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Walter Brendel

Pascal

Ein Mord ohne Sühne


Impressum

Texte: © Copyright by Walter Brendel

Umschlag: © Copyright by Gunter Pirntke

Verlag:

Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag

Gunter Pirntke

Mühlsdorfer Weg 25

01257 Dresden

gunter.50@gmx.net

Inhalt

Impressum

Vorwort

Sexualverbrechen im Wirtshaus

Die ersten zehn Verhandlungstage

Prozesstage Elf bis Zwanzig

Die Prozesstage 21 bis 30

Die Prozesstage 31 bis 40

Die Prozesstage 41 bis 50

Die Prozesstage 51 bis 60

Die Prozesstage 61 bis 70

Die Prozesstage 71 bis 80

Die Prozesstage 81 bis 90

Und so ging es weiter….

Das Urteil

Zeitliche Zusammenfassung

Schlussbemerkungen

Schlussbemerkungen und Fazit

Was nach dem Prozess geschah

Vorwort

Sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Mord – das sind die Kernpunkte des Verfahrens, welches als „Pascal-Prozess“ in die Gerichtsszene einging. Zugegeben, der Fall bzw. die Tat liegt schon über zwanzig Jahre lang zurück. Doch diese Tat und die bis heute immer wieder auftauchenden Missbrauchsfälle gebieten, diesem Thema wieder Aufmerksamkeit zu schenken.

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 15.701 Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich erfasst. Die Kriminalstatistik wies für 2020 mehr Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder als im Vorjahr aus. Die Zahl angezeigter Missbrauchsfälle stieg gegenüber 2019 um rund 1000 auf insgesamt 16.921 Fälle.

Das Thema Kindesmissbrauch in Institutionen wurde ab dem 28. Januar 2010 durch den Artikel „Canisius-Kolleg: Missbrauchsfälle an Berliner Eliteschule“ der Berliner Morgenpost in den deutschen Medien aufgegriffen und öffentlich diskutiert. Dieser Artikel, der mit dem Wächterpreis der deutschen Tagespresse ausgezeichnet und gewürdigt wurde, beschrieb Missbrauchsfälle, die in ähnlicher Weise schon mehr als ein Jahrzehnt zuvor an einer anderen Einrichtung, der Odenwaldschule, bekannt geworden waren. Das einzige Medium, welches sich damals mit diesem bis dahin verschwiegenen Skandal beschäftigte, war die Frankfurter Rundschau im Jahre 1999 mit ihrem Artikel „Der Lack ist ab“. Der in diesem Artikel beschriebene Sachverhalt wurde von anderen Medien und in der Gesellschaft verschwiegen und ignoriert.

Es dauerte noch mehr als 11 Jahre, bis in Deutschland die im Artikel beschriebenen Grausamkeiten in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert wurden. Viele Opfer haben sich erst nach der öffentlichen Debatte getraut, darüber zu sprechen, dass sie in ihrer Kindheit Opfer von sexuellem Missbrauch geworden waren. Die Medien haben dazu beigetragen, die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren. Sie haben auch den Opfern geholfen, indem diese sich nicht mehr selbst die Schuld an den Geschehnissen gaben, sondern sich nun bewusst waren, dass ihnen Unrecht widerfahren war. Die Berichterstattung in den Medien gab in diesen Fällen den Opfern Kraft, die Taten anzusprechen und mit der Verarbeitung ihrer Erlebnisse zu beginnen, die sie jahrelang in sich vergraben hatten. Indem die Gesellschaft durch die Medien weiterhin auf das Thema aufmerksam gemacht wird, können Kinder geschützt werden. Die Chancen, dass Anzeichen für sexuellen Missbrauch als solche erkannt und wahrgenommen werden und etwas dagegen unternommen wird, können durch die öffentliche Aufmerksamkeit und die mediale Präsenz des Themas erheblich gesteigert werden. Auch Kinder merken dadurch, dass diese Themen nicht verschwiegen werden dürfen und dass sie sich bei Betroffenheit wehren und Hilfe erwarten können. Andererseits gibt es Kritik, dass Medien das Thema einseitig darstellen und den Kindern nicht gerecht werden.

Der Film „Operation Zucker. Jagdgesellschaft“ berichtete über einen Kinderschänderring in Potsdam, „organisiert bis in höchste Kreise von Politik, Gesellschaft und Justiz hinein“. Die Recherchen führten zu Einblicken in „organisiertem Sadismus“. Johannes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bestätigte, die Realität sei „noch viel schlimmer, als das, was im Film gezeigt wurde.“

Die schlimmsten Verbrechen werden angeklagt und ihre Ausführenden sitzen auf der Anklagebank. Ein Prozess, der die bundesdeutsche Öffentlichkeit sehr bewegte. Anhand von Gerichtsakten, Aufzeichnungen und Pressemeldungen soll der „Pascal-Prozess“ rekonstruiert werden. Von der Eröffnung bis zur Urteilsverkündung soll der Leser einen Einblick in die jahrelang geführte gerichtliche Verhandlung erhalten. Keine Spekulation, kein Action sondern knallharte Justizwirklichkeit.


Die stummen Opfer

Sexualverbrechen im Wirtshaus

Eine Strafkammer des Saarbrücker Landgerichtes hat am 20. September 2004 damit begonnen, mit den Mitteln des Rechts das Schicksal des fünfjährigen Pascal aus dem Stadtteil Burbach aufzuklären. Der Junge ist seit dem 30. September 2001 verschwunden.

Der Beginn des Verfahrens stand unter starkem Polizeischutz. Fünfzig Beamte sollten dafür sorgen, dass die Erregung über die mutmaßliche Bluttat nicht in Übergriffe gegen die Angeklagten ausartet. Die Staatsanwaltschaft sieht in Pascal das Opfer eines Mordes. Sie wirft den Angeklagten, neun Männern und vier Frauen, vor, entweder direkt an der Vergewaltigung und Ermordung von Pascal beteiligt gewesen zu sein oder aber sich der Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch und Kindesvergewaltigung schuldig gemacht zu haben. Der Verlesung der Anklageschrift durch Oberstaatsanwalt Josef Pattar folgten die teils als schwachsinnig geltenden Angeklagten meist ohne Zeichen der Erregung. Lediglich eine der Frauen weinte. Die meisten Angeklagten verweigern die Aussage. Nur zwei Beschuldigte kündigten an, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Der Prozess um den Tod des fünfjährigen Jungen sprengt mit seinem Vorwurf die Dimensionen gewöhnlicher Sexualverbrechen dieser Art. Wenn sich die vorgetragenen Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen die dreizehn Angeklagten bewahrheiten sollten, dann ist Pascal nicht - wie meist in ähnlichen Fällen - Opfer eines alleine handelnden und durch seine außergewöhnliche Triebstruktur zum Verbrecher gewordenen Täters geworden. Es war vielmehr ein bunter Haufen von Stammgästen einer in ihrem Erscheinungsbild als heruntergekommen wirkenden Kneipe im Saarbrücker Stadtteil Burbach gewesen, der sich - nicht zuletzt dank der mit Skrupellosigkeit und Geschäftssinn gleichermaßen ausgestatteten Wirtin Christa W. - zu einer Interessengemeinschaft mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung eines Jungen entwickelt hatte.

Pascal kam, so die Auffassung der Anklagevertretung, am 30. September 2001 entweder "während der schweren Misshandlungen" in einem Hinterzimmer der "Tosa- Klause" gewaltsam zu Tode, oder aber er ist "erst danach" umgebracht worden. Der Oberstaatsanwalt glaubt, dass Pascal möglicherweise deshalb sterben musste, weil er damit gedroht hatte, die Vorfälle seinem Vater zu berichten. Auch hätten sich die Verletzungen, die ihm beigebracht wurden, nicht verbergen lassen.

