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Thomas Reydon

Wissenschaftsethik

Eine Einführung

Verlag Eugen Ulmer Stuttgart


Prof. Dr. Thomas Reydon, Jahrgang 1969, Doppelstudium der Physik und der Wissenschaftsphilosophie an der Universität Leiden (Niederlande), Promotion am Lehrstuhl für Philosophie der Biologie am Institut für Biologie der Universität Leiden.

Seit 2004 an der Leibniz Universität Hannover tätig, zuerst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der dortigen Zentralen Einrichtung für Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsethik (ZEWW), derzeit als Juniorprofessor für Philosophie der Biologie am Institut für Philosophie. Associate Editor für den Bereich Philosophie der Biologie der Fachzeitschrift Acta Biotheoretica, Mitherausgeber der Buchreihe History, Philosophy and Theory of the Life Sciences.

Impressum

ISBN 978-3–8252–4032–5 (Print)

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© 2013 Eugen Ulmer KG

Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart (Hohenheim)

E-Mail: info@ulmer.de

Internet: www.ulmer.de

ISBN 978-3-8463-4032-5 (E-Book)

Inhalt

Vorwort

1 Die Bedeutung der Wissenschaftsethik

1.1 Was ist Wissenschaftsethik?

1.2 Was kann die Wissenschaftsethik leisten?

1.3 Abschließende Bemerkungen

2 Was ist Ethik?

2.1 Moral und ethische Theorie

2.2 Eine kleine Typologie ethischer Theorien

2.3 Pflichten, Folgen und Tugenden

2.4 Abschließende Bemerkungen

3 Wissenschaft ist nicht wertfrei

3.1 Die traditionelle Trennung zwischen Wissen und Werten

3.2 Epistemische und nicht-epistemische Werte

3.3 Robert Mertons Formulierung des wissenschaftlichen Berufsethos

3.4 Die Aktualität des Mertonschen Berufsethos

3.5 Abschließende Bemerkungen

4 Die wissenschaftsinterne Verantwortung des Wissenschaftlers

4.1 Worin kann Verantwortung bestehen?

4.2 Beispiel: Die wissenschaftliche Veröffentlichungspraxis

4.3 Abschließende Bemerkungen

5 Die wissenschaftsexterne Verantwortung des Wissenschaftlers

5.1 Wissenschaft im Dienste der Menschheit: Hans Jonas und Francis Bacon

5.2 Verantwortungsethik und die Heuristik der Furcht

5.3 Das Vorsorgeprinzip und der Umgang mit Risiken und Unsicherheiten

5.4 Die Risikogesellschaft: Ulrich Beck

5.5 Abschließende Bemerkungen

6 Was ist gute wissenschaftliche Praxis?

6.1 Gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten

6.2 Was wissenschaftliches Fehlverhalten ausmacht: Die FFP-Definition

6.3 Verhaltenskodizes für die Wissenschaft?

6.4 Abschließende Bemerkungen

7 Ethik im Wissenschaftsmanagement

7.1 Eine Ursache von Fehlverhalten: Interessenkonflikte

7.2 Wohlgeordnete Wissenschaft als Ideal

7.3 Abschließende Bemerkungen

Literatur

Vorwort

Dieses Buch richtet sich primär an Studierende und Promovierende in den Naturwissenschaften, die nicht bereits über Grundwissen der Wissenschaftsethik verfügen. Es ist als kurze erste Orientierung in die Wissenschaftsethik als Schlüsselkompetenzbereich in naturwissenschaftlichen Studiengängen konzipiert und soll sowohl für den Gebrauch in der akademischen Lehre als auch zur selbständigen Lektüre in der Promotionsphase geeignet sein.

Für ein so kompaktes Buch wie das vorliegende stellt sich die Frage, was angehende Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, die sich höchstwahrscheinlich nur kurz während ihres Studiums oder ihrer Promotionszeit mit Wissenschaftsethik befassen, eigentlich über Wissenschaftsethik wissen sollten, um in ihrer weiteren Laufbahn für den Umgang mit moralisch kniffligen Situationen in der Wissenschaftspraxis gewappnet zu sein. Was primär benötigt wird, so scheint es, ist nicht so sehr vertieftes theoretisches und faktisches Wissen als vielmehr eine Sensibilisierung für die Problematik. Diese Antwort entspringt sowohl pragmatischen als auch theoretischen Überlegungen: Erstens ist das Arbeitsgebiet der Wissenschafts­ethik viel zu breit gefächert, als dass es im Rahmen einer kurzen Einführung vollständig erörtert werden könnte. Außerdem ist es insbesondere im Rahmen der Ethik nicht unplausibel, dass eine Person über eine entsprechende Sensibilität für die Problematik – gewissermaßen einen „Riecher“ für möglicherweise auftretende Problem­situationen – verfügen muss, um vertieftes theoretisches und faktisches Wissen überhaupt einsetzen zu können. Umgekehrt sollten sich für die Problematik sensibilisierte Wissenschaftler(innen) mit einem Mindestmaß an theoretischem und faktischem Wissen ausgerüstet in wissenschaftsethischen Problemsituationen zurechtfinden können. Ein solches Mindestmaß an wissenschaftsethischem Wissen soll im vorliegenden Buch bereitgestellt werden.

Dieser Ausrichtung des Titels entsprechend bietet der Text weder detaillierte Diskussionen theoretischer Ansätze noch einen vollständigen Überblick über alle Themen, Fragen und Probleme, die in der Wissenschaftsethik erörtert werden. Vielmehr werden nur einige ausgewählte Themen angesprochen, um dem Leser einen Einstieg in die Thematik zu bieten, von der aus er sich selbständig weiter vorarbeiten kann. Dabei soll es nicht um vertiefte philosophische und philosophiehistorische Erörterungen der angesprochenen Themen oder um detaillierte argumentative Begründungen möglicher Positionen gehen. Auch passgenaue Problemlösungen, beispielhafte Fallanalysen und direkt in der Praxis umsetzbare Richtlinien werden nicht angeboten, da jeder konkrete Fall einzigartig und die Wissenschaft ein veränderliches Phänomen ist und es dementsprechend keine passgenauen Lösungen und allgemeingültigen Richtlinien geben kann. Stattdessen soll das Buch den Leser zum eigenen Nachdenken über wissenschafts­ethische Fragen und Probleme anregen und stellt entsprechendes ­Basiswissen sowie Anreize bereit. Wenn das Buch die Aufmerksamkeit des Lesers auf Probleme lenkt, dessen Existenz er bislang übersehen hat und für ihn einen Anlass darstellt, sich über diese Probleme einige Gedanken mehr zu machen, hat es sein Ziel erreicht.

Im Rahmen der akademischen Lehre soll das vorliegende Buch als Grundlage eines einführenden Kurses in die Wissenschaftsethik dienen können. Die hier vorgesehene Verwendung wäre die eines Rückgrats oder eines Skeletts, das für eine vertiefte Arbeit zu einzelnen Themen mit Artikeln aus der aktuellen wissenschaftsethischen Forschungsliteratur sowie mit Materialien zu Fallstudien aus der Praxis ergänzt werden kann.

Hannover, im Juli 2013 Thomas Reydon

Anmerkung zur Schreibweise der weiblichen und männlichen Form:

Ausschließlich aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Werk auf die ­jeweilige Doppelnennung oder Anpassung der Schreibweise bestimmter Bezeichnungen verzichtet. So stehen u. a. Wissenschaftler, Forscher, Ärzte, Studierende, Autoren, Philosophen, Ethiker etc. selbstverständlich für alle Frauen und Männer, die diese Berufe ausüben oder vertreten.

1 Die Bedeutung der Wissenschaftsethik

Die Wissenschaftsethik ist ein Teilbereich der Wissenschaftsphilosophie: Als praktische Wissenschaftsphilosophie macht sie zusammen mit der theoretischen Wissenschaftsphilosophie, die manchmal auch als Wissenschaftstheorie bezeichnet wird, das Fach Wissenschaftsphilosophie aus (Reydon und Hoyningen-Huene, 2011, S. 131–132). Sie ist ein Teilbereich der akademischen Philosophie, und ihre Ziele, ihre Arbeitsweise und ihre Ergebnisse müssen dementsprechend verstanden werden. Als geisteswissenschaftliches Fach verfolgt die Wissenschaftsethik ihre eigenen Fragestellungen und Ziele und sollte nicht primär als Hilfswissenschaft bzw. Dienstleistungsbereich für die übrigen Wissenschaften verstanden werden, obwohl sie durchaus für die anderen Wissenschaften relevante und brauchbare Ergebnisse erzielen kann. Die Frage nach der Bedeutung der Wissenschaftsethik – die Frage danach, was den Themen- und Problembereich ausmacht, mit dem sich die Wissenschaftsethik befasst; danach, was die Wissenschaftsethik leisten kann bzw. leisten soll; und danach, für wen die Wissenschaftsethik überhaupt etwas leisten soll und kann – muss demnach im Kontext der allgemeinen Frage erörtert werden, was die Geisteswissenschaften überhaupt leisten können und sollen. Nun ist dies eine Frage, die weder pauschal für die Geisteswissenschaften noch für den spezifischeren Bereich der Philosophie befriedigend beantwortet werden kann, da sowohl die Geisteswissenschaften als auch die Philosophie extrem diverse Arbeitsbereiche sind und die unterschiedlichsten Projekte umfassen.

So befasst sich die Philosophie u. a. mit der Gesellschaft und ihren Strukturen, der Politik, dem guten Leben, der Richtigkeit und Falschheit von Handlungen, der Natur des Menschen, der Natur des Bewusstseins und der Verbindung zwischen Geist und Körper, der Beschaffenheit der Welt, der Theorie des gültigen Schließens und Argumentierens, dem Wesen von Kunstwerken, der Verlässlichkeit unseres Wissens über die Welt und mit noch vielen anderen Themen – und eben auch mit dem Phänomen Wissenschaft. Außerdem stellen sich Philosophen zu diesen höchst unterschiedlichen Themen sehr unterschiedliche Fragen und haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was es genau für ein „Produkt“ ist, dass sie mit ihrer Arbeit hervorbringen. Die Diversität der Teilbereiche der Philosophie und ihrer Bezugsfelder, Themen, Probleme, Ansätze, Herangehensweisen usw. lässt sogar die Frage aufkommen, ob die gegenwärtige Philosophie als solche überhaupt als ein Fach gesehen werden kann.

