Читать книгу: «Die Prämonstratenser»

Der Autor

Ulrich Gottfried Leinsle, geb. 1948, studierte Theologie und Philosophie in Augsburg, München, Innsbruck und Rom. 1970 trat er in das Prämonstratenserstift Schlägl in Oberösterreich ein. Nach Promotionen in Theologie (München) und Philosophie (Rom) habilitierte er sich 1985 für das Fach »Christliche Philosophie« an der Universität Innsbruck. Er lehrte Philosophie an der Katholisch-Theologischen Hochschule Linz und von 1989 bis zu seinem Ruhestand 2013 als Inhaber des Lehrstuhls für Philosophisch-Theologische Propädeutik an der Universität Regensburg. Seit 1997 ist er Präses der Historischen Kommission des Prämonstratenserordens, seit 2005 Mitglied der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters an der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Philosophie und Theologie des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sowie die Geschichte des Prämonstratenserordens.
Ulrich G. Leinsle
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1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Umschlagbild: Auszug des Titelblattes des Breviarium Praemonstratense, Louka, Typis Lucensibus 1597, Stift Schlägl; von rechts nach links Augustinus, Norbert, Generalabt Jean Despruets, Generalvikar Abt Johannes Lohelius von Strahov, Abt Sebastian Fuchs von Louka/Klosterbruck und der Konvent vor dem Kloster.
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ISBN 978-3-17-032389-6
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pdf: ISBN 978-3-17-032390-2
epub: ISBN 978-3-17-032391-9
mobi: ISBN 978-3-17-032392-6
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Einleitung
3 1 Eine neue Lebensweise (ordo)
4 1.1 Die Kanonikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts
5 1.2 Norbert von Xanten und die Anfänge von Prémontré
6 1.3 Von der Lebensweise zum Orden
7 1.4 Theologische Rechtfertigung und Spiritualität
8 2 Ausbreitung im Wandel der Lebensformen
9 2.1 Wege und Probleme der Ausbreitung
10 2.2 Wandel der Lebensformen
11 2.3 Entwicklung der Institutionen
12 3 Von der Reform zur Reformation
13 3.1 Eigenart und Hindernisse der Reform
14 3.2 Reformzentren
15 3.3 Die Reformation und ihre Folgen
16 4 Katholische Erneuerung und barocker Glanz
17 4.1 Ordensreformen nach dem Tridentinum
18 4.2 Verinnerlichung der Reform
19 4.3 Französische Zentrale und regionale Differenzen
20 5 Von der Aufklärung zur Gegenwart
21 5.1 Die Klöster unter der Hoheit des Staates
22 5.2 Französische Revolution und Säkularisationen
23 5.3 Überleben und Restauration
24 5.4 Der Orden in der modernen Welt
25 Anmerkungen
26 Anhang
27 Abkürzungsverzeichnis
28 Quellenverzeichnis
29 Literaturverzeichnis
30 Abbildungsverzeichnis
31 Register
Vorwort
Die Geschichte des eigenen Ordens zu schreiben, ist ein gewagtes Unterfangen. Allzuleicht mischen sich eigene Präferenzen und Wertungen oder apologetische Tendenzen in die Darstellung. Diese Gefahr ist um so größer, wenn der Orden im Jahr 2021 auf 900 Jahre seiner Existenz zurückblickt und geneigt ist, dieses Jubiläum in einem Gefühl der dankbaren Selbstbetrachtung zu feiern. Tatsächlich aber ist das, was heute vom Orden weltweit vorhanden ist, nur ein kleiner Rest, verglichen mit seiner ehemaligen Größe und Bedeutung.
Der Gefahr der eigenen Voreingenommenheit versucht die hier gegebene Darstellung so weit wie möglich dadurch zu entkommen, dass sie weder den Maßstab heutigen Ordenslebens in einer bestimmten Region an die Vergangenheit noch den eines angeblich idealen Anfangs an die späteren Epochen anlegt. Vielmehr soll jede Epoche und Region in ihrer Eigenständigkeit gerade im Wechsel der Lebensweisen gekennzeichnet werden.
Mein Dank gilt an erster Stelle meinem Regensburger Kollegen Prof. Dr. Klaus Unterburger, der diesen Band im Rahmen der »Geschichte der christlichen Orden« angeregt und begleitet hat. Das Manuskript wurden von meinen Mitbrüdern und Mitgliedern der Historischen Kommission des Prämonstratenserordens, Dr. Ludger Horstkötter, Hamborn, und Lic. Hermann Janssens, Averbode, kritisch gegengelesen. Beiden bin ich für viele Anregungen und Hinweise dankbar. Nicht zuletzt gilt mein Dank Frau Christine Eckmair für die sorgfältige Korrektur und dem Verlag W. Kohlhammer für die Annahme und Betreuung des Manuskripts.
| Schlägl, im Advent 2019 | Ulrich G. Leinsle O. Praem. |
Einleitung
Der Prämonstratenserorden ist in mehr als einer Hinsicht eine geschichtliche Erscheinung, die nicht auf einen einfachen Nenner zu bringen ist.1 Entstanden im 12. Jahrhundert aus der Gregorianischen Reform des Klerus und der Augustinusregel verpflichtet, gehört er zur Gruppe der Regularkanoniker (Chorherren). Diese verbanden gemeinsames Leben in Gütergemeinschaft nach dem Vorbild der Jerusalemer Urgemeinde mit dem liturgischen und pastoralen Dienst an einer bestimmten Kirche und waren durch die Bischöfe oft in die Klerusreform der Diözesen eingebunden. Bereits die ersten Consuetudines (Gebräuche) um 1130 nahmen in Anlehnung an die Zisterzienser und an Gemeinschaften von Reformkanonikern zahlreiche monastische Elemente wie Stillschweigen, Handarbeit, Fasten und wollene Kleidung in weißer Farbe auf, die das mittelalterliche Erscheinungsbild des Ordens prägten.
Diese Mittelstellung zwischen Mönchen und säkularen Kanonikern war seit dem Mittelalter wiederholt Angriffen von außen, aber auch Diskussionen im Innern des Ordens um die Ausrichtung in einer vita mixta zwischen Kontemplation und Aktion ausgesetzt. Hinzu kommt, dass der charismatische Initiator des Ordens, Norbert von Xanten (vor 1080–1134), als Wanderprediger, Gründer von Prémontré (Diözese Laon, Frankreich) und Erzbischof von Magdeburg (ab 1126) einen anderen Lebensstil vertrat. Während sich die zu Prémontré gehörenden Klöster in ihren Gebräuchen den Mönchsklöstern annäherten, orientierte man sich in der Magdeburger Gruppe stärker an den bestehenden Kanonikerstiften, auch in Habit, Liturgie und Übernahme von Seelsorge. Eine Folge dieser Doppelung war, dass die an Frankreich orientierten Klöster Äbte als Vorsteher hatten, während die Magdeburger Stifte von Pröpsten geleitet wurden.2 Hinsichtlich ihrer Stellung waren aber beide Rechtsfiguren der Prälaten bis 1660 gleichgestellt. Durch die beiden Pole Prémontré und Magdeburg war die Einheit des Ordens und die oft beschworene Uniformität der Lebensweise von Anfang an prekär, zumal in Zeiten eines Schismas im Papsttum. Das als Integrationsinstrument gedachte jährliche Generalkapitel konnte diese Aufgabe kaum meistern.
Die Grundform eines Prämonstratenserstiftes ist die selbstständige Kanonie, im Orden wechselweise als Kloster oder Stift bezeichnet. Sie wurde von einem Mutterstift aus gegründet und stand unter der Aufsicht des »Vaterabtes«, d. h. des Abtes bzw. Propstes des Mutterstiftes, der auch das Visitationsrecht besaß. Es herrschte also ein Filiationsprinzip wie bei den Zisterziensern. Durch die weit entfernten Tochtergründungen und die reformierten säkularen Kanonikerstifte, die als Töchter von Prémontré betrachtet wurden, war die Überwachung der Observanz in der eigenen Filiation oft nicht mehr möglich. Deshalb wurde der Orden bereits im 12. Jahrhundert in Provinzen eingeteilt, Zirkarien genannt, die ein Circator im Auftrag des Generalkapitels zu visitieren hatte.3
Die nach dem Vorbild der Urgemeinde versammelte Gemeinschaft war zu Norberts Zeiten eine Gemeinschaft von Priestern, Laien (Konversen) und Frauen. Die Konversen stellten in der Zeit der zahlreichen »Bekehrungen« Adeliger den größten Teil der Konvente dar. Sie waren in der Wirtschaft des Klosters eingesetzt. Die Frauen, die ursprünglich oft in einem »Annexkloster« des Stiftes untergebracht wurden, wurden im späteren 12. Jahrhundert in eigene Frauenklöster mit strenger Klausur übersiedelt und teilweise in Chorfrauen und Laienschwestern (Konversen) unterschieden. Die Frauenklöster unterstanden der Aufsicht des Abtes des Männerklosters, der für sie ggf. einen Propst oder Prior bestellte. Die innere Leitung hatte eine Priorin oder »Meisterin«.
Die Struktur des Ordens in selbstständige Kanonien brachte es mit sich, dass sich die Zentralgewalt meist nur schwach ausbilden konnte. Diese bestand bis zur Französischen Revolution im Abt von Prémontré, der sich seit der Ordensreform des späten Mittelalters »Generalabt« nannte, und dem zunächst jährlich, seit 1630 in größeren Abständen tagenden Generalkapitel. Seit 1869 wird der jeweilige Generalabt vom Generalkapitel gewählt; seit 1937 hat er seinen Sitz in Rom.
Die weite Verbreitung des Ordens und die Eigenständigkeit der Kanonien bringen es mit sich, dass Gesamtdarstellungen der Geschichte des Prämonstratenserordens im männlichen (Erster Orden) und weiblichen (Zweiter Orden) Zweig selten und jeweils aus dem Blickwinkel einer regionalen Tradition geschrieben sind. Dies gilt ebenso für Basil Grassl aus dem böhmischen Stift Tepl4 wie für Norbert Backmund, der hauptsächlich die Einleitung zu den einzelnen Zirkarien aus seinem Monasticon Praemononstratense wiedergibt,5 und die umfassendste Darstellung der Geschichte und Spiritualität der Prämonstratenser von Bernard Ardura.6 Dieser unvermeidlichen Perspektivität ist sich auch dieser Band bewusst. Geschrieben von einem Angehörigen eines österreichischen Prämonstratenserstiftes, versucht er, der Eigenart und eigenständigen Entwicklung des Ordens in anderen Teilen Europas und in Übersee nach Möglichkeit gerecht zu werden. Der Schwerpunkt liegt aber im Hinblick auf die Leserschaft des Buches auf dem deutschen Sprachraum.
Über die Geschichte der einzelnen Klöster informiert das Monasticon Praemonstratense von Norbert Backmund,7 über die französischen Klöster ausführlicher Bernard Ardura,8 über die englischen Howard M. Colvin.9 Für die Gelehrtengeschichte des Ordens ist immer noch das bio-bibliographische Lexikon von Léon Goovaerts (1899–1916) unentbehrlich. Seit 1924 besteht im Orden eine Historische Kommission, die seit 1925 die internationale Zeitschrift Analecta Praemonstratensia herausgibt, in der wichtige Beiträge zur Geschichte des Ordens, Dokumente und Nachrichten über die neueste Literatur zu den einzelnen Häusern publiziert werden. Die Zeitschrift wird ergänzt durch die Buchreihe Bibliotheca Analectorum Praemonstratensium. Die frühneuzeitlichen Standardwerke von Jean Le Paige10 und Charles Louis Hugo11 wurden 1998/99 in der Reihe Instrumenta Praemonstratensia nachgedruckt.
1 Eine neue Lebensweise (ordo)
Die Prämonstratenser verdanken ihre Gründung nicht einer Strategie eines Ordensstifters, sondern kontingenten Ereignissen in der Biographie Norberts von Xanten1 und Eingriffen von außen. Sie sind in die gesamte Gregorianische Klerusreform des 11. Jahrhunderts2 hineingestellt und waren durch ihre neue Lebensweise (ordo)3 von Anfang an Gegenstand lebhafter Auseinandersetzung in der klösterlichen und katholischen Welt.
1.1 Die Kanonikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts
Der vielschichtige Prozess der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts, die mit dem Namen des Papstes Gregor VII. (1073–1085) verbunden ist, erfasste, vom Mönchtum ausgehend, auch die Lebensweise und den Dienst der Kanoniker. Der Terminus canonicus bezeichnet dabei ursprünglich einen Kleriker, der in der verbindlichen Liste (canon) des Klerus einer Kirche eingeschrieben ist, für deren liturgischen Dienst er zuständig ist (so im Konzil von Clermont 535, canon 15). Damit verband sich jedoch sehr bald die Vorstellung von einem Kleriker, der nach den Canones, den Dekreten der Kirche, zu leben hat.4 Konkret sind damit die Kleriker an Dom- und Stiftskirchen (Kollegiatstiften) gemeint, im Deutschen meist Dom- bzw. Chorherren genannt.
Die Gregorianische Reform
Die Kirchenreform des 11. Jahrhunderts beinhaltet ein Reformprogramm mit verschiedenen Stoßrichtungen, aber einer gemeinsamen Grundlage: Wiederherstellung der ursprünglichen »apostolischen« Lebensweise der frühen Kirche, in der man einen Idealzustand erblickte. Dazu gehörte nicht nur die Loslösung der Kirche von weltlichen Herrschaften, die dann im sog. Investiturstreit zwischen Papst und Kaiser gipfelte, sondern auch ein neues Modell des kirchlichen Zusammenlebens in »apostolischen« Gemeinschaften, das besonders den reformbegeisterten Teil des Adels erfasste.5
Reformen in der Kirche haben es an sich, dass sie die bestehenden Verhältnisse abwerten, als »Verfall« hinstellen und – meist rückwärtsgewandt – eine »Erneuerung« aus dem Geist der Vorzeit oder Urzeit im Sinne einer Normativität des Ursprungs anstreben. Tatsächlich wird bei solchen Reformen aber nicht eine vergangene Zeit wiederhergestellt, sondern aus dem Rückgriff auf Vergangenes etwas Neues geschaffen. Insofern bedeuten Reformen meist auch eine Modernisierung und lassen sich aus der Sicht der Reformer als »Erfolgsgeschichten« lesen.
Im Mittelpunkt der Gregorianischen Reform stand vor allem das Leben der Kleriker als unmittelbare Träger und Repräsentanten der Kirche.6 Zu den zu beseitigenden »Missständen« zählte in den Augen der Reformer die im niederen Klerus verbreitete Priesterehe (Konkubinat, als »Nikolaitismus« nach Offb 2,6 bezeichnet). Zu diesem Zweck wurde in mehreren Synoden, z. B. Pisa 1022, der Zölibat der Kleriker mit Höheren Weihen eingeschärft, konnte aber nicht restlos durchgesetzt werden. Ein weiterer Kampf richtet sich gegen die Käuflichkeit geistlicher Ämter, Sakramente und Dienste, zumal aus Laienhand (Simonie nach Apg 2,8–24). Simonie wurde ebenso wie Nikolaitismus als Häresie gewertet. Der Kampf gegen die Laieninvestitur war eng damit verknüpft, d. h. die Einsetzung von Bischöfen durch die Landesherren – z. B. durch den Kaiser, die Könige von England und Frankreich – und die Verleihung von Kirchen durch die adeligen »Eigenkirchenherren«. Unter dem Schlagwort der »Freiheit der Kirche« wurde dieser Konflikt zum Ringen um die Vorherrschaft von Kaiser oder Papst. Letztlich ging aber das Papsttum gestärkt und in großem Selbstbewusstsein aus den jahrzehntelangen Auseinandersetzungen hervor, die mit den Konkordaten mit England und Frankreich 1107 und dem Wormser Konkordat 1122 beigelegt wurden. Das neue Selbstbewusstsein zeigte sich u. a. in einer Ausweitung des päpstlichen Primats, ausgeführt meist durch Legaten, in der Zurückdrängung des römischen Adels und der Unterstellung der Metropoliten unter die päpstliche Zentralgewalt.