Die Mitglieder der "Tosa-Gemeinschaft", wie die Staatsanwaltschaft in Anspielung auf den Namen der Kneipe in der Hochstraße von Burbach die dreizehn auf der Anklagebank sitzenden Männer und Frauen nannte, waren wohl mit verteilten Rollen an den ihnen angelasteten Verbrechen beteiligt. Sechs von ihnen - zwei Frauen und vier Männer - sind des Mordes sowie des sexuellen Missbrauchs angeklagt. Sie sollen Pascal am 30. September 2001 in das Hinterzimmer der Gaststätte, die in einem kleinen freistehenden, einstöckigen Haus untergebracht war, gelockt haben. Anschließend sei Pascal der Reihe nach von ihnen vergewaltigt worden. Die Hauptangeklagte Christa W., so die Vorwürfe, habe für jeden Akt des Missbrauchs des kleinen Jungen zwanzig Mark verlangt und diese Summe auch gleich abkassiert. Christa W. habe darüber hinaus die Tortur des Jungen gefilmt beziehungsweise fotografiert.

Allerdings sind entsprechende Aufnahmen bis heute nicht aufgetaucht. Die anderen sieben Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Kindesvergewaltigung beschuldigt, weil sie mit ihrem "Wachdienst" den Tathergang im Hinterzimmer der Klause erst ermöglicht hätten. Unter dieser Gruppe von Beschuldigten befinden sich auch zwei Frauen und ein Mann, die darüber hinaus die Tötung Pascals unterstützt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklagevorwürfe unter anderem auf Aussagen, wonach die Musikbox der "Tosa-Klause" während der Misshandlungen lauter gestellt worden war, um die Schmerzensschreie des Opfers zu übertönen.

Im ersten Prozess um den Missbrauch an dem fünfjährigen Pascal war am 17. Oktober 2003 ein 49 Jahre alter Kinderschänder zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe mit sofortiger Einweisung in die Psychiatrie verurteilt worden. Im Landgericht Saarbrücken verurteilte ihn Richter Volker Allmers am Freitag wegen Vergewaltigung in vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch. Bei dem Urteil rechnete er dem geistig zurückgebliebenen und alkoholkranken Mann verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis an. Zudem habe er „deutliche Scham und eine gewisse Reue gezeigt”, sagte Allmers.

In der Verhandlung hatte auch Oberstaatsanwalt Josef Pattar dem 49jährigen verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis strafmildernd angerechnet. Das Urteil entspricht seinem Antrag, dem sich auch der Pflichtverteidiger angeschlossen hatte. Dabei sprach sich Pattar klar für die sofortige und lebenslange Einweisung des Mannes in die Psychiatrie aus. Gerichtspsychiater Prof. Michael Rösler hatte zuvor erläutert, der Angeklagte mit einem IQ von rund 60 sei geistig zurückgeblieben, alkoholkrank und pädophil veranlagt. Dies führe zu einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit”.

Die Eltern Pascals sowie des anderen missbrauchten Jungen traten in der Nebenklage auf. Die Anwältin der Familie des zweiten Opfers, eines Spielkameraden Pascals, zeigte sich vor Gericht erschüttert, dass in der Saarbrücker Tosa-Klause offenbar Sex mit Kindern zum gängigen Angebot zählte und „auf dem Bierdeckel” abgerechnet wurde.

Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Er hatte zugegeben, Pascal mehrfach und auch am 30. September 2001 - dem Tag seines Verschwindens - in der Bierklause vergewaltigt zu haben. Dabei habe das Kind geschrien und er ihm den Mund zugehalten. Für den Kindersex zahlte er der Kneipenwirtin damals nach eigener Aussage - wie in allen Fällen vorher - 20 Mark (rund 10 Euro). Auch einen anderen Jungen hatte er wiederholt missbraucht. Für den vermuteten Mord an Pascal galt der 49jährige nie als verdächtig.

Dem am 20. September 2004 mit der Verlesung der Anklageschrift eröffneten Hauptverfahren waren äußerst schwierige Ermittlungen vorausgegangen. Bis heute ist die Leiche von Pascal, der am Abend des 30. September 2001 von seinem Vater als vermisst gemeldet wurde, nicht gefunden worden. Eine Sonderkommission der saarländischen Polizei ging 450 Hinweisen und Spuren nach und vernahm mehr als tausend Personen. Erst zur Jahreswende 2002/03 ergaben sich im Zusammenhang mit einem anderen Kindesmissbrauchsverfahren, in dem es um einen Spielkameraden von Pascal ging, neue Hinweise.

Die jetzige Hauptangeklagte Christa W. und die Tosa-Gemeinschaft hatten offenbar Kontakte zu Pascals Vater unterhalten, der seinen Sohn wiederholt in die Kneipe mitgenommen hatte. Im Zuge der weiteren Ermittlungen und Verhaftungen verdichteten sich Vermutungen, wonach die Leiche Pascals am Abend des 30. September in einen Sack gepackt und mit einem kleinen Lieferwagen, der der Tosa-Wirtin gehörte, in eine Sandgrube im zu Frankreich gehörenden Schöneck gebracht und dort vergraben worden war. Eine mithilfe von Spürhunden der rheinland-pfälzischen Polizei unternommene aufwendige Suche auf dem sandigen Gelände der Grube blieb jedoch ohne Ergebnis.

Die nicht geständige Hauptangeklagte, die 51 Jahre alte Wirtin Christa W., hatte lange das besondere Vertrauen der saarländischen Justiz genossen. Die frühere Jugendschöffin beim Saarbrücker Amtsgericht war auch amtlich bestellte Betreuerin der mitangeklagten, geistig zurückgebliebenen Andrea M. und zudem Pflegemutter von deren Kind. Die beiden weiteren weiblichen Angeklagten sind eine Putzfrau sowie die Ehefrau eines der männlichen Angeklagten. Zu dieser Gruppe gehören Gelegenheitsarbeiter oder Arbeitslose, oft mit Alkoholproblemen. Die Angeklagten sitzen zum Teil seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sie wurden, um Absprachen unter ihnen zu verhindern, bis zum Beginn des Hauptverfahrens auf Haftanstalten im Saarland, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verteilt.

Im Mordfall Pascal hat die 40-jährige Andrea M. den Tod des Fünfjährigen geschildert und dabei vorherigen Aussagen teilweise widersprochen. Der Junge sei im Hinterzimmer der Gastwirtschaft "Tosa-Klause" am 30. September 2001 von einem Mitangeklagten vergewaltigt und dabei von ihr an den Schulterblättern heruntergedrückt worden, sagte Andrea M. am 04. Oktober 2004 vor dem Landgericht Saarbrücken.

Danach bewegte sich Pascal demnach nicht mehr. Die laut Gutachten als geistig zurückgeblieben eingestufte Frau bestritt aber, sein Gesicht bewusst in ein Kissen gedrückt zu haben. "Es war keine Absicht", beteuerte die 40-Jährige, verstrickte sich aber auch in Widersprüche.

"Pascal hat sich nicht mehr bewegt, gar nicht mehr". Er habe nicht mehr geatmet, erinnerte sich Andrea M. am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken an den Tod des Fünfjährigen. Mit stockender Stimme schilderte die laut Gutachten geistig zurückgebliebene Frau, wie Pascal am 30. September 2001 im Hinterzimmer der Gastwirtschaft "Tosa-Klause" ums Leben gekommen sein soll. Sie selbst drückte ihn nach eigener Aussage nach unten, als er von einem Mitangeklagten vergewaltigt wurde. Erneut gab es Widersprüche in dem komplizierten Verfahren: Zahlreiche Aussagen der 40-Jährigen deckten sich nicht mit der Darstellung einer Angeklagten, die bereits vorher ausgesagt hatte.

Andrea M. kam nach eigener Aussage am 30. September gegen Mittag in die "Tosa- Klause". Irgendwann am Nachmittag, genau konnte sie sich nicht mehr erinnern, forderte Kneipenwirtin Christa W. sie auf, Pascal in das Hinterzimmer zu bringen. Der Kleine habe geweint und gestrampelt, als sie ihn auf den Arm genommen habe und ins "Kämmerchen" gebracht habe. Dort soll ihn zunächst der Angeklagte Dieter S. missbraucht haben, danach ein weiterer Beschuldigter. Ob sich noch jemand an dem Kind vergangen habe, wusste sie nicht am Montag mehr.

Zuletzt ging dann Martin R. nach ihrer Darstellung in das Hinterzimmer. Als Pascal angefangen habe zu schreien, habe Christa W. zu ihr gesagt, sie solle dafür sorgen, dass der Junge ruhig sei. "Das hört man auf der Straße." Auch Martin R. forderte sie dazu auf. Andrea M. drückte den Jungen nach eigenen Worten an den Schultern nach unten. Erst habe dabei der Kopf auf der Seite gelegen, so dass er Luft bekommen habe. Irgendwann habe der Junge dann mit dem Gesicht im Kissen gelegen.

