Читать книгу: «Weiblich, kompetent, FÜHRUNGSKRAFT»
Rainer Bartelt
Weiblich, kompetent, FÜHRUNGSKRAFT
Warum wir mehr Frauen in Führungspositionen brauchen, um unsere Zukunftsprobleme zu lösen
Dieses ebook wurde erstellt bei

Inhaltsverzeichnis
Titel
Vorwort
TEIL EINS: FALLBEISPIELE
Kampfplatz Vertrieb
Die perfekte Führungskraft
Die Geschäftsführerin
Das erste Problem
Die Präsidentin
Die Kammer
Der Vorsitzende
Die Unbeirrbare
Hochwasserschutz schafft neue Voraussetzungen
Wie man Streitgespräche richtig beendet
Wie man „unendliche Geschichten“ vermeidet
Kleines Zwischenspiel: Die tiefenentspannte Führungskraft
Der Jurist
Das Vorspiel
Das Zwischenspiel
Das Endspiel
TEIL ZWEI: ANALYSE
Ob ein Problem gelöst ist, entscheidet der Beschwerdeführer
Die Dezernentin
Perfekt, einfach perfekt!
Der Verschämte
Analyse-Kriterium Nummer eins: WAHRHEITSGEHALT
Die wahren Worte des Herrn Dankwart
Auswertung, Punkt eins: Wahrheitsgehalt
Wenn einmal (fast) gar nichts stimmt
Kriterium Nummer zwei: LOGIK
Kriterium Nummer drei: RELEVANZ
Kriterium Nummer vier: COMMITMENT
Bewertung
TEIL DREI: Wie man BESSERE ENTSCHEIDUNGEN fällt
Vom Alltag im Hamsterrad
Herausforderung Nummer eins: Immer bei der WAHRHEIT bleiben
Kleiner Unterschied, große Wirkung
Ein Beispiel
Herausforderung Nummer zwei: LOGIK
Beispiele
Lösung Nummer zwei
Herausforderung Nummer drei: der RELEVANZ-Test
Herausforderung Nummer vier: LÖSUNGSORIENTIERUNG (Commitment)
Wir fassen zusammen: Problem gelöst, Kunde zufrieden
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Immer schön entspannt bleiben
Die vier Erfolgs-Strategien
Nummer 2: Argumentieren Sie logisch!
Nummer 4: Immer schön kompromissbereit sein!
Zukunftsprobleme und ihre Lösung
Danksagung
Vom gleichen Autor
Impressum neobooks
Vorwort
„Eigentlich besteht die Geschichte der Menschen nur aus Entscheidungen, die getroffen werden.“
Michail Gorbatschow, russischer Politiker und Reformer
Dieses Buch ist all denjenigen gewidmet, die bereits im Beruf „ihren Mann“ stehen und/oder wissen möchten, wie man so etwas am besten anfängt
Entscheidungen bestimmen unser Leben und zukünftig vielleicht sogar unser Überleben, auf jeden Fall aber das unserer Kinder und Kindeskinder. Diese Tatsache allein — die Tatsache, dass wir von dem Planeten, auf dem wir leben, Jahr für Jahr mehr abverlangen, als er auf Dauer zu leisten vermag — beweist, dass es um die Qualität unserer Entscheidungen nicht erst in der jüngeren Vergangenheit, sondern sehr wahrscheinlich schon seit Beginn des industriellen Zeitalters nicht besonders gut bestellt war:
Statt den technischen Fortschritt zu nutzen, um die historisch gewachsenen Plagen der Menschheit, wie zum Beispiel Hunger und Armut, zu bekämpfen und schließlich so weit wie möglich auszurotten, haben wir unsere technischen Neuerungen vor allen Dingen dafür verwendet, um uns aufzurüsten, Raubbau an der lebenden Natur zu betreiben und unseren Planeten an den Rand der Selbstzerstörung zu bringen. Sogar der erdnahe Weltraum, von uns Menschen erst vor gut einem halben Jahrhundert erschlossen, ist bereits so zugemüllt, dass dieser Müll zu einer realen Gefahr für die bemannte und unbemannte Raumfahrt geworden ist.
Soll es so weitergehen? Bis zum endgültigen Exitus? Nicht nur die FFF-Kids, auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Klimaforschung fordern von uns, viele der Grundsatz-Entscheidungen in Frage zu stellen, die wir dahingehend getroffen haben, wie wir als Menschen auf dieser Erde in Zukunft leben wollen. Hierzu zählen nicht nur Entscheidungen unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, die heute unser Leben bestimmen, sondern auch diejenigen politischen und privaten Entscheidungen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt treffen und die für die nach uns folgenden Generationen irgendwann einmal von eminenter Bedeutung sein könnten.
Doch können wir heute überhaupt noch etwas tun? Wie kommen wir schnell zu einer besseren, einer viel stärker als bisher am Überleben unseres Planeten, am Überleben unserer menschlichen Rasse ausgerichteten Entscheidungsqualität? Die Kernthese dieses Buches lautet: Lasst mehr Frauen ans Ruder! Wir Männer hatten unsere Chance und haben — die gegenwärtige Realität beweist es — in fast allen Fragen eines nachhaltigen, Ressourcen schonenden Wirtschaftens mehr oder weniger versagt.
Aber sind unsere heutigen und in der Zukunft liegenden Probleme wirklich so einfach zu lösen? Frauen an die Macht, und alles wird gut? Wir werden sehen:
Im ersten Teil des Buches versuchen je drei mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen versehene Frauen und Männer, aktuelle Praxisfragen aus Umwelt und neuester Digitaltechnologie zu beantworten. Im darauf folgenden zweiten Teil wird untersucht: Wer von ihnen wendet die richtigen Strategien an und kommt so einer sachlich begründeten Problemlösung am nächsten — Mann oder Frau? Das Ergebnis der Analyse zeigt uns, ob dieser Vergleich unentschieden oder zu Gunsten des männlichen beziehungsweise weiblichen Geschlechts ausgeht.
