Steppen Asiens heranpreschten und in die Gebiete der Slawen und Germanen einfielen. Man geht heute davon aus, dass dies eine Kettenreaktion von umfangreichen Wanderungsbewegungen der verschiedensten Völker nach Westen und Süden auslöste, wovon auch die germanischen Stämme unserer Heimat erfasst wurden. Hier gab es allerdings das Problem, dass die germanischen Siedlungsgebiete im Norden durch Nord- und Ostsee und im Westen und Süden durch das Römische Reich begrenzt wurden. Es sollte sich jedoch zeigen, dass das inzwischen stark geschwächte Römische Reich nicht mehr in der Lage war, seine Grenzen gegen diesen Wanderungsdruck zu verteidigen. Zahlreiche germanische Stämme überschritten Rhein und Donau und suchten sich neue Siedlungsgebiete.
Einer der Stämme, die Vandalen (bisheriges Siedlungsgebiet zwischen Oder und Weichsel), zog durch Frankreich und Spanien bis nach Nordafrika, wo er ein Königreich gründete. Der Stamm der Westgoten, der bisher in Gebieten der heutigen Länder Bulgarien und Rumänien siedelte, wanderte nach Gallien und auf die iberische Halbinsel. Auf ihrem Weg nach Westeuropa eroberten sie unter ihrem König Alarich (*um 370-410) im Jahr 410 die Stadt Rom und leiteten damit endgültig den Schlussakkord für das Ende des Weströmischen Reiches ein. Ein anderer germanischer Stamm, die Langobarden, zog die Elbe stromaufwärts, dann weiter südlich über die Alpen. Im Jahr 568 fielen sie in Italien ein und eroberten große Teile Ober- und Mittelitaliens unter der Führung ihres Königs Alboin (*vor 526-573) und gründeten dort ein Königreich. Der zu dieser Zeit dahinsiechende weströmische Sklavenhalterstaat erhielt letztendlich durch den Einfall der Langobarden den Todesstoß. An das Königreich der Langobarden erinnert uns noch heute die italienische Landschaft „Lombardei“ (heißt übertragen „Langbärte“, was wohl an die damals übliche Zier in den Gesichtern der germanischen Männer erinnert). Das Ergebnis dieser heftigen Wanderungsbewegungen war eine nur noch schwache germanische Besiedlung in unserer Region.
Dennoch kam es nun erstmals zur Herausbildung eines germanischen Reiches im Osten des späteren Deutschlands. Um das Jahr 400 gründeten die Thüringer (Hermunduren) ihr eigenes Reich. Es erstreckte sich über das Gebiet von Werra, Saale/Unstrut und Elbe bis nach Meißen und das Dresdner Elbtal. Damit war auch unser Gebiet Teil dieses Reiches.
Zur gleichen Zeit bildete sich im Westen das Frankenreich heraus, während sich im Nordosten, etwa dem jetzigen Niedersachsen, eine Reihe von germanischen Stämmen zum Stammesverband der Sachsen zusammenschlossen.
Im Jahr 531 zerschlugen die Franken und die Sachsen gemeinsam das Thüringer Reich. Die Franken hatten danach das Gebiet der Thüringer bis etwa zur Saale ihrem Territorium einverleibt, während die in unserer Gegend lebenden Stämme sich selbst überlassen wurden. Allerdings war die Siedlungsdichte im Raum von Mulde und Elbe sehr gering.
In die von den Germanen schwach besiedelte Region östlich der Elbe-Saale-Linie kamen im 7. Jahrhundert in mehreren Wellen slawische Einwanderer aus dem Süden über Ungarn und Böhmen, deren Wanderung wiederum durch ein asiatisches Reitervolk (Awaren) ausgelöst wurde. Die Besiedlung durch die Slawen erfolgte zunächst entlang der Flüsse und breitete sich erst danach in der Fläche aus, wobei hier zuerst die waldfreien Gebiete bevorzugt wurden. In späteren Zeiten gab es noch eine slawische Einwanderung vom Osten her über Schlesien.
Die Besiedlung unserer Landschaft durch die Slawen war keine Eroberung. Sie glich eher einer friedlichen Landnahme, da hier bei deren Einzug nur noch wenige germanische Einwohner lebten. Nur im Raum Riesa wurde beiderseits der Elbe für diese Zeit eine stärkere Besiedlung von Germanen nachgewiesen. Die wenigen hier verbliebenen Angehörigen germanischer Völker sind offensichtlich in der zahlreicheren slawischen Bevölkerung aufgegangen. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass sich viele germanische Begriffe im slawischen Sprachgebrauch wiederfinden. Die Lebensformen der Slawen waren denen der germanischen Stämme ähnlich. Aus den Slawen, welche an Elbe und Mulde mit dem Kerngebiet „Lommatzscher Pflege“ siedelten, bildete sich später der Stamm der Daleminzier heraus. Unser Gebiet um die Dahlener Heide blieb aber zunächst unbesiedelt.
Der Geschichtsschreiber Fredegar berichtete im 7. Jahrhundert, dass die Landnahme zwischen Saale/Elbe und Oder anfangs in Abhängigkeit vom fränkischen Reich erfolgte. Diese Abhängigkeit ging erst mit der Gründung des Reiches des Fürsten Samo (um 600/623–658) verloren. Die slawischen Stammesverbände gliederten sich in zahlreiche Supanien (Sippen). An der Spitze einer Supanie stand der Sippenälteste, Supan oder Starort genannt.
In jener Zeit fand der Siedlungsraum zwischen Saale/Elbe und Oder erstmals durch Erwähnungen in überwiegend fränkischen Urkunden und Verträgen Eingang in die Geschichte. In ihnen wird dieses Territorium als von Slawen bewohntes Gebiet bezeichnet. In den fränkischen Reichsannalen jener Zeit werden alle Slawenstämme von der Saale ostwärts bis zur Elbe als „Sorben“ benannt. Das slawische Wort Sorbe bedeutet „Verwandter“ bzw. „Verbündeter“. Schon bald aber taucht daneben der Stammes- bzw. Völkerschaftsname „Dalamince“ auf.
Wenngleich die Slawenstämme allgemein als Sorben bezeichnet wurden, so bildeten diese doch keine völkische Einheit. Die westlichsten und zugleich dominierenden Stämme bei der Besiedlung unseres Gebietes sind die sorbischen Stämme Daleminzier, Nisani (Dresdner Elbtal), Milzani (Oberlausitz), Luzizer (Niederlausitz) und Nelletizi (Wurzener Gegend).

Nach Reinhard Spehr ist die Dahlener Heide kein Siedlungsgebiet der Daleminzier, wie man hier deutlich sieht.
Die in unser Gebiet eingewanderten Slawen waren Bauern mit reichen Erfahrungen im Ackerbau, in der Viehhaltung, in Jagd und Fischfang. Sie führten praktische Tätigkeiten aus wie die Eisengewinnung, das Schmiedehandwerk, die Töpferei oder Herstellung von Textilien. Besonders entwickelt war die Verarbeitung von Holz, was durch den hiesigen Waldreichtum gefördert wurde. So gab es Holzfäller, Böttcher, Wagenbauer, Zimmerleute, Stellmacher, Tischler oder auch Drechsler. Die slawische Kultur war eine regelrechte „Holzkultur“.
Die Slawen wohnten in kleinen Dörfern, die nur eine geringe Zahl von Gehöften aufwiesen und keine regelmäßige Anlage zeigten. Zu diesen Dörfern gehörte eine kleine Feldflur, die nur in geringem Maße dem Anbau von Feldfrüchten diente und in ältesten Zeiten vor allem als Viehweide diente. Genau so unregelmäßig wie die Siedlung angelegt war – eine Dorfform, die wir als Bauernweiler bezeichnen – so unregelmäßig war auch die Feldform.
Die slawischen Sippen selbst gliederten sich wiederum in Großfamilien. In einzelnen Gebieten gab es in Nähe ihrer Ansiedlungen Fluchtburgen. Im 9. Jahrhundert begannen die Sippen mit der Errichtung von Adelsburgen, wie sich die slawische Landesorganisation überhaupt auf Burgen gründete, die uns zum Teil heute noch als alte Wallanlagen erhalten sind und fälschlicherweise im Volksmund oft als Schweden-, Hussiten- oder Heidenschanzen bezeichnet werden. Diese Burgen waren als Sumpf- oder Höhenburgen angelegt und von einem Erdwall umgeben, der meist durch einen Palisadenzaun zusätzlich befestigt war. Oft wurden diese Burgen durch einen Wassergraben von 4 bis 5 Metern Breite geschützt. Diese Befestigungen wurden zur Abwehr von Feinden erbaut und dienten der Bevölkerung in Kriegszeiten als Zufluchtsort. Sie waren ursprünglich kein Sitz von Feudalherren oder Adeligen.

Slawische Spinnwirtel aus Keramik
(Heimatmuseum Dahlen)

Handspindel
(Heimatmuseum Dahlen)
Im Mittelpunkt des Daleminzierlandes lag vor rund 1000 Jahren die Stammesfeste „Gana“. Diese wird gegenwärtig von den meisten Historikern südlich von Oschatz, in der Nähe der Gemeinde Hof, lokalisiert, nachdem dort umfangreiche Ausgrabungen stattgefunden haben. Untermauert wird diese Annahme noch durch einen Bericht des arabischen Kaufmanns Ibrahim ibn Jaqub, der 963 mit einer Gesandtschaft aus dem muslimischen Spanien in Merseburg am Hofe Kaiser Otto I. (912-973) geweilt haben soll4 und von hier aus durch die Slawengaue nach Prag unterwegs war. In seinem Reisebericht gab er uns ein ziemlich genaues Bild über die slawischen Burgen. Er schreibt wörtlich: „Sie, (d. h. die Slawen) graben ringsherum und schütten die ausgehobene Erde auf, wobei sie mit Planken und Pfählen nach Art der Bastionen gefertigt wird, bis die Mauer die beabsichtigte Höhe erreicht.“
Die Daleminzier selbst nannten sich „Glomacii“. Dieser Name leitet sich vermutlich vom Namen „Glomuzi“ ab, einem „Wunder wirkender Weiher“ in der Nähe von Lommatzsch bei Dörschwitz und Lautschen, dem ehemaligen Paltzschener See (jetzt verlandet). Hier soll sich der Kultmittelpunkt der Daleminzier befunden haben. Im Begriff „Glomacii“ hat mit hoher Wahrscheinlichkeit der Name des Ortes Lommatzsch seinen Ursprung. Lässt man bei Glomacii den Anfangsbuchstaben weg, haben wir fast schon den Namen Lommatzsch.
Soweit sie noch nicht zum Christentum bekehrt waren, verehrten die Slawen – und damit die Daleminzier – weiterhin ihre Naturgottheiten. Sie opferten ebenso wie die Germanen ihren Göttern in heiligen Hainen, meist Linden- oder Birkenhainen. Einer der Slawengötter heißt Swantewit. Der sehr ähnlich klingende Ortsnamen Schmannewitz als Nachbarort von Dahlen hat allerdings mit dieser Gottheit nichts zu tun.5
Der erste Bericht über die Daleminzier ist uns aus der Zeit Karls des Großen (747-814) überliefert. Hier fanden sie Erwähnung, als Karl der Große einen breitangelegten Feldzug gegen die slawischen Völker vorbereitete. Dazu entsandte er seinen Sohn Karl zu einer militärischen Expedition in das Land der Daleminzier. Deren Fürst Semila unterlag dem Angreifer und wurde zur Überstellung von Geiseln gezwungen. Im Jahr 805 erfolgte ein weiterer Feldzug. Dieser galt vor allem der Sicherung des Handels in Magdeburg. Dabei drangen die Heere der Karolinger6 über die Elbe vor, errichteten am Ostufer der Saale einige feste Burgen und zwangen einen Teil der Sorben, tributpflichtig zu werden. Es gelang den Franken jedoch nicht, die Unterworfenen in ihr Reich einzugliedern.
Slawische Stämme erhoben sich immer wieder gegen die Vorherrschaft der Franken. So kommt es im 9. Jahrhundert vor allem unter Führung mährischer Stämme zur Herausbildung eines „Großmährischen Reiches“. Zahlreiche Fehden innerhalb dieses Reiches führten aber bald zu dessen Zerfall.
Eroberung und Besiedlung durch Sachsen und Franken / Anfänge der Mark Meißen
Die Eroberungspläne der Deutschen wurden meist unter dem Deckmantel der Christianisierung durchgeführt.
Heinrich I. (876-936), der Sachsenherzog, unternahm bereits Feldzüge gegen die Daleminzier, als er noch nicht den Titel eines Königs besaß. Er unterwarf zunächst das Land an der mittleren Mulde. Von hier aus drang er in das Kerngebiet der Daleminzier vor. Der Bischof Thietmar von Merseburg (975-1018), der um die Jahrtausendwende lebte, berichtete in seiner Chronik, dass Heinrich I. die Landschaft „Glomaci“ „mit Feuer und Schwert“ verwüstet habe. Allerdings wurden die Anfangserfolge von Heinrich I. im Jahr 906 durch das Eindringen der Ungarn nach Mitteleuropa wieder zunichte gemacht. Es wird sogar berichtet, dass die Daleminzier die Ungarn zu Hilfe gerufen und ihnen den Weg gewiesen hätten. Heinrich I., der den Ungarn mit ungenügenden Streitkräften entgegengetreten war, musste sich in die Burg Püchau an der Mulde bei Wurzen zurückziehen und fand dort Schutz, wofür er den Burgleuten, wie es in der Chronik heißt, „Gnadenbeweise“ gewährte. Damit war die Vorherrschaft der Deutschen im Lande der Daleminzier erst einmal abgewehrt.

König Heinrich I., auch Heinrich der Vogler. Der sächsische Herzog Heinrich wird 919 in Fritzlar zum deutschen König gewählt. Er gilt als Begründer des Deutschen Reiches.
Nach seiner Wahl zum deutschen König im Jahr 919 unternahm Heinrich I. einen neuen Versuch, seinen Machtbereich durch die Unterwerfung die Slawen östlich von Saale und Elbe zu erweitern. So berichtet der Chronist Widukind von Corvey (925-973) über diesen Feldzug Heinrichs gegen die Slawen: „Im Spätsommer 928 zog Heinrich von Magdeburg her gegen den Stamm der Heveller. Doch erst der Frost machte ihm den Zugang zu der im sumpfigen Gelände liegenden Festung Brennabor (Brandenburg) möglich.“ Es bleibt unklar, ob Heinrich seinem Heer zunächst eine Ruhepause gönnte oder sofort weiter nach Süden vordrang. Man nimmt an, dass die entscheidenden Kämpfe mit den Daleminziern im Winter 928/929 stattfanden. Die Slawen zogen sich in ihre Stammfeste Gana zurück. Diese Feste konnte von Heinrich I. erst nach 20tägiger Belagerung eingenommen werden. Widukind schreibt darüber, dass Heinrich die Feste nach der Eroberung seinen Kriegern zur Plünderung überließ und alle Erwachsenen, vor allem alle Männer, töten ließ. Die Knaben und Mädchen wurden als Sklaven weggeführt. Er schreibt – üblicherweise auf Latein:
„Cennque illa urbe (gemeint ist Brennabor) potitus omnem regionem, sigma vertit contra Dalamontiam, adversus quam iam olim religuit li Gana, vicessima tandem di cepit eam. Preda urbis militibus tradita, puberes omnes interfedi, pueri ac puelae coptivitati servotae. Post haec Pragam adiit (…)”
Das heißt in etwa: „Und nachdem Cenn (?) diese Stadt (Brandenburg) eingenommen hatte, zog er gegen Gana, die er einst zurückließ, diese nahm er am zwanzigsten Tag ein. Nachdem er die Beute der Stadt an die Soldaten verteilt hatte, tötete er alle Erwachsenen, Knaben und Mädchen wurden der Gefangenschaft anvertraut (sie wurden versklavt). Danach ging er. Er zog nach Prag.” Mit „Cenn” ist vermutlich Heinrich I. gemeint. Sicher ist das jedoch nicht.
Nach Abschluss des Feldzuges gegen die Daleminzier ließ Heinrich I. noch im Jahr 929/30 zur Sicherung des eroberten Gebietes hoch über der Elbe auf einem Felssporn eine Burg errichten. Sie war der Ursprung der späteren Stadt Meißen. In den Jahren danach wurden weitere Festungswerke entlang der Elbe (Burg auf den Spitzhäusern bei Zehren, Althirschstein bei Boritz und Strehla-Görzig) zur Sicherung des Gebietes errichtet. Gleichzeitig sollten von diesen Burgen aus weitere Eroberungszüge in slawisches Gebiet erfolgen. Andere benachbarte Slawenstämme versuchten dem Schicksal der Daleminzier zu entgehen, indem sie erbitterten Widerstand leisteten. Letztendlich aber unterlagen sie der militärischen Übermacht der Deutschen. Heinrichs I. Nachfolger, Otto I. (912-973), setzte diese Politik rigoros fort. Im Ergebnis dieser Eroberungen wurden zwei große Marken geschaffen.

So ähnlich, wie die in Raddusch (bei Vetschau) rekonstruierte Slawenburg, könnte auch die Feste Gana ausgesehen haben.
Die Ostmark, die das Gebiet von Brandenburg bis zum heutigen Erzgebirge erfasst, wurde ab 937 als Mark Meißen vom Markgraf Gero (um 900-965) regiert. Über ihn berichtet uns der Chronist Widukind, dass er falsch und verschlagen gewesen sei und ihm jedes Mittel recht war, die Slawen zu unterwerfen. Unter anderem schreibt er, „indem er fasst 30 Fürsten der Barbaren die bei einem Gelage geschwelgt hatten und vom Wein betrunken waren, in einer Nacht erschlug“. Dieses hinterhältige Massaker an den slawischen Fürsten soll sich in der Burg „Alten-Salzwedel“ zugetragen haben.
Die Ostmark wurde nach dem Tode Geros in die Marken Meißen und Lausitz aufgeteilt. Letztere wurde im Westen von Elbe und Saale und im Osten von Oder und Neiße begrenzt. Dahlen und Umgebung aber waren zunächst Königsland.
Das Land musste auf Verteidigung und Abwehr eingestellt werden. Dazu teilte man es in Burgwarde ein. Das sind einer Burg unterstellte Landgebiete. Die Anlage dieser Burgwarde richtete sich häufig nach der slawischen Verwaltungsstruktur. Oft begegnen uns ehemalige Supansitze wieder als Burgwarde, so auch der Burgward „ad Ganam“. Die Mark Meißen wurde in 14 (?) Burgwardbezirke aufgeteilt, deren Burgwarde sich fast ausnahmslos an Flussläufen befanden. Zur Absicherung des Landes und zur Kontrolle der alten Handelswege wurden einige Burgen auch in unbesiedeltem Land errichtet. Die Besatzungen der Wallanlagen sowie die übrigen Bewohner waren Slawen, die unter deutscher Herrschaft angesiedelt wurden und in deutschen Diensten standen. Ein Ergebnis dieser Politik war die Errichtung der Wallanlage auf dem Burgberg Dahlen, aber auch die Wallanlage auf dem Collm. Zur Versorgung der Burg entstand am Fuße des Burgberges Dahlen die Siedlung Zissen. Dies beweisen Scherbenfunde am und vom Burgberg sowie nördlich der Graumühle, die ins 10. Jahrhundert gehören.
Die Wallanlage auf dem Burgberg Dahlen diente vor allem der Kontrolle der alten Salzstraße. Diese führte aus Richtung Halle kommend, nördlich an Leipzig vorbei, passierte dann bei Püchau die Mulde und verlief weiter über Meltewitz und Schwarzer Kater nach Dahlen. Von hier ging es in Richtung Lampertswalde über den Liebschützberg nach Strehla, wo man durch eine Furt die Elbe durchquerte, um sich weiter in Richtung Osten zu bewegen. Von diesem Handelsweg zweigte am Töpferplatz in Dahlen ein Weg ab, der über die Holzstraße nach Belgern führte.
Auf dem Dahlener Burgberg ist heute immer noch deutlich die ovale Ringwallanlage zu erkennen, deren Längsachse sich parallel zum Lauf der Dahle zieht und die sich auf dem Flussschotter-Untergrund der Dahleterrasse erhebt. Der heutige Weg führt zum Teil auf der Wallkrone entlang. An den steileren Hängen der Bachseite war sie weniger hoch aufgeschüttet als an der dem flachen Hinterland zugekehrten Seite. Der größte Teil der aufgeworfenen Erde wurde in den letzten Jahrhunderten abgetragen. Genauere Erkenntnisse über den Dahlener Burgberg können nur Ausgrabungen bringen, die bisher nicht durchgeführt wurden. Die gesamte Anlage des Burgberges steht heute unter Denkmalschutz.

