Gia Yü

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Из серии: Fernöstliche Klassiker
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1. KAPITEL
SIANG LU / Beamter in Lu

Das erste Kapitel bringt Biographisches aus der Zeit von Kungs Amtstätigkeit. Daß Kung eine Reihe höherer Ämter in seinem Heimatstaat Lu bekleidet habe, war zur Han-Zeit ein feststehender Bestandteil der konfuzianischen Tradition. Im Schrifttum der neueren Zeit sind starke und zum Teil begründete Zweifel darüber geäußert worden, bis zu welchem Grade diese Tradition auf historischen Tatsachen beruht. Es ist meines Erachtens unrichtig, Kungs Amtstätigkeit völlig in das Gebiet der Fiktion zu verweisen. In den zuverlässigsten und frühesten Quellen wird berichtet, daß er in einem nahen Verhältnis zu seinem Fürsten stand, und in der Literatur der ausgehenden Dschou-Zeit wird seine Amtstätigkeit mehrfach erwähnt. Anders als durch intime persönliche Erfahrung kann auch Kungs Beschlagenheit in den Riten des amtlichen Verkehrs nicht erklärt werden. In seinem Buch »Kung-tse, Leben und Werk« (Stuttgart 1925) hat mein Vater versucht, die Tradition über Kungs Amtstätigkeit in ein sinnvolles Bild seines Lebens einzubauen. Im Hinblick auf die entscheidende Rolle, die der Han-Konfuzianismus in der Organisation des Beamtentums zu spielen unternahm, war es natürlich von Bedeutung, die Tradition über Kungs Amtstätigkeit aufzubauen und auszuschmücken.

Einzelheiten aus den ersten beiden Abschnitten finden sich u. a. in zum Teil abweichenden Versionen in Dso Dschuan, Ding 1 (Legge S. 745), im Lü Schï Tschun Tsiu (Wilhelm S. 248), im Kapitel Tan Gung des Li Gi (Legge S. 150) und in der Biographie des Konfuzius im Schï Gi. Die dramatische Fürstenzusammenkunft im Jahre 500 ist in der älteren Literatur häufig dargestellt. Sie wird erwähnt im Tschun Tsiu (Ding 10. Jahr) und ist danach ausführlicher beschrieben im Gu Liang, in einer Glosse zum Gung Yang und im Dso Dschuan (Legge S. 776, Couvreur 3,558). Im Schï Gi wird sie dreimal beschrieben: in den Annalen von Tsi (Chavannes 4, 77f.), in denen von Lu (Chavannes 4, 127) und ausführlicher in der Biographie des Konfuzius (Chavannes 5, 319ff., Wilhelm 1928 S. 13ff.). Auch das Sin Yü des Lu Gia (2. Jh. v. Chr.) enthält eine Schilderung (Annemarie von Gabain in Ostasiatische Studien 1930, 37f.). Alle diese Texte einschließlich des Gia Yü-Texts wurden analysiert von Granet, Danses et légendes de la Chine ancienne 2, 171 ff. Danach ist die Version des Gia Yü in einem oder mehreren der früheren Texte belegt. Sie zeigt jedoch in der Anordnung des Stoffs und in einzelnen Formulierungen Selbstständigkeit. Die Reduktion der Stadtmauern der Adelsgeschlechter ist im Tschun Tsiu unter diesem Jahr erwähnt. Das Dso Dschuan (Legge S. 781, Couvreur S. 571 f.) und nach ihm das Schï Gi (Chavannes X. 324ff., Wilhelm 1928 S. 15 f.) enthalten eine ausführliche Schilderung. Der Ausspruch des Kung am Anfang des Abschnitts ist im Gung Yang unter diesem Jahr aufgezeichnet. Der letzte Abschnitt findet sich im Sün Dsï, Kap. Ju Hiau (Dubs S. 94f.) und im Sin Sü des Liu Hiang, Kap. 1 und 5. Die segensreichen Folgen seiner Wirksamkeit, zum Teil eine Wiederholung des ersten Abschnitts, finden sich auch im Schï Gi.