Aber nachgeholfen habe sie nicht, beteuerte die 40-Jährige. Aber mit dem Kopf auf der Seite konnte Pascal doch weiter schreien, hielt ihr ein Richter bei der Vernehmung entgegen. Ob sie also nicht doch seinen Kopf in das Kissen gedrückt habe?

Nein, sie habe das nicht gewollt. "Es war keine Absicht", antwortete sie.

Andrea M., deren eigener Sohn auch von dem mutmaßlichen Kinderschänder-Ring missbraucht worden sein soll, ging nach eigener Aussage einige Zeit nach dem Tod des Jungen mit dem Mitangeklagten Dieter S. in das Hinterzimmer und legte die Leiche in einen blauen Müllsack. Andere Angeklagte waren nach ihrer Erinnerung nicht dabei. Die Mitangeklagte Erika K. hatte dagegen ausgesagt, sie selbst habe den Müllsack aufgehalten. "Das stimmt nicht", behauptete nun Andrea M., denn diese sei "überhaupt nicht in dem Kämmerchen" gewesen.

Andrea M. will den blauen Müllsack mit der Leiche des Jungen zunächst hinter die Theke gestellt haben, "beim Verkaufsfenster in die Niesche". Dann habe sie drei oder vier Kognak mit Cola getrunken und später den Sack in den Kastenwagen der Wirtin gebracht. Warum haben Sie das gemacht, wurde sie gefragt. Schweigen. Können Sie das nicht sagen, hakte der Richter nach. "Nee". Mit Christa W. und Dieter S., so ihre Aussage, fuhr sie dann zu einer Kiesgrube in Frankreich. Dort suchte die Polizei später wochenlang vergeblich nach der Leiche. Dieter S. habe dort mit einem Spaten ein knietiefes Loch gegraben, und sie habe die Leiche hineingelegt.

Andrea M. zeigte in ihrer Vernehmung Anzeichen von Schuldgefühl. So sagte sie auf die Nachfrage eines Richters, sie empfinde sich noch heute als Schuldige. Im Laufe ihrer Aussage verstrickte sie sich in zahlreiche Widersprüche. So musste sie auf Nachfragen mehrfach einräumen, in Vernehmungen bei der Polizei teilweise andere Aussagen gemacht zu haben. Sie widersprach zudem Aussagen der Mitangeklagten Erika K., die an vorherigen Verhandlungstagen den Tod des Jungen geschildert hatte.

Erika K. hatte nach eigener Aussage beobachtet, wie Pascal in dem Hinterzimmer von Martin R. missbraucht wurde und Andrea M. ihm dabei den Kopf in ein Kissen drückte. Die 51-Jährige gab ferner an, sie selbst habe den Müllsack aufgehalten, in den Pascal gelegt worden sei. Andrea M. behauptete dagegen, die Mitangeklagte sei gar nicht in dem Hinterzimmer gewesen.

Erstmals hat einer der 13 Angeklagten im Pascal-Prozess am 11. Oktober 2004 über regelmäßige Vergewaltigungen von Kindern in der „Tosa-Klause" ausgesagt. Der mehrfach vorbestrafte Siggi D. sagte vor dem Saarbrückener Landgericht, er habe mitbekommen, wie etwa zwei Mal in der Woche ein Spielkamerad von Pascal im Hinterzimmer der Kneipe vermutlich vergewaltigt worden sei. Er habe Stöhnen gehört und gesehen, wie Gäste der Wirtin Christa W. Geld gegeben hätten.

„Ich bin davon ausgegangen, dass es Kindesmissbrauch war", sagte Siggi D. Als Täter benannte er die Mitangeklagten Martin R., Jupp W. und Dieter S., sowie den bereits zuvor wegen Missbrauchs verurteilten Peter S. Diese Männer habe er in das Hinterzimmer gehen sehen, in das auch die Kinder gebracht worden seien.

Er selbst habe aber nicht an den Vergewaltigungen teilgenommen, sagte der 43jährige, der anfangs von nur wenigen Vorfällen gesprochen, sich aber immer wieder in Widersprüche verwickelt hatte. Er habe Christa W. vorgehalten, „dass das eine Schweinerei wäre“. Die Kneipenchefin habe ihm jedoch befohlen zu schweigen, „sonst würde was passieren". Dies habe ihn derartig eingeschüchtert, dass er immer wieder in die „Tosa-Klause" gegangen sei.

Dem Gelegenheitsarbeiter und früheren Alkoholiker Siggi D. wird Beihilfe zum sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Laut Anklage soll außerdem er es gewesen sein, der den fünfjährigen Pascal am 30. September 2001 in das Lokal gelockt habe. Nach den Aussagen der Angeklagten Erika K. und Andrea M. wurde Pascal anschließend dort vergewaltigt und getötet.

Pascals Mutter Sonja T. sagte, sie habe von sexuellen Misshandlungen ihres Sohnes nichts bemerkt. Sie habe den Fünfjährigen regelmäßig beim Duschen nackt gesehen und ihm beim Waschen geholfen, aber dabei keine Auffälligkeiten entdeckt, sagte die 45-Jährige vor dem Landgericht. "Pascal hätte mir gesagt, wenn er negative Erfahrungen mit Erwachsenen gemacht hätte", sagte die Frau, die als Küchenhilfe arbeitet.

Allerdings habe der Junge bis zu seinem Verschwinden vor drei Jahren nachts eingenässt. Sie bestätigte die vorherige Aussagen ihres Lebensgefährten Heinz K., wonach Pascal am 30. September 2001 spurlos verschwand.

Mehrere Suchaktionen nach der Leiche von Pascal, die in einer Kiesgrube im deutsch-französischen Grenzgebiet in Schoeneck bei Saarbrücken verscharrt worden sein soll, waren allerdings trotz Einsatzes von Spürhunden und Bodenradar ergebnislos verlaufen.

Im Saarbrücker Fall Pascal gerät die Anklage zunehmend in Not. Sind die Geständnisse der zum Teil geistig behinderten Angeklagten falsch? Schlüsselfigur ist ein neunjähriger Junge.

Das alles soll eine Lüge sein? Nur erfunden? Sarah, 17, ist Zeugin im Mordfall Pascal, der vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken verhandelt wird. Auf die Frage nach ihrem Beruf gibt sie "Hauswirtschaft" an. Hausfrau? Sie wagt kaum den Mund aufzumachen.

Als der fünfjährige Pascal am Spätnachmittag des 30. September 2001 in Saarbrücken verschwand, war Sarah mit den Stiefschwestern des Jungen auf einer Kirmes im Stadtteil Burbach. Einige Leute meinten sich später zu erinnern, dass sich dort auch Pascal aufgehalten habe.

Im Zuge der Ermittlungen, wer den Fünfjährigen zuletzt gesehen hat - er war mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und hätte gegen 18.30 Uhr zu Hause sein sollen -, wurden im Oktober 2001 unter anderen auch die Stiefschwestern und die damals 14jährige Sarah vernommen. Sie habe Pascal auf der Kirmes nicht bemerkt, sagt Sarah zu den Vernehmungsbeamten, sie kenne ihn ja gar nicht. Man glaubt ihr nicht.

Die Beamten schlagen eine andere Tonart an. Ob Sarah Angst habe. Man sehe ihr es doch an. Sie wird unsicher. Man redet ihr ins Gewissen. Man bohrt weiter. Sie bricht in Tränen aus. Wieso Tränen? Sie brauche bloß die Wahrheit zu sagen.

Sarahs Vater wird geholt, sie darf mit ihm unter vier Augen sprechen. Der Mann versichert der Polizei danach, seine Tochter habe Pascal wirklich nicht gesehen. Man glaubt es nicht. Der Druck wird stärker. Sarah wird gefragt, ob die Stiefschwestern etwas mit dem Jungen gemacht hätten. Sarah beteuert: Nein! Es geht trotzdem weiter: Ob die Schwestern ihr erzählt hätten, was sie mit Pascal gemacht haben? Ob sie, Sarah, Angst vor der Polizei habe? Ob sie ein schlechtes Gewissen plage? Die Beamten holen zum Beweis einen Klassenkameraden herbei, der Pascal gesehen haben will. Also los, was ist jetzt! Irgendwann beschreibt sie stockend, wo der Junge auf der Kirmes stand. Der Druck wird jetzt noch massiver. Warum sie dies verschwiegen habe? Ob sie etwas mit dem Verschwinden des Kindes zu tun habe? Ob sie erpresst werde? Warum sie erpresst werde? Was man ihr angedroht habe?