Solche Überlegungen zum Wesen der Philosophie, zu ihrem Ziel und zur Natur der von ihr erzielten Ergebnisse sind Gegenstand der so genannten Metaphilosophie. Die Metaphilosophie, die selbst ein Teilgebiet der Philosophie ist, tritt gleichsam als Wissenschaftsphilosophie der Philosophie auf.1 Sie stellt Fragen, wie: Was sind Aufgabe und Ziel der Philosophie? Was ist ihr Nutzen? Gibt es eine etablierte philosophische Methode bzw. gibt es für die philosophische Forschung spezifische methodische Vorgehensweisen? Was für Wissen liefert uns die Philosophie? Liefert sie überhaupt Wissen oder sind ihre Ergebnisse einer anderen Natur? Eindeutige Antworten auf diese Fragen gibt es jedoch nicht: Sogar auf eine anscheinend sehr einfache Frage zu ihrem eigenen Beruf – Was ist Philosophie überhaupt? – geben professionelle Philosophen oft sehr unterschiedliche Antworten (siehe dazu Edmonds und Warburton, 2010, S. xiii-xxiv). Die vielleicht beste, interessanteste und auf jeden Fall meist zitierte Antwort auf diesen Fragenkomplex stammt von dem Philosophen Wilfrid Sellars, der in einem Aufsatz mit dem Titel „Philosophy and the scientific image of man“ schreibt: „Das Ziel der Philosophie, abstrakt formuliert, ist es, zu verstehen, wie Dinge (im breitmöglichsten Sinne des Begriffs) zusammenhängen (im breitmöglichsten Sinne des Begriffs)“ (Sellars, 1962, S. 37; eigene Übersetzung). Diese Aussage gibt durchaus eine gute Beschreibung des Projekts der Philosophie – und dennoch bleibt für Außenseiter völlig unklar, was Philosophen eigentlich machen.

Dieser kleine Exkurs zur Natur der Philosophie sollte verdeutlichen, dass sich Fragen nach der Zielsetzung der Wissenschaftsethik, nach den möglichen Ergebnissen der Arbeit von Wissenschaftsethikern, nach deren Nutzen, nach der Bedeutung der Wissenschaftsethik usw. nicht eindeutig beantworten lassen – genauso wenig, wie sie für die Philosophie überhaupt eindeutig zu beantworten sind. Als Teilbereich der Philosophie kann die Wissenschaftsethik unterschiedliche Projekte beinhalten, die für unterschiedliche Gruppen von unterschiedlicher Bedeutung sein können. Dennoch sollen in diesem Kapitel die Fragen erörtert werden, was die Wissenschaftsethik beinhaltet und was ihre verschiedenen „Kundengruppen“, darunter insbesondere Naturwissenschaftler, von ihr erwarten können und was nicht.

1.1 Was ist Wissenschaftsethik?

Wie der Philosoph Julian Nida-Rümelin bemerkt, „ist es nicht ausgeschlossen, dass für verschiedene Bereiche menschlicher Praxis unterschiedliche normative Kriterien angemessen sind, die sich [. . .] nicht auf ein einziges System moralischer Regeln und Prinzipien reduzieren lassen“ (Nida-Rümelin, 1996, S. 63). Dementsprechend würden für diese verschiedenen Bereiche der menschlichen Praxis unterschiedliche moralische Systeme gelten, die in verschiedenen Ethiken, d. h. in verschiedenen Teilbereichen der akademischen Ethik, thematisiert werden. Wie in Kapitel 2 ausführlicher thematisiert wird, wird mit „Ethik“ üblicherweise das akademische Fach bezeichnet, in dem moralische Systeme, Urteile und Überzeugungen erforscht werden, während mit „Moral“ diese Systeme, Urteile und Überzeugungen selbst gemeint sind. Ethik ist also, kurz gesagt, das Fach, das Moral erforscht. Eine „Bereichsethik“ (Nida-Rümelin, 1996, S. 63) ist dementsprechend ein Teilbereich der Ethik, in dem die für einen bestimmten Bereich der menschlichen Praxis geltende Moral erforscht wird.

Als Bereichsethiken können u. a. die Bioethik, die Tierethik, die Umweltethik, die Medizinethik, die Genethik, die Nanoethik, die Rechtsethik, die Medienethik, die Wirtschaftsethik sowie die Technikethik genannt werden. Auch die Wissenschaftsethik kann als eine solche Bereichsethik aufgefasst werden. Zum Teil kann die Existenz dieser verschiedenen Bereichsethiken dadurch erklärt werden, dass bestimmte wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Anwendungen in der Gesellschaft als höchst problematisch angesehen werden, während viele andere Erkenntnisse und Anwendungen durch die Gesellschaft unbemerkt bleiben. Dass z. B. die Genethik oft als eigenständige Bereichsethik neben der Bioethik und der Medizinethik besteht, ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass die moderne Gentechnologie in der Gesellschaft als besonders problematisch angesehen wird und dass es diesbezüglich einen großen Diskussionsbedarf und somit einen Bedarf an einer spezialisierten Ethik gibt.

Die verschiedenen Bereichsethiken sind nicht deutlich von einander getrennte Arbeitsbereiche, sondern überlappen sich teilweise und stehen untereinander in einer Vielzahl von Verbindungen. So hat die Wissenschaftsethik als Bereichsethik, die sich mit moralischen Fragen zu den Wissenschaften auseinandersetzt, große Überlappungsbereiche mit der Technikethik, der Bioethik, der Nanoethik sowie den sonstigen wissenschaftsbezogenen Bereichsethiken. Sie grenzt sich jedoch gleichzeitig von diesen durch einen eigenen Fragenbereich ab, der Fragen umfasst, die in Bezug zu allen Wissenschaften auftreten können, während sich die Bioethik, die Nanoethik, die Genethik usw. ausschließlich auf Fragen richten, die spezifisch für bestimmte Teilbereiche der Wissenschaft auftreten. Diese allgemeinen Fragen beziehen sich zumeist auf Aspekte des Betreibens von Wissenschaft, während sich die spezifischeren Fragen der Bioethik, der Nanoethik usw. typischerweise mehr auf die Folgen neuer wissenschaftlichen Erkenntnisse oder neuer technologischen Anwendungen richten. Obwohl es nicht unüblich ist, die Bioethik, die Nanoethik usw. als Teilbereiche der Wissenschaftsethik zu sehen, umfasst die Wissenschaftsethik diese Bereiche nicht vollständig.

Die folgende Beschreibung der Wissenschaftsethik kann zur Erläuterung des soeben gesagten dienen:

„Die Wissenschaftsethik beschäftigt sich mit moralischen Fragen, die in der wissenschaftlichen Handlungspraxis und als Folgen von wissenschaftlichen Innovationen auftreten können. Zum einen sind dies z. B. Fragen zur Verantwortung des Wissenschaftlers, oder die Frage danach, was gute wissenschaftliche Praxis ausmacht und was genau als wissenschaftliches Fehlverhalten angesehen werden muss. Zum anderen sind dies Fragen zu möglichen gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Entdeckungen und neuer Technologien“ (Reydon und Hoyningen-Huene, 2011, S. 132).

Innerhalb der Wissenschaftsethik können dieser Definition entsprechend vier Arbeitsbereiche unterschieden werden (die im Folgenden diskutierte Unterscheidung entstammt Hoyningen-Huene, 2009, S. 11–13; Hoyningen-Huene und Tarkian, 2010, S. 3028).

Erstens befasst sich die Wissenschaftsethik mit moralischen Problemen, die in spezifischen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung auftreten können und unmittelbar mit den Gegenständen der Forschung verbunden sind. In diesem Bereich fallen Fragen zur Zulässigkeit der verbrauchenden Embryonenforschung, zum Umgang mit Menschen als Versuchspersonen in Experimenten (z. B. in der medizinischen und psychologischen Forschung), zum Gebrauch von Tieren in Experimenten und zur allgemeinen Zulässigkeit von Tierversuchen, zu den Risiken von Freilandversuchen mit genetisch modifizierten Pflanzen usw. Fragen dieser Art treten nur für spezifische Teilbereiche der Wissenschaft und in spezifischen Forschungskontexten auf und sind stark an den momentanen Stand der Forschung gebunden. So tritt die Frage nach der Zulässigkeit der verbrauchenden Embryonenforschung – d. h. Forschung, in der menschliche Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen vernichtet werden – nur für spezifische Forschungsprojekte und außerdem nur dann auf, wenn es keine anderen und besseren Möglichkeiten gibt, um menschliche Stammzellen für Forschungszwecke zu gewinnen. Diesbezüglich ist jedoch absehbar, dass der technologische Fortschritt ermöglichen wird, menschliche Stammzellen zu gewinnen, ohne dafür menschliche Embryonen vernichten zu müssen (z. B. durch die Reprogrammierung adulter Stammzellen zu so genannten induzierten pluripotenten Stammzellen). Mit dem technologischen Fortschritt hätte sich das moralische Problem erledigt und bräuchte nicht mehr durch uns gelöst zu werden, weil es sich aufgelöst hat.

Der zweite Arbeitsbereich der Wissenschaftsethik befasst sich mit der Thematik der guten wissenschaftlichen Praxis, d. h. mit moralischen Aspekten der Wissenschaft als Beruf. Hier geht es darum, was gute wissenschaftliche Praxis ausmacht und diese von wissenschaftlichem Fehlverhalten unterscheidet. Viel diskutierte Themen, wie die Plagiatsproblematik und die Veröffentlichung von gefälschten oder gar völlig frei erfundenen Ergebnissen, gehören ebenso in diesen Bereich wie Fragen zur Aufbewahrungspflicht von Rohdaten, zum fairen Umgang mit Kollegen und Studierenden, zum Recht auf Co-Autorschaft von Veröffentlichungen und den mit einer Co-Autorschaft verbundenen Pflichten, zur Grenze zwischen wissenschaftlichem Fehlverhalten einerseits und „lediglich“ unsorgfältiger bzw. fehlerhafter Arbeit usw.

Als dritter Arbeitsbereich kann die Problematik der Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers sowie der wissenschaftlichen Gemeinschaft als Ganzes genannt werden. Die Fragen, die in diesem dritten Bereich erörtert werden, lassen sich oftmals nicht deutlich von Fragen trennen, die typischerweise dem zweiten Bereich zugeordnet werden. Gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten einerseits und das Übernehmen von Verantwortung für die eigenen Taten (oder die Weigerung, eine solche Verantwortung zu übernehmen) scheinen zwei Seiten der gleichen Problematik zu sein. Die Frage, wie man in einer fairen Weise mit seinen Kollegen und Studierenden umgeht, kann auch in der Weise gestellt werden, dass man fragt, welche Verantwortung Wissenschaftler ihren Kollegen und Studierenden gegenüber haben.

