Читать книгу: «Zwischen Sehnsucht und Schande»

Inhalt
Anstelle eines Prologs
1 Der Anfang
2 Not treibt fort
3 Strafe statt Hilfe
4 Nichts geht mehr
5 Weggesperrt und abgeschoben
6 Der Kampf um die Kinder
7 Jenseits von Recht und Liebe
8 Die sieben Verlorenen
9 Glückloser Neuanfang
10 Auswanderungsträume
11 Das Kreuz mit dem zweiten Mann
12 Versuch einer Normalität
13 Kein Ende der Bettelei
Abbildungen
Abbildungsverzeichnis
Glossar
Autorin und Autor
Dank
Archive
Konsultierte Literatur
Anstelle eines Prologs
Liebe Anna Maria
Es gibt Briefe, die kommen nie an und müssen doch geschrieben werden. So wie dieser Brief hier. Nie wirst du, liebe Anna Maria, ihn aus deinem Briefkasten holen, ihn mit deinen von der Stickerei zerstochenen, vom Leichenwaschen aufgeweichten und vom Schreiben ermüdeten Fingern aufreissen, nie wirst du diese Zeilen lesen, irritiert, verwundert, vielleicht auch mit etwas Freude. Denn du bist seit beinahe fünfzig Jahren tot.
Wir schreiben diesen Brief als Prolog für ein Buch, das von dir erzählt. Er soll erklären, warum ausgerechnet deine Lebensgeschichte hier nachzulesen ist. Menschen wie du kommen in Büchern meist nicht vor, und wenn doch, dann nur als anonyme Masse. Stickerinnen, Putzfrauen und Leichenwäscherinnen schreiben keine Memoiren. Sie gehören zu jenen Frauen, die Geschichte machen, aber nicht Geschichte schreiben. In deiner Familie hat man das Vergessen noch ein bisschen weiter getrieben. Du galtst als eine Liederliche, die abgehauen sei, ihre Kinder dem Verdingwesen ausgesetzt habe, und man hat nicht einmal deinen Namen genannt.
Die Wirklichkeit zeigt ein anderes Bild. Nicht du warst es, die sich die Freiheit nahm, zu gehen, wohin es dich zog, nicht du hast deine Kinder verlassen. Es waren die Behörden, die dich von ihnen trennten, die dich wegbeorderten und verurteilten, die dich wegen deiner Armut aus den Städten ausschafften oder in Anstalten steckten. Du wurdest gehetzt, verurteilt, bestraft und verwaltet als Antwort auf deine unermüdlichen Versuche, zusammen mit deinen Kindern zu überleben.
Dein Hauptdelikt war so unverschuldet wie eindeutig. Es war deine Armut. Du wurdest in eine Zeit der Krise geboren, gingst den gespurten Weg der Töchter von deinesgleichen, wurdest Nachstickerin, hast früh geheiratet und Kind um Kind geboren, hast dich durchgeschlagen an der Seite zweier Männer, die dir nicht Hilfe waren, sondern flohen vor dem Elend und sich einrollten in die Wärme des Alkohols. Und des Irrsinns.
Du bist längst nicht die einzige in unserem Land, deren Leben so unerbittlich von Armut stranguliert wurde. Nur wissen wir wenig von Leuten wie euch. Bei dir wollte das Schicksal es anders. Du musstest dein Leben ständig rapportieren, rechtfertigen, musstest Bittbriefe schreiben, und die Behörden haben geprüft, gemassregelt, verurteilt, protokolliert. Das alles wurde ordentlich in Archiven abgelegt.
Der Zufall half mit, dass wir diese Bruchstücke deines Lebens entdeckten. Sieben Jahre lang sind wir deinen Spuren nachgereist, über 1500 Quellen haben wir gefunden.
Unser Versuch, dein Leben nachzuerzählen, beansprucht keine letzte Wahrheit. Es wäre vermessen, zu glauben, wir wüssten, wie du empfunden, wie du dein Leben erfahren hast. Unser Versuch ist eine Konstruktion. Aufgebaut aus in Folianten und auf Briefbogen konservierten Botschaften. Angereichert mit Wissen über die Schweiz, wie sie damals war.
Wir haben uns für diesen Brief als Vorwort zu deiner Geschichte entschieden, weil Briefe in deinem Leben derart wichtig waren. Du hast unzählige davon geschrieben, zur Post getragen, meist in bettelndem, selten in zornigem Ton.
Unser Brief ist eine verspätete Antwort. Und unser Buch der Versuch, dich zu uns und in die Geschichte zurückzuholen.
In diesem Sinne grüssen dich
Dein Enkel Heinz, der sich aufmachte, deine Spuren zu suchen,
Lisbeth, eine Anverwandte, die all die Geschichten aufgeschrieben hat.
1 Der Anfang
Anna Maria Boxler gehört zu jenen Menschen, die gewissermassen zweimal geboren wurden. Ein erstes Mal im Jahr 1884, in einer ärmlichen Stube im Rheintal, als Tochter einer jungen Fädlerin. Und – 120 Jahre später – ein zweites Mal, ausgelöst durch den Tod ihres Sohnes Julius und den damit verknüpften amtlichen Lauf der Dinge. Julius – er war das siebte von neun Kindern – hatte die meiste Zeit seines Lebens in toggenburgischer Heimfürsorge verbracht. Er wurde seiner Mutter gleich nach der Geburt weggenommen und am Tag nach seinem ersten Geburtstag für die restlichen 85 Jahre seines Lebens bevormundet. Er überlebte die Mutter um viele Jahre und verstarb, das neue Jahrtausend hatte bereits begonnen, arm wie eine Kirchenmaus im Nesslauer Bürgerheim. In der Folge dieses Todes stellte die Vormundschaftsbehörde von Nesslau-Krummenau zuhanden des gemeinderätlichen Protokolls ein letztes Mal die Aktiven und Passiven ihres Heiminsassen zusammen, liess die säuberlich kopierte Schlussabrechnung den Erben zustellen, zusammen mit der Information, dass nach der Begleichung der Kosten für die Formalitäten und die Beerdigung ihres Verwandten und nach Rückzahlung einer Überbrückungshilfe, die das Sozialamt im Jahr zuvor dem Mündling noch gewährt hatte, nichts zu erben sei. Die Nachricht dieses stillen Todes in Form einer Erbschaftsbescheinigung für eine Erbschaft, die keine war, erreichte vorwiegend Verwandte, die nie zuvor von der Existenz eines Onkel Julius gehört hatten. Sie waren deshalb auch nicht sonderlich traurig, weder über den Tod des Verwandten noch über den Verlust einer Erbschaft, die sie gar nie erwartet hatten. Sie öffneten dem Klingeln des Postboten, nahmen den eingeschriebenen Brief im Abgleich mit einer Unterschrift entgegen und entschlüsselten verwundert die kargen Botschaften zu einem Leben, von dem sie vielleicht einmal eine dürftige Bemerkung oder überhaupt gar nie etwas gehört hatten.
Doch das amtliche Dokument barg noch ein weiteres Geheimnis, unscheinbar in eine Klammer gesetzt. Es war der Name jener Frau, von der man in ihren Familien gar nie oder dann nur verschämt geredet hatte, die höchstens in einem flüchtigen Nebensatz als liederliches Luder aufgetaucht und gleich wieder verschwunden war. Gemeint ist jene Frau, die diesen Onkel Julius und all die andern Kinder, zu deren Nachfahren man selbst gehörte, geboren hatte. Nun also stand ihr Name in schwarzen Lettern auf einem amtlichen Papier, als Mutter von neun Kindern und Grossmutter einer beachtlichen Schar von Enkeln und Enkelinnen: Anna Maria Boxler. Ein wohlklingender Name.
Der lautmalerische Klang mit seinen dunklen Vokalen setzt sich im Kopf eines der Enkel fest, ungefragt, fast ein wenig aufsässig. Dieser, ein studierter Historiker, kommt ins Nachdenken, plötzlich meint er die Stimme seines Vaters zu hören, wie er ihm vor vielen Jahren erzählt hat, dass seine Mutter, als er fünf war, abgehauen sei, einfach so. Mehr war damals aus dem ehemaligen Verdingkind nicht herauszubekommen. Nun ist der Vater schon lange tot, und er, der Sohn, steht plötzlich da, mit diesem fremden Namen im Ohr, dieser Unbekannten, die seine Grossmutter war. Und dann fasst der Enkel sich ein Herz und entscheidet, dass es Zeit sei für den Versuch, ihr Geheimnis aufzuspüren. Er beschliesst, seine Grossmutter, falls möglich, noch einmal in die Welt zurückzuholen. Es wird ein unerwartet langer Weg werden, eine zähe zweite Geburt.
Erst führt die Reise den Nachgeborenen weit in die Ostschweiz, quer über die Rheinebene in jenes Dorf, in dem Anna Maria Boxler einst geboren wurde. Ein schmuckes Pfarrdorf am Westrand des Gamserriets, damals eine weitläufige katholische Insel inmitten reformierter Bezirke. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts lebten hier um die 2000 Leute, die Hälfte war in der Landwirtschaft tätig, die andere in der Stickerei. Noch heute steht die Kirche als katholisches Bollwerk unbeirrt auf ihrem Hügel, den Gamserberg im Rücken, und bereitwillig öffnet sie dem Besucher ihre Pforten, gewährt Einlass auch ins kirchliche Archiv, das in einem kalten Luftschutzkeller unter der Sakristei eingelagert ist. Hier, zwischen Ministrantengewändern und Pfarrersroben, blättert der Enkel mit klammen Fingern in den Taufbüchern und findet im Tauf-, Ehe- und Totenbuch jener Jahre mühelos den gesuchten Eintrag zum Lebensbeginn seiner Grossmutter. Am 27. Dezember 1884 morgens um neun Uhr wurde das in derselben Nacht geborene Mädchen der Maria Klara Boxler, wohnhaft in Gertis, also ausserhalb des Dorfes, auf den Namen Anna Maria getauft. Weiter erfährt er, dass die Mutter des Neugeborenen in Gams heimatberechtigt war und zum Berufsstand der Fädlerinnen gehörte. Und noch etwas gibt das Taufregister freimütig preis. In jener Spalte, in der bei allen andern Täuflingen fein säuberlich der Name des Erzeugers eingetragen ist, gibt es bei Anna Maria Boxler nur vergilbte Leere. Es fehlt der Name des Vaters. Das Taufkind war also eine illegitim Geborene. Kein guter Start für ein Mädchen von damals, überlegt der Historiker in der frostigen Kälte des Kirchenarchivs, schon gar nicht für ein Armeleutekind.
Anna Maria Boxler war von den 58 Täuflingen ihres Jahrgangs das einzige Kind, das mit dem Stigma der → illegitimen Geburt zu leben hatte. Das katholische Gams hatte seine Töchter gut im Griff. Aussereheliche Sexualität wurde damals bei Frauen als einfache Unzucht gesetzlich geahndet, eine ledige Mutter als liederlich geächtet, möglicherweise galt sie gar als geistig minderwertig, jedenfalls hatte sie ihre Wollust nicht im Griff, und das wollte bestraft werden. Eine aussereheliche Geburt bedeutete Schande für die Mutter und für das Kind das lebenslange Stigma der Illegitimität. Eine Herkunft mit moralischem Defekt, von der liederlichen Mutter auf das Kind übertragen, ein mit dem Etikett illegitim festgeschriebener Makel, der in allen künftigen Akten an prominenter Stelle festgehalten werden wird. Als Warnsignal und Diagnose, in der beeindruckenden Vielfalt amtlicher Schriftmalerei.
So mag sich die werdende Mutter Maria Klara, die damals, im Frühling 1884 in diese missliche Lage geriet, über ihre Schwangerschaft kaum gefreut haben. Als Fädlerin hatte sie ein geringes Einkommen, die Krise drückte bereits auf die Löhne, und ihre Eltern, selbst Taglöhner in der Stickerei, hatten mit ihren acht Kindern weniger als nichts übrig für das Kuckuckskind ihrer Tochter. Auf freudiges Erwarten war nicht zu hoffen. Zudem sanken mit dem künftigen Stigma der ledigen Mutter die Heiratschancen für die 22-Jährige. Wenn sie sich denn also irgendwann im Herbst, drei Monate vor der Geburt, mit ihrem schon gerundeten Bauch von zu Hause aufmachte und ins Dorf kam, um dem Gemeindevorsteher ihre Schwangerschaft anzuzeigen, dann war es nicht die Vorfreude, die sie trieb, es war ein Gang der Vernunft. Denn die junge Frau war gesetzlich gezwungen, ihre uneheliche Schwangerschaft selbst anzuzeigen. Sonst wäre sie mit Bussen und Gefängnis bestraft worden. Möglicherweise hoffte die Schwangere aber auch, dass die Vaterschaftsklage ihr etwas Unterstützungsgeld einbringen könnte, im besten Falle vielleicht sogar die Heirat. Das Verhandlungsprotokoll des Gemeinderats von Gams, das ihre Selbstanzeige protokolliert, verrät natürlich nichts über solche Motive der jungen Frau und auch nichts über die Umstände, die zur Schwangerschaft führten, sondern hält im Band 8 auf der Seite 492 einzig fest: Maria Boxler von K. meldet, dass sie vor cirka 16 Wochen von einem gewissen Heinrich Küng von Neuhausen Kt. Schaffhausen geschwängert worden sei, der sich dato in Ravensburg aufhält. Die Boxler wünsche nun, dass gegen ihn die Vaterschaftsklage angehoben werde. Es wird nun beschlossen beim Statthalteramt in Ravensburg die erforderlichen Schritte zu thun. Offenbar kommen die Behörden in der Paternitätssache Boxler-Küng bald einen Schritt voran, so jedenfalls liest sich der gemeinderätliche Protokolleintrag vier Wochen später: Die Einvernahme des Küng v. Neuhausen ist vom Statthalteramt Ravensburg wieder eingegangen. Falls sich die Schwangerschaft als richtig konstatiert resp. die Geburt erfolgt sollen Schritte gethan werden, das Kind der Heimathgemeinde des Küng zuzuweisen.
Der Kindsvater scheint die Vaterschaft also anzuerkennen, was die Gamser Behörden erleichtert zur Kenntnis genommen haben dürften. Denn nun kann das Bürgerrecht des illegitimen Nachwuchses der Gamserin Maria Klara auf den → Heimatort des Vaters verschoben werden. Und da der Heimatort so etwas wie die Armenversicherung der Menschen von damals war, die im Notfall zu zahlen hatte, bedeutet die Vaterschaftsanerkennung durch einen auswärtigen Bürger eine finanzielle Entlastung für ihre Gemeinde.
Es scheint dann doch schief gelaufen zu sein mit der angestrebten Vaterschaftsanerkennung. Denn sonst würde Anna Maria ja nicht weiterhin als Gamser Bürgerin aufgeführt. Aber die junge Fädlerin Maria Klara schafft es, ihr Kind ohne öffentliche Gelder durchzubringen, vielleicht mit einem Zustupf direkt vom Kindsvater. Jedenfalls finden sich in den Gamser Akten nach der Registrierung der Geburt keine weiteren Hinweise auf kommunale Unterstützungsleistungen. Die Behörden lassen die junge Mutter in Ruhe. Und die Recherchen des forschenden Enkels zur Kindheit seiner Grossmutter versacken vorerst in grossflächigen Leerstellen. Einzig ein paar vage Erinnerungen lassen sich aufspüren, später, in Gesprächen mit seinen Schwestern, mit andern Verwandten, und die erzählen, dass es bei den Boxlers im Winter dermassen kalt gewesen sei, dass auch die Ziegen in die Stube geholt werden mussten. Und weiter hat sich die Legende festgesetzt, dass die kleine Anna Maria sehr wohl einen ordentlichen Vater gehabt habe, dass dieser aber – leider – vor ihrer Geburt beim Kirschenlesen zu Tode gestürzt sei.
Im November 1892 gibt es eine grosse Veränderung im Leben der achtjährigen Anna Maria. Ihre Mutter hat – trotz ihrem Makel – doch noch einen Mann gefunden und heiratet den Tagwerker Johann August Bauer aus dem st.-gallischen Oberbüren. Das bedeutet – wann genau ist nicht zu ermitteln – den Umzug Richtung Stadt. Die Familie lässt sich in Tablat nieder, jener Vorortsgemeinde von St. Gallen, die um die Jahrhundertwende geradezu überflutet wird von Textilarbeitenden und ihren Familien. So wächst die Bevölkerung Tablats in knapp vierzig Jahren um das Fünffache an. Hier nun lässt sich auch die Familie Bauer nieder. Und Anna Maria bekommt, vier Jahre später, eine kleine Schwester, die Rosa Maria heisst.
