Читать книгу: «Wörterbuch zur Sicherheitspolitik»

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
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eISBN 978-3-8132-1034-7
© 9. vollständig überarbeitete Auflage, 2021 by Mittler im
Maximilian Verlag GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der 
Alle Rechte vorbehalten.
Gestaltung und Produktion: Inge Mellenthin
Druck und Bindung: PNB Print Ltd, Lettland
Vorwort
Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« erscheint 2021 in seiner 9. Auflage und ist immer noch das einzige sicherheitspolitische Werk dieser Art auf dem deutschen Buchmarkt.
Neun Jahre seit der letzten Auflage sind in der Außen- und Sicherheitspolitik eine kleine Ewigkeit, denn sie ist einem stetigen Wandel unterworfen, wie sich gerade wieder in der vergangenen Dekade gezeigt hat. Die internationale Ordnung ist im Umbruch. Multipolarität und Machtdiffusion, die Infragestellung völkerrechtlicher Regeln und demokratischer Normen durch autokratische Regime, der Vertrauensverlust in den internationalen Beziehungen zwischen den großen Mächten, die neuen, insbesondere durch das Aufkommen Chinas und ein revisionistisches Russland genährten Machtrivalitäten sowie ein politisches Handeln national wie international beeinflussender Cyber- und Informationsraum – dies alles sind wesentliche Entwicklungen, die das für Deutschland und seine Verbündeten volatile und schwer berechenbare internationale Umfeld prägen.
Dieses dynamische und fordernde internationale Umfeld gibt den Rahmen vor für das Engagement Deutschlands und seiner Streitkräfte. Bestimmt wird dieses letztlich durch die Sicherheitsinteressen Deutschlands, die internationale Verantwortung, die es gemeinsam mit Verbündeten und Partnern übernimmt, aber auch durch die – naturgemäß begrenzten – Möglichkeiten und Mittel, die Deutschland zur Verfügung stehen. Die potenziellen Gefährdungen durch den internationalen Terrorismus und die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, die neuen Bedrohungen aus dem Cyber- und Informationsraum, die Risiken für Energiesicherheit und -versorgung, die vielfältigen Folgen des Klimawandels verlangen national koordinierte, gleichzeitig europäisch und international gestaltete Antworten. Sicherheitsvorsorge und Resilienz werden richtigerweise immer mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.
Der Acquis deutscher Sicherheitspolitik hat sich seit der letzten Auflage dieses Wörterbuchs deutlich verändert, vor allem seit dem aggressiven und völkerrechtswidrigen Verhalten Russlands im Frühjahr 2014. 2016 hat die Bundesregierung nach zehn Jahren erstmalig wieder ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik herausgebracht, das den Handlungs- und Gestaltungsanspruch Deutschlands und seiner Streitkräfte formulieren sollte. Deutschland ist in diesen Jahren zu einem Motor der Herausbildung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion geworden. Zugleich hat Deutschland in der NATO die Rückbesinnung auf glaubwürdige Abschreckung und kollektive Bündnisverteidigung in führender Rolle mitgestaltet und dabei mehr Verantwortung übernommen. Die Allianz befindet sich vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage in Europa in einem umfassenden politischen und militärischen Anpassungsprozess. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Relevanz von Landes- und Bündnisverteidigung und die Rolle Deutschlands als Rahmennation für die Entwicklung militärischer Fähigkeiten sowie als Pfeiler einer deutlich einsatzbereiteren NATO Verteidigung. Ein für Juni 2022 beauftragtes neues Strategisches Konzept der NATO wird die neu gewichteten Aufgaben des Bündnisses konzeptionell verankern. Dem entspricht die 2021 entschiedene Neuausrichtung der Bundeswehr mit dem Fokus auf schnell einsatzbereite Kräfte im Bündnisrahmen. Gleichzeitig bleibt die Bundeswehr trotz des Rückzugs aus Afghanistan international in zahlreichen Einsätzen zur Stabilisierung von Krisengebieten an der Peripherie Europas gefordert. Dabei wächst das Verständnis, dass Deutschland sich außen- und sicherheitspolitisch darüber hinaus auch dem indopazifischen Raum zuwenden muss. Dies ist reflektiert in den 2020 erschienenen Leitlinien der Bundesregierung zum Indopazifik.
Nur durch Fortschreibung und Aufnahme neuer Begriffe und Grundsatzartikel kann das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik« vor diesem Hintergrund seinem Anspruch gerecht werden: dem sicherheitspolitisch Interessierten wie dem sicherheitspolitisch Involvierten eine verlässliche und aktuelle Quelle der Information und der Meinungsbildung zu sein. Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik« bleibt dabei seinem Ansatz treu: einerseits mit kurzen, klaren Definitionen zum besseren Verständnis der Sicherheitspolitik Deutschlands beizutragen. Andererseits sicherheitspolitisch bedeutsam erscheinende Themen mit eigenen Grundsatzartikeln vertiefend darzustellen. Dabei nutzen die Autoren öffentlich verfügbare Quellen wie die des Bundesministeriums der Verteidigung und anderer Ressorts der Bundesregierung sowie der internationalen Organisationen.
Der Dank des Herausgeber- und Autorenteams gilt einer ganzen Reihe weiterer Autoren und Autorinnen für ihre wichtigen Beiträge, darunter Dr. Golo M. Bartsch für seine wertvollen Beiträge zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, Marco Fey für seine Beiträge zu den Neuen Technologien, Dr. Ekkehard Griep für die Bearbeitung des Gesamtkomplexes der Vereinten Nationen, Stefan Lukas für den Blick auf den Iran und die Situation im Nahen Osten, Matthias Mielimonka für die erstmalige Erfassung des neuen und überaus wichtigen Themas der Cyber-Sicherheit, Jürgen Schrödl für die Darstellung des gewaltigen Komplexes der Einsätze der Bundeswehr, Stefan Sohm für eine Reihe von Grundsatzartikeln zu rechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen der Bundeswehr und ihrer Einsätze, Dr. Stefan Steinbrecher für den empirischen Blick auf das sicherheitspolitische Meinungsbild in Deutschland und nicht zuletzt Stefan Lüth und seinen Mitarbeitern für die fachkundige Unterstützung bei den Stichworten zur Bundeswehr.
Das Autorenteam bedankt sich bei Frau Inge Mellenthin für die bewährte gute Zusammenarbeit bei der Neuauflage dieses Wörterbuchs. Ein großer Dank gilt Frau Antje Gust für die erneut überaus engagierte redaktionelle Unterstützung. Es bleibt dabei: Ohne sie wäre es nicht möglich, die Beiträge vieler zu einer neuen und, wie wir hoffen, überzeugenden Neuauflage des »Wörterbuchs zur Sicherheitspolitik« zusammenzufügen.
Berlin, August 2021
Die Autoren
Inhalt
Übersicht über die Grundsatzartikel
Stichworte von A–Z
Anhang: Dokumente zur Sicherheitspolitik
Abkürzungsverzeichnis
Übersicht über die Grundsatzartikel
Abrüstung und Rüstungskontrolle
Abschreckung
Afghanistan
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bündnispolitik Deutschlands
Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr
Corona-Pandemie
Cyber-Sicherheit
Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Einsätze der Bundeswehr
Energiesicherheit
Europäische Union (EU)
Humanitäre Intervention
Hyperschallflugkörper
Internationaler Strafgerichtshof
Iranische Nuklearfrage
Krieg – Bewaffneter Konflikt
Klima und Sicherheit
Krisenbogen Naher und Mittlerer Osten
Konventionelle Rüstungskontrolle
Multinationalität
Nahost-Konflikt
NATO
NATO, Anpassungsprozesse
Neue Technologien
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
OSZE Struktur
Ost-West-Konflikt
Proliferation von Massenvernichtungswaffen
Parlamentsheer Parlamentsarmee
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz deutscher Streitkräfte
Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsbild in Deutschland
Sicherheitspolitik Deutschlands
Strategie
Strategische Rüstungskontrolle
Terrorismus
Unterentwicklung
Vereinte Nationen (VN)
VN-Friedenstruppen
Wehrpflicht und Freiwilligkeitsprinzip
Wehrverfassung
Weißbuch 2016
A
Abrüstung und Rüstungskontrolle
~ und Nichtverbreitung sind auch im 21. Jahrhundert unverzichtbarer Bestandteil einer Sicherheitspolitik, die Risiken reduziert, Vertrauensbildung und Transparenz fördert und zu mehr Sicherheit und Stabilität im regionalen wie im globalen Rahmen beiträgt. Dies geschieht auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Nachprüfbarkeit (Verifizierbarkeit) in Form von bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen. ~ fördern die Krisenstabilität und die strategische Stabilität und können zur Senkung der durch Rüstungswettläufe entstehenden Kosten beitragen. Die hierfür zur Anwendung kommenden Maßnahmen sind vielfältig. Sie reichen von Verboten und quantitativen und qualitativen Begrenzungen von Waffensystemen, Begrenzung von Stationierungen und militärischen Übungen, Informations- und Datenaustauschen über Streitkräfte, Stationierungen und militärische Planungen, Notifizierung militärischer Aktivitäten, Beobachtung durch technische Mittel und Inspektoren, Vor-Ort-Inspektionen zur Überprüfung von Daten und eingegangener Verpflichtungen bis hin zu vertrauensbildenden Maßnahmen in Form von Kontakten und Besuchen.
Während des Kalten Krieges in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts waren ~ integraler Bestandteil der Entspannungspolitik zwischen West und Ost, um das prekäre Gleichgewicht zwischen den beiden nuklearen Supermächten zu stabilisieren und den Ost-West-Konflikt in Europa durch Vertrauensbildung und konventionelle Rüstungsbegrenzung zu entschärfen. Historische Verträge insbesondere zur Reduzierung der Nuklearwaffen von USA und Sowjetunion (Grundsatzartikel Strategische Rüstungskontrolle, INF-Vertrag) konnten erreicht werden. In der historischen Umbruchsituation nach dem Ende des Warschauer Pakts und der Sowjetunion hat sich ~ als erfolgreiches Konzept stabilitätsorientierter Sicherheitspolitik erwiesen. Vor allem die Aussicht auf einen Erfolg der Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«) gehörte zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Regelung der äußeren Aspekte der Deutschen Einheit.
In den vergangenen 10–20 Jahren haben Stagnation in der konventionellen wie nuklearen Rüstungskontrolle, die Erosion und Aushöhlung vieler Verträge durch fehlende Anpassung an die veränderten militärischen und sicherheitspolitischen Bedingungen im euroatlantischen Raum, die vielfältige Verletzung von Verträgen bis hin zum Vertragsbruch (INF-Vertrag) durch die Russische Föderation den Stellenwert von ~ real verringert und bisweilen den Eindruck einer grundlegenden Krise der globalen Rüstungskontrollarchitektur erweckt.
Das Sicherheitsumfeld ist für die Rüstungskontrolle komplexer und schwieriger geworden. Zu den Gründen zählen erhebliche politische Verwerfungen und Vertrauensverlust zwischen den großen Akteuren (USA-Russland, USA-China, Russland-Europa), eine sich stärker abzeichnende multipolare Weltordnung, geopolitische Umbrüche, eine Vielzahl ungelöster Konflikte, Entwicklungen der nuklearen Proliferation und eine vielfältige Erosion der regelbasierten Weltordnung und internationalen Zusammenarbeit. Hinzu kommen rasante technologische Entwicklungen in vielen Bereichen, unter anderem Künstliche Intelligenz, Autonomie, Cyber-Technik, Biotechnologie und neuartige Raketensysteme. Neue Technologien eröffnen erhebliche Chancen für militärische Anwendungen, sie bringen aber auch erhebliche Risiken für die Sicherheit mit sich und fordern die Instrumente der Rüstungskontrolle in neuer Weise. Eine Überprüfung, Anpassung und Weiterentwicklung der bisherigen, zum Teil jahrzehntealten Instrumente ist notwendig.
Die kontrollierte und sichere Reduzierung der während des Ost-West-Konflikts gewachsenen Waffenarsenale vor allem im nuklearen und chemischen Bereich sowie die Sicherstellung konventioneller Stabilität in Gesamteuropa bleiben hierbei eine fortbestehende wichtige sicherheitspolitische Aufgabe. Die Rückkehr militärischer Gewalt in Europa durch die Russische Föderation mit dem Ziel der Veränderung von Grenzen, wie 2014 durch die russische Annexion der Krim und die nachfolgende Unterstützung von Separatisten in der östlichen Ukraine geschehen, sowie die signifikante Zunahme militärischer Übungstätigkeiten in Europa in den vergangenen Jahren haben die Notwendigkeit für mehr Risikoreduzierung, Transparenz und Vertrauensbildung in Europa deutlich unterstrichen.
Insbesondere die fortschreitende Verbreitung nuklearer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln und deren potenzielle Verfügbarkeit auch in nichtstaatlicher Hand zwingen zudem weiterhin zu umfassenden, multilateralen, weltweiten, aber auch regionalen Ansätzen der ~ und Nichtverbreitung. Die Wiener Nuklearvereinbarung aus dem Jahr 2015 (Iranische Nuklearfrage) sowie die Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffenbestände 2014/15 und die internationale Verfolgung des Einsatzes von chemischen Waffen danach in Syrien sind Beispiele für die Umsetzung von kritischen Nichtverbreitungsnormen durch die internationale Gemeinschaft. Wie groß diese Herausforderung bleibt, zeigt die jüngste Bereitschaft von Staaten wie Russland oder Syrien, internationale Verträge (hier: Chemische-Waffen-Übereinkommen) zu brechen und gleich mehrfach vor einem Tabubruch, dem Einsatz von chemischen Massenvernichtungswaffen im In- oder im Ausland, nicht zurückzuschrecken.
~ sowie Nichtverbreitung bleiben daher auch unter den veränderten Bedingungen euroatlantischer Sicherheit und Stabilität integraler Bestandteil einer Politik der globalorientierten Sicherheitsvorsorge. Dem wurde prominent im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr Rechnung getragen, in dem ~ als eines der Internationalen Gestaltungsfelder Deutschlands und wichtige Instrumente des Krisenmanagements definiert werden. Auch die NATO wird in ihrem neuen Strategischen Konzept ~ entsprechend gewichten und die aktive Rolle des Bündnisses zur Stärkung von ~ unterstreichen.
Gerade in der Welt der Globalisierung und der grenzüberschreitenden Entwicklungen bleiben ~ wesentlich, um Berechenbarkeit und Stabilität in den internationalen Beziehungen zu fördern. Internationale Ordnungspolitik muss sich an allgemein verbindlichen und transparenten Regeln orientieren. Völkerrechtlich bindende Abmachungen erhalten gerade in politischen Schlechtwetterperioden Vertrauen und wirken deeskalierend.
Die Handlungsfelder der ~ bleiben hierbei geprägt durch unerledigte »Altlasten« wie die Universalisierung von Nichtverbreitungsverträgen und neuen Herausforderungen wie den Umgang mit neuen, militärisch nutzbaren Technologien unter Einbeziehung neuer Domänen wie Weltraum oder Cyberspace. Vor dem Hintergrund des gewachsenen Misstrauens in den internationalen Beziehungen sowie neuer Waffensysteme (z. B. Hyperschallflugkörper, Drohnen, UAVs) wird die Bedeutung der Verifikation von Regelungen und Vereinbarungen deutlich zunehmen. Den veränderten internationalen Bedingungen und Risikofaktoren angemessen zielen ~ noch stärker als bisher auf die rüstungskontrollpolitische Einbindung von Staaten außerhalb Europas, vor allem von China, um Risiken für die globale und europäische Sicherheit zu begegnen, und auf den Aufbau kooperativerer Sicherheitsbeziehungen in Krisenregionen wie im indopazifischen Raum oder im Arabischen Krisenbogen. Nichtstaatlichen Akteuren muss weiterhin wirksam der Zugang zu Massenvernichtungswaffen, aber auch zu konventionellen Waffen und Munition, verwehrt werden. Nichtverbreitungsverpflichtungen von Staaten, wirksame Exportkontrollen und regionale Projekte zur besseren Kontrolle von Kleinwaffen und Munition können hierzu einen Beitrag leisten. Sie bleiben allerdings wirkungslos, wenn Staaten und Regierungen kollabieren. NATO Strategisches Konzept; Grundsatzartikel »Neue Technologien«
Für ~ zeichnen sich gegenwärtig folgende wesentliche Handlungsfelder der nächsten Jahre ab:
In Europa
•Fortgesetzte aktive Implementierung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Open-Skies-Vertrags auch nach dem Austritt der USA am 22. November 2020 und des wahrscheinlich folgenden Austritts von Russland.
•Fortsetzung der Verhandlungen im Rahmen der OSZE über eine umfassende Modernisierung des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen in Europa.
•Fortgesetzte Implementierung des Vertrags über konventionelle Abrüstung in Europa (Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«), dabei aber Fortführung der 2016 auf deutsche Initiative (OSZE-Vorsitz) hin begonnenen Entwicklung konzeptioneller Überlegungen in diesem Bereich für einen Neuansatz zur Berücksichtigung moderner militärischer Fähigkeiten und der veränderten Bedrohungslage in Europa.
Zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland
•Verhandlung eines Nachfolgevertrags des im Januar 2021 um fünf Jahre verlängerten »New START-Vertrags« unter Berücksichtigung der Entwicklung und Stationierung neuartiger russischer Waffensysteme und unter Einbeziehung der bislang noch nicht erfassten nicht-strategischen Nuklearwaffen in Europa.
•Ggf. Öffnung der Verhandlungen zur Einbeziehung des chinesischen Nuklearwaffenpotenzials. Grundsatzartikel »Strategische Rüstungskontrolle«
Auf weltweiter Basis, im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und der Genfer Abrüstungskonferenz (CD)
•Bewältigung der drängenden regionalen Proliferationsrisiken, insbesondere im Iran (Iranische Nuklearfrage), in Nordkorea (Nordkorea, Nuklearfrage) und in Südasien.
•Erhalt und Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) durch Stärkung der Verifikationsmöglichkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation und An-/Einbindung außerhalb des Vertrags stehender nuklearwaffenfähiger Staaten (v. a. Indien, Nordkorea). Universalisierung des Zusatzprotokolls zum Sicherungsabkommen der AEO als Verifikationsstandard gemäß Artikel III des Nichtverbreitungsvertrags.
•Wiederaufnahme der Arbeit der Genfer Abrüstungskonferenz und Verhandlung eines Verbots der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off).
•Inkrafttreten, Umsetzung und Universalisierung des Vertrags über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge).
•Stärkung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) und seiner Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag als Folge des mehrfachen Einsatzes von Chemiewaffen in den vergangenen Jahren.
•Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) durch weitere Schritte auf dem Weg zu einem noch fehlenden Verifikationsregime.
•Weitere Anstrengungen zur Unterbindung der Gefahren der Proliferation, u. a. durch Verschärfung der internationalen und Angleichung der nationalen Rüstungsexportbeschränkungen und zur weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial.
•Entwicklung von Ansätzen zu mehr Transparenz für die Nutzung des Weltraums und zur Stärkung der Cyber-Sicherheit (Grundsatzartikel »Cyber-Sicherheit«) und Entwicklung dazu dienender vertrauensbildender Maßnahmen.
•Entwicklung von Leitprinzipien und normativer Vorgaben für den Umgang mit der wachsenden Autonomie von Waffensystemen bis hin zu möglichen vollautonomen letalen Waffensystemen der Zukunft im Rahmen der VN-Waffenkonvention.
•Eindämmung der weltweit unkontrolliert vagabundierenden und destabilisierenden Ströme kleiner und leichter Kriegswaffen (Kleinwaffen) im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE und der Vereinten Nationen.
•Umsetzung und Universalisierung des Ottawa-Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen.
•Universalisierung des 2010 in Kraft getretenen Osloer Übereinkommens über Streumunition.
•Förderung praktischer Abrüstungsschritte für die Befriedung von und den Wiederaufbau in Krisengebieten.
ABC-Abwehr
1.Sammelbegriff für Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen die Wirkung atomarer (nuklearer), biologischer und chemischer Waffen.
2.In der Bundeswehr ist ~ eine organisationsbereichsübergreifende Unterstützungsaufgabe, die alle Vorkehrungen und Maßnahmen gegen die Wirkung von ABC-Kampfmitteln und vergleichbaren Gefährdungen umfasst. Die Amtsaufgaben der ~ werden durch die Streitkräftebasis wahrgenommen; die hauptamtlichen Kräfte der landgebundenen ~ sind in der Streitkräftebasis zusammengefasst.
ABC-Abwehrtruppe
Streitkräftebasis
ABC-Kampfmittel
Sammelbegriff für Nuklearsprengkörper, radiologische, biologische und chemische Kampfstoffe und Munition, die diese Stoffe enthält.
ABC-Abwehr; ABC-Schutz; ABC-Waffe; Massenvernichtungswaffe
ABC-Schutz
Teil der ABC-Abwehr. Der ~ beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Personal gegen die Wirkungen von ABC-Kampfmitteln, um körperliche Gefährdung zu vermeiden.
ABC-Waffe
Bezeichnung für atomare (Nuklearwaffe), Biologische Waffen und Chemische Waffen. Die einheitliche Kategorisierung dieser Waffen als Massenvernichtungswaffen geht auf eine Empfehlung der Kommission der Vereinten Nationen (VN) für konventionelle Rüstung aus dem Jahre 1948 zurück. Tatsächlich handelt es sich aber um Waffenkategorien recht unterschiedlicher Wirkung und strategischer Bedeutung.
ABC-Waffenverzicht
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Oktober 1954 in den Pariser Verträgen auf Erwerb, Herstellung und Verfügungsgewalt über ABC-Waffen im eigenen Land verzichtet und am 2. Mai 1975 den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ratifiziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland seinen ~ erneuert. Darüber hinaus wurde in diesem Vertrag vereinbart, dass nukleare Mittel nicht auf dem Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stationiert werden dürfen.
Abgestufte Präsenz
Präsenz von Streitkräften
Abhaltestrategie
Dissuasion
Abkommen
Bezeichnung für einen völkerrechtlichen Vertrag. Agreement; Konvention
Abkopplung
In der Diskussion um die Glaubwürdigkeit der NATO Strategie, insbesondere in der Vergangenheit (MC 14/3) verwendete Bezeichnung für die strategische Trennung des amerikanischen Kontinents von Europa durch Unterbrechung des Eskalationsverbundes. Triade
ABM-Systeme
Waffen zur Bekämpfung von Flugkörpern mit einer ballistischen Flugbahn. Nach dem ABM-Vertrag, der keine spezifischen Systemtypen nennt, gehören dazu u.a. Abfangraketen und deren Startanlagen sowie ABM-Radargeräte.
ABM-Vertrag
Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Sowjetunion über die Begrenzung antiballistischer Raketensysteme (»anti-ballistic missile [ABM] systems«); trat am 3. Oktober 1972 mit unbegrenzter Dauer, aber der Möglichkeit der einseitigen Kündigung in Kraft. Zweck des ~ war die Begrenzung der Entwicklung, Erprobung und Aufstellung von see-, luft-, raum- oder mobilen landgestützten Raketenabwehrsystemen gegen strategische ballistische Flugkörper.
Der ~ sah nur eine geringe Anzahl von ABM-Systemen – entweder zum Schutz der Hauptstadt oder eines Dislozierungsraumes für Interkontinentale Ballistische Raketen (ICBM) – vor und verhinderte damit den wirksamen Schutz der Territorien beider Staaten. Damit sollte die strategische Stabilität gesichert werden, da über die Eindringfähigkeit strategischer Nuklearraketen die beidseitige Verwundbarkeit und damit die gesicherte Zweitschlagsfähigkeit unangetastet bleibt.
Seit 1993 wurde zwischen den USA und Russland über eine Vertragsmodifizierung verhandelt mit dem Ziel einer eindeutigen Abgrenzung zwischen »verbotenen« strategischen ABM-Systemen und »erlaubten« Systemen einer Theater Missile Defense (TMD), die die USA mit Blick auf die gestiegenen Risiken in diesem Bereich vertragskonform entwickeln und dislozieren wollten. Am 26. September 1997 wurde eine entsprechende Ergänzung des ~ unterzeichnet, dabei auch die Zahl der ABM-Vertragsstaaten um Ukraine, Weißrussland und Kasachstan erweitert. Die Vereinbarung, die unter der Clinton-Regierung allerdings nicht mehr ratifiziert werden konnte, sah vor, dass die Fluggeschwindigkeit von land-, luft- und seegestützten TMD-Systemen 5,5 km/s bzw. 4,5 km/s nicht überschreiten, die Reichweite der abzufangenden Rakete nicht über 3.500 Kilometer und ihre Geschwindigkeit nicht über 5 km/s liegen darf. Sämtliche geplanten TMD-Systeme der USA wären nach Interpretation der damaligen US-Regierung mit diesen Regelungen vereinbar gewesen.
Seit Mitte der 90er-Jahre verstärkten sich in den USA die Bestrebungen zur Entwicklung einer Raketenabwehr gegen begrenzte Angriffe durch sogenannte Schurkenstaaten. Die Regierung Bush erklärte den ~ als Produkt des Kalten Krieges für »obsolet« und strebte eine umfassende »Missile Defense« (MD) zum Schutz der USA und der Verbündeten gegen eine Bedrohung durch eine begrenzte Zahl an weit reichenden ballistischen Raketen von Drittstaaten an. Die erkennbare Systemarchitektur der vorgesehenen MD, die eine »layered defense« sein wird und die gesamte Flugbahn des ballistischen Flugkörpers von der Startphase bis zur Endphase abdecken wird, machte eine Aufhebung oder weitgehende Anpassung des ~ notwendig. Am 13. Dezember 2001 kündigte US-Präsident Bush den ~ formal auf. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist der ~ am 13. Juni 2002 erloschen. Raketenabwehr, Nationale (NMD)
Abriegelung aus der Luft
(engl.: air interdiction)
Operationsform des taktischen Luftkrieges. ~ beinhaltet die Bekämpfung der in der Tiefe gelegenen Mittel und Einrichtungen eines Gegners, die eigene Kräfte besonders bedrohen.
Abrüstung
Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«; Jahresabrüstungsbericht
Abrüstungskonferenz, Genfer
(engl.: Conference on Disarmament – CD)
Die ~ mit 65 Teilnehmerstaaten ist eine formal von den Vereinten Nationen (VN) unabhängige, faktisch jedoch eng mit den VN verbundene Konferenz. In gegenwärtiger Form besteht sie seit 1979. Als einziges ständiges und weltweit repräsentatives Verhandlungsforum für Fragen der Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie Nichtverbreitung bildet die ~ gemeinsam mit dem 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung und der VN-Abrüstungskommission das Instrumentarium des globalen multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der ~ waren bislang die Aushandlung des am 29. April 1997 in Kraft getretenen
•Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (Chemische-Waffen-Übereinkommen) und des
•Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge), der am 24. September 1996 zur Zeichnung aufgelegt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.
Auch die Verhandlungen über ein weltweites Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off) sollen voraussichtlich im Rahmen der ~ stattfinden. Die ~ ist aber seit 1999 nicht mehr in der Lage, sich ein Arbeitsprogramm zu geben. Tiefgreifende Differenzen über die Behandlung der Themen Rüstungskontrolle im Weltraum, nukleare Abrüstung und den »Cut-off«-Vertrag haben Verhandlungsfortschritte verhindert und grundsätzliche Fragen nach der Zukunft dieses Verhandlungsforums aufgeworfen.
Abrüstungszone
1. Geografisches Gebiet, für das in Rüstungskontrollabkommen Höchststärken für präsente Streitkräfte bzw. Hauptwaffensysteme oder Personal vereinbart ist.
2. Im Rahmen des KSE-Vertrages von 1990 festgelegte Reduzierungszone vom Atlantik bis zum Ural (ATTU), die in vier Zonen aufgeteilt ist und denen jeweils bestimmte Höchstkontingente an Waffensystemen zugeordnet werden. Ziel ist die Vermeidung von Waffenkonzentrationen.
Abrüstungszusammenarbeit
(engl.: cooperation on disarmament)
Finanzielle und technische Unterstützungsmaßnahmen bei der Vernichtung von Rüstungspotenzialen, insbesondere von Nuklearwaffen und ihren Trägermitteln sowie chemischen Kampfstoffen, die aufgrund von Verträgen (START; Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen) bzw. einseitigen Abrüstungsentscheidungen (taktische Nuklearwaffen) beseitigt wurden. Angesichts erkennbarer Schwierigkeiten bei der Umsetzung seiner Abrüstungsaufgabe (Russland musste ca. 40.000 Tonnen chemische Kampfstoffe und ca. 20.000 Nuklearwaffen beseitigen) war das Ziel der ~ die Sicherstellung einer zügigen, sicheren und umweltgerechten Eliminierung von Massenvernichtungswaffen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die 1991 diese Form der ~ unter dem späteren Begriff des »Cooperative Threat Reduction Program« initiierten (»defense by other means«), leisteten den größten Anteil. Deutschland hatte 1992 seinerseits mit Russland und der Ukraine entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und umgesetzt (von 1993 bis 2001 in einem Umfang von weit über 100 Mio. DM). Mit der Ukraine arbeitete Deutschland von 1995–2001 bei der Eliminierung von SS-19- bzw. SS-24-Startsilos zusammen.
2002 wurde auf der Grundlage der bisherigen ~ und vor dem Hintergrund des internationalen Terrorismus die G8 Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien etabliert. Insgesamt sollten über zehn Jahre rund 20 Mrd. US-Dollar in Projekte mit Russland und anderen Staaten fließen. Wichtige aktuelle Projekte für Deutschland waren in diesem Rahmen die Unterstützung Russlands beim Bau von bislang drei Vernichtungsanlagen für Chemiewaffen (Gorny, Kambarka, Potschep), der Bau eines Langzeit-Zwischenlagers für 150 Reaktorsektionen von Atom-U-Booten (Murmansk) und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherung von Nuklearmaterial und -anlagen in verschiedenen russischen Nuklearstädten und Forschungsinstituten.
Abschiebung
Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise des Ausländers nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (vgl. § 49 Ausländergesetz).
Abschirmung
Alle Maßnahmen zur Abwehr sicherheitsgefährdender Kräfte gegen Streitkräfte, um die Militärische Sicherheit herzustellen und zu erhalten. Sabotage; Spionage; Zersetzung
Abschreckung
(engl.: deterrence)
~ bezeichnet in der Sicherheitspolitik den Versuch, auf den Willen eines möglichen Aggressors einzuwirken und ihn durch die Androhung von Vergeltung oder eines möglichst großen Schadens von dem (vermuteten) Angriff abzuhalten. Ist ein militärischer Konflikt einmal ausgebrochen, kann man mit ~sdrohungen dem Gegner signalisieren, dass sein Schaden größer sein wird als der zu erwartende Nutzen, um ihn damit zum Abbruch der Kampfhandlungen zu bewegen. Somit kann ~ sowohl auf die Kriegsverhinderung als auch auf die Kriegsbeendigung zielen. In dieser allgemeinen Form gibt es die ~ schon, solange es militärische Konflikte gibt.
Um durch ~ die Absichten eines Gegners beeinflussen zu können, müssen mindestens drei Voraussetzungen gegeben sein: Erstens muss der Abschreckende über ausreichende militärische Fähigkeiten verfügen, um seine Drohung wahrmachen zu können. Darüber hinaus muss sein Wille, diese auch einzusetzen, für den Gegner glaubhaft erkennbar sein. Drittens schließlich muss der Angreifer die Kosten und Nutzen einer Aktion ähnlich einschätzen wie der Verteidiger – es muss also auf beiden Seiten eine ähnliche Rationalität gegeben sein.
Allerdings war die Erfolgsbilanz der konventionellen ~ vor der Einführung von Nuklearwaffen sehr begrenzt, wie die Vielzahl der Kriege zeigt, die von militärisch unterlegenen Aggressoren begonnen wurden.
Nukleare ~ geht vom gleichen Grundgedanken aus, basiert aber auf der ungeheuren Zerstörungskraft von Kernwaffen, die sich in ihren ersten und einzigen Kriegseinsätzen in Hiroshima und Nagasaki 1945 gezeigt hat. Zumindest im Kalten Krieg scheint es die nukleare ~ gewesen zu sein, die einen offenen Gewaltausbruch zwischen den beiden Supermächten USA und Sowjetunion bzw. zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt verhindert hat. Anders ist das Ausbleiben eines bewaffneten Konflikts oder gar eines Kernwaffeneinsatzes zwischen den beiden antagonistischen und hoch gerüsteten Blöcken nur schwer zu erklären. Gleichzeitig zeigte der Kalte Krieg, auf dessen Höhepunkt etwa 70.000 Kernwaffen in Ost und West bereitgehalten wurden, auch die Ambivalenz der nuklearen ~. Wäre es zu einem nuklearen Schlagabtausch gekommen, wäre die völlige Vernichtung der Menschheit zumindest eine Möglichkeit gewesen. Es ist bis heute umstritten, ob eine Sicherheitsstrategie, welche die Auslöschung der eigenen Art zumindest als Option beinhaltet, ethisch vertretbar und politisch dauerhaft konsensfähig sein kann. Ein großer Teil des antinuklearen Protests der vergangenen Jahrzehnte entzündet sich im Kern an dieser Frage.
Ebenfalls im Kalten Krieg ist innerhalb der NATO das Konzept der erweiterten ~ entwickelt worden. Die USA gaben den übrigen NATO-Mitgliedern (und darüber hinaus einigen amerikanischen Verbündeten außerhalb der NATO) ein nukleares Sicherheitsversprechen. Dies signalisiert einem möglichen Aggressor, dass er auch bei einem Angriff auf die Länder, die nicht über eigene Atomwaffen verfügen, mit der nuklearen Vergeltung durch die USA rechnen müsse. Die NATO hat diese Drohung noch verstärkt, in dem sie explizit eine Strategie des nuklearen Ersteinsatzes verkündete, die eine mögliche nukleare Eskalation selbst bei einem rein konventionellen Angriff in Europa vorsah. Damit sollte die nukleare ~ nicht nur vom Einsatz von Kernwaffen abschrecken, sondern vom Gebrauch jeglicher militärischeren Macht.
Wie die nukleare ~ selbst ist auch die erweiterte ~ von unauflöslichen Dilemmas und Ambivalenzen gekennzeichnet. Sie hat sowohl ein Glaubwürdigkeits- als auch ein Vermittlungsproblem. Gegen die Glaubwürdigkeit eines Nuklearschirms für nichtnukleare Verbündete spricht, dass die nukleare Schutzmacht der nuklearen Vergeltung des Gegners ausgesetzt wäre, sollte sie ihre Kernwaffen zum Schutz der Verbündeten einsetzen. Das wurde im Kalten Krieg in die plakative Frage gekleidet, ob denn die USA wirklich bereit wären, San Francisco zu opfern, um etwa Berlin, München oder Amsterdam zu retten. Frankreich lehnte die Idee der Erweiterung der nuklearen ~ rundheraus ab und vertritt bis heute die Position, dass Kernwaffen nur im nationalen Rahmen abschreckend wirken könnten. Folglich trat Paris aus dem nuklearen Abschreckungsverbund der NATO aus und entwickelte seine eigene nationale Atomstreitmacht.
Um das Glaubwürdigkeitsproblem der erweiterten ~ zu minimieren, setze die NATO seit Ende der 1960er-Jahre auf eine lückenlose Eskalationskette von konventionellen und nuklearen Waffen unterschiedlicher Größe, Wirkung und Reichweite, um auf einen sowjetischen Angriff individuell reagieren und bei Bedarf schrittweise eskalieren zu können. Eine solch flexible Strategie verstärkte allerdings das Vermittlungsproblem der erweiterten ~ in der europäischen Öffentlichkeit. Dadurch, dass Kernwaffen kleiner, flexibler und einsetzbarer wurden, stieg die Furcht, dass sie auch eher eingesetzt und Europa großflächig zerstören würden. Dieses Dilemma ist letztlich nicht lösbar. Damit ~ funktioniert, muss die Abschreckungsdrohung, also im Extremfall der Kernwaffeneinsatz, glaubwürdig sein. Das führt zu dem Paradox, dass Kernwaffen einsetzbar sein müssen, um letztlich nicht eingesetzt zu werden.
War während des Kalten Krieges die nukleare ~ vor allem bilateral zwischen Ost und West ausgerichtet, so verkomplizierte sich die Lage mit der Auflösung der Blockstrukturen ganz erheblich. Neue Kernwaffenstaaten wie Pakistan und Indien kamen hinzu und entwickelten ihre eigenen Abschreckungsdynamiken. Derzeit gibt es neben den fünf klassischen Nuklearmächten USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China vier weitere erklärte und nichterklärte Kernwaffenstaaten: Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Der Iran verfolgt seit vielen Jahren ein eigenes Nuklearprogramm, konnte aber bislang durch einen Mix von Sanktionen und Abkommen (JCPoA) am Bau funktionsfähiger Kernwaffen gehindert werden. Weiteren Ländern wie Saudi-Arabien oder der Türkei werden ebenfalls nukleare Ambitionen nachgesagt. In einer solch multinuklearen Welt wird ~ nicht nur deutlich komplizierter, sondern auch anfälliger für Fehlentscheidungen, da es bei unberechenbaren Regimen wie Nordkorea unklar ist, ob die Entscheidungsträger über ein im westlichen Sinne rationales Kosten-Nutzen-Kalkül verfügen.
Noch komplizierter wird es, wenn man die Möglichkeit einbezieht, dass auch Terrorgruppen über Kernwaffen oder radiologische Sprengkörper (Dirty Bomb) verfügen könnten. In einem solchen Fall ist ~ aus zwei Gründen kaum wirksam. Zum einen haben Terrorgruppen oder religiös-extremistische Organisationen meist keinen Adressaten in Gestalt einer Regierung oder eines Staatsgebiets, gegen den die Abschreckungsdrohung gerichtet werden kann. Zum anderen nehmen gerade islamistische Gruppierungen bzw. deren Mitglieder den eigenen Tod billigend in Kauf oder betrachten ihn gar als lohnendes Opfer für das religiöse Seelenheil. Da gerade nukleare ~ zwingend auf der Androhung der physischen Vernichtung des Angreifers zielt, kann sie bei einem zum Tode bereiten Gegenüber per Definition nicht funktionieren.
Die immanenten Gefahren und Dilemmas nuklearer ~ führen regelmäßig zu der Forderung, Kernwaffen international zu ächten oder gar zu verbieten und damit auf deren völlige Abschaffung hinzuarbeiten. Diese Versuche, die im Rahmen der Vereinten Nationen unlängst erst wieder durch den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) unternommen werden, sind zwar populär, aber aus zweierlei Gründen unwirksam. Zum einen werden sie von den Kernwaffenstaaten nicht unterstützt, weil diese ihre nuklearen Potenziale – ob zu Recht oder zu Unrecht – als essenziell für ihre Sicherheit betrachten. Einige Nuklearstaaten mögen zu zahlenmäßigen Reduzierungen bereit sein, zur völligen Denuklearisierung aber mit Sicherheit nicht. Zum anderen ist das Wissen um den Bau von Kernwaffen in der Welt und kann nicht »rückerfunden« werden. Da auch das nukleare Spaltmaterial durch die zivile Nutzung von Kernenergie verfügbar bleibt, könnten moderne Industrienationen selbst nach einer völligen nuklearen Abrüstung innerhalb weniger Wochen Kernwaffen erneut produzieren. Eine Welt, in der jede größere Krise in einem Wettlauf um die Beschaffung von Kernwaffen enden kann, wäre kaum stabiler als das heutige Sicherheitsumfeld, in dem nukleare ~ weiterhin eine Rolle spielt.
Neuland betritt der Abschreckungsgedanke in den Bereichen, in denen mit nichtmilitärischen Mitteln gewaltige Schäden verursacht werden können. Herausragendes Beispiel hierfür sind sogenannte Cyber-Angriffe auf Computernetzwerke, elektronische Steuerungssysteme oder die Kommunikationstechnologie moderner Gesellschaften. Elektronische Attacken auf Atomkraftwerke, Hospitäler oder Luftsicherheitssysteme von Großflughäfen können zu Opferzahlen führen, die denen eines bewaffneten Konflikts gleichkommen. Können diese verhindert werden, indem dem Aggressor im Sinne einer Cyber-~ ein digitaler Vergeltungsschlag angedroht wird? Könnten für die Vergeltungsdrohung auch militärische Maßnahmen bis hin zu Kernwaffeneinsätzen erwogen werden? Beides ist derzeit heftig umstritten.
Offensichtlich ist, dass die Lehren der ~ – ob konventionell oder nuklear – nicht einfach auf den digitalen Raum übertragen werden können. Wie bei Angriffen durch Terrorgruppen oder nichtstaatlichen Akteure besteht bei Cyber-Angriffen meist das Problem der Attribution: man weiß nicht, wer hinter dem Angriff steckt. Ist der Angreifer nicht klar zu bestimmen, so gibt es auch niemanden, gegen den sich die Abschreckungsdrohung konkret richten kann. Ebenso schwierig ist die Demonstration der eigenen Abschreckungsfähigkeiten. Während im militärischen Bereich die verfügbaren Waffen auf Paraden gezeigt oder in Tests demonstriert werden können, ist dies im Cyber-Bereich nur selten möglich. Der Angreifer weiß also oft nicht, mit welchen digitalen Vergeltungsmaßnahmen er rechnen muss. Geht man bei der Abwägung von Gegenschlägen über den digitalen Bereich hinaus und erwägt, sofern der Angreifer klar benannt werden kann, konkrete Waffeneinsätze bis hin zu Nuklearschlägen, so stellt sich die Frage der Proportionalität und damit der völkerrechtlichen und ethischen Vertretbarkeit solcher Aktionen. Wie groß müsste der digital verursachte Schaden sein, damit eine militärische Aktion oder gar ein Kernwaffeneinsatz gerechtfertigt wäre?
Trotz dieser Unwägbarkeiten haben die USA in ihrem nuklearstrategischen Grundlagendokument, dem »Nuclear Posture Review« von 2018 explizit auf die Möglichkeit einer nuklearen Antwort auf einen strategischen Cyber-Angriff etwa auf amerikanische nukleare Infrastruktur hingewiesen. Im gleichen Dokument wird aber ebenso klargestellt, dass ein Kernwaffeneinsatz nur unter extremen Umständen erwogen würde – etwa in denen der eigene Schaden gewaltig und der Angreifer klar identifizierbar wäre. Das korrespondiert mit den technischen Entwicklungen bei der Attribuierung von Cyber-Angriffen, da insbesondere im Bereich der Cyber-Forensik, also der Rückverfolgung nach einem erfolgten Angriff, erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Ein wenn auch begrenzter Abschreckungseffekt kann sich demnach daraus ergeben, dass Staaten, die oft hinter den Angriffen von vermeintlichen Einzeltätern oder nichtstaatlichen Gruppieren stehen, die Gefahr der nuklearen Vergeltung zumindest ins Kalkül ziehen müssen. Ihre Kosten-Nutzen-Abwägung verändert sich dadurch erheblich. Allerdings steht man bei der Strategieentwicklung im Bereich der Cyber-Abschreckung erst am Anfang eines langen und komplexen Prozesses.
Abschreckungskritik
Haltung, die aus politischen, philosophischen oder ethischen Gründen die Auffassung bestreitet, dass Krieg durch Abschreckung mit Nuklearwaffen zu verhindern sei, da der tatsächliche Gebrauch von Nuklearwaffen zu Zwecken der Kriegführung denkbar erscheint, wodurch folglich auch die Nuklearschwelle gesenkt und damit das Risiko, dass Nuklearwaffen eingesetzt werden, erhöht werde. ~ kann Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Abschreckung haben.
Abschreckungsphilosophie
In sich schlüssiges Gedankengebäude, das von der Annahme ausgeht, dass ein Krieg durch die glaubwürdige Androhung eines nicht hinnehmbaren Schadens für einen Aggressor vermieden werden kann.
Abschreckungsverbund
Möglichst lückenlose strukturelle und konzeptionelle Verknüpfung konventioneller und nuklearer bzw. taktischer, operativer und strategischer Kräfte mit dem Ziel, den Einsatz von Streitkräften nach Art und Intensität in Abhängigkeit vom Konfliktverlauf steigern zu können und so die Abschreckungswirkung des Gesamtpotenzials zu erhöhen. Abschreckung; Eskalation; NATO Strategie
Absicherung
In der Bundeswehr alle Maßnahmen personeller, materieller und organisatorischer Art, die der Herstellung und Erhaltung der Militärischen Sicherheit dienen.
Absolutismus
Regierungsform, in der die unbeschränkte Gewalt, also Legislative und Exekutive, beim Herrscher liegt. Im 17./18. Jahrhundert als absolute Monarchie vorherrschende Regierungsform in Europa. Unter Friedrich II. in Preußen Wandlung zum aufgeklärten ~ mit Milderung des Strafrechts, Abschaffung der Folter und Stärkung des allgemeinen Bildungswesens. ~ war eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung der Nationalstaaten. In Frankreich mit der Französischen Revolution und im übrigen Europa im Verlauf des 19. Jahrhunderts beseitigt, hielt sich der ~ in Russland bis 1905. Konstitutionalismus
Abstandsaufklärung
(engl.: standoff reconnaissance)
Aufklärung einer Region oder eines tatsächlichen/potenziellen Gegners unter Wahrung internationalen Rechts und/oder außerhalb der Reichweite seiner Waffensysteme.
Abstandswaffe
(engl.: standoff weapon)
Bezeichnung für unbemannten, ferngelenkten oder zielsuchenden Flugkörper, der in einem sicheren Abstand von der Reichweite gegnerischer Waffensysteme ausgelöst wird.
Abu Sayyaf
(arab.: Vater des Schwertes)
Militante islamistische Organisation im Süden der Philippinen mit Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Qaida, die für die Autonomie einiger südlicher Inselgruppen des Landes von der Zentralregierung in Manila kämpft und langfristig die Gründung eines islamischen Gottesstaates auf den Philippinen anstrebt. ~ entstand 1991 als Abspaltung der gemäßigt islamischen Moro-Befreiungsfront (MNLF), nachdem diese ihren Kampf gegen die reguläre philippinische Armee aufgegeben hatte. Gegründet wurde sie von einem islamischen Gelehrten (Abduragak Abubakar Janjalani), der nach einer militärischen Ausbildung in Libyen, unter anderem auch in Afghanistan, auf der Seite der Mudschahedin gekämpft hatte. Im Dezember 1998 wurde Janjalani in einem Feuergefecht mit der philippinischen Polizei getötet. Anschließend übernahm sein Bruder Khadafy Janjalani die Führung bis zu seinem Tod bei einem Schusswechsel im September 2006. M. J. Khalifa, saudischer Geschäftsmann und Schwager Bin Ladens, organisierte zwischen 1989 und 1994 den Aufbau der ~. Ihr Ziel ist – vergleichbar mit dem Islamischen Staat – der Aufbau eines islamischen Gottesstaates. In den vergangenen zehn Jahren hat ~ nur noch sporadisch breitere Aufmerksamkeit erlangt, etwa mit den Entführungen und Tötungen deutscher Segler 2014 und 2017.
Achse des Bösen
(engl.: axis of evil)
Von US-Präsident George W. Bush in seiner Rede zur Lage der Nation (»State of the Union Address«) vor dem Kongress am 29. Januar 2002 geprägter Begriff für Staaten (und deren terroristische Verbündete), die den Besitz von Massenvernichtungswaffen anstreben oder bereits über solche Waffen verfügen, die diese Waffen internationalen Terrorgruppen zur Verfügung stellen und damit künftig eine existenzielle Bedrohung für die USA und ihre Verbündeten darstellen könnten. Explizit nannte der Präsident dabei Nordkorea, Iran und Irak.
Active Defence
Erweiterte Luftverteidigung
Active Fence NATO Active Fence
Admiralstabsdienst
Generalstabsdienst
Afghanischer Friedensprozess, (Inner-)
Im Februar 2018 initiierte der afghanische Staatspräsident Ghani den sog. »Kabuler Prozess« mit zahlreichen Gesprächsangeboten an die Taliban. Höhepunkt dieser Entwicklung war eine dreitägige Waffenruhe (erstmals seit 2001) im Juni 2018. Die im Oktober 2018 aufgenommenen Gespräche zielten auf eine Einigung zu vier Punkten ab: 1. Talibanbekenntnis zur effektiven Bekämpfung von al-Qaida und Islamic State Khorasan Province (ISKP, aus US-Sicht zentral), 2. Zeitplan für konditionalisierte Reduzierung der US-Truppenpräsenz, 3. Aufnahme innerafghanischer Friedensgespräche, 4. Waffenruhe/Gewaltreduzierung während der Verhandlungen und des Truppenabzugs. Ghani legte im Oktober 2019 einen Sieben-Punkte-Friedensplan vor, der auf Elemente der USA-Taliban-Verhandlungen, aber auch auf der Grundlage seines Wahlsiegs und der Fortführung des Friedensprozesses unter seiner Regierung aufbaute. Aufgrund der anhaltenden Weigerung der Taliban, direkt mit der afghanischen Regierung zu verhandeln, waren die Verhandlungen mit den USA ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu innerafghanischen Verhandlungen. Am 29. Februar 2020 wurde das USA-Taliban-Abkommen unterzeichnet, aber es dauerte bis zum 12. September 2020, bis die innerafghanischen Friedensverhandlungen begannen. In den ersten drei Monaten einigten sich die Parteien lediglich auf die Agenda und Regeln der Friedensverhandlungen. Nach mehrwöchiger Unterbrechung wurden die Friedensverhandlungen Anfang Januar 2021 wieder aufgenommen. Bis Mitte Januar reduzierte die Trump-Administration die Zahl der US-Soldaten in Afghanistan auf 2.500 und sagte in dem Abkommen von Doha den völligen Abzug bis April 2021 zu – ohne dies mit den Verbündeten abzustimmen. Mit dem Präsidentenwechsel geriet dieser Prozess allerdings ins Stocken, da Präsident Biden den Abzugsprozess zunächst anhielt, um innerhalb der NATO einen Konsens herzustellen. Dies wurde wiederum von den Taliban als Vertragsbruch gewertet. Im Frühjahr 2021 kündigten die USA gemeinsam mit den NATO-Alliierten an, bis September 2021 alle Streitkräfte aus Afghanistan abzuziehen. De facto wurde dieser Abzug bereits im Juli 2021 abgeschlossen. De facto wurde dieser Abzug bereits im Juli 2021 abgeschlossen.
Afghanistan
1. Sowjetische Invasion, Bürgerkrieg, Schreckensherrschaft und Sturz der Taliban
Mit dem Einmarsch sowjetischer Truppen am 24. Dezember 1979 kam in Afghanistan ein internationaler Konflikt zum Ausbruch, der in seinen Folgen bis heute ausstrahlt und die internationale Gemeinschaft in besonderem Maße fordert.
Der sowjetische Einmarsch verschärfte den in diesem Land bereits zuvor herrschenden Bürgerkrieg und führte zu einer erheblichen Zuspitzung der Ost-West-Konfrontation. Unter dem Druck verschiedener islamistischer Widerstandsgruppen, die vor allem von den Vereinigten Staaten von Amerika, Pakistan, Saudi-Arabien und anderen Staaten unterstützt wurden, zogen sich die sowjetischen Truppen bis zum Februar 1989 aus Afghanistan zurück. Der Abzug der sowjetischen Truppen, dem eine in Genf am 4. April 1988 unterzeichnete internationale Vereinbarung voranging, führte aber nicht zur Beendigung des afghanischen Bürgerkrieges.
Von 1994 bis 1996 eroberten die Taliban, eine neue, vor allem in pakistanischen Koranschulen und Flüchtlingslagern erzogene Generation paschtunischer islamistischer Kämpfer, die meisten Gebiete Afghanistans. Dabei stützte sich diese Bewegung auf die logistische, finanzielle und Expertenhilfe von Osama Bin Laden und dessen 1986 in Pakistan zur Vorbereitung und Organisation des islamischen Widerstandes gegen das sowjetische Besatzungsregime gegründete Organisation Al-Qaida ab. Die Symbiose aus erprobten Kämpfern mit der von Bin Laden vertretenen radikalislamischen wahhabitischen Ideologie führte in Afghanistan zur Errichtung des »Islamischen Emirats Afghanistan« und einem Gewaltregime unter Mullah Omar, das seiner Bevölkerung die elementarsten Menschenrechte versagte.
Unter dem Einfluss der von Bin Laden geführten militanten Araber wurde der konservative Islamismus der Taliban immer internationalistischer. Während die USA die Taliban bis 1997 mit Wohlwollen begleiteten, versuchten sie ab 1998 den Bruch der Taliban mit Bin Laden herbeizuführen, was misslang. Bis ins Jahr 2001 hinein war die innenpolitische Lage in Afghanistan geprägt durch ein restriktives, religiös-ideologisches und menschenverachtendes Regime, wirtschaftlichen und sozialen Niedergang sowie islamistische Intoleranz (u.a. Zerstörung der Buddhastatuen von Bamiyan am 16. März 2001). Nach den von Bin Laden und Mitgliedern der Al-Qaida gesteuerten Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 formten die USA eine internationale Koalition, um das Terrornetzwerk dieser Organisation und das sie unterstützende Talibanregime in Afghanistan zu zerschlagen.
Am 7. Oktober 2001 begann mit US-amerikanischen und britischen Luftschlägen gegen Ziele in Afghanistan die Operation Enduring Freedom im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. In nur wenigen Wochen gelang es den USA und ihren Verbündeten, Stützpunkte und Infrastruktur der Al-Qaida- und Taliban-Kräfte so weit zu schwächen, dass die Bodentruppen der Nordallianz, des militärischen Flügels der »Vereinigten Islamischen Front für die Rettung Afghanistans«, nunmehr unaufhaltsam die Taliban zurückdrängten und aus der Hauptstadt (Anfang November) und schließlich auch aus deren letzter Hochburg Kandahar (Anfang Dezember) vertreiben konnten. Das Schreckensregime der Taliban in Afghanistan war noch im Jahr 2001 beendet.
