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Hans Peter Treichler
ZwinglisgefährdetesErbe
Hans Peter Treichler
ZwinglisgefährdetesErbe
Reformation undGeldwesen
Alle Rechte vorbehalten, einschliesslich
derjenigen des auszugsweisen Abdrucks und
der elektronischen Wiedergabe
© Conzett Verlag 2019
Gestaltung Inhalt: Caro Krieger
typocake.ch, Pullach
Gestaltung Umschlag: Claudia Neuenschwander
Atelier werkk.ch, Zürich
Lektorat: Ursula Kohler
ursulakohler.ch, Zürich
E-Book-Herstellung und Auslieferung: Brockhaus Commission, Kornwestheim,
www.brocom.de
ISBN 978-3-03760-048-1
conzettverlag.ch
Inhalt
Vorwort
1. Zürich um 1500
2. Solddienst
3. Im Sinn des Allmächtigen: Verweltlichung der Klöster
4. Vom Umgang mit Schätzen
5. Schrittmacher aus dem Süden: die Locarneser Flüchtlinge
6. Geld im Alltag
7. Umschichtung der Werte: Arbeit und Almosen, Zeit und Geld
8. Frauenrollen, Frauenwelten
9. Aberglaube, Hexenwahn
10. Schlusspunkt: Zwinglis Rede, Zwinglis Schreibe
Nachweise Bild und Text
Bibliografie
Über den Autor
Vorwort
Zwingli steht für grundlegenden Wandel und Umbruch – aktiv vorangetrieben durch Worte und Taten. Innerhalb einer unglaublich kurzen Zeit, zwischen 1519 und 1525, wurden auf dem Zürcher Stadt- und Landgebiet Klöster säkularisiert, das Zölibat aufgehoben, der Solddienst verboten und die Armenfürsorge der öffentlichen Hand übertragen. Dies nur einige der Neuerungen, welche die erste Generation an Reformatoren in den Alltag der Leute getragen hatte.
Doch bald waren einige dieser Errungenschaften gefährdet. Die Armenfürsorge und das Verbot der Reisläuferei wurden unterwandert und ins Gegenteil verkehrt … wegen Mangel an Geld. Der anfänglich idealistische Entscheid, die Einkünfte aus der Klosterenteignung vollauf zur Bekämpfung der Armut und für die Bildung einzusetzen, wurde verwässert. Klostereinkünfte kamen auch für andere Projekte zum Einsatz und die Fürsorge, das gesamte Almosenwesen, führte zu einem aufgeblähten Beamtentum. Das allgemeine Verbot des Solddienstes hielt sich kein Jahrhundert lang: Bereits um 1610 wurde es wieder aufgehoben.
Im MoneyMuseum interessieren wir uns vor allem für den Zusammenhang zwischen diesen grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen und dem neu aufgekommenen Geldwesen. Um diese Zusammenhänge aufzeigen und nachvollziehen zu können, ist gutes Quellenmaterial notwendig. Hans Peter Treichler hat uns mit dem vorliegenden Buch eine spannend geschriebene Quellengrundlage geschaffen, wofür wir ihm herzlich danken. Diese wollen wir im MoneyMuseum dazu verwenden, eine noch wenig bekannte Geldtheorie anschaulich zu vermitteln.
Heidi Lehner und Jürg Conzett
Sunflower Foundation/MoneyMuseum Zürich

Abbildung 1
Sie verbindet Gross- und Fraumünster und schliesst gleich noch die Wasserkirche mit ein. Die Zürcher Münsterbrücke ist so etwas wie die geistliche Schlagader der Stadt.
1
Zürich um 1500
Mit der Kirchenreform der 1520er-Jahre schlägt Zürichs Bevölkerung das wichtigste Kapitel der neueren Schweizer Geschichte auf. Die Reformation bringt – auf Kosten der nationalen Einheit – neue Impulse für Wissenschaft, Handel und Industrie. Der erbitterte Kampf der Reformatoren gegen den Ablass und gegen die Fremden Dienste hat unerwartete Folgen. Wo Seelenheil und Menschenleben zur handelbaren Ware zu verkommen drohen, drängt sich eine neue Sicht auf die Beziehungen zwischen Geld, Arbeit und Ware auf.
Monza, 5. September 1515. Ein grosser Teil der eidgenössischen Streitkräfte hat sich versammelt in Monza – ein schöne, hüpsche Stadt vor den Toren Mailands. Die Stimmung ist angespannt, Aufwiegler mischen sich unter die Truppen, auch unter den Hauptleuten weiss niemand so recht, wie es weitergehen soll. Zieht man nun dem Feind entgegen, kommt es zur Schlacht gegen die Franzosen? Oder tritt man den Rückmarsch in die Heimat an, so wie ein grosser Teil der Berner Truppen? Vielleicht weiss der Feldprediger der Glarner mehr, der für diesen Samstag eine Rede vor dem Palazzo Arengano angekündigt hat, an offner gass beim koufhus. So findet sich denn viel Kriegsvolk zu dieser Predigt unter freiem Himmel ein, darunter der Zuger Chronist Werner Steiner, unser Augenzeuge. Was genau der Glarner Kilchherr vorbringt, überliefert zwar auch er nicht. Er weiss nur: Hätte man auf die Worte dieses Ulrich Zwingli gehört, wäre der Eidgenossenschaft grosses Unheil erspart geblieben. Leider ist dies nicht der Fall: wer aber nit glaubt, der erfarts mit sinem schaden, als unss geschehen ist. Der muss es auf die harte Tour lernen, so wie es uns widerfahren ist.
Von Glarus nach Monza
Denn einige Tage später, am 13. und 14. September, erleiden die eidgenössischen Streitkräfte eine vernichtende Niederlage. Die Schlacht von Marignano endet mit dem Rückzug eines auf die Hälfte reduzierten eidgenössischen Heers. Um die 10‘000 Gefallene sind zu beklagen – eine verheerende Katastrophe für ein Land, das kaum zwei Millionen Einwohner zählt!
Beim Konflikt in Norditalien stehen sich der Papst, der deutsche Kaiser, der französische König und die Fürsten der umliegenden Kleinstaaten gegenüber. Sie sind die Hauptakteure in einem seit Jahren umkämpften Krisengebiet, das durch die Ansprüche der französischen Krone zum europäischen Brandherd geworden ist. Von der unsicheren Rechtslage, die seit Jahrhundertbeginn besteht, profitieren auch die Eidgenossen. Sie haben grosse Teile des Tessin unter ihre Herrschaft gebracht und erheben Ansprüche auf das Veltlin und das Livinental. Zu jedem Zeitpunkt sind ihrer vier- bis sechstausend irgendwo in der Lombardei oder dem Piemont unterwegs, bald als Söldner im Dienst des Papstes oder des französischen Königs, bald – so wie in Marignano – als eigenständige Partner in einer antifranzösischen Koalition.
Zu diesen Truppen gehört auch ein Teil des Glarner Auszugs, der in diesem Spätsommer 1515 in drei «Fähnchen» zu je etwa 150 Mann aufgebrochen ist. So wie zwei Jahre zuvor, als der Papst um eidgenössische Hilfestellung bat, reist Zwingli mit. Trotz aller Abneigung gegen den Solddienst erachtet es der Kilchherr als Pflicht, seine Schäfchen als Feldprediger zu begleiten. 1513, anlässlich der Schlacht von Novara, erlebt er zum ersten Mal die grauenvolle Wirklichkeit des Schlachtfelds mit und wird vollends zum erbitterten Gegner des Prinzips «Geld gegen Menschenleben». Dass er an diesem Samstag in Monza seinen Landsleuten diesen blutigen Spiegel vorhält und sie zur Rückkehr auffordert – darüber besteht kein Zweifel.
Glücksfall
Ulrich Zwingli spielt in dieser Darstellung eine zentrale Rolle – Grund genug, seinen Lebenslauf bis zur Berufung nach Zürich wenigstens zu skizzieren. Seine Biografie ist Dutzende Male geschrieben worden, in volkstümlich-knapper Form, als vierbändige eingehende Studie, als Ausgangspunkt für eine Chronik der Reformation in der Schweiz. In zwei Dingen sind sich alle Darstellungen einig: Seine Herkunft aus einer bäuerlichen Familie als «Bub aus dem Volk» und seine eminente sprachliche und rhetorische Begabung tragen ganz wesentlich zu einer erstaunlichen Laufbahn bei. Diese macht ihn als Mittdreissiger zum Anführer der wichtigsten geistesgeschichtlichen Strömung seiner Zeit und führt ihn 1531, als Opfer seiner eigenen Politik, mit 48 auf dem Schlachtfeld von Kappel in den Tod.
Ulrich kommt im toggenburgischen Wildhaus zur Welt, am ersten Tag des Jahres 1484. Seine Familie gehört zu den alten Bauerngeschlechtern der Gegend, sein Vater nimmt als Ammann der stattlichen Gemeinde eine angesehene Stellung ein. Mehrere unter seinen zahlreichen Geschwistern schlagen eine geistliche Laufbahn ein und folgen so dem Beispiel ihres Onkels Bartholomäus, der in Weesen am Walensee als Dekan amtet. Der kleine Ulrich – sein Vorname lautet zeitgenössisch «Huldrych» oder «Huldreich» – kommt bereits als Fünfjähriger bei Onkel Bartholomäus unter, der das Sprachtalent des Neffen staunend zur Kenntnis nimmt und seine weitere Ausbildung überwacht: Lateinschule in Basel, Studium in Wien und wiederum in Basel. Hier schliesst er als Werkstudent mit dem Titel eines Magister Artium ab und wird mit 22 zum Priester geweiht. 1506 beruft ihn die Stadt Glarus als Leutpriester, wobei der in der regionalen geistlichen Szene gut vernetzte Bartholomäus seine Beziehungen spielen lässt.
Die Berufung nach Glarus erweist sich als Glücksfall für einen jungen Geistlichen, der keinerlei seelsorgerische Praxis vorweisen kann. Statt einer abgelegenen ländlichen Pfarrei übernimmt der 22-Jährige die Betreuung einer Gemeinde von 2000 Seelen, Hauptort eines Standes, der sich schon früh der Eidgenossenschaft angeschlossen hat. Die Glarner gewähren dem Neuling erstaunlich viele Freiheiten und honorieren damit wohl auch, dass das Amt an einen ernsthaften Bewerber gegangen ist statt an den päpstlichen Günstling Heinrich Göldli. Diesem war die Pfründe dank einer Verordnung aus Rom ursprünglich zugedacht, nur dass Göldli bereits als Chorherr in Embrach und als Priester in Baden amtete und einen beliebigen Vikar nach Glarus abgeordnet hätte. Die Sache hat allerdings einen Haken: Göldli tritt keineswegs freiwillig zurück, lässt sich vielmehr erst gegen eine Jahresrente von zehn Gulden zum Verzicht bewegen, die Zwingli persönlich aufbringen muss.
Von diesem Ärgernis abgesehen gehören die zehn Jahre in Glarus zu den fruchtbarsten in Zwinglis Leben. Er erfüllt seine Pflichten als Seelsorger, errichtet eine Lateinschule für begabte Knaben, findet Musse zum Musizieren und beherrscht schliesslich ein Dutzend volkstümlicher Zupf- und Streichinstrumente (was ihm unter seinen Gegnern prompt den Ruf eines spilmans und lautenschlechers einbringt). Vor allem aber: Er findet Zeit für seine Sprachstudien, eignet sich – weitgehend als Autodidakt – Griechisch und Hebräisch an. Für Zwingli sind die antiken Sprachen «Gaben des Heiligen Geistes», die ihn näher ans biblische Original bringen. Und als homo humanissimus, als den ihn seine Kollegen verehren, wagt er sich an ein Lehrgedicht in elegantem Latein, eine gereimte «Fabel vom Ochsen», die bald auch auf Deutsch erscheint. Das Gleichnis vom friedlichen Tier, das von heimtückischen Nachbarn wie Leopard und Löwe auf gefährliche Abwege gelockt wird, ist allerdings mehr als eine spielerische Fingerübung, es ist eine leicht zu entziffernde Absage an die Reisläuferei und die Verstrickung der Eidgenossenschaft in die europäische Machtpolitik (siehe «Fabel vom Ochsen). So sehen das auch Zwinglis Gegner in Glarus, wo praktisch die gesamte Führungsschicht einen Soldvertrag mit Frankreich befürwortet. Die Ochsen-Fabel und Zwinglis zunehmend schärfer formulierte Kanzelreden lassen den Argwohn gegen den aufmüpfigen Seelsorger wachsen. Als im Frühjahr 1516 das Kloster Einsiedeln mit einem Leutpriesteramt lockt, sagt Zwingli zu.