Die Kanoniker
Die Kanoniker an den Dom- und Stiftskapiteln bildeten nicht nur einen herausragenden Teil des Klerus, sondern sie waren oft auch in die Leitung von Diözesen oder Sprengeln einbezogen. Die bis ins 11. Jahrhundert bestimmende Regelung ihrer Lebensweise war die sog. Aachener Regel (Institutiones Aquisgranenses). Ihr ging die Regel des Bischofs Chrodegang von Metz (742–766) für das gemeinsame Leben der Kleriker an seinem Bischofssitz voraus. An Benedikts Mönchsregel orientiert, gestattete diese den Kanonikern Verfügungsrechte über die in die Kirche eingebrachten und ihnen wieder zur Verfügung gestellten Güter und Mittel und die Führung eines eigenen Haushalts. Gemeinsam waren Chorgebet, Arbeit, Refektorium (Speisesaal) und Dormitorium (Schlafsaal) in Klausur.7
Die Reichssynode von Aachen 816 widmete sich u. a. der Neuordnung des monastischen Lebens. Dabei wurden Mönche und Kanoniker klar unterschieden und die bestehenden Mischformen und Mischregeln, auch die Chrodegangs, aufgehoben. Für die Mönche und Nonnen wurde die Benediktsregel zum alleinigen Maßstab erklärt. Für die Kanoniker und Kanonissen wurden eigene Bestimmungen erlassen, die den Rahmen ihrer Lebensweise absteckten. Diese wurden aus älteren Synodalbestimmungen und Kirchenväterstellen gesammelt. Die Institutio canonicorum sah ein gemeinsames Leben der Kanoniker in einem abgegrenzten Bereich mit Chorgebet und Pflege der Liturgie an der entsprechenden Kirche vor. Refektorium und Dormitorium sollten gemeinsam sein. Die einzelnen Kanoniker konnten jedoch über Privatbesitz und Pfründen verfügen. Sie legten keine Gelübde ab, sondern wurden nach entsprechender Anwartschaft in die Gemeinschaft der Kanoniker aufgenommen und darin mit einer Pfründe versorgt. An der Spitze des Kanonikerstiftes sollte ein dem Bischof (praelatus) unterstellter Propst (praepositus) stehen, der auch vom König ernannt werden konnte.
Die Synode nahm zwar zwei Sermones (355 und 356) von Augustinus über die Lebensweise der Kleriker auf, verlangte aber von diesen gerade nicht ein Leben in persönlicher Besitzlosigkeit (Armut). Die Essensrationen waren mit Fleisch, täglich vier Pfund Brot und bis zu vier Liter Wein, die an Festtagen je nach Vermögen des Stiftes aufgebessert werden konnten, so reichlich bemessen, dass sie dem Archidiakon Hildebrand, nachmals Papst Gregor VII., in einer polemischen Rede bei der Lateransynode 1059 wie für Zyklopen bestimmt vorkamen.8
In der Praxis konnte aber das gemeinsame Leben der Kanoniker mancherorts wegen des Widerstands der Kanoniker oder auf Grund der Besitzverhältnisse nicht durchgeführt werden, sodass es bei den einzelnen Dom- oder Stiftsherrenhöfen als Pfründen blieb und das gemeinsame Tun auf das Chorgebet beschränkt wurde.
Die Augustinusregel
Die Widersprüche zwischen den Bestimmungen der Aachener Regel und den ihr vorgeschalteten Sermones Augustinus’ waren offensichtlich. Sie störten die an der Lebensweise der Urgemeinde von Jerusalem nach dem Idealbild von Apg 4,32–35 orientierten Reformer. Als Alternative bot sich die sog. Augustinusregel an, die mit der gemeinsamen Lebensweise der Kleriker am Bischofshaus von Hippo in Einklang zu bringen war. Doch diese Regel war ursprünglich für Mönche geschrieben und lag in zwei Fassungen vor, die zwar nach heutiger Erkenntnis9 beide in Augustinus’ Umfeld gehören, aber unterschiedliche Adressaten haben. Der kürzere Ordo monasterii regelt ein Mönchskloster mit Handarbeit, Stillschweigen und einem vom römischen und gallischen ordo stark abweichenden Chorgebet. Er geht möglicherweise auf Alypius zurück. Das längere Praeceptum bietet kaum Regelungen für den Alltag, sondern stellt die geistlichen Grundlagen des gemeinsamen Lebens einer Mönchsgemeinschaft heraus, an erster Stelle die vita communis im gemeinsamen Haus in vollkommener Gütergemeinschaft, dann Gebetszeiten, Sorge für die Kranken und Schwachen, Ausgang und brüderliche Zurechtweisung und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft in der spätantiken Gesellschaft mit je verschiedenen Ansprüchen. Werden beide Regeltexte zusammen überliefert, spricht man vom Praeceptum longius.
In einer wohl aus Reims stammenden Handschrift des 9. Jahrhunderts wird erstmals das Praeceptum allein (unter Elimination des Ordo monasterii) mit den genannten Sermones Augustinus’ über die Lebensweise der Kleriker in Verbindung gebracht. Es wurde deshalb seitdem nicht mehr als Mönchs-, sondern als Kanonikerregel betrachtet, galt als Lebensnorm des Bischofshauses von Hippo und konnte so eine strengere Alternative für Dom- und Chorherrenstifte zur Aachener Regel bilden. Wegen der inhaltlichen Unbestimmtheit ihrer Regelungen für den Alltag wurde die Regula Augustini jedoch von manchen lokalen Kommunitäten (z. B. Mortara, Lombardei) durch weitere Regeln ergänzt.10
Regularkanoniker
Die vom Mönchtum ausgehende Reform des 11. Jahrhunderts mit den Zentren Cluny und Hirsau erfasste bald auch die Kanoniker, die entweder aus eigener Initiative oder auf Drängen der Bischöfe ein gemeinsames Leben mit Gütergemeinschaft, teilweise unter der Augustinusregel, annahmen und darauf Profess ablegten, sich also zu Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam verpflichteten. So ließen sich z. B. in St-Ruf bei Avignon 1039 an einer dem Domkapitel gehörenden, ruinösen Kirche vier Priester nieder, um dort religiose leben zu können.11 Andere Gründungen gingen aus eremitischen oder semieremitischen Gemeinschaften hervor, die sich zu festen Institutionen zusammenschlossen, z. B. das Reformzentrum Springiersbach. Denn mit der monastischen Reform blühte auch ein neues Eremitentum auf,12 das auch Gelehrte wie Abaelard anzog13 und sich in monastischen Mischformen wie den Kartäusern und Kamaldulensern niederschlug.
Ein Meilenstein in der Kanonikerreform war die Lateransynode 1059, die u. a.von Archidiakon Hildebrand, Kardinal Petrus Damiani (um 1006–1072) und Bischof Anselm II. von Lucca (1036–1086) durchgeführt wurde, der in seiner Diözese das Domkapitel reformierte. Auch in Rom hatte sich eine Gemeinschaft von Klerikern gebildet, die nach dem Muster der Urgemeinde von Jerusalem in völliger Gütergemeinschaft lebte und darauf Profess ablegte.14 Im vierten Kanon der Synode wurde verlangt, alle Kleriker hätten neben der Kirche, für die sie geweiht worden sind, gemeinsam zu schlafen und zu essen, weiterhin alles, was ihnen von der Kirche zukommt, gemeinsam zu besitzen und sich zu bemühen, zu einem gemeinsamen Leben nach Art der Apostel zu gelangen.15 In der Praxis wurde allerdings den Dom- und Stiftsherren weiterhin ihre Präbende zugestanden. So entwickelte sich die Unterscheidung unter den Kanonikern in die canonici saeculares, die bepfründet waren und oft ihren eigenen Haushalt hatten, und die canonici regulares, die in Gütergemeinschaft eine vita apostolica in Armut, Keuschheit und Gehorsam nach einer Regel führten.
Die Übernahme der Augustinusregel war jedoch nicht das einzige Kennzeichen der neuen Kanonikergemeinschaft. Neben ihr finden sich in den Kanonikergemeinschaften weitere normative Texte, vor allem die jeweiligen Consuetudines und Zeremonienbücher. Das frühe Reformzentrum St-Ruf bei Avignon übernahm z. B. erst um 1080 die Augustinusregel in Form des Praeceptum, aber noch verbunden mit den sog. Consensoria monachorum aus dem 7. Jahrhundert.16 Die Consuetudines wurden für die Ausbreitung der Reform von einem Zentrum aus sehr bedeutsam, auch über den engeren Verband hinaus. So finden sich die Consuetudines von St-Ruf u. a. in Passau (St. Nikola) und im schwedischen Lund.17 Die Kanonikerreform sollte eine allgemeine Klerusreform einleiten. Dem diente auch die Ausbreitung eines Verbandes in mehrere Diözesen und Kirchenprovinzen, wie es beispielhaft an dem nach cluniazensischem Modell organisierten Verband von St-Ruf (mit Abt, Großprior und zahlreichen Prioraten in Südfrankreich und Katalonien) zu sehen ist.
Ein Zentrum der Kanonikerreform anderer Art war St-Victor vor Paris.18 Im nördlichen Frankreich waren St-Martin-des Champes in Paris (1059/60) und St-Quentin in Beauvais (1067) die ersten reformierten Kanonikerstifte, letzteres geleitet vom nachmaligen Bischof Ivo von Chartres (um 1040–1115). Auch bei St-Victor handelt es sich um eine kleine Kirche vor den Mauern der Stadt, allerdings in der Nähe zum König und dem geistigen Zentrum, den Schulen von Paris. An diese Kirche zog sich wohl 1111 der Archidiakon der Kathedrale von Paris und gefeierte Magister Wilhelm von Champeaux († 1121) zurück, um dort seinen Unterricht mit einem gemeinsamen Leben mit den Scholaren zu verbinden.19 Dank großzügiger Schenkungen und der königlichen Bestätigung von 1113 entwickelte sich aus dem Kloster das Stift St-Victor, das nach 1130 zum Mittelpunkt eines Kanonikerverbandes wurde, der nach zisterziensischem Muster mit einem Generalkapitel und Tochterstiften organisiert war. Noch bedeutender aber wurde der geistige Einfluss durch die berühmte theologische Schule mit den Kanonikern Hugo, Richard, Adam und Andreas, die nicht nur die scholastische Theologie, sondern auch die Bibelwissenschaft, die Spiritualität und die Dichtung entscheidend bereicherte.20
Im südlichen Deutschland waren die Bischöfe Altmann von Passau (1065–1091), Gebhard von Salzburg (1060–1088) und dessen Nachfolger Konrad I. (1106–1141) um die Reform der Kanonikerstifte bemüht.21 Unter Bischof Altmanns Einfluss gründete Herzog Welf I. von Bayern 1073 das Stift Rottenbuch, das zu einem Zentrum der Reform wurde. Dorthin zog sich auch Manegold von Lautenbach, in Paris ausgebildet, zurück, bevor er 1094 Prior des neugegründeten Stiftes Marbach im Elsass wurde und dieses dank seiner Consuetudines wieder zum Zentrum eines Netzwerkes von Reformklöstern machte. Nach Rottenbuch floh 1120 auch der ehemalige Augsburger Domscholaster Gerhoch von Reichersberg (1092/93–1169), der dann als Propst von Reichersberg (ab 1132) für die Kanonikerreform wirkte.
Ordo antiquus – Ordo novus: Zwei kanonikale Lebensweisen
Die Vielgestaltigkeit der Kanonikerreform brachte innerhalb der Bewegung eine weitere Differenzierung hervor. Manchen Kommunitäten genügte das flexible Praeceptum der Augustinusregel als Grundlage nicht, sondern sie orientierten sich zusätzlich am Ordo monasterii. Das Praeceptum longius übernahmen z. B. die Kanoniker von Arrouaise, eine Kanonikerkongregation, die um 1190 aus einer Eremitenkolonie entstanden war und unter der Leitung des späteren Kardinals Kuno von Preneste († 1127) stand.22 In derselben Fassung übernahmen die Kanoniker von Springiersbach, ebenfalls eremitischen Ursprungs, die Augustinusregel.23 Möglicherweise erhielt auch Gerhoch von Reichersberg 1126 in Rom von Norbert von Xanten ein Exemplar des Praeceptum longius für Rottenbuch, wo die strengere Form aber abgelehnt wurde.24 Schon 1121 ließ sich Bischof Konrad von Salzburg ein Exemplar des Praeceptum longius aus Klosterrath (Rolduc) kommen, um die strengere Observanz in seiner Diözese einzuführen.25 Oft ist jedoch nicht feststellbar, welche Regelform in der jeweiligen Kommunität verwendet wurde.
Traditionell werden die Regularkanoniker des 11. und 12. Jahrhunderts je nach Regelgebrauch unterschieden in den Ordo antiquus mit dem Praeceptum oder der Regula recepta, d. h. dem Praeceptum mit vorgeschaltetem erstem Satz des Ordo monasterii (»Vor allem, geliebte Brüder, soll Gott geliebt werden, sodann der Nächste. Denn das sind die Hauptgebote, die uns gegeben sind«26), und den Ordo novus mit dem Praeceptum longius. Die ausschließliche Bestimmung der beiden Lebensweisen nach den verwendeten Regeltexten greift aber, wie jüngere Forschungen herausgearbeitet haben, zu kurz, insbesondere wenn mit »alt« und »neu« Werturteile verbunden werden.27 Dies zeigt nicht zuletzt die Auseinandersetzung um die Regelfrage in den Jahren um 1120. Abt Pontius von St-Ruf (1116–1125) und Bischof Walter von Maguelone (1104–1129) brachten in ihren Briefen gegen den Ordo novus keineswegs eine laxe Gesinnung zum Ausdruck, sondern wehrten sich dagegen, ein Gesetz übernehmen zu müssen, »das weder unsere Vorfahren noch wir je tragen konnten« (vgl. Apg 15,10). Pontius wies aus Bibel, Kirchenvätern und kanonikaler Tradition die Berechtigung des Ordo antiquus nach. Er sah sich mit seinen Kanonikern auf einer Ebene und wollte sich nicht in die Höhen der extremen Asketen versteigen. Walter von Maguelone sah seine Observanz ganz in der Tradition der Römischen Kirche und wies die bisher unbekannten Neuerungen der radikalen Reformer fast in die Nähe von Häresie und Schisma.28
Eine zeitgenössisch näherliegende Unterscheidung der Kanoniker nach Weltnähe und Weltferne bietet der Libellus de diversis ordinibus et professionibus qui sunt in aecclesia (vor 1126), indem er drei Kategorien unterscheidet: Kanoniker, die sich fern der Welt ansiedeln, wie in Prémontré und St-Josse-au-Bois, solche, die sich in der Nähe von städtischen Zentren niederlassen, wie St-Victor in Paris und St-Quentin in Beauvais, und schließlich die sog. canonici saeculares, die in den Städten wohnen und dort an Kirchen tätig sind.29 Angesichts der oft unsicheren Regelobservanz sollten deshalb bei der näheren Bestimmung eines Chorherrenstiftes im Hinblick auf Ordo antiquus und Ordo novus auch eremitischer Ursprung und Seelsorge als Kriterien berücksichtigt werden.30
1.2 Norbert von Xanten und die Anfänge von Prémontré
Über Norberts Leben bis zu seiner Erhebung zum Erzbischof von Magdeburg (1126) sind wir nur durch wenige zeitgenössische Dokumente und drei narrative Quellen unterrichtet: die beiden hagiographischen und identitätsstiftenden Zwecken dienenden Viten Norberts, von denen die sog. Vita A aus dem Magdeburger Umkreis (ca. 1145–1161/64), die Vita B aus Prémontré (ca. 1152–1164) stammt, sowie die Bistumsgeschichte von Laon aus der Hand des Hermann von Tournai (vor 1147).31 Norberts angebliche Schriften sind alle unecht.32 Die genannten narrativen Quellen zeichnen ein Bild Norberts, das zwar in manchem Detail verschieden ist, aber in wichtigen Zügen übereinstimmt und durch weitere Dokumente gestützt werden kann.