Sarah windet sich. Und dann kommt es: Die Schwestern hätten ihr erzählt, dass sie dem Kleinen eine Eisenstange auf den Kopf gehauen hätten. Die Beamten wollen mehr wissen. Sarah gibt schließlich zu, dabei gewesen zu sein, als Pascal im Wald an der Saar mit der Eisenstange erschlagen wurde. Dass es zwei Schläge auf den Hinterkopf waren. Dass der Junge zwei Minuten lang schrie. Dass es schon dunkel war. Dass sie alles beobachtet habe.

Als Zeugin vor der Saarbrücker Schwurgerichtskammer wird Sarah wieder gefragt, ob Pascal mit seinen Schwestern auf der Kirmes war. "Nein." Ob sie ihn dort gesehen habe? "Nein." Sie druckst herum. Der Vorsitzende Ulrich Chudoba bringt aus ihr schließlich mit Mühe den Satz heraus: "Es war alles gelogen, was ich gesagt hab."

Einer der Verteidiger, der Saarbrücker Rechtsanwalt Walter Teusch, fragt nach dem Grund. Er will wissen, warum ein junges Mädchen sich eine Lügengeschichte ausdenkt, die seine Freundinnen in so schlimmen Verdacht brachte? Die ältere der Schwestern wurde damals immerhin inhaftiert.

"Gab es Streit?", fragt Teusch die junge Frau. "Haben Sie Hass empfunden?"

"Nein."

"Wieso erfinden Sie dann etwas so Schreckliches? War es die Angst, selbst eingesperrt zu werden?"

"Ja."

Sarah hat den Druck nicht ausgehalten und in ihrer Bedrängnis mit einer haarsträubenden, frei erfundenen Geschichte den Verdacht von sich auf andere umgelenkt.

Die beiden Schwestern haben sich gegen die Falschbeschuldigung nicht zu wehren gewagt. Ein bizarrer Einzelfall?

Dass vor der Polizei und vor Gericht gelogen wird, ist eine Binsenweisheit, sonst müssten Zeugen nicht ausdrücklich auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen werden.

Nur Beschuldigten und Angeklagten droht nicht auch noch eine Strafe wegen Falschaussage, wenn sie nicht bei der Wahrheit bleiben. Dass labile Personen rüden Vernehmungsmethoden nicht standhalten und Taten gestehen, die sie gar nicht begangen haben, dass sie nachplappern, was man in sie hineinfragt, in der Hoffnung, nun in Ruhe gelassen zu werden oder nach Hause gehen zu dürfen oder auch, um sich wichtig zu machen - es ist trauriger Alltag des Polizeigeschäfts und kein Grund zur Empörung. Denn auch die Polizei steht in spektakulären Fällen unter Druck.

Sage keiner: Man gesteht doch keinen Mord, wenn man keinen umgebracht hat. Es gab und gibt immer wieder Geständnisse, die jeder Grundlage entbehren. Es büßten und büßen Unschuldige jahrelang im Gefängnis, weil sie Taten gestehen, die sie nicht begangen haben.

Ein Zeuge sagt in Saarbrücken auf Frage des Vorsitzenden: "In einem so langen Verhör sagt man viel! Die haben mich einen 'Kinderficker' genannt! Du warst das, du warst das!, hieß es immer wieder. Die haben mir genau geschildert, was ich getan haben soll! Und dass ich ein ganz Gefährlicher bin! Ich war am Boden zerstört! Das bisschen Selbstbewusstsein, das ich in meinem Leben aufgebaut hatte, haben die systematisch kaputtgemacht. Ich habe nur noch geheult."

In Saarbrücken sind 13 Personen unter anderem angeklagt, den kleinen Pascal ermordet und/oder schwer missbraucht und/ oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Es gibt keine Leiche, keine Spuren, mit denen bewiesen werden könnte, dass der Junge damals in der Burbacher Tosa-Klause nach brutalem Missbrauch durch mehrere Männer zu Tode kam und auf dem Gelände einer Kiesgrube im französischen Forbach vergraben wurde, wie die Anklage behauptet.

Es steht nur fest, dass der Junge verschwunden ist. Ist er tot? Niemand weiß es. Oder lebt er womöglich? Und wenn ja, wo? Es gibt nichts als einen Brei widersprüchlicher und sich im Lauf der Zeit auffällig annähernder Aussagen von drei zum Teil geistig behinderten Angeklagten - die anderen bestreiten konsequent.

Diese Personen nähren die bösesten Vorurteile. Zwei Frauen sind unter den "Geständigen" - jede für sich das personifizierte Elend. Getretene, Geschlagene, Benutzte, die wie Abschaum an den äußersten Rand der Gesellschaft gedrängt wurden.

Andrea Meier oder Müller oder Moser, es ist egal, wie sie heißt, im Säufermilieu von Burbach ist sie "'s Andrea", das Andrea, das Mensch. "Dem Andrea seine Kinder", das sind fünf trostlose Schicksale, ungewollte Existenzen, herumgeschubst, misshandelt, vergessen. Von keinem ist der Vater bekannt. Vier Kinder wurden zur Adoption gegeben, da Andrea weder für sich noch für andere sorgen kann. Nur das fünfte, einen Jungen namens Kevin (Name geändert), behielt sie. Er ist jetzt neun und lebt inzwischen schon in der dritten Pflegefamilie.

Schwangerschaften fing sich Andrea ein wie andere einen Schnupfen. Sie ging mit jedem ins Bett oder hinter einen Busch oder auf die nächste Toilette. "'Andrea vögelt halt gern", sagt einer der Zeugen ungeniert vor Gericht, bei der musste man nicht bezahlen. Eine andere Art von Zuwendung oder Aufmerksamkeit hat sie in ihrem Leben wohl nicht erfahren.

40 Jahre ist sie alt und sieht aus wie 60. Oft grimassiert sie, setzt ein wichtiges Gesicht auf, dann wieder lacht sie unvermittelt. Sie pendelt zwischen der Realität und dem, was sie sich gerade vorstellt. Dass sie nicht unterscheiden kann, was wirklich und was angeblich passiert ist, was sie erlebt hat und was sie vom Hörensagen weiß - es ist offenkundig und sogar verständlich. Anders ist dieses Leben nicht zu ertragen.

Seit 20 Jahren befindet sie sich unter Pflegschaft. In dieser Zeit war sie 27-mal woanders zu Hause, in Pflegefamilien, in Wohnheimen, dann in Kliniken, in Behindertenwerkstätten, in Psychiatrien, zeitweise war sie ohne festen Wohnsitz, bis sie schließlich in der Burbacher Tosa-Klause landete, wohin sie einer ihrer Freier, der Bruder der Wirtin, gebracht hatte.

Dort bekommt sie zu essen, eine Unterkunft, die Wirtin übernimmt die Pflegschaft für sie und den kleinen Kevin. Andrea darf sich in der Kneipe nützlich machen. Sie hat in der Wirtin erstmals eine Bezugsperson und durch die Stammgäste einen festen Kreis von Menschen um sich, die zwar wie sie aus der Gosse kommen, Alkohol- und Drogenkranke, Arbeits- und Berufslose - doch besser als "auf der Stroß'" ist es allemal.

Man hat Andrea 16-mal vernommen, sie muss die Ermittler zur Verzweiflung gebracht haben. Ihre widersprüchlichen Aussagen sind auf 1600 Blatt notiert. Und vor Gericht klingt wieder alles anders.

Man kennt großenteils nur die Vornamen voneinander: der Luddi, der Jupp, der Kurti, der gern Frauenkleider anzieht, der Siggi, der Peter, der all sein Geld ins Puff trägt, und so fort. Die Putzfrau Erika kommt oft zum Trinken, auch die Tanja, 's Gabi und wie sie alle heißen. "Warum haben Sie den Jupp so belastet, wenn Sie es nun ganz anders erzählen?", wird Andrea gefragt.