« Fabel vom Ochsen. In der polemischen Fabel Das Gedicht vom Ochsen (1510) stellt Zwingli die Eidgenossenschaft in Gestalt eines gutmütigen Ochsen dar. Umworben wird er vom Leopard (dem französischen König), vom Löwen (dem deutschen Kaiser), vom guten Hirten (dem Papst) und mehreren Katzen (den Fürsten der italienischen Stadtstaaten). Sie alle haben nur eines im Sinn: die Kraft des Ochsen für ihre Zwecke einzusetzen.
Do nun mit list der lechpard bkam
den ochssen schlecht, dass er
annam sin bundt, fuort er in nach siner
bger hiehar, dorthin, beid wyt und ferr.
Also ward ingefuert der schlecht
ochsss von katzen, das er meynt recht,
wo er den lechpard mit siner sterck
erhöhen möcht und gflissnem werck.
Nympt an all schaden,
klein und gross,
streych, schwertschleg, glich als ein amboss,
dass er den leopard rich mach;
ein schlangenzüchen was im gach.
Do nun des lechpards glück erblickt
der lew, zum ochssen er bald ficht
und redt in an, het schwantz und burst
niderglan, sagt ouch, wie in ducht
nach sinr geselschafft, batt in daby
früntlich, nit zwungen sunder fry
darin zegan. (ZW I, 2, S. 15f.)»
Als so der listige Leopard den biederen Ochsen dazu gebracht hatte, ein Bündnis einzugehen, führte er ihn nach Lust und Laune bald hierhin, bald dorthin, fern und nah. So hatten die Katzen dem einfachen Ochsen beigebracht, er würde mit seiner Kraft und harter Arbeit das Ansehen des Leopards erhöhen. Ohne kleineren oder grösseren Schaden zu erleiden, erduldete der Ochse Schläge und Schwertstreiche, die er wie ein Amboss hinnahm, um so den Leoparden reich zu machen; selbst vor Schlangen schreckte er nicht zurück. Als nun der Löwe das Glück des Leoparden mit ansah, näherte er sich dem Ochsen und sprach ihn an, mit bescheiden hängendem Schwanz und Mähne. Er beteuerte dem Ochsen, wie sehr ihm an seiner Gesellschaft gelegen sei, und bat ihn, einen freundschaftlichen Bund mit ihm zu schliessen, in aller Freiheit und ohne jeglichen Zwang.
In seinen Augen bietet der europaweit populäre Pilgerort unschätzbare Vorteile. Das Pflichtenheft hier ist bescheiden; es bleibt noch mehr Zeit für Sprachstudien, für Kontakte mit humanistischen Freunden in Basel und Zürich. Bescheiden ist zwar auch das Salär, mit mageren 20 Gulden im Jahr, dafür stehen jedoch Pferde und Bediente zur Verfügung, Unterkunft und reichliche Verpflegung sind garantiert. Vor allem aber: Hier kann Zwingli seine Kanzelrhetorik ausbauen und weiterarbeiten an seinem bereits legendären Vortragsstil, der populäre Vergleiche und messerscharfe theologische Interpretation verbindet. Während andere Priester sich mit der herkömmlichen Liturgie begnügen und der Messe allenfalls ein paar besinnliche Worte anfügen, baut Zwingli in diesen zweieinhalb Einsiedler Jahren die Predigt zu einem vielseitigen und gefürchteten Instrument der Verkündigung aus. Er wird zum charismatischen Redner, der das Wort wie eine Waffe einsetzt – und dies vor einem Publikum, das aus allen Teilen der Eidgenossenschaft stammt. Darunter findet sich oft eine kleine, aber aufmerksame Zürcher Delegation, zu der immer öfter auch der Zürcher Bürgermeister Marx Röist gehört.
Käufliches Seelenheil
Es gab zwei Dinge, mit denen die Einsiedler Jahre Zwingli immer wieder konfrontierten. Der Kult um die Schwarze Madonna liess ihn intensiv über die Heiligenverehrung und die Vermittlerposition der Heiligen im Glaubensgefüge nachdenken. Denn das Gnadenbild, das die Muttergottes mit Kind zeigt und als Folge eines Altarbrands eine dunkle Färbung aufweist, ist die zentrale Attraktion des Wallfahrtsortes. An ihm machen sich die Wünsche und Gebete der Gläubigen fest: eine Zwischeninstanz, für die sich in der Heiligen Schrift keinerlei Grundlage findet. Vom zweiten Einsiedler Jahr an warf der Kreuzzug des Franziskanermönchs Bernardin Sanson zudem grosse Wellen. Zumindest inoffiziell trug Sanson – so wie Zwingli ein charismatischer Prediger – im Auftrag des Vatikans an die Ausbaukosten der Peterskirche in Rom bei, und dies mit Hilfe eines Spezialangebots: Ablassbriefe, sogenannte Indulgenzen, bescheinigten gegen ein Entgeld den Erlass von Strafen für begangene Sünden. Sie wurden an effektvoll inszenierten Massenanlässen an die Gläubigen verkauft, und dies in bisher ungewohnten Nominationen, die auch den wenig Bemittelten das eigene Seelenheil oder jenes ihrer Vorfahren sicherten.
Sansons effekthascherischen, aber effizient organisierten Grossveranstaltungen führten auch dem Zürcher Regime vor Augen, dass hier die ohnehin fragwürdige Praxis der Ablassgewährung (siehe i Ablass: Seelenheil gegen Geld) auf schamlosen Missbrauch der kirchlichen Gewalt hinauslief. Ganz generell war seit Marignano der Widerstand gegen die Sittenlosigkeit und Raffgier des Klerus in offene Ablehnung umgeschlagen; immer öfter griffen die weltlichen Behörden in innerkirchliche Angelegenheiten ein – etwa wenn es um die Lebensführung der Geistlichen ging. Zwar gab der für Zürich zuständige Bischofssitz in Konstanz auch weiterhin regelmässig offizielle Weisungen heraus, die den Geistlichen geboten, dass sy keine concubinenby sich habind, ouch von allem spillen, frevlen und sauffen abstandind. Sehr ernst war das aber nicht gemeint: Einen beachtlichen Teil seiner Einkünfte erzielte der Bischof gerade mit den Abgaben, die «in Unzucht» lebende Geistliche jährlich zu entrichten hatten …
Wenn sich die Zürcher Obrigkeit auf der Suche nach einem neuen Leutpriester auf Ulrich Zwingli festlegte, so weil sie sich im Konflikt mit «Konstanz» einen Scharfmacher erhoffte, der die Bevölkerung auf die gewünschte Linie bringen würde. In Einsiedeln hatte sich Zwingli zudem mehrfach gegen das Mönchswesen im Allgemeinen und die Bettelorden im Besonderen gewandt. Dass diese mit Franziskanern, Barfüssern und Augustinern gleich mit drei Zürcher Niederlassungen vertreten waren, war vielen Stadtvätern ein Dorn im Auge. Mit ihrem Grundbesitz, ihren zahlreichen Rechten und Einkünften stellten diese – theoretisch der Besitzlosigkeit verpflichteten – Orden ein riesiges wirtschaftliches Potenzial dar, das im Sinne des weltlichen Gemeinwesens ungenutzt blieb. Kurz: Mit seinem kompromisslosen Eintreten gegen den Solddienst und den Ablassmissbrauch, mit seiner Skepsis gegenüber Heiligenverehrung und überholten kirchlichen Ritualen stellte dieser scharfzüngige Einsiedler Priester für den reformgesinnten Teil der Zürcher Behörden die ideale Wahl dar. Im November 1518 wurde Ulrich Zwingli zu einem der drei Leutpriester der Stadt ernannt. Am 1. Januar des folgenden Jahres, seinem 35. Geburtstag, hielt er im Grossmünster seine Antrittspredigt.
i Ablass: Seelenheil gegen Geld – Seit dem frühen Mittelalter haben Gläubige die Möglichkeit, gegen Bezahlung Gnade für begangene Sünden zu erwirken. Der sogenannte Ablassbrief wird von Papst, Kardinälen und Bischöfen ausgestellt und entbindet den Empfänger auf begrenzte Zeit oder definitiv von Buss- und Sündenstrafen. Der Aussteller stützt sich dabei auf die Lehre vom unerschöpflichen Gnadenschatz der Kirche; ein Teil der so erworbenen Abgaben dient denn auch der Finanzierung kirchlicher Werke. Das System wird im Verlauf des Mittelalters erweitert; so können Gläubige auch das Seelenheil verstorbener Verwandter durch entsprechende Zahlungen erwirken. Im Allgemeinen krönen Ablass- oder Beichtbriefe eine Wallfahrt, aber mit der zunehmenden Kommerzialisierung der Gnadensicherung werden sie auch auf informelle Weise an jahrmarktähnlichen Veranstaltungen ausgestellt. Die pragmatische Vermarktung eines immateriellen Gutes wie der göttlichen Gnade wird schon in vorreformatorischer Zeit scharf kritisiert; unter Zwingli in Zürich, Niklaus Manuel in Bern und Guillaume Farel in Genf bildet das Ablasswesen einen der zentralen Punkte der reformatorischen Kritik. In einem allgemeinen Sinn verändert die Abwendung vom Ablasssystem auch die generelle Einstellung zum Geldwesen. (HLS sub Ablasswesen)
Weltliche und geistliche Macht
Mit der nüchtern-imposanten Anlage von heute hat der Grossmünsterbezirk der frühen Neuzeit nur wenig zu tun. Zwinglis neuer Arbeitsort ist eine eigentliche kleine Chorherrenstadt. Die Hauptkirche erhebt sich auf einem Geländesporn; ein steiler Abhang, eine gähe prezipice, trennt sie vom 15 Meter tiefer gelegenen Limmatniveau. Zusammen mit dem Stiftsgebäude, den Wohnhäusern der Kaplane und Chorherren und dem kleinen Friedhof bildet sie ein belebtes geistliches Quartier; ein steiler Weg führt hinunter zum Flussufer, zur stiftseigenen Anlegestelle.
Dieses Stift hat mit den Klöstern der Bettelorden nur wenig gemein. Die eigentliche seelsorgerische Arbeit wird von einer Schar von Kaplanen übernommen; die zwei Dutzend Chorherren dagegen sind Weltgeistliche ohne schwerwiegende Verpflichtungen. Sie haben ihre eigene Wohnung und eigenes Einkommen; sie bewegen sich frei und sind oft monatelang auf Reisen unterwegs. Daher auch ihr Interesse an den humanistischen Studien, vor allem am Basler Humanistenkreis rund um Erasmus; Zwinglis Berufung hat nicht zuletzt mit seinem Renommee als Gelehrter zu tun. Viele Chorherren stammen aus den führenden Zürcher Familien und werden vom Grossen und Kleinen Rat als Fachleute in kirchlichen Fragen zugezogen. In gewisser Weise stellt das Chorherrenstift den Beraterstab für die Reformbestrebungen der weltlichen Behörden – nicht von ungefähr werden Stadtversammlungen mit der grossen Glocke des Grossmünsters einberufen und bei bestimmten Themen ins Münster verlegt. Der sakrale Raum erteilt den dort gefassten Beschlüssen gleichsam die höheren Weihen.
