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Zum 150-Jahre-Jubiläum von Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, 1870–2020

Impressum
Der Verlag Hier und Jetzt wird vom Bundesamt für Kultur mit einem Strukturbeitrag für die Jahre 2021–2024 unterstützt.
Dieses Buch ist nach den aktuellen Rechtschreibregeln verfasst. Quellenzitate werden jedoch in originaler Schreibweise wiedergegeben. Hinzufügungen sind in [eckigen Klammern] eingeschlossen, Auslassungen mit […] gekennzeichnet.
Umschlagbild: Die «Palme», das Handelsschiff der Basler Missions-Handlungs-Gesellschaft, vor der westafrikanischen Küste, um 1867, nach einem Ölgemälde von Oltmann Jaburg.
Lektorat: Stephanie Mohler,
Hier und Jetzt
Gestaltung und Satz: Simone Farner, Naima Schalcher, Zürich
Bildbearbeitung: Benjamin Roffler, Hier und Jetzt
Das Buch erscheint gleichzeitig in französischer Sprache: En dialogue avec le monde. Les entreprises suisses au XIXe et XXe siècles ISBN Druckausgabe 978-3-03919-517-6 ISBN E-Book 978-3-03919-969-3
ISBN Druckausgabe 978-3-03919-516-9
ISBN E-Book 978-3-03919-968-6
E-Book-Herstellung und Auslieferung:
Brockhaus Commission, Kornwestheim
www.brocom.de
© 2021 Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte GmbH, Zürich, Schweiz
www.hierundjetzt.ch
Inhalt
Vorwort
Schweizer Unternehmen in der Weltwirtschaft: Pioniere der Globalisierung
Das «Freihandelsabkommen» von Marignano: Aussenwirtschaft, Unternehmertum und Bürgerkorporationen
Subsidiarität, Souveränität, Selbstbestimmung
Das kaufmännische Directorium St. Gallen-Appenzell
Die napoleonische Kontinentalsperre (1803–1813): die Schweiz im globalen Wirtschaftskrieg
Die Groupe de Coppet und die liberale Geisteshaltung
Der Triumph des Liberalismus (1830–1869): die Grundlagen des Wohlstands
Der Bowring-Report von 1836
Peter Jenny (1824–1879)
Vom christlichen Unternehmer zur Corporate Social Responsibility and Sustainability
Die Berufslehre
Der Schweizer Franken
Die Gründung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins
Vom Vorort zur Geschäftsführung
Die Special Interest Groups im Staat
Der Verband als staatsbildende Institution im 19. Jahrhundert
Die erste Globalisierung nach der Eröffnung des Suezkanals 1869: die vernetzte Schweiz
Wie Kaufleute zu Investoren wurden
Vom Tourismusland der Belle Époque zum Land der internationalen Organisationen
Kaufleute des Friedens: die Gründung einer internationalen Handelskammer
Von der Zentrale für Handelsförderung zu Switzerland Global Enterprise
Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre: Bankgeheimnis und Frankenabwertung
Courant normal im Zweiten Weltkrieg: die Ursprünge des Neoliberalismus
Hans Sulzer (1876–1959)
Die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft
Die internationale Schweiz der Nachkriegszeit: GATT, OECD und EFTA
Heinrich Homberger (1896–1985)
Die rechtlichen Grundlagen für die politische Rolle des Verbands
Der Vorort, die Wirtschaftsförderung und der Neoliberalismus
Der Vorort und der Sozialstaat
Heimliches Imperium? Das Unbehagen im reichsten Kleinstaat der Welt
Der Mord an Hanns Martin Schleyer
Der Vorort unter Druck von rechts und links: Polarisierung der Innenpolitik
Richard Reich (1927–1991)
Gerhard Winterberger (1922–1993)
Die Schweizer Uhrenindustrie: Zugpferd und Sorgenkind
Wirtschaftsverbände der Schweiz
«Small is beautiful»: Der Vorort nimmt sich der KMU an
Der Verband und die internationale Wirtschaftspolitik der 1990er-Jahre
Sonderfall Schweiz: der Vertrag von Maastricht und ein diplomatisches Marignano
Martine Brunschwig Graf (*1950)
Die Ständige Wirtschaftsdelegation
Economiesuisse im 21. Jahrhundert: Rückbesinnung auf liberale Grundwerte
Monika Rühl (*1963)
Johann Schneider-Ammann (*1952)
Vereinsmitglieder von Economiesuisse
Businesseurope und Business at OECD
Die Aufgaben von Economiesuisse in der Zukunft: im Austausch mit der Welt
Negativzinsen und die natürliche Zinsrate
Young Enterprise Switzerland und Junior Chamber International Switzerland
Das Swiss Economic Forum und das World Economic Forum
Links und rechts
Thinktanks
Abkürzungsverzeichnis
Quellen und Literatur
Anmerkungen
Abbildungsverzeichnis
Zeittafel
Autorin
In most of the manufacturing cantons of Switzerland the power of legislation is not only indirectly, but directly, in the hands of the whole body of the people. Were their commercial economy opposed to the common interest, it could not exist for a day. Sir John Bowring, 1836
Vorwort
Im Jahr 2020 hätte Economiesuisse, der weltweit älteste nationale Unternehmerverband, sein 150-Jahre-Jubiläum gefeiert. Doch aufgrund der Corona-Krise mussten alle geplanten Jubiläumsaktivitäten auf das nachfolgende Jahr verschoben werden. Entweder war das Risiko von weiteren Ansteckungen mit dem Virus zu hoch oder grössere Veranstaltungen waren zeitweise gar nicht mehr erlaubt. Trotzdem lohnt es sich, kurz innezuhalten und uns zu besinnen, wie die Schweizer Unternehmen bisher auf Krisen reagiert und diese mit freiheitlichem Unternehmertum gemeistert haben.
Die Gründung unseres Verbands erfolgte am 12. März 1870 im Hinblick auf die Totalrevision der Verfassung des noch jungen Schweizerischen Bundesstaates. Exponenten der kantonalen Handelskammern gründeten einen nationalen Verein, um die Anliegen der Unternehmen vertreten zu können. Als ein europaweites Novum schrieb sich die Schweiz die freie Marktwirtschaft in die Verfassung von 1874. Die «Handels- und Gewerbefreiheit», so der etwas sperrige Ausdruck, sollte auf dem gesamten Gebiet der Eidgenossenschaft gelten. Allerdings legte unsere damalige Verfassung auch fest, dass die freie Marktwirtschaft in Notzeiten, zum Beispiel bei «Epidemien und Viehseuchen» (Art. 31b), eingeschränkt werden darf. Genau das haben wir in den vergangenen zwölf Monaten erlebt.
Während wir in «unserem» Jubiläumsjahr also einer Pandemie gegenüberstanden, fiel das 75-Jahre-Jubiläum auf den 12. März 1945, als der Zweite Weltkrieg noch in vollem Gange war. Als der Verband nach Kriegsende im September 1945 dem Jubiläum gedachte, lag Europa in Trümmern. Zum 100-jährigen Bestehen 1970 durfte der Verband hingegen auf ein bisher nie gesehenes Wirtschaftswachstum, das «Wirtschaftswunder», in ganz Europa zurückblicken.
Zum 150-Jahre-Jubiläum im Jahr 2020 dürfen wir aufgrund der aktuellen Pandemie mit Dankbarkeit feststellen: Die Schweiz funktioniert. Die oft als schwerfällig belächelte Vereins- und Verbandskultur des Landes hat sich in der Corona-Krise als konstruktive Kraft erwiesen. Allein im Bereich Wirtschafts- und Berufsverbände gibt es heute – arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig – mehr als 1700 Organisationen, die für ihre Mitglieder praxistaugliche Lösungen ausarbeiten. Als Wirtschaftsdachverband repräsentiert Economiesuisse auf nationaler Ebene 20 kantonale Handelskammern, rund 100 Branchenverbände und rund 100 000 Unternehmen mit rund zwei Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz und nochmals über 2,1 Millionen Arbeitsplätzen im Ausland, viele davon im globalen Süden.
Die Schweiz ist nicht nur in Europa, sondern global stark vernetzt. Langfristige Investitionen, Know-how-Transfer und die Zusammenarbeit mit Menschen aus allen Kulturen der Welt sind für die Schweizer Unternehmen seit dem 19. Jahrhundert gelebter Alltag. Unsere offene Volkswirtschaft stand seit jeher im Austausch mit der Welt. Schweizer Kaufleute zogen nach Asien, Lateinamerika und Afrika, während Menschen aus aller Welt in der Schweiz eine neue Heimat fanden.
Doch Jubiläen sind verführerisch, sie verleiten zu Mythen und Legendenbildung. Das wollten wir nie, wenn wir 150 Jahre Economiesuisse feiern. Eine von Selbstbeweihräucherung durchströmte Nabelschau unseres Verbands hätte uns zutiefst widerstrebt. Nicht Eitelkeit hat uns angetrieben, sondern Neugier: Was offenbart uns ein kritischer, wissenschaftlich geschärfter Blick in die Archive? Was lehrt uns die Geschichte der Wirtschaftspolitik unseres Landes? Und vor allem: Welche Erfahrungen in der Vergangenheit können uns Orientierung geben in einer unsicheren Gegenwart?
Es freut uns, dass die Basler Wirtschaftshistorikerin Andrea Franc die Entwicklung der Schweizer Wirtschaftspolitik von der napoleonischen Kontinentalsperre bis zu Trumps America-First-Politik und die Rolle von Economiesuisse in dieser Entwicklung aufgearbeitet hat. In minutiöser Kleinarbeit hat sie die Archive des Verbands durchforstet und ihre Erkenntnisse zusammenfassend in den Kontext politischer und wirtschaftlicher Ereignisse in der Schweiz der vergangenen 200 Jahren gestellt.
Wir wünschen uns mit diesem Buch, dass Sie, liebe Leserinnen und Leser, durch den Unternehmermut unserer Vorfahren inspiriert werden und mit Tatkraft die anstehenden Herausforderungen meistern.
Zürich, im Februar 2021
Christoph Mäder, Präsident Economiesuisse
Monika Rühl, Vorsitzende der Geschäftsleitung Economiesuisse
Schweizer Unternehmen in der Weltwirtschaft
Pioniere der Globalisierung
Warum ist die Schweiz das wohlhabendste und politisch stabilste Land der Welt? Weil sie lange – Polemiker mögen sagen, sogar heute noch – gar kein eigentliches «Land» war. Es fehlte ein König, eine dominierende Partei oder Ethnie, ein mit Vetorecht ausgestatteter Präsident, sprich: ein planender Zentralstaat mit einer Agenda. Noch heute haben viele Schweizerinnen und Schweizer Mühe, die Namen der sieben Bundesräte auf Anhieb korrekt aufzuzählen. Die Menschen haben stets selbst die Politik bestimmt, die ihnen zugutekam. Seit Jahrhunderten tragen auf dem Gebiet der Schweiz die kleinstmöglichen Gemeinschaften die Verantwortung für ihr eigenes Wohlergehen und haben stabile und gleichzeitig dynamische Institutionen geschaffen, die Frieden, Sicherheit und Wohlstand garantieren. Unternehmer wurden von keiner ausgabefreudigen und besserwisserischen Obrigkeit durch Steuern und Vorgaben behindert, aber sie mussten sich dafür selbst um aussenpolitische Belange kümmern. Schon im Spätmittelalter handelte die Eidgenossenschaft Abkommen mit europäischen Herrschern aus. Im 19. Jahrhundert, mit der zunehmenden Industrialisierung und Globalisierung, kümmerten sich Unternehmer der Schweizer Kantone um zahlreiche staatliche Belange, angefangen beim Postwesen über den Abschluss von Handelsverträgen mit den Königshäusern Europas bis zu diplomatischen Missionen im damaligen Konstantinopel oder in Schanghai. So erstaunt es nicht, dass der Schweizerische Unternehmerverband Economiesuisse mit dem Gründungsjahr 1870 der mit Abstand älteste (und innenpolitisch bedeutendste) Unternehmerverband der Welt ist. Zudem baut der nationale Verband auf noch länger bestehenden kantonalen Handelskammern auf, deren Geschichte teilweise bis ins Mittelalter zurückreicht. Interessanterweise ging die wirtschaftliche Innovation allerdings oft von der bürgerlichen Mittelschicht in den Städten aus, notabene Untertanen, die erst 1798 in der Helvetischen Republik Mitsprache erhielten. Auch Flüchtlinge aus ganz Europa brachten über Jahrhunderte hinweg Kapital und Know-how in die Schweiz. Innovative Unternehmerfamilien konnten jedoch über Generationen hinweg zum Teil des Patriziats werden, indem sie das Bürgerrecht einer Stadt erwarben. Die meisten eidgenössischen Orte waren patrizisch geprägt und ausgerechnet die direktdemokratischen Landsgemeindeorte in der Innerschweiz waren ökonomisch strukturschwach und haben kaum Innovation hervorgebracht.
Das Primat der unternehmerischen Freiheit vor der politischen Agenda eines Zentralstaates entstand eigentlich aus der Not. Man besinne sich: Die Urschweiz ist eine unwegsame Felsengegend, die zu Zeiten des Rütlischwurs von den Habsburgern teilweise gar nicht erst besteuert wurde, weil sich der mühselige Ritt in eine solch arme Gegend für die Steuereintreiber schlicht nicht lohnte. Es fehlte das politische Glanz und Gloria einer geschichtsträchtigen Monarchie, das die grossen Feldherren militärisch provoziert hätte. Die Provokation, die Rolle der Schweiz als kleines Land mitten in Europa, das sich der politischen europäischen Institution nicht unterordnet, ist neu und entstand erst langsam im Rahmen der Verhandlungen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) als eines «freien» Zusammenschlusses 1960, wobei die Schweiz mit Grossbritannien federführend war. Wiederum entstand diese Rolle der Schweiz aus der Not: Nichts verabscheuen Unternehmer – klein, mittel oder gross – mehr, als politische Aufmerksamkeit zu erregen. Vor dem Hintergrund der langjährigen Zusammenarbeit der Schweiz mit Grossbritannien ausserhalb der EWG und des am 1. Februar 2020 vollzogenen Austritts der Briten aus der Europäischen Union (EU) erstaunt es nicht, dass es liberale britische Denker waren, die sich bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts für die freihändlerische Tradition der Schweiz interessierten. In den 1830er-Jahren bereiste der britische Unterhausabgeordnete Sir John Bowring mehrere Kantone der Schweiz, besuchte Rathäuser, Manufakturen, Schulen und Gefängnisse und unterhielt sich eingehend mit den Präsidenten der kantonalen Handelskammern. Dies tat Bowring notabene zu einer Zeit, als die Schweiz ein armes Auswanderungsland war, gleichzeitig aber die liberalen Grundlagen für den späteren Wohlstand gelegt wurden. Der Bowring-Report von 1836 zeigt auch noch im 21. Jahrhundert eindrücklich, was den «Wesenskern des Liberalismus» und damit die Schweiz ausmacht: Der Wohlstand der Nation basiert auf den Myriaden von Entscheidungen einzelner Menschen, die im Kleinen Verantwortung übernehmen. Nicht ein absolutistischer Herrscher bestimmte die Geschicke des Landes, sondern unzählige Ratsherren, Bürgerkorporationsvorsitzende, Tagsatzungsabgeordnete, Kommissionsmitglieder, Gemeinderäte, Kantons- und Bundespolitiker, Verbandsdirektoren, aber auch Arbeiter, Bauern und Hausfrauen. Das letzte Wort hatte in manchen Kantonen die Landsgemeinde, im Bundesstaat das Volk. Kantonale Handelskammern gründeten 1870 einen nationalen Verein, den Schweizerischen Handels- und Industrieverein (SHIV), heute Economiesuisse, doch bis ins 20. Jahrhundert bedeutete dies einzig, dass jeweils eine kantonale Handelskammer im Rotationsprinzip wie in der Alten Eidgenossenschaft den Vorort übernahm, sprich, die anderen Kammern erst konsultierte und danach die Geschäfte führte.
