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Alexander Goldmann
Über die Textgeschichte des Römerbriefs
Neue Perspektiven aus dem paratextuellen Befund
Narr Francke Attempto Verlag Tübingen
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Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sowie die Sächsische AufbauBank (SAB).
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E-Book-Produktion: pagina GmbH, Tübingen
Print-ISBN 978-3-7720-8709-7
ePub-ISBN 978-3-7720-0106-2
Inhalt
meinen Eltern
Vorwort
I. Hinführung und Motivation
II. Methodologische Reflexion2.1. Die belegbaren Sammlungen von Paulusbriefen im 2. Jh.2.1.1. Die 10-Briefe-Sammlung – der Marcionitische Apostolos2.1.2. Die 14-Briefe-Sammlung2.2. Die Priorität der 10-Briefe-Sammlung2.3. Methodisches Vorgehen
III. Paratextuelle Beigaben als textkritisch relevante Zeugnisse3.1. Begriffsklärung – was sind Paratexte?3.2. Die altlateinischen Kapitelverzeichnisse3.2.1. Die Capitula Amiatina3.2.2. Die Capitula Regalia3.2.3. Das Abhängigkeitsverhältnis der KA Rm A und der KA Rm Reg3.3. Die altlateinischen Prologe der Paulusbriefe3.3.1. Reihenfolge3.3.2. Umfang3.3.3. Verfasserschaft3.3.4. Die altlateinischen Prologe und die Überlieferungsgeschichte des Corpus Paulinum3.4. Fazit und Zwischenbilanz
IV. Rm 4 – Das fehlende Abrahamkapitel4.1. Die häresiologische Bezeugung von Rm 44.2. Der paratextuelle Befund für Rm 44.2.1. Die Capitula Amiatina und Rm 44.2.2. Die Capitula Regalia und Rm 44.3. Die redaktionelle Einbindung des Abrahamkapitels in 10Rm4.4. Das theologische Konzept der redaktionellen EinfügungenDie Bedeutung der Schrift und der jüdischen Wurzeln des Christentums
V. Rm 9–11 – ein „Trümmerfeld zerstückelter Schrift“5.1. Die häresiologische Bezeugung von Rm 9–11a) Rm 10,1–4b) Rm 11,33–365.2. Der paratextuelle Befund für Rm 9–115.2.1. Die Capitula Amiatina und Rm 9–115.2.2. Die Capitula Regalia und Rm 9–115.2.3. Deutung des paratextuellen Befundes5.3. Ergebnis und Schlussfolgerungen
VI. Der Schluss des Römerbriefes6.1. Die häresiologische Bezeugung für den Schluss von 10Rm6.2. Der paratextuelle Befund für Rm 15f6.2.1. Die Capitula Amiatina und der Schluss des Römerbriefes6.2.2. Die Capitula Regalia und der Schluss des Römerbriefes6.2.3. Der altlateinische Prolog zum Römerbrief6.3. Der kurze Römerbrief6.3.1. Der kurze Römerbrief als Resultat der Redaktionstätigkeit Marcions6.3.2. Der kurze Römerbrief als Resultat einer katholisierenden Bearbeitung6.3.3. Der kurze Römerbrief als Resultat eines mechanischen Ausfalls6.3.4. Der kurze Römerbrief als älteste erreichbare Textform6.4. Der Schluss des Römerbriefes als unlösbares textkritisches Problem?6.4.1. Der handschriftliche Befund6.4.2 Bisherige Lösungsmodelle und ihre Insuffizienz6.5. Der Römerbriefschluss – ein neues Lösungsmodell6.5.1. Das Problem der Benedictio6.5.2. Die redaktionelle Ergänzung der Kapitel 15 und 16
VII. Ergebnis und Ausblick
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis1. Editionen2. Hilfsmittel3. Verzeichnis der zitierten Forschungsliteratur
Anhang
meinen Eltern
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2019 von der Philosophischen Fakultät der Technischen Universität Dresden als Dissertationsschrift im Fach Evangelische Theologie angenommen. Für die Veröffentlichung wurde sie geringfügig überarbeitet.
Herzlicher Dank gilt an erster Stelle meinem Doktorvater Professor Dr. Matthias Klinghardt, der mich bereits während des Studiums förderte und mir nach dem Examen die Möglichkeit eröffnete, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Biblische Theologie zu forschen. Während einer mehrjährigen Unterbrechung meiner Studien aufgrund des Referendariats sowie der anschließend beginnenden Tätigkeit im Schuldienst, hielt er an mir fest und gab mir die Möglichkeit, meine Untersuchungen zu späterer Zeit im Rahmen des Forschungsprojekts TENT („Der Text der Erstedition des Neuen Testaments“) fortzusetzen. Seine Ideen brachten den Stein ins Rollen, seine Denkanstöße hielten ihn am Laufen, sein Vertrauen motivierte mich, das Projekt zu Ende zu bringen.
Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang auch der Sächsischen Bildungsagentur sowie der Schulleitung des Romain-Rolland-Gymnasium Dresden, die dies durch eine Reduzierung meines Deputats möglich machten. Ebenso sei dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) sowie der Sächsischen AufbauBank (SAB) für die Finanzierung des Projekts TENT gedankt.
Herrn Professor Dr. Günter Röhser (Bonn) danke ich vielmals für die Übernahme des Zweitgutachtens, v. a. aber für die gewissenhaften und stets wohlwollenden Korrekturhinweise.
Den Herausgebern der „Texte und Arbeiten zum neutestamentlichen Zeitalter“ sei für die Aufnahme in die Reihe gedankt.
Als Projektleiter TENT bin ich Dr. Jan Heilmann in besonderem Maße verbunden. Seine geduldigen Hinweise und seine sehr produktorientierte Betreuung war für die Fertigstellung der Arbeit von unschätzbarem Wert. Ebenso danke ich den TENT-Kollegen Tobias Flemming, Daniel Pauling, Kevin Künzl und Frido Wegscheider sowie Nathanael Lüke, Katharina Degen, Juan Garcés und Jens Schuster. Sie lieferten zahlreiche fachliche Hinweise und Anregungen, die für das Gesamtwerk von kaum zu überschätzender Bedeutung waren.
Für das Korrekturlesen bin ich Adriana Zimmermann und Andreas Glaubitz zu großem Dank verpflichtet. Jedwede Fehler und Unzulänglichkeiten sind nach ihrer Lektüre in das Manuskript gerutscht und ausschließlich mir zuzuschreiben.
Den bedeutendsten Beitrag an diesem Forschungsprojekt leistete meine Familie, v. a. meine Partnerin Romy Schneider, die mir während des langwierigen Arbeits- und Schreibprozesses unter nicht immer einfachen Rahmenbedingungen stets den Rücken frei hielt. Ohne ihre uneigennützige Entlastung, Nachsicht und Geduld hätte diese Arbeit keinesfalls fertig gestellt werden können.
Dresden, im November 2020 Alexander Goldmann
I. Hinführung und Motivation
Der Schluss des Römerbriefs – ein unübersichtliches Problemfeld
„In den letzten 60 Jahren hat die Handschriftenkunde, Paläographie und Kunstgeschichte einen großen Aufschwung genommen; die textgeschichtliche Forschung ist demgegenüber etwas zurückgeblieben. Daher können hier weniger fertige Ergebnisse dargeboten werden, als vielmehr ungelöste Fragen und Probleme. Vielleicht locken sie neue Kräfte auf dieses Gebiet, das nur dem Unkundigen oder Anfänger als trockene Wüste erscheint.“1
Diese Einschätzung des ausgewiesenen Experten der Textgeschichte und -kritik des Neuen Testaments und langjährigen Leiters des Beuroner Vetus-Latina-Instituts Bonifatius FISCHER liegt nun schon mehr als drei Jahrzehnte zurück. Seitdem hat die Forschung durchaus wichtige Schritte unternommen und bemerkenswerte Weiterentwicklungen erfahren, doch zweifelsohne sind einige Fragen ungelöst und Probleme offen geblieben. Ein solches Problem birgt der neutestamentliche Römerbrief.
Folgt man dem Urteil der Herausgeber der gängigen kritischen Textausgaben, umfasst der Brief 16 Kapitel. Den Abschluss bildet dabei eine umfangreiche Doxologie. Doch schon ein kurzer Blick in die Apparate lässt erkennen, dass diese beiden Entscheidungen der Textkritiker (der Brief beinhaltet 16 Kapitel und endet mit einer Doxologie) keineswegs auf sicherem Fundament stehen.
Die handschriftliche Überlieferung des umfangreichsten der paulinischen Briefe weist an dessen Ende im Rahmen der Schriften des Neuen Testaments eine beispiellose Vielzahl an Varianten auf. Als unbestrittenes Schwer(st)gewicht der neutestamentlichen Textforschung identifizierte Kurt ALAND bzgl. des Briefschlusses insgesamt vierzehn (!) verschiedene Textformen und beschrieb das daraus resultierende Problem als das „schwierigste (…), welches der neutestamentlichen Textkritik überhaupt gestellt ist.“2 Zu klären ist in erster Linie, welche dieser Textformen den Ausgangspunkt der Überlieferung – den Archetyp – darstellt. Ferner muss danach gefragt werden, wie die verbleibenden bezeugten Textformen entstehen konnten, genauer: wie sie genealogisch miteinander zusammenhängen.
Die genannten Fragen fundieren das Problemfeld der Textgeschichte des Römerbriefschlusses, welches von Donatien de BRUYNE sogar als „das meistdiskutierte und dennoch das undurchsichtigste des gesamten Neuen Testaments“3 bezeichnet wurde. Solch kühne Einschätzungen (Aland, de Bruyne) hinterlassen Spuren und fordern heraus. Sie fordern heraus, das Problemfeld zu betreten. Sie fordern heraus, die herkömmlichen Lösungsmodelle zu durchdenken, dabei aber stets die Augen für neue Wege offenzuhalten.
Zunächst ist zu klären, was das besagte Problemfeld eigentlich bedeutsam macht: Ungeachtet der Notwendigkeit, die einzelnen handschriftlich bezeugten Textformen in einem umfassenden Entstehungsmodell zu integrieren, bleibt der übergeordnete, strittige Punkt, ob der Brief des Paulus an die Römer ursprünglich 16, 15 oder gar nur 14 Kapitel beinhaltete.4 Alle drei Optionen sind im Hinblick auf den handschriftlichen Befund denkbar.5 Würde man das 16. Briefkapitel als sekundäre Interpolation verstehen, hätte das einigermaßen weitreichende Konsequenzen – nicht nur für die historische Paulusforschung. Bedeutsame Informationen hinsichtlich des Abfassungsorts sowie des Briefschreibers würden in neuem Licht erscheinen, ebenso die sozialgeschichtlich wertvollen Details über Struktur und Zusammensetzung der frühen christlichen Gemeinde in Rom. Nicht minder schwer wiegen die Schlüsse, die eine Abtrennung des 15. Kapitels vom ursprünglichen Briefkorpus mit sich brächte; Aussagen über das missionarische Selbstverständnis des Paulus (15,14–21), seine Reisepläne nach Spanien (15,22ff), seine Unruhe vor dem Hintergrund der Kollektenübergabe in Jerusalem (15,25–28.31) sowie die daraus resultierende Motivation des gesamten Schreibens müssten neu bewertet werden. Zu beachten ist außerdem, dass sich in Rm 15 auch der einzige literarische Hinweis innerhalb des Corpus Paulinum befindet, dass die Geldsammlung erfolgreich (d.h. hinreichend ertragreich) war und Paulus sie folglich wirklich in Jerusalem abzuliefern gedachte, wie es der Darstellung der Passionsgeschichte des Paulus in der Apostelgeschichte entspricht. Denn ohne die Kenntnis von Rm 15 wären für den Leser all jene Passagen, in denen in der Apostelgeschichte die Kollekte angedeutet wird, nur schwer verständlich.
Der umfangreiche forschungsgeschichtliche Befund zu der Thematik weist methodisch zwei zu differenzierende Stoßrichtungen auf: Einerseits werden literarkritische, also interne Phänomene in den Blick genommen, andererseits spielt – wie bereits erwähnt – der textkritische Befund (also die externe Bezeugung des Briefes) eine entscheidende Rolle. Um zu einer plausiblen Lösung der genannten Fragen zu gelangen, ist es zweifelsohne geboten, beide Blickrichtungen in angemessener Weise zu berücksichtigen,6 wenngleich der Ausgangspunkt der weiteren Untersuchungen die handschriftliche Bezeugung bleibt.7
Der Blick in die Forschungsgeschichte zur Problematik des Römerbriefschlusses macht deutlich, dass es in jüngerer Zeit immer wieder Versuche gegeben hat, das Problemfeld auf die alleinige Frage nach dem ursprünglichen Briefumfang (14, 15 oder 16 Kapitel) zu reduzieren.8 In diesem Zuge muss DU TOITs Hinweis „to avoid getting bogged down by less important detail“9 deutlich widersprochen werden, denn eine solche Reduktion kann der Komplexität der Materie schlicht nicht ausreichend gerecht werden. Mitnichten handelt es sich bei Varianten innerhalb der handschriftlichen Überlieferung um ‚unbedeutende Details‘. Vielmehr geht die vorliegende Arbeit davon aus, dass das Problem des ursprünglichen Briefumfangs gar nicht unabhängig von der Frage nach dem genealogischen Zusammenhang der einzelnen Textformen geklärt werden kann. Nur eine auf diesem Weg gewonnene Lösung würde auf einem hinreichend tragfähigen Fundament fußen.
Es ist daher unbedingt geboten, alle (!) handschriftlich bezeugten Variationen des Briefschlusses zu berücksichtigen und genealogisch miteinander in Beziehung zu setzen. Bezüglich des Römerbriefschlusses liegen die in diesem Zuge entstandenen Stemmata10 allerdings auch schon einige Jahrzehnte zurück und man muss feststellen, dass in jüngeren Studien in der Regel schlicht auf jene in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelten „Stammbäume“ verwiesen wird11 bzw. diese geringfügig modifiziert übernommen werden.12 Die vorliegende Arbeit setzt sich also zum Ziel, hier eine Neubestimmung zu wagen.
Um den besagten Themenkomplex zu bearbeiten sind zunächst einige Vorüberlegungen notwendig:
1 Das Problem des Schlusses des Römerbriefs kann nicht losgelöst von den restlichen textkritischen Schwierigkeiten des Briefes bearbeitet werden.13 Insbesondere der Grundansatz des Instituts für neutestamentliche Textforschung in Münster (INTF) ist noch immer stark von der von Kurt ALAND als lokal-genealogische Methode bezeichneten Vorgehensweise14 geprägt, jede Stelle, an der Varianten in der handschriftlichen Überlieferung auftreten, einzeln auszuwerten und zu beurteilen.15 Diese Herangehensweise läuft Gefahr aus den Augen zu verlieren, dass die Phänomene zueinander in Verbindung stehen könnten.16 Darüber hinaus impliziert sie eine grundsätzliche Gleichartigkeit der einzelnen Varianten, d.h. es wird nicht unterschieden, um welche Arten von Textveränderungen es sich handelt.17 So rechnet die aktuelle Erweiterung der LGM, die sog. kohärenzbasierte genealogische Methode (CBGM)18, weiterhin v. a. mit zufälligen, nicht-intentionalen Veränderungen durch einzelne Schreiber, die völlig unabhängig voneinander geschehen. Dies mag für kleinere Varianten (mit denen es die Textkritik mehrheitlich ja auch zu tun hat) noch anwendbar erscheinen, aber bei solch umfangreichen Abschnitten, wie sie am Schluss des Römerbriefes fehlen (Kap 15f bzw. Kap 16) oder in ihrer Stellung variieren (Doxologie Rm 16,25–27), scheint eine solche Vorstellung und die daraus resultierende Methode nicht übertragbar. Hier ist es dagegen plausibel – pointiert könnte man vielleicht sogar sagen, dass es die textkritische Vernunft gebietet –,19 auch die Möglichkeit von redaktionellen Textveränderungen (also solchen Änderungen, die reflektiert und intentional geschehen)20 zuzulassen.21 Erst dann wird es möglich, bisher unabhängige Phänomene miteinander in Verbindung zu setzen und somit zu überzeugenderen Lösungen zu kommen. Die Arbeit wird deutlich machen, dass das Problem des Römerbriefschlusses nur zufriedenstellend zu lösen ist, wenn man die Textgeschichte des gesamten Briefes in den Blick nimmt, wenn man also die einzelnen Phänomene überlieferungsgeschichtlich miteinander in Beziehung setzt.
2 Die Textgeschichte des Römerbriefes wiederum ist nicht unabhängig von der Textgeschichte des Corpus Paulinum zu ergründen. Denn wie sämtliche paulinischen Briefe ist auch der Römerbrief in allen uns bekannten Zeugnissen und Manuskripten nie als einzelner Brief überliefert, sondern stets als Teil einer Sammlung von Paulusbriefen. Um das Rätsel des Römerbriefes zu entschlüsseln, muss man daher die Genese der Paulusbriefsammlung betrachten.22 Ausgangspunkt der neutestamentlichen Textüberlieferung der Paulusbriefe sind also stets Briefsammlungen23 und nicht die Fassungen der dokumentarischen Paulusbriefe, die möglicherweise im 1. Jh. geschrieben und an die Gemeinden verschickt wurden – Letztere sind schlichtweg unbekannt. Natürlich gehen Briefsammlungen in der Regel auf Autographa (also die ursprünglichen, dokumentarischen Texte) zurück, doch hat TROBISCH ausführlich herausgearbeitet, dass sie in solchen Fällen stets redaktionelle Bearbeitungen erfahren.24
Die Vorstellung, dass es möglich ist, den „ursprünglichen“ Römerbrief zu rekonstruieren, ist aufgrund unserer vorhandenen Zeugnisse sehr kritisch zu betrachten. Doch auch das vordergründige Ziel der CBGM, die Suche nach dem Ausgangstext (initial text), d.h. derjenigen Textform, die den Beginn der Textüberlieferung darstellt,25 ist wiederum insofern problematisch, als die Methode gewissermaßen einen eklektischen Text liefert, der in seiner Gesamtheit mit keinem bekannten Manuskript identisch ist.26 Die Frage, welches Manuskript bzw. welche tatsächlich bezeugte Textform (die wiederum Teil einer konkreten Briefsammlung sein müsste) den Ausgangspunkt (also den Archetyp) der Überlieferung darstellt, darf nicht ignoriert werden. Dazu bemerkt TROBISCH:
„Present editions of the New Testament are so focused on the text line, the initial text, that the larger picture is easily missed.“27
Es geht also um die Frage nach dem textkritischen Ansatz: die historische und textliche Rekonstruktion von Briefsammlungen muss vor der Rekonstruktion der konkreten textkritischen Archetypen der einzelnen Briefe stehen.28 So fordert SCHMID zu Recht:
„The unusual textual tradition of Paul’s letter to the Romans has to be interpreted within the history of the Corpus Paulinum as a collection.“29
In diesen einleitenden Überlegungen kamen drei Einsichten zur Sprache, die das Problemfeld der vorliegenden Studie fundieren:
1 Die bisherige methodische Herangehensweise und Zielstellung der textkritischen Arbeit greift zu kurz. Ein synthetisch hergestellter, eklektischer Ausgangstext, auf den alle anderen Textformen zurückgehen sollen, kann – losgelöst von jeglichen überlieferungsgeschichtlichen Aspekten – kaum historische Plausibilität beanspruchen.
2 Der methodische Ansatz der CBGM, in der Regel hauptsächlich von zufälligen und voneinander unabhängigen Eingriffen in die Texte auszugehen, um die Entstehung einer solchen Vielzahl an Textvarianten zu erklären, die das Neue Testament bietet, genügt nicht. Die Anbindung der Textgeschichte an ein historisch plausibles, überlieferungsgeschichtliches Modell bleibt unumgänglich und muss v. a. klar benannt werden. Tatsächlich wird auch die Methodik der CBGM von impliziten, überlieferungsgeschichtlichen Grundannahmen getragen.30 Da diese aber mit einiger Wahrscheinlichkeit z.B. für die Offenbarung31 wie auch für die Evangelien32 nicht zutreffen, kann dies zu falschen Entscheidungen führen33 und erfordert zumindest eine Modifikation des zugrunde liegenden Überlieferungsmodells.34
3 Weiterhin wurde deutlich, dass nicht der historische Römerbrief (also das Autographon) rekonstruiert werden kann, sondern der Römerbrief als Teil einer Schriftensammlung, nämlich des Corpus Paulinum, also einer Sammlung35 von Paulusbriefen. Die verfügbaren Handschriften bezeugen allesamt eine Sammlung von Texten (bzw. Teile davon), niemals aber nur einen einzelnen Brief. In seiner jüngsten Studie fordert FLEMMING daher zu Recht:
„Neutestamentliche Textkritik sollte demnach als Editionskritik stattfinden, d.h. stets die Existenz verschiedener Ausgaben der biblischen Texte mitdenken. Gerade für die Paulusbriefe ist ein solcher Fokus auf Ausgaben von Texten besonders naheliegend, weil uns diese ausschließlich in Form von Briefsammlungen überliefert sind.“36
Es ergibt sich also die Einsicht, dass die Frage der Textgeschichte des Römerbriefes nur editionsgeschichtlich gelöst werden kann.37 Daher ist zu fragen, ob der Römerbrief im Rahmen der Editionsgeschichte Veränderungen erfahren hat und redaktionell bearbeitet wurde.38 Die vorweggenommene Antwort der vorliegenden Studie lautet: der heute bekannte Römerbrief ist tatsächlich ein umfangreich interpolierter Text. Das methodische Vorgehen, das zu dieser Einsicht führt, wird im Folgenden dargestellt und erklärt.
II. Methodologische Reflexion
2.1. Die belegbaren Sammlungen von Paulusbriefen im 2. Jh.
Die Zugehörigkeit der Paulusbriefe zum Neuen Testament (respektive zum neutestamentlichen Kanon) war nie in irgendeiner Form umstritten. Es scheint klar, dass sie von Anfang an als verbindliche Schriften verstanden und verwendet wurden.1 Zu klären ist allerdings, welche verschiedenen Sammlungen von Paulusbriefen im 2. Jahrhundert existierten2 und wie diese ausgesehen haben, v. a. welchen Umfang sie hatten. Die Sammlungen sind nach ihrem jeweiligen terminus ad quem geordnet.
2.1.1. Die 10-Briefe-Sammlung – der Marcionitische Apostolos
Die früheste Sammlung von Paulusbriefen,1 über deren Existenz wir gesicherte Informationen besitzen, ist eng mit dem Namen Marcion von Sinope verbunden, einem Reeder aus Pontus an der südlichen Schwarzmeerküste.2 Belegt ist, dass dieser in der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts eine Schriftsammlung benutzte, die ein namenloses Evangelium (welches bekanntermaßen eine Kurzversion des Lukasevangeliums war) sowie zehn Paulusbriefe umfasste. Diese 10-Briefe-Sammlung trug die Bezeichnung Apostolos und beinhaltete die Pastoralbriefe und den Hebräerbrief nicht. Als terminus ad quem dieser Edition kann Marcions Ausschluss aus der römischen Gemeinde gelten, der ins Jahr 144 datiert wird.3
Spätestens seit Irenäus von Lyon galt Marcion als der „Erzketzer“ schlechthin, seine Schriften als Verfälschungen und Verstümmelungen der eigentlichen (katholischen) Texte.4 Es mag daher nicht überraschen, dass von der besagten marcionitischen Bibelausgabe keinerlei Exemplare die Zeiten überdauert haben. Wenngleich also keine direkten Zeugnisse des Textes mehr existieren, so liegt doch eine umfangreiche metatextuelle Beschreibung5 des Textes durch die altkirchlichen Häresiologen vor, so v. a. durch Tertullian,6 Epiphanius7 und Adamantius8. In ihren polemischen Schriften diskreditieren sie Marcions kurzen Bibeltext als perfide Fälschung. Die inhärente Strategie dieser Streitschriften war es, Marcion auf Grundlage seines eigenen Textes zu widerlegen.9 Dazu hatten die Häresiologen Marcions Bibeltext vor sich liegen, den sie der Reihe nach durchgingen und an ausgewählten Stellen in wünschenswerter Ausführlichkeit kommentierten. Damit prägten sie zwar einerseits nachhaltig das Verständnis Marcions als Schriftfälscher des frühen Christentums, andererseits erlaubt ihre Vorgehensweise (ungewollt), Marcions Bibeltext mit hinreichender Sicherheit wiederherzustellen. Durch diese metatextuelle Bezeugung haben wir also Zugriff auf die besagte 10-Briefe-Sammlung und sind in der Lage, die Reihenfolge, den Umfang und an vielen Stellen auch den genauen Wortlaut der einzelnen Texte zu rekonstruieren.10
Wie das Zeugnis der Häresiologen zeigt, besaß die 10-Briefe-Sammlung folgende Anordnung: Gal, 1/2 Kor, Rm, 1/2 Thess, Laod (= Eph), Kol, Phil, Phlm11 bzw. Phlm, Phil.12 Auffällig ist die Position des Galaterbriefes, der an erster Stelle der Sammlung steht, sowie die Tatsache, dass der heutige Epheserbrief als Brief an die Laodizener tituliert wird.13
Fazit: Die Existenz der 10-Briefe-Sammlung kann für das 2. Jahrhundert als gesichert angesehen werden. Ob sie tatsächlich auf Marcion zurückgeht, wurde in der jüngeren Forschung immer wieder in Frage gestellt. Stattdessen wird Marcion vermehrt als Tradent eines bereits bekannten denn als Urheber eines eigenen Textes verstanden.14 Dies sollte auch in der Beschreibungssprache deutlich werden. Hier erscheint es angemessen, die Bezeichnung marcionitisches Evangelium bzw. marcionitische Paulusbriefsammlung zu vermeiden, da diese Termini implizieren, Marcion tatsächlich als Schöpfer dieser Texte bzw. Textsammlungen zu verstehen.15 In der vorliegenden Arbeit wird daher vornehmlich die neutrale Bezeichnung 10-Briefe-Sammlung benutzt. Gleiches gilt für den Römerbrief innerhalb der Sammlung: Dieser wird hier zumeist als 10Rm oder aber durch Marcion bezeugter bzw. verwendeter Römerbrief bezeichnet.16 Werden zu Zwecken der Textrekonstruktion die häresiologischen Zeugnisse bemüht, so ist auch hier die Rede vom 10Rm, selbst wenn die Kirchenväter sich freilich mit einem Text auseinandersetzen, den sie selbst Marcion zuschreiben. Anders gesagt: In der vorliegenden Arbeit wird der Text, auf den sich die Häresiologen in ihren Schriften gegen Marcion beziehen – also der marcionitische Apostolos –, mit dem Text der 10-Briefe-Sammlung gleichgesetzt. Dass dieses Vorgehen methodisch legitim ist, wird in Kap. 4.2. belegt.
2.1.2. Die 14-Briefe-Sammlung
Der zweite ‚Fixpunkt‘ im Rahmen der Entstehungsgeschichte des Corpus Paulinum ist die 14-Briefe-Sammlung. Sie beinhaltet all jene 14 Texte, die auch in den heute gängigen Ausgaben des Neuen Testaments als Paulusbriefe erscheinen. Zusätzlich zu den aus der 10-Briefe-Sammlung bekannten Texten enthält sie also noch die Pastoralbriefe und den Hebräerbrief.
Ihr terminus ad quem lässt sich schwerer bestimmen als der der 10-Briefe-Sammlung. Einzelne Bezugnahmen auf Paulusbriefe bzw. allgemein eine Sammlung von Paulusbriefen1 finden sich zwar bereits im zweiten Petrusbrief (2 Petr 3,15f)2, bei Polykarp von Smyrna (Polyk 3,2)3 und in den Ignatiusbriefen (IgnEph 12,2)4. Diese sind allerdings zu fragmentarisch, um daraus valide Rückschlüsse zu ziehen, dass hier bereits eine Briefsammlung im Hintergrund steht, bzw. welche konkrete Gestalt und welchen Umfang eine solche hatte.5
Tatsächlich kann das Vorhandensein der 14-Briefe-Sammlung erstmals für Irenäus wahrscheinlich gemacht werden. Dieser liefert zwar keine expliziten Hinweise über den Umfang der Sammlung (beispielsweise in Form einer konkreten Auflistung), allerdings zitiert er aus (fast) allen heute bekannten Paulusbriefen. Die meisten der Briefe bezeugt Irenäus sogar namentlich – ein deutliches Indiz dafür, dass er eine entsprechende Briefsammlung vorliegen hatte.6 Einzig der Philemonbrief findet in Irenäus’ Texten keine Erwähnung, was freilich aufgrund seines knappen Umfangs und seiner geringen theologischen Bedeutung nicht allzu überraschend anmutet. Darüber hinaus wird auch aus dem Hebräerbrief nicht explizit zitiert. Allerdings finden sich diverse Anspielungen auf dessen Inhalt, sodass in der Forschung davon ausgegangen wird, dass Irenäus davon Kenntnis besaß und er ihn als Teil des Corpus Paulinum verstand.7 Somit ist es folgerichtig, Irenäus als ersten Zeugen der 14-Briefe-Sammlung anzusehen. Der terminus ad quem kann also gegen Ende des 2. Jahrhunderts datiert werden.8
Den nächsten, klaren Beleg für die Existenz der 14-Briefe-Sammlung liefert Origenes in seinen Predigten zum Buch Josua. Zwar ist der Text heute nur noch durch die lateinische Übersetzung des Rufin bezeugt, doch konnten etwaige Zweifel an der Zuverlässigkeit der Übersetzung9 zuletzt plausibel widerlegt werden.10 Das verlorene griechische Original, das der lateinischen Übersetzung zugrunde liegt, wird um 250 datiert.11 Der Text lautet wie folgt:12
| Zuletzt folgt jener, der sagt: „Ich glaube aber, Gott hat uns Apostel als die letzten hingestellt“ [1 Kor 4,9] und mit dem Schall seiner vierzehn Trompeten in Gestalt seiner Briefe warf er die Mauern Jerichos bis in ihre Grundfesten nieder und alle Werke des Götzendienstes und alle Lehren der Philosophen. | Novissimus autem ille veniens, qui dixit: ‚Puto autem, nos Deus apostolos novissimos ostendit‘ et in quatuordecim epistolarum suarum fulminans tubis muros Hiericho et omnes idolatriae machinas et philosophorum dogmata usque ad fundamenta deiecit. | |
Orig. Hom. Jos. 7,1
Origenes predigt hier über den Fall Jerichos und vergleicht in diesem Zuge die Briefe des Paulus mit 14 Trompeten, welche die Mauern der Stadt zum Einsturz gebracht haben – ein deutlicher Rekurs auf die 14-Briefe-Sammlung. Darüber hinaus zitiert Origenes in seinen umfangreichen Werken häufig aus allen (14) Paulusbriefen. Sogar der Philemonbrief als auch der Hebräerbrief machen hier keine Ausnahme. Mit ziemlicher Sicherheit kann man also davon ausgehen, dass Origenes die 14-Briefe-Sammlung des Paulus nicht nur kannte, sondern er ihr auch eine überaus hohe Autorität zumaß.
Auch Eusebius’ Aussage in Hist. Eccl. 3,3,513 belegt in wünschenswerter Deutlichkeit die Kenntnis der 14-Briefe-Sammlung:
| Die offenkundigen und eindeutigen [Briefe] des Paulus sind vierzehn. | τοῦ δὲ Παύλου πρόδηλοι καὶ σαφεῖς αἱ δεκατέσσαρες. | |
Euseb. Hist. Eccl. 3,3,5
Spätere Belege für die Konstanz der Sammlung liefern beispielsweise Kyrill von Jerusalem (um 350)14 und Athanasios von Alexandria (367)15. Letzterer bezeugt in seiner Kanonliste die gleiche Reihenfolge der 14 Briefe (Rm, 1/2 Kor, Gal, Eph, Phil, Kol, 1/2 Thess, Hebr, 1/2 Tim, Tit, Phlm), wie sie auch in den drei ältesten Vollbibeln des 4. Jahrhunderts – Codex Sinaiticus (ℵ), Codex Alexandrinus (A) und Codex Vaticanus (B) – auftaucht.16
Neben der oben angeführten Einmütigkeit der Kirchenväterzitate bzw. der Kanonlisten17 stellen letztlich die neutestamentlichen Handschriften selbst ein gewichtiges Argument für die Existenz der 14-Briefe-Sammlung dar, da die übergroße Mehrheit der ältesten dieser Handschriften18 in Umfang und Reihenfolge der Paulusbriefe exakt übereinstimmen. Eine Ausnahmeerscheinung stellt in gewisser Weise P46 dar. Der Papyruskodex ist das älteste19 handschriftliche Zeugnis einer Sammlung von Paulusbriefen. Damit spielt er in jeder der unterschiedlichen Theorien zur Genese des Corpus Paulinum eine zentrale Rolle. Zwei Besonderheiten sind auffällig: das scheinbare Fehlen der Pastoralbriefe und die Stellung des Hebräerbriefes. Auf beide Phänomene soll hier kurz eingegangen werden.
Die Annahme, dass die Pastoralbriefe in P46 fehlten, gründet sich auf der Beobachtung, dass der Text des (einlagigen) Kodex bei 1 Thess 5,28 abbricht. Die letzten Seiten fehlen also. Ob diese fehlenden Seiten ausreichten, um neben 2 Thess und Phlm auch Platz für die drei Pastoralbriefe zu bieten, ist in der Forschung strittig bzw. wird letztlich offen gelassen.20 Allerdings konnte DUFF zuletzt aufzeigen, dass P46 mit einiger Wahrscheinlichkeit tatsächlich alle kanonischen Paulusbriefe beinhaltete (oder beinhalten sollte) – auch die Pastoralbriefe.21
Die zweite Besonderheit betrifft den Hebräerbrief. In den meisten bekannten Manuskripten findet er sich entweder zwischen den Gemeindebriefen und denen an Einzelpersonen (konkret dann also zwischen 2 Thess und 1 Tim)22 oder aber ganz am Ende der Sammlung (also nach Phlm).23 In P46 taucht er dagegen bereits an zweiter Position (also zwischen Rm und 1 Kor) auf – eine Stellung, die sich sonst nirgends wiederfinden lässt. Diese variierende Stellung des Hebräerbriefes24 deutet darauf hin, dass der Text gleichsam eine Sonderstellung innerhalb des Corpus Paulinum einnimmt. Denn für keinen der anderen 13 Briefe lässt sich ein ähnlicher Befund ausmachen. TROBISCH erklärt daher den Hebr als einen späteren (sekundären) Anhang.25 Unstrittig ist, dass die Authentizität des Hebräerbriefes bereits früh in Frage gestellt wurde. Dies belegen die zahlreichen patristischen Diskurse über den Hebräerbrief.26 Allerdings muss die Infragestellung der paulinischen Verfasserschaft nicht zwingend auf die Existenz einer Vorstufe der 14-Briefe-Sammlung hindeuten, die ohne den Hebr auskam.27
Fazit: Im 2. Jh. existieren also (mindestens) zwei Sammlungen von Paulusbriefen. Es sind die beiden frühesten Fixpunkte, auf die sich die Forschung mit hinreichender Sicherheit berufen kann: die 10-Briefe-Sammlung und die 14-Briefe-Sammlung.28 Einigkeit besteht darin, dass diese beiden Textsammlungen in einem literarischen Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Unklar bleibt zunächst jedoch, wie dieses literarische Abhängigkeitsverhältnis tatsächlich aussieht. Diese Frage spielte in der bisherigen Forschungsgeschichte jedoch nur eine marginale Rolle. Denn im Kontext der Forschungen zu Marcion und seinen Texten wurde der Fokus vornehmlich auf das Verhältnis des durch Marcion bezeugten Evangeliums und des kanonischen Lukasevangeliums gelegt.29 Die dabei entwickelten drei möglichen Optionen lassen sich allerdings unschwer auf die Frage nach dem literarischen Abhängigkeitsverhältnis der beiden Briefsammlungen zueinander übertragen (Übersicht 1):
| A1 | Die 10-Briefe-Sammlung stellt eine redaktionelle Bearbeitung (in erster Linie eine Verkürzung) der 14-Briefe-Sammlung dar. In der Evangelienforschung ist diese Annahme als Patristic-Hypothesis bzw. (in Anlehnung an ihre wirkmächtigsten Verfechter) als Zahn/Harnack-Hypothese bekannt.30 |
| A2 | Die 14-Briefe-Sammlung stellt eine redaktionelle Bearbeitung (in erster Linie eine Erweiterung) der 10-Briefe-Sammlung dar. Diese Option wird in der Frage nach dem redaktionellen Verhältnis des durch Marcion bezeugten Evangeliums und des kanonischen Lukasevangeliums als Schwegler-Hypothese bezeichnet.31 |
| A3 | Beide Sammlungen gehen auf eine gemeinsame Vorlage zurück, die unabhängig voneinander und in ganz unterschiedlicher Weise redaktionell bearbeitet wurde. Die Evangelienforschung kennt diese Möglichkeit als Semler-Hypothese.32 |
Übersicht 1: Möglichkeiten des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen 10- und 14-Briefe-Sammlung
2.2. Die Priorität der 10-Briefe-Sammlung
Die heuristische Grundlage der vorliegenden Arbeit liefert KLINGHARDTs ausführliche und umfangreiche Arbeit zum Evangelium innerhalb der durch Marcion bezeugten Bibelausgabe. Hinsichtlich des redaktionellen Verhältnisses zum kanonischen Lukasevangelium konnte er nachweisen, dass – entgegen der Lesart der Häresiologen – der durch Marcion bezeugte Evangelientext (Mcn) nicht als redaktionelle Verkürzung des Lukasevangeliums (Lk), sondern vielmehr Lk als eine redaktionelle Überarbeitung von Mcn zu verstehen ist. Dieses anonyme, durch Marcion bezeugte, proto-lukanische Evangelium (Mcn) stellt somit das älteste uns bekannte Evangelium dar.1 HEILMANN bemerkt in diesem Zusammenhang treffend, dass diese Erkenntnis „auch die Koordinaten für die weitere Erforschung der Sammlung der paulinischen Briefe im 1. und 2. Jh.“2 verändert. Es ist nun also zu überprüfen, in welcher Weise das tatsächlich der Fall ist. Mit anderen Worten: Ist das, was für das durch Marcion bezeugte Evangelium nachgewiesen werden konnte, auch auf die Paulusbriefe übertragbar? Legen also die textlichen Differenzen zwischen der 10-Briefe-Sammlung und der 14-Briefe-Sammlung der Paulusbriefe nahe, dass Letztere als (vornehmlich) ergänzende Überarbeitung der Ersteren zu verstehen ist? Lässt sich möglicherweise ein übergreifendes, kohärentes redaktionelles Konzept dieser Überarbeitung plausibilisieren?
Aufgrund der Bedeutung für den Argumentationsgang der vorliegenden Arbeit werden die von KLINGHARDT ausführlich dargelegten Argumente hier noch einmal kurz repetiert. Gegen die traditionelle Ansicht der Lk-Priorität gegenüber dem durch Marcion bezeugten Evangelientext sprechen demnach v. a. zwei Beobachtungen:
1 „die häufig beobachtete Inkohärenz der angeblichen Bearbeitung Marcions, die sich nicht zu einem erkennbaren redaktionellen Konzept fügt und […]
2 die zahlreichen Berührungen zwischen dem für Mcn durch die Häresiologen direkt bezeugten Text und den Varianten in den kanonischen Lk-Handschriften.“3
Nun stellt sich unweigerlich die Frage, ob die beiden Argumente KLINGHARDTs auch auf den Apostolos zutreffen.
Hinsichtlich der redaktionellen Inkonsistenz einer angenommenen marcionitischen Redaktionstätigkeit wurden schon vielfach Zweifel angemeldet. Bereits Tertullian räumte ein, dass sich in Marcions Text oftmals Passagen befinden, die dessen eigener Theologie eigentlich widersprechen. Die Beweisführung der Häresiologen ist ja genau darauf ausgelegt, solcherlei Inkonsistenzen zwischen Marcions Text und Marcions Theologie aufzuzeigen. Tertullian kann dafür letztlich zahlreiche Beispiele (Textstellen) anführen. Doch genau dies sollte eigentlich stutzig machen. Denn wenn man der Annahme Glauben schenkt, Marcion habe den ihm vorliegenden Text aus theologischen Gründen bearbeitet, so sollte diese Art der Beweisführung eigentlich scheitern. Falls nicht, müsste man Marcions Textrevision zumindest als sehr oberflächlich und mangelhaft ausgeführt verstehen.4 Auf diese Aporie weist Tertullian auch selbst hin, erklärt das Phänomen aber damit, dass Marcion absichtlich einige Textpassagen unberührt ließ, die eigentlich seinen theologischen Motiven entgegenstehen. Demnach wollte Marcion so gleichsam Spuren seiner eigenen Textrevision verwischen5 – zu Recht bezeichnet KLINGHARDT dies als „höchst gewundene Erklärung“, die wenig plausibel erscheint. Zuletzt konnte BEDUHN ausführlich darlegen, dass die Annahme einer aus theologischen Gründen motivierten Redaktionstätigkeit Marcions nicht aufrecht erhalten werden kann. Die inhaltlichen Motive der angeblich gestrichenen bzw. verbesserten Textpassagen lassen sich, wie oben angedeutet, an vielen Stellen des für Marcions Apostolos bezeugten Textes (also für den Text, den Marcion mutmaßlich nicht veränderte) trotzdem nachweisen.6 Beschuldigt man Marcion also der Streichung und Verbesserung der seiner Theologie zuwiderlaufenden Textstellen, so wäre er hierbei überaus inkonsequent vorgegangen, ja hätte die Texte teilweise sogar entgegen seinen eigentlichen inhaltlichen Interessen verändert.7 Daher ist es unplausibel, die 10-Briefe-Sammlung schlicht als eine aus theologischen Gründen motivierte Verkürzung der 14-Briefe-Sammlung anzusehen.
Das zweite Phänomen bestätigt dies nicht nur, sondern trägt lt. KLINGHARDT noch größeres argumentatives Gewicht.8 Daher wird das Argument hier besonders ausführlich dargelegt und erläutert. Die zentrale Beobachtung ist, dass zahlreiche,9 unter der Vorannahme einer marcionitischen Redaktion bisher als marcionitische Textänderungen identifizierte, genealogisch signifikante10 Lesarten auch in anderen Handschriften der neutestamentlichen Textüberlieferung auftauchen, insbesondere denen, die ehemals unter dem Kürzel „westlicher Text“ subsumiert wurden. Hierbei handelt es sich v. a. um die altlateinische und altsyrische Textüberlieferung, die hier einen reichen Fundus bietet.11 Allerdings lässt sich eine Vielzahl „marcionitischer“ Varianten erstaunlicherweise auch in zahlreichen griechischen Unzialhandschriften,12 aber auch diversen Minuskeln finden. Man muss also konstatieren: analog zum durch Marcion bezeugten Evangelientext hat auch der Text des marcionitischen Apostolos zahlreiche Spuren in allen Bereichen der handschriftlichen Überlieferung hinterlassen. Dabei lässt sich keine regionale Zuordnung plausibilisieren.
Diese Beobachtung ist insofern verwunderlich, als zu fragen ist, wie ein von so vielen Kirchenvätern als „Ketzerwerk“ gebrandmarkter und „verstümmelter“ Text einen derart starken Einfluss auf die „reguläre“ handschriftliche Überlieferung haben konnte. HARNACKs Lösung für dieses Phänomen lautete, dass Marcion einen westlichen Text als Vorlage hatte (den er dann redaktionell bearbeitete) und die Lesarten, die durch seine Redaktionstätigkeit verändert wurden, wiederum in jene Handschriften Einzug gehalten haben. Er rechnet also mit einer wechselseitigen Beeinflussung zwischen dem westlichen und dem marcionitischen Text.13 Schon ZAHN hatte diese Annahme als „undenkbar“14 eingeschätzt, KLINGHARDT bezeichnet sie sogar als „halsbrecherisch“15. Die meines Erachtens weitaus plausiblere Antwort muss lauten: Es handelt sich gar nicht um einen Ketzertext, der die neutestamentliche Überlieferung so stark beeinflusst hat. Die 10-Briefe-Sammlung ist also nicht das Werk eines Häretikers. Sie ist keine Verkürzung bzw. Verstümmelung der 14-Briefe-Sammlung, sondern eine ältere Textsammlung der Paulusbriefe, die spätestens ab der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts im Umlauf war und die handschriftliche Textüberlieferung der Paulusbriefe maßgeblich beeinflusste (A2).16
Diese Arbeitshypothese fungiert als heuristische Grundlage der vorliegenden Arbeit. In der Folge wird angestrebt, diese Hypothese zu erhärten. Das methodische Vorgehen verlangt einen Rekurs auf die forschungsgeschichtlich einflussreichste Arbeit zum marcionitischen Apostolos der jüngeren Zeit, die von Ulrich SCHMID aus dem Jahr 1995 stammt. Seine Textrekonstruktion hat sowohl methodisch als auch hinsichtlich des Ergebnisses neue Maßstäbe etabliert. SCHMIDs methodische Prämissen müssen hier kurz erläutert werden, da sie auch die vorliegende Studie stark beeinflusst haben.
So legt SCHMID in seiner Arbeit erstens besonderen Wert auf die Analyse der Zitiergewohnheiten der Kirchenväter, die als Quelle für die Rekonstruktion des Apostolos dienen (in erster Linie also Tertullian und Epiphanius).17 Zweitens rechnet er sehr viel stärker (als z.B. HARNACK und ZAHN) mit mechanischen Fehlern im Überlieferungsprozess. Zu Recht geht er also davon aus, dass für den Text des Apostolos die gleichen textkritischen Phänomene18 auftreten können, die auch im Rahmen der sonstigen neutestamentlichen Textüberlieferung belegt sind. Lassen sich Varianten anhand gängiger Abschreibephänomene erklären, braucht Marcion nicht mehr als Urheber der Lesart herhalten. Und drittens legt er besonderen Wert darauf, scheinbar spezifisch marcionitische Lesarten in den neutestamentlichen Handschriften bzw. der nicht-marcionitischen Textüberlieferung aufzuspüren. Finden sich nämlich solcherlei Belege bzw. Spuren davon, so muss, lt. SCHMID, die von den Häresiologen behauptete marcionitische Herkunft der Lesart konsequent hinterfragt bzw. ernsthaft angezweifelt werden, da Marcion sie schlicht aus seiner Vorlage übernommen haben könnte.19
In dieser methodischen Herangehensweise folgt SCHMID John CLABEAUX. Dieser beschäftigte sich bereits vor SCHMID mit dem Text des marcionitischen Apostolos und diente ihm, nicht nur hinsichtlich der Methodik, als wichtiger Wegbereiter. So betont CLABEAUX als erster die Wichtigkeit der Frage, inwieweit eine vormals unhinterfragt (allein aufgrund der häresiologischen Bezeugung) als marcionitisch identifizierte Lesart auch in anderen Bereichen der handschriftlichen Überlieferung nachweisbar ist.20 Er bezeichnet dies als criterion of attestation elsewhere und erklärt prägnant:
„The existence of the reading in other authors independent of the author in question increases the likelihood that the variant was a part of the text he cited and not his own creation.“21
Die untersuchte Variante wäre in einem solchen Fall also nicht durch Marcions Redaktionstätigkeit entstanden, sondern sie existierte schlichtweg schon, nämlich in der 10-Briefe-Sammlung. Die drei oben erläuterten Kriterien, die also maßgeblich sind für die Frage, ob eine Lesart tatsächlich von Marcion erzeugt oder doch nur durch ihn bezeugt ist, werden – in Anlehnung an CLABEAUX – im weiteren Verlauf wie folgt bezeichnet:
| Kriterium 1: | citation habits |
| Kriterium 2: | failure in tradition |
| Kriterium 3: | attestation elsewhere |
Wie bereits oben angedeutet, ist es demnach geboten, eine neutrale Bearbeitungssprache zu verwenden und terminologisch sauber zu differenzieren zwischen durch Marcion bezeugte und durch Marcion erzeugte Varianten. Für die letztere Kategorie kommen demnach grundsätzlich nur noch diejenigen Textvarianten in Frage, die durch alle drei Raster fallen. Ihr Zustandekommen darf sich also weder aufgrund der Zitiergewohnheit ihres Zeugen (also des bzw. der jeweiligen Häresiologen) noch aufgrund eines Abschreibefehlers im Überlieferungsprozess erklären lassen. Zusätzlich dürfen sie in keinem anderen neutestamentlichen Manuskript auftauchen bzw. Spuren hinterlassen haben. Demnach können durch Marcion erzeugte Varianten nur aus dem Pool der marcionitischen Singulärlesarten kommen, also all diejenigen, die sich nirgends innerhalb der sonstigen handschriftlichen Überlieferung nachweisen lassen.
Unter Anwendung der beschriebenen methodischen Herangehensweise kam SCHMID zu dem Ergebnis, „daß der Anteil Marcions am Zustandekommen seines Textes sehr viel geringer ist, als bislang angenommen wurde.“22 Bei der Anwendung der oben genannten Kriterien bei der Überprüfung der ursprünglich als „marcionitisch“ angenommenen Varianten sind offensichtlich deutlich weniger Varianten übrig geblieben, als dies in allen bisherigen Rekonstruktionsversuchen des Apostolos der Fall war. Somit entlastete SCHMID Marcion an vielen Stellen zwar vom häresiologischen Textverstümmelungsvorwurf. Trotzdem hielt er an seiner Grundannahme fest, dass der marcionitische Paulustext eine redaktionelle Bearbeitung darstellt.23
Tatsächlich beschränkt sich Marcions redaktioneller Beitrag lt. SCHMID nur noch auf einige wenige, zwar relativ umfangreiche, aber präzise eingrenzbare Textabschnitte, die nach der Anwendung der drei oben genannten Kriterien übrig bleiben.24 Diese umfangreichen Textdifferenzen – hier ist es nicht mehr sinnvoll, von textkritischen Varianten zu sprechen – treten v. a. im Römerbrief auf. Nach SCHMIDs Rekonstruktion des Apostolos handelt es sich um Rm 2,3–11, Rm 4 und Rm 9–11, die in dem von Marcion bezeugten Text des Römerbriefes fehlen.25 Ein angenommener Wegfall dieser jeweils thematisch in sich zusammenhängenden Textabschnitte lässt sich weder mit Hilfe der Zitiergewohnheiten der Zeugen, noch anhand gängiger textkritischer Phänomene26 plausibilisieren. Da (außer bei Marcion) auch in der bisher untersuchten handschriftlichen Überlieferung des Römerbriefes nichts auf ein Fehlen der Abschnitte hinweist,27 führt auch Kriterium 3 (attestation elsewhere) hier nicht zum Ausschluss. Für SCHMID ergibt sich folgerichtig „kein Grund […] anzunehmen, Marcion sei nicht der Urheber dieser Textänderungen.“28 Somit fällt für ihn die der Schwegler-Hypothese entsprechende Option A2 weg, die von ihm gar nicht diskutiert wird. Da SCHMID aber gleichzeitig die Beobachtung des starken Einflusses des Textes des marcionitischen Apostolos auf die reguläre Überlieferung ernst nimmt, kommt für ihn auch Option A1 nicht in Frage. Folglich ist er gleichsam gezwungen, sich mit Option A3 zu behelfen und eine vormarcionitische Paulusbriefedition zu postulieren, die einerseits Einfluss auf die reguläre Überlieferung genommen hat, und die andererseits aber auch die Vorlage für Marcions Textrevision darstellt.29
Der gängige Argumentationsstrang, der davon ausgeht, Marcion als Textbearbeiter zu verstehen (dem also auch SCHMID teilweise folgt), stellt sich schematisch wie folgt dar:
Übersicht 2:
14Pls → 10Pls
Die vorliegende Arbeit wird einen methodischen Weg aufzeigen, der diese Grundannahme einer marcionitischen Redaktion des Römerbrieftextes (und damit auch der übrigen Paulusbriefe) in Frage stellt und stattdessen deutlich macht, dass die Priorität der 10-Briefe-Sammlung gegenüber der 14-Briefe-Sammlung die plausiblere Option darstellt.30
2.3. Methodisches Vorgehen
Aus den beschriebenen Überlegungen ergibt sich folgende methodische Herangehensweise: Untersucht werden die drei umfangreichsten, zusammenhängenden Textdifferenzen zwischen der 10-Briefe-Sammlung (bezeugt durch Marcions Apostolos) und der 14-Briefe-Sammlung innerhalb des Römerbriefes.1 Dabei handelt es sich um Rm 4, Rm 9–11 und Rm 15–16. Letzterer Textabschnitt spielt hier deswegen eine Rolle, da das damit verbundene Problem des Römerbriefschlusses unter der heuristischen Grundannahme der vorliegenden Arbeit eine neue Lösung verspricht. Darüber hinaus ist es das zentrale textkritische Problem des Römerbriefes und darf daher an dieser Stelle nicht ignoriert werden. Dagegen wird auf die Untersuchung von Rm 2,3–11 verzichtet, da die Evidenz, auf der SCHMID sein Urteil gründet, dass die besagten Verse im von Marcion verwendeten Römerbrief fehlten, nach meinem Dafürhalten nicht plausibel genug sind.2
Im Detail gestaltet sich die Vorgehensweise wie folgt: Zunächst wird der Text der 10-Briefe-Sammung für den untersuchten Textabschnitt genau erfasst. Dazu ist es geboten, den Text des Römerbriefes in Marcions Apostolos (10Rm) anhand der häresiologischen Bezeugung zu rekonstruieren, genau genommen die Differenz zwischen der 10- und der 14-Briefe-Sammlung so genau wie möglich zu erfassen. Anschließend ist anhand der genannten Kriterien zu prüfen, ob es sich tatsächlich (wie immer behauptet) um marcionitische Sonderlesarten (also durch Marcion erzeugte Varianten) handelt oder ob sie doch nur als durch Marcion bezeugt gelten dürfen. In diesem Fall müsste man die Entstehung der jeweiligen Lesart also auf mindestens eines der bekannten Kriterien zurückführen können. Das Zustandekommen der Lesart wäre also (1) aufgrund des Zitierverhaltens des jeweiligen Häresiologen zu erklären, oder geht (2) auf einen üblichen Fehler im Überlieferungsprozess zurück oder ist (3) auch anderweitig bezeugt.
Da die Entstehung der besagten Textdifferenzen zwischen dem durch Marcion bezeugten Römerbrief und dem katholischen Text (also zwischen 10Rm und 14Rm) aufgrund ihres großen Umfangs kaum durch die Zitiergewohnheiten der Häresiologen (citation habits) zu erklären sind, bleibt das zweite (failures in tradition) und v. a. das dritte methodische Kriterium (attestation elsewhere) zu überprüfen. Dabei trägt Letzteres zweifelsohne das meiste argumentative Gewicht.3 Es wird also in erster Linie darum gehen, zu überprüfen, ob nicht auch andere Teile der handschriftlichen Überlieferung des Neuen Testaments das Fehlen von Rm 4 bzw. Rm 9–11 nahe legen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so würden auch die letzten Textabschnitte entfallen, die bisher als Beleg der Annahme einer theologisch motivierten marcionitischen Textrevision angeführt wurden.4 Folglich wäre es dann auch absolut legitim, ja sogar methodisch geboten, von der Annahme einer redaktionellen Bearbeitung Marcions und damit auch der Posteriorität der 10-Briefe-Sammlung gegenüber der 14-Briefe-Sammlung (A1) abzusehen.5 Stattdessen müsste man das redaktionelle Gefälle zwischen den beiden Briefsammlungen umkehren (A2) und prüfen, ob so die vielschichtigen textkritischen und überlieferungsgeschichtlichen Phänomene nicht besser erklärt werden können, als es die herkömmliche Hypothese zu tun im Stande ist.
SCHMIDs Annahme einer vormarcionitischen Paulusbriefedition, die sowohl von Marcion redaktionell bearbeitet wurde, die gleichzeitig aber auch die Überlieferung der 14-Briefe-Sammlung beeinflusst hat (A3), ist nur dann sinnvollerweise aufrecht zu erhalten, sollten Marcion tatsächlich redaktionelle Eingriffe nachgewiesen werden können. Konkret also nur dann, wenn es sich bei den „größeren Auslassungen“ tatsächlich um Streichungen handelt, für die Marcion verantwortlich zu machen ist, die also gleichsam durch alle drei beschriebenen methodischen Raster fallen.
Die vorliegende Studie liefert somit einen indirekten Beweis, d.h. einen Beweis durch Kontraposition der herkömmlichen Annahme, Marcion als Textfälscher zu verstehen. Im Schema stellt sich der Argumentationsgang wie folgt dar:
Übersicht 3:
10Pls → 14Pls
In diesem Fall handelt es sich bei den Textdifferenzen zwischen den beiden Editionen also nicht um Streichungen, sondern um Interpolationen. Den Ausgangspunkt der Überlieferung stellt demnach die 10-Briefe-Sammlung dar, wie sie durch Marcions Apostolos bezeugt ist. D.h. hier geschieht methodisch also eine Gleichsetzung: Die Hinweise, die die Häresiologen für die Textgestalt von Marcions Apostolos liefern, werden ebenso für die Texte der 10-Briefe-Sammlung geltend gemacht. Dies ist dann methodisch statthaft, insofern aus den Quellen nichts Gegenteiliges herauszulesen ist bzw. die Aussagen der Häresiologen mit Textbesonderheiten korrelieren, die sich wahrscheinlich als Überreste der 10-Briefe-Sammlung erklären lassen. Sollte dies für eine große Anzahl bisher als marcionitisch gelabelter Lesarten bzw. Textmerkmale der Fall sein, ist es für die vorliegende Studie legitim, ja sogar geboten, den marcionitischen Römerbrief (McnRm) mit dem Römerbrief der 10-Briefe-Sammlung (10Rm) gleichzusetzen.
Um bisher unentdeckte Spuren der marcionitischen Paulusbriefausgabe in der handschriftlichen Überlieferung des Neuen Testaments zu finden, wird bewusst nicht in erster Linie nur auf die griechische Handschriftentradition zurückgegriffen. Stattdessen werden Bereiche der Textüberlieferung betrachtet, die bisher nahezu ignoriert wurden. So wird die altlateinische Überlieferung eine große Rolle spielen.6 Konkret sind es v. a. die Paratexte, die ein umfangreiches Reservoir darstellen, das bislang in dieser Hinsicht kaum bzw. gar nicht ausgewertet wurde, da sie in den Apparaten der kritischen Textausgaben aus Gründen der methodischen Beschränkung gar nicht auftauchen. Zunächst ist deshalb zu klären, was überhaupt Paratexte sind und welche konkreten Paratexte für die textgeschichtliche Erforschung des Römerbriefes in der vorliegenden Studie von Relevanz sind.
III. Paratextuelle Beigaben als textkritisch relevante Zeugnisse
Paratexte sind ein zentraler Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie. Dass sie für die Fragestellung so bedeutsam werden konnten, liegt grundsätzlich darin begründet, dass Paratexte Textzustände repräsentieren können, die sehr viel älter sind als die Handschriften, in denen sie heute zu finden sind. Weil sie so viel älter sind, erlauben sie einen Blick in die frühe HSS-Überlieferung, deren Analyse unverzichtbar ist, will man das Verhältnis der 10-Briefe-Sammlung und der 14-Briefe-Sammlung bestimmen. Zunächst allerdings ist zu klären, was überhaupt ein Paratext ist.
3.1. Begriffsklärung – was sind Paratexte?
Der Begriff Paratext geht auf den französischen Literaturwissenschaftler Gérard GENETTE zurück. GENETTE bezeichnet damit all „jenes Beiwerk, durch das ein Text zum Buch wird und als solches vor die Leser und, allgemeiner, vor die Öffentlichkeit tritt.“1 Konkret nennt und analysiert er unter diesem Oberbegriff „Titel, Untertitel, Zwischentitel; Vorworte, Nachworte, Hinweise an den Leser, Einleitungen, usw.; Marginalien, Fußnoten, Anmerkungen; Motti, Illustrationen; Waschzettel, Schleifen, Umschlag und viele andere Arten zusätzlicher auto- oder allographer Signale.“2 Dabei beschäftigte sich GENETTE vornehmlich (allerdings nicht ausschließlich) mit der Literatur der Moderne. Für die antiken und mittelalterlichen Texte konstatiert er, dass diese „häufig beinahe im Rohzustand, in Form von Handschriften ohne jegliche Präsentationsformen, zirkulierten.“3
Doch hier irrt der moderne Literaturwissenschaftler. Denn sowohl die antike Literatur im Allgemeinen4 als auch die biblische Texttradition im Speziellen bieten überaus reichhaltiges paratextuelles Material. Das aktuelle Forschungsprojekt „Paratexts of the Bible“ (ParaTexBib) der Universität Basel hat sich die Erfassung und Untersuchung sämtlicher paratextueller Elemente der griechischen Bibelhandschriften zur Aufgabe gemacht und in diesem Zuge festgestellt, dass fast alle der zahlreichen Handschriften und Handschriftenfragmente der Bibel einiges mehr als nur den eigentlichen Text beinhalten. Entgegen der Einschätzung GENETTEs existiert darin eine Fülle von zusätzlichem Material wie Einleitungen, Vorworte, Gedichte, Gebete, Illustrationen, aber auch strukturelle Elemente wie z.B. Kapitelverzeichnisse.5
Die Ergebnisse des Projekts unter der Leitung von Martin WALLRAFF und Patrick ANDRIST versprechen wichtige Einsichten und schärfen den Blick auf das Überlieferungsgeschehen der biblischen Texte als einen komplexen, kulturellen Prozess.6 Zu Recht weisen die Projektleiter auf ein Forschungsdesiderat hin, denn eine systematische Erfassung und Aufarbeitung der zahlreichen und diversen paratextuellen Elemente seitens der Biblischen Theologie steht bisher noch immer aus. Insbesondere die vom INTF beeinflusste Textkritik hätte demnach alles außerhalb des (eigentlichen) biblischen Textes bisher größtenteils als irrelevant verstanden, da es nicht dazu beitrage, den entfernten Urtext zu rekonstruieren.7
Die vorliegende Arbeit versteht sich u. a. auch als Beitrag, diese Lücke zu füllen bzw. dieses Missverständnis zu entkräften. So soll deutlich gemacht werden, dass die in der Folge untersuchten Paratexte gleichsam als Beschreibungen von Handschriften verstanden werden müssen. Sie liefern wichtige Informationen, die auf den Umfang und den Inhalt der ihnen zugrunde liegenden HSS schließen lassen. Sie sind also textgeschichtlich alles andere als irrelevant. Dass diese Einsicht nicht gänzlich neu ist, zeigt ein Blick auf die neutestamentliche Forschung des 19. Jahrhunderts. So bewertet der französische Theologe Samuel BERGER die Bedeutung der paratextuellen Beigaben (genauer gesagt der Kapitellisten) hinsichtlich der Erforschung der Textgeschichte der biblischen Bücher überaus hoch, ja sogar als unerlässlich.8
Im vergangenen Jahrhundert allerdings scheint diese Einsicht in Vergessenheit geraten zu sein. Möglicherweise trug der immense Zuwachs an auswertbaren biblischen Handschriften dazu bei, dass sich das Forschungsinteresse mehrheitlich auf die Texte selbst konzentrierte. Zusätzliche Textelemente werden als bloßes Beiwerk verstanden.9 Erst in der jüngeren Zeit scheint hier wieder ein Paradigmenwechsel wahrnehmbar: Die Etablierung des o.g. Forschungsprojektes (ParaTexBib), die Neuauflage von Donatien de BRUYNEs wegweisender Ausgabe der lateinischen Kapitellisten,10 aber auch einzelne Studien zu den paratextuellen Beigaben der biblischen Handschriften (z.B. SCHERBENSKE) – diese Aufzählung will nur einige Beispiele nennen, die allerdings verdeutlichen, dass das Interesse an den Paratexten wieder deutlich ansteigt. Nun ist es an der Zeit, dass auch die gegenwärtige textkritische Forschung dies wahrnimmt. Aus diesem Grund sollen die Paratexte zum Römerbrief für die Lösung der schwerwiegenden textkritischen Probleme nutzbar gemacht werden.
Neben der griechischen Handschriftentradition (auf welcher der ausschließliche Fokus von ParaTexBib liegt) bietet die lateinische Überlieferung des Neuen Testaments sogar noch einen reichhaltigeren Fundus an paratextuellen Beigaben zu den tatsächlichen Texten.11 Für die aktuelle Studie sind v. a. Prolog- und Kapitelreihen in den Fokus der Untersuchung gerückt. Grundsätzlich sind die beiden Elemente deswegen interessant, weil sie wichtige Hinweise auf die Existenz sowie das Aussehen von Texten, Textformen bzw. Textcorpora liefern, für die sich – wie noch gezeigt wird – ein sehr früher Ursprung nahelegt. Man kann davon ausgehen, dass die Überlieferung der paratextuellen Beigaben in vielen Fällen gänzlich losgelöst von ihren eigentlichen Bezugstexten geschieht, d.h. die Paratexte sind oftmals zeitlich und geographisch „weit gewandert“12. So taucht eine Vielzahl von ihnen heute nur noch in Vulgatahandschriften auf, weist tatsächlich aber auf altlateinische Vorlagen, also prä-Vulgata-HSS zurück. Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen eingehend dargelegt. Unter bestimmten Bedingungen können Paratexte also Textzustände überliefern, die um einiges älter sind als die Handschriften, in denen sie auftauchen. Moderne textkritische Studien sollten daher nicht darauf verzichten, die paratextuellen Beigaben in ihre Untersuchungen mit einzubeziehen.13Auch HOUGHTON weist ausdrücklich darauf hin, dass z.B. die Auswertung der Kapitelverzeichnisse unumgänglich für die Erforschung der Geschichte der biblischen Texte bzw. der Textcorpora ist.14
3.2. Die altlateinischen Kapitelverzeichnisse
Während die Prologe an späterer Stelle der vorliegenden Arbeit noch ausführlicher thematisiert werden,1 sei hier zunächst der Fokus auf die Kapitelverzeichnisse gelegt. Diese treten in der griechischen Handschriftentradition als κεφάλαια bzw. τίτλοι auf.2 In den lateinischen Manuskripten werden sie zumeist als tituli, breves bzw. capitula bezeichnet.3 Die ältesten Kapitelverzeichnisse gehen auf das dritte Jahrhundert zurück.4 Tatsächlich wird die vorliegende Studie den Nachweis erbringen, dass einige dieser Kapitellisten sogar auf Texteditionen hinweisen, die noch um einiges älter sind.5
Die Entstehung eines solchen Kapitelverzeichnisses stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird der Bezugstext in einzelne Sinnabschnitte (Sektionen) gegliedert, deren Inhalt knapp zusammengefasst wird.6 Diese Zusammenfassungen werden durchnummeriert und in einer Liste zusammengestellt. Die Nummern der Sektionen werden dann an den betreffenden Stellen in den Bezugstext – in der Regel marginal – eingefügt. Die kompletten Kapitelreihen tauchen in den lateinischen Kodizes des Corpus Paulinum meist zwischen den Prologen und dem tatsächlichen Brieftext auf.7 In einigen Fällen orientieren sich die altlateinischen breves stark an griechischen Bibelhandschriften, „deren τίτλοι manchmal nur übersetzt wurden.“8
Der übergeordnete Zweck dieser Kapitelverzeichnisse ist es, dem Leser eine schnelle Orientierung über den gesamten Text zu ermöglichen, gleichsam eine Gliederung bzw. eine Art Inhaltsverzeichnis zu liefern. Mit Hilfe einer dem Text vorangestellten Kapitelliste kann der Leser des Kodex deutlich schneller und gezielter auf den von ihm gesuchten Abschnitt bzw. die konkrete Textstelle zugreifen.9
Neben der genannten Orientierungs- und Gliederungsfunktion fungieren die Kapitelverzeichnisse auch als Interpretationshilfe. Denn in der Art und Weise, wie die einzelnen Textabschnitte zusammengefasst und überschrieben werden, beeinflussen die breves auch das Textverständnis der Leser.10 Diese hermeneutische Funktion der Leserlenkung tritt in einigen Kapitelreihen deutlicher, in anderen weniger deutlich zutage. Für die vorliegende Studie sind v. a. zwei Kapitelverzeichnisse von Bedeutung. Beide werden nachfolgend ausführlich vorgestellt.
3.2.1. Die Capitula Amiatina
Die Capitula Amiatina sind ein lateinisches Kapitelverzeichnis, das bisher v. a. hinsichtlich der Frage nach dem Schluss des Römerbriefes in den Fokus der textkritischen Untersuchungen gerückt ist. Das Verzeichnis zum Römerbrief (in der Folge mit KA Rm A bezeichnet)1 unterteilt den Text desselben in 51 Sektionen, die relativ ausführliche und teilweise sehr umfangreiche Zusammenfassungen der jeweiligen Textabschnitte bieten. Keine andere bekannte lateinische Kapitelreihe weist für den Römerbrief eine annähernd große Zahl an Sektionen auf. Der Textumfang im Bezugstext, den die einzelnen Sektionen beschrieben, ist uneinheitlich, d.h. die Zusammenfassungen der Textabschnitte geschieht unterschiedlich ausführlich.2
Seine Bezeichnung verdankt sich das Verzeichnis der ältesten Handschrift, in der es auftaucht – dem Codex Amiatinus (Vg A),3 der ältesten erhaltenen Vollbibel der lateinischen Vulgata. Darüber hinaus findet sich die besagte Kapitelreihe auch noch in weiteren lateinischen Handschriften, z.B. dem Codex Carolinus4 (K → VgO bzw. ΦG → VgS), dem Codex Frisingensis5 (Vg M), dem Codex Laudianus6 (O → VgO), dem Codex Vallicellianus7 (V → VgO bzw. ΦV → VgS) und dem Codex Harleianus8 (Z → VgO = VL 65).9 Das Verzeichnis war also sehr weit verbreitet – vergleichbar mit den altlateinischen Paulusprologen, die oftmals in denselben Manuskripten auftauchen. Es wird also deutlich, dass Prologe und Capitula nicht für die jeweilige HS einzeln angefertigt, sondern meist als Teil des zu reproduzierenden Textes mit überliefert wurden. Daher konnte es auch vorkommen, dass Kodizes für verschiedene biblische Bücher jeweils unterschiedliche Kapitelreihen bieten.10
Der Codex Amiatinus selbst entstand zu Beginn des 8. Jahrhunderts im Kloster Wearmouth/Jarrow,11 die darin enthaltenen Kapitellisten werden allerdings als wesentlich älter eingeschätzt. Grund hierfür ist in erster Linie der altlateinische Wortschatz des Textes einzelner Kapitel. So machte LIGHTFOOT bereits im 19. Jh. darauf aufmerksam, dass die Formulierung de tempore serviendo in Sektion XLII auf die altlateinische Wendung τῷ καιρῳ δουλεύοντες statt τῷ κυρίῳ δουλεύοντες (Rm 12,11) zurückgeht.12 Er urteilte folgerichtig: „[T]he Amiatinian capitulation […] belonged originally to the Old Latin and was later adapted to the Vulgate.“13 Bedeutsam ist, dass auch in Teilen der griechischen Handschriftentradition die ältere Lesart bezeugt ist, namentlich in den Handschriften D* F und G. In der Folge konnte RIGGENBACH auch andere solcher altlateinischer Wendungen im Text der KA Rm A nachweisen. Er bestätigte LIGHTFOOTs Urteil und erweiterte es dahingehend, dass er die Capitula Amiatina in ausdrückliche Nähe zu d und g setzte, also den lateinischen Texten der Bilinguen D und G (Codex Claromontanus und Codex Augiensis).14 Auch CORSSEN identifizierte zahlreiche weitere Lesarten der altlateinischen Paulustexte im Text der Kapitelliste.15 Die Forschung schätzte ihre Textgrundlage daher einvernehmlich als sehr alt ein und datierte ihren Ursprung mindestens ins 4. Jahrhundert16 oder sogar in noch weitaus frühere Zeiten.17
Ein weiteres, bisher unentdecktes Beispiel für dieses für die Datierung wichtige Phänomen des altlateinischen Wortschatzes der Kapitelliste, findet sich in Sektion XI:
| Über das Rühmen der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes (5,2) und in gleicher Weise das Rühmen der Bedrängnis (5,3).18 |
| De gloriatione spei gloriae dei pariter gloriatione tribulationis. |
KA Rm A: Sektion XI
Der erste Teil der Sektion bezieht sich auf Rm 5,2. Darin erklärt Paulus, dass seine Gemeinden und er sich der Hoffnung der zukünftigen Herrlichkeit Gottes rühmt. Im Römerbrieftext des Codex Amiatinus ist dagegen davon die Rede, dass man sich der Herrlichkeit der Söhne Gottes rühmen könne (gloriae filiorum dei). Der Text des Capitulum und der Bezugstext stimmen also nicht überein. Die Wendung gloriae filiorum dei, die der Codex Amiatinus hier bezeugt, ist die Lesart der Vulgata (Abb. 1):19
Abb. 1:
Codex Amiatinus (A) – Rm 5,2 → „gloriae filiorum dei“
Dagegen bieten einige altlateinische Handschriften an dieser Stelle die kürzere Formulierung gloriae dei.20 Exemplarisch sei der Blick auf den ältesten bekannten altlateinischen Text für die Paulusbriefe, den Codex Claromontanus (d = VL 75), geworfen, der die kürzere Variante liest (Abb. 2):21
Abb. 2:
Codex Claromontanus (d) – Rm 5,2 → „gloriae dei“
Diese altlateinische Variante wird auch durch den Text der besagten Sektion XI der KA Rm A bezeugt. Dass ein Kapitelverzeichnis Textelemente ganz unterschiedlichen Alters enthalten kann und diese unbedingt unabhängig von dem konkreten Text der Handschrift, in der es auftaucht, ausgewertet werden muss, ergibt sich auch aus der Entstehungssituation das Codex Amiatinus. Die Untersuchungen sind sich einig, dass der Amiatinus in seiner äußeren Gestaltung und seinem Aufbau auf eine Bibelausgabe des Cassiodor – einem Gelehrten des 6. Jahrhunderts aus Kalabrien – zurückgeht: den sog. Codex grandior. Der Text der einzelnen Bücher geht dagegen auf ganz andere (verschiedene) Vorlagen zurück. So fasst FISCHER wie folgt zusammen:
„Der Amiatinus ist ein Pandekt [scil. eine Vollbibel], der im Ganzen bewußt nach dem Vorbild des Codex grandior des Cassiodor gestaltet worden ist. […] Um den Ansprüchen der Zeit gerecht zu werden, wählte man als Text durchgängig die Vulgata.“22
Dieses Vorgehen bei der Herstellung solcher Vollbibeln setzt eine gewisse wissenschaftliche Redaktions- und Editionstätigkeit voraus. Cassiodor selbst liefert in seinen Institutiones eine Art Anleitung für das Kopieren antiker Bücher. Er weist hierin dezidiert darauf hin, dass dabei mehrere Handschriften als Vorlagen herangezogen werden sollen. Durch den Vergleich dieser Vorlagen sollen Mängel beseitigt werden mit dem Ziel, den bestmöglichen Text zu bieten, auf den man aufgrund der vorhandenen Vorlagen Zugriff hat.23 Auf diese Weise wird auch das Phänomen erklärbar, dass Lesarten einer Handschrift in eine andere eindringen, ohne dass alle Besonderheiten der Vorlagehandschrift „mitkopiert“ werden.
Als Zwischenfazit bleibt zu sagen: Paratextuelle Beigaben müssen unabhängig von der Handschrift ausgewertet werden, in der sie auftauchen. Die hier beschriebenen Kapitelverzeichnisse bezeugen z.B. sowohl Textvarianten als auch Textzustände, die weitaus älter zu datieren sind als ihre tatsächlichen Bezugstexte.
Methodologischer Exkurs:
An dieser Stelle ist es geboten, eine terminologische Unterscheidung einzuführen. Das beschriebene Beispiel macht die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen dem ursprünglichen Bezugstext und dem tatsächlichen Bezugstext eines Paratextes deutlich.24 Während der tatsächliche Bezugstext die konkrete Handschrift meint, in der der Paratext zu lesen ist (im Falle der KA Rm A also der Codex Amiatinus), ist der ursprüngliche Bezugstext derjenige Text, für den der jeweilige Paratext ursprünglich angefertigt wurde (quasi der „Muttertext“).
Diese Unterscheidung lässt sich strukturell auch in den Ausführungen von Gerd MINK, dem Begründer der kohärenzbasierten genealogischen Methode (CBGM)25, wiederfinden. So erklärt MINK:
„Elemente einer genealogischen Hypothese sind nicht die Handschriften, sondern der Textzustand, den sie überliefern und der viel älter sein kann als die jeweilige Handschrift. Der Text in seinem jeweiligen Zustand wird hier als Zeuge bezeichnet, nicht die Handschrift.“26
Hierin wird deutlich gemacht, dass es tatsächlich der Textzustand ist, der im Fokus der textkritischen Arbeit steht, nicht die Handschrift selbst, die ihn bezeugt. Mit dem Begriff Textzustand bezeichnet MINK „die Summe aller Lesarten, die innerhalb eines Manuskriptes […] gemeinsam überliefert werden.“27 Übertragen auf die eben gemachte terminologische Unterscheidung lässt sich somit für die Auswertung der Paratexte sagen: der tatsächliche Bezugstext einer Kapitelliste – also die Handschrift, in der der Paratext auftaucht – tritt vollständig in den Hintergrund.28 Der eigentliche Gegenstand der Untersuchung ist demnach der Textzustand, der durch den Paratext bezeugt wird und der erheblich älter sein kann als die Handschrift, von der er repräsentiert wird.29 Die Analyse des Paratextes erlaubt es also, Rückschlüsse auf den Textzustand seines ursprünglichen Bezugstextes zu ziehen und bietet zahlreiche Hinweise, wie dieser tatsächlich ausgesehen haben könnte. Natürlich bleibt der „Muttertext“ eines Kapitelverzeichnisses in letzter Instanz nicht konkret greifbar, ist als Handschrift also nicht identifizierbar. Betrachtet man die verschwindend geringe Anzahl uns bekannter biblischer Handschriften aus den ersten Jahrhunderten, so kann man mit ziemlicher Sicherheit annehmen, dass die ursprünglichen Bezugstexte der uns bekannten Paratexte in der Mehrzahl der Fälle gar nicht „überlebt“ haben. Umso wichtiger ist es für die Erforschung der frühen Textgeschichte des NT, die paratextuellen Beigaben ernst zu nehmen und sie als Beschreibungen von Handschriften auch textkritisch auszuwerten. Denn sie liefern einen reichhaltigen Fundus an textgeschichtlichen Besonderheiten, die in einigen Fällen bis in die frühesten Stadien der handschriftlichen Bezeugung der biblischen Texte zurückreichen, für die unsere Kenntnisse teilweise sehr überschaubar sind.
Sowohl die in der vorliegenden Studie untersuchten Kapitellisten als auch die Prologe bezeugen textgeschichtlich besonders alte Textzustände. Denn wie an späterer Stelle ausführlich gezeigt wird, weist beispielsweise der ursprüngliche Bezugstext der amiatinischen Kapitellisten textuelle Besonderheiten auf, die ihn in unmittelbare Nähe zu Marcions Apostolos setzen. Damit deuten sie auf einen Textzustand hin, der bereits im frühen zweiten Jahrhundert nachweisbar ist.
Um in der Terminologie des Instituts für neutestamentliche Textforschung (INTF) in Münster zu sprechen, müsste man also konstatieren: Der Textzustand, den die KA Rm A für den Römerbrief bezeugen, weist eine hohe prägenealogische Kohärenz30 zum von Marcion verwendeten Römerbrief auf, also dem Römerbrief der 10-Briefe-Sammlung. Diese Einsicht sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen. Sie wird in den nachfolgenden Kapiteln der vorliegenden Studie ausführlich begründet.
3.2.2. Die Capitula Regalia
Neben dem amiatinischen Kapitelverzeichnis ist für die vorliegende Studie eine weitere Kapitelreihe in den Fokus der Untersuchung gerückt, welche (im Gegensatz zur KA A) in der neutestamentlichen Wissenschaft bisher weitgehend ignoriert wurde. Die besagte Kapitelliste ist heute nur noch in einem einzigen Manuskript zu finden. Diese Handschrift ist ein Doppelkodex, der Teil der königlichen Handschriftensammlung der British Library ist und die Signatur Royal MS 1 E VIII trägt.1 Im Weiteren soll er daher als „Codex Regalis“ bezeichnet werden, die Kapitellisten als „Capitula Regalia“ (KA Reg).2
Das Manuskript stammt wohl aus der Mitte des 10. Jahrhunderts3 und gilt neben dem Codex Amiatinus als die einzige noch vorhandene vollständige Bibelausgabe, die vor der Normannischen Eroberung 1066 in England entstanden ist.4 Neben dem Text des Alten und des Neuen Testaments bieten die beiden Bände des Doppelkodex sowohl Kapitelverzeichnisse als auch Prologe zu den entsprechenden biblischen Büchern. Die folgende Abbildung 3 zeigt die komplette Kapitelreihe zum Römerbrief:5
Abb. 3:
KA Rm Reg
Bei näherer Analyse des Kapitelverzeichnisses werden im Vergleich mit der KA Rm A folgende Besonderheiten deutlich:
Die KA Rm Reg umfasst deutlich weniger Sektionen, genau genommen nur 29. Diese sind relativ gleichmäßig innerhalb des Bezugstextes verteilt. Erst im letzten Drittel des Römerbriefes weisen die Capitula XIX, XXIII, XXIIII, XXV und XXVIII jeweils größere Abstände zu den nachfolgenden Sektionszahlen auf.
Die einzelnen Capitula der KA Rm Reg beinhalten im Vergleich zum Text der KA Rm A stets einen sehr ähnlichen, in der Regel mehr oder weniger kürzeren Text. 27 der 29 Sektionen der Capitula Regalia sind auch in den amiatinischen Capitula enthalten. Teilweise bieten die KA Rm Reg einen identischen Wortlaut, teilweise unterscheiden sie sich nur durch das Fehlen einzelner Worte, teilweise fehlen allerdings auch ganze Wortgruppen. In vielen Fällen, in denen die Capitula Amiatina auf mehrere Stellen innerhalb eines Abschnitts Bezug nehmen,6 berühren die KA Rm Reg fast immer nur einen einzelnen Vers. Ausnahmen sind die Capitula VI und LI der amiatinischen Kapitelreihe. Diese teilen sich in KA Rm Reg jeweils auf zwei aufeinander folgende Sektionen auf (III und IIII sowie XXVI und XXVII). Am folgenden Beispiel der Sektion VIII der KA Rm Reg lässt sich das eben Beschriebene veranschaulichen. Der Text des Capitulum liest sich wie folgt:
| Über das Rühmen der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes (5,2). |
| De gloriatione spei gloriae dei. |
KA Rm Reg Sektion VIII
Das entsprechende Capitulum XI der KA Rm A wurde bereits zuvor zitiert – allerdings in einem anderen Zusammenhang. Es lautet folgendermaßen:
| Über das Rühmen der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes (5,2) und in gleicher Weise das Rühmen der Bedrängnis (5,3). |
| De gloriatione spei gloriae dei pariter gloriatione tribulationis. |
KA Rm A Sektion XI
Man erkennt unschwer einerseits die wörtliche Übereinstimmung der beiden Sektionen, andererseits die zusätzliche Bezugnahme auf einen weiteren Vers durch den Text der KA Rm A.
Eine weitere bemerkenswerte Besonderheit der KA Rm Reg zeigt sich bei der genauen Untersuchung der Sektionszahlen des Verzeichnisses. Auf den ersten Blick scheinen diese sehr wirr in den Bezugstext gesetzt zu sein. So finden sie sich oftmals an Stellen, in denen der Bezugstext etwas ganz anderes liest, als es die Sektionen der Kapitelreihe nahelegen.7 Am eben zitierten Beispiel des Capitulum VIII lässt sich dies exemplarisch verdeutlichen.
Wie bereits oben gezeigt, bezieht sich der Text der Sektion auf Rm 5,2. An der besagten Stelle im tatsächlichen Bezugstext sucht man die Sektionszahl VIII allerdings vergeblich. Stattdessen findet sie sich ein ganzes Stück weiter vorn verzeichnet, nämlich bereits bei Rm 4,9, obwohl dort thematisch von etwas ganz anderem die Rede ist. Dieses Phänomen tritt bei etwa der Hälfte aller Sektionen der KA Rm Reg auf.8 Doch wie kommt diese Besonderheit zustande, wie ist sie zu erklären?
Zunächst einmal macht es deutlich, dass der Schreiber im Prozess des Abschreibens des Bezugstextes keinen Blick auf die vorangehende Kapitelliste wirft – ansonsten wäre ihm vermutlich aufgefallen, dass etwa die Hälfte der Capitula gar nicht mit den Stellen korrespondieren, an denen die Sektionszahlen im Bezugstext gesetzt sind.9 Analysiert man auch die anderen, bisher bekannten lateinischen Kapitelverzeichnisse für den Römerbrief, so eröffnet sich m.E. eine plausible Erklärungsmöglichkeit für den beschriebenen Befund. Konkret ziehe ich dafür das Kapitelverzeichnis der Bamberger Alkuin-Bibel10 (B → VgO bzw. ΦV → VgS) heran, einer karolingischen Minuskel, die um 840 in Tours, entweder im Kloster St. Martin11 oder Marmoutier12 entstanden ist. Zunächst fällt auf, dass das Kapitelverzeichnis zum Römerbrief der Alkuin-Bibel (KA Rm B) genau 30 Sektionen aufweist. Es stellt damit die einzige der bekannten lateinischen Kapitelreihen dar, die eine der KA Rm Reg ähnliche Anzahl an Sektionen aufweist. Ein genauer Vergleich der Positionen der Sektionszahlen in den beiden Bezugstexten zeigt nun, dass diese im Bezugstext der KA Rm Reg (bis auf zwei Ausnahmen) genau an denjenigen Stellen auftauchen, an denen sich auch die Sektionszahlen des Kapitelverzeichnisses zum Römerbrief der Alkuin-Bibel (KA Rm B) befinden.13 Anders als die Sektionszahlen der KA Rm Reg sind sie in der Alkuin-Bibel jedoch ausnahmslos an den „richtigen“ Stellen verzeichnet, also an denjenigen Textstellen, welche die einzelnen Capitula tatsächlich auch zusammenfassen. Da der Text der einzelnen Sektionen der Kapitelliste der Alkuin-Bibel dagegen keinerlei wörtliche bzw. inhaltliche Übereinstimmungen mit denen der KA Rm Reg (und somit auch der KA Rm A) aufweist, wird deutlich, dass die beiden Kapitelreihen grundsätzlich unabhängig voneinander sind. Die parallele Setzung der Sektionszahlen muss daher – wie bereits zuvor angedeutet – auf den Abschreibeprozess des Bezugstextes zurückzuführen sein. Hierbei wurden die in der Vorlage befindlichen Sektionszahlen einfach an genau den gleichen Stellen übernommen, ohne allerdings zu bemerken, dass das Kapitelverzeichnis, welches sich vor dem Text befindet, in vielen Fällen gar nicht zu den im Text selbst gekennzeichneten Abschnitten passt.
Diese Erklärung belegt, dass eine Kapitelliste unabhängig von ihrem tatsächlichen Bezugstext auszuwerten ist, da sie in einigen Fällen nachweislich auf verschiedene Vorlagen zurückgehen und damit verschiedene Textzustände bezeugen. So zeigt die Stellung der Sektionszahlen im Römerbrieftext des Codex Regalis, dass dieser auf eine Handschrift zurückgehen muss, der ein anderes Kapitelsystem vorangestellt war (nämlich KA Rm B). Wie an späterer Stelle der vorliegenden Arbeit ausführlich gezeigt wird, verweist dagegen KA Rm Reg ursprünglich auf einen ganz anderen Text bzw. eine andere Textsammlung. Bezugstext und Kapitelliste sind also inkongruent. Gleiches wird nachfolgend auch für die Kapitelliste des Codex Amiatinus ausführlich plausibilisiert werden. Zuvor jedoch ist es nun an der Zeit, das Verwandtschaftsverhältnis der KA Rm Reg und der KA Rm A zu erörtern. Denn wie bereits deutlich wurde, sind sich die beiden Kapitellisten durchaus sehr ähnlich. Allerdings sollte man sie keinesfalls gleichsetzen, wie das älteste Werk der neutestamentlichen Forschung aus der Feder des Benediktinermönches Donatien de BRUYNE suggeriert.14 Möglicherweise ist diese Gleichsetzung auch die Ursache für die bisherige wissenschaftliche Vernachlässigung der Capitula Regalia.
3.2.3. Das Abhängigkeitsverhältnis der KA Rm A und der KA Rm Reg
Allen nachfolgenden Überlegungen liegt der vollständige lateinische Text der beiden besagten Kapitellisten zugrunde, wie er in der Oxford Vulgate (VgO) aufgeführt ist.1 Zur Erleichterung der Handhabung und zur Erhöhung der Nutzbarkeit der dort gebotenen Texte wurde im Rahmen der vorliegenden Studie eine Synopse der einzelnen Sektionen angefertigt.2 Ausgewählte Besonderheiten der beiden Listen, die nachfolgend diskutiert werden, um in der übergeordneten Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu einer plausiblen Lösung zu gelangen, werden hier separat gezeigt. Um jedoch einen Gesamtüberblick über Struktur, Inhalt und konkreten Wortlaut der beiden Kapitelverzeichnisse zu erhalten, sei auf die besagte Textsynopse im Anhang verwiesen.
Dass ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den KA Rm A und den KA Rm Reg anzunehmen ist, scheint relativ offensichtlich. Die Argumente dafür wurden bereits im vorangegangenen Abschnitt implizit genannt. Zusammengefasst lauten die relevanten Beobachtungen wie folgt:
1 Bereits auf den ersten Blick fallen die wörtlichen Parallelen zwischen zahlreichen Capitula der beiden Kapitellisten auf. Einige davon weisen sogar einen gänzlich identischen Text auf. In den übrigen Fällen bieten die Capitula Amiatina in der Regel ausführlichere Textzusammenfassungen und kommentieren zusätzliche Abschnitte des jeweiligen tatsächlichen Bezugstextes.
2 Fast alle Sektionen der KA Rm Reg sind in der KA Rm A enthalten. Einzig die letzten beiden Capitula der KA Rm Reg (Nr. XXVIII und XXIX) finden sich nicht auch in der KA Rm A.
Beide Beobachtungen lassen sich nur anhand der Annahme einer literarischen Verwandtschaft zwischen den beiden Listen plausibel erklären. Wie genau dieses Verhältnis tatsächlich aussieht, bleibt zunächst unklar. Vorstellbar wären die folgenden drei Varianten:
1 Die kürzere Kapitelliste hatte die längere als Vorlage (d.h. KA Rm A → KA Rm Reg), KA Rm Reg ist also eine Verkürzung der KA Rm A oder
2 die längere Kapitelreihe hatte die kürzere als Vorlage (d.h. KA Rm Reg → KA Rm A), KA Rm A ist also eine Erweiterung der KA Rm Reg oder
3 die Kapitellisten gehen beide auf einen gemeinsamen Archetyp, also eine bisher unbekannte Vorlage, zurück.
Die Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beiden Kapitellisten wurde bisher kaum thematisiert.3 Die einzigen, die sich darüber Gedanken gemacht haben, sind LIGHTFOOT4 und GAMBLE.5 Beide gehen davon aus, dass das längere amiatinische Kapitelverzeichnis die Vorlage für das kürzere Kapitelverzeichnis KA Rm Reg darstellt.6 Argumente für dieses Urteil liefern sie leider nicht. Möglicherweise haben beide schlicht im Hinterkopf, dass der Codex Amiatinus gut 200 Jahre älter als der Codex Regalis ist. Da die ursprünglichen Bezugstexte der beiden Kapitelreihen allerdings deutlich früher zu datieren sind, ist dieses Argument hinfällig und kann folglich in der Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis nicht zur Lösungsfindung beitragen.
Auch aus der Analyse derjenigen Sektionen, die in ihrem Wortlaut nahezu identisch sind (also nur minimale wörtliche Differenzen aufweisen), ergibt sich für die Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis kein eindeutiger Hinweis auf eine mögliche Bearbeitungsrichtung. Dies wird am folgenden Beispiel deutlich, in dem die Sektionen III (KA Rm Reg) und VI (KA Rm A) einander gegenübergestellt sind:
| De iniquis iudicibus quae alios prohibuerint ipsi committunt. | De his iudicibus qui mala quae alios prohibuerint ipsi commitunt (…). | |
| Über die ungerechten Richter; was sie anderen verboten haben, verüben sie selbst. | Über diese Richter, welche die Untaten, die sie anderen verboten haben, selbst verüben (…). | |
Synopse: KA Rm Reg (Sektion III) – KA Rm A (Sektion VI)
Es zeigt sich: Die darin auftretenden minimalen Differenzen im Wortlaut sind ambivalent zu deuten. Keine der beiden Kapitellisten kann also als grammatikalische oder stilistische Verbesserung der anderen verstanden werden.
Die vorliegende Studie kommt dennoch zu einem Urteil. Es lautet wie folgt: Weder geht die kürzere der längeren noch die längere der kürzeren Kapitelliste voraus. Stattdessen gehen beide Kapitellisten auf eine gemeinsame Vorlage zurück. Diese (fiktive) Vorlage wird in der vorliegenden Studie von hier an als UrKA Rm bezeichnet. Das nachfolgende Schema stellt das literarische Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Kapitellisten dar:
Schema 1:
lit. Abhängigkeitsverhältnis KA Rm A – KA Rm Reg
Sowohl die KA Rm A als auch die KA Rm Reg gehen also auf eine gemeinsame Vorlage zurück, haben allerdings in unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Ausmaß unabhängig voneinander (!) sekundäre Veränderungen (v. a. Ergänzungen) erfahren. Dabei weisen die Capitula Amiatina deutlich größere Spuren von nachträglichen Ergänzungen auf als die Capitula Regalia. Diese Lösung soll im Folgenden ausführlich begründet werden.
Zunächst zu den Ergänzungen, welche die Capitula Regalia erfahren haben. Dazu ist der Fokus auf die letzten beiden Sektionen der Kapitelliste zu legen. Drei Besonderheiten fallen ins Auge. Erstens zeigt der Vergleich mit den entsprechenden Sektionen der Capitula Amiatina, dass es die einzigen Sektionen der KA Rm Reg sind, die nicht auch in der KA Rm A auftauchen. Zweitens fallen sie auch formal gänzlich aus der Reihe. Hier der Text:
| Das Flehen des Paulus an den Herrn, ihn vor den Ungläubigen zu retten (15,30f). Obsecratio Pauli ad dominum ut liberetur ab infidelibus. |
| Der Gruß des Paulus an die Brüder (16,3–16). Salutatio Pauli ad fratres. |
KA Rm Reg (Sektionen XXVIII und XXIX)
Betrachtet man nämlich den Wortlaut aller (insgesamt 80) Sektionen der beiden Kapitellisten, wird deutlich, dass ein Capitulum stets mit der Präposition „De …“ beginnt. Die angeführten letzten beiden Sektionen der KA Rm Reg bilden dabei die einzige Ausnahme. Darüber hinaus sind es drittens auch die einzigen Capitula der KA Rm Reg, deren Sektionszahl gar nicht im tatsächlichen Bezugstext auftaucht. Dies alles sind starke Indizien, die nahelegen, dass es sich bei den besagten Sektionen um spätere Ergänzungen handelt.7
Nun zu den Argumenten, die darauf hindeuten, dass auch die KA Rm A sekundär bearbeitet wurde. Um diesen Nachweis zu führen, ist es notwendig, etwas weiter auszuholen und eine wichtige Untersuchungsgröße einzuführen: die Intervallgröße. Mit der Bezeichnung Intervallgröße ist der Textumfang einer Sektion im Bezugstext gemeint. Um diese zu erfassen, habe ich die Anzahl der Wörter bestimmt, die im Bezugstext zwischen dem Vers stehen, auf den sich das jeweilige Capitulum bezieht, und dem Vers, den das nachfolgende kommentiert.8 Die Intervallgrößen der einzelnen Sektionen beider Kapitellisten sehen wie folgt aus (Diagramm 1 und 2):9
Diagramm 1:
KA Rm A – Intervallgrößen
Diagramm 2:
KA Rm Reg – Intervallgrößen
Man erkennt unschwer, dass die Intervallgrößen der Kapitelliste KA Rm A eine überaus große Streuung aufweisen. Neben einigen Sektionen, die eine besonders hohe Wortanzahl aufweisen, fallen auch zahlreiche Capitula ins Auge, die ein Textintervall kleinen Umfangs beschreiben. In der KA Rm Reg treten diese Unterschiede etwas abgeschwächter auf. Abgesehen von den letzten beiden Sektionen, die sich nur auf die Doxologie in Rm 16,25ff beziehen, wird der Bezugstext durch die Capitula deutlich gleichmäßiger gegliedert. Dennoch erkennt man einige Ausreißer nach oben, die in der Folge noch genauer erklärt werden.
Die Unterschiede werden freilich nicht nur anhand der Darstellung sichtbar, sondern lassen sich auch anderweitig belegen. Erfasst man diese Wortanzahlen nämlich als Datenreihe, so lassen sich Kapitelverzeichnisse hinsichtlich ihrer Intervallgröße auch mit Hilfe verschiedener Methoden und Kenngrößen der deskriptiven Statistik darstellen und auswerten. Beides wurde für die beiden hier untersuchten Kapitellisten getan. Zunächst sollen die dazu aufgeführten Kenngrößen kurz erklärt werden:
Der empirische Mittelwert x¯10 bedarf sicher kaum weiterer Erläuterungen. Umgangssprachlich bedeutet er nichts anderes als den „Durchschnitt“ der erfassten Datenreihe. Er gibt hier also die mittlere Intervallgröße der jeweiligen Kapitelreihe an. In den nachfolgend dargestellten Diagrammen ist er durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.
Bei den beiden folgenden Kenngrößen handelt es sich jeweils um Streuungsparameter einer Stichprobe bzw. einer Datenreihe. So lässt sich durch die Berechnung der empirischen Standardabweichung s11 zeigen, inwieweit die Stichprobe durchschnittlich um den empirischen Mittelwert streut. Mit anderen Worten bezeichnet s die durchschnittliche Abweichung der einzelnen Intervallgrößen von der vorher berechneten mittleren Intervallgröße.
Um diese Abweichung besser einzuordnen, wird der empirische Variationskoeffizient V12 gebildet. Während es sich bei der empirischen Standardabweichung um ein absolutes Streumaß handelt, ist der Variationskoeffizient als relatives Streumaß aufzufassen. Er berechnet sich als Quotient aus der Standardabweichung und dem Mittelwert und kann daher nur einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Üblicherweise wird er als Prozentzahl angegeben. Je größer der Variationskoeffizient, desto stärker ist die Streuung der Stichprobe. Je kleiner der Variationskoeffizient, desto gleichmäßiger gliedert die Kapitelreihe also den Bezugstext.
Vor dem Hintergrund der eigentlichen Funktion einer solchen Kapitelliste sollte man eher Letzteres erwarten. Denn wie bereits zu Beginn des Kapitels beschrieben, geht es in erster Instanz darum, dem Leser eine schnelle Orientierung über den gesamten Text zu ermöglichen. Auf diesem Wege soll die Handhabbarkeit eines Kodex verbessert werden. Findet sich nämlich ein Kapitelverzeichnis vor einem Text, so ist es dem Leser eher möglich, zielgerichtet und schnell auf konkrete Textstellen bzw. -abschnitte zuzugreifen. Folglich sollte es den Bezugstext auch so gleichmäßig wie möglich gliedern. Denn es würde für den Leser doch eher störend wirken und der Funktion eines Kapitelverzeichnisses entgegenlaufen, wenn einige Textteile zu weiträumig und allgemein, andere dagegen zu kleinschrittig und detailliert zusammengefasst sind. Außergewöhnlich große bzw. verschwindend geringe Wortanzahlen pro Sektion sollten also eher selten auftreten.
Um die Werte besser vergleichen und einordnen zu können, wurden zusätzlich die Intervallgrößen zweier weiterer Kapitellisten der lateinischen Überlieferung des Römerbriefes bestimmt und ausgewertet. Es handelt sich um die bereits zuvor genannte Kapitelliste der Bamberger Alkuin-Bibel13 („Capitula Alkuina“14 → KA Rm B), sowie die Kapitelliste des Codex Cavensis15 („Capitula Cavensia“16 → KA Rm C). Die berechneten Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
| KA Rm A | KA Rm Reg | KA Rm B | KA Rm C | |
| empirischer Mittelwert x¯ | 111,1 | 209,9 | 218,1 | 362,3 |
| empirische Standardabweichung s | 88,6 | 102,3 | 81,4 | 106,4 |
| empirischer Variationskoeffizient V i | 77,9 % | 48,7 % | 37,2 % | 29,1 % |
Tabelle 1:
Vergleich der Intervallgrößen relevanter Kapitellisten des Römerbriefes
Vor allem der Vergleich der Variationskoeffizienten Vi zeigt Erstaunliches. Die Streuung der Werte für die Intervallgröße der einzelnen Sektionen der KA Rm A fällt mit fast 78 % unverhältnismäßig groß aus. Die übrigen Kapitellisten weisen alle weitaus geringere Werte auf. Auch die KA Rm Reg besitzt hier noch einen relativ hohen Wert, der allerdings nicht annähernd so hoch ausfällt wie der der KA Rm A. Auch in den folgenden Diagrammen 3–6, in denen die Wortanzahl der einzelnen Sektionen der vier Kapitellisten dargestellt ist, wird das eben Gesagte sichtbar.



Diagramm 3-6:
Intervallgrößen und Variationskoeffizienten ausgewählter Kapitellisten
Die Diagramme bestätigen den Eindruck, der sich auch anhand der Berechnungen nahegelegt hat. Während KA Rm C, KA Rm B, KA Rm Reg von der jeweiligen statistischen Norm (d.h. von dem jeweils berechneten Mittelwert) nur mehr oder weniger geringfügig abweichen, gilt dies dagegen für die KA Rm A ganz und gar nicht. Die geringste Streuung ist für die KA Rm C festzustellen. Denn hier sind die „Berge und Täler“ relativ schwach ausgeprägt. Es ließe sich also am ehesten eine Rechtecksfläche approximieren. Ein solches Rechteck hatte den Wert V = 0.17 Auch die KA Rm B stellt sich recht gleichmäßig dar. In der KA Rm Reg erscheinen die Intervallgrößen v. a. im mittleren Segment der Liste relativ gleichmäßig. Auch hier ließe sich einigermaßen leicht eine Rechtecksfläche approximieren. Sehr unregelmäßig und überaus ungleichmäßig stellen sich dagegen die Intervallgrößen der KA Rm A dar. Durch die ungewöhnlich hohe Anzahl an Sektionen treten notwendigerweise zahlreiche sehr flache Abschnitte (entspricht zweistelligen Intervallgrößen) auf. Gleichzeitig sind allerdings auch überaus hohe Ausschläge sichtbar, die immer dann erscheinen, wenn die Wortanzahl unverhältnismäßig hoch ist. Kurzum: das Profil der KA Rm A sieht also alles andere als „ideal“ aus.
Für diese einzelnen, von der Norm der Vergleichsgrößen signifikant abweichenden Ausreißer, sollten plausible Erklärungen gesucht werden. Hier ist mit sekundären Veränderungen zu rechnen, die entweder die Kapitelliste und / oder den ursprünglichen Bezugstext betreffen können. Einerseits legen übermäßig hohen Säulen nahe, dass hier der ursprüngliche Bezugstext anders ausgesehen haben könnte, konkret dass er kürzer war als der heute bekannte Text des Römerbriefes. Dies wird im folgenden Kapitel eine wichtige Rolle spielen. Vor dem Hintergrund der ungewöhnlich hohen Gesamtanzahl an Sektionen der KA Rm A ist andererseits v. a. von Ergänzungen einzelner Sektionen auszugehen. Diese häufen sich in denjenigen Textabschnitten, die durch ungewöhnlich kleine Intervallgrößen auffallen. Somit ist die oben formulierte Annahme hinreichend plausibilisiert, dass auch die Capitula Amiatina sekundär bearbeitet wurde.18 Dies geschah mit großer Wahrscheinlichkeit in einem weit größeren Umfang als es für die Capitula Regalia anzunehmen ist.
Festzuhalten bleibt zunächst: beide untersuchten Kapitellisten haben in unterschiedlichem Maße sekundäre Veränderungen erfahren. Dabei stehen sie in keinem direkten literarischen Abhängigkeitsverhältnis, sondern verändern ihre Vorlage (UrKA Rm) unabhängig voneinander. Daher müssen sie auch unabhängig voneinander ausgewertet werden und v. a. als unabhängige Bezeugungen des Römerbriefes bzw. einer Sammlung der paulinischen Briefe begriffen werden. Sie bezeugen somit verschiedene Textzustände, welche allerdings in enger genealogischer Kohärenz19 zueinander stehen.
3.3. Die altlateinischen Prologe der Paulusbriefe
Ein weiteres paratextuelles Phänomen, das gerade für die Erforschung der Textgeschichte des Römerbriefes von großer Bedeutung ist, sind die Prologe. Sie spielen darüber hinaus für die Frage nach Umfang und Reihenfolge des marcionitischen Apostolos, vor allem aber für seine Stellung in der Genese des Corpus Paulinum, eine wichtige Rolle.
Prologe zu den einzelnen biblischen Büchern tauchen häufig in der lateinischen Bibelüberlieferung auf, wo sie auch als argumenta bezeichnet werden. Das bemerkenswerteste Merkmal der Prologe zu den Paulusbriefen, um die es in der vorliegenden Untersuchung gehen soll, ist dabei nicht ihr brillanter theologischer Inhalt. Es ist auch nicht die ausgefeilte Sprache, welche die Texte auszeichnet. Tatsächlich geht es wiederum um die Hinweise, welche sie auf die Briefsammlung geben, auf die sie zurückgehen bzw. für die sie ursprünglich angefertigt wurden. Genau darin begründet sich die Relevanz der Prologe für die vorliegende Arbeit, denn es wird gezeigt werden, dass die altlateinischen Prologe einen von Marcions Apostolos unabhängigen Beleg für die 10-Briefe-Sammlung der Paulusbriefe darstellen.1
Wahrscheinlich waren die Prologe ursprünglich als eine Art zusammenhängende Einführung zu einer Sammlung paulinischer Briefe verfasst. Oft ist von einer Prologreihe die Rede. Dafür spricht, dass die einzelnen Prologe textlich eng miteinander verklammert erscheinen. So finden sich darin diverse Rückbezüge auf bereits Erwähntes, die sich dem Leser um einiges besser erschließen, wenn die argumenta hintereinander gelesen werden.2 In der handschriftlichen Überlieferung tauchen die Prologe als kurze Vorworte auf, die den einzelnen Briefen vorangestellt sind. Sie lassen sich sowohl in Vulgatahandschriften als auch in der altlateinischen Überlieferung finden. In Analogie zu den Kapitellisten deutet ihr Text wiederum auf einen altlateinischen Ursprung hin.3 Die älteste handschriftliche Bezeugung im Rahmen der neutestamentlichen Manuskripte findet sich im Codex Fuldensis4 (Vg F), einer Vulgatahandschrift des 6. Jahrhundert, als ältester indirekter Beleg gilt Marius Victorinus, dessen Kommentare zu den Paulusbriefen aus der Mitte des 4. Jahrhunderts die Kenntnis der Prologe voraussetzen.5 Eine ausführliche Analyse zur handschriftlichen Bezeugung der Prologe liefert DAHL,6 der eigentliche Text der Prologe mitsamt eines kritischen Apparates findet sich zuerst bei CORSSEN.7
Ihre ehemals gängige Bezeichnung als Marcionitische Prologe (= Prol Ma) verdanken sie den wegweisenden Studien von Donatien de BRUYNE8 und Peter CORSSEN,9 die unabhängig voneinander10 den marcionitischen Ursprung der argumenta zu den Paulusbriefen nachweisen wollten. Als Beleg ihrer Theorie führten de BRUYNE und CORSSEN sowohl formale als auch inhaltliche Überlegungen ins Feld. Einerseits rekonstruierten sie die ursprüngliche Reihenfolge (zumindest in den entscheidenden Teilen) der argumenta, die sich mit der von Tertullian und Epiphanius für Marcion bezeugten Anordnung der Briefe in dessen Apostolos deckte. Andererseits schien ihnen auch das in den Prologen entfaltete Paulusbild, gleichsam das inhaltliche Profil, für eine marcionitische Verfasserschaft derselben zu sprechen.
Die Tragweite und Überzeugungskraft dieser „epochemachend[en]“11 Entdeckung wird unschwer deutlich, führt man sich vor Augen, wie zahlreich und zeitnah die Reaktionen darauf erfolgten. In England erfuhr die Theorie unmittelbar Zustimmung von HARRIS (1907)12 und WORDSWORTH und WHITE (1913),13 in Deutschland waren es zunächst HARNACK (1907),14 ZAHN (1910)15 und LIETZMANN (1919),16 welche den marcionitischen Ursprung der Prologe für „eine ausgemachte Sache“17 bzw. als consensus doctorum18 erachteten.
Die marcionitische Verfasserschaft der argumenta wurde als Erstes von MUNDLE (1925) in Frage gestellt.19 Dessen Studie kommt zu dem Resultat, „daß alles, was in den Prologen als marcionitische Anschauung […] gemeinhin angenommen ist, im Rahmen altkatholischer Paulusauslegung auch möglich war.“20 Konkret weist MUNDLE hier auf den Pauluskommentar des Ambrosiaster hin, den er sogar als literarische Vorlage der argumenta identifiziert.21 Wenngleich HARNACK MUNDLEs Einwände umgehend zurückwies,22 mehrten sich in der Folge diejenigen Positionen, welche den marcionitischen Ursprung der argumenta bezweifelten. So votierten FREDE (1964),23 REGUL (1969),24 FISCHER (1972)25 und GAMBLE (1977)26 dagegen, Marcion (bzw. einen Marcioniten) als Verfasser der Prologe zu betrachten. Eine innovative und überaus beachtenswerte Arbeit lieferte Nils Alstrup DAHL 1978.27 Auch er verneint die Annahme einer marcionitischen Verfasserschaft, verschiebt dabei aber erstmals die Perspektive der Untersuchung auf die dahinter liegende Briefsammlung, auf welche die Prologe zurückgehen. DAHLs Lösungsansatz wirkte für viele nachfolgende Studien richtungsweisend, sodass auch CLABEAUX (1989),28 SCHMID (1995)29 und EPP (2004)30 dagegen stimmten, die Prologe als marcionitisch zu verstehen.
Dieser Konsens ist in letzter Zeit allerdings wieder kritisiert worden, wie ein Blick auf die jüngsten Forschungen zum Thema belegt. SCHERBENSKE (2013),31 VINZENT (2014)32 und JONGKIND (2015)33 kommen übereinstimmend zu dem Fazit, sie als marcionitisch zu verstehen, ja sogar als „the rediscovered and recovered work of Marcion himself.“34
Nach diesem knappen Abriss der bisherigen Forschungsgeschichte wird es im Folgenden darum gehen, die Relevanz der Prologreihe im Rahmen der vorliegenden Arbeit ausführlicher aufzuschlüsseln. Auch die Frage der Verfasserschaft der kompletten Serie muss aufs Neue diskutiert werden. Bis dahin wird in der vorliegenden Studie die neutrale Bezeichnung altlateinische Paulusprologe (statt marcionitische Prologe) verwendet.
3.3.1. Reihenfolge
Das auffälligste Spezifikum der Prologe ist zweifellos ihre Reihenfolge. Zwar tauchen die Prologe in allen Handschriften, in denen sie zu finden sind, in der kanonischen Reihenfolge auf, d.h. in derjenigen Reihenfolge, in der auch die tatsächlichen Briefe zu lesen sind, für die sie gleichsam als Vorworte fungieren. Studiert man jedoch den genauen Wortlaut der Prologe, so fällt schnell auf, dass einige argumenta Rückbezüge enthalten und an zuvor Erwähntes anknüpfen. Liest man die Prologe also hintereinander, so treten diese Verklammerungen recht offen zutage und legen es tatsächlich nahe, dass die Prologe ursprünglich als kohärenter Text verfasst wurden. Allerdings stimmt die Reihenfolge der argumenta, die sich aus ihrem Inhalt und den besagten Rückbezügen ergibt, nicht mit der Reihenfolge der kanonischen Briefe überein, denen sie beigegeben sind.
Um festzustellen, welche Reihenfolge die Prologe bzw. die Briefsammlung originär hatte, für die sie ursprünglich verfasst worden sind, soll zunächst der Prolog zum ersten Korintherbrief in den Blick genommen werden. Dabei stellt sich die Frage, wie die Wendung et hi similiter zu verstehen ist – mit wem werden die Korinther hier gleichgesetzt? Auf wen ist dieser Rückbezug ausgerichtet? Die Römer können nicht gemeint sein, denn diese haben das Evangelium nicht von Paulus verkündet bekommen – das macht bereits der Prolog zum Römerbrief selbst deutlich, in dem davon die Rede ist, dass die römische Gemeinde auf das Wirken von falschen Aposteln zurückgeht (nicht also auf Paulus). Dagegen betont der Prolog zum Galaterbrief explizit, dass die Galater das Evangelium zuerst (!) von Paulus empfangen haben (primum ab apostolo acceperunt). Der Galaterprolog muss also erstens (sehr wahrscheinlich direkt) vor dem an die Korinther gestanden haben und zweitens führte er mit einiger Sicherheit auch die Sammlung an.
Weiterhin verwirrt im Prolog zum Brief an die Kolosser die im Eingangssatz zu lesende Wendung et hi sicut Laudicenses sunt Asiani. In der handschriftlichen Überlieferung geht dem Kolosserprolog der Prolog zum Brief an die Philipper voran. Bei den Philippern handelt es sich allerdings nicht um Asiani, sondern um Macedones. Stattdessen muss dem Kolosserprolog ursprünglich (unmittelbar) ein Prolog vorangegangen sein, der ebenfalls Asiani als Adressaten nennt – wahrscheinlich ist hier an eben jene im Kolosserprolog erwähnten Laodizener zu denken, da diese (neben den besagten Kolossern) im gesamten Prologkorpus die einzigen Asiani sind.1
Zuletzt erwähnt der Prolog zum Philipperbrief, dass auch (!) die Philipper Macedones sind (Philippenses ipsi sunt Macedones).2 Da im Rahmen der Prologe allein die Thessalonicher noch als Macedones vorgestellt werden, heißt das auch hier, dass – entgegen der kanonischen Reihung der beiden Briefe – der Philipperprolog ursprünglich nach dem Thessalonicherprolog zu lesen war.
Für die altlateinischen Prologe ergeben sich also folgende Eckpunkte bzgl. ihrer ursprünglichen Reihenfolge:
1 Der Prolog zum Galaterbrief stand unmittelbar vor dem Korintherprolog und eröffnete mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Sammlung.
2 Direkt vor dem Kolosserprolog war mit einiger Sicherheit der Prolog zu einem Brief an die Laodizener zu lesen.
3 Der (oder die) Prolog(e) zu den Thessalonicherbriefen fand(en) sich vor dem Philipperprolog.
All diese Schlussfolgerungen wurden in der Forschungsgeschichte zu den altlateinischen Paulusprologen zu keiner Zeit widerlegt. Zwar unternahm MUNDLE einen solchen Versuch, konnte allerdings nicht überzeugen.3 Nichtsdestoweniger weist er zu Recht darauf hin, dass die mutmaßliche Reihenfolge der Prologe noch lange nicht als zwingender Beweis für die marcionitische Verfasserschaft derselben gelten kann.4 Dennoch bleibt zunächst festzuhalten: die von den Prologen vorausgesetzte Reihenfolge der Paulusbriefe entspricht genau derjenigen, die anhand Tertullians und Epiphanius’ Zeugnis auch für den marcionitischen Apostolos gesichert scheint.5
3.3.2. Umfang
Die nachfolgenden Überlegungen geschehen unter der weithin vertretenen Annahme, dass die Prologe ursprünglich als ein zusammenhängender Text, also eine Art Einleitung zu einer Sammlung von Paulusbriefen, entstanden sind. Fragt man nach dem originalen Umfang dieser altlateinischen Prologreihe, sind die Positionen weniger einhellig als bzgl. ihrer Reihenfolge. Folgende Probleme sind zu klären: Setzt die Prologreihe für die ursprünglich dahinter stehende Briefsammlung einen Brief an die Laodizener oder an die Epheser voraus? Sind die Prologe zu den Pastoralbriefen sekundär? Existierten ursprünglich auch Prologe zu 2 Kor und 2 Thess oder gab es jeweils nur einen Prolog zu den Korinther- bzw. Thessalonicherbriefen? In Hinblick auf den eigentlichen Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist v. a. danach zu fragen, welche Version des Römerbriefes die Prologe voraussetzen. Für die Frage nach der marcionitischen Verfasserschaft der argumenta sind die genannten Fragen von einiger Bedeutung – denn Marcions Apostolos beinhaltete bekanntlich einerseits keine Pastoralbriefe, las andererseits den (kanonischen) Epheserbrief unter dem Titel Πρὸς Λαοδικέας und enthielt – wie später noch gezeigt wird – eine weitaus kürzere Version des Römerbriefes, in welcher u. a. die letzten beiden Kapitel fehlten.1
Hinsichtlich der Frage nach dem Epheserprolog gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie der Textbefund zu deuten ist: Einerseits wird damit gerechnet, dass in der Prologreihe dem Kolosserprolog ursprünglich ein Prolog zu einem an die Laodizener gerichteten Brief voranging. Dieser Laodizenerprolog sei heute allerdings nicht mehr vorhanden, da er komplett durch einen (die Epheser als Adressaten nennenden) Prolog ersetzt wurde. Dieser Epheserprolog taucht heute in allen Manuskripten auf, in denen die argumenta zu lesen sind.2 Eine andere, damit in enger Beziehung stehende Auffassung ist die, dass im uns bezeugten Epheserprolog allein die Bezeichnung der Adressaten geändert wurde – ursprünglich wurden im Prolog also die Laodizener als Briefempfänger genannt (und nicht die Epheser).3 Die dritte Meinung geht davon aus, dass der heute in allen Handschriften, welche die Prologreihe bezeugen, zu lesende Epheserprolog in unveränderter Form dem Kolosserprolog vorausging.4 Wie bereits im vorangegangenen Unterkapitel dargelegt, spricht der Wortlaut des Prol Kol allerdings klar gegen die letztgenannte Möglichkeit. Folglich kann man mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass in der originalen Prologreihe entweder ein gänzlich anderer Prolog auftauchte oder aber der heute bekannte Prol Eph ursprünglich als Adressaten die Laodizener (und eben nicht die Epheser) nannte. Beide Möglichkeiten deuten also auf eine Briefsammlung, die statt des Briefes an die Epheser einen Brief an die Laodizener beinhaltete. DAHL resümiert treffend: „Yet it is more likely than not that the original prologue had the Laodicean adress.“5 Zu diesem Schluss kommt auch FLEMMING,6 der in seiner Studie zur Textgeschichte des Epheserbriefes die dargelegte Problematik der Adresse ausführlich thematisiert.7
Auch die Frage nach der Ursprünglichkeit der Prologe zu den Pastoralbriefen ist einerseits von unmittelbarer Bedeutung für die Annahme der marcionitischen Verfasserschaft der argumenta, denn bekanntlich waren die Pastoralbriefe in Marcions Apostolos nicht enthalten.8 Andererseits ist die Frage auch für die Erforschung der Textgeschichte der kanonischen Paulusbriefsammlung von großer Wichtigkeit, denn es gilt zu klären, ob mit den Prologen – neben dem marcionitischen Apostolos – ein weiterer Beleg für eine Briefsammlung existiert, welche die Pastoralbriefe nicht beinhaltete.
De BRUYNE und CORSSEN entwickelten unterschiedliche Lösungsansätze, das Vorhandensein der Prol Past zu erklären und gleichzeitig am marcionitischen Ursprung der Prologe insgesamt festzuhalten. So nimmt de BRUYNE – im Vergleich mit den argumenta zu den Gemeindebriefen – Differenzen in Stil und Ausdruck wahr, die ihn zu dem Schluss führen, sie als spätere, katholische Zusätze zu verstehen. HARNACK folgt ihm dabei in seinen frühen Studien zu den Prologen und konstatiert „einen ganz anderen Charakter“9 der Prol Past.
Auf der anderen Seite bereitet es CORSSEN einige Probleme, wegen der Formulierung im Prolog zum Titusbrief hereticis vitandis qui in scripturis Iudaicis credunt10 hier tatsächlich einen katholischen Ursprung anzunehmen. Seine Alternativerklärung ist gleichsam wegweisend – v. a. für die zahlreichen Studien, die HARNACK in der Folge zur Marcionforschung tätigte: Die Prologe zu den Pastoralbriefen „bezeugen dann vielmehr eine gewisse, wie mir scheint durchaus glaubwürdige, Rückwirkung des katholischen Kanons auf den marcionitischen.“11 Konkret heißt das, dass sich die Marcioniten nicht immer ablehnend gegenüber den Pastoralbriefen verhalten haben müssen, sondern sie ab einem gewissen Zeitpunkt anerkannten und auch in ihre Bibel aufnahmen.12 CORSSEN und HARNACK erachten also die Prol Past nicht als sekundär – zumindest nicht als katholische Ergänzung – und müssen gleichzeitig nicht von der Annahme der marcionitischen Verfasserschaft der Prologe abrücken.
FREDE, der die Annahme der marcionitischen Verfasserschaft der argumenta ablehnt, begnügt sich damit, die Schwachstellen der beiden genannten Erklärungen darzulegen. So weist er darauf hin, dass die von de BRUYNE ins Feld geführten Differenzen zwischen den Prologen zu den Gemeindebriefen und denen der Pastoralbriefe in erster Linie auf die andersartige Thematik und Charakteristik der Texte selbst zurückzuführen seien. Andererseits fehle für die Annahme HARNACKS, dass die Pastoralbriefe zu irgendeiner Zeit doch Teil der marcionitischen Bibel waren, jeglicher Beweis, sodass dies als reines Hilfsargument entlarvt werden könne.13
Doch ist damit tatsächlich die Ursprünglichkeit der Prol Past bewiesen? Mitnichten – wie DAHL überzeugend darlegen kann. Dieser verfolgt hierfür einen konsequent formkritischen Ansatz14 – mögliche inhaltliche Tendenzurteile müssen somit nicht bemüht werden. Rein formal betrachtet, identifiziert DAHL verschiedene Typen innerhalb des Prologkorpus.15 Demnach sind die Prologe zu Gal, 1 Kor, Rom, 1 Thess, „Eph“, Kol und Phil – da sie einem gemeinsamen formalen Muster folgen und einen stereotypen Wortschatz aufweisen – klar von denen an 2 Kor, 2 Thess, Phlm, 1/2 Tim und Tit abzugrenzen. Wie schon de BRUYNE kommt DAHL abschließend zu dem Ergebnis, dass das ursprüngliche Prologkorpus auf eine sieben Briefe umfassende Sammlung zurückgeht.
Die vorliegende Arbeit kann dies allerdings nicht teilen. Denn aus textpragmatischer Perspektive fällt auf, dass fast alle Prologe inhaltlich dazu dienen, a) die jeweilige Adressatengemeinde vorzustellen und geographisch zu verorten, b) die Einstellung der Gemeinde zum Glauben allgemein, zum Evangelium bzw. zum Verfasser selbst (Paulus) zu beschreiben sowie c) Informationen zur Abfassungssituation des Briefes zu liefern. Letzteres beinhaltet stets den Ort, von wo aus der Brief verfasst wurde, sowie, falls der tatsächliche Brief hierfür Anhaltspunkte liefert, die Nennung des Briefboten. Suggeriert die Brieflektüre eine Abfassung in Gefangenschaft, wird auch dies stets in dem entsprechenden Prolog erwähnt – so in den Prologen zu Epheser, Philipper, Kolosser und Philemon.
Diese Bausteine finden sich in allen vorliegenden Prologen wieder, allein die Prologe zu den Pastoralbriefen scheinen an den genannten Charakteristika kein Interesse zu haben und folgen somit nicht dem üblichen Muster.16 Für den ersten Timotheusbrief mag das vielleicht nicht überraschen, finden sich doch im Brieftext nicht wirklich ausreichende Hinweise, die hier Rückschlüsse erlauben würden.17 Verwunderlich ist dagegen, dass der Prolog zum 2 Tim nicht auf einen Gefängnisaufenthalt des Paulus im Moment der Abfassung hinweist.18 Auch hinsichtlich des Abfassungsortes ließen sich anhand des Brieftextes zumindest Spekulationen anstellen,19 doch auch hierüber verliert der Prolog kein Wort. Gleiches gilt für den Prolog zum Titusbrief, der weder Nikopolis als Abfassungsort noch Tychikus als Briefboten nennt, obwohl ein Prologverfasser, der an solcherlei Informationen überaus interessiert zu sein scheint, dies doch in gewisser Weise aus dem Brief herauslesen könnte.20
Stattdessen lesen sich die Prologe zu den Pastoralbriefen schlicht als Inhaltsangabe, in welcher die im Brief behandelten Themen in äußerster Knappheit genannt werden. Dieser grundsätzliche Unterschied hinsichtlich dessen, was der jeweilige Prologtext tatsächlich beschreiben bzw. welche Informationen er dem Leser mitteilen will, erlaubt es, die Prologe zu den Pastoralbriefen klar und sauber von den übrigen zehn Prologen abzugrenzen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit sind sie gesondert verfasst worden und stellen somit einen sekundären Zusatz der ursprünglichen Prologsammlung dar.
Wie aber verhält es sich mit den Prologen zum 2. Korintherbrief und zum 2. Thessalonicherbrief? SCHERBENSKE meint, sie aus dem ursprünglichen Prologkorpus ausschließen zu müssen, da sie sich sowohl formal als auch hinsichtlich ihres Umfangs signifikant von den übrigen Prologen unterscheiden.21 Dies liegt allerdings in der Natur der Sache: Wie schon zuvor erwähnt, ist ein zentraler Zweck der Prologe die geographische Einordnung der Adressatengemeinden sowie die Beschreibung des Verhältnisses der Gemeinden zu Paulus. Dass die Prologe zu 2 Kor und 2 Thess hier nicht einfach bereits in den jeweils vorangehenden Prologen Beschriebenes wiederholen wollen und damit insgesamt um einiges kürzer als diese sind, ist absolut verständlich. Es ist also nicht schlüssig, sie aus den genannten Gründen als sekundär zu betrachten.
Eine andere Beobachtung wiegt dagegen schwerer. So lässt sich zeigen, dass sich der Prolog zum 1 Kor offenbar auf den Inhalt beider (!) Korintherbriefe bezieht.22 Die gleiche Beobachtung ergibt sich für den Prolog zum ersten Thessalonicherbrief.23 Daher ist es in der Tat vorstellbar, dass ursprünglich jeweils nur ein Prolog zu den Korinther- und Thessalonicherbriefen existierte.24 Für die vorliegende Arbeit ist diese Schlussfolgerung allerdings unerheblich. Denn die Beobachtung, dass die Prologe zu 1 Kor und 1 Thess inhaltlich jeweils beide Briefe abdecken, untermauert nur die Tatsache, dass die hinter den Prologen stehende Briefsammlung sowohl zwei Korinther- als auch zwei Thessalonicherbriefe umfasste.
Festzuhalten bleibt demnach zunächst: Das originale Prologkorpus bestand aus zehn (möglicherweise auch aus acht) argumenta zu paulinischen Gemeindebriefen und zwar in der folgenden Anordnung: Gal, 1 (2) Kor, Röm, 1 (2) Thess, Laod, Kol, (Phlm), Phil, (Phlm). Daraus ergibt sich folgendes Zwischenfazit: Sowohl Reihenfolge als auch Umfang der den altlateinischen Paulusprologen zugrunde liegenden Texte entspricht dem, was die Häresiologen auch für den marcionitischen Apostolos bezeugen. Es handelt sich um eine Briefsammlung, die aus zehn Briefen besteht und die sich in ihrer Reihenfolge signifikant von der 14-Briefe-Sammlung unterscheidet. Doch muss man aufgrund dieser eben genannten Erkenntnis notwendigerweise auch Marcion (bzw. einen Marcioniten) als Verfasser der Prologe betrachten?
3.3.3. Verfasserschaft
Wie schon zuvor erwähnt, thematisieren die argumenta inhaltlich – neben einer geographischen Einordnung der Adressaten, Anmerkungen bzgl. Abfassungsort und -situation sowie Boten der jeweiligen Briefe – v. a. die Konflikte zwischen Paulus und seinen Gegnern im Rahmen seiner Missionstätigkeit in den verschiedenen Gemeinden. Dass diese Perspektive tatsächlich als eine Art Verständnisschlüssel der paulinischen Briefe (insbesondere Gal, Kor und Rm) angesehen werden kann, scheint unstrittig; allerdings ist das noch nicht exklusiv marcionitisch. HARNACK ist hier freilich anderer Meinung. Für den Verfasser der argumenta wäre demnach allein „der Gegensatz des richtigen Evangeliums und eines falschen und deshalb der Gegensatz zwischen ‚dem Apostel‘ [scil. Paulus] und den Pseudoaposteln das Thema […]. Wer aber so formuliert, ist Marcionit.“1 Er bemerkt weiterhin, dass die Unterscheidung zwischen richtigem und falschem ‚Wort‘ als Hauptthema der Gemeinden „lediglich von außen herangebracht und […] schlechterdings nicht aus diesen [scil. den paulinischen Briefen] selbst abstrahiert werden [kann].“2
Dass ein solches Verständnis der paulinischen Schriften tatsächlich nicht notwendigerweise als exklusiv marcionitisch zu verstehen ist,3 sondern auch im Rahmen einer frühkatholischen Paulusexegese möglich erscheint, belegen die vielfältigen inhaltlichen Berührungspunkte der argumenta mit den Pauluskommentaren von Marius Victorinus, Ambrosiaster und Pelagius. So wies bereits ZAHN auf die Nähe zwischen den altlateinischen Paulusprologen und dem Pauluskommentar des Ambrosiaster hin.4 MUNDLE widmet sich dieser Abhängigkeit in aller Ausführlichkeit und kommt letztlich zu folgendem Ergebnis:
„Alle unsere Erwägungen führen also zu dem Resultat, daß die Zurückführung der Vulgataprologe [!] auf den Marcionitismus einer kritischen Prüfung nicht standhält. Der Nachweis, daß alles, was in den Argumenten als marcionitische Anschauung seit de Bruynes und Corssens Untersuchungen gemeinhin angenommen ist, im Rahmen altkatholischer Paulusauslegung auch möglich war, ist durch den Vergleich mit Ambrosiaster erbracht worden.“5
Natürlich schließen diese Parallelen einen marcionitischen Ursprung der Prologe nicht aus – allerdings erschüttern sie die Ausschließlichkeit, mit der HARNACK hier einen Marcioniten die Feder führen lassen wollte.6
Dass diese beschriebene Thematik der Prologe alles andere als zwingend auf Marcion verweist, machte DAHL deutlich, indem er die Möglichkeit ins Gespräch brachte, Ignatius als Verfasser der Prologe zu verstehen, da dieser in ein ähnliches Szenario der Auseinandersetzung mit „Judaizers and other Heretics“7 verwickelt war, welches auch als inhaltliches Leitschema der altlateinischen Prologe erkennbar ist. Diese Möglichkeit datiert den Ursprung der Prologe ins 2. Jahrhundert, also in die Zeit, in der auch die 10-Briefe-Sammlung ihre ersten nachweislichen Spuren hinterlassen hat.
Zuletzt erneuerte SCHERBENSKE die von HARNACK vertretene Position, indem er Marcion als den nächstliegenden und bekanntesten Kandidaten ansieht, der für die Verfasserschaft der Prologe in Frage käme.8 Aufgrund eines Mangels an Alternativen zu einer solchen Schlussfolgerung zu gelangen, scheint mir an dieser Stelle jedoch nicht statthaft.9 Es bleibt daher vorerst festzuhalten, dass die Prologe sowohl inhaltlich als auch stilistisch keinerlei Merkmale aufweisen, die zwingend auf ihren marcionitischen Ursprung hindeuten.10 Allein aufgrund inhaltlicher Aspekte wären de BRUYNE und CORSSEN wohl kaum zu dem Ergebnis gekommen, sie als marcionitisch anzusehen.11
Darüber hinaus zeigt sich ein schwerwiegendes überlieferungsgeschichtliches Problem: Sollten die Prologe tatsächlich auf Marcioniten zurückgehen, wie (und wann) hätten sie dann bedenkenlos in zahlreiche katholische Bibelausgaben übernommen und somit für rechtgläubig erklärt werden können? HARNACKS Lösung muss hierfür als äußerst problematisch erachtet werden: Dieser datiert die Paulusprologe bzw. ihr partielles Eindringen in den Text des Corpus Paulinum bereits in die zweite Hälfte des 2. Jh., da sie dem Verfasser des Muratorischen Fragments vorlagen.12 Der Behauptung des Eindringens tatsächlich marcionitischer Prologe in den katholischen Paulustext zu einem solch frühen Zeitpunkt, zu dem – wie das Zeugnis der Häresiologen unschwer erkennen lässt – die Auseinandersetzung mit der marcionitischen Kirche in vollem Gange war, muss mit größter Skepsis begegnet werden. Besonders pointiert formuliert FREDE:
„Ob man aber schon im letzten Viertel des 2. Jahrhunderts, als der Kampf gegen den Marcionitismus seinen Höhepunkt erreichte, wirklich marcionitische Prologe, von deren Existenz Tertullian um 215 offenbar nichts weiß, ohne den geringsten Argwohn in eine katholische Paulusbriefausgabe hat übernehmen können, ist eine Frage, die sich wohl nur mit einem ungewöhnlichen Maß an Kühnheit positiv beantworten läßt.“13
Gleichzeitig lässt wiederum die Bezeichnung der Adressaten des „Epheserbriefes“ als Laodizener sowie v. a. die weite Verbreitung der altlateinischen Paulusprologe in der handschriftlichen Überlieferung auch eine Spätdatierung – etwa gegen Ende des 4. Jh.14 – überaus unwahrscheinlich erscheinen.15
Die fehlende Plausibilität der Antwort HARNACKs ist offenkundig, sodass die späteren Advokaten eines marcionitischen Ursprunges der Prologe die eben zitierte Frage FREDEs entweder ignorieren oder aber einräumen, dass sie das Problem nicht lösen können. So formulierte schon BLACKMAN in wünschenswerter Deutlichkeit:
„Nevertheless [scil. trotz des Schweigens Tertullians über die Prologe in Adv. Marc. 5], the supposition of an early origin is necessary to explain the wide dissemination of the prologues in the West. It is one of the paradoxes of history [!] that these prologues were taken up into the Catholic New Testament and their motif unrecognized.“16
Zuletzt stellt auch JONGKIND die Frage, wie diese Prologe dann eigentlich (trotz ihres angeblich häretischen Hintergrunds) Einzug in die lateinische Texttradition gehalten haben konnten bzw. so lange in dieser überlebt haben. Seine bezeichnende Antwort lautet: „we simply do not know how […].“17
Nimmt man nun von der Annahme des marcionitischen Ursprungs der altlateinischen Paulusprologe Abstand und versteht sie stattdessen als Beleg für die Existenz einer nur zehn Briefe umfassenden Edition von Paulusbriefen,18 löst sich das zuvor beschriebene Paradoxon (BLACKMAN) elegant in Luft auf: Die weite Verbreitung der argumenta innerhalb der lateinischen Textüberlieferung basiert nicht auf der Missachtung bzw. der der zeitlichen Distanz geschuldeten Blindheit bzgl. ihres häretischen (marcionitischen) „Pferdefuß[es]“19 – sie hatten schlicht nichts Häretisches an sich. Tertullian hatte demnach auch gar keine Veranlassung, sich im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit Marcions Apostolos mit den Prologen zu beschäftigen, denn sie waren mit einiger Wahrscheinlichkeit auch Teil der ihm geläufigen Bibel. JONGKINDs Einschätzung, eine frühe, unbekannte Sammlung von Paulusbriefen anzunehmen stelle keinerlei Vorteil dar,20 da sie keine forschungsgeschichtlichen Probleme lösen könne, ist folglich in keiner Weise nachzuvollziehen. Tatsächlich ist die Briefsammlung, auf die die altlateinische Prologreihe mit großer Wahrscheinlichkeit ursprünglich zurückgeht, alles andere als unbekannt, sondern wird u. a. durch Marcions Apostolos bezeugt.
3.3.4. Die altlateinischen Prologe und die Überlieferungsgeschichte des Corpus Paulinum
Die bisherigen Studien zu den altlateinischen Paulusprologen kreisten in erster Linie um die Frage, ob sie marcionitischen Ursprungs sind oder nicht. Die Konzentration auf diesen Fragehorizont erscheint jedoch unangebracht. So haben die vorangegangenen Überlegungen deutlich gemacht, dass die notwendigen Kriterien, die in dieser Frage zu einer validen Entscheidung führen könnten, gar nicht erfüllt werden können. Zwar entspricht die den Prologen zugrunde liegende Paulusbriefsammlung formal – d.h. in Reihenfolge und Umfang – dem marcionitischen Apostolos. Dagegen musste festgestellt werden, dass der Textbefund inhaltlich nicht wirklich ausreicht, um eindeutig auf eine marcionitische Verfasserschaft zu schließen – die frühkatholischen Pauluskommentare machen deutlich, dass eine ähnliche Paulusexegese auch außerhalb marcionitischen Einflusses möglich, ja vielleicht sogar üblich, war.1 Die Annahme eines marcionitischen Ursprungs der argumenta ist anhand der zugrunde liegenden Texte zunächst also weder eindeutig be- noch widerlegbar.2
Die Untersuchungen zu den Prologen auf die Frage nach der marcionitischen oder nicht-marcionitischen Verfasserschaft zu reduzieren, stellt somit eine Sackgasse dar. Diese Sackgasse ist jedoch keinesfalls alternativlos. DAHLs Neuansatz hat eine Richtung aufgezeigt, der auch die vorliegende Arbeit nachgeht. Der Fokus liegt nun nicht mehr auf den Prologen selbst. Stattdessen muss die Perspektive erweitert werden, um hinter die Prologe zu schauen und nach der Briefsammlung zu fragen, für welche die argumenta ursprünglich verfasst wurden.
Alle vorangegangenen Überlegungen haben deutlich gemacht, dass die Prologe auf eine Edition der Paulusbriefe zurückgehen, die folgende Merkmale aufweist:
1 Sie umfasst zehn Briefe (beinhaltet also keine Pastoralbriefe und keinen Hebräerbrief);
2 statt des Epheserbriefes beinhaltet sie einen Brief an die Laodizener;
3 der enthaltene Römerbrief ist kürzer als die kanonische Version (mit einiger Wahrscheinlichkeit fehlen die Kapitel 15 und 16);
4 die Reihenfolge der enthaltenen Briefe lautet Gal, 1 (2) Kor, Röm, 1 (2) Thess, Laod, Kol, (Phlm), Phil, (Phlm).
Es ist unstrittig, dass die durch Marcion bezeugte 10-Briefe-Sammlung genau diese Merkmale aufweist. Die Annahme, die Prologe gingen auf eine vormarcionitische Sammlung zurück, ist erst statthaft, wenn belegt werden kann, dass Marcion tatsächlich Veränderungen an den ihm vorliegenden Texten vorgenommen hat. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, müssen die Prologe schlicht als ein weiterer Beleg (neben Marcions Apostolos) für die Existenz der 10-Briefe-Sammlung verstanden werden.
3.4. Fazit und Zwischenbilanz
Die paratextuellen Beigaben (Kapitelverzeichnisse und Prologe) spielen für die Erforschung der Textgeschichte der Paulusbriefe eine wichtige Rolle, die bisher weitgehend unterschätzt wurde. Insbesondere die Prologe haben sich als ein (von Marcions Apostolos unabhängiger) Beleg der 10-Briefe-Sammlung der Paulusbriefe erwiesen. Insofern sind sie – ebenso wie als auch die Kapitelverzeichnisse – für die Verhältnisbestimmung der 10-Briefe-Sammlung zur 14-Briefe-Sammlung von wichtiger Bedeutung.
Darüber hinaus müssen die paratextuellen Zeugnisse, insofern sie sich als unabhängig von ihrem tatsächlichen Bezugstext erweisen haben, als separate Bezeugung von Lesarten angesehen und textkritisch ausgewertet werden. Unter diesem Blickwinkel stellen die Paratexte einerseits einen wichtigen Baustein zur Erforschung der textgeschichtlichen Überlieferung und Entstehung des Corpus Paulinum dar. Andererseits können sie möglicherweise auch dazu beitragen, einige undurchsichtige textkritische Problemfelder desselben (z.B. die Frage nach dem Schluss des Römerbriefes) zu erhellen.
Mit dem in Kapitel 2 und 3 dargelegten methodischen Rüstzeug ist es jetzt möglich, ausführlich die drei genannten Abschnitte des Römerbriefes zu untersuchen, in denen umfangreiche, textliche Differenzen zwischen 10Rm und 14Rm identifiziert werden konnten.1
IV. Rm 4 – Das fehlende Abrahamkapitel
Die erste umfangreiche Textdifferenz zwischen 10Rm und 14Rm betrifft Rm 4 – das sogenannte Abrahamkapitel. Thematisch geht es in dem besagten Kapitel v. a. darum, die Abrahamskindschaft als erwählungstheologisches Konzept zu etablieren, das entstehende Christentum also in die Heilsgeschichte Gottes mit Israel einzuschreiben. Um die Textgestalt des von Marcion verwendeten Römerbriefes in diesem Abschnitt genau zu erfassen, ist zunächst die häresiologische Bezeugung zu analysieren.1
4.1. Die häresiologische Bezeugung von Rm 4
Den einzigen verwertbaren Hinweis liefert Tertullian. In seiner polemischen Kampfschrift gegen Marcion findet sich folgende Formulierung, die für die Rekonstruktion von 10Rm von größter Bedeutung ist:
| Aber wie Dieben häufig etwas von ihrer Beute entfällt, was dann als Beweismittel [gegen sie] dienlich ist, so hat, glaube ich, auch Markion den letzten Hinweis auf Abraham hinter sich [zurück] gelassen – wobei kein anderer eher zu beseitigen gewesen wäre –, auch wenn er ihn zum Teil veränderte. | Sed ut furibus solet aliquid excidere de praeda in indicium, ita credo et Marcionem novissimam Abrahae mentionem dereliquisse, nulla magis auferenda, etsi ex parte convertit. | |
Tert. Adv. Marc. 5,4,8
Die besagte Passage kommt in erster Betrachtung recht unscheinbar daher, v. a. da sie gar nicht in Tertullians Auseinandersetzung mit dem marcionitischen Römerbrief (10Rm) zu lesen ist. Tatsächlich taucht der Satz nämlich bereits in Tertullians Besprechung des Galaterbriefes auf, also des ersten Textes innerhalb des Apostolos. Tertullian leitet durch diesen Kommentar die Auseinandersetzung mit der Textstelle 10Gal 4,22-26 ein, um die es ihm in diesem Zusammenhang eigentlich geht. Dem häresiologischen Duktus folgend ist diese Textstelle also das besagte Indiz („indicium“), das der Dieb (Marcion) hier auf seinem groß angelegten Raubzug (durch seine Textvorlage) zurückgelassen hat – alle anderen Erwähnungen Abrahams innerhalb des Textbestandes, den Tertullian hier untersucht,1 habe Marcion demnach gestrichen.2
Die Stelle ist ein Paradebeispiel für das Problem der „redaktionellen Inkonsistenz“, das für die Bestimmung des Bearbeitungsverhältnisses zwischen dem Bibeltext Marcions und dem kanonischen Bibeltext von grundlegender Bedeutung ist. Versteht man Marcion als Textfälscher, der den kanonischen Bibeltext nach seinen theologischen Vorstellungen bearbeitet und alles daraus entfernt hat, was er für theologisch falsch hielt, dann dürfte der marcionitische Bibeltext solche Elemente nicht enthalten. Dies ist aber nicht der Fall. Denn die Häresiologen stützen sich ja gerade auf diejenigen Aussagen, die Marcion ihrer Ansicht nach gestrichen haben müsste, aber tatsächlich nicht gestrichen hat, um ihn aus seinem eigenen Bibeltext zu widerlegen. Genau dies tut Tertullian hier anhand von 10Gal 4,22: Marcion müsste diesen Hinweis auf Abraham eigentlich gestrichen haben, weil er die Identität des deus creator und des deus bonus belegt. Tertullian wirft Marcion daher die Unachtsamkeit der angeblichen Bearbeitung vor: Bei seinem Raubzug, mit dem er den (kanonischen) Bibeltext geplündert habe, hat er eine Stelle übersehen anstatt auch die novissima mentio Abrahae zu streichen. Methodisch ist der Vorwurf der redaktionellen Inkonsistenz von großer Bedeutung, weil er die Unhaltbarkeit der angeblichen Bearbeitung des marcionitischen Bibeltextes belegt. Wie oben gezeigt,3 hat Tertullian diesen Selbstwiderspruch gesehen und zu entkräften versucht. Wenn HARNACK und andere einfach darauf verweisen, dass Marcion bei seinen „Streichungen“ sehr inkonsequent vorgegangen sei,4 entziehen sie ihrer eigenen Argumentation den Boden, weil „Inkonsequenz“ einerseits immer in Rechnung zu stellen, andererseits aber nicht nachweisbar ist und deshalb methodisch nicht als Grundlage eines Arguments verwendet werden darf. Die angenommene Inkonsequenz von Marcions angeblicher Bearbeitung ist ein leicht durchschaubares Hilfsargument, das genau dazu dient, das Axiom der theologisch motivierten Streichungstätigkeit des Marcion aufrecht zu erhalten.5 Die entgegengesetzte Position, die das redaktionelle Gefälle zwischen marcionitischem und kanonischem Text einfach umdreht, Marcion also schlicht als Tradent (nicht als Redaktor) eines von ihm verwendeten Textes versteht und dagegen von einer redaktionellen Bearbeitung (Erweiterung) dieses kurzen Textes durch die Herausgeber der 14-Briefe-Sammlung ausgeht, muss folglich als plausibler angesehen werden.
Auch wenn es Tertullian in der zitierten Stelle tatsächlich um etwas ganz anderes geht, weist er damit ausdrücklich darauf hin, dass in 10Gal 4,22 die einzige mentio Abrahae im gesamten Apostolos zu lesen ist. Folglich findet sich in Tert. Adv. Marc. 5 verständlicherweise auch keine weitere Erwähnung oder Auseinandersetzung mit einem Vers, der Abraham nennt. Tertullians Kommentar zeigt also in wünschenswerter Deutlichkeit, dass im gesamten marcionitischen Apostolos (und folglich auch in der 10-Briefe-Sammlung) Abraham nur an dieser einen Stelle erwähnt ist.6
Diese Erkenntnis hat weitreichende Konsequenzen für die Rekonstruktion des marcionitischen Galaterbriefes (10Gal), v. a. aber für den Römerbrief und die Frage nach seiner ursprünglichen Textform. Somit fallen zum einen die Erwähnungen Abrahams in 14Rm 9,7 und 14Rm 11,1 ins Auge. Es wird noch zu klären sein, wie an diesen Stellen der Text des 10Rm ausgesehen haben könnte.7 Zum anderen lenkt das Fehlen der mentiones Abrahae das Augenmerk auf einen weitaus umfangreicheren und theologisch sehr bedeutsamen Briefteil, in dem sich alle weiteren mentiones Abrahae innerhalb des kanonischen Römerbrieftextes (14Rm) finden, nämlich 14Rm 4. Das ganze Kapitel stellt einen semantisch zusammenhängenden Textabschnitt dar. Dieser theologisch sehr gewichtige Abschnitt war also zweifellos nicht in Tertullians Exemplar des marcionitischen Apostolos vorhanden. Alle bisher getätigten Rekonstruktionsversuche des Apostolos (von Adolf von HARNACK bis hin zu Ulrich SCHMID)8 sind sich in diesem Urteil9 einig.
Einzige Ausnahme bildet Jason BEDUHN, der allerdings hierfür eine Quelle heranzieht, die einer kritischen Prüfung des Quellenwerts für die Rekonstruktion des marcionitischen Apostolos nicht standhält. Es handelt sich dabei um die Acta Archelai (AA) des Hegemonius – ein Text aus dem 4. Jahrhundert, der in seiner Struktur stark an den Dialog des Adamantius erinnert. Allerdings richtet sich der Text nicht gegen Marcioniten (Marcion selbst wird in gesamten Werk nur zwei Mal peripher erwähnt), sondern gegen die Manichäer bzw. die Lehre Manis. Darin enthalten sind Antithesen Manis, in welchen bereits HARNACK marcionitischen Ursprung erkannt haben will.10 Zieht HARNACK die Acta Archelai noch heran, um den Inhalt der Antithesen des Marcion zu rekonstruieren, erweitert BEDUHN das Gewicht der ohnehin schon fragwürdigen Quelle, indem er in den Kapiteln 44 und 45 der AA nun sogar marcionitischen Bibeltext herausfiltern will. Für die auf Abraham rekurrierende Stelle aus dem Römerbrief11 bemerkt HARNACK auch, dass „bei M. [scil. im Apostolos] dieser Vers wahrscheinlich nicht [stand].“12 BEDUHN dagegen zieht die genannte Wendung für seine Textrekonstruktion des Apostolos heran und identifiziert damit eine Variante für Rm 4,2 des marcionitischen Römerbriefes.13 Dieses Vorgehen muss jedoch klar zurückgewiesen werden, da grundsätzlich keinerlei stichhaltige Hinweise erkennbar sind, dass in der (fiktiven) Disputation mit Mani tatsächlich Zitate aus der Bibel Marcions verwendet wurden (bzw. dass die Manichäer selbige verwendeten). HARNACKs Annahme, dass der Manichäismus hauptsächlich mit marcionitischen Argumenten operierte,14 rechtfertigt nicht, die AA als Quelle zur Rekonstruktion des Apostolos heranzuziehen, denn selbst wenn es sich tatsächlich um marcionitisches Gedankengut handelte, welchen sich Hegemonius hier bedient, so ist damit auf keinen Fall gewährleistet, dass er dabei auch Auszüge aus dem marcionitischen Bibeltext verwendet.
Es ist also unbedingt weiterhin davon auszugehen, dass das gesamte Kapitel in Marcions Text gefehlt hat. Wie aber kommt es zu einer solch umfangreichen Textdifferenz? Anders als bei den Schlusskapiteln des Briefes erscheint die Option eines mechanischen Blattausfalls an dieser Stelle, d.h. in der „Mitte“ des Textes, hochgradig unwahrscheinlich. Stattdessen muss man davon ausgehen, dass hier ein redaktioneller Eingriff erfolgte. Es legen sich nun zwei Möglichkeiten nahe: entweder wurde der entsprechende Abschnitt in Gänze gestrichen oder aber komplett ergänzt und zum eigentlichen Textbestand erst nachträglich hinzugefügt. Dass die letztere Option weitaus plausibler gegenüber der Annahme einer tendenziösen Streichung Marcions ist, wird in der Folge ausführlich dargelegt.
In den bisherigen Textrekonstruktionen des marcionitischen Römerbriefes ist das Urteil in dieser Frage dagegen nahezu ausnahmslos anderslautend: Ganz der Sichtweise Tertullians folgend, der Marcion in diesem Zusammenhang polemisch als Dieb tituliert (Tert. Adv. Marc. 5,4,8), spricht z.B. SCHMID hier von einer „Ausmerzung“ und konstatiert: „es gibt keinen Grund dafür, anzunehmen, Marcion sei nicht der Urheber dieser Textänderung.“15 Dass SCHMID hier keinen Grund sieht, von Marcion als Urheber abzusehen, liegt wohl v. a. darin begründet, dass das Fehlen des Abrahamkapitels bisher als alleiniges Phänomen des marcionitischen Textes wahrgenommen wurde. Denn alle bisher bekannten Manuskripte des Römerbriefes enthalten den fraglichen Textabschnitt.16
Die vorliegende Arbeit wird allerdings deutlich machen, dass das Fehlen des strittigen Abschnitts entgegen aller bisherigen Untersuchungen sehr wohl Spuren innerhalb der handschriftlichen Überlieferung der Paulusbriefe hinterlassen hat. Diese werden jedoch erst dann sichtbar, wenn man die methodische Beschränkung auf die griechischen Handschriften aufgibt und stattdessen den Fokus der Untersuchung auf die paratextuellen Elemente der lateinischen Texttradition erweitert.
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