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Emil Wettstein
Berufsbildung
Entwicklung des Schweizer Systems der Berufsausbildung
ISBN Print: 978-3-0355-1675-3
ISBN E-Book: 978-3-0355-1676-0
1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© 2020 hep Verlag AG, Bern
hep-verlag.ch
Vorwort des Herausgebers
Nach über 30 Jahren hat Emil Wettstein sein im Jahr 1987 bei Sauerländer erschienenes Buch über die Entwicklung der Berufsbildung überarbeitet und durch Ausführungen über die jüngste Geschichte ergänzt. In diesen 30 Jahren hat die Schweizer Berufsbildung eine ihrer schwierigsten Phasen durchlebt, als nach der Lehrstellenkrise in den 1990er-Jahren eine Kantonalisierung der Berufsbildung drohte. Sie hat mit dem neuen Bundesgesetz von 2002 aber auch eine Aufwertung erfahren, die zum nationalen und internationalen Erfolg der letzten Jahre geführt hat.
Die Überarbeitung der Ausgabe von 1987 war wichtig, um die letzten Entwicklungsetappen nachzuzeichnen und auch einige Aspekte aus der Vergangenheit neu zu beleuchten. Möglich wurde dies auch dank wissenschaftlicher Untersuchungen zur Geschichte der Berufsbildung, die ab den 1990ern durchgeführt wurden und dank denen nun ein breiteres wissenschaftliches Fundament für die Rekonstruktion der Geschichte der Berufsbildung in der Schweiz zur Verfügung steht.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Neufassung des Werks von Emil Wettstein rühren aber auch daher, dass erkannt wurde, wie wichtig es ist, die historische Dimension zu berücksichtigen, wenn man verstehen will, wie die Berufsbildung in der Schweiz im Detail funktioniert. Bei der Aufgliederung ihrer Komplexität kommt man nicht um die historischen Faktoren herum, denn nur mit ihnen lassen sich einige Besonderheiten des Schweizerischen Berufsbildungssystems erklären.
Die Anerkennung der Berufsbildung kontrastiert jedoch auch stark mit dem Nichtwissen vieler Akteure über ihre Vergangenheit, denn historische Aspekte wurden lange ignoriert oder ins Anekdotische verklärt. Wer von den Akteurinnen und Akteuren der Berufsbildung kennt schon die Jahreszahl des ersten Berufsbildungsgesetzes und wie viele können die damals schwierigen jahrzehntelangen Verhandlungen zwischen der Politik und Wirtschaft schildern, bis schliesslich und endlich das erste Schweizer Berufsbildungsgesetz 1930 verabschiedet und 1933 in Kraft gesetzt werden konnte. Damit war der entscheidende Wendepunkt erreicht: Das duale System und die öffentlich-private Partnerschaft, die richtigerweise so gepriesen werden, festigten sich und etablierten sodann ein Gleichgewicht, das grosso modo heute noch besteht.
Die Sichtweise auf die Geschichte der Berufsbildung begann sich zu ändern, und es ist kein Zufall, dass historische, rechtliche und systemspezifische Aspekte der Berufsbildung in den letzten Jahren in die Curricula der Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen Eingang gefunden haben.
Anderseits haben die jüngsten internationalen Erfolge des Schweizer Modells ein verstärktes Interesse für deren geschichtliche Hintergründe hervorgerufen. Bei der Begegnung mit Expertinnen und Experten aus anderen Ländern, die das Schweizer System kennenlernen möchten, zeigt es sich, dass der historische Ansatz bei der Darstellung oft unverzichtbar ist. In den Gesprächen mit ausländischen Partnern tauchen oft auch interessante Fragen auf: Wie konnte die Schweiz ein duales Berufsbildungsmodell entwickeln? Warum sind die Schweizer Unternehmen bereit, sich so stark für die Berufsbildung junger Menschen zu engagieren? Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn man einen Blick zurück in die eidgenössische Vergangenheit wagt.
Diese Vergangenheit reicht – wie Emil Wettstein in seinem Buch sehr schön nachzeichnet – bis weit ins Mittelalter zurück, als die Zünfte für das Erlernen eines Berufs die Lehre einführten.
Die Vergangenheit zeigt aber auch, welche Fortschritte nach scheinbar geringfügigen Entscheidungen und vielen Kompromissen erzielt werden konnten. So ist schliesslich um die Jahrhundertwende von 1900 aus der traditionellen Lehre der Zünfte das duale System entstanden, das wir heute kennen.
Das überarbeitete Buch von Emil Wettstein bietet somit eine solide Grundlage, die viele Eigenheiten des Schweizer Berufsbildungssystems begreiflich machen und dabei helfen kann, dessen heutige Funktionsweise besser zu verstehen. Es enthält eine Vielzahl präziser und klar dargestellter Informationen in einer eingängigen Textstruktur. Ergänzend wird eine umfassende Liste mit Dokumenten angeführt, anhand deren Interessierte die angesprochenen Themen im Internet weiter vertiefen können.
Wir wünschen diesem Buch anhaltenden Erfolg und vor allem, dass das Wissen über die Entwicklung der Berufsbildung auch bei den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren stärker ins Bewusstsein rückt. Denn dies ist unerlässlich, wenn wir das Schweizer System besser verstehen und so auch besser lenken sowie an die Herausforderungen der Zukunft anpassen wollen.
Stephan Campi
Nationaler Leiter Ausbildung
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
Zu diesem Buch
«Berufsbildung − Entwicklung des Schweizer Systems» besteht aus drei Teilen:
Die ersten 40 Seiten vermitteln einen Überblick über die Entwicklung. Für manche Leserinnen und Leser wird dies bereits genügen. Ergänzt wird dieser Überblick auch eine Zeittafel (hier und hier) in der Vorgänge in der Berufsbildung wichtigen Ereignissen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gegenüber gestellt werden. Hinweise führen zu Vertiefungen der Themen im zweiten Teil.
Im zweiten Teil werden 33 Themen vertieft behandelt − soweit dies im beschränkten Umfang möglich ist. Wer noch mehr zum jeweiligen Thema erfahren will oder an den Quellen der Aussagen interessiert ist, beachte die blauen Vermerke, zum Beispiel [1999b] oder [BMS]. Sie beziehen sich auf den Materialband, den dritten Teil des Werkes.
Der Materialband existiert ausschliesslich als PDF-File. Er kann kostenlos von www.hep-verlag.ch/berufsbildung heruntergeladen oder mittels Suchmaschinen unter dem Begriff «Berufsbildung Entwicklung – Materialienband» gesucht werden. Er besteht in erster Linie aus meinem elektronischen «Zettelkasten» mit über 1000 chronologisch geordneten Einträgen, die mittels Volltextsuche über die erwähnten Vermerke, zum Beispiel [1999b] oder über Schlagworte wie [BMS], gefunden werden können. Weiter enthält der Materialband auch das Literaturverzeichnis für alle drei Teile des Werkes.
«Berufsbildung − Entwicklung des Schweizer Systems» ist ein Sachbuch, keine wissenschaftliche Publikation. Ich bin nicht Historiker, sondern ein Praktiker, der sich seit fast fünf Jahrzehnten mit der Berufsbildung befasst. Das Buch beruht in erster Linie auf Literaturrecherchen (siehe den «Zettelkasten»), ergänzt durch Gespräche mit Fachleuten, die aus ihrer Erfahrung berichtet haben.
Ich habe versucht, die Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert darzustellen, endend mit der Umsetzung der 2002 beschlossenen Version des Berufsbildungsgesetzes. Neuere Ereignisse habe ich nur ausnahmsweise erfasst – in der Meinung, die Bedeutung einer Entwicklung könne erst nach einiger Zeit eingeschätzt werden.
Lorenzo Bonoli wurde mir vom EHB als wissenschaftlicher Begleiter zur Seite gestellt. Ich danke ihm herzlich für seine Mitarbeit. Mein Dank geht ebenfalls an meine Gesprächspartnerinnen und -partner, insbesondere an Philipp Gonon, Heinz Ochsenbei, Peter Sigerist und René Zihlmann, an den Lektor, Christian de Simoni, und an den Verlag, der auch dieses Buch wieder mit Engagement und Sachkenntnis aufgelegt hat.
Emil Wettstein, im März 2020
Inhalt
Vorwort des Herausgebers
Zu diesem Buch
Abkürzungen
Zeittafel
Übersicht über die Entwicklung
Anfänge der Berufsbildung
Zünfte − Blütezeit und Niedergang
Konkurrenzfähigkeit durch Qualifizierung der Arbeitenden
Basisausbildung als Voraussetzung für die Berufsbildung
Zwei Wege der beruflichen Grundbildung
Zwei Systeme im Wettbewerb
Kaufmännische Berufsbildung
Landwirtschaftliche Berufsbildung
Kompetenzen für Kantone und Bund
Vollzug der neuen Gesetzgebung
Berufliche Grundbildung als einer von mehreren Qualifizierungswegen
Die Berufsschulen entwickeln sich
Berufliche Grundbildung in der Industrie
Weiterbildung wird zum Thema
Erste Revision des Berufsbildungsgesetzes
Lehrerbildung
Begabtenförderung
Zweite Revision des BBG – der abgebrochene Aufbruch
«Nicht-BIGA-Berufe»
Sekundarstufe II und Tertiärstufe
Berufsbildung an Hochschulen
1980er- und 1990er-Jahre
Bundesverfassung: Bildungsraum Schweiz statt Gewerbeförderung
Dritte Revision des Berufsbildungsgesetzes
Umsetzung der neuen Bestimmungen
Vertiefung
01 Ausbildungsverhältnisse in den Zünften − Vorläufer der Berufslehren
02 Entwicklung der Volksschule
03 Berufsbildung wird zum Thema der Politik − erste Bundesbeschlüsse
04 Kantonale Lehrlingsgesetze
05 Das erste Bundesgesetz zur Berufsbildung
06 Erste Revision 1963
07 Zweite Revision 1978
08 Bundesverfassung: Von der Gewerbeförderung zum «Bildungsraum Schweiz»
09 Dritte Revision 2002
10 Vollzug der Gesetzgebung − Steuerung der Berufsbildung
11 Lehrstellenmarkt und Nachwuchsförderung
12 Kaufmännische Aus- und Weiterbildung
13 Landwirtschaftliche Berufsbildung
14 Ausbildung in der Industrie
15 Nichtärztliche Gesundheitsberufe
16 Monopolberufe
17 Frauen in der Berufsbildung
18 Leistungsstarke und Leistungsschwache
19 Berufliche Grundbildung für Erwachsene
20 Von der Mustersammlung zum Museum für Gestaltung
21 Berufs- und Fachschulen – Vorläufer und Gründungen im 18. und 19. Jahrhundert
22 Berufsschulen − Entwicklungen im 20. Jahrhundert
23 Ziel und Inhalt des Berufsschulunterrichts
24 Professionalisierung der Lehrpersonen in Berufsschulen
25 Berufsmittelschule – Berufsmaturität
26 Modernisierung – IKT als Herausforderung für die Berufsbildung
27 Betriebslehre versus Lehrwerkstätte in der gewerblich-industriellen Berufsbildung
28 Berufliche Grundbildung als Teil der Sekundarstufe II
29 Tertiärstufe: höhere Berufsbildung
30 Tertiärstufe: Hochschulen
31 Weiterbildung
32 Berufsbildung für Migrantinnen und Migranten
33 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Blick zurück – Konstanten und Veränderungen
Verzeichnis der Abbildungen
Verzeichnis der Grafiken
Verzeichnis der Tabellen
Abkürzungen
| AAM | Arbeitsmarktliche Massnahmen |
| AB | Amtliches Bulletin der Bundesversammlung |
| AfZ | Archiv für Zeitgeschichte |
| AS | Amtliche Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen |
| ASM | Arbeitgeberverband der schweizerischen Maschinen und Metallindustrie |
| BAR | Schweizerisches Bundesarchiv |
| BdBR | Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre …. |
| BbA | Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung 1930 |
| BBG | Bundesgesetz über die Berufsbildung |
| BBT | Bundesamt für Berufsbildung und Technologie |
| Bbl | Bundesblatt |
| BdBR | Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung für das Jahr … |
| BfS | Bundesamt für Statistik |
| BIGA | Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit |
| BiVo | Bildungsverordnung |
| Blätter | Blätter für den Zeichenunterricht, später: Schweizerische Blätter für den Gewerbeunterricht, Schweiz. Blätter für beruflichen Unterricht, Folio Berufsbildung |
| BMS | Berufsmittelschule |
| BOG | Betrieblich organisierte Grundbildung |
| BRB | Bundesratsbeschluss |
| BSL | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung |
| CBT | Computer Based Training |
| CSFP | Conférence suisse des offices de formation professionnelle |
| DBK | Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz |
| EBA | Eidgenössischer Berufsausweis (Abschluss nach zweijähriger Lehre) |
| ECTS | European Credit Transfer System |
| EDK | Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren |
| EFHK | Eidgenössische Fachhochschulkommission |
| EFZ | Eidg. Fähigkeitszeugnis (Abschluss nach 3- oder 4-jähriger Lehre) |
| EHB | Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung |
| eidg. | eidgenössisch |
| ESTV | Systematische Rechtssammlung |
| EVD | Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement |
| FHSG | Fachhochschulgesetz |
| FBS | Fortbildungsschulen |
| Fortschritt | Zeitschrift der kaufm. Vereine |
| GDK | Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz |
| gew. | gewerblich |
| HLS | Historisches Lexikon der Schweiz |
| HBLS | Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz |
| HFKG | Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz |
| IEDK | Innerschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz |
| INSOS | Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderungen |
| KBSB | Schweizerische Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung |
| MEM | MEM-Industrie: Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie |
| NZN | Nationalzeitung |
| NZZ | Neue Zürcher Zeitung |
| PTT | Post, Telegraf und Telefon (Vorgänger von Swisscom und Die Post) |
| RRB | Regierungsratsbeschluss |
| SAZ | Schweizerische Arbeitgeberzeitung |
| SBFI | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation |
| SBG | Schweizerischer Gewerkschaftsbund |
| SBK | Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner |
| SDBB | Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung |
| SDK | Schweizer Direktorenkonferenz |
| SGG | Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft |
| SGV | Schweizerischer Gewerbeverein, später Schw. Gewerbeverband |
| SIBP | Schweizerisches Institut für Berufspädagogik |
| SKV | Schweizerischer kaufmännischer Verein, später Schweizerischer kaufmännischer Verband |
| SLJV | Schweizerische Landjugendvereinigung |
| SLZ | Schweizer Lehrerinnen- und Lehrer-Zeitung |
| SMV | Schweizerischer Milchwirtschaftlicher Verein |
| SOG | Schulisch organisierte Grundbildung |
| SRK | Schweizerisches Rotes Kreuz |
| SSA | Schweizerisches Sozialarchiv |
| SVB | Schweizerischer Verband für Berufsberatung |
| SVBL | Schweizerischer Verband für Berufsberatung und Lehrlingsfürsorge (früherer Name des SVB) |
| SVBU | Schweizerischer Verband für beruflichen Unterricht |
| SVGU | Schweizerischer Verband für gewerblichen Unterricht, später SVBU |
| SZKB | Schweizerische Zeitschrift für kaufmännisches Bildungswesen |
| Stat. JB | Statistisches Jahrbuch |
| TA | Tages-Anzeiger |
| TAM | Tages-Anzeiger-Magazin |
| üK | Überbetriebliche Kurse (früher Einführungskurse genannt) |
| VDK | Schweizerische Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren |
| VR | Volksrecht (Tageszeitung) |
| WBK | Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats bzw. des Nationalrats |
| ZHAW | Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften |
Zeittafel
| Bedeutung der Farben |
| Politik, die BB indirekt betreffend |
| Gesellschaft – Technik – Wirtschaft |
| Berufsbildung |
| 1700 v. Chr. | Rechtliche Vorschriften zur Berufsbildung in Babylonien. [–1700a] |
| 1350 | Dreigliederung des Handwerks in Lehrlinge, Gesellen, Meister wird üblich. [1350a] |
| 1680 | Zünfte gewinnen an Macht. |
| 18. Jh. | Alte Eidgenossenschaft: Staatenbund mit 13 herrschenden Städten und Orten sowie Untertanenland. |
| 1751 | Gründung einer Zeichenschule in Genf, aus der sich die École des beaux-arts entwickelt, eine der ersten Fachschulen. [1751a] |
| 1780 | Gründung einer Zeichenschule in Zürich, Vorläuferin der gewerblichen Fortbildungsschulen. [1780a] |
| 1798–1803 | Besetzung durch die Truppen Napoleons. Ausrufung der Helvetik, eines zentralistisch organisierten Einheitsstaates. |
| 1798 | Abschaffung der Zünfte. |
| 19. Jh. | Industrialisierung erstarkt > Veränderung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Verhältnisse. |
| 1803–1830 | Mediationszeit – Wiener Kongress – Restauration. |
| 1816–1817 | Letzte grosse Hungersnöte in Europa als Folge einer Naturkatastrophe. [1818a] |
| 1817 | In Genf wird die erste Fachschule eröffnet. [1817a] |
| Mitte1820er | Erstarken der liberalen Kräfte. Ihre Anliegen: Bundesstaat, Freiheit Rechtsgleichheit, Volksbildung, Gewaltentrennung. |
| Ab 1830er | Eisenbahnen und Liberalismus führen zu ruinösem Konkurrenzkampf. [1830b] |
| 1830er | In vielen Kantonen wird die allgemeine Schulpflicht eingeführt. |
| 1847 | Sonderbundskrieg (Bürgerkrieg). |
| 1848 | Erste Bundesverfassung: Bundesstaat mit eingeschränkter Autonomie der Kantone. |
| 1850er | Erste landwirtschaftliche Fachschulen entstehen, die sich halten können. |
| 1855 | Das Polytechnikum (heute ETH) wird eröffnet. [1855a] |
| 1861 | Erste «Vereine junger Kaufleute» entstehen und verbreiten sich rasch. [1861b] |
| 1882 | Eröffnung des Gotthardtunnels, Basis für internationalen Handel. |
| 1874 | Revision BV (Handels- und Gewebefreiheit, Volksschulunterricht). [1874a] |
| 1874 | Eröffnung des Technikums Winterthur. [1874c] |
| 1876 | «Grosse Depression», dann Stagnation bis in die 1880er-Jahre. |
| 1877 | Revision Fabrikgesetz: Verbot von Kinderarbeit. Altersgrenze: 14 Jahre. |
| 1879 | Gründung Schweizerischer Gewebeverband, treibende Kraft in der Berufsbildung. |
| 1882 | Ablehnung des «eidgenössischen Schulvogts» in der Volksabstimmung. [1882c] |
| 1884 | Bundesbeschlüsse: Förderung der Berufsbildung. [1884a] |
| ab 1886 | Gründung von Fachschulen für Milchwirtschaft und landwirtschaftlichen Spezialberufen. [1886k] |
| 1890 | Der Kt. Neuenburg erlässt als erster Kanton ein Berufsbildungsgesetz. [1890b] |
| 1890er | Diskussion: Öffentliche Lehrwerkstätten oder Meisterlehre? |
| 1891 | Bundesbeschluss: Förderung der kommerziellen Bildung. [1891a] |
| 1895 | Bundesbeschluss: Förderung der Ausbildung des weiblichen Geschlechts. [1895a] |
| 1908 | Ergänzung der BV: Gewerbeartikel (Art. 34ter) – Basis der Berufsbildungsgesetze. |
| 1912 | Revision des OR: Ergänzung mit Bestimmungen zum Lehrverhältnis. |
| 1914–1918 | Erster Weltkrieg. |
| 1920er | «Scientific Management» von F. W. Taylors. [1895d] |
| 1929 | Börsencrash NY, Great Depression in den USA, Beginn Weltwirtschaftskrise. |
| 1930 | Erlass des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung. (BbA 1930) |
| 1939–1945 | Zweiter Weltkrieg. |
| 1951 | Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft. Regelt die landwirtschaftliche Berufsbildung. [1951a] |
| 1957 | «Sputnikschock». [1957e] |
| Ab 1959 | Forcierte Nachwuchsförderung. Gründung von Mittelschulen und Technika. [1959e] |
| 1963 | Erste Revision des Berufsbildungsgesetzes, in Kraft ab 1965. [1963a] |
| 1968 | Aufbruch der Jugend. Neue Jugendkultur: Beatles u. a. [1968a] |
| 1968 | Die ersten Berufsmittelschulen nehmen ihren Betrieb auf. [1968h] |
| 1973 | Jom-Kippur-Krieg → Ölschock → Rezession. [1973g] |
| 1974 | Lehrstellenmangel, Lehrstellennachweise [1974d; 1975i] |
| 1974 | Dieter Mertens prägt den Begriff «Schlüsselqualifikationen» [1974g] |
| 1976 | Kantone beauftragen SRK mit der Ausbildung in den Gesundheitsberufen. [1976e] |
| 1977 | Das erste Berufsinformationszentrum (BIZ) wird eröffnet. [1977g] |
| 1978 | Zweite Revision des Berufsbildungsgesetzes, in Kraft ab 1980. [1978a] |
| 1981 | BV wird ergänzt: Gleichstellung von Mann und Frau. Gesetz folgt 1995. |
| 1991 | IBM lanciert den «PC», IKT beginnt die Büros zu durchdringen. |
| 1982 | Erste Volksinitiative zur BB wird eingereicht, 1986 vom Volk abgelehnt. [1982a] |
| 1983 | Die «Swatch» wird lanciert. – Neuer Aufschwung in der Uhrenindustrie. [1983h] |
| 1985 | Innert zehn Jahren (1985–95) geht die Zahl der Lehrlinge um 22 Prozent zurück. |
| 1985 | 20 Lektionen Informatik für alle Lehrlinge obligatorisch. [1985a] |
| 1987–1991 | Beginn neuer Rezession, Ostblock bricht zusammen, Entwicklung des World Wide Web. |
| 1990–1996 | Weiterbildungsoffensive [1980b] |
| 1991 | Rezession setzt ein und dauert bis 1999. |
| 1992 | Pflege: Neues Ausbildungskonzept mit zwei Ausbildungsniveaus. [1992c] |
| 1993 | Die Berufsmatura wird eingeführt. [1993i; 1998b] |
| 1995 | Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) wird verabschiedet. [1995a] |
| 1996–1997 | «Lehrstellennot» [1996a], Berufsbildungsbericht [1996d], parlament. Vorstösse |
| 1997 | Lehrstellenbeschlüsse I und II [1997a; 1999c], Lehrstellenbarometer [1997c]. Fachhochschulen nehmen ihren Betrieb auf, revidiert 2004. [1997f; 2004d] |
| 1998 | Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ersetzt BIGA. [1998e] |
| 1999 | Revision der BV: Ausweitung des Kompetenzbereichs des Bundes. [1999a] Die «Lehrstellen-Initiative» wird eingereicht, 2003 vom Volk abgelehnt. [1999f] |
| 2001 | Swissair Grounding. 9/11 Terroranschläge in New York. |
| 2002 | Dritte Revision des Berufsbildungsgesetzes, in Kraft ab 2004. [2002a] |
| 2005 | Die «Passerelle» öffnet Zugang zu den Universitäten. [2003b] |
| 2006 | Revision der BV: Berufsbildung als Teil des «Bildungsraumes Schweiz». [2006a] |
| 2011 | Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz wird verabschiedet. [2011b] |
| 2014 | Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) wird verabschiedet. [2014] |
Übersicht über die Entwicklung
Anfänge der Berufsbildung
Seit es Kulturen gibt, stehen die Menschen vor der Frage, wie sie das Wissen und Können, das ihre Kultur ausmacht, an die nächste Generation weitergeben. Sie stehen vor der Frage, wie sie dem Nachwuchs beibringen können, wie man jagt, wie man Nahrung zubereitet und Musik macht, wie man Werkzeuge, Gefässe, Schmuck herstellt, wie man kämpft, heilt, handelt und Götter gnädig stimmt. Nach und nach entwickelten sie diesbezüglich eine gewisse Tradition: Verfahren zur Vermittlung des für das Leben notwendige Wissen und Können waren entdeckt.
Ein erstes Zeugnis von intentionaler Berufsbildung sind Regelungen in einem Gesetzeswerk der Babylonier. [–1700] Im römischen Reich existierten bereits zwei Formen von beruflicher Grundbildung, Berufslehren in Betrieben und schulorganisierte Berufsbildungen in Fachschulen. [66]
Die häufigste Form war – und ist heute noch – die Vermittlung während der Ausführung der jeweiligen Arbeit. Ein kleiner aber nach und nach wachsender Teil erwirbt das nötige Wissen und eventuell auch die erforderlichen Fertigkeiten und Verhaltensweisen in Gruppen von Lernenden, angeleitet durch eine Fachperson.
Im Mittelalter erfolgt intentionales (absichtliches) Lehren und Lernen in unseren Breitengraden in Klöstern, an den Höfen von Adligen, an Universitäten und Akademien sowie in Zusammenschlüssen von Handwerkern und Händlern, den sog. Zünften. [900a; 1100a; 1231a; 1460b]
Zünfte − Blütezeit und Niedergang
Die ersten Zeugnisse, wie die Mitglieder von Zünften ihren Nachwuchs ausbildeten (und unliebsame Konkurrenz verhinderten), stammen aus dem 12. Jahrhundert. Es wird festgelegt, wer ausbilden darf (nur «Meister»), wer als Lehrling in Frage kommt (meist nur ehelich geborene Knaben aus der Stadt), wie lange die Ausbildung bis zum ersten Abschluss dauert (oft drei Jahre), wie der Erfolg der Ausbildung gemessen wird (Lehrstück), wie die Weiterbildung erfolgt (Wanderschaft), wer einen eigenen Betrieb führen darf und vor allem: wer all diese Regeln festlegt. [1350a]
Viele der Regeln dienen nicht nur der Qualifizierung des Nachwuchses, sondern auch der Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens durch Vermeidung von Wettbewerb. In vielen Gegenden und Branchen dürfen bestimmte Tätigkeiten nur in Städten und nur von Zunftmitgliedern ausgeübt werden. Alle Mitglieder einer Zunft haben die gleichen Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu den gleichen Preisen zu verrechnen.
Dies geht lange gut (aus Sicht der Zunftmitglieder), doch nach und nach entwickeln sich ausserhalb der Zünfte neue Technologien (etwa die Herstellung von Farben in chemischen Prozessen), neue Materialien werden bekannt (Kartoffeln, Glas, Gussstahl u. a.), neue Formen, Betriebe zu führen (Einsatz der doppelten Buchhaltung), neue Methoden, Güter über grosse Distanzen auszutauschen (z. B. Wagen mit Achsen aus Eisen). [1740a]