2. Petersberg-Konferenz und der politische Einigungsprozess
Vom 27. November bis 5. Dezember 2001 wurden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf dem Petersberg in Königswinter (Petersberg-Konferenz) die wichtigsten Weichen für die politische Zukunft Afghanistans gestellt. Diese Konferenz setzte die wichtigsten Eckpfeiler für einen politischen Neubeginn in Afghanistan. Bereits am 20. Dezember 2001 autorisierte der VN-Sicherheitsrat den Einsatz einer International Security Assistance Force (ISAF) zunächst für Kabul und Umgebung. Mit Resolution 1401 (2002) des UN-Sicherheitsrates vom 28. März 2002 wurde die VN-Mission UNAMA als politische Mission implementiert und beauftragt, alle humanitären und Wiederaufbau-Aktivitäten der Vereinten Nationen in Afghanistan zu integrieren, zu verwalten und mit der Regierung in Kabul zu koordinieren.
Am 19. Juni 2002 bestimmte die »Loya Jirga« Hamid Karzai zum Übergangspräsidenten. Am 4. Januar 2004 verabschiedete die Große Ratsversammlung eine neue afghanische Verfassung, die das Präsidentenamt mit weitreichenden Befugnissen ausstattete.
Bei den landesweiten Präsidentschaftswahlen am 9. August 2004 wurde Präsident Karzai mit einer Mehrheit von über 55 Prozent im Amt bestätigt. Am 18. September 2005 fanden – erstmals nach 36 Jahren – freie Parlamentswahlen statt, bei denen keine politischen Parteien, sondern nur unabhängige Kandidaten zugelassen waren. Erstmals in der Geschichte Afghanistans saßen nun 68 Frauen im 249 Sitze umfassenden Parlament.
3. Afghanistan Compact – Fortsetzung des Engagements für Sicherheit, Wiederaufbau und Entwicklung
Mit dem im Januar 2006 auf einer internationalen Afghanistan-Konferenz in London zwischen der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft unter Teilnahme hochrangiger Vertreter von 70 Staaten und internationalen Organisationen vereinbarten Afghanistan Compact begann die zweite Phase in Afghanistan. Der Afghanistan Compact enthielt die sicherheits-, innen- und entwicklungspolitischen Ziele für die anschließenden fünf Jahre und verknüpfte diese mit Zeitlinien und Messgrößen für die Zielerreichung. Auf der Pariser Afghanistan-Konferenz am 14. Juni 2008 wurden für die Realisierung der Ziele des Afghanistan Compact und der ANDS insgesamt über 20 Mrd. US-Dollar für die nächsten acht Jahre zugesagt. Die Konferenz zog zugleich eine kritische Halbzeitbilanz des Afghanistan Compact und entschied über Maßnahmen zur Verbesserung und Straffung der noch mängelbehafteten Koordinationsmechanismen.
4. Strategiewechsel
Nach der Wahl von Präsident Obama in den USA änderte sich dort die Betrachtung des Afghanistan-Einsatzes, indem die Vernachlässigung dieses Konfliktes zugunsten des Irak-Einsatzes ein Ende fand. Auf der militärischen Bühne wurde diese Änderung durch die Kommandoübernahme von General McCristal deutlich. Die Verstärkung des zivilen und militärischen Engagements, Surge genannt, ging mit einer Anpassung der operativen Verfahren im Sinne der Counterinsurgency-Doktrin in ihrer bevölkerungszentrierten Ausführung einher. Die Verbündeten schlossen sich diesem Ansatz im Zuge der London-Konferenz im Januar 2010 an. Allein mehr als 30.000 amerikanische Soldaten wurden zusätzlich nach Afghanistan verlegt. Der schon im Afghanistan Compact angelegte Prozess wurde mit massiven zusätzlichen Mitteln von bis zu 100 Mrd. Dollar pro Jahr insgesamt unterlegt. Gleichzeitig war in dem Strategiewechsel der Gedanke angelegt, dass man nach den Erfolgen, die ein verstärktes Engagement nach sich ziehen würden, eine schrittweise Reduzierung des Engagements in ~ einleiten könne.
5. International Security Assistance Force (ISAF) und US-amerikanische Kräfte
Diese internationale Friedenstruppe für Afghanistan hatte den Auftrag, die afghanische Regierung bei der Wahrung der Menschenrechte, der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit, der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen zu unterstützen. Sie sollte vor allem sicherstellen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können.
Anfänglich wurde die strategisch-operative Führung der ISAF von einer Lead Nation wahrgenommen. Ab August 2003 übernahm die NATO die Gesamtführung und damit ihre erste militärische Führungsrolle außerhalb des Euro-Atlantischen Raums. Auf dem Höhepunkt der Aktivitäten von ISAF bestand diese Truppe aus etwa 130.000 Soldaten. Deutschland hatte im Jahr 2011 die Höchststärke von 5.433 Soldaten in ~ stationiert.
Etwa ab 2012 kamen zwei Faktoren zusammen, die das internationale Engagement in Afghanistan weg vom Kampfeinsatz und hin zu einer Aufbau- und Ausbildungsmission für die afghanischen Sicherheitskräfte veränderten. Zum einen hatte das verstärkte Engagement in den ersten Jahren der Obama-Administration vermeintliche Erfolge gezeigt, die zum Optimismus Anlass gaben. Zum Zweiten zeigte sich nach über zehn Jahren des Konflikts eine gewisse Konfliktmüdigkeit bei den ISAF-Mitgliedern, die etwa im Fall Kanadas und Frankreichs zum völligen Rückzug bzw. zum Abzug der Streitkräfte aus der Mission führte. Die NATO gab die Sicherheitsverantwortung schrittweise an die afghanische Regierung zurück, und am 31.12.2014 endete die ISAF-Mission.
6. Operation Resolute Support
Am Folgetag begann die deutlich kleinere Operation Resolute Support (ORS). Ziel dieser Mission war vor allem die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte (TAA – Train, Advise, Assist). Wenn es gelänge, so die Logik der Operation, die afghanische Regierung mit einem schlagkräftigen Sicherheitsapparat aus Militär und Polizei auszustatten, dann könnte die Stabilität im Land von eigenen Kräften gewährleistet werden und würde immer weniger internationales Engagement erfordern. Obgleich die NATO ganz Afghanistan als Operationsgebiet festgelegt hatte, kehrte ORS wieder zu einem eher regionalen Ansatz zurück. Im sogenannten »Nabe-Speichen-Konzept« wurde die Nabe vom Hauptquartier in Kabul gebildet, während die vier Regionalkommandos Nord, Süd, Ost, West als Speichen bezeichnet wurden. Zwar konnte ORS durchaus Erfolge beim Aufbau der Sicherheitskräfte aufweisen, allerdings gab es auch immer wieder Rückschläge von desertierenden Einheiten oder korrupten Strukturen in ~.
7. Der Weg zum Abzug
Ein weiterer amerikanischer Strategiewechsel, der aufgrund der dominierenden Rolle der USA alle in ~ engagierten Nationen betraf, kam mit der Präsidentschaft Donald Trumps. Dieser hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, die »unendlichen Kriege« der USA rasch beenden zu wollen und arbeitete gleich zu Beginn seiner Präsidentschaft in diese Richtung. Dabei lag das Problem weniger darin, dass der Präsident das amerikanische Engagement verringern wollte, sondern dass er stets neue Abzugsideen unabgestimmt, meist über Twitter, verkündete. In den ersten beiden Jahren gelang es den erfahrenen Regierungsmitgliedern noch, wie Verteidigungsminister James Mattis, die Vorstöße des Präsidenten zu verwässern oder hinauszuzögern. Nachdem Trump sein Kabinett aber allein mit willfährigen Vertretern bestückt hatte, setzte er seine Ankündigungen ohne Rücksicht auf Verbündete oder die Eigeninteressen der USA um. Dabei mischten sich durchaus vernünftige Vorstöße mit den oft verqueren Initiativen des Präsidenten. Im Juli 2018 begannen die USA Friedensgespräche mit den Taliban in der katarischen Hauptstadt Doha, die vom ehemaligen US-Botschafter Zalmay Khalilzad geleitet wurden. Die Vorgänger Trumps hatten stets direkte Verhandlungen mit den Taliban abgelehnt, da dies die Autorität der afghanischen Regierung untergraben würde – Trump setzte sich über diese Bedenken hinweg. Diese Verhandlungen sahen eine schrittweise Verminderung der amerikanischen Truppenpräsenz in Afghanistan vor, ohne dass die Bedingungen des Abzugs völlig eindeutig waren. Da die US-Streitkräfte für die Unterstützung der übrigen NATO-Mitglieder in Afghanistan unerlässlich sind, würden auch diese schrittweise abziehen müssen. Nachdem Präsident Trump den Friedensprozess einmal platzen ließ, gelang im Februar 2020 ein Durchbruch, der einen Teilabzug auf 8.600 US-Soldaten bis Mitte 2020 vorsah. Trump kündigte zwar im Oktober 2020 noch einmal den Abzug aller Streitkräfte bis Weihnachten an, dieser wurde aber von der militärischen Führung nicht umgesetzt. Stattdessen wurde die Zahl amerikanischer Soldaten bis zum 15. Januar 2021 auf 2.500 gekürzt.
Nach dem Präsidentenwechsel in den USA wurde die Entscheidung zum endgültigen Abzug der USA aus Afghanistan, der zwangläufig auch den Abzug der NATO zur Folge hat, sehr rasch getroffen. In Abstimmung mit den Verbündeten erklärte Präsident Biden im Frühjahr 2021, den militärischen Einsatz in Afghanistan zu beenden und die Truppen bis zum 11. September 2021, also genau 20 Jahre nach dem Angriff auf die Twin Towers in New York, nach Hause zu holen. Die NATO folgte, indem sie am 14. April 2021 ebenfalls ihren Rückzug verkündete. Im August 2021 spitzte sich die Situation in ~ noch einmal dramatisch zu. Die von der internationalen Gemeinschaft ausgebildeten afghanischen Streitkräfte wurden von den herannahenden Taliban überrannt und ergaben sich kampflos. Die Taliban-Führer übernahmen in Kabul innerhalb von Tagen die Macht, nachdem die Regierung geflohen war. Der Deutsche Bundestag mandatierte daraufhin mit großer Mehrheit einen Evakuierungseinsatz mit bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan, um deutsche und internationale Staatsbürger sowie afghanische Ortskräfte außer Landes zu bringen. Bis zum Ende dieser gefährlichen Mission am 26. August 2021 hatte die Bundeswehr über 5.300 Personen evakuiert.
Afghanistan Compact
Grundsatzartikel »Afghanistan«
Afghanistankonflikt
Grundsatzartikel »Afghanistan«
Afghanistankonzept der Bundesregierung
Grundsatzartikel »Afghanistan«
African Union Mission Sudan (AMIS)
Bezeichnung für eine Friedensmission der Afrikanischen Union (AU) in der westsudanesischen Region Darfur zur Überwachung des am 25. April 2004 in N’Djamena (Tschad) von der sudanesischen Regierung, der Sudanesischen Befreiungsbewegung (Sudan Liberation Movement – SLM/Sudan Liberation Army – SLA) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement – JEM) vereinbarten Waffenstillstands. Darüber hinaus sollte ~ im Einsatzgebiet der Zivilbevölkerung in unmittelbarer Notlage helfen und humanitäre Hilfeleistungen ermöglichen.
Der Einsatz von ~, die auch eine bewaffnete Schutztruppe umfasste, war vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Juli 2004 mit Resolution 1556 (2004) gemäß Kap. VII der Charta der Vereinten Nationen gebilligt worden. Zuvor hatten am 28. Mai 2004 die Konfliktparteien und die Afrikanische Union in Addis Abeba eine Vereinbarung getroffen, mit der die Erstgenannten dem Einsatz einer AU-geführten Friedensmission zustimmten.
Die AU hatte im August 2004 zunächst 300 Soldaten und 80 Militärbeobachter in den Sudan entsandt (AMIS I). Da mit diesem Einsatz die Lage in der Region nicht beruhigt werden konnte, beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der AU am 20. Oktober 2004 eine weitere Aufstockung des ~-Kontingents (AMIS II).
Das Gesamtkontingent der ~ wuchs bis auf etwa 7.000 Soldaten. Darüber hinaus stellen zahlreiche afrikanische Länder Polizisten bei. Großbritannien, die Niederlande und – seit Dezember 2004 – auch Deutschland unterstützten mit Transportleistungen.
Der Deutsche Bundestag stimmte am 3. Dezember 2004 mit großer Mehrheit einer Beteiligung der Bundeswehr an der Lufttransportunterstützung für ~ mit bis zu 200 Soldaten zu. ~ konnte nie die erhoffte Wirkung entfalten. Grund dafür waren neben fehlendem Friedenswillen der Konfliktparteien vor allem Defizite in der Führung, Struktur, Ausrüstung und Versorgung dieser afrikanischen Friedenstruppe, die dem herausfordernden Szenario in dieser Region, die groß wie Frankreich ist, aber kaum über Transportwege und Infrastruktur verfügt, nicht gewachsen war. ~ wurde am 1. Januar 2008 von der United Nations and African Union Mission Darfur (UNAMID) als Nachfolgemission abgelöst.
Afrikanische Union (AU)
Am 9. Juli 2002 im südafrikanischen Durban auf Initiative des libyschen Staatschefs Muammar el-Gaddafi gegründete Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Hauptsitz der ~ ist die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba.
Die in der »Konstituierenden Akte der ~« im Juli 2000 definierten Ziele der ~ sind vor allem Stärkung der Solidarität der afrikanischen Völker, Verteidigung der Souveränität der Mitgliedstaaten, verbesserte Kooperation in der politischen Konsensbildung, Förderung von Friede und Stabilität, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, Förderung demokratischer Strukturen und Einhaltung der Menschenrechte, während sich die OAU primär in den Bereichen Postkolonialismus und Abschaffung der Apartheid engagiert hatte.
Die ~ zählt 53 Mitgliedstaaten und umfasst alle afrikanischen Länder mit Ausnahme Marokkos; die Mitgliedschaft von Mauretanien ist seit August 2005 aufgrund des dortigen Militärputsches vorübergehend suspendiert.
Bei der Schaffung ihrer Institutionen hat sich die ~ stark an der Organstruktur der Europäischen Union orientiert.
Die wichtigsten Institutionen der ~ sind:
•Versammlung der Staats- und Regierungschefs (vorher: Gipfeltreffen der OAU)
•Exekutivrat (vorher: Ministerrat)
•Kommission (vorher: Generalsekretariat)
•Panafrikanisches Parlament (neu, Sitz in Midrand-Südafrika, 1. Sitzung im März 2004)
•Gerichtshof (neu)
•Komitee der ständigen Vertreter (neu)
•Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)
Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.
Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.
Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.
Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.
Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.
Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.
Afrikanischer Nationalkongress
(engl.: African National Congress – ANC)
Afrikanische Partei in Südafrika, die 1912 von den Bantu mit dem Ziel sozialer, ökonomischer und politischer Gleichberechtigung für die schwarze Bevölkerung gegründet wurde. Vor dem Hintergrund der Politik der Apartheid der weißen Minderheitsregierung leistete der ~ in der Zeit von 1960 bis 1990 politische Arbeit im Untergrund. Ihr politischer Führer, Nelson Mandela, wurde nach dem Ende der Apartheid im Juli 1991 zum Präsidenten Südafrikas mit einer weißen Regierung gewählt. Im Dezember 1993 führten die Verhandlungen des ~ mit der Regierung zur neuen Verfassung. Mandela wurde 1994 mit der absoluten Mehrheit vom Volk zum Präsidenten gewählt. Inkatha
Agenda für den Frieden
Dokument des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) Boutros Boutros-Ghali vom 17. Juni 1992, in dem dieser in Umsetzung der Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-SR) vom 31. Januar 1992 der ersten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs abgehaltenen Sitzung des VN-SR eine »Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage auszuarbeiten [hatte], wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann«.
Die aus zehn Kapiteln bestehende ~ ermöglichte erstmals einen ganzheitlichen Blick auf das Krisenmanagement-Instrumentarium der Vereinten Nationen nach dem Ende des Kalten Krieges, geht von einem erweiterten Sicherheitsbegriff aus und entwickelt einen modellhaften Konfliktlösungskreislauf.
Kernpunkte der ~ sind u. a.:
•die Ausweitung des klassischen Konzepts friedenserhaltender Maßnahmen durch den präventiven Einsatz von Friedenstruppen;
•die Schaffung von »standby-arrangements« der VN;
•die Stärkung der Rolle der Regionalorganisationen (Regionale Abmachungen) im Bereich friedenserhaltender Maßnahmen;
•die Schaffung von »standby-forces« der VN;
•die Stärkung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs;
•die dauerhafte Überwindung der Finanzkrise der VN und
•die Institutionalisierung von Treffen des VN-SR auf hoher Ebene.
Die ~ wurde im VN-SR und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen intensiv erörtert und in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert. In der am 3. Januar 1995 vorgelegten »Ergänzung zur Agenda für den Frieden« griff Boutros-Ghali einzelne Aspekte erneut auf, berücksichtigte Erfahrungen und Erkenntnisse der zurückliegenden Jahre (z. B. zur Rolle der VN in innerstaatlichen Konflikten) und identifizierte weiteren Entscheidungsbedarf (im Bereich Peacekeeping z. B. Abgrenzung von Führungsebenen, Notwendigkeit schneller Eingreifkräfte, angemessene Ausrüstung/Ausbildung, Informationspolitik). Auch wenn die Agenda für den Frieden durch spätere Reformansätze weiterentwickelt und überlagert wurde, bleibt sie von Bedeutung als ein Dokument der Weichenstellung für die Vereinten Nationen und die sukzessive Weiterentwicklung der VN-Friedenssicherung in einer zeithistorischen Phase des weltpolitischen Umbruchs.
Agenda für Entwicklung
Als Ergänzung zur Agenda für den Frieden und nach Aufforderung durch die VN-Generalversammlung (1992) durch den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-GS), Boutros Boutros-Ghali, unter Berücksichtigung von Anregungen der Mitgliedsländer im Mai 1994 vorgelegter Bericht für ein umfassendes Entwicklungskonzept, das auf den fünf Säulen Frieden, Wirtschaft, Umwelt, soziale Gerechtigkeit und Demokratie ruht. Zusammen mit den durch Boutros-Ghali im November 1994 ergänzend vorgelegten Empfehlungen (insbesondere zur Revitalisierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, für ein wirksames multilaterales Entwicklungssystem und für verbesserte Entwicklungsaktivitäten der VN) ist die Agenda für Entwicklung ein entschiedenes Plädoyer für eine neue nachhaltige Entwicklung und kann insofern als früher Vorläufer der im Rahmen der VN beschlossenen Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) sowie der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs, Agenda 2030) gelten.
Nach mehrjähriger Beratung im Rahmen einer im Dezember 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe hat die VN-Generalversammlung im Juni 1997 unter dem Titel »Agenda for Development« den Bericht einer 1994 eingesetzten Arbeitsgruppe angenommen, der sich auf wesentliche Impulse Boutros-Ghalis stützt. Die ~ wurde zu einem wichtigen Referenzdokument für Verhandlungen und Resolutionen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich.
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 beschlossener Aktionsplan für die Transformation der Welt bis 2030 unter der Maßgabe von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs). Die ~ führt die Anstrengungen zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDGs) fort. Sie umfasst Aspekte der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung und hat universelle Gültigkeit. Die SDGs beinhalten u. a. die Überwindung der Armut (SDG 1), die Beseitigung des Hungers (SDG 2), Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13), Schutz des Lebens unter Wasser (SDG 14) sowie Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16). In regelmäßigen Zwischenberichten wird der jeweilige Stand der Umsetzung festgestellt.
Aggression
Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates oder eine andere mit der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch) nicht zu vereinbarende Art und Weise politischen Handelns.
1. Vor dem Hintergrund der traumatischen Erfahrungen des Ersten Weltkrieges versuchte bereits der Völkerbund 1923 und 1924, den Begriff ~ verbindlich zu definieren und völkerrechtlich zu implementieren. Dieser Versuch scheiterte. Obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN-GV) diese Initiative 1950 wieder aufgriff, gelang es erst 24 Jahre später, eine Definition zu erarbeiten, die am 14. Dezember 1974 von der VN-GV angenommen wurde:
»Ein Aggressionskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden.«
(Entschließung 3314 der VN vom 14. Dezember 1974)
2. Als ~ wird von den VN beschrieben:
Besetzung oder gewaltsame Annexion von Gebieten; Beschießung oder Bombardierung fremder Hoheitsgebiete; Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates; militärischer Angriff auf die Streitkräfte eines anderen Staates; Einsatz von Streitkräften auf Gastterritorien über das Einverständnis der Gastgebernation hinaus; Bereitstellung eigenen Hoheitsgebietes für Angriffshandlungen einer fremden Nation gegen einen dritten Staat, Entsendung bewaffneter Banden, Freischärler, Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die die bisher genannten Aggressionshandlungen ausführen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann weitere Handlungen als ~ definieren. Eine ~ kann weder politisch, wirtschaftlich noch militärisch gerechtfertigt werden. Von dieser Definition bleiben jedoch unberührt:
•das Recht der Völker auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit, wenn diese gewaltsam vorenthalten werden;
•das Recht der Völker unter Kolonial- und Rassenherrschaft oder anderen Formen der Fremdherrschaft, für ihre Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit zu kämpfen, Unterstützung zu suchen und diese in Übereinstimmung mit der VN-Ch anzunehmen.
Nach VN-Ch, Art. 51 sind Maßnahmen überfallener Staaten zur individuellen und/oder kollektiven Selbstverteidigung bzw. Anwendung von Waffengewalt gegen einen Aggressor »naturgegebenes Recht« und damit keine ~. Grundsatzartikel »Internationaler Strafgerichtshof«
Aggressor
Person, Gruppe oder Staat, der eine Aggression führt.
Agreement
Zustimmung, Vereinbarung. In der englischen Rechtssprache Bezeichnung für politisch, aber nicht rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen Staaten. Es bedarf im Unterschied zum völkerrechtlich verbindlichen Vertrag keiner parlamentarischen Zustimmung und Ratifizierung.
Aide Memoire
Niederschrift einer mündlich vorgetragenen Erklärung im diplomatischen Verkehr. Außenpolitik
Air Command & Control System
Einsatzführungssystem Luftstreitkräfte
Air Policing
Aufgabe im Rahmen der Wahrnehmung der Lufthoheit. Sie beinhaltet den Einsatz von Jagdflugzeugen zur Luftraumüberwachung im Frieden, um die Unversehrtheit des nationalen Luftraums zu wahren.
Airborne Early Warning and Control System (AWACS)
NATO Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem
Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation
Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr (ZInfoABw)
Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
Grundsatzartikel »Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe«
Aktive Cyber-Abwehr
Maßnahmen der ~ können eine große Bandbreite von Eingriffen im zivilen Kontext umfassen, die über eine (passive) Prävention und Detektion von Cyber-Angriffen zum Schutz der eigenen Systeme (z. B. mittels Firewalls oder Antivirenprogrammen) hinausgehen. Dies sind u. a. Maßnahmen wie Umlenken oder Blockieren von Schadsoftware-Kommunikation oder Überlastungsangriffen (sog. Distributed Denial of Service oder DDoS-Angriffe) oder das Löschen von Dateien. Ein »Cyber-Gegenangriff« (umgangssprachlich oftmals auch »Hackback«) als höchste nichtmilitärische Stufe der ~ hat zum Ziel, durch Störung oder Manipulation der vom Angreifer genutzten IT-Systeme mit informationstechnischen Mitteln den Cyber-Angriff abzubrechen oder dessen Wirkung abzuschwächen. Eine einheitliche Definition für ~ existiert nicht. Da für den Einsatz von ~ in Deutschland bislang keine rechtliche Grundlage existiert, besondere Fachkenntnisse erforderlich sind und die politische Diskussion hierzu nicht abgeschlossen ist, werden bislang keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Cyber-Abwehr
Aktivität in der Ägäis
Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«
AKP-Staaten Lomé-Abkommen
Akzeptanz
Einverständnis, Bejahung. Der Begriff gewann in der gesellschaftspolitischen Diskussion vor dem Hintergrund der Nachrüstungsdebatte eine beherrschende semantische Bedeutung. In der allgemeinen sicherheitspolitischen Diskussion ist ~ ein Schlüsselbegriff für die Zustimmung oder Ablehnung der Bürger gegenüber politischen Entscheidungen geworden.
Al Kaida Al-Qaida
Alarmsystem
Systematische Zusammenfassung aller Verfahren der Zustimmung, Auslösung und Aufhebung von Maßnahmen, die der Herstellung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften in einer Krise bzw. im Verteidigungsfall dienen. Das ~ der Bundeswehr beruht auf Vereinbarungen innerhalb der NATO.
d’Albion, Plateau
Ehemaliges Stationierungsgebiet französischer landgestützter strategischer Nuklearwaffen im Südosten Frankreichs (Haute-Provence).
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die ~ ist das erste Dokument in der Geschichte der Menschheit, das die Grundrechte des Einzelnen mit dem Anspruch weltweiter Geltung zusammenführt. Die ~ wurde am 10. Dezember 1948 in Form einer feierlichen Deklaration von der VN-Generalversammlung verabschiedet. Die ~ enthält in 29 Artikeln eine umfassende Aufzählung von Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten sowie staatsbürgerlichen und sozialen Rechten.
Allgemeine Reserve
In der Bundeswehr die Gesamtheit aller verfügbaren nichtbeorderten Reservisten. Diese stehen bei Bedarf und Eignung für eine Mobilmachungsverwendung zur Verfügung. Da es bei der Bundeswehr seit Ende des Kalten Krieges keine Pläne zur Mobilmachung mehr gibt ist der Einsatz der Allgemeinen Reserve derzeit unwahrscheinlich.
Allgemeine Wehrpflicht
Grundsatzartikel »Wehrpflicht und Freiwilligkeitsprinzip«
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
(engl.: General Agreement on Tariffs and Trade – GATT)
1947 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen (Liberalisierung des Welthandels) und der Schlichtung von Handelskonflikten. Am 15. April 1994 im Rahmen der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) novelliert. Die Organe des ~ wurden zu Organen der WTO.
Allianz
(engl.: alliance)
Völkerrechtliche Bezeichnung für eine Vertragsgemeinschaft oder ein Bündnis zwischen Staaten oder Staatengemeinschaften. Grundsatzartikel »NATO«; Rio-Pakt; Westeuropäische Union
Allied Command Europe Rapid Reaction Corps
Multinationale Großverbände und Grundsatzartikel »Multinationalität«
Alliierte
1. Im historisch-politischen Sprachgebrauch die in einem Bündnis zusammengeschlossenen Staaten.
2. Im politischen Sprachgebrauch die Gegner Deutschlands (~ und assoziierte Mächte) im Zweiten Weltkrieg; im eigentlichen Sinne die »Vier Siegermächte« (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten von Amerika) mit ihren Rechten und Pflichten in der Gesamtverantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes.
3. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 verzichteten die ~ auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Deutsche Einheit; Stationierung; Truppenabbau
Alliierte Truppen in Deutschland
Die aufgrund vertraglicher Abmachungen in Deutschland dauernd stationierten Streitkräfte der Verbündeten Deutschlands mit ihrem Gefolge. Aufenthaltsvertrag; Streitkräfteaufenthaltsgesetz
Allwetterfähigkeit
(engl.: all-weather capability)
Fähigkeit zur Zielauffassung und -bekämpfung bei Tag und Nacht sowie unter allen Wetterbedingungen.
Alma-Ata-Erklärung
Am 21. Dezember 1991 in Alma-Ata (Kasachstan) getroffene Vereinbarung zur Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Gründung der GUS bedeutete das Ende der Sowjetunion als Staat.
Al-Qaida
(auch: Al Kaida; arab. für: Basis, Fundament, Stützpunkt)
Während des Afghanistankrieges von Osama Bin Laden gegründete und anfangs (1986) nur einige Hundert Anhänger umfassende Organisation, die die Mudschahedin in ihrem Kampf gegen die russische Besatzungsmacht unterstützte.
Nach dem Abzug der russischen Truppen aus Afghanistan setzte sich ~ zum Ziel, militante islamistische Bewegungen (Islamismus) in Staaten mit muslimischer Bevölkerung weltweit zu unterstützen und westliche »dekadente« Einflüsse im arabisch-islamischen Raum zu eliminieren. Erklärte Hauptfeinde der sich als »islamische Weltfront des Djihad gegen die Juden und Kreuzfahrer« verstehenden Organisation sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und mit den USA kooperierende Staaten. Darüber hinaus strebt ~ an, vornehmlich in den arabischen Staaten einen Gottesstaat der Rechtgläubigen einzurichten und dazu die korrupten und mit dem Westen kooperierenden Machthaber zu beseitigen.
Inzwischen ist ~ die Bezeichnung für ein weltweites Geflecht verschiedener islamistischer Terrorgruppen, die u. a. auf dem Balkan, im Kaukasus, Zentralasien, Somalia, Sudan, Kenia, Jemen und in Kaschmir auf der Seite extremistischer Muslime kämpfen. Die Zahl der in afghanischen Trainingslagern ausgebildeten und auf Stützpunkte in etwa 50 Ländern verteilten ~-Kämpfer war nie genau bekannt, soll aber zwischenzeitlich nach Angaben des Bundeskriminalamtes bis zu 70.000 Mann betragen haben.
Die von ~-Terroristen verübten Anschläge in den USA am 11. September 2001 waren Auslöser für die bis heute andauernde internationale Anti-Terror-Operation (Operation Enduring Freedom), in der Tausende Kämpfer der ~ in Afghanistan getötet oder in das von den USA eigens zu diesem Zweck eingerichtete Gefangenenlager nach Guantanamo/Kuba verbracht wurden.
Gleichwohl haben Kämpfer der ~ oder mit ihr verbundener Terrorgruppierungen weltweit weitere Terroranschläge unterschiedlicher Dimension ausgeführt. Die meisten Opfer forderten mehrere Attentate gegen Diskotheken auf der indonesischen Insel Bali am 12. Oktober 2002 (202 Tote), mehrere Bombenanschläge auf voll besetzte Pendlerzüge in Madrid am 11. März 2004 (191 Tote, etwa 1.500 Verletzte. Die spanische Regierung zog daraufhin ihre Truppen aus dem Irak ab) sowie mehrere Bombenanschläge auf U-Bahnen und Busse in London am 7. Juli 2005 (mind. 56 Tote und 700 Verletzte). Der damalige Stellvertreter von Bin Laden, Aiman az-Zawahiri, übernahm in einer am 1. September 2005 vom arabischen Nachrichtensender Al Dschasira ausgestrahlten Videobotschaft die Verantwortung für die Anschläge.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass sich noch immer Kämpfer der ~ in Afghanistan und den angrenzenden Gebieten aufhalten.
Die USA sehen ~ und die mit ihr verbundenen Netzwerke, die u. a. das Ziel verfolgten, in den Besitz von Massenvernichtungswaffen zu gelangen, weiterhin als die größte Bedrohung für sich und ihre Partner.
Die erfolgreiche Militäroperation in der Nacht zum 2. Mai 2011 gegen den Drahtzieher vom 11. September 2001, Osama bin Laden, in Pakistan hat das Terrornetzwerk Al-Qaida allerdings geschwächt.
Alternative Verteidigung
In der Strategiediskussion der 70er- und 80er-Jahre geprägter Begriff. Ausgangspunkt waren die im Laufe der Ost-West-Konfrontation geprägten militärischen Strukturen in Europa und die damit verknüpften potenziellen Szenarios eines militärischen Konflikts. Im Mittelpunkt der Diskussion über eine ~ standen grundsätzlich zwei Ausrichtungen:
1. Militärische Verteidigung
durch strukturelle/ausrüstungstechnische Ansätze sowie politisch-strategische Ansätze in alternativer Form (Heimatverteidigung, Raumverteidigung). Hauptvertreter: Afheld (DEU), Brossollet (F), Löser (DEU), A. C. v. Müller (DEU), Spannocchi (A).
2. Nichtmilitärische Verteidigung
als Soziale Verteidigung oder gewaltfreier Widerstand.
Hauptvertreter: Ebert (DEU).
AMIS African Union Mission Sudan
Amnesty International (AI)
Unabhängige internationale Organisation zur Unterstützung politischer Gefangener sowie zum Schutz der Menschenrechte. Wendet sich insbesondere gegen Folter und Todesstrafe und setzt sich seit 1991 für die Opfer von Rebellengruppen und für Exilflüchtlinge ein.
~ wurde am 28. Mai 1961 in London gegründet. 1999 hatte ~ in 51 Ländern nationale Sektionen und aktive lokale Aktionsgruppen in 31 Ländern. 1977 erhielt ~ den Friedensnobelpreis und 1978 anlässlich des 30. Jahrestages der Verkündigung der Menschenrechtsdeklaration den von den Vereinten Nationen (VN) verliehenen Menschenrechtspreis.
Publikationen: Amnesty International Newsletter (monatlich); Amnesty International Report (jährlich ins Deutsche übersetzt).
Amnesty International
1 Easton Street, London WC1X 0DW
Tel.: +44 20 74135500, Fax: +44 20 79561157
Amnesty International Deutschland e. V.
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Tel.: (030) 420248-0, Fax: (030) 420248-488
E-Mail: info@amnesty.de
Amphibische Operation
Gemeinsam von Land-, Luft- und Seestreitkräften geplanter und in gegenseitiger Abstimmung durchgeführter Einsatz von See gegen Land im Einsatzgebiet.
Amsterdamer Vertrag
Am 2. Oktober 1997 in Amsterdam von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichneter Vertrag zur Änderung und Ergänzung der Maastrichter Verträge, die bis dahin Grundlage der politischen Union in Europa waren. Mit dem ~ wurde insbesondere die Stellung der Gemeinschaftsorgane gestärkt, deren Kompetenzen erweitert und die Verfolgung einer echten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik konkretisiert. In Kraft seit 1. Mai 1999.
Anarchie
(griech.: Anarchia, herrschaftsloser Zustand)
Im ursprünglichen Sinne Herrschaftslosigkeit, Gesetzlosigkeit, Chaos in rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Heute besonders im politikwissenschaftlichen Sinne die Bezeichnung für das Hauptmerkmal des Internationalen Systems. Obgleich internationale Politik an verbindliche Regeln im Rahmen eingegangener Verträge gebunden und normenorientiert im Rahmen von Institutionen und Organisationen ist, fehlt global die formale Herrschaft, insbesondere ein Monopol zur Gewaltanwendung. ~ als Ausgangsposition internationaler Politik führt daher zu einem Selbsthilfesystem, in dem die einzelnen souveränen Staaten für den eigenen Schutz selbst verantwortlich sind. Um diese Belastung tragen zu können, werden häufig Allianzen und Bündnisse mit anderen Staaten eingegangen.
Anarchismus
Philosophisch-politische Vorstellungen, die darauf abzielen, jede Herrschaft von Menschen über Menschen und damit auch den Staat zu beseitigen, um ein autoritäts- und herrschaftsloses Zusammenleben herbeizuführen.
Gemeinsames Ziel aller anarchistischen Spielarten ist eine herrschaftsfreie Gesellschaft, in der an die Stelle der Herrschaft von Menschen über Menschen die Verwaltung von Sachen tritt. Diese soll nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit organisiert sein.
Als bedeutendster Theoretiker des individualistischen ~ gilt M. Stirner, des kollektivistischen ~ P.-J. Proudhon, des revolutionären ~ M. Bakunin und des kommunistischen ~ P. Kropotkin.
In der Geschichte hat sich der ~ mit dem Syndikalismus zum Anarcho-Syndikalismus verbunden, der eine Gesellschaftsordnung anstrebt, in der die Staatsorgane durch Gewerkschaften (Syndikate) ersetzt werden.
Andengemeinschaft
Seit März 1996 Nachfolgeorganisation des Andenpakts mit unveränderter Mitgliedschaft: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru (Sonderstatus) und Venezuela. Ziel: Weitere Vertiefung der wirtschaftlichen Kooperation bis hin zu einem Gemeinsamen Markt (nach Vorbild EU) und Bildung politischer Integrationsstrukturen. Organe des Andenpakts blieben unverändert (Ausnahme: Die jährlichen Gipfeltreffen wurden als »Rat der Präsidenten« formalisiert, der die politische Führung der Gemeinschaft stellt.).
Die EU gewährt den Staaten der ~ seit 1990 einen privilegierten Zugang zum europäischen Markt, seit 1996 führen beide Organisationen einen strategischen Dialog. Die Außenminister von EU und ~ vereinbarten im Februar 2000 eine Kooperation bei der Bekämpfung des Drogenanbaus und -handels. In der Andenregion (Kolumbien, Peru, Bolivien) werden über 80 Prozent des Kokains weltweit produziert.
Organisation Amerikanischer Staaten; Rio-Pakt; Rio-Erklärung; Rio-Gruppe
Andenpakt
Vertrag über wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Andenregion. Gegründet am 26. Mai 1969 in Bogotá von Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru. Endverhandlungen in Cartagena (Kolumbien) und Inkraftsetzung im Oktober 1969. Hauptziele: Angleichung der Wirtschafts-, Handels- und Zollpolitiken der Länder. 1974 Beitritt Venezuelas. Chile trat 1976 aus dem Vertrag aus. Im Oktober 1992 vereinbarten die Vertragspartner (außer Peru) Zollfreiheit im gesamten Vertragsgebiet, im Februar 1995 gemeinsame Außenzölle (Zollunion). Peru zog sich 1992–1995 aus dem aktiven Status zurück und erhielt 1997 einen Sonderstatus. Der ~ trägt auch zur sicherheitspolitischen Stabilität in der Region bei, indem er in ein wirtschaftliches System auch Staaten einbindet, die untereinander territoriale Ansprüche haben. Organe: jährliche Gipfeltreffen der Regierungschefs (bis 1996), jährlicher Außenministerrat, Generalsekretariat, Andenparlament (erste Sitzung 1980), Gerichtshof (Arbeitsbeginn 1984).
Am 10. März 1996 unterzeichneten die Mitgliedstaaten des ~ ein Reformprotokoll, mit der die Zielsetzung der Organisation um die politische Verschmelzung der Region und eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Mercosur erweitert und der Zusammenschluss in Andengemeinschaft umbenannt wurde.
Organisation Amerikanischer Staaten; Rio-Erklärung; Rio-Gruppe; Rio-Pakt
Angriff
Offensiver Einsatz von Streitkräften. Der Begriff wird unterschiedlich gebraucht:
1. Im Sinne der Aggression eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses gegen einen Angegriffenen.
2. Für die strategische, die operative und die taktische Ebene, wo Truppen ~ im Rahmen der Gefechtsführung durchführen. Angriffsfähigkeit; Angriffskrieg
Angriffsfähigkeit
Fähigkeit eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses, eine Aggression führen zu können, sei es, dass das eigene politische, wirtschaftliche und militärische Potenzial im Rahmen einer Gesamtstrategie nach Kalkulation des Risikos so überlegen ist, dass der zu erwartende territoriale und volkswirtschaftliche Gewinn oder auch die strategischen Vorteile größer sind als die zu erwartenden eigenen Verluste. Abschreckung; Nichtangriffsfähigkeit
Angriffskrieg
Grundsatzartikel »Krieg und Bewaffneter Konflikt«
Annexion
Aggressive, gewaltsame Inbesitznahme von Teilen oder des gesamten Territoriums eines Staates durch einen anderen Staat, Staatengemeinschaft/Bündnis in der Regel mit der Absicht der ständigen Besetzung. Eine ~ stellt eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität eines Staates als Folge einer aggressiven Expansionspolitik dar. Die Rechtswidrigkeit einer ~ ergibt sich aus der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 2, 4). Besatzung
Antagonismus
Grundlegender Gegensatz von Positionen, der meist grundsätzlicher und in der Regel nicht aufhebbarer Qualität ist.
Antarktis-Vertrag (AV)
Die Antarktis ist ein staatsfreies Gebiet und untersteht einem völkerrechtlichen Vertragssystem, das die internationalen Beziehungen auf diesem Kontinent regelt. Grundlage ist der Antarktis-Vertrag (AV) von 1959, der am 23. Juni 1961 in Kraft getreten ist. Dem ~ gehören inzwischen 46 Staaten an, darunter die Bundesrepublik Deutschland seit 1979. Der ~ gilt für das Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite. Er lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich alle Maßnahmen militärischer Art. Sein Ziel ist es, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten und die internationale Zusammenarbeit zu diesem Zweck zu fördern. Er verbietet Atomtests und die Beseitigung radioaktiven Abfalls in der Antarktis. Die von sieben Mitgliedstaaten (Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen) auf Teile der Antarktis erhobenen Souveränitätsansprüche werden durch den Vertrag ausdrücklich offengelassen und gleichzeitig für die Geltungszeit des Vertrages »eingefroren« (vgl. Art. IV AV). Deutschland macht keine territorialen Ansprüche geltend.
Für einen umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt wurde 1991 das Umweltschutzprotokoll zum ~ mit seinen derzeit in Kraft stehenden fünf Anlagen erarbeitet, das für Deutschland zusammen mit dem deutschen Ausführungsgesetz (AUG) 1998 in Kraft getreten ist.
Eine sechste Anlage, die eine Haftungsregelung für umweltgefährdende Notfälle vorsieht, wurde 2005 auf dem Antarctic Treaty Consultative Meeting (ATCM) in Stockholm angenommen. Diese Anlage tritt erst in Kraft, wenn alle Konsultativstaaten sie innerstaatlich umgesetzt haben, was mehrere Jahre beanspruchen dürfte.
Zum Antarktis-Vertragssystem gehören auch das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben von 1972 (Convention for the Conservation of Antarctic Seals – CCAS) und das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis von 1980 (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Ressources – CCAMLR).
Anthrax
Auch Milzbrand genannt, wird von einem hoch infektiösen Bakterium, Bacillus anthracis, ausgelöst. ~ ist eine vor allem bei Tieren (Kühe, Schafe, Ziegen) fast weltweit verbreitete Krankheit. ~-Bakterien sind leicht zu kultivieren und bilden gegenüber Hitze und Desinfektionsmitteln hoch resistente Sporen. ~ ist gewöhnlich nur bei Handhabung von infizierten Tierprodukten auf den Menschen übertragbar. Beim Menschen tritt ~ in drei Formen auf: Haut-, Darm- und Lungenmilzbrand, wobei Letzterer bei Verwendung von ~-Erregern als biologischer Kampfstoff im Mittelpunkt steht. Ohne frühzeitige Behandlung mit hochdosierten Antibiotika verläuft die Krankheit meist tödlich. Nach dem 11. September 2001 haben mehrere zum Teil tödlich verlaufene ~-Fälle in den USA die Angst vor terroristischen Anschlägen mit Biowaffen geschürt. Allerdings konnte ein terroristischer Hintergrund nicht nachgewiesen werden.
Anti-Guerilla-Operation
Militärischer Einsatz von Truppen gegen Kräfte von Aufstandsbewegungen in einem Einsatzland.
Antimilitarismus
Ablehnung alles Militärischen, einschließlich legitimer Streitkräfte und ihrer Organisation.
Antipersonenmine (APM)
Kampfmittel, auch Schützenabwehrmine genannt, das unter, auf oder nahe dem Erdboden oder einer anderen Oberfläche eingesetzt dazu bestimmt ist, durch die Gegenwart oder Berührung einer Person zu explodieren und eine oder mehrere Personen kampfunfähig zu machen, zu verletzen oder zu töten.

Der unkontrollierte, völkerrechtswidrige Gebrauch von ~, insbesondere durch Bürgerkriegsparteien in innerstaatlichen Konflikten, ist die Hauptursache für das weltweite Minenproblem. Jedes Jahr werden mehr als 20.000 Menschen durch ~ getötet. Nach Schätzungen sind in über 60 Ländern der Erde noch ca. 100 Millionen ~ ausgebracht, die – insbesondere bei großflächiger Verminung – die Landwirtschaft und den Aufbau einer funktionsfähigen Infrastruktur beeinträchtigen. Ottawa-Abkommen
Anti-Satelliten-System Satellit
Antisemitismus
Spezifische Form des Rassismus. ~ ist ein typischer ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus.
Historisch gründet der Antisemitismus in dem religiös begründeten Antijudaismus. Ende des 19. Jahrhunderts lösten rassentheoretische, sozialdarwinistische und kulturanthropologische Begründungsmuster die religiösen Abwehrstrategien ab und formierten den politisch begründeten ~. Als Vorurteils- und Einstellungssyndrom werden dabei Juden häufig im Sinne einer Verschwörungstheorie verschiedene negative Wesensmerkmale und Charaktereigenschaften zugeschrieben. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Behauptung einer angeblichen weltweiten Dominanz in Politik und Wirtschaft. Das NS-Regime hat sich beim Genozid an den europäischen Juden (Holocaust) auf solche antisemitischen Klischees berufen.
Antiterrorismus-Gipfel Nahost
Bezeichnung für die am 13. März 1996 abgehaltene Gipfelkonferenz von 31 Ländern, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und arabische Staaten außer Syrien, Libyen und Libanon im ägyptischen Sharm al-Shaykh, die – zur Weiterführung des nahöstlichen Friedensprozesses sowie für gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus – die Sharm-al-Shaykh-Deklaration verabschiedete.
ANZUS Pazifischer Sicherheitspakt
Apartheid
Durch die Republik Südafrika von 1910 bis 1991 geführte Politik der Rassentrennung zwischen schwarzer und weißer Bevölkerung. Mit der Wahl des schwarzen Politikers Nelson Mandela zum Staatspräsidenten endete die Politik der ~ im Juli 1991. Afrikanischer Nationalkongress
APEC Asiatisch-Pazifische Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Appeasementpolitik
(dt.: Beschwichtigungspolitik)
Inhalt politischen Handelns, das gekennzeichnet ist durch die Bereitschaft zum Nachgeben gegenüber der Machtpolitik eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses. ~ wird auch als Schlagwort zur Beschreibung einer Politik ständigen Nachgebens, insbesondere gegenüber autoritären, totalitären und außenpolitisch expansionistischen Systemen, verstanden. Ursprünglich ist ~ eine kritische Bezeichnung für die Beschwichtigungspolitik der britischen und französischen Regierungen gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland, deren Höhepunkt der Abschluss des Münchener Abkommens (1938) war, das zum Zweiten Weltkrieg führte.
Arabische Einheit Panarabismus
Arabische Liga
Liga der Arabischen Staaten
Arabische Maghreb-Union (AMU)
Am 17. Februar 1989 in Marrakesch/Marokko gegründete regionale Staatengemeinschaft, der Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien und Tunesien angehören. Die ~ soll u. a. der Intensivierung der politischen und wirtschaftlichen Kooperation sowie der gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Abstimmung dienen. Die nur nominell existierende ~ leidet unter dem angespannten marokkanisch-algerischen Verhältnis wegen des Westsaharakonflikts.
Arbeitssicherstellungsgesetz
Sicherstellungsgesetze
Area of Interest (AoI)
Über den eigenen Verantwortungsbereich hinausgehender Raum, in dem Informationen für die eigenen laufenden und künftigen Operationen von Bedeutung sind oder in dem Ereignisse den Ausgang der laufenden oder künftigen Operationen beeinflussen können.
Area of Operations (AoO)
Festgelegter geografischer Raum (Land/Luft/See), der einem Commander zur Durchführung seines Auftrages zugewiesen wurde.
Area of Responsibility (AoR)
NATO Area of Responsibility (AoR)
ARIANE
Raketenprogramm der Europäischen Weltraumbehörde (ESA). Erster Start einer ~ -1-Rakete im Dezember 1979. Erfolgreichste Trägerrakete der Welt ist ~ 4, die am 15. Februar 2003 ihren letzten Start absolvierte. ~ 5 führte am 10. Dezember 1999 ihre erste kommerzielle Mission durch und ist seither die leistungsfähigste europäische Trägerrakete zur Beförderung schwerer Nutzlasten in die Erdumlaufbahn. Raumfahrt
Arktis
Circa 20 Mio. Quadratkilometer großes Land- und Meeresgebiet rund um den geografischen Nordpol, das infolge des Klimawandels an strategischer und sicherheitspolitischer Bedeutung gewonnen hat. Die ~ umfasst die nördlichen Teile der drei Kontinente Nordamerika, Asien und Europa sowie das Nordpolarmeer. Anrainerstaaten sind die USA, die Russische Föderation, Norwegen, Dänemark und Kanada (die Arctic Five). Das wichtigste Forum regionaler Kooperation ist der 1996 im kanadischen Ottawa gegründete Arktische Rat, der aber lediglich beratende Funktion hat. Deutschland ist ständiger Beobachter. Seit einem halben Jahrhundert wird die Abnahme der Meereseisfläche beobachtet, sodass die Arktis nach Schätzungen bereits 2030 im Sommer eisfrei sein könnte. Schon früher dürfte die Nordostpassage und die Nordwestpassage temporär handelsschifffahrtstauglich werden. Der Klimawandel eröffnet neue Optionen für die Fischerei und den Abbau von Öl, Gas und Mineralien. Rund ein Viertel der globalen fossilen Brennstoffe könnte sich am Nordpol verbergen. Etwa 85 Prozent dieser Gas- und Ölressourcen befinden sich in Offshore-Gebieten, also außerhalb der Küstengewässer (US Geological Survey 2008). Ein internationaler Schutzvertrag nach dem Vorbild der Antarktis wird von den fünf Anrainerstaaten grundsätzlich abgelehnt. Alle acht Arktisstaaten – neben den Arctic Five Finnland, Schweden und Island – stimmen darin überein, Gebietsansprüche auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) regeln zu wollen. Zwar hatte Russland 2007 seine Landesflagge auf dem geografischen Nordpol platziert und mittels eines U-Boots seine strittigen Gebietsansprüche untermauert, 2010 wurde zwischen Russland und Norwegen aber eine Vereinbarung zur Festlegung der Seegrenze in der Barentssee getroffen und ein 40-jähriger Streit beigelegt, was die Erschließung umfänglicher Öl- und Gaslagerstätten ermöglicht. Während sich langfristig zwar das Risiko eines geopolitischen Konflikts in der Polarregion verstärken dürfte, erscheint ein »Wettlauf um die Arktis« gegenwärtig jedoch eher wenig wahrscheinlich. Ein Grund hierfür sind auch die enormen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Rohstoffvorkommen (unwirtliches Klima, große Entfernung von den Absatzmärkten etc.).
Armee
1. Traditionelle Bezeichnung für die Streitkräfte eines Staates.
2. Organisatorisch ein aus mehreren Armeekorps und Armeetruppen bestehender militärischer Großverband (Größenordnung: über 100.000), der unter einem einheitlichen Kommando (Armeeoberkommando) steht und von einem Oberbefehlshaber geführt wird.
Armeekorps
1. Militärischer Großverband (Größenordnung: 50.000–100.000) aus mehreren Divisionen und Korpstruppen.
2. In der Bundeswehr werden ~ als Korps bezeichnet. ~ mit Beteiligung des Heeres sind grundsätzlich multinational organisiert und haben keine truppendienstlichen Führungsaufgaben im Frieden. Multinationale Großverbände
Arms Control Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«
Arms Control and Disarmament Agency (ACDA)
(dt.: Rüstungskontroll- und Abrüstungsbehörde)
Dem State Department (Außenministerium) der Vereinigten Staaten von Amerika zugeordnete Rüstungskontrollbehörde. Die 1961 gegründete ~ ist seit 1. April 1999 in das State Department integriert.
Arms Trade Treaty (ATT)
(deutsch: Vertrag über den internationalen Waffenhandel)
Der ~ setzt erstmals völkerrechtlich verbindliche, einheitliche Mindeststandards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Rüstungsgütern. Er erfasst neben den Großwaffensystemen auch Kleine und Leichte Waffen, weite Bereiche der Munition sowie Waffensystemteile und -komponenten. Der ~ ist am 24. Dezember 2014 nach der Ratifizierung von 50 Staaten in Kraft getreten. Er wurde zuvor auf einer globalen Konferenz unter der Schirmherrschaft der VN vom 2.–27. Juli 2012 in New York ergebnislos verhandelt. Am 7. November 2012 beschloss die VN-Generalversammlung, die Verhandlungen vom 18.–28. März 2013 wieder aufzunehmen. Am 2. April 2013 wurde das Abkommen schließlich mit 154 zu 3 Stimmen bei 23 Enthaltungen verabschiedet. Dem ~ gehören zur Zeit 110 Vertragsstaaten an. Ziel ist die Universalisierung des Vertrags.
Armut
Äußerste Besitzlosigkeit, die dann vorliegt, wenn Menschen ihr Existenzminimum nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Man unterscheidet zwei Arten von ~:
•Absolute ~, die das physische Existenzminimum ausdrückt;
•Relative ~, die sich am Wohlstandsgefälle einer Gesellschaft orientiert.
Die Europäische Union legt die relative Armutsgrenze so fest, dass Menschen, die mit weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens in ihrem Lande auskommen müssen, als arm eingestuft werden.
Die Massen-~ in den Entwicklungsländern kann die politische Stabilität gefährden. Die Verringerung der Massen-~ wird daher heute als eine zentrale Aufgabe der Entwicklungshilfe angesehen.
Armutswanderung
Bevölkerungsbewegungen/Migration, die durch die Folgen extremer Armut ausgelöst werden. Bevorzugtes Ziel dieser ~ sind die wohlhabenden Industriestaaten der nördlichen Hemisphäre. Zurzeit gibt es rund 21 Millionen Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen auf der Erde, die vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) erfasst sind. Wie hoch der Anteil derer ist, die davon zur Kategorie der Armutsflüchtlinge gehören, ist durch die Statistiken zurzeit nicht verifizierbar.
ARRC Allied Command Europe Rapid Reaction Corps, multinationale Großverbände
Artillerie
Der KSE-Vertrag definiert als ~ großkalibrige Artilleriesysteme, Kanonen und Haubitzen sowie Artilleriewaffen, welche die Eigenschaften von Kanonen und Haubitzen miteinander verbinden, und Mörser sowie Mehrfachraketenwerfersysteme mit einem Kaliber von 100 Millimetern und darüber. Außerdem fallen alle künftigen großkalibrigen Systeme zum Schießen im direkten Richten, wenn sie sekundär zum Schießen im indirekten Richten geeignet sind, unter die ~.
Artillerietruppe Heer
Ärzte ohne Grenzen
1971 von einer Gruppe junger Ärzte in Paris als Médecins Sans Frontières (MSF) gegründete private medizinische Nothilfeorganisation, die das Ziel verfolgt, der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten und den Opfern von Naturkatastrophen schnell und professionell ärztliche Hilfe zu bringen. Die Grundprinzipien sind in einer Charta festgelegt. Das internationale Netzwerk von ~ setzt sich aus Sektionen in 19 Ländern zusammen. Rund 2.000 internationale und etwa 25.000 lokale Mitarbeiter von ~ arbeiten jährlich in 70 Einsatzgebieten. Die Organisation erhielt 1999 den Friedensnobelpreis.