Auf frappante Art und Weise vermengt auch der Kirchenschmuck die Bereiche des Weltlichen und des Geistlichen. Vom Hauptportal bis zu den entlegensten Nischen findet sich eine unglaubliche Vielfalt an Skulpturen und Reliefs, die den Gottesdienst mit fantastischen, manchmal spielerischen, dann bedrohlichen Bildern bereichern. Neben biblischen Motiven dominieren Löwen, Schlangen und zahlreiche Fabelwesen wie Sirenen, Drachen oder Zwerge. Manche Motive stellen die Kunsthistoriker noch heute vor Rätsel. Da verbeissen sich Drachen in die Ohren menschlicher Wesen, die sich wiederum in die Schwänze der Untiere verkrallen, Vögel hacken ihre Schnäbel in die Schulter menschlicher Opfer, und aus dem Sockel eines Pfeilers ragt unvermittelt ein kleiner Mädchenkopf. Besonders fantastisch und unwirklich sind reliefartige, aus der Mauer herausspringende Figuren; so löst sich auf der Westfassade gleichsam ein Pferd aus der Mauer, befreit aber nur Kopf, Hals und Vorderhufe aus dem Stein.
Inszenierte Provokation
Ob dieser Bilderreichtum auf Kapitellen und Friesen die stille Andacht der Gemeinde beförderte, steht zu bezweifeln. In Zwinglis erster Amtszeit gab es so oder so Anlässe genug, welche die Pfarrkinder aus der Andacht rissen. Wie erwartet prangerte der streitbare neue Leutpriester in seinen Predigten die Lebensführung der Geistlichen an, kanzelte die Bettelmönche als «Nichtsnutze» ab, stellte Heiligenverehrung, Zölibat und den kirchlichen Zehnten in Frage – und dies mit stillschweigender Duldung, ja offener Förderung durch Bürgermeister und Räte. Dabei entwickelte Zwingli eine gezielte Technik der Provokation, machte beispielsweise in einer Predigt das kirchliche Fastengebot zum Thema, nahm wenig später im Haus des Buchdruckers Froschauer an einem Wurstessen zur «Unzeit» teil – also während der Fastenwochen, was prompt den Bischof in Konstanz mobilisierte. Dieser ordnete eine Delegation nach Zürich ab, die den unbotmässigen Priester im Beisein der Räte scharf kritisierte. Die Sitzung endete wie erwartet: Auch der Rat als weltliche Obrigkeit verurteilte den Fastenbruch und versprach, den Schuldigen zu massregeln. Dies allerdings mit einem Vorbehalt: Die bischöfliche Vertretung möge bitte nachweisen, wo genau in der Heiligen Schrift ein entsprechendes Fastengebot zu finden sei (siehe «Fastengebot). Zwingli seinerseits untermauerte seine Haltung mit einer bei Froschauer gedruckten Broschüre unter dem Titel Von Erkiesen und Freiheit der Speisen.
Die vermeintliche Niederlage stellte in Wirklichkeit in zweifacher Hinsicht einen Sieg dar. Nicht nur, dass die weltliche Behörde in einem quasi offiziellen Akt in einer innerkirchlichen Angelegenheit mitentschied. Das Urteil sollte zudem auf der Basis des Schriftprinzips erfolgen: Was zählte, war allein das biblische Wort, nicht aber die unzähligen Schriften der Kirchenväter, die seit der Ära des frühen Christentums das göttliche Wort mit Tausenden von Kommentaren verwässert hatten. Indem sie sich auf das Schriftprinzip einliess, hatte die Konstanzer Abordnung ihre Deutungshoheit bereits eingebüsst. In den nun folgenden vom Rat einberufenen Disputationen (siehe i Hearings zu Glaubensfragen) nahm «Konstanz» nur noch die Rolle des protestierenden Beobachters ein.
« Fastengebot – Auszug aus Mandat vom 9. April 1522: Als dann anfangs diser fasten etlich personen on not fleisch gessen habendt, darus dann vil zanks, unruow und widerwärtigkeit ist entsprungen, uf das verkündent und ermanent unser Herrn BM, Rät und der gross Rat der stadt Zürich menklichen in der Stadt und uff dem land, dass hinfür in der fasten on merklich ursachen und erloubtnuss gar niemas me fleisch essen sölle bis uf witeren bescheid, inhalt einer abredung mit unsres Gnädigen Herren von Costentz botschaft beschechen. Darbi ist ouch unserer Herren will und meinung, dass sich niemas einich zanks und haders oder widerwärtiger, ungeschickter worten gegen einander nit anneme, belade noch gebruche, es syg des fleischessens, des predigens, oder derglich sachen und händlen halb, sonders mänklich fridlich und rüewig sye; dann es möchte einer so grob unvernünftig reden bruchen, man wurd in darumb hertiglich büessen. (Egli 237, S. 77)»
Nachdem zu Beginn der diesjährigen Fastenzeit mehrere Personen ohne besonderen Anlass Fleisch assen, woraus sich viel Zank, Unruhe und Streit ergab, verkünden und mahnen der Bürgermeister, der Kleine und der Grosse Rat der Stadt Zürich jedermann, ob in der Stadt oder auf dem Land wohnhaft, dass ab sofort in der Fastenzeit niemand ohne besonderen Grund Fleisch essen solle. Dies gilt bis auf weitere Beschlüsse in dieser Sache, wie wir mit einer Delegation unseres Gnädigen Herrn in Konstanz verabredet haben. Unsere Herren wollen, dass niemand in dieser Sache mit Zank und Klagen aufwarte oder mit feindseligen und unpassenden Worten einen Streit verursache, ob es nun um das Fleischessen oder die Predigten gehe oder um ähnliche Dinge und Streitpunkte, sondern sich vielmehr ruhig und friedfertig verhalte. Sollte jemand grobe und unvernünftige Worte äussern, so wird man ihm deswegen eine harte Busse auferlegen.
i Hearings zu Glaubensfragen – An zwei öffentlich ausgetragenen Glaubensgesprächen, den Zürcher Disputationen vom 29. Januar und 26. Oktober 1523, legten die Reformatoren mit Unterstützung des Rates die Grundzüge der Kirchenreform fest. Geplant war, unter Beteiligung einer bischöflichen Delegation aus Konstanz ein verbindliches Übereinkommen zu erzielen. Der Bischof lehnte jedoch eine offizielle Teilnahme ab und entsandte lediglich kritische Beobachter. Aus seiner Sicht handelte es sich um innerkirchliche Angelegenheiten, in denen einer weltlichen Behörde wie Rat und Bürgermeister keinerlei Mitspracherecht zukam. Zudem ging die Diskussion vom Schriftprinzip aus, das für alle Diskussionspunkte einen eindeutigen Beleg aus der Heiligen Schrift forderte. Dies schloss die oft spekulativen Abhandlungen der sogenannten Kirchenväter aus. Beide Disputationen fanden im Grossmünster statt und vereinten bis zu tausend Teilnehmern. In beiden Fällen fanden die Reformbestrebungen die Unterstützung des Regimes; kurze Zeit danach wurde die Messe abgeschafft und durch das Abendmahl ersetzt. Auch der Zölibatszwang, die Fastengebote und die Ablasspraxis wurden aufgehoben. Bis zum Ende des Jahrzehnts erfuhr das Innere von Kirchen und Kapellen eine gründliche Revision; Altarbilder, Heiligenstatuen und rituelle Geräte verschwanden.
Kritisches Porträt
In der Bevölkerung fand das Wurstessen sowohl Zustimmung wie harsche Kritik; manche feindlich gesinnte Zeitgenossen nahmen es zum Anlass für eine Generalabrechnung. Seit Zwingli hier predige, zürnte ein erboster Magister, sei die Stadt vom Glück verlassen; zuodem wäre alles erlogen, was er geseit; dann er all sin predigen us nid und hass getan hette.
Dezenter als solche Schmähungen klingt ein kritisches Porträt aus demselben Jahr, das in seiner aufrichtig besorgten Tonlage durchaus glaubwürdig wirkt. Verfasst hat es Konrad Hofmann, einer der ältesten Chorherren am Grossmünster. Der 67-Jährige ist ein Befürworter der ersten Stunde und hat sich seinerzeit für die Berufung des Einsiedler Leutpriesters eingesetzt. Schon vorher hatte er sich mit bissigen Predigten gegen das Reislaufen und das Pensionenwesen exponiert und eine scharfe Attacke gegen den Zwang zum Zölibat geritten. Eigentlich der geborene Mitstreiter für den neuen Glauben – nur dass Zwingli in den Augen des älteren Kollegen eine viel zu forsche Gangart anschlägt. Schuld daran sind sein angeblicher Geltungsdrang und eine gewisse Überheblichkeit, mit der er sich über Andersdenkende lustig mache. Allzu oft vermittle Zwingli den Eindruck, er sei weiser und gelehrter als andere Geistliche und schöpfe als Einziger uss dem ursprünglichen brunnen, und die anderen uss den rinslinen und pfützinen.
So jedenfalls der altgediente Chorherr in einer sogenannten Klagschrift, die er an Propst und Kapitel des Grossmünsters richtet. Sein Ziel: Die oberste geistliche Behörde soll dem unbotmässigen Pfarrherrn die Zügel straffziehen und seinen Tatendrang bremsen. Die Flausen und Unarten, die sie Zwingli womöglich austreiben soll, füllen einen grossen Teil von Hofmanns 26-seitigem Memorandum. Es beginnt mit Zwinglis angeblichem Missbrauch seines Platzes auf der Kanzel: Da würden in der Predigt namentlich genannte Personen geschänzelet, geschmächt, verlümdet und gelaidet und persönliche Fehden in aller Öffentlichkeit ausgetragen – zum Gaudi der Gemeinde, die derbe Sprüche natürlich über alles liebe. Diese Vorliebe nütze Meister Ulrich nur allzu gerne aus mit drastischen Schilderungen von sünd, laster und unfuog in gassen, trinkstuben, wirtshus, kloster oder geistlichen stätten und deroglichen. Kurz, unter dem Vorwand, das Laster zu bekämpfen, halte er das Publikum mit der Schilderung ebendieser Laster bei der Stange, vermische überhaupt ernste Anliegen immer wieder mit groben Spässen. Wer aber«wie Kunz hinter dem Ofen» so volkstümlich argumentiere, lasse keinen Platz für Besinnlichkeit und innere Einkehr. Überhaupt spreche Zwingli vor der Gemeinde viel zu schnell, wolle durch schnelligkeit des redens bi ungelertem volk sich wunderbar machen.
Diese Effekthascherei mache auch nicht halt vor den ehrwürdigen Kirchenvätern. Manche nenne Zwingli ungeniert tolle fantasten, die ihre Lehren aus wüest pfützen oder mistlachen schöpften und einfach kurz niedergeschrieben hätten, was ihnen gerade in die grind sye kommen. Damit aber untergrabe er die Autorität der Kirche als Ganzes, stifte Unheil für die Propstei und die gesamte Glaubensgemeinschaft. Höchste Zeit, dass Propst und Kapitel diesem Treiben den Riegel schöben!
Wie klingt Zürich?
Über das vorreformatorische Zürich gibt es zahlreiche ausführliche Abhandlungen; vielfach beschrieben wird die einzigartige Regierungsform mit ihrer anderswo unbekannten Machtstellung der Handwerkerzünfte. Rege diskutiert wird auch die Sachlage der politischen Vorrangstellung der Stadt als «Vorort» der Eidgenossenschaft, die in wirtschaftlicher Hinsicht aber keine Entsprechung findet: Ökonomisch gesehen fehlt es der Limmatstadt an Ausstrahlungskraft. Was den städtischen Alltag um 1500 betrifft, so liegen kaum zusammenhängende Untersuchungen vor. Rund um Zwinglis erste Amtsjahre interessieren hier aber auch Themen jenseits der theologischen oder politischen Fragestellung. Was fällt einem Neuankömmling wie Zwingli auf, was befremdet, was fasziniert ihn an dieser Stadt?