Vom Höfling des Kaisers zum Wanderprediger
Nach neuesten Erkenntnissen wurde Norbert zwischen 1070 und 107533 wohl in Gennep im damaligen Niederlothringen als Sohn von Heribert Herr von Gennep und seiner Frau Hadwigis (Hedwig) geboren.34 Er hatte einen (wohl älteren) Bruder namens Heribert. Der nachgeborene Norbert wurde zum geistlichen Stand bestimmt und an dem bedeutenden Chorherrenstift St. Viktor in Xanten mit einer Pfründe versorgt. Schon früh kam er an den Hof des Kölner Erzbischofs Friedrich I. und an den Hof König Heinrichs V. Er hatte reichliche Einkünfte und Besitzungen. Nach Hermann von Tournai begleitete Norbert mit Erzbischof Friedrich König Heinrich V. auf seiner Romreise 1110/11, die in der Gefangennahme des Papstes Paschalis II. und seiner Kardinäle gipfelte.35
In das Jahr 1115 fällt Norberts »Bekehrung« vom weltlichen Hofleben zu einem streng gregorianischen Bußleben, das von den Viten nach dem Vorbild der Bekehrung Pauli dramatisch gestaltet wird, doch historisch nicht gesichert ist. Es begann jedenfalls eine Zeit intensiver Suche nach einem ihm angemessenen Lebensideal. Kurze Zeit hielt er sich im Kloster der Reformbenediktiner in Siegburg unter Abt Kuno auf. Entgegen den Bestimmungen des Kirchenrechts ließ sich Norbert in dieser Zeit von Erzbischof Friedrich am gleichen Tag zum Diakon und zum Priester weihen. Anschließend kehrte er nach Xanten zurück und erhob dort schwere Anschuldigungen gegen die Lebensweise der dortigen Stiftsherren. Die Suche nach einem ihm gemäßen religiösen Leben führte ihn u. a. zu den Reformkanonikern von Klosterrath und an die Mosel zum Einsiedler Liudolf und seinen Gefährten. Zwei Jahre verbrachte er als Einsiedler auf dem Fürstenberg bei Xanten, predigte aber auch in der Umgebung. Am 28. Juli 1118 wurde er deshalb vor einer Synode in Fritzlar angeklagt, aus eigener Vollmacht zu predigen und eine ordensähnliche Kleidung aus Schaf- und Ziegenfellen zu tragen, ohne jedoch Mönch zu sein.
Norbert wartete aber die Entscheidung der Synode nicht ab, sondern zog von dannen, übergab dem neu gestifteten Kloster auf dem Fürstenberg einige seiner Besitzungen und ging barfuß mit einem Bußkleid als Wanderprediger nach Südfrankreich. Im Wallfahrtsort St-Gilles traf er Ende 1118 Papst Gelasius II. und ließ sich von ihm die Predigterlaubnis erteilen. Im Frühjahr 1119 hielt er sich in Valenciennes in Nordfrankreich auf, wo er am Palmsonntag predigte. Wenige Tage später besuchte er seinen Schulkollegen und Freund aus höfischen Zeiten, Bischof Burchard von Cambrai, der ob seines äußeren Erscheinungsbildes entsetzt war. In Valenciennes schloss sich ihm ein Kleriker des Bischofs an, Hugo von Fosses, der später erster Abt von Prémontré werden sollte.36 Predigend und Frieden stiftend in den zahlreichen Fehden der Zeit zog Norbert nach dem Vorbild der Apostel durch Nordfrankreich und das südliche Belgien, begleitet vom Zustrom der Massen und dem Ruf eines Wundertäters. Zur Bestätigung seiner Predigterlaubnis durch den neuen Papst Calixt II. ging er im Oktober 1119 zur Synode von Reims und erreichte durch Bischof Bartholomäus de Joux von Laon eine Audienz. Der Papst beauftragte seinen Verwandten Bischof Bartholomäus, für Norbert zu sorgen und ihn mit nach Laon zu nehmen, wo er den Winter 1119/20 verbrachte und in der berühmten theologischen Schule Lektionen hören wollte, wogegen der monastische Eiferer Drogo, Prior des Benediktinerklosters St. Nikasius in Reims, heftig protestierte.37 Bischof Bartholomäus versuchte, Norbert zum Abt des Stiftes St. Martin in Laon zu machen, was aber am Widerstand der Stiftsherren und an Norberts radikalen Vorstellungen scheiterte. Den Plan, Norbert in seinem Bistum sesshaft zu machen, ihn in die Klerusreform der Diözese Laon einzubinden und ihn damit von der suspekten Wanderpredigt abzuhalten, verfolgte Bartholomäus de Joux aber weiter.
Gründung von Prémontré, erste Klöster, erneute Wanderpredigt
Nachdem Norbert mit Bischof Bartholomäus verschiedene Orte für eine mögliche Klostergründung mit eremitischem Einschlag besichtigt hatte, einigten sie sich im Frühjahr 1120 auf das Tal von Prémontré, ca. 20 km westlich von Laon, wo sich eine Johannes dem Täufer geweihte Kirche befand, die zur Benediktinerabtei St-Vincent in Laon gehörte.38 Doch Norbert ließ sich nicht an Prémontré binden, sondern zog im Frühjahr 1221 wieder auf Wanderpredigt und sammelte 13 Gefährten für seine neue Gründung. Unter diesen Gefährten befand sich Evermod, der spätere Bischof von Ratzeburg, den Norbert in Cambrai kennenlernte. Anders als Hermann von Tournai schildern die Viten auch die Anfangsschwierigkeiten einer noch ungefestigten und nach dem Vorbild der »neuen Eremiten« nicht auf eine Regel verpflichteten Gemeinschaft, die sich nur auf ein Leben nach dem Evangelium nach Art und Weise der Apostel (vita apostolica) geeinigt hatte. Wohl auch im Hinblick auf die kirchliche Anerkennung wählte Norbert die von den Reformkanonikern bevorzugte Augustinusregel in der Fassung des Praeceptum longius mit dem Ordo monasterii und dem Praeceptum.39 Da sie in ihren Einzelvorschriften relativ unbestimmt ist, mussten viele Bereiche des klösterlichen Lebens erst langsam institutionalisiert werden, so auch der Identität stiftende Habit aus weißer Wolle, den die Viten einerseits als Zeichen der Buße deuten, andererseits mit den Engeln als Zeugen der Auferstehung am leeren Grab verknüpfen.40 Bereits hier zeigt sich die für den Prämonstratenserorden dann typische Verbindung monastischer und kanonikaler Elemente. Auf diese Regel legte Norbert mit seinen Gefährten am Weihnachtsfest 1121 die Profess ab.
Doch schon vorher hatte er offenbar an einen weiteren Kreis von Klöstern gedacht. Denn im Herbst 1121, als der Klosterbau weit gediehen war, reiste Norbert nach Köln, um Reliquien für die neue Kirche zu holen, aber auch 30 Gefährten für seine Klöster anzuwerben. Auf dem Weg nahm er die Schenkung des Grafen Gottfried von Namur und seiner Frau Ermesinde an, aus der das Kloster Floreffe, die erste Gründung außerhalb des Bistums Laon, entstand. Die Schenkung wurde am 27. November 1121 beurkundet.41 In Köln traf er möglicherweise auch den jungen Grafen Gottfried von Cappenberg, der dann 1122 seine Burg Cappenberg Norbert und seinen Brüdern übergab und in das erste rechtsrheinische Kloster verwandelte.42
Kaum ließ die Winterkälte nach, zog Norbert 1122 wieder aus, um zu predigen, nicht mit dem Habit, sondern mit seinem alten Bußgewand bekleidet. Am 18. November 1122 konnte endlich die Kirche von Prémontré durch Bischof Bartholomäus de Joux konsekriert werden. Im Winter 1123/24 war Norbert persönlich in Cappenberg, während dieses von Friedrich von Arnsberg, Gottfrieds Schwiegervater, belagert wurde.43 Im Sommer 1124 predigte Norbert in Antwerpen gegen die radikalen Anhänger des gregorianischen Predigers Tanchelm († 1115) und erhielt die Abtei Sint-Michiels mit zwölf Klerikern, allerdings ohne die Pfarrrechte.44 Damit war ein Schritt von Prémontrés Einsamkeit in den Umkreis einer bedeutenden Stadt getan. Weitere Schenkungen folgten. Zwischen 1124 und 1126 wurde zudem das Kloster St. Martin in Laon von Bischof Bartholomäus Norberts Obhut übergeben. Am 28. Juni 1124 bekam Norbert in Noyon durch die päpstlichen Gesandten Gregorius Papareschi (nachmals Innozenz II.) und Petrus Leonis (nachmals Gegenpapst Anaklet II,) die päpstliche Bestätigung seiner Gründung in Prémontré und seiner Lebensweise als Regularkanoniker. Damit war die Gründung institutionell abgesichert, jedoch wegen der unsteten Lebensweise ihres Gründers immer noch gefährdet, wie sich bald zeigen sollte.
Von Prémontré nach Magdeburg45
Im Winter 1126 brach Norbert von Prémontré zu einer Reise auf, die ihn zunächst nach Regensburg führte, wo er die Brautwerbung des Grafen Theobald II. von Blois, seit 1125 auch von Champagne, für Mathilde von Kärnten zu einem Erfolg führte. Von dort zog er weiter nach Rom. Am 11. Februar 1126 erhielt er die päpstliche Bestätigung durch den neuen Papst Honorius II., allerdings nicht für seinen ordo, sondern für ein Leben nach der Augustinusregel und für seine inzwischen gegründeten Klöster,46 gefolgt von speziellen Urkunden für Cappenberg, Varlar und Ilbenstadt sowie Floreffe. Im Zug des Romaufenthaltes nahm Norbert auch an der Unterredung zwischen Honorius und Gerhoch von Reichersberg über die Klerusreform und die Regularisierung des Klerus teil.
Die Bestätigung war aber wohl nicht der einzige Grund seiner Romreise im Winter. Denn am 19./20. Dezember 1125 war Erzbischof Rutger von Magdeburg gestorben und Norbert wurde am Hof König Lothars III. als Nachfolger gehandelt. Dies wird auch durch Norberts Flucht aus Würzburg nach Ostern 1126 auf der Heimreise von Rom deutlich, um nicht dort zum Bischof gewählt zu werden. In Würzburg hatte er durch eine Blindenheilung so viel Aufsehen erregt, dass daraus schließlich durch Schenkungen die Gründung des Stiftes Oberzell 1128 erwuchs.47 Nach Prémontré zurückgekehrt, regelte Norbert die Verhältnisse in den neuen Klöstern St. Martin in Laon, Vivières und Clairfontaine. Doch bereits im Sommer reiste er mit Graf Theobald von Champagne ab, um dessen Braut einzuholen. Das eigentliche Ziel der Reise aber war Speyer, wo Norbert auf dem Reichstag im Juni/Juli 1126 zum Erzbischof von Magdeburg gewählt und von König Lothar belehnt wurde. Damit war Prémontré seiner leitenden Figur beraubt.
Norberts Tätigkeit als Erzbischof von Magdeburg und Reichsfürst nach seiner Weihe am 25. Juli 1126 betraf u. a. den weiteren Ausbau seiner Gründungen und seines ordo. Als radikaler Verfechter der Gregorianischen Reform hatte Norbert in seiner Bischofsstadt massiven Widerstand zu ertragen, der bis zu Mordversuchen führte. Ein Grund dafür war u. a. die Übertragung des Stiftes Unser Lieben Frauen in Magdeburg an seine Gefährten, die nach langwierigen Verhandlungen durch Norberts Urkunde vom 29. Oktober 1129 abgeschlossen wurde. Damit war in Sachsen ein zweites Zentrum des »norbertinischen« ordo geschaffen, das zunächst keine Bindung an Prémontré hatte, sondern allein von Norbert als Erzbischof von Magdeburg abhängig war. Die Übertragung wurde 1129 durch Papst Honorius II. bestätigt. Es folgte mit der Übergabe der Benediktinerabtei Pöhlde im Harz vor 1130 an Norberts Gefolgsleute erstmals ein Schritt über das Erzbistum Magdeburg hinaus in das Gebiet des Erzbistums Mainz. Seinem Stift Unser Lieben Frauen in Magdeburg übergab er 1130 das vor der Klosterkirche gelegene Hospital.
Mit der nächsten Klostergründung Gottesgnaden 1131 am Rand des Wendenlandes richtete Norbert den Blick nach Osten. Er gründete das Kloster als Vorposten zur Missionierung der Wenden und stattete es mit den beträchtlichen Gütern des sächsischen Grafen Otto von Reveningen aus. Bereits 1129 hatte Norbert seinen Gefährten Anselm zum Bischof von Havelberg geweiht, obwohl dieser Bischofssitz noch durch Einfälle der Wenden gefährdet war. Norbert betrachtet sich als Herrn des Klosters Gottesgnaden und setzte Amalrich als Propst ein, der allerdings bald ins hl. Land zog. Ihm folgte Evermod, der nur als Provisor eingesetzt wurde. Eine Bestätigungsbulle wurde nicht ausgestellt. Norbert selbst konnte sich um seine letzte Gründung und den stark heterogenen Konvent kaum kümmern, da er durch das Schisma von 1130 und durch seine diplomatische Tätigkeit für König Lothar sowie durch den Romzug von 1132/33 meist abwesend war. In ihren Gebräuchen und der Liturgie waren die Kanoniker von Gottesgnaden an das Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg als ihr Mutterkloster gebunden, nicht an Prémontré, womit die Bipolarität der Klöster, die Norbert als eine Art »Eigenkirchenherrn«48 unterstanden, überdeutlich wurde. Statt der wollenen und weißen Kleidung trug man in Magdeburg die in den meisten Kanonikergemeinschaften übliche Kanonikerkleidung aus weißem Leinen, das Superpelliceum, und darüber einen blau-schwarzen Mantel. Während in Prémontré der Ordo monasterii als Teil der Augustinusregel die Liturgie bestimmte, folgte man in Magdeburg und den davon abhängigen Stiften der Liturgie des Domes und des Xantener Stiftes.49
Im Oktober 1131 nahm Norbert am Konzil von Reims teil und erhielt Ende des Jahres die letzte päpstliche Bestätigung der Klöster Unser
Abb. 1: Ältestes gedrucktes Bild Norberts, zuerst gedruckt im Breviarium Praemonstratense, Straßburg, Johann Grüninger 1490, hier entnommen aus dem Missale Praemonstratense, Straßburg, Johann Prüss 1502/04.