ASEAN
Vereinigung Südostasiatischer Nationen
ASEAN-Regionalforum (ARF)
(engl.: ASEAN Regional Forum)
Sicherheitspolitisches Dialogforum der Region Asien-Pazifik. Am 25. Juli 1994 beim 27. Treffen der Außenminister der ASEAN-Staaten in Bangkok gegründet. ~ umfasst neben den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten (Indonesien, Malaysia, Thailand, Singapur, Philippinen, Brunei, Vietnam, Myanmar, Laos, Kambodscha) die 16 Dialogpartner der ASEAN (Australien, Bangladesch, Neuseeland, Kanada, USA, China, Russland, Japan, Indien, Südkorea, Mongolei, Nordkorea, Pakistan, Timor-Leste, Papua-Neuguinea und die EU) und den Generalsekretär der ASEAN. Das ~ bildet den sicherheits- und militärpolitischen Teil der ASEAN-Ministerkonferenz. Das ~ hat bislang zwar noch keine Vorkehrungen für eine Kollektive Verteidigung getroffen, doch es kann sich für die Schaffung von Stabilität und Sicherheit im Wirtschaftsgroßraum »Asien-Pazifik« zu einem wichtigen Instrument der Absicherung des asiatisch-pazifischen Wirtschaftsprozesses innerhalb der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftlichen Zusammenarbeit (APEC) entwickeln. Das ~ hat für den sicherheitspolitischen Dialog drei Schritte vorgesehen: 1. Förderung vertrauensbildender Maßnahmen, 2. Maßnahmen präventiver Diplomatie, 3. Entwicklung von Konfliktlösungsmechanismen. Bestehende vertrauensbildende Maßnahmen betreffen bilaterale Sicherheitsdialoge, hochrangige Militärkontakte, militärische Übungs- und Austauschprogramme sowie gegenseitige Information über militärische Weißbücher und Doktrinen. Die EU hat ihre Mitwirkung im ~ durch Beiträge in den Bereichen Informationsaustausch, Vertrauensbildung und präventive Diplomatie weiter verstärkt. Sie sieht das ~ als geeignetes Forum für die Behandlung wesentlicher regionaler Sicherheitsfragen, für das Herbeiführen eines Konsenses zwischen den asiatischen Ländern in diesen Fragen und für die Förderung des Informationsaustausches sowie für die Zusammenarbeit auf Sachverständigenebene in Terrorismusfragen.
Wichtigstes Organ der ~ sind jährliche Treffen der Außenminister (im direkten Zusammenhang mit den Treffen der ASEAN-Außenminister, jeweils im Juni/Juli jeden Jahres).
ASEM Asien-Europa-Treffen
Asiatisch-Pazifische Wirtschaftliche Zusammenarbeit
(engl.: Asia Pacific Economic Cooperation – APEC)
Auf Anregung Australiens im Jahre 1989 von Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den damals noch sechs ASEAN-Staaten gegründetes Wirtschaftsforum mit dem Ziel der Liberalisierung des multilateralen Handelssystems und der Förderung des Wirtschaftswachstums in der Großregion. Die ~ umfasst insgesamt 21 Staaten der Asien-Pazifik-Region (Australien, Brunei, Chile, China, Hongkong, Indonesien, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Russland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, USA, Vietnam). Die in der APEC vertretenen Staaten repräsentieren rund 2,7 Milliarden Menschen und rund 49 Prozent des Welthandels. Bei einem der jährlich stattfindenden Treffen der Regierungschefs wurde im November 1994 in Bogor (Indonesien) die Schaffung einer Freihandelszone »Asien-Pazifik« für 2010 für entwickelte Länder und 2020 für Entwicklungsländer beschlossen.
Am 18. Oktober 2001 haben die Staatschefs der ~-Staaten bei ihrem Gipfel in Shanghai unter dem Eindruck des 11. September erstmals sicherheitspolitische Probleme besprochen und sich in einer gemeinsamen Erklärung zur Unterstützung des Kampfes gegen den Terrorismus verpflichtet. Seitdem stehen regelmäßig sicherheitspolitische Themen auf der Gipfelagenda. 2007 verständigen sich die ~-Mitglieder erstmals auf eine Erklärung zum Klimawandel und zur Energiesicherheit und auf einen dazugehörigen Maßnahmenkatalog. Der letzte Gipfel der ~ fand am 17./18. November 2018 in Papua-Neuguinea statt.
Asien-Europa-Treffen
(engl.: Asia Europe Meeting – ASEM)
Im März 1996 auf dem Europäisch-Asiatischen Gipfeltreffen in Bangkok gegründetes informelles Dialogforum von zurzeit 45 gleichberechtigten Partnern (alle 27 EU-Staaten und die Europäische Kommission, 16 asiatische Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Indien, Laos, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Pakistan, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam, China, Japan, Südkorea) und das ASEAN-Sekretariat. Themenbereiche der Kooperation sind: 1. der politische Dialog, 2. handels-, wirtschafts- und finanzpolitische Fragen, die seit der Asienkrise 1997 im Vordergrund stehen, sowie 3. bildungs- und sozialpolitische sowie kulturelle Themen. Im politischen Dialog werden auch sicherheitspolitische Fragen wie Nichtverbreitung und Abrüstung, Reform der Vereinten Nationen und Erfahrungen mit regionaler Integration diskutiert. Globale Herausforderungen wie Terrorismus, Umweltschutz und der Kampf gegen das organisierte Verbrechen bilden einen weiteren Schwerpunkt. Kern von ~ sind alle zwei Jahre abwechselnd in Europa und Asien stattfindende Treffen der Staats- bzw. Regierungschefs. Zur inhaltlichen Vertiefung der Schwerpunktbereiche finden Fachministertreffen (Außen-, Wirtschafts-, Finanz-, Innen-, Kultur- und Technologieminister) statt. Die Außenminister wirken als Gesamtkoordinatoren des Prozesses. Das zwölfte Gipfeltreffen fand am 18./19. Oktober 2018 in Brüssel statt. Einzige feste Institution ist die Asien-Europa-Stiftung in Singapur (ASEF) als Koordinator und Mittler des kulturellen und gesellschaftlichen Dialogs.
Asien-Pazifik
Der asiatisch-pazifische Raum hat in den vergangenen Jahren erheblich an sicherheitspolitischer Bedeutung gewonnen – sowohl für Deutschland als auch für Europa insgesamt. Hauptgrund für diesen Bedeutungszuwachs ist der rasante Aufstieg Chinas, der in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit historisch einmalig sein dürfte. Seit 1978, als Deng Xiaoping mit Wirtschaftsreformen begann und China zur Welt hin öffnete, ist das chinesische Bruttoinlandsprodukt um das 40-fache gestiegen (von 300 Milliarden auf zwölf Billionen US-Dollar). Das Pro-Kopf-Einkommen wuchs um mehr als das Hundertfache (von 76 auf 8600 Dollar), und das Handelsvolumen verzweihundertfachte sich (von 20 Milliarden auf 4,1 Billionen Dollar). Dadurch wurde China das größte Exportland weltweit.
Mit dem Amtsantritt Xi Jinpings 2013 als Staats- und Parteichef veränderte sich das innen- und außenpolitische Verhalten Chinas deutlich. Xi konzentrierte die politische Macht im Land auf seine Person und stärkte das Primat der Partei in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Folgen sind eine weit stärkere Kontrolle und Bevormundung der Bevölkerung sowie eine massive Verschlechterung der Menschenrechtslage insbesondere gegenüber religiösen Minderheiten. Mit dem Inkrafttreten der nationalen Sicherheitsgesetze im Juli 2020 wurde die vereinbarte Autonomie Hongkongs ausgehöhlt, und der politische und militärische Druck auf das aus chinesischer Sicht »abtrünnige« Taiwan wuchs in den vergangenen Jahren kontinuierlich.
Außenpolitisch tritt China deutlich selbstbewusster auf und ist bereit, hohe internationale Reputationskosten für die Durchsetzung seiner Interessen in Kauf zu nehmen, Dabei verfolgt die chinesische Diplomatie die »Wolfskrieger-Strategie« (benannt nach einem patriotischen Propagandafilm), welche ein Beharren auf »Harmonie« mit unverhohlenen Drohungen von Botschaftern gegen die Regierungen oder die Öffentlichkeit ihrer Stationierungsländer mischt. Darüber hinaus schlägt sich Chinas Wirtschaftsmacht und sein sinozentrisches Selbstverständnis in einem immer stärkeren Aufbau militärischer Fähigkeiten nieder. Insbesondere die Marinerüstung hat geradezu atemberaubende Ausmaße angenommen und erlaubt China zunehmend, das Bild eigener Größe auch militärisch zu untermauern oder im Südchinesischen Meer unter Verletzung des internationalen Rechts militärische Stützpunkte aufzubauen.
Das immer aggressivere Auftreten Chinas verschärft die Spannungen in der asiatisch-pazifischen Region, deren Stabilität durch historisch bedingte Streitigkeiten, ungeklärte Gebietsansprüche oder den nuklearen Ambitionen Nordkoreas ohnehin brüchig ist. Dabei entwickelt sich diese lange als regional verstandene Instabilität zunehmend zu einem globalen Problem. Ein militärischer Konflikt in der Region könnte etwa neuralgische Schifffahrtswege wie die Straße von Malakka blockieren und damit weltwirtschaftliche Verwerfungen auslösen. Ein Angriff Chinas auf Taiwan hätte ein gewaltiges Eskalationspotenzial, da mit heftiger Gegenwehr Taiwans zu rechnen wäre und auch Länder wie die USA mit einbezogen werden könnten. Auch stoßen im erweiterten asiatisch-pazifischen Raum sechs Atommächte aufeinander (China, Indien, Pakistan, Russland, Nordkorea und die USA), die sich untereinander als Gegner verstehen – eine nukleare Krise oder gar ein Einsatz nuklearer Waffen sind somit nicht auszuschließen.
Die Reaktionen Europas und der USA auf die Entwicklungen im asiatisch-pazifischen Raum sind sehr unterschiedlich. Für Washington ist China eine aufsteigende Macht, die wirtschaftlich, politisch und auch militärisch immer stärker zu den USA aufschließt und den amerikanischen globalen Führungsanspruch zunehmend infrage stellt. Da China dem westlichen Wertekanon nicht entspricht, kann aus der wirtschaftlich-militärischen Konkurrenz ein Konflikt um die künftige Weltordnung erwachsen. Folglich verlagern die USA ihren geostrategischen Blickwinkel von Europa, wo ein absteigendes Russland eine noch akute, aber langfristig schwindende Bedrohung darstellt, immer pointierter in die Asien-Pazifik-Region. Erfolgte dies unter Präsident Trump noch in sprunghaft-vulgären Schritten ohne erkennbare Strategie, verfolgt Präsident Biden eine klar erkennbare Politik der Einhegung Chinas auf zweierlei Wegen: Zum einen sollen die wirtschaftlichen Fähigkeiten der USA (wieder) gestärkt werden, um damit auch genügend Ressourcen für ein politisches und militärisches Agieren in der Region zu schaffen. Zum anderen sollen engere Verbindungen vor allem zu demokratischen Ländern im asiatisch-pazifischen Raum geknüpft werden, um dadurch ein Netzwerk zur Einhegung chinesischer Machtansprüche aufzubauen. Darüber hinaus wird China klar als Bedrohung und als zentrale Herausforderung für die kommenden Jahre benannt – was allerdings eine Kooperation mit China in Fragen von gemeinsamem Interesse (Klimaschutz) nicht grundsätzlich ausschließt.
Die EU und Deutschland haben China lange Zeit weniger kritisch gesehen und gingen davon aus, dass starke wirtschaftliche Verflechtungen langfristig auch zu politischen Verhaltensänderungen auf chinesischer Seite führen würden (Wandel durch Annäherung). Hier hat allerdings insbesondere nach den Entwicklungen in Hongkong ein schrittweises Umdenken eingesetzt. Dennoch bestehen zwischen China und vielen EU-Mitgliedern enge wirtschaftliche Beziehungen, die eine einheitliche Position der EU erschweren und eine kohärente europäisch-amerikanische Politik gegenüber Peking bislang verhindern, da China sowohl als Gegner als auch als Partner wahrgenommen wird. Entsprechend definierte die EU China Ende 2019 als »Partner, Wettbewerber und strategischen Rivalen«.
Dieser differenziertere Ansatz spiegelt sich auch in den im September 2020 verabschiedeten »Leitlinien zum Indopazifik« der Bundesregierung wider. Darin benennt Deutschland sechs Oberziele: Stärkung einer regelbasierten Ordnung in der Region, Kampf gegen den internationalen Terrorismus, Verhinderung nuklearer Proliferation, Cyber-Sicherheit, Schutz von Bundesbürgern und die Bewahrung freier Handelswege. Zwar verfolgen die Leitlinien grundsätzlich einen inklusiven Ansatz und wenden sich an alle Länder des indopazifischen Raums. Allerdings hat gerade die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, immer wieder verdeutlicht, dass sich der Ausbau der sicherheitspolitischen Kooperation in einem ersten Schritt auf die Wertepartner in der Region – und hier vor allem Australien, Neuseeland, Südkorea und Japan – konzentrieren solle und in einem zweiten Schritt die Mitgliedstaaten des ASEAN-Bündnisses einbeziehen müsse. Um das eigene Engagement in der Region zu betonen, hat Deutschland im Sommer 2021 eine Fregatte in die Region entsandt (Indo-Pacific Deployment 21), die auch durch das Südchinesische Meer gefahren ist, um so die Freiheit der Seewege zu betonen.
In der Perspektive zeichnet sich ab, dass der asiatisch-pazifische Raum Schauplatz einer bipolaren Weltordnung werden könnte, in der aber – anders als im Kalten Krieg – die beiden Kontrahenten USA und China wirtschaftlich eng miteinander verwoben sind. Die Europäische Union wird sich in dieser Bipolarität eindeutig positionieren und vor allem eine strategische Handlungsfähigkeit entwickeln müssen, um ihre eigenen Interessen zu vertreten und um die USA als engsten Partner zu entlasten. Die NATO wird hingegen ihr Augenmerk stärker auf den asiatisch-pazifischen Raum richten müssen, ohne ihre klassische Aufgabe der Friedenssicherung im euro-atlantischen Raum zu vernachlässigen.
Assigned Forces NATO Streitkräfte
Assignierung NATO Assignierung
Associated Support
Einheiten unterstehen keiner taktischen Kontrolle durch den Kommandeur der Operation und unterstützen lediglich im Rahmen der eigenen Operationsführung ohne unmittelbares Unterstellungsverhältnis, z. B. während eines Transits durch ein bestimmtes Seegebiet.
Assoziierung
In der internationalen Politik die Angliederung eines Staates an eine Internationale Organisation oder an ein Bündnis ohne den Erwerb der vollen Mitgliedschaft und damit ohne die vollen Rechte und Verpflichtungen. Beobachter; Westeuropäische Union
Asyl
Aufnahme und Schutz eines Flüchtlings aus einem Drittstaat vor politischer, ethnischer und religiöser Verfolgung, solange der Grund zur Flucht weiter besteht.
Asylant
Person, die in ihrem Heimatland aufgrund politischer Einstellung, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit verfolgt wird und der in einem anderen Land Asyl gewährt wird. Flüchtling
Asylberechtigte
Ausländer, die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder einer verwaltungsgerichtlichen Instanz als asylberechtigt nach Art. 16a Grundgesetz anerkannt worden sind.
Asylbewerber
Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die diesen Begriff unter Anknüpfung an den Regelungsgehalt des Art. 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention näher bestimmt, ist politische Verfolgung grundsätzlich staatliche, also vom Staat ausgehende oder ihm zumindest zuzurechnende Verfolgung. Dem Staat stehen dabei solche staatsähnlichen Organisationen gleich, die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen.
Auch in einer Bürgerkriegssituation kann nach dem Fortfall der bisherigen Staatsgewalt von einer Bürgerkriegspartei politische Verfolgung ausgehen. Das beurteilt sich maßgeblich danach, ob diese zumindest in einem Kernterritorium ein solches Herrschaftsgefüge von gewisser Stabilität – im Sinne einer übergreifenden Friedensordnung – tatsächlich errichtet hat.
Auf Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des § 26a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes einreist. Genfer Flüchtlingskonvention; Schengener Abkommen
Asylrecht
1. Rechtlicher Anspruch eines Verfolgten aus einem anderen Land auf Aufnahme an einem Zufluchtsort. Eine besondere Art des ~ ist der Schutz, den ein Staat Asylbewerbern bietet, die in ihrer Heimat aus religiösen und politischen Gründen verfolgt werden.
2. In der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Grundgesetz (GG) Art. 16 ~ Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, und gewährt Schutz vor Ausweisung. Asylant; Asylbewerber; Flüchtlinge
Asylverfahrensgesetz
Gesetzliche Grundlage (Asylverfahrensgesetz [AsylVfG] vom 27. Juli 1993, BGBl. I S. 1361), die das Verfahren für Ausländer regelt, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a des Grundgesetzes oder Schutz vor einer Abschiebung oder sonstigen Rückführungen in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.
Asymmetrische Operationen
Operationen zwischen Kräften von Gegnern/Kontrahenten, die weitgehend in der Organisationsform, ihren eingesetzten Mitteln und Fähigkeiten und in der technologischen Entwicklung der eingesetzten Mittel nicht übereinstimmen. In den Konflikten, die nicht dem herkömmlichen Verständnis einer Auseinandersetzung zwischen Streitkräften entsprechen, werden Operationen asymmetrisch genannt, wenn Streitkräfte z. B. gegen Banden, Guerillas oder Terroristen wirken.
Asymmetrischer Konflikt
Begriff der sicherheitspolitischen Diskussion, um den Wandel des Kriegsbildes zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu kennzeichnen. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass zwischenstaatliche Kriege, nicht zuletzt aufgrund der internationalen Verflechtung der Staaten, deutlich weniger wahrscheinlich geworden sind, der Unterschied zwischen Krieg und Frieden häufig nicht mehr klar zu erkennen ist und Konflikte zunehmend zwischen staatlichen und nicht-staatlichen bzw. zwischen nicht-staatlichen Akteuren stattfinden. Während der symmetrische Konflikt von Gleichheit bzw. Gleichartigkeit der Parteien, Einhaltung bestimmter Regelungen (z. B. Völker- und Kriegsrecht) sowie politischer Begrenzung der Auseinandersetzung ausgeht, ist für den ~ eine Entgrenzung charakteristisch, was die Akteure, Zweck und Ziele, Methoden sowie Raum und Zeit der Auseinandersetzung angeht. Dementsprechend wachsen im ~ die Anforderungen nicht nur an die Politik, sondern auch an die Streitkräfte, die in der Lage sein müssen, sich auf neue Konfliktformen, neue Akteure und veränderte Aufgaben einzustellen. Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«
Athener Richtlinien
NATO Athener Richtlinien
Atlantik zum Ural, vom~
(engl.: From Atlantic to the Urals – ATTU)
Vom Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, erstmals verwendeter Begriff der sicherheitspolitischen Perspektive Europas, der 1966 vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle instrumentalisiert wurde, indem dieser die politische Einheit Europas ~ durch Überwindung des Ost-West-Konflikts postulierte. ~ bezeichnet zugleich grob das Anwendungsgebiet des KSE-Vertrages.
Atlantik-Charta
Am 14. August 1941 von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin D. Roosevelt, und dem britischen Premierminister Winston Churchill unterzeichnete Gemeinsame Erklärung, in der Prinzipien einer Nachkriegsordnung formuliert werden, u. a. das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Verzicht auf die Anwendung und Androhung von Gewalt, internationale Zusammenarbeit sowie der Aufbau eines kollektiven Sicherheitssystems. Die ~ gilt als Vorläufer der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch).
Nachdem der Völkerbund – der erste Versuch, eine politische Weltorganisation zu schaffen – schon vor dem Zweiten Weltkrieg gescheitert war, nahmen Churchill und Roosevelt mit der Atlantik-Charta noch während des Krieges (etwa vier Monate vor dem Kriegseintritt der USA aufseiten der Alliierten) die Idee einer Weltorganisation, deren Hauptaufgabe die Sicherung des Friedens sein sollte, wieder auf. Der Begriff »Vereinte Nationen« (VN) erschien zum ersten Mal offiziell in der Erklärung der Alliierten des Zweiten Weltkriegs vom 1. Januar 1942 (»Declaration by United Nations«). Darin bekannten sich die USA, Großbritannien, die Sowjetunion, China und 22 weitere Staaten zur ~. Bis Kriegsende traten weitere 24 Staaten der ~ bei. Damit war ein wesentlicher Schritt hin zur späteren Schaffung der VN getan.
Atlantische Allianz
Grundsatzartikel »NATO«
Atomares Patt Nukleares Patt
Atoms for Peace
Programm der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), mit dem diese 1953 die kommerzielle Verwertung der nuklearen Technologie weltweit in Anlehnung an amerikanische Konzeptionen vorantrieben. Die USA übernahmen die Verpflichtung, allen in- und ausländischen Interessenten schwach angereichertes und so militärisch nicht nutzbares Uran zur friedlichen Verwendung in Leichtwasserreaktoren zur Verfügung zu stellen. Damit verschafften sich die USA zwei Jahrzehnte lang das Weltmonopol für die kommerzielle Urananreicherung.
Atomtest Teststoppverträge
Atomwaffe Nuklearwaffe
Atomwaffenfreie Zone
Nuklearwaffenfreie Zone
Atomwaffensperrvertrag
Nichtverbreitungsvertrag
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)
Der ~ (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW, auch: Bannvertrag) wurde 2017 auf Grundlage einer Resolution der VN-GV vom 27. Oktober 2016 von 122 Staaten in New York verhandelt. Am 7. Juli 2017 wurde ein Text konsentiert, am 20. September 2017 zur Zeichnung ausgelegt. Nach der 50. Ratifizierung im Oktober 2020 ist der ~ am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine erste Vertragsstaatenkonferenz ist innerhalb eines Jahres vorgesehen. Kein Nuklearwaffenstaat und kein NATO-Mitglied haben den Vertrag gezeichnet oder ratifiziert. Aus der EU haben Österreich, Irland und Malta den ~ ratifiziert. Der ~ verbietet den Einsatz und Besitz, die Lagerung und Stationierung, den Transit und die Kontrollübernahme von Atomwaffen. Er untersagt den Vertragsstaaten zudem, andere Staaten bei diesen Tätigkeiten zu unterstützen. Die Verifikation des ~ fällt hinter die Bestimmungen des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags zurück. Seine Bestimmungen sind mit den Verpflichtungen Deutschlands in der NATO und der Nuklearen Teilhabe nicht vereinbar.
Attentismus
Haltung, die den Augenblick zur politischen Parteinahme oder Entscheidung noch nicht für gekommen erachtet und eine weitere oder endgültige Klärung der Verhältnisse abwartet.
Attribuierung
(engl.: attribution)
Zuordnung eines Cyber-Angriffs, einer -Angriffskampagne oder -Vorfalls zu einem Akteur oder Verantwortlichen. Die ~ erfolgt auf Basis einer Gesamtschau aller zum Zeitpunkt zur Verfügungen stehenden technischen wie nichttechnischen (z. B. nachrichtendienstlichen) Informationen, (völker-)rechtlichen sowie politischen Aspekte. Sie ist in der Regel als mit Unsicherheit behaftet und vorläufig anzusehen, da belastbare technische Analysen und konkrete Fakten, wenn überhaupt, erst nach einiger Zeit zur Verfügung stehen. Auch können absichtlich vom Angreifer platzierte falsche Hinweise zu Fehlzuordnungen führen (»false flag attacks«). Eine Regierung kann mit Erkenntnissen einer ~ öffentlich, regierungsintern oder gemeinschaftlich mit Partnern und Verbündeten als sog. »joint attribution« umgehen, in Abhängigkeit von deren politischer Tragfähigkeit und beabsichtigter Wirkung auf den Angreifer.
AU
Afrikanische Union
Aufenthaltsbefugnis
Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (§ 30 Ausländergesetz – AuslG) aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik. Das gilt insbesondere für Ausländer, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und für die aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.
Aufenthaltsberechtigung
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht (§ 27 Ausländergesetz – AuslG) mit einem verstärkten Schutz vor Ausweisung, die dann nur noch aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit zulässig ist. Sie wird insbesondere erteilt, wenn ein Ausländer acht Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sein Lebensunterhalt sowie seine Altersversorgung gesichert sind und er in den letzten drei Jahren im Wesentlichen straffrei war. Sie kann in begründeten Fällen auch an einen Ausländer erteilt werden, wenn er seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Aufenthaltsbewilligung
Vorübergehendes Aufenthaltsrecht (§§ 28, 29 Ausländergesetz – AuslG), das erteilt wird, wenn einem Ausländer der Aufenthalt nur für einen bestimmten, seiner Natur nach einen nur vorübergehenden Aufenthalt erfordernden Zweck erlaubt sein soll. Die ~ wird dem Aufenthaltszweck entsprechend befristet (z. B. Saisonarbeiter in Landwirtschaft, Baugewerbe und Gastronomie, Studenten und Auszubildende). Sie wird für längstens zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis
Genehmigung zum Aufenthalt (§§ 15, 17 Ausländergesetz – AuslG) ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck. Die ~ für ausländische Arbeitnehmer verfestigt sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Sie wird zunächst befristet für ein Jahr, danach zweimal befristet für je zwei Jahre und schließlich unbefristet erteilt. Die unbefristete ~ bedeutet eine erste rechtliche Absicherung des Daueraufenthalts. Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen.
Aufenthaltsgenehmigung
Übergreifender Begriff für die Aufenthaltserlaubnis nach §§ 15 und 17, für die Aufenthaltsberechtigung nach § 27, für die Aufenthaltsbewilligung nach §§ 28 und 29 und die Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Ausländergesetz.
Aufenthaltsgestattung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet (§ 55 AsylVfG). Die ~ erlischt u. a. bei Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Mit der Anerkennung als Asylberechtigter hat ein Ausländer Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (§ 68 Abs. 1 AsylVfG).
Aufenthaltsvertrag
Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (DEU) vom 23. Oktober 1954, der die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von Streitkräften aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Das Aufenthaltsrecht französischer Streitkräfte auf dem Gebiet der D nach Austritt Frankreichs (Juni 1966) aus der militärischen Integration der NATO basierte auf einer deutsch-französischen Vereinbarung vom Juni 1966. Alliierte Truppen in Deutschland; NATO-Truppenstatut; Streitkräfteaufenthaltsgesetz
Aufgabenverbund Innere Führung
Zusammenwirken der Dienststellen der Bundeswehr (Bw), die für die Weiterentwicklung der Konzeption Innere Führung und ihre Anwendung in der Praxis zuständig sind, wie das Zentrum Innere Führung und die Führungsakademie der Bundeswehr. Die Leitfunktion liegt beim Zentrum Innere Führung.
Aufklärung, militärische
Gewinnung und Auswertung von Informationen mit militärischen Kräften, Mitteln und Einrichtungen durch abbildende, signalerfassende, akustische und hydroakustische Sensoren auf bodengebundenen, see-, luft- oder raumgestützten Trägern sowie durch Mittel der Spähaufklärung. ~ kann mit unterschiedlicher Zielsetzung für die strategische, operative und taktische Führungsebene weltweit, weiträumig und im Einsatzgebiet durchgeführt werden. Entsprechend ihrer Aufgabenstellung unterscheidet man in Lage-, Ziel- und Wirkungsaufklärung. Sie schließt Erfassung und Auswertung ein, ist in jedem Einsatz eingebunden in den Zusammenhang von Aufklärung – Führung – Wirkung.
Weltweite Aufklärung
Die ~ befähigt grundsätzlich zur nichteskalierenden Informationsgewinnung ohne geografische Beschränkungen. Sie versorgt im Wesentlichen die politische Leitung und militärische Führung mit umfassenden, strategisch relevanten Informationen als Voraussetzung für Krisenfrüherkennung, Krisenvorsorge und wirksames Krisenmanagement. Sie dient zugleich dem zeitgerechten Gewinnen aktueller Lageinformationen für Einsatzkräfte. Sie ermöglicht die kontinuierliche Aufklärung sowohl von Gebieten großer Ausdehnung als auch von einzelnen Objekten von Interesse. Ihre Ergebnisse erlauben den gezielten Einsatz nachgeordneter Aufklärungskräfte und -mittel.
Weiträumige Aufklärung
Die ~ befähigt zur großräumigen, echtzeitnahen Lagefeststellung in einer definierten Region besonderen Interesses sowie in einem potenziellen oder aktuellen Operations- bzw. Einsatzgebiet. Sie dient primär der für den Verantwortungs-/Interessenbereich mit der Einsatzführung beauftragten Führungsebene zur Lagebilderstellung als Grundlage für Einsatzplanung und -führung.
Aufklärung im Einsatzgebiet
Die ~ leistet durch Lageaufklärung ihren Beitrag für die unabdingbar erforderliche militärische Lagefeststellung der taktischen Führung innerhalb ihres Verantwortungs- und Interessenbereichs und liefert die für Einsatzplanung und -führung bzw. Schutz und Sicherheit der Einsatzkräfte erforderlichen zeitkritischen Informationen über Kräftegruppierungen/Konfliktparteien bzw. einen (potenziellen) Gegner.
Aufklärungsergebnis
Information, die durch den Einsatz von Aufklärungskräften und/oder Mitteln gewonnen und an den Bedarfsträger übermittelt wird.
Auflage
(engl.: constraint)
Die Auferlegung einer Verpflichtung, die einzuhalten ist. Vor allem in der Abrüstung und Rüstungskontrolle angewandtes Prinzip, durch Beschränkungen die Handlungsfreiheit der jeweils anderen Seite zu begrenzen. Verifikation
Aufmarsch
Bezeichnet alle Planungen, Vorbereitungen und Abstimmungen sowie die Umsetzung der Verfahren, Prozesse und Schritte, die notwendig oder erforderlich sind, um Kräfte, Mittel und Fähigkeiten aus Heimatstandorten/Stationierungsorten über Aufkommensorte in die zugewiesenen Einsatzräume zu bringen.
Aufnahmestaat
Durch einen Entsendestaat anerkanntes Gemeinwesen, das ausländischen Truppen den Aufenthalt auf seinem Territorium zur Durchführung oder zur Unterstützung eines Einsatzes gestattet. Aufenthaltsvertrag; Streitkräfteaufenthaltsgesetz
Aufrüstung
Bestreben von Staaten oder Bündnissen, die Fähigkeiten ihrer Streitkräfte durch deren Ausbau, durch Rüstungsmaßnahmen sowie durch die Verbesserung der militärischen Anlagen, Infrastruktur und Einrichtungen zu steigern. Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«; Vertrauensbildende Maßnahme
Aufstand
Erhebung von Menschen in meist großer Anzahl, vorbereitet oder ad hoc, mit dem Ziel, das regierende System ihres Gemeinwesens gewaltsam zu stürzen. Putsch; Revolution
Auftrag
(engl.: mission)
Im militärischen Sinne ein Befehl, der ein in einer bestimmten Zeit oder in einem vorgegebenen Raum zu erreichendes Ziel definiert. Der ~ lässt dem Durchführenden grundsätzlichen Handlungsspielraum in der Realisierung und in der Wahl der einzusetzenden Mittel und verlangt eigene Urteils- und Entschlusskraft sowie eigenständiges, verantwortungsbewusstes Handeln. Auftragstaktik; Befehl und Gehorsam; Weisung
Auftrag der Bundeswehr
Grundsatzartikel »Bundeswehr und Neuausrichtung der Bundeswehr«
Auftragstaktik
(engl.: management by objectives oder mission command)
Militärisches Führungsprinzip, das die Delegierung eines Auftrages an die Stelle beinhaltet, die über die beste Möglichkeit zur Auftragserfüllung verfügt. Der Auftraggeber
•definiert das zu erreichende Ziel,
•gibt dem Durchführenden die Rahmenbedingungen für die Zielerreichung vor,
•informiert über die eigene Absicht, die mit dem Auftrag verfolgt wird, und
•stellt die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Kräfte und Mittel zur Verfügung.
Die ~ steigert die Motivation, hebt das Selbstwertgefühl, fördert Kreativität und lässt Raum für Initiativen. Die ~ ist der militärische Ausdruck für einen Führungsstil mit Zielvorgaben.
Aufwuchsfähigkeit
Fähigkeit von Streitkräften, Präsenz, Einsatzbereitschaft, Verfügbarkeit und Durchhaltefähigkeit von mobilmachungsabhängigen Truppenteilen/Dienststellen den politischen Erfordernissen flexibel und zeitgerecht anzupassen. Der Aufwuchs kann selektiv, gestaffelt oder auch in einem Zug erfolgen. Er muss jederzeit angehalten, zurückgenommen und wieder fortgeführt werden können. Mobilmachung
Ausbildung
1. Vermittlung von Wissen und zumeist berufs- und tätigkeitsbezogener Fähigkeiten.
2. Hauptaufgabe der Streitkräfte im Frieden zur Herstellung der Einsatzbereitschaft. ~ vermittelt dem militärischen Personal die Qualifikation für die jeweilige Verantwortungsebene und umfasst die ~ zum Soldaten, Vorgesetzten, Führer, Ausbilder und Erzieher. Sie beinhaltet alle Planungen und Tätigkeiten zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie zur Entwicklung von Fähigkeiten und Einstellungen, die der Soldat benötigt, um seine allgemeinmilitärischen und militärfachlichen Aufgaben im Frieden und im Einsatz erfüllen zu können. Die ~ schließt Erziehung und Bildung, Fortbildung und Weiterbildung ein. Ziel aller militärischen ~ ist der einsatzfähige und -willige, verantwortungsbewusste Soldat. Innere Führung
Ausbildungsunterstützung Irak
Der Vormarsch der Terrororganisation IS hatte die Lage im Irak, in Syrien und in der gesamten Region im Jahr 2014 drastisch verändert. Große Teile des syrischen und irakischen Staatsgebietes standen unter der territorialen Kontrolle der Terrororganisation IS. Um einer weiteren Destabilisierung des gesamten Nahen und Mittleren Ostens durch den IS entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung am 31. August 2014, den Irak mit militärischer Ausrüstung, Waffen und Munition zu unterstützen. Bereits seit Mitte August 2014 wurden aus Deutschland Nahrungsmittel, Decken sowie medizinisches Material für die notleidende Bevölkerung bereitgestellt. Mit großer Mehrheit stimmte der Deutsche Bundestag am 29. Januar 2015 einer Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch die Bundeswehr zu. Am 15. Februar 2015 wurde die multinationale Ausbildung der Peschmerga im Raum Erbil und der Aufbau des Kurdistan Training Coordination Centre (KTCC) aufgenommen. Die Ausbildung und Beratung in Verbindung mit Waffenlieferungen stärkte die Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte, die dem IS dadurch Einhalt gebieten konnten und den Nordirak von der territorialen Kontrolle des IS befreien konnten. Der Einsatz wurde im März 2018 beendet und der Fähigkeitsaufbau im Mandat Counter Daesh/Capacity Building Iraq fortgeführt.
Auskunftsstelle
Eine nach dem Genfer Abkommen zu schaffende Einrichtung für Krieg führende Parteien, die die Dokumentation von Personalverlusten sicherstellt und in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Hilfsorganisationen Folgemaßnahmen einleitet. Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt bei Bedarf das Deutsche Rote Kreuz diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den personalführenden Dienststellen der Streitkräfte wahr.
Auslandseinsatz
1. Engagement von Streitkräften außerhalb des eigenen Landes.
2. In der Bundesrepublik Deutschland (D) in erster Linie verstanden als eine Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Militäreinsätzen im Rahmen internationaler Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen (VN), Kollektiven Sicherheitssystemen und/oder Regionaler Abmachungen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Auch Einsätze zur Verteidigung von Staaten der NATO im Rahmen des Bündnisfalles. Der Begriff hat keine verfassungs- und völkerrechtliche, sondern vorwiegend praktisch-umgangssprachliche, unter Umständen aber auch militärisch-politische Bedeutung.
3. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat im Organstreitverfahren (Urteil vom 12. Juli 1994) entschieden, dass D sich mit Streitkräften an einem Einsatz im Rahmen von Aktionen der Nordatlantischen Allianz (NATO) und der Westeuropäischen Union (WEU) zur Umsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beteiligen darf. Gleiches gilt für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte an von den VN aufgestellten Friedenstruppen. Allerdings verpflichtet das BVG die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Parlamentsbeteiligungsgesetz; Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«

Sicherung der Patrouille im Einsatzland Afghanistan.
Quelle: www.mediendatenbank.bundeswehr.de
Auslandsverwendungsgesetz
Das Gesetz über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz – AuslVG) vom 28.07.1993 ist im BGBl I S. 1394 verkündet worden und rückwirkend zum 01.07.1992 in Kraft getreten. Geregelt werden dadurch der Auslandsverwendungszuschlag für Bundesbeamte und Soldaten sowie verschiedene Schadensausgleiche und die Unfallfürsorge bei Erkrankungen und Unfällen im Ausland.
Ausnahmezustand
In der Regel zeitlich begrenzte Aussetzung der normalen Verfassungs- und Rechtssituation eines Staates, die einer Regierung außerordentliche Vollmachten verleiht. Grundzüge einer Notstandsverfassung sind mit der Notstandsgesetzgebung (1968) in das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (DEU) eingeflossen. Begriff und Regelung eines ~ sind jedoch nicht in das GG aufgenommen worden.
Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)
EU Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)
Australische Gruppe
Derzeit 42 Länder und die EU-Kommission umfassende Gruppe von Staaten zur Koordinierung der nationalen Exportkontrollvorschriften für bestimmte Chemikalien und biologische Agenzien sowie weitere Dual-Use-Güter und -Technologien, die zur Herstellung biologischer und chemischer Waffen missbraucht werden können. Die ~ wurde 1984 durch zehn westliche Staaten unter australischem Vorsitz in Reaktion auf den Einsatz von chemischen Waffen im irakisch-iranischen Krieg gegründet. Sie beruht nicht auf völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern auf einer politischen Selbstbindung der Teilnehmerstaaten.
Auswärtige Angelegenheiten
Bezeichnung für die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder Internationalen Organisationen. ~ werden in der Regel von den Außenministern der Staaten wahrgenommen. Auswärtige Gewalt; Auswärtiges Amt
Auswärtige Gewalt
Im 19. Jahrhundert in der deutschen Staatsrechtslehre eingebürgerter Begriff, der die Gesamtheit aller die auswärtigen Beziehungen betreffenden Aktivitäten, Funktionen und Zuständigkeiten umfasst. Nach außen bedeutet ~ die völkerrechtliche Vertretung gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbesondere Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge und Abgabe außenpolitisch bedeutsamer Willenserklärungen.
Nach innen umfasst ~ die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der außenpolitischen Angelegenheiten dienen.
Auswärtiges Amt
Bezeichnung für das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesminister des Auswärtigen geleitet. Außenpolitik; Bundessicherheitsrat
Außenministerium
Das in einem Staat für die Wahrnehmung der staatlichen Außenpolitik zuständige Ministerium. In der Bundesrepublik Deutschland trägt das ~ die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sicherheitspolitik
Außenpolitik
Bezeichnung für die Zusammenfassung aller Institutionen, Inhalte und Vorgänge sowie Entscheidungsprozesse eines Staates mit Zielrichtung auf die Regelung der auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten, zu Staatengemeinschaften, Bündnissen, Internationalen Organisationen u. a. im eigenen oder im übergeordneten Interesse. Auswärtige Beziehungen; Außenministerium; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität
Außenwirtschaftsgesetz
In der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Regelung zur Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs, um
•die Sicherheit zu gewährleisten,
•eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
•zu vermeiden, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigt werden.
Das ~ vom 28. April 1961 enthält Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, d. h. des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs. Es legt fest, dass bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen einer Genehmigung bedürfen oder verboten sind. Dies gilt insbesondere für die Aus- und Durchfuhr von
•Waffen, Munition und Kriegsgerät,
•Gegenständen, die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munition oder Kriegsgerät nützlich sind, oder
•Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunterlagen für die o. a. Gegenstände.
Für Verstöße gegen ein Embargo der Vereinten Nationen wurde ein eigener Tatbestand geschaffen. Kriegswaffenkontrollgesetz; Grundsatzartikel »Rüstungsexportkontrolle«
Außenwirtschaftspolitik
Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen und Handlungen zur Beeinflussung von Prozessen und Strukturen grenzüberschreitender zwischenstaatlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, insbesondere des internationalen Güter-, Zahlungs- und Kapitalverkehrs.
Äußere Sicherheit
Politischer Zustand, in dem ein Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis weitgehend frei von unmittelbarer Bedrohung ihres Territoriums, ihrer Bevölkerung und ihrer politischen Handlungsfreiheit sind und Vorsorge dafür treffen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außenpolitik; Streitkräfte; Verteidigungspolitik
Austauschbarkeit (mil.)
Eigenschaft von Gerät, Verfahren oder Dienstleistungen/Truppenteilen, anstelle eines anderen verwendet werden zu können, um die gleiche Anforderung zu erfüllen. Die ~ ist die zweithöchste Stufe der Standardisierung.
Ausweisung
Spezifisch ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, durch den die Aufenthaltsgenehmigung erlischt und der Ausländer zur Ausreise verpflichtet wird. Sie beendet die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt (vgl. §§ 45 und 46 AuslG).
Autarkie
Zustand wirtschaftlicher Unabhängigkeit eines Staates.
Autokratie
Staatsform mit uneingeschränkter Macht in den Händen eines Alleinherrschers. Keine unmittelbare, totale Beherrschung des Volkes (Totalitarismus), aber häufig verbunden mit Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit. Diktatur; Menschenrechte
Autonomes Waffensystem, Letales (LAWS)
Waffensystem, welches in erster Linie dazu bestimmt ist, tödliche Gewalt allein gegen Personen zur Wirkung zu bringen, und welches ohne jegliche menschliche Einflussnahme und Kontrolle sein Umfeld und seinen internen Zustand wahrnehmen, eine Beurteilung der Situation vornehmen, entscheiden, rational handeln, evaluieren, daraus lernen und ohne menschliche Validierung neue Regeln für das eigene Handeln aufstellen kann. Ein ~ ist in seinem Verhalten nicht hinreichend vorhersehbar.
Davon abzugrenzen ist ein Waffensystem mit autonomen Funktionen, das insgesamt menschlicher Kontrolle unterliegt, einzelne Aktionen aber autonom ausführen kann. Diese Funktionen können etwa das Starten oder Landen umfassen und sind nicht kritisch im Sinne des humanitären Völkerrechts (im Gegensatz zu Zielauswahl und -bekämpfung).
Ebenfalls abzugrenzen ist ein automatisiertes Waffensystem, das regelbasierte Wenn-dann-Operationen abarbeitet, in seinem Verhalten vorhersehbar ist und menschlicher Kontrolle unterliegt.
Autonomie
Unabhängigkeit, Eigengesetzlichkeit.
1. Politisch: Im Staats- und Völkerrecht die rechtlich gesicherte Selbstständigkeit von Teilgebieten eines Staates, denen in bestimmten Fragen, besonders zum Schutz nationaler Minderheiten, eine Selbstverwaltung garantiert wird.
2. Ethisch: Verpflichtung, sein Handeln von Gesetzen leiten zu lassen, die sich daraus ergeben, dass man die Einhaltung sittlicher Forderungen jedem zumutet und diese damit auch für sich als verbindlich anerkennt. Diese ~ ergibt sich bei Kant daraus, dass der sittliche Mensch seinen Willen allein dem Sittengesetz der Vernunft unterordnet (Kant/Kategorischer Imperativ). Gesinnungsethik; Souveränität; Verantwortungsethik
AWACS Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem
B
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Deutschland verfügt über gut funktionierende zivile Strukturen zum Schutz seiner Bevölkerung und ist gegenüber alltäglichen Schadensereignissen durch hoch qualifizierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten wie das Technische Hilfswerk im internationalen Vergleich gut gerüstet. Gleichwohl ist auch Deutschland immer wieder von Ereignissen und krisenhaften Entwicklungen betroffen, die zumindest größere Bevölkerungsteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen und damit des Staates und der Gesellschaft gefährden können. Die Corona-Pandemie von 2020/2021 hat gezeigt, dass auch ein formal gut aufgestellter Bevölkerungsschutz an seine Grenzen geraten kann, insbesondere wenn die nationale und die föderale Ebene nicht immer in Einklang zu bringen sind.
Strategie zum Schutz der Bevölkerung
Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA und dem Sommerhochwasser an Donau, Elbe und Nebenflüssen im August 2002 einigten sich der Bundesminister des Innern und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 6. Juni 2002 auf eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Das neue Rahmenkonzept forderte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein verändertes strategisches Denken und vor allem eine verstärkte Bund-Länder-Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenlagen, bei dem alle Staatsebenen zusammenarbeiten müssen. Mit der neuen Strategie sollten insbesondere auf der Basis von Serviceangeboten des Bundes die vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, besser miteinander verzahnt werden sowie vor allem neue Instrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.
Die sicherheitspolitische Entwicklung der vorausgegangenen Jahre hatte die ursprünglich scharfe Trennlinie zwischen innerer und äußerer Sicherheit weitgehend aufgelöst. Staatliche Sicherheitsvorsorge musste zunehmend ganzheitlich gesehen werden. Sie steht für die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Schutz der Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen dienen und ruht nach allgemeinem Verständnis auf den fünf Säulen: Nachrichtendienste, Polizei, Streitkräfte, Bevölkerungsschutz, Kritische Infrastrukturen. Ein umfassender Schutz gegen alle denkbaren Gefahren verlangt abgestimmte und komplementäre Fähigkeiten dieser fünf Säulen und ihre enge Kooperation sowohl in der Vorsorgeplanung wie auch im strategischen Krisenmanagement.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Zur Umsetzung dieses Zieles wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet; es nahm am 1. Mai 2004 seine Arbeit auf. Als zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit bündelt es alle einschlägigen Aufgaben: Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz; Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen; Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage; Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen; Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen; Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen; bedrohungsgerechte Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz; nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der zivilen Sicherheitsvorsorge; Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Das BBK ist aus der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt hervorgegangen; die Organisationsstruktur mit Kompetenzzentren, in denen fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt sind, wurde beibehalten. Das BBK ist mit folgenden Hauptarbeitsfeldern befasst:
•Krisenmanagement: Für die Grundlagen des Krisenmanagements wurde ein deutsches Notfallvorsorge- und Informationssystem (deNIS); eine Koordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenbetreuung von Deutschen nach Großschadensereignissen im Ausland; ein Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern; und Verfahren zur Warnung der Bevölkerung geschaffen.

•Risikomanagement: Für eine bedrohungsgerechte Anpassung des Bevölkerungsschutzes bedarf es eines Risikomanagements, das als kontinuierlich ablaufendes, systematisches Verfahren zum zielgerichteten Umgang mit Risiken führt. Dies beinhaltet u. a. die Analyse und Bewertung von Risiken zwecks Planung und Umsetzung von Maßnahmen insbesondere zur Risikovermeidung/-minimierung und -akzeptanz, um festzustellen, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) für alle zu erwartenden Schadenslagen hinreichend dimensioniert und vorbereitet ist.
•CBRN-Schutz: Der Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Gefahren (chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren) ist ein zentrales Aufgabengebiet innerhalb des BBK. Dies umfasst auch den Schutz der Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen. CBRN-Substanzen können sowohl vorsätzlich als auch durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Das BBK bietet für die drei bedeutsamsten Aspekte – Schutz der Personen im Gefahrenbereich; Schnelle Detektion; Gegenmaßnahmen – fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische Unterstützung.
•Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz: Dies umfasst auf Ebene des BBK die Bereiche Gesundheitsschutz, Katastrophenmedizin, medizinische Selbsthilfe und gesundheitlicher Schutz vor CBRN-Gefahren und seuchenhygienisches Management. Handlungsbedarf des Bundes bestand insbesondere bei der Bewältigung des Massenanfalls konventionell oder durch CBRN-Stoffe Verletzter über die gesamte Rettungskette.
•Katastrophenschutz im Zivilschutz: Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können, bedürfen eines gemeinsamen Systems, weitgehend abgestützt auf ehrenamtliche Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist gemäß Artikel 73 GG Bundessache; hingegen ist Katastrophenschutz im Frieden gemäß Artikel 70 GG den Ländern zugeordnet. Aus personellen, technischen und finanziellen Gründen besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Art, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt; umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotenzial für den Zivilschutz den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung. Im Katastrophenschutz mitwirkende private und öffentliche Einheiten und Einrichtungen sind im Wesentlichen: Feuerwehren; Arbeiter-Samariter-Bund (ASB); Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG); Deutsches Rotes Kreuz (DRK); Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH); Malteser Hilfsdienst (MHD); Technisches Hilfswerk (THW).
•Kritische Infrastrukturen: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Auf diese Definition haben sich 2003 die Ressorts auf Bundesebene geeinigt und gleichzeitig eine Einteilung dieser zentralen Versorgungssysteme in acht Sektoren und 30 Branchen vorgenommen. 2009 wurde eine nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen beschlossen und in den Folgejahren regelmäßig angepasst.
•Kulturgutschutz: Wesentliche Aufgaben sind: die Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut; die fotogrammetrische Erfassung des nach der Haager Konvention gekennzeichneten unbeweglichen Kulturguts; die Erarbeitung von Richtlinien und Konzepten zum Bau von Bergungsräumen für bewegliches Kulturgut und für weitere Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts und über das Auswärtige Amt der internationalen Vertretung bei der UNESCO.
•Internationale Kooperation: Deutschland wirkt beim Bevölkerungsschutz an der Grundlagenarbeit und Projekten von EU, NATO und UN mit. Zudem berät das BBK das Bundesministerium des Innern, andere Ressorts wie auch die Länder in der bi- und multilateralen Kooperation und arbeitet konzeptionell-planerisch sowie in Projekten auf vielen Fachgebieten eng mit (inter-)nationalen Partnern zusammen.
Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ)
Ein wesentlicher Bestandteil der am 6. Juni 2002 verabschiedeten Strategie zum Schutz der Bevölkerung ist die Einrichtung eines gemeinsamen Melde- und Lagezentrums (GMLZ) sowie die Inbetriebnahme des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS). Das GMLZ stellt das länder- und organisationsübergreifende Informations- und Ressourcenmanagement bei großflächigen Schadenlagen oder sonstigen Lagen von nationaler Bedeutung sicher. Es bedient sich sowohl des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) als auch eines ständig wachsenden Netzwerks von Experten aus den verschiedensten Einrichtungen und Behörden des Bevölkerungsschutzes. Als Fachlagezentrum ist es die zentrale nationale Kontaktstelle im Bevölkerungsschutz und wird im Rahmen zahlreicher internationaler und nationaler Melde- und Informationsverfahren tätig.
Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
Die AKNZ des BBK (zugleich dessen Abteilung 4) ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes im Bevölkerungsschutz. Sie richtet sich mit ihrem Bildungsangebot primär an die mit Fragen der zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Entscheidungsträger und Multiplikatoren aller Verwaltungsebenen.
Auch ist sie anerkannt als Wissensdrehscheibe für Fragen der staatlichen und nichtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Durch die Übungsreihe LÜKEX (länderübergreifende Krisen-Exercise) hat sie seit 2004 maßgeblich zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Risiko- und Krisenmanagement von Bund und Ländern auf der administrativ-politischen Entscheidungsebene beigetragen.
Neuorientierung nach Corona
Allerdings zeigte der Ausbruch von Covid-19 Anfang 2020, dass der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland, der einst für den Krisen- und Spannungsfall aufgebaut worden war, in einer Pandemielage dieser Größenordnung trotz aller planerischen Vorbereitungen erhebliche Schwächen aufwies. Grund hierfür waren weniger fehlende Strukturen und Verfahren, sondern vor allem der Umstand, dass diese von den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene zu wenig genutzt wurden. Gerade die grundgesetzlich festgelegte Trennung der Verantwortlichkeiten des Bundes (Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall) und der Länder (Katastrophenschutz) hat sich in dieser Gesundheitskrise als hinderlich erwiesen, da die Bundesländer unterschiedliche Strategien verfolgten, die zu einem uneinheitlichen Regelwerk führten. Eine Entscheidungshoheit des Bundes wurde lange abelehnt.
Auch griffen die Bundesländer nur selten auf die auf Bundesebene bestehenden Institutionen, wie das BBK zurück. Formal für Krisen im Zusammenhang mit dem Verteidigungsfall zuständig, kann es bei Katastrophen nur tätig werden, wenn der Katastrophenfall auch ausgerufen wird. Das war bei Corona aber nur in Bayern der Fall. Folglich wurde das BBK in der Presse auch als »das vergessene Amt« bezeichnet. Darüber hinaus hatten Bund und Länder schon vor vielen Jahren durchgeführte Übungen zu Pandemielagen ignoriert, in denen auf die bei Corona aufgetretenen Mängel (etwa fehlendes medizinisches Gerät) hingewiesen wurde.
Im Frühjahr 2021 zog Innenminister Horst Seehofer die Konsequenzen und kündigte eine Umstrukturierung des BBK an. Ähnlich wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern soll das BBK zu einem Gemeinsamen Kompetenzzentrum für Katastrophenschutz weiterentwickelt werden. Auch will das Amt den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz stärken und die Bevorratung von medizinischem Gerät erhöhen.
Allerdings werden sich grundsätzliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern nur erzielen lassen, wenn die im Grundgesetz festgeschriebene Trennung von Verteidigungs- und Katastrophenschutz geändert wird. Dies war bereits nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 geplant, danach aber wieder in Vergessenheit geraten. Möglicherweise führt die Aufarbeitung der Corona-Krise zu einem neuen Versuch der Grundgesetzänderung.
Die Flutkatastrophe 2021
Im Juli 2021 führte Starkregen bislang ungekannten Ausmaßes zu katastrophalen Zerstörungen in Rheinland-Pfalz und hier insbesondere in der Eifel und im Ahrtal. Wie schon bei der Corona-Pandemie zeigte sich erneut, dass es in Deutschland erhebliche Defizite im Bereich des Katastrophenschutzes gibt. Warnsysteme waren entweder nicht vorhanden oder wurden nicht aktiviert. Bei der Koordination von Einsatzkräften kollidierten wiederholt die Kompetenzen von Bund und Ländern. Dies führte zu einer weiteren Debatte darüber, ob die föderalen Strukturen in Deutschland noch zeitgemäß sind.