Der Problembereich der wissenschaftlichen Verantwortung erstreckt sich jedoch deutlich weiter als Fragen dieser Art. Ein wichtiger Aspekt dieses Problembereichs bezieht sich auf Fragen nach der Verantwortung von Wissenschaftlern sowie von der wissenschaftlichen Gemeinschaft der Gesellschaft gegenüber. Diese Fragen sind insbesondere im Zuge der zerstörerischen Folgen der Anwendung neuer Technologien in den beiden Weltkriegen aufgekommen und durch die Wahrnehmung von neuen, mit der Anwendung neuer Technologien verbundenen Risiken verstärkt worden. Zu denken wäre hier an die Entwicklung von Giftgasen im Ersten bzw. der Atombombe im Zweiten Weltkrieg oder auch an die mit der Gentechnologie verbundenen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. An die Entwicklung neuer Technologien beteiligte Wissenschaftler fühlen sich manchmal der Gesellschaft gegenüber für die zerstörerischen Folgen dessen Anwendung verantwortlich. Diesbezüglich ist eine wichtige Frage, ob einzelnen Wissenschaftlern oder der wissenschaftlichen Gemeinschaft tatsächlich eine solche Verantwortung zugesprochen werden kann: Kann die Wissenschaft in einer sinnvollen Weise für die Opfer der im Zweiten Weltkrieg abgeworfenen Atombomben oder für den auf den Zweiten Weltkrieg folgenden nuklearen Rüstungswettlauf verantwortlich gehalten werden? Oder ist nicht sie, aber die Gesellschaft selbst für diese Folgen verantwortlich? Und wie steht es um die Risiken der Gentechnologie? Diesbezüglich haben mehrere Autoren darauf hingewiesen, dass die Wissenschaft zumindest eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber dafür hat, der Gesellschaft bei der Entscheidungsfindung über die Implementierung solcher Technologien beratend zur Seite zu stehen (siehe dazu Kapitel 5).

Der vierte Arbeitsbereich der Wissenschaftsethik ist, mit einem Begriff des Wissenschaftsphilosophen Paul Hoyningen-Huene, die Sozialphilosophie der Wissenschaft (Hoyningen-Huene, 2009, S. 11–13; Hoyningen-Huene und Tarkian, 2010, S. 3030). Hier steht, so Hoyningen-Huene (2009, S. 13; Hoyningen-Huene und Tarkian, 2010, S. 3030), die Rolle der Wissenschaft in der Gesellschaft im Mittelpunkt. Die Fragen, die in diesem Arbeitsbereich erörtert werden, beziehen sich u. a. auf die Selbstbeschränkung der Forschungsfreiheit durch die wissenschaftliche Gemeinschaft, z. B. wenn es um Forschungsprojekte geht, deren Ergebnisse gravierende negative soziale Effekte herbeiführen könnten. Auch wäre eine im Rahmen dieses Arbeitsbereichs zu verortende Frage, ob sich die Wissenschaft als „Dienerin der Menschheit“ sehen sollte – d. h., inwiefern sie ihre Forschungsthemen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft ausrichten sollte oder sich autonom ihre Forschungsziele setzen kann. Diesbezüglich überlappt sich dieser Arbeitsbereich zumindest teilweise mit dem oben angesprochenen dritten Arbeitsbereich.

Der erste Bereich der Wissenschaftsethik soll im vorliegenden Buch nicht angesprochen werden, da für diesen Arbeitsbereich primär einige der anderen Bereichsethiken innerhalb der Ethik, wie die Bioethik und die Medizinethik, zuständig sind. Die Frage, wie mit Versuchspersonen in der Medizinforschung (Patienten in klinischen Studien) umgegangen werden soll, ist vielmehr eine medizinethische als eine allgemein wissenschaftsethische Frage. Der Fokus dieses Buchs liegt hauptsächlich auf Fragen, die dem oben diskutierten zweiten und dritten Bereich der Wissenschaftsethik zuzuordnen sind, also auf Fragen, die für alle Wissenschaften gleichermaßen oder zumindest für den Großteil der Wissenschaften auftreten. Fragen und Probleme aus dem zweiten Bereich finden sich überwiegend in den Kapiteln 3, 4 und 6, Fragen und Probleme aus dem dritten Bereich in den Kapiteln 4 und 5. Dass Kapitel 4 mit dem unterschiedenen zweiten und dritten Bereich überlappt, zeigt, dass sich die Fragen nach der wissenschaftlichen Verantwortung und nach der guten wissenschaftlichen Praxis nicht gut voneinander trennen lassen. (Andere Autoren fassen beide Bereiche unter dem Titel der wissenschaftlichen Verantwortung; z. B. Lenk und Maring, 1998, S. 295.) Die Thematik aus dem vierten Bereich soll in Kapitel 7 kurz angesprochen werden.

1.2 Was kann die Wissenschaftsethik leisten?

Als Teilbereich der Philosophie und insbesondere der Wissenschaftsphilosophie teilt die Wissenschaftsethik die Ziele dieser Fächer. Die Ziele dieser Fächer werden jedoch von verschiedenen Philosophen sehr unterschiedlich gesehen. Ein Ziel der Wissenschaftsphilosophie ist es auf jeden Fall, zu verstehen, wie die verschiedenen Wissenschaften funktionieren und was sie charakterisiert, d. h. was Wissenschaft zur Wissenschaft macht. Die theoretische Wissenschaftsphilosophie richtet sich auf die theoretisch-philosophischen Aspekte dieser Fragestellung, wie die Überprüfungs- und Begründungsweisen von wissenschaftlichem Wissen, die Struktur wissenschaftlicher Erklärungen, die Rolle von Naturgesetzen in den Wissenschaften, die Interpretation wissenschaftlicher Theorien, die Analyse wissenschaftlicher Kernbegriffe usw. Durch Klärung dieser Fragen soll ein gutes Bild davon entstehen, was Wissenschaft genau ist und wie sie in der Lage ist, verlässliches Wissen zu produzieren. Ein weiteres Ziel der theoretischen Wissenschaftsphilosophie liegt darin, das von den Wissenschaften produzierte Wissen sowie die gebrauchten Produktionsmethoden kritisch zu reflektieren, Schwächen aufzudecken und in dieser Weise die Wissenschaften bei ihrer Arbeit zu unterstützen (Reydon und Hoyningen-Huene, 2011). In diesem Bild stellt die Wissenschaftsphilosophie die „Selbstverständlichkeiten“ der Wissenschaften – das als verlässlich angenommene Wissen sowie die als gut funktionierend angesehenen Forschungsmethoden – in Frage (ebd.). Die Wissenschaftsethik hat ähnliche Ziele, bezieht sich aber bei deren Erarbeitung auf die moralischen und gesellschaftlichen Aspekte der Wissenschaftspraxis.

Wie alle Teilgebiete der Philosophie muss sich die Wissenschaftsethik jedoch bezüglich ihrer Ziele bescheiden geben. Die Philosophie produziert selbst kein positives Wissen über die Beschaffenheit der natürlichen und sozialen Welt, wie es die Natur- und Sozialwissenschaften tun (ebd.). Vielmehr zeigt sie uns die unterschiedlichen Aspekte der Dinge, d. h. die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Welt, in der wir leben. Der berühmte Philosoph Bertrand Russell schreibt in seinem Buch Probleme der Philosophie (1912) diesbezüglich:

„Die Philosophie kann uns zwar nicht mit Sicherheit sagen, wie die richtigen Antworten auf die gestellten Fragen heißen, aber sie kann uns viele Möglichkeiten zu bedenken geben, die unser Blickfeld erweitern und uns von der Tyrannei des Gewohnten befreien. Sie vermindert unsere Gewissheiten darüber, was die Dinge sind, aber sie vermehrt unser Wissen darüber, was die Dinge sein könnten.“ (Russell, 1967, S. 138).

Mit anderen Worten: Die Philosophie bietet keine endgültigen Antworten auf die Fragen an, die sie stellt, sondern zeigt uns lediglich mögliche Antworten und Positionen und analysiert, was gute Argumente für bzw. gegen diese möglichen Antworten und Positionen sein könnten.

Gleiches gilt auch für die Wissenschaftsethik: Sie kann auf mögliche moralische Probleme bezüglich der Wissenschaften und ihre möglichen Ursachen hinweisen, unterschiedliche Sichtweisen auf solche Probleme vorschlagen und erörtern, was für bzw. gegen diese verschiedenen Sichtweisen gesagt werden könnte. Sie kann jedoch diese Probleme für die Wissenschaften nicht lösen. Hier sind die einzelnen Wissenschaftler selbst gefragt, wie auch die verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen und die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft als Ganzes. Wie im Verlauf dieses Buchs deutlich werden sollte, soll sich die Wissenschaft als (zumindest teilweise) autonomer Bereich selbst ihre Werte und Normen geben. Die Wissenschaftsethik kann den Wissenschaften lediglich als beratende Instanz zur Seite stehen – sie kann nicht für sie ihre Werte und Normen festsetzen.