Der Burgberg von Dahlen
Zum Ende des 10. und Anfang des 11. Jahrhunderts war die Zentralgewalt des Deutschen Reiches nachhaltig geschwächt. Der deutsche König Otto III. war im Jahr 1002 gestorben, ohne einen Nachfolger zu hinterlassen. Dieses Machtvakuum nutzte der spätere König der Polen, Boleslav I. „der Kühne“ (auch Chroby genannt, 965/967-1025). Noch im selben Jahr begann er von seinem im jetzigen Polen liegenden Reich aus einen Feldzug, um Gebiete der Westslawen zu erobern. Es gibt schriftliche Überlieferungen, aus denen hervorgeht, dass die polnischen Eroberer einen großen Teil der Daleminzier aussiedelten und nach dem Osten verschleppten. Auch Bewohner aus der Umgebung des späteren Dahlen sollen „mit Feuer und Schwert“ als Gefangene nach Polen geführt worden sein. Bei diesem Feldzug wurden unter anderem Belgern und Strehla verwüstet.
Im 11. Jahrhundert kam es im Gau Daleminzien zu einem stärkeren Bevölkerungszuwachs. Damit einhergehend wurden zahlreiche neue Ortschaften durch Waldrodungen gegründet. Ein Beispiel dafür ist der Ort Stolpen (jetzt Wüstung), der südwestlich von Börln, am jetzigen Stolpenteich lag. Anhand von Scherbenfunden konnte nachgewiesen werden, dass Stolpen vom 11. bis 14. Jahrhundert bestanden hat. So hat es vermutlich noch weitere Orte gegeben, für die der archäologische Nachweis aber bisher noch nicht erbracht werden konnte.
König Heinrich IV. (1050-1106) schenkte das Gebiet von Dahlen, im Gau „Talmence“ (Daleminze) gelegen, als Teil des Burgwardes Strehla zusammen mit Boritz, 1065 dem Bistum Naumburg. Die späteren Amtshauptmannstädte Oschatz und Grimma wurden im Zuge dieser Neuordnung ebenfalls dem Bistum Naumburg übereignet.
1106 leitete Wiprecht von Groitzsch (bei Borna) den deutschen Landesausbau im Osten ein. Dieser Prozess entwickelte sich vor allem ab Mitte des 12. Jahrhunderts und führte zwischen Saale und Elbe zu einer größeren Siedlungsbewegung. Aus den inzwischen stark bevölkerten (vor allem Franken und Sachsen, auch Flamen) Teilen Deutschlands siedelten sich nun viele neue Bewohner an. Bei dieser Kolonisation wurden auch slawische Zuwanderer aus Gebieten mit einer höheren Bevölkerungsdichte angesiedelt. Deshalb wurde Wald gerodet, um neue Ortschaften zu gründen. Das zeigt eine große Anzahl von Flur- und Ortsnamen, deren Ursprünge auf slawische Siedler während der Zeit des frühdeutschen Landesausbaues zurückzuführen sind. Die Zuwanderer wurden entweder mit geringen oder einer befristeten Befreiung von Steuern und Abgaben angelockt. In dieser Phase der Entwicklung wurden die Siedlungsstrukturen in der Mark Meißen geschaffen, wie wir sie auch heute noch vorfinden. Ursprünglich existierten eine ganze Reihe weiterer Siedlungen bzw. Dörfer, welche aber deren Bewohner in späteren Jahrhunderten, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, wieder aufließen. So auch einige Orte in der Dahlener Heide.
Die neuen Bewohner brachten aus ihrer alten Heimat ein umfangreiches Wissen bei der Entwässerung von Feuchtgebieten sowie der Regulierung von Gräben und Bächen mit. Die überwiegende Mehrheit der jetzt noch zahlreich vorhandenen Teiche in der Dahlener Heide wurden bereits in dieser Zeit angelegt. Sie waren für einen regulären Mühlenbetrieb ebenso notwendig wie für die Versorgung mit Fisch, zu jener Zeit einer der wichtigsten Eiweißlieferanten.
Obwohl hier die Slawen vermutlich die Mehrheit stellten, setzte sich nach und nach die deutsche Sprache durch. Es gibt allerdings Hinweise auf einzelne abseits bzw. etwas isoliert liegende Orte in der Dahlener Heide, in denen die sorbische Sprache noch viele Jahrhunderte im täglichen Umgang eine Rolle spielte.
Im Jahr 1424 wurde schließlich im Meißner Land der amtliche Gebrauch der wendischen (sorbischen) Sprache verboten. Dennoch haben die Slawen ihre sprachlichen Spuren bei uns hinterlassen.
Bei der viel geringeren Bevölkerungsdichte der damaligen Zeit ist aber nicht anzunehmen, dass jedes Dorf mit slawischem Ortsnamen auch von Slawen gegründet oder bewohnt wurde. Die schon vorhandenen slawischen Flurnamen wurden von den deutschen Siedlern übernommen, so dass heute viel mehr slawische Ortsnamen vorhanden sind, als ehedem Dörfer im Gau Daleminzien bestanden. Dass Slawen und Deutsche nebeneinander gelebt haben, zeigen auch solche Orte wie Luppa, wo noch heute zwei Ortskerne erkennbar sind. Die Kirche bildete das Zentrum für Deutsch-Luppa, während sich der Mittelpunkt von Wendisch-Luppa (wendisch=sorbisch) an der heutigen Bundesstraße befindet. Diese Bezeichnungen verwenden auch gegenwärtig noch einige Luppaer.
Wenngleich der amtliche Gebrauch der sorbischen/wendischen Sprache verboten wurde, so war diese Sprache längst nicht aus dem Alltag verschwunden. Noch heute sind zahlreiche Vokabeln mit sorbischer Herkunft in Anwendung. So hört man hier und da noch den Begriff Buwerzche für ein schlechtes Bett oder Lager. Einen miesen Rock nennt man Kittel (sorbisch kitel), ein paar schlechte Schuhe Latschen (von hlačiče = Strümpfe) und einen ungeschickten Menschen Platsch. Ein altes Weib wird auch heute noch oft als Bäbe (baba) bezeichnet. Wenn jemand schlecht Luft bekommt, sagt er häufig, dass er es auf der Plauze hat und meint damit die Lunge (pluco). Die meisten noch verwendeten sorbischen Begriffe finden wir heute im landwirtschaftlichen Bereich.

Quelle: Topographischer Atlas des Königreiches Sachsen 1847, Reproduktion E. Lange
So haben wir Tierbezeichnungen wie Basch für Schwein, Kunz für Eber, Mutsche für Kuh (muča), Putte für Huhn, Bielchen für Gänschen (pilo) oder auch Husche für Gans (huso). Das, was die Tiere hinterlassen, die Jauche, ist ebenso slawischen Ursprungs. Die in der Dreifelderwirtschaft übliche Brache hat ihren Ursprung im sorbischen Wort prahnu für trocken. Der zweite Grasschnitt, das Grummt, wurde in der Regel am Hieronymustag (wendisch growmus) gemacht. Auch die Peitsche (bič), Krietschel oder Krietscher für schlechtes Obst sowie der Plinsen (blinč) haben slawischen Ursprung. In der Milchwirtschaft kommen die Begriffe wie Schlickermilch und Quark, mundartlich bei uns „Quarch“ gesprochen, zu uns. Aus Quarch entwickelte sich der Querchel für einen langen Käse. Ist der Hausfrau beim Backen etwas misslungen, so ist daraus Kluntsch geworden. Zu essen gab es oft Mauke (muka = Mehlbrei). Beim Hausrat sollen hier der Bähnert für den Flechtkorb und die Hitsche für eine niedrige Bank genannt werden. Kleine Kinder legt man auch heute noch in die Haia schlafen und gibt ihnen zur Beruhigung einen Lutsch, Nuppel oder Zulp, nachdem man sie gründlich verhätschelt (hejčkam) hat. Wenn das Kind etwas größer ist, darf es sein Patschhändchen geben, während es schon einige Worte nuschelt. Sind die Sprößlinge noch größer und treiben Unfug, so wird ihnen gedroht: „Euch soll gleich der Popanz (popodač = Räuber) holen!“ In manchem Haus poltert auch heute noch ein Kobold (kubolčik) herum. Abends trafen sich die Männer öfter mal beim „Kretschmer“. So nannten die Sorben einen Schankwirt, und man kann davon ausgehen, dass die vielen Familien in unserer Gegend mit diesem Nachnamen sorbische Vorfahren mit eben diesem Beruf haben. Es gibt in unserem heutigen Sprachgebrauch noch wesentlich mehr Begriffe, die auf sorbischen bzw. slawischen Ursprung zurückgehen. Die vorgenommene Aufzählung nennt nur einige Beispiele.
Quellen und Literaturverzeichnis
1. Radig, Werner: „Der Burgberg Meißen und der Slawengau Daleminzien“, erschienen 1929 bei Bruno Filser, Augsburg.
2. Näther, A.: „Der Collm. Kurze Beschreibung des Berges und seiner Aussicht“, erschienen 1901 bei Fr. Oldesop´s Erben, Oschatz.
3. Lippert, Waldemar: „Meißnisch-Sächsische Forschungen“, erschienen 1929 bei W. und B. v. Baeusch Stiftung.
4. Ruppel, H. Gotthelf: „Aus Strehlas vergangenen Tagen“, erschienen 1936 bei Georg Luck Nachfahren, Strehla.
5. Kleber, Julius: „Chronik der Stadt Strehla und Umgegend“, erschienen 1909 bei Robert Noske, Borna und Leipzig.
6. Eichler, Dr. Ernst: „Historisches Ortsnamensbuch von Sachsen“, Akademie Verlag Berlin, 2002.
7. Landesamt für Archäologie: „archäologie aktuell im Freistaat Sachsen“, 1/1993.
8. 8. Mutzsch-Reichenbach, Carl v.: „Die interessanten alten Schlösser und Burgen Sachsens“, erschienen 1940 bei Wilhelm Baeusch, Dresden.
9. Buchwald, D. Georg: „Neue sächsische Kirchengalerie. Ephorie Oschatz“, erschienen 1901 bei Arved Strauch, Leipzig.
10. Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Dahlen, erschienen 1928 bei F. Irrgang, Dahlen.
11. Lepsius, C. P.: „Geschichte der Bischöfe des Hochadels Naumburg“, erschienen 1846 bei Franz Littfas, Naumburg.
12. Ericson, Cecilia, Cand. Phil.: Landesamt für Archäologie Dresden / Die Ausgrabung auf dem Weinberg.
13. Ericson, Cecilia (Landesamt für Archäologie Sachsen): „Häuser der Lausitzer Kultur in Dahlen“, „archäologie aktuell“, 5/1997.
14. Publius Cornelius Tacitus: „Germania“, Verlag Philipp Reclam jun. Leipzig, 1982.
15. Reinhardt Butz / Werner Folde: „Mein Sachsen lob` ich mir“, Volk und Wissen Verlag GmbH 1993.
16. Landesamt für Denkmalpflege Sachsen: „Historische Bauforschung in Sachsen“, Arbeitsheft 4, Dresden 2000.
17. Ruth Pfeiffer/Peter Haferstroh: „Das Rätsel der Hügelgräber“, Die Dahlener Heide – Ein kulturhistorischer Touristenführer; Verein „Dörfliche Kulturentwicklung in Sachsen e. V.“.
18. Ruth Pfeifer/Peter Haferstroh: „Die Dahlener Heide“ Kulturgeschichtliche Streifzüge, Passage-Verlag, 1994.
19. Museum für Ur- und Frühgeschichte Potsdam: „Von der Eiszeit bis zum Mittelalter“, Führer durch die Ausstellung, 1989.
20. „Das erste Reich der Deutschen“, Zeitschrift „G/Geschichte“ 8/2010, Bayard Media GmbH & Co. KG, Augsburg.
21. Ralf-Peter Märtin: „Die Varusschlacht“, Fischer Verlag GmbH Frankfurt am Main, 2008.
22. Harry D. Schrudel: „Viele Stämme, ein Volk? – Die deutsche Nation im Werden“, Zeitschrift „G/Geschichte“ 8/2010, Bayard Media GmbH & Co. KG, Augsburg.
23. Sächsische Heimatblätter, 5/82.
24. Reinhard Spehr: „Gana – Paltzschen – Zehren / Eine archäologischhistorische Wanderung durch das Lommatzscher Land“.
25. Joachim Herrmann: „Die Germanen / Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa“, Band 1 u. 2, Akademie-Verlag Berlin, 1978/1983.
26. „Die Jagd nach einer Fiktion -Indogermanen-“, Zeitschrift „G/Geschichte“ 2/2000, Sailer Verlag & Co. KG Nürnberg.
27. „Kaiser des Abendlandes – Karl der Große“, Zeitschrift „G/Geschichte“ 9/2003, Sailer Verlag & Co. KG Nürnberg.
28. M. Carl Samuel Hoffman: „Historische Beschreibung der Stadt, des Amtes und der Dioces Oschatz“, Verlagsbuchhandlung Oschatz, 1813.
Internetquellen
1. http://de.wikipedia.org/wiki/Fredegar#Zur_Person
2. http://www.mdr.de/geschichte-mitteldeutschlands/reise/personen/artikel12578.html
3. www.weissandt-goelzau.de
Archivalien
1. „Heimatbuch der Stadt Dahlen /Band I“, Heimatmuseum Dahlen.
Bildquellen
1. Bandkeramik: http://www.landschaftsmuseum.de
2. Schuhleistenkeil: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
3. Schnurkeramik: Naturkundemuseum Leipzig/www.foerderverein-naturkundemuseum-leipzig.de
4. Glockenbecher: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Landesmuseum für Vorgeschichte.
5. Urne: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
6. Hügelgrab / Ramsches Holz: (Foto: Hartmut Finger 2013).
7. Plan Hügelgräber Ramsches Holz: Computergrafik, Hartmut Finger.
8. Keramiken: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
9. Bronzebeil: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
10. Steinbeil: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
11. Ausgrabung Dahlen: Ericson, Cecilia (Landesamt für Archäologie Sachsen): „Häuser der Lausitzer Kultur in Dahlen“; „archäologie aktuell“ 5/1997.
12. Siedlung: Zeichnung B. Richter, aus „Häuser der Lausitzer Kultur in Dahlen“; „archäologie aktuell“ 5/1997.
13. Eisenherstellung: Landesamt für Archäologie, „archäologie aktuell im Freistaat Sachsen“ 1/1993.
14. Eisenschlacke: Landesamt für Archäologie, „archäologie aktuell im Freistaat Sachsen“ 1/1993.
15. Karte Daleminzien: Neu bearbeitet von Hartmut Finger / nach Reinhard Speer.
16. Spinnwirtel: Heimatmuseum Dahlen (Foto: Hartmut Finger).
17. Handspindel: Zeichnung Hartmut Finger.
18. König Heinrich I.: Aus der anonymen Kaiserchronik für Kaiser Heinrich V., www-kinderzeitmaschine.de
19. Slawenburg Raddusch: (Foto Hartmut Finger, 2013).
20. Burgberg Dahlen: (Foto: Hartmut Finger, 2013).
21. Karte-Luppa: Topographischer Atlas des Königreiches Sachsen 1847, Reproduktion E. Lange.
DIE GRÜNDUNG UND ENTWICKLUNG ZUR STADT
Die Ersterwähnung
Es ist bis heute nicht eindeutig geklärt, seit wann es den Ort Dahlen gibt. Ebenso wenig ist geklärt, wo genau die ersten Zuwanderer dieses Ortes siedelten, der in jener Zeit vermutlich nicht mehr als ein halbes Dutzend Häuser ausmachte. So sind wir hier auf Vermutungen angewiesen. Eher unstrittig ist inzwischen, dass die ersten Einwohner von Dahlen Slawen (Wenden) waren, die sich unter deutscher Herrschaft hier ansiedelten. Nach Meinung einiger Heimatforscher ist der Ursprungsort von Dahlen im Bereich unterhalb der Bornstraße an der Dahle zu suchen. Diese Lokalisierung würde auch der Herkunft des Namens Dahlen entsprechen, wie nachfolgend beschrieben.
Der meißnische Geschichtsschreiber Petrus Albinus (1543-1598) berichtet im 16. Jahrhundert, dass Dahlen ehemals Dolan (auch Doleyen bzw. Dolene) geheißen habe und von den Sorben gegründet worden sein soll. Dolene soll demnach aus dem sorbischen dol-ani (das heißt: die Talbewohner) entstanden sein. Das Stammwort dol (dolu, dolina) steht hierbei für Tal und findet sich in den Ortsnamen Döhlen, Dölitz oder Dalzig ebenso wieder. In einer Urkunde von Friedrich Barbarossa (1123/1152-1190) aus dem Jahr 1188 wird Dahlen erstmalig schriftlich erwähnt. Darin heißt es: „(…) in territorio marchiae Misenensis apud villam (Dorf) quae Tollanum (Dahlen) vocatur“; ins Deutche übertragen: „(…) in dem Gebiete der Mark Meißen, bei einem Dorfe, das Tollan (= Dahlen) heißt.“
Was die Herkunft des Namens betrifft, stellt sich allerdings die Frage: Gab es zuerst den Namen des Flüsschens Dahle, nach dem der Ort benannt wurde, oder war der kleine Fluss nach dem Ort benannt worden? Hierzu folgende Betrachtung: Das Gebiet, wo die Dahle in die Elbe mündet, war älterer slawischer Siedlungsraum, lange bevor in Dahlen Slawen siedelten. Man kann wohl annehmen, dass die an der Mündung lebenden Einwohner dem Flüsschen bereits einen Namen gegeben hatten. Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb die Anwohner des Flüsschens diesen hätten ändern sollen. Somit kann man wohl davon ausgehen, dass es zu jener Zeit schon den Namen Dahle trug. Als sich später am Oberlauf der Dahle Siedler niederließen, werden sie diesen Namen übernommen und ihre neue Siedlung danach benannt haben.
„Dolen“, Wolfersdorf und Dittersdorf
Nach der Unterwerfung und Kolonisierung der Daleminzier durch die Deutschen war Dahlen zunächst einmal im Besitz der deutschen Kaiser. Im Jahr 1065 schenkte König Heinrich IV. (1050-1106) Dahlen, im Gau „Talmence“ (Daleminze) gelegen, als Teil des Burgwardes Strehla zusammen mit Boritz, dem Bistum Naumburg. Die späteren Amthauptmannstädte Oschatz und Grimma wurden in diesem Zuge ebenfalls dem Bistum Naumburg übereignet. Dafür erwies der Naumburger Bischof Eberhard (1045-1079) dem Kaiser seine besondere Dankbarkeit. Als dieser unter dem päpstlichen Bann stand, bewies er Treue und begleitete ihn auf seinem Bußgang nach Canossa (1077).

Blick vom Burgberg auf die Stadt um 1820 (Lithographie)
Ein weiterer Beleg dafür, dass man die Anfänge von Dahlen auf spätslawischen Ursprung zurückführen kann, sind die zahlreichen Scherbenfunde auf dem Burgberg. Wie bereits im vorigen Kapitel erwähnt wurde, befand sich dort eine spätslawische Wallanlage. Unterhalb des Hügels, unweit des heutigen Ortsteiles Zissen, siedelten sich die ersten Dahlener an und legten damit den Grundstein zur heutigen Stadt.
Über die früheste Entwicklung des Ortes kann man mangels schriftlicher Überlieferungen ebenfalls nur Vermutungen anstellen. Naheliegend ist, dass die ersten Dahlener gemeinsam mit den Siedlern von Zissen auf dem dem Burgberg gegenüberliegenden Hügel eine Kirche errichtet hatten. Von dieser Annahme ausgehend, müsste sich die weitere Besiedlung von Dahlen zunächst über die jetzige Bornstraße in Richtung Kirche vollzogen haben. Es ist aber auch eine gleichzeitige Ansiedlung von der Dahle aus entlang der jetzigen August-Bebel-Straße in Richtung Markt denkbar. Zu bemerken ist noch, dass der kurze Weg, der von der jetzigen August-Bebel-Straße (etwa 150 m westlich der Kreuzung Bornstraße) abzweigt, in früheren Beschreibungen Wendengässchen genannt wurde. Er war zu jener Zeit aber keine Sackgasse und führte in Richtung Kirche weiter.
In der Mitte des 12. Jahrhunderts wurden auf dem Gebiet des heutigen Dahlen durch die Bischöfe von Naumburg zwei kleine deutsche Dienstmannsiedlungen – Wolfersdorf und Dittersdorf – gegründet. Die Siedlung Dittersdorf lag in der Nähe der Hainstraße. Ihre Fluren grenzten an die Fluren von Dahlen, Börln und Radegast. Wolfersdorf lag von der heutigen Bahnhofstraße aus in Richtung Großböhla. Die Orte Wolfersdorf und Dittersdorf wurden aber recht bald wieder verlassen. Es bleibt zu vermuten, dass sich die Bewohner dieser beiden Orte in Dahlen ansiedelten. Möglich ist auch eine gezielte Umsiedlung von Seiten des Bistums, um die Stadt zu vergrößern. Die Namen dieser beiden Orte gehen vermutlich auf die Namen der jeweils verantwortlichen Kolonisatoren Dietrich und Wolfram (1210 als „Dieterichesdorf“ und „Wolvramesdorf“ genannt) zurück.