Viel mehr als diese Eckdaten ist auch zu diesen Jahren nicht zu erfahren. Wie lange Anna Maria zur Schule ging, ob ihre Eltern schon damals armengenössig wurden, lässt sich nicht klären. Denn als Tablat im Jahr 1918 von St. Gallen eingemeindet wird, betrachtet man die Akten dieses vorstädtischen Armenhauses eher als lästige Mitgift denn als Quellenschatz für Fragen künftiger Generationen. Nur ein kleiner Bestand wird integriert, der Rest zerstört. Allfällige Dokumente, die von der Kindheit der Fädlerstochter Anna Maria erzählen könnten, gibt es also nicht mehr.
Die nächste Spur der Taglöhnerfamilie Bauer findet der Enkel in den Niederlassungsbüchern der Stadt St. Gallen, acht Jahre später. Für den 12. Juli 1900 wird die Niederlassung des Johann August Bauer in der Stadt festgehalten, von Tablat kommend, mit Frau und Kind, und ferner inbegriffen das illeg. Kind der Frau, das um der genetischen und erbrechtlichen Klarheit willen nach wie vor Boxler heisst. Und weitere vier Jahre später, auch das kann man dem Eintrag entnehmen, ziehen die Bauers bereits wieder nach Tablat zurück. Doch diesmal ist die junge Anna Maria, die als Nachstickerin inzwischen ihr Brot selbst verdient, schon nicht mehr mit dabei.
2 Not treibt fort
Wo überall die junge Anna Maria vor ihrer Heirat ihr Brot verdiente, kann der forschende Enkel nicht herausfinden. Dass sie jedoch, nach ihrer Schulentlassung genau wie ihre Mutter und ihre Grosseltern, in der → Ostschweizer Stickerei ihr Auskommen sucht, ist für den Historiker schon fast selbstverständlich. Sie arbeitet als Nachstickerin, wie er im Eheregister der Stadt St. Gallen später bestätigt bekommt. Auch ihr zukünftiger Gatte, Adolf Looser, ein armer Mann aus dem toggenburgischen Nesslau, arbeitet in der Stickerei. Die beiden heiraten am 30. März 1903, ein etwas ungleiches Paar, der dreissigjährige Schifflisticker mit seiner noch nicht ganz volljährigen Braut. Doch die Zustimmungserklärung liegt vor, die leicht gesetzte Unterschrift einer Mutter, die wohl erleichtert war, ihre illegitime Tochter frühzeitig unter der Haube zu wissen. Umso mehr, als die Löhne tief und die Zeiten schwierig sind. Das Sticker-Paar bekommt also grünes Licht für seine Ehe, und es braucht die beiden nicht zu kümmern, dass eine Heirat wie die ihre, von zwei Habenichtsen, wegen Ehebeschränkungen vor noch nicht allzu langer Zeit nicht möglich gewesen wäre. Ihrer Hochzeit steht nichts im Weg, Einspruch hat es keinen gegeben, die ordentlichen Trauzeugen können sich herausputzen, der Bruder des Bräutigams und die Sophie Ritter aus dem Stadtteil nebenan, wohl eine Arbeitskollegin der jungen Braut.
Da haben sich also ein Schifflisticker und eine Nachstickerin gefunden. Vielleicht bei ihrer Arbeit, wie so viele der Ihren, in einem der vielen St. Galler Stickereibetriebe. Adolf war vermutlich froh, mit seinen dreissig Jahren nicht mehr Hand-, sondern Schifflisticker zu sein, das war körperlich leichter. Denn bei der Schifflistickmaschine, inzwischen mächtig auf dem Vormarsch, musste der schwere Vorder- und Hinterwagen nicht mehr mit Tretpedalen bewegt und arretiert werden. Es war vorbei mit der harten Beinarbeit, die den Rücken lädierte. Neuerdings wurde dies alles maschinell erledigt, mithilfe von Dampf, von Wasserkraft oder gar von Elektrizität. Zudem musste er nicht mehr wie früher, wenn er den Pantographen über die Muster führte – sorgfältig, Stich um Stich, höchst konzentriert –, gleichzeitig auch noch die Fäden überwachen, mit schielendem Blick, ob sie alle noch spannten, ob einer gerissen oder vorzeitig ausgelaufen war und geschwind ersetzt werden musste. Vor allem aber – und das war der grösste Gewinn – war die neue Maschine nicht mehr alle halbe Stunde umzurüsten, denn aus den gefüllten Schiffli konnte man statt nur einen, wie früher, sagenhafte 260 Fadenmeter in die Stoffe sticken. Und das ersparte die mühselige Warterei beim Fädeln der weit über hundert Nadeln, unbezahlte verlorene Stunden, da er, obwohl Fabrikarbeiter, nicht nach Zeitaufwand, sondern nach Stichzahl bezahlt war.
Diese um ein Zehnfaches beschleunigte Produktion brachte aber nicht etwa mehr Geld in die Tasche der Sticker. Sticker blieben schlecht bezahlt, auch wenn sie nun Schifflisticker hiessen, sie gehörten weiterhin zu den am schlechtesten bezahlten Berufsleuten der neuen Industrie. Und wer etwas Geld angespart hatte, wer sich etwas zutraute, stand nicht mehr am Pantographen in der Fabrik, der machte sich selbständig im gepachteten Stickerhäuschen, im engen Verbund mit Frau und Kind. Da schuftete man zwar seine achtzehn Stunden am Tag, und die Kinder wurden zu Fädelsklaven. Aber man arbeitete, so schien es zumindest, selbständig und in den eigenen Sack.
Anna Marias Ehemann Adolf hatte keinen solchen Unternehmergeist. Und wohl auch nicht die nötigen Geldreserven. Als Schifflisticker verdiente er sein Brot in der Fabrik. Ohne festen Lohn, Akkordarbeit nach Stichzahl, und jeder Fehlstich wurde mit Abzug bestraft.
In einem der vielen Stickerbetriebe der Region hat Anna Maria ihren Adolf also vermutlich kennengelernt. Der Enkel durchforscht seine Fachliteratur, holt sich Bücher aus der Bibliothek, sucht nach Fotos von damals. Er will sich vorstellen können, wie die junge Frau in einem der grossen Sticksäle an den Tischreihen sass, seitlich vor den Fenstern, eine Nachstickerin unter vielen, und wie sie die Stoffbahnen vor sich über die Platte schob und mit angestrengtem Blick nach Fehlstichen in den Mustern suchte, um dann mit flinken Fingern und spitzer Nadel all die kleinen Mängel auszubessern. Und wie sie dabei ab und zu dem stattlichen Sticker am Pantographen einen Blick zuwarf und sich errötend zurück in die Stoffbahnen rettete, wenn er den Blick erwiderte oder vielleicht gar mit einem Zwinkern grüsste.
Anna Maria war, wie Adolf, ein Stickerkind. Hatte ihrer Mutter, der Fädlerin, tausendmal bei ihrer Arbeit zugesehen, hatte später gewiss auch selbst gefädelt, sobald ihre kleinen Händchen es schafften mit der konzentrierten Führung des Fadens und den feinen Verknotungen. Oder dann hatte sie die mit den Fädlingen besteckten Nadelkissen zum Sticker gebracht und mitgeholfen, sie in die stählernen Kluppen des Vorderwagens seiner Maschine einzulegen, in präzis ausgemessenem Abstand, so, wie die Muster es verlangten. Fädeln war eine Arbeit, die sie kannte, für die die Männer angeblich nicht taugten, sodass man sie gerne den Frauen überliess, zum halben Lohn, oder noch besser den Kindern, wann immer man diese aus den Schulzimmern und von den Schulbüchern in die Stickstuben holen konnte.
Mit Fädeln kannte sich Anna Maria also aus. Und vielleicht darum, weil sie dieses öde Einerlei von ihrer Mutter bis zum Überdruss kannte, hat sie sich für die Nachstickerei entschieden, für die andere der zwei Arbeiten, die man damals den jungen Stickerfrauen zu Wahl anbot. Möglicherweise, so überlegt der Enkel bei seinen Studien zur Geschichte der Stickerei, war ihr Entscheid aber auch ein Ausdruck kluger Weitsicht. Denn vermutlich hatte Anna Maria von der neuen Fädelmaschine gehört, die – im selben Jahr erfunden wie sie geboren wurde – nun immer mehr eingesetzt wurde. Ein kleines Wunderwerk mit Schwungrad und raffiniert ineinander wirkenden Häkchen, die den Faden nicht nur durch das Öhr zogen und ihn fest um die Nadel verknoteten, sondern den Fädling auch gleich noch in der gewünschten Länge kappen und die Nadel einsatzbereit auf einen Holzlineal aufzustecken wusste. Dies alles in wirbeligem Tempo, statt in ein bis zwei Stunden war ein Satz Nadeln in glatten fünf Minuten bereit. Vielleicht hat Anna Maria vorausgesehen, dass die Fädlerinnen durch dieses Teufelsding bald einmal arbeitslos werden würden. Denkbar also, dass sie dies alles kommen sah und deshalb eine Nachstickerin geworden war.
Doch zurück zum frisch getrauten Hochzeitspaar. Ob gefeiert wurde und wie, ob Anna Maria und Adolf sich Ringe übergaben, kann der Enkel nicht herausbekommen. Es gibt weder Zeugen noch Fotos. Eher unwahrscheinlich ist, dass Adolfs Eltern Jakob und Elisabeth – mit ihren sieben Kindern in Nesslau schon länger als armengenössig aufgeführt – aus dem Toggenburg nach St. Gallen angereist kamen. Das wäre sicher zu teuer gewesen. Noch viel weniger lässt sich erahnen, ob die junge Anna Maria wusste, was da an ehelichen Pflichten und Verkrümmung der eigenen Rechte so auf sie zukommen würde. Selbst die romantisch genährte Vorstellung, dass die beiden sich wirklich liebten, muss nicht zwingend zutreffen. Vielleicht haben ja die Not des schon älteren Mittellosen und das Stigma der jungen Illegitimen die beiden zusammengeführt.
Auch sonst bleiben viele Leerstellen in diesem biografischen Übergang. Wo das Paar damals wohnte – vermutlich bei Anna Marias Eltern –, ob es dort eine Ecke der Intimität überhaupt gab, verraten die Niederlassungsbücher nicht. Das Register von Tablat hält einzig fest, dass das Paar im September desselben Jahres von St. Gallen in die Holzhandlung Baumann an die Langgasse in Tablat umgezogen ist. Hingegen lässt sich genau nachrechnen, dass Anna Maria gleich in den ersten Tagen nach der Eheschliessung – oder vielleicht auch kurz davor – schwanger wurde. Am 5. Januar des folgenden Jahres gebiert sie Maria Sophie, ihr erstes Kind. Und schon ein Jahr später setzen wieder Wehen ein, und Emma, die zweite Tochter, ist da.
Der schnelle Kindersegen, der nicht so bald wieder aufhören wird, veränderte das Leben des Paars grundlegend. Der Lohn von Sticker Adolf reicht mitnichten für eine ganze Familie. Anna Maria wird, wie die meisten ihres Stands, den Stickersaal mit dem Küchentisch ausgetauscht und Heimarbeit nach Hause genommen haben. Noch schlechter bezahlt als die Arbeit in der Fabrik, aber besser als gar nichts. Sie wird sich, zwischen dem Füttern der Kinder und Kochen und Waschen, wann immer möglich hingesetzt und Ornamente ausgebessert haben, nicht um damit den weltberühmten St. Galler Spitzen ihren königlichen Ruf zu sichern, sondern um sich und ihre Kinder vor dem Hunger zu retten.
Auch Adolf tat, was ihm möglich war. Selbst wenn er als Schifflisticker nicht ganz so begabt war wie seine Kollegen und der Taglohn nach den vielen Abzügen für Fehlstiche oft bedenklich mager ausfiel. Oder er manchmal seine Arbeit gar wieder verlor. Jedenfalls packte er zu, suchte neue Arbeit, wenn es nötig wurde, und Anna Maria, seine Frau, zog mit den Kindern mit. Erst von Tablat ins Toggenburg, nach Bütschwil, und von dort, ein Jahr später, in den nahen Vorarlberg. Das hat seine guten Gründe, denn die junge Familie ist bereits in Not. Den Hinweis dazu findet der Enkel, der ihre Wege anhand der Register der Einwohnerkontrollen verfolgt, im Bütschwiler Ratsprotokoll vom 9. Januar 1906: Looser Adolf ist fort, ohne die Steuern bezahlt zu haben, auf dessen Verlangen ihm die Heimatschriften nachzusenden, wird beschlossen, ihm zu melden, dass er seine Schriften hier in Empfang nehmen könne, zur Nachsendung seien wir nicht verpflichtet, wenn er dies wünsche, erfolge die Sendung nur unter Nachnahme der bereits verfallenen Steuern. Bei der jungen Familie ist es wirtschaftlich eng geworden, trotz zusätzlicher Heimarbeit abends und nachts, wenn die Kinder im Bett sind. Unbezahlte Steuern sind ungemütlich, da treten Beamte auf den Plan, man gerät ins Visier staatlicher Kontrolle, verheddert sich in den Schlingen des Gesetzes. Für Anna Maria und ihren Mann scheint der Wegzug vorerst ein Ausweg, und im Vorarlbergischen findet sich, wie man hört, leichter Arbeit. Doch die beiden haben sich getäuscht. Der Umzug nach Hard bei Bregenz wird trotz der Plackerei in der Stickerei Hartmann zur Sackgasse. Zum einen gibt es wieder Nachwuchs. Am 17. Oktober 1907 wird im Haus Nummer 365 der Stickerei Hartmann mittags um halb drei ein Kind namens Karl Adolf geboren, so verkündet die fast schon rührend anmutende kommunale Geburtsanzeige, die im Harder Gemeindearchiv auf Nachfrage des Enkels zutage gefördert wird. Dies sei die einzige Spur zur Stickerfamilie Looser, wird ihm per E-Mail mitgeteilt.
Monate später kehrt der Enkel bei seinen Recherchen doch noch einmal nach Hard zurück. Inzwischen hat er ein Gerichtsurteil aufgespürt, das den Grossvater wegen fortgesetztem Schuldenmachen verurteilt, und in der Urteilsbegründung, ganz am Schluss, steht der bemerkenswerte Satz, dass der Angeklagte bereits früher wegen Exekutionsvereitelung vom Bezirksgericht Bregenz mit drei Tagen Arrest vorbestraft worden sei. Nun will es der Historiker genauer wissen. Bei seiner telefonischen Nachfrage im Gericht in Bregenz wird er mit einem freundlichen Juristen verbunden, der ihm erklärt, dass Akten zu kleineren Delikten leider nicht länger als dreissig Jahre aufbewahrt würden, dass er dazu also nichts weiteres sagen könne, um dann fortzufahren, dass Exekutionsvereitelung so viel wie Vollstreckungsvereitelung bedeute, weil nämlich der Exekutor im kaiserlich-königlichen Österreich zu Beginn des 20. Jahrhunderts niemand anderer als der Gerichtsvollzieher gewesen sei. Also jener Mann, der beispielsweise bei einer Pfändung den Haushalt des Schuldners durchforscht hat, um den sogenannten Kuckuck zu kleben. Gemeint sei mit dieser poetischen Umschreibung das harte Geschäft des Zeichnens von Wertgegenständen, die später, bei bleibender Insolvenz des Gepfändeten, versteigert werden sollen. Es gebe also guten Grund anzunehmen, so erklärt der Jurist dem Historiker, dass sein Grossvater betrieben und gepfändet worden sei und sich dann in irgendeiner Weise dünn gemacht habe. Vielleicht, so ermunterte der Bregenzer den forschenden Enkel, sei in den Harder Gemeindeakten dazu doch noch etwas zu finden, man dürfe bei solchen Dingen einfach nicht zu früh locker lassen.
Und tatsächlich findet die kooperative Gemeindearchivarin auf erneute Nachfrage doch noch weiteres Material. Sie fotografiert die fünf den Alfred Looser betreffenden Akten mit ihrer Digitalkamera und sendet sie seinem Enkel per E-Mail nach Zürich.
