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Michael Grübnau-Rieken
Clever Schulden Managen
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Inhalt
1. Vorwort
2. Sicherungsmaßnahmen
3. Abwehrstrategien
4. Das Ding mit der SCHUFA
5. Langfristige Strategie
6. Schlussworte
Impressum neobooks
Inhalt

Clever Schulden Managen
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken

1 Auflage 2021
Rieken Business Legal Consulting Ltd
Great Britain
Es sind nicht die Menschen, die kreditunwürdig sind, es sind die Banken, die nicht menschenwürdig sind oder etwas anders ausgedrückt: Banken sind wie Gebrauchtwagen – wenn man sie braucht, brechen sie zusammen.
Schulden clever managen
1. Vorwort
1.1 Ausgangslage
Eine große Zahl an Bundesbürgern hat Verbindlichkeiten (auch Schulden genannt), was weiter nicht verwerflich ist, schließlich lebt die Wirtschaft von Geld und Zinsen. Wir haben eine kapitalistische Weltordnung, die nur durch Wachstum und dieses nur durch Konsum am Laufen gehalten wird. Banken sollen dieses System mit einem ständigen Fluss an Geld versorgen. Daher sind Kredite nichts anderes als die Versorgung mit Geld.
Kritisch wird es für die Betroffenen dann, wenn sie z.B. durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit oder als Selbstständiger aufgrund der Zahlungsmoral oder dem Ausfall eines Kunden nicht mehr zahlungsfähig werden.
Dies führt dann dazu, dass man seine Schulden nicht oder nicht in vollem Umfang mehr begleichen kann. Viele Schuldner stecken den Kopf in den Sand und auch anders herum, gibt es Gläubiger, die wenig Verständnis für eine persönliche Krisensituation haben und dann völlig irrational reagieren. Dann wird eine Welle losgetreten, der man nur schwer Herr werden kann. Post wird nicht geöffnet. Der Gerichtsvollzieher kündigt sich immer häufiger an und Pfändungen häufen sich. Die Abwärtsspirale, die sich in Gang setzt, verwandelt sich in einen Teufelskreis. Letzter Weg scheint dann unvermeidlich nur eine Insolvenz zu sein.
Zwar gibt es Ratgeber, die die Insolvenz nur als allerletzte Möglichkeit sehen, jedoch raten Schuldnerberater und auch Anwälte viel zu schnell zu einer Insolvenz.
Vorher sollte versucht werden, auf Basis einer wirtschaftlich tragfähigen Gesamtlösung ein Konzept zu entwickeln, um wieder zu finanzieller Freiheit zu gelangen, denn ein Insolvenzverfahren als solches ist kein Spaß. Man ist nicht mehr Herr der Lage, ist einem Insolvenzverwalter ausgeliefert, was vor allem für selbstständige Menschen, die autonom und selbstbestimmt leben wollen, weswegen sie ja gerade die Selbstständigkeit für sich gewählt haben, oft ein Greul ist.
Man muss 5 bis 6 Jahre lang am Existenzminimum leben und hat danach noch eine auf bis zu 3 Jahre zerschossene SCHUFA. Insgesamt ist man für 8 – 9 Jahre wirtschaftlich tot. Dies führt wiederum dazu, dass man keine Mittel für Sanierungen oder Investitionen erhält.
Eine solche Lebenskrise sollte allerdings eher zu einem Umdenken führen, so dass man kreditunabhängig lebt.
Wie man sich rechtlich entsprechend positioniert, um selbst hartnäckigsten Gläubigern die Lust am Zwangsvollstrecken zu nehmen und sie für Vergleiche „sturmreif“ schießt, möchte dieser Ratgeber im Folgenden erläutern.
Es geht nicht darum, seine Schulden nicht zu begleichen, sondern darum, seinen Gläubigern auf Augenhöhe zu begegnen und weiter als gleichberechtigter Partner und auch als Mensch wahrgenommen zu werden. Schulden machen kann jeder, in eine Krise geraten auch, jedoch sollte man die Ärmel hochkrempeln und diese missliche Lage wieder bereinigen, um wieder Lebensqualität zu gewinnen.