1. Stadthauptmann in Dschung Du

Meister Kung trat seine amtliche Laufbahn an als Stadthauptmann von Dschung Du1. Er schuf feste Ordnungen für die Ernährung der Lebenden und die Bestattung der Toten. Alte und Junge hatten verschiedene Nahrung2, Starke und Schwache hatten verschiedene Berufe, Männer und Frauen gingen getrennt auf den Wegen. Auf den Straßen kam Verlorenes nicht weg. Geräte waren nicht mit täuschendem Zierat geschmückt. Die Innensärge waren vier Zoll dick, die Außensärge waren fünf Zoll dick. Natürliche Bodenerhebungen wurden als Gräber benutzt, kein Grabhügel wurde aufgehäuft und keine Bäume wurden gepflanzt.

Nachdem er ein Jahr also gewirkt hatte, da nahmen ihn die Fürsten der westlichen Gegenden3 zum Vorbild.

Fürst Ding4 redete zu Meister Kung und sprach: »Wie wäre es, wenn wir für die Regierung des Staates Lu Eure Maßregeln anwendeten?« Meister Kung entgegnete: »Für die ganze Welt würden sie taugen, nicht nur allein für Lu.«

2. Aufseher der öffentlichen Arbeiten

So ging es zwei Jahre lang, da ernannte ihn Fürst Ding zum Aufseher über die öffentlichen Arbeiten5. Da teilte er das Land in fünf Klassen nach der Art des Bodens6, und jedes Gewächs erhielt den Standort, auf dem es am besten gedieh, so war jedes an seinem Platz.

Vormals hatte das Haupt der Familie Gi den Fürsten Dschau südlich abseits von der fürstlichen Gräberstraße beerdigen lassen. Meister Kung ließ diesen Ort durch einen Graben in den Bereich des fürstlichen Begräbnisfeldes einbeziehen7. Er äußerte darüber zu Gi Huan Dsï: »Einen Fürsten zu brandmarken, so daß die eigenen Sünden noch deutlicher hervortreten, ist nicht der Ordnung gemäß. Ich habe nun dieses Grab mit den anderen wieder vereinigt und so den Vorwurf von Eurem Vater genommen, daß er nicht als treuer Diener seines Herren gehandelt.«

Vom Aufseher der öffentlichen Arbeiten wurde Kung zum obersten Richter von Lu gemacht. Als solcher schuf er Gesetze, die aber nicht angewandt zu werden brauchten, da es keine Leute gab, die sie übertraten.

3. Die Fürstenzusammenkunft in Gia Gu

Fürst Ding hatte eine Zusammenkunft mit dem Fürsten von Tsi8 in Gia Gu. Meister Kung, der das Amt des Kanzlers versah, sprach: »Ich habe gehört, daß man bei friedlichen Verhandlungen stets auf den Krieg vorbereitet sein muß und in kriegerischen Verwicklungen stets auf den Frieden vorbereitet sein muß. In alter Zeit hatten die Fürsten, wenn sie ihr Land verließen, stets Beamte jeder Art im Gefolge. Darf ich bitten, den ersten und zweiten Marschall mitzunehmen.«

Fürst Ding folgte dem Rat. Als man zum Ort der Zusammenkunft kam, war eine Terrasse vorbereitet, zu der drei Erdstufen hinaufführten. Man begrüßte sich nach dem einfachen Begegnungszeremoniell. Mit einer Verbeugung bot man sich gegenseitig den Vortritt an und stieg dann hinauf. Als die Zeremonie des Zutrinkens und Wiedertrinkens beendigt war, ließ der Fürst von Tsi Laibarbaren9 herbeikommen, um sich unter dem Lärm der Waffen und Trommeln des Fürsten Ding zu bemächtigen.

Meister Kung eilte die Stufen hinauf, ließ den Fürsten zurücktreten und rief: »Soldaten vor zum Angriff! Unsere beiden Fürsten kommen in freundlicher Absicht zusammen, und diese Sklaven von wilden Grenzstämmen wagen sie mit Waffen zu stören! Das ist nicht die Art, wie der Fürst von Tsi sich unter den Herrschern durchsetzen könnte. Die Grenzvölker haben sich nicht um China zu kümmern, die Wilden dürfen China nicht stören, Sklaven geht ein Bundesschwur nichts an, Waffen dürfen sich in freundliches Zusammentreffen nicht einmischen. Das wäre den Göttern gegenüber unheilvoll, dem eigenen Wesen gegenüber ein Unrecht und unter den Menschen eine Sittenwidrigkeit. Ein Fürst handelt nicht so.«

Der Fürst von Tsi kam in Verlegenheit und winkte ihnen ab.