Als der Enkel begierig den ersten Anhang öffnet, blickt er überrascht auf eine Schwarz-Weiss-Fotografie: Vor einem langgezogenen Stickereigebäude posiert eine Gruppe von Leuten, ganz vorne zwei Buben, dann in zwei Reihen die Frauen, vorne sitzend, hinten stehend, in ihrer Mitte ein Mann mit wilhelminischem Schnäuzchen und ganz hinten sechs Männer in den für Sticker typischen kragenlosen weissen Hemden und dunklen Gilets. Es ist die Belegschaft der Stickerei Hartmann samt ihrem Patron, verrät die Bildlegende, publiziert im kürzlich erst erschienenen Begleitband «Die Tüchlebarone» des Textildruckmuseums Mittelweiherburg in Hard. Das Bild wurde um 1910 gemacht. Die Personen auf den Fotos sind bis jetzt noch nicht identifiziert. Es könnte durchaus sein, dass Ihr Grossvater abgebildet ist. Können Sie das aufgrund vorhandener Fotos aus ihrer Familie herausfinden?, schreibt die freundliche Gemeindearchivarin im Begleitmail zu ihren Funden. Der Enkel bedauert, das dürfte schwierig sein, wie kann er da mithelfen, wo nicht ein einziges Foto seines Grossvaters aufzutreiben ist. Dann aber lässt das Bild ihm doch keine Ruhe, es könnte ja tatsächlich sein, ja, es ist sogar ziemlich wahrscheinlich, dass der Grossvater hier in der Reihe stand, unerkannt auf dieser Fotografie, mit ihrer kolorierenden Bildlegende, die den Stickern eine Würde zuschreibt, die sie im Leben nie erfahren: Den in der obersten Reihe stehenden sechs Stickern […] sind der Berufsstolz und das Selbstbewusstsein ins Angesicht geschrieben, haben die Herausgeber getextet. Systematisch sucht der Enkel nach Gesichtszügen seines Grossvaters, der dritte könnte der Gesuchte sein, nein, eher der zweite von links, mischt sich später seine Frau ein, nachdem sie ein paar Bilder seines Vaters hervorgekramt und zum Vergleich vor dem Bildschirm ausgelegt haben. Dann schreibt er nach Hard sein Bedauern, er könne bei der Identifikation nicht mithelfen, und bedankt sich umso mehr für die Mühen und die anderen Funde.
Die ebenfalls mitgeschickten Akteneinträge aus dem Gemeindepostbuch Hard, ein amtliches Protokoll kommunaler Aktivitäten, bringen die Rekonstruktion der Geschichte seiner Grossmutter tatsächlich voran. Die handschriftlichen Notizen sind für den Historiker trotz früherer Schulung eine Herausforderung, aber was sie erzählen, hat Substanz. Ein erster Eintrag aus der zweiten Jahreshälfte 1909 hält fest, dass man dem Sticker Looser im Haus Nr. 365 im Auftrag des kaiserlich-königlichen Steueramts von Bregenz folgende Information hat zukommen lassen: Mitteilung an Adolf Loser dass die am 30. 7. 1909 wegen rückständiger Einkommenssteuer im Betrage von K 10.80 verpfändeten bewegl. Sachen, als 1 Wanduhr im Werte von K 12.–versteigert wurde. Aha, der Pfändungskuckuck, den der Bregenzer Jurist am Telefon ins Spiel gebracht hatte, war also tatsächlich ausgeflogen und hatte sich bei der Familie Looser eine Wanduhr, vielleicht gar eine Kuckucksuhr, geholt. Ein böser Verlust. Vielleicht ein Hochzeitsgeschenk. Oder – fast noch wahrscheinlicher – man hatte sich das nötige Geld für den Kauf mühsam vom Mund abgespart, ein schmuckes tickendes Kästchen, das zudem half, dass der Vater morgens rechtzeitig in der Fabrik erschien und keine Strafen für Verspätungen kassierte. Denn Patron Hartmann, der harte Mann im Dorf, der neben seinem Dampfsägewerk auch über die grosse Stickerei herrschte, verstand keinen Spass in solchen Dingen. Bei den Harder Socialisten jedenfalls war er bestens bekannt, als ihr Feind Nummer eins.
Anna Maria und ihre Familie schaffen es also auch im Vorarlberg nicht aus dem Steuerschlamassel heraus. Im Dezember tritt der Exekutor erneut auf den Plan, an der örtlichen Gemeindetafel lädt er zum vorweihnachtlichen Einkauf in ihr Stickerhaus ein: Bregenz k k B.H.M.Gericht A 9609 2 Versteigerungs[…] zur Anschlagung an der Gemeindetafel, laut welcher am 20. 12. 1909 um 9 Uhr vormittags im Hause No. 365 in Hard mehrere dem Adolf Loser gehörende Gegenstände versteigert werden. Wie es in Hard mit dieser angekündigten Versteigerung dann weiterging, ist im Gemeindepostbuch nicht nachzulesen. Es bleibt dem Enkel nur die Fantasie. Offenbar hat es Adolf verstanden, der amtlich angesetzten Versteigerung durch eine Schliche zu entgehen. Vielleicht ermutigt von seiner bereits wieder schwangeren Frau, die wohl wenig Lust verspürte, das ganze Dorf zum Billigeinkauf im eigenen Haus zu begrüssen. Und von ihrer kärglichen Habe das, was noch ein bisschen Wert besass – die günstig erworbene Zinkbadewanne, der Reisekorb –, unter den eigenen Augen verhökern zu lassen. Zu einem lächerlichen Spottpreis noch dazu. Es könnte durchaus sein, überlegt der Enkel, dass seine Grosseltern just in der Nacht vor der angekündigten Versteigerung ihren Hausrat samt den drei Kindern gepackt haben und zurück in die Schweiz gefahren sind. Denn nur wenige Tage später meldet die Familie ihren Zuzug in St. Gallen, und im Mai wird dort das vierte Kind geboren, ein Mädchen, es heisst Klara, wie Anna Marias Mutter mit ihrem zweiten Namen.
Schon einen Monat später registriert das Melderegister einen erneuten Umzug. Im Juni 1910 geht es nach Gossau an die Haldenstrasse. Im Archiv dort findet sich aber nichts über die nur für wenige Monate zugezogene Familie. Eine ergebnislose Recherche, was den Enkel nicht weiter erstaunt. Die Spuren seiner verarmenden Grosseltern sind andernorts zuverlässiger abgelagert als an den ständig wechselnden Wohnorten der Familie, da ist er sich gewiss. Nämlich dort, wo der Grossvater herkommt, wo er Bürgerrechte besitzt, wo man sich – so will es das Gesetz – um in Not geratene Bürger, auch solche auf Steuerflucht, zu kümmern hat: in seinem → Heimatort, im toggenburgischen Nesslau. Der Enkel, als Nachfahre ebenfalls heimatberechtigter Nesslauer, wenn auch noch nie dort gewesen, meldet sich telefonisch auf der Kanzlei und lässt sich zusichern, dass er Zugang bekommt zum gemeindeeigenen Archiv.
Er nimmt sich dann später einen freien Tag, fährt dem Zürichsee entlang nach Wattwil, steigt in die kleine Regionalbahn und trifft voller Erwartung in Nesslau, das inzwischen zu Nesslau-Krummenau fusioniert hat, ein. Eine freundliche Beamtin unterstützt ihn bei der ersten Orientierung im Archiv, zeigt ihm die Ordnung der Bestände. Seine Hoffnung auf eine schön geordnete Personenakte zu Grossvater Adolf und seiner Familie zerschlägt sich schnell. Schliesslich wurde der Mann ja auch nicht bevormundet. Nun heisst es die Jahrbücher durchforsten, in den Protokollen des Gemeinderats mit der darin integrierten Armenpflege müsste etwas zu finden sein.
Glücklicherweise gibt es im Anhang der Folianten ein Personenverzeichnis mit Seitenverweisen, das führt den forschenden Nachfahren zuverlässig durch die Hunderte von Seiten. Nachdem er sich mit der Systematik und der schwer zu entziffernden Kurrentschrift angefreundet hat, kann es losgehen. Und tatsächlich fangen die Quellen zu sprudeln an, und zwar weit kräftiger, als er es sich je erträumt hätte. Der Enkel blättert, liest, schreibt ab, Eintrag um Eintrag, jeder mit Datum und Nummer versehen, es will kein Ende nehmen. Und als er nach einem ersten Tag das Archiv verlässt, müde und zufrieden, überschlägt er im Kopf die Anzahl Tage, die es noch brauchen wird, um den Schatz zu heben. Es wird ihn einige Ferientage kosten.
Der allererste Eintrag in den Nesslauer Gemeinderatsprotokollen zur Familie Looser findet sich am 12. Juli 1910: Looser Adolf, Schifflisticker, Gossau. Nachdem Looser Adolf zur Rückzahlung aufgefordert worden ist, erklärt derselbe momentan nicht zahlen zu können. Derselbe wird aufgefordert die Schulden frs.40.– in monatlichen Raten à 10.– zurückzuzahlen, womit auch seine Rehabilitierung erfolgen werde. Um welche Schulden es hier genau geht, ob die Bütschwiler noch immer versuchen, die seit vier Jahren offenen Steuern einzufordern, ob allenfalls die Vorarlberger hinter dem Exekutionsvereitler her sind oder ob neue Schulden angefallen sind, ist unklar. Der nächste Eintrag hält fest, dass sich bereits eine neue Gläubigerin in Nesslau gemeldet hat, und zwar Adolfs Schwiegermutter, Frau Bauer, aus St. Gallen: In einem längeren Schreiben schildert die Schwiegermutter dieses der Gemeinde zur Last gefallenen Mannes dessen Verhältnisse. Dieselbe ersucht die Gemeinde, ihr an die gehabten Einbussen etwas zu vergüten. Es scheint, dass Anna Maria mit ihrer Mutter in dieser Zeit Kontakt gehabt hat, vermutlich ist sie mit ihrer Familie nach der überstürzten Abreise von Hard für ein paar Tage bei ihr untergeschlüpft. Und diese, inzwischen selber armengenössig, versucht, aus der erzwungenen Gastfreundschaft ein paar Rappen für sich selbst herauszuschlagen. Vergeblich, wie ihr postwendend mitgeteilt wird: Der Gemeinderat dagegen erklärt auf solche Sachen sich nicht einlassen zu können.
Auch Anna Maria hat sich bei den Nesslauer Behörden gemeldet, auch sie trifft mit ihrem Begehren auf taube Ohren: Für das Guthaben der Gemeinde dagegen wird Looser, trotz Gesuchs der Frau, die um längere Frist nachsucht, nur noch bis 25. September Zeit gegeben, die Sache zu ordnen. Die Uhr tickt, und schliesslich kommt vom Departement des Inneren grünes Licht für eine Betreibung: Betreibung von Looser-Boxler Gossau. 142. In Sachen der Angelegenheit Looser-Boxler in Gossau, scheint das Departement des Innern belehrt zu sein, derselbe gibt in Schreiben vom 4. Oktober der Behörde das Recht der Eintreibung zu. Später werden die Nesslauer vom Departement zwar noch einmal zurückgepfiffen, weil sie monatlich zehn statt der rechtlich zulässigen fünf Franken zurückerstattet haben wollen. Aber am grundsätzlichen Entscheid ändert sich nichts, und nichts an der Drohung, die die Gemeinde dem verschuldeten Sticker zukommen lässt. Looser-Boxler. Androhung betr. Anstaltsversorgung. Das Gemeindeamt Gossau in Sachen Adolf Looser-Boxler. Looser wird bezichtigt seine Familie ganz zu vernachlässigen, sodass die Kinder gerade zu darben müssen, während er sein Geld in die Wirtshäuser trage. Gestützt hierauf wird Looser eröffnet, dass wenn weitere derartige Klagen erfolgen, der Gemeinderat eine Anstaltsversorgung anstrengen werde.
Nesslau droht dem verschuldeten Sticker Adolf also gleich nach seiner ersten Betreibung mit einer Anstaltsversorgung. Das muss schwere Kost gewesen sein für einen wie ihn, der sich mit seiner wachsenden Kinderschar irgendwie durchzuhangeln versucht, und offenbar, wie viele andern auch, sein Elend öfters im Alkohol ertränkt. Aber Verarmung galt damals bei den Behörden schnell einmal als selbstverschuldetes Versagen, die Drohung mit Arbeitserziehung in einer Anstalt war gängige Antwort. Mit ihrer Betreibung geraten Anna Maria und ihr Mann Adolf erstmals ins Mahlwerk dieser Armutsverwaltung. Was sie damals nicht wissen können, ist, dass dies erst ein ganz harmloser Anfang davon ist.
Das Loch im Geldbeutel der sechsköpfigen Familie wird mit der Drohung nicht gestopft. Die geschuldeten Rückzahlungsraten belasten den Haushalt, und der Tröster Alkohol bezieht seinen Lohn weiterhin in harter Währung. Man kann den Zins nicht mehr bezahlen, man muss umziehen, mehrmals innert Jahresfrist. Für Anna Maria bleibt kaum Zeit für ein paar Tage im Kindbett.
Denn in den Kissen liegt ihr fünftes Kind. Ein Sohn. Noch ein Hungerleider, wie Anna Maria mit Bedauern denkt. Ihn hätte es – wäre es nach ihrem Willen gegangen – gar nicht geben sollen. Dies erfährt ihr Enkel knapp hundert Jahre später in einem herrschaftlichen Altbau in der Stadt St. Gallen, im modern ausgebauten, mit Sicherheitsbarrieren ausgestatteten Staatsarchiv. Vor sich hat er jenen Stapel von Gerichtsurteilen liegen, den der Staatsarchivar auf seine Nachfrage hin zusammengetragen hat und dessen beachtlicher Umfang den umsichtigen Beamten doch ziemlich erschreckt haben muss. Jedenfalls hat er sich beim im Lesesaal wartenden Nachfahren erst vorsichtig erkundigt, ob dieser bereits etwas wisse vom Leben seiner Grossmutter. Der Enkel antwortet mit einem zögerlichen Nein, beruhigt den besorgten Kollegen jedoch sogleich mit dem Hinweis auf seine eigene Professionalität als Historiker. Er sei sozusagen bereits gewarnt, erklärt er diesem, es gebe einige Indizien, dass da eine schwierige Geschichte in den Akten schlummere, und zudem sei er von seiner Familie so einiges gewohnt. Der Archivar nickt, ein wenig skeptisch, überlässt ihm aber den Aktenstoss. Sieben Urteile, auf grosse A3-Bogen kopiert, im Umfang von bis zu zehn Seiten.
Und nun sitzt der Enkel also im grosszügig angelegten, fast leeren Lesesaal. Es ist ein schöner Frühlingsmorgen, er wischt sich, bevor er sich an den Stapel heranwagt, die letzten Krümel des Frühstücksgipfels vom Mund und beginnt in einem der Gerichtsurteile zu lesen. Darin wird seine Grossmutter wegen versuchter Fruchtabtreibung für schuldig erklärt und mit Strafen verurteilt. Versuchte Abtreibung bedeutet, dass das Kind das Prozedere überlebt hat, überlegt der Enkel. Er überfliegt noch einmal die Daten in dem ausgebreiteten Schriftstück und beginnt zu rechnen. Er will prüfen, ob der widerspenstige Fötus als Lebendgeburt in der Kinderreihe seiner Grossmutter auch tatsächlich auftaucht. Plötzlich blitzt es in seinem Kopf. Ein kleiner, greller Schmerz. Das Kind, das damals hätte abgetrieben werden sollen, ist das einzige in der Schar, das er wirklich kennt. Es heisst Fritz. Und wurde später sein Vater.