Zwingli hat in Wien studiert, in Basel seinen Magister gemacht und an der Universität gelehrt. Im städtischen Umfeld, mit städtischen Umgangsformen und Hierarchien kennt er sich aus, ja er bringt eine gewisse Weltläufigkeit mit, die manchen aus ländlichen Verhältnissen stammenden Reformatoren abgeht. Trotzdem muss er sich mit vielem erst vertraut machen, was diese Stadt von anderen Städten der Eidgenossenschaft abhebt. Unübersehbar ist die Rolle der Klöster, allein schon wegen des Terrains, das Franziskaner und Prediger für sich beanspruchen: Mehr als ein Zehntel der rechtsufrigen Stadt belegen die reich gewordenen Bettelorden. Das Fraumünsterstift herrscht nicht nur über die gegenüberliegende Stadthälfte; vielmehr ist die Fürstäbtissin die grösste Grundbesitzerin der Region und Inhaberin zahlreicher Rechte, die sie – in der Theorie – zum Stadtoberhaupt machen.
Vor allem aber: Zürich lebt am Wasser, mit dem Wasser, viel ausgeprägter als etwa das in einer Aareschlaufe liegende Bern oder Basel mit seinen Rheinhäfen. Etwa ein Fünftel der 5000 Seelen zählenden Einwohnerschaft Zürichs lebt von der Schifffahrt und verwandten Berufen. Der See und der Fluss sind überall präsent, als wichtiger Teil des Wasserwegs, der von Basel über Rhein, Limmat und Zürichsee, weiter über Linth und Walensee zu den Alpenübergängen führt. Als wichtigste Station dieser Route ist die Stadt Zielort oder Umschlagplatz und weist entsprechend zahlreiche Landestellen auf. Schwere Lastkähne mit Steinfuhren vom Obersee machen unweit des Fraumünsters fest, die Marktschiffe der Seegemeinden an der Schifflände beim Raben, und hier warten auch Pilgerschiffe auf Gläubige, die nach Einsiedeln wallfahren. Die Kornschiffe landen vor dem Kornhaus, und gegenüber, in der Staad beim Rathaus, wird Fracht auf die leichteren Limmatschiffe umgeladen, von denen manche ihre Fahrt Richtung Norden erst in einem holländischen Hafen beenden. Selbst der Fröschengraben, der Wassergraben ausserhalb der westlichen Stadtmauer, ist schiffbar, und die Sihl speist im Oetenbachquartier zwei Kanäle, an denen mehrere Mühlen betrieben werden. Das Plätschern, Rauschen, Brausen und Ziehen des Wassers bildet die Geräuschkulisse des Alltags, untermischt mit den Zurufen und Fluchworten der Schiffleute. Es ist ein raues Volk, bestehend aus unzimperlichen Meistern und Gesellen. Dasgeht hervor aus den ständig neu aufgelegten Satzungen, die das Fluchen unter Strafe stellen und die Schiffer anhalten, sie hätten sich zu behaltung göttlichen sägens eines erbar züchtigen wesens und ufrechten wandels zu beflyssen.
Politik der Brücken
Die Schifffahrt hat sogar ihr eigenes Stadttor, das in die Limmat gebaute Wyrhus. Sein Portal wird nachts mit einem Gitter verschlossen, und eine Pfahlreihe riegelt den Seeausfluss bis zum Gegenufer ab. Die Stadt, so scheint es, hat jedem Abschnitt des Flusses seine Aufgabe zugewiesen. Der mittlere Teil gehört den Brücken, der Rathaus- und der Münsterbrücke. Die erste, fast so breit wie lang, ist der einzige befahrbare Übergang, dient als Markt, als Promenade für die Ratsherren, die zwischen den Geschäften ihre Taktik absprechen, als Treffpunkt für die Bürgerfrauen. Was sie mit der flussaufwärts gelegenen Münsterbrücke gemein hat, diesem geistlichen Dreisprung von Grossmünster über Wasserkirche zu Fraumünster, ist eine kuriose Installation. Ein Schöpfrad, ähnlich einem Mühlrad, transportiert mit Hilfe beweglicher Eimer Limmatwasser hoch und lässt dieses in eine Rinne fliessen, die zu einem Brunnentrog führt. Es sind «kunstvolle Räder, die den Fluss in die Stadt hineinregnen lassen», wie ein poetisch veranlagter Besucher meldet. Und wo dieser Besucher auch hinschaut, drehen sich kleinere und grössere Wasserräder – vor allem auf zwei Stegen, die weit in den Fluss hinausragen. Hier wird Korn gemahlen, aber viele Räderwerke treiben auch Reiben und Knochenstampfen oder die Läufersteine der Ölmühlen an. Gewürze «und andere wohlriechende Spezereien» werden zerkleinert und gesiebt, sodass um manche dieser Holzbuden eine angenehme Duftwolke schwebt. Aber keiner dieser Stege führt ans Gegenufer; wer von einem Stadtteil in den anderen wechselt, ist auf eine der beiden Brücken angewiesen. Das gilt auch für die flussabwärts gelegenen Gemeinden, denn bis Baden gibt es keinen weiteren Flussübergang: Die Stadt wacht eifersüchtig über ihr Brückenmonopol!
Stätten der Gewalt
Die fliessenden, ziehenden Wassermassen, so scheint es, verleihen der Stadt ein Grundgefühl der Dynamik, der Beschleunigung. Das spüren Neuankömmlinge, die sich wie Zwingli hier niederlassen. Die Zeit wird in Zürich nachdrücklicher verwaltet als anderswo. So ist es kein Zufall, dass die Turmuhr der St. Peterskirche als Erste des Landes neben der vollen Stunde auch die Viertelstunde meldet. Das hat auch damit zu tun, dass das einzige Zifferblatt in Richtung Limmat weist und die Bewohner der «minderen» Stadt zum grossen Teil im Stich lässt. Dafür wird das Glockenzeichen von Zürichs Hauptuhr in alle Richtungen «von Hand» weitergegeben. Beispielsweise schlägt ein Gehilfe die Stundenzahl auf der Glocke des Rennwegtors nach – dies für all jene, welche vor dem getöss der Müllenen beim St. Peter nicht haben läuten hören. Überhaupt legen sich akustische Zeitzeichen wie ein Raster über den Tag: Die Wächter der Stadttore zeigen das Öffnen und Schliessen der Portale mit einem Glockenbimmeln an, und hoch von der Turmstube der Peterskirche erklingen nach dem Läuten der Nachtglocke die Melodien zweier Stadttrompeter, die an zweyen fenstern die nacht anblasen, womöglich unter Verwendung wollutender stucken nach der Kunst und nicht irgendwelcher populärer Weisen.
Als einer der führenden Geistlichen wird es Zwingli in vielerlei Hinsicht mit Gewalt und Strafe zu tun bekommen. Ein Menschenleben ist in dieser Stadt wenig wert, dafür sorgt allein die unheilvolle Tradition des Reislaufens. Söldner mit Kampfpraxis und niedriger Aggressionsschwelle geben auf den Gassen und in den Tavernen den Ton an. Die Gewaltbereitschaft zeigt sich schon im äusseren Habitus der männlichen Bevölkerung: Vom Burschen bis zum Greis trägt jedermann eine Hieb- und Stichwaffe am Gürtel, einen Degen oder einen Dolch, der bei Wirtshausraufereien locker in der Scheide sitzt. Hat zuckt lautet einer der häufigsten Einträge der Polizeiakten: Er hat vom Leder gezogen. Gezuckt hat beispielsweise der bekannte Glasmaler Lukas Zeiner, der 1489 am gewaltsamen Tod eines Stadtknechts beteiligt war. Kein Problem – zehn Jahre später wählt man ihn zum Grossrat. Wehe hingegen jenem Dieb, der ums Jahr 1500 silberne Beschläge von einem Pistolenknauf entwendet! Hier spricht das Gericht die Todesstrafe aus; der Mann wird gehängt.
Aus welcher Richtung auch immer der Besucher in Zürich eintrifft – eine weithin sichtbare Richtstätte empfängt ihn als Zeichen der Gewaltbereitschaft, die diese Stadt prägt. Zwingli, der wie anzunehmen mit dem Pilgerschiff ankommt, nimmt als Erstes den Wellenberg zur Kenntnis, einen uralten Turm mitten im Seeausfluss. Zur unheimlichen Fassade passt, dass hier die Stadt ihre Folterkammer unterhält, weiter die Kerker für zum Tod Verurteilte. Anreisende aus Richtung Norden stossen beim heutigen Freibad Letzigraben auf einen kleinen Hügel mit dem Hochgericht. Das ist ein Galgen mit drei Pfeilern, zwischen denen oft über Wochen hinweg die Leichen der Hingerichteten baumeln, ergänzt durch einige aufgespiesste Köpfe oder andere Gliedmassen.
Nahe der Sihlporte führt die Badener Landstrasse an einer weiteren Richtstätte vorbei. Das Grien heisst eine Kiesbank am Sihlufer; hier vollzieht der Scharfrichter das Todesurteil an Frauen und Männern, die sich durch Zauberei oder Umgang mit dem Teufel schuldig gemacht haben. Sie büssen mit dem Tod auf dem Holzstoss, und ihre Asche wird umgehend in den Fluss gekippt: Nichts darf übrig bleiben vom Umgang mit dem Bösen. 1520, im Jahr nach Zwinglis Amtsantritt, wird hier eine Christiane Keller aus Andelfingen hingerichtet. Ihre angebliche Untat, die sie unter Folter im Wellenberg gesteht: Christine hatte Umgang mit dem Teufel, erhielt von ihm eine schwarze Salbe, habe damit einen Stecken bestrichen und also hinweg uff den Höwberg gefahren.
Stadt der Linden
Eben dieser Wellenberg gilt als ältester und geheimnisvollster aller Stadttürme. Sechzehn gibt es insgesamt, acht dienen auch als Tore oder Portale, aber nur vom Wellenberg heisst es, die Römer hätten ihn einst als Leuchtturm für die Last- und Marktschiffe gebaut. Mehr noch, er ragt 80 Fuss hoch in den Himmel, aber ebenso tief bohrt er sich in das Bett der Limmat: Diser Thurn soll nidsich under der Erden so tief als hoch seyn.
Überhaupt ranken sich Legenden um alle diese Befestigungsbauten; es gibt geheime Entsprechungen. Die 16 steht, als doppelt potenzierte 2, für die beiden Hälften der Stadt, die beiden Brücken und die beiden grossen Stifte. Doch rund um die Stadtmauer erstreckt sich ein zweiter, unsichtbarer Wall. Er verbindet neun unscheinbare Punkte, so die Spanweid, wo das Siechenhaus steht, oder den Baschligplatz in Hottingen. Beide Fixpunkte liegen ausserhalb der Mauern, so wie auch die Klausstud – ein Kreuz auf einer Untiefe im Ufergelände vor dem heutigen Bellerive. Denn Zürich ist ein Kreuzbezirk, den eine unsichtbare Macht vor Unheil bewahrt. So findet sich die Stadt nicht nur umgeben von einem steinernen Wall, sondern eingesponnen in ein ungleich luftigeres Gewebe aus Erzählungen und Bildern. Wie Zwingli zu solch halb heidnischen, halb christlichen Vorstellungen steht, lässt sich schwer sagen. Warnende Vorzeichen, drohende Himmelserscheinungen nimmt er durchaus ernst, wie sich anhand der Phänomene, die der Kappelerschlacht vorangehen, zeigt.