Im dritten und letzten Teil werden schließlich vier einfache Vorgehensweisen vorgestellt, mit denen jedermann — ganz gleich ob Frau oder Mann — nachgewiesener Weise zu einer besseren Entscheidungs- und Argumentations-Kompetenz kommen kann. In der frohen Erwartung, langfristig gesehen ein gutes Pfund für seinen (ihren) beruflichen wie privaten Erfolg getan zu haben.
In der Vergangenheit war die Frage, welchem biologischen Geschlecht die unbedingte Führungsrolle an den Schaltstellen der Macht zugedacht ist, eindeutig geklärt: Damals, als unsere bundesdeutsche Republik noch in ihren Kinderschuhen steckte, bedurften Frauen noch der Zustimmung ihres Mannes, wollten sie einer bezahlten Arbeit nachgehen. Küche, Kinder, Kirche — auf diesen Dreiklang wurden Frauen damals reduziert. Nicht nur in der Wunschvorstellung ihres eigenen „Göttergatten“, sondern auch in der Rechtsprechung, zumindest bezogen auf die freie Berufswahl.
Und heutzutage? „Frauenquote überfällig?“, fragt ein (männlicher!) Leser in einer Zuschrift an die örtliche Tageszeitung, nachdem diese kurz zuvor darüber berichtet hat, wie zur Eröffnung einer neuen Bankfiliale „insgesamt sieben Herren der Filialleitung, Regionalleitung und des Vorstands“ die Kunden begrüßten. Und führt weiter aus: „Wenn ich eine Kundin der... wäre, würde ich mich fragen, ob ich als Frau hier willkommen bin. Eigentlich hätte im Hintergrund nur die weibliche Bedienung mit Tablett gefehlt.“
„...die weibliche Bedienung mit Tablett“ — warum nicht umgekehrt: Sieben Frauen aus dem Führungsstab der Bank und dahinter ein Mann mit Sektgläsern auf einem Serviertablett? Absurd? Unrealistisch? Wieso eigentlich?
Tatsächlich gibt es ernst zu nehmende Untersuchungen darüber, wer in finanziellen Dingen der bessere Anlagestratege ist, Mann oder Frau: Es mag viele überraschen, aber in der Regel waren die Sieger keinesfalls männlichen Geschlechts.
Noch weiter gedacht: Sind Frauen nicht vielleicht ganz generell — auch in anderen Fragen — die besseren Entscheider? Womöglich die von uns gesuchten besseren Managerinnen einer lebenswerten Zukunft?
Frauen in Führungspositionen: Wäre das nicht vielleicht schon heute deutlich besser für das Überleben unserer (noch) grünen Erde als der jetzige Zustand einer in fast allen Top-Positionen immer noch weitestgehend von Männern dominierten Gesellschaft?
Wagen wir doch einfach mal einen kleinen Blick in die heutige Praxis...
TEIL EINS: FALLBEISPIELE
„Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen.“
Der amerikanische Schriftsteller Mark Twain zu einer Zeit, als fast die ganze Welt noch allein von Männern regiert wurde
Es war ein sonniger Vormittag auf dem Schulhof der Raabeschule in Braunschweig, als die Bombe hochging. Nicht sprichwörtlich, sondern ganz real. Glücklicherweise kamen die Schülerin und der Schüler, die just in dem Moment auf der solide gemauerten Bank saßen, unter der der Sprengsatz deponiert worden war, mit dem Schrecken und einem veritablen Knallschaden davon.
Ein, zwei Tage später fand eine außerplanmäßige Lehrerkonferenz statt, in der es um die Bestrafung der jungen Delinquenten ging: ausnahmslos Schüler, keine einzige SchülerIN dabei!
Selbstverständlich musste ich als frisch gebackener Studienreferendar für Mathematik und Physik unbedingt an dieser wichtigen Versammlung teilnehmen. Nur kurz wurde darüber diskutiert, wie es angehen könne, dass minderjährige Jugendliche alle für den Bombenbau erforderlichen Zutaten einfach so in einer stinknormalen Chemikalienhandlung kaufen konnten. Einfach so — ohne jede kritische Rückfrage.
Komischerweise äußerte sich aber niemand aus der großen Runde kritisch oder auch nur verwundert darüber, dass denselben Jugendlichen das Rezept und damit quasi die Bauanleitung für ihren famosen Sprengsatz am gleichen Tag vom Chemie-Lehrer einfach so im Schulunterricht verraten worden war. (Ein allgemein zugängliches Internet, in dem man solche Informationen noch schneller und einfacher hätte finden können, gab es damals noch nicht!) Stattdessen wurde über eine angemessene Strafe für die reumütigen Bombenleger diskutiert.
Damals wie heute unterrichteten auch Lehrerinnen an diesem öffentlichen, allgemeinbildenden Gymnasium, aber die Wortführer in der sich über viele Stunden hinziehenden Aussprache waren ohne jeden Zweifel ihre männlichen Kollegen. Und so formte sich schon damals vor meinem geistigen Auge das erste genderbezogene Vorurteil:
—> Männern geht es nicht um die Sache, sie wollen sich in erster Linie präsentieren!
(Als Wissender, als Logik-Genie, als Obermotz — wie auch immer...)
Durch diese männliche Unart wäre die nervig lange Diskussion am Ende fast so ausgegangen wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen, denn die Testosteron-befeuerten Streithähne hatten allergrößte Mühe damit, sich auf die eine, pädagogisch einzig richtige Strafmaßnahme zu einigen: Den Pädagogen unter ihnen war die eine Hälfte der rechtlich zulässigen Strafen zu streng, den Hartlinern war die andere Hälfte zu lax. Ein Wunder, dass am Ende doch noch eine Einigung dabei herauskam. (Mehr darüber in: „Wir haben alle mal klein angefangen“, eBook vom gleichen Autor.)
