Читать книгу: «Schutz von Kulturgut»
Daniela Vogt
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1. Auflage 2021
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© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Umschlagbild: Guillaume, Adobe Stock
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
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ISBN 978-3-17-038626-6
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pdf: ISBN 978-3-17-038628-0
epub: ISBN 978-3-17-038629-7
mobi: ISBN 978-3-17-038630-3
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[5]Inhaltsverzeichnis
1 Kulturgut schützen
2 1 Kultur und Kulturgut 1.1 Bedeutung von Kultur und Kulturgut 1.2 Merkmale schützenswerten Kulturguts 1.3 Zur Definition von Kulturgut
3 2 Bedrohung und Zerstörung von Kulturgut 2.1 Gefährdungen im Alltag 2.1.1 Alter und Abnutzung 2.1.2 Schädlings-, Pilz- oder Schimmelbefall und Schadstoffe 2.1.3 Licht und klimatische Bedingungen 2.1.4 Feuer 2.1.5 Wasser 2.1.6 Diebstahl 2.1.7 Vandalismus 2.1.8 Unfälle 2.1.9 Stromausfall 2.2 Gefährdungen durch die Natur 2.2.1 Unwetter 2.2.2 Überschwemmungen 2.2.3 Erdrutsche 2.2.4 Lawinen 2.2.5 Erdbeben 2.3 Gefährdungen durch bewaffnete Auseinandersetzungen
4 3 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Kulturgut 3.1 Erhaltungsmaßnahmen 3.1.1 Instandsetzung 3.1.2 Instandhaltung 3.2 Spezielle Schutzmaßnahmen 3.2.1 Inventarisierung und Kennzeichnung 3.2.2 Schutz- und Sicherungsverfilmung 3.2.3 Lagerung und Schutzbauten 3.2.4 Dokumentation von Kulturgut zur Rekonstruktion 3.3 Handelsschutz 3.3.1 Prävention 3.3.2 Eigentumsfragen 3.3.3 NS-Raubkunst, Beutekunst und Restitutionen 3.3.4 Beispiele für internationale Restitutionen
5 4 Vorgehen im Ereignisfall 4.1 Listung und Priorisierung 4.2 Risiko- und Krisenmanagement im Kulturgutschutz 4.2.1 Risikoidentifikation und -abschätzung: Die Risikoanalyse 4.2.2 Reaktion auf ein Ereignis 4.2.3 Regeneration im Schadensfall 4.3 Notfallplan für Kultureinrichtungen 4.3.1 Mögliches Vorgehen zur Erarbeitung eines Notfallplans 4.4 Risiken und Sicherheit
6 5 Rechtliche Grundlagen zum Schutz 5.1 Kulturgutschutz im internationalen Völkerrecht 5.1.1 Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten: Die Haager Konvention und die Protokolle (1954, 1999) 5.1.2 Schutz jenseits bewaffneter Konflikte: Die UNESCO Welterbekonvention von 1972 5.1.3 UNESCO Kulturgutübereinkommen (1970): Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut 5.1.4 UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter (1995) 5.2 Kulturgutschutz im deutschen Recht 5.2.1 Regelungen des Bundes 5.2.2 Regelungen der Länder 5.3 Europäische Regelungen 5.4 Nationale Zuständigkeiten
7 6 Schlussbemerkungen
8 Literatur Gesetzestexte Allgemeine Literaturhinweise
9 Anhang Anhang 1: Glossar Anhang 2: Nationale Organisationen im nationalen Kulturgutschutz
| [7]Im Anhang des Buches werden nationale Organisationen des Kulturgutschutzes vorgestellt. Hinweise zu Organisationen im internationalen Kontext sowie Auszüge aus Gesetzestexten sind im digitalen Zusatzmaterial unter folgendem Link aufgeführt: https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-038626-6 |
[9]Kulturgut schützen
Die Bilder sind noch immer allgegenwärtig: die Ruinen der im syrischen Bürgerkrieg zerstörten antiken Stätte Palmyra oder der Altstadt von Damaskus, der Einsturz der Brücke von Mostar im November 1993 und deren Wiederaufbau, ebenso wie die Zerstörungen in Mittelitalien oder Nepal durch schwere Erdbeben. Das Elbehochwasser hat in der Gemäldegalerie des Dresdner Zwingers immense Schäden verursacht. Durch Brände wie in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, wie in Notre Dame de Paris oder der Burg Shuri in Okinawa sind bedeutende Kulturgüter stark zerstört worden. Angesichts der umfangreichen Zerstörungen von Kulturgut [10]durch Terror, Krieg und illegalen Handel in Krisen- und Kriegsregionen, aber eben auch durch Naturkatastrophen und die zunehmenden Extremwetterereignisse infolge der Klimaveränderungen, erlangen der Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit höhere Relevanz und Dringlichkeit.

Bild 1: Diese Kirchenruine in Mittelitalien zeigt eindrucksvoll, dass Kulturgüter, die Jahrhunderte überdauert haben, innerhalb kürzester Zeit (hier aufgrund eines Erdbebens) nahezu vollständig vernichtet werden können.
Die Bedeutung von Kulturgütern für die allgemeine Sicherheit wird mittlerweile international anerkannt: Im März 2017 betonte der UN-Sicherheitsrat in einer Resolution die Bedeutung des Schutzes von Kulturgütern als Pflicht für die allgemeine Sicherheit. Außerdem verkündete im Sommer des gleichen Jahres der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ein Urteil, das die Zerstörung von Kulturgut erstmals als Kriegsverbrechen ahndete. Für die Zerstörung von Weltkulturerbe im westafrikanischen Mali wurde der inhaftierte frühere Islamist Amad al-Mahdi zur Wiedergutmachung in Höhe von 2,7 Millionen Euro verurteilt, bereits im Jahr zuvor wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, die Angriffe geleitet zu haben und persönlich an der Zerstörung von fünf Monumenten beteiligt gewesen zu sein (Al-Mahdi-Urteil; u. a. FAZ, 2016).
Was aber ist schützenswertes Kulturgut? Um etwas zu schützen, muss zunächst eine Vorstellung von dem zu schützenden Objekt bestehen. Im ersten Kapitel wird zunächst eine Annäherung an eine Definition von Kulturgut gesucht. Damit eng verbunden sind die Bedeutung von Kultur und die Problematik einer Abgrenzung von besonders wertvollem Kulturgut durch allgemein gültige Kriterien oder Merkmale. Die mit den Gütern verknüpften, tradierten Werte wirken identitätsbildend und stabilisieren Gesellschaften. Diese, von einer Gemeinschaft legitimierte, kulturelle Identität beruht im weitesten Sinne auf einem allgemeinen Konsens. Dieser wiederum bildet keine Konstante, sondern verändert sich in Zeit und Raum, mit Herrschaftssystemen und dem Zeitgeist.
Zwei Beispiele:
1 Die Christi-Erlöser-Kathedrale (Moskau), 1883 erbaut, wurde 1931 auf Anordnung des Sekretärs des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei gesprengt. Stalin verfolgte Pläne zur Errichtung eines über 400 Meter hohen, jedoch nie realisierten, Palastes der Sowjets. An der Stelle wurde zwischenzeitlich ein öffentliches Freibad errichtet. 1990 erhielt die russisch-orthodoxe Kirche die Erlaubnis der Regierung zum Wiederaufbau der Kathedrale. Diese wurde weitgehend originalgetreu wieder aufgebaut und 2000 geweiht (Mortsiefer/Pelzer, 2016).
2 Der Palast der Republik (Berlin) war der auch unter den Namen »Palazzo di Protzo« oder »Erichs Lampenladen« bekannte Sitz der Volkskammer in der DDR. Obwohl zwei Drittel der gesamtdeutschen Bevölkerung sich für [11]den Erhalt des Bauwerks aussprachen, beschloss der Deutsche Bundestag den Abriss, der ab Ende Januar 2006 bis 2008 erfolgte. An der Stelle des Palastes entsteht seit 2012 das Berliner Schloss neu, das im Zweiten Weltkrieg ausbrannte. Die Reste des Originalbestandes wurden 1950 durch einen SED-Beschluss abgerissen. Drei Seiten der barocken Original-Fassade werden für das sogenannte Humboldt-Forum rekonstruiert. Ziel: die Wiederherstellung des historischen Berliner Stadtbildes.
Kulturgutschutz bezieht sich allgemein auf jene Maßnahmen zur Bewahrung der Güter, die zugleich sicherungswert, sicherungsfähig und bedroht sind. Der folgende Abschnitt geht dann den Fragen nach: Wovor müssen Kulturgüter geschützt werden? Was bedroht bzw. beschädigt Kulturgüter?
Schutz soll Sicherheit geben – Sicherheit vor möglichen zerstörerischen Ereignissen. Um Kulturgut sichern zu können, müssen die Gefahren und Bedrohungen benannt werden, die zur Beschädigung, Zerstörung, zu Plünderung oder sonstigem Verlust führen können. Mögliche Gefahren werden aufgezeigt. Die Kenntnis der Gefahren bildet die Grundlage, um die Gefährdung einschätzen und adäquate Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Doch: Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig und geeignet? Auch für Kulturgüter bietet das Risiko- und Krisenmanagement ein systematisches Vorgehen, um den Gefahren sowohl präventiv wie im Ereignisfall begegnen zu können, was in Kapitel 3.2 gezeigt wird.