Manche Portale, so der «wahrhaft zyklopische» Oetenbacherturm, sind derart massiv, dass sich der Glaube festsetzt, der Bau der Befestigung habe sich über viele Generationen hinweg erstreckt; in der minderen Stadt habe der Bau «schon Anno 880 unter Kaiser Karl dem Dicken» begonnen. Tatsächlich schafft die Bevölkerung diesen kollektiven Kraftakt aber in knapp 50 Jahren; im grossen Ganzen stehen Mauern, Türme und Gräben im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts bereit. Zeit lässt man sich allein mit der «vierten Wand» der Wehrtürme. Die der Stadt zugekehrte Seite bleibt offen, was den Blick auf die hölzernen Treppen und Fussböden im Turminnern freigibt. Das gilt zumindest bis zur Zeit des Malers Hans Leu, der um 1500 ein erstes realistisches Porträt der spätmittelalterlichen Stadt schafft. Ein Altarbild eigentlich, das vom Martyrium der Stadtheiligen Felix und Regula handelt, um der Wirklichkeitsnähe willen aber die Plätze und Gassen mit allerlei kleinen Alltagsszenen bevölkert: Da stösst ein Händler seinen Handkarren, und ein Kollege schiebt von hinten mit, ein Fährmann holt eine Dreierdelegation auf der Plattform des Wellenberg ab, und eine schwarz gekleidete Nonne wartet vor dem Portal des Grossmünsters auf Einlass.
Als Betrachter können wir nachprüfen, wie es mit der Reinlichkeit steht, die man der Stadt nachsagt – jedenfalls seit die Obrigkeit verfügt hat, es seien alle Gassen und Strassen systematisch zu pflästern, und ward zugleich verbotten, dass man ein jar lang kein Schwein auff der Gassen solte lauffen lassen. Schweine zeigt das Altarbild nicht gerade, immerhin weist die Stadt aber überraschend grosse Grünflächen auf: hinter dem Grossmünster beispielsweise ein ausgedehnter Rebberg, und flussaufwärts von der Schipfe schlängelt sich ein Spazierweg durch eine Hangwiese, darüber der sattgrüne Lindenhof. Linden finden sich auch anderswo: Stadtgräben und -wälle sind mit Tilia platyphyllos bepflanzt; viele Häuser tragen Namen wie Lindenbrunnen, Lindengarten oder Lindenturm. Im Juni ist die Stadt gehüllt in eine Wolke aus Nektarduft, die sich allerdings gegen die Fäkalienschwaden aus Entsorgungsgräben und Misthaufen, von Pferde- und Rinderdung durchsetzen muss. Denn am Rindermarkt findet regelmässig der Viehmarkt statt, und das Schweineverbot lässt sich auf die Dauer nicht durchsetzen.

Abbildung 2
Truppenverzeichnis des Aufgebots von Richterswil für einen Feldzug nach Norditalien.«tod» heisst der Randeintrag der zweituntersten, «heim» jener der untersten Zeile. Wo Simon Äschmann den Tod fand, ist nicht überliefert – Gelegenheit dazu gab es reichlich, als das eidgenössische Söldnerheer im Herbst 1512 die Lombardei eroberte. Hunderte von «Rödeln» oder Mannschaftslisten wie jene der Seegemeinde «Richtischwyl» erfassen die 18‘000 Söldner, die an der Kampagne teilnahmen.
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Solddienst
Bereits in der ersten Phase der Reformation erlässt der Zürcher Rat ein Verbot der Reisläuferei, also des Solddienstes in auswärtigen Heeren. Den Ausschlag geben religiöse und moralische Bedenken. 1521 schliessen zwölf eidgenössische Orte ein Soldbündnis mit Frankreich; als einziger der 13 Stände lehnt Zürich den entsprechenden Vertrag ab. Aber so dicht ist das wirtschaftliche und politische Flechtwerk, das der Exportartikel «Kriegsknecht» geschaffen hat, dass Zürichs Abseitsstehen den Landesfrieden gefährdet. Auch in der Stadt selbst gibt es gut bezahlte Lobbyisten, die sich die Zustände von einst zurückwünschen.
Beim «Grossen Pavierzug» von 1512 ist man sich noch einig: Die Eidgenossenschaft greift als Verbündete des Papstes und der Mailänder Herzöge in den seit Jahrzehnten geführten Machtkampf um Oberitalien ein. Schon der Zürcher Truppenanteil mit seinen 3200 Infanteristen und 400 Berittenen stellt ein eigentliches Volksaufgebot dar. Bei einer Bevölkerungszahl von 50‘000 macht dieses Detachement ein Fünftel der männlichen Einwohner aus – rund die Hälfte aller Wehrfähigen! Dabei kämpft man keineswegs um die Unabhängigkeit des Landes, sondern greift aktiv in die europäische Machtpolitik ein. Und dies mit Erfolg: Innerhalb weniger Wochen werden die französischen Besatzer aus der Lombardei vertrieben. Die Eidgenossen setzen Maximilian Sforza als Herrscher über das Herzogtum Mailand ein, betrachten Mailand fortan als ihr Protektorat und erweitern ihr eigenes Herrschaftsgebiet um das Veltlin.
Ein Triumph, dem aber schon drei Jahre später die militärische und politische Katastrophe folgt. Zwingli hat die Schlacht von Marignano (siehe i Die Niederlage von Marignano) als ohnmächtiger Beobachter von der Seitenlinie aus verfolgt. Für ihn wie für viele andere unabhängige Zeitzeugen steht fest, dass die aggressive Expansionspolitik der Eidgenossen in die Sackgasse führen muss. Jetzt ist es so weit: Gegen das französische Heer mit seiner überlegenen Artillerie stehen die gefürchteten Schweizer Nahkampfspezialisten auf verlorenem Posten. Am zweiten Tag der Schlacht ziehen sie sich zurück; sie haben 8000 (nach anderen Quellen: 10‘000) Todesopfer zu beklagen. Auch die Bilanz für den Zürcher Auszug sieht schrecklich aus: 800 bis 900 Gefallene. Rechnet man mit einer Kantonsbevölkerung von 50‘000, so kosten die schicksalsschweren Tage des 13. und 14. Septembers 1515 rund vier Prozent der männlichen Einwohnerschaft das Leben. Auf heutige Verhältnisse übertragen wären das 60‘000 Todesopfer – eine nationale Katastrophe! Sie wird sich ganz massiv auf die Ausbreitung des reformatorischen Gedankens auswirken.
i Die Niederlage von Marignano – Unter den zahlreichen Schlachten, die eidgenössische Truppen im Verlauf der oberitalienischen Feldzüge austrugen, wirkte sich jene von Marignano massgeblich auf die Grossmachtpolitik der 13-örtigen Eidgenossenschaft aus. Im Bündnis mit dem Papst und dem Herzog von Mailand versuchte ihre 20‘000 Mann starke Streitmacht, die Expansionspolitik der französischen Krone aufzuhalten. Am 13. September 1515 traf ihr Heer in Marignano, einem Vorort Mailands, auf die zahlenmässig überlegenen französischen Truppen von König Franz I. Es erlitt in einer ersten Phase der Schlacht schwere Verluste durch Artilleriefeuer, setzte am Folgetag nach stundenlangen Kämpfen zum entscheidenden Angriff an, wurde aber durch das Vorrücken einer venezianischen Streitmacht zum Rückzug gezwungen. Mit rund 9000 Gefallenen verloren die Eidgenossen fast die Hälfte ihres Kontingents. Ulrich Zwingli wurde als Feldprediger der Glarner Truppen zum Augenzeugen der Tragödie, die ihn zum erbitterten Gegner des Dienstes in fremden Heeren machte. Franz I., der sich in der Folge selbst als «ersten Bezwinger der Helvetier seit Julius Caesar» feierte, suchte schon im Folgejahr den «Ewigen Frieden» mit den 13 Orten. Das im November 1516 besiegelte Bündnis sah die Bereitstellung eidgenössischer Söldnertruppen für das französische Heer vor; es hatte in den Grundzügen bis zum Revolutionsjahr 1789 Bestand. (HLS sub Marignano)
Blut rinnt aus dem Ornat
Was haben die Eidgenossen in diesem Italien verloren? Wozu betreiben sie hier Territorialpolitik, zusammen mit Päpsten, Herzögen und der französischen Krone? Und wie rechtfertigen sie ihre erratische Bündnispolitik? Zu Beginn des Jahrhunderts haben sie sich zu Tausenden dem französischen Heer unter Ludwig XII. angeschlossen, wechseln im Sommer 1512 aber ins feindliche Lager und vertreiben Ludwigs Truppen aus eben jenem Territorium, das sie vor kurzem mit ihnen zusammen eroberten. Und so unerwartet kommt diese Kehrtwendung, dass sich plötzlich Landsleute auf beiden Seiten der Front finden, dass Eidgenossen gegen Eidgenossen kämpfen, in mehreren Gefechten.
Hier ist ein einziges Mass angelegt worden – jenes der Dukaten und Goldkronen. Wo nur mehr das Geld regiert, so klagt Zwingli in einer berühmt gewordenen Predigt, wird Weiss über Nacht zu Schwarz, ist der Feind von gestern dein Bruder von heute, wird aus dem obersten Hirten der Christenheit der gefrässige Wolf, gebärden sich der Papst, die Kardinäle in ihren purpurnen Ornaten als Kriegsherren. «Zu Recht tragen sie rote Hüte und Mäntel, denn schüttelt man sie, so fallen Dukaten und Kronen heraus; windet man sie aber aus, so rinnt deines Bruders, Vaters und guten Freundes Blut heraus.»
Diese Kampfansage an Rom (siehe « Soldbündnis mit Rom) stammt vom Frühling 1521. Ein erstaunlicher Zeitpunkt: Nur wenig mehr als zwei Jahre nach seinem Amtsantritt wendet sich der führende Geistliche der Stadt in aller Deutlichkeit gegen die oberste Instanz der Christenheit und fasst für seine Mitbürger in Worte, was keiner laut zu fragen wagt: Mit welchem Recht rüsten diese christlichen Herren ganze Armeen aus und schicken sie in den Krieg? Und was treibt den «biderben», den aufrechten Eidgenossen an, dass er «nur um des Geldes willen Herrscher unterstützt, denen es gar nicht ansteht, Kriege zu führen, also Bischöfe, Päpste, Äbte und andere Geistliche»? Ganz zu schweigen davon, dass er gegen Entgelt einem beliebigen Auftraggeber hilft, ein schuldloses Land mit Gewalt zu berauben, einzunehmen und zu verwüsten – dass du gelt nimpst und eim frömbden herren hilfst ein ander unverschuldet land gwaltiklich berouben, innemmen, verhergen?
