Читать книгу: «Drogen»

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Ansichten und Behauptungen über Drogen und deren Konsument*innen gibt es reichlich. Dieses Buch hinterfragt sie. Es bietet Betroffenen und deren Angehörigen, aber auch anderen an der Thematik interessierten Personen Informationen, die den Blick auf Abhängigkeit und davon Betroffene schärfen sollen, und stellt essenzielle Fragen:

Wieso werden manche Menschen abhängig und andere nicht? Was sind die Folgen der Abhängigkeitserkrankung und wie kommt der oder die Abhängige wieder heraus? Sind Frauen anders süchtig als Männer? Wie gehe ich mit erkrankten Angehörigen um? Welche Möglichkeiten gibt es, Kinder und Jugendliche präventiv vor einer Abhängigkeitserkrankung zu schützen?

Die Ansicht, dass „der eine Tropfen Alkohol“ unweigerlich wieder in die Abhängigkeit führe oder Cannabis eine Einstiegsdroge sei, wird genauso kritisch hinterfragt wie der Glaube, dass strenge Verbote die Drogenprobleme einer Gesellschaft lösen können. Die Autorin stellt solche und weitere Vorurteile und Mythen auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse sowie praktischer Erfahrungen aus ihrer langjährigen Arbeit mit Abhängigkeitserkrankten infrage. Erfahrungen von Betroffenen runden das Bild ab.

BARBARA GEGENHUBER

DROGEN.

VORURTEILE, MYTHEN, FAKTEN.

FALTER VERLAG

© 2019 Falter Verlagsgesellschaft m.b.H.

1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9

T: +43/1/536 60-0, E: bv@falter.at, W: www.falter.at

Alle Rechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung!

ISBN ePub: 978-3-85439-656-7

ISBN Kindle: 978-3-85439-649-9

ISBN Printausgabe: 978-3-85439-636-9

1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2020

INHALT

Cover

Titel

Impressum

VORWORT

DIE POLITIK UND DIE SUCHT

Von Prohibition bis Legalisierung – was wirkt?

Die rechtliche Situation in Österreich

WIE DROGEN WIRKEN

FREIZEITDROGENKONSUM

GEBRAUCH – MISSBRAUCH – ABHÄNGIGKEIT. NICHT NUR DIE DOSIS MACHT DAS GIFT

Gebrauch

Schädlicher Gebrauch

Abhängigkeit

ENTWICKLUNG DER ABHÄNGIGKEIT

Biopsychosoziales Modell

Risiko- und Schutzfaktoren

SIND FRAUEN ANDERS SÜCHTIG? – GENDER-SPEZIFISCHE ASPEKTE VON SUCHTERKRANKUNGEN

DIE FOLGEN DER ABHÄNGIGKEIT

Drogenabhängigkeit und Kriminalität

Soziale Folgewirkungen

Körperliche Folgewirkungen

Psychische Folgewirkungen

DIE WEGE AUS DER SUCHT SIND VERWORREN

Raus aus der Sucht – will ich das wirklich?

Abstinenz oder Akzeptanz – eine ideologische Debatte

Genesungsverläufe und der Umgang mit Rückfällen

RAUS AUS DER SUCHT – ABER WIE?

Opioid-Substitutionstherapie

Entzug

Entwöhnung und Rehabilitation

Kontrollierter Konsum

Selbstgesteuerte Ausstiegsverläufe

Recovery-Orientierung in der Suchthilfe

Selbsthilfe

SCHADENSMINIMIERUNG UND SAFER USE

MYTHOS CO-ABHÄNGIGKEIT

KINDER AUS SUCHTBELASTETEN FAMILIEN

PRÄVENTION BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN

KLEINE SUBSTANZKUNDE

Alkohol

Opiate und Opioide – Heroin

Kokain und Crack

Cannabis

Amphetamin – Speed

Methamphetamin – Crystal Meth

MDMA – Ecstasy

LSD

Neue psychoaktive Substanzen

ANHANG

Literaturverzeichnis

Register

Endnoten

Die Autorin

VORWORT

In den USA der 1920er- und frühen 1930er-Jahre blüht der illegale Verkauf und Handel von Alkohol dank der von der Regierung verordneten Alkoholprohibition. Die organisierte Kriminalität mit berühmten Vertretern wie Al Capone oder Lucky Luciano beherrscht den Handel mit der Substanz, die der Staat verboten hat, die Bevölkerung sich aber nicht nehmen lassen will. Nach dem Eingeständnis des Scheiterns der Prohibition im Jahr 1933 gerät eine andere Substanz ins Visier der amerikanischen Behörden. Harry J. Anslinger trieb als Chef des Federal Bureau of Narcotics den Kampf gegen psychoaktive Substanzen voran, vor allem gegen Cannabis und Opiate. Anslinger war ein strenger Verfechter des Drogenkriegs und der festen Überzeugung, dass repressive Maßnahmen gegen den Drogenkonsum wirksam seien.

Nordamerika, Mexiko oder die Philippinen, aber auch viele anderen Staaten der Welt, vertreten viele Jahrzehnte später immer noch die Überzeugung, dass mit kontrollierenden und reglementierenden Maßnahmen dem Drogenproblem beizukommen sei, obwohl alle wissenschaftlichen Erkenntnisse gegen deren Wirksamkeit sprechen. Im Gegenteil, Nordamerika steht derzeit vor der bisher größten Opioid-Krise aller Zeiten, die Gefängnisse sind voll von Menschen, die in den „War on Drugs“ involviert sind, und eine Verbesserung ist nicht in Sicht. Obwohl die Drogenpolitik im westlichen Europa weit fortgeschrittener ist, ist auch hierzulande die Meinung, dass Prohibition, Kriminalisierung und Kontrolle das Drogenproblem lösen könnte, weit verbreitet. Doch Verbote und Ausschluss sind genau das, was Menschen mit einer Suchterkrankung nicht nur nicht hilft, sondern, wie im Fall von anderen marginalisierten Gruppen auch, sogar eher kontraproduktiv ist. Inklusivere Konzepte und Vorgehensweisen brauchen mehr spezifisches Know-how und aktuelles Wissen über die Erkrankung, um bestehenden Vorurteilen entgegenzutreten.

Der „War on Drugs“ ist nur ein Beispiel für die auf Vorurteilen und falsche Annahmen beruhenden Maßnahmen, die rund um das Thema Drogen getroffen werden. Im Zuge meiner langjährigen Arbeit mit Abhängigen war ich in meinem Umfeld immer wieder mit denselben Ängsten, Mythen und Vorurteilen über Suchtkranke konfrontiert. Dieselben Fragen, dieselben falschen Annahmen, dieselben Sorgen und Befürchtungen. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass mit zunehmendem Wissen über die Erkrankung das Verständnis für die Betroffenen steigt, die Auseinandersetzung mit der Thematik hilft Vorurteile abzubauen. Es gibt im Allgemeinen wenig Verständnis für Drogenkranke, zumindest so lange, bis sich jemand näher mit ihnen auseinandersetzt und versucht, die Dinge zu hinterfragen und zu verstehen. Die unter dieser Situation Leidenden sind zuallererst die Abhängigen selbst, die kaum eine Lobby haben und nur sehr selten ein Sprachrohr, um sich Gehör zu verschaffen. Gibt es in den Medien Schlagzeilen über Süchtige, sind diese meist negativ, weil es oft nur um Dealer in U-Bahn-Stationen und Beschaffungsdelikte geht. Selten gibt es Berichte über die Menschen dahinter, selten geht es darum, wer sie sind und wie es ihnen geht.

Dieses Buch soll einige weitverbreitete Annahmen über Drogen und deren Konsument*innen hinterfragen und zurechtrücken sowie Betroffenen und Angehörigen, aber auch anderen an der Thematik interessierten Personen, Informationen bereitstellen, die zu einem anderen Blick auf Sucht und Suchtkranke führen können. Es bietet einen Überblick zu einer breiten Auswahl von Themenbereichen, die mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen in Verbindung stehen. Welche unterschiedlichen Formen des Konsums gibt es, wieso werden manche Menschen abhängig und andere nicht, welche Folgen hat die Abhängigkeitserkrankung und wie kommt der oder die Süchtige da wieder heraus? Mythen, wie der eine Tropfen Alkohol, der unweigerlich wieder in die Sucht führt, werden genauso hinterfragt wie die verbreitete Annahme, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei. Dazu werden wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse sowie praktische Erfahrungen aus meiner langjährigen Arbeit mit Suchtkranken innerhalb und außerhalb des Gefängnisses aufbereitet. Ergänzend runden Lebensgeschichten und Erfahrungen von Betroffenen selbst das Bild ab. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei ihnen allen für die Bereitschaft, ihre Erfahrungen mit den Leser*innen dieses Buches zu teilen, bedanken. Ohne sie und all die anderen drogenabhängigen Menschen, die ich in meinem Leben kennen lernen durfte, würde es dieses Buch nicht geben.

DIE POLITIK UND DIE SUCHT

Österreich hat bei der Herstellung und dem Konsum von Alkohol eine lange Tradition, er ist Teil unserer Kultur. Es ist noch gar nicht so lange her, dass es gang und gäbe war, auf Baustellen oder ähnlich herausfordernden Arbeitsplätzen Bier zu trinken, natürlich nur wegen des Flüssigkeitsverlustes und der Elektrolyte. Der Konsum von Alkohol auf den zahlreichen Zelt- und Dorffesten am Land, aber auch in Bars und Lokalen in den Großstädten ist für viele selbstverständlich. Die Weinbauern der steirischen Weinstraßen oder anderer Heurigengegenden sind genauso wenig aus der Landschaft wegzudenken wie die großen Brauereien, die als Sponsoren von Veranstaltungen auftreten oder Werbung in den Medien schalten. Alkohol wird in Österreich mit einer Selbstverständlichkeit konsumiert, wie das nicht in vielen Ländern dieser Welt der Fall ist.

Das heißt aber nicht, dass andere Kulturen nicht auch Substanzen zur Berauschung verwenden. So etwa findet man in den südamerikanischen Anden zahlreiche Coca-Bauern. Das Kauen von Blättern der Coca-Pflanze ist aufgrund ihrer anregenden Wirkung in den hochgelegenen Gegenden von Peru, Chile oder Bolivien weit verbreitet. In der Eisenbahn, die über das peruanische Hochland fährt, wird im Bordrestaurant Coca-Tee als Mittel gegen die Höhenkrankheit verkauft. Die Bevölkerung kaut die Blätter mit ihrer stimulierenden und aktivierenden Wirkung zu vielen Gelegenheiten. In Ländern ohne eine derartige Tradition ist die Coca-Pflanze weitgehend verboten, obwohl man kiloweise Blätter benötigen würde, um eine brauchbare Menge Kokain daraus herzustellen. In einer anderen Ecke der Welt ist der Konsum von Cannabis verbreitet, nicht nur weil die gesetzlichen Regelungen dies erleichtern, sondern auch weil damit ein gewisses Lebensgefühl transportiert wird. Man denke dabei nur an die Rastafarians in Jamaika, bei denen Reggae, Dreadlocks und Cannabiskonsum wohl die bekanntesten Aspekte der Rasta-Religion darstellen.

Es sind also bei weitem nicht die Gefährlichkeit oder das Abhängigkeitspotenzial alleine, die über den Konsum von psychoaktiven Substanzen in einem Land entscheiden, vielmehr sind es die Traditionen und damit verbunden natürlich auch die gesetzlichen Regelungen, die das Ausmaß dieses Konsums in einer Gesellschaft mitbestimmen. Relativ deutlich sieht man dies am sehr unterschiedlichen Umgang mit Cannabis, das in immer mehr Ländern der Welt legalisiert oder zumindest entkriminalisiert wird, während es in anderen noch streng verboten ist. Mit einer rein wissenschaftlich orientierten Einschätzung der Gefährlichkeit einer Substanz hat das nichts zu tun, sonst wären vermutlich Alkohol und Nikotin verboten und Cannabis erlaubt. Es muss demnach andere Gründe für die unterschiedlichen Herangehensweisen und gesetzlichen Regelungen geben.

Um einen Einblick in die Entstehung dieser Zugangsweisen zu bekommen, muss man etwas weiter zurückgehen und einen Blick in die amerikanische Geschichte des frühen 20. Jahrhunderts werfen. Bis zum Jahr 1920 galten in den USA Alkohol und Cannabis als legale Genussmittel, in den Saloons wurde Alkohol getrunken, Kühlgeräte wurden von Brauereien gesponsert. Damit einhergehend wuchs auch das Angebot an Glücksspielen und Prostitution. Diese zunehmende Freizügigkeit und Lustbarkeit gefiel nicht allen in den USA. Puritanische Bewegungen, die vorwiegend von der anglikanischen Oberschicht ausgingen, sahen ihren Einfluss und die christlichen Werte schwinden und setzten sich für ein Verbot des Alkohols ein. Kriminalität und Korruption, soziale Probleme und die große Zahl an Gefängnissen wurden dem „Teufel Alkohol“ angelastet. So kam es, dass immer mehr Bundesstaaten unter dem Druck verschiedener Abstinenzorganisationen, wie etwa der Anti-Saloon League, der Prohibition Party, der Woman’s Christian Temperance Union (Christlicher Frauenbund für Abstinenz) und vieler anderer mehr, lokale Alkoholverbote erließen. Es entstanden Landkarten mit „trockenen Zonen“. Im Jahr 1916 war die Prohibition in 23 Staaten der USA eingeführt. Mit 16. Jänner 1920 trat das sogenannte Volstead-Gesetz in Kraft, das die Erzeugung, den Verkauf sowie Transport alkoholischer Getränke auf amerikanischem Staatsgebiet untersagte. Der Beginn der Ära der Prohibition begann mit der Hoffnung auf eine Verbesserung der Gesundheit und der sozialen Situation der Bürgerinnen und Bürger.

Tatsächlich hatte die Prohibition auch positive Auswirkungen, der Alkoholkonsum ging anfangs zurück und auch die alkoholbezogenen Todesfälle – vorwiegend durch Leberzirrhosen – verringerten sich deutlich. Wer sich aber betrinken wollte, dem gelang das auch damals. Alkohol war zwar nicht mehr auf legalem Weg zu kaufen, dafür blühten Schwarzmarkt, Schmuggel und Schwarzbrennerei. Obwohl Alkohol verboten war, konnte man immer irgendwo welchen erstehen. Es etablierten sich sogenannte „Speakeasys“, illegale Bars, in denen man nach dem „Flüstern“ eines Codewortes Alkohol beziehen konnte. Schwarzbrenner destillierten illegal Whisky, der aufgrund seiner heimlichen Herstellung bei Nacht auch „Moonshine“ genannt wurde.

Doch nicht alle Schwarzbrenner arbeiteten sauber und gewissenhaft, gepanschter Alkohol verursachte Vergiftungen, die zu Hirnschäden und Erblindungen bis hin zum Tod führten. Auch gingen die Konsument*innen dazu über, eher hochprozentige Spirituosen statt Wein oder Bier zu trinken, da diese leichter zu schmuggeln waren. Wer Alkohol trinken wollte, bekam diesen, jedoch war der Konsum in Hinblick auf die gesundheitlichen Folgeschäden und die Kriminalisierung deutlich riskanter. Die Zahl der Verbrechen und damit auch der Inhaftierten stieg massiv an, die Korruption blühte.

Eine weitere wesentliche negative Folge der Prohibition war die Förderung mafiöser Strukturen und organisierter Kriminalität. Kriminelle wie Al Capone oder Johnny Torrio gründeten Vereinigungen, die nicht zuletzt durch den Verkauf von Alkohol und die Kontrolle des Alkoholmarktes vorher nie dagewesene Größe und Einfluss erlangten. Der illegale Handel mit Alkohol war ein großes Geschäft, mafiöse Strukturen blieben weit über das Ende der Prohibition bestehen. Lediglich die Art der gehandelten Waren änderte sich im Lauf der Zeit, weg von Alkohol hin zu Drogen und Waffen.

Aufgrund dieser negativen Folgewirkungen musste man schließlich zur Kenntnis nehmen, dass das schlichte Verbot einer Substanz nicht den gewünschten Erfolg bringt, sondern, im Gegenteil, weit massivere Probleme schafft. Dazu kam, dass die Besteuerung von Alkohol auch eine attraktive Einnahmequelle für das von der Wirtschaftskrise gebeutelte Land darstellte. So wurde am 5. Dezember 1933 das Experiment Prohibition wieder aufgegeben.

Damit war der Kampf gegen den Substanzkonsum jedoch nicht beendet. Es gab nach dem Ende der Prohibition viele Arbeitskräfte, die mit der Kontrolle und Exekution des Volstead-Gesetzes beschäftigt gewesen waren und nun keine Aufgabe mehr hatten. In diesem Zusammenhang spielte Harry J. Anslinger, der damalige Leiter des Federal Bureau of Narcotics, eine wesentliche Rolle. Er war ein entschiedener Gegner von Drogen, jedoch weniger aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse als aufgrund persönlicher Erfahrungen sowie rassistisch geprägter Vorurteile. Er vertrat die Meinung, dass Marihuana die Menschen zu wilden Bestien macht, die Frauen vergewaltigen und töten, und bezog sich dabei auf einen damals großes Aufsehen erregenden Mordfall, ein Einzelereignis, das medial hochstilisiert wurde. Der Zeitungsmagnat William Randolph Hearst sowie ein Chemiekonzern unterstützten Anslingers Kampagne, auf eine wissenschaftliche Überprüfung seiner Thesen wurde kein Wert gelegt. Im Gegenteil, Anslinger führte seinen erbitterten Kampf gegen Marihuana mit autoritären und polemischen Mitteln und verknüpfte diesen mit einer rassistischen Kampagne gegen Schwarze und andere Einwanderer, was in Teilen der Bevölkerung auf regen Zuspruch stieß. Im Jahr 1947 wurde Anslinger in die UN-Drogenkommission berufen, wo er im Jahr 1961 die „Single Convention on Narcotic Drugs1“ durchsetzte, in der Cannabis mit anderen Drogen, wie etwa Heroin, gleichgesetzt wurde. Dieses Einheitsabkommen über Betäubungsmittel unterzeichneten insgesamt 183 Staaten, es ist die bis heute gültige Grundlage gesetzlicher Bestimmungen in zahlreichen Ländern.

Während die USA und andere Staaten nach wie vor einen Drogenkrieg führen, entwickelten sich in Westeuropa gänzlich andere Konzepte. Eine wesentliche Rolle spielten dabei Länder wie die Schweiz, die bis heute einen eher liberalen und unterstützenden Umgang mit Konsument*innen illegalisierter Substanzen pflegt, was allerdings auch mehr der Not als der Tugend geschuldet ist. Ende der 1970er-Jahre etablierte sich in einem Park namens „Platzspitz“ und an anderen Orten in Zürich eine offene Drogenszene, die von der Polizei toleriert wurde und sich bald als Anziehungspunkt für Drogenabhängige aus der gesamten Schweiz entwickelte. Die Konsument*innen lebten in dem Park und gingen dort offen ihrem Konsum, dem Drogenhandel, der Prostitution und anderen sonst gesellschaftlich unerwünschten Verhaltensweisen nach. Die Stadt tolerierte die Szene und überließ sie sich selbst, was nach und nach zur Ghettoisierung und Verelendung der dort wohnhaften Abhängigen führte. Eine kaum mehr zu bewältigende Anzahl an Überdosierungen und Drogentoten war die Folge. Der mittlerweile als „Needle-Park“ bekannte Platzspitz musste Anfang der Neunzigerjahre geschlossen werden, es brauchte andere Konzepte. Ein Mittelweg zwischen Repression und Freigabe, begleitet von Therapie und schadensminimierenden Angeboten, ist seither die Basis der Schweizer Drogenpolitik. Auch progressivere Konzepte wie die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin (Heroin) kommen erfolgreich zur Anwendung, etwas, das in vielen anderen Ländern – Österreich eingeschlossen – politisch undenkbar ist.