"Keine Ahnung."

"Aber einen Grund muss es doch geben?"

"Nee."

Was soll ein Gericht damit anfangen? Ein ums andere Mal stöhnt der Vorsitzende: "Ich geb's auf. Die Fragen kann ich mir sparen." Die Staatsanwaltschaft aber bläht diese armseligen Angeklagten, von denen sich die bürgerlichen und intellektuellen Kreise angeekelt abwenden, zur "Tosa-Gemeinschaft" auf, einer Zweck- und Interessengemeinschaft zur Ermöglichung von sexuellem Kindesmissbrauch.

Die ersten zehn Verhandlungstage

In den ersten zehn Verhandlungstagen des Pascal-Prozesses sagten die wenigen aussagewilligen Angeklagten aus. Zuletzt wurden auch erste Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause vernommen.

Nur drei der insgesamt 13 Beschuldigten im Fall Pascal haben in den ersten acht Tagen der Verhandlung eine Aussage vor dem Landgericht Saarbrücken zu Protokoll gegeben. Die übrigen zehn machen weiter beharrlich von ihrem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.

Die drei aussagewilligen Angeklagten sagten zu den Geschehnissen in der Tosa-Klause aus. Sie bestätigten die grobe Linie der Geschehnisse in der Saarbrücker Bierkneipe: Demnach soll der Knabe am 30. September 2001 in die Tosa-Klause gelockt und in der Abstellkammer aufs Brutalste vergewaltigt und umgebracht worden sein. Die Aussagen von Erika K., Andrea M. und Sigmund D. passten zum Teil jedoch nicht so recht zusammen. Zudem wichen die Zeugen teilweise von dem ab, was sie bei Polizeivernehmungen oder vor dem Ermittlungsrichter angegeben hatten.

In den Prozesstagen Zehn und Neun kamen bis einschließlich zum 21. Oktober hauptsächlich Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause zu Wort. Doch bei ihren Aussagen kam unterm Strich nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten und Erinnerungslücken prägten die Aussagen.

Die Verteidigung stellte im Verlauf dieser ersten vier Wochen immer wieder neue Beweisanträge - u.a. auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Tosa-Klause, dem Ort, an dem Pascal missbraucht worden und dann zu Tode gekommen sein soll.

Im Saal 38 des Schwurgerichts im Saarbrücker Landgericht mussten wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess zusätzliche Sitzgelegenheiten und mehr Raum für Journalisten geschaffen werden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen wurden für die Dauer des Prozesses verschärft: Rund vier Dutzend Polizeibeamte standen vor Ort bereit.

Den Vorsitz der Verhandlung führt Richter Ulrich Chudoba.

Die Einzelheiten:

Der zweite Verhandlungstag

Die Beweisaufnahme im Fall Pascal hat begonnen. Eine der beiden aussagewilligen Angeklagten, die 51jährige Putzfrau Erika K. belastete die Hauptangeklagte des Verfahrens, die 52jährige Wirtin und mutmaßliche Drahtzieherin des Kinderschänderrings Christa W. schwer.

In der Wohnung der Wirtin habe ihr die ebenfalls angeklagte Andrea M. (40) Videoaufnahmen mit kinderpornographischen Inhalten vorgeführt, die wahrscheinlich in der Tosa-Klause gedreht worden waren. Darauf sollen neben Pascal und einem kleinen Mädchen auch die beiden Mitangeklagten Martin R. (42) und Hans-Josef W. (49) zu sehen gewesen sein. Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. habe damals erwähnt, dass die Wirtin derartiges Material verkaufe. Außerdem gab die Zeugin an, dass Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden sei.


Auch Dieter S. wurde schwer belastet. Er soll geholfen haben, die Leiche des Kindes verschwinden zu lassen

In der Tosa-Klause habe sie, Erika K., auch durch die halb geöffnete Abstellkammer beobachtet, wie die Wirtin Christa W. eine Vergewaltigung des kleinen Pascal auf Video aufzeichnete. Daran beteiligt gewesen sein soll neben dem mutmaßlichen Mörder Pascals, Martin R., auch Peter S., der bereits wegen des Missbrauchs von Pascal verurteilt ist. Um die Schreie des Jungen zu übertönen, sei die Musik im Lokal lauter gestellt worden. Insgesamt drei derartiger Vergewaltigungen Pascals habe sie in der Bierkneipe miterlebt.

Außerdem will Erika K. als Gast der Tosa-Klause beobachtet haben, wie die Wirtin Christa W. einmal dem Fahrer eines schwarzen Mercedes zwei Videokassetten übergeben habe.

Entgegen früherer Aussagen bei Polizei und Haftrichter wollte Erika K. an diesem zweiten Prozesstag einen weiteren Mitangeklagten nicht mehr belasten. Sie verwickelte sich am Nachmittag immer wieder in Widersprüche. Ob ihre Aussage deshalb Glaubwürdigkeit besitzt, soll in der kommenden Woche entschieden werden. Dann wird Erika K. zu Einzelheiten des 30. Septembers 2001 befragt, dem vermeintlichen Todestag Pascals.

Diese erste Belastungszeugin Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Bei der als "erheblich minderbegabt" eingestuften Andrea M., die Erika K. im Hause der Wirtin Kinderpornos vorgeführt haben soll, handelt es sich um die Mutter eines überlebenden Jungen, der ebenfalls offenbar jahrelang von dem Kinderschänderkreis um die Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht worden war und die Polizei erst auf die Spur der Bande gebracht hatte.

Auch Andrea M. ist aussagewillig. Sie hatte bereits im Vorfeld zugegeben, mitgeholfen zu haben, die Schmerzensschreie des kleinen Pascal zu unterdrücken. Ihre Aussage wird möglicherweise erst in der kommenden Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen.

Der dritte Verhandlungstag

Nachdem Erika K. (51) bereits am zweiten Prozesstag, dem 23. September schwere Anschuldigungen erhoben hat, belastete sie zu Beginn des dritten Verhandlungstags

am 27. September einige ihrer Mitangeklagten erneut schwer: Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. (40) soll demnach den fünfjährigen Pascal am Nachmittag des 30. September 2001 im Hinterzimmer der Tosa-Klause erstickt haben, während er von dem 42-jährigen Martin R. missbraucht wurde. Die Erstickung sei auf Anweisung von Martin R. geschehen.

Soweit bestätigte Erika K. die Anklageschrift der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Sie widersprach jedoch einer früheren eigenen Darstellung, nach der Pascal an jenem Tag von fünf Männern vergewaltigt worden sei. Jetzt könne sie sich nur noch daran erinnern, dass Pascal gegen Mittag von dem bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Peter S. (50) gegen ein geringes Entgelt an die Wirtin Christa W. (52) in der Bierkneipe missbraucht worden sei.

Kurz vor der Vergewaltigung durch Peter S. sei Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden. Nachmittags sei es dann zu der Schändung durch

Martin R. gekommen. Zwischen den beiden Vergewaltigungen sei Erika K. zum Mittagessen in ihre Wohnung, die nicht weit von der Tosa-Klause lag, nach Hause gegangen.

Auch diesen letzten Missbrauch Pascals durch Martin R. habe die Wirtin Christa W. auf Video fest gehalten. Um Pascals Schmerzensschreie zu übertönen, habe die Wirtin

die Musik lauter gedreht, und Andrea M. habe den Fünfjährigen mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt. Danach sei Stille in der Kammer eingetreten.

Erika K. habe den Jungen durch die halb geöffnete Tür leblos in der Abstellkammer liegen sehen. Dass der Junge auf ihre Berührung am Bein nicht reagierte, habe sie als Zeichen dafür gewertet, dass der Knabe wohl tot sein müsse. Christa W. soll eine entsprechende Äußerung von Erika K. mit der Bemerkung quittiert haben, dass das Kind "entsorgt" werden müsse. Darauf habe ein weiterer Gast der Tosa-Klause, der ebenfalls angeklagte Dieter S. (62), die Leiche in eine graue Wolldecke und in eine blaue Plastiktüte gewickelt. Christa W. und Erika K. selbst hätten ihm dabei geholfen.