Vgl. auch Grundsatzartikel »Sicherheitspolitik Deutschlands«, Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge
Balance of Power
Mächtegleichgewicht
Balfour-Deklaration
Grundsatzartikel »Nahost-Konflikt«
Balkanisierung
Populistisch Prozess der Aufspaltung oder des Auseinanderbrechens eines Staates oder Herrschaftsgebietes in eine Anzahl zersplitterter und miteinander konkurrierender oder feindlicher Gemeinwesen. Balkankonflikt
Balkankonflikt
In der Folge des Zusammenbruchs der Sowjetunion und dem Ende des Ost-West-Konflikts seit 1991 andauernder Konflikt auf dem Balkan, der bislang zu vier Kriegen führte:
•Krieg in Slowenien (1991)
•Krieg in Kroatien (1991–1995)
•Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)
•Krieg im Kosovo (1999).
Krieg in Slowenien (1991)
Am 25. Juni 1991 verkündeten Slowenien und Kroatien nach langem Tauziehen auf diplomatischer Ebene ihre Souveränität. Der Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien folgten. Serbien reagierte mit der Mobilisierung der Volksarmee und ging militärisch gegen Slowenien vor. Das Einwirken der Europäischen Gemeinschaften (EG) und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verhinderte eine weitere Eskalation des Konflikts.
Krieg in Kroatien (1991–1995)
Während sich Serbien schnell mit dem Ausscheiden Sloweniens aus dem jugoslawischen Staat abfand, lagen die Verhältnisse in Kroatien anders. Dort kam es zu häufigen Zusammenstößen zwischen Einheiten Kroatiens und Serben aus der slawonischen Krajina, in die die jugoslawische Volksarmee eingriff. Serbische Milizen begannen mit der Vertreibung der Kroaten aus der Krajina. Die Krajina-Serben eroberten gemeinsam mit der jugoslawischen Bundesarmee etwa 30 Prozent Kroatiens. Nachdem 1992 der Krieg in Kroatien vorläufig beendet worden war, konnten die Kroaten die Krajina mit einem militärischen Gegenschlag zurückerobern. Ein Großteil der Serben wurde vertrieben.
Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)
Im April 1992 anerkannte die EG Bosnien-Herzegowina als unabhängigen Staat. Am 7. April 1992 riefen die bosnischen Serben ihren eigenen Staat aus. Gleichzeitig kam es zu ersten Kämpfen zwischen Regierungsarmee und den Serben, die in wenigen Monaten annähernd 70 Prozent des Landes eroberten. Die Kroaten antworteten mit der Ausrufung der Kroatischen Republik Herceg-Bosna mit der Hauptstadt Mostar. Dies führte zu einem Bruch der moslemisch-kroatischen Militärallianz gegen die Serben bis hin zur militärischen Konfrontationen zwischen Kroaten und Moslems. Im März 1994 gelang die Schaffung eines neuen Bündnisses zwischen Kroaten und Muslimen, das die Wende des Krieges herbeiführte und die Serben in die Defensive drängte. Aufgrund der so eingetretenen Frontstellung wurde es möglich, den Krieg zu beenden. Dayton-Abkommen
Krieg im Kosovo (1999)
Wesentliche Konfliktursache im Kosovo war die faktische Aufhebung der seit 1974 in der jugoslawischen Verfassung garantierten Autonomie des Kosovo durch den serbischen Präsidenten Milosevic. In der Zeit von Mai 1992 bis Februar 1998 häuften sich die Zusammenstöße zwischen der Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) und serbischen Sicherheitskräften. Eine eingerichtete Kontaktgruppe regte auf mehreren Treffen einen Aktionsplan zur Befriedung an. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-SR) verhängte in seiner Resolution 1160 (1998) ein Waffenembargo gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ). Serbisch-albanische Gespräche zur Lösung des Konflikts blieben ohne Ergebnis. Im Juni 1998 hielt die NATO an der Grenze zum Kosovo in Albanien und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien Luftmanöver ab. Anfang Juli nahm eine internationale Beobachtergruppe (Kosovo Diplomatic Observer Mission – KDOM) ihre Tätigkeit im Kosovo auf. Trotz der Zusage Milosevics, die jugoslawischen Offensiven zu beenden, dauerten die Kämpfe unvermindert an. Berichte über Massaker und Massengräber häuften sich. Weiter steigende Flüchtlingszahlen sowie der bevorstehende Winter ließen eine humanitäre Katastrophe erwarten. Ab dem 21. Dezember 1998 kam es zu Feuergefechten unter Einsatz schwerer Waffen zwischen der jugoslawischen Armee und UCK-Kämpfern. Nach einer weiteren Eskalation der Lage bestellte die Kontaktgruppe (KG) die Konfliktparteien zu direkten Verhandlungen am 6. Februar 1999 in Rambouillet bei Paris ein. Trotz intensiven Dialogs war Belgrad nicht zu ernsthaften Verhandlungen bereit. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zog am 20. März 1999 ihre Beobachter aus dem Land ab. Am 23. März 1999 erteilte der NATO Generalsekretär die Weisung, mit Luftangriffen gegen Ziele in der BRJ zu beginnen. Nach mehreren Wochen konstanter Luftschläge gegen serbische Streitkräfte schlossen die G8-Außenminister am 8. Juni auf dem Petersberg bei Bonn und in Köln die Ausarbeitung einer Resolution zur Beendigung des Konflikts ab. Belgrad erklärte seine Bereitschaft zur Annahme der G8-Forderungen. Als die jugoslawischen Truppen nachweislich mit dem Rückzug begannen, suspendierte die NATO am 10. Juni 1999 die Luftschläge gegen die BRJ. Damit war der Weg für die Errichtung einer internationalen militärischen Sicherheitspräsenz ( Kosovo Force – KFOR) sowie für eine internationale zivile Präsenz (UNMIK) frei, mit deren Einrichtung der VN-GS beauftragt wurde.
Ballistic Missile Defense
Ballistische Raketenabwehr
Ballistische Flugbahn
Flugbahn eines Geschosses bzw. eines Flugkörpers nach Beendigung des Antriebs, bestimmt durch Schwerkraft und Aerodynamik. Ballistischer Flugkörper
Ballistische Raketenabwehr
(engl.: Ballistic Missile Defense – BMD)
Verfahren und Systeme zum Schutz eines Territoriums vor Raketenangriffen.
Erste Versuche zur Entwicklung einer ~ gehen auf die 60er-Jahre zurück. Die technischen Möglichkeiten reichten damals nur für ein ABM-System, bestehend aus bodengestützten Abfangraketen, zum Schutz begrenzter Räume. Mit dem ABM-Vertrag vom 26. Mai 1972 wurde der Aufbau von ABM-Systemen begrenzt. Die USA bauten ihr System in den 70er-Jahren ab, während das sowjetische System weiterhin einsatzbereit gehalten wurde. Am 23. März 1983 leitete der damalige US-Präsident Ronald Reagan mit der Strategischen Verteidigungsinitiative (SDI) ein langfristiges Forschungs- und Entwicklungsprogramm gegen die Bedrohung durch strategische Nuklearraketen ein, das von den folgenden US-Regierungen auf den Schutz gegen begrenzte Angriffe mit ballistischen Raketen eingeengt wurde. ABM-Vertrag; Theater Missile Defense; Raketenabwehr
Ballistischer Flugkörper
Rakete zum Transport eines Gefechtskopfes.
Baltikum
Historische Bezeichnung für die Länder Estland, Lettland und Litauen. Nach dem Ersten Weltkrieg unabhängig, wurden sie 1940 von der Sowjetunion annektiert. Im Frühjahr 1990 erklärten die drei baltischen Staaten ihre erneute Unabhängigkeit. Sie wurden am 17. September 1991 Mitglieder der Vereinten Nationen. Der NATO-Beitritt erfolgte am 29. März 2004, der Beitritt zur EU am 1. Mai 2004.
Barcelona-Prozess
Auf der Außenministerkonferenz der Mitgliedstaaten der EU und zwölf Mittelmeer-Anrainern Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und Palästinensische Autonomiebehörde wurde im November 1995 in Barcelona ein Programm zur Förderung der Stabilität im Mittelmeerraum und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und dem Mittelmeerraum beschlossen. Der ~ ist das einzige Forum außerhalb der VN, an dem die arabischen Staaten und Israel gemeinsam teilnehmen. Dieser hier begonnene ~ bildet seither den institutionellen Rahmen der Mittelmeerpolitik der EU mit Blick auf die Partner südlich des Mittelmeers. Der ~ zielt darauf ab, den Frieden und die Stabilität in der Region auf eine solidere Grundlage zu stellen und einen politischen Dialog einzuleiten, der sich an den gemeinsamen Werten der Partnerländer – wie beispielsweise Demokratie und Rechtstaatlichkeit – orientiert. Ein weiteres Ziel sind die Verhütung und Beilegung von Konflikten sowie größerer Wohlstand, der insbesondere durch die Einrichtung einer Freihandelszone bis 2010 und erweiterte Zusammenarbeit angestrebt wird.
Vor diesem Hintergrund führt die Partnerschaft Europa-Mittelmeer die Mitgliedstaaten der Union und die Mittelmeerländer in einem breit angelegten Partnerschaftsprogramm zusammen, das drei Teile umfasst: Politik und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen sowie Soziales und Kultur. Die stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Migration und soziale Integration sind weitere wichtige Bestandteile des Prozesses.
Die Partnerschaft soll auf zwei Ebenen verwirklicht werden, und zwar auf der bilateralen und der regionalen Ebene. Auf bilateraler Ebene richten sich die Beziehungen nach den Besonderheiten der einzelnen Partnerländer, wobei die Assoziationsabkommen zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern einen wichtigen Aspekt darstellen. Unterstützt wird der Prozess ebenfalls durch Finanzhilfen der Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank.
Seit dem Gipfeltreffen zum zehnten Jahrestag finden einmal jährlich gegen Jahresende Außenministertreffen statt, um jährliche konkretisierte Umsetzungsmaßnahmen des vereinbarten Fünfjahresprogramms zu beschließen.
Auf Initiative Frankreichs verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 13. Juli 2008 auf eine Transformation des ~ in eine Mittelmeerunion mit dem Ziel, der Euro-Mediterranen Partnerschaft neuen Schwung zu verleihen und die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln (»Union für den Mittelmeerraum«). Ihr gehören alle Mitgliedstaaten der EU und 15 Partnerstaaten aus dem Mittelmeerraum an. Mittelmeerunion
Baruch-Plan
Von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 14. Juni 1946 durch ihren Delegierten Bernard Mannes Baruch bei der Atomenergiekommission der Vereinten Nationen (VN) vorgelegter Plan zur Kontrolle aller nuklearen Angelegenheiten und zur Verhinderung des militärischen Gebrauchs der Nukleartechnologie. Zugleich Vorschlag zur Schaffung einer Internationalen Atomenergiebehörde und Verzicht der USA auf ihre Nuklearwaffen. Ablehnung durch die Sowjetunion, die damit die Festschreibung des US-Monopols an nukleartechnischem Wissen verhindern wollte. Beginn der nuklearen Rüstungsdynamik.
Battlegroup
Grundsatzartikel »Europäische Union«
Beauftragte/r der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
In der Bundesrepublik Deutschland Abteilungsleiter/-in des Auswärtigen Amtes, als persönliche/r ~ dem Bundesminister des Auswärtigen für Konzeption und Gestaltung der Rüstungskontrollpolitik verantwortlich. Jahresabrüstungsbericht
Beauftragter für Reservistenangelegenheiten (BResAngelBw)
In der Bundesrepublik Deutschland vom Generalinspekteur der Bundeswehr (Bw) beauftragter General/Admiral, der streitkräftegemeinsame Aufgaben nach den Vorgaben der Konzeption Reserve der Bw wahrnimmt. Die Aufgabe ist dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bw übertragen. Der BResAngelBw wird fachlich durch ein Referat im BMVg und durch das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten (KompZResAngelBw) unterstützt.
Bedrohung
Sicherheitspolitisch die Wahrnehmung einer existenziellen Gefährdung eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses durch die Politik eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft, die, meist gestützt auf überlegene militärische Machtmittel, Gefahren für deren Sicherheit, Souveränität und Integrität birgt.
Der Begriff gewann seine Dimension in der Phase des Kalten Krieges. In diesem Sinne wird ~ als eine existenzielle Gefährdung durch den jeweiligen Gegner verstanden, der in der Regel durch seine ideologisch geprägten Absichten (»intentions«) und mit dem ihm zur Verfügung stehenden Potenzial (»capabilities«) eine ständige ~ bedeutet. Nach der Annexion der Krim durch Russland hat der klassische Bedrohungsbegriff wieder an Bedeutung gewonnen.
Bedrohungsperzeption
Wahrnehmung oder Einschätzung der politischen Haltung eines anderen Staates, einer Staatengemeinschaft oder eines Bündnisses mit Blick auf die Souveränität, Integrität und Sicherheit des eigenen Territoriums und seiner Gesellschaftsordnung. Bedrohung; Risiko
Befehl
1. Weisung, Anweisung, Auftrag zur Ausführung.
2. In der Bundeswehr eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Ein ~ darf nicht befolgt werden, wenn er die Ausführung einer Straftat bedeutet. Wehrrecht
Befehl und Gehorsam
1. Bezeichnung für die spezifisch militärische Form von Unterstellungsverhältnissen.
2. In der Bundeswehr ist nach Wehrstrafgesetz (WStG), § 2 Nr. 2 der Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Wer militärischer Vorgesetzter ist, bestimmt das Soldatengesetz (SG), § 1 Abs. 5. Einzelheiten regelt die Verordnung über die militärischen Vorgesetztenverhältnisse. Der Vorgesetzte hat die gesetzliche Pflicht (§ 10 Abs. 4 SG), nur rechtmäßige Befehle zu erteilen, d. h., er darf seine Befehlsbefugnis nur zu dienstlichen Zwecken ausüben und muss die Gesetze, das Völkerrecht sowie die Dienstvorschriften beachten. Der Untergebene, an den sich der Befehl richtet, ist gemäß SG § 11 zum Gehorsam verpflichtet, soweit es sich um einen verbindlichen Befehl handelt. Er darf Befehle nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde; er braucht Befehle nicht auszuführen, die aus anderen Gründen unverbindlich sind, zum Beispiel wegen fehlenden dienstlichen Zwecks, Verstoßes gegen die Menschenwürde oder Unzumutbarkeit der Ausführung. Kommt der Soldat verbindlichen Befehlen nicht nach, begeht er nicht nur eine Dienstpflichtverletzung, sondern kann nach dem Wehrstrafgesetz zur Verantwortung gezogen werden.
Befehls- und Kommandogewalt
1. Weisungsbefugnis über Streitkräfte.
2. In der Bundesrepublik Deutschland geht im Frieden und in der Krise die ~ gem. Grundgesetz (GG) Art. 65a vom Bundesminister der Verteidigung aus. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die ~ gem. GG Art. 115b auf den Bundeskanzler über. Bundeswehr; Gesamtverteidigung
3. In der NATO gelten besondere Verfahren zur NATO-Übertragung der ~.
Befehlsbefugnis
In der Bundeswehr (Bw) das Recht eines Vorgesetzten, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, Weisungen und Befehle zu erteilen. Grundlage der ~ in der Bw bildet das Soldatengesetz (SG) § 1 Abs. 4. Die Grenzen der ~ werden in SG § 11 geregelt. Die Vorgesetztenverordnung (VVO) definiert die Formen der ~ in den Streitkräften.
Befehlshaber
Militärischer Führer, der Befehlsgewalt über ihm unterstellte Truppen, meist oberhalb der Armeekorpsebene, ausübt.
Befehlshaber im Einsatzgebiet, nationaler
Militärischer Führer eines Kontingentes der Bundeswehr in einem Einsatzgebiet.
Befreiungsbewegung
Organisation, die die staatliche Unabhängigkeit eines kolonialisierten oder unter anderen Formen der Fremdherrschaft stehenden Volkes anstrebt. Die meisten heute aktiven ~ nehmen für sich – trotz gegensätzlicher Bestrebungen des Völkerrechts, Krieg zu ächten – das Recht auf Kriegführung in Anspruch. Sie berufen sich dabei auf Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie die Resolution 2621/XXV vom 12. Oktober 1970.
~ sehen ihre Hauptaufgabe, gleich in welcher Form der Kampf geführt wird, in der Erlangung möglichst einmütiger Zustimmung des Volkes zu ihren jeweiligen Zielen, um so zur Macht zu kommen.
Begleitstrategie
Konzeptioneller Ansatz der Staaten der Europäischen Union (EU) und der Nordatlantischen Allianz (NATO) zur Flankierung des Öffnungs-/Erweiterungsprozesses nach Osten. Die ~ ist ein tragendes Element der Kooperationspolitik von NATO und EU mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht oder noch nicht beitreten können. Die ~ unterstreicht damit auch, dass die beiden Organisationen grundsätzlich offen für weitere Mitglieder sind und die Öffnung/Erweiterung der Allianzen als Prozess angelegt ist, mit dem die Heranführung möglicher künftiger Mitgliedstaaten intensiviert und deren Chance erhöht wird, möglichst bald und zu angemessenen Bedingungen Mitglied von EU und NATO zu werden.
Zu den Instrumenten der ~ gehören vor allem der weitere Ausbau des 1994 etablierten Programms NATO Partnerschaft für den Frieden (PfP), das seit 1997 im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) aufgegangen ist, sowie die engere bilaterale und regionale Zusammenarbeit. NATO-Öffnung
Begrenzter Teststopp Teststoppverträge
Behind the Urals
Rüstungskontrollpolitische Bezeichnung für den Teil der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR), der ostwärts des Urals und damit außerhalb des Anwendungsgebietes des KSE-Vertrages liegt. ~ gewann besondere Bedeutung durch die Tatsache, dass die ehemalige UdSSR während der Vertragsverhandlungen über 50.000 Treaty Limited Equipments (TLE) aus dem Anwendungsgebiet herausnahm und hinter den Ural verbrachte, sie dem Art.-III-Gerät zuordnete, um sie den Obergrenzenregelungen des KSE-Vertrages zu entziehen.
Beirat für Fragen der Inneren Führung
Für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1958 geschaffenes Gremium von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundesminister der Verteidigung für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihm gehören gegenwärtig 18 feste Mitglieder und sechs ständige Gäste an. Der ~ gibt durch Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Bundeswehrführung Handreichungen mit Blick auf eine zeitgemäße Menschenführung. Innere Führung
Beistandspakt
Militärischer Zusammenschluss von Staaten zum Ziele gemeinsamer Verteidigung auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Partner des ~ oder auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Die Vertragsparteien eines ~ verpflichten sich im Allgemeinen, Maßnahmen einschließlich militärischer Gewalt zu treffen, um Sicherheit wiederherzustellen. Die Beistandsverpflichtung kann unterschiedlich stringent ausgelegt sein.
Beistandsverpflichtung
Die in einem Bündnis zugesagten verpflichtend zu erfüllenden Maßnahmen. Nach dem Verständnis der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) wird die ~ nur im Falle eines bewaffneten Angriffs gegenüber einem Bündnispartner wirksam. Beistandspakt; Bündnisfall
Beistandsvertrag
Der einem Beistandspakt zugrunde liegende völkerrechtlich verbindliche Vertrag.
Bellizismus
Befürwortung des Krieges. Der Begriff stammt aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, der den Krieg als »Motor des Kulturfortschritts« und als »Beweger des Menschengeschlechts« idealisiert. Bereits nach den Materialschlachten des Ersten Weltkrieges mit den damit verbundenen Verlusten war der ~ mit der Verklärung des Krieges als »Stahlbad der Völker« nicht mehr konsensfähig. Kellogg-Pakt
Bendler-Block
Berliner Dienstsitz des Bundesministers der Verteidigung seit dem 2. September 1993. Der ~ symbolisiert in besonderem Maße Licht und Schatten deutscher Geschichte. Die Bundeswehr verbindet ihre Tradition mit dem Namen dieses Gebäudes, da sich in ihm das Zentrum der militärischen Widerstandsbewegung gegen Hitler befand. Im Hof der Anlage wurden am 20. Juli 1944 führende Widerstandskämpfer hingerichtet. Am Ort der Hinrichtung befindet sich heute die Gedenkstätte »Deutscher Widerstand«. Widerstand

Bendler-Block
Quelle: BMVg
Beobachter
1. In den internationalen Beziehungen Abgesandter eines Staates, eines Bündnisses oder einer sonstigen völkerrechtlich anerkannten internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, der nicht als aktives Mitglied, sondern passiv an internationalen Konferenzen teilnimmt.
2. Präventivdiplomatischer Einsatz im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Abgesandter im Rahmen Regionaler Abmachungen) u. a. mit der Zielsetzung, durch Präsenz vor Ort die Lage festzustellen, in angespannten Situationen allein durch Präsenz zu »beruhigen« oder die Rechtmäßigkeit demokratischer Prozesse zu überwachen (z. B. Wahlbeobachter) und zusammen mit allen beteiligten Parteien einen Rahmen für friedliche Konfliktlösungen zu schaffen. Beobachter können auch im Rahmen des zivilen Krisenmanagements zum Einsatz kommen. Die Präsenz von ~ bei Manövern ist seit 1975 gängige Praxis und in der Schlussakte von Helsinki festgeschrieben.
3. Einsatz von unbewaffneten Soldaten als Militär~ im Auftrag internationaler Organisationen oder einzelner Staaten. Die Aufgaben umfassen die Tätigkeit zur Informationsgewinnung zu Fuß, mit einem Landfahrzeug oder durch Hubschrauberpatrouillen. Im Rahmen von Patrouillen können die Überwachung, Kontrolle und Überprüfung der Einhaltung von Waffenstillstands- und Friedensabkommen der entsprechenden Gastgeberstaaten/Konfliktparteien erfolgen. Die Methoden zur Umsetzung dieses Auftrages reichen von der reinen Beobachtung über das Überprüfen von Dokumenten, Gesprächsaufklärung bis zur Verhandlungsführung/Mediation in schwieriger oder angespannter Lage. Die Berichterstattung zur Erstellung eines Lagebildes im Hauptquartier der jeweiligen Mission nimmt einen entscheidenden Platz in der Arbeit eines Militärbeobachters ein. Hierzu wird er vonseiten der VN mit geeigneten Kommunikationsmitteln (z. B. Funk, Internet) ausgestattet.
Die Fähigkeit von Militärbeobachtern wird von der Europäischen Union (EU) ebenfalls in Einsätzen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) benötigt.
Verifikation; Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen; Wiener Dokument 94
Beobachtungssatellit Satellit
Beorderung
In der Bundesrepublik Deutschland die Einplanung eines Reservisten auf einem Dienstposten in der Verstärkungs- oder Personalreserve. Wehrrecht
Bereitschaftspolizei
In der Bundesrepublik Deutschland Teil der Vollzugspolizei der deutschen Bundesländer aufgrund von Verwaltungsabkommen mit dem Bund. Jedes Bundesland unterhält innerhalb seiner Polizei organisatorisch selbstständige bzw. eigenständige Einheiten der Bereitschaftspolizei, die auf der Grundlage abgeschlossener Verwaltungsabkommen vom Bund mit Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden.
Vorrangige Aufgaben der ~ sind:
•Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3, 91 Abs. 2 und 115 f. Grundgesetz (GG)
•Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach den Art. 35 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GG
•Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Bundespolizei
Bereitstellung von Streitkräften
Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen, um Streitkräfte für Einsätze vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Dies schließt Maßnahmen zur Verstärkung, Zusammenführung, Mobilmachung, Erhöhung der Durchhaltefähigkeit und Rekonstitution sowie entsprechende Ausbildungsmaßnahmen ein.
Berlin plus
Name für eine Vereinbarung, die – aufbauend auf einem im Jahre 1996 in Berlin unterbreiteten Angebot der NATO an die Westeuropäische Union (WEU) – im März 2003 abgeschlossen wurde. Sie sichert der EU die Rückgriffsmöglichkeit auf Planungskapazitäten sowie Mittel und Fähigkeiten der NATO zur Operationsführung zu. ~ stärkt die strategische Partnerschaft zwischen EU und NATO und die Handlungsfähigkeit der EU entscheidend.
Grundsatzartikel »Europäische Union (EU)«
Berliner Blockade
Von der sowjetischen Besatzung widerrechtlich verhängte Blockade der Westsektoren Berlins vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949 durch Sperrung aller Land- und Wasserwege zu den westlichen Besatzungszonen. Die ~ scheiterte am politischen Widerstand der Westmächte und der Bevölkerung Westberlins, die während dieser Zeit über eine Luftbrücke durch die Alliierten versorgt wurde. Die ~ gilt allgemein als Beginn des Kalten Krieges. Grundsatzartikel »Ost-West-Konflikt«
Berliner Erklärung
Bezeichnung für die Schlussfolgerungen der ersten Ratstagung der Außenminister der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 30. Juni 1991 in Berlin, die u. a. einen Mechanismus für Konsultationen und Zusammenarbeit in dringlichen Situationen beschlossen. Nach dem Berliner Mechanismus müssen KSZE-OSZE-Dringlichkeitstreffen bereits dann einberufen werden, wenn 13 Staaten dieses Verlangen unterstützen. Gleichzeitig wurde das Konsensprinzip durch die Regelung des Konsens-minus-Eins eingeschränkt. Grundsatzartikel »Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa«
Berliner Erlass
Ziel des sogenannten ~ vom 28. Januar 2005 (Erlass über die Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung, Nachfolgedokument zum Blankeneser Erlass vom 21. März 1970) ist die Stärkung des streitkräftegemeinsamen und fähigkeitsorientierten Ansatzes. Der Generalinspekteur ist verantwortlich für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Dabei ist er auch für die Bundeswehrplanung, für die Weiterentwicklung der Bundeswehr und für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte verantwortlich. In diesem Rahmen steuert er den Transformationsprozess. Dazu wurde seine Position gestärkt. Der ~ ist im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr überarbeitet worden. Das gültige Nachfolgedokument ist seit dem 1. April 2012 der Dresdner Erlass. Organisationsbereiche
Berliner Mauer
Befestigungsanlage, die 1961 von der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) um den Westteil Berlins als »antifaschistischer Schutzwall« errichtet wurde. Ziel war die Blockierung des aufgrund sozialer und politischer Spannungen in der DDR wachsenden Flüchtlingsstroms in den Westen. Am 9. November 1989 wurde die Mauer auf Druck der Bevölkerung geöffnet, wenig später wurde mit dem Abbruch der 166 Kilometer langen und rund drei Meter hohen Mauer begonnen. An der ~ wurden von der DDR-Grenzpolizei von 1961–1989 nach offiziellen Angaben 167 Personen bei Fluchtversuchen getötet. Flüchtling; Kalter Krieg
Berliner Mechanismus
Im OSZE-Prozess die in der Berliner Erklärung festgelegten Regeln zur Durchbrechung des Konsensprinzips durch die Bestimmungen des Konsens-minus-Eins-Prinzips zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Organisation.
Berliner Prozess
Auf Anregung des ehemaligen United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) Special Representative of the Secretary-General (SRSG), Ghassan Salamé, lud Bundeskanzlerin Merkel – beginnend im September 2019 – nach Berlin ein: Vertreter der Regierungen von Algerien, China, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Italien, Russland, der Türkei, der Republik Kongo, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Hohe Vertreter der Vereinten Nationen, einschließlich des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderbeauftragten für Libyen, die Afrikanische Union, die Europäische Union und die Liga der Arabischen Staaten. Ziel der Einladung war, einen Dreipunkteplan für einen innerlibysch zu erzielenden politischen Frieden voranzubringen. Die Gipfelerklärung der Berliner Konferenz vom 19. Januar 2020 adressierte sechs Körbe mit folgenden Schwerpunkten: Waffenstillstand, Waffenembargo, Rückkehr zu einem politischen Prozess, Sicherheitssektorreform, Wirtschafts- und Finanzreformen und Menschenrechte. Am 13. Februar 2020 indossierte der VN-SR mit Resolution 2510 die Ergebnisse der Berliner Konferenz. Die Umsetzung der Vereinbarung verlief allerdings schleppend. Weder das Waffenembargo noch der vereinbarte Rückzug ausländischer Söldner wurde vertragsgemäß umgesetzt. Am 23. Juni 2021 lud Deutschland zur zweiten Berliner Konferenz ein, um noch einmal die internationale Aufmerksamkeit auf die Lage in Libyen zu lenken. Inwieweit dies zu einer dauerhaften Stabilisierung der Region führen wird, ist derzeit noch offen.
Berufsarmee
Wehrform, in der sich die Streitkräfte ausschließlich auf Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gründen und in der es keine Wehr- oder Dienstpflicht aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Wehrpflicht gibt.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Die Bundeswehr ist einer der größten Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland. Von den Soldatinnen und Soldaten hat sich der weit überwiegende Teil für einen Beruf auf Zeit entschieden und startet nach Ablauf der individuellen Verpflichtungsdauer in eine zivile Karriere. Diesen Übergang unterstützt der BFD mit einem umfangreichen Förderungs- und Dienstleistungsangebot auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Bundesweit beraten und unterstützen ca. 900 Fachkräfte des BFD die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) bei der Berufswahl, der dafür erforderlichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung bis hin zum Einstieg in die zivile Arbeitswelt. Der BFD besteht bundesweit aus 16 Dezernaten, die den Karrierecentern der Bundeswehr (KarrC Bw) zugeordnet sind. Er unterstützt und betreut die Soldatinnen und Soldaten mit insgesamt 86 Standortteams nicht nur bundesweit, sondern auch im europäischen Ausland und in den USA. Zur Zielgruppe des BFD gehören Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL), SaZ, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und in Einzelfällen auch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
Berufssoldat
Ein Soldat, der sich freiwillig für den Dienst in den Streitkräften verpflichtet und grundsätzlich bis zum Erreichen der für seinen Dienstgrad vorgesehenen Altersgrenze Wehrdienst leistet. Berufsarmee; Bundeswehr; Wehrpflicht
Besatzung
1. Das zur Bedienung eines Waffensystems benötigte Personal.
2. Eine Truppe (Besatzungstruppe) fremder Provenienz, die in einem eroberten und besetzten Gebiet stationiert ist.
Besatzungsmacht Besatzung
Besatzungszone
Ein durch militärische Kräfte einer fremden Macht oder fremder Mächte besetztes Gebiet, die dort die innere und äußere Staatsgewalt ausüben.
Beschränkung Auflage
Bevölkerung
Gesamtheit der Bewohner eines bestimmten Gebietes ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit.
Bevölkerungsdruck
Die Wirkung eines überbevölkerten Gebietes auf eine schwächer besiedelte Umgebung als Ausdruck eines wirtschaftlich, militärisch oder sozial unausgeglichenen Verhältnisses von Bevölkerungszahl und Fläche im Raum.
Bevölkerungspolitik
Zielorientierte politische Maßnahmen zur Beeinflussung von Quantität und Zusammensetzung der Bevölkerung. Wesentliche Eckpunkte der ~ sind u. a. die Geburtenentwicklung, der Altersaufbau einer Bevölkerung, die Sterblichkeitsrate sowie Wanderungsbewegungen (Migration). ~ ist in der Regel Teil einer umfassenden Gesellschaftspolitik und muss die wesentlichen Wechselwirkungen zu anderen Politikbereichen (z. B. Wirtschaft, Arbeit, Soziales, Steuern und Finanzen, Bauwesen, Außen- und Entwicklungspolitik) zukunftsorientiert berücksichtigen. Eine planmäßige bevölkerungspolitische Gesetzgebung begann im 20. Jh. aufgrund des ständigen Rückgangs der Geburten in West- und Mitteleuropa. Die starke Bevölkerungsvermehrung in Indien, China u. a. Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg rief dort eine auf Geburtenbeschränkung gerichtete ~ hervor. Bevölkerungswachstum
Bevölkerungswachstum
Nach der Prognose der Vereinten Nationen (VN) wird sich die Weltbevölkerung bis zum Jahr 2050 von aktuell 7,8 Milliarden Menschen auf 9,74 Milliarden erhöhen, bis zum Jahr 2100 auf 10,87 Milliarden. Ursächlich für das ~ sind vor allem die bedenklich hohen Wachstumsraten von über zwei Prozent pro Jahr in einigen Ländern der Vierten Welt. Dagegen stagniert die Zahl der in entwickelten Ländern lebenden Menschen, mit entsprechenden Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern. Dieses wird sich nach den Prognosen so verschieben, dass in den Industriestaaten 2050 nur noch rund ein Achtel der Erdbevölkerung lebt, während 1950 das Verhältnis noch fast ausgewogen war.
Die Hälfte des Wachstums wird in den nächsten 35 Jahren – etwa 1,2 Milliarden – auf nur neun Länder entfallen: Indien, Nigeria, Pakistan, Kongo, Äthiopien, Tansania, USA, Indonesien und Uganda.
Indien wird China schon in sieben Jahren als bevölkerungsreichstes Land ablösen. Nigeria ist mit 174 Millionen das siebtgrößte Land, bis 2050 wird es an den USA vorbeiziehen und dann das drittgrößte gemessen an den Einwohnern sein. 2050 wird es sechs Länder mit mindestens 300 Millionen Einwohnern geben: China, Indien und die USA, für die das heute schon zutrifft, und zusätzlich Indonesien, Nigeria und Pakistan.
Im Vergleich der Kontinente wächst Afrika am schnellsten. Bis 2050 sollen gleich 28 Länder des Kontinents ihre Einwohnerzahl verdoppeln, für 2100 prognostizieren die VN einen Anstieg von heute rund 1,2 Milliarden auf fast 4,4 Milliarden Menschen. Das Bevölkerungswachstum in der ärmsten Region der Welt ist die große Herausforderung der nächsten Jahrzehnte. In Europa rechnen die VN mit einem Rückgang von 738 Millionen auf rund 646 Millionen Menschen im Jahr 2100.
Eine groß angelegte Studie der Washington-Universität in Seattle 2020 kommt hingegen zum Ergebnis, dass 2064 der Höhepunkt des ~ erreicht sein wird und die Weltbevölkerung bis 2100 nur auf 8,8 Milliarden wachsen wird. Mehr als 20 Staaten, darunter Japan, Spanien, Italien und Polen, würden bis 2100 die Hälfte ihrer Bevölkerung verlieren. Auch China könnte von derzeit 1,4 Milliarden auf 730 Millionen schrumpfen.
Bewaffneter Einsatz
Einsatz deutscher Streitkräfte, welcher der – grundsätzlich vorherigen – konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages (BT) bedarf. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Bundesregierung vorläufig ohne vorherige Einzelermächtigung den ~ von Streitkräften beschließen und anordnen. Es muss sich jedoch in jedem Fall das Parlament umgehend mit dem so beschlossenen Einsatz befassen. Die Regelungen hierfür sind im Parlamentsbeteiligungsgesetz zusammengefasst. Nicht der Zustimmung des BT bedarf die Verwendung von Personal der Bundeswehr für Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Ausland, sofern die Soldaten dabei nicht in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind.
Bewaffneter Konflikt
Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«
Bewaffnung
(engl.: armament)
1. Allgemein die Ausstattung mit Waffen.
2. Die Ausstattung von Organen eines Staates (Streitkräfte/Polizei o. Ä.) oder anderen rechtmäßig zum Tragen von Waffen Berechtigten mit Waffen und den für ihren Einsatz notwendigen Abschuss- und Abwurfeinrichtungen.
Big Lift
Ehemaliges Verfahren der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zur Verstärkung der in Europa stationierten amerikanischen Truppen während des Ost-West-Konflikts. Dieses Verfahren wurde in Großübungen (REFORGER) regelmäßig trainiert.
Bilateralismus
Komplexes System von zweiseitigen völkerrechtlichen Verträgen, Abkommen und Vereinbarungen von gegenseitigem Interesse, vor allem in der Sicherheits-, Verteidigungs- und Handelspolitik.
Bildungszentrum der Bundeswehr (BiZBw)
Das ~ gehört zum Organisationsbereich Personal des Bundesministeriums der Verteidigung. Es wurde zum 1. Januar 2013 als obere Bundesbehörde mit Hauptsitz in Mannheim neu aufgestellt und trägt die Gesamtverantwortung für den Bildungs- und Qualifizierungsprozess der Bundeswehr unterhalb der ministeriellen Ebene. Das BiZBw deckt die gesamte Bandbreite zivilberuflicher Bildung und Qualifizierung für das zivile und militärische Personal in der Bundeswehr ab.
Bill of Rights
(dt.: Gesetzbuch der Rechte)
Verfassungskundliche, vom britischen Parlament 1688 angenommene Festschreibung der durch die Glorious Revolution u. a. errungenen bürgerlichen und parlamentarischen Rechte. Demokratie; Freiheit; Gewaltenteilung
Binärkampfstoff
Zwei getrennte und für sich in der Regel aus relativ ungefährlichen Substanzen bestehende Chemische Kampfstoffe, die erst beim Einsatz zusammengebracht werden und so eine Giftsubstanz entwickeln. Besonders problematisch mit Blick auf ~ sind Lieferungen chemischer Substanzen und chemischer Industrietechnologien im Rahmen der technischen Entwicklungshilfe an Staaten der Dritten und Vierten Welt. Die Ausschließlichkeit der zivilen und friedlichen Nutzung durch die Empfängerstaaten konnte bisher nicht immer gewährleistet werden. Dual Use Technologie; Genfer Protokoll; Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen
Biologische Waffe (BW)
Munition und Einsatzmittel, die dazu bestimmt sind, Biologische Kampfstoffe zum Einsatz zu bringen.
Biologischer Kampfstoff
Mikrobiologische und andere Agenzie, d. h. lebender Organismus oder infektiöses Material bzw. daraus synthetisierte Stoffe, deren Wirkung durch die Vermehrung in Menschen, Tieren oder Pflanzen erzeugt wird. Das sind vor allem Bakterien, Viren, Rickettsien oder Pilze, die zu militärischen Zwecken eingesetzt werden und bei Lebewesen Tod oder Krankheit verursachen. Dazu zählen auch Toxine, die wie chemische Agenzien reagieren, jedoch gewöhnlich in biologischen oder mikrobiologischen Prozessen hergestellt werden. ~ sind durch das B-Waffen-Übereinkommen vom 26. März 1975 verboten. Biologische Waffe; Anthrax
Biologische-Waffen-Übereinkommen (BWÜ)
Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)
Das »Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen« (BWÜ) vom 10. April 1972, das am 26. März 1975 in Kraft trat, enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen. Deutschland trat dem ~ am 7. April 1983 bei.
Nach dem Beitritt Tansanias im August 2019 gehören ihm 183 Staaten an, darunter alle Mitgliedstaaten der EU und der NATO. Vier Staaten (Ägypten, Haiti, Somalia und Syrien) haben das ~ unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
Das ~ definiert Biologische Waffen als mikrobiologische oder andere Agenzien, jedoch nicht die Begriffe Agenzien und Toxine. Allerdings wurde in der Abschlusserklärung der zweiten Überprüfungskonferenz (September 1986) bekräftigt, dass das ~ alle natürlichen und künstlichen mikrobiologischen oder andere biologische Agenzien oder Toxine umfasst, unabhängig von deren Ursprung oder Herstellungsmethode. Folglich sind von dem Verbot mikrobiologische, tierische, pflanzliche und synthetische Toxine betroffen. Das ~ enthält keine Verifikationsregelungen zur Einhaltung des Vertrags. Seit 1995 wurde daher über ein rechtlich verbindliches Ergänzungsprotokoll zur Stärkung des ~ verhandelt. Der Protokollentwurf wurde 2001 durch die USA abgelehnt.
Bei den ~-Überprüfungskonferenzen 1986 und 1991 wurden »Vertrauensbildende Maßnahmen« (VBM; Informationsaustausch über relevante biologische Aktivitäten, zivile Forschungs- und Produktionseinrichtungen sowie die nationalen B-Schutzprogramme) vereinbart. Zur Weiterentwicklung freiwilliger Transparenzmaßnahmen wurde 2016 am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr ein Besuch internationaler Experten durchgeführt, dem 2018 eine ähnliche Peer-Review-Übung in Georgien mit deutscher Unterstützung folgte. Die nächste ~-Überprüfungskonferenz wird voraussichtlich Ende 2021 stattfinden.
Seit 2013 leistet das Deutsche Biosicherheitsprogramm in ausgewählten Ländern Unterstützung bei der Reduzierung biologischer Risiken, die von hochgefährlichen Erregern ausgehen. Das Programm ist Teil des deutschen Engagements im Rahmen der am 1. April 2013 begründeten Globalen Partnerschaft der G7 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Mit dem Biosicherheitsprogramm setzt die Bundesregierung die in Art. X des ~ geforderte »internationale Zusammenarbeit« um.
Bipolarität
Bezeichnung für die politischen Beziehungen zwischen zwei Lagern. Jedem Lager ordnen sich Staaten zu, die dort ihre Interessen vertreten sehen oder genötigt werden, dem entsprechenden Gravitationszentrum zuzugehören. Bilateralismus; Grundsatzartikel »Ost-West-Konflikt«; Satellitenstaaten
Blankeneser Erlass
Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 21. März 1970 zur Umgliederung des militärischen Bereichs im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Darin werden erstmals umfassend u. a. die Aufgaben des Generalinspekteurs der Bundeswehr (GenInspBw), des Stellvertreters des GenInspBw, der Inspekteure der Teilstreitkräfte/des Sanitäts- und Gesundheitswesens festgelegt und ihr Verhältnis untereinander und innerhalb des BMVg definiert.
Wesentliche Inhalte sind:
•Übertragung der Aufgabe der Entwicklung und Realisierung einer militärischen Gesamtkonzeption auf den GenInspBw,
•Übertragung truppendienstlicher Befugnisse auf die Inspekteure der Teilstreitkräfte/den Inspekteur des Gesundheitswesens sowie auf den Stellvertreter des GenInspBw.
Der ~ wurde fortgeschrieben durch Erlass des BMVg vom 8. Januar 1990. Mit ihm wurde die Stellung des GenInspBw weiter gestärkt. Der Berliner Erlass vom 28. Januar 2005 ist das Nachfolgedokument zum Blankeneser Erlass. Das seit dem 1. April 2012 gültige Dokument ist der Dresdner Erlass. Organisationsbereich
Blauhelme
Allgemein gebräuchlicher, von der typischen blauen Kopfbedeckung abgeleiteter Begriff für Friedenstruppen, die aufgrund eines Mandats des VN-Sicherheitsrates friedenssichernde Maßnahmen (Peacekeeping) unter Führung der Vereinten Nationen (VN) durchführen. Sie dienen nicht der Abwehr oder Bekämpfung einer Aggression (Peace Enforcement), sondern sollen die jeweiligen Konfliktparteien dabei unterstützen, ein Waffenstillstands- oder Friedensabkommen zu implementieren, Gewaltanwendungen zu unterbinden und die Chance für eine friedliche Streitbeilegung zu erhöhen. Der Einsatz von ~ steht unter den Prinzipien: Unparteilichkeit, Zustimmung (consent) der am Konflikt beteiligten Staaten bzw. Parteien, Einsatz militärischer Gewalt nur zur Selbstverteidigung oder zur Durchsetzung des Mandates. Streitbeilegung, friedliche
Blitzkrieg »Krieg, Typologie«
Blockade
Isolierung eines Staates als Zwangsmaßnahme der Vereinten Nationen (VN) zwecks Durchsetzung eines politischen Ziels unter möglicher Anwendung des gesamten Spektrums vorhandener Machtmittel. Völkerrechtlich legitimierte ~ darf nach Art. 42 der Charta der VN (VN-Ch) nur der VN-Sicherheitsrat gegen einen Mitgliedstaat der VN anwenden, wenn dieser den Weltfrieden gefährdet, um die Erfüllung des Willens der Völkergemeinschaft zu erzwingen. Golfkonflikt; Sanktionen
Blockfreie Staaten, Bewegung der
1961 entstandener lockerer Zusammenschluss nicht paktgebundener Staaten, die sich vor dem Hintergrund des Ost-West-Konfliktes zur Bündnis- und Blockfreiheit sowie zur Friedlichen Koexistenz aller Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung verstanden. Als Vorläufer der ~ gelten die 1955 entstandene »Afro-Asiatische Solidaritätskonferenz« (29 afrikanische und asiatische Staaten) von Bandung/Indonesien sowie das Treffen Nasser-Nehru-Tito auf Brioni/Jugoslawien im Jahre 1956. Sie haben keine fest gefügte Organisation und kein Statut und verstehen sich heute vor allem als Katalysator, mit dem Ziel, ihre Interessen unabhängig zu vertreten. Gipfelkonferenzen der ~ finden in der Regel alle drei Jahre statt. Seit ihrer Gründung tritt die Bewegung der ~ vor allem für eine neue Weltwirtschaftsordnung ein, fordert militärische Abrüstung und das nationale Selbstbestimmungsrecht aller Länder. Die politisch-ideologische Ausrichtung ist seit 1989 nicht mehr umstritten; die politische Bedeutung ist allerdings drastisch gesunken. Die ~ besteht aktuell aus 120 Mitgliedern und 25 Beobachterstaaten sowie sieben Beobachterorganisationen wie die Liga der Arabischen Staaten, die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen. Den Vorsitz hat gegenwärtig Aserbaidschan inne, von 2022 bis 2025 Uganda.
Blockfreier Staat
Staat, der bündnisfrei seine Interessen unabhängig von bestehenden Machtblöcken verfolgt. Findet sich vor allem in der Bewegung Blockfreier Staaten zur Durchsetzung seiner Interessen wieder. Nichtgebundene und Neutrale
Blockfreiheit
(engl.: nonalignment)
Art der Wahrnehmung der Interessen eines Staates mit Blick auf seine internationale Bindung, indem er sich keinem »Block« anschließt und bündnisfrei bleibt. Blockfreie Staaten, Bewegung der; Nichtgebundene und Neutrale
Bombe
Luft-Boden-Abwurfmunition, ballistisch oder gelenkt, überwiegend mit Druck und/oder Splitterwirkung. Abwurf als Einzelbombe oder als Bombenbündel (Streu- oder Schüttbombe).
Bomber
Luftfahrzeug, das für den Abwurf von Bomben oder den Abschuss von Luft-Boden-Raketen oder Marschflugkörpern ausgelegt ist.
Bomber, schwerer
Als ~ werden nach dem START-Vertrag Bomber bezeichnet, deren Reichweite größer als 8.000 Kilometer ist oder die mit weit reichenden, nuklear bestückten Marschflugkörpern (ALCM) ausgerüstet sind.
Bonner Vereinbarung
Grundsatzartikel »Afghanistan«
Boykott
Kampf- und Disziplinierungsmittel in der politischen Auseinandersetzung oder in den zwischenstaatlichen Beziehungen, das meist in der Einstellung oder Ächtung politischer, sozialer und wirtschaftlicher oder rechtlicher Beziehungen oder in der Aufforderung dazu besteht. Nach der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 39 ff.) gehört der ~ zu den Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts gegenüber Staaten, die den internationalen Frieden bedrohen. Blockade; Streitbeilegung, friedliche
Brahimi-Report
Am 21. August 2000 vorgelegte Studie einer Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen algerischen Außenministers Lakhdar Brahimi mit Empfehlungen für eine Reform der Friedenssicherung der Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel verbesserter Wirksamkeit. Die Kommission war eingesetzt worden, um notwendige Lehren aus dem Scheitern zurückliegender VN-Friedensmissionen (Somalia, Ex-Jugoslawien, Ruanda) zu ziehen. Der ~ enthält eine Fülle von Empfehlungen, um u. a. die Durchsetzungsfähigkeit von VN-Missionen zu erhöhen, ihre Reaktionszeiten zu verkürzen und die Führungsfähigkeit in der VN-Zentrale in New York zu verbessern. Der Bericht deckt das gesamte Spektrum von VN-Friedenseinsätzen ab und stellt einen substanziellen, unverändert wegweisenden Beitrag zur Reformdiskussion in den VN dar. Grundsatzartikel »Vereinte Nationen«
Breschnew-Doktrin
Außenpolitischer Grundsatz der Sowjetunion (UdSSR) ab 1968, der das Interesse des »proletarisch-sozialistischen Internationalismus« den nationalen Interessen der sozialistischen Staaten überordnet und dessen Gefährdung die Androhung militärischer Gewalt bzw. Eingriffe militärischer Art in die Inneren Angelegenheiten (Souveränität) dieser Staaten rechtfertigt. Anwendung fand die ~ mit dem Einmarsch von Streitkräften der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) in die Tschechoslowakei 1968. Die ~ wurde 1985 vom damaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei der UdSSR (KPdSU), Michail Gorbatschow, außer Kraft gesetzt. Kalter Krieg; Souveränität
Brigade
Militärischer Großverband (in der NATO vor allem der Landstreitkräfte) unterschiedlicher Stärke (Größenordnung: 3.000–5.000), dem mehrere Verbände, meist Bataillone, und selbstständige Einheiten in der Regel unterschiedlicher Truppengattungen zugeordnet sind.
Brinkmanship
Politische Strategie während des Kalten Kriegs, deren Wesensmerkmal die Bereitschaft war, zur Durchsetzung politischer Interessen auch Krisen, bis an den Abgrund (brink) des Kriegs, billigend in Kauf zu nehmen. Die Prägung dieses Begriffs wird dem zu Beginn der 50er-Jahre amtierenden Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, John F. Dulles, zugeschrieben.
Brückenlegepanzer
Gemäß KSE-Vertrag ein gepanzertes Transport- und Verlegefahrzeug mit Eigenantrieb, das eine Brückenkonstruktion mitführen und durch eingebaute Mechanismen auslegen und wieder einholen kann. Ein solches Fahrzeug mit Brückenkonstruktion arbeitet als integriertes Waffensystem.
Brüsseler Erklärung
Im Rahmen des Ottawa-Prozesses zur Durchsetzung eines umfassenden und rechtsverbindlichen Verbots von Antipersonenminen am 27. Juni 1997 von 47 Staaten verabschiedete Absichtserklärung, den Ottawa-Prozess aus einer politischen Initiative gleich gesinnter Staaten in einen formellen diplomatischen Verhandlungsprozess umzuwandeln, der später zum Ottawa-Übereinkommen führte.
Brüsseler Pakt
Beistandspakt vom 17. März 1948 zwischen Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und den Niederlanden. Richtete sich in Ergänzung des Dünkirchener Vertrags (1947) gegen ein künftiges wiedererstarkendes Deutschland.
Der ~ wurde im Zuge der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die westlichen Verteidigungsorganisationen auf der Grundlage der Londoner Akte in den Brüsseler Vertrag zur Westeuropäischen Union (WEU) umgewandelt. Beinhaltet unkonditionierte militärische Beistandspflicht (Art. V). Pariser Verträge
Brüsseler Vertrag Westeuropäische Union
Bündnispolitik Deutschlands
Deutschlands Stellung in der Allianz
In der NATO ist Deutschland im Laufe der Jahrzehnte und besonders seit die USA unter Präsident Obama dazu übergingen, sich in der Führung der Allianz deutlich zurückzuhalten, zur zweitwichtigsten Nation geworden. Dies wurde erreicht, obwohl Deutschland – im Unterschied zu Großbritannien und Frankreich – keine Nuklearmacht ist und auch nicht sein möchte und demzufolge auch nicht den Status einer der ständigen fünf Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (P5) und des damit verbundenen Vetorechts zu dessen Beschlüssen hat. Die Stellung Deutschlands in der NATO ergibt sich aus seinem politischen und wirtschaftlichen Gewicht, seiner Führungsrolle in der EU und in seiner zentralen geografischen Lage, nicht zuletzt aber auch aus dem Vertrauen der Verbündeten und europäischen Nachbarn in die Wertorientierung des heutigen Deutschland, welches alle Bundesregierungen über sieben Jahrzehnte durch eine kluge, stetige und verlässliche Bündnispolitik aufgebaut haben. Es ist allgemein bekannt, dass sich Deutschland wie keine andere Nation bemüht, seine Sicherheitspolitik weniger national als im Rahmen der beiden multilateralen Organisationen NATO und EU zu verfolgen, und dass Deutschland deshalb auch beide Institutionen nach besten Kräften fördert und unterstützt. Während bei den USA und Großbritannien der Fokus auf der NATO und bei Frankreich auf der EU liegt, nimmt Deutschland in beiden Organisationen eine Führungsrolle ein und hat damit in einer einzigartigen Scharnierfunktion die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen voranzubringen. Von ihm geht eine Grundstabilität für Europa aus.
Für die Stellung Deutschlands – und daraus resultierend seine Möglichkeiten, bei Entscheidungen im Konsens deutsche Interessen zu wahren und eigene Positionen durchzusetzen – sind seine Leistungen für das Bündnis sowie das Vertrauen entscheidend, das die Verbündeten in Deutschlands Zuverlässigkeit als unterstützender und notfalls mit allen militärischen Kräften zu Hilfe eilender Verbündeter setzen. Dazu zählen neben anteiligen Beiträgen zu den Haushalten der Allianz und der Anzahl eingebrachter Truppen in NATO-Einsätzen vor allem die Bereitschaft zu angemessener Lastenteilung (Burden Sharing: Verteidigungsaufwendungen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft) und die Bereitschaft zum Tragen der politischen und militärischen Risiken gemeinsam beschlossener Einsätze (Risk Sharing). Diese Leistungen Deutschlands sind in den zurückliegenden Jahren zunehmend unterschiedlich wahrgenommen und bewertet worden.
Mit seinem politischen Gewicht hat Deutschland in der Geschichte der Allianz zweifellos immer wieder gestaltende Impulse gegeben, vom Harmel-Bericht der »Entspannungsbereitschaft bei glaubwürdiger Verteidigungsfähigkeit« über den »NATO-Doppelbeschluss« zur Begrenzung nuklearen Rüstens und den »Stabilitätstransfer nach Osteuropa« durch die »Partnerschaft für den Frieden« bis hin zum »Comprehensive Approach« als allgemein anerkanntem Grundkonzept vernetzter Sicherheit für komplexe zivil-militärische Missionen, an denen sich das Bündnis beteiligt. Seit 2014 hat Deutschland die Anpassung der Allianz an die von Grund auf veränderte sicherheitspolitische Lage in führender Rolle mitgestaltet und dabei als Rahmennation in hohem Maße Verantwortung für den Schutz bedrohter europäischer Verbündeter übernommen. Dies hat zu einer erneuten weitreichenden Umgestaltung des deutschen Verteidigungsdispositivs der Bundeswehr geführt.