Letztendlich dienen Erhalt und Sicherung immer dem übergeordneten Ziel, den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe sicherzustellen. Neben präventiven, konservatorischen wie restauratorischen Sicherungsmaßnahmen geschieht dies über gesetzliche Bestimmungen. Im abschließenden, dritten Kapitel wird das Augenmerk auf die rechtlichen Grundlagen des Kulturgutschutzes gelegt. In chronologischer Abfolge werden zunächst die wesentlichen internationalen Abkommen in ihrer Entwicklung betrachtet. Außerdem wird die nationale, hier die deutsche, Gesetzgebung betrachtet. Den Abschluss bildet ein kurzer Blick auf die europäischen Richtlinien und Verordnungen im Bereich Kulturgut. Themenschwerpunkte des Rechts sind: der Schutz im bewaffneten Konflikt, der Erhalt über Gesetze zum Denkmalschutz sowie die Regelung des Handels mit Kulturgütern.
Dieses Buch wurde geschrieben, um einen schnellen Einstieg in die Thematik des Kulturgutschutzes – in Deutschland – zu ermöglichen. Gedacht als Handreichung, bietet es eine Zusammenstellung grundlegender Texte und Materialien. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Problembewusstseins. Der Fokus liegt klar auf dem zivilen Bereich des Schutzes, wenngleich mit der Haager Konvention von 1954 [12]erstmals eine allgemeine Definition von Kulturgut aufkam, und das Abkommen zum Humanitären Völkerrecht zählt, behandelt es doch Mittel und Maßnahmen im Kriegsfall.
[13]1 Kultur und Kulturgut
1.1 Bedeutung von Kultur und Kulturgut
Der Begriff »Kultur« wird in verschiedenen Kontexten und von den wissenschaftlichen Disziplinen ganz unterschiedlich verwendet und auch im alltäglichen Sprachgebrauch bleibt der Begriff meist vage. Wird versucht Kultur zu definieren, ist es oft schwer, Kriterien festzulegen. Gottfried Herder prägte 1791 den allgemeinen Oberbegriff für Kultur durch die Benennung von drei wesentlichen Merkmalen: ethnische Fundierung, soziale Homogenisierung und Abgrenzung.
| Info: Leitet man Kultur vom Lateinischen colere = pflegen, urbar machen ab, dann könnte man sie als »das zu Pflegende« bezeichnen. Abgeleitet vom Lateinischen cultura und cultus = Landbau, Bebauung und Feldbau, weist der Wortstamm direkt auf den zentralen Aspekt im abendländischen Verständnis hin: dem Gleichsetzen von Kultur mit Zivilisation. |
Ein zentraler Aspekt aller Kulturbegriffe ist jedoch die Bezeichnung für das »vom Menschen Erschaffene bzw. Gestaltete« (Herskovits, 1948) im Gegensatz zu dem von Natur aus vorhandenen (Nünning, 2009).
Kultur umfasst daher die Gesamtheit der geistigen, materiellen und sozialen Errungenschaften, die vom Menschen durch die (kultur-)technische Bearbeitung der Natur geschaffen wurden. Dieser umfassende Kulturbegriff schließt Formen sozialen Handelns, wie typische Arbeits- und Lebensformen, Denk- und Handlungsweisen, Traditionen, Überzeugungen und Wertsysteme einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe, ein. Hierzu zählen sowohl Friedens- als auch Kriegsrituale (umfassende Definition in: Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt, UNESCO 2002).
Da vor allem ethnisch homogene Gesellschaften ihr Überleben und ihre Entwicklung in einer übermächtigen Natur mithilfe von Kultur sichern, hat die Kultur einen hohen Stellenwert für die Identität und das Selbstverständnis einer Gemeinschaft (Wir und die anderen). Sie stellt die Grundlage für die Zugehörigkeit des Einzelnen ebenso wie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar und wird an die folgenden Generationen tradiert. Unterschiedliche Kulturen haben zu jeder Zeit parallel zueinander auf unterschiedlichen Ebenen existiert und sich in unterschiedlichem Maße gegenseitig beeinflusst. Im Zeitverlauf gesehen wandelt sich Kultur nicht nur durch äußere, sondern ebenfalls durch innere Einflüsse. Kultur vermittelt Bedeutungen und [14]gibt Orientierung in einer unübersichtlichen, wilden Welt – mit all ihren Chancen und Grenzen der Gestaltung (vgl. Boesch, 1980, S. 26).
Mit der Globalisierung verwischen die territorialen und sozio-ökonomischen Grenzen und damit genau jenes enge Verständnis von »Kulturen«. Das Ergebnis ist die Verschiebung von einer struktur- hin zu einer prozessorientierten Definition des Kulturbegriffs. Nicht mehr die Homogenität einer Gruppe, sondern die Vielfalt der Angehörigen von Kulturen und ihre Beziehung zueinander stehen mittlerweile im Vordergrund. Eine größere Kultur setzt sich nunmehr aus einer Vielzahl von Kollektiven zusammen, den Subkulturen. In Deutschland sind das Friesische oder Bayrische Subkulturen der deutschen Kultur. Auch Familien, Vereine oder Unternehmen haben oder bilden Subkulturen. Kultur ist demnach auch eine Frage des Blickwinkels. Je nach Perspektive werden Makrokulturen (z. B. Ethnie, Stadt) oder Mikrokulturen (z. B. Familie, Verein) sichtbar. Da jeder Mensch immer verschiedenen Makro- und Mikrokulturen angehört (Multikollektivität) und sich in ihnen selbstverständlich bewegt, entstehen Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen den Kulturen und ihren Mitgliedern. Die Kulturen sind auch hier nicht klar voneinander abgrenzbar, sondern miteinander verwoben und die Grenzen unscharf.
| Merke: »Kultur« wird auf die folgenden wesentlichen Merkmale zusammengefasst: Kultur wird von Gruppen geteilt. Kultur wird weitergegeben. Kultur existiert auf unterschiedlichen Ebenen. |
Kulturgüter sind manifestierter Ausdruck menschlichen Handelns – oder Ausdruck der Zivilisation gegenüber der wilden Natur. Im Gegensatz zu den Konsumgütern haben Kulturgüter für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft neben dem materiellen Wert auch einen ideellen Wert. Nicht nur materielle Güter, sondern ebenfalls immaterielle Güter wie regionale Sprachen, Tänze und Musik, traditionelle Heilkunde, Rituale, aber auch Werkzeuge und deren Gebrauch sowie regionale Bauweisen gehören zum Kulturgut. Des Weiteren werden unter Kulturgütern im Allgemeinen bewegliche wie unbewegliche Güter gefasst, z. B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke, Manuskripte oder Bücher. Die Anpassung des Menschen an die von ihm vorgefundene, ihn umgebende lokale und regionale Umwelt, an Klima, Vegetation und Topographie prägten die Besonderheit seiner Kultur und Kulturgüter, großräumig entstanden Kulturkreise. Jene Ausprägungen verstärkten die Identifizierung mit der eigenen Gruppe, zur Unterscheidung des »Wir« von den anderen. Die Entstehung, Entwick[15]lung und Verbreitung von Kulturtechniken und -gütern ist ein wichtiger Aspekt menschlichen Verhaltens. Der Respekt vor dem kulturellen Erbe der ganzen Menschheit – unabhängig von Eigentumsfragen – impliziert daher die Achtung vor der menschlichen Entwicklung und dem Leben (vgl. Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut, 1954, Präambel).
Materielle und immaterielle Kulturgüter stehen für den Zusammenhalt einer Gruppe und sind Identitätsträger. Insbesondere Kleidung, Schmuck oder Kultgegenstände symbolisieren häufig die Macht des Trägers. Durch die gewalttägige Vernichtung von Kultgegenständen und Kulturgütern beispielsweise in kriegerischen Auseinandersetzungen werden Einheit und Zusammenhalt eines Volkes geschwächt, sodass dessen Manipulation oder eine Machtübernahme durch den Gegner möglich wird. Neue Machthaber ersetzen die alten Symbole der Macht durch ihre Kultur, ihre Kultgüter – und letztendlich durch ihre Werte. Aufgrund eben dieser Bedeutung von Kulturgütern als Identitätsträger hat auch der moderne Staat Interesse am Schutz der nationalen Kulturgüter, geht es im Kern doch insbesondere um die Aufrechterhaltung der staatlichen Legitimität, der nationalen Identität und Geschichtsschreibung. Der Schutz von Kulturgütern »mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen« ist daher für die staatliche Sicherheit bedeutend.
Kulturgüter sind heute häufig einmalige Zeugnisse der Vergangenheit. Vielleicht sind sie zufällig über die Jahrhunderte oder -tausende gerettet worden, vielleicht wurden sie aufgrund ihrer einst großen, überregionalen Bedeutung (z. B. Reichsinsignien, Kirchenbücher) besonders geschützt oder vielleicht waren sie einfaches Alltagsgut und eigentlich vergessen. Doch auch die Bedeutung all dieser (unikalen) Überbleibsel vergangener Epochen verändert sich ständig in Zeit und Raum.