Mag es an der spezifischen Vorliebe meiner Geschlechtsgenossen für jede Art von Wettkampfsport liegen oder nicht, gleiches erlebte ich danach auch als technischer Angestellter in einem mittelständischen Traditionsunternehmen der gehobenen Messtechnik-Branche:
Kampfplatz Vertrieb
Das Telefon klingelt, der Kollege (wahrscheinlich ein studierter Ingenieur) hebt ab. Als leises Murmeln vernehme ich, wie am anderen Ende der Leitung ein Hilfe suchender Kunde sein ihm auf den Nägeln brennendes Messproblem schildert.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Mein Kollege präsentiert die gesuchte technische Lösung und legt auf. Wahrscheinlicher: Es folgt ein längeres Streitgespräch. Weil nämlich der (ebenfalls männliche) Kunde am anderen Ende der Leitung in den meisten Fällen mit dem von meinem Kollegen präsentierten Lösungsvorschlag überhaupt nicht einverstanden ist.
Buchstäblich Jahrzehnte hat es gedauert, bis in unser Großraum-Vertriebs- und Beratungsbüro die erste Frau (eine Ingenieurin) einzog. Mit einem Mal war alles anders:
Das Telefon klingelt, meine Kollegin hebt ab:
„Ach Herr Meier! Wie schön, dass Sie endlich wieder einmal bei uns anrufen — wir haben uns ja ewig nicht gesprochen! Wie geht es Ihrer Familie...“
Wie von Zauberhand ist das Kundenproblem in weite Ferne gerückt. Die unterschwellige Botschaft: Nicht das Problem ist wichtig, Herr Meier ist wichtig! Und so fühlt er sich auch. Ganz anders als bei meinem Kollegen:
Vielleicht hat Herr Meier vor dem Anruf in unserem Büro schon tage- und/oder nächtelang über seinem Problem gebrütet. Hat Bücher gewälzt, stundenlang gegoogelt, mit Kollegen diskutiert. Kurz und gut, seine halbe Firma hat er deswegen verrückt gemacht. Und nun kommt mein Kollege, holt einmal tief Luft und knallt Herrn Meier die perfekte Lösung vor den Latz. Einfach so, ohne jede Vorwarnung. Was glauben Sie, wie Herr Meier sich da fühlt?
Vorurteil Nummer 2:
—> Wenn Männer sich doch für eine Sache interessieren, dann wollen sie streiten. Zuallererst wollen sie beweisen, dass sie der Klügere sind.
Woher das kommt? Wirklich nur vom Kampfsport? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, wie das Beratungsgespräch meiner Kollegin endet:
„Wirklich? Sie haben ein Problem, Herr Meier? Einen Moment bitte, ich notiere... Ist gut, ich kümmer mich darum... Sie hören von uns! Alles Gute für die Familie — und bis bald, Herr Meier...“
Nicht auszuschließen, dass die in technischen Dingen genauso erfahrene Kollegin wie die übrigen Männer im Raum in Wahrheit ganz genau weiß, wie Herrn Meier zu helfen wäre. Aber es könnte ja nicht schaden, wenn sie sich dazu in unserem Unternehmen noch einmal ein wenig umhört. Zum Beispiel bei dem Kollegen, der dem Anschein nach immer sofort die richtige Lösung kennt. Oder etwa nicht?
Die perfekte Führungskraft
Die perfekte Führungskraft ist:
angstfrei
entscheidungsstark
dynamisch
konsequent
ehrlich
fair
interessiert
ideenreich
gewissenhaft
sachlich
fleißig
kompetent
lösungsorientiert
einfühlsam
unbestechlich
erfahren
und jederzeit in der Lage, einen logischen von einem unlogischen Schluss zu unterscheiden. Ganz besonders bei Aussagen, die allein auf Hörensagen beruhen.
Da sich diese Liste ebenso hervorragender wie notwendiger Eigenschaften einer perfekten Führungskraft nahezu beliebig fortsetzen ließe, nimmt es nicht Wunder, dass in so gut wie jedem konkreten Fall Abstriche vom Idealbild gemacht werden müssen. Womit wir schon bei Vorurteil Nummer drei wären:
—> Frauen verlassen sich beim Lösen von Problemen mehr auf ihr Gefühl, als auf die Logik. Bei letzterer sind Männer (bedeutend) besser.
Frauen urteilen nach Gefühl, und nur Männer sind in der Lage, den Gesetzen der Logik unbeirrbar Folge zu leisten — stimmt das wirklich? Sind Frauen, wie mir meine subjektive Erfahrung im Technik-Vertrieb suggeriert hat, tatsächlich per se einfühlsamer als Männer, während diese stattdessen auf die logische Stringenz ihrer Aussagen bezogen die totalen Überflieger sind? Möglicherweise weil sie niemals ohne Not einem zünftigen Streitgespräch aus dem Wege gehen und daher diesbezüglich über mehr Erfahrung verfügen als die stets (Achtung: neues Vorurteil!) nach einem harmonischen Ausgleich strebenden Frauen?
Sechs mehr oder weniger grundverschiedene Problemlöse-Strategien von drei Frauen und drei Männern werden im Folgenden miteinander verglichen und bewertet. Am Beispiel zweier fachlich und politisch einigermaßen brisanter Themenstellungen: Im ersten Fall geht es um Umweltschutz und Energie, im zweiten Fall um Telekommunikation und Personensicherheit. Womit wir sofort beim vierten Vorurteil angekommen wären:
—> Frauen verstehen weniger von Technik als Männer.
Doch keine Sorge, meine Damen und Herren, liebe Leserin und lieber Leser, es bleibt nicht lange bei diesen Vorurteilen: Ich bin sicher, das Ergebnis des nun folgenden praktischen Vergleichs wird Sie mehr als nur ein wenig überraschen!
Die Geschäftsführerin
Vor vielen, vielen Jahren bin ich ihr begegnet, als sie noch ganz frisch im Job und ich bereits stellvertretender Vorstandsvorsitzender eines regionalen Interessenverbandes messtechnischer Unternehmen namens Measurement Valley e. V. war. Damals wie heute leitete sie ein neu gegründetes Wirtschaftsförderungsunternehmen der Stadt.
Sie zeigte uns, dem Vereinsvorstand, die von ihr angemieteten Räumlichkeiten, in denen sich verschiedene privatwirtschaftlich organisierte Spin-Offs unserer Universität tummelten. Allesamt mit der einen großen Geschäftsidee versehen und dem Wunschtraum vom daraus folgenden, noch bedeutend größeren Markterfolg. Als etwas zurückgenommen, eher ruhig als dynamisch ist sie mir von daher in Erinnerung geblieben. Dass wir nun, Jahre später, in einem Wettstreit der Argumente ziemlich heftig aneinandergeraten sollten, hätte ich mir zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht vorstellen können.