Diesbezüglich soll angemerkt werden, dass hier nicht nur die Naturwissenschaften im Blick sein sollen, sondern alle Bereiche der Wissenschaft. Wenn von Wissenschaftsethik die Rede ist, geht es auch immer um wissenschaftliches Fehlverhalten, d. h. um Tatbestände wie die Fälschung von Forschungsergebnissen, die Sabotage der Forschung von Konkurrenten, Ideendiebstahl oder auch Plagiate, die überall in der Wissenschaft vorkommen können und auch tatsächlich auftreten.2 Viele Diskussionen und Ansätze in der Wissenschaftsethik beziehen sich in erster Linie auf die spezifische Situation in den Naturwissenschaften und der medizinischen Forschung, weil sehr viele der bekannten und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens gerade in diesen Bereichen der Wissenschaft aufgetreten sind. Ein sehr bekanntes Beispiel ist der Fall des Biologen Paul Kammerer, der sich dem Vorwurf der Fälschung einiger Ergebnisse seiner Forschung zur Vererbung bei Geburtshelferkröten (Alytes obstetricans) ausgesetzt sah und im Laufe der Kontroverse über diesen Vorwurf 1926 Selbstmord beging.3 Ein weiteres sehr bekanntes Beispiel ist der Fall des so genannten „Piltdown-Menschen“, in dem der Amateur-Archäologe Charles Dawson Knochenreste unterschiedlicher Arten bearbeitete, chemisch alterte und zusammen als die Überreste einer bis dahin unbekannten Menschenart (Eoanthropus dawsoni) präsentierte. Obwohl sich dieser Fall schon am Anfang des 20. Jahrhunderts abspielte, wurde er erst in den 1950er-Jahren aufgedeckt (Broad und Wade, 1982, S. 119–122; Weiner, 1955). Und auch in der jüngeren Wissenschaftsgeschichte finden sich einige bekannte Beispiele wissenschaftlichen Fehlverhaltens im naturwissenschaftlichen und medizinischen Bereich. Zu denken wäre an den Fall des Physikers Jan-Hendrik Schön (beschrieben in Reich, 2009) und den Fall des Klonforschers Hwang-woo Suk4, die beide im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts für Schlagzeilen in den Medien sorgten. In beiden Fällen ging es um die nachgewiesene Fälschung von Forschungsergebnissen in Veröffentlichungen in prominenten Fachzeitschriften wie Science und Nature. Die Geschichte hat jedoch deutlich gezeigt, dass das Auftreten von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sicherlich nicht auf die Naturwissenschaften und die Medizin beschränkt ist. Bekannte Beispiele aus den Sozialwissenschaften sind die Betrugsfälle der Psychologen Cyril Burt (Broad und Wade, 1982, 203–211) und Diederik Stapel (Commissie Levelt, 2011). Aus anderen Bereichen der Wissenschaft können beispielhaft die Plagiatsvorwürfe zu den Dissertationen des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg (Rechtswissenschaften; der Fall spielte 2011) sowie der ehemaligen Bundeswissenschaftsministerin Schavan (Erziehungswissenschaften; der Fall spielte hauptsächlich 2012–2013 und ist derzeit noch nicht abgeschlossen) erwähnt werden. Im Grunde kann kein Bereich der Wissenschaft für sich beanspruchen, gänzlich frei von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu sein.

1.3 Abschließende Bemerkungen

Abschließend lässt sich sagen, dass die Wissenschaftsethik Wissenschaftlern Orientierungswissen für moralisch knifflige Situationen bieten kann, indem sie mögliche Bewertungen und Positionen aufzeigt. Allerdings sollten hier die Erwartungen nicht zu hoch gesteckt werden. Die Wissenschaftsethik bietet zwar einige Hinweise zur Orientierung in schwierigem Terrain, den richtigen Weg müssen die Wissenschaftler jedoch letztendlich selbst finden.

1 Als weiterführende Lektüre zur Metaphilosophie eignen sich u. a. Joll (2010) oder Williamson (2007). Zu diesen Fragen mit einem spezifischen Bezug zur Wissenschaftsphilosophie, siehe Reydon und Hoyningen-Huene (2011).

2 Eine sehr lesenswerte Geschichte wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist Broad und Wade (1982).

3 Der Fall Kammerer ist nach wie vor ein kontroverses Thema in der Wissenschaftsgeschichte. Eine empfehlenswerte Lektüre dazu ist Koestler (1971).

4 Siehe dazu Cyranoski (2004), Check und Cyranoski (2005) sowie eine „news special“ der Fachzeitschrift Nature (online verfügbar auf http://www.nature.com/news/specials/hwang/index.html).

2 Was ist Ethik?

Das vorliegende Kapitel bietet eine kurze Einführung in das Fach Ethik sowie in die wichtigsten ethischen Theorien und stellt das moralphilosophische Hintergrundwissen bereit, das jeder Wissenschaftler (und im Grunde eigentlich jede Person) benötigt, um systematisch über moralische Problemsituationen nachdenken zu können.

Zwar ist es für angehende und praktizierende Wissenschaftler nicht unbedingt notwendig, über vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Typen ethischer Theorien zu verfügen, um ihre Rolle als Wissenschaftler gut erfüllen zu können. Die meisten Menschen verfügen schließlich nicht über solche vertieften Kenntnisse und sind dennoch in der Lage, in Alltagssituationen moralische Urteile zu fällen. Dennoch lässt sich argumentieren, dass gerade angehende und praktizierende Wissenschaftler ein wenig mehr über ethische Theorien wissen sollten als es vielleicht für die Alltagspraxis unbedingt notwendig ist. Mit der Rolle des Wissenschaftlers übernimmt eine Person gleichzeitig eine besondere Verantwortung. Wie in den Kapiteln 4 und 5 ausgeführt wird, kommt diese professionelle Verantwortung sowohl der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch der Gesellschaft im Allgemeinen gegenüber zum Tragen. Dies heißt, dass Wissenschaftler Kraft ihres Berufs sowohl den Mitgliedern der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch den Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Rechenschaft über ihr Tun schuldig sind.

Um die Gründe für ihre Entscheidungen zwischen verschiedenen Handlungsoptionen und ihre für die Entscheidung relevante Überlegungen artikulieren zu können, ist es hilfreich, über Grundkenntnisse über die wichtigsten Theorietypen in der Ethik zu verfügen. Auch in dieser Hinsicht liefert die Ethik Orientierungswissen. Sie zeigt mögliche Argumentations- und Überlegungsschemata auf, mit der Wissenschaftler ihr Handeln in konkreten, moralisch kniffligen Situationen bewerten und der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie der Öffentlichkeit gegenüber begründen können. Der Wissenschaftler soll zwar selbst nicht zum Ethiker werden, aber er soll ausreichende Kenntnisse der wichtigsten ethischen Theorien besitzen, um sie bei Bedarf als Werkzeuge in der Berufspraxis einsetzen zu können.

2.1 Moral und ethische Theorie

Eine erste Unterscheidung, die bei einer Einführung in die Ethik gemacht werden muss, ist die Unterscheidung zwischen Ethik und Moral. Beide Begriffe haben etwas mit dem Unterschied zwischen „gut“ und „böse“, zwischen „richtig“ und „falsch“ zu tun. Umgangssprachlich werden diese beiden Begriffe oftmals als Synonyme verwendet: Eine ethische Frage ist eine moralische Frage. Streng genommen ist diese Gebrauchsweise jedoch nicht richtig, weil die Ethik ein akademisches Fach und ein Teilbereich der Philosophie ist und die Moral nicht. Ethik kann man betreiben, Moral nicht. Die Ethik ist das Fach, das die Moral als ihr Forschungsgegenstand hat: Ethik ist Moralphilosophie, d. h. philosophieren über moralische Fragen.5 Der Begriff der Moral hingegen verweist auf Urteile darüber, wie man handeln sollte bzw. was man nicht tun darf, was den Unterschied zwischen einer richtigen und einer falschen Handlungsweise ausmacht, was eine gerechte Gesellschaft ausmacht, was das gute Leben beinhaltet usw. Solche Urteile können persönlicher Natur sein oder auch in der Form eines Werte- und Normensystems einer bestimmten Gruppe von Menschen existieren. Die christliche Moral z. B. ist das System der moralischen Urteile, das von den Menschen angenommen wird, die sich als Christen verstehen.6 Die ethischen Theorien, die im nächsten Abschnitt kurz vorgestellt werden sollen, sind als im Fach Ethik aufgestellte Theorien dementsprechend selbst keine Systeme moralischer Urteile. Vielmehr sind sie Theorien über Moral und über solche moralische Systeme.

Ethische Theorien lassen sich grundsätzlich in zwei Weisen aufstellen. Man kann die verschiedenen moralischen Urteile und Urteilssysteme, die von verschiedenen Individuen und Gruppen zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten angenommen wurden, beschreiben und miteinander vergleichen. Ein solches Projekt deskriptiver Ethik hat u. a. soziologische, anthropologische, kulturwissenschaftliche und psychologische Aspekte und fällt dementsprechend nicht notwendigerweise im Kernbereich der philosophischen Forschung, obwohl philosophische Elemente immer in einem solchen Projekt mit enthalten sind. Die deskriptive Ethik produziert selbst keine inhaltlichen moralischen Aussagen, sondern gibt diese lediglich in einer systematischen Weise wieder.

Es ist auch möglich, die Aufstellung einer ethischen Theorie als normatives Projekt zu verstehen und zu versuchen, eine allgemeine Theorie aufzustellen, die allgemeine Handlungs-, Bewertungs- und Begründungsrichtlinien enthält – die also in der Praxis eine normative Kraft entfalten kann, die rein beschreibende Theorien als Darstellungen von vorgefundenen Sachverhalte nicht entfalten können. Dies ist der Arbeitsbereich der normativen Ethik (siehe Driver, 2005, zur weiterführenden Lektüre). Die ethischen Theorien, die im nächsten Abschnitt vorgestellt werden, fallen in diesem Bereich.

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die normative Ethik und die in ihr verhandelten Theorien direkt in der Praxis umsetzbare Handlungsanweisungen geben würden, wie diese z. B. in den zehn Geboten enthalten sind. Die normative Ethik hat jedoch nicht als Ziel, konkrete Gebote und Verbote für die alltägliche Lebensführung zu formulieren, wie „Du sollst nicht stehlen“. Wie bereits angemerkt, sind ethische Theorien selbst keine moralischen Systeme. Vielmehr liefert die normative Ethik Theorien darüber, wie wir solche Gebote und Verbote bewerten und begründen können. Ethische Theorien, wie sie in der normativen Ethik entwickelt werden, sind Ansätze darüber, von welcher Art die Maßstäbe sein sollten, mit denen Handlungen, Sachverhalte usw. moralisch bewertet und begründet werden können. Eine ethische Theorie liefert also einen Denkrahmen, innerhalb dessen Überlegungen dazu angestellt werden können, wie wir in bestimmten konkreten Umständen handeln sollten (und wie nicht) und wie Argumente konstruiert werden können, die konkrete Handlungsanweisungen begründen oder widerlegen. Als solche ist es nicht die Aufgabe der normativen Ethik, den Menschen konkrete Richtlinien für die Praxis zu verschaffen, sondern vielmehr, moralische Überzeugungen in Frage zu stellen und dadurch zu einer kritischen Reflexion über bisher für selbstverständlich angenommene Werte, Normen, Verhaltensregeln und Überzeugungen anzuregen.7