Abbildung 1 Eine Spengler-Werkstatt um 1800. Handwerkliche Arbeit erfolgte meist in Hausgemeinschaften, umfassend die Familie des Lehrmeisters, Gesellen und Lehrlinge (Was willst du einmal werden? Bilder aus dem Handwerkerleben. Berlin 1880)
Vor allem aber werden handwerkliche Verfahren immer mehr durch Arbeitsteilung optimiert und die Arbeitenden von Maschinen unterstützt. Die neuen Manufakturen und Fabriken treiben die nach herkömmlichen Methoden arbeitenden Handwerker in den Ruin [1819a]. Im 18. Jahrhundert fällt das Zunftsystem überall in Europa zusammen. [1776a]
In der Schweiz beginnt diese Entwicklung mit der Ablösung der alten Eidgenossenschaft durch die Helvetik 1798. Die Handels- und Gewerbefreiheit wird in Ansätzen mit der ersten Bundesverfassung 1848 und als Grundrecht mit derjenigen von 1874 realisiert. [1848a; 1874a]
Mehr zu den Zünften in Kapitel 01
Konkurrenzfähigkeit durch Qualifizierung der Arbeitenden
Mit der Auflösung der Zünfte verschwindet die Sicherung des Nachwuchses, also die Ausbildung von Handwerkern und Händlern. Neue Transportmittel und die Entstehung grosser Unternehmen, die den Willen und die Kraft haben, neue Märkte zu erschliessen, führen zum Anwachsen des überregionalen, später des internationalen und ab dem Aufkommen von Dampfschiffen (ab 1860) auch des interkontinentalen Handels. Ab 1850 ist Weizen aus den USA billiger zu haben als einheimischer, sodass die Landwirte vom Ackerbau auf Vieh- und Milchwirtschaft umstellen müssen. Die industrielle Herstellung von Bekleidung und anderen Gütern führt zum Niedergang vieler Gewerbebetriebe. [1850c; 1850d]
In den 1880er-Jahren verlangt das Gewerbe vom Bund, mittels Zollschranken Importe abzuwehren um die einheimische Produktion von Gewerbe und Landwirtschaft zu schützen. Damit sind die Industrie und der Grosshandel nicht einverstanden, weil sie um ihre Exportmöglichkeiten fürchten. 1884 einigt man sich darauf, statt Zollschranken zu errichten die Qualifizierung der Arbeitenden zu fördern und so die internationale Konkurrenzfähigkeit des Gewerbes sowie der Land- und Milchwirtschaft zu heben. Mit zwei Bundesbeschlüssen wird die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten von beruflichen Bildungsanstalten in Gewerbe und Landwirtschaft, die berufliche Weiterbildung und die Ausbildung von Lehrkräften für berufliche Schulen ermöglicht. Diese Unterstützung wird durch weitere Bundesbeschlüsse 1891 auf die Ausbildung von jungen Kaufleuten und 1895 auf diejenige «des weiblichen Geschlechts» ausgeweitet.
Vertiefung des Themas in Kapitel 03
Basisausbildung als Voraussetzung für die Berufsbildung
Konkurrenzfähigkeit über berufliche Qualifizierung verbessern – das ist nur möglich, wenn die Qualifizierung auf einem Mindestmass an Kulturtechniken, insbesondere an Lesen, Schreiben und Rechnen, aufbauen kann und damit auf dem Schulbesuch der Kinder. [1750a]

