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INHALT
Einleitung
CHRISTINE ABBT, JOHAN ROCHEL
VORSCHLAG 1
Demokratische Rechte auf Nicht-Staatsbürger ausweiten
WALTER LEIMGRUBER
VORSCHLAG 2
Kein Stimmrecht – trotzdem mitstimmen
JOACHIM BLATTER, CLEMENS HAUSER, SONJA WYRSCH
VORSCHLAG 3
Loyalität erhöhen durch doppelte Staatsbürgerschaft
ANDREA SCHLENKER
VORSCHLAG 4
Eine dynamische Schutzklausel entwickeln
MICHAEL AMBÜHL, SIBYLLE ZÜRCHER
VORSCHLAG 5
Asylrecht und Grenzschutz auf Europa abstimmen
SARAH PROGIN-THEUERKAUF
VORSCHLAG 6
Die rechtliche Stellung der Sans-Papiers verbessern
MARTINA CARONI
VORSCHLAG 7
Das individuelle Potenzial von Asylsuchenden wahrnehmen
CONSTANTIN HRUSCHKA
VORSCHLAG 8
Migrationswege für Flüchtlinge legalisieren
MARGIT OSTERLOH, BRUNO S. FREY
VORSCHLAG 9
Migration mit einer Gebühr schrittweise liberalisieren
STEFAN SCHLEGEL, PHILIPP LUTZ, DAVID KAUFMANN
VORSCHLAG 10
Das Land für Hochqualifizierte attraktiv machen
RETO FÖLLMI, TIMO B. DÄHLER
VORSCHLAG 11
Migration als demografischen Ausgleichsfaktor nutzen
PHILIPPE WANNER
VORSCHLAG 12
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen vereinfachen
MARGARITE HELENA ZOETEWEIJ
VORSCHLAG 13
Eine Grundannahme der Migrationsdebatte aufgeben
ANNA GOPPEL
VORSCHLAG 14
Die Errungenschaften der offenen Gesellschaft verteidigen
KATJA GENTINETTA
VORSCHLAG 15
Trau dich, Schweiz
AMINA ABDULKADIR
Einleitung
CHRISTINE ABBT, JOHAN ROCHEL
Ab Januar 2017, wenn in der Schweiz das neue Markenschutzgesetz in Kraft tritt,1 wird aus einer italienischen Kuh ohne Probleme, blitzschnell, eine Schweizer Kuh. Bedingung dafür ist, dass die Kuh die Schweizer Grenze ordentlich passiert. Ist dieser Schritt vollzogen, wird aus dem italienischen Tier ein einheimisches, das nach dem Übertritt unmittelbar «Schweizer» Käse produzieren kann. Was in Bezug auf Tiere in naher Zukunft reibungslos funktionieren wird, eben der problemlose Wechsel nationalstaatlicher Zugehörigkeit, vollzieht sich bei Personen offenkundig nicht im selben Mass unproblematisch. Ein- und Auswanderung, Niederlassung und Bürgerrecht, aber teilweise auch schon die Durchreise durch das Land sind in der Schweiz und auch international über anspruchsvolle Verfahren organisiert. Dass Waren, Dienstleistungen, Ideen, Tiere und Pflanzen heute einfacher durch die Welt zirkulieren als Menschen, ist nicht selbstverständlich. Noch bis ins 20. Jahrhundert war es zumindest in Teilen Europas andersherum. Personen konnten sich relativ frei durch unterschiedliche Gebiete bewegen. Die Waren allerdings wurden besteuert und mussten entsprechend verzollt werden. Statt Menschen wurden damals vor allem Warengüter geschmuggelt. Heute wird der jährliche Umsatz von Menschenschmugglern, sogenannten Schleppern, auf Hunderte von Millionen Franken geschätzt.2
Zurück zur heutigen Schweiz, zum Land der Berge, Uhren, Schokolade, der exzellenten Bildung, des starken Frankens, der humanitären Tradition; zur Schweiz als Beispiel für gelebten Föderalismus, direkte Demokratie, innovative Nachhaltigkeit, eines gelingenden Zusammenspiels und Nebeneinanders von technologischem Fortschritt, kultureller Innovation, verankerten Grundrechten und traditionsreichem Heimatschutz. Bei genauerer Betrachtung ist die Schweiz in all den erwähnten Belangen vor allem ein Land des regen Austauschs, ein Land der Zu-, Ein-, Durch- und Auswanderung, ein Migrationsland eben.
Aktuell lässt sich für die Schweiz als Migrationsland ein bemerkenswertes Bild ausmachen. Einerseits ist die öffentliche Diskussion stark geprägt von der Vorstellung der Schweiz als Zuwanderungsland. Insbesondere die Geflüchteten aus Syrien und anderen Ländern prägen die Debatte. Tatsächlich sind laut Angaben des Uno-Flüchtlingshilfswerks UNHCR 65 Millionen Menschen auf der Flucht, davon zwei Drittel im eigenen Land.3 Jeder Einzelne ist ein Individuum mit einer Geschichte, mit familiären Beziehungen, Angst vor Verletzung und Tod, Hoffnung auf ein besseres Leben sowie berechtigtem Anspruch auf Schutz vor Krieg und Verfolgung. Angesichts der vielen Personen, die seit einigen Jahren nun schon fliehen müssen und auf Aufnahme in einem sicheren Land hoffen, steht auch die Schweiz in der Pflicht.
Migration betrifft heute darüber hinaus jedoch sehr viel mehr Menschen. 232 Millionen sind laut der Uno gegenwärtig international als Migrantinnen und Migranten zu registrieren; das sind all jene Menschen, die sich seit mehr als zwölf Monaten ausserhalb der Grenzen jenes Landes befinden, in dem sie geboren worden sind.4 Diese Zahl ist gemäss den Statistiken seit 1960 stabil bei drei Prozent der Weltbevölkerung.5 Darunter fallen, mit Blick auf die Schweiz, auch jene Personen, die sich dazu entschliessen, die Schweiz zu verlassen, um sich an einem anderen Ort niederzulassen. In den letzten Jahren hat diese Zahl der Auswanderungen aus der Schweiz kontinuierlich zugenommen.6 Zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung lebt gegenwärtig im Ausland.7 Diese sogenannte Fünfte Schweiz der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer umfasst mehr als 700 000 Bürger. Dass heute sogar ein Mitglied des Nationalrats offiziell seit Jahren in Berlin lebt und von dort jeweils zu den Sessionen anreist und danach wieder nach Deutschland heimkehrt, mag nur ein Indiz für die offene, weltverbundene, in Europa fest verankerte Schweiz sein, aber es ist eines.8 Dem unverstellten Blick zeigen sich unschwer viele weitere.
MOBILITÄT ALS FAKTUM UND TREIBENDE KRAFT
Die Grenzen der Schweiz waren stets durchlässig und Gegenstand von Aushandlungsprozessen. Die Menschen, die sich zwischen den Koordinaten der geografischen oder politischen Schweiz begegneten, bewiesen in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder die Fähigkeit zur Adaption an neue Bedingungen, manchmal taten sie dies sogar fragwürdig wendig. Voraussetzung dazu war und ist die Bereitschaft und Fähigkeit, unvoreingenommen miteinander zu reden und in intensiver Auseinandersetzung gemeinsam nach tragfähigen – und das bedeutet für alle tragbaren – Lösungen für Gegenwart und Zukunft zu suchen. Das Eigeninteresse ist stets zusammen mit den Interessen anderer Beteiligter zu konzipieren und zu verfolgen. «Wenn wir zusammenspannen, sind wir stärker», könnte das politische Motto der Schweiz lauten. Denn in vielen Fällen haben die Bewohnerinnen und Bewohner Mitteleuropas dies getan und die besten Ideen unabhängig von ihrer jeweiligen Herkunft übernommen und in den Alltag integriert. Bei gewissen Gerichten wie etwa Spätzle, Kebab, Sushi oder Pizza scheint uns die nationale Herkunft noch einigermassen klar bestimmbar zu sein, obwohl es auch hier schnell einmal zu Täuschungen und Fehlzuordnungen kommen kann.9 Wer aber brachte in Schweizer Landen zum ersten Mal den Dill zum Lachs? Welcher Gedanke wurde an welcher Stelle der Welt zum ersten Mal gedacht? Wodurch war er inspiriert und wer war mit dabei? Die Frage nach dem Ursprung von Entwicklungen führt in ein schwer durchschaubares Geflecht aus Zusammenhängen. Aus dem permanenten Prozess von Austausch, Verständigung und Vernetzung unterschiedlicher Interessen ergeben sich immer wieder modifiziert konkrete, gerechte und effiziente Entscheidungen. Auf den Schultern von Riesen fragen wir schelmisch: «Wer hats erfunden?».
Die Schweizer! Natürlich. Bleibt die Frage, wer damit gemeint ist. Wer gehört dazu, wer nicht, wer bringt was ein, wer gestaltet wie mit, wer belastet, wer beglückt, ab wann und für wie lange? Hannah Arendt macht in «Wir Flüchtlinge» darauf aufmerksam, dass es bei Migrationsbewegungen keine klaren Grenzen gibt zwischen denen, die schon da sind, und denen die kommen, um zu bleiben; zwischen denen, die weggehen, und denen, die nur kurz zu Besuch sind.10 Es ist eine Fiktion, davon auszugehen, dass neue Umstände nur die einen betreffen und die anderen nicht. Vielmehr sind alle schon längst mittendrin und mit dabei, sich umzustellen, anzupassen, einzurichten und zu verändern, wenn noch darüber verhandelt oder lamentiert wird, dass die Bereitschaft zur Veränderung fehle. Dass sich die Dinge fortlaufend wandeln, können wir nicht verhindern. Es bleibt nicht alles beim Alten, ob wir das erfreulich finden oder nicht. Die Frage, die wir beantworten müssen, lautet, welche Veränderung wünschbar und wie das Gewünschte umzusetzen ist. Übertragen auf Migration bedeutet es, dass wir die nationale, regionale und internationale Mobilität gleichzeitig als Faktum unserer Welt und als treibende Kraft von tiefgreifenden Umwandlungen anerkennen und uns der Frage zuwenden müssen, wie wir diese Prozesse intelligent und fair gestalten können.
MUT ZUM UMDENKEN
Das vorliegende Buch fragt nach konkreten Vorschlägen für eine offene, wohlwollende und prosperierende Schweiz. Es mischt sich damit ein in einen Diskurs über Migration, der heute ebenso von Ängsten und Befürchtungen geprägt ist wie von Idealisierung. Der Diskurs über Zuwanderung ist in vieler Hinsicht blockiert. Die Meinungen sind gemacht. Für sachliche Argumente, objektive Informationen oder neue Ideen gibt es wenig Spielraum. Um aus dieser diskursiven Sackgasse herauszukommen, braucht es einen Schritt zurück oder einen zur Seite, vermutlich sogar einen Sprung über den eigenen Schatten. Wir müssen uns zuerst von den vielen «Frames» lösen, die unsere Denkweise prägen. Wie der Linguist George Lakoff aufzeigte, wirken solche überwiegend unbewusst vermittelten Basisvorstellungen auf unsere Wahrnehmung der Realität, indem sie gewisse Eigenschaften stärker in den Fokus nehmen und andere verschwinden lassen.11 Ob wir es wollen oder nicht, wir setzen uns bestimmte Brillen auf, um die Realität überhaupt wahrnehmen zu können. Der Prozess des «Framing» bringt oft eine Metapher hervor, die allein einen grossen Teil der Realität zu erklären vermag. Die Schweiz sei ein «Boot», die Mobilität eine «Welle», das Land ein «Zu-Hause». Diese sprachlichen Bilder sind mächtig, sie prägen unsere Realität und wie wir sie wahrnehmen.
«Frames» gehören zur Sprache, zur Kommunikation. Sie bilden unser Vokabular, um Herausforderungen zu identifizieren und Ansätze zu formulieren. Um den Möglichkeiten des Migrationslands Schweiz gerecht zu werden, sollten wir den Sprachgebrauch kritisch hinterfragen. Wie wäre es, wenn wir jegliche wasserbasierten Analogien in der Migrationspolitik wie Fluss, Welle, Überschwemmung oder Tsunami konsequent in Frage stellten? Würden wir langsam anfangen, anders, und vermutlich angemessener, über Mobilität zu diskutieren?