Auch heute noch ist die ehemalige Wasserburg von Burkhardtsdorf deutlich zu erkennen.
Die Zusammenlegung bzw. Verschmelzung dieser ehemals selbstständigen Orte mit der slawischen Siedlung Dolen dürfte damit als die eigentliche Gründung der Stadt Dahlen angesehen werden. Dieser Prozess fand spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts statt.
Auf Dahlener Flur (in der Heide gelegen) hat es weitere Ortschaften gegeben. Dabei handelt es sich um die jetzigen Wüstungen Naundorf (Kirchberg, nordwestlich der Hospitalhütte), Burkhardtdorf (östlich der Jägereiche), was sogar eine Wasserburg hatte, sowie Gemarkungsteile der sogenannten Griesgüter (Sandgüter), die im Buchaer Bauernwald liegen. Sie alle wurden vermutlich um 1300 aufgegeben.
Die Zisser Gemeinde
Noch näher, direkt unterhalb des Burgberges, lag (und liegt) das ehemals selbstständige Dorf Zissen. Während vor allem unter den Zissern die Meinung verbreitet ist, dass Zissen älter ist als Dahlen, hat sich bei Historikern die Erkenntnis durchgesetzt, dass beide Orte etwa zur selben Zeit besiedelt wurden. Die direkte Lage unterhalb des Burgberges ist ein klares Indiz dafür, dass sich die Zisser bei Gefahr in die Wallanlage zurückzogen. Man geht sogar davon aus, dass die Siedlung angelegt wurde, um die Besatzung der Wallanlage zu versorgen. Die Errichtung der Wallanlage und die Gründung Zissens sind demnach zur gleichen Zeit im 10. Jahrhundert erfolgt. Ein genaues Gründungsjahr von Zissen ist allerdings nicht festzumachen.
Die Zisser Einwohner, von denen nicht wenige bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts die Eigenständigkeit ihrer Ortschaft betonten, waren seit Einrichtung der Dahlener Grundherrschaft ein Teil von dieser. Schon in den erhalten gebliebenen Erbbüchern vom Beginn des 15. Jahrhunderts werden sie in einer Reihe mit den Dahlenern als fronabhängige Steuerzahler aufgeführt. Der Name Zissen erinnert an den Gaunamen Nizizi, welcher westlich an den Gau der Daleminzier grenzte. Obwohl Zissen erst 1308 erstmalig urkundlich erwähnt wird, ist es, wie schon darauf hingewiesen wurde, vermutlich älter. In der benannten in Latein verfassten Urkunde (Fol. 1848) wird Zissen als „villa Zciscyn apud oppidum Dolen sita“, das heißt: „Dorf Zissen, bei der Stadt Dahlen gelegen“, bezeichnet. In einer weiteren Urkunde (Fol. 3517) vom 10. Februar 1359 heißt es: „Zcyssin in deme Dorf, das da legt vor Dolen“. Daraus kann man schließen, Zissen war zu jener Zeit immer noch ein selbstständiger Ort. Das von Prof. Dr. sc. Lothar Parade im Buch „Dahlener Heide – Kulturgeschichtliche Streifzüge“ genannte Jahr 1213 der Ersterwähnung von „Zizzin“ konnte allerdings trotz umfangreicher Recherchen durch keine andere Quelle bestätigt werden und muss daher fraglich bleiben7.
Im Stadtbuch von 1429 wird Zissen erstmals als zur Stadt Dahlen gehörig bezeichnet. Dies ist allerdings nicht sicher, denn einer handschriftlichen Karte aus dem Jahr 1621 von B. Zimmermann kann man entnehmen, dass Zissen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer noch selbstständig gewesen sein könnte. Auf dieser Karte, welche die Dahlener Gegend darstellt, ist Zissen noch eindeutig als eigenständige Gemeinde zu erkennen. Ein paar Jahrzehnte später, in einer Steuermatrikel des sächsischen Finanzarchivs von 1683 (Fol. 2440), werden das Städtlein Dahlen-Zissen und das Dorf Schmannewitz aufgeführt. An Hand der erhalten gebliebenen sogenannten Stadtbücher (Erbbücher) kann man diesen Übergang allerdings nicht erkennen. Sowohl in dem Buch von 1610 als auch in der Ausgabe von 1777 sind die Zisser Bauern immer extra aufgeführt.
Das Flurbuch vom „Städtchen Dahlen und Zissen 1775“ bringt uns auch nicht entscheidend weiter. Hierin steht: „Zum Städtlein Dahlen gehöret das an selbigem anliegende Dorf Zissen. Ob nun wohl solches von Alters her als ein separates Dorf mag seyn betrachtet worden“. Ferner steht geschrieben, dass es bis „dato seinen besonderen Richter und Schöppen (Schöffen) hat“. Das heißt also, dass man 1775 zwar eingemeindet war, aber immer noch eine eigene niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Selbst in den Jahren 1834/35 traten die Zisser Bauern als selbstständige Verhandlungspartner wegen der Hutungsablösung8 gegenüber dem Grundherren auf.
Auf eine Anfrage, die Vertreter der Stadt Dahlen um 1910 an die Verwaltung des königlichen Staatsarchivs betreffs Klärung dieses Sachverhaltes richteten, kam die Antwort, „daß sich über die Einverleibung Zissens in Dahlen nichts hat auffinden, noch überhaupt genauer ermitteln lassen, wann diese Vereinigung stattgefunden hat“.
Dahlen wird zur Stadt
Gehen wir noch einmal zurück in die Zeit des Hochmittelalters, des 11. und 12. Jahrhunderts. In dieser Epoche fanden die Kreuzzüge nach dem Orient statt. Was aber ursprünglich nur als eine militärische Aktion angelegt war, brachte durch den Kontakt mit der zu jener Zeit wirtschaftlich und kulturell wesentlich höher entwickelten orientalischen Kultur für das bis dahin weitgehend isolierte Westeuropa einen enormen Innovationsschub. Das 12. und die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts war aber auch eine Zeit, in der in Mitteleuropa besonders günstiges Klima herrschte. Hierdurch wiederum sankt der Arbeitsaufwand in der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Ertragssteigerung. Die bäuerlichen Wirtschaften, die bisher nur für den Eigenbedarf und für den Feudalherrn produzierten, begannen nun Güter für den Markt herzustellen. Es bildeten sich zunehmend Handwerke heraus und der Handel blühte auf. Die wenigen schon vorhandenen Städte wurden größer. Aus zahlreichen ländlichen Zentren, die bis dahin reinen administrativen oder militärischen Charakter hatten, bildeten sich Städte. Die Stadt als Mittelpunkt von Handel und Gewerbe wurde von dieser Zeit an zu einem wesentlichen Element der mittelalterlichen Wirtschaft. Somit ist es kein Zufall, dass genau in diese Epoche die Stadtwerdung von Dahlen, aber auch zahlreicher anderer Orte in der näheren und weiteren Umgebung Sachsens und des gesamten deutschen Reiches fällt.
Über die Verleihung des Stadt- bzw. Marktrechts für die Stadt Dahlen existiert offensichtlich keine Urkunde. Es ist auch nicht anzunehmen, dass man eine solche Urkunde von Dahlen noch entdeckt, da über Vorgänge wie Verleihung eines Stadtrechts im Mittelalter meist keine Urkunden ausgestellt wurden. Außerdem muss man in Betracht ziehen, dass die bis heute erhaltenen Urkunden oft nur zufällig erhalten wurden. Ein sehr großer Teil der alten Dokumente sind nach heutigem Recht obendrein als Fälschungen zu betrachten, da sie oft im Nachhinein angefertigt wurden, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Das soll aber nicht heißen, dass der Inhalt solcher Schriftsätze grundsätzlich falsch ist.
Die früheste Urkunde, in welcher Dahlen erstmalig als Stadt bezeichnet wird, ist auf das Jahr 1210 datiert. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Markgrafen Dietrich von Meißen (1197–1221) und dem Bischof Engelhardt (1206–1242) von Naumburg. Darin wurden Territorialstreitigkeiten geregelt. Das Original befindet sich im Naumburger Domstift. In dieser Urkunde steht unter anderem:

Die Urkunde der frühesten Benennung von Dahlen als Stadt aus dem Jahr 1210
„Compositio facta inter Dominum Theodoricum, Marchionem Misniae, et Engelhardum Episcopum Nuenburgensum, super quibusdam bonis, sitis i ueta Albiam. In nomine sandae et individuae trinitatis. Theodorius Deigralia Marchio Misnensis. Port mortem di lecti consang ninei Nostri, Cunradi, Marchionis Orientalis talis inter Dominum Nostrum Engelhardum, Nuernburgusem Episcopum, et nos compositio facta est, Anod Dominus Episcopus Nobis concenit medietatem omnium utilitatum in Doleyen. Villam Malsin habebit Episcopus, villas wolframmstorf et Dideritestorf habebimus Nos de mann Episcopi, si ad Ecclesiam pertinent, sin autem (non) tenebimus inre proprietatis. Parochiam in Doleyen, Curiam et pomerium, habebit Episcopus. Medietatem monetae in Strelen et Adcocatiam super Civitatem Strelen tenebimus de mann Episcop…”
Das heißt: „Vertrag zwischen dem Herrn Dietrich, Markgraf von Meißen, und Engelhardt, Bischof von Naumburg, über einige Besitzungen in der Nähe der Elbe. Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Dietrich, von Gottes Gnaden Markgraf von Meißen, nach dem Tode unseres lieben Verwandten Conrad (= der Vorgänger Dietrichs als Markgraf von Meißen = der Verfasser), Markgrafen der Osterlande (im Osten liegendes Land) wurde zwischen unserem Bischof Engelhardt von Naumburg und Uns festgelegt, dass uns der Bischof die Hälfte aller Nutzungen in „Doleyen” einräumt. Das Dorf Malsen (gehört heute zu Lampertswalde) erhält der Bischof. Die Dörfer Wolfersdorf und Dittersdorf werden wir als Lehen des Bischofs erhalten, wenn sie zur Kirche gehören. Wenn sie nicht zur Kirche gehören, werden sie uns zu eigen übertragen. Der Pfarrsprengel in Dahlen aber, das Rathaus und das Stadtgebiet (!) sowie der Hof und der Baumgarten9 gehören dem Bischof.“ Damit wird das Patronatsrecht des Naumburger Bischofs über Dahlen bestätigt.
Weiterer Inhalt des Vertrages sind Rechte an anderen Besitzungen sowie die Nutzung der Münzstätte Strehla. Hierbei sollte der landschaftliche Besitz von Strehla und Dahlen zwischen Markgraf und Bischof geteilt werden. Während Dahlen nun ein selbstständiges Kirchsprengel10 war, gehörte der Ort aber immer noch zum Gerichtsbezirk des Burgwartes Strehla.
Man kann es somit als erwiesen betrachten, dass Dahlen laut dieser Urkunde 1210 bereits als Stadt zählte! Im Jahr 1228 ließ Papst Gregor IX. (um 1167-1241) eine Urkunde verfertigen, worin dem Hochstift Naumburg der Besitz des Städtchens „Doleyen“ bestätigt wird. Es handelt sich hierbei um die zweitälteste Urkunde, in welcher Dahlen als Stadt benannt ist.
Auf Grund zahlreicher Fälschungen von Urkunden sowie der oft sehr kreativen Schreibweise von Orts- und Personennamen ist es Usus, dass man mindestens zwei voneinander unabhängige Urkunden zugrunde legt, wenn es um eine solche Datierung geht. Dabei wird üblicherweise das jüngere der beiden Daten, wenn nicht beide auf ein Jahr fallen, als Gründungsdatum betrachtet. Somit sehen wir nach derzeitigen Erkenntnisstand die Erstbenennung von Dahlen als Stadt im Jahr 1228.

Urkunde von Papst Gregor IX. aus dem Jahr 1228
Wann Dahlen aus dem Gerichtsbezirk Strehla ausgeschieden ist, kann man nicht mit Sicherheit sagen. Es muss aber ebenfalls um das Jahr 1228 gewesen sein. Denn im Jahr 1238 bezeugt eine Urkunde Heinrich des Erlauchten (um 1215-1288), dass ihm vom Einkommen der Gerichte der Städte Strehla und Dolen jeweils der dritte Denar als Lehen vom Bischof zu Naumburg, wie auch schon seinen Vorfahren, gereicht worden sei.
Das Städtchen „Doleyen“ gehörte, wie bereits erwähnt wurde, vor dem Jahr 1210 zum Gebiet des Burgwards Strehla, welcher die Aufgabe hatte, den Elbübergang zu sichern. Hierbei tauchen immer wieder in den verschiedensten Urkunden Hinweise auf eine Burg im Gebiet des späteren Dahlen auf.
Dieses Bauwerk hat sich lange im Volksmund unter dem Namen „Jäckelsburg“ erhalten. Ihr Standort soll am Ende des jetzigen Mühlgässchens im Bereich der späteren Kirstenmühle gewesen sein. An diesem Standort ist dann aber eher eine Wasserburg denkbar. zudem könnte sie dort auch ein Vorgängerbau des späteren Rittergutes gewesen sein. Nachdem sie im Verlauf ihrer Geschichte offensichtlich recht bald an militärischer Bedeutung verloren hatte, wurde sie dem Verfall überlassen. In den ältesten erhalten gebliebenen Erbbüchern finden wir sie aber noch als „Kekeleßburg“ erwähnt. In einem Lehnsbrief der Herren von Schleinitz aus dem Jahr 1472 wird wiederum mit „Kekeleßburg“ ein Dorf bezeichnet. Eine Urkunde von 1476 erwähnt, dass dort 4 Pawern (4 Bauern) sesshaft seien. Hierin lautet der urkundliche Name „Geckelsburg“. Der Grund dieses Vertrages ist, dass Dietrich von Schleinitz (Titzen von Schleinitz) die Geckelsburg zusammen mit anderen Besitzungen seiner Frau als Leibgedinge11 zusprach. Ein anderer Lehnsbrief (1534) bezeichnet den Ort der „Kokelsburg“ zwischen Czüssen (Zissen) und Smanewitz (Schmannewitz) liegend. Daher ist auch eine andere Lokalisierung der „Kokelsburg“ denkbar. Hier kommt der westlich vom Ziegelteich gelegene Hügel in Betracht, der heute als Ziegelberg bezeichnet wird, vordem aber lange Zeit „Kakelsberg“ genannt wurde. Für diese Lokalisierung spricht, dass in einer Urkunde von 1472, die den Kauf des Rittersitzes Dahlen durch Dietrich (der Ältere) von Schleinitz (Titzen von Schleinitz) bestätigt, Kakeldburg (Jäckelsburg) als eigenständiges Dorf erwähnt wird, was man vermutlich nicht gemacht hätte, falls dieser Ort im Bereich des Mühlgässchens gelegen hätte und damit in unmittelbarer in Nachbarschaft des Rittergutes im Bereich des heutigen Schlossparks. Für die Lage auf dem Ziegelberg spricht zudem, dass dort beim Ackern immer wieder Scherben und andere Zivilisationsreste aus dem 13. Jahrhundert zutage kommen, die allerdings noch nicht eingehend untersucht wurden.
Dahlen als Kreuzung von Handelswegen
Der Grund, weshalb gerade Dahlen sich (im Unterschied zu anderen kleinen Orten) zu einer Stadt entwickelte, mag wohl auch darin liegen, dass sich hier zwei wichtige Handelsstraßen der damaligen Zeit kreuzten. Quer durch Dahlen verlief vom Westen nach Osten die sogenannte Obere Salzstraße, auf der das Salz von Halle an der Saale herbeigebracht wurde. Sie kam über Wurzen (hier querte sie die Mulde, wobei Wurzen zeitweise nördlich über Püchau umgangen wurde) und Dornreichenbach als sogenannte „Kleine Straße“ (auch als ein Zweig der „Hohen Straße“) nach Dahlen und führte weiter über Lampertswalde, Liebschütz bis an die Elbefurt bei Strehla. Strehla war in der ältesten Zeit einer der wichtigsten Elbübergänge. Von hier aus führte der Weg zur „Hohen Straße“, dem Rollweg nach Hain (heute Großenhain). Die „Hohe Straße“, auch Via Regia (Königsstraße) genannt, kam aus der Ukraine, Polen, Schlesien, der Lausitz und ging von Bautzen über Großenhain bis an die Elbe. Bei Merschwitz überquerte sie die Elbe und verlief von hier aus über Seerhausen nach Oschatz, Wurzen und Leipzig. Die andere Handelsstraße, die durch Dahlen ihren Weg nahm, kam aus Südosten. Der nächstgelegene größere Ort, den diese Straße durchquerte, war die südöstlich von Dahlen gelegene Amtshauptmannschaft Oschatz. Von hier aus verlief sie in nordwestlicher Richtung weiter über Torgau und Wittenberg.
Im Mittelalter siedelten sehr oft an solchen Kreuzungen für die Handelszüge wichtige Gewerbetreibende, wie Schmiede, Sattler, Wagenbauer, aber auch Wirtsleute. Meist bildeten sich auch Märkte heraus. So lag es für die Lehnsherren nahe, solchen Marktflecken das Stadtrecht zu verleihen, da sich hierdurch für sie ein finanzieller Vorteil ergab.
An Hand von verschiedenen Urkunden kann man davon ausgehen, dass Dahlen das Stadtrecht vom Naumburger Bischof erhalten hat. Ein wichtiger Grund für den Ausbau der Stadt Dahlen durch die Naumburger Geistlichkeit könnte auch der Umstand gewesen sein, dass Dahlen der westlichste Stützpunkt des Bistum Naumburg zu dieser Zeit war.
Es gilt als sicher, dass Naumburger Herren bereits im letzten Drittel des 12. Jahrhunderts einen befestigten Edelhof bzw. ein Gebäude für Senatssitzungen (Rathaus) in Dahlen errichtet und bewirtschaftet haben. Von diesem Hof, der in der Urkunde von 1210 Curiam et pomerium genannt wird, was auch bedeuten könnte: innerhalb und außerhalb der Stadtgrenze befindlicher Raum, also „Stadtgebiet“. Von hier wurden der Marktort und durchführende Straßen kontrolliert und bewacht. Aus diesem Hof ging später vermutlich das Rittergut hervor.
Über die Handelswege aus der Zeit des Mittelalters lässt sich noch Folgendes sagen: Das Wegenetz war äußerst dünn. Die sogenannten Königsstraßen sollten nach einer Vorschrift mindestens so breit sein, dass zwei Fuhrwerke zuzüglich der neben den Fuhrwerken gehenden Fuhrleuten aneinander vorbeifahren konnten. Das wird unter anderem auch im um 1230 verfassten Sachsenspiegel (2.Buch/Art.60/§ 3) gefordert. Für die Unterhaltung des Wegenetzes waren diejenigen zuständig, durch deren Fluren die Wege führten. So zumindest lautete die Theorie. Real glichen selbst bis weit in das 19. Jahrhundert hinein die sächsischen Fernhandelsstraßen eher unbefestigten Feldwegen und befanden sich in einem katastrophalen Zustand. Dass der sächsische Landesherr schon Ende des 16. Jahrhunderts die schlechten Straßenverhältnisse als Problem erkannte, zeigen uns zwei recesse12 aus jener Zeit, die die Dahlener betreffen.