Abbildung 2 Albert Anker, im Kanton Bern wohnhaft, malte «Die Dorfschule» 1848 (Kunstmuseum Basel)
Mit der Revision der Bundesverfassung 1874 werden die Kantone verpflichtet, für einen «genügenden Primarunterricht» zu sorgen, der obligatorisch zu besuchen ist. Die einen betrachten einen sechsjährigen Besuch der «Elementarschule» als «genügend», andere verlangen als Minimum die Ergänzung durch weitere zwei oder drei Jahre Teilzeitunterricht (ein bis drei Tage pro Woche), woraus sich nach und nach die «Fortbildungsschulen» entwickeln. [Fortbildungsschulen]
Die Umsetzung des Schulobligatoriums stösst in manchen Regionen auf Widerstand, in andern Regionen entwickelt sich langsam die Einsicht, dass für die Vorbereitung auf Berufsbildung und Erwerbsleben zusätzlich zur Primarschule eine Ergänzung von zwei oder drei Jahren vorteilhaft ist. [1882g] Neben den bereits bestehenden Gymnasien als Vorbereitung auf Akademien und Hochschulen entstehen «Industrieschulen», «Kunstschulen», «Handelsschulen», deren Unterstufen nach der Primarschule, also ab dem Alter von 12 Jahren, besucht werden können und die auf Berufslehren und höhere Schulen, z. B. höhere Handelsschulen, vorbereiten.
Das Schulsystem ist Thema von Kapitel 02
Zwei Wege der beruflichen Grundbildung
Die Bundesbeschlüsse haben offen gelassen, wie die Berufsbildung zu gestalten ist. Man beschliesst, an bestehenden Strukturen und Praktiken anzuknüpfen. Von alters her [66a] gibt es dazu zwei Wege:
Ausbildung durch Mitarbeit
Der eine Weg ist die Ausbildung durch Mitarbeit, beim Gewerbe realisiert als Berufslehre, in der Industrie bis ins 20. Jahrhundert meist als Anlernung. In der Landwirtschaft geschieht sie durch die Tätigkeit auf dem elterlichen Hof, in der «kommerziellen Bildung» durch Volontariate im Handel, bei vielen jungen Frauen durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder in fremden Haushalten.
Wovon ist die Rede?
Der Begriff «Berufliche Grundbildung» wurde mit dem BBG 2002 eingeführt, nachdem im BBG 1978 von «Grundausbildung» die Rede war. Wie im nebenstehenden Kapitel ausgeführt wird, versteht man darunter Berufslehren und Ausbildungen in Lehrwerkstätten und Fachschulen, soweit sie zu einem ersten anerkannten berufsqualifizierenden Abschluss führen, in der Regel zum eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zum eidg. Berufsattest (EBA).

Abbildung 3 Die «Sanitätsfachschule» um 1930, damals eine der Abteilungen der heutigen Technischen Fachschule Bern, bis 2014 bekannt unter dem Namen «Lehrwerkstätten der Stadt Bern» [1888a] (TFB, 2013)
Die Neuerung, die sich bei diesem Ansatz durchsetzt, besteht in der Ergänzung der praktischen Ausbildung in den Betrieben durch begleitenden berufskundlichen Theorieunterricht, wie ihn Sonntags-, Zeichen- und Handwerkerschulen in Ansätzen seit Jahrzehnten anbieten. [1751a; 1751c; 1780a] Mit den Bundesbeschlüssen wird er ab 1884 die Aufgabe von Fortbildungsschulen: Viele der allgemeinen Fortbildungsschulen, bei denen es um Repetition und Vertiefung der Basisausbildung ging, entwickeln sich weiter zu berufsorientierten Schulen, den gewerblichen, landwirtschaftlichen, kommerziellen und hauswirtschaftlichen Fortbildungsschulen.
Ausbildung in Schulen
Der andere Weg ist die schulische Ausbildung in Fachschulen, Ackerbauschulen, Lehrwerkstätten, Handelsschulen, Töchterschulen. Erste Fachschulen entstehen in Genf 1817 (Graveurschule) und 1824 (Uhrenmacherschule), Ackerbauschulen ab 1806 in Kreuzlingen, private Handelsschulen bereits im 18. Jahrhundert.
Die Attraktivität von Fachschulen im 19. Jahrhundert hat viel mit der hohen Qualität französischer (kunst-)gewerblicher Produkte zu tun. Im Streben nach Macht und Reichtum fördert Frankreich bereits im 17. und 18. Jahrhundert die Wirtschaft und präsentiert deren Produkte ab 1851 an «Weltausstellungen» dem Publikum aus dem In- und Ausland. [Ausstellungen] Besucher aus der Schweiz müssen feststellen, dass französische Produkte den eigenen qualitativ überlegen sind. Dies führt zur Frage nach der Ausbildung französischer Facharbeiter. Es stellt sich heraus, dass dazu in den vorangegangenen Jahrzehnten verschiedene «Écoles des Arts et Métiers» gegründet worden sind.
Zwei Systeme im Wettbewerb
Wie gesagt − die Bundesbeschlüsse legen nicht fest, wie die berufliche Qualifizierung erfolgen soll. Im Gewerbe entwickelte sich in den 1890er-Jahren eine rege Diskussion, ob dem schulischen Weg via Vollzeitausbildungen an Fachschulen und Lehrwerkstätten oder eher dem betrieblichen Weg im Lehrbetrieb mit begleitendem Theorieuntericht an berufsorientierten Fortbildungsschulen den Vorzug gegeben werden soll. Nach Studienreisen und verschiedenen «Enquêtes» [1882a] fordern 1887 massgebende Mitglieder des Schweizerischen Gewerbevereins die Einrichtung von Lehrwerkstätten zur Hebung der Konkurrenzfähigkeit des einheimischen Handwerks. 1895 wird aber zugunsten der Meisterlehre entschieden: Der Schweizer Gewerbeverein beschliesst, die Einrichtung von Lehrwerkstätten nur noch als Ergänzung zur Meisterlehre zu unterstützen, beispielsweise wenn es an fähigen Meistern zur Ausbildung des Nachwuchses fehlt. Als Grund für den Entscheid zuungunsten der Lehrwerkstätten werden die grossen Kosten dieser Einrichtungen für die Öffentlichkeit und die Lehrlinge selbst erwähnt.
Die Diskussion um den besseren Weg zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung flackert immer wieder etwas auf, wobei sich die Argumente nicht stark verändern. In den 1970er-Jahren, als die Berufslehre heftig kritisiert wird und es an Lehrstellen mangelt, wird die Diskussion um die beiden Wege zum Inhalt emotionaler Debatten zwischen «links» und «rechts». In politischen Vorstössen, die in mehreren Volksinitiativen gipfeln, wird die Ergänzung der von den Arbeitgebern dominierten Betriebslehre durch staatlich geregelte und finanzierte Lehrwerkstätten gefordert. Das Stimmvolk lehnt diese Forderungen durchwegs ab.
Inzwischen erstarkt − unbesehen von der grossen Politik − eine neue Entwicklung: In der Westschweiz ist ab 1967 von einer «formation mixte entreprise-école» die Rede. Im Kanton Genf wird 1969 die «apprentissage combiné» gesetzlich geregelt. Bundesrat Brugger erwartet 1971 «die Weiterentwicklung der Meisterlehre zur ‹kombinierten Lehre›». Bei der Revision 1978 ist von der Ablösung des dualen Systems durch ein «triales» die Rede. (Bundesrat 1977, 683)
Mehr zu Berufs- und Fachschulen im 18. und 19. Jh. in Kap. 21, zu Berufsschulen im 20. Jh. in Kap. 22
Für die Industrie ist die kombinierte Lehre nichts Neues: In der Industrie werden seit Jahrzehnten ein oder zwei Jahre (betriebsinterne) Lehrwerkstätte mit zwei bis drei Jahren Lernen in der Produktion kombiniert. 1978 werden die im BBG 1963 erstmals erwähnten «Einführungskurse» obligatorisch erklärt, jedoch mit der Möglichkeit, sich davon zu befreien (Art. 16 BBG 1978). In den 1990-er Jahren entstehen zuerst in Genf, später auch im Tessin und in der Deutschschweiz Einrichtungen, in denen im ersten Lehrjahr Theorie und Praxis vermittelt wird, bevor die Lernenden dann ihre Ausbildung in einem Betrieb fortsetzen. [Basislehrjahr] Anderseits lassen manche öffentlichen Lehrwerkstätten die Lernenden im letzten Lehrjahr in Betrieben arbeiten.
Die berufsorientierten Fortbildungsschulen werden Anfang des 20. Jahrhunderts in Berufsschulen umbenannt und 2004 in Berufsfachschulen. Da es in diesem Buch in erster Linie um die Entwicklung im 20. Jahrhundert geht, verwende ich meist den Begriff «Berufsschule» Wt
Kurz − es kommt zu Mischformen zwischen der klassischen Meisterlehre und der schulisch organisierten Ausbildung. Im BBG 2002 wird festgehalten, dass die Betriebslehre «in der Regel» an drei Lernorten stattfindet: Berufsschule, Lehrbetrieb und einem «dritten Lernort», in dem nicht Aufträge der Kunden die Strukturierung des Lernens bestimmen, sondern didaktische Überlegungen.
Aus dem «Nebeneinander» oder sogar «Gegeneinander» ist ein «Miteinander» im Entstehen, allerdings nur auf der didaktischen Ebene. Faktoren wie die Bestimmung der Zahl der Ausbildungsplätze und damit der Bildungsmöglichkeiten der Jugendlichen bleiben klar in der Hand der Lehrbetriebe.
Berufslehre versus Lehrwerkstätte – siehe Kapitel 27
Kaufmännische Berufsbildung
Die Entwicklung der kaufmännischen Berufsbildung unterscheidet sich stark von derjenigen der gewerblich-industriellen, um die es bisher in erster Linie ging. Treibende Kraft Ende des 19. Jh. sind nicht Arbeitgeberverbände, sondern die Kaufleute selbst. Sie bilden ab 1861 lokale «Vereine junger Kaufleute», deren wichtigste Aufgabe das Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten ist. [1861b]
Vom Bund ab 1891 unterstützt, entwickeln sich daraus die kaufmännischen Fortbildungsschulen, ab 1930 kaufmännische Berufsschulen genannt, ab 2002 kaufmännische Berufsfachschulen und im Volksmund immer «KV-Schulen». Sie werden auch heute noch in vielen Kantonen von kaufmännischen Vereinen («KV») getragen, aber von der öffentlichen Hand finanziert wie andere Berufsschulen.
Ziel der Bildungsbemühungen der «jungen Kaufleute» ist letztlich der soziale Aufstieg in den unteren Mittelstand, genauer in die Schicht der Angestellten. (König, Siegrist 1981, 214) Entsprechend hiess die Ausbildung ja bis 2003 «kaufmännischer Angestellter/kaufmännische Angestellte» und nicht «Kaufmann» bzw. «Kauffrau».
Wie in andern Bereichen der Berufsbildung gibt es zwei Wege der Grundbildung: Der betrieblich organisierte Weg besteht aus der praktischen Ausbildung (früher im ungeregelten Volontariat), begleitet vom Besuch der kaufmännischen Berufsschule. [1882f] Als schulischer Weg entstehen im 19. Jahrhundert in den meisten Städten drei Jahre dauernde «höhere Handelsschulen», die sich an Jugendliche ab 15 Jahren richten. [Handelsschulen] Viele von ihnen werden Abteilungen von Kantonsschulen und nennen sich «Handelsmittelschulen» oder «Töchterschulen». Bis 2003 bereiten sie auf ein in der Bundesgesetzgebung definiertes Diplom vor, einige Zeit auch auf eine kaufmännische Maturität. Heute endet eine erfolgreiche Ausbildung bei beiden Wegen mit dem Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann EFZ, allenfalls ergänzt durch eine kaufmännische Berufsmaturität. [BMS]
Die Dominanz der Arbeitnehmer, vertreten durch den Schweizerischen Kaufmännischen Verein (heute KV-Schweiz) und die von ihnen geführten Schulen bleibt bis Ende des 20. Jahrhundert erhalten, was sich neben der Trägerschaft der Schulen und der Konzeption der Abschlussprüfungen in der Konzentration der Ausbildung auf eine theorielastige berufliche Allgemeinbildung zeigt, ohne die in Industrie und Gewerbe übliche präzise Definition der praktischen Ausbildung. Die für einzelne Branchen (Reisebüros, Notariate, Textilhandel etc.) notwendigen Berufskenntnisse werden im Rahmen von Kursen (heute im Rahmen der überbetrieblichen Kurse) vermittelt. Dies erlaubt den Verzicht auf die Definition unterschiedlicher kaufmännischer Berufe, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich ist.