Voraussetzung für dieses Umdenken ist Mut. Es braucht politischen Mut, um auf zu einfache Muster zu verzichten und konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Es braucht den Mut aus der Wissenschaft, sich dem öffentlichen Diskurs zu widmen. Erkenntnisse sind erst dann gesellschaftlich nützlich, wenn sie von einer Vielfalt engagierter Akteurinnen und Akteure weitergetragen werden. Und es braucht vor allem Mut von uns allen, die wir am Projekt Schweiz und am Projekt Weltgemeinschaft teilnehmen. Alle sind aufgefordert, aus ihrer Komfortzone rauszugehen, sich zu erklären und auf andere Meinungen einzugehen.
ANGEMESSENE, TRAGFÄHIGE UND TRAGBARE LÖSUNGSANSÄTZE
Dieses Buch leistet einen Beitrag zu dieser Debattenkultur. Es versammelt Stimmen, die möglichst unaufgeregt, eigenständig und zuversichtlich Antworten entwickeln. Wie lässt sich die Schweiz im Hinblick auf Migration zukunftsfähig gestalten? Was ist zu tun, um die humanitäre Tradition und das Interesse an Prosperität wirksam zu verbinden und die Schweiz weiterhin als solidarische und starke zu verwirklichen? In diesem Buch machen Personen aus Wissenschaft, Kultur und Politik Vorschläge. Ausgehend von ihrer Kenntnis, ihrer Forschung und Erfahrung formulieren sie in ihren Essays konstruktive Standpunkte und konkret umsetzbare Handlungsmöglichkeiten. Dabei sind sich die Autorinnen und Autoren nicht in jedem Fall einig. Manche Vorschläge stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, einzelne widersprechen sich sogar. Was die hier versammelten Texte verbindet, ist der Versuch, auf aktuell drängende Probleme angemessene, tragfähige und möglichst für alle tragbare Lösungen zu finden.
Das ist der gemeinsame Nenner der am Buch Mitwirkenden: der Wille, zusammen möglichst frei von Dogmen, Programmen und Vorurteilen nach Lösungen zu suchen, die Grausamkeit und Leid reduzieren und Freiheit, Zuverlässigkeit, Wachstum und Solidarität stärken. Diese minimale und hier nur allgemein skizzierte gemeinsame Grundlage legen wir den Leserinnen und Lesern mit diesem Band zur kritischen Prüfung vor, in 15, teils divergierenden Konkretisierungen. Wir möchten an dieser Stelle einen 16., im Titel nicht genannten, aber für eine zukunftsfähige und offene Schweiz in unseren Augen unverzichtbaren Vorschlag ergänzen: Jeder ernsthaft vorgebrachte Beitrag zur Lösung sollte wohlwollend geprüft und in die Lösungsfindung miteinbezogen werden.
Vor wenigen Jahren noch schien es zum Beispiel wenig realistisch, für Sans-Papiers eine deutliche Verbesserung ihres rechtlichen Status zu erreichen. Wie kann jemand, der sich nicht legal an einem Ort aufhält, trotzdem seine Grundrechte geltend machen? Wie lässt sich der Widerspruch zwischen international verankertem Menschenrecht und nationalstaatlich organisierter Durchsetzung von Recht und Gesetz in Einklang bringen? Wie kann verhindert werden, dass sich Schweizer Staatsbürger auf Kosten anderer ungeschoren bereichern, diese ausnehmen, vergewaltigen, erpressen? Immer wieder suchten Engagierte weltweit nach juristischen und politischen Lösungen für den für die Betroffenen und die gesamte Gesellschaft unhaltbaren Zustand. Seit 2015 gibt es nun in New York das Pilotprojekt «Urban Citizenship».12 Die Stadtbehörde stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Art Identitätskarte aus, die einen juristischen Status gewährleistet. Für viele Menschen in New York verbessern sich damit die Sicherheit und Lebensqualität massgebend.13 Für die gesamte Stadtbevölkerung ist es zudem gut, wenn sich niemand folgenlos auf Kosten anderer bereichern kann, indem Rechtsgleichheit durchgesetzt wird. Ein zukunftsweisendes Projekt – und eine politische Inspiration, die bis in die Schweizer Städte ausstrahlt.14 Um vergleichbare Ansätze geht es in den nachfolgenden Essays, die sich bei aller sonstigen Verschiedenheit in Bezug auf das Vertrauen in die Überzeugungskraft guter Gründe und die Plausibilität allgemein nachweisbarer Fakten ähnlich sind.
In manchen Teilen der Gesellschaft wird im Zusammenhang mit Migration öffentlich vorwiegend im Modus des Imperativs gesprochen. «Ausländer raus!», «Grenzen zu!», «Haut ab!». Diese Art des Sprechens verweigert sich offensichtlich einer Kommunikation zwischen Personen auf Augenhöhe. Der Andere ist in dieser Form bereits erledigt. Das Gespräch, öffentlich oder privat, wird als überflüssig denunziert. Aber auch dort, wo der Dialog oder die Debatte über Migrationsfragen zustande kommt, wird auffallend oft im Modus des Negativen gesprochen. Auf der einen Seite heisst es: «Sie dürfen nicht kommen!», «Sie integrieren sich nicht!», «Sie sprechen kein Deutsch!», «Sie dürfen uns die Arbeitsplätze und Wohnungen nicht wegnehmen!». Auf der anderen Seite ist zu vernehmen: «Wir dürfen keine Mauern bauen!», «Wir respektieren sie zu wenig!», «Wir bieten den Ankommenden keine Unterstützung!», «Wir behandeln Flüchtlinge nicht wie Menschen!». Dieser negativen Sprechweise setzt der vorliegende Band eine möglichst positive entgegen. Von Interesse ist weniger, was nicht getan werden darf oder was unmöglich ist. Von Interesse ist das Mögliche und Machbare. Es geht um Sichtweisen und Ideen, die aufzeigen, was unvoreingenommen betrachtet getan werden kann und soll, zum Wohle möglichst aller.
DEN SINN FÜR DAS POLITISCH MÖGLICHE SCHÄRFEN
Was sollen wir tun? Diese Frage stellen sich Politiker häufig. Auch als Bürgerinnen und Bürger sind wir damit konfrontiert. Forschende haben sich mit dieser Frage ebenfalls auseinandergesetzt. Sie sind ständig auf der Suche nach besseren Erklärungen, Hypothesen, Modellen, um der Realität gerecht zu werden. Ihre Forschung liefert auch Antworten auf die Frage, was getan werden soll. Nur werden diese Antworten selten direkt ins Politische übersetzt. Einerseits sind die Forscherinnen und Forscher ihrerseits an diesem Dialog nicht immer interessiert und sehen häufig keinen Anreiz, daran teilzunehmen. Auf der anderen Seite neigen die politischen Entscheidungsträger oft dazu, solide Erkenntnisse der Wissenschaft ausser Acht zu lassen. Dieser verpasste Dialog äussert sich in vieler Hinsicht nachteilig und verursacht nicht zuletzt Kosten für die Gesamtgesellschaft. Wenn Ökonomen beispielsweise darlegen können, dass die einzelnen Stücke des gemeinsamen Kuchens nicht zwingend kleiner werden, wenn mehr Leute am Tisch sitzen und mitessen, weil nämlich der ganze Kuchen auch grösser wird, wenn mehr Leute mitbacken, dann liefern diese ökonomischen Ergebnisse durchaus Anhaltspunkte für eine Politik der Öffnung.15 Oder wenn Philosophen überzeugend nachweisen können, dass die Argumentation für eine restriktive Zuwanderung systematische Parallelen aufweist zur Argumentation der feudalen Oberschicht gegenüber Forderungen nach politischer Partizipation im 18. Jahrhundert, dann hat das durchaus aktuelle Implikationen.16 Oder wenn ein Team von Politikwissenschaftlern empirisch belegt, dass ein erfolgreiches Einbürgerungsverfahren die Bereitschaft, sich zu engagieren, massiv erhöht, dann könnten daraus konkrete politische Schlüsse gezogen werden.17 Diese fundierte Kenntnis kann ebenso öffentliche Relevanz beanspruchen wie etwa die Ergebnisse einer soziologischen Erhebung, die ergibt, dass der Grad an Selbstdiskriminierung ausländischer Jugendlicher und junger Erwachsener stark mit deren beruflichen Chancen korreliert.18 Der Sinn für das politisch Mögliche wird geschärft, wenn ein Historiker zeigen kann, dass die sympathischen Nachbarn von heute die unerwünschten Zuwanderer von damals sind,19 oder wenn ein Künstler mit seiner Installation einen Raum so zu verwandeln vermag, dass aus einem gefährlichen Spielplatz im Problemquartier ein belebter Ort der Begegnung und des Zusammenseins resultiert.20 Der Einbezug von Erfahrung, Wissen, Reflexion, Kreativität, Sprachvermögen und Risikobereitschaft ist zentral für Forschung und Innovation. Er ist unverzichtbar und orientierend auch für die Politik und für die Debattenkultur eines Landes.
Die Autorinnen und Autoren dieses Buches tragen zu dieser Debattenkultur bei. Sie analysieren Problemfelder und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf. Sie formulieren 15 Vorschläge für die Zukunft und richten sich damit fragend und zum Gespräch einladend an alle.
Christine Abbt ist SNF-Förderprofessorin für Philosophie an der Universität Luzern. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Demokratietheorie und Kulturphilosophie. Johan Rochel ist Assoziiertes Mitglied des Ethik-Zentrums der Universität Zürich, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen, Vizepräsident des Think-Tanks foraus – Forum Aussenpolitik und Gründer des Projekts «Ethik in Action».
VORSCHLAG 1

Demokratische Rechte auf Nicht-Staatsbürger ausweiten
WALTER LEIMGRUBER
Spricht man mit Auslandschweizerinnen und -schweizern, bekommt man in der Regel dezidierte Meinungen zur Schweiz zu hören. Manche sind schon seit vielen Jahren ausgewandert, andere erst seit kurzem, manche besuchen das Land regelmässig und unterhalten intensive Kontakte, andere beobachten es eher aus der Ferne und mit Hilfe verschiedener Medien. Aber kaum jemanden lässt sein Herkunftsland kalt. Die Meinungen dazu sind vielfältig, sehr häufig differenziert. Meist werden die gleichen positiven Punkte herausgestrichen: die Stabilität und Zuverlässigkeit, die demokratischen Rechte, die gute und nicht ruinös teure Ausbildung. Und in fast ebenso vielen Fällen kommen ähnliche Kritikpunkte: Das Land sei zu sehr auf sich selbst fokussiert, nehme die Chancen in einer sich wandelnden Welt zu wenig wahr, sehe die Möglichkeiten nicht, die sich gerade auch dank der weltweiten Community von Schweizerinnen und Schweizern bieten. Mehr Mut, mehr Offenheit wünschen sich viele Auslandschweizerinnen und -schweizer von ihrem Herkunftsland. Das sind einige erste Resultate von zwei Forschungsprojekten zur Auswanderung aus der Schweiz, die am Seminar für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie der Universität Basel durchgeführt werden und die unter anderem Interviews mit rund 150 Auswanderinnen und Auswanderern in zehn Staaten beinhalten.
Über 760 000 Personen, das sind mehr als zehn Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer, leben im Ausland. Nicht alle sind selbst emigriert, viele Familien leben seit Generationen nicht mehr in der Schweiz. Seit Anfang der 1990er-Jahre verlassen jährlich 70 000 bis 110 000 Personen das Land, davon sind knapp ein Drittel Schweizer Staatsangehörige. Deren Wanderungssaldo ist seit vielen Jahren negativ, das heisst, es wandern mehr Schweizer Bürgerinnen und Bürger aus als ein.1 Diese Auswanderung findet politisch und medial praktisch keine Beachtung. Migration ist zwar ein Dauerthema, aber nur in die eine Richtung; Auswanderer scheinen nicht zu interessieren. Natürlich gibt es aber doch die eine oder andere Aktivität: Die Politik verbessert die Beteiligungsmöglichkeiten für Auslandschweizer, indem sie elektronische Abstimmungen fördert, gelegentlich beschäftigt sich das Parlament mit der freiwilligen AHV oder einem anderen Problem, ab und zu hält ein Bundesrat eine Ansprache an einer Versammlung der Auslandschweizer-Organisation (ASO) und lobt die Verbundenheit der Ausgewanderten mit der Schweiz. Aber verglichen mit der Aufmerksamkeit für die Einwanderung ist Auswanderung kein Thema.