Zu hinterfragen bleibt: Wer bewertet welche Kulturgüter nach welchen Kriterien, mit welchem Blickwinkel und aus welchem Grund? Warum ist die Vergänglichkeit von einst bedeutenden Kulturen und Kulturgütern eigentlich ein unersetzlicher Verlust für die ganze Menschheit? Dahinter stecken unter anderem die unterschiedliche Auffassung der Kulturkreise, der Epochen – von Leben und Tod, von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Oftmals zeigt sich der bleibende Wert von einzigartigen Kulturgütern erst Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte später. Die Erkenntnis, dass nicht alles tradiert wird, erhalten bleibt und geschützt werden kann, ermöglicht Konzentration auf das, was nachfolgende Generationen erben soll(t)en, um sich in einer chaotischen, wilden und sich stetig verändernden Welt heimisch und sicher zu fühlen und zurechtzufinden. Kurz: Mit Veränderung der Umwelt ändern sich Lebensweisen, Kulturformen. Nützliches wird tradiert, weniger Nützliches nicht mehr.
[16]Beispiel: Kultur als Teilsektor Kritischer Infrastrukturen
Güter und Dienstleistungen, deren Verfügbarkeit für die Bevölkerung und Wirtschaft von essentieller Bedeutung ist, werden als Kritische Infrastrukturen zusammengefasst. In der nationalen KRITIS-Strategie von 2009 zählen zu den Dienstleistungsinfrastrukturen auch Medien und Kultur; demnach werden in Deutschland Kulturgut und symbolträchtige Bauwerke zu den Kritischen Infrastrukturen gezählt. Im Vordergrund steht hier zunächst das Interesse an der Funktionsfähigkeit der Medien: Eine Einschränkung der Medien in ihrer Arbeit – der Weitergabe und Verbreitung von Informationen und Meinungen – verhindert im Krisenfall die zeitnahe und umfassende Information der Bevölkerung. Außerdem verletzt diese Behinderung der Medienarbeit gravierend das Grundrecht der Pressefreiheit und damit einen Grundpfeiler der Demokratie. Der Terroranschlag auf das Satireblatt Charlie Hebdo Anfang Januar 2015 und der Cyber-Angriff auf den Fernsehsender TV 5 Monde Anfang April desselben Jahres in Frankreich zeigen beispielhaft, wie vulnerabel die Medien heutzutage sind (FAZ, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg). Auch Kulturgüter sind für die Gemeinschaft unersetzbar und wichtig.
| Info: Definition Kritische Infrastrukturen: »Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten.« (Quelle: BBK; BMI Nationale KRITIS-Strategie) |
Tabelle 1: Sektoren Kritischer Infrastrukturen (Quelle BMI/BBK)
| Sektoren Kritischer Infrastrukturen | |
| Energie | Transport und Verkehr |
| Informationstechnik und Kommunikation | Finanz- und Versicherungswesen |
| Gesundheit | Staat und Verwaltung |
| Wasser | Medien und Kultur |
| Ernährung | |
Bei näherer Betrachtung der Definition wird deutlich, dass Kulturgüter zweifelsohne zum Bereich der Kritischen Infrastrukturen gehören. Grundsätzlich müssten sämtliche Kulturguteinrichtungen als Bestandteil der Kritischen Infrastrukturen gelten, [17]wobei nicht allen gleich große Bedeutung beigemessen werden kann. Bei Verlust, Zerstörung oder schwerer Beschädigung von Kultgegenständen und Kulturgütern sind Menschen normalerweise nicht unmittelbar betroffen. Im Ereignisfall wird die Zerstörung von Kulturgut sowohl bei der betroffenen Bevölkerung als auch in den Medien thematisiert, sobald die humanitäre Not weitgehend unter Kontrolle ist. Bei »Ausfall oder Beeinträchtigung« von Kulturgut ist hingegen ein starker Zusammenhalt der Bevölkerung zu beobachten. Denn, anders als bei KRITIS-Unternehmen und Dienstleistern, haben insbesondere herausragende Kulturgüter für die Nation bzw. den Staat eine identitätsstiftende Bedeutung, und der Verlust dieser nationalen, regionalen oder lokalen Geschichtsträger löst emotionale Betroffenheit aus. Kulturgüter besitzen daher eine hohe symbolische Kritikalität, haben jedoch allgemein in Bezug auf die Kritikalität eine wenig große Bedeutung.
»Die Kritikalität [einer Infrastruktur] bezeichnet ihre relative Bedeutung in Bezug auf die Auswirkungen, die eine Störung, ein Ausfall oder eine Zerstörung für die Bevölkerung, Wirtschaft sowie auf andere kritische Infrastrukturen (Dependenzen) hätte.« (BMI 2009, S. 5)
Die direkten Auswirkungen bei einem kompletten Ausfall des Teilsektors Kulturgut über einen längeren Zeitraum beträfen vor allem den Zivilschutz und zu einem geringeren Teil Parlament, Regierung, Justiz und Verwaltung – in einem stabilen politischen Umfeld. Ist eine systematische Zerstörung eines Staates geplant, dann können insbesondere die Folgen der Zerstörung von Kulturgut und symbolträchtigen Bauwerken zur Auslöschung einer ganzen Kultur, eines ganzen Volkes, eines staatlichen Gemeinwesens führen. Aufgrund eben dieser ideellen Bedeutung hat der Staat Interesse am Schutz der nationalen Kulturgüter, denn es geht im Kern um die Aufrechterhaltung der staatlichen Legitimität, der nationalen Geschichtsschreibung und der Identität – wobei der Erhalt des nationalen Kulturgutes in gewisser Weise hilft, die bestehende Ordnung aufrechtzuerhalten. Auch hier gilt letztlich das Versorgungsparadoxon: In dem Maße, in dem ein Land in seinen Versorgungsleistungen weniger störanfällig ist, wirkt sich jede Störung umso stärker aus. Hier im Extrem bis zur Vernichtung der Identität.
Wiederum sind die Beeinträchtigungen der Bevölkerung und Wirtschaft bei einem längeren Ausfall oder einer Störung von Teilen des nationalen Kulturgutes jeweils niedrig. Je nach Wichtigkeit und Bekanntheitsgrad kann ein Vorfall allerdings weitreichendere Konsequenzen auf die Wirtschaft in der Region haben, da kulturelle Aktivitäten oder der Tourismus beeinträchtigt werden (sogenannte Domino- bzw. Kaskadeneffekte). Der Teilsektor Kulturgut ist jedoch auf die Funktionsfähigkeit [18]anderer Teilsektoren zwingend angewiesen, wie z. B. die Stromversorgung, das Abwassersystem oder die Informationstechnologien. Die Interdependenzen sind hier jedoch eher weniger stark ausgeprägt als zwischen den anderen (kritischen) Infrastruktursystemen. Verursacht werden enorme Schäden an Kulturgütern, ebenso wie an anderen Kritischen Infrastrukturen, nicht nur durch Kriege, sondern zunehmend durch extreme Naturereignisse, aber auch durch technisches und menschliches Versagen sowie durch vorsätzliche Handlungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund (BMI, 2009).
1.2 Merkmale schützenswerten Kulturguts
International gibt es bisher weder eine einheitliche Definition von Kulturgut (cultural property, biens culturel) noch von kulturellem Erbe (cultural heritage, patrimoine culturel). In Abhängigkeit von den Anwendungsbereichen der Abkommen werden die Definitionen jeweils immer wieder neu abgefasst.
Erstmals tauchen beide Begriffe in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 auf. Artikel 1 gibt eine allgemeine Definition von zu schützendem »Kulturgut ohne Rücksicht auf Herkunft oder Eigentumsverhältnisse« und die einleitende Präambel erklärt, dass die »Erhaltung des kulturellen Erbes für alle Völker der Welt von großer Bedeutung ist«. Demnach macht Kulturgut einen Teil des kulturellen Erbes der Menschheit aus, und eine Bewertung von Kultur(en) und ihren Ausdrucksformen sollte ausgeschlossen werden. 1977 wird in den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen allgemein Bezug auf das Verbot der Schädigung von Denkmälern, Kunstwerken und Kultstätten genommen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören.
Bereits 1972 hat die UNESCO mit dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die sogenannte Welterbekonvention, verabschiedet. Sie ist mittlerweile wohl das international bedeutendste Abkommen zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes. Kerngedanke der Konvention ist die »Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.« Maßgebend für die Definition des Welterbes ist die herausragende universelle Bedeutung des Kulturguts aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen. Die Konvention listet insgesamt zehn Auswahlkriterien auf, von denen die ersten sechs für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften gelten, die verbleibenden für Naturstätten.
[19]Zur Aufnahme in die Welterbeliste werden die übergreifenden Kriterien
1 der Einzigartigkeit,
2 der Authentizität (historische Echtheit) und
3 der Integrität (Unversehrtheit)
angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren der zehn UNESCO-Kriterien.
Zur Antragstellung sind die Vertragsstaaten aufgefordert, Vorschlagslisten (tentative lists) mit möglichen Stätten einzureichen. Experten vom International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) und International Union for Conservation of Nature (IUCN) (siehe Anhang) evaluieren die Anträge im Auftrag des Welterbezentrums. Auf Grundlage dieser Auswertungen entscheidet schließlich das Welterbekomitee über die Aufnahme in die Welterbeliste.

[20]Bild 2: Auswahlverfahren für UNESCO-Weltkulturerbe in Deutschland
Die Ernennung einer Natur- oder Kulturstätte zum Welterbe ist als Auszeichnung zu verstehen, mit der keine finanzielle Unterstützung für die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen verbunden ist. Stellen die Natur- und Kulturstätten doch keinen eigentlichen wirtschaftlichen Wert dar, so wird über die Auszeichnung und Vermarktung ihr Erhalt gesichert. Jedoch nimmt beispielsweise mittlerweile der Tourismus in den ausgezeichneten Naturparks so sehr zu, dass die Touristenströme die Natur zerstören. Gleiches gilt für die kulturellen Stätten.