3 Strafe statt Hilfe
Als die sieben Richter des Bezirksgerichts Gossau am 20. Juni 1911 zu ihrer ordentlichen Sitzung zusammenkommen, um in der Strafsache gegen Looser Anna Maria geb. Boxler, Hausfrau, Landaustrasse 18, Straubenzell pto. Versuch der Fruchtabtreibung Recht zu sprechen, ist die Angeklagte mit ihrem fünften Kind im siebten Monat schwanger. Die Herren sind nach Lesung der bezirksamtlichen Strafleitung und des Dekrets der Anklagekammer und nach Anhörung der Verteidigung & Prüfung der Akten gut informiert. Sie wissen, dass nach achtjähriger Ehe das eheliche Leben der Beklagten mit ihrem Manne im Ganzen ein Glückliches war, sie wissen um die Existenz der vier Kinder im Alter von einem, drei, sechs und sieben Jahren und dass die Familie stets mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Sie wissen aber noch sehr viel mehr. Zum Beispiel, dass Anna Maria am 6. November vorigen Jahres anlässlich des Umzugs der Familie Looser von der Haldenstrasse nach Mettendorf die Periode sehr stark hatte und dass diese danach ausfiel. Dass sie später an die Möglichkeit einer Schwangerschaft dachte, dass sie ein Inserat im «Stadtanzeiger» las, welches das Mittel «Sorgenlos» gegen das Ausbleiben bestimmter Vorgänge anpries und sie sich vornahm, damit einen Versuch zu machen. Dass sie dann an die erwähnte Adresse schrieb und per Nachnahme ein Schächtelchen bekam, das ein hellbraunes Pulver, ähnlich dem Brustpulver enthielt. Und weiter, dass sie dann während 2–3 Tagen das Pulver eingenommen hat, was aber keine Wirkung zeigte. Die Herren wissen auch vom Prospekt mit den Empfehlungen, der dem Pulver beilag, und vom Begleitbrief, der dazu aufrief, bei fehlender Wirkung dem Absender davon zu berichten. Anna Maria tat dies und reklamierte, worauf sie in der Woche vor Neujahr 1911 ein ziemlich umfangreiches Paket unter Nachnahme von fr. 6.– erhielt. Darin fand sie eine ziemlich grosse Flasche mit einer Flüssigkeit. Dies sind die vordergründigen Tatbestände, wie sie im Gerichtsurteil festgehalten sind. Anna Maria Boxler wusste natürlich, dass → Abtreibung verboten war und mit kräftigen Geld- und Zuchthausstrafen geahndet wurde. Was damals aber für fast alle Frauen galt, galt auch für sie. Sie hatte gar keine andere Wahl, Geburtenkontrolle hiess zwangsläufig abtreiben. Wohl gab es bereits erste, aus Tierdärmen gefertigte Kondome, doch die waren zu teuer und wurden den Frauen von den Gynäkologen auch gar nicht abgegeben. Sich den Männern zu verweigern, war auch keine Lösung und verstiess zudem gegen die eheliche Pflicht. So blieb ihnen für den akuten Notfall nur der nicht ungefährliche Selbstversuch mit zweifelhaften Mittelchen. Oder dann der heimliche Gang zu den Engelmachern, in den ungeschützten Raum dubioser Hinterzimmer mit nur zu oft ebenso dubiosen Helfern, ein Weg voller Risiken, manchmal gar lebensgefährlich und allemal aufwendig und teuer, seelisch genauso wie monetär. Ein illegaler Abbruch kostete die Schwangere zwei bis vier Wochenlöhne, und wurde sie ertappt, drohten Geldstrafen und Gefängnis. Anna Maria hatte mit ihrer Bestellung des Mittelchens «Sorgenlos» auf eine billige und gesundheitlich nicht allzu riskante Art gesetzt, als sie sich entschied, ihre fünfte Mutterschaft zu verhindern. Sie hatte dabei doppeltes Pech. Das Mittel wirkte nicht, und zu ihrem Unglück hat sie auch noch jemand denunziert.
Jetzt, als Angeklagte vor den Herren Richtern stehend, gilt es, Strategien zu entwickeln, um aus dem Schlamassel möglichst glimpflich davonzukommen. Sie versucht es mit angeblicher Unwissenheit. Die Beklagte behauptete anfänglich im Untersuche, sie habe das 1. Mittel zu sich genommen, um den Wiedereintritt der Periode zu bewirken, indem sie noch nicht an die Möglichkeit einer Schwangerschaft gedacht habe. Sie habe viel unter Periodenstörungen zu leiden. Diese Ausrede verfängt nicht beim hohen Gericht. Vermutlich kennen die Herren die Argumente der in dieser Sache angeklagten Frauen nur zu gut, schliesslich gibt es ständig solche Verfahren. Es muss für die Juristen ein Leichtes gewesen sein, die wohl oft hilflosen Ausreden der meist ungebildeten Frauen, die zudem ohne rechtlichen Beistand vor ihnen standen, zu zerpflücken und als Notlüge zu entlarven.
Erschwerend im Falle der Anna Maria kommt hinzu, dass es Zeuginnen gibt. Zwei davon werden im Untersuchungsbericht erwähnt. Die eine, Frau Schmitter, hat zu Protokoll gegeben, dass Anna Maria ihr im März von dem Mittelchen und seiner positiven Wirkung erzählt und behauptet habe, sie sei nun von ihrer Schwangerschaft befreit. Und die zweite, ihre ehemalige Vermieterin, Frau Federer-Krucker, hat bei den Herren ebenfalls deponiert, dass ihre Mieterin ihr erzählt habe, sie sei in andern Umständen, wolle kein Kind mehr & werde es nun probieren, ob bei Anwendung des Pulvers die Frucht von ihr gehe. Wie die beiden Zeuginnen den Weg zu den Richtern gefunden haben, ob sie freiwillig oder unter Druck – und, wenn ja, von wem – gegen ihre Geschlechtsgenossin ausgesagt haben, weiss man nicht. Fest steht nur, dass Anna Maria verraten wurde, denn wie sonst wäre es bei der inzwischen Hochschwangeren zur Anklage gekommen, da der Abbruch ja offensichtlich nicht geklappt hat? Ihre frühere Hauswirtin kommt als Denunziantin weniger infrage. Sie scheint keine Gegnerin der Abtreibung gewesen zu sein, denn sie hat den hohen Richtern freimütig erzählt, dass sie selbst auch schon genug Kinder habe und dass sie deshalb ihre Mieterin, die ihr vom Mittel angeboten habe, gefragt habe, ob das Pulver auch gut zu nehmen sei, was die Beklagte verneint habe.
Zurück zu den Strategien der Angeklagten, die versucht, die Herren Richter zur Milde zu bewegen. Die zweite Karte, die sie ausspielt, ist ebenso wenig erfolgreich. Anna Maria gibt nun zwar zu, dass sie bei Bestellung des Mittels an Schwangerschaft gedacht habe, schränkt aber ein, sie habe […] gemeint, wenn diese allfällig infolge des Mittels abgehe, so begehe sie mit der Anwendung desselben kein Verbrechen, da ja noch kein lebendes Wesen in Frage stehe. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt heute und galt damals, wie der Richtspruch bestätigt: Der Umstand, dass die Beklagte an ein Verbrechen nicht gedacht haben will, ist ebenfalls irrelevant, indem nach ART. 27. S.G.B. Nichtkenntnis des Gesetzes bezw. der Strafbarkeit der Handlungsweise keine Entschuldigung für die letztere bildet. Einzig in einem Punkt gelingt es der Angeklagten, die Richter von ihrer Unschuld zu überzeugen. Sie bestreitet, auch noch den Inhalt der zweiten Lieferung, die erwähnte Flasche mit Flüssigkeit, ausprobiert zu haben, sondern behauptet, sie habe sie sofort in den Abort geleert. Das klingt nicht unbedingt überzeugend. Schliesslich möchte Anna Maria ja abtreiben, hat deshalb in Zürich reklamiert und den Preis von sechs Franken für die neue Lieferung bezahlt. Das ist kein Pappenstiel für eine junge Textilarbeiterin, sondern das sind drei volle Taglöhne. Was sich also eher unglaubwürdig anhört, wird von den Richtern, vermutlich mangels Gegenbeweisen, akzeptiert: Anhaltspunkte dafür, dass diese Angabe unrichtig wäre, liegen nicht vor. Auch Anna Marias unversehrter Ruf spielt, wie die Urteilsbegründung noch zeigen wird, eine Rolle, dass man ihr so bereitwillig glaubt. Aber natürlich macht es den ersten Versuch, den mit dem Pülverchen, nicht ungeschehen, der Strafbestand bleibt, und der Richtspruch der Herren ist eindeutig: Die Beklagte ist des Fruchtabtreibungsversuches schuldig erklärt & wird mit fr. 100.– gestraft. Immerhin wird der Hochschwangeren statt der sonst üblichen Strafe mit Arbeitshaus oder Zuchthaus ein bedingter Straferlass zugebilligt. Gründe dafür sind einerseits ihrer akuten Notlage, da sie als Mutter von 4 Kindern in bedrängten ökonomischen Verhältnissen lebt, ferner der geringe Grad von Böswilligkeit, der Mangel einer Schädigung, der Mangel an Vorstrafen, sowie der Umstand, dass die Beklagte ihre Versuchshandlung freiwillig auf das erstmals zugesandte Mittel beschränkt hat. Und noch ein weiterer Grund wird ihr zugutegehalten und zur Strafmilderung angeführt, und zwar ihre angebliche Passivität in der ganzen Sache, dass nämlich die Beklagte durch eine, leider straffreie Anpreisung in der Presse & weniger aus eigener Initiative zur Anwendung des kritischen Mittels gekommen ist. Dass Anna Maria vor allem das Opfer geschickter Werbung sein soll, deutet der Enkel, wie er seine Grossmutter inzwischen kennengelernt hat, vor allem als paternalistische Überheblichkeit. Oder aber Anna Maria hat gezielt das von der Presse verführte Opfer gemimt, um mit geringerer Strafe wegzukommen.
Wie auch immer, Anna Maria Boxler kommt mit einer bedingten Verurteilung und Verfahrenskosten von 63.40 Franken davon. Wie sie als Ehefrau eines verschuldeten Mannes diese Kosten abzahlen soll, kümmert die St. Galler Richter nicht weiter. Vielleicht hat man den Betrag wegen Zahlungsunfähigkeit direkt bei den Nesslauern eingefordert, oder Anna Maria und Adolf haben tatsächlich bezahlt, mehr als drei Wochenlöhne des Schifflistickers, und sich andernorts noch etwas mehr verschuldet.
Jedenfalls geht es nur wenige Monate, da flattert schon die nächste Vorladung ins Haus. Diesmal gilt die Einladung Adolf, dem Oberhaupt der Familie, er wird wegen leichtsinnigem Schuldenmachen auf die Anklagebank geholt.
Das Gerichtsurteil vom 29. Dezember 1911 liest sich in den ersten Passagen wie der Einstieg in eine literarische Dorfnovelle. Da wird beschrieben, wie der Lebensmittelhändler Ernst Traber dem Looser Adolf auf Kredit Ware ausgab, wie dieser zwischendurch mit einer Abschlagszahlung die Schuld verminderte, wie durch Einkäufe seiner Frau die Schuld wieder anstieg, wie Frau Looser um vierzehn Tage Aufschub bat, da sie zinsen müsse, wie sie dann am fraglichen Tag eines ihrer Kinder vorschickte (wahrscheinlich ihre Älteste, die siebenjährige Marie) und für weitere sieben Franken Ware holen liess und auf einem dem Mädchen anvertrauten Zettel versprach, dass sie noch am nämlichen Tag vorbeikommen werde, um die ganze Schuld abzuzahlen. Wie sie dies dann aber nicht getan habe, worauf der Kläger in ihre Wohnung gegangen sei und Frau Looser ihm schliesslich gestand, sie könne nichts bezahlen, ihr Mann habe schon während einigen Tagen nichts verdient, sie habe kein Geld. Und wie schliesslich auf diesem Weg eine Schuld von 103.85 Franken zusammengekommen sei, für die Adolf Looser nun verklagt werde. Der Kläger erklärt weiter, er habe ihm eine so grosse Summe kreditiert, weil er bei drei Arbeitgebern Erkundigungen eingezogen habe und beruhigt worden sei, er werde sein Geld schon erhalten.
Die Novelle ist längst ein agitatorisches Lehrstück geworden, denkt der Enkel beim Weiterlesen, so, wie man sie in sozialistischen Kampfblättern jener Zeit, etwa im «Textilarbeiter» oder in der «Vorkämpferin», lesen konnte, die mit solchen Mustergeschichten die Verelendung proletarischer Familien anprangerten. Auch bei Loosers reichten die Löhne nirgends hin, deshalb liess man bei den Händlern anschreiben, jonglierte zwischen all den Gläubigern hin und her, schickte eines der Kinder vor, um noch einmal ein Brot und etwas Milch auf Kredit zu erbitten.
Insofern war es eine ganz alltägliche Geschichte zu Beginn des 20. Jahrhunderts, mit der die Richter in Gossau sich zu beschäftigen hatten. Und es mag sein, dass sie manchmal ein bisschen zweifelten an der Gerechtigkeit, der sie dabei das Wort zu reden hatten. Menschen zu bestrafen, nur weil sie versuchen, ihre Kinder durchzubringen, wirft ja auch Sinnfragen auf. Doch die geltende Moral, auf Kanzeln und in Schulzimmern verkündet, stellte sich zuverlässig auf ihre Seite. Wer fleissig war und bescheiden, da war man sich einig, hatte nichts zu befürchten. Diesmal übernimmt der Kläger, es ist der Händler Traber, die Rolle des Predigers, der den Mahnfinger hebt und feststellt, dass Loosers über ihre Verhältnisse gelebt, denn soviel Waren wie sie geholt, brauche keine Familie, oft seien 2 Bieberfladen an einem Tag geholt worden, wie auch auffallend viel Chocolade.
Nicht etwa strukturell bedingte Not führt also zur Verschuldung, sondern Gier und Verschwendungssucht. Mit diesem Schachzug wird die Angelegenheit zum Privatproblem zweier Leute, gerät der Prozess zum Ehestreit vor richterlichem Publikum. Ehemann Adolf stimmt denn auch dem Kläger Traber bereitwillig zu: Es sei richtig, dass in geradezu leichtsinniger Weise viel zu viel gebraucht worden sei, hält er fest. Und reicht dann die Anwürfe an seine Frau und ein bisschen an den Kläger weiter: Traber sei insofern mitschuldig, dass er zu viel gegeben und kreditiert habe. Traber hätte einmal Halt gebieten und dem Beklagten rechtzeitig Mitteilung machen können. […] Wenn seine Frau und seine Schwiegermutter auf seine Rechnung Waren geholt, so könne er nichts dafür. Wenn er untertags von Hause abwesend sei, so mache man dort was man wolle. Für sich habe er nichts. Er gebe seinen ganzen Verdienst in die Familie. Ob Adolf hier aus taktischen Gründen seine Frau bezichtigt, um sich so aus der Anklage herauszuwinden, oder ob sich hinter den Anwürfen tatsächlich Ehekonflikte verstecken, ist nicht zu beurteilen.
Das Urteil hält dann fest, dass Anna Maria zwar zugibt, bei Traber manches bezogen zu haben, was nicht gerade notwendig gewesen sei, dann aber rechtfertigt sie sich, dass sie oft die ganze Woche kein Fleisch habe kaufen können. […] In kritischer Zeit sei sie schwanger gewesen und habe nicht alles essen können, weshalb sie mit Chocolade und derlei Sachen nachgeholfen habe. Und schliesslich deponiert auch sie noch ihren Packen Vorwürfe an die Adresse ihres Mannes, der seinen redlichen Teil mitgeholfen durch seinen Geldverbrauch, der eben auch hätte eingeschränkt werden können. […] Dass der Mann nicht haushälterisch sei, beweise die Tatsache, dass er am Sonntag, den 24. September allein frs. 10.– verbraucht habe. Wenn der Mann Geld im Haus habe, so brauche er es eben auch. Und schliesslich geht sie in ihrem Unmut noch einen Schritt weiter, hält fest, dass die Ursache der Zahlungsunvermögenheit auch auf den Umstand zurückzuführen sei, dass der Mann zu wenig Ausdauer zeige und zu seinen Anstellungen zu wenig Sorge trage. Deshalb könne sie eine Anschuldigung wegen leichtsinnigem Schuldenmachen nicht an sich kommen lassen, sie habe ihre Sache so gut gemacht, als sie es gekonnt, sie habe auch mit Nachsticken viel Geld verdient. Der Streit ist in vollem Gang. Das Paar verliert an Glaubwürdigkeit, und die Richter sehen sich in ihrer Rechtsprechung bestätigt.