Abbildung 4 Büro des Verbandes Schweizerischer Kosumvereine Basel, um 1912. Frauen ziehen in Büros ein -- zur Bedienung der Schreibmaschinen, die um die Jahrhundertwende populär werden (SSA, Gretler) [1900l]
Anfang des 20. Jahrhundert trennt sich die Ausbildung des Detailhandels von derjenigen der Kaufleute. [1912h] Der Detailhandel entwickelt aber ein ähnliches Ausbildungssystem: Die Ausbildungsrichtungen unterscheiden sich durch die Vermittlung einer spezifischen «Warenkunde» statt durch die Definition unterschiedlicher Berufe.
Kaufmännische Aus- und Weiterbildung – vgl. Kapitel 12
Landwirtschaftliche Berufsbildung
Im 18. Jahrhundert beginnen Intellektuelle sich für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft zu interessieren. Es entstehen erste, aber vorerst kurzlebige Bildungsinstitutionen. Die ersten heute noch existierenden landwirtschaftlichen Fachschulen werden in den 1850er-Jahren gegründet. In Winter- oder in Jahreskursen vermitteln sie jungen Bauern theoretisches und teilweise auch praktisches Wissen. Bald bereiteten sie auch auf den Eintritt in die landwirtschaftliche Abteilung des Polytechnikums vor. [Landwirtschaft]
Das Interesse der Bauern hält sich aber in Grenzen, bildet doch die Abwesenheit junger Kräfte auf dem Hof während zwei bis drei Wintern oder ein bis zwei Jahren ein grosses Hindernis, wenn auch die ab 1884 fliessende Unterstützung der Schulen durch den Bund wenigstens die Schulkosten reduziert.
Ab Mitte des 19. Jahrhundert werden in vielen Kantonen Fortbildungsschulen eingerichtet, siehe hier. In ländlichen Regionen entwickelt sich ein Teil davon zu landwirtschaftlichen FBS, die wie die gewerblichen ab 1884 vom Bund unterstützt werden. Erste Elemente sind aber mancherorts auch bereits Inhalte der Oberstufe der Volksschule, parallel zum hauswirtschaftlichen Unterricht für Mädchen.
Wie der Schweizerische Gewerbeverband die praktische Ausbildung durch die Propagierung von Lehrverträgen und Lehrabschlussprüfungen fördert, so propagiert der Schweizerische Landwirtschaftliche Verband ab den 1920er-Jahren eine landwirtschaftliche Berufslehre. Während Jahrzehnten umfasst diese Grundbildung zwei Stufen (siehe hier):
• zwei Jahre Tätigkeit auf verschiedenen Bauernhöfen, den Besuch einer landwirtschaftlichen FBS, die «Lehrlingsprüfung», anschliessend
• den Besuch des Jahreskurses oder von zwei Winterkursen, gefolgt von der Fähigkeitsprüfung.
Es entwickelt sich auch eine höhere Berufsbildung (Betriebsleiterkurse, Agro-Techniker) und Studiengänge an Fachhochschulen.
Zu beachten: «Bildung» wird im landwirtschaftlichen Bildungswesen breiter gefasst als in anderen Bereichen der Berufsbildung: Das Vereinsleben wird gefördert, und Beratung wird als Bildungsmassnahme aufgefasst, Forschungsstationen und Mustergüter werden ins Bildungswesen einbezogen. [1946h]
Neben der Aus- und Weiterbildung für Landwirte entstehen auch für landwirtschaftliche Spezialberufe, insbesondere für milchwirtschaftliche Berufe, ab 1886 Fachschulen und später auch Berufslehren. Ab 1914 entstehen zudem weitere, in erster Linie hauswirtschaftlich orientierte Ausbildungsgänge für Bäuerinnen, vgl. hier. 2002 wurde der ganze Bereich dem Berufsbildungsgesetz unterstellt und strukturell der gewerblich-industriellen Berufsbildung angepasst.
Mehr zur landwirtschaftlichen Berufsbildung in Kapitel 13
Kompetenzen für Kantone und Bund
Ab 1884 fördert der Bund die Berufsbildung, siehe hier. Über eine Steuerungsmöglichkeit verfügt er mangels einer Grundlage in der Verfassung aber nicht, ausser indem er die Ausrichtung von Beiträgen an Bedingungen knüpft. In die Lücke springen einerseits die Kantone und anderseits die damals neu entstandenen Verbände der Unternehmer und der Arbeiter. [Verbände]

Abbildung 5 An der landwirtschaftlichen Meisterprüfung 1945 wird auch das Wissen über die Zugleistungen der Kühe geprüft, denn sie hatten einen hohen Stellenwert als Arbeitstiere in der Landwirtschaft (Archiv für Agrargeschichte, Bern)
Der Schweizerische Gewebeverband, gegründet 1879, fördert die berufliche Ausbildung durch Studien zu einschlägigen Fragen, durch die Entwicklung von Musterverträgen und die Propagierung der Lehrabschlussprüfung. [1879b] Gewerkschaften und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, gegründet 1880, [1858a] versuchen in den Verhandlungen zum Abschluss von Tarifverträgen auf die Berufsbildung einzuwirken, insbesondere bezüglich des Schutzes der Lernenden.
Kantonale Gesetzgebung: Kapitel 04
Beginnend 1890 mit dem Kanton Neuenburg erlassen die meisten Kantone Gesetze zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer − und damit der Lehrlinge − und nach und nach auch Bestimmungen zur Gestaltung der Berufslehren. Sie regeln Ausbildungsinhalt und -dauer und führen Obligatorien bezüglich des Besuchs des beruflichen Unterrichts während der Arbeitszeit und zur Durchführung der Lehrabschlussprüfungen ein.
Mit der Revision des Obligationenrechts 1912 treten erste Bestimmungen auf Bundesebene in Kraft: Das Obligationenrecht (Teil des Zivilgesetzbuches) enthält seither Bestimmungen zum Lehrvertrag im Rahmen der Regelungen verschiedener Arbeitsverträge.
Bereits 1908 erhielt der Bund auch die Kompetenz, «über das Gewerbewesen einheitliche Vorschriften aufzustellen». Das Volk stimmte einer diesbezüglichen Ergänzung der Bundesverfassung zu und entsprach damit einer langjährigen Forderung des Gewerbeverbands. [1908a] Aber erst 1930 erlässt er – als erster (weil vergleichsweise am wenigsten umstrittener) Teil der Gewerbegesetzgebung – das «Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung» (BbA). Es legt fest, dass ein schriftlicher Lehrvertrag zu unterzeichnen ist, dass die Lernenden neben der Ausbildung in Betrieben fachlichen Unterricht besuchen und gegen Schluss der Lehre die Lehrabschlussprüfung ablegen müssen. Es sieht neben der beruflichen Grundbildung bereits die Meisterprüfung vor, erste Angebote der höheren Berufsbildung. Der Gültigkeitskreis des Gesetzes bleibt aber auf das Gewerbe beschränkt, weil es auf dem Gewerbeartikel der Verfassung fusst. Immerhin bekommt es dank einer breiten Auslegung des Begriffs «Gewerbe» auch Gültigkeit für Industrie, Handel und später zusätzlich für einen Teil des Dienstleistungssektors.
Entstehung und Inhalt des ersten Bundesgesetzes zur Berufsbildung: Kapitel 05
Die land- und milchwirtschaftliche Berufsbildung wird, wie oben dargelegt, ab 1951 in einem Gesetz zur Förderung der Landwirtschaft geregelt. Die Kompetenz zur Regelung der Ausbildung von Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens sowie der Kunst erhält der Bund erst bei einer weiteren Revision der Bundesverfassung 1999, siehe hier.
Vollzug der neuen Gesetzgebung
Wegen der Wirtschaftskrise kann das 1930 beschlossene Berufsbildungsgesetz erst 1933 in Kraft treten. 1929 ist das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) geschaffen worden, dessen Sektion Berufsbildung für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist. Es hat seine Kräfte aufzuteilen: Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat in den 1930er-Jahren hohe Priorität, denn die Wirtschaft leidet unter der grössten Depression des Jahrhunderts. Erstmals versucht man, sie auch mit Aus- und Weiterbildung von Stellenlosen zu bekämpfen. Umschulungsmassnahmen, z. B. zur Ausbildung von Konfektionsschneiderinnen und Maurern, bewähren sich nicht. [1932b] Viel Erfolg haben die sog. Berufslager, Ausbildungsstätten in Verbindung mit Unterkunftsmöglichkeiten, z. B. das Berufslager für arbeitslose Metallarbeiter in der Hard bei Winterthur, eröffnet 1935. Ihr Ziel ist der Erhalt und der Ausbau erworbener Kompetenzen. 1936 finden über 200 Kurse mit gegen 7000 Teilnehmenden statt. [1935f; 1936d]
Der Depression folgt schon bald der Zweite Weltkrieg. Wieder muss der Vollzug des Berufsbildungsgesetzes im BIGA gegenüber anderen Prioritäten zurückstehen. Immerhin – bis Kriegsende sind Ausbildungs- und Prüfungsreglemente für 154 Berufe genehmigt, womit etwa 90 Prozent aller Lehrverhältnisse erfasst werden [1953a]. 475 gewerbliche, kaufmännische und Handelsschulen bieten beruflichen Unterricht an, hauswirtschaftliche Bildung findet an 1100 Schulen statt.
Bis 1950 erlassen 24 Kantone Einführungsgesetze, Basis für den Aufbau der nötigen Behörden bei den Kantonen. Ihre Koordinationsorgane, die DBK und die CRFP, werden nach und nach von Erfahrungsaustauschgruppen der Amtschefs zu aktiven Koordinationsorganen. Nachdem anfänglich vor allem der Schweizer Gewerbeverband den Bund bei Vollzugsaufgaben wie der Gestaltung von Lehrverträgen und der Organisation von Abschlussprüfungen unterstützte, übernehmen nun die kantonalen Behörden und ihre Koordinationsorgane viele dieser Aufgaben.
Trotzdem − es dauert bis in die 1950er-Jahre, bis genehmigte Ausbildungs- und Prüfungsreglemente für 98 Prozent der Ausbildungsverhältnisse bestehen. Auch die Entwicklung von Normallehrplänen für die Berufsschulen verzögert sich bis weit in die 1940er-Jahre hinein.
Mehr zum Vollzug und zur Finanzierung in Kapitel 10
Berufliche Grundbildung als einer von mehreren Qualifizierungswegen
Hat sich die Zahl der Lehrverhältnisse seit 1933 nur wenig entwickelt, so beginnt sie ab 1942 zu steigen und verdoppelt sich innert 20 Jahren siehe Grafik 1. Von den rund 350 000 Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren besuchen 1935 57 000 eine Berufslehre, 15 300 eine der sechs Jahre dauernden Oberen Mittelschulen (Gymnasien) oder ein Lehrerseminar und 11 000 eine «berufliche Bildungsanstalt» (Handelsschule, Technikum, gewerbl. Fachschule). Knapp 2 000 erwerben eine Maturität (2,8 Prozent des Jahrgangs), 18 000 (26 Prozent) schliessen die Berufslehre erfolgreich ab und schätzungsweise 3 500 eine berufliche Vollzeitschule (5 Prozent). Zwei Drittel aller Jugendlichen treten somit ohne erfolgreich absolvierte Ausbildung ins Erwerbsleben über. (Stat. JB 1936, Betriebszählung, eigene Berechnungen)[1]

Grafik 1 Lernende in Berufslehren und in Mittelschulen (Quellen: BfS, BIGA)
Diese Zahlen zeigen: Die Berufslehre ist keineswegs der einzige Weg, sich für die Erwerbstätigkeit zu qualifizieren. Viel üblicher − vor allem in Landwirtschaft, Industrie und Hausdienst − ist die informelle Einführung in die aktuell anfallende Arbeit, als «Anlernung» bezeichnet. Das neue Gesetz enthält deshalb auch eine Bestimmung, wonach Angelernte sich zur Lehrabschlussprüfung melden können, ohne eine Berufslehre besucht zu haben, vgl. hier.
Die Berufsschulen entwickeln sich
Nachdem der Bund 1884 mit der Subventionierung der gewerblichen, kaufmännischen, land- und hauswirtschaftlichen Fortbildungsschulen beginnt, wächst ihre Zahl massiv. Zeitweise wurde an über 600 Orten landwirtschaftliche Berufsbildung betrieben, an über 1000 Hauswirtschaft vermittelt. Mit dem Ziel, berufsreine Klassen bilden zu können, sind die Behörden im ganzen 20. Jh. bestrebt, die vielen Schulen zu grösseren Einheiten zusammenzulegen. Die Zahl der gewerblich-industriellen Berufsschulen sinkt deshalb von 1930 bis 2000 von rund 360 auf 130, die kaufmännischen innert sechzig Jahren von 200 auf 60. (BdBR, BfS, eigene Berechnungen)
Während viele Berufsschulen in kleinen und mittleren Städten bis nach dem Zweiten Weltkrieg noch im Untergeschoss oder in einem Nebengebäude einer Volksschule untergebracht sind, haben grössere Städte, z. B. Basel, Bern und Zürich grosse repräsentative Bauten geschaffen, denen oft Werkstätten angegliedert wurden.

Abbildung 6 In den 1930er-Jahren erhält die Berufsschule Zürich am Sihlquai ihr erstes eigenes Schulhaus, in das auch die Kunstgewerbeschule mit ihrem Museum einzieht [1893l]. Die Orientierung am Bauhausstil trägt dazu bei, dass es einem modernen Fabrik- oder Bürohaus gleicht. Die Jahrzehnte früher gebauten Gymnasien orientierten sich eher an Palastbauten (e-pics. ETHZ/BAZ)
Die Schulleitungen verstehen in den 1920er- und 1930er-Jahren ihre Aufgabe nicht nur in der Vermittlung der Theorie, sondern auch im Schliessen von Lücken in der praktischen Ausbildung. Der Bund sieht dies anders, nicht zuletzt wegen den hohen Kosten dieser Werkstätten. Mit den neuen Kompetenzen ausgestattet, weist er ab 1933 die Schulen an, sich auf die Theorie zu konzentrieren und statt Praxisübungen Unterricht zu berufsübergreifenden Themen wie Rechnen, Korrespondenz und Buchführung anzubieten. So setzt sich die seither übliche Arbeitsteilung durch, wonach der Lehrbetrieb für die praktische Ausbildung und die Berufsschule für den berufskundlichen und geschäftskundlichen bzw. (ab den 1960er-Jahren) allgemeinbildenden Unterricht zuständig ist.
Berufsschulen sind auch Thema der Kapitel 21 bis 23
Berufliche Grundbildung in der Industrie
Im 19. Jahrhundert wächst die Zahl der Erwerbstätigen, die in der Industrie tätig sind, von 1000 auf 277 000. 1960 wird der Höhepunkt mit 830 000 erreicht, mit 33 Prozent aller Erwerbstätigen, siehe Grafik 2.