« Soldbündnis mit Rom: Zwingli prediget diser zyt häfftig wider das gälltnemmen; sagt, wie es ein fromme Eydgnoschaft zertrennen und ummkeren wurde. Er redt ouch wider die vereinigungen mitt fürsten und herren, welche, wenn sy gemacht, achtete ein yeder biderman, was zuogesagt, söllte ouch gehallten werden. Dorumm sölle man in kein vereinigungen gan, und wenn gott einem volck hälffe uss vereinigungen, sölle man sich davor hueten und nitt widerum yngan, dann sy kostind vil bluots. Und ich wölt, sprach er, das man durch des bapsts vereinigung ein loch gestochen und dem botten uff den ruggen gäben hätte heym zuo tragen. Er redt ouch das: Ueber ein thierfräsigen wolff stürmpte man und den wolffen, die lüth verderbind, wölle nieman rächt werren. Sy tragind billich rote huet und mäntel; dann schüttle man sy, so fallind duggaten und kronen herus; winde man sy, so ründt dines suns, bruoders, vatters und guoten fründts bluot herus. In summa, wiewol Zwinglin von ettlichen zuogelegt ward, das er dem bapstszug ettwas glimpffet und sich von Keyserischen uffstifften lassen, ists doch kundtbar war, das er kein ding me geschullten und gewert hat. (ZW I, 7, S. 73)»
Zwingli predigte in diesen Zeiten mit Nachdruck gegen das Entgegennehmen von Geld und betonte, dass es die gläubige Eidgenossenschaft spalten und untergraben würde. Er wandte sich auch gegen die Bündnisse mit Fürsten und (anderen) Herren, denn sei man sie einmal eingegangen, so müsse man in der Art aufrechter Männer auch einhalten, was man zugesagt habe. Deshalb solle man keine (solchen) Bündnisse schliessen, und wenn Gott einem Volk aus einem solchen heraushelfe, solle man sich in Acht nehmen und keine neuen eingehen, denn sie kosteten einen hohen Blutzoll. Ich wünschte auch, sprach Zwingli, dass man ein Loch in die päpstliche Bündnisurkunde gestochen und sie dem Boten auf den Rücken geheftet hätte, damit er sie so nach Hause trage. Weiter sagte er, bei einem reissenden Wolf würden Treibjagden veranstaltet, aber niemand wehre sich gegen die Wölfe, die die Leute ins Unglück brächten. Diese trügen zu Recht purpurrote Hüte und Mäntel, denn schüttle man sie, so fielen Dukaten und Kronen heraus; winde man sie aber aus, so rinne deines Sohnes, Bruders, Vaters und guten Freundes Blut heraus. Kurz, auch wenn Zwingli von manchen Leuten bezichtigt wurde, er habe den päpstlichen Feldzug gutgeheissen und sich von den Kaiserlichen anstiften lassen, so ist es doch nachweislich wahr, dass er keine Sache heftiger gescholten und verurteilt hat.
«Böse Sitten»
Das ist eine unverhohlene Kampfansage an die Soldherren jeglicher Couleur. Wie weit kann Zwingli hier auf die Unterstützung durch die Regierung zählen? Und wie stellt man sich auf der Landschaft zu seinem radikal romkritischen Kurs? Ganz bestimmt kann Zwingli mit einem grossen Teil der Geistlichen rechnen, mit dem städtischen Domherrn wie mit dem einfachen Dorfpfarrer. Denn im täglichen Verkehr mit dem Volk erfahren diese Kollegen nur allzu schmerzlich, wie zurückkehrende Reisläufer die Umgangsformen prägen, wie die gewohnten Raufereien in tödliche Messerstechereien ausarten, wie sich Trunksucht und Arbeitsscheu ausbreiten. «Die Unsrigen», so Zwingli, «sind noch nie aus fremden Kriegen zurückgekehrt, ohne ungewohnte Kleidung für sich und ihre Weiber mitzubringen, dazu allerhand Speisen, unmässiges Trinken, neue Flüche. Was sie an Sündhaftem antreffen, das lernen sie gerne, sodass man befürchten muss, mit der Zeit werde man noch schlimmere Laster kennenlernen, wenn man nicht vom Dienst bei fremden Herren ablasse. Auch die weibliche Zucht wird geschwächt und entfernt sich von Gott» (siehe « Böse Sitten).
« Böse Sitten: Die dritt farlikeit ist, das man böss sitten mit frömdem gelt und krieg heimbringt und pflantzet. Das sehent wir eygenlich, dann die unseren nie heim kummen sind us frömbden kriegen, sy habend mit inen etwas nüwes bracht an kleydung ir selbs und irer wybren, an spyss, an tranck unmass, nüw schwuer; und was sy süntlichs sehent, lernend sy gern, also, das ze besorgen ist, lasse man nit von frömden herren, man werde noch schädlichere laster mit der zyt erlernen. Es würt ouch alle frowenzucht dess schwecher und unfrömmer. (ZW I, 10, S. 183) »
Die dritte Gefahr besteht darin, dass man aus dem Krieg zusammen mit dem fremden Geld verderbliche Sitten mit heimbringt und sie dort einreissen lässt. Das erleben wir ganz konkret, denn die Unsrigen sind noch nie aus fremden Kriegen zurückgekehrt, ohne neumodische Kleidung für sich und ihre Weiber mitzubringen, dazu allerhand Speisen, unmässiges Trinken, neue Flüche. Was sie an Sündhaftem antreffen, das lernen sie gerne, sodass man befürchten muss, mit der Zeit werde man noch schlimmere Laster kennenlernen, wenn man nicht vom Dienst bei fremden Herren ablasse. Auch die weibliche Zucht wird geschwächt und entfernt sich von Gott.
Das spricht manch einem geistlichen Herrn aus dem Herzen. Was die städtische Obrigkeit angeht, so dominieren im Augenblick die liberalen und reformwilligen Kräfte. Mit der vorgesehenen Aufhebung der Klöster tun sich die wenigsten schwer: Allzu verlockend ist die Aussicht auf den massiven Zuwachs an Grundbesitz, Rechten und Abgaben, mit dem die Stadt rechnen kann. Daneben gibt es einen konservativen Kern alteingesessener Geschlechter. Hier findet man sich nur widerwillig mit dem Reislaufverbot ab; vor allem verzichtet man nur ungern auf die Pensionsgelder. Denn nach wie vor erhalten angesehene Ratsherren regelmässige Zuwendungen von Seiten des Papstes, der französischen Krone oder anderer Parteien. Die Zielvorgabe: Die Empfänger dieser Pensionen oder Jahrgelder sollen als eine Art Lobbyisten die Interessen des jeweiligen Geldgebers vertreten; hauptsächlich geht es um die Anwerbung von Söldnern. Wie im Umgang mit Schmiergeldern üblich, werden die Beträge sehr diskret übergeben, was manchen Lobbyisten erlaubt, gleich mehrere Geldquellen aufs Mal anzuzapfen …
Hearings im Rathaus
Mit solchen Machenschaften befasst sich ein Komitee, das Bürgermeister und Räte in den Mittzwanzigerjahren einsetzen. Über drei Wochen hinweg kommen im Herbst 1526 mehr als vier Dutzend Vorgeladene zu Wort – von Zwingli, der die Untersuchung gefordert hat, bis zur Kneipenwirtin, die an einer feuchtfröhlichen Runde allerlei verdächtige Äusserungen aufgeschnappt hat. Die Protokolle haben sich bis heute erhalten: eine Folge von Einzelverhören, Gruppenbefragungen, Unschuldsbeteuerungen und Gegenüberstellungen, bei denen sich manche Verdächtige gegenseitig belasten. Die Abklärungen beginnen am 10. Oktober mit Ulrich Zwingli, der zwei Tage lang als eine Art Chefankläger Zeugen und Verdächtige vorlädt, und sie enden mit einem Eklat. Ratsherr Jakob Grebel, einer der ersten Befürworter der Reformation, soll trotz striktem Verbot während Jahren grosse Summen Pensionsgelder eingestrichen haben. Der Rat verurteilt ihn zum Tod; der 66-Jährige wird am zweitletzten Tag des Monats öffentlich enthauptet.
Seine Anhänger werden später unter der Hand verbreiten, hier sei ein Sündenbock gesucht und gefunden worden; mit gleichem Recht hätte die Todesstrafe auch andere Jahrgeldbezüger treffen können (tatsächlich sprach das Gremium hohe Geldbussen gegen ein Dutzend weitere Überführte aus). Das Protokoll der Verhöre erinnert in mancher Hinsicht tatsächlich an eine Hexenjagd. Manche «Beweise» stammen aus zweiter Hand, etwa aus einer Kneipe, wo ein Zeuge eine Gruppe von Zechern am Nebentisch belauscht, als sie in die trünk kommen syen und von pensionen und vom Evangelium redten. Zwingli selbst beginnt mit einer pauschalen Unterstellung: dass alle die, so mit pension verdacht sind, einhelliglich wider das Evangelium stritend – bei den Verdächtigen handle es sich durchs Band weg um Gegner des neuen Glaubens.
Stallknechte und andere Bedienstete der Angeklagten werden aufgespürt und vorgeladen und sollen bezeugen, wo und wann sich ihre Herren mit Mittelsmännern eines Königs oder Herzogs getroffen haben – auch wenn diese Treffen oft mehrere Jahre zurückliegen.
Da berichtet ein Zeuge von einem geheimnisvollen Boten, der zu später Stunde «gestiefelt und gespornt» das Haus eines Ratsherrn verlassen habe. Ein anderer hat im Bäderstädtchen Baden mit einem Offizier gezecht. Der habe ihm eine Handvoll Goldmünzen unter die Nase gehalten und geprahlt, so viel schnelles Geld bringe eben nur der Kriegsdienst ein. Im Haus eines gewissen Pfäffli Ziegler sei laut schwadroniert worden, der Zwingli wäre allen zu schwer, man müsse ihn irgendwie loswerden – man müesse luogen, wie man sin abkäm. Ein Stadtknecht weiss wiederum von anderen Stadtknechten, diese bezögen ein festes Gehalt, dorumb dass si die pensioner warneten, wann si si fachen (festnehmen) solltend …
Rette sich, wer kann
Allerdings bringen die Verhöre auch handfeste Ergebnisse, gerade im Fall von Jakob Grebel. Dass es dieser ohnehin schwerreiche Eisenhändler durch Zuwendungen aus verschiedenen Lagern auf Pensionsgelder von 4000 Kronen (6000 Gulden) brachte, hat er in privater Runde eingestanden; auch das bestätigen mehrere Zeugen.
Beim persönlichen Verhör wiegelt Grebel allerdings ab: Ein Teil der Gelder sei für die Ausbildung seines Sohns Konrad bestimmt gewesen, bei weiteren Summen handle es sich um Unternehmenskredite; andere Zahlungen hingegen fielen in die Zeit vor dem Verbot. Wenn er sich mit dem tresorier oder Zahlmeister eines Kardinals getroffen habe, dann als Privatmann – anderseits ergibt ein weiteres Verhör, dass die beiden gar keine gemeinsame Sprache sprechen, in der sie sich unterhalten könnten. Kommt hinzu, dass Sohn Konrad seinen Vater desavouiert, indem er wiederholt in aller Öffentlichkeit klagt, er erhalte die für seine Ausbildung vorgesehenen Gelder nur zum kleinsten Teil. Und wenn Konrad daran denkt, «dass er von drei Herren, dem Papst, dem Franzosen und dem Herzog von Mailand, Geld gehabt habe», gerät er in Panik: Sollte das bekannt werden, muss er um sein Leben fürchten.
Panik macht sich auch unter weiteren Pensionsherren breit. Manche befürchten, dass sie ouch etwa in die suppen kämen, also durch belastende Aussagen der Mittäter in den Strudel gerissen würden. Muoss ich dran, so muoss das alt Grebeli ouch dran, droht ein gewisser Christoph Bodmer. Und letztlich ist es wohl diese Maxime des «Rette sich, wer kann», die dem Komitee genügend Material für eine Anklage und ein Urteil verschafft. Dass im Fall Grebels die Todesstrafe verhängt wird, überrascht allerdings manche seiner Mitglieder. Verschiedenen Quellen zufolge hat sich ein Mann besonders energisch dafür ausgesprochen: Ulrich Zwingli.
Agenten jeden Kalibers
Hier ein Lederbeutel voller Goldkronen, den ein gestiefelter und gespornter Bote spätnachts ins Haus liefert, dort ein Silbertaler, der im Wams des Stadtknechts landet – Pensionen nehmen die unterschiedlichsten Formen an. Ein bezeichnendes Beispiel schildert Zwingli im Verlauf der Rathaus-Hearings: Bei einem Treffen mit dem reformationsfreundlichen Herzog Ulrich von Württemberg kommen die Machenschaften eines Zürcher Agenten zur Sprache, der allen Verboten zum Trotz Truppen für den Herzog anwerben will. Dieser Hans «Klotz» von Escher, so wettert der Herzog, sei ein onverschampter bettler; er hab im oft handvoll und seckelvoll geben und noch wölle das nit helfen – immer wieder habe er ihm Soldgeld vorgeschossen, ohne dass der Mann auch nur einen einzigen Söldner vermittelt habe.