Neben diesen historischen Aspekten sieht man auch an aktuellen Diskussionen, dass die Drogenpolitik nicht nur vom Interesse an einem ordentlichen Umgang mit Süchtigen getragen ist. Während zum einen weiterhin ein Krieg gegen illegalisierte Substanzen geführt wird, gibt es derzeit auch ganz andere Bestrebungen: Die Legalisierung von Cannabis schreitet voran, die Regelungen in den USA sind in einigen Bundesstaaten mittlerweile wesentlich liberaler als im einstigen „Kifferparadies“ Amsterdam. Auch wenn die Tendenz in den USA recht eindeutig in Richtung eines liberaleren Umgangs mit der Substanz geht, ist ersichtlich, dass dieser nicht rein auf evidenzbasierten Fakten zum Nutzen oder der Schädlichkeit der Substanz basiert: Von den fünfzig Bundesstaaten ist in rund einem Drittel der Konsum weiterhin illegal, knapp ein Fünftel hat den Konsum legalisiert, ein weiteres Fünftel erlaubt Cannabis aus medizinischen Gründen und in einigen wenigen Staaten erfolgte eine Entkriminalisierung, ein Modell, dem beispielsweise auch Portugal sehr erfolgreich nachgeht.

Die Regelungen sind von einer Vielzahl unterschiedlicher, einander zum Teil widersprechender Interessenlagen abhängig. Steuereinnahmen und Qualitätskontrolle sprechen für eine Legalisierung, die potenziell gesundheitsschädliche Wirkung jeder psychoaktiven Substanz ist nicht zu leugnen. Bleibt letztlich die politisch-ideologische Frage, wie viel gesundheitsschädliche Substanzen sich eine Gesellschaft um welchen Preis leisten will und ob man mehr auf Eigenverantwortung oder mehr auf Fremdbestimmung der Konsument*innen setzt.

Wie ideologisch diese Debatte hierzulande geführt wird, sieht man auch daran, dass sie wenig differenziert ist. Die einen warnen vor Cannabis als Einstiegsdroge, während die anderen nicht einsehen, wieso sie im Keller Bier brauen, aber Gras am Balkon nicht züchten dürfen. Über die Hintertür der Verwendung zu medizinischen Zwecken kann etwas weniger emotionalisiert diskutiert werden, wobei genau diese Vermischung der Liberalisierungsdebatte mehr schadet als nützt.

VON PROHIBITION BIS LEGALISIERUNG – WAS WIRKT?

Anhand unterschiedlicher Konzepte von Repression über Entkriminalisierung bis zur Liberalisierung sollen im Folgenden unterschiedliche Zugangsweisen des gesellschaftlichen und politischen Umgangs mit Drogen und deren Konsument*innen thematisiert werden. Zwischen „verboten“ und „erlaubt“ existiert ein breites Spektrum an unterschiedlichen Regulierungsmöglichkeiten, die zur Anwendung kommen können.

Am oberen Ende eines repressiven Umganges mit Drogen steht deren Verbot, dessen Nichtbeachtung mit bedingten oder unbedingten Haftstrafen geahndet wird. Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass ein Verbot von Substanzen zu geringerem Konsum derselben führen würde. Je strenger die Strafen, desto weniger würden die Menschen diese Substanzen konsumieren, so der allgemeine Tenor. Die Regierung der Philippinen und auch anderer asiatischer Länder verfolgt diesen Zugang mit Vehemenz, der Besitz oder Handel von Drogen wird streng geahndet, bis hin zur Todesstrafe. Dass damit Probleme mit dem Substanzkonsum nicht aus der Welt geschafft werden können, sieht man eindrucksvoll. Auf den Philippinen wird unter Präsident Rodrigo Duterte seit 2016 ein erbitterter Kampf gegen Drogen geführt. Anti-Drogen-Operationen der Regierung spüren Händler auf und scheuen auch davor nicht zurück, diese zu töten. Die offizielle Begründung für solche Todesfälle ist, dass die Täter Widerstand bei deren Verhaftung geleistet hätten. Menschenrechtsaktivist*innen sehen das anders, es ginge lediglich darum, die Dealer aus dem Weg zu räumen, um jeden Preis. Es gibt aber nicht nur dokumentierte Tötungen, sondern auch eine Reihe von ungeklärten Fällen. Killer, die nachts auf Motorrädern die Straßen durchkämmen, erschießen Händler und Konsument*innen, ohne Strafe fürchten zu müssen. Duterte selbst soll sogar einmal bei einem Besuch in den Slums vor hunderten Menschen gesagt haben: „Wer einen Junkie kennt, soll losgehen und ihn töten.“

Offizielle Zahlen zu den Getöteten gibt es nicht. Es sind aber laut Schätzungen bereits mehrere Zehntausend Menschen, die auf den Philippinen im Krieg gegen Drogen ums Leben kamen. Dazu kommen übervolle Gefängnisse und die Sorge, dass die repressive Politik die Durchseuchungsrate mit HIV und Hepatitis C steigen lässt. Das Wahlkampfversprechen, die Drogenprobleme auf den Philippinen bis spätestens Dezember 2016 mit diesem erbitterten Kampf gelöst zu haben, wartet hingegen noch immer auf die Einlösung.

Man braucht aber gar nicht auf derartige Extreme zu blicken, um zu erkennen, welche negativen Auswirkungen Drogenverbote haben können. Es reicht ein Blick auf die Drogenpolitik europäischer Länder und deren Umgang mit Cannabis. Vor etwa zehn Jahren wurden vermehrt über das Internet, aber auch in einschlägigen Geschäften, legale Alternativen zu illegalisierten Substanzen angeboten. Shops, in denen man Kräutermischungen als Ersatz für Cannabis oder auch „Badesalze“ als stimulierende Alternative zu Amphetaminen oder MDMA kaufen konnte, schossen wie Pilze aus dem Boden. Die Bezeichnungen „Kräutermischung“, „Badesalz“ oder auch „Pflanzendünger – oft auch noch mit dem Warnhinweis „Nicht zum menschlichen Verzehr geeignet“ versehen, wobei die Konsument*innen genau wussten, wie ernst diese Warnung zu nehmen ist – sollten den eigentlichen Zweck verschleiern: den Konsum zur Berauschung. Einigen Leser*innen wird vielleicht noch die Kräutermischung „Spice“ ein Begriff sein, die im Jahr 2008 in Österreich und anderen europäischen Ländern auftauchte. Verkauft wurde diese Mischung zur Aromatisierung der Raumluft, es war aber bald bekannt, dass sie wie Cannabis geraucht werden konnte. Chemische Analysen ergaben, dass es sich im Wesentlichen um Eibischkraut handelte, dass mit dem synthetischen Cannabinoid JWH-018 angereichert war. Dieses synthetische Cannabinoid stand im Gegensatz zu THC nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen im Suchtmittelgesetz, insofern waren auch Vertrieb und Konsum der Substanz legal. Nachdem Letzterer aber, wie sich herausstellte, nicht unproblematisch war, reagierte der Gesetzgeber und verbot mit Dezember 2008 Räuchermischungen, die die chemische Verbindung „Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon/JWH-018“ enthalten. Problem gelöst? Mitnichten. Es tauchten laufend ähnliche Produkte mit geringfügiger Veränderung der Molekularstruktur auf, die zwar dieselbe Wirkung hatten, aber nicht verboten waren. So gab es statt „Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon/JWH-018“ plötzlich „(Naphthalin-1-yl)(2-methyl-1-propyl-1H-indol-3-yl) methanon (JWH-015)“. Für die Konsument*innen kein Unterschied, für die Verfolgungsbehörden schon, diese Struktur war durch die geringfügige chemische Änderung schließlich nicht mehr verboten. Ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Produzent*innen und Gesetzgeber.

Darüber hinaus kamen ab 2009 immer neue Substanzen aus unterschiedlichen Wirkungsklassen hinzu. Neben synthetischen Cannabinoiden gab es zunehmend synthetische Drogen aus immer mehr und anderen Klassen – Cathinone, Piperazine und anderes mehr. Eine schier unüberschaubare Anzahl an Substanzen, die in sogenannten „Head-Shops“, aber auch online vertrieben wurden. Im Internet gab es Verkaufsseiten, die durchaus mit großen Versandhändlern für Bücher oder andere Waren vergleichbar waren. Produkte konnten bewertet, verglichen und mit einem Klick in den Warenkorb gelegt werden. Auch die Bezahlung funktionierte analog anderer Versandhändler mit Kreditkarte oder auf Rechnung, die Lieferung erfolgte in den nächsten Tagen frei Haus.

Der Kauf dieser Substanzen war denkbar einfach und nicht verboten, die Problematik für die Konsument*innen jedoch eine ganz andere. Die Legalität der Substanzen und die damit einhergehende Bezeichnung als sogenannte „Legal Highs“ vermittelten den Anschein, dass es sich hierbei um harmlose Substanzen handelt. Die Straffreiheit war für die Konsument*innen ein wesentlicher Anreiz, von bekannten verbotenen Substanzen wie beispielsweise Cannabis auf das unbekanntere, aber legale Spice umzusteigen. Doch die Erwartung der Harmlosigkeit erfüllte sich nicht, das Gegenteil war der Fall. Der Konsum dieser Substanzen war zum Teil wesentlich riskanter als der seines illegalisierten Pendants. Letztlich war das Risikopotenzial weitgehend unerforscht und damit auch für die Konsument*innen nicht erkennbar, sowohl Akut- als auch Langzeitwirkungen sind schwerer kalkulierbar. Betrachtet man die Herstellungsweise dieser Substanzen, ist dies auch nicht weiter verwunderlich. Spice wurde häufig in einfachen Kellerlabors produziert, Utensilien waren eine Eibischkräutermischung, das synthetische Cannabinoid in flüssiger Form und eine handelsübliche Blumen- oder Wäschespritze. Die Kräutermischung wurde auf dem Boden ausgebreitet, die synthetisch hergestellte psychoaktive Substanz mit der Wäschespritze auf die Kräuter aufgesprüht. Jeder, der schon einmal beim Hemdenbügeln Wasser mit der Wäschespritze aufgesprüht hat, weiß, dass das Wasser nicht sonderlich gleichmäßig aus der Spritze herauskommt. Manchmal kommt gar nichts, manchmal gibt es Wasserflecken. So war das auch beim Aufsprühen der chemischen Verbindung auf die Kräuter, was zur Folge hatte, dass es Spice-Packungen mit sehr geringer Wirkstoffmenge und solche mit extrem hoher Wirkstoffmenge gab. Ein risikoarmer und vorsichtig dosierter Konsum war daher nicht möglich, was nicht selten zu Überdosierungen und massiven unerwünschten Nebenwirkungen wie Herz-Kreislauf-Problemen, Krampfanfällen, Panikattacken, Nierenversagen und anderem mehr führte. Häufig traten auch massiv erhöhte Aggressionszustände oder paranoide Wahnvorstellungen auf, die selbst erfahrene Drogenabhängige ängstigten, weshalb ein nicht unerheblicher Teil wieder aufhörte, diese Substanzen zu konsumieren.

Im Jahr 2012 reagierte schließlich die österreichische Gesetzgebung mit der Einführung des Neuen-Psychoaktiven-Substanzen-Gesetzes (NPSG) auf dieses Problem, in dem nicht mehr einzelne Substanzen, sondern erstmals ganze Wirkungsklassen verboten wurden, um dem ständigen Katz-und-Maus-Spiel des Verbietens einzelner Substanzen und der geringfügigen Abänderung von Molekularstrukturen ein Ende zu bereiten.

Am Beispiel der neuen psychoaktiven Substanzen ist gut ersichtlich, dass man mit reinen Verboten keine Probleme löst, sondern sie manchmal sogar verschlimmert oder erst neue generiert. In diesem Fall hat man mit dem NPSG, das auf eine Eindämmung des Angebotes und eine Unterstützung für die Betroffenen abzielt, das Problem ganz gut in den Griff bekommen. Nicht ganz so einfach ist das jedoch bei anderen Substanzen und deren Folgewirkungen. Die Verbreitung von Infektionskrankheiten wie Hepatitis C oder HIV unter Drogenabhängigen sowie eine Vielzahl von medizinischen sowie sozialen Folgewirkungen sind auf die Kriminalisierung der Substanzen zurückzuführen. Drogenabhängige bewegen sich aus Angst, erwischt zu werden, im Verborgenen und finden Mittel und Wege, um an die Substanz zu kommen, die sie brauchen. Der Konsum erfolgt häufig unter unsauberen Bedingungen und in der ständigen Angst vor der Polizei. Dies alles führt zu einem Kreislauf aus Konsum, Kriminalität, gesundheitlichen Folgewirkungen durch unsaubere Substanzen und Inhaftierung. Ein Entkommen aus diesem Kreislauf ist für viele erst möglich, wenn bereits massive Folgewirkungen eingetreten sind.

Dass reine Verbote wirkungslos sind, sieht man also nicht nur im Fall der Philippinen und der USA, auch in Europa erwiesen sich bei Abhängigkeitserkrankungen rein restriktive Modelle nicht als sehr hilfreich. Es stellt sich die Frage nach Alternativen.

Am anderen Ende des Umgangs mit psychoaktiven Substanzen steht deren völlige Legalisierung. Aber ist das das Mittel der Wahl? Die rechtliche Situation den Alkohol betreffend steht diametral zu jener von illegalisierten Drogen wie Opiaten oder Kokain. Er darf – unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch Jugendschutzbestimmungen – in Österreich frei verkauft und beworben werden. Die Folgen dieser liberalen Bestimmungen und der kulturellen Einbettung des Alkohols in unserer Gesellschaft sind bekannt. 365.000 Alkoholabhängige in Österreich und weitere 740.000, die einen problematischen Umgang mit Alkohol pflegen [7]. Gegner der Cannabis-Legalisierung argumentieren mit diesen Zahlen: Weshalb sollte man eine weitere Substanz legalisieren, wenn es doch schon mit zwei legalisierten Substanzen – Alkohol und Nikotin – genügend Probleme gibt? Ein berechtigter Einwand. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie viel Sinn es macht, Cannabis, eine vermutlich harmlosere Substanz als Alkohol, zu kriminalisieren und dessen Konsument*innen, die genauso ein Bedürfnis nach Berauschung haben wie Alkoholkonsument*innen, ins Eck zu stellen. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es dazu keine vernünftige Begründung.

Doch wie meistens im Leben gibt es auch hier nicht nur Schwarz oder Weiß. Neben dem Verbot und der Legalisierung gibt es weitere Modelle zum Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Allen voran die Entkriminalisierung, wie sie beispielsweise in Portugal seit vielen Jahren erfolgreich betrieben wird. Seit dem 1. Juli 2001 gilt dort das „Gesetz 30/2000“, das den Konsum aller Drogen im Land entkriminalisiert. Der Konsum von Cannabis ist seitdem ebenso wenig eine Straftat wie der von Heroin oder Kokain. Das heißt aber nicht, dass in Portugal der Besitz von Drogen zum Eigengebrauch erlaubt ist, er ist schlicht eine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Falschparken. Wer mit geringen Mengen zum Eigengebrauch erwischt wird, muss vor die sogenannte Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência (CDT), die Kommission für die Abmahnung der Drogensucht, bestehend aus einer/einem Jurist*in, einer/einem Psycholog*in und einer/einem Sozialarbeiter*in. Die Mitglieder der Kommission können Geldbußen verhängen oder die Betroffenen abmahnen, die wichtigste Aufgabe ist jedoch, Menschen zu einer Therapie zu bringen, wenn diese eine benötigen. Es geht also darum, Personen, die keine kriminellen Handlungen begehen, auch nicht zu kriminalisieren, sondern diese dem Hilfesystem zuzuführen, wenn sie es brauchen. Bei Jugendlichen und Erstkonsument*innen spielen auch Prävention und Aufklärung eine wesentliche Rolle. Das Signal ist deutlich: Der Konsum von Drogen ist nicht harmlos, aber auch nichts, was bestraft gehört, es braucht einen anderen Umgang mit diesem komplexen Thema. Das ist auch das wesentliche Merkmal der portugiesischen Politik, denn nicht die Entkriminalisierung alleine ist hilfreich, sondern der dadurch leichter mögliche Zugang zum Hilfesystem. Abhängige müssen keine Strafen mehr befürchten, wenn sie sich als solche zu erkennen geben, der Ausbau von Präventionskampagnen, Sozialarbeiter*innen auf der Straße und die Verbesserung von Therapie- und Substitutionsprogrammen unterstützen die Betroffenen, anstatt sie zu kriminalisieren.

Das heißt aber nicht, dass in Portugal jeglicher Umgang mit Drogen straffrei ist, es gibt eine deutliche Abgrenzung zwischen Konsument*innen und Händler*innen. Die Menge an Substanzen, die man bei sich führen darf, um straffrei zu bleiben, ist klar geregelt und auf einen Konsum von etwa zehn Tagen ausgelegt. Laut Definition sind das bis zu 25 Gramm Marihuana, zwei Gramm Kokain, einem Gramm Heroin oder Crystal Meth oder einem Gramm MDMA (Ecstasy) oder Amphetamin (Speed). Wer mehr bei sich hat, wird als Dealer nach dem Strafrecht bestraft.

Portugal lebt den Zugang der Entkriminalisierung nun schon seit mehr als 15 Jahren, ein Zeitraum, der lange genug ist, um die Folgen dieser Maßnahmen abschätzen zu können. Das Ergebnis dieser liberaleren Drogenpolitik ist ein positives, das Straßenbild hat sich verändert. Mitte der 1990er-Jahre hatte Portugal ein öffentlich sichtbares Drogenproblem, in Lissabon und anderen größeren Städten gab es Bezirke, in denen Süchtige auf offener Straße spritzten und verelendeten, die Anzahl der Heroinabhängigen war hoch. Nach der Entkriminalisierung stieg, entgegen den Befürchtungen der Kritiker*innen, die Anzahl der Drogenkonsumierenden im Land nicht an, im Gegenteil. Der Drogenkonsum unter den problematischen Konsument*innen ging zurück, die Zahl der Drogentoten sowie Neuinfektionen mit ansteckenden Erkrankungen wie HIV und Hepatitis C sanken. Die Zahl der Abhängigen in Behandlung stieg deutlich an. Dass weniger Jugendliche illegalisierte Substanzen konsumierten, ist ebenso ein äußerst wünschenswertes Ergebnis, genauso wie die deutliche Entlastung der ohnehin schon überfüllten Gefängnisse. Weniger Drogenabhängige wurden straffällig, weniger Menschen konsumierten Drogen in Haft. Lediglich die Anzahl der Erwachsener, die Drogen zumindest einmal ausprobierten, stieg geringfügig an, was im Wesentlichen auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen ist [108]. Eine Entwicklung, die sich allerdings auch in anderen europäischen Ländern ohne vergleichbare Reformen zeigte. Insgesamt hat Portugal mittlerweile eine im europäischen Durchschnitt vergleichsweise niedrige Drogenkonsumquote. Alles in allem also positive Auswirkungen und das Gegenteil der Befürchtungen der Kritiker*innen, die Anzahl der Süchtigen würde mit einem liberaleren Zugang ansteigen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass aus wissenschaftlicher Sicht und aus den Erfahrungen der Länder mit einer liberaleren Drogenpolitik sehr vieles für eine Entkriminalisierung, verbunden mit einem Ausbau an präventiven und unterstützenden Angeboten, spricht. Letztlich bleibt es also eine rein politische Frage, ob sich eine Regierung dazu durchringt, den „Kampf gegen Drogen“ mit einem weniger restriktiven, mehr regulativen und unterstützenden Zugang zu führen.

DIE RECHTLICHE SITUATION IN ÖSTERREICH

Die österreichische Drogengesetzgebung differenziert zwischen Konsument*innen und Drogenhändler*innen und bietet ein breites Spektrum an unterstützenden und therapeutischen Maßnahmen für Abhängige. Die wesentlichsten gesetzlichen Regelungen finden sich im österreichischen Suchtmittelgesetz (SMG), das im Jahr 1998 das Suchtgiftgesetz ablöste und dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ wesentliche Bedeutung eingeräumt hat. Neben dem SMG existiert seit dem Jahr 2012 zusätzlich das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG), das den Umgang mit den seit Ende der 2000er-Jahre aufgekommenen, überwiegend synthetischen Drogen regelt. Das NPSG ist in einigen Bereichen liberaler als das SMG, es versucht noch deutlicher die Konsument*innen von den Händler*innen zu unterscheiden und vor allem eine Reduktion auf der Angebotsseite zu erreichen. Das dritte wesentliche Gesetz im Zusammenhang mit Suchtmitteln in Österreich ist die Suchtgiftverordnung, die vorwiegend die ärztliche Verschreibung von Suchtmitteln sowie die Substitutionsbehandlung regelt.