Dabei sind die Verbindungen zwischen den beiden vielfältig: Wer aus der Schweiz auswandert, öffnet Raum für Einwandernde, und wer von hier weggeht, ist anderswo ein Einwanderer, also ähnlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt wie die Immigrantinnen und Immigranten, die in die Schweiz kommen. Ein Blick auf die Auswandernden dürfte daher auch in Bezug auf die Einwandernden aufschlussreich sein. Und beide Gruppen gehören zum Phänomen der Globalisierung, die durch eine zunehmende Mobilität von Gütern, Finanzen, Ideen und eben auch Menschen gekennzeichnet ist. Was passiert mit der Politik, wenn immer mehr Menschen mobil werden und nicht mehr dort leben, wo sie geboren sind oder wo sie ihre Staatsbürgerschaft besitzen? Und was bedeutet es für das politische System, das bisher auf den einzelnen Staat ausgerichtet war, sowie speziell für die Demokratie als das zentrale politische Element unseres politischen Systems?
CITOYENNETÉ
Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind oftmals Ausländer in den Ländern, in denen sie leben. Viele haben sich aber auch dort einbürgern lassen, besitzen zwei oder mehr Pässe. Die Gründe für die eine oder andere Entscheidung sind vielfältig, aber in aller Regel sehr pragmatisch. Ein zweiter Pass ist hilfreich, unterstützt meine Karriere, lässt mich am Leben am neuen Ort besser teilhaben, wird etwa gesagt. Der zweite Pass hat wenig Einfluss auf das Verhältnis zum Herkunftsland. Diesem verdankt man etwas, diesem bleibt man verbunden – und sei es nur als möglicher Rückzugsort, wenn sonst alles schiefgehen sollte.
Ganz selbstverständlich nehmen die Auslandschweizerinnen und -schweizer aber auch am politischen und gesellschaftlichen Leben im neuen Land teil, die einen aktiver, die anderen weniger, wie das auch bei den Schweizern im eigenen Land der Fall ist. In den meisten Fällen erhalten sie das neue Bürgerrecht sehr viel schneller im Vergleich zu Ausländern in der Schweiz, und sie finden das gerechtfertigt; nach einigen Jahren Leben vor Ort gehöre man dazu, argumentieren sie.
Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind ein gutes Beispiel dafür, welche Bedeutung politische Rechte für Migrantinnen und Migranten haben können. Man wandert ja nicht aus, um anderswo abseitszustehen, sondern um sich dort ein neues Leben aufzubauen. Zu diesem Leben gehört eine gesellschaftliche Teilhabe, die aus vielen Facetten, auch einer politischen, besteht. Im Französischen gibt es einen schönen Ausdruck für diese Art von Teilhabe: «citoyenneté». Ein «citoyen» ist nicht einfach jemand, der zufällig und ohne sein Zutun Bürger eines Landes ist, sondern jemand, der sich kümmert. Die Gesellschaft und der Staat werden nach dieser Sicht getragen von den «citoyens» und «citoyennes», die mit ihrer Haltung und ihrem Engagement die Gesellschaft und den Staat erst ausmachen. «Citoyenneté» ist eine Form der Partizipation, die nicht an einen besonderen legalen Status gebunden sein muss; vielmehr soll jeder und jede im Rahmen der Legalität das Spektrum der Rechte und Handlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Diese stark von der französischen Aufklärung geprägte Sicht ist in der Westschweiz stärker verankert als in der Deutschschweiz, die eher in der deutschen Tradition der kulturellen Zugehörigkeit steht.
Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind häufig «citoyens» und «citoyennes», und zwar von zwei Staaten. Sie kümmern sich nach wie vor um die Belange ihres Herkunftslands – was Bundesräte in entsprechenden Feiern auch gerne positiv herausstreichen –, setzen sich aber auch für die Belange in ihrer neuen Heimat ein. Kann man sich in und für zwei Staaten und Gesellschaften engagieren? Man kann, wie viele Beispiele zeigen. Bei manchen Menschen ist gerade das Erfahren dieser Vielfalt Ausgangspunkt einer intensiven Auseinandersetzung mit der Gesellschaft. Der «citoyen» und die «citoyenne», die um die Möglichkeiten der Welt wissen, wissen auch, wie sehr es auf jeden Einzelnen ankommt.
Sehen wir uns einmal die Entwicklungen dieser Vielfalt hierzulande anhand von ein paar Fakten an:
– Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer nimmt zu, gegenwärtig liegt er bei einem Viertel der Bevölkerung.
– Die Verflechtung auf allen Ebenen – Wirtschaft, Technik, Kultur, Kommunikation – ist enorm. Konzernchefs wie auch Arbeitskräfte werden global rekrutiert und eingesetzt. Die Bindung der Wirtschaft an den Nationalstaat ist bisweilen kaum mehr vorhanden. Der Unterschied zum Zustand noch vor einer Generation, der von einer engen Verflechtung dieser Ebenen geprägt war, ist enorm. Die globale Verflechtung führt offenbar zur Entflechtung der einzelnen gesellschaftlichen Ebenen.
– Fast die Hälfte der Eheschliessungen ist binational, bald sind in jedem zweiten Haushalt zwei oder mehr Pässe vorhanden.
Generell ist eine Transnationalisierung des Lebensstils festzustellen, eine Verbundenheit mit zwei und mehr Ländern, aus denen Teile der Familie stammen, mit denen man soziale oder wirtschaftliche Beziehungen pflegt, in denen man sich kulturell verankert fühlt. Die Menschen werden «multilokal» oder «ortspolygam», bauen sich soziale Netze auf, die sich über die Staaten hinweg aufspannen.2 In der Regel dominiert daher auch ein pragmatisches Verhältnis zu Staatsbürgerschaften.
Doppelte Staatsbürgerschaften erfahren durch diese Entwicklung politisch zunehmend Anerkennung. Lange Zeit war der Widerstand dagegen heftig. Vor allem Auswanderungsländer fördern aber inzwischen die doppelte Staatsbürgerschaft, weil sie befürchten, sonst die Verbindung zu ihren ausgewanderten Bürgerinnen und Bürgern zu verlieren. Immer intensiver pflegen sie die Beziehungen zu ihren Auswanderern, gründen sogar eigene Ministerien. In diversen Ländern sind Ausland-Staatsangehörige mit eigenen Sitzen in den Parlamenten vertreten. Man spricht von einer «extraterritorialen Staatsbürgerschaft». Wäre auch das Umgekehrte denkbar? Sitze für Ausländer im Parlament der Einwanderungsstaaten auf der Basis einer allgemeinen «citoyenneté»?
Globalisierung, Interdependenz und Transnationalisierung vervielfältigen also die staatlichen Zugehörigkeiten. Entsprechend müssen wir die politischen Rechte neu denken, nicht mehr bloss national ausgerichtet, sondern vernetzt: Die Menschen, die hier leben, sind immer häufiger auch Bürger oder Beteiligte anderer staatlicher Systeme, während viele Menschen mit Schweizer Pass nicht hier leben und ebenfalls Teil anderer Einheiten sind. Diese verschiedenen Systeme wirken aufeinander ein. Wenn ein Auswanderungsstaat mit viel Aufwand versucht, seine ausgewanderten Bürger an sich zu binden und ihnen Beteiligung, Schutz, auch Zugehörigkeit anbietet, wir hingegen nichts dergleichen tun: Wohin wendet sich die betroffene Person, von wem fühlt sie sich ernst genommen, identitätsmässig bestätigt? Wir beteiligen uns zunehmend an einer Art internationalem Schaulaufen, einem Schaulaufen, von dem wir annehmen können, dass wir gute Startbedingungen haben, da unser politisches System, davon sind wir überzeugt, attraktiv ist. Aber dies zu sagen, genügt nicht mehr: Wir müssen die Menschen abholen, um sie in dieses angeblich attraktive System zu integrieren.
In der Westschweiz sieht man diese Zusammenhänge deutlicher. Es ist deshalb kein Zufall, dass Westschweizer Kantone das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf lokaler und einzelne sogar auf kantonaler Ebene verankert haben. Doch es geht nicht nur um das Stimm- und Wahlrecht. Ein «citoyen» ist nicht einfach eine Person, die zur Urne geht. Sie kümmert sich auf vielfältige Art und Weise um ihr Umfeld und ihre Mitwelt. Ihr politisches und gesellschaftliches Engagement fällt nicht einfach vom Himmel. Es wird ausgelöst durch Erfahrungen, angefangen bei den Diskussionen am familiären Esstisch über die staatspolitische Bildung in den Schulen bis hin zu ganz konkreten Ereignissen, die gerade bei jungen Menschen entscheidend dafür sind, ob sie sich beteiligen oder nicht. «Citoyens» müssen also geformt werden. Wir aber gehen davon aus, dass Ausländerinnen und Ausländer sich aus allen politischen Geschäften heraushalten, um sich nach zehn oder zwölf Jahren einbürgern zu lassen und ab diesem Zeitpunkt die Rolle des engagierten Bürgers zu spielen. Offensichtlich herrscht die Auffassung, das Engagement würde bei der Übergabe des roten Passes vom Himmel fallen wie die Gesetzestafeln bei Moses. Diese Vorstellung, dass man sich ein Jahrzehnt lang abstinent verhalten kann und soll, um danach voller Begeisterung politisch zu partizipieren, ist naiv. Das Engagement muss reifen wie ein Schweizer Käse. Aus einem Eunuchen wird kaum ein guter Liebhaber.
BREITE TEILHABE – BREITER NUTZEN
Daher ist es nötig, politische Teilhabe offener und breiter zu denken. «Citoyenneté» heisst das Programm der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM),3 mit dem in den letzten Jahren rund 60 Projekte unterstützt wurden, die darauf hinzielen, politische Beteiligungsmöglichkeiten auszuloten, zugänglich zu machen und möglichst breite Bevölkerungsschichten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft in politische Prozesse einzubeziehen.
Die Gesellschaft bietet heute grundsätzlich viele Möglichkeiten der Partizipation: Man wird Mitglied in Vereinen, man arbeitet freiwillig in Institutionen, man tut mit in Schul- oder Gemeindekommissionen, in denen häufig keine Beschränkungen bezüglich nationaler Zugehörigkeit bestehen. All dies geschieht auch, doch in viel zu kleinem Ausmass. Die Gründe dafür sind das Unwissen der Einen und die Untätigkeit der Anderen: Viele, die in die Schweiz einwandern, kennen die Mechanismen der Gesellschaft zu wenig, weil es in ihren Herkunftsländern anders läuft. Die wesentliche Rolle von Vereinen etwa ist eine schweizerische Eigenheit, die vielerorts fehlt. Die demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte sind oft nicht markiert als offen für alle, sondern werden in der Wahrnehmung der Menschen automatisch mit der Staatszugehörigkeit verbunden.
Die Einheimischen ihrerseits tun wenig dafür, das Wissen um das Funktionieren dieser Gesellschaft zu vermitteln. Einerseits ist es ihnen so vertraut, dass sie gar nicht realisieren, dass es anderen unvertraut ist, andererseits gehen sie von einer Hol-, nicht von einer Bringschuld aus: Sie sind der Ansicht, die anderen müssten sich halt informieren. Das ist aber im feinmaschigen Netz schweizerischer Assoziierungen gar nicht so einfach. Man braucht ein grosses Wissen, um herauszufinden, wo man mittun kann, welche Kommission neu bestellt wird. Hier wäre der erste Ansatzpunkt für die Herausbildung von «citoyenneté» auch der Zugewanderten: Es gilt, diesen unser System zu erklären und sie in unser politisches Netzwerk einzuführen, so wie wir damals am Mittagstisch, in der Schule, am Arbeitsort eingeführt worden sind.