Was sind die von Vorortspräsidenten stets beschworenen liberalen Grundwerte? Das Wort «liberal» lässt sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen und bezeichnet in einem allgemeinen Sinn ein respektvolles und tolerantes Verhalten gegenüber anderen. Der Denktradition des Liberalismus liegt das in der Aufklärung entwickelte Verständnis der Freiheit des Einzelnen zugrunde. Der Liberalismus ist das Gegenstück zum Autoritätsprinzip und verlangt kritische Prüfung anstatt Gehorsam gegenüber dem Dogma. Auf staatlicher Ebene bedeutet Liberalismus, dass eine Regierung ihre Macht erst durch Zustimmung erhält und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die Freiheit des Individuums im Liberalismus ist untrennbar mit der Übernahme von Verantwortung und dem Streben nach Glück verbunden. Schweizer Unternehmen stehen für diese Werte. Sie sind nicht verhandelbar. Allerdings wurde die konkrete Umsetzung dieser liberalen Werte im Verband zuweilen neu kalibriert. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Haltungen des Vorortspräsidenten Hans Sulzer und des Vorortsdirektors Heinrich Homberger während der Blockadepolitik der Alliierten gegenüber der Schweiz im Zweiten Weltkrieg.
Der moderne Nationalstaat Schweiz entstand zur gleichen Zeit wie der SHIV. Der Verband wirkte staatsbildend. In den ersten Jahrzehnten des Bundestaates forderte der Vorort den Ausbau des Handelssekretariats und scheiterte. Ein Grund für dieses Scheitern war, dass der Vorort anfänglich lediglich einen Zusammenschluss von Grossindustriellen und Bankiers vertrat. Dass der Vorort im jungen Bundesstaat mit manchen modernen aussenwirtschaftlichen Anliegen auf Ablehnung stiess, ist Ausdruck des schweizerischen Föderalismus. Dieser ist eben nicht nur geografisch zu verstehen, sondern auch in Bezug auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Die Nation an sich, und damit der Wohlstand der Nationen, ist ein modernes Konzept, das untrennbar mit der Industrialisierung, dem internationalen Handel und dem bürgerlichen Unternehmer verbunden ist. Die Nation entstand, indem sich der bürgerliche Unternehmer Rechte erstritt und Marktordnung verlangte, um in Rechtssicherheit handeln zu können. Die Schweiz, eine «small open economy», musste in zahlreichen Handelskriegen – von Napoleons Kontinentalsperre zu Beginn des 19.Jahrhunderts bis zu Donald Trumps America-First-Politik im 21. Jahrhundert – ihre globale Vernetzung verteidigen. Die Geschichte der Handelskammern der eidgenössischen Orte, des Vororts, der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (Wirtschaftsförderung bzw. wf) und schliesslich von Economiesuisse ist ein Schlüssel zur Frage, wie aus der Schweiz eine erfolgreiche Nation wurde.
Für Forscherinnen und Forscher sind die Economiesuisse-Akten im Archiv für Zeitgeschichte in Zürich eine weltweit rare Fundgrube: ein ununterbrochener, über eineinhalb Jahrhunderte spannender, nicht staatlicher Datensatz zur Wirtschaftsgeschichte der «erfolgreichsten» Nation der Welt. Die daraus gewonnenen Forschungsresultate wurden hier in die neuste, internationale Fachliteratur eingebettet. Die Literaturtitel sind am Ende des Buches aufgeführt, die Zitate aus den Archivakten in Endnoten verzeichnet. Danke an Anna E. Guhl, Biografin des Vorortsdirektors Heinrich Homberger. Herzlichen Dank auch an das Team des Archivs für Zeitgeschichte in Zürich sowie an das Team des Schweizerischen Wirtschaftsarchivs in Basel. Meinen früheren Arbeitskollegen vom Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) gebührt ebenso ein grosses Dankeschön, auf zahlreiche HLS-Artikel und Bilder habe ich hier zurückgegriffen. Ebenfalls danken möchte ich Bruno Meier vom Verlag Hier und Jetzt, Stephanie Mohler, Andrea Schüpbach, Daniel Nerlich, Pierre Eichenberger, Sabine Pitteloud sowie dem Economiesuisse-Team, namentlich Michael Wiesner, Marc Engelhard, Philippe Oggier, Pascal Wüthrich, Jan Atteslander, Thomas Pletscher, Monika Rühl, Oliver Steinmann und last, but not least Tatja Vojnovic.
Basel, im Februar 2021
Andrea Franc
Das «Freihandelsabkommen» von Marignano
Aussenwirtschaft, Unternehmertum und Bürgerkorporationen
Als die Genfer Wirtschaftsprofessorin und Präsidentin der neoliberalen Mont Pèlerin Society, Victoria Curzon-Price, zu Beginn des 21. Jahrhunderts gefragt wurde, was denn die Vorteile der Schweiz in der Globalisierung seien, holte sie weit aus: bis zur Reichsunmittelbarkeit der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Die Schweiz sei wohlhabend geworden aufgrund ihrer traditionellen Offenheit gegenüber der Welt und der Wahrung der Handelsfreiheit, so Curzon-Price. Genau diese Freiheit hätten sich die drei Schweizer Urkantone bereits im 13. Jahrhundert erstritten, als sie vom Heiligen Römischen Reich die Reichsunmittelbarkeit erhielten: das Recht, vor keinem fremden Vogt, sondern direkt vor dem Kaiser vor Gericht zu stehen. Wie kommt eine Ökonomin im 21. Jahrhundert dazu, mit der Reichsunmittelbarkeit im Mittelalter die Rolle der Schweiz in der Globalisierung zu erklären? Nun, Ökonomen wissen, dass ein Land «gute» Institutionen braucht, um wohlhabend zu werden und diesen Wohlstand zu bewahren. Im Bestseller «Why Nations Fail» (2012) zeigen Daron Acemoğlu und James A. Robinson anhand zahlreicher Beispiele aus der ganzen Welt und über verschiedene Jahrhunderte hinweg, wie «gute» Institutionen Ländern Frieden und Wohlstand brachten und «schlechte» Institutionen Länder in den Ruin führten. Gemäss Curzon-Price verfügt die Schweiz über vortreffliche Institutionen, um in der Globalisierung zu bestehen, und diese Institutionen hätten sich seit dem Mittelalter herausgebildet. Die traditionell gewachsenen Schweizer Institutionen basierten auf dem ursprünglichen Verständnis von Freiheit als Selbstverwaltung auf möglichst lokaler, tiefster Ebene.
Es ist kein Zufall, dass der Mythos Rütli – so sehr sich Schweizer Historiker schon früh bemühten, Mythos und historische Mittelalterforschung auseinanderzuhalten – in Schriften des Liberalismus und Neoliberalismus zur Referenz wurde. Dies weniger vonseiten liberaler Schweizer Denker, als insbesondere durch Intellektuelle im Exil, die sich in der Schweiz nicht nur mit Reisen und Ferienaufenthalten eine neue Heimat schufen, sondern sich mit der Schweizer Geschichte auch eine neue Vergangenheit aneigneten. Bekannt sind etwa die Treffen der neoliberalen Mont Pèlerin Society in der Nachkriegszeit in Seelisberg, von wo aus die aus den USA angereisten Exilökonomen einen Spaziergang zur Rütliwiese unternahmen. Dieser mythische Ort und die Legende des Rütlischwurs eignen sich einfach zu gut zur Symbolisierung der Freiheitsidee: Kein Königspalast oder Regierungsgebäude symbolisiert das liberale Staatsverständnis, sondern die leere Rütliwiese. Sie darf von allen Menschen jederzeit betreten werden und erwacht auch erst so zum Leben. Die liberalen Kritiker der Zentralstaatsidee stilisierten das Rütli zum Gegenstück des Palastes von Versailles, des Reichstags, des Kremls oder der Verbotenen Stadt in Peking. Zudem war die Rütliwiese nur ein gelegentlicher Ort der Versammlung – und symbolisierte für Liberale nicht nur das Konzept der direkten Demokratie, sondern auch des Föderalismus.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entdeckten europäische Denker die Schweizer Geschichte mit ihren Mythen und stilisierten die Schweiz zur Wiege der Freiheit. Spannenderweise stimmte auch der Kommunist Karl Marx in die Lobgesänge über die Schweizer ein: «seit fast sechs Jahrhunderten Wächter der Freiheit» seien sie. Die Rütliwiese wurde – in einer eigentlich nicht haltbaren Verknüpfung – zum mythischen Ort des Liberalismus und im 20. Jahrhundert des Neoliberalismus. Dichterinnen und Denker reisten zum Vierwaldstättersee, darunter Germaine de Staël oder Lord Byron. In Deutschland schrieb derweil Friedrich Schiller das Theaterstück «Wilhelm Tell» (1804) und lieferte damit sozusagen das Drehbuch für die republikanischen Revolutionen im Europa des 19. Jahrhunderts. Schillers «Tell» wurde während des Zweiten Weltkriegs am Zürcher Schauspielhaus ununterbrochen aufgeführt. In Deutschland verbot hingegen Hitler das Stück im Jahr 1941. Schiller hat den Eidgenossen auf dem Rütli denn auch die viel zitierten Worte in den Mund gelegt:
Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Was bei Schiller unter dem Eindruck der Französischen Revolution und der Napoleonischen Kriege dramatisch als ein Kampf der Eidgenossen gegen die Knechtschaft der Habsburger beschrieben wurde, war jedoch eine für die Verhältnisse der Zeit friedliche und langsame Herausbildung von Institutionen. Vom 13. bis ins 19. Jahrhundert entwickelten sich in den einzelnen eidgenössischen Orten und Städten eine Vielzahl von Selbstverwaltungsformen. Insbesondere in den Urkantonen verwalteten Korporationen Wälder, Weiden, Gewässer oder Wege gemeinsam, daher auch der Begriff «Allmend» für öffentlichen Boden, der allen gemeinsam gehört. Aus diesen Korporationen entstanden politisch autonome Gemeinden, deren alteingesessene Familien die Nutzungsrechte besassen. Zuzüger, Hintersassen genannt, hatten oft keine Bürgerrechte. Erst nach der Gründung des Bundestaates 1848 erhielten alle Einwohner der Schweiz nach mehreren Anläufen das Bürgerrecht einer Gemeinde. In vielen Schweizer Gemeinden bestehen jedoch bis heute Bürgerkorporationen mit ansehnlichem Wald- oder Feldbesitz, der an sogenannten Banntagen abgeschritten wird. Manche Bürgergemeinden betreiben soziale Einrichtungen wie etwa Pflege- und Altersheime. Gleichzeitig ist in der Schweiz aufgrund der korporativen Tradition die politische Gemeinde als kleinste Selbstverwaltungseinheit nicht nur für Land und Infrastruktur, sondern auch für ihre Einwohnerinnen und Einwohner und damit für das Sozialwesen zuständig.
Die Rütliwiese. Fotografie von Werner Friedli, 1948.
Diese Selbstverwaltung auf kleinstmöglicher Ebene entdeckten liberale Denker erst spät, im 20. Jahrhundert, als einen weiteren zentralen Aspekt der «guten» Schweizer Institutionen. Ökonomen im 20. Jahrhundert sprachen von Föderalismus, Dezentralismus oder auch von «small is beautiful». Anstatt gegen die Knechtschaft durch eine Obrigkeit zu kämpfen, wurden in den Schweizer Kantonen Institutionen gegründet, welche die Entscheidungsmacht an der tiefstmöglichen Stelle hielten. Das Beispiel der Gemeindeautonomie hob SHIV-Direktor Gerhard Winterberger in der Nachkriegszeit gerne als Paradebeispiel des Schweizer Staatswesens hervor: Solange eine kleine Gemeinde selbst über ihr Schicksal entschied, konnte keine Obrigkeit Macht über die Gemeinde missbrauchen und umgekehrt konnten selbstverwaltete Gemeinden für ihre Missstände keine Obrigkeit verantwortlich machen. Damit entstand eine spontane Ordnung, in der die jeweils kleinstmögliche Institution oder sogar eine Einzelperson Verantwortung übernehmen musste, was nicht nur zu Frieden, sondern auch zu Wohlstand führte.
In den ersten Jahrhunderten der Eidgenossenschaft bildeten die einzelnen Orte, das heisst Uri, Schwyz und Unterwalden sowie danach Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern, Bündnisse. Bis 1513 kamen Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell dazu. Gesandte dieser souveränen Orte trafen sich bei Bedarf, um Geschäfte zu erledigen. Ab dem 17. Jahrhundert wurde die Versammlung der Gesandten der eidgenössischen Orte «Tag» genannt, woraus sich der Begriff «Tagsatzung» ableitete. Bis zur Gründung des Bundesstaates 1848 war die Schweiz – abgesehen vom Unterbruch durch Helvetik und Mediation zwischen 1798 und 1813 – ein Staatenbund und die eidgenössische Tagsatzung die Versammlung der Staaten, damals Orte genannt. Einer der eidgenössischen Orte hielt jeweils den Vorsitz und lud zur Tagsatzung ein («setzte den Tag»), dieser Ort wurde der «Vorort» genannt. Die Tagsatzung beschäftigte sich unter anderem mit der Absicherung der Handelsrechte der eidgenössischen Orte. Dies vor allem gegenüber Frankreich, der wirtschaftlichen Grossmacht Europas im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit. Die Willkür Frankreichs konnte die spätmittelalterlichen Orte auf dem Gebiet der heutigen Schweiz teuer zu stehen kommen. Genf, das sich im 15. Jahrhundert Ludwig XI. nicht unterordnen wollte, musste erleben, dass der König den französischen Kaufleuten den Besuch der internationalen Messe in Genf verbot und stattdessen Lyon offiziell als Messestadt einsetzte. Damit verlor unter anderem die freiburgische Tuchmanufaktur ihren Umschlagplatz an der Genfer Messe, was das Ende dieses Industriezweigs in der Saanestadt bedeutete – dies auch, weil England hohe Zölle auf die Wollausfuhr einführte und die englische Wolle zu teuer für den Import nach Freiburg wurde. Der europaweite Freihandel war somit für gewisse Schweizer Regionen bereits im Spätmittelalter bedeutsam. Freihandelsabkommen wurden dann auch zu einem Kerngeschäft der Tagsatzung, die nach der Niederlage von Marignano die Handelsfreiheit der Eidgenossenschaft in der Frühen Neuzeit sicherte.