Die normative Ethik befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, was die allgemeinen, fundamentalen Prinzipien sein könnten, die unser Leben und unser Handeln leiten sollen, und wie mit Hilfe dieser Prinzipien konkrete Gebote und Verbote für die Praxis hergeleitet werden können (Driver, 2005, S. 31). Die tatsächliche Herleitung solcher konkreten Gebote und Verbote für bestimmte praktische Kontexte sowie die Bewertung der verschiedenen Handlungsoptionen, die in konkreten Fällen zur Verfügung stehen, findet in der angewandten Ethik statt – d. h. in den verschiedenen Bereichsethiken (siehe Kapitel 1). Während die normative Ethik sich auf moralische Fragen im Allgemeinen bezieht, nehmen die angewandten Ethiken (die Bereichs­ethiken), einzelne Praxisbereiche in den Blick und versuchen, für diese Bereiche spezifische moralische Fragen zu lösen.8

Neben den Teilbereichen der deskriptiven Ethik, der normativen Ethik und der angewandten Ethik umfasst die Ethik noch einen weiteren Teilbereich: die Metaethik. Wie der Terminus widerspiegelt, befasst sich die Metaethik mit Fragen einer höheren Ordnung als die der übrigen Teilbereiche der Ethik. Während die deskriptive Ethik bestehende moralische Urteile und Urteilssysteme beschreibt und die normative Ethik solche analysiert und zu begründen versucht, befasst sich die Metaethik nicht mit moralischen Urteilen und Urteilssystemen selbst, sondern mit allgemeinen Fragen zur Natur moralischer Urteile sowie zur Natur moralischer Begründungsweisen (Smith, 2005, S. 4–6; Scarano, 2006, S. 27). Die Metaethik ist die systematische Reflexion der Ethik und kann dementsprechend auch als die Wissenschaftsphilosophie der Ethik gelten (wie die Metaphilosophie als die Wissenschaftsphilosophie der Philosophie gelten kann; siehe Kapitel 1).9 Üblicherweise wird in der Literatur eine Dreiteilung des Faches Ethik vorgefunden in deskriptiver Ethik, normativer Ethik und Metaethik (z. B. Frankena, 1963, S. 3; Scarano, 2006, S. 25). Es scheint jedoch sinnvoll, die bereichsspezifischen Ethiken, wie die Wissenschaftsethik, die Bioethik, die Wirtschaftsethik usw., als separater Teilbereich der Ethik zu verstehen, da ihr Projekt ein anderes ist als die Projekte der übrigen Teilbereiche der Ethik.

Im Rest dieses Buchs wird die Metaethik keine Rolle mehr spielen. Die deskriptive Ethik wird in Kapitel 3 wieder zur Sprache kommen, wenn es um das vom Soziologen Robert Merton aufgestellte Berufsethos der Wissenschaft gehen wird – ein im Grunde deskriptives Projekt, das oft als normatives Projekt missverstanden wird. Im nächsten Abschnitt sollen die wichtigsten Arten der verfügbaren ethischen Theorien kurz vorgestellt werden und steht also die normative Ethik im Fokus.10 Es soll dementsprechend nicht darum gehen, diese Theorien als Werkzeuge zu präsentieren, die in konkreten Praxissituationen direkt anwendbar wären und es jemandem ermöglichen würden, aus den zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen die einzig richtige auszuwählen. Vielmehr soll es darum gehen, zu zeigen, aus welchen Perspektiven hinaus Handlungen und Sachverhalte bewertet und begründet werden können.

2.2 Eine kleine Typologie ethischer Theorien

Typischerweise fokussiert eine ethische Theorie auf eine bestimmte Kategorie von Bewertungs- und Begründungskriterien, wie z. B. Tugenden, Pflichten, Absprachen oder auch die Folgen von Handlungen. Nach der Art der im Mittelpunkt stehenden Bewertungs- und Begründungskriterien können ethische Theorien in konsequenzialistische (folgenorientierte) und deontologische (pflichtenorientierte) Theorien eingeteilt werden. Eine dritte wichtige Kategorie ethischer Theorien, die diesen beiden Kategorien gegenübergestellt werden kann, ist die der tugendethischen Theorien.

Der Begriff der Deontologie leitet sich aus dem altgriechischen „deon“ – das Erforderliche, die Pflicht – her. Der Begriff ist seit dem Buch Five Types of Ethical Theory (1930) des Philosophen C. D. Broad in der Moralphilosophie als Kontrastbegriff zum Begriff der folgenorientierten ethischen Theorien gängig, obwohl er bereits im 19. Jahrhundert vom Philosophen, Juristen und Sozialreformer Jeremy Bent­ham eingeführt wurde (Sørensen, 2008). Broad kontrastiert den Typus der deontologischen Theorien allerdings mit dem Typus der teleologischen (zielorientierten) Theorien, statt, wie es in der gegenwärtigen Ethik oft der Fall ist, mit dem Typus der konsequenzialistischen Theorien. Die Feinheiten des Unterschieds zwischen teleologischen und konsequenzialistischen ethischen Theorien soll hier jedoch nicht weiter vertieft werden, da hier ihre Gemeinsamkeiten wichtiger sind. Es sei lediglich darauf hingewiesen, dass sich die beiden Kategorien nicht vollständig überlappen (vgl. Birnbacher, 2007, S. 119 ff., 186 ff.).

Was teleologischen und konsequenzialistischen Theorien miteinander verbindet, ist ihre Folgen- bzw. Zielorientierung. Diese steht mit der Grundlagenorientierung deontologischer Theorien in einem deutlichen Kontrast. Broad definiert den grundlegenden Unterschied zwischen teleologischen und deontologischen Theorien wie folgt: Teleologische Theorien fußen auf der Annahme, dass die moralische Richtigkeit oder Falschheit einer Handlung immer vollständig durch die moralische Richtigkeit oder Falschheit der Folgen dieser Handlung bestimmt sind, während deontologische Theorien diese Annahme verneinen (Broad, 1930, S. 206; siehe auch Frankena, 1963, S. 13–14; Driver, 2005, S. 34 und 41). Broad behauptet also nicht, dass in deontologischen Theorien die Folgen einer Handlung bei deren Bewertung keinerlei Rolle spielen. Auch hier werden Folgen als für Bewertungen relevant betrachtet, der Nachdruck liegt jedoch auf andere Faktoren. Broad erläutert den Unterschied mit Hilfe des Verhältnisses zwischen Pflichten („obligations“) und Werten („values“). Für ihn sind deontologische Theorien solche, in denen die Idee der Pflicht einen fundamentaleren Platz einnimmt als die der Werte, indem Wertbegriffe aus Pflichtbegriffen hergeleitet bzw. durch diese definiert werden können (Broad, 1930, S. 278). In teleologischen Theorien ist das Verhältnis zwischen Pflichten und Werten genau umgekehrt. Hier sind Wertbegriffe den Pflichtbegriffen vorgeordnet und können Pflichtbegriffe aus Wertbegriffen hergeleitet bzw. durch diese definiert werden.11

In teleologischen Theorien (wobei sich der Begriff aus dem altgriechischen „telos“ – Ziel, Zweck – herleitet) sind es also die als wünschenswerte Ziele angesehenen Zustände oder Sachverhalte, an denen sich die moralische Richtigkeit oder Falschheit von Handlungen messen lässt, während diese in deontologischen Theorien an die Erfüllung einer Pflicht bzw. eines Gebots gemessen wird. Da die Frage, ob ein bestimmtes Ziel wünschenswert sei, typischerweise auf der Grundlage nicht-moralischer Werturteile darüber, was erstrebenswert ist, beantwortet wird, verlassen teleologische Theorien bei der Bewertung und Begründung von Handlungsoptionen den Raum des Moralischen. Wir können schließlich sehr unterschiedliche Ziele, wie z. B. ein allgemeines Wohlbefinden, Macht, Wissen, die Vermeidung von Leid, Selbstverwirklichung usw. als wünschenswert annehmen (Frankena, 1963, S. 13). Wie der Ethiker William Frankena diesbezüglich erläutert, besagt

„eine teleologische Theorie [. . .], dass das grundlegende bzw. ultimative Kriterium des moralisch Richtigen, Falschen, Gebotenen usw. der nicht-moralische Wert ist, der realisiert wird [. . .]. Teleologische Theorien, also, machen das Richtige, das Gebotene und das moralisch Gute vom nicht-moralisch Guten abhängig.“ (Frankena, 1963, S. 13; eigene Übersetzung).

Deontologische Theorien bleiben durch ihre Bezugnahme auf Pflichten bei der Bewertung und Begründung von Handlungsoptionen jedoch grundsätzlich innerhalb des moralischen Bereichs. Dementsprechend wird der Kontrast manchmal auch daran festgemacht, dass es in deontologischen Theorien um die intrinsischen Werte von Handlungen geht, während es in teleologischen Theorien um extrinsische Werte geht (Birnbacher, 2007, S. 119). Es ist wichtig zu sehen, dass selbst wenn in einer bestimmten Situation beide Typen ethischer Theorien die gleiche Handlungsoption als die moralisch richtige auswählen, ihre Begründungen für diese Bewertung jedoch fundamental unterschiedliche sind.

In der gegenwärtigen Moralphilosophie findet sich statt Broads Kontrast zwischen deontologischen und teleologischen Theorien oft der weniger strikte Kontrast zwischen deontologischen und konsequenzialistischen Theorien. Auch hier geht es jedoch um den gleichen Unterschied zwischen Pflicht- und Folgenorientierung: Theorien des letzteren Typus gehen bei der Bewertung und Begründung von Handlungen und Sachverhalte von den Folgen dieser für betroffene Subjekte aus, während Theorien des ersteren Typus von den im Hintergrund der Handlung bzw. des Sachverhalts stehenden Auffassungen über moralische Pflichten der handelnden Person bzw. darüber, was in einer bestimmten Situation Geboten wäre, ausgehen.

Oft werden deontologische Theorien als solche aufgefasst, in denen die Folgen einer Handlung für deren moralischen Wert keine bzw. eine sehr geringe Rolle spielen und nur andersartige Faktoren als Grundlage für die moralische Bewertung dienen. Eine solche Auffassung wäre allerdings fehlerhaft. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Typen ethischer Theorie liegt darin, dass bei der Bewertung von Handlungen den Nachdruck auf sehr unterschiedliche Faktoren liegt und Faktoren anderer Art deutlich weniger ins Gewicht fallen. Wie oben beschrieben, besteht der ursprüngliche Unterschied darin, dass in teleologischen Theorien der moralische Wert einer Handlung als vollständig durch dessen Folgen bestimmt ist, während in deontologischen Theorien dies nicht der Fall ist und andere Faktoren auch eine wichtige Rolle spielen können (siehe Frankena, 1963, S. 14).