Vierspänniger Kaufmannswagen, Titelholzschnitt der dritten Auflage von Jörg Wickram "Das Rollwagenbüchlein" 1557
Der erste wurde am 11. Februar 1586 zwischen Christian, Herzog zu Sachsen und Markgraf zu Meißen (1560-1591), Herrn Wolff Abraham von Schleinitz zu Dahlen, sowie dem Rathe undt der gemeine von Dahlen verabschiedet. In Artikel 11 dieses Vertrages heißt es: „So soll der von Schleiniz die brücken so ehr vormöge mehr gedachtes vortragen zu halten schuldigk also zu richten laßen“. Der Gemeinde von Dahlen dagegen wurde auferlegt, „die stege undt wege im stedtlein Dahlen zu vorsehen (…) [und] dieselben [Steinwege] in der zeit beßern, undt in gutem wesenn [zu] erhaltten“. Diese Aufgabenteilung wird innerhalb der Stadt vielleicht noch zu einem passablen Ergebnis geführt haben, wobei Herr von Schleinitz seinen Anteil der Aufgabe vermutlich an die Gemeinde als Teil der Fron weiter delegiert haben dürfte. Die für ihre Wirtschaft wichtigen Wege mussten die Dahlener ohnehin selber in Ordnung halten.
Dies wird rund ein Jahr später in einem weiteren recess vom 22. März 1587 noch einmal schriftlich fixiert, in dem festgelegt wird: „das der Rath (…) nicht alleine im Stedtlein Sondern auch außerhalb bey der Zigelscheunen unndt nach dem Hospittal holze die, wege beßerung (…) zu thuen schuldigk sein.“ Herrn von Schleinitz wird nun noch auferlegt, die „landtstraßen zu beßern (…) [und] uff seine kosten vorrichten“ zu lassen. Dem Grundherren aber kann man wohl unterstellen, dass er keine Lust hatte, Geld für solche für ihn unnütze Arbeiten auszugeben. Der Landesherr war weit weg und besaß auch kaum eine Möglichkeit, solche Forderungen durchzusetzen. Die Dahlener Bürger hatten ebenso wenig Interesse an der Instandhaltung der Fernwege und waren ohnehin durch ihre eigene Existenzsicherung über die Maßen beansprucht. Hinzu kamen für sie noch zahlreiche Frondienste. Indem man ausgerechnet diejenigen für den Wegebau zuständig machte, die keinerlei Vorteil daraus zogen, konnte man dieses Problem kaum lösen. Solche und ähnliche Regelungen wird es überall entlang der Fernhandelswege in Sachsen gegeben haben, was zwangsläufig zu deren miserablem Zustand führte.
Die Grundherren des mittelalterlichen Dahlen
Wie bereits erwähnt, schenkte Heinrich IV. im Jahr 1065 Dahlen den Bischöfen von Naumburg. Im 13. Jahrhundert geriet das Bistum Naumburg, vor allem unter den Bischöfen Meinherr (*vor 1246-1280) und Dietrich II. (1190–1272), durch wirtschaftliche Probleme in große finanzielle Schwierigkeiten. Daraufhin sah sich Bischof Ludolf (*?-1285) im Jahr 1282 genötigt, die Städte Dahlen und Strehla nebst anderen Besitzungen an das Kloster Riesa zu verpfänden. Dies brachte jedoch nur eine kurze finanzielle Entspannung, sodass sich der Nachfolger von Bischof Ludolf, Bischof Ulrich (*?/1304-1315), im Jahr 1307 veranlasst sah, die Städte Dahlen und Strehla an Bodo IV. (1379–1430) von Yleburg (Eilenburg) und „Herrn zu Liebenwerda“ zu verkaufen. Dieser veräußerte die beiden Städte im Jahr 1338 für 500 Mark „Freiberger Silber“ an die Brüder Heinrich („der Jüngere“, 1306-1346) und Albrecht (1306-1349), Burggrafen von Leisnig, weiter. Nach dem Tode der Leisniger Burggrafen fielen die Städte Dahlen und Strehla wieder an das Bistum Naumburg zurück.
Offenbar steckte das Bistum Naumburg immer noch in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bereits kurze Zeit, nachdem es die beiden Städte wiedererlangt hatte, verkaufte 1367 Bischof Gerhard I. (*?-1400) von Naumburg Dahlen und Strehla zusammen mit Leisnig, Tiefenau und Elsterwerda, für „4600 breite Schock Groschen“ an Herzog Bulko (1308-1368), Fürst von Schweidnitz und Markgraf in der Lausitz. Als Bulko bereits ein Jahr später kinderlos starb, fielen alle seine Besitzungen, darunter auch Dahlen, an die Tochter seines Bruders, Anna. Diese war mit dem böhmischen König und deutschen Kaiser Karl IV. (1346-1378) vermählt. Somit erscheinen Dahlen und Strehla von 1368 an als Lehen der böhmischen Könige Karl IV. und Wenzel IV. (1361/1378-1419).
1383 schenkte König Wenzel IV. Dahlen an den Ritter Luthold von Torgau, während Strehla an den Ritter Otto von Pflugk (*?-um1427) kam. Die Bischöfe von Naumburg machten jedoch alte Rechte geltend und so musste Luthold von Torgau seinen Dahlener Besitz wieder an das Bistum abtreten. Im Jahr 1404 belehnte der Naumburger Bischof Ulrich II. von Radefeld (*?-1409) Dahlen an den Herzog Friedrich den Streitbaren (1370-1428), der es 1429 an Herzog Friedrich „den Sanftmütigen“ abtrat. Dieser belehnte noch im selben Jahr Heinrich von Schleinitz mit Dahlen, was aus dem ersten Eintrag des Dahlener Stadtbuches vom 28. November 1429 hervorgeht.
1443 beurkundet Friedrich „der Sanftmütige“ den von Schleinitzens wiederum das Lehen. Im Lehnsbrief heißt es unter anderem: „Hugold von Slinitz, Hugold von Slinitz Son und Heinrich von Slinitz sinen vettern (außer anderen Gütern) den marktt zu Dolen mit den forwercken Dorffern, zcinsen, renten, allen und iglichen iren zcugehorungen wie die namen han und gelegen sind, nichts ausgeschlossen, zcu rechten gesampten manlehen13 gnediglichen hatt gereicht und geliehen.“ Verständlicher ausgedrückt: „Hugold von Schleinitz (um 1425-1490), dessen Sohn Heinrich sowie dessen Vettern erhalten den Markt zu Dahlen, die zugehörigen Vorwerke14 und Dörfer sowie deren jegliche dazu gehörenden Grundstücken als Lehen, sowie alle auf ihnen lastenden Abgaben und Frondienste.“
1472 kaufte Dietrich (der Ältere) von Schleinitz (Titzen von Schleinitz) den Rittersitz zu Dahlen, das Städtchen Dahlen, die Dörfer Czüssen (Zissen), Kakeldburg (Jäckelsburg) und Smanewitz (Schmannewitz).
Mit Beginn des 15. Jahrhunderts bekommen wir einen besseren Überblick über die Geschichte von Dahlen, da aus dieser und den späteren Zeiten immer wieder Stadtbücher angelegt wurden, in denen Rezesse, Verträge, Käufe und sonstige Urkunden dokumentiert sind. Dadurch erhalten wir wertvolle Aufschlüsse über die Verhältnisse im Ort.
Beim Studium all dieser Dokumente wird von Anfang an deutlich, dass Dahlen gegenüber anderen Städten recht klein war. So formuliert man oft in alten Schriftstücken Bezeichnungen wie „hier bei uns im stetichen Dolen“. Häufig fällt auch das Wort „Stedtlein“. Dennoch zeigt sich, hier ist ein wohlgeordnetes Gemeinwesen mit „Burgermeister und Radmannen“ zu finden.
Dahlen als entwickelte Stadt am Ende des Mittelalters
Für die Entwicklung einer Stadt spielen natürlich auch überregionale Ereignisse eine große Rolle. Vor allem dann, wenn wie im Falle der Stadt Dahlen, vieles auch vom Handelsverkehr abhing.
So hatte sich der wettinische Gesamtbesitz zu einem der am weitesten entwickelten deutschen Staaten nach dem habsburgischen Kaiserhaus herausgebildet. Im Jahr 1485 konnten sich jedoch die beiden Erben des wettinischen15 Besitzes nicht auf eine gemeinsame Regierung einigen und so beschlossen sie im November 1485 die Aufteilung des sächsischen Landes, bekannt geworden als sogenannte „Leipziger Teilung“. Sie verfuhren dabei so unglücklich, dass jeder ein zersplittertes Territorium regierte. Dabei beachteten sie weder historische, noch ökonomische Bindungen. Einige gegenwärtige Historiker sind allerdings der Meinung, dass die Landesherren mit dieser Art der Teilung die Absicht verfolgten, eine dauerhafte Teilung zu erschweren, bzw. unmöglich zu machen, so dass beide sächsischen Länder in absehbarer Zeit wieder zusammengeführt würden.
Dem von nun an ernestinischen16 Kursachsen gehörte der nördliche Landesteil mit der Residenz in Torgau und dem südwestlich gelegenen Thüringen. Diese beiden Gebilde waren nur durch einen schmalen Landstreifen zwischen Wurzen und Machern verbunden.
Das albertinische17 Herzogtum, zu welchem Dahlen nun gehörte, bestand aus den östlichen Gebieten um Meißen und den westlichen mit Leipzig und Nordthüringen. Inmitten dieses „Grenzknotens“ lag zudem auch noch das Stiftgebiet des Wurzener Bischofs.
Das Ganze sollte jedoch nach der Reformation eine abermals gesteigerte Brisanz erfahren. Da die beiden sächsischen Staaten nun auch noch unterschiedlichen Konfessionen angehörten (Albertiner katholisch / Ernestiner evangelisch reformiert), kam es in der Folge zu Repressalien für Durchziehende, die der jeweils anderen Glaubensgemeinschaft angehörten. Diese religiösen Verhältnisse blieben nicht ohne Auswirkungen auf die Richtung der Handelszüge. Man war gezwungen, das Gebiet des jeweils anderen zu umgehen, und so kam es zu einem recht komplizierten Wegenetz in der unmittelbaren Umgebung von Dahlen. Dieser Weg resultiert aus einer südlichen Umgehung des Wurzener Stiftgebietes über Börln, Schwarzer Kater, südlich an Dahlen vorbei (im Bereich des Bahnhofs), weiter über Großböhla nach Oschatz. Der zwischen Schwarzer Kater und Großböhla zu jener Zeit vermutlich neu angelegte Weg wird auf einer Karte von 1621 als „langer Trab“ bezeichnet. Der heutige Begriff Hainstraße geht sicher auf den diesen Weg säumenden Wald (Hain = Wald) zurück. Erst im Jahr 1547, nach der Beendigung des Schmalkaldischen Krieges, wurde Sachsen wieder ein einheitlicher Flächenstaat, und die Handeltreibenden konnten wieder die traditionellen Wege benutzen.

Karte Leipziger Teilung
Auf Handelswegen, die durch Dahlen führten, rollten nun fast täglich Wagenzüge. Wenn sie die Tore der Stadt passierten, prüften Stadtwächter die Geleitzeichen der Fuhrleute und kassierten das Geleite, eine Gebühr für die Passage durch die Stadt. Diese Einnahme kam aber ausschließlich dem Grundherren zugute.
Ein wichtiger Zugewinn für die Stadt ergab sich durch die Übernachtung der durchreisenden Fuhrleute. Sie konnten in Herbergen wie dem „Goldenen Engel“ oder dem „Schwan“ ihre Pferde ausspannen und selbst übernachten. Das jetzige Gebäude des Gasthofes „Zum goldenen Engel“ wurde etwa um 1600 im Renaissancestil erbaut. Es hat als eines von wenigen Häusern (am Markt das einzige) alle nachfolgenden Stadtbrände fast unbeschadet überstanden und ist damit neben der Kirche das derzeit älteste unter Denkmalschutz stehende Gebäude von Dahlen. An dessen Stelle soll sich aber auch schon im 13. Jahrhundert ein Gasthof mit Ausspanne befunden haben.
Ihre Wagen stellten die Händler auf dem Markt ab. Dieser Umstand erklärt sicher auch den relativ großen Marktplatz (100 m x 65 m) für eine so kleine Stadt wie Dahlen, in deren Mauern selbst bis in die jüngste Vergangenheit, kaum einmal mehr als 3000 Einwohner gelebt haben. Meistens waren es wesentlich weniger. Der Marktplatz entstand an der Stelle, wo sich die „Hohe Straße“ mit der Torgau/Oschatzer Straße kreuzte. Vor allem die langen Wagenzüge mit den Salzladungen, welche Dahlen passierten, haben die Entwicklung der Stadt günstig beeinflusst.
Wie wichtig diese „Durchgangsstraßen“ als Einnahmequellen für den Grundherrn gewesen sind, und das selbst noch einige hundert Jahre später, zeigt ein Erlass des Wolff Abraham von Schleinitz aus dem Jahr 1578. Darin hat er für (fast) alle Durchziehenden eine Gebühr – das „Geleide“ – festgelegt. Wir würden das heute als Maut bezeichnen. Mehr darüber soll im nächsten Kapitel ausgeführt werden.
Für einen weiteren Verdienst, vor allem für die Handwerker, dürften die zumeist schlechten Straßenverhältnisse gesorgt haben. Reparaturen an den Frachtwagen sowie am Zaumzeug der Zugtiere wurden immer wieder notwendig. Das brachte viel Arbeit für Schmiede, Sattler und Wagenbauer. Aber auch andere Handwerker dürften mitverdient haben. So boten sich durch den Handel für viele Berufszweige gute Verdienstmöglichkeiten in Dahlen. Dies wird auch ein Anreiz gewesen sein, dass sich im Laufe der Jahrhunderte doch der eine oder andere in Dahlen niederließ und so die Bevölkerungszahl allmählich zunahm.
Der vermutlich älteste noch erhaltene Stadtplan von Dahlen ist etwa um das Jahr 1619 entstanden. Darauf wird der Weinberg noch als „meines gnädigen Herren Weinbergk“ ausgewiesen. Diese Bezeichnung kam nur einem Landesfürsten zu und wirklich besaß von 1619 bis 1632 Kurfürst Georg I. von Sachsen das Rittergut Dahlen. Dieses ist an der Stelle des heutigen Schlosses mit „MGH. Hoff“ (meines gnädigen Herrn Hof) eingezeichnet. Ein Lehnsbrief vom 12. Mai 1602 nennt für das Jahr 1592 Georg von Schleinitz noch als Lehnsherr. Auch der Burgberg wird auf dieser Karte als „alter Weinbergk“ bezeichnet. Zu jener Zeit muss das Klima für den Weinanbau in unserer Gegend recht günstig gewesen sein, denn Dahlen hatte 13 ½ Eimer (1 Eimer = 67,362 Liter) Wein vom Weinberg an den kurfürstlichen Hof zu liefern.
Im Juli 1619 brannten in Dahlen 40 Häuser nieder, was auf dem Plan nicht ersichtlich ist, so dass man davon ausgehen kann, dass er im ersten Halbjahr 1619 entstanden sein muss. Auf diesem Plan lassen sich schon die stattlichen Ausmaße des Marktes erkennen, was auf einen regen Handelsverkehr der damaligen Zeit schließen lässt. Auf dem Plan sieht man deutlich die Stallungen, die heute noch vom Hof des „Goldenen Engel“ ausgehend, entlang der Wurzener Straße zu erkennen sind. Sie beherbergten die zahlreichen Zugtiere der hier übernachtenden Fuhrleute, während die mit Planen überdachten Frachtwagen auf dem Markt parken mussten.

| Der Gasthof zum Goldenen Engel(Fotografie um 1900) | Das Portal des „Engels“ im Stil der Renaissanceerbaut (Fotografie um 1950) |

Leider von vielen Farbschichten bedeckt – aber immer noch gut sichtbar – der Engel im Schlussstein (2012)
Auf dem Plan ist zudem ersichtlich, dass die Peterskirche noch nicht abgerissen war. Sie findet sich südlich neben dem später errichteten Schloss eingezeichnet. Besonders fällt die sehr geschlossene Reihenbebauung in den Straßen auf. Man erkennt aber auch deutlich eine Vierteilung der Stadt auf dem Stadtplan. Diese vier Teile sind die Gebiete um die Kirche „Unser Lieben Frauen“, um das Rittergut und spätere Schloss, die Stadtanlage um den Markt und das Dorf Zissen.

Stadtplan aus dem Jahr 1619
Das Schloss, es wird schon als solches bezeichnet, obwohl es zu dieser Zeit noch ein Fachwerkgebäude war, liegt auf einer Anhöhe, an deren Fuße sich die städtischen Anlagen südlich und östlich ausbreiten. Auf dem Plan ist auch ein mit Reihenhäusern bebauter Weg zu sehen, der einstmals nördlich um die Stadt führte. Ein Rest davon ist das Mühlgässchen. Den größten Teil dieses Pfades hat man vermutlich bei der Anlage des Schlossparks beseitigt.
Aus dem Stadtbuch von 1480 erfahren wir weiterhin noch einiges über die Gesamtanlage der Stadt. So finden wir für verschiedene Stadtteile noch Bezeichnungen, die heute nicht mehr bekannt sind. Der Teil der Stadt, der nördlich der Peterskirche lag, wurde „Hinter St. Peter“ genannt, während der Teil südlich der Peterskirche bis zum Markt „St.-Peters-Ende“ hieß. Als wichtige Straßen werden die „Lange Straße“ (August-Bebel-Straße) und die „Kirchgasse“ (Kirchstraße) erwähnt. Das Zentrum der Stadt bildete, wie bereits mehrfach erwähnt, der Markt. Ihn bezeichnete man seinerzeit als „Ring“. Das Rathaus befand sich, wie ebenfalls auf dem Plan von 1619 zu erkennen ist, mitten auf dem Markt.
Das Rathaus war zu jener Zeit wesentlich kleiner als heute. Trotzdem nutzten die Bürger für die Verwaltung der Stadt nur einen Teil des Gebäudes in der oberen Etage. Die Räume im Erdgeschoss dienten Händlern und Gewerbetreibenden, sodass man das Rathaus im Volksmund auch als „Kaufhaus“ bezeichnete. Dem Stadtbuch von 1610 kann man entnehmen, dass es dazu 5 Kammern gab, die um 1494 gegen einen jährlichen Mietzins von 6 Groschen pro Kammer vermietet wurden, und zwar die eine Hälfte am Dienstag nach Ostern, die andere zu Michaelis (29. September). Laut einer Eintragung im Stadtbuch von 1483 verpflichten sich die „ehrsamen und vorsichtigen Handwerksmeister der Schusterinnung“, dem Rate jährlich 10 Groschen in bester Münze dafür zu zahlen. Dafür erhielten sie das Recht, „mit ihren Waren unten im Kaufhaus zu stehen“. Allerdings war ihnen dieses Recht während der Jahrmärkte untersagt. Das Ganze endete aber im Jahr 1719, da das Rathaus bei diesem letzten großen Stadtbrand ein Opfer der Flammen wurde.
Auf dem Stadtplan von 1619 sind vier Stadttore zu erkennen. Im Westen, am Ende der Kleinen Straße (Wurzener Straße), befand sich etwa in Höhe des Stadtgrabens das Wurzener Tor. Nach Osten zu in Richtung Strehla, am Ende der Kirchgasse (jetzt untere Kirchstraße), befand sich das Strehlaer Tor. Dieses ist etwa am Platz des heutigen Pfarrhauses eingezeichnet. Die nach Norden in Richtung Torgau führende Straße verließ die Stadt durch das Torgauer Tor, welches sich in Höhe der Lindenallee befand und wegen seiner Lage am Petersviertel bzw. der Nähe zur Peterskirche auch als Peterstor bezeichnet wurde. Das Oschatzer Tor stand am südlichen Ende der jetzigen Oschatzer Straße, etwa in Höhe der Hausnummer 17. Man erkennt aber auch, Dahlen war von keiner Stadtmauer umgeben. Wahrscheinlich ist, dass man die Stadtbefestigung mit dem Bau der Tore begonnen hatte, dann aber vermutlich aus Geldmangel nie fortsetzte. Aus anderen Urkunden kann man aber schließen, dass es eine Art Verhau gegeben hat, der sich längs des Stadtgrabens hinzog.
Dieser führte vom Wurzener Tor zum Oschatzer Tor, entlang des heutigen Stadtgrabens, die heutige Lindenstraße, bis zum Strehlaer Tor. Sodann folgte er dem heutigen Schwanengässchen, dem Mühlgässchen und jenem Weg, welcher bei der Anlage des Schlossparks verschwand, bis zum Torgauer Tor.
Der Schwanenteich wird auf dem Plan von 1619 als Badeteich bezeichnet. Weiterhin sind drei Wassermühlen, die Quatzschmül, die Mittelmül und die Kerstenmül (dazu mehr in einem späteren Kapitel) sowie das Hospital zu sehen. Dieses befand sich hier bereits am Standort in der Hospitalstraße, die aber zu jener Zeit noch außerhalb der Stadt lag. Im Stadtbuch von 1610 werden zudem noch zwei Badehäuser erwähnt, deren eines sich neben der Peterskirche befand, und das andere am Badeteich.

Der Dahlener Markt um 1840 (Lithographie)
Ein wesentlich späterer Hinweis bezüglich eines noch vorhandenen Durchgangsverkehrs auf dem durch die Stadt Dahlen verlaufenden Handelsweg lässt sich auf einem Stich entdecken, der etwa um 1840 angefertigt worden sein dürfte. Auf ihm ist der Dahlener Markt bereits mit seinem neuen im Jahr 1818 eingerichteten Rathaus zu sehen. Auch eine Distanzsäule steht hier noch mitten auf dem Markt, obwohl sie bereits 1820 abgebaut worden sein soll.
Die Handelswege, die für viele Orte überhaupt erst die Entwicklung zu einer Stadt ermöglichten und für ihren wirtschaftlichen Aufschwung sorgten, brachten aber nicht nur Vorteile. Dies galt vor allem in Kriegszeiten. Schon seit der Zeit der Völkerwanderung wählten die Heere, ob Freund oder Feind, diese Straßen. Hier zogen Ungarn, Polen und Hussiten durch. Aber auch die Truppen im Schmalkaldischen Krieg, im Dreißigjährigen Krieg sowie im Siebenjährigen Krieg. Jeder Krieg traf die an diesen Straßen liegenden Ortschaften besonders schwer. So erging es auch der Stadt Dahlen, wie wir in nachfolgenden Kapiteln noch sehen werden. Im Laufe ihrer langen Geschichte bildete jeder Krieg, der in der Mitte Deutschlands stattgefunden hat, eine Zäsur in der Entwicklung der Stadt Dahlen.
Quellen und Literaturverzeichnis
1. Johannes Fuchs: „Ein mittelalterliches Bauwerk in Dahlen“ Rundblick 1956/21.
2. W. F. Semjonow: „Geschichte des Mittelalters“, Verlag Volk und Wissen, Berlin 1952.
3. Gross, Reiner: „Geschichte Sachsens“, Edition Leipzig, 2007.
4. Joseph Fritscher: „Einige Bemerkungen zu den Geschichtlichen Nachrichten aus der Dahlener Heide“, Rundblick 22/56.
5. 5. Mutzsch-Reichenbach, Carl v.: „Die interessanten alten Schlösser und Burgen Sachsens“, erschienen 1940 bei Wilhelm Baeusch, Dresden.
6. Buchwald, D. Georg: „Neue sächsische Kirchengalerie. Ephorie Oschatz“, erschienen 1901 bei Arved Strauch, Leipzig.
7. Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Dahlen, erschienen 1928 bei F. Irrgang, Dahlen.
8. Ruppel, H. Gotthelf: „Aus Strehlas vergangenen Tagen“, erschienen 1936 bei Georg Luck Nachfahren, Strehla.
9. Kleber, Julius: „Chronik der Stadt Strehla und Umgegend“, erschienen 1909 bei Robert Noske, Borna und Leipzig.
10. Lepsius, C. P.: „Geschichte der Bischöfe des Hochadels Naumburg“, erschienen 1846 bei Franz Littfas, Naumburg.
11. Ernst Burkhardt: „Geschichtliche Nachrichten aus der Dahlener Heide“, Rundblick 1957/1.
12. „Neue Sächsische Kirchengalerie“, Verlag Arwed Strauch, Leipzig 1901.
13. „Sachsens Kirchen-Galerie“, 3. Band, Inspection Oschatz erschienen bei Herrmann Schmidt, Dresden 1840.
14. M. Carl Samuel Hoffman: „Historische Beschreibung der Stadt, des Amtes und der Dioces Oschatz“, Verlagsbuchhandlung Oschatz, 1813.
Archivalien
1. „Copien der Stadt Dahlen Hebenden privilegien und Vortrege 1461–1591.“, Heimatmuseum Dahlen.
2. „Heimatbuch der Stadt Dahlen /Band I“, Heimatmuseum Dahlen.
3. Brief des Dietrich von Schleinitz wegen Überlassung des Rathauses zu Dahlen an den Rat und die Gemeinde der Stadt Dahlen gegen jährlichen Zins, (1479) 1681, Staatsarchiv Leipzig.
4. „Bestandsliste zwischen derer von Schleinitzens und der Gemeinde zu Dahlen, 1429“ (meist als Stadtbuch betitelt) Staatsarchiv Leipzig. Inhaltlich konnte man hier nur auf die Recherchen von J. Fritscher zurückgreifen, da es derzeit wegen Schimmelbefall nicht zugänglich ist.
Bildquellen
1. Blick vom Burgberg: Lithographie von Julius Möckel.
2. Wasserburg Burkhardtsdorf: (Foto: Harry Gugisch).
3. Urkunde 1210: Urkunde Nr. 51, Vereinigte Domstifter Naumburg.
4. Urkunde 1228: Urkunde Nr. 64, Vereinigte Domstifter Naumburg.
5. Fuhrleute: Holzschnitt, aus „Illustrierte Geschichte der deutschen frühbürgerlichen Revolution“, Dietz Verlag Berlin 1982.
6. Karte Leipziger Teilung: Grafik Hartmut Finger.
7. Der Gasthof zum Goldenen Engel: Heimatmuseum Dahlen.
8. Portal: Sammlung Kathleen Schmidt, Dahlen (Foto J. Fritscher).
9. Schlussstein: (Foto Hartmut Finger).
10. Stadtplan von 1619: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden.
11. Markt um 1840: Lithographie von Julius Möckel, Verlag Renner und Ketzschau.
DIE ENTWICKLUNG DAHLENS BIS ZUM DREISSIGJÄHRIGEN KRIEG
Die frühe städtische Verwaltung
Aus der Urkunde Papst Gregors IX. aus dem Jahre 1228, in der Dahlen als Stadt bezeichnet und als Besitz des Hochstifts Naumburg genannt wird, geht hervor, dass Dahlen damals schon nicht mehr zum Gerichtsbezirk Strehla gehörte. Dahlen muss als Stadt schon ein eigenes Gericht besessen haben, was auch aus einer weiteren Urkunde von 1238 hervorgeht. Diese Gerichtsbarkeit behielt die Stadt, bis dieses Recht im Jahre 1434 an die Rittergutsbesitzer und Grundherrn von Dahlen, zu jener Zeit Heinrich von Schleinitz, überging. Bereits 1356 hatte der deutsche Kaiser Karl IV. (1347–1378), der auch König von Böhmen war, durch die „Goldene Bulle“ den Fürsten die unumschränkte landesherrliche Gewalt überlassen und damit auch die Gerichtsbarkeit und Verwaltungshoheit. Auch sein Nachfolger, Kaiser Sigismund (1368/1410– 1437), unterließ jeden Versuch, die Rechte der Zentralgewalt gegenüber den Landesfürsten wahrzunehmen, sodass 1434 der Herzog von Sachsen die Gerichtsbarkeit wiederum dem Rittergutsbesitzer in Dahlen, als seinem Stellvertreter, übertragen konnte.
Wenn auch Dahlen um diese Zeit nur eine kleine Stadt war, so besaß es doch schon ein wohlgeordnetes Gemeinwesen mit Bürgermeister und Ratsmitgliedern an der Spitze. Bürgermeister und Rat des „stadtlichen Dolen“ wurden alle Jahre neu gewählt, konnten jedoch, wenn sie sich bewährt hatten, immer wieder aufgestellt werden. Aus dem Inhalt verschiedener Urkunden lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass nach 1432 jeweils zwei Bürgermeister für jeweils zwei Jahre gewählt wurden, welche sich ein Jahr ums andere ablösten.
Der bisher älteste schriftlich belegte Name eines Dahlener Bürgermeisters ist ein Paul Attran, der dieses Amt im Jahr 1429 inne hatte. Dem Stadtoberhaupt standen 7 Räte zur Seite, sowie der ebenfalls von den Bürgern gewählte Richter. Außerdem wurden jährlich noch jeweils vier Viertelmeister gewählt. Die Zisser bestimmten ihren eigenen Richter sowie zwei Schöppen (Schöffen). Waren wichtige Dinge zu entscheiden, so trat auch der Rat aus dem Vorjahr mit zur Beratung hinzu.
Die frommen Pflichten der Bürger
Den wenigen Rechten, welche die Dahlener als Bürger einer einem Grundherren gehörenden Stadt besaßen, standen allerdings eine ganze Reihe von Pflichten gegenüber. So ist uns eine Urkunde aus dem Jahre 1435 erhalten, worin „Bürgermeister, Ratsmanne und dy ganze Gemeyne der Stadt zu Dolan vor sich und alle ire nachomelingen“ verpflichten, dem Kloster St. Afra in Meißen alle Jahre zur Adventszeit eine Tonne Heringe zu zahlen, welche die Herren von Schleinitz zu ihrem eigenen „Seelgeräte“, dem Seelenheil ihrer Eltern, Vorfahren und Nachkommen, dem Kloster gestiftet hatten. Als das Kloster 1540 aufgelassen wurde, versuchte der Rat zu Dahlen sich dieser Abgabe künftig zu entziehen. Kurfürst Moritz von Sachsen (1521-1553) verfügte jedoch, dass diese Stiftung als alte Pflichtgebühr unweigerlich auch weiterhin an die Fürstenschule St. Afra in Meißen, die aus dem Kloster hervorgegangen war, zu entwickeln sei. Mehrfach berichten nun auch die Schulakten der Fürstenschule von Klagen der Schüler über dieses Gericht, denn sie bekamen die Heringe, solange der Vorrat reichte, wöchentlich zweimal gebraten und mit Majoranbrühe vorgesetzt. Dass diese Heringslieferung durch Jahrhunderte regelmäßig von Dahlen nach Meißen ging, dokumentiert zudem eine Kämmerey Rechnung aus dem Jahre 1833. Unter Cap. 7 heißt es dort: „Heringe in die Landesschule nach Meißen: 14 Taler für eine Tonne Heringe.“ Da die Dahlener die Heringe immer zu Beginn der Adventszeit lieferten, wird wohl den meisten Schülern von St. Afra ausgerechnet diese Zeit der inneren Einkehr in ewig schlechter Erinnerung geblieben sein. Als Fazit kann man nur noch hinzufügen, dass sich somit die Herren des Rittersitzes von Dahlen für rund 400 Jahre ihr Seelenheil durch jährlich eine Tonne Salzheringe erkauften.