«Klotz» Escher verkörpert offensichtlich die unterste Stufe des Metiers Pensionsherr: ein schäbiger kleiner Agent, der gegen gelegentliche Schmiergelder für seinen Auftraggeber weibelt. Sein Gegenstück ist der Söldnerhauptmann grossen Stils, der Landjunker, der als Truppenführer und Anwerber jährlich Tausende von Goldkronen bezieht. Einzelne Machtmenschen dieses Schlags tauchen bereits zur Zeit der Burgunderkriege im 15. Jahrhundert auf, so etwa der Heerführer Hans Waldmann, der sich zum Zürcher Bürgermeister aufschwingt und seines despotischen Führungsstils wegen auf dem Schafott endet. Seine volle Ausprägung findet der Typus aber erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Ein Abenteurer wie der Luzerner Oberst Heinrich von Fleckenstein, Schultheiss von Luzern und Burgherr auf Heidegg, hinterlässt rund 180‘000 Gulden und gilt als einer der reichsten Schweizer seiner Zeit. Ebenso ein weiterer Luzerner, der «Schweizerkönig» Ludwig von Pfyffer, dessen Vermögen bei seinem Tod im Jahre 1594 auf 350‘000 Gulden geschätzt wird.
Welche Gegenleistungen erwarteten die Geldgeber aber eigentlich im Fall eines Jakob Grebel und seiner Genossen? Auf Zürcher Gebiet stiess die Anwerbung von Soldaten auf allergrösste Schwierigkeiten. Hier lohnte sich der Einsatz nicht, schon weil dienstwillige Zürcher Burschen problemlos in grenznahen Städtchen wie Zug oder Baden anheuern konnten. Wenn Rom, Paris oder Mailand ihre Kontakte nach Zürich dennoch sorgfältig pflegten, so durchaus in der Hoffnung, das Regime der Reformierten könnte eines Tages auseinanderbrechen. Trafen sich konservative Zürcher, wurde schon bald einmal über eine Entführung Zwinglis oder ein Attentat diskutiert. Irgendjemand musste doch diesem Regime der luterschen böswicht und der zwinglischen Schelmen ein Ende setzen!
Blutdurst
Zur Zeit der Affäre Grebel nimmt Zwinglis Feldzug gegen die Kronenfresser noch stürmischere Formen an als bis anhin. In seiner berühmt gewordenen «Blutegel»-Predigt unterscheidet er von der Kanzel aus zweierlei Pensionenbezüger. Da sind zum einen die Hauptleute, welche die von ihnen angeworbenen Truppen hoch zu Ross in ihr Einsatzgebiet führen. Darin gleichen sie «den Metzgern, die Vieh nach Konstanz treiben. Sie bringen das Vieh über die Grenze und nehmen das Geld dafür entgegen und kommen ohne Vieh wieder nach Hause. Dann machen sie eine weitere Fahrt und immer weiter und weiter so.» Trotz Scharmützeln und Geschützfeuer kämen sie von jeder Fahrt unversehrt nach Hause – «ich weiss nicht, wo sie sich jeweils hinstellen» – und stolzierten hier durch die Gassen «so prunkvoll in Seide, Silber, Gold und Edelsteinen, mit Ringen und Ketten einher (…), der eine oben voller Gold und unten voller Seide, der andere unten vergoldet und oben von Samt und Damast». Womöglich noch verabscheuungswürdiger sind jene Schmiergeldempfänger, die sich ganz auf die Rekrutierung beschränken. Zwingli nennt sie byrenbratter oder Birnenbrater – dorum, das die daheym sässind hinder dem offen, nitt hinus kämind. Den zukünftigen Soldaten und ihren Eltern versprechen sie Wunderdinge aus fernen Ländern, ohne je einen Feldzug mitgemacht zu haben. «Damit aber richten sie grösseren Schaden unter uns an, als es je ein fremder Herrscher vermöchte.» Und als fürchte er, sich nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben, schickt Zwingli seiner Predigt eine ganze Schrotladung Schimpfwörter hinterher: Jawohl, diese Leute sind Blutsauger, sind Blutegel, und keine Schelte ist für diese Blutkrämer zu heftig! (siehe « «Blutegel»-Predigt)
« «Blutegel»-Predigt: Ir wüssend wol, biderben lüth, wie wol es mir zuogelegt, dass ich (…) dise lüth genempt «bluotsuger» und «bluotäglen», und das ich aber nitt gethan hab. Aber yedoch muoss ich ietzund sagen und offentlich üch anzeigen, wemm doch die houptlüth glych syend; und gillt mir gar glych, ob ettlich lüth daran ein beduren haben wurdent; dann das byspil ist an imm selbs nitt alls bös, alls die sind, von denen ich reden. Sy sind den metzgeren glych, die das väch gen Costantz trybend. Die trybend das vach hinuss, und nämend das gällt darumb, und kummend one das vach wider heim. Farend dann widerumb uss und thuond imm also für und für. Also thuond die pensioner und houptlüth. Denen hat es – ussgenommen ein fart – all wäg gelungen, das sy uss den schlachten und geschütz – nitt weiss ich, wohin sy sich stellend – widerum heym kummend, und bringend die wättschger voll gällts, und habend biderber lüthen kinder vertriben; und von stund an widerumb uff, und bringend einen anderen huffen; den vertrybend sy ouch; darus werdent sy rych. Nun luogend, ob man die bluotverkramer thürer gnuog könne schällten. (ZW III, 49, S. 587)»
Ihr wisst schon, ihr ehrlichen Leute, dass man mir nachgesagt hat, ich hätte diese Leute «Blutsauger» und «Blutegel» genannt, was ich aber nicht tat. Jetzt muss ich aber doch öffentlich bezeugen, wem diese Hauptleute gleichen. Dabei ist es mir egal, ob sich manche Leute daran stossen werden, denn der Vergleich selbst ist bei weitemnicht so übel als die, von denen ich spreche. Sie gleichen nämlich den Metzgern, die Vieh nach Konstanz treiben. Sie bringen das Vieh über die Grenze und nehmen das Geld dafür entgegen und kommen ohne Vieh wieder nach Hause. Dann machen sie eine weitere Fahrt und immer weiter und weiter so. So halten es die Pensionsherren und die Hauptleute. Ihnen gelingt es immer wieder, dass sie zwar einen Kriegszug mitmachen, aber – ich weiss nicht, wo sie sich hinstellen – aus den ganzen Massakern und dem Kugelhagel wieder (heil) nach Hause kommen, die Tasche voll mit Geld. Sie haben die Kinder ehrlicher Leute verschachert und machen sich sofort wieder auf und führen einen weiteren Trupp weg, den sie ebenfalls verschachern; davon werden sie reich. Jetzt seht ihr selbst, dass für diese Blutkrämer keine Schelte zu heftig ist.
Den Blutegel, der sich einmal festgesaugt hat, wird man so schnell nicht los. Wo mit Goldketten behangene Hauptleute in ihren Samtwämsern durch die heimischen Gassen stolzieren, während irgendwo in Europa die von ihnen verführten Bauernburschen auf dem Schlachtfeld verbluten, machen sich Hoffart, Sünde, Neid und Zwietracht breit. Und hat dieses Unkraut erst einmal Wurzeln geschlagen, lässt es sich so schnell nicht wieder ausrotten.
Schlachtzulage: ein Monatslohn
Im Jahre 1522 hatte Zürich eine «Satzung wider die Pensionen» erlassen. Sie liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und wies keinerlei Schlupflöcher auf. Strafbar machte sich, wer von einer fremden Instanz Zuwendungen entgegennahm, sei dies in der Form von provision, gelt, miet, gab, schenken oder eines Grundstücks oder dessen Zinsen. Wer Strohmänner vorschob oder die Pension an Ehefrau, Tochter oder Sohn überweisen liess, war ebenso schuldig, wie wenn er seine Guthaben in einem anderen Land deponierte. Die Strafen waren einschneidend; Überführte galten als «ehrlos und meineidig», also aller bürgerlichen Rechte verlustig. Ab 1523 waren alle Amtspersonen gehalten, die Satzung öffentlich zu beschwören, darunter auch die Geistlichen: Eine Illustration aus Bullingers Reformationschronik zeigt eine Gruppe Pfarrer im schwarzen Talar, die ihre Hand zum Schwur erheben.
Wie aber ging der Pensionsherr in den zwölf Orten vor, die den Solddienst duldeten, ja förderten? Ein Hauptmann, der als Alleinunternehmer arbeitete, verfügte über ein kleineres oder grösseres Netzwerk von Werbern, die auf einen bestimmten Termin hin Burschen aus ihrer Region an einen Treffpunkt aufboten. Die Angeworbenen erhielten ein Handgeld in der Höhe einiger Tagessolde und unterzeichneten einen Vertrag; in vielen Fällen brachten sie eigene Waffen und Ausrüstung mit. Auftraggeber (die «Soldherren») und Hauptleute einigten sich meist auf einen Pauschalbetrag in der Grössenordnung von 1500 bis 3000 Gulden pro Kompagnie und Jahr, dies bei einer Kompagniestärke von 150 bis 180 Mann. Geschickte Hauptleute wussten ihr Budget so einzuteilen, dass ihnen ein Drittel der Pauschale als Gewinn blieb – dies, indem sie den Sold so tief wie möglich hielten, die billigsten Truppenunterkünfte bezogen und bei der Verpflegung sparten. Vor allem in den Innerschweizer Orten brachte diese Praxis den immer gleichen Familien eine politische wie militärische Führungsrolle; alle die Reding, Zurlauben und Attinghausen verdankten ihre Vormachtstellung den Fremden Diensten.
Und der einfache Söldner? Auf den ersten Blick stellte er sich mit einem Monatssold von vier bis fünf Gulden (200 Schilling) nur wenig besser als ein städtischer Maurergeselle, der es auf sechs bis sieben Schilling Taglohn brachte. Hinzu kam aber eine Art Gefahrenzulage: Für jede Schlacht, in welche die Truppe verwickelt wurde, gab es einen Bonus in der Höhe eines Monatslohns. Fiel ihr beim Requirieren und Plündern Schmuck oder Bargeld in die Hände, wurde diese Beute zum Sold hinzugerechnet. Zur Zeit der Mailänderkriege kam auch ein einfacher Infanterist durchaus mit 300 Gulden im Beutel nach Hause: ein kleines Vermögen!
Umgekehrt lag die Sterblichkeit markant höher als beim Handwerksgesellen. Einer von fünf Angeworbenen überlebte die Dienstzeit nicht; dabei spielten Krankheiten eine grössere Rolle als militärische Einsätze. Für Verwundete war nicht einmal das Lazarett gratis: Sie bezahlten den Feldarzt aus der eigenen Tasche! Für Verpflegung und Ausrüstung hatte jeder selbst zu sorgen. Umso grösser war der Ansporn, sich in den Küchen und Kellern der Zivilbevölkerung einzudecken, den erschlagenen Gegner seiner Stiefel zu berauben und in den Zeughäusern eroberter Städte den Schweinespiess durch eine erstklassige Kampfaxt zu ersetzen …
Bezeichnenderweise fiel im 17. Jahrhundert der Monatssold unter das Niveau der zivilen Löhne. Geschulte Artilleristen oder Musketiere waren nach wie vor gesucht und entsprechend gut bezahlt, aber das einst so gefürchtete Fussvolk diente vorwiegend als Kanonenfutter. Statt kräftiger Bauernburschen meldeten sich zunehmend randständige Existenzen bei den Werbeoffizieren. Diese wiederum konzentrierten sich zunehmend auf die Grenzregionen, wo sich immer eine Auswahl «flottanter» Ausländer anbot – ein Spiel, das die Auftraggeber bald durchschauten. Die Schweizer Kompagnie, so legten sie um 1700 fest, dürfe höchstens einen Drittel Ausländer aufweisen; beim Rest müsse es sich um «echte Schweizer» handeln.