Während das Übereinkommen von 1972 die unbeweglichen Natur- und Kulturstätten definiert, liegt beim UNESCO-Abkommen vom 14. November 1970 über »Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut« (sog. Kulturgutübereinkommen) der Schwerpunkt auf den beweglichen Kulturgütern. Die mit dem Vertrag zu schützenden Kulturgüter werden in Artikel 1 des Abkommens dezidiert aufgeführt. Die Vertragsstaaten erkennen mit diesem Abkommen die internationale Zusammenarbeit als eines der wirksamsten Mittel gegen den illegalen Handel mit Kulturgut an, der »eine der Hauptursachen für das Dahinschwinden des kulturellen Erbes der Ursprungsländer darstell[t]« (Art. 1 und 2.1). Im Sinne des Abkommens gehören archäologische Funde oder in jüngerer Zeit erschaffenes Kulturgut, zum kulturellen Erbe jedes Staates, wenn es in eine der fünf Kategorien fällt, die Artikel 4 aufführt. Die Kategorien beziehen sich entweder auf das Staatsgebiet oder auf die freiwillige Übereignung – als frei vereinbarter Tausch, als Geschenk oder »mit Zustimmung der zuständigen Behörden des Ursprungslands« durch Missionen rechtmäßig erworbenes Kulturgut. Diese Einordnung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass 1970 zum Zeitpunkt der Entstehung des Abkommens die Kolonialreiche aufgelöst wurden. Viele neue Staaten entstanden, zugleich wurden jedoch viele ethnologische, archäologische und wissenschaftliche Sammlungen in Europa aus Expeditionen oder Missionen in den ehemaligen Kolonien zusammengetragen.
[21]Die Definition des kulturellen Erbes der Menschheit wurde seit 1972 permanent überarbeitet und erweitert. So entstanden im Rahmen der UNESCO-Arbeit: 2001, ergänzend zur Welterbekonvention von 1972, das Abkommen über den Schutz des Kulturerbes unter Wasser. Das Abkommen von 1970 wird ergänzt durch die am 17. Oktober 2003 beschlossene Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturgutes und das am 20. Oktober 2005 geschlossene Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Letzteres beruht auf der Einsicht, dass der Erhalt der kulturellen Vielfalt in einer globalisierten Welt eine gemeinsame internationale Aufgabe darstellt. Das Weltkulturerbe unter Wasser im Sinne des Übereinkommens von 2001 umfasst »alle Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die seit mindestens 100 Jahren, zeitweise oder durchgängig, zum Teil oder vollständig unter Wasser liegen«. Ausgenommen sind unter Wasser verlegte Rohre und Leitungen aller Art. Ziel des Übereinkommens ist es, den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes zu gewährleisten und zu verstärken.
Immaterielles Kulturerbe in der UNESCO-Konvention von 2003 umfasst: »Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.« Sie werden an die Folgegenerationen tradiert, sind fortwährend im Wandel und vermitteln Identität und Kontinuität. Zur weiteren Identifizierung werden im folgenden Abschnitt fünf Bereiche a) bis e) benannt:
1 mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes;
2 darstellende Künste;
3 gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste;
4 Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;
5 traditionelle Handwerkstechniken.
Das zwei Jahre später abgeschlossene Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen formuliert im Kapitel III, Artikel 4 acht Begriffsbestimmungen für das Abkommen: kulturelle Vielfalt, kultureller Inhalt, kulturelle Ausdrucksformen, kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen. Es definiert die Begriffe der Kulturwirtschaft, der Kulturpolitik und kulturpolitische Maßnahmen, dem Schutz und der Interkulturalität. Kulturelle Ausdrucksformen sind demnach »die Ausdrucksformen, die durch die Kreativität von Einzelpersonen, Gruppen und Gesellschaften entstehen und einen kulturellen Inhalt haben«. Im vierten Absatz werden kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen als [22]»Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hinsichtlich eines besonderen Merkmals, einer besonderen Verwendung oder eines besonderen Zwecks betrachtet werden, kulturelle Ausdrucksformen verkörpern oder übermitteln, und zwar unabhängig vom kommerziellen Wert, den sie möglicherweise haben. Kulturelle Aktivitäten können ein Zweck an sich sein oder zur Herstellung von kulturellen Gütern und Dienstleistungen beitragen« definiert. »Schutz« bedeutet das Beschließen von Maßnahmen, die auf die Erhaltung, Sicherung und Erhöhung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen abzielen. »Schützen« bedeutet, derartige Maßnahmen zu beschließen.
Zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit gründete die UNESCO 1992 das Programm Memory of the World. Wertvolle Dokumente Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente, »die das kollektive Gedächtnis der Menschen in den verschiedenen Ländern unserer Erde repräsentieren«, werden entsprechend in ein Verzeichnis des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Berücksichtigt werden in der UNESCO-Arbeit mittlerweile auch orale Traditionen, die auf keiner Schrift- und Monumentalkultur – wie im europäisch-abendländischen Kulturkreis – fußen.
Wodurch aber zeichnet sich nationales und lokales Kulturgut aus? Nationale und lokale Kulturen sind an die Grenzen politischer Ordnungen, wie Staaten oder Stadtviertel, gebunden. Diese Grenzen und Kulturen beruhen auf internalisierten Überzeugungen, Gefühlen und Urteilen, Normen und Werten sowie kollektiven Wir-Konstruktionen. Obwohl Kulturen und Identitäten allgemein nicht an räumliche Grenzen gebunden sind (universell), ist zur Entwicklung einer nationalen Identität und Kultur die Abgrenzung von Fremden, Nachbarn und anderen Nationen mindestens ebenso wichtig wie der Austausch mit diesen. Es bleibt demnach, gerade in einer globalisierten Welt, die Frage nach »der Nation«, dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt. Bereits 1882 stellt Ernest Renan die Frage Qu’est-ce qu’une Nation? und definiert: »Eine Nation ist ein geistiges Prinzip, das aus tiefgreifenden Verbindungen der Geschichte resultiert, eine spirituelle Verbindung.« Die Nation basiere auf der Vergangenheit, als der gemeinsame Besitz eines reichen Erbes an Erinnerungen, dem Wunsch des Zusammenlebens und dem Willen der Aufrechterhaltung dieses gemeinsamen Erbes (Renan, 1995). Zur Aufrechterhaltung der Traditionen dient grundsätzlich die Schaffung einer kollektiven Identität, das Erfinden eines gemeinsamen Mythos, der abstrakt und zugleich greifbar sein muss, um immer wieder angepasst werden zu können. Diese nationale, gemeinsame Geschichte ist umso widerstandsfähiger, je besser es gelingt, auch weniger angenehme Kapitel der Geschichte als prägend für die Entwicklung anzuerkennen, zu deuten und zu [23]integrieren. Kulturgüter transportieren Werte und Normen einer Gemeinschaft, indem sie dieses Ungreifbare der Kultur manifestieren. Die Identität wird unmittelbar in Mahn- und Denkmalen, Bauten, Schriften oder Kunstgegenständen erfahr- und greifbar, damit zugleich angreifbar.
Bedeutendes Kulturgut ist prinzipiell nur schwer zu identifizieren. Wie eingangs bereits erläutert, kann die Frage nach der Bedeutung von Kulturgütern nicht allgemein beantwortet werden. Jedes Land bzw. jede Nation hat unterschiedliche Vorstellungen, was große Bedeutung hat und wertvoll ist in Bezug auf das kulturelle Erbe. Allgemein bezieht sich die Auswahl jedoch auf Kulturgut des jeweiligen heutigen Staatsgebiets. Dabei handelt es sich zumeist um:
architektonisch,
geschichtlich,
stilistisch oder
typologisch oder künstlerisch herausragende Objekte mit Seltenheitswert (Quantität) (vgl. u. a. Brüderlin, 1978).
Der Seltenheitswert ist eng verbunden mit dem Erhaltungszustand (Qualität) der Objekte. Hinzu kommt, dass diese Kulturgüter besonderer Herkunft große internationale Bedeutung und Bekanntheit erhalten können, da eine Einstufung auch nach künstlerischer Qualität – von der lokalen, über die regionale und nationale bis hin zur internationalen Bedeutung und Bekanntheit – erfolgt. Diese Klassifizierung auf unterschiedlichen Ebenen impliziert lediglich eine räumliche Bedeutung und Strahlkraft aber keinerlei Wertung der Bedeutung der als Kulturgüter verzeichneten Objekte.
Beispiel: Der europäisch-abendländische Kulturkreis und die europäische Wertegemeinschaft
Die kulturelle Identität vieler Völker entstand in ständiger Auseinandersetzung und Beziehung zu ihrer natürlichen Umwelt. Gleichzeitig ist die Natur fast aller Regionen durch den Menschen beeinflusst und zur Kulturlandschaft geworden insbesondere in Europa. Die Fragen Was ist Europa? Was macht Europa, den europäischen Kulturkreis, aus? sind eng mit der Frage nach dem europäischen Kulturgut und kulturellen Erbe verbunden. Die geographische Definition Europas bleibt immer willkürlich. Geographisch gesehen ist Europa ein Subkontinent, der zusammen mit Asien den Kontinent Eurasien bildet, geomorphologisch ist Europa eng mit Afrika verbunden. Im Osten hat Europa gegenüber Asien keine eindeutige geographische oder geologische Grenze. Europa wird, obwohl kein eigenständiger Kontinent, dennoch als solcher betrachtet. Die Grenzen Europas sind, insbesondere aufgrund historischer [24]und kultureller Aspekte, gesellschaftliche Konvention. Die heute allgemein anerkannte, östliche Grenze folgt der Definition von Philip Johan von Strahlenberg, wonach Uralgebirge und -fluss die inner-eurasische Grenze bilden. Das politische Europa, die Europäische Union, ringt jedoch mit jeder Erweiterung erneut um eine klare Definition seiner Außengrenzen.