Nach einer Weile ließ Tsi Haremsmusik machen, zu der Gaukler und Zwerge vor der Terrasse tanzten. Meister Kung eilte herbei, stieg die Stufen bis auf die oberste hinauf und sprach: »Daß solches Gesindel Fürsten zu behelligen wagt, ist ein Frevel, der den Tod verdient. Ich bitte, daß der zweite Marschall sofort die Strafe an ihnen vollziehen wolle.« Da wurden die Zwerge zusammengehauen, daß Hände und Füße umherflogen. Der Fürst von Tsi geriet in Furcht und zeigte Beschämung.

Als man an den Bundesschwur ging, wurde von Tsi aus folgende Bestimmung in die Schwurformel eingefügt: »Wenn die Heere von Tsi ins Feld ziehen und Lu nicht dreihundert Kriegswagen stellt, so geschehe ihm dem Bundesschwur entsprechend.« Meister Kung ließ durch Dsï Wu Süan erwidern: »Wenn Tsi, ohne unser Gebiet nördlich vom Wenfluß zurückzugeben, uns Befehle erteilt, so möge ihm ebenso geschehen.«

Der Fürst von Tsi wollte noch ein Gastmahl zurichten lassen. Da sprach Meister Kung zu Liang-kiu Gü10: »Wie kommt es, mein Herr, daß Ihr von den alten Bräuchen zwischen Lu und Tsi nichts gehört habt? Nachdem die Geschäfte beendigt sind, nun noch ein Gastmahl halten zu wollen, wäre unnötige Bemühung des Personals. Außerdem verlassen die festlichen Trinkgeräte nicht das Heiligtum, und die festliche Musik paßt nicht fürs Freie. Wäre beim Festmahl alles vollzählig vorhanden, so wäre es ein Mißbrauch der Sitten, wenn aber die Vorbereitungen nicht vollständig wären, so wäre es Lolch (statt Weizen). Lolch (statt Weizen) zu bieten wäre eine Beschimpfung des Fürsten. Die Sitten zu mißbrauchen brächte in schlechten Ruf. Warum habt Ihr das nicht bedacht? Auch soll ein Festmahl dazu dienen, die gute Absicht zum Ausdruck zu bringen. Wenn die nicht zum Ausdruck kommt, so ist es besser, die Sache sein zu lassen.« So kam denn das Festmahl nicht zustande.

Als der Fürst von Tsi heimgekehrt war, machte er seinen Dienern Vorwürfe. Er sprach: »In Lu gehen sie ihrem Fürsten zur Hand mit den Sitten des Edlen. Ihr aber habt mir geraten, nach der Weise der Barbaren zu handeln, so daß ich ins Unrecht gesetzt wurde.«

Darauf gab er die von Lu geraubten vier Städte und das Gebiet nördlich vom Wenfluß11 wieder zurück.

4. Schleifung der Stadtmauern der drei Adelsgeschlechter

Meister Kung sagte zum Fürsten Ding: »Die Adelsgeschlechter sollen keine Rüstung im Vorrat halten. Ihre Städte sollen keine Mauern von 300 dschï12 haben. Das ist die Ordnung des Altertums. Heutzutage aber haben die drei Geschlechter diese Ordnung übertreten. Ich bitte, daß alles das auf das richtige Maß zurückgeführt wird.« Dschung Yu13, der Amtmann war im Dienst der Familie Gi, wurde beauftragt, die Befestigungen der drei Städte niederzulegen.

 

Ein jüngerer Sohn aus dem Geschlechte Schu-sun14 war in Unfrieden mit dem Haupt des Geschlechtes Gi. Er verband sich mit Gungschan Fu-jau, dem Stadthauptmann von Bi, und führte die Leute von Bi an, die Hauptstadt von Lu zu überfallen.