Das Suchtmittelgesetz regelt den Umgang mit Substanzen wie Cannabis, Kokain oder Heroin. Was wenig bekannt zu sein scheint, ist, dass der Konsum von Suchtmitteln in Österreich generell nicht verboten ist, im SMG sind Besitz, Erwerb, Weitergabe, Erzeugung, Handel und ähnlich gelagerte Handlungen untersagt. Die Strafbarkeit des Konsums wird jedoch quasi indirekt über den Besitz geregelt, wer Suchtmittel konsumiert, muss ja schließlich welche haben. Neben den verbotenen Substanzklassen, deren Einordnung auf Basis internationaler Konventionen erfolgt, werden mittels Verordnungen Grenzmengen für verschiedenste Substanzen festgelegt. Dass es sich dabei um die Menge handelt, die man für den „Eigenbedarf“ mit sich führen darf, wie dies häufig angenommen wird, ist ein Irrglaube. Die sogenannte Grenzmenge regelt lediglich jene Menge einer Substanz, bei deren Überschreitung die Strafen strenger werden. Bei Suchtmitteldelikten unterhalb der Grenzmenge spricht man von Vergehenstatbeständen (§ 27 SMG), bei solchen darüber von Verbrechenstatbeständen (§§ 28, 28a SMG). Die Haftstrafen bei Vergehen liegen bei einem beziehungsweise, in schwerwiegenderen Fällen, bei bis zu drei Jahren, die Strafen für Suchtmittelverbrechen können bis zu zwanzig Jahre oder lebenslang betragen. Nur um einen Eindruck von den Mengen zu erhalten: Die aktuell gültige Grenzmenge bei Cannabis beträgt zwanzig Gramm der Reinsubstanz, die von Heroin drei Gramm.

Die wesentlichen Strafbestimmungen im Suchtmittelgesetz sind die §§ 27, 28 und 28a des SMG. Der § 27 SMG regelt die Strafen für den Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, das Anbieten, Verschaffen oder Überlassen von Suchtmitteln, wobei es Unterscheidungen hinsichtlich des persönlichen Gebrauchs sowie des gewerbsmäßigen Vorgehens gibt. Unter diese Paragrafen fällt der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch genauso wie der Verkauf von Heroin oder anderen Substanzen, jedoch bei § 27 SMG in allen Fällen unterhalb der Grenzmenge. Der Besitz von Cannabis ist nach diesem Gesetz demnach genauso strafbar wie das Herumreichen eines Joints in einer Runde. Im Gesetzesdeutsch handelt es sich bei Letzterem nämlich um Überlassung eines Suchtmittels, die nach § 27 SMG strafbar ist. Die Bestimmungen für den Suchtgifthandel und die Vorbereitungen dazu finden sich in den §§ 28 und 28a SMG und betreffen den Umgang mit Substanzen oberhalb der Grenzmenge.

§ 27, 28, 28a Suchtmittelgesetz (SMG)

§ 27

(1)Wer vorschriftswidrig

1.Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft,

2.Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut oder

3.psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen anbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2)Wer jedoch die Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2a)Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft.

(3)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1, Z 2 oder Abs. 2a gewerbsmäßig begeht.

(4)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer

1.durch eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist oder

2.eine solche Straftat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht.

(5)Wer jedoch an Suchtmittel gewöhnt ist und eine Straftat nach Abs. 3 oder Abs. 4 Z 2 vorwiegend deshalb begeht, um sich für seinen persönlichen Gebrauch Suchtmittel oder Mittel zu deren Erwerb zu verschaffen, ist nur mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Vorbereitung von Suchtgifthandel – § 28

(1)Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz erwirbt, besitzt oder befördert, dass es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer die in § 27 Abs. 1 Z 2 genannten Pflanzen zum Zweck der Gewinnung einer solchen Menge Suchtgift mit dem Vorsatz anbaut, dass dieses in Verkehr gesetzt werde.

(2)Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Straftat nach Abs. 1 in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge (großen Menge) begeht.

(3)Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Straftat nach Abs. 1 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht.

(4)Unter den in § 27 Abs. 5 genannten Voraussetzungen ist der Täter jedoch im Fall des Abs. 1 nur mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Fall des Abs. 2 nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und im Fall des Abs. 3 nur mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Suchtgifthandel § 28a

(1)Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2)Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Straftat nach Abs. 1

1.gewerbsmäßig begeht und schon einmal wegen einer Straftat nach Abs. 1 verurteilt worden ist,

2.als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht oder

3.in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge übersteigenden Menge (großen Menge) begeht.

(3)Unter den in § 27 Abs. 5 genannten Voraussetzungen ist der Täter jedoch im Fall des Abs. 1 nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall des Abs. 2 nur mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(4)Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Straftat nach Abs. 1

1.als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht und schon einmal wegen einer Straftat nach Abs. 1 verurteilt worden ist,

2.als Mitglied einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten begeht oder

3.in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge übersteigenden Menge begeht.

(5)Mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 begeht und in einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten führend tätig ist.

Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Was geschieht, wenn man in Österreich mit einer geringen Menge Cannabis, Heroin oder Kokain erwischt wird? Schließlich stehen auch zum persönlichen Gebrauch im Gesetzestext bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Werden nun alle, die einmal mit einem Cannabis-Joint erwischt werden, eingesperrt? Nein, denn eine Verurteilung nach dem SMG bedeutet nicht gleichermaßen eine Inhaftierung. Im Jahr 2016 gab es beispielsweise 7351 Verurteilungen nach dem SMG in Österreich, davon 2219 wegen Handels und Vorbereitungen zum Suchtgifthandel und 5095 wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften [129]. Diese Kapazität an Haftplätzen gäbe es in Österreich überhaupt nicht und es würde auch nicht viel Sinn machen, alle diese Personen einzusperren. Vor allem bei Delikten im Zusammenhang mit geringen Mengen zum persönlichen Gebrauch kommen zumeist andere Maßnahmen zur Anwendung. Das Prinzip „Therapie statt Strafe“ ist ein fester Bestandteil des österreichischen Suchtmittelrechts.

Für Cannabis gibt es seit dem Jahr 2016 eine eigene Regelung im Suchtmittelgesetz, die zur Entkriminalisierung der Substanz beigetragen hat. Prinzipiell gilt Cannabis in Österreich als illegales Suchtmittel, dessen Erwerb, Besitz und Weitergabe genauso verboten ist wie im Fall von von Heroin oder Kokain. Eine definierte festgesetzte Menge zum Eigengebrauch, welche man besitzen darf, gibt es nicht. Wenn man jedoch mit einer geringen Menge Cannabis (maximal zwanzig Gramm Reinsubstanz THC) für den persönlichen Gebrauch erwischt wird, bekommt man zwar nach wie vor eine Anzeige, es kommt jedoch zu keinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, sondern einer Meldung bei der Gesundheitsbehörde. Ist dies die erste innerhalb von fünf Jahren, gibt es seitens der Strafverfolgungsbehörden neben einem Eintrag ins Suchtmittelregister keine weiteren straf- oder suchtmittelrechtlichen Konsequenzen. Eine eher milde Reaktion im Vergleich zu den angedrohten Konsequenzen [10]. Bei Wiederholung kann es zu einer Anordnung von Therapie beziehungsweise auch zu Geld- und Haftstrafen kommen.

Eine wesentliche Zielrichtung des SMG ist damit die Differenzierung zwischen Konsument*innen und Händler*innen. Abhängige Personen sollen in geeignete Unterstützungssysteme vermittelt, Händler*innen durch Strafen abgeschreckt werden. Das SMG berücksichtigt die Tatsache, dass bei Drogenabhängigen neben medizinischen, häufig psychische und soziale Probleme im Vordergrund stehen. Unter dem zusammenfassenden Begriff der „gesundheitsbezogenen Maßnahmen“ steht drogenabhängigen Straftäter*innen ein differenzierteres Behandlungsspektrum als Alternative zur Strafverfolgung zur Verfügung. Neben der schon im alten, bis zum Jahr 1998 gültigen Suchgiftgesetz (SGG) verankerten Möglichkeit der ärztlichen Überwachung und Behandlung des Gesundheitszustandes, zählen nunmehr klinisch-psychologische Behandlung, Psychotherapie und psychosoziale Betreuung zu den gesundheitsbezogenen Maßnahmen.

Grundsätzlich sieht das österreichische Rechtssystem eine Art „Stufenleiter“ vor, mit der Drogenkonsument*innen motiviert, genötigt oder gezwungen werden sollen, behandelnde oder betreuende Angebote anzunehmen. Am unteren Ende steht dabei die Intervention der Gesundheitsbehörde, also der regionalen Administration, bei der festgeschrieben wird, dass jeder, der als süchtig und behandlungsbedürftig definiert ist, verpflichtet ist, sich einer Behandlung zu unterziehen. Wenn die Betroffenen den Behandlungsmaßnahmen nachkommen, gibt es keine strafrechtlichen Sanktionen. In der Praxis bedeutet das, dass unter bestimmten Bedingungen kein Gerichtsverfahren eingeleitet (§ 35 SMG) oder ein bereits laufendes Verfahren eingestellt wird (§ 37 SMG). Voraussetzungen hierfür sind der Eigengebrauch, das Unterschreiten der Grenzmenge und eine Begutachtung der Gesundheitsbehörde, bei der festgestellt wird, ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist oder nicht. Wird diese als notwendig erachtet und erklärt sich die betroffene Person bereit, die Unterstützungsmaßnahmen anzunehmen, erfolgen keine weiteren straf- oder suchtmittelrechtlichen Maßnahmen. Für Cannabiskonsument*innen gibt es zusätzlich die weiter oben beschriebene Sonderregelung. Diese Bestimmungen führen dazu, dass eine Vielzahl von Fällen diversionell erledigt werden kann. Im Jahr 2016 endeten insgesamt 23.809 Fälle mit einem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung nach § 35 SMG und 1857 Fälle, in denen das Verfahren vom Gericht vorläufig eingestellt wurde (§ 37 SMG) [129]. Damit wird eine Vielzahl von Konsument*innen illegalisierter Substanzen eher dem Gesundheitssystem als dem Strafsystem zugeführt, was durchaus eine sehr sinnvolle Vorgangsweise ist.

Treffen die Voraussetzungen für eine vorläufige Anzeigenzurücklegung oder Verfahrenseinstellung jedoch nicht zu, droht eine unbedingte Haftstrafe. Doch auch hier greift wieder das Prinzip „Therapie statt Strafe“, bei dem die Strafe unter bestimmten Bedingungen bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden kann, um dem Verurteilten die Gelegenheit zu geben, sich einer Behandlung der Drogenabhängigkeit zu unterziehen. Wurde diese Behandlung erfolgreich absolviert, wird die unbedingte in eine bedingte Freiheitsstrafe umgewandelt, die Strafe muss unter der Verhängung einer Probezeit nicht im Gefängnis verbüßt werden. Dieser Strafaufschub nach § 39 SMG steht verurteilten Drogenabhängigen bei Strafen, die einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten, zur Verfügung, wenn der Betroffene von Suchtmitteln abhängig ist. Darüber hinaus muss sich die Person einverstanden erklären, sich einer notwendigen gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen. Es handelt sich also nicht um eine Zwangsbehandlung, sondern um eine Möglichkeit, die die Betroffenen in Anspruch nehmen können oder auch nicht, wenngleich die Alternative Gefängnis nicht sonderlich attraktiv ist. Demzufolge spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer „Quasi-Zwangsbehandlung“, da trotz des Zwangscharakters noch immer eine Wahlfreiheit für die Betroffenen besteht.

Damit gibt es für süchtige und behandlungsbedürftige Täter gewissermaßen eine „rechtliche Privilegierung“ im Sinn von Therapie statt Strafe, die unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit bekommen, anstelle einer Haftstrafe einer Behandlung ihrer Abhängigkeit nachzugehen. Dies stellt selbstverständlich die nachhaltigere Methode im Umgang mit kriminell gewordenen Drogenabhängigen dar, als sie lediglich für einen bestimmten Zeitraum wegzusperren.

Neben dieser Quasi-Zwangsbehandlung gibt es aber noch eine weitere Stufe auf der Leiter der rechtlichen Möglichkeiten, Süchtige in Behandlung zu bringen, nämlich die Einweisung in die vorbeugende Maßnahme nach § 22 StGB. Bei dieser ist eine vom Gericht angeordnete Zwangsbehandlung vorgesehen, die über die Strafzeit hinausgehen kann. In Österreich werden die Behandlungen nach § 22 StGB in der Justizanstalt Favoriten und in Abteilungen anderer Justizanstalten angeboten, dies betrifft aber nur einen verschwindend kleinen Teil der inhaftierten Süchtigen.

Obwohl die Möglichkeiten, straffällig gewordene Abhängige in Behandlung zu bringen, damit im österreichischen SMG ganz gut geregelt sind, gibt es dennoch bei der Umsetzung Probleme. Dies hat auch damit zu tun, dass der Begriff „Therapie statt Strafe“ etwas irreführend ist. Der Gesetzgeber hat bewusst einen sehr offenen Ansatz gewählt und spricht in § 11 SMG von gesundheitsbezogenen Maßnahmen, womit die Behandlung nicht nur auf psychotherapeutische Maßnahmen beschränkt ist, sondern auch medizinische, psychologische sowie psychosoziale Interventionen vorgesehen sind. Die Anwendung methodenvielfältiger Angebote ist nicht nur im Umgang mit straffällig gewordenen Abhängigen mittlerweile State of the Art in der Suchtbehandlung. Diesem Umstand wird jedoch häufig bei der Begutachtung zu einem § 39 SMG zu wenig Beachtung geschenkt. Die vor allem bei einigen psychotherapeutischen Gutachter*innen gängige Methode, lediglich auf die Anwendbarkeit psychotherapeutischer Maßnahmen abzustellen, ist nicht im Sinne des Gesetzgebers und führt dazu, dass eine Reihe von Personen von den Behandlungsmaßnahmen ausgeschlossen ist. Dass nämlich beispielsweise jemandem, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, von vornherein eine Therapie versagt bleibt, macht wenig Sinn, denn um regelmäßig ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen, benötigt man noch keine Deutschkenntnisse. Auch Personen, die schon mehrere Therapieversuche hinter sich haben, wird die Therapiefähigkeit häufig aufgrund einer von Gutachter*innen attestierten Aussichtslosigkeit abgesprochen. Wenn man jedoch in Betracht zieht, dass es gerade bei einer chronischen Erkrankung wie der Sucht häufig mehrere Therapieanläufe benötigt, damit diese in einer langfristigen Stabilisierung resultieren, sind derartige Entscheidungen kontraproduktiv. Diese Fehleinschätzungen führen zu einer manchmal recht restriktiven Handhabung des § 39 SMG, was zur Folge hat, dass oftmals die Kränkesten und am schwersten Betroffenen dort bleiben, wo sicher am wenigsten Besserung zu erwarten ist – im Strafvollzug.

Neben diesen Bestimmungen, die straffällig gewordene Abhängige betreffen, gibt es noch eine weitere Ebene, die vorwiegend den sekundärpräventiven Aspekten dienen soll, also jenen Personen Angebote macht, die bereits in Kontakt mit illegalisierten Substanzen gekommen sind. Spezielle Regelungen gibt es in Schulen und beim Bundesheer, die mit einer Art internem Krisenmanagementsystem sicherstellen, dass erstauffällige Konsument*innen möglichst rasch dem Gesundheitssystem zugeführt werden, ohne die Justiz einzuschalten. Fällt in diesen Institutionen jemand bezüglich Drogenmissbrauchs auf, wird der schul- beziehungsweise heeresinterne ärztliche sowie psychologische Dienst verständigt, der abklärt, ob weitere gesundheitsbezogene Maßnahmen notwendig sind. Damit ist sichergestellt, dass erstauffällige Betroffene möglichst rasch und diskret Hilfestellung erhalten.

Die Regelungen bezüglich des Konsums illegalisierter Drogen in Schulen ist in Österreich in § 13 des Suchtmittelgesetzes geregelt, dort heißt es in Absatz 1:

„Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, daß ein Schüler Suchtgift mißbraucht, so hat ihn der Leiter der Schule einer schulärztlichen Untersuchung zuzuführen. Der schulpsychologische Dienst ist erforderlichenfalls beizuziehen. Ergibt die Untersuchung, daß eine gesundheitsbezogene Maßnahme gemäß § 11 Abs. 2 notwendig ist und ist diese nicht sichergestellt, oder wird vom Schüler, den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten die schulärztliche Untersuchung oder die Konsultierung des schulpsychologischen Dienstes verweigert, so hat der Leiter der Schule anstelle einer Strafanzeige davon die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zu verständigen. Schulen im Sinne dieser Bestimmungen sind die öffentlichen und privaten Schulen gemäß Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, die öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie alle anderen Privatschulen.“

Praktisch bedeutet das, dass Lehrer*innen beim Verdacht auf Drogengebrauch einer Schülerin oder eines Schülers zuerst die Direktion zu verständigen haben, die beim begründeten Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch wiederum verpflichtet ist, eine schulärztliche beziehungsweise schulpsychologische Untersuchung zu veranlassen und die Eltern zu verständigen. Wenn der oder die Schüler*in die Untersuchung verweigert, muss die Schulleitung die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde verständigen, es darf aber keine andere Behörde, also auch nicht die Polizei, verständigt werden. Vor dem Hintergrund der Leitlinie „Helfen statt strafen“ ist dies durchaus sinnvoll. Von den involvierten Vertreter*innen des Gesundheitswesens wird nun in weiterer Folge entschieden, ob und welche gesundheitsbezogenen Maßnahmen notwendig sind. Mit dieser Vorgehensweise versucht der Gesetzgeber, einen möglichst unaufgeregten und nicht stigmatisierenden Umgang mit dem Thema Drogen bei Kindern und Jugendlichen an den Schulen zu verfolgen. Ein Ansatz, der weit sinnvoller ist, als mit Strafen, Schulverweisen oder anderen disziplinierenden Maßnahmen ohnehin schon gefährdete Jugendliche auszugrenzen, ihnen Bildungschancen zu nehmen und damit den Weg in den weiteren Drogenmissbrauch zu fördern.

WIE DROGEN WIRKEN

Wovon sprechen wir eigentlich, wenn wir von Drogen sprechen, was ist der Unterschied zwischen harten und weichen Drogen und wozu zählt der Alkohol? Um diese Fragen zu beantworten, muss man zuerst den Begriff „Droge“ näher beleuchten. Fragt man hundert verschiedene Personen, welche Drogen sie kennen, werden wahrscheinlich Substanzen wie Heroin, Kokain, eventuell noch Cannabis oder LSD genannt. Zu einem hohen Prozentsatz vermutlich jene Substanzen, die gesellschaftlich weniger anerkannt und darüber hinaus verboten sind. Erweitert man diese Befragung hinsichtlich der Gefährlichkeit unterschiedlicher Drogen, stehen ebenfalls schnell die illegalisierten Substanzen ganz weit oben auf der Liste. An den Ergebnissen derartiger Untersuchungen wird auch deutlich, wie wenig Wissen tatsächlich über Drogen und deren Gefahrenpotenzial vorhanden ist. In einer österreichischen Bevölkerungsbefragung schätzten beispielsweise knappe 95 Prozent Drogen wie Heroin oder Kokain als gefährlich ein, aber auch LSD – das ein vergleichsweise niedriges Schadens- und Abhängigkeitspotenzial hat – halten 94 Prozent der Befragten für gefährlich, gleich an zweiter Stelle der risikobehaftetsten Substanzen nach Heroin. Sekt hält gerade einmal jeder Fünfte, Bier jeder Vierte für gefährlich. Drei Viertel glauben, auf Cannabis wird man leicht süchtig, nur ein gutes Drittel glaubt dies hingegen bei Wein oder Bier [100]. Einschätzungen, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schadens- und Suchtpotenzial dieser Substanzen stehen.