Marignano ist bekannt für die Schlacht im Jahr 1515, welche die Eidgenossen gegen den König von Frankreich verloren und in deren Nachgang sie auf Expansionskriege verzichteten. Die Niederlage führte zu einem bedeutenden «Freihandelsabkommen». In diesem Ewigen Frieden von 1516 sicherte Franz I. von Frankreich der Eidgenossenschaft freien Zugang zum französischen Absatzmarkt zu. Im Gegenzug durfte Frankreich in den eidgenössischen Orten Söldner ausheben. Die Schlacht von Marignano bildete den Auftakt zu einer mehrere Jahrhunderte dauernden Phase des Freihandels zwischen der Eidgenossenschaft und der damaligen Grossmacht in Europa: Frankreich. Dies war umso wichtiger, als auf den Ewigen Frieden folgend die Reformation nicht nur religiöse, soziale und politische Umwälzungen brachte, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz bedeutende Folgen hatte. Wirtschaftliche Anliegen, insbesondere die Freiheit der eidgenössischen Kaufleute, waren sozusagen die Triebfeder der Anerkennung der Souveränität der eidgenössischen Orte durch die europäischen Grossmächte und letztlich der Bildung des Schweizer Staates. Die Tagsatzung schickte ad hoc Gesandte etwa an den französischen Königshof, die für die Schweizer Kaufleute intervenierten. Auch zum Westfälischen Frieden von 1648 war der Bürgermeister von Basel, Johann Rudolf Wettstein, ursprünglich nur angereist, um zu erreichen, dass die Basler Kaufleute nicht mehr vor das Gericht des Heiligen Römischen Reichs zitiert würden, sondern einzig der Basler Gerichtsbarkeit unterstünden. Erst ein französischer Gesandter brachte Wettstein auf die Idee, über die Souveränität der Schweiz zu verhandeln. Somit nahm mit dem Westfälischen Frieden von 1648 die Reichsunmittelbarkeit ein Ende und die Souveränität der Eidgenossenschaft, damals noch ein loser Verbund kleiner Orte, ihren Anfang. Nebenbei hob der Westfälische Frieden für die reformierten Gebiete das Zinsverbot der katholischen Kirche auf und legte damit einen frühen Grundstein für den Finanzplatz Schweiz. Die im Westfälischen Frieden garantierte Souveränität war politisch, die Eidgenossenschaft wurde somit erst recht zum Exilland Europas, doch gerade dadurch begann ein wirtschaftlicher Boom sondergleichen. Hugenottische Flüchtlinge aus ganz Europa brachten wirtschaftliche Innovation und Netzwerke in die Schweiz, sodass die Schweiz im 18. Jahrhundert und damit am Vorabend der Französischen Revolution das am stärksten industrialisierte Land Europas war. Aus einem Land der Kaufleute und Söldner war kurz vor der napoleonischen Ära ein Industrieland geworden.
Kaum hatte also die Eidgenossenschaft ihre Ansprüche auf Expansion mit der Schlacht von Marignano im Jahr 1515 aufgegeben, so strömten aufgrund der Reformation umgekehrt gut ausgebildete und unternehmerische Protestanten aus Frankreich, Italien und den deutschen Landen, aber auch aus Ungarn, Spanien oder England in die Schweizer Orte. Diese Glaubensflüchtlinge brachten nicht nur ihr Kapital in Form von Vermögen mit, sondern auch Humankapital in Form von Wissen über Industrie und Finanzwesen sowie Erfahrung. Die innovativen Ideen wurden von den bürgerlichen Mittelschichten aufgenommen, vor allem in Genf, Neuenburg, der Waadt und im Aargau. Weshalb in teure Expansionskriege investieren, wenn Vermögen und Innovation von allein in die Schweiz kamen? Die kantonalen Handelskammern – und somit im weitesten Sinne Economiesuisse – gehen auf Kommissionen zurück, welche die eidgenössischen Orte bildeten, um die Refugianten zu betreuen. In vielen Fällen waren die ersten kantonalen Handelskammern also Wirtschaftskommissionen, die dafür zu sorgen hatten, dass die protestantischen Glaubensflüchtlinge ihr Vermögen und ihr Know-how in der Schweiz optimal zur Geltung bringen konnten. Während die Hugenotten Seidenbandmanufakturen, Bankhäuser und Uhrenwerkstätten eröffneten, blieben die Wirtschaftskommissionen bestehen und stellten die Institutionen bereit, die für eine reibungslose Wirtschaftstätigkeit vonnöten waren. So waren die kantonalen kaufmännischen Direktorien beispielsweise noch bis zum 18. Jahrhundert um den Postdienst besorgt, stellten Regelungen und Schiedsgerichte auf und dienten auch als Förderer von Forschung und Entwicklung, so etwa mit Preisausschreiben, Prämien und Beiträgen. Die kantonalen Handelskammern bildeten sich als Rahmeninstitutionen für die Industrialisierung der Schweiz aus. Das 17. Jahrhundert brachte eine zweite Welle von Flüchtlingen, diesmal hauptsächlich aus Frankreich, wo 1685 der Sonnenkönig Ludwig XIV. das Edikt von Nantes widerrief, das den Hugenotten Schutz garantiert hatte. In dieser zweiten Welle der Verfolgung von Protestanten in Europa kamen allein aus Frankreich innert weniger Jahre über 60 000 Flüchtlinge in die Schweiz, die damals etwa eine Million Einwohner aufwies. Mehrere weitere Tausend folgten aus Italien und Deutschland. Viele von ihnen reisten allerdings weiter in die Pfalz, nach Böhmen oder Preussen.
Aus wirtschaftlicher Sicht waren die Aufnahme von Glaubensflüchtlingen sowie der Ewige Frieden mit Frankreich eine bedeutende Weichenstellung für den Aufstieg der Schweiz zur wohlhabendsten Nation Europas. Noch dominierte die Handels- und Wissenschaftsnation Niederlande, doch dank den hugenottischen Familien wurde die Schweiz zu einem Knotenpunkt in den europaweiten Bank- und Handelsnetzwerken, die sich von Genf über Basel nach Amsterdam und London erstreckten. Im 18. Jahrhundert entwickelten sich in der Ostschweiz und dem Jurabogen die Textil- und die Uhrenindustrie im Verlagswesen, dies teilweise basierend auf den seit dem Mittelalter bestehenden Textilindustrien. Unternehmer belieferten Bauernfamilien mit Rohstoffen wie Baumwolle, die sie aus England importierten, und exportierten die in Heimarbeit hergestellten Baumwollstoffe wiederum nach Europa und in die neue Welt, nach Amerika, Asien und Afrika. Der föderale, auf lokale, tiefstmögliche Entscheidungsgewalt ausgerichtete Staatenbund der Alten Eidgenossenschaft erwies sich als immun gegen die institutionellen Fallstricke, über welche die europäischen Grossmächte in der Frühen Neuzeit stolperten: den Absolutismus und den Merkantilismus. In Frankreich trug der Sonnenkönig Ludwig XIV., der von 1643 bis 1715 absolutistisch herrschte, mit der Vertreibung der Hugenotten und zahlreichen, wirtschaftlichen Verboten zum Niedergang Frankreichs als wirtschaftliche Grossmacht in Europa bei. Doch auch Grossbritannien verbot im 18. Jahrhundert die Verarbeitung von Baumwolle, um die einheimische Fabrikation von Wolle, Leinen und Flachs zu schützen. So wurde die Schweiz im 18. Jahrhundert aufgrund der wirtschaftlichen Fehlentscheide absolutistischer Herrscher und merkantilistischer Planer zeitwiese zum führenden Exportland für Baumwollprodukte. Auch auf intellektueller Ebene hatte sich die Theorie des Merkantilismus europaweit durchgesetzt. Tatsächlich glaubten viele europäische Denker, der Staat müsse die Wirtschaft lenken und Wirtschaftszweige schützen.
Mangels eines obrigkeitlichen Zentralstaates blieb die Schweiz von dieser Plan- und Schutzpolitik verschont und bildete im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts tatsächlich eine freihändlerische Insel in Europa. Einzig die Berner Handelskammer, der «ständige Kommerzienrat», versuchte sich kurzzeitig mit merkantilistischer Wirtschaftspolitik. Diese brachte jedoch der Berner Wirtschaft keinen Schaden, da sich Bern gleichzeitig als europaweit bedeutendster institutioneller Anleger positionierte und auf dem Londoner Finanzmarkt dermassen erfolgreich war, dass Bern im 18. Jahrhundert kaum Steuern erheben musste. 1798 beschlagnahmte allerdings die französische Armee den Berner Staatsschatz. Während der Berner Grosse Rat bis zur Französischen Revolution vor allem mit Geldgeschäften erfolgreich war, fand die Industrialisierung der Schweiz anderswo statt: in der Ostschweiz sowie im Jura. Bis Mitte des 18. Jahrhunderts erarbeiteten die kaufmännischen Direktorien und Obrigkeiten der verschiedenen eidgenössischen Orte Gewerbegesetze, um für die boomende Textil- und Uhrenindustrie Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudem arbeiteten die eidgenössischen Orte zusammen, sodass etwa innereidgenössische Zölle tief gehalten wurden und die Schweizer Manufakturen nicht verteuerten. Die Eidgenossenschaft war im 18. Jahrhundert ein Tigerstaat Europas: Gut ausgebildete Handwerker produzierten zu tiefen Löhnen Konkurrenzprodukte für den Weltmarkt.
Plakat der Wirtschaftsförderung für die Abstimmung zum Uhrenstatut 1961.
Die wirtschaftliche und politische Staatsbildung der Schweiz ging einher mit der Identitätskonstruktion auf ideeller Ebene: Die Schweizer sahen sich selbst als ein Volk einfacher Bauern, das arm war und hart arbeitete, aber «auserwählt» war. Bereits im 15. Jahrhundert, im «Weissen Buch von Sarnen», wird die Geschichte von Willhelm Tell und der Gründung der Eidgenossenschaft als Allegorie auf die biblische Geschichte von David und Goliath erzählt. Die armen, aber frommen, edlen Schweizer Bauern lehnten sich darin gegen die europäischen Feudalherren auf wie der Hirtenjunge David gegen den Riesen Goliath. Der bescheidene Bauer diente als Handlanger direkt dem Herrgott. Während in der Schweiz wie in keinem anderen Land Europas die Industrialisierung und das Finanzwesen Fuss fassten, entstand gleichzeitig die nationale Identität der Schweiz als Land der einfachen Bauern und Hirten. Diese Selbstdefinition trug die Schweiz im Rahmen der Geistigen Landesverteidigung unter der Losung «Schweizerart ist Bauernart» durch den Zweiten Weltkrieg und prägte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Europapolitik. Vorortsdirektor Gerhard Winterberger unterschrieb Briefe an seinen Mentor, den in Genf unterrichtenden Ökonomieprofessor Wilhelm Röpke, mit «Ihr Hirtenknabe» und gab sich damit selbst unumwunden die Rolle Davids. Dass die umliegenden europäischen Grossmächte und die sich gerade bildende EWG Goliath sei, steht ebenso in Winterbergers Schriften: Ein Beitritt der Schweiz zur EWG würde «der Schweiz den Todesstoss versetzen und unsere politische Lebensform auslöschen», schrieb Winterberger 1960. Der «geistige Habitus der Bergbauern» habe die Schweiz erfolgreich durch die Jahrhunderte getragen, während die europäischen Adligen auf die Schweizer als Bauerntölpel heruntersahen, aber eigentlich neidisch waren auf deren Freiheit. Diesen Neid der europäischen Aristokratie auf die freien Schweizer hat Friedrich Schiller in seinem Theaterstück über Wilhelm Tell der Stauffacherin in den Mund gelegt, die ihren Mann anstachelt:
Er ist dir neidisch, weil du glücklich wohnst,
ein freier Mann auf deinem eignen Erb’.
Denn er hat keins.
Vom Kaiser selbst und Reich trägst du dies Haus zu Lehn,
du darfst es zeigen.
Dieses Bild des einfachen Bauern, Hirten oder Holzfällers, der lieber in Armut lebt und hart arbeitet, als vor fremden Vögten niederzuknien, bestimmt bis heute die Wirtschaftspolitik der Schweiz. Die Beschwörung der Widerborstigkeit der einfachen, aber freien Eidgenossen war insbesondere in der Zeit des Absolutismus und der politischen Wirren bedeutsam, als Schweizer Kaufleute sich nicht an die merkantilistischen Schutzgesetze der Grossmächte hielten und exportieren fast zwangsläufig schmuggeln bedeutete. Geschmuggelt haben Schweizer Kaufleute im Ancien Régime nicht nur Indiennes (bunt bedruckte Baumwollstoffe), Uhren und Tabak, sondern auch in Europa verbotene oder zensurierte Bücher. Wirtschaft und Weltanschauung, der Austausch von Waren oder Ideen, waren untrennbar miteinander verbunden. Die Französische Revolution von 1789, die dem Zeitalter des Absolutismus buchstäblich die Halsschlagader durchtrennte, machte den Export von Waren und Ideen aus der Schweiz für die kommenden zwei Jahrzehnte noch lebensgefährlicher. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren viele Regionen der Schweiz trotz halsbrecherischer Schmuggeltätigkeit der Schweizer Kaufleute verarmt. Napoleons Wirtschaftsblockade war noch effektiver als seine militärischen Verwüstungen.
Die Französische Revolution brachte nicht nur – wie alle europäischen Revolutionen – innert weniger Jahre Tausende von Flüchtlingen in die Schweiz, sondern auch neue Ideen, die von Schweizer Politikern vertreten und mancherorts freiwillig, mancherorts erst nach dem Einfall französischer Truppen unter Zwang umgesetzt wurden. Im April 1798 löste die Helvetische Republik die Alte Eidgenossenschaft ab. Laut der neuen Verfassung waren alle eidgenössischen Kantone politisch gleichgestellt, und alle über zwanzigjährigen Männer – mit Ausnahme der Juden – erhielten das Aktivbürgerrecht. Die Helvetik, die Umbruchphase zwischen 1798 und der Mediation Napoleons 1803, setzte den vielen verschiedenen, über Jahrhunderte gewachsenen regionalen politischen Abhängigkeiten sowie den unterschiedlichsten Rechtsformen für Einwohner der Schweiz ein radikales Ende. Die Helvetische Republik drohte im Bürgerkrieg zu zerfallen. Die neuste historische Forschung geht davon aus, dass die Mediationsverfassung Napoleons für den Weiterbestand der Schweiz als Staat in Europa verantwortlich ist. Hauptsächlich machte Napoleon die Zentralgewalt in der helvetischen Verfassung rückgängig und verfügte wiederum eine föderale Form, das heisst die Souveränität der Kantone. Es ist somit eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet der Föderalismus, das Alleinstellungsmerkmal des Schweizer Staates, von einem der blutigsten Diktatoren der europäischen Geschichte bestimmt wurde.
Subsidiarität, Souveränität, Selbstbestimmung
Der Begriff Subsidiarität ist die juristische Bezeichnung für das Prinzip der Selbstverwaltung auf kleinstmöglicher Ebene. In der Moderne wurde die Theorie der Subsidiarität zunächst in der katholische Soziallehre von Papst Pius XI. im Jahr 1931 formuliert. In diesem Kontext stand Subsidiarität zunächst ethisch-anleitend; der Einzelne sollte für sein Tun Verantwortung übernehmen. Danach wurde die Idee von liberalen Ökonomen wie Friedrich August von Hayek weiterentwickelt, die das Recht des Einzelnen auf Freiheit sowie dessen Bedeutung für ökonomische Effizienz und für die Bewahrung des Marktes als Entdeckungsverfahren hervorhoben. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft, wie es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg umgesetzt wurde. Das Subsidiaritätsprinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union von Maastricht von 1992 sowie in Artikel 5.a in der neuen Schweizerischen Bundesverfassung von 1999 verankert. Souveränität, oder landläufig Selbstbestimmung, bezeichnet die ausschliessliche rechtliche Selbstbestimmung.