«Warum sollen wir das alles tun, was bringt uns das?», lautet eine häufige Frage zu dieser Aufforderung. Der erste Grund für eine breite politische Partizipation ist ein ganz praktischer: Ohne dieses Einbinden möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohner wird das System Schaden nehmen. Wenn immer mehr Leute abseitsstehen, wenn immer mehr Menschen sich nicht für die allgemeinen Belange interessieren und engagieren, ist ein politisches System, das derart föderalistisch, partizipativ und subsidiär wie das schweizerische aufgebaut ist, nicht mehr funktionsfähig. Wir brauchen die Köpfe und Ideen von möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern, um all die Aufgaben zwischen Vereinen, Institutionen, Schulen, Kommissionen, Gemeinderäten, kantonalen Interessensorganisationen und gesamtschweizerischen Verbänden bewältigen zu können. Schon heute klagen viele Gemeinden darüber, dass sie kaum noch Personen finden für ihre Ämter; Vereine und gemeinnützige Organisationen sehen sich mit Mitgliederschwund konfrontiert.
Hier gilt es aktiv zu werden: Gemeinden, Verbände, Kantone sollten alle Bewohnerinnen und Bewohner ohne Schweizer Pass ansprechen und sie über die Möglichkeiten der Partizipation in verschiedenen Gremien informieren. Sie sollten Veranstaltungen organisieren, um die Interessierten in die Funktionsweise der Institutionen einzuführen, und sie sollten sie aktiv ermutigen, sich zu engagieren und sich für Ämter und Aufgaben zu bewerben.4 Viele Menschen, die seit langem hier leben, sind mit der Funktionsweise von Gemeinden, Ämtern und Organisationen wenig vertraut, weil sie sie nie wirklich kennengelernt haben. Angebote, die staatsbürgerliches Wissen anschaulich und praxisnah vermitteln, könnten hier Abhilfe schaffen. Auch in den Schulen müsste der staatsbürgerliche Unterricht wieder eine grössere Rolle spielen.
Neben diesen eher pragmatischen Gründen für eine politische Einbindung der Migrantinnen und Migranten gibt es aber auch prinzipielle. Es stellt sich die Frage, ob ein politisches System, in dem grosse Teile der Bevölkerung von der Mitsprache ausgeschlossen sind, als Demokratie bezeichnet werden kann. Aktuell ist gut ein Viertel der Bevölkerung ohne politische Rechte. Gibt es eine Grenze, ab der eine Gesellschaft nicht mehr als demokratisch bezeichnet werden kann? Dazu liegen meines Wissens keine Arbeiten vor, die eine Zahl liefern würden. Aber demokratietheoretisch lässt sich kaum begründen, dass wesentlichen Teilen der Bevölkerung entsprechende Rechte vorbehalten werden. Demokratie basiert auf einer universalistischen Logik, nationalstaatliche Zugehörigkeit hingegen auf einer exkludierenden. Hier liegt ein wesentlicher Widerspruch nationalstaatlicher Demokratie, der sich mit der zunehmenden Mobilität immer grösserer Gruppen stärker akzentuiert.
Die demokratische Entwicklungsgeschichte der Schweiz ist in dieser Hinsicht aufschlussreich, denn sie ist geprägt vom langwierigen, aber doch erfolgreichen Einschluss immer weiterer Gruppen. Waren in einer frühen Phase nur Männer, die an einem Ort über Heimatrechte und über einen Mindestbesitz verfügten, mitspracheberechtigt, weitete sich dies mit der Zeit auf alle erwachsenen Männer aus.1848 waren allerdings die nichtchristlichen Männer, das hiess damals praktisch ausschliesslich Männer jüdischen Glaubens, noch ausgeschlossen; sie wurden erst 1866 (auf Druck Frankreichs) als Bürger anerkannt. Es dauerte in der Schweiz dann überaus lange, bis die weibliche Hälfte der Bevölkerung integriert wurde, wie wir wissen (es waren übrigens auch hier die Westschweizer Kantone, die als erste die Trendwende vollzogen).
Seit 1975, vier Jahre nach dem Frauenstimmrecht, dürfen auch Auslandschweizerinnen und -schweizer stimmen und wählen. Bis zur Briefwahl konnten das aber nur wenige wirklich nutzen. Der Bundesrat hatte sich lange gegen diese Möglichkeit gewehrt, weil er sonst auch Ausländern in der Schweiz gleiche Rechte hätte zugestehen müssen. Daher wurde die Briefwahl erst 1989 eingeführt. Seither können Ausländerinnen und Ausländer auch hierzulande an Wahlen ihrer Heimatländer teilnehmen, seit 1994 auch direkt in Botschaften und Konsulaten.
Schliesslich hat man auch die Altersgrenzen verschoben, um jüngeren Menschen die Partizipation zu ermöglichen: 1997 wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt.
Ein weiteres Argument für ein ausgeweitetes Stimmrecht liegt in der Erfahrung, dass eine breit abgestützte Entscheidungsfindung eine Gesellschaft friktionsärmer, im Idealfall harmonischer funktionieren lässt. Fehlende Partizipation von immer grösseren Gruppen wird die Demokratie mit der Zeit beeinträchtigen, weil diese Gruppen anfangen, ihre Interessen auf andere Art durchzusetzen und weil innerhalb des Systems Partikulärinteressen die Oberhand gewinnen. Im Extremfall entstehen Parallelgesellschaften, wie wir sie aus anderen Ländern bereits kennen, mit all ihren verheerenden Folgen. Politische Partizipation möglichst aller, die von Entscheiden betroffen sind, ist also kein Gnadenakt für diejenigen, denen die Mitsprache gewährt wird – und sie war es auch 1975 nicht für die Frauen, wie im Wahlkampf vor der Abstimmung oft behauptet wurde. Vielmehr ist politische Partizipation möglichst aller von direktem Interesse für das Staatswesen und die Gesellschaft.
Übrigens ist es interessant, dass gegen die politische Partizipation von Ausländern häufig die gleichen Vorbehalte vorgebracht werden wie damals bei den Frauen. Widerspricht es auch dem Naturell der Ausländer, sich politisch zu betätigen, wie es damals von den Frauen behauptet wurde? Sind auch sie, wie damals die Frauen, so zufrieden mit dem Staat und der Gesellschaft, dass sie gar kein Interesse an einer Mitsprache haben? Sind sie einfach nur auf Arbeit und Verdienst, auf Freizeit und Konsum aus wie die Frauen damals angeblich auf Kinder, Küche und Kirche konzentriert waren? Ein weiteres häufig wiederkehrendes Argument besagt, die Zeit sei noch nicht reif dafür. Auch beim Frauenstimmrecht wurde immer wieder bemerkt, die Zeit sei noch nicht reif. Wann genau wäre sie bei den Frauen reif gewesen? Vermutlich etwa hundert Jahre vor der tatsächlichen Einführung.
WELCHE RECHTE FÜR WEN, WELCHE MITSPRACHE FÜR WEN?
Die bürgerlichen Rechte, die politischen Rechte und die sozialen Rechte bildeten seit dem Beginn des Sozialstaats die Trias der staatlichen Zugehörigkeit, erklärte Thomas H. Marshall in seinem berühmten, 1950 publizierten Essay.5 Doch heute verlaufen die Trennlinien ganz anders: Die politischen Rechte gehören den Staatsbürgern. Die bürgerlichen Rechte, die immer mehr zu universell geschützten Menschenrechten geworden sind, gehören allen, egal, welchen Status sie in einem Land haben, denn Rede-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind nicht an einen bestimmten legalen Status gebunden; viele grundlegende Rechte werden daher heute nicht mehr nur durch das Staatsbürgerrecht bestimmt, sondern auch durch Menschenrechtsvereinbarungen. Die sozialen Rechte wiederum gehören der Gruppe, die einen bestimmten, von der staatlichen Zugehörigkeit unabhängigen Aufenthaltsstatus besitzt. Wer über ein stabiles Aufenthaltsrecht verfügt, hat auf sozialer Ebene die gleichen Rechte wie ein Staatsbürger und ist im Hinblick auf AHV, Pensionskasse, Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitslosenunterstützung, IV u. a. gleichgestellt. Alle diese Rechte waren ursprünglich geschaffen worden mit Blick auf die Staatsbürger, also auf eine klar abgrenzbare Gruppe. Heute aber gelten sie für viele weitere Menschen.
Es ist somit ein Zwischenstatus entstanden zwischen Staats- und Weltbürger, etwa «denizen»6 oder Wohnbürger7 genannt. Unter diesem Status wird ein automatischer Zugang zu sozialen Rechten auch für Nicht-Staatsbürger nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer verstanden.8 Gleichzeitig werden aber die entscheidenden Weichenstellungen gerade im Bereich der Sozialpolitik von den Staatsbürgerinnen und -bürgern getroffen, wesentliche Teile der Betroffenen also ausgeschlossen. Das kann politisch langfristig nicht funktionieren. Immer mehr Menschen nutzen die Sozialwerke eines Landes nur für eine begrenzte Zeit, immer weniger Menschen nehmen deren Leistungen ein Leben lang in Anspruch. Die Rechte, die wir heute als Bürger und Bewohner eines Staates auf den unterschiedlichsten Ebenen haben, können daher nicht mehr als Einheit gedacht werden. Wir betonen die staatsbürgerliche Ebene der Zugehörigkeit überaus stark, nehmen die globale Ebene der bürgerlichen Freiheiten als selbstverständlich und vernachlässigen die Ebene der sozialen Rechte.
Eine unmittelbare und vollständige Gleichstellung aller Bewohnerinnen und Bewohner hat politisch keine Chancen, wie verschiedene Abstimmungen gezeigt haben. Sie dürfte aber auch gar nicht sinnvoll sein, da neu ankommende und nur zeitlich begrenzt hier lebende Menschen weder das gleiche Interesse an der lokalen Gemeinschaft haben, noch die gleiche Verantwortung tragen müssen. Sinnvoll wäre eine Abstufung, sodass die Menschen nach einer bestimmten Zeit bei lokalen Belangen, in die man sich am schnellsten einlebt, mitbestimmen können, in einem weiteren Schritt bei kantonalen und in einem dritten bei nationalen. Dies würde dem Staatsaufbau entsprechen, aber auch eine sinnvolle Entwicklungslinie vom konkreten Umfeld zu zunehmend abstrakteren Ebenen der Politik und der Gesellschaft definieren, was zugleich den Lernprozess fördern würde.
Menschen, die einige Jahre in einer Gemeinde gelebt haben, würden gemäss diesem Modell das lokale Stimm- und Wahlrecht erhalten. An Veranstaltungen würde ihnen das politische System auf lokaler Ebene vorgestellt. In enger Zusammenarbeit mit lokalen Parteien, Verbänden, Vereinen und Medien könnte zum Beispiel ein Jahrmarkt der Demokratie kreiert werden, wo sich diese Organisationen vorstellen und den Neuwählerinnen und -wählern die Möglichkeiten der Mitarbeit aufzeigen würden. Der zweite Schritt wäre eine Ausweitung auf die kantonale Ebene, wo in die Funktionsweise dieser Behörden, Parteien und Organisationen eingeführt würde, der dritte eine Ausweitung auf die nationale Ebene. Exkursionen mit aktiven Politikerinnen und Politikern, Führungen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Betätigungsfeld, Kurse zur demokratischen Bildung und weitere Anlässe, zu denen die neu Wahl- und Stimmberechtigten speziell eingeladen werden, sollten das Angebot ergänzen.