Eingesalzen ist der Hering länger als jeder andere Fisch haltbar. Holzschnitt, Johannes Prüss d. Ä., um 1499
Wenn man sich sämtliche, über all die Jahrhunderte abgeschlossenen Recesse gründlich betrachtet, muss man feststellen, dass die Dahlener Bürgermeister kaum Rechte, aber umso mehr Pflichten hatten, wobei diese Pflichten in der Regel Forderungen der Grundherren waren. Um diesen Forderungen des Grundherren Nachdruck zu verleihen, wurde ihnen ein Stadtvogt vorgesetzt. Die Hauptverpflichtung der Bürgermeister bestand somit darin, die Ansprüche der adligen Herrschaft gegenüber den Dahlener Untertanen durchzusetzen. Bei finanziellen Forderungen mussten sie dafür auch mit ihrem eigenen Besitz einstehen. Die Bürgermeister waren nur ihrem Grundherren, nicht aber den Bürgern, rechenschaftspflichtig. Dies änderte sich erst Ende des 19. Jahrhunderts, als die Städte im ganzen Deutschen Reich allgemein kommunal selbstständig wurden.
Wie die Sorge der Grundherren für „Ihre“ Untertanen ausgesehen hat, kann man in vielen erhaltenen schriftlichen Hinterlassenschaften nachlesen.
So lässt sich einiges auch einer Ordnung entnehmen, welche die „Erbherren“, die Brüder Hans und Christoph von Schleinitz18, „für ihr stetchin zu Dahlen für itzlichen Wirt und das andere gemeine Volk“ am 30. April 1533 erließen. In dieser Ordnung werden aber durchaus nicht alle Verhältnisse des städtischen Gemeinwesens „geordnet“, sondern eher die für den Grundherren wichtigen Dinge. Das etwa 6 Folio-Seiten umfassende Schriftstück gibt uns einen wertvollen Einblick in die verschiedensten Seiten des öffentlichen, wirtschaftlichen und religiösen Lebens vor rund 400 bis 500 Jahren. Es entspricht wohl durchaus der religiösen Einstellung der Dahlener in der damaligen Zeit, wenn sich nun 4 der 20 Artikel gleich zu Beginn dieser Ordnung mit Kirchen- und Glaubensangelegenheiten beschäftigen. Zum anderen ist es ein Ausdruck dafür, dass in Teilen der Bevölkerung, es war die Zeit der Reformation, die Einstellung zur Kirche nicht die beste war. Deswegen sahen sich die Herren derer von Schleinitz veranlasst, folgende Bestimmungen zu erlassen:
Jeder Erwachsene, „der zu dem hochwürdigen Sacramente gehet“, habe dem Pfarrer jährlich einen alten Pfennig als Opfergeld zu zahlen. Mit der Einnahme des Geldes wurde aber nicht der Stadtrat, sondern der Vogt beauftragt, was durchaus kein Vertrauensbeweis gegenüber dem Bürgermeister und seinen Ratsmitgliedern bedeutete.
Jeder, der die kirchlichen Feiertage nicht einhält, habe der Kirche zwei Pfund Wachs als Strafe zu zahlen. Sonntägliche Plaudereien (nach der Messe) auf dem Kirchhofe seien mit einem Pfund Wachs zu bestrafen. Hierzu muss man wissen, dass Wachs zu dieser Zeit relativ teuer war, und die einfachen Leute mit Talglichtern oder Kienspänen ihre Häuser beleuchteten.
Glaubte jemand, dass er die Arbeit, die er in der Woche nicht geschafft hat, weil er einfach zu viel zu tun hatte oder weil er vielleicht wegen ungünstigen Wetters seine Feldarbeit nicht verrichten konnte, diese am Sonntag erledigen zu können, wurde auch er zur Kasse bzw. zur Abgabe von Wachs gebeten. Der Nutznießer hiervon war in jedem Fall die Kirche.
Um die Untertanen zum Kirchgang (besonders die Männer!) anzuhalten, bestand die Anordnung, dass die Gasthäuser nicht eher Bier ausschenken durften, bis alle Messen beendet waren. Anscheinend war auch deftiges Fluchen damals sehr beliebt, bei den schlechten Lebensverhältnissen der Bürger kein Wunder. So bestimmte eine stadtherrliche Verordnung, dass jeder, der „bei der Pestilenz oder dem Franzosen“ fluchte, einen halben Gulden Strafe an die Obrigkeit, 5 Groschen an den Rat und 2 Groschen an den Vogt zu zahlen hatte.
Dem folgte die Anordnung, dass Polizeistunden im Winter um 10 : 00 Uhr abends, im Sommer, wo man ausgeschlafen haben musste, um 09 : 00 Uhr zu beachten seien. Spielen war grundsätzlich verboten. Um diese Bestimmungen durchzusetzen, war außer der Obrigkeit, dem Rat und dem Vogt auch noch der Stadtknecht an der Einkassierung etwaiger Strafen beteiligt. Die Stadttore wurden bereits vor der Polizeistunde geschlossen, und zwar im Sommer um 9 : 00 Uhr und im Winter um 7 : 00 Uhr abends. Bei Nichteinhaltung dieser Verordnung musste der Rat an die „Obrigkeit ein gut Schock“19 Strafe zahlen. Während die Öffnungszeiten der Wirtshäuser klar reglementiert wurden, schien das Biertrinken ganz offenbar, im Gegensatz zum Genuss von Branntwein, keine negative Bewertung gefunden zu haben. So wird in einem Abschied von 1591 angewiesen: „Sollen die Bürger zu Dahlen das Stedtlein gebürlicher weise mit biere vorsorgen das derhalben kein mangel noch klage sey.“ Hieraus könnte man schlussfolgern, dass Bier durchaus als Grundnahrungsmittel angesehen wurde.
Ging es bei all diesen Festlegungen wirklich nur um Sitte und Ordnung oder vielmehr um eine gute Möglichkeit für die Obrigkeit durch ein angebliches Fehlverhalten der Untertanen etwas einnehmen zu können? Vielleicht gibt das Beispiel des Verbotes der Sonntagsarbeit eine Erklärung. Bekanntlich war es der römische Kaiser Konstantin, der dem Christentum zur Staatsreligion verhalf. Über das Römische Reich ist das Christentum, und damit auch der arbeitsfreie Sonntag, letztlich zu uns gelangt. Es war ebenso Kaiser Konstantin, der bereits im Jahr 325 den Sonntag zum allgemeinen Feiertag erklärte, wobei er die Anforderungen des realen Lebens aber durchaus beachtete. Denn er verkündete, dass „Alle Richter, Stadtbewohner und Handwerker sollen am Ehrentag der Sonne ruhen. Bauern hingegen mögen ungehindert ihrem Ackerbau nachgehen, denn es geschieht oft, dass dies der günstigste Tag zum säen ist, damit die Gelegenheit, die die göttliche Vorsehung schenkt, nicht ungenutzt verstreicht, denn die richtige Zeit ist kurz.“ Nun, über 1000 Jahre später, mussten die Landwirte für von der Natur vorgegebenen Notwendigkeiten eine Strafe entrichten!
Der Brandschutz
Die Stadt Dahlen erlebte, wie viele andere Städte auch, zahlreiche Brandkatastrophen in ihrer langen Geschichte. Dabei gingen mehrmals große Teile der Stadt im Feuer unter. Den frühesten Beleg eines Stadtbrandes haben wir aus dem Jahr 1429, als die Hussiten die Stadt in Brand setzten. Auch im sächsischen Bruderkrieg (1446–1457) zwischen Kurfürst Friedrich (1412-1464) und Herzog Wilhelm (1425-1482) von Sachsen wurden 1446 Teile von Dahlen ein Opfer der Flammen. Der Dreißigjährige Krieg brachte gleich drei große Brände (1619, 1637, 1641) über die Stadt. Im Jahr 1679 wurde Dahlen ein weiteres Mal von einem großen Schadfeuer heimgesucht, bei dem 58 Häuser und 6 Scheunen niederbrannten. Auch im Jahr darauf, 1680, fielen 17 Häuser den Flammen zum Opfer, darunter die Pfarr- und Diakonatswohnungen, wobei das gesamte Kirchenarchiv mit allen Personenstandakten vernichtet wurde. Im Jahr 1699 brannte es wieder einmal in der Stadt, und 1719 kam es schließlich zum verheerendsten aller Stadtbrände, bei welchem die meisten Häuser, inklusive des Rathauses mit fast sämtlichem Aktenbestand vernichtet wurden. Weitere größere Brände sind für die Jahre 1780 und 1783 überliefert. Bei letzterem wurde vor allem die herrschaftliche Schäferei vernichtet. Hierbei sind etwa 600 Schafe ums Leben gekommen. Das Feuer soll durch Brandstiftung entstanden sein. Auch im folgenden Jahrhundert kam es in Dahlen zu größeren Brandkatastrophen. 1836 wurden etliche Gebäude im Ortsteil Zissen ein Raub der Flammen und 1847 vernichtete ein Feuer 40 mit Stroh gedeckte Scheunen, die sich auf dem Terrain des heutigen Busbahnhofes befanden. Wann die Scheunen zentral an dieser Stelle errichtet wurden ist nicht genau festzustellen. Auf dem Stadtplan von 1619 sind sie nicht zu sehen, während sie auf dem um 1800 angefertigten Stadtplan verzeichnet sind. Es gibt aber auch einen schriftlichen Hinweis in einem Recess über eine Hofübergabe aus dem Jahr 1778, in dem auf eine „vor dem Oschatzer Tore“ gelegene Scheune hingewiesen wird. Das weist eindeutig auf das Terrain des Busbahnhofes hin. Ob die zentrale Errichtung der Scheunen an dieser Stelle, und damit zu jener Zeit außerhalb der Stadt, ein Teil des Brandschutzes war oder ob dies aus Platzgründen geschah, ist nicht überliefert. Vielleicht haben beide Aspekte eine Rolle gespielt. Da im Jahr 1847 aber „nur“ die Scheunen vernichtet wurden, hat sich zumindest das Brandschutzkonzept bewährt.
Natürlich waren die wiederkehrenden Brände schon für frühere Generationen eine Katastrophe. So scheint es nur allzu begründet und notwendig gewesen zu sein, dass der Grundherr eine entsprechende Ordnung wie die im Jahr 1553 erließ, in der Vorschriften zur passiven und aktiven Brandbekämpfung Eingang fanden.
Darin wurde zum Beispiel bestimmt, dass der Rat jedes Vierteljahr die Feuerstätten und Brauhäuser zu besichtigen, das heißt, zu kontrollieren hatte. Wurde danach nicht innerhalb der festgesetzten Frist der beanstandete Mangel behoben, mussten der Ofen oder das Brauhaus eingerissen werden und der Betroffene hatte dann nicht nur die Wiederherstellungskosten, sondern auch eine hohe Strafe zu zahlen.
Radikale Maßnahmen dieser Art waren begründet, denn mit Bränden hatte man immer wieder zu kämpfen. Auch am 23. Juni 1479 sind in Dahlen durch eine bei „großer Dürre infolge Unachtsamkeit entstandene Feuersbrunst“ 50 Häuser in Schutt und Asche gelegt worden. Die rigorosen Maßnahmen erklären sich auch, wenn man bedenkt, dass zu jener Zeit die Häuser oftmals aus Holz erbaut und mit Stroh oder Holzschindeln gedeckt waren. So verwundert es auch nicht, dass bereits im Sachsenspiegel (verfasst um 1230) vorgeschrieben wird (2. Buch/Art. 52/§ 2): „Jeder soll seinen Backofen und seine Esse beschirmen, auf das die Funken nicht in eines andern Mannes Hof fahren, ihm zu Schaden.“
In der Ordnung des Dahlener Grundherrn aus dem Jahr 1533 wurde weiterhin bestimmt, dass es verboten sei, mit offenem Feuer oder Licht über den Hof, auf den Dachboden oder zum Backofen zu gehen. Dass es ferner verboten ist, Flachs, Hanf oder Hopfen am Ofen zu trocknen. Auch war es untersagt, Holz und Stroh auf dem Backofen zu trocknen. Das erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit, muss aber bei der damaligen Dahlener Bevölkerung eine Unsitte gewesen sein. So wurde auch angeordnet, „daß die ausgeraffte Asche 2 bis 3 Tage lang in einem an geschütztem Orte aufgestellten Fasse auskühlen mußte.“
Zur aktiven Brandbekämpfung gehörte, einmal entstandene Schadfeuer zu löschen bzw. deren weitere Ausbreitung zu verhindern. Hierzu gab es die Anordnung, dass jeder Hausbesitzer eine Leiter und einen Haken an seinem Hause anzubringen hatte. Zur Anschaffung dieser Geräte war ihm eine Frist von 2 Monaten gegeben. Diese an einer langen Stange befindlichen Haken waren vorgesehen, um mit ihnen Dächer bzw. ganze Häuser um ein in Flammen stehendes Gebäude herum nieder zu reißen, damit das Feuer nicht auf den ganzen Straßenzug bzw. die ganze Stadt übergreifen konnte. Ein anderer Teil der aktiven Brandbekämpfung bestand im Aufstellen von sogenannten Sturmfässern. Das waren ständig mit Wasser gefüllte Tonnen, welche auf dem Markt sowie an anderen Stellen in der Stadt aufgestellt waren, um im Falle eines Brandes schnell Löschwasser zur Verfügung zu haben. Selbst auf einer im Jahr 1840 angefertigten Ansicht des Dahlener Marktes sind noch drei Sturmfässer in der Nähe einer Wasserpumpe zu sehen.
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erließ wegen vieler verheerender Stadtbrände auch der Kurfürst eine Vorschrift, die für alle Neubauten innerhalb der Städte galt. Danach durften die Häuser, nicht wie oft bisher, mit dem Giebel zur Straße hin erbaut werden. Sie mussten um 90 Grad gedreht errichtet werden, sodass zum Nachbarhaus ein Brandgiebel errichtet werden konnte. Hinzu kam noch für viele Städte die Bestimmung, dass Häuser nur noch mit gebrannten Ziegeln gedeckt werden durften.
Viel genutzt haben all diese Maßnahmen unter den damaligen Verhältnissen jedoch nicht. Zu jener Zeit bedeuteten Heizung und Beleuchtung zwangsläufig, ein offenes Feuer im Haus zu unterhalten, wobei selbst der Vorsichtigste einmal unachtsam sein konnte. Gegen ein Feuer von zum großen Teilen aus brennbarem Material erbauten Häusern, ließ sich dann nicht viel ausrichten. Auch in der Gegenwart können selbst hochmodern ausgerüstete Feuerwehren kaum ein brennendes Fachwerkhaus löschen. Meist geht es nur darum, ein Übergreifen auf benachbarte Gebäude zu verhindern.