Grafik 2 Erwerbstätige in der Industrie, absolut und relativ zur Wohnbevölkerung. (Elsasser 1975, 5, eigene Darstellung)
In den ersten Jahrzehnten der Industrialisierung sind es Handwerker und Bauern, die den Schritt wagen, in Fabriken zu arbeiten bzw. infolge mangelnder oder schlecht bezahlter Arbeit dazu gezwungen werden. [1819a] Sie müssen nicht nur neue Fertigkeiten erwerben, sondern sich an eine neue Kultur anpassen: feste Arbeitszeiten, klare Trennung zwischen Freizeit und Arbeit (ein Schwatz oder eine Rauchpause sind nicht mehr erlaubt), Akkordarbeit etc.
Für anspruchsvollere Arbeiten werden bewährte Handwerker geholt, denen aber die veränderte Kultur oft Probleme bereitet, alle übrigen werden «angelernt». Das heisst, sie werden für einige wenige Verrichtungen qualifiziert, wobei in den 1920er-Jahren Psychologen beigezogen werden, um die Anlernung so zu gestalten, dass die Angelernten möglichst rasch eine möglichst hohe Produktivität erreichen.
Aber nicht alle Angelernten führen «Primitiv- und Repetitivarbeiten» aus. (Jeangros 1955, 23) Im 20. Jh. entwickeln sich manche zu erfahrenen Spezialarbeitern, die «von Weniger viel Mehr wissen und können» als gelernte und erfahrene Handwerker (ebd.) und die zu Unrecht als «Arbeiter zweiter Klasse» betrachtet werden. Es wird sogar diskutiert, ob nicht die Anlernung für die Industrie eine sinnvolle Alternative zur Berufslehre sein könnte, die sich eher an den Bedürfnissen des Gewerbes orientiert.
Es kommt anders: Nachdem einzelne Grossfirmen wie Sulzer bereits Mitte des 19. Jh. begonnen haben, jungen Männern eine Berufslehre zu vermitteln, wird diese Form der Vorbereitung auf die Industriearbeit bis Ende des 20. Jh. zum Normalfall. Allerdings: Dies geschieht anders als im Gewerbe. Angesichts der streng getakteten, arbeitsteilig organisierten Industriearbeit «stören» Anfänger die Abläufe, und niemand hat Zeit, sie einzuführen. Ab 1870 richten Industriefirmen «Lehrwerkstätten» ein, in denen die Lehrlinge die ersten Monate, ja oft sogar zwei Jahre verbringen, bevor sie in die Produktion wechseln. [Betriebl. Lehrwerkstätten] Dies gilt besonders für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, später aber auch für die chemische Industrie (Lehrlabors, Pilotwerke) und für den Handel (Übungsbüros).

Abbildung 7 In der industriellen Schuhproduktion arbeiten in erster Linie angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter. Manche von ihnen erwerben sich ein grosses, hochspezialisiertes Erfahrungswissen. Sie werden zu Spezialarbeiterinnen und Spezialarbeitern mit allen Vor- und Nachteilen einer spezialisierten Ausbildung (Vamus, Industriekultur)
Nicht nur der Lernort ändert, auch die Zielsetzung der beruflichen Grundbildung ändert sich, denn neue Arbeitsformen verlangen andere Qualifikationen. Zum Beispiel die Fähigkeit, zu planen und die eigene Arbeit zu kontrollieren, in Teams zu arbeiten, sich den dynamisch ändernden Fertigungsverfahren anzupassen. Und vor allem: Je mehr industrielle Arbeit automatisiert wird, umso mehr ändert sich die Zielsetzung der Berufslehre. Sie bereitet nicht mehr auf eine Berufsarbeit vor, sondern auf ein Studium in der Tertiärstufe. Denn gesucht sind nicht mehr Arbeiter, sondern es wird auf Tertiärniveau technisch und betriebswirtschaftlich geschultes Personal gesucht, das aber auch eine praktische Ausbildung vorweisen kann.
Mit der Einrichtung von Lehrwerkstätten und vergleichbaren Lernorten wurde im 19. Jahrhunderts die Einführung in die Praxis aus der Produktion hinaus verlagert. Im Rahmen der Bemühungen um die Konzentration auf Kernfunktionen («Outsourcing») verlagern viele Unternehmen seit Ende des 20. Jahrhunderts Organisation und Management der Lehrlingsausbildung aus den Unternehmen hinaus in spezielle Organisationen. Es entstehen «Ausbildungsverbünde», die diese Funktionen für eine Gruppe von Betrieben in deren Auftrag und zu deren Lasten übernehmen.[2] Den Beginn machten 1993 die Firmen SIG und Georg Fischer Schaffhausen [1993b]. Ihnen sind seither die meisten grossen Unternehmen der MEM-Industrie und der Chemie sowie Verkehrsbetriebe gefolgt. [Ausbildungsverbund]
Berufsbildung in industriellen Betrieben: siehe Kapitel 14
Weiterbildung wird zum Thema
Für die Nachkriegszeit wurde eine grosse Arbeitslosigkeit befürchtet. Es kommt anders, die Wirtschaft entwickelt sich dynamisch, bald schon klagt sie über einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die in den 1930er-Jahren aufgebauten Berufslager werden mit der «beruflichen Förderung von Arbeitslosen und Heranbildung von Qualitäts- und Spezialarbeitern» beauftragt. Erstmals lanciert also der Bund Weiterbildungsmassnahmen zur Nachqualifizierung von Erwachsenen ohne oder mit einer veralteten Berufsausbildung. Manche Berufsschulen beginnen, Weiterbildungskurse anzubieten, und Berufsverbände gründen Fachschulen als Träger von beruflicher Weiterbildung und zur Vorbereitung auf die Höheren Fachprüfungen (Meisterprüfungen). 1953 wird bereits auf 75 Titel vorbereitet.
Schwerpunkte zur Weiterbildung und höherer Berufsbildung finden sich in den Kapiteln 31, 19, 29

Abbildung 8 In den 1930er-Jahren wurde viel in die berufliche Nachholbildung investiert. Dazu wurden Lehrwerkstätten eingerichtet und diese mit Unterkunftsmöglichkeiten kombiniert, die sogenannten Berufslager. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden einige von ihnen in Fachschulen umgewandelt, so z. B. das Berufslager Hard in die Schweizerische Technische Fachschule Winterthur (Bilddatenbank W'thur)
Fehlt es an Arbeitskräften, liegt es nahe, sie im Ausland zu suchen, zumal die Schweiz im ganzen 20. Jh. ein vergleichsweise attraktiver Arbeitsort darstellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind es in erster Linie Italienerinnen und Italiener, die angeworben werden. Die meisten sind ungelernt, viele haben die Volksschule – wenn überhaupt – nur fünf Jahre besucht. Italienische Emigrationsorganisationen entwickeln in der Schweiz ein eigenes, für italienische Arbeiterinnen und Arbeiter bestimmtes Weiterbildungsprogramm, umfassend berufsorientierte und allgemeinbildende Kurse, später auch Programme zur Integration der zweiten Generation – erste Massnahmen im Rahmen der interkulturellen Pädagogik.
Vergleiche dazu Kapitel 32, Berufsbildung für Migrant/-innen
Die Förderung der Weiterbildung durch den Bund begann aber nicht erst nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern wie diejenige der Grundbildung 1884. Gefördert wurde damals die Weiterbildung durch «Wandervorträge», in denen Neuerungen wie die Anwendung von elektrischem Strom oder neue Düngemethoden vorgestellt wurden. Gefördert wurden zudem Periodika mit berufskundlichen Beiträgen und die «Modell- und Mustersammlungen», in denen Handwerker anhand von «Mustern» aus dem Ausland Anregungen für die Verbesserung der eigenen Produkte finden konnten. Diese Sammlungen entwickeln sich zu Gewerbemuseen weiter, einige später zu Kunstgewerbemuseen und dann zu Museen für Gestaltung.
Gewerbemuseen sind Thema von Kapitel 20
Erste Revision des Berufsbildungsgesetzes
Mitte der 1950er-Jahre wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass das 1930 erlassene Gesetz veraltet sei. Es regle nur die berufliche Ausbildung, von Weiterbildung sei nur am Rande die Rede.
1958 wird eine Kommission eingesetzt, die das 1930 erlassene Gesetz revidieren soll. Sie wird von Fürsprecher Hans Dellsperger geleitet, der im gleichen Jahr die Leitung der Abteilung Berufsbildung im BIGA übernommen hat. Der 1962 vorgelegte Entwurf enthält gemäss allgemeiner Meinung nicht allzu viel Neues. Immerhin ermöglicht die 1963 verabschiedete Version eine stärkere Förderung der Weiterbildung und bringt die Umbenennung der Techniken in «Höhere Technische Lehranstalten», deren Absolventen sich nun «Ingenieur-Techniker HTL» nennen können. Weitere wichtige Neuerungen sind gemäss Bundesrat die Regelung der Berufsberatung und die Aufwertung der Berufsschule.
Mehr zum BBG 1963 in Kapitel 06, zur Berufsberatung in Kapitel 33, zu den Berufsschulen in Kapitel 22
Lehrerbildung
Die Notwendigkeit des Ausbaus und der Systematisierung der Vorbereitung von Lehrpersonen an Berufsschulen wird seit den 1880er-Jahren diskutiert. Immer wieder finden einzelne Kurse für Lehrpersonen statt.
1972 geht es nun einen grossen Schritt weiter: Im Frühjahr beschliesst der Bundesrat die Gründung des «Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik» (SIBP) als Sitz und verantwortliche Stelle für die Aus- und Weiterbildung dieser Lehrpersonen, für die Führung einer Dokumentationsstelle und für die Forschung zum beruflichen Unterricht. Im Oktober beginnen bereits die ersten Studiengänge für Lehrpersonen von Berufsschulen, vorerst in gemieteten Räumen und einem «hölzernen Pavillon» (d. h. einer Baracke!) in Bern-Wankdorf. Im Jahr darauf wird eine französischsprachige Abteilung in Lausanne gegründet, und ab 1979 finden im Tessin italienischsprachige Kurse statt.

Abbildung 9 Der Hautpsitz des Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik, dem heutigen Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung, konnte 1986 einen repräsentativen Neubau in Zollikofen (BE) beziehen (G. Herzog und EHB)
1986 kann der Hauptsitz von Bern in einen repräsentativen Neubau in Zollikofen zügeln. 2007 wird aus dem SIBP das «Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung» (EHB). Inzwischen ist das Arbeitsfeld auf alle Bereiche der Berufsbildung ausgeweitet worden, sowohl bezüglich der Ausbildung als auch der Forschung. (Lustenberger 2010)
Die Qualifizierung der Lehrpersonen ist auch Thema des Kapitels 24
Das EHB hat aber auch Konkurrenz bekommen: Verschiedene Pädagogische Hochschulen bilden ebenfalls Lehrpersonen für die Berufsschulen aus, ergänzend zur Ausbildung von Handelslehrerinnen und -lehrern an mehreren Universitäten.
Begabtenförderung
Im Oktober 1957 schiesst die Sowjetunion überraschend einen Satelliten ins All und beweist damit, dass sie technisch leistungsfähiger ist, als der Westen annahm. («Sputnikschock»). Der Westen leitet eine Aufholjagd ein, an der sich auch die Schweiz beteiligt. Die MEM-Industrie verlangt eine Verdopplung der Ausbildungsplätze für Techniker und Ingenieure. Die «Begabtenförderung» wird zum Anliegen der Bildungspolitik, wobei darunter in erster Linie die Förderung des Mittel- und Hochschulbesuchs verstanden wird. In den 1960er-Jahren entstehen im Rahmen dieser Bemühungen neue Mittelschulen, aber auch neue Technika zur Weiterbildung von Berufsleuten, darunter auch Abendtechnika und ein landwirtschaftliches Technikum.
Wovon ist die Rede?
Mittelschulen sind Schulen in der Sekundarstufe II. Die bekanntesten Mittelschulen sind die Gymnasien. Weitere sind insbesondere Handelsmittelschulen, Fachmittelschulen, Berufsmittelschulen. Sie bereiten auf Hochschulen vor, weshalb sie auch als Maturitätsschulen bezeichnet werden. Sie können aber auch doppelqualifizierend sein, also sowohl auf das Erwerbsleben wie auf ein Studium vorbereiten.
Die im 19. Jh. üblichen Industrie-, Handels- und Kunstschulen umfassten oft zwei Stufen, die wir heute (wie die Langzeitgymnasien) zu Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II zählen würden. Vgl. auch [Mittelschulen] im Materialienband.
Die Bestrebungen sind erfolgreich: In den 1960er-Jahren verdoppelt sich sowohl die Zahl der Maturitäten (1960 sind es 3105, 1970 bereits 5959) als auch die Zahl der Studierenden an den Schweizer Hochschulen. Der Drang an die Gymnasien stösst bei den Gymnasiallehrern nicht nur auf Begeisterung, denn ihre Schülerschaft verändert sich. Dies führt dazu, dass eine Studiengruppe von Gymnasiallehrern 1967 einen neuen, weniger anspruchsvollen Typ von Mittelschulen vorschlägt, die «Schule für mittleres Kader». [1967g; 1968c]
Auch der Anteil an Jugendlichen, die in eine Berufslehre eintreten, wächst. Von den leistungsfähigsten wandert ein Teil an die Mittelschulen ab. «Die Qualität der Lehrlinge hat sich wesentlich verschlechtert», stellt H. Dellsberger, Sektionschef BIGA, fest. [1968g]
Bereits 1968, im Anschluss an die Präsentation der Schule für mittleres Kader, gibt das BIGA grünes Licht für einen Pilotversuch mit einem Zug mit mehr Allgemeinbildung, genannt «Berufsmittelschule» (BMS). Sie soll die Berufslehre wieder attraktiv für leistungsstarke Jugendliche machen und damit die Abwanderung in die Mittelschulen bremsen. Noch im gleichen Jahr nehmen an der Gewerbeschule Aarau und der Berufsschule BBC in Baden die ersten Berufsmittelschulen ihren Betrieb auf. Ein Jahr darauf ziehen Bern und Zürich nach. Die neuen Schulen sind für die «besten 5 Prozent der Lehrlinge» bestimmt und vermitteln ihnen an einem Tag pro Woche zusätzlichen allgemeinbildenden Unterricht.
Den Initianten geht es in erster Linie um vertiefte Allgemeinbildung. In Absprache mit regionalen HTL erreichen sie aber bald, dass erfolgreiche Absolventen der Berufsmittelschulen von der Aufnahmeprüfung in die HTL befreit werden. Ersten informellen Absprachen folgt 1975 eine Vereinbarung von sechs Kantonen mit verschiedenen HTL, die den prüfungsfreien Übertritt regelt.
Zu Nachwuchsförderung siehe Kapitel 11, zu BMS und Berufsmatura Kapitel 25
Zweite Revision des BBG – der abgebrochene Aufbruch
1970 tritt der SVBU mit einer grossen Tagung unter dem Schlagwort «Berufsbildung im Umbruch» an die Öffentlichkeit. Die Analyse, wonach «zu lange für zu viele zu wenig getan» worden sei, führt zur Forderung: «Die Berufsbildung ist durch Sofortmassnahmen zu verbessern sowie durch mittelfristige und langfristige Pläne auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.» [1970h] Die Zeit für einen grossen Schritt nach vorn scheint reif zu sein, die Öffentlichkeit erwartet Verbesserungen, auch angeregt durch die 1968 beginnende Studentenbewegung, die Beispiele schlechter Ausbildung in Berufslehren medienwirksam recherchiert hatte. [1970j]
1970/71 werden von Behörden und Berufsverbänden Reformkonzepte präsentiert. Im Parlament werden mehr einschlägige Vorstösse deponiert als je zuvor. Sogar der Schweizerische Gewerbeverband, nach 1930 eher zu einer konservativ reagierenden Kraft geworden, verlangt Kurse zur systematischen Einführung in die Berufsarbeit und mehr Allgemeinbildung. Der Bundesrat fordert einen echten qualitativen Fortschritt und setzt eine eidgenössische Expertenkommission ein, die diesen vorbereiten soll. Sie präsentiert ihren Schlussbericht 1972. (Grübel 1972)
Nicht nur in der Berufsbildung herrscht Aufbruchstimmung. 1973 wird dem Volk einen Zusatz zur Abstimmung vorgelegt, der ein «Recht auf Bildung» verlangt. Er wird aber vom Volk abgelehnt. [1973a]
Im Zusammenhang mit dem Jom-Kippur-Krieg und der Ölpreiskrise 1973 fällt die Wirtschaft in die erste Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Hoffnung, die zuständigen Behörden und Verbände sicherten Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung auf Dauer, verschwindet. Die Stimmung kippt. 1974 diskutiert man über Lehrstellenmangel und Umschulung und nicht über Modernisierung und Qualitätssteigerung.
Zwar wird das Berufsbildungsgesetz revidiert und 1978 verabschiedet. Es enthält einige Reformen von Bedeutung. Von einem Aufbruch, wie ihn 1970 breite Kreise von Politik, Gewerbe und Medien verlangt haben, kann aber nicht mehr gesprochen werden.
Rückblickend ist vor allem die Einsicht hervorzuheben, dass für besonders Begabte und für leistungsschwächere Jugendliche zusätzliche Massnahmen nötig sind. Dazu wurde die Berufsmittelschule eingeführt, Freifächer wurden aufgewertet, die Unterstützung der Vorbereitung auf die Berufslehre («Vorlehre») beschlossen sowie Stützkurse und − als heiss umstrittener Punkt − die Anlehre eingeführt. Wichtig ist auch die Stärkung der Lehrmeisterkurse und ein Obligatorium für Einführungskurse.
Mehr zu BBG 1978 in Kapitel 07, zu Leistungsschwachen und -starken in Kapitel 18 und 25
«Nicht-BIGA-Berufe»
Wie hier dargelegt, war die Gültigkeit des Berufsbildungsgesetzes während des ganzen 20. Jh. und damit auch der Wirkungskreis der Bundesbehörde eingeschränkt. Berufe wie Pflegefachfrau, Landwirt, Altenpflegerin, Briefträger, Förster, Käser, Balletttänzerin, Kondukteur, Naturheilerin, Masseur etc. fielen nicht darunter und wurden – wenig glücklich – unter dem Begriff «Nicht-BIGA-Berufe» geführt. 1985 beispielsweise umfasste die Ausbildung in Berufen mit Regelungen ausserhalb des Berufsbildungsgesetzes 16 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse in der Grundbildung. Wie Grafik 3 zeigt, verschwindet die Differenz ab 2004 weitgehend, denn ab 2004 gilt das Berufsbildungsgesetz für alle Bereiche der nichtakademischen Berufsbildung, vgl. hier.
Auf die Bereiche Landwirtschaft und Gesundheitsberufe sowie auf die sog. Monopolberufe gehe ich in diesem Buch ein. Im Wissen, dass viele weitere Bereiche wie Musik, Forstwesen und Bildung, dass soziale und künstlerische Berufe etc. auch eine Darstellung verdient hätten. Teilweise fehlt der Platz zu ihrer Darstellung, teilweise das nötige Wissen … Wt
Land und milchwirtschaftliche Berufsbildung
Landwirtschaft und Forstwesen verfügen über Gesetze, in denen bis zum Inkrafttreten der BV-Revision 1999 und des darauf aufbauenden BBG 2002 auch das Bildungswesen geregelt wird, vgl. dazu hier.
Nichtärztliche Gesundheitsberufe
Pioniere in der Ausbildung in der Pflege waren religiös geprägte Gemeinschaften. Davon unabhängig entstehen Ende des 19. Jahrhunderts erste Pflegefachschulen, die jeweils mit benachbarten Spitälern zusammenarbeiten. Regelungen auf nationaler Ebene gibt es keine. 1976 beauftragen die Kantone das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) mit der Entwicklung der Umsetzung von Grundsätzen für die Aus- und Weiterbildung. Wichtigste Entwicklungsstufe ist ein 1992 in Kraft gesetztes Konzept. Es sieht vor, dass der Eintritt in die Pflegeausbildung nach zehn Schuljahren erfolgt und die Diplomausbildung in zwei Niveaus gesplittet wird, DM I mit Ausbildungsdauer von drei Jahren und DM II mit vierjähriger Ausbildung. Auf Fachrichtungen (z. B. Kinderkrankenpflege, Psychiatriepflege) wird verzichtet. Hingegen wird ein Assistenzberuf mit zweijähriger Ausbildung eingeführt.
Berufsbildung im Gesundheitswesen ist Thema von Kapitel 15, jene in Monopolberufen von Kapitel 16