Seinen Namen verdankt der Kontinent der griechischen Mythologie. Göttervater Zeus entführte die phönizische Fürstentochter Europa nach Kreta. Ihr Name soll aus dem phönizischen erob – die Dunkle, Abend, Abendland – abgeleitet sein. Mit der Sage verbanden sich schon im Altertum geographische Vorstellungen. Um 400 nach Christus erscheint der Europabegriff bei Herodot als Bezeichnung der Länder nördlich des Mittelmeers und des Schwarzen Meers – im Unterschied zu Asien und Afrika.

[25]Bild 3: Vergleich der geographischen und politischen Definition Europas. Die Abbildung oben das politische, kontinentale Europa der Mitglieder der Europäischen Union (EU) 2020. Die geographische Abgrenzung der Kontinente Europa und Asien an der inner-eurasischen Linie folgt in der unteren Abbildung der gängigen Grenze definiert von Philipp Johann von Strahlenberg. (© OpenStreetMap contributors: Karten erstellt, anschließend bearbeitet)
Günstige geographische Voraussetzungen boten sich in Europa für die kulturelle Entwicklung und den Austausch der Völker. Die Lage in der Klimazone der gemäßigten Breiten, das Fehlen extremer Klimaunterschiede und weite, nicht kultivierbare oder kolonisierbare Gebiete sind selten. Die kleinräumigen, klimatischen Gegebenheiten führten zu einer Vielzahl regionaler Erzeugnisse, zu Handel und zu Kooperation. Diese Kleinräumigkeit und Vielfalt sind charakteristisch für Europa: Beispielsweise haben neben großen Reichen immer auch kleine Fürstentümer, die Stadtstaaten Italiens, Wirtschaftsverbünde wie die Hanse oder die griechische Polis, eine Rolle gespielt. Europäische Kultur ist heterogen.
Ein Merkmal europäischer Kultur(räume) ist die Vielfalt, die sich durch Gemeinsamkeiten auszeichnet. Denn der europäische Kulturkreis gründet nicht nur auf der gemeinsamen Geschichte, sondern er basiert auch auf gemeinsamen Werten und Ideen: Die modernen Rechtsordnungen entstammen römischer Tradition, Philosophie und Demokratie dem antiken Griechenland. Auf Christentum, Humanismus und Aufklärung beruht das Zusammengehörigkeitsgefühl der europäischen Völker. Klöster und Kathedralen formten die europäischen Kulturlandschaften, der christliche Glaube vereint in gemeinsamen Festen, in der Liturgie und in der Erziehung. Durch die ersten modernen Universitäten in Europa entwickelte sich eine vielfältig vernetzte, europäische Bildungs- und Wissenschaftslandschaft, die zur Basis kultureller Identität Europas wurde. Die europäische Staatengemeinschaft des Spätmittelalters lassen bereits die modernen National- und Mehrvölkerstaaten erkennen.
Politik wurde zu einer säkularen Aufgabe und zu einem diplomatischen Instrument. Allerdings erst ca. 1650 bis 1800 mit Aufklärung und Humanismus, ihrer Berufung auf die Vernunft, die Naturwissenschaften, das Naturrecht und die religiöse Toleranz, erwachsen gesellschaftspolitische Ziele, wie die des Gemeinwohls, der persönlichen Handlungsfreiheit, der Bildung, der Bürger- und allgemeinen Menschenrechte. Dieses Gedankengut beeinflusst die europäische Gesellschaft bis heute. [26]Während Europa die individuellen Freiheiten betont, steht beispielsweise in Asien die Gemeinschaft im Vordergrund. Spätestens seit Mitte des 20. Jahrhunderts werden die Aufklärung und ihre Folgen in Europa auch kritisch gedeutet. Ähnliche Emanzipationsprozesse, wie sie in vielen der sogenannten weniger entwickelten Ländern in den 1970er Jahren stattfanden, aber auch ihr Fehlen und ihre Notwendigkeit werden ebenfalls in anderen Kulturkreisen diskutiert.
Die lange Geschichte Europas ist jedoch nicht ausschließlich ein gemeinschaftliches Miteinander, immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen, Rivalitäten und Spaltungen. Die Spaltung des Christentums in römisch-katholische und orthodoxe Kirche, die Trennung in Katholizismus und Protestantismus, und die damit verbundenen Lebenseinstellungen. Geistige Werte und Haltungen brachten kulturbedingte Unterschiede und lieferten Gründe für Kriege. Ebenso wie die Vorherrschaft auf dem Kontinent, die nicht nur durch Heirat, sondern eben auch durch Kriege errungen wurde. In der frühen Neuzeit entstanden durch die europäische Expansion, in der Moderne durch die Bildung der modernen Nationalstaaten Rivalitäten, Spannungen und Kriege.
Nach außen hat sich Europa über viele Jahrhunderte als Zentrum der Weltpolitik gesehen. Die europäischen Kolonialmächte haben weltweit Völker und Territorien erobert und um die Vorherrschaft ebenso wie um Territorien gestritten. Ab 1918 übernahmen allmählich die USA und Russland die Führung. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Europa geschwächt und gespalten. Asien und Afrika befreiten sich endgültig von der europäischen Vorherrschaft, die Kolonialreiche der Engländer, Franzosen, Niederländer, Belgier und Portugiesen begannen sich aufzulösen. Europas groß- und kleinräumige Grenzen waren damals fließend und wurden immer wieder neu bestimmt. Die Suche nach der europäischen Identität war immer auch geprägt von der inneren Spaltung und äußeren Abgrenzung. Zu unterscheiden sind heute zwei Aspekte europäischer Kultur:
1 Historisch: Auf dem europäischen Kontinent hat sich im Laufe von Jahrhunderten eine Kultur herausgebildet, die von dort in die ganze Welt getragen wurde, weshalb sie in der heute globalisierten Welt nicht mehr als spezifisch europäisch angesehen wird. Beispielsweise: viele moderne Techniken, die Wissenschafts- und Gedächtniskultur, die Ausbreitung der europäischen Lebensweise, die christliche Zeitrechnung (einschließlich des Kalenders), die Diplomatie, das internationale Recht, das moderne Weltstaatensystem.
2 Aktuell: Seit Ende des zweiten Weltkriegs beginnt sich in Europa und gegenüber der globalisierten Welt eine neue europäische Kultur zu formen.[27]Europa gewinnt in seinen Grenzen Kontur. Wert wird auf sprachliche Vielfalt gelegt, der Austausch gefördert, um den Respekt vor kulturellen Differenzen sowie das Gemeinsame der kulturellen Identität zu stärken.
Über die einigende Wirkung und die Bedeutung gemeinsamer Werte und einer gemeinsamen europäischen Kultur waren sich schon die Europapolitiker der ersten Stunde einig. Bereits im Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung vom 17. März 1948 (Brüsseler Vertrag, Westeuropäische Union) hieß es in Artikel III: »Die Hohen Vertragschließenden Teile werden gemeinsam jede Anstrengung unternehmen, um ihre Völker zu einem besseren Verständnis der Grundsätze, welche Grundlage ihrer gemeinsamen Zivilisation bilden, zu führen und durch gegenseitige Übereinkommen oder sonstige Mittel den kulturellen Austausch zu fördern.«
| Info: Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive Selbstverteidigung vom 17. März 1948 Der Vertrag ist heute vielfach in Vergessenheit geraten, auch wenn immer wieder versucht wird, ihn wiederzubeleben. Von Bedeutung war der Vertrag zwischen 1948 und 1958, als auf seiner Grundlage und aus seinen Mitgliedern heraus der Europarat sowie die Europäischen Gemeinschaften 1951 bzw. 1957 gegründet wurden; bis 1972 war er wichtigstes Forum zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Großbritannien, mit dessen Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften am 1. Januar 1973 der Vertrag faktisch bedeutungslos geworden ist. 1992 wurde der Vertrag erstmals in einem Vertragsdokument der Europäischen Union (im Vertrag über die Europäische Union) erwähnt, 1997 wurde die Zusammenarbeit verstärkt und 2001 wurde das Ziel ausgesprochen, die Organisation in die Europäische Union zu integrieren; geschehen ist dies aber bis heute nicht. Die WEU kann als aufgelöst betrachtet werden. Der Rat der Westeuropäischen Union ist formal seit 13. November 2000 nicht mehr zusammengetreten. |
Mit der Fusion der anfänglich drei europäischen Gemeinschaften EGKS (Montanunion), EWG und EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft (EG) 1967, über die Vollendung des Binnenmarktes Ende 1992 und dem Wandel der EG zur Europäischen Union (EU) bis hin zur Überwindung der Teilung Europas mit der Osterweiterung wird deutlich: Europa und der europäische Einigungsprozess leben bis heute von der Vielfalt, von den Gegensätzen und von der Konkurrenz regionaler und nationaler Identitäten; das Europamotto »In Vielfalt geeint« weist darauf hin (Verfassung der Europäischen Union, 2005).