DEMOKRATIE GRENZENLOS
In einer Welt, die immer stärker von Mobilität geprägt ist, in einer Welt, in der immer mehr Menschen in zwei oder mehr Staaten Teile ihres Lebens verbringen, wird man sich aber auch Gedanken darüber machen müssen, ob der Nationalstaat als Aktionsradius der Demokratie genügt. Das Versprechen dieses Nationalstaats ist die exklusive Deckungsgleichheit von Gesellschaft, Politik und Territorium, also von sozialem, politischem und geografischem Raum. Nun haben wir es spätestens seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs bei einer zunehmenden Anzahl grenzüberschreitender wirtschaftlicher, sozialer und politischer Prozesse mit einer Emanzipation des sozialen Raums vom geografischen Raum zu tun. Sozialräume und geografische Räume stimmen daher immer weniger überein. Die geografischen Räume rücken durch Technik und Kommunikation näher zusammen; gleichzeitig werden die sozialen Räume einerseits komplexer, stapeln sich quasi auf; das heisst, es finden sich auf engstem Raum unterschiedlichste Lebensformen und soziale Netzwerke. Andererseits weiten sich die sozialen Räume auch aus, bilden geografisch nicht mehr verbundene Einheiten. Räumlich weit auseinander lebende Communities stellen durch die Mittel des Transports und der Kommunikation einen gemeinsamen sozialen Raum her.9 Wenn soziale Interaktionen aber losgelöst vom geografischen Raum stattfinden können, ist örtliches Zusammensein keine zwingende Bedingung mehr für gemeinsame politische Rechte. Es wäre zu überlegen, wie staatsbürgerschaftliche Modelle jenseits des nur flächenräumlich gedachten Staats funktionieren könnten.
Wenn Staatsbürger mit zwei oder mehr Pässen in verschiedenen Staaten ein Mitspracherecht haben, fördert das in einem ersten Schritt sicherlich die gegenseitige Wahrnehmung und die Auseinandersetzung mit politischen Prozessen in Ländern, mit denen man eine gewisse Schnittmenge an gemeinsamen Bürgerinnen und Bürgern hat. Mitreden und mitentscheiden ist dann nicht mehr an den Wohnsitz gebunden, sondern auch möglich, wenn man an anderen Orten der Welt lebt. Man beteiligt sich dann aus räumlicher Distanz, aber dennoch mit einem Gefühl der Zugehörigkeit am politischen Prozess.
Zweitens wären in die demokratischen Entscheidungsprozesse Betroffene unabhängig von ihrer staatlichen Zugehörigkeit einzubringen, sofern sie sich nicht nur temporär in diesen Regionen aufhalten, sondern über längere Zeit dort leben. In einem dritten Schritt wären demokratische Entscheidungsprozesse über die nationalstaatliche Ebene hinaus in Gang zu setzen. Die EU hat mit ihrer Europäischen Bürgerinitiative, die im schweizerischen Sprachgebrauch eher einer Petition entspricht, ein solches Instrument etabliert, das aber noch nicht wirklich als Instrument demokratischer Mitbestimmung funktioniert.10 Solche Bestrebungen müssten ausgebaut werden, auch auf der Ebene grenzüberschreitender regionaler Entscheidungsprozesse, da diese häufig die Bewohnerinnen und Bewohner einer Region betreffen, auch wenn sie in verschiedenen Staaten leben.
Wäre es also denkbar, sich die Ausübung demokratischer Rechte in Zukunft neu vorzustellen? Einerseits würde es selbstverständlicher, dass Menschen in zwei oder sogar mehr Staaten mitbestimmen dürfen, weil eben immer mehr Menschen zwei oder mehr Pässe besitzen. Das existiert als Möglichkeit schon heute, wäre also lediglich eine quantitative Ausweitung bereits bestehender demokratischer Rechte.
Zweitens aber würden vermehrt Menschen Mitspracherechte bekommen, die nicht Bürgerinnen und Bürger, aber Bewohnerinnen und Bewohner eines bestimmten Territoriums sind. Dies hingegen wäre eine qualitative Ausweitung demokratischer Rechte, weil sie an vielen Orten noch nicht existiert. Einige Leute dürften angesichts eines solchen Szenarios eine unkontrollierbare Basisdemokratie befürchten. Andere hingegen würden eine Ausweitung der Zivilgesellschaft erkennen, die ein dringend benötigtes Gegengewicht demokratischer Kontrolle schaffen könnte, welches das heutige Ungleichgewicht zwischen faktischer Globalisierung fast aller Lebensbereiche einerseits und staatlicher Begrenzung der Entscheidungsmechanismen andererseits korrigieren und demokratisch verfassten Gremien wieder mehr Macht einräumen würde.
Doch um dieses Ungleichgewicht wirklich beheben oder zumindest verkleinern zu können, wären wohl noch radikalere Schritte der Demokratisierung zu denken, nämlich die Ausweitung demokratischer Entscheide über einzelne Staaten hinaus, also die gemeinsame demokratische Einflussnahme von Menschen, die in mehreren Staaten leben.
Warum sollte Demokratie, einst aus der Polis geboren und dann lange Zeit auf die Ebene des Nationalstaats beschränkt, im Rahmen der Globalisierung nicht in der Lage sein, einen weiteren Schritt zu machen und sich auf neuen Ebenen zu verankern? Und wer, wenn nicht die Schweiz mit ihren langen direkt-demokratischen Traditionen, wäre der richtige Anschieber und Taktgeber, um solche Entwicklungen gemeinsam mit anderen Staaten anzustossen? Wäre der Schritt so viel mutiger als die demokratischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts in einem Umfeld, das zum überwiegenden Teil noch völlig undemokratisch funktionierte? Und wäre es nicht ein folgerichtiger weiterer Schritt, um der Demokratie auch im Zeitalter der Globalisierung und der Migration die ihr gebührende Stellung zu sichern?
Walter Leimgruber ist Professor für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der Universität Basel. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Migration sowie gesellschaftliche Mechanismen der Integration und Ausgrenzung.
VORSCHLAG 2

Kein Stimmrecht – trotzdem mitstimmen
JOACHIM BLATTER, CLEMENS HAUSER, SONJA WYRSCH
Fast alle Schweizerinnen und Schweizer sind stolz auf ihre Demokratie. Und sie haben auch allen Grund dazu: Sie bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Möglichkeiten zur intensiven politischen Partizipation; vor allem aber zeichnet sie sich durch eine politische Kultur aus, die ausgesprochen problemlösungs- und konsensorientiert ist. So ist es denn kein Wunder, dass Schweizerinnen und Schweizer im internationalen Vergleich die grösste Zufriedenheit darüber äussern, wie die Demokratie in ihrem Land funktioniert. Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe dunkler Flecken auf der weissen Weste der Schweizer Demokratie: Die massive Bevorteilung ländlich-konservativer gegenüber städtisch-progressiver Interessen durch den strukturkonservativen Föderalismus, intransparente Parteien- und Kampagnenfinanzierung und eine besonders egoistische Finanz- und Steuerpolitik, die auf Kosten anderer Länder und Völker geht.1
Die Zwiespältigkeit der Schweizer Demokratie tritt allerdings besonders deutlich bei einem Thema hervor: bei der Frage nach der In- beziehungsweise Exklusivität der Demokratie. Für viele Beobachtende erscheint die Schweizer Demokratie mit ihren direktdemokratischen Instrumenten besonders inklusiv. Denn in diesem System können ja alle Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden, und nicht nur ein kleiner Kreis von Repräsentanten. Nicht umsonst dient die schweizerische direkte Demokratie in den Nachbarländern denjenigen Kräften als Vorbild, die sich selbst als Aussenseiter und als Stimme des – einfachen – Volkes stilisieren. Dies war in den 1980er-Jahren bei den Grünen nicht anders als heute bei der Alternative für Deutschland (AfD), dem Front National (FN) oder der United Kingdom Independence Party (UKIP). Dabei wird übersehen, dass es in der Schweiz nicht die direkte Demokratie ist, die zu einer hohen Inklusivität führt, sondern die konsensorientierte Kultur und die damit einhergehenden Strukturen der Konkordanzdemokratie.
Den meisten ist noch bewusst, dass die Schweiz bei der Einführung des Frauenstimmrechts nicht gerade eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Dies wird aber als schrullige Besonderheit abgetan, und es wird nicht erkannt, dass der besonders lange Ausschluss von 50 Prozent der einheimischen erwachsenen Bevölkerung der direkten Demokratie zu verdanken war. Es brauchte den Druck von aussen, bis die Mehrheit der Schweizer Männer 1971 nach mehrmalig gescheiterten Anläufen bereit war, die Frauen mitbestimmen zu lassen. Dort, wo die Demokratie besonders «direkt» war und ist – in der Appenzeller Landsgemeinde –, konnte man sich sogar gar nie dazu durchringen. Hier brauchte es «fremde Richter», um den Frauen auch im letzten Stand zum Stimmrecht zu verhelfen.
Die Schweiz ist auch heute noch meilenweit von einem universellen Wahl- und Stimmrecht für die gesamte erwachsene Wohnbevölkerung entfernt. Da das Stimmrecht – zumindest auf eidgenössischer Ebene und in den meisten Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler und kommunaler Ebene – an den Bürgerstatus gebunden ist, in der Schweiz jedoch fast jede vierte Person der gesamten Wohnbevölkerung keinen Schweizer Pass besitzt, sind auch heute noch 25 Prozent aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner weitgehend von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Diese Tatsache wird im Gegensatz zu vielen anderen Aspekten der Migration in der Öffentlichkeit kaum diskutiert.
Vielleicht liegt dies ja daran, dass der Ausschluss von Migrantinnen und Migranten aus dem Stimmvolk «normal» ist? Um dies herauszufinden, starteten zwei Studierende der Universität Luzern ein Projekt: Zum einen befragten sie die normativen Demokratietheorien daraufhin, ob und wann sie eine Inklusion von Immigrantinnen und Immigranten in den «demos» verlangen. Zum anderen entwickelten sie ein Messinstrument, mit dem man die In- beziehungsweise Exklusivität der europäischen Länder in Bezug auf Migrantinnen und Migranten in umfassender und systematischer Weise vergleichen kann. Dass die Schweiz bei der Inklusion von Migrantinnen und Migranten im internationalen Vergleich keine gute Figur macht, überrascht kaum. Die Messungen des Immigrant Inclusion Index (IMIX) weisen aber noch auf weitere aufschlussreiche Aspekte hin, die wir im Folgenden beschreiben werden. Um zu zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, dieses Demokratiedefizit abzubauen, werden wir in einem zweiten Teil Initiativen vorstellen, die in anderen Ländern Europas und vor allem in Deutschland bereits umgesetzt wurden. Dies in der Hoffnung, damit positive Impulse zu geben und die unbefriedigende Situation in der Schweiz und in anderen Ländern zu ändern.
DER IMMIGRANT INCLUSION INDEX
Im Jahr 2013 beteiligten sich Andrea Blättler und Samuel Schmid an einem forschungsorientierten Seminar mit dem Titel «Zur Qualität von Demokratien und Demokratiemessinstrumenten», das von Professor Joachim Blatter an der Universität Luzern angeboten wurde. Die beiden Studierenden erkannten sofort, dass selbst die jüngsten Demokratiemessinstrumente wie beispielsweise das Demokratiebarometer, das vom Wissenschaftszentrum Berlin zusammen mit der Universität Zürich entwickelt wurde, in einer wichtigen Hinsicht ein Defizit aufweisen: Sie berücksichtigen bei ihrer Messung der Qualität von Demokratien nicht oder nur unzureichend, wie gut Demokratien Immigrantinnen und Immigranten in den politischen Prozess einbinden. Um dies zu belegen, entwickelten die beiden zusammen mit dem Dozenten ein eigenes Messinstrument: den Immigrant Inclusion Index (IMIX).
Der erste Schritt bei der Entwicklung des IMIX bestand in der Beantwortung der Frage: Müssen demokratische Gemeinschaften Migrantinnen und Migranten eigentlich inkludieren? Alle wichtigen Strömungen der Demokratietheorie sind sich in dieser Frage einig:2 Ja, das müssen sie, und dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Der erste und wichtigste Grund ist, dass alle Erwachsenen, die politischer Herrschaft unterworfen sind, in der Lage sein müssen, sich an der Kontrolle dieser Herrschaft zu beteiligen. In anderen Worten: Man kann nur von jemandem erwarten, dass er sich an die Gesetze eines Landes hält, wenn er bei der Gestaltung dieser Gesetze auch mitwirken kann. Darüber hinaus tragen Immigrantinnen und Immigranten durch die Übernahme von politischer Verantwortung und von politischen Ämtern auch dazu bei, dass sich die politische Gemeinschaft als Ganzes selbstbestimmen kann. Dies ist insbesondere in der Schweiz mit ihrem Milizsystem von grosser Bedeutung. Mit der politischen Inklusion ist auch eine gegenseitige Anerkennung von Einheimischen und Migranten verbunden. Dies wiederum führt zu einer erhöhten Identifikation der beiden Gruppen mit Staat und Gesellschaft. Eine dauerhafte Exklusion führt dagegen zu Abgrenzung und Distanzierung.