Grafik 3 Lernende in BBG-anerkannten Lehrverhältnissen im Vergleich mit der Zahl aller Lernenden in der beruflichen Grundbildung
Ab 1999 wird das Ausbildungssystem dem in andern Bereichen üblichen System mit beruflicher Grundbildung nach abgeschlossener Volksschule und Diplomausbildung auf der Tertiärstufe angepasst und ab 2004 der Bundesbehörde unterstellt.
Monopolberufe
Die Einführung von Eisenbahn, Post, Telefon und Telegraf im 19. Jh. führte zur Entstehung neuer Berufe. Ihr Betrieb wird nach und nach zur Bundesaufgabe erklärt, was Monopole begründet. Später wird für Berufe, die fast nur bei solchen staatlichen oder staatsnahen Arbeitgebern eine Anstellung finden, der Begriff «Monopolberufe» geprägt. Ihre Ausbildung übernehmen die Betriebe meist selbst, teilweise aufbauend auf «Verkehrsschulen», einer bis gegen Ende des 20. Jh. existierenden Form von Handelsschulen. [1910f] Aus den Ausbildungsgängen vieler, aber nicht aller Monopolberufe wurden in den 1990er-Jahren Berufslehren nach BBG.
Sekundarstufe II und Tertiärstufe
In den 1980er- und 1990er-Jahren ändert sich nicht nur viel in der Arbeitswelt, auch im Bildungswesen bewegt sich einiges.
Bildungsgänge und Bildungsabschlüsse werden vermehrt miteinander verglichen, auch international. Ein Mittel dazu ist die Übernahme der «International Standard Classification of Education (ISCED)» zur Beschreibung und statistischen Erfassung des Bildungswesens. Dieses System, entwickelt von der UNESCO und in den 1980er-Jahren von der Schweiz übernommen, teilt Bildungsmassnahmen einer von sechs Stufen zu, vgl. Grafik 4. Für die Berufsbildung sind die Stufen «3-Sekundarstufe II» und «5-Tertiärstufe I» von besonderer Bedeutung: Berufslehren von drei oder vier Jahren werden Stufe 3B zugeordnet, kürzere der Stufe 3C. Die höhere Berufsbildung und die Fachhochschulen der Stufe 5B.
Berufliche Grundbildung − Teil der Sekundarstufe II?
Gemäss der UNESCO-Klassifikation ISCED ist diese Frage klar mit Ja zu beantworten. Die Bildungspolitik tut sich damit aber schwer. Gymnasien und Berufslehren richten sich zwar an die gleiche Altersgruppe, aber von Herkunft und Zielsetzung unterscheiden sie sich stark. Sie unterstehen bis heute unterschiedlichen Rechtssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsregelungen.
Ein erster Versuch, beide Systeme als Teil eines Ganzen zu verstehen, hängt mit dem beschriebenen Aufbruch der Bildungspolitik in den 1970er-Jahren zusammen. Mit der Verfassungsrevision 1973 (Recht auf Bildung, siehe hier) wollte der Bundesrat erreichen, «dass die Berufsbildung einen gleichwertigen Platz neben allen andern Ausbildungsrichtungen einnimmt und somit auch die gleiche Förderung verdient wie diese». (Bbl 1972 I, 427) − aber wie beschrieben, diese Verfassungsrevision scheiterte in der Volksabstimmung.
Ein anderer Ansatz kommt aus der Arbeits- und Berufspädagogik: Für den Erfolg in der Arbeitswelt sind oft nicht bestimmte Kenntnisse erforderlich, sondern Qualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit oder Problemlösungskompetenz, damals «Schlüsselqualifikationen» genannt. In den 1980er-Jahren wird Fachleuten deutlich, dass selbst die Grenzen zwischen Allgemeinbildung und Berufsbildung immer unschärfer werden, beispielsweise beim Erwerb von Fremdsprachen.
| ISCED-97 | |
| 0 | Vorschule |
| 1 | Primarstufe |
| 2 | Sekundarstufe I |
| 33A3B3C | Sekundarstufe IIallgemeinbildend (> 2 Jahre)berufsbildend (3−4 Jahre)berufsbildend (1−2 Jahre) |
| 4 | Zweitausbildung nichttertiäre Stufe |
| 55A5B | Tertiärstufe Iwissenschaftsorientiertberufsorientiert |
| 6 | Tertiärstufe II |
Grafik 4 ISCED Version 97
1992 ergreift die Schweizerische Konferenz der kant. Erziehungsdirektoren (EDK), die sich während Jahrzehnten kaum um die Berufsbildung gekümmert hatte, die Initiative, «einen ständigen und konstruktiven Dialog unter diesen Bildungswelten» zu etablieren (EDK 1996, 5), was eine gewisse Annäherung bringt.
Mehr zur Sekundarstufe II in Kapitel 28
Wichtiger − vor allem für Jugendliche und Eltern − ist aber die Tatsache, dass die Wege aus der Sekundarstufe II in die Tertiärstufe durchlässig wurden: Seit 2005 ist es möglich, mit Berufslehre und Berufsmaturität ohne grösseren Zeitverlust auch an Hochschulen zu studieren und mit einem Mittelschulabschluss zu ähnlichen Bedingungen in die höhere Berufsbildung überzutreten.
Dynamische Entwicklung in der Tertiärstufe
Bereits bei den Zünften geht es nicht nur um die berufliche Grundbildung (Berufslehre), sondern auch um Weiterbildung (Wanderschaft) und zudem um das, was wir heute als Höhere Berufsbildung bezeichnen, die Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Diese Dreiteilung wird ins erste Bundesgesetz übernommen: Berufslehre − Weiterbildung − Meisterprüfungen und sie strukturiert auch heute noch diesen Teil des Bildungswesens.

Grafik 5 Entwicklung der Tertiärstufe
Die Meisterprüfungen wurden zu einem Teil der höheren Fachprüfungen, vgl. Grafik 5. Bereits 1909 definierte der SKV die «Fachprüfung für Buchhalter», die heute als älteste Höhere Fachprüfung ausserhalb der Meisterprüfungen gilt. [1909d] 1962 kommen die «Berufsprüfungen» dazu, die etwas weniger hohe Anforderungen stellen und bis Ende des Jahrhunderts viermal häufiger abgelegt werden als die Höhere Berufsprüfung.
Bereits 1874 ist in Winterthur das erste Technikum gegründet worden als Schule auf mittlerem Niveau zwischen Berufslehre und Hochschulen. Nach und nach entstanden weitere Technika, später auch Abendtechnika. Ab 1963 heissen sie «Höhere Technische Lehranstalten», ab 1978 «Ingenieurschulen» und ab 2007 sind es Teile von Fachhochschulen. Damit gehören sie nicht mehr zur höheren Berufsbildung, sondern zu den Hochschulen.
Dabei ist eine neue Lücke entstanden, eine Lücke zwischen der Berufslehre und der Ingenieurausbildung. Eine Lücke, die seit 1970 durch die «Technikerschulen» geschlossen wird, die ihrerseits seit 1978 zusammen mit anderen Schulen auf gleichem Niveau als «Höhere Fachschulen» bezeichnet werden.
Berufsbildung an Hochschulen
«Gute Studentinnen und Studenten studieren ein Fach, weil sie es interessant finden, nicht um damit ihre Brötchen zu verdienen.» Diese Behauptung traf wohl bis weit ins 20. Jh. hinein für manche Studierende zu und hat für einige Fakultäten immer noch seine Richtigkeit. Aber «schon immer» gab es neben den «artes liberales» auch die «artes mechanicae», die im Hinblick auf deren Anwendung im Erwerbsleben studiert wurden, zum Beispiel Medizin und Jurisprudenz.
Seit der Aufklärung, seit die Bedeutung von «Wissen» für die Bewältigung der täglichen Aufgaben immer wichtiger wird, nimmt die Zahl der Berufe zu, die an Hochschulen erlernt werden, und es entstehen neue Hochschulen. Ein Beispiel ist die 1855 gegründete «Polytechnische Hochschule», ab 1911 als Eidgenössische Technische Hochschule bezeichnet.
Aus Höheren Fachschulen werden Hochschulen
Ein grosser Schub in dieser Entwicklung findet in den 1990er-Jahren statt: Wie oben erwähnt, werden gewisse Höhere Fachschulen und die Lehrerbildungsanstalten zu Hochschulen.
Wie es Deutschland bereits 1968 entschieden hatte, beschliessen 1991 der Bund und die Kantone, aus Höheren Fachschulen eine neue Form von Hochschulen zu bilden, die Fachhochschulen. Anlass dafür sind Vorstösse seitens der Technika, Diskussionen in der Europäischen Gemeinschaft um Angleichung der Abschlüsse, Kritik der OECD und weitere «internationale Bezüge» (Gonon 1998). Anlass sind zudem der Rückgang der Zahl der Lehrverträge nach 1985 (siehe hier) und der Nachwuchsbedarf der Wirtschaft.
Damit eine Schule international als Hochschule anerkannt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, u. a. bezüglich der Vorbildung der Studierenden. Die «Berufsmaturität» wird eingeführt und die 1968 geschaffene Berufsmittelschule 1993 dazu erkoren, auf sie vorzubereiten.
Eine Hochschule betreibt auch Forschung. Der Leistungsauftrag der höheren Fachschulen wird deshalb um «angewandte Forschung und Entwicklung» ergänzt. Eine Hochschule braucht eine gewisse Grösse. Die 58 Höheren Fachschulen der Bereich Technik, Wirtschaft und Gestaltung werden zu sieben regionalen Fachhochschulen zusammengelegt.