[28]Das Ziel der Kulturpolitik der EU ist laut Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Art. 151 (1) EGV) »einen Beitrag zu Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes« zu leisten. In Absatz 2 wird die Rolle der Europäischen Union im Kulturbereich definiert, indem die EU die Tätigkeit der Mitgliedstaaten fördert, koordiniert und ergänzt. Insbesondere werden die »Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker sowie Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung« als Bereiche der europäischen Kulturförderung genannt (Amtsblatt der Europäischen Union 2010/C 83/121). Die EU unterstützt nicht nur Maßnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sondern fördert auch die Zusammenarbeit und den länderübergreifenden Austausch zwischen den kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und Drittländern. Beispielsweise vergibt die EU regelmäßig Preise für Werke in den Bereichen kulturelles Erbe, Architektur, Literatur, Musik und Film wie den Mies-van-der-Rohe-Preis für zeitgenössische Architektur, den Europa-Nostra-Preis zum Kulturerbe, den Prix Media im Bereich Film und den European Borderbreakers Awards im Bereich Musik sowie das Kulturerbe-Siegel. Außerdem setzt sich die EU gemeinsam mit anderen Organisationen für die Bekämpfung von Problemen wie dem illegalen Handel mit Kulturgütern ein (Verordnung (EG) Nr. 116/2009).
| Merke: Mit der 2005 unterzeichneten UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat sich die EU verpflichtet, die kulturelle Vielfalt als ein wesentliches Element ihrer Außenpolitik zu berücksichtigen und in internationalen Beziehungen eine neue und aktivere kulturelle Rolle für Europa aufzubauen. |
Durch die europäische Kulturpolitik soll die europäische Kunst- und Kulturszene für die Bürger sicht- und erfahrbar werden, wobei mittels Förderung wie dem Programm »Kreatives Europa« langfristig die kulturelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern unterstützt und ein europäischer Kulturraum geschaffen werden soll. Seit der Annahme der Agenda für Kultur 2007 wird die politische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Kultur zunehmend auch in strategischer Hinsicht wahrgenommen, um außenpolitische Ziele erreichen zu können. Eine der bekanntesten Auszeichnungen ist die Verleihung des Titels »Kulturhauptstadt Europas«. Bereits seit 1985 wird jedes Jahr eine Stadt, seit 2004 werden zwei Städte aus[29]gewählt. Langfristig bringt die Auszeichnung den Städten und ihren Regionen in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher wie kultureller Hinsicht nachweislichen Nutzen. Die EU-Regionalpolitik unterstützt daher – über spezielle Fonds – strategische Investitionen im kulturellen Bereich, um Städte und Regionen attraktiver zu machen.

Bild 4: Blick auf Avignon, Kulturhauptstadt im Jahr 2000.
Das »Europäische Kulturerbe-Siegel« wird seit 2013 an Stätten »mit grenzüberschreitendem oder gesamteuropäischem Charakter« verliehen. Die Stätten werden von Land zu Land nach unterschiedlichen Maßstäben ausgewählt, wobei festgelegte Kriterien die Auswahl bestimmen. Demnach sind Stätten auszuzeichnen, die »Symbole und Beispiele der europäischen Einigung, der Ideale und der Geschichte der EU sind«. Der symbolische wie der pädagogische Wert der Stätten für Europa wiegen für die Auswahl mehr als kunsthistorische oder Denkmalschutz-Kriterien, denn das Kulturerbe-Siegel soll bestehende Kulturerbe-Initiativen ergänzen, z. B. die UNESCO-Welterbe-Liste, die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit und die Initiative »Kulturwege Europas« des Europarats. Doppelauszeichnungen sollen in jedem Fall vermieden werden. Des Weiteren werden seit 1985 die »Tage des europäischen Kulturerbes« ausgerichtet. Lokale Kulturstätte werden an jenen Tagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die normalerweise verschlossen sind.
Weder im Einigungsvertrag noch in einem der vorgestellten Programmen werden konkrete Kriterien zur Bestimmung des europäischen Kulturerbes benannt. Neben der Betonung der europäischen Vielfalt ist zugleich die Herausstellung europäischer Werte und Gemeinsamkeiten in der Identitätsfindung Europas zu beobachten, [30]deutlich hervorgehoben durch das europäische Motto »In Vielfalt geeint«. Interessant ist die Zusammenarbeit alter Kulturregionen über die nationalen Grenzen hinweg, die oftmals durch Kriege und neue Grenzziehungen immer wieder geteilt wurden. Bestes Beispiel bietet hier Trentino-Südtirol-Tirol.
1.3 Zur Definition von Kulturgut
Kultur wirkt bei näherer Betrachtung sehr komplex und wenig fassbar. Es drängt sich die Frage auf, ob überhaupt von einer nationalen oder regionalen Kultur als geschlossenem und homogenem Kollektiv gesprochen werden kann, insbesondere bei Einbeziehung vieler heterogener Subkulturen. Was sich von außen betrachtet als homogen erweist, erweist sich bei näherem Hinsehen als sehr heterogen.
Auch der Begriff Kulturgut ist nur schwer zu präzisieren, was sich unter anderem darin zeigt, dass es keine allgemein gültige Definition gibt. Dies unterstreichen die internationalen Begriffsbestimmungen zum Kulturgut, die in Abhängigkeit zum Schwerpunkt des jeweiligen Abkommens, zurückgehen auf die Kriterien in Artikel 1 der Haager Konvention (1954). Diese sehr allgemein gehaltenen Kriterien bieten zum einen großen Interpretationsspielraum und zugleich Mindeststandards für die Bestimmung eines Kulturguts. Zumeist präzisiert ein unabhängiges Gremium von Sachverständigen den Einzelfall. Die Entscheidung durch Gremien anhand festgelegter, sehr allgemeiner Kriterien, ist in erster Linie wissenschaftlich begründet und schließt daher häufig die breite gesellschaftliche Meinung aus. So löste die Nominierung von Schloss Neuschwanstein als deutsche UNESCO-Welterbestätte in akademischen Kreisen Empörung, in der Öffentlichkeit Begeisterung aus.
Wert und Symbolik von Kultgütern wandeln sich mit der Zeit in Abhängigkeit von Gesellschafts-, Politik- und Wirtschaftssystemen. Sowohl der Erhaltungszustand, das nähere Umfeld und/oder wissenschaftliche Erkenntnisse verändern sich als auch die Wertung und die Entscheidung über den Schutz. Grundsätzlich gilt, dass sämtliches Kulturgut schützens- und erhaltenswert ist. Jedoch gibt jede Gemeinschaft, jede Gesellschaft den Dingen eine eigene Wertigkeit bzw. Wichtigkeit. Je nachdem wie sehr sie sich mit dem Gut identifiziert – denn: Die eigene Kultur und ihre Ausdrucksweisen geben Sicherheit in der wilden, ungeordneten Welt. Dieser Bedrohung durch wilde Natur Herr zu werden, geschieht auch durch Anpassung an die lokalen, geographisch-klimatischen Gegebenheiten. So ergibt sich ein sehr universelles Verständnis, was bedeutend und schützenswert ist. Doch wovor sind Kulturgüter zu schützen und welche Bedrohung wird zu einer ernsthaften Gefahr? Kann Kulturgut so umfassend geschützt und erhalten werden, und wenn ja, wie?
[31]Die Bedeutung von Kulturgut ergibt sich:
aus dem Zeitgeist,
aus der Einmaligkeit (Unikate), Echtheit, Unversehrtheit,
aus dem materiellen wie immateriellen Wert (Symbolik).
Sie haben lokale, regionale, nationale und/oder globale Bedeutung bzw. Strahlkraft.
[32]2 Bedrohung und Zerstörung von Kulturgut
2.1 Gefährdungen im Alltag
2.1.1 Alter und Abnutzung
Alle Materialien unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess, der sich teilweise durch konservatorische und/oder restauratorische Maßnahmen verzögern lässt; allerdings nur, wenn diese strikt angewendet werden. Alte Dokumente und Gebrauchsgegenstände weisen außerdem oftmals Bruchstellen, Risse oder andere Gebrauchsspuren durch häufige Nutzung auf. Zudem sind sie durch Schädlingsbefall, Schimmel oder chemische Zersetzungsprozesse gefährdet. Klimawandel und Umweltverschmutzungen verstärken den Alterungsprozess.