Während sich praktisch alle einig sind, dass Migrantinnen und Migranten, die dauerhaft in einem Land leben, eine Stimme im politischen Prozess erhalten sollten, gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wann dies zu geschehen hat. Für diejenigen, die vor allem den Schutz der individuellen Rechte und Interessen der Migrantinnen und Migranten im Auge haben, muss die Inklusion möglichst früh erfolgen. Bei denjenigen, die gemeinsame Werte als Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie betrachten und die sich um die politische Kultur eines Landes Sorgen machen, ist die Sache nicht so klar. Für Konservative kommt eine Inklusion erst in Betracht, wenn Migrantinnen und Migranten sich assimiliert haben und die Kultur der Einheimischen teilen. Progressive verweisen darauf, dass eine frühe politische Inklusion dazu beiträgt, dass sich Migrantinnen und Migranten für die politische Kultur eines Landes erwärmen können und dass sich die politische Kultur eines Landes durch deren Inklusion zeitgemäss weiterentwickelt. Wieder andere sehen eine gewisse Vertrautheit mit dem politischen System als notwendige Voraussetzung, um produktiv mitwirken zu können. Der IMIX schliesst sich einem sich immer mehr herauskristallisierenden Konsens an, der davon ausgeht, dass Demokratien denjenigen, die fünf Jahre legal und durchgehend in einem Land gelebt haben, das Wahl- beziehungsweise Stimmrecht geben sollten. Allein durch die Einführung von Beiräten ist die politische Inklusion unzureichend, denn nur wenn Immigrantinnen und Immigranten auch eine Stimme haben, die bei den Abstimmungen und Wahlen zählt, werden sich Politikerinnen und Politiker um ihre Interessen kümmern.
DIE SCHWEIZ IM INTERNATIONALEN VERGLEICH
Der nächste Schritt im Hinblick auf den IMIX bestand darin, ein konkretes Messinstrument zu entwickeln, mit dem man in systematischer Art und Weise die Situation in verschiedenen Demokratien vergleichen kann. Der IMIX misst die politische In- beziehungsweise Exklusivität von nationalen Demokratien gegenüber Migrantinnen und Migranten in zweierlei Hinsicht: Zum einen wird anhand der Gesetzgebung eines Landes eruiert, wie inklusiv das Land de jure ist. Zum anderen wird berechnet, wie viele der Immigrantinnen und Immigranten, die eigentlich inkludiert werden müssten, de facto inkludiert sind. Beide Perspektiven haben Vor- und Nachteile: Die in den Gesetzen eines Landes verankerte Inklusivität verkörpert den in demokratischen Prozessen festgelegten Willen der Einheimischen sowie denjenigen der bereits Inkludierten. Allerdings gibt es jenseits der einschlägigen Gesetze weitere Hürden bei der Inklusion, weshalb die Gesetze die reale Situation manchmal nur sehr unzureichend abbilden. Deswegen erscheint eine Berücksichtigung der realen Inklusivität notwendig. Eine alleinige Bewertung auf der Basis solcher Zahlen ist aber auch problematisch, weil die reale Inklusivität auch durch Faktoren beeinflusst werden kann, für die nicht die Demokratie des Landes verantwortlich ist – zum Beispiel die Staatsbürgerschaftsgesetze der Herkunftsländer.
Der IMIX berücksichtigt zwei Möglichkeiten, wie Demokratien Immigrantinnen und Immigranten inkludieren können: durch die Einbürgerung oder durch die Einführung eines Ausländerstimmrechts – angemessener wäre der Begriff «Bewohnerinnenstimmrecht». Obwohl wir der Ansicht sind, dass es für das Ausländerinnen- und Ausländerstimmrecht ebenso viele gute demokratietheoretische Argumente gibt wie für die Einbürgerung, wurde im IMIX die Einbürgerung doppelt gewichtet. Dies zum einen, weil im theoretischen und praktischen Diskurs Letzteres immer noch als Königsweg gilt. Zum anderen, weil es angemessen erschien, im Zweifelsfall eine eher konservative Position einzunehmen, um die Akzeptanz des IMIX und seiner Ergebnisse zu stärken. Für die beiden Perspektiven und die beiden Möglichkeiten der Inklusion wurden dann konkrete Indikatoren festgelegt, und für die meisten Mitglieder der Europäischen Union und für die Schweiz Daten gesucht.

Inklusivität europäischer Nationalstaaten in Bezug auf Immigrantinnen und Immigranten.
= Durchschnitt. Quelle: Blatter, Schmid, Blättler, 2016 (siehe Anm. 3).
Insgesamt ergab sich folgendes Bild: Auch in den bestentwickelten Demokratien Europas sind wir von einem universellen Wahlrecht noch weit entfernt. Einem grossen Teil der erwachsenen Wohnbevölkerung wird bis heute das Stimm- und Wahlrecht verwehrt. Dies lässt sich unabhängig davon feststellen, ob wir die Gesetze der Länder analysieren oder die De-facto-Inklusivität betrachten. Es gibt zwischen den Ländern aber deutliche Unterschiede: Skandinavische Länder sowie Belgien und die Niederlande sind besonders inklusiv, wohingegen die deutschsprachigen Länder, insbesondere auch die Schweiz, sich als besonders exklusiv erweisen. Die hohe Exklusivität der Schweiz lässt sich dabei nicht nur damit erklären, dass das Land viele Migranten anzieht und diese im Rahmen der bilateralen Verträge auch einwandern liess. Die Schweiz schneidet auch bei der Vermessung ihrer De-jure-Inklusivität sehr schlecht ab, was zeigt, dass sie Einwandernde nicht oder nur sehr zögerlich inkludiert beziehungsweise inkludieren will.
Auch Deutschland schneidet beim IMIX kaum besser ab als die Schweiz. Das leicht bessere Abschneiden resultiert aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, denn alle EU-Länder müssen den Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Länder auf der kommunalen Ebene das Wahlrecht zugestehen.3 Allerdings gab es in Deutschland in den letzten Jahren bürgerschaftliche Initiativen, die darauf ausgerichtet sind, die demokratischen Defizite, die durch Exklusion von Migranten und anderen Betroffenen entstehen, zu thematisieren und sie etwas zu reduzieren. Zwei dieser Initiativen stellen wir im Folgenden vor.
FREIBURGER «WAHLKREIS 100 %»
Bei den Kommunalwahlen sind in Deutschland auch ausländische Staatsangehörige wahlberechtigt, allerdings nur jene, die einen EU-Pass vorzeigen können. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige: Nach drei Monaten gemeldetem Wohnsitz in einer Kommune erhalten sie ihre Wahlbenachrichtigung und können am Wahlsonntag ihre Stimme für die Parlamente der Kommunen und Kreise abgeben. Der überwiegende Teil der ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland kommt aber nicht aus anderen EU-Ländern. Sie mögen drei Monate oder 30 Jahre im Gemeinwesen gelebt haben, ihre Stimme ist nicht gefragt und zählt nicht. Dies bedeutet, dass in der Bundesrepublik Deutschland 7,8 Millionen der erwachsenen Wohnbevölkerung kein Wahlrecht besitzen.
Im Südwesten der Bundesrepublik allerdings gibt es seit 14 Jahren eine Ausnahme: Neben dem offiziellen Wahlkreis werden in einem zusätzlichen Wahlkreis, dem Freiburger «Wahlkreis 100 %», die nicht-wahlberechtigten 19 000 Migrantinnen und Migranten zu einer symbolischen Stimmabgabe aufgefordert. Nach demselben Verfahren und mit denselben Parteien und Kandidaten des offiziellen Wahlkreises können die Migrantinnen und Migranten mit ihrer symbolischen Stimmabgabe am Wahlsonntag ihr Votum für ein gleichberechtigtes Wahlrecht und für demokratische Teilhabe zum Ausdruck bringen. Der «Wahlkreis 100 %» bringt sich mit Strassenständen, Wahlplakaten, Veranstaltungen, Wahlprüfsteinen, Kinospots und aktiver Medienarbeit in den Wahlkampf ein. Bei vier Wahlen in den Jahren 2002 bis 2014 konnten bis über 1000 Menschen zu einer symbolischen Stimmabgabe in den 100 %-Wahllokalen in Freiburg begrüsst werden.4 Parallel zur offiziellen Wahl wählten nicht-wahlberechtigte Migrantinnen und Migranten ihren symbolischen Gemeinderat oder Bundestag. Die abgegebenen Stimmen wurden den gewählten Bundestagsabgeordneten feierlich als «Wählerauftrag» übergeben, und die von den Migranten gewählten kommunalen Vertreter wurden zu einer symbolischen 100 %-Gemeinderatssitzung einberufen, um politische Partizipation und die Einführung des kommunalen Wahlrechts öffentlich zu debattieren.
Wahlberechtigte mit deutschem und EU-Pass sind ebenfalls aufgerufen, in den 100 %-Wahllokalen mit ihrer Stimme eine Wahl zu treffen: für oder gegen die Einführung des kommunalen Wahlrechts aller Bürgerinnen und Bürger einer Kommune – unabhängig vom Pass. Denn die demokratische Beteiligung liegt nicht nur im Interesse der ausgeschlossenen Migrantinnen und Migranten, sondern ist ein vitales Interesse einer sich demokratisch verstehenden Gesellschaft und braucht die Unterstützung derer, die zur anerkannten Wahlbevölkerung gehören.
Die Frage der Partizipation ist ein gemeinsames und einendes Thema für alle Migrationsgruppen – jenseits ethnischer und nationaler Zuschreibungen und Unterschiede. Schon die Zusammensetzung der kleinen Gruppe von 25 registrierten Vereinsmitgliedern des Freiburger «Wahlkreis 100 %›» spiegelt die selten breite Diversität einer Migrantenselbstorganisation. Staatsangehörige aller Kontinente zählen dazu, 18 haben einen Migrationshintergrund und stammen aus 17 verschiedenen Ländern. Atheisten sind genauso vertreten wie praktizierende Gläubige, deutsche ebenso wie eingebürgerte, EU- sowie Nicht-EU-Staatsangehörige. Die Bandbreite der Lebenssituationen reicht vom geduldeten Asylantragstellenden aus Afghanistan bis zum Universitätsprofessor aus Mexiko.
Seit 2008 ist der Verein «Wahlkreis 100 %» in Kontakt mit Organisationen in der Schweiz, mit der Stimmrechtsinitiative in Basel und mit gewählten Migrantinnen und Migranten («Gewählte Stimme»). Sechs Schweizer Kantone haben mittlerweile eine Wahlbeteiligung von Migrantinnen und Migranten eingeführt. Das ist ermutigend und europaweit bereits eher die Regel als die Ausnahme: 15 von 28 EU-Staaten – plus Norwegen, Island und eben zu Teilen auch die Schweiz – praktizieren heute eine unterschiedlich ausgeprägte, aber gesetzlich geregelte Wahlbeteiligung von Nicht-EU-Staatsangehörigen auf der kommunalen Ebene, einige sogar bei regionalen und nationalen Wahlen. Das leuchtende Beispiel allerdings bleibt das weit entfernte Neuseeland. Dort werden Migrantinnen und Migranten nach einem Jahr Aufenthalt demokratisch integriert und sind an allen Wahlen wahlberechtigt.