Denn gerade heute spricht der Erfolg ihrer Arbeit für sie und ihre besonnene Art und Weise, die Geschäfte zu führen: An die Stelle eines überschaubar großen Wissenschaftszentrums, das ganz am Anfang noch sehr improvisiert in einem ehemaligen, nur zweigeschossigen Kasernengebäude untergebracht war, ist heute ein beachtlicher Wissenschaftspark, eine kleine Stadt in der Stadt getreten. Im Eigentum der Stadt, betrieben jedoch in alleiniger Verantwortung des von ihr geleiteten Unternehmens zur Förderung der regionalen Wirtschaft.
Jedes Kind braucht einen Namen. Schenken wir der erfolgreichen Geschäftsführerin für unsere Zwecke also einfach mal den (fiktiven) Namen „Anders“, denn schließlich heißt sie ja auch anders als hier angegeben, und bezeichnen sie im Folgenden als die „Unbeirrbare“. Warum, das werden wir später noch erfahren...
Das erste Problem
Am Fuße des kleinen Hügels, auf dem meine Frau und ich ein aus der unmittelbaren Nachkriegszeit stammendes Einfamilienhaus bewohnen, gibt es einen schmalen, streckenweise noch ziemlich naturbelassenen Bachlauf, hinter dem eine gute Strecke fast unberührter Wildwuchs liegt. Längs dieses Baches gehen wir bei schönem Wetter gern spazieren. Dort, wo wir die mehrstöckigen Institutsbauten der Frau Anders erreichen, biegen wir meist rechts ab und nehmen den Weg zurück auf unseren Wohnhügel.
Kurz vor Weihnachten war ich allein unterwegs, um nach der Hektik des Tages die Stille und Einsamkeit der frühen Nachtstunden zu genießen. In der Zeitung hatte ich gelesen, dass Frau Anders' Wissenschaftspark kürzlich um einen Neubau erweitert worden sei. (Die Bauarbeiten waren meiner Frau und mir nicht verborgen geblieben.) Der Neubau endete mit einer über fünf Stockwerke gehenden Fluchttreppe nur wenige Meter von unserem grünen Bachlauf entfernt.
Neugierig näherte ich mich von der Vorderseite dem neuen Gebäude. Um mich herum nur Dunkelheit und Stille. Doch dann kam ich an den Bach, und für einen Moment denke ich, mich trifft der Schlag! Ich brauchte eine ganze Weile, um zu begreifen, was ich da vor mir sah: Das Ding — von zwanzig (20!) LED-Flutlicht-Strahlern gleißend hell erleuchtet —, das dermaßen auf mich einstrahlte, dass ich unwillkürlich beide Augen zusammenkneifen musste, war die tagsüber vollkommen harmlos aussehende Fluchttreppe des von unserer Geschäftsführerin betriebenen Wissenschaftsneubaus.
Die Flutleuchten waren nicht etwa auf das Gebäude ausgerichtet — nein, sie strahlten fröhlich links und rechts an der Hauswand vorbei — deutlich mehr als hundert Meter den Bachlauf hinauf und denselben Bachlauf auch wieder hinunter. Selbst das nur durch einen kombinierten Rad- und Fußgängerweg vom Gebäude getrennte, vornehmlich dem Hochwasserschutz dienende Feuchtbiotop, in dem im Sommer zuvor ein menschenscheues Graugänsepaar gebrütet hatte, bekam noch eine ordentliche Portion Flutlicht frei Haus geliefert. Damit hatte unsere Geschäftsführerin ein Problem: Mich!
Ich googelte ein bisschen und schrieb schon am nächsten Tag, einem Advents-Sonntag im Corona-Dezember 2020, eine E-Mail an die „sehr geehrte Frau Anders“, in der ich darauf hinwies, dass ich die Beleuchtung der Fluchttreppe an „ihrem“ Neubau als übertrieben hell empfinden würde, dass ich mich als Spaziergänger davon sehr gestört gefühlt hätte und nun in großer Sorge um die in dem angrenzenden Feuchtbiotop bis dahin weitestgehend in schützender Dunkelheit lebenden Wildtiere sei. Falls sie wider Erwarten nicht die richtige Ansprechpartnerin für mein persönliches Anliegen sein sollte, möge sie mir doch bitte mitteilen, an wen ich mich stattdessen wenden könne, um dieses Problem zu lösen.
Da ich ein paar Tage auf ihre Antwort warten musste, hakte ich nach. Ein gutes Gefühl hatte ich nicht dabei, denn es waren nur noch wenige Tage bis Weihnachten und mir war vollkommen klar, dass Frau Anders sich als hauptverantwortliche Geschäftsführerin vornehmlich um den Jahresabschluss ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft kümmern musste und ganz sicher keine Lust hatte, mit mir über Spaziergänger-Probleme und nächtlich zwangsbeleuchtete Feuchtbiotope zu diskutieren.
In ihrer Mail-Antwort, die mich überraschenderweise doch noch im alten Jahr erreichte, beklagte sich Frau Anders dann auch folgerichtig darüber, dass ich ihr unterstellen würde, sie habe nicht die Absicht gehabt, zeitnah zu antworten. Für sie selbst sei die Sache vollkommen klar: Fußgänger hin oder her, die Treppe müsse so wie technisch ausgeführt beleuchtet werden, in dem Gebäude befände sich wertvolles Equipment, die Sicherheitsfirma habe das genau so und nicht anders verlangt.
Das war natürlich überhaupt nicht das, was ich hatte hören wollen. Also war für mich der Stand der Dinge Weihnachten 2020: Der Fehdehandschuh liegt im Ring!
Denn wie Sie inzwischen wissen, bin ich ein Mann, und einen derart offenkundigen, auf mich persönlich bezogenen Widerspruch kann ich gar nicht gut vertragen! :-/
Die Präsidentin
Bei uns macht jeder, was er will,
keiner was er soll,
aber alle machen mit!