Meister Kung hatte mit dem Fürsten sowie den Häuptern der Geschlechter Gi-sun, Meng-sun und Schu-sun sich in das Schloß des Geschlechtes Gi begeben und war auf den Turm des Wu-dsï gestiegen. Da machten die Leute von Bi einen Angriff und kamen bis zu dem Turm. Da befahl Meister Kung dem Schen Gü-sü und Yüo Ki, die Soldaten gegen sie hinabzuführen und sie zu züchtigen. Die Leute von Bi wurden geschlagen. Infolge davon wurden die Befestigungen der drei Städte niedergelegt15.

So wurden das Fürstenhaus gestärkt und die Adelsgeschlechter geschwächt, der Herrscher kam zu Ansehen, und die Diener wurden erniedrigt. Dadurch gewann die Regierung sehr an Einfluß.

5. Handel und Wandel

Früher gab es in Lu einen Schafhändler namens Schen Yu, der pflegte frühmorgens seine Schafe zu tränken, um die Leute auf dem Markt zu täuschen. Ein Mann namens Gung Schen hatte eine Frau von leichtsinnigem Lebenswandel, die er frei gewähren ließ. Ein anderer namens Schen Hui war verschwenderisch und üppig in einem Maße, das den Gesetzen widersprach. Die Viehhändler in Lu pflegten ihre Tiere künstlich herzurichten, um die Preise in die Höhe zu treiben.

Als Meister Kung die Regierung ausübte, da getraute sich Schen Yu nicht mehr, seine Schafe frühmorgens zu tränken, Gung Schen verstieß seine Frau, Schen Hui verzog über die Grenze nach auswärts. Nach drei Monaten trieben die Pferde- und Viehhändler die Preise nicht mehr in die Höhe, und die Händler von Lämmern und Ferkeln richteten ihre Tiere nicht mehr besonders her. Männer und Frauen gingen auf verschiedenen Seiten der Wege; was auf den Straßen verlorenging, kam nicht weg. Die Männer strebten nach Treue und Wahrhaftigkeit, die Frauen nach Keuschheit und Gehorsam. Von allen Seiten kamen Fremde ins Land. Sie brauchten sich nicht erst an die Polizei zu wenden; denn es war, als seien sie zu Hause.

2. KAPITEL
SCHÏ DSCHU / Die erste Hinrichtung

Das zweite Kapitel bringt wieder Episoden aus Kungs amtlicher Laufbahn. Der 1. Abschnitt ist ebenfalls in Kungs Biographie im Schï Gi belegt (Chavannes 5, 327, Wilhelm 1928 S. 16). Die Hinrichtung des Schau-dscheng Mau ist ausführlich erzählt im Sündsï, Kap. Yu Dso, im Yinwendsi, Kap. 2 (siehe Masson Oursel in T’oung Pao 15, 1914, S. 589ff.), und im Schuo Yüan, Kap. Dschï Wu; erwähnt ist sie im Schï Gi a. a. O., im Huainandsï, Kap. Fan Lun, und im Po Hu Tung, Kap. Dschu Fa. Die Erzählung wird jetzt allgemein als apokryph angesehen. Es handelt sich wohl um einen zur Anekdote umgewandelten Ausspruch des Konfuzius. Es ist jedoch von Bedeutung, daß zur Han-Zeit Sittenstrenge und Energie im Handeln Charakterzüge des Kung waren, die besonders herausgestellt wurden. Der dritte Abschnitt findet sich ebenfalls im Sündsï, Kap. Yu Dso, ferner im Han Schï Wai Dschuan, Kap. 3 (Hightower S. 100ff.), und im Schuo Yüan, Kap. Dscheng Li.