Danach hätten Dieter S. und die Wirtin die Leiche allein zu einem Auto gebracht. Christa W. habe angedeutet, die Leiche in einer Kiesgrube bei Schoeneck/Forbach

im nahen Frankreich vergraben zu wollen.

Erika K., die als vermindert schuldfähig gilt, hatte bereits in ihrer ersten Aussage am 23. September einige ihrer Mitangeklagten schwer belastet, sich allerdings immer wieder in Widersprüche verwickelt. Auch an diesem zweiten Tag wirkte sie besonders nachmittags gestresst. Nach dem Kreuzverhör durch die Anwälte der übrigen Angeklagten brach sie sichtlich überfordert in Tränen aus.

Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits

vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Vierter Verhandlungstag

Mit Andrea M. ist am 30.09. 2004 die zweite aussagewillige Angeklagte nach Erika K. in den Zeugenstand getreten. Die geistig behinderte Frau schilderte bislang nur wenig zur Sache, sondern erzählte hauptsächlich von ihrem Werdegang.


Michael Josef K.. Die Angeklagten haben die Tat vor Prozessbeginn zugegeben, später ihre Geständnisse jedoch widerrufen.

Sie sagte am Nachmittag des vierten Prozesstags öffentlich aus. Dabei bestätigte sie, dass ihr jüngster Sohn Bernie ein Spielkamerad Pascals gewesen sei. Die beiden hätten sich auch öfters in der Tosa-Klause getroffen, wo Pascal von drei der übrigen

Angeklagten mehrfach missbraucht worden sei.

Zuvor offenbarte Andrea M. dem Gericht erschreckende Details aus ihrer eigenen Vergangenheit. Ihr Lebenslauf, den sie anfangs mit zittriger und undeutlicher Stimme,

später aber relativ flüssig erzählte, spielte sich demnach nahezu lückenlos in zerrütteten Familienverhältnissen, in Heimen, in der geschlossenen Psychiatrie, im Frauenhaus oder auf der Straße ab. Es seien ihre Anpassungsschwierigkeiten gewesen, die sie schon früh "auf den Strich" gebracht hätten. Jahrelang habe sie als Prostituiere ihren Lebensunterhalt verdient.

1989 habe sie dann die Saarbrücker Wirtin Christa W. kennen gelernt. Diese habe sich später bereit erklärt, sie und ihren jüngsten Sohn B. zu betreuen. Christa W.s Angebot habe auch den Ausschlag gegeben, das Kind zu behalten, statt es wie drei ihrer übrigen vier Kinder zur Adoption frei zu geben.

Als "Gegenleistung" für die Fürsorge habe die "Pflegemutter" Christa W. ihre Schutzbefohlene Andrea M. weiter zur Prostitution angehalten, ja sogar selbst mit Freiern versorgt und das verdiente Geld eingesteckt. Obwohl die Wirtin sie teilweise in menschenunwürdigen Räumlichkeiten in Gaststätten habe arbeiten und wohnen lassen, habe Andrea M. doch ein enges Verhältnis zu ihrem "Muttche" entwickelt. Auch die Angst, wieder auf der Straße zu landen, habe sie bei der Wirtin ausharren lassen.

Andrea M. gilt ebenso wie die erste Zeugin der Anklage, Erika K. (51) als geistig "erheblich minderbegabt". Das Gericht hatte am 27. September zwei Anträge der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit beim Verhör Andrea M.s abgelehnt: Dies sei auch unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Zeugin nicht nötig. Die übrigen elf Angeklagten wollen bislang nicht aussagen.

Andrea M. soll nach Aussage von Erika K. den Jungen am 30. September 2001 erstickt haben. Außerdem soll sie vor den Augen von Erika K. im Riegelsberger Haus von Christa W. ein kinderpornographisches Video vorgeführt haben, auf dem u.a. Pascal zu sehen war.

Am Vormittag hatte eine Reihe von Anwälten der Verteidigung einen Ortstermin in der Tosa-Klause beantragt. Dabei soll geklärt werden, ob die erste aussagewillige Angeklagte Erika K. (51) von ihrem Thekenplatz in der Bierkneipe aus all die Ereignisse überhaupt habe verfolgen können, die sie bislang zu Protokoll gegeben hat.

Während der vorerst letzten Fragerunde an Erika K. am Vormittag des 30. September

hatten die Verteidiger die Glaubwürdigkeit von Erika K. erneut erschüttert. Sie brachten die Putzhilfe im Kreuzverhör immer wieder an die offensichtlichen Grenzen ihres Denk- und Auffassungsvermögens. So gab sie etwa auf die Frage des Anwalts von Martin R. (42), wo Pascal heute wohne, die Antwort, sie habe "keine Ahnung, wo Pascal heute wohnt". Dabei hatte sie selbst immer wieder betont, beim Mord an dem Jungen dabei gewesen zu sein.

Überhaupt waren viele der abschließenden Aussagen von Erika K. wie in den vergangenen Prozesstagen widersprüchlich oder nicht verwertbar. Oft besann sie sich

auf die Floskel, die Antwort auf eine Frage nicht zu wissen. Erika K. hatte am Montag

den Mord an Pascal im Detail beschrieben und dabei mehrere Mitangeklagte sowie sich selbst schwer belastet.

An den Hinweisen eines Saarbrücker Häftlings, nach denen die Leiche Pascals möglicherweise nicht in einem Grundstück bei Forbach, sondern in einem Bahndamm in der Nähe der Tosa-Klause verscharrt worden sein soll, ist nach Auffassung der Saarbrücker Kriminalpolizei "nichts dran". Wie sich inzwischen heraus gestellt habe,

habe der Gefängnisinsasse dieselbe Behauptung bereits vor etwa einem Jahr zu Protokoll gegeben. Damals habe die Polizei den vermeintlichen Fundort abgesucht,

sei aber nicht fündig geworden. Für eine neue Suchaktion bestünde nun kein Anlass.

Der fünfte Verhandlungstag

Andrea M. (40) hat die Aussagen von Erika K. zum Mord an dem Burbacher Jungen Pascal am 4. Oktober 2004 in vielen Punkten bestätigt. Dabei belastete sie einige Mitangeklagte und sich selbst schwer. Vor Gutachtern und Richtern berichtete sie, dass der damals fünfjährige Junge am 30. September 2001 - dem Tag seines spurlosen Verschwindens - in der Tosa-Klause mehrfach vergewaltigt und dann getötet worden sei.

Andrea M. gab zu, den Jungen "irgendwann am Nachmittag" auf Anweisung der Wirtin Christa W. (51) selbst in die vier Quadratmeter große Abstellkammer der Tosa- Klause getragen zu haben. Dabei habe sich der Knabe gewehrt. In der Kammer hätten sich dann zunächst Dieter S. (62) und Michael C. (47) und eventuell sogar noch ein weiterer Angeklagter an dem Kind vergangen. Der letzte Missbrauch sei schließlich durch den Mitangeklagten Martin R. (42) erfolgt. Andrea M. gab zu, den Jungen bei dieser letzten Schändung eigenhändig so lange fest gehalten zu haben, bis dieser sich nicht mehr bewegt habe. Dies sei auf Anweisung von Christa W. und Martin R. geschehen. Den Tod des Jungen habe sie aber nicht beabsichtigt. Trotzdem fühle sie sich noch heute "schuldig".

Später habe sie dann Dieter S. dabei geholfen, die Leiche einzupacken. Sie sei auch dabei gewesen, als Christa W. und Dieter S. das tote Kind zu einer Kiesgrube bei Forbach, jenseits der französischen Grenze, transportiert hätten.


Saarbücker Landgericht in der Franz-Josef-Röder-Straße

Erika K. (51), die erste aussagewillige Angeklagte, hatte lediglich zwei statt drei oder mehr Vergewaltigungen für den Tattag bestätigt. Außerdem will Erika K. die Wirtin Christa W. im Hinterzimmer mit einer Videokamera hantiert haben sehen - Andrea M.

sprach lediglich von einem Fotoapparat.

An eine Mithilfe Erika K.s beim Beseitigen der Kinderleiche konnte sich Andrea M. ebenfalls nicht erinnern: Erika K. sei überhaupt nicht in dem Zimmerchen gewesen.

Einige ihrer früheren Aussagen zur Anwesenheit von Mitangeklagten in dem Bierlokal wollte Andrea M. vor Gericht nicht mehr bestätigen.