Albtraum oder Realität? Der Chef hat's in der Hand.
Das zweite Beispiel genderspezifischen Führungskräfteverhaltens betrifft eine Gerichtspräsidentin mit dem typischen Problem (fast) aller Vorgesetzten: Sie muss den Kopf für einen Mist hinhalten, den ihre Untergebenen verbockt haben. Nennen wir sie daher „Die Unbeteiligte“ und schenken ihr (dem Alphabet folgend) den wie zuvor fiktiven Nachnamen „Berndt“.
Viele, die in jungen Jahren nach der ganz großen Karriere lechzen, werden dieses Problems: höchstpersönlich selbst für die Arbeitsleistung der eigenen Mitarbeiter einstehen zu müssen, erst gewahr, wenn es schon zu spät ist. Dann nämlich, wenn sie bereits mit Führungsverantwortung gesegnet sind. Um es ganz klar zu sagen, bezogen auf die Mitarbeiterführung werden von einem Chef — egal ob männlich oder weiblich — im Allgemeinen genau drei Dinge erwartet:
Erstens: Das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit bestmöglich ausführen können (nicht nur bezüglich Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch bezüglich Qualität und Effizienz).
Zweitens: Die Ursachen von Fehlleistungen — nicht nur der eigenen, sondern auch der der Mitarbeiter — aufzuklären und den oder die Kunden oder sonstigen Beschwerdeführer zufriedenzustellen, indem zu Recht reklamierte Mängel schnellstmöglich beseitigt werden.
Drittens: Zu verhindern, dass sich dieselben Fehler ständig wiederholen. (Vor neuen Fehlern ist allerdings niemand gefeit!)
Doch genau da fängt das Problem unserer Gerichtspräsidentin an: Sie muss den Kopf für ihre Mitarbeiter hinhalten, darf ihnen aber nichts sagen. Denn Richter, und darum geht es meistens an einem Gericht, sind laut Gesetz nur den gültigen Rechtsnormen und ihrem Gewissen verpflichtet, darüber hinaus aber niemandem in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig. Nicht einmal ihrer Dienstvorgesetzten, auch wenn sie die Präsidentin ist und mit Nachnamen noch ganz anders als „Berndt“ heißen sollte.
Um es ganz deutlich zu sagen: Im Gerichtssaal können Richter machen, was sie wollen, solange sie nicht die sprichwörtlichen goldenen Löffel klauen. Daher die folgende Weisheit, die der Legende nach schon die alten Römer kannten:
—> Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.
(Mit dem einzigen Unterschied, dass Gott auf hoher See eine Kapitänsmütze und im Gerichtssaal eine schwarze Robe trägt.)
Scheinbar ist eine Gerichtspräsidentin also das, was man im Allgemeinen einen „Frühstücksdirektor“ nennt: Beim Frühstück führt er noch das große Wort, hat aber entweder keine Mitarbeiter oder nichts zu sagen.
Erschwerend kommt im Fall der Frau Berndt sogar noch hinzu, dass sie ihre Aufgabe als Gerichtsvorsteherin wohl erst vor kurzem übernommen hat, also sehr wahrscheinlich noch nicht über dieselbe jahrzehntelange Erfahrung verfügt wie die davor erwähnte Geschäftsführerin. Wenn es an ihrem Gericht also so zugehen sollte, wie eingangs beschrieben, was macht sie dann? Was kann sie überhaupt machen, außer dass sie ihre Hände in den Schoß legt? Und für den Fall des Falles: Wie macht man das eigentlich richtig — die Hände in den Schoß legen? Als Führungskraft?
Wir dürfen gespannt sein...
Die Kammer
„Die Kammer“, das könnte auch der Titel eines Horrorfilms sein. Doch keine Sorge: Sie ist hier nicht der Hort des Bösen, sondern für uns ist sie nur die Quelle eines weiteren Problems. Des zweiten nämlich, das wir abhandeln wollen. Sie ist diejenige Kammer am Gericht der Präsidentin, die ihr ein Verfahren beschert hat, in dem so ziemlich alles schiefging, was überhaupt nur schiefgehen konnte. Und dessen Ergebnis, das im Folgenden häufiger zitierte Urteil, alle an dem Verfahren Beteiligten außer mir selbst Stand heute höchstwahrscheinlich am liebsten in der Versenkung verschwinden sehen würden. Obwohl sie zuvor zum Teil hart für genau die hier reklamierten Inhalte dieses Urteilsspruchs gekämpft hatten.
Ach, ich vergaß: Zur Kammer gehörten am 6. Juni 2019, dem Tag der mündlichen Verhandlung, drei Frauen und zwei Männer. Mehr oder weniger geschlechtsneutral also. Dass nun aber keinesfalls immer etwas mit Hand und Fuß dabei herauskommen muss, wenn Männer und Frauen dermaßen eng zusammenarbeiten, bewies schon das Vorspiel zu dieser Verhandlung:
Alle Einladungen zu dem Prozess-entscheidenden und Urteil-stiftenden Event im Juni 2019 wurden nämlich per E-Mail versandt. Normalerweise ist das nichts besonderes, man würde stillschweigend darüber hinweggehen, es sei denn, der für den E-Mail-Versand zuständige Netzbetreiber soll neben der Anklagebank Platz nehmen und hat auch nicht die geringste Spur eines Interesses daran, dass deiner eigenen Klageschrift vor Gericht der verdiente Erfolg zuteil wird...
Jedenfalls erhielt die mich vertretende Anwaltskanzlei nach eigenem Bekunden trotz elektronischer Empfangsbestätigung an das Gericht nicht die Spur einer den Termin verkündenden E-Mail, konnte mich daher vorab auch nicht über den Tag und Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung informieren. Folglich fand diese Verhandlung auch in unserer vollkommenen Abwesenheit, soll heißen, ohne jede Beteiligung der eigentlich Klage führenden Partei statt.