Als die beiden Hauptvertreter der beiden ethischen Theorietypen sollen im Folgenden die kantische Pflichtethik und der Utilitarismus kurz erläutert werden.

2.3 Pflichten, Folgen und Tugenden

Der wohl prominenteste Vertreter einer Pflichtethik ist der berühmte Philosoph Immanuel Kant, dessen Ethik meistens als das paradigmatische Beispiel einer deontologischen Theorie genannt wird.12 Kants Ethik beruht auf der Sichtweise des Menschen als grundsätzlich vernunftbegabtes Wesen, das sich selbst die Gesetze vorschreibt, nach der es handelt. Autonomie ist dementsprechend ein zentraler Begriff seiner Ethik. Kants Ethik ist nun im Wesentlichen der Versuch zu bestimmen, welche die moralischen Gesetze sein könnten, die vernünftige Wesen sich Kraft ihrer Rationalität stellen würden. Eine zentrale Rolle bei der Beantwortung dieser Frage spielt für Kant die Universalisierbarkeit dieser moralischen Gesetze, die in im so genannten kategorischen Imperativ zum Ausdruck kommt. In seiner Kritik der Praktischen Vernunft (1788) gibt Kant die bekannteste Formulierung des kategorischen Imperativs als das „Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft“ (Kant, 1915, S. 39), das lautet:

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ (ebd.).13

Kant erläutert, dass man dieses Grundgesetz „ein Faktum der Vernunft nennen [kann . . .], weil es sich für sich selbst uns aufdringt“ (Kant, 1915, S. 40–41). Das heißt, die Gültigkeit dieses moralischen Grundgesetzes ist für jedes Vernunftwesen unmittelbar deutlich, da es selbst ein wesentlicher Aspekt der Rationalität ist. Dies nun gelte, so Kant, grundsätzlich für alle vernunftbegabten Wesen:

„Dieses Prinzip der Sittlichkeit [. . .] erklärt die Vernunft zugleich zu einem Gesetze für alle vernünftigen Wesen, sofern sie überhaupt einen Willen, d. i. ein Vermögen haben, ihre Kausalität durch die Vorstellung von Regeln zu bestimmen, mithin sofern sie der Handlungen nach Grundsätzen, folglich auch nach praktischen Prinzipien a priori [. . .] fähig sind“ (Kant, 1915, S. 41).

Im zweiten Abschnitt seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) findet sich eine andere sehr bekannte Formulierung des kategorischen Imperativs:

„Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (Kant, 1965, S. 52).

In dieser Formulierung zeigt sich ein wichtiger Aspekt der Ethik Kants, nämlich der Charakter der in der Theorie auftretenden Pflichten von Pflichten anderen Menschen gegenüber. Hier ist zu sehen, dass für Kant die moralische Problematik daraus folgt, dass Menschen durch die Handlungen anderer Menschen betroffen sein können ohne dass es jedoch bei Kant primär um die Folgen von Handlungen gehen würde. Auch geht es nicht so sehr um die Handlung selbst als um das der Handlung unterliegenden Pflichtverständnis. Eine Handlung ist gut, wenn die Person, die sie ausführt, dies auf Grund ihres Verständnisses ihrer Pflicht tut. Bloßes pflichtgemäßes Handeln – Handeln, das zwar der Pflicht konform ist, aber nicht durch diese motiviert – kann nach Kants Ansicht nicht als gutes Handeln gewertet werden.

Der Utilitarismus wird üblicherweise als das paradigmatische Beispiel einer konsequenzialistischen ethischen Theorie der Pflichtethik Kants gegenübergestellt. Er kann im Wesentlichen auf die Werke der englischen Philosophen Jeremy Bentham (insbesondere dessen Buch Introduction to the Principles of Morals and Legislation, gedruckt 1780, veröffentlicht 1789) und John Stuart Mill (insbesondere dessen Utilitarianism, 1861) zurückgeführt werden, obwohl Vorläufer dieser Strömung bereits im 17. und frühen 18. Jahrhundert gefunden werden können (Driver, 2009). Der Utilitarismus ist keine homogene moralphilosophische Position, sondern vielmehr eine Strömung bzw. eine Gruppe von Theorien, deren Vertreter ähnliche, jedoch auch zum Teil sehr unterschiedliche Positionen einnehmen. Die vereinfachte Kernthese utilitaristischer Theorien lautet wie folgt: Die richtige Handlung ist die, mit der man so vielen der Betroffenen wie möglich so viel wie möglich Gutes tut.

Bentham geht bei der Formulierung seiner Position von einer anthropologischen Feststellung aus, nämlich dass Menschen durch das Streben nach Lust („pleasure“) und die Vermeidung von Leid („pain“) geleitet werden. Er schreibt im ersten Satz des o. g. Buchs: „Die Natur hat die Menschheit unter die Herrschaft zweier souveräner Meister gestellt, Lust und Leid. Nur diese sollen uns anweisen, was wir tun sollen, sowie bestimmen, was wir tun werden.“ (Bentham, 1879, S. 1; eigene Übersetzung). Die Grundlage Benthams ethischer Theorie ist somit eine Feststellung über die Natur des Menschen: daraus, dass der Mensch bestimmte Interessen hat, folgt für Bentham das moralische Prinzip, dass diese Interessen in der bestmöglichen Weise gewährt werden sollen. Dieses ist für Bentham das Prinzip,

„das jede mögliche Handlung auf der Grundlage der Tendenz billigt oder missbilligt, die diese zu haben scheint, das Glück der Beteiligten, deren Interessen in Frage stehen, zu mehren oder zu verringern; oder [. . .] dieses Glück zu Fördern oder zu verhindern.“ (Bentham, 1879, S. 2; eigene Übersetzung; siehe auch Mill, 2006, S. 23).

Laut der bekanntesten Formulierung dieses Prinzips, die Berkeley in einer im Jahr 1822 dem Haupttext hinzugefügten Fußnote gibt, ist es das Prinzip, dass „das größte Glück für alle, deren Interessen auf dem Spiel stehen, als das richtige und angemessene, und das einzig richtige und angemessene und universell wünschenswerte, Ziel menschlicher Handlung festsetzt“ (Bentham, 1879, S. 1; eigene Übersetzung; vgl. Mill, 2006, S. 37).

Bentham nennt dieses Leitprinzip des Utilitarismus das Nutzenprinzip („principle of utility“) und erläutert, dass mit „Nutzen“ die (nicht weiter spezifizierte) Eigenschaft eines Dinges gemeint sei, Vorteil, Lust, das Gute oder Glück hervorzubringen oder auch Unheil, Schmerz, das Böse oder Unglück zu vermeiden. Alle diese Begriffe liefen laut Bentham auf das Gleiche hinaus (Bentham, 1879, S. 2). Obwohl Bentham das Glück bzw. die Lust, auf der die Ethik ausgerichtet sein sollte, primär als das Glück bzw. die Lust der einzelnen Person begreift (vgl. Benthams anthropologischer Ausgangspunkt), schreibt er Gruppen von Individuen und der Gemeinschaft als solche auch ein Interesse an Glück bzw. der Vermeidung von Unglück zu. Er fasst die Gemeinschaft jedoch als einen aus einzelnen Personen zusammengesetzten „fiktiven Körper“ auf (Bentham, 1879, S. 3) und erläutert, dass das Interesse der Gemeinschaft nichts mehr oder weniger als die Summe der Interessen deren einzelnen Mitglieder sei.

Das zu erstrebende Glück bzw. das zu vermeidende Unglück der Gemeinschaft sei demnach genau die Summe des zu erstrebenden Glücks bzw. des zu vermeidenden Unglücks der einzelnen Mitglieder dieser Gemeinschaft (ebd.). In dieser Summierung zählt jedes Individuum gleich viel. Insbesondere ist bei der Bestimmung des Glücks bzw. Unglücks der Gemeinschaft das eigene Glück und Unglück der Person, das bestimmen soll, was sie zu tun hat, genauso schwer zu gewichten wie das Glück und das Unglück jedes einzelnen anderen Mitglieds. Daraus folgt eine – zumindest in der Theorie – vergleichsweise einfache Berechnung: Man müsse lediglich das mit einer bestimmten Handlung verbundene zu erwartende Glück bzw. Unglück jedes einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft summieren und das zu erwartende gesamte Glück gegen das zu erwartende gesamte Unglück abwägen, um zu wissen, ob diese Handlung geboten oder verboten sei.

In der Praxis wird dieser Ansatz offenbar mit mehreren Problemen konfrontiert. Erstens ist es immer die Frage, wer genau zum Kreis der von einer bestimmten Handlung betroffenen Personen gehört. In einfachen Fällen, in denen es um die Handlung einer Person einer anderen Person gegenüber geht, ist die Situation vergleichsweise leicht zu überblicken. Aber in bei Weitem den meisten Fällen ist der Kreis der möglicherweise von einer Handlung betroffenen Personen deutlich größer und schwierig überschaubar. In den meisten Fällen ist die gesamte Gesellschaft zumindest indirekt von der Handlung betroffen, indem eine Handlung gewisse gesellschaftliche Tendenzen verstärken oder gerade entgegenwirken kann. Außerdem besteht der Kreis der Betroffenen nicht notwendigerweise ausschließlich aus Menschen. Dieser Punkt kann anhand des in der Ethik üblichen Unterschieds zwischen moralischen Akteuren („moral agents“) und moralischen Subjekten („moral patients“) illustriert werden. Dieser Unterschied bezieht sich darauf, auf welcher Seite der Handlung sich ein Wesen befindet. Moralische Akteure sind Wesen, die selbst Handeln und ihre Optionen überdenken können, während moralische Subjekte Wesen sind, die von Handlungen betroffen sein können.

Bei der Bestimmung der Gruppen der moralischen Akteure und der moralischen Subjekte spielen die Begriffe der Rationalität und der Leidensfähigkeit eine wesentliche Rolle. Um in einem wirklichen Sinne handeln zu können, muss ein Wesen in der Lage sein, sich über die betreffende Handlung einige Gedanken zu machen sowie sich zwischen verschiedenen Handlungsoptionen zu entscheiden. Der Kreis der moralischen Akteure ist demnach auf zurechnungsfähige Menschen beschränkt (Säuglinge und nicht-zurechnungsfähige Erwachsenen z. B. gehören nicht in diesen Kreis). Der Kreis der moralischen Subjekte erstreckt sich jedoch auf alle Lebewesen, die leidensfähig sind, d. h. die unter den Folgen einer Handlung leiden können oder durch diese Lust bzw. Glück empfinden können. Der Kreis der von einer Handlung möglich betroffenen Individuen umfasst demnach nicht nur alle Menschen, sondern auch viele Tiere (eine Tatsache, die Bentham auch deutlich hervorhebt).