Die Kooperationen und die Vernetzung, die der Freiburger «Wahlkreis 100 %» aktiv sucht und eingeht, ergeben ein dichter werdendes Netz, das Migrantenvertretungen und Organisationen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Bremerhaven sowie in Freiburgs Partnerstädten Padua und Granada, Strassburg und Florenz verbindet. Im Rahmen eines EU-Projekts der Jahre 2014/15 mit fünf europäischen Partnern entwickelte sich das 100 %-Modell zu einem kleinen Exportschlager. Anlässlich der Kampagne «Hier lebe ich, hier wähle ich» tauchten an den Projektorten in Andalusien, nördlich von London und in der Toskana ähnliche symbolische Wahlurnen auf wie in den Strassen von New York bei den Bürgermeisterwahlen im November 2013. In Deutschland hatten in Berlin 2011 und in Sachsen-Anhalt 2016 symbolische Wahlen stattgefunden.
Würde das 100 %-Modell als Form der politischen Aktion zur Erreichung eines gleichberechtigten Wahlrechts in der Schweiz angewandt, wäre dies genaugenommen eine Art Reimport. Denn als die «New York Times» am 3. März 1957 «First Votes Cast by Swiss Woman» titelte, bezog sie sich auf 33 nicht-wahlberechtigte Bewohnerinnen des Walliser Dorfes Unterbäch, die am Abstimmungstag unter gewaltiger Medienbeachtung ihre symbolische Stimme an der Wahlurne abgaben und damit ihre politische Beteiligung einforderten. Es sollte zwar noch 14 Jahre dauern, bis ihre Stimmen an der Wahlurne auf Bundesebene tatsächlich zählten, aber noch heute ist diese symbolische Wahl ein gefeierter Meilenstein des demokratischen Fortschritts. Die Zeit ist reif für das Unterbäch der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz.
«ELECTORAL REBELLION»
Die heutige Welt ist aber nicht nur durch Migration gekennzeichnet. Es fliessen auch Informationen, Geld, Waren und Schadstoffe über nationalstaatliche Grenzen. Dies führt dazu, dass die Politik eines Staates massive Effekte auf andere Staaten ausübt. Für die Demokratie stellt sich darum die Frage, ob Menschen, die jenseits der Grenzen eines Nationalstaats leben, aber trotzdem massiv von der Politik dieses Landes betroffen sind, in diesem Staat mitbestimmen sollten. Beschliesst ein Staat beispielsweise, an der Atomenergie festzuhalten, während ein benachbartes Land auf alternative Energiequellen setzt, so sind die Bürgerinnen und Bürger im benachbarten Land weiterhin dem Risiko der atomaren Energieerzeugung ausgesetzt; sie haben aber keine Möglichkeit, über diese Politik mitzubestimmen. Insbesondere mächtige und einflussreiche Länder üben einen massiven Einfluss auf Nachbarländer und oftmals weit über diese hinaus aus. So die USA, die mit ihrem «War on Drugs» Mexiko und andere lateinamerikanische Länder destabilisiert, oder die EU, die mit ihren subventionierten Landwirtschaftsexporten vielen Bäuerinnen und Bauern in Afrika die Erwerbsgrundlage ruiniert. Zu den wirtschaftlich mächtigsten Ländern gehört auch die Schweiz, die es mit ihrem Bankgeheimnis und den tiefen Steuern für multinationale Konzerne vielen anderen Ländern der Welt verunmöglicht, einkommensstarke Personen und Unternehmen angemessen zu besteuern.
Auch Deutschland ist ein mächtiges Land, dessen Politik für viele Menschen jenseits der deutschen Grenzen erhebliche Bedeutung hat, wie sich unter anderem bei der Eurokrise zeigte. Die Aktion «Electoral Rebellion» wollte ein Zeichen dafür setzen, dass es angebracht wäre, Menschen ohne deutschen Pass an der Wahl des deutschen Parlaments teilnehmen zu lassen. Bei der Bundestagswahl 2013 konnten deshalb deutsche Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme an eine nicht-stimmberechtigte Person im In- oder Ausland «verschenken». Dazu meldeten sie sich auf der Facebook-Seite «Electoral Rebellion» mit einem Post, in dem sie erklärten, dass sie ihre Stimme verschenken wollten.5 Nicht-stimmberechtigte Menschen konnten dort ihre Stimme einlegen, indem sie den Schenkenden kontaktierten und ihm mitteilten, welche Partei oder welche Kandidaten in ihrem Namen am Wahltag gewählt werden sollten. Der Schenkende trug diesen Wunsch dann in seinen Wahlzettel ein. Bis zum Wahltag am 22. September 2013 verschenkten mehrere 100 Deutsche über «Electoral Rebellion» ihre Stimme. Im Wahljahr standen in der Medienberichterstattung und in öffentlichen Debatten die Eurokrise und im Speziellen der prekäre Zustand des griechischen Staatshaushalts im Fokus. Auch Spanien befand sich zu jener Zeit unter dem Europäischen Rettungsschirm und kämpfte sich gerade aus der Krise. Es war daher nicht überraschend, dass «Electoral Rebellion» gerade in den südeuropäischen Ländern auf grosses Interesse stiess. Tausende Menschen aus Spanien, Griechenland, Italien und weiteren Ländern weltweit suchten bei «Electoral Rebellion» einen «vote-buddie», der ihnen seine Stimme lieh, oder sie beteiligten sich an den Diskussionen auf der Plattform. Die Aktion löste ein enormes Interesse bei Print- und Online-Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen in Deutschland wie auch in Spanien aus.
Das Verschenken der Stimme bei «Electoral Rebellion» trägt einen stark symbolischen Charakter. Ziel der Aktion war es, dass Deutsche mit Nicht-Deutschen ins Gespräch kommen und sich über die unterschiedlichen Perspektiven und die eigene Betroffenheit über die deutsche Politik unterhalten. Darüber hinaus sollte ein Nachdenken über die Grenzen nationaler Demokratie angeregt werden. Luisa, eine 28-jährige Deutsche, war eine Teilnehmerin von «Electoral Rebellion», die ihre Stimme verschenkte. «Electoral Rebellion ist eine tolle Möglichkeit, gegen den Mangel an Demokratie in der globalen Politik zu protestieren. Ich liebe mein Wahlrecht – gerade deshalb will ich es jemandem schenken, der von der Macht der Bundesregierung genauso betroffen ist wie ich», sagte sie. Ihre Stimme bekam Joan Marc aus Spanien, 38 Jahre alt. Er begründete seine Teilnahme bei der Aktion so: «Ich finde es nicht richtig, dass die Leute, die über die Zukunft meines Landes mitbestimmen, sich vor uns nicht verantworten müssen. Denn wir müssen die Konsequenzen ihrer Entscheidungen tragen.»
Eine ähnliche Aktion hatte bereits 2010 in Grossbritannien stattgefunden. Im Rahmen der Kampagne «Give Your Vote» anlässlich der Parlamentswahlen verschenkten Tausende Briten ihre Stimme an Menschen in Afghanistan, Bangladesch und Ghana.6 Im Januar 2013 verschenkten Israelis bei der Parlamentswahl über «Real Democracy» ihre Stimmen an Palästinenserinnen und Palästinenser.7 Alle «Wahlrebellionen» wurden von politischen Aktivistinnen und Aktivisten des weltweiten Netzwerks Egality initiiert. Sie setzen sich für demokratische Strukturen auf globaler Ebene ein, indem sie durch Aktionen wie «Electoral Rebellion» politische Debatten anstossen.
«ELECTORAL REBELLION» IN DER SCHWEIZ
Die Aktivistinnen und Aktivisten von «Electoral Rebellion» wollen primär darauf hinweisen, dass nationale Politik heute internationale Effekte besitzt und die Beschränkung der demokratischen Mitbestimmung auf die Bürgerinnen und Bürger oder aber auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner eines Landes darum nicht mehr zeitgemäss ist.
Die Aktion «Electoral Rebellion» könnte in Zukunft vermehrt darauf abzielen, Emigrantinnen und Emigranten zum «verschenken» ihrer Stimme zu bewegen. Denn so schwer sich die meisten Demokratien bei der Inklusion von Immigrierenden in ihr Stimmvolk tun, so leicht fällt es ihnen offensichtlich bei den Emigrierten. Viele Länder erlauben ihren Ausgewanderten, die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslands zu behalten. Manchmal geht dies so weit, dass auch die Kinder und Enkel der Ausgewanderten noch die Staatsbürgerschaft des Herkunftslands besitzen. Darüber hinaus erlauben die meisten Länder ihren Auslandsbürgern, sich bei Abstimmungen und Wahlen im Herkunftsland zu beteiligen. In der nahen Zukunft könnte sich die Beteiligung der Auslandsbürger deutlich erhöhen, wenn die elektronische Stimmabgabe flächendeckend eingeführt werden sollte.
Aus der Perspektive der normativen Demokratietheorie ist das Stimmrecht für Menschen, die nicht oder nicht mehr dem Rechtssystem eines Landes unterworfen sind, sehr umstritten. Wir zeigen in unserer eigenen Forschung am Politikwissenschaftlichen Seminar an der Universität Luzern, dass Auslandsbürgerinnen und -bürger – genauso wie Doppelbürgerinnen und -bürger – für die Demokratie in einer grenzüberschreitend verflochtenen Welt durchaus einen wichtigen Beitrag liefern, weil sie die Perspektive der «externen Anderen» in die nationale Willens- und Politikformulierung einbringen.8 Für jeden normativen Demokratietheoretiker ist aber klar, dass die Inklusion von Migrantinnen und Migranten eine wichtigere Anforderung an die heutige Demokratie ist als die Inklusion der emigrierten Bürgerinnen und Bürger. Durch das Verschenken ihrer Stimme könnten demokratiebewusste Migranten daher dazu beitragen, dass auch wirklich diejenigen, die mitstimmen sollten, auch mitstimmen können.
Zwei der drei Autoren dieses Beitrags haben dies bereits umgesetzt: Der in der Schweiz lebende Deutsche hat sein Stimmrecht in Deutschland einer in Berlin lebenden Ausländerin geschenkt, und ihr so ermöglicht, das Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2013 mitzubestimmen; die in Deutschland lebende Schweizerin gestattete es dem in der Schweiz lebenden Deutschen, seine Meinung bei drei Sachabstimmungen in Stimmen zu verwandeln. Nachahmende sind sehr erwünscht! Damit es aber nicht beim individuellen Stimmentransfer bleibt, sind insbesondere Organisatoren für eine «Electoral Rebellion» in der Schweiz gesucht.
Joachim Blatter ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Luzern. Er lehrt und forscht zum Wandel von Regierungs- und Demokratieformen. Clemens Hauser ist Sozialarbeiter, seit 20 Jahren in der Beratung und Begleitung von Migranten tätig und Vorsitzender der Migrantenselbstorganisation Freiburger Wahlkreis 100 % e. V. Sonja Wyrsch studierte Internationale Beziehungen an der Universität Genf und arbeitet zurzeit als Projektkoordinatorin für entwicklungspolitische Bildung in Berlin.
VORSCHLAG 3

Loyalität erhöhen durch doppelte Staatsbürgerschaft
ANDREA SCHLENKER
«Doppelbürger unter Generalverdacht»1 – dieser Vorwurf hat eine gewisse Tradition. Seit der Etablierung moderner Nationalstaaten wurden Menschen mit zwei Pässen mit Argwohn beäugt, da das Recht, Bürger oder Bürgerin eines Landes zu sein, lange Zeit exklusiv gedacht wurde. So versuchten internationale Normen und nationale Gesetzgebungen bis Mitte des 20. Jahrhunderts, doppelte Staatsbürgerschaft zu verhindern. In den letzten 20 Jahren hat sich dies stark geändert. Heute wird das Recht auf zwei oder mehr Pässe weltweit in immer mehr Ländern akzeptiert oder zumindest toleriert.2 In einigen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, bleibt dieses Recht jedoch sehr umstritten. Die Schweiz gehört hier für einmal nicht zu den Nachzüglern, denn sie akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaft bereits seit 1992. Heute besitzen über 10 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer und gut 73 Prozent aller Auslandschweizerinnen und -schweizer einen zweiten Pass. Allerdings wird dieses Recht auch in der Schweiz immer wieder in Frage gestellt. Bereits 2004 lancierte die SVP eine – letztlich erfolglose – Motion zur Abschaffung der Doppelbürgerschaft.3 Und erst jüngst forderten SVP-Politiker durch Vorstösse auf nationaler und kantonaler Ebene die Aufhebung des Rechts, gleichzeitig stimmberechtigter Bürger verschiedener Staaten zu sein.4
In der Debatte um Doppelbürgerschaft wird von deren Gegnern immer wieder argumentiert, man könne nicht zwei Staaten gegenüber loyal sein; doppelte Staatsbürgerschaft unterminiere die Integration, den nationalen Zusammenhalt und die Demokratie.5 Die Befürworter hingegen betonen, dass die Akzeptanz doppelter Staatsbürgerschaft ein Willkommenszeichen gegenüber Zuwanderern sei, indem ihre Bindungen an das Herkunftsland anerkannt würden; sie erhöhe die Einbürgerungswilligkeit und befördere dadurch die politische Integration im Aufenthaltsland.6 Befürchtungen wie auch Hoffnungen, die mit doppelter Staatsbürgerschaft verbunden sind, beruhen häufig auf Spekulationen.