Auch einer der beigeladenen Netzbetreiber fehlte ebenfalls. Interessanterweise genau derjenige Betreiber, der sich ein paar Jahre vorher der betrügerischen Vorteilsnahme verdächtig gemacht hatte: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Dass unsere Klage in der Folge nicht zu meinen Gunsten entschieden wurde, möchte ich hier nur am Rande erwähnen. Aber in den sogenannten Entscheidungsgründen des Gerichts wurden Aussagen gemacht, die mir als erfahrenem und langjährigem Anwohner einer Mobilfunkanlage sämtliche Haare auf dem Kopf zu Berge stehen lassen:
Unter anderem ging es um die vor Gericht wohl noch nie zuvor mit ausreichender Ausführlichkeit erörterte Frage, ob man als Anwohnerin oder Anwohner ein Anrecht darauf habe, in seinen eigenen Gartenbäumen vor Grenzwertüberschreitungen geschützt zu sein. Die Kammer verneinte dies und entschied (wörtliches Zitat):
„Aber auch dann, wenn darauf abzustellen ist, ob sich künftig Personen — z. B. im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen — innerhalb des Sicherheitsabstandes aufhalten könnten, gehörte der Luftraum hinter der Grenze zum Grundstück des Klägers zum kontrollierbaren Bereich.“
Ich übersetze mal: Egal was ihr — du, deine Kinder oder sonst wer — in euren eigenen Gartenbäumen treiben möchtet, liebe Mobilfunk-Anwohner, ihr müsst immer mit Grenzwertüberschreitungen der elektromagnetischen Feldstärken rechnen. Ist doch super, oder nicht? (Mehr darüber im Internet unter —> mobilfunkratgeber.blogspot.com.)
Unsere Kammer leitet diese ihre eigene Aussage von einer ähnlich lautenden Aussage aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz über Funkstrahlung auf (fremden) Hausdächern ab, das auf das Jahr 2010 datiert ist. Dumm nur, dass die Rechtsgrundlage, auf die sich dieses Urteil damals stützte, schon seit Jahren überholt ist und nicht mehr der heutigen Rechtsauffassung des Gesetzgebers entspricht. In der Tat: Hier unterläuft der betreffenden Kammer des Gerichts ein grober juristischer Schnitzer, der jeden Jurastudenten in seiner Abschlussprüfung mindestens die Bestnote kosten würde, wenn nicht noch mehr!
Und doch ist dies beileibe nicht der einzige Grund, warum auch unsere vom Grundsatz her an alledem vollkommen „unbeteiligte“ Präsidentin dieses Urteil der ihr unterstellten Kammer wohl am liebsten schon heute und nicht erst morgen ungeschehen machen lassen würde, wenn sie nur wüsste, wie sie das zuwege bringen sollte...
Der Vorsitzende
Auch wenn seine Kammer am Tag des Geschehens weitestgehend geschlechtsneutral besetzt war, rechne ich alle wesentlichen Teile ihres Urteils und deren Begründung vor allen Dingen ihm zu. Ihm, dem Kammervorsitzenden. (Kennwort hier und im Folgenden: „Der Jurist“) Er hat das Urteil unterschrieben, also auch — so hoffe ich zumindest — aufmerksam durchgelesen. Und doch scheint ihm dabei der eine oder andere ziemlich schräge Entscheidungsgrund der Urteilsbegründung schlichtweg durch die Lappen gegangen zu sein:
Unter anderem hat er die Logik-Mängel des als Referenz herangezogenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nicht nur übersehen, sondern sich diese stattdessen per Unterschrift ausdrücklich zueigen gemacht. Wieder geht es — wie zuvor auch bei den Gartenbäumen — um die Grundfrage, ob Netzbetreiber und Bundesnetzagentur unbeteiligte Anwohner auch vor vorübergehenden Grenzwertüberschreitungen schützen müssen oder stattdessen nur davor, dass sie dieser Gesundheitsgefahr nicht andauernd ausgesetzt sind. In ihren eigenen Wohnräumen zum Beispiel.
Rheinländer sind lustige Leute. Das weiß ich aus eigener, leidvoller Berufserfahrung. Und so lustig sind auch zwei der Begründungen, die das besagte OVG dafür ins Feld führt, dass die Sicherheitsabstände von Mobilfunk-Anlagen auch in Bereiche hineinreichen dürfen, in denen zu erwarten ist, dass dort Personen fröhlich umher wuseln könnten, ohne dass die für deren Sicherheit verantwortlichen Betreiber dies zu kontrollieren vermögen. Wobei letzteres nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers eigentlich die unbedingte Grundvoraussetzung für jede von der Bundesnetzagentur erteilte Betriebsgenehmigung sein sollte.
Ich zitiere das Gericht:
„'Ausgeschlossen' ist dabei nicht im Sinne einer absoluten Unmöglichkeit zu verstehen. Angesichts der Möglichkeit, sich mittels technischer Hilfsmittel an nahezu jedem Ort länger aufzuhalten, würde ansonsten die 2. Alternative des § 2 Nr. 7 BEMFV weitgehend leerlaufen.“
Liebe Leserin, lieber Leser: Bitte versuchen Sie gar nicht erst zu verstehen, was das OVG Rheinland-Pfalz uns hiermit sagen will, schließlich ist Ihnen die „2. Alternative des § 2 Nr. 7“ der bundesdeutschen Genehmigungsverordnung BEMFV für stationäre, nicht-militärische Funkanlagen ja vollkommen unbekannt. Und ich beabsichtige hier auch keineswegs, Sie zur Expertin/zum Experten für die genehmigungstechnischen Geheimnisse des Mobilfunks auszubilden. Stattdessen lesen Sie bitte meine eigene Übertragung in allgemein verständliches Deutsch:
Stellen Sie sich vor, der Gefahrenbereich einer Mobilfunkanlage läge hundert Meter über Ihrem Grundstück. Gut hundert Meter, so hoch wäre der Antennenmast. Jetzt bräuchten Sie einen James-Bond-mäßigen Raketenrucksack, um da hineinzukommen. Und da es dem OVG nach solche Raketenrucksäcke anscheinend in jedem x-beliebigen, um die Ecke gelegenen Baumarkt zu kaufen gibt, dürfte es laut rechtsgültigem Richterspruch Ihnen als Anwohner(in) letztendlich auch egal sein, ob der auf Ihrem Nachbargrundstück stehende Antennenmast tatsächlich über hundert Meter oder in Wahrheit nur zehn Meter hoch ist und damit Ihr Hausdach kontaminiert oder — so die Schlussfolgerung der hiesigen Gerichtskammer — auch die Kronen Ihrer Gartenbäume, in die zum Beispiel Ihre Kinder mühelos hineinklettern könnten. Um sich dabei unfreiwillig einer über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Mobilfunk-Strahlung auszusetzen.