Lieben Frauen und Gottesgnaden zusammen mit allen anderen Gütern des Magdeburger Bistums durch Innozenz II. In dieser Urkunde wird auch Posen als Suffraganbistum von Magdeburg aufgeführt, während es bisher zur Kirchenprovinz Gnesen gerechnet wurde. Im August 1132 begann König Lothar seinen Feldzug von Würzburg über Augsburg und Innsbruck nach Rom zur Vertreibung des Gegenpapstes Anaklet II. und zur Erlangung der Kaiserkrone. An diesem Romzug nahmen neben Norbert auch Bischof Anselm von Havelberg und Propst Johannes von Oberzell teil. Letzterer erhielt in Pisa am 20. Februar 1133 eine päpstliche Bestätigung seines Klosters und der kanonikalen Lebensform nach der Regel des hl. Augustinus durch Innozenz II. Für die Zeit des Aufenthalts in Italien im Juni und Juli 1133 erhielt Norbert auch die Würde und Funktion des (stellvertretenden) Erzkanzlers für Italien, da der Erzbischof von Köln abwesend war. Als Belohnung für seine Dienste zur Beilegung des Schismas wurde er vom Papst zum Metropoliten der polnischen Bistümer ernannt. Von Rom zog man wieder über die Alpen zum Reichstag nach Würzburg im September 1133. Über Basel, Mainz, Köln, Aachen (6. Januar 1134) und Goslar (25. Januar 1134) kehrte Norbert, bereits ernstlich erkrankt, nach Magdeburg zurück, wo er am 6. Juni 1134 starb und im Kloster Unser Lieben Frauen begraben wurde.
Charisma und Institution
Bereits Norberts Leben führt vor Augen, dass er nicht dem Idealtyp eines Ordensstifters entsprach.50 Dies wird auch in den Quellen deutlich. Während Hermann von Tournai die Gründung von Prémontré und Norberts Wirken als Erfolgsgeschichte darstellt und ihn über Bernhard von Clairvaux erhebt, führen die Viten (besonders Vita B) die Schwierigkeiten aus, in die Norberts Rückkehr zur Wanderpredigt und seine Wahl zum Erzbischof die junge Gemeinschaft in Prémontré stürzten. Die diesbezüglichen Urkunden ergeben zudem ein differenziertes Bild der Organisation der Norbert unterstellten Klöster.
Waren die Einigung in Prémontré auf die erweiterte Form der Augustinusregel und die Profess bereits mit Schwierigkeiten vor sich gegangen, so drohte nach Norberts Weggang die Gemeinschaft auseinanderzufallen.
Hinzu kamen die unterschiedlichen Organisationsformen und Besitzverhältnisse in den einzelnen Klöstern, die sich Norbert in der Urkunde Honorius’ II. übertragen ließ.51 Während Prémontré von Bischof Bartholomäus von Laon Norbert vollständig übertragen worden war, wurde die Eremitengemeinschaft von Clairfontaine nur seiner Obhut (cura) übergeben und 1131 eine eigene Abtei errichtet. Floreffe wurde Norbert vom Grafen von Namur übereignet, doch 1124 wurde den dortigen Brüdern vom Bischof von Lüttich das Recht der freien Abtswahl zugesprochen, was Norbert geflissentlich ignorierte. Cappenberg war Norbert und seinen Brüdern übergeben und die Übertragung 1123 durch Kaiser Heinrich V. bestätigt worden. Obwohl Norbert für Cappenberg 1126 eine eigene Papsturkunde für Varlar und Ilbenstadt ausstellen ließ, kam Cappenberg nach Norberts Tod in die Hand des Bischofs von Münster. Das von Otto von Cappenberg gegründete Varlar wurde Norbert wohl nicht übergeben, sondern kam schon 1129 an den Bischof von Münster, dem der Propst zum Gehorsam verpflichtet war. Ilbenstadt wurde von Gottfried und Otto von Cappenberg direkt dem Erzbischof von Mainz 1123 übereignet. Cuissy wird in den Urkunden Norberts nicht genannt, sondern erscheint erst 1132. Vivières wird zwar in der Urkunde von 1126 genannt, sein Status ist aber unklar. Die dauerhafte Reform des Stiftes St. Arnual bei Saarbrücken scheiterte wohl am Widerstand des Grafen Friedrich von Saarbrücken.52 Die Urkunde der Übergabe von Sint-Michiels in Antwerpen an Norbert ist verfälscht, ebenso problematisch erscheint die Urkunde der Übergabe von St. Martin in Laon. Norbert war also weit weniger als ein »Eigenklosterherr« der von ihm 1126 beanspruchten Stifte. Selbst bei den Gründungen im Osten war das nicht durchgehend der Fall.
Hinzu kommen die unterschiedlichen Lebensstile Norberts und seiner Gefährten in Prémontré und Magdeburg. Trotz Norberts armen Auftretens bei seinem Einzug in die Bischofsstadt war das Leben eines Kirchen- und Reichsfürsten mit den Reformvorstellungen seiner ersten Gefährten nicht vereinbar. Gottfried von Cappenberg sah in Magdeburg nur »weltliches Getriebe und Lärm« (seculi pompa et strepitus) und zog sich von Norbert zurück.53 Es dauerte auch bis 1128, bis Norbert durch eine Gesandtschaft aus Prémontré veranlasst wurde, seinen Gründungen im Westen, Floreffe (hier trotz des Rechts der freien Abtswahl) und Antwerpen eigene Äbte zu geben. Prémontré gestattete er aber eine freie Wahl, aus der sein Gefährte Hugo von Fosses als erster Abt hervorging. Dieser bestimmte dann nach der Vita A für Laon, Vivières und Bonne-Espérance eigene Äbte, die aber tatsächlich in Laon und Vivières schon früher geweiht waren.54
Frauen und Männer im Kloster und in der Welt
Während Norberts Viten über Frauen in seinem Umkreis schweigen, berichtet Hermann von Tournai, Norbert habe Scharen von Frauen zu Gott bekehrt, sodass zu seiner Zeit (vor 1147) schon mehr als (zehn-)tausend solcher Frauen in den Klöstern des Verbandes von Prémontré in strenger Abgeschiedenheit und harter Disziplin, mit einem hässlichen Kopftuch und rauen Gewändern gekleidet, Gott dienten.55 Auch wenn Hermanns Zahlen und seine Einschätzung wohl übertrieben sind, ist an der Tatsache der Frauen in Norberts Umkreis nicht zu zweifeln. Denn Norbert nahm nach dem Ideal der Urgemeinde von Jerusalem neben den wenigen Kanonikern auch Männer und Frauen als Konversen auf, deren Zahl die der (meist zwölf) Kanoniker um ein Vielfaches übertraf. Zwischen 1123 und 1136 bestätigte Bischof Simon von Noyon, dass sich Rikvera de Clastris mit ihrem in die Ehe mitgebrachten Besitz Norbert conversionis gratia überantwortet hatte und somit als Konversin dort leben wollte.56 Nach ihrer späteren Vita gab ihr Norbert den Schleier und nahm sie als Konversin auf. Nach kurzer Zeit schon wurde sie die Vorsteherin des in Prémontré errichteten Hospizes, eines pauperum Xenodochium.57 Damit ist auch einem Grundanliegen Norberts entsprochen, der nach Vita B seinen Brüdern die Gastfreundschaft ausdrücklich empfohlen hat.
Die ersten Frauenklöster wurden im Klosterareal des Männerklosters errichtet, jedoch räumlich getrennt und mit einem eigenen Zugang zum Nonnenchor (meist auf der Empore) sowie einem eigenen Refektorium versehen. Man spricht deshalb statt von einem »Doppelkloster« mit Bruno Krings besser von einem »Annexkloster«, dessen Leitung der Abt des Männerklosters hatte, dem auch die Priorin als Vorsteherin des
Abb. 2: Rikvera de Clastris, Stich Michael van Lochum 1539.
Frauenklosters unterstand.58 Die Lebensweise der Schwestern wird uns erstmals in den Consuetudines von ca. 113059 greifbar: Um Mitternacht stehen die Schwestern zur Matutin auf, sie beten still in der Kirche bzw. ihrem Oratorium (Kapelle) und feiern dort auch die Messe. Das Marienoffizium und die kleinen Horen beten sie auch während der Arbeit. Wegen ihrer strengen Klausur können sie nur bestimmte Dienste für die ganze Gemeinschaft übernehmen und nicht wie die männlichen Konversen in den Werkstätten oder auf den Höfen, den Curiae, eingesetzt werden. Die Schwestern verarbeiten Wolle, fertigen daraus Textilien und Kleider für alle Mitglieder des Gesamtklosters, flicken und waschen die Kleidung. Sie versorgen außerdem mancherorts die Schafe, melken sie und stellen Käse her. Ihre Tätigkeit im Hospital des Klosters erstreckt sich im Prinzip nur auf den Dienst für Frauen. Niemand hat Zugang zum Wohnbereich der Schwestern außer dem Abt, dem Provisor, allerdings nur in Begleitung zweier oder dreier älterer Konversen, und einem Priester, der den Kranken die Sakramente spendet oder nach dem Tod einer Schwester die Commendatio animae verrichtet. Die Statuten setzen weiter voraus, dass die Schwestern größtenteils lesen und schreiben können beziehungsweise es im Kloster lernen sowie dass sie wenigstens rudimentär mit Latein vertraut sind. Mit Erlaubnis des Abtes erhalten sie Bücher, den Psalter mit anschließenden Cantica, Hymnen und Gebeten, auch andere Gebetbücher, das Marienoffizium und die Bücher zu den Vigilien der Hochfeste, an denen sie dem Chorgebet der Kanoniker beiwohnen. Falls eine Schwester vor ihrem Eintritt weiteres gelernt hat, kann sie an Feiertagen mit Genehmigung des Abtes auch andere Bücher bekommen.
Seit etwa 1140 ging man aber bereits dazu über, die Frauen zunächst auf weiter entfernte Gutshöfe, dann in eigene Frauenklöster zu versetzen oder bei der Gründung eines Männerklosters ein eigenes Frauenkloster zu errichten. Von Prémontré aus wurden die ersten Schwestern um 1138 nach Fontenelle versetzt. Die sächsischen Klöster im Magdeburger Umfeld errichteten keine Frauenklöster und nahmen, von den Anfängen in Magdeburg abgesehen, auch keine Frauen auf.60 Die Vita A macht sogar deutlich, dass Norbert als Wanderprediger verheiratete Frauen auch abwies und auf einen späteren Klostereintritt vertröstete, so in Laon um 1119/20.61
Norberts Faszination auch für Weltleute war beträchtlich. Als Prediger, Friedensstifter und Wundertäter war er vor 1126 ein gesuchter Ratgeber in geistlichen Dingen, z. B. für Graf Theobald von Blois und Champagne, bei dem auch Peter Abaelard nach seiner Flucht aus St-Denis Zuflucht suchte. Auch dem Grafen empfiehlt Norbert nach der Vita A, in der Welt zu bleiben und zu heiraten.62 Aus solchen Berichten die viel spätere Institution eines »Weltlichen Dritten Ordens« bei den Prämonstratensern auf Norbert zurückführen zu wollen, ist jedoch historisch nicht haltbar.63
1.3 Von der Lebensweise zum Orden
Dem Bedeutungswandel vom Ordo Norberti als Lebensweise zum Ordo Praemonstratensis im Sinne eines Ordensverbandes entspricht die Entwicklung in Prémontré nach Norberts Weggang und seinem Tod in Magdeburg. Die Ausbildung von Ordensstrukturen ist das Werk des ersten Abtes von Premontré, Hugo von Fosses in seiner langen Amtszeit von 1128 bis 1161 († 1164).64
Hugo von Fosses, erster Abt von Prémontré und Organisator des Ordens
Nach neuesten Forschungen wurde Hugo von Fosses ca. 1085/90 in der Umgebung von Fosses-la-Ville, Bistum Lüttich, in einer begüterten, vielleicht dem örtlichen Adel angehörenden Familie geboren und wurde früh Kanoniker im dortigen Kollegiatstift.65 Ab 1116 trat er als Mitglied der Kanzlei des Bischofs Burchard in Cambrai auf. 1119 schloss er sich Norbert an, ging aber nach dem 6. April zurück nach Fosses. In Valenciennes traf er im Mai 1119 wieder auf Norbert und zog mit ihm durch das südliche Brabant und den Hennegau. Im Oktober 1119 nahm er mit Norbert am Konzil von Reims teil, trennte sich dort aber wieder von Norbert, um wieder bei Bischof Burchard in Cambrai als Kanoniker in der Kanzlei zu arbeiten. Erst im Mai 1121 kam es erneut zu einem Kontakt mit Norbert, mit dem er dann nach Nivelles, Köln, Floreffe und Prémontré zog, wo er zu Weihnachten 1121 die Profess ablegte.66
Vita B verschweigt die Auflösungstendenzen in Prémontré nach Norberts Weggang nach Magdeburg nicht.67 Nach Konsultationen in Prémontré und Magdeburg wurde Hugo 1128 zum ersten Abt von Prémontré gewählt und von Bischof Bartholomäus von Laon benediziert. Vielleicht noch 1128 trafen sich die Äbte von Prémontré, Floreffe, Antwerpen, Laon, Vivières und Bonne-Espérance an einem nicht genannten Ort, um über die Lage und das weitere Vorgehen zu beraten, und beschlossen nach dem Vorbild des 1119 eingeführten Generalkapitels der Zisterzienser eine jährliche Zusammenkunft, »um die verkehrten Dinge im ordo zu verbessern«.68 Im ersten Jahr waren es sechs, im zweiten neun, im dritten zwölf und im vierten 18 Äbte, die teilnahmen, allerdings keiner aus dem Magdeburger Bereich. Es handelt sich bei diesen jährlichen, rechtlich noch unbestimmten und nicht verpflichtenden Zusammenkünften nicht um formelle Generalkapitel, die später daraus erwachsen (s. S. 35). Die Zahlen zeigen die rasche Verbreitung des Ordens im Nordwesten Europas.69
Als Abt von Prémontré festigte Hugo sein Kloster und den Klosterverband vor allem durch drei Mittel (s. S. 34–38):
1. die Festlegung und Niederschrift der ersten Consuetudines, aus denen sich die Statuten entwickelten,
2. die Institutionalisierung von Generalkapitel und Visitation,
3. die päpstliche Privilegierung.70
Darüber hinaus erwies er sich als guter Wirtschafter, der den Grundbesitz von Prémontré mit Hilfe des Bischofs von Laon, des Adels und des Königs von Frankreich so erweiterte, dass er sich 1138, zehn Jahres nach seinem Amtsantritt, über drei Diözesen erstreckte und 26 Höfe umfasste,71 was allerdings Norberts ursprünglichem Armutsideal in der domus paupertatis meae ebenso widersprach wie dessen Lebensstil am Kaiserhof. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass bereits unter Hugos Amtszeit der erste theologische Traktat in Prémontré entstand, die Harmonia des Vivianus von Prémontré. Als »Geringster der Armen von Prémontré« brachte dieser sich ca. 1140 im Anschluss an die Schule von St. Viktor in Paris ausgleichend in den Streit zwischen Abaelard und Bernhard von Clairvaux um das Verhältnis von Freiheit und Gnade ein.72 Gegen Ende von Hugos Lebenszeit entstand als historische Legitimation und »Geltungsgeschichte« die Vita B (1152–1164), die in Prémontré den »Mythos Norbert« ebenso festigte, wie es in Magdeburg die Vita A getan hatte.73
Die ersten Consuetudines und ihre Fortschreibung im 12. Jahrhundert
Vielleicht schon beim ersten der jährlichen Treffen wurden aufgrund der Unbestimmtheit der Augustinusregel und der Auflösungstendenzen in der Filiation von Prémontré Gebräuche (Consuetudines) festgelegt.74 Die ersten erhaltenen sind wohl frühestens 1130 entstanden, falls die wegen des anachronistischen Sprechens vom Ordo Praemonstratensis in der Salutatio verdächtige Bestätigungsbulle Innozenz’ II. vom 12. April 1131 im Kern echt ist. Sie sind in Clm 17114 aus Schäftlarn erhalten und werden nach dem Editor Raphael Van Waefelghem als PW bezeichnet.75 Diese Redaktion ist noch wenig systematisch, die Vorschriften für Kleriker und Konversen sind gemischt, die für die Schwestern (c. 74–81) bilden den Schluss. Die Kapitel 1–47 haben die gleiche Struktur wie die Gesetzgebung von Cîteaux, die Kapitel 45–60 (Schuld- und Strafkodex) weisen starke Parallelen mit den Statuten von Klosterrath auf.76 Wir haben also eine Mischung aus monastischer und kanonikaler Tradition vor uns, die für das frühe Prémontré geradezu programmatisch ist.