Das kaufmännische Directorium St. Gallen-Appenzell
Die mit Abstand älteste Handelskammer der Schweiz ist die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell. Im ausgehenden Mittelalter schloss sich eine Gruppe St. Galler Kaufleute in der Notenstein-Gesellschaft zusammen, um ihren europaweiten Leinwandhandel zu organisieren. Ein erstes Mitgliederverzeichnis datiert vom 15. August 1466. Die Kaufmannsfamilie Zyli, seit Beginn Mitglied der Notenstein-Gesellschaft, stieg im Laufe des 18. Jahrhunderts ins Bankgeschäft ein. Sitz des Unternehmens war das Haus zum Notenstein beim Brühltor, am Rand der St. Galler Altstadt. In den 1630er-Jahren war die mittelalterliche Gesellschaft zu Notenstein mit ihren wenigen Mitgliedfamilien überholt. Die gesamte städtische Unternehmerschaft konstituierte sich neu in einer Generalversammlung und in den kommenden Jahren entstand die kaufmännische Corporation St. Gallen, die von einem Direktorium geführt wurde. Das kaufmännische Directorium St. Gallen – wie es von da an noch bis in die 1990er-Jahre genannt wurde – nahm lokale markt- und finanzpolitische Aufgaben wahr und vertrat die handelspolitischen Interessen der St. Galler Kaufleute gegenüber den eidgenössischen Orten sowie dem Ausland. Konkurrenz erwuchs den St. Gallern aus dem Appenzell. Im 18. Jahrhundert prägte die reformierte Familie Zellweger den Handel mit Leinwand, später mit Rohbaumwolle und Baumwollgeweben. Die Familie führte erfolgreiche Textilunternehmen mit Filialen in Lyon, Genua und Barcelona. Während der napoleonischen Kontinentalsperre zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzten sich insbesondere die St. Galler und Appenzeller Kaufleute für die Bewahrung des Freihandels ein. Der St. Galler Kaufmann Carl Emil Viktor von Gonzenbach, 1863 bis 1886 Präsident des Directoriums, war massgeblich an der Gründung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins beteiligt. Da die kaufmännische Corporation nur Bürger der Stadt St. Gallen zuliess, erfolgte 1875 die Gründung eines kantonalen Handels- und Industrievereins, der 1887 nebst dem Directorium ebenfalls Mitglied des SHIV wurde. Im 20. Jahrhundert war der St. Galler Textilunternehmer Ueli Forster Mitglied des kaufmännischen Directoriums und nach dessen Fusion mit dem Handels- und Industrieverein zur Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell 1991 ihr erster Präsident. 2001 übernahm Forster das Präsidium der neu gegründeten Economiesuisse.
Das Haus der Gesellschaft zum Notenstein neben dem Brühltor in St. Gallen, 17. Jahrhundert.
Die napoleonische Kontinentalsperre (1803–1813)
Die Schweiz im globalen Wirtschaftskrieg
Die napoleonischen Kriege kosteten nicht nur Millionen Menschen das Leben, die Zeit der napoleonischen Herrschaft war auch ein über Jahre andauernder Wirtschaftskrieg, insbesondere gegen England, der den europäischen Kontinent verarmen liess. Während zehn Jahren hatten nach der Französischen Revolution 1789 in Frankreich bürgerkriegsähnliche Zustände geherrscht, sodass die Herrschaft Napoleons in der Geschichtsschreibung oft in positivem Licht erscheint. Napoleon trat 1799 als einer von drei Konsuln an die Spitze Frankreichs, 1804 liess er sich zum Kaiser krönen, 1815 verbannten ihn die Alliierten auf die britische Insel Elba.
Während die einstmalige Wirtschaftsmacht Frankreich im 18. Jahrhundert unter dem Sonnenkönig Ludwig XIV. und seinen Nachfolgern stagnierte und Staatsschulden anhäufte, hatten sich England und die Niederlande in der Neuen Welt, in Amerika und Asien, ein Imperium aufgebaut. Die Schweiz und manche deutsche Regionen profitierten wirtschaftlich von dieser politischen Expansion, indem sie mit dem Handel und der industriellen Verarbeitung von Kolonialwaren zu Wohlstand gelangten. Dies war bereits der Führungselite Frankreichs während der Revolution ein Dorn im Auge gewesen. Nach seiner Machtübernahme machte sich Napoleon als Erstes daran, der wirtschaftlichen Übermacht Englands entgegenzuwirken. Die Vormacht der Niederlande brach Napoleon, indem er es einfach annektierte und seinen Bruder Louis als König der Niederlande einsetzte. Von den restlichen Ländern auf dem europäischen Kontinent verlangte Napoleon, dass sie in einem sogenannten «système continental» jeglichen Kontakt mit England abbrachen. Nicht nur die Einfuhr englischer Ware war verboten, kein Engländer sollte mehr einen Fuss auf den Kontinent setzen. Napoleon war sich im Klaren, dass er nicht die militärischen Mittel hatte, um die überseeischen Kolonien der Engländer und Holländer zu erobern. Nach der Annexion der Niederlande versuchte er daher, die Handelsströme aus den Kolonien sowie den gerade erst unabhängig gewordenen Vereinigten Staaten von Amerika nach England zu kappen. Dass die Kontinentalsperre für Millionen von Einwohnern in Europa die Verarmung bedeuten würde, nahm Napoleon hin, opferte er doch gleichzeitig Hunderttausende Soldaten in Feldzügen. Von der Schweiz hielt Napoleon ohnehin nicht viel, bereits 1802 beschied er Schweizer Gesandten: «Vous ne pouvez avoir de grandes finances. Vous êtes un pays pauvre.» Den beschlagnahmten Berner Staatsschatz benutzte er trotzdem gerne für seinen Ägyptenfeldzug und ebenso fügte er, nachdem er 1804 Kaiser geworden war, seiner Titulatur 1806 offiziell den Titel «Médiateur de la Confédération suisse» hinzu. 1810, nach dem Frieden von Wien, nannte Napoleon sich zudem noch «Herr von Rhäzüns», da die Österreicher ihm die Herrschaft und Schloss Rhäzüns abgetreten hatten.
Die Briten verstanden ihren Sieg in der Seeschlacht von Trafalgar 1805 zu nutzen. Die britischen Seestreitkräfte konnten Frankreich von dessen Überseekolonien komplett abschneiden. Die Briten kontrollierten fortan auch neutrale Schiffe, konnten sich auf See vor Freibeutern schützen, und so erschloss die britische Handelsflotte als Folge der Kontinentalsperre erst recht neue Überseemärkte. Das Binnenland Schweiz zog im Fahrwasser Grossbritanniens mit. So zeichnete sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts die starke, künftige geopolitische und wirtschaftliche Rolle Grossbritanniens ab. Und dies, obwohl Napoleons Frankreich auf dem Kontinent als Grossmacht zunächst unbesiegbar schien. In der Schweiz, die nach der Helvetik und der Mediation von 1803 einen tiefgreifenden politischen Umbruch durchlief, hatte nun die Stunde der kantonalen kaufmännischen Direktorien geschlagen. Das Staatswesen der Alten Eidgenossenschaft war aufgelöst worden, und ab 1798 wurden der Schweiz laufend neue staatliche Organisationsformen oberflächlich übergestülpt. Währenddessen existierten jedoch kaufmännische Organisationen wie etwa das kaufmännische Directorium St. Gallen weiter und reagierten auf die Anliegen der Schweizer Kaufleute und der Industrie. 1798 blieben zwar nur die Handelskammern St. Gallen und Zürich offiziell bestehen, in den anderen Orten bildeten sich aber sogleich neue Kammern. Faktisch beaufsichtigten die kantonalen Handelskammern die Schmuggeltätigkeit der Kaufleute, während der Vorort Bern mit dem Berner Landammann Niklaus Rudolf von Wattenwyl als Vorsitzender der eidgenössischen Tagsatzung den französischen Botschafter in der Schweiz zu besänftigen suchte und über die Senkung von Zöllen verhandelte. Obwohl Napoleon gegen die Schweiz laufend Zollerhöhungen und Einfuhrbeschränkungen aussprach und Frankreich schliesslich, nachdem es während drei Jahrhunderten wichtigster Handelspartner der Schweiz gewesen war, de jure als Absatzmarkt wegfiel, wurde die Schweiz de facto zur Rohstoffdrehscheibe des Kontinents. Dass sich die Schweizer Kaufleute nicht an die Kontinentalsperre hielten, ärgerte den französischen Botschafter in der Schweiz ausserordentlich, er nannte sie «contrebande» und «fraudulent», Schmuggler und Betrüger. Gleichzeitig aber hob Napoleon ein 8000 Mann umfassendes Söldnerheer in der Schweiz aus, dessen letzte Überlebende beim Russlandfeldzug 1812 die Brücken über den Fluss Beresina in Weissrussland hielten. Das seit dem Ewigen Frieden von 1516 fragile Gleichgewicht zwischen Frankreich und der Schweiz – französische Handelsprivilegien gegen Söldner – hing trotz des Einsatzes der Schweizer an der Beresina buchstäblich am rohseidenen Faden. Im Fürstentum Neuenburg, das in einer rechtlich bizarren Doppelstellung sowohl zur Eidgenossenschaft wie auch zu Preussen gehörte, mussten 1810 britische Waren verbrannt werden. Damit war der Tiefpunkt der Kontinentalsperre erreicht.
Schon vor der Einsetzung der Kontinentalsperre war die Eidgenossenschaft von den protektionistischen Massnahmen Frankreichs betroffen. Im Oktober 1803 setzte der Wirtschaftskrieg jedoch richtig ein, indem Frankreich Importe von Baumwollwaren aus der Schweiz durch hohe Zölle erschwerte. Im Februar 1806 verbot Frankreich den Import von Baumwollwaren sowie den Transit schweizerischer Manufakturprodukte nach Spanien komplett. 1804 untersagte Napoleon den Export von Hanf und Flachs aus Belgien und dem Elsass in die Schweiz, 1805 denjenigen von piemontesischer Rohseide. Unter aussenpolitischem Druck übernahm die Tagsatzung im Juli 1806 das Importverbot für britische Handelsgüter. Einzig die Einfuhr von Maschinengarn, dem Basisprodukt der schweizerischen Textilfabrikation, war mit Billigung der französischen Regierung weiterhin möglich. Der Vollzug wurde den Grenzkantonen übertragen und der Handelsverkehr an der Nord- und Ostgrenze auf 13 Zollstationen beschränkt. Die für das Fortbestehen der Textilindustrie entscheidende, rohe Baumwolle gelangte in den folgenden Jahren praktisch nur noch aus der Levante, etwa aus Ägypten, in die Schweiz.
Mit dem Dekret von Trianon im August 1810 wurden sämtliche Kolonialwaren – ausgenommen der französischen – mit einem Zoll von bis zu fünfzig Prozent ihres Werts belastet. Sondergerichte wurden eingesetzt, um den Schmuggel zu bekämpfen. Napoleons Inspektoren erstellten schwarze Listen der Schweizer Unternehmen, die angeblich schmuggelten, und wollten deren Warenlager konfiszieren. Den Grenzstaaten befahl man, gegenüber der Schweiz eine vollständige Sperre einzurichten. Die Konfiskation von Kolonialwaren und britischen Manufakturprodukten und ein von Italien, Baden, Württemberg und Bayern verhängtes Exportverbot von Kolonialwaren und levantinischer Baumwolle in die Schweiz führten in der Ostschweiz zu Arbeitslosigkeit und trieben Handelshäuser in Basel und Zürich in den Ruin. Italienische Truppen besetzten im Oktober 1810 mit der Billigung Napoleons und unter dem Vorwand der Bekämpfung von Schmuggelumtrieben das Tessin. Landamman von Wattenwyl erreichte mittels eines dringlichen Appells, in dem er auf die prekäre wirtschaftliche Lage der Kantone hinwies, dass Napoleon Ende Dezember 1810 den Import von levantinischer Baumwolle wieder zuliess und die Rheinbundstaaten 1811 ihre Transitsperre aufhoben. Bis zur Völkerschlacht von Leipzig 1813 und dem Ende der napoleonischen Herrschaft gab es in der Schweiz Bankrotte, Hunger, Arbeitslosigkeit. Der Niedergang der Stickereiindustrie war absehbar.
Auf globaler Ebene vollzog sich zur Zeit der Kontinentalsperre ein tiefgreifender Wandel: nicht nur bezüglich der Beschaffenheit des Welthandels, sondern auch der Ideen, die das Weltbild der europäischen Bevölkerung prägten – was wiederum den Welthandel beeinflusste. 1807, mitten im napoleonischen Handelskrieg, verfügte das britische Parlament das Verbot des transatlantischen Sklavenhandels. Damit nahm der Dreieckshandel, die Grundstruktur des Welthandels im 18. Jahrhundert, ein Ende. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts galten Sklaven als Kolonialware, ähnlich wie Baumwolle, Rohrzucker, Tee, Gewürze oder Tabak. Mit der sogenannten Abolition von 1807 wurden Sklaven zu Menschen. Die Arbeitsbedingungen, unter welchen Kolonialprodukte hergestellt wurden, ja überhaupt die Lebensbedingungen von Menschen in Übersee drangen ins Bewusstsein der Bevölkerung Europas. Der Genfer Philosoph Jean-Jacques Rousseau, Sohn eines hugenottischen Uhrmachers, hatte sich bereits im 18. Jahrhundert scharf gegen die Sklaverei ausgesprochen und mit seiner Philosophie auch die Französische Revolution vorgespurt. Nun, zu Beginn des 19. Jahrhunderts, floss die von Rousseau und anderen Philosophen vorgedachte Aufklärung in konkrete Gesetze ein, die den Welthandel in eine andere Richtung lenkten.
Napoleon setzt Schweizer Kaufleute auf eine schwarze Liste. Brief des französischen Gesandten Rouyer an die eidgenössische Tagsatzung, 11. Oktober 1810
Monsieur le Landamman,
Sa Majesté l’Empereur a reçu de nouveaux renseignements sur les nombreuses expéditions de marchandises anglaises et de denrées coloniales qu’on dirige habituellement sur la Suisse. Tous les capitalistes anglais qui avaient par eux-mêmes ou par leurs correspondants des entrepôts dans les villes hanséatiques, dans le Holstein, en Hollande et dans plusieurs parties de l’Allemagne, se sont efforcés de transporter en Helvétie leurs magasins, depuis que partout ailleurs des tarifs ou des lois prohibitifs sont uniformément établis. Toutes les routes d’Allemagne sont encombrées de ces marchandises, qu’on fait passer en Suisse, et les expéditionnaires vont jusqu’à doubler et tripler les prix de transport pour augmenter le nombre des envois.