Liest man weiter im Urteil, wird deutlich, dass Anna Maria mit ihren Anwürfen vermutlich eher zurückhaltend war. Ihre Mutter aber, ebenfalls als Zeugin befragt, nimmt kein Blatt vor den Mund, ihrem Ärger über diesen Schwiegersohn Luft zu verschaffen: Der Beklagte wird auch von seiner Schwiegermutter als dem Trunke & dem Spiel ergeben bezeichnet und sie wünscht, dass derselbe bevogtet werde. Er lebe nur für die Vereine und gehe ganze Nächte dem Vergnügen nach, er sei ein sehr gleichgültiger Mensch. Wenn er sich mehr der Familie widmen würde, so wäre vieles anders, er sei ein liederlicher Tropf. Aus der Heimatgemeinde Nesslau kommen ähnliche Klagen, was nicht unbedingt erstaunt, denn bekanntlich hat Schwiegermutter Bauer auch dort bereits ihren Unmut deponiert. Mit Schreiben vom 23. Februar 1911 macht sie demselben Vorwürfe über seinen liederlichen Lebenswandel, dass er in Vereinen und Gesellschaften alle Anlässe mitmache und ihm das Wirtshaus mehr Heimstätte geworden sei als die Wohnung, während er der Gemeinde noch Unterstützungen schulde und die Kinder Mangel am Notwendigsten leiden müssen.
Was es mit Adolfs → Trunksucht auf sich hat, lässt sich nicht wirklich klären. Das Wirtshaus war damals für alle proletarischen Männer so etwas wie eine zweite Wohnstube. Eine Rettung aus der Enge ihrer mit Betten vollgestellten Wohnräume, mit lärmenden oder schlafenden oder einnässenden Kindern und erschöpften Frauen, die sich abrackerten mit Kochen und Flicken und abends dann noch für ein paar Stunden in den Stoffen und Bordüren ihrer Heimarbeit versanken. Das Wirtshaus als Fluchtort war männliches Vorrecht, der Alkohol als Trosttrank selbstverständliche Zugabe.
Was den Enkel aufmerken lässt, ist der Vorwurf mit den Vereinen und Gesellschaften. Nur zu gerne hätte er herausgefunden, wo genau sein Grossvater mitgemacht hatte und ob er vielleicht gar politisch unterwegs war. Jedenfalls waren damals unruhige Zeiten in der Schweiz. Die Verelendung der Arbeiter ging, trotz Hochkonjunktur vor dem Ersten Weltkrieg, ungebrochen weiter, man begann sich zunehmend zu wehren. Der Gewerkschaftsbund war bereits vor der Jahrhundertwende gegründet worden, der Fabrikstickerverband ebenfalls, und auch die Schweizer Sozialdemokratie, seit 1888 neue Kraft im Parteiengefüge, bekam Zulauf. Es gab Unruhen und Streiks, die Regierung setzte die Armee ein, Patrons entliessen Gewerkschafter und schrieben in die Lehrlingsverträge gewerkschaftliche Beitrittsverbote. Vielleicht, so malt der Enkel sich aus, während er ein Buch zur Geschichte der Arbeiterbewegung liest, hat Adolf ja zu jenen zwanzig Prozent der Schifflisticker gehört, die sich im Verband organisierten, oder hat beim grossen Streik in Arbon in der Stickerei Heine mitgemacht. Oder, auch das ist denkbar, vielleicht war er damals in Tablat mit dabei, 1905, als die Sticker sich in der «Traube» versammelten, um mit sozialdemokratischer Hilfe Massnahmen gegen die immer ärgeren Missstände in der Stickerei zu debattieren. Der Enkel hat just zu dieser Versammlung einen Bericht gefunden und liest fasziniert, wie man damals die Löhne drückte bei den Nachstickerinnen, indem man italienische Arbeiterinnen holte, junge, oft minderjährige Frauen, die man in Stickerheime sperrte und zu miesesten Löhnen schuften liess. An der besagten Versammlung wurde dazu von Arbeiterführer Hermann Greulich persönlich eine Geschichte rapportiert. Dieser erzählte von drei halbwüchsigen Töchtern aus Ponte Tresa, die von katholischen Priestern mit Aussicht auf guten Verdienst in ein St. Galler Mädchenheim für Nachstickerinnen gelockt worden seien. Dann sei den Mädchen jeder Fehler mit hohen Strafabzügen quittiert worden, sodass sie unterm Strich fast nichts mehr verdient hätten, und zudem habe man ihnen auch noch das Recht auf Kündigung abgesprochen, da sie sich vorgängig für zwei Jahre fest verpflichtet hätten. Und um das Fass übervoll zu machen, so ereifert sich der aus Zürich angereiste Greulich, seien die jungen Mädchen von den Ordensschwestern im Heim auch noch regelrecht religiös drangsaliert worden.
Da Adolf und Anna Maria just zu jener Zeit ebenfalls an der Langgasse in Tablat wohnten, also gleich neben der Wirtschaft Traube, wo diese Versammlung stattfand, wäre es tatsächlich denkbar, überlegt der Enkel, während er das herangezogene Buch wieder zur Seite legt, dass sein Grossvater damals mit am Wirtshaustisch sass, um gegen solche Missstände zu protestieren. Zumal die fiese Lohndrückerei ja seine Frau Anna Maria, die Nachstickerin, ganz direkt betraf.
Doch das bleiben Fantasien zu offenen Fragen. Fest steht einzig, dass Adolf viel unterwegs war, dass er dem Alkohol nicht abgeneigt war, dass er seine Arbeit öfters verlor, dass seine Frau während der Schwangerschaft fehlendes Fleisch mit Schokolade kompensierte und sich und den Kindern – wider alle ökonomische Vernunft – ab und zu einen Biberfladen gönnte. Und so kam es, dass bei der inzwischen siebenköpfigen Familie der Schuldenposten mächtig angewachsen war. Und wer dafür geradezustehen hatte, war beim Gossauer Bezirksgerichts ausser Zweifel: Der Untersuch hat in rechtsgenüglicher Weise erbracht, dass Beklagter durch Spiel und Trunksucht, sowie durch übermässige Vereinsmeierei einen über seine Verhältnisse gehenden Aufwand getrieben, seinen Beruf vernachlässigt und so seinen ökonomischen Zerfall verursacht hat. […] Der Beklagte ist des leichtsinnigen Schuldenmachens schuldig erklärt und wird hiewegen mit 6 Tagen Gefängnis bestraft. Zudem soll Adolf die gesamten Verfahrenskosten von 56.10 Franken berappen, das sind mehr als zehn Tagessätze für den Sticker. Auch der kleine pikante Nachsatz am Schluss des Urteils will noch zitiert sein. Der Verurteilte wird nämlich zusätzlich mit 2 Jahren Einstellungen in den bürgerlichen Ehren & Rechten bestraft. Adolf verliert also wegen seiner Verschuldung von gut hundert Franken – das Doppelte der Verfahrenskosten – nicht nur seine Ehre, sondern auch noch seine politischen Rechte.
4 Nichts geht mehr
Die nächsten Jahre im Leben der Anna Maria Boxler sind Jahre der zunehmenden Verelendung. Der Hunger sass meist mit am Tisch, und wohl auch eine wachsende Verzweiflung. Das Nesslauer Gemeinderatsprotokoll erweist sich als zuverlässige Chronik der dramatischen Entwicklungen. Natürlich hat man im Bürgerort des Adolf Looser von der Verurteilung des Schifflistickers erfahren. Ein entsprechender Bericht wird im Rat vorgelesen und zu Protokoll genommen. Zudem hat seine Haftstrafe für die Gemeinde finanzielle Konsequenzen. Sie muss die Verpflegungskosten der Familie während der Inhaftierung des Looser vom 7.–14. März übernehmen, wie der Gemeindeschreiber protokolliert. Überhaupt beginnen sich in Nesslau die Protokolleinträge unter dem Vermerk Unterstützung von Looser-Boxler im Jahr 1911 zu mehren. Die Familie selbst ist inzwischen ins Rheintal, nach Rebstein, umgezogen. Von dort kommen vermehrt Zahlungsforderungen der Wohngemeinde, aber auch Bittschreiben von Anna Maria, zum Beispiel um Gutsprachen für Hauszinse, oder dann Rechnungen wie diejenige der Hebamme Karoline Keel-Rüst, die ihren Lohn bezahlt bekommen will. Schliesslich war sie es, die dem widerständigen Fritz, der seinerseits der «Sorgenlos»-Kur standhaft getrotzt hatte, im August als gesundes Baby in die Rheintaler Welt hineinhalf.
Nesslau bezahlt. Widerwillig. Nur dann, wenn es nicht anders geht. Die kleine Gemeinde gerät mit der Zunahme armengenössiger Bürger selbst in wirtschaftliche Bedrängnis. In der kleinen Toggenburger Gemeinde finden sich keine gut genährten Fabrikanten mit entsprechendem Steuerobolus, hier leben vorwiegend arme Bauern, Heimsticker und Weber, die alle ums Überleben kämpfen. Die Gemeindekasse ist entsprechend leer. Jede Rechnung wird genau geprüft und wenn immer möglich zurück an den Absender retourniert. Sitzung vom 28. November 1912: Rechnung der Armenpflege Rebstein betr. Familie Looser-Boxler, 293. In der Sitzung vom 29. Oktober wurde für Pflegekosten der Familie Looser-Boxler in Rebstein von der dortigen Armenpflege drei Rechnungen im Betrage von frs. 44.73 zur Zahlung unterbreitet. Deren Zahlung wurde unsererseits verweigert. – Der Gemeinderat von Rebstein stellt neuerdings Rechnung mit frs. 19.99 (in 2 Rechnungen) mit der Begründung es seien die Anmeldungen seinerzeit erfolgt. Diese Rechnungen werden unsererseits anerkannt und beglichen.
Für Schifflisticker Adolf nimmt ein unstetes Leben seinen Fortgang. Mit der Arbeit scheint es nirgends wirklich zu klappen. Looser-Boxler treibt sich laut eingegangenen Berichten von einer Stelle auf die andere. Gegenwärtig soll er in Donzhausen bei Sulgen als Stickermeister angestellt sein, berichtet man in Nesslau. Sein guter Ruf gerät zunehmend ins Wanken. Mindestens bei einem der denunziatorischen Briefe schreibt die Verfasserin nicht zum ersten Mal an die Heimatbehörde: Sitzung vom 25. Februar 1913: Looser-Boxler, Donzhausen 490. Ueber den Lebenswandel des Looser-Boxler, Schifflisticker in Heiden beschwert sich dessen Schwiegermutter Frau Bauer, Goliatgasse St. Gallen. Der Brief selbst ist nicht erhalten. Jedoch zeigen die Nesslauer Protokolle, dass Anna Maria als Ehefrau nicht in die Anwürfe ihrer Mutter einstimmt, sondern sich ihrem Mann gegenüber loyal zeigt. Da weitere Beschwerden seitens der Familie nicht eingegangen sind, werden vorläufig keine Massnahmen getroffen.
Der Sticker Adolf, einst wohl mit jugendlichem Schwung an seinem Pantographen in die Berufswelt gestartet, inzwischen 37 Jahre alt, möglicherweise bereits geplagt von Gicht an den Händen und entsprechend ungeschickt, wird mehr und mehr zu einem Wanderarbeiter. Und seine Frau Anna Maria, die flinke Nachstickerin, zieht, wie es von ihr erwartet wird, mit ihren fünf Kindern hinter ihm her. Kaum hat sie, ihrem Mann folgend, in Heiden eine Bleibe gefunden, ist dieser bereits wieder woanders in Stellung. Und wo immer sie auch sind, nirgends reicht das Geld. In den Nesslauer Protokollen liest man von diesen aufreibenden Wanderbewegungen in behördlicher Kurzform: Sitzung vom 25. März 1913, S. 295: 556, Unterstützung Looser-Boxler, Heiden. In Sachen Looser-Boxler teilt die Gemeinderatskanzlei Heiden mit, dass eine Notunterstützung erfolgen musste von frs. 15.–. Der in Donzhausen in Arbeit getretene Looser-Boxler erklärt sich bereit, seine Familie nach Donzhausen zu nehmen und die von der Gemeinderatskanzlei vorgestreckten frs 15.– dieser sofort wieder zurückzubezahlen.
Das armutsbedingte Nomadentum der siebenköpfigen Familie lässt sich nur schwer vorstellen. An Möbeln und sonstigen Gütern gibt es kaum etwas zu zügeln. Die kleine Habe besteht vermutlich aus einem oder zwei Reisekörben, in die man ein paar Tücher und brauchbare Lumpen stopft, dazu das Bündel Besteck und das bisschen Geschirr, die zerkratzten Aluminiumteller und -becher, dann den Sonntagsrock und für den Mann die zweite Hose, die er sich damals, für den Gang vors Gericht, angeschafft hat. Ein oder zwei Pfannen kommen dazu, dann das Schreib- und das Nähzeug, die paar Kerzen, die man noch übrig hat, und natürlich der abgegriffene und mit Urinsäure patinierte Nachttopf, der helfen soll, die ewigen Bettnässer in der ständig wachsenden Kinderschar doch noch trocken zu kriegen. Es fehlen Hinweise, die verraten würden, wie diese Umzüge von Anna Maria und ihren Kindern – die beiden Ältesten gehen bereits zur Schule – erlebt werden. Ein «lustiges Zigeunerleben» jedenfalls, wie das Nomadenleben im beliebten Volkslied so schön besungen wird, war dieses ständige Packen und Ankommen nicht. Zumal das neue Zuhause meist ebenso düster oder gar noch enger war, mit Wanzen und Läusen in den Ritzen und verschmutzten Etagenklos, manchmal auch ohne Licht und Elektrizität und ohne fliessendes Wasser in der Küche. Wer aber, wie der forschende Enkel, all diese gehetzten Umzüge der Familie nachverfolgt, indem er den vielen Wohngemeinden hinterher reist oder nachfragt nach den Niederlassungsbüchern, riskiert, dass etwas von der Trostlosigkeit aus den schweren Folianten in die eigene Gegenwart drückt. Davor vermag auch die dicke Haut eines abgebrühten Historikers nicht zu schützen.
Die grösste Hektik verzeichnen die Einträge zwischen 1913 und 1915. In zweieinhalb Jahren zog die Familie von Rebstein nach Heiden, dann nach Donzhausen, nach Tablat, nach St. Gallen und wieder zurück nach Tablat und wieder nach St. Gallen und schliesslich nach Arbon. Zehnmal sind sie in diesen achtzehn Monaten umgezogen – meist mit dem Handwagen, die trippelnden Kinder hinterher –, von der Heiligkreuz- über die Lukas- an die Bruggwaldstrasse, dann weiter in die Langgasse, die Notker-, die Goldbrunnenstrasse. Alles im dicht bewohnten, ärmlichen Arbeiterquartier. An der Bruggwaldstrasse blieben sie nur zwanzig Tage, an der Notkerstrasse immerhin vier Monate, das hatte seinen guten Grund, denn sechs Wochen nach ihrer Ankunft kam eine Niederkunft. Anna Maria gebar am 28. Juni 1914, also kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs, ihr sechstes Kind. Noch einen Sohn. Sie nannten ihn Hans.
Anna Maria hat mit ihrer Kinderschar wenige Möglichkeiten, zum Familieneinkommen beizutragen. Sie versucht es mit Nachsticken, wie sie in der Einvernahme im Verschuldungsprozess hervorhebt. Doch viel war damit nicht zu holen. Die Stickerei war generell schlecht entlohnt, bei den Frauen erst recht, sie verdienten bis zu siebzig Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Und bei der Heimarbeit war die Bilanz noch miserabler. Später dann versuchte sie es mit Nähen. Am 18. November 1913 kaufte sie eine Nähmaschine auf Abzahlung und unter registriertem Eigentumsvorbehalt. Dieser Schritt ist so präzise zu datieren, weil die geleaste Maschine später in einem Gerichtsverfahren als corpus delicti eine Rolle spielen wird. Vorerst aber kann Anna Maria mit ihrer «Singer» einen neuen Erwerbszweig versuchen. Sie näht in ihrem engen Zuhause in Heimarbeit, inmitten der quengelnden Kinder, zwischen Waschen und Kochen und Trösten und Schimpfen, vermutlich mehr abends und nachts als am Tag und gewiss bei schlechtem Licht. Vielleicht hat sie Herrenhemden genäht. Da verdient sie pro gefertigtes Stück um die zwanzig Rappen. Damit kann sie gerade mal einen knappen Liter Milch oder ein halbes Kilo Brot kaufen.
So kann die Not auch nicht gestoppt werden. Zumal alles teurer wird und die Geschäfte mit den Stickereien immer schlechter laufen. In Sarajevo führt die Ermordung eines Thronfolgers erst zu einer nationalen Krise, dann zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs. In der Folge ist es mit dem grossen Erfolg der Stickerei endgültig vorbei. Der Export stagniert, die Produktion schrumpft, es gibt massenhaft Entlassungen. Gleichzeitig lassen die Kriegsjahre die Lebensmittelpreise auf das Doppelte ansteigen. Und zu allem Unglück werden auch noch die Männer in die Armee abgezogen, bei einem Sold, der für drei Gläser Bier und ein Päckchen Zigaretten reicht.
Auf den 3. August 1914 beschliesst der Bundesrat die allgemeine Mobilmachung. Auch Adolf, der wandernde Schifflisticker, wird einberufen. Nach Zürich. Er selbst ist vielleicht sogar froh, das häusliche Elend mit seinem Geschrei und Gestank und den immer genässten Betten einzutauschen mit dem rauen, aber strukturierten Soldatenalltag. Die achtzig Rappen Sold reichen zwar nicht weit, doch für die Familie gibt es zusätzlich etwas Nothilfe, und er hat immerhin zwei warme Mahlzeiten am Tag und ist befreit von der immer aussichtsloseren Arbeitssuche. Der Militärdienst ist für Männer wie Adolf eine fast schon attraktive Alternative. So ist denn auch nicht erstaunlich, dass er sich nach Dienstende sogleich für den Landsturm meldet. Freiwillig. Was es dafür braucht, kann der 41-Jährige in seiner strammen Uniform problemlos bieten, Schiesserfahrung hat er genug, und körperlich leistungsfähig ist er allemal. Das reicht, um für ein paar weitere Monate im nährenden Armeekorps mitzumarschieren.
In dieser Zeit ist Anna Maria mit ihren Kindern fast ganz auf sich gestellt. Sie bekommt etwas Notunterstützung, ihr Nähen und Sticken bringt ein paar zusätzliche Rappen. Der Hunger ist gross, die Kinder zu klein, um mitzuverdienen. Da besinnt sich die nun Dreissigjährige auf eine letzte Möglichkeit, um doch noch zu einem Zustupf zu kommen. Eine Notlösung unter Frauen, bei Müttern nicht unbeliebt, da sie wenig flexibel sind in der Arbeitssuche. Sie entscheidet sich für die gelegentliche → Prostitution. Wie so viele andere Textilarbeiterinnen auch in jener Zeit.
Wie sie ihre Freier findet, wohin oder bei wem sie ihre Kinder versorgt während ihrer Dienste und wie sie sich fühlt, wenn sie Kundschaft in ihrer Wohnung empfängt, sind offene Fragen, dem Luxus späterer Zeiten entsprungen. Sie verdient damit Geld, das ist es, was zählt. Zwei Franken. Zwei Franken fünfzig. Je nach Grossmut des Kunden. Dafür müsste sie zehn Herrenhemden nähen oder in der Fabrik Nadeln fädeln oder nachsticken, elf ganze Stunden lang. Und mit dem Geld auch nur eines einzigen Kunden lässt sich eine Menge Ware kaufen, sechs runde Kilolaibe Brot, zehn Liter Milch, vielleicht auch mal etwas Rindfleisch und ein Stückchen Schokolade.
Wie oft es mit ihrem Zusatzverdienst als Prostituierte geklappt hat, bevor Anna Maria deswegen im Juli 1915 verhaftet wird und als Angeklagte betreffend gewerbsmässiger Unzucht vor der Gerichtskommission Tablat steht, ist nirgends protokolliert. Die Gerichtsakte verrät einzig, wie es zur Anzeige kam: Die Angeklagte hatte schon längere Zeit in Verdacht gestanden, dass sie sich gewerbsmässig der Unzucht hingebe. Als dann nach einer Mitteilung des Territorialchefarztes sich ein Soldat in einem näher bezeichneten Hause an der Goldbrunnenstrasse an Gonorrhoe (Syphilis) infiziert hatte, fiel der Verdacht wiederum auf die heutige Angeklagte, die dort ihre Wohnung hat. Anna Maria versucht während der Untersuchung zuerst, den Tatbestand zu leugnen, gibt dann aber in einem späteren Verhör zu, vor ca. 4 Monaten mit einer ihr unbekannten Mannsperson in ihrer jetzigen Wohnung Umgang gehabt und dafür 2 Frs. erhalten zu haben. Noch in zwei weiteren Fällen gesteht sie das eingeklagte Delikt widerstandslos ein. Sie steht alleine vor den Richtern Müller, Steger, Sennhauser und dem Gerichtsschreiber Dr. Schubiger, eine Angeklagte ohne Anwalt, dafür hat sie kein Geld. Und was sie zu ihrer Verteidigung zu sagen hat, ist schnell gesagt: Zu ihrer Rechtfertigung macht die Angeklagte geltend, dass sie in Not gewesen sei und sich in der eingeklagten Weise vergangen habe, um das nötige Geld zur Ernährung ihrer sechs kleinen Kinder aufzutreiben. Damit kommt sie bei den Herren Richtern allerdings nicht durch. Demgegenüber ist festgestellt, dass sie während der Abwesenheit ihres Ehemannes im Militärdienst Notunterstützung bezogen hat. Aufschlussreich ist, dass im Gerichtssaal keine konkreten Zahlen genannt, keine Berechnungen zu den Lebenshaltungskosten einer siebenköpfigen Familie gemacht werden. Man fragt auch nicht nach den Mietkosten und noch weniger nach den Beiträgen des Ehemannes in die Familienkasse. Es sind männliche Richterhände, die hier die Waage der Gerechtigkeit austarieren, und patriarchale Gesetze, die hier gebieten. Sie lassen den Männern mehr Freiheit und den Frauen mehr Schuld. Anna Maria wird nach vier Tagen Untersuchungshaft ohne Wenn und Aber verurteilt. Die Angeklagte ist der gewerbsmässigen Unzucht schuldig erklärt und zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
Das Urteil ist bitter. Erstmals in ihrem Leben verliert Anna Maria ihr Grundrecht der persönlichen Freiheit. Sie wird zur Übernahme von für sie unbezahlbaren Summen von Gerichtsgebühren und Untersuchungskosten verdonnert, zusätzlich zu den 34.20 Franken Verpflegungskosten für sie selbst während ihrer Haft. So kostspielig hat sie zu Hause wohl nie gewohnt und gegessen. Der eine Freier aber, der erkrankte Soldat, der sie vor den Richter brachte, dessen Identität also mit Sicherheit bekannt war und der sich gemäss Gesetz wegen ausserehelichem Sex ebenfalls strafbar machte, wurde gerichtlich nicht einmal vorgeladen.
Diese zweite Verurteilung im Leben der Anna Maria Boxler unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der vorherigen, jener zur versuchten Abtreibung vier Jahre zuvor. Diesmal kann sich Anna Maria nicht mehr auf ihr ordentliches Bemühen um Wohlanständigkeit berufen, es gibt kein paternalistisches Wohlwollen mehr, das strafmildernd wirkt. Diesmal läuft es umgekehrt. Straferschwerend wirkt dabei der Umstand, dass sie verheiratet ist und damit durch ihre Verfehlung das ohnehin nicht glückliche Familienleben noch mehr getrübt hat. Offenbar hat Anna Maria mit ihrem Schritt zur Gelegenheitsprostitution eine unsichtbare Schranke überschritten. Sie hat die bürgerlichen Werte von Anstand und Treue aufgekündigt und damit nicht nur ihre Freiheit, sondern auch ihren guten Ruf aufs Spiel gesetzt. Beides sind folgenschwere Verluste, wie sie bald einmal merken wird.
Nun beginnen die Behörden sich für die Kinder der Anna Maria zu interessieren, genauer für deren richtige Erziehung. Was das für sie und die Familie zu bedeuten hatte, wird in den nächsten Kapiteln genauer zu zeigen sein. Hier sei vorerst festgehalten, dass sich der Ton verändert, wenn künftig die Behörden über das Geschick von Anna Maria verhandeln, dass der Zeigefinger mitredet und sich Moral einschreibt in die Sätze der amtlichen Protokolle. Man liest nun in den Gemeindeakten plötzlich von Anna Marias bekanntem rechthaberischen Tone, und bei der Auflistung eingegangener Rechnungen hält man in Nesslau unmissverständlich fest, wie sehr doch diese Familie die Armenkasse belaste, und zwar zufolge des Lasterlebens der Eltern. Die Fokussierung auf die individuelle Schuld lässt keine mildernden Bezüge mehr als Erklärung zu, weder auf die Wirtschaftskrise noch auf die wachsende Kinderschar und auch nicht auf den Krieg und seine Folgen. Diese Verschiebung in der Beurteilung der Schuldfrage ist von grundlegender Bedeutung. Denn so können die Behörden neue Massnahmen einleiten im Kampf gegen die Mittelosigkeit von Familien wie den Loosers, die in gefrässiger Armut kommunale Gelder verschlingen.
Auch Adolf hat seinen guten Ruf bekanntlich längst verwirkt. Obwohl, so entdeckt der forschende Enkel eines Tages beim Entziffern eines Nesslauer Protokolleintrags, da sind offenbar nicht alle behördlichen Instanzen gleicher Meinung. Sitzung vom 30. September 1913: Nachdem wir unterm 10. September an das Departement des Innern eine Vernehmlassung in Sachen Adolf Looser-Boxler Schifflisticker Heiligkreuz abgehen liessen, gelangt das Departement neuerdings in dieser Frage an die Gemeinde. – Looser scheint ein soliderer, pflichtbewussterer Mann als von uns geschildert, zu sein, er dokumentiert dies durch eingelegte Zeugnisse. Als der Nachfahre diese Passage liest, leicht unterkühlt von der Kellerkälte des Nesslauer Archivs, durchfährt ihn ein Funken wärmender Freude. Es hat etwas Tröstliches zu erfahren, dass der Mann, der sein Grossvater war, doch nicht ganz so durchgängig als Versager gezeichnet wurde, wie zu befürchten gewesen war. Offenbar gab es auch Menschen um ihn, die ihm Redlichkeit und Fleiss attestierten. Auch wenn diese die heimatlichen Behörden mit ihrer Meinung nicht zu überzeugen vermochten. Der Gemeinderat beschliesst auf seinem Standpunkt zu beharren, indem die Zeugnisse nicht vermögen anders zu belehren.
Der Ton in den Nesslauer Protokollen hat sich definitiv verhärtet. Der Enkel findet nun vermehrt knappe Rapporte, die die Elendsgeschichten in blutleere Fakten abpacken. Familie Looser-Boxler Adolf, Sticker, Goldbrunnenstr. 45 St. Fiden. Die Verhältnisse scheinen bei dieser Familie immer misslicher zu werden. Der Mann ist neuerdings wegen Geschlechtskrankheit im Spital. Die Frau mit den Kindern wird auf die Gasse gestellt. Bei einem Besuch des Gemeindeammanns zeigte sich, dass die Familie auszog und zwar in den Stadtrayon. Vom Armensecretariat Tablat wurde die Familie vorläufig unterstützt. Seitens der Heimatgemeinde wird man nun zusehen bis weitere Begehren eingehen. Die Begehren lassen nicht auf sich warten. Die Forderung des Vermieters Schweikart aus St. Gallen für den garantierten Mietzins von 35 Franken. Die Rechnung des Kantonsspitals im Krankheitsfall Looser, dessen Syphilis man vergeblich als Militärkrankheitsfall der Armee zu überwälzen versucht. Bemerkenswert bleibt, dass keine Arzt- oder Spitalrechnung vorliegt, die eine Behandlung der ebenfalls daran erkrankten Anna Maria nachweisen würde. Wahrscheinlich hat sich vorerst niemand darum gekümmert. Auch sie selbst nicht.
Dafür kümmert man sich von Behördenseite umso mehr um die Kinder. Die Amtsvormundschaft der Stadt St. Gallen empfiehlt den Nesslauern die sofortige Wegnahme der Kinder + passende Unterbringung derselben, stösst dort aber auf taube Ohren. Die Nesslauer hoffen auf eine billigere Lösung: Der Gemeinderat rapportiert über einen gemachten Besuch, demzufolge ist Looser nunmehr aus dem Spital ausgetreten u. hat wieder beständige Arbeit gefunden als Schifflisticker in Walzenhausen, wohin die Familie nun zu ziehen gedenkt. Zu hoffen ist, dass nachdem der Mannsverdienst wieder einsetzt die Gemeinde, wenn nicht ganz so doch bedeutend entlastet werde. Aber auch mit Walzenhausen scheint es nicht wirklich zu klappen. Ende 1915 zieht die Familie nach Arbon. Und die Nesslauer versuchen den Umzug zu nutzen, um sich aus ihrer finanziellen Belastung zu befreien. Sitzung vom 27. Januar 1916: In etwas unverständlicher Weise berichtet die Armenpflege Arbon über die Familie Adolf Looser-Boxler Schifflisticker. Die Behörde verlangt schriftliche Gutsprache für sämtliche durch die Krankheit der Eltern oder Kinder möglicherweise entstehenden Arzt-, Verpflegungs- und Transportkosten. Der Armenpflege ist mitzuteilen, dass es dem Ehepaar Looser-Boxler wohl möglich sei die Familie selbst durchzubringen zu können und eine Garantie nicht geleistet werden könne. Der Eintrag schliesst mit einem bemerkenswerten Schlusssatz: Unsere Auffassung war nun die, die wohnörtliche Behörde wolle ein Augenmerk auf das Ehepaar halten in sittlicher Beziehung. Eine Dosis Moral also statt der nötigen Unterstützungsgelder. Und diesmal sollen die Arboner bei den Loosers die Zügel straffen, um den weiteren Absturz ins Elend zu stoppen.
5 Weggesperrt und abgeschoben
Die Armenpflege Arbon findet keine Zeit, sich um die zugezogene Familie Looser zu kümmern. Kaum angekommen, zieht diese bereits wieder weg, zurück nach Straubenzell bei St. Gallen, wo sie schon einmal wohnte. Im Juli 1916 stellt man von dort einen Antrag auf Auflösung der Familie, wie aus den Nesslauer Protokollen zu erfahren ist. Die Verhältnisse in Sachen Familie Looser-Boxler scheinen immer bedenklicher zu werden. Das Waisenamt Straubenzell verfügt Auflösung der Familie indem die Kinder wegen der Unsittlichkeit der Mutter gefährdet seien. 2 Kinder versorgt bei der Grossmutter Frau Bauer seien zu Handen zu nehmen, die Mutter Frau Looser-Boxler sei polizeilich einzuliefern. Gdrat. Bösch B. wird beauftragt die Sache zu prüfen u. an nächster Sitzung darüber zu rapportieren. Zwei Wochen später berichtet Gemeinderat Bösch, dass er die Familie gar nicht mehr gefunden habe, dass die Frau bereits nach Zürich ausgezogen sei. Offenbar ist Anna Maria mit einem Teil der Kinder ihrem Mann nachgereist, der in der Industriestadt Zürich Arbeit und an der Rössligasse eine neue Bleibe gefunden hat. Adolf Looser scheint von der drohenden Auflösung der Familie zu wissen und versucht die weitere Fremdplatzierung seiner Kinder zu verhindern. Nun stellt Looser wie früher schon wiederholt das Gesuch es müsste die Heimatgemeinde verfügen, dass die Familie beieinander bleiben könne. Die Nesslauer geben der Familie aus Kostengründen eine weitere Chance. Noch einmal wird dem Gesuch des Vater Looser entsprochen, wobei eben die Kostenfrage der Kinderversorgung das Schwergewicht bildet, notieren sie und verbinden die Zusage mit einer verstärkten Kontrolle durch die Armenbehörde.
Der Neustart in Zürich ist von kurzer Dauer. Anna Maria wird wegen Unterschlagung und Diebstahl polizeilich gesucht und im August 1916 in Zürich verhaftet. Man liefert sie nach St. Gallen aus. Im Gerichtsurteil kann der Enkel die neuen Straftaten seiner Grossmutter detailliert nachlesen.
Drei Jahre war es her, da hatte Anna Maria, wie früher schon erwähnt, sich eine Nähmaschine angeschafft, eine «Singer», auf Abzahlung, unter registriertem Eigentumsvorbehalt, wie dies in der Juristensprache heisst. Kaufpreis 240 Franken, monatliche Rate sechs Franken, nach gut drei Jahren Abzahlung hätte die Maschine ihr gehört. Die Rechnung ging leider nicht auf. Statt schönem Nebenverdienst und eigener Maschine stand Anna Maria das Wasser derart bis zum Hals, dass sie – Restschuld hin oder her – die Maschine in jenem Sommer verkaufte. Offenbar wurde sie auch dabei von jemandem verpfiffen. Der hiesige Vertreter der Singer Cie erhielt hievon Kenntnis und hat Strafklage gestellt, hält die Gerichtsakte fest.
Die zweite Unterschlagung ist ebenfalls ein nicht legaler Verkauf. Das Ehepaar Looser hatte von einem Bekannten zwei Betten, zwei Kasten und ein Tischchen ausgeliehen. Als sie sich nicht mehr anders zu helfen wussten, hat Anna Maria die Schränke und das Bett versetzt. Und bei der dritten Straftat geht es um den Diebstahl eines kupfernen Wasserschiffdeckels im Wert von zehn Franken. Den hat Anna Maria aus ihrer Mietwohnung entwendet und für zwei Franken dem Altwarenhändler Aschkenas verkauft. Sie hat sich damit eines Diebstahls schuldig gemacht, welcher als qualifizierter bezeichnet werden muss, da die Angeklagte als Mieterin zu dem Aufbewahrungsort des Diebstahlobjekts Zutritt hatte, notiert der Gerichtsschreiber dazu.
Anna Maria verteidigt sich vor Gericht wiederum selbst. Sie gibt sich zurückhaltend. Der Geschichte mit der verkauften Nähmaschine hat sie nichts beizufügen. Bei den verkauften Möbeln versucht sie es mit ein paar unbeholfenen Ausreden – einer der Kasten sei beim Umzug in die Brüche gegangen, und zudem habe sie diese inzwischen rechtmässig gekauft –, doch man glaubt ihr nicht. Auch den Diebstahl des kupfernen Deckels gibt sie fraglos zu. Sie hofft einzig auf mildernde Umstände: Die Angeklagte, deren Ehemann längere Zeit im ( freiwilligen) Militärdienst weilte, sucht die sämtlichen Begangenschaften mit ihrer Notlage zu entschuldigen. Um ihr Argument zu unterlegen, hat sie sich einen speziellen Auftritt ausgedacht: Sie hatte allerdings sechs Kinder bei sich. Ein starkes Stück. Insbesondere da sie vor dem Prozess in der Untersuchungshaft steckt und den kleinen Coup von dort aus organisieren muss. Offenbar sind alle gekommen. Maria, mit ihren zwölf Jahren die Älteste, dann Emma und Klara und die drei Brüder Adolf, Fritz und der zweijährige Hans. Zusammen mit ihnen stellt sie sich vor die Richter, eine verzweifelte Mutter Courage, und pocht auf etwas Milde. Ohne Erfolg. Denn es lautet die amtlich und privat über sie erteilte Auskunft äusserst schlecht.
Am meisten mag den Richtern aufgestossen sein, dass sich die sechsfache Mutter während der langen militärbedingten Abwesenheiten ihres Mannes einen neuen Liebhaber gesucht hat. Die wegen versuchter Fruchtabtreibung und wegen Gewerbsunzucht vorbestrafte Person hat die militärische Notunterstützung in Hauptsachen dazu verwendet, einen übel beleumdeten, ledigen Schlosser, Julius Müller, zu verhalten, mit dem sie in Abwesenheit ihres Mannes ein Liebesverhältnisse hatte. Julius Müller, ein Handwerker aus St. Gallen, war damals als ihr Zimmerherr in das Leben der Anna Maria Boxler gekommen. Offenbar hatte Anna Maria als Zusatzverdienst ein Bett in ihrer Wohnung ausgemietet, eine damals in ihrem Stand verbreitete Praxis. Dadurch hat sie den schlagfertigen jungen Mann kennengelernt, der ihr offenbar gefiel, er wurde ihr Geliebter und – Jahre später dann – ihr zweiter Ehemann. Die beiden haben ihre Liebschaft nie geleugnet. Ob Anna Maria aber so sorglos ihr Nothilfegeld mit ihm verprasste und die Kinder darben liess, wie die Richter ihr hier im Urteil unterschieben, verdient seine Zweifel. Auffällig ist jedenfalls, dass entsprechende Beweise entgegen der sonst üblichen Ausführlichkeit des Urteils fehlen.
Sie wird also für schuldig erklärt und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Beim Eintritt in das Kantonale Strafgefängnis St. Jakob in St. Gallen trägt man sie unter der Stammnummer 3397 als Nachstickerin ein, während der Haft arbeitet sie als Näherin, ihr Verhalten sei angehend, hält das Kontrollblatt fest. Weiter stellt man bei der Inhaftierten eine Anämie fest. Diese Blutarmut als Folge von Vitamin- und Eisenmangel war in ihren Kreisen, vor allem bei den Frauen und Kindern, verbreitet. Zudem war Anna Maria bei Strafantritt im fünften Monat schwanger. Dieses Kind muss sie während ihrer Gefangenschaft verloren haben. Denn als sie Anfang Dezember entlassen wird, findet man weder auf ihrer Stammkarte noch auf dem Einwohneramt ein weiteres Kind registriert.
Anna Maria kehrt nicht mehr zu ihrem Mann zurück. Ihre erneute Verhaftung und wohl auch die Liebschaft mit Julius haben das Ehepaar endgültig auseinandergebracht. Adolf, der in Zürich geblieben ist und bei Hefti und Co. Arbeit als Schlosser gefunden hat, hat erst noch auf Versöhnung gehofft, doch dann gibt er es auf, schreibt nicht weiter Gesuche mit der Bitte, die Familie zusammen zu belassen. Er hat genug: Zu wiederholten Malen beklagt sich Adolf Looser-Boxler über das Verhalten seiner aus der Strafanstalt St. Gallen entlassenen Frau. Durch das Gemeindeamt wurde bereits Einlieferungsbegehren gestellt u. es ist nun abzuwarten was in Sachen geschieht, notiert man in seinem Bürgerort.
Wo Anna Maria, die nun getrennt von ihrem Ehemann Lebende, sich in den nächsten Monaten aufhält, ist nicht eindeutig festzulegen. Für einmal widersprechen sich die Quellen. Folgt man den Nesslauer Protokollen, führt das erwähnte Einlieferungsbegehren zu einer zwischenzeitlichen Versorgung der Strafentlassenen, vermutlich in der gemeindeeigenen Armenanstalt. Im Niederlassungsbuch der Stadt St. Gallen jedoch wird sie als von Zürich kommende Zuzügerin eingetragen, die bis Mitte August in Untermiete bei einer Frau Seraphia B. lebt und dann mit unbekanntem Zielort, also eventuell Nesslau, abgeschoben wird. Und in der dritten Variante, die der Enkel in einem der Gerichtsurteile findet, heisst es, sie habe sich direkt in St. Gallen bei der verwitweten Wäscherin Seraphia B. als Untermieterin eingeschrieben und sei dort ein Dreivierteljahr geblieben. Für die drei Monate danach allerdings finden sich auch hier keine Angaben. Anna Maria hat den festen Tritt verloren und die Behörden ihre genaue Spur. Bis sie dann am Nikolaustag 1917 erneut verhaftet wird.
Nach zwei Monaten Untersuchungshaft – die Ermittlungen haben offenbar gedauert – ist dann Gerichtstag. Wieder beim St. Galler Bezirksgericht. Man kennt sich. Einzig Herr Dr. Bärlocher ist neu unter den schwarzen Roben. Und sie, Anna Maria, steht diesmal nicht allein, sondern in einer ganzen Reihe von Mitangeklagten vor den Richtern.
Im Fokus der Anklage steht wiederum → Abtreibung. Die in den Fall verwickelten sechs Angeklagten sind mehr oder weniger Habenichtse, ihr Hilf-dir-selbst-Versuch im Kampf gegen Fruchtbarkeit ist ein Trauerspiel in bester Armeleute-Besetzung. Da ist der Handelsreisende Peter H., der wegen vollendeter Abtreibung und Gehilfenschaft bereits früher zwanzig Monate Zuchthaus abgesessen hat und es noch immer nicht lassen kann, Frauen in Not bei Bedarf mit Haselwurzpillen und Scheidenspülungen behilflich zu sein und dabei auch ein bisschen zu verdienen; da ist die Rosa Sch., die Wirtin vom «Schöntal» an der Schwertgasse, die als Vermittlerin zwischen dem Engelmacher Peter H. und den Frauen gewirkt haben soll und sich wegen fortgesetzter Gehilfenschaft zur versuchten & vollendeten Fruchtabtreibung zu verantworten hat; weiter stünde da Taglöhner Eduard T., der wegen fortgesetzter einfacher Unzucht ( → Unzucht) angeklagt ist, vor den Richtern, denn schliesslich hat er mit ausserehelichem Geschlechtsverkehr eine 25-jährige Kellnerin geschwängert; der jedoch ist längst über alle Berge, über ihn wird in Abwesenheit verhandelt. Und schliesslich steht vor Gericht die uns schon bekannte Zimmerwirtin Seraphia B., die gewusst haben soll, dass ihre Untermieterin Anna Maria Boxler regelmässig Besuch empfängt von ihrem Geliebten. Sie als Vermieterin wird der fortgesetzten einfachen Kuppelei verdächtigt, weil sie solch ungesetzliches Tun unter ihrem Dach wissentlich duldete. Ein Vergehen, das man ihr übrigens fraglos zutraut, es wäre nicht das erste Mal, wie die Richter wissen.
Und schliesslich stehen als Hauptangeklagte zwei abtreibende Frauen vor Gericht. Die eine heisst Helene J. aus La Chaux-de-Fonds, eine ledige Dienstmagd, die früher als Kellnerin bei der Schöntal-Wirtin arbeitete, dort den Hausierer H. kennenlernte und sich von ihm Pillen geben liess, um ihre ungewollte Schwangerschaft – die Folge einer Liebschaft mit dem Taglöhner Eduard T. – abzubrechen. Und die zweite Angeklagte ist die sechsfache Mutter Anna Maria Looser-Boxler, die sich ebenfalls von diesem Hochstrasser hat helfen lassen – und diesmal, nicht wie sieben Jahre zuvor, sogar Erfolg hatte in ihrem Bemühen.
Die Angeklagte Anna Maria gibt gleich alles zu, erzählt, dass sie im September vorigen Jahres im 3. Monat schwanger war, dass sie von ihrem Geliebten Müller erfahren habe, dass Hausierer H. in solchen Fällen zu helfen wisse, dass sie diesen im Restaurant Schöntal getroffen und sich von ihm Haselwurzpillen geben lassen habe, dass diese nicht geholfen hätten und er sie dann in seine Wohnung kommen liess und mit einer Scheideneinspritzung den Abort auszulösen vermochte. Anna Maria hat aus ihrer früheren Erfahrung gelernt: keine Ausreden mehr, ein klares Eingeständnis ohne Wenn und Aber. Nicht so ihr Helfer. Dieser versucht sich herauszureden, provoziert damit allerdings bloss die Verlängerung der demütigenden Befragung. Es werden Details ans Licht gezerrt, die für Anna Maria beschämend sein müssen. Dass das Blut bereits aus der Scheide geflossen sei vor Einsetzen der Manipulation, behauptet ihr Gehilfe, allerdings ohne ihn entlastenden Erfolg. Die Recht sprechenden Männer scheinen sich in der Sache auszukennen und wissen, selbst wenn die Frucht sich bereits vorher losgelöst habe, könne ja die Ablösung der Frucht sehr wohl die Folge des Einnehmens der ebenfalls von Peter H. gelieferten Haselwurzpillen sein. Zudem sei die Vornahme der Einspritzung als vollendet anzusehen. […]
Kurz, Peter H. bleibt glücklos mit seinen Ausreden. Und obwohl ihm nur Beihilfe in zwei Fällen nachgewiesen werden kann und er von keiner der beiden Frauen je Geld bekommen hat, wie er behauptet, wird er der fortgesetzten Gehilfenschaft zur versuchten Fruchtabtreibung sowie der vollendeten Fruchtabtreibung i. Rückfall schuldig erklärt und mit acht Monaten Arbeitshaus bestraft. Eine harte Strafe, härter noch als die, die die beiden Abtreiberinnen verpasst bekommen.
Helene, die Kellnerin, 26-jährig – inzwischen hochschwanger, weil die Abtreibung misslang –, vorgängig bereits verurteilt wegen fortgesetzter einfacher Unzucht, also wegen jenem Sexualverkehr, der zu dieser Schwangerschaft führte, wird ebenfalls schuldig gesprochen. Auch sie hat zugegeben, einen Teil der 24 Pillen geschluckt zu haben, bevor sie wegen starken Bauchschmerzen und Ängsten vor Gesundheitsschäden damit wieder aufgehört hat. Ihre Strafe beträgt hundert Franken Busse und ein paar Franken noch dazu, weil sie dem Prozess unentschuldigt ferngeblieben ist. Für die möglichen Gründe ihres Fernbleibens interessiert sich keiner. Dafür, dass sie mit ihrem Kind im Bauch längst heimgekehrt ist nach La Chaux-de-Fonds oder dass die Reise nach St. Gallen sie zwei Arbeitstage, eine Übernachtung und das Reisegeld, kurz ein kleines Vermögen, gekostet hätte. Und zudem ist sie jetzt im neunten Monat schwanger. Gut möglich, dass sie, während die Richter den Stab über sie brechen, just in den Wehen liegt.
Schuldig gesprochen wird auch Anna Marias Zimmerwirtin Seraphia B. Die Duldung eines illegalen Liebesverhältnisses unter ihrem Dach scheint erwiesen und wird ihr als Kuppelei angelastet. Zur Sicherung der Beweislage hat die Polizei vorgängig ihre Wohnung inspiziert. Eine polizeiliche Selbstverständlichkeit in der damaligen Zeit mit Konkubinatsverbot und rigidem Sexualstrafrecht. Um in das Zimmer der Looser zu gelangen, musste das von Frau B. bewohnte Zimmer passiert werden, was kaum unbemerkt geschehen konnte, argumentieren die Richter. Weiter kommt für diese belastend hinzu, dass die Looser und Müller übereinstimmend und unabhängig von einander deponiert haben, dass Müller während der erwähnten Zeit öfters und mit Wissen der Vermieterin bei der Looser genächtigt habe. Seraphia B. bestreitet ihre Schuld. Ohne Erfolg. Im Gegenteil. Die Richter wittern gar gewerbsmässige Kuppelei, sehen sie als Bordellbetreiberin. Allerdings können sie die vermuteten ökonomischen Vorteile der Seraphia B. aus ihrer Duldung nicht nachweisen. Seraphia B. kommt mit dreissig Franken Geldbusse davon.
Auch Anna Maria Boxler wird – wie zu erwarten war – gemäss Anklage verurteilt: Die Angeklagte Looser wird der versuchten und der vollendeten Fruchtabtreibung im Rückfall sowie der fortgesetzten einfachen Unzucht im Rückfall schuldig erklärt und zu vier Monaten Arbeitshaus verurteilt. In ihrem Fall ist für das Verfahren selbstredend, was straferschwerend noch alles mit aufgeführt wird, nämlich ihre sämtlichen Vorstrafen: Gravierend ist eine rückfallbegründende Vorstrafe, wegen Fruchtabtreibungsversuch, vom Jahr 1911; zwei weitere Vorstrafen, wegen Gewerbsunzucht und wegen fortgesetzter Unterschlagung & Diebstahl. Zudem missfällt den Richtern die Autonomie, die sich im Nein von Anna Maria zu einem weiteren Kind verbirgt. Endlich ist zu sagen, dass es durchaus keiner Überredung oder sonstigen ernstlichen Beeinflussung bedurft hat, um die Looser zu ihrem Ersuchen an H. zu veranlassen; insbesondere ist nicht erhoben, dass der Liebhaber der Looser, Julius Müller, in diesem Sinne auf sie eingewirkt hätte, er hat ihr gegenteils noch Vorwürfe gemacht. Sie hat also nicht unter dem Druck eines aufgeschreckten Kindsvaters abgetrieben, sondern in der eigenwilligen Regie einer widerborstigen Frau, die sich gar gegen die Wünsche ihres Liebhabers durchzusetzen weiss. Kein Grund für einen strafmildernden Bonus. Schon gar nicht für eine, die ihren moralischen Kredit längst verspielt hat.
Die vergleichende Lektüre der Gerichtsakten zeigt, wie der Enkel feststellt, dass die Behörden ihren deutenden Blick auf das Verhalten der straffälligen Anna Maria immer mehr verändern. Wurde früher die Armut als Ursache ihres Fehlverhaltens zumindest noch erwähnt und mit bedacht, wird neuerdings mehr grundsätzlich qualifiziert, wird immer häufiger von «Minderwertigkeit» und «Geringwertigkeit» der Angeklagten gesprochen. Anna Maria wird zunehmend zu einem Menschen zweiter Klasse mit charakterlichen Mängeln, die auch biologisch begründet sind. Da sickert ganz langsam eugenisches Denken ( → Eugenik), seit Beginn des Jahrhunderts von Medizinern vorangetrieben, in die Köpfe der Justiz und Behörden. Abweichendes Verhalten wird genetisch verankert, das entsprechende Erbgut ist minderwertig, es gilt, dessen Weitergabe zu verhindern. Diese Denkart findet sich nun vermehrt auch in der behördlichen Wahrnehmung der Straftäterin Anna Maria. Zum Beispiel bei der Bemessung der Schuld des Abtreibungshelfers Peter H.: Die Richter erwägen für ihn eine Strafmilderung, weil seine Hilfe eine sittlich so tief stehende Person wie die Looser betrifft. Im Klartext heisst dies, dass nicht jeder Fötus gleichwertig ist und man auf den Nachwuchs, wie ihn eine Anna Maria Boxler hervorbringt, nur zu gerne verzichtet hätte.
Es gibt im selben Urteil noch eine kleine Geschichte, die dasselbe Denkmuster entlarvt. Es geht um eine seltsam anrührende Sonderbarkeit im Verhalten von Anna Maria, die selbst ihren Enkel irritiert. Seine Grossmutter hat nämlich den abgetriebenen Fötus nicht einfach weggeworfen, etwa ins Plumpsklo gespült oder im Ofen verbrannt, sondern sie hat die abgegangene Leibesfrucht in einem Papier aufbewahrt, mit sich herumgetragen und dieselbe verschiedenen Personen vorgezeigt. Für die Herren Richter war dieses Verhalten ein einziger widerwärtiger Beweis ihrer verkommenen Abartigkeit. Weitere Nachfragen waren für sie nicht nötig. Das Verdikt des sittlichen Mangels ersetzte jede andere Interpretation.
Der Enkel erzählt seiner Frau vom merkwürdigen Verhalten seiner Grossmutter, und abends, bei einem Glas Wein zu Hause auf der Couch, suchen sie nach möglichen Erklärungen. Man kann das eigentümliche Konservieren und Mittragen eines abgetriebenen Fötus ja auch ganz anders lesen denn als Ausdruck biologischer Dekadenz. Mag sein, dass die sechsfache Mutter und in Fehlgeburten Erfahrene sich tatsächlich freute an diesem kleinen Sieg über ihre inzwischen lästige Fruchtbarkeit, der sie seit fünfzehn Jahren, seit ihrer Heirat, schutzlos ausgeliefert ist und die sie in den Würgegriff brutaler Armut trieb. Mag sogar sein, dass sie im privaten Kreis ein wenig triumphierte, weil es ihr diesmal gelungen war, den unerwünschten Kindersegen, dem sie durch ihr eigenes Begehren und noch weit mehr durch jenes ihrer Männer unterworfen war, für einmal zu stoppen. Es kann aber auch sein, und das scheint mit Blick auf spätere Quellen sogar wahrscheinlicher, dass der in Papier gewickelte Fötus ein Fetisch der Trauer war. Gehütet von einer Mutter, die wider ihren Willen von all ihren Kindern getrennt lebte und die, so sehr sie sich ein neues Kind von ihrem neuen Geliebten auch wünschen mochte, keinen andern Weg sah, als sich von diesem Kind, das da in ihrem Bauch zu werden begann, wieder zu trennen. Zu verfahren war dieses Leben, zu aussichtslos die Situation, zu gross die Gefahr, dass ihr auch dieses Kind wieder genommen werde. Zu düster also ihre Vorahnungen, zu realistisch und hellsichtig, wie die Geschichte ihr noch bestätigen wird. Der tote Fötus also als Teil eines ganz privaten Rituals von Abschied und Trauer, von einer, der man Gefühle, und schon gar nicht solche, gar nicht mehr zugesteht.
Zurück zum Prozess im St. Galler Bezirksgericht. Denn es lohnt sich, hier noch einen Blick auf den einzigen Freispruch in diesem Sammelprozess zu werfen. Auch er ist ein interessantes Zeugnis für diskrete Eugenik im juristischen Betrieb. Freigesprochen wird Rosa Sch., die Wirtin vom «Schöntal». Sie ist, wie bereits vermerkt, wegen fortgesetzter Gehilfenschaft angeklagt. Man kann es sich gut vorstellen: Im Schutz ihres Wirtshauses an der Schwertgasse wird logiert und gearbeitet, werden Bekanntschaften gemacht, Informationen ausgetauscht, Medikamente verkauft. Am Stammtisch sitzt zuverlässig der stadtbekannte Engelmacher Peter H., alle wissen Bescheid, auch die Wirtin, das versteht sich von selbst. So beschreiben es die Mitangeklagten, es leuchtet ein, auch den Herren Richtern: Es kann als sehr unwahrscheinlich bezeichnet werden, dass der Wirtin von der Schwangerschaftsbeseitigung bzw. dem Plane hiezu nichts bekannt war, zumal nicht nur die J., sondern vorübergehend auch die Looser im Hause zum «Schöntal» Aufnahme fand. Die Mitangeklagten, die gleichzeitig auch Zeugen sind, belasten die Wirtin weiter: Sie habe nicht nur gewusst, sondern auch vermittelt und aktiviert, habe also an den Süppchen mitgekocht und so natürlich auch Kundschaft ins Wirtshaus geholt. Auch diese Aussagen werden zu Protokoll genommen. Doch im Gegensatz zu vorher verlieren sie nun plötzlich ihre Glaubwürdigkeit. Die Looser ist eine verkommene Person, auch die J. weist nach den polizeilichen Berichten keinen guten Leumund auf, ebenso kann dem als Zeugen befragten Liebhaber der Looser, Julius Müller, nicht die Qualität eines vollwertigen Zeugen zuerkannt werden. Eine bemerkenswerte Wende. Personen, die eben noch als rechtsgültige Zeugen vernommen wurden, sind in ihrer Integrität plötzlich fragwürdig, gelten nicht mehr als ernst zu nehmende Zeugen. Ein willfähriger, schroffer Wechsel, in ein und demselben Prozess, in klarer Absicht: Es fehlt angesichts der offenbaren Geringwertigkeit der Belastungszeugen an einem rechtsgenüglichen Beweise […], denn ausser dem als minderwertig bezeichneten Beweismaterial, den Aussagen Looser, J. und Müller, sind Belastungsmomente nicht vorhanden. Was nichts anderes bedeutet, als dass Rosa Sch., die Wirtin vom «Schöntal», freigesprochen werden muss.
Aber warum gerade sie, grübelt der Enkel, warum diese fast schon schamlose Willkür, wenn es um die Wirtin geht? Vielleicht hat einer der Richter noch eine kleine Zeche offen bei ihr, fantasiert er vor sich hin, vielleicht gibt es gar eine kleine geheime Liaison, was weiss man schon. Später, zu Hause, beim Wiederlesen des Urteils, entdeckt er den klärenden Schlüssel. Da steht es ja, vorne, ganz am Schluss des mit Staatswappen und Ornamenten geschmückten Rubrums des Urteils, nach der Auflistung der Namen der Richter und der Angeklagten mit ihren Delikten, da steht neben der Rosa Sch., gleichmütig dazugesetzt, sowie des Verteidigers von Frau Sch., Dr. A. Kaier, St. Gallen. Die Wirtin hat also als einzige der Angeklagten einen Anwalt in die Verhandlung gebracht, einen, der ihr professionell zur Seite steht in der Beteuerung ihrer Unschuld. Das klärt die Sache, denkt sich der Enkel, da hat einer gute Arbeit geleistet, der Einsatz hat sich gelohnt, die Rechnung ist, zumindest für die Wirtin, aufgegangen.
Ob die fünf andern, die Verurteilten, das kleine Ränkespiel bemerkt haben, weiss man nicht. Dass ihr Wort nicht viel gilt, dass das Recht kaum je auf ihrer Seite steht, ist ja nicht neu in ihrem Leben. Und so ist denn ihr Interesse am Wortlaut des Urteils gering, sie verzichten allesamt auf die offizielle Zustellung der schriftlichen Fassung. Und Anna Maria ist vielleicht einfach nur erleichtert, dass die Strafe nicht höher ausfällt und dass sie nicht ins Zuchthaus, sondern «nur» ins Arbeitshaus weggesperrt wird. Dort ist das Haftregiment nämlich ein bisschen weniger hart.
Bei Eintritt in die Anstalt wird im Stammbuch nebst dem unauslöschbaren Vermerk ihrer illegitimen Herkunft noch immer eine Anämie festgehalten. Diese ist also noch nicht ausgeheilt. Weiter erfährt man, dass sie diesmal in die Wäscherei eingeteilt wird und dass ihr Betragen nun als mittelmässig beurteilt wird. Und – ein doch bemerkenswertes Detail – es wird klar, dass ihr die zwei Monate Untersuchungshaft, die sie bis zum Prozess schon abgesessen hat, nicht, wie man erwarten würde, angerechnet werden. Erst auf den Tag genau vier Monate nach offiziellem Strafantritt wird sie wieder entlassen.
Die nächsten Monate sind erneut eine Zeit des unsteten Wanderns ohne festen Wohnsitz. In St. Gallen notiert man auf der Meldekarte am Rand, sie sei nach Winden bei Häggenschwil abgeschoben worden. Was sie gerade dort, im kleinen Kaff an der Kantonsgrenze, gemacht haben soll, bleibt unklar. Einen Monat später kommt sie zurück nach St. Gallen, wird wenig später in ihren Bürgerort heimgeschafft, landet vermutlich in der Armenanstalt, was Arbeitszwang, Aufsicht und Verlust jeder Autonomie bedeutet.
Lange hat sie es dort nicht ausgehalten. Jedenfalls wird sie bald danach wieder in St. Gallen registriert, an der Kirchgasse, bei ihrem Julius. Und sie hat gute Gründe, sich für die nächste Zeit ein Nest zu suchen. Sie ist wieder schwanger und gebiert – just neun Monate nach ihrer Haftentlassung – am 23. Februar 1919 einen weiteren Sohn. Sie nennt ihn Julius nach seinem Vater. Es ist jener Julius, der ihr – das wird noch zu zeigen sein – gleich nach der Geburt weggenommen und lebenslänglich bevormundet wird und der mit seinem späten Tod dann die Suche des Enkels nach der Geschichte all dieser Verlorenen ausgelöst hat.
Im Oktober desselben Jahres wird Anna Maria erneut arretiert. Die Richter ermitteln wegen Urkundenfälschung und Kuppelei. Diesmal lesen sich die Geschichten dazu wie Fragmente einer Dorfposse. Unterwegs mit ihrem Liebhaber Julius und dem Spinnereiarbeiter Karl C. trifft Anna Maria in der Wirtschaft zum Wolf eine gemeinsame Bekannte. Sie animiert Karl dazu, ihrer Kollegin Benedikta einen auszugeben. Dann gehen sie zu dritt auf eine kleine Beizentour, genehmigen sich im «Gallushof» ein spätes Mahl, für die Nacht besorgt Anna Maria den beiden ein Hotelzimmer. Die polizeiliche Meldekarte erzwingt bei der geltenden Rigidität einen kleinen Schwindel. Aus der Benedikta wird eine Toni, der Karl bleibt ein Karl, und als Paar heissen die beiden Tiroler. Anna Maria begleitet die zwei auf ihr Zimmer und geht dann nach Hause. In jener Nacht hat das Tiroler-Paar Sex miteinander, wie sie später, vor Gericht, auch freimütig zugeben.
Für diese kleine Mogelei bezahlt Anna Maria also wieder mit Haft hinter Gittern. Wegen der falschen Namen. Und wegen Kuppelei. Der Kollegin Benedikta wird nämlich nachgesagt, dass sie eine Dirne sei. Es ist also nicht ganz auszuschliessen, dass Anna Maria einer Prostituierten, die dringend Kundschaft brauchte, einen Freier zugehalten hat. Vielleicht war ihr Verbrechen jedoch weit harmloser, ein Freundschaftsdienst für zwei, die sich begehrten und keinen passenden Ort finden konnten für ihr Vergnügen. Jedenfalls müssen die Richter ihren Verdacht, dass Benedikta sich gegen Entgelt hingegeben hat, mangels Beweisen wieder fallen lassen. Das aber ändert nichts an der Schuld von Anna Maria: Sie hat den beiden zur → Unzucht verholfen und erfüllt damit den Tatbestand der Kuppelei.
Auffällig in dieser Geschichte ist, wie dünn das Urteil daherkommt, knappe drei beschriebene Bogen mit nur kurzer Befragung zum Tathergang. Urteile und Strafmasse stützen sich diesmal vor allem auf die Vergangenheit, auf die Liste früherer Straftaten und auf den ramponierten Ruf. Die Angeklagte W., die bereits sieben Mal wegen Unzucht vorbestraft ist und als Dirne gilt, ist wegen Unzucht im Rückfall zu bestrafen. […] Bei beiden Angeklagten handelt es sich um wiederholt vorbestrafte und sittlich völlig verkommene Personen, denen nur durch eine ganz empfindliche Strafe beizukommen ist. Übersetzt in die Einheit von Strafmassen heisst dies zwei Monate Zuchthaus für Benedikta W. – bei ihr kommt zur Unzucht noch Ungehorsam im Rückfalle dazu, weil sie früher für zehn Jahre aus St. Gallen verwiesen worden war – und drei Monate für die Angeklagte Looser-Boxler.
Eigentlich könnte Anna Maria Mitte Januar das Gefängnis verlassen und sich, was sie nur zu gerne möchte, um ihren nun fast einjährigen Julius kümmern. Doch dazu kommt es nicht. Wenige Tage nach dem Prozess wird sie – als Gefangene – erneut den Richtern vorgeführt. Denn diese haben noch eine Rechnung offen mit ihr: ihr illegales Liebesleben mit dem um fast zehn Jahre jüngeren Müller, mit dem sie nun schon seit vier Jahren zusammen ist. Eigentlich wurden die beiden dafür schon einmal gerichtlich gemassregelt. Doch das reicht den Gesetzeshütern nicht. Obwohl sie die Konstanz der Beziehung kennen und über die Existenz des gemeinsamen Sohnes und ihre Heiratspläne informiert sind, wird weiter gerichtet und bestraft. Seit der Geburt des Kindes nun haben die beiden wieder mehrmals miteinander geschlechtlich verkehrt, und zwar sowohl auf dem Zimmer des Müllers wie auch auf demjenigen der Looser. Die Angeklagten sind geständig; die Tatumstände sind abgeklärt.
Die Klärungen der Tatumstände durch die richterlichen Herren will man als Nachgeborener lieber nicht so genau wissen. Jedoch versucht der Enkel vergeblich den inneren Film zu stoppen, in dem seine Grossmutter vorgeführt wird, in ihrer Haftschürze oder ihrem Wäschekittel, vor den schwarz gewandeten Männern, und zu ihrem Liebesleben Auskunft geben soll. Wie sie gequält wird von Fragen, die wohl eher der Lüsternheit der fragenden Herren zudienen. Er sieht sie in ihrer Anklagebank, zusammen mit Julius, der, in derselben Sache angeklagt, auf der andern Seite des Saals platziert wurde und den sie vermutlich seit Beginn ihrer Haftstrafe gar nicht mehr gesehen hat. Ob sie sich schämte bei dieser Befragung, sinniert der Enkel, ob sie brannte vor Wut oder ob sie sich erloschen in sich zurückzog und gleichgültig ihre Antworten herunterleierte, als ob das alles nichts mit ihr zu tun hätte, wird er nie wissen. Jedenfalls ist er erleichtert, als er später entdeckt, dass Julius gar nicht da war, dass der übel beleumdete Müller es vorgezogen hatte, gar nicht erst vor Gericht zu erscheinen. Für Julius, den Widerspenstigen – das war er schon damals –, war dies vielleicht ein Akt der Würde. Und für Anna Maria eine kleine Erleichterung im richterlichen Demütigungsritual.
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