Die meisten Menschen haben also ein Bild davon, was Drogen sind, oder zumindest eine vage Vorstellung. Hört man das Wort „Droge“ denkt man an Abhängigkeit, Gefährlichkeit, Risiko, eventuell sogar an Gefängnis oder Tod. Bilder von verwahrlosten Menschen, die in U-Bahn-Stationen oder auf öffentlichen Plätzen herumlungern, machen sich breit, vielleicht auch von Stars oder Mitgliedern der sogenannten High Society, die auf Partys Kokain sniefen. Drogen haben für viele Menschen etwas Abschreckendes, Gefährliches und Fremdes, auf andere wieder üben sie eine Faszination aus. So viele Bilder und Vorstellungen mit dem Begriff der Droge transportiert werden, so ungenau ist die Beschreibung, was er beinhaltet, eine wissenschaftlich exakte Definition des Begriffes gibt es nicht.

Auch die Herkunft des Wortes an sich hilft nicht wesentlich weiter. Der Begriff „Droge“ kommt vom althochdeutschen Wort drög, was so viel wie „trocken“ bedeutet und sich auf getrocknete Pflanzen oder Pflanzenteile zur Herstellung von Gewürzen oder pharmazeutisch wirksamen Arzneimittel bezieht. Folgt man der Begrifflichkeit, wären damit chemische Substanzen wie LSD oder Kokain keine Drogen, da sie nicht aus getrockneten Pflanzen bestehen. Auch im Englischen hat der Begriff drugs eine andere Bedeutung als im Deutschen, in den allseits verbreiteten drug stores kann man in den USA nämlich nicht Heroin und Kokain kaufen, sondern Arzneimittel, es handelt sich um Drogerien.

Der Begriff Droge beschreibt in unserem Sprachgebrauch in der Regel illegalisierte Substanzen und ist mit Mythen, Ängsten und Fantasien behaftet. Die fehlende Neutralität ist gleichzeitig ein Teil des Problems. Der Begriff transportiert immer eine bestimmte Bedeutung, für die meisten Menschen eine negative. So gibt es auf der einen Seite die in der Gesellschaft zumeist geächteten Drogenkonsument*innen, auf der anderen Seite die gesellschaftlich weitgehend anerkannten Alkoholkonsument*innen. Mit einem unterschiedlichen Gefährlichkeitspotenzial hat diese Unterscheidung nichts zu tun, es gibt durchaus einige Substanzen, die gemeinhin unter den Begriff Droge fallen, jedoch gesundheitlich weniger bedenklich sind als der Konsum von Alkohol. Diese Unterteilung in legalisierte und illegalisierte Substanzen zur Gefährlichkeitseinschätzung macht demnach nur bedingt Sinn. Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, nur wesentlich weiter verbreitete als Heroin, Kokain oder Cannabis.

Die exaktere sowie weniger moralisierende Bezeichnung ist psychoaktive oder psychotrope Substanzen. Darunter versteht man Stoffe, die in der Lage sind, die Wahrnehmung, das Verhalten, die Befindlichkeit oder Denkprozesse zu beeinflussen. Sie wirken auf das zentrale Nervensystem und lösen dort etwas aus. Sie regen an, beruhigen, verursachen Halluzinationen, führen zu Enthemmung, mehr Selbstvertrauen und vielem anderen mehr.

Nicht jede psychoaktive Substanz wirkt gleich, man kann sie grob in drei verschiedene Gruppen einteilen: betäubende Substanzen, halluzinogene Substanzen und stimulierende, aufputschende Substanzen, wobei es bei vielen von ihnen Überlappungen betreffend die Wirkungsbereiche gibt. Zu den betäubenden Substanzen zählen neben Heroin und Schlafmitteln der Alkohol, zu den stimulierenden neben Kokain das Nikotin. Der Begriff der psychoaktiven Substanzen unterscheidet also nicht zwischen legalen, gesellschaftlich anerkannten Drogen und solchen, die kriminalisiert und weniger verbreitet sind, sondern umfasst alle Substanzen, die in der Lage sind, unser Erleben, Befinden und unsere Wahrnehmung zu beeinflussen.

Ein weiterer Begriff, der in den Sprachgebrauch eingezogen ist, aber aus wissenschaftlicher Sicht wenig Sinn macht, ist die Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen. Diese Einteilung ist ein Versuch, Substanzen anhand ihres Gefährdungspotenzials zu differenzieren, und stammt ursprünglich aus der niederländischen Gesetzgebung. Der Besitz bestimmter „weicher“ Substanzen führt dort unter bestimmten Umständen nicht zur Strafverfolgung. Wo es in den „Coffee Shops“ einen toleranten Umgang mit Cannabis gibt, braucht es eine Abgrenzung zu anderen Substanzen, die als gefährlicher eingeschätzt werden und deren Besitz streng verboten ist. Zu den weichen Drogen zählen in der Regel Cannabis, zu den harten Kokain und Heroin. Doch der „Drogenmarkt“ ist noch viel größer und eine eindeutige treffgenaue Einteilung in eine der beiden Kategorien ist nicht möglich.

Manchmal verläuft die Trennlinie zwischen harten und weichen Drogen auch entlang der Art des Abhängigkeitspotenzials, bei weichen Drogen geht man landläufig davon aus, dass sie „nur“ psychisch abhängig machen, harte Drogen auch körperlich. Nichtsdestotrotz zählt Kokain zu den harten Drogen, obwohl es nur eine psychische und keine körperliche Abhängigkeit auslöst. Diese Trennung suggeriert, dass eine psychische Abhängigkeit weniger gravierend ist als eine körperliche. Die Realität ist aber, dass es sehr schwierig ist, eine rein psychische Abhängigkeit zu überwinden, eine körperliche ist zumindest mit medizinischer Unterstützung vergleichsweise einfacher zu lösen. Die meisten Betroffenen bekommen eine körperliche Abhängigkeit wesentlich schneller in den Griff als eine psychische. Die körperliche Abhängigkeit bei Opiaten wie etwa Heroin kann man mit einem Entzug, der in der Regel in ein paar Tagen vorbei ist, oder mit der Behandlung mit Drogenersatzstoffen bewältigen. Sie ist auf einer medizinischen Ebene relativ gut behandelbar, auf dem Weg der Genesung aber noch nicht einmal die halbe Miete. Die psychische Entwöhnung ist in der Regel wesentlich intensiver und langwieriger.

Dazu kommt, dass es eine Reihe von Substanzen gibt, die allgemein ein geringes Abhängigkeitspotenzial haben. Diese mit einer Klassifizierung als weiche Droge auf dieselbe Stufe zu stellen wie andere, vor allem neuere psychoaktive Substanzen, die zum Teil ein erhebliches psychisches Abhängigkeitspotenzial haben, wäre nicht gerechtfertigt. Aus diesen Gründen ist die Unterteilung in harte und weiche Drogen überholt und wird in der Wissenschaft nicht mehr verwendet, obwohl sie im Sprachgebrauch vieler Menschen noch vorhanden ist. Von der von ihr ausgehenden Dramatisierung oder Verharmlosung von bestimmten Substanzen, sollte man sich nicht verwirren lassen.

Welche Substanzen sind denn nun mehr, welche weniger gefährlich? Und was bedeutet „gefährlich“ überhaupt? Ist eine Substanz erst gefährlich, wenn dabei x Menschen pro Jahr an ihrer Toxizität sterben? Mit einer derartigen Definition wären nicht-substanzgebundene Süchte wie etwa die Spielsucht völlig ungefährlich. Menschen, die wegen hoher Spielschulden all ihr Hab und Gut verlieren und in die Beschaffungskriminalität abgleiten, werden vermutlich nicht bestätigen, dass Spielsucht ungefährlich ist. Es braucht demnach andere Indikatoren für die Beurteilung von Gefährlichkeit.

In einer Arbeit des britischen Psychiaters David Nutt [80], Professor für Neuropsychopharmakologie am Imperial College London, wurde die Gefährlichkeit verschiedener psychoaktiver Substanzen anhand einer Vielzahl von Merkmalen untersucht: Schäden, die der Konsum einer Substanz bei den Konsument*innen selbst verursacht, sowie Schäden bei anderen. Körperliche Folgeschäden wie drogenbezogene Todesfälle spielten genauso eine Rolle wie Folgeerkrankungen, seien dies Infektionen mit HIV oder Hepatitis C oder auch Krebserkrankungen durch Rauchen. Auch psychische und soziale Folgeschäden wie der Verlust von Beziehungen und Besitz wurden in der Untersuchung miteinbezogen. Auf der gesellschaftlichen Ebene wurde die Kriminalität, die der Konsum einer Substanz verursacht, ebenso berücksichtigt wie wirtschaftliche Folgeschäden. Es handelt sich dabei also um ein sehr vielschichtiges Modell, das die Gefährlichkeit von psychoaktiven Substanzen auf mehreren Ebenen untersucht. Etwas, das der Realität mit Sicherheit näher kommt als die Einteilung in harte und weiche Drogen.

Die Gefährlichkeit von zwanzig verschiedenen Substanzen wurde auf diese Weise von einem Expert*innenkomitee eingeschätzt, es zeigte sich ein wenig überraschendes Bild. Die insgesamt gefährlichste Substanz, zählt man die Schäden für die Konsument*innen selbst und die Schäden für andere zusammen, ist der Alkohol. An der zweiten, dritten und vierten Stelle stehen Heroin, Crack und Methamphetamin (Crystal Meth), Nikotin ist auf Platz sechs. Damit sind unter den sechs gefährlichsten Drogen zwei Substanzen, die nicht verboten sind: Alkohol und Nikotin. Cannabis steht bei dieser Reihung auf Platz acht, LSD auf Platz 18. Betrachtet man nur das Schadenspotenzial für die Konsument*innen selbst, sind drei illegalisierte Substanzen vorne: Heroin, Crack und Methamphetamin. An oberster Stelle für den Schaden bei anderen steht jedoch der Alkohol [80, 81], etwas, das man nicht glauben möchte, wenn man in die Boulevardzeitungen schaut. Dort werden oftmals Delikte aus dem Bereich der Beschaffungskriminalität bei illegalisierten Substanzen dramatisiert, während Autounfälle oder Gewaltdelikte, bei denen Alkohol im Spiel ist, verharmlost werden. Die subjektive Wahrnehmung der Gefährlichkeit einer Substanz scheint sich hier oft nicht mit der objektiven Gefährlichkeit zu decken.

Die Wirkung von Drogen ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von einer Reihe begleitender Faktoren ab. So kann das Konsumieren von Cannabis in einer geselligen Runde zu Lachanfällen führen, während der Konsum derselben Substanz alleine zu Hause vielleicht entspannt und zum Einschlafen anregt. Die Wirkung ist nicht nur von der Substanz, sondern auch von der Umgebung (dem Setting) und der Person und ihren Erwartungen (dem Set) abhängig. Darüber hinaus macht es einen Unterschied, ob man eine Substanz raucht oder sie nasal, intravenös oder auf anderen Wegen konsumiert (siehe weiter unten „Konsumformen“). Es gibt demnach nicht die eine immer gleiche Wirkung einer Substanz, wenngleich diese nach Wirkungsklassen doch grob in drei verschiedene Gruppen eingeteilt werden können: Beruhigende, dämpfende Substanzen (Sedativa/„Downer“), anregende Substanzen (Stimulantien/„Upper“) und Substanzen, die verzerrte Sinneswahrnehmungen auslösen (Halluzinogene) [116].

Schädlichkeit von Drogen


Konsumformen

Intravenös

Beim intravenösen (i.v.) Konsum wird das Suchtmittel durch Erhitzen verflüssigt und in die Venen gespritzt. Heroin wird dabei mit Wasser und Ascorbin- oder Zitronensäure auf einem Löffel vermischt und mit einem Feuerzeug angehitzt – „aufgekocht“, wie es in der Szenesprache heißt. Wenn sich das Heroin vollständig aufgelöst hat, wird das Gemisch mit einer Spritze aufgezogen und in eine Vene in Unterarm, Unterschenkel, Ellenbeugen oder die Leiste, vereinzelt auch in Muskeln injiziert. Durch den jahrelangen i.v. Konsum vernarben oft die Einstichstellen, Abhängige beginnen in die Venen an Händen oder Füßen oder am Hals zu injizieren. Der intravenöse Konsum verschafft zwar den schnellsten „Kick“, ist aber auch die riskanteste Konsumform. Durch die rasche Anflutung der Substanz im Körper kommt es schneller zu Überdosierungen als bei jeder anderen Konsumform. Dazu kommt die Gefahr von Abszessen, Vernarbungen und Infektionen mit Viren, Bakterien und Pilzen sowie HIV und Hepatitis C durch unsauberes Spritzbesteck. Neben Heroin können auch andere Substanzen wie Kokain, Benzodiazepine, Speed oder Crystal Meth intravenös konsumiert werden.

Nasal-Sniefen

Eine vor allem beim Kokainkonsum verbreitete Konsumform ist das Sniefen oder „Durch-die-Nase-Ziehen“. Hierbei wird das Pulver so klein wie möglich zerhackt und mit Hilfe von Ziehröhrchen in die Nase gezogen. Als Ziehröhrchen werden zumeist Geldscheine oder ein Stück Papier benutzt, bei der gemeinsamen Verwendung besteht die Gefahr einer Ansteckung mit Hepatitis C, Herpes oder anderen Infektionen. Das Sniefen ist zwar im Vergleich zur intravenösen Applikation die schonendere Konsumform, die Gefahr der Schädigung der Nasenschleimhaut ist jedoch groß, die Möglichkeit einer Überdosierung ebenfalls gegeben.

Analinjektion

Die – eher selten angewendete – Analinjektion funktioniert ähnlich wie der oben beschriebene intravenöse Konsum, nur wird die Substanz, anstatt sie mit einer Nadel in die Vene zu injizieren, mithilfe einer nadellosen Spritze in den After gespritzt. Durch die Schleimhäute gelangt der Wirkstoff sehr schnell ins Blut, ähnlich wie bei der intravenösen Applikation. Der Vorteil ist, dass die Schleimhäute im Enddarm eine Filterfunktion für manche Krankheitserreger haben.

Rauchen

Einige illegalisierte Substanzen können auch geraucht werden. Dies geschieht entweder pur in einem speziellen kleinen Pfeifchen, oder auch mit Tabak vermischt in einer Zigarette oder einer Wasserpfeife (Bong). Infektionen mit HIV und Hepatitis C sind nahezu ausgeschlossen. Eine spezielle Form des Rauchens, die häufig beim Heroinkonsum zur Anwendung kommt, ist das sogenannte „Folie rauchen“. Dabei wird das Heroin auf einem Stück Alufolie erhitzt, sodass es schmilzt und zu einer öligen Flüssigkeit wird. Der dabei entstehende Dampf wird mithilfe eines Röhrchens inhaliert. Streckmittel und andere Verunreinigungen geraten nicht – wie beim intravenösen Konsum – direkt in die Blutbahn, sondern werden von Nasenschleimhaut und Lunge gefiltert oder bleiben unaufgelöst auf der Folie. Die Gefahr, sich mit HIV oder Hepatitis C zu infizieren, ist gleich null. Die Wirksamkeit ist im Vergleich zum intravenösen Konsum deutlich geringer, wodurch Überdosierungen wesentlich unwahrscheinlicher, jedoch nicht unmöglich sind.

Zur Gruppe der Sedativa zählen alle Substanzen, die beruhigend, angstlösend oder schlaffördernd wirken, sie machen müde und dämpfen die körperliche Aktivität. Zu den missbräuchlich verwendeten Substanzen dieser Klasse – szenesprachlich auch als „Downer“ bezeichnet – zählen Benzodiazepine, Opioide, Barbiturate und auch Alkohol. Es gibt sowohl pflanzliche Präparate mit beruhigender Wirkung, wie etwa Baldrian, als auch chemisch-synthetische Stoffe mit unterschiedlich starker Wirkung.

Benzodiazepine sind die am häufigsten verwendeten Beruhigungs- und Schlafmittel, sie dämpfen die Funktion des zentralen Nervensystems und werden regelmäßig ärztlich verordnet. Eingesetzt werden sie zur Linderung von Schlafstörungen, Angst- und Spannungszuständen bei psychischen Erkrankungen oder auch zur Beruhigung im Rahmen von diagnostischen Eingriffen wie beispielsweise einer Magenspiegelung. Sedativa und Hypnotika sind durchaus sehr gebräuchliche und gut wirksame Medikamente der Humanmedizin. Sie haben nur einen Haken: Die meisten Beruhigungsmittel können als Nebenwirkung körperlich stark abhängig machen, was den Empfänger*innen dieser Medikamente nicht immer bewusst ist. Nicht selten wurden und werden diese bei Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen, aber auch bei weniger beeinträchtigenden Zuständen wie Nervosität oder Überlastung eher großzügig verschrieben, was dazu führt, dass man nach einiger Zeit der Medikamenteneinnahme eine Abhängigkeit von Benzodiazepinen entwickelt. Manchmal fällt diese den Betroffenen erst auf, wenn die Medikamente plötzlich abgesetzt werden (müssen), was zu unangenehmen Entzugserscheinungen führt. Insofern ist darauf zu achten, Benzodiazepine nur nach strenger Indikationsstellung, so kurz wie möglich und so niedrig dosiert wie unbedingt notwendig einzunehmen [112]. Vor der Einnahme eines Beruhigungs- oder Schlafmittels sollte man sich bei der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt vergewissern, ob ein Abhängigkeitspotenzial der verordneten Substanzen besteht. Ist dies der Fall, ist es ratsam – nach einer genauen Kosten-Nutzen-Abwägung durch die Ärztin oder den Arzt –, darauf zu achten, diese Medikamente, wenn möglich, nicht dauerhaft einzunehmen beziehungsweise nach einer Zeit eine Alternative zu suchen. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums sind in Österreich etwa 140.000 Menschen von Beruhigungs- und Schlafmitteln abhängig, wovon vorwiegend Frauen und ältere Menschen betroffen sind. Die Dunkelziffer könnte jedoch noch deutlich höher liegen [112]. Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Unauffälligkeit wird die Medikamentenabhängigkeit häufig auch als „stille Sucht“ bezeichnet.

Auch Opioide finden eine breite Anwendung in der Medizin, sie gelten als die effektivsten Schmerzmittel. Im Rahmen des missbräuchlichen Konsums wird vorwiegend das halbsynthetische Opioid Heroin konsumiert, das angst- und schmerzlösend sowie beruhigend wirkt. Im Rausch löst es ein Gefühl der Geborgenheit und Zufriedenheit aus, das psychische sowie physische Abhängigkeitspotenzial ist hoch. Ein Problem im Rahmen des abhängigen Konsums ist eine Eigenschaft dieser Substanzklasse, die auch bei Operationen zutage tritt: Sie wirken atemdepressiv, das heißt sie reduzieren den körpereigenen Atemantrieb. Atemdepressionen im Rahmen von Überdosierungen sind für die meisten Todesfälle im Zusammenhang mit dieser Substanzklasse verantwortlich.

Stimulantien erzeugen das Gegenteil, sie wirken anregend und aufputschend. Wie auch viele andere Drogen wurden Stimulantien früher zu medizinischen Zwecken verwendet. In den 1920er-Jahren wurde etwa das milde Stimulantium Ephedrin als Medikament gegen Atemnot bei Asthmatikern eingesetzt. Damals wurde die Substanz aus der eher seltenen Pflanze der Gattung Meerträubel (Ephedra) gewonnen, später wurde Ephedrin synthetisch hergestellt und unter dem Namen Amphetamin bekannt. Bis Ende der 1930er-Jahre waren Amphetamine als Arzneimittel verbreitet, etwa bei Depressionen, als wirksames Mittel gegen Schwangerschaftserbrechen oder Erkältungen. Im Zweiten Weltkrieg wurden Amphetaminderivate eingesetzt, um Soldaten wacher und furchtloser zu machen. Diese Derivate waren unter dem Namen „Pervitin“ oder „Nazi-Speed“ bekannt und sind im Grunde dasselbe wie das heute bekannte Crystal Meth, wenn es auch damals in einer geringeren Dosierung eingesetzt wurde. Aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials und der anfangs nicht bekannten Nebenwirkungen wurde die Zulassung von Amphetaminen in Arzneimitteln stark eingeschränkt, wenngleich sie heute noch in einigen Medikamenten gegen das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) oder plötzliche Schlafanfälle während des Tages (Narkolepsie) eingesetzt werden. Zu den Stimulantien – umgangssprachlich auch als „Upper“ bezeichnet – zählen neben den Amphetaminen auch Kokain, Crack, synthetische Cathinone, Nikotin oder, in der Subgruppe der Entaktogene, auch Substanzen mit einer stimulierenden und gleichzeitig bewusstseinsverändernden Wirkung wie MDMA (Ecstasy).