Ich frage Sie: Ist das nicht vollkommen logisch, gleiche Regeln für zehn Meter wie für hundert Meter hohe Antennenmasten? Und gleiche Regeln für Gartenbäume wie für Hausdächer? Oder sollten hier möglicherweise — wie ich selber stark vermute — Äpfel mit Birnen verglichen worden sein?
Zweites, noch hanebücheneres Zitat aus dem Referenzurteil des OVGs Rheinland-Pfalz vom 16.3.2010, Aktenzeichen 6 A 10813/09:
„Zudem kann ein Anlagenbetreiber selbst in dem Bereich, in dem er über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann, das Eindringen Unbefugter nicht mit absoluter Sicherheit verhindern.“
Super: Der Anlagenbetreiber kann also selbst auf dem Grundstück, auf dem seine Mobilfunk-Antennen stehen, die Gefährdung von Personen nicht ausschließen, also darf er Sie (und/oder Ihre Kinder) selbstverständlich ebenfalls in Gefahr bringen. Was um Gottes Willen ist das für eine Logik?
Genau diese Frage habe ich dann auch einigermaßen erstaunt der Urheberin dieses inzwischen über zehn Jahre alten Urteils, dem eben erwähnten rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht, gestellt und — erwartungsgemäß — bis zum heutigen Tage keine Antwort erhalten. Jurist müsste man halt sein und nicht Mobilfunk-Anwohner oder -Anwohnerin: Dann, so scheint es jedenfalls, kann einem alles getrost am Allerwertesten vorbeigehen...
Da sich unser Herr „Christ“ (so nennen wir hier der Einfachheit halber mal unseren „Juristen“, denn auf B folgt der Buchstabe C) diese und noch andere Aussagen seiner Kammer, deren Logik-Gehalt ebenfalls gern etwas höher hätte ausfallen dürfen, durch die eigene Unterschrift in seiner Funktion als deren Vorsitzender ausdrücklich zueigen gemacht hat, können wir eines unserer gleich zu Anfang formulierten Vorurteile schon hier und jetzt dem Reich der Grimmschen und anderer Märchen zuordnen: Dass nämlich Männer angeblich von Aussagenlogik (so der wissenschaftliche Fachbegriff) mehr verstünden als Frauen.
Und tatsächlich wird genau dieses Vorurteil auch durch meine langjährige Berufserfahrung als Seminarleiter und technischer Berater widerlegt: Ich hatte dabei viel mit hochqualifizierten Ingenieuren zu tun, allesamt Top-Spezialisten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet und fast ausschließlich männlichen Geschlechts. Dennoch waren sie einzeln oder als Gruppe nur in den seltensten Fällen in der Lage, komplexe Zusammenhänge logisch so zu strukturieren und Kontext-bezogen zu analysieren, dass sich daraus der Aufgabe angemessene Lösungsansätze für neu entstandene Problemfälle ableiten ließen. Warum ich das hier so sicher behaupten kann? Ganz einfach deshalb, weil sie sonst in der Mehrzahl aller Fälle meiner Schulungs- und Beratungsleistung überhaupt nicht bedurft hätten.
Nachdem wir nachgewiesen haben, dass der durchschnittliche Mann unter rein logischen Gesichtspunkten weder besser, noch schlechter argumentieren kann als eine Frau, räumen wir auch gleich noch mit einem weiteren genderbezogenen Vorurteil auf: Dass sich weibliche Führungskräfte nämlich angeblich stärker von ihren Gefühlen (ver)leiten lassen würden als ihre männlichen Kollegen. Um dies zu widerlegen, kommen wir erneut zurück auf Frau Anders und ihre Anwohner, Spaziergänger und Natur gleichermaßen irritierenden „Leuchtfeuertreppe“...
Die Unbeirrbare
Im alten Jahr hatte ich mir mit meinem Umweltanliegen von besagter Geschäftsführerin einen glatten Korb geholt. Daher dachte ich im neuen angestrengt hin und her, wie ich sie vielleicht doch noch dazu bringen könnte, in Sachen Treppenbeleuchtung Kompromissbereitschaft zu zeigen. Ich schickte ihr E-Mail auf E-Mail, und endlich, gut einen Monat und vier unbeantwortete E-Mails später, wurde ich erneut mit einem Lebenszeichen belohnt. Dieses Mal deutlich ausführlicher als zuvor:
„Sehr geehrter Herr Dr. Bartelt,
zunächst bitte ich Sie um Verständnis für meine verspätete Beantwortung Ihrer Nachricht. Corona-bedingt haben wir leider in den letzten Wochen erhöhte Anforderungen und Kundennachfragen zu bewältigen, so dass ich dringende Antragsbearbeitungen vorziehen musste.
Vorausschicken möchte ich zunächst, dass ich Ihr Engagement als Bürger dieser Stadt respektiere und wertschätze. Hingegen habe ich für die stadteigene Gesellschaft einen Auftrag zu erfüllen, und der lautet: Zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beizutragen und auf jede Weise die Stadt als Wirtschaftsstandort voranzubringen. Dazu wird die... auch dezidiert mit entsprechenden eigenen Projektentwicklungen und Baumaßnahmen beauftragt, um Räume für wachsende Unternehmen, insbesondere Ausgründungen aus den Hochschulen, zu schaffen. In diesem Sinne wird das Gelände... seit langen Jahren vorgehalten und nunmehr seit 2014 in beschleunigtem Maße einer Bebauung zugeführt.