Deutschland – ein bisher verlässlicher Bündnispartner
Die Gründe für den hohen Stellenwert Deutschlands und die damit verbundene besondere Verantwortung waren im Laufe der Epochen unterschiedlicher Art.
a. 1955–1989: Rückgrat kollektiver Bündnisverteidigung
Im Kalten Krieg ergab sich die herausragende Bedeutung Deutschlands aus seiner zentralen Lage im Schwerpunkt eines zu verhütenden Weltkriegs, seinem unzweifelhaften Willen zur Landes- und Bündnisverteidigung gemeinsam mit den Verbündeten, sollte Abschreckung versagen, dem Umfang und Gewicht seiner konventionellen Kräfte- und Fähigkeitenbeiträge, seiner Rolle als Gastgeberland ( Host Nation) für die zur Vorneverteidigung bereits im Frieden in Deutschland stationierten Streitkräfte der Verbündeten sowie durch nukleare Teilhabe. Auf dieser Grundlage wurden Deutschlands Anstrengungen und Initiativen zur Entspannungspolitik und seine führende Rolle beim Bemühen um Vertrauensbildung (KSZE, Wiener Dokument), Rüstungskontrolle (KSE-Vertrag) und Abrüstung (NATO-Doppelbeschluss 1979, INF-Vertrag) positiv gesehen. In dieser Epoche war Deutschland wie keine andere Nation existenziell auf den Beistand der Verbündeten angewiesen, der ihm auch in hohem Maße (Britische Rheinarmee, zwei US Korps, belgisches und niederländisches Korps, kanadische Brigade, dazu die amerikanische, britische und französische Präsenz als Schutzmacht in Berlin) über Jahrzehnte zuteilwurde. Die eigenen Verteidigungsbeiträge Deutschlands waren verglichen mit den heutigen gigantisch: Deutschland stellte mit 12 voll einsatzbereiten Heeresdivisionen (derzeit zwei, nicht einsatzbereit) und 36 Kampfbrigaden (derzeit: 6, nicht vollständig einsatzbereit) sowie entsprechenden Luft- und Seestreitkräften etwa die Hälfte der konventionellen Kampfkraft der NATO in Europa. Die Bundeswehr zählte zu den anerkannt bestausgebildeten, bestausgerüsteten und am besten geführten Streitkräften der Allianz. Dafür wandte die Bundesrepublik in den 60er-Jahren über 5 %, in den 70er-Jahren über 4 %, in den 80er-Jahren über 3 % ihres BIP auf. Erst in den 90er-Jahren sank der Verteidigungshaushalt zwecks »Friedensdividende« auf unter 2 % ab.
b. 1990er-Jahre: Treibende Kraft bei Stabilitätstransfer nach Osten und Krisenmanagement auf dem Balkan
Nach dem Ende des Kalten Krieges verlagerte sich in den 1990er-Jahren der geostrategische Fokus auf sicherheitspolitische Herausforderungen für Europa in immer größeren Entfernungen in südöstlicher Richtung: auf den Balkan ( IFOR, SFOR), den Nahen und Mittleren Osten (UNIFIL), bis hin nach Zentralasien ( ISAF). Dabei wurde Deutschland, das nun ausschließlich von befreundeten, verbündeten, demokratischen Nachbarstaaten umgeben und selbst keiner territorialen Bedrohung mehr ausgesetzt war, von einer unterstützten zu einer unterstützenden Nation. Als nunmehr uneingeschränkt souveräne, mittelgroße europäische Nation musste es in der Außen-, Sicherheits- und Bündnispolitik eine neue Rolle ausfüllen. Statt der vormaligen Ausrichtung ausschließlich auf Landes- und Bündnisverteidigung im eigenen Land sah es sich veranlasst, im eigenen Interesse an Stabilität und Frieden in Europa nun – ähnlich wie Großbritannien und Frankreich – Kontingente von Expeditionsstreitkräften auf immer weiter entfernte Schauplätze zu entsenden. Während in der deutschen Öffentlichkeit das Wunschbild einer geläuterten »zivilen Friedensmacht«, einer »Kultur der militärischen Zurückhaltung« und eine auf »soft power« und Vermittlung fokussierte Rolle die deutsche Sicherheitspolitik prägten, sah sich Deutschland im Bündnis beständig mit steigenden Erwartungen an militärische »hard power« und an Bereitschaft konfrontiert, sich auch an »robusten« Einsätzen entsprechend Deutschlands politischem Gewicht und seiner hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als größte und reichste Wirtschaftsmacht Europas zu beteiligen. Fortan versuchten alle Bundesregierungen, im Spagat zwischen dem heimischen Selbstverständnis und den Erwartungen der Verbündeten, das unabdingbar Notwendige zu leisten, dabei aber mit möglichst begrenzten militärischen Beiträgen, möglichst niedrigen Verteidigungslasten und möglichst geringem Risiko bei Einsätzen auszukommen.
Das Hauptaugenmerk der deutschen Bündnispolitik lag in diesen ersten Jahren nach dem Ende des Kalten Krieges auf dem Vollzug der deutschen Einheit: Auflösung der Nationalen Volksarmee, Aufnahme von Personal und Material und Stationierung der Bundeswehr in den neuen Bundesländern (»Armee der Einheit«), der Einlösung der eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen (KSE-Vertrag), Flankierung des bis 1994 vollzogenen Abzugs der russischen Streitkräfte aus Deutschland mittels umfangreicher Finanzhilfen. Darüber hinaus war Deutschlands Bündnispolitik auf die Förderung des von NATO-Generalsekretär Manfred Wörner vorangetriebenen »Stabilitätstransfers nach Osten«, die maßvolle Handhabung der Politik der offenen Tür und eine für Russland verträgliche Partnerschaft als Begleitstrategie gerichtet. Zugleich begann auf dem Balkan schrittweise die operative Teilnahme Deutschlands an den erfolgreichen NATO-Missionen IFOR, SFOR und KFOR und die Transformation der Bundeswehr zur »Armee im Einsatz«.
Bei der politischen und militärischen Transformation der NATO von 1990 bis 2013 musste Deutschland unter allen Verbündeten politisch und gesellschaftlich den weitesten Weg gehen, von der ausschließlichen Konzentration auf Abschreckung und Landesverteidigung mit statischem Kräftedispositiv hin zur Teilnahme an militärischen Einsätzen zur Krisenbewältigung, und die nötigen gesellschaftlichen, verfassungsrechtlichen und politischen Veränderungen vornehmen. Die Bundeswehr stellte in einem zügigen Lernprozess in den Einsätzen am Rande des Ersten Golfkrieges 1990, auf dem Balkan seit 1995 und in Afghanistan seit 2003 ihre hohe Leistungsfähigkeit im Bereich Stabilisierung und Wiederaufbauunterstützung unter Beweis. Sie lernte seit den Luftkriegsoperationen der NATO gegen Milosevics Serbien 1999 und der Aufstandsbewältigung auch in ihrem Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans seit 2008, sich auch in Gefechten und schweren Kämpfen mit gegnerischen Kräften und Aufständischen in gleicher Weise zu bewähren wie andere Nationen. Auch Politik und Gesellschaft in Deutschland haben gelernt, damit angemessen umzugehen. Zudem brachte Deutschland in der Regel die seiner Stellung als Hochtechnologie-Industrienation entsprechende hochwertigen militärischen Fähigkeiten und Kräfte ein, die als sog. Force Multiplier oder Critical Assets von besonderem Wert sind. Deutschland war zweitgrößter Beitragszahler zu den NATO-Haushalten (zwischen 16 und 20 Prozent beim NATO-Infrastrukturhaushalt und im Betriebshaushalt) und über Jahrzehnte zweit- oder drittgrößter Truppensteller bei den NATO-geführten Operationen zur Krisenbewältigung. Durch alle diese Leistungen gewann Deutschland vor allem in den 1990er-Jahren im Bündnis enorm an politischem Gewicht.
c. 2001–2013: Afghanistan und Terrorismusbekämpfung,»Kultur der militärischen Zurückhaltung«
Ab 2001 begann mit dem unter dem Schutz der Taliban in Afghanistan vorbereiteten Terroranschlag Al Quaidas gegen die USA, dem dabei ausgelösten erstmaligen Bündnisfall der NATO, dem nachfolgenden Krieg der USA gegen den Irak – dem sich Frankreich und Deutschland widersetzten – und der NATO-Mission in Afghanistan für die deutsche Bündnispolitik eine weitere prägende Epoche. In ihr wurde dem positiven Bild deutscher Bündnispolitik von Kritikern unter den Verbündeten entgegengehalten, Deutschland betreibe mit seiner »Kultur der militärischen Zurückhaltung« sicherheitspolitische »Trittbrettfahrerei« auf Kosten anderer, es engagiere sich nicht mehr wie in früheren Jahrzehnten mit eigenen politischen und militärischen Initiativen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Allianz. Verglichen mit den deutschen Aufwendungen für seinen Wohlfahrtstaat seien die Verteidigungsaufwendungen zu niedrig und zu stark sinkend. Trotz deutschen Drängens auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und erklärter Bereitschaft zur Übernahme größerer Verantwortung für globale Sicherheitsangelegenheiten beschränke sich diese Bereitschaft aber auf bloße Soft-Power-Aspekte. Beim Afghanistan-Einsatz (ISAF) wurde im Bündnis allgemein anerkannt, dass sich im deutschen Verantwortungsbereich im Norden Afghanistans die Bundeswehr in ihren Kampfaufgaben bei der Aufstandsbewältigung (Counter Insurgency), mit amerikanischer Unterstützung, gut bewährt habe. Zugleich wurde aus dem Kreis der im Süden und Osten Afghanistans härter belasteten Nationen kritisiert, bei militärisch robusten Einsätzen habe Deutschland lange Zeit seine Beiträge allzu sehr mit Vorbehalten (Caveats) eingeschränkt.
Vor allem das Verhalten Deutschlands zum Vorgehen der Allianz in Libyen 2011 (Enthaltung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Nichtteilnahme an den militärischen Operationen der NATO zur Durchsetzung einer Flugverbotszone) leistete den Zweifeln an Deutschlands politischer und militärischer Zuverlässigkeit weiteren Vorschub. Dies führte zu einer Diskussion in der sicherheitspolitischen Gemeinschaft (Strategic Community) Deutschlands. Während sich die Bundesregierung in ihrer »Kultur der militärischen Zurückhaltung« im Einklang mit dem mehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung sah, Deutschland möge sich aus militärischen Auseinandersetzungen in Konfliktregionen heraushalten und sich auf die Mehrung seines Wohlstands durch Handel konzentrieren, mahnten die meisten führenden Persönlichkeiten und Experten der sicherheitspolitischen Gemeinschaft an, sich nicht von den engsten westlichen Verbündeten zu entfremden, keine Zweifel an der verlässlichen Bündnissolidarität Deutschlands aufkommen zu lassen und die Entwicklung europäischer Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden.
Diese in den USA, aber ebenso bei den wichtigsten europäischen Verbündeten (Großbritannien, Frankreich) kritische Perzeption Deutschlands erschwerten die in dieser Epoche nachdrücklich angestrebte Entwicklung einer eigenständigeren sicherheitspolitischen, auch militärischen Handlungsfähigkeit Europas. Die offenkundig großen Unterschiede zwischen den strategischen Kulturen in Paris, London und Berlin konterkarierten notwendige, gerade auch von Deutschland unterstützte oder selbst eingebrachte Initiativen, durch Zusammenlegung und gemeinschaftliche Nutzung von teuren und hochwertigen militärischen Kräften und Fähigkeiten (»Smart Defence«-Initiative der NATO; »Pooling and Sharing«-Initiative der EU/GSVP) Fortschritte in Richtung eines wirksameren und zugleich effizienteren europäischen Verteidigungsdispositivs zu machen. So blieb es einerseits bei der Tendenz, nationale Souveränität zu wahren und sich nicht in Abhängigkeit von politischen Entscheidungen von Partnern begeben zu wollen; interventionsbereite Verbündete wollten sich bei den operationsrelevanten Fähigkeiten nicht von deutscher Zurückhaltung abhängig machen. Andererseits erwiesen sich unter den europäischen Nationen nur noch Frankreich, Großbritannien und Deutschland wirtschaftlich und finanziell in der Lage, mit ihren jeweiligen Streitkräften ein breites Spektrum erforderlicher Fähigkeiten abzudecken; alle kleineren Nationen ließen ein Interesse erkennen, sich mit ihren begrenzten Kräften und Teilfähigkeiten an die größeren anzulehnen. Es zeigte sich im Kontext dieser praktischen Erfahrung im multinationalen Krisenmanagement im Rahmen von NATO-, EU- und VN-geführten Missionen, dass die von Deutschland favorisierte langfristige Vorstellung integrierter europäischer Streitkräfte, welche europäische Handlungsfähigkeit in der globalisierten Welt gewährleisten und zugleich den europäischen Pfeiler im transatlantischen Verbund stärken würden, auf absehbare Zeit nicht zu erwarten steht. Hierzu müssten zuerst die politischen Voraussetzungen geschaffen werden: sowohl eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen strategischen Denkrichtungen als auch die Bereitschaft zu Abstrichen bei den bisher nationalstaatlich souveränen Entscheidungsprozessen in der Außen- und Sicherheitspolitik.
d. 2014–2018: Konstruktive Mitgestaltung von verstärkter Abschreckung und Bündnisverteidigung
Im März 2014 löste die Aggression Russlands gegen die Ukraine einen bis heute anhaltenden Paradigmenwechsel in der NATO aus. Alle Verbündeten, und damit auch Deutschland, mussten sich in ihrer Bündnispolitik der von Grund auf veränderten neuen Lage einer potenziellen Bedrohung durch Russland durch Rückbesinnung auf Abschreckung und Bündnisverteidigung als wichtigste Kernfunktion anpassen, ebenso wie den eher diffusen neuen Herausforderungen an der südlichen Peripherie Europas.
Mit dem überraschenden Wiederaufleben einer territorialen Bedrohung in Europa durch Russland sah sich die NATO zurückversetzt in die überwunden geglaubte Konfrontation des Kalten Krieges, und hierbei richteten sich die Erwartungen aller davon besonders betroffenen Nationen zum einen auf die USA, zum anderen auf Deutschland. Denn jedem der alten und der seit den 1990er-Jahren beigetretenen neuen Verbündeten war bewusst, dass kein anderes Land so von der Allianz profitiert hat wie Deutschland: Von 1955 bis 1989 standen in Deutschland amerikanische, britische, kanadische, belgische, niederländische Großverbände schon im Frieden permanent bereit, im Rahmen der Vorneverteidigung jeden Angriff auf die territoriale Integrität der Bundesrepublik und West-Berlins bis zum Äußersten abzuwehren, und im Ergebnis dieser Bereitschaft aller westlichen Nationen zur kollektiven Bündnisverteidigung kam der Kalte Krieg 1990 zu einem für Deutschland äußerst glücklichen Ende. Jeder Verbündete hat dabei noch die Beiträge Deutschlands vor Augen, die es als konventionelles Rückgrat der kollektiven Bündnisverteidigung aufbrachte, als es um sein eigenes Überleben ging – 36 Kampfbrigaden des Feldheeres, eine moderne taktische Luftwaffe und eine die westliche Ostsee beherrschende Marine. In der Wahrnehmung der Verbündeten und auch der ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes galt die Bundeswehr lange als eine ins Positive gewandelte Nachfolgerin der gefürchteten, in ihrer militärischen Leistungsfähigkeit und Kampfkraft aber hoch respektierten Wehrmacht.
Bereits im Februar 2014 hatten maßgebliche Vertreter Deutschlands (der damalige Bundespräsident Gauck, Außenminister Steinmeier, Verteidigungsministerin von der Leyen) auf der Münchner Sicherheitskonferenz erklärt, dass Deutschland zu mehr (auch militärischer) internationaler Verantwortung bereit sei. Diese Erklärung wurde bereits wenige Wochen später mit dem aggressiven Vorgehen Russlands gegen die Ukraine im März 2014 und der nachfolgenden völkerrechtswidrigen Annexion der Krim zum Lackmustest. Es ist daher verständlich, wenn sämtliche (insbesondere die osteuropäischen) Verbündeten seither davon ausgehen, dass Deutschland bereit ist, in einer aus dem Kalten Krieg stammenden Rolle als Rückgrat kollektiver Bündnisverteidigung gemeinsam mit den USA und Großbritannien den gleichen Schutz vor militärischer Machtausübung Russlands bereitzustellen, den es selbst von 1955 bis 1995 über alle Maßen genossen hat. So wurde der »Münchner Konsens« der Deutschen von Februar 2014, mehr Verantwortung zu übernehmen, allgemein verstanden und auch bestätigt: »I agree, it’s now pay-back time for Germany« (so auch Bundesministerin von der Leyen bei ihrem ersten Ministertreffen 2014).
Auf dieser Basis des auch in den folgenden Jahren wiederholt bekräftigten »Münchner Konsenses« hat die von der »Großen Koalition« (CDU, CSU, SPD) getragene Bundesregierung den NATO-Paradigmenwechsel seit 2014 anerkannt konstruktiv mitgestaltet. Sie hat in führender Rolle an der Entwicklung der in Wales (2014), Warschau (2016) und Brüssel (2018) gebilligten Grundsatzkonzepte zur Wiederherstellung glaubwürdiger Abschreckung und gesicherter kollektiver Bündnisverteidigung (NATO Readiness Action Plan, NATO Defence Investment Pledge, NATO Political Guidance for Defence Planning 2015, Strengthened Deterrence and Defence Posture) maßgeblich mitgewirkt. Das Verteidigungsinvestitions-Versprechen (Zwei-Prozent-Ziel) hat Deutschland gemeinsam mit den USA als Kompromiss eingebracht und auf höchster Ebene mehrfach bekräftigt. Darüber hinaus hat Deutschland als eigene Initiative das NATO Framework Nations Concept durchgesetzt und sich damit als mehrfache Rahmennation und Anlehnungsmacht angeboten. Dies haben die meisten seiner Nachbarn dankbar aufgegriffen und sich damit im Vertrauen auf Deutschlands bündnispolitischer Zuverlässigkeit und Verantwortung auch von Deutschland abhängig gemacht. Diese Rahmennationrolle gilt in mehrfacher Hinsicht: für operative Krisenmanagement-Einsätze (z. B. in Afghanistan im Sektor Nord); für die Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten und Kräfte (NATO Framework Nations Concept), für den multinationalen Gefechtsverband der NATO Enhanced Forward Presence in Litauen, für den NRF-Speerspitzenverband der NATO Very High Readiness Joint Task Force für die NATO-Gesamtverteidigung im rückwärtigen Operationsraum (NATO Joint Support and Enabling Command). Parallel zu diesen maßgeblichen NATO-Grundsatzkonzepten entwickelte die Bundesregierung mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr und dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr die entsprechenden nationalen Konzeptdokumente für die deutschen Bündnisbeiträge. So ist unbestreitbar festzustellen, dass Deutschland mit Blick auf die konzeptionellen Grundlagen für die NATO-Anpassung seiner herausragenden Position und Verantwortung als zweitwichtigster Verbündeter nach den USA gerecht geworden ist.
e. 2018–2021: Zögernde Umsetzung
Das galt anfänglich auch für die praktische Implementierung der seit dem Wales-Gipfel beschlossenen neuen Konzepte, zumindest für die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen des NATO Readiness Action Plan und des Strengthened Deterrence and Defence Posture. Sie wurden von Deutschland bis Frühjahr 2017 vorbildlich umgesetzt: Es hat die Führung und Bereitstellung des NRF-Speerspitzenverbandes (VJTF) für die Jahre 2015, 2019, 2023, 2027 akzeptiert, die Verantwortung für die Vornepräsenz in Litauen (Enhanced Forward Presence) dauerhaft übernommen, zum Schutz des Luftraums in den baltischen Staaten ( Air Policing) regelmäßig beigetragen, seine rotierende Übungspräsenz zu Lande und in der Ostsee sowie auch im Südosten des Bündnisgebietes als Beitrag zur dortigen NATO Taylored Forward Presence erhöht und nicht zuletzt auch die nukleare Teilhabe aufrechterhalten. Zugleich trägt Deutschland weiterhin zu zahlreichen zivilen und zivil-militärischen Krisenmanagement-Missionen (Afghanistan, Irak, Mali) und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus bei. Soweit hat sich Deutschland als Teil der Lösung für Europas Sicherheitsprobleme erwiesen.
Deutschlands Bündnispolitik gegenüber Russland: Teil der Lösung, aber auch des Problems
Aber der »Münchner Konsens« der Bundesregierung ist im Wahlkampf 2017 zerbrochen. Die aus der Bedrohung durch Russland entstandene Zwei-Prozent-Zielsetzung und die deutschen Zusagen zur NATO Verteidigungsplanung (drei Divisionen mit zehn Kampfbrigaden bis 2031) werden von SPD, Grünen und Linkspartei nicht mehr mitgetragen oder offen abgelehnt, von CSU, CDU, FDP und AfD befürwortet. Die Bundesregierung ist seither bündnispolitisch in einer schwierigen Lage. Eine Fortsetzung der eingeleiteten Trendwenden der Bundeswehr (Haushalt, Materialausstattung, Personal) ist in der mittelfristigen Finanzplanung nicht abgebildet.
Dies kulminierte beim NATO-Gipfel 2018 in Brüssel mit Präsident Trump, der über die Frage der Lastenteilung und der Implementierung des vereinbarten und wiederholt bekräftigten Zwei-Prozent-Zieles so weit ging, mit einem Austritt der USA aus der NATO zu drohen. Mit seinem Beharren auf Einlösung des Verteidigungsinvestitions-Versprechens von Wales besonders auch durch Deutschland stand Trump keineswegs allein. Aus Sicht der Mehrheit der Verbündeten hatte Deutschland seit 2014 mit dem »Münchener Konsens« wiederholt seine gestiegene Bereitschaft zu größerer Verantwortung und gewichtsgemäßen Beiträgen erklärt. Das Versprechen von Wales mehrfach zu bekräftigen, dann aber um ein Viertel unter einer der zentralen Zielmarken bleiben zu wollen, wurde von der Mehrheit der NATO-Regierungen als enttäuschend minimalistisches Verhalten gegenüber den europäischen Verbündeten gesehen. Denn bei der Erfüllung oder Nichterfüllung des Zwei-Prozent-Ziels durch Deutschland bis 2024 ging es zugleich auch um die – damit fraglich gewordenen – zukünftigen Beiträge, insbesondere das von Deutschland bei der Verteilung der NATO Fähigkeitenziele auf die Nationen im Frühjahr 2017 akzeptierte, sehr ambitionierte Fähigkeitenpaket, mit dem es zugleich ein beispielhaftes Zeichen für andere Verbündete gesetzt hatte.
Bei alledem ist von Bedeutung, dass Deutschland den Anpassungsprozess der NATO seit 2014 nicht nur mitgetragen, sondern in führender Rolle und enger Abstimmung im Quad-Kreis mit den USA, Großbritannien und Frankreich maßgeblich mitgestaltet hatte und dabei stets für »Maß und Mitte« eingetreten war, zum Teil gegen massive Widerstände derer, die zunächst weiterreichende Vorstellungen von wiederherzustellender Verteidigungsfähigkeit – im Sinne einer neuen Vorneverteidigung an den Ostgrenzen der Allianz – hatten. Insbesondere hat Deutschland die Grundlinie »Erhöhte Responsiveness« (statt Verteidigung mit bereits im Frieden vorne präsenter Großverbände, wie im Kalten Krieg) und den »Harmel 2.0«-Ansatz von Abschreckung, Verteidigungsfähigkeit und auch Dialogangebot als Kompromisslösungen durchgesetzt. Seither hat es nun auch eine besonders große Verantwortung dafür, dass dieser Ansatz funktioniert, und eine moralische Pflicht, dafür die mehrfache Hauptrolle als Rahmennation auszufüllen, die es übernommen hat: für VJTF und NRF, für die NATO Vornepräsenz in Litauen, für die Entwicklung von Verstärkungs-Großverbänden und Hochwertfähigkeiten, für das NATO Joint Support and Enabling Command und als Host Nation für die Verbündeten bei Aufmarsch und Verlegung von Streitkräften im Transitland Deutschland.
So geriet trotz des seit 2014 positiven bündnispolitischen Leistungsbild Deutschlands – konzeptionell die Anpassung mitgestaltet, das Bündnis zusammengehalten und bei der Umsetzung der meisten Beschlüsse seit dem Wales-Gipfel 2014 vorbildlich geliefert, den Afghanistan-Einsatz als zuletzt zweitstärkster Truppensteller durchgehalten – das Vertrauen in Deutschlands Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit beim Brüssel-Gipfel 2018 ins Wanken.
Dies hat dazu geführt, dass Deutschlands bündnispolitische Verlässlichkeit gegenwärtig infrage steht. Beim transatlantischen Kernproblem »faire Lastenteilung« (wofür die Zwei-Prozent-Vereinbarung steht) ist Deutschland Anführer einer Minderheit und wird von der Mehrheit als wortbrüchig wahrgenommen; dies schadet seiner Gestaltungsmacht in der Allianz schwer. In der NATO wird die deutsche Zurückhaltung durch überproportional starke Streitkräftebeiträge der USA ausgeglichen. In der EU hingegen kann die Vision eines »Europas der Verteidigung« mit einer sich entwickelnden strategischen Autonomie ohne entsprechende militärische Beiträge Deutschlands nicht einmal ansatzweise entstehen. Damit ist Deutschland mit Blick auf die mangelnde Selbstbehauptungsfähigkeit Europas im neuen Zeitalter der geopolitischen Großmächterivalität zu einem Teil des Problems geworden; es muss nun dafür sorgen, Teil der Lösung zu werden.
Herausforderung China
Seit 2018 ist über die weitreichenden Anpassungen mit Blick auf die Bedrohung der territorialen Integrität von NATO-Mitgliedstaaten durch Russland und die Herausforderungen im Süden und an der südöstlichen Peripherie Europas hinaus eine weitere sicherheitspolitische Problematik hinzugekommen, mit der sich die Allianz zunehmend befassen muss und zu der sich auch Deutschland positionieren muss: die Machtentfaltung Chinas im indopazifischen Raum und entlang der See- und Handelswege nach Asien (Belt and Road), seine zunehmende Präsenz auf dem afrikanischen Nachbarkontinent und sein zunehmender Einfluss auch in Europa. Neben den USA und Russland ist auch China bereits zu einer europäischen Macht geworden. Die EU nimmt China als Handelspartner, Wirtschaftskonkurrenten und Systemrivalen wahr. Die USA sehen in China vor allem den Herausforderer ihrer führenden Rolle als Weltmacht und im indopazifischen Raum, der wirtschaftlich dynamischsten und wichtigsten Weltregion. Sie sind als Schutzmacht entschlossen, gemeinsam mit verbündeten demokratischen Nationen, ebenso wie in Europa gegenüber Russland, so auch im indopazifischen Raum für die Werte und Interessen des freien Westens einzutreten und die bestehende regelbasierte Ordnung gegen Chinas aggressive Machtentfaltung unter Missachtung internationalen Rechts (Südchinesische See, Hongkong, Taiwan) einzudämmen. Allerdings können die USA beides nicht mehr aus eigener Kraft gleichzeitig leisten; in beiden Regionen sind sie auf Bündnispartner angewiesen, die zu einer fairen strategischen Arbeitsteilung bereit sind.
Für Deutschland bedeutet dies, in seiner Bündnis- und China-Politik die richtige Balance finden zu müssen. Deutschland hat sich handels- und wirtschaftspolitisch bereits in eine erhebliche Abhängigkeit von China begeben, die allerdings von gegenseitiger Natur ist. Eine gänzliche Abkoppelung und auf Eindämmung Chinas zielende Politik wäre für Deutschland kaum vorstellbar. Ebenso wenig wäre bei der für die nähere Zukunft immer deutlicher sich abzeichnenden Konfrontation zwischen den USA und China eine äquidistante Haltung Deutschlands möglich; dies ließe sich nicht mit dem fortbestehenden Schutzbedarfs Europas gegenüber Russland vereinbaren. Denn fortbestehende amerikanische Sicherheitsgarantien (einschließlich des einzigartigen nuklearen Schutzschirms und substanzieller militärischer Präsenz auch weiterhin in Europa, die diese Garantien glaubwürdig nachweisen) sind künftig nur zu erwarten, wenn umgekehrt die europäischen Verbündeten sich in ihrer China-Politik mit der westlichen Führungsmacht USA und den indopazifischen Partnern solidarisch verhalten. Wie schon in ihrer Bündnispolitik mit Blick auf Russland wird sich Deutschland auch gegenüber China absehbar um eine Sicherheitspolitik der gemeinsamen Selbstbehauptung mit militärischer Stärke, aber zugleich auch des Interessensausgleichs mit Maß und Mitte bemühen, wie sie in der neuen Indopazifik-Strategie der Bundesregierung zum Ausdruck kommt. In diesem Kontext entsendet, wie zuvor schon Großbritannien und Frankreich, 2021 auch Deutschland erstmals eine Marineeinheit (Fregatte) in die indopazifische Region zur Teilnahme an gemeinsamen Übungen und zur Demonstration seines Interesses an der Wahrung der geltenden internationalen regelbasierten Ordnung.
Bündnispolitische Implikationen für das deutsche Verteidigungsdispositiv und die Bundeswehr
Mit dem Wegfall der vormaligen existenziellen Bedrohung seiner territorialen Integrität hat sich Deutschland von einem massiv unterstützten Verbündeten in prekärer Frontlage zu einem wichtigen Unterstützer für andere und von einem security consumer zu einem security provider gewandelt. Dies gilt sowohl für Stabilisierungsmissionen als auch für die seit 2014 wieder in den Vordergrund getretene NATO Kollektive Bündnisverteidigung. Doch in dieser Unterstützungfunktion bestehen gravierende Unterschiede: Bei Stabilisierungsmissionen ist Deutschland eine Nation von vielen, und es kommt auf die deutschen militärischen Beiträge nicht zwingend an; hier hat Deutschland stets die Wahl, Art, Umfang, Zeitpunkt, Dauer und Intensität seines militärischen Einsatzes nach eigener Interessenlage zu bestimmen (»conflicts of choice«). Im Unterschied zu den westlichen Nationen mit ständigem Sitz und Vetorecht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (USA, Frankreich, Großbritannien) hat es auch keine besonders herausgehobene Verantwortung für internationales Krisenmanagement. Es hat sich daher eine »Kultur der militärischen Zurückhaltung« leisten können. Bei Abschreckung und kollektiver Bündnisverteidigung zum Schutz Europas liegen die Dinge völlig anders: Hier ist Deutschland gefordert, sich so schnell wie möglich mit allem einzubringen, was es militärisch verfügbar machen kann, um der Eskalation einer Krise zu einem Krieg durch glaubwürdige Abschreckung und wirksame Verteidigungsfähigkeit vorzubeugen. Würde Abschreckung nicht greifen, käme es zu einem »war of necessity«, nicht zu einem »conflict of choice« wie bei Stabilisierungsmissionen. Gemäß Art. 3 des Nordatlantikvertrags ist Deutschland verpflichtet, ein dafür geeignetes Verteidigungsdispositiv vorzuhalten. Folgende Aspekte sind dabei maßgebend:
a. Zentrales Transitland und logistische Drehscheibe Europas
Im Falle eines regionalen militärischen Konflikts mit Russland – der einzigen Großmacht, die europäische Verbündete militärisch ernsthaft bedrohen könnte – läge Deutschland zwar »weit hinten«. Es wäre als zentrales Transitland im rückwärtigen Raum vor allem für den zeitgerechten Aufmarsch und umfangreiche Kräfteverlegungen in einer sich entwickelnden Krise von herausragender Bedeutung. Deutschland würde mit dieser Lage nicht mehr in Gänze zum Kriegsschauplatz wie im Kalten Krieg werden; allerdings wären Teile seiner kritischen Infrastrukturen (Häfen, Verkehrsinfrastruktur, Führungseinrichtungen etc.) gegnerischen Angriffen ausgesetzt, von hybriden und Cyber-Angriffen bis hin zu kinetischen militärischen Schlägen mit Fernwaffen (Luftangriffe, Flugkörper, Marschflugkörper, weitreichende Artillerie).
b. Verstärkte Vornepräsenz und Verstärkungen für Nordosteuropa
Zugleich wären die im angegriffenen Frontstaat »vorne« eingesetzten deutschen Streitkräfte zu Lande, in der Luft und zur See schon unmittelbar bei Ausbruch von – möglicherweise hochintensiv geführten – Kampfhandlungen auf dem Kriegsschauplatz involviert. Dies trifft auf den in der Vornepräsenz in Litauen stationierten deutschen Kampfverband ebenso zu wie auf weitere, als erste Verstärkungskräfte (VJTF-Speerspitze, NATO Response Force) zugeführte deutsche Verbände, welche gemeinsam mit den nationalen Landesverteidigungsverbänden (national home defence forces) der angegriffenen Verbündeten für die Anfangsoperationen (Verzögerungsgefecht, Verteidigung) dringend benötigt würden. Im weiteren Verlauf des Konflikts käme es darauf an, dass Deutschland mit allen verfügbaren militärischen Kräften und Fähigkeiten, im Rahmen seiner Beistandspflicht in der NATO nach Art. 5 Washingtoner Vertrag sowie in der EU nach Art. 47 Abs. 3 des Lissabonner Vertrags seine Verpflichtungen erfüllt und seine gesamten Streitkräfte der NATO für Verteidigungs- und Gegenangriffsoperationen zur Wiederherstellung der territorialen Integrität angegriffener Verbündeter zur Verfügung stellt. In der NATO als konsensbasierter Organisation wäre dabei von größter Bedeutung, dass jeder Mitgliedstaat, einschließlich Deutschlands, sowohl auf politischer Ebene in den Gremien des NATO Hauptquartiers eine zügige Beschlussfassung zur Verlegung und zum Einsatz der NATO Streitkräfte mitträgt und den Entscheidungsprozess nicht etwa verzögert, als auch auf militärischer Ebene unverzüglich die zugesagten Streitkräfte und militärischen Fähigkeiten der NATO für die Führung der Operationen zur Verfügung stellt (Transfer of Authority) und darüber hinaus alle eigenen weiteren Bündnisverpflichtungen (Host Nation Support, Führung rückwärtiger Operationen) erfüllt.
Die im Falle eines regionalen Konflikts mit Russland von Deutschland benötigten Streitkräfte zur kollektiven Bündnisverteidigung sind ihrem Wesen nach daher einerseits als »Expeditionsstreitkräfte« zu bezeichnen. Sie müssen rasch über weiterhin große Entfernungen verlegt, schnell einsetzbar und kampfbereit und flexibel einsetzbar sein und können nicht wie im Kalten Krieg auf die grenznahe Vorneverteidigung im eigenen Land mit bereits im Frieden aufmarschierten Großverbänden optimiert sein. In diesem ecpeditionary character weiter Teile der deutschen Land-, Luft- und Seestreitkräfte ähneln die Anforderungen denen, die in dem deutschen Streitkräftedispositiv seit Beginn der 1990er-Jahre für ihre Einsätze im Rahmen von Krisenmanagement und Stabilisierungsoperationen »out of area« zugrund gelegt und auf welches sie hin transformiert wurden. Andererseits besteht ein ganz wesentlicher Unterschied im zugrunde liegenden Kriegsbild. Es sind nicht mehr die sog. »kleinen Kriege« oder (nach Münkler) die »neuen Kriege«, aus denen der militärische »Level of Ambition« abgeleitet und auf die das Anforderungsprofil der Streitkräfte ausgerichtet sein muss. Sondern »strukturbestimmend« sind wieder hochintensiv zu führende klassische militärische Land-, Luft- und Seekriegsoperationen in einem – zwar regional begrenzten und nicht mehr kontinentweit ausgetragenen – Krieg, der aber dennoch das gesamte Spektrum von subversiver über hybride und konventionelle Kriegführung bis hin zum Einsatz nuklearer und anderer Massenvernichtungswaffen umfassen kann. In dieser Hinsicht ähneln die neue Lage und die sich daraus ergebenden Anforderungen an das Fähigkeitsprofil der deutschen Streitkräfte und des deutschen Gesamtverteidigungsdispositivs mehr denen des endgültig überwunden geglaubten Kalten Krieges als den zivil-militärischen Stabilisierungsmissionen der letzten drei Jahrzehnte. Die konzeptionelle Problematik besteht somit für die deutsche Verteidigungsplanung darin, den seit nun zwei Jahrzehnten eingenommenen und gewohnten »expeditionary character« (leichte, gut verlegbare, flexibel einsetzbare, effiziente Einsatzkontingente, die über Jahre durch regelmäßige Rotationen im Einsatz durchgehalten werden können) mit den verlernten und nicht mehr vorhandenen Charakteristika von Streitkräften zu verbinden, die für einen hochintensiven Krieg mit klassischen Strukturen, Prozessen, Kräften und Fähigkeiten geeignet sind:
•schwere Bewaffnung (Kampfpanzer, Schützenpanzer, Artillerie, bewegliche Heeresflugabwehr, bodengebundene Luftverteidigung etc.);
•zum Gefecht der verbundenen Waffen befähigte Großverbände (Brigaden, Divisionen);
•entsprechende operative Führungsebene (Korps, Armee, Heeresgruppe);
•auf Wirksamkeit im Krieg statt auf Effizienz im Friedensbetrieb ausgelegte Logistik;
•Wiederaufnahme großangelegter regelmäßiger NATO-Verfahrensübungen aller Führungsebenen vom Hauptquartier in Brüssel über die Bundes- und Landesregierungen bis auf die kommunale Ebene (Landkreise);
•große Feldübungen und taktische Überprüfungen der Land- bzw. Luft- und Seestreitkräfte.
Diese Ausrichtung auf einen hochintensiven, regionalen Konflikt mit einem nahezu gleichwertigen, hoch gerüsteten Gegner mit umfangreichen und gut eingeübten subversiven, hybriden, konventionellen und nuklearen Kräften und Fähigkeiten ist seit 2014 wieder zur maßgeblichen Grundlage für die NATO- und auch für die deutsche Verteidigungsplanung geworden. Dabei geht es vor allem um den Schutz des Ostseeraums. Die baltischen Staaten und Polen, aber auch Finnland und Schweden und Norwegen als direkt an Russland angrenzende Länder sind in einer besonders exponierten und verwundbaren Lage. Geografisch, historisch und politisch liegt dieser Teil des Bündnisgebiets Deutschland als Ostsee-Anrainer besonders nahe. Es liegt deshalb in Deutschlands eigenem Interesse, im Schutz Nordosteuropas die deutsche Hauptaufgabe zu sehen und den Schwerpunkt der deutschen Verteidigungsanstrengungen hierauf zu legen. Der Mehrwert kampfkräftiger deutscher Verbände und hochwertiger Fähigkeiten, in Verbindung mit der zentralen Funktion als Transitland und logistischer Drehscheibe für ganz Europa in jeder Richtung, ist bei dieser Schwerpunktsetzung Deutschlands besonders hoch und die nächstliegende Möglichkeit effizienter strategischer Arbeitsteilung unter Verbündeten. Sie entspricht zudem der traditionellen Rolle, in der sich die deutschen Streitkräfte in der NATO seit jeher am erfolgreichsten bewährt haben und die über Jahrzehnte auch den größten Rückhalt in der deutschen Bevölkerung hatte: Friedenssicherung durch Abschreckung auf der Basis glaubwürdiger Verteidigungsfähigkeit bei gleichzeitiger Bereitschaft zu Dialog und Entspannung mit Russland.
c. Militärische Unterstützung in Südosteuropa
Auch für die Taylored Forward Presence der NATO in Südosteuropa und im Schwarzmeerraum sind anteilige Beiträge aller verbündeten Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, erforderlich, um auch dort eine glaubwürdige Abschreckung und wirksame Verteidigungsfähigkeit nachzuweisen. Deutschland kommt diesem Erfordernis durch Ausbildungsunterstützung und rotierende Übungsteilnahme deutscher Land-, Luft- und Seestreitkräfte nach.
d. Schutz der europäischen Peripherie und weltweiter Handelswege
Zugleich ist Deutschland nicht nur direkt oder indirekt von der russischen Bedrohung im Osten Europas betroffen und gefordert, sondern auch die in jüngster Zeit immer deutlicher werdende Machentfaltung Chinas im indopazifischen Raum und entlang der See- und Handelswege nach Europa erfordern von Deutschland eine angemessene Mitwirkung an Gegenmaßnahmen zur Bewahrung der internationalen regelbasierten Ordnung. Auch wenn China aus deutscher Sicht nicht wie Russland als Bedrohung gilt, so erscheint es dennoch erforderlich, seiner militärischen Machtentfaltung entgegenzuwirken. Neben politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen wird Deutschland im europäischen Verbund auch einen militärischen (vorwiegend maritimen) Beitrag leisten müssen, um die berechtigten Interessen gleichgesinnter demokratischer Partnernationen im indopazifischen Raum zu unterstützen und die eigenen europäischen Interessen gegenüber China zu schützen. Für die USA ist parteiübergreifend klar, dass ihr Fokus in zunehmendem Maße nicht mehr auf dem Schutz Europas, sondern auf der Systemrivalität mit China und dem indopazifischen Raum liegen muss. Die europäischen Verbündeten können sich zwar weiterhin auf einen substanziellen Beitrag der USA zum Schutz Europas verlassen, und die USA werden noch auf lange Zeit die weltweit führende Land-, Luft-, See-, Raum- und Nuklearmacht bleiben. Aber die Europäer können nicht mehr darauf zählen, dass die USA beim Schutz Europas unkonditioniert die Hauptlast tragen. Seit Trump, und wohl auch unter Biden, gilt, dass die Europäer zum einen sehr viel mehr selbst zu ihrer Verteidigung in Europa und für ihre militärische Handlungsfähigkeit in Krisen an der europäischen Peripherie aufbringen müssen. Zum anderen erwarten die USA verständlicherweise, dass – im Gegenzug zu fortgesetzter amerikanischer Bündnissolidarität und militärischer Präsenz in Europa – die europäischen Verbündeten an der Seite der USA stehen, wo diese auf europäische Solidarität angewiesen sind – nicht zuletzt in der Auseinandersetzung mit China.
Deutsche Bündnispolitik im Zeichen geopolitischer Bedrohungen und Herausforderungen
Für die deutsche Bündnispolitik folgt aus dieser veränderten geopolitischen Weltlage, dass sich Deutschland in ganz ungewohnter Weise mit Geopolitik befassen und Sicherheits- und Verteidigungspolitik, anders als bisher, als Politikfeldern eine deutlich höhere Priorität einräumen muss.
Unbestreitbar klar ist, dass auf absehbare Zeit Europa weiterhin auf den Schutz der USA und damit auf den transatlantischen Verbund angewiesen bleibt. Aber es darf nicht in die alte Mentalität vor Trump zurückfallen, sondern muss das eigene Schicksal stärker selbst in die Hand nehmen, d. h. gemeinsam eine europäische sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und die dafür nötigen Strukturen, Prozesse, Kräfte und Fähigkeiten entwickeln – auch und besonders im verteidigungspolitischen und militärischen Bereich.
Für Deutschland bedeutet dies: Es muss einen seinem politischen und wirtschaftlichen Gewicht entsprechenden Verteidigungsbeitrag für den Schutz NATO-Europas leisten; es muss seine Bündnisverpflichtungen erfüllen und seine Bündnis- und Verteidigungspolitik der neuen geopolitischen Realität anpassen. Im Kern kommt es auf drei Punkte an:
1.Der Schwerpunkt der deutschen Verteidigungspolitik und die Ausrichtung des deutschen Verteidigungsdispositivs muss in der Wiederherstellung glaubwürdiger Abschreckungs- und Bündnisverteidigungsfähigkeit der NATO gegenüber der seit 2014 wiederaufgekommenen Bedrohung durch Russland liegen. Hierbei werden die deutschen Streitkräfte in erster Linie zum Schutz Nordosteuropas, in zweiter Linie Südosteuropas benötigt.
2.Zugleich bleibt es weiterhin erforderlich, zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand an Europas Peripherie an komplexen zivil-militärischen Stabilisierungsmissionen, vorzugsweise unter Führung der EU mit der NATO in unterstützender Rolle, teilzunehmen.
3.Darüber hinaus wird Deutschland eine China-Politik entwickeln müssen, bei der es gegenüber China sichtbar für die internationale regelbasierte Ordnung eintritt und u. a. das deutsche Interesse an freien See- und Handelswegen im europäischen Verbund und an der Seite der USA und der pazifischen Partnernationen mit begrenzten militärischen Aktivitäten, vorwiegend maritimer Art, als Ausdruck politischer Solidarität sichtbar demonstriert.
Bei der Anpassung des deutschen Verteidigungsdispositivs an die neuen Realitäten kann es in der Gesamtschau daher weder um eine bloße Rückkehr zum erfolgreichen Verteidigungsdispositivs des Kalten Krieges gehen, noch um ein bloßes Weiter-so auf Basis des auf zivil-militärische Stabilisierungsmissionen gerichteten »Vernetzten Ansatzes« (comprehensive approach) in »out of area«-Einsätzen der letzten Jahrzehnte, mit lediglich robusteren, in Richtung hochintensive Konfliktaustragung nachgebesserten Mitteln. Vielmehr bedarf es einer vollständigen Neugestaltung des deutschen Verteidigungsdispositivs. Dieses muss:
a.die eingetretenen geopolitischen und strategischen Veränderungen vollumfänglich berücksichtigen;
b.sich am anspruchsvollsten Kriegsbild orientieren (glaubwürdige Abschreckung und kollektive Bündnisverteidigung gegen einen nahezu gleichwertigen Gegner, hochintensive militärische Land-, Luft- und Seekriegsoperationen);
c.zugleich ermöglichen, in Friedenszeiten weiterhin angemessene Beiträge zu Stabilisierungsmissionen zu leisten;
d.die sicherheitspolitischen Implikationen der Machtentfaltung Chinas angemessen einbeziehen (Resilienz in Europa, Beiträge zur maritimen Präsenz zum Schutz der europäischen Peripherie und von Seewegen in den indopazifischen Raum, solidarische Unterstützung von westlich-demokratischen Partnernationen in der indopazifischen Region).
Mit einer solchen ausgewogenen Positionierung – in der NATO Rückgrat kollektiver Bündnisverteidigung in Europa mit Schwerpunkt Nordosteuropa, mit der EU weiterhin Beiträge zu zivil-militärischer Stabilisierung von Europas südlicher Peripherie, gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und an der Seite der USA eine begrenzte maritime Präsenz auch im indopazifischen Raum – kann Deutschland einen seinem politischen und wirtschaftlichen Gewicht entsprechenden Verteidigungsbeitrag leisten. Im Gegenzug für die damit einhergehende Entlastung der USA in Europa würde Deutschland erwarten können, dass die USA und ihre pazifischen Verbündeten der Herausforderung Chinas erfolgreich begegnen und damit indirekt auch deutsche Interessen schützen, ohne dass es dazu in dieser Region massiver deutscher Präsenz und Mitwirkung bedarf.
Ohne derartigen gewichtsgemäßen Beitrag Deutschlands ist weder eine erfolgreiche Verteidigungsfähigkeit Europas gegenüber der Bedrohung durch Russland gegeben, noch wäre eine europäische Selbstbehauptungsfähigkeit gegenüber der zunehmenden Herausforderung durch Chinas machtpolitisches Ausgreifen vorstellbar.

Fazit und Ausblick
Deutschland muss lernen, mit einer ungewohnten, unerwünschten und sehr zum Negativen veränderten geopolitischen Gesamtlage zurechtzukommen: Russland hat sich seit März 2014 als revisionistische Großmacht und potenzielle militärische Bedrohung NATO-/EU-Europas erwiesen. China wird mit seinem strategischen Ausgreifen (doppelte Seidenstraße, maritime Aufrüstung) zur Großmacht mit Weltmachtambitionen. Die europäische Schutzmacht USA fokussiert sich zunehmend auf eine mögliche Auseinandersetzung mit China um die führende Weltmachtrolle; ihre Priorität liegt auf dem indopazifischen Raum, nicht mehr auf Europa. Es gibt deutliche Anzeichen für eine zunehmende strategische Zusammenarbeit Russlands und Chinas, darüber hinaus mit Nordkorea, Syrien, Iran. Anfänge einer antiwestlichen Gegenallianz? Zugleich erleben wir eine Krise des Westens: in den USA »America first«, in Deutschland »Kultur der militärischen Zurückhaltung«, in Großbritannien »Brexit«, in Osteuropa illiberale Demokratien – ist dies der Anfang vom Ende des euro-atlantischen Zusammenhalts?
In diesem neuen geopolitischen Umfeld gilt es unverändert, wie bereits im Weißbuch 2006 betont, am engen, in der NATO institutionalisierten transatlantischen Verbund mit den USA festzuhalten und den hohen Stellenwert der NATO für Deutschland und Europa zu bewahren: »Die Nordatlantische Allianz bleibt Kernstück unserer Verteidigungsanstrengungen. Bündnissolidarität und ein verlässlicher, glaubwürdiger Beitrag zur Allianz sind Teil deutscher Staatsräson. Die militärische Integration und die wechselseitige politische Solidarität mit unseren Partnern garantieren die Wirksamkeit des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses. Deutschland steht zu seiner internationalen Verantwortung in der Allianz und zu seinen Verpflichtungen, die wir in unserem sicherheitspolitischen Interesse eingegangen sind. Die Entwicklungen in der Allianz bestimmen die deutsche Verteidigungspolitik maßgeblich.«
Das Problem Deutschlands besteht gegenwärtig im Kern darin, dass es in Brüssel die Bereitschaft zeigt, seine angestammte Hauptrolle in der konventionellen Bündnisverteidigung wieder einzunehmen, und sie mit entsprechenden Zusagen für die NATO Verteidigungsplanung verbunden hat, jedoch in der heimischen Diskussion diese Positionierung – über sicherheitspolitische Expertenzirkel hinaus – nicht in die breite Öffentlichkeit und Gesellschaft kommuniziert worden ist. Die Erwartungen der Verbündeten (»Rückgrat kollektiver Bündnisverteidigung«) und das Selbstverständnis der deutschen Gesellschaft (»zivile Friedensmacht«) fallen seither immer weiter auseinander. Hierbei kommt es für Deutschland jetzt mehr denn je darauf an, Wort zu halten und die von ihm seit 2014 aktiv mitgestalteten Grundsatzbeschlüsse der NATO-Gipfel von Wales, Warschau und Brüssel vollumfänglich umzusetzen, trotz Corona. Tut es dies beim Verteidigungsinvestitions-Versprechen nicht, wie es sich für die derzeitige Regierungskoalition abzeichnet, und bleibt insbesondere bei der Rekonstituierung der zugesagten drei Heeresdivisionen mit acht bis zehn Kampfbrigaden bis 2030, die als NATO Verstärkungskräfte für die osteuropäischen Verbündeten im Falle eines regionalen Konfliktes in Nordosteuropa von entscheidender Bedeutung wären, hinter seinen Versprechen zurück, so ruiniert Deutschland seine Glaubwürdigkeit und damit zugleich die Gestaltungsmacht, die es sich in der Allianz bis 2017 erworben hatte. Die osteuropäischen Verbündeten wären dann auf die USA als einzige zuverlässige Schutzmacht angewiesen; Deutschland würde dann nur eine nachgeordnete Nebenrolle spielen und bündnispolitisch als unsicherer Kantonist gelten.
Bei der sicherheitspolitischen Positionierung mit Blick auf die Machtentfaltung Chinas und die damit verbundenen verteidigungspolitischen Implikationen steht die NATO am Beginn eines weiteren Anpassungsprozesses, der zuletzt mit dem »Reviewprozess« aufgezeigt worden ist und beim kommenden NATO-Gipfel im Juni zu richtungsweisenden Entscheidungen führen wird. Wie schon beim Anpassungsprozess der Allianz gegenüber Russland steht die heimische Diskussion in Deutschland über den sicherheitspolitischen Umgang mit China gegenwärtig noch ganz am Anfang.
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)
Am 1. April 1992 gegründete höchstrangige Einrichtung des Bundes für die gemeinsame und ressortübergreifende sicherheitspolitische Fortbildung gegenwärtiger und künftiger Führungskräfte aus Bund und Ländern sowie anderer Bereiche (Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, internationale Partner). Auftrag der ~ ist die Vermittlung und Förderung eines umfassenden interdisziplinären Verständnisses von Sicherheitspolitik auf strategischer Ebene. Kernelemente der Arbeit der ~ sind das drei Monate dauernde »Kernseminar« und das dreiwöchige »Führungskräfteseminar«. Darüber hinaus finden jährlich rund 70 ein- und mehrtägige Tagungen und Seminare statt, von denen sich einige explizit mit Fragen der strategischen Vorausschau befassen. Die ~ ist selbstständige Dienststelle unter Aufsicht eines Kuratoriums unter Leitung der Bundeskanzlerin, dem die im Bundessicherheitsrat vertretenen Minister des Auswärtigen, der Finanzen, des Innern, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören. Das Kuratorium lässt sich von einem Beirat beraten. Die ~ führt ihren Auftrag für die Bundesregierung durch. Organisatorisch ist sie dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zugeordnet, welches den überwiegenden Teil der Ressourcen (Unterstützungspersonal, Haushaltsmittel) bereitstellt. Sie hat seit März 2004 ihren Dienstsitz in der Schlossanlage Schönhausen in Berlin-Niederschönhausen/Pankow. Die Absolventen der ~ haben sich in einem Freundeskreis der BAKS zusammengeschlossen, der ihre Aktivitäten zusätzlich fördert. Des Weiteren verfügt die ~ über einen »Arbeitskreis junger Sicherheitspolitiker«.
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)
Ossietzkystraße 44/45, 13187 Berlin
Tel.: (030) 40046-415, Fax: (030) 40046-421
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Internet: www.baks.org
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Das BAAINBw und seine Dienststellen sind der Abteilung Ausrüstung im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Hauptaufgabe des BAAINBw ist die Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial. Diese Aufgaben werden teilweise in Eigenleistung erbracht, teilweise aber auch durch Vergabe an die Industrie und die gewerbliche Wirtschaft erfüllt.