Die letzte große Substanzklasse sind Halluzinogene, die stark bewusstseins- und sinnesverändernd wirken, typisch ist ein stark verändertes Erleben von Raum und Zeit. Zu den Halluzinogenen zählen in der Natur vorkommende Substanzen wie Meskalin oder Psilocybin („Magic Mushrooms“) sowie künstlich hergestellte Phenyläthylamine wie 2-CB. Das wohl bekannteste – und auch eines der potentesten Halluzinogene – ist das im Jahr 1938 erstmals von Albert Hofmann hergestellte LSD, der sich davon vorerst eine kreislaufstimulierende Wirkung versprach. Hofmann war Chemiker und experimentierte vorwiegend mit Naturstoffen, so auch mit einem Getreideparasiten namens Mutterkornpilz. Die darin enthaltene Lysergsäure ist die Grundform der Substanz Lysergsäurediethylamid, von der LSD seinen Namen hat. Die ersten Tests mit LSD ergaben jedoch nicht die erhoffte Wirkung, weswegen auch erst Jahre später weiter geforscht wurde. Im Jahr 1943 experimentierte Hofmann neuerlich mit der Substanz LSD-25 und testete diese im Selbstversuch, wobei er die hochpotente halluzinogene Wirkung erkannte und sich daraus einen Nutzen für die Psychiatrie erhoffte. LSD war, wie viele psychoaktive Substanzen, ursprünglich nämlich nicht für die Berauschung bestimmt, sondern für psychotherapeutische Anwendungen. Es wurde als Medikament unter dem Namen „Delysid“ verkauft und sollte in der Psychotherapie der Entspannung und „Freisetzung verdrängten Materials“ dienen, so war es im Beipackzettel angegeben. Auch für experimentelle Studien von Psychiater*innen selbst war es gedacht, durch die halluzinogene Wirkung sollten Fachkräfte einen Einblick in die Welt der Wahrnehmung psychotischer Patient*innen bekommen. Auch heute wird noch am therapeutischen Effekt der entspannenden und wahrnehmungsverändernden Wirkung von LSD geforscht, vorwiegend bei Patient*innen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung oder starker Angst bei körperlich schwer erkrankten Menschen. Doch bei dieser therapeutischen Anwendung blieb es nicht, auch weil sich die therapeutischen Hoffnungen nicht erfüllten. In den Sechziger- und Siebzigerjahren entdeckte die Hippie- und Partyszene die sinnesanreichernde Wirkung der Substanz, weswegen diese auch nach und nach verboten wurde.

Halluzinogene wirken auf alle Sinnesempfindungen, die äußere Realität vermischt sich mit der inneren Wahrnehmung. Dinge, die normalerweise starr sind, bewegen sich plötzlich, nehmen die buntesten Farben an, fangen vielleicht sogar an zu sprechen. Die Konsument*innen erleben sich selbst mittendrin in dieser plötzlich veränderten Welt. Aber nicht nur Raum und Zeit werden verändert wahrgenommen, oft auch die eigene Person. In der Psychologie wird dieser Zustand „Ich-Auflösung“ genannt, die Grenzen zwischen der eigenen Person und der Welt verschwimmen und zerfließen, die Kontrolle über sich und die Realität geht verloren. Während dies manchmal als sehr positiv wahrgenommen, als spirituelle Erfahrung und als „eins sein mit der Welt“ beschrieben wird, kann dies auch zum Gegenteil führen – zu dem, was in der Umgangssprache als „Horrortrip“ bezeichnet wird. Man fühlt sich durch den extremen Ausnahmezustand und damit einhergehenden Kontrollverlust bedroht und hat Angst „abzustürzen“, die Überwältigung durch die Substanzwirkung kann zu paranoiden oder psychoseähnlichen Zuständen führen. Der Verlauf des Rausches ist damit sehr von der Person, den Erwartungen und der Situation abhängig, diese Faktoren bestimmen, ob es zu einem positiven, von Euphorie getragenen Erlebnis oder zu einem Horrortrip kommt.

Obgleich diese Einteilung in drei Hauptwirkungsklassen sehr anschaulich ist, lassen sich Substanzen nicht immer ganz eindeutig zuordnen. Die meisten von ihnen haben nicht nur eine eindeutige Wirkung, sondern auch Bestandteile anderer Wirkungsklassen. Cannabis beispielsweise wirkt beruhigend, kann aber durchaus auch Halluzinationen verursachen. Alkohol wirkt – vor allem bei den ersten Gläsern – anregend und stimulierend, hat aber ab einer gewissen Dosis eher eine beruhigende Wirkung. Etwas, das sich im Übrigen auch im Alltag ganz gut beobachten lässt. Nach den ersten Gläsern werden Menschen oft kommunikativer und „lustiger“, ab einem gewissen Alkoholpegel jedoch immer ruhiger, bis irgendwann von der anfänglichen Angetriebenheit nichts mehr zu merken ist und die Betroffenen einschlafen. Insofern kann eine derartige Einteilung nie grenzgenau sein, sie gibt jedoch einen Überblick über die vorwiegend auftretende Wirkung.

Substanzklassen


Eine detaillierte Beschreibung anhand ihrer Wirkungsweise, Verbreitung, Konsumform und der damit einhergehenden Gefahren und Risiken der wichtigsten am Markt verfügbaren und häufig missbräuchlich verwendeten psychoaktiven Substanzen findet sich in Kapitel „Kleine Substanzkunde“.

FREIZEITDROGENKONSUM

Nicht jeder, der Drogen konsumiert, wird auch davon abhängig, ganz im Gegenteil. Die meisten Menschen, die illegalisierte Substanzen zu sich nehmen, fallen unter die Gruppe der sogenannten Freizeit- oder Partydrogenkonsument*innen beziehungsweise der Probierkonsument*innen. Der Begriff ist im Deutschen etwas irreführend, nicht nur, weil er eine gewisse Harmlosigkeit suggeriert, sondern auch, weil er einen direkten Zusammenhang mit dem Konsumsetting und -anlass herstellt. Gemeint ist aber etwas, das im Englischen als recreational drug use bekannt ist: die Verwendung einer psychoaktiven Substanz, um eine Veränderung des Bewusstseinszustands zum Vergnügen herbeizuführen [106]. Es geht darum abzuschalten, zu entspannen, um Bewusstseinserweiterung, in der Partyszene auch um die Förderung der sozialen Interaktion, Enthemmung und Steigerung des sexuellen Erlebens.

Das ist nichts Neues. Betrachtet man allein das letzte Jahrhundert, sieht man, dass in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedlichste Substanzen im Freizeitbereich eine Rolle gespielt haben. Ganz abgesehen vom Alkohol, der in unserem Kulturkreis schon lange mit Vergnügen und Festen assoziiert wird, wurden und werden stets illegalisierte Drogen in unterschiedlichen Kreisen konsumiert. In den 1930er-Jahren nahmen Jazzmusiker der Untergrundszene Kokain und Marihuana, in den 1960er-Jahren Rock-’n’-Roller Amphetamine. In den 1970er-Jahren waren die Hippies mit Cannabis und Halluzinogenen auf der Suche nach neuen Erfahrungen, Grenzüberschreitungen und sexueller Freiheit. Ecstasy war die Droge der Rave- und Technoszene der 1990er-Jahre, nach der Jahrtausendwende kamen noch eine Reihe von neuen psychoaktiven Substanzen hinzu, die bei Freizeitdrogenkonsumierenden ihren Platz fanden. Heute versteht man eine Vielzahl von Substanzen unter dem Begriff Party- oder Freizeitdrogen, von Alkohol und Cannabis über Ecstasy, LSD, Speed und Kokain bis hin zu neueren Substanzen wie Ketamin oder GHB.

Freizeitdrogenkonsument*innen bleiben – anders als schwer Abhängige – weitgehend unbemerkt, sie besorgen sich die Drogen unauffällig, sind nicht in der Straßendrogenszene unterwegs. Es handelt sich um eine sehr heterogene Gruppe, die sich nicht als Drogenkonsument*innen im herkömmlichen Sinn wahrnimmt und vielfach keine Abhängigkeit entwickelt. Die Konsument*innen sind häufig sozial und beruflich gut integriert und konsumieren in Situationen, in denen diese Integration nicht beeinträchtigt wird. Diese Unauffälligkeit ist mit ein Grund, weshalb diese Gruppe für die Forschung, aber auch für die Zurverfügungstellung von Präventions- und Beratungsangeboten eher nur schwer zu erreichen ist [106].

Untersuchungen zu Konsumhäufigkeiten in der Allgemeinbevölkerung sowie große Online-Befragungen geben jedoch einen Einblick in die ungefähre Größe dieser Gruppe und die Häufigkeit der konsumierten Substanzen. In einer Online-Befragung mit über 100.000 Teilnehmer*innen in über fünfzig Staaten der Welt zeigte sich, dass 63 Prozent der Befragten im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert hatten, dreißig Prozent MDMA, zwanzig Prozent Kokain und 13 Prozent LSD. Die höchste Prävalenz hat Alkohol mit 93 Prozent der Befragten [136]. Obwohl diese Zahlen durch die Zugangsweise als Online-Befragung mit Sicherheit eine Überschätzung darstellen, geben sie einen Hinweis auf die Konsumhäufigkeit psychoaktiver Substanzen in der Allgemeinbevölkerung. Diese relativ hohe Verbreitung im Vergleich zur Anzahl jener Menschen, die sich in Behandlung befindet, zeigt, dass es einen erheblichen Anteil an Personen gibt, die nicht aufgrund ihres Substanzkonsums behandlungsbedürftige Probleme entwickeln. Betrachtet man die unterschiedlichen Prävalenzen in unterschiedlichen Gruppen, wird auch deutlich, dass bestimmte Substanzen in manchen Gruppen häufiger verwendet werden. Während beispielsweise 22 bis 85 Prozent der Befragten in der Partyszene angeben, bereits einmal Ecstasy konsumiert zu haben, sind dies in einer hinsichtlich Alter und Geschlecht vergleichbaren Personengruppe der Allgemeinbevölkerung lediglich ein bis zwölf Prozent, wie eine europäische Befragung zeigt [84].

Freizeitdrogenkonsum wird in unterschiedlichen Settings betrieben, von Clubbings über Musikfestivals, illegalen Raves bis hin zu Urlaubsorten, die für den massiven Konsum von psychoaktiven Substanzen bekannt sind. Von Ibiza über Mallorca bis Amsterdam oder das indische Goa. Nicht wenige Reisende suchen sich ihren Urlaubsort danach aus, wie ausgeprägt das Nachtleben dort ist, wie gut Drogen verfügbar sind oder wie billig der Alkohol ist. Für viele, vor allem für jüngere Menschen, gehören Drogen oder Alkohol und Partymachen fest zusammen, eine Befragung in der Berliner Partyszene bestätigte das. Neun von zehn der befragten Partygänger*innen hatten im letzten Monat Alkohol getrunken, sechs von zehn Cannabis geraucht, die Hälfte Amphetamin und Ecstasy konsumiert, ein Drittel Kokain und Ketamin [5]. Bei den meisten Befragten handelte es sich um Freizeitdrogenkonsument*innen, sie sind durchschnittlich dreißig Jahre alt, über vierzig Prozent weiblich, jede*r Vierte verfügte über einen Hochschulabschluss. Soziodemografisch gesehen ist das, verglichen mit den schwer Opioidabhängigen, eine andere, aber keineswegs zu vernachlässigende Gruppe, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit Drogen konsumiert.

Dieser exzessivere Konsum auf Partys oder bei vergleichbaren Gelegenheiten ist zumeist auf bestimmte Lebensphasen begrenzt und endet in der Regel mit dem Eintritt ins Berufsleben oder der Übernahme von Familienverantwortung. Die Gefahr der schleichenden Entwicklung einer Abhängigkeit besteht aber doch, auch diese Art des Konsums birgt Risiken. Wenn das Partymachen ohne Substanzen nicht mehr möglich ist, ist auch das eine Form von Abhängigkeit. Auch andere Auswirkungen auf den Alltag, wie Müdigkeit und Niedergeschlagenheit nach einem exzessiven Partywochenende, sind nicht unüblich. Eines der größten Risiken liegt jedoch in den Substanzen und deren unbekannter Qualität sowie im oft betriebenen Mischkonsum. Vor allem in jüngster Zeit wurden teilweise extrem hohe Dosierungen bei MDMA gefunden, was zu tödlichen Überdosierungen bei Partygänger*innen geführt hat. Nicht zuletzt deswegen sind Präventionsangebote wie etwa „Drug-Checking“, also die Möglichkeit, Substanzen auf Partys auf ihre Reinheit zu überprüfen, wichtig, 15 Prozent der Befragten der oben zitierten Berliner Untersuchung wünschen sich ein derartiges Angebot. Auch Beratung sowie Informationen zum Safer Use sind auch in dieser Konsument*innengruppe von Bedeutung.

Eine spezielle Ausprägung des Freizeitdrogenkonsums, die vor allem unter einer bestimmten Gruppe von homo- oder bisexuellen Männern verbreitet ist, wird als Chemsex bezeichnet. In der Öffentlichkeit ist das eher weniger bekannt, weil es die beiden Tabuthemen Drogenkonsum und Sexualität gleichzeitig betrifft. Bei Chemsex handelt es sich um ein vergleichsweise neues Phänomen, das sich Mitte der 2010er-Jahre von London aus in Europa ausbreitete. Selbstverständlich sind nicht alle schwulen Männer gleichzeitig Drogenkonsumenten, die meisten konsumieren nicht mehr oder weniger Drogen als andere Menschen auch. Es gibt jedoch eine spezielle Gruppe von „Men who have sex with men“ (MSM), in der der Konsum von Freizeitdrogen höher ist als in der Allgemeinbevölkerung [13]. Zu den Gründen für diese höhere Verbreitung gibt es unterschiedliche Hypothesen. Manche Männer setzen Drogen beim Sex ein, um länger feiern zu können und intensivere Gefühle beim Sex zu haben [86]. Andere versuchen ihr (sexuelles) Selbstwertgefühl zu steigern, um den Anforderungen einer bestimmten schwulen Szene, die sehr auf ein makelloses Äußeres und Attraktivität fokussiert ist, gerecht zu werden [13]. Manchen hilft der Drogenkonsum, negative Emotionen wie mangelndes Selbstwertgefühl, die Stigmatisierung aufgrund des HIV-Status oder eine internalisierte Ablehnung durch die heteronormative Gesellschaft zu überwinden [72].

Beim Chemsex werden psychoaktive Substanzen unmittelbar vor oder während des Sex eingenommen, um diesen länger und intensiver zu erleben [38]. Mit „Chems“ sind Drogen gemeint, die den Sex intensiver oder entspannter werden lassen. Dabei spielen unterschiedliche Substanzen eine Rolle, wobei neben Alkohol, Cannabis und Poppers, Mephedron, GHB/GBL und Crystal Meth zum Einsatz kommen. Auch Kokain und Ketamin sowie Amphetamine sind gängige Substanzen in diesem Zusammenhang. In der Regel werden Drogen konsumiert, die stimulierend, euphorisierend und leistungssteigernd wirken. Die psychische Enthemmung begünstigt das sexuelle Erleben, die muskelentspannende Wirkung mancher Drogen ist für einen lang andauernden Verkehr förderlich. Substanzen wie Crystal Meth, GHB/GHL und Mephedron können außerdem die sexuelle Erregung steigern. Häufig werden mehrere Substanzen gleichzeitig oder abwechselnd konsumiert, nicht selten auch zusammen mit Alkohol. Am Ende eines Wochenendes mit Sex und Drogen werden manchmal beruhigende und schlaffördernde Substanzen eingenommen, um für den folgenden Arbeitstag wieder fit zu sein.

Substanzen

GHB/GBL

GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Butyro-1,4-lacton) sind in der Szene auch unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ bekannt, obwohl weder Wirkung noch chemische Zusammensetzung jener von Ecstasy ähnlich sind. In niedrigen bis mittleren Dosierungen ist es leicht euphorisierend, angstlösend, enthemmend, erleichtert den sozialen Kontakt und wirkt sexuell stimulierend, ähnlich wie Alkohol. In hohen Dosen kann es zu einem plötzlichen komaähnlichen Schlaf kommen, aus dem die Betroffenen kaum zu wecken sind, der Unterschied in der Dosiermenge ist gering. GHB ist auch als „Date Rape Drug“ bekannt, da es Berichte darüber gibt, dass die farblose Flüssigkeit Frauen in Diskotheken unbemerkt ins Getränk geschüttet wurde, um sie anschließend im bewusstlosen Zustand zu missbrauchen. Durch die substanzbedingten Gedächtnislücken sowie die geringe Nachweisdauer ist dies in vielen Fällen nur schwer zu belegen.

Ketamin

Bei Ketamin handelt es sich um ein Narkosemittel, das überwiegend in der Tiermedizin angewendet wird. In niedrigen Dosierungen kommt es zu einer verzerrten Wahrnehmung von Raum und Zeit und einer leicht euphorischen Wirkung, bei höheren Dosierungen zu einer Verschmelzung mit der Umwelt, auch Halluzinationen sind möglich. Bei Überdosis kann es zu Bewusstlosigkeit, Koma und Atemdepression kommen. Ketamin ist als weißes, meist kristallines Pulver am Schwarzmarkt erhältlich und wird vorwiegend gesnieft.

Mephedron/MMC

Mephedron gehört zur Gruppe der synthetischen Cathinone und wirkt antriebssteigernd und euphorisierend, es ist als Pulver oder in Tablettenform erhältlich. Da es zu den „Neuen psychoaktiven Substanzen“ gehört, ist über Wirkungsweise, Risiken und Langzeitfolgen noch wenig bekannt (siehe Kapitel „Kleine Substanzkunde“).

Poppers

Poppers ist ein Sammelbegriff für in kleine Glasfläschchen abgefüllte Nitritverbindungen, deren Dampf nach dem Öffnen der Ampullen inhaliert wird. Dies führt zu einem kurzfristigen High-Gefühl, aber auch zu einer Entspannung der glatten, vaskulären Muskulatur, weswegen sie auch beim Analverkehr verwendet werden.

Chemsex ist in der schwulen Partyszene vieler europäischer Länder zu finden, am häufigsten in englischen Städten wie London oder Manchester, gefolgt von Amsterdam und Barcelona, aber auch Berlin oder Wien haben eine Chemsex-Szene [92]. Die manchmal Tage dauernden privaten oder (halb-)öffentlichen Chemsex-Partys sind häufig über den Freundeskreis oder spezielle Online-Plattformen organisiert, in denen sich User als „chemfriendly“ ausweisen. Spezielle mobile Dating-Apps spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Bei den Konsumenten handelt es sich nicht um „klassische“ Drogenkonsumenten, sie betrachten sich zumeist auch nicht als solche. Es handelt sich häufig um eher gut gebildete, sozial integrierte Personen der Mittel- bis Oberschicht, die im Berufsleben stehen und am Wochenende dem Alltag mit berauschenden Chemsex-Partys entfliehen.