Falls das Gericht der Schilderung von Andrea M. folgen sollte, ginge es in ihrem Fall

juristisch nicht um Mord, sondern um Totschlag bzw. Beihilfe zur Vergewaltigung mit

Todesfolge.

Nach Beobachtungen von Anwesenden im Gerichtssaal machte Andrea M. während

des Verhörs insgesamt einen zwar unsicheren, aber glaubwürdigen Eindruck. Auch

ihre Schilderungen erschienen klarer, deutlicher und schlüssiger als die Aussagen der anderen Aussagewilligen Erika K. Diese war bereits vor wenigen Tagen in den Zeugenstand getreten. Dabei hatte sie sich zum wiederholten Male in Widersprüche

und Unklarheiten verstrickt.

Die mutmaßliche Drahtzieherin, Christa W. leugnet nach Angaben ihres Anwalts nach wie vor, "überhaupt etwas" von den Geschehnissen in der Bierkneipe zu wissen.

Der Anwalt von Martin R. räumte "erhebliche Bedenken an der Glaubwürdigkeit der Zeugen" ein. Er gehe davon aus, dass es von Seiten der Verteidigung Anträge auf Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Zeuginnen geben wird. Mehrere Anträge auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Räumlichkeiten der Tosa-Klause liegen bereits vor.

Der sechste Verhandlungstag

Am sechsten Prozesstag im Fall Pascal, am 7. Oktober 2004, hat ein dritter Angeklagter überraschend Aussagen angekündigt. Sigmund D. (43) will am nächsten Verhandlungstag (Montag, 11. Oktober 2004) über das Geschehen in der Tosa-Klause

am Tag des Verschwindens des kleinen Pascal vor Gericht aussagen. Laut Anklage

soll Sigmund D. den Jungen in die Gastwirtschaft gelockt haben. Andrea M., eine der

beiden einzigen bis zu diesem Zeitpunkt aussagewilligen Angeklagten, hatten dies vor

Gericht bereits bestätigt.

Im Mittelpunkt des sechsten Prozesstages stand weiter die Angeklagte Andrea M. (40). Sie äußerte sich erstmals auch über den sexuellen Missbrauch ihres eigenen Sohnes. Der Junge, ein Spielkamerad Pascals, war nach ihren Aussagen in der Wohnung eines der Mitangeklagten vergewaltigt worden. Bereits am Montag, dem 4. Oktober, hatte sie die Aussagen von Erika K. zum Mord an dem Burbacher Jungen Pascal in vielen Punkten bestätigt.

Gleich zu Beginn des sechsten Verhandlungstages musste das Landgericht Saarbrücken die Verhandlung zunächst einmal aussetzen. Der Anwalt des Angeklagten Hans-Josef W. (49) hatte auf Wunsch seines Mandanten Haftbeschwerde eingelegt.

Er begründete dies mit der bisherigen Vernehmung der Angeklagten Andrea M. und

Erika K. Aus deren Aussagen lasse sich nicht ableiten, dass Hans-Josef W. zur Tatzeit

in der Tosa-Klause in Burbach gewesen sei.

Das Saarbrücker Landgericht hat den Antrag zur Entscheidung an das Oberlandesgericht weiter gegeben und die Verhandlung wieder aufgenommen. Der Angeklagte sei zwar durch die Aussagen von Andrea M und Erika K. bisher nicht belastet worden.

Trotzdem sei Hans W. weiter dringend tatverdächtig. Es gebe belastende Aussagen von drei weiteren Angeklagten vor der Polizei, erklärte der zuständige Richter.

Der siebte Verhandlungstag

Am siebten Prozesstag im Fall Pascal hat auch der Angeklagte Sigmund D. zu den Vorfällen in der Tosa-Klause ausgesagt. Er bestätigte weitgehend die Aussagen der beiden Angeklagten Andrea M. und Erika K., dass der damals fünfjährige Junge am

30. September 2001 in der Tosa-Klause sexuell missbraucht wurde und zu Tode kam. Während der Verhandlung wurde erstmals auch die Rolle der Angeklagten Christa W. genauer beschrieben.

Pascal sei am Nachmittag in die Gaststätte gekommen. Der 43-jährige Sigmund D., dem Beihilfe zu sexuellem Missbrauch vorgeworfen wird, beschuldigte vier der weiteren Angeklagten, am besagten Tag im Hinterzimmer der Tosa-Klause den Jungen sexuell missbraucht zu haben. Gesehen habe er zwar nichts, aber er habe den Jungen schreien gehört. Dann sei es im Hinterzimmer plötzlich still geworden, sagte er vor Gericht aus. Die Angeklagte Andrea M. habe dann kurze Zeit darauf einen blauen Müllsack aus dem Hinterzimmer gebracht. Sigmund D. will gesehen haben, dass sich darin die Konturen des Kindes abgezeichnet hätten. Der blaue Sack sei dann

kurz darauf von den Angeklagten Andrea M. und Dieter S. sowie der Hauptangeklagten Christa W. weggebracht worden.

Im Gegensatz zu den Zeugenaussagen von Erika K. und Andrea M. schilderte Sigmund D. die Geschehnisse in der Tosa-Klause weitgehend zusammenhängend. Und er beschrieb auch Details von Christa W.'s Rolle. Sie habe dem Kind Süßigkeiten

gegeben, die Musik lauter gedreht, als das Kind geschrien habe, und sie habe den blauen Sack mit weggebracht.

In Bezug auf seine eigene Rolle verstrickte er sich allerdings in Widersprüche. Während er bei ersten Vernehmungen noch ausgesagt hatte, es habe eine Absprache mit Christa W. gegeben, Pascal in die Tosa-Klause zu locken, zog er diese Aussage während der Verhandlung zunächst zurück. Im Kreuzverhör räumte er aber die Absprache wieder ein. Der Anwalt von Christa W. zweifelt die Glaubwürdigkeit von Sigmund D. an: Die Frage sei, ob man einem Mitangeklagten glauben könne, zumal

wenn er sich in solche Widersprüche verwickle.

Bereits am Vormittag hatte Sigmund D. in der Verhandlung vier Mitangeklagte beschuldigt, den Spielkameraden des vermissten Pascal im Hinterzimmer der Tosa-Klause sexuell missbraucht zu haben. In der Gaststätte habe mehrmals pro Woche sexueller Missbrauch stattgefunden. Die Wirtin der Tosa-Klause, die Angeklagte Christa W., habe dafür gesorgt, dass die Gaststätte abgeschlossen war, und von dem

Beteiligten anschließend Geld genommen.

Er selbst habe aber keinen Kindesmissbrauch begangen. Vielmehr hätte er gegenüber der Wirtin von einer „Sauerei“ gesprochen, woraufhin er bedroht worden sei. Er habe dann aus Angst geschwiegen.

Am achten Verhandlungstag im Fall Pascal, am 14. Oktober 2004 wurden erstmals auch Zeugen gehört. Die Zeugin Tanja K. hat die Hauptangeklagte Christa W. in der

Vernehmung des achten Prozesstages schwer belastet.

Die 28-jährige Hausfrau, die gelegentlich in der Tosa-Klause als Bedienung gearbeitet hatte, war nach eigenen Angaben am Abend des 30. September 2001 in der Gaststätte - an dem Tag also, an dem der kleine Pascal verschwunden ist. Vor Gericht sagte sie aus, dass an jenem Abend in der Tosa-Klause schlechte Stimmung gewesen sei. Man habe sogar versucht, sie gar nicht erst in die Kneipe hinein zu lassen. In der Nähe des Tresens will sie den blauen Müllsack gesehen haben, in dem laut Anklage die Leiche Pascals gesteckt haben soll. Außerdem erklärte die Zeugin, dass die Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin der Tosa-Klause ihr gedroht habe.

Tanja K. solle über den blauen Müllsack schweigen, andernfalls würde ihren Kindern

etwas zustoßen. Zu Beginn des achten Prozesstages war zudem ein 50-jähriger Mann, Peter S., befragt worden, der bereits wegen Missbrauch von Pascal zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Mordes an dem Jungen befand er sich jedoch nicht in der Tosa-Klause. Die Aussage des Mannes musste nach kurzer Zeit unterbrochen werden, da ein Zeugenbeistand hinzugezogen werden sollte.