Ihre Kritik entzündet sich an dem an der östlichsten Bebauungskante vorhandenen beleuchteten Treppenturm, sie halten dieses Beleuchtungskonzept für 'unpassend' und haben in dieser Hinsicht Ihre frühere Wortwahl dankenswerterweise korrigiert. Gleichwohl halten Sie inhaltlich Ihre negative Beurteilung aufrecht und erwarten von Seiten der… Korrekturen.
Dieser Bitte werde ich nicht nachkommen können.
Begründung im Einzelnen:
Das Beleuchtungskonzept entspricht dem Brandschutzgutachten und Entfluchtungskonzept. Es wurde analog zu dem gleichgelagerten Projekt in Einbeck (Hotel FREIgeist/PS-Speicher) von den beauftragten Planern umgesetzt. Aus den beigefügten Aufnahmen (vgl. Anlagen 1 und 2) können Sie ersehen, dass die Lichtintensität in Einbeck noch sogar noch deutlich stärker wirkt. Der Lichtkegel des ...-Treppenhauses reicht gerade eben über den Fuß- und Radweg, der ansonsten in völliger Dunkelheit zu dieser Jahreszeit kaum sicher zu benutzen ist.
Das Gebäude... ist ein Forschungsgebäude. Hier sind insgesamt 4 Biotech-Unternehmen (...) neu untergebracht. Die Labore wurden von der... nutzerspezifisch passgenau errichtet. Die letzten Mitarbeiter beenden ihre Arbeiten gegen Mitternacht, in den Morgenstunden beginnt die erste Mitarbeiterin um 4 Uhr.
Zudem ist die Ausleuchtung des Flucht-Treppenturms wie bereits mitgeteilt, auch Bestandteil des von den Mietern in Verbindung mit ihren Versicherungen geforderten Sicherheitskonzeptes, denn es befinden sich wertvolle Geräte und Equipment in den Räumen.
In der dunklen Jahreszeit ist daher die durchgehende Beleuchtung des Treppenturms von Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang am folgenden Morgen erforderlich. Je nach Jahreszeit und Tageshelligkeit wird es sodann Anpassungen geben.
Zuletzt möchte ich noch hinweisen auf die Abstände zu der Wohnbebauung – sie betragen für das am nächsten gelegene Eck-Gebäude rechts der... Landstraße ca. 230 m und zu dem weiter nach Osten zu nächstgelegenen Gebäude ca. 240 m (siehe Anlage 3).
Im Vergleich zu der Situation in Einbeck – wovon Sie sich über Google-Maps überzeugen können – ist der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung hier... erheblich größer, in Einbeck aber trotz naher Nachbarschaft sind gleichwohl keinerlei Beschwerden aus der Anwohnerschaft bekannt geworden. Das zeugt für mich von einer hohen Identifikation mit einer als positiv empfundenen Entwicklung der Stadt.
Und abschließend: Von dem maßgeblich wachsenden Biotech-Unternehmenscluster geht nicht nur, aber ganz besonders auch in Corona-Zeiten ein wichtiges Signal aus, es ist zu dem vorrangig prägenden Unternehmenscluster neben dem Measurement Valley geworden mit rasant wachsenden Beschäftigungszahlen, die wiederum zum (wachsenden) Wohlstand der Stadtgesellschaft beitragen werden.
Aus dem allen mögen Sie schließen, dass hier keiner der Beteiligten ohne Sachverstand und drauflos eine völlig überzogene Beleuchtung eines Gebäudes ins Werk gesetzt hat. Es gibt gute Gründe und eine entsprechende fachliche Fundierung, über die Sie gern bitte auch die Mitglieder Ihres Gesprächskreises in Kenntnis setzen.
Ich wünsche sehr, dass vor diesem Hintergrund Verständnis, und wenn nicht, so doch Toleranz aufgebracht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
...“
Perfekt — oder? Höflich, sachlich und ausgesprochen ausführlich. Vom logischen Aufbau fast vollkommen fehlerfrei. Deshalb auch bestens geeignet, mit dem bereits widerlegten Vorurteil endgültig aufzuräumen, bezogen auf logische Schlussfolgerungen wären Männer per se im Vorteil. Insbesondere dann, wenn man die zumindest teilweise missglückten Entscheidungsgründe des zuvor diskutierten Kammer-Urteils als Vergleich heranzieht.
Dennoch ein kleiner Wermutstropfen:
—> Die Logik allein macht noch kein Argument, es muss auch der Wahrheit entsprechen.
Dummerweise entspricht gerade Frau Anders' Kernaussage, der „Lichtkegel“ der reklamierten Treppenbeleuchtung würde gerade eben über den Fuß- und Radweg hinausreichen, nicht den Tatsachen. Denn der Lichtschein der Feuertreppe reicht in Wahrheit deutlich über hundert Meter in ein benachbartes, mehr oder weniger zufällig aus einer improvisierten Hochwasser-Schutzmaßnahme entstandenes Feuchtbiotop hinein. Eine Tatsache, die Frau Anders höchstwahrscheinlich nicht in eigener Person überprüft hat.
Was unserer Geschäftsführerin bedauerlicherweise ebenfalls entgangen zu sein scheint, ist, dass die von ihr als Vergleich herangezogenen Beispiele augenscheinlich mitten in einer mehr oder weniger dichten Stadtbebauung liegen, wo eine ein bisschen heller als normal strahlende Lichtquelle bei weitem nicht so viel Aufsehen zu erregen vermag, wie in einem weitläufigen Gelände alleinstehend in bis dahin tiefster Dunkelheit.
Auch deshalb entspricht Frau Anders' Annahme, Anwohner könnten durch die ungewohnte nächtliche Helligkeit in ihrer Umgebung auf keinen Fall gestört werden, nicht den Tatsachen. Von realen Schlafstörungen einer betroffenen Anwohnerin erfuhr ich erst später, doch für den Moment reichten mir entsprechende Aussagen meines „Gesprächskreises“, bei dem es sich in Wahrheit um eine schon vor Jahren gegründete Bürgerinitiative handelt, die bis zum heutigen Tag mit der öffentlichen Verwaltung und regionalen Politik bestens vernetzt ist:
Бесплатный фрагмент закончился.