Zweitens müssen Vertreter des Utilitarismus die Frage beantworten, wie sich das „Glück“ bzw. das „Wohlergehen“ der Menschen genauer beschreiben lässt. Bentham und Mill nehmen beide eine hedonistische Position zu dieser Frage ein, obwohl sich ihre spezifischen Positionen von einander unterscheiden. Während Bentham die Begriffe der Lust, der Unlust, des Glücks usw. letztendlich in der menschlichen Natur begründet, versucht Mill in seinem Utilitarianism einen konkreteren Zugang zu diesen Begriffen herzustellen. Mill schreibt, dass „[u]nter „Glück [. . .] Lust und das Freisein von Unlust, unter „Unglück“ Unlust und das Fehlen von Lust verstanden“ werden solle (Mill, 2006, S. 23–25). Er merkt jedoch zugleich an, dass mit diesem Verständnis von Glück und Unglück das Erstreben von Glück und die Vermeidung von Unglück als moralische Leitlinie zu kritisieren wäre, denn „[d]er Gedanke, dass das Leben [. . .] keinen höheren Zweck habe als die Lust, kein besseres und edleres Ziel des Wollens und Strebens, erscheint [. . .] im äußersten Grade niedrig und gemein; als eine Ansicht, die nur der Schweine würdig wäre“ (Mill, 2006, S. 25). Laut Mill sollte es im Utilitarismus nicht um einfache Lust gehen, denn das menschliche Leben unterscheide sich wesentlich vom Leben der Tiere. Menschen haben eine höhere geistige Begabung als Tiere, und dementsprechend ist das Glück des Menschen von einer anderen Art als die einfache Zufriedenheit eines Tiers: „Es ist besser, ein unzufriedener Mensch zu sein als ein zufriedenes Schwein“ (Mill, 2006, S. 33).

Da für Mill das zu erstrebende Glück ein für den Menschen spezifisches Glück ist und nicht lediglich körperliche und geistige Zufriedenheit von der Art, die auch nichtmenschliche Tiere anstreben, meint Mill, dass der Maßstab des Glücks dadurch gegeben sei, was Menschen tatsächlich anstreben:

„der Maßstab, an dem Qualität [des Glücks] gemessen und mit der Quantität [des Glücks] verglichen wird, [sei] die Bevorzugung derer [. . .], die ihrem Erfahrungshorizont nach – einschließlich Selbsterfahrung und Selbstbeobachtung – über die besten Vergleichsmöglichkeiten verfügen.“ (Mill, 2006, S. 37–39).

Der Maßstab für das erstrebenswerte Glück ist für Mill dadurch gegeben, was vernunftbegabte Menschen auf Grund von Introspektion, Observation des Verhaltens anderer Menschen sowie vertiefte Überlegungen als erstrebenswertes Glück beschreiben würden.

Mill versucht also, den Begriff des erstrebenswerten Glücks zu konkretisieren, indem er ihn aus der Praxis ableitet. Er schreibt diesbezüglich:

„Der Utilitarismus sagt, dass Glück wünschenswert ist, und dass alles andere nur als Mittel zu diesem Zweck wünschenswert ist. [. . .] Der einzige Beweis dafür, dass ein Gegenstand sichtbar ist, ist, dass man ihn tatsächlich sieht. Der einzige Beweis dafür, dass ein Ton hörbar ist, ist, dass man ihn hört. Und dasselbe gilt für die anderen Quellen unserer Erfahrung. Ebenso wird der einzige Beweis dafür, dass etwas wünschenswert ist, der sein, dass die Menschen es tatsächlich wünschen.“ (Mill, 2006, S. 105; eigene Hervorhebung).

Mill steht Benthams Auffassung der menschlichen Natur als nur auf die eigene Lust bzw. die eigene Schmerzvermeidung ausgerichtet kritisch gegenüber. Für Mill sind z. B. auch ein Mitgefühl für andere Menschen sowie ein Streben nach Perfektion Bestandteile der menschlichen Natur. Im Allgemeinen hebt Mill hervor, dass verschiedene Formen von Lust unterschiedliche Qualitäten haben können, sodass zwischen mehr und weniger erstrebenswerten Formen von Lust unterschieden werden soll. Seiner Auffassung nach, dass Menschen sich in ihrer geistigen Fähigkeiten wesentlich von den nichtmenschlichen Tieren unterscheiden, sieht Mill intellektuelle Formen von Lust bzw. intellektuelle Befriedigung als ein erstrebenswerteres Ziel an als rein körperliche Formen der Lust bzw. des Wohlbefindens. Letztendlich ist jedoch sowohl in Benthams als auch in Mills Version des Utilitarismus die primäre (aber nicht unbedingt ausschließliche) Grundlage der moralischen Bewertung und Begründung einer Handlung eine Analyse der Folgen, die diese Handlung für die verschiedenen Betroffenen haben kann. Darin unterscheidet sich der Utilitarismus grundsätzlich vom Typus der deontologischen Theorien.

Wenn es nun in der Praxis um Entscheidungen über wissenschafts­ethische Fragen geht, ist der genaue theoretische Unterschied zwischen deontologischen und konsequenzialistischen Typen ethischer Theorien weniger wichtig als die bloße Feststellung, dass in jedem Fall, in der eine Person die ihr zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen moralisch bewerten und ihre letztendliche Wahl begründen muss, zwei grundlegend voneinander verschiedene Bewertungs- und Begründungsweisen zur Verfügung stehen. In der Praxis treten jedoch sehr oft Mischformen dieser beiden Bewertungs- und Begründungsweisen auf. Nur die wenigsten Menschen werden bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Handlungsoptionen ausschließlich die Folgen bzw. ausschließlich ihre persönlichen Prinzipien in Betracht nehmen, sondern werden beide Aspekte im Blick haben, diese jedoch als unterschiedlich wichtig einstufen. Darüber hinaus gibt es neben den im Obigen vorgestellten Theorien von Kant, Bentham und Mill viele weitere Möglichkeiten, in der eine deontologische oder konsequenzialistische Theorie ausgearbeitet werden kann.

Der Vollständigkeit wegen soll neben diesen beiden Hauptkategorien ethischer Theorien hier noch ein weiterer wichtiger Typus ethischer Theorien kurz besprochen werden, der Typus der Tugend­ethiken. Im Gegensatz zu deontologischen und konsequenzialistischen Theorien richten sich Tugendethiken nicht unmittelbar auf die Bewertung von Handlungen, sondern auf die Bewertung der Lebensführung. Im Mittelpunkt stehen das gelungene menschliche Leben bzw. das menschliche Gedeihen sowie die Charaktereigenschaften der Person. Dementsprechend geht es nicht um die Erörterung der Werte, Pflichten, Normen oder Ziele, die bestimmen, was richtige Handlungen von falschen unterscheidet, sondern darum, zu erörtern, was einen guten Menschen und was ein gelungenes menschliches Leben ausmachen könne. Tugenden sind in diesem Kontext charakterliche Eigenschaften einer Person, die für das menschliche Gedeihen förderlich sind, wie z. B. Tapferkeit, Gerechtigkeit oder Großzügigkeit.

Während in den Handlungen eines Menschen solche Tugenden zum Ausdruck kommen können, geht es in dieser Kategorie ethischer Theorien dennoch nicht um die Handlungen selbst, sondern um den Charakter der Person, die diese ausführt. In dieser Hinsicht sind Tugendethiken der kantischen Pflichtethik nicht ganz unähnlich, in der es auch weniger um die Handlung selbst geht, in der eine Pflicht zum Ausdruck kommt, sondern darum, dass die Handlung durch diese Pflicht motiviert ist – d. h., dass die handelnde Person versteht, was ihre Pflicht ist, und sich auf Grund dieses Verständnisses frei zu der Handlung entscheidet. In einer ähnlichen Weise verstehen Tugend­ethiken eine Handlung als gut, wenn die sie ausführende Person durch ihre tugendhaften Charaktereigenschaften zu ihr gekommen ist. Tugendethiken wurden bereits in der griechischen Antike stark vertreten, wobei Aristoteles als der prominenteste Vertreter einer Tugendethik gelten kann (siehe insbesondere seine Nikomachische Ethik aus dem 4. Jahrhundert v. Chr.). Während ab dem 18. Jahrhundert die Tugendethik durch deontologische und konsequenzialistische Ansätze stark verdrängt wurde, ist ab der Mitte des 20. Jahrhunderts eine verstärkte Rückkehr zu tugendethischen Ansätzen in der Ethik sichtbar.

Neben den hier vorgestellten drei Kategorien ethischer Theorien können noch weitere Kategorien unterschieden werden, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden soll. Ein im Rahmen der Wissenschaftsethik wichtiger Theorientypus, die unlöslich mit dem Namen des Philosophen Hans Jonas (Jonas, 1984, 1987, 1992) verbundene Verantwortungsethik, wird in Kapitel 4 und 5 im Mittelpunkt stehen, in denen die Verantwortung von Wissenschaftlern näher betrachtet wird.

2.4 Abschließende Bemerkungen

Die in diesem Kapitel kurz beschriebenen ethischen Theorietypen stellen im Wesentlichen verschiedene Perspektiven dar, aus denen ein moralisches Problem betrachtet werden kann. Für angehende und praktizierende Wissenschaftler ist es wichtig, sich der Existenz dieser Perspektiven bewusst zu sein, da ihre Tätigkeit nicht nur durch sie selbst, sondern auch von anderen aus diesen unterschiedlichen Perspektiven bewertet werden kann. Es ist ziemlich leicht, mögliche moralische Probleme zu übersehen, wenn man lediglich seine eigene Perspektive kennt und nicht weiß, aus welchen sonstigen Perspektiven eine Situation überhaupt als problematisch gewertet werden kann. Aber welche Rolle können die ethischen Theorietypen in konkreten wissenschaftsethischen Problemsituationen spielen, in denen ein Wissenschaftler mit einem moralischen Problem konfrontiert ist und nicht weiß, was zu tun wäre?