On a particulièrement remarqué que les cotons d’Amérique, les «Twists» ou «Fils de coton» débarqués dans les premiers mois de cette année ou jetés en contrebande sur les côtes de la Baltique, ont été successivement dirigés vers la Suisse, que les commissionnaires établis dans les principales villes d’Allemagne, craignant le séquestre des marchandises de fabriques anglaises et des denrées coloniales, font prendre la même direction à celles qu’ils avaient déjà dans leurs magasins, qu’ils les adressent principalement à Bâle, Berne, Zurich, Winterthour et Schaffhouse. La maison des frères Mérian de Bâle s’occupe avec plus d’activité que toutes autres de ces expéditions. Je joins ici la liste qui m’a été envoyée par mon gouvernement, des négociants suisses auxquels des envois de coton anglais, de marchandises et denrées coloniales continuent d’être habituellement expédiés par leurs correspondants d’Allemagne, surtout par ceux de Leipzig et de Francfort. Toutes ces marchandises ne proviennent pas de prises faites par les corsaires et de ventes de cargaisons confisquées. On regarde la plupart de ces expéditions comme le résultat d’un concert frauduleux entre les négociants, et ceux-ci recueillent en dernier résultat les principaux avantages de cette contrebande, qui se fait en Suisse avec plus d’activité que partout ailleurs, quoi qu’elle y soit prohibée par les lois.
Il n’est pas possible que cet ordre de choses subsiste plus longtemps. La Suisse doit marcher dans le sens des pays qui l’environnent, et les mêmes mesures doivent y être mises à exécution.
[…]
Agréez, Monsieur le Landamman, etc.
Le chargé d’affaires de France en Suisse, Rouyer
Schweizer Kaufleute hatten sich im 18. Jahrhundert in ähnlichem Masse wie andere europäische Handelsleute an sogenannten «négriers» beteiligt. Dies waren Schiffe, die mit Waffen, Textilien und Schmuck beladen nach Westafrika fuhren, die europäischen Waren gegen Sklaven tauschten, die Sklaven nach Amerika transportierten und sie dort gegen Rohstoffe, insbesondere Baumwolle, eintauschten. In der wirtschaftshistorischen Forschung wurde in den vergangenen Jahrzehnten debattiert, ob der Dreieckshandel die industrielle Revolution in Europa und damit erst recht in der Schweiz, einem sehr früh sehr stark industrialisierten Land, überhaupt erst ermöglicht habe. Die jüngste Forschung macht allerdings die technologische Innovation als Haupttriebfeder der industriellen Revolution aus und beziffert Investitionen mit Gewinnen aus dem Dreieckshandel mit lediglich 15 Prozent. Zudem sei mit der Entwicklung der neuen technologischen und wissenschaftlichen Errungenschaften auch die Entwicklung eines neuen Menschen- und Weltbildes einhergegangen. Dieses neue Menschen-und Weltbild sah Freiheit und gleiche Rechte für alle Menschen vor und räumte dem einfachen Mann eine ganz neue Bedeutung ein. Der Metzger, der Bäcker oder der Bierbrauer würden die Menschheit wie von einer unsichtbaren Hand geleitet mit Fleisch, Brot und Bier versorgen, stellte der schottische Philosoph Adam Smith am Ende des 18. Jahrhunderts fest. Während Napoleon versuchte, sich mit Gewalt ganz Europa untertan zu machen, begann mit der Abolition des Sklavenhandels gleichzeitig eine neue Ära des Welthandels. Mit Haiti, wo die militärische Intervention Napoleons zuerst noch einer halben Million Menschen das Leben gekostet hatte, erklärte sich 1804 erstmals eine Nation für unabhängig, die aus ehemaligen Sklaven bestand. Gemäss dem sich langsam durchsetzenden, aufklärerischen Gedankengut sollte nicht nur der Handel mit Menschen verboten werden, alle Menschen sollten auch frei handeln können.
Während Gelehrte in England und Schottland die Theorie des Freihandels und der freien Marktwirtschaft entwickelten, praktizierten Schweizer Kaufleute und Handelsgremien den Freihandel sowohl im modernen wie auch im mittelalterlichen Sinne. Bis zum Ende der napoleonischen Kontinentalsperre handelten die Schweizer Kaufleute im wahrsten mittelalterlichen Sinne «frei», nämlich ausserhalb der von Napoleon diktatorisch erklärten Handelssperren, als Schmuggler. Danach konnte die Eidgenossenschaft ihre Aussenwirtschaftspolitik wieder souverän gestalten. Mit der Mediationsverfassung von 1803 bekam die Tagsatzung auch das Recht, Handelsverträge mit anderen Ländern abzuschliessen. Im Dezember 1813 gab sich die Schweiz erstmals einen eigenen Grenzzolltarif, hauptsächlich, um geringe Steuern zu erheben. Dieser hielt aber nur gerade acht Monate. Gegen ihn hatte sich eine Volksbewegung gerichtet, an deren Spitze das kaufmännische Directorium St. Gallen stand. Es wollte für Rohbaumwolle gar keine Zölle bezahlen und fühlte sich stark genug, auch gegen englische Manufakturkonkurrenzprodukte zu bestehen. Als die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress 1815 ein weiteres Mal die Souveränität der Schweiz bestätigten, war diese eine Insel des modernsten Freihandels in Europa. Die Tagsatzung erhob lediglich einen «Grenzbatzen» auf maschinengesponnenes Baumwollgarn und Tücher, der so tief war, dass er keine abschottende Wirkung entfalten konnte.
Während der lang andauernden Kontinentalsperre wurden jedoch bedeutende Weichen für die Schweizer Wirtschaft gestellt. Gezwungenermassen erschlossen Schweizer Kaufleute neue Absatzmärkte ausserhalb Europas, zunächst hauptsächlich in den noch jungen USA. Diese globale aussenwirtschaftliche Ausrichtung machte die Schweiz für die nächsten zwei Jahrhunderte zum Land mit dem europaweit höchsten Pro-Kopf-Export sowie den höchsten Direktinvestitionen ausserhalb Europas, insbesondere auch in Ländern des Südens. Auch die Binnenwirtschaft, die schweizerische Textilindustrie, erhielt durch den Wirtschaftskrieg neue Impulse. Der Ausschluss der britischen Konkurrenz vom kontinentalen Markt förderte die Entwicklung der mechanischen Baumwollspinnerei in der Schweiz. 1808 setzte eine Gründungswelle ein, welche die Anzahl Betriebe mit mechanischer Spinnerei im Kanton Zürich bis 1814 auf 60, im Kanton St. Gallen auf 17, im Appenzellerland auf 7 ansteigen liess. Sich am britischen Vorbild orientierende Unternehmer wie Johann Caspar Zellweger im appenzellischen Trogen oder Hans Caspar Escher in Zürich fanden trotz der französischen Handelshemmnisse in Deutschland neue Absatzmärkte und erzielten während der Kriegskonjunktur hohe Gewinne. Gleichzeitig verzögerte die Kontinentalsperre den völligen Niedergang der Handspinnerei.
Nach dem Sturz Napoleons und der Aufhebung der Kontinentalsperre überfluteten billige, britische Baumwollwaren den Kontinent und lösten in der Eidgenossenschaft, die sich nicht durch Zölle schützte, 1816/17 eine schwere Wirtschaftskrise aus, die gleichzeitig mit dem Jahr ohne Sommer auch eine schwere Hungerkrise war. Die napoleonischen Kriege waren vorbei, aber der Protektionismus der europäischen Staaten ging auch nach dem Wiener Kongress 1815 ungebrochen weiter. In den 1820er-Jahren befand sich die Schweizer Wirtschaft in bedrohlichem Zustand, nur Deutschland, Skandinavien sowie Mittel- und Süditalien standen dem Schweizer Export offen. Der Druck der Söldnerverfügbarkeit hatte kaum noch Bedeutung. Zudem fiel der Sold unter die Kompetenz der Kantone, Handelsverträge unter die Kompetenz der Tagsatzung.
Die 1801 / 02 erbaute, erste mechanische Spinnerei der Schweiz in der Hard in Winterthur, um 1820.
Der Merkantilismus war zwar mit Napoleon verbannt worden, doch nun übten sich die europäischen Mächte im moderneren Protektionismus. Wiederum zahlten sie dafür die Zeche. Bereits 1820 hatte die Schweiz Spanien, die grosse Kolonialmacht der Frühen Neuzeit, punkto Handelsvolumen überholt, ebenso Belgien und Österreich. Hinter England war die Schweiz führend in mechanischer Baumwollspinnerei. 1827 verzeichnete allein der Kanton Zürich über hundert Spinnereien, die rund 5000 Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigten. Die Erfahrungen während der Kontinentalsperre prägten die Schweizer Wirtschaft und machten sie zum Global Player sowie politisch skeptisch gegenüber den europäischen Grossmächten. Gleichzeitig wurde die Schweiz dank französischer Denker im Exil ein «hub» der liberalen Ideen. Die Idee des freien Bürgers und seiner Tugenden ist untrennbar mit der Idee des Unternehmers und der freien Marktwirtschaft verknüpft. Doch die Schweizer Exportindustrie sah sich ab 1834 wieder vermehrt mit erneutem Protektionismus konfrontiert. Diesmal durch den Deutschen Zollverein, der sich schnell ausdehnte und bald schon auch die süddeutschen Königreiche und Fürstentümer umfasste. Damit verlor besonders die Nordschweiz einen zentralen Absatzmarkt. Die Wirtschaft war existenziell bedroht. Doch statt dem Deutschen Zollverein beizutreten, forderten liberale Kräfte die Schaffung eines eidgenössischen Wirtschaftsraums zur Kompensation der entstandenen Nachteile.
Die Groupe de Coppet und die liberale Geisteshaltung
Die Groupe de Coppet war eine Gruppe europäischer Intellektueller um die Denkerin Germaine de Staël, die im Schloss Coppet im Schweizer Exil das liberale Gedankengut entwickelte und pflegte. Das Schloss Coppet gehörte dem Genfer Bankier und Vater de Staëls, Jacques Necker, der das Gut 1784 erworben hatte. Der Genfer war in Paris bis zum Schatzkanzler König Ludwigs XVI. aufgestiegen. 1781 machte Necker den Zustand der Staatsfinanzen und den drohenden Bankrott Frankreichs publik. 1804 verbannte Napoleon Neckers Tochter Germaine de Staël aufgrund ihrer Schriften, die sich sowohl gegen die Monarchie wie auch gegen die Herrschaft der Jakobiner wandten, aus Paris. De Staël zog sich auf das Schloss Coppet zurück. Während der Zeit Napoleons beherbergte sie dort berühmte französische Exilanten und Schweizer Denker, darunter Benjamin Constant oder Jean de Sismondi. Constant veröffentlichte die Grundlagenwerke «Sur la possibilité d’une constitution républicaine» (1803) und «Principes de politiques» (1806), die einen parlamentarischen Verfassungsstaat und ein freies Unternehmertum vorsahen. Constant, der die Schreckensherrschaft der Jakobiner nach der Französischen Revolution erlebt hatte, sah den Liberalismus durch seine eigenen Werte gefährdet. Einer ungebildeten, armen Masse das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen, betrachtete Constant als Gefahr für die liberale Staatsform. Er entwarf die moderne staatsphilosophische Grundlage für das aus der Antike bekannte Zensuswahlrecht, das die Kantone vor 1848 in verschiedensten Formen praktizierten.
Der Triumph des Liberalismus (1830–1869)
Die Grundlagen des Wohlstands
Eine der raren internationalen Studien über die Geschichte der Schweiz trägt den Titel «The Triumph of Liberalism» (1988). Der amerikanische Historiker und Professor an der Stanford University, Gordon A. Craig, beschreibt darin vor allem die Rolle Zürichs als Motor der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Modernisierung, nicht nur der Schweiz, sondern ganz Europas. Die Schweiz sei Vorbild und Labor gewesen für das liberale «nation building» in Europa. Auch für die britischen Freihändler galt die Schweiz als Vorbild. Bürger in den Nachbarstaaten der Schweiz forderten in wiederum schmerzhaften Revolutionen um das Jahr 1830 moderne Nationalstaaten. Derweil bewahrten Schweizer Kaufleute ihr in der Zeit der Kontinentalsperre erworbenes Misstrauen gegenüber ihren europäischen Nachbarn. Sie fokussierten weiterhin auf aussereuropäische Märkte auf dem ganzen Globus. Gleichzeitig verhinderten die politische Souveränität der einzelnen Kantone und das Fehlen eines Zentralstaates die imperiale Expansion. Die Schweiz kolonialisierte als eines der wenigen Länder Europas keine Gebiete im globalen Süden.
Die politischen Unruhen in den Nachbarstaaten führten auch im 19. Jahrhundert zu einem steten Zustrom von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Flüchtlingen aus ganz Europa, sodass der Schriftsteller Gottfried Keller auf einem Spaziergang durch Zürich ein Sprachengemisch hörte, wie wir es im 21. Jahrhundert kennen. Die europäischen Flüchtlinge waren wiederum zentral für die Bewahrung und Weiterentwicklung der schweizerischen Industrie. Einer von zahlreichen Immigranten war beispielsweise der Apotheker Heinrich Nestle aus Frankfurt, der nach politisch heiklen Aktivitäten mit seiner Burschenschaft in den 1830er-Jahren als Wandergeselle nach Vevey kam und seinen Namen zu Henri Nestlé änderte. Nestlé war Angestellter in einer Apotheke in Vevey und unternahm nebenbei Versuche in einem eigenen kleinen Labor. Nach verschiedenen anderen Produkten und manch gescheiterten Unternehmungen brachte er schliesslich «Henri Nestlé’s Kindermehl» auf den Markt. Dieses Säuglingsmilchpulver legte den Grundstein für den noch heute bestehenden Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé. Nestlés Biografie illustriert nicht nur die liberale Epoche der Schweizer Wirtschaftsgeschichte ab 1830, sondern auch die zentralen Aspekte Immigration, Innovation und die Bedeutung von Bildung, insbesondere im Bereich der angewandten Technologie. So gründete der junge Bundesstaat in Zürich 1855 das Eidgenössische Polytechnikum, die heutige ETH Zürich. Zudem entstanden in dieser Zeit nebst den bereits seit dem Spätmittelalter bestehenden Universitäten Basel und Genf weitere kantonale Universitäten, darunter 1833 die Universität Zürich und 1834 die Universität Bern.
In der als Regeneration bekannten politischen Phase nach 1830 wurde auch ein Grundstein für die hohe Allgemeinbildung in der Schweiz gelegt. Die eidgenössischen Orte schrieben in ihren neuen Verfassungen der 1830er-Jahre die Unentgeltlichkeit der Primarschule für alle Kinder fest. Zudem entstanden Lehrerseminare und weiterführende Sekundarschulen. Im Roman «Leiden und Freuden eines Schulmeisters» von 1838 hat der Berner Schriftsteller Jeremias Gotthelf eine solche Dorfschule beschrieben. Albert Ankers Gemälde «Die Dorfschule von 1848» von 1896 bildet ebenfalls ein Beispiel ab. Diese Klassiker zeigen die Bedeutung des Faktors Humankapital für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz auf. Denn der wirtschaftliche Fortschritt und der Wohlstand resultierten in vielen Regionen der Schweiz nicht gleichzeitig mit der Einführung der Dorfschulen und der Lehrerausbildung, sondern erst Jahrzehnte später. Humankapital wie Bildung muss über Generationen hinweg aufgebaut, verankert und danach gepflegt und verbessert werden.