Horn und Laterne des Dahlener Nachtwächters
Ein wichtiger Teil des Brandschutzes in der Stadt war die Anstellung eines Nachtwächters. Seine wichtigste Aufgabe bestand darin, nach Eintritt der Polizeistunde die Bürger aufzufordern, das Herdfeuer und das Licht zu löschen und dies auch Nacht für Nacht zu kontrollieren. Sollte es doch des Nachts zu einem Brand kommen, so war der Nachtwächter meist der einzige, der nicht schlief und damit sofort den hellen Schein eines Schadfeuers sah. Sein laut geblasenes Alarmsignal aus dem Horn, dürfte in der kleinen Stadt wohl auch den letzten Bürger geweckt haben.
Die Märkte
Sehr wichtig für die Entwicklung der Stadt waren die Märkte, die regelmäßig in Dahlen abgehaltenen wurden. So gab es vor allem die über das ganze Jahr durchgeführten Wochenmärkte. Sie finden in den überlieferten Schriften meist nur dann Erwähnung, wenn es um Einnahmen aus diesen ging. Oder es galt Einschränkungen zu beachten. Ein weiterer wichtiger Hinweis auf diese Märkte kommt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, indem erwähnt wird, dass sie bis 1637 durchgeführt wurden.
Zu den regelmäßig abgehaltenen Wochenmärkten gesellten sich die Jahrmärkte. Die drei wichtigsten Jahrmärkte in Dahlen, welche immer wieder in den verschiedensten Urkunden benannt werden, sind der Rettigmarkt, der Wollmarkt und der Bartholomäus-Jahrmarkt (24. August) gewesen.
Auf dem Rettigmarkt (Dienstag nach dem 1. Passionssonntag) wie auch auf dem Wollmarkt – für letzteren konnte kein genauer Termin festgestellt werden – war es nur einheimischen Händlern und Handwerkern gestattet, ihre Waren anzubieten. Auf dem Bartholomäus-Jahrmarkt hingegen durften auch Auswärtige ihre Waren feilbieten. So zumindest wurde es im Innungsbrief der Schuhmacher von 1693 festgelegt. Ähnlich dürfte es sich auch bei den anderen Handwerken verhalten haben.
Die Märkte dienten jedoch nicht nur der Entwicklung des Handels, sondern wie bereits angedeutet, auch als Einnahmequelle des Grundherren. Das ersehen wir aus der schon mehrfach erwähnten Ordnung von 1533. Darin wird festgelegt, dass am Markttag niemand in seinem Hause etwas verkaufen durfte, sondern nur öffentlich auf dem Markt. Bei Übertretung dieser Bestimmung wurde dem Verkäufer die Ware weggenommen. Wenn der Rat aber vielleicht darüber hinwegsehen sollte, hatte er „der Obrigkeit 2 gute Schock Strafe zu zahlen“.
Außerdem hatte der Rat jedes Jahr am 30. April den Herren von Schleinitz gegenüber Rechenschaft über alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt abzulegen. Was dabei an Barschaft vorhanden war, musste der Bürgermeister, der das Geld einnahm, der Obrigkeit „erlegen und nicht mehr seinen Nutzen damitte suchen“.
Das heißt, der Bürgermeister musste dem Grundherren das vorhandene Geld übergeben. Waren jedoch aus Nachlässigkeit öffentliche Gelder nicht eingemahnt worden, so hatte diese fehlende Summe der Bürgermeister aus seiner eigenen Tasche zu ersetzen und musste außerdem 2 silberne Schock Groschen Strafe zahlen. Damit sollte wohl der Bürgermeister gezwungen werden, rücksichtslos die Interessen des Grundherrn gegenüber der Bevölkerung zu vertreten.
Das Geleit
Aber nicht nur die Märkte, sondern die Reisenden und Händler selbst, die auf den durch Dahlen führenden Handelswegen die Stadt passierten, bildeten eine wichtige Einnahmequelle für den Dahlener Grundherren. So zeigt folgender Erlass aus dem Jahr 1578 nicht nur, wer und was alles so durch die Straßen von Dahlen transportiert wurde, sondern auch, wie hoch die jeweilige „Maut“ für die entsprechenden Transporte war:
„Welchergestaltt das Städtlein Dahlen
mit Geleide begnadet,
Wie man ordnung mit dem Geleide zu Dahlen halten soll, wie folget, und Ich, Wolff Abraham Von Schleinitz damit begnadet bin.
Zum Ersten, Von den kleinen Viehe, als von Scharffen, Ziegen, und Schweinen, gibt man von einem ieden stück einen alten Heller.
Zum andern, auf den Roßmarckten, die zu Dahlen gehalten werden, von einem ieden Pferde, das unbesattelt ist, gibt man Vier Pfennige.
Zum dritten, von einem Güther – Wagen, gibt man Sechs pfennige, desgleichen von einem Karn, der nicht mehr denn ein Pferdt hat, auch sechs pfennige.
Zum Vierdten, Eiskarn oder Eisen – Wagen gibt auch Sechs pfennige.
Zum Fünfften, Ein Saltzwagen gibt zweene alte pfennige, oder drey neue.
Zum Sechsten, von Ochsen, Kühen, gibt man von einem stück vier pfennige.
Und do sich´s zutragen würde, daß Edelleute Ochsen würden durchtreiben lassen, und gleich Geleids – briefe haben, so soll ein geleidsman Ihnen über drey Ochsen vor ihre Kühe nicht frey gehen lassen.
Diese Ordnung Geleith Wolff Abraham Von Schleiniz zu Dahlen mit meinen angebornen Erbinsiegel zu ende thun drücken. Geschehen Montag´s nach Maria Himmelfart. Anno 78. der minor Zahl.“
Da die Salztransporte hier gesondert aufgeführt sind, zeigt uns das, dass die Bezeichnung der Ost/West – Handelsstraße (Hohe Straße), die durch Dahlen ihren Verlauf nahm, mit dem Begriff „Obere Salzstraße“ immer noch ihre Berechtigung besaß. Aus dem Erlass kann man außerdem entnehmen, dass Edelleute bzw. Adelige – inklusive drei Ochsen – freies Geleit durch Dahlen in Anspruch nehmen konnten.

Ausschnitt aus der Landtafel der Markgrafschaften Meißen und Lausitz (1578) Thalen = Dahlen
Allerdings erfuhr im 16. und vor allem im 17. Jahrhundert der Handel im gesamten Deutschen Reich eine einschneidende Zäsur. Viele der wichtigsten Handelsrouten führten zu den Hansestädten an Nord- und Ostsee. Die Entdeckung Amerikas brachte einen dramatischen Niedergang für viele der alten Handelswege mit sich. Die wichtigsten verlagerten sich in Richtung Atlantikküste. Der Haupthandelshafen für die deutschen Staaten war nun Amsterdam. Die durch Dahlen führende Ost-West-Handelsstraße schien aber zunächst nicht so sehr von dieser Änderung betroffen zu sein.
Für Dahlen hatte eher eine regionale Veränderung in der Streckenführung des Handelsweges große Auswirkungen, was letztendlich zum endgültigen Niedergang der durch Dahlen führenden Ost-West-Handelsstraße in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts führte. Bei Einführung des Postwesens in Sachsen wurde die Postverbindung zwischen den wichtigsten sächsischen Städten, Leipzig und Dresden nun etwa 4 km südlich an Dahlen vorbeigeführt. Das bedeutete faktisch eine Einstellung der durch Dahlen führenden Fernhandelsverbindung. Nach Errichtung der Hubertusburg durch August den Starken (1670-1733) in Wermsdorf wurde ab dem Jahr 1726 der Postverkehr noch weiter südlich (10 km) durch Wermsdorf um Dahlen herumgeleitet.
Frondienste und Abgaben
In den bisherigen sowie den noch folgenden Beschreibungen werden oftmals die Begriffe Grundherr, Erbherr und Gerichtsherr verwendet. Hierzu ist anzumerken, dass der Grundherr derjenige war, dessen Land oder Grund der Untertan bewirtschaftete. Das konnten weltliche, aber auch kirchliche (in Dahlen lange Zeit das Bistum Naumburg) Grundherren sein. Es war aber durchaus möglich, dass ein feudalabhängiger Untertan mehreren Feudalherren, das heißt Grundherren, tribut- und frondienstpflichtig war, da er den Boden bzw. Grundstücke von mehreren Grundherren nutzte. Der Gerichtsherr wiederum konnte durchaus jemand anderes sein als der Grundherr. Es war aber eher die Regel, dass Grundherr (wenn man nur einen hatte) und Gerichtsherr ein und dieselbe Person waren, die auch die Polizeigewalt ausübte. So verhielt es sich in Dahlen. War einer der Ackerbürger oder Bauern selbst Besitzer des von ihm genutzten Landes, so war man dem Grundherren seines Wohnsitzes trotzdem unterthänig und hatte entsprechende Abgaben zu leisten sowie andere Pflichten ihm gegenüber zu erfüllen. Auch die Stadt Dahlen selbst war keine freie Stadt. Sie gehörte zum Lehen des Grundbesitzers und war ihm damit ebenso unterthänig, oder genauer gesagt, sämtliche Einwohner. In den meisten erhalten gebliebenen Dahlener Recessen und Verträgen wird dieser Grund- und Gerichtsherr als „Erbherr“ bezeichnet. Wenn also jeweils einer dieser drei Begriffe verwendet wird, so ist in Bezug zur Dahlener Grundherrschaft immer nur der jeweilige Dahlener Grundherr gemeint.
Vom Erbherrn spricht man, wenn der Rittersitz kein Lehen war, sondern Eigentum des Grundherrn, der es dann eben weiter vererben konnte. In diesem Fall waren die Untertanen erbunterthänig, wie das auch für die Dahlener um diese Zeit zutraf, und wie dieser Begriff demzufolge in zahlreichen Urkunden der „Gemeyne der Stadt [sowie] des Rittersitzes zu Dalen“ immer wieder Verwendung fand.
Zum anderen wurde Begriff der „Ackerbürger“ verwendet. Da dieser Begriff noch des Öfteren in dieser Abhandlung Verwendung findet, soll auch er an dieser Stelle näher erklärt werden. Städte wie Dahlen sind einstmals aus einem oder dem Zusammenschluss mehrerer Dörfer hervorgegangen. Unabhängig davon, dass sie letztlich zur Stadt wurden, betrieben deren Bewohner aber weiter Landwirtschaft für ihren Lebensunterhalt. Allerdings besaßen im Laufe der Zeit die meisten Einwohner – in den überwiegenden Fällen vermutlich durch Erbteilung – nicht genügend Ackerfläche, um für ihre Familie ausschließlich damit ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da lag es Nahe, dass sie einen Teil ihres Einkommens durch einen typisch städtischen Beruf – ein Handwerk oder einen kleinen Handel – erwarben. Einwohner, die auf diese zwei Arten ihren Lebensunterhalt bestritten, nennt man daher Ackerbürger, wobei Acker die Landwirtschaft und für Bürger das Handwerk bzw. Handel steht. Städte wie Dahlen, in denen die überwiegende Mehrheit auf diese Weise ihren Lebensunterhalt bestritt, bezeichnet man daher Ackerbürgerstadt.
Was die Höhe der Naturalabgaben angeht, so gibt es Berechnungen, dass sie in den meisten Teilen Sachsens etwa ein Drittel der Erträge ausmachten. Genaue Statistiken sind jedoch nicht überliefert, da die dokumentierten Abgaben keine Aussage über die realen Ernteerträge erlauben. Die Verträge über die Abgaben wurden in der Regel für mehrere Jahrzehnte, so auch in Dahlen, abgeschlossen, unabhängig von den jährlichen Ertragsschwankungen. Auch in Jahren mit sehr geringen Erträgen bestanden die Grundherren in der Regel auf der jeweils festgeschriebenen Abgabemenge. Zusätzlich verlangte die Kirche ihren sogenannten „Zehnt“, was bedeutete, dass man 10 % seines Einkommens an sie abzuführen hatte. Die Abgaben dürften somit selbst in guten Erntejahren fast das gesamte Mehrprodukt ausgemacht haben, sodass die Bauern, die in Dahlen überwiegend Halb- und Viertelhüfner waren, kaum Reserven anlegen konnten. In schlechten Jahren beließ man ihnen kaum das Existenzminimum; Hungersnot war dann unweigerlich die Folge.
Diese starke Feudalabhängigkeit gab es in der Mark Meißen jedoch nicht von Anfang an. Um Zuwanderer anzulocken, herrschte hier – im Gegensatz zu den alten deutschen Ländern – eine relative Freiheit. Allein im 12. Jahrhundert siedelten sich in der Mark Meißen etwa 200.000 überwiegend aus dem Fränkischen kommende Einwanderer an. Gegenüber dem westlich gelegenen „Altreich“, wo oft Leibeigenschaft und wesentlich höhere Fronzwänge herrschten, fanden die Zuwanderer hier günstige Startbedingungen vor. Das heißt, bessere Besitz- und Rechtsverhältnisse, Landzuteilung nach Hufenmaß bei erblichem Besitzrecht, geringeren Zins als in der alten Heimat, aber auch die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit blieb in ihren Händen. Es gab ursprünglich auch keine Frondienstpflichten beim Grundherren. Das galt für die slawischen Siedler ebenso wie für die fränkischen, sächsischen oder auch flämischen Einwanderer.
Im Laufe des 15., 16. und vor allem des 17. Jahrhunderts minimierten die Grundherren im Einklang mit Landesherrn und Geistlichkeit jedoch immer mehr die Rechte und Freiheiten der Untertanen und schufen ein Feudalsystem, welches die Unterdrückung und Ausbeutung vor allem im 18. Jahrhundert oft ins maßlose steigerte, dass man geneigt ist, an Leibeigenschaft zu denken. Der einzige Unterschied zur wirklichen Leibeigenschaft war der, dass die Feudalverpflichtungen nicht an der Person, sondern am Grundbesitz hafteten. Das führte wiederum dazu, dass sich zahlreiche Untertanen den Verpflichtungen zu entziehen suchten, indem sie ihren Grundbesitz verließen. Dem suchte natürlich der Grundherr entgegenzuwirken. Dieser Prozess hat ebenso in der Grundherrschaft Dahlen stattgefunden, was in einer ganzen Reihe von Recessen und Verträgen zu beobachten ist.
Mit welchen Rechten und Anmaßungen der Dahlener „Erbherr“ selbst in das Privatleben der Dahlener Bevölkerung eingriff, führt uns eine Bestimmung in der Ordnung von 1533 vor Augen. Sie beinhaltet, dass kein Bürger seinen Besitz ohne Wissen und Willen seines Erbherrn verkaufen oder verpfänden durfte. Wer sich nicht daran hielt, zahlte binnen 8 Tagen 2 silberne Schock Groschen Strafe und musste außerdem das veräußerte Gut wieder zurückkaufen. Grund für diese Bestimmung war offenbar das Bemühen der Einwohner, der Unterdrückung und Ausbeutung zu entgehen, indem sie ihre Wirtschaft einfach aufließen oder verkauften.
Auf den sogenannten „Pferdner-Gütern“, das waren in der Regel Vollerwerbsbauern, die Pferde hielten, lag als Teil der Frondienste zusätzlich eine Reihe von Spanntagen, das heißt, Ausführung aller Fuhren für den „Erbherren“. Offenbar vermochten sich einige der zum Spanndienst Verpflichteten dieser Last dadurch zu entziehen, dass sie ihre Pferde abschafften. Daher wird in der Ordnung weiter ausgeführt, dass alle „die auf solchen Pferdnergütern sitzen“ und ihre Tiere abgeschafft haben, gezwungen sind, innerhalb eines halben Jahres wiederum gute Pferde zu kaufen. Ansonsten zahlen sie außer den Pferden noch 10 gute Schock Strafe an die Obrigkeit.
Die Härte, mit der die Herrn von Schleinitz gegen ihre Dahlener Untertanen vorgingen, hatte zur Folge, dass eine große Anzahl von Höfen nicht besetzt, also wüst gewesen sind. Die früheren Inhaber waren gestorben oder fortgelaufen. Von allein fanden sich nicht genug Leute, die einen Hof übernahmen. Sie wurden zwar Bürger genannt, waren aber bei genauerem Hinsehen eher Leibeigene, sobald sie einen Hof übernahmen.
Der Rat von Dahlen wurde nun mittels dieser Ordnung gezwungen, jedes Jahr eine solche „wüste Hofstelle aufzubauen und mit einem Käufer zu besetzen“. Die Aufwendungen dafür durften aber nicht von den herrschaftlichen Zinßen oder anderen Leihungen gekürzt werden. „Wie solches vom Rat nicht geschieht, sollen sy der Oberkeit ein gut Schock geben und den bau verenden wie vormeldt“, heißt es in dieser Stadtverordnung. Zudem bestimmte der Grundherr, wenn ein Hof keinen neuen Betreiber fände, der Rat die Fron und Abgaben zu entrichten habe, die auf ihm liegen.
Zu den mehrfach erwähnten „Ordnungen“, die von den Grundherren von Zeit zu Zeit erlassen wurden, gehören auch die Stadtbücher bzw. die sogenannten Erbbücher20, welche heute zu den wichtigsten Quellen für Informationen aus diesen und späteren Zeiten zählen. Diese „Steuer“-Akten vermitteln uns gleichzeitig einen großen Teil des Spektrums vom Leben im kleinen Ackerbürger-Städtchen Dahlen. Die älteste bekannte und zum Teil (als Abschrift) noch erhaltene „Bestandsliste d. Rittersitzes u. Hauses von Dahlen“, wie die Erbbücher auch betitelt wurden, stammt aus dem Jahr 1461. Der Erbherr war zu dieser Zeit der Rittergutsbesitzer Georg von Schleinitz. Es ist aber davon auszugehen, dass es nicht das erste Stadtbuch war. Die vorher angelegten Bücher sind vermutlich im Zuge der Hussitenüberfälle (1419-1434) vernichtet worden. Im Jahr 1429 wurde Dahlen von den Hussiten teilweise zerstört und niedergebrannt. Hierbei wurde auch die Stadtkirche stark in Mitleidenschaft gezogen.
Dennoch sind von Dahlen aus mehreren Jahrhunderten einige dieser Erbbücher erhalten geblieben. Der wesentlichste Inhalt, der in diesen Büchern verzeichnet ist, sind die Frondienste und Abgaben, welche die Dahlener Einwohner zu leisten hatten. Frondienste sind Arbeitsleistungen, die die Untertanen für ihren Grundherren unentgeltlich leisten mussten. Sie erhielten in einigen Fällen lediglich eine gewisse Aufwandsentschädigung, meist in Form von Lebensmitteln. Die Abgaben an den Grundherren bestanden zu einem Teil aus finanziellen, zum anderen Teil aus Naturalabgaben. Hierzu wurden einerseits alle Dahlener (gemeint ist das jeweilige Familienoberhaupt) namentlich mit den zu leistenden Abgaben aufgelistet. Diese richteten sich meist nach deren Einkommen, bzw. nach der jeweils bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche. Die Steuer für handwerkliche Tätigkeit, die ebenso fast alle Dahlener als sogenannte Ackerbürger ausübten, wurde für die jeweiligen Handwerke extra aufgeführt. Hinzu kamen noch eine ganze Reihe von verschiedenartigen „Sondersteuern“, wie zum Beispiel für den Kauf, Verkauf oder Tausch eines Grundstückes.
Damit geben diese Bücher ein umfassendes Bild über die Belastungen, welche die Einwohner von Dahlen ertragen mussten. So auch in einem Erbbuch von 1610, auf dessen Inhalt ich hier näher eingehen möchte.

Das einzige noch weitgehend original erhaltene typische Acker-Bürger-Haus in Dahlen (gegenwärtig vom Verfall bedroht)21
Nach dem Inhalt dieses Buches haben die Dahlener so etwas wie eine Art Kopf- oder Familiensteuer zu entrichten. Hier ein kurzer Auszug aus dieser Liste, wobei diese Abgaben „Auf Walpurgis“ (1. Mai) zu entrichten waren:
„Burckhardt Gehler drey groschen, vier neue und einen alten Pfennig,
Hannß Leschke drey groschen,
Melchior Knoblauch drey groschen,
Martin Rolle einen groschen acht Pfennig,
Hannß Müller Zimmerman Drey groschen fünff Pfennig,
Thobias Rottewaldt Zweene Pfennig,
Item von Felde einen groschen Sechs neue Zweene alte Pfennig,
Peter Götter Zweene Pfennig,
Item von Morlins Felde einen groschen,
Urban Hildebrandin Zweene Pfennig,
Bartel Kundt einen groschen,
Mathes Grubler vier groschen,
Merthen Krüger einen groschen,
Bartel Erlich drey groschen,
Item von Felde einen groschen, …“
Diese Abgabenliste wird noch einmal fast identisch zu „Michaelis22“ (29. September) aufgeführt.

Bauern bei der Ablieferung ihrer Abgaben, Holzschnitt aus Rodericus Zamorensis „Spiegel des menschlichen Lebens“ Augsburg 1479
Als weitere Abgaben wurden dann ein Garküchenzins, ein Abdeckerzins, Zinß Unschlit23 (vom Fleischerhandwerk), ein Töpferzins, ein Salzzins, ein Branntweinzins und ein Handwerkerzins aufgeführt. So mussten zum Beispiel die Schuhmachermeister jährlich 1 Groschen Bankzins zahlen, damit keine fremden Schuhmacher auf dem Jahrmarkte ihre Ware feilhielten.
Die Abgaben, welche die Handwerker zu entrichten hatten, waren so angelegt, dass alle, die das gleiche Handwerk ausübten, gemeinsam die Abgabe leisten mussten. Das stellt sich zum Beispiel wie folgt dar:
„Das Töpffer Handtwerck
Zinßet Jherlich wie auff Michaelis also auch diesen Termin Walpurgis jedes mahl Zween Gülden, zu welchen Zinßen sich das Handtwerck durch ihre Mitgewerken Hanßen Müllern, Nicol Puschman und Burckhardt Gelern bekandt haben, …“.
Auch diese Abgabe ist noch einmal zu Walpurgis zu entrichten. Desgleichen mussten die Handwerke, so sie einen Schutzbrief (Innungsbrief) vom Erbherrn erhalten hatten, für diesen natürlich auch eine entsprechende Gebühr entrichten, wie folgende Textauszüge belegen:
„Becker Handtwergk
Zinßet, Inmaßen anwesende gewerken alß Urban Frenckel Hannß Ragitz undt Valtin Büttner im nahmen des Handtwergs gestanden, Jherlichen auf den Rettichmarck, so auff Invocavit (1. Passionssontag) gefelt, Deßgleichen auf den Jahrmarckt Bartolomei jedes mahl Zwölff groschen Stedte Geldt, Dargegen werden sie in Schutz genommen, Das niemandt gelbe Kuchen auf die Jharmerkte zur feilem Kauff bringen darff,
……………
Das Handtwerg der Schuhmacher zu Dahlen giebt Jherlich auf den Rettigmarckt, welcher den Dienstagk nach Invocavit gehalten wirdt, ein ieder Meister einen groschen Banck Zinß, Darumb das Kein Frembder Schuster diesen Marckt feil haben darff.“
Die Abgaben an den Grundherren mussten entweder als Barzahlung oder auch in Form von Naturalien entrichtet werden. Wie das zu geschehen hatte, zeigt das folgende Beispiel des Töpfer Zinßes aus dem Erbbuch von 1610.
„Töpffer Zinß.
Das Töpffer Handtwergk zu Dahlen muß Jherlich Inmaßen sie gestehen über Oben gesetzte Geldt Zinß dem Junckern einen Ofen voll grau gefes brühen, Darzu mag der Juncker ihnen ein Vor Zeichnüs, was er an Töpffen, Schüßeln undt Milchäschen haben will, Zuvorn Zustellen laßen, bekommen wegen aufs und abladens Zweene groschen Trinckgeld, Undt gehet im Handtwerge nach der Zeche, Das nemblich ein Meister nach dem andern solchen Ofen Voll geschirr brühet und liefert, Es müßen aber die beyde Pferdner Zur Zießen Hannß Müller und Gregor Time, wie sie bekommen, solche Töpffe undt geschirr aufs Schloß führen, Darfür sie nichts dann jeder Zwey Heunen24 bekommen.“
Die Töpfer mussten sich also untereinander einigen, wer was für die Abgabe liefert. Ähnliche Regelungen sind auch für andere Handwerke beurkundet. Wir erfahren hier ganz nebenbei, dass der Dahlener Rittergutssitz schon als Schloss bezeichnet wird, obwohl es sich zu diesem Zeitpunkt um ein zwar größeres, aber doch einfaches Fachwerkgebäude handelte.
Neben den Handwerken, welche einen Schutzbrief (Innungsbrief) besaßen, gab es eine ganze Reihe von Handwerksberufen, die keinen solchen Schutzbrief hatten. Auch von diesen Handwerkern verlangte der Grundherr eine entsprechende Abgabe. Andere Gewerke, die nicht unbedingt als Handwerk angesehen wurden, mussten ebenso bezahlen. So hatten auch Cramer und Brandtwein Schencken ihre Zinsgroschen zu entrichten. Selbst die Ratsleute wurden für ihre Tätigkeit mit einem Zins an den Grundherrn zur Kasse gebeten. Wie das zu geschehen hatte, zeigt folgende Bestimmung aus dem Erbbuch des Jahres 1610.
„Der Rath zu Dahlen
Dieses Termins Michaelis giebt ermelter Rath nach ihren gewöhnlichen Sitztagen von deßelben einkommen dem Erbherrn Eilffhalb neue schock und Drey Zehen groschen Stadtrendt, Darvon ziehen sie wegen des Erbherrn beygüter wiederumb aber nemblich,
| 13 g.25 | Lösers guth von Liybierenschoß, (?) |
| 1 g. | Wechter Geldt, |
| 18 g. | Von Greiß Güthern, |
| 10 g. | Von der Kirstenmühl, |
| 1 g. | Wechter Geldt, |
| 2 g. | Von Garten aufn Anger, |
| 3 g. | Von andern Garten, |
| 4 g. | Von Raden Haußlein,…“ |
Das Handwerk bildete aber nicht die einzige Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die Dahlener Bürger waren ja sogenannte Ackerbürger. Das heißt, dass sie im Normalfall mindestens zwei Standbeine für ihren Lebensunterhalt benötigten, da sie weder allein von Landwirtschaft, noch allein von einem Handwerk existieren konnten. Daher war nicht nur für das von ihnen ausgeübte Handwerk eine Abgabe zu entrichten, sondern auch für die von ihnen betriebene zumeist kleinere Landwirtschaft. Dafür wurden sie entsprechend der jeweils bewirtschafteten Ackergröße in Viertel- oder Halbhüfner (es gab auch 1/8 und 1/16 Hüfner) eingeteilt. Vollerwerbslandwirte, die es vereinzelt auch gab, wurden als Hufner geführt.
Die Hufe ist ein mittelalterliches Flächenmaß und bezeichnet den Umfang der Ackerfläche, welchen ein Hof benötigt, um sein Auskommen zu haben. In der Gegend um Dahlen war eine Hufe im Durchschnitt zwischen 8 und 16 Hektar groß. Sie stellt somit keine genaue Maßeinheit dar und ist entsprechend der Region oder der Qualität des Bodens unterschiedlich groß.
Die Dahlener waren in der Regel Viertel- oder Halbhüfner. Das bezeichnet auch in etwa den Anteil, den die Landwirtschaft zum Lebensunterhalt einer Familie beitrug. Die Zisser Gemeinde, welche zu dieser Zeit noch nicht zu Dahlen gehörte, verzeichnete mehrere Hufner. Die Abgaben für die Felderträge mussten, wie nachfolgend zu sehen ist, in Naturalien entrichtet werden:
„Folget Korn unnd Hafer Pacht, so die
Leute ihrem eignen bekentnüs nach Jherlichen auff Michaelis im dem georderten und vorhandenen Pachtmaß so auff zehen Oschatzer Metzen gerechnet wirdt, zuerschütten schuldigk.
… …… ……..
Adam Döbler Zweene sch. Korn, Zweene sch. Haber,
Matz Kreyer Zweene sch. Korn Zweene sch. Haber,
Christoph Leubitz Vier sch. Korn Vier sch. Haber,
Die Brosius Zschorkin Drey Zehen undt halben sch. Korn undt
Drey Zehen halben sch. Haber,
Steffan Hohmut Zween schöffel
Korn Zweene Schöffel Haber,
Michael Moritz Zweene schöffel
Korn Zweene Schöffel Haber,
Abraham Weber Zweene schöffel
Korn Zweene sch. Haber,
Hannß Frenckel einen schöffel Korn
einen schöffel Haber,
Paul Nitzschka Vierthalben
schöffel Korn, Vierthalben
sch. Haber, (…)“