Eine mögliche Rolle ist die eines Werkzeugs, mit dem der Wissenschaftler versuchen kann zu bestimmen, welche der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen die richtige sein könnte. Die von der normativen Ethik bereitgestellten ethischen Theorien geben mögliche Bewertungs- und Argumentationsmuster vor, die man verfolgen kann, um aus einer Problemsituation herauszufinden. Die Theorien können in dieser Weise dem einzelnen Wissenschaftler dabei behilflich sein, sich in moralisch schwierigen Situationen zurechtzufinden und seine Handlungen rational zu begründen. Diese Rolle können ethische Theorien auch für die wissenschaftliche Gemeinschaft spielen, z. B. bei der Bestimmung von Vorschriften und Richtlinien für bestimmte Situationen (siehe dazu Kapitel 6).

Diesbezüglich treten jedoch mindestens zwei Probleme auf. Erstens müssen, um ein bestimmtes moralisches Problem (eine Situation, in der sich die Frage stellt, „Was soll ich tun?“) vollständig durchdenken zu können, mindestens vier Voraussetzungen erfüllt sein. Man muss einen vollständigen oder zumindest ausreichenden Überblick haben über das Spektrum der Handelsoptionen, die einem überhaupt zur Verfügung stehen. Dass man etwas tun soll, setzt voraus, dass man es auch tun kann; wenn lediglich eine einzige Option zur Verfügung steht, ist es auch nicht sinnvoll zu überlegen, ob diese denn die beste Option sei.14 Auch muss man einen ausreichenden Überblick haben über die Umstände, in denen man sich befindet: Wer ist alles durch welche Handlungsoption in welcher Weise betroffen? Weiterhin braucht man ausreichende Kenntnisse der moralphilosophischen Grundlagen, auf denen man die ihm zur Verfügung stehenden Handelsoptionen (gegen den Hintergrund der gegebenen Umstände) bewerten kann. Hier kommen die in diesem Kapitel angesprochenen ethischen Theorien ins Spiel. Und schlussendlich braucht man ausreichend Zeit, um die moralische Bewertung der Optionen abschließend ausführen zu können. Meistens haben wir jedoch weder ausreichend Zeit, um die Richtigkeit bzw. Falschheit der uns zur Verfügung stehenden Optionen vollständig zu durchdenken, noch haben wir einen ausreichenden Überblick darüber, welche Optionen wir tatsächlich haben und in welcher Lage wir uns genau befinden. In tatsächlich auftretenden Situationen, in denen die Frage „Was soll ich tun?“ beantwortet werden muss, wird demnach eine sehr unvollständige Analyse der Situation ausreichen müssen. Diesbezüglich ist es wichtig, die Beschränkungen der moralphilosophischen Werkzeuge zu sehen, die die normative Ethik anbietet.

Zweitens können unterschiedlich denkende Personen, die unterschiedliche Perspektiven auf ein Problem haben, zu ganz unterschiedlichen Lösungen für das gleiche Problem gelangen. In einer konkreten Situation kann es leicht vorkommen, dass ein kantischer Pflichtethiker auf Grund von Überlegungen dazu, welche menschlichen Pflichten im vorliegenden Fall zum Tragen kommen, eine ganz andere Handlungsweise als die richtige auswählt als die Utilitaristin, die die zu erwartenden positiven und negativen Folgen der verfügbaren Handlungsoptionen gegen einander abgewogen hat. Und der Tugendethiker könnte auf Grund der Überlegung, welche menschlichen Tugenden in der spezifischen Situation in welcher Weise zum Ausdruck kommen können, wieder eine andere Handlungsoption als die richtige hervorheben als der Pflichtethiker und die Utilitaristin.

Hier ergibt sich also ein Problem auf der Ebene der wissenschaftlichen Gemeinschaft: Während der einzelne Wissenschaftler die verschiedenen ethischen Theorien als Wegweiser und Bewertungsgrundlage für sich selbst benutzen kann, um sich in einer konkreten Situation zu orientieren, scheinen die Theorien weniger dazu geeignet, auf gemeinschaftlicher Ebene zu einer Lösung zu kommen. Die von einer Person gegebene Begründung ihrer Handlungsweise muss ja von ihrem Gegenüber, der vielleicht eine völlig andere Perspektive einnimmt und eine andersartige ethische Theorie vertritt, überhaupt als gültige Begründung angenommen werden. Um mehr sein zu können als Werkzeuge für eine persönliche Bewertung und Begründung von Handlungen, müsste sich die wissenschaftliche Gemeinschaft erst einmal darauf einigen, welche die richtige Perspektive ist, aus der moralische Problemsituationen im Wissenschaftsbetrieb zu betrachten sind.15

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass eine solche Einigung auftreten wird, aber für den spezifischen Problembereich der Wissenschaftsethik ist ein Ausweg aus dieser Situation möglich. Dieser besteht darin, die verschiedenen ethischen Theorien sehr explizit auf die Profession des Wissenschaftlers zu beziehen. Aus deontologischer Sicht könnte man z. B. fragen, ob eine Person in der Rolle des Wissenschaftlers besondere Pflichten hat, welche nur der Wissenschaftler als Wissenschaftler hat, und wem gegenüber diese Pflichten zum tragen kommen. Aus utilitaristischer Sicht könnte man fragen, welche die Folgen des Betreibens wissenschaftlicher Forschung sein könnten und wer in welcher Weise durch welche Folgen betroffen sein könnte. Aus tugend­ethischer Perspektive könnte man fragen, ob das Idealbild der „Person der Wissenschaft“ spezifische Tugenden beinhaltet, die durch Wissenschaftler in einem besonderen Maße realisiert werden sollten. So könnte Wahrhaftigkeit eine spezifische charakterliche Tugend der wissenschaftlichen Person sein, da sie ja eine Rolle ausübt, die in besonderem Maße auf Wahrheit ausgerichtet ist. Tapferkeit scheint dahingegen keine Tugend zu sein, die für Personen in ihrer wissenschaftlichen Rolle eine besondere Relevanz hat.

Leider hat die Wissenschaftsethik bislang noch kaum konkrete Ergebnisse solcher Überlegungen anzubieten.16 Dennoch hat sich ein Theorietypus, die Verantwortungsethik, in der Wissenschaftsethik besonders hervorgetan und scheint mit dem Begriff der Verantwortung einen sehr wichtigen Aspekt der Wissenschaft erfassen zu können. Dementsprechend wird dieser Theorietypus in zwei der zentralen Kapitel des vorliegenden Buchs, Kapitel 4 und 5, im Vordergrund stehen. Bevor jedoch die Frage nach der Verantwortung des Wissenschaftlers und der wissenschaftlichen Gemeinschaft als solche angesprochen wird, muss im nächsten Kapitel zuerst eine andere wichtige Frage erörtert werden: Was haben moralische Urteile überhaupt in der Wissenschaft zu suchen? Ist die Wissenschaft nicht eigentlich die wertfreie Suche nach der Wahrheit, und nichts als der Wahrheit?

5 Zur Natur der Moralphilosophie, siehe z. B. Frankena (1963, S. 3 ff.). Angemerkt sei, dass in anderen Sprachen als dem Deutschen die entsprechenden Begriffe eine etwas andere Bedeutung haben können.

6 Dieses Beispiel zeigt bereits ein Problem auf: es ist fraglich, ob überhaupt sinnvoll von einer christlichen Moral gesprochen werden kann, da es ja durchaus sehr unterschiedliche moralischen Systeme gibt, die alle in der Tradition des Christentums stehen. Welche Moralsysteme als christlich gelten können ist demnach eine Frage für die christliche Ethik, d. h. das Arbeitsgebiet, das sich mit der Erforschung und Begründung der christlichen Moral befasst und als solches eher ein Teilbereich der Theologie als ein Teilbereich der Philosophie ist.

7 Vgl. die Erörterung der Frage in Kapitel 1, was die Wissenschaftsethik leisten kann.

8 Die verschiedenen Bereichsethiken bzw. angewandten Ethiken werden oft zusammen als angewandte Ethik benannt.

9 Der Begriff „Wissenschaft“ wird hier im breiten Sinne aufgefasst und umfasst neben den Natur- und Sozialwissenschaften auch die Geisteswissenschaften und die sonstigen akademischen Disziplinen. In diesem Sinne können auch für die Philosophie und ihre Teilbereiche eigene Wissenschaftsphilosophien bestehen. Zur weiterführenden Lektüre zur Metaethik siehe z. B. Smith (2005).

10 Siehe z. B. Nida-Rümelin (1996 b) für eine vertiefte Besprechung dieser und weiterer Ansätze sowie ein Verzeichnis weiterführender Literatur.

11 Die gleiche Gegenüberstellung kann im Übrigen auch mit den Begriffen des Richtigen und des Guten gemacht werden (Driver, 2005, S. 34 und 41). In konsequenzialistischen Theorien wird das Richtige (das Gebotene) durch das Gute (d. h., die Zustände, die wir als gut bewerten) bestimmt. Eine Handlung wäre demnach richtig, also geboten, wenn sie einen guten Zustand realisieren kann. Deontologische Theorien hingegen suchen die Richtigkeit einer Handlung ohne einen Rekurs auf das Gute zu begründen.

12 Aber wie es so oft in der Philosophie der Fall ist, besteht auch diesbezüglich eine Diskussion und fragen sich einige Autoren, inwiefern die kantische Ethik tatsächlich als deontologisch verstanden werden kann (Driver, 2005, S. 42).

13 Kritik der praktischen Vernunft, erster Teil, I. Buch, 1. Hauptstück, § 7. Siehe auch Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, erster Abschnitt (Kant, 1965, S. 20).

14 Vgl. Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, erster Teil, I. Buch, 1. Hauptstück, § 6 (Kant, 1915, S. 39).

15 Das gleiche Problem tritt natürlich auch im Alltagskontext auf. Auch hier gibt es verschiedene Individuen und Gruppen von Menschen, die zum Teil stark unterschiedliche Perspektiven auf moralische Probleme einnehmen. Diese Problematik wird in der Ethik unter dem Titel des „ethischen Relativismus“ bzw. des „moralischen Relativismus“ verhandelt. Siehe dazu Frankena (1963, S. 92–94), Gowans (2012) oder die Aufsätze in Ernst (2009).

16 Diese Situation kann jedoch als Herausforderung an die wissenschaftliche Gemeinschaft umgedeutet werden, selbst darüber Erörterungen anzustellen, welcher ethischer Theorietypus eine sinnvolle Perspektive auf die Wissenschaftspraxis bietet, welche professionelle Pflichten der Wissenschaftler haben könnte, wie der Wissenschaftsbetrieb aus einer folgenorientierte Perspektive bewertet werden könnte usw.

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211 стр. 3 иллюстрации
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9783846340325
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