«Gesetzlose Wilde»
Eben diese kräftigen Bauernburschen bildeten das taktische Gerüst der klassischen eidgenössischen Angriffsformation. Als Spiessträger rückten sie Seite an Seite in einer undurchdringlichen Phalanx vor, in ihrem Rücken der «Gewalthaufen», einige hundert oder tausend Nahkampfspezialisten, die in jede entstehende Lücke vorstiessen. Beim Manövrieren mussten die vier bis fünf Meter langen Spiesse oft stundenlang waagrecht getragen werden, was enorme Durchhaltekraft erforderte. Bis die ersten Breschen geschlagen waren, regneten die Pfeile von Armbrust- und Bogenschützen auf die Angreifer nieder. Es galt so schnell wie möglich Nahkampftaschen zu schaffen, bis die gegnerischen Geschütze gerichtet waren. Trafen einmal die ersten Fusssoldaten mit ihren swînspiessen und Streithämmern, ihren Hellebarden und Zweihändern aufeinander, verlor die Truppe ihren Nutzen; ihre Geschosse hätten Freund wie Feind umgebracht. Besonders gefürchtet waren eidgenössische Krieger im Kampf eins zu eins, weil sie kaum je Gefangene machten (ganz anders die Truppen «höfischer» Streitkräfte, die hochgestellte Offiziere als eine Art Beute betrachteten; solche Prominente wurden eiligst hinter die Linien gebracht und später im Tausch oder gegen Lösegeld als Pfand eingesetzt).
Reisläufer aus dem Alpenland galten seit den Mailänderkriegen als Barbaren, «die sich an Christenblut weiden» (siehe « Barbaren), gegenüber dem Feind und der Zivilbevölkerung keinerlei Kompromisse machten, die Bauerngüter im Konfliktgebiet rücksichtslos plünderten und dann in Brand steckten. Dass sie zu den begehrtesten Fusssoldaten des Kontinents wurden, hat aber nicht nur damit zu tun. Als einziges europäisches Land kannte die Eidgenossenschaft die allgemeine Wehrpflicht; das Milizsystem sorgte für ein Reservoir an ausgebildeten Truppen, vor allem Infanteristen.
« Barbaren: In seinem Gebet zur Bekehrung der Schweizer schildert der deutsche Humanist und Historiker Jakob Wimpheling die eidgenössischen Reisläufer als gesetzlose Barbaren: Grösser scheint die Frömmigkeit bei den Türken und Böhmen zu sein als bei diesen starken, drohenden, grimmigen, stolzen, waffenliebenden,stets zum Krieg bereiten, von der Wiege auf zum Kampf erzogenen, an Christenblut sich weidenden und durch die Zwietracht der Könige reich gewordenen Wilden, die keine Fürsten, keine Gesetze ehren, die keine gesunde Vernunft walten lassen, sondern von Raserei in den Abgrund getrieben werden. Ihre Gesetze sind Willkür, Begierde, Zorn, Ungestüm, Heftigkeit, Raserei. (Kurz 116)»
Doch der Ausgang der Schlacht von Marignano hatte bereits gezeigt: Mit der immer wichtigeren Rolle der Geschütze und Handfeuerwaffen büsste die Taktik mit Spiessträger-Phalanx und «Gewalthaufen» an Wirksamkeit ein. Gleichwohl blieb den eidgenössischen Söldnern ein gewisses Prestige; als zuverlässige und treue Elitetruppen wurden sie immer häufiger als Leibwächtereinheiten für kirchliche oder gekrönte Häupter engagiert: die päpstliche Garde, die Cent Suisses am französischen Hof. Aber in Frankreich hiess es um 1700 bereits, die Schweizer Kompagnien würden überschätzt, qu’elles coûtaient cher, sans rendre les services d’autrefois.
In gewisser Weise galt das auch für die Stellung der Söldnerführer in der eidgenössischen Gesellschaft. Die Geschlechter dieser Berufsmilitärs hatten sich dank ihrer Verbindungen zu den Mächtigen der benachbarten Monarchien in die politische Führungsschicht ihrer Heimat hochgearbeitet, mussten sich nun aber mit dem «neuen Adel» der heimischen Unternehmer und Handelsherren arrangieren.
Die Folgen
Und Zürich? Zu Beginn des 17. Jahrhunderts hebt auch die Limmatstadt das Solddienstverbot auf und schliesst sich dem Militärbündnis mit Frankreich an. Dieses hat jedoch keine Exklusivrechte; eidgenössische (und Zürcher) Söldner dienen in den folgenden anderthalb Jahrhunderten auch in niederländischen, spanischen oder venezianischen Heeren, kämpfen sogar in Nordamerika. In dieser Zeit ändern sich die Bedingungen für die Berufsmilizen von Grund auf. Wurden sie anfänglich eher für begrenzte Zeit angeworben, oft nur für einen einzelnen Feldzug, verlängert sich mit dem Aufkommen der stehenden Heere die Dienstzeit massiv. Permanente Söldnertruppen, im Gastland stationiert, unterliegen einer strengen Disziplin und verbringen Monate mit Exerzieren. In dieser Zeit entsteht auch der Topos des heimwehkranken Schweizer Söldners. Das Heimweh gilt als maladie suisse; die Zahl der Deserteure steigt steil an.
Zwilch und Samt
Wie kommen die Fremden Dienste im Urteil der heutigen Geschichtsschreibung weg? Hier fällt häufig der Ausdruck «temporäre Emigration», Auswanderung auf Zeit. Sie diente als eine Art Hochdruckventil vor allem für die Bergkantone, in denen die einheimische Produktion mit den wachsenden Bevölkerungszahlen nicht Schritt zu halten vermochte. Die Lösung, die Zürich vorlebte – Verzicht auf Solddienst, Einführung neuer Produktionszweige und -methoden, Einstieg in den europaweiten Handel –, kam hier nicht in Frage; dafür fehlten das Know-how von Fachleuten und der Unternehmergeist einzelner Pioniere. Für junge Männer sowohl des Mittellands wie der Berggebiete spielten Abenteuerlust und Erlebnishunger eine zentrale Rolle; hier weisen Mentalitätshistoriker darauf hin, dass ein natürliches Ventil für solche Bedürfnisse im Binnenland Schweiz fehlte: die Seefahrt. Auch wenn der Solddienst einigen wenigen Aufsteigern zu Wohlstand und Ansehen verhalf, führte er keineswegs zu einer Umverteilung der Güter. Im Ganzen gesehen verschärfte er sogar die sozialen Spannungen: Am stärksten profitierten, wie gesehen, die Angehörigen der führenden Familien.
Für die konservative Geschichtsschreibung des frühen 20. Jahrhunderts stellten die Fremden Dienste noch eine ruhmreiche Tradition dar. Im Monumentalwerk Honneur et fidélité feierte der Waadtländer Militärhistoriker Paul de Vallière den Mythos aufopfernder Treue, verkörpert beispielsweise im Widerstand der königlichen Garde in Paris beim Volkssturm auf die Tuilerien. Damals, am 10. August 1792, fanden um die tausend Schweizer Gardisten den Tod; sie verteidigten den leerstehenden Königspalast gegen eine aufgebrachte Volksmenge. Dreissig Jahre nach den Ereignissen weihte Luzern die Statue eines in eine Grotte geflüchteten sterbenden Löwen ein. Eine Inschrift feiert die Treue und Tapferkeit der Opfer; in den Sandstein gemeisselt finden sich weiter die Namen von 26 gefallenen Offizieren, während der gefallenen Soldaten mit einer Pauschalangabe gedacht wird.
Ein Monument im Stil des Löwendenkmals ist heute undenkbar geworden. Die moderne Forschung verortet das Schweizer Söldnertum im europaweiten Rahmen einer «Industrie der Gewalt», zu der auch die deutschen Landsknechte oder die Condottieri Italiens zählen. Aus dieser Sicht nahmen die bewaffneten eidgenössischen Gastarbeiter keineswegs eine Sonderstellung ein, sondern gehörten zu einem länderübergreifenden Markt der delegierten Kriegsführung, in dem sie sich gegen rivalisierende Anbieter zu behaupten hatten. So gesehen erscheinen die in Honneur et fidélité und anderswo verherrlichten Söldnerepisoden als vergebliche Versuche, dem blutigen Geschäft eine heroische Seite abzugewinnen. Aber weder beim Tuileriensturm noch beim Übergang über die Beresina handelte es sich um beispiellose Akte der Selbstaufgabe im Dienste eines höheren Ganzen; vielmehr kämpften hier Truppen in aussichtsloser Lage um das nackte Überleben. Mit diesem Dilemma hat wohl auch zu tun, dass die erzählende Literatur wie die darstellende Kunst der Schweiz das Thema «Söldnertum» aus den Augen verloren hat (siehe i Schweizer Söldner als Operettenheld), während noch im 19. Jahrhundert einige der populärsten Novellen Conrad Ferdinand Meyers vor dem Hintergrund der oberitalienischen Feldzüge spielten.
i Schweizer Söldner als Operettenheld. Einen internationalen Bühnenerfolg feiert die Figur des Schweizer Söldners in George Bernard Shaws 1894 uraufgeführter Komödie Helden (Originaltitel: Arms and the Man). Im Mittelpunkt steht Artilleriehauptmann Bluntschli, der im Dienst der serbischen Armee durch seine Ungeschicklichkeit für Turbulenzen sorgt. Oscar Straus taufte seine Operettenfassung des Stücks Der Pralinésoldat (1908), dies in Anspielung auf Bluntschlis Vorliebe für Schokolade.
In der Deutschschweizer Literatur wird das Söldnertum nur selten zum Thema – am eindrücklichsten bei Conrad Ferdinand Meyer in seiner Novelle Das Amulett. In Pankraz der Schmoller lässt Gottfried Keller seinen Protagonisten als Söldner bei der Ostindischen Kompanie anheuern, wo aus dem verzogenen Burschen ein verantwortungsbewusster Offizier wird. Autobiografischer Natur ist die Lebensgeschichte des Toggenburger Bauern Ulrich Bräker, der ausführlich seine Erlebnisse als Infanterist der preussischen Armee mitsamt seiner Fahnenflucht nach der Schlacht bei Lobositz (1756) schildert. Internationale Beachtung fand L’histoire du soldat des Waadtländer Dichters Charles-Ferdinand Ramuz – ein Bühnenwerk rund um einen fahnenflüchtigen Söldner, zu dem der russische Komponist Igor Strawinsky die Musik schuf.
In der bildenden Kunst nehmen Ferdinand Hodlers Marignano–Fresken (1909 vollendet) eine Sonderstellung ein. Die realistische Schilderung einer Söldnertruppe nach verlorener Schlacht löste einen öffentlichen Skandal aus. Als Wandschmuck für den Waffensaal des Landesmuseums konzipiert, stiess sie auf den Widerstand patriotisch gesinnter Bürger: Weshalb eine Niederlage festhalten, wo die Geschichte des Landes so reich an gewonnenen Schlachten ist?
In einen Teufelskreis führte die befristete Emigration in manchen Agrarregionen. Zurückkehrende Söldner taten sich schwer mit der Arbeit auf dem väterlichen Bauerngut. «Der Bauer hatte den Zwilch mit dem Sammetwams vertauscht», formuliert der Militärhistoriker Hans Rudolf Kurz in blumigen Worten, «die redliche Arbeit auf der heimatlichen Scholle verlor für viele ihren Reiz.»
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