Das Spektrum reicht von hochkomplexen Waffen- und IT-Systemen über Panzer, Flugzeuge und Schiffe bis zu persönlichen Ausrüstungsartikeln der Soldatinnen und Soldaten. Das Amt trägt dabei die durchgängige Verantwortung von der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge über Realisierung und Nutzungssteuerung bis hin zur Aussonderung und Verwertung von Wehrmaterial. Das BAAINBw ist der zentrale technische Dienstleister der Bundeswehr und ein wichtiger öffentlicher Auftraggeber.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Grundsatzartikel »Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe«
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Das BAIUDBw mit Sitz in Bonn ist der Abteilung IUD im BMVg unterstellt. Das Amt ist zuständig für Fragen der Infrastruktur, gesetzliche Schutzaufgaben, Finanzen, Controlling, Dienstleistungen und Recht im Bereich der Bundeswehr. Das Amt nimmt nichtministerielle Aufgaben wahr. Zudem wurden im Rahmen der Bundeswehrreform Aufgaben aus dem aufgelösten Bundesamt für Wehrverwaltung, dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, den Wehrbereichsverwaltungen, dem Streitkräfteunterstützungskommando sowie dem Streitkräfteamt übertragen. Die Aufgaben werden im Amt in zivil-militärisch gemischten Strukturen wahrgenommen. Das Amt hat rund 2.300 Mitarbeiter.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das BAMF hat durch das Zuwanderungsgesetz neben dem Asylverfahren umfangreiche Aufgaben im Bereich der Integration und der Migration. Daneben sind auch einige Aufgaben, wie die der Führung des Ausländerzentralregisters und der Bereich der Rückkehrförderung, beim BAMF gebündelt. Somit hat sich das Bundesamt in der letzten Dekade von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration entwickelt.
Über seine dezentrale Struktur mit Außenstellen, Ankunftszentren und Entscheidungszentren in allen Bundesländern ist das Bundesamt in ganz Deutschland präsent. 2016 wächst das Personal des Bundesamtes auf 7.300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an. Der Personalumfang umfasst dabei sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Anstellungsverhältnis im BAMF wie auch Zuweisungen und Abordnungen. Unterschiedliche Bundesressorts sowie Vivento, Post, Bundeswehr und BA unterstützen 2016 temporär mit fast 1.600 VZÄ u. a. beim Rückstandsabbau, in Warteräumen und in mobilen Einheiten.
Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat deutlich zugenommen. 2015 sind rund 442.000 Flüchtlinge eingereist.
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
Das BAPersBw mit Sitz in Köln ist der Abteilung Personal im BMVg unterstellt. Dem BAPersBw wurden durch das Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz vom 21.07.2012 (BGBl. I 1583, 1590) die Aufgaben im Personalbereich des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen. Das Bundesamt ist zuständig für die Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalausgliederung der militärischen und zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Dem Amt unterstellt sind 16 Karrierecenter und 110 Karriereberatungsbüros der Bundeswehr.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das ~ wurde am 1. Januar 1991 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das ~ ist eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft und ist zudem für den Schutz der Regierungsnetze und die Sicherheit zentraler Netzübergänge verantwortlich. Es ist darüber hinaus der verbindliche Sicherheitsstandardgeber für die Beschaffung und den Einsatz der Informationstechnik in den Bundesbehörden. Das ~ ist damit in erster Linie der zentrale IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes und hat zum Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland voranzubringen. Zudem agiert das ~ als deutsche National Crypto Security Authority (NCSA) sowie National Cyber Defense Authority (NCDA) und vertritt damit Deutschland zusammen mit dem Kommando Cyber- und Informationsraum bzw. BMVg in entsprechenden Gremien der NATO. Grundlage der Arbeit des ~ ist das »Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« (BSI-Gesetz) von 2009, das jedoch seitdem mehrfach novelliert wurde. Derzeit sind dort ca. 1.100 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere Mitarbeiter beschäftigt, ein weiterer Ausbau um ca. zusätzliche 800 Stellen ist jedoch u. a. aufgrund des Aufgabenzuwachses im Rahmen der Umsetzung des Zweiten IT-Sicherheitsgesetzes vorgesehen (Verabschiedung durch den Bundestag am 23.04.2021). Damit geht auch eine deutliche Kompetenzerweiterung für das ~ einher, u. a. hinsichtlich einer verbindlichen Zertifizierung von in Kritischen Infrastrukturen eingesetzten IT-Komponenten, der ausgeweiteten Meldepflichten für Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse wie z. B. Unternehmen der Rüstungsindustrie und Verschlusssachen-IT sowie hinsichtlich der Stärkung des Verbraucherschutzes auf Grundlage eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für IT-Produkte in diesem Segment. Mit der Befugnis zur Durchsuchung öffentlich erreichbarer IT-Systeme mittels sogenannter »Portscans« zum Auffinden von Schadprogrammen, Sicherheitslücken und sonstigen Sicherheitsrisiken sowie einer Anordnungsbefugnis gegenüber Internetanbietern (Provider), wenn ein Sicherheitsproblem bei einer Vielzahl von Betroffenen detektiert wurde, bekommt das ~ neue Eingriffsrechte. Seinen Hauptsitz hat das ~ in Bonn, es werden jedoch zunehmend weitere Standorte (derzeit in Freital, Sachsen, sowie in Saarbrücken, Saarland) aufgebaut. Zudem existiert für die Kooperation mit den Ländern eine Reihe von Verbindungsbüros. Cyber-Sicherheitsstrategie
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Verfassungsschutzes ist im Grundgesetz geregelt. Hierfür unterhält der Bund das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln. Daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Damit folgt auch der Verfassungsschutz der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Ländern ist diese Behörde als Abteilung in die Innenministerien bzw. -behörden integriert, in anderen existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden. Das BfV ist gegenüber den Verfassungsschutzbehörden der Länder nicht weisungsbefugt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.
Neben dem »Bundesverfassungsschutzgesetz« (BVerfSchG) zählen hierzu insbesondere das »Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes« (PKGr-Gesetz), das »Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses« (G10-Gesetz) sowie das »Sicherheitsüberprüfungsgesetz« (SÜG).
Der Verfassungsschutz ist eine Schutzeinrichtung gegen alle Feinde der Demokratie, damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Verfassungsschutzämter sammeln unter anderem Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden. Als derartige Bestrebungen sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Der Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, links- und rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnten. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Spionageabwehr. Die Spionageabwehr ist darauf gerichtet, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht aufzuspüren und zu analysieren.
Darüber hinaus haben Landesämter für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. Beispielsweise wirkt der Verfassungsschutz bei der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit, überprüft Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen.
Zu dem umfassenden Schutzsystem der wehrhaften Demokratie gehört nicht allein der Verfassungsschutz. So verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaften Straftaten, die sich gegen die Verfassung richten.
Verfassungsschutz und Polizei sind in der Bundesrepublik Deutschland streng voneinander getrennt. Anders als etwa das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, kurz »Stasi«) der ehemaligen DDR hat der Verfassungsschutz daher keine polizeilichen Befugnisse. Seine Mitarbeiter dürfen Personen weder kontrollieren noch festnehmen und zum Beispiel auch keine Wohnungsdurchsuchungen vornehmen. Er darf jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen seine Erkenntnisse mit dem »Staatsschutz« der Polizei austauschen.
Neben den Verfassungsschutzbehörden gibt es noch zwei weitere deutsche Nachrichtendienste. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der Streitkräfte und allein für die Sicherheit der Bundeswehr bzw. den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums zuständig. Die Aufklärungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist auf das Ausland beschränkt. Im Gegensatz dazu ist der Verfassungsschutz ein reiner Inlandsnachrichtendienst.
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB)
Das BWB, eine Behörde des Rüstungsbereichs, gehörte zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Dem ~ oblagen im Wesentlichen das Management für Rüstungsprojekte, die Qualitätsüberwachung mit Gütesicherung und -prüfung sowie die Abnahme des Materials. Das ~ wurde im Rahmen der Bundeswehrtransformation zielgerichtet auf eine effektive Anwendung des Verfahrens Customer, Product, Management umstrukturiert. Das ~ ging im Zuge der darauffolgenden Reform der Bundeswehr im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) auf.
Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV)
Das BAWV wurde im Zuge der Bundeswehrreform zum 01.12.2012 aufgelöst; die Aufgaben des BAWV wurden auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr übertragen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Studierender Reservisten (BSR)
Zusammenschluss im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. von Arbeitskreisen und der an den Universitäten, Fachhochschulen und diesen gleichgestellten Bildungseinrichtungen bestehenden Hochschulgruppen, die sich überwiegend mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen. Ziel der ~ ist, in allen Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik an den Hochschulen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die sicherheitspolitische Diskussion im akademischen Umfeld zu fördern. Im Jahr 2005 wurde der ~ in den »Bundesverband Sicherheitspolitik an Hochschulen« (BSH) umbenannt.
Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA)
Militärabteilung der Bundesarchivverwaltung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Die Grundlage seiner Arbeit sind das Bundesarchivgesetz vom 6. Januar 1988 und die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern vom Jahre 1968, die die Zuständigkeiten regeln. Die Zuständigkeit des ~ reicht bis zum Jahre 1867 zurück. Die Überlieferung umfasst alle Informationsträger und erstreckt sich über alle Führungsebenen. Im ~ ist auch das Archivmaterial der Nationalen Volksarmee und ihrer Vorgängerorganisationen verwahrt.
Bundesarchiv-Militärarchiv
Wiesentalstr. 10, 79115 Freiburg im Breisgau
Tel.: (0761) 47817-0, Fax: (0761) 47817-900
E-Mail: militaerarchiv@bundesarchiv.de
Internet: www.bundesarchiv.de
Bundesbehörde
1. In einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaates im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten.
2. In der Bundesrepublik Deutschland werden unterschieden:
•Oberste ~ wie Bundespräsidial-, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und gleichrangige ~ wie der Bundesrechnungshof.
•Bundesoberbehörden, einem Bundesministerium nachgeordnete selbstständige ~, die auf einem bestimmten Sachgebiet für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind (Bundesämter) oder der Weisung eines Bundesministers unterstehen. Den ~ gleichrangig sind die Bundesanstalten.
•bundeseigene Mittel- und Unterbehörden, die den Bundesbehörden nachgeordnet sind. Sie sind selbstständig mit räumlich begrenzter Zuständigkeit (z. B. Regierungspräsidien). Territoriale Wehrverwaltung.
Bundeshaushalt
In der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Transaktionen, die in den periodischen Haushaltsplänen und -rechnungen des Bundes erfasst werden. Die Darstellung des ~ erfolgt in zwei unterschiedlichen zeitlichen Richtungen: Während im Haushaltsplan und im mittelfristigen Finanzplan in der Zukunft geplante finanzwirtschaftliche Transaktionen ausgewiesen werden, sind die tatsächlich vorgenommenen Transaktionen nachträglich in der Haushaltsrechnung zu erfassen. Das Haushaltsrecht des Bundes ist im Grundgesetz (GG) Art. 109 bis 115 und in der Bundeshaushaltsordnung geregelt.
Bundeskanzler
In der Bundesrepublik Deutschland der Leiter der Regierung (Regierungschef), der gem. Grundgesetz (GG) Art. 63 auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode mit der Mehrheit der Stimmen des Parlaments ( Kanzlermehrheit) gewählt wird. Der ~ bestimmt gem. GG Art. 65 die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Er führt den Vorsitz im Bundessicherheitsrat (BSR). Im Verteidigungsfall übernimmt der ~ die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr. Der ~ ist für seine Politik dem Parlament gegenüber alleinverantwortlich.
Bundeskriminalamt (BKA)
Zentrale, dem Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland (DEU) nachgeordnete Bundesbehörde für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen für D. Das ~ nimmt in unterschiedlichen Bereichen polizeiliche Aufgaben wahr wie organisierte Kriminalität, Staatsschutzdelikte. Das ~ nimmt in bestimmten, gesetzlich festgelegten Bereichen die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr (z. B. beim international organisierten Waffen- oder Rauschgifthandel sowie bei der Herstellung und Verbreitung von Falschgeld). Es hat seinen Sitz in Wiesbaden sowie Dienstorte in Meckenheim und Berlin. Durch die Bereitstellung von zentralen Einrichtungen, Sammlungen und Dienstleistungen unterstützt das ~ darüber hinaus die Polizeien der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere dann, wenn Straftäter über Länder- oder Staatsgrenzen hinweg agieren oder wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung geht.
In der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit nimmt das ~ eine Schlüsselfunktion insbesondere als nationales Zentralbüro sowohl für die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol als auch für das Schengener Informationssystem und für Europol ein.
Das ~ beschäftigt derzeit ca. 4.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auftrag: Im März 1951, mit dem Inkrafttreten des »Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes«, nahm der Gesetzgeber die Ermächtigung des Grundgesetzes auf, in bundeseigener Verwaltung Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei einzurichten. Wenig später ging aus dem »Kriminalpolizeiamt für die britische Zone« in Hamburg das BKA als eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde hervor. Noch im selben Jahr wurde Wiesbaden zum Sitz des neuen Amtes bestimmt. Der Auftrag des BKA ist im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) beschrieben. Das ~ ist ein herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung. Grundsätzlich liegt nach der Verfassung die Polizeihoheit in Deutschland bei den Bundesländern. Um aber die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene koordinieren zu können, unterstützt das BKA als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung. Als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei hilft das BKA den Länderpolizeien, Erkenntnisse auszutauschen und sich Doppelarbeit zu ersparen. Zu diesem Zweck unterhält das BKA eine Reihe zentraler Einrichtungen für die deutsche Polizei, wie z. B. das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) oder die Fahndungsdatei. Im BKA laufen die wichtigsten Nachrichten der Polizeien aus dem In- und Ausland zusammen, hier liegen an zentraler Stelle Informationen über Straftaten und Straftäter. Daneben werden ständig neue Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung erforscht und entwickelt, damit sich die Polizei immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik befindet. Auch für die polizeiliche Kooperation in Europa und für die weltumspannende Zusammenarbeit hat das BKA einen gesetzlichen Auftrag, denn Staatsgrenzen dürfen den Kampf gegen Verbrecher nicht entscheidend behindern. Über das BKA läuft der Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland. So werden wichtige Informationen gebündelt, und eine einheitliche rechtliche Handhabung wird gewährleistet. Für Interpol, Europol und das Schengener Informationssystem ist das BKA die nationale Zentralstelle. In gesetzlich festgelegten Fällen bestimmter international organisierter Straftaten oder bei Angriffen gegen das Leben oder die Freiheit von Mitgliedern der Verfassungsorgane ist das BKA unmittelbar für die Ermittlungen zuständig. Es wird außerdem immer dann tätig, wenn wegen der Bedeutung der zu verfolgenden Straftat ein entsprechender Auftrag einer Staatsanwaltschaft vorliegt oder der Bundesminister des Innern aus schwerwiegenden Gründen die Übernahme der Ermittlungen anordnet. Auch der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes ist Aufgabe des BKA. In bestimmten Fällen gilt dieser gesetzliche Auftrag auch beim Besuch von ausländischen Staatsgästen. Seit dem 1.1.2009 ist das BKA darüber hinaus erstmals zuständig für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das BKA offene bzw. verdeckte Maßnahmen durchführen. Die entsprechenden Befugnisnormen im BKAG orientieren sich dabei weitgehend an den Länderpolizeigesetzen im Bereich der Gefahrenabwehr und berücksichtigen die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals zeitnahes Handeln erfordern, wird mit dieser neuen Regelung sichergestellt, dass Zuständigkeitslücken vermieden werden.
Ermittlungen: Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität auch selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig.
Internationale Funktion: Das BKA koordiniert als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene. Ihm obliegt grundsätzlich der polizeiliche Dienstverkehr mit Polizei- und Justizbehörden sowie anderen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Internationale Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung wird im Bundeskriminalamt großgeschrieben. Mit nahezu allen Polizeizentralen rund um den Globus unterhält das BKA feste Verbindungen.
Schutzaufgaben: Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist Aufgabe des BKA. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.
Verwaltungsfunktionen: Über die typischen administrativen Aufgaben einer jeden Behörde hinaus nimmt das BKA einige besondere Verwaltungsfunktionen wahr: So erteilt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung. Außerdem führt es Einstufungen von Gegenständen durch, bei denen Zweifel darüber bestehen, ob sie den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen, und es erteilt Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.
Zentralstelle: Das BKA ist rund um die Uhr einsatzbereit. Sein taktisches Lagezentrum, der Kriminaldauerdienst, sorgt dafür, dass es sich zeitnah in Ermittlungen, Fahndungen und den internationalen Dienstverkehr einschalten kann. Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden vom BKA unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden.
Bundesleistungsgesetz (BLG)
Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze
Bundesminister/-in
1. Minister der Regierung des Bundes eines Bundesstaates.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich. Bundessicherheitsrat
Bundesministerium
1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem Bundesminister geleitet.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die Führung der drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im Bendler-Block.
Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befehls- und Kommandogewalt
Die Organisation des Ministeriums wird in der Spitze aus dem Bundesminister der Verteidigung und den beiden beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. In seiner Regierungsarbeit wird die Verteidigungsministerin oder der Verteidigungsminister außerdem von den beiden Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Er ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche mit dem hinzugekommenen Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum außerhalb des Ministeriums. Das Ministerium umfasst zehn Abteilungen und rund 170 Referate.
Bundesminister/-in der Verteidigung: Theodor Blank (1955/56), Dr. Franz Josef Strauß (1956–1963), Kai Uwe von Hassel (1963–1966), Dr. Gerhard Schröder (1966–1969), Helmut Schmidt (1969–1972), Georg Leber (1972–1978), Dr. Hans Apel (1978–1982), Dr. Manfred Wörner (1982–1988), Prof. Dr. Rupert Scholz (1988/89), Dr. Gerhard Stoltenberg (1989–1992), Volker Rühe (1992–1998), Rudolf Scharping (1998–2002), Dr. Peter Struck (2002–2005), Dr. Franz Josef Jung ( 2005–2009), Karl-Theodor zu Guttenberg (2009–2011), Dr. Thomas de Maizière (2011–2013), Dr. Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (seit 2019).
Bundesnachrichtendienst (BND)
Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, der dem Bundeskanzleramt unterstellt ist und zu dessen Aufgaben die Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Informationen aus dem Ausland gehören. Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über den ~ geregelt. Sitz: Pullach bei München und Berlin. Er wird mit dem Großteil des Personals in das derzeit im Bau befindliche Dienstgebäude in Berlin-Mitte umziehen. Die Parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium. Spionage
Bundesnachrichtendienst
Dienstsitz Pullach, Heilmannstraße 30, 82049 Pullach im Isartal, Tel.: (0 89) 7931567
Dienstsitz Berlin
Chausseestraße 96, 10115 Berlin
Tel.: (0 30) 4146457
E-Mail: zentrale@bundesnachrichtendienst.de
Bundespolizei (BPOL; ehemals Bundesgrenzschutz)
Die aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei untersteht mit ihren rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Sie nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die ~, auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, geregelt sind. Die Tätigkeit der ~ wird weiterhin durch supranationale Regelungen bestimmt. Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die ~ eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet. Die internationale Zusammenarbeit hat für die ~ zunehmende Bedeutung. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, wie z. B. den internationalen Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, dem Zivilen Krisenmanagement der Europäischen Union (EU), der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX), der Zusammenarbeit der Bahnpolizeien und Sicherheitsdiensten (COLPOFER) und der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC).
Aufgaben:
•Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): Dies umfasst die grenzpolizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft, die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, der Grenzfahndung und der Abwehr von Gefahren im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern. Die Grenzlänge der Bundesrepublik Deutschland beträgt insgesamt rund 4.517 Kilometer (3.757 Kilometer Landgrenzen zu den Anrainerstaaten und 760 Kilometer Seegrenzen). Die Aufgabe »Grenzschutz« wird durch die ~ nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum, sondern auch im Inland auf Flug- und Seehäfen (jeweils mit grenzüberschreitendem Verkehr) und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie in Zügen wahrgenommen. Dabei erfüllt die ~ mit Schwerpunkt an den Außengrenzen besondere Grenzsicherungsaufgaben vor allem zur Verhinderung unerlaubter Einreisen von Ausländern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität und weiterer im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität stehender Deliktfelder wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte. Auch nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens bleibt somit eine Präsenz der ~ an den Schengen-Binnengrenzen erforderlich, um flexibel den wechselnden Erscheinungsformen der grenzüberschreitenden und zum großen Teil organisierten Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird dabei durch lagebildabhängige Personenkontrollen kompensiert.
•Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs: Die Bundespolizei hat gemäß § 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Dazu gehören gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Hieraus ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte: Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, z. B. gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr; gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen des Personennahverkehrs zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit; Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (z. B. Fußballreiseverkehr). Sowohl die Sicherheitskooperation mit den Polizeien der Länder als auch die seit dem Jahr 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vereinbarte Ordnungspartnerschaft sowie ein Mitwirken im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben zusätzlich zu einer Steigerung der objektiven Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beigetragen. Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 34.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5.700 Bahnhöfen und 3.600 Haltepunkten.
•Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs: Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern. Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 14 deutschen Flughäfen wahr. Zur Abwehr von Gefahren für die Flugsicherheit setzt die Bundespolizei besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge ein.
•Kriminalitätsbekämpfung durch die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt zur Erledigung ihrer Strafverfolgungsaufgaben über eine eigene kriminalpolizeiliche Komponente. Oft geht es dabei um die Verfolgung und Bekämpfung von organisierten Menschenschmugglerbanden, die Menschen ohne erforderliche Aufenthaltstitel aus dem Ausland illegal nach Deutschland bringen und damit Straftaten begehen. Im Jahr 2010 verfolgten die Ermittler der Bundespolizei 236.716 Straftaten und überführten mehr als 125.000 Tatverdächtige. Davon wurden 233 Verfahren der schweren Kriminalität (wesentliche Ermittlungsverfahren) zugeordnet. Mehr als zwei Drittel aller Straftaten wurden aufgeklärt. Insgesamt 61 regionale Ermittlungsdienststellen befassen sich mit der Verfolgung leichter und mittlerer Kriminalität. In neun Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung ermitteln Spezialisten in Fällen schwerer und organisierter Kriminalität.
•Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA): Für die Bundespolizei sind derzeit jährlich ca. 180 Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) eingesetzt. Diese beteiligen sich an Einsätzen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX an den Schengen-Außengrenzen und an Einsätzen im Rahmen bilateraler Maßnahmen an den Binnengrenzen.
•Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD): Die Bundespolizei unterstützt das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben an deutschen Auslandsvertretungen: Derzeit beraten 15 Sicherheitsbeamte die Botschaften in personellen und materiellen Sicherheitsfragen.
Gliederung:
Die ~ in Deutschland wurde mit Wirkung zum 1. März 2008 neu strukturiert. Sie gliedert sich, neben einer Abteilung im Bundesministerium des Innern, in ein Bundespolizeipräsidium mit Sitz in Potsdam und neun Direktionen, welche regional für die operative Arbeit zuständig sind.
•Bundespolizeipräsidium: Das Bundespolizeipräsidium ist als Oberbehörde für die Dienst- und Fachaufsicht sowie die polizeilich-strategische Steuerung der Bundespolizei zuständig. Es wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundespolizei am 1. März 2008 geschaffen und hat seinen Sitz in Potsdam. Beim Bundespolizeipräsidium sind rund 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt – davon circa 800 am Standort Potsdam. Für eine serviceorientierte und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung gliedert sich das Bundespolizeipräsidium in einen Leitungsstab und insgesamt acht Abteilungen: Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro; Abteilung 1 – Lage und Auswertung; Abteilung 2 – Gefahrenabwehr; Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung; Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit; Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationszentrum; Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement; Abteilung 7 – Recht, Personal; Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst. Hinzu kommen verschiedene Spezialkräfte (u. a. GSG 9 der Bundespolizei und der Bundespolizei-Flugdienst), die organisatorisch an das Bundespolizeipräsidium angegliedert sind. Zur Erfüllung der operativen Aufgaben sind dem Bundespolizeipräsidium zehn Direktionen nachgeordnet. Die ebenfalls nachgeordnete Bundespolizeiakademie ist für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten zuständig.
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Tel.: (0331) 97997-0, Fax: (0331) 97997-1010
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
•Bundespolizeidirektionen: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Bundespolizeidirektion Hannover, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundespolizeidirektion Koblenz, Bundespolizeidirektion Stuttgart, Bundespolizeidirektion München, Bundespolizeidirektion Pirna, Bundespolizeidirektion Berlin, Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. Eine Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist darüber hinaus für die zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig. Den Bundespolizeidirektionen sind die Bundespolizeiinspektionen und die BPOL-Reviere nachgeordnet.
•Bundespolizeiakademie: Die Bundespolizeiakademie in Lübeck ist mit ihren fünf Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren, der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, dem Bundespolizeileistungssportprojekt in Kienbaum sowie dem Trainingszentrum der Bundespolizei Kührointhaus die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei. Sie ist zuständig für alle Personalgewinnungsmaßnahmen und ist Einstellungsbehörde der Bundespolizei. Zu den ständigen Aufgaben der Bundespolizeiakademie gehören die Ausbildung des mittleren, des gehobenen und des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie die fachspezifische Fortbildung für die Aufgabenbereiche Grenzpolizei, Bahnpolizei, Luftsicherheit, Polizeitechnik, Polizeisport, Auslandsverwendung, Sanitätswesen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundespolizeiakademie im Standort Lübeck der Organisationseinheiten Lehrbereich Aus- und Fortbildung, Zentral- und Grundsatzabteilung, Polizeiärztlicher Dienst/Aus- und Fortbildung. Der an der Bundespolizeiakademie angegliederte Fachbereich Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei durch und wirkt mit an der fachbezogenen Fortbildung des gehobenen und des höheren Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienstes. Die Bundespolizeiakademie arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen polizeilichen Bildungseinrichtungen zusammen. Eine zunehmende Bedeutung erlangt die Bundespolizeiakademie in der grenzpolizeilichen Unterrichtung und Unterstützung im Rahmen des Europarechts für Beitrittsstaaten zur Europäischen Union. Die Bundespolizeiakademie verfügt über eine Zentralbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 40.000 Medien. Sie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie jedem auf dem Gebiet der Polizeiwissenschaften wissenschaftlich Arbeitenden zur Verfügung.
Bundespolizeiakademie
Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck
Tel.: (0451) 490550, Fax: (0451) 49055-5121
E-Mail: bpolak@polizei.bund.de
Bundespräsident
1. Staatsoberhaupt eines Bundesstaates.
2. In der Bundesrepublik Deutschland (DEU) wird der ~ von der Bundesversammlung nach Grundgesetz (GG) Art. 54 mit der Mehrheit der Stimmen, bei zweimaligem Nichtzustandekommen des Quorums mit relativer Mehrheit für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der Wahlrecht besitzt, ab Vollendung des 40. Lebensjahres. Der ~ schlägt dem Deutschen Bundestag (BT) den Bundeskanzler (Bk) zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn auf Ersuchen des BT, ernennt und entlässt die Bundesminister auf Vorschlag des Bk. Der ~ vertritt D völkerrechtlich und schließt die Verträge des Bundes mit auswärtigen Staaten ab. Der ~ hat das Recht, die Einberufung des BT zu verlangen. Ihm obliegt die Verkündung der Bundesgesetze, und unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Gesetzgebungsnotstand erklären.
Bundesrat
Föderatives Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Die 68 Mitglieder des ~ werden von den Landesregierungen berufen und nehmen dort die Funktion von Ministern/Senatoren wahr. Wichtigste Funktion des ~ ist die Zustimmung zu Bundesgesetzen, die Länderkompetenz berühren. Gegen alle anderen Bundesgesetze kann der ~, der auch das Recht zur Gesetzesinitiative hat, Einspruch erheben, jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Sein Sitz ist Berlin. Gemeinsamer Ausschuss
Bundesregierung
1. Die Regierung eines Bundesstaates.
2. Die ~ der Bundesrepublik Deutschland ist selbstständiges oberstes Verfassungsorgan und bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Gem. Grundgesetz (GG) Art. 62 besteht die ~ aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Regelung des GG Art. 65 definiert die Organstruktur der ~ als ein Mischsystem aus Kanzler-, Kabinetts-/(Kollegial-) und Ressortprinzip. Politische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden von der ~ in Kabinettssitzungen beschlossen. Bundessicherheitsrat
Bundessicherheitsrat (BSR)
Der ~ ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die vom Bundeskanzler geleitet werden, sind geheim. Der ~ koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Rüstungsexporte der Bundesrepublik zuständig.
Er kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist.
Ständige Mitglieder des ~ sind neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts folgende Bundesminister:
Bundesminister des Auswärtigen
Leiter des für die Außenpolitik Deutschlands zuständigen Auswärtigen Amtes. Federführend für die Sicherheitspolitik.
Bundesminister der Finanzen
Leiter des für die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesministeriums, das die Funktion einer Haushaltsbehörde hat. Der ~ hat Vetorecht gegenüber planmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Bundes (GG Art. 112).
Bundesminister des Inneren
Leiter der obersten Verwaltungsbehörde des Bundes, die für die innerpolitische Ordnungsfunktion der Staatstätigkeit verantwortlich ist. Die Zuständigkeit des ~ gilt u. a. für den sicherheitspolitisch relevanten Bereich des Katastrophenschutzes.
Bundesminister der Justiz
Leiter der obersten Justizverwaltungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten des Bundes. In seinen Geschäftsbereich fallen u. a. die Wehrstrafgerichte. Grundsatzartikel »Wehrverfassung«
Bundesminister der Verteidigung
Leiter des für die Verteidigung und die Streitkräfte des Bundes zuständigen Bundesministeriums der Verteidigung. Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte im Frieden.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Leiter des für die zentralstaatlichen Aufgaben der Wirtschaftspolitik zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zu den sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen des ~ gehören auch die Außenwirtschaftspolitik, einschließlich der Rüstungsexportpolitik.
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Leiter des für die Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuständigen Bundesministeriums.
Andere Bundesminister sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr als militärischer Berater der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle können bei Bedarf an den Sitzungen des ~ teilnehmen.
Bundessprachenamt
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit Dienstsitz in Hürth bei Köln. Das ~ führt die Sprachenausbildung für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr und auch für Angehörige anderer Ressorts und der Länderverwaltungen durch. Hinzu kommt die Führung und Betreuung militärischer Lehrgangsteilnehmer aus aller Welt. Es ist im gesamten Bundesgebiet mit Referaten und Referatsteilen in rund 100 Dienststellen der Bundeswehr disloziert.
Bundessprachenamt
Horbeller Straße 52, 50354 Hürth
Tel.: (02233) 593-5309
E-Mail: info@bundessprachenamt.de
Bundesstaat
Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (»Bund«), in dem jedoch die Staatlichkeit der Gliedstaaten (»Länder«) erhalten bleibt. Die staatlichen Befugnisse sind zwischen Bund und Gliedstaaten aufgeteilt, wobei übergreifende Bereiche wie Verteidigungs- und Außenpolitik meist Bundessache, Kulturpolitik häufig Ländersache sein können.
In der Regel hat der Bund einen politischen und rechtlichen Vorrang. Mit der Erhaltung der Staatlichkeit der Länder – eigene Regierungen und Parlamente – unterscheidet sich der ~ vom Einheitsstaat.
Bundestag Deutscher Bundestag
Bundesverfassungsgericht (BVG)
Verfassungsorgan der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Karlsruhe. Das ~ entscheidet über die Vereinbarkeit von Länderrecht und Bundesrecht mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle) sowie über Streitigkeiten zwischen Bundesorganen oder zwischen Bund und Ländern (Organstreit) und über Verfassungsbeschwerden von Bundesbürgern, die sich durch die staatliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
Bundesversammlung
Organ aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen – proportional zur Bevölkerungszahl der Länder – gewählt werden, deren einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist. Die von den Ländern gewählten Mitglieder brauchen keine Mandatsträger zu sein.
Bundeswehr (Bw)
Grundsatzartikel »Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr«
Bundeswehr (Bw) und Neuausrichtung der Bundeswehr
Als Bundeswehr wird die Gesamtheit des der militärischen Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland (DEU) dienenden Personals und Materials einschließlich aller Einrichtungen, Anlagen und Organisationselemente bezeichnet.
Der verfassungsrechtliche Auftrag der Streitkräfte ergibt sich aus Grundgesetz (GG):
Art. 87a Abs. 1, 3 Landes- und Bündnisverteidigung;
Art. 24 Abs. 2 Einsatz im Rahmen und nach den Regeln kollektiver Sicherheitssysteme;
Art. 87a Abs. 4 Einsatz im Rahmen eines Inneren Notstandes;
Art. 35 Abs. 1 Amtshilfe;
Art. 35 Abs. 2, 3 Katastrophennotstand.
Das GG verbietet zudem mit Art. 26 Abs. 1 explizit alle »Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzunehmen«.
Die Streitkräfte dürfen zu anderen als diesen im GG ausdrücklich zugelassenen Aufgaben nicht eingesetzt werden. Damit wird die Verfügungsgewalt der Bundesregierung über die ~ deutlich eingeschränkt und diese zugleich vor Missbrauch geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Juli 1994 den Einsatz deutscher Soldaten aufgrund eines Mandats der Vereinten Nationen ausdrücklich anerkannt, jeden Einsatz aber von der Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig gemacht.
Die Bundeswehr erfüllt unverändert ihren Zweck als wirksames Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ihr Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz und den daraus abgeleiteten Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Am 18. Mai 2011 hat Minister de Maizière die verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) und die Eckpunkte für die Neuausrichtung entschieden. Die VPR machen deutlich, dass es heute und in Zukunft neben der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung darauf ankommt, Auswirkungen von Krisen und Konflikten auf Distanz zu halten, indem ihnen aktiv vorgebeugt wird oder sie zumindest eingegrenzt werden. Die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union sind der internationale Rahmen, in dem sich unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzieht.
Angesichts der Bandbreite potenzieller Konflikte muss die Bundeswehr daher auch künftig ein breites Fähigkeitsspektrum vorhalten. Die Eckpunkte machen Vorgaben für die Neuausrichtung der Bundeswehr u. a. zum Umfang, zum Personalmanagement, zur Organisation des Ministeriums, zur Beschaffung von Ausrüstung sowie zur Finanzierung der Bundeswehr.
Das Ziel, die Bundeswehr so aufzustellen, zu finanzieren und auszustatten, dass Deutschland nachhaltig befähigt wird, gemeinsam mit seinen Partnern einen gewichtigen militärischen Beitrag zur Sicherheit des Landes und des Bündnisses sowie zur Sicherung von Frieden und Stabilität in der Welt zu leisten, ist weiterhin valide. Mit dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016, welches strategische Vorgaben zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesregierung enthält, wurden diese verteidigungspolitischen Richtlinien weiter geschärft. Aus dem Weißbuch der Bundesregierung von 2016 folgte im Frühjahr 2018 die Konzeption der Bundeswehr, welches als Dachdokument die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands bestimmt. Daraus abgeleitet wurde im September 2018 das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vom GenInspBw unterzeichnet. Darin sind der Bedarf der Bundeswehr sowie die wesentlichen Modernisierungsschritte bis zum Jahr 2031 beschrieben.
Sicherheitspolitische Ziele
Diese sind:
•Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands;
•territoriale Integrität und Souveränität Deutschlands und seiner Verbündeten;
•Wahrnehmung internationaler Verantwortung.
Sicherheitsinteressen
Dazu gehören:
•Krisen und Konflikte zu verhindern, vorbeugend einzudämmen und zu bewältigen, die die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten beeinträchtigen;
•außen- und sicherheitspolitische Positionen nachhaltig und glaubwürdig zu vertreten und einzulösen;
•die transatlantische und europäische Sicherheit und Partnerschaft zu stärken;
•für die internationale Geltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze einzutreten, das weltweite Respektieren des Völkerrechts zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu reduzieren;
•einen freien und ungehinderten Welthandel sowie den freien Zugang zur hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Auftrag
Die Bundeswehr
•schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger,
•sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,
•trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,
•leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen und
•fördert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.
Aufgaben
Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:
•Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;
•internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
•Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
•Beiträge zum Heimatschutz, d. h. Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
•Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
•Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
•humanitäre Hilfe im Ausland.
Nationale Zielvorgabe
Die ~ ist ein wesentlicher fähigkeits- und strukturbestimmender Leitfaktor für die Bundeswehr.
Sie verlangt:
•die Möglichkeit der Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und
•die Bereitstellung benötigter Fähigkeiten für das gesamte Aufgabenspektrum, in die Beiträge anderer Nationen flexibel und synergetisch integriert werden können.
Nicht durch einen Einsatz gebundene Kräfte der Bundeswehr stellen die Einsatzbereitschaft im gesamten Intensitätsspektrum sicher. Die Befähigung zum Kampf als höchster Anspruch an Personal, Material und Ausbildung ist der Maßstab für die Einsatzbereitschaft.
Unter Gewichtung ihrer Aufgaben soll die Bundeswehr folgende Ziele erreichen:
•Zur Bündnisverteidigung ist ein streitkräftegemeinsames Kräftedispositiv bereitzustellen, das multinational zur schnellen, wirksamen und zeitlich begrenzten Reaktion befähigt ist. Eine derartige Operation kann die Entscheidung zum Abbruch parallel laufender Stabilisierungseinsätze notwendig machen.
•Die in diesem Kräftedispositiv enthaltenen deutschen Anteile der NATO Response Force und der EU Battlegroup bilden auch weiterhin den Nukleus des deutschen Beitrags für die schnelle Reaktion im Nordatlantischen Bündnis und in der Europäischen Union.
•Zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung müssen streitkräftegemeinsam, eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstützung auf externe Unterstützung, gestellt werden können. Dafür sind zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten durchhaltefähig vorzuhalten.
•Zur VN-Friedenssicherung im Rahmen des »UN Standby Arrangements System« sind streitkräftegemeinsam Kräfte auf der Basis verfügbarer Kapazitäten bereitzustellen. Für Beobachtermissionen ist Personal in angemessenem Umfang vorzuhalten.
•Zur Rettung, Evakuierung und Geiselbefreiung im Ausland sind im Rahmen nationaler Krisenvorsorge dauerhaft streitkräftegemeinsame Fähigkeiten vorzuhalten.
•Zur Überwachung und Sicherheit im deutschen Luft- und Seeraum sowie für den Such- und Rettungsdienst sind dauerhaft entsprechende Fähigkeiten bereitzustellen.
•Zur Wahrnehmung von Aufgaben im Heimatschutz werden im Bedarfsfall alle verfügbaren Kräfte, einschließlich der Reservisten, herangezogen.
Fähigkeiten
Die Fähigkeiten der Bundeswehr leiten sich aus ihrem Auftrag und ihren Aufgaben ab. Richtschnur ist dabei die nationale Zielvorgabe. Eine Priorisierung innerhalb des Fähigkeitsspektrums ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit, mit der Risiken und Bedrohungen einen militärischen Beitrag erforderlich machen, aus dem Zeitbedarf zur Bereitstellung der Fähigkeiten, der Beurteilung nationaler Interessen und der Finanzierbarkeit.
Struktur
Die ~ besteht entsprechend den Vorgaben der Verfassung (GG Art. 87a/b) aus den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung mit einer gemeinsamen Spitze im Bundesministerium der Verteidigung. Sie unterstehen im Frieden und in der Krise der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung (GG Art. 65a), die im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler (GG Art. 115b) übergeht. Damit ist sichergestellt, dass die deutschen Streitkräfte im Frieden, in der Krise und im Krieg stets politischer Führung und parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Die Streitkräfte gliedern sich in die klassischen Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie in die beiden militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr. In der Zielstruktur wird der Umfang der Streitkräfte einschließlich bis zu 2.500 Reservisten bei bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten liegen. Diese bestehen aus bis zu 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 5.000 freiwillig Wehrdienstleistenden. Dazu kommen bis zu 10.000 weitere freiwillig Wehrdienstleistende. Das Heer wird künftig 57.570, die Luftwaffe 22.550, die Marine 13.050, die Streitkräftebasis 36.750 und der Sanitätsdienst 14.620 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Weitere 30.460 Soldatinnen und Soldaten befinden sich turnusmäßig in Ausbildung oder werden in den anderen Organisationsbereichen (Personal, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie Rüstung, Nutzung, Informationstechnologie) verwendet. Die Zuordnung verschiedener Fähigkeiten auf die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche wird im Zuge der Reform verändert:
•Verlagerung des taktisch-operativen Lufttransports mit CH-53 zur Luftwaffe,
•Konzentration des taktischen Lufttransports mit NH 90 beim Heer,
•Zuordnung von Counter IED und Kampfmittelbeseitigung zum Heer,
•Bündelung der bodengebundenen Luftverteidigung und Flugabwehr bei der Luftwaffe,
•Übernahme der Weitverkehrsanteile der Führungsunterstützung durch die Streitkräftebasis,
•Zuordnung der ABC-Abwehr zur Streitkräftebasis und
•Zusammenfassung der Militärmusik in der Streitkräftebasis.
Eckpunktepapier
Mit dem Papier »Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft« der Bundesministerin der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 18. Mai 2021 wurde die Grundlage gelegt für eine neuerliche Anpassung der Bw-Strukturen und -Fähigkeiten. Sie sollen die »Konzeption der Bundeswehr« und das »Fähigkeitsprofil der Bundeswehr« aus dem Jahr 2018 ergänzen und insbesondere die Einsatzbereitschaft durch veränderte Führungsstrukturen erhöhen. Damit soll insbesondere den veränderten Anforderungen hinsichtlich der Landes- und Bündnisverteidigung, der Nationalen Territorialen Verteidigung und des Heimatschutzes sowie des Internationalen Krisenmanagements Rechnung getragen werden.
Bundeswehrgemeinsam
Aufgabenerfüllung durch Zusammenarbeit militärischer und ziviler Organisationsbereiche der Bundeswehr unter gemeinsamer Nutzung von Kräften, Mitteln und Verfahren. Streitkräftegemeinsam; Streitkräfteübergreifend
Bundeswehrplanung
Teil des Führungsprozesses in der Bundeswehr (Bw) mit dem Ziel, das Leistungsvermögen der Bundeswehr, insbesondere Umfang, Struktur, Fähigkeiten und Ausrüstung zur Erfüllung ihres Auftrages, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu gestalten. Die ~ ist wesentlicher Teil der Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Darüber hinaus berücksichtigt sie Entscheidungen der NATO Streitkräfteplanung. Ihre Ergebnisse sind Grundlage für deutsche Positionen und Beiträge zu Planungsangelegenheiten im Bündnis und in anderen nationalen wie internationalen Gremien sowie für den Voranschlag zum Haushalt und den Beitrag des BMVg zur Finanzplanung des Bundes.
Die ~ wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung im Rahmen der politischen Zielsetzung der Bundesregierung verantwortet.
Die Bundesregierung und der Bundesminister der Verteidigung erlassen die notwendigen politischen und planerischen Vorgaben in Form des Weißbuchs der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands und der Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR). Weitere politische und planerische Vorgaben können als Konzeptionelle Leitlinie (KLL) oder in Ressortkonzepten erfolgen. Diese Dokumente stellen keine zwangsläufige Abfolge oder hierarchische Reihenfolge dar, sondern werden bei Bedarf erstellt bzw. aktualisiert. Die ~ verbindet folgende Phasen zu einem System:
•Zielsetzung
mit der Festlegung der langfristig zu erreichenden Ziele, der konzeptionellen Gestaltung der mittel- und langfristigen Weiterentwicklung der Bw sowie der Grundsätze und Richtlinien zur Auftragserfüllung.
•Realisierungsplanung
mit einer aktuellen Bewertung der langfristigen Lageentwicklung, ggf. der Aktualisierung der Zielsetzung, der Festlegung von Teilzielen in Jahresschritten und der Aufteilung der Ressourcen für Betrieb und Investition auf die Organisationsbereiche.
•Durchführung
mit der Umsetzung der Planungsergebnisse in jährliche Weisungen und Programme der jeweiligen Organisationsbereiche.
•Kontrolle
mit der Planungskontrolle für die Verwirklichung der Gesamtkonzeption und der Durchführungskontrolle für das Erreichen der jährlich vorgegebenen Ziele als Einflussfaktor zur Anpassung der Planung.
Bundeswehrverband
Deutscher Bundeswehrverband
Bundeswehrverwaltung (BwV)
Zivile Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zur Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte.
Die ~ dient nach Grundgesetz Art. 87b den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. In ihren Bereich gehören u. a. das Sozialwesen, die Materialbedarfsdeckung, Finanzverwaltung und Wehrgerichtsbarkeit.
Bundeszentrale für Politische Bildung
Dem Bundesminister des Inneren unterstellte Behörde zur Förderung des demokratischen Grundkonsenses und einer am rationalen Dialog orientierten Streitkultur. In allen Ländern der Bundesrepublik bestehen vergleichbare, organisatorisch unabhängige Landeszentralen. Die ~ ist u. a. Herausgeber der Zeitschriften »Aus Politik und Zeitgeschichte« und der »Informationen zur politischen Bildung«.
Bundeszentrale für Politische Bildung
Adenauerallee 86, 53113 Bonn
Tel.: (0228) 99515-0, Fax: (0228) 99515-113
E-Mail: info@bpb.de
Internet: www.bpb.de
Medien- und Kommunikationszentrum Berlin
Krausenstraße 4, Ecke Friedrichstraße,
10117 Berlin
Tel.: (030) 254504-0, Fax: (030) 25450-422
Bündnis
Völkerrechtlich auf einem Vertrag beruhender Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung eines gemeinsamen außenpolitischen Ziels. Im Rahmen des allgemeinen Gewaltverzichtsgebots der Charta der Vereinten Nationen sind militärische ~ nur als Mittel der kollektiven Selbstverteidigung legitimiert. Allianz; Beistandspakt
Bündnisfall
Ereignis, bei dem eine von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem Bündnis eingegangene Beistandsverpflichtung wirksam wird. Allianz; Beistandspakt
Bündnisgebiet
Raum, für den die Anwendung der Vertragsbestimmungen eines Bündnisvertrages gelten.
•Nordatlantische Allianz gem. Art. 6 Washingtoner Vertrag vom 25. April 1949
•Westeuropäische Union gem. Art. V des Vertrages von Brüssel vom 24. Oktober 1954
Bündnispolitik
Abgestimmte politische Absichten und politisches Handeln zwischen Bündnispartnern und/oder gemeinsame Politik von Bündnispartnern gegenüber anderen Staaten, Staatengemeinschaften oder Bündnissen. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität
Bündnissolidarität
Bereitschaft des Mitgliedstaates eines Bündnisses, sich nicht nur aus offenkundigen nationalen Interessen, sondern auch aus bündnispolitischen Erwägungen (Bündnisräson) an den Lasten und Risiken gemeinsamen Handelns gewichtsgemäß zu beteiligen.
Grundsatzartikel »NATO«
Bündnisverteidigung
Bei Eintritt des Bündnisfalles die Wahrnehmung der eingegangenen Beistandsverpflichtung durch die Vertragspartner. Verteidigung
Burden-Sharing
~ meint im sicherheitspolitischen Kontext die faire Lastenteilung zwischen beteiligten Akteuren. Dies gilt sowohl für finanzielle Investitionen als auch für das Bereitstellen von Truppen sowie die Übernahme von Verantwortung und Führungsrollen bei gemeinsamem außenpolitischem und insbesondere militärischem Engagement. Vor allem im Rahmen der NATO wird die ~-Debatte seit vielen Jahren aufgrund veränderter Bedrohungsperzeptionen und des gestiegenen internationalen Engagements der Allianz zunehmend intensiv geführt.
Hauptauslöser ist, dass insbesondere die USA mit Blick auf das internationale Engagement der NATO sowohl hinsichtlich ihrer militärischen Fähigkeiten und bereitgestellten Truppen als auch finanziell die Hauptlast tragen. In diesem Zusammenhang wurde 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales das sog. »Zwei-Prozent-Ziel« festgeschrieben. Konkret wurde beschlossen, dass sich alle NATO-Staaten innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben zubewegen und mindestens 20 Prozent davon in neues Großgerät einschließlich Forschung und Entwicklung investieren sollen. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jedoch nicht bindend, und die Auslegung erfolgt besonders auf den nationalen Ebenen sehr unterschiedlich, was u. a. auf die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen, aber auch die Zählweise von Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist.
Mit intensiveren ~-Debatten wuchsen auch innerhalb der Europäischen Union die Forderungen nach einem sicherheitspolitisch eigenständigerem, stärkerem und aktiverem Europa, welches jedoch keine Konkurrenz zur NATO, sondern deren Stärkung bilden soll.
Bürgerkrieg
Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«
Bush-Doktrin
In Anlehnung an Grundsatzerklärungen ( Doktrin) ehemaliger US-Präsidenten (z. B. Monroe-Doktrin, Nixon-Doktrin, Truman-Doktrin) benutzter Begriff für die Kernelemente der am 20. September 2002 von der neuen US-Administration unter Präsident George W. Bush veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie (engl.: National Security Strategy – NSS) der USA.
B-Waffen-Übereinkommen
Biologische-Waffen-Übereinkommen
C4 Command, Control, Communications and Computing
C
Corona-Pandemie
Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat sich als einer der gewaltigsten strategischen Schocks der vergangenen Jahrzehnte und als weiterhin maßgeblicher Faktor in der internationalen Politik erwiesen. Anders als die Anschläge des 11. September 2001, mit denen die ~ gerne verglichen wird, sind deren internationalen Auswirkungen nicht primär sicherheitspolitisch, sondern viel stärker wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich und berühren darüber hinaus Fragen der internationalen Ordnung. Dabei ist die Debatte darüber, ob die ~ die internationale Politik grundlegend verändert oder lediglich bestehende Trends, Gefahren und Instabilitäten verstärkt, eher akademischer Natur, da viele der künftigen Implikationen der Pandemie derzeit noch nicht absehbar sind.
Überraschend war in Deutschland zunächst die mangelnde Vorbereitung der politischen und medizinischen Institutionen auf den Ausbruch der Seuche, gelten doch Pandemien seit Langem als eine der möglichen Gefahren, auf die man sich im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge vorzubereiten habe. Zahllose Übungen und Planungen etwa des Bundesamtes für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatten den Ausbruch einer Pandemie zum Hintergrund. Die entwickelten Handlungsoptionen wurden aber offenbar von den Bundesländern, bei denen die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt, nur unzureichend wahrgenommen. Dieses Versäumnis verstärkte sich auf internationaler Ebene dadurch, dass die Regierungen wichtiger Länder, allen voran der USA, die Gefahr der Pandemie lange Zeit schlicht bestritten und sich gemeinsamen Schritten zur Bekämpfung widersetzten.
Nachdem zumindest die Mehrheit der europäischen Regierungen die Dramatik der Lage erkannt hatte und den Rat der Wissenschaft konsequent in ihr Handeln einbezogen, überraschte wiederum, wie schnell es gelang, wirksame Impfstoffe und Medikamente zur Linderung der ~ zu entwickeln. Auch die EU-weite Zulassung, Beschaffung und Verteilung funktionierte nach den angesichts des Ausmaßes der Krise nur schwer vermeidbaren Anlaufschwierigkeiten relativ gut. Damit besteht vor allem in den entwickelten Industrienationen die realistische Aussicht, zumindest die medizinischen Gefahren der ~ in absehbarer Zeit überwunden zu haben. Dennoch zeichnen sich auch im engeren sicherheitspolitischen Bereich bereits jetzt erhebliche Langzeitfolgen ab.
Auf nationaler Ebene sind es vor allem die gewaltigen wirtschaftlichen Kosten der Pandemie, welche die deutsche Sicherheitspolitik langfristig beeinflussen könnten. Zwar konnte für 2021 an der geplanten Erhöhung des Verteidigungshaushaltes festgehalten werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass in den Folgejahren alle staatlichen Bereiche Kürzungen hinnehmen müssen, um die schuldenfinanzierte Bewältigung der ~ zu refinanzieren. Das kann auch die Verteidigungsausgaben betreffen und die für Deutschland ohnehin schwierige Annäherung an das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO weiter verzögern.
Dies würde neben der NATO auch die immer noch im Aufbau befindliche Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen, da auch die meisten anderen Mitglieder von EU und NATO entsprechenden Sparzwängen unterworfen wären. Neben den möglichen finanziellen Einschränkungen beeinflusst die ~ auch das Einsatzspektrum deutscher und europäischer Streitkräfte. Es ist zu befürchten, dass sich die Pandemie in den weniger entwickelten Regionen außerhalb Europas aufgrund schwacher oder völlig fehlender Gesundheitssysteme weiter und länger ausbreiten wird. Befördert wird dieser besorgniserregende Trend auch dadurch, dass sich die reichen Industrienationen aufgrund ihrer Finanzkraft die Mehrheit der Impfdosen gesichert haben. Die schon seit 2000 bestehende internationale Impfallianz GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunisation) versucht eine gerechtere Verteilung zu erreichen, hat hierzu aber nur begrenzte Möglichkeiten. All dies dürfte nicht nur Krisen und Konflikte etwa im Mittleren Osten oder in Subsahara-Afrika weiter verschärfen, sondern auch das militärische Krisenmanagement weiter erschweren. Die Bereitschaft europäischer Staaten, Streitkräfte in die betroffenen Regionen zu Stabilisierungsmissionen zu entsenden, dürfte erheblich sinken, wenn mit hohen Ansteckungsgefahren zu rechnen ist.
Ähnlich dramatische Auswirkungen sind auch im Bereich der Migration zu erwarten. Während die ~ den Migrationsdruck aus den südlichen Krisenregionen in Richtung Europa weiter verschärfen wird, dürfte gleichzeitig die Aufnahmebereitschaft in den betroffenen Staaten erheblich sinken, wenn Migranten auch stets als mögliche Träger des Coronavirus gesehen werden.
Aufgrund der Polarisierung unter Präsident Donald Trump und den geradezu aggressiven Ambitionen Chinas ist die ~ auch zu einem Zeichen des internationalen Systemgegensatzes geworden. China beeilte sich von Anfang an zu betonen, dass es durch seinen autokratischen Regierungsstil eher in der Lage sei, die ~ durch rigide Maßnahmen zu bekämpfen. Trump war dieser Propaganda-Herausforderung weder intellektuell noch konzeptionell gewachsen und führte die USA in eine dramatische Infektionslage, die wiederum von Autokratien wie China, Russland, Brasilien oder der Türkei als Beleg für die Unterlegenheit offener Gesellschaften herangezogen wurde. Damit hat der Wettbewerb zwischen einem aufstrebenden China und den um ihre Führungsrolle in der Welt besorgten USA durch die ~ eine weitere Drehung auf der Eskalationsspirale bekommen.