Abbildung 10 Gegen die Revisionen 1963 und 1978 wurde das Referendum ergriffen, 1978 seitens des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SSA Zürich)
Regelungen von Bund und Kantonen
1995 wird die gesetzliche Grundlage zur Schaffung der Fachhochschulen von den eidg. Räten angenommen, 1997 nehmen die sieben Fachhochschulen den Unterrichtsbetrieb auf.
Das alles betrifft die Schulen derjenigen Bereiche, die der Bund steuert, also Technik, Wirtschaft, Gestaltung. Höhere Fachschulen in den Bereichen soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und angewandte Psychologie unterstehen den Kantonen. Unter der Leitung der Erziehungs- und der Sanitätsdirektorenkonferenz (EDK und SDK) werden sie vorbereitet, Teil der sieben Fachhochschulen zu werden, wozu das Fachhochschulgesetz 2005 angepasst wird.
Aber damit ist diese Reformwelle noch immer nicht abgeschlossen: 1999 hat die Schweiz die Deklaration von Bologna unterschrieben und sich damit verpflichtet, bei den Hochschulen eine zweistufige Studienstruktur einzuführen. Aus den Fachhochschulabschlüssen werden 2005 Bachelor-Abschlüsse. Für eine Minderheit der Studierenden (gedacht waren 10 Prozent) werden forschungsorientierte Masterstudiengänge eingeführt.
Mehr zur höheren Berufsbildung und zu den Hochschulen in den Kapiteln 29 und 30
1980er- und 1990er-Jahre
Am 1. Januar 1980 trat die 1978 verabschiedete Version der BBG in Kraft. Am 9. März 1998 beginnen die Arbeiten an der nächsten Revision des Gesetzes. Dazwischen ist in der Schweizer Berufsbildung mehr geschehen als in den 50 Jahren davor.
Zwei Revisionen der Bundesverfassung wirken sich aus: 1981 wird sie durch den Gleichstellungsartikel ergänzt. Es dauert zwar 15 Jahre, bis er in einem Gesetz umgesetzt wird, doch in der Zwischenzeit tut sich in der Berufsbildung bereits einiges, unter anderem im Rahmen der Weiterbildungsoffensive, siehe hier. 1999 wird die Regelungskompetenz des Bundes auf alle Bereiche der nichtakademischen Berufsbildung ausgeweitet, was sehr viel verändert, siehe hier.
Frauen in der Berufsbildung, thematisiert in Kapitel 17
Grosse Auswirkungen haben auch die Veränderungen in der Arbeitswelt. Die Schweiz erlebt in diesen zwanzig Jahren zwei Rezessionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 6 Prozent und dazwischen eine Hochkonjunktur mit grossem Arbeitskräftemangel. Gleichzeitig veränderten sich die Strukturen der Wirtschaft: Von 1975 bis 1995 sinkt der Anteil der Arbeitenden im Sekundärsektor von 40 Prozent auf 27 Prozent. Die Hälfte aller Uhrenfirmen schliessen als Folge des Aufkommens elektronischer Uhren. Die Fusion von SSIH und ASUAG steht für den Start eines neuen Aufschwungs, realisiert durch Elektronik, neue Fertigungstechnik und neues Marketing. [1983h]

Abbildung 11 Akademische Bildung als Basis für die Erwerbstätigkeit (Wandbild in der ETHZ)
Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen und die Automatisation verändern die Arbeitsprozesse in der MEM-Industrie tiefgreifend: Unter den Schlagwörtern «lean production» und «just in time production» revolutionieren japanische Formen der Arbeitsorganisation weite Teile der Industrie. Die Arbeitenden bekommen mehr Gestaltungsspielraum bei der Arbeit, müssen aber mehr Verantwortung für deren Resultate übernehmen. [1990d] Dies stellt neue Anforderungen an sie, auf die besonders die MEM-Industrie mit neuen Ausbildungskonzepten reagiert, siehe hier.

Abbildung 12 Mit der Einführung des IBM PC erobert die «Elektronische Datenverarbeitung» auch die Büros. Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Diktiermaschinen und Buchhaltungsmaschinen werden abgelöst (Keystone Press/Alamy Stock Foto)
Informations- und Kommunikationstechnik als neue Möglichkeit und neue Anforderung
Die Miniaturisierung der Elektronik führt zu neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung. In zwei «Impulsprogrammen» 1978−1982 und 1983−1987 wird die Informationstechnologie an Hochschulen und an Ingenieurschulen gefördert und die Ausbildung von Softwareingenieuren durch die Schaffung der «Softwareschule Schweiz» ermöglicht. [1978e] 1981 wird breiten Kreisen bewusst, dass Computer und Datenverarbeitung auch ihre eigene Tätigkeit verändern werden, denn in diesem Jahr bringt IBM mit massiver Werbung den «PC» auf den Markt.
An den kaufmännischen Berufsschulen wird 1974 «EDV» zum obligatorischen Schulfach. Die Träger der gewerblich-industriellen Berufslehren folgen erst zehn Jahre später: 1984 wird Computertechnik Teil der Elektronikerausbildung. [1967e; 1984c] Zu dieser Zeit wird auch deutlich, das IKT-Kenntnisse zu den Basisqualifikationen gehören: 1985 werden die Berufsschulen angewiesen, allen Lehrlingen in zwanzig Lektionen die Grundlagen der IT zu vermittelt, wozu das BIGA ein multimediales Unterrichtsprogramm entwickeln lässt. [1985a]
Mehr zur IKT in der Berufsbildung in Kapitel 26, zur Weiterbildung in Kapitel 31
«Weiterbildungsoffensive»
Die oben erwähnten Veränderungen der Arbeitswelt verlangen nach Weiterbildung der Arbeitenden. Im Jahr 1989, noch während der Hochkonjunktur, schlägt der Bundesrat «Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung sowie zur Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich (CIM)» vor, um den Mangel an Schweizer Fachkräften zu mildern. [1990b] Im Rahmen der sogenannten Weiterbildungsoffensive werden für die berufliche Weiterbildung 150 Mio. Fr. vorgesehen, verteilt auf sechs Jahre. Damit sollten in erster Linie die Höheren Fachschulen (Ingenieurschulen) gefördert werden. Erwähnt werden aber auch die Weiterbildung gelernter Berufsleute (Vorbereitung auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen), die Weiterbildung von Lehrpersonen an Berufsschulen, die Nachholbildung für Ungelernte und der Wiedereinstieg von Frauen. [1990b]
Massnahmen für Stellenlose
Bildung wird bereits in den 1930er-Jahren und dann wieder nach dem «Ölschock» 1973 als Hilfsmittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eingesetzt. Unter anderem wird ab 1983 ein modulares System zur Förderung von Informatikkenntnissen realisiert. [1983c] Auf dieser Basis und auf Massnahmen zur Standortbestimmung werden ab 1991, zu Beginn der zweiten grossen Arbeitslosigkeit des Jahrhunderts, Bildungsmassnahmen im breiten Stil angeboten, basierend auf Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Träger sind grossenteils neu geschaffene Bildungsinstitutionen. Die etablierten Anbieter von beruflicher Aus- und Weiterbildung (Berufsschulen, Lehrwerkstätten, Handelsmittelschulen) beteiligten sich wenig daran. Es entsteht ein eigenes Bildungssystem mit wenig Kontakten zur Berufsbildung nach BBG, was der Durchlässigkeit abträglich ist. (Wiebel 1997) [BG-Arbeitsmarkt; AMM]
Volksinitiativen
Die politische Linke steht der Berufslehre immer wieder kritisch gegenüber. Unter anderem hat das mit der Tatsache zu tun, dass im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Bildungssystem Unternehmen bestimmen, wie viele Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. 1982 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung» eingereicht. Mit der Einrichtung von Lehrwerkstätten und anderen Ausbildungsstätten, finanziert von den Arbeitgebern und der öffentlichen Hand, sollte eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen sichergestellt werden. Die dazu notwendige Ergänzung der Bundesverfassung wird vom Volk 1986 abgelehnt, genau wie ähnlich lautende Vorstösse auf kantonaler Ebene. [1982a] 1999 wird die «Lehrstellen-Initiative» eingereicht, lanciert von der Jugendorganisation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Verlangt wird ein Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung. Dazu sollten Bund und Kantone für ein genügendes Angebot im Bereich der beruflichen Ausbildung sorgen, finanziert über einen von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gehäuften Berufsbildungsfonds. 2003 wird auch diese Volksinitiative abgelehnt. [1999f]
Rückgang der Lehrlingszahlen, gefolgt von Lehrstellenmangel
Grafik 1 (siehe hier) zeigt es: Erstmals in diesem Jahrhundert gehen die Lehrlingszahlen zwischen 1985 und 1995 längere Zeit und in grösserem Ausmass zurück, um rund 40 000 Berufslernende. Tabelle 1 gibt Hinweise auf die Gründe: Es gibt 60 000 Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren weniger und 10 000 Schülerinnen und Schüler mehr an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II. Der Rückgang der Lehrlingszahlen hat also einerseits demographische Gründe, anderseits ist er eine Folge der Bevorzugung der Mittelschulen. Letzteres beunruhigt die Vertretungen der Berufsbildung.

Abbildung 13 Die Linke versucht zweimal mit Volksinitiativen, das Berufsbildungssystem zu ändern, hier das diesbezügliche Plakat zur Abstimmung 1982
Tabelle 1 Gründe für den Rückgang der Lehrlingszahlen 1985–1995
| Lehrlinge | Wohnbevölkerung, 15–18 Jahre | Schüler/-innen in allgemeinbildenden Schulen | |
| 1985 | 189 675 | 381 117 | 76 754 |
| 1995 | 148 680 | 319 533 | 88 499 |
| Differenz | −40 995 | −61 584 | 11 745 |
| in % | −22 % | −16 % | 15 % |
Quellen: BfS, BIGA, eigene Berechnungen
Aber nicht dieser Rückgang löst Mitte der 1990er-Jahre die grosse Unruhe aus, sondern der Mangel an Lehrstellen, der sich in dieser Zeit aufbaut. Obwohl die Zahl der Lernenden zurückgegangen ist, fehlt es bereits 1996 an Lehrstellen. Das hat einerseits demographische Ursachen: Innert drei Jahren (1995 bis 1998) steigt die Zahl der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren um 9500 Jugendliche an. Nun haben die Betriebe ihre Ausbildungstätigkeit jedoch in den Vorjahren zurückgefahren, siehe Tabelle 2. Zudem ist der Sektor Produktion geschrumpft, der mehr Lehrstellen anbietet als Dienstleistungsbetriebe.
Tabelle 2 Indikatoren zur Ausbildungsaktivität der Betriebe, 1985 und 1995

Quellen: BfS, Betriebszahlung (Dumont 1998) zit. in Galley Meyer 1998
Im Frühjahr 1996 weist die Zürcher Berufsberatung darauf hin, dass nach ihren Schätzungen die Zahl der Zürcher Lehrstellen die Nachfrage seitens der Jugendlichen nicht deckt. Diese Meldung löst in den Medien ein grosses Echo aus, obwohl die Behörden zu beschwichtigen versuchen. [1996a] Dies gelingt ihnen nicht, denn ihnen fehlen konkrete Zahlen zum Lehrstellenmarkt. Über Monate hinweg wird die Situation am Lehrstellenmarkt zu einem zentralen Thema in den Medien.
Der Lehrstellenmarkt ist auch Thema von Kapitel 11
Die Politik reagiert. «In den Jahren 1996/97 wurden schätzungsweise drei Dutzend Vorstösse aus allen politischen Lagern und aus den Kommissionen eingereicht, die alle auf irgendeine Weise den Handlungsbedarf des EVD respektive des BIGA akzentuierten.» (Strahm 2008, 317)
Kantonalisierueng der Berufsbildung?
Unter dem Titel «Neuer Finanzausgleich» läuft zur gleichen Zeit ein grosses Programm mit dem Ziel, die vielfältigen finanziellen Verknüpfungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu reduzieren. Als eines von vielen Themen steht die «Kantonalisierung der Berufsbildung» zur Diskussion. Berufsschulen sollten − genau wie Mittelschulen − den Kantonen unterstellt werden, koordiniert durch die EDK. Den Verantwortlichen ist offenbar nicht bewusst, dass die Berufsschulen Teil eines Systems sind mit Betrieben und regionalen Ausbildungszentren als weiteren Lernorten. Der Vorschlag stösst bei den Berufsverbänden und bei den Parlamentariern auf einhellige Ablehnung und wird sofort gestrichen. (Ebd. 317 f.)
Behördenschelte − der Bundesrat wird aktiv
Bereits 1987 fordert das Parlament den Bundesrat auf, eine Bilanzierung der Situation der Berufsbildung und eine problemorientierte Zukunftsschau vorzulegen. Ende 1995 sind 19 parlamentarische Vorstösse zum Thema hängig, u. a. zu einem Gutachten der OECD, die die Schweizer Berufsbildung stark kritisiert. [1990a]
Im Sommer 1996 wird der 1987 angeforderte «Bericht des Bundesrates über die Berufsbildung» endlich dem Parlament vorgelegt − und stösst inner- und ausserhalb des Parlaments auf vehemente Kritik. [1996c] Es sei bestenfalls eine Auslegeordnung. Der Handlungsbedarf werde kleingeredet, es fehle an einer Strategie und am Willen, die notwendigen Reformen an die Hand zu nehmen.