Während in Zürich um 1830 ein «goldenes Zeitalter» anbrach und die Moderne Einzug hielt, blieben andere Landesteile, etwa das Wallis, das Tessin oder Bereiche der Innerschweiz, weiterhin in den sozialen und landwirtschaftlichen Strukturen des Ancien Régime verhaftet. Daher hatten die kleinen, industriearmen Kantone auch keine Handelskammern, während die Handelskollegien in Zürich, St. Gallen oder Basel bedeutende Arbeit leisteten. Der als Kulturkampf bekannte Konflikt zwischen der liberalen Moderne und dem katholisch geprägten Konservatismus zeichnete sich in der Schweiz bereits kurz nach 1830 ab. Auch hier war die Schweiz Vorreiterin und nahm mit den Jesuitenkonflikten der 1840er-Jahre und mit dem Sonderbundskrieg 1847 zwischen katholisch-konservativen und liberalen Kräften den Kulturkampf im restlichen Europa um das Jahr 1870 vorweg. 1833 lehnte eine Mehrheit der katholisch-konservativen Kantone der Eidgenossenschaft einen ersten Entwurf für eine Bundesverfassung ab. Erst ein – wenn auch moderater – Bürgerkrieg 1847, die nachfolgende Bundesverfassung von 1848 und Verfassungsrevisionen sicherten 1874 sowie 1891 die föderalen Rechte der einzelnen Kantone ab und stellten ein friedenssicherndes Gleichgewicht her, das dem Kulturkampf in der Schweiz den Wind aus den Segeln nahm. Das in der Bundesverfassung mehrfach verankerte Ständemehr hat auch noch im 21. Jahrhundert bei eidgenössischen Volksinitiativen den Ausschlag gegeben. Es ist sozusagen ein Relikt aus Zeiten, als liberale und konservative Kantone Sonderbünde innerhalb des Schweizer Staatenbundes bildeten und in der Schweiz die Spaltung drohte. Die friedenssichernde Wirkung des Ständemehrs bestätigt etwa der Politökonom Silvio Borner:
Denn im Rückblick auf unsere äusserst erfolgreiche Vergangenheit gibt es zahlreiche Entscheidungssituationen, in denen sich der instinktive Verzicht auf bzw. die systematische Vermeidung von politisch-ökonomischen Anpassungen an veränderte internationale Umweltbedingungen als segensreich erwiesen hat.1
Eine der letzten Sitzungen der eidgenössischen Tagsatzung, 1847.
Die «Dorfschule» von Albert Anker, 1896. Zahlreiche Kantone hatten in den 1830er-Jahren die allgemeine Schulpflicht in ihren Verfassungen verankert.
Als 1870 der Schweizerische Handels- und Industrieverein gegründet wurde, stand vom Bundeshaus lediglich der heutige Westflügel.
Die Industrialisierung schuf eine neue soziale Schicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit neuen Bedürfnissen und Anliegen an die staatlichen Rahmenbedingungen. Doch der helvetische Föderalismus – die auch in den 1830er-Jahren weiterhin bestehenden kantonalen Währungen seien nur als ein Beispiel genannt – setzte der Industrialisierung Grenzen und verlangsamte das Tempo des wirtschaftlichen Wachstums. Der Triumph des Liberalismus in der Phase von 1830 bis etwa 1874 wäre nicht möglich gewesen ohne den Einbezug beziehungsweise die Zusicherung von Rechten an die konservativen, landwirtschaftlich geprägten Kantone. Der Einbezug der ländlichen, konservativen Bevölkerung in den staatlichen und damit auch den wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozess hat wohl in verschiedenen Belangen, nicht zuletzt in der Europapolitik, eine Spaltung der Gesellschaft oder gar Sezessionsbestrebungen, wie sie in manchen anderen europäischen Staaten an der Tagesordnung sind, verhindert.
Im Übergang vom Staatenbund Schweiz nach dem Wiener Kongress 1815 bis zur Bildung und Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 und dessen Weiterentwicklung 1874 und 1891 wandelten sich die tonangebenden kantonalen kaufmännischen Direktorien von Zürich, St. Gallen, Basel oder Genf, Lausanne und Neuenburg von quasi-staatlichen Institutionen zu privaten Vereinen. Mit dem Rückgang der Zünfte und dem Vormarsch der Handels- und Gewerbefreiheit begann der Aufschwung der freiwilligen Verbände sowohl für Gewerbetreibende wie auch für Industrielle, Arbeiter oder Kaufleute. Während der Bundesstaat Form annahm und seine Kompetenzen und Leistungen ausbaute, wurde die Wirtschaft zunehmend zur Privatwirtschaft. Bereits in den Verfassungsänderungen der 1830er-Jahre hatten zwölf Kantone die Handels- und Gewerbefreiheit eingeführt. 1848 ging das Zollwesen an den Bund über. Mit der Revision von 1874 wurde schliesslich die Handels- und Gewerbefreiheit in der ganzen Schweiz eingeführt und damit die freie Marktwirtschaft in der Bundesverfassung verankert. Weiterhin stand damit die Schweiz als Verfechterin des Freihandels auf dem europäischen Kontinent allein da, und auch als Modell des modernen Verfassungsstaates, wie er heute üblich ist und von zahlreichen Entwicklungsländern während der Dekolonisierungsphase der Nachkriegszeit übernommen wurde, ging sie mit nachhaltigem Beispiel voran.
Mit der Vereinheitlichung des Binnenmarktes und der Währung von 1848 ging eine Welle von Gründungen moderner Geschäftsbanken in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einher, darunter beispielsweise der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich 1856. Gleichzeitig brachte die Industrialisierung eine neue, moderne Schicht der Arbeiterklasse. Auch diese soziale Gruppe war international durch Ideen und Schriften vernetzt. 1832 revoltierten mit dem sogenannten Usterbrand zunächst Heimweber gegen die Einführung von Maschinen, in den folgenden Jahren kam es an verschiedenen Orten zu organisierten Streiks. Der Kanton Glarus, eine Hochburg der Textilindustrie, erliess bereits 1862 ein Fabrikgesetz, das den 12-Stunden-Tag vorschrieb. Eine wirtschaftspolitische Konstante bildete der Protektionismus in Europa. Auch nach dem Ende der Kontinentalsperre und dem Wiener Kongress blieben die Absatzmärkte Europas für die Schweiz trotz politischen Friedens schwer zugänglich. Nach der Julirevolution von 1830 kam eine leichte Besserung vonseiten Frankreichs, und zumindest die Durchgangszölle wurden aufgehoben. 1834 entstand unter der Führung Preussens der Deutsche Zollverein. Deutschland wurde damit nach Grossbritannien und Frankreich zum drittgrössten Wirtschaftsraum in Europa.
Der Bowring-Report von 1836
Der Begriff «Freihandel» wird in der internationalen Fachliteratur zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit Grossbritannien in Zusammenhang gebracht. Einerseits entwickelte dort der Geschäftsmann David Ricardo in einer Schrift von 1819 die Theorie des komparativen Vorteils. Diese besagt, dass jedes Land von Freihandel profitiere, auch das ärmere Land werde verhältnismässig reicher. Gleichzeitig fand in Grossbritannien die sogenannte Corn-Laws-Debatte über das Getreidegesetz statt. Es bildeten sich politische Gruppierungen, die sich für die Abschaffung von Importzöllen auf Getreide einsetzten. In diesem Rahmen reiste der britische Unterhausabgeordnete John Bowring im Auftrag der britischen Regierung in die Schweiz. Er sollte einen Bericht über die eidgenössischen Orte erstellen und aufzeigen, wie die Schweiz Freihandel praktizierte und davon profitierte. Der ausführliche «Report on the Commerce and Manufactures of Switzerland, presented to both houses of parliament by command of His Majesty» ist der erste und sehr wichtige wissenschaftliche Bericht über die schweizerische Volkswirtschaft in den 1830er-Jahren. Zu jedem besuchten Schweizer Ort verfasste Bowring einen Bericht, in dem er nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Politik, die Bildung, die Kultur und die soziale Sicherheit rapportierte. Er berichtete beispielsweise, dass in Bern Gefängnisinsassen das Schreiben erlernten. Der Bowring-Report ist aber nicht nur ein Bericht über die allgemeine Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, er ist auch ein Lagebericht über die kantonalen kaufmännischen Direktorien. Er zeigt auf, wie die Kaufleute sich in Verbänden organisierten und ordnungspolitische Institutionen schufen. Insbesondere beschreibt Bowring, wie Schweizer Kaufleute für Freihandel plädierten und die Schweizer Wirtschaft gleichzeitig florierte. Bowring war selbst Tuchhändler und Politiker und traf in der Schweiz sozusagen auf Kollegen. In Genf gab ihm etwa Marc-Antoine Fazy Auskunft, der nach Lehrjahren in England eine Spinnerei im Genfer Vorort Carouge errichtet hatte, im französischen Annecy eine Indiennemanufaktur betrieb und in Genf der liberalen Opposition angehörte. In Appenzell unterhielt sich John Bowring ausführlich mit dem bereits betagten Johann Caspar Zellweger, der als Inhaber der Firma Zellweger & Co. nicht nur politisch, sondern auch philanthropisch, als Präsident der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, tätig war. Nebst der prosperierenden Wirtschaft beeindruckten Bowring vor allem die hohe Bildung, der Wohlstand und die generelle Zufriedenheit der Arbeiter in den Kantonen.
Sir John Bowring (1792–1872), Tuchhändler, britischer Unterhausabgeordneter und späterer Gouverneur von Hongkong.
Titelblatt des Bowring-Reports, 1836.
Aus der Einleitung des Bowring-Reports (1836)
It could not, indeed, but excite the attention of any reflecting person, that the manufactures of Switzerland – almost unobserved, and altogether unprotected, had been gradually, but triumphantly, forcing their way into all the markets of the world, however remote, or seemingly inaccessible. That such a remarkable result was not the consequence of geographical position is obvious, for Switzerland neither produces the raw material which she manufactures, nor, when manufactured, has she any port of outlet, except on the conditions which her maritime neighbours impose upon her. No one of her fabrics owes its prosperity to a protecting or interposing legislation; yet it is not the less true that without custom-houses to exclude or laws to prohibit the full action of foreign competition on her various industries, her progress has been almost unexampled in manufacturing prosperity. I anticipated, certainly, that Switzerland would exhibit a living and instructive example of the truth and importance of the great principles of political economy when brought into practical operation; but I scarcely expected to find that they had been instrumental in producing such a vast mass of content and happiness as I found existing in the manufacturing cantons, or that they would have raised so large a proportion of the labouring class to independence and comfort.
Für die Schweiz bestanden nebst Zollschranken vor allem Unsicherheiten beim Aufbau von Handel mit den Staaten des Deutschen Zollvereins. Würden auch diese zum Protektionismus tendieren? Das Überseegeschäft wurde für die schweizerische Industrie zum Rettungsanker. Schon im 18. Jahrhundert hatten Schweizer Unternehmer in die ganze Welt expandiert und diese Kontakte während der Kontinentalsperre weiter ausgebaut. In Genf und Neuenburg war die Indienne, die Baumwolldruckerei, während der Kontinentalsperre zugrunde gegangen, aber in der Ostschweiz und vor allem in Glarus florierte die Textilindustrie Mitte des 19. Jahrhunderts. Insbesondere war es die Nachahmung orientalischer, indischer und afrikanischer Kleiderstoffe, die der ostschweizerischen Textilindustrie einen neuen, grossartigen Aufschwung verlieh. Die farbenprächtigen Zeugdruckstoffe und die Mouchoirs der Toggenburger Handweberei sowie die berühmten Sarongs und Batikstoffe der Glarner Baumwolldruckerei fanden ihren Weg über die Türkei nach Persien (heute Iran) und Hinterindien, auf die Malaiischen Inseln, die Philippinen und nach Japan wie auch ins Innere Afrikas. Mit einer modernen Finanzierung der Industrieunternehmen ging auch die moderne Expansion in Handelsgeschäften einher. So finanzierte das kaufmännische Directorium St. Gallen-Appenzell eine Expedition nach Schanghai, um neue Absatzmärkte für die Ostschweizer Textilindustrie zu erschliessen. Andere Expeditionen führten Schweizer Kaufleute nach Ostafrika und auf die Insel Sansibar. Die Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegationen für alle Regionen der Welt ist heute noch eine Domäne von Econonomiesuisse.
In der frühkapitalistischen Epoche des 18. Jahrhunderts hielt sich die Schweiz als einziges europäisches Land von der merkantilistischen Handelspolitik fern, die unter der Führung Frankreichs zur langsamen Aufspaltung der ursprünglich europäischen Wirtschaftseinheit in eine Vielzahl von gegeneinander mehr oder weniger abgeschlossenen Wirtschaftsräumen geführt hatte. Dem Protektionismus des 19. Jahrhunderts setzte die Schweiz als erstes und lange Zeit einziges Land ihre aus der Frühen Neuzeit übernommene, freihändlerische Praxis entgegen. Der vorübergehende Durchbruch freihändlerischer Gesichtspunkte in der Mitte des 19. Jahrhunderts unter der Führung Grossbritanniens bedeutete aus schweizerischer Perspektive eine Annäherung der protektionistischen Umwelt an die freihändlerische Tradition der Eidgenossenschaft, nicht umgekehrt.
Etikette für den osmanischen Markt der Firma Tschudi in Schwanden, undatiert, vermutlich Ende 19. Jahrhundert.
Peter Jenny (1824–1879)
Der Glarner Textilkaufmann Peter Jenny trieb die Gründung eines nationalen Handels- und Industrievereins voran. Auf Jennys Initiative hin schrieb die Glarner Handels-Commission im Frühjahr 1869 die verschiedenen kantonalen Handelskammern an. Nach der Gründung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) amtete er bis 1877 als Ausschussmitglied des Verbands. Jenny war Bauernsohn, absolvierte aber eine kaufmännische Ausbildung in Wattwil und Ancona sowie Lehrjahre bei einer deutschen Handelsgesellschaft in Singapur. Mit seiner Schwiegerfamilie führte er die Textildruckerei und die global tätige Handelsgesellschaft Blumer & Jenny mit Sitz im glarnerischen Schwanden. Im heute denkmalgeschützten Hänggiturm der Textildruckerei, wo die farbigen Stoffe in langen Bahnen zum Trocknen aufgehängt wurden, befindet sich heute das Glarner Wirtschaftsarchiv.
Peter Jenny eröffnete eine Firma in Manila auf den Philippinen. Diese importierte Textilien des Stammhauses in Schwanden sowie Uhren und Musikdosen und exportierte philippinischen Tabak, Zigarren und Zucker. Wie im schweizerischen Bundesstaat üblich, war Jenny Unternehmer, Politiker und Diplomat zugleich. In Manila war er zwangsläufig auch Konsul. Er amtete von 1863 bis 1879 als Glarner Ratsherr und war Mitglied der Glarner Standeskommission, sass zwischen 1866 und 1872 im Nationalrat und zwischen 1875 und 1877 im Ständerat. Peter Jenny gehörte zu jenen Fabrikanten, die eine gesetzliche Regelung der Industriearbeit guthiessen. Glarus gab sich als erster Schweizer Kanton ein Fabrikgesetz; Jenny gehörte der entsprechenden Kommission an. Nachdem mit der neuen Bundesverfassung von 1874 der Bund für das Arbeitsrecht zuständig geworden war, arbeitete Jenny 1877 in der Expertenkommission für das eidgenössische Fabrikgesetz mit. Er war zudem von 1864 bis 1878 Verwaltungsrat der Vereinigten Schweizerbahnen und initiierte die 1879 eröffneten Bahnlinie ins Glarner Hinterland.