Ziel ist es insbesondere, eine Insolvenz zu vermeiden.
Dieser Ratgeber beinhaltet teilweise rechtlichen Rat, den zu geben ich von Beruf wegen befugt bin, da ich eine Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland habe.
Das unterscheidet diesen Ratgeber von vielen anderen Produkten am Markt.
Es geht also nicht darum, illegal aber dennoch am Rande des rechtlich Möglichen zu operieren, denn Ihre Gläubiger werden mit harten Bandagen kämpfen, um an Ihr Bestes (Ihr sauer verdientes Geld) zu kommen.
1.2 Was man von Umschuldungen halten soll
Im Zuge der Lösung einer Verschuldungssituation stellt sich die Frage nach einer möglichen Umschuldung. Zu denken wäre gegebenenfalls an eine Tilgungsaussetzung oder einen Zinsverzicht.
Weiter bietet sich an, die Laufzeit zu strecken, um die monatliche Belastung zu senken oder wenn möglich mit einer Zinssenkung zu kombinieren.
Das löst die Verschuldungssituation aber nicht nachhaltig, da man ein Darlehen mit einem neuen Darlehen ablöst.
Besser wäre ein Schuldenschnitt à la Griechenland, denn je nach Höhe der Schuldenlast hat man es entweder mit einem Rucksack oder einem Hinkelstein zu tun und wenn die Last zu schwer wiegt und der normale Mensch weder Obelix heißt noch körperlich so veranlagt ist, besteht die Gefahr des Zusammenbruchs.
Es braucht nur ein Rädchen im Schuldengetriebe nicht mehr reibungslos zu funktionieren und schon blockiert es. Dann setzt sich unweigerlich die Schuldenspirale in Gang.
2. Sicherungsmaßnahmen
Ein weiser Mann hat einmal gesagt: „Wir kaufen uns Dinge, die wir nicht benötigen mit Geld, das wir nicht haben, um Leute zu beeindrucken, die wir nicht leiden können.“(Walter Slezak)
Wenn man sich diese Erkenntnis vor Augen führt und man ein bestimmtes Selbstbewusstsein entwickelt, wird man feststellen, dass man viele Dinge nicht benötigt und einen die Menschen auch nicht weniger achten, die einen dennoch geringschätzen, weil man eventuell nicht die neuste Mode trägt, auf solche Personen kann man dann auch getrost verzichten.
Ausgangslage jeglicher Lösung sind zunächst einmal Sicherungsmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die eigene (finanzielle) Freiheit zu behalten.
Hier gibt es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die ergriffen werden können. Diese Maßnahmen helfen einem auch dabei, eine schwere Finanzkrise zu durchstehen, auch Vollstreckungsversuchen zu trotzen.
Was Sie bitte niemals tun sollten!
Ziehen Sie niemals Freunde und Verwandte in Ihre Schuldensituation mit hinein! Darunter leiden nur Freundschaften und Beziehungen zu diesen Personen.
Bevor man Gläubiger bezahlt, muss man sich zunächst einmal überlegen, welche Kosten am Dringendsten sind.
Dies sind alle Lebenshaltungskosten, wie Miete, Strom, Wasser, Heizung und Nahrungsmittel für sich und die Familie. Dies sind die dringlichsten Kosten, die bezahlt werden müssen. Danach das Auto, um zur Arbeit zu gelangen. Wenn all das sichergestellt ist, kann damit begonnen werden, den Gläubigern Zahlungen anzubieten.
Lassen Sie dann lieber Ihre Gläubiger leiden, statt dass Sie sich etwas vormachen und nur neue Löcher reißen, um alte Löcher zu stopfen.
2.1 Was man unbedingt bezahlen muss
Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf, Licht und Wärme sowie etwas zu essen.
Man nennt es die Grundbedürfnisse. Bevor Sie also einen einzigen Euro an Ihre Gläubiger zahlen, sichern Sie zunächst einmal Ihre Grundbedürfnisse und die Ihrer Familie.