2.1.2 Schädlings-, Pilz- oder Schimmelbefall und Schadstoffe
Unter dem in Museen, Bibliotheken und Archiven aufbewahrten Sammlungs- und Bestandsgut sind es vorwiegend Objekte aus organischen Substanzen – wie Papier, Textilien, Holz, Pergament und Leder sowie sonstige tierische Materialien – aber auch Kunststoffe in Abhängigkeit von ihrer chemischen Zusammensetzung, die von tierischen Schädlingen, vor allem Insekten, und Mikroorganismen angegriffen und zerstört werden. An Steinbauten können beispielsweise pflanzliche Schädlinge wie Flechten, Moose und Efeu über lange Zeit unmerklich schaden. Die ständige Beobachtung und Kontrolle sind daher unerlässlich. Erst die genaue Kenntnis und Identifizierung eines Schaderregers ermöglicht effiziente und nachhaltige Abwehr-, Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Eine Vielzahl an Schadsubstanzen in der Luft und in Kontaktmaterialien wirken auf Sammlungsgüter- und Bauwerke ein, sodass diese verändert, angegriffen und abgebaut werden. Häufig beschleunigt die Wirkung der Schadstoffe Alterung und Zersetzung. Die schädigenden Substanzen sind zumeist gasförmige, organische Verbindungen, aber auch Festpartikel wie Stäube. Unterscheiden lassen sich Außenschadstoffe der direkten Umgebung (salzhaltige Luft, Verkehrs- und Industrieemissionen) und Schadstoffe der Innenraumluft (Ausdünstungen von Baumaterial, Lagermedien und/oder Verpackungen). Die Objekte selbst dünsten schädigende Stoffe [33]aufgrund der natürlichen Zersetzung oder der verwendeten Restaurierungs- und Konservierungsmittel aus. Nicht zu vernachlässigen sind die Wirkung von Atmung und Transpiration von Besuchern. Die Analyse der Zusammensetzung der Raumluft und der verwendeten Lager- und Ausstellungsmaterialien kann, durch entsprechend eingeleitete Maßnahmen, helfen eine Schadstoffbelastung in Museen, Bibliotheken und Archiven zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Wirkung von Schadstoffen wird oftmals zudem durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Licht begünstigt. Schädlinge können auch durch biologische Waffen oder Epidemien unkontrolliert in hoher Konzentration Kulturgüter angreifen oder zerstören.
2.1.3 Licht und klimatische Bedingungen
Tageslicht und künstliches Licht enthalten Strahlungsanteile, die Materialien bei dauerhafter Beleuchtung ausbleichen, austrocknen, verfärben oder verformen können. Lichtschutz spielt daher in Ausstellungsräumen eine wichtige Rolle. Anders als bei Bauwerken lassen sich hier geeignete Lichtquellen wählen, schädliche Strahlungen ausfiltern und Belichtungszeiten begrenzen.
Unsachgemäße Lagerung oder schlechte klimatische Bedingungen (z. B. Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen) sind weitere Gründe für eine mögliche Zerstörung von wertvollen Kulturgütern. Zum Schutz von Sammlungsgut kann das Raumklima in gewissem Umfang reguliert und möglichst konstant gehalten werden. Ohne die entsprechende technische Klimatisierung eines Gebäudes sind die klimatischen Verhältnisse in den Innenräumen immer gewissen tages- und jahreszeitlichen Schwankungen durch Einflüsse des Außenklimas unterworfen. Die mögliche Regulierung durch technisch-bauliche Maßnahmen oder Nutzerverhalten muss jedoch immer im Zusammenhang mit dem Bauwerk betrachtet werden, das dadurch keinen Schaden nehmen darf. Zumal die Maßnahmen am Bauwerk anstehendes Kondenz- bzw. Tauwasser oder die Bildung von Schimmelpilzen begünstigen können. Bauwerke und Denkmäler sind täglich Wind und Wetter ausgesetzt. Technische Maßnahmen und Änderungen im Nutzungsverhalten greifen hier nicht. Rasche klimatische Veränderungen und extreme Wetterlagen, einmalig, wiederkehrend oder länger anhaltend, beschleunigen den Verfall und erhöhen die Gefahr einer Zerstörung. Beispielsweise können Schimmelbildung durch hohe Luftfeuchtigkeit und Risse durch starke Temperaturschwankungen entstehen.
[34]2.1.4 Feuer
Schäden durch Brand stellen ebenfalls eine erhebliche Gefahr für bewegliches und unbewegliches Kulturgut dar. Innerhalb kürzester Zeit können durch ein Feuer Sammlungen und Gebäude geschädigt werden oder unwiederbringlich verloren gehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sammlungen häufig in denkmalgeschützten oder anderen historischen Gebäuden untergebracht sind, die ursprünglich nicht für eine Nutzung als Museum, Bibliothek oder Archiv vorgesehen waren und deren Struktur nur bedingt an Vorgaben des Brandschutzes angepasst werden kann. Vorbeugende Maßnahmen zum Brandschutz reduzieren jedoch die Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung, und die möglichst schnelle Kontrolle eines Brandes minimiert die sekundären Folgen durch Rückstände wie Ruß, Wasser und andere Löschmittel sowie durch die Evakuierung. Brandschutzmaßnahmen und -kontrolle sind primär auf den Personenschutz – von Bewohnern, Anwohnern, Beschäftigten, Besuchern und Feuerwehr – ausgerichtet. Indirekt dienen diese Maßnahmen auch dem Sachwertschutz. Nach dem verheerenden Brand der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek (HAAB) in Weimar im September 2004 titelte der Spiegel: »Ein Stück Weltkulturerbe ist verloren«. Beim Bibliotheksbrand sind rund 30.000 wertvolle Bücher aus dem 16. bis 18. Jahrhundert vernichtet worden, weitere 40.000 wurden durch Löschwasser und Rauch schwer beschädigt. Eine Million Bücher waren insgesamt in Gefahr – Feuerwehr und Bürger verhinderten das Schlimmste.
Ein Großteil der Gebäude des Klosters Hilandar auf dem Berg Athos wurde im Frühjahr 2004 durch einen Brand stark zerstört. Anfangs wurde von einem technischen Defekt ausgegangen, für wahrscheinlicher halten Experten mittlerweile Brandstiftung. Dem Feuer fielen viele uralte Kirchenschätze, ikonographische Fresken aus dem 12. und 13. Jahrhundert sowie das Weiße Rasthaus und uralte Gästebuch zum Opfer. Der Schaden wird auf über 20 Millionen Euro geschätzt, doch der Verlust an unwiederbringlichem Wissen und an jahrhundertealten Schätzen ist unbezahlbar.
Ende Oktober 2019 brannte die Burg Shuri auf der südlichen Insel Okinawa beinahe komplett nieder. Die Burg stammt aus der Zeit des Ryukyu-Königreichs. Dessen Herrschaft 1879 zu Ende ging, als die Insel von Japan annektiert wurde. Die Burg brannte bereits zuvor kurz vor Kriegsende 1945 nieder, viele Zivilisten kamen damals bei der Schlacht um die Insel ums Leben. Nach aufwendiger Restaurierung wurde die Burg 2000 zum Unesco-Weltkulturerbe erklärt (SZ online 31.10.2019).
Bereits Mitte April desselben Jahres brach in der Kathedrale Notre-Dame de Paris ein Brand aus, der rasch von der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht werden konnte. Die Kirche gehört seit 1991 zum UNESCO-Welterbe. Die reiche Ausstattung der Kirche blieb größtenteils erhalten, wurde jedoch teilweise durch Hitze, Rauch, Ruß [35]und Löschwasser verschmutzt und beschädigt. Roboter unterstützten die Bergungsarbeiten der Feuerwehr (Zeit online, Themenschwerpunkt Notre Dame 2019).
2.1.5 Wasser
Neben der Gefahr durch Überschwemmungen sind vor allem Archive und Sammlungen durch Rohrbrüche und andere Defekte gefährdet. Auch Gebäude selbst sind durch Wasserschäden gefährdet. Anstehendes Grundwasser, ungewöhnlich hohe Niederschlagsmengen wie Starkregen schaden den Gebäuden. Außerdem kann in Folge eines Brands der Einsatz von Löschwasser an Kulturgütern und Denkmälern Schäden anrichten.
Beispiel Stadtarchiv Bonn: Im November 2012 war im Bonner General-Anzeiger zu lesen: »Gedächtnis der Stadt« in Gefahr. Wasser sickerte von der Decke in das Archiv, sodass 643 laufende Regalmeter aus Angst vor Wassereinbrüchen nicht mehr belegt wurden und weitere 1.771 Regalmeter permanent mit Folie abgedeckt wurden. Die eingedrungene Feuchtigkeit schädigte die gelagerten Fotos, Bücher, Zeitungsbände. In dem Artikel heißt es zum Stand des Ausmaßes: »Die Gefahr, dass man Dokumente, die man Jahrhunderte über Krisen- und Kriegszeiten gerettet hat, nun durch einen massiven Wassereinbruch verlieren könnte, ist nicht unrealistisch. Bislang habe man Glück gehabt« (Kliemann 2012).
Solche und andere Szenarien, wie beispielsweise Sackungen an Gebäuden bei aufgeweichten Böden, können ganze Archivbestände und Gebäude vernichten.
2.1.6 Diebstahl
Einbruch sowie Diebstahl während der Öffnungszeiten und durch Mitarbeiter bzw. durch Fachbesucher gehören zu den häufigsten Schadensereignissen in Museen. Dies erklärt sich allein schon aus dem erhöhten Risiko, dem Sammlungen ausgesetzt sind.
Sie sind überwiegend in öffentlichen Gebäuden untergebracht, daher meist frei zugänglich und im öffentlichen Raum fehlen häufig Barrieren wie Zäune oder Mauern.
Mögliche Täter können als Besucher während der Öffnungszeiten unauffällig die Örtlichkeiten genau inspizieren und Informationen zu Präsentation, Diebstahlsicherungen und möglichen Fluchtwegen ungestört sammeln.
[36]Wertvollste Exponate werden häufig frei zugänglich präsentiert, was die schnelle Entwendung oder Beschädigung vereinfacht.