1. Kungs Freude über seinen Erfolg

Meister Kung war oberster Richter in Lu und versah gleichzeitig das Amt des Kanzlers. Da er sich darüber erfreut zeigte, fragte ihn Dschung Yu1 und sprach: »Ich habe gehört, daß der Edle im Unglück nicht zagt, im Glücke nicht jubelt. Wie kommt es, daß Ihr Euch so freut, daß Ihr eine einflußreiche Stellung bekommen habt, Meister?«

Meister Kung sprach: »Wohl heißt es so, aber heißt es nicht auch: ›Man soll sich freuen, wenn man in hoher Stellung anderen dienen kann?‹«

2. Die Hinrichtung des Schau-dscheng Mau

Zu jener Zeit, als er sieben Tage lang die Regierung in Händen gehabt hatte, verurteilte er den aufrührerischen Großbeamten Schaudscheng Mau2 zum Tode. Er ließ ihn hinrichten unterhalb der Halle zur Doppelten Aussicht. Die Leiche lag zutage drei Tage lang. Da trat Dsï Gung3 vor den Meister und sprach: »Schau-dscheng Mau war ein angesehener Mann in Lu. Nun habt Ihr die Regierung inne, und als erstes habt Ihr ihn hinrichten lassen. Sollte das nicht ein Fehler gewesen sein?« Meister Kung erwiderte: »Warte, ich werde dir den Grund davon sagen. Auf der Welt gibt es fünf schwere Verbrechen, und Diebstahl und Raub sind noch nicht dabei. Das erste ist eine aufsässige Gesinnung verbunden mit Waghalsigkeit. Das zweite ist ein gemeiner Wandel verbunden mit Starrsinn. Das dritte ist eine lügnerische Rede verbunden mit Zungenfertigkeit. Das vierte ist ein Gedächtnis für Skandale verbunden mit ausgedehnter Bekanntschaft. Das fünfte ist eine Neigung zum Unrecht verbunden mit dessen Beschönigung. Wenn sich von diesen fünfen eines bei einem Menschen findet, so entgeht er nicht der Verurteilung durch den Edlen. Und Schau-dscheng Mau besaß sie alle gemeinsam. Wo er auch weilte, vermochte er Anhänger um sich zu sammeln und Parteiungen zu bilden. In seinen Reden vermochte er mit gleisnerischen Vorspiegelungen die Masse zu betören. Durch seine Gewaltsamkeit vermochte er das Recht zu verkehren und sich unabhängig zu machen. Ein solcher ist ein Erzverbrecher unter den Menschen, und man kann nicht umhin, ihn zu beseitigen. Tang der Yin-Dynastie hat den Yin Hië4 hinrichten lassen. König Wen hat den Pan Dscheng5 hinrichten lassen. Der Herzog von Dschou hat den Guan und den Tsai6 hinrichten lassen. Tai Gung hat die stolzen Ritter7 hinrichten lassen. Guan Dschung hat den Fu I8 hinrichten lassen und Dsï Tschan hat den Schï Ho9 hinrichten lassen. Diese sieben lebten zu verschiedenen Zeiten und wurden gleichermaßen hingerichtet, weil diese sieben zu verschiedenen Zeiten die gleichen Verbrechen geübt hatten. Daher konnte man keine Gnade walten lassen. In den Liedern heißt es:

Nur Grams ist sich mein Herz bewußt,

Mich haßt die Schar voll niedrer Lust10.

Wenn die Gemeinen sich zusammenscharen, so ist das wahrlich Anlaß zu Gram.«

3. Vater und Sohn vor Gericht

Als Meister Kung oberster Richter in Lu war, kamen einmal ein Vater und sein Sohn, die sich gegenseitig verklagten. Der Meister sperrte sie miteinander ein und hielt sie drei Monate in Haft, ohne die Sache zu entscheiden. Da bat der Vater um Einstellung des Verfahrens. Der Meister ließ daraufhin beide frei.

Der Herr von Gi-sun war mißvergnügt, als er davon hörte, und sprach: »Der Oberrichter hält mich zum Besten. Erst sagt er mir, das wichtigste in Staat und Familie sei die kindliche Ehrfurcht. Nun bot sich Gelegenheit, durch Hinrichtung eines einzigen unehrerbietigen Sohnes das Volk Ehrfurcht zu lehren. Stattdessen läßt er ihn laufen. Was soll das nur heißen!«