Eine zweite Redaktion des Liber consuetudinum (P2), nun nach dem Vorbild des Decretum Gratiani in vier Distinctiones eingeteilt, entstand 1154, also noch in Hugos von Fosses Amtszeit. Sie wurde am 3. Januar 1155 von Hadrian IV. bestätigt. Sie ist erhalten in Clm 1031 (12. Jahrhundert, Windberg)77 sowie in einer auf eine Handschrift aus Neustift bei Freising zurückgehenden Abschrift des 15. Jahrhunderts aus dem Augustinerchorherrenstift Indersdorf (Clm 7702), nach der sie von Wilfried M. Grauwen 1978 ediert wurde (nach dem Editor als PG bezeichnet).78 Eine spätere Variante dieser Redaktion, die Institutiones Praemonstratenses von 1161/65, wurde bereits von Edmond Martène 1737 nach einer Handschrift aus St. Viktor in Paris herausgegeben (nach dem Editor als MA bezeichnet).79 Die erste Distinktion regelt die Tagesordnung im Kloster, die Novizenaufnahme und außergewöhnliche Anlässe (Reisen, Krankheit, Aderlass), die zweite Distinktion beschreibt die Klosterämter (Abt, Prior, Subprior usw. bis zum Pförtner und Tischleser), die dritte enthält den Schuld- und Strafkodex, die vierte regelt das Verhältnis der Klöster untereinander (jährliches Generalkapitel, Errichtung von Abteien, Filiation, Visitation, Abtswahl) und enthält den ganzen Orden betreffende Bestimmungen hinsichtlich der einheitlichen Speise- und Kleiderordnung. Nach dieser Redaktion ist bislang bis 1222 keine Fortschreibung bekannt.80
Das Generalkapitel
Die erste Zusammenkunft der sechs Äbte der Filiation von Prémontré um das Jahr 1128 wird von den Viten A und B übereinstimmend berichtet, vom Beschluss eines jährlichen Treffens und der Zahl der Teilnehmer in den Folgejahren weiß nur die Vita B.81 In der gefälschten Bulle Sacer Ordo vester Innozenz’ II. vom 3. Mai 1134 (JL 7654) wird die Initiative des jährlichen commune Capitulum auf Norbert zurückgeführt, der hier zudem als bonae memoriae, also als verstorben, bezeichnet wird, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch lebte.82 Die Bulle Qui divina disponente Innozenz’ II. vom 21. Dezember 1138 (JL 79278) erkennt der Äbteversammlung das Disziplinarrecht zu, noch ohne von einem Generalkapitel zu sprechen. Die Bulle Desiderium nostrum Cölestins II. vom 6. Dezember 1143 (JL 8451) verbietet den Bischöfen, die Äbte der Congregatio am Besuch der Zusammenkunft (conventus) in Prémontré zu hindern.83
Durch das Fehlen von Protokollen der frühen Generalkapitel bis ins 15. Jahrhundert ist deren Überlieferung sehr lückenhaft.84 Doch aus der Zeit zwischen 1140 und 1153 haben wir 22 Dekrete der jährlichen Kapitel summarisch im Windberger Codex Clm 1031 überliefert, von denen Dekret 13 verordnet, dass die Consuetudines zu den jährlichen Kapiteln propter uniformitatem litere mitzubringen sind, was zeigt, dass hier Änderungen auch außerhalb einer gesamten Statutenredaktion vorgenommen wurden.85
Tatsächlich enthält erst die Statutenversion P2 von 1154 eine klare Bestimmung über das mit allgemeiner Zustimmung eingerichtete jährliche Kolloquium aller Äbte in Prémontré, als der Mutter aller Klöster: Es sollte jeweils am 9. Oktober, dem Fest des hl. Dionysius, stattfinden. Ziele sind:
• Festigung der Gebräuche,
• gegenseitiger Besuch,
• Wiederherstellung der Lebensordnung,
• Festigung des Friedens,
• Bewahrung der gegenseitigen Liebe.
Zugleich werden dem Abt von Prémontré und dem Generalkapitel die Korrektur- und Strafgewalt zugesprochen und alle zum Gehorsam diesen gegenüber verpflichtet. Bei Krankheit ist die Entsendung eines Stellvertreters verpflichtend. Das Fernbleiben wird unter Strafe gestellt.86 Diesen Status gibt Hermann von Tournai wieder, der die Initiative für das jährliche generale Capitulum von Norbert ausgehen lässt und keine 30 Jahre nach der Gründung von Prémontré bereits 100 Äbte nicht nur aus Frankreich, sondern auch aus Schwaben, Sachsen und dem Baskenland als Teilnehmer nennt.87 Wie oft bei Hermann ist dies freilich wohl eher eine Übertreibung und in Anbetracht der Tatsache, dass Mitte des 12. Jahrhunderts bereits 200 Klöster zum Prämonstratenserorden zählten,88 auch eine ernüchternde Feststellung. Aus diesen Erfahrungen wurde in die erweiterte Statutenredaktion von 1161/66 als weiterer Hinderungsgrund die zu weite Entfernung aufgenommen.
Eine erhebliche Einschränkung des Generalkapitels brachte zudem das Schisma zwischen Alexander III. und Viktor IV. von 1159 bis 1177, in dem die meisten Teile des Reiches zu Viktor hielten, während Frankreich und damit Prémontré auf Alexanders Seite standen. In dieser Zeit kamen wohl nur Äbte aus dem Königreich Frankreich nach Prémontré zu dem erstmals in der Bulle In Apostolicae sedis specula Alexanders III. vom 27. April 1177 (JL 12813) in seinen Rechten voll umschriebenen capitulum generale.89 1178 hatten 18 spanische Äbte den Beschluss gefasst, nur noch zwei Äbte zum Generalkapitel zu entsenden und sich jährlich in Retuerta bei Peñafiel zu einem Kapitel zu versammeln, was Abt Hugo II. und das Generalkapitel bestätigten. Die englischen Klöster wurden 1182 verpflichtet, zwei Vertreter aus wechselnden Klöstern zu schicken.90 Auch nach Beendigung des Schismas bedurfte es großer Anstrengungen und päpstlicher Bullen, um den Magdeburger Klosterverband zur Teilnahme zu bewegen.91 Private sog. »Generalkapitel« einzelner Filiationen (wie Magdeburg, Spanien und England) wurden in einem Beschluss von 1198 streng verboten, um sich gegen eine deformitas Ordinis mit mehreren Köpfen zu wehren.92 1222 wurden für das unentschuldigte Fernbleiben härtere Strafen auferlegt, die bis zur Suspendierung und Absetzung des Abtes gingen.93 Die »Integrationsinstanz« Generalkapitel94 funktionierte aber trotz solcher Maßnahmen und Verbote in der Praxis nur bedingt.
Die Visitationen
Ein wichtiges Instrument zur Integration des Ordens und zur Durchsetzung einer uniformen Lebensordnung sind die Visitationen.95 Bereits PW (um 1130) legte in Übernahme des zisterziensischen Filiationssystems fest, dass jeder Vaterabt mindestens einmal jährlich seine Tochterklöster visitieren soll.96 Dies war im Hinblick auf die Verbreitung des Ordens über ganz Europa jedoch praktisch nicht möglich, zumal die reformierten Chorherrenstifte (z. B. Windberg) meist unmittelbar als Tochterklöster von Prémontré betrachtet wurden, und andere Klöster, wie z. B. Steinfeld, weit abgelegene Tochterklöster in Böhmen (Strahov, Želiv), Polen und Friesland besiedelt hatten. Nur in räumlich engeren Filiationsverbänden konnte diese Art der Visitation durchgeführt werden, selbst wenn man 1222 nicht mehr die persönliche Visitation durch den Abt forderte, sondern auch einen kompetenten Vertreter vorsah.97
Infolge des Ungenügens der bisherigen Bestimmungen wurde in der zweiten Statutenredaktion von 1154 verfügt, dass jährlich zwei Äbte als Circatores für bestimmte Provinzen ernannt werden.98 Diese sollen die Abteien visitieren, Missstände korrigieren oder darüber beim nächsten Generalkapitel berichten. Im Fall von schweren Vorwürfen seitens der Untergebenen gegen den Abt und dessen Hartnäckigkeit bleibt der Vaterabt aber die erste Korrekturinstanz, der ggf. die Sache den Circatores mitzuteilen hat. Diese bringen sie dann vor das Generalkapitel, das die eigentliche Disziplinargewalt ausübt. Sie haben eine subsidiäre Funktion. Zugleich wird damit die Disziplinargewalt der Ortsbischöfe ausgeschlossen.99
Wegen der lückenhaften Überlieferung der mittelalterlichen Quellen lässt sich nur schwer eine Aussage darüber treffen, ob und wie dieses nun zweistufige Visitationssystem im 12. Jahrhundert flächendeckend funktioniert hat. Bemerkenswert sind Generalkapitelbeschlüsse zwischen 1198 und 1222, wo die Circatores beschuldigt werden, die neuen Institutiones Ordinis (Statuten bzw. Bestimmungen des Generalkapitels) an die Klöster ihrer circatio nicht sorgfältig verteilt zu haben. Sollten sie dies auch im nächsten Jahr nicht tun, haben sie mit schwerer Strafe zu rechnen. Außerdem wird die Visitation durch die Circatores auch auf die Frauenklöster ausgedehnt und ihr Ablauf in Übernahme zisterziensischer Elemente im Detail festgelegt, ebenso die Art der Berichterstattung an das Generalkapitel.100
Eine dritte Visitationsinstanz nennt die Bulle Cum sis pater Alexanders III. vom 13. März 1169 während des Schismas (JL 14272), in der dem Abt von Prémontré das universale Visitationsrecht zugesprochen wird.101
Ein besonderes Problem war allerdings die Visitation von Prémontré selbst, das ja keinen Vaterabt über sich hatte.102 1134 verfügte Innozenz II. in der Bulle Proprium est ecclesiae (JL 7652), dass im Falle von Korrekturbedürftigkeit des Abtes von Prémontré die Äbte der drei Primarabteien St. Martin in Laon, Floreffe und Cuissy den Abt ermahnen und die Sache dem Urteil des Bischofs von Laon zuleiten sollen. Alexander III. verordnete 1177 in der genannten Bulle die jährliche Visitation von Prémontré durch die drei Primaräbte und verlieh ihnen das Korrekturrecht. Bei hartnäckigem Widerstand war das Generalkapitel zuständig.
Uniformitas in Liturgie und Gebräuchen: ein Desiderat
Das Ringen der frühen Prämonstratenser um eine einheitliche Observanz spiegelt sich in den Bestimmungen über die uniformitas, ein nie erreichtes Ideal des Ordens.103 Bereits PW betont die Einheitlichkeit.104 In einem Beschluss vor 1154 wird das Mitbringen der Consuetudines zum jährlichen Kapitel mit der uniformitas litere begründet.105 Der Statutenredaktion P2 (1154) steht ein Prolog voran, der nach einem Zitat des Eingangs der Augustinusregel (Praeceptum I, 1) die äußere uniformitas als Zeichen der inneren Einheit des Ordens und des Friedens beschwört.106 Dieser zisterziensisch beeinflusste Prolog wurde in allen Statutenredaktionen bis 1505 beibehalten. Doch gerade im Hinblick auf die rapide Ausbreitung der Klöster und die Devianz der Gebräuche in der Magdeburger Filiation (andere Kleidung, liturgische Ausrichtung am Domstift, Pröpste statt Äbte usw.) erscheint dieser Appell zur uniformitas als ein beredtes Zeugnis einer Mangelerscheinung. Die Uniformität muss nach den Statuten in Regelobservanz, Gebräuchen, Kleidung, Nahrung und in den liturgischen Büchern gewahrt werden. Dadurch sollte unter den Abteien eine unauflösliche Einheit für die Zukunft gewährleistet werden. Ferner sollen die liturgischen Bücher jeweils bei Gründung einer neuen Abtei von der Mutterabtei mitgegeben werden. Dadurch sollte wenigstens in den einzelnen Filiationen eine gewisse Uniformität gewährleistet sein.107 Ihre Bestätigung findet die Verordnung der uniformitas in Gebräuchen und liturgischen Büchern in der Bulle Alexanders III. von 1177 und von da an in weiteren Bullen bis zum Jahr 1227 (JL 12831).108
Aus dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts stammt auch die erste erhaltene Fassung des liturgischen Gebräuchebuches, der Ordinarius Praemonstratensis Ordinis.109 In ihm werden die liturgischen Vorschriften für die beiden täglichen Messfeiern (Frühmesse nach der Prim und Hochmesse am Vormittag), für das Chorgebet bei Nacht und bei Tag (kanonische Horen und Marienoffizium), dann die Besonderheiten an den Festen im gesamten Jahreslauf und schließlich das Totenoffizium geregelt. Diese Liturgie zeigt bereits eine Abkehr vom Ordo monasterii, aber noch eine Mischung aus kanonikaler und monastischer Tradition mit dem Schwerpunkt in Frankreich, besonders im Heiligenkalender,110 während sich die sächsischen Klöster an Magdeburg orientierten. Auch in der Liturgie ergeben sich also deutliche regionale Unterschiede. Aus den frühesten handschriftlichen Zeugnissen (Missale nach 1150, Brevier 13. Jahrhundert) konnten Placide Lefèvre und Norbert Weyns die maßgeblichen liturgischen Bücher rekonstruieren.111 Die Psalmenverteilung ist auch in Prémontré kanonikal, nicht monastisch. Bis in das 13. Jahrhundert ist sie streng numerisch aufgebaut.112 Die Missalien verschiedener Abteien von 1150 bis zum Ende des 12. Jahrhunderts zeigen keine Einheitlichkeit, besonders in den Abteien, die sich als bestehende Chorherrenstifte der prämonstratensischen Reform angeschlossen hatten; denn vieles, was in den frühen Missalien noch enthalten ist, wurde durch den Ordinarius vom Ende des 12. Jahrhunderts abgeschafft. Diesem entspricht das um 1200 entstandene Missale von Prémontré, das bis zum Druck von 1578 weitgehend unverändert blieb.113 Aus Arnstein schickte man nach dem Anschluss an die Filiation von Prémontré Schreiber dorthin, um die liturgischen Bücher zu kopieren, während man sich andernorts stärker an den Bischofssitzen oder Kirchenprovinzen orientierte.114 Die frühesten Zeugnisse prämonstratensischer Gregorianik lassen den regionalen Einfluss des nördlichen Frankreichs erkennen, zeigen aber gegenüber der universalkirchlichen Praxis deutliche Eigenheiten.115 Ebenso wenig wie die Liturgie der frühen Prämonstratenser streng einheitlich gestaltet war, kann man von einer prämonstratensischen Architektur insgesamt sprechen. Vielmehr orientierte man sich am Mutterstift oder nahm regionale Bauformen auch von Stiften der Säkularkanoniker auf.116
Prämonstratensische Seelsorge: Die Gesetzgebung
Das frühe Prémontré orientierte sich am Ordo monasterii mit Handarbeit und einer eher nahezu eremitischen Lebensweise in Abgeschiedenheit.Von Norberts Predigttätigkeit abgesehen, entwickelte sich dort zunächst keine eigenständige Form der Seelsorge. Die Prämonstratenser verstanden sich nicht als »geborene Seelsorger« oder Pfarrer, wenngleich sich sehr früh Plädoyers für eine Seelsorgetätigkeit finden.117 Man verhielt sich gegenüber der Annahme von Kirchen (altaria) mit Seelsorge eher ablehnend. Auch die Übertragung von Sint-Michiels in Antwerpen an Norbert geschah zunächst ohne die Pfarrrechte.118 PW enthält einen zisterziensisch inspirierten Passus, dass von nun an (amodo) Altäre nicht mehr übernommen werden dürfen, außer wenn dort ein Schwesternkloster errichtet wird.119 Durch das amodo bleiben die schon im Besitz befindlichen Güter und Kirchen, insbesondere bei reformierten Chorherrenstiften, von der Bestimmung unberührt. Nach den ersten Consuetudines ist also die Seelsorge auf die Abtei samt ihrer bisherigen Ausstattung und die Schwesternklöster beschränkt. Zugleich wird das Ausleihen von Kanonikern an Kirchen eines anderen Ordens verboten, wenn nicht die eigene Observanz der Lebensordnung sichergestellt ist.120 Nach 1140 sind Beschlüsse des Generalkapitels121 zu datieren, die die Konzentration der Seelsorge auf die Abtei unterstreichen: Bei Beteiligung des Volkes kann einerseits am Ende der Messe der sonst nicht vorgesehene Schlusssegen gegeben werden, andererseits sind Weltleute zu Prozessionen im Kreuzgang nicht zugelassen. Auch Einladungen zu den großen Festen und zur Kirchweihe sollen wegen der Ordensobservanz vermieden werden.