Auch im Bereich der Grundversorgung kann man mit schmalem Geldbeutel ordentlich leben. Discounter bieten ein breites Grundsortiment an Lebensmitteln an. Es existieren Bücher wie „Kochen mit Aldi“ oder ähnliches mehr. Wie man spart, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
2.2 Kosten runter – sofort!
Reich ist man nicht durch Besitz, sondern durch das, was man mit Würde zu entbehren weiß. (Epikur von Samos, griechischer Philosoph, 341 - 271 v. Chr.)
Über die Jahre schafft man sich als Mensch einen Kostenapparat an, den man bei näherer Betrachtung nicht benötigt. Insbesondere schlagen Versicherungen, Zeitschriftenabonnements, Kosten für Mobilfunk etc. ganz gewaltig ins Kontor.
Zunächst einmal sollte man die eigenen Kosten, private Kosten als auch betriebliche Kosten als Selbstständiger im Betrieb senken. Zwar heißt es immer, dass man mit Ausgaben Steuern sparen kann, aber die Steuerersparnis ist näher betrachtet nie so hoch wie Kosten, die man dafür aufwendet oder anders gesagt: Man hat mehr im Geldbeutel, wenn man Steuern zahlt, statt Kosten zu produzieren, denn niemand spart 100 Prozent Steuern, sondern maximal den Höchststeuersatz. Um also, sagen wir mal 50 Cent zu sparen, dafür einen Euro auszugeben, ist ein schlechtes Geschäft.
Um Kosten zu senken, muss erst zunächst ein Haushaltsplan aufgestellt werden, bei dem sämtliche Ausgaben in einer Liste erfasst werden. Viele Menschen wissen nämlich gar nicht, was sie für Kosten haben.
Entweder führt man den Haushaltsplan elektronisch mittels einer Tabellenkalkulation oder auf einem Blatt Papier bzw. einer Kladde wie zu Omas Zeiten. Dies gilt für Privatpersonen, aber auch für Unternehmer. Wenn man alle Ausgaben erfasst hat, kann man im nächsten Schritt jeden einzelnen Posten hinterfragen, ob man ihn tatsächlich benötigt. Versicherungen stellen einen Bereich dar, bei dem sich hervorragend sparen lässt.
Auch Abonnements für Bücher, Zeitschriften, Pay-TV sollten ernsthaft hinterfragt werden.
Hinsichtlich der Ausgaben für Telekommunikationsmittel sollte man über Prepaid-Telefonie nachdenken. Es muss auch nicht immer das neuste Mobilfunktelefon oder der neuste Computer sein. Hier sollte man insbesondere prüfen, ob man sich nicht des einen oder des anderen Gerätes entledigen kann.
Sodann sollte man überprüfen, ob sich nicht irgendwo an den Energiekosten, die auch als zweite Miete gesehen werden (das gilt für sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer) sparen lässt. Beispielsweise lassen sich Glühlampen durch Energiesparlampen ersetzen. Und mit LED-Beleuchtung kann der Energieverbrauch sogar um bis zu 80 % gesenkt werden. Außerdem halten LEDs bis zu vier Mal länger als Leuchtstoffröhren. Das bedeutet: vier Mal weniger Anschaffungskosten, viermal weniger Installationskosten!
Die Heizungstemperatur kann gesenkt werden, denn jedes Grad weniger Heiztemperatur schafft ca. 6 % Kostenersparnis. Zwar sollte eine Raumtemperatur zwischen 19 und 21 Grad liegen, so liegen aber hier auch 2 Grad Differenz und somit 12 % Kostenersparnis bei den Heizkosten.
Das eigene Konsumverhalten z.B. im Supermarkt oder beim Shopping sollte man auch einmal kritisch durchleuchten. Am besten man steckt sich einen Zettel in sein Portemonnaie, auf dem der Satz steht: „Brauche ich das wirklich?“ So kann man eine Menge Wohlstandsmüll vermeiden, den man sonst über die Jahre anschafft.