„Erbbuch des Rittersitzes und Haußes Dahlen“ von 1610
Wie bereits erwähnt, gab es noch die Frondienste, die die Dahlener leisten mussten. Hierbei gab es vielerlei Arbeiten als Frondienst bei dem Erbherrn, so zum Beispiel: „Getreidicht, Handfrone und erstlich Gras hauen und dürre machen, Kraut hacken und abhauen, Arbeit in Rüben, Mist breiten, Wolle abnehmen, Herbstfröne und Braudienste.“ Außerdem gehörte dazu der Frondienst beim Säen, das Ausbessern der herrschaftlichen Fachwerkbauten, was mit Lehm an die Gebäude werfen oder auch Leim kleben bezeichnet wird, sowie das Botschaft gehen, das heißt, die Beförderung herrschaftlicher Briefe, da es noch kein geregeltes Postwesen gab. Für das Botschaft gehen gab es vom Erbherrn für den jeweiligen Boten sogar Lohn. Das erfahren wir aus einem Rezess vom März 1618. Der Botengänger erhielt pro Meile immerhin 1 Groschen. Eine sächsische Meile hatte 7,416 km, was bedeutet, wenn er zum Beispiel einen Brief nach Oschatz brachte, das sind 12 Kilometer = 1 ½ Meilen, bekam er 1 ½ Groschen. Da der Bote mit Sicherheit zu Fuß unterwegs war, brauchte er für Hin- und Rückweg (24 km) mindestens 5 bis 6 Stunden. Hielt er sich dagegen nur in Bereitschaft für einen eventuellen Botengang, standen ihm 1 Groschen warte Geldt zu.
Neben solcherlei Diensten hatten die Dahlener Ackerbürger von ihrer eigenen Wirtschaft noch allerlei Naturalabgaben zu leisten. Die „Zissergemein“ mit den ihnen zugedachten Belastungen ist in diesem Erbbuch besonders aufgeführt. Hier sind auch die einzigen Pferde-Bauern verzeichnet.
Wie die Frondienste aussahen, wird durch den nachfolgenden Auszug vermittelt. Dabei erfahren wir, dass es 1610 in Zissen zwei Pferde-Bauern gab.
„Heüe führen.
Die Zweene Pferdner Zu Zießen (Zissen) mußen das Heu und grummet26, neben des Erbherren einen geschirr aus dem Planckgarten in die Hoffescheune führen, bekömt ieder Zwey Heunichen (Hähnchen), undt Zweene Kese, wenn sie gar fertig sindt.
Handt Frohne, unndt
Erstlich,
Graßhauen unndt dürre machen.
Acht Persohnen Zu Klein Zißen,
Alß
Georg Starck,
Paul Braun,
Hannß Lange,
Mertten Omichen,
Jacob Kirsten,
Paul Jobst,
Hannß Engler,
Barthel Voigtin,
Diese müßen das Heu undt grummet im langen Bruch hinder der Schefferey abhauen, bekommen Darüber nichts, dann wen sie fertig sind, jeder ein Heunen (Hähnchen) undt Kese, (…)“
Diese Dienste setzen sich weiter fort und so folgen: „Dienste Zum Sehen, Krauthacken und abhauen, Arbeit in Rüben, Mist breitten, Gerst rechen und Wolle abnehmen“. Die „Herbst Fröhne“ enthalten folgende Dienste: „Leimwerffen, auffladen und Fuhren auch vorkleiben (hier ist das Verputzen von Wänden des Rittergutes gemeint), Braudienste, Treber unndt Schafshörden rücken“. Damit sind natürlich noch nicht alle Abgaben und Dienste genannt. So waren die Dahlener auch verpflichtet, für die Frau des Grundherrn, wollte sie allein verreisen, den Transport durchzuführen. Auch Baufuhren und das Dreschen des Korns mussten für den Grundherren durchgeführt werden. Allerdings wurden zum Dreschen des Getreides zusätzlich noch mehrere Hofedrescher direkt vom Grundherren angestellt.
Wenn man einmal alle Namen im Erbvertrag von 1610 analysiert, so kommt man auf ungefähr 303 Steuerzahler27. Diese sind etwa mit der Anzahl der hier wohnenden Familien gleichzusetzen. Diese Zahl kommt aber auch jener des Oschatzer Amtshauptmanns aus dem Jahr 1648 nahe, der für das Jahr 1618 Dahlen mit 300 Häusern (damit sind in der Regel Feuerstätten bzw. Herdstellen gemeint) angegeben hat. Ein genauer Rückschluss auf die Einwohnerzahl ist damit allerdings nicht möglich. Man kann aber davon ausgehen, dass in Dahlen zu jener Zeit maximal 1000 Einwohner lebten.
Die Steuern in Form von Bargeldabgaben mussten in der Regel zu etwa gleichen Teilen auf Walpurgis und Michaelis entrichtet werden, während Naturalabgaben nur zu Martini, also nach der Ernte, fällig waren. Nicht alle Steuerzahler mussten Naturalabgaben leisten. Die Frondienste verteilten sich entsprechend den jahreszeitlichen Anforderungen.
Wenn in einer Familie der Haupternährer verstorben war, so reduzierten sich die Abgaben und Frondienste keineswegs. Immerhin sind im Erbvertrag von 1610 zwanzig Abgaben- und Frondienst leistende Witwen aufgeführt. Die Gründe, weshalb die Witwen den Hof weiterführten, könnten darin gelegen haben, dass sie entweder keinen Sohn hatten, oder ihre Kinder noch zu klein für eine Hofübernahme waren. Diese Frauen hatten somit eine doppelte Last zu tragen. Witwen erkennt man in der Steuermatrikel durch die Endung -in an deren Familiennamen (zum Beispiel Wittichin, Thalheimin, Reinhardtin usw.) bei gleichzeitiger Nennung des Vornamens ihres verstorbenen Mannes (zum Beispiel Michael Moritzin oder auch Hannß Mebußin).
Wie hoch – oder besser gesagt wie niedrig – der Verdienst von „Angestellten“ gewesen ist, zeigt uns folgende Bestimmung aus dem Jahr 1591.
„Ihn Zwey Jahr umb das bisherige Lohn dieneten, oder, welches in ihre Willkühr stehen sollte, vor einen Knecht überhaupt Sechs Gulden, vor eine Magd Vier Gulden, und vor einen Jungen oder Mädegen Zwey Gulden, von denenjenigen auch, so bereits Ein Jahr zu Hoff gedienet, ein Knecht Vier Gulden, eine Magd drey Gulden, und ein Junge oder Mädegen Anderthalben Gulden, diejenigen aber, so bereits 2. oder mehr Jahre gedienet, und die verliehene Helffte, als ein Knecht 3. f. (f=Gulden) eine Magd 2. f. und ein Junge oder Mädgen 1. f. gäbe, iedoch dergestalt, daß eine Mannes – Person nach Außgang des 17.den. und mit Anfang des 18.den. Jahres vor einen Knecht und eine Weibs – Person mit Ausgang des 14.den. und mit Antritt des 15.den. Jahres vor eine Magd, bis dahin aber vor einen Jungen oder Mägdgen zu halten, Ihn auch von so vielen, als Ihn beliebete, zu fordern frey.“
Festzustellen ist hier, dass sich die Löhne über Jahrhunderte kaum verändert haben. Dies macht eine Abschrift der Bestimmung von 1591 deutlich, welche rund 130 Jahre später der nunmehrige Grundherr, Hannß August von Döring (*?-1731), im Jahr 1720 anfertigen ließ, um seine Rechte noch einmal zu bestätigen. In dieser Abschrift werden nahezu die gleichen Verdienste angeführt, wie im Buch von 1591. Im Rezess zwischen Christoph von Loß auf Schleinitz und der Dahlener Einwohnerschaft aus dem Jahr 1618 finden wir ebenso eine „tarifliche“ Regelung, was den Lohn der Tagelöhner betrifft. „Ihr gewöhnlicher Lohn [beträgt] von Walpurgis biß Michaelis des Tages 2 g. und den von Michaelis biß Walpurgis des Tages 21 d.“. Das heißt, sie bekommen im Sommerhalbjahr (Mai bis September) jeweils 2 Groschen, im Winter dagegen „so bald sie abgearbeitet“ haben, nur noch 21 Pfennige täglich.
Wie hoch der „Reallohn“ wirklich gewesen ist, kann man wohl besser Anhand der folgenden Preisliste aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts einschätzen.
| 1 Mistgabel | 2 Groschen | 25 kg Roggen |
| 1 Axt | 11 Groschen | 135 Kg Roggen |
| 1 Elle Samt | bis zu 138 Groschen | 1691 kg Roggen |
| 1 Rock oder 1 Hose | 66 Groschen | 810 kg Roggen |
Tabelle: S. Epperlein, Der Bauer im Bild des Mittelalters
Zu dieser Zeit entsprachen 21 Groschen einem Gulden. Damit ist zu ersehen, viele Dinge waren nicht nur für Knechte und Mägde unerschwinglich. Auch für die Ackerbürger konnte der Verlust eines Rockes oder einer Hose, aber auch das Abhandenkommen von Eisenwerkzeugen sehr bitter sein.
Es ist wohl davon auszugehen, dass ein großer Teil der Bevölkerung die folgend abgebildeten silbernen Taler nur selten zu Gesicht bekam. Das für sie gängige Zahlungsmittel werden eher Groschen und Pfennige gewesen sein.

Sogenannter sächsischer Klappmützentaler ca. 1518 mit dem Abbild von Kurfürst Friedrich der Weise (1463-1525)