Was so organisiert und harmlos klingt, ist es aber nicht. Zu den weiter oben bereits beschriebenen Risiken des Freizeitdrogenkonsums kommt beim Chemsex ein weiteres Risiko dazu, die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV, Hepatitis C, Gonnorhö (Tripper) oder anderen Geschlechtskrankheiten. Der Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Risikobereitschaft ist komplex, das höchste Risiko besteht jedoch darin, dass es im Zuge der Enthemmung zu ungeschütztem Sexualverkehr kommt. Der Sex unter Drogeneinfluss dauert oft auch länger, manche Drogen trocknen darüber hinaus die Schleimhäute aus, was das Risiko von Verletzungen beim Verkehr zusätzlich erhöht. Dazu kommt, dass auf Chemsex-Partys häufig zu Verkehr mit wechselnden Partnern kommt, alles zusammen erhöht das Risiko der Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten [97]. Nicht zuletzt dieses Risiko macht spezifische Präventions- und schadensminimierende Angebote notwendig. Kam oder kommt es beim Chemsex zu einem Kontrollverlust mit ungeschütztem Verkehr, können PrEP2 (Prä-Expositions-Prophylaxe) und PEP3 (Postexpositionsprophylaxe) zumindest vor einer Infektion mit HIV schützen, das Risiko für die Übertragung anderer Krankheiten ist jedoch nach wie vor gegeben.

Auch wenn das Phänomen Chemsex vorwiegend bei Männern, die Sex mit Männern haben, beschrieben wird, darf nicht vergessen werden, dass auch heterosexuelle Kontakte oft mit Berauschung einhergehen. Das Mittel der Wahl ist hier zumeist der Alkohol, der zur Enthemmung und Steigerung der Kontaktfreudigkeit eingesetzt wird. Darüber hinaus gibt es vermehrt Berichte, dass auch bei Heterosexuellen zunehmend andere Substanzen zur Förderung des sexuellen Erlebens eingesetzt werden, von Crystal Meth bis Mephedron, Substanzen, die in der homosexuellen Chemsex-Szene auch in Gebrauch sind.

Ganz unabhängig davon, wozu psychoaktive Substanzen im Freizeitbereich eingesetzt werden, hören die meisten Menschen, die Freizeit- oder Partydrogenkonsum betreiben, irgendwann auch wieder damit auf, ohne eine Abhängigkeit zu entwickeln. Die Lebensumstände ändern sich, andere Dinge werden wichtiger, der Konsum selbst ist nicht mehr so interessant, wie er einmal war. Dennoch bleibt das Risiko, eine Abhängigkeit schleichend zu entwickeln; die Grenzen zwischen genussvollem Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit sind fließend.

MICHAEL

Michael4 ist 38 Jahre alt und leitender Angestellter in einer Bank. Niemand von seinen Kund*innen würde vermuten, dass er über zehn Jahre lang an den Wochenenden ein ganz anderes Leben gelebt hat.

Michael wusste seit seiner frühen Kindheit, dass er schwul ist. Aufgewachsen in einem eher bürgerlichen Elternhaus, stellte dies nach seinem relativ späten Coming-out im Alter von 21 Jahren auch kein Problem mehr dar. Mit sich und seiner Sexualität schließlich im Reinen, hatte er bald viele homosexuelle Freunde und die ersten Beziehungen. Bis er im Alter von 28 Jahren noch einmal etwas anderes kennen lernte: Partydrogen und Chemsex.

Bis dahin hatte Michael keinerlei Erfahrungen mit härteren Drogen als Cannabis, ihm wurde immer erzählt, dass Drogen schnell süchtig machen und sehr gefährlich sind. Das schreckte ihn ab und interessierte ihn auch nicht. Bis zu dem Zeitpunkt, als er von einem Bekannten auf einer Party sein erstes Ecstasy angeboten bekam. Die Versuchung war da, der Respekt davor jedoch auch. So informierte er sich vorher genau über Drogen und ihre Wirkungen, Nebenwirkungen und die Gefahren und Risiken. Die Kontrolle, die er auch sonst von seinem Leben und seinem Beruf kannte, war ihm auch oder gerade bei Drogen wichtig. So bekam er von befreundeten Ärzten eine umfangreiche „Einschulung“ über Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken, über das Internet waren die Informationen damals noch nicht so umfangreich zugänglich. Den beiden Ärzten vertraute er, er kannte sie gut und sie selbst konsumierten seit Jahren gelegentlich am Wochenende Drogen, während der Woche standen sie mit beiden Beinen im Leben.

Bald nach diesem ersten Kontakt mit Drogen fuhr er auf ein großes Schwulenfestival nach Miami, viele schöne, trainierte Männer, drei Viertel von ihnen auf Drogen, so schätzte er. Dort lernte er Kokain, GHB, Ketamin und Crystal Meth kennen, wobei er insbesondere Letzteres nur in sehr kleinen Mengen konsumierte, der Respekt davor war und blieb groß. Er wusste von der Gefährlichkeit der Substanz und ging dementsprechend vorsichtig damit um. Unter Drogeneinfluss sei eine Party ein ganz anderes Erleben, mit nacktem Oberkörper zu tanzen ist wie ein Vorspiel auf der Tanzfläche. Der Beginn eines sexuellen Erlebnisses, das sich über die ganze Nacht zieht. Michael verkehrte gerne öfter in einer bestimmten Schwulenszene, die sehr oberflächlich ist. Man muss perfekt sein, attraktiv, trainiert und erfolgreich, sonst ist man nicht begehrenswert. Auch er selbst optimierte seinen Körper mit viel Training, bewusster Ernährung und strenger Disziplin. Durch die Partydrogenszene kam er aber noch ein Stück besser an die „High-end-Leute“ heran, wie er sie bezeichnet. Eine „geile“ Belohnung für all das Training und die Anstrengungen.

Nachdem ihm einmal in London beim Eingang in einen Club sein Ecstasy, das er für den Abend mithatte, abgenommen wurde, lernte er noch etwas anderes kennen: Mephedron. Er und die Männer, die er dort kennen gelernt hatte, gingen gemeinsam aufs Klo, um zu konsumieren. Die Toilettendame ließ sich fünf Pfund „Schweigegeld“ bezahlen, wer nicht zahlte, wurde nicht gemeinsam in eine Kabine gelassen. Der Drogenkonsum schien in dem Club System zu haben, die Toilettendame verdiente sich so ein Körberlgeld. Mephedron war noch einen Tick interessanter für ihn. Es macht dich nicht nur wach wie Kokain oder Speed, sondern verbessert deine Stimmung, ähnlich wie Ecstasy, „macht dich happy und geil“, wie er es formuliert. Der Zugang dazu war damals auch noch einfach, man konnte es bis zur Einführung des Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes legal im Internet bestellen. Er bestellte sich gleich einen größeren Vorrat, von dem er jahrelang zehrte, das „Zeug“ war damals vergleichsweise rein und spottbillig.

Etwa zwei Jahre nach dem ersten Ecstasykonsum gab es kein Ausgehen ohne Drogen mehr. Die intensivsten Wochenenden waren immer auf Festivals im Ausland, wo sich bald der Tagesrhythmus umgestellt hatte. Schlafen bis nachmittags, abends auf eine oder mehrere Partys, immer in Verbindung mit Mephedron und/oder anderen Substanzen. Am Ende der Nacht ging es auf eine Afterparty im Club oder bei jemandem zu Hause, wo noch gechillt, getanzt, gekifft, in der Sonne gelegen und gefummelt wurde. Am Ende der Nacht hatte er Sex mit jemandem, den er sich während des Abends ausgesucht hatte. Zumeist für mehrere Stunden, etwas, das in dieser Intensität ohne Drogen nicht möglich sei. Manche dieser „Partynächte“ dauerten 24 Stunden, samt intensivsten sexuellen Erlebnissen mit den attraktivsten Männern.

Über zwei bis drei Jahre betrieb er dies sehr intensiv, manchmal mehrere Wochenenden in Folge. Mephedron war sein „Grundnahrungsmittel“ beim Ausgehen, dazu nahm er andere Drogen wie GHB oder Ketamin, je nachdem, was gerade aus einer relativ sicheren Quelle verfügbar war. Eine gewisse Ernüchterung folgte jedoch immer am nächsten Tag. Die Männer, die am Vortag noch so attraktiv wirkten, waren es bei genauerer Betrachtung gar nicht immer. Sie fanden einen selbst am nächsten Tag oft auch nicht mehr so toll wie noch am Vorabend. Bei manchen beruhte dies auf Gegenseitigkeit, bei manchen kratzte das aber am Selbstwert und frustrierte, wenn die schönen Erlebnisse nicht nachhaltig, sondern sehr schnell vergänglich waren.

In dieser Zeit gab es auch eine Vielzahl besonders lustiger oder geiler Erlebnisse, die ihm noch gut in Erinnerung sind. Wie einmal, als er nach der Pride5 mit einem deutschen Notarzt und dessen Partner ins Hotel ging, um noch Sex zu haben. Die beiden spritzen sich Ketamin mit sterilen Einwegspritzen intramuskulär, etwas, das er noch nie zuvor gemacht hatte. Nachdem er sich eine Weile angesehen hatte, wie das bei den beiden wirkte, ließ er sich auch eine halbe Dosis spritzen, unter „ärztlicher Aufsicht“ quasi. In Kombination mit dem zuvor konsumierten Mephedron führte dies zu einem der sexuell intensivsten Erlebnisse, die er je hatte. Dennoch würde er es nicht wiederholen, sich etwas zu injizieren ist noch einmal eine andere Liga des Konsums, da ist doch eine psychische Schranke bei ihm vorhanden.

Aber es gab auch ungute Erfahrungen, er erlebte Menschen auf Afterpartys, die GHB überdosiert hatten, krampften, von Freunden gestützt werden mussten, weil sie nicht mehr stehen konnten. Ihm selbst ist das nie passiert, auch weil er immer sehr auf Risikobeschränkung bedacht war. Beim Konsum von GHB sah er stets genau auf die Uhr, um zu kontrollieren, wann er wieder „nachlegen“ konnte, achtete generell und bei allen Substanzen darauf, die ihm „empfohlenen“ Dosen nicht zu überschreiten und immer nur Drogen von Menschen zu nehmen, die diese zuvor selbst auch probiert hatten. Die Ausnahmen davon kann er an einer Hand abzählen. Auch beim Mischkonsum war er sehr vorsichtig, so waren GHB und Alkohol zusammen für ihn tabu, auch wenn ihm andere erzählten, dass sie das regelmäßig problemlos machten. Weitergabe oder das Kontaktieren eines Dealers waren ebenfalls ausgeschlossen, die Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, war zu groß. Mit Ausnahme des noch legal übers Internet erworbenen Mephedrons bezog er sämtliche Substanzen immer nur über Freunde. So war der Konsum für ihn relativ risikoarm, dennoch kam es nach einer Zeit zu einem Erlebnis, das ihm klarmachte, dass es nicht ewig so weitergehen konnte.

Sein damaliger Freund betrieb den Drogenkonsum sehr exzessiv, jedes Wochenende intensives Ausgehen und Konsumieren, langes Unterwegssein mit Afterpartys und Sex. Nach einem halben Jahr hatte er sechs Kilo abgenommen, fühlte sich kaputt und ausgelaugt. Obwohl er seinen Freund sehr liebte, machte er tränenüberströmt Schluss. Er hielt das intensive Drogenleben nicht mehr aus, die Trennung tat ihm sehr weh, war aber aus Selbstschutz notwendig. Dieses Erlebnis öffnete ihm ein wenig die Augen, so wollte er es jedenfalls nicht haben, weniger ist mehr. Von diesem Zeitpunkt an plante er seine Partys genauso wie die Pausen dazwischen. Wochenenden am Land mit Freunden, Radausflüge oder Kinoabende hatten genauso Platz wie hin und wieder ein Partywochenende mit Drogen und Sex.

So wurden der Konsum und die intensiven Partys immer weniger, dazu kam eine gewisse Ambivalenz. Die Erlebnisse waren toll, aber auch nicht mehr so neu wie zu Beginn, der Kater an den drauffolgenden Tagen war unangenehm, die Vergänglichkeit der Erlebnisse ihm immer bewusster. Irgendwann merkte er, dass ihn das auf Dauer nicht weiterbrachte. Rückblickend bereut er nichts von dem, was er getan hat, das Risiko war für ihn tolerabel und die Erlebnisse toll und einzigartig. Irgendwann aber nützt sich alles ab und andere Dinge werden wichtiger. Alles hat seine Zeit, wie er gerne sagt.

Derzeit lebt er in einer sehr liebevollen Beziehung, was ihm insgesamt mehr Befriedigung gibt als die teils härteren und letztlich unechten sexuellen Erlebnisse zuvor. Urlaub mit Freunden, Kuschelabende mit dem Partner, all das ist auch noch da, wenn man am nächsten Tag aufwacht. Die Befriedigung hält wesentlich länger als nur für ein Wochenende.

Sorgen, dass der Konsum außer Kontrolle gerät, machte er sich nie. Vor allem auch deshalb, weil er sich selbst ganz strenge Regeln auferlegte in Hinblick auf Häufigkeit und Safer Use. Im Umgang mit Regeln war er immer gut und er wusste zumindest immer genau, wo er nicht hinwollte, in die Abhängigkeit. Michael glaubt, dass es für ihn auch sehr wichtig war, dass er selbst in seiner intensivsten Partyzeit darauf achtete, auch seine Kontakte, die kaum oder gar nichts mit der Partyszene zu tun hatten, immer intensiv weiterzupflegen und sich dadurch immer bewusst zu halten, dass es auch im „realen Leben“ sehr viel Schönes für ihn zu erleben gibt. Dies und vermutlich auch eine Portion Glück haben ihm geholfen, aus zehn Jahren regelmäßigen Freizeitdrogenkonsum gesund wieder auszusteigen.


GEBRAUCH – MISSBRAUCH – ABHÄNGIGKEIT. NICHT NUR DIE DOSIS MACHT DAS GIFT

„Zwei Bier am Tag machen nichts aus, das trinkt doch jeder zum Entspannen nach der Arbeit.“

Über den Konsum von berauschenden Substanzen gibt es eine Reihe von sich hartnäckig haltenden Mythen und Vorurteilen, die in Diskussionen zu dieser Thematik immer wieder hervorgeholt werden. Ganz weit vorne liegt der Glaube, dass Sucht eine Willensschwäche ist und keine Erkrankung. Andere Menschen würden es auch schaffen, mit Krisen und problematischen Lebenssituationen umzugehen, ohne abhängig zu werden. Jeder kennt irgendjemanden, der es schwer im Leben hatte und nicht abhängig wurde. Aber selbst wenn – es reiche doch der bloße starke Wille, um wieder aufzuhören, alles andere sind nur faule Ausreden.

Auf der anderen Seite hört man aber auch, dass der einmalige Konsum einer Substanz sofort süchtig mache, auch mir sind noch die warnenden Worte aus meiner Jugendzeit in Erinnerung, dass schon einmaliger Heroinkonsum abhängig mache und auch Cannabis eine höchst gefährliche Droge sei. Gar nicht zu sprechen von den vielen neuen „Teufelsdrogen“, über die man in regelmäßigen Abständen in sozialen Medien zu lesen bekommt, die unweigerlich nach dem ersten Konsum in die Abhängigkeit und den Abstieg führen würden. Der Mythos der hochgefährlichen Killerdroge hält sich bis heute hartnäckig. Im Umgang mit Cannabis hat sich hingegen in den vergangenen Jahren einiges geändert, viele Menschen sind sogar mittlerweile der Ansicht, dass es völlig harmlos ist. Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen. Ein einmaliger Heroinkonsum macht noch niemanden unweigerlich abhängig – wenngleich er falsch dosiert durchaus tödlich enden kann –, ein regelmäßiger Cannabiskonsum hingegen muss nicht immer harmlos sein, auch wenn er es in vielen Fällen ist. Also was ist es, was Menschen abhängig macht? Die Droge an sich? Der Mensch, der sie konsumiert? Das Umfeld, das Jugendliche dazu bringt? Und wie viel ist denn eigentlich zu viel, wann wird es gefährlich und wie lange kann man psychoaktive Substanzen zu sich nehmen, um noch im Rahmen zu bleiben? All diesen Fragen wird im Folgenden nachgegangen.

Seit Menschengedenken gibt es das Bedürfnis nach Rausch und der Veränderung von Bewusstseinszuständen. Archäologische Ausgrabungen förderten fossile Überreste von psychoaktiven Pflanzen zutage, die zurück bis in das Jahr 8000 v. Chr. reichen. Das erste alkoholische Getränk stammt aus einer Zeit weit vor Christi Geburt, schon damals wurden Naturdrogen in der Heilkunde, aber auch zur Erzeugung von Rauschzuständen eingesetzt. Im Mittelalter war der übermäßige Konsum von Alkohol vor allem im Adel weit verbreitet, Ärzte und Apotheker stellten Extrakte aus Blättern her, um sie zu medizinischen Zwecken, aber auch zur genussvollen Berauschung einzusetzen. Drogen sind keine Erfindung der Neuzeit, sie wurden schon lange vor unserer Zeit als Medizin, bei religiösen oder schamanischen Ritualen oder einfach zur Erzeugung von Rausch und Euphorie eingesetzt.

Dieses Bedürfnis nach Rausch findet sich überall in der Gesellschaft, in allen Kulturen und allen Altersgruppen. Kleine Kinder drehen sich so lange im Kreis, bis ihnen schwindlig wird, fahren Karussell und lachen vor Freude über die leichte Vernebelung des Bewusstseinszustandes. Jugendliche und Erwachsene steigen in die Achterbahn oder springen, angehängt an ein Gummiseil, von hohen Brücken, um das Erlebnis des Adrenalinkicks einzusaugen. Es geht um Grenzerfahrungen, das Austesten des eigenen Ichs und das bewusste Erleben von Rauschzuständen. Auch der Genuss von Substanzen zur Leistungssteigerung ist in unserer Gesellschaft normal und anerkannt, Menschen trinken Kaffee und Energy-Drinks, um wacher zu werden, Alkohol, um in eine fröhliche Stimmung zu kommen, oder sie rauchen Zigaretten, um die Nervosität vor einer Prüfung oder einem wichtigen Gespräch auszuhalten. Etwas, das im Übrigen rein physiologisch kontraproduktiv ist, Nikotin aktiviert das Nervensystem und trägt eher dazu bei, unruhiger zu werden statt entspannter. Ein Effekt, der also nur psychologisch zu erklären ist. Wir klammern uns an Gewohnheiten, um ruhiger zu werden, halten uns an Vertrautes, um mit der Angst und Nervosität besser umzugehen. Der Rausch und das Bedürfnis danach ist nichts Außergewöhnliches und auch nichts, das generell zu verurteilen ist – die meisten Menschen konsumieren ab und zu irgendwelche psychoaktiven Substanzen. Manche, um Freude und Entspannung zu finden, manche, um die eigene Leistungsfähigkeit zu steigern, manche, um mit Leidenszuständen besser umgehen zu können.

Der Gebrauch von bewusstseinsverändernden Stoffen kann durchaus befriedigend sein, problematisch ist aber, dass das, was für den einen in einer bestimmten Situation harmlos ist, für den anderen gefährlich sein kann. Einem psychisch gesunden Erwachsenen wird der gelegentliche Konsum von Cannabis kaum Schaden zufügen, einem zu Psychosen neigenden Jugendlichen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit schon. Insofern ist es wichtig, den Konsum von psychoaktiven Substanzen differenziert zu betrachten, nach der Person, die sie konsumiert, dem Umfeld, in dem sie sich befindet, und der Substanz an sich.

Nicht jeder Konsum führt sofort in die Abhängigkeit. Wenn dies so wäre, müsste es in Österreich etwa 95 Prozent Alkoholabhängige geben – statistisch gesehen haben nämlich nur etwa fünf Prozent der Österreicher*innen noch niemals in ihrem Leben Alkohol konsumiert. Demnach unterscheidet man zwischen verschiedenen Konsumformen, nämlich Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit. Wann in welcher Situation bei welcher Person was zutrifft, ist leider kein geradliniger, simpler Ursache-Wirkungs-Zusammenhang, sondern ein eher komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren.