Im Rahmen der Mobilität sollte man prüfen, ob man tatsächlich einen PKW benötigt, was vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten oft nicht unbedingt erforderlich ist.
Wenn man noch die finanziellen Möglichkeiten dazu hat, sollte man versuchen, die Raten für den PKW zu strecken und den Wagen länger zu nutzen. Gegebenenfalls bildet man Fahrgemeinschaften, nutzt Carsharing oder öffentliche Verkehrsmittel.
Hand aufs Herz, wenn man ehrlich ist, benötigt man, außer man lebt auf dem Lande, eher selten einen PKW, der die meiste Zeit ohnehin auf dem Grundstück oder in der Garage steht.
Wenn man über ein bezahltes Fahrzeug verfügt, stellt sich die Situation selbstverständlich anders dar, denn dann ist man nur noch mit den laufenden Betriebskosten belastet.
Hier sollte man dann prüfen, ob man unbedingt über eine teure Kaskoversicherung verfügen muss oder ob der Wechsel der Haftpflichtversicherung zu einem günstigen Direktversicherer lohnend ist.
Auch könnte ein recht teures Fahrzeug durch ein günstigeres (kleineres) ersetzen werden.
Bei Kfz-Reparaturen kann man bei einigen Werkstätten durchaus Geld sparen, wenn man sich einer freien Werkstatt bedient, Wartungsintervalle um einige Kilometer überschreitet, einige Reparaturen in günstiger Ausführung durchführen lässt, beispielsweise den Auspuff zunächst einmal schweißen, statt ersetzen zu lassen.
Letztlich entscheidet jeder aufgrund seines Komfortbedürfnisses, das benötigt wird, über die entsprechenden Ausgaben. Man kann jedoch auch komfortabel und dennoch preisgünstig leben.
Beispielsweise wenn man kein teures oder gar kein Auto fährt, kann man sich dann auch trotz Schulden erlauben, öfter in Restaurants gut essen zu gehen.
Beim Kauf von Kleidung lässt sich überlegen, ob man nicht wirklich das 28. Hemd oder das 10. Paar Schuhe benötigt oder man nicht seine Bekleidung aufträgt und auch u. a. bei Schneidern und Schuhmachern reparieren lässt, statt neu zu kaufen.
Selbstständige können, statt immer neue Geräte zu leasen, diese auch nutzen, bis eine Ersatzbeschaffung zwingend erforderlich wird.
Wenn man eine Ausgabe nicht vollkommen einsparen kann, so sollte man zumindest prüfen, ob man nicht die laufenden Kosten senken kann. So gewinnen Sie finanziellen Spielraum.
2.3 Sicherung von Einnahmen
Liquidität, also die Fähigkeit, fällige Zahlungen termingerecht begleichen zu können, ist das A und O sowohl des Unternehmers als auch der Privatperson. Schlecht ist es nur, wenn bereits Kontopfändungen aktiv sind, die einem die Liquidität rauben.
Für Privatpersonen ist es relativ einfach, sich seine Einnahmen zu sichern, und zwar dergestalt, dass man mit einem P-Konto, aber auch mit der Multi-Konten-Strategie agiert, wie unten in Kapitel 3 beschrieben.
Verdient man viel mehr als den Pfändungsfreibetrag, so muss man damit leben, dass dieser Betrag im Zweifel gepfändet wird und man mit dem leben muss, was einem der Pfändungsfreibetrag übriglässt.
Beispiel: Single, Nettoverdienst 2.000 €. Der Pfändungsfreibetrag beträgt nach § 850 c ZPO beträgt derzeit (bis 30.06.2021) 1.178,59 €.
Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Darüber hinaus wird nicht jeder Betrag gepfändet, sondern nur anteilig, um dem Schuldner eine Erwerbsmotivation zu belassen. Daher beträgt Pfändungsfreibetrag tatsächlich 1.425,01 €). Pfändbar sind demnach 574,99 €.