Jan Yu11 teilte das dem Meister Kung mit. Meister Kung seufzte tief und sprach: »Ach, wenn die Oberen vom rechten Weg gewichen sind und ihre Untergebenen töten, so ist das gegen die Ordnung. Wenn man sie nicht belehrt in der Ehrfurcht, sondern über sie zu Gericht sitzt, so heißt das Unschuldige töten. Wenn die drei Heere eine große Niederlage erlitten haben, so kann man die Soldaten doch nicht köpfen lassen. Wenn das Gesetz nicht in Ordnung ist, so kann man nicht mit Strafen einschreiten. Warum das? Wenn die Belehrung durch die Oberen nicht erfolgt, so liegt die Schuld nicht beim Volk. Wenn die Verordnungen lässig sind und die Strafen scharf, so ist das Räuberart. Wenn man zur Unzeit Steuern einzieht, so ist das erbarmungslos. Wenn man ohne Warnung Strafen vollzieht, so bedeutet das Härte. Ohne es (mit Belehrung) versucht zu haben, schon Vollendung (zu verlangen), ist Grausamkeit. Nur wenn eine Regierung diese drei Fehler vermieden hat, können die Strafgesetze angewendet werden. In den Urkunden heißt es:

Nach dem Rechten richte sich die Strafe,

nach dem Rechten die Tötung.

Nicht wende an, was dein Herz bewegt.

Wenn du dir sagen mußt: ›Es gab kein Vorbild‹,

So spende Belehrung, ehe du bestrafst12.

So soll man zuerst das Gesetz (Tao) und die Tugend aufrichten und selbst danach tun. Wenn es dann noch nicht geht, so ehre man die Weisen, damit sie Belehrung spenden können. Wenn es dann noch nicht geht, entferne man die Untüchtigen. Wenn es dann noch nicht geht, so schüchtere man durch Schrecken ein. Wenn man auf diese Weise drei Jahre lang fortmacht, so wird das ganze Volk recht. Wenn es dann noch verbrecherisches Gesindel gibt, das sich nicht fügt, dann mag man die Strafe an sie legen, denn dann weiß das Volk, was Schuld ist. In den Liedern heißt es:

Daß er, dem Himmelssohn gesellt,

Des Volks Verwirrung niederhält13.

Das bedeutet, mit Strenge einschüchtern, aber sie nicht ausprobieren, die Strafen bereithalten, ohne sie anzuwenden.

Heutzutage ist das aber nicht so. Die Lehren sind in Verwirrung und die Strafen zahlreich, so daß das Volk in Verwirrung gerät, und dann legt man ihm noch Strafen auf. So sind die Strafen zahlreich, aber man wird der Räuber doch nicht Herr.

Über eine drei Fuß hohe Schranke kann auch ein leerer Wagen nicht hinüberfahren. Warum das? Wegen ihrer Steilheit. Einen hundert Klafter hohen Berg kann auch ein vollbeladener überwinden. Warum das? Weil die Abhänge allmählich ansteigen. Wenn heutzutage die Sitten noch länger allmählich ansteigen, so wird, obwohl es Strafgesetze gibt, das Volk doch ohne Übertretung bleiben.«

3. KAPITEL: WANG YEN GIË / Ausführungen über die Königsworte

Die Parallelstelle zu diesem Kapitel im Da Dai Li Gi ist übersetzt im Buch der Sitte S. 185–190. Dort ist auch die Textvergleichung im Einzelnen durchgeführt.

4. KAPITEL: DA HUN GIË / Ausführungen über die feierliche Ehe

Zu diesem Kapitel finden sich Parallelen im Siau Dai Li Gi, Kap. 27 (Couvreur 2, 365, Legge 2, 263), und im 41. Kapitel des Da Dai Li Gi. Es ist übersetzt im Buch der Sitte S. 196–200.

5. KAPITEL: JU HING GIË / Ausführungen über den Wandel der Schriftgelehrten

Abgesehen von einem einleitenden Abschnitt, der sich in abweichender Form auch in der Konfuziusbiographie im Schï Gi findet (Chavannes 5, 388; Wilhelm 1928 S. 33), ist dieses Kapitel inhaltsgleich mit dem 41. Kapitel des Siau Dai Li Gi (Couvreur 2, 600; Legge 2, 402). Es ist übersetzt im Buch der Sitte S. 162–167.

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