Gleichzeitig haben die hohen Todeszahlen in den USA das Versagen der Trump-Administration belegt und dadurch auch zu einem Präsidentenwechsel hin zu Joe Biden beigetragen. Dieser bemüht sich nicht nur, die ~ im eigenen Land in den Griff zu bekommen, sondern durch die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen und die Bildung internationaler demokratischer Allianzen im weltweiten Systemwettbewerb wieder Boden gutzumachen.
Caveat
Nationaler Einsatzvorbehalt, der den politischen und militärischen Einsatz von Streitkräften einschränkt. So beschränkt ein Bundestagsmandat den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan durch ein nationales Caveat, nach dem deutsche Soldaten in der Regel nicht außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in Nordafghanistan eingesetzt werden dürfen.
Camp-David-Abkommen
Ergebnis der Verhandlungen im September 1978 in Camp David, dem Landsitz des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Jimmy Carter, zwischen Ägypten und Israel infolge des Jom-Kippur-Krieges (6.–26. Oktober 1973).
Das ~ gilt heute in der Sicherheitspolitik als Beispiel für Kriegsbeendigung durch Übernahme von Sicherheitsgarantien durch die USA und konsequente Umsetzung bis zu einem Friedensvertrag. Nahostkonflikt
Charta
(engl.: charter)
In den internationalen Beziehungen eine Erklärung von besonderer politischer Bedeutung, die nicht zwingend Völkerrechtsbindung, aber in der Regel politische Verpflichtungen beinhaltet (political binding). Aus einer ~ kann sich völkerrechtliches Gewohnheitsrecht entwickeln.
Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch)
(engl.: Charter of the United Nations)
Völkerrechtliche Grundlage der Vereinten Nationen (VN). In ihr sind die Ziele der VN beschrieben, insbesondere:
•Wahrung von Weltfrieden und Internationaler Sicherheit, Etablierung wirksamer Kollektivmaßnahmen zur Abwehr von Friedensbedrohungen und Streben nach friedlicher Streitbeilegung;
•Gleichberechtigung und Souveränität aller Mitgliedstaaten;
•Wahrung und Weiterentwicklung von Menschen- und Grundrechten;
•Weiterentwicklung und Ausbau von Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Lösung internationaler Probleme.
Die ~ beschreibt neben den Zielen und Grundsätzen den Aufbau und die Struktur der VN, deren Verfahrensweisen und Handlungsmöglichkeiten. Normenhierarchie, völkerrechtliche
Charta für europäische Sicherheit
Anlässlich des Gipfeltreffens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am 19. November 1999 in Istanbul (Türkei) unterzeichnete Charta, die bereits beschlossene Verpflichtungen, wie sie in der Charta von Paris niedergelegt sind, aufs Neue bekräftigt und die Schaffung zusätzlicher Instrumente vorsieht, um der OSZE künftig ein schnelleres und wirkungsvolleres Eingreifen in Krisensituationen zu ermöglichen. Wiener Dokument
Charta von Paris
(auch genannt: »Charta für ein Neues Europa«)
Anlässlich des Gipfeltreffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Paris am 21. November 1990 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnete Erklärung für ein freies Europa, in der sich alle KSZE-Mitgliedstaaten auf Demokratie als einzige Regierungsform verpflichten und auf Androhung und Anwendung von Gewalt verzichten. Die in Paris unterzeichneten Dokumente sehen den Abbau von Konventionellen Streitkräften in Europa (KSE) vor. Grundsatzartikel »Konventionelle Rüstungskontrolle«
Charta von San Francisco
Atlantik-Charta
Chauvinismus
Übersteigerter, meist blinder Patriotismus, der den Nationalismus bis zur Missachtung der Rechte anderer steigert. Daraus entstehende Spannungen können zur Unterdrückung von Minderheiten bis hin zum Krieg oder Bürgerkrieg führen. Flüchtlinge
Chemische Kriegführung
Einsatz chemischer Kampfstoffe, um Menschen oder Tiere zu töten, zu verletzen oder für eine bestimmte Zeit einsatzunfähig zu machen oder um die Nutzung von bestimmten geografischen Räumen, Einrichtungen bzw. den Einsatz von Waffen und Ausrüstung zu verhindern oder einzuschränken. Die Vereinten Nationen (VN) haben 1996 ein umfassendes, weltweites Verbot chemischer Waffen durchgesetzt. Chemische-Waffen-Übereinkommen
Chemische Waffen (CW)
In Rahmen des Chemische-Waffen-Übereinkommens werden als ~ bezeichnet:
•toxische Chemikalien und ihre Ausgangsstoffe,
•Munition und Vorrichtungen, die eigens entworfen wurden, um die toxischen Eigenschaften von chemischen Kampfstoffen, die infolge der Verwendung solcher Munition oder Vorrichtungen freigesetzt würden, den Tod oder sonstige Schäden herbeizuführen oder
•jede Ausrüstung, die eigens für den unmittelbaren Einsatz im Zusammenhang mit der Verwendung solcher Munition und Vorrichtungen entworfen wurde.
Gemäß Art. II Nr. 2 Chemische-Waffen-Übereinkommen versteht man unter einer toxischen Chemikalie jede Chemikalie, die durch ihre chemische Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen kann.
Chemische Waffenfreie Zone (CWFZ)
Durch Verträge und sonstige Vereinbarungen definierter Raum, in dem die Entwicklung, Herstellung, die Lagerung und der Einsatz von ~ verboten oder geächtet ist. Als rüstungskontrollpolitische Vorstellung sollte durch die Entwicklung solcher Zonen die Stabilität gefördert und langfristig der Weg zu einem weltweiten Verbot von ~ geebnet werden. Chemische-Waffen-Übereinkommen; Mendoza-Deklaration
Chemischer Kampfstoff
Bezeichnung für toxische und nichttoxische Wirkstoffe, die zu kriegerischen Zwecken Verwendung finden können.
Toxische Chemikalien
Ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Herstellung können ~ Menschen und Tiere durch ihre chemische Wirkung auf deren Lebensvorgänge töten, vorübergehend handlungsunfähig machen oder dauernden Schaden zufügen. Zu den ~ werden auch die entsprechenden Ausgangsstoffe gezählt. Im Wesentlichen werden folgende ~ unterschieden:
•Nervenkampfstoffe: Sarin, Soman, VX;
•Hautkampfstoffe: Lewisit, Lost-Lewisit-Gemisch, N-Lost, S-Lost;
•Cyanid-Kampfstoffe: Blausäure, Chlorcyan;
•Lungenkampfstoffe: Diphosgen, Phosgen;
•Psychokampfstoffe: BZ (Benzinsäureester), LSD (Lysergsäurediäthylamid), Haschisch, Meskalin.
Nichttoxische Chemikalien
Als nichttoxische Chemikalien gelten solche,
•die für industrielle, landwirtschaftliche, medizinische, pharmazeutische, für Forschungs- oder sonstige friedliche Zwecke bestimmt sind sowie für Polizeimaßnahmen und für militärische Zwecke, bei denen die Mittel der Kriegführung nicht von den toxischen Eigenschaften der Chemikalien abhängen,
•die für den Schutz, insbesondere gegen chemische Waffen bestimmt sind, soweit sie nach Art und Menge mit dem angestrebten Zweck vereinbar sind.
Die Bundesrepublik Deutschland (DEU) hat am 23. Oktober 1954 auf die Herstellung, den Besitz und die Lagerung von ~ im eigenen Land verzichtet. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag hat D grundsätzlich seinen Verzicht in umfassender Form einschließlich des Verzichts auf biologische und nukleare Waffen bestätigt. Chemische-Waffen-Übereinkommen
Chemische-Waffen-Übereinkommen (CWÜ)
Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen
Das am 13.–15. Januar 1993 in Paris von 130 Staaten gezeichnete und am 29. April 1997 in Kraft getretene »Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen« verbietet den Vertragsstaaten die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Besitz, Weitergabe sowie den Einsatz chemischer Waffen und verlangt, dass innerhalb von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten, also bis zum 29. April 2007, alle im Besitz der Vertragsstaaten befindlichen chemischen Waffen zu vernichten und deren Produktionsanlagen zu zerstören sind. Mittlerweile hat das ~ 193 Vertragsstaaten, darunter alle europäischen und NATO-Staaten. Vier Staaten – Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan – sind noch nicht beigetreten. Nur die Vereinigten Staaten von Amerika besitzen noch nicht zerstörte, deklarierte Chemiewaffenbestände.
Mit dem ~ wurde die in Den Haag ansässige Organisation für das Verbot der chemischen Waffen (OVCW) geschaffen. Ihre wesentlichen Organe sind die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, der Exekutivrat (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Mit ihrem Technischen Sekretariat überwacht die OVCW die Verifikation des ~, also seine Umsetzung und Einhaltung. Sie sammelt die Meldungen der Vertragsstaaten, inspiziert die gemeldeten Lagerbestände, frühere Produktionsstätten und Vernichtungseinrichtungen und überprüft durch Routineinspektionen die vertragsgemäße Nutzung von Chemikalien in Industrie und Handel. Der Verifikation des ~ unterliegen damit sowohl militärische als auch zivil-industrielle Anlagen. Deutschland stellt mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz – und dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr zwei designierte OVCW-Referenzlabore, auf die sich die OVCW bei der Untersuchung von Proben nach einem mutmaßlichen CW-Einsatz stützen kann. Durch die umfassenden Verifikationsbestimmungen wird das ~ zu einem der effizientesten Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge.
Gegen das ~ ist in den vergangenen Jahren allerdings mehrfach durch Russland und Syrien verstoßen worden. Auch nach dem Beitritt von Syrien zum ~ am 14. September 2013 wurde nachweislich Chlorgas als Waffe sowie der Nervenkampfstoff Sarin und der Hautkampfstoff Senfgas durch syrische Streitkräfte eingesetzt. Dies konnte durch die von der OVCW eingesetzte »Fact Finding Mission« (FFM) und einen »Joint Investigative Mechanism« (JIM) nachgewiesen werden. Mit Beschluss einer Sonderkonferenz der Vertragsstaaten am 27. Juni 2018 hat sich die OVCW zudem mit Mehrheit und gegen massiven russischen Widerstand den »Investigation and Identification Team« (ITT) einen Attributionsmechanismus für Syrien geschaffen, der erstmalig die Frage der Verantwortlichen für die Chemiewaffeneinsätze klären soll. Er ist seit Juni 2019 einsatzbereit.
Russland hat nicht nur die Verantwortlichkeit der syrischen Regierung für die zahlreichen Chemiewaffeneinsätze geleugnet und kontinuierlich die unparteiliche Arbeit des Technischen Sekretariats der OVCW diskreditiert, es hat auch selbst in den letzten Jahren mehrfach chemische Kampfstoffe eingesetzt. Bei einem Angriff auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Skripal am 4. März 2018 in Salisbury (Großbritannien) wurde ein Nervengift aus der Gruppe der sogenannten Nowitschok-Kampfstoffe eingesetzt. Am 20. August 2020 wurde der russische Oppositionelle Nawalny in Russland ebenfalls durch einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet. Beide Anschläge stellten einen schwerwiegenden Verstoß gegen das ~ dar.
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt keine chemischen Waffen. Sie hat das ~ am 12. August 1994 ratifiziert und vernichtet Chemiewaffenaltlasten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Deren kontinuierliche Vernichtung erfolgt in den Vernichtungsanlagen der »Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH« (GEKA) in Munster. Chemische Kampfstoffe
CHOD
(engl.: Chief of Defence)
Ausdruck im Sprachgebrauch der NATO und der Europäischen Union (EU) für die Generalstabschefs; für die Bundesrepublik Deutschland der Generalinspekteur der Bundeswehr.
Civilian Planning and Conduct Capability
(dt.: Zivile Planungs- und Führungsfähigkeit)
Grundsatzartikel »Europäische Union«
Civil-Military Cooperation (CIMIC)
NATO Civil-Military Cooperation (CIMIC)
Clausula rebus sic stantibus
(dt.: Klausel der unveränderten Umstände)
Völkerrechtliche Klausel für eine zulässige Auflösung von Verträgen bei Eintritt von Umständen, die nicht mehr denen entsprechen, die bei Vertragsabschluss maßgebend waren.
Club of Rome
Vereinigung von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur, die erstmals 1968 in Rom tagte. Bekannt geworden durch den Bericht »Grenzen des Wachstums«. Aufgabe: Erforschen von Ursachen und inneren Zusammenhängen der kritischen Menschheitsprobleme mit dem Ziel, sich für eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft der Menschheit einzusetzen. Dritte Welt
COCOM Komitee zur Koordinierung der Ost-West-Handelspolitik
Collective Security Treaty Organisation (CSTO)
Am 7. Oktober 2002 durch die Präsidenten von Russland, Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan in Taschkent gegründete zentralasiatische Militärallianz, hervorgegangen aus dem am 15. Mai 1992 in Taschkent unterzeichneten Collective Security Treaty (CST). Am 23. Juni 2006 trat auch Usbekistan der ~ bei. Die ~ versteht sich als Verteidigungsbündnis zur gegenseitigen militärischen Unterstützung im Falle eines Angriffs gegen eines ihrer Mitglieder. Die ~ hat Beobachterstatus in der VN-Generalversammlung. Militärdoktrin, russische
Combat Search and Rescue (CSAR)
(dt.: Bewaffneter Such- und Rettungsdienst)
~ ist die Rettung und Rückholung abgeschossener oder notgelandeter Luftfahrzeugbesatzungen und Passagiere im Einsatz sowie ggf. versprengter oder abgeschnittener Soldaten.
Combined
(dt.: verbunden)
Im militärischen Sinne die Beteiligung von Truppen mehrerer Nationen an einem Einsatzverband. Joint; NATO Combined-Joint-Task-Force
Combined Air Operation Center (CAOC) NATO Combined Air Operation Center (CAOC)
Combined Joint Task Forces
NATO Combined Joint Task Force
Command, Control, Communications and Computing (C4)
Militärische Führung von Streitkräften im Einsatz. Dazu gehören die Operationsführung, deren Steuerung sowie die dazu nötige Informationsübermittlung einschließlich der technischen Führungssysteme sowie die Kontrollfunktion.
Commonwealth
Im Statut von Westminster 1931 als British Commonwealth of Nations festgelegte Bezeichnung des Britischen Empire. Das ~ besteht aus:
•Members of the Commonwealth
Unabhängige, gleichberechtigte und in freier Vereinigung verbundene Staaten, in denen der englische Monarch entweder zugleich Staatsoberhaupt ist (z. B. Kanada, Australien) und durch einen Generalgouverneur vertreten wird oder lediglich als Haupt des ~, nicht aber als Staatsoberhaupt anerkannt ist (z. B. Indien). Austritt jederzeit möglich. Im Kriegsfall keine Beistandsverpflichtung.
•Commonwealth countries
Nichtoffizielle Bezeichnung der von Großbritannien abhängigen Gebiete (Kolonien, Schutzstaaten, Kondominien). Abhängigkeitsgrad: völlig abhängig bis nahezu selbstständig.
Comprehensive Test Ban Treaty (CTBT)
(dt.: Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)
Teststoppverträge
Concept Development & Experimentation (CD & E)
Im Rahmen der Transformation von Streitkräften werden durch CD & E Anwendungskonzepte für zukünftige Einsätze im Rahmen von Bündnis- und Koalitionsoperationen entwickelt. Parallel mit der Konzeptentwicklung werden einerseits daraus abgeleitete, konkrete Problemstellungen als Vorgabe für die Suche technischer Lösungen formuliert, andererseits werden existierende bzw. kurz- bis mittelfristig verfügbare Technologien auf militärische Nutzbarkeit hin untersucht.
Conference on Disarmament
Genfer Abrüstungskonferenz
Confidence and Security Building Measures
Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen
Confidence Building Measures
Vertrauensbildende Maßnahmen
Constraint Auflage
Containment Eindämmungspolitik
Controlling
1. Allgemein: Teilfunktion der Unternehmensführung, die zur Steuerung des Unternehmens Planungs-, Kontroll- und Koordinationsaufgaben wahrnimmt, um die betrieblichen Entscheidungsträger mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
2. Bundeswehr: Durchgängiges Verfahren in allen Organisationsbereichen zur Unterstützung der Führung bis zur Verbands-/Dienststellenebene. Das ~ in der Bundeswehr hat zum Ziel, der jeweiligen Führungsebene die notwendige Information zur erfolgreichen Steuerung und Führung bzw. Leitung des Verantwortungsbereiches zur Verfügung zu stellen und das Handeln der Entscheidungsträger dauerhaft am Prinzip der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das ~ trägt durch die Analyse und Bewertung von Prozessen, Strukturen und Leistungen sowie durch die Initiierung oder Erarbeitung von Alternativvorschlägen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei.
Coordinated Annual Review on Defence (CARD)
EU Coordinated Annual Review on Defence (CARD)
COPUOS
Weltraumausschuss der Vereinten Nationen
Council for Security Cooperation in the Asia Pacific (CSAP)
(dt.: Rat für Sicherheitskooperation im asiatisch-pazifischen Raum)
1993 in Kuala Lumpur gegründete semi-offizielle Institution in Ostasien, die an der Entwicklung eines neuen Sicherheitssystems im asiatisch-pazifischen Raum arbeitet. Der ~ umfasst die wichtigsten Forschungseinrichtungen in der Region und versucht, alle Staaten des Raumes in einen sicherheitspolitischen Dialog einzubinden. In diesem ersten Versuch eines wissenschaftlich orientierten sicherheitspolitischen Dialogs sind neben den zehn ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) noch Institutionen aus Australien, China, Indien, Japan, Kanada, Nordkorea, Südkorea, Mongolei, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Russland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union vertreten. APEC
CPCC
Civilian Planning and Conduct Capability
Crisis Management Krisenbewältigung
Cruise Missile
(dt.: Marschflugkörper)
Unbemannter, meist luftatmender, aerodynamischer Flugkörper für den einmaligen autonomen Waffeneinsatz. Marschflugkörper
Cruz-Report
Durch den ehemaligen brasilianischen General und UN Force Commander Carlos Alberto dos Santos Cruz im Dezember 2017 auf Aufforderung des VN-Generalsekretärs vorgelegter Bericht zur Sicherheit des in VN-Friedensmissionen eingesetzten militärischen und polizeilichen Personals. Vor dem Hintergrund vermehrter Bedrohungen und Angriffe gegenüber VN-Friedenssoldaten und VN-Polizei in komplexen, teils asymmetrischen Krisen- und Konfliktszenarien mit der Folge erhöhter Anzahl getöteter und verwundeter Peacekeeper empfiehlt der Bericht, diesen Trend durch eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen aufseiten des VN-Sekretariates und der truppen-/polizeistellenden VN-Mitgliedstaaten umzukehren (u. a. durch Anpassung der Einsatzregeln zur proaktiven Beseitigung von Bedrohungen für VN-Missionen).
Customer Product Management (CPM)
Novelliertes Customer Product Management (CPM nov.)
Cut-off
Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC
Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke. Die Forderung nach einem ~-Vertrag (Fissile Material Cut-off Treaty – FMTC) ist seit Langem Gegenstand der nichtverbreitungs- und abrüstungspolitischen Diskussion. Ziel ist es, nukleare Proliferation und Aufrüstung durch die Unterbindung der Spaltmaterialzufuhr zu begrenzen. Im Januar 1999 wurden im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) erstmalig Verhandlungen über ein nichtdiskriminierendes multilaterales und verifizierbares Abkommen begonnen. Kernfragen der Verhandlungen sind der Umfang der Regelungen für die Verifikation sowie die Frage der Einbeziehung des bereits produzierten Spaltmaterials. Als Folge der Stagnation in der Arbeit der CD seit dem Jahr 2000 sind die Verhandlungsaussichten für einen ~ derzeit gering. Eine Einigung auf ein entsprechendes Verhandlungsmandat scheitert an der strittigen Frage bereits vorhandener Spaltmaterialbestände. Grundlagen für Verhandlungen wurden aber durch eine hochrangige FMTC-Vorbereitungsgruppe und Regierungsexpertengruppe in den vergangenen Jahren geschaffen. Ein im Dezember 2018 von der VN-Generalversammlung indossierter Bericht enthält Optionen für konkrete Elemente eines künftigen FMTC-Vertrags. Die vier Nuklearwaffenstaaten Vereinigte Staaten von Amerika, Russland, Frankreich und Großbritannien haben 1995/96 bereits einseitige Moratorien für die Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial erklärt.
Cyber- und Informationsraum (CIR)
Der ~ ist der als militärischer Operationsraum erschließbare, zugleich virtuelle, physische und kognitive Raum, der aus dem Cyber-Raum, dem elektromagnetischen Umfeld sowie dem Informationsumfeld besteht. Diese ganzheitliche Betrachtung reflektiert die Tatsache, dass eine notwendige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Informationen als Grundvoraussetzung staatlichen und gesellschaftlichen Handelns nicht allein von der physischen Sicherheit und dem Schutz der technischen Systeme und Übertragungswege abhängt, sondern angesichts einer Bedrohung durch Desinformation immer auch die übertragenen Inhalte selbst und deren Wirkung mitbetrachten müssen. Mit dem Aufbau des militärischen Organisationsbereiches CIR soll der ~ als Operationsraum bzw. militärische Dimension in der Bundeswehr angemessen abgebildet werden. Zugleich wird damit der besonderen Schwerpunktsetzung innerhalb der NATO und der EU hin zu diesem umfassenderen Ansatz Rechnung getragen.
Cyber-Abwehr
~ umfasst alle Maßnahmen mit dem Ziel der Wahrung oder Erhöhung der Cyber-Sicherheit. ~ bezieht sich in der Regel auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher Handlungen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören und die keinen »bewaffneten Angriff« im Sinne von Art. 51 VN-Charta darstellen. Aktive Cyber-Abwehr
Cyber-Abwehrzentrum
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) in Bonn wurde im Rahmen der Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie (CSS) 2011 als gemeinsame Plattform zum schnellen Informationsaustausch und zur besseren Koordinierung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen IT-Sicherheitsvorfälle errichtet. Darüber hinaus hat das ~ zur Aufgabe, IT-Sicherheitsvorfälle schnell und umfassend zu bewerten und abgestimmte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Dazu werden unter anderem Informationen über IT-Vorfälle ausgetauscht, Verwundbarkeiten und Angriffsformen analysiert und anschließend den Fachressorts als detaillierte gemeinsame Berichte zur Verfügung gestellt. Zunächst unter der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und direkter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat das Cyber-Abwehrzentrum am 1. April 2011 seine Arbeit aufgenommen. Das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei (BPol), das Zollkriminalamt (ZKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Bundeswehr (Bw) wirkten in dieser Phase als sogenannte assoziierte Behörden mit.
Mit der CSS 2016 wurde das ~ u. a. in den Bereichen gemeinsamer Analyse von Vorfällen, Cyber-Lagebild sowie Kooperation und Koordination aller beteiligten Akteure ausgebaut und gestärkt. Es kann bei umfassenden Cyber-Sicherheitsvorfällen zu einem Krisenreaktionszentrum im 24/7-Betrieb aufwachsen. Eine weitere signifikante Weiterentwicklung erfuhr das ~ mit Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung zum 1. September 2019, bei dem das ~ an das Modell vergleichbarer Einrichtungen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) angeglichen wurde. Die aktuell vertretenen acht Kernbehörden BBK, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das BSI, BfV, BKA, BND, das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) sowie das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) agieren über verpflichtend zu entsendende Verbindungspersonen paritätisch unter einem Koordinator (derzeit gestellt durch das BKA) und dessen Stellvertretern (BfV und KdoCIR). Das Zollkriminalamt (ZKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben sich als assoziierte Stellen angeschlossen. Alle beteiligten Behörden arbeiten dabei unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Aufgaben und gesetzlichen Befugnisse. Ein aktueller Weiterentwicklungsprozess soll u. a. die Lage- und Vorfallsbearbeitung und die diesbezügliche Berichterstattung, die Einbindung weiterer Stellen wie z. B. der Länder (Cyber-Sicherheitsbehörden und Justiz) sowie die Krisenreaktionsfähigkeit des ~ an die kontinuierlich steigenden Anforderungen anpassen. Mit der für 2021 angekündigten aktualisierten CSS wird eine weitere Konsolidierung der Rolle des ~ erwartet.

Zielstruktur des Organisationsbereichs CIR (CIR 2.0)
Stand: 10.05.2021
Quelle: BMVg

Startaufstellung Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum 2017
Quelle: BMVg, Abschlussbericht Aufbaustab Cyber- und Informationsraum, April 2016: S. 23.
Cyber-Angriff
(mil. auch: Offensive Cyber Operations – OCO)
Ein ~ ist eine Einwirkung auf ein oder mehrere andere informationstechnische Systeme im oder durch den Cyber-Raum, die zum Ziel hat, deren IT-Sicherheit durch informationstechnische Mittel ganz oder teilweise zu beeinträchtigen. Mehrere ~ mit gleicher Intention, die dem gleichen Verantwortlichen oder Akteur zuzuordnen sind, werden als Cyber-Angriffskampagne bezeichnet. Militärische offensive Cyber-Operationen dienen der Durchsetzung der eigenen Absicht gegen gegnerische Kräfte und Systeme. In Deutschland verfügt nur das Zentrum Cyber-Operationen (ZCO), dessen Kernauftrag das Planen, Vorbereiten, Führen und Durchführen von Operationen zur Aufklärung und Wirkung sowohl im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als auch in mandatierten Einsätzen der Bundeswehr ist, über ~-Fähigkeiten.
Cyber-Aufklärung
(auch: Computer Network Exploitation, CNE)
~ ist neben Defensive Cyber Operations (DCO) und Offensive Cyber Operations (OCO) Teil von Cyber Operations (CO) und hat zum Ziel, Zugang zu Zielcomputersystemen oder gegnerischen automatisierten Informationssystemen zu erlangen und dort vorhandene Informationen abzuschöpfen. In der Bundeswehr ist das Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) in Rheinbach zur Durchführung von ~ als Teil militärischer Operationen befähigt. Darüber hinaus verfügen in Deutschland auch der Bundesnachrichtendienst und einige Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie Polizeibehörden über die Befugnis zur ~ mittels CNE für die Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln bzw. im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung. In diesem Kontext wird ~ oft auch als Onlinedurchsuchung bezeichnet.
Cyber-Raum
Der ~ ist gemäß Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 der virtuelle Raum aller auf Datenebene vernetzten bzw. vernetzbaren informationstechnischen Systeme. Dem ~ liegt als öffentlich zugängliches Verbindungsnetz das Internet zugrunde, welches durch beliebige andere Datennetze erweitert werden kann. Cyber- und Informationsraum
Cyber-Sicherheit
~ ist die IT-Sicherheit der im Cyber-Raum auf Datenebene vernetzten bzw. vernetzbaren informationstechnischen Systeme.
Grundsatzartikel »Cyber-Sicherheit«
Cyber-Sicherheit
Die Verfügbarkeit des Cyber-Raums und die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der darin gespeicherten oder verarbeiteten Daten ist zu einer der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geworden. Staaten und ihre Regierungen, Kritische Infrastrukturen, Militär, Wirtschaft und die Bevölkerung sind heute Teil einer digital verknüpften Welt, die zunehmend abhängig ist vom Funktionieren der zugrunde liegenden Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Dies eröffnet einerseits neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Gesellschaft, Handel, Industrie und für jedes Individuum. Andererseits birgt die stetig wachsende Vernetzung aller Lebensbereiche auch neue Risiken und Verwundbarkeiten. Fehlfunktionen, schwerwiegende Angriffe auf IKT-basierte Systeme oder die Nutzung des Cyber-Raums für die Verbreitung von Desinformation können nicht nur zu Einschränkungen staatlichen oder wirtschaftlichen Handelns führen, sondern destabilisierend und im Extremfall existenzbedrohend für Staat und Gesellschaft werden. Als besonders relevant werden in diesem Zusammenhang Angriffe auf sog. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Krankenhäuser, Verkehrssysteme, Verwaltungen etc. eingestuft, welche die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sicherstellen.
Gemäß den vorliegenden Cyber-Sicherheitsstrategien für Deutschland (2011 bzw. 2016) ist ~ folglich »der anzustrebende Zustand der IT-Sicherheitslage, in welchem die Risiken des globalen Cyber-Raums auf ein tragbares Maß reduziert sind«. Sie ist »die IT-Sicherheit der im Cyber-Raum auf Datenebene vernetzten bzw. vernetzbaren informationstechnischen Systeme«. Abzugrenzen ist diese technisch begründete Sicherheit der IKT-Systeme von der Sicherheit vor der Verbreitung von Desinformation im Rahmen einer hybriden Bedrohung, die über den Cyber-Raum übertragen werden kann.
Sicherheitspolitische Relevanz von Cyber-Sicherheit
Der Cyber-Raum sowie dessen Nutzung und Missbrauch hat somit eine sicherheitspolitische und eine militärische Dimension. Einerseits sind moderne Streitkräfte mit ihren zunehmend vernetzten militärischen Plattformen und Waffensystemen von der möglichst uneingeschränkten Nutzung zugrunde liegender IKT abhängig. Andererseits können bewaffnete Konflikte auch im Cyber-Raum ausgetragen werden, durch Cyber-Angriffe oder Desinformationskampagnen eingeleitet oder begleitet werden. Da mehr und mehr Staaten, aber auch nichtstaatliche Akteure sowie Gruppen organisierter Kriminalität offensive Fähigkeiten zu Cyber-Operationen entwickeln, wird deren Einsatz während Konflikten wahrscheinlicher. Der Cyber-Raum wird daher zunehmend (u. a. von der NATO) als fünfte Dimension der militärischen Operationsführung bezeichnet, neben den klassischen Dimensionen Land, See, Luft und mittlerweile auch Weltraum.
Das Spektrum von Cyber-Angriffen reicht – abhängig von Urheber, Intensität und Zweck – von gewöhnlicher Kriminalität am unteren Ende über subversive Aktionen, Spionage und Sabotage bis hin zur Verwendung als Mittel der Kriegführung am oberen Ende. Schwerwiegende Cyber-Angriffe mit sicherheitspolitischer Relevanz bestanden bis zur Entdeckung des Computerwurms Stuxnet im Jahr 2010 oftmals aus sog. Distributed Denial of Service-Angriffen (DDoS-Angriff), bei denen eine sehr hohe Anzahl infizierter Computer für das Überlasten eines Zielsystems mit Anfragen missbraucht werden, sodass dieses legitime Zugriffe nicht mehr verarbeiten kann. Stuxnet hingegen war mit hohem Aufwand dafür programmiert, unter gezielter Ausnutzung mehrerer, bis dahin unentdeckter Schwachstellen (sog. Zero Days) im Steuerungssystem der iranischen Urananreichungsanlage Natanz den Grad der Urananreicherung des sogenannten »yellow cake« derart niedrig zu halten, dass dieser nicht waffenfähig wäre. Bis heute nimmt die Zahl schwerwiegender Angriffe vermutlich staatlicher oder staatlich beauftragter Akteure stetig zu. Aktuelles Beispiel ist der Hackerangriff auf den US-amerikanischen IT-Dienstleister Solarwinds 2020/2021, bei dem über den regulären Abruf von Software-Aktualisierungen vermutlich mehrere zehntausend Netzwerke von Unternehmen und Regierungsbehörden mit Schadsoftware infiziert wurden. Dadurch konnte sich der verantwortliche vermutlich staatliche Angreifer ungestört über Monate in den Systemen umschauen und geheime Daten mitlesen und abschöpfen. Diese Art komplexer, zielgerichteter und häufig schwer oder erst mit erheblichem Zeitverzug zu erkennender Angriffe, sog. Advanced Persistent Threat (APT), wird derzeit das größte Schadenspotenzial zugesprochen. Eine wirkungsvolle Kombination von Cyber-Spionage und Desinformation waren z. B. die Angriffe auf Wahlkampfbüros der Demokratischen Partei unter der US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton im Jahr 2016. Dabei wurden vom E-Mail-Konto ihres Wahlkampfleiters John Podesta mehr als 50.000 E-Mails abgezogen und, teils absichtlich inhaltlich verfälscht und aus dem Zusammenhang gerissen, veröffentlicht und für eine schwerwiegende Einflussoperation missbraucht (sog. »hack and leak«).
Im Vergleich zu anderen militärischen Fähigkeiten verfügen Cyber-Fähigkeiten über eine Besonderheit: Die Hürde und die Kosten für die Nutzung des Cyber-Raums und das Erlangen der Fähigkeit, schädigende Maßnahmen durchzuführen, sind sowohl aufgrund der Dual-Use-Fähigkeit als auch aufgrund der wachsenden kommerziellen Verfügbarkeit von Cyber-Mitteln und Hackingdienstleistern (»Hacking as a service«) im Allgemeinen so niedrig, dass auch kleinere Staaten und selbst nichtstaatliche Akteure eine maßgebliche sicherheitspolitische Rolle spielen können. Sicherheitspolitisch sind hierdurch im Vergleich zu konventionellen militärischen Fähigkeiten neue Machtverteilungen und Asymmetrien denkbar (Asymmetrischer Konflikt).
Gleichzeitig nutzen Angreifer eine große Bandbreite an Maßnahmen, um den Ursprung des Angriffs zu verschleiern und so eine Zuordnung (sog. Attribuierung) zum Akteur oder Verantwortlichen unmöglich zu machen oder zu verzögern. Die DDoS-Angriffe auf Estland 2007, die hinsichtlich der Bedrohung zu einem signifikanten Umdenken in der NATO geführt haben, gingen beispielsweise gleichzeitig von infizierten Computern in 178 Staaten aus. In verwendeter Schadsoftware werden oftmals falsche Hinweise in Form von anderweitig zuordenbaren Programmfragmenten oder Sprachen verwendet (sog. false flag attacks). Das hieraus resultierende Attribuierungsproblem gilt derzeit als die wesentliche technische und politische Herausforderung der Cyber-Sicherheit, da es eine Strafverfolgung, aktive Cyber-Abwehr, diplomatische Gegenmaßnahmen oder im Extremfall Selbstverteidigung gegen Cyber-Angriffe erschweren, verzögern oder gar unmöglich machen kann. Dadurch sind Cyber-Angriffe, auch unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs, ein geeignetes Mittel hybrider Bedrohungen und werden als solches bereits eingesetzt.
Unmittelbar verknüpft mit dem Attribuierungsproblem ist die Frage, inwieweit klassische Mechanismen der Abschreckung auch im Cyber-Raum wirken. Es besteht international weitgehender Konsens, dass schwerwiegende Cyber-Angriffe mit Auswirkungen, die einem (kinetischen) bewaffneten Angriff vergleichbar wären, konstituierend für die Ausübung des Rechts auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen (Selbstverteidigungsrecht) sein können und damit aus Sicht der NATO-Staaten auch Auslöser kollektiver Verteidigung nach Art. 5 des Nordatlantikvertrages. Dies schließt den Einsatz konventioneller militärischer Mittel als Reaktion auf einen Angriff aus dem Cyber-Raum ein, da Verteidigungsmaßnahmen zwar verhältnismäßig sein müssen, in ihrer Art aber nicht den Angriffsmitteln entsprechen müssen (keine »reaction in kind«). Da Selbstverteidigung militärisch sinnvoll und rechtlich zulässig nur gegen den Angreifer gerichtet werden kann, bedarf es jedoch zunächst einer tragfähigen Attribuierung des bewaffneten Angriffs. Dazu tragen nicht nur technische Fähigkeiten (u. a. sog. Cyber-Forensik zur Analyse der Schadsoftware), sondern auch weitere Kriterien wie u. a. nachrichtendienstliche Erkenntnisse, politische Einordnung in eine krisenhafte Entwicklung sowie Kooperationswillen und Transparenz des mutmaßlichen Angreifers bei. Die Fähigkeit und der vorab klar durch einen Staat kommunizierte Wille, im Falle eines schwerwiegenden Cyber-Angriffs das Recht auf Selbstverteidigung basierend auf politisch tragfähiger Attribuierung auch auszuüben und damit die potenziellen Kosten für den Angreifer deutlich zu erhöhen, trägt wesentlich zur Abschreckung bei (deterrence by punishment) und kann die Symmetrie zwischen Verteidiger und Angreifer weitgehend wiederherstellen. Gleichermaßen bedarf es der Fähigkeit, durch effektive Cyber-Abwehr und eine konsequente Resilienzbildung einem Angreifer die beabsichtigte Wirkung seiner Angriffe zu verwehren (Deterrence by Denial). Die jeweilige Wirksamkeit und richtige Balance beider Konzepte hinsichtlich der Bedrohung im Cyber-Raum ist bereits seit Längerem Gegenstand des politischen und wissenschaftlichen Diskurses.
Internationale Entwicklungen
Da die beschriebenen Risiken im Wesentlichen auch aus der globalen Vernetzung von IKT resultieren, existieren in nahezu allen internationalen Organisationen im Bereich Sicherheit, Staaten, einschlägigen Nichtregierungsorganisationen sowie großen Wirtschaftsunternehmen Initiativen und Prozesse, die sich mit lokalen, regionalen oder globalen Möglichkeiten zur Verbesserung der ~ beschäftigen.
Die Generalversammlung der VN hat am 22. Dezember 2018 die mittlerweile sechste Gruppe von 25 Regierungsexperten (UN Group of Governmental Experts – GGE) aus repräsentativer globaler Verteilung der Staaten mandatiert, die von 2019–2021 tagen wird. Deutschland ist, neben den automatisch gesetzten ständigen Sicherheitsratsmitgliedern, der einzige Staat, der an allen bisherigen GGEs teilgenommen hat. Eines der wesentlichen bisherigen Ergebnisse wurde in der 3. GGE 2013 mit der Anerkennung der Anwendbarkeit existierenden internationalen Rechts, inklusive des Rechts auf Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta der VN, erzielt. Das Mandat der aktuellen GGE umfasst die Untersuchung existierender und möglicher Bedrohungen für die Informationssicherheit, die Anwendbarkeit internationalen Rechts auch im Cyber-Raum, Normen verantwortlichen Staatenhandelns, Fragen der Attribuierung von Cyber-Angriffen sowie Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM).
Die Mitgliedstaaten der OSZE haben 2012 eine informelle Arbeitsgruppe mandatiert, um zwischenstaatliche Kooperation, Transparenz, gegenseitige Berechenbarkeit und Stabilität zu fördern sowie das Risiko für Fehleinschätzungen, Eskalation und Konflikte zu reduzieren, die aus der Nutzung von IKT resultieren können. Nachdem im Dezember 2013 eine wegweisende Einigung über einen ersten Satz von Vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) erzielt werden konnte, wurde im März des Folgejahres unter deutschem OSZE-Vorsitz ein deutlich erweitertes Paket verabschiedet. Insgesamt wurde damit u. a. vereinbart, gegenseitig Kontaktstellen auszutauschen, Doktrinen, nationale Auffassungen und relevante Definitionen offenzulegen sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen zusammenzuarbeiten. Die VBM sind nicht bindend. Darüber hinausgehende Vereinbarungen der Abrüstung und Rüstungskontrolle erscheinen derzeit jedoch u. a. aufgrund praktischer Probleme hinsichtlich einer Definition von »Cyber-Waffen« und den damit verbundenen Implementierungs- und Verifikationsproblemen, aber auch einer längst überwunden geglaubten »Blockbildung« nicht realistisch.
Die NATO Verteidigungsminister haben in ihrer Gipfelerklärung in Wales 2014 bekräftigt, dass auch mit der gleichzeitig beschlossenen, aktuellen Enhanced NATO Cyber Defence Policy, wie bei ihrem Vorläufer von 2008, die vorrangige Aufgabe der NATO im Bereich Cyber-Sicherheit sowie Schutz der eigenen Netze liegt. Zudem wurden auch detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung in den einzelnen Vertragsstaaten vereinbart, da es eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen nationalen und NATO-Netzen gibt und die nationale Cyber-Sicherheit Auswirkungen auf das gesamte Bündnis haben kann. Bei der Erreichung dieser Planungsziele können sich die Alliierten gegenseitig unterstützen. Ebenso gibt es Unterstützungsmöglichkeiten im Falle von Cyber-Krisen. In ihrer Policy bekräftigt die NATO ausdrücklich die Anwendbarkeit des Völkerrechts auf den Cyber-Raum und stellt klar, dass Cyber-Angriffe auch den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO Nordatlantikvertrags begründen können. Die Umsetzung des aus der Policy abgeleiteten Arbeitsplanes wird in regelmäßigen Sitzungen des Cyber Defence Committee (CDC) aus politischer Sicht sowie des Consultation, Command and Control Board (NATO C3B) aus fachlicher Sicht eng begleitet. Vorkehrungen zu Cyber-Defence sind Bestandteil der Einsatzplanungen der NATO. Offensive Cyber-Maßnahmen sind nicht Teil der Policy, wenngleich einige Vertragsstaaten über diese Fähigkeit verfügen und 2018 zugesagt haben, diese auf freiwilliger Basis (als sog. Voluntary National Contribution – VNC) für NATO Operationen und Missionen zur Verfügung zu stellen. Der Schutz der Hauptquartiere und Dienststellen wird zentral durch das NATO Computer Incident Response Capability (NCIRC) sichergestellt. Das NCIRC steht dabei in engem Austausch mit den nationalen Computer Emergency Response Teams (CERT). Im Falle einer Cyber-Krise werden die notwendigen Maßnahmen durch das Cyber Defence Management Board (CDMB) gesteuert und eng mit den nationalen Cyber-Sicherheitsbehörden abgestimmt. Mit dem sog. Cyber Defence Pledge der NATO Verteidigungsminister vom 8. Juli 2016 in Warschau wurden die bisherigen Ziele nochmals bestätigt und gegenseitig versichert, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, die nationale Cyber-Sicherheit deutlich zu verbessern und u. a. Kritische Infrastrukturen besser zu schützen.
Außerhalb der NATO Kommandostruktur dient das durch die NATO akkreditierte Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCD COE) in Tallinn, Estland, u. a. der Analyse von Bedrohungen und Anwendung relevanten internationalen Rechts im Cyber-Raum, Durchführung von Übungen und internationalen Konferenzen sowie Ausbildung im Bereich Schutz eigener IT-Netzwerke. Es wird getragen von der estnischen Regierung sowie einer steigenden Anzahl (derzeit 29) von Unterstützerstaaten, überwiegend NATO-, aber auch Nicht-NATO-Staaten.
Mit der Herausgabe ihrer ersten Cyber-Sicherheitsstrategie hat die Europäische Union im Jahr 2013 ein umfassendes Verständnis dieses Themenkomplexes gewählt, das von Sicherheit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Netze über Cyber-Verteidigung, internationale Zusammenarbeit und Förderung von Technologieentwicklung reicht. Sicherheitspolitisch relevant waren in der Folge aus der Strategie abgeleitete Ratschlussfolgerungen (Dezember 2013) und der EU-Politikrahmen (November 2014), u. a. hinsichtlich des Schutzes der bei GSVP-Operationen und -Missionen genutzten Kommunikationsinfrastruktur, Fähigkeitsentwicklung, Ausbildung und Übungen sowie Zusammenarbeit mit Partnern und hier insbesondere der NATO. Die »Cyber Diplomacy Toolbox« (2017) soll gemeinsame politische Reaktionen u. a. auf Basis einer Abstimmung nationaler, souveräner Attribuierung ermöglichen. Die neue EU-Cyber-Sicherheitsstrategie vom 16.12.2020 zielt insbesondere darauf, die kollektive Abwehrfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen zu stärken. Hierzu schlägt die EU-Kommission vor, die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) von 2016 zu aktualisieren (NIS 2.0), um die Abwehrfähigkeit kritischer öffentlicher und privater Sektoren zu verbessern. Mit einem Netz von Sicherheitseinsatzzentren in der gesamten EU soll mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) ein »Cybersicherheitsschutzschild« aufgebaut werden, um so frühzeitig Signale für drohende Cyber-Angriffe zu erkennen und damit Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, bevor Schäden verursacht werden. Die Strategie bietet der EU auch die Möglichkeit, ihre Führungsrolle bei internationalen Normen und Standards im Cyber-Raum zu festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt zu stärken.
Entwicklungen in Deutschland
Die Cyber-Sicherheitsstrategie (CSS) für Deutschland von 2011 und auch die Neufassung von 2016 zählen die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit, und damit auch den Schutz der Bürger, Institutionen und Unternehmen vor Bedrohungen aus dem Cyber-Raum, zu den Kernaufgaben des Staates. Durch den Einsatz sicherer Systeme, die Anwendung bewährter Basismaßnahmen und vertrauenswürdige und wirksame Sicherheitsprodukte und Standards kann eine Vielzahl von Cyber-Angriffen abgewehrt werden. Für das Jahr 2021 ist eine weitere, durch das Bundeskabinett zu verabschiedende Cyber-Sicherheitsstrategie geplant, die erheblich detaillierter die Vielzahl der Akteure der deutschen Cyber-Sicherheitsarchitektur beschreibt und messbare Weiterentwicklungsziele für deren jeweilige Rolle bzw. die Koordinierung und Zusammenarbeit beschreiben soll.
Ein Schwerpunkt deutscher Cyber-Sicherheitspolitik ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), der aufgrund des Risikos, möglicher Konsequenzen und damit der sicherheitspolitischen Relevanz als ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird. Als wichtiges Instrument zum Schutz von KRITIS wurde im Jahr 2015 das (erste) IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das u. a. Mindeststandards für die IT-Sicherheit für die Betreiber sowie eine Meldepflicht erheblicher Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse an das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Bundesoberbehörde für Informationssicherheit auf nationaler Ebene vorsieht. Das Nachfolgegesetz (»IT-Sicherheitsgesetz 2.0«) wurde am 23. April 2021 durch den Bundestag verabschiedet. Danach müssen u. a. neben den KRITIS-Betreibern künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (z. B. Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in die Meldepflicht an das BSI einbezogen.
Wesentliche Institutionen der hochkomplexen und aus einer Vielzahl staatlicher, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen auf Bundes- wie Landesebene bestehenden Cyber-Sicherheitsarchitektur sind der bereits seit 2011 existierende Cyber-Sicherheitsrat auf Ebene Staatssekretär, aufgrund des Ressortprinzips jedoch ohne dezidierte Entscheidungsbefugnis, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum als ressortgemeinsame Koordinierungs- und Kooperationsplattform, das Computer Emergency Response Team des Bundes (CERT-Bund), angesiedelt im BSI, sowie die Schaffung sog. Mobile Incident Response Teams (MIRT) im BSI zur Analyse und Bereinigung von Cyber-Vorfällen in für das Gemeinwesen besonders bedeutenden Einrichtungen. Diese werden in den jeweiligen Aufgabenbereichen ergänzt durch entsprechende Teams des Bundeskriminalamts, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Bundeswehr.
Das Weißbuch 2016 reflektiert einerseits umfassend die Herausforderungen für die Bundeswehr als Hochwertziel zunehmend komplexer Cyber-Angriffe im Inland und auch in den Einsätzen sowie die notwendigen Fähigkeitsentwicklungen im defensiven wie offensiven Bereich. Andererseits hebt es diesbezüglich aber auch eine schwindende Unterscheidbarkeit zwischen innerer und äußerer Sicherheit und die daraus resultierende Notwendigkeit eines ressortgemeinsamen Ansatzes hervor. Entsprechende Fähigkeiten sind auszubauen und in die gesamtstaatliche Sicherheit kooperativ einzubringen.
Ausgehend von diesen Herausforderungen wurden auch für den Geschäftsbereich des BMVg umfangreiche organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört die Einrichtung einer weiteren Abteilung im Bundesministerium für Verteidigung Cyber/IT (CIT) im Oktober 2016.
Mit der Aufstellung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (OrgBer CIR) im Jahr 2017 sind in einem ersten Schritt alle relevanten Akteure mit ihren jeweils bestehenden Strukturen unter einem Dach – dem Kommando Cyber- und Informationsraum – zusammengeführt worden. Dieses geschah unter gleichzeitiger Sicherstellung der bruchfreien Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs. Kernelement dieses Prozesses war die Zusammenführung der meisten bislang stark im BMVg bzw. im nachgeordneten Bereich verteilten Zuständigkeiten und Ressourcen für die Cyber-Verteidigung.
Mit der Refokussierung auf Landesverteidigung/Bündnisverteidigung (LV/BV) sowie der fortschreitenden Entwicklung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr wurde 2019 in einem zweiten Schritt eine geplante Strukturanalyse des Organisationsbereichs durchgeführt. Diese entwickelte eine Zielstruktur, die durch Steigerung der Flexibilität und Agilität in Strukturen und Abläufen den zukünftigen Aufgaben und Anforderungen bei gleichbleibenden personellen Ressourcen zielgerichteter entspricht. Das Projekt »CIR 2.0« stellt die Einnahme der neuen Zielstruktur sicher.
Die Abteilung CIT steuert die nationalen und internationalen Aktivitäten für den Bereich Cyber- und Informationstechnik im Geschäftsbereich BMVg. Hierzu gehören die Planung und Umsetzung aller Verteidigungsaspekte gesamtstaatlicher Cyber-Sicherheit im Rahmen der nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie sowie deren Gewährleistung in bundeswehreigenen Netzen und Rechenzentren.
Cyber-Sicherheitsstrategie
Die erste ~ für Deutschland wurde von der Bundesregierung am 23. Februar 2011 beschlossen. Ziel war es, Cyber-Sicherheit auf einem der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit der vernetzen Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyber-Raums zu beeinträchtigen. Kernpunkte der Strategie waren der verstärkte Schutz Kritischer Infrastrukturen vor IT-Angriffen, der Schutz der IT-Systeme in Deutschland, der Aufbau eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums sowie die Einrichtung eines nationalen Cyber-Sicherheitsrates und diente im Kern dem Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Die signifikant erweiterte ~ von 2016 baut auf den seit 2011 etablierten Strukturen und Maßnahmen auf, stellt jedoch den KRITIS-Schutz noch deutlich stärker als gesamtstaatliche Aufgabe in den Mittelpunkt, die nur ressortgemeinsam und gemeinsam mit der Wirtschaft gelingen kann. Sie geht von einer Cyber-Bedrohungslage in Deutschland aus, die einerseits von steigender Komplexität und Interdependenz der eingesetzten Technik und andererseits einer steigenden Zahl und Qualität der Cyber-Angriffe geprägt ist, die auf oftmals unzureichend gesicherte IT-Systeme treffen. Sicherheitspolitisch stellt sie Cyber-Angriffe erstmals auch in den Kontext hybrider Bedrohung.
Für 2021 ist eine stark überarbeitete und detailliertere ~ geplant, die die vorigen Strategien zwar ersetzen, jedoch bewährte Strukturen weiterführen soll. Sie beschreibt den strategischen Rahmen, in dem die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren Aktivitäten für mehr Cyber-Sicherheit entfaltet, schafft durch die Einführung von Zielvorstellungen und messbaren Kriterien Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Akteure in Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und berücksichtigt neue Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Cyber-Sicherheit und im Datenschutz, wie u. a. eine neue Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS 2.0) sowie die Datenschutz-Grundverordnung. Die Strategie setzt die Cyber- und Informationssicherheit auch ins Verhältnis zu hybriden Bedrohungen, da hierzu auch illegales Vorgehen im Cyber-Raum gehören kann, aber auch der missbräuchliche Einsatz legaler Mittel in schädigender Absicht (z. B. Desinformation).
Inhaltlich zielt sie voraussichtlich in vier Handlungsfeldern auf ein sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung, Cyber-Sicherheit als gemeinsamen Auftrag von Staat und Wirtschaft, eine leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur sowie eine aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik.
Unter anderem mit den Regelungen für mehr Verbraucherschutz und sicherer Gestaltung der Digitalisierung soll sie eng an das neue IT-Sicherheitsgesetz von 2021 (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) anknüpfen. Es ist zudem geplant, erstmalig politisch kontrovers diskutierte Themen anzusprechen wie Regelungen zum Umgang mit bislang unbekannten Schwachstellen in IT-Systemen, die ggf. auch für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden von Nutzen sein können (sog. Schwachstellenmanagementprozess – Vulnerability Equities Process – VEP) sowie die Schaffung neuer Aufgaben und Befugnisse für Behörden zur Gefahrenabwehr besonders schwerer und bedeutender Cyber-Angriffe (Aktive Cyber-Abwehr).
Cyber-Verteidigung
(auch: Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit)
~ umfasst gem. der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages und dem völkerrechtlichen Rahmen vorhandenen defensiven und offensiven Fähigkeiten zum Wirken im Cyber-Raum, die zur Einsatz- und Operationsführung geeignet und erforderlich sind oder zur Abwehr von (militärischen) Cyber-Angriffen und damit dem Schutz eigener Informationen, IT sowie Waffen- und Wirksysteme dienen. Dazu gehört auch die Nutzung und Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyber-Abwehr unter verteidigungsrelevanten Aspekten und Situationen.
Die ~politik ist die Wahrung der äußeren Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten auch im Cyber-Raum.
Cyber-War
(dt.: Krieg im Cyber-Raum)
Der nicht einheitlich definierte, umgangssprachliche Begriff ~ umschreibt die Vorstellung von einer Kriegführung, bei der allein mittels gezielter Cyber-Angriffe vergleichbare Zerstörungen und politische Wirkungen eintreten wie bei konventioneller militärischer Kriegführung. Wenngleich eine ausschließliche Konfliktaustragung im Cyber-Raum ein wenig wahrscheinliches Szenario darstellt, können Cyber-Angriffe in Kombination mit konventionellen Mitteln zur Konfliktaustragung eine sehr hohe Bedrohung darstellen, auf die sich Staaten und deren Streitkräfte einstellen müssen. Damit verbunden ist u. a. die seitens der NATO aus Gründen der Abschreckung offengelassene Frage, ab welcher Wirkungsschwelle in einem als ~ geführten Angriff die Beistandsverpflichtung nach Art. 5 Nordatlantikvertrag greift.
D
Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Unmittelbar nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Nordatlantischen Allianz (NATO) und zur Westeuropäischen Union 1955 begann vor allem zwischen den in Deutschland stationierten französischen Truppen und ersten Einheiten der Bundeswehr die militärische Kooperation. Erster Höhepunkt war die Ausbildung deutscher Soldaten im Herbst 1960 auf den Truppenübungsplätzen Sissonne und Mourmelon in der Champagne.