Das hat der Gesetzgeber so gewollt, um Schuldner zu motivieren, mehr zu verdienen, da von jedem Euro, der mehr verdient wird, bis zu einer absoluten Grenze mehr übrigbleibt, als tatsächlich gepfändet werden kann.
Allerdings kann ich Ihnen hier eine Angst nehmen.
Für jede unterhaltspflichtige Person (Kinder oder Ehegatte ohne Einkommen) erhöht sich das pfändungsfreie Einkommen ungemein. Zudem sind Sozialgelder (BaFöG, Kindergeld etc.) nicht pfändbar. Leistungen nach dem SGB-II (Hartz 4) kann vom Jobcenter hingegen schon gepfändet (aufgerechnet) werden, was aber meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich erscheint.
Beispiel 2: Arbeitnehmer, geschieden, ehemalige Frau arbeitet, Unterhalt gegenüber ihr besteht nicht mehr, aber Unterhalt für 2 Kinder. Nettoeinkommen 2.000 €. Hier beträgt der pfändbare Anteil 52,29 €, so dass 1.947,17 € verbleiben.
Hat man erst einmal alle Sparmaßnahmen umgesetzt, hat man je nach Belastung einen entsprechenden Spielraum, Schulden abzubauen.
Im besten Fall einigt man sich mit seinen Gläubigern über tragfähigere Raten und hat somit mehr finanziellen Spielraum. Insbesondere dann, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen noch nicht ins Hause stehen. Für manchen reicht eine Kombination aus Kostensenkung und Umschuldung, um wieder auf die Beine zu kommen.
Sprechen Sie ruhig mit Ihren Gläubigern, seien Sie offen und ehrlich, was Ihre Situation anbelangt und bitten Sie um Tilgungsaussetzung und/oder Ratenzahlung. Schaffen Sie sich auch nur solche Raten an, die Sie tatsächlich leisten können.
Bei Selbstständigen stellt sich die Situation etwas anders dar:
Selbstständige bringen Leistungen, schreiben Rechnungen und wenn diese dann bezahlt werden, kommt Geld aufs Konto.
Hier gibt es aber einige Personen, die ihren Anteil vom Kuchen abhaben wollen.
Da ist zunächst einmal das Finanzamt, welches Mehrwertsteuer haben möchte. Von den Einnahmen gehen also zuerst die Mehrwertsteuer und die Kosten des Betriebes ab. Das was übrig bleibt, muss der Unternehmer versteuern und, je nach sozialrechtlicher Situation, private oder gesetzliche Krankenversicherung und ggf. Altersvorsorge bezahlen.
Auf den dann verbliebenen Restbetrag fällt noch Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer an. Und das, was schließlich übrig ist, hat der Unternehmer dann zum Leben. Nun stellt sich die Frage, wie der Unternehmer seine Einnahmen sichern kann.
Bei Freiberuflern und Unternehmern, die persönlich haften, können Gläubiger direkt in die Konten vollstrecken und so zum wirtschaftlichen Tod ein großes Stück beitragen. Das setzt allerdings voraus, dass vollstreckbare Titel bestehen. Gegen Titel und deren Entstehung kann man bis zu einem gewissen Grad entgegenwirken. Mehr dazu finden Sie in Kapitel 3.
Sind erst einmal Kontenpfändungen bei Selbstständigen aufgelaufen, bekommen Banken regelmäßig kalte Füße, kündigen Kreditlinien und verschlimmern die wirtschaftliche Situation des überschuldeten Selbstständigen noch weiter.
Dann wird es schwierig, verloren gegangenes Terrain (Vertrauen) zurückzugewinnen, denn Banken sind wie Gebrauchtwagen. Immer dann, wenn man sie braucht, lassen sie einen im Stich. Zudem sind Banker sensible Geschöpfe.
Braucht man kein Darlehen, sind sie großzügig bei der Verteilung und soooo nett, doch brauen sich Sturmwolken am Horizont zusammen, sammeln sie die Regenschirme, die sie bei Sonnenschein noch verschenkt haben, wieder ein.
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