Wie weit die Magdeburger Prämonstratenser über die Diözesanorganisation in Havelberg und die Funktion der Pröpste von Jerichow als Archidiakone hinaus tatsächlich in die Seelsorge in Pfarreien eingebunden waren, lässt sich wegen mangelnder Quellen kaum feststellen. Die prämonstratensische Seelsorge der Frühzeit ist jedenfalls nicht auf die Pfarrseelsorge zu reduzieren.122
Die zweite Statutenredaktion von 1154 verdeutlicht die Bestimmung von PW, gestattet ausdrücklich den Verbleib der bisherigen Kirchen (altaria) bei den Klöstern und untersagt nur den Zuerwerb von neuen.123 Wenig später, in der Fassung von MA von 1161/65, ist dieser Passus entfallen, wohl ein Zeichen, dass die Realität der Norm nicht mehr entsprach. Er findet sich auch nicht mehr in der Redaktion von 1222/27.124 Bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts gab es Bestrebungen, mehrere Priester auf eine größere Pfarrei zu entsenden, wie es 1188 Clemens III. für Prémontré genehmigte (JL 16188), wobei einer als Pfarrer dem zuständigen Bischof präsentiert werden musste.125 Teilweise wurden die Pfarreien auch von den Gutshöfen (grangiae, curtes/curiae) betreut, die zudem die seelsorgliche Betreuung der dort arbeitenden Konversen sicherstellen mussten.126 Schließlich zeigt ein Generalkapitelbeschluss zwischen 1216 und 1222, dass auch die Predigttätigkeit zum Sammeln von Einkünften nach dem Muster der aufkommenden Bettelorden nicht unüblich war und verboten wurde. Aus der Zeit zwischen 1198 und 1216 stammt ein Generalkapitelbeschluss, der eine weitere Stätte prämonstratensischer Seelsorge nennt: die Bischofs- und Adelshöfe, an denen Prämonstratenser als Hofkapläne tätig waren. Diese Tätigkeit wurde vom Generalkapitel verboten.127
Als feste Stätten prämonstratensischer Seelsorge ergeben sich somit: an erster Stelle die Abtei selbst, dann die Frauenklöster und die Gutshöfe und zuletzt erst die Pfarreien sowie die Adels- und Bischofshöfe. Nicht unerwähnt darf in diesem Rahmen die schriftliche Auseinandersetzung mit den Häretikern bleiben, wie sie Abt Bernard von Fontcaude (1177/88) in seinem Traktat gegen die Waldenser leistete.128
Die Konversen
Die weitaus größte Gruppe in den frühen Prämonstratenserklöstern waren die Konversen.129 Im Kloster lebten sie in einem eigenen Gebäude. Das religiöse Ideal der geschwisterlichen Jerusalemer Urgemeinde war auch für die Konversen bestimmend. Sie trugen anfänglich denselben weißen Habit und Mantel (in der Magdeburger Filiation allerdings einen blau-schwarzen Mantel). Sie absolvierten ein eigenes Noviziat. In den Gutshöfen lebten sie unter der Aufsicht des Provisor exteriorum oder eines Magisters. Das Chorgebet wurde bei ihnen durch eine entsprechende Anzahl von Vater unser ersetzt. An lateinischen Gebeten sollten sie nach PW das Pater noster, Credo, den Psalm Miserere (50 Vg) und die Tischgebete lernen. Sie sollten wöchentlich beichten. Bücher waren ihnen untersagt. Auch sollte ihre Arbeit möglichst unter Stillschweigen erfolgen. Hinsichtlich des Fastens sollte man der Schwere ihrer Arbeit Rechnung tragen.130
Unter den Konversen finden sich häufig Adelige,131 auch Stifter von Klöstern, die dann wie Graf Ludwig von Arnstein oder Hroznata in Tepl in ihr Kloster eintraten und dort oft in der wirtschaftlichen Verwaltung dank ihrer früheren Stellung und Kontakte erfolgreich für die neue Gründung wirkten. Kunsthandwerker und Künstler wurden auch an kirchliche und weltliche Höfe ausgeliehen.132
Nicht zuletzt unter dem Einfluss der anders gearteten Konversengesetzgebung von Cîteaux wurde jedoch die Stellung der Konversen schon Mitte des 12. Jahrhunderts von den Kanonikern klar unterschieden. Sie bekamen eigene Statuten, außerhalb der vier Distinktionen. Sie durften nicht die Tonsur erhalten und mussten nach unerlaubtem Verlassen des Klosters oder Hofes bei ihrer Rückkehr einen grauen Habit mit kurzem Skapulier tragen.133 Solche Bestimmungen und die veränderten Wirtschaftsformen trugen zu Beginn des 13. Jahrhunderts zu einem merklichen Schwinden der Konversen in den Klöstern ebenso bei wie die Anziehungskraft der neuen Mendikantenorden, sodass die Konversen im späten Mittelalter eher eine Randerscheinung im Prämonstratenserorden darstellten.134
Wirtschaftsformen
Schon die Besitzentwicklung von Prémontré zeigt, dass die Prämonstratenser ähnlich wie die Zisterzienser zunächst auf Eigenwirtschaft auf ihren Gutshöfen und in den Werkstätten mittels der Vielzahl der Konversen unter Leitung von Magistri und eines Provisor exteriorum setzten.135 Die Produktion deckte aber nicht bloß den Eigenbedarf, sondern brachte Überschuss, der in den entsprechenden Stadthäusern, die zugleich als Zufluchtsorte (Refugien) in Kriegs- und Krisenzeiten dienten, gelagert und auf den Markt gebracht wurden. Hinzu kamen Immobilien in Städten, die vermietet oder verpachtet wurden, sowie ggf. auch Bergwerke (z. B. Steinfeld in der Eifel). Von den friesischen Klöstern aus wurde auch Seehandel betrieben. Aus den oft ärmlichen Anfängen entwickelten sich so teilweise sehr wohlhabende Klöster (z. B. Steinfeld, Cappenberg oder Weißenau). Da sich entgegen der oft genannten Ansiedlung der Prämonstratenser in Abgeschiedenheit die meisten Klöster im Altsiedelland befanden, wurden zur Bildung von Gutshöfen auch Bauern und Dörfer umgesiedelt. Zumeist versuchte man, das eigene Territorium der Grundherrschaft zu arrondieren.
Der Rückgang der Konversen und eine Umgestaltung bzw. Krise der Landwirtschaft machten gegen Ende des 12. Jahrhunderts die Verpachtung von Höfen, Acker- und Weideland an Familien oder die Vergabe an Verwalter nötig, die dem Kloster Abgaben und Rechenschaft schuldeten.
Die Frauenklöster
Die räumliche Trennung der Frauen- und Männerklöster wurde weder durch einen Generalkapitelbeschluss noch durch das Zweite Laterankonzil veranlasst, sondern wurde wohl nach dem Muster anderer Kanonikergemeinschaften durchgeführt. Sie schuf vom Männerkloster abhängige oder von Anfang an für Frauen gestiftete und später einem Männerstift angegliederte Klöster.136 Doch auch damit waren nicht alle Probleme behoben, wie ein zwischen 1154 und 1174 in der Zeit des Schismas verabschiedetes Dekret des Generalkapitels zeigt:
»Weil wir in gefahrvollen Zeiten leben und unsere Klöster über die Maßen belastet sind, haben wir durch gemeinsamen Beschluss des Kapitels entschieden, fortan keine Schwester mehr aufzunehmen. Ein Abt, der diese Bestimmung übertritt, wird unnachsichtig abgesetzt«.137
Doch dieses Dekret konnte allenfalls in Frankreich Geltung erlangen, nicht im Reichsgebiet, dessen Äbte während des Schismas nicht am Generalkapitel teilnahmen. Möglicherweise war es von vornherein nur für Frankreich gedacht, um sich der Annexklöster zu entledigen. Im Reichsgebiet entstanden aber gerade in dieser Zeit zahlreiche Frauenklöster, denen nicht selten Töchter des Adels oder des städtischen Bürgertums übergeben wurden. Die bestehenden Frauenklöster wurden in einem vor 1198 beschlossenen Dekret von der Auflösung ausgenommen, was im gleichen Jahr von Papst Innozenz III. bestätigt wurde und erheblichen Widerstand der Schwestern vermuten lässt. In dieser Form ging die Bestimmung gegen die Frauenklöster auch in die Statutenredaktion von 1236 ein; allerdings sind hier die Ausnahmen auf Klöster beschränkt, die seit ihrer Gründung für Chorfrauen (sorores cantantes) errichtet wurden.138 Hier wird also ähnlich wie in der Konversengesetzgebung den im 12. Jahrhundert sehr zahlreichen Konversinnen eine Absage erteilt. Deren Aufnahme wird um 1240 schließlich generell in das Ermessen des Abtes gestellt, sodass sich von da an in den Chorfrauenstiften neben den dominae meist nur noch wenige Konversinnen fanden.139 Mehrfach wurde auch gegen das ungeordnete Verlassen der Klöster durch Schwestern, gegen Privatbesitz und gegen Besuch von Weltleuten vorgegangen.140 Die seelsorgliche Betreuung der Frauenklöster übernahmen meist einige Kanoniker des Mutterstiftes, die samt den Schwestern und den im Frauenkloster lebenden Konversen dem Propst unterstanden.141 Bereits im 12. Jahrhundert kam es aber zu einer deutlichen Emanzipation der Frauenklöster vom Männerstift mit einer gewissen Gütertrennung und im 13. Jahrhundert zur Führung eines eigenen Siegels der Priorin oder Meisterin des Frauenstiftes, die nun mit dem Konvent Rechtsakte vornahm.142
1.4 Theologische Rechtfertigung und Spiritualität
Die neue Lebensform der Regularkanoniker Norberts in Prémontré und Magdeburg sah sich bald Angriffen ausgesetzt.143 Der Libellus de diversis ordinibus schaut mit einer gewissen Hochachtung auf die raue Lebensweise in Prémontré und erinnert die Kanoniker an die Reinheit am Altar, die durch das angebliche Ausmisten von Ställen und ähnliche Arbeiten gefährdet sei.144 Insbesondere aus dem monastischen Feld werden dagegen Bedenken gegen die Verbindung von scheinbarem Mönchtum und Predigt, die auch von Kanonikern und Päpsten mehrfach gerügte nicht dem Kanonikerstand entsprechende Wollkleidung, aber auch gegen Norberts Lebensstil in Magdeburg vorgetragen, der vom Eselreiter zum Höfling geworden sei, weshalb sich seine Anhänger nicht »Norbertiner« nennen wollten.145 Die Mönche, allen voran Rupert von Deutz, hielten an der Vorrangstellung der monastischen vita contemplativa gegenüber der kanonikalen vita activa bzw. mixta fest.146
Anselm von Havelberg
Im Gefolge Ruperts von Deutz verfocht Abt Ekbert von Huysburg (1134/35–1154) anlässlich des Übertritts des Propstes Petrus von Hamersleben von den Regularkanonikern zu den Benediktinern die Superiorität der monastischen vor der kanonikalen Lebensweise. Dieses opus onerosum rief zwischen 1138 und 1146 die erste Verteidigung der neuen Lebensweise durch Anselm von Havelberg hervor.147 Dieser war 1129 von Norbert zum Bischof der untergegangenen Diözese Havelberg geweiht worden, verbrachte aber die meiste Zeit am Königshof Lothars III., später in Diensten des Mainzer Erzbischofs Heinrich I., dann des Königs Konrad III., auf dem Wendenkreuzzug sowie in Legationen in Rom und Byzanz, wovon sein Anticimenon Zeugnis ablegt. Wie weit er an der Gründung von Jerichow beteiligt war, ist unklar. Von Friedrich I. Barbarossa, an dessen Hof er maßgeblich tätig war, wurde er 1154 zum Erzbischof von Ravenna ernannt. Anselm starb bei der Belagerung von Mailand am 12. August 1158.148
Die Epistola apologetica Anselms bestreitet gegen Ekbert die Höherwertigkeit des monastischen Lebens im Rekurs auf die vita apostolica in Gemeinschaft, Armut und Nachfolge Christi. Zugleich wendet sie sich gegen Ekberts Behauptung, Regularkanoniker dürften weder Pfarreien haben noch die Seelsorge im Volk leiten. Dagegen beharrt Anselm darauf, dass dem, der das bessere Leben führt, auch die Seelsorge an anderen anvertraut werden solle. Die Regularkanoniker vereinigen in ihrer asketischen Lebensweise die besten Elemente des kontemplativen und des aktiven Lebens, wie es im Leben Jesu selbst sichtbar wird. Das Leben der Apostel ist aber gekennzeichnet durch die Verkündigung des Evangeliums, Gründung von Kirchen, Ordination von Bischöfen und Einsetzung von Presbytern. Diese Tätigkeit hindert die Regularkanoniker aber nicht daran, sich bisweilen »bis zur höchsten Burg der Kontemplation zurückzuziehen«.149 Für den Aufbau des Leibes Christi, d. h. der Kirche, sind Kleriker jedenfalls nötiger und nützlicher als Mönche, die sich nur um ihre Selbstheiligung kümmern. Auch wenn von Norbert hier nicht die Rede ist, wird die Epistola apologetica auch als programmatische Rechtfertigung von Norberts Magdeburger Lebensweise und seiner Gefährten bewertet. Denn Anselm stellt in seinem Anticimenon Norbert als den Erneuerer der professio canonica und vita apostolica vor und beschreibt in seinem Brief an Wibald von Stablo (1149/50) das Leben mit seinen Brüdern in der »Krippe« Havelberg, wenn auch idealisiert in biblischen Bildern, aber doch mit einem gewissen Realitätsbezug.150 Von Prémontré freilich ist da keine Rede.