1963 erfolgte die Aussöhnung mit Frankreich auf der Basis des Elysée-Vertrags. Darin wurde das anspruchsvolle Ziel formuliert, künftig Fragen von Strategie und Taktik, des Personalaustauschs zwischen den Streitkräften und solche der Rüstung miteinander zu erörtern und gemeinsame Konzeptionen zu erarbeiten. Mit dem Austritt Frankreichs aus der militärischen Integration der NATO 1966 ging eine gewisse Stagnation auch der bilateralen sicherheitspolitischen Beziehungen einher, die erst Anfang der 80er-Jahre überwunden werden konnte. Bundeskanzler Helmut Schmidt und Staatspräsident Valéry Giscard-d’Estaing sowie dessen Nachfolger François Mitterrand begannen die bilaterale Zusammenarbeit mit neuen Inhalten zu füllen. Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Mitterrand gründeten am 24. Oktober 1982 den Deutsch-Französischen Ausschuss hoher ziviler und militärischer Verantwortlicher aus den Außen- und Verteidigungsministerien.
Konkretisierung
Zum 25. Jahrestag des Elysée-Vertrages wurde am 22. Januar 1988 der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR) eingerichtet. Damit erhielt die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung eine breite institutionalisierte Grundlage, wie sie mit keinem anderen Land existiert (Zusatzprotokoll zum Elysée-Vertrag).
Laut Zusatzprotokoll wird der Rat von den Staatschefs gebildet und tagt zweimal jährlich. Das aus den Außen- und Verteidigungsministern sowie den Chefs der Streitkräfte bestehende Ratskomitee berät den Rat. Unterhalb dieses Daches sind weitere Arbeitsgruppen zur Vorbereitung tätig, z. B. die Arbeitsgruppe Militärische Zusammenarbeit unter Co-Präsidentschaft der Stellvertretenden Generalstabschefs DEU und FRA sowie eine Reihe von Unterarbeitsgruppen. Ohne Auswirkung auf den Rat wurde in den letzten Jahren die institutionelle Struktur durch Anpassungen in den Arbeitsabläufen weiterentwickelt.
Hauptsächliche Handlungsfelder sind:
•Ausarbeitung gemeinsamer Konzeptionen
•Abstimmung in europäischen Sicherheitsfragen, Rüstungskontrolle und Abrüstung
•Beschlussfassung hinsichtlich gemeinsam aufgestellter Truppenteile, gemeinsamer Übungen, Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen
•Verbesserung der Interoperabilität
•Vertiefung der Rüstungszusammenarbeit.
1996 wurde ein gemeinsames Deutsch-Französisches Sicherheits- und Verteidigungskonzept verabschiedet. Auf der Grundlage gemeinsamer Zielsetzungen und einer gemeinsamen Analyse der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen wurden Ansätze für Strategie und Aufgaben von Streitkräften sowie Leitlinien für die militärische Zusammenarbeit entwickelt. Auch dieses Konzept ist im internationalen Bereich einzigartig. Es wurde allerdings seither nur begrenzt weiterentwickelt. Seine Erkenntnisse flossen ein in die 2003 verabschiedete und mittlerweile durch die EUGS ersetzte Europäische Sicherheitsstrategie.
Ein Höhepunkt in den deutsch-französischen Beziehungen war zweifellos das politisch sichtbare Begehen der Jubiläen 40 Jahre Elysée-Vertrag und 15 Jahre DFVSR in Paris, Versailles und Berlin im Januar 2003. Hier wurden entscheidende Anstöße zur Weiterentwicklung der bilateralen Zusammenarbeit, aber insbesondere der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gegeben.
Mit dem im Januar 2019 abgeschlossenen Vertrag von Aachen wurde eine weitere Blütezeit der deutsch-französischen Beziehungen eingeleitet, die erneut die Einzigartigkeit der deutsch-französischen Beziehungen herausstellt. Mit diesem Vertrag werden die bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe gehoben und an die aktuellen Entwicklungen angepasst, u. a. mit Blick auf die gemeinsamen Bestrebungen zur Intensivierung der Weiterentwicklungen der EU. In Artikel 4 erklären Deutschland und Frankreich, dass ihre Sicherheitsinteressen untrennbar miteinander verbunden sind sowie dass sie einander im Fall eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten, dies schließt militärische Mittel ein. Zudem verpflichten sie sich, ihre Zusammenarbeit der Streitkräfte zu intensivieren sowie den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für die beiderseitigen Verpflichtungen auszurichten.
Die europäische Perspektive
Eine Reihe der GSVP-Entwicklungen beruht auf deutsch-französischen Initiativen bzw. auf Initiativen, an denen Frankreich und Deutschland maßgeblich beteiligt waren. Die Europäische Verteidigungsagentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung basiert auf einer solchen bilateralen Initiative. Der gemeinsame Gedanke wurde erstmals im November 2002 geäußert und fand sich dann wieder in der Erklärung zum Jubiläumsgipfel im Februar 2003. Das Konzept der EU Battlegroups basiert auf einer französisch-britisch-deutschen Initiative aus 2003. Auch die Kernaussagen der gemeinsamen deutsch-französischen Erklärung der Verteidigungsminister vom 10. Dezember 2010 verweisen auf die europapolitische Zielsetzung der bilateralen Zusammenarbeit und die angestrebte Rolle als Impulsgeber der europäischen Integration. Um die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Europas zu stärken, lancierten die Minister eine Reihe von Initiativen, welche die Kooperation und Interoperabilität der deutschen und französischen Streitkräfte ausbauen sollen und sich auch auf den Bereich der Bündelung von militärischen Fähigkeiten und die Aufgabenteilung erstrecken:
•Untersuchung gemeinsamer Ausbildungseinrichtungen;
•Standardisierung von Einsatzgrundsätzen und Einsatzverfahren;
•engere industrielle Zusammenarbeit und gemeinsame Beschaffung;
•Prüfung der Möglichkeit gemeinsamer Ausrüstung in den Bereichen Schutz der Truppe, Sanitätsdienst, Großraumtransport und gepanzerte Fahrzeuge;
•Austausch der Einsatzerfahrungen mit unbemannten Flugsystemen für mittlere Flughöhen in Afghanistan;
•Prüfung der Bündelung und gemeinsamen Nutzung, einschließlich wechselseitiger Abhängigkeiten, von Fähigkeiten wie Such- und Rettungsdienst im Rahmen von Kampfeinsätzen (CSAR) und Hubschraubern;
•Koordination der Erarbeitung der deutschen und französischen sicherheitspolitischen Weißbücher der kommenden Jahre.
Trotz der engen institutionellen Verknüpfung, der hohen Dichte an Kooperationszusammenhängen und der erfolgreichen Wiedereingliederung Frankreichs in die integrierten militärischen Strukturen der NATO im Jahr 2009 fällt es der ~ allerdings augenscheinlich schwerer, gemeinsame Prioritäten zu generieren. Der britisch-französische verteidigungspolitische Kooperationsvertrag vom November 2010 als auch die deutsch-französischen Differenzen bezüglich des NATO-geführten Libyen-Einsatzes 2011 können als Abkehr von traditionellen Mustern gewertet werden. Teilweise liegt diese in Richtungsänderungen der französischen Sicherheitspolitik unter Präsident Sarkozy begründet, der eine pragmatisch-flexible Vorgehensweise auf Ad-hoc-Basis stärkte und den zuvor starken Fokus auf die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU relativierte. Die Interessenkonvergenz in den sicherheitspolitischen Grundlinien scheint zwischen Frankreich und Deutschland abgenommen zu haben. Um diesen Tendenzen entgegenzutreten und eine Belebung der ~ zu erreichen, initiierte der Bundesminister der Verteidigung, Thomas de Maizière, im Juli 2011 einen deutsch-französischen strategischen Dialog.
In Bezug auf die PESCO bestehen trotz des generellen Erfolgskurses dieser Initiative noch einige bemerkenswerte Diskrepanzen in den jeweiligen deutschen und französischen Erwartungshaltungen. Deutschland versteht PESCO als ein außenpolitisches Mittel zur Vertiefung der europäischen Integration. Da in vielen anderen Politikfeldern Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten dominiert, sollte PESCO als Zeichen des Zusammenhalts und der Handlungsfähigkeit möglichst viele EU-Staaten einschließen. Für Frankreich stand dagegen die eher militärisch-verteidigungspolitisch begründete Idee der Kooperation einer kleinen Anzahl einsatzfähiger und -williger Staaten im Vordergrund, die im Falle einer Krise in Europas Umgebung schnell gemeinsam eingreifen können.
In seiner Sorbonne-Rede im September 2017 lobte der französische Präsident Macron zwar den Fortschritt der europäischen Verteidigungsunion durch PESCO und den Europäischen Verteidigungsfonds. Gleichzeitig betonte er aber die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen, um als Europäer eine eigenständige operative Handlungsfähigkeit zu entwickeln, komplementär zur NATO. Als größtes Hindernis für eine ambitionierte europäische Verteidigungsunion identifizierte er das Fehlen einer gemeinsamen strategischen Kultur, was die Europäer daran hindert, gemeinsam zu handeln und schnell auf Krisen reagieren zu können.
Mit der Gründung einer Europäischen Interventionsinitiative (EI2) sollte diese Lücke gefüllt werden. EI2 sollte daher ein weiteres Instrument im europäischen Werkzeugkasten erschaffen werden. Ein Instrument, das den Mitgliedstaaten erlauben sollte, schneller, entschiedener und unbürokratischer eingreifen zu können.
Die Gründung von EI2 wurde in Deutschland allerdings zunächst skeptisch betrachtet. Ein wesentlicher Grund dafür war die Tatsache, dass EI2 außerhalb der EU-Strukturen erschaffen worden ist und somit komplementär zu PESCO und der GSVP ist. Letzten Endes stimmte Deutschland der Schaffung von EI2 zu und unterschrieb im Juni 2018 gemeinsam mit neun weiteren Staaten (Frankreich, Großbritannien, Belgien, Spanien, Portugal, Dänemark, Niederlande, Estland und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung von EI2. Die Zustimmung Deutschlands kann vor allem als Zeichen der deutsch-französischen Partnerschaft gesehen werden.
Für DEU und FRA zählen natürlich auch die bilateral gestarteten Rüstungskooperationen (v. a. FCAS, MGCS) zu denjenigen Projekten, die neben der nationalen Verteidigungsstärkung auch maßgeblich zur Intensivierung der europäischen Handlungsfähigkeit dienen. Das Ziel wird geteilt, die Aufgaben- und Lastenteilung sind jedoch auch Gegenstand laufender Verhandlungen.
Militärische Zusammenarbeit
Die gemeinsamen Großmanöver Kecker Spatz (1987) und Champagne (1988), die Gründung des DFVSR und die Schaffung einer vertieften Struktur der bilateralen Zusammenarbeit, die Aufstellung von Deutsch-Französischer Brigade (1988) und Eurokorps (1991/92) waren Ausdruck der damaligen Dynamik in der ~.
Anlässlich des 50. deutsch-französischen Gipfels am 12./13. November 1987 wurde der Beschluss zur Aufstellung der Deutsch-Französischen Brigade gefasst. Zum 12. Januar 1989 folgte bereits die Indienststellung. Die Brigade besteht aus deutschen, aus französischen und aus gemischten Truppenteilen, die alle in Baden-Württemberg disloziert sind. Der gemischte Stab liegt in Müllheim am Rhein. Die Brigade hat sich vom politischen Vorzeigeobjekt mit begrenztem militärischen Wert zu einem einsatzbereiten Großverband vorzugsweise im Rahmen des Eurokorps entwickelt. Auf dem Weg dorthin war eine Vielzahl kleinerer und größerer Probleme zu lösen. Es galt, in mühevoller Kleinarbeit die Vielzahl an Unterschieden entweder zu überbrücken oder zumindest miteinander in Einklang zu bringen. Bis heute ist die Deutsch-französische Brigade einzigartig in der Tiefe ihrer Integration. Seit Dezember 2010 ist ein deutscher Truppenteil der Brigade, das Jägerbataillon 291, dauerhaft in Frankreich (Illkirch-Graffenstaden) stationiert. Dieser Schritt wird als wichtiges Symbol der deutsch-französischen Freundschaft gewertet. Die Brigade soll zum Einsatz als schneller Eingreifverband vorrangig für das Eurokorps befähigt und auf ihre Beteiligung am NATO Response Force Konzept der NATO (NRF) und am EU Battlegroups-Konzept vorbereitet werden.
Das Eurokorps wurde im November 1993 in Dienst gestellt. Es basiert auf einer deutsch-französischen Initiative aus dem Jahre 1991, der sich im Laufe der Jahre weitere Partnernationen anschlossen. Heute sind neben Frankreich und Deutschland noch Belgien, Spanien und Luxemburg als Truppensteller beteiligt. Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Türkei und die USA stellen einzelne Offiziere im Stab des Eurokorps. Damit sind heute insgesamt zwölf Nationen am Eurokorps beteiligt. Das Hauptquartier wurde gemäß NATO-Standards als High Readiness Forces Headquarters zertifiziert und ist für Einsätze sowohl im Rahmen der EU als auch der NATO vorgesehen.
1992 wurde ein gemeinsamer Deutsch-französischer Marineverband (DEFRAM) aufgestellt, der ursprünglich nur zu Übungs- und Ausbildungszwecken einmal im Jahr für drei bis vier Wochen aktiviert werden sollte. Beim Jubiläumsgipfel 2003 wurde beschlossen, DEFRAM zu einem bei Bedarf schnell aufstellbaren und einsetzbaren Marineverband weiterzuentwickeln, der den europäischen Partnern zur Beteiligung offensteht. Seit 2003 kam DEFRAM bereits mehrfach im Rahmen der Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika zum Einsatz und wird nach wie vor jährlich zu Übungszwecken formiert.
Auf dem Gebiet der gemeinsamen Ausbildung des Personals ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Streitkräften besonders eng. Auf allen Ebenen der Führerausbildung sowie in einer großen Vielzahl fachlicher Ausbildungsgänge erfolgt ein reger Austausch von Lehrgangsteilnehmern. Eine große Anzahl von Verbindungs- und Austauschoffizieren auf allen Ebenen stellt einen äußerst regen Erfahrungsaustausch sicher.
Die deutsch-französische Rüstungskooperation erfuhr, im Vergleich zu ihren binationalen Anfängen, zunächst eine zunehmende Europäisierung. In jüngster Zeit erscheint auch diese fraglich, da Frankreich auch in diesem Feld stärker auf Großbritannien zugeht. Die Entscheidung Frankreichs, aus einer geplanten deutsch-französisch-spanischen Kooperation (Talarion-Projekt) im Bereich der unbemannten Flugsysteme zugunsten einer britisch-französischen Allianz auszusteigen, unterstreicht diesen Trend.
Darfur-Konflikt
Im ~ stehen sich Einheiten der sudanesischen Zentralregierung in Khartum und mit ihr verbündeter arabischstämmiger Reitermilizen (Janjaweed) und Milizen der Sudanesischen Befreiungsbewegung (Sudan Liberation Movement – SLM/Sudan Liberation Army – SLA) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement – JEM) als Interessenvertreter überwiegend schwarzafrikanischer Stämme gegenüber.
Der im Februar 2003 eskalierte Konflikt in Darfur forderte bisher nach Schätzungen der Vereinten Nationen etwa 300.000 Todesopfer. Mindestens zwei Millionen Menschen wurden vertrieben, davon ca. 200.000 in das Nachbarland Tschad. Damit hat dieser Konflikt zu einer der größten humanitären Katastrophen weltweit geführt. Eine – auch auf Initiative der Bundesregierung – eingesetzte VN-mandatierte internationale Untersuchungskommission stellte schon 2005 fest, dass die sudanesische Regierung und die mit ihr verbündeten Janjaweed-Milizen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Der sudanesischen Befreiungsbewegung und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit werden ebenfalls Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Nachdem der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Luis Moreno Ocampo, am 14. Juli 2008 noch eine Anklage wegen Völkermordes gegen den amtierenden sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir beantragte, hat der IStGH im März 2009 einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt.
Zur Überwachung der fragilen Waffenstillstands- und Friedensabkommen (von 2004/2006) war seit 2004 zunächst eine Friedensmission der Afrikanischen Union (AU), AMIS, im Einsatz, seit Anfang 2008 eine gemeinsame Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, UNAMID. Nachdem nicht alle Konfliktparteien das maßgeblich von der AU vermittelte Darfur-Friedensabkommen von 2006 unterzeichnet hatten und die Darfur-Rebellen sich weiter aufgespalten haben, werden seit Mai 2011 in einem neuen Ansatz Darfur-Verhandlungen in Doha mit dem Ziel geführt, die beteiligten Hauptkonfliktgruppen in einen Dialogprozess und eine Friedensregelung einzubinden. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Lage in Darfur ist nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung für den ~ gefunden wird. Die Initiative, mit einem umfassenden »Nationalen Dialog« den ~ zu befrieden, war bis jetzt noch nicht erfolgreich, da noch nicht alle Oppositionsgruppen eingebunden werden konnten. Der Konflikt hat unverändert starke regionale Auswirkungen mit erheblichem Destabilisierungspotenzial, u. a. mit der Folge einer Ausweitung der Flüchtlingsproblematik auf die Nachbarländer Tschad, Libyen und die Zentralafrikanische Republik.
Dayton-Abkommen
Auf der amerikanischen Air Base von Dayton (Ohio) verhandelte völkerrechtliche Vereinbarung zur Friedensregelung nach dem Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995), die am 14. Dezember 1995 als »General Framework Agreement for Peace« in Paris unterzeichnet wurde. Das ~ beinhaltet einen politischen und einen militärischen Teil.
Politischer Teil
Der staatliche Fortbestand Bosnien-Herzegowinas wird in Form einer Föderation garantiert. Die Serben behalten danach 49 Prozent des Staatsgebiets, die muslimisch-kroatische Föderation 51 Prozent. Sarajevo bleibt Hauptstadt. Die Bundesregierung trägt Verantwortung für sämtliche Bereiche der Außenpolitik, des Transportwesens und der Geldpolitik. Die Teilstaaten erhalten dagegen weit reichende Kompetenzen, wie z. B. Vertragsschlüsse mit anderen Staaten oder die Vergabe einer eigenen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wurden die Anerkennung des Heimatrechts der Flüchtlinge, die Einhaltung der Menschenrechte, die Verpflichtung, Kriegsverbrecher von öffentlichen Funktionen auszuschließen sowie die Verpflichtung, demokratische Wahlen abzuhalten, vereinbart.
Militärischer Teil
Enthält Abmachungen über Rückzug, Entmilitarisierung und Gefangenenaustausch in Bosnien. Es wurde die Stationierung einer ca. 60.000 Mann starken Friedenstruppe (IFOR) unter dem Kommando der NATO vereinbart, die die Umsetzung des ~ überwachen sollte. Balkankonflikt
DCI NATO Defence Capabilities Initiative
Deeskalation
(engl.: deescalation)
1. Verminderung oder Begrenzung von Spannungen, Krisen und Konflikten.
2. In einem bewaffneten Konflikt der Versuch seiner Verlagerung auf eine qualitativ niedrigere Ebene zum Zwecke der Kriegsbeendigung. Eskalation; Krisenbewältigung
De-facto-Flüchtling
Person, die keinen Asylantrag gestellt hat oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist, der aber aus humanitären oder politischen Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist, sowie Personen, die ursprünglich aus diesen Gründen Aufnahme gefunden haben und sich immer noch im Bundesgebiet aufhalten.
Defätismus
Zweifel am politischen oder militärischen Erfolg. Der Begriff ist in Frankreich im Ersten Weltkrieg entstanden, der für das Zweifeln am alliierten Sieg gegen Deutschland und für Anhänger eines Verständigungsfriedens geprägt wurde.
DEFRAM
Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«
Deklaratorische Politik
Politische Erklärung, die aufgrund fehlenden politischen Durchsetzungswillens, unzureichender Mittel oder zu geringer Macht nicht in angewandte Politik umsetzbar ist.
Dekontamination
Maßnahmen zur Entstrahlung, Entseuchung, Entwesung und Entgiftung von Personal und Material. ABC-Waffen; ABC-Abwehr
Delimitation Grenzfestlegung
Demarche
(franz.: démarche)
In den internationalen Beziehungen der diplomatische Einspruch gegenüber einem anderen Staat mit der Absicht, diesen von einem bestimmten Handeln abzubringen oder zu einem bestimmten Tun zu bewegen.
Demarkation Grenzziehung
Demobilmachung
Gesamtheit aller Maßnahmen, die im Rahmen eines Deeskalations-/Disengagementsprozesses nach erfolgreicher Krisenbewältigung oder Beendigung von Kampfhandlungen auf der Grundlage bündnisgemeinsamer und nationaler politischer und militärischer Entscheidungen darauf ausgerichtet sind, den organisatorischen, personellen und materiellen Zustand von Streitkräften vor der Mobilmachung ganz oder in Teilen wiederherzustellen.
Demografischer Wandel
Der ~ gehört zu den globalen Megatrends, der für Deutschland und andere entwickelte Industriestaaten nicht nur gesellschaftliche und soziale, sondern auch sicherheitspolitische Herausforderungen mit sich bringen kann. Die Weltbevölkerung wird bis 2050 um etwa ein Drittel auf 9,1 Mrd. Menschen zunehmen, gleichzeitig wird sie altern, indem das Durchschnittsalter von derzeit 29 auf 38 Jahre ansteigen wird. Der ~ fällt in verschiedenen Staatengruppen und Regionen unterschiedlich aus, die jeweiligen nationalen Herausforderungen stellen sich entsprechend unterschiedlich dar. Der Zusammenhang zwischen Demografie und Sicherheit ist demzufolge erheblich differenzierter und weniger vorhersehbar, als bisweilen in der öffentlichen Diskussion suggeriert wird.
Im globalen Rahmen kann von einer demografischen Dreiteilung ausgegangen werden. In der ersten Gruppe der Industriestaaten Europas, Nordamerikas und Asiens geht eine umfassende Alterung mit einer zunehmenden Schrumpfung der Bevölkerung einher. Die Bevölkerung Deutschlands wird sich bis 2050 von jetzt 82 Mio. auf 68 bis 74 Mio. verringern, das Durchschnittsalter um sechs Jahre auf 88 (Frauen) bzw. um sieben Jahre auf 84 (Männer) ansteigen. In der zweiten Welt der wirtschaftlich dynamischen Entwicklungs- und Schwellenstaaten in Lateinamerika (z. B. Argentinien, Brasilien), Südasien (z. B. China, Thailand, Vietnam) und im Nahen Osten (z. B. Israel, Libanon) findet sich eine junge Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die sich allerdings im Übergang zu den demografischen Mustern der westlichen Industriestaaten befinden. In der dritten Gruppe findet sich die große Zahl von wenig entwickelten Staaten mit starker Zunahme der Kinder- und Jugendbevölkerungen, Armut, Perspektivlosigkeit und schlechter Regierungsführung (z. B. Uganda, Kongo, Afghanistan, Jemen, Palästina). Vor allem für diese Staaten wird aufgrund des überproportional großen Bevölkerungsanteils von 15–24-Jährigen (»youth bulges«) von einem erhöhten Konfliktpotenzial ausgegangen, da Integration und Beschäftigung dieser Gruppe nicht gewährleistet wird. Demgegenüber wird in der Forschung vermutet, dass alternde Gesellschaften eher zu einer friedlichen Bewältigung von Krisen und Konflikten tendieren als demografisch jüngere Staaten.
Die Forschung zu den sicherheitspolitischen Implikationen des ~ steckt aber noch in den Anfängen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Bevölkerungszuwächse im Zusammenwirken mit anderen Faktoren in bestimmten Regionen krisen- und konfliktverschärfend wirken können, zu grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen und regionalen (Ressourcen-)Konflikten führen und damit auch überregionale Auswirkungen haben. Bevölkerungsrückgänge müssen sich wiederum per se sicherheitspolitisch nicht auswirken (die Sicherheit eines Staates hängt nicht von seiner Bevölkerungszahl ab), aber Staaten der »ersten Welt«, die altern und schrumpfen, können gleichwohl mit verschiedenen Herausforderungen ihrer Sicherheit konfrontiert werden. Dazu gehören Migrationsströme und die Auswirkungen regionaler Krisen. Auch kann der ~ in den alternden und schrumpfenden Staaten deren außenpolitische Handlungsfähigkeit und internationalen Einfluss mindern, wenn sich der – erkennbare – Trend fortsetzen sollte, die öffentlichen Haushalte zugunsten der alternden Bevölkerung (Renten, Pensionen) und zulasten der Streitkräfte umzuschichten. Dies kann verschärft werden durch Personalrekrutierungsprobleme der Streitkräfte in einer kompetitiveren Arbeitsmarktkonkurrenz mit der zivilen Wirtschaft um jüngeres qualifiziertes Personal. Im Ergebnis kann dies zu kleineren, weniger leistungsfähigen Streitkräften und zu einer Reduzierung außenpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten sowie zu Machtverschiebungen zwischen der demografisch ersten, zweiten und dritten Welt führen.
Demokratie
Bezeichnung für verschiedene Ordnungsformen, in denen sich Herrschaft auf dem Willen des Volkes gründet. Ein demokratisch legitimiertes Staatswesen basiert in der Regel auf einer rechtsstaatlichen Verfassung, die der Gewaltenteilung unterliegt und die Einhaltung der Menschenrechte garantiert.
Demoskopie
Die wissenschaftliche Erforschung der öffentlichen Meinung zu bestimmten Fragen durch repräsentative Befragungen von Bevölkerungsgruppen (in der Regel 1.000 bis 3.000 Personen), die statistisch ausgewertet oft einen hohen Grad an Zuverlässigkeit haben.
Denkfabrik Think Tanks
Deportation
Erzwungene Verschleppung von Personen aus ihrer Heimat durch einen Besatzer. Nach der Genfer Konvention von 1949 zum Schutz von Zivilbevölkerung in einem Kriegsgebiet ist ~ völkerrechtlich verboten.
Depot
Ortsfestes Lager, in dem Material der Streitkräfte aufbewahrt wird.
Desert Storm
Name für die 1991 von den Vereinigten Staaten von Amerika im Auftrag der Vereinten Nationen (VN), auf der Grundlage der Resolution 678 (1990) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN-SR), erfolgreich geführte Operation einer internationalen Koalition gegen den Irak im Golfkonflikt.
Desertifikation
Ausbreitung von Wüsten oder wüstenähnlichen Verhältnissen in Gebieten, in denen – zumindest in mehr als der Hälfte des Jahres – die Verdunstung größer ist als der Niederschlag. Für die Entwicklungsländer stellt die ~ nicht nur eine Gefahr in der Versorgungssituation dar, sondern sie kann auch insbesondere wegen wachsender Armut die politischen Strukturen dieser Regionen destabilisieren. Mehr als 900 Millionen Menschen leiden heute unmittelbar unter den Auswirkungen von ~. Flüchtlinge; Hunger; Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«; Grundsatzartikel »Klimawandel und Sicherheit«; Migration; Wasser
Desinformation
~ sind gemäß einer EU-Definition nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können. Sie stellt damit eine Bedrohung für die demokratischen Prozesse, öffentliche Güter wie die Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt und die Sicherheit dar.
Gesteuerte ~kampagnen können Teil hybrider Bedrohung sein, wenngleich ihre Wirkung auf die Einstellungen und Entscheidungen der Zielgruppe schwer messbar ist. ~ wurden als sog. »aktive Maßnahmen« bereits in Zeiten des Kalten Krieges eingesetzt. Heute wird ~ vielfach unter Nutzung sozialer Medien und Trollfabriken, verschleiertem Ursprung gefälschter Nutzerkonten, automatisierter Verstärkung über Bot-Netzwerke und mithilfe maschinellen Lernens und künstlicher Intelligenz verbreitet.
Deutsch-Dänisch-Polnisches Korps
Multinationale Großverbände
Deutsche Atlantische Gesellschaft
Die ~ ist ein überparteilicher, unabhängiger, eingetragener Verein. Sie arbeitet auf internationaler Ebene unter dem Dach der Atlantic Treaty Association (ATA) mit den anderen nationalen atlantischen Gesellschaften der NATO-Mitgliedstaaten und der Partnernationen zusammen. 1956 gegründete Gesellschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Verständnis für die Politik und die Ziele der Nordatlantischen Allianz in der Öffentlichkeit zu vertiefen.
Durch Vorträge, Fachtagungen, Seminare und Informationsfahrten informiert die ~ ihre Mitglieder über die Entwicklung der NATO. Besondere Fachtagungen mit sicherheitspolitischem Schwerpunkt werden u. a. für Lehrer und Schüler durchgeführt. Die regionalen Arbeitskreise bieten Vorträge und Seminare für Mitglieder und Öffentlichkeit an. Die ~ fördert die Bestrebungen der Atlantischen Allianz um Frieden, Sicherheit, Stabilität und internationale Zusammenarbeit und setzt sich für den intensiven politischen Dialog und die militärische Zusammenarbeit der NATO mit den mittel- und osteuropäischen Staaten im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates ein.
Deutsche Atlantische Gesellschaft
Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
Tel.: (030) 20649 134, Fax: (030) 20649 136
Internet: www.ata-dag.de
Deutsche Einheit
Ergebnis der Vereinigung des deutschen Volkes nach der Trennung im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg. Die ~, stets verfassungsmäßiges Ziel der Bundesrepublik Deutschland, galt mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990 als vollendet. In Teilen noch nicht gelöst ist die Vollendung der ~ im Hinblick auf das gesellschaftliche Zusammenwachsen der über 40 Jahre getrennten Teile des deutschen Volkes.
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP)
Private, gemeinnützige Vereinigung; unabhängig und überparteilich. Nach ihrer Satzung hat die ~ die Aufgabe, Probleme der internationalen, besonders der europäischen Politik, Sicherheit und Wirtschaft zu erörtern und ihre wissenschaftliche Untersuchung zu fördern, die Dokumentation über diese Forschungsfragen zu sammeln und das Verständnis für internationale Fragen durch Vorträge, Studiengruppen und Veröffentlichungen zu vertiefen. Hierdurch sollen die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und der Gedanke der Völkerverständigung gefördert werden.
Zu diesem Zweck unterhält die ~ verschiedene Einrichtungen. Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt vor allem im Forschungsinstitut der ~. Mit jeweils wissenschaftlicher Betreuung werden Studien- und Arbeitsgruppen zu folgenden Themen durchgeführt: Strategische Fragen; Europapolitik; Globalisierung und Weltwirtschaftliche Zusammenarbeit; Globale Zukunftsfragen; Frankreich/deutsch-französische Beziehungen; Polen/deutsch-polnische Beziehungen; Tschechien/deutsch-tschechische Beziehungen; Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und sensitiven Technologien; Balkan; Internationale Raumfahrtpolitik.
Der Sammlung und Auswertung der einschlägigen Fachliteratur dient die Bibliothek und Dokumentationsstelle der ~, die dem Fachinformationsverbund »Internationale Beziehungen und Länderkunde angeschlossen« ist. Publikationsorgan der ~ und ihrer Einrichtungen ist die im Jahre 1945 durch Wilhelm Cornides unter dem Namen Europa-Archiv gegründete, monatlich erscheinende Zeitschrift »Internationale Politik«.
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik
Rauchstraße 17/18, 10787 Berlin
Tel.: (030) 254231-0, Fax: (030) 254231-16
E-Mail: info@dgap.org
Internet: www.dgap.org
Deutsche Marine Marine; Teilstreitkraft (TSK) der Bundeswehr
Deutsche Stiftung Friedensforschung
Die ~ wurde im Oktober 2000 als Stiftung bürgerlichen Rechts durch die Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Osnabrück gegründet. Ihr Ziel ist es, Friedens- und Konfliktforschung in ihren verschiedenen Facetten, insbesondere in ihren interdisziplinären Ansätzen, zu unterstützen. Mit der Struktur- und Nachwuchsförderung unterstützt die Stiftung zudem Projekte, die zu einer dauerhaften strukturellen Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung beitragen.
Die ~ soll ferner dazu beitragen, die Friedensforschung national und international zu vernetzen. Sie unterstützt die Vermittlung der Ergebnisse aus den geförderten Projekten in die Öffentlichkeit und die politische Praxis.
Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)
German Foundation for Peace Research
Am Ledenhof 3–5, 49074 Osnabrück
Tel.: (0541) 6003542
Fax: (0541) 60079039
E-Mail:
info@bundesstiftung-friedensforschung.de
Internet:
www.bundesstiftung-friedensforschung.de
Deutscher Bundestag (BT)
Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, das in allgemeinen und freien, gleichen und geheimen und unmittelbaren Wahlen nach einem System einer personalisierten Verhältniswahl hervorgeht. Der ~ hat nach folgenden Artikeln des Grundgesetzes (GG) weit reichende Kompetenzen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik:
•Gesetzgebung und Bestellung der Bundesregierung
•Bundeshaushalt
•Feststellung des Spannungsfalls (Art. 80a)
•Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a)
•Teilhabe im gemeinsamen Ausschuss mit zwei Dritteln der Sitze
•Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte.
•Die Wahlperiode des ~ beträgt vier Jahre. Verteidigungsausschuss; Wehrbeauftragter
Deutscher Bundeswehrverband e. V. (DBwV)
Der 1956 gegründete ~ vertritt die allgemeinen ideellen, sozialen und beruflichen Interessen der Soldaten der Bundeswehr (Bw). Er verfügt über rund 200.000 Mitglieder, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade. Als Spitzenorganisation der Soldaten wird der ~ von Bundestag und Bundesregierung an der Vorbereitung grundsätzlicher Regelungen beteiligt, die die Belange der Soldaten und ihrer Angehörigen berühren. Die Stellungnahmen des ~ in der Sicherheitspolitik, in der Gesellschafts- und Sozialpolitik nehmen konkreten Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament. Der ~ ist politisch und finanziell unabhängig, die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Der ~ verfügt über einen dreistufigen Aufbau: Die örtliche Gliederung bilden Kameradschaften, auf Länderebene bestehen Landesverbände, die wiederum in Bezirke gegliedert sind, der Bundesvorstand an der Spitze leitet mit den Bundesgeschäftsstellen in Bonn und Berlin die Verbandsarbeit. Für seine Arbeit stehen ihm Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Verbandsbeauftragte für verschiedene Fachgebiete und die Verbandsschiedskommission zur Verfügung.
Die vier Landesverbände (LV) bestehen aus 27 Bezirken. Auf unterster Ebene stehen Standortkameradschaften, Truppenkameradschaften, Kameradschaften ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener sowie selbstständige Truppenkameradschaften zusammen.
In den Bundes- und Landesgeschäftsstellen betreuen über 200 hauptamtliche Mitarbeiter, die in rund 1.000 Kameradschaften organisierten Mitglieder.
Höchstes Beschlussorgan des ~ ist die Hauptversammlung, die alle vier Jahre tagt. Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung:
•Festlegung der Aufgaben und Ziele der Verbandspolitik für die nächsten Jahre durch die gewählten Delegierten,
•Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,
•Wahl des Bundesvorstandes.
Deutscher BundeswehrVerband
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Stresemannstraße 57
10963 Berlin
Tel.: (030) 259260-0
E-Mail: berlin@dbwv.de
Internet: www.dbwv.de
Deutscher Militärattachédienst
Der ~ vertritt im Rahmen des Auswärtigen Dienstes die militärpolitischen, militärischen, rüstungspolitischen und wehrtechnischen Interessen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im jeweiligen Empfangsstaat.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Deutscher Verband des Internationalen Roten Kreuzes. Dem ~ gehören der Verband der Schwesternschaften des ~ mit 35 Schwesternschaften und 19 Landesverbänden, die sich in 548 Kreisverbände und ca. 13.000 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften gliedern, an. Oberstes Organ des ~ ist die Bundesversammlung. In ihr sind vertreten die Landesverbände, die 125 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften, der Präsident sowie die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme. Präsident, zwei Vizepräsidenten, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidenten des Verbandes der Schwesternschaften, je drei Vertreter der Gemeinschaften und der Generalsekretär. Schirmherr: Bundespräsident.
DRK – Generalsekretariat
Carstennstr. 58, 12205 Berlin
Tel.: (030) 85404-0, Fax: (030) 85404-450
E-Mail: drk@drk.de
Internet: www.drk.de
Deutsch-Französische Brigade
Multinationale Großverbände
Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
(franz.: Conseil franco-allemand de Défense et de Sécurité – CFADS)
Höchstes Organ der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Grundlage ist das Ergänzungsprotokoll zum Elysée-Vertrag. Der ~ tagt halbjährlich (konstituierende Sitzung am 24. April 1989 in Paris). Der ~ tagt unter Vorsitz der Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister bilden das Ratskomitee, das von den politischen Direktoren der Außenministerien sowie vom Generalinspekteur der Bundeswehr/Generalstabschef der französischen Streitkräfte und den Ratssekretären unterstützt wird. Zu den Hauptaufgaben zählen:
•Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit sowie laufende Abstimmung in diesem Bereich;
•militärische Zusammenarbeit und Beschlussfassung über gemischte Militäreinheiten;
•Verbesserung der Interoperabilität beider Streitkräfte;
•Abstimmung in der Rüstungskooperation;
•Abstimmung in Rechts- und Vertragsangelegenheiten.
Ein gemischtes Ratssekretariat ist ständig in Paris eingerichtet, das gleichrangig aus Vertretern der Außen- und Verteidigungsministerien besetzt ist.
Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«
Deutsch-Französischer Vertrag
(Elysée-Vertrag)
Zwischen Deutschland und Frankreich geschlossener Vertrag, der unter dem Namen des Ortes der Unterzeichnung in Paris am 22. Januar 1963 als Elysée-Vertrag bekannt wurde und der im Allgemeinen als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag bezeichnet wird. Der ~ ist die Grundlage für die deutsch-französische Zusammenarbeit. Im ~ werden u. a. regelmäßige Treffen der Fachminister und Regierungskonsultationen vor allen wichtigen außenpolitischen Entscheidungen vereinbart. Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR); Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«

Aussöhnung – der französische Staatspräsident François Mitterrand und Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Verdun, 22. September 1984.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Deutschlandvertrag
Generalvertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (DEU) und den drei Westmächten vom 26. Mai 1952. Der ~ bedeutete das Ende des Besatzungsregimes, legte Vorbehalte von Rechten der drei Westmächte fest, regelte den außenpolitischen Status von D, die Stationierung und die sich daraus ableitenden Rechte und Verpflichtungen von Streitkräften der Alliierten in D und eigener nationaler Streitkräfte, außerdem die Rechte der drei Westmächte über Berlin. Mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990 hat der ~ seine völkerrechtliche Wirkung verloren.
Deutsch-Niederländisches Korps
Multinationale Großverbände
Deutsch-Sowjetischer Vertrag
Genannt »Umfassender Vertrag« oder »Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit« vom 9. November 1990, der als Dokument dafür angesehen wird, dass die Kriegs- und Nachkriegsgeschichte Deutschlands mit den Völkern der Sowjetunion beendet ist und der die Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt hat. Der Vertrag war Teil der Vereinbarungen von Schelesnowodsk (Kaukasus) vom 16. Juli 1990 – Zustimmung zur Deutschen Einheit und Verbleib Deutschlands in der Nordatlantischen Allianz – und wurde vom damaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, und dem deutschen Bundeskanzler, Helmut Kohl, am 9. November 1990 unterschrieben. Der ~ hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren und verlängert sich stillschweigend um fünf Jahre, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird. Die Fachminister unterschrieben bei dieser Gelegenheit weitere Verträge in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik sowie auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens. Vor dem ~ wurde ein Abkommen über »einige einleitende Maßnahmen« am 9. Oktober 1990 und ein weiteres am 12. Oktober 1990 über die Bedingungen des befristeten Aufenthaltes und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen (Westgruppe der Truppen) aus dem Gebiet der ehemaligen DDR unterzeichnet. Die letzten Truppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verließen Deutschland am 31. August 1994.
Dialog
1. Unterredung zwischen zwei oder mehreren Personen, Personengruppen, Organisationen oder Staaten.
2. In der Politik die Bezeichnung dafür, dass Beziehungen zwischen Partnern vorhanden sind und der ~ der Verständigung dient. Absprache; Krisenbewältigung
Dialog, interkultureller
Der ~ versteht sich als Reaktion auf die geschichtlich neue Situation des gleichberechtigten globalen Gesprächs, bei dem keine Kultur im Gegensatz zu früher das alleinige Interpretationsmonopol für sich beanspruchen kann. Konflikte zwischen den Kulturen können und sollen in Zukunft nur auf dem Wege gegenseitiger Anerkennung und durch die aktive Bejahung des Fremden vermieden werden. Idealtypisch würde dies bedeuten, dass im Konfliktfall der Kompromiss, der Spannungen verkraften kann, von den Beteiligten akzeptiert wird.
Neben dem philosophischen hat der interkulturelle Dialog stets auch eine politische, religiöse und pädagogische Dimension. In politischer Hinsicht muss er u. a. integraler Bestandteil von Sicherheitspolitik sein.
Dienst, militärischer
Gesamtheit der Tätigkeiten des Soldaten zur Erfüllung seines Auftrags.
Dienstaufsicht
In der Bundeswehr Pflicht des militärischen Vorgesetzten zur Kontrolle. Diese Aufgabe, die ordnungsgemäße Durchführung des militärischen Dienstes zu überwachen, ergibt sich aus dem Soldatengesetz (SG) § 10 Abs. 2. Befehl und Gehorsam; Innere Führung
Dienstgrad
Amtsbezeichnung des Soldaten, die durch den Dienstgrad auf der Uniform nach außen hin sichtbar wird. Reservisten
Dienstherr
Bezeichnung für die Bundesrepublik Deutschland, mit der ein Soldat der Bundeswehr ein Treueverhältnis eingegangen ist. Eid
Dienstpflicht, allgemeine
Im August 2018 brachte Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer erneut den Gedanken einer allgemeinen Dienstpflicht zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhangs in die Diskussion. Debattiert wird über die verschiedenen Formen der Verpflichtungen zu Dienstleistungen für das Gemeinwohl schon seit vielen Jahren. Die Ministerin strebte ein Pflichtjahr zur gemeinnützigen Tätigkeit für Frauen und Männer analog zur früheren Wehrpflicht beziehungsweise dem Zivildienst an. Bislang existiert bereits der 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst, der jährlich von etwa 40.000 Menschen genutzt wird. Hinzu kommt der freiwillige Wehrdienst mit etwa 8.000 Absolventen jährlich. Würde eine ~ geschaffen, würde sie etwa 500.000 Menschen jährlich betreffen. Entsprechend viele Stellen müssten geschaffen werden. Das Hauptproblem dieses nicht neuen Vorschlages ist allerdings, dass nach Artikel 12 des Grundgesetzes Zwangsdienste dieser Art untersagt sind. Eine ~ würde somit eine Verfassungsänderung erfordern, für die jeweils zwei Drittel der Stimmen des Bundestages und des Bunderats notwendig wären.
Dienststelle, militärische
In der Bundeswehr ein durch Organisationsbefehl oder -weisung aufgestelltes, selbstständiges organisatorisches Element im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, das einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Rahmen erteilter Befugnisse eigenverantwortlich wahrnimmt.
Dienstverpflichtung
In der Bundesrepublik Deutschland durch Notstandsfälle begründete Arbeitsverpflichtung. Nach Grundgesetz (GG) Art. 12a können Männer über 18 Jahre im Verteidigungsfall neben dem Wehrdienst auch zu anderen zivilen Dienstleistungen zum Zwecke der Verteidigung herangezogen werden.
Diktatur
Herrschaftsform, bei der sich die Macht im Staat in den Händen eines Alleinherrschers, einer Gruppe, Familie oder Partei befindet. In der Regel treten ~ mit der Zielsetzung auf, eine Gesellschaftsordnung zu erhalten oder politische oder sozioökonomische Entwicklungen für den Erhalt eigener Macht umzugestalten. Kennzeichnend für ~ sind in der Regel Unterdrückung von politischer Opposition, stringente Überwachung aller Lebensbereiche, Verbot von Vereinigungen und Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. In ~ werden Menschenrechte in unterschiedlicher Form beschnitten bis hin zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Demokratie
Diplomatie
Die Pflege der auswärtigen Beziehungen von Staaten untereinander; auch die Kunst des Verhandelns zur Interessenwahrung und Förderung von internationalen Beziehungen. Auswärtige Gewalt
Diplomatie, vorbeugende
(engl.: preventive diplomacy)
Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehen von Streitigkeiten zwischen einzelnen Parteien zu verhüten, die Eskalation bestehender Streitigkeiten zu Konflikten zu verhindern und, sofern es doch zu Konflikten kommen sollte, diese einzugrenzen. Diplomatie
Diplomatischer Dienst
Gesamtheit des Personals und der Institutionen, die im In- und Ausland mit den diplomatischen Beziehungen im zwischenstaatlichen Verkehr beauftragt sind. Der ~ wird in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesminister des Auswärtigen geführt. Auswärtiges Amt; Diplomatie; Militärattachéstab; Verteidigungsattaché
Direct Support
~-Einheiten sind direkt dem Kommandeur/Befehlshaber der Operation unterstellt und können somit unmittelbar Befehle/Aufträge durch den Kommandeur der Operation erhalten.
Direktverteidigung
NATO Vorneverteidigung
Dirty Bomb
Eine auch als »schmutzige Bombe« bezeichnete Sprengvorrichtung mit konventionellem Sprengstoff, der radiologische Substanzen beigemischt werden. Diese können aus radioaktivem Abfall oder aus Material aus dem medizinischen Bereich stammen. Bei der Detonation kommt es nicht zu einer nuklearen Kettenreaktion, allerdings können die radioaktiven Stoffe über eine große Fläche verteilt werden und diese kontaminieren. Ziel eines Anschlags mit einer ~ dürfte vor allem das Erzeugen von Panik in der Öffentlichkeit sein. Sie ist damit eine Waffe, die vor allem von Terroristen oder kriminellen Organisationen eingesetzt werden könnte. Die durch die Strahlung verursachten Schäden und Gefahren sind vergleichsweise gering, da es sich in der Regel um schwach radioaktives Material handeln dürfte. Hoch radioaktive Substanzen, wie etwa Plutonium 239, werden im medizinisch-technischen Bereich nicht verwendet und sind in kerntechnischen Anlagen in besonders gesicherten Bereichen vor fremdem Zugriff geschützt. Bislang ist es noch nicht zu einem entsprechenden Anschlag mit einer ~ gekommen.
Disengagement
1. Im Krisenmanagement die Entbindung von Akteuren, die in konfliktträchtigen und zur Eskalation neigenden Krisen und Konflikten verstrickt sind.
2. In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Mitte der 70er-Jahre entstandener Begriff, der eine politische Absicht beschreibt, die das Auseinanderrücken der Militärblöcke im Ost-West-Konflikt zum Ziel hatte.
3. In Europa befürchtete US-amerikanische Politik, die der Absicht nachgeht, dass die USA sich allmählich aus ihrem Engagement für Europa herauslösen könnten. Isolationismus; Unilateralismus
Dislozierung
1. Aufstellung bzw. räumliche Disposition von Truppen und Waffensystemen im Rahmen des strategisch-operativen Einsatzes oder unter operativ-taktischen Gesichtspunkten sowie Aspekten der schnellen Verlegefähigkeit.
2. In der Regel dauerhafte Stationierung von Truppen, Anlagen und Einrichtungen unter Berücksichtigung politischer, sozioökonomischer und struktureller Aspekte, die interdependent sind. Verlegung
Dissuasion
(dt.: Abhalten, Abraten)
Name der unabhängigen Abschreckungsdoktrin Frankreichs, des »faible au fort«, d. h. des »Schwachen gegen den Starken«. Durch mit im Umfang begrenztem Potenzial an Nuklearwaffen soll ein potenzieller Angreifer so abgeschreckt werden, dass er einen Angriff unterlässt. Dabei ist das vorhandene Nuklearpotenzial zur Zweitschlagfähigkeit geeignet. Es zielt auf die Zerstörung der Bevölkerungszentren (Counter City) als »ultima ratio«. Drittstaatensysteme; Force de Frappe
Disziplinargewalt
Bezeichnung im Disziplinarrecht (Wehrdisziplinarordnung, § 23) für die Befugnis eines Disziplinarvorgesetzten, Disziplinarmaßnahmen im Rahmen der Ahndung von Dienstvergehen auszusprechen. Die ~ ist als nicht übertragbare Befugnis an die Dienststellung eines Vorgesetzten gekoppelt und im Hinblick auf die verhängbaren Disziplinarmaßnahmen nach der Dienststellung des Vorgesetzten abgestuft.
Division
Militärischer Großverband unterschiedlicher Stärke (Größenordnung 10.000–15.000), dem im Allgemeinen mehrere Brigaden, Geschwader oder Regimenter unterstehen.
Division Schnelle Kräfte (DSK)
In der ~ sind Fallschirmjäger, Hubschrauber und das Kommando Spezialkräfte zusammengefasst. Der Stab der Division befindet sich in Stadtallendorf. Im Rahmen der niederländisch-deutschen Heereskooperation sind neben der Luftlandebrigade 1 seit dem 12. Juni 2014 auch die 11. Niederländische Luftmobile Brigade der Division Teil der ~. Cirka 2.300 niederländische und 9.500 deutsche Soldatinnen und Soldaten sind aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung als leichte Infanterie im Verbund mit den Hubschraubern schnell und flexibel verlege- und einsetzbar. Die DSK ist der Träger der Luftbeweglichkeit im niederländischen und deutschen Heer. Mit dem Kommando Spezialkräfte (KSK) ist ein einzigartiger Großverband der Division unterstellt, denn die Spezialkräfte des Heeres gelten als die am besten ausgebildeten Soldaten des Heeres.
Djihad
(dt.: Heiliger Krieg)
In der islamischen Tradition das Gebot aller Muslime zum »Kampf gegen Ungläubige« oder »Bekämpfung der Ungläubigen« mit dem Ziel, die Religion des Islam und die Normen der islamischen Gesellschaft zu universaler Geltung zu bringen. Das Wort »Djihad« bedeutet wörtlich die »Anstrengung«, »Bemühung« oder das »Ringen«. Aus dem Koran direkt ist keine systematische und konsequente Theorie des Djihad ableitbar. Die Mehrheit der klassischen muslimischen Theologen und Rechtsgelehrten verstanden die Verpflichtung zum ~ im militärischen Sinne. In den Koran auslegenden Rechtsbüchern sind ausgefeilte Regeln des Verhaltens bei Beginn, während des Verlaufs und zur Beendigung der Kampfhandlungen genau festgelegt, so auch zur Behandlung der Gefangenen und besetzter Gebiete. Bis in die Gegenwart haben Führer islamischer oder arabischer Staaten zur Erreichung eigener Kriegsziele und zur stärkeren Motivierung ihrer Völker in bewaffneten Auseinandersetzungen mit Nachbarstaaten den ~ ausgerufen, so der iranische Revolutionsführer Ajatollah Khomeni im Golfkrieg oder der irakische Diktator Saddam Hussein gegen die von den Vereinigten Staaten von Amerika geführte Koalition im Golfkonflikt. Zur Expansion des Islam und Verteidigung seines Geltungs- und Einflussbereiches bedeutet die Teilnahme am ~ einen persönlichen Verdienst an Allah und verspricht die Aufnahme ins Paradies. Heute wird der Begriff ~ de facto von allen Anführern islamistischer Gruppierungen weltweit zur Rekrutierung von Freiwilligen zum Kampf gegen »die Ungläubigen« (USA, Israel, westliche Nationen) instrumentalisiert, vor allem um das Potenzial von Selbstmordattentätern zu vergrößern und ethische Vorbehalte gegen den Gebrauch von Gewalt auszuräumen. Gegenüber dieser Auffassung des ~ als bewaffneter Kampf oder »Heiliger Krieg« stehen Aussagen muslimischer Gelehrter und Persönlichkeiten, die auf in der Vergangenheit oft weniger beachtete Akzente des Islam hinweisen und den im Koran enthaltenen Friedenswillen des Islam hervorheben. Sie verstehen den ~ in einem mehr moralischen Sinne als »großen Einsatz« in täglichen Bemühungen um einen aufrichtigen Glauben und Wohltätigkeit.
Doktrin
Grundsatzerklärung, von der sich ein Staat/Staatengemeinschaften/Bündnis in ihrem politischen, ökonomischen, sozialen oder militärischen Verhalten leiten lässt. Die einer ~ zugrunde liegenden Grundsätze können sich dabei aus historischen oder ideologischen Gründen oder aus einer konkreten politischen oder geopolitischen, wirtschaftlichen oder militärischen Situation ableiten. Militärdoktrin; Grundsatzartikel »Strategie«
Dolchstoßlegende
Psychopolitischer Begriff, der nach dem Ersten Weltkrieg in der Weimarer Republik einen hohen propagandistischen Stellenwert erhielt. Er stammt angeblich von dem englischen General Maurice, der gesagt haben soll: »Was die deutsche Armee betrifft, so kann die allgemeine Ansicht in das Wort zusammengefasst werden: Sie wurde von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht.« Es wird auch behauptet, der Topos stamme von Sir Neill Malcolm, der General Ludendorff gegenüber geäußert habe: »You mean that you were stabbed in the back.« Der Begriff erhielt vor allem bei den deutschen Militärs eine beachtliche Popularität, weil der eigentliche Grund für die deutsche Niederlage dem psychischen Zusammenbruch der Zivilbevölkerung im Heimatgebiet zugeschrieben werden konnte. Inzwischen ist diese Legende durch die historische Forschung eindeutig widerlegt.
Dominotheorie
Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Indochina-/Vietnamkonfliktes in Südostasien entstandener, vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Dwight D. Eisenhower, geprägter Begriff. Er sagte auf einer Pressekonferenz im Januar 1954: »Wenn Sie eine Reihe Dominosteine aufstellen und den ersten umstoßen, dann kippt sehr schnell auch der letzte um.« Damit meinte der Präsident, dass bei einer Eroberung Indochinas durch die kommunistischen Vietminh ganz Südostasien in einer Kettenreaktion kommunistisch würde. Seit dieser Zeit besaß der Begriff in der Semantik des Kalten Krieges einen besonderen Stellenwert.
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