Bereits zwei Tage zuvor, am 12. Oktober war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Saargemünd im Umfeld des Falls Pascal gegen einen französischen Staatsbürger ermittelt. Nach SR-Informationen soll der Mann den Sohn der ebenfalls angeklagten Andrea M. sexuell misshandelt haben. Im März dieses Jahres kam es zur Anklage. Der Verdächtige bestreitet alle Tatvorwürfe. Er befindet sich zurzeit gegen Meldeauflagen auf freiem Fuß. Nach Angaben des Saargemünder Staatsanwalts ist derzeit nicht vorgesehen, dass er im Saarbrücker Prozess aussagt. Eine entsprechende Anfrage liege nicht vor.

Der Hinweis auf den Verdächtigen war von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gekommen.

Sie war im Rahmen ihrer Ermittlungen im Fall Pascal auf den Franzosen aufmerksam geworden. Der Mann ist in einer Grenzgemeinde unter derselben Adresse gemeldet wie einer der Hauptangeklagten im Fall Pascal.

Die Staatsanwaltschaft scheint mit den Aussagen der ersten acht Prozesstage nicht unzufrieden und sieht sich in ihren Vorwürfen von Mord und sexuellem Missbrauch

bestätigt. Ähnlich sieht das auch die Anwältin der Nebenklage, Claudia Wilger-Lambert. Sie vertritt den Freund des kleinen Pascal, der ebenfalls missbraucht worden

war, das Martyrium allerdings überlebte. "Ich denke, hier haben die unterschiedlichen

Angeklagten Angaben gemacht, und die hätten sie nicht gemacht, wenn hier keine wirklichen Anhaltspunkte vorgelegen hätten", so Wilger-Lambert.

Allerdings könnte genau hier auch ein Problem auf Kläger-Seite liegen - in einem Mordprozess, bei dem es weder Leiche noch objektive Beweismittel gibt: Die Angeklagten, die im Fall ausgesagt haben, sind offensichtlich geistig minderbemittelt oder sogar durch langjährigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch retardiert. Prozessbeobachter konnten den Eindruck haben, da werde etwas "nachgeplappert", da ein Großteil der Angeklagten zu Äußerungen selbst gar nicht in der Lage schien.

Der neunte Verhandlungstag

Am 18. Oktober 2004 standen mit der Mutter, dem Stiefvater und den beiden Stiefschwestern Pascals die nächsten Verwandten des wohl getöteten Jungen im Zeugenstand.

Drei von ihnen verweigerten zumindest teilweise die Aussage.

Der Stiefvater des vermutlich ermordeten Fünfjährigen, Heinz C. (49) hat vor dem Saarbrücker Landgericht ausgesagt. Seine Aussagen beschränkten sich auf knappe Schilderungen des Tagesablaufs vom 30. September 2001 - dem Tag, an dem der Junge wohl in der Tosa-Klause missbraucht und getötet worden war.

Demnach soll der Junge am Vormittag des 30. September 2001 in der Kirche gewesensein. Nach dem Mittagessen habe Pascal einen Kindergeburtstag besucht, bevor er gegen 16.00 Uhr mit dem Fahrrad in Burbach unterwegs gewesen sei. Gegen 18.30 Uhr will der Stiefvater die Suchaktion nach dem vermissten Jungen selbst in Gang gebracht haben. Auf weiter gehende Fragen verweigerte Heinz C. die Aussage.

Gegen ihn läuft zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Beteiligung an dem Verbrechen.

Pascals Mutter, Sonja Z. (45) bestätigte die Aussagen ihres Lebensgefährten weitgehend. Außerdem gab sie an, nie etwas von einem möglichen Missbrauch ihres Kindes bemerkt zu haben. Der Junge habe mit ihr nie über derartige Vorgänge gesprochen.

Wenn etwas stattgefunden hätte, hätte sich der Junge ihr aber bestimmt anvertraut. Sonja Z. gab ebenfalls zu Protokoll, dass ihr Lebensgefährte Heinz C. Gast in der Tosa-Klause gewesen sei, auch zusammen mit Pascal.

Die beiden erwachsenen Stiefschwestern Pascals, Melanie und Manuela, verweigerten nach ihren früheren Selbstbezichtigungen vor dem Landgericht nun vollständig die Aussage. Von diesem Recht konnten sie Gebrauch machen, da zurzeit gegen ihren Vater ermittelt wird.

Eine der beiden Stiefschwestern war zuletzt erneut ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil eine der Angeklagten im Verlauf des Prozesses ausgesagt hatte, dass diese Stiefschwester den Knaben mehrfach eigenhändig in der Tosa-Klause abgeliefert und nach den Schändungen durch Wirtschaftsgäste wieder abgeholt haben soll.

Die Verteidigung der Angeklagten werteten die Aussagen der Familienangehörigen Pascals als positiv. Besonders die Aussage der Mutter, nach der Pascal in den Tagen

und Wochen vor seinem Verschwinden weder durch sein Aussehen noch durch Worte Anlass zu Befürchtungen gegeben haben soll, stelle die Version von den wochenlangen Misshandlungen des Kindes sehr in Frage.

Der zehnte Verhandlungstag

Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht sind am 21. Oktober 2004 rund

ein Dutzend Bekannte und Nachbarn des Jungen angehört worden, die Pascal noch

am Tag seines Verschwindens gesehen haben sollen. Die Zeugen wurden zum Teil

im Fünf-Minuten-Takt vorgeladen.

Unterm Strich kam dabei nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten

und Erinnerungslücken prägten die Aussagen. Viele Einlassungen, die die kurz nach

dem Verschwinden des Jungen bei der Polizei gemacht worden waren, sind nicht bestätigt worden. Auch eine frühere Aussage, nach der eine der Stiefschwestern Pascals den Jungen erschlagen haben soll, wurde widerrufen. Überhaupt war kaum

eine Aussage geeignet, die Anklage wirklich zu stützen. Einer der Zeugen erschien sogar stark alkoholisiert vor dem Richter.

Die meisten Zeugen gaben an, im Vorfeld des Tat-Tages keinerlei Auffälligkeiten rund um die Saarbrücker Tosa-Klause bemerkt zu haben. Sie hätten Pascal als einen eher scheuen Jungen kennen gelernt, der "niemals mit einem Fremden mitgegangen" wäre. Einer Aussage zufolge soll allerdings beobachtet worden sein, wie am Nachmittag des 30. September ein Mann mit einem Auto vorgefahren sei, den kleinen Pascal recht grob mitsamt seinem Fahrrad in dem Fahrzeug untergebracht habe und in Richtung Bahnhof davon gefahren sei. Dies sei im Umfeld des Burbacher Kirmesplatzes geschehen. Kurz zuvor, gegen 17.00 Uhr sei beobachtet worden, wie Pascal am Rande des Festplatzes einer Frau erzählt habe, dass er dort "auf einen Mann" warten müsse.


Verteidiger von Christa W.: Walter Teusch

Der Anwalt der Hauptangeklagten Christa W., Walter Teusch, reagierte auf diese Aussage mit mehreren Beweisanträgen - unter anderem mit einem Antrag auf Vorladung dieser Frau.

Bereits am Vormittag hatte die Verteidigung eine Fülle von Beweisanträgen gestellt -unter anderem auf einen Ortstermin in der Burbacher Tosa-Klause. Die Verteidiger verfolgen die Strategie, damit zu beweisen, dass die Tosa-Klause als Tatort gar nicht

in Frage komme. Ihr Hauptargument: Das Lokal liege direkt an der Straße und sei von außen einsehbar gewesen. Dies wird allerdings von mehreren Anwohnern bestritten.

Weiter beantragte die Verteidigung die Einberufung zusätzlicher Zeugen - u.a. eines

Arztes, der Pascal noch kurz vor seinem Tod untersucht haben soll. Die Mutter des Jungen hatte am 18. Oktober zu Protokoll gegeben, am Körper Pascals keinerlei Misshandlungsspuren festgestellt zu haben. Die Aussage des Mediziners könnte mehr Klarheit darüber bringen, ob der Junge bereits in den Wochen vor seinem Verschwinden missbraucht worden sei. Dies ist einer der Punkte, in dem sich die Aussagen von Zeugen und Angeklagten widersprechen.

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9783966511995
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