Hänggiturm der Firma Blumer & Jenny in Schwanden. Hier wurden die farbig bedruckten Tücher für die überseeischen Märkte zum Trocknen aufgehängt.
Vom christlichen Unternehmer zur Corporate Social Responsibility and Sustainability
Die Industrialisierung in Europa sowie die Expansion nach Asien, Afrika und Lateinamerika zogen auch die Frage nach dem ethischen Verhalten der modernen Unternehmen nach sich. Inwieweit waren Fabrikbesitzer verantwortlich für das Wohlergehen ihrer Arbeiter? Welche moralischen Verpflichtungen erforderte der Handel mit Nichtchristen? Während fast zwei Jahrhunderten war die Frage nach der Unternehmerverantwortung eine religiöse Frage. Die ersten, wohl bedeutendsten Schritte waren die sogenannte Abolition, das Verbot des transatlantischen Handels mit Sklaven durch das britische Parlament 1807, und das Verbot der Sklaverei durch den Wiener Kongress 1815. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in der Schweiz zahlreiche Publikationen, Gesellschaften oder Aktionen zur Befreiung von Sklaven in den USA oder in Afrika. Die «äussere» Mission, das heisst die christliche Mission in den nicht christlichen Gebieten der Welt, fokussierte insbesondere darauf, Landwirtschaft und Handwerk zu fördern. Ziel war, den Handel mit Sklaven durch den Handel mit Baumwolle, Palmöl oder anderen Gütern zu ersetzen. Die Basler Mission, eine der weltweit bedeutendsten protestantischen Missionen im 19. Jahrhundert, gründete dafür 1859 die Basler Missionshandelsgesellschaft AG, die im heutigen Ghana mit Kakaopflanzen experimentierte und 1892 den ersten Sack afrikanischen Kakao nach Hamburg exportierte. Die Tatsache, dass Basler Unternehmer zu dieser Zeit ausgerechnet eine Aktiengesellschaft gründeten, weist auf die karitative Absicht hin. Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Aktiengesellschaften in der Schweiz für kulturelle und karitative Zwecke benutzt. Protestantische Unternehmer leiteten und finanzierten die Basler, Lausanner und Neuenburger Missionen. Die gleichen Unternehmer engagierten sich auch in der «inneren» Mission, also in der Besserstellung der Arbeiterschaft in den Industriebetrieben. Sehr typisch für das christliche Unternehmertum war etwa der Bau von Arbeitersiedlungen, wie sie ab den 1850er-Jahren um Industriebetriebe in der Schweiz entstanden. Ab 1860 wurden die ersten kantonalen und dann nationalen Gesetze zum Arbeitsrecht erlassen, die freiwillige Standards ersetzten.
Christliche Unternehmer des 19.Jahrhunderts vernetzten sich auch international. So trafen sich etwa 1871 an einer Konferenz in Bonn protestantische Unternehmer aus dem deutschen Sprachraum, um christliche Unternehmensverantwortung zu diskutieren. Unternehmer wie der Neuenburger Uhrenfabrikant und Grossrat Henri DuPasquier oder der Basler Seidenbandfabrikant und Ratsherr Karl Sarasin schlossen sich daraufhin im Schweizerischen Ausschuss zur Förderung der Bestrebungen der Bonner Konferenz zusammen, um gemeinsam christliches Unternehmertum zu gestalten. Mitglied des Ausschusses war auch der deutsche Professor und Experte für Arbeiterfragen Victor Böhmert, der 1872 auch in den Vorortsausschuss gewählt wurde.
Eine neue Herausforderung kam auf die Schweizer Unternehmer im Zweiten Weltkrieg zu, als sie sich entscheiden mussten zwischen der Aufrechterhaltung des «Courant normal», das heisst einer Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Beziehungen mit dem nationalsozialistischen Deutschland, oder einem Abbruch derselben aus ethischen Gründen und dem sicheren Zusammenbruch der Versorgung der Schweiz. Die politische Neutralität gestaltete sich faktisch einfacher als die wirtschaftliche Neutralität. Die Aufrechterhaltung des «Courant normal» wurde von den Alliierten später auch abgestraft, indem sie Schweizer Unternehmen aufgrund ihres Handels mit Deutschland ab Oktober 1943 auf eine schwarze Liste setzten.
Die erste Arbeitersiedlung der Schweiz, erbaut durch die Spinnerei Rieter in Winterthur, 1852.
In der Nachkriegszeit und nach dem globalen Umbruchjahr 1968 erfolgte eine rasante und einschneidende Änderung der Wahrnehmung von Grosskonzernen, deren Auslandsinvestitionen und von Grossbanken. Praktisch über Nacht bot die Privatwirtschaft nicht nur in der Schweiz, sondern in der gesamten westlichen Welt plötzlich viel Angriffsfläche. Aktivisten setzten sich gegen industrielle Grossprojekte in der Dritten Welt ein, und die Gewerkschaften waren auf der Höhe ihres Einflusses, während Industriebetriebe in der Schweiz unter dem gleichzeitigen Druck der internationalen Konkurrenz einen tiefgreifenden Strukturwandel durchliefen. Mit der sogenannten Bankeninitiative der Sozialdemokratischen Partei, die sich gegen die Aufnahme von Diktatorenfluchtgeldern in der Schweiz wandte, geriet die Schweizer Wirtschaft innenpolitisch unter Druck und wurde gezwungen, Korrekturen vorzunehmen, auch wenn die Initiative 1984 abgelehnt wurde. Der Druck hielt weiter an, als einige Schweizer Unternehmer die Neutralität der Schweiz anführten, um trotz internationaler Sanktionen gegenüber dem Apartheid-Regime weiterhin in Südafrika tätig zu bleiben. Diesmal konnten die in Südafrika tätigen Unternehmer jedoch nicht wie früher im Zweiten Weltkrieg das Überleben der Schweizer Bevölkerung als Argument vorbringen. Im Gegenteil, der Wohlstand in der Nachkriegszeit und der Frieden in Westeuropa brachten es mit sich, dass die Bevölkerung von der international tätigen Unternehmerschaft ein verantwortungsvolles Verhalten in der Dritten Welt und gegenüber der Umwelt einforderte. Doch was verstanden die Kritiker genau unter «Konzernverantwortung»? Die Forderungen der NGOs und Hilfswerke an die Schweizer Unternehmen hatten sich seit 1968 geändert und waren nicht immer klar und kohärent gewesen. Zunächst forderten die Initianten der «Erklärung von Bern» von den Schweizer Unternehmen Investitionen in die Industrie von Entwicklungsländern, um Arbeitsplätze zu schaffen, Wirtschaftswachstum zu generieren und eine Modernisierung herbeizuführen. Ab den 1970er-Jahren sahen sich Unternehmer jedoch zunehmend damit konfrontiert, dass sie die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum wiederum gegenüber dem Vorwurf der Umweltverschmutzung und der Menschenrechtsverletzung verteidigen mussten.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe im Jahr 1975 stellte sich heraus, dass eine Arbeitsgruppe der Hilfswerke private Direktinvestitionen von Schweizer Konzernen in der Dritten Welt grundsätzlich ablehnte. Im Vorort diskutierten interne Arbeitsgruppen ab 1974 verschiedene UNO-Vorschläge zu einem freiwilligen Verhaltenskodex für Unternehmer. Diese Arbeiten wurden von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) übernommen und 1976 als «OECD Guidelines for Multinational Enterprises» als Teil der «International Declaration on Investment» erlassen. Auch wenn die Schweiz erst 2002 der UNO beitrat, so war es doch im Interesse der in der Schweiz ansässigen, multinationalen Unternehmen, die kohärenten und international anerkannten UNO-Standards als Grundlage für ihre öffentliche Berichterstattung zu berücksichtigen. Zunehmend mussten Unternehmen aktiv aufzeigen, dass sie einen gewissen Verhaltenskodex einhielten. So begannen grössere Unternehmen CSR-Abteilungen (Corporate Social Responsibility) zu schaffen.
Durch die globale und sehr heterogene Antiglobalisierungsbewegung hat sich der Rechtfertigungsdruck für Unternehmen seit den 1990er-Jahren verstärkt. Seit dem Jahr 2000 haben zahlreiche Schweizer Unternehmen die «UN Global Compact»-Initiative unterschrieben. Für den Vorort und später für Economiesuisse stellte sich ab der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) Ende der 1980er-Jahre insbesondere die Herausforderung, dass in der Öffentlichkeit die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik und die schweizerische Landwirtschaftspolitik als Einheit wahrgenommen wurden. Bei bilateralen Freihandelsverträgen wie auch in der Welthandelsorganisation (WTO) werden somit die Möglichkeiten der Schweizer Unternehmen im Ausland durch den Schutz der Schweizer Bauern im Inland begrenzt.
Lehrlinge der Firma Landis & Gyr nach ihrem erfolgreichen Lehrabschluss, 1933.
Die Berufslehre
Die Berufsausbildung für Handwerker unterstand im Mittelalter den Zünften. Die mehrjährige Berufslehre wurde mit der Aufnahme in die entsprechende Zunft abgeschlossen. Handwerker, die keiner Zunft angehörten, wurden Stümper genannt. Ab dem 17. Jahrhundert wurde die Berufslehre von der kosten- und zeitsparenden Anlehre ausserhalb der zünftischen Kontrolle unterwandert. Bei neuartigen Berufen in der vorindustriellen Heimarbeit ohne bestehende Zünfte, etwa bei Webern, Strohflechtern, Strumpfstrickern und -wirkern wurde die Anlehre im 18. Jahrhundert zum Normalfall. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstanden Fabriken, die ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Kinder beschäftigten. Die Macht der Zünfte im Gewerbe wurde in der Schweiz jedoch erst durch die verschiedenen kantonalen Verfassungsänderungen der 1830er-Jahre gebrochen und in der zweiten Bundesverfassung von 1874 durch die Handels- und Gewerbefreiheit beendet. So wurde die Berufslehre erst 1880 durch Reformen an die frühe und ausgeprägte Industrialisierung der Schweiz angepasst. Das Schweizer Modell der Berufslehre stand wie die Volksschule, die seit den 1830er-Jahren von den meisten Schweizer Kantonen eingeführt worden war, unter dem Einfluss der ab 1875 abgehaltenen pädagogischen Rekrutenprüfungen. Aufgrund der teilweise schlechten Resultate an den Prüfungen, an denen Schulfächer wie Mathematik, Deutsch oder Vaterlandskunde getestet wurden, kam es zu Anpassungen im Schulsystem. Ergänzend zur Berufslehre in einem Betrieb sollte an Berufsschulen der Volksschulstoff ausgeweitet und Berufskunde vermittelt werden. Mit dem Bundesbeschluss von 1884 zur Subventionierung der beruflichen Bildungsanstalten wurde der Grundstein für das duale Bildungssystem gelegt – beruhend auf zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufs- oder Gewerbeschule. Ein eidgenössisch anerkanntes Lehrabschlussdiplom gilt seither als Garant für Qualität. Der Einfluss der Verbände auf die Berufsbezeichnungen und Fähigkeitsausweise wurde aber vom Volk begrenzt, als es 1954 den Bundesbeschluss über den Fähigkeitsausweis in einer Referendumsabstimmung ablehnte.
Die Berufslehre ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte und stösst immer mehr auf internationales Interesse. So haben etwa Lehrabsolventinnen ein bedeutend geringeres Risiko, arbeitslos zu werden, als Akademiker. Länder wie die Schweiz oder Österreich, die das duale Bildungssystem praktizieren und Diplome für Berufslehren ausstellen, weisen eine markant tiefere Arbeitslosigkeit auf. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts absolvierten in der Schweiz mehr als die Hälfte aller Jugendlichen eine von 230 zur Verfügung stehenden Berufslehren.
Der Schweizer Franken
Solange die Schweiz ein Bund souveräner Kantone war, lag das Münzregal bei den Kantonen, wobei die Westschweiz Franken verschiedener Münzfüsse und die Ostschweiz den Gulden benutzte. Für Kaufleute herrschte ein äusserst mühsames Währungswirrwarr. Erst die Bundesstaatsgründung 1848 brachte den einheitlichen Schweizer Franken, allerdings gaben weiterhin private Banken Frankennoten aus. Erst 1891 übernahm der Bund das Banknotenmonopol, das er aber erst nach der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Jahr 1905 und dem Aufbau des Zentralbankbetriebs ab 1910 ausüben konnte. Ein erster Versuch zu einer eidgenössischen Währung war in der Helvetischen Republik erfolgt. Ab 1799 sollte mit dem Schweizer Franken auf der Basis des Berner Münzfusses die nationale Währung vereinheitlicht werden, was aber auch am Edelmetallmangel scheiterte. Nach der Mediation verfügten die Kantone wieder über das Münzregal. Die Tagsatzung versuchte zwar, einen einheitlichen Münzfuss festzulegen, aber bis zur Münzreform des Bundesstaates kursierten – neben zahlreichen anderen Münzen – Franken von unterschiedlichem Gehalt, Gepräge und Gewicht. Bis 1848 galten in der Schweiz daher kantonale Währungen. Die Zahl der Banken stieg zwischen 1830 und 1850 von 74 auf 171. Der Bund übernahm 1848, wie in der neuen Verfassung vorgesehen, das Münzregal und legte mit dem Franken, der in 100 Rappen aufgeteilt war, die Silberwährung fest. Damals wurde auch die noch heute bestehende Stückelung der Münzen in Fünfliber, Zwei- und Einfränkler sowie in die Rappenmünzen festgelegt. Einzig der Einräppler wurde per Ende des Jahres 2006 offiziell aus dem Umlauf genommen.
Die kriegsbedingte Währungskrise von 1870 verhalf den seit einem halben Jahrhundert von verschiedenen Notenbanken herausgegebenen Banknoten, die zuvor wenig Anklang gefunden hatten, zum Durchbruch. Gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner wie etwa Deutschland, Grossbritannien, Frankreich oder die USA, hat der Schweizer Franken stetig an Wert zugenommen. Vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs erhielt man für 100 Schweizer Franken beispielsweise knapp 20 Dollar – im Jahr 2020 erhielt man nur etwa 105 Dollar. Auf eine erste Bewährungsprobe wurde der Franken 1936 gestellt, als ihn die SNB gegen den Willen des Vororts um dreissig Prozent abwertete. Diese Entscheidung erwies sich aber im Rückblick als richtig und hätte sogar früher erfolgen sollen. Eine weitere Probe kam im Januar 1973, als das SNB-Direktorium das Bretton-Woods-System mit festen Wechselkursen verliess. Seit der Einführung des Euro im Jahr 2000 steht der Franken dauerhaft unter Druck; eine Situation, die sich in naher Zukunft nicht ändern wird. Die hohe Bewertung des Schweizer Frankens ist einerseits ein Zeichen für das globale Vertrauen in die politische Stabilität der Schweiz, andererseits für die Schweizer Exportwirtschaft auch eine ständige Herausforderung.