Philipp von Harvengt
Ebenfalls noch in Auseinandersetzung mit Rupert von Deutz stand der unmittelbare Norbert-Schüler und spätere Abt von Bonne-Espérance Philipp von Harvengt († 1183, Abt ab 1157). Er war Verfasser u. a. eines sehr beachtenswerten Kommentars zum Hohenlied und gilt literarisch als gebildeter Meister mittelalterlicher Reimprosa. Für den jungen Orden sind seine Responsa zum Stand und den Aufgaben eines Clericus regularis von großer Bedeutung, die später unter dem Titel De institutione clericorum zusammengefasst wurden.151 Im Einzelnen behandelt Philipp die Würde der Kleriker im Verhältnis zu den Mönchen, das nötige Wissen, den Lebenswandel, die Enthaltsamkeit, den Gehorsam und das Schweigen der Kleriker. Bereits vorher hatte er in einer neuen Vita Augustini die Bedeutung seines gemeinsamen Lebens im monasterium clericorum und einer Aktion und Kontemplation verbindenden Lebensweise herausgearbeitet und so dem Orden den idealen »Regelvater« neu vorgestellt.152
Philipp beschreibt das urkirchliche Ideal von Prémontré in einem gemeinschaftlichen Leben in Abgeschiedenheit, Armut, Handarbeit, Schweigen und Enthaltsamkeit, im Hinblick auf den Dienst des Klerikers für Gott am Altar und – das ist für den Umkreis von Prémontré beachtlich – auf die Verkündigung des Wortes Gottes. Dazu wird auf die nötige literarische und theologische Bildung des Klerikers und die Klosterschule, die ein zweites Kloster sein soll, Wert gelegt.153 Denn die Attribute des Klerikers sind in der Sicht der Weltleute nicht zuerst die Altargeräte, sondern Bücher, Schreibtafel und Griffel; clericus ist ja bedeutungsgleich mit literatus, was die perfekte Beherrschung des Lateinischen impliziert. Das Proprium der Kleriker ist das Studium der hl. Schrift (= Theologie), die unmittelbar über die klösterliche Gemeinschaft hinaus auch der Seelsorge zugutekommen soll; denn den Priestern ist an erster Stelle die Unterweisung des Volkes in der Predigt des Evangeliums anvertraut.
Adamus Scotus
Stärker kontemplativ ausgerichtet als bei Philipp von Harvengt ist die Sicht des neuen Ordens bei Adamus Scotus, Abt von Dryburgh in Schottland ca. 1184–1188 und nachmaligem Kartäuser in Witham († 1212), in seinem wichtigen Werk De ordine et habitu atque professione canonicorum ordinis Praemonstratensis, seinen Anleitungen zum Geistlichen Leben und in den zahlreichen Sermones dieses Meisters der geistlichen Schriftauslegung.154 Adam hielt enge Verbindung zu Prémontré, nahm am Generalkapitel teil und beeinflusste durch seine Schriften die Geistigkeit des Ordens nachhaltig.155
Adam bietet die erste Auslegung der prämonstratensischen Professformel, in der die Selbstübergabe mit allem Besitz und allen Fähigkeiten an Gott und an die konkrete Kirche vor Ort stark betont wird. Der weiße Habit aus Wolle (Leinen ist nur für die Unterwäsche gestattet) symbolisiert u. a. den endzeitlichen Sieg Christi, dem die Regularkanoniker auf dem geistlichen Exerzierplatz des Gehorsams dienen. Im Kloster aber gibt es drei Stände, die Prälaten, die Offizialen (obedientarii) und die kontemplativ lebenden claustrales. Das Leben der claustrales ist gekennzeichnet durch drei Momente: Gebet, Lesung und Handarbeit. Ihr Stand ist nach Adam der freieste und ruhigste. Denn die ganze Lebensweise der Prämonstratenser zielt darauf ab, für die Liebe zu Gott Kriegsdienste zu leisten (charitati militare). Die charitas ist symbolisiert durch den Baum des Lebens in der Mitte des Paradieses. Im Vergleich zur Welt ist das Kloster zumindest in seiner Bestimmung ein Paradies und ein Ort des Friedens, ebenso wie die einzelne auf Gott bezogene und gereinigte Seele.156
Prämonstratensische Mystik im Mittelalter
Mystische Elemente wie Visionen und Auditionen finden sich in zahlreichen Viten von Prämonstratensern, angefangen von den Viten Norberts. Sie stehen allerdings in hagiographischem Kontext und sind als historische Fakten nicht nachweisbar. Sicher trug auch die kontemplative Lebensweise der frühen Prämonstratenser zur Förderung mystischer Begnadungen bei. Zwei mittelalterliche Angehörige des Ordens gelten übereinstimmend als Mystiker, auch wenn Mystik hier nicht im engsten Sinne einer Vereinigung mit Gott aufgefasst werden kann: Hermann Josef von Steinfeld und Christina von Hane.
Hermann von Steinfeld157 (um 1160–1241) stammte aus Köln und trat in das Prämonstratenserkloster Steinfeld in der Eifel ein, wo er u. a. als Refektorar und Sakristan diente, aber auch in Schwesternklöstern als Seelsorger tätig war. Rigorose Askese und eine von den Mitbrüdern nicht immer verstandene mystische Marien-Frömmigkeit kennzeichnen sein Leben. Mystischer Höhepunkt ist die Vision seiner Vermählung mit Maria unter dem Beinamen Josef und des Tragens des göttlichen Kindes. In seinen heute als authentisch angesehenen Werken (Gebete und Hymnen an Christus, Maria, die hl. Ursula und ihre Gefährtinnen) zeigt sich eine gefühlsbetonte Brautmystik gegenüber Christus als Bräutigam der Seele. Im Gefolge Bernhards von Clairvaux zeichnet die Bildersprache Maria als eine am Symbol der Rose orientierte Minnedame, aber auch als »Schulmeisterin«, unter deren Rute zu leben keineswegs beschwerlich ist. Das Symbol der Rose kehrt wieder im Jubilus auf die hl. Ursula und ihre Gefährtinnen. Trotz vieler Parallelen (Rose usw.) zu den übrigen Werken ist die Verfasserschaft des ältesten bekannten Herz-Jesu-Hymnus ungesichert, des meist Arnulf von Löwen († 1150) zugeschriebenen Summi regis cor aveto, in dem eine auf das Mitleiden mit Christus zentrierte Passionsmystik zum Ausdruck kommt.
Christina von Hane158 (fälschlicherweise oft »von Retters« genannt, 1269–1292) wurde mit sechs Jahren dem Prämonstratenserinnenstift Hane bei Bolanden übergeben, wo sie 1281 die Profess ablegte. Ekstasen und Visionen, verbunden mit schweren Krankheiten, strengster Askese und Selbstpeinigungen, kennzeichnen ihr durch eine deutsche Vita überliefertes Leben. Ihre oft über Wochen dauernden Visionenreihen
Abb. 3: Vermählung des hl. Hermann Josef mit Maria, undatierte Zeichnung nach Antonis Van Dyck.
nehmen deutlichen Bezug zum liturgischen Kalender. Im Mittelpunkt steht eine starke Christusmystik, die das Kind in der Krippe ebenso einbezieht wie das schmerzhafte Miterleben der Passion Christi, eine enge Beziehung zu Maria als Lehrmeisterin klösterlicher Zucht, aber auch Betrachtungen über die Trinität und die hl. Weisheit. Die Verehrung der Gefährtinnen der hl. Ursula, von denen Hane Reliquien besaß, und die Sorge für die Armen Seelen im Fegefeuer sind weitere aus der Frömmigkeit der Zeit bekannte Erscheinungen. Christinas Mystik ist gefühlsbetont und innig. Trotz starker Individualität bleibt sie rückgebunden an Ordensobservanz und Liturgie.
2 Ausbreitung im Wandel der Lebensformen
Mit der raschen Ausbreitung des neuen Ordens im 12. und frühen 13. Jahrhundert ging auch ein Wandel der Lebensformen einher. Das gregorianische Reformideal, die Ausrichtung an der Urkirche und die Bewegung der (Adels-)Konversionen verebbten spätestens gegen Ende des 12. Jahrhunderts. Stattdessen traten die Sicherung und Stabilität der Klöster, neue Wirtschaftsformen und die persönliche Absicherung des Lebens im Kloster durch Pfründe und Pitanz in den Vordergrund. Die meist auf dem Land ansässigen und begüterten Prämonstratenserstifte verloren oft ihre Attraktivität zugunsten der neuen Stadtkultur und der aufblühenden Mendikantenorden des 13. Jahrhunderts.
2.1 Wege und Probleme der Ausbreitung
Die »explosionsartige« Ausbreitung der Prämonstratenser im 12. Jahrhundert ist mehrfach beleuchtet worden.1 Besondere Probleme bereiten dabei u. a. die häufigen Frühdatierungen der Klostergründungen und die Unklarheit der faktischen Übernahme der Prämonstratensergewohnheiten bei reformierten Chorherrenstiften.2
Wurden von 1121 bis zum Tod Norberts 1134 ingesamt 68 Klöster gegründet,3 so sind es von 1134 bis zum Tod Hugos von Fosses 1162 ca. 140 neue Niederlassungen des Ordens. Dagegen verzeichnen wir von 1162 bis 1200 nur etwa 90 Neugründungen, sodass das 12. Jahrhundert ca. 300 Neugründungen aufzuweisen hat. Für das 13. Jahrhundert sind insgesamt nur noch 110 neue Klöster zu verzeichnen, im 14. gar nur noch sechs.
Geographisch breitete sich der Orden von Prémontré zunächst nach Nordfrankreich, Brabant, Flandern, die Normandie und Lothringen aus, dehnte sich dann mit Cappenberg (1122), Varlar und Ilbenstadt (1123) aber schon bald nach Westfalen und in die Wetterau aus.4 Bald kamen Franken (Oberzell bei Würzburg) und Schwaben hinzu. Die Magdeburger Filiation siedelte an den Grenzen des damaligen sächsischen Territoriums und stieß später weit nach Osten vor. Eine eigene große Filiation bildete sich von Steinfeld in der Eifel aus, die bis nach Friesland (Mariengaarde 1173) und Böhmen (Strahov, Želiv nach 1140) reichte. In der zweiten Phase verbreitete sich der Orden über ganz Europa: Spanien (Retuerta und La Vid ca. 1160), England (Newhouse 1143), Schottland (um 1150 Dryburgh), das damals dänische Küstengebiet Schwedens (Thomarp, Lund um 1150/55) und von dort bzw. Friesland aus nach

Abb. 4: Zahl der selbstständigen Kanonien des Prämonstratenserordens 1121–1990.
Pommern (Belbuck, Grobe-Pudagla). Hinzu kommen das Domstift in Riga und Kreuzfahrergründungen in Palästina. Eine neue Gründungswelle erfasste zu Beginn des 13. Jahrhunderts schließlich noch Ungarn (ursprünglich von Riéval in Lothringen aus), wo im 13. Jahrhundert ca. 30 Klöster entstanden, und Irland. Zwei bemerkenswerte Wege der Ausbreitung sollen genauer dargestellt werden: Kreuzzüge und Slawenmission.
Kreuzzugsgründungen
Noch zu Norberts Lebzeiten erfasste die Kreuzzugsbewegung den jungen Orden, und zwar – geradezu typisch für die Kräfteverteilung – sowohl von Magdeburg als auch von Prémontré aus.5 1131 gründete Norbert das Kloster Gottesgnaden am Rand des Wendenlandes, dessen erster Abt Amalrich nach kurzer Zeit eine Pilgerreise ins hl. Land unternahm und dort erster Abt von St. Habakuk (Ramla) in der Diözese Lydda, später Erzbischof von Sidon wurde (1153–1170). 1159 sind dort 35 Brüder bezeugt. Das Kloster St. Samuel auf dem Freudenberg (Nebi Samwil) bei Jerusalem verdankt seine Gründung noch König Balduin II. von Jerusalem (1118–1131) und Königin Melisendis (1131–1151), die zuerst Bernhard von Clairvaux angeboten hatten, Mönche nach Palästina zu entsenden. Dieser empfahl der Königin aber die Prämonstratenser als »Männer des Rates […] entflammt vom Geist, geduldig in der Bedrängnis, mächtig in Wort und Tat … Nehmt sie auf wie Krieger des Friedens, sanft zu den Menschen, heftig gegen die Dämonen!«6
Die Prämonstratenser wurden so im hl. Land sesshaft, allerdings nicht an den prominentesten Orten (Hl. Grab, Tempel), die anderen Kanonikergemeinschaften vorbehalten waren.7 Zahlreiche Urkunden belegen ihre Wirksamkeit, auch als Vermittler zwischen rivalisierenden Ritterorden. Nach Jerusalems Einnahme durch Saladin 1187 sammelten sich die Brüder in St. Samuel in Akkon. Wie eng die Beziehungen zu Prémontré trotz der Entfernung waren, zeigen etwa die Briefe des Abtes Gervasius von Prémontré (1209–1220). Möglicherweise diente auch die gleichnamige Abtei St. Samuel in Barletta (Apulien) zeitweise als Refugium wie später die letzte überlebende Kreuzfahrergründung Episcopia/Bellapais auf Zypern, die unter der Oberhoheit des Erzbischofs von Nikosia bis ins 16. Jahrhundert bestand.
Pilgerfahrten und Kreuzzüge ins hl. Land hatten jedoch auch Auswirkungen in Europa. So wurde Bischof Heinrich Zdik von Olmütz nach seiner Rückkehr aus Jerusalem der Förderer der Prämonstratenser in Böhmen, die er in Strahov (Mons Sion) und Litomyšl (Mons Oliveti) ansässig machte. Gilbert, Graf von Auvergne, gründete nach seiner Rückkehr vom Kreuzzug das Kloster Neuffontaine. Auch die biblische Namensgebung mancher Klöster in Böhmen und Schwaben (z. B. Sorec/Sorech für Schussenried8) erinnert an die hl. Stätten. Bedeutenden Einfluss nahmen die Prämonstratenser auch auf den Fünften Kreuzzug, z. B. Egidius van Leeuw, Abt von Middelburg in Zeeland († 1236), als Kreuzzugsprediger und Kreuzfahrer nach Damiette.9
Wendenkreuzzug und Slawenmission
Der Wendenkreuzzug 1147 ist eng mit der Geschichte der Prämonstratenser im Osten der damaligen christlichen Welt verbunden.10 Nach mehreren gewaltsamen Aufständen und Einfällen der heidnischen Slawen, meist zusammenfassend »Wenden« genannt, begannen nach dem Reichstag von Frankfurt 1147 die deutschen Fürsten unter der Führung von Heinrich dem Löwen und Albrecht dem Bären, dem Aufruf Eugens III. und Bernhards von Clairvaux folgend, als Teil des Zweiten Kreuzzugs einen Feldzug gegen die ostelbischen Slawen. Als päpstlicher Legat fungierte Bischof Anselm von Havelberg, der mit dem Nordheer unter Albrecht dem Bären bis nach Stettin zog. Der in seinem Erfolg und in seiner Notwendigkeit schon bei den Zeitgenossen umstrittene Kreuzzug diente weniger der Bekehrung der Slawen als der deutschen Siedlungspolitik im Osten. Auf diese Weise war in der Folgezeit die Wiedererrichtung kirchlicher Strukturen möglich, nicht zuletzt durch die Gründung neuer Klöster und die Wiederherstellung alter Bischofssitze. So konnte Anselm dann in sein verarmtes Bistum zurückkehren und mit Hilfe seiner Prämonstratenser kurze Zeit Aufbauarbeit leisten.11
Die Gründungen von Magdeburg aus, wo sich bereits Norbert an der Slawenmission versucht hatte, weisen schon vorher eine deutliche Stoßrichtung nach Osten und Norden in das Missions- und Neusiedelland auf:12 Brandenburg und Leitzkau (1138), Jerichow (ca. 1144), Ratzeburg (1154) und schließlich von Jerichow aus Gramzow (1177), die östlichste Gründung in der Sächsischen Zirkarie. Von Jerichow aus wurde das entfernteste Kloster in Riga mit Prämonstratensern besetzt. Magdeburger Einfluss zeigt sich aber auch in Grobe auf Usedom im Herzogtum Pommern (vor 1159), das 1177 von Havelberg aus neu besiedelt wurde und später unter dänischen Einfluss kam. Von Dänemark aus wurde Belbuck bei Treptow in Pommern besiedelt. Später entsandte das Kloster Mariengaarde in Friesland auf Bitten der Herzogin Anastasia von Pommern einen Männer- und Frauenkonvent nach Belbuck. Die östlichen Gründungen wurden alle nicht an abgelegenen Orten wie in Frankreich, sondern teilweise in oder bei bedeutenden Zentren der staatlichen und kirchlichen Herrschaft errichtet, sodass sich aus ihnen später teilweise Domstifte entwickeln konnten.