Wie aber sieht es mit der empirischen Evidenz aus? Sind Doppelbürger tatsächlich weniger loyal gegenüber der Schweiz, identifizieren sie sich weniger mit ihr und beteiligen sie sich weniger politisch? Und wie sieht es mit dem transnationalen oder gar kosmopolitischen Engagement von Doppelbürgern aus? Aktuelle Studien, die auf Umfragedaten unter Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürgern im In- und Ausland beruhen, liefern dazu aufschlussreiche Hinweise. Sie legen nahe, dass doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft die politische Loyalität gegenüber diesen Staaten nicht schwächt. Im Gegenteil: Gerade auch aus einer transnationalen Perspektive bringt sie ein Mehr an Loyalität.
EXKLUSIVE UND INKLUSIVE ZUGÄNGE ZUM STAATSBÜRGERSCHAFTSKONZEPT
In der Debatte um doppelte Staatsbürgerschaft stehen häufig die Auswirkungen auf die politische und soziopsychologische Integration von Eingewanderten in ihr Aufenthaltsland im Mittelpunkt. Weniger prominent diskutiert, letztlich aber ebenso relevant sind die Konsequenzen für die Bindung an das Herkunftsland und das dortige Engagement. Wie man die Auswirkungen eines zweiten Passes auf Integration und Demokratie im Herkunfts- und im Aufenthaltsland bewertet, hängt eng mit der eigenen Vorstellung von nationaler Identität, Loyalität und Zugehörigkeit zusammen. Werden diese Konzepte singulär und exklusiv gedacht, geht man von einem Trade-off aus: Mehrfachzugehörigkeiten führen aus dieser Perspektive zwangsläufig zu weniger Identifikation und Beteiligung im Aufenthaltsland oder zu einer entsprechend reduzierten Bindung an das Herkunftsland. Doppelte Staatsbürgerschaft ist aus dieser Sicht eine Form von Bigamie, die durch die vorhandene «Exit-Option» Patriotismus untergräbt. Auch rationalistische und weniger identitätsbezogene Argumente bauen darauf auf, dass sich Individuen aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen nur in einem Land sinnvoll politisch beteiligen könnten; Mitglieder mehrerer politischer Gemeinschaften konzentrierten ihre Anstrengungen in der Regel auf ein Land und könnten ihrer Verantwortung zwei Ländern gegenüber nicht gerecht werden.7 Doppelte Staatsbürgerschaft verringert aus dieser Sicht die politische Identität und das Engagement, da Aufmerksamkeit, Motivation und Loyalität auf zwei Länder aufgeteilt werden müssten. Diese Perspektive kann als traditionell bezeichnet werden, da sie – ganz im Sinne des Nationalstaatenkonzepts – exklusive Zugehörigkeit und daher eine Loslösung vom Herkunftsland und vollständige Assimilation im Aufenthaltsland erwartet.8
Die Befürworter doppelter Staatsbürgerschaft argumentieren anders. Sie gehen davon aus, dass viele Menschen heute multiple soziale Identitäten haben und sich transnational engagieren und binden können. Mehrfachzugehörigkeiten müssten deshalb keine negativen Auswirkungen haben – im Gegenteil: Wird die Vergangenheit der Eingewanderten anerkannt, die Bindung an ihr Herkunftsland akzeptiert, so sei dies ein wichtiges Willkommenszeichen des Aufenthaltslands und ein Akt der Anerkennung, was wiederum Zugehörigkeitsgefühle und politisches Engagement fördere.9 Die Möglichkeit, in mehreren Ländern vollwertiges Mitglied zu sein, erhöhe das Selbstwertgefühl Migrierender und damit das Interesse und die Bindung an das Aufenthaltsland, ohne dass ihr Engagement im Heimatland reduziert würde.10 Aus dieser transnationalen Perspektive hat doppelte Staatsbürgerschaft keinen negativen Einfluss auf die politische Integration, weder im Aufenthaltsnoch im Herkunftsland. Sie steigert vielmehr Identifikation und Partizipation in beiden Ländern.11
Eine dritte Perspektive nimmt das Potenzial doppelter Staatsbürgerschaft und mögliche Konsequenzen für die Demokratie jenseits nationaler Grenzen in den Blick. Der multiple Status von Personen mit Mehrfachzugehörigkeiten relativiere die Bedeutung nationaler Grenzen und könne daher Grundlage für komplementäre, kosmopolitische Orientierungen sein. Tourismus und global verbreitete Medien ermöglichen den Kontakt mit unterschiedlichsten sozialen, kulturellen und politischen Akteuren, doch bei Migrierenden, die freiwillig oder unfreiwillig ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen, ist dieser Kontakt viel intensiver. Potenziell führen ihre transnationalen sozialen Kontakte und Netzwerke daher auch zu mehr kosmopolitischen Einstellungen und Identitäten. Das müssen sie aber nicht in jedem Fall: Zwei Pässe sind häufig auch schlicht eine praktische Sache, und deren Besitz muss nicht zwangsläufig mit tieferen Zugehörigkeitsgefühlen verbunden sein. Ob Doppelbürger eine kosmopolitische Avantgarde darstellen, ist daher letztlich eine offene Frage.
EMPIRISCHE EVIDENZ
Durch Studien belegt ist hingegen, dass die Akzeptanz doppelter Staatsbürgerschaft im Aufenthaltsland mit tieferen Hürden für eine Einbürgerung einhergeht und dadurch zu höheren Einbürgerungsraten führt.12 Erst jüngst konnte eine Studie für die Schweiz auch nachweisen, dass Einbürgerung die politische Integration von Eingewanderten positiv beeinflusst.13 Zwei weitere Studien untersuchten, ob doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft zu weniger Integration im Aufenthaltsland führt.14 Grundlage waren Daten zweier Online-Umfragen, die 2013 und 2015 im Rahmen eines vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten Forschungsprojekts durchgeführt wurden.
In der ersten Umfrage wurden Daten zur politischen Identität und zum Engagement unter Doppelbürgern sowie unter Kontrollgruppen in der Schweiz erhoben. Die zweite Umfrage ergänzte diese Daten, indem Auslandschweizer mit und ohne zweiten Pass in acht Ländern weltweit befragt wurden. Während Identifikation anhand von kognitiven Selbstbeschreibungen, emotionalen Zugehörigkeitsgefühlen sowie Solidaritätsäusserungen gemessen wurde, galten als Kriterien für den Grad an politischer Beteiligung Bekundungen politischen Interesses und Wissens, Wahlbeteiligung sowie nichtelektorale Formen politischer Beteiligung. Diese Indikatoren können auch als Formen von Loyalität interpretiert werden, denn Loyalität ist einerseits eine affektive Bindung15 und andererseits eine Haltung, die gegenüber einer Sache verpflichtet.16 Die Umfrage in der Schweiz wurde unter 1764 eingebürgerten und autochthonen Schweizerinnen und Schweizern mit und ohne zweiten Pass sowie unter Ausländerinnen und Ausländern aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Kosovo mit dauerhaftem Aufenthalt in der Schweiz durchgeführt.
Das Ergebnis der Studie: Doppelbürger unterscheiden sich im Ausmass ihrer Loyalität gegenüber der Schweiz nicht von Schweizern mit nur einem Pass.17 Es gibt keinen signifikanten Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, weder im Ausmass der Identifikation noch im Ausmass der politischen Beteiligung.18 Ansässige Ausländerinnen und Ausländer beteiligen sich hingegen deutlich weniger an Schweizer Politik. Direkt gefragt, in wessen Interesse sie sich politisch beteiligen, antworteten Doppelbürger sogar signifikant häufiger als Einfachbürger, Schweizer Interessen zu berücksichtigen. Das Einwanderungsland Schweiz scheint durch die Akzeptanz doppelter Staatsbürgerschaft somit eher zu gewinnen als zu verlieren, nicht zuletzt, weil sie die ansonsten schon mit grossen Hürden verbundene Einbürgerung erleichtert.
Wie sieht es bei Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern im Ausland aus? Findet sich hier jene oft unbegründet vermutete Illoyalität gegenüber der Schweiz? Die Ergebnisse der Umfrage unter Auslandschweizern liefern wiederum keinen Beleg für die traditionelle Perspektive. Aufschlussreich ist ein Vergleich von 2559 befragten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern mit und ohne zweiten Pass in den vier für Schweizer Auswanderer beliebtesten Zielländern Deutschland, Frankreich, Italien und den USA.19 Die Untersuchung ergab, dass jene Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die nebst dem Schweizer auch den Pass ihres Aufenthaltslands haben, sich etwas weniger mit der Schweiz identifizieren. Hierbei scheint jedoch weniger der formale Status relevant zu sein als vielmehr die Bereitschaft, sich mit einem Land überhaupt zu identifizieren. Denn interessanterweise identifizieren sich jene Doppelbürger, die sich ihrem Aufenthaltsland zugehörig fühlen, wiederum auch mehr mit der Schweiz als jene, die dies nicht tun. Dasselbe gilt für die politische Beteiligung in der Schweiz. Engagieren sich Auslandschweizer in ihrem Aufenthaltsland, so werden sie als Schweizer Bürger nicht weniger loyal, da sich gerade jene Auslandschweizer in ihrem Heimatland einbringen, die sich zugehörig fühlen und informiert sind, unabhängig davon, ob sie Doppelbürger sind.
Identifikation mit und politische Beteiligung im Aufenthaltsland scheinen also positiv mit äquivalenten Gefühlen und Aktivitäten im Herkunftsland verbunden. Ein zweiter Pass und Loyalität zum Heimatland gehen Hand in Hand, Loyalität gegenüber dem Aufenthaltsland einerseits und dem Heimatland andererseits ebenfalls. Entscheidender als der formale Status scheint für eine Demokratie daher die Frage zu sein, ob sich Doppelbürgerinnen und Doppelbürger generell zugehörig fühlen, ob sie sich für Politik interessieren und sich aktiv einbringen. Ist dies der Fall, tun sie es in der Regel sowohl in ihrem Aufenthalts- als auch in ihrem Herkunftsland. Die Studie bestätigt also eher die transnationale Perspektive als die traditionelle, die von einer Abnahme politischer Identität und Beteiligung bei Doppelbürgerschaft ausgeht.
Und wie steht es um die Förderung kosmopolitischer Einstellungen und Identitäten durch doppelte Staatsbürgerschaft? Die Umfrageergebnisse der Studie in der Schweiz mit Blick auf kosmopolitische Einstellungen wie Akzeptanz kultureller Diversität, Einwanderung und transnationale Rechte, Identifikation und Solidarität mit Europa oder als Weltbürger sowie globale Formen politischer Partizipation zeigen, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer eher kosmopolitische Einstellungen aufweisen als Schweizerinnen und Schweizer mit nur einem Pass. Im Hinblick auf universale Identitäten und Solidarität unterscheiden sich Doppelbürgerinnen und Doppelbürger nicht signifikant von Einfachbürgern, doch beteiligen sich jene mit zwei Pässen signifikant mehr an globaler Politik als Einfachbürger. Doppelbürger scheinen also nicht in jeder Hinsicht eine kosmopolitische Avantgarde zu sein. Als bisweilen vermehrt global aktive Bürger tragen sie jedoch durchaus zu kosmopolitischer Bürgerschaft bei.
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