Bei sogenannten Einschlusstätern, die zur Begehung des Deliktes nach Ende der Öffnungszeiten im Gebäude bleiben, bleibt die Tat bis zur Alarmierung verhältnismäßig lange unentdeckt und der Täter verlässt das Gebäude unter Umständen schnellstmöglich über die Flucht- und Rettungswege.
Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen aus Sammlungen sind demzufolge komplex und reichen von baulich-mechanischen, elektronischen und personell-organisatorischen Maßnahmen bis hin zur Cybersicherheit und Stellung des Täters. Sie müssen sowohl den Schutz vor Einbruchdiebstahl durch gewaltsames Eindringen in Ausstellungs- und Depotbereiche umfassen als auch den Schutz vor Diebstahl und Beschädigung während der Öffnungszeiten berücksichtigen. Auch die Sicherstellung der Stromversorgung beispielsweise über Notstromaggregate für Schließanlagen und Sicherheitsüberwachung sind wesentlich.
Beispiele der jüngsten Vergangenheit sind die Einbrüche ins Grüne Gewölbe in Dresden 2019 und ins Bode-Museum in Berlin 2017. Der Diebstahl in Dresden ereignete sich am frühen Morgen des 25. November 2019. Unbekannte drangen gewaltsam in die Schatzkammer – das »Grüne Gewölbe« – im Residenzschloss in Dresden ein. Sie hatten ein Fenstergitter durchtrennt, das Fenster aufgestemmt, im Juwelenzimmer mit einer Axt drei Löcher in die Vitrine geschlagen und zahlreiche wertvolle Juwelen geraubt. Bereits nach wenigen Minuten flüchteten die Einbrecher unerkannt mit der Beute. Der Coup hatte auch international für Schlagzeilen gesorgt. Um ihre Spuren zu verwischen hatten die Täter die zurückgelassenen Stücke mit Feuerlöschpulver besprüht. Vier Monate später wurde bereits gegen vier Wachmänner ermittelt; einer soll Unterlagen zum Sicherheitssystem weitergegeben haben. Der Fall zeigt die Schwächen der Sicherheitsarchitektur in deutschen Museen. Viele Museumsleitungen greifen aus Kostengründen verstärkt auf die Angebote privater Sicherheitsfirmen zurück; dies auf Kosten der Sicherheit (Spiegel online; Zeit online 2019).
Auch der Coup im Berliner Bode-Museum war dreist. In der Nacht zum 27. März 2017 verschwand eine 100 Kilo schwere Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum. Die riesige kanadische Münze »Big Maple Leaf« mit dem Bild von Königin Elizabeth II. war die Leihgabe eines Privatmanns. Als sie damals verschwand, hatte sie einen Wert von 3,75 Millionen Euro. Drei Jahre später wurden drei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Einbrecher gingen professionell, gezielt und gut informiert vor. Die Täter sollen für den Raub über ein Fenster in das Museum [37]eingestiegen sein, dann eine Vitrine zertrümmert und das riesige Goldstück mit Rollbrett und Schubkarre zu einem Auto geschafft haben. Auch hier war ein Wachmann mitangeklagt, er soll Hinweise weitergegeben haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Goldplatte zerstückelt und verkauft wurde (Welt online 2020; Merkur online 2020).
2.1.7 Vandalismus
Anlässe oder Motive für die bewusste und vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut sind selten klar erkennbar. Vor allem Zerstörungswut, ein gestörtes Persönlichkeitsbild der Täter sowie politische oder religiöse Motive können als Ursachen ausgemacht werden. Außerdem kommt es unbewusst und unbeabsichtigt durch Verärgerung, Gedanken- und Interessenlosigkeit sowie Unachtsamkeit zu Schäden an Kunst- und Kulturgut. Häufigste Ursache von Vandalismus ist sicherlich die Lust an Zerstörung. Für die gezielte Vernichtung und Beschädigung sowie für den Raub von Heiligtümern, Kult- und Kunstgegenständen aus politischen und religiösen Motiven gibt es in der Geschichte zahllose Beispiele; oftmals im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen.
Im Zusammenhang mit Einbruch und Diebstahl stehen bewusste Zerstörungen im Tatumfeld, um Spuren zu beseitigen. Vorsätzlich gelegte Brände verschleiern gar die eigentliche Tat. Speziell ist Vandalismus aus ökonomischen Gründen. Kunstwerke und Denkmale, primär aus Buntmetall, werden wegen ihres Materialwertes gestohlen. Die Werke werden eingeschmolzen und damit vernichtet. Wirksame Präventionsmaßnahmen könnten lediglich eine permanente Überwachung von gefährdeten Objekten oder ihr Verschluss vor der Öffentlichkeit sein. Wird Kulturgut absichtlich zerstört, handelt es sich um Rechtsbruch (eine Straftat nach StGB § 304), sodass Personen, die vorsätzlich handeln, auch strafrechtlich zu verfolgen sind. Eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nach deutschem Recht hingegen nicht strafbar.
2.1.8 Unfälle
Kulturgut wird im Alltag immer wieder durch Unfälle oder Havarien beschädigt und zerstört. Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 war ein großes Ereignis, über das ausführlich berichtet wurde. Die meisten kleineren und größeren Schäden werden hingegen nur selten der Öffentlichkeit bekannt. Unfälle entstehen durch mecha[38]nische Beschädigungen, Veränderungen des Raumklimas und eindringendes Wasser. Sie sind zumeist in menschlichem Versagen durch unsachgemäße Handhabung, durch Fehlverhalten von Mitarbeitern, Besuchern oder Nutzern begründet. Aber auch Glasschränke, Räume und Gebäude können in ihrer Schutzfunktion versagen, sodass Schäden und Unfälle durch unsachgemäße Montage von Halterungen, durch Störung an Klima- und Heizungssystemen sowie durch Einflüsse des Außenklimas und Ausfall der Stromversorgung entstehen. Präventive Maßnahmen können die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß von Unfällen und Havarien erheblich reduzieren.
Außerdem kommen, wie beim Kölner Stadtarchiv, Einflüsse aus der näheren Umgebung hinzu. Baustellen, kurzzeitige Verkehrsumlenkungen oder neue Bebauungen in der Nähe können das Gebäude beschädigen bzw. das Mikroklima der Umgebung beeinflussen.
2.1.9 Stromausfall
Kritisch wird der Schutz von beweglichem Kulturgut wie in den bewahrenden Einrichtungen der Museen, Sammlungen, Archive oder von unbeweglichem Kulturgut wie Gebäuden, Bau-Ensembles u. a., wenn es zu einem Stromausfall kommt. Unterbrechungen in der Versorgung führen zu Schwankungen der Belüftungs- und Klimaanlagen, die Exponate und archivierten Objekte vor Alltagsgefahren schützen, also davor beschädigt oder unbrauchbar zu werden. Durch den Ausfall der Sicherheitssysteme sind wertvolle Kultur- und Wissenschaftsgüter einem erheblichen Diebstahl- und Plünderungsrisiko ausgesetzt (Deutscher Bundestag 2011, S. 94).
2.2 Gefährdungen durch die Natur
2.2.1 Unwetter
Unter Unwettern werden extreme Wetterereignisse zusammengefasst, die teilweise unterschiedliche Intensität und Auswirkungen haben. Beispielhaft können Stürme bzw. Orkane, räumlich eng begrenzte Starkwindereignisse wie Tornados, Starkniederschläge auch in Verbindung mit Gewitter, Hagel oder Graupel sowie Dauerregen, extreme Schneefälle, starkes Tauwetter und plötzliche Glätte genannt werden. Extreme Hitze bzw. Kälte zählen nicht zu den klassischen Unwetterereignissen, können jedoch ebenfalls weitreichende Folgen haben.
[39]Sturmschäden können durch die entsprechende Bauweise im Vorfeld, durch die Kontrolle und Wartung von Bau- und Anbauteilen sowie durch die Sicherung von leichten und beweglichen Gegenständen in Außenbereichen größtenteils vermieden bzw. verringert werden. Folgeschäden von extremen Niederschlägen – wie Stark-, Dauerregen oder starkes Tauwetter – entstehen zumeist aufgrund von örtlichen Überflutungen und Hochwasser an Fließgewässern; die Überlastung des Kanalsystems und erhöhte Grundwasserstände stauen das Wasser zurück. Extreme Schneefälle bergen das Risiko, dass die Schneelast auf Dächern zu groß wird und diese einstürzen. Vor Hagelschäden können Netze und Planen nur bedingt schützen, insbesondere bewegliche Objekte sollten daher, wenn möglich, zeitweise sicher gelagert werden können. Fenster, Dachverglasungen, Oberlichter usw. sollten aus hagelresistenten Materialien bestehen. Schäden durch Gewitter entstehen in erster [40]Linie durch Blitzeinschläge, durch die Installation von Blitzableitern können die Folgen wie Brände, Verletzungen von Personen und Explosionen größtenteils vermieden werden. Begleiterscheinungen starker Gewitter sind neben Stürmen ergiebige Niederschläge. Vor dem Eintreten eines Unwetters können entsprechende Maßnahmen durchgeführt oder veranlasst werden, wenn die rechtzeitige Information, durch Benachrichtigung beispielsweise per Warn-Apps oder Warnung in den Medien erfolgt.

Bild 5: Mit Hilfe moderner Wetter-Apps, wie hier am Beispiel der WarnWetter-App des DWD gezeigt, kann die lokale Gefährdung, beispielsweise durch Hochwasser, sehr genau und frühzeitig eingeschätzt werden. (Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD)
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