Domstifte
In den in den Siedlungs- und Missionsgebieten im Osten und Norden wieder- oder neu errichteten Diözesen stellten manche Prämonstratenserstifte durch ihre Kanoniker das Domkapitel und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum Aufbau kirchlicher Strukturen: Brandenburg, Havelberg, Ratzeburg, Riga, Mežnote und Børglum.13 Diese Domstifte besaßen meist eine größere Anzahl von inkorporierten Pfarreien, die aber nur zum Teil mit Prämonstratensern besetzt wurden, und waren in ihrer Verfassung und Disziplin sehr verschieden. Während z. B. in Ratzeburg das Gemeinschaftsleben mit persönlicher Armut bis in das 14. Jahrhundert gepflegt wurde, wurde dieses in Havelberg bereits im 13. Jahrhundert abgeschafft und der Dompropst erhielt seine eigene Hofhaltung mit Kaplänen.
Bischof Anselm von Havelberg holte zum Aufbau seiner Diözese nach dem Wendenkreuzzug Prämonstratenser aus Magdeburg. Als 1161 der bislang in Leitzkau residierende Bischof nach Brandenburg zurückkehren konnte, bildete das Prämonstratenserstift das Domkapitel mit dem Recht, die Kanoniker selbst zu berufen. In dem 1154 von Heinrich dem Löwen gegründeten Bistum Ratzeburg war Evermod, vorher Propst von Magdeburg, zugleich Bischof und Propst des prämonstratensischen Domkapitels, ebenso seine Nachfolger Isfried und Ludolf. In Børglum schloss sich ein an Steinfeld ausgerichtetes Domkapitel zwischen 1152 und 1170 dem Prämonstratenserorden an, wobei dem Bischof zugleich der Abtstitel zukam. Der Bischof war allerdings nur selten Prämonstratenser, da das Wahlrecht des Kapitels in der Regel mit dem Anspruch des dänischen Königs kollidierte. Dem Konvent stand vielmehr ein Propst vor. In Riga, wohin Bischof Albert Prämonstratenser aus Gottesgnaden, Scheda und Cappenberg berufen hatte, schloss sich das Domkapitel unter dem aus Scheda kommenden Propst Johannesx vor 1227 dem Orden an. Die kurzzeitige Zugehörigkeit des Kapitels von Semgallen in Mežnote zum Orden (ab ca. 1233) endete mit dem Untergang des Bistums in einem litauischen Aufstand 1251. Als 1313 das Bistum Litomyšl als Suffraganbistum von Prag errichtet wurde, wurde aus dem dortigen Prämonstratenserstift ein Domkapitel mit zwölf Kanonikern gebildet. Dem Rest des Konvents stand ein Prior vor.14
Adelsgründungen und Vogtei
Hinsichtlich der Gründer der neuen Klöster lassen sich unterscheiden:
• bischöfliche Gründungen, wie etwa Prémontré selbst und die meisten dänischen Klöster (auch Neustift bei Freising, Schäftlarn u. a.)
• Gründungen der Landesherren (Könige von Frankreich, Spanien, Böhmen, Herzöge von Pommern usw.)
• die zahlreichen Gründungen des Adels auf ihren Gütern, teilweise in Umwandlung von Adelssitzen in Chorherrenstifte (z. B. Windberg, Pernegg), nicht selten bei fehlenden Nachkommen.
Eine Sonderform sind die vom Adel gestifteten Frauenklöster, die nicht von einem Annexkloster aus besiedelt wurden, sondern bereits als Frauenstifte konzipiert waren (besonders in der Westfälischen Zirkarie und in Franken) und dann einem Abt als Vaterabt unterstellt wurden.
Adelsgründungen hatten vielfältige Aufgaben zu erfüllen, deren vornehmste in spiritueller Hinsicht das Gebet und Totengedenken für die Stifter war. Daneben bildeten »Hausklöster« den spirituellen Mittelpunkt des jeweiligen Herrschaftsbereiches, deutlich z. B. bei Veßra in der Grafschaft Henneberg oder im Versuch der Meisterin Gertrud von Thüringen (1227–1297) und ihrer Schwester Sophie, Herzogin von Brabant, Altenberg an der Lahn als geistliches Zentrum der neuen Landgrafschaft Hessen zu etablieren.15 Mit den geistlichen Verpflichtungen waren meist auch wirtschaftliche verbunden, teilweise auch eine starke Einflussnahme der Gründerfamilien auf ihre Klöster mittels der von ihnen behaupteten Vogtei, der weltlichen Schutzherrschaft. Obwohl die Prämonstratenser in ihren Statuten schon ca. 1130 Vogteien ablehnten,16 war die Vogtfreiheit unter päpstlichem oder kaiserlichem Schutz oder das Recht der freien Vogtwahl oft nur auf dem Papier gegeben. Übergriffe der Vögte auf das Klostergut sind ebenso zu verzeichnen wie langwierige Auseinandersetzungen mit den Konventen, in denen sich die Klöster mit teilweise gefälschten bischöflichen oder päpstlichen Urkunden zu wehren versuchten.17
Schulen, Kollegien, Wissenschaft
Die Prämonstratenser unterhielten an ihren Klöstern zumindest teilweise interne Schulen zur Heranbildung ihres Nachwuchses.18 Schulen für Schüler, die nicht dem Kloster oder Orden beitreten wollen, wurden dagegen vom Generalkapitel zwischen 1140 und 1153 abgelehnt. Gleiches galt für die Schulen und Schülerinnen der Frauenklöster.19 Über den Lehrplan der inneren Schulen sind wir leider kaum unterrichtet. Gelegentlich sind Namen der Scholaster überliefert. Aus den Schriften und Briefen des Abtes Philipp von Harvengt wird deutlich, dass in den als claustrum alterum aufgefassten Schulen die klassische Bildung und die Auslegung der hl. Schrift ihren vorrangigen Platz hatten.20 Zugleich diente die schola disciplinae der Einübung des richtigen Lesens und Singens als Voraussetzung für die Zulassung zu den Höheren Weihen.21 Berühmt waren die lateinischen Schulen der friesischen Klöster, insbesondere von Mariengaarde, wo sich u. a. Hermann Josef von Steinfeld die nötige Bildung aneignete.22
Das 12./13. Jahrhundert war aber auch die Blütezeit der theologischen Schulen, aus denen dann Universitäten entstanden. Prominente Vertreter des Ordens hatten in Paris, Oxford und Köln studiert. Philipp von Harvengt pflegte um die Mitte des 12. Jahrhunderts den Briefkontakt mit Scholaren von Paris. Vom Generalkapitel wurde allerdings zu Beginn des 13. Jahrhunderts der Besuch auswärtiger Schulen verboten. Die dorthin entsandten Kanoniker sollten zurückgerufen werden.23 Diese Bestimmung wurde in den Statuten von 1236/38 dahingehend geändert, dass nun ein solcher Besuch einer auswärtigen Schule nur dann erlaubt war, wenn das Generalkapitel zugestimmt hatte.24
In Paris, wo schon 1210 die Abtei Hermières die Verwaltung eines xenodochium der Hl. Dreifaltigkeit übernommen hatte, das wohl auch den dort Studierenden offenstand, verfügte 1252 die Theologische Fakultät, dass die Religiosen in einem eigenen Kolleg wohnen mussten. Noch im selben Jahr gründete der Abt von Prémontré Johannes von Rocquigny, selbst ehemaliges Mitglied der Pariser Universität, das Kolleg St. Anna in der rue Hautefeuille, das 1255 bereits erweitert werden musste. 1294 bestätigte König Philipp IV. das Kolleg, das für das ganze Mittelalter das einzige Kolleg in einer Universitätsstadt blieb und universitäre Ausbildung mit klösterlicher Disziplin verbinden sollte.25 An der Universität spielten die Prämonstratenser keine besondere Rolle. Ein Magister Johannes Praemonstratensis ist allerdings 1295 bei der Disputation eines Quodlibet bezeugt.26
Der vornehmliche Raum prämonstratensischer Wissenschaft blieb das eigene Kloster. Hier blühte im 13. Jahrhundert die Geschichtsschreibung mit den Weltchroniken des Propstes Burchard von Ursberg (1215–1231) und Roberts von Auxerre († 1212).27 Für die Kloster-, Ordens- und Regionalgeschichte bedeutend sind die friesischen Chroniken von Mariengaarde und Bloemhof (Wittewierum)28 und die Chronik des Abtes Gerlach (Jarloch) von Mühlhausen/Milevsko.29
2.2 Wandel der Lebensformen
Mit der Ausbreitung des Ordens ging aber auch ein Wandel der Lebensform einher. Das Ideal der vita apostolica in Gütergemeinschaft und persönlicher Armut in einer Gemeinschaft von Männern und Frauen verlor an Anziehungskraft. Nun ging es darum, in ein bestehendes, hierarchisch gegliedertes Kloster einzutreten, dort eine gute Ausbildung zu genießen und ggf. Ämter im Kloster oder außerhalb zu bekleiden. In diesem Wandel orientierten sich die Prämonstratenserstifte zunehmend an den Lebensgewohnheiten weltgeistlicher Stifte oder anderer alter Orden, während zu Beginn des 13. Jahrhunderts die neuen Bettelorden die Idee radikaler Armut aufnahmen und eine große Attraktivität gewannen. Diese Entwicklung weist regional große Unterschiede auf und kann hier nur in allgemeinen Zügen dargestellt werden.
Pfründe und Pitanz
Das deutlichste Zeichen einer neuen Lebensweise in den Männer- und Frauenklöstern des Ordens ist die Abkehr von der Gütergemeinschaft und die Rückkehr zum Pfründensystem (praebenda), wie es schon seit dem 9. Jahrhundert in vielen Klöstern üblich war.30 Das Kloster war gegenüber den Konventualen zu bestimmten Unterhaltsleistungen an Wohnung, Speise und Trank, ggf. auch an Kleidungsstücken verpflichtet. Was über den persönlichen Bedarf hinausging, z. B. von der festgelegten Essensration im Refektorium, konnte von einzelnen Mitgliedern verschenkt oder verkauft werden. Alle Mitglieder und Bediensteten des Klosters erhielten somit ihren Unterhalt in Form von Pfründen, wobei einzelne Formen nach Stand unterschieden wurden (Abts-, Herren-, Frauen-, Jungherren-, Konversen- und Novizenpfründen usw.). Der Ordenseintritt wurde damit zur Einpfründung in ein Stift mit den daraus abgeleiteten Ansprüchen. Jede Herabsetzung der Reichnisse, z. B. gerade in Notzeiten, rief Widerstand hervor. Deshalb wurde bei der Minderung der Reichnisse durch das Generalkapitel im Jahr 1307 bei Widerstand mit schwerer Bestrafung gedroht. Die einzelnen Ämter der Wirtschaftsführung (Kellermeister, Kastner usw.) hatten zudem eigene Kassen und Ansprüche, sodass ein Gefälle zwischen armen und reichen Chorherren und Chorfrauen entstand. Wurden die Pfründen auf eine bestimmte Zahl (numerus clausus) beschränkt, ergaben sich Wartezeiten auf eine Pfründe, wie sie vornehmlich in Frauenklöstern feststellbar sind.
Die Pfründen der einzelnen Mitglieder konnten auch durch Erbbeteiligungen und Leibrenten von Seiten der Verwandten aufgebessert werden. In den Frauenklöstern wurde die Mitgift allgemein üblich, auch in Form von Gütern, die nach dem Tod der Inhaberin an den Konvent fallen sollten. Einzelne Konventualen erhielten auch Ländereien in Pacht, die nach dem Tod des Inhabers ggf. nach Leistung einer Sterbeabgabe (Kurmende) an den Grundherren an andere Konventualen verpachtet werden konnten. Leibrenten für einzelne Mitglieder konnten nach deren Tod in Erbrenten für das Stift umgewandelt werden. Solche Leibrenten sind z. B. im Kölner Frauenstift Dünnwald bereits seit 1190 nachweisbar.31 Was über die Pfründe hinaus für den Lebensunterhalt benötigt wurde, mussten die Konventualen aus ihrem Eigenvermögen (Peculium) bestreiten, das sich aus Naturalien und Geld, Renten und Gehältern zusammensetzte, im Normalfall aber nicht vom Kloster zur Verfügung gestellt wurde.32 Zwar wurden auf den Generalkapiteln 1247 und 1261 Beschlüsse gegen die Proprietarier, d. h. Kanoniker mit Eigenbesitz, gefasst und das Armutsgelübde erneut eingeschärft sowie am Ende eines jeden Generalkapitels die Proprietarier exkommuniziert, doch diese Maßnahmen blieben in der Praxis fruchtlos.33
Mit Rücksicht auf die Pfründen wurden ab dem 13. und 14. Jahrhundert, besonders in Notzeiten, inkorporierte Seelsorgestellen mit eigenen Kanonikern besetzt, die damit aus der Versorgungslast des Stiftes ausschieden. So setzte die Abtei Steinfeld z. B. in der Wirtschaftskrise des 14. Jahrhunderts Chorherren auch auf nicht dem Stift zugehörige Pfarreien.34
Der Aufbesserung des Lebensunterhaltes der »armen« Klosterleute ohne Amt dienten die reichen Pitanzstiftungen, oft hervorgegangen aus Jahrestagsstiftungen an die Klosterkirche. Aus diesen Stiftungen wurden an bestimmten Tagen den zelebrierenden Priestern und den Konventualen über die in der Pfründe festgelegten Rationen hinaus Speise und Trank, gelegentlich auch Geldmittel für die Beschaffung der Kleidung zugeteilt.35 Die Verwaltung des gesamten Pitanzwesens oblag dem Amt des Pitanzers, in manchen Stiften (z. B. Veßra) nach dem Vorbild der Kollegiatstifte auch Obleier genannt,36 in dem das Stiftungswesen, soweit es vom Kustos (Küster) und Abt unabhängig war, vereinigt war.
Die Pfründe eines Männer- oder Frauenklosters konnte aber auch Weltleuten (Männern und Frauen, auch Weltpriestern) gegen eine entsprechende Schenkung, meist des gesamten Vermögens und der künftigen Einkünfte, zugesprochen werden in Form der sog. Herrenpfründen.37 Dem Pfründnehmer wurden dabei Wohnung, Holz und Verpflegung im Kloster zugesichert, ohne dass er Gelübde ablegen musste. In einem Verpfründungsvertrag wurden die Einzelheiten der Pfründe festgelegt, die sich meist an den Reichnissen der klösterlichen Herrenpfründe, bei Adeligen auch an der Prälatenkost orientierte. Der Pfründner (Donate) begab sich damit in die rechtliche Obhut (Munt) des Klosters und seines Abtes.
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