Abbildung 14 Fremdsprachenunterricht wird auch an Berufsschulen immer wichtiger. Im Laufe der Jahre werden verschiedene Wege gesucht, die äusserst beschränkten Zeit, die im Rahmen einer Betriebslehre zur Verfügung steht, möglichst effektiv zu nutzen. Hier das «Sprachlabor»» des Centro Italo-Svizzero Formazione Professionale, um 1990 (SSA Zürich)
Lehrstellenmangel, Kantonalisierung, ein verschleppter Bericht – der Bundesrat muss reagieren. Um in Zukunft über aktuelle Zahlen zu verfügen, wird 1997 der «Lehrstellenbarometer» lanciert, der in der Folge zweimal jährlich den Lehrstellenmarkt analysiert. [1997c] Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird 1998 aufgelöst und das «Bundesamt für Berufsbildung und Technologie» geschaffen, unter neuer Leitung. [1998e] Die vom Parlament verlangte Revision des Berufsbildungsgesetzes wird in Angriff genommen, siehe hier.
Lehrstellenbeschlüsse
Entgegen den Willen des Bundesrates verabschiedet das Parlament im April 1997 den Lehrstellenbeschluss I. Vom geplanten Impulsprogramm zur Ankurbelung der Wirtschaft werden 60 Millionen Franken für die Förderung des Lehrstellenangebots reserviert. [1997a]
Die Beschäftigung des Parlaments mit Fragen der Berufsbildung zeigen auf, dass auch strukturelle Schwächen bestehen. 1999 wird der Lehrstellenbeschluss II verabschiedet (Kreditsumme: 100 Mio Fr.), um diese Probleme anzugehen und den Übergang bis zur Inkraftsetzung des revidierten Berufsbildungsgesetzes sicherzustellen. [1999c]
All das Geleistete wird vergessen
Bei der oft geäusserten Kritik an der Tätigkeit der Bundesbehörde in den 1990er-Jahren geht oft vergessen, was alles lanciert und vorwärtsgebracht wurde:
• 1996 wird der Lehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht mit grundlegenden Veränderungen verabschiedet. [1996f]
• 1997 nehmen die Fachhochschulen ihren Betrieb auf, nachdem 1993 die Berufsmaturität lanciert wurde. [1993i; 1997f]
• Aufbauend auf dem 1976 gestarteten Nationalen Forschungsprogramm «Education et vie active» [1976b], der Schweizerischen Gesellschaft für angewandte Berufsbildungsforschung (SGAB) [1987b] und dem Ausbau des SIBP [1991b] wird die angewandte Berufsbildungsforschung aufgebaut.
• Gespräche im Rahmen der europäischen Gemeinschaften helfen mit, der Schweizerischen Berufsbildung ihren Platz in Europa zu sichern. (Natsch 2000)
• Und vor allem wird − wenn auch eher gegen den Willen des Bundesrats − im Rahmen der «Nachführung» der Bundesverfassung 1999 der Berufsbildung eine zukunftsoffene Grundlage als Teil des Bildungswesens geschaffen, siehe unten.
Mehr zu Fachhochschulen in Kapitel 30, zu BM in Kapitel 25, zu der Ausbildung von Erwachsenen in Kapitel 19
Bundesverfassung: Bildungsraum Schweiz statt Gewerbeförderung
Die 1990er-Jahre enden für die Berufsbildung mit einem grossen Schritt nach vorn: Die Kompetenz des Bundes, Regelungen über die Berufsbildung zu erlassen, basierten während des ganzen 20. Jahrhunderts auf Art. 34ter der 1908 verabschiedeten Version der Bundesverfassung, siehe hier. Dieser lautet: Der Bund ist befugt, über das Gewerbewesen einheitliche Vorschriften aufzustellen. [1908a]
Der Gültigkeitsbereich des 1930 erlassenen Bundesgesetzes beschränkt sich somit auf das Gewerbe, wobei der Begriff sehr breit ausgelegt wird. 1947 wird er anlässlich einer Verfassungsrevision präzisiert und nochmals etwas erweitert: Der Bund ist befugt, Vorschriften aufzustellen: […] über die berufliche Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst. [1947a]
Auf dieser Basis beruhen die Versionen 1963 und 1978 des Berufsbildungsgesetzes und auch die einschlägigen Vorschriften im 1951 erlassenen Landwirtschaftsgesetz. [1951a]
1995 wird eine «Nachführung» der 125-jährigen Bundesverfassung in Angriff genommen. Breite Kreise wünschen eine Ausweitung des Geltungsbereichs, was gegen den Widerstand des Bundesrates durch das Parlament erfolgt: Neu heisst es in Art. 63: «Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung.» [1999a] Neu ist auch auch die Platzierung der Regelung der Berufsbildung in Abschnitt 3 der Verfassung, die sich mit Bildung, Forschung und Kultur befasst.
2006 wird dieser Abschnitt der Verfassung bereits wieder überarbeitet. Dabei erhält der Bund bezüglich der Berufsbildung zwei wichtige zusätzliche Aufträge: Die Förderung eines breiten und durchlässigen Angebots im Bereich der Berufsbildung (Art. 63 BV) und den Einsatz für eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen (Art. 61a Abs. 3 BV). [2006a]
Reformen der Bundesverfassung siehe Kap. 08
Dritte Revision des Berufsbildungsgesetzes
Allein die Revision der Verfassung hätte eine Revision des BBG nötig gemacht, sind doch nun auch Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kunst, Land- und Forstwirtschaft einzubeziehen, die − wie aufgezeigt − andere Strukturen für ihre Aus- und Weiterbildung entwickelt hatten.
Aber auch in andere Bereichen des Bildungswesen hat sich seit den 1970er-Jahren manches verändert: Mittelschulen und berufliche Grundbildung werden immer mehr als zwei Teile der Sekundarstufe II betrachtet, vgl. Grafik 4, hier. Die höheren Fachschulen und die Vorbereitung auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen sind nicht mehr Teil des Bereichs Weiterbildung (heute als nonformale Bildung definiert), sondern – wie die Hochschulen – Teil des Tertiärbereichs. Vor allem aber haben sich auch die Ansprüche der Gesellschaft und speziell der Arbeitswelt an die Berufsbildung verändert. Begriffe wie Nachhaltigkeit oder überfachliche Qualifikationen kamen in der Version 1978 noch nicht vor. Die Forderung nach Durchlässigkeit ist nun sogar Teil der Verfassung (Art. 61a Abs. 1 BV).
Das Vorgehen bei der Revision unterscheidet sich von demjenigen bei früheren Revisionen: Der Bundesrat setzt 1998 eine Expertenkommission ein, geleitet vom Chef des zuständigen Bundesamtes, die einen Entwurf auszuarbeiten hat. Dieser wird 2000 in Vernehmlassung gegeben und anschliessend überarbeitet. Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) der beiden Räte befassen sich ausführlich mit dem Entwurf. Das Parlament selbst wendet auch dieses Mal relativ wenig Zeit für das Geschäft auf und verabschiedet das Gesetz 2002. Das Referendum wird dieses Mal nicht ergriffen, sodass das neue Gesetz 2004 in Kraft treten kann.
Mehr zum BBG 2002 in Kapitel 09
Umsetzung der neuen Bestimmungen
Da die dritte Revision wesentlich mehr Neuerungen beinhaltet als die beiden vorherigen, nimmt die Umsetzung der neuen Regelungen auch wesentlich mehr Zeit in Anspruch. Dies umso mehr, als die Qualitätsansprüche an die Verordnungen (und damit leider auch deren Umfang) massiv zugenommen haben.
Integration neuer Berufsbildungsbereiche
Der vordringlichste Teil der Umsetzung ist die Integration derjenigen Ausbildungen, die bisher nicht der Bundesgesetzgebung zur Berufsbildung unterstanden, also Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Kunst.
In den Bereichen Soziales und Kunst lag der Schwerpunkt bei kantonal geregelten Ausbildungen auf Tertiärstufe: höhere Fachschulen, Konservatorien und Hochschulen. Die Ausbildung in der Landwirtschaft (einschl. Milchwirtschaft), bundesweit geregelt im Landwirtschaftsgesetz, umfasste feste Strukturen auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe, die im Landwirtschaftsgesetz geregelt waren, siehe hier. Auch die Pflegeausbildung verfügte über eigene Strukturen, parastaatlich geregelt vom SRK, siehe hier. Beide Bereiche müssen sich im Rahmen der Integration weitgehend den in Gewerbe und Industrie üblichen Strukturen anpassen, die bestehenden Bildungseinrichtungen werden «abgewickelt». Das Ziel wird erreicht: In allen vier Bereichen entstehen Berufslehren mit den vom BBG vorgeschriebenen drei Lernorten, daneben teilweise auch schulisch organisierte Vorbereitungen auf das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Abbildung 15 Die Pflegeausbildung erlebt im 20. Jahrhundert grosse Umbrüche. Im 19. Jahrhundert engagierten sie religiös orientierte Mutterhäuser in diesem Bereich. Ende des 20. wurde sie Teil des vom Bund geregelten Berufsbildungssystem (Rob Gnant/Fotostiftung Schweiz; Staatsarchiv Obwalden)
Auch die Tertiärstufe kennt heute die gleichen Gefässe wie die gewerblich-industrielle und die kaufmännische Berufsbildung: höhere Fachschulen sowie Berufs- und Höhere Fachprüfungen, Lehrgänge an Fachhochschulen und teilweise auch an universitären Hochschulen. Weil es in einigen Bereichen keine Berufsverbände gibt, werden «Organisationen der Arbeitswelt» gegründet, so beispielsweise im Bereich Gesundheit. Das SRK, das sich im Auftrag der Kantone bisher um die Regelung der Ausbildung im nichtärztlichen Gesundheitsbereich gekümmert hat, zieht sich zurück. Die Bundesbehörden für die Landwirtschaft beteiligen sich mit einem Delegierten am Vollzug, der nun auch dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) untersteht. Die Teile der Landwirtschaftsgesetzgebung, die die Ausbildung betreffen, werden gelöscht.
Steuerung und Finanzierung des Systems
Der Führungswille der Bundesbehörde hat zugenommen, wie vom Parlament anlässlich der Probleme in den 1990er-Jahren gewünscht. Er äussert sich unter anderem in der Produktion von Handbüchern und Leitlinien für verschiedenste Prozesse. Die Umsetzung von weiter gehenden Neuerungen, zum Beispiel die Aufteilung der beruflichen Grundbildung in eine stark strukturierte Grundlehrzeit von zwei bis drei Jahren, gefolgt von einer modularisierten Aufbaulehrzeit von einem Jahr als Vorbereitung auf das lebenslange Lernen wird nicht umgesetzt, obwohl dieses Modell vom BBT «favorisiert» worden war. (Dubs 1999b, 368)
Weil andererseits in den 1990er-Jahren die Eidgenössische Konferenz der Bildungsdirektoren EDK bzw. deren Generalsekretariat erkannt hat, dass die Berufsbildung ein wichtiger Bereich des Bildungswesens darstellt und bedeutende kantonale Mittel beansprucht, ergaben sich anspruchsvolle Diskurse mit dem Bund und Vereinbarungen (sog. Masterpläne) der drei «Verbundpartner», also des Bunds, der Kantone und der Organisationen der Arbeitswelt.
Grosse Veränderungen hat das neue Gesetz auch bei der Finanzierung gebracht. Der Beitrag des Bundes an die Aufwendungen der Kantone wird von etwa 16 Prozent auf 25 Prozent angehoben und zum grossen Teil als Pauschalen in Abhängigkeit von der Zahl der Lernenden ausgerichet, statt durch Beiträge an «anrechenbare Kosten», was umfangreiche Umstellungen im Rechnungswesen verlangt. Betriebe, die sich nicht an der Ausbildung von Jugendlichen beteiligen, sollen durch Beiträge an Berufsbildungsfonds zur Finanzierung der Aufwendungen der ausbildenden Betriebe der jeweiligen Branche herangezogen werden. Dies verlangt von den OdA anspruchsvolle Absprachen, damit die jeweilige Branchenregelung vom Bund als obligatorisch erklärt werden kann.
Vor allem aber wird für jeden Lehrberuf eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan erarbeitet als Ersatz für die bisher gültigen Reglemente, was für die Behörden, aber vor allem für die OdA viel Arbeit bedeutet. Gleiches gilt für die mehreren hundert Regelungen in der Höheren Berufsbildung.
Siehe dazu auch Vollzug, Kapitel 10
Vertiefung
01 Ausbildungsverhältnisse in den Zünften − Vorläufer der Berufslehren
Die Zünfte (Vereinigungen von Meistern) sind aus Bruderschaften (Meister und Gesellen) hervorgegangen. Oft handelt es sich dabei um Gründungen kirchlicher Autoritäten im 11. Jahrhundert. Es sind berufliche Fachverbände, die die wirtschaftlichen Belange ihres Handwerks regeln; gleichzeitig sind es Gemeinschaften, die sich der sozialen Probleme ihrer Mitglieder annehmen und ausserdem Geselligkeit und Brauchtum pflegen. (Weber 1988, 24 ff.)
Insbesondere regelten sie auch die Ausbildung des Nachwuchses. Es gab sie in vielen Städten und teilweise auch in Marktflecken, unter anderem in Aarau, Bulle, Basel, Freiburg, Konolfingen, Genf, Murten, Luzern, Zürich. (Landolt 1977, 53) Bruderschaften, die auch die Ausbildung von Lehrlingen regelten, gab es u. a. in Bern.
Neben den Zünften existierten auch Gemeinschaften von Gesellen und berufsständische Organisationen von Händlern, Advokaten etc. [1350a 1711a]
Blütezeit
Aufbau und Merkmale der Zünfte unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Die Berufsausbildung weist im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit oft folgende Eigenschaften auf (nach Landolt 1977):
• Die Ausbildung findet im Betrieb eines Meisters statt, der der Zunft angehören muss, und wird von den Zünften geregelt und überwacht, die teilweise auch Lehrgeld, Lohn und Mindestdauer der Lehre festlegen.
• Der Jugendliche wird mit 14 bis 16 Jahren in die Lehre aufgenommen und hat ein Lehrgeld zu entrichten. Ist er zu arm dazu, so kann er dieses in einer verlängerten Lehre abverdienen. In manchen Städten bestehen auch Fürsorgeeinrichtungen, die das Lehrgeld ausrichten.
• Die Lehre beginnt mit einer in der Regel 14 Tage dauernden Probezeit und mit dem «Aufdingen», der offiziellen Vorstellung des Lehrlings in der Zunftstube.
• Ein schriftlicher Lehrvertrag ist nur in der Westschweiz (Freiburg, Genf) üblich. Aus der Deutschschweiz sind nur wenig schriftliche Lehrverträge bekannt.
• Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre, in Ausnahmefällen zwischen drei Monaten und dreizehn Jahren. (Ebd. 122 ff.)
• Der Lehrling lebt in der Hausgemeinschaft des Lehrmeisters, der die väterliche Erziehungsgewalt ausübt und für die Ausbildung verantwortlich ist. Er erhält das Lehrgeld, hat aber für Kost, Logis und Bekleidung zu sorgen und richtet dem Lehrling in der Regel einen bescheidenen Lohn aus.
• Der Lehrling hat für den Meister zu arbeiten. Die Übernahme «berufsfremder» Arbeiten ist teilweise üblich, teilweise durch Zunftbeschlüsse stark eingeschränkt.
• Ab dem 16. Jahrhundert werden durch die Zünfte Lehrabschlussprüfungen abgenommen, die im 18. Jahrhundert allgemein üblich werden und zu dieser Zeit in der Ausführung eines Probestückes in der Werkstatt eines fremden Meisters bestehen.
• Seit dem 14. Jahrhundert wird die Ausbildung in einer Wanderschaft fortgesetzt, ein Brauch, der im 15. und 16. Jahrhundert zur Regel wird. Sie dauert zwischen einem und sechs Jahren und ist die einzige Fortbildungsmöglichkeit, die dieses System kennt.
• Nach der Wanderschaft kann sich der Geselle um eine Aufnahme in die Zunft bewerben. Dazu gehört als Beweis der beruflichen Tüchtigkeit die Herstellung eines Meisterstücks (ab 16. Jahrhundert). [1104a; 1350a; 1680a]
Ziel der Ausbildung ist neben der fachlichen Qualifizierung die Sozialisation in den Berufsstand (Müllges 1979, 15). In der Werkstatt und im Meisterhaushalt, bei der Arbeit und bei der Feier, überall hat sich der Lehrling an die Regeln der Zunftgemeinschaft zu halten. Das handwerkliche Können und die sozialen Einstellungen werden vorzugsweise imitativ (durch Nachahmung) erlernt, das berufliche Wissen aus beiläufigen Erläuterungen gesammelt.
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