Die Gründung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins
Schweizer Kaufleute exportierten in der Mitte des 19. Jahrhunderts rege nach Amerika, Asien und Afrika und investierten dort auch vermehrt. Doch die Unternehmen und die Handelskammern der Schweizer Kantone pflegten kaum Kontakt untereinander. Dem Glarner Fabrikanten Peter Jenny war als Nationalrat und als Mitglied der Glarner Handels-Commission nicht klar, ob es überhaupt in allen Schweizer Kantonen Handelsvereine gab und wie diese hiessen. Zur gleichen Zeit versuchte der Präsident der Société industrielle et commerciale des Kantons Waadt jährliche Zusammenkünfte der kantonalen Handelskammern anzuregen. Doch bis 1869 fehlte jeglicher Austausch zwischen den kantonalen Handelsgremien. Auch das wohl aktivste kantonale Gremium, das kaufmännische Directorium St. Gallen, hatte sich zur Gründung eines nationalen Vereins bereits Gedanken gemacht. Die St. Galler brachten vor, dass viele Schweizer Kaufleute und Industrielle andere Unternehmer nicht als Kollegen, sondern als Konkurrenten sähen. Zudem gebe es in manchen Kantonen noch gar keine Handelsvereine, und man könne nicht abwarten, bis all diese gegründet würden. Daher schlug das kaufmännische Directorium eine Organisationsstruktur vor, die der Alten Eidgenossenschaft entlehnt war: Eine kantonale Handelskammer sollte für jeweils zwei Jahre als «Vorort» amten und Abgeordnete der bestehenden weiteren Handelskammern für die wichtigsten Geschäfte einberufen. Dieser Vorort würde mit dem Sekretär des eidgenössischen Handels- und Zolldepartements, der einige Jahre zuvor seine Arbeit aufgenommen hatte, kommunizieren.
Zwischen März und Oktober 1869 korrespondierten die Glarner und die St. Galler über die Ausgestaltung eines nationalen Vereins. Im Herbst luden die Glarner schliesslich zu einer Versammlung in Bern, an der sich die Vertreter der kantonalen Handelskammern austauschen sollten. Das Zentralkomitee des Bernischen Vereins für Handel und Industrie organisierte die Konferenz schliesslich am 15. November 1869 im Casino Bern. Dabei ging gleich einiges schief. So schickten die Organisatoren etwa die Einladung an die kantonale Zürcher Handelskammer, die eine staatliche Stelle war. Diese leitete die Einladung an den privaten Zürcher Börsenverein weiter, der dann aber kaum noch Zeit für Vorbereitungen hatte. Auch im Kanton Basel-Stadt bestand nebst dem staatlichen Handelscollegium ein Börsenverein, den die Organisatoren jedoch zunächst übersahen. Neben Nationalrat Peter Jenny, dem Präsidenten der Handels-Commission Glarus, und Carl Emil Viktor von Gonzenbach, dem Präsidenten des kaufmännischen Directoriums St. Gallen, nahmen schliesslich Vertreter aus weiteren elf Kantonen teil. Manche Kammern wie jene von Genf hatten lediglich ihren Sekretär entsandt. Aus einzelnen Kantonen reisten Vertreter lokaler Vereine an, etwa der Präsident des Fabrikanten-Vereins Zofingen oder ein Vorstandsmitglied der Société industrielle et commerciale von La Chaux-de-Fonds.
Die Westschweizer zeigten sich zunächst zurückhaltend und wandten sich gegen die Gründung einer nationalen Organisation. Sie befürchteten, der direkte Draht zwischen lokalen Unternehmervereinen und dem Bund könnte gestört werden, wenn eine nationale Organisation dazwischengeschaltet würde. Tatsächlich sollte dieser Zwiespalt zwischen dem Vorteil einer gebündelten nationalen Interessenvertretung und den spezifischen Einzelinteressen von Regionen oder Branchen bis ins 21. Jahrhundert bestehen bleiben und immer wieder zu Konflikten innerhalb des Verbands führen.
Trotz dieser Bedenken kamen am 15. November 1869 23 Delegierte aus 13 Kantonen zusammen, um die Gründung eines Schweizerischen Handels- und Industrievereins zu diskutieren. Der Initiant Peter Jenny hielt zunächst ein Referat. Dabei führte er die Gründe auf, die für eine nationale Interessenvertretung sprachen. Eine nationale Unternehmerorganisation solle sich für den Freihandel einsetzen und Bestrebungen zur Einschränkung des Handels bekämpfen. Zudem strebte man die Vereinheitlichung des Obligationenrechts sowie des Zoll- und Eisenbahnwesens auf Bundesebene an. Insbesondere ging es aber darum, beim Abschluss von Handelsverträgen mit anderen Nationen mitzuwirken. Im 19. Jahrhundert kamen zu den heiklen Vertragsverhandlungen mit den viel mächtigeren und politisch explosiven europäischen Nachbarstaaten auch noch Verhandlungen um Staatsverträge mit aussereuropäischen, nicht christlichen Staaten hinzu. So konnte etwa 1857 ein bilaterales Handelsabkommen mit Persien nicht ratifiziert werden, weil in der Schweiz vor der Verfassungsrevision von 1866 für Nichtchristen eine eingeschränkte Niederlassungsfreiheit bestand. Dabei hatte etwa die Winterthurer Firma Ziegler in eine Niederlassung in Persien investiert, und zahlreiche Schweizer Uhrmacher hatten sich dauerhaft in Persien niedergelassen. Erst 1873 wurde anlässlich eines Staatsbesuchs von Schah Nasir ad-Din in der Schweiz ein neuer Freundschafts- und Handelsvertrag unterzeichnet. Peter Jenny hatte 1862 den Bund gebeten, auf den Philippinen, wo er eine Niederlassung für seine Textilfirma gegründet hatte, ein Konsulat einzurichten. Bilaterale Verträge betrafen alle Schweizer Unternehmen, und Jenny plädierte für eine Delegiertenversammlung, die sich dazu beraten sollte. Der Antrag Jennys an die Versammlung, gleich eine Kommission zu ernennen, die am Nachmittag über einen Statutenentwurf zu einem nationalen Verband verhandeln könne, wurde angenommen. Die Versammlung beschloss schliesslich, dass eine kantonale Handelskammer in zweijährigem Turnus den Vorort bilden solle und dass man in drei Monaten wieder zur Konstituierung eines Vereins zusammenkommen wolle. Das Zentralkomitee des Bernischen Vereins für Handel und Industrie übernahm einstweilen die Organisation.
Schreiben der Handels-Commission Glarus vom 30. März 1869 zur Frage der Gründung eines Schweizerischen Handels- und Industrievereins.
Carl Emil Viktor von Gonzenbach (1816–1886), Präsident des kaufmännischen Directoriums St. Gallen-Appenzell zur Zeit der Vorortsgründung.
Am 12. März 1870 fand die Gründungsversammlung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) im Casino Bern statt. Bei diesem konstituierenden Treffen beschlossen die Teilnehmer insbesondere, dass nicht nur kantonale Handelskammern, sondern auch lokale Vereine beitreten können. Zudem wurde festgelegt, dass die einzelnen Mitgliedsvereine weiterhin den direkten Kontakt zu den eidgenössischen Behörden pflegen dürfen. Als erster amtierender Vorort wurde der Bernische Verein für Handel und Industrie gewählt, den siebenköpfigen Ausschuss bildeten unter anderen der Glarner Peter Jenny, der St.Galler Carl Emil Viktor von Gonzenbach sowie zwei Vertreter der Westschweiz: Jules Grandjean aus La Chaux-de-Fonds und der Genfer Jules Martin-Franel. In den ersten Jahren ging der Vorort von den Bernern an den Börsenverein Zürich über, dann an das kaufmännische Directorium St.Gallen und von da an den Basler Handels- und Industrie-Verein, der aus dem Zusammenschluss des offiziellen Handelscollegiums und des Börsenvereins entstanden war. Nach acht Jahren beschloss die Delegiertenversammlung 1878 die Einrichtung eines ständigen Sekretariats. Zwei Jahre später trat der Schweizerische Spinner- und Weberverein dem SHIV bei und damit der erste Branchenverband. Doch weiterhin war fast die Hälfte der Kantone gar nicht erst vertreten.
Interessant ist, dass von 1872 bis 1874 der Deutsche Ökonomieprofessor Victor Böhmert dem Ausschuss des SHIV angehörte. Böhmert lehrte seit 1866 sowohl an der Universität Zürich wie auch am Polytechnikum Nationalökonomie, bevor er 1875 nach Dresden berufen wurde. Im Auftrag des Bundesrats verfasste Böhmert 1873 den ausführlichen Bericht «Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz» für die Weltausstellung in Wien. Er vertrat freihändlerische wie auch sozialreformerische Positionen und erstellte insbesondere erste aussagekräftige Statistiken. Die Wahl eines Ausländers in den siebenköpfigen Ausschuss des SHIV ist Sinnbild für das «goldene Zeitalter» Zürichs und für die industrielle, global ausgerichtete Schweiz nach der Mitte des 19. Jahrhunderts. Auffällig ist zudem die starke Vertretung der Bankiers im Ausschuss, darunter etwa Adolf Burckhardt-Bischoff vom Bankhaus Ehinger, Nationalrat Carl Feer-Herzog, der Präsident der Aargauischen Bank – eine der ersten Kantonalbanken –, und der Berner Alfred Ernst, Teilhaber der Bank von Wattenwyl, Ernst & Cie. Als Genf 1880 den Vorort übernahm, ging das Präsidium an Ernest Pictet, Teilhaber der Privatbank Pictet. Das heisst jedoch nicht, dass die Industrie im SHIV nicht vertreten gewesen wäre. So gehörten nebst dem Textilfabrikanten Peter Jenny etwa Julius Maggi, Gründer der Nahrungsmittelfabrik Maggi, oder auch Heinrich Rieter von der Winterthurer Maschinenfabrik Rieter dem Vorort an.
Heinrich Rieter hatte bereits vor der Gründung des SHIV als Delegierter des Bundesrats an der Eröffnungsfeier des Suezkanals in Ägypten 1869 teilgenommen. Symbolisch bezeugte für die Schweiz ein Vertreter der global orientierten Schweizer Industrie den Auftakt zur «ersten Globalisierung». Symbolisch auch, dass sich die Schweizer Unternehmer fast zwangsläufig selbst organisierten. Nach gerade zwei Jahrzehnten ihres Bestehens war die Bundesverwaltung noch in einem sehr langsamen Aufbau begriffen und das Parlament gegenüber der Gewährung von weiteren Ausgaben sehr unfreundlich gestimmt. So übernahm der SHIV die Selbstorganisation der Schweizer Unternehmerschaft und finanzierte diese auch. Als es etwa um die Einrichtung des ständigen Sekretariats ging, schrieb von Gonzenbach vom kaufmännischen Directorium St. Gallen 1878 an den Vorort: «Von den Bundesbehörden ist gar nichts nach dieser Richtung zu erwarten; der schweiz. Fabricanten- und Handelsstand soll daher den Muth haben, selbst Hand ans Werk zu legen.» So kam der SHIV zu einem Vereinssekretär und damit zu einem ersten Angestellten. Die Aufgabe dieses neuen Vereinssekretärs war auch das Erstellen eines jährlichen Berichts über Handel und Industrie der Schweiz. Dafür sollte er eine Statistik erstellen. Zwar war 1860 das Eidgenössische Statistische Bureau geschaffen worden, doch auch von diesem erwartete von Gonzenbach nicht viel, sodass die Unternehmerschaft lieber einen eigenen Sekretär mit der Wirtschaftsstatistik betraute.
Statuten des Schweizerischen Handels- und Industrievereins nach den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom 12. März 1870in Bern, §3
Je auf die Dauer von zwei Jahren wird abwechselnd eines der zum Verbande gehörigen Organe als «Vorort» gewählt, welcher die Präsidialbehörde des Verbandes bildet, und welchem die Besorgung der administrativen Angelegenheiten desselben obliegt, z. B. Entgegennahme, resp. Weiterbeförderung, aller an den Verein bestimmten Zusendungen, Einberufung der Delegirten-Versammlungen und Besorgung der nöthigen Anordnungen und Vorbereitungen für dieselben, Einberufung des Ausschusses und allfällig nothwendiger Experten, Einholung von Gutachten und Berichten auch von solchen Vereinen und ähnlichen Associationen, welche dem schweizerischen Handels- und Industrie-Vereine nicht angehören, Ausführung der Beschlüsse der Delegirten-Versammlung und des Ausschusses, Ausfertigung und Versendung beschlossener Schreiben, Besorgung und Versendung von Drucksachen, Führung der Correspondenz mit den zum Vereine gehörenden Organen etc. Auch liegt dem Vororte eine alljährliche Berichterstattung über seine Thätigkeit ob und über diejenige des Vereins im Allgemeinen.
Ausschnitt aus den ersten Statuten des SHIV 1870.
Die Turnusverwaltung mit dem alle zwei Jahre wechselnden Vorort hatte den Nachteil, dass gegenüber den Bundesbehörden die Interessenvertretung unausgewogen daherkam. Lag der Vorort bei Genf, so fühlten sich die St. Galler schlecht vertreten, lag er bei Basel, zeigte sich der SHIV als vehementer Vertreter des Freihandels, wobei einzelne Sektionen durchaus einen gewissen Zollschutz beanspruchten. Schliesslich reichte der Zürcher Nationalrat Alfred Escher im Dezember 1876 eine Motion im Nationalrat ein, welche die Gründung einer amtlichen schweizerischen Handelskammer forderte – erfolglos. So wurde der St.Galler Arnold Eichmann auf privater Ebene der erste Sekretär des Vororts. Er war damit zuständig für die schweizerische Unternehmerschaft. Wiederum sehr typisch für den langsamen Übergang von der Selbstverwaltung der Schweizer Kaufleute zum Aufbau des Staates ist, dass Eichmann nach vier Jahren beim Vorort zum Bund wechselte, wo er als Sekretär des eidgenössischen Handelsbüros tätig war. Schon bald wurde er Direktor der Handelsabteilung des Eidgenössischen Departements für Handel, Industrie und Landwirtschaft. Der Vorort hatte somit eigentlich während nur gerade vier Jahren den Beamten selbst berappt, der später während drei Jahrzehnten als oberster Beamter beim Bund den Handel unter sich hatte. Dass der SHIV dermassen föderal und minimal organisiert war, dass sich niemand um die Verlängerung des Arbeitsvertrags von Eichmann gekümmert hatte, dürfte dessen Wechsel zum Bund wohl auch begünstigt haben.
In den ersten elf Jahren gab es nebst der Delegiertenversammlung, dem geschäftsführenden Vorort beziehungsweise der geschäftsführenden kantonalen Handelskammer sowie dem Sekretär Arnold Eichmann noch den elfköpfigen Ausschuss. Drei Mitglieder davon wurden vom geschäftsführenden Vorort gestellt und schieden jeweils nach zwei Jahren wieder aus. Die Antwort auf die Frage, ob überhaupt ein solcher Ausschuss bestellt werden sollte, war in den ersten Jahren keineswegs klar. Auch die Überführung dieses Ausschusses in eine amtliche, dem Handelssekretariat unterstellte schweizerische Handelskammer blieb umstritten. Ausschlaggebend war schliesslich das Argument, dass die alternierende Geschäftsführung zu viel Aufwand für eine einzelne Handelskammer sei und ein ständiger Ausschuss unter dem Namen Schweizerische Handelskammer für Kontinuität in der Geschäftsführung sorgen solle. Tatsächlich musste sich der Vorort nicht nur um die eidgenössischen Geschäfte kümmern, sondern überhaupt erst einen eidgenössischen Zusammenhalt unter den kantonalen, regionalen und branchenspezifischen Sektionen herstellen.
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