Joachimsthaler um 1525

1547 von Kurfürst Moritz von Sachsen (1541-1553) herausgegebener Taler

Meißner Groschen mit dem Gegenstempel der Stadt Braunschweig
Betrachtet man den Geldwert im Verhältnis zum Preis des Getreides, so muss hier bedacht werden, dass die Erträge bei der Getreideernte im 15. Jahrhundert, ebenso in den nachfolgenden Jahrhunderten, wesentlich geringer ausfielen, als in der Gegenwart. Das Verhältnis zwischen Aussaat und Ernte betrug dabei je nach Getreideart zwischen 1 zu 2,6 bei Roggen und 1 zu 3,3 bei Gerste. Heute liegt das Verhältnis zwischen 1 zu 20 bis 1 zu 40. Hinzu kam, dass durch die zu jener Zeit dominierende Dreifelderwirtschaft28 ein Drittel der Ackerfläche brach lag. Die Reproduktion nach Missernten, wie zum Beispiel im Jahr 1590 nach einer großen Dürre (sogar die Wassermühlen lagen trocken), nach Kriegen, Plünderungen oder im Gefolge von Bränden, war danach noch geringer, sodass solche oder ähnliche Störungen im Leben der Menschen fast zwangsläufig auch zu großen Hungersnöten führen mussten. Die Anschaffung eines Luxusgutes wie Samt, welches zum Vergleich in der obigen Tabelle mit angeführt wurde, ist daher für die einfache Dahlener Bevölkerung undenkbar. Das wird noch deutlicher, wenn man sich die nachstehende Tabelle für Agrarprodukte des Amtes Torgau aus dem Jahr 1551 ansieht.
| 1 Scheffel Weizen29 | 16 Groschen |
| 1 Scheffel Roggen | 11 Groschen, 2 ⅔ Pfennig |
| 1 Scheffel Gerste | 7 Groschen, 10 ½ Pfennig |
| 1 Scheffel Hafer | 4 ½ Groschen |
| 1 Ochse | 8 – 11 Gulden30 |
| 1 Schwein | 2 Gulden |
| 1 Ente | 1 Groschen |
| 1 Hammel | 1 Gulden12 Groschen |
| 1 Henne | 1 Groschen |
| 1 Kanne Milch (0,93 Liter) | 3 Pfennige |
| 1 Schock Eier (60 Stück) | 2–5 Groschen |
| 1 Pfund Butter | 1 Groschen8 Pfennige |
| 1 Scheffel Salz | 14 Groschen |
| 1 Eimer Bier (67 Liter) | 1 Gulden2 Groschen |
| 1 Eimer Landwein | 2 Gulden12 Groschen |
| 60 Bretter | 26 Groschen |
Für die Frondienste auf den landwirtschaftlichen Flächen wie Säen und Ernten bestimmte natürlich der Grundherr den für ihn günstigsten Zeitpunkt, an welchem die Arbeiten durchgeführt werden mussten. Für die Durchsetzung der grundherrschaftlichen Forderungen war der vom Grundherrn eingesetzte Vogt zuständig.
Dass die jeweiligen Vögte dabei oftmals besonders dienstbeflissen vorgegangen sind, um die Interessen des Grundherrn durchzusetzen, macht folgende Begebenheit in Schmannewitz (der Dahlener Grundherr war auch über Schmannewitz und Ochsensaal Lehnsherr) aus dem Jahr 1658 deutlich: Bei der Getreideernte auf den herrschaftlichen Feldern durfte jeder Bauer abends eine Garbe als Lohn mit nach Hause nehmen. Die Schmannewitzer Bauern brachten hierzu Strohseile von der dreifachen Länge mit, sodass man die Garben hernach kaum heben konnte. Der Vogt, der in Dahlen wohnte, erhob Einspruch, was ihm aber nicht viel nützte. Er muss auch sonst sein Amt so rigoros versehen haben, dass man seine große Unbeliebtheit aus einem Eintrag im Kirchenbuch des selbigen Jahres erahnen kann:
„den 1. Oktober hat der Schlossvogtt zu Dahlen, Hans Reinhardt, allhier in Martin Kühnes Garten Birn geschüttelt mit dem Aste heruntergefallen und war plötzlich tot aufgehoben worden. Kein Gliedmaß gereget, noch einiges Wortt gesprochen, der Hals war entzwey und das Cranium (Schädeldach) ganz zerschellet, ist zu Dahlen mit einer Leichenpredigt begraben worden (…) .
Jammerlich war es zu sehen, daß die schweine, so hernach zu dem obste lieffen, welches im Blute, so häufig von ihm geflossen, ingleichen die hunde seyn Blutt geschlecket, welches niemand von der Gemeyn mit Erde Überschütten wollen (…).“
Wenn die Schmannewitzer den Vogt selbst über den Tod hinaus noch so hassten, dass sie seine blutigen Hinterlassenschaften weder überdecken noch beseitigen wollten, wird deutlich, wie schlimm er es mit ihnen getrieben haben muss.
„Heergeräte und Gerade“
In jedem der noch vorhandenen Erbbücher wurde auch das Erbrecht definiert. Das war offensichtlich besonders wichtig, da von einer vernünftigen Übergabe eines Hofes an einen Nachfolger dessen wirtschaftlicher Erfolg abhing und damit natürlich auch das Einkommen des Grundherren in Form von Abgaben und Fron. In Dahlen, wie im übrigen Sachsen, wurde das „Anerbe“ praktiziert. Das heißt, der landwirtschaftliche Besitz und der Hof wurden zusammen und ungeteilt an nur einen Nachfolger weitergegeben. Damit war gewährleistet, dass der landwirtschaftliche Betrieb als Ganzes erhalten blieb und nicht, wie bei der sogenannten Realteilung, die Ackerflächen bei jeder Erbfolge in immer kleinere Parzellen zerstückelt wurden, sodass eine effektive Landwirtschaft am Ende unmöglich ist.
In den Erbbüchern sowie anderen Urkunden wird das Erbrecht im allgemeinen als „Heergeräte und Gerade“31 bezeichnet.
Heergeräte wurde nach mittelalterlichen Recht eine Sondererbfolge beim Ableben des männlichen Hofinhabers genannt. Hierbei wurde ursprünglich die Weitergabe des Schwertes, des Pferdes und weiterer Ausrüstung an den nächsten männlichen Verwandten, der in der Regel der älteste Sohn war, verfügt. Die Heergeräte waren somit von der sonstigen Erbteilung ausgeschlossen. Damit sollte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des Grundbesitzes gesichert werden, wenn zu den Waffen gerufen wurde. Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich der Inhalt zunehmend so, dass im wesentlichen damit der Weiterbetrieb des Hofes gesichert werden sollte. Nun werden zwar immer noch das beste Pferd benannt, aber auch solche Dinge wie die beste Axt oder Forke, das zweit- und drittbeste Federbett sowie der zweit- und drittbeste Anzug. Das Ganze liest sich folgendermaßen im erhalten gebliebenen Erbbuch von 1461:
„Zu Heergerethe
Das Weibt nimbt und behelt das allerbeste Kleid Ihres mannes zuvor aus. Darnach gibt sie die andern beide nechste beste Kleider, ist ihr so viel da. Sie gibt auch ein bette nechst den besten als gut es da ist, ein Pfuel, Zwey Beilagen, Ein Tischtuch, eine quele (Handtuch), eine Kanne, Allen Harnisch zu eines Mannes Leibe, und das allerbeste Pferdt, ist eins da, uns aber da nicht ist, darff sie nicht geben.“
In der 1717 verfassten Abschrift eines Erbbuches wird verfügt, dass wenn „Manns Personen versterben und nicht Schwert oder Spiel(w)agen an solchen Orten von denen Heergeräth und gerade gefolget wird verlaßen, (…) der Erbherr vom Heergeräthe des Pferdes, ob eines vorhanden sich anzumaaßen“, was im Klartext heißt: Übernimmt kein männlicher Erbe die Heergeräte, so bekommt der Grundherr das beste Pferd, so eins vorhanden.
Die Gerade war das Sondervermögen der Ehefrau, was ebenfalls von der sonstigen Erbteilung ausgeschlossen war, wenn diese verstarb. Zu ihr gehörten zum Beispiel Gegenstände des weiblichen Bedarfs, Schmuck, Hausrat aber auch Kleinvieh und Lebensmittel. Die Gerade wurde beim Ableben der Frau grundsätzlich nur an die nächsten weiblichen Verwandten, in der Regel die Töchter, weitergegeben. Auch hierzu den entsprechenden Eintrag aus dem Erbbuch von 1461:
„Zur Gerade,
Stirbt einen mann sein Weib, der mann sol behalten das allerbeste Kleid vor aus; darnach gibt er die andern beide nechsten besten Kleider, ist ihr so viel da. Er gibt ein bette nechst dem besten, so gut als da ist, einen Pfuel, zwey Küssen, zwey Beilagen, ein Tischtuch, eine Handquele, eine Kanne, und eine decke, ist sie da. Was aber nicht verhanden ist, darff der mann nicht geben.“
Dem wird noch angefügt: „Was über solche stücke verhanden, gehen (gehört) allenthalben zum Erbe, in gleiche theilung dem manne, oder dem Weibe, nach eines absterben, die helfte, Söhnen und Töchtern die andere Helfte.“
Im Erbbuch von 1717 wird zudem bestimmt, dass wenn kein männlicher Verwandter die Heergeräte übernimmt, diese – mit Ausnahme des Pferdes; das erhält ja der Grundherr – dem Rat zufällt. Das gilt ebenso für die Gerade.
Es gab aber auch Erbschaftsangelegenheiten, die nicht so eindeutig waren, und bei denen zwei oder mehrere Grundherren Ansprüche erhoben. So kam es in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach längeren Streitigkeiten, bei denen es auch zu Unstimmigkeiten in Sachen Erbschaftssteuer zwischen dem Grundherrn von Dahlen und dessen benachbarten Herrschaften ging, zu einer entsprechenden Regelung. Demzufolge wurde 1697 zwischen den Besitzern des Rittergutes Wellerswalde und dem Dahlener Grundherrn durch ein Schiedsgericht des Kurfürsten mit „Zustimmung“ beider Teile eine Einigung herbeigeführt.
In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass, wenn die Erben eines Verstorbenen die Untertanen eines anderen Grundherren sind, das gesamte Erbe, außer dem Lehnsgut, dahin ausgeliefert werden muss, wenn es bei einem ähnlichen Falle von dort auch ausgeliefert wurde. Wurde aber von jenem Orte ein Abzug gemacht, so wurde es hier ebenso gehandhabt. Das heißt, die Erbschaftssteuer bekam der Grundherr, bei dem die Erben wohnten. Es wurden aber auch Ausnahmen gemacht.
Was man diesem Vertrag auch entnehmen kann, ist eine Erhöhung der „Heergeräte und Gerade“.
Zum Heergeräte gehörten jetzt: „des Mannes bestes Pferd, seine täglichen Kleider, 1 Ober- und 1 Unterbett, 1 Kopfkissen, 2 Betttücher, 1 Tischtuch, 2 Becken oder Schüsseln, 1 Handtuch, 1 Fischtiegel und Dreifuß, Kessel und Haken, die jungen Ochsen, die männlichen Schweine, die rohe Leinwand und der Hanf, alle Geräte, damit der Mann umgeht und bei seiner Ackerarbeit zu gebrauchen pflegt, als der beste halbe Wagen, Pflüge, Eggen, Sägen, Äxte, Sensen, Heu- und Mistgabeln und dergl.“.
Auch die Gerade erhöhte sich wie man erfährt. Zu ihr gehören nun: „alle Kälber, Schafe, Gänse, Enten, Hühner weiblichen Geschlechts, alle Kalben und Sauen, alle Schränke, Kisten, Kasten, Laden, darin die Frauen ihre Kleider und Gezierde einschlossen, alles Garn, Lein, Flachs, Leinwand, alle Betten und Kissen, die nicht zum Heergeräte gehörten, alle Tischtücher, Bett-, Hand- und Badetücher, Schleier, Hauben, Vor- und Umhänge, alle Becken, Leuchter, Kessel und Pfannen, die nicht eingemauert waren, alle Milchgefäße und weiblichen Kleider, alle weiblichen Gebände und Geräte, als Scheren, Spiegel, Weifen(?), Bürsten, Rochen (Rechen), Hechel, alle Geräte zum Backen und dergl.“.
Das Hutungsrecht des Grundherren
Eine für die Dahlener und die Einwohner der umliegenden Orte besondere Plage mag das Hutungsrecht des Grundherrn gewesen sein. Dabei handelt es sich um das Recht des hiesigen Rittergutsbesitzers, dass dieser seine Weidetiere im Frühjahr und im Herbst auf den Feldern der Untertanen weiden durfte. Wogegen es den Bauern sogar untersagt war, ihre Tiere nur eingeschränkt selbst auf den eigenen Feldern weiden zu lassen bzw., dass sie überhaupt Weidetiere besitzen durften. Für die angerichteten Schäden auf den Feldern der Untertanen brauchte der Grundherr in der Regel nicht aufkommen. Bei der damals üblichen Dreifelderwirtschaft konnte also der Gutsschäfer seine Herde auf die Brache der Bauernfluren treiben. Dieses Recht schloss ein, dass die Weidetiere des Rittergutes im Herbst zuerst auf den abgeernteten Feldern der Bauern weiden durften, wogegen die Bauern ihre Tiere erst danach auf die eigenen Felder zu bringen berechtigt waren. In der Regel war den Bauern nur dann der Besitz von Weidetieren erlaubt, wenn sie auch Wald besaßen. Die Waldweide war in dieser Zeit noch weit verbreitet.
Das Hutungsrecht des Grundherrn führte immer wieder zu Konflikten, die in einschlägigen Unterlagen zum Thema wurden. So kann man einem Recess des 16. Jahrhunderts entnehmen, dass, als der Hirte des Rittergutes die Schafe in die Saaten laufen ließ, und das mag wohl wiederholt geschehen sein, ihn die Bauern samt seiner Herde mit Schlägen davon jagten. Der Vogt ließ die Bauern zur Strafe „brummen“32. Es zeigt sich anhand der verschiedenen Recesse und Verträge aber auch, die Dahlener Bürgerschaft besaß in Sachen Hutung zum Anfang des 17. Jahrhunderts noch mehr Rechte, als dies Mitte des 18. Jahrhunderts der Fall war. Einem Recess vom 26. März 1618 zufolge hatten, was die Haltung von eigenem Vieh betrifft, die Dahlener hier nur wenige Einschränkungen. Hingegen „erkläret sich der Erbherr gegen der Bürgerschafft dahin, das seinen Schäffer mit Ernst zu untersagen, sich des Hütens in die Mandeln oder das Getreide, wen(n) es noch in Schwaden lieget, gänzlich zu enthalten“. Er fordert aber im Gegenzug, „daß auch die Zeit über, und biß die Felde gänzlich nicht geräumet, vom Stadt Rindt und Schaff Vieh auch Gänsen nicht hinein getrieben werden bey Straffe eines neuen Schocks“. Die Untertanen durften ihre Tiere also keinesfalls auf die nur zum Teil abgeernteten Felder lassen. Damit war abgesichert, dass das Vieh des Grundherrn auf jeden Fall vor dem der Dahlener Bauern auf deren Stoppelfeldern weidete. Für die Dahlener ein besonderes Ärgernis war vermutlich, „daß der Erbherr die Hutung auff den gemeine Ängern von vielen langen Jahren hero gehabt, alß bleibet auch der itzige dabey“. Um dies zu unterstreichen wurde noch hinzugefügt: „Jedoch soll der Gemeine mit Ihren Pferden, Schweinen und Gänsen, daselbst zu hüten unterstehet sein.“ Das der Dahlener Einwohnerschaft damit die Nutzung ihrer Anger als Viehweide gänzlich untersagt wird, ist schon sehr krass.
Wie bereits erwähnt, führte die Hutung der herrschaftlichen Viehherden immer wieder zu Konflikten. Um die Futterbasis des eigenen Viehbestandes besser abzusichern, hatten im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts die Grundherrn die Viehhaltung der Dahlener immer mehr Einschränkungen unterworfen. Gleichzeitig wurde die Viehzucht des Ritterguts, insbesondere die Schafzucht, mehr und mehr ausgeweitet. Das hatte für die Untertanen der Grundherrschaft Dahlen enorme Konsequenzen. Das Rittergut Dahlen besaß um diese Zeit die größte Schafhaltung der Amtshauptmannschaft Oschatz mit weit über 1000 Tieren, die sich dann über die Felder der Dahlener und Schmannewitzer hermachten. So ist es auch kein Wunder, dass im Jahr 1783 die herrschaftliche Schäferei „in Brand gesetzt worden sei“.
Selbst ein in anderen Belangen so aufgeklärter Adliger wie der Dahlener Grundherr, Heinrich Graf von Bünau (1697-1762), verschärfte im Jahr 1734 noch einmal sein Hutungsrecht. Gegen die wirtschaftlichen Interessen des Grundherrn spielten die Belange der Untertanen kaum eine Rolle. Offenbar aber leistete die Dahlener Bürgerschaft nach wie vor Widerstand gegen die drückenden feudalen Begehrlichkeiten ihres Grundherrn. Und so sah sich Heinrich Graf von Bünau im Jahr 1748 nochmals zu einem Vergleich mit der Dahlener Bürgerschaft genötigt. Ein Beleg dafür, dass die Dahlener besonders das Hutungsrecht als äußerst ungerecht empfanden, ist wohl, dass von den 35 abgehandelten Punkten immerhin 10 die Hutung zum Inhalt hatten.
Das Hutungsrecht bestand in Dahlen selbst nach den Reformen des Freiherr von Stein (1757-1831) noch fort. Das Rittergut hatte zu dieser Zeit etwa 1500 Schafe und 400 Lämmer. Eine Änderung trat erst ab 1835 ein. Die Sächsische Regierung forderte nun von den Grundherren, vermutlich wegen der zunehmenden Unruhen, die oft genug gerade die Hutungsrechte zum Inhalt hatten, diesbezüglich eine Änderung herbeizuführen. So wurden auch die Hutungsrechte des Dahlener Grundherren gegen eine gewisse Entschädigung abgeschafft. Während aber die Akte über die Abschaffung der Hutungsrechte gegenüber den Dahlener Ackerbürgern verschollen ist, gibt uns der „Receß über die Hutungs Ablösung zwischen dem Rittergut Dahlen einer- und den Feldbesitzern zu Zissen anderer Seits.“ präzise über deren Durchführung Auskunft. Nach immerhin zwei Jahren Verhandlung – inklusive Druck von der Königlich-Sächsischen Kanzlei – verzichtete dieser auf sein Hutungsrecht gegenüber den Zisser Bauern. Dafür erhielt er als Entschädigung insgesamt 59 Scheffel33 Ackerfläche und die sogenannte Kommunallehde34 von Zissen. Wie das im Einzelnen durchgeführt wurde, erfahren wir in einem späteren Kapitel.
Die „Dahlische Hohe Jagt“
Das Hutungsrecht der Grundherrn war aber nicht die einzige Plage, die die Bauern aus Dahlen und aus den Dörfern, die in der Heide lagen, erdulden mussten. Die Dahlener Heide war ein weithin bekanntes und beliebtes Jagdrevier.
Ursprünglich, nach germanischem und altdeutschem Recht, durfte jeder Freie – Bauern eingeschlossen – auf seinem eigenen Besitz sowie auf dem Gemeindeterritorium die Jagd ausüben. Mit zunehmender Feudalisierung wurden diese Rechte immer mehr eingeschränkt, bis es den Untertanen gänzlich verboten war zu jagen. Selbst für Angehörige des niederen Adels blieb oft nur die Jagd auf das Niederwild. Diejenigen aber, die das Jagdrecht besaßen, sorgten dafür, dass immer genügend Wild vorhanden war. Das sich stark vermehrende Wild jedoch wich auf die Felder der Bauern und Ackerbürger aus, um seinen Hunger zu stillen. Das führte immer häufiger zu Streitigkeiten über die angerichteten Wildschäden, bei denen die einfachen Leute in der Regel das Nachsehen hatten. Dabei war es unerheblich, ob die jeweiligen Grundherren oder gar der Kurfürst das Jagdrecht besaßen. Hier besaßen zunächst, wie in den meisten umliegenden Grundherrschaften, die ansässigen Grundherren, also die Herrn von Schleinitzens das Jagdrecht. Allerdings hat der Sächsische Kurfürst August I. (1526-1586), gemäß einem aus dem Jahr 1562 erhaltenen Vertrag, den hiesigen Junkern das Jagdrecht abgekauft. Darin heißt es:
„Welchergestaltt die Dahlische Hohe Jagt
abgetreten.
Von Gottes gnaden, Wir Augusten Herzog zu Sachsen, des heil. Röm. Reichß Erz Marschall und Churfürst, Landgraff in Düringen, Marggraff zu Meissen, und Burggraff zu Magdeburgh, Ihne Kund und bekennen hirmit öffentlich, gegen iedermännigliches. Nachdem Unß unser lieber getreuer, Hanß von Schleinitz zu Dahlen, die Hohe Wild jagt auf der dahlischen Heiden, und allen andern seinen, und seinen unterthanen Höltzern und Puschen, sampt den Wildt garten, und etlichen Jagtdiensten, auf gute unterhandlung, und jährliche Vergleichung, so Wir derhalben mit ihm treffen lassen, Vor sich, und alle seine nachkommen Leibes Erben, gutwillig und Wohlbedächtig übergeben, abgetreten, und Verzicht, (…).“
Damit hat sich der Kurfürst ein durchgehendes Jagdgebiet, von der Hubertusburg in Wermsdorf bis nach Torgau reichend, geschaffen. Der Preis, den der Dahlener Grundherr Hanß von Schleinitz dafür erhielt, wird ebenfalls in dem Dokument erwähnt:
„(…) daß wir Ihme dargegen gute versprechen, bewilliget, und zugesaget haben. Versprechen, bewilligen, und zusagen Ihnen auch hirmit in craft dies briefs, daß Wir Ihnen und seinen nachkommenden Männlichen Leibes Lehens Erben, nun Hinfüro alle Jahr, gegen und für dem gebrauch solchen jagd, drey Hirschen, Sechs stücke Wildes, und Acht Wilde Sau, darunter doch keine Wild Kelber, noch frischlinge gemeint seyn, sondern die Hirsche über Zwey Jahr, und die Sau über Jährig und gesund Wilpret seyn sollen, auf sein ansuchen durch unseren Jäger Meister in der Chur, auf unserer Wildbahn schiessen, und in seine behaußung gegen Dahlen, ohne seine Kosten, und entrichtung des Jägerrechts, schieben lassen, (…).“
Die niedere Jagd, wozu vor allem die Pirsch auf Hase und Fuchs gehörte, konnte Hanß von Schleinitz weiterhin ausüben. Die Lasten der Jagd hatten aber vor allem die Dahlener und die Bewohner der Heidedörfer zu tragen. So heißt es weiter:
„(…) Und nachdem sich gedachten Hanß von Schleinitz für sich und seine Erben verpflichtet, wann und so oft wir uf der Dahlischen Heiden oder andern seinen Höltzern, jagen, und ihm das durch unsern Jäger Meister zuvorn ankündigen lassen werden, daß er Unß Zweyhundert mann von Dahlen durch seinem Voigt aufgebiethen, und zuschieben wolle, die Unß zur jagt mit Handarbeit zu fuße dienen sollen. (…).“
Da die „Churfürstliche Hegung“ eine Vermehrung des Wildes zur Folge hatte und daher mit größeren Wildschäden auf den Feldern der Bauern zu rechnen war, so wird „auch den Leuten hirmit vergönnet und nachgelassen haben, das Wilpret mit kleinen Hündlein, wie an andern orthen, die an unser Wildbahne liegen, gebreuchlich, abzuscheuen, und wegzutreiben.“
Einige in der Heide liegende Ortschaften kaufte der Kurfürst auf und siedelte die Bewohner in die Lausitz um. Die Orte ließ er dem Erdboden gleichmachen. Der mitten in der Heide gelegene Ort Lausa entging nur knapp dem Aufkauf und somit der Zerstörung. Das machte das Los der Lausaer jedoch nicht leichter, da sie umso mehr unter der Wildplage zu leiden hatten, wie ein Brief an den Kurfürsten vom 19. Oktober 1614 belegt. Hierbei beschweren sie sich über den angerichteten Wildschaden auf ihren Äckern. Im Brief heißt es unter anderem: „(…) könnten wir armen Leute die wir ohne des fast mitten in der Wildbahn gelegen, undt des Wildes halben am getreidicht nichts aufbringen, undt erbauen können, E. Churf. Gn. schuldige Zinsen undt Pächte ferner nicht mehr entrichten, (…).“ Dies betraf nicht nur die Lausaer, sondern in gleicher Weise alle Bauern von Dahlen und der „Oberheide“, wie die Dahlener Heide zu dieser Zeit genannt wurde.

Auf dieser zeitgenössischen Karte ist die riesige Wildbahn von „Vater August“ deutlich zu sehen.

Kurfürst August I. („Vater August“)
Gemälde von Lucas Cranach d. Jüngeren
Um das Abwandern des Wildes in größerem Maße zu verhindern, ließ August I. auch noch die Haltung von Hunden in starkem Maße einschränken. Er musste jedoch einsehen, dass eine bäuerliche Wirtschaft ohne Hunde kaum möglich war. So wurde ein Edikt erlassen, was man allgemein als „Hundeklöppeln“ bezeichnete und welches für alle Stände verbindlich wurde: „Damit nämlich den Dorfkötern ein für allemal der angeborene Jagdtrieb vergehen sollte, mussten Hunde, wenn sie außerhalb des Hofes waren, hinfort einen soliden Holzknüppel von fünfviertel Ellen (ca. 71 cm)35 Länge (am Hals angebunden) mit sich herumschleppen. Ungeklöppelte Hunde sollen von Förstern und Hegereitern entweder weg geschossen oder lebend eingefangen werden, wobei in letzterem Falle ihre säumigen Besitzer saftige Strafgelder zu entrichten hatten. Bei Wiederholung drohten mehrmonatige Zwangsarbeit und Festungshaft.“36
August I. ließ weiterhin zum Schutz der Wälder die bestehenden Waldgesetze und Holzordnungen verschärfen. Jegliche Waldverwüstung zog drastische Strafen nach sich. Selbst geringe Holzdiebstähle wurden nun als schwerwiegender Waldfrevel streng geahndet.
Der Erfolg der verschiedenen Wildschutzmaßnahmen zeigte sich in seinen Ergebnissen. So erlegte allein im Jahr 1565 „Vater August“ 104 Hirsche eigenhändig. Die „Oberheydische Wildbahn“ gehörte von nun an zum bevorzugten Jagdrevier des Sächsischen Herrscherhauses.
Mit welchem Pomp und Aufwand die Obrigkeit, allen voran der Kurfürst, ihre Jagden abhielt, macht uns folgende Aufstellung des königlichen Jagdzuges deutlich, der 1736 zu einer Perforcejagd von Sitzenroda nach Hubertusburg aufgebrochen war:
„Zwei Förster und ein Oberförster ritten voran. Ihnen folgten die Handpferde der Jagdpagen, Minister und Kavaliere, der Jagdinspektor Seyffert, die Perforcepferde der Besuchsjäger sowie Barons von Feullner und des Grafen Sulkowsky, der Sattelknecht, Roßarzt und Bereiter von der Jagdequipage, 12 kögl. Handpferde, von Reiterknechten zu Pferde geführt; der Sattelknecht, Roßarzt und Bereiter vom königlichen Stall; ein Kosake, der Hoftaschenspieler Fröhlich und Baron Schmiedel; die Piqueure; die Besuchsjäger mit Hunden; der Jagdpage von Nostitz; der Jagdjunker von Wehlen; Feullner, Sulkowsky, der König, der Herzog von Sachsen-Weißenfels, Graf Moritz von Sachsen, und die Gesandten.“ Weiterhin schlossen sich diesem Zug an: „(…) die polnischen Herren, die Minister, die Oberchargen, Generäle, Kammerherren, Obersten Kammerjunker, Oberforstmeister und andere Kavaliere von Zivil und Militär, sämtlich zu Pferde. Im Wagen folgten die Königin mit zwei ältesten jungen Prinzen, die Hofdamen, die Kavaliere der Königin und die Prinzen. Den Schluß machte der Schirrmeister mit Wurstwagen“.

Die beiden Jungen, Caspar Hürters und Elias Gastels, sowie die Förster Hans Höligk und Urban zum Born, eskortieren einen Wagen mit gefangenen Wildschweinen. (Ausschnitt aus einem Tafelgemälde, 1. Hälfte 17. Jh.)
Ein hervorragende Darstellung eines solchen Jagdzuges aus der Zeit Johann Georg I. (1585/1611-1656) kann man im „Churfürstenzimmer“ der „Churfürstlichen Waldschänke“ in Moritzburg bei Dresden betrachten. Diese aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammenden Tafelgemälde sind, wie ein Fries das gesamte Zimmer umlaufend, angebracht. Allerdings ist nicht ersichtlich, in welchem der kurfürstlichen Jagdgebiete dieser Zug stattfindet. Immerhin ist aber auch der Förster von Sitzenroda, Hans Georg Rappelt, auf einer dieser Tafeln verewigt.

Der Förster Hans Georg Rappelt von Sitzenroda (Ausschnitt aus einem Tafelgemälde, 1. Hälfte 17. Jh.)
Sowohl August der Starke (1670-1733), als auch sein Sohn und kurfürstlicher wie königlicher Nachfolger, Friedrich August II. (1696-1763), kamen oft in die Dahlener Oberheide zur Jagd. An die letzte große Hofjagd erinnert uns noch heute die Jägereiche zwischen Lausa und Schmannewitz (jetzt im Heimatmuseum Dahlen). Die an dieser für die Jagd zu jener Zeit ganz offensichtlich wichtigen Wegkreuzung stehende „Jäger-Eych“ wurde bereits 1591 und 1621 eine erwähnt.
Interessant ist auch das Ergebnis einer solchen Jagd. Überliefert ist eine genaue Aufzählung der Jagdbeute einer kurfürstlichen Streifjagd vom 6. Dezember 1612. An diesem Tag wurden 1 angehend Schwein, 4 Keiler, 15 Bachen, 36 Frischlinge, 5 Hirsche (darunter 1 Zwölfender), 4 Spießhirsche, 11 Stück Wild, 4 Rehe, 1 Fuchs, 2 Dachse, 1 Biber, 2 Fischotter, 1 wilde Katze, 2 Steinmarder, 2 Eltier (vermutlich Elche), zusammen 87 Stück, erlegt. Im Winter 1616 wurde ein Wolf von über einem Zentner Gewicht gefangen.
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