Betrachtet man die Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung, kommt man nicht um eine Begriffsdefinition herum. Wann spricht man überhaupt von einer Abhängigkeit, wann ist der Konsum einer Substanz schädlich und wie lange ist er noch im Rahmen? Die Beantwortung dieser Frage ist nicht so einfach, wie es scheint. Hat jemand, der täglich zwei Bier trinkt, ein Alkoholproblem? Die Antwort ist vermutlich ganz klar Jein. Zum einen, weil sich eine Abhängigkeit nicht nur nach der Menge der konsumierten Substanz bemisst, zum anderen, weil die Grenzen zwischen Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit fließend sind. Auch das Vorhandensein körperlicher Entzugserscheinungen ist nicht zwingend für das Konstatieren einer Abhängigkeit erforderlich, am deutlichsten ist das bei der Spielsucht oder anderen nicht substanzgebundenen Süchten zu sehen. Aber auch einige psychoaktive Substanzen, wie beispielsweise Kokain, rufen keine körperlichen Entzugserscheinungen hervor, können jedoch stark süchtig machen. An der Substanz kann man Abhängigkeit also nicht festmachen, und an einzelnen Folgeerscheinungen auch nicht. Dennoch gibt es Definitionen dahingehend, was noch als normaler Konsum, als schädlicher Gebrauch oder schon als Abhängigkeit gilt. Die in Europa geläufigste Definition ist die der Weltgesundheitsorganisation im Rahmen des ICD-11, dem Manual zur internationalen Klassifikation von Erkrankungen (International Classification of Diseases), die zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit unterscheidet [134].

GEBRAUCH

Von Gebrauch spricht man, wenn Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen in einem normalen, unbedenklichen Ausmaß konsumiert werden, ein kontrolliertes Konsumverhalten vorliegt, das primär dem Genuss dient. Ein gutes Glas Wein zum Essen, ein kühles Bier an einem heißen Sommertag, ein Glas Prosecco zum Anstoßen beim Geburtstagsfest. Eine Substanz wird zu bestimmten Gelegenheiten konsumiert, in einer überschaubaren Dosierung und zum Zweck, angenehme Gefühle herbeizuführen. Beim Genuss spricht man von einem bewussten und risikoarmen Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Etwas, das es im Übrigen nicht nur mit Alkohol gibt, sondern durchaus auch mit anderen Substanzen. Nach dieser Definition sind sowohl der gelegentliche Konsum von Alkohol wie auch der Konsum von illegalisierten Substanzen wie Cannabis oder Kokain in derselben Kategorie, wobei man bei Letzterem auch von experimentellem Gebrauch (Probierkonsum) spricht.

Der Probierkonsum von Kokain oder Ecstasy wird von der Mehrheit der Menschen in Mitteleuropa vermutlich als wesentlich gefährlicher eingestuft als der gelegentliche Konsum von Alkohol. Dies hat weniger mit der Substanz an sich zu tun als mit unserem kulturellen Umgang damit. Alkohol ist den meisten Menschen in unserer Kultur bekannt, wir wissen über die Wirkung und die Risiken, die der Konsum mit sich bringt, Bescheid. Dinge, die man kennt und besser handhaben kann, sind in der subjektiven Wahrnehmung mit einem geringeren Risiko verbunden. Wenn man sich die Verkehrstoten in Zusammenhang mit Alkohol ansieht, stimmt das aber wieder auch nicht.

Selbsttest

Um ein Gefühl für die Einschätzung des Ausmaßes des Substanzkonsums zu bekommen, möchte ich Sie einladen, folgenden Selbsttest6 zu machen:


Punkte 0 1 2 3 4
Wie oft nehmen Sie alkoholische Getränke zu sich? niemals einmal im Monat oder seltener 2- bis 4-mal im Monat 2- bis 3-mal pro Woche 4-mal oder öfter pro Woche
Wenn Sie alkoholische Getränke trinken, wie viele Gläser trinken Sie dann typischerweise an einem Tag? (Ein alkoholhaltiges Getränk ist z.B. ein kleines Glas oder eine kleine Flasche Bier, ein kleines Glas Wein oder Sekt, ein einfacher Schnaps oder ein Glas Likör.) 1 – 2 3–4 5–6 7–9 10 der oder mehr
Wie oft trinken Sie sechs oder mehr Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit (z. B. beim Abendessen, auf einer Party)? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Wie oft haben Sie in den letzten 12 Monaten erlebt, dass Sie nicht mehr mit dem Trinken aufhören konnten, nachdem Sie einmal begonnen hatten? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Wie oft passierte es in den letzten 12 Monaten, dass Sie wegen des Trinkens Erwartungen, die man normalerweise an Sie hat, nicht mehr erfüllen konnten? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Wie oft brauchten Sie während der letzten 12 Monate am Morgen ein alkoholisches Getränk, um sich nach einem Abend mit viel Alkoholgenuss wieder fit zu fühlen? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Wie oft hatten Sie während der letzten 12 Monate wegen Ihrer Trinkgewohnheiten Schuldgefühle oder Gewissensbisse? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Wie oft haben Sie sich während der letzten 12 Monate nicht mehr an den vorangegangenen Abend erinnern können, weil Sie getrunken hatten? niemals seltener als einmal pro Monat einmal pro Monat einmal pro Woche täglich oder fast täglich
Haben Sie sich oder eine andere Person unter Alkoholeinfluss schon mal verletzt? Nein Ja, aber nicht im letzten Jahr Ja, im letzten Jahr
Hat ein Verwandter, Freund oder auch ein Arzt schon einmal Bedenken wegen Ihres Trinkverhaltens geäußert oder vorgeschlagen, dass Sie Ihren Alkoholkonsum einschränken? Nein Ja, aber nicht im letzten Jahr Ja, im letzten Jahr

Auswertung: Addieren sie die angegebenen Punkte zu einer Gesamtpunktzahl, ergibt sich ein Wert zwischen null und vierzig Punkten. Eine Punktzahl von acht bei Männern oder fünf bei Frauen weist auf einen gefährlichen Alkoholkonsum hin, je höher die Punktzahl, desto wahrscheinlicher ist eine Abhängigkeitserkrankung. Dieser Test dient einer ersten groben Einschätzung der eigenen Trinkgewohnheiten. Bei einer Punktzahl von acht oder mehr empfiehlt es sich, mit dem Hausarzt oder einer Alkoholberatungsstelle über die eigenen Trinkgewohnheiten zu sprechen.

Andere Länder haben infolge der kulturellen Gegebenheiten und gesetzlichen Regulationen ganz andere Umgangsweisen mit hierzulande illegalisierten Substanzen, man denke nur an den liberalisierten Umgang mit Cannabis in den Niederlanden oder an den Gebrauch von Coca-Blättern in den südamerikanischen Anden. Das Kauen von Coca-Blättern wird dort traditionell als Heilmittel gegen Hunger und Höhenkrankheit eingesetzt. Bolivien ist im Jahr 2011 sogar aus der UN-Drogenkonvention ausgetreten, weil diese das Kauen von Coca-Blättern verbietet, und ist erst später durch den Erlass einer Sonderregelung für diese uralte Tradition wieder eingetreten. In Bolivien ist nun erlaubt, was sonst durch die UN-Konvention verboten ist, die Bolivianer dürfen Coca-Blätter anbauen, handeln und besitzen. Was in einigen Ländern also normal und traditionell verankert ist, ist in anderen verboten. Das allein sagt aber noch nichts über die Gefährlichkeit einer Substanz aus.

Man kann also durchaus auch gebrauchende Konsummuster von anderen Drogen als dem Alkohol aufweisen, auch wenn bei manchen Substanzen ein höheres Risiko damit verbunden ist als bei anderen. Ein Teil dieses Risikos ist der psychoaktiven Wirksamkeit geschuldet, ein Teil der Illegalisierung dieser Substanzen. Kauft man Alkohol im Supermarkt, kann man davon ausgehen, dass dieser nicht mit irgendwelchen schädlichen Substanzen gestreckt ist. Vor einem Unfall in berauschtem Zustand oder einer Überdosierung mit anschließender Spitalseinlieferung schützt dies jedoch nicht. Bei illegal erhältlichen Substanzen kommt das Risiko der Streckung einer Substanz hinzu oder, wie bei vielen der sogenannten „Neuen Psychoaktiven Substanzen“, auch die Tatsache, dass das, was man vermeintlich vom Dealer kauft, gar nicht in der Substanz enthalten ist. Das macht den Gebrauch einer am Schwarzmarkt gekauften Substanz unbekannter Qualität natürlich riskanter.

Aus diesem Grund gibt es für den Konsum aller psychoaktiven Substanzen gewisse Grundregeln, die zu beachten sind, damit dieser möglichst risikoarm ist. Dennoch ist die Vorstellung, dass man andere psychoaktive Substanzen als Alkohol nicht auch zum Genuss konsumieren kann, in einem von Alkohol geprägten Kulturkreis weit verbreitet. Dies liegt aber vor allem an Vorurteilen, Ängsten und ideologischen Überzeugungen. Die überwiegende Mehrheit der Wissenschaft ist sich beispielsweise einig, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis für Erwachsene nicht gefährlicher ist als der von Alkohol, eher noch ist das Gegenteil der Fall. In der öffentlichen Wahrnehmung ist dies allerdings nicht so, wobei gerade bei Cannabis die Meinungen sehr vielfältig und überwiegend ideologisch geprägt sind.

Die Definition des unschädlichen Gebrauchs hängt also weniger mit der Art der Substanz zusammen als damit, welchen Umgang man mit ihr pflegt. Solange dieser in einem gewissen Rahmen und kontrollierbar ist, sind keine wesentlichen Folgeschäden zu erwarten. Beim Alkohol ist dieser Rahmen, ab wann eine gewisse Trinkmenge schädlich ist, definiert. Obwohl man das nicht nur am Ausmaß der konsumierten Menge festmachen kann, spricht man beim Alkohol von der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze, bis zu der Alkoholkonsum als körperlich bedenkenlos eingestuft werden kann. Diese liegt laut dem österreichischen Bundesministerium für Gesundheit [16] bei Männern bei 24 Gramm reinem Alkohol pro Tag, bei Frauen bei 16 Gramm. Darunter kann man sich vermutlich wenig vorstellen, deswegen zur Veranschaulichung: Das „österreichische Standardglas Alkohol“ enthält zwanzig Gramm reinen Alkohol. Das sind 0,5 Liter Bier, ein viertel Liter Wein, zwei Glas Sekt oder drei kleine Schnäpse à zwei Zentiliter. Demnach sind für Männer ein wenig mehr als ein Standardglas pro Tag eher harmlos, für Frauen etwas weniger als ein Standardglas. Allerdings nur, wenn es auch mindestens zwei konsumfreie Tage pro Woche gibt.

Die Gefährdungsgrenze sollte keinesfalls überschritten werden, die läge bei Männern bei drei Krügel Bier pro Tag, bei Frauen bei zwei Krügel Bier oder zwei Viertel Wein. Bei über hundert Gramm (Männer) oder sechzig Gramm (Frauen) Reinalkohol pro Tag besteht laut WHO ein sehr hohes Risiko für akute Probleme und chronische Beschwerden [131]. Dazu noch eine kleine Bemerkung am Rande: International wird zumeist das angelsächsische Glas Alkohol verwendet, welches lediglich acht Gramm reinen Alkohol enthält. Weniger als die Hälfte des österreichischen Standardglases, auch das sagt etwas über die Trinkkultur in unserem Land aus.


Gesundheitsrisiko Männer Frauen
Risikoarm Harmlosigkeitsgrenze Bier: 0,6 Liter Wein: 0,3 Liter Bier: 0,4 Liter Wein: 0,2 Liter
Problematisch Gefährdungsgrenze Bier: 1,5 LiterWein: 0,75 Liter Bier: 1 LiterWein: 0,5 Liter

Für andere psychoaktive Substanzen gibt es keine derartigen Klassifikationen nach konsumierten Mengen, was vielmehr mit der Kriminalisierung dieser Substanzen zu tun hat als mit der Schädlichkeit derselben. Ein Bundesministerium für Gesundheit kann schlecht die relative Unbedenklichkeit von zwei Joints pro Monat für gesunde Erwachsene offiziell attestieren, wenn die Substanz im Suchtmittelgesetz verboten ist.

Ein kontrollierter Gebrauch von Substanzen ist demnach weitgehend unbedenklich, bei manchen Substanzen hört man sogar immer wieder von dessen positiven Wirkungen bei gelegentlichem Konsum. Ein Glas Rotwein pro Tag soll Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen und die Gefahr von Herzinfarkten oder Schlaganfällen verringern. Studienergebnisse dazu sind allerdings vielfältig und widersprechen sich zum Teil selbst. In manchen Untersuchungen wurde eine gesundheitsfördernde Wirkung von geringen Maßen Rotwein gefunden, in anderen konnte keine Wirkung festgestellt werden. Je nachdem, auf welchem Standpunkt man steht, wird man Studienergebnisse finden, die die eigene Argumentation stützen. Eine Vielzahl der Expert*innen ist zwar der Ansicht, dass es einen protektiven Effekt gegen koronare Herzkrankheiten beim Konsum geringer Mengen Alkohols gibt, man ist sich jedoch einig, dass die negativen Auswirkungen von zu viel Alkohol diese schützenden Effekte überlagern [69, 73].

Gegen einen moderaten Konsum ist nichts einzuwenden, die Schwierigkeit liegt jedoch darin, dass die Grenzen zwischen den verschiedenen Stadien vom Genuss über den schädlichen Gebrauch bis zur Abhängigkeit fließend sind und von den Betroffenen oft nicht oder erst zu spät wahrgenommen werden. Viele Abhängige berichten später, dass sie den Zeitpunkt, zu dem aus gelegentlichem Konsum ein Missbrauch und letztlich eine Abhängigkeit wurde, übersehen haben. Wenn man merkt, dass der Alkohol oder andere Substanzen beim Entspannen nach einem langen Arbeitstag helfen, weil das sonst aus lauter Grübelei nicht gelingt, ist man von einem genussvollen Trinken bald bei einer missbräuchlichen Verwendung angekommen, die zumindest ein Alarmsignal auf dem Weg zur Abhängigkeit ist.

SCHÄDLICHER GEBRAUCH

Vom schädlichen Gebrauch, auch als Missbrauch bezeichnet, spricht man, wenn eine Substanz eingenommen wird, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Zumeist handelt es sich dabei um das Ausschalten von negativen Gefühlen wie Angst, Stress, Ärger oder auch Unsicherheit und Langeweile. Dazu kommt, dass beim schädlichen Gebrauch Risiken in Kauf genommen werden, man setzt sich alkoholisiert hinters Steuer oder raucht während der Schwangerschaft. Man trinkt übermäßig viel, obwohl der nächste Tag ein Arbeitstag ist, obwohl man die ersten schädlichen Auswirkungen bemerkt, obwohl man massiv verkatert ist. Dies sind untrügliche Anzeichen, dass man die Kontrolle über den Konsum zunehmend verliert.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert den schädlichen Gebrauch als den fortlaufenden Gebrauch einer Substanz, obwohl negative Folgen schon eingetreten, die Kriterien für eine Abhängigkeit jedoch noch nicht erfüllt sind. Diese negativen Folgen können auf einer körperlichen Ebene sein, seien es das Auspumpen des Magens nach einer Überdosis Alkohol oder erste Zellschäden, die der Alkoholkonsum mit sich bringt. Sie können aber auch auf der psychischen Ebene liegen, das Suchtmittel wird immer mehr zur Beseitigung negativer Gefühle oder Zustände gebraucht, von denen man nicht mehr glaubt, sie ohne die Substanz aushalten zu können oder zu wollen. Vermutlich kennt jede*r jemanden im Bekanntenkreis, der meint, ohne zwei oder drei Bier am Abend nicht entspannen zu können, ohne Joint nicht einschlafen zu können oder Alkohol zu brauchen, um in Gesellschaft lockerer zu werden. In einer Welt voller Stress und menschengemachter zivilisatorischer Probleme wird dieser Missbrauch von psychoaktiven Substanzen in Zukunft vermutlich eher ansteigen als sinken. Es geht nicht mehr nur um den reinen Genuss einer Substanz, sondern darum, durch deren Konsum eine bestimmte Wirkung zu erzielen, negative Gefühle zu vermeiden, für den Alltag fit zu sein. Das in den 1960er-Jahren gegen Ängste, Nervosität und Schlafstörungen populäre Valium wurde nicht umsonst von den Rolling Stones als „Mothers little helper“ in ihrem gleichnamigen Song bezeichnet.

Beim regelmäßigen Substanzmissbrauch ist auch merkbar, dass der Reiz, sich Belastungssituationen durch den Konsum von Substanzen zu entziehen, immer größer, der Konsum somit immer häufiger wird. Ist dies der Fall und wird nicht mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert, führt dies zuerst zur Gewöhnung und später zur Abhängigkeit.

ABHÄNGIGKEIT

Die Grenze zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit ist fließend und deren Überschreitung für die Betroffenen oft nicht bewusst wahrnehmbar. Nicht selten sprechen Drogenabhängige davon, dass sie lange geglaubt hätten, den Substanzkonsum im Griff zu haben, die Kontrolle über die Art und Häufigkeit der Drogeneinnahme noch bewusst steuern zu können. Der Zeitpunkt, an dem sie sich eingestehen, dass dem nicht so ist, kommt häufig erst viel später, wenn die Abhängigkeit schon ausgeprägt ist.

In den gängigen Diagnosesystemen geht man davon aus, dass sich eine Abhängigkeit auf mehreren Ebenen manifestiert: auf der körperlichen, psychischen und psychosozialen. Zu den wesentlichsten körperlichen Anzeichen einer Abhängigkeitserkrankung zählen Entzugserscheinungen und Toleranzentwicklung. Unter Entzugserscheinungen versteht man Symptome, die nach dem Absetzen einer Substanz auftreten. Das ist dann der Fall, wenn sich der Stoffwechsel an die Substanz gewöhnt hat und das körperliche Gleichgewicht aus der Balance geraten ist. Bei einem einmaligen massiven Konsum von Alkohol signalisiert der „Kater“, dass der Körper Mühe hat, das Gleichgewicht wiederherzustellen, dies gelingt jedoch in der Regel relativ schnell. Hat sich der Körper jedoch an den dauerhaften Konsum gewöhnt, braucht er die Substanz, um dieses neuen Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Wird diese nicht zugeführt, signalisieren die Entzugserscheinungen, dass das nun auf die Substanz eingestellte Gleichgewicht außer Balance ist.

Eine weitere körperliche Erscheinungsform der Abhängigkeit ist die sogenannte Toleranzentwicklung, die Gewöhnung an eine Substanz. Beim Alkohol ist das sicherlich vielen bekannt. Personen, die nie trinken, sind bereits nach einem Glas Sekt oder einem Achterl Wein leicht angeheitert, während Menschen, die den Alkoholkonsum gewohnt sind, auch drei große Bier trinken können und noch vollkommen nüchtern wirken. Der Körper gewöhnt sich und braucht immer höhere Dosierungen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Dies geht so weit, dass Alkoholabhängige oft Mengen zu sich nehmen, die ein nicht an diese Dosierungen gewöhnter Mensch nicht überleben würde. Nicht selten begegnet man Patient*innen, denen man es kaum anmerkt, dass sie bereits eine halbe Flasche Wodka und ein paar Bier getrunken haben. Eine Menge, bei der andere Menschen bereits bewusstlos wären. Doch so bedrohlich das klingt, so relativ leicht ist eine körperliche Abhängigkeit zu behandeln. Im Fall der Opiatabhängigkeit ist es möglich, die körperlichen Symptome mit einer entsprechenden Substitutionsbehandlung auszugleichen, damit keine Entzugserscheinungen auftreten. Eine andere Möglichkeit, die beim Alkohol häufig angewendet wird, ist der Entzug, der einige Wochen dauert und mit medikamentöser Unterstützung durchaus gut bewältigbar ist. Beim Entzug von hohen Trinkmengen ist jedoch ein Spitalsaufenthalt mit medizinischer Überwachung unbedingt erforderlich, da dieser zu potenziell lebensbedrohlichen Zuständen führen kann. Beim Opiatentzug ist dies nicht der Fall, wobei auch hier eine medizinische Begleitung die Entgiftung erträglicher macht. Es sind jedoch nicht alle psychoaktiven Substanzen in der Lage, das körperliche Gleichgewicht derart außer Balance zu bringen. Zu den wesentlichsten körperlich abhängig machenden Substanzen zählen Alkohol, Opioide, Benzodiazepine und andere Medikamente. Kokain und Halluzinogene rufen keine körperliche Abhängigkeit hervor, Cannabis nur in einem sehr geringen Ausmaß.

Das weitaus größere Problem ist aber die psychische Abhängigkeit, die sich im Wesentlichen im starken Verlangen nach der Droge manifestiert, in der Fachsprache auch „Craving“ oder „Suchtdruck“ genannt. Dieses starke Verlangen und die damit einhergehende wahrgenommene Unfähigkeit, abstinent zu bleiben, treibt Abhängige an und ist eines der wesentlichsten Motive für einen fortgesetzten Konsum. Die Stärke des Cravings ist diagnostisch schwer festzustellen, da die Beurteilung desselben sehr subjektiv und von außen nicht mit einer Skala messbar ist. Doch genau dieser Suchtdruck und das damit oft verbundene irrationale Handeln ist das, was Außenstehende oft nicht verstehen und nachvollziehen können. Wieso bricht jemand immer wieder seine guten Vorsätze, obwohl er oder sie weiß, dass man damit die Familie verliert, vielleicht wieder ins Gefängnis muss oder den ohnehin schon schwer in Mitleidenschaft gezogenen Körper noch weiter schädigt. Wieso setzt sich jemand über moralische und gesellschaftliche Grenzen hinweg, nur um an sein Suchtmittel zu gelangen. In einer eher rational geprägten Welt wie der unseren ist das für Nichtbetroffene oft schwer zu verstehen, doch genau das macht den psychischen Aspekt der Suchterkrankung aus. Die Unfähigkeit, die vorgenommene Abstinenz auch einzuhalten, die Aufrechterhaltung des Konsums trotz angedrohter oder wahrgenommener negativer Konsequenzen. Gerade bei illegalisierten Substanzen gibt es von Außenstehenden oft wenig Toleranz, etwas, das es bei anderen Suchtmitteln wie Nikotin interessanterweise ja doch gibt. Kaum jemand wird schief angeschaut, wenn er wieder einmal den Silvestervorsatz, mit dem Rauchen aufzuhören, gebrochen hat, weil er das Craving nicht ausgehalten hat. Menschen, die den x-ten Abnehmversuch trotz der allerbesten Vorsätze wieder einmal nicht durchgehalten haben, erhalten oftmals guten Zuspruch und aufmunternde Worte, Opiatabhängige, die rückfällig werden, sehen sich Vorwürfen der Umgebung gegenüber und fühlen sich schuldig. Der Mechanismus ist derselbe, er ist nur bei legalen Suchtmitteln besser nachvollziehbar, weil wesentlich mehr Menschen Erfahrungen mit Nikotin oder Abnehmversuchen als mit Opiaten haben und sich damit besser in andere hineinfühlen können. Die Gründe für das Scheitern sind oft sehr ähnlich und liegen in der Psyche verankert.

Die Bewältigung dieser psychischen Abhängigkeit ist damit der weit schwierigere Prozess als die körperliche Stabilisierung. Der rein körperliche Entzug einer Substanz bedeutet noch lange keine Heilung der Erkrankung, die meisten Menschen werden nach Entzügen ohne zusätzliche weitere Behandlung wieder rückfällig. Der Gedanke, jemand sei nach einem körperlichen Alkohol- oder Drogenentzug „geheilt“, ist viel zu kurz gegriffen, die schwierige Wegstrecke beginnt erst danach. Die Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung kann auch gestellt werden, wenn nur eine psychische Abhängigkeit besteht und keine körperliche.

Der dritte Aspekt, der eine Abhängigkeit ausmacht, ist die psychosoziale Komponente. Mit anhaltendem Konsum kommt es zu einer deutlichen Vernachlässigung der Interessen, das Leben dreht sich nur noch um Beschaffung und Konsum der Substanz. Für andere Interessen und Tätigkeiten bleibt oft keine Zeit und auch nicht die notwendige Stabilität, um diesen regelmäßig nachzugehen. Damit einhergehend folgt häufig der Wechsel der sozialen Beziehungen, weg von den „gesunden“, unterstützenden Beziehungen, hin zu Kontakten aus der Drogenszene.

Es sind jedoch nicht alle Abhängigen und alle Verläufe gleich, nicht alle Betroffenen erleben Auswirkungen auf allen drei Ebenen. Um zu einer Diagnose der Erkrankung zu kommen, braucht es ein System, das diese Bündel an Auswirkungen zusammenfasst und die unterschiedlichen Effekte der Substanzen auf die Konsument*innen individuell berücksichtigt. Dies erfolgt für den europäischen Raum in der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (International Classification of Diseases – ICD-11), einem von der WHO herausgegebenen Standardwerk zur Diagnose physischer und psychischer Erkrankungen. In der ICD-11 sind alle Erkrankungen mit Diagnoseschlüsseln aufgelistet, vom einfachen Kopfschmerz über die Blinddarmentzündung bis hin zu psychischen Erkrankungen.

Es werden sechs Kriterien, die bei einer Abhängigkeit auftreten können, definiert. Diagnostiziert wird die Erkrankung, wenn über die letzten zwölf Monate drei oder mehr der folgenden Symptome aufgetreten sind:

–ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, das Suchtmittel zu konsumieren;

–verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums des Suchtmittels;

–körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums;

–Nachweis einer Toleranz: Um die ursprünglich durch niedrigere Mengen des Suchtmittels erreichten Wirkungen hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich;

–fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen und Vergnügen zugunsten des Suchtmittelkonsums und/oder erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen;

–anhaltender Substanzgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art).

Sind weniger als drei dieser Symptome, aber schon Schädigungen durch den Substanzkonsum feststellbar, spricht die WHO von einem schädlichen Gebrauch. Diese Definition beinhaltet lediglich substanzgebundene Süchte, also die Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen wie Alkohol, Nikotin, Opiaten, Kokain etc. Während in der Vorgängerversion, der ICD-10, noch nicht substanzgebundene Süchte, wie das pathologische Spielen oder Verhaltenssüchte, in anderen Kategorien subsummiert wurden, gibt es in der neuen Ausgabe, der ICD-11, nun auch eine eigene Kategorie für die sogenannte Gaming Disorder, die Computerspielsucht, die damit den offiziellen Status als behandlungsbedürftige Erkrankung erhält.

Auch wenn die Anwendung dieser Klassifikationssysteme in Fachkreisen nicht nur kritiklos gesehen wird, macht die Einordnung der Abhängigkeit als Erkrankung eines deutlich: Abhängigkeit ist keine Willensschwäche, sondern eine ernstzunehmende psychische Erkrankung, die mit Folgeerscheinungen auf verschiedenen Ebenen einhergeht. Die Verläufe sind zumeist langwierig und der Ausstieg aus der Abhängigkeit ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern benötigt häufig professionelle Unterstützung und Hilfeleistung.

IRENE

Solange sich Irene zurückerinnern kann, hatte sie immer Angst vor Menschen. In der Sandkiste spielte sie lieber allein, den Kindergarten mochte sie nicht, Firmunterricht und Tanzschule blieb sie, so gut es ging, fern, weil der Kontakt zu Fremden angstbesetzt und unangenehm war. Generell war sie anderen Menschen gegenüber immer eher misstrauisch und vermied möglichst den Kontakt. Ihr Leben lang versuchte sie stets, alles selbst zu erledigen, bevor sie sich Hilfe von jemand anders holte, sei das im Studium, bei handwerklichen Dingen oder im Haushalt. In der Schule war sie eine Außenseiterin, sie hatte kaum Freundschaften, und wenn doch, dann eher zu den anderen Außenseiter*innen der Klasse, von ihrer besten Freundin wurde sie gemobbt. So war sie stets lieber allein als mit Menschen zusammen, die sie nicht kannte.

Irene wurde 1960 in Wien geboren und wuchs bei ihren Eltern gemeinsam mit ihrer älteren Schwester auf, ihre zweite Heimat war die Steiermark, wo ihre Eltern ein Haus besaßen. Ihr Vater verstarb relativ früh binnen weniger Monate an einer Krebserkrankung, ihre Schwester zog von zu Hause aus, als sie 21 Jahre alt war, und entwickelte ein Alkoholproblem. Im Alter von 45 Jahren war Irenes Schwester in einem so schlechten Zustand, dass sie Halluzinationen und Wahnvorstellungen hatte, sie war aggressiv und man konnte sie nicht allein lassen, sie war Alkoholikerin. Als Irene dies mitbekam, war es für sie überhaupt nicht vorstellbar, dass sie sich selbst einmal auf dem gleichen Weg befinden würde. Bis heute versteht sie nicht, wie es so weit kommen konnte.

So lebten Irenes unter Herzproblemen leidende Mutter und sie gemeinsam in einer Eigentumswohnung in Wien. Irene sah es als ihre Aufgabe, sich um die Mutter zu kümmern, mit ein Grund dafür, wieso sie nie aus der elterlichen Wohnung auszog. Es gab auch nie wirklich eine Notwendigkeit, anfänglich war es auch bequem für sie. Nach der Matura begann sie zu studieren und „lebte wie ein junger Hund“, wie sie es bezeichnet. Sie besuchte die Lehrveranstaltungen, die sie interessierten, und lebte von der Waisenrente. Abgeschlossen hat sie die Studien nie, auch weil ihre Angst vor Menschen ihr dies schwer gemacht hatte.

Alkohol war in ihrer Familie etwas eher Außergewöhnliches, etwas, das es zur Belohnung gab oder wenn Gäste kamen. Ein normaler Umgang, wie er vermutlich in zigtausenden Familien vorkommt. Das erste Mal Alkohol trinken durfte sie mit 15 Jahren, ein Privileg und ein Zeichen dafür, dass sie nun erwachsen wurde. In ihrer Studentenzeit begann sie vermehrt Alkohol zu trinken, anfangs tranken sie und ihre Mutter beim Kochen am Wochenende Kir Royal, zuerst ein Stifterl Sekt gemeinsam, später eine halbe Flasche allein. „Wohlfühltrinken“, wie sie sagt, es schmeckte ihr und machte ein angenehmes Gefühl, doch die Mengen steigerten sich langsam immer weiter.

Mit 27 Jahren, als die Waisenrente aus war und ihre Studien noch immer nicht fertig, brach sie diese ab und begann im Kundendienst einer Gas- und Heizungsfirma zu arbeiten. Ihre direkte Kollegin war ungut zu ihr, die Bezahlung war auch nicht überragend, aber sie blieb für dreißig Jahre in der Firma. Schließlich kannte sie dort schon alle, sie wusste, wie die Kolleg*innen und Vorgesetzten sind. Dieses Wissen gab ihr Sicherheit, ein Wechsel hätte bedeutet, sich wieder mit neuen Menschen arrangieren und sich einarbeiten zu müssen.

Irgendwann bemerkte sie, dass es ihr leichter fällt, unter Leuten zu sein, wenn sie getrunken hatte. Firmentreffen waren beschwipst leichter zu ertragen, es fiel ihr leichter, ihre Meinung zu sagen und sich zu behaupten, wenn sie getrunken hatte. Sie begann in der Früh zu trinken, was in der Firma lange nicht auffiel, und wenn, wurde eher hinter ihrem Rücken geredet, als sie direkt darauf anzusprechen. Das sei nur einmal passiert, aber sie hatte eine gute Ausrede parat. Der Alkohol half ihr außerdem, zu Hause mit der Situation umzugehen. Ihre Mutter war vor ihrem Tod pflegebedürftig und Irene die Einzige, die sich um sie kümmerte. Das Trinken war Entlastung und eine gute Möglichkeit, die Probleme – im wahrsten Sinne des Wortes – hinunterzuschlucken. Irgendwann später trank sie, um die Probleme mit dem Trinken nicht wahrhaben zu müssen. Trinken, um zu vergessen, dass sie trinkt.

Obwohl sie nur zwei Mal im Leben deutlich merkbar betrunken war, trank sie täglich große Mengen, sie war über lange Jahre Spiegeltrinkerin. Ein Blackout hatte sie nie, die Angst, die Kontrolle zu verlieren, etwas, das sie nicht leiden konnte, war zu groß. Sie trank vor der Arbeit Sekt statt Kaffee, spätestens nach dem Mittagessen verspürte sie die ersten Entzugserscheinungen, nach dem Büro trank sie weiter. Sie war immer um Kontrolle bemüht, damit sie keine Abstürze erlebte, und schaute auch, dass sie immer genug zu trinken zu Hause hatte. Bei mehreren Flaschen Sekt am Tag war das gar kein so leichtes Unterfangen, zumeist klapperte sie mehrere Supermärkte in der Umgebung ab und kaufte jeweils maximal sechs Flaschen, damit es nicht so auffiel. Wenn Wochenenden oder Feiertage waren, musste sie mehrere Supermärkte aufsuchen, um auf die benötigte Menge zu kommen.

Im Jahr 2014 verstarb ihre Mutter, 2017 ging die Firma in Konkurs, sie war arbeitslos und allein. Von diesem Zeitpunkt an war das Trinken der Hauptinhalt ihres Lebens, bis zu vier bis sechs Flaschen Sekt am Tag waren die übliche Menge, es konnten aber auch acht oder neun werden. Etwa dreißig Euro am Tag oder 900 Euro im Monat kostete sie ihr Konsum, wo das Geld für die Abfertigung aus ihrer Anstellung ist, weiß sie nicht, wahrscheinlich „versoffen“.

Langsam merkte sie, dass es so nicht weitergehen konnte, ein Arzt attestierte ihr miserable Leberwerte, ihr Leben drehte sich nur noch um den Alkohol. Gleichzeitig konnte sie sich nicht vorstellen, in eine Therapieeinrichtung zu gehen und nie wieder zu trinken, ein Ringen mit sich selbst und der Erkrankung. Als sie einmal zu Hause in ihr Alkoholtestgerät blies und nach sechs Stunden Schlaf noch immer über zwei Promille hatte, machte ihr dies Angst. Sie informierte sich im Internet und wusste, dass ein Entzug allein zu Hause zu gefährlich sei. Sie wandte sich schließlich an ihren Hausarzt, der sie an eine Stelle verwies, wo sie Hilfe bekommen würde.

Bei Therapieantritt hatte sie in der Früh 1,7 Promille, mittlerweile ist sie seit Dezember 2017 trocken. Sie lernte, über Probleme zu sprechen und sie nicht mit Alkohol hinunterzuspülen, sie lernte, sich zu wehren und sich zu behaupten, etwas, das sie früher nie geschafft hatte. Auf sich selbst zu schauen und die eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen ist eine neue Erfahrung. Alkohol trinken ist dennoch nach wie vor positiv besetzt, hin und wieder träumt sie davon, ein Achterl bei einem Heurigen auf der steirischen Weinstraße zu trinken. Aus Angst, wieder abhängig zu werden, traut sie sich das jedoch nicht, denn wenn sich das Leben nur noch ums Trinken dreht, ist nichts anderes mehr erstrebenswert. Der erkämpfte Ausstieg ist zu viel wert, um ihn aufs Spiel zu setzen.


ENTWICKLUNG DER ABHÄNGIGKEIT

„Probiere niemals Heroin, da bist du sofort süchtig und kommst nicht mehr davon los.“

„Cannabis als Einstiegsdroge“ ist ein beliebtes Argument von Liberalisierungsgegnern, die die These vertreten, dass der Konsum von Cannabis den Konsum anderer, härterer Drogen nach sich zieht. Diese Theorie wurde auch deswegen aufgestellt, weil man beobachtete, dass Opiatabhängige den Einstieg in den Konsum illegalisierter Substanzen mit Cannabis begannen. Hinter dieser zeitlichen Abfolge vermutete man einen biochemischen Zusammenhang und stellte die Theorie auf, dass Cannabiskonsum zum späteren Konsum härterer Drogen führt. Dass diese These so nicht stimmen kann, zeigen die Zahlen der Konsument*innen. Etwa fünf bis zehn Prozent der Österreicher*innen rauchen gelegentlich Cannabis, zumindest einmal ausprobiert haben das wesentlich mehr, nämlich etwa 25 Prozent. Würden diese alle später opiatabhängig, hätten wir ein weit größeres Problem mit Drogen in diesem Land. Die These der Einstiegsdroge Cannabis gilt nicht zuletzt aufgrund dieser empirischen Beobachtungen als widerlegt.

Doch wie ist das mit anderen Drogen, macht nicht schon der einmalige Konsum von Heroin abhängig? Um diese Frage zu beantworten, muss man etwas weiter ausholen und etwa auf Kriegsschauplätze blicken. Drogen und Krieg haben eine enge Verbindung, nicht nur in Bezug auf den eingangs geschilderten War on Drugs, sondern auch, weil der Drogenkonsum unter Soldaten im Kriegseinsatz verbreitet war und nach wie vor ist. Im Zweiten Weltkrieg wurde bis in die hohen Ränge der Wehrmacht „Panzerschokolade“ konsumiert. Sie verlieh Selbstvertrauen, half Müdigkeit, Hungergefühl und Angstgefühle zu überwinden und steigerte die Leistungsfähigkeit, was ihr auch später den Namen „Nazi-Speed“ einbrachte. Alles Eigenschaften, die für Soldaten im Krieg von Nutzen sind, zumindest so lange, bis sich die negativen Folgen einstellen. Erhöhter Schlafbedarf nach Phasen längeren Wachseins, Abhängigkeit und Psychosen sind nur einige davon und auch mit ein Grund dafür, wieso die der Panzerschokolade zugrunde liegende Substanz 1941 verboten wurde. Es handelte sich dabei um nichts anderes als ein Methamphetamin, das unter dem Namen Pervitin offiziell von pharmazeutischen Firmen hergestellt wurde. Der heute übliche „Handelsname“ von Pervitin ist Crystal Meth, wenngleich dieses in der Regel wesentlich höher dosiert ist, als es das Pervitin des Zweiten Weltkriegs je war.

Neben weiteren Substanzen wie Marihuana oder Alkohol spielt auch Heroin im Krieg eine Rolle. Mehr als ein Drittel der Soldaten im Vietnamkrieg soll Heroin konsumiert haben, etwa ein Fünftel war opiatabhängig [90]. Der Konsum von Heroin war weit verbreitet, was zum einen etwas mit den Lebensumständen und den Grausamkeiten des Kriegs zu tun hatte, zum anderen aber auch mit der guten Verfügbarkeit vor Ort. Aber was wurde aus den tausenden Vietnamveteranen mit Heroinerfahrung? Wurden alle süchtig und blieben sie es auch nach ihrer Rückkehr in die USA? Mitnichten. Die meisten der Rückkehrer beendeten den Heroinkonsum wieder, sobald der Kriegseinsatz vorbei war, die Anzahl der Abhängigen unter den ehemaligen Opiatkonsumenten sank auf etwa zwei Prozent [43]. Ähnliche Erfahrungen wurden mit deutschen Soldaten gemacht, die im Zweiten Weltkrieg Methamphetamin konsumiert hatten. Auch hier sank die Rate der Süchtigen nach dem Krieg wieder auf das Ausgangsniveau. Die Substanz alleine kann es also nicht sein, die Menschen abhängig macht, und ein einmaliger Konsum welcher Substanz auch immer macht nicht gleich süchtig. Er kann aber der erste Schritt in Richtung Abhängigkeit sein.

Die wissenschaftliche Forschung beschäftigt sich seit langem damit, wie und unter welchen Umständen Menschen abhängig werden. Es gibt verschiedenste Theorien zur Suchtentstehung von unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen, so führen beispielsweise medizinisch orientierte Erklärungstheorien die Sucht auf Stoffwechselvorgänge im Gehirn oder eine genetische Vorbelastung zurück. Psychologisch orientierte Theorien suchen wiederum die Ursache der Sucht in der Störung der Persönlichkeitsentwicklung oder sehen die Abhängigkeit als ein erlerntes Verhalten, dass es wieder zu verlernen gilt. In soziologisch orientierten Theorien stehen eher Umweltfaktoren wie mangelnde Perspektiven oder auch der Einfluss der Peergroup im Vordergrund. Im Grunde gehen alle diese Theorien der Frage nach, welche Faktoren für die Entstehung der Abhängigkeit verantwortlich sind, um daraus die für die Prävention und die Behandlung notwendigen Schlüsse zu ziehen.

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Дата выхода на Литрес:
22 декабря 2023
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414 стр. 7 иллюстраций
